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infas Holding AG

Annual Report May 14, 2019

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Annual Report

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infas Holding Aktiengesellschaft

Bonn

Einzelabschluss

Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2018

April 2019

Lagebericht zum 31. Dezember 2018

Friedrich-Wilhelm-Straße 18

53113 Bonn

Tel. +49 (0)228/33 60 72 39

Fax +49 (0)228/31 00 71

www.infas-holding.de

[email protected]

Sitz der Gesellschaft:

53113 Bonn

Vorstand der Gesellschaft:

Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)

Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:

Dr. Oliver Krauß

Amtsgericht Bonn

HRB 17379

USt.-Ident.-Nr. DE 155601174

St.-Nr. 205/5725/1339

ISIN: DE0006097108

WKN: 609710

Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main

I Grundlagen des Unternehmens

1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Aktien der infas Holding Aktiengesellschaft sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Die infas Holding AG erzielt als Management- und Finanzholding der infas Holding Gruppe keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern ausschließlich mit den verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung von der weiteren Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften bzw. des Konzerns abhängig, daher spiegelt die Berichterstattung über die Lage des Unternehmens auch teilweise die Geschäftstätigkeiten des infas-Konzerns wider. Die Geschäftsentwicklung war im Jahr 2018 im Wesentlichen abhängig von der Entwicklung der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, der infas 360 GmbH in Bonn sowie der infas Quo GmbH in Nürnberg.

2 Ziele und Strategien

In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist der infas-Konzern durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern er evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann.

Als Markt hat dieser Forschungsbereich eine gewisse Beständigkeit, weil der soziale Wandel der Gesellschaft immer wieder Fragen aufwirft, die zunächst unbeantwortet bleiben, im Zeitverlauf jedoch in der Regel evidenzbasiert, das heißt mit Hilfe valider Daten, näher analysiert werden müssen und in der Regel auch die Grundlage abgeben für einen gesellschaftlichen Diskurs zur Lösung der aufgeworfenen Probleme. Dies gilt natürlich nur solange, wie ein Diskurs gesucht wird, der nicht primär ideologisch geführt wird, sondern sich offen und erkenntnisorientiert getrieben vollzieht. Dies ist in Deutschland in der Regel der Fall.

Weit weniger kontinuierlich ist die Entwicklung der Märkte, die auch zum klassischen Geschäftsfeld des Konzerns gehören. Gemeint ist der Markt der Markt- und Meinungsforschung. Dieser ist nämlich aufgrund unterschiedlicher Tendenzen im Schrumpfen begriffen. Ausdruck dafür ist die Tatsache, dass in diesem Markt, zumindest in Europa seit 2012 kein Wachstum mehr beobachtet werden kann. Zudem sind manche Vorgehensweisen in die Kritik geraten, seitdem in den "Spiegel-Online" publizierten Recherchen1über fragwürdige Praktiken von Billiganbietern in der Markt- und Sozialforschung berichtet wurde, die insbesondere die Validität mancher Erhebungen zentral in Frage stellen. Es kommt also auch noch ein Legitimationsproblem der Markt- und Meinungsforschung hinzu.

Hintergrund für die aufgedeckten Praktiken mancher Institute ist der Preisdruck, der neben anderen Gründen als ein wesentlicher Treiber fehlender Qualität angesehen werden muss. Es wird zunehmend schwierig, insbesondere in der Demoskopie sowie Markt- und Meinungsforschung, Projekte zu akquirieren, die hohe Qualität2liefern, weil der dafür notwendige Preis nicht bezahlt wird. Nur so lassen sich auch massive Fälschungen erklären, wie von "Spiegel-Online" veröffentlicht. Generell kann gesagt werden, dass der Preisdruck auf Kosten methodischer Qualität geht und mit dem Diktat des günstigsten Preises methodische Defizite eingekauft werden, die an dem Gehalt so mancher Zahlen, die in den Zeitungen kolportiert werden, zweifeln lassen müssen. Jeder Experte der empirischen Sozialforschung weiß: Man kann über alles mit den Kunden der Demoskopie und Marktforschung reden, mit nur sehr wenigen indes über Methoden. Gesetze der Stochastik, Statistik und Fehlertheorie interessieren die wenigsten. Und es gibt Journalisten, die nur nach der Fallzahl fragen und meinen, damit dann alles belegen zu können. Vorurteile zu bedienen, kann aber nicht Zweck der empirischen Sozialforschung sein.

Unabhängig davon findet in der Branche seit geraumer Zeit eine Debatte über das veränderte Verständnis statt, wie Marktforschung in Zukunft zu betreiben ist. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass die Branche auf viele Fragen der Kunden keine rechte Antwort geben kann und sich gleichzeitig im Zentrum eines Digitalisierungsprozesses befindet, der das Selbstverständnis und die Arbeitsweise der Marktforschung zentral in Frage stellt. Das führt zu veränderten Rollenverständnissen.

1 "Einige deutsche Marktforschungsinstitute manipulieren nach SPIEGEL-Informationen im großen Stil ihre Umfragen", heißt es im Beitrag von Spiegel-Online: "Die Akte Marktforschung" vom 1.2.2018. Diese Diskussion und hat zu heftigen Reaktionen und Diskussionen in der Branche geführt und den Ruf nach Konsequenzen laut werden lassen. Daraufhin hat der führende Verband der Branche, der Arbeitskreis deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM e.V.) eine Transparenzinitiative gestartet, die sich in der Erprobungsphase befindet.

2 Qualität ist hier in zweifacher Hinsicht gemeint: Zum einen muss die Inklusionswahrscheinlichkeit der in die Stichprobe einbezogenen Personen bekannt und >0 sein. Zum anderen ist der Fehlerspielraum aufgrund der Zufallsstichprobe bestimmbar und wird auch kommuniziert. Diese Basisprinzipien sind auch niedergelegt in: DIN SPEC 91368 (Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., August 2017), eine Norm, die neben anderen Instituten auch vom infas-Institut erarbeitet wurde.

Zum einen ändert sich die Rolle des Kunden. Er wird aktiver, fordernder und hat klare Vorstellungen, was seine Produkte anbelangt. Darüber geraten Marktforscher und Marketingspezialisten in den Unternehmen zunehmend unter Druck. Nicht selten sind sie nicht mehr nur sich selbst verantwortlich und als Experten uneingeschränkt anerkannt, sondern müssen der Unternehmensleitung, und hier insbesondere dem CEO und CFO, Rechenschaft ablegen. Das gelingt nur, wenn sie die finanziellen Wirkungen des Marketings bis hin zu den Auswirkungen auf den Aktienkurs nachweisen können. Das wiederum gelingt der Marktforschung, die klassischerweise dem Marketing vorgeschaltet ist, mit ihren bisherigen Vorgehensweisen eher selten. Gleichzeitig ist in der Praxis zu beobachten, dass Marktforschungsabteilungen in den Unternehmen verschlankt oder sogar gänzlich abgebaut werden.

Andererseits verändert sich der Konsument, indem er sich vernetzt und selbst Akteur und Treiber der Digitalisierung wird. Um beide Entwicklungen für den Kunden nutzbringend in Erkenntnisse umzuwandeln, sind weiterentwickelte Ansätze in der Marktforschung notwendig. Es müssen mehrere Informationsmedien, nicht nur die Befragung, sondern beispielsweise Informationen in den neuen, digitalen Medien gesammelt, verdichtet und interpretiert werden. Und es sind neue Ansätze zu entwickeln und zu erproben, die die finanziellen Auswirkungen des Marketings realiter messen können.

Vor diesem Hintergrund ist es einerseits das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine Art der Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dies wird mit der Kompetenz und Akribie des infas-Instituts adressiert. Andererseits ist auf neuere Bedürfnisse der Kunden insbesondre in der Marktforschung einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas Quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan. Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Es ist durchaus eine Chance für die Marktforschung und die Institute, ihr Geschäftsmodell in diesem Sinne neu auszurichten. Wenn das nicht passiert, besteht die Gefahr, dass das klassische Geschäft zu einem nicht unerheblichen Teil ersetzt wird. Der Marktforscher der Zukunft muss mehr als heute ein Vermittler und Moderator zwischen Konsument und Marketing werden. Hier bietet infas 360 Lösungen an, die zu Ende gedacht auf eine Marktforschungsvariante "ohne Befragung" hinauslaufen.

In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.

3 Steuerungssystem

Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet die Gesellschaft seit Langem das Jahresergebnis. Die infas Holding AG ist eine reine Holdinggesellschaft, ohne eigenes operatives Geschäft. Aufgrund der Bedeutung der einbezogenen Gesellschaften in den Konzern der infas Holding AG bzw. auf die Entwicklung der infas Holding AG erfolgen teilweise Hinweise im Lagebericht zu Konzernsachverhalten. Der Konzern verwendet die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, EBIT und Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).

Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Tochtergesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Um die Kostentransparenz zu verbessern, wurde in den letzten drei Jahren das Kostenrechnungssystem sukzessive optimiert und weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Optimierung und Weiterentwicklung kann nun ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Die bisher im Rahmen der Zero-Profit-Margin-Methode ermittelten Bilanzansätze der laufenden Projekte werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, mit der Bewertung nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 angesetzt.

Darüber hinaus werden in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen und die Entwicklung des Auftragsbestands für das aktuelle Geschäftsjahr ständig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für Kennzahlen über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.

4 Forschung und Entwicklung

Das Kernsegment des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt eine wissensintensive Dienstleistung im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhalten. Im Kernsegment des infas-Konzerns stehen allerdings Prozessinnovationen im Vordergrund. Prozessinnovationen sind im genannten Kernsegment neue oder merklich verbesserte Verfahren zur Erbringung einer Dienstleistung, die im Unternehmen eingeführt wurde. Der überwiegende Teil dieser Innovationsaktivitäten fand im Kernsegment Markt- und Sozialforschung statt. Sie dienten im Ganzen der Kostentransparenz und im Ergebnis der Effizienzsteigerung. Zu nennen sind hier eigenständige Software-Entwicklungen, wobei sich zeigte, dass diese nicht unabhängig von Prozessanalysen sinnvoll anzuwenden sind, so dass daraus längerfristig laufende Projekte definiert wurden, und zwar in den folgenden Bereichen:

Steuerung der Interviewer Angesichts der großen Relevanz dieser Personengruppe für die Validität und Reliabilität der Daten, wurde zunächst ein System der Kontrolle eingeführt, das automatisch Fehler und Unplausibilitäten erkennt, sowie ein dazugehöriges Rückmeldesystem an die Interviewer etabliert. In einem zweiten Schritt wurden erste Ansätze von Routenplanung, wie sie im Vertrieb üblich sind, experimentell eingeführt und bewertet. Es zeigt sich allerdings ein hoher Anpassungsbedarf an die besondere Aufgabenabstimmung von Interviewern, so dass gängige Lösungen nicht einfach übertragen werden können. Dies wird ein wichtiges Erneuerungsfeld auch im Jahr 2019 bleiben.
Sampling-Management-System ("iSMS") Das "iSMS" musste auch 2018 dem laufenden Bedarf angepasst werden, was sich im Besonderen aus einer größeren Anzahl komplizierter Projekte ergab. Ziel des "iSMS" ist es, dem Projektleiter täglich den aktuellen Stand der Erhebungssituation in seinen Projekten zu liefern. Das setzt eine Datensammlung operativer Merkmale voraus, die dann nachts in die Datenbank eingefüttert wird, so dass sie am nächsten Morgen zur Verfügung steht. Mittlerweile kommen neue Aufgaben hinzu, die sich daraus ergeben, dass die verschiedensten Erhebungsmodi zusammenwachsen, d.h., dass es mittelfristig für alle Befragten möglich sein muss, entweder telefonisch, schriftlich oder mündlich per App und Smartphone auf die gestellten Fragen zu antworten.
"iControlling" Was das "iSMS" für die Datenproduktion der Projekte für die diversen Auftraggeber darstellt, ist das "iControlling" für die administrativen Daten über den Erfolg und die Effizienz eines jeden einzelnen Projekts aus der Sicht des Instituts. Dem Ziel sämtliche relevanten Daten für die Beurteilung von Effektivität und Effizienz sowie als Basis der Kostenrechnung in einer Datenbank zusammenzuführen, um damit die Steuerungskapazität zu erhöhen, ist man im Jahr 2018 einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Das System wurde in den Grundstrukturen Ende 2017 fertiggestellt und Anfang 2018 eingeführt. Das Ziel ist aber noch nicht erreicht. Durch sukzessiven Ausbau des Systems soll das iControlling zu einem einheitlichen Steuerungssystem für den Gesamtkonzern werden. Erste Schritte in diese Richtung wurden 2018 unternommen.

Es gibt aber auch Marktneuheiten. Das sind neue oder merklich verbesserte Produkte (inkl. Dienstleistungen), die vom Unternehmen als erster Anbieter auf dem Markt eingeführt werden. Bei infas 360 erstrecken sich die Innovationen vor allem auf die Internationalisierung ihrer mikrogeografischen Datenbank CASA für europäische Länder. Für den deutschen Markt wurde erstmals flächendeckend der Wohn- und Energiemarkt nach energieautarken Haushalten unter Einbezug von "Basic Human Needs" adressgenau segmentiert. Dazu finden verstärkt die Bildung von "Personas"3für Marketing und Strategie ihren Einsatz.

3 Begriff aus dem Design-Thinking-Ansatz, der unterschiedliche Charakteristika einer Personengruppe mit einem Namen belegt.

infas Quo hat mit quo PEOPLE in 2018 einen neuen Forschungsansatz entwickelt und aufgebaut. quo PEOPLE basiert auf einem dreigliedrigen Panelsystem, das darauf ausgelegt ist, klassische Marktbeobachtung auf Basis eines kontinuierlichen Panels, individuelle Ad-hoc Forschung sowie Zielgruppenprofilierung auf einer einzigen Plattform zu integrieren. quo PEOPLE bietet Kunden neben den klassischen Ad-hoc Möglichkeiten in der Werbewirkungs- und Kundenzufriedenheitsforschung auch moderne Ansätze aus dem Design Thinking oder virtuelle Kundenpanels an, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Teilnehmer von quo PEOPLE werden on- und offline, qualitativ und quantitativ in Projekte eingebunden.

quo PEOPLE ist für infas Quo darüber hinaus die Gegenreaktion auf die Fragmentierung des Forschungsprozesses. Es bietet einen End-to-End Forschungsprozess, der für Kunden und das eigene Haus gleichermaßen schnell und qualitativ hochwertig umgesetzt wird, so dass agile Marktforschung gelebt und angeboten werden kann. So können bspw. Studien für Kunden, auch für sehr spezifische Zielgruppen, innerhalb von 3 bis 5 Tagen vollständig und auf höchstem Niveau durchgeführt und ausgeliefert werden.

II Wirtschaftsbericht

1 Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach mehreren Jahren der Hochkonjunktur in Folge hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland 2018 deutlich verlangsamt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,5 % höher als im Vorjahr4. Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Zusammenfassen lässt sich das Jahr 2018 so: Alles, was mit der Außenwirtschaft zu tun hatte, lief nicht besonders gut. Die Binnenkonjunktur aber präsentiert sich durchaus stabil. Insgesamt haben sich allerdings die optimistischen Prognosen der Institute für das Jahr 2018 nicht realisiert.

Vor diesem Hintergrund erwarten die Ökonomen für 2019 nunmehr durchschnittlich ein Wachstum von 0,9 Prozent. Dabei zeigt sich das Ifo-Institut pessimistischer und prognostiziert nur noch 0,6 Prozent5. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)6hat ebenfalls ihre Konjunkturprognose für Deutschland erneut gesenkt. In ihrem letzten Konjunkturbericht rechnen Experten damit, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr nur noch um 0,7 Prozent wächst. Die Wirtschaftsweisen rechnen nur noch mit einem BIP-Wachstum von 0,8 Prozent für 2019. Sorge bereiten ihnen vor allem der Brexit und der Zollstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China.

Allgemein scheint der Konsens zu sein: mit einem Wachstum ist zwar zu rechnen, allerdings wird er sehr viel geringer ausfallen als in den letzten Jahren. Ursachen für die schlechteren Prognosen sehen die Experten der OECD unter anderem in der Entwicklung der Weltwirtschaft. Nicht nur die OECD meint, dass diese den Höhepunkt des aktuellen Aufschwungs erreicht haben könnte. So stehe die globale Konjunkturentwicklung nicht mehr auf einem so breiten Fundament wie noch vor wenigen Monaten.

Diese durchwachsene, im Kern aber positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft im Jahr 2018 lässt sich indes nicht auf die Markt- und Sozialforschungsbranche übertragen. Das Jahr 2018 war für die Branche weitaus schwieriger als für die Gesamtwirtschaft und hat sich ebenfalls schlechter entwickelt als allgemein erwartet7. Wiederum sind die Umsätze der deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute gegenüber 2017 deutlich zurückgegangen. Mit geschätzten 2,36 Mrd. €8lag der Branchenumsatz deutlich unter den Vorjahreswerten (2017: 2,45 Mrd. €; 2016: 2,50 Mrd. €). Damit bleibt der Umsatz der Branche auch in diesem Jahr noch unter dem Niveau des Jahres 2012. Also keinerlei Hinweise auf eine Erholung der Branche in Deutschland.

4 Angaben von DESTATIS vom 22.02.2019, kalender- und preisbereinigt.

5 Ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2019 vom 14.03.2019

6 OECD Prognose vom 06.03.2019

7 Insbesondere die großen Institute sahen die Branche 2018 noch auf einem guten Wachstumspfad.

8 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2018. Abgedruckt in: Research & Results 1/2019.

2 Geschäftsverlauf

Die in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angemerkt - insgesamt einen Umsatz von ca. 2,36 Mrd. € erzielt. Dieser Umsatz wurde von 111 Instituten erzielt.

Hervorzuheben ist, dass bereits 2017 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK und IPSOS, aber auch Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten. Dies hat sich 2018 nicht verändert, sondern im Gegenteil, sogar verschärft. Bereits 2017 musste die Branche die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen. "Die Zerschlagung des größten Instituts verläuft planmäßig", berichtet die GfK regelmäßig bei neuen Hiobsbotschaften. Mittlerweile ist die GfK nicht mehr an der Börse gelistet und das "Squeeze-out" abgeschlossen. Im Jahr 2018 wurden wesentliche Geschäftsbereiche der GfK verkauft, vornehmlich an die GIM und IPSOS. Bemerkenswert ist, dass es sich dabei um Bereiche handelte, die vor allem auf klassischen Befragungen beruhten, also sozusagen das frühere Kerngeschäft der GfK darstellten. Neben dem Verkauf von Geschäftsfeldern finden auch Stellenabbau und Outsourcing statt. Im Zuge einer Kooperation mit IBM werden automatisierbare Routinearbeiten an den US-amerikanischen IT-Dienstleister outgesourct - rund 600 Mitarbeiter waren in der Vergangenheit bereits von der GfK zu IBM gewechselt.

Insgesamt begann die GfK 2017 mit der größten Transformation, die das älteste Marktforschungsinstitut Deutschlands in seiner über 80-jährigen Geschichte je erlebt hat. Das Jahr der Veränderung 2018 soll dann 2019 mit dem Umzug in die neue Firmenzentrale sein Ende finden. Dies alles bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Laut Schätzungen des brancheninternen Diensts9ist der in Deutschland realisierte Umsatz der GfK 2018 um 5 Prozent zurückgegangen. Sie bleiben aber noch die Nummer eins der Marktforschungsbranche.

Ein weiterer Grund dafür, dass die GfK trotz heftigen Umbaus noch an erster Stelle liegt, ist, dass die weiteren großen Institute ebenfalls schwächelten und 2018 keine Umsatzsteigerungen im deutschen Markt verzeichnen konnten. Dies gilt für die Nummer zwei, Kantar TNS Deutschland (-5%) ebenso wie für die Nummer drei Nielsen (-4%) und auch für die Nummer vier IPSOS (-4%). Das heißt, alle "Großen" im Markt haben mit Problemen zu kämpfen. Hingegen konnte der Mittelstand durchaus Zuwächse verzeichnen, wie zum Beispiel auch die infas Holding AG, die mit ihren Tochtergesellschaften in diesem Markt tätig ist.

9 Es handelt sich hier um Angaben des Branchendiensts "Context". Die genannten Angaben beziehen sich auf 2018. Abgedruckt in: Research & Results 1/2019.

Insgesamt aber konnten von den 111 gelisteten Instituten nur 41 mit Umsatzsteigerungen aufwarten (37%). 43 Institute verzeichneten rückläufige Umsätze (39%) und bei 22 Firmen sind die Umsätze auf Vorjahresniveau geblieben (20%) . Mithin muss also mehr als die Hälfte der Gesellschaften in diesem Markt im Jahr 2018 in einer eher misslichen Situation verharren.

Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2018 haben sie gemeinsam wie im Vorjahr etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute: die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 6, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.

Die Geschäftsentwicklung der infas Holding AG hat auch im Jahr 2018 einen positiven Verlauf genommen. Insgesamt konnte ein konsolidierter Umsatz nach IFRS in Höhe von 29,3 Mio. € im Konzern erreicht werden. Dies entspricht den Erwartungen, wenn auch nur der untere Bereich des angestrebten Korridors erreicht wurde. Erfreulich ist das erwirtschaftete EBIT. Es beträgt nach HGB ca. 3,3 Mio. € im Jahresabschluss der Gesellschaft infas Holding AG, was einer Steigerung von 108,2 Prozent entspricht.

Wie stets hat zu diesem Erfolg maßgeblich das infas-Institut aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit EUR 4,6 Mio. nach HGB beigetragen. Insgesamt war auch 2018 für das Institut ein sehr erfolgreiches Jahr. Zwar konnte der Umsatz des Vorjahres inklusive Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an unfertigen Projekten aufgrund der Logik der abzuarbeitenden Projekte nicht ganz erreicht werden. Es wurde aber ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erwirtschaftet: Das EBIT nach IFRS betrug fast 5 Mio. € was einer Steigerung gegenüber dem Rekordvorjahr von 18,4 Prozent entspricht.

Die erfreuliche Gewinnentwicklung im Konzern konnte erreicht werden, obwohl die kleineren Tochtergesellschaften Personal einstellten, um ihre mittelfristigen Ziele zu erreichen. Viele der neu eingestellten, hoch qualifizierten KollegInnen konnten aufgrund der Umbruchsituation im Markt, auf die bereits eingegangen wurde, akquiriert werden. Mit durchschnittlich 168 Beschäftigten im Geschäftsjahr wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 138).

10 Für die restlichen fünf Institute war kein Vergleich zum Vorjahr möglich.

11 Die Kennziffer hierfür ist das EBIT.

Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bereich Sozialforschung

Das Portfolio dieses Bereichs des Instituts umfasst die Durchführung von empirischen Projekten mit komplexen methodischen Designs zur empirischen Analyse sehr unterschiedlicher, im Wesentlichen sozialer Fragestellungen, die den weiteren Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik betreffen.

Bei der Sozialforschung handelt es sich um den umsatzstärksten Bereich des infas-Instituts. Der Bereich erreichte 2018 einen Umsatz nach IFRS von ca. 24,1 Mio. € und erreichte damit eine Steigerung von 9,5 Prozent. 90 Prozent des Umsatzes des Instituts wird in diesem Bereich erbracht. Damit unterstreicht dieser Bereich seine führende, die Struktur des Instituts auch bestimmende Funktion.

2018 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren12:

Bildung und interkulturelle Kompetenzen
Wirtschaft, Arbeit, Innovation
Ungleichheit und Partizipation
Familien, Haushalte und Ressourcen
Gesundheit und Versorgung

12 Der kleinste Fachbereich erzielte 2018 1,3 Mio. € und der größte Bereich 7,3 Mio. €.

Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bereich Regional- und Verkehrsforschung

Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Ad-hoc-Projekten für spezialisierte Fragestellungen insbesondere im Bereich Verkehr/Mobilität und regionalen Entwicklung. Der Umsatz 2018 nach IFRS für diesen Bereich betrug ca. 2,6 Mio. € und lag damit erheblich (55 Prozent) unter dem Vorjahresumsatz. Der Grund für diese Entwicklung ist projektbedingt und ist insbesondere auf den Abschluss von einem Großprojekts im Jahr 2017 zurückzuführen, der die guten Umsätze des Bereichs in den Vorjahren dominierte. Bei diesem Projekt handelt es sich um das Grundlagenprojekt "Mobilität in Deutschland" das von dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und einer größeren Anzahl von Städten und Gemeinden finanziert wurde. Damit hat sich der Bereich wegen der erfolgreichen Abwicklung eine hohe Reputation erarbeitet und auch Kompetenzen erworben, die nunmehr in den Zukunftsbereich "Mobilität" eingebracht und in neue Projekte umgesetzt werden müssen. Die Mobilität in Deutschland, die stark vom Individualverkehr geprägt ist, hat aufgrund des Dieselskandals einige Erschütterungen erfahren und muss sich nunmehr auch der Elektromobilität stellen. Beides sind herausfordernde Aufgaben, die einen erhöhten Forschungsbedarf erwarten lassen.

Darüber hinaus gehört zum Portfolio dieses Bereichs die Beschäftigung mit Fragestellungen der regionalen Entwicklung. Die regionalen Disparitäten in Deutschland sind vielfältig, stark ausgeprägt und zum Teil nicht oder nur wenig erforscht.

Das Potential ist groß, hier infas als kompetenten Analysten zu positionieren. Angesichts der Entwicklungen im Wohnungsmarkt ergeben sich weitere Perspektiven und Möglichkeiten.

Geschäftsentwicklung datengetriebene Marketingforschung (infas 360)

Trotz Einführung der DS-GVO13im Mai 2018, die zu einer bis heute anhaltenden tiefen Verunsicherung in Unternehmen im Umgang mit Daten führte, schaut infas 360 auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die mikrogeografischen Daten konnten verstärkt als internationale Lizenzpakete verkauft werden. Zusätzlich wurde die vertriebliche Ausweitung der Akquisition in den Handel und Energiesektor organisiert. Neben der Datenerstellung und deren Verkauf hat sich infas 360 in 2018 als Analysespezialist für Standortplanung und Kundensegmentierung etablieren können. So verzeichnete das Unternehmen ein starkes Umsatzwachstum nach IFRS von 1,1 Mio. € auf 2,1 Mio. €, was einer Steigerung von 80 Prozent entspricht. Das EBIT des Segments ist mit 35 T€ positiv aber noch unter dem angestrebten Ziel, da verstärkt in IT und Personal (Sales und Data Scientist) investiert wurde. Die Bereiche Data & Analytics haben sich sehr dynamisch entwickelt während die Marktforschung ohne Befragungsdaten hinter den Erwartungen zurück geblieben ist. Besonders erfreulich ist, dass neben einer Steigerung der Kundenanzahl ebenfalls der Umsatz pro Kunde ausgebaut werden konnte. Letzteres zielt auch auf eine gemeinsame Cross-Selling-Strategie von infas 360 und der neu akquirierten Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH: Der gezielte Umsatzausbau der zahlreichen Bestandskunden, die über die letzten Jahre die Geomarketing-Software von Lutum + Tappert als Multi-User-Lizenz in ihren Unternehmen einsetzen wird dabei der Ausgangspunkt sein.

13 Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat für Unternehmen deswegen größere Probleme bereitet, weil nach der neuen Verordnung grundsätzlich andere Regelungen gelten, wie mit Kundendaten umgegangen werden darf. Die Bestimmungen sind nunmehr sehr viel strikter, weil sie das schriftliche Einverständnis eines jeden Kunden voraussetzen. Dies hat beispielsweise im Markt zu Umsatzeinbrüchen indem Bereich Kundenzufriedenheitsforschung geführt.

Segment spezialisierte Marktforschung (infas Quo)

Die Grundüberlegung bei der Gründung der infas Quo GmbH basierte auf der Erfahrung, dass eine Marktforschung im infas-Institut deshalb nicht einfach ist, weil das Institut im Markt für aufwendige, und damit auch teure, Methodenkompetenz in der Sozialforschung steht und nicht für eine spezifische Branchenexpertise. infas Quo hat sich im Verlauf des Jahres 2018 als neuer Player im Markt positioniert und seinen Kundenstamm kontinuierlich ausgeweitet. Grundlegende Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sind dabei eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung. Mitte des Jahres wurde die Entscheidung getroffen, ein eigenes Online-Panel aufzubauen. Diese Entscheidung war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig, um in die Zukunft gerichtet zum einen die Qualität der Daten sicherstellen und zum anderen die Geschwindigkeit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung erreichen zu können.

Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung der Abhängigkeit von externem Dienstleistern und der direkte Zugang zu Zielpersonen, die durch ein eigenes Online-Panel sichergestellt werden können und für die Zukunft eine wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg von infas Quo darstellen.

Der bisherige Verlauf der Entwicklung des Segments infas Quo befindet sich durchaus im Plan, zumal aufgrund besonderer Umstände im Zusammenhang mit der schon oft zitierten Veränderung der GfK, weitere Investitionen in den Aufbau des QUO People der Vorrang eingeräumt wurde. Es wurde ein Umsatz von 492 T€ realisiert. Der Verlust (EBIT nach IFRS) für 2018 liegt bei 341 T€.

Zusammenfassung

Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern im Jahr 2018 positiv zu bewerten. Alle Gesellschaften im Konzern haben sich erfreulich entwickelt, so dass die gesteckten Erwartungen im Hinblick auf den realisierten Umsatz am unteren Rand des anvisierten Spektrums tatsächlich auch erreicht wurden. Der Konzern kommt insgesamt im Jahr 2018 zu einem Umsatz nach IFRS in Höhe von ca. 29,3 Mio. €. Besonders erfreulich ist die Entwicklung des EBIT im Konzern nach IFRS. Es übersteigt den EBIT des Jahres 2017 um 17,2 Prozent und erreichte fast 3,7 Mio. €. Daher ist auch aus dieser Perspektive das Ergebnis erfreulich.

Die infas Holding AG zeigt ein positives Jahresergebnis nach HGB von 2.969 T€ nach 1.434 T€ im Vorjahr.

III Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1 Ertragslage

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt nachstehend auf Ebene des Einzelabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft.

Umsatzerlöse

Als Umsatzerlöse werden die weiterberechneten Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften ausgewiesen. Im Jahre 2018 beliefen sich die Umlagen auf 23 T€ (Vorjahr 23 T€).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2018 1 T€ und entsprechen damit dem Vorjahreswert von ebenfalls 1 T€. Es handelt sich um Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand erhöht sich von 407 T€ im Vorjahr auf 499 T€ im Geschäftsjahr 2018, was im Wesentlichen auf die höhere Zuführung zur Rückstellung für Pensionen von 287 T€ (Vorjahr 181 T€) zurückzuführen ist.

Abschreibungen

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen im Geschäftsjahr 2018 mit rund 0,3 T€ unter dem Vorjahreswert von 1,6 T€, da keine neuen Anlagegüter angeschafft wurden und andere bereits abgeschrieben worden sind.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 509 T€ im Vorjahr auf 772 T€ im Geschäftsjahr 2018 gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Rechts- und Beratungsaufwendungen (122 T€) sowie der Wertberichtigung der verbleibenden Forderung aus dem Verkauf der action press Gesellschaften in Vorjahren (284 T€). Diese höheren Aufwendungen wurden teilweise kompensiert durch Sondereffekte im Vorjahr, die in diesem Jahr nicht wieder aufgetreten sind.

Beteiligungserträge und Finanzergebnis

Die Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag für das Geschäftsjahr 2018 belaufen sich auf 4,6 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich die Gewinnabführung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Die Zinserträge und die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 132 T€ (Vorjahr: 118 T€) und resultieren hauptsächlich aus den an die Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen sowie ausgereichten Darlehen, die zum Bilanzstichtag mit insgesamt 10.136 T€ valutieren.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen 133 T€ und liegen leicht über dem Wert des Vorjahres von 132 T€. Sie enthalten im Wesentlichen den Zinsanteil aus der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen mit 131 T€ (Vorjahr ebenfalls 131 T€).

Es ergibt sich ein EBIT nach HGB i. H. v. 3.303 T€ im Geschäftsjahr 2018 und damit im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.587 T€ eine deutliche Ergebnisverbesserung. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 333 T€ (Vorjahr 138 T€) verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.969 T€ (Vorjahr 1.434 T€).

2 Vermögens- und Finanzlage

Der Anstieg der Bilanzsumme von 16.361 T€ im Vorjahr auf 19.693 T€ sowie des Eigenkapitals von 11.114 T€ auf 13.453 T€ zum 31.12.2018 führt zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote von 67,9 Prozent auf 68,3 Prozent. Der Anstieg der Bilanzsumme ist insbesondere auf die Erhöhung der Finanzanlagen um 2,3 Mio. € zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Beteiligung an der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH in Höhe von 1,58 Mio. € angestiegen sind. Ebenfalls erhöht haben sich die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und die Bankbestände.

Das Anlagevermögen beträgt zum 31.12.2018 10,7 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahreswert von 8,3 Mio. € um 2,4 Mio. € angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb sämtlicher Anteile an der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2018. Des Weiteren erhöhten sich die Darlehen an die infas 360 GmbH um 255 T€ und die Darlehen an die infas Quo GmbH um 512 T€.

Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum 31.12.2017 von 8,1 Mio. € auf 9,0 Mio. € gestiegen, insbesondere durch die Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Bankbestände. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich stichtagsbezogen von 7,1 Mio. € auf 7,6 Mio. € und die Bankbestände von 0,5 Mio. € auf 1,4 Mio. € zum 31.12.2018 erhöht.

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen i. H. v. 3.989 T€ bilanziert, die mit 418 T€ über dem Vorjahreswert i. H. v. 3.571 T€ liegen.

Wie auch im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt von 1.414 T€ zum 31.12.2017 auf 1.001 T€ per 31.12.2018 vermindert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.

Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.402 T€ (Vorjahr 465 T€).

3 Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2018 übereinstimmen.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Als finanzielle Leistungsindikatoren gelten für die infas Holding AG das Jahresergebnis auf Einzelabschlussebene sowie für den Konzern nach IFRS die Umsatzerlöse, das EBIT sowie die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).

Im Lagebericht für 2017 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel angemerkt, dass "ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2018 von 29 bis 31 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018"14. Es kann festgestellt werden, dass sich die Umsatzentwicklung 2018 im besagten Zielkorridor bewegte und erfreulicherweise die Prognose im Hinblick auf das EBIT sogar deutlich übertroffen wurde. Aus dem "leicht steigenden EBIT" ist schließlich ein Sprung nach oben mit einer Steigerung von 17,2 Prozent geworden.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator neben Umsatz und EBIT ist die Umsatzrendite (Verhältnis EBIT zu Umsatz). Auch bei diesem Indikator wurde die Prognose im Konzern übertroffen: Prognostiziert wurde eine Umsatzrendite von 11 Prozent: Im Jahr 2018 wurde konzernweit eine Umsatzrendite von 12,6 Prozent erreicht.

14 infas Holding AG: "Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017", S. 27

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientiertheit die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.

Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation vermieden. Die Fluktuationsquote liegt seit etlichen Jahren unterhalb von 5 Prozent. Die Rekrutierungs-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2018 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen und die anspruchsvollen Wachstumserwartungen bei den kleinen, noch jungen Gesellschaften des Konzerns zu erfüllen, indem entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt wurde. Dies ist insbesondere durch die Auflösungserscheinungen der GfK durchaus gelungen: es konnten einige hochqualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden, die für sich keinerlei Perspektive mehr bei der GfK sahen.

Für das infas-Institut hingegen erweist sich eine andere Entwicklung als vorteilhaft: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.

4 Gesamtaussage

In den letzten Jahren lag der Fokus des infas-Konzerns auf dem Marktsegment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, was sich in den verschiedenen, sehr spezialisierten Gesellschaften zeigt. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und der Turbulenzen auf dem Markt.

Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess, und damit die Organisation von Innovationen, grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.

Der infas-Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hoch spezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.

Obzwar die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen scheinen, gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die bereits geschilderten Schwierigkeiten im Marktsegment der Markt- und Sozialforschung auflösen würden. Vielmehr wird weiterhin davon auszugehen sein, dass die Umsätze stagnieren bzw. sogar sinken, was die Prognose erheblich erschwert. Dennoch wird begründet anhand der Planungen angenommen, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas-Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat, ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2019 von 30 bis 34 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein EBIT auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019. Für die infas Holding AG wird ein Jahresergebnis auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 erwartet.

IV Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)

1 Internes Kontrollsystem und Risiko-Management-System bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.

Das bestehende Risiko-Management-System wird kontinuierlich ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Dem Ziel einer weitgehend automatisierten Erstellung der wichtigsten Kennzahlen, die verlässlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen sind, ist man im Geschäftsjahr 2018 einen großen Schritt näher gekommen. Das neue Controlling-System (iControlling) ist in der Grundversion abgeschlossen und in den wesentlichen Komponenten (zeitnahe Kostenträger- und Kostenstellenrechnung) im Geschäftsjahr 2017 bereits zum Einsatz gekommen. Das interne Controlling hat das neue System maßgeblich konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas-Instituts auch umgesetzt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Gesellschaften zuständig. Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsleitung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt.

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.

Es untersucht Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen.

Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software sowie über eine Datenverarbeitungsanlage vom System HMD verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2015 überarbeitete Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.

2 Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen

Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit dem zunächst nicht vorhergesehen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für einen Austritt steht die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein erhöhtes Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.

Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, in den letzten Jahren schwieriger und unkalkulierbarer geworden, weil es sich offensichtlich nicht um einen Wachstumsmarkt handelt und dieser obendrein vor großen Veränderungen steht. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Fokussierung auf Nischen, unabhängiger von Krisen zu agieren.

Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art unterliegen indes nur bedingt den allgemeinen Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und die der Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung. Die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Dies zeigt beispielsweise die Flüchtlingsproblematik sehr eindrücklich.

Konjunkturelle Entwicklungen sind allerdings relevant für den Bereich Markt- und Marketingforschung. Hier ergeben sich jedoch derzeit mehr Chancen als Risiken, insbesondere bei infas 360. Diese Gesellschaft ist von der Struktur schlank und hoch flexibel aufgestellt, so dass sie sich den neueren Entwicklungen des Markts gut anpassen kann.

Geschäftsfeld Verkehrs- Regional- und Sozialforschung (infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft)

Marktrisiko und -chance

Das ifo Institut in München hat sich zur Instanz entwickelt, die regelmäßig und empirisch gestützt die Perspektiven der Entwicklung der deutschen Wirtschaft relativ sicher vorhersagt. Die Vorhersagen werden auch auf Ebene der Branchen disaggregiert zur Verfügung gestellt. Aus den Daten, welche an die an der Erhebung teilnehmenden Unternehmen15verteilt werden, ergibt sich, dass das ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft 2019 weiterhin an die positive Entwicklung des vergangenen Jahres anzuknüpfen scheint, wenn auch mit merklich geringerer Dynamik. Es deuten sich aber aus den Daten keine gravierenden Einbrüche im Dienstleistungssektor in Deutschland an. Das Problem dieser Daten ist allerdings, dass es keine Vorhersagen für die Marktforschungsbranche gibt. Lange Zeit galt es als ausgemacht, dass sich die Marktforschungsbranche relativ unabhängig von Konjunkturzyklen entwickelt. In Krisenzeiten ändern sich, so eine weit verbreitete Annahme, die bis zum Jahr 2009 auch zu gelten schien, die Anforderungen und damit die Forschungsschwerpunkte: In guten Zeiten geht es um "Wachstum", in schlechten Zeiten um "Umstrukturierung". Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Wie bereits angesprochen, musste die Branche in den beiden letzten Jahren Umsatzrückgänge verkraften, und auch die führenden großen, international aufgestellten Institute, die in Deutschland tätig sind, konnten in den beiden letzten Jahren nicht mit einem signifikanten Wachstum aufwarten.

15 infas ist ebenfalls teilnehmendes Unternehmen der monatlichen Stichprobe

Das infas-Institut ist mit seinem Spektrum von Kunden, seiner auf fachlicher Expertise beruhenden Präsenz in verschiedenen Märkten und seinen Methodenkompetenzen relativ breit aufgestellt. Dies führte dazu, dass der Umsatz jährlich stetig wuchs. Es wurde sogar in Zeiten Wachstum generiert, in denen die Marktforschungsbranche in der Krise war, und zwar insbesondere in den letzten drei Jahren. Selbst bei schlechteren makroökonomischen Entwicklungen würde für das Institut kein akutes wesentliches Risiko bestehen, weil es als Full-Service-Dienstleister mit hohem methodischen Niveau aufgestellt ist, insbesondere für empirisch komplexe Fragestellungen, die in der Krise nicht einfach als gelöst unterstellt werden können, sondern sich möglicherweise in ihr sogar verschärfen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich Sozialforschung. Die großen ungelösten Fragen der Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Bildung, Alter und Gesundheit generieren einen Forschungsbedarf, der auch unter den ungünstigsten Konstellationen der öffentlichen Haushalte abzudecken sein wird. Hier wird insbesondere empirisch relevanter Wissensbedarf entstehen. So zum Beispiel werden in einem Großprojekt der Arbeitsmarktforschung gegen Aufpreis bereits Flüchtlinge befragt, die mittlerweile in den Regelungskreis des SGB X eingetreten sind. Erst kürzlich konnte ein weiteres Großprojekt im Rahmen des Nationalen Bildungspanels akquiriert werden, das sich explizit mit den Bildungsverläufen von Flüchtlingen beschäftigt. Schließlich wurde ein Projekt gewonnen, das sich zentral mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Behinderten beschäftigt und das neue Formen von Erhebungen, die bei infas entwickelt wurden voraussetzt.

Die Auftragslage des infas-Instituts ist derzeit mit "gut" zu kennzeichnen und kann für 2019 einen Umsatz von bis zu 28 Mio. € generieren.

Dies alles gilt allerdings nur, wenn vor dem geschilderten Hintergrund ein normaler Geschäftsverlauf unterstellt wird. Die geschilderten, eher unübersichtlichen Marktbedingungen für Markt- und Sozialforschung lassen im Europäischen Umfeld sowie im selbst für Experten nicht klaren Konjunkturverlauf den Weg offen für Unsicherheitsfaktoren. Dies trifft vor allem auf Marktforschungsprojekte zu. Insofern ist von einem höheren Risiko bei den Gesellschaften infas 360 und infas Quo auszugehen.16

Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den formulierten Erwartungen abweichen.

16 Zu den je spezifischen Risiken dieser Gesellschaften des Konzerns siehe die weiter unten dargelegten Ausführungen

Gesetzliche Risiken

Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen immer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas-Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn bezahlt.

Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut 2015 insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € aufgestellt hatte. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Obwohl in den beiden letzten Jahren so gut wie keine Aktivitäten von Seiten des Gerichts zu verzeichnen waren, haben Anfang Januar 2019 Anhörungen stattgefunden, die darauf hinweisen, dass die Summenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als nicht rechtens angesehen werden müssen. Allerdings wurde seitens des Gerichts auch angemerkt, dass die Rechtsprechung im Allgemeinen Interviewertätigkeiten als sozialversicherungspflichtig unterstellt. Wie es sich im Besonderen im Fall infas darstellt, ist noch Gegenstand des Verfahrens, weil infas die Klage gegen die DRV nicht zurückgezogen hat, da die DRV sich einem Einigungsvorschlag seitens des Sozialgerichts nicht anschließen wollte.

Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, als unverändert gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung sind nach der Anhörung in der Prüfung und Vorbereitung.

Ausfall-/Kreditrisiko

Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden kommt von wissenschaftlichen Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind.

Kostenrisiko

Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten belasten primär das infas-Institut. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.

Wettbewerbsrisiko

Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für die das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. So zum Beispiel konnte das infas-Institut ein bereits durch die Konkurrenz in Arbeit befindliches Projekt übernehmen, weil der Kunde mit der Performanz der Konkurrenz mehr als unzufrieden war. Des Weiteren weitet der Konzern seine Geschäftstätigkeiten weiter aus, beispielsweise im Aufbau der Finanzmarktforschung.

Personalrisiko

Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.

Geschäftsfeld datengetriebene Marketingforschung (infas 360)

Marktchancen

Die neu erworbene Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH ist wie auch infas 360 in dem Geschäftsfeld Geomarketing tätig. Die von Lutum + Tappert über Jahrzehnte entwickelte und optimierte Software EasyMap ist in Deutschland (und teilweise Österreich) tausendfach im Einsatz. Der zukünftig gemeinsame Kundenangang wird die beiden Unternehmen zusammen zu dem führenden Player in dem Markt etablieren. Dabei stehen Cross-Selling und Internationalisierung im Fokus der Strategie. Zugleich kann sich infas 360 weiter die Bereiche Data & Analytics ausbauen. In dem eher schwierigen Marktforschungsumfeld wird man sich zukünftig automatisierte Erhebung mobiler Daten und deren Analyse (Mobile Data & Analytics) konzentrieren.

Um die ehrgeizig gesteckten Ziele erreichen zu können, wurde erstmals eine unternehmensübergreifende Task-Force "Digital2020" gegründet, die unterstützt von professionellen Performance-Agenturen das gesamte Leistungsportfolio hinsichtlich digitaler Wahrnehmung und Traffic stetig verbessern und optimieren. Zentraler Bestandteil ist, die Wertschöpfungskette von Informationen von bisher Daten& Analysen, sowie operative Marketingmaßnahmen hin zur 360-Grad-Informationsbasis für strategische Unternehmensentscheidungen auszubauen. Die infas 360 positioniert sich im neuen Markt "Data Driven Marketing". Mit ihrem Leistungsportfolio aus Daten und deren Analytik konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche Research, CRM und Geomarketing. Das Kerngeschäft besteht in der Lizenzierung von Daten und Applikationen, die Daten beinhalten. Dabei handelt es sich um Produkte, die bei steigender Wertschöpfung beliebig oft lizenzierbar sind. infas 360 sichtet und sammelt allgemein zugängliche Daten und kombiniert projektspezifisch alle für den Kunden relevanten Marketingdaten, national wie international. Im direkten Zugriff stehen dabei eigene Geo- und Marktdatenbanken genauso wie Datenbanken Dritter über das eigene Data Intelligence Network. Ergänzt werden diese statischen Daten um die für das Projekt wichtigen Kundendaten und die jederzeit generierbaren Ad-hoc-Daten aus unserer Marketingforschung. Dieser Datenmix stellt im Ergebnis einen möglichst realitätsnahen Wissenspool dar, der die betreffenden Märkte, Kunden und Potenziale von Unternehmen darstellt und so analysieren lässt, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch für Marketing und Vertrieb in konkrete Maßnahmen umsetzbar sind.

Marktrisiken

Es wurde bereits auf die Legitimationskrise der Branche der Marktforschung aufgrund von Recherchen von "Spiegel-Online", fallende Umsätze und strukturelle Veränderungen des Markts verwiesen. Noch ist nicht absehbar, ob sich daraus ein allgemeineres Risiko entwickelt, von dem eher die Gesellschaften infas 360 und infas Quo betroffen sein dürften als das infas-Institut. Dennoch dürfte das Risiko für die beiden kleineren Gesellschaften des Konzerns eher gering sein. infas Quo ist insbesondere aufgrund einer intensiven Branchenkenntnis unterwegs und erfolgreich. Ihre Vorgehensweise ist in der Regel eher qualitativ, weil es um spezifische "Insights" der Konsumenten geht.

Bei infas 360 stehen keine Befragungen wie in der traditionellen Marktforschung im Vordergrund, deren zum Teil zweifelhafte Entstehungsweisen im Brennpunkt der "Spiegel-Online"-Recherchen standen. Im Mittelpunkt stehen Daten, die allgemein zugänglich sind oder von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden, die dann intelligent und mit anerkannten statistischen Verfahren kombiniert werden. Damit entfallen die Risiken, die sich durch aktive Befragungen ergeben könnten. Allerdings taucht am Risikohorizont eine Fragestellung auf, die durch die Zusammenarbeit von Facebook mit Firma Cambridge Analytics im Zusammenhang der Wahlkampagnen in den USA und offenbar auch Großbritannien aufgeworfen wurde und zum Teil heftig diskutiert wird. Es stellt sich die Frage, wie mit sensiblen Daten umgegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf Nutzung, Weitergabe und Schutz dieser Daten. In der weiteren Verarbeitung dieser Datenkrise ist mit Regulierungen zu rechnen (die allerdings auch wünschenswert sind), die aber auch neue Risiken für das Geschäftsfeld der infas 360 beinhalten können. Derzeit sind diese Risiken allerdings noch nicht fassbar oder konkret operationalisierbar.

Geschäftsfeld spezialisierte Marktforschung (infas quo)

Marktchancen

Auf die Situation in der deutschen Marktforschung wurde bereits ausführlich eingegangen.17Genau aus der beschriebenen Problemlage der deutschen Marktforschung heraus ist die Geschäftsidee der infas Quo GmbH entstanden. Unstrittig ist nämlich, dass es ein großes Bedürfnis nach vertieften "Insights" gibt. Darin liegen auch die Chancen. Grundlegende Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sind dabei eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung. Mitte des Jahres wurde die Entscheidung getroffen, ein eigenes Online-Panel aufzubauen, vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen. Das Online-Panel bedient sich eines einheitlichen Portals, das mit neuesten Technologien angereichert ist.

17 Siehe Kapitel "Wirtschaftsbericht".

Marktrisiken

Die Marktrisiken werden aufgrund des innovativen Ansatzes von infas Quo eher als gering eingeschätzt, weil es ja gerade das Merkmal der Vorgehensweise ist, in innovativer Art auf die sehr spezifischen Kundenbedürfnisse einzugehen. Dazu gesellt sich eine hohe Expertise, die in der Gesellschaft zusammengefasst werden konnten. Erste Erfolge scheinen dem Optimismus recht zu geben: Beispielsweise wird ein Teil des Panels bereits von interessierten Kunden vorfinanziert.

Geschäftsfeld Geomarketing (Lutum + Tappert)

Die neu erworbene Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (L+T) ist wie auch infas 360 im Geschäftsfeld Geomarketing tätig. Die von L+T über Jahrzehnte entwickelte und optimierte Software EasyMap ist in Deutschland (und teilweise Österreich) tausendfach im Einsatz. Der zukünftig gemeinsame Kundenakquise wird die beiden Unternehmen zusammen zum führenden Player am Markt etablieren. Dabei stehen Cross-Selling und Internationalisierung im Fokus der Strategie. Zugleich kann sich infas 360 die Bereiche Data & Analytics weiter ausbauen. Im eher schwierigen Marktforschungsumfeld wird man sich zukünftig auf die automatisierte Erhebung mobiler Daten und deren Analyse (Mobile Data & Analytics) konzentrieren.

Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, wurde erstmals eine unternehmensübergreifende Task-Force "Digital2020" gegründet, die unterstützt von professionellen Performance-Agenturen das gesamte Leistungsportfolio hinsichtlich digitaler Wahrnehmung und digitalen Traffics stetig verbessern und optimieren. Zentraler Bestandteil ist, die Wertschöpfungskette von Informationen von bisher Daten & Analysen, sowie operative Marketingmaßnahmen hin zur 360-Grad-Informationsbasis für strategische Unternehmensentscheidungen auszubauen.

Zusammenfassung und Prognose

Unter Berücksichtigung der geschilderten Risiko- und Chancenabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschaften und weiteren geschäftsrelevanten Annahmen wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe nach IFRS in 2019 in einem Korridor zwischen 30 und 34 Mio. € bewegen wird. Aufgrund des zu erwartenden positiven operativen Konzernergebnisses ist ebenfalls mit einem entsprechenden Zufluss von operativem Cashflow zu rechnen. Darauf aufbauend, erwartet der Vorstand für das Jahr 2019 eine stabile Vermögens- und Finanzlage des Konzerns, der mit den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln sein Geschäft und den Ausbau neuer Aktivitäten, insbesondere im Bereich der agilen Marktforschung und Marketingforschung, finanzieren kann. Des Weiteren plant der Konzern ein EBIT nach IFRS auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019. Für die infas Holding AG wird ein Jahresergebnis auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 erwartet.

V Übernahmerelevante Angaben

Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.

Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31.12.2018 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.

An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2018 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 11 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.

Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand aus einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstand ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.

Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).

Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.07.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern, bestehen nicht.

VI Vergütungsbericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Vergütungsbericht

Gemäß § 289a Abs. 2 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.

Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015 hatte die infas Holding AG als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrates, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.

Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 weiterhin eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da der Vorstand bisher nur aus einer Person bestand. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe, hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 % festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0% festgesetzt.

Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.

Bonn, 17. April 2019

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Bilanz zum 31.Dezember 2018

Aktiva

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31.12.2018

31.12.2017

A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 443,50 726,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.134.950,13 6.554.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.517.434,69 1.750.160,42
3. Beteiligungen 1,00 10.652.385,82 1,00
B Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.618.129,34 7.060.258,54
2. Sonstige Vermögensgegenstände 17.881,90 7.636.011,24 527.355,22
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.401.877,06 465.271,98
C Rechnungsabgrenzungsposten 1.941,55 2.320,54
19.692.660,17 16.361.045,33
Passiva
31.12.2018

31.12.2017

A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 254.165,68 105.697,71
III. Gewinnvortrag 2.008.256,66 645.840,93
IV. Jahresüberschuss 2.969.359,29 1.434.121,82
V. Dividendenausschüttung -630.000,00 0,00
VI. Einstellung in Gewinnrücklagen -148.467,97 13.453.313,66 -71.706,09
B Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 3.989.476,00 3.570.851,00
2. Steuerrückstellungen 259.722,00 90.480,00
3. Sonstige Rückstellungen 988.947,34 5.238.145,34 171.735,70
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.512,44 68.538,22
2. Sonstige Verbindlichkeiten 996.688,73 1.001.201,17 1.345.486,04
davon aus Steuern: 913.986,61 € (i. V. 1.342.783,92 €)
19.692.660,17 16.361.045,33

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

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2018

2017

1. Umsatzerlöse 22.836,00 22.836,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 800,00 903,15
3. Gesamtleistung 23.636,00 23.739,15
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 199.281,42 211.628,11
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 300.161,03 499.442,45 194.905,35
davon für Altersversorgung: 287.218,00 € (i. V. 180.612,00 €)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 283,00 1.561,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 772.284,50 509.495,50
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 4.551.168,18 2.480.494,28
davon aus verbundenen Unternehmen: 4.551.168,18 € (i. V. 2.480.494,28 €)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 132.099,58 117.817,31
davon aus verbundenen Unternehmen: 130.420,65 € (i. V. 98.022,06 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 132.655,28 132.345,07
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 332.879,24 137.993,89
11. Ergebnis nach Steuern 2.969.359,29 1.434.121,82
12. Jahresüberschuss 2.969.359,29 1.434.121,82
13. Gewinnvortrag 2.008.256,66 645.840,93
14. Dividendenausschüttung -630.000,00 0,00
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen -148.467,97 -71.706,09
16. Bilanzgewinn 4.199.147,98 2.008.256,66

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018

Zugänge

Abgänge

Stand 31.12.2018

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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.481,00 0,00 0,00 6.481,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 157.464,66 0,00 0,00 157.464,66
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.554.950,13 1.580.000,00 8.134.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.750.160,42 767.274,27 2.517.434,69
3. Beteiligungen 5.250,00 0,00 0,00 5.250,00
Summe 8.310.360,55 2.347.274,27 0,00 10.657.634,82
Gesamtes Anlagevermögen 8.474.306,21 2.347.274,27 0,00 10.821.580,48

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Abschreibungen
Stand 01.01.2018

Zugänge

Abgänge

Stand 31.12.2018

--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.480,00 0,00 0,00 6.480,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 156.738,16 283,00 0,00 157.021,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 5.249,00 0,00 0,00 5.249,00
Summe 5.249,00 0,00 0,00 5.249,00
Gesamtes Anlagevermögen 168.467,16 283,00 0,00 168.750,16

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Restbuchwerte
Stand 31.12.2018

Stand 31.12.2017

--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 443,50 726,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.134.950,13 6.554.950,13
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.517.434,69 1.750.160,42
3. Beteiligungen 1,00 1,00
Summe 10.652.385,82 8.305.111,55
Gesamtes Anlagevermögen 10.652.830,32 8.305.839,05

Anhang zum 31. Dezember 2018

A Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00 €, die in den Vorjahren analog des § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Latente Steuern

Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.

B Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

3. Rückstellungen

Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

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Art der Rückstellung Stand 01.01.2018

Inanspruchnahme

Auflösung

Zuführung

Stand 31.12.2018

Pensionen 3.570.851,00 418.625,00 3.989.476,00
Körperschaftsteuer 83.755,00 52.672,81 31.082,19 120.545,00 120.545,00
Gewerbesteuer 6.725,00 132.452,00 139.177,00
Personalkosten 119,00 119,00 103,14 103,14
Ausstehende Rechnung 81.816,70 81.816,70 99.844,20 99.844,20
Kaufpreisverbindlichkeit 800.000,00 800.000,00
Jahresabschluss 85.000,00 85.000,00 85.000,00 85.000,00
Archivierung 4.800,00 800,00 4.000,00
Summe 3.833.066,70 219.608,51 31.882,19 1.656.569,34 5.238.145,34

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:

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31.12.2017 31.12.2018
Rechnungszinssatz 3,68 % 3,21 %
Rententrend 1,50 % 1,50 %
Fluktuation 0 % 0 %
Lohn-/Gehaltstrend 2,50 % 2,50 %

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Der Rechnungszinssatz basiert in 2018 - entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 3,21 %.

Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.

Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen sieben Jahren (Zinssatz 2,32 Prozent) und nach den vergangenen zehn Jahren (Zinssatz: 3,21 Prozent) beträgt 698.686,00 € und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts in Höhe von 131.407,00 €.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten

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Art der Verbindlichkeiten Mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag

Bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.512,44 4.512,44 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 996.688,73 916.688,73 80.000,00 0,00
Summe 1.001.201,17 921.201,17 80.000,00 0,00

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

5. Eigenkapitalentwicklung

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Art des Eigenkapitals Vortrag am 01.01.2018

Dividende

Jahresergebnis

Einstellung in Gewinnrücklagen

Stand am 31.12.2018

I. Grundkapital 9.000.000,00 0 0 9.000.000,00
III. Gewinnrücklage 105.697,71 0 148.467,97 254.165,68
Bilanzgewinn 2.008.256,66 -630.000,00 2.969.359,29 -148.467,97 4.199.147,98
11.113.954,37 -630.000,00 2.969.359,29 0,00 13.453.313,66

Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).

Der Vorstand ist ermächtigt (HV-Beschluss vom 19.07.2017), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.07.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).

Die Gesellschaft hat in 2018 gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % des Jahresüberschusses (2.969.359,29 €) in die gesetzliche Rücklage eingestellt (148.467,97 €).

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 698.686,00 €. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

6. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen.

Der tatsächliche Effektivertragssteuersatz beträgt 32,98 Prozent. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:

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Aktivlatenzen Wertansatz Handelsbilanz

T€
Wertansatz Steuerbilanz

T€
Differenz

T€
Latente Steuer

T€
Pensionsrückstellungen (32,98 %) 3.989 2.190 1.799 593
Verlustvortrag Gewerbesteuer (17,15 Prozent von 1.398 T€) 0 0 0 255
Verlustvortrag Körperschaftsteuer (15,83 Prozent von 5.627 T€) 0 0 0 904
3.989 2.190 1.799 1.752
Passivlatenzen
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (32,98 Prozent) 230 0 230 -76
230 0 230 - 76

Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, daher sind passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.

Die Verlustvorträge zur Körperschafteuer und zur Gewerbesteuer sind nach der Steuerplanung der Gesellschaft innerhalb der nächsten 5 Jahre vollständig verrechenbar. Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt 1.676 T€ und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.

7. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.

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Nominalkapital

T€
Beteiligungsquote

in %
Buchwert 31.12.2018

T€
Eigenkapital

T€
Jahresergebnis

T€
Stichtag Jahresabschluss
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH 250 100 6.455 404 34 31.12.2018
infas 360 GmbH 50 100 50 -974 9 31.12.2018
infas Quo GmbH 50 100 50 -574 -354 31.12.2018
Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH 26 100 1.580 393 182 31.12.2018
BNS-Business Network Solutions GmbH 30 33,33 160 164 -129 31.12.2018

Der Jahresüberschuss des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages bis auf 34 T€ aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.

Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:

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Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf > 20 %
Investment-AG für langfristige Investoren TGV, Bonn > 20 %
PEN GmbH, Heidelberg > 10 %
Hans-Herbert Döbert, München > 10 %
Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg > 5 %

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.

C Sonstige Pflichtangaben

1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (Vorjahr: 3), 2 männliche und eine weibliche Angestellte (analog Vorjahr).

2. Bezüge von Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen 140 T€ als Fixum.

Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen in Höhe von 3.989 T€. Hiervon sind 3.989 T€ zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen 2018 102 T€.

3. Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats

Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31.12.2018 Verbindlichkeiten in Höhe von 96 T€ (Vorjahr 136 T€).

4. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

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Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, Alleinvorstand, gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH und infas Quo GmbH.
Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Mitglied des Aufsichtsrats der DI Deutschland Immobilien AG, Hannover sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS Viveon AG, München
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrates der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG, München
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin

5. Konzernabschluss

Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2018 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.

Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlicht.

6. Entsprechenserklärung

Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i. V. m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i. H. v. insgesamt 57 T€ für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i. H. v. 37 T€ um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft und sonstige Leistungen in Höhe von 20 T€.

8. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas Quo GmbH. Hiervon wurde vereinbart, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Falle der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und Cashflows beinhalten.

9. Nachtragsbericht

Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 21.12.2018 beschlossen, den bisherigen Alleinvorstand der Gesellschaft, Herrn Menno Smid, für weitere drei Jahre zum Vorstand der Gesellschaft zu bestellen. Eine entsprechend Vertragsverlängerung wurde von beiden Seiten unterzeichnet. Herr Smid wird zukünftig als CEO der Gesellschaft fungieren. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herrn Alexander Mauch für drei Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt. Herr Mauch wird als CFO federführend für den Bereich Finanzen zuständig sein. Ein entsprechender Anstellungsvertrag zwischen Herrn Mauch und der infas Holding Aktiengesellschaft wurde ebenfalls unterzeichnet.

10. Vorschlag über die Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss beträgt 2.969.359,29 €. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 Prozent des Jahresüberschuss und damit 148.467,97 € in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 4.199.147,98 € der in Höhe von 698.686,00 € einer Ausschüttungssperre unterliegt, wie folgt zu verwenden:

1. einen Teilbetrag in Höhe von 720.000,00 € als Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 0,08 € je dividendenberechtigte Stammaktie auszuschütten.

2. den Restbetrag von 3.479.147,98 € auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2019 vorzutragen.

11. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Bonn, den 17. April 2019

infas Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

,,An die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 geprüft. Die in Abschnitt VI des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit von Finanzanlagen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, werden zum Bilanzstichtag 31.12.2018 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8,1 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2,5 Mio. bilanziert. Zusätzlich sind EUR 7,6 Mio. Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Diese Posten stellen insgesamt mit EUR 18,2 Mio. ca. 91,9 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus der Sicht der die Anteile an sowie Forderungen bzw. Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von dem gesetzlichen Vertreter erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A sowie im Lagebericht im Abschnitt III enthalten.

Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie der gesetzliche Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzt. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auseinandergesetzt. Neben der Abstimmung der Salden mit den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir die Angemessenheit der Bewertungsmethoden beurteilt.

Im Hinblick auf den Beteiligungsansatz bzw. die Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen, ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des Beteiligungsbuchwertansatzes mit dem Eigenkapital vorgenommen.

Des Weiteren haben wir die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters zur Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Tochtergesellschaften kritisch hinterfragt. Bei den Tochtergesellschaften, die zum 31.12.2018 ein negatives Eigenkapital ausweisen (infas 360 GmbH und infas Quo GmbH) haben wir die Planungsrechnungen für die nächsten Jahre eingesehen und mit dem gesetzlichen Vertreter erörtert. Ergänzend haben wir die erzielten Ergebnisse der infas 360 GmbH bzw. infas Quo GmbH mit den entsprechenden Planwerten abgeglichen.

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.

Die von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht,

die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 06.07.2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18.02.2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."

Bonn, 17. April 2019

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer

Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Bonn, den 17. April 2019

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern mit der auf der Hauptversammlung am 06.07.2018 verkündeten Strategie 2021 auch die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des infas Konzerns durch internes und externes Wachstum geschaffen und durch die noch im Geschäftsjahr 2018 vollzogene Akquisition der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit der Umsetzung bereits begonnen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat nicht nur die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Alleinvorstand Menno Smid bis zum 31.12.2021 verlängert, sondern auch Herrn Alexander Mauch bis zum 31.12.2021 zum Finanzvorstand der infas Holding AG bestellt.

Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Aufsichtsratssitzungen - Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und drei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von zwei weiteren Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen u.a. im Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13.03.2018 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Umbruchs des Marktforschungsmarktes und die daraus für den infas Konzern zu ziehenden Schlussfolgerungen. Weiter war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung die Strategie 2021, deren Umsetzbarkeit und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten.

In der Sitzung am 20.04.2018 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2017 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit den Pensionsansprüchen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds.

Gegenstand der Sitzung am 06.07.2018 war die Konstituierung des Aufsichtsrats nach der zuvor auf der ordentlichen Hauptversammlung stattgefundenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Gegenstand der 4. Aufsichtsratssitzung am 02.08.2018 war wiederum schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die weiteren Veränderungen in der Marktforschung und welche Konsequenzen dies für die infas Holding AG haben könnte. Zudem wurden die vom Vorstand zwischenzeitlich ausgearbeitete Strategie zur weiteren Unternehmensentwicklung und die ersten Schritte zur Umsetzung sowie der Stand der Personalangelegenheiten besprochen.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 07.11.2018 wurde schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2018 sowie erneut der Stand der Personalangelegenheiten besprochen.

An allen fünf Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Lage- und Konzernlagebericht

Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 06.07.2018 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 10. April 2019 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 17.04.2019 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2018 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2019 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2018 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.

Bonn, den 17. April 2019

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung

Relevante Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGB Bonn, im April 2019

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen auch zukünftig nicht befolgt werden sollen. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde in dieser Form abgegeben und wird den Aktionären hiermit dauerhaft zugänglich gemacht.

Begründung:

Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.

Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.

Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.

Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.

Vorstand

Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.

Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.

Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.

Aktiengeschäfte der Organmitglieder

Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.

Angaben zum Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und den Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Personen. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2022 festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden. Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen keines eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 0 %. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Größe des Unternehmens mittelfristig nicht mit einer Erweiterung des Vorstands gerechnet werden kann, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielgröße des Anteils von Frauen im Vorstand weiterhin bis zum 30.06.2022 mit 0% festzulegen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.

Transparenz

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.

Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Bonn, im April 2019

Menno Smid, Vorstand

Alexander Mauch, Vorstand

Dr. Oliver Krauß Für den Aufsichtsrat

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