Annual Report • May 2, 2018
Annual Report
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Friedrich-Wilhelm-Straße 18
Tel. +49 (0)228/33 60 72 39
Fax +49 (0)228/31 00 71
www.infas-holding.de
Sitz der Gesellschaft:
53113 Bonn
Vorstand der Gesellschaft: Dipl.-Soz. Menno Smid
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Oliver Krauß
Amtsgericht Bonn HRB 17379
USt.-Ident.-Nr. DE 155601174 St.
Nr. 205/5725/1339
ISIN: DE0006097108 WKN: 609710
Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main
Darstellung des Konzerns, der Geschäftstätigkeit und der Rahmenbedingungen als Ausgangspunkt für die Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage.
Der infas-Konzern besteht zum 31. Dezember 2017 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften:
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| Gesellschaft | Beteiligungsquote |
|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent |
| infas Quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent |
| BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn | 33,33 Prozent |
Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Management- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG.
Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften im Segment Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzende Bereiche tätig. Die Tochtergesellschaften erzielen ihren Umsatz im Wesentlichen im Inland und zwar an den Standorten Bonn und Nürnberg.
Im Segment der Meinungs- und Sozialforschung ist der Konzern in erster und maßgeblicher Weise mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH ("infas-Institut", "Institut"), Bonn, präsent. Die Tochtergesellschaft infas-Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, Unternehmen aller Branchen, Verwaltung auf Bundes- und Länderebene und die EU sowie die Politik allgemein erbringt.
Die infas 360 GmbH ("infas 360") ergänzt als hundertprozentige Tochter der infas Holding AG mit innovativen Forschungsansätzen das Angebot des infas Instituts für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. infas 360 verzahnt mehrere Disziplinen. Das Unternehmen sammelt, organisiert und analysiert Daten in neuer Form. Dazu kombiniert infas 360 Geomarketing, Customer Analytics und Marketingforschung. infas 360 verfolgt eine völlig neue Art der Informationsgewinnung und -aufbereitung und erfasst mit elaborierten Tools systematisch Verlaufs- und Bestandsdaten aus unterschiedlichsten Quellen. Mit einem 360-Grad-Rundumblick auf Zielgruppen, Märkte, Kunden und Potenziale werden Erkenntnisse generiert, die unmittelbar für Forschungszwecke, Marketing- und Vertriebsaktivitäten nutzbar sind. In der Verknüpfung mit Befragungsdaten eröffnen die mikrogeografisch angelegten Datenbestände auch bei sozialwissenschaftlichen Studien neue Analysezugänge. Hinzu kommen bisher nicht umsetzbare Stichprobenansätze, die mit dem Datenpool von infas 360 nunmehr möglich werden.
Im Segment der spezialisierten Marktforschung ist der Konzern seit 2017 fokussierter präsent mit der infas Quo GmbH ("infas Quo"). Dieses Unternehmen setzt sich zum Ziel strategische Managementberatung auf Basis hochwertiger und individueller Marktforschung anzubieten. Die auf 300 Quadratmetern im Nürnberger Zentrum residierende Neugründung begleitet Kunden in den Branchen Finanzen, Investitionsgüter, Handel, Transport/Logistik und FMCG (Fast Moving Consumer Goods) auf dem Weg, die Zukunft zu gestalten. infas Quo kann Unternehmen in der heutigen, komplexen Welt Wege zum Erfolg aufzeigen - mit zielgerichteten Ideen, Erfindungsreichtum, passenden Strategien und neuen Lösungen. Vom Status quo, heute, in die Zukunft - quo vadis? Grundlegendes Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sind immer eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung.
In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist der infas-Konzern mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zur sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern er evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neusten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann.
Gerade vor diesem Hintergrund ist die Arbeit des Instituts nicht nur im Bereich der Grundlagenforschung wichtig. Sie ist auch von höchster Aktualität, bedenkt man neuere politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Forschung zum rechtsgerichteten Populismus hat schon lange eine kulturelle Demarkationslinie herausgearbeitet, die zukünftig nicht nur den politischen Diskurs sondern möglicherweise auch die Ausgestaltung von Politik massiv bestimmen wird. Auf der einen Seite dieser Demarkationslinie dominiert Weltoffenheit, auf der anderen Fremdenfeindlichkeit. Diese Linie korrespondiert nicht unbedingt mit dem Rechts-Links Schema, das bisher die politischen Diskussionen bestimmte. Dennoch zeigen sich Parallelitäten und Affinitäten, die noch lange nicht analysiert sind. So zum Beispiel ist noch keineswegs klar ob nicht die Politik der Rechten Auftrieb erhält, die von einer spezifischen Organisationsform geprägt ist, die statt Bürgerbeteiligung auf starke, personalisierte Führung setzt. Darin unterscheidet sie sich deutlich von progressiven Bewegungen. Einen ersten sicherlich noch ausbaufähigen Zugang zu diesem Phänomen hat das infas Institut für Deutschland im Jahr 2017 im Auftrag der Verlagsgruppe "Die Zeit" empirisch beleuchtet, und zwar lange vor der Bundestagswahl im September 2017. Grundlage war eine ausführliche Befragung. Die Ergebnisse sind erstaunlich und stimmen nicht unbedingt mit auch in den Medien geäußerten Erwartungen überein. Es zeigt sich das Bild eines Landes, das die Krisen bislang recht gelassen abgewettert hat. Innere Spaltung, grassierender Fremdenangst oder massive Selbstzweifel sind ein Minderheitenphänomen in der Größenordnung des Wahlergebnisses der AfD. Insgesamt ist derzeit eher noch das Gegenteil richtig. In den von infas erhobenen Zahlen spiegelt sich eine Gesellschaft, die in ihrer großen Mehrheit weltoffen ist, tolerant und liberal ist. Deutlich wird dies zunächst, wenn man danach fragt, ob es so etwas wie ein "Wir-Gefühl" im Lande gibt, ein Bewusstsein von Nähe, Solidarität und Gemeinschaft. Eine deutliche Mehrheit der Befragten, hält das für wichtig, noch mehr, 65 Prozent, wünschen sich ausdrücklich, das Wir-Gefühl solle in Zukunft noch wichtiger werden. Das "Wir", das zeigen die Ergebnisse, wird im Wesentlichen durch räumliche und persönliche Nähe konstituiert. Trotz mehrerer islamistischer Anschläge, trotz aller Debatten um den Islam und seine Zugehörigkeit zu Deutschland, trotz der zunehmenden Entfremdung von der Türkei sagen 82 Prozent der Befragten, "Menschen anderer Religionen" gehörten zum "Wir" dazu. Ebenso "Homosexuelle" (80 Prozent), "Menschen mit einem ganz anderen Lebensstil" (73 Prozent), "Ausländer/Migranten" (72 Prozent). Und sogar jene Gruppe von Menschen, die die kollektive Psyche heftig bewegt hat, wird von fast drei Vierteln zum "Wir" gezählt: 71 Prozent der Befragten sagen, "Flüchtlinge" gehörten zum "Wir" dazu. Diese weitverbreitete Haltung ist allerdings nicht ohne Gegenpol. Eine relativ klar umrissene Gruppe von Bürgern vertritt entschieden andere Ansichten. Auf die Frage, ob Flüchtlinge zum "Wir" in Deutschland dazugehören, sagen 80 Prozent der AfD-Anhänger klar "Nein", bei den Anhängern der anderen Parteien sind es zwischen 15 (Grüne) und 25 Prozent (FDP). Man sieht: der Konfliktstoff entlang der beschriebenen Demarkationslinie ist kein intellektuelles Konstrukt, sondern existiert real. Ob das so bleiben wird? Wie wird Politik zukünftig darauf reagieren? Welche Konsequenzen hat das politische Handeln dann für den gesellschaftlichen Wandel und die Wahrnehmung der deutschen Gesellschaft? Alles sehr spannende Fragen, die letztendlich nur empirisch zu bestimmen sein werden und zwar mit validen Methoden.
Angesichts der jüngst in "spiegel-online" publizierten Recherchen1 über fragwürdige Praktiken von Billiganbietern in der Markt- und Sozialforschung, die insbesondere die Validität mancher Erhebungen zentral in Frage stellen, kann und muss von einem Legitimationsproblem der Branche gesprochen werden. Hiervon ist allerdings das infas-Institut nicht direkt betroffen, weil wir seit Jahrzehnten das Prinzip verfolgen, alle Erhebungen selbst zu organisieren, und kein Outsourcing aus Kostengründen zu betreiben, was insbesondere bei den "Big Four" der Branche der Fall ist. Überdies verfolgen wir eine unmissverständliche und transparente Qualitätssicherung, die auch nach ISO 20252 für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zertifiziert ist. Diese Zertifizierung haben übrigens die wenigsten Institute die am Markt agieren.
1 "Einige deutsche Marktforschungsinstitute manipulieren nach SPIEGEL Informationen im großen Stil ihre Umfragen" heißt es im Beitrag von Spiegel-online: "Die Akte Marktforschung" vom 1.2.2018.
Dennoch verweisen die Recherchen über diese Betrugs-Praktiken auf ein strategisches Problem, dem man sich nicht gänzlich entziehen kann. Gemeint ist der Preisdruck der neben anderen Gründen als ein wesentlicher Treiber von fehlender Qualität angesehen werden muss. Es wird zunehmend schwierig, insbesondere in der Demoskopie sowie Markt- und Meinungsforschung Projekte zu akquirieren, die hohe Qualität liefern, weil der dafür notwendige Preis nicht bezahlt wird. Nur so lassen sich auch massive Fälschungen erklären, wie von "spiegel-online" veröffentlicht. Generell kann gesagt werden, dass der Preisdruck auf Kosten methodischer Qualität geht, und mit dem Diktat des günstigsten Preises methodische Defizite eingekauft werden, die an dem Gehalt so mancher Zahlen, die in den Zeitungen kolportiert werden, zweifeln lassen müssen. Jeder Experte der Empirischen Sozialforschung weiß: Man kann über alles mit den Kunden der Demoskopie und Marktforschung reden, mit nur sehr wenigen indes über Methoden. Gesetze der Stochastik, Statistik und Fehlertheorie interessieren die wenigsten. Und es gibt Journalisten, die nur nach der Fallzahl fragen und damit dann an alles glauben, was ihnen einleuchtet. Vorurteile zu bedienen kann aber nicht Zweck der empirischen Sozialforschung sein.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine solche Markt- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dies gilt für alle Tochtergesellschaften und wird einhergehen mit hohen Investitionen in neue Methoden und Experimente, mit der Analyse von Daten, die in großem Umfang von den neuen Medien produziert werden. Dies kann auch zu neuen Formen der Stichprobenziehung führen.
In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.
2 Qualität ist hier in zweifacher Hinsicht gemeint: Zum einen muss die Inklusionswahrscheinlichkeit der in die Stichprobe einbezogenen Personen bekannt und >0 sein. Zum anderen ist der Fehlerspielraum aufgrund der Zufallsstichprobe bestimmbar und wird auch kommuniziert. Diese Basisprinzipien sind auch niedergelegt in: DIN SPEC 91368 (Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., August 2017), eine Norm, die neben anderen Instituten auch vom infas Institut erarbeitet wurde.
Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet der Konzern seit Langem den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Mit operativem Ergebnis ist das Ergebnis gemeint, das dargestellt wird in der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen).
Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei der Tochtergesellschaft infas 360 und infas Quo erfolgt die Aufstellung monatlich. Bei der Tochter infas-Institut ist der Rhythmus der Erstellung bestimmt durch die notwendige Projektbewertung nach den Herstellungskosten, die quartalsweise erstellt wird. Im Projektgeschäft hat sich eine solche Planung als sinnvoll und effektiv erwiesen. Eine Neuerung für eine bessere Kostensteuerung ist beim infas-Institut seit 2016 wirksam. Um die Kostentransparenz zu verbessern, wurde eine neue Systematik der Kostenstellen umgesetzt. Im Rahmen der Optimierung und Weiterentwicklung der Kostenrechnung kann nun ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projektes gemäß IAS 11 vorgenommen werden. Die bisher im Rahmen der zero-profit Margin Methode ermittelten Bilanzansätze der laufenden Projekte werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, mit der Bewertung nach der percentage-of-completion Methode in 2017 angesetzt. Darüber hinaus werden in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen und die Entwicklung des Auftragsbestands für das aktuelle Geschäftsjahr ständig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für Kennzahlen über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.
Das Kernsegment des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt eine wissensintensive Dienstleistung im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhalten. Im Kernsegment des infas-Konzerns stehen allerdings Prozessinnovationen im Vordergrund. Prozessinnovationen sind im genannten Kernsegment neue oder merklich verbesserte Verfahren zur Erbringung einer Dienstleistung, die in das Unternehmen eingeführt wurde. Der überwiegende Teil dieser Innovationsaktivitäten fand im Kernsegment Markt- und Sozialforschung statt. Sie dienten im Ganzen der Kostentransparenz und im Ergebnis der Effizienzsteigerung. Zu nennen sind hier eigenständige Software-Entwicklungen, wobei sich zeigte, dass diese nicht unabhängig von Prozessanalysen sinnvoll sind, anzuwenden, so dass daraus längerfristig laufende Projekte definiert wurden, und zwar in den folgenden Bereichen:
| ― | Steuerung der Interviewer. In diesem Bereich wurden erste Ansätze von Routenplanung, wie sie im Vertrieb üblich sind, experimentell eingeführt. Es zeigt sich allerdings ein hoher Anpassungsbedarf an die besondere Aufgabenabstimmung von Interviewer, so dass gängige Lösungen nicht einfach übertragen werden können. |
| ― | Sampling-Management-System ("iSMS"). Das "iSMS" musste dem laufenden Bedarf angepasst werden, was sich im Besonderen aus einer größeren Anzahl komplizierter Projekte ergibt. Ziel des "iSMS" ist es, dem Projektleiter täglich den aktuellen Stand der Erhebungssituation in seinen Projekten zu liefern. Das setzt eine Datensammlung operativer Merkmale voraus, die dann nachts in die Datenbank eingefüttert werden, so dass sie am nächsten Morgen zur Verfügung stehen. |
| ― | "iControlling". Was das "iSMS" für die Datenproduktion der Projekte für die diversen Auftraggeber darstellt, ist das "iControlling" für die administrativen Daten über den Erfolg und die Effizienz eines jeden einzelnen Projekts aus der Sicht des Instituts. Dem Ziel sämtliche relevanten Daten für die Beurteilung von Effektivität und Effizienz sowie als Basis der Kostenrechnung in einer Datenbank zusammenzuführen, um damit die Steuerungskapazität zu erhöhen, ist man im Jahr 2017 ein wesentlichen Schritt näher gekommen. Das System wurde in den Grundstrukturen Ende 2017 fertiggestellt und zum Jahreswechsel eingeführt. |
Das Ziel ist aber noch nicht erreicht. Durch sukzessiven Ausbau des Systems soll das iControlling zu einem einheitlichen Steuerungssystem für den Gesamtkonzern werden.
Es gibt aber auch Marktneuheiten. Das sind neue oder merklich verbesserte Produkte (inkl. Dienstleistungen), die vom Unternehmen als erster Anbieter auf dem Markt eingeführt werden. Marktneuheiten hat insbesondere infas 360 entwickelt im Zusammenhang mit der CASA-Datenbank, die bereits 2015 eingeführt wurde und 2017 experimentell auch mit Befragungsdaten verknüpft wurde. Die Ergebnisse sind aufschlussreich aber noch nicht ausgereift genug, weil noch bestimmte Kriterien der Reliabilität und Validität noch nicht erfüllt werden. Dennoch ist absehbar, dass sich damit die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen aus Marketing und Vertrieb optimal bearbeiten lassen: Das mögliche Einsatzgebiet erstreckt sich von Potenzialschätzungen über die Steuerung von Direktmarketingaktivitäten bis hin zur Vertriebsplanung und Planung von neuen Verkaufsstellen.
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 durch ein stetiges und kräftiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet (+ 0,9 % im ersten Quartal, + 0,6 % im zweiten Quartal, + 0,7 % im dritten Quartal und + 0,6 im vierten Quartal). Für das gesamte Jahr 2017 ergibt sich daraus ein Anstieg von 2,2 % (kalenderbereinigt: + 2,5 %)3 . Diese zum Teil nicht erwartete positive Entwicklung soll sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Renommierte Forschungsinstitute sagen der deutschen Wirtschaft im kommenden Jahr das stärkste Wachstum seit 2011 voraus. Das Ifo-Institut hob die Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für das nächste Jahr von 2,0 auf 2,6 Prozent an. Auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) hob seine Prognosen an: Es rechnet für 2018 mit 2,5 Prozent statt bisher 2,2 Prozent.
Diese Entwicklung lässt sich indes nicht umstandslos auf die Markt- und Sozialforschungsbranche übertragen. Im Gegensatz zu der positiven Entwicklung der Gesamtökonomie Deutschlands im Jahr 2017, ist aus der Branche der Markt- und Sozialforschung eher Negatives festzustellen: Im Jahr 2017 sind die Umsätze der deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute insgesamt gegenüber 2016 zurückgegangen. Mit geschätzten4 2,45 Mrd. Euro lag der Branchenumsatz leicht unter dem Vorjahreswert (2016: 2,50 Mrd. Euro). Auch wenn der Rückgang auf den ersten Blick sich nicht als allzu dramatisch darstellen mag, muss man sich in Erinnerung rufen, dass damit der Umsatz der Branche in absoluten Zahlen noch unter dem Niveau des Jahres 2012 liegt.
Die in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angegeben - insgesamt einen Umsatz von ca. 2,45 Mrd. € erzielt. Dieser Umsatz wurde von 115 Instituten erzielt.
Hervorzuheben ist, dass auch 2017 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK und IPSOS, aber auch Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten.
Mit besonderer Aufmerksamkeit musste die Branche 2017 die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen, nachdem abermalig deutlich wurde, dass die angestrebten Ziele erheblich verfehlt werden würden. Die Hauptversammlung der GfK hat am 21. Juli 2017 den von den beiden Hauptaktionären GfK Verein und KKR, dem neuen Investor, initiierten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre beschlossen. Damit ist die GfK auch nicht mehr an der Börse notiert. Bei den beiden Hauptaktionären herrschte die Meinung vor, das die GfK als privates Unternehmen fokussierter und entschiedener handeln kann, was in der herausfordernden Situation dringend erforderlich zu sein schien.
3 Angaben von DESTATIS am 14.2.2018
4 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2017. Abgedruckt in: Research & Results 1/2018.
Unabhängig von der Tatsache, dass derzeit die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Branche nicht eingeschätzt werden können, konnten von den 115 Unternehmen, die 2017 den Branchenumsatz erwirtschafteten, nur 45 ihren Umsatz steigern, 34 Unternehmen (immerhin 29,5 Prozent) mussten Umsatzrückgänge hinnehmen . Bei 30 Instituten sind die Umsätze 2017 im Vergleich zu 2016 unverändert geblieben.6 Insgesamt also ein durchwachsenes Bild.
Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2017 haben sie gemeinsam etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen drei Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute: die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 7, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.
Die Geschäftsentwicklung der infas Holding AG hat im Jahr 2017 einen positiven Verlauf genommen. Insgesamt konnte ein konsolidierter Umsatz in Höhe von 29,3 Mio. € erreicht werden, was einem positiven Umsatzsprung von 29,0 Prozent gegenüber 2016 entspricht. Das dabei erwirtschaftete EBIT betrug 3,1 Mio. €. Das ist fast eine Verdopplung des EBIT gegenüber 2016 (85 Prozent). Der Anstieg der Umsatzerlöse und des EBIT in 2017 im Vergleich zu 2016 resultiert unter anderem aus der Anwendung der percentage-of-completion Methode durch die Optimierung der internen Kostenrechnung.
Zu diesem Erfolg hat maßgeblich das infas-Institut beigetragen. Insgesamt war 2017 für das Institut ein sehr erfolgreiches Jahr. Es konnte ein Umsatz in Höhe von 27,9 Mio. € erreicht werden, was einer Steigerung des Umsatzes um 28,2 Prozent gegenüber 2016 entspricht. Das dabei erwirtschaftete EBIT erreichte 4,2 Mio. €, eine Steigerung von 61,6 Prozent gegenüber 2016. Die Zahlen spiegeln ein erfolgreiches Jahr für das Institut wider.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass infas die gesamte Prozesskette von Erhebungen in den verschiedenen Modi selbst erbringt, weil niemand die erforderliche Komplexität, die für die Projekte erwartet werden, in der Lage ist, dem Institut zuzuliefern. Das Institut ist daher auch nicht von den Praktiken, die durch "spiegel-online" veröffentlicht wurden, betroffen. Im Gegenteil, ist es nicht ausgeschlossen, dass sogar ein komparativer Vorteil noch deutlicher wird: alles aus einer Hand, mit zertifizierter Qualität.
5 Zu dieser Gruppe gehören auch, wie bereits angeführt, die vier größten Institute: GfK, Kantar, IPSOS und Nielsen
6 Bei sechs Instituten war kein Vergleich zum Vorjahr möglich. Die Angaben stammen wie die anderen Daten zur Branche von dem Branchendienst "Context", veröffentlicht in der Zeitschrift Research & Results 1/2018
Das steigende Wachstum ist nur zu bewältigen, wenn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Auch in 2017 ist zusätzliches Personal akquiriert worden. Mit 124 Beschäftigten zum Geschäftsjahresende wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 115 Mitarbeiter).
Die einzelnen Bereiche des infas-Instituts entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt.
Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Projekten mit komplexen methodischen Designs zur empirischen Analyse sehr unterschiedlicher, wesentlicher sozialer Fragestellungen, die den weiteren Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik betreffen.
Bei der Sozialforschung handelt es sich um den umsatzstärksten Bereich des infas-Instituts. Der Bereich erreichte 2017 einen Umsatz von ca. 22 Mio. €. Mit den genannten Umsätzen unterstreicht dieser Bereich seine führende, die Struktur des Instituts auch bestimmende Funktion.
Im Jahr 2017 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Abgeschlossen wurde zum Beispiel ein einzigartiges Projekt in der Viktimisierungsforschung, was entscheidend dazu beitragen wird, die Kriminalitätsstatistik den wirklichen Verhältnissen anzupassen7 .
Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Ad-hoc-Projekten für spezialisierte Marktforschungsfragestellungen insbesondere im Bereich Verkehr und der regionalen Entwicklung. Der Umsatz 2017 für diesen Bereich lag bei ca. 5,7 Mio. €. Einen wesentlichen Beitrag zum Umsatz dieses Bereiches ergibt sich 2017 aufgrund eines Grundlagenprojekts im Bereich Verkehr, nämlich das von dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und einer größeren Anzahl von Städten und Gemeinden finanzierten Projekts "Mobilität in Deutschland". Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung befindet sich in einem Erneuerungsprozess, der der Tatsache Rechnung tragen muss, dass in vielen Projekten der Marktforschung nicht mehr großer Wert auf Methodenkompetenz gelegt wird - was früher durchaus der Fall war - sondern vor allem der Preis im Vordergrund steht. Es wird darauf ankommen, bestimmte Projekte nicht mehr anzubieten, und sich auf Kompetenzen zu spezialisieren und konzentrieren, die durch die Nutzung der hochentwickelten Infrastruktur des Instituts einen komparativen Vorteil ergeben, der dann auch bezahlt wird.
7 Opferbefragungen helfen entscheidend, das Dunkelfeld der Kriminalität zu erhellen. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kriminalitätsstatistik zu verbessern, die in der Regel nur auf der Polizei gemeldeten Delikten (das sog. "Hellfeld") beruht, und daher für eine Reihe von Deliktformen ein falsches Bild liefert.
Dies kann aber auch eine Verlagerung der Marktforschungskompetenz des infas-Instituts in kleine und hochspezialisierte Institute bedeuten. Ein erfolgreicher Versuch in diese Richtung ist die Gründung der infas 360 GmbH, der bereits 2014 realisiert wurde. Im März 2017 ist mit der infas Quo GmbH eine weitere Neugründung hinzugekommen, die ein hohes Maß an spezialisierter Branchenkompetenz auf sich vereinigt und zusammen mit der Methodenkompetenz des infas-Instituts eine reale Alternative in der inhaltlich orientierten Marktforschung sein wird.
Die Gründung von infas 360 war mit dem Ziel verknüpft, nach drei Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften. Dies ist geglückt. Der Umsatz lag in 2017 bei 1,1 Mio. € und damit um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Das EBIT des Segments ist mit -57 T€ (inklusive dem at-equity Ergebnis von -46 T€) sehr nah an dem angestrebten Ziel. Die Erfahrungen zeigen, dass mit dem Ansatz, den infas 360 verfolgt, neue Kundensegmente erreicht werden, die durch das auf Befragungen hochspezialisierte infas Institut nicht mehr erreicht werden konnten. Insbesondere erweist sich die systematische Nutzung von allgemein zugänglichen Daten die nicht über Befragungen generiert werden in Kombination mit Daten der Unternehmen (vor allem CRM Daten) als ein synergetisches Feld innerhalb der Marktforschung. Wenn es gelingt, diese Kombination selbst mit Befragungsdaten in Verbindung zu bringen, wird der Mehrwert für den Kunden noch größer. Letztere Verbindung allerdings bedarf noch einiger Forschung, Innovation und Klärung, um manifeste Validitätsprobleme zu lösen. Erste Schritte mit neuen statistischen Methoden sind vielversprechend. Der Grund für die Attraktivität der angesprochenen Verbindung mit den Befragungsdaten liegt in der Tatsache, dass allgemein zugängliche Daten, wie auch die CRM Daten nicht die subjektiven Gründe für Präferenzen, Wahl- und Kaufentscheidungen offenlegen. Letztere, das wissen Ökonomen, die sich mit dem neueren Zweig der Verhaltensökonomie beschäftigen, sind nicht immer rational, sondern oftmals apodiktisch, spontan und subjektivistisch, in einem Wort: rational nicht nachvollziehbar.
Die Grundüberlegung bei der Gründung der infas Quo GmbH basierte auf der Erfahrung, dass eine Marktforschung im infas-Institut deshalb nicht einfach ist, weil das Institut im Markt für aufwendige, und damit auch teure Methodenkompetenz in der Sozialforschung steht und nicht für eine spezifische Branchenexpertise. Demzufolge sollte die vertiefte Branchenkenntnis im Vordergrund stehen und erst in zweiter Linie, sozusagen mitgedacht und unterstellt aber nicht explizit herausgestellt, die Methodenkompetenz. Erst vor diesem Hintergrund, so der Ansatz, kann es gelingen, strategische Managementberatung auf Basis hochwertiger und individueller Marktforschung anzubieten. In einem ersten Schritt wird dies im Bereich Finanzmarktforschung erprobt, um dann später auf Investitionsgüter, Handel, und Transport/Logistik auszudehnen. Grundlegendes Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sollen dabei sein: eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung. Der bisherige Verlauf der Entwicklung des Segments infas Quo ist planmäßig. Es konnten bereits Projekte mit renommierten Kunden akquiriert und auch planmäßig abgewickelt werden, so dass 2017 ein Umsatz in Höhe von 276 T€ und ein EBIT von -266 T€ realisiert worden ist.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern im Jahr 2017 positiv zu bewerten. Alle Gesellschaften im Konzern haben sich erfreulich positiver als geplant entwickelt, so dass die Umsatzprognose übertroffen wurde. Der Konzern erzielte im Jahr 2017 ein Umsatzplus von 29,0 Prozent bezogen auf 2016 und kommt damit auf einen Gesamtumsatz in Höhe von ca. 29,3 Mio. €. Das EBIT des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt und erreichte 3,1 Mio. €. Der Anstieg der Umsatzerlöse und des EBIT in 2017 im Vergleich zu 2016 resultiert unter anderem aus der Anwendung der percentage-of-completion Methode durch die Optimierung der internen Kostenrechnung mit 1,6 Mio. €.
Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2017 von 22,7 Mio. € im Vorjahr auf 29,3 Mio. € und damit um ca. 29,0 Prozent gestiegen. Im Geschäftsfeld des infas-Instituts konnte ein Umsatz von 27,9 Mio. € erreicht werden (Vorjahr 21,8 Mio. €). Das im Frühjahr 2014 gegründete Segment Marketingforschung (infas 360) trägt 1,1 Mio. € (+19,9 %, Vorjahr 1,0 Mio. €) zum Konzernumsatz bei. Der Umsatzanstieg ist unter anderem auch begründet durch die Anwendung der percentage-of-completion Methode mit 1,6 Mio. €.
Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 10,9 Mio. € auf 13,9 Mio. € gestiegen. Der Anteil des Materialaufwands im Verhältnis zu den Umsatzerlösen hat sich von 48,0 Prozent im Vorjahr auf 47,3 Prozent im Geschäftsjahr 2017 leicht vermindert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreswert von 273 T€ auf 37 T€ gefallen und beinhalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 7 T€ sowie Erstattungen i. H. v. 17 T€ aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
Die Zahl der Mitarbeiter im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 138 (Vorjahr: 126). Die Personalaufwendungen stiegen auch daher im Vergleich zum Vorjahr von 7,2 Mio. € um 15,3 Prozent auf 8,3 Mio. €.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Geschäftsjahr 2017 mit 472 T€ (Vorjahr 371 T€) über dem Niveau des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns erhöhten sich um 22,5 Prozent von 3,1 Mio. € im Vorjahr auf 3,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 1.331 T€ (Vorjahr 1.047 T€), Versand und Telefonkosten i. H. v. 540 T€ (Vorjahr 487 T€), Werbe- und Reisekosten i. H. v. 387 T€ (Vorjahr 286 T€), Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 360 T€ (Vorjahr 302 T€) und EDV-Kosten i. H. v. 431 T€ (Vorjahr 151 T€).
Im Geschäftsjahr 2017 haben sich die Zinserträge von 21 T€ im Vorjahr auf 22 T€ erhöht. Bei Zinsaufwendungen von 90 T€ (Vorjahr 107 T€) sowie Abschreibungen auf Wertpapiere von 0 T€ (Vorjahr 2 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -68 T€ (Vorjahr -88 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 88 T€ (Vorjahr 105 T€).
Das EBIT des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr von 1.702 T€ um 1.445 T€ auf 3.147 T€ gestiegen. Das Segment infas-Institut erreichte im Geschäftsjahr 2017 ein EBIT i.H.v. 4,2 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €). Das EBIT der infas 360 hat sich im Geschäftsjahr 2017 insbesondere aufgrund des Umsatzwachstums auf -57 T€ (Vorjahr: -448 T€) verbessert.
Die im Geschäftsjahr 2017 zu verbuchende laufende Ertragssteuerbelastung i.H.v. 139 T€ (Vorjahr 290 T€) ergibt sich als Folge der sogenannten Mindestbesteuerung, die eine vollständige Verlustverrechnung der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht zulässt. Die Veränderung der laufenden und latenten Steuern führt im Geschäftsjahr 2017 zu einer Erhöhung der Ertragsteuern um 576 T€ auf 1.191 T€, u.a. auch durch die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge. Nach Abzug der Ertragsteuern beträgt das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.888 T€ (Vorjahr 999 T€).
Es verbleibt ein Konzernjahresüberschuss i. H. v. 1.888 T€ (Vorjahr: 214 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage zu einem Konzernbilanzgewinn i. H. v. 2.694 T€ (Vorjahr 878 T€) führt.
Das langfristige Vermögen beträgt zum 31. Dezember 2017 4.7 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 5,3 Mio. € leicht reduziert. Die Verringerung resultierte im Wesentlichen aus niedrigeren latenten Steueransprüchen. Die Investitionen in das Anlagevermögen betragen 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) und sind bei den Tochtergesellschaften im Wesentlichen für Investitionen in Software, EDV-Geräte und EDV-Ausstattung sowie für die Weiterentwicklung der Datenbank CASA angefallen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 von 15,5 Mio. € auf 18,9 Mio. € erhöht, insbesondere durch die deutliche Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,8 Mio. € auf 2,3 Mio. € und der Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo von 1,7 Mio. € auf 3,9 Mio. €. Diese Steigerung resultiert u.a. aus der Bewertung nach der percentage-of-completion Methode sowie höheren laufenden Projekten zum Jahresende.
Das Eigenkapital ist im Wesentlichen aufgrund des Konzernjahresüberschusses von 1,9 Mio. € von 4,4 Mio. € im Vorjahr auf 6,4 Mio. € zum 31. Dezember 2017 gestiegen. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 20,8 Mio. € zum 31. Dezember 2016 auf 23,6 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Die Eigenkapitalquote im Konzern verbessert sich daher auf 27,2 Prozent (Vorjahr 21,3 Prozent).
Die langfristigen Schulden liegen mit 5,8 Mio. € über dem Wert des Vorjahres von 5,3 Mio. €. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der latenten Steuern um 0,5 Mio. € zurückzuführen. Die kurzfristige Verschuldung steigt von 11,0 Mio. € zum 31. Dezember 2016 auf 11,4 Mio. € per 31.12.2017. Dabei stiegen insbesondere die sonstigen Verbindlichkeiten um 1,1 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich dagegen um 0,5 Mio. €.
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist im Geschäftsjahr 2017 mit 694 T€ weiterhin positiv und liegt dabei, aufgrund der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten, deutlich unter dem Vorjahreswert von 2.879 T€. Ein Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern i. H. v. 3.078 T€ und unbare Aufwendungen und Erträge - insbesondere Abschreibungen auf Sachanlagen i. H. v. 472 T€ sowie die Erhöhung der langfristigen Rückstellungen i. H. v. 86 T€ - führten zu einer Steigerung des Netto-Umlaufvermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i. H. v. 0,1 Mio. €, insbesondere aus Tilgungsleistungen und gezahlten Zinsen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 386 T€, im Wesentlichen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte i. H. v. 508 T€. Der Finanzmittelfonds bzw. die liquiden Mittel erhöhten sich von 11.765 T€ im Vorjahr um 169 T€ auf 11.934 T€ zum 31. Dezember 2017.
Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2017 übereinstimmen.
In dem Lagebericht für 2016 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel angemerkt: "Es wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe in 2017 zwischen 23 und 26 Mio. € bewegen wird." Es kann festgestellt werden, dass sich die Umsatzentwicklung in 2017 nicht nur im Zielkorridor, sondern deutlich darüber hinaus realisiert hat. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten und zeigt, dass die Einschätzungen zwar zurückhaltend im Kern aber von Realismus geprägt waren. Wenn die positive Abweichung von der Prognose ins Blickfeld gerückt wird, kommt man nicht umhin, auf die wesentliche Ursache zu verweisen, die in der Umsatzentwicklung des infas-Instituts, dem Hauptträger des Umsatzes im Konzern zu suchen ist. Im Kern ist die positive Abweichung auf die Umsatzsteigerung des Instituts um 29,0 Prozent zurückzuführen. Dies wiederum war - so erfreulich dies sein mag - nicht unbedingt vorherzusehen, weil das Projektgeschäft eher schwer zu prognostizieren ist. Es ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren im Fall der Sozialforschung insbesondere davon, welchen Verlauf der gesellschaftliche Wandel nimmt, wie er politisch aufgenommen wird und damit die Bereitschaft vorhanden ist sich evidenzbasiert damit auseinanderzusetzen. Es ist keineswegs selbstverständlich sich empirisch den gesellschaftlichen Problemen zu nähern, und es spricht für die rationale Verfasstheit der Politik Deutschlands, dass beispielsweise die Problematik des Flüchtlingsstroms nicht ideologisch sondern von maßgeblicher Seite, nämlich durch Wissenschaft, Ministerien und nachgelagerten Institutionen vornehmlich rational und empirisch gelöst wird.
Dem infas Institut ist es gelungen, ein großes Projekt der Wissenschaft zur Flüchtlingsproblematik zu akquirieren. Damit ist ein zweiter Aspekt angesprochen, der die Prognose erschwert. Es ist nicht selbstverständlich, dass infas solcherart Projekte erhält. Neben zusätzlich akquirierten Projekten resultiert die positive Abweichung der Umsatzerlöse in 2017 zur ursprünglichen Planung in der Bewertung der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen vorliegen, mit der percentage-of-completion Methode mit anteiliger Gewinnrealisierung.
Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator neben dem Umsatz und dem EBIT ist die Umsatzrendite (Verhältnis EBIT zu Umsatz). Beim Hauptumsatzträger, dem infas-Institut wurde eine zweistellige Umsatzrendite angestrebt, womit ein branchenweit überdurchschnittlicher Wert erreicht werden sollte. Das ist eingetreten: Im Jahr 2017 konnte eine Umsatzrendite von 15 Prozent erreicht werden. Auf Ebene des Konzerns liegt die Umsatzrendite bei 10,7 Prozent.
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientiertheit die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen, wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.
Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation vermieden. Die Fluktuationsquote liegt seit etlichen Jahren unterhalb von 5 Prozent. Die Recruiting-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2017 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen. Dabei zeigt sich eine interessante Entwicklung, die insbesondere die Bedeutung des infas-Konzerns in der Wissenschaft unterstreicht: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen, wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
Daneben wurden Mitarbeiter für den Bereich Marketingforschung (infas 360) sowie infas Quo rekrutiert. Für den infas-Konzern sind qualifizierte Mitarbeiter ein wesentliches Element, um den Erfolg auch in Zukunft sicherzustellen. Die Rekrutierung neuer, hochqualifizierter Mitarbeiter ist dabei ebenso wichtig, wie die bestehenden Mitarbeiter weiterzuentwickeln und zu fördern, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden.
In den letzten Jahren hat im infas Konzern eine Fokussierung auf das Marktsegment der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung stattgefunden, die sich ausdifferenziert in verschiedene sehr spezialisierte Gesellschaften. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und den Turbulenzen auf dem Markt.
Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess und damit die Organisation von Innovationen grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.
Der infas Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hochspezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.
Obzwar die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen scheinen gibt es keine Anzeichen dafür, dass die bereits geschilderten Schwierigkeiten in dem Marktsegment der Markt- und Sozialforschung sich auflösen würden. Vielmehr wird weiterhin davon auszugehen sein, dass die Umsätze stagnieren bzw. sogar sinken, was die Prognose erheblich erschwert. Dennoch wird begründet anhand der Planungen angenommen, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor von 29 bis 31 Mio. € in 2018 bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018.
Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich der Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Das bestehende Risiko-Management-System wurde zuletzt 2016 ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Dem Ziel einer weitgehend automatisierten Erstellung der wichtigsten Kennzahlen, die verlässlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen sind, ist man im Geschäftsjahr 2017 einen großen Schritt vorangekommen. Das neue Controlling-System (iControlling) ist in der Grundversion abgeschlossen und ist in den wesentlichen Komponenten (zeitnahe Kostenträger- und Kostenstellenrechnung) im Geschäftsjahr 2017 bereits zum Einsatz gekommen. Das interne Controlling hat maßgeblich das neue System konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas Instituts auch umgesetzt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Gesellschaften zuständig. Die Voraussetzungen für die Erstellung eines solchen Reporting-Systems wurden im Jahr 2016 mit der Einführung einer neuen Kostenstellenrechnung erfüllt.
Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsleitung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt.
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.
Es untersucht Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software sowie über eine Datenverarbeitungsanlage vom System HMD verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2015 überarbeitete Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen.
Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit den zunächst nicht vorhergesehen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für einen Austritt ist die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein erhöhtes Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.
Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, in den letzten Jahren schwieriger und unkalkulierbarer geworden, weil es sich offensichtlich nicht um einen Wachstumsmarkt handelt, und der obendrein vor großen Veränderungen steht. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Fokussierung auf Nischen, unabhängiger von Krisen zu agieren.
Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art indes unterliegen den allgemeinen Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen nur bedingt. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und die der Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung. Die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig von dem Konjunkturzyklus notwendig macht und auch finanziert wird. Dies zeigt beispielsweise die Flüchtlingsproblematik sehr eindrücklich.
Konjunkturelle Entwicklungen sind allerdings relevant für den Bereich Markt- und Marketingforschung. Hier ergeben sich jedoch derzeit mehr Chancen als Risiken, insbesondere bei der infas 360. Diese Gesellschaft ist von der Struktur schlank und hoch flexibel aufgestellt, so dass sie sich den neueren Entwicklungen des Markts gut anpassen kann.
Das ifo Institut in München hat sich zur Instanz entwickelt, die regelmäßig und empirisch gestützt die Perspektiven der Entwicklung der deutschen Wirtschaft relativ sicher vorhersagt. Die Vorhersagen werden auch auf Ebene der Branchen disaggregiert zur Verfügung gestellt. Aus den Daten, welche an die an der Erhebung teilnehmenden Unternehmen verteilt werden, ergibt sich, dass das ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft 2018 weiterhin an die positive Entwicklung des vergangenen Jahres anzuknüpfen scheint. Es deuten sich aus den Daten keine gravierenden Einbrüche im Dienstleistungssektor in Deutschland an. Das Problem dieser Daten ist allerdings, dass es keine Vorhersagen für die Marktforschungsbranche gibt. Lange Zeit galt es als ausgemacht, dass sich die Marktforschungsbranche relativ unabhängig von Konjunkturzyklen entwickelt. In Krisenzeiten ändern sich, so eine weit verbreitete Annahme, die bis zum Jahr 2009 auch zu gelten schien, die Anforderungen und damit die Forschungsschwerpunkte: In guten Zeiten geht es um "Wachstum", in schlechten Zeiten um "Umstrukturierung". Diese Zeiten indes scheinen vorbei zu sein. Wie bereits angesprochen, musste die Branche in den beiden letzten Jahren Umsatzrückgänge verkraften, und auch die führenden großen, international aufgestellten Institute, die in Deutschland tätig sind, konnten nicht mit einem signifikanten Wachstum in den beiden letzten Jahren aufwarten.
Das infas-Institut ist mit seinem Spektrum von Kunden, seiner auf fachlicher Expertise beruhenden Präsenz in verschiedenen Märkten und seinen Methodenkompetenzen relativ breit aufgestellt. Dies führte dazu, dass der Umsatz jährlich stetig wuchs. Es wurde in Zeiten sogar Wachstum generiert, in denen die Marktforschungsbranche in der Krise war, und zwar insbesondere in den letzten drei Jahren. Selbst bei schlechteren makroökonomischen Entwicklungen würde für das Institut kein akutes wesentliches Risiko bestehen, weil es als Full-Service-Dienstleister mit hohem methodischen Niveau aufgestellt ist, insbesondere für empirisch komplexe Fragestellungen, die in der Krise nicht einfach als gelöst unterstellt werden können, sondern sich möglicherweise in ihr sogar verschärfen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich Sozialforschung. Die großen ungelösten Fragen der Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Bildung, Alter und Gesundheit generieren einen Forschungsbedarf, der auch unter den ungünstigsten Konstellationen der öffentlichen Haushalte abzudecken sein wird. Hier wird insbesondere empirisch relevanter Wissensbedarf entstehen. So zum Beispiel werden in einem Großprojekt der Arbeitsmarktforschung gegen Aufpreis bereits Flüchtlinge interviewt, die mittlerweile in den Regelungskreis des SGB X eingetreten sind. Erst kürzlich konnte ein weiteres Großprojekt im Rahmen des Nationalen Bildungspanels akquiriert werden, das sich explizit mit den Bildungsverläufen von Flüchtlingen beschäftigt .
Die Auftragslage des infas-Instituts ist derzeit mit "gut" zu kennzeichnen und kann für 2018 einen Umsatz von bis zu 27 Mio. € generieren.
Dies alles gilt allerdings nur, wenn vor dem geschilderten Hintergrund ein normaler Geschäftsverlauf unterstellt wird. Die geschilderten, eher unübersichtlichen Marktbedingungen für Markt- und Sozialforschung lassen im europäischen Umfeld sowie im selbst für Experten nicht klaren Konjunkturverlauf den Weg offen für Unsicherheitsfaktoren. Dies trifft vor allen auf Marktforschungsprojekte zu. Insofern ist von einem höheren Risiko bei den Gesellschaften: infas 360 und infas Quo, auszugehen.
Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den formulierten Erwartungen abweichen.
Die Einführung des Mindestlohns verursachte Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn entlohnt.
Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut im Jahr 2015 insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von EUR 2,9 Mio. € aufgestellt hat. Die offen-sichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde.
Im Streit um die vermutete Sozialversicherungspflicht der Interviewer ist die Situation im letzten Geschäftsjahr klarer geworden. Letztinstanzlich wurde hinsichtlich des steuerrechtlichen Status entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit als Interviewer im Telefonstudio um eine selbständige Arbeit handelt. Entsprechend wurden sämtliche Bescheide in dieser Sache aufgehoben und es konnten die entsprechenden Rückstellungen aufgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, unverändert als gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung werden nach wie vor geprüft.
Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Die Mehrheit der Kunden kommt aus dem wissenschaftlichen Bereich, die entweder grundfinanziert oder aber, es handelt sich um Projekte die von staatlichen Instanzen zugesagt sind, die für wissenschaftliche Forschung zuständig sind.
Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten belasten primär infas. Dem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.
Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für die infas ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. So zum Beispiel konnte das infas-Institut ein bereits durch die Konkurrenz in Arbeit befindliches Projekt übernehmen, weil der Kunde mit der Performanz der Konkurrenz mehr als unzufrieden war. Des Weiteren weitet der Konzern seine Geschäftstätigkeiten weiter aus, beispielsweise im Aufbau der Finanzmarktforschung.
Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen, wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
Die infas 360 positioniert sich im neuen Markt "Data Driven Marketing". Mit ihrem Leistungsportfolio aus Daten und deren Analytik konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche Research, CRM und Geomarketing. Das Kerngeschäft besteht in der Lizenzierung von Daten und Applikationen, die Daten beinhalten. Dabei handelt es sich um Produkte, die bei steigender Wertschöpfung beliebig oft lizenzierbar sind. infas 360 sichtet und sammelt allgemein zugängliche Daten und kombiniert projektspezifisch alle für den Kunden relevanten Marketingdaten, national wie international. Im direkten Zugriff stehen dabei eigene Geo- und Marktdatenbanken genauso wie Datenbanken Dritter über das eigene Data Intelligence Network. Ergänzt werden diese statischen Daten um die für das Projekt wichtigen Kundendaten und die jederzeit generierbaren Ad hoc-Daten aus unserer Marketingforschung. Dieser Datenmix stellt im Ergebnis einen möglichst realitätsnahen Wissenspool dar, der die betreffenden Märkte, Kunden und Potenziale von Unternehmen darstellt und so analysieren lässt, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch für Marketing und Vertrieb in konkrete Maßnahmen umsetzbar sind.
Es wurde bereits auf die Legitimationskrise der Branche der Marktforschung aufgrund von Recherchen von "spiegel-online" verwiesen. Noch ist nicht absehbar, ob sich daraus ein allgemeineres Risiko entwickelt, von dem eher die Gesellschaften infas 360 und infas Quo betroffen sein dürften als das infas-Institut. Dennoch dürfte das Risiko für die beiden kleineren Gesellschaften des Konzerns eher gering sein. Infas Quo ist insbesondere aufgrund einer intensiven Branchenkenntnis unterwegs und erfolgreich. Ihre Vorgehensweise ist in der Regele eher qualitativ, weil es um spezifische "Insights" der Konsumenten geht.
Bei infas 360 stehen keine Befragungen, wie in der traditionellen Marktforschung im Vordergrund, deren zum Teil zweifelhafte Entstehungsweisen im Brennpunkt der "spiegel-online" Recherchen standen. Im Mittelpunkt stehen Daten, die allgemein zugänglich sind oder von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden, die dann intelligent und mit anerkannten statistischen Verfahren kombiniert werden. Damit entfallen die Risiken, die sich durch aktive Befragungen ergeben könnten. Allerdings taucht am Risikohorizont eine Fragestellung auf, die durch die Zusammenarbeit von Facebook und der Firma Cambridge Analytics im Zusammenhang der Wahlkampagnen in den USA und offenbar auch Großbritannien aufgeworfen ist und zum Teil heftig diskutiert wird. Es stellt sich die Frage, wie mit sensiblen Daten umgegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf Nutzung, Weitergabe und Schutz dieser Daten. In der weiteren Verarbeitung dieser Datenkrise ist mit Regulierungen zu rechnen (die allerdings auch wünschenswert sind) und die aber auch neue Risiken für das Geschäftsfeld der infas 360 beinhalten können. Derzeit sind diese Risiken allerdings noch nicht fassbar oder konkret operationalisierbar.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Risiko- und Chancenabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschafen und weiteren geschäftsrelevanten Annahmen wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe in 2018 in einem Korridor zwischen 29 und 31 Mio. € bewegen wird. Aufgrund des zu erwartenden positiven operativen Ergebnisses des Konzerns ist ebenfalls mit einem entsprechenden Zufluss von operativem Cashflow zu rechnen. Darauf aufbauend, erwartet der Vorstand für das Jahr 2018 eine stabile Vermögens- und Finanzlage des Konzerns, der mit den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln sein Geschäft und den Ausbau neuer Aktivitäten, insbesondere im Bereich Marketingforschung, finanzieren kann. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018.
Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.
Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31. Dezember 2017 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.
An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31. Dezember 2017 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 11 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.
Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand aus einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstand ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.
Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19 Juli 2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.
Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.
Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 hatte der infas Konzern als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrates, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.
Der Aufsichtsrat definierte die Zielgrößen bis zum 30.06.2017 für den Aufsichtsrat mit 33,33 % und den Vorstand mit 0 %. Die Zielgrößenfestlegung war diesbezüglich insbesondere der geringen Größe des Aufsichtsrates und des Vorstandes geschuldet. Der Vorstand definierte die Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit 0 %. Da es sich um eine reine Finanzholding ohne eigenes operatives Geschäft handelt, gibt es keine weiteren Führungsebenen. Zum 30.06.2017 wurden sämtliche Zielgrößen eingehalten. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug 33,33 % und im Vorstand sowie der ersten Ebene unterhalb des Vorstandes jeweils 0 %.
Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 weiterhin eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person besteht. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe, hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 % festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0% festgesetzt.
Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.
Bonn, 20. April 2018
infas Holding Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Aktiva
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| 8 Immaterielle Vermögenswerte | 781.081,50 | 712.136,50 |
| 8 Geschäfts- oder Firmenwert | 167.097,00 | 167.097,00 |
| 9 Sachanlagen | 387.147,50 | 420.189,50 |
| 11 Anteile an at Equity bilanzierten Unternehmen | 97.691,42 | 144.023,43 |
| 10 Sonstige Finanzanlagen | 1,00 | 1,00 |
| 6, 12 Latente Steueransprüche | 3.157.380,76 | 3.755.630,00 |
| 12 Sonstige Vermögenswerte | 115.861,72 | 99.447,01 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 4.706.260,90 | 5.298.524,44 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| 13 Vorräte | 99.640,46 | 101.021,15 |
| 13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.260.736,13 | 815.153,71 |
| 13 Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo | 3.889.917,92 | 1.706.778,66 |
| 13 Ertragsteuerforderungen | 24.472,13 | 131.462,60 |
| 13 Sonstige Vermögenswerte | 691.613,82 | 968.437,63 |
| 13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.933.620,83 | 11.764.916,02 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 18.900.001,29 | 15.487.769,77 |
| 23.606.262,19 | 20.786.294,21 | |
| Passiva | ||
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| Eigenkapital | ||
| 14 Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 |
| 14 Gewinnrücklagen | ||
| Gesetzliche Rücklage | 105.697,71 | 33.991,62 |
| 14 Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002.480,65 | -4.002.480,65 |
| 14 kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.375.392,00 | -1.489.031,00 |
| 14 Konzernbilanzgewinn | 2.694.409,65 | 878.431,82 |
| Eigenkapital gesamt | 6.422.234,71 | 4.420.911,79 |
| Langfristige Schulden | ||
| 15 Rückstellungen für Pensionen | 4.979.886,00 | 5.060.880,00 |
| 16 Latente Steuerschulden | 780.824,98 | 271.142,00 |
| Langfristige Schulden gesamt | 5.760.710,98 | 5.332.022,00 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| 17 Ertragsteuerschulden | 90.480,00 | 140.996,37 |
| 17 Sonstige Rückstellungen | 1.235.086,22 | 1.068.500,00 |
| 18 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 48.747,31 |
| 19 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 792.530,06 | 1.258.870,19 |
| 19 Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung | 6.607.578,67 | 6.911.705,11 |
| 19 Sonstige Verbindlichkeiten | 2.697.641,55 | 1.604.541,44 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 11.423.316,50 | 11.033.360,42 |
| 23.606.262,19 | 20.786.294,21 |
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| EUR | 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 20 Umsatzerlöse | 29.324.847,06 | 22.728.132,48 | |
| 21 Andere aktivierte Eigenleistungen | 287.457,16 | 340.815,27 | |
| 22 Sonstige betriebliche Erträge | 37.328,61 | 273.410,87 | |
| 23 Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen | -13.877.963,55 | -10.906.432,24 | |
| 24 Personalaufwand | -8.308.203,29 | -7.247.097,73 | |
| 25 Abschreibungen | -472.343,10 | -370.973,88 | |
| 26 Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.798.265,53 | -3.100.090,78 | |
| 27 Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | -46.332,00 | -15.976,57 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 3.146.525,36 | 1.701.787,42 | |
| 28 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 22.106,59 | 20.780,26 | |
| 28 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -2.368,33 | |
| 28 Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -90.376,28 | -106.625,23 | |
| 28 Finanzergebnis | -68.269,69 | -88.213,30 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.078.255,67 | 1.613.574,12 | |
| 29 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.190.571,75 | -614.630,72 | |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 1.887.683,92 | 998.943,40 | |
| 30 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | |||
| nach Abzug von Steuern | 0,00 | -785.267,06 | |
| Konzernjahresüberschuss/-Gesamtergebnis | 1.887.683,92 | 213.676,34 | |
| 33 Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) aus fortzuführeneden und aufgegebenen Geschäftsbereichen | 0,21 | 0,02 | |
| 33 Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 0,21 | 0,11 |
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| 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 1.887.683,92 | 213.676,34 |
| Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen | 169.559,00 | -606.723,00 |
| Latente Steuereffekte | -55.920,00 | 200.100,00 |
| Sonstiges Konzernergebnis | 113.639,00 | -406.623,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 2.001.322,92 | -192.946,66 |
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| 2017 EUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern | 3.078.255,67 | 1.614 |
| 25 Abschreibungen | 472.343,10 | 371 |
| 15, 19 Erhöhung/Verminderung der Rückstellungen | 85.592,22 | 649 |
| 28 Zinsaufwendungen/Zinserträge | 68.269,69 | 86 |
| 13 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte | -3.491.404,02 | 703 |
| 5 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung, der erhaltenen Anzahlungen und der sonstigen Verbindlichkeiten | 492.192,54 | -403 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -57.613,29 | -158 |
| 11, 27 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (Erg. at Equity) | 46.332,00 | 17 |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 693.967,91 | 2.879 |
| 5 Einzahlungen aus Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen | 100.000,00 | 1.000 |
| Auszahlungen für den Erwerb von langfristigen Vermögenswerten | -508.246,10 | -770 |
| 28 Erhaltene Zinsen | 22.106,59 | 21 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -386.139,51 | 251 |
| 18 Auszahlungen aus der Tilgung von Bankkrediten/sonstigen Darlehen | -48.747,31 | -49 |
| 28 Gezahlte Zinsen | -90.376,28 | -3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -139.123,59 | -52 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 168.704,81 | 3.078 |
| 13 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.764.916,02 | 8.687 |
| 13 Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 11.933.620,83 | 11.765 |
| Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein. |
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| Geschäftsjahr 2017 | Gezeichnetes Kapital EUR |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage EUR |
Eigenkapitalminderung aus sonstigem Konzernergebnis EUR |
Eigenkaitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme EUR |
Konzern-Bilanzgewinn EUR |
Konzern-Eigenkapital EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2017 | 9.000.000,00 | 33.991,62 | -1.489.031,00 | -4.002.480,65 | 878.431,82 | 4.420.911,79 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2017 | 0,00 | 0,00 | 113.639,00 | 0,00 | 1.887.683,92 | 2.001.322,92 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 71.706,09 | 0,00 | 0,00 | -71.706,09 | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 9.000.000,00 | 105.697,71 | -1.375.392,00 | -4.002.480,65 | 2.694.409,65 | 6.422.234,71 |
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| Geschäftsjahr 2016 | Gezeichnetes Kapital EUR |
Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage EUR |
Eigenkapitalminderung aus sonstigem Konzernergebnis EUR |
Eigenkaitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme EUR |
Konzern-Bilanzgewinn EUR |
Konzern-Eigenkapital EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2016 | 9.000.000,00 | 0,00 | -1.082.408,00 | -4.002.480,65 | 698.747,10 | 4.613.858,45 |
| Dividende für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis 2016 | 0,00 | 0,00 | -406.623,00 | 0,00 | 213.676,34 | -192.946,66 |
| Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 33.991,62 | 0,00 | 0,00 | -33.991,62 | 0,00 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 9.000.000,00 | 33.991,62 | -1.489.031,00 | -4.002.480,65 | 878.431,82 | 4.420.911,79 |
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Friedrich-WilhelmStraße 18. Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 20. April 2018 aufgestellt.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 direkte Beteiligungen an drei Unternehmen, die auf den Gebieten der Meinungs-, Marketing-, Markt- und Sozialforschung tätig sind.
Der Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2017 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und die ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben.
Nach § 315a HGB i.V.m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315a HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt voraus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind.
In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding Aktiengesellschaft einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich folgende Veränderungen im Konsolidierungskreis:
Erstkonsolidierung der im April 2017 mit einem Stammkapital in Höhe von 50 T€ als 100-prozentige Tochtergesellschaft der infas Holding Aktiengesellschaft gegründete infas Quo GmbH mit Sitz in Nürnberg. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Einbeziehung der infas Quo GmbH in den Konzernzwischenabschluss. In der Konzern-Segmentberichterstattung wird die infas Quo GmbH als neuer Geschäftsbereich ausgewiesen.
Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsoldiert einbezogen:
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| Kapitalanteil 31.12.2017 | Tätigkeit | |
|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Markt- und Sozialforschung |
| infas 360 GmbH, Bonn | 100,00 Prozent | Marketingforschung |
| infas Quo GmbH, Nürnberg | 100,00 Prozent | Marktforschung und strategische Beratung |
Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss, aufgrund der Beherrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding Aktiengesellschaft, einbezogen.
Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.
Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.
Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.
Die infas 360 GmbH hält einen Anteil in Höhe von 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung sind den Ausführungen in Tz 11 zu entnehmen.
Gegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt.
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.
Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den oben genannten Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten angesetzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Anteile und dem anteiligen zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der in dem fortgeschriebenen at-Equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neubewertete auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirksame Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, die die Gesamtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem at-Equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen.
Im Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vorgenommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Erträge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen haben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 5 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle.
Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung.
Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wertminderung ersichtlich waren, wertberichtigt.
Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren, oder Erfahrungswerten getroffen, wobei diese Schätzungen von den tatsächlichen eintretenden Werten abweichen können.
Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding Aktiengesellschaft statistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plänen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzinsungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzungen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen.
Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich des Fair Value der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. In Übereinstimmung mit IAS 36 werden zahlungsmittelgenerierende Einheiten aus Unternehmenszusammenschlüssen denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit getestet. Geschäfts- und Firmenwerte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis, beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Gruppe ermittelt den erzielbaren Betrag als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die zukünftigen Cashflows stammen aus der Planrechnung des Konzerns.
Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern.
Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessungsausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Details zu Steuern werden in den Tz 6 und 29 erläutert.
Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus Unternehmenserwerben vor dem 1. Januar 2004 entstanden ist, wurde aufgrund der Erleichterungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31. Dezember 2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Eine Wertaufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt.
Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung ("impairment-Test"). Die Werthaltigkeitsprüfung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminderungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sichergestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahre. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden.
Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand verrechnet.
Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzinsen waren nicht gegeben. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochtergesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen.
Finanzielle Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens bzw. der Übertragung des Vermögenswerts, zum beizulegenden Zeitwert aktiviert.
Für die Folgebewertung zum Bilanzstichtag werden finanzielle Vermögenswerte unterschieden in vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung hängt von dem Zweck ab, für den das jeweilige Instrument erworben wurde.
Ausgereichte Kredite und Forderungen werden in der Folge zu jedem Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten, die auch dem beizulegenden Zeitwert entsprechen, bewertet.
Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rücklagen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buchwert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen.
Langfristige Vermögenswerte und Sachgesamtheiten werden als zur Veräußerung stehend qualifiziert, wenn ihr Buchwert vielmehr durch die Veräußerung als durch die weitere Nutzung zu erzielen sein wird. Diese Voraussetzung wird erst als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung sehr wahrscheinlich ist und der Vermögenswert zur sofortigen Veräußerung bereitsteht. Das Management muss den Verkauf beschlossen haben und der Verkauf sollte innerhalb eines Jahres nach Qualifizierung als zur Veräußerung stehend beabsichtigt sein. Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich (Discontinued Operation) handelt es sich um eine Geschäftstätigkeit, die entweder zur Veräußerung bestimmt ist oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss die nicht als fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftstätigkeit einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftszweig des Konzerns darstellen. Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte (und zur Veräußerung bestimmte Sachgesamtheiten) werden zu dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich noch ausstehender Veräußerungskosten angesetzt. Die Bewertung wird am Tag der Umgliederung vorgenommen. Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftstätigkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftstätigkeit in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit nicht in den einzelnen Cashflows enthalten. Die Cashflows, die auf die aufgegebene Geschäftstätigkeit entfallen, sind gesondert in der Erläuterung zu Tz 30 angegeben.
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente.
Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der im Falle der Finanzinstrumente und der Vorräte den Anschaffungskosten entspricht. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte.
Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten.
Forderungen werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode angesetzt, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden.
Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwertberichtigung gebildet wird.
Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt.
Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ertragssteuerforderungen sowie Umsatzsteuerforderungen und andere nicht vertragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen.
Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs. Auf den Vorratsbestand wurde wie im Vorjahr keine Wertberichtigung vorgenommen.
Die Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo werden entsprechend dem Projektfortschritt nach IAS 11 mit den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Auftragskosten, abzüglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Auftragskosten beinhalten die direkt zurechenbaren Aufwendungen, die pro Projekt auf separaten Kostenträgern erfasst werden. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts übersteigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine Verpflichtung aus Aufträgen in Bearbeitung angesetzt.
Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt in diesem Jahr, insbesondere aufgrund der Optimierung des Controllings, nicht mehr nur nach IAS 11.32 (zero-profit margin Methode), sondern - sofern das wirtschaftliche Ergebnis bei dem jeweiligen Projekt zuverlässig geschätzt werden kann - nach IAS 11.22 (percentage-of-completion Methode, POC Methode). Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt die bis zur Fertigstellung des Projektes noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten.
Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes System zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand wird im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäftsjahr entfallen.
Erträge werden im Konzern dann erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IAS 18. Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt in diesem Jahr, insbesondere aufgrund der Optimierung des Controllings, nicht mehr nur nach IAS 11.32 (zero-profit margin Methode), sondern - sofern das wirtschaftliche Ergebnis bei dem jeweiligen Projekt zuverlässig geschätzt werden kann -nach IAS 11.22 (percentage-of-completion Methode, POC Methode). Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt die bis zur Fertigstellung des Projektes noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag (cost-to-cost Methode) sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Aus der Anwendung der POC Methode mit anteiliger Gewinnrealisierung wird in 2017 ein positiver Effekt in Höhe von EUR 1,6 Mio. realisiert.
Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind. Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung "Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo" oder als Passivposten "Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung", falls der Betrag der erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern, wenn die Leistung erbracht ist.
Die vom Konzern abgeschlossenen Miet- und Leasingverträge werden entweder als "finance lease" oder als "operating lease" qualifiziert. Soweit bei den Leasingverhältnissen alle wesentlichen Chancen und Risiken auf den Konzern als Leasingnehmer übergegangen sind, wird ihm das wirtschaftliche Eigentum zugerechnet. Das Leasingobjekt sowie die hiermit in Zusammenhang stehenden Leasingverbindlichkeiten werden beim Konzern bilanziert (finance lease). Alle übrigen Leasingvereinbarungen werden als operating lease erfasst. Die laufenden Leasingraten werden in diesem Fall bei Anfall aufwandswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr wurde die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung von T€ Beträgen auf EUR Beträge angepasst. Im Zuge dieser Umstellung wurde gemäß IAS 8 der im Geschäftsjahr 2016 fehlerhaft erfasste Zufluss an liquiden Mitteln aus dem Verlust der Beherrschung der action press gmbh & co kg in Höhe von 1.000 T€ aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte) eliminiert und im Cashflow aus Investitionstätigkeit (Einzahlungen aus Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen) ausgewiesen. Zahlungseingänge in 2017 in Höhe von 100 T€ werden ebenso in dieser Zeile gezeigt. Siehe dazu auch Konzern-Kapitalflussrechnung.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 ("Income Taxes") erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 wird laufender Ertragssteueraufwand des Konzerns in Höhe von 139 T€ (Vorjahr 290 T€) ausgewiesen. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzugrenzen. Berücksichtigt werden die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirtschaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuersätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden.
Mit Übernahme der Anteile der Minderheitsgesellschafter an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft begründet und die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 Prozent mit den Verlustvorträgen verrechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG).
Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft betragen zum 31.12.2017 ca. 8,5 Mio. € (Vorjahr 9,9 Mio. €) und ca. 4,3 Mio. € (Vorjahr 5,8 Mio. €). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen T€ 2.075 (Vorjahr 2.563 T€). Dabei wurden wie im Vorjahr ein Steuersatz von 33,0 Prozent und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksichtigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen nach IFRS und nach den steuerlichen Vorschriften von 2.890 T€ (Vorjahr 3.073 T€) und betragen 953 T€ (Vorjahr 1.014 T€).
Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der infas 360 GmbH betragen zum 31. Dezember 2017 1.423 T€ bzw. 1.421 T€ (Vorjahr 1.457 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlusten der in 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur in Höhe von 129 T€ (Vorjahr 178 T€) erfolgt - auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH. Aktive latente Steuern in Höhe von 340 T€ (Vorjahr 302 T€) kamen daher nicht zum Ansatz.
Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 167 T€ (Vorjahr 167 T€) in der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind wie im Vorjahr mit 55 T€ angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden in Höhe von 189 T€ (Vorjahr 216 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansatz der Projekterlöse in Höhe von 537 T€ erfasst.
Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der infas Holding AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der aufgestellte Konzernabschluss der infas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Die infas Holding AG hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen angewandt:
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1) |
|---|---|---|---|
| Diverse | Verbesserungen zu IFRS (2014-2016) | Februar 2018 | 1.1.2017 / 1.1.2018 |
| Amend. IAS 7 | Angabeninitiative | November 2017 | 1.1.2017 |
| Amend. IAS 12 | Erfassung von latenten Steuern auf nicht realisierte Verluste | Mai 2014 | 1.1.2017 |
1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren.
Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sie führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben.
Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| IFRS 4 | Anwendbarkeit von IFRS 9 mit IFRS 4 | November 2017 | 1.1.2018 |
| IFRS 15 | Klarstellungen zu IFRS 15 | Oktober 2017 | 1.1.2018 |
| IAS 40 | Anpassungen zu Transfer von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | Dezember 2016 | 1.1.2018 |
| IFRS 9 | Anpassung zu Vorauszahlungen | Oktober 2017 | 1.1.2018 |
| IAS 28 | Anpassung zu Langzeitzinsen bei verbundenen Unternehmen | Oktober 2017 | 1.1.2019 |
| Diverse | Verbesserung zu IFRS (2015-2017) | Dezember 2017 | 1.1.2019 |
| IFRS 2 | Klarstellung und Bewertung von share-based payment Transaktionen | Juni 2016 | 1.1.2018 |
Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EURecht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
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| Vorschrift | Titel | Veröffentlicht im | Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) |
|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | Juli 2014 | 1.1.2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Mai 2014 | 1.1.2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Oktober 2017 | 1.1.2019 |
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch die Gesellschaft hat ergeben, dass sich mit Ausnahme der im Folgenden genannten Standards kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung ergeben wird.
Im Hinblick auf IFRS 9 gehen wir davon aus, dass sich daraus keine Auswirkung auf die Bilanzierung der infas Holding AG ergeben werden.
Soweit der Konzern Umsatzerlöse im Rahmen der Anwendung der sogenannten "Percentage of Completion"-Methode realisiert, wird der neue Standard IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach internen Analysen keine Auswirkungen auf die Realisierung dieser Umsatzerlöse haben. Insbesondere aufgrund der Einführung eines neuen verfeinerten konzernweiten Kostenrechnungssystems und der damit einhergehenden Umstellung, ist davon auszugehen, dass der infas Konzern eine verlässliche Ergebnisschätzung durchführen kann, sodass die Voraussetzungen des IFRS 15.44 vorliegen.
Es werden keine Kundengewinnungskosten im Konzern aktiviert.
Die Anwendung des neuen Standards IFRS 16 - Leasingverhältnisse - wird voraussichtlich zu einer Bilanzverlängerung führen. Aufgrund der aktuellen Analyse gehen wir davon aus, dass die Right-of-Use Assets in Summe einen Buchwert von 1,7 Mio. EUR erreichen werden. Die jährlichen Leasingzahlungen sind den Ausführungen in Tz 31 zu entnehmen.
Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.
Der Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Geschäfts- oder Firmenwert. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden über ihre begrenzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt.
Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen die selbsterstellte Datenbank CASA sowie selbsterstellte Software (vgl. Tz 8), die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahre abgeschrieben werden.
Entsprechend der Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 und um eventuelle Wertminderungen von Firmenwerten zu ermitteln, hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde ein Impairment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierenden Einheiten denen ein Geschäft- und Firmenwert zugeordnet ist durchgeführt. Darüber hinaus werden Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen sollten, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Unter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31. Dezember 2017 der Geschäftswert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert - wie im Vorjahr -167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft entstanden ist.
Für den Geschäfts- und Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage eines Detailplanungszeitraums von 5 Jahren, von Cashflows unter der die Erfahrung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsentwicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 7,31 Prozent vor Steuern (Vorjahr. 8,25 Prozent vor Steuern) ermittelt. Der zur
Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 1,25 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Brandbreite von 5,5 bis 7,0 Prozent mit 6,25 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,97 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte in Höhe von 1,0 Prozent Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2017:
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 993 | 54 | 1.047 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 0 | 167 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 703 | 287 | 990 |
| 1.863 | 341 | 2.204 | |
| Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.215 | 167 | 2.382 |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 |
| 5 | 0 | 5 | |
| 4.083 | 508 | 4.591 |
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| Abschreibungen/Wertminderungen | |||
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 775 | 62 | 837 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 209 | 210 | 419 |
| 984 | 272 | 1.256 | |
| Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.795 | 200 | 1.995 |
| Finanzanlagen | |||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 |
| 5 | 0 | 5 | |
| 2.784 | 472 | 3.256 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 T€ € |
Stand 31.12.2016 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 210 | 218 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 167 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 571 | 494 |
| 948 | 879 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 387 | 420 |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 1.335 | 1.299 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres 2017 betreffen im Wesentlichen die Anschaffung von Software und EDV-Ausstattung sowie die weiteren Herstellungskosten für die Weiterentwicklung der Datenbank CASA einschließlich Software und selbsterstellte Software. In 2017 wurde die Datenbank CASA ergänzt um sogenannte POIs, Points-of-Interests. Diese beschreiben mit Koordinaten millionenfach beliebige Punktentitäten wie Bahnhöfe, Restaurants, Schulen, Bauernhöfe usw. Des Weiteren wurden die europaweiten Daten ebenfalls weiter ausgebaut.
Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2016:
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen/Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2016 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2016 T€ |
Stand 01.01.2016 T€ |
Zugänge Abgänge T€ |
Stand 31.12.2016 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 988 | 5 | 993 | 712 | 63 | 775 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 0 | 167 | 0 | 0 | |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 362 | 341 | 703 | 76 | 133 | 209 |
| 1.517 | 346 | 1.863 | 788 | 196 | 984 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.004 | 264 | 2.215 | 1.672 | 175 | 1.795 |
| -53 | -52 | |||||
| Finanzanlagen | ||||||
| Sonstige Finanzanlagen | 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 |
| 5 | 0 | 5 | 5 | 0 | 5 | |
| 3.526 | 610 | 4.083 | 2.465 | 371 | 2.784 | |
| -53 | -52 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2016 T€ € |
Stand 31.12.2015 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 218 | 276 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 167 | 167 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 494 | 286 |
| 879 | 729 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 420 | 332 |
| Finanzanlagen | ||
| Sonstige Finanzanlagen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 1.299 | 1.061 |
Bezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den Anlagespiegel. Es handelt sich um Anteile unter 20 Prozent an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Die Anteile wurden bereits in Vorjahren auf den fair value von EUR 1,00 abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS - Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind i.H.v. 450 T€ erfolgt. Die Anschaffungskosten für die Beteiligung betragen 160 T€. Aufbauend auf den Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at Equity bewerteten Unternehmen fortgeschrieben. (vgl. auch Tz. 27)
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| 1.1. des Jahres | 144 | 160 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | -46 | -16 |
| 31.12. des Jahres | 98 | 144 |
Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at Equity bewerteten Anteil:
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| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt in T€ |
Anteil infas in T€ |
Gesamt in T€ |
Anteil infas in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögen | 350 | 117 | 543 | 181 |
| davon kurzfristig | 230 | 77 | 379 | 126 |
| hierin 'Zahlungsmittel' | 225 | 75 | 339 | 113 |
| davon langfristig | 120 | 40 | 164 | 55 |
| Schulden | 57 | 19 | 111 | 37 |
| davon kurzfristig | 57 | 19 | 111 | 37 |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettovermögen | 293 | 98 | 432 | 144 |
| Buchwert der Beteiligung | 98 | 144 | ||
| Abschreibungen | 44 | 14 | 11 | 4 |
| Sonstige Aufwendungen | 95 | 32 | 37 | 12 |
| Jahresergebnis | -139 | -46 | -48 | -16 |
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | 3.157 | 3.756 |
| Sonstige Vermögenswerte | 116 | 99 |
| Gesamt | 3.273 | 3.855 |
Die latenten Steueransprüche betreffen im Wesentlichen die aktiven latenten Ertragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz. 6. und Tz 29).
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die für ein bis Juli 2020 und ein bis Februar 2019 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind sowie abgegrenzte Zahlungen, die Zahlungen aufgrund von Nutzungsvereinbarungen für das Jahr 2019 betreffen. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte.
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Vorräte | 100 | 101 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.261 | 815 |
| Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo | 3.890 | 1.707 |
| Ertragsteuerforderungen | 24 | 131 |
| Sonstige Vermögenswerte | 691 | 969 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.934 | 11.765 |
| Gesamt | 18.900 | 15.488 |
Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 4 T€ (Vorjahr 6 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 96 T€ (Vorjahr 95 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr 2017 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögenswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10 T€ (Vorjahr 105 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen in Höhe von 9 T€ (Vorjahr 7 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht.
Die sonstigen Vermögenswerte enthalten die zum 31. Dezember 2017 fällige Forderung auf die zweite Kaufpreisrate aus dem Verkauf der Beteiligung an der action press gmbh & co. kg i.H.v. 474 T€ einschließlich Zinsen. Der Kaufpreis wurde bis auf weiteres gestundet. Der Zinssatz für die Forderung beträgt 3 Prozent p.a.. Die Kaufpreisratenforderung ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der UM Action Press Ltd. und durch die persönliche Haftung des Geschäftsführers Herrn Ulrich Michel als Garanten gesichert. Zudem enthalten die sonstigen Vermögenswerte Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 38 T€.
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle Vermögenswerte i.H.v. 483 T€ (Vorjahr 720 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 208 T€ (Vorjahr 248 T€).
Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 11.934 T€ (Vorjahr 11.765 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentguthaben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen 0,005 Prozent bis 0,07 Prozent verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung und sind in Höhe von 37 T€ für einen in gleicher Höhe gewährten auftragsbezogenen Avalkredit verpfändet (eingeschränkt verfügbare Zahlungsmittel und -äquivalente). Weitere Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor.
Zu den "Dienstleistungsgeschäften mit aktivischem Saldo" vgl. Tz 5, dort: Umsatzerlöse.
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 9.000 | 9.000 |
| Gewinnrücklage, Gesetzliche Rücklage | 105 | 34 |
| kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | -1.375 | -1.489 |
| Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme | -4.002 | -4.002 |
| Konzernbilanzgewinn | 2.694 | 878 |
| Eigenkapital | 6.422 | 4.421 |
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 EUR, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien).
Der Vorstand war ermächtigt (HV-Beschluss vom 23. August 2012), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dieses wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2017 aufgehoben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
Nach dem Erwerb von weiteren 15 Prozent der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Holding AG zu 100 Prozent an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne herrschenden Einfluss in Höhe von 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst.
Das sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Veränderung des versicherungsmathematischen Verlustes der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von -169 T€ (Vorjahr 607 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfassung des Verlustes werden in Höhe von 56 T€ (Vorjahr 200 T€) berücksichtigt.
Die Ziele des Kapitalmanagements der Gesellschaft liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten möglichst gering haltenden Kapitalstruktur.
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| Stand 01.01.2017 T€ |
Aufzinsung T€ |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste T€ |
31.12.2017 T€ |
|---|---|---|---|
| 5.061 | 88 | -169 | 4.980 |
Die Pensionsrückstellung wurde für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern gebildet und umfasst Alters- und Invalidenrente nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Der Anspruch auf Altersrente wird erworben, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung einer festen Altersgrenze endet. Die Altersrente bemisst sich in einem Prozentsatz des vereinbarten Monatsgehalts.
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| Biometrische Rechnungsgrundlagen laut Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck | 31.12.2017 % |
Vorjahr % |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,9 | 1,75 |
| Entgelttrend | 2,5 | 2,5 |
| Rententrend | 1,5 | 1,5 |
Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung.
Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung eines eingetretenen versicherungsmathematischen Verlusts. Die Veränderung des versicherungsmathematischen Gewinns in Höhe von 169 T€ (Vorjahr Verlust 607 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand (88 T€; Vorjahr 105 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitaufwand. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt:
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| DBO 01.01. | 5.061 | 4.349 |
| Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Zinsaufwand (erfolgswirksam) | 88 | 105 |
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen | -20 | -19 |
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -149 | 626 |
| DBO 31.12. | 4.980 | 5.061 |
Die Entwicklung der "Defined Benefit Obligation" ist aus folgender Übersicht ersichtlich:
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| Finanzierungsstand | 2017 T€ |
2016 T€ |
2015 T€ |
2014 T€ |
2013 T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungsumfang für Pensionen (DBO) | 4.980 | 5.061 | 4.349 | 4.174 | 3.284 |
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathematische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte.
Der Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um jeweils 0,5 Prozent würde im Jahr 2017 zu folgenden DBO führen.
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| Anstieg um 0,5 Prozent Mio. € |
Rückgang um 0,5 Prozent Mio. € |
|
|---|---|---|
| Diskontierungssatz | 4,5 | 5,5 |
| Rententrend | 5,3 | 4,7 |
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steuerschulden | 781 | 271 |
| Gesamt | 781 | 271 |
Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 29.
Bei den ausgewiesenen Ertragssteuerschulden in Höhe von 90 T€ (Vorjahr 141 T€) handelt es sich im Wesentlichen um die zu erwartende Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzahlung für das Jahr 2017.
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| Kurzfristige Rückstellungen | Stand 01.01.2017 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufsgenossenschaft | 19 | 19 | 0 | 10 | 10 |
| Jahresabschluss | 90 | 90 | 0 | 127 | 127 |
| Prozessrisiko | 939 | 0 | 0 | 121 | 1.060 |
| Übrige Rückstellungen | 21 | 0 | 0 | 17 | 38 |
| 1.069 | 109 | 0 | 275 | 1.235 |
Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Prozessrisiken, die zum 31. Dezember 2017 einen Betrag in Höhe von 1.060 T€ umfasst. Dieses Prozessrisiko betrifft einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung hinsichtlich der Behandlung freiberuflich tätiger Mitarbeiter. Die deutsche Rentenversicherung hat im Nachgang zu einer Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von 2,9 Mio. € aufgestellt. Die offensichtliche Unrichtigkeit des Bescheides wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde. Die diesen Rückstellungen zugrunde liegenden Verpflichtungen werden voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten fällig.
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|
| 0 | 49 |
Es handelt sich um den im Jahr 2017 fälligen Tilgungsanteil eines Investitionskredits (Zinssatz 0,0 Prozent p.a.).
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 793 | 1.259 |
| Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung | 6.608 | 6.912 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.698 | 1.605 |
| Gesamt | 10.099 | 9.776 |
Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich der Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 28.925 T€ (Vorjahr 20.376 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstichtag entstandenen Auftragskosten (in 2017: insgesamt 26.207 T€) abgezogen, so dass sich, je nach Saldo pro Projekt ein positiver Saldo (Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo in Höhe von 3.890 T€) oder negativer Saldo (Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung 6.608 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 5, dort: Umsatzerlöse.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 10.099 T€ (Vorjahr 9.776 T€) beinhalten finanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 2.050 T€ (Vorjahr 2.003 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 8.049 T€ (Vorjahr 7.773 T€).
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| Finanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 793 | 1.259 |
| Verbindlichkeiten Personal | 843 | 658 |
| Sonstige | 414 | 86 |
| Gesamt | 2.050 | 2.003 |
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| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung | 6.608 | 6.912 |
| Umsatzsteuerverbindlichkeiten | 1.340 | 783 |
| Lohnsteuerverbindlichkeiten | 101 | 78 |
| Gesamt | 8.049 | 7.773 |
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | 29.325 | 22.728 |
Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und Sozialforschung zugerechnet werden. Im laufenden Geschäftsjahr wurden aufgrund der Optimierung des Controllings und der damit einhergehenden Möglichkeit zuverlässige Schätzungen zum jeweiligen Projektstand nach der POC-Methode durchzuführen, im Geschäftsjahr Projekte im Wert von 13.290 T€ nach IAS 11.22 bewertet. Hieraus resultiert ein positiver Effekt in Höhe von 1.630 T€.
Umsatzerlöse nach IAS 11 ermittelt umfassen in 2017 insgesamt 27.905 T€ (Vorjahr: 21.774 T€).
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 32 dargestellt.
Ausgewiesen werden die im Geschäftsjahr angefallenen Herstellungskosten für die Weiterentwicklung der Datenbank CASA einschließlich selbsterstellter Software des Geschäftsbereichs infas 360 und für selbsterstellte Software des Geschäftsbereichs infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften i.H.v. insgesamt 287 T€ (Vorjahr 341 T€), vgl. Tz 5 und Tz 8. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten im Aufwand erfasst.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 7 | 117 |
| Erträge aus Anpassung an die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2012 bis 2014 | 0 | 60 |
| Erträge aus Vorsteuerkorrektur | 0 | 55 |
| Erträge aus Beitragserstattungen Vorjahre | 17 | 17 |
| Erträge aus Anlageverkäufen | 0 | 7 |
| Erträge aus Sachbezügen | 13 | 9 |
| Übrige | 0 | 8 |
| Gesamt | 37 | 273 |
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.878 | 10.906 |
| Gesamt | 13.878 | 10.906 |
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 6.780 | 5.940 |
| Soziale Abgaben | 1.487 | 1.286 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 41 | 21 |
| Gesamt | 8.308 | 7.247 |
Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt.
Im Geschäftsjahr 2017 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer 534 T€ (Vorjahr 455 T€). Daneben wurden weitere 41 T€ (Vorjahr 21 T€) in Direktversicherungen eingezahlt.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 272 | 196 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 200 | 175 |
| Gesamt | 472 | 371 |
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 360 | 302 |
| Werbe- und Reisekosten | 387 | 286 |
| Versand- und Telefonkosten | 540 | 487 |
| Raum- und Nebenkosten | 1.331 | 1.047 |
| Fremdarbeiten und Verwertungsgebühren | 48 | 224 |
| Miet- und Leasingaufwendungen | 33 | 25 |
| EDV-Wartungskosten | 431 | 151 |
| Aufwand für Lizenzen | 82 | 195 |
| Kosten der Hauptversammlung, Pressemitteilungen | 55 | 39 |
| Aufsichtsratsvergütungen einschließlich Auslagen | 124 | 109 |
| Versicherungen, Beiträge | 79 | 95 |
| Übrige | 328 | 140 |
| Gesamt | 3.798 | 3.100 |
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamt | -46 | -16 |
Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen zu Tz 11.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 22 | 21 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | -2 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2 | -2 |
| Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | -88 | -105 |
| Gesamt | -68 | -88 |
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus der Kategorie "Kredite und Forderungen" nach IAS 39. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Kategorie "Sonstige Schulden" nach IAS 39. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 37.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Steuern von Einkommen und vom Ertrag | -139 | -290 |
| Veränderung latente Steuern | -1.052 | -325 |
| Gesamt | -1.191 | -615 |
Der Ertragssteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zusammen.
Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 Prozent zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem individuellen Steuersatz pro Gesellschaft ermittelt worden. Durchschnittlich wurde der Gewerbesteuersatz mit 17,15 Prozent wie im Vorjahr berücksichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2017 wie auch im Vorjahr 33,0 Prozent.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die entsprechend den Erläuterungen zu Tz 6 latenten Steuern.
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen | 3.157 | 3.756 |
| Passive latente Steuern | ||
| aus temporären Differenzen | 781 | 271 |
Latente Steuern auf sog. "outside basis differences" bestehen infolge von IAS 12.39 nicht.
Aktive und passive latente Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind:
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| Aktive latente Steuern | 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Verlustvorträge | 2.544 | 3.044 |
| Pensionsrückstellung | 953 | 1.014 |
| Bruttowert | 3.497 | 4.058 |
| Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern/nicht angesetzte aktive latente Steuern | -340 | -302 |
| 3.157 | 3.756 |
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| Passive latente Steuern | 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Firmenwerte | 55 | 55 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 189 | 216 |
| POC Forderung | 537 | 0 |
| Gesamt | 781 | 271 |
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich auf 2.075 T€ (Vorjahr 2.563 T€) aus dem Teilbereich infas Holding AG sowie aus dem Segment infas 360 GmbH auf 129 T€ (Vorjahr 178 T€). Daneben entstehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 953 T€ (Vorjahr 1.014 T€). Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmenwerten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Bewertungsdifferenz auf die Gewinnrealisierung nach der POC-Methode in Höhe von 537 T€ erfasst. Diese passiven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 781 T€ (Vorjahr 271 T€) angesetzt.
Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2017 und 2016 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung:
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| 2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern* | 3.078 | 828 |
| Konzernsteuersatz in % | 33,00 % | 33,00 % |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand | 1.016 | 273 |
| Erhöhung/Minderung des Steueraufwands durch: | ||
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 35 | 102 |
| Steuern Vorjahre | 0 | 38 |
| Minderaufwand aus Endkonsolidierung | 0 | -33 |
| Nicht aktivierte latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge | 139 | 180 |
| Sonstige | 1 | 55 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag* | 1.191 | 615 |
| Steuerquote in % | 38,69 % | 74,28 % |
* aus fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen. Die Vorjahreswerte wurden gemäß IAS 8 korrigiert.
Das Ergebnis aus der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit des Geschäftsbereichs action press gmbh & co. kg sowie action press Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, setzte sich im Jahr Vorjahr wie folgt zusammen:
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| 2016 T€ |
|
|---|---|
| Umsatzerlöse | 490 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 64 |
| Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen | -240 |
| Personalaufwand | -248 |
| Abschreibungen | -9 |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert | 0 |
| Sonstig betriebliche Aufwendungen | -180 |
| Sonstige Steuern | 0 |
| Finanzergebnis | -7 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -130 |
| Veräußerungskosten | 0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | -130 |
| Vom Käufer zu übernehmender Verlust | +130 |
| Aufwand aus der Entkonsolidierung | -713 |
| Nachträgliche Veräußerungskosten | -72 |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | -785 |
Die Beteiligung an der action press gmbh & co. kg, Hamburg, ist zum 29. Februar 2016 entkonsolidiert worden.
Die Cashflows aus der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit ergeben sich im Jahr 2016 wie folgt:
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| 2016 T€ |
|
|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -160 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -31 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | +119 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | -72 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 65 |
| Finanzmittelbestand am 29.02.2016 bzw. 31.12.2015 | -7 |
Der Konzern nutzt gemietete Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie Büroausstattung im Rahmen von Mietverträgen, die als "operating leases" qualifiziert werden. Die folgenden Miet- und Leasingaufwendungen werden für die nächsten Geschäftsjahre auf der Basis der zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verträge erwartet:
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| 2017 | T€ | T€ | Vorjahr | T€ | T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 1.062 | 2017 | 717 | ||
| 2019 | 1.038 | 2018 | 246 | ||
| 2020 | 844 | 2019 | 31 | ||
| 2.944 | 994 | ||||
| nach 2020 | 1.155 | nach 2019 | 12 | ||
| 4.099 | 1.006 |
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die monatlichen Mietverpflichtungen für die genutzten Betriebsgrundstücke der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Die Mietverträge enthalten Mietverlängerungsoptionen, aber keine Kaufoptionen. Die gesamten Mietaufwendungen inkl. Nebenkosten für das Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf 1.011 T€ (Vorjahr 1.047 T€).
Die Geschäftsfelder Markt- und Sozialforschung (infas Institut), Marketingforschung (infas 360) und Untersuchung und Studien im Bereich der Marketingforschung sowie die Durchführung von Beratungsprojekten (infas Quo) sowie die Aufwendungen der Holding sind im Folgenden dargestellt:
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| Foto* | infas-Institut T€ |
infas 360 T€ |
infas Quo T€ |
Holding T€ |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 2017 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 27.905 | 1.144 | 276 | 0 | ||
| Konzerninterner Umsatz | 183 | 241 | 0 | 23 | ||
| Konzernumsatz | 2016 | |||||
| Außenumsatz gesamt | 21.774 | 954 | 0 | 0 | ||
| Konzerninterner Umsatz | 127 | 179 | 0 | 27 | ||
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) inklusive at equity-Ergebnis | 2017 | 4.183 | -57 | -266 | -713 | |
| 2016 | 2.588 | -448 | 0 | 1.109 | ||
| Zinsertrag | 2017 | 15 | 0 | 0 | 118 | |
| 2016 | 10 | 0 | 0 | 43 | ||
| Zinsaufwand | 2017 | -44 | -64 | -3 | -132 | |
| 2016 | -22 | -45 | 0 | -107 | ||
| Ergebnis vor Steuern | 2017 | 4.154 | -122 | -269 | -727 | |
| 2016 | 2.582 | -479 | 0 | 1.049 | ||
| Ertragssteuern | 2017 | -1 | 0 | 0 | -138 | |
| 2016 | -2 | 0 | 0 | -288 | ||
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 2017 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2016 | -785 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Segmentvermögen | 2017 | 18.544 | 1.571 | 121 | 16.107 | |
| 2016 | 14.910 | 1.173 | 0 | 13.917 | ||
| Segmentschulden | 2017 | 16.333 | 2.555 | 341 | 6.547 | |
| 2016 | 14.582 | 2.217 | 0 | 4.369 | ||
| Abschreibungen | 2017 | 207 | 260 | 4 | 1 | |
| 2016 | 184 | 187 | 0 | 2 | ||
| Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | 2017 | 115 | 15 | 5 | 3 | |
| 2016 | 111 | 12 | 0 | 3 |
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| Konsolidierung T€ |
Konzern T€ |
||
|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 2017 | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 29.325 | |
| Konzerninterner Umsatz | -447 | 0 | |
| Konzernumsatz | 2016 | ||
| Außenumsatz gesamt | 0 | 22.728 | |
| Konzerninterner Umsatz | -333 | 0 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) inklusive at equity-Ergebnis | 2017 | 0 | 3.147 |
| 2016 | -1.547 | 1.702 | |
| Zinsertrag | 2017 | -111 | 22 |
| 2016 | -32 | 21 | |
| Zinsaufwand | 2017 | 153 | -90 |
| 2016 | 68 | -106 | |
| Ergebnis vor Steuern | 2017 | 42 | 3.078 |
| 2016 | -1.539 | 1.613 | |
| Ertragssteuern | 2017 | -1.052 | 1.191 |
| 2016 | -325 | -615 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 2017 | 0 | 0 |
| 2016 | 0 | -785 | |
| Segmentvermögen | 2017 | -15.918 | 20.425 |
| 2016 | -13.101 | 16.899 | |
| Segmentschulden | 2017 | -9.463 | 16.313 |
| 2016 | -5.215 | 15.953 | |
| Abschreibungen | 2017 | 0 | 472 |
| 2016 | -2 | 371 | |
| Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | 2017 | 0 | 138 |
| 2016 | 0 | 126 |
* aufgegebener Geschäftsbereich vgl. Tz 30 zu Informationszwecken
Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt- und Sozialforschung und Marketingforschung (infas 360) aufgeteilt. Das Geschäftssegment Markt- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment infas 360 umfasst die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2014 neu gegründeten infas 360 GmbH. Die im Geschäftsjahr gegründete infas Quo GmbH wird als eigenständiges Segment berichtet und umfasst die Untersuchung und Studien im Bereich der Marketingforschung sowie die Durchführung von Beratungsprojekten der Kunden. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungsmethoden im Vergleich zu früheren Perioden. Das frühere Geschäftssegment Foto umfasste im Vorjahr die Aktivitäten der action press gmbh & co. kg. Die Beteiligungen im Segment Foto sind mit Vertrag vom 2. März 2016 verkauft worden. In der Segmentberichterstattung wird das Ergebnis dieses Geschäftsbereichs daher als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte sind entsprechend angepasst worden.
Im Segment infas 360 ist das at-equity Ergebnis in Höhe von -46 T€ (Vorjahr: -16T€) enthalten. Der Buchwert der at-equity Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 98 T€ (Vorjahr: 144 T€).
Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 3.157 T€ (Vorjahr 3.756 T€) und den Ertragssteuerforderungen von 24 T€ (Vorjahr: 131 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 781 T€ (Vorjahr: 271 T€), den Ertragssteuerschulden von 90 T€ (Vorjahr: 141 T€) und dem Eigenkapital von 6.422 T€ (Vorjahr: 4.421 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten.
Im Segment "Markt- und Sozialforschung" erzielt der Konzern Umsatzerlöse mit einem Großkunden i.H.v. 3.053 T€ (Vorjahr 5.685 T€).
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:
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| 31.12.2017 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | T€ | 1.888 | 214 |
| Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien | Tausend Aktien | 9.000 | 9.000 |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen | €/Aktie | 0,21 | 0,02 |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | €/Aktie | 0,21 | 0,11 |
| Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | €/Aktie | 0,00 | -0,09 |
| Vorgeschlagene Dividende je Aktie | €/Aktie | 0,07 | 0,00 |
Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Periodenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,21 (Vorjahr: 0,02).
Weder zum 31. Dezember 2017 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Aktien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr identisch.
Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000.
Im Geschäftsjahr 2017 waren im Konzern durchschnittlich 138 (Vorjahr 126) Angestellte in den fortgeführten Geschäftsbereichen beschäftigt, davon 3 (Vorjahr 2) Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften.
Angaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding Aktiengesellschaft mehr als 20 Prozent der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis):
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| Nominalkapital T€ |
Anteile % |
Eigenkapital T€ |
Jahresergebnis T€ |
Stichtag Jahresabschluss | |
|---|---|---|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 370 | 44 | 31.12.2017 |
| infas 360 GmbH | 50 | 100 | -984 | 45 | 31.12.2017 |
| infas Quo GmbH | 50 | 100 | -220 | -270 | 31.12.2017 |
| BNS - Business Network Solutions GmbH | 30 | 33,33 | 293 | -139 | 31.12.2017 |
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:
Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf > 20 Prozent
Investment Aktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn > 20 Prozent
Pen GmbH, Heidelberg >10 Prozent
Hans-Herbert Döbert, München >10 Prozent
Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg > 5 Prozent
Gemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können.
Im Geschäftsjahr 2017 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben.
Hinsichtlich der Angaben zu den Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 39.
In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt.
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
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| Bewertung nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2017 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2017 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 116 | 116 | 116 | ||
| Kredite und Forderungen | 116 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.261 | 2.261 | 2261 | ||
| Kredite und Forderungen | 2.261 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 483 | 483 | 483 | ||
| Kredite und Forderungen | 483 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente | 11.934 | 11.934 | 11.934 | ||
| Kredite und Forderungen | 11.934 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 793 | 793 | 793 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 793 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.257 | 1.257 | 1.257 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.257 |
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| Bewertung nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert lt. Bilanz 31.12.2016 T€ |
(Fortgeführte) Anschaffungskosten T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam T€ |
Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral T€ |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2016 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 99 | 99 | 99 | ||
| Kredite und Forderungen | 99 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 815 | 815 | 815 | ||
| Kredite und Forderungen | 815 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 720 | 720 | 720 | ||
| Kredite und Forderungen | 720 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente | 11.765 | 11.765 | 11.765 | ||
| Kredite und Forderungen | 11.765 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 49 | 49 | 49 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 49 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.259 | 1.259 | 1.259 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.259 | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 744 | 744 | 744 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 744 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert.
Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dar. Hierin sind keine Ergebniseffekte aus Finance Lease und aus Derivaten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bewertungskategorie nach IAS 39 angehören.
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| 31.12.2017 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 22 | 19 |
Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Kredite und Forderungen" resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen.
Finanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegensteuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen.
Die Gesellschaft ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt:
Das Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bonität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen in dem üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels der periodischen Liquiditätsplanung.
Liquiditätsrisiken bestehen in dem Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter anderem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstichtag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns in Höhe von 11.423 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 18.900 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsabflüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt.
Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken:
Der Konzern finanziert sein Geschäft im Wesentlichen mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Die Gesellschaft legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tagesgeldzinssätze.
Marktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen bei der Gesellschaft nicht.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterunternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, Alleinvorstand, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH und infas Quo GmbH.
Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Februar 2015 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Mitglied des Aufsichtsrats der DI Deutschland.Immobilien AG, Hannover
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz sowie Boardmitglied der Trybe AS, Oslo, Mitglied des Verwaltungsrats der Sandpiper AG, St. Gallen sowie Mitglied des Aufsichtsrats der ECA AG, München
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin
Die Bezüge des Vorstands Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) beinhalten ein Fixum von 324 T€ (Vorjahr 324 T€) und variable Bezüge von 129 T€ (Vorjahr 129 T€). Daneben wurden Herrn Smid Sachbezüge von 8 T€ (Vorjahr 7 T€) gewährt.
Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind 4.980 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 15).
Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2017 124 T€ (Vorjahr 109 T€).
Die in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichtes und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses.
Die Gesellschaft hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 67 T€ (Vorjahr 50 T€) für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei wie im Vorjahr um die Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe, davon 10 T€ das Vorjahr betreffend.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.infas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Der Konzernabschluss wurde von dem gesetzlichen Vertreter am 20. April 2018 zur Veröffentlichung freigegeben.
Bonn, 20. April 2018
infas Holding Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
Menno Smid
Wir haben den Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die auf der Internetseite des Mutterunternehmens veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt 7 verwiesen wird haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite des Mutterunternehmens veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt VI des Konzernlageberichts verwiesen wird. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Bewertung der Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo
2) Bewertung der sonstigen Rückstellungen
In dem Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 sind Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo in Höhe von EUR 4,7 Mio. ausgewiesen. Der Posten spiegelt die offenen Projekte mit aktivischem Saldo zum Bilanzstichtag wider. Die Bewertung erfolgt in diesem Jahr, insbesondere aufgrund der Optimierung des internen Controllings, nicht mehr nur nach IAS 11.32 (zero-profit margin Methode), sondern - sofern das wirtschaftliche Ergebnis bei dem jeweiligen Projekt zuverlässig geschätzt werden kann - nach IAS 11.22 (percentage-of-completion Methode). Die infas Holding Aktiengesellschaft ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die bis zur Fertigstellung des Projektes noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag und die Bewertung und Bestimmung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftragskosten. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst erstellte Controllinginstrumente. Die Angaben der Gesellschaft im Anhang zu den Bewertungsgrundlagen sind in dem Abschnitt "Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" enthalten.
In die Bewertung der Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo fließen zahlreiche bewertungsrelevante Parameter ein, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen verbunden sind. Bereits geringe Änderungen der bewertungsrelevanten Parameter können zu wesentlichen Änderungen der resultierenden beizulegenden Zeitwerte führen. Aufgrund der bestehenden Schätzunsicherheiten und der Ermessensbehaftung besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erfolgswirksam erfassten Änderungen der beizulegenden Zeitwerte nicht in einer angemessenen Bandbreite liegen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Beurteilung des internen Bewertungsverfahrens im Hinblick auf die Konformität mit IAS 11, der Richtigkeit und Vollständigkeit der verwendeten Daten zu den jeweiligen Projekten sowie der Angemessenheit der verwendeten Bewertungsparameter wie z. B. erwartete Auftragserlöse, erwartete Kosten bis zur Fertigstellung der Projekte, Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beurteilt. Die Bewertungsparameter wurden anhand von Vertragsunterlagen, Controllingauswertungen sowie Gesprächen mit dem Vorstand der Gesellschaft nachvollzogen. Wir haben die in dem jeweiligen Projekt angewandte Bewertungsmethodik im Hinblick auf die Konformität mit IAS 11.32 bzw. IAS 11.22 beurteilt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, ein sachgerechtes Bewertungsverfahren implementiert hat, das geeignet ist, IFRS-konforme Bewertungen der Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo zu ermitteln. Die Bewertung der ausgewiesenen Dienstleistungsgeschäfte mit aktivischem Saldo ist auf Basis der getroffenen Annahmen sachgerecht abgeleitet und stimmt mit unseren Erwartungen überein. Die zugrunde liegenden Annahmen geben die aktuellen Marktparameter wider.
In dem Konzernabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, zum 31. Dezember 2017 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 1,2 Mio. ausgewiesen. Die Einschätzung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung eines Risikos erforderlich ist, ist dabei in hohem Maße durch Unsicherheiten geprägt. Den folgenden Sachverhalt mit der Deutschen Rentenversicherung ist vor allem aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung.
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Nachgang einer Prüfung einen Bescheid über nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in 2015 in Höhe von EUR 2,9 Mio. für die Jahre 2008 bis 2011 gestellt. Das Verfahren ist vor dem Sozialgericht Köln seit 2017 anhängig. Die Vollziehung wurde von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag ausgesetzt. Die infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, hat im Konzernabschluss eine Risikovorsorge für diesen Sachverhalt unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.
Das Ergebnis der Risikovorsorge ist in hohem Maße von der Einschätzung und Annahmen des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft geprägt, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Risikoeinschätzung sowie die bilanzielle Darstellung des Sachverhaltes mit der Deutschen Rentenversicherung umfasst, beurteilt. Des Weiteren wurden Gespräche mit dem Vorstand sowie Mitarbeitern der Gesellschaft hierzu geführt und die Berechnungsunterlagen eingeholt. Wir haben die Berechnung nachvollzogen sowie die einfließenden Parameter hinsichtlich ihrer Sachgerechtheit und Angemessenheit beurteilt. Im Zusammenhang mit dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung wurde darüber hinaus eine externe Rechtsanwaltsbestätigung zum Bilanzstichtag angefordert sowie der Schriftverkehr zwischen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und der Deutschen Rentenversicherung eingesehen. Wir haben die Darstellung des Sachverhaltes mit der Deutschen Rentenversicherung und die damit einhergehende Risikovorsorge im Konzernabschluss gewürdigt und halten sie für angemessen.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die auf der Internetseite des Mutterunternehmens veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung auf die im Abschnitt VI des Konzernlageberichts verwiesen wird, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. März 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."
Bonn, 20. April 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtiger Personalfragen unterrichtet. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2017 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt . So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern die Voraussetzungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder geschaffen. So hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 über die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft beraten, um die geschäftliche Tätigkeit weiter zu diversifizieren. Die infas Quo GmbH wurde in 2017 gegründet und beschäftigt sich in allererster Linie mit Finanzmarktforschung. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2015 gewählt. Der Aufsichtsrat hatte in der Einberufung der Hauptversammlung ursprünglich vorgeschlagen, die gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, also Herrn Dr. Bethge, Herrn Riesenbeck sowie Herrn Dr. Krauß zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Kurz vor der außerordentlichen Hauptversammlung hat jedoch der amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Bethge, dem Vorstand mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen seine Kandidatur zurückzieht. Dies hat die Gesellschaft umgehend mit Ad-hoc-Mitteilung gegenüber dem Kapitalmarkt kommuniziert. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2015 wurden anschließend Frau Neuschäffer (vormals: Heinen), Herr Riesenbeck und Herr Dr. Krauß zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Krauß zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat wird daher der ordentlichen Hauptversammlung drei Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft vorschlagen.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum vier (4) Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von zwei (2) weiteren Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 22. Februar 2017 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Ausbaus der erforderlichen Kapazitäten, um den hohen Anteil an Fremdleistungen zu reduzieren.
In der Sitzung am 20. April 2017 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit den Pensionsansprüchen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13. November 2017 war wiederum schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung des Konzerns in den ersten drei Quartalen insbesondere der operativen Tochtergesellschaften. Zudem wurden die vom Vorstand zwischenzeitlich ausgearbeitete Strategie zur weiteren Unternehmensentwicklung und die weiteren zweckmäßigen Schritte besprochen.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 22. Dezember 2017 wurde schwerpunktmäßig die künftige Unternehmensentwicklung besprochen. Angesichts des anstehenden Umbruchs des Meinungsforschungsmarktes wurden neue strategische Möglichkeiten im Hinblick auf organisches und / oder anorganisches Wachstum der Unternehmensgruppe besprochen.
An vier Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Bei einer dieser Sitzungen war ein Aufsichtsratsmitglied telefonisch zugeschaltet. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 19. Juli 2017 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 20. April 2018 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung in der Bilanzsitzung am 20. April 2018 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2017 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2018 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2017 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, den 20. April 2018
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 7. Februar 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen auch zukünftig nicht befolgt werden sollen. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde in dieser Form abgegeben und wird den Aktionären hiermit dauerhaft zugänglich gemacht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für beide Organe, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Vorstand und Aufsichtsrat beziehen feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden.
Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Der Vorstand besteht zurzeit aus einem Mitglied. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzerns dargestellt.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt , bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand bis zum 30.06.2022 auf 0% festgesetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Bonn, im April 2018
Menno Smid, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
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