Annual Report • May 29, 2019
Annual Report
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April 2019
Friedrich-Wilhelm-Straße 18
53113 Bonn
Tel. +49 (0)228/33 60 72 39
Fax +49 (0)228/31 00 71
www.infas-holding.de
Sitz der Gesellschaft:
53113 Bonn
Vorstand der Gesellschaft:
Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO)
Dipl.-Kfm. Alexander Mauch (CFO)
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Oliver Krauß
Amtsgericht Bonn
HRB 17379
USt.-Ident.-Nr. DE 155601174
St.-Nr. 205/5725/1339
ISIN: DE0006097108
WKN: 609710
Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main
Der infas-Konzern besteht zum 31.12.2018 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften:
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| Gesellschaft | Beteiligungsquote |
|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas Quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn | 33,33 Prozent |
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG.
Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften im Segment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen ihren Umsatz im Wesentlichen im Inland, und zwar an den Standorten Bonn und Nürnberg.
Im Segment der Meinungs- und Sozialforschung ist der Konzern in erster und maßgeblicher Weise mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ("infas-Institut", "Institut") präsent. Die Tochtergesellschaft infas-Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, Unternehmen aller Branchen, Verwaltung auf Bundes- und Länderebene und die EU sowie die Politik allgemein erbringt.
Die infas 360 GmbH ("infas 360") fokussiert sich auf eine innovative, datengetriebene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Zielgruppen und Potenzialen abzielt. Dazu verzahnt sie verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus CRM und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufbereitung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geodata), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten. Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-) wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten. Hinzu kommen bisher nicht umsetzbare Stichprobenansätze, die mit dem Datenpool von infas 360 nunmehr möglich werden.
Die mit Wirkung zum 31.12.2018 erworbene Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (Lutum + Tappert) ist ausschließlich im Geschäftsfeld Geomarketing tätig (www.geomarketing.de). Sie entwickelt Standardsoftware und maßgeschneiderte Lösungen für Marketing, Vertrieb, Controlling und Statistik, insbesondere in Bezug auf die Integration digitaler Landkarten in Management-Informations-Systeme. Für die infas Holding Aktiengesellschaft hat die Akquisition einen doppelten Effekt: Einerseits erweitert der Kauf die Geomarketingkompetenz von infas 360 und ermöglicht es, sich gemeinsam mit Lutum + Tappert als FullService-Anbieter für Software, Daten und Analysen in dieser Branche zu positionieren. Andererseits kann sich infas 360 noch stärker auf den wachsenden Markt der "datengetriebenen Marktforschung" und CRM-Analytics konzentrieren.
Im Segment der spezialisierten Marktforschung ist der Konzern seit 2017 mit der infas Quo GmbH ("infas Quo") vertreten. Das Unternehmen bietet strategische Managementberatung auf Basis hochwertiger und individueller Marktforschung an. infas Quo begleitet Kunden in den Branchen Finanzen, Investitionsgüter, Handel, Transport/Logistik und FMCG (Fast Moving Consumer Goods) auf dem Weg in die Zukunft.
Die Grundsätze von infas Quo basieren auf Forschung und Handwerk. Forschung schafft Wissen, und Wissen ist bei vielen Aspekten der Anfang von Allem. Aber eben nur der Anfang. Das Ziel heißt Handeln. Deshalb ist es ebenso wichtig, sein Handwerk zu verstehen. Handwerk ist nicht nur der Gegenentwurf zu standardisierter Massenproduktion und mehr als die Fertigung von Produkten und die Erbringung von Leistungen. Es ist die Liebe zum Detail, die Sorgfalt in der Verarbeitung, die Tradition des Bewährten und der Erfindungsreichtum für neue Lösungen.
Mit diesem Ansatz läuft infas Quo der Entwicklung anderer Marktforschungsunternehmen wie GfK, Ipsos oder Kantar mit einem starren Produkt- oder Methodenportfolio, festgefahrenen Strukturen und rein auf Technik setzenden Ansätzen, entgegen.
In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist der infas-Konzern durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägungen der sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern er evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann.
Als Markt hat dieser Forschungsbereich eine gewisse Beständigkeit, weil der soziale Wandel der Gesellschaft immer wieder Fragen aufwirft, die zunächst unbeantwortet bleiben, im Zeitverlauf jedoch in der Regel evidenzbasiert, das heißt mit Hilfe valider Daten, näher analysiert werden müssen und in der Regel auch die Grundlage abgeben für einen gesellschaftlichen Diskurs zur Lösung der aufgeworfenen Probleme. Dies gilt natürlich nur so lange, wie ein Diskurs gesucht wird, der nicht primär ideologisch geführt wird, sondern sich offen und erkenntnisorientiert getrieben vollzieht. Dies ist in Deutschland in der Regel der Fall.
Weit weniger kontinuierlich ist die Entwicklung der Märkte, die auch zum klassischen Geschäftsfeld des Konzerns gehören. Gemeint ist der Markt der Markt- und Meinungsforschung. Dieser ist nämlich aufgrund unterschiedlicher Tendenzen im Schrumpfen begriffen. Ausdruck dafür ist die Tatsache, dass in diesem Markt, zumindest in Europa seit 2012, kein Wachstum mehr beobachtet werden kann. Zudem sind manche Vorgehensweisen in die Kritik geraten, seitdem in den Spiegel Online publizierten Recherchen1über fragwürdige Praktiken von Billiganbietern in der Markt- und Sozialforschung berichtet wurde, die insbesondere die Validität mancher Erhebungen zentral in Frage stellen. Es kommt also auch noch ein Legitimationsproblem der Markt- und Meinungsforschung hinzu.
Hintergrund für die aufgedeckten Praktiken mancher Institute ist der Preisdruck, der neben anderen Gründen als ein wesentlicher Treiber fehlender Qualität angesehen werden muss. Es wird zunehmend schwierig, insbesondere in der Demoskopie sowie Markt- und Meinungsforschung, Projekte zu akquirieren, die hohe Qualität2liefern, weil der dafür notwendige Preis nicht bezahlt wird. Nur so lassen sich auch massive Fälschungen erklären, wie von Spiegel Online veröffentlicht. Generell kann gesagt werden, dass der Preisdruck auf Kosten methodischer Qualität geht und mit dem Diktat des günstigsten Preises methodische Defizite eingekauft werden, die an dem Gehalt so mancher Zahlen, die in den Zeitungen kolportiert werden, zweifeln lassen müssen. Jeder Experte der empirischen Sozialforschung weiß: Man kann über alles mit den Kunden der Demoskopie und Marktforschung reden, mit nur sehr wenigen indes über Methoden. Gesetze der Stochastik, Statistik und Fehlertheorie interessieren die wenigsten. Und es gibt Journalisten, die nur nach der Fallzahl fragen und meinen, damit dann alles belegen zu können. Vorurteile zu bedienen, kann aber nicht Zweck der empirischen Sozialforschung sein.
1 "Einige deutsche Marktforschungsinstitute manipulieren nach SPIEGEL-Informationen im großen Stil ihre Umfragen", heißt es im Beitrag von Spiegel Online: "Die Akte Marktforschung" vom 01.02.2018. Diese Diskussion und hat zu heftigen Reaktionen und Diskussionen in der Branche geführt und den Ruf nach Konsequenzen laut werden lassen. Daraufhin hat der führende Verband der Branche, der Arbeitskreis deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute (ADM e.V.) eine Transparenzinitiative gestartet, die sich in der Erprobungsphase befindet. .
2 Qualität ist hier in zweifacher Hinsicht gemeint: Zum einen muss die Inklusionswahrscheinlichkeit der in die Stichprobe einbezogenen Personen bekannt und >0 sein. Zum anderen ist der Fehlerspielraum aufgrund der Zufallsstichprobe bestimmbar und wird auch kommuniziert. Diese Basisprinzipien sind auch niedergelegt in: DIN SPEC 91368 (Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., August 2017), eine Norm, die neben anderen Instituten auch vom infas-Institut erarbeitet wurde.
Unabhängig davon findet in der Branche seit geraumer Zeit eine Debatte über das veränderte Verständnis statt, wie Marktforschung in Zukunft zu betreiben ist. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass die Branche auf viele Fragen der Kunden keine rechte Antwort geben kann und sich gleichzeitig im Zentrum eines Digitalisierungsprozesses befindet, der das Selbstverständnis und die Arbeitsweise der Marktforschung zentral in Frage stellt. Das führt zu veränderten Rollenverständnissen.
Zum einen ändert sich die Rolle des Kunden. Er wird aktiver, fordernder und hat klare Vorstellungen, was seine Produkte anbelangt. Darüber geraten Marktforscher und Marketingspezialisten in den Unternehmen zunehmend unter Druck. Nicht selten sind sie nicht mehr nur sich selbst verantwortlich und als Experten uneingeschränkt anerkannt, sondern müssen der Unternehmensleitung, und hier insbesondere dem CEO und CFO, Rechenschaft ablegen. Das gelingt nur, wenn sie die finanziellen Wirkungen des Marketings bis hin zu den Auswirkungen auf den Aktienkurs nachweisen können. Das wiederum gelingt der Marktforschung, die klassischerweise dem Marketing vorgeschaltet ist, mit ihren bisherigen Vorgehensweisen eher selten. Gleichzeitig ist in der Praxis zu beobachten, dass Marktforschungsabteilungen in den Unternehmen verschlankt oder sogar gänzlich abgebaut werden.
Andererseits verändert sich der Konsument, indem er sich vernetzt und selbst Akteur und Treiber der Digitalisierung wird. Um beide Entwicklungen für den Kunden nutzbringend in Erkenntnisse umzuwandeln, sind weiterentwickelte Ansätze in der Marktforschung notwendig. Es müssen mehrere Informationsmedien, nicht nur die Befragung, sondern beispielsweise Informationen in den neuen, digitalen Medien gesammelt, verdichtet und interpretiert werden. Und es sind neue Ansätze zu entwickeln und zu erproben, welche die finanziellen Auswirkungen des Marketings realiter messen können.
Vor diesem Hintergrund ist es einerseits das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine Art der Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dies wird mit der Kompetenz und Akribie des infas-Instituts adressiert. Andererseits ist auf neuere Bedürfnisse der Kunden insbesondere in der Marktforschung einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwicklung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas Quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan. Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung der Zukunft, nämlich "Big Data". Es ist durchaus eine Chance für die Marktforschung und die Institute, ihr Geschäftsmodell in diesem Sinne neu auszurichten. Wenn das nicht passiert, besteht die Gefahr, dass das klassische Geschäft zu einem nicht unerheblichen Teil ersetzt wird. Der Marktforscher der Zukunft muss mehr als heute ein Vermittler und Moderator zwischen Konsument und Marketing werden. Hier bietet infas 360 Lösungen an, die zu Ende gedacht auf eine Marktforschungsvariante "ohne Befragung" hinauslaufen.
In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.
Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).
Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Tochtergesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Um die Kostentransparenz zu verbessern, wurde in den letzten drei Jahren das Kostenrechnungssystem sukzessive optimiert und weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Optimierung und Weiterentwicklung kann nun ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenommen werden. Die bisher im Rahmen der Zero-Profit-Margin-Methode ermittelten Bilanzansätze der laufenden Projekte werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, mit der Bewertung nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 angesetzt.
Darüber hinaus werden in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen und die Entwicklung des Auftragsbestands für das aktuelle Geschäftsjahr ständig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für Kennzahlen über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.
Das Kernsegment des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt eine wissensintensive Dienstleistung im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhalten. Im Kernsegment des infas-Konzerns stehen allerdings Prozessinnovationen im Vordergrund. Prozessinnovationen sind im genannten Kernsegment neue oder merklich verbesserte Verfahren zur Erbringung einer Dienstleistung, die im Unternehmen eingeführt wurde. Der überwiegende Teil dieser Innovationsaktivitäten fand im Kernsegment Markt- und Sozialforschung statt. Sie dienten im Ganzen der Kostentransparenz und im Ergebnis der Effizienzsteigerung. Zu nennen sind hier eigenständige Software-Entwicklungen, wobei sich zeigte, dass diese nicht unabhängig von Prozessanalysen sinnvoll anzuwenden sind, so dass daraus längerfristig laufende Projekte definiert wurden, und zwar in den folgenden Bereichen:
| ― | Steuerung der Interviewer. Angesichts der großen Relevanz dieser Personengruppe für die Validität und Reliabilität der Daten wurde zunächst ein System der Kontrolle eingeführt, das automatisch Fehler und Unplausibilitäten erkennt, sowie ein dazugehöriges Rückmeldesystem an die Interviewer etabliert. In einem zweiten Schritt wurden erste Ansätze von Routenplanung, wie sie im Vertrieb üblich sind, experimentell eingeführt und bewertet. Es zeigt sich allerdings ein hoher Anpassungsbedarf an die besondere Aufgabenabstimmung von Interviewern, so dass gängige Lösungen nicht einfach übertragen werden können. Dies wird auch im Jahr 2019 eine wichtige Aufgabe bleiben. |
| ― | Sampling-Management-System ("iSMS"). Das "iSMS" musste auch 2018 dem laufenden Bedarf angepasst werden, was sich im Besonderen aus einer größeren Anzahl komplizierter Projekte ergab. Ziel des "iSMS" ist es, dem Projektleiter täglich den aktuellen Stand der Erhebungssituation in seinen Projekten zu liefern. Das setzt eine Datensammlung operativer Merkmale voraus, die dann nachts in die Datenbank eingefüttert wird, so dass sie am nächsten Morgen zur Verfügung steht. Mittlerweile kommen neue Aufgaben hinzu, die sich daraus ergeben, dass die verschiedensten Erhebungsmodi zusammenwachsen, d.h., dass es mittelfristig für alle Befragten möglich sein muss, entweder telefonisch, schriftlich oder mündlich per App und Smartphone auf die gestellten Fragen zu antworten. |
| ― | "iControlling". Was das "iSMS" für die Datenproduktion der Projekte für die diversen Auftraggeber darstellt, ist das "iControlling" für die administrativen Daten über den Erfolg und die Effizienz eines jeden einzelnen Projekts aus der Sicht des Instituts. Dem Ziel, sämtliche relevanten Daten für die Beurteilung von Effektivität und Effizienz sowie als Basis der Kostenrechnung in einer Datenbank zusammenzuführen, um damit die Steuerungskapazität zu erhöhen, ist man im Jahr 2018 einen wesentlichen Schritt näher gekommen. Das System wurde in den Grundstrukturen Ende 2017 fertiggestellt und Anfang 2018 eingeführt. Das Ziel ist aber noch nicht erreicht. Durch sukzessiven Ausbau des Systems soll das iControlling zu einem einheitlichen Steuerungssystem für den Gesamtkonzern werden. Erste Schritte in diese Richtung wurden 2018 unternommen. |
Es gibt aber auch Marktneuheiten. Das sind neue oder merklich verbesserte Produkte (inkl. Dienstleistungen), die vom Unternehmen als erster Anbieter auf dem Markt eingeführt werden. Bei infas 360 erstrecken sich die Innovationen vor allem auf die Internationalisierung ihrer mikrogeografischen Datenbank CASA für europäische Länder. Für den deutschen Markt wurde erstmals flächendeckend der Wohn- und Energiemarkt nach energieautarken Haushalten unter Einbezug von "Basic Human Needs" adressgenau segmentiert. Dazu findet verstärkt die Bildung von Personas für Marketing und Strategie ihren Einsatz.
infas Quo hat mit quo PEOPLE in 2018 einen neuen Forschungsansatz entwickelt und aufgebaut. quo PEOPLE basiert auf einem dreigliedrigen Panelsystem, das darauf ausgelegt ist, klassische Marktbeobachtung auf Basis eines kontinuierlichen Panels, individuelle Ad-hoc-Forschung sowie Zielgruppenprofilierung anhand einer einzigen Plattform zu erbringen. quo PEOPLE bietet Kunden neben den klassischen Ad-hoc-Möglichkeiten in der Werbewirkungs- und Kundenzufriedenheitsforschung auch moderne Ansätze aus Design Thinking oder virtuelle Kundenpanels an, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Teilnehmer von quo PEOPLE werden on- und offline, qualitativ und quantitativ in Projekte eingebunden.
quo PEOPLE ist für infas Quo darüber hinaus die Gegenreaktion auf die Fragmentierung des Forschungsprozesses. Es bietet einen End-to-EndForschungsprozess, der für Kunden und das eigene Haus gleichermaßen schnell und qualitativ hochwertig umgesetzt wird, so dass agile Marktforschung gelebt und angeboten werden kann. So können bspw. Studien für Kunden, auch für sehr spezifische Zielgruppen, innerhalb von 3 bis 5 Tagen vollständig und auf höchstem Niveau durchgeführt und ausgeliefert werden.
3 Begriff aus dem Design-Thinking-Ansatz, der unterschiedliche Charakteristika einer Personengruppe mit einem Namen belegt.
Nach mehreren Jahren der Hochkonjunktur in Folge hat sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland 2018 deutlich verlangsamt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 1,5 Prozent höher als im Vorjahr.4Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 Prozent gestiegen. Zusammenfassen lässt sich das Jahr 2018 so: Alles, was mit der Außenwirtschaft zu tun hatte, lief nicht besonders gut. Die Binnenkonjunktur aber präsentiert sich durchaus stabil. Insgesamt haben sich allerdings die optimistischen Prognosen der Institute für das Jahr 2018 nicht realisiert.
Vor diesem Hintergrund erwarten die Ökonomen für 2019 nunmehr durchschnittlich ein Wachstum von 0,9 Prozent. Dabei zeigt sich das Ifo-Institut pessimistischer und prognostiziert nur noch 0,6 Prozent5. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit6und Entwicklung (OECD) hat ebenfalls ihre Konjunkturprognose für Deutschland erneut gesenkt. In ihrem letzten Konjunkturbericht rechnen Experten damit, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr nur noch um 0,7 Prozent wächst. Die Wirtschaftsweisen rechnen nur noch mit einem BIP-Wachstum von 0,8 Prozent für 2019. Sorge bereiten ihnen vor allem der Brexit und der Zollstreit zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China.
Allgemein scheint der Konsens zu sein: mit einem Wachstum ist zwar zu rechnen, allerdings wird er sehr viel geringer ausfallen als in den letzten Jahren. Ursachen für die schlechteren Prognosen sehen die Experten der OECD unter anderem in der Entwicklung der Weltwirtschaft. Nicht nur die OECD meint, dass diese den Höhepunkt des aktuellen Aufschwungs erreicht haben könnte. So stehe die globale Konjunkturentwicklung nicht mehr auf einem so breiten Fundament wie noch vor wenigen Monaten.
Diese durchwachsene, im Kern aber positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft im Jahr 2018 lässt sich indes nicht auf die Markt- und Sozialforschungsbranche übertragen, deren Jahr 2018 weitaus schwieriger war als für die Gesamtwirtschaft und sich ebenfalls schlechter entwickelt hat, als allgemein erwartet.7Wiederum sind die Umsätze der deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute gegenüber 2017 deutlich zurückgegangen. Mit geschätzten82,36 Mrd. € lag der Branchenumsatz deutlich unter den Vorjahreswerten (2017: 2,45 Mrd. €; 2016: 2,50 Mrd. €). Damit bleibt der Umsatz der Branche auch in diesem Jahr noch unter dem Niveau des Jahres 2012. Also keinerlei Hinweise auf eine Erholung der Branche in Deutschland.
4 Angaben von DESTATIS vom 22.02.2019, kalender- und preisbereinigt.
5 Ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2019 vom 14.03.2019.
6 OECD-Prognose vom 06.03.2019.
7 Insbesondere die großen Institute sahen die Branche 2018 noch auf einem guten Wachstumspfad.
8 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2018. Abgedruckt in: Research & Results 1/2019.
Die in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angemerkt - insgesamt einen Umsatz von ca. 2,36 Mrd. € erzielt. Dieser Umsatz wurde von 111 Instituten erzielt.
Hervorzuheben ist, dass bereits 2017 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK und IPSOS, aber auch Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten. Dies hat sich 2018 nicht verändert, sondern im Gegenteil sogar verschärft. Bereits 2017 musste die Branche die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen. "Die Zerschlagung des größten Instituts verläuft planmäßig", berichtet die GfK regelmäßig bei neuen Hiobsbotschaften. Mittlerweile ist die GfK nicht mehr an der Börse gelistet und das Squeeze-out abgeschlossen. Im Jahr 2018 wurden wesentliche Geschäftsbereiche der GfK verkauft, vornehmlich an die GIM und IPSOS. Bemerkenswert ist, dass es sich dabei um Bereiche handelte, die vor allem auf klassischen Befragungen beruhten, also sozusagen das frühere Kerngeschäft der GfK darstellten. Neben dem Verkauf von Geschäftsfeldern finden auch Stellenabbau und Outsourcing statt. Im Zuge einer Kooperation mit IBM werden automatisierbare Routinearbeiten an den US-amerikanischen IT-Dienstleister outgesourct - rund 600 Mitarbeiter waren in der Vergangenheit bereits von der GfK zu IBM gewechselt.
Insgesamt begann die GfK 2017 mit der größten Transformation, die das älteste Marktforschungsinstitut Deutschlands in seiner über 80-jährigen Geschichte je erlebt hat. Das Jahr der Veränderung 2018 soll dann 2019 mit dem Umzug in die neue Firmenzentrale sein Ende finden. Dies alles bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Laut Schätzungen des brancheninternen Diensts9ist der in Deutschland realisierte Umsatz der GfK 2018 um 5 Prozent zurückgegangen. Sie bleiben aber noch die Nummer eins der Marktforschungsbranche.
Ein weiterer Grund dafür, dass die GfK trotz heftigen Umbaus noch an erster Stelle liegt, ist, dass die weiteren großen Institute ebenfalls schwächelten und 2018 keine Umsatzsteigerungen im deutschen Markt verzeichnen konnten. Dies gilt für die Nummer zwei Kantar TNS Deutschland (-5 Prozent) ebenso wie für die Nummer drei Nielsen (-4 Prozent) und auch für die Nummer vier IPSOS (-4 Prozent). Das heißt, alle "Großen" im Markt haben mit Problemen zu kämpfen. Hingegen konnte der Mittelstand durchaus Zuwächse verzeichnen, wie zum Beispiel auch die infas Holding AG, die mit ihren Tochtergesellschaften in diesem Markt tätig ist.
9 Es handelt sich hier um Angaben des Branchendiensts "Context". Die genannten Angaben beziehen sich auf 2018. Abgedruckt in: Research & Results 1/2019.
Insgesamt aber konnten von den 111 gelisteten Instituten nur 41 mit Umsatzsteigerungen aufwarten (37 Prozent). 43 Institute verzeichneten rückläufige Umsätze (39 Prozent), und bei 22 Firmen sind die Umsätze auf Vorjahresniveau geblieben (20 Prozent) . Mithin muss also mehr als die Hälfte der Gesellschaften in diesem Markt im Jahr 2018 in einer eher misslichen Situation verharren.
Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2018 haben sie gemeinsam wie im Vorjahr etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute: die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 6, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.
Die Geschäftsentwicklung der infas Holding AG hat auch im Jahr 2018 einen positiven Verlauf genommen. Insgesamt konnte ein konsolidierter Umsatz in Höhe von 29,3 Mio. € erreicht werden. Dies entspricht den Erwartungen, obwohl nur der untere Bereich des angestrebten Korridors erreicht wurde. Erfreulich ist das erwirtschaftete EBIT. Es beträgt 3,7 Mio. €, was einer Steigerung von 17,2 Prozent entspricht.
Wie stets hat zu diesem Erfolg maßgeblich das infas-Institut beigetragen. Insgesamt war auch 2018 für das Institut ein sehr erfolgreiches Jahr. Zwar konnte der Umsatz des Vorjahres inklusive Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an unfertigen Projekten aufgrund der Logik der abzuarbeitenden Projekte nicht ganz erreicht werden. Es wurde aber ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erwirtschaftet: Das EBIT nach IFRS betrug fast 5,0 Mio. €, was einer Steigerung gegenüber dem Rekordvorjahr von 18,4 Prozent entspricht.
Die erfreuliche Gewinnentwicklung im Konzern konnte erreicht werden, obwohl die kleineren Tochtergesellschaften Personal einstellten, um ihre mittelfristigen Ziele zu erreichen. Viele der neu eingestellten, hoch qualifizierten Kolleginnen konnten aufgrund der Umbruchsituation im Markt, auf die bereits eingegangen wurde, akquiriert werden. Mit 168 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2018 wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 138).
Das Portfolio dieses Institutsbereichs umfasst die Durchführung von empirischen Projekten mit komplexen methodischen Designs zur empirischen Analyse sehr unterschiedlicher, im Wesentlichen sozialer Fragestellungen, die den weiteren Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik betreffen.
10 Für die restlichen fünf Institute war kein Vergleich zum Vorjahr möglich.
11 Die Kennziffer hierfür ist das EBIT.
Bei der Sozialforschung handelt es sich um den umsatzstärksten Bereich des infas-Instituts. Der Bereich erreichte 2018 einen Umsatz nach IFRS von ca. 24,1 Mio. € und erreichte damit eine Steigerung von 9,5 Prozent. 90 Prozent des Umsatzes des Instituts wird in diesem Bereich erbracht. Damit unterstreicht dieser Bereich seine führende, die Struktur des Instituts auch bestimmende Funktion.
2018 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren12:
| ― | Bildung und interkulturelle Kompetenzen |
| ― | Wirtschaft, Arbeit, Innovation |
| ― | Ungleichheit und Partizipation |
| ― | Familien, Haushalte und Ressourcen |
| ― | Gesundheit und Versorgung |
12 Der kleinste Fachbereich erzielte 2018 1,3 Mio. € und der größte Bereich 7,3 Mio. €.
Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Ad-hoc-Projekten für spezialisierte Fragestellungen insbesondere im Bereich Verkehr/ Mobilität und regionale Entwicklung. Der Umsatz 2018 für diesen Bereich betrug ca. 2,6 Mio. €. und lag damit erheblich (55 Prozent) unter dem Vorjahresumsatz. Der Grund für diese Entwicklung ist projektbedingt und insbesondere auf den Abschluss eines Großprojekts im Jahr 2017 zurückzuführen, der die guten Umsätze des Bereichs in den Vorjahren dominierte. Bei diesem Projekt handelt es sich um das Grundlagenprojekt "Mobilität in Deutschland", das von dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und einer größeren Anzahl von Städten und Gemeinden finanziert wurde. Damit hat sich der Bereich wegen der erfolgreichen Abwicklung eine hohe Reputation erarbeitet und auch Kompetenzen erworben, die nunmehr in den Zukunftsbereich "Mobilität" eingebracht und in neue Projekte umgesetzt werden müssen. Die Mobilität in Deutschland, die stark vom Individualverkehr geprägt ist, hat aufgrund des Dieselskandals einige Erschütterungen erfahren und muss sich nunmehr auch der Elektromobilität stellen. Beides sind herausfordernde Aufgaben, die einen erhöhten Forschungsbedarf erwarten lassen.
Darüber hinaus gehört zum Portfolio dieses Bereichs die Beschäftigung mit Fragestellungen der regionalen Entwicklung. Die regionalen Disparitäten in Deutschland sind vielfältig, stark ausgeprägt und zum Teil nicht oder nur wenig erforscht. Das Potential ist groß, hier infas als kompetenten Analysten zu positionieren. Angesichts der Entwicklungen im Wohnungsmarkt ergeben sich weitere Perspektiven und Möglichkeiten.
Trotz Einführung der DSGVO13im Mai 2018, die zu einer bis heute anhaltenden tiefen Verunsicherung in Unternehmen im Umgang mit Daten führte, schaut infas 360 auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Die mikrogeografischen Daten konnten verstärkt als internationale Lizenzpakete verkauft werden. Zusätzlich wurde die vertriebliche Ausweitung der Akquisition in den Handels- und Energiesektor organisiert. Neben der Datenerstellung und deren Verkauf hat sich infas 360 in 2018 als Analysespezialist für Standortplanung und Kundensegmentierung etablieren können. So verzeichnete das Unternehmen ein starkes Umsatzwachstum von 1,1 Mio. € auf 2,1 Mio. €, was einer Steigerung von 81 Prozent entspricht. Das EBIT des Segments ist mit 35 T€ deutlich positiv, liegt aber noch unter dem angestrebten Ziel, da verstärkt in IT und Personal (Sales und Data Scientists) investiert wurde. Die Bereiche Data & Analytics haben sich sehr dynamisch entwickelt, während die Marktforschung ohne Befragungsdaten hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Besonders erfreulich ist, dass neben einer Steigerung der Kundenanzahl ebenfalls der Umsatz pro Kunde ausgebaut werden konnte. Letzteres zielt auch auf eine gemeinsame Cross-Selling-Strategie von infas 360 und der neu akquirierten Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH: Der gezielte Umsatzausbau der zahlreichen Bestandskunden, die über die letzten Jahre die Geomarketingsoftware von Lutum + Tappert als Multi-User-Lizenz in ihren Unternehmen einsetzen, wird dabei der Ausgangspunkt sein.
13 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat für Unternehmen deswegen größere Probleme bereitet, weil nach der neuen Verordnung grundsätzlich andere Regelungen gelten, wie mit Kundendaten umgegangen werden darf. Die Bestimmungen sind nunmehr sehr viel strikter, weil sie das schriftliche Einverständnis eines jeden Kunden voraussetzen. Dies hat beispielsweise im Markt zu Umsatzeinbrüchen im Bereich Kundenzufriedenheitsforschung geführt.
Die Grundüberlegung bei der Gründung der infas Quo GmbH basierte auf der Erfahrung, dass eine Marktforschung im infas-Institut deshalb nicht einfach ist, weil das Institut im Markt für aufwendige, und damit auch teure, Methodenkompetenz in der Sozialforschung steht und nicht für eine spezifische Branchenexpertise. infas Quo hat sich im Verlauf des Jahres 2018 als neuer Player am Markt positioniert und seinen Kundenstamm kontinuierlich ausgeweitet. Grundlegende Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sind dabei eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung. Mitte des Jahres wurde die Entscheidung getroffen, ein eigenes Online-Panel aufzubauen. Diese Entscheidung war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig, um in die Zukunft gerichtet zum einen die Qualität der Daten sicherstellen und zum anderen die Geschwindigkeit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung erreichen zu können.
Weitere Aspekte sind die Reduzierung der Abhängigkeit von externem Dienstleistern und der direkte Zugang zu Zielpersonen, was durch ein eigenes Online-Panel sichergestellt werden kann und für die Zukunft ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg von infas Quo darstellt.
Der bisherige Verlauf der Entwicklung des Segments infas Quo befindet sich durchaus im Plan, zumal aufgrund besonderer Umstände im Zusammenhang mit der schon oft zitierten Veränderung der GfK weiteren Investitionen in den Aufbau von quo PEOPLE Vorrang eingeräumt wurde. Es wurde ein Umsatz von 492 T€ realisiert. Der Verlust (EBIT nach IFRS) für 2018 liegt bei 341 T€.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern 2018 positiv zu bewerten. Alle Gesellschaften im Konzern haben sich erfreulich entwickelt, so dass die gesteckten Erwartungen im Hinblick auf den realisierten Umsatz am unteren Rand des anvisierten Spektrums tatsächlich auch erreicht wurden. Der Konzern kommt 2018 insgesamt zu einem Umsatz in Höhe von ca. 29,3 Mio. €. Besonders erfreulich ist die Entwicklung des EBIT im Konzern nach IFRS. Es übersteigt den EBIT des Jahres 2017 um 17,2 Prozent und erreichte 3,7 Mio. €. Daher ist auch aus dieser Perspektive das Ergebnis erfreulich.
Der Konzernumsatz liegt im Geschäftsjahr 2018 mit 29,3 Mio. € leicht über dem erfreulichen Niveau des Vorjahres. Im Segment des infas-Instituts konnte ein Umsatz von 26,8 Mio. € erreicht werden (Vorjahr 27,9 Mio. €). Das im Frühjahr 2014 gegründete Segment Marketingforschung (infas 360) trägt 2,1 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) zum Konzernumsatz bei. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 13,9 Mio. € auf 11,0 Mio. € gesunken. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen hat sich von 47,3 Prozent im Vorjahr auf 37,6 Prozent im Geschäftsjahr 2018 signifikant vermindert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahreswert von 37 T€ auf 45 T€ gestiegen und beinhalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 5 T€, Erstattungen i.H.v. 9 T€ aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie Verrechnungen von Sachbezügen i.H.v. 21 T€.
Die Zahl der Mitarbeiter im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 168 (Vorjahr: 138). Die Personalaufwendungen stiegen daher auch im Vergleich zum Vorjahr von 8,3 Mio. € um 20,6 Prozent auf 10,0 Mio. €.
Die Abschreibungen liegen im Geschäftsjahr 2018 mit 825 T€ (Vorjahr 472 T€) über dem Niveau des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns erhöhten sich um 7,1 Prozent von 3,8 Mio. € im Vorjahr auf 4,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 1.143 T€ (Vorjahr 1.331 T€), Versand und Telefonkosten i.H.v. 711 T€ (Vorjahr 540 T€), Werbe- und Reisekosten i.H.v. 406 T€ (Vorjahr 387 T€), Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 519 T€ (Vorjahr 360 T€) und EDV-Kosten i.H.v. 491 T€ (Vorjahr 431 T€).
Im Geschäftsjahr 2018 haben sich die Zinserträge von 22 T€ im Vorjahr auf 2 T€ vermindert. Mit den Zinsaufwendungen in Höhe von 99 T€ (Vorjahr 90 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis (vor At-equity-Bewertung in Höhe von -43 T€) von -97 T€ (Vorjahr -68 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 95 T€ (Vorjahr 89 T€).
Das EBIT des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr von 3.147 T€ um 542 T€ auf 3.689 T€ gestiegen. Das Segment infas-Institut erreichte im Geschäftsjahr 2018 ein EBIT i.H.v. fast 5,0 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €). Das EBIT der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2018 insbesondere aufgrund des Umsatzwachstums auf 35 T€ (Vorjahr: -57 T€) verbessert. Das EBIT des Segments Quo ist aufgrund des Aufbaus des Geschäftsbereichs mit -341 T€ (Vorjahr -266 T€) weiterhin negativ.
Die im Geschäftsjahr 2018 zu verbuchende laufende Ertragssteuerbelastung i.H.v. 333 T€ (Vorjahr 139 T€) ergibt sich als Folge der sogenannten Mindestbesteuerung, die eine vollständige Verlustverrechnung der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht zulässt. Die Veränderung der laufenden und latenten Steuern führt im Geschäftsjahr 2018 zu einer Erhöhung der Ertragssteuern um 182 T€ auf 1.373 T€, u.a. auch durch die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge.
Es verbleibt ein Konzernjahresüberschuss i.H.v. 2.218 T€ (Vorjahr: 1.888 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der Einstellung in die gesetzliche Rücklage sowie der in 2018 gezahlten Dividende in Höhe von 630 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i.H.v. 4.134 T€ (Vorjahr 2.694 T€) führt.
Das langfristige Vermögen beträgt zum 31.12.2018 5,6 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 4,7 Mio. € um 0,9 Mio. € erhöht. Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus einem höheren Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb sämtlicher Anteile an der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH zum 31.12.2018. Die Investitionen in das Anlagevermögen betragen 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) und sind bei den Tochtergesellschaften im Wesentlichen für Investitionen in Software, EDV-Geräte und EDV-Ausstattung sowie für den Aufbau zweier eigener Panels innerhalb der infas Quo angefallen. Diese Effekte wurden teilweise kompensiert durch Abschreibungen sowie die Nutzung der Verlustvorträge, die zu einer Verminderung der aktiven latenten Steuern geführt haben.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum 31.12.2017 von 18,9 Mio. € auf 20,5 Mio. € erhöht, insbesondere durch die deutliche Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 11,9 Mio. € auf 14,8 Mio. €. Dieser Anstieg wurde teilweise kompensiert durch die Verminderung der vertraglichen Vermögenswerte von 3,9 Mio. € auf 2,9 Mio. €.
Das Eigenkapital ist im Wesentlichen aufgrund des Konzernjahresüberschusses in Höhe von 2,2 Mio. € von 6,4 Mio. € im Vorjahr auf 8,0 Mio. € zum 31.12.2018 gestiegen. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 23,6 Mio. € zum 31.12.2017 auf 26,1 Mio. € zum 31.12.2018. Die Eigenkapitalquote im Konzern verbessert sich daher auf 30,9 Prozent (Vorjahr 27,2 Prozent).
Die langfristigen Schulden liegen mit 6,5 Mio. € über dem Wert des Vorjahres von 5,8 Mio. €. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Kaufpreisverbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit 0,5 Mio. € zurückzuführen. Die kurzfristige Verschuldung steigt leicht von 11,4 Mio. € zum 31.12.2017 auf 11,5 Mio. € zum 31.12.2018. Dabei stiegen insbesondere die sonstigen Verbindlichkeiten um 0,6 Mio. €, was in erster Linie auf eine Erhöhung der Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich dagegen leicht um 102 T€.
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist im Geschäftsjahr 2018 mit 4.431 T€ positiv und liegt dabei, insbesondere aufgrund der positiven Veränderung der vertraglichen Vermögenswerte (unter Berücksichtigung der erhaltenen Anzahlungen), deutlich über dem Vorjahreswert von 694 T€. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i.H.v. 635 T €, insbesondere aus der Dividendenzahlung in Höhe von 630 T€ in 2018. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 942 T€, im Wesentlichen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte i.H.v. 865 T€ und hinsichtlich der Akquisition der Lutum + Tappert in Höhe von 279 T€. Der Finanzmittelfonds bzw. die liquiden Mittel erhöhten sich von 11.934 T€ im Vorjahr um 2.854 T€ auf 14.788 T€ zum 31.12.2018.
Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2018 übereinstimmen.
Im Lagebericht für 2017 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel angemerkt, dass "ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2018 von 29 bis 31 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018."14Es kann festgestellt werden, dass sich die Umsatzentwicklung 2018 im besagten Zielkorridor bewegte und erfreulicherweise die Prognose im Hinblick auf das EBIT sogar deutlich übertroffen wurde. Aus dem "leicht steigenden EBIT" ist schließlich ein Sprung nach oben mit einer Steigerung von 17,2 Prozent geworden.
Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator neben Umsatz und EBIT ist die Umsatzrendite (Verhältnis EBIT zu Umsatz). Auch bei diesem Indikator wurde die Prognose übertroffen: Prognostiziert wurde eine Umsatzrendite von 11 Prozent: Im Jahr 2018 wurde konzernweit eine Umsatzrendite von 12,6 Prozent erreicht.
14 infas Holding AG: "Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017", S. 27
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientiertheit die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.
Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation vermieden. Die Fluktuationsquote liegt seit etlichen Jahren unterhalb von 5 Prozent. Die Rekrutierungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2018 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen und die anspruchsvollen Wachstumserwartungen bei den kleinen, noch jungen Gesellschaften des Konzerns zu erfüllen, indem entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt wurde. Dies ist insbesondere durch die Auflösungserscheinungen der GfK durchaus gelungen: es konnten einige hoch qualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden, die für sich keinerlei Perspektive mehr bei der GfK sahen.
Für das infas-Institut hingegen erweist sich eine andere Entwicklung als vorteilhaft: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
In den letzten Jahren lag der Fokus des infas-Konzerns auf dem Marktsegment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, was sich in den verschiedenen, sehr spezialisierten Gesellschaften zeigt. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und der Turbulenzen auf dem Markt.
Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess, und damit die Organisation von Innovationen, grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.
Der infas-Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hoch spezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.
Obzwar die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen scheinen, gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die bereits geschilderten Schwierigkeiten im Marktsegment der Markt- und Sozialforschung auflösen würden. Vielmehr wird weiterhin davon auszugehen sein, dass die Umsätze stagnieren bzw. sogar sinken, was die Prognose erheblich erschwert. Dennoch wird begründet anhand der Planungen angenommen, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas-Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat, ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor in 2019 von 30 bis 34 Mio. € bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein EBIT auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019.
Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Das bestehende Risiko-Management-System wird kontinuierlich ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Dem Ziel einer weitgehend automatisierten Erstellung der wichtigsten Kennzahlen, die verlässlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen sind, ist man im Geschäftsjahr 2018 einen großen Schritt näher gekommen. Das neue Controlling-System (iControlling) ist in der Grundversion abgeschlossen und in den wesentlichen Komponenten (zeitnahe Kostenträger- und Kostenstellenrechnung) im Geschäftsjahr 2017 bereits zum Einsatz gekommen. Das interne Controlling hat das neue System maßgeblich konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas-Instituts auch umgesetzt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Gesellschaften zuständig. Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsleitung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt.
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.
Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse untersucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software sowie über eine Datenverarbeitungsanlage vom System HMD verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2015 überarbeitete Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.
Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit dem zunächst nicht vorhergesehen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für einen Austritt steht die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein erhöhtes Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.
Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, in den letzten Jahren schwieriger und unkalkulierbarer geworden, weil es sich offensichtlich nicht um einen Wachstumsmarkt handelt und dieser obendrein vor großen Veränderungen steht. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Fokussierung auf Nischen unabhängiger von Krisen zu agieren.
Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art unterliegen indes nur bedingt den Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und die der Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig vom Konjunkturzyklus notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Dies zeigt beispielsweise die Flüchtlingsproblematik sehr eindrücklich.
Konjunkturelle Entwicklungen sind allerdings relevant für den Bereich Markt- und Marketingforschung. Hier ergeben sich jedoch derzeit mehr Chancen als Risiken, insbesondere bei infas 360. Diese Gesellschaft ist von der Struktur schlank und hoch flexibel aufgestellt, so dass sie sich den neueren Entwicklungen des Markts gut anpassen kann.
Das ifo Institut in München hat sich zur Instanz entwickelt, die regelmäßig und empirisch gestützt die Perspektiven der Entwicklung der deutschen Wirtschaft relativ sicher vorhersagt. Die Vorhersagen werden auch auf Ebene der Branchen disaggregiert zur Verfügung gestellt. Aus den Daten, welche an die an der Erhebung teilnehmenden Unternehmen15verteilt werden, ergibt sich, dass das ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft 2019 weiterhin an die positive Entwicklung des vergangenen Jahres anzuknüpfen scheint, wenn auch mit merklich geringerer Dynamik. Es deuten sich aber aus den Daten keine gravierenden Einbrüche im Dienstleistungssektor in Deutschland an. Das Problem dieser Daten ist allerdings, dass es keine Vorhersagen für die Marktforschungsbranche gibt. Lange Zeit galt es als ausgemacht, dass sich die Marktforschungsbranche relativ unabhängig von Konjunkturzyklen entwickelt. In Krisenzeiten ändern sich, so eine weit verbreitete Annahme, die bis zum Jahr 2009 auch zu gelten schien, die Anforderungen und damit die Forschungsschwerpunkte: In guten Zeiten geht es um "Wachstum", in schlechten Zeiten um "Umstrukturierung". Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Wie bereits angesprochen, musste die Branche in den letzten Jahren Umsatzrückgänge verkraften, und auch die führenden großen, international aufgestellten Institute, die in Deutschland tätig sind, konnten in den letzten Jahren nicht mit einem signifikanten Wachstum aufwarten.
15 infas ist ebenfalls teilnehmendes Unternehmen der monatlichen Stichprobe
Das infas-Institut ist mit seinem Spektrum von Kunden, seiner auf fachlicher Expertise beruhenden Präsenz in verschiedenen Märkten und in seinen Methodenkompetenzen relativ breit aufgestellt. Dies führte dazu, dass der Umsatz jährlich stetig wuchs. Es wurde sogar in Zeiten Wachstum generiert, in denen die Marktforschungsbranche in der Krise war, und zwar insbesondere in den letzten drei Jahren. Selbst bei schlechteren makroökonomischen Entwicklungen würde für das Institut kein akutes wesentliches Risiko bestehen, weil es als Full-Service-Dienstleister mit hohem methodischen Niveau aufgestellt ist, insbesondere für empirisch komplexe Fragestellungen, die in der Krise nicht einfach als gelöst unterstellt werden können, sondern sich möglicherweise in ihr sogar verschärfen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich Sozialforschung. Die großen ungelösten Fragen der Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Bildung, Alter und Gesundheit generieren einen Forschungsbedarf, der auch unter den ungünstigsten Konstellationen der öffentlichen Haushalte abzudecken sein wird. Hier wird insbesondere empirisch relevanter Wissensbedarf entstehen. So zum Beispiel werden in einem Großprojekt der Arbeitsmarktforschung gegen Aufpreis bereits Flüchtlinge befragt, die mittlerweile in den Regelungskreis des SGB X eingetreten sind. Erst kürzlich konnte ein weiteres Großprojekt im Rahmen des Nationalen Bildungspanels akquiriert werden, das sich explizit mit den Bildungsverläufen von Flüchtlingen beschäftigt. Schließlich wurde ein Projekt gewonnen, das sich zentral mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Behinderten beschäftigt und das neue Formen von Erhebungen, die bei infas entwickelt wurden, voraussetzt.
Die Auftragslage des infas-Instituts ist derzeit mit "gut" zu kennzeichnen und kann für 2019 einen Umsatz von bis zu 28 Mio. € generieren.
Dies alles gilt allerdings nur, wenn vor dem geschilderten Hintergrund ein normaler Geschäftsverlauf unterstellt wird. Die geschilderten, eher unübersichtlichen Marktbedingungen für Markt- und Sozialforschung lassen im europäischen Umfeld sowie im selbst für Experten nicht klaren Konjunkturverlauf den Weg offen für Unsicherheitsfaktoren. Dies trifft vor allem auf Marktforschungsprojekte zu. Insofern ist von einem höheren Risiko bei den Gesellschaften infas 360 und infas Quo auszugehen.16
Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den formulierten Erwartungen abweichen.
16 Zu den je spezifischen Risiken dieser Gesellschaften des Konzerns siehe die weiter unten dargelegten Ausführungen.
Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen immer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas-Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn bezahlt.
Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut 2015 insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € aufgestellt hatte. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Obwohl in den beiden letzten Jahren so gut wie keine Aktivitäten von Seiten des Gerichts zu verzeichnen waren, haben Anfang Januar 2019 Anhörungen stattgefunden, die darauf hinweisen, dass die Summenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als nicht rechtens angesehen werden müssen. Allerdings wurde seitens des Gerichts auch angemerkt, dass die Rechtsprechung im Allgemeinen Interviewertätigkeiten als sozialversicherungspflichtig unterstellt. Wie es sich im Besonderen im Fall infas darstellt, ist noch Gegenstand des Verfahrens, weil infas die Klage gegen die DRV nicht zurückgezogen hat, da die DRV sich einem Einigungsvorschlag seitens des Sozialgerichts nicht anschließen wollte.
Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, als unverändert gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung sind nach der Anhörung in der Prüfung und Vorbereitung.
Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden kommt von wissenschaftlichen Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatlichen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind.
Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten belasten primär das infas-Institut. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.
Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. So zum Beispiel konnte das infas-Institut ein bereits durch die Konkurrenz in Arbeit befindliches Projekt übernehmen, weil der Kunde mit der Performanz der Konkurrenz mehr als unzufrieden war. Des Weiteren weitet der Konzern seine Geschäftstätigkeiten weiter aus, beispielsweise im Aufbau der Finanzmarktforschung.
Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
Die infas 360 positioniert sich im neuen Markt "Data Driven Marketing". Mit ihrem Leistungsportfolio aus Daten und deren Analytik konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche Research, CRM und Geomarketing. Das Kerngeschäft besteht in der Lizenzierung von Daten und Applikationen, die Daten beinhalten. Dabei handelt es sich um Produkte, die bei steigender Wertschöpfung beliebig oft lizenzierbar sind. infas 360 sichtet und sammelt allgemein zugängliche Daten und kombiniert projektspezifisch alle für den Kunden relevanten Marketingdaten, national wie international. Im direkten Zugriff stehen dabei eigene Geo- und Marktdatenbanken genauso wie Datenbanken Dritter über das eigene Data Intelligence Network. Ergänzt werden diese statischen Daten um die für das Projekt wichtigen Kundendaten und die jederzeit generierbaren Ad-hoc-Daten aus der Marketingforschung. Dieser Datenmix stellt im Ergebnis einen möglichst realitätsnahen Wissenspool dar, der die betreffenden Märkte, Kunden und Potenziale von Unternehmen darstellt und analysieren lässt, so dass die gewonnenen Erkenntnisse auch für Marketing und Vertrieb in konkrete Maßnahmen umsetzbar sind.
Es wurde bereits auf die Legitimationskrise der Branche der Marktforschung aufgrund von Recherchen von Spiegel Online, fallende Umsätze und strukturelle Veränderungen des Markts, verwiesen. Noch ist nicht absehbar, ob sich daraus ein allgemeineres Risiko entwickelt, von dem eher die Gesellschaften infas 360 und infas Quo betroffen sein dürften als das infas-Institut. Dennoch dürfte das Risiko für die beiden kleineren Gesellschaften des Konzerns eher gering sein. infas Quo ist insbesondere aufgrund einer intensiven Branchenkenntnis unterwegs und erfolgreich. Ihre Vorgehensweise ist in der Regel eher qualitativ, weil es um spezifische "Insights" der Konsumenten geht.
Bei infas 360 stehen keine Befragungen wie in der traditionellen Marktforschung im Vordergrund, deren zum Teil zweifelhafte Entstehungsweisen im Brennpunkt der Spiegel Online-Recherchen standen. Im Mittelpunkt stehen allgemein zugängliche oder von den Auftraggebern zur Verfügung gestellte Daten, die dann intelligent und mit anerkannten statistischen Verfahren kombiniert werden. Damit entfallen die Risiken, die sich durch aktive Befragungen ergeben könnten. Allerdings taucht am Risikohorizont eine Fragestellung auf, die durch die Zusammenarbeit von Facebook mit der Firma Cambridge Analytics im Zusammenhang der Wahlkampagnen in den USA und offenbar auch Großbritannien aufgeworfen wurde und zum Teil heftig diskutiert wird: wie mit sensiblen Daten umgegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf Nutzung, Weitergabe und Schutz dieser Daten. In der weiteren Verarbeitung dieser Datenkrise ist mit Regulierungen zu rechnen (die allerdings auch wünschenswert sind), die aber auch neue Risiken für das Geschäftsfeld der infas 360 beinhalten können. Derzeit sind diese Risiken allerdings noch nicht fassbar oder konkret operationalisierbar.
Auf die Situation in der deutschen Marktforschung wurde bereits ausführlich eingegangen.17Genau aus der beschriebenen Problemlage der deutschen Marktforschung heraus ist die Geschäftsidee der infas Quo entstanden. Unstrittig ist nämlich, dass es ein großes Bedürfnis nach vertieften "Insights" gibt. Darin liegen auch die Chancen. Grundlegende Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sind dabei eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung. Mitte des Jahres wurde vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Marktforschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen die Entscheidung getroffen, ein eigenes Online-Panel aufzubauen. Das Online-Panel bedient sich eines einheitlichen Portals, das mit neuesten Technologien angereichert ist.
Die Marktrisiken werden aufgrund des innovativen Ansatzes von infas Quo eher als gering eingeschätzt, weil es ja gerade das Merkmal der Vorgehensweise ist, in innovativer Art auf die sehr spezifischen Kundenbedürfnisse einzugehen. Dazu gesellt sich eine hohe Expertise, die in der Gesellschaft zusammengefasst werden konnte. Erste Erfolge scheinen dem Optimismus recht zu geben: Beispielsweise wird ein Teil des Panels bereits von interessierten Kunden vorfinanziert.
17 Siehe Kapitel "Wirtschaftsbericht".
Die neu erworbene Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (L+T) ist wie auch infas 360 im Geschäftsfeld Geomarketing tätig. Die von L+T über Jahrzehnte entwickelte und optimierte Software EasyMap ist in Deutschland (und teilweise Österreich) tausendfach im Einsatz. Die zukünftig gemeinsame Kundenakquise wird die beiden Unternehmen zusammen zum führenden Player am Markt etablieren. Dabei stehen Cross-Selling und Internationalisierung im Fokus der Strategie. Zugleich kann sich infas 360 die Bereiche Data & Analytics weiter ausbauen. Im eher schwierigen Marktforschungsumfeld wird man sich zukünftig auf die automatisierte Erhebung mobiler Daten und deren Analyse (Mobile Data & Analytics) konzentrieren.
Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, wurde erstmals eine unternehmensübergreifende Taskforce "Digital2020" gegründet, die unterstützt von professionellen Performance-Agenturen das gesamte Leistungsportfolio hinsichtlich digitaler Wahrnehmung und digitalen Traffics stetig verbessert und optimiert. Zentraler Bestandteil ist, die Wertschöpfungskette von Informationen von bisher Daten & Analysen sowie operative Marketingmaßnahmen hin zur 360-Grad-Informationsbasis für strategische Unternehmensentscheidungen auszubauen.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Risiko- und Chancenabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschaften und weiteren geschäftsrelevanten Annahmen wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe in 2019 in einem Korridor zwischen 30 und 34 Mio. € bewegen wird. Aufgrund des zu erwartenden positiven operativen Konzernergebnisses ist ebenfalls mit einem entsprechenden Zufluss von operativem Cashflow zu rechnen. Darauf aufbauend, erwartet der Vorstand für das Jahr 2019 eine stabile Vermögens- und Finanzlage des Konzerns, der mit den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln sein Geschäft und den Ausbau neuer Aktivitäten, insbesondere im Bereich der agilen Marktforschung und Marketingforschung, finanzieren kann. Des Weiteren plant der Konzern ein EBIT auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahrs 2018 sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) zwischen 10 und 12 Prozent für das Jahr 2019.
Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.
Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31.12.2018 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.
An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31.12.2018 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 11 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.
Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand aus einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstand ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.
Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.07.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.
Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.
Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Gemäß Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015 hatte der infas-Konzern als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrats, Vorstands und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.
Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 weiterhin eine Zielgröße von 0 Prozent festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person bestand. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 Prozent festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0 Prozent festgesetzt.
Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.
Bonn, 17. April 2019
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Aktiva
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| Tz | 31.12.2018 € |
31.12.2017 € |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| 8 Immaterielle Vermögenswerte | 871.581,63 | 781.081,50 |
| 8 Geschäfts- oder Firmenwert | 1.621.652,36 | 167.097,00 |
| 9 Sachanlagen | 624.308,00 | 387.147,50 |
| 11 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen | 55.226,19 | 97.691,42 |
| 10 Sonstige Finanzanlagen | 1,00 | 1,00 |
| 6, 12 Latente Steueransprüche | 2.273.016,13 | 3.157.380,76 |
| 12 Sonstige Vermögenswerte | 115.861,72 | 115.861,72 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 5.561.647,03 | 4.706.260,90 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| 13 Vorräte | 108.487,47 | 99.640,46 |
| 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.289.573,58 | 2.260.736,13 |
| 13 Vertragliche Vermögenswerte | 2.880.230,92 | 3.889.917,92 |
| 13 Ertragssteuerforderungen | 514,13 | 24.472,13 |
| 13 Sonstige Vermögenswerte | 432.473,26 | 691.613,82 |
| 13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.787.918,79 | 11.933.620,83 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 20.499.198,15 | 18.900.001,29 |
| 26.060.845,18 | 23.606.262,19 | |
| Passiva | ||
| Tz | 31.12.2018 € |
31.12.2017 € |
| Eigenkapital | ||
| 14 Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 |
| 14 Eigene Anteile | -548,19 | 0,00 |
| 14 Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 254.165,68 | 105.697,71 |
| 14 Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002.480,65 | -4.002.480,65 |
| 14 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.342.665,85 | -1.375.392,00 |
| 14 Konzernbilanzgewinn | 4.134.043,84 | 2.694.409,65 |
| Eigenkapital gesamt | 8.042.514,83 | 6.422.234,71 |
| Langfristige Schulden | ||
| 15 Rückstellungen für Pensionen | 5.153.274,39 | 4.979.886,00 |
| 16 Latente Steuerschulden | 910.432,27 | 780.824,98 |
| 16 Kaufpreisverbindlichkeit langfristig | 480.000,00 | 0,00 |
| Langfristige Schulden gesamt | 6.543.706,66 | 5.760.710,98 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| 17 Ertragssteuerschulden | 350.725,87 | 90.480,00 |
| 17 Sonstige Rückstellungen | 1.489.583,34 | 1.235.086,22 |
| 19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 690.265,53 | 792.530,06 |
| 19 Vertragliche Verbindlichkeiten | 5.689.361,07 | 6.607.578,67 |
| 19 Sonstige Verbindlichkeiten | 3.254.687,88 | 2.697.641,55 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 11.474.623,69 | 11.423.316,50 |
| 26.060.845,18 | 23.606.262,19 |
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| Tz | € | 2018 € |
2017 € |
|---|---|---|---|
| 19 Umsatzerlöse | 29.343.753,65 | 29.324.847,06 | |
| 20 Andere aktivierte Eigenleistungen | 285.764,13 | 287.457,16 | |
| 21 Sonstige betriebliche Erträge | 44.986,54 | 37.328,61 | |
| 22 Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen | -11.028.671,63 | -13.877.963,55 | |
| 23 Personalaufwand | -10.023.418,47 | -8.308.203,29 | |
| 24 Abschreibungen | -824.989,01 | -472.343,10 | |
| 25 Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.066.184,88 | -3.798.265,53 | |
| 26 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen | -42.465,23 | -46.332,00 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 3.688.775,10 | 3.146.525,36 | |
| 27 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.692,58 | 22.106,59 | |
| 27 Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -99.058,08 | -90.376,28 | |
| 27 Finanzergebnis | -97.365,50 | -68.269,69 | |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 3.591.409,60 | 3.078.255,67 | |
| 28 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.373.307,44 | -1.190.571,75 | |
| Konzernjahresüberschuss/-Gesamtergebnis | 2.218.102,16 | 1.887.683,92 | |
| 31 Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) | 0,25 | 0,21 |
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| 2018 € |
2017 € |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 2.218.102,16 | 1.887.683,92 |
| Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen | 48.845,00 | 169.559,00 |
| Latente Steuereffekte | -16.118,85 | -55.920,00 |
| Sonstiges Konzernergebnis | 32.726,15 | 113.639,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 2.250.828,31 | 2.001.322,92 |
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| Tz | 2018 € |
2017 € |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor Steuern | 3.591.409,60 | 3.078.255,67 |
| 24 Abschreibungen | 824.989,01 | 472.343,10 |
| 15, 18 Erhöhung/Verminderung der Rückstellungen | 337.765,12 | 85.592,22 |
| 27 Zinsaufwendungen/Zinserträge | 2.747,50 | 68.269,69 |
| 13 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte | -109.940,70 | -1.308.264,76 |
| 13 Veränderung vertragliche Vermögenswerte | 1.009.687,00 | -2.183.139,26 |
| 18 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten | -209.552,06 | 796.318,98 |
| 18 Veränderung vertragliche Verbindlichkeiten | -918.217,60 | -304.126,44 |
| Gezahlte Ertragssteuern | -140.166,81 | -57.613,29 |
| 11, 26 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (Ergebnis at equity) | 42.465,23 | 46.332,00 |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 4.431.186,29 | 693.967,91 |
| 13 Einzahlungen aus Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen | 200.000,00 | 100.000,00 |
| 9 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -356.430,88 | -340.874,12 |
| 9 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -508.544,51 | -167.371,98 |
| 2 Auszahlungen für die Akquisition einer Tochtergesellschaft | -278.617,25 | 0,00 |
| 27 Erhaltene Zinsen | 1.692,58 | 22.106,59 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -941.900,06 | -386.139,51 |
| 18 Auszahlungen aus der Tilgung von Bankkrediten/sonstigen Darlehen | 0,00 | -48.747,31 |
| 14 Auszahlungen zum Ankauf eigener Anteile | -3.092,37 | 0,00 |
| 14 Einzahlungen aus der Veräußerung eigener Anteile | 2.544,18 | 0,00 |
| 31 Dividendenzahlungen | -630.000,00 | 0,00 |
| 27 Gezahlte Zinsen | -4.440,08 | -90.376,28 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -634.988,27 | -139.123,59 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 2.854.297,96 | 168.704,81 |
| 13 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.933.620,83 | 11.764.916,02 |
| 13 Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 14.787.918,79 | 11.933.620,83 |
Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein.
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| Geschäftsjahr 2018 Tz 14 | Gezeichnetes Kapital € |
Eigene Anteile € |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage € |
Eigenkapitalminderung aus sonstigem Konzernergebnis € |
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme € |
Konzern-Bilanzgewinn € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2018 | 9.000.000,00 | 0,00 | 105.697,71 | -1.375.392,00 | -4.002.480,65 | 2.694.409,65 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -630.000,00 |
| Erwerb eigener Anteile | 0,00 | -548,19 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2018 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 32.726,15 | 0,00 | 2.218.102,16 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 0,00 | 148.467,97 | 0,00 | 0,00 | -148.467,97 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 9.000.000,00 | -548,19 | 254.165,68 | -1.342.665,85 | -4.002.480,65 | 4.134.043,84 |
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| Geschäftsjahr 2018 Tz 14 | Konzern-Eigenkapital € |
|---|---|
| Stand 1. Januar 2018 | 6.422.234,71 |
| Dividende für das Vorjahr | -630.000,00 |
| Erwerb eigener Anteile | -548,19 |
| Konzerngesamtergebnis 2018 | 2.250.828,31 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 8.042.514,83 |
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| Geschäftsjahr 2017 Tz 14 | Gezeichnetes Kapital € |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage € |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | 9.000.000,00 | 33.991,62 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 |
| Erwerb eigener Anteile | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2017 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 71.706,09 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 9.000.000,00 | 105.697,71 |
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| Geschäftsjahr 2017 Tz 14 | Eigenkapitalminderung aus sonstigem Konzernergebnis € |
Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme € |
Konzern-Bilanzgewinn € |
Konzern-Eigenkapital € |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | -1.489.031,00 | -4.002.480,65 | 878.431,82 | 4.420.911,79 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Erwerb eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2017 | 113.639,00 | 0,00 | 1.887.683,92 | 2.001.322,92 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 0,00 | -71.706,09 | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2017 | -1.375.392,00 | -4.002.480,65 | 2.694.409,65 | 6.422.234,71 |
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Friedrich-Wilhelm-Straße 18. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 17.04.2019 aufgestellt.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31.12.2018 direkte Beteiligungen an vier Unternehmen, die auf den Gebieten der Meinungs-, Marketing-, Markt- und Sozialforschung und dem Geomarketing tätig sind.
Der Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2018 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben.
Nach § 315e HGB i. V. m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind.
In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding Aktiengesellschaft einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich folgende Veränderungen im Konsolidierungskreis:
Erstkonsolidierung der mit Wirkung zum 31.12.2018 erworbenen Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit Sitz in Bonn, deren Geschäftsfeld (Geomarketing) das Produktportfolio des infas-Konzerns ergänzt. Die Anschaffungskosten für 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft betragen vorerst 1.580 T€. Eine Kaufpreisanpassung, abhängig von der Geschäftsentwicklung der erworbenen Gesellschaft in den folgenden zwei Jahren ist vertraglich vereinbart worden. Das Management geht derzeit davon aus, dass der Kaufpreis keiner Anpassung unterliegen wird.
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss mit dem Vorjahr, da aufgrund der vertraglichen Regelungen der wirtschaftliche Übergang der Anteile an der Gesellschaft zum 31.12.2018 und somit die erstmalige Einbeziehung in den Konzernabschluss zum Bilanzstichtag erfolgt ist.
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen der erworbenen Tochtergesellschaft entsprechen dem Bruttobetrag in Höhe von 155 T€. Es wurden Zahlungsmittel von 421 T€ übernommen. Es wurden Schulden in Höhe von 494 T€ übernommen. Diese beinhalten Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer von 104 T€, Ertragssteuerschulden in Höhe von 91 T€ sowie eine Pensionsverpflichtung in Höhe von 127 T€. Der Kaufpreis ist in Höhe von 700 T€ in 2018 gezahlt worden. Der saldierte Wert aus Kaufpreiszahlung und erworbenen Zahlungsmitteln ist gemäß IAS 7.42 in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen.
Aufgrund der zeitlichen Nähe der Transaktion zum Abschlussstichtag 31.12.2018 wurde keine detaillierte "purchase price allocation" (PPA) durchgeführt, sondern die Anschaffungskosten den bestehenden Vermögenswerten und Schulden der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH zugeordnet. Der die Summe des Reinvermögens übersteigende Betrag wurde zunächst vollständig dem Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet. Eine Allokation des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsgenerierende Einheiten zum Stichtag ist noch nicht vorgenommen worden.
In der Konzern-Segmentberichterstattung wird die Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH als neuer Geschäftsbereich (L+T) ausgewiesen.
Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen:
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| Kapitalanteil 31.12.2018 | Tätigkeit | |
|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Markt- und Sozialforschung |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Marketingforschung |
| infas Quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent | Marktforschung und strategische Beratung |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Geomarketing und Softwareentwicklung |
Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding Aktiengesellschaft, einbezogen.
Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Renditen haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen, |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.
Die infas 360 GmbH hält einen Anteil in Höhe von 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung ist den Ausführungen in Tz 11 zu entnehmen.
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt.
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den oben genannten Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der in dem fortgeschriebenen At-Equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, welche die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-Equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen.
Im Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzieller Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen haben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 5 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle.
Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung.
Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt.
Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungswerten getroffen.
Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding Aktiengesellschaft statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plänen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen.
Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich Fair Value der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- und Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungsgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durchzuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Konzerns.
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.
Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessungsausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in den Tz 6 und 28 erläutert.
Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem 01.01.2004 entstanden sind, wurden aufgrund der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Eine Wertaufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt.
Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- und Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden.
Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand verrechnet.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben.
IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Der neue Standard vereint alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Der Konzern hat IFRS 9 mit Erstanwendungszeitpunkt zum 01.01.2018 prospektiv angewandt. Er hat die Vergleichsinformation, die weiterhin nach IAS 39 ausgewiesen werden, nicht angepasst.
Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen.
Der infas-Konzern stuft beim erstmaligen Ansatz finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Einstufung ist vom Geschäftsmodell des Unternehmens und der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie deren vertraglichen Zahlungsströmen abhängig. Finanzielle Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert wird gehalten mit der Absicht, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. |
| ― | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zahlungspunkten und -strömen. |
Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestufte finanzielle Vermögenswerte sind im infas-Konzern Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente.
Finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen sind:
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistung |
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlichkeit getilgt ist.
Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rücklagen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buchwert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen.
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hieraus ergaben sich keine Abweichungen zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten.
Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 13); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist.
Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt. Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. Auf den Vorratsbestand wurde wie im Vorjahr keine Wertberichtigung vorgenommen.
Die vertraglichen Vermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt mit den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Auftragskosten, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Auftragskosten beinhalten die direkt zurechenbaren Aufwendungen, die pro Projekt auf separaten Kostenträgern erfasst werden. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine Verpflichtung aus Aufträgen in Bearbeitung angesetzt.
Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt seitdem vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der Optimierung des Controllings, nicht mehr nur nach der Zero-Profit-Margin-Methode, sondern - sofern das wirtschaftliche Ergebnis beim jeweiligen Projekt zuverlässig geschätzt werden kann - nach einer input-basierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Projekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten.
Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand wird im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Fall langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen.
Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Aus der Anwendung der zeitraumbezogenen Methode mit anteiliger Gewinnrealisierung wird in 2018 ein positiver Effekt in den Umsatzerlösen in Höhe von 317 T€ realisiert. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten.
Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind.
Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "vertraglichen Vermögenswerte" (im Vorjahr: "Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo") oder als Passivposten "Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern, wenn die Leistung erbracht ist.
Die vom Konzern abgeschlossenen Miet- und Leasingverträge werden entweder als "finance lease" oder als "operating lease" qualifiziert. Soweit bei den Leasingverhältnissen alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Konzern als Leasingnehmer übergegangen sind, wird ihm das wirtschaftliche Eigentum zugerechnet. Das Leasingobjekt sowie die hiermit in Zusammenhang stehenden Leasingverbindlichkeiten werden beim Konzern bilanziert (finance lease). Alle übrigen Leasingvereinbarungen werden als operating lease erfasst. Die laufenden Leasingraten werden in diesem Fall bei Anfall aufwandswirksam erfasst.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 ("Income Taxes") erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wird laufender Ertragssteueraufwand des Konzerns in Höhe von 333 T€ (Vorjahr 139 T€) ausgewiesen. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzugrenzen. Berücksichtigt werden die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden.
Mit Übernahme der Anteile der Minderheitsgesellschafter der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft begründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 Prozent mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG).
Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2018 ca. 5,7 Mio. € (Vorjahr 8,5 Mio. €) und ca. 1,5 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen T€ 1.158 (Vorjahr 2.075 T€). Dabei wurden wie im Vorjahr ein Steuersatz von 32,98 Prozent und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen nach IFRS und den steuerlichen Vorschriften von 2.964 T€ (Vorjahr 2.890 T€) und betragen 977 T€ (Vorjahr 953 T€).
Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH betragen zum 31.12.2018 1.208 T€ (Vorjahr 1.423 T€) bzw. 1.204 T€ (Vorjahr 1.421 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der in 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur in Höhe von 62 T€ (Vorjahr 129 T€) erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH. Aktive latente Steuern in Höhe von 337 T€ (Vorjahr 340 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in Höhe von 1.021 T€ nicht genutzt.
Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas Quo GmbH betragen zum 31.12.2018 849 T€ bzw. 849 T€. Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der in 2017 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur in Höhe von 75 T€ erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas Quo GmbH. Aktive latente Steuern in Höhe von 204 T€ kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in Höhe von 620 T€ nicht genutzt.
Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden in Höhe von 213 T€ (Vorjahr 189 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Projekterlöse in Höhe von 642 T€ (Vorjahr 537 T€) erfasst.
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2018 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1) |
|---|---|---|---|
| Diverse | Verbesserungen zu IFRS (Zyklus 2014-2016) | Februar 2018 | 01.01.2017/01.01.2018 |
| IFRS 4 | Anwendbarkeit von IFRS 9 mit IFRS 4 | September 2016 | 01.01.2018 |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | Juli 2014 | 01.01.2018 |
| IAS 40 | Anpassungen zu Transfer von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | Dezember 2016 | 01.01.2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Mai 14 und September 15 | 01.01.2018 |
| IFRS 15 | Klarstellungen zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden | April 2014 | 01.01.2018 |
| IFRS 2 | Klarstellung und Bewertung von share-based payment Transaktionen | Juni 2016 | 01.01.2018 |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren.
Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben.
Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Standard für Versicherungsgeschäft | Mai 2017 | 01.01.2021 |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | Januar 2014 | Keine Einführung bis zum finalen Standard |
| IAS 19 | Änderungen beim Pensionsplan | Februar 2018 | 01.01.2019 |
| Rahmenkonzept | Diverse Überarbeitungen | März 2018 | 01.01.2020 |
| IFRS 3 | Änderungen bei Bestimmungen, ob Geschäftsbetrieb oder Gruppe von Vermögenswerten vorliegt | Oktober 2018 | 01.01.2020 |
| IAS 1 und IAS 8 | Vereinheitlichung Definition Wesentlichkeit | Oktober 2018 | 01.01.2020 |
| IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen Investor und assoziierten Unternehmen | September 2014 | Auf unbestimmt Zeit verschoben |
Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Änderungen Finanzinstrumente | Oktober 2017 | 01.01.2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bei Ertragsteuern | Juni 2017 | 01.01.2019 |
| IAS 28 | Anpassung Klassifikationen | Oktober 2017 | 01.01.2019 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Oktober 2017 | 01.01.2019 |
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch die Gesellschaft hat ergeben, dass sich mit Ausnahme der im Folgenden genannten Standards kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung ergeben wird.
Im Hinblick auf IFRS 9 gehen wir davon aus, dass sich daraus keine Auswirkung auf die Bilanzierung der infas Holding AG ergeben wird.
Die Anwendung des neuen Standards IFRS 16 - Leasingverhältnisse - wird voraussichtlich zu einer Bilanzverlängerung führen. Aufgrund der aktuellen Analyse gehen wir davon aus, dass die Right-of-Use-Assets in Summe einen Buchwert von 2,7 Mio. € erreichen werden Die erwartete Leasingverbindlichkeit wird in nahezu gleicher Höhe erwartet. Die Auswirkung auf das EBITDA in 2019 wird voraussichtlich bei ca. 1.151 T€ liegen. Die jährlichen Leasingzahlungen sind den Ausführungen in Tz 29 zu entnehmen.
Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.
Der Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Geschäfts- oder Firmenwert. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt.
Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen die selbst erstellte Datenbank CASA sowie selbst erstellte Software und selbst erstellte Online-Panels, die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.
Entsprechend den Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 und um eventuelle Wertminderungen von Firmenwerten zu ermitteln, hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäft- und Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen sollten, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Unter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2018 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert - wie im Vorjahr -167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft entstanden ist.
Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflowplanung (5-Jahresdetailplanung sowie Fortschreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 7,83 Prozent vor Steuern (Vorjahr. 7,31 Prozent vor Steuern) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 1,25 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 5,5 bis 7,0 Prozent mit 6,25 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 1,01 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte in Höhe von 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
Der im Geschäftsjahr erstmals angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert der durch den vollständigen Erwerb der Anteile der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH entstanden ist, beläuft sich auf 1.455 T€. Aufgrund der zeitlichen Nähe der Transaktion zum Abschlussstichtag wurde keine detaillierte "purchase price allocation" durchgeführt. Die Ermittlung der Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Schulden wird im laufenden Geschäftsjahr 2019 unter entsprechender Anpassung des Geschäfts- und Firmenwerts durchgeführt. Dementsprechend wurde diesbezüglich kein Impairment-Test durchgeführt.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Zugänge Erstkonsolidierung T€ |
Stand 31.12.2018 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.047 | 71 | 3 | 1.121 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 0 | 1.455 | 1.622 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 990 | 286 | 0 | 1.276 |
| 2.204 | 357 | 1.458 | 4.019 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.382 | 509 | 77 | 2.944 |
| -24 | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 0 | 5 |
| 4.591 | 866 | 1.535 | 6.968 | |
| -24 |
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| Abschreibungen/Wertminderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Zugänge Erstkonsolidierung T€ |
Stand 31.12.2018 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 837 | 57 | 1 | 895 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 419 | 211 | 0 | 630 |
| 1.256 | 268 | 1 | 1.525 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.995 | 273 | 76 | 2.320 |
| -24 | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 0 | 5 |
| 3.256 | 541 | 77 | 3.850 | |
| -24 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 226 | 210 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.622 | 167 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 646 | 571 |
| 2.494 | 948 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 624 | 387 |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 3.118 | 1.335 |
Im Wesentlichen resultieren die Zugänge des Geschäftsjahres 2018 im Bereich der Sachanlagen aus der Anschaffung von Software und EDV-Ausstattung sowie im Bereich der immateriellen Vermögenswerte aus den Herstellungskosten für den Aufbau zweier eigener Panels innerhalb der infas Quo. Zudem hat sich der Geschäfts- oder Firmenwert durch den Erwerb der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH erhöht.
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
Stand 01.01.2017 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 993 | 54 | 1.047 | 775 | 62 | 837 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 0 | 167 | 0 | 0 | |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 703 | 287 | 990 | 209 | 210 | 419 |
| 1.863 | 341 | 2.204 | 984 | 272 | 1.256 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.215 | 167 | 2.382 | 1.795 | 200 | 1.995 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 |
| 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 | |
| 4.083 | 508 | 4.591 | 2.784 | 472 | 3.256 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 T€ |
Stand 31.12.2016 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 210 | 218 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 167 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 571 | 494 |
| 948 | 879 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 387 | 420 |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 1.335 | 1.299 |
Bezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den Anlagespiegel. Es handelt sich um Anteile unter 20 Prozent an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Die Anteile wurden bereits in Vorjahren auf den Fair Value von 1,00 € abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind i.H.v. 450 T€ insgesamt von den Gesellschaftern (infas 360 GmbH mit 150 T€) erfolgt. Die Anschaffungskosten für die Beteiligung betragen 160 T€. Aufbauend auf den Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at equity bewerteten Unternehmen fortgeschrieben. (vgl. auch Tz 26)
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| 01.01. des Jahres | 98 | 144 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | -43 | -46 |
| 31.12. des Jahres | 55 | 98 |
Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at equity bewerteten Anteil:
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt T€ |
Anteil infas T€ |
Gesamt T€ |
Anteil infas T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögen | 250 | 83 | 350 | 117 |
| - Davon kurzfristig | 173 | 58 | 230 | 77 |
| - Hierin "Zahlungsmittel" | 172 | 57 | 225 | 75 |
| - Davon langfristig | 77 | 25 | 120 | 40 |
| Schulden | 85 | 28 | 57 | 19 |
| - Davon kurzfristig | 85 | 28 | 57 | 19 |
| - Davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettovermögen | 165 | 55 | 293 | 98 |
| Buchwert der Beteiligung | 55 | 98 | ||
| Abschreibungen | 44 | 15 | 44 | 15 |
| Sonstige Aufwendungen | 85 | 28 | 95 | 32 |
| Jahresergebnis | -129 | -43 | -139 | -46 |
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 2.273 | 3.157 |
| Sonstige Vermögenswerte | 116 | 116 |
| Gesamt | 2.389 | 3.273 |
Die latenten Steueransprüche betreffen im Wesentlichen die aktiven latenten Ertragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz 6. und Tz 28).
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die für ein bis Juli 2020 und ein bis Februar 2023 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte.
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Vorräte | 108 | 100 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.290 | 2.261 |
| Vertraglicher Vermögenswert | 2.880 | 3.890 |
| Ertragssteuerforderungen | 1 | 24 |
| Sonstige Vermögenswerte | 432 | 691 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.788 | 11.934 |
| Gesamt | 20.499 | 18.900 |
Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 4 T€ (Vorjahr 4 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 104 T€ (Vorjahr 96 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2018 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 56 T€ (Vorjahr 10 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen in Höhe von 40 T€ (Vorjahr 9 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht.
Die sonstigen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zahlungen, die geleistet wurden, deren Leistung aber erst in 2019 erfolgt, in Höhe von 219 T€ (Vorjahr 175 T€) sowie Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 189 T€ (Vorjahr 38 T€). Der Gesamtbetrag der sonstigen Vermögenswerte teilt sich auf in finanzielle Vermögenswerte i.H.v. 208 T€ (Vorjahr 483 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 224 T€ (Vorjahr 208 T€).
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 14.788 T€ (Vorjahr 11.934 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen -0,4 Prozent bis 0,179 Prozent verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor.
Zu den "vertraglichen Vermögenswerten" vgl. Tz 5, dort: Umsatzerlöse.
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 9.000 | 9.000 |
| Eigene Anteile | -1 | 0 |
| Gewinnrücklage, gesetzliche Rücklage | 254 | 105 |
| Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.343 | -1.375 |
| Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002 | -4.002 |
| Konzernbilanzgewinn | 4.134 | 2.694 |
| Eigenkapital | 8.042 | 6.422 |
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.07.2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
Nach dem Erwerb von weiteren 15 Prozent der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 Prozent an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne herrschenden Einfluss in Höhe von 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst.
Das sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 49 T€ (Vorjahr 170 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfassung des Verlusts werden in Höhe von 16 T€ (Vorjahr 56 T€) berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr wurden durch den Konzern eigene Aktien erworben. Aufgrund eines Restbestands von 195 Stück zum 31.12.2018 wurde der Betrag in Höhe von 548,19 € nach der "cost method" im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur.
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| Stand 01.01.2018 T€ |
Aufzinsung T€ |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste T€ |
Zugang aus Lutum + Tappert DV Beratung GmbH T€ |
31.12.2018 T€ |
|---|---|---|---|---|
| 4.980 | 95 | -49 | 127 | 5.153 |
Die Pensionsrückstellung wurde für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern gebildet und umfasst Alters- und Invalidenrente nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Der Anspruch auf Altersrente wird erworben, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze endet. Die Altersrente bemisst sich in einem Prozentsatz des vereinbarten Monatsgehalts.
Bei der im Rahmen des vollständigen Erwerbs der Anteile der Lutum+ Tappert DV Beratung GmbH zugegangenen Pensionsrückstellung handelt es sich um Versorgungszusagen gegenüber den ausgeschiedenen Geschäftsführern der Gesellschaft und umfasst eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (leistungsbezogene Zusage). Die Altersversorgung umfasst einen vereinbarten Betrag und beginnt mit Dienstzeitende oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze.
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| Biometrische Rechnungsgrundlagen laut Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck | 31.12.2018 % |
Vorjahr % |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,95 | 1,9 |
| Entgelttrend | 2,5 | 2,5 |
| Rententrend | 0,0-1,5 | 1,5 |
Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung.
Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Gewinns. Die Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns in Höhe von 49 T€ (Vorjahr 169 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand (95 T€; Vorjahr 88 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt:
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| DBO 01.01. | 4.980 | 5.061 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Zinsaufwand (erfolgswirksam) | 95 | 88 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen | -29 | -20 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -20 | -149 |
| Zugang aus Lutum + Tappert (DBO) | 853 | 0 |
| Zugang aus Lutum + Tappert (plan asset) | -726 | 0 |
| DBO 31.12. | 5.153 | 4.980 |
Die Entwicklung der "defined benefit obligation" (DBO) ist aus folgender Übersicht ersichtlich:
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| Finanzierungsstand | 2018 T€ |
2017 T€ |
2016 T€ |
2015 T€ |
2014 T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungsumfang für Pensionen (DBO) | 5.153 | 4.980 | 5.061 | 4.349 | 4.174 |
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte.
Der Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 Prozent würde im Jahr 2018 zu folgenden DBO führen.
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| Anstieg um 0,5 Prozent Mio. € |
Rückgang um 0,5 Prozent Mio. € |
|
|---|---|---|
| Diskontierungssatz | 5,4 | 6,4 |
| Rententrend | 6,3 | 5,5 |
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steuerschulden | 910 | 781 |
| Kaufpreisverbindlichkeit langfristig | 480 | 0 |
| Gesamt | 1.390 | 781 |
Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 28.
Bei den ausgewiesenen Ertragssteuerschulden in Höhe von 351 T€ (Vorjahr 90 T€) handelt es sich im Wesentlichen um die zu erwartende Körperschaftsteuerund Gewerbesteuerzahlung für das Jahr 2018.
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| Kurzfristige Rückstellungen | Stand 01.01.2018 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
Zugang Erstkonsolidierung T€ |
Stand 31.12.2018 T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berufsgenossenschaft | 10 | 10 | 0 | 24 | 0 | 24 |
| Jahresabschluss | 127 | 124 | 3 | 124 | 7 | 131 |
| Prozessrisiko | 1.060 | 0 | 0 | 121 | 0 | 1.181 |
| Übrige Rückstellungen | 38 | 16 | 1 | 129 | 4 | 154 |
| 1.235 | 150 | 4 | 398 | 11 | 1.490 |
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Prozessrisiken, die zum 31.12.2018 einen Betrag in Höhe von 1.181 T€ umfasst. Diese Prozessrisiken betreffen insbesondere einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung hinsichtlich der Behandlung freiberuflich tätiger Mitarbeiter. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Nachgang zu einer Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € gestellt. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Die diesen Rückstellungen zugrunde liegenden Verpflichtungen werden voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten fällig.
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 690 | 793 |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 5.689 | 6.608 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.255 | 2.698 |
| Gesamt | 9.634 | 10.099 |
Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 22.276 T€ (Vorjahr 28.925 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (in 2018: insgesamt 26.207 T€) abgezogen, so dass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögenswert in Höhe von 2.880 T€) oder negativer Saldo (Vertragliche Verbindlichkeit 5.689 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 5, dort: Umsatzerlöse.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 9.634 T€ (Vorjahr 10.099 T€) beinhalten finanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 3.810 T€ (Vorjahr 3.390 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 5.824 T€ (Vorjahr 6.709 T€).
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| Finanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 690 | 793 |
| Verbindlichkeiten Personal | 1.400 | 843 |
| Kaufpreisverbindlichkeit | 400 | 0 |
| Verbindlichkeiten Steuern | 1.093 | 1.340 |
| Sonstige | 227 | 414 |
| Gesamt | 3.810 | 3.390 |
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| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 5.689 | 6.608 |
| Lohnsteuerverbindlichkeiten | 135 | 101 |
| Gesamt | 5.824 | 6.709 |
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | 29.344 | 29.325 |
Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 13.247 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Hieraus resultiert ein positiver Effekt auf die Umsatzerlöse in Höhe von 317 T€. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 30 dargestellt.
Ausgewiesen werden die im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten für die Entwicklung zweier Online Panels, die zukünftig in der Marktforschung des Geschäftsbereich infas Quo eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus wurden 57 T€ für selbst erstellte Software des Geschäftsbereichs infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft erfasst, vgl. Tz 5, Tz 8 und Tz 9. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten im Aufwand erfasst.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 5 | 7 |
| Erträge aus Beitragserstattungen Vorjahre | 9 | 17 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 0 | 0 |
| Erträge aus Sachbezügen | 21 | 13 |
| Übrige | 10 | 0 |
| Gesamt | 45 | 37 |
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 11.029 | 13.878 |
| Gesamt | 11.029 | 13.878 |
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 8.231 | 6.780 |
| Soziale Abgaben | 1.494 | 1.306 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 298 | 222 |
| Gesamt | 10.023 | 8.308 |
Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt.
Im Geschäftsjahr 2018 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer 576 T€ (Vorjahr 534 T€). Daneben wurden weitere 4 T€ (Vorjahr 4 T€) in Direktversicherungen eingezahlt.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 316 | 272 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 225 | 200 |
| Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte | 284 | 0 |
| Gesamt | 825 | 472 |
Bei der Abschreibung auf finanzielle Vermögenswerte handelt es sich um die Abschreibung des gestundeten Darlehens gegenüber der action press gmbh & co kg, vgl. Tz 13.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 519 | 360 |
| Werbe- und Reisekosten | 406 | 387 |
| Versand- und Telefonkosten | 711 | 540 |
| Raum- und Nebenkosten | 1.143 | 1.331 |
| Fremdarbeiten und Verwertungsgebühren | 0 | 48 |
| Miet- und Leasingaufwendungen | 48 | 33 |
| EDV-Wartungskosten | 491 | 431 |
| Aufwand für Lizenzen | 69 | 82 |
| Kosten der Hauptversammlung, Pressemitteilungen | 40 | 55 |
| Aufsichtsratsvergütungen einschließlich Auslagen | 102 | 124 |
| Versicherungen, Beiträge | 58 | 79 |
| Übrige | 479 | 328 |
| Gesamt | 4.066 | 3.798 |
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | -43 | -46 |
Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen zu Tz 11.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2 | 22 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -4 | -1 |
| Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | -95 | -89 |
| Gesamt | -97 | -68 |
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und beinhalten im Wesentlichen Steuerforderungen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert" und enthalten im Wesentlichen Negativzinsen und Steuerverbindlichkeiten. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 35.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -333 | -139 |
| Veränderung latente Steuern | -1.040 | -1.052 |
| Gesamt | -1.373 | -1.191 |
Der Ertragssteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen.
Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,83 Prozent zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem individuellen Steuersatz pro Gesellschaft ermittelt worden. Durchschnittlich wurde der Gewerbesteuersatz mit 17,15 Prozent wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2018 wie auch im Vorjahr 32,98 Prozent.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die entsprechend den Erläuterungen zu Tz 6 latenten Steuern.
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen | 2.273 | 3.157 |
| Passive latente Steuern | ||
| Aus temporären Differenzen | 910 | 781 |
Aktive und passive latente Steuern resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind:
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| Aktive latente Steuern | 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verlustvorträge | 1.837 | 2.544 |
| Pensionsrückstellung | 977 | 953 |
| Bruttowert | 2.814 | 3.497 |
| Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern/ nicht angesetzte aktive latente Steuern | -541 | -340 |
| Gesamt | 2.273 | 3.157 |
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| Passive latente Steuern | 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Firmenwerte | 55 | 55 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 213 | 189 |
| Umbewertung vertraglicher Vermögenswert | 642 | 537 |
| Gesamt | 910 | 781 |
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich auf 1.158 T€ (Vorjahr 2.075 T€) aus dem Teilbereich infas-Institut, aus dem Segment infas 360 auf 62 T€ (Vorjahr 129 T€) sowie aus dem Geschäftsbereich infas Quo auf 75 T€ (Vorjahr 0T€). Daneben bestehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 977 T€ (Vorjahr 953 T€).
Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsdifferenz bezüglich der Gewinnrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode in IFRS 15 in Höhe von 642 T€. Des Weiteren resultieren die passiven latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmenwerten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Die passiven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 910 T€ (Vorjahr 781 T€) angesetzt.
Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2018 und 2017 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung:
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| 2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 3.591 | 3.078 |
| Konzernsteuersatz in Prozent | 32,98% | 32,98% |
| Rechnerischer Ertragssteueraufwand | 1.184 | 1.016 |
| Erhöhung/Minderung des Steueraufwands durch: | ||
| - Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 116 | 35 |
| - Steuern Vorjahre | -58 | 0 |
| - Nichtansatz von aktiven latenten Steuern | 116 | 139 |
| - Sonstige | 16 | 1 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.373 | 1.191 |
| Steuerquote in Prozent | 38,24% | 38,69% |
Der Konzern nutzt gemietete Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie Büroausstattung im Rahmen von Mietverträgen, die als "operating leases" qualifiziert werden. Die folgenden Miet- und Leasingaufwendungen werden für die nächsten Geschäftsjahre auf der Basis der zum 31.12.2018 bestehenden Verträge erwartet:
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| 2018 | T€ | T€ | Vorjahr | T€ | T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 1.151 | 2018 | 1.062 | ||
| 2020 | 937 | 2019 | 1.038 | ||
| 2021 | 599 | 2020 | 844 | ||
| 2.687 | 2.944 | ||||
| nach 2021 | 616 | nach 2020 | 1.155 | ||
| 3.303 | 4.099 |
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die monatlichen Mietverpflichtungen für die genutzten Betriebsgrundstücke der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Die Mietverträge enthalten Mietverlängerungsoptionen, aber keine Kaufoptionen. Die gesamten Mietaufwendungen inkl. Nebenkosten für das Geschäftsjahr 2018 beliefen sich auf 942 T€ (Vorjahr 1.011 T€).
Die Geschäftsfelder Markt- und Sozialforschung (infas-Institut), Marketingforschung (infas 360), Untersuchung und Studien im Bereich der Marketingforschung und Durchführung von Beratungsprojekten (infas Quo) sowie die Aufwendungen der Holding sind im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus wird die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (L+T), die im Bereich Geomarketing tätig ist, als eigenes Berichtssegment dargestellt.
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| L+T T€ |
infas-Institut T€ |
infas 360 T€ |
infas Quo T€ |
Holding T€ |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 2018 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 26.781 | 2.071 | 492 | 0 | |
| Konzerninterner Umsatz | 0 | 173 | 271 | 0 | 23 | |
| Konzernumsatz | 2017 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 27.905 | 1.144 | 276 | 0 | |
| Konzerninterner Umsatz | 0 | 183 | 241 | 0 | 23 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) inklusive At-Equity-Ergebnis | 2018 | 0 | 4.951 | 35 | -341 | -956 |
| 2017 | 0 | 4.183 | -57 | -266 | -713 | |
| Zinserträge | 2018 | 0 | 14 | 0 | 0 | 132 |
| 2017 | 0 | 15 | 0 | 0 | 118 | |
| Zinsaufwendungen | 2018 | 0 | -56 | -69 | -13 | -96 |
| 2017 | 0 | -44 | -64 | -3 | -132 | |
| Ergebnis vor Steuern | 2018 | 0 | 4.909 | -34 | -354 | -920 |
| 2017 | 0 | 4.154 | -122 | -269 | -727 | |
| Ertragssteuern | 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 | -333 |
| 2017 | 0 | -1 | 0 | 0 | -138 | |
| Segmentvermögen | 2018 | 578 | 18.320 | 1.784 | 345 | 19.877 |
| 2017 | 0 | 18.544 | 1.571 | 121 | 16.107 | |
| Segmentschulden | 2018 | 276 | 16.373 | 2.758 | 918 | 6.164 |
| 2017 | 0 | 16.333 | 2.555 | 341 | 6.547 | |
| Abschreibungen | 2018 | 0 | 268 | 264 | 9 | 284 |
| 2017 | 0 | 207 | 260 | 4 | 1 | |
| Mitarbeiter | ||||||
| (Jahresdurchschnitt) | 2018 | 0* | 135 | 19 | 11 | 3 |
| 2017 | 0 | 115 | 15 | 5 | 3 |
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| Konsolidierung T€ |
Konzern T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernumsatz | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 29.344 |
| Konzerninterner Umsatz | -467 | 0 |
| Konzernumsatz | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 29.325 |
| Konzerninterner Umsatz | -447 | 0 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) inklusive At-Equity-Ergebnis | 0 | 3.689 |
| 0 | 3.147 | |
| Zinserträge | -144 | 2 |
| -111 | 22 | |
| Zinsaufwendungen | 135 | -99 |
| 153 | -90 | |
| Ergebnis vor Steuern | -9 | 3.592 |
| 42 | 3.078 | |
| Ertragssteuern | -1.040 | -1.373 |
| -1.052 | -1.191 | |
| Segmentvermögen | -17.117 | 23.787 |
| -15.918 | 20.425 | |
| Segmentschulden | -9.732 | 16.757 |
| -9.463 | 16.313 | |
| Abschreibungen | 0 | 825 |
| 0 | 472 | |
| Mitarbeiter | 0 | |
| (Jahresdurchschnitt) | 0 | 168 |
| 0 | 138 |
* Das Segment wurde zum 31.12.2018 als eigenes Segment aufgenommen. Der Einbezug des Durchschnitts der Mitarbeiter ist dementsprechend unterblieben.
Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt- und Sozialforschung und Marketingforschung aufgeteilt. Das Geschäftssegment Markt- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment Marketingforschung umfasst die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2014 neu gegründeten infas 360 GmbH. Die im Geschäftsjahr 2017 gegründete infas Quo GmbH wird als eigenständiges Segment berichtet und umfasst die Untersuchung und Studien im Bereich der Marketingforschung sowie die Durchführung von Beratungsprojekten der Kunden. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbenen Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH betätigt sich auf dem Gebiet des Geomarketings und stellt für den Konzern ein eigenständiges Geschäftssegment dar. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden.
Im Segment infas 360 ist das At-Equity-Ergebnis in Höhe von -43 T€ (Vorjahr: -46 T€) enthalten. Der Buchwert der At-Equity-Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 55 T€ (Vorjahr: 98 T€).
Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 2.273 T€ (Vorjahr 3.157 T€) und den Ertragssteuerforderungen von 1 T€ (Vorjahr: 24 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 910 T€ (Vorjahr: 781 T€), den Ertragssteuerschulden von 351 T€ (Vorjahr: 90 T€) und dem Eigenkapital von 8.043 T€ (Vorjahr: 6.422 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten.
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:
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| 31.12.2018 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | T€ | 2.218 | 1.888 |
| Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien | Tausend Aktien | 9.000 | 9.000 |
| Ergebnis je Aktie | €/Aktie | 0,25 | 0,21 |
| Vorgeschlagene Dividende je Aktie | €/Aktie | 0,08 | 0,07 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende für das Vorjahr in Höhe von 630 T€ ausgezahlt.
Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,25 (Vorjahr: 0,21).
Weder zum 31.12.2018 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch.
Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000.
Im Geschäftsjahr 2018 waren im Konzern durchschnittlich 168 (Vorjahr 138) Angestellte beschäftigt, davon 3 (Vorjahr 3) Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften.
Angaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding Aktiengesellschaft mehr als 20 Prozent der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis):
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| Nominalkapital T€ |
Anteile % |
Eigenkapital T€ |
Jahresergebnis T€ |
Stichtag Jahresabschluss | |
|---|---|---|---|---|---|
| infas Institut für angewandt Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 404 | 34 | 31.12.2018 |
| infas 360 GmbH | 50 | 100 | -974 | 9 | 31.12.2018 |
| infas Quo GmbH | 50 | 100 | -574 | -354 | 31.12.2018 |
| Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH | 26 | 100 | 210 | 31.12.2018 | |
| BNS - Business Network Solutions GmbH | 30 | 33,33 | 164 | -129 | 31.12.2018 |
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:
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| Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf | >20 Prozent |
| Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn | >20 Prozent |
| PEN GmbH, Heidelberg | >10 Prozent |
| Hans-Herbert Döbert, München | >10 Prozent |
| Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg | >5 Prozent |
Gemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können.
Im Geschäftsjahr 2018 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben.
Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 37.
In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt.
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
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| Bewertung nach IFRS 9 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2018 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2018 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 116 | 116 | 116 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 116 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.290 | 2.290 | 2.290 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 2.290 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 208 | 208 | 208 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 208 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.788 | 14.788 | 14.788 | ||
| Fortgeführte Anschaffungskosten | 14.788 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 690 | 690 | 690 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 690 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.120 | 3.120 | 3.120 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 3.120 |
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| Bewertung nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2017 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 116 | 116 | 116 | ||
| Kredite und Forderungen | 116 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.261 | 2.261 | 2.261 | ||
| Kredite und Forderungen | 261 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 483 | 483 | 483 | ||
| Kredite und Forderungen | 483 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.934 | 11.934 | 11.934 | ||
| Kredite und Forderungen | 11.934 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 793 | 793 | 793 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 793 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.597 | 2.597 | 2.597 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 2.597 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Die den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zugeordneten Kategorien sind in der vorstehenden Tabelle angegeben.
Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dar. Hierin sind keine Ergebniseffekte aus Finance Lease und aus Derivaten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bewertungskategorie nach IFRS 9/ IAS 39 angehören.
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| 31.12.2018 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten/ Kredite und Forderungen | 2 | 22 |
Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Kredite und Forderungen" resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen.
Finanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen.
Die Gesellschaft ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt:
Das Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbestand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch periodische Liquiditätsplanung.
Liquiditätsrisiken bestehen im Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns in Höhe von 11.475 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 20.499 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt.
Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken:
Der Konzern finanziert sein Geschäft im Wesentlichen mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Die Gesellschaft legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tagesgeldzinssätze.
Marktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen bei der Gesellschaft nicht.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
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| Vorstand: | Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, Alleinvorstand, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH und infas Quo GmbH. |
| Aufsichtsrat: | Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Mitglied des Aufsichtsrats der DI Deutschland.Immobilien AG, Hannover, sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, München. |
| Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partners AG, St. Gallen sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG, München. Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin. |
Die Bezüge des Vorstands Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) beinhalten ein Fixum von 324 T€ (Vorjahr 324 T€) und variable Bezüge von 126 T€ (Vorjahr 129 T€). Daneben wurden Herrn Smid Sachbezüge von 8 T€ (Vorjahr 7 T€) gewährt.
Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind 5.026 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 15).
Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2018 102 T€ (Vorjahr 124 T€).
Die in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses.
Die Gesellschaft hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 89 T€ (Vorjahr 67 T€) für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei um die Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe mit 69 T€ (Vorjahr 67 T€) sowie um sonstige Leistungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 0 T€).
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 21.12.2018 beschlossen, den bisherigen Alleinvorstand der Gesellschaft, Herrn Menno Smid, für weitere 3 Jahre zum Vorstand der Gesellschaft zu bestellen. Eine entsprechende Vertragsverlängerung wurde von beiden Seiten unterzeichnet. Herr Smid wird zukünftig als CEO der Gesellschaft fungieren. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herrn Alexander Mauch für 3 Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt. Herr Mauch wird als CFO federführend für den Bereich Finanzen zuständig sein. Ein entsprechender Anstellungsvertrag zwischen Herrn Mauch und der infas Holding Aktiengesellschaft wurde ebenfalls unterzeichnet.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i. V. m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, 17. April 2019
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Menno Smid
Alexander Mauch
Wir haben den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 geprüft. Die in Abschnitt VI des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Bewertung der vertraglichen Vermögenswerte nach IFRS 15
2) Bewertung der sonstigen Rückstellungen
In dem Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31.12.2018 sind vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15 in Höhe von EUR 2,9 Mio. ausgewiesen. Der Posten spiegelt die offenen Projekte mit aktivischem Saldo zum Bilanzstichtag wider. Die Bewertung erfolgt seit 2017, insbesondere aufgrund der Optimierung des internen Controllings, nicht mehr nur nach der zeroprofit margin Methode, sondern, sofern das wirtschaftliche Ergebnis bei dem jeweiligen Projekt zuverlässig geschätzt werden kann, nach einer inputbasierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Die infas Holding Aktiengesellschaft ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die bis zur Fertigstellung des Projektes noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag und die Bewertung und Bestimmung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente.
Die Angaben der Gesellschaft im Anhang zu den Bewertungsgrundlagen sind unter anderem in dem Abschnitt "Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" enthalten.
In die Bewertung der vertraglichen Vermögenwerte fließen zum Teil bewertungsrelevante Parameter ein, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen verbunden sind. Bereits geringe Änderungen der bewertungsrelevanten Parameter können zu wesentlichen Änderungen der resultierenden beizulegenden Zeitwerte führen. Aufgrund der bestehenden Schätzunsicherheiten und der Ermessensbehaftung besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erfolgswirksam erfassten Änderungen der beizulegenden Zeitwerte nicht in einer angemessenen Bandbreite liegen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Beurteilung des internen Bewertungsverfahrens im Hinblick auf die Konformität mit IFRS 15, der Richtigkeit und Vollständigkeit der verwendeten Daten zu den jeweiligen Projekten sowie der Angemessenheit der verwendeten Bewertungsparameter, wie z. B. erwartete Auftragserlöse, erwartete Kosten bis zur Fertigstellung der Projekte sowie Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung in ausgewählten Einzelfällen rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beurteilt. Die Bewertungsparameter wurden anhand von Vertragsunterlagen, Controllingauswertungen sowie Gesprächen mit dem Vorstand der Gesellschaft kritisch hinterfragt. Wir haben die jeweils angewandte Methodik zur Ermittlung des Leistungsfortschritts im Hinblick auf die Konformität mit IFRS 15 beurteilt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, ein sachgerechtes Bewertungsverfahren implementiert hat, das geeignet ist, IFRS konforme Bewertungen der vertraglichen Vermögenswerte nach IFRS 15 zu ermitteln. Die Bewertung der ausgewiesenen vertraglichen Vermögenswerte ist auf Basis der getroffenen Annahmen sachgerecht abgeleitet und stimmt mit unseren Erwartungen überein.
In dem Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, zum 31.12.2018 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. ausgewiesen. Die Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung eines Risikos erforderlich ist, ist dabei in hohem Maße durch Unsicherheiten geprägt. Der nachfolgende Sachverhalt bezüglich der Deutschen Rentenversicherung ist vor allem aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung.
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Nachgang einer Prüfung einen Bescheid über nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in 2015 in Höhe von EUR 2,9 Mio. für die Jahre 2008 bis 2011 gestellt. Das Verfahren ist vor dem Sozialgericht Köln seit 2017 anhängig. Die Vollziehung wurde von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag ausgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, hat im Konzernabschluss eine Risikovorsorge für diesen Sachverhalt unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Die Erläuterungen zu diesem Sachverhalt finden sich im Konzernanhang unter dem Absatz zu kurzfristigen Schulden. Das Ergebnis der Risikovorsorge ist in hohem Maße von der Einschätzung und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft geprägt, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Risikoeinschätzung sowie die bilanzielle Darstellung des Sachverhaltes mit der Deutschen Rentenversicherung umfasst, beurteilt. Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Vorstand sowie Mitarbeitern der Gesellschaft hierzu geführt und die Berechnungsunterlagen eingeholt. Wir haben die Berechnung nachvollzogen sowie die einfließenden Parameter hinsichtlich ihrer sachgerechten Anwendung und Angemessenheit beurteilt. Im Zusammenhang mit dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung wurde darüber hinaus eine externe Rechtsanwaltsbestätigung zum Bilanzstichtag angefordert sowie der Schriftverkehr zwischen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und der Deutschen Rentenversicherung eingesehen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Einschätzungen und Bewertungsparameter hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die Höhe der Rückstellung für diesen Sachverhalt zu rechtfertigen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht |
die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 06.07.2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15.01.2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."
Bonn, 17. April 2019
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtige Personalfragen, informiert. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern mit der auf der Hauptversammlung am 06.07.2018 verkündeten Strategie 2021 auch die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des infas Konzerns durch internes und externes Wachstum geschaffen und durch die noch im Geschäftsjahr 2018 vollzogene Akquisition der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH mit der Umsetzung bereits begonnen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat nicht nur die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Alleinvorstand Menno Smid bis zum 31.12.2021 verlängert, sondern auch Herrn Alexander Mauch bis zum 31.12.2021 zum Finanzvorstand der infas Holding AG bestellt.
Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018 gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Oliver Krauß erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und drei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von zwei weiteren Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert und weitere Entscheidungen u.a. im Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13.03.2018 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Umbruchs des Marktforschungsmarktes und die daraus für den infas Konzern zu ziehenden Schlussfolgerungen. Weiter war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung die Strategie 2021, deren Umsetzbarkeit und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten.
In der Sitzung am 20.04.2018 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2017 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage-und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit den Pensionsansprüchen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds.
Gegenstand der Sitzung am 06.07.2018 war die Konstituierung des Aufsichtsrats nach der zuvor auf der ordentlichen Hauptversammlung stattgefundenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.
Gegenstand der 4. Aufsichtsratssitzung am 02.08.2018 war wiederum schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die weiteren Veränderungen in der Marktforschung und welche Konsequenzen dies für die infas Holding AG haben könnte. Zudem wurden die vom Vorstand zwischenzeitlich ausgearbeitete Strategie zur weiteren Unternehmensentwicklung und die ersten Schritte zur Umsetzung sowie der Stand der Personalangelegenheiten besprochen.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 07.11.2018 wurde schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung im 3. Quartal 2018 sowie erneut der Stand der Personalangelegenheiten besprochen.
An allen fünf Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse auch telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 06.07.2018 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 10. April 2019 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung am 17.04.2019 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2018 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2019 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2018 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, den 17. April 2019
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 07.02.2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen auch zukünftig nicht befolgt werden sollen. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde in dieser Form abgegeben und wird den Aktionären hiermit dauerhaft zugänglich gemacht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Personen. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für den Vorstand, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Der Aufsichtsrat bezieht feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Der Vorstand erhält feste und variable Bezüge, die an die Erreichung festgelegter Umsatz- und Ergebniskennzahlen gekoppelt sind. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auch auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Personen. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt, bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand nicht festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat bis zum 30.06.2022 festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden. Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern, von denen keines eine Frau ist. Dies entspricht einer Quote von 0 %. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Größe des Unternehmens mittelfristig nicht mit einer Erweiterung des Vorstands gerechnet werden kann, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Zielgröße des Anteils von Frauen im Vorstand weiterhin bis zum 30.06.2022 mit 0% festzulegen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Bonn, im April 2019
Menno Smid, Vorstand
Alexander Mauch, Vorstand
Dr. Oliver Krauß
Für den Aufsichtsrat
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