Annual Report • Jun 24, 2024
Annual Report
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Finanzbericht: 34499305
Der Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht und im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 stehen auch im Internet unter www.infas-holding.de/berichte/ zur Verfügung.
In den Berechnungen kann es durch mathematische Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen, weil in den meisten Tabellen die Werte in T€ angegeben werden.
Der infas Konzern besteht zum 31.12.2023 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft (auch: infas Holding AG, Holding) sowie folgenden, in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften:
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| Gesellschaft | Beteiligungsquote |
|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100 % |
| CATI-LAB GmbH, Bonn | 100 % |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100 % |
| infas quo GmbH, Nürnberg | 100 % |
| BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn | 33,33 % |
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist eine reine Holding ohne eigenes operatives Geschäft. Sie erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG.
Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen von ihren Standorten Bonn, Nürnberg und Luxemburg aus ihren Umsatz i. W. in Deutschland.
Die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (auch: infas Institut, Institut) ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, die Politik einschließlich ihrer Verwaltungen, Unternehmen aller Branchen sowie die EU erbringt.
Die CATI-LAB GmbH (auch: CATI-LAB) führt telefonische Befragungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Themen durch. Die Abkürzung CATI steht für Computer Assisted Telephone Interview, also für computergestützte telefonische Befragungen, die für bevölkerungsrepräsentative Studien als ein verlässlicher Erhebungsweg gelten.
Die infas 360 GmbH (auch: infas 360) betreibt eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund berät die infas 360 Wirtschaft und Wissenschaft zur Nutzung aller verfügbaren Daten und Analysen, um bessere strategische Entscheidungen treffen sowie operative Planungen und Maßnahmen optimieren zu können. Basis der Beratung ist die fortlaufende Sammlung und Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die täglich aktualisiert und aufbereitet werden. Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Hierbei stellt die Gesellschaft ihren Kundinnen und Kunden IT-Tools zur Verfügung, mit denen die Informationen grafisch abgebildet und analysiert werden können (z. B. easymap). Im Geschäftsjahr wurde die infas LT GmbH (auch: infas LT) mit der infas 360 verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 25.10.2023 ins Handelsregister eingetragen und zum 01.01.2023 vollzogen.
Die infas quo GmbH (auch: infas quo) ist im Bereich der digitalen Marktforschung aktiv, schwerpunktmäßig für die Finanzbranche. Sie arbeitet mit dem selbst betriebenen Online-Panel quo PEOPLE, das kontinuierlich ausgebaut wird. Damit kann die Gesellschaft auch weitere Bereiche der Marktforschung mit einem innovativen Ansatz abdecken.
Der infas Konzern sieht sein Geschäftsfeld in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleistungsunternehmen valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu liefern. Dazu werden komplexe Primärdaten erhoben sowie allgemein zugängliche Sekundärdaten beschafft und systematisiert, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung relevanter Hypothesen je nach Problemstellung zusammengeführt werden können. Der Zweck des Konzerns, neuerdings auch "purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme sowie von Problemen der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas Konzern eine "evidence-making company".
Der infas Konzern ist durch das infas Institut schon seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Forschung zur Ungleichheit in der Gesellschaft, Forschung zur Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen teilweise auch in die Gesetzgebung ein. Viele der Projekte ergänzen die amtliche Statistik und liefern eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für Wissenschaft und Politik bereitzustellen, damit evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können und ein faktenbasierter gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft geführt werden kann. Dies gilt ebenfalls für die anderen Tochtergesellschaften, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt.
Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung ist schon seit Längerem einem strukturellen Änderungsprozess unterworfen. Neue Möglichkeiten der Datenerhebung mittels digitaler Technologien sowie die Unterstützung der Befragungen durch künstliche Intelligenz (KI), aber auch die Verfügbarkeit umfassender prozessproduzierter Daten, die u. a. bei der Nutzung sozialer Medien, Smartphones oder sogenannter Wearables anfallen, bergen ein enormes Potenzial. So lassen sich bspw. räumliche Mobilitätsmuster und soziale Kontexte mittels georeferenzierter Daten in bisher nicht gekanntem Ausmaß ohne Befragungen messen. Daher erscheint es nicht übertrieben, von einer digitalen Revolution in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sprechen. Gleichzeitig führen persönliche Befragungen immer noch zu den verlässlichsten Daten. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Auftraggeberinnen und Auftraggeber großer Sozialforschungsprojekte nach wie vor die persönliche Befragung - face-to-face oder telefonisch - verlangen. Diese wird zunehmend durch KI unterstützt, sodass auch diese Befragungsform von der Digitalisierung profitiert.
Die Digitalisierung der Datenerhebung in der Branche lässt sich anschaulich an der stetig wachsenden Zahl der Onlinebefragungen erkennen. Etwa 64 % der ca. 21,5 Millionen im Jahr 2022 realisierten quantitativen Interviews der Institute, die im ADM e.V. 1 organisiert sind, wurden online erhoben (Vorjahr 57 %). 2 Damit ist online mittlerweile die häufigste Erhebungsart, telefonische Interviews sind mit 14 % vertreten und Face-to-Face-Interviews mit 12 %. Auch bei qualitativen Interviews hat die Arbeit mit digitalen Medien eine große Bedeutung, denn 2022 wurden 40 % in Online-Fokusgruppen durchgeführt (Vorjahr 41 %). 3
1 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 % des Branchenumsatzes.
2 "Online" heißt, dass spezialisierte Unternehmen in großer Anzahl Personen, i. d. R. über Plattformen jedweder Art rekrutieren, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn sie an möglichst vielen Befragungen teilnehmen. In der Regel sind die Stichproben daher selektiv und eignen sich nicht zur Beantwortung mancher wichtiger Fragestellungen.
3 Vgl. https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/.
Weiter hält der Trend an, dass Kundinnen und Kunden, insbesondere in der Marktforschung, zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten wollen, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze zu beauftragen, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie vorliegen. Hier positioniert sich infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet.
Ein weiteres Thema für die Marktforschung, aber auch für die Sozialforschung der Zukunft ist "Big Data". Dazu verzahnt infas 360 verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus Customer-Relationship-Management (CRM) und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Mittels Data Science gelingt es infas 360, Datenlücken zu schließen, wodurch die Kundinnen und Kunden einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten erhalten. Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen neue Möglichkeiten.
In den von uns adressierten Märkten der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung wollen wir Spitzenpositionen erreichen und konzentrieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir stärker als der Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Zukunftsfragen von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative zu den etablierten Anbieterinnen und Anbietern werden.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der infas Gruppe, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der infas Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie.
Als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite bzw. EBIT-Marge (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).
Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung der internen Steuerungssysteme kann ab einem bestimmten Punkt das Ergebnis eines Projekts gemäß IFRS 15 zuverlässig geschätzt werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 erfasst.
Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.
Der infas Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie in angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie. Vielmehr haben wir den Vorteil, dass viele Kundinnen und Kunden Aufträge an die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung vergeben, weil sie selbst nach Innovationen suchen, für die sie eine solide Datenbasis benötigen. Somit fordert fast jedes Projekt der infas Gesellschaften die Kreativität und Innovationsfähigkeit der meist wissenschaftlich geprägten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus, was grundsätzlich zu einem hohen Innovationsgrad im Konzern führt.
Darüber hinaus engagiert sich der Konzern in verschiedenen internen Projekten, um methodisch und thematisch ein Vorreiter in der Branche zu sein. Systematisch werden Wettbewerbsanalysen betrieben, technische Tools für die verschiedenen Prozessschritte und für die Messung bei Befragungen gesucht und erprobt sowie Potenziale von Kundengruppen beurteilt, um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden bzw. Angebote optimal auf sie zuschneiden zu können. Zudem hat der infas Konzern, unter Beteiligung aller Tochtergesellschaften, 2023 einen Strategieprozess durchlaufen, durch den weitere Innovations- und Wachstumsfelder identifiziert wurden.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die Felder, in denen Innovationen mit mittelfristiger Laufzeit im Konzern stattfinden werden, wie folgt zusammenfassen: Zunächst gilt es, die Digitalisierung der Befragungen weiter auszubauen und digitale Möglichkeiten der Datenerhebung in das Set der angebotenen Befragungsformen so zu integrieren, dass sie als valide und kostengünstige Varianten auch in wissenschaftlichen Erhebungen genutzt und dort nicht wie bisher nur isoliert und hilfsweise angewendet werden. Zukünftig werden Befragte grundsätzlich in allen Befragungsformen teilnehmen können und nicht nur in dem von den Forschenden oder dem Diktat der Kostenstruktur bevorzugten Format. Die Befragungsmethode kann dann von den Befragten selbst je nach aktueller Situation und individueller Präferenz ausgewählt werden. Dies wirft eine Fülle stichprobentheoretischer Fragen auf, die gelöst werden müssen, stellt aber auch neue Anforderungen an die Umsetzung von Projekten und somit an neue, digitalisierte Formen ihrer Steuerung. Hierzu wurden bereits umfassende Erfahrungen gesammelt, die in ein automatisiertes Case Management einfließen werden.
Ein weiteres Innovationsfeld des Konzerns besteht in der inhaltlichen und methodischen Kompatibilisierung und Zusammenführung von Zufallsstichproben mit grundsätzlich nicht probabilistischen Stichproben, damit Erhebungsfehler reduziert werden können. Hierzu hat das infas Institut in den letzten Jahren intensiv geforscht, um die methodischen und statistischen Aspekte zu klären sowie eine effiziente Umsetzung zu erreichen. Seit Anfang 2023 liegt hierzu eine Strategie vor, die durch ein konsequentes Vorantreiben eines internen Projekts bis Ende 2024 umgesetzt werden soll.
Des Weiteren wurden im Rahmen des Strategieprozesses in allen Tochtergesellschaften konkrete Zukunftsmärkte bzw. -themen identifiziert, deren Entwicklung in der 5-Jahres-Planung der Gesellschaften verankert wurde. Diese Themen nutzen die eigenen Stärken der bisherigen Geschäftstätigkeiten und bauen systematisch darauf auf: zum einen durch die Entwicklung neuer Methoden, Verfahren und Technologien und zum anderen durch neue thematische Forschungsfelder.
Im Jahr 2023 setzten sich die bereits bekannten Krisen fort. Die Tatsache, dass sich Anfang 2023 der Angriffskrieg gegen die Ukraine jährte und somit kein kurzzeitiges Ereignis war, ließ von Beginn an erkennen, dass 2023 ein schwieriges Jahr werden würde. Geopolitische Unsicherheiten, Beeinträchtigungen der Lieferketten, Inflation und Zinserhöhungen sowie der Fachkräftemangel waren weiterhin prägende Themen mit negativen Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, was sich wiederum auch auf die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und somit auch auf den infas Konzern auswirken kann.
Konkret entwickelte sich die Wirtschaft in Deutschland schlechter als erwartet. Das ifo Institut konstatierte für 2023 ein Bruttoinlandsprodukt i. H. v. -0,3 % und lag damit noch unter der ursprünglich schon schlechten Prognose von -0,1 %. Als Ursachen führt das ifo Institut die sinkende Auftragslage in allen Wirtschaftsbereichen, einen geringen Auftragsbestand, hohen Krankenstand sowie andauernde Streiks an und spricht davon, dass die deutsche Wirtschaft "wie gelähmt" sei. Erst 2025 wird mit einer Erholung gerechnet. So schätzt das ifo Institut für 2024 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr i. H. v. 0,2 % und für 2025 von 1,5 %. Diese weiterhin schwachen Aussichten werden sich auch auf marktbestimmte Dienstleistungen auswirken, was die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betrifft. Die Inflation fiel mit 5,9 % etwas niedriger aus als ursprünglich gedacht. Sie soll sich 2024 und 2025 auf 2,3 % und danach auf 1,6 % abschwächen. Hierzu passt, dass der Trend steigender Zinsen seit Ende 2023 gestoppt zu sein scheint. Die Arbeitslosenquote bleibt weiter unter 6 % und somit niedrig. Das ist einerseits positiv, weil die Staatskassen nicht zusätzlich belastet werden, andererseits lässt dies einen anhaltenden Fachkräftemangel vermuten. 4
4 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024 vom 06.03.2024, https://www.ifo.de/fakten/2024-03-06/ifo-konjunkturprog-nose-fruehjahr-2024-deutsche-wirtschaft-wie-gelaehmt.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelte sich in der Stimmung der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung. Gemäß der letzten halbjährlichen Mitgliederbefragung des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) im Dezember 2023 rechnen nur 24 % der ADM-Institute mit einer besseren Auftragslage im nächsten halben Jahr. Das ist seit 2008 der schlechteste Wert und übertrifft damit sogar die Negativeinschätzung während der Corona-Pandemie. 11 % der ADM-Institute gehen sogar von einer schlechteren Auftragslage im nächsten halben Jahr aus. Dieser Wert hat sich gegenüber Juni 2023 (2 %) deutlich erhöht, was einmal mehr unterstreicht, dass sich die Branche nach wie vor in einer schwierigen Lage befindet.
Der infas Konzern zeigt sich in diesen Zeiten weiterhin robust. Es gelingt hervorragend, in dem hart umkämpften Markt die eigenen Geschäftsanteile zu verteidigen und sogar zu wachsen. Allerdings haben Fachkräftemangel und Kostensteigerungen negative Folgen, wodurch 2024 einige Anpassungen erforderlich werden.
Die zuvor beschriebenen Entwicklungen wirkten sich 2023 vielfältig aus. Insgesamt konnte der Umsatz um 20,1 % auf 50.630 T€ gesteigert werden. Das EBIT betrug 185 T€ nach 3.913 T€ im Vorjahr, was eine Umsatzrentabilität von 0,4 % (Vorjahr +9,3 %) bedeutet.
Dieses Ergebnis wurde konzernweit im Jahresdurchschnitt 2023 mit 456 Beschäftigten 5 erreicht (Vorjahr 320 Beschäftigte).
5 Die Anzahl der Beschäftigten ist an dieser Stelle mit der Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen gleichzusetzen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit. Die Umrechnung auf Vollzeitäquivalente (FTE) wird in der Segmentberichterstattung im Anhang ausgewiesen.
Der Beitrag der einzelnen Segmente zum Konzernergebnis stellt sich wie folgt dar:
Das infas Institut erwirtschaftete einen Gesamtumsatz i. H. v. 45.308 T€, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 24,0 % entspricht. Das EBIT lag bei 1.940 T€ (Vorjahr 4.848 T€), sodass eine Umsatzrendite i. H. v. 4,3 % erzielt wurde. Das Wachstum ist in dem aktuellen Marktumfeld, das stark durch die geopolitischen Unsicherheiten und die Rezession in Deutschland gekennzeichnet ist, hervorragend. Das vergleichsweise geringe EBIT hat verschiedene Ursachen: Das starke Wachstum der letzten Jahre sowie der Fachkräftemangel, der sich aktuell vor allem in der Rekrutierung der Interviewerinnen und Interviewer zeigt, führten zu Kapazitätsengpässen. Zusammen mit einigen Kostensteigerungen vor allem bei dem Materialaufwand, den Personalkosten und den Abschreibungen wird so das EBIT belastet. Da das offene Auftragsvolumen mit rd. 98 Mio. € nach wie vor erfreulich hoch ist, bleibt diese Herausforderung auch 2024 bestehen.
Im infas Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch mit Blick auf das Ergebnis des Instituts. Ungefähr 86 % des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert worden. 2023 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt ist das Institut in folgenden Fachbereichen der Sozialforschung tätig:
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| ― | Bildung und interkulturelle Kompetenzen, |
| ― | Wirtschaft, Arbeit und Innovation, |
| ― | Ungleichheit und Partizipation, |
| ― | Familien, Haushalte und Ressourcen, |
| ― | Gesundheit und Versorgung, |
| ― | Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). |
Im Bereich Regional- und Verkehrsforschung ist das Institut hingegen vornehmlich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung befasst. Das viel diskutierte Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Dazu zählen natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Darüber hinaus beginnt dieser Forschungsbereich auch, das Themenfeld Umwelt und Verbraucher zu erschließen und konzentriert sich hier zunächst auf Forschungsfragen rund um die sogenannte Energiewende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von ungefähr 14 % am Umsatz des Instituts.
Die CATI-LAB GmbH bietet den wichtigen Bereich der telefonischen Befragung als Dienstleistung an. Im Jahr 2023 erwirtschaftete die CATI-LAB einen ausschließlich internen Umsatz i. H. v. 4.658 T€ (Vorjahr 1.902 T€) mit einem leicht positiven EBIT von 77 T€ (Vorjahr 52 T€).
Die infas 360 GmbH erwirtschaftete einen Gesamtumsatz i. H. v. 2.754 T€, und damit 2,3 % mehr als im Vorjahr. Der Außenumsatz ist mit 2.469 T€ sogar um 11,1 % gewachsen. Das EBIT lag bei -378 T€ (Vorjahr 1 T€). Diese Verschlechterung ist i. W. auf die schwierige Marktlage in der Wirtschaft und die angespannte Personalsituation am Arbeitsmarkt zurückzuführen.
infas LT erwirtschaftete einen Gesamtumsatz i. H. v. 2.257 T€, was ziemlich genau dem Vorjahreswert entspricht. Das EBIT lag bei 305 T€ (Vorjahr 135 T€), sodass eine Umsatzrendite i. H. v. 13,5 % erzielt wurde. Die erfreuliche Umsatzrendite verweist auf den Erfolg in der Produkt- und Preisstrategie, wodurch der Kundenwert gesteigert werden konnte. Die Seitwärtsentwicklung im Umsatz zeigt, dass es der Gesellschaft noch nicht gelungen ist, Synergien mit infas 360 zu heben. Zum 01.01.2023 wurde die infas LT auf die infas 360 verschmolzen. In der konsolidierten Sicht der beiden Gesellschaften erwirtschaften sie 2023 einen Gesamtumsatz i. H. v. 5.013 T€ sowie ein EBIT von -74 T€.
infas quo erwirtschaftete einen Umsatz i. H. v. 1.510 T€ und damit 11,8 % weniger als im Vorjahr. Das EBIT lag bei -46 T€ (Vorjahr 48 T€), was einer negativen Umsatzrendite i. H. v. 3,0 % entspricht. Hieran wird deutlich, wie umkämpft der Sektor der Marktforschung ist. infas quo hat deshalb den Strategieprozess der infas Gruppe genutzt, um neue Geschäftsfelder zu erschließen, die einen Wachstumsschub bringen sollen.
Vor dem geschilderten Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage wird sichtbar, dass der infas Konzern eine hervorragende Diversifikation hat, die schwierigen Rahmenbedingungen sehr gut trotzen kann. Das hat sich bereits während der Coronakrise gezeigt und wird in der aktuellen Situation, die durch geopolitische Krisen und Rezession gekennzeichnet ist, einmal mehr bestätigt.
Der Konzernumsatz ist von 42,155 T€ im Vorjahr auf 50.630 T€ im Geschäftsjahr 2023 um 20,1 % gestiegen. Im Segment des infas Instituts konnte ein Außenumsatz von 44.450 T€ erreicht werden (Vorjahr 36.099 T€). Das Segment infas 360 konnte den Außenumsatz von 2.222 T€ auf 2.469 T€ erhöhen. Der Außenumsatz im Segment infas LT stieg ebenfalls leicht von 2.154 T€ auf 2.253 T€. Gemeinsam erzielten beide Gesellschaften einen Außenumsatz i. H. v. 4.722 T€. Der Außenumsatz des Segments infas quo sank von 1.680 T€ auf 1.458 T€. Die CATI-LAB erzielte lediglich Innenumsätze.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden Eigenleistungen i. H. v. 313 T€ aktiviert. Es handelt sich um Entwicklungskosten für neue Panel, welche in den kommenden Jahren fertig gestellt werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreswert von 306 T€ auf 234 T€ gesunken. Sie beinhalten i. W. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 106 T€, Erträge aus Beitragserstattungen i. H. v. 49 T€ sowie periodenfremde Erträge i. H. v. 27 T€.
Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 15.518 T€ auf 22.805 T€. Dies liegt zum einen am Wachstum des Konzerns, weil viele Kosten proportional zum Umsatz ansteigen, z. B. die Interviewkosten. Zum anderen kommen hier Kostensteigerungen vor allem bei den Interviews (externe CATI-Dienstleistungen und Face-to-Face) zum Tragen. Hier beobachten wir einen Preisanstieg und eine geringere Produktivität. Das bedeutet, dass mehr Face-to-Face-Interviewerinnen und -Interviewer angeworben werden müssen, wodurch mehr Kosten für Rekrutierung, Schulung und Betreuung entstehen. Zudem haben sich die Kosten für Briefversand deutlich erhöht. Dies ist fast ausschließlich auf ein Großprojekt zurückzuführen, das besonders viel Briefversand erfordert. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen wuchs dadurch von 36,8 % im Vorjahr auf 45,0 % im Geschäftsjahr 2023.
Die Anzahl der Mitarbeitenden im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 456 (Vorjahr 320). Die Personalaufwendungen wuchsen im Vergleich zum Vorjahr von 16.394 T€ auf 20.223 T€. Der starke Anstieg kommt zum einen durch moderate Lohnerhöhungen zustande. Zum anderen ist die Anzahl der Mitarbeitenden im wissenschaftlichen Bereich um ca. 22 gestiegen. Bei der CATI-LAB wurden 113 Mitarbeitende, d. h. vor allem Interviewerinnen und Interviewer, rekrutiert. Die Personalaufwandsquote stieg leicht um 1,0 Prozentpunkte auf 39,9 %.
Die Abschreibungen haben sich 2023 von 2.368 T€ auf 3.364 T€ erhöht. Dies ist i. W. auf einen Anstieg bei den Abschreibungen auf Sachanlagen zurückzuführen, insbesondere für Tablets und Laptops für Interviewerinnen und Interviewer.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2023 um 8,1 % von 4.224 T€ im Vorjahr auf 4.567 T€ gestiegen und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Rechts- und Beratungskosten 757 T€ (Vorjahr 723 T€), EDV-Wartungskosten 671 T€ (Vorjahr 586 T€), Werbe- und Reisekosten 626 T€ (Vorjahr 359 T€), Versand und Telefonkosten 614 T€ (Vorjahr 465 T€), Versicherungen und Beiträge 145 T€ (Vorjahr 124 T€), Aufwand für Lizenzen 105 T€ (Vorjahr 76 T€) sowie Aufsichtsratsvergütungen 114 T€ (Vorjahr 114 T€).
Das EBIT des Konzerns ist von 3.913 T€ im Vorjahr auf 185 T€ gesunken. Das Segment infas Institut erreichte im Geschäftsjahr 2023 ein EBIT i. H. v. 1.940 T€ (Vorjahr 4.848 T€). Das Ergebnis des Segments der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2023 auf -378 T€ (Vorjahr 1 T€) verschlechtert. Das Segment infas LT verbesserte sich auf 305 T€ (Vorjahr 135 T€). Gemeinsam erzielten beide Gesellschaften ein EBIT i. H. v. -74 T€. Das Segment infas quo verschlechterte sich auf -46 T€ (Vorjahr 48 T€). Das Segment CATI erreichte ein EBIT i. H. v. 77 T€ (Vorjahr 52 T€).
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Zinserträge von 29 T€ im Vorjahr auf 192 T€ erhöht. Es handelt sich hierbei um Zinsen von Banken für Einlagen und Zinsen auf das Plan Asset der Pensionsverpflichtung der infas LT. Durch die Zinsaufwendungen i. H. v. 880 T€ (Vorjahr 710 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -688 T€ (Vorjahr -682 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten vor allem den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i. H. v. 183 T€ (Vorjahr 75 T€) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i. H. v. 695 T€ (Vorjahr 557 T€).
Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern i. H. v. -503 T€ (Vorjahr 3.232 T€). Mit den Veränderungen aus latenten Steuern i. H. v. 578 T€ (Vorjahr 1.163 T€) führt dies im Geschäftsjahr 2023 insgesamt zu einem Steuerertrag i. H. v. 443 T€ (Vorjahr Aufwand 1.257 T€).
Es verbleibt ein Konzernjahresfehlbetrag i. H. v. -61 T€ (Vorjahr 1.975 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der 2023 gezahlten Dividende i. H. v 450 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i. H. v. 6.399 T€ (Vorjahr 7.040 T€) führt.
Das langfristige Vermögen zum 31.12.2023 beträgt 23.203 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 25.328 T€ um 2.125 T€ verringert. Dies resultierte vor allem aus der planmäßigen Verringerung im Posten Nutzungsrechte nach IFRS 16, was hauptsächlich auf den 2022 abgeschlossenen Mietvertrag der neuen Räumlichkeiten in Bonn zurückzuführen ist. Dementsprechend sind auch die Leasingverbindlichkeiten gesunken.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 35.982 T€ auf 42.515 T€, insbesondere durch die Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 28.567 T€ auf 33.011 T€. Des Weiteren sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 26 T€ von 2.430 T€ auf 2.456 T€ gestiegen. Die sonstigen Vermögenwerte wuchsen um 424 T€ auf 723 T€ und die vertraglichen Vermögenswerte um 1.633 T€ auf 4.950 T€.
Das Eigenkapital liegt mit 10.932 T€ um 954 T€ unter dem Vorjahresniveau von 11.886 T€. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 61.310 T€ zum 31.12.2022 auf 65.718 T€ zum 31.12.2023. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern auf 16,6 % (Vorjahr 19,4 %) gesunken.
Die langfristigen Schulden betragen 24.202 T€ und liegen damit 2.564 T€ unter dem Wert des Vorjahres von 26.766 T€. Diese Veränderung ist i. W. auf geringere langfristige Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen, die von 19.377 T€ im Vorjahr auf 16.982 T€ sanken, sowie auf niedrigere latente Steuerschulden, die sich um 986 T€ auf 2.193 T€ reduzierten.
Die kurzfristige Verschuldung steigt von 22.658 T€ zum 31.12.2022 auf 30.584 T€ zum 31.12.2023. Dabei erhöhten sich insbesondere die vertraglichen Verbindlichkeiten um 4.410 T€. Dies sind vor allem erhaltene Anzahlungen. Ebenso stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 962 T€ auf 1.298 T€ und die sonstigen Verbindlichkeiten um 853 T€ auf 6.437 T€.
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Geschäftsjahr 2023 bei 8.660 T€. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert i. H. v. 2.552 T€ ergibt sich vor allem daraus, dass 2022 die Verbindlichkeiten aus dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund beglichen werden mussten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i. H. v. 1.310 T€ bedingt durch die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i. H. v. 2.906 T€. Dies resultiert insbesondere aus der Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und den darauf anfallenden Zinszahlungen (IFRS 16). Der Finanzmittelfonds hat sich dadurch von 28.567 T€ im Vorjahr auf 33.011 T€ zum 31.12.2023 erhöht.
Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit diese Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2023 übereinstimmten.
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von der Unsicherheit der drohenden Rezession. Es war völlig offen, wie sich die wirtschaftlichen Entwicklungen auf das Geschäft auswirken würden. Anfang 2023 erschien die Einschätzung realistisch, dass 2023 für den Konzern mit einem Umsatz zwischen 46 und 52 Mio. € zu rechnen sein wird. Auch die Einschätzung, dass das EBIT über 3,7 Mio. € liegen wird, ergab sich sachlogisch aus der internen Planung aller Gesellschaften.
Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Prognosen für 2023 solide waren. Das erreichte Umsatzwachstum i. H. v. 20,1 % auf 50.631 T€ verdeutlicht, dass die Nachfrage an wissenschaftlich fundierten, qualitativ hochwertigen Daten und Analysen nach wie vor groß und infas ein geschätzter Dienstleister ist. Damit lag die Umsatzprognose sehr gut innerhalb der prognostizierten Bandbreite. Das EBIT geriet in der zweiten Jahreshälfte zunehmend unter Druck, was infas bereits im September und Dezember in Ad-hoc-Mitteilungen kommunizierte. Das EBIT i. H. v. 185 T€ reflektiert eine Reihe von schwierigen Entwicklungen: Das starke Wachstum der letzten Jahre sowie der Fachkräftemangel, der aktuell vor allem die Rekrutierung von Interviewerinnen und Interviewern erschwert, haben zu Kapazitätsengpässen und zu einem überproportional gestiegenen Aufwand für Rekrutierung, Schulung, Betreuung und Ausstattung der Interviewerinnen und Interviewer mit Laptops geführt. In Kombination mit den inflationsbedingten Kostensteigerungen und den projektbedingt deutlich höheren Kosten für den Briefversand wurde dadurch das EBIT belastet.
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Belange der Mitarbeitenden im Vordergrund.
Im Hinblick auf die Kundenbelange wird regelmäßig eine Beauftragungsquote ermittelt und im Rahmen des monatlichen Berichtswesens betrachtet. Da der Großteil der Aufträge des infas Konzerns durch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zustande kommt und eine Wiederbeauftragung insofern nicht allein aufgrund von Kundenzufriedenheit möglich ist, hat sich die Beauftragungsquote als bester Indikator für Kundenbelange erwiesen. Sie zeigt an, an wie vielen Ausschreibungen teilgenommen wurde und wie hoch der Anteil der beauftragten Projekte ist. Bei Nichtbeauftragung durch uns bekannte Kunden analysiert die Geschäftsführung mögliche Schwächen in der Kundenbindung oder der Angebotsabgabe kritisch, um die Leistungen stetig zu verbessern. Die Beauftragungsquote des infas Instituts lag 2023 bei durchschnittlich 51,9 % (Vorjahr 50,9 %).
Hinsichtlich der Belange der Mitarbeitenden werden halbjährlich die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und die Fluktuation in den Tochtergesellschaften betrachtet, um so einen Hinweis auf die Zufriedenheit der Belegschaft zu erhalten. Zum Stichtag betrug die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in den Tochtergesellschaften zwischen 0,9 Jahren (CATI-LAB) und 11,8 Jahren (infas LT) (Vorjahr 0,4 bis 10,8 Jahre). Die Fluktuation betrug 21,1 % (Vorjahr 21,2 %). Die Ermittlung dieser Kennzahlen, die im Geschäftsbericht 2022 erstmals enthalten waren, wurde im Verlauf des Jahres 2023 verifiziert und die Methodik angepasst - sowohl für das Geschäftsjahr als auch für das Vorjahr. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit wird pro Gesellschaft betrachtet. Für die Fluktuation werden die Austritte des Jahres aus allen Gesellschaften aufsummiert im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl des Konzerns berechnet.
Die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung befindet sich in Deutschland seit mehr als 10 Jahren in einem Seitwärtstrend. 6
Trotz dieser wenig dynamischen Entwicklung und der andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas Konzerns gut behauptet. Dennoch haben Aufsichtsrat und Vorstand 2023 einen Strategieprozess für die infas Gruppe initiiert, um den Konzern für die zunehmend unsicheren Zeiten noch besser aufzustellen. Der Vorstand sieht den Konzern dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert. Insofern hat der Strategieprozess viele Aspekte des aktuellen Geschäftsmodells bestätigt. Darüber hinaus sind in allen Gesellschaften neue Geschäftsideen und interne Prozessverbesserungen entwickelt worden, die die Zukunftsfähigkeit des Konzerns nachhaltig sichern werden, sodass infas wieder zurück zu einer positiven Entwicklung der Ertragslage gelangen wird.
6 Vgl. Gesamtentwicklung der ADM-Institute gem. Umsatz, https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/.
Der infas Konzern verfügt über ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS), das es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der infas Holding AG sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften ermöglicht, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses aus Identifikation, Monitoring, Kommunikation und Steuerung. Damit werden alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt, die sich nachteilig auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswirken könnten. Dabei wird zwischen strategischen und operativen Risiken unterschieden. Strategische Risiken sind komplexe Risiken mit hoher gegenseitiger Abhängigkeit, sie werden vor allem durch externe Faktoren beeinflusst und sind schwer zu quantifizieren. Hierunter fallen gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatzrisiken, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken, Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Operative Risiken sind strukturiert aus der Organisation ableitbar. Ihr Management erfolgt primär durch das Interne Kontrollsystem (IKS), das als Subsystem des RMS gesehen wird. Hierunter fallen Risiken der Rechnungslegung, Prozess(ablauf)risiken, Steuerrisiken, Ausfall-/Kreditrisiken, Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen Infrastruktur sowie Personalrisiken.
Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressatinnen und Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht.
Das bestehende RMS wird kontinuierlich überprüft und erforderlichenfalls weiterentwickelt.
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, die eine einheitliche, zutreffende und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen gewährleisten.
Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen dahingehend untersucht, wie sie sich auf Rechnungslegung und Abschlüsse auswirken. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards soll mithilfe klarer Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen sichergestellt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Sie werden dabei durch unsere Steuerberatungskanzlei unterstützt, die auch große Teile des Rechnungswesens erledigt. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert.
Die Buchführungsdaten werden unter Einsatz der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch eine produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der konzerneinheitliche Kontenplan, der der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle gemäß den gesetzlichen Vorschriften ab. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stellt für den Rechnungslegungsprozess vor allem eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems sicher. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden die konzerneinheitlichen Abschlüsse der infas Holding AG und deren Tochtergesellschaften in die bestehende Konzernbuchhaltung überführt und dort mittels der Software CaseWare der Audicon GmbH konsolidiert. Das Controlling und das Management der infas Holding AG überprüft fortlaufend die durch die externe Dienstleistungsgesellschaft durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen.
Auch die Risiken von Fehlern im Steuererklärungsprozess sind durch ein IKS in Bezug auf Tax Compliance minimiert. In enger Abstimmung mit der Steuerberatungsgesellschaft überprüft das Management regelmäßig mögliche Auswirkungen von steuerrechtlichen Änderungen. Die Überleitung der Daten aus dem Rechnungswesen für die Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist durch interne Kontrollen abgesichert.
Das rechnungslegungsbezogene IKS ist so aufgebaut, dass es die Risiken operativer Fehler in der Konzernrechnungslegung minimiert sowie die korrekte Lieferung geeigneter Daten für eine strategische unterjährige Steuerung der Beteiligungen gewährleistet. Damit wird eine geeignete Grundlage für die Beteiligungssteuerung geschaffen. Die aus dem Rechnungswesen abgeleiteten monatlichen Managementberichte sind somit das Frühwarnsystem für das Risikomonitoring im Konzern.
Im Rahmen des Risikomanagements findet eine Klassifikation der Risiken statt. Berücksichtigt werden gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken und Absatzrisiken, Ausfall- und Kreditrisiken, Projektrisiken, Risiken der technologischen Infrastruktur, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken, Personalrisiken und Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Die identifizierten Risiken werden in einer Risikomatrix hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer potenziellen finanziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns jeweils in den Kategorien unwahrscheinlich, eher wahrscheinlich und wahrscheinlich bzw. niedrig, mittel und hoch dargestellt. Risiken, die bestandsgefährdenden Charakter haben könnten, werden - sofern vorhanden - separat hervorgehoben und berichtet. Es wurde folgende Klassifizierung der Risiken vorgenommen:
Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel
Negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen verursachen häufig Budgetreduzierungen, insbesondere in marktbestimmten Dienstleistungen. Dies ist vor allem bei Marktforschungsbudgets privatwirtschaftlicher Unternehmen zu erwarten und lässt sich teilweise auch in der vorangegangenen Geschäftsentwicklung der infas Gesellschaften beobachten.
Der Großteil der Kundinnen und Kunden der infas Gruppe besteht aus öffentlichen Institutionen wie wissenschaftlichen Einrichtungen und Verwaltungen. Diese unterliegen nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Davon profitieren insbesondere das infas Institut und die CATI-LAB, teilweise aber auch infas 360. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse eintreten, die staatliches Handeln unabhängig von einer rezessiven Entwicklung notwendig machen, was dann auch finanziert wird.
Die Aufträge der öffentlichen Institutionen werden durch öffentliche Ausschreibungen vergeben. Bei einigen Großprojekten gelingt es infas schon seit Jahren, die Ausschreibungen zu gewinnen, sodass bestimmte Projekte bereits fest eingeplant sind. Dennoch ist sich infas bewusst, dass die Folgeaufträge nicht sicher sind und ein Wegbrechen solcher Projekte möglich ist. infas minimiert dieses Risiko durch guten Kundenservice und Qualitätssicherung im Rahmen der Aufträge.
Insofern ist der infas Konzern vergleichsweise krisensicher aufgestellt und die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken können als mittel eingestuft werden. Bei länger andauernden negativen Entwicklungen wird sich aber auch das Risiko für den infas Konzern erhöhen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben.
Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel
Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der wesentlichen Kundinnen und Kunden wird als sehr niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kundschaft sind wissenschaftliche Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind.
Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeberinnen und Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit die Auftraggeberseite ihren eigenen Cashflow sichert. Insofern besteht auch für die Unternehmen des infas Konzerns, die primär Marktforschung anbieten, ein grundsätzlich erhöhtes Cashflow-Risiko in Form des Risikos von Nachfragerückgängen. Bezüglich der Kundinnen und Kunden, die unter Vertrag sind, wird allerdings i. W. ebenfalls von einem niedrigen Ausfallrisiko ausgegangen. Eine Veränderung zum Vorjahr hat sich in der Risikoeinschätzung nicht ergeben.
Eintrittswahrscheinlichkeit: eher wahrscheinlich; Intensität: niedrig
Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt, wenn in der Kalkulation ein Fehler passiert ist oder im Laufe des Projekts eintretende Kostensteigerungen nicht weitergegeben werden können. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vorkalkulationen und mitlaufende Kalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kundinnen und Kunden werden separat abgerechnet. 2023 hat sich dieses Risiko durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, die gestiegene Inflation sowie den Fachkräftemangel erhöht. infas hat darauf mit einer Reihe von Prozessverbesserungen reagiert, um das Risiko weiterhin klein zu halten.
Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich; Intensität: hoch
Die Projekte sind von einer funktionierenden technologischen Infrastruktur abhängig, die eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und den Datenschutz sowie die Abwehr vor Cyberangriffen sicherstellt. Um dies zu gewährleisten, investiert der infas Konzern kontinuierlich in die Modernisierung der technologischen Sicherheitsstrukturen sowie in das für diesen Bereich verantwortliche Personal. 2023 hat sich dieses Risiko erhöht, weil es - bedingt durch das hohe Auftragsvolumen und die geringere Produktivität von Interviewerinnen und Interviewern - erforderlich ist, die Interviewkapazität und die IT-technische Ausstattung der Interviewerinnen und Interviewer, insbesondere bei Face-to-Face-Befragungen, stark auszubauen. infas hat darauf mit einer Reihe von Prozessverbesserungen reagiert, um das Risiko weiterhin klein zu halten.
Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: mittel
Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbesondere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko und ein geändertes Anzahlungsverhalten von Kundinnen und Kunden, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann sich das auch deutlich negativ auf die Liquidität des Konzerns auswirken. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, sodass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich ist. Dies hat sich in den letzten Jahren gezeigt und 2023 erneut bestätigt. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Banken, weshalb der Zinsanstieg unmittelbar keine negativen Folgen im Konzern hat. Daher wird das Liquiditätsrisiko analog zum Vorjahr als gering eingeschätzt.
Eintrittswahrscheinlichkeit: unwahrscheinlich; Intensität: hoch
Am Markt sind diverse andere Gesellschaften tätig, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleistungsunternehmen in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für die infas Gesellschaften ebenfalls Angebote abgegeben haben. Der infas Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal sowie eine effiziente und professionelle Projektorganisation entgegen. Zudem profitiert der infas Konzern davon, dass Angebote das ganze Spektrum entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) durch Konzerngesellschaften umfassen können. Auf Zukäufe von Teilleistungen ist der infas Konzern kaum angewiesen, was ein Wettbewerbsvorteil ist und eine hohe Qualität sicherstellt.
Zudem investiert der infas Konzern in die Entwicklung von Innovationen, um im umkämpften Markt als innovativster und qualitativ hochwertigster Anbieter auftreten zu können. Insbesondere hinsichtlich der Innovationsfähigkeit erweist sich die Struktur des Konzerns - bestehend aus dem klassischen Institut in Kombination mit den Spezialanbietern CATI-LAB, infas 360, infas LT und infas quo - als sehr vielversprechend. Der infas Konzern befasst sich ständig damit, die sich daraus ergebenden Synergieeffekte zu heben, um die eigene Innovationskraft zu maximieren.
In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens annähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die Liquidität ausreichend ist, um Fixkosten bis zu einem erneuten Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinnen werden Anbieterinnen und Anbieter, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt, zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnenden zu gehören. Mit einem Strategieprozess, der 2023 durchgeführt wurde, hat infas seinen Willen gezeigt, sich mit einer kritischen Überprüfung des eigenen Geschäftsmodells und seiner internen Abläufe auf Veränderungen im Markt vorzubereiten. Insofern kann das Wettbewerbs- und Innovationsrisiko, wie im Vorjahr auch, als niedrig eingestuft werden.
Eintrittswahrscheinlichkeit: wahrscheinlich; Intensität: mittel
Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitarbeitenden, der Geschäftsführungen und des Vorstands beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns auswirken.
Aufgrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels besteht das Risiko, dass nicht genügend hoch qualifiziertes Personal für die Weiterentwicklung des infas Konzerns gefunden werden kann. Zudem könnten (gute) Mitarbeitende abwandern. Diese Faktoren könnten die Leistungsfähigkeit erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren. Dieses Risiko muss auch für den infas Konzern - bedingt durch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt - als erhöht eingeschätzt werden, wobei nicht generell von einem Mangel an Fachkräften einer bestimmten Disziplin ausgegangen werden kann. Aktuell stellt immer noch die Rekrutierung von Interviewerinnen und Interviewern die größte Herausforderung dar, was in 2023 sogar dazu geführt hat, dass nicht alle Projekte wie geplant abgearbeitet werden konnten. Zudem wird beobachtet, dass sich die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitsbedingungen verändern, worauf infas als Arbeitgeber in weiten Teilen reagieren muss. Um den Personalrisiken zeitgerecht zu begegnen, haben die Leitungskräfte der Konzerngesellschaften den Markt der Fachkräfte sehr genau im Blick und passen ihre Rekrutierungsstrategien stetig an.
Eintrittswahrscheinlichkeit: eher wahrscheinlich; Intensität: mittel
Die Leitungskräfte der infas Gesellschaften informieren sich kontinuierlich über sich abzeichnende Gesetzesänderungen und nutzen dabei auch die Expertise ihrer Dienstleistungsgesellschaften wie z. B. Anwaltskanzlei oder Steuerberatung. Die wichtigsten, zu erwartenden Änderungen werden auch mit dem Aufsichtsrat diskutiert.
Auf dem Gebiet der Berichterstattung, insbesondere für börsennotierte Gesellschaften, ist seit Jahren kontinuierlich ein Anstieg der Anforderungen zu beobachten.
Besonders hervorzuheben ist die Ausweitung der Berichtspflichten hinsichtlich sogenannter ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Da der infas Konzern der Dienstleistungsbranche angehört, sehen wir darin keine größeren Schwierigkeiten und betrachten es ohnehin als unsere selbstverständliche Pflicht, diese Themen genau im Blick zu behalten.
Im Rahmen der Einführung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) wird infas ab 2025 verpflichtet, gemäß § 45b Abs. 9 EStG Angaben über die Identität der Aktionärinnen und Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbeschlusses vorzulegen. Die Umsetzung dieses Gesetzes ist derzeit in Vorbereitung.
Die aktuelle Bundesregierung will die Digitalisierung vorantreiben. In diesem Kontext wollen die Regierungspartnerinnen und -partner auch den Zugang zu Daten verbessern. Konkret haben sie im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ein Dateninstitut gegründet werden und es ein Datengesetz geben solle, durch das ein Rechtsanspruch auf Open Data festgelegt wird. Insgesamt soll die Datenexpertise öffentlicher Stellen verbessert werden. 7 Zur Gründung des Dateninstituts sind bereits einige Vorarbeiten erfolgt, es existiert aber bislang nicht. 8 Wenn in diesen Bereichen Fortschritte erreicht werden, muss das nicht zu einem geringeren Auftragsvolumen des infas Instituts führen. Das Dateninstitut soll für die Wissenschaft in erster Linie den Zugang zu vorhandenen Daten organisieren und erleichtern. Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass das Institut auch Daten erhebt. Wir schätzen daher das Risiko eines Wettbewerbsnachteils mittelfristig als sehr klein ein, weil es einige Zeit dauern wird, bis die Verwaltungen entsprechendes Know-how aufgebaut haben. In gleicher Zeit wird der infas Konzern in der Lage sein, neue Geschäftsfelder zu entwickeln.
Im Koalitionsvertrag ist auch die Absicht festgelegt, die Unternehmensmitbestimmung auszuweiten. Es kann vermutet werden, dass infas dadurch einen mitbestimmten Aufsichtsrat bekommen wird. Die zeitliche Umsetzung ist bisher allerdings nicht absehbar.
Insgesamt werden aus Sicht des Vorstands in keiner der zuvor dargestellten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Risiken gesehen. Der infas Konzern ist für die Bewältigung dieser Aufgaben gut aufgestellt bzw. wird sich vorausschauend darauf vorbereiten.
7 Vgl. den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" S 17. Eine Gründung ist bisher nicht erfolgt, wobei die Gründungskommission im Dezember 2022 erste Ideen vorgelegt hat. Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/der-weg-zu-einem-dateninstitut-fuer-deutschland-2152914.
8 Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-des-bundes/dateninstitut/dateninstitut-node.html.
Wie dargestellt, gibt es weiterhin eine große Anzahl von Unwägbarkeiten, denen sich die infas Gesellschaften stellen müssen. Die Krise scheint zur Normalität zu werden.
Der infas Konzern mit den vier Tochtergesellschaften reagiert auf diese Herausforderungen mit Agilität, Wachsamkeit und strategischem Weitblick, sodass Wachstumsfelder weiter ausgebaut und gleichzeitig bestehende Strukturen erweitert und erneuert werden, um das Wachstum auf eine solide, nachhaltige Basis zu stellen. infas rechnet für 2024 weiterhin mit solidem kontinuierlichem Wachstum, sodass wir einen Konzernumsatz zwischen 52 und 58 Mio. € erwarten. Das EBIT im Konzern wird 2024 aufgrund der Investitionsbedarfe gering ausfallen und könnte sogar negativ bis -1,5 Mio. € betragen. Damit ergibt sich 2024 voraussichtlich kein positiver Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, was die grundsätzlich solide Liquiditätsausstattung des Konzerns allerdings nicht infrage stellt. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts.
Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289a und 315a HGB die Pflicht, Angaben über Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechte und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnisse und die Organe der Gesellschaft zu machen, die übernahmerelevante Informationen darstellen.
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31.12.2023 beträgt 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien). Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht.
Die Aktien sind nicht vinkuliert und können frei übertragen werden. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Darüber hinaus sind der Gesellschaft keine Vereinbarungen zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bekannt, die Beschränkungen in Stimmrechten und in der Übertragung von Aktien beinhalten.
An der Gesellschaft sind die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die PEN GmbH und die Döbert Holding GmbH & Co. KG mit über 10 % zum Bilanzstichtag direkt oder indirekt beteiligt. Weitere Aktionärinnen und Aktionäre mit Anteilsbesitz über 10 % zum Bilanzstichtag sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Die Gesellschaft hat die Inhaberinnen und Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien herausgegeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.
Es bestehen keine Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Nach § 84 Abs. 4 AktG kann eine Abberufung während der Bestellzeit nur aus wichtigem Grund erfolgen. Nach § 9 Nr. 3 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über Bestellung und Abberufung von Vorständen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2023 bestand der Vorstand aus zwei Personen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Beiden Vorstandsmitgliedern wurden durch den Aufsichtsrat Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.
Satzungsänderungen erfolgen nach § 179 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 17 Nr. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung, die in § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit vorsieht, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem unter Tagesordnungspunkt 6 im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.05.2019 bekanntgemachten Beschlussvorschlag.
Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmenden für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Die nach § 289 f. HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG unter www.infas-holding.de öffentlich zugänglich.
Bonn, 18. April 2024
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Aktiva
scrollen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| A Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,00 | 1,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.545,50 | 3.556,50 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.159.950,13 | 8.159.950,13 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.900.000,00 | 4.500.000,00 | |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 12.059.950,13 | |
| B Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 9.015.414,45 | 6.868.476,80 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 243.773,69 | 9.259.188,14 | 1.208.524,01 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4.474.454,47 | 332.489,54 | |
| C Rechnungsabgrenzungsposten | 4.327,50 | 2.677,42 | |
| 25.805.466,74 | 21.075.675,40 | ||
| Passiva | |||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| € | € | € | |
| A Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 | |
| II. Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 534.027,14 | 403.394,34 | |
| III. Bilanzgewinn | 4.782.475,58 | 2.750.452,36 | |
| B Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 6.076.380,00 | 5.601.189,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 870.551,80 | 0,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 638.160,13 | 7.585.091,93 | 312.147,21 |
| C Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 90.100,74 | 4.246,04 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 705.316,39 | 9.090,73 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
| davon aus Steuern 3.108.454,96 € (Vorjahr 2.995.005,72 €) | 3.108.454,96 | 3.903.872,09 | 2.995.155,72 |
| 25.805.466,74 | 21.075.675,40 |
scrollen
| 2023 | 2022 | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 22.836,00 | 24.491,46 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 8.891,32 | 10.781,41 | |
| 3. Gesamtleistung | 31.727,32 | 35.272,87 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 979.391,76 | 569.207,74 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |||
| davon für Altersversorgung 375.490,00 € (Vorjahr 92.908,00 €) | 399.020,72 | 1.378.412,48 | 123.467,89 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.431,50 | 515,19 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 729.342,60 | 587.286,78 | |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 5.791.811,27€ (Vorjahr 1.886.252,46 €) | 5.791.811,27 | 1.886.252,46 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen 231.189,17€ (Vorjahr 241.781,70€) | 253.570,84 | 241.781,70 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |||
| davon an verbundene Unternehmen 7.065,42€ (Vorjahr 21,04 €) | 107.528,12 | 101.182,42 | |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.246.738,71 | 28.409,89 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 2.612.656,02 | 753.237,12 | |
| 12. Sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 | |
| 13. Jahresüberschuss | 2.612.656,02 | 753.237,12 | |
| 14. Gewinnvortrag | 2.750.452,36 | 2.484.877,10 | |
| 15. Dividendenausschüttung | -450.000,00 | -450.000,00 | |
| 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen | -130.632,80 | -37.661,86 | |
| 17. Bilanzgewinn | 4.782.475,58 | 2.750.452,36 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 € |
Zugänge € |
Abgänge € |
Stand 31.12.2023 € |
Stand 01.01.2023 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.481,00 | 0,00 | 0,00 | 6.481,00 | 6.480,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 164.974,84 | 6.420,50 | 0,00 | 171.395,34 | 161.418,34 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.159.950,13 | 0,00 | 0,00 | 8.159.950,13 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.500.000,00 | 0,00 | -600.000,00 | 3.900.000,00 | 0,00 |
| Summe | 12.659.950,13 | 0,00 | -600.000,00 | 12.059.950,13 | 0,00 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 12.831.405,97 | 6.420,50 | -600.000,00 | 12.237.826,47 | 167.898,34 |
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| Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge € |
Abgänge € |
Stand 31.12.2023 € |
Stand 31.12.2023 € |
Stand 31.12.2022 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | 6.480,00 | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.431,50 | 0,00 | 163.849,84 | 7.545,50 | 3.556,50 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.159.950,13 | 8.159.950,13 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.900.000,00 | 4.500.000,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.059.950,13 | 12.659.950,13 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 2.431,50 | 0,00 | 170.329,84 | 12.067.496,63 | 12.663.507,63 |
In den Berechnungen kann es durch mathematische Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen, weil in einigen Tabellen die Werte in T€ angegeben werden.
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €, die in den Vorjahren analog des § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.
Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt.
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| Art der Rückstellung | Stand 01.01.2023 € |
Inanspruchnahme/ Saldierung € |
Auflösung € |
Zuführung € |
Stand 31.12.2023 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Pensionen | 5.601.189,00 | 0,00 | 0,00 | 475.191,00 | 6.076.380,00 |
| Gewerbesteuer | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 870.551,80 | 870.551,80 |
| Personalkosten | 100.000,00 | 100.000,00 | 0,00 | 500.000,00 | 500.000,00 |
| Jahresabschluss | 156.000,00 | 156.000,00 | 0,00 | 123.020,00 | 123.020,00 |
| Archivierung | 1.292,73 | 0,00 | 0,00 | 903,11 | 2.195,84 |
| Ausstehende Rechnungen | 54.854,48 | 54.854,48 | 0,00 | 12.944,29 | 12.944,29 |
| Summe | 5.913.336,21 | 310.854,48 | 0,00 | 1.982.610,20 | 7.585.091,93 |
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 1,82 % | 1,78 % |
| Rententrend | 1,50 % bzw. 2,00 % | 1,50 % |
| Fluktuation | 0,00 % | 0,00 % |
| Lohn-/Gehaltstrend | 0,00 % | 0,00 % |
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert in 2023 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre i. H. v. 1,82 %.
Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.
Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen 7 Jahren (Zinssatz: 1,74 %: Vorjahr 1,44 %) und nach den vergangenen 10 Jahren (Zinssatz 1,82 %; Vorjahr 1,78 %) beträgt 72 T€ (Vorjahr 304 T€) und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts i. H. v. 100 T€ (Vorjahr 101 T€).
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| Art der Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag | Mit einer Restlaufzeit von | ||
|---|---|---|---|---|
| € | Bis zu 1 Jahr € |
1 bis 5 Jahre € |
Mehr als 5 Jahre € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 90.100,74 | 90.100,74 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 705.316,39 | 705.316,39 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.108.454,96 | 3.108.454,96 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 3.903.872,09 | 3.903.872,09 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
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| Art des Eigenkapitals | Vortrag am 01.01.2023 € |
Jahresergebnis € |
Einstellung in Gewinnrücklagen € |
Ausschüttung € |
Stand am 31.12.2023 € |
|---|---|---|---|---|---|
| I. Grundkapital | 9.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.000.000,00 |
| II. Gewinnrücklage | 403.394,34 | 0,00 | 130.632,80 | 0,00 | 534.027,14 |
| III. Bilanzgewinn | 2.750.452,36 | 2.612.656,02 | -130.632,80 | -450.000,00 | 4.782.475,58 |
| 12.153.846,70 | 2.612.656,02 | 0,00 | -450.000,00 | 14.316.502,72 |
Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).
Der Vorstand ist ermächtigt (Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2021), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Gemäß § 150 Abs. 2 AktG hat die Gesellschaft 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen. In 2023 wurde ein Jahresüberschuss i. H. v. 2.612.656,02 € erwirtschaftet. In die gesetzliche Rücklage wurde i. H. v. 130.632,80 € (Vorjahr: 37.661,86 €) eingestellt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag i. H. v. 72 T€ (Vorjahr 304 T€). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die aktiven latenten Steuern resultieren i. W. aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen. Die passiven latenten Steuern beziehen sich auf temporäre Differenzen aus selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen im Anlagevermögen.
Der tatsächliche effektive Ertragsteuersatz beträgt 32,98 %. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:
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| Aktivlatenzen | Wertansatz Handelsbilanz T€ |
Wertansatz Steuerbilanz T€ |
Differenz T€ |
Latente Steuer T€ |
|---|---|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen (32,98 %) | 6.076 | 2.921 | 3.155 | 1.041 |
| Urlaubsrückstellungen der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (32,98 %) | 469 | 413 | 56 | 18 |
| Drohverlustrückstellung der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (32,98 %) | 385 | 0 | 385 | 127 |
| Beteiligung infas Institut GmbH | 6.455 | 9.414 | 2.959 | 49 |
| 13.385 | 12.747 | 6.555 | 1.235 | |
| Passivlatenzen | ||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas quo GmbH und infas 360 GmbH (32,98 %) | 384 | 0 | 384 | -127 |
| Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und infas 360 GmbH (32,98 %) | 1.674 | 1.562 | 112 | -37 |
| 2.058 | 1.562 | 496 | 164 |
Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Daher sind aktive latente Steuern aus Passivierung der Urlaubsrückstellungen sowie Drohverlustrückstellung und passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.
Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt 1.088 T€ und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.
Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
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| Nominalkapital T€ |
Beteiligungsquote in % |
Eigenkapital T€ |
Jahresergebnis T€ |
Stichtag Jahresabschluss | |
|---|---|---|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 419 | 107 | 31.12.2023 |
| CATI-LAB GmbH | 25 | 100 | 22 | -3 | 31.12.2023 |
| infas 360 GmbH | 76 | 100 | -1.119 | -280 | 31.12.2023 |
| infas quo GmbH | 50 | 100 | -1.089 | -92 | 31.12.2023 |
| BNS-Business Network Solutions GmbH * | 30 | 33,33 | 75 | -98 | 31.12.2023 |
Der Bilanzgewinn des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde entsprechend des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages bis auf 169 T€ (Vorjahr 62 T€) aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:
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| PEN GmbH, Heidelberg | > 25 % |
| Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn | > 25 % |
| Döbert Holding GmbH & Co. KG, Obertshausen | > 10 % |
| Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf | > 5 % |
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2 (Vorjahr: 1), 0 männliche und 2 weibliche Angestellte.
Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen 200 T€ als Fixum sowie 250 T€ als variable Bezüge. Die Bezüge von Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke betrugen 206 T€ als Fixum sowie 250 T€ als variable Bezüge.
Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen i. H. v. 6.076 T€ (Vorjahr 5.601 T€). Hiervon sind 6.076 T€ zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge einschließlich der Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen 2023 110 T€ (Vorjahr: 110 T€).
Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten i. H. v. 10 T€ (Vorjahr 50 T€) sowie Forderungen i. H. v. 44 T€ (Vorjahr 0 T€).
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
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| Vorstand: | Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. |
| Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Finanzvorständin, gleichzeitig Geschäftsführerin der Tochtergesellschaften CATI-LAB GmbH, infas 360 GmbH und infas quo GmbH. | |
| Aufsichtsrat: | Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06. Juli 2018 und vom 29. Juli 2022 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: |
| Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG (bis November 2023), München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der L-KONZEPT Holding AG, Leipzig. | |
| Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender). | |
| Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Gränichen, Schweiz, Portfolio Managerin, stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der Janosch Film & Medien AG, Berlin, Aufsichtsratsmitglied (bis März 2023) der Securize IT Solutions AG, München, Verwaltungsratsmitglied der Jack-Bros AG, Zug, Schweiz und ihrer Tochtergesellschaften. |
Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2023 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.
Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i. V. m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i. H. v. insgesamt 79 T€ für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i. H. v. 79 T€ um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft. Für den Vorjahresabschlussprüfer waren im Vorjahr 109 T€ erfasst worden.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas quo GmbH. Hier wurde vereinbart, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Fall der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, wie dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und Cashflows beinhalten.
Die Gesellschaft trägt für die angemieteten Betriebsgrundstücke monatliche Verpflichtungen i. H. v. 1.763 €. Die kumulierten Mietverpflichtungen bis zum Ende der Mietlaufzeit belaufen sich insgesamt auf 277 T€.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Der Jahresüberschuss beträgt 2.612.656,02 €. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschusses und damit 130.632,80 € (Vorjahr 37.661,86 €) in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn i. H. v. 4.782.475,58 €, der i. H. v. 72.283,00 € einer Ausschüttungssperre unterliegt, wie folgt zu verwenden:
1. einen Teilbetrag i. H. v. 450.000,00 € als Dividende für das Geschäftsjahr 2023 i. H. v. 0,05 € je dividendenberechtigte Stammaktie auszuschütten.
2. den Restbetrag von 4.332.475,58 € auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2024 vorzutragen.
Bonn, den 18. April 2024
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Menno Smid
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, den 18. April 2024
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Menno Smid
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke
An die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn
Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Lagebericht im Abschnitt "Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" enthalten.
Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 8,2 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 3,9 Mio. bilanziert. Zusätzlich sind € 9,0 Mio. Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Diese Posten stellen insgesamt mit € 21,1 Mio. 81,7 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus Sicht der die Anteile an sowie Forderungen bzw. Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt.
Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auseinandergesetzt. Neben der Abstimmung der Salden mit den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir die Angemessenheit der Bewertungsmethoden beurteilt.
Im Hinblick auf den Bilanzansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. die Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen, ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des jeweiligen bilanziellen Buchwertansatzes mit dem Eigenkapital der jeweiligen Gesellschaften vorgenommen.
Des Weiteren haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften kritisch hinterfragt. Bei den Tochtergesellschaften, die zum 31. Dezember 2023 ein negatives Eigenkapital aufweisen (infas 360 GmbH und infas quo GmbH) haben wir die Planungsrechnungen für die nächsten Jahre eingesehen und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Ergänzend haben wir die erzielten Ergebnisse der infas 360 GmbH bzw. infas quo GmbH mit den entsprechenden Planwerten abgeglichen.
Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem:
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| ― | die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei JA(3).zip (MD5-Hashwert: 2fa6357bdce1f036a2acecd0f6bb50f8) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.
Köln, 18. April 2024
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer
Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, deren Strategie und Planung sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik, Nachhaltigkeitsaspekte, die Risikolage, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance sowie wichtige Personalfragen informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2023 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung. Auch im Geschäftsjahr 2023 erbrachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften in einem herausfordernden Umfeld eine außerordentliche Leistung. Das zeigt sich vor allem darin, dass die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH weiterhin über einen sehr hohen Auftragsbestand und ein starkes Umsatzwachstum verfügt. Allerdings muss festgestellt werden, dass das Institut an seine Kapazitätsgrenzen stößt. So konnte trotz eines herausragenden Auftragsbestandes nicht das prognostizierte Ergebnis (EBIT) nach IFRS erreicht werden. Grund hierfür ist ein erheblicher Anstieg insbesondere bei den Materialkosten/Fremdleistungen. Dies ist zum einen auf Volumeneffekte durch das Wachstum zurückzuführen. Zum anderen mussten aber auch Einmalaufwendungen getätigt werden, um die Abarbeitung weitestgehend zu ermöglichen.
Da sich auch die weiteren Tochtergesellschaften (infas quo, infas 360 und infas LT) nicht entsprechend den ursprünglichen Planungen entwickelten, konzentrierte sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 insbesondere auf die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen. Mit dem Vorstand wurden Markt und Trends, Ziele und Prioritäten der Geschäfte sowie die strategische Ausrichtung der jeweiligen operativen Gesellschaften intensiv diskutiert.
Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat übermittelte regelmäßige Berichtswesen in schriftlicher Form. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionärinnen und Aktionäre fungierenden Mitglieder Dr. Oliver Krauß, Hans-Joachim Riesenbeck und Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2023 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Hans-Joachim Riesenbeck zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon vier im ersten und drei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft und traf weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 22. Februar 2023 war der Strategieprozess, der - zunächst - für die erste Jahreshälfte 2023 angesetzt war. Hierzu referierte der externe Strategieberater, der anhand einer Präsentation den aktuellen Stand sowie die weiteren geplanten Schritte erläuterte. Im Weiteren berichtete der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2022 sowie über die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2023. Darüber hinaus stellte der Vorstand das aktualisierte Risikomanagementsystem (RMS) vor. Durch das RMS sollen bestandsgefährdende Risiken so rechtzeitig erkannt werden, dass sie durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können (Risikofrüherkennung). Dabei ist die Pflege der internen Risikokultur von zentraler Bedeutung. Der Vorstand beschrieb im Einzelnen den Prozess des RMS, die Risikostruktur und das Risikomonitoring.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2023 waren erneut die aktualisierten Zahlen zum 31. Dezember 2022 sowie die Planung die Jahre 2023 fortfolgende.
In der Sitzung am 23. März 2023 erörterte der Aufsichtsrat den vorläufigen Bericht des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der infas Holding AG zum 31. Dezember 2022.
In der Bilanzsitzung am 20. April 2023 befasste sich der Aufsichtsrat unter Teilnahme des Wirtschaftsprüfungsunternehmens schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er beschäftigte sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung 2023. Ferner berichtete der Vorstand erneut über den aktuellen Stand des Strategieprozesses.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. September 2023 wurden u. a. die Zahlen zum 30. Juni 2023 besprochen sowie die Strategiediskussion intensiviert.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 12. Oktober 2023 waren insbesondere die gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung.
In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2023 wurden die aktuellen Zahlen und der Forecast zum 31. Dezember 2023 besprochen.
An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Die Sitzungen fanden vorwiegend virtuell und nur in zwei Fällen als Präsenzsitzung statt. Damit nahm kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teil. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 20. Juni 2023 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der vorläufigen Schlussbesprechung am 26. März 2024 sowie in der Bilanzsitzung am 18. April 2024 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 18. April 2024 zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss; der Jahresabschluss 2023 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat prüfte auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns und schloss sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft an.
Vorstand und Aufsichtsrat gaben im März 2024 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung ab. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, im April 2024
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat zuletzt am 11. März 2024 abgegeben. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG:
Die infas Holding Aktiengesellschaft hat in der Vergangenheit erklärt, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht entspricht. Seit Abgabe der letzten Erklärung im März 2023 hat die infas Holding Aktiengesellschaft den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Grundlage für einen umfassenden Review ihrer Governance-Strukturen herangezogen. Auf dieser Basis erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird:
Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze.
Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen.
Empfehlung A.4: Der infas Konzern kommt den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nach. Damit haben die Beschäftigten die Möglichkeit, geschützt auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Dritten wird diese Möglichkeit bisher nicht vollumfänglich eingeräumt, weil Externe bereits über andere Wege im Rahmen von Projekten Hinweise geben können.
Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.
Empfehlung G.6: Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, ist bei einem Vorstandsmitglied nicht größer als der Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen. Dies erschien im Rahmen der Vertragsverhandlungen angemessen.
Empfehlung G.7: Der Aufsichtsrat legt die Leistungskriterien, anhand derer sich die variablen Vergütungsbestandteile bemessen, nicht jährlich fest, sondern für die Dauer des Dienstvertrags. Dies erscheint für die strategische Steuerung sachgerecht, wird jedoch regelmäßig überdacht.
Empfehlung G.10: Die variablen Vergütungsbeträge der Vorstandsmitglieder werden in bar gewährt, eine aktienbasierte Vergütung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Möglichkeiten aktienbasierter Vergütungen ausführlich beschäftigt, kam allerdings zu dem Schluss, dass diese Vergütungsform in der Abwicklung zu teuer und aufgrund des geringen Streubesitzes keine sachgerechte Vergütung wäre.
Die Entsprechenserklärung wurde im März 2024 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedeten und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe wahr. Sein Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen. Dazu erarbeitet der Vorstand die Strategie zur Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance des Unternehmens.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat der infas Konzern ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS) eingerichtet. Es ermöglicht dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses, mit dem alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressatinnen und Adressaten im infas Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht.
Für die Besetzung von Vorstandspositionen hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass Vorstände in ihrem letzten Vertragsjahr nicht älter als 67 Jahre sein sollen. Aktuell gibt es hierzu eine Ausnahme, da auf die langjährige Erfahrung und Expertise nicht verzichtet werden soll.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, entscheidet über deren Anzahl und über die oder den Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Bericht an die Aktionärinnen und Aktionäre und in der Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat als Ganzes entspricht insofern dem Prüfungsausschuss sowie dem Nominierungsausschuss; der Aufsichtsratsvorsitzende ist damit auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses.
Aufsichtsräte sollen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl nicht älter als 75 Jahre sein. Im Falle herausragender Expertise oder Erfahrung kann von dieser Vorgabe abgewichen werden.
Für den aktuellen Aufsichtsrat wurde in der Aufsichtsratssitzung am 02. Februar 2024 folgende Kompetenzmatrix erstellt:
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| Dr. Oliver Krauß Aufsichtsratsvorsitzender | Hans-Joachim Riesenbeck Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzende | Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht | ||
|---|---|---|---|---|
| Persönliche Eignung | Beruf | Rechtsanwalt | Unternehmensberater | Unternehmensberaterin |
| Ausbildung | Jurist | Diplom-Kaufmann | Master of Arts der Universität Zürich (lic. oec. publ. UZH) | |
| Mitglied seit | 2014 | 2014 | 2022 | |
| Anteilseignervertretung | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Unabhängigkeit | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Anzahl Vorstandsposten | Keine | Keine | Keine | |
| Anzahl Aufsichtsratsposten (ohne Mandat bei infas) | 1 | Keine | 1 | |
| Diversität | Geburtsjahr | 1966 | 1951 | 1978 |
| Geschlecht | männlich | männlich | weiblich | |
| Staatsangehörigkeit | deutsch | deutsch | deutsch, schweizerisch | |
| Fachlicher Background | Rechnungslegung | ✓ | ||
| Abschlussprüfung | ✓ | |||
| Recht und Compliance | ✓ | |||
| Technologie, Digitalisierung | ✓ | |||
| Branchen- und Marktkenntnis | ✓ | |||
| Mitarbeiterengagement | ✓ | |||
| Personal und Vergütung | ✓ | |||
| Nachhaltigkeit | ✓ |
In seiner Sitzung im September 2023 hat der Aufsichtsrat seine Wirksamkeit beurteilt. Die Überprüfung erfolgte durch intensive Erörterung aller relevanten Aspekte. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde festgestellt, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben effektiv und effizient wahrgenommen hat. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und mit den Vorstandsmitgliedern ermöglicht eine sachgerechte und professionelle Erfüllung der Aufgaben. Anregungen wurden und werden auch unterjährig aufgenommen.
Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen ein Mitglied eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 50 %. Diese Quote von 50 % stimmt mit der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG überein.
Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst nur wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Zielgrößen i.S.d. § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht definiert.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33 %. Diese Quote von 33 % entspricht auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße i.S.d. § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die infas Holding Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften erachten Diversität grundsätzlich als erstrebenswert und als wichtigen Erfolgsfaktor für das operative Geschäft. Dementsprechend verfolgen alle infas Gesellschaften eine Kultur, in der Verschiedenheit bezogen auf Geschlecht, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Kultur, Nationalität, Religion und andere Aspekte geschätzt und bei der Besetzung von Stellen in Teams berücksichtigt wird. Die Projekte der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung erfordern häufig eine hohe Interdisziplinarität, bei der Diversität in den Projektteamstrukturen nützlich und erfolgsfördernd ist. Insofern ist die Wertschätzung von Diversität schon lange in der Kultur der Konzerngesellschaften verankert.
Aufsichtsrat und Vorstand sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand sowie für wichtige Führungspositionen. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch. Fachliche Eignung, zukünftige Anforderungen an die betreffende Position sowie Diversität sind dabei wichtige Aspekte, die beachtet werden.
Die Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme.
Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-hol-ding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und von der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mazars GmbH & Co. KG, zusammen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionärinnen und Aktionäre, Analystinnen und Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Bonn, im März 2024
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat zuletzt am 11. März 2024 abgegeben. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Vorstand und Aufsichtsrat erklären gem. § 161 AktG:
Die infas Holding Aktiengesellschaft hat in der Vergangenheit erklärt, dass sie den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht entspricht. Seit Abgabe der letzten Erklärung im März 2023 hat die infas Holding Aktiengesellschaft den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als Grundlage für einen umfassenden Review ihrer Governance-Strukturen herangezogen. Auf dieser Basis erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit folgenden Ausnahmen seit der letzten Erklärung entsprochen wurde und entsprochen werden wird:
Empfehlung A.1: Die mit dem DCGK 2022 eingeführte Empfehlung A.1 wurde noch nicht umfassend umgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft verbraucht aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit als Dienstleister nur sehr wenige Ressourcen, wodurch eine Erweiterung der Unternehmensstrategie und -planung sowie des Risiko-Chancen-Managements derzeit nicht erforderlich ist. Gleichwohl verpflichtet sich der infas Konzern durch seinen Code of Conduct zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Grundsätze.
Empfehlung A.3: Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem der infas Holding Aktiengesellschaft decken bislang nachhaltigkeitsbezogene Ziele im Sinne ökologischer und sozialer Themen nicht umfassend ab. Das liegt im Wesentlichen daran, dass aufgrund der Geschäftstätigkeit nur geringe Mengen an Ressourcen verbraucht werden, sodass das bisherige interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem geeignet sind, auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken zu erkennen.
Empfehlung A.4: Der infas Konzern kommt den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nach. Damit haben die Beschäftigten die Möglichkeit, geschützt auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Dritten wird diese Möglichkeit bisher nicht vollumfänglich eingeräumt, weil Externe bereits über andere Wege im Rahmen von Projekten Hinweise geben können.
Empfehlung F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Ebenso werden die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat halten die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für ausreichend.
Empfehlung G.6: Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, ist bei einem Vorstandsmitglied nicht größer als der Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen. Dies erschien im Rahmen der Vertragsverhandlungen angemessen.
Empfehlung G.7: Der Aufsichtsrat legt die Leistungskriterien, anhand derer sich die variablen Vergütungsbestandteile bemessen, nicht jährlich fest, sondern für die Dauer des Dienstvertrags. Dies erscheint für die strategische Steuerung sachgerecht, wird jedoch regelmäßig überdacht.
Empfehlung G.10: Die variablen Vergütungsbeträge der Vorstandsmitglieder werden in bar gewährt, eine aktienbasierte Vergütung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Möglichkeiten aktienbasierter Vergütungen ausführlich beschäftigt, kam allerdings zu dem Schluss, dass diese Vergütungsform in der Abwicklung zu teuer und aufgrund des geringen Streubesitzes keine sachgerechte Vergütung wäre.
Die Entsprechenserklärung wurde im März 2024 in dieser Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich.
Bonn, im März 2024
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Dr. Oliver Krauß
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