Annual Report • May 24, 2022
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
Finanzbericht: 30679392

April 2022
Kurt-Schumacher-Straße 24
53113 Bonn
T +49 (0)228 33 60 72 39
F +49 (0)228 31 00 71
www.infas-holding.de
Sitz der Gesellschaft:
53113 Bonn
Vorstand der Gesellschaft:
Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke (CFO)
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Oliver Krauß
Amtsgericht Bonn
HRB 17379
USt.-Ident.-Nr. DE 155601174
St.Nr. 205/5725/1339
ISIN: DE0006097108
WKN: 609710
Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main
Der infas-Konzern besteht zum 31.12.2021 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden infas Holding AG oder Holding) sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften:
scrollen
| Gesellschaft | Beteiligungsquote |
|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn | 33,33 Prozent |
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG.
Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen von ihren Standorten Bonn, Nürnberg und Luxemburg ihren Umsatz im Wesentlichen in Deutschland.
In der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung im engeren Sinn ist der Konzern in erster Linie maßgeblich mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ("infas-Institut", "Institut") präsent. Die Tochtergesellschaft infas-Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, die Politik einschließlich ihrer Verwaltungen, Unternehmen aller Branchen sowie der EU erbringt.
Die infas 360 GmbH ("infas 360") fokussiert sich auf eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen abzielt. Vor diesem Hintergrund berät die infas 360 Wirtschaft und Wissenschaft zur Nutzung aller verfügbaren Daten und Analysen, um bessere strategische Entscheidungen treffen sowie operative Planungen und Maßnahmen optimieren zu können. Basis der Beratung ist die fortlaufende Sammlung und Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die täglich aktualisiert und aufbereitet werden. Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren - New Dimensions in Data Science.
Die Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH ("infas LT") ist im Geschäftsfeld Location Technologies 1 tätig. Sie entwickelt vor allem Standardkartensoftware sowie maßgeschneiderte Lösungen für Marketing, Vertrieb und Controlling durch die Integration digitaler Landkarten in Management-Informations-Systeme, sogenannte Dashboards. Allein mit ihrer Standardsoftware easymap bedient infas LT mehr als 2.500 Kunden mit Lizenzen, überwiegend in Deutschland und Österreich. So eröffnen sich zum einen Abverkaufspotenziale von Daten der infas 360 und zum anderen wird die Geomarketingkompetenz als Full-Service-Anbieter für Software, Daten und Analysen komplettiert.
Die infas quo GmbH ("infas quo") ist auf die Analyse von Finanzdienstleistungen spezialisiert und vor allem im Bereich der digitalen Marktforschung aktiv. In diesem Zusammenhang gründet die Gesellschaft ihre Analysen auf ein selbst betriebenes Online-Panel quo PEOPLE, das kontinuierlich ausgebaut wird. Damit ist die Gesellschaft auch in der Lage, weitere Bereiche der Marktforschung mit einem innovativen Ansatz abzudecken.
1 Hiermit ist Software gemeint, die vor allem mit Georeferenzierungen arbeitet und auch im Geomarketing eingesetzt werden kann.
Der infas-Konzern sieht sein Geschäftsfeld in den Bereichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleister valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung komplexer Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundärdaten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Die Seinsbestimmung des Konzerns, neuerdings auch "Purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, aber auch Probleme der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas-Konzern eine "evidence making company".
Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas-Konzern durch das infas-Institut schon seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zur Verfügung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für Wissenschaft und Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies findet ebenfalls bei infas quo und infas 360 statt, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt.
Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, also die Branche, in der die Aktivitäten der Unternehmen der infas Holding AG im weitesten Sinne anzusiedeln sind, ist schon seit Längerem einem strukturellen Änderungsprozess unterworfen. Neue Möglichkeiten der Datenerhebung mittels digitaler Technologien, aber auch die Verfügbarkeit umfassender prozessproduzierter Daten, die u.a. bei der Nutzung sozialer Medien, Smartphones oder sogenannter Wearables anfallen, bergen ein enormes Potenzial für die empirische Sozialforschung. So lassen sich beispielsweise räumliche Mobilitätsmuster und soziale Kontexte mittels georeferenzierter Daten in bisher nicht gekanntem Ausmaß messen, während sich in anderen Bereichen gerade die Möglichkeiten einer zeitlich feinkörnigen Abbildung dynamischer Prozesse als besonders fruchtbar erwiesen haben. Es erscheint vor diesem Hintergrund nicht übertrieben, von einer digitalen Revolution in den Sozialwissenschaften zu sprechen, welche die Grundlage aller Aktivitäten in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung berührt. Insgesamt hat die Corona-Krise auch den Digitalisierungstendenzen unserer Branche einen zusätzlichen kräftigen Schub gegeben.
Die Branche kann von Natur aus als digitalaffin bezeichnet werden. Den Umgang mit Daten und Software gewöhnt, hat die erste Welle der Digitalisierung bereits stattgefunden. Die Pandemie hat diesen Prozess wie in fast allen Branchen weiter beschleunigt. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 49 Prozent der ca. 17 Millionen im Jahr 2020 realisierten quantitativen Interviews der Institute, die im ADM e.V. 2 organisiert sind, online erhoben wurden. "Online" heißt in der Regel: Spezialisierte Unternehmen rekrutieren in großer Anzahl Personen 3 , die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn sie an möglichst vielen Befragungen teilnehmen. Es bilden sich somit Personengruppen heraus, die zu "Berufsbefragten" werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vorhanden ist. Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus, telefonische Interviews sind mit 22 Prozent vertreten und Face-to-Face-Interviews mit 17 Prozent 4 . Auch bei qualitativen Interviews gewinnt die Arbeit mittels digitaler Medien an Bedeutung. In 2020 wurden 32 Prozent in Online-Fokusgruppen durchgeführt, während diese Befragungsform in allen vorherigen Jahren lediglich einen Anteil von 1 bis 11 Prozent einnahm. 5 Es ist davon auszugehen, dass diese Befragungsform auch nach der Pandemie einen hohen Stellenwert in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung beibehalten wird. In einigen Bereichen, insbesondere im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung, werden aber auch altbewährte Befragungen in Präsenz zu beobachten sein, weil in einem digitalen Format komplexe Designs der Erhebung nur unvollständig umgesetzt werden und auch Informationen verloren gehen können.
Mit den preiswerten Onlineinterviews 6 geht ein weiterer Aspekt einher, der für die Validität der Daten von großer Bedeutung ist: Die stichprobentheoretischen Voraussetzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf "non probability samples" basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse sind, die auf dieser Basis generiert werden. Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face-Erhebungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmethoden grundsätzlich "probability samples" möglich sind und auch angewandt werden.
Jeder Soziologe lernt und jeder Statistiker weiß, dass Verallgemeinerungen der Ergebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also "probability samples", möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von "non probability samples" entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitigen methodischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten 7 , denn für bestimmte Fragestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht demnach nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungsmodus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zugrunde liegt.
Man wird allerdings nicht abstreiten können, dass Zufallsstichproben aufwendig sind und auch nicht immer für jede Fragestellung in Betracht kommen oder zielführend sind. Streng genommen sind sie nur sinnvoll, wenn es um Aussagen geht, die "hochgerechnet", also verallgemeinert, werden können. Dies ist jeweils der Fall, wenn von "den Deutschen", "der Bevölkerung", "den Wählerinnen und Wählern", "den Ausländern" etc. die Rede ist (was besonders in der Presse ziemlich oft der Fall ist). Von dieser methodischen Warte aus betrachtet, bedient das infas-Institut diesen Markt in hervorragender Weise.
2 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 Prozent des Branchenumsatzes.
3 In der Regel erfolgt die Rekrutierung über Plattformen jedweder Art, man könnte daher auch von "Plattform-Demoskopie" sprechen.
4 Zu berücksichtigen ist allerdings, dass diese Messung im ersten "Coronajahr" stattfand, in dem Befragungen mit Präsenz aufgrund der verschärften Bedingungen wie partielle Lockdowns etc. per se gar nicht stattfinden konnten.
5 Vgl. https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/.
6 Der eigentliche Grund dafür, dass sie markttechnisch attraktiv sind und sich zunehmend größerer Beliebtheit erfreuen.
7 Jüngst: John Krosnick (Stanford University) "The Accuracy of River Sampling Surveys", Vortrag gehalten auf der Tagung: "Neue Entwicklungen in der der Onlineforschung: Möglichkeiten und Grenzen von River Sampling". Veranstaltet von: GESIS, ADM und DGOF, Februar 2020.
Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kunden, insbesondere in der Marktforschung, einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet.
Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung, aber auch der Sozialforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Dazu verzahnt infas 360 verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus Customer Relationship Management (CRM) und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. 8 Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-) wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten.
In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter werden.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der infas-Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie.
8 Mit der Gesellschaft "infas LT" werden zunehmend auch Softwarelösungen für solcherart Aktivitäten entwickelt.
Als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).
Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung der internen Steuerungssysteme kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 erfasst.
Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.
Der infas-Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhaltet.
In allen Segmenten des infas-Konzerns haben in 2021 Aktivitäten im beschriebenen Sinne stattgefunden. Sie zielen einerseits auf die Vervielfältigungen der Dienstleistungen, die angeboten werden können, und ermöglichen andererseits gleichzeitig insgesamt eine effizientere Abarbeitung als bisher (Prozess-Innovationen). Es verwundert also nicht, dass dabei die Digitalisierung in unterschiedlichen Formen eine herausragende Rolle spielt. Auch kommen moderne statistische Verfahren zur Anwendung wie beispielsweise mikrogeographische Analysen unter Nutzung von Small Area Methods (SAM) oder Predictive Risk Analytics. Dabei ist eine vermehrte Zusammenarbeit der verschiedenen Konzerngesellschaften untereinander zu beobachten. Dies lässt sich insbesondere bei den folgenden Projekten mit hohen F&E Anteilen feststellen.
infas quo fokussiert sich darauf, die Datenbasis des 2019 gegründeten Online-Panels quo PEOPLE kontinuierlich weiter auszubauen. Zum einen steigt die Zahl der Mitglieder stetig - Ende 2021 waren über 18.000 Personen registriert. Zum anderen wird die zur Verfügung stehende Informationsbreite und -tiefe permanent erweitert. Spezifische Zielgruppen können deshalb ohne zusätzliche Screenings angesprochen und befragt werden. Auch für anspruchsvolle qualitative Forschungsansätze können relevante Zielgruppen direkt angesprochen und befragt werden. Sowohl aus forschungsökonomischer Sicht als auch hinsichtlich der Qualität der gewonnenen Erkenntnisse ist dieses Vorgehen sehr effektiv und liefert erstklassige Ergebnisse.
Zusätzlich erweitert infas quo das Spektrum der eingesetzten Methoden beständig, um auch komplexe Forschungsansätze wie Conjoint-Measurement-Verfahren zur Preispositionierung oder PLS-Modelle zur Markenpositionierung umsetzen zu können. Gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung sind permanente Investitionen in technische Lösungen für die Marktforschung erforderlich. Nicht nur, um neue Formen der Befragung entwickeln und optimieren zu können, sondern auch um die Analysemöglichkeiten kontinuierlich zu verbessern. Die Beherrschung dieses Handwerks ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für infas quo und bietet weitere Optionen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.
Diese Panelstruktur, die vor allem digital organisiert ist, erfährt nunmehr eine Erweiterung, in der Weise, dass es kontinuierlich zu einem Knowledge-Panel ausgebaut wird, sodass preiswerter als in dem sonst üblichen Ad-hoc-Geschäft repräsentative Ergebnisse angeboten werden können, die zudem sehr schnell zur Verfügung stehen.
Zentral ist dabei der ein wenig strapazierte Begriff der Repräsentativität, was so viel heißt wie, dass ein getreues Abbild der Gesamtheit der Bevölkerung im Panel abgebildet sein muss. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, basieren Online-Panels in der Regel nicht auf Zufallsstichproben, die Basis sind also "non probability samples". Der größte Nachteil eines solchen Panels liegt in der Tatsache, dass dessen Ergebnisse nicht hochgerechnet werden können, auch wenn dies insbesondere in der Boulevardpresse, aber auch bei seriösen Medien laufend geschieht. Der Ansatz des infas "Knowledge-Panels" soll die Vorteile eines Online Panels verbinden mit der Sicherheit der Aussagen, die bei klassischen Zufallsstichproben mathematisch bestimmt werden können. Andererseits bietet ein Panel Kostenvorteile, die auch für wissenschaftliche Studien nutzbar gemacht werden könnten. Es ist daher sinnvoll, an ein Mixed-Mode-Panel zu denken, das auf einer Zufallsstichprobe beruht. Solch ein Panel würde mit den Erhebungsmodi Telefon und Online gleichzeitig arbeiten. Das spezifische Merkmal eines solchen Panels auf Basis eines "probability samples" liegt in der Art der Rekrutierung. Es wird gewährleistet, dass nur solche Personen für ein Panel rekrutiert werden, deren Inklusionswahrscheinlichkeit berechenbar ist und auch angegeben werden kann. Deswegen werden die Personen ausschließlich im Rahmen der repräsentativen Mehrthemenbefragungen des infas-Instituts oder bei Erhebungen rekrutiert, die ebenfalls auf einem "probability sample" beruhen. Technisch ist neu, dass beide Ansätze in einer digitalen Plattform kombiniert werden, sodass sehr schnell auf methodisch unterschiedliche Ansätze, die nach den Kundenbedürfnissen strukturiert werden, zugegriffen werden kann 9 . Das heißt, es können sowohl repräsentative Ergebnisse angegeben werden als auch Ergebnisse geliefert werden, die eher der Struktur eines klassischen Online-Panels entsprechen und nicht unbedingt repräsentativ sind. In diesem Projekt arbeiten das infas-Institut und infas quo sehr eng zusammen.
9 Es versteht sich von selbst, dass diese Zusammenführung unterschiedlicher sample frames einen erheblichen statistischen Aufwand erfordert. Die Modellierung eines solchen Ansatzes ist bereits entwickelt und erprobt. Eine wissenschaftliche Veröffentlichung dazu ist in Vorbereitung.
Ausgangspunkt dieser Innovation sind Erfahrungen mit dem aufwendigen Erhebungskonzept der Alltagsmobilität im Rahmen der Studie "Mobilität in Deutschland". In diesem Zusammenhang wurden bereits im infas-Institut Konzepte der passiven Messung der Mobilität der befragten Bevölkerung über das Smartphone diskutiert und in einem ersten Schritt experimentell getestet und nunmehr auch in Pilotprojekten bereits durchgeführt. Die Grundidee ist, durch den Einsatz einer App und die Nutzung der Sensordaten des Smartphones sowie durch die Nutzung umfassender Geodaten Verhalten zu messen, das heißt Aktivitäten des Probanden ohne Befragungen zu messen und so zu einem umfassenderen und valider gemessenen Bild zu kommen, das über die reine Mobilitätsmessung hinausgeht.
Ein zusätzliches Einsatzfeld könnte die Mediennutzung sein. Angesichts der atomisierten Medienforschung aufgrund der Digitalisierung sind viele der derzeitig gemessenen Ergebnisse in diesem Bereich grundsätzlich problematisch. Ein digitalisiertes, passiv gemessenes Tracking, idealerweise bei einer Zufallsstichprobe, gäbe die Möglichkeit, bessere und valide Ergebnisse zu liefern. Es geht in einem ersten Schritt darum, ein Werbewirkungsinstrumentarium für Kunden zu entwickeln, mit sehr spezifischen Merkmalen, die exklusiv sind und für den ausgewählten Kundenkreis zur Verfügung stehen. Erst in weiteren Schritten könnte daraus ein allgemein einsetzbares Instrument werden.
Ein darüber hinaus angedachter Aspekt der Entwicklung eines passiven Messinstruments ist das Tracking von Personen und ihrem stationären Kaufverhalten. Dies würde nicht global, sondern kundenspezifisch erfolgen, zum Beispiel in Bezug auf Apotheken oder den Einzelhandel. Diese Informationen sind so angelegt, dass ein spezifischer Mehrwert für den Kunden kreiert wird, der vor allem auf den regionalen Kontext abzielt. Passiv gemessene Informationen im regionalen Kontext sind bisher nicht erhältlich. Sie können ein Marktvorteil sein, weil die Daten quasi automatisch erhoben und damit auch sehr schnell geliefert werden können. Ziel ist es, hochwertige Studien auf Basis dieses Panels durchzuführen, und zwar zu günstigeren Preisen.
Nicht zuletzt durch die offenkundigen Probleme bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie können zwei Bereiche der Gesundheitsversorgung in Deutschland als dringend reformbedürftig charakterisiert werden. Einerseits mangelt es an gesundheitsökonomischen Analysen, die rechtzeitig für politisches Handeln zur Verfügung stehen und so valide sind, dass vermeintliche Kontroversen das politische Handeln blockieren. Andererseits ist offenkundig geworden, dass an der Verbesserung der Patientenversorgung dringend gearbeitet werden muss. Dabei stehen valide Datenerhebungen in digitalisierter Form im Vordergrund. Zu beiden Aspekten kann die infas-Gruppe aufgrund ihrer Expertise, insbesondere beim Institut durch die bereits durchgeführte Gesundheitsforschung sowie durch infas 360 durch den Aufbau der Corona-Plattform einen großen Beitrag leisten.
Im Verlauf des Jahres 2021 bis zu Beginn 2022 konnte die Covid-19-Pandemie immer noch nicht überwunden werden. Deutschland und viele andere Länder mussten in mehreren "Wellen" nach wie vor hohe Inzidenzzahlen bewältigen, was häufig auf eine Impfquote zurückgeführt wurde, die nicht ausreicht, um das Virus endgültig zu verbannen. Da das Virus allerdings mehrfach mutierte, wurden Krankheitsverläufe mittlerweile weniger schwer, was die Politik vieler Länder dazu verleitete, die hohen Krankheitszahlen zu akzeptieren und die Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie wie Abstands- und Maskenregeln zu lockern und größere Menschenansammlungen nach und nach wieder zuzulassen. Die Auswirkungen dieser schrittweisen Rückkehr zum 'normalen Leben' waren Anfang 2022 noch nicht absehbar, sodass die Pandemie weiterhin als Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung angesehen werden muss. Zumindest konstatierte das ifo Institut, dass die Wirtschaft sich mittlerweile deutlich schneller von den Coronawellen erholte, als noch zu Beginn der Pandemie. 10
10 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2022, https://www.ifo.de/node/68622.
Zu den weiter andauernden Unsicherheiten aus der Pandemie kam, dass Russland am 24.02.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unverändert geführt wurde. Der infas-Konzern unterhält weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbeziehungen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas-Konzern bestehen und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Es ist allerdings schon jetzt deutlich, dass der Krieg wirtschaftliche Folgen haben wird, die sich mittelbar auf die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns in 2022 auswirken können.
Bereits im Verlauf des Jahres 2021 wurden durch die Covid-19-Pandemie Lieferketten beeinträchtigt, was zu Lieferengpässen in bestimmten Bereichen geführt hat. Auch wurde eine steigende Inflation merklich, zu deren voraussichtlicher Dauer es sehr uneinheitliche Einschätzungen gab. Durch den Krieg wurde dies durch einen deutlichen Anstieg bei Rohstoffpreisen und Preisen für Energie und Nahrungsmittel weiter verschärft, was sich in der immer noch steigenden Inflationsrate zeigt. Aktuell hält das ifo Institut für 2022 einen weiteren Anstieg bis 6,1 Prozent für möglich. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage werden auch die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns betreffen. Beispielsweise muss mit einem Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten gerechnet werden.
Das Wirtschaftswachstum betrug in 2021 2,9 Prozent (VJ: -4,6 Prozent). Für 2022 geht das ifo Institut in seiner Konjunkturprognose vom 23.03.2022 von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,2 bzw. 3,1 Prozent in zwei verschiedenen Szenarien aus, was gegenüber der ursprünglichen Prognose i.H.v. 3,7 Prozent deutlich gedämpft ist. Auch für 2023 werden die Prognosen nach unten korrigiert. Entscheidend für die Entwicklungen in 2022 wird sein, wann die Preisanstiege bei Vor- und Konsumprodukten ihren Scheitelpunkt erreichen.
Bezüglich der Branche Markt-, Meinungs- und Sozialforschung kommt der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) in seiner halbjährlichen Mitgliederbefragung, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 bezogen auf das erste Halbjahr 2022 durchgeführt wurde, zu einer sehr positiven Einschätzung: 89 Prozent der ADM-Institute schätzten die Auftragslage des zweiten Halbjahrs 2021 als sehr gut oder gut ein; 38 Prozent gehen für das erste Halbjahr 2022 von einer sich weiter verbessernden Entwicklung der Auftragslage aus. Nach dem Einbruch in 2020 ist das ein positiver Trend, der sich gegenüber den vorherigen zwei Befragungen weiter fortsetzt. Das ist erfreulich, weil die Daten für Deutschland in einer längeren Rückschau zeigen, dass die Branche seit 2012 stagniert und seit 2016 sogar schrumpft. Die in der Befragung noch nicht berücksichtigten Entwicklungen aus den letzten Coronawellen und des Ukraine-Konflikts werden dieses Bild voraussichtlich dämpfen. 11 Unabhängig davon lässt sich aus dem Vergleich dieses Trends mit den individuellen Entwicklungen einiger Akteure im Markt - sofern aktuelle Finanzdaten öffentlich verfügbar sind - und denen des infas-Konzerns ableiten, dass es in der Branche Gewinner und Verlierer gibt. Einige Akteure scheinen sich gut auf den anhaltenden Wandel und die ständig hinzukommenden Unsicherheiten einstellen zu können, während andere dies weniger gut schaffen und insofern den oben skizzierten Trend stützen.
Die genannten Faktoren machen die Prognose des weiteren wirtschaftlichen Verlaufs wieder einmal schwer. Die Vergangenheit und vor allem das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 zeigen jedoch, dass der infas-Konzern krisensicher und zukunftsorientiert aufgestellt ist. Entgegen des oben genannten Branchentrends verzeichnet der infas-Konzern eine Compound Annual Growth Rate (CAGR) für die Jahre 2012 bis 2021 i.H.v. 6,6 Prozent, wobei insbesondere das sehr gute Wachstum in 2021 diese Kennzahl noch einmal deutlich positiv beeinflusst hat.
11 Vgl. https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/.
Die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns war in 2021 vor dem geschilderten Hintergrund von der Corona-Krise geprägt. Die Wirkungen waren vielfältig und sind differenziert je einzelner Konzerngesellschaft zu betrachten. Insgesamt konnte der Umsatz um 38,4 Prozent auf 40.893 T€ gesteigert werden. Allerdings musste in 2021 eine Rückstellung deutlich erhöht werden, die sich auf einen bereits seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund bezieht. Ohne diesen Sondereffekt hätten die Ziele, das EBIT leicht zu steigern und die Umsatzrentabilität zu halten, deutlich übertroffen werden können. Es lohnt sich also auf die Entwicklung der einzelnen Segmente zu schauen, die sich insgesamt wie folgt zusammenfassen lässt:
scrollen
| ― | Trotz der Covid-19-Pandemie zeigt das infas-Institut ein sensationelles Ergebnis: Der Umsatz steigt um 45,1 Prozent; die Umsatzrentabilität steigt auf 22,0 Prozent (Vorjahr 15,5 Prozent) vor Erhöhung der oben genannten Prozessrückstellung i.H.v. 6.257 T€ und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Tantieme. |
| ― | infas 360 ist es gelungen, mit sciencebasierten Daten Geschäft im öffentlichen Sektor zu generieren: Der Umsatz stieg um 27,5 Prozent und zum zweiten Mal liefert infas 360 ein positives EBIT i.H.v. 125 T€ (Vorjahr 67). |
| ― | Das Geschäftsmodell von infas LT ist durch die Covid-19-Pandemie stark betroffen, weil Vertrieb in der bisher bekannten Form nicht mehr stattfindet. Folglich sinkt der Umsatz um 7,0 Prozent und die Umsatzrentabilität reduziert sich auf 13,4 Prozent (Vorjahr 18,5 Prozent). |
| ― | infas quo erzielt erstmals seit der Gründung in 2017 ein positives EBIT i.H.v. 130 T€ (Vorjahr -143 T€). Der Umsatz steigt um 10,5 Prozent. |
Mit konzernweit 218 Beschäftigten 12 im Jahresdurchschnitt 2021 wurde die Anzahl der Mitarbeiter weiter aufgestockt (Vorjahr 211 Beschäftigte).
12 Die Anzahl der Beschäftigten ist an dieser Stelle mit der Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen gleichzusetzen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit. Auf Vollzeitäquivalente umgerechnet sind es durchschnittlich 191 Beschäftigte.
Trotz der geschilderten Umstände kann 2021 für das infas-Institut als ein sehr erfolgreiches Jahr mit bisher nie dagewesenen Umsätzen angesehen werden. So gelang es, den Umsatz von 24.127 T€ im Jahr 2020 auf 35.006 T€ um 45,1 Prozent zu steigern. Trotz der enormen Ergebnisbelastung durch die bereits erwähnte Erhöhung der Rückstellung für Prozessrisiken verbleibt ein EBIT i.H.v. 1.503 T€ (Vorjahr 3.732 T€). Im infas-Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ergebnis des Instituts. Ungefähr 92 Prozent des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert worden. 2021 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren:
scrollen
| ― | Bildung und interkulturelle Kompetenzen, |
| ― | Wirtschaft, Arbeit und Innovation, |
| ― | Ungleichheit und Partizipation, |
| ― | Familien, Haushalte und Ressourcen, |
| ― | Gesundheit und Versorgung. |
Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehmlich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von ungefähr 8 Prozent am Umsatz des Instituts.
Der Verlauf der Pandemie hat gezeigt wie wichtig "gute" Daten sind. Data Science beschäftigt sich mit der interdisziplinären Erschließung qualitativ hochwertiger Informationsquellen mittels moderner Technologien und Methoden. Damit gehört das Wissenschaftsfeld im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zweifelsohne zu den großen globalen Zukunftsfeldern unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund wurde infas 360 im Geschäftsjahr 2021 mit Blick auf die beiden Zielgruppen Wirtschaft und Wissenschaft weiter ausgebaut, insbesondere im Hinblick auf die Säulen Consulting, Daten und Analysen sowohl für umfassende Consumer- als auch B2B-Insights. Damit verbunden erfolgt eine Konzentration des klassischen Geomarketing-Geschäfts über die Synergiepotenziale mit der Schwestergesellschaft infas LT.
Auf dieser Basis ließen sich im Geschäftsjahr 2021 neue Kunden gewinnen und der Umsatz von 1.676 T€ um 27,5 Prozent auf 2.137 T€ steigern. Trotz notwendiger technologischer Investitionen sowie einem personellem Ausbau konnte eine weitere Verbesserung des EBIT von 67 T€ auf 125 T€ erzielt werden.
Wesentlich zum Erfolg beigetragen haben die Corona-Datenplattformen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (www.corona-datenplattform.de) sowie die Corona-Daten Deutschland für das Statistische Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Service/EXDAT/Datensaetze/corona-daten-deutschland.html). Die Lösungen werden seitens infas 360 im Full-Service entwickelt, tagtäglich gepflegt, bereitgestellt und weiterentwickelt. Erste Wirtschaftsunternehmen zeigen Interesse an solchen zentralen Dashboards aus Metadaten und Datenbereitstellung. Zum Einsatz kommt dabei u.a. eine Kombination aus Text Analytics und Machine-Learning-Algorithmen.
Des Weiteren fanden erstmals mikrogeographische Daten und Analysen der infas 360 Anwendung in den Gesundheitsämtern der Bundesstadt Bonn und dem Oberbergischen Kreis, um das Infektionsgeschehen feinräumig verstehen und gezielt bekämpfen zu können. So konnten datenbasiert viele neue epidemiologische Erkenntnisse gewonnen werden. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit dem infas-Institut ein neues Verfahren entwickelt, das dazu dient, regionale Kennziffern wie beispielsweise Impfquoten und die Nutzung von Homeoffice zu berechnen.
infas LT beendete das Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatzrückgang um 7,0 Prozent auf 1.999 T€ (Vorjahr 2.150 T€). Es kann hier von einem pandemiebedingten Umsatzrückgang gesprochen werden, da sich das klassische Geschäftsfeld der infas LT mit der Optimierung von Außendiensten beschäftigt. Diese wurden jedoch in Zeiten von Corona und der damit verbundenen Homeoffice-Pflicht bzw. Kontaktreduktion in den Unternehmen entsprechend runtergefahren.
Auf die veränderten Randbedingungen im Markt reagierend, erfolgt bereits seit dem ersten Pandemiejahr eine Neuausrichtung der Gesellschaft. LT steht nun nicht mehr für die Anfangsbuchstaben der ehemaligen Gesellschafter Herrn Lutum und Herrn Tappert, sondern seit 2021 für Location Technologies. Mit modernen Mapping-Komponenten und Visualisierungstools sollen so direkte Synergien im infas-Konzern erzeugt werden. Dass entsprechendes Synergiepotenzial vorhanden ist, zeigen wachsende Up- und Cross-Selling-Erfolge von Datenprodukten der infas 360. So konnte trotz schwierigem Marktumfelds noch eine Umsatzrendite von 13,4 Prozent erzielt werden mit einem EBIT i.H.v. 268 T€ (Vorjahr 397 T€).
infas quo hat es in 2021 endgültig geschafft, sich als neuer Player am Markt zu etablieren und eine breite Kundenbasis aufzubauen. Die wichtigsten Erfolgskomponenten sind eine spezifische Branchenexpertise in den Märkten, in denen infas quo positioniert ist, eine kundenindividuelle Vorgehensweise, die den Kunden relevante Insights liefert und die Entwicklung agiler und smarter Lösungen für die Fragen von morgen.
Das Online-Panel quo PEOPLE wurde 2019 erfolgreich in Betrieb genommen und schrieb schon in 2020 schwarze Zahlen. Die Entscheidung, ein eigenes Panel aufzubauen, war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig. Damit kann in die Zukunft gerichtet zum einen die Qualität der Daten sichergestellt und zum anderen die Geschwindigkeit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung gesteigert werden.
Die Entwicklung von infas quo hat in 2021 weiter an Dynamik hinzugewonnen und befindet sich derzeit voll im Plan. In 2021 wurde ein Umsatz von 1.751 T€ erzielt (Vorjahr 1.585 T€), obwohl wichtige Geschäftsfelder wie die Reise- und Tourismusbranche oder der Textilmarkt in der Covid-19-Pandemie auch in 2021 als Umsatzquelle fast vollständig ausgefallen sind.
In den Kernmärkten, die durch die Coronakrise nicht sehr stark gelitten haben (Finanzen, Handel, FMCG, Glücksspiel und Gaming) ist infas quo sehr gut aufgestellt und wächst insofern weiter mit insgesamt 10,5 Prozent in 2021.
Die in 2020 ergriffenen Kostensenkungsmaßnahmen (Personalabbau, Rückzug aus schwierigen Branchen) haben nachhaltig Wirkung gezeigt. Das Ergebnis stieg von -143 T€ auf jetzt 130 T€. Damit realisierte infas quo eine Umsatzrendite von 7,4 Prozent für das Segment spezialisierte Marktforschung im Konzern.
Darüber hinaus wurde in 2021 die Grundlage für eine erfolgreiche weitere Geschäftsentwicklung gelegt. Für die Jahre 2022 und fortfolgende wurde eine Strategie entwickelt, die die Entwicklung von infas quo auf eine breitere Basis stellen und das Wachstum auch in anderen, zukunftsfähigen Märkten beschleunigen wird.
Vor dem geschilderten Hintergrund hat die Coronakrise dem Konzern ein ambivalentes Jahr beschert, das, wenn man es nur von der Seite der Operations betrachtet, sogar sehr positiv zu beurteilen ist. Alle Segmente des Konzerns haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen die krisenbedingten Erscheinungen mit viel Kompetenz, Innovation und nicht nachlassendem Eifer angekämpft und waren erfolgreich. Die Geschäftsentwicklung ist daher im Großen und Ganzen positiv zu bewerten. Das infas-Institut konnte sich an die schwierige und vor allem unvorhersehbare Situation sehr gut anpassen. Dies gilt ebenso für infas quo und infas 360. Diese beiden Gesellschaften konnten mit stabilen Umsätzen ihre Ergebnisse deutlich verbessern. Der neue Dreh in der Strategie von infas 360 kam somit gerade zur rechten Zeit. Der Konzern kommt 2021 mithin zu einem Umsatz i.H.v. 40.893 T€ (Vorjahr 29.538 T€). Es konnte trotz der erwähnten Sondereffekte ein noch positives EBIT von 133 T€ erwirtschaftet werden (Vorjahr 2.933 T€).
Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2021 von 29.538 T€ im Vorjahr auf 40.893 T€ um 38,4 Prozent gestiegen. Im Segment des infas-Instituts konnte ein Umsatz von 35.006 T€ erreicht werden (Vorjahr 24.127 T€). Das Segment infas quo konnte den Umsatz auf 1.751 T€ nach 1.585 T€ im Vorjahr erhöhen. Das Segment infas 360 konnte ebenfalls eine deutliche Umsatzsteigerung von 1.676 T€ auf 2.137 T€ verzeichnen. Das durch Zukauf der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH begründete Segment infas LT trägt 1.999 T€ nach 2.150 T€ im Vorjahr zum Konzernumsatz bei.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahreswert von 398 T€ auf 194 T€ gesunken. Sie beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 73 T€, Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz i.H.v. 52 T€, Verrechnungen von Sachbezügen i.H.v. 44 T€, sowie Zuschüsse der Agentur für Arbeit i.H.v. 17 T€.
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 10.010 T€ auf 16.111 T€ stark gestiegen, was auf eine gestiegene Aktivität bei der Abarbeitung des hohen Auftragsbestands zurückzuführen ist. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen hat sich von 33,9 Prozent im Vorjahr auf 39,4 Prozent im Geschäftsjahr 2021 erhöht.
Die Anzahl der Mitarbeitenden im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 218 (Vorjahr 211). Die Personalaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 12.663 T€ auf 20.032 T€. Hier schlägt sich insbesondere der Aufwand aus der Erhöhung der Rückstellung für den Rechtsstreit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund i.H.v. 6.257 T€ nieder.
Die Abschreibungen haben sich 2021 von 1.463 T€ auf 1.438 T€ um 1,8 Prozent leicht verringert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2021 um 18,1 Prozent von 2.836 T€ im Vorjahr auf 3.348 T€ gestiegen und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 735 T€ (Vorjahr 625 T€), Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 552 T€ (Vorjahr 472 T€), Versand und Telefonkosten i.H.v. 752 T€ (Vorjahr 535 T€), Werbe- und Reisekosten i.H.v. 191 T€ (Vorjahr 218 T€) und EDV-Kosten i.H.v. 406 T€ (Vorjahr 361 T€).
Das EBIT des Konzerns ist von 2.933 T€ im Vorjahr auf 133 T€ gesunken, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Prozesskostenrückstellungen zurückzuführen ist. Aufgrund des guten Ergebnisses in 2021 führte die mit 6.257 T€ aufwandswirksam gebuchte Zuführung der Rückstellung nur zu einer Verminderung des EBIT um 2.800 T€. Das Segment infas-Institut erreichte im Geschäftsjahr 2021 ein EBIT i.H.v. 1.503 T€ (Vorjahr 3.732 T€). Das Ergebnis der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2021 auf 125 T€ (Vorjahr 67 T€) weiter verbessert und das Segment infas quo verzeichnet erstmals mit 130 T€ (Vorjahr -143 T€) ein positives Ergebnis. Das Segment infas LT erzielte ein EBIT von 268 T€ (Vorjahr 397 T€).
Im Geschäftsjahr 2021 haben sich die Zinserträge von 7 T€ im Vorjahr auf 0 T€ verringert. Mit den Zinsaufwendungen i.H.v. 122 T€ (Vorjahr 155 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -122 T€ (Vorjahr -148 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 38 T€ (Vorjahr 74 T€), den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i.H.v. 42 T€ (Vorjahr 59 T€) sowie Verwahrentgelte für Guthaben i.H.v. 51 T€ (Vorjahr 19 T€).
Aufgrund des niedrigeren Ergebnisses und eines Verlustrücktrags ergibt sich für das Geschäftsjahr eine Erstattung aus laufenden Steuern in Höhe von 60 T€ (Vorjahr Aufwand i.H.v. 766 T€). Mit der Veränderung der laufenden und latenten Steuern i.H.v. -90 T€ (Vorjahr -336 T€) führt dies im Geschäftsjahr 2021 insgesamt zu einem Steueraufwand i.H.v. 30 T€ (Vorjahr 1.102 T€).
Es verbleibt ein Konzernjahresfehlbetrag i.H.v. 19 T€ (Vorjahr Konzernjahresüberschuss 1.684 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der 2021 gezahlten Dividende i.H.v 450 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i.H.v. 5.553 T€ (Vorjahr 6.022 T€) führt.
Das langfristige Vermögen beträgt zum 31.12.2021 5.655 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 6.475 T€ um 820 T€ vermindert. Die Verminderung resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang des Postens Nutzungsrechte nach IFRS 16 i.H.v. 889 T€ und den Abschreibungen der aktivierten immateriellen Vermögenswerte von 238 T€. Dementgegen haben sich die latenten Steueransprüche um 145 T€ erhöht und das Sachanlagevermögen durch Investitionen um 88 T€.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 28.568 T€ auf 37.009 T€ erhöht, insbesondere durch die Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 23.025 T€ auf 30.434 T€. Des Weiteren sind die vertraglichen Vermögenwerte um 969 T€ und die Ertragsteuerforderungen um 1.173 T€ angestiegen. Dagegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.108 T€ von 1.302 T€ auf 194 T€ gesunken.
Das Eigenkapital liegt mit 8.978 T€ um 62 T€ über dem Vorjahresniveau von 8.916 T€. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 35.043 T€ zum 31.12.2020 auf 42.664 T€ zum 31.12.2021. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern auf 21,0 Prozent (Vorjahr 25,4 Prozent) gesunken.
Die langfristigen Schulden liegen mit 8.630 T€ unter dem Wert des Vorjahres von 9.554 T€. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Leasingverbindlichkeiten um 658 T€ und die Verringerung der Rückstellung für Pensionen um 763 T€ zurückzuführen. Gegenläufig hat die Erhöhung der latenten Steuerschulden um 496 T€ gewirkt.
Die kurzfristige Verschuldung steigt von 16.573 T€ zum 31.12.2020 auf 25.056 T€ zum 31.12.2021. Dabei stiegen insbesondere die sonstigen Rückstellungen um 6.463 T€, die sonstigen Verbindlichkeiten um 2.185 T€, die vertraglichen Verbindlichkeiten um 470 T€ und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 231 T€. Gesunken sind hingegen die Ertragsteuerschulden um 629 T€ und die Leasingverbindlichkeiten um 237 T€. Die deutliche Erhöhung der sonstigen Rückstellungen resultiert mit 6.257 T€ aus der Zuführung im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund.
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist im Geschäftsjahr 2021 mit 9.744 T€ erfreulich positiv und liegt dabei über dem Vorjahreswert von 8.866 T€. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 898 T€, im Wesentlichen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte i.H.v. 398 T€ und für die Akquisition von Geschäftseinheiten i.H.v. 500 T€. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i.H.v. 1.438 T€, insbesondere aus der Dividendenzahlung i.H.v. 450 T€ und der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 895 T€. Der Finanzmittelfonds hat sich dadurch von 23.025 T€ im Vorjahr auf 30.434 T€ zum 31.12.2021 erhöht.
Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2021 übereinstimmten.
Als die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 formuliert wurde, war völlig offen, ob sich die Weltwirtschaft und - was für den infas-Konzern von besonderer Bedeutung ist - die deutsche Wirtschaft schnell von den Folgen der Pandemie erholen würden. Aufgrund des Infektionsgeschehens über den Winter 2020/21 wurden die Wirtschaftsprognosen, wann sich die deutsche Wirtschaft erholen würde, zeitlich nach hinten verschoben. Insofern erschien die Einschätzung, dass 2021 mit einem Umsatz zwischen 35 bis 38 Mio. € zu rechnen sein wird, vorsichtig optimistisch. Des Weiteren wurde mit einer Umsatzrendite gerechnet, die vergleichbar mit dem Vorjahr ist, sowie mit einem leicht gestiegenen EBIT.
Obwohl die Coronakrise das Land weiterhin im Griff hatte und erste Sorgen über Lieferengpässe und eine steigende Inflation die Wirtschaft beunruhigten, kann festgestellt werden, dass 2021 für den infas-Konzern ein starkes Jahr war. Der Bedarf an wissenschaftlich fundierten, qualitativ hochwertigen Daten und Analysen war bei den Kunden aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft auf das Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückgekehrt, in Teilen sogar durch die Pandemie entstanden. Dazu zahlte sich in 2021 aus, dass aufgrund der Pandemie der Schwerpunkt auf im Verhältnis günstigeren Befragungsmethoden lag. Statt persönlichen Interviews wurde verstärkt auf digitale Formate gewechselt, um Projekte trotz der Pandemie wie geplant durchführen zu können. So konnte der Umsatz um 38,4 Prozent auf 40.893 T€ gesteigert werden und lag damit deutlich über der Prognose. Der positive Effekt aus den günstigeren Befragungsmethoden wurde allerdings durch den Sondereffekt überlagert, dass in 2021 eine Prozesskostenrückstellung deutlich erhöht werden musste. Das EBIT i.H.v. 133 T€ führte insofern zu einer deutlich schlechteren Umsatzrentabilität als im Vorjahr. Ohne diesen Sondereffekt hätten die Ziele, das EBIT leicht zu steigern und die Umsatzrentabilität zu halten, deutlich übertroffen werden können. Unter Berücksichtigung der in diesem Fall höheren Tantiemezahlungen hätte sich ohne diesen Sondereffekt ein EBIT i.H.v. 5.991 T€ (Vorjahr 2.933 T€) ergeben mit einer Umsatzrendite i.H.v. 14,7 Prozent (Vorjahr 9,9 Prozent).
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange im Vordergrund. Im Hinblick auf die Kundenbelange wird darauf geachtet, dass alle Projekte, die durchgeführt werden, im Kern der Stabilisierung und der Weiterentwicklung freier Märkte und demokratischer Verhältnisse dienen. Insgesamt lassen wir uns von einem basalen Gerechtigkeitsbegriff 13 leiten, der als Komplex von drei Basisideen verstanden wird, nämlich Freiheit, Gleichheit und Belohnung von Leistungen, die zum Gemeinwohl beitragen. Für die Gerechtigkeit im oben beschriebenen Sinn hat Fairness einen konkreten, herausragenden Stellenwert. Fairness bezieht sich auf den richtigen Umgang von Personen untereinander, die miteinander kooperieren oder konkurrieren. Das ist für die übergeordnete Gerechtigkeit grundlegend. Nur vor diesem Hintergrund kann von fairem Wettbewerb oder fairen Verhandlungen gesprochen werden, was als zentraler Unternehmenswert unser Handeln, auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bestimmt.
13 Dabei beziehen wir uns auf John Rawls: "A Theory of Justice".
Im Hinblick auf die Kundenbelange ergibt sich daraus eine hohe Kundenzufriedenheit und eine hohe Anerkennung im Markt, was neben der hochprofessionellen Expertise einen Teil des Erfolgs, insbesondere den des infas-Instituts, ausmacht.
Die kurz umrissene Basis der Wertestruktur regelt auch den Umgang mit den Belangen der Arbeitnehmer. Diese sind beispielsweise im infas-Institut sehr konkret bis hin zur Handlungsebene in Führungsgrundsätzen formuliert, die natürlich Bestandteil des für alle Mitarbeitenden verbindlichen Organisationshandbuchs sind.
Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in den letzten Jahren speziell in Deutschland den Pfad zu nachhaltigem Wachstum nicht gefunden hat. Zwar berichtete der Branchenverband ADM Anfang 2022 von positiven Entwicklungen in der Branche, doch es ist davon auszugehen, dass der begonnene Krieg in der Ukraine sowie die sich daraus ergebenen gesamtwirtschaftlichen Effekte die Entwicklung der Branche in 2022 wieder dämpfen werden.
Trotz dieser andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas-Konzerns in dieser Situation gut behauptet. Der Vorstand sieht das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt, Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert und rechnet vor diesem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung der Ertragslage.
Der infas-Konzern verfügt über ein wirksames und angemessenes Risikomanagementsystem (RMS), das es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der infas Holding AG sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften ermöglicht, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses aus Identifikation, Monitoring, Kommunikation und Steuerung, womit alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berücksichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Dabei werden strategische und operative Risiken unterschieden. Strategische Risiken sind komplexe Risiken mit hoher gegenseitiger Abhängigkeit, im Wesentlichen durch externe Faktoren beeinflusst und schwer zu quantifizieren. Hierunter fallen gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatzrisiken, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken und Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Operative Risiken sind strukturiert aus der Organisation ableitbar. Ihr Management erfolgt primär durch das Interne Kontrollsystem (IKS), das als Sub-System des RMS gesehen wird. Hierunter fallen Risiken der Rechnungslegung, Prozess(ablauf)risiken, Steuerrisiken, Ausfall-/Kreditrisiken, Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen Infrastruktur sowie Personalrisiken.
Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und operativer Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressaten im infas-Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht, das sich im Wesentlichen auf eine monatliche Berichtsroutine stützt.
Das bestehende Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und ggfs. weiterentwickelt.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.
Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse untersucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe von klaren Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert.
Die Buchführungsdaten werden unter Einsatz der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch eine produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der konzerneinheitliche Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.
Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden die konzerneinheitlichen Abschlüsse der infas Holding AG und deren Tochtergesellschaften in die bestehende Konzernbuchhaltung überführt und dort mittels der Software CaseWare der Audicon GmbH konsolidiert. Das Controlling und das Management der infas Holding AG überprüft in einem fortlaufenden Prozess die durch die externe Dienstleistungsgesellschaft durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen.
Auch der Steuererklärungsprozess ist durch ein IKS in Bezug auf Tax Compliance vor Fehlern geschützt. In enger Abstimmung mit den Steuerberatern überprüft das Management regelmäßig mögliche Auswirkungen von steuerrechtlichen Änderungen. Die Überleitung der Daten aus dem Rechnungswesen für die Zwecke der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist durch interne Kontrollen abgesichert.
Das IKS ist so aufgebaut, dass es sowohl operative Fehler in der Konzernrechnungslegung verhindert als auch die korrekte Lieferung geeigneter Daten für eine strategische unterjährige Steuerung der Beteiligungen gewährleistet. Damit wird eine geeignete Grundlage für die Beteiligungssteuerung geschaffen. Die aus dem Rechnungswesen abgeleiteten monatlichen Managementberichte sind somit das Frühwarnsystem für das Risikomonitoring im Konzern.
Das Risikobild wird von einer Vielzahl von Geschehnissen und Ereignissen beeinflusst und geprägt, die in der Regel im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns stattfinden. Im Folgenden sollen die wesentlichen dargestellt werden:
Die aktuellen Entwicklungen aufgrund der immer noch andauernden Covid-19-Pandemie sowie die Gefahr der weiteren Eskalation des Konflikts in der Ukraine lassen befürchten, dass Deutschland in eine Rezession rutscht. Die typische Folge einer Rezession ist eine Budgetreduzierung in allen Bereichen, und zwar in großem Umfang. Dies ist insbesondere bei Marktforschungsbudgets in privatwirtschaftlichen Unternehmen zu erwarten und lässt sich in Teilen auch in der Vergangenheit in der Geschäftsentwicklung der infas-Gesellschaften beobachten.
Ein großer Teil der Kunden sind öffentliche Auftraggeber wie wissenschaftliche Einrichtungen und Politik. Diese unterliegen nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung - und damit für das infas-Institut - von Bedeutung. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig von einer rezessiven Entwicklung notwendig machen, was dann auch finanziert wird.
Insofern ist der infas-Konzern vergleichsweise krisensicher aufgestellt und die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken können als moderat eingestuft werden. Bei längerfristig andauernden negativen Entwicklungen wird sich aber natürlich das Risiko auch für den infas-Konzern erhöhen.
Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der wesentlichen Kunden wird als sehr niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden sind wissenschaftliche Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Bei diesen Projekten, die insbesondere im infas-Institut abgewickelt werden, kann es allerdings zu Verschiebungen kommen, weil derzeitig Projekte, die einen Hausbesuch voraussetzen, teilweise immer noch nicht zu realisieren sind.
Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit der Auftraggeber seinen eigenen Cashflow sichert. Insofern besteht auch für die Unternehmen des infas-Konzerns, die primär Marktforschung anbieten ein erhöhtes Cashflow-Risiko in Form des Risikos von Nachfragerückgängen. Bezüglich der Kunden, die unter Vertrag sind, wird im Wesentlichen ebenfalls von einem niedrigen Ausfallrisiko ausgegangen.
Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vorkalkulationen und mitlaufenden Kalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.
Die Projekte sind von einer funktionierenden technologischen Infrastruktur abhängig, die eine effiziente Bearbeitung der Projekte ermöglicht und den Datenschutz sicherstellt. Um dies zu gewährleisten, investiert der infas-Konzern kontinuierlich in die Modernisierung der technologischen Sicherheitsstrukturen sowie in das für diesen Bereich verantwortliche Personal.
Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbesondere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann das auch einen bedeutsamen negativen Effekt auf die Liquidität des Konzerns haben. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, sodass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich ist. Dies hat sich bereits im Krisenjahr 2020 gezeigt und in 2021 erneut bestätigt. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Banken.
Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt tätig, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. Durch die Covid-19-Pandemie befindet sich die Wettbewerbssituation weiterhin in einer Umbruchphase. Anbieter, die nicht die gesamte Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) bedienen können und auf Zukäufe von Teilleistungen angewiesen sind, werden es bei rückläufigen Budgets und einem möglichen Preiskampf noch schwerer haben. Das betrifft beispielsweise Institute, die kein eigenes Feld haben, sowie reine Felddienstleister, da sie wichtige Ergebnisbeiträge aus den jeweils fehlenden Bereichen nicht generieren können. Zudem investiert der infas-Konzern in die Entwicklung von Innovation, um in dem umkämpften Markt als innovativster und qualitativ hochwertigster Anbieter auftreten zu können. Insbesondere hinsichtlich der Innovationsfähigkeit erweist sich die Struktur des Konzerns - bestehend aus dem klassischen Institut in Kombination mit den Spezialanbietern infas 360, infas LT und infas quo - als besonders vielversprechend. Der infas-Konzern kümmert sich ständig darum, die sich daraus ergebenen Synergieeffekte zu heben, um die eigene Innovationskraft zu maximieren.
In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens annähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die Liquidität ausreichend ist, um Fixkosten bis zu einem erneuten Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinner werden Anbieter sein, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt, zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnern zu gehören.
Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands, der Geschäftsführer und der Mitarbeitenden beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Das infas-Institut erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerberinnen und Bewerber in der Regel hoch qualifiziert sind, hat das infas-Institut derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anders sieht es für den Bereich der Data Science aus. Hier zeigt sich der hohe Wettbewerb von Unternehmen verschiedener Branchen um Mitarbeitende mit entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen. Der infas-Konzern wirkt dem mit einem modernen Arbeitgebermarketing entgegen.
Das Risiko, dass aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels nicht genügend hoch qualifiziertes Personal für die Weiterentwicklung des infas-Konzerns gefunden werden kann sowie das Risiko der Abwanderung von (guten) Mitarbeitenden könnte die Leistungsfähigkeit eines Marktteilnehmers erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren. Dieses Risiko muss auch für den infas-Konzern als moderat eingeschätzt werden.
Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen immer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für den Konzern im Allgemeinen und für die Telefonstudios im Besonderen keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewerinnen und Interviewer weit über Mindestlohn bezahlt, um eine hohe Qualität sicherzustellen.
In den letzten Jahren sind in der Branche Tendenzen sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewerinnen und Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon ist auch das infas-Institut betroffen, das sich bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Telefoninterviewerinnen und -interviewer seit Jahren in einem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund befindet. Aktuelle Entwicklungen in 2021 in diesem Verfahren haben dazu geführt, dass wir unsere bisherige Risikoeinschätzung wesentlich angepasst haben, was zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen um 6.257 T€ in 2021 führte. In dem schon einige Jahre anhängigen Verfahren, das seit 2018 bewegungslos verharrte, kehrte Ende des Jahres 2021 Bewegung ein. Zum einen erfolgte eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zum anderen fand ein erneuter Wechsel der zuständigen Kammer im Sozialgericht statt, mit einem neuen vorsitzenden Richter. Diese Kammer machte in einer Verhandlung ein Vergleichsvorschlag, dem Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich zustimmten. Die Entscheidung beruht auf einer rechtlichen und kaufmännischen Neubeurteilung der Prozessrisiken. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, ist aber im vollen Umfang in o.a. Rückstellungen für Prozessrisiken enthalten . Aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits mit der Deutsche Rentenversicherung Bund kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei Beendigung des Verfahrens noch eine höhere Ergebnisbelastung eintritt, die auch wesentlich höher liegen könnte. Die zurückgestellten Beträge basieren auf dem derzeit vorliegenden Vergleichsvorschlag.
Die neue Bundesregierung hat sich die Digitalisierung auf die Fahne geschrieben. In diesem Kontext wollen die Regierungspartner auch den Zugang zu Daten verbessern. Konkret haben sie im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ein Dateninstitut gegründet werden soll und es soll ein Datengesetz geben, durch das ein Rechtsanspruch auf Open Data festgelegt wird. Insgesamt soll die Datenexpertise öffentlicher Stellen verbessert werden. 14 Wenn in diesen Bereichen Fortschritte erreicht werden, kann das zu einer Verringerung des Auftragsvolumens des infas-Instituts führen. Wir schätzen das Risiko allerdings mittelfristig als sehr klein ein, weil es einige Zeit dauern wird, bis die Verwaltungen entsprechendes Knowhow aufgebaut haben. In gleicher Zeit wird der infas-Konzern in der Lage sein, neue Geschäftsfelder zu entwickeln.
14 Vgl. den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" S 17.
Auf dem Gebiet der Berichterstattung zeichnet sich ab, dass Unternehmen, allen voran börsennotierte Unternehmen, in den nächsten Jahren mit einer Ausweitung der Berichtspflichten hinsichtlich sog. ESG-Kriterien zu rechnen haben (Environment, Social, Governance). Da der infas-Konzern der Dienstleistungsbranche angehört, sehen wir darin keine größeren Schwierigkeiten und betrachten es ohnehin als unsere selbstverständliche Pflicht, diese Themen genau im Blick zu behalten.
Wie bereits dargestellt, gibt es eine große Anzahl von Unwägbarkeiten, die allerdings in diesem Jahr nicht mehr als seltenes Ereignis eingestuft werden müssen. Die Wirkungen der Pandemie sind mittlerweile bekannt und einigermaßen abschätzbar. Trotz der nach und nach auftretenden Mutationen und der daraus resultierenden unterschiedlichen Auswirkungen, kann konstatiert werden, dass die Unternehmenswelt zunehmend lernt, mit dem Virus zu leben. Das zeigt sich auch in den erfreulichen Zahlen für das Geschäftsjahr 2021.
Getrübt wird dieser grundsätzlich positive Trend durch den Konflikt in der Ukraine und den daraus resultierenden Folgen für die Gesamtwirtschaft wie Lieferengpässe und Preisanstiege. Dies kann sich mittelbar auch auf den Geschäftsverlauf des infas-Konzerns auswirken, weshalb die Prognose erheblichen Unsicherheiten unterliegt.
Trotz dieser andauernden und neu hinzugekommenen Unwägbarkeiten streben die Tochtergesellschaften der infas Holding AG an, die strukturellen Wachstumsfelder weiter auszubauen. Erste vorsichtig optimistische Einschätzungen deuten darauf hin, dass 2022 mit einem Umsatz zwischen 41 bis 47 Mio. € zu rechnen sein wird, was zu einem EBIT führt, das leicht oberhalb des EBIT vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 mit 2.947 T€ liegt. Die Umsatzrendite dürfte in etwa auf dem Niveau der 2019 ausgewiesenen Umsatzrendite i.H.v. 8,4 Prozent liegen. Insgesamt geht der Vorstand auf dieser Basis von einem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und damit wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditätsausstattung aus. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts.
Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289a und 315a HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2021 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien). Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht.
Die Aktien sind nicht vinkuliert und können frei übertragen werden. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Darüber hinaus sind der Gesellschaft keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten.
An der Gesellschaft sind die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die PEN GmbH und die Döbert Holding GmbH & Co. KG mit über 10 Prozent zum Bilanzstichtag direkt oder indirekt beteiligt. Weitere Aktionäre mit Anteilsbesitz über 10 Prozent zum Bilanzstichtag sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Die Gesellschaft hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.
Es bestehen keine Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Nach § 84 Abs. 4 AktG kann eine Abberufung während der Bestellzeit nur aus wichtigem Grund erfolgen. Nach § 9 Nr. 3 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über Bestellung und Abberufung von Vorständen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2021 bestand der Vorstand überwiegend aus zwei Personen. Zum 01.12.2021 wurde eine neue Vorständin eingestellt.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat hat einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Dieses Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.
Satzungsänderungen erfolgen nach § 179 Abs. 2 AktG i. V. m. § 17 Nr. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung, die in § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit vorsieht, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem unter Tagesordnungspunkt 6 im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.05.2019 bekanntgemachten Beschlussvorschlag.
Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: www.infas-holding.de öffentlich zugänglich.
Bonn, 27. April 2022
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Aktiva
scrollen
| Tz | 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| 7 Immaterielle Vermögenswerte | 694.634,77 | 933.010,01 |
| 7 Geschäfts- oder Firmenwert | 1.389.794,83 | 1.389.794,83 |
| 8 Sachanlagen | 466.833,50 | 379.278,50 |
| 10 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen | 103.265,54 | 28.677,99 |
| 9 Sonstige Finanzanlagen | 1,00 | 1,00 |
| 27 Latente Steueransprüche | 2.104.367,51 | 1.959.368,58 |
| 11 Sonstige Vermögenswerte | 114.925,72 | 114.301,72 |
| 8 Nutzungsrechte | 781.197,36 | 1.670.468,77 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 5.655.020,23 | 6.474.901,40 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| 12 Vorräte | 17.918,06 | 58.740,96 |
| 12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 194.051,33 | 1.301.928,09 |
| 12 Vertragliche Vermögenswerte | 3.966.097,62 | 2.997.266,01 |
| 12 Ertragsteuerforderungen | 1.285.399,97 | 112.387,77 |
| 12 Sonstige Vermögenswerte | 1.110.980,19 | 1.072.803,22 |
| 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 30.434.403,74 | 23.025.345,23 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 37.008.850,91 | 28.568.471,28 |
| 42.663.871,14 | 35.043.372,68 | |
| Passiva | ||
| Tz | 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
| Eigenkapital | ||
| 13 Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 |
| 13 Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 365.732,48 | 365.732,48 |
| 13 Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002.480,65 | -4.002.480,65 |
| 13 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.938.700,99 | -2.468.986,51 |
| 13 Konzernbilanzgewinn | 5.553.014,41 | 6.021.910,62 |
| Eigenkapital gesamt | 8.977.565,25 | 8.916.175,94 |
| Langfristige Schulden | ||
| 14 Rückstellungen für Pensionen | 6.227.450,27 | 6.990.195,35 |
| 15 Latente Steuerschulden | 2.402.811,21 | 1.906.412,88 |
| 17 Leasingverbindlichkeiten | 0,00 | 657.818,28 |
| Langfristige Schulden gesamt | 8.630.261,48 | 9.554.426,51 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| 16 Ertragsteuerschulden | 0,00 | 628.859,87 |
| 16 Sonstige Rückstellungen | 8.031.734,57 | 1.568.729,19 |
| 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 563.247,71 | 331.818,61 |
| 17 Vertragliche Verbindlichkeiten | 9.560.164,20 | 9.090.569,46 |
| 17 Sonstige Verbindlichkeiten | 5.998.047,38 | 3.813.086,35 |
| 17 Leasingverbindlichkeiten | 902.850,55 | 1.139.706,75 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 25.056.044,41 | 16.572.770,23 |
| 42.663.871,14 | 35.043.372,68 |
scrollen
| 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Tz | € | € | € |
| --- | --- | --- | --- |
| 18 Umsatzerlöse | 40.893.255,94 | 29.538.281,14 | |
| 19 Andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 0,00 | |
| 20 Sonstige betriebliche Erträge | 194.243,89 | 398.339,48 | |
| 21 Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.111.019,44 | -10.009.989,05 | |
| 22 Personalaufwand | -20.032.371,26 | -12.663.397,35 | |
| 23 Abschreibungen | -1.437.768,93 | -1.463.411,96 | |
| 24 Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.348.230,80 | -2.835.596,61 | |
| 25 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen | -25.412,45 | -30.950,87 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 132.696,95 | 2.933.274,78 | |
| 26 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 6.921,18 | |
| 26 Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -80.039,44 | -95.469,80 | |
| 26 Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 | -41.599,36 | -59.393,97 | |
| 26 Finanzergebnis | -121.638,80 | -147.942,59 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11.058,15 | 2.785.332,19 | |
| 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -29.954,36 | -1.101.825,77 | |
| Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) | -18.896,21 | 1.683.506,42 | |
| 28 Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) | 0,00 | 0,19 |
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
scrollen
| 2021 € |
2020 € |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) | -18.896,21 | 1.683.506,42 |
| Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||
| 14 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen | 791.470,93 | -785.478,52 |
| Latente Steuereffekte | -261.185,41 | 259.207,91 |
| Sonstiges Konzernergebnis | 530.285,52 | -526.270,61 |
| Konzerngesamtergebnis | 511.389,31 | 1.157.235,81 |
scrollen
| Tz | 2021 € |
2020 € |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor Steuern | 11.058,15 | 2.785.332,19 |
| 23 Abschreibungen | 1.437.768,93 | 1.461.956,74 |
| 14 Erhöhung/Verminderung der Rückstellungen | 6.491.731,23 | 47.989,47 |
| 26 Zinsaufwendungen/Zinserträge | 92.912,95 | 79.902,60 |
| Buchverlust aus Abgang von Anlagevermögen | 0,00 | 0,00 |
| 12 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte | 1.109.898,69 | 939.553,45 |
| 12 Veränderung vertragliche Vermögenswerte | -968.831,61 | 180.489,80 |
| 17 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten | 2.816.390,13 | -723.921,19 |
| 17 Veränderung vertragliche Verbindlichkeiten | 469.594,74 | 4.196.533,18 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.741.612,44 | -133.242,88 |
| 10, 25 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen (Erg. at equity) | 25.412,45 | 30.950,87 |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 9.744.323,22 | 8.865.544,23 |
| 7 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -40.785,80 | 0,00 |
| 8 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -356.891,48 | -87.297,98 |
| 15 Auszahlung für die Akquisition von Geschäftseinheiten | -500.000,00 | -400.000,00 |
| 26 Erhaltene Zinsen | 0,00 | 572,17 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -897.677,28 | -486.725,81 |
| 17 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -894.674,48 | -944.703,16 |
| 13 Einzahlungen aus der Veräußerung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 |
| 28 Dividendenzahlungen | -450.000,00 | -360.000,00 |
| 26 Gezahlte Zinsen | -92.912,95 | -80.474,77 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.437.587,43 | -1.385.177,93 |
| 12 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 7.409.058,51 | 6.993.640,49 |
| 12 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 23.025.345,23 | 16.031.704,74 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 30.434.403,74 | 23.025.345,23 |
Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein.
scrollen
| Geschäftsjahr 2021 Tz 13 | Gezeichnetes Kapital € |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis € |
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme € |
Konzern Bilanzgewinn € |
Konzern Eigenkapital € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2021 | 9.000.000,00 | 365.732,48 | -2.468.986,51 | -4.002.480,65 | 6.021.910,62 | 8.916.175,94 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -450.000,00 | -450.000,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2021 | 0,00 | 0,00 | 530.285,52 | 0,00 | -18.896,21 | 511.389,31 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 9.000.000,00 | 365.732,48 | -1.938.700,99 | -4.002.480,65 | 5.553.014,41 | 8.977.565,25 |
scrollen
| Geschäftsjahr 2020 Tz 13 | Gezeichnetes Kapital € |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis € |
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme € |
Konzern Bilanzgewinn € |
Konzern Eigenkapital € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2020 | 9.000.000,00 | 266.368,90 | -1.942.715,90 | -4.002.480,65 | 4.797.767,78 | 8.118.940,13 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -360.000,00 | -360.000,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2020 | 0,00 | 0,00 | -526.270,61 | 0,00 | 1.683.506,42 | 1.157.235,81 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 99.363,58 | 0,00 | 0,00 | -99.363,58 | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 9.000.000,00 | 365.732,48 | -2.468.986,51 | -4.002.480,65 | 6.021.910,62 | 8.916.175,94 |
Die infas Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend "infas Holding AG" oder "Konzern") ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 24. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 27.04.2022 aufgestellt.
Die infas Holding AG ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31.12.2021 direkte Beteiligungen an vier Unternehmen, die auf den Gebieten der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig sind.
Der Konzernabschluss der infas Holding AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2021 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der infas Holding AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Geschäftsbericht kann über die Internetseite eingesehen werden.
Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben.
Nach § 315e HGB i.V.m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind.
In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding AG einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen:
scrollen
| Kapitalanteil 31.12.2021 | Tätigkeit | |
|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Meinungs- und Sozialforschung |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Marketingforschung |
| infas quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent | Marktforschung |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Geomarketing |
Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding AG, einbezogen.
Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Eigenschaften besitzt:
scrollen
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Renditen haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen, |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.
Die infas 360 GmbH hält einen Anteil i.H.v. 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung ist den Ausführungen in Tz 10 zu entnehmen.
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den oben genannten Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der im fortgeschriebenen At-equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, welche die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen.
Im Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen haben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle.
Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung.
Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt.
Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungswerten getroffen.
Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding AG statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plänen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen.
Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich Fair Value der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- oder Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungsgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Konzerns.
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftigen Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.
Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in der Tz 27 erläutert.
Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2021 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
scrollen
| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) 1) |
|---|---|---|---|
| Anpassungen IFRS 16 | Covid-19 bedingten Mietkonzessionen | März 2020 | 01.01.2021 |
| Anpassungen IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 auf Versicherungsverträge | Juni 2020 | 01.01.2021 |
| Anpassungen IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 | Änderungen IFRS hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 2) | August 2020 | 01.01.2021 |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren.
Aus der Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, es wurden jedoch teilweise zusätzliche Anhangangaben erforderlich.
Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet.
scrollen
| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| Anpassung IAS 1 | Klassifizierung von kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten | Februar 2021 | 01.01.2023 |
| Anpassung IAS 8 | Definition des Begriffs Schätzungen | Februar 2021 | 01.01.2023 |
| Anpassung IAS 12 | Latente Steuern im Zusammenhang aus einer einzigen Transaktion | Mai 2021 | 01.01.2023 |
| Anpassung IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 | Dezember 2021 | 01.01.2023 |
Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
scrollen
| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| Anpassung IAS 16 | Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung | Mai 2020 | 01.01.2022 |
| Anpassung IAS 37 | Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | Mai 2020 | 01.01.2022 |
| Anpassung IFRS 3 | Verweis auf das neue Rahmenkonzept | Mai 2020 | 01.01.2022 |
| Jährliche Verbesserung an den IFRS | Jährliche Verbesserung an den IFRS | Mai 2020 | 01.01.2022 |
| IFRS 17 / Anpassung von IFRS 17 | Versicherungsverträge | Juni 2020 | 01.01.2023 |
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch den Konzern hat ergeben, dass sich kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung ergeben wird.
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem 01.01.2004 entstanden sind, wurden aufgrund der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Eine Wertaufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt.
Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- oder Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden.
Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, angesetzt. Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand verrechnet.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Es findet eine jährliche Überprüfung statt, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Eventuelle Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben.
Der im Januar 2016 vom IASB veröffentlichte IFRS 16 (Leases) hat ein einheitliches Bilanzierungsmodell eingeführt, wonach Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2019 grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz zu erfassen sind. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas-Konzern grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich grundsätzlich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen. Die Anschaffungskosten sind um Zahlungen zu erhöhen, die für den Abschluss des Leasingvertrags angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten.
Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, reduziert um künftige Anreizzahlungen des Leasinggebers. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Der Zahlungsstrom wird in einen Zins- und Tilgungsanteil zerlegt und in den entsprechenden Positionen des Konzernabschlusses erfasst.
Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in den Zinsaufwendungen ausgewiesen.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen.
Der infas-Konzern stuft beim erstmaligen Ansatz finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Einstufung ist vom Geschäftsmodell des Unternehmens und der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie deren vertraglicher Zahlungsströme abhängig. Finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
Der finanzielle Vermögenswert wird gehalten mit der Absicht, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.
scrollen
| ― | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zahlungspunkten und -strömen. |
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestufte finanzielle Vermögenswerte sind im infas-Konzern Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente.
Finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen, sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlichkeit getilgt ist.
Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rücklagen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buchwert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen.
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hieraus ergeben sich keine Abweichungen zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte.
Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten.
Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 12); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist. Anhand historischer Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt, die als pauschaler Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit der Vermögenswerte in einer Wertberichtigungstabelle für Forderungen aus Lieferung und Leistung erfasst werden. Die pauschalen Prozentsätze werden anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen angepasst.
Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt.
Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. Auf den Vorratsbestand wurde, wie im Vorjahr, keine Wertberichtigung vorgenommen.
Die vertraglichen Vermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt nach einer Inputbasierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Projekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine vertragliche Verbindlichkeit angesetzt.
Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand und die Erträge aus dem Planvermögen werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Planvermögen, das angelegt ist um leistungsbasierte Pensionszusagen zu decken, wird mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Fall langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen.
Die Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen werden im Wesentlichen zeitraumbezogen erbracht. Dies betrifft insbesondere die Projektverträge. Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen wurden oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten.
Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind.
Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "vertragliche Vermögenswerte" oder als Passivposten "vertragliche Verbindlichkeiten", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 (Income Taxes) erfasst. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzugrenzen. Berücksichtigt werden latente Steuern für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge und die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden. Mit Übernahme der Anteile der Minderheitsgesellschafter der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft gegründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 Prozent mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern werden entsprechende Steuerplanungen auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft angefertigt. Der betrachtete Planungszeitraum beträgt im Regelfall fünf Jahre. Der Konzern beurteilt zu jedem Abschlussstichtag nicht bilanzierte latente Steueransprüche erneut. Ein bislang nicht bilanzierter latenter Steueranspruch wird in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten wird.
Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.
Der Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Kundenstamm und Geschäfts- oder Firmenwert. Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und der Kundenstamm werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt.
Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen selbst erstellte Software und selbst erstellte Datenbanken, die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.
Entsprechend den Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Zweck der Ermittlung eventueller Wertminderungen von Firmenwerten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen sollten, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Unter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2021 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert wie im Vorjahr 167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft entstanden ist.
Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 8,57 Prozent vor Steuern (Vorjahr 7,94 Prozent vor Steuern) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,81 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
Der Geschäfts- oder Firmenwert, der durch den vollständigen Erwerb der Anteile der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH entstanden ist, wurde den Geschäftsbereichen zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen, nämlich den Segmenten infas 360 GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.
Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der infas 360 GmbH zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2021 auf einen Buchwert von 622 T€.
Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 8,57 Prozent vor Steuern ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,81 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der Lutum + Tappert DV-Beratung zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2021 auf einen Buchwert von 601 T€.
Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 9,71 Prozent vor Steuern ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,82 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapitalisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
scrollen
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2021 T€ |
Stand 01.01.2021 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2021 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.065 | 14 | 1.079 | 780 | 75 | 855 |
| Geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögenswerte | 0 | 26 | 26 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.390 | 0 | 1.390 | 0 | 0 | 0 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 1.818 | 0 | 1.818 | 1170 | 204 | 1374 |
| 4.273 | 40 | 4.313 | 1.950 | 279 | 2.229 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.251 | 357 | 2.543 | 1.872 | 269 | 2.076 |
| -65 | ||||||
| Nutzungsrecht Gebäude | 3.473 | 0 | 3.473 | 1831 | 861 | 2692 |
| Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung | 170 | 0 | 170 | 142 | 28 | 170 |
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 |
| 10.172 | 397 | 10.504 | 5.800 | 1.437 | 7.172 | |
| 65 | 65 |
scrollen
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2021 T€ |
Stand 31.12.2020 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 224 | 285 |
| Geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögenswerte | 26 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.390 | 1390 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 444 | 648 |
| 2.084 | 2.323 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 467 | 379 |
| Nutzungsrecht Gebäude | 781 | 1.642 |
| Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 28 |
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 3.332 | 4.372 |
scrollen
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2020 T€ |
Stand 01.01.2020 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2020 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.065 | 0 | 1.065 | 699 | 81 | 780 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.390 | 0 | 1.390 | 0 | 0 | 0 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 1.818 | 0 | 1.818 | 966 | 204 | 1170 |
| 4.273 | 0 | 4.273 | 1.665 | 285 | 1.950 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.170 | 81 | 2.251 | 1.678 | 199 | 1.872 |
| 0 | -5 | |||||
| Nutzungsrecht Gebäude | 2.910 | 563 | 3.473 | 918 | 913 | 1.831 |
| Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung | 143 | 27 | 170 | 78 | 64 | 142 |
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 |
| 9.501 | 671 | 10.172 | 4.344 | 1.461 | 5.800 | |
| 0 | -5 |
scrollen
| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2020 T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 285 | 366 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.390 | 1.390 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 648 | 852 |
| 2.323 | 2.608 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 379 | 492 |
| Nutzungsrecht Gebäude | 1.642 | 1.992 |
| Nutzungsrecht Betriebs- und Geschäftsausstattung | 28 | 65 |
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 4.372 | 5.157 |
Im Wesentlichen resultieren die Zugänge des Geschäftsjahres 2021 aus dem Segment infas-Institut für Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Bezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den Anlagespiegel. Es handelt sich um Anteile unter 20 Prozent an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Die Anteile wurden bereits in Vorjahren auf den Fair Value von 1,00 € abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind insgesamt i.H.v. 750 T€, davon 300 T€ in 2021 von den Gesellschaftern (infas 360 GmbH mit 250 T€, davon 100 T€ in 2021) erfolgt. Die Anschaffungskosten für die Beteiligung betragen 260 T€. Aufbauend auf den Anschaffungskosten wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at equity bewerteten Unternehmen fortgeschrieben. (vgl. auch Tz 25).
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Wertansatz am Anfang des Geschäftsjahres | 28 | 59 |
| Einzahlung in Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 4 HGB | 100 | 0 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | -25 | -31 |
| Wertansatz zum Ende des Geschäftsjahres | 103 | 28 |
Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at equity bewerteten Anteil:
scrollen
| 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt T€ |
Anteil infas T€ |
Gesamt T€ |
Anteil infas T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögen | 322 | 107 | 86 | 29 |
| davon kurzfristig | 322 | 107 | 86 | 29 |
| hierin 'Zahlungsmittel' | 319 | 106 | 86 | 29 |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Schulden | 14 | 5 | 1 | 0 |
| davon kurzfristig | 14 | 5 | 1 | 0 |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettovermögen | 308 | 103 | 85 | 28 |
| Buchwert der Beteiligung | 103 | 28 | ||
| Abschreibungen | 0 | 0 | 33 | 11 |
| Sonstige Aufwendungen | 85 | 28 | 60 | 20 |
| Jahresergebnis | -77 | -25 | -93 | -31 |
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 2.104 | 1.959 |
| Sonstige Vermögenswerte | 115 | 114 |
| Gesamt | 2.219 | 2.073 |
Die latenten Steueransprüche betreffen im Wesentlichen die aktiven latenten Ertragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz 27).
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die insbesondere für ein bis Februar 2023 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte.
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Vorräte | 18 | 59 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 194 | 1.302 |
| Vertraglicher Vermögenswert | 3.966 | 2.997 |
| Ertragsteuerforderungen | 1.285 | 112 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.111 | 1.073 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 30.434 | 23.025 |
| Gesamt | 37.008 | 28.568 |
Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 16 T€ (Vorjahr 16 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 2 T€ (Vorjahr 43 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2021 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 52 T€ (Vorjahr 84 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen i.H.v. 23 T€ (Vorjahr 13 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht.
Die vertraglichen Vermögenswerte beziehen sich auf laufende Projekte. Die Salden dieses Postens schwanken in Abhängigkeit der zum jeweiligen Stichtag laufenden Projekte sowie der unterschiedlichen vereinbarten Zahlungsplänen (vgl. Tz 6, dort: Umsatzerlöse).
Die sonstigen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zahlungen, die geleistet wurden, deren Leistung aber erst 2022 erfolgt, i.H.v. 99 T€ (Vorjahr 59 T€). Darüber hinaus wurde eine Vorauszahlung an die gesetzlichen Krankenkassen i.H.v. 913 T€ geleistet und entsprechend aktiviert. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Tz 16 im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle Vermögenswerte i.H.v. 1.011 T€ (Vorjahr 1.005 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 100 T€ (Vorjahr 68 T€).
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten i.H.v. 30.434 T€ (Vorjahr 23.025 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen -0,5 Prozent bis -0,2 Prozent verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor.
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 9.000 | 9.000 |
| Gewinnrücklage, Gesetzliche Rücklage | 366 | 366 |
| kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.939 | -2.469 |
| Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002 | -4.002 |
| Konzernbilanzgewinn | 5.553 | 6.021 |
| Eigenkapital | 8.978 | 8.916 |
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
Nach dem Erwerb von weiteren 15 Prozent der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 Prozent an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne herrschenden Einfluss i.H.v. 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst.
Das kumulierte sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns der Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 792 T€ (Vorjahr Verlust 785 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfassung des Verlusts werden i.H.v. 261 T€ (Vorjahr 259 T€) berücksichtigt.
Die Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur.
scrollen
| Stand 01.01.2021 T€ |
Aufzinsung T€ |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste T€ |
Zinsertrag Plan Assets T€ |
31.12.2021 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 6.990 | 38 | -792 | -9 | 6.227 |
Die Pensionsrückstellung wurde zum einen für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der infas Holding AG gebildet und umfasst eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Renten umfassen vereinbarte Beträge sowie eine Dynamik und beginnen nach Vollendung einer festen Altersgrenze.
Zum anderen umfasst die Pensionsrückstellung Versorgungszusagen gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH. Diese umfassen eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Altersversorgung befindet sich bereits in der Leistungsphase.
scrollen
| Biometrische Rechnungsgrundlagen laut Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck | 31.12.2021 % |
Vorjahr % |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,05 - 1,2 | 0,45 - 0,8 |
| Entgelttrend | 0,0 - 2,5 | 0,0 - 2,5 |
| Rententrend | 1,5 | 0,0 - 1,5 |
Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung.
Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Verlusts. Der versicherungsmathematische Gewinn i.H.v. 792 T€ (Vorjahr Verlust 785 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand i.H.v. 38 T€ (Vorjahr 74 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 45 T€ (Vorjahr 45 T€) gezahlt. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt:
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| DBO 01.01. | 6.990 | 6.137 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Zinsaufwand (erfolgswirksam) | 38 | 74 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen | -806 | 779 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 14 | 6 |
| Zinsertrag Plan Assets | -9 | -6 |
| DBO 31.12. | 6.227 | 6.990 |
Die Entwicklung der "defined benefit obligation" (DBO) ist aus folgender Übersicht ersichtlich:
scrollen
| Finanzierungsstand | 2021 T€ |
2020 T€ |
2019 T€ |
2018 T€ |
2017 T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungsumfang für Pensionen (DBO) | 6.227 | 6.990 | 6.137 | 5.153 | 4.980 |
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte.
Der Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 Prozent würde im Jahr 2021 zu folgenden DBO führen.
scrollen
| 31.12.2021 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| Anstieg um 0,5 Prozent Mio. € |
Rückgang um 0,5 Prozent Mio. € |
Anstieg um 0,5 Prozent Mio. € |
Rückgang um 0,5 Prozent Mio. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Diskontierungssatz | 5,8 | 6,9 | 6,3 | 7,7 |
| Rententrend | 6,7 | 5,8 | 7,3 | 6,3 |
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steuerschulden | 2.403 | 1.906 |
| Leasingverbindlichkeit | 0 | 658 |
| Gesamt | 2.403 | 2.564 |
Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 27.
Bei den im Vorjahr ausgewiesenen Ertragsteuerschulden i.H.v. 629 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die zu erwartende Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen für das Jahr 2020.
scrollen
| Kurzfristige Rückstellungen | Stand 01.01.2021 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
Stand 31.12.2021 T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufsgenossenschaft | 26 | 21 | 5 | 26 | 26 |
| Jahresabschluss | 196 | 169 | 27 | 188 | 188 |
| Prozessrisiko | 1.279 | 0 | 0 | 6.278 | 7.557 |
| Übrige Rückstellungen | 68 | 27 | 41 | 261 | 261 |
| 1.569 | 217 | 73 | 6.753 | 8.032 |
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prozessrisiken, die zum 31.12.2021 einen Betrag i.H.v. 7.557 T€ umfassen. Diese Prozessrisiken betreffen insbesondere einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund hinsichtlich der Behandlung freiberuflich tätiger Mitarbeiter. Wir verweisen zudem auf Tz 12 und die dort gemachten Aussagen zu den geleisteten Zahlungen an die Krankenkassen i.H.v. 913 T€.
scrollen
| 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 563 | 332 |
| Vertragliche Verbindlichkeit | 9.560 | 9.091 |
| Sonstige Verbindlichkeit | 5.998 | 3.813 |
| Leasingverbindlichkeiten | 903 | 1.140 |
| Gesamt | 17.024 | 14.376 |
Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 32.598 T€ (Vorjahr 29.137 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (in 2021: insgesamt 23.038 T€) abgezogen, sodass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögenswert i.H.v. 3.966 T€) oder negativer Saldo (vertragliche Verbindlichkeit i.H.v. 9.560 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 6, dort: Umsatzerlöse.
Aufgrund der Erfassung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 werden kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 903 T€ (Vorjahr 1.798 T€) ausgewiesen. Vergleiche hierzu auch Tz 6, 8 und 15.
Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 17.024 T€ (Vorjahr 14.376 T€) beinhalten finanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 7.340 T€ (Vorjahr 5.195 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 9.684 T€ (Vorjahr 9.181 T€).
Die vertraglichen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Anzahlungen aus Projektverträgen sowie aus noch zu erbringenden Service- und Updateleistungen.
Im Geschäftsjahr wurde die fällige Kaufpreisrate in Höhe von 400 T€ aus der Akquisition des Geschäftsbereichs Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH gezahlt.
scrollen
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 563 | 332 |
| Verbindlichkeiten Personal | 2.033 | 1.267 |
| Kaufpreisverbindlichkeit | 80 | 480 |
| Verbindlichkeiten Steuern | 3.275 | 1.552 |
| Leasingverbindlichkeit | 903 | 1.140 |
| Sonstige | 486 | 424 |
| Gesamt | 7.340 | 5.195 |
scrollen
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 9.560 | 9.091 |
| Lohnsteuerverbindlichkeiten | 124 | 90 |
| Gesamt | 9.684 | 9.181 |
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | 40.893 | 29.538 |
Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 31.032 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 29 dargestellt.
Der übliche Zeitpunkt der Leistungserbringung, außerhalb der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, ist die Lieferung von Daten oder Berichten und Abnahme durch den Kunden zum Ende eines Projektes. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden in einem Zahlungsplan individuell mit dem Kunden vereinbart. Überwiegend wird zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Schlussrechnung des Projektes gestellt.
Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Bereich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt.
Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen offene Leistungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen in Höhe von 102.718 T€ (Vorjahr 94.431 T€). Daraus wird im Wesentlichen die Umsatzrealisation in den kommenden fünf Geschäftsjahren erwartet.
Aus den zu Beginn des Geschäftsjahres bilanzierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 28.985 T€ (Vorjahr 17.071 T€) realisiert.
Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Eigenleistungen aktiviert.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 73 | 28 |
| Erträge aus Beitragserstattungen Vorjahre | 52 | 51 |
| Erträge aus Sachbezügen | 44 | 46 |
| Zuschüsse Agentur für Arbeit | 17 | 107 |
| Periodenfremde Erträge | 0 | 125 |
| Übrige | 8 | 41 |
| Gesamt | 194 | 398 |
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 16.111 | 10.010 |
| Gesamt | 16.111 | 10.010 |
Der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist im Wesentlichen auf die erhöhte Zahl der persönlichen Interviews zzgl. notwendiger Nebenkosten zurückzuführen. Darüber hinaus wurden mehr externe Kapazitäten für Telefoninterviews genutzt.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 11.768 | 10.683 |
| Soziale Abgaben | 8.248 | 1.968 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 16 | 12 |
| Gesamt | 20.032 | 12.663 |
Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, sind diese Pläne als beitragsorientierte Pläne zu behandeln. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt.
Der erhöhte Aufwand für soziale Abgaben ergab sich insbesondere aus der für Prozessrisiken gegenüber der Deutsche Rentenversicherung Bund zu bildenden Rückstellung mit einer Zuführung in Höhe von 6.257 T€. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Tz 16.
Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer 863 T€ (Vorjahr 839 T€). Daneben wurden weitere 9 T€ (Vorjahr 7 T€) in Direktversicherungen eingezahlt.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 279 | 285 |
| Abschreibung auf Nutzungsrechte | 890 | 977 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 269 | 200 |
| Abschreibungen auf finanziellen Vermögenswert | 0 | 1 |
| Gesamt | 1.438 | 1.463 |
Die Abschreibungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus der Anwendung von IFRS 16 und sind aus dem Anlagenspiegel in Tz 8 ersichtlich.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 735 | 625 |
| Werbe- und Reisekosten | 191 | 218 |
| Versand- und Telefonkosten | 752 | 535 |
| Raum- und Nebenkosten | 552 | 472 |
| Fremdarbeiten und Verwertungsgebühren | 42 | 7 |
| EDV-Wartungskosten | 406 | 361 |
| Aufwand für Lizenzen | 95 | 78 |
| Kosten der Hauptversammlung, Pressemitteilungen | 64 | 61 |
| Aufsichtsratsvergütungen einschließlich Auslagen | 112 | 94 |
| Versicherungen, Beiträge | 66 | 80 |
| Kfz-Kosten | 86 | 124 |
| Übrige | 247 | 180 |
| Gesamt | 3.348 | 2.836 |
Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Posten Versand- und Telefonkosten zurückzuführen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weiterhin persönliche Interviews telefonisch stattfanden.
Miet- und Leasingverpflichtungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 sind separat bilanziert worden. Es entstand ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen i.H.v. 1.201 T€.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | -25 | -31 |
Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen in Tz 10.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 1 |
| Zinsen aus Plan Assets | 9 | 6 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -51 | -21 |
| Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten | -42 | -59 |
| Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | -38 | -74 |
| Gesamt | -122 | -147 |
Die Zinsen aus den Plan Assets resultieren aus den mitgeteilten Zinserträgen im Zusammenhang mit der erworbenen Pensionsverpflichtung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (vgl. Tz 14). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und enthalten im Wesentlichen Negativzinsen und Zinsen für Steuerverbindlichkeiten. Der Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten ist vollständig aus der Folgebilanzierung der Leasingverbindlichkeiten zurückzuführen. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 34.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Erstattete Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr Steuern vom Einkommen und Ertrag) | 60 | -766 |
| Veränderung latente Steuern | -90 | -336 |
| Gesamt | -30 | -1.102 |
Der Ertragsteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen.
Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2021 ca. 3.476 T€ (Vorjahr 2.444 T€) und ca. 1.791 T€ (Vorjahr 0 T€). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 857 T€ (Vorjahr 386 T€). Dabei wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 32,98 Prozent und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen für Pensionsrückstellungen nach den Regelungen der IFRS und den steuerlichen Vorschriften. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Ansatz und den nach den IFRS bewerteten Pensionsrückstellungen beträgt 3.643 T€ (Vorjahr 4.555 T€). Die darauf entfallenden latenten Steuern betragen 1.202 T€ (Vorjahr 1.502 T€).
Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH betragen zum 31.12.2021 1.651 T€ (Vorjahr 1.748 T€) bzw. 1.702 T€ (Vorjahr 1.742 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der in 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft ist im laufenden Geschäftsjahr nicht erfolgt, da keine passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH vorhanden sind. Aktive latente Steuern i.H.v. 544 T€ (Vorjahr 577 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in vollständiger Höhe nicht genutzt.
Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas quo GmbH betragen zum 31.12.2021 1.173 T€ (Vorjahr 1.336 T€) bzw. 1.173 T€ (Vorjahr 1.336 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der 2017 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur i.H.v. 46 T€ (Vorjahr 70 T€) erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas quo GmbH. Aktive latente Steuern i.H.v. 341 T€ (Vorjahr 370 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag i.H.v. 1.035 T€ (Vorjahr 1.122 T€) nicht genutzt.
Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten i.H.v. 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden i.H.v. 90 T€ (Vorjahr 129 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Projekterlöse i.H.v. 2.161 T€ (Vorjahr 1.588 T€) erfasst. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Wertansätze der zu Zeitwerten bewerteten erworbenen immateriellen Vermögenswerte von Lutum + Tappert i.H.v. 96 T€ (Vorjahr 134 T€) angesetzt.
Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 Prozent zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz i.H.v. 17,15 Prozent wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2021 wie auch im Vorjahr 32,98 Prozent.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die latenten Steuern entsprechend den Erläuterungen.
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen und temporären Differenzen bei den Pensionsverpflichtungen | 2.104 | 1.959 |
| Passive latente Steuern | ||
| aus temporären Differenzen | 2.403 | 1.906 |
Aktive und passive latente Steuern resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind:
scrollen
| Aktive latente Steuern | 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verlustvorträge | 1.788 | 1.403 |
| Pensionsrückstellung | 1.202 | 1.502 |
| Bruttowert | 2.990 | 2.905 |
| Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern/nicht angesetzte aktive latente Steuern | -886 | -946 |
| 2.104 | 1.959 |
scrollen
| Passive latente Steuern | 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Firmenwerte | 55 | 55 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 187 | 263 |
| Umbewertung vertraglicher Vermögenswert | 2.161 | 1.588 |
| Gesamt | 2.403 | 1.906 |
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich bei der infas Holding AG auf 857 T€ (Vorjahr 387 T€) sowie infas quo auf 46 T€ (Vorjahr 70 T€). Daneben bestehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 1.202 T€ (Vorjahr 1.502 T€).
Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsdifferenz bezüglich der Gewinnrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode in IFRS 15 i.H.v. 2.161 T€ (Vorjahr 1.588 T€). Des Weiteren resultieren die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmenwerten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Die passiven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 2.403 T€ (Vorjahr 1.906 T€) angesetzt.
Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2021 und 2020 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung:
scrollen
| 2021 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 11 | 2.785 |
| Konzernsteuersatz in Prozent | 32,98% | 32,98% |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand | 4 | 918 |
| Erhöhung/Minderung des Steueraufwands durch: | ||
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 17 | 89 |
| Hinzurechnung Gewerbesteuern | 21 | 21 |
| Nichtansatz von latenten Steuern aus Leasingbilanzierung | -2 | 10 |
| Steuerfreie Erträge und Aufwendungen | 42 | 0 |
| Verwendung von nicht aktivierten Verlustvorträgen | -60 | 40 |
| Sonstige | 8 | 24 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 30 | 1.102 |
| Steuerquote in % | 272,72% | 39,59% |
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:
scrollen
| 31.12.2021 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) | T€ | -19 | 1.684 |
| Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien | Tausend Aktien | 9.000 | 9.000 |
| Ergebnis je Aktie | €/Aktie | 0,00 | 0,19 |
| Vorgeschlagene Dividende je Aktie | €/Aktie | 0,05 | 0,05 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende für das Vorjahr i.H.v. 450.000,00 € ausgezahlt. Aufgrund der vorgeschlagenen Dividende ergibt sich eine voraussichtlich Auszahlung im Geschäftsjahr 2022 i.H.v. 450.000,00 €.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,00 € (Vorjahr 0,19 €).
Weder zum 31.12.2021 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch.
Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000.
Die Geschäftsfelder Meinungs- und Sozialforschung (infas-Institut), Marketingforschung (infas 360), Marktforschung (infas quo) sowie die Aufwendungen der infas Holding AG sind im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus wird die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (infas LT), die im Bereich Geomarketing tätig ist, als eigenes Berichtssegment dargestellt.
scrollen
| infas LT T€ |
infas Institut T€ |
infas 360 T€ |
infas quo T€ |
infas Holding AG T€ |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 2021 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 1.999 | 35.006 | 2.137 | 1.751 | 0 | |
| Konzerninterner Umsatz | 76 | 332 | 583 | 12 | 23 | |
| Konzernumsatz | 2020 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 2.150 | 24.127 | 1.676 | 1.585 | 0 | |
| Konzerninterner Umsatz | 60 | 242 | 410 | 6 | 26 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) inklusive At-equity-Ergebnis | 2021 | 268 | 1.503 | 125 | 130 | -1.781 |
| 2020 | 397 | 3.732 | 67 | -143 | -1.048 | |
| Zinserträge | 2021 | 0 | 16 | 0 | 0 | 199 |
| 2020 | 0 | 22 | 1 | 0 | 172 | |
| Zinsaufwendungen | 2021 | -1 | -179 | -83 | -45 | -113 |
| 2020 | -2 | -142 | -81 | -44 | -74 | |
| Ergebnis vor Steuern | 2021 | 267 | 1.341 | 42 | 85 | -1.695 |
| 2020 | 395 | 3.612 | -13 | -187 | -950 | |
| Ertragssteuern | 2021 | -79 | 0 | 0 | 0 | 139 |
| 2020 | -92 | 0 | 0 | 0 | -635 | |
| Segmentvermögen | 2021 | 1.870 | 33.995 | 1.569 | 502 | 20.246 |
| 2020 | 1.908 | 28.913 | 1.139 | 502 | 22.320 | |
| Segmentschulden | 2021 | 509 | 27.029 | 2.613 | 1.495 | 10.295 |
| 2020 | 519 | 23.690 | 2.225 | 1.581 | 9.136 | |
| Abschreibungen | 2021 | 5 | 1.181 | 52 | 91 | 0 |
| 2020 | 118 | 1.199 | 53 | 93 | 0 | |
| Mitarbeiter (FTE-Jahresdurchschnitt) | 2021 | 17 | 142 | 20 | 11 | 1 |
| 2020 | 17 | 140 | 19 | 10 | 1 |
scrollen
| Konsolidierung T€ |
Konzern T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernumsatz | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 40.893 |
| Konzerninterner Umsatz | -1.026 | 0 |
| Konzernumsatz | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 29.538 |
| Konzerninterner Umsatz | -744 | 0 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) inklusive At-equity-Ergebnis | -113 | 133 |
| -72 | 2.933 | |
| Zinserträge | -215 | 0 |
| -188 | 7 | |
| Zinsaufwendungen | 299 | -122 |
| 188 | -155 | |
| Ergebnis vor Steuern | -29 | 11 |
| -72 | 2.785 | |
| Ertragssteuern | -90 | -30 |
| -375 | -1.102 | |
| Segmentvermögen | -18.908 | 39.274 |
| -21.810 | 32.972 | |
| Segmentschulden | -10.658 | 31.283 |
| -13.559 | 23.592 | |
| Abschreibungen | 109 | 1.438 |
| 0 | 1.463 | |
| Mitarbeiter (FTE-Jahresdurchschnitt) | 0 | 191 |
| 0 | 187 |
Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzender Bereiche aufgeteilt. Das Geschäftssegment Meinungs- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment Marketingforschung umfasst die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2014 neu gegründeten infas 360 GmbH. Die im Geschäftsjahr 2017 gegründete infas quo GmbH wird als eigenständiges Segment berichtet und umfasst die Untersuchung und Studien im Bereich der Marktforschung. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH betätigt sich auf dem Gebiet des Geomarketings und stellt für den Konzern ein eigenständiges Geschäftssegment dar. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden.
Im Segment infas 360 ist das At-equity-Ergebnis i.H.v. -25 T€ (Vorjahr -31 T€) enthalten. Der Buchwert der At-equity-Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 103 T€ (Vorjahr 28 T€).
Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 2.104 T€ (Vorjahr 1.959 T€) und den Ertragsteuerforderungen von 1.285 T€ (Vorjahr 112 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 2.403 T€ (Vorjahr 1.906 T€), den Ertragsteuerschulden von 0 T€ (Vorjahr 629 T€) und dem Eigenkapital von 8.978 T€ (Vorjahr 8.916 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten.
Im Geschäftsjahr 2021 waren im Konzern durchschnittlich 218 (Vorjahr 215) Angestellte beschäftigt, davon zwei Vorstände in der infas Holding AG und zwei Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften.
Angaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding AG mehr als 20 Prozent der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis):
scrollen
| Nominalkapital T€ |
Anteile % |
Eigenkapital T€ |
Jahresergebnis T€ |
Stichtag Jahresabschluss | |
|---|---|---|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 369 | 0 | 31.12.2021 |
| infas 360 GmbH | 50 | 100 | -1.667 | 42 | 31.12.2021 |
| infas quo GmbH | 50 | 100 | -993 | 85 | 31.12.2021 |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH | 26 | 100 | 701 | 191 | 31.12.2021 |
| BNS - Business Network Solutions GmbH | 30 | 33,33 | 308 | -77 | 31.12.2021 |
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum 31.12.2021 wie folgt am Grundkapital der infas Holding AG beteiligt:
Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf >5 Prozent
Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn >25 Prozent
PEN GmbH, Heidelberg >20 Prozent
Döbert Holding GmbH & Co. KG, Obertshausen >10 Prozent
scrollen
| ― | Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg >3 Prozent |
Gemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Im Geschäftsjahr 2021 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben. Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 36.
In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt.
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
scrollen
| Bewertung nach IFRS 9 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2021 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 115 | 115 | 115 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 115 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 194 | 194 | 194 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 194 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.011 | 1.011 | 1.011 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.011 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 30.434 | 30.434 | 30.434 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 30.434 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 563 | 563 | 563 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 563 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.777 | 6.777 | 6.777 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 6.777 |
scrollen
| Bewertung nach IFRS 9 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2020 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 114 | 114 | 114 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 114 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.302 | 1.302 | 1.302 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.302 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.005 | 1.005 | 1.005 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.005 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 23.025 | 23.025 | 23.025 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 23.025 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 331 | 331 | 331 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 331 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.863 | 4.863 | 4.863 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 4.863 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Die den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zugeordneten Kategorien sind in der vorstehenden Tabelle angegeben.
Finanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen.
Der Konzern ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt:
Das Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbestand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch periodische Liquiditätsplanung.
Liquiditätsrisiken bestehen darin, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns i.H.v. 25.056 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte i.H.v. 37.009 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt.
Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken:
Der Konzern finanziert sein Geschäft im Wesentlichen mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Der Konzern legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tagesgeldzinssätze.
Marktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen im Konzern nicht.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.
Dipl.-Kfm. Alexander Mauch, Frankfurt, CFO (bis 31.12.2021)
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Mitglied des Vorstands (seit 01.12.2021)
Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, München.
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Komödie Düsseldorf gGmbH.
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin.
Die Bezüge des Vorstands Herrn Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) beinhalten ein Fixum von 354 T€ (Vorjahr 360 T€). Zudem wurden 595 T€ (Vorjahr 206 T€) als variable Bezüge für 2021 zurückgestellt. Daneben wurden Herrn Smid Zuschüsse zur Krankenversicherung von 5 T€ (Vorjahr 4 T€) und sonstige Sachbezüge von 8 T€ (Vorjahr 7 T€) gewährt.
Herrn Alexander Mauch wurden im Geschäftsjahr ein Fixum von 170 T€ (Vorjahr 170 T€) gewährt. Darüber hinaus wird Herr Mauch für das Geschäftsjahr 2021 variable Bezüge von 25 T€ (Vorjahr 91 T€) erhalten. Zudem erhielt Herr Mauch Zuschüsse zur Krankenversicherung von 4 T€ (Vorjahr 4 T€) und weitere Sachbezüge von 28 T€ (Vorjahr 24 T€).
Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke wurden im Geschäftsjahr ein Fixum von 17 T€ gewährt. Zudem erhielt Frau Dr. Nehmeyer-Srocke Zuschüsse zu Versicherungen von 1 T€.
Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind 6.227 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 14).
Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2021 112 T€ (Vorjahr 94 T€).
Die in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Die Tochtergesellschaften infas quo GmbH, infas 360 GmbH und die Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH nutzen die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse.
Der Konzern hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 128 T€ (Vorjahr 198 T€) für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei vollständig um Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe.
Der infas-Konzern unterhält weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbeziehungen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas-Konzern bestehen und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Es ist allerdings schon jetzt deutlich, dass der Krieg wirtschaftliche Folgen haben wird, die sich mittelbar auf die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns in 2022 auswirken können, z.B. in Form von Nachfragerückgängen aufgrund des erwarteten nachlassenden Wirtschaftswachstums. Eine Quantifizierung dieser möglichen mittelbaren Effekte ist derzeit nicht möglich.
Darüber hinaus gibt es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich ereignet haben und über die an dieser Stelle zu berichten wären.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite des Konzerns unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 27. April 2022
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Wir haben den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ist ein solcher Sachverhalte, der nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 war. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.390 aus.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "6 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "7 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- und Firmenwert" des Konzernanhangs enthalten.
Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen.
Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Des Weiteren ist die Bewertung wesentlich von den verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss ermessensbehafteter Werte. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die angewandte Methode der Durchführung des Werthaltigkeitstests mit den Erfordernissen des IAS 36 abgestimmt. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der für die Diskontierung angesetzten gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die den Werthaltigkeitstests zugrunde gelegten Planungen haben wir plausibilisert. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der Bewertungen haben wir diese in Stichproben nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse des Mandanten haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Annahmen bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen nach dem Ergebnis unserer Prüfung angemessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
scrollen
| ― | die im Konzernlagebericht in einem separaten Abschnitt enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Konzernlagebericht enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Vorstand und Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen - sobald sie verfügbar sind - zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
scrollen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
scrollen
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei: "infasHoldingAG_KA_2021_ESEF.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unser Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 21. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding AG, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger.
Bonn, 27. April 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer
Bonn, den 28. April 2022
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. Auch im Geschäftsjahr 2021 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der infas Holding Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften eine außerordentliche Leistung erbracht. Das Unternehmen zeigte trotz der andauernden Auswirkungen der CO-VID-19-Pandemie beeindruckende operative Stärke. Dies betrifft insbesondere die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, die auf Dienstleistungen für die Wissenschaft spezialisierte Tochter der infas Holding Aktiengesellschaft. Nachdem in 2020 die vielbeachtete Ausschreibung zur Durchführung des Sozioökonomischen Panels ("SOEP") für die nächsten fünf Jahre gewonnen werden konnte, erfolgte der Start des Projekts planmäßig in 2021 und zeigte bereits erste positive Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage.
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr lag ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns. In sämtlichen Sitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Veränderungen in der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung beschäftigt. Mit dem Vorstand haben wir Markt und Trends, die Ziele und Prioritäten der Geschäfte diskutiert.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit betrafen die Verlängerung des Vorstandsvertrags mit dem Vorstandsvorsitzenden, die Neubesetzung der Position des Finanzvorstands sowie die Beurteilung der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Deutsche Rentenversicherung Bund im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge für die Telefoninterviewerinnen und -interviewer der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Die Berichte des Vorstands zur geschäftlichen Entwicklung wurden ebenfalls ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung, insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage sowie sonstige organisatorische Maßnahmen der Gesellschaft. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat übermittelte regelmäßige Berichtswesen in schriftlicher Form. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06. Juli 2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Nachdem Frau Susanne Neuschäffer ihr Mandat zum Ende des Geschäftsjahres 2021 niedergelegt hatte, wurde auf Vorschlag des Vorstands Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, wohnhaft in Gränichen/Schweiz, gerichtlich durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14. März 2022 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum neun Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon sechs im ersten und drei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2021 war die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2020, die maßgeblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt waren.
In der Bilanzsitzung am 20. April 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und den Planzahlen für das Geschäftsjahr 2021.
In der Aufsichtsratssitzung vom 21. April 2021 wurden vor allem Vorstandsangelegenheiten besprochen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 07. Mai 2021 war das Vergütungssystem des Vorstands. Dieses wurde verabschiedet und beschlossen, um es im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.
In der Aufsichtsratssitzung am 16. Juni 2021 wurden ausschließlich Personalangelegenheiten evaluiert. So wurde insbesondere der Stand der Suche nach einem operativen Geschäftsführer für die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sowie die Position eines neuen Finanzvorstands der infas Holding AG erörtert und das weitere Vorgehen besprochen.
Die Erörterung von Personalangelegenheiten war auch Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2021.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 29. Oktober 2021 war wiederum die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Köln in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung waren erneut Personalangelegenheiten, insbesondere die Verlängerung des Anstellungsvertrags mit dem Vorstandsvorsitzenden.
In der Aufsichtsratssitzung vom 29. November 2021 wurde über die Beendigung des Verfahrens mit der Deutsche Rentenversicherung Bund vor dem Sozialgericht Köln beraten und die vom Vorstand vorgelegten Rechtsgutachten zum Verfahrensstand und den möglichen Ergebnissen einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung erörtert. Schließlich hat der Aufsichtsrat dem Abschluss des gerichtlichen Vergleichsvorschlags gem. Sitzungsprotokoll des Sozialgerichts Köln vom 19. Oktober 2021 durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH zugestimmt.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember 2021 wurde schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2021 sowie die erwartete Entwicklung zum 31. Dezember 2021 besprochen. Eingeladen waren hierzu auch die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften, die dem Aufsichtsrat für weitergehende Erläuterungen und Fragen zur Verfügung standen.
An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch, per Videokonferenz oder per telefonischer Zuschaltung teil. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie fanden die Sitzungen vorwiegend als virtuelle Sitzung und nur in Einzelfällen als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 16. Juli 2021 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 28. April 2022 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 28. April 2022 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2021 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2021 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie im April 2021 eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2021 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, den 28. April 2022
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
Bonn, im April 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") zukünftig nicht befolgt werden sollen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Entsprechenserklärung wurde im April 2022 in dieser in Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an und bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Verwaltungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen, wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht gem. § 162 AktG sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Im Vergütungsbericht werden auch die Grundsätze der Vergütung der Vorstandsmitglieder in dem durch den Aufsichtsrat verabschiedetem und gem. § 120a (1) AktG am 16. Juli 2021 durch die Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem gem. § 87a AktG dargestellt. Ferner werden auch die Grundsätze der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erläutert, die ebenfalls durch die Hauptversammlung auf ihrer letzten ordentlichen Sitzung am 16. Juli 2021 gem. §113 Abs. 3 AktG beschlossen wurden. Der Vergütungsbericht wird unter www.infas-holding.de zugänglich gemacht.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de eingestellt.
2017 hatte der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person bestand. Bei der weiteren Besetzung einer Vorstandsposition im Jahre 2018 ist es aufgrund der Bewerbungssituation nicht gelungen, das Verhältnis zu verändern. Im Verlauf des Jahres 2021 erfolgte eine neue Besetzung im Vorstand. Diese Position konnte mit einer Frau besetzt werden. Dies entspricht einer Quote von 50%.
Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeitende beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2022 festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme.
Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft unter www.infas-holding.de veröffentlicht.
Bonn, im April 2022
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der infas Holding Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Bonn, im April 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und die vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 16.12.2019 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK 2019") zukünftig nicht befolgt werden sollen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK 2019 ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK 2019 hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK 2019 in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. In 2021 wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand erarbeitet, welches im Vergütungsbericht detailliert erläutert wird. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2021 die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es entspricht den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich dabei auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Der Aufsichtsrat bezieht gemäß der Satzung der Gesellschaft feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK 2019 als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK 2019 niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK 2019 aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK 2019 derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Bonn, im April 2022
Menno Smid, Vorstand
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
Die Gesellschafterversammlung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn hat am 28.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 28.04.2022
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der infas 360 GmbH, Bonn hat am 28.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas 360 GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 28.04.2022
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der infas quo GmbH, Nürnberg hat am 28.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der infas quo GmbH, Nürnberg bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 28.04.2022
Die Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn hat am 28.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Wir teilen mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Offenlegung der § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn hat sich bereit erklärt, für die von der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn bis zum Abschlusstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Bonn, den 28.04.2022
Die Geschäftsführung
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.