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infas Holding AG

Annual Report May 11, 2020

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Annual Report

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infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2019

April 2020

Lagebericht zum 31. Dezember 2019

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

Tel. +49 (0)228/33 60 72 39

Fax +49 (0)228/31 00 71

www.infas-holding.de

[email protected]

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft:

Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.-Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

I Grundlagen des Unternehmens

1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung von der weiteren Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften bzw. des Konzerns abhängig, daher spiegelt die Berichterstattung über die Lage des Unternehmens auch teilweise die Geschäftstätigkeiten des infas-Konzerns wider. Die Geschäftsentwicklung war im Jahr 2019 im Wesentlichen abhängig von der Entwicklung der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, der infas 360 GmbH in Bonn, der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn sowie der infas quo GmbH in Nürnberg.

2 Ziele und Strategien

Der infas-Konzern sieht sein Geschäftsfeld in dem Bereichen Markt- und Sozialforschung und angrenzende Bereiche. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleister valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftlichen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung von komplexen Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundärdaten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Dabei sollen die verschiedenen Gesellschaften des Konzerns, die spezifischen Bedürfnisse der sehr unterschiedlichen Kunden und Klienten befriedigen. Die Seinsbestimmung des Konzerns, neuerdings auch "Purpose" genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, aber auch Probleme der Wirtschaft und einzelner Unternehmen zu leisten.

Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas-Konzern durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies findet ebenfalls bei infas quo und infas 360 statt, wenn auch eher fokussiert auf Unternehmen und deren Probleme sowie die Wirtschaft insgesamt.

Die Entwicklung in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung indes hat bereits seit längerem zu einer weitreichenden Änderung der Struktur geführt. Ausdruck dafür ist die Tatsache, dass in diesem Markt, zumindest gilt dies für Europa, auch 2019 kein Wachstum beobachtet werden konnte, so dass das Umsatzniveau der Branche von 2012 immer noch nicht erreicht wurde. Zudem gibt es eine Wirkung der Digitalisierung zu konstatieren.

Von Digitalisierung wird viel gesprochen, oftmals als ein Phänomen, das auf die Gesellschaft zukommt und entweder Schrecken bringt oder unbegrenzt positive Perspektiven verspricht. In der Branche der Markt- Meinungs- und Sozialforschung ist sie allerdings kein Zukunftsgespenst, sondern Realität. Die erste Welle der Digitalisierung hat bereits stattgefunden und tiefe Spuren hinterlassen. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 44 Prozent der ca. zwanzig Millionen jährlich realisierten Interviews der Institute, die im ADM e.V. 1 organisiert sind, online erhoben werden. "Online" heißt in der Regel: Spezialisierte Unternehmen, rekrutieren in großer Anzahl Personen, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finanziell erst, wenn man an einer möglichst großen Anzahl von Befragungen teilnimmt. Es bilden sich somit Personengruppen heraus, die zu "Berufsbefragten" werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vorhanden ist. Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus; telefonische Interviews sind mit 28 Prozent vertreten und Face to Face - Interviews mit 23 Prozent.

Online-Interviews haben den großen Vorteil, dass sie konkurrenzlos billig sind. Sie haben aber einen strategischen Nachteil: Die stichprobentheoretischen Voraussetzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf "non probability samples" basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse eigentlich sind, die auf dieser Basis generiert werden? Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face Erhebungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmodi grundsätzlich "probability samples" möglich sind und auch angewandt werden.

1 Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband organisierten Institute machen ca. 90 Prozent des Branchenumsatzes.

Und warum sind die stichprobentheoretischen Voraussetzungen der jeweiligen Erhebungsmethode so ein wichtiger Punkt? Die Antwort ist mathematisch-statistischer Natur: Jeder Soziologe lernt und jeder Statistiker weiß, dass Verallgemeinerungen der Ergebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also "probability samples", möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von "non probability samples" entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitige methodischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten, denn für bestimmte Fragestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht also nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungsmodus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zugrunde liegt.

Tatsächlich wird und muss über die Genauigkeit und Verlässlichkeit verschiedener Ansätze verstärkt diskutiert werden. Denn die wachsende Bedeutung der digitalen Erhebungen zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit ab. Zugleich besteht aber eine Unsicherheit über die Qualität der derzeitigen Praxis bei Online-Befragungen, die zur Alltagserfahrung eines jeden Instituts gehört. Und schließlich ist nicht von der Hand zu weisen: Ein erhöhter Kostendruck, der in eine Zeit fällt, die durch einen Rückgang der Teilnahmebereitschaft an Umfragen in der Bevölkerung, verbunden mit schlechterer Erreichbarkeit, geprägt ist, betrifft insbesondere die klassischen Erhebungsmethoden. So erscheint eine Bestandsaufnahme sämtlicher Varianten sinnvoll und notwendig.

Unabhängig von den Diskussionen und möglicher Methodentests hat infas für sich entschieden, ein Panel für Online-Erhebungen auf Basis eines "probability samples" aufzubauen. So wird die Lücke, die die Digitalisierung in der Branche gerissen hat, zumindest im Institut geschlossen. Wir sind in der Tat der Meinung, dass der Königsweg für sozialwissenschaftliche Erhebungen unabhängig ist von der Erhebungsmethode und alleinig auf einer Zufallsstichprobe beruhen muss.

Vor diesem Hintergrund ist es einerseits das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine Art der Meinungs- und vor allem Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt das infas-Institut mit hoher Kompetenz und Akribie.

Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kunden insbesondere in der Marktforschung einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet.

Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Dazu verzahnt infas 360 verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus CRM und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-) wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten.

In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.

3 Steuerungssystem

Als wichtigste Steuerungsgröße verwendet die Gesellschaft seit Langem das Jahresergebnis. Die infas Holding AG ist eine reine Holdinggesellschaft, ohne eigenes operatives Geschäft. Aufgrund der Bedeutung der einbezogenen Gesellschaften in den Konzern der infas Holding AG bzw. auf die Entwicklung der infas Holding AG erfolgen teilweise Hinweise im Lagebericht zu Konzernsachverhalten.

Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).

Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung des Kostenrechnungssystems kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Dadurch werden die Bilanzansätze der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 ermittelt.

Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen, wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr, regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.

4 Forschung und Entwicklung

Das Kernsegment des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört so nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhaltet.

Im Kernbereich des Konzerns, dem infas-Institut, gab es 2019 zwei größere Innovationen im beschriebenen Sinn. Einerseits wurde, wie bereits angedeutet, ein weiter Schritt im Prozess der Digitalisierung vollzogen und begonnen, ein Online Panel aufzubauen (Mixed-Mode-Panel), und andererseits ein konkreter Schritt in die passive Messung von Mobilitätsaktivitäten der Bevölkerung gegangen.

Mixed-Mode-Panel

Wie bereits ausgeführt, basieren Online-Panels in der Regel nicht auf Zufallsstichproben, die Basis sind also "non probability samples". Der größte Nachteil eines solchen Panels liegt in der Tatsache, dass dessen Ergebnisse nicht hochgerechnet werden können, auch wenn dies insbesondere in der Boulevardpresse, aber auch bei seriösen Medien laufend geschieht. Für wissenschaftliche Studien ist das nicht akzeptabel. Andererseits bietet ein Panel auch Kostenvorteile, die auch für wissenschaftliche Studien nutzbar gemacht werden könnten. Es ist daher sinnvoll, an ein Mixed-Mode-Panel zu denken, das auf einer Zufallsstichprobe beruht. So ein Panel würde mit den Erhebungsmodi Telefon und Online gleichzeitig arbeiten. Das spezifische Merkmal eines solchen Panels auf Basis eines "probability samples" liegt in der Art der Rekrutierung. Es wird gewährleistet, dass nur solche Personen für ein Panel rekrutiert werden, deren Inklusionswahrscheinlichkeit bekannt ist und auch angegeben werden kann. Deswegen werden die Personen ausschließlich im Rahmen der repräsentativen Mehrthemenbefragungen von infas oder bei Erhebungen rekrutiert, die ebenfalls auf einem "probability sample" beruhen. Ziel ist es, hochwertige Studien auf Basis dieses Panels durchzuführen.

Passive Messung der Alltagsmobilität

Ausgangspunkt dieser Innovation sind Erfahrungen mit dem aufwendigen Erhebungskonzept der Alltagsmobilität im Rahmen der Studie "Mobilität in Deutschland". In diesem Zusammenhang wurden bereits Konzepte der passiven Messung der Mobilität der befragten Bevölkerung über das Smartphone diskutiert und in einem ersten Schritt experimentell getestet. Die Grundidee ist, durch den Einsatz einer App, die Nutzung der Sensordaten des Smartphones, integrierte Befragungen sowie die Nutzung umfassender Geodaten zu einem umfassenderen und valider gemessenen Bild der Mobilität des einzelnen Befragten zu gelangen. Die mittlerweile entwickelte und jederzeit einsetzbare App basiert auf einer ausgereiften und in mehreren Projekten erfolgreich erprobten Technologie. Diese nutzt die Daten des Smartphones zur Analyse und genauen Bestimmung von Bewegungen (Verkehrsmittelnutzungen) und Aufenthalten (POI).

Data as a service

infas 360 erweitert fortlaufend seine Datenbasis mit inhaltsrelevanten Daten zu Unternehmen, aber auch zur Bevölkerung. Um Kunden und Interessenten den gezielten Zugriff auf bestimmte Informationen der stetig wachsenden Daten zu ermöglichen, wurde 2019 das klassische Datenliefergeschäft ergänzt um den Cloud-Dienst "Data as a Service". Der Dienst bietet den Vorteil, dass er in die Standardsoftware EasyMap von Lutum + Tappert integriert und somit die Datenbasis der infas 360 auch von vorhandenen Lizenzkunden genutzt werden kann. Die Cloud-Dienste werden unter dem Plattformnamen EasyMap.One vermarktet, da sie über alle Endgeräte hinweg - vom der App auf dem Handy über den Web-Explorer bis hin zum professionellen Mapping-Tool - für jedermann lizenzierbar und damit unternehmerisch nutzbar werden.

II Wirtschaftsbericht

1 Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach mehreren Jahren der Hochkonjunktur in Folge hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland 2019 deutlich verlangsamt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um 0,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar im zehnten Jahr in Folge gewachsen; das Wachstum hat 2019 aber deutlich an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 Prozent und 2018 um 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 Prozent ist die deutsche Wirtschaft 2019 insgesamt schwächer gewachsen.

Vor diesem Hintergrund erwartete die Bundesregierung noch am 29.01.2020 in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2020 wieder ein höheres Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr in Deutschland, nämlich ein Plus des Bruttoinlandsprodukts von 1,1 Prozent 2 . Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die Wirkung der Pandemie des neuen Coronavirus noch nicht absehbar. Am 19.03.2020, als die Pandemie bereits am Horizont sichtbar wurde, konstatiert das Ifo Institut, dass die globale Konjunktur als Folge der Coronavirus-Pandemie einbrechen könnte: "Nach derzeitigem Stand könnte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um 1,5 Prozent schrumpfen. Dies dürfte auch substantielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose ist erheblich." Ende März 2020 implodieren die Prognosen angesichts der brutalen Effekte, die sich aus dem fast vollständigen "Lockdown" gegen die neue Coronavirus-Pandemie in Deutschland ergaben. Angesichts der Unsicherheit über den Verlauf der Pandemie werden die Einschätzungen über deren Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum kontrovers diskutiert. Natürlich gibt es in diesem Zusammenhang auch extrem pessimistische Prognosen, die sogar Assoziationen an die Wirkungen der Depression in den 30er-Jahren aktivieren. 4

Die angesprochen durchwachsene, im Kern aber positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft im Jahr 2019 gilt indes nicht für die Markt- und Sozialforschungsbranche. Hier muss konstatiert werden, dass die Umsätze der deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute gegenüber 2018 deutlich zurückgegangen sind, ebenso wie die Jahre zuvor. Mit geschätzten 2,30 Mrd. € lag der Branchenumsatz deutlich unter den Vorjahreswerten (2018: 2,36 Mrd. €, 2017: 2,45 Mrd. €; 2016: 2,50 Mrd. €). Damit bleibt der Umsatz der Branche auch in diesem Jahr noch unter dem Niveau des Jahres 2012. Es lassen sich also keinerlei Hinweise auf eine Erholung der Branche in Deutschland feststellen.

2 Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung vom 29.01.2020

3 ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2020 veröffentlicht am 19.03.2020

4 Vor diesem Hintergrund lassen sich die Wirkungen auf die Geschäftstätigkeit extrem schwer einschätzen. Hierzu wird in dem Kapitel "Risiko- und Prognosebericht" näher eingegangen.

5 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2019. Abgedruckt in: Research & Results 1/2020,S.34 ff.

2 Geschäftsverlauf

Die 105 in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angemerkt - im Jahr 2019 insgesamt einen Umsatz von ca. 2,30 Mrd. € erzielt.

Hervorzuheben ist, dass bereits 2018 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK, Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten. Dies hat sich 2019 nicht verändert, sondern im Gegenteil sogar zum Teil verschärft. Einzig IPSOS konnte ein leichtes Wachstum von 1,2 Prozent verzeichnen. 6

In der Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sind tief greifende Anpassungsprozesse festzustellen, die ihren Ausdruck in erheblichen Veränderungen bei den Marktführern finden. Bereits 2017 musste die Branche die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen. Im Jahr 2018 wurden wesentliche Geschäftsbereiche der GfK verkauft, vornehmlich an die GIM und IPSOS. 7 Bemerkenswert ist, dass es sich dabei um Bereiche handelt, die vor allem auf klassischen Befragungen beruhen, also sozusagen das frühere Kerngeschäft der GfK darstellen. Neben dem Verkauf von Geschäftsfeldern fanden auch Stellenabbau in erheblichem Umfang und Outsourcing statt. Im Zuge einer Kooperation mit IBM wurden automatisierbare Routinearbeiten an den US-amerikanischen IT-Dienstleister abgegeben - rund 600 Mitarbeiter waren in der Vergangenheit bereits von der GfK zu IBM gewechselt.

2019 haben sich ebenfalls erhebliche Änderungen bei Kantar vollzogen. Was im Verlauf des Jahres 2019 immer wieder Thema in der Branche war, wurde 2019 dann auch vollzogen. In einer Pressemitteilung konnte WPP 8 Anfang Dezember 2019 den Abschluss der geplanten Transaktionmitteilen: 60 Prozent des Marktforschungsunternehmens Kantar sind an den Investor Bain Capital Private gegangen. Sichtbarer Ausdruck der Veränderungen war, dass Kantar auch firmenrechtlich ganz neu strukturiert wurde. So wurde u.a. aus Kantar TNS, Kantar Millward Brown, Kantar Added Value, Kantar Health und Kantar Public die Kantar GmbH. 9

6 Alle Angaben Branchendienst Context a.a.o.

7 Dieser Sachverhalt relativiert wiederum das Wachstum von IPSOS im Jahr 2019. Es ist offensichtlich vor allem anorganisch strukturiert durch wesentliche Übernahmen unterschiedlicher Geschäftsbereiche der GFK.

8 WPP ist die Muttergesellschaft von Kantar. Es handelt sich dabei um eine in London gelistete Aktiengesellschaft.

9 Über die personellen Verwerfungen in diesem Zusammenhang ist naheliegenderweise nichts bekannt. Allerdings scheidet Hartmut Scheffler, langjähriges Gesicht von Kantar und Vorsitzender des ADM und damit einer der bekanntesten Persönlichkeiten der deutschen Marktforschung zur Mitte des Jahres 2020 aus dem Konzern aus. Bemerkenswert ist zudem, dass Eric Salama, CEO von Kantar weltweit, der maßgeblich den Verkauf umgesetzt hat, ebenfalls ausgeschieden ist.

Aber auch für die kleineren Institute gestaltete sich das Jahr 2019 nicht unbedingt positiv. Insgesamt konnten von den 105 gelisteten Instituten nur 45 mit Umsatzsteigerungen aufwarten (43 Prozent). 31 Institute verzeichneten rückläufige Umsätze (30 Prozent), und bei 24 Firmen sind die Umsätze auf Vorjahresniveau geblieben (23 Prozent). Mithin musste also mehr als die Hälfte der Gesellschaften in diesem Markt im Jahr 2019 in einer eher misslichen Situation verharren.

Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2019 haben sie gemeinsam wie im Vorjahr etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute; die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 7, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.

Die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns hat - ziemlich konträr zur dargestellten Entwicklung in der Branche - auch im Jahr 2019 einen positiven Verlauf genommen. Insgesamt konnte ein konsolidierter Umsatz i.H.v. 35,0 Mio. € erreicht werden, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 19 Prozent entspricht. Der Umsatz liegt damit über den Erwartungen. Das erwirtschaftete EBIT nach IFRS ist mit 2,9 Mio. € hingegen geringer ausgefallen, als erwartet, was von einer unglücklichen Kombination von Einmaleffekten beim Institut und bei der infas 360 verursacht wurde und nicht als Ausdruck einer grundsätzlichen Ertragsschwäche des Konzerns aufzufassen ist. Zur Umsatzsteigerung hat maßgeblich das infas-Institut beigetragen sowie die erstmalige Berücksichtigung von Lutum + Tappert.

Mit konzernweit 207 Beschäftigten 11 im Jahresdurchschnitt 2019 wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 168). Die Steigerung ergibt sich vornehmlich aus der erstmaligen Einbeziehung von Lutum + Tappert und aus Neueinstellungen im infas-Institut.

Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft

2019 war für das infas-Institut ein weiteres erfolgreiches Jahr. So gelang es, den Umsatz nach IFRS signifikant zu steigern, und zwar von 26,8 Mio. € im Vorjahr auf 29,7 Mio. €. Das entspricht einer Steigerung um 10,8 Prozent, was angesichts der dargelegten Schwierigkeiten der Branche ein durchaus bemerkenswertes Ergebnis ist. Unterstrichen wird diese Tatsache durch den Umstand, dass 2019 eine Vielzahl von neuen Projekten begonnen werden konnten, die allerdings wegen der jeweiligen Abarbeitungslogik der Projekte nicht abgeschlossen wurden. Somit ergab sich die Situation, dass sich viele Projekte in diesem Jahr in ihrer kostenintensivsten Phase (in der Regel im Feld) befanden. Diese Kostensituation wurde zusätzlich dadurch verschärft, dass ein ungewöhnlich hoher Anteil der Erhebungen face-to-face erfolgte. Diese Erhebungsform verursacht die höchsten Kosten, weil die Befragten flächendeckend in ganz Deutschland in ihren Wohnungen aufgesucht werden müssen. Insgesamt wurden 47.000 solcherart Interviews durchgeführt, die höchste Zahl seit Langem. Vor diesem Hintergrund ist das EBIT nach IFRS des infas Instituts leicht gesunken. Es wurden 2019 4,893 Mio. € erzielt, gegenüber 4,951 Mio. € im Vorjahr, was einem leichten Rückgang entspricht.

10 Für die restlichen fünf Institute war kein Vergleich zum Vorjahr möglich. Alle Angaben Branchendienst "Context" a.a.o.

11 Die Anzahl der Beschäftigten ist an dieser Stelle mit der Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen gleichzusetzen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit.

Im infas-Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Umsatzträger. Dies gilt auch im Hinblick dieses Bereichs für den Gewinn des Instituts. Ungefähr 90 Prozent des Institutsumsatzes gehen auf das Konto der Sozialforschung. 2019 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren:

Bildung und interkulturelle Kompetenzen,
Wirtschaft, Arbeit, Innovation,
Ungleichheit und Partizipation,
Familien, Haushalte und Ressourcen,
Gesundheit und Versorgung.

Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehmlich mit unterschiedlichen Projekten für hoch spezialisierte Fragestellungen, die sich insbesondere mit der Mobilitäts- und regionalen Entwicklung beschäftigen. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen Anteil von 10 Prozent am Umsatz des gesamten Instituts.

Geschäftsentwicklung infas 360

Zum einen stellte die Einführung der DSGVO im Mai 2018 viele Unternehmen vor große Herausforderungen im Umgang mit Daten. Ob und wann Daten personenbezogen sind, wird je nach unternehmensinternen Datenschutzbeauftragen unterschiedlich ausgelegt. Dennoch ist es 2019 gelungen, dank offensiv geführter Datenschutzgutachten durch einen Datenschutzspezialisten, zwei große Datenbanken an ein Immobilienportal und an ein großes Stadtwerk zu lizenzieren. Dem gegenüber standen aber Umsatzrückgänge in der Branche Automobil von rund 0,3 Mio. €. Der betreffende Konzern konnte aufgrund der tief greifenden Branchenkrise die Lizenzierung der infas-360-Daten nicht mehr fortführen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Unsicherheiten auf Kundenseite in Bezug auf die DSGVO teilweise weiterhin bestanden, konnte infas 360 einen Umsatz nach IFRS i.H.v. 1,8 Mio. € erzielen (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Daraus ergibt sich ein EBIT i.H.v. -0,6 Mio. €.

12 Die Zahl der abgeschlossenen Projekte war im Vorjahr außergewöhnlich hoch. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich bemerkenswert, dass in diese Lücke sofort mit vielen neu akquirierten Projekten eingesprungen werden konnte.

13 Fachbegriff für Befragungen, die persönlich in der Regel im Haushalt der Zivilperson stattfinden.

Geschäftsentwicklung Lutum + Tappert

Nach fast 35 Jahren verließen die ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter zum 31.12.2018 das Unternehmen. Die operative Geschäftsführung übernahm Michael Herter, der in Doppelfunktion die Aufgabe übernahm, die Gesellschaft inhaltlich wie organisatorisch in die infas 360 und die infas Holding AG zu integrieren. Das Geschäft wurde so erstmals in Vertrieb und Produktion aufgeteilt, was 2019 am Ende mit einem Umsatz von rund 2,1 Mio. € nach IFRS zum erfolgreichsten Geschäftsjahr seit Bestehen der Gesellschaft führte - trotz der einschneidenden Veränderungsprozesse. Daraus ergibt sich ein EBIT von 0,4 Mio. €.

Geschäftsentwicklung infas quo

Im Laufe der letzten zwei Jahre hat infas quo es geschafft, sich als neuer Player am Markt zu positionieren und dabei den Kundenstamm kontinuierlich erweitert. Dies spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung wider: 2019 konnte der Umsatz nach IFRS von 0,5 Mio. € in 2018 auf 1,5 Mio. € gesteigert werden.

Die wichtigsten Erfolgskomponenten sind eine spezifische Branchenexpertise, eine kundenindividuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und die Entwicklung agiler und smarter Lösungen für die Fragen von morgen. Das Panel quo PEOPLE wurde 2019 erfolgreich in Betrieb genommen. Diese Entscheidung war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig, um in die Zukunft gerichtet zumeinen die Qualität der Daten sicherstellen und zum anderen die Geschwindigkeit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung erreichen zu können.

Weitere Aspekte sind die Reduzierung der Abhängigkeit von externem Dienstleistern und der direkte Zugang zu den Zielpersonen, was durch ein eigenes Online-Panel sichergestellt werden kann und für die Zukunft ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg von infas quo darstellt.

Die Entwicklung von infas quo hat deutlich an Dynamik hinzugewonnen und befindet sich im Plan: 2019 wurde ein Umsatz von 1,5 Mio. € erzielt, eine Steigerung um mehr als 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund weiterer Investitionen in den Aufbau von Zielgruppen-Panels (quo VETS und quo PETS) und einem Handelspanel im Bereich Textil/Fashion ergibt sich planmäßig für 2019 ein Verlust (EBIT nach IFRS) von 0,3 Mio. € für das Segment spezialisierte Marktforschung (infas quo)

Zusammenfassung

Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern 2019 im Großen und Ganzen positiv zu bewerten. Bis auf infas 360, haben sich alle Gesellschaften im Konzern erfreulich entwickelt. Die neue Gesellschaft Lutum + Tappert wurde gut integriert und blieb unverändert erfolgreich, so dass die gesteckten Erwartungen im Hinblick auf den realisierten Umsatz tatsächlich auch erreicht wurden. Der Konzern kommt 2019 insgesamt zu einem Umsatz nach IFRS i.H.v. ca. 35,0 € (Vorjahr 29,3 Mio. €). Es konnte ein EBIT nach IFRS von 2,9 Mio. € erwirtschaftet werden (Vorjahr: 3,7 Mio. €).

III Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1 Ertragslage

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt nachstehend auf Ebene des Einzelabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft.

Umsatzerlöse

Als Umsatzerlöse werden die weiterberechneten Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften ausgewiesen. Im Jahre 2019 beliefen sich die Umlagen auf 23 T€ (Vorjahr 23 T€).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2019 31 T€ (Vorjahr 1 T€). Es handelt sich im Wesentlichen um Erlöse aus der Verrechnung von Sachbezügen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand erhöht sich von 499 T€ im Vorjahr auf 1.091 T€ im Geschäftsjahr 2019, was im Wesentlichen auf die erhöhte Zuführung zur Rückstellung für Pensionen von 362 T€ (Vorjahr 287 T€), die Bildung der Rückstellung für variable Bezüge des Vorstands i.H.v. 297 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie die Anstellung des weiteren Vorstandsmitglieds zurückzuführen ist.

Abschreibungen

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen im Geschäftsjahr 2019 mit rund 0,5 T€ nahezu auf dem Vorjahreswert von 0,3 T€.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 772 T€ im Vorjahr auf 554 T€ im Geschäftsjahr 2019 gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der 2018 vorgenommenen Abschreibung der verbleibenden Forderung aus dem Verkauf der action press Gesellschaften in Vorjahren (284 T€).

Beteiligungserträge und Finanzergebnis

Die Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag für das Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf 1,8 Mio. € (Vorjahr 4,6 Mio. €) und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich die Gewinnabführung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 154 T€ (Vorjahr 132 T€) und resultieren hauptsächlich aus den an die Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen sowie ausgereichten Darlehen, die zum Bilanzstichtag mit insgesamt 11.158 T€ (Vorjahr 10.136 T€) valutieren.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen 128 T€ und liegen leicht unter dem Wert des Vorjahres von 133 T€. Sie enthalten im Wesentlichen den Zinsanteil aus der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen mit 128 T€ (Vorjahr 131 T€).

Es ergibt sich ein EBIT nach HGB i.H.v. 217 T€ (Vorjahr 3.303 T€). Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses i.H.v. 26 T€ (Vorjahr -1 T€) und der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. -1 T€ (Vorjahr 333 T€) verbleibt ein Jahresüberschuss i.H.v. 244 T€ (Vorjahr 2.969 T€).

2 Vermögens- und Finanzlage

Aufgrund des Anstiegs der Bilanzsumme von 19.693 T€ im Vorjahr auf 20.508 T€ im Geschäftsjahr 2019 und des Rückgangs des Eigenkapitals von 13.453 T€ auf 12.977 T€, ist die Eigenkapitalquote von 68,3 Prozent auf 63,3 Prozent gesunken. Der Anstieg der Bilanzsumme ist insbesondere auf die Erhöhung der Ausleihungen und Forderungen an verbundene Unternehmen von 1,0 Mio. € zurückzuführen.

Das Anlagevermögen beträgt zum 31.12.2019 11,1 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahreswert von 10,7 Mio. € um 0,4 Mio. € angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen i.H.v. 0,4 Mio. €.

Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von 9,0 Mio. € auf 9,4 Mio. € gestiegen, insbesondere durch die Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der sonstigen Vermögensgegenstände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich stichtagsbezogen von 7,6 Mio. € auf 8,2 Mio. € und die sonstigen Forderungen von 18 T€ auf 197 T€ zum 31.12.2019 erhöht. Im Gegensatz dazu haben sich zum 31.12.2019 die Bankbestände von 1,4 Mio. € auf 1,0 Mio. € vermindert.

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen i. H. v. 4.479 T€ bilanziert, die mit 490 T€ über dem Vorjahreswert i. H. v. 3.989 T€ liegen.

Wie auch im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt von 1.001 T€ zum 31.12.2018 auf 1.695 T€ zum 31.12.2019 erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.014 T€ (Vorjahr 1.402 T€).

3 Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2019 übereinstimmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Als finanzielle Leistungsindikatoren gelten für die infas Holding AG das Jahresergebnis auf Einzelabschlussebene sowie für den Konzern nach IFRS die Umsatzerlöse, das EBIT sowie die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).

Im Lagebericht für 2018 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel angemerkt, dass ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2019 von 30 bis 34 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plante der Konzern ein EBIT auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019. Es kann festgestellt werden, dass der Umsatz 2019 den besagten Zielkorridor übertroffen hat. Dennoch konnte die geplante Umsatzrendite nicht erreicht werden. Sie liegt mit 8,4 Prozent deutlich unter dem geplanten Wert nach 12,6 Prozent im Vorjahr. Die schlechtere Umsatzrendite ist auf mehrere Einmaleffekte innerhalb der Tochtergesellschaften infas-Institut und infas 360 zurückzuführen. Das geplante EBIT auf dem Niveau des Vorjahres konnte damit nicht erreicht werden und liegt mit 2,9 Mio. € um ca. 0,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 3,7 Mio. €. Das im Vorjahr für den Einzelabschluss der infas Holding AG geplante Jahresergebnis auf dem Vorjahresniveau konnte aufgrund des geringeren Ertrages aus dem Ergebnisabführungsvertrag nicht erreicht werden, da bei der Tochtergesellschaft bestimmte Projekte noch nicht abgeschlossen wurden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientierten die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau zu halten. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.

14 Vgl. infas Holding AG: "Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018", S. 28

Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation im Wesentlichen vermieden. Die Rekrutierungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2019 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen und die anspruchsvollen Wachstumserwartungen bei den kleinen, noch jungen Gesellschaften des Konzerns zu erfüllen, indem entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt wurde.

Für das infas-Institut hingegen erweist sich eine andere Entwicklung als vorteilhaft: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.

4 Gesamtaussage

Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen: Die Branche der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung hat in den letzten Jahren speziell in Deutschland den Pfad zu nachhaltigem Wachstum nicht gefunden. Den Gesellschaften des infas-Konzerns hingegen ist das gelungen, sicherlich auch, weil sie sich auf spezifische Entwicklungen eingestellt haben und mit großer Fachkenntnis, neuen Ideen, aber auch handwerklicher Solidität und nicht mit Billigangeboten überzeugen konnten. Dabei ist der Preisdruck infolge der Digitalisierung sehr hoch, die wie dargestellt, in unserer Branche nicht erst erwartet wird, sondern bereits in einer ersten Welle stattgefunden hat. Ein Vorteil, der durch die Digitalisierung eröffnet wird, führt zu einer Explosion scheinbar valider Daten, die in manchen gesellschaftlichen und politischen Situationen sogar geeignet sind, die Klickraten der Medien zu erhöhen. Ein Merkmal dieser Verbreitungslogik ist, dass ohne Prüfung unterstellt wird, es handle sich um "repräsentative" Ergebnisse, ohne dass wesentliche Kriterien der Repräsentativität ebenfalls kommuniziert werden. So erfährt man zum Beispiel selten bis nie die Anzahl der Fälle oder Angaben zur Fehlerwahrscheinlichkeit, geschweige denn Angaben zur Stichprobe.

In den letzten Jahren lag der Fokus des infas-Konzerns auf dem Marktsegment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, was sich in den verschiedenen, sehr spezialisierten Gesellschaften zeigt. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und der Turbulenzen auf dem Markt.

Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess, und damit die Organisation von Innovationen, grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.

Der infas-Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hoch spezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern weiterhin in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.

Obwohl zu Beginn des Jahres die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen schienen, war bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass sich die bereits geschilderten Schwierigkeiten im Marktsegment der Markt- und Sozialforschung nicht in Luft auflösen würden, zumal die endgültige Neupositionierung der beiden größten Institute (GfK und Kantar) keineswegs abgeschlossen ist. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2020 wurden Planungen in den jeweiligen Gesellschaften durchgeführt Es herrschte die allgemeine, begründete Gewissheit, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas-Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat, ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse 2020 im Konzern wieder in einem Korridor von 32 bis 35 Mio. € bewegen werden. Da 2019 in manchen Gesellschaften, insbesondere bei infas 360, eine Reihe von Einmaleffekten anfielen, die 2020 entfallen, war man auch hinsichtlich des zu erreichenden EBIT optimistisch, zumal eine strategische Adjustierung bei der infas 360 stattfand und klar war, dass im infas-Institut eine Reihe von Projekten, die erst 2019 begonnen worden waren, erfolgreich abgeschlossen werden könnten. Ein EBIT von 3,5 Mio. € erschien durchaus realistisch. Das entspräche einer Umsatzrendite von über 10 Prozent. Vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen, insbesondere im März 2020, sind diese Planungen extrem unsicher geworden, was insbesondere im nachfolgenden Risiko- und Prognosebericht dargestellt wird.

IV Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)

1 Internes Kontrollsystem und Risiko-Management-System bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Unerwartete Erscheinungen wie die Coronakrise können ernsthafte Folgen haben.

Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein konzernweites ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein hocheffizientes Frühwarnsystem, für das sowohl relevante strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden zeitnah kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert. Damit wird die Unternehmensführung in die Lage versetzt, jederzeit über Chancen und Risiken des Konzerns informiert zu werden.

Das bestehende Risiko-Management-System wird kontinuierlich überprüft und ggfs. ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der Strategie, der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von spezifischen und relevanten Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Die Erstellung der wichtigsten relevanten Kennzahlen verläuft weitgehend automatisiert. Durch das selbst entwickelte Controlling-System (iControlling) kann die Kostenträger- und Kostenstellenrechnung verlässlich und zeitnah dargestellt werden. Das System wurde vom internen Controlling maßgeblich konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas-Instituts im Sinne der Unternehmensführung umgesetzt und wird stetig weiterentwickelt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Konzerngesellschaften zuständig. Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten monatlich anhand der definierten einheitlichen Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Ausführliche Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsführung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt. In regelmäßigen persönlichen Forecast-Meetings werden alle wichtigen Themen diskutiert und die Zahlen umfassend analysiert.

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.

Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse untersucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe von klaren Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden dokumentierte und kommunizierte Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Diese Tätigkeiten werden fortlaufend dokumentiert und regelmäßig unabhängig kontrolliert. Abweichungen und Probleme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert.

Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2019 überarbeitete konzerneinheitliche Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.

2 Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen

Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig zeitnah im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur, insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronakrise studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für eine solche Krise steht die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein unkalkulierbares Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.

In die Prognosen gehen auch Risikoeinschätzungen ein. Kritisch betrachtet, handelt es sich dabei um Modelle, die wesentlich auf Daten und Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. In diesen Daten erkennt man systematische Zusammenhänge, die dann in eine Prognose münden. Und bei der Betrachtung der Risiken zieht es sich wie ein roter Faden, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen in den Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, schwieriger und daher auch unkalkulierbarer geworden sind. Offensichtlich liegt dies daran, dass der Markt seit etlichen Jahren kein Wachstum erzielt und obendrein großen Veränderungen unterworfen ist. Veränderungen wiederum bedingen Unbekanntes.

Eine Aporie in dieser Vorgehensweise ist, dass das Unbekannte manchmal mit dem Unwahrscheinlichen verwechselt wird. Was unwahrscheinlich ist, braucht nicht ernsthaft in Betracht gezogen zu werden. Dennoch kann man sagen, dass die Risiken bisher so gut eingeschätzt worden sind, dass die Prognosen relativ exakt waren. Und dies, obwohl es eine Tendenz gibt (die in der entsprechenden Literatur auch gut dokumentiert ist), sich auf Signale zu konzentrieren, die die Welt so zeigen, wie man sie gerne sehen möchte, und Risiken manchmal zu ignorieren.

Krasse Fehlprognosen haben ihre Ursache in der Regel darin, dass Ereignisse von Bedeutung nicht in die Modellierung eingegangen sind, sie lagen sozusagen "out of sample", waren völlig untypisch. In der zweiten Märzhälfte des Jahres 2020 ergab sich so ein völlig untypisches Ereignis, das sämtliche bis dahin angestellten Überlegungen zu Risiken und Prognosen über den Haufen warf: die weltweite, rasante Verbreitung eines neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) 15 , welches sich, schneller als Verantwortliche begreifen konnten, in eine Pandemie verwandelte und die gesamte Welt in eine Krise gestürzt hat. Einmalig ist dabei, dass quasi die gesamte Welt wesentliche wirtschaftliche Tätigkeiten einstellte, um sich zunächst prioritär mit der Bekämpfung des Virus zu beschäftigen. Derzeit (Ende April) ist unklar, unter welchem Szenario eine Wiederaufnahme normaler wirtschaftlicher Tätigkeit überhaupt denkbar ist. Das ist ein einmaliger Vorgang, der sämtliche Versuche, zu einer sinnvollen Jahresprognose unter Einbeziehung unterschiedlicher Risiken zu kommen, ad absurdum führt.

Das Einmalige an der Situation ist, dass es nicht um eine im Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung seit der Industrialisierung schon öfter beobachtete, wirtschaftliche Krise in der Weise geht, dass sich eine Blase herausgebildet hat, die natürlicherweise zu einem gewissen Zeitpunkt platzen muss. Es handelt sich also nicht um eine schöpferische Zerstörung als die Basis für Innovation, unternehmerisches Wachstum und Wohlstand, wie Joseph A. Schumpeter sinngemäß meinte, und den Krisen einen positiven Aspekt abgewinnen konnte, Es ist keine ökonomische Krise, der mit dem Instrumentarium der Ökonomie, insbesondere einer bestimmten Politik der Zentralbanken, begegnet werden kann.

15 Dieser Virus führt zu einer Coronavirus Krankheit mit dem Namen (COVID-19). Die Mortalitätsraten sind ungesichert aber zum Teil hoch, ein Medikament gegen die Krankheit existiert nicht, auch kann man sich nicht gegen den besagten Virus impfen. Aus diesen drei Gründen erklären sich auch die weltweit durchgeführten, manchmal extremen Maßnahmen, die als Ausnahmemaßnamen zum Teil autoritäre Züge tragen.

Vielmehr scheint es so, als realisiere sich praktisch, was der Soziologe Ulrich Beck 16 meinte, als er von der Risikogesellschaft sprach. Seine zentrale Annahme, dass in der Moderne die Logik der Reichtumsproduktion durch eine Logik der Risikoproduktion pervertiert werde, scheint praktisch geworden zu sein: Die Reichtumsproduktion im übertragenen Sinn wird innerhalb kürzester Zeit weltweit einfach eingestellt, um die Risiken eines hoch ansteckenden Virus als manifeste Gefahr für die gesamte Menschheit einzudämmen. Wesentliche Errungenschaften der Moderne, insbesondere Freiheit des Individuums und Wohlstand aufgrund einer internationalen Arbeitsteilung in der Reichtumsproduktion, stehen quasi über Nacht in Frage. Die Ingenieure des Weltgeschehens, hier Unternehmer, Ökonomen und Politiker, werden durch eine andere Spezies von Protagonisten des Weltgeschehens abgelöst. Nunmehr spielen Virologen und Epidemiologen eine wichtige, ja entscheidende Rolle. Nicht die Logik der Reichtumsproduktion bestimmt das Geschehen, sondern die Logik eines Kampfes gegen einen unsichtbaren Feind, einen Virus.

Vor diesem Hintergrund ist festzustellen:

Marktrisiko

Unter den nur grob umrissenen Umständen und vor dem Hintergrund absolut fehlender Erfahrung mit so einem Geschehen, die man in die Zukunft projizieren könnte, können genaue Marktrisiken und -Chancen nicht seriös angegeben werden. Man kann behelfsmäßig von einer tiefen Rezession ausgehen, um sich ein ungefähres Bild zu machen, wohl wissend, dabei möglicherweise ein zu positives Bild der Risiken zu zeichnen. Die typische Folge einer Rezession ist eine Budgetreduzierung in allen Bereichen, und zwar in großem Umfang. Auch die Marktforschungsbudgets (und hier sind insbesondere die Gesellschaften infas quo und infas 360 betroffen) sind davon nicht ausgenommen. Sie stehen sogar an erster Stelle, wenn es darum geht, intern finanzielle Löcher in produktionsrelevanten Bereichen zu stopfen. Insofern ist von einem Aufschieben oder gar einem anhaltenden Rückgang von Ad-hoc-Projekten in der Marktforschung auszugehen, zumal klassische Projekte der Marktforschung, wie Face-to-Face-Interviews und Mystery Shopping aufgrund des Shutdowns derzeit überhaupt nicht denkbar sind.

Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art unterliegen indes nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung, und damit für das infas-Institut von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Dies ist aber eine Annahme, die eher auf bisherigen Erfahrungen beruht und möglicherweise obsolet werden kann. Ein Risiko ist nicht von der Hand zu weisen: Die derzeitigen Bemühungen des Staats den Shutdown abzufedern gehen einher mit einer bisher noch nie da gewesenen Staatsverschuldung, deren Refinanzierung nach bisherigen Erfahrungen quasi undenkbar scheint. Also ist auch hier von einem größeren Risiko auszugehen als bisher, obwohl die Unwissenheit über den weiteren Verlauf auch Chancen für Projekte beinhaltet, die sich ergeben, wenn nach dem vollen Shutdown unterstützende informationelle Dienstleistungen für die dann stattfindende langsame Erholung möglicherweise nachgefragt werden. Dies ergibt sich auch für Analysen zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen.

16 Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1986

Ausfall-/Kreditrisiko

Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden kommt von wissenschaftlichen Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Bei diesen Projekten, die insbesondere im infas-Institut abgewickelt werden, kann es allerdings zu Verschiebungen kommen, weil derzeitig Projekte, die einen Hausbesuch voraussetzen, nicht zu realisieren sind. Anders sieht es in der Marktforschung aus, die ja in Teilbereichen von den Gesellschaften infas quo und infas 360 bedient wird. Hier ist das Ausfallrisiko von Aufträgen höher als im Bereich der Sozialforschung. Für alle Anbieter von Marktforschung besteht ein erhöhtes Cashflow Risiko. Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemeinen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig oder mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit der Auftraggeber seinen eigenen Cashflow sichert, um sich wiederum am Leben zu erhalten.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbesondere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann das auch einen bedeutsamen negativen Effekt auf die Liquidität des Konzerns haben. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster aufgebaut werden, so dass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich ist. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Banken.

Kostenrisiko

Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten belasten primär das infas-Institut. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.

Wettbewerbsrisiko

Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. Die neue, vorher nicht vorhersehbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation trifft alle Unternehmen gleichermaßen. Derzeit ist noch völlig unklar, wann mit einer geregelten wirtschaftlichen Tätigkeit zu rechnen ist und welche Wettbewerbssituation sich daraus ergibt. Anbieter, die nicht die gesamte Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) bedienen können und auf Zukäufe von Teilleistungen angewiesen sind, werden es bei rückläufigen Budgets und einem möglichen Preiskampf noch schwerer haben. Das betrifft beispielsweise Institute, die kein eigenes Feld haben, sowie reine Felddienstleister, da sie wichtige Ergebnisbeiträge aus den jeweils fehlenden Bereichen nicht generieren können.

In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens annähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die "Kriegskasse" ausreichend gefüllt ist, um Fixkosten bis zu einem Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinner werden diejenigen Anbieter sein, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnern zu gehören.

Personalrisiko

Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter. Unter angesprochenen, behelfsmäßigen Annahmen einer tiefen Rezession kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Abhängigkeit der Entscheidungen der Bundesregierung über die Lockerung des "Shutdown" im Einzelnen mit personellen Konsequenzen bei verschiedenen Gesellschaften des Konzerns gerechnet werden muss. Sicherlich wird das Instrument der Kurzarbeit zum Einsatz kommen müssen. Aber auch dies ist in der notwendigen Größenordnung noch nicht seriös zu quantifizieren. Die Krise führt mit jedem Tag, an dem noch kein Ende absehbar ist, zu einer massiven Verunsicherung der Belegschaften. Zum einen ist da die Angst vor dem Coronavirus, zum anderen die vor einem Arbeitsplatzverlust aufgrund rückläufiger Aufträge oder (eigentlich schützender) Maßnahmen wie Kurzarbeit. Dies könnte zu einem fluchtartigen Wechsel in solider aufgestellte Unternehmen derselben Branche oder aber in andere Branchen führen. Eine Abwanderung von (guten) Mitarbeitern könnte die Leistungsfähigkeit eines Marktteilnehmers erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren.

Gesetzliche Risiken

Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen immer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas-Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn bezahlt.

Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € aufgestellt hatte. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom infas-Institut ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Obwohl in den beiden letzten Jahren so gut wie keine Aktivitäten von Seiten des Gerichts zu verzeichnen waren, haben Anfang Januar 2019 Anhörungen stattgefunden, die darauf hinweisen, dass die Summenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als nicht rechtens angesehen werden müssen. Allerdings wurde seitens des Gerichts auch angemerkt, dass die Rechtsprechung im Allgemeinen Interviewertätigkeiten als sozialversicherungspflichtig unterstellt. Wie es sich im Besonderen im Fall infas darstellt, ist noch Gegenstand des Verfahrens, weil infas die Klage gegen die DRV nicht zurückgezogen hat, da sich die DRV einem Einigungsvorschlag seitens des Sozialgerichts nicht anschließen wollte. Seit der Anhörung Anfang 2019 gab es keinerlei weitere Aktivitäten der Gegenseite oder des Gerichts.

Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, in der weiteren juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, als unverändert gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung sind nach der Anhörung in Prüfung und Vorbereitung.

Zusammenfassung und Prognose

Wie bereits dargestellt, wurde unter Berücksichtigung bekannter Risikoabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschaften mit der zentralen Annahme, dass ein Wirtschaften unter als gemeinhin angenommenen "normalen" Bedingungen möglich ist, mit einem Umsatz von bis zu 35 Mio. € gerechnet. Angesichts der aktuellen Entwicklung aufgrund eines exogenen, einmaligen und nicht vorhersehbaren Ereignisses eines staatlich verordneten "Lockdown" zur Bekämpfung der Pandemie ist diese Planung allerdings nicht mehr aufrechtzuerhalten. Erste vorsichtig optimistische Einschätzungen deuten darauf hin, dass 2020 eher mit einem Umsatz zwischen 25 bis 28 Mio. € zu rechnen sein wird. Angesichts einer nicht plötzlich änderbaren Kostenstruktur wird dies obendrein mit einem deutlich sinkenden EBIT verbunden sein. Positiv kann in diesem Zusammenhang vermerkt werden, dass ein guter Teil der Kosten, die bei Projekten mit Hausbesuch anfallen, nicht wirksam werden, weil die eingesetzten Interviewer selbständige Unternehmer sind. Trotzdem muss in der Konsequenz mit einer weitaus geringeren Umsatzrendite als gewohnt gerechnet werden. Für die infas Holding AG wird ein deutlich niedrigeres Jahresergebnis wie im Vorjahr erwartet.

V Übernahmerelevante Angaben

Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.

Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31.12.2019 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.

An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2019 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 11 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.

Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus zwei Personen. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstand ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.

Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).

Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.07.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 wird die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 04.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, im Verfolgen eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.

VI Vergütungsbericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Vergütungsbericht

Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.

Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015 hatte der infas-Konzern als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrats, Vorstands und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.

2017 hatte der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person bestand. Bei der weiteren Besetzung einer Vorstandsposition ist es aufgrund der Bewerbungssituation nicht gelungen, das Verhältnis zu verändern. Es ist das explizite Ziel von Aufsichtsrat und Vorstand, den Frauenanteil in Führungspositionen ausgewogen zu gestalten. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 Prozent festgelegt. Da es unterhalb des Vorstands in der Holding keine Führungsebene gibt, musste der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0 Prozent festsetzen und hat sich verpflichtet, diese Größe anzupassen, sobald eine zweite Führungsebene in der Holding eingerichtet wird. Bei fast allen Tochtergesellschaften liegt die Frauenquote innerhalb der zweiten Führungsebene bei 50 Prozent.

Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.

VII Nachtragsbericht

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11.03.2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der Coronakrise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

Bonn, 29. April 2020

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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31.12.2019

31.12.2018

A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,0C
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.118,50 443,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.134.950,13 8.134.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.964.592,37 2.517.434,69
3. Beteiligungen 1,00 11.099.543,50 1,00
B Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.193.269,83 7.618.129,34
2. Sonstige Vermögensgegenstände 197.250,68 8.390.520,51 17.881,90
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.014.139,60 1.401.877,06
C Rechnungsabgrenzungsposten 2.272,17 1.941,55
20.507.595,28 19.692.660,17
Passiva
31.12.2019

31.12.2018

A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 266.368,90 254.165,68
III. Gewinnvortrag 3.479.147,98 1.378.256,66
IV. Jahresüberschuss 244.064,34 2.969.359,29
V. Einstellung in Gewinnrücklagen -12.203,22 -148.467,97
B Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 4.479.039,00 3.989.476,00
2. Steuerrückstellungen 63.785,00 259.722,00
3. Sonstige Rückstellungen 1.292.745,67 5.835.569,67 988.947,34
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.884,19 4.512,44
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.247,52 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: 1.599.515,90 € (Vorjahr: 913.986,61 €) 1.679.515,90 1.694.647,61 996.688,73
20.507.595,28 19.692.660,17

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

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2019

2018

1. Umsatzerlöse 22.836,00 22.836,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 30.976,12 800,00
3. Gesamtleistung 53.812,12 23.636,00
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 711.439,19 199.281,42
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung: 361.501,00 € (i. V. 287.218,00 €) 379.457,37 1.090.896,56 300.161,03
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 524,76 283,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 554.350,77 772.284,50
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
davon aus verbundenen Unternehmen 1.808.951,37€ (i.V. 4.551.168,18 €) 1.808.951,37 4.551.168,18
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen 154.358,94€ (i.V. 130.420,65 €) 154.358,94 132.099,58
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 128.062,00 132.655,28
10. Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (i.V. Steuern vom Einkommen und Ertrag) -776,00 332.879,24
11. Ergebnis nach Steuern 244.064,34 2.969.359,29
12. Jahresüberschuss 244.064,34 2.969.359,29
13. Gewinnvortrag 4.199.147,98 2.008.256,66
14. Dividendenausschüttung -720.000,00 -630.000,00
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen -12.203,22 -148.467,97
16. Bilanzgewinn 3.711.009,10 4.199.147,98

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Stand 01.01.2019

Zugänge

Abgänge

Stand 31.12.2019

Stand 01.01.2019

Zugänge

--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.481,00 0,00 0,00 6.481,00 6.480,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 157.464,66 1.199,76 0,00 158.664,42 157.021,16 524,76
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.134.950,13 8.134.950,13 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.517.434,69 447.157,68 2.964.592,37 0,00 0,00
3. Beteiligungen 5.250,00 0,00 5.250,00 5.249,00 0,00
Summe 10.657.634,82 447.157,68 0,00 11.104.792,50 5.249,00 0,00
Gesamtes Anlagevermögen 10.821.580,48 448.357,44 0,00 11.269.937,92 168.750,16 524,76

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Abschreibungen Restbuchwerte
Abgänge

Stand 31.12.2019

Stand 31.12.2019

Stand 31.12.2018

--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 6.480,00 1,00 1,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 157.545,92 1.118,50 443,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 8.134.950,13 8.134.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 2.964.592,37 2.517.434,69
3. Beteiligungen 0,00 5.249,00 1,00 1,00
Summe 0,00 5.249,00 11.099.543,50 10.652.385,82
Gesamtes Anlagevermögen 0,00 169.274,92 11.100.663,00 10.652.830,32

Anhang zum 31. Dezember 2019

A Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €, die in den Vorjahren analog des § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde. abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Latente Steuern

Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.

B Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

3. Rückstellungen

Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

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Art der Rückstellung Stand 01.01.2019

Inanspruchnahme/ Saldierung

Auflösung

Zuführung

Stand 31.12.2019

Pensionen 3.989.476,00 489.563,00 4.479.039,00
Körperschaftsteuer 120.545,00 120.545,00 0,00 0,00 0,00
Gewerbesteuer 139.177,00 74.616 6.725,00 5.949,00 63.785,00
Personalkosten 103,14 103,14 296.537,15 296.537,15
Kaufpreisverbindlichkeit 800.000,00 800.000,00
Jahresabschluss 85.000,00 85.000,00 85.536,95 85.536,95
Archivierung 4.000,00 4.000,00
Ausstehende Rechnungen 99.844,20 99.448,20 396,00 106.671,57 106.671,57
Summe 5.238.145,34 379.712,34 7.121,00 984.257,67 5.835.569,67

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:

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31.12.2019 31.12.2018
Rechnungszinssatz 2,71 % 3,21 %
Rententrend 1,50 % 1,50 %
Fluktuation 0 % 0 %
Lohn-/Gehaltstrend 2,50 % 2,50 %

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Der Rechnungszinssatz basiert in 2019 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,71 %.

Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.

Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen sieben Jahren (Zinssatz: 1,97 %: Vorjahr 2,32 %) und nach den vergangenen zehn Jahren (Zinssatz: 2,71%; Vorjahr 3,21 %) beträgt 624.666,00 €; Vorjahr 698.686,00 € und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts in Höhe von 128.062,00 €; Vorjahr 131.407,00 €.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten

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Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag Mit einer Restlaufzeit von
Bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.884,19 1.884,19 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 13.247,52 13.247,52
Sonstige Verbindlichkeiten 1.679.515,90 1.599.515,90 80.000,00 0,00
Summe 1.694.647,61 1.614.647,61 80.000,00 0,00

Die Verbindlichkeiten im Vorjahr zeigten sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, bis auf 80 T€ mit einer Restlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

5. Eigenkapitalentwicklung

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Art des Eigenkapitals Vortrag am 01.01.2019

Jahresergebnis

Einstellung in Gewinnrücklagen

Ausschüttung

Stand am 31.12.2019

I. Grundkapital 9.000.000,00 0 0 9.000.000,00
III. Gewinnrücklage 254.165,68 0 12.203,22 266.368,90
Bilanzgewinn 4.199.147,98 244.064,34 -12.203,22 -720.000,00 3.711.009,10
13.453.313,66 244.064,34 0,00 -720.000,00 12.977.378,00

Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).

Der Vorstand ist ermächtigt (HV-Beschluss vom 19. Juli 2017), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.7.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).

Die Gesellschaft hat in 2019 gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % des Jahresüberschusses in Höhe von 244.064,34 € (Vorjahr: 2.969.359,29 €) in die gesetzliche Rücklage eingestellt in Höhe von 12.203,22 € (Vorjahr: 148.467,97 €).

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 624.666,00 €; Vorjahr 698.686,00 €. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

6. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen.

Der tatsächliche Effektivertragsteuersatz beträgt 32,98 Prozent. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:

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Aktivlatenzen Wertansatz Handelsbilanz

T€
Wertansatz Steuerbilanz

T€
Differenz

T€
Latente Steuer

T€
Pensionsrückstellungen (32,98 %) 4.479 2.307 2.172 716
Urlaubsrückstellungen 288 254 34 11
Verlustvortrag Gewerbesteuer (17,15 % von 407.336 €) 0 0 0 70
Verlustvortrag Körperschaftsteuer (15,83 % von 4.725.483 €) 0 0 0 748
4.767 2.560 2.206 1.545
Passivlatenzen
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (32,98 %) 221 0 221 -73
221 0 221 -73

Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, daher sind aktive latente Steuern aus Passivierung der Urlaubsrückstellungen und passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.

Die Verlustvorträge zur Körperschafteuer und zur Gewerbesteuer sind nach der Steuerplanung der Gesellschaft innerhalb der nächsten 5 Jahre vollständig verrechenbar. Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt 1.472 T€ und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.

7. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.

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Nominalkapital

T€
Beteiligungsquote

in %
Buchwert 31.12.2019

T€
Eigenkapital

T€
Jahresergebnis

T€
Stichtag Jahresabschluss
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH 250 100 6.455 398 -6 31.12.2019
infas 360 GmbH 50 100 50 -1.696 -721 31.12.2019
infas quo GmbH 50 100 50 -891 -318 31.12.2019
Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH 26 100 1.580 243 335 31.12.2019
BNS-Business Network Solutions GmbH 30 33,33 160 178 13 31.12.2019

Der Bilanzgewinn des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages bis auf 148 T€ (Vorjahr 154 T€) aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.

Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:

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Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf > 20 %
Investment-AG für langfristige Investoren TGV, Bonn > 20 %
PEN GmbH, Heidelberg > 10 %
Hans-Herbert Döbert, München > 10 %
Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg > 5 %

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.

C Sonstige Pflichtangaben

1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 4 (Vorjahr: 3), 3 männliche und eine weibliche Angestellte. Hierbei sind 2 Angestellte Mitglieder des Vorstands.

2. Bezüge von Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen 170 T€ als Fixum. Zudem wurden 266 T€ als variable Bezüge für 2019 zurückgestellt. Die Bezüge von Herrn Alexander Mauch betrugen 156 T€ als Fixum sowie 25 T€ als variable Bezüge, die ebenfalls zurückgestellt wurden.

Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen in Höhe von 4.479 T€; Vorjahr 3.989 T€. Hiervon sind 4.479 T€ zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2019 94 T€.

3. Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von 93 T€ (Vorjahr 96 T€).

4. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

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Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.
Dipl. Kfm. Alexander Mauch, Frankfurt, CFO
Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS Viveon AG, München
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Mountain Alliance AG, München.
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin

5. Konzernabschluss

Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2019 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.

Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlicht.

6. Entsprechenserklärung

Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i. H. v. insgesamt 55 T€; Vorjahr 55 für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i. H. v. 55 T€ um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft, davon 5 T€ das Vorjahr betreffend.

8. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas quo GmbH. Hiervon wurde vereinbart, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Falle der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und Cashflows beinhalten.

9. Nachtragsbericht

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der Corona-Krise werden zu erheblichen finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht des Konzerns im Abschnitt "IV Risiko- und Prognoseberichterstattung". Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

10. Vorschlag über die Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss beträgt 244.064,34 €. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschusses und damit 12.203,22 €; Vorjahr 148.467,97 in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 3.711.009,10 € der in Höhe von 624.666,00 € einer Ausschüttungssperre unterliegt, wie folgt zu verwenden:

1. einen Teilbetrag in Höhe von 360.000,00 € als Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,04 € je dividendenberechtigte Stammaktie auszuschütten.

2. den Restbetrag von 3.351.009,10 € auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2020 vorzutragen.

11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Bonn, den 29. April 2020

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

,,An die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnit VI des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ist ein solcher Sachverhalt, der nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 war. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit von Finanzanlagen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8,1 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 3,0 Mio. bilanziert. Zusätzlich sind EUR 8,2 Mio. Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Diese Posten stellen insgesamt mit EUR 19,3 Mio. ca. 94,1 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus der Sicht der die Anteile an sowie Forderungen bzw. Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A "Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze" sowie im Lagebericht im Abschnitt III "Darstellung der Vermögens , Finanz und Ertragslage" enthalten.

Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auseinandergesetzt. Neben der Abstimmung der Salden mit den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir die Angemessenheit der Bewertungsmethoden beurteilt.

Im Hinblick auf den Beteiligungsansatz bzw. die Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen, ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des Beteiligungsbuchwertansatzes mit dem Eigenkapital vorgenommen.

Des Weiteren haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften kritisch hinterfragt. Bei den Tochtergesellschaften, die zum 31. Dezember 2019 ein negatives Eigenkapital ausweisen (infas 360 GmbH und infas quo GmbH) haben wir die Planungsrechnungen für die nächsten Jahre eingesehen und mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Ergänzend haben wir die erzielten Ergebnisse der infas 360 GmbH bzw. infas quo GmbH mit den entsprechenden Planwerten abgeglichen.

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
der Bericht des Aufsichtsrats,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen sobald sie verfügbar sind zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. März 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der infas Holding AG, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."

Bonn, 29. April 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer

Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Bonn, den 29. April 2020

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

Tel. +49 (0)228/33 60 72 39

Fax +49 (0)228/31 00 71

www.infas-holding.de

[email protected]

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft:

Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern auch begonnen, in einem sich wandelnden Umfeld der Marktforschung die Strategie 2021 umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde die noch im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH in den Konzern integriert.

Die Berichte des Vorstands wurden ausführlich geprüft und diskutiert. Die Prüfung des Aufsichtsrats erstreckte sich hierbei neben der Ergebnisentwicklung, insbesondere auf die Liquiditätssituation, die Vermögens, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, die weitere strategische Entwicklung sowie sonstige organisatorischen Maßnahmen der Gesellschaft. Basis für die Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war dabei auch das dem Aufsichtsrat übermittelte regelmäßige Berichtswesen in schriftlicher Form. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Aufsichtsratssitzungen - Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen u.a. im Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13. Februar 2019 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Umbruchs des Marktforschungsmarktes und die daraus für den infas Konzern zu ziehenden Schlussfolgerungen. Weiter war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung eine Präsentation der Führungsmannschaft des Konzerns über den Stand, die Zukunft und die Strategie in den einzelnen Geschäftsbereichen.

In der Sitzung am 10. April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und der aktuellen Unternehmensentwicklung.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 25. Oktober 2019 war wiederum die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die weiteren Veränderungen in der Marktforschung und welche Konsequenzen dies für die infas Holding AG haben könnte. Der Schwerpunkt der Erörterung war die Integration und Entwicklung der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 02. Dezember 2019 wurde schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2018 sowie die erwartete Entwicklung zum 31. Dezember 2019 besprochen. Besonders eingegangen wurde in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung und mögliche Weiterentwicklung der Tochtergesellschaften Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH und infas 360 GmbH.

An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle Aufsichtsratsmitglieder physisch oder per telefonischer Zuschaltung teil. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Lage- und Konzernlagebericht

Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 05. Juli 2019 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 29. April 2020 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 29. April 2019 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2019 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie im April 2020 eine Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Beide Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.

Bonn, den 29. April 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung

nach § 289f HGB

Bonn, im April 2020

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

T +49 (0)228 33 60 72 39

F +49 (0)228 31 00 71

www.infas-holding.de

[email protected]

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft:

Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

A. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen der Fassung vom 07.12.2017 auch zukünftig nicht befolgt werden sollen.

Begründung:

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.

Die Entsprechenserklärung wurde im Februar 2020 in dieser in Form abgegeben und ist unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

B. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.

C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

I. Vorstand

Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen, wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.

Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.

II. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.

III. Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands und Aktiengeschälte der Organmitglieder

Die Vergütungen von Aufsichtsrat und Vorstand sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt. Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.

D. Angaben zum Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Personen. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2022 festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden. Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen keines eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 0 %. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Größe des Unternehmens mittelfristig nicht mit einer Erweiterung des Vorstands gerechnet werden kann, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielgröße des Anteils von Frauen im Vorstand iSd § 111 Abs. 5 AktG weiterhin bis zum 30.06.2022 mit 0% festzulegen.

E. Sonstige Erklärungen

I. Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

II. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.

III. Transparenz

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Bonn, im April 2020

Menno Smid, Vorstand

Alexander Mauch, Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Entsprechenserklärung 2020

Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der infas Holding Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Bonn, im Februar 2020

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

T +49 (0)228 33 60 72 39

F +49 (0)228 31 00 71

www.infas-holding.de

[email protected]

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft: Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen der Fassung vom 07.12.2017 auch zukünftig nicht befolgt werden sollen.

Begründung:

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.

Bonn, im Februar 2020

Menno Smid, Vorstand

Alexander Mauch, Vorstand

Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat

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