Annual Report • May 11, 2018
Annual Report
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Tel. +49 (0)228/33 60 72 39
Fax +49 (0)228/31 00 71
www.infas-holding.de
Sitz der Gesellschaft:
53113 Bonn
Vorstand der Gesellschaft:
Dipl.-Soz. Menno Smid
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Oliver Krauß
Amtsgericht Bonn HRB 17379
USt.-Ident.-Nr. DE 155601174
St.Nr. 205/5725/1339
ISIN: DE0006097108
WKN: 609710
Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main
Die Aktien der infas Holding Aktiengesellschaft sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Die infas Holding AG erzielt als Management- und Finanzholding der infas Holding Gruppe keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern ausschließlich mit den verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung von der weiteren Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften bzw. des Konzerns abhängig, daher spiegelt die Berichterstattung über die Lage des Unternehmens auch teilweise die Geschäftstätigkeiten des infas-Konzerns wider. Die Geschäftsentwicklung war im Jahr 2017 im Wesentlichen abhängig von der Entwicklung der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, der infas 360 GmbH in Bonn sowie der infas Quo GmbH in Nürnberg.
In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist der infas-Konzern mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit Großprojekten zur sozialen Entwicklung Deutschlands und öffentlichen Gesundheit schon seit Jahren sehr präsent. Besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitätsforschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern er evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine einzigartige Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung dar. Die vom infas-Institut durchgeführten Projekte bilden in einer einzigartigen Art und Weise den sozialen Wandel der Gesellschaft ab. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neusten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten für die Wissenschaft und die Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzbasierte Entscheidungen getroffen und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft stattfinden kann.
Gerade vor diesem Hintergrund ist die Arbeit des Instituts nicht nur im Bereich der Grundlagenforschung wichtig. Sie ist auch von höchster Aktualität, bedenkt man neuere politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Forschung zum rechtsgerichteten Populismus hat schon lange eine kulturelle Demarkationslinie herausgearbeitet, die zukünftig nicht nur den politischen Diskurs sondern möglicherweise auch die Ausgestaltung von Politik massiv bestimmen wird. Auf der einen Seite dieser Demarkationslinie dominiert Weltoffenheit, auf der anderen Fremdenfeindlichkeit. Diese Linie korrespondiert nicht unbedingt mit dem Rechts-Links Schema, das bisher die politischen Diskussionen bestimmte. Dennoch zeigen sich Parallelitäten und Affinitäten, die noch lange nicht analysiert sind. So zum Beispiel ist noch keineswegs klar ob nicht die Politik der Rechten Auftrieb erhält, die von einer spezifischen Organisationsform geprägt ist, die statt Bürgerbeteiligung auf starke, personalisierte Führung setzt. Darin unterscheidet sie sich deutlich von progressiven Bewegungen. Einen ersten sicherlich noch ausbaufähigen Zugang zu diesem Phänomen hat das infas Institut für Deutschland im Jahr 2017 im Auftrag der Verlagsgruppe "Die Zeit" empirisch beleuchtet, und zwar lange vor der Bundestagswahl im September 2017. Grundlage war eine ausführliche Befragung. Die Ergebnisse sind erstaunlich und stimmen nicht unbedingt mit auch in den Medien geäußerten Erwartungen überein. Es zeigt sich das Bild eines Landes, das die Krisen bislang recht gelassen abgewettert hat. Innere Spaltung, grassierender Fremdenangst oder massive Selbstzweifel sind ein Minderheitenphänomen in der Größenordnung des Wahlergebnisses der AfD. Insgesamt ist derzeit eher noch das Gegenteil richtig. In den von infas erhobenen Zahlen spiegelt sich eine Gesellschaft, die in ihrer großen Mehrheit weltoffen ist, tolerant und liberal ist. Deutlich wird dies zunächst, wenn man danach fragt, ob es so etwas wie ein "Wir-Gefühl" im Lande gibt, ein Bewusstsein von Nähe, Solidarität und Gemeinschaft. Eine deutliche Mehrheit der Befragten, hält das für wichtig, noch mehr, 65 Prozent, wünschen sich ausdrücklich, das Wir-Gefühl solle in Zukunft noch wichtiger werden. Das "Wir", das zeigen die Ergebnisse, wird im Wesentlichen durch räumliche und persönliche Nähe konstituiert. Trotz mehrerer islamistischer Anschläge, trotz aller Debatten um den Islam und seine Zugehörigkeit zu Deutschland, trotz der zunehmenden Entfremdung von der Türkei sagen 82 Prozent der Befragten, "Menschen anderer Religionen" gehörten zum "Wir" dazu. Ebenso "Homosexuelle" (80 Prozent), "Menschen mit einem ganz anderen Lebensstil" (73 Prozent), "Ausländer/Migranten" (72 Prozent). Und sogar jene Gruppe von Menschen, die die kollektive Psyche heftig bewegt hat, wird von fast drei Vierteln zum "Wir" gezählt: 71 Prozent der Befragten sagen, "Flüchtlinge" gehörten zum "Wir" dazu. Diese weitverbreitete Haltung ist allerdings nicht ohne Gegenpol. Eine relativ klar umrissene Gruppe von Bürgern vertritt entschieden andere Ansichten. Auf die Frage, ob Flüchtlinge zum "Wir" in Deutschland dazugehören, sagen 80 Prozent der AfD-Anhänger klar "Nein", bei den Anhängern der anderen Parteien sind es zwischen 15 (Grüne) und 25 Prozent (FDP). Man sieht: der Konfliktstoff entlang der beschriebenen Demarkationslinie ist kein intellektuelles Konstrukt, sondern existiert real. Ob das so bleiben wird? Wie wird Politik zukünftig darauf reagieren? Welche Konsequenzen hat das politische Handeln dann für den gesellschaftlichen Wandel und die Wahrnehmung der deutschen Gesellschaft? Alles sehr spannende Fragen, die letztendlich nur empirisch zu bestimmen sein werden und zwar mit validen Methoden.
Angesichts der jüngst in "spiegel-online" publizierten Recherchen1 über fragwürdige Praktiken von Billiganbietern in der Markt- und Sozialforschung, die insbesondere die Validität mancher Erhebungen zentral in Frage stellen, kann und muss vom einen Legitimationsproblem der Branche gesprochen werden. Hiervon ist allerdings das infas-Institut nicht direkt betroffen, weil wir seit Jahrzehnten das Prinzip verfolgen, alle Erhebungen selbst zu organisieren, und kein Outsourcing aus Kostengründen zu betreiben, was insbesondere bei den "Big Four" der Branche der Fall ist. Überdies verfolgen wir eine unmissverständliche und transparente Qualitätssicherung, die auch nach ISO 20252 für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zertifiziert ist. Diese Zertifizierung haben übrigens die wenigsten Institute die am Markt agieren.
1 "Einige deutsche Marktforschungsinstitute manipulieren nach SPIEGEL Informationen im großen Stil ihre Umfragen" heißt es im Beitrag von Spiegel-online: "Die Akte Marktforschung" vom 1.2.2018.
Dennoch verweisen die Recherchen über diese Betrugs-Praktiken auf ein strategisches Problem, dem man sich nicht gänzlich entziehen kann. Gemeint ist der Preisdruck der neben anderen Gründen als ein wesentlicher Treiber von fehlender Qualität angesehen werden muss. Es wird zunehmend schwierig, insbesondere in der Demoskopie sowie Markt- und Meinungsforschung Projekte zu akquirieren, die hohe Qualität liefern, weil der dafür notwendige Preis nicht bezahlt wird. Nur so lassen sich auch massive Fälschungen erklären, wie von "spiegel-online" veröffentlicht. Generell kann gesagt werden, dass der Preisdruck auf Kosten methodischer Qualität geht, und mit dem Diktat des günstigsten Preises methodische Defizite eingekauft werden, die an dem Gehalt so mancher Zahlen, die in den Zeitungen kolportiert werden, zweifeln lassen müssen. Jeder Experte der Empirischen Sozialforschung weiß: Man kann über alles mit den Kunden der Demoskopie und Marktforschung reden, mit nur sehr wenigen indes über Methoden. Gesetze der Stochastik, Statistik und Fehlertheorie interessieren die wenigsten. Und es gibt Journalisten, die nur nach der Fallzahl fragen und damit dann an alles glauben, was ihnen einleuchtet. Vorurteile zu bedienen kann aber nicht Zweck der empirischen Sozialforschung sein.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienstleistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für eine solche Markt- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dies gilt für alle Tochtergesellschaften und wird einhergehen mit hohen Investitionen in neue Methoden und Experimente, mit der Analyse von Daten, die in großem Umfang von den neuen Medien produziert werden. Dies kann auch zu neuen Formen der Stichprobenziehung führen.
In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Sozialforschung und der Meinungs- und Marktforschung, aber auch der Marketingforschung mit spezifischen Methoden und Vorgehensweisen, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf attraktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Marktdurchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter - die Big Four der Branche - werden.
2 Qualität ist hier in zweifacher Hinsicht gemeint: Zum einen muss die Inklusionswahrscheinlichkeit der in die Stichprobe einbezogenen Personen bekannt und >0 sein. Zum anderen ist der Fehlerspielraum aufgrund der Zufallsstichprobe bestimmbar und wird auch kommuniziert. Diese Basisprinzipien sind auch niedergelegt in: DIN SPEC 91368 (Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., August 2017), eine Norm, die neben anderen Instituten auch vom infas Institut erarbeitet wurde.
Als wichtigste Steuerungsgrößen verwendet die Gesellschaft seit Langem das Jahresergebnis. Die infas Holding AG ist eine reine Holdinggesellschaft, ohne eigenes operatives Geschäft. Aufgrund der Bedeutung der einbezogenen Gesellschaften in den Konzern der infas Holding AG bzw. auf die Entwicklung der infas Holding AG erfolgen teilweise Hinweise im Lagebericht zu Konzernsachverhalten.
Der Konzern verwendet die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, EBIT und Umsatzrendite.
Die Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von den Gesellschaften erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei der Tochtergesellschaft infas 360 GmbH und infas Quo GmbH erfolgt die Aufstellung monatlich. Bei der Tochter infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas-Institut) ist der Rhythmus der Erstellung bestimmt durch die notwendige Projektbewertung nach den Herstellungskosten, die quartalsweise erstellt wird. Im Projektgeschäft hat sich eine solche Planung als sinnvoll und effektiv erwiesen. Eine Neuerung für eine bessere Kostensteuerung ist beim infas-Institut seit 2016 wirksam. Um die Kostentransparenz zu verbessern, wurde eine neue Systematik der Kostenstellen umgesetzt. Darüber hinaus werden in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitionen anhand von Kennzahlen und die Entwicklung des Auftragsbestands für das aktuelle Geschäftsjahr ständig in Relation zum geplanten Jahresumsatz verfolgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für Kennzahlen über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften.
Das Kernsegment innerhalb des infas-Konzerns wird durch die infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH repräsentiert. Das Institut erbringt eine wissensintensive Dienstleistung im Bereich der Markt- und Sozialforschung und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Pharmaindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau.
Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhalten.
Im Kernsegment des infas-Konzerns stehen allerdings Prozessinnovationen im Vordergrund. Prozessinnovationen sind im genannten Kernsegment neue oder merklich verbesserte Verfahren zur Erbringung einer Dienstleistung, die in das Unternehmen eingeführt wurde. Der überwiegende Teil dieser Innovationsaktivitäten fand im Kernsegment Markt- und Sozialforschung statt. Sie dienten im Ganzen der Kostentransparenz und im Ergebnis der Effizienzsteigerung. Zu nennen sind hier eigenständige Software-Entwicklungen, wobei sich zeigte, dass diese nicht unabhängig von Prozessanalysen sinnvoll sind, anzuwenden, so dass daraus längerfristig laufende Projekte definiert wurden, und zwar in den folgenden Bereichen:
| ― | Steuerung der Interviewer. In diesem Bereich wurden erste Ansätze von Routenplanung, wie sie im Vertrieb üblich sind, experimentell eingeführt. Es zeigt sich allerdings ein hoher Anpassungsbedarf an die besondere Aufgabenabstimmung von Interviewer, so dass gängige Lösungen nicht einfach übertragen werden können. |
| ― | Sampling-Management-System ("iSMS"). Das "iSMS" musste dem laufenden Bedarf angepasst werden, was sich im Besonderen aus einer größeren Anzahl komplizierter Projekte ergibt. Ziel des "iSMS" ist es, dem Projektleiter täglich den aktuellen Stand der Erhebungssituation in seinen Projekten zu liefern. Das setzt eine Datensammlung operativer Merkmale voraus, die dann nachts in die Datenbank eingefüttert werden, so dass sie am nächsten Morgen zur Verfügung stehen. |
| ― | "iControlling". Was das "iSMS" für die Datenproduktion der Projekte für die diversen Auftraggeber darstellt, ist das "iControlling" für die administrativen Daten über den Erfolg und die Effizienz eines jeden einzelnen Projekts aus der Sicht des Instituts. Dem Ziel sämtliche relevanten Daten für die Beurteilung von Effektivität und Effizienz sowie als Basis der Kostenrechnung in einer Datenbank zusammenzuführen, um damit die Steuerungskapazität zu erhöhen, ist man im Jahr 2017 ein wesentlichen Schritt näher gekommen. Das System wurde in den Grundstrukturen Ende 2017 fertiggestellt und zum Jahreswechsel eingeführt. |
Das Ziel ist aber noch nicht erreicht. Durch sukzessiven Ausbau des Systems soll das iControlling zu einem einheitlichen Steuerungssystem für den Gesamtkonzern werden.
Es gibt aber auch Marktneuheiten. Das sind neue oder merklich verbesserte Produkte (inkl. Dienstleistungen), die vom Unternehmen als erster Anbieter auf dem Markt eingeführt werden. Marktneuheiten hat insbesondere infas 360 entwickelt im Zusammenhang mit der CASA-Datenbank, die bereits 2015 eingeführt wurde und 2017 experimentell auch mit Befragungsdaten verknüpft wurde. Die Ergebnisse sind aufschlussreich aber noch nicht ausgereift genug, weil noch bestimmte Kriterien der Reliabilität und Validität noch nicht erfüllt werden. Dennoch ist absehbar, dass damit die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen aus Marketing und Vertrieb optimal bearbeiten lassen: Das mögliche Einsatzgebiet erstreckt sich von Potenzialschätzungen über die Steuerung von Direktmarketingaktivitäten bis hin zur Vertriebsplanung und Planung von neuen Verkaufsstellen.
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 durch ein stetiges und kräftiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet (+ 0,9 % im ersten Quartal, + 0,6 % im zweiten Quartal, + 0,7 % im dritten Quartal und + 0,6 im vierten Quartal). Für das gesamte Jahr 2017 ergibt sich daraus ein Anstieg von 2,2 % (kalenderbereinigt: + 2,5 %)3 . Diese zum Teil nicht erwartete positive Entwicklung soll sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Renommierte Forschungsinstitute sagen der deutschen Wirtschaft im kommenden Jahr das stärkste Wachstum seit 2011 voraus. Das Ifo-Institut hob die Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für das nächste Jahr von 2,0 auf 2,6 Prozent an. Auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) hob seine Prognosen an: Es rechnet für 2018 mit 2,5 Prozent statt bisher 2,2 Prozent.
Diese Entwicklung lässt sich indes nicht umstandslos auf die Markt- und Sozialforschungsbranche übertragen. Im Gegensatz zu der positiven Entwicklung der Gesamtökonomie Deutschlands im Jahr 2017, ist aus der Branche der Markt- und Sozialforschung eher Negatives festzustellen: Im Jahr 2017 sind die Umsätze der deutschen Markt- und Sozialforschungsinstitute insgesamt gegenüber 2016 zurückgegangen. Mit geschätzten4 2,45 Mrd. Euro lag der Branchenumsatz leicht unter dem Vorjahreswert (2016: 2,50 Mrd. Euro). Auch wenn der Rückgang auf den ersten Blick sich nicht als allzu dramatisch darstellen mag, muss man sich in Erinnerung rufen, dass damit der Umsatz der Branche in absoluten Zahlen noch unter dem Niveau des Jahres 2012 liegt.
Die in Deutschland ansässigen Institute der Markt- und Sozialforschung und die deutschen Niederlassungen internationaler Konzerne im Marktforschungsbereich haben - wie bereits angegeben - insgesamt einen Umsatz von ca. 2,45 Mrd. € erzielt. Dieser Umsatz wurde von 115 Instituten erzielt.
Hervorzuheben ist, dass auch 2017 die großen, weltweit operierenden Marktforschungsunternehmen, wie zum Beispiel GfK und IPSOS, aber auch Kantar (TNS) und Nielsen, auf dem deutschen Markt Rückgänge verzeichnen mussten.
3 Angaben von DESTATIS am 14.2.2018
4 Es handelt sich hier um Angaben, die der Branchendienst "Context" jedes Jahr bei allen in Deutschland tätigen Unternehmen der Markt- und Sozialforschungsbranche abfragt. Die genannten Angaben beziehen sich auf 2017. Abgedruckt in: Research & Results 1/2018.
Mit besonderer Aufmerksamkeit musste die Branche 2017 die erheblichen Turbulenzen des Branchenprimus GfK zur Kenntnis nehmen, nachdem abermalig deutlich wurde, dass die angestrebten Ziele erheblich verfehlt werden würden. Die Hauptversammlung der GfK hat am 21. Juli 2017 den von den beiden Hauptaktionären GfK Verein und KKR, dem neuen Investor, initiierten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre beschlossen. Damit ist die GfK auch nicht mehr an der Börse notiert. Bei den beiden Hauptaktionären herrschte die Meinung vor, das die GfK als privates Unternehmen fokussierter und entschiedener handeln kann, was in der herausfordernden Situation dringend erforderlich zu sein schien.
Unabhängig von der Tatsache, dass derzeit die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Branche nicht eingeschätzt werden können, konnten von den 115 Unternehmen, die 2017 den Branchenumsatz erwirtschafteten, nur 45 ihren Umsatz steigern, 34 Unternehmen (immerhin 29,5 Prozent) mussten Umsatzrückgänge hinnehmen5 . Bei 30 Instituten sind die Umsätze 2017 im Vergleich zu 2016 unverändert geblieben.6 Insgesamt also ein durchwachsenes Bild.
Insgesamt haben die 50 umsatzstärksten Marktforschungsinstitute den deutschen Markt weiterhin fest im Griff: Im Jahr 2017 haben sie gemeinsam etwa 97 Prozent des deutschen Branchenumsatzes erwirtschaftet. Die infas Holding AG gehört mit ihren in diesem Marktsegment tätigen drei Töchtern zum 25-Prozent-Quantil der größten Institute Deutschlands (das sind 13 Institute: die infas Holding konnte sich deutlich verbessern und liegt mittlerweile auf Platz 7, hat also zu den "Big Four" der Branche aufgeschlossen). Die zwölf größten Institute setzen 87 Prozent des Branchenumsatzes um. Das ist ein deutlicher Indikator für den Konzentrationsprozess in der Branche.
Die Geschäftsentwicklung des infas Konzerns hat im Jahr 2017 einen positiven Verlauf genommen.
Zu diesem Erfolg hat maßgeblich die Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH beigetragen. Insgesamt war 2017 für das Institut ein sehr erfolgreiches Jahr. Es konnte eine Gesamtleistung (Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung und anderen aktivierten Eigenleistungen) in Höhe von 26.529 T€ gemäß HGB erzielt werden, was einer Steigerung von 20,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das dabei erwirtschaftete Ergebnis vor Gewinnabführung betrug 2,5 Mio. € und liegt damit auf Vorjahresniveau. Die Zahlen spiegeln ein erfolgreiches Jahr für das Institut wider.
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass der infas Konzern die gesamte Prozesskette von Erhebungen in den verschiedenen Modi selbst erbringt, weil niemand die erforderliche Komplexität, die für die Projekte erwartet werden, in der Lage ist, dem Institut zuzuliefern. Das Institut ist daher auch nicht von den Praktiken, die durch "spiegel-online" veröffentlicht wurden, betroffen. Im Gegenteil, ist es nicht ausgeschlossen, dass sogar ein komparativer Vorteil noch deutlicher wird: alles aus einer Hand, mit zertifizierter Qualität.
5 Zu dieser Gruppe gehören auch, wie bereits angeführt, die vier größten Institute: GfK, Kantar, IPSOS und Nielsen
6 Bei sechs Instituten war kein Vergleich zum Vorjahr möglich. Die Angaben stammen wie die anderen Daten zur Branche von dem Branchendienst "Context", veröffentlicht in der Zeitschrift Research & Results 1/2018
Das steigende Wachstum ist nur zu bewältigen, wenn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Auch in 2017 ist zusätzliches Personal akquiriert worden. Mit 124 Beschäftigten zum Geschäftsjahresende wurde ein neuer Höchststand der Beschäftigung erreicht (Vorjahr 115 Mitarbeiter).
Die einzelnen Bereiche des infas-Instituts entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt.
Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Projekten mit komplexen methodischen Designs zur empirischen Analyse sehr unterschiedlicher, wesentlicher sozialer Fragestellungen, die den weiteren Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik betreffen.
Bei der Sozialforschung handelt es sich um den umsatzstärksten Bereich des infas-Instituts. Im Jahr 2017 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovationsforschung bearbeitet. Abgeschlossen wurde zum Beispiel ein einzigartiges Projekt in der Viktimisierungsforschung, was entscheidend dazu beitragen wird, die Kriminalitätsstatistik den wirklichen Verhältnissen anzupassen7 .
Das Portfolio dieses Bereichs umfasst die Durchführung von empirischen Ad-hoc-Projekten für spezialisierte Marktforschungsfragestellungen insbesondere im Bereich Verkehr und der regionalen Entwicklung. Einen wesentlichen Beitrag zum Umsatz dieses Bereiches ergibt sich 2017 aufgrund eines Grundlagenprojekts im Bereich Verkehr, nämlich das von dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und einer größeren Anzahl von Städten und Gemeinden finanzierten Projekts "Mobilität in Deutschland". Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung befindet sich in einem Erneuerungsprozess, der der Tatsache Rechnung tragen muss, dass in vielen Projekten der Marktforschung nicht mehr großer Wert auf Methodenkompetenz gelegt wird - was früher durchaus der Fall war - sondern vor allem der Preis im Vordergrund steht. Es wird darauf ankommen, bestimmte Projekte nicht mehr anzubieten, und sich auf Kompetenzen zu spezialisieren und konzentrieren, die durch die Nutzung der hochentwickelten Infrastruktur des Instituts einen komparativen Vorteil ergeben, der dann auch bezahlt wird.
7 Opferbefragungen helfen entscheidend, das Dunkelfeld der Kriminalität zu erhellen. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kriminalitätsstatistik zu verbessern, die in der Regel nur auf der Polizei gemeldeten Delikten (das sog. "Hellfeld") beruht, und daher für eine Reihe von Deliktformen ein falsches Bild liefert.
Dies kann aber auch eine Verlagerung der Marktforschungskompetenz des infas-Instituts in kleine und hochspezialisierte Institute bedeuten. Ein erfolgreicher Versuch in diese Richtung ist die Gründung der infas 360 GmbH, der bereits 2014 realisiert wurde. Im März 2017 ist mit der infas Quo GmbH eine weitere Neugründung hinzugekommen, die ein hohes Maß an spezialisierter Branchenkompetenz auf sich vereinigt und zusammen mit der Methodenkompetenz des infas-Instituts eine reale Alternative in der inhaltlich orientierten Marktforschung sein wird.
Die Gründung der infas 360 GmbH war mit dem Ziel verknüpft, nach drei Jahren ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften. Dies ist geglückt. Der Umsatz lag in 2017 bei 1,5 Mio. € nach HGB und damit um 44 Prozent höher als im Vorjahr. Die Erfahrungen zeigen, dass mit dem Ansatz, den infas 360 verfolgt, neue Kundensegmente erreicht werden, die durch das auf Befragungen hochspezialisierte infas Institut nicht mehr erreicht werden konnten. Insbesondere erweist sich die systematische Nutzung von allgemein zugänglichen Daten die nicht über Befragungen generiert werden in Kombination mit Daten der Unternehmen (vor allem CRM Daten) als ein synergetisches Feld innerhalb der Marktforschung. Wenn es gelingt, diese Kombination selbst mit Befragungsdaten in Verbindung zu bringen, wird der Mehrwert für den Kunden noch größer. Letztere Verbindung allerdings bedarf noch einiger Forschung, Innovation und Klärung, um manifeste Validitätsprobleme zu lösen. Erste Schritte mit neuen statistischen Methoden sind vielversprechend. Der Grund für die Attraktivität der angesprochenen Verbindung mit den Befragungsdaten liegt in der Tatsache, dass allgemein zugängliche Daten, wie auch die CRM Daten nicht die subjektiven Gründe für Präferenzen, Wahl- und Kaufentscheidungen offenlegen. Letztere, das wissen Ökonomen, die sich mit dem neueren Zweig der Verhaltensökonomie beschäftigen, sind nicht immer rational, sondern oftmals apodiktisch, spontan und subjektivistisch, in einem Wort: rational nicht nachvollziehbar.
Die Grundüberlegung bei der Gründung der infas Quo GmbH basierte auf der Erfahrung, dass eine Marktforschung im infas-Institut deshalb nicht einfach ist, weil das Institut im Markt für aufwendige, und damit auch teure Methodenkompetenz in der Sozialforschung steht und nicht für eine spezifische Branchenexpertise. Demzufolge sollte die vertiefte Branchenkenntnis im Vordergrund stehen und erst in zweiter Linie, sozusagen mitgedacht und unterstellt aber nicht explizit herausgestellt, die Methodenkompetenz. Erst vor diesem Hintergrund, so der Ansatz, kann es gelingen, strategische Managementberatung auf Basis hochwertiger und individueller Marktforschung anzubieten. In einem ersten Schritt wird dies im Bereich Finanzmarktforschung erprobt, um dann später auf Investitionsgüter, Handel, und Transport/Logistik auszudehnen. Grundlegendes Kennzeichen der Leistungen von infas Quo sollen dabei sein: eine kundenspezifisch individuelle Vorgehensweise, höchste handwerkliche Qualität und eine umfassende Branchenerfahrung.
Der bisherige Verlauf der Entwicklung des Segments infas Quo verläuft planmäßig. Es konnten bereits Projekte mit renommierten Kunden akquiriert und auch planmäßig abgewickelt werden, so dass 2017 ein Umsatz in Höhe von 276 T€ realisiert worden ist.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist die Geschäftsentwicklung im infas-Konzern im Jahr 2017 positiv zu bewerten. Alle Gesellschaften im Konzern haben sich erfreulich positiver als geplant entwickelt, so dass die Umsatzprognose übertroffen wurde.
Die infas Holding AG zeigt ein positives Jahresergebnis von 1.434 T€ nach 761 T€ im Vorjahr
Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt nachstehend auf Ebene der Einzelgesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft.
Als Umsatzerlöse werden die weiterberechneten Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften ausgewiesen. Im Jahre 2017 beliefen sich die Umlagen auf 23 T€ (Vorjahr 28 T€). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Veräußerung der Tochtergesellschaften action press gmbh & co. KG, Hamburg, und der action press beteiligungsgesellschaft gmbh, Hamburg, mit Wirkung zum 29. Februar 2016 und daraus resultierend geringeren Konzernumlagen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichen im Geschäftsjahr 2017 1 T€ und liegen somit 115 T€ unter dem Vorjahreswert von 116 T€. Es handelt sich um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der hohe Vorjahreswert betrifft Erträge aus der Anpassung an die steuerliche Außenprüfung i. H. v. 94 T€ und den Ertrag aus der Veräußerung der Anteile an der action press Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, i. H. v. 22 T€.
Der Personalaufwand erhöhte sich von 364 T€ im Vorjahr auf 407 T€ im Geschäftsjahr 2017, was im Wesentlichen auf die höhere Zuführung zur Rückstellung für Pensionen von 181 T€ (Vorjahr 153 T€) zurückzuführen ist, aber auch aufgrund der Aufstockung der Mitarbeiteranzahl.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen im Geschäftsjahr 2017 mit rund 2 T€ auf dem Vorjahreswert von ebenfalls 2 T€.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 1.173 T€ im Vorjahr auf 509 T€ im Geschäftsjahr 2017 deutlich gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der action press gmbH & co. kg, Hamburg, in Höhe von 755 T€ in Jahr 2016.
Die Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag für das Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf 2,5 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich die Gewinnabführung der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Die Zinserträge und die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 118 T€ (Vorjahr: 35 T€) und resultieren hauptsächlich aus den gegenüber den Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen sowie ausgereichten Darlehen, die zum Bilanzstichtag mit insgesamt 8.810 T€ valutieren.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betragen 132 T€ und liegen leicht über dem Wert des Vorjahres von 130 T€. Sie enthalten im Wesentlichen den Zinsanteil aus der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen mit 131 T€ (Vorjahr 128 T€).
Es ergibt sich ein EBIT i. H. v. 1.587 T€ im Geschäftsjahr 2017 und damit im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.144 T€ eine deutliche Ergebnisverbesserung. Nach Berücksichtigung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 138 T€ verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.434 T€ (Vorjahr 761 T€).
Der Anstieg der Bilanzsumme von 14.049 T€ im Vorjahr auf 16.361 T€ zum 31. Dezember 2017 führt aufgrund des ebenfalls erhöhten Gewinns nur zu einer leichten Verschlechterung der Eigenkapitalquote auf 67,9 Prozent (Vorjahr 68,9 Prozent). Dieser Anstieg ist insbesondere auf die stichtagsbezogene Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 2,1 Mio. € zurückzuführen, die wiederum im Wesentlichen aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages für 2017 mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH angestiegen sind.
Das Anlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2017 8,3 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahreswert von 7,9 Mio. € um 0,4 Mio. € gestiegen. Dies ist auf die Beteiligung an der infas Quo GmbH in Höhe von 50 T€, die Erhöhung des Darlehens an die infas 360 um 150 T€ und das neue Darlehen an die infas Quo GmbH in Höhe von 203 T€ zurückzuführen.
Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum 31. Dezember 2016 von 6,1 Mio. € auf 8,1 Mio. € gestiegen, insbesondere durch die Veränderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich stichtagsbezogen von 5,0 Mio. € auf 7,1 Mio. € zum 31.Dezember 2017 erhöht.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen i. H. v. 3.571 T€ bilanziert, die mit 311 T€ über dem Vorjahreswert i. H. v. 3.260 T€ liegen.
Wie auch im Vorjahr bestanden zum Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt von 882 T€ zum 31. Dezember 2016 auf 1.414 T€ per 31. Dezember 2017 deutlich erhöht, da sich die laufenden Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft erhöht haben und diese beim Organträger, der infas Holding AG, zu erfassen waren.
Die Fähigkeit des Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Zur finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaft infas 360 GmbH wurden im Geschäftsjahr 2017 weitere Darlehen i. H. v. 0,2 Mio. € gewährt. Ferner wurde der infas Quo ein Darlehen i. H. v. 0,2 Mio. € gewährt. Die Veränderung der liquiden Mittel betrug +112 T€. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 465 T€ (Vorjahr 353 T€).
Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vorjahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2017 übereinstimmen.
In dem Lagebericht für 2016 wurde übergreifend im Hinblick auf das zu erreichende Ziel für die Unternehmensgruppe angemerkt: "Es wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe in 2017 zwischen 23 und 26 Mio. € bewegen wird." Es kann festgestellt werden, dass sich die Umsatzentwicklung in 2017 im Konzern nach IFRS nicht nur im Zielkorridor, sondern deutlich darüber hinaus realisiert hat. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten und zeigt, dass die Einschätzungen zwar zurückhaltend im Kern aber von Realismus geprägt waren. Wenn die positive Abweichung von der Prognose ins Blickfeld gerückt wird, kommt man nicht umhin, auf die wesentliche Ursache zu verweisen, die in der Umsatzentwicklung des infas-Instituts, dem Hauptträger des Umsatzes im Konzern zu suchen ist. Im Kern ist die positive Abweichung auf die Umsatzsteigerung des Instituts zurückzuführen. Dies wiederum war - so erfreulich dies sein mag -nicht unbedingt vorherzusehen, weil das Projektgeschäft eher schwer zu prognostizieren ist. Es ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren im Fall der Sozialforschung insbesondere darum, welchen Verlauf der gesellschaftliche Wandel nimmt, wie er politisch aufgenommen wird und damit die Bereitschaft vorhanden ist sich evidenzbasiert damit auseinanderzusetzen. Es ist keineswegs selbstverständlich sich empirisch den gesellschaftlichen Problemen zu nähern, und es spricht für die rationale Verfasstheit der Politik Deutschlands, dass beispielsweise die Problematik des Flüchtlingsstroms nicht ideologisch sondern von maßgeblicher Seite, nämlich durch Wissenschaft, Ministerien und nachgelagerten Institutionen vornehmlich rational und empirisch gelöst wird. Dem infas Institut ist es gelungen, ein durchaus großes Projekt der Wissenschaft zur Flüchtlingsproblematik zu akquirieren. Damit ist ein zweiter Aspekt angesprochen, der die Prognose erschwert. Es ist nämlich auch nicht selbstverständlich, dass infas solcherart Projekte erhält. Neben zusätzlich akquirierten Projekten resultiert die positive Abweichung der Umsatzerlöse in 2017 im Konzernabschluss nach IFRS zur ursprünglichen Planung in der Bewertung der laufenden Projekte, sofern die Voraussetzungen vorliegen, mit der percentage-of-completion Methode mit anteiliger Gewinnrealisierung.Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator neben dem Umsatz und dem EBIT ist die Umsatzrendite (Verhältnis EBIT zu Umsatz). Beim Hauptumsatzträger, dem infas-Institut wurde eine zweistellige Umsatzrendite angestrebt, womit ein branchenweit überdurchschnittlicher Wert erreicht werden sollte. Das ist eingetreten: Im Jahr 2017 konnte eine Umsatzrendite von 15 Prozent erreicht werden. Auf Ebene des Konzerns liegt die Umsatzrendite bei 10,7 Prozent.
Auf Ebene der infas Holding AG ist das Jahresergebnis die wesentliche Steuerungsgröße. Für das Jahr 2018 wird ein leicht steigendes Jahresergebnis erwartet.
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verfolgen wir in allen Konzerngesellschaften Kundenbelange sowie Arbeitnehmerbelange. Dabei ist es gelungen, auf Basis unserer exzellenten Dienstleistungen und unserer Kundenorientiertheit die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dies lässt sich an den Rückmeldungen der Kunden im kontinuierlichen Kundendialog ebenso ablesen, wie in der Wiederbeauftragung insbesondere großer Projekte.
Den Arbeitnehmerbelangen wurde mit Hilfe der aktiven Personalpolitik Rechnung getragen und so eine Arbeitnehmerfluktuation vermieden. Die Fluktuationsquote liegt seit etlichen Jahren unterhalb von 5 Prozent. Die Recruiting-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2017 waren darauf ausgerichtet, die Nachbesetzung von kritischen vakanten Positionen sicherzustellen. Dabei zeigt sich eine interessante Entwicklung, die insbesondere die Bedeutung des infas-Konzerns in der Wissenschaft unterstreicht: Zunehmend erreichen uns Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen, wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
Daneben wurden Mitarbeiter für den Bereich Marketingforschung (infas 360 GmbH) sowie infas Quo rekrutiert. Für den infas-Konzern sind qualifizierte Mitarbeiter ein wesentliches Element, um den Erfolg auch in Zukunft sicherzustellen. Die Rekrutierung neuer, hochqualifizierter Mitarbeiter ist dabei ebenso wichtig, wie die bestehenden Mitarbeiter weiterzuentwickeln und zu fördern, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden.
In den letzten Jahren hat im infas Konzern eine Fokussierung auf das Marktsegment der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung stattgefunden, die sich ausdifferenziert in verschiedene sehr spezialisierte Gesellschaften. Die Kernkompetenz des Konzerns ist damit klar definiert und ausbaufähig. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der geschilderten Situation der Marktlage und den Turbulenzen auf dem Markt.
Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der branchenweiten Umsätze liegt darin, dass die Kunden der Marktforschung ihren Produktentwicklungsprozess und damit die Organisation von Innovationen grundsätzlich verändert haben. Dabei hat sich der Stellenwert der klassischen Marktforschung geändert, und zwar ist ihre Bedeutung gesunken. Früher hat die Marktforschung die gesamten Erkenntnisse über den Markt und die Kunden bereitgestellt. Das ist nicht mehr der Fall, seitdem die Kunden der Marktforschung Entwicklungen wie Design Thinking, Digitalisierung und Big Data in ihre Wertschöpfungskette einbauen und aktiv nutzen.
Der infas Konzern reagiert auf diese Problematik mit der Gründung hochspezialisierter Institute. Derzeit befindet sich der Konzern in der Evaluierung von Optionen für eine beschleunigte Wachstumspolitik.
Obzwar die objektiven Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung in Deutschland vorzuliegen scheinen gibt es keine Anzeichen dafür, dass die bereits geschilderten Schwierigkeiten in dem Marktsegment der Markt- und Sozialforschung sich auflösen würden. Vielmehr wird weiterhin davon auszugehen sein, dass die Umsätze stagnieren bzw. sogar sinken, was die Prognose erheblich erschwert. Dennoch wird begründet anhand der Planungen angenommen, dass aufgrund der Art und Weise, wie sich der infas Konzern in den letzten Jahren aufgestellt hat ein organisches Wachstum möglich ist und sich die Umsatzerlöse im Konzern in einem Korridor von 29 bis 31 Mio. € in 2018 bewegen werden. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018. Auf Ebene der infas Holding AG plant die Gesellschaft ein leicht steigendes Jahresergebnis für 2018.
Der infas-Konzern ist diversen qualitativen und quantitativen Risiken ausgesetzt. Qualitative Risiken stellen in erster Linie Absatz- und Beschaffungsrisiken dar. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen, denen die Konzerngesellschaften ausgesetzt sind, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Verstärkt wird dieser Effekt durch den zunehmenden Verdrängungswettbewerb. Zu den quantitativen Risiken zählen interne Risiken hinsichtlich der Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, findet ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) Anwendung. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle sind im RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Das bestehende Risiko-Management-System wurde zuletzt 2016 ergänzt. Die wesentlichen internen und externen Risikofelder aus der operativen Aktivität, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie der IT wurden einer Analyse unter Festlegung von Parametern unterzogen, die Handlungsweisen definieren und/oder die sofortige Berichtspflicht an den Vorstand bedingen. Dem Ziel einer weitgehend automatisierten Erstellung der wichtigsten Kennzahlen, die verlässlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen sind, ist man im Geschäftsjahr 2017 einen großen Schritt vorangekommen. Das neue Controlling-System (iControlling) ist in der Grundversion abgeschlossen und ist in den wesentlichen Komponenten (zeitnahe Nachkalkulation der Projekte, Überprüfung der Buchungsvorgänge) im Geschäftsjahr 2017 bereits zum Einsatz gekommen. Die bereits 2014 eingerichtete Stelle des Controllers hat maßgeblich das neue System konzipiert und in Zusammenarbeit mit den Programmierern der IT-Abteilung des infas Instituts auch umgesetzt. Das Controlling ist für die Generierung sämtlicher Kennzahlen aus allen Gesellschaften zuständig. Die Voraussetzungen für die Erstellung eines solchen Reporting-Systems wurden im Jahr 2016 mit der Einführung einer neuen Kostenstellenrechnung erfüllt.
Hierdurch werden potenzielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele ist somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert. Quartalszahlen werden für alle Gesellschaften erstellt und die realisierten Zahlen den Planzahlen gegenübergestellt. Durch eine regelmäßige, enge Kommunikation der Geschäftsleitung mit dem Rechnungswesen und den Steuerberatern wird ein zeitnaher und sachgerechter Informationsstand sichergestellt.
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen.
Es untersucht Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Verlautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Wesentliche Basis des IKS bilden Funktionstrennungen und Freigaberegelungen, die durch fortlaufende, standardisierte und automatisierte Kontroll- und Abstimmungsprozesse unterstützt werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter mit entsprechenden Kompetenzen prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Die Buchführungsdaten werden von der DATEV-Software sowie über eine Datenverarbeitungsanlage vom System HMD verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der im Jahr 2015 überarbeitete Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstrennung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungssystems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgefordert, alle Transaktionen ebenfalls auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen und Verstöße dagegen sowie Unregelmäßigkeiten, welcher Art auch immer, sofort dem Vorstand der Gesellschaft anzuzeigen. Dies gilt im Besonderen im Abgleich der Zahlungsströme, die aus den Transaktionen resultieren.
Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns, Zinsschwankungen, die Einführung von neuen Dienstleistungen, mangelnde Akzeptanz neuer Dienstleistungen oder auch Änderungen der Geschäftsstrategie beeinflussen das Risikobild. Diese potenziellen Risiken werden regelmäßig im Konzern diskutiert. Der Konzern ist in erster Linie auf Deutschland und Europa fokussiert. Zwar ist man nicht direkt risikobehafteten Entwicklungen der Weltwirtschaft ausgesetzt, sondern nur insoweit sie über Europa und Deutschland vermittelt sind. Wie schnell sich aber solche Vermittlungen äußern können, konnte an Entwicklungen im Zusammenhang mit den zunächst nicht vorhergesehen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union studiert werden: Aus einer zunächst nur angegebenen niedrigen Wahrscheinlichkeit für einen Austritt ist die tatsächliche Realisierung auf der Tagesordnung, die insgesamt ein erhöhtes Risiko aufwirft, auch für den Markt, in dem der Konzern tätig ist.
Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Marktbereichen, in denen der Konzern tätig ist, in den letzten Jahren schwieriger und unkalkulierbarer geworden, weil es sich offensichtlich nicht um einen Wachstumsmarkt handelt, und der obendrein vor großen Veränderungen steht. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Fokussierung auf Nischen, unabhängiger von Krisen zu agieren.
Wissenschaftliche Einrichtungen aller Art indes unterliegen den allgemeinen Konjunkturzyklen im Allgemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen nur bedingt. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung von Bedeutung. Allerdings können sich Themen ändern, für die empirische Forschung beauftragt wird. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und die der Ministerien nicht unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung. Die Planung basiert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können sogar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig von dem Konjunkturzyklus notwendig macht und auch finanziert wird. Dies zeigt beispielsweise die Flüchtlingsproblematik sehr eindrücklich.
Konjunkturelle Entwicklungen sind allerdings relevant für den Bereich Markt- und Marketingforschung. Hier ergeben sich jedoch derzeit mehr Chancen als Risiken, insbesondere bei der infas 360. Diese Gesellschaft ist von der Struktur schlank und hoch flexibel aufgestellt, so dass sie sich den neueren Entwicklungen des Markts gut anpassen kann.
Das ifo Institut in München hat sich zur Instanz entwickelt, die regelmäßig und empirisch gestützt die Perspektiven der Entwicklung der deutschen Wirtschaft relativ sicher vorhersagt. Die Vorhersagen werden auch auf Ebene der Branchen disaggregiert zur Verfügung gestellt. Aus den Daten, welche an die an der Erhebung teilnehmenden Unternehmen verteilt werden, ergibt sich, dass das ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft 2018 weiterhin an die positive Entwicklung des vergangenen Jahres anzuknüpfen scheint. Es deuten sich aus den Daten keine gravierenden Einbrüche im Dienstleistungssektor in Deutschland an. Das Problem dieser Daten ist allerdings, dass es keine Vorhersagen für die Marktforschungsbranche gibt. Lange Zeit galt es als ausgemacht, dass sich die Marktforschungsbranche relativ unabhängig von Konjunkturzyklen entwickelt. In Krisenzeiten ändern sich, so eine weit verbreitete Annahme, die bis zum Jahr 2009 auch zu gelten schien, die Anforderungen und damit die Forschungsschwerpunkte: In guten Zeiten geht es um "Wachstum", in schlechten Zeiten um "Umstrukturierung". Diese Zeiten indes scheinen vorbei zu sein. Wie bereits angesprochen, musste die Branche in den beiden letzten Jahren Umsatzrückgänge verkraften, und auch die führenden großen, international aufgestellten Institute, die in Deutschland tätig sind, konnten nicht mit einem signifikanten Wachstum in den beiden letzten Jahren aufwarten.
Das infas-Institut ist mit seinem Spektrum von Kunden, seiner auf fachlicher Expertise beruhenden Präsenz in verschiedenen Märkten und seinen Methodenkompetenzen relativ breit aufgestellt. Dies führte dazu, dass der Umsatz jährlich stetig wuchs. Es wurde in Zeiten sogar Wachstum generiert, in denen die Marktforschungsbranche in der Krise war, und zwar insbesondere in den letzten drei Jahren. Selbst bei schlechteren makroökonomischen Entwicklungen würde für das Institut kein akutes wesentliches Risiko bestehen, weil es als Full-Service-Dienstleister mit hohem methodischen Niveau aufgestellt ist, insbesondere für empirisch komplexe Fragestellungen, die in der Krise nicht einfach als gelöst unterstellt werden können, sondern sich möglicherweise in ihr sogar verschärfen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich Sozialforschung. Die großen ungelösten Fragen der Gesellschaft wie Arbeitsmarkt, Bildung, Alter und Gesundheit generieren einen Forschungsbedarf, der auch unter den ungünstigsten Konstellationen der öffentlichen Haushalte abzudecken sein wird. Hier wird insbesondere empirisch relevanter Wissensbedarf entstehen. So zum Beispiel werden in einem Großprojekt der Arbeitsmarktforschung gegen Aufpreis bereits Flüchtlinge interviewt, die mittlerweile in den Regelungskreis des SGB X eingetreten sind. Erst kürzlich konnte ein weiteres Großprojekt im Rahmen des Nationalen Bildungspanels akquiriert werden, das sich explizit mit den Bildungsverläufen von Flüchtlingen beschäftigt.
Die Auftragslage des infas-Instituts ist derzeit mit "gut" zu kennzeichnen und kann für 2018 einen Umsatz von bis zu 27 Mio. € generieren.
Dies alles gilt allerdings nur, wenn vor dem geschilderten Hintergrund ein normaler Geschäftsverlauf unterstellt wird. Die geschilderten, eher unübersichtlichen Marktbedingungen für Markt- und Sozialforschung lassen im europäischen Umfeld sowie im selbst für Experten nicht klaren Konjunkturverlauf den Weg offen für Unsicherheitsfaktoren. Dies trifft vor allen auf Marktforschungsprojekte zu. Insofern ist von einem höheren Risiko bei den Gesellschaften: infas 360 und infas Quo, auszugehen.
Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den formulierten Erwartungen abweichen.
Die Einführung des Mindestlohns verursachte Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für das infas Institut keine eigenständige Problematik, weil das Institut auch seine Interviewer weit über Mindestlohn entlohnt.
Im Zuge der Einführung sind aber ebenfalls Tendenzen in der Branche sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon war das infas-Institut im Jahr 2015 insoweit betroffen, als dass die Rentenversicherung im Nachgang zur Prüfung Forderungen in einer Größenordnung von EUR 2,9 Mio. € aufgestellt hat. Die offen-sichtliche Unrichtigkeit des Bescheids wurde in der Begründung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids von infas ausführlich dargelegt und mit empirischen Daten unterfüttert, so dass dem Antrag entsprochen wurde.
Im Streit um die vermutete Sozialversicherungspflicht der Interviewer ist die Situation im letzten Geschäftsjahr klarer geworden. Letztinstanzlich wurde hinsichtlich des steuerrechtlichen Status entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit als Interviewer im Telefonstudio um eine selbständige Arbeit handelt. Entsprechend wurden sämtliche Bescheide in dieser Sache aufgehoben und es konnten die entsprechenden Rückstellungen aufgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Chancen, bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung zu obsiegen, unverändert als gut ein. Unabhängig davon wird genauestens zu beobachten sein, wie sich die Branche zu diesem Sachverhalt verhält und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Alternative Szenarien der Beschäftigung werden nach wie vor geprüft.
Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finanzielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Auswahl der Kunden wird das Ausfallrisiko als niedrig eingeschätzt. Die Mehrheit der Kunden kommt aus dem wissenschaftlichen Bereich, die entweder grundfinanziert oder aber, es handelt sich um Projekte die von staatlichen Instanzen zugesagt sind, die für wissenschaftliche Forschung zuständig sind.
Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Dadurch entstandene Mehrkosten sind zuerst durch infas zu tragen. Dem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vor- und Nachkalkulationen begegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet.
Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt unterwegs, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass konkurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für die infas ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt diesem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. So zum Beispiel konnte das infas-Institut ein bereits durch die Konkurrenz in Arbeit befindliches Projekt übernehmen, weil der Kunde mit der Performanz der Konkurrenz mehr als unzufrieden war. Des Weiteren weitet der Konzern seine Geschäftstätigkeiten weiter aus, beispielsweise im Aufbau der Finanzmarktforschung.
Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands und der Mitarbeiter beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu gewinnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Der Konzern erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbungen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen, wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitverträge zunehmend absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem Normalarbeitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerber in der Regel auch hoch qualifiziert sind, hat infas derzeit keine Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter.
Die infas 360 GmbH positioniert sich im neuen Markt "Data Driven Marketing". Mit ihrem Leistungsportfolio aus Daten und deren Analytik konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche Research, CRM und Geomarketing. Das Kerngeschäft besteht in der Lizenzierung von Daten und Applikationen, die Daten beinhalten. Dabei handelt es sich um Produkte, die bei steigender Wertschöpfung beliebig oft lizenzierbar sind. infas 360 sichtet und sammelt allgemein zugängliche Daten und kombiniert projektspezifisch alle für den Kunden relevanten Marketingdaten, national wie international. Im direkten Zugriff stehen dabei eigene Geo- und Marktdatenbanken genauso wie Datenbanken Dritter über das eigene Data Intelligence Network. Ergänzt werden diese statischen Daten um die für das Projekt wichtigen Kundendaten und die jederzeit generierbaren Ad hoc-Daten aus unserer Marketingforschung. Dieser Datenmix stellt im Ergebnis einen möglichst realitätsnahen Wissenspool dar, der die betreffenden Märkte, Kunden und Potenziale von Unternehmen darstellt und so analysieren lässt, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch für Marketing und Vertrieb in konkrete Maßnahmen umsetzbar sind.
Es wurde bereits auf die Legitimationskrise der Branche der Marktforschung aufgrund von Recherchen von "spiegel-online" verwiesen. Noch ist nicht absehbar, ob sich daraus ein allgemeineres Risiko entwickelt, von dem eher die Gesellschaften infas 360 und infas Quo betroffen sein dürften als das infas-Institut. Dennoch dürfte das Risiko für die beiden kleineren Gesellschaften des Konzerns eher gering sein. Infas Quo ist insbesondere aufgrund einer intensiven Branchenkenntnis unterwegs und erfolgreich. Ihre Vorgehensweise ist in der Regele eher qualitativ, weil es um spezifische "Insights" der Konsumenten geht.
Bei infas 360 stehen keine Befragungen, wie in der traditionellen Marktforschung im Vordergrund, deren zum Teil zweifelhafte Entstehungsweisen im Brennpunkt der "spiegel-online" Recherchen standen. Im Mittelpunkt stehen Daten, die allgemein zugänglich sind oder von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden, die dann intelligent und mit anerkannten statistischen Verfahren kombiniert werden. Damit entfallen die Risiken, die sich durch aktive Befragungen ergeben könnten. Allerdings taucht am Risikohorizont eine Fragestellung auf, die durch die Zusammenarbeit von Facebook und der Firma Cambridge Analytics im Zusammenhang der Wahlkampagnen in den USA und offenbar auch Großbritannien aufgeworfen ist und zum Teil heftig diskutiert wird. . Es stellt sich die Frage, wie mit sensiblen Daten umgegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf Nutzung, Weitergabe und Schutz dieser Daten. In der weiteren Verarbeitung dieser Datenkrise ist mit Regulierungen zu rechnen (die allerdings auch wünschenswert sind) und die aber auch neue Risiken für das Geschäftsfeld der infas 360 beinhalten können. Derzeit sind diese Risiken allerdings noch nicht fassbar oder konkret operationalisierbar.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Risiko- und Chancenabwägungen und nach Maßgabe der operativen Planungen in den einzelnen Gesellschafen und weiteren geschäftsrelevanten Annahmen wird damit gerechnet, dass sich der Umsatz der Unternehmensgruppe nach IFRS in 2018 in einem Korridor zwischen 29 und 31 Mio. € bewegen wird. Aufgrund des zu erwartenden positiven operativen Ergebnisses des Konzerns ist ebenfalls mit einem entsprechenden Zufluss von operativem Cashflow zu rechnen. Darauf aufbauend, erwartet der Vorstand für das Jahr 2018 eine stabile Vermögens- und Finanzlage des Konzerns, der mit den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln sein Geschäft und den Ausbau neuer Aktivitäten, insbesondere im Bereich Marketingforschung, finanzieren kann. Des Weiteren plant der Konzern ein leicht steigendes EBIT sowie eine Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Konzern) von ca. 11 Prozent für das Jahr 2018. Auf Ebene der infas Holding AG plant die Gesellschaft ein leicht steigendes Jahresergebnis für 2018.
Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Unternehmen nach §§ 289 und 315 HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammensetzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.
Das Grundkapital der infas Holding AG beträgt zum 31. Dezember 2017 9.000.000,00 €. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die namenlosen Stückaktien unterliegen keinerlei Übertragungsbeschränkungen. Soweit dem Vorstand der Gesellschaft bekannt, bestehen keinerlei Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. Die infas Holding AG hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestattet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen.
An der Gesellschaft sind die Effecten-Spiegel AG zum 31. Dezember 2017 mit knapp über 20 Prozent und die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV mit ebenfalls über 20 Prozent als die größten Aktionäre, Herr Hans-Herbert Döbert mit knapp über 11 Prozent, die PEN GmbH mit knapp über 10 Prozent und die Axxion S.A. mit knapp über 5 Prozent gemäß § 315 (4) Nr. 3 HGB direkt oder indirekt beteiligt.
Es bestehen keinerlei Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontrollrechte nicht unmittelbar ausgeübt werden.
Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der infas Holding AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand aus einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Der Vorstand ist ebenso von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit.
Für die Änderung der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 133, 179 AktG).
Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 19 Juli 2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen - sogenannte Change-of-Control-Klauseln - und Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen nicht.
Gemäß § 289a Abs. 2 HGB ist die infas Holding AG dazu verpflichtet, im Lagebericht die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die im Anhang genannten Gesamtbezüge darzustellen.
Ein Vergütungssystem, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, besteht nicht. Aufsichtsrat und Vorstand beziehen feste Bezüge, die im Anhang beziffert werden. Die im Anhang angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH.
Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 hatte die infas Holding AG als börsennotiertes Unternehmen Zielgrößen und Fristen für deren Erreichung für die Besetzung des Aufsichtsrates, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu definieren.
Der Aufsichtsrat definierte die Zielgrößen bis zum 30.06.2017 für den Aufsichtsrat mit 33,33 % und den Vorstand mit 0%. Die Zielgrößenfestlegung war diesbezüglich insbesondere der geringen Größe des Aufsichtsrates und des Vorstandes geschuldet. Der Vorstand definierte die Zielgröße für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit 0%. Da es sich um eine reine Finanzholding ohne eigenes operatives Geschäft handelt, gibt es keine weiteren Führungsebenen. Zum 30.06.2017 wurden sämtliche Zielgrößen eingehalten. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug 33,33 % und im Vorstand sowie der ersten Ebene unterhalb des Vorstandes jeweils 0%.
Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat für den Vorstand bis zum 30.06.2022 weiterhin eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da der Vorstand nur aus einer Person besteht. Aufgrund der ebenfalls geringen Größe, hat der Aufsichtsrat für sich selbst bis zum 30.06.2022 die Zielgröße für den Frauenanteil weiterhin mit 33,33 % festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand den Frauenanteil bis 30.06.2022 mit 0% festgesetzt
Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: "www.infas-holding.de" öffentlich zugänglich.
Bonn, 20. April 2018
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Aktiva
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| EUR | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|---|
| A Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,00 | 1,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 726,50 | 2.287,50 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.554.950,13 | 6.504.950,13 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.750.160,42 | 1.396.276,79 | |
| 3. Beteiligungen | 1,00 | 8.305.111,55 | 1,00 |
| B Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.060.258,54 | 4.969.317,20 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 527.355,22 | 7.587.613,76 | 821.543,23 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 465.271,98 | 352.549,75 | |
| C Rechnungsabgrenzungsposten | 2.320,54 | 2.138,85 | |
| 16.361.045,33 | 14.049.065,45 | ||
| Passiva | |||
| EUR | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| A Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.000.000,00 | 9.000.000,00 | |
| II. Gewinnrücklagen | 105.697,71 | 33.991,62 | |
| III. Bilanzgewinn | 2.008.256,66 | 645.840,93 | |
| B Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 3.570.851,00 | 3.259.532,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 90.480,00 | 114.443,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 171.735,70 | 3.833.066,70 | 113.374,00 |
| C Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 68.538,22 | 59.979,04 | |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.345.486,04 | 1.414.024,26 | 821.904,86 |
| davon aus Steuern: EUR 1.342.783,92 (i. V. EUR 807.477,63) | |||
| 16.361.045,33 | 14.049.065,45 |
scroll
| EUR | 2017 EUR |
2016 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 22.836,00 | 27.990,00 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 903,15 | 116.399,23 | |
| 3. Gesamtleistung | 23.739,15 | 144.389,23 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 211.628,11 | 198.546,04 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 194.905,35 | 406.533,46 | 165.852,96 |
| davon für Altersversorgung: EUR 180.612,00 (i. V. EUR 152.704,00) |
|||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.561,00 | 1.804,17 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 509.495,50 | 1.172.556,49 | |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 2.480.494,28 | 2.503.699,68 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 2.480.494,28 (i. V. EUR 2.503.699,68) |
|||
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | |||
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (i. V. EUR 35.859,63) |
0,00 | 35.859,63 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 117.817,31 | 34.650,86 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 98.022,06 (i. V. EUR 22.110,87) |
|||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 132.345,07 | 130.355,00 | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 137.993,89 | 288.562,72 | |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 1.434.121,82 | 760.922,02 | |
| 13. Jahresüberschuss | 1.434.121,82 | 760.922,02 | |
| 14. Gewinnvortrag (i. V. Verlustvortrag) | 645.840,93 | -81.089,47 | |
| 15. Einstellungen in Gewinnrücklagen | -71.706,09 | -33.991,62 | |
| 16. Bilanzgewinn | 2.008.256,66 | 645.840,93 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.481,00 | 0,00 | 0,00 | 6.481,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 157.464,66 | 0,00 | 0,00 | 157.464,66 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.504.950,13 | 50.000,00 | 6.554.950,13 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.396.276,79 | 353.883,63 | 1.750.160,42 | |
| 3. Beteiligungen | 5.250,00 | 0,00 | 0,00 | 5.250,00 |
| Summe | 7.906.476,92 | 403.883,63 | 0,00 | 8.310.360,55 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 8.070.422,58 | 403.883,63 | 0,00 | 8.474.306,21 |
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| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.480,00 | 0,00 | 0,00 | 6.480,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 155.177,16 | 1.561,00 | 0,00 | 156.738,16 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 5.249,00 | 0,00 | 0,00 | 5.249,00 |
| Summe | 5.249,00 | 0,00 | 0,00 | 5.249,00 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 166.906,16 | 1.561,00 | 0,00 | 168.467,16 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 EUR |
Stand 31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 726,50 | 2.287,50 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.554.950,13 | 6.504.950,13 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.750.160,42 | 1.396.276,79 |
| 3. Beteiligungen | 1,00 | 1,00 |
| Summe | 8.305.111,55 | 7.901.227,92 |
| Gesamtes Anlagevermögen | 8.305.839,05 | 7.903.516,42 |
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 17379), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Die Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die in der Vorjahren analog des § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt wurden, werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellungen berücksichtigen die Verpflichtungen der Gesellschaft aus den bis zum Bilanzstichtag erteilten Pensionszusagen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde abgezinst. Eine Abzinsung der Archivierungskosten ist aus Geringfügigkeitsgründen unterblieben.
Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang entsprechend dem Ansatzwahlrecht bilanziell nicht angesetzt wird.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Bei der Bemessung der Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.
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| Art der Rückstellung | Stand 01.01.2017 EUR |
Inanspruchnahme EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Pensionen | 3.259.532,00 | 0,00 | 0,00 | 311.319,00 | 3.570.851,00 |
| Körperschaftsteuer | 83.755,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 83.755,00 |
| Gewerbesteuer | 30.688,00 | 23.963,00 | 0,00 | 0,00 | 6.725,00 |
| Personalkosten | 100,00 | 96,85 | 3,15 | 119,00 | 119,00 |
| Ausstehende Rechnung | 47.574,00 | 7.574,00 | 0,00 | 41.816,70 | 81.816,70 |
| Jahresabschluss | 60.000,00 | 60.000,00 | 0,00 | 85.000,00 | 85.000,00 |
| Archivierung | 5.700,00 | 0,00 | 900,00 | 0,00 | 4.800,00 |
| Summe | 3.487.349,00 | 91.633,85 | 903,15 | 438,254,70 | 3.833.066,70 |
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
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| 31.12.2016 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | 4,01 % | 3,68 % |
| Rententrend | 1,50 % | 1,50 % |
| Fluktuation | 0 % | 0 % |
| Lohn-/Gehaltstrend | 2,50 % | 2,50 % |
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert in 2017 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 3,68 %.
Nach § 253 Abs. 6 HGB ist bei Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.
Dieser Unterschiedsbetrag auf Basis einer Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach den vergangenen sieben Jahren (Zinssatz 2,80 Prozent) und nach den vergangenen zehn Jahren (Zinssatz: 3,68 Prozent) beträgt EUR 620.845 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Die Gesamtzuführung des Berichtsjahres enthält eine als Zinsaufwand erfasste Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswerts in Höhe von EUR 130.707.
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| Art der Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag | Mit einer Restlaufzeit von | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR | Bis zu 1 Jahr EUR |
1 bis 5 Jahre EUR |
Mehr als 5 Jahre EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 68.538,22 | 68.538,22 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.345.486,04 | 1.345.486,04 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 1.414.024,26 | 1.414.024,26 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
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| Art des Eigenkapitals | Vortrag am 01.01.2017 EUR |
Jahresergebnis EUR |
Einstellung in Gewinnrücklagen EUR |
Stand am 31.12.2017 EUR |
|---|---|---|---|---|
| I. Grundkapital | 9.000.000,00 | 0,00 | 9.000.000,00 | |
| III. Gewinnrücklage | 33.991,62 | +71.706,09 | 105.697,71 | |
| Bilanzgewinn | 645.840,93 | 1.434.121,82 | -71.706,09 | 2.008.256,66 |
| 9.679.832,55 | 1.434.121,82 | 0,00 | 11.113.954,37 |
Zum Bilanzstichtag ist das Grundkapital voll eingezahlt und beträgt EUR 9.000.000,00, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien).
Der Vorstand ist ermächtigt (HV-Beschluss vom 19. Juli 2017), das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.7.2022 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017).
Die Gesellschaft hat in 2017 gemäß § 150 Abs. 2 AktG 5 % des Jahresüberschusses (EUR 1.434.121,82) in die gesetzliche Rücklage eingestellt (EUR 71.706,09).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 620.845. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen und aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Der tatsächliche Effektivertragsteuersatz beträgt 33,0 Prozent. Es ergeben sich die nachfolgenden aktiven und passiven Steuerlatenzen:
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| Aktivlatenzen | Wertansatz Handelsbilanz TEUR |
Wertansatz Steuerbilanz TEUR |
Differenz TEUR |
Latente Steuer TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen (33,0 %) | 3.571 | 2.090 | 1.481 | 489 |
| Verlustvortrag Gewerbesteuer (17,15 % von TEUR 4.295) | 0 | 0 | 0 | 737 |
| Verlustvortrag Körperschaftsteuer (15,83 % von TEUR 8.459) | 0 | 0 | 0 | 1.339 |
| 3.571 | 2.090 | 1.481 | 2.565 | |
| Passivlatenzen | ||||
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (33,0 %) | 179 | 0 | 179 | -59 |
| 179 | 0 | 179 | - 59 |
Mit der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, daher sind passive latente Steuern aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Ebene der Organträgerin (infas Holding Aktiengesellschaft) zu berechnen.
Die Verlustvorträge zur Körperschafteuer und zur Gewerbesteuer sind nach der Steuerplanung der Gesellschaft innerhalb der nächsten 5 Jahre vollständig verrechenbar. Der Aktivüberhang der latenten Steuern beträgt TEUR 2.506 und wird in Ausübung des Wahlrechts in § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt.
Die Gesellschaft ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt.
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| Nominalkapital TEUR |
Beteiligungsquote in % |
Buchwert 31.12.2017 TEUR |
Eigenkapital TEUR |
Jahresergebnis TEUR |
Stichtag Jahresabschluss | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH | 250 | 100 | 6.455 | 370 | 44 | 31.12.2017 |
| infas 360 GmbH | 50 | 100 | 50 | -984 | 45 | 31.12.2017 |
| infas Quo GmbH | 50 | 100 | 50 | -220 | -270 | 31.12.2017 |
| BNS-Business Network Solutions GmbH | 30 | 33,33 | 160 | 293 | -139 | 31.12.2017 |
Das Ergebnis des Tochterunternehmens infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages bis auf einen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 120 aufgrund der Ausschüttungssperre an die infas Holding Aktiengesellschaft abgeführt.
Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach deren Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wie folgt am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt:
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| Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf | > 20 % |
| Investment-AG für langfristige Investoren TGV, Bonn | > 20 % |
| PEN GmbH, Heidelberg | > 10 % |
| Hans-Herbert Döbert, München | > 10 % |
| Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg | > 5 % |
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Konzernumlagen von Tochtergesellschaften.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3 (Vorjahr: 3), 2 männliche und eine weibliche Angestellte (analog Vorjahr).
Die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Menno Smid betrugen TEUR 140 als Fixum.
Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen in Höhe von TEUR 3.571. Hiervon sind TEUR 3.571 zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2017 TEUR 124.
Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr TEUR 44).
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:
Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, Alleinvorstand, gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, infas 360 GmbH und infas Quo GmbH.
Nach den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Februar 2015 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden:
Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), Mitglied des Aufsichtsrats der DI Deutschland.Immobilien AG, Hannover
Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unternehmensberater (stellv. Vorsitzender), Mitglied des Verwaltungsrates der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz, Bordmitglied der Trybe AS, Oslo, Mitglied des Verwaltungsrats der Sandpiper AG, St. Gallen und Mitglied des Aufsichtsrats der ECA AG, München.
Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin
Die infas Holding AG, Bonn (HRB 17379 beim Handelsregister des Amtsgerichts Bonn), stellt für das Geschäftsjahr 2017 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS auf, in den die in Punkt B Nr. 7 "Beteiligungsverhältnisse" genannten Unternehmen einbezogen sind.
Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlicht.
Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt TEUR 45 für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hierbei i.H.v. TEUR 45 um die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft, davon TEUR 10 das Vorjahr betreffend.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen aus abgegebenen Patronatserklärungen der Gesellschaft gegenüber den verbundenen Unternehmen infas 360 GmbH und infas Quo GmbH. Hiervon wurde vereinbart, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaften sowie im Falle der Überschuldung der Tochtergesellschaften, die Muttergesellschaft auf schriftliche Anforderung der Tochtergesellschaften hin, Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft, sobald sie fällig geworden sind, in dem Umfang zu erfüllen hat, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als eher gering eingeschätzt, da die vorgelegten Planungen für die beiden Gesellschaften nach Berücksichtigung von Anlaufverlusten entsprechend positive Jahresergebnisse und cash flows beinhalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 1.434.121,82. Nach § 150 Abs. 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschuss und damit EUR 71.706,09 in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.008.256,66 der in Höhe von EUR 620.845 einer Ausschüttungssperre unterliegt, wie folgt zu verwenden:
1. einen Teilbetrag in Höhe von EUR 630.000,00 als Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 0,07 je dividendenberechtigte Stammaktie auszuschütten und
2. den Restbetrag von EUR 1.378.256,66 auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2018 vorzutragen.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bonn, den 20. April 2018
infas Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt VI verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt VI des Lageberichts verwiesen wird. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit von Finanzanlagen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
Im Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, werden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 6,6 Mio. ausgewiesen. Des Weiteren sind in diesem Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1,8 Mio. bilanziert. Zusätzlich sind EUR 7,1 Mio. Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Diese Posten stellen insgesamt mit EUR 15,5 Mio. ca. 94,5 % der Bilanzsumme dar. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich die Bewertung nach dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt aus der Sicht der die Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen bzw. Ausleihungen haltenden Gesellschaft. Basis für die Bewertungen sind hierbei die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang in Abschnitt A sowie im Lagebericht im Abschnitt III enthalten. Das Ergebnis der Planungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie der gesetzliche Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzt. Gegebenenfalls können kleine Veränderungen der Planungsparameter wesentliche Auswirkungen auf die Bewertung haben. Die Bewertung ist daher naturgemäß mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Existenz und der Werthaltigkeit der wesentlichen Posten im Finanzanlagevermögen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen auseinander gesetzt. Neben der Einholung von Saldenbestätigungen von den jeweiligen Schuldnern haben wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung den korrekten Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Posten in den zugehörigen Gesellschaften beurteilt. Bezüglich der Werthaltigkeitsprüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen und Planungen. Ferner haben wir uns von der Angemessenheit der Beteiligungsbewertung überzeugt.
Im Hinblick auf den Beteiligungsansatz bzw. die Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, haben wir in einem ersten Schritt nachvollzogen ob das Jahresergebnis der jeweiligen Gesellschaften positiv ist. Darüber hinaus haben wir einen Abgleich des Beteiligungsbuchwertansatzes mit dem Eigenkapital vorgenommen. Des Weiteren haben wir die zukünftige Entwicklung der Tochtergesellschaften eingeschätzt. Bei Tochtergesellschaften mit negativem Eigenkapital (infas 360 GmbH und infas Quo GmbH) wurde die Planung der nächsten Jahre eingesehen und mit dem gesetzlichen Vertreter diskutiert. Es erfolgte ein Vergleich der bisherigen Anlaufverluste der infas 360 GmbH bzw. infas Quo GmbH mit den bei Gründung der Gesellschaften im Jahr 2014 bzw. 2017 geplanten Werten.
Im Rahmen der Prüfung haben wir die Berechnungen zur Wertermittlung rechnerisch nachvollzogen und die zugrunde liegenden internen Prozesse bei der infas Holding Aktiengesellschaft und den verbundenen Unternehmen beurteilt.
Die von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Planungen und Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt grundsätzlich geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt VI des Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. März 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der infas Holding Aktiengesellschaft, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Alexander Schönberger."
Bonn, 20. April 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. verwiesen.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie jeweiliger Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand diesen beraten und dessen Geschäftsführung überwacht. Er wurde vom Vorstand dazu anhand schriftlicher und mündlicher Berichte zeitnah, umfassend und regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, Fragen der Strategie und Planung sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik, der Risikolage, des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und der Compliance sowie wichtiger Personalfragen unterrichtet. Darüber hinaus führten der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßige Informations- und Beratungsgespräche. Alle zur Beurteilung dieser Themen erforderlichen Auskünfte wurden vom Vorstand umfassend erteilt und zugehörige Unterlagen vorgelegt. Berichte und Anlagen wurden vom Aufsichtsrat umfassend geprüft und erörtert. Der Aufsichtsrat war damit in alle wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden. Er hatte zu keinem Zeitpunkt Anlass, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu beanstanden.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2017 eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie deren strategischer Ausrichtung beschäftigt. So wurde nicht nur das bisherige Stammgeschäft gestärkt, sondern die Voraussetzungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder geschaffen. So hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 über die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft beraten, um die geschäftliche Tätigkeit weiter zu diversifizieren. Die infas Quo GmbH wurde in 2017 gegründet und beschäftigt sich in allererster Linie mit Finanzmarktforschung. Der Aufsichtsrat hat in die ihm vorgelegten wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen und sich von deren Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Er prüfte und erörterte alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß. Darüber hinaus war eine Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft sind, unmittelbar eingebunden. Er arbeitet mit dem Vorstand vertrauensvoll und zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft umfasst drei Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Aktiengesetz ausschließlich mit Aktionärsvertretern besetzt. Die als Vertreter unserer Aktionäre fungierenden Mitglieder wurden im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2015 gewählt. Der Aufsichtsrat hatte in der Einberufung der Hauptversammlung ursprünglich vorgeschlagen, die gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, also Herrn Dr. Bethge, Herrn Riesenbeck sowie Herrn Dr. Krauß zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Kurz vor der außerordentlichen Hauptversammlung hat jedoch der amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Bethge, dem Vorstand mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen seine Kandidatur zurückzieht. Dies hat die Gesellschaft umgehend mit Ad-hoc-Mitteilung gegenüber dem Kapitalmarkt kommuniziert. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2015 wurden anschließend Frau Neuschäffer (vormals: Heinen), Herr Riesenbeck und Herr Dr. Krauß zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft gewählt. In der sich unmittelbar anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Krauß zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat wird daher der ordentlichen Hauptversammlung drei Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft vorschlagen.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum vier (4) Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon zwei im ersten und zwei im zweiten Kalenderhalbjahr. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat anlässlich von zwei (2) weiteren Telefonkonferenzen die Angelegenheiten der Gesellschaft erörtert.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 22. Februar 2017 war die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft und u.a. die Frage des Ausbaus der erforderlichen Kapazitäten, um den hohen Anteil an Fremdleistungen zu reduzieren.
In der Sitzung am 20. April 2017 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 (jeweils nebst zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht). Er befasste sich zudem intensiv mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit den Pensionsansprüchen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 13. November 2017 war wiederum schwerpunktmäßig die geschäftliche Entwicklung des Konzerns in den ersten drei Quartalen insbesondere der operativen Tochtergesellschaften. Zudem wurden die vom Vorstand zwischenzeitlich ausgearbeitete Strategie zur weiteren Unternehmensentwicklung und die weiteren zweckmäßigen Schritte besprochen.
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 22. Dezember 2017 wurde schwerpunktmäßig die künftige Unternehmensentwicklung besprochen. Angesichts des anstehenden Umbruchs des Meinungsforschungsmarktes wurden neue strategische Möglichkeiten im Hinblick auf organisches und / oder anorganisches Wachstum der Unternehmensgruppe besprochen.
An vier Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 nahmen der Vorstand der Gesellschaft sowie alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teil. Bei einer dieser Sitzungen war ein Aufsichtsratsmitglied telefonisch zugeschaltet. Damit hat kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, nur an der Hälfte (oder weniger) der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Sofern erforderlich, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse telefonisch oder im Umlaufverfahren.
Die ordentliche Hauptversammlung der infas Holding Aktiengesellschaft hat am 19. Juli 2017 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, gewählt. Der Prüfungsauftrag wurde im Anschluss an die Wahl vom Aufsichtsratsvorsitzenden im Namen aller Aufsichtsratsmitglieder erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Vorschriften der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung vom 20. April 2018 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach umfassender eigener Prüfung und Diskussion des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung in der Bilanzsitzung am 20. April 2018 zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 2017 wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sich diesem unter Berücksichtigung insbesondere des Jahresergebnisses, der Liquidität und der Finanzplanung der Gesellschaft angeschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2018 eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand, Geschäftsführern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2017 und spricht ihnen damit seine Anerkennung aus.
Bonn, den 20. April 2018
Für den Aufsichtsrat
Dr. Oliver Krauß, Vorsitzender
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 7. Februar 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der jüngsten Entsprechenserklärung nicht entsprochen wurde und diese Empfehlungen auch zukünftig nicht befolgt werden sollen. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde in dieser Form abgegeben und wird den Aktionären hiermit dauerhaft zugänglich gemacht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft ist, insbesondere gemessen an ihrer Bilanzsumme, ihrem Umsatz und der Anzahl ihrer Beschäftigten, ein mittelständisches Unternehmen mit flacher Hierarchie und einfachen Strukturen. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen des DCGK ist daher nicht zweckmäßig und wäre mit einem unangemessenen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, ohne dass hierdurch ein weitergehender Nutzen für die Gesellschaft, ihre Aktionäre oder andere Stakeholder verbunden wäre.
Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen des DCGK hinsichtlich der Organe Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar aufgrund dessen personeller Besetzung: Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person. Dies wird, angesichts der Größe und der einfachen Struktur der Gesellschaft, bisher als ausreichend erachtet. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern; er ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Austausch der Mitglieder untereinander zu ermöglichen. Die Bildung von Ausschüssen ist daher nicht sinnvoll und zweckmäßig. Des Weiteren besteht ein Vergütungssystem für beide Organe, wie es der DCGK vorsieht, nicht. Vorstand und Aufsichtsrat beziehen feste Bezüge, die im Anhang des Konzernabschlusses beziffert werden. Die dort angegebenen variablen Bezüge des Vorstands beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung als Geschäftsführer bei der Tochtergesellschaft infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats kann außerdem den Empfehlungen des DCGK in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats nur bedingt Beachtung eingeräumt werden.
Um eine effiziente und der Größe der Gesellschaft entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu gewährleisten, sieht die infas Holding Aktiengesellschaft außerdem aufgrund des hiermit verbundenen Aufwandes derzeit insbesondere davon ab, die diesbezüglichen Empfehlungen des DCGK zu erfüllen.
Ungeachtet der Tatsache, dass die infas Holding Aktiengesellschaft den DCGK als für ihre Struktur und Größe nicht passend erachtet, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass ihre Art der Unternehmensführung, insbesondere ihre auf Transparenz und persönlichem Vertrauen gründende Zusammenarbeit, dem im DCGK niedergelegten grundsätzlichen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung entspricht und den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung gewährleistet: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll zusammen und stehen aufgrund der effizienten personellen Besetzung beider Organe in engem persönlichen Kontakt miteinander. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Organen abgestimmt. Dies gewährleistet schnelles und effektives Handeln zu Gunsten der Gesellschaft. Dem entspricht auch das derzeitige Risikomanagement der Gesellschaft: Da sie als Holding auf Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften angewiesen ist, basiert das Risiko-Management-System (RMS) auf diesbezüglich definierten strategischen und operativen Risiken, die mittels verschiedener Kennzahlen überwacht werden. Nach außen hin informiert die infas Holding Aktiengesellschaft Aktionäre und andere Stakeholder sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind daher der Überzeugung, dass die Anwendung des DCGK aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft nicht wirtschaftlich wäre und es überdies einer Befolgung des DCGK derzeit nicht bedarf, da eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung für die infas Holding Aktiengesellschaft gewährleistet ist.
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Die infas Holding Aktiengesellschaft bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen und abgestimmt.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Berichterstattung des Vorstands und durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der infas Holding Aktiengesellschaft ist mit drei Mitgliedern bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und einen intensiven Gedankenaustausch zu ermöglichen. Daher ist die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
Der Vorstand besteht zurzeit aus einem Mitglied. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe, mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Belange aller Interessensgruppen zu berücksichtigen wahr. Dabei erarbeitet der Vorstand die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Außerdem vertritt er die Gesellschaft gegenüber Dritten. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand mündlich und schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements. Die infas Holding Aktiengesellschaft ist zur Deckung der betrieblichen und sonstigen Aufwendungen auf den Empfang von Zahlungen und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden und geringere als die erwarteten Auszahlungen von den operativen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde ein ausgewogenes Risiko-Management-System (RMS) entwickelt. Kernbestandteil dieses Systems ist ein Frühwarnsystem, für das sowohl strategische als auch operative Risiken definiert sind. Für diese werden kontinuierlich Kennziffern generiert, die wiederum Bestandteil eines internen Monitoringsystems sind, mit dem regelmäßig und systematisch eine Risikoidentifikation stattfindet. Zur Sicherstellung einer effizienten und effektiven Risikokontrolle werden in dem RMS die Kommunikationsstrukturen klar definiert.
Hierdurch werden potentielle Risiken eruiert, bewertet sowie laufend überprüft. Alle Konzerngesellschaften berichten regelmäßig anhand der definierten Kennziffern. Zur Steuerung und Überwachung der Planzahlen und Ziele wird somit ein systematisches Erfassungs- und Kontrollsystem etabliert.
Die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, sowie im Anhang des Konzerns dargestellt.
Alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte wurden entsprechend den gesetzlichen Regelungen veröffentlicht und sind auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft eingestellt.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer Person. Da die Gesellschaft eine Holding-Funktion ausübt und als solche selbst lediglich wenige Mitarbeiter beschäftigt , bestehen Führungsebenen unterhalb des Vorstands nicht. Zielgrößen iSd § 76 Abs. 4 AktG wurden daher vom Vorstand bis zum 30.06.2022 auf 0% festgesetzt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus drei Personen, wovon eine Person weiblich ist. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 33%. Diese Quote von 33% entspricht auch der vom Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße iSd § 111 Abs. 5 AktG. Sie soll auch in Zukunft nicht unterschritten werden.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte an der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der infas Holding Aktiengesellschaft gewährt eine Stimme. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Versammlung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung sind den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß den IFRS-Richtlinien auf. Der Jahresabschluss der infas Holding Aktiengesellschaft erfolgt nach HGB. Der Konzern- und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Nach der Prüfung wird der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat arbeitet während des gesamten Prüfungsprozesses eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammen. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informiert unverzüglich den Aufsichtsratsvorsitzenden über alle für die Arbeit des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns. Die verschiedenen Gruppen werden gleichzeitig und gleichberechtigt behandelt. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Die infas Holding Aktiengesellschaft informiert zudem ausführlich über den Aktienbesitz und die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Gesetz meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden stets ordnungsgemäß auf der Website der infas Holding Aktiengesellschaft veröffentlicht.
Bonn, im April 2018
Menno Smid, Vorstand
Dr. Oliver Krauß, Für den Aufsichtsrat
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