Annual Report (ESEF) • May 20, 2022
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Download Source Fileinfas Holding Aktiengesellschaft 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-01-01 2020-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2019-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:AccumulatedOtherComprehensiveIncomeMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 infas-holding:EquityReductionDueToCompleteTakeoverOfSharesMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:IssuedCapitalMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:RetainedEarningsMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2020-12-31 ifrs-full:StatutoryReserveMember 894500H144ZW4YW6FJ39 2021-01-01 2021-12-31 iso4217:EUR iso4217:EUR xbrli:shares xbrli:pure iso4217:EUR xbrli:shares , false Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 April 2022 Kurt-Schumacher-Str. 24 53113 Bonn Konzernlagebericht für das Tel. +49 (0)228/33 60 72 39 Fax +49 (0)228/31 00 71 www.infas-holding.de [email protected] Geschäftsjahr 2021 Sitz der Gesellschaft: 53113 Bonn Vorstand der Gesellschaft: Dipl.-Soz. Menno Smid (CEO) Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke (CFO) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Oliver Krauß Amtsgericht Bonn HRB 17379 USt.-Ident.-Nr. DE 155601174 St.-Nr. 205/5725/1339 ISIN: DE0006097108 WKN: 609710 Notiert: Geregelter Markt (General Standard) in Frankfurt am Main Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Der infas-Konzern besteht zum 31.12.2021 aus der Muttergesellschaft infas Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden infas Holding AG oder Holding) sowie folgenden in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften: Gesellschaft Beteiligungsquote 100,00 Prozent 100,00 Prozent 100,00 Prozent 100,00 Prozent 33,33 Prozent infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn infas 360 GmbH, Bonn infas quo GmbH, Nürnberg Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, Bonn BNS – Business Network Solutions GmbH, Bonn Die infas Holding AG als Konzernmuttergesellschaft ist ausschließlich als Manage- ment- und Finanzholding des infas-Konzerns tätig und erzielt keine Umsatzerlöse mit Dritten, sondern realisiert ausschließlich Konzernumlagen. Die Aktien der infas Holding AG sind im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Gesteuert wird der Konzern durch den Vorstand der infas Holding AG. Der Konzern ist mit seinen Tochtergesellschaften in der Markt-, Meinungs- und So- zialforschung sowie angrenzenden Bereichen tätig. Die Tochtergesellschaften er- zielen von ihren Standorten Bonn, Nürnberg und Luxemburg ihren Umsatz im We- sentlichen in Deutschland. In der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung im engeren Sinn ist der Konzern in erster Linie maßgeblich mit der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH („infas-Institut“, „Institut“) präsent. Die Tochtergesellschaft infas-Institut ist eine unabhängige Forschungs-GmbH, die Forschungs- und Beratungsleistungen für die Wissenschaft, die Politik einschließlich ihrer Verwaltungen, Unternehmen al- ler Branchen sowie der EU erbringt. Die infas 360 GmbH („infas 360“) fokussiert sich auf eine innovative, datengetrie- bene Marketingforschung, die auf eine Regionalisierung und Lokalisierung von Ziel- gruppen und Potenzialen abzielt. Vor diesem Hintergrund berät die infas 360 Wirt- schaft und Wissenschaft zur Nutzung aller verfügbaren Daten und Analysen, um bessere strategische Entscheidungen treffen sowie operative Planungen und Maß- nahmen optimieren zu können. Basis der Beratung ist die fortlaufende Sammlung und Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die täglich aktualisiert und aufbe- reitet werden. Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomisches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysie- ren und zu visualisieren – New Dimensions in Data Science. Seite 3 Die Gesellschaft Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH („infas LT“) ist im Ge- schäftsfeld Location Technologies1 tätig. Sie entwickelt vor allem Standardkarten- software sowie maßgeschneiderte Lösungen für Marketing, Vertrieb und Controlling durch die Integration digitaler Landkarten in Management-Informations-Systeme, sogenannte Dashboards. Allein mit ihrer Standardsoftware easymap bedient infas LT mehr als 2.500 Kunden mit Lizenzen, überwiegend in Deutschland und Öster- reich. So eröffnen sich zum einen Abverkaufspotenziale von Daten der infas 360 und zum anderen wird die Geomarketingkompetenz als Full-Service-Anbieter für Software, Daten und Analysen komplettiert. Die infas quo GmbH („infas quo“) ist auf die Analyse von Finanzdienstleistungen spezialisiert und vor allem im Bereich der digitalen Marktforschung aktiv. In diesem Zusammenhang gründet die Gesellschaft ihre Analysen auf ein selbst betriebenes Online-Panel quo PEOPLE, das kontinuierlich ausgebaut wird. Damit ist die Gesell- schaft auch in der Lage, weitere Bereiche der Marktforschung mit einem innovativen Ansatz abzudecken. Ziele und Strategien Der infas-Konzern sieht sein Geschäftsfeld in den Bereichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen. Dabei ist es der Anspruch, als Dienstleister valide Informationen für den Erkenntnisfortschritt, den gesellschaftli- chen Diskurs und als Basis für Entscheidungen in Wissenschaft, Politik und Wirt- schaft zu beschaffen. Dies umfasst sowohl die Erhebung komplexer Primärdaten als auch die Beschaffung und Systematisierung allgemein zugänglicher Sekundär- daten, die dann lösungsorientiert für die Überprüfung von relevanten Hypothesen je nach Problemstellung auch zusammengeführt werden können. Die Seinsbestim- mung des Konzerns, neuerdings auch „Purpose“ genannt, ist es, einen Beitrag zu einem evidenzbasierten Diskurs, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, aber auch Probleme der Wirtschaft zu leisten. In diesem Sinne ist der infas-Konzern eine „evidence making company“. Im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher Probleme ist der infas-Konzern durch das infas-Institut schon seit Jahren mit Großprojekten zu wesentlichen Ausprägun- gen der sozialen Entwicklung Deutschlands sehr präsent. Besonders in der Bil- dungs- und Arbeitsmarktforschung, in der Familien- und Seniorenforschung, der Gesundheitsvorsorge, Kriminalitätsforschung, Innovationsforschung und Mobilitäts- forschung prägen die Ergebnisse der vom infas-Institut durchgeführten Projekte den gesellschaftlichen Diskurs, sofern dieser evidenzbasiert stattfindet. Die Ergebnisse gehen auch teilweise in die Gesetzgebung ein. Viele der durchgeführten Projekte ergänzen die amtliche Statistik und stellen eine Datenbasis für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zur Verfügung. Der Kern des Geschäftsfelds besteht darin, nach neuesten methodischen Erfordernissen generierte, aktuelle Forschungsdaten 1 Hiermit ist Software gemeint, die vor allem mit Georeferenzierungen arbeitet und auch im Geomarketing eingesetzt werden kann. Seite 4 für Wissenschaft und Politik zur Verfügung zu stellen, damit einerseits evidenzba- sierte Entscheidungen getroffen werden können und andererseits ein auf Fakten basierender gesellschaftlicher Diskurs über die aktuelle und die zukünftige Entwick- lung unserer Gesellschaft stattfinden kann. Dies findet ebenfalls bei infas quo und infas 360 statt, wenn auch hier eher fokussiert auf Unternehmen und deren Prob- leme sowie die Wirtschaft insgesamt. Die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, also die Branche, in der die Aktivitäten der Unternehmen der infas Holding AG im weitesten Sinne anzusiedeln sind, ist schon seit Längerem einem strukturellen Änderungsprozess unterworfen. Neue Möglichkeiten der Datenerhebung mittels digitaler Technologien, aber auch die Ver- fügbarkeit umfassender prozessproduzierter Daten, die u.a. bei der Nutzung sozia- ler Medien, Smartphones oder sogenannter Wearables anfallen, bergen ein enor- mes Potenzial für die empirische Sozialforschung. So lassen sich beispielsweise räumliche Mobilitätsmuster und soziale Kontexte mittels georeferenzierter Daten in bisher nicht gekanntem Ausmaß messen, während sich in anderen Bereichen ge- rade die Möglichkeiten einer zeitlich feinkörnigen Abbildung dynamischer Prozesse als besonders fruchtbar erwiesen haben. Es erscheint vor diesem Hintergrund nicht übertrieben, von einer digitalen Revolution in den Sozialwissenschaften zu spre- chen, welche die Grundlage aller Aktivitäten in der Markt-, Meinungs- und Sozial- forschung berührt. Insgesamt hat die Corona-Krise auch den Digitalisierungsten- denzen unserer Branche einen zusätzlichen kräftigen Schub gegeben. Die Branche kann von Natur aus als digitalaffin bezeichnet werden. Den Umgang mit Daten und Software gewöhnt, hat die erste Welle der Digitalisierung bereits stattgefunden. Die Pandemie hat diesen Prozess wie in fast allen Branchen weiter beschleunigt. Ein Ergebnis davon ist, dass ca. 49 Prozent der ca. 17 Millionen im Jahr 2020 realisierten quantitativen Interviews der Institute, die im ADM e.V.2 orga- nisiert sind, online erhoben wurden. „Online“ heißt in der Regel: Spezialisierte Un- ternehmen rekrutieren in großer Anzahl Personen3, die gegen Entgelt bereit sind, Fragebögen digital auszufüllen. Für die sogenannten Befragten lohnt es sich finan- ziell erst, wenn sie an möglichst vielen Befragungen teilnehmen. Es bilden sich so- mit Personengruppen heraus, die zu „Berufsbefragten“ werden. Dem könnte man mit Transparenz entgegenwirken, die aber in der Regel bei den Anbietern nicht vor- handen ist. Unabhängig davon ist festzuhalten: Online ist mittlerweile der häufigste Erhebungsmodus, telefonische Interviews sind mit 22 Prozent vertreten und Face- to-Face-Interviews mit 17 Prozent4. Auch bei qualitativen Interviews gewinnt die Ar- beit mittels digitaler Medien an Bedeutung. In 2020 wurden 32 Prozent in Online- 2 Der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) ist der wichtigste Wirtschaftsverband der Branche. Die in diesem Verband organisierten Institute erwirtschaften ca. 90 Prozent des Branchenumsatzes. 3 In der Regel erfolgt die Rekrutierung über Plattformen jedweder Art, man könnte daher auch von „Plattform-Demo- skopie“ sprechen. 4 Zu berücksichtigen ist allerdings, dass diese Messung im ersten „Coronajahr“ stattfand, in dem Befragungen mit Prä- senz aufgrund der verschärften Bedingungen wie partielle Lockdowns etc. per se gar nicht stattfinden konnten. Seite 5 Fokusgruppen durchgeführt, während diese Befragungsform in allen vorherigen Jahren lediglich einen Anteil von 1 bis 11 Prozent einnahm.5 Es ist davon auszuge- hen, dass diese Befragungsform auch nach der Pandemie einen hohen Stellenwert in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung beibehalten wird. In einigen Berei- chen, insbesondere im Bereich der sozialwissenschaftlichen Forschung, werden aber auch altbewährte Befragungen in Präsenz zu beobachten sein, weil in einem digitalen Format komplexe Designs der Erhebung nur unvollständig umgesetzt wer- den und auch Informationen verloren gehen können. Mit den preiswerten Onlineinterviews6 geht ein weiterer Aspekt einher, der für die Validität der Daten von großer Bedeutung ist: Die stichprobentheoretischen Voraus- setzungen sind ungeklärt. Generell kann gesagt werden, dass sie in der Regel auf „non probability samples“ basieren, also Stichproben ohne Zufallsauswahl. Das wirft die Frage auf, wie präzise die Ergebnisse sind, die auf dieser Basis generiert wer- den. Es ist zwar auch richtig, dass es telefonische und auch Face-to-Face-Erhe- bungen gibt, die nicht auf Zufallsstichproben beruhen. Der große Unterschied ist aber, dass bei diesen beiden Erhebungsmethoden grundsätzlich „probability samp- les“ möglich sind und auch angewandt werden. Jeder Soziologe lernt und jeder Statistiker weiß, dass Verallgemeinerungen der Er- gebnisse einer Stichprobe, und somit Aussagen über die Gesamtpopulation, nur auf Basis von Zufallsstichproben, also „probability samples“, möglich sind. Die Frage ist also durchaus berechtigt, ob Ergebnisse, die auf Basis von „non probability samp- les“ entstehen, glaubhaft und präzise sind. Nach dem Stand der derzeitigen metho- dischen Diskussion gibt es dazu schlechte Nachrichten7, denn für bestimmte Fra- gestellungen muss angenommen werden, dass solcherart Ergebnissen nicht zu trauen ist. Es geht demnach nicht um die Art der Erhebung, also den Erhebungs- modus, sondern um die Stichprobe, die der Erhebung, egal in welcher Form, zu- grunde liegt. Man wird allerdings nicht abstreiten können, dass Zufallsstichproben aufwendig sind und auch nicht immer für jede Fragestellung in Betracht kommen oder zielfüh- rend sind. Streng genommen sind sie nur sinnvoll, wenn es um Aussagen geht, die „hochgerechnet“, also verallgemeinert, werden können. Dies ist jeweils der Fall, wenn von „den Deutschen“, „der Bevölkerung“, „den Wählerinnen und Wählern“, „den Ausländern“ etc. die Rede ist (was besonders in der Presse ziemlich oft der Fall ist). Von dieser methodischen Warte aus betrachtet, bedient das infas-Institut diesen Markt in hervorragender Weise. 5 Vgl. https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/. 6 Der eigentliche Grund dafür, dass sie markttechnisch attraktiv sind und sich zunehmend größerer Beliebtheit erfreuen. 7 Jüngst: John Krosnick (Stanford University) „The Accuracy of River Sampling Surveys“, Vortrag gehalten auf der Tagung: „Neue Entwicklungen in der der Onlineforschung: Möglichkeiten und Grenzen von River Sampling“. Veranstal- tet von: GESIS, ADM und DGOF, Februar 2020. Seite 6 Andererseits ist auf neue Bedürfnisse der Kunden, insbesondere in der Marktfor- schung, einzugehen. Diese wollen zunehmend schnellere Einsichten in die Entwick- lung ihrer Märkte erhalten, ohne gezwungen zu sein, jeweils recht komplizierte und zeitraubende Ansätze in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse möglicherweise gar nicht mehr aktuell sind, wenn sie dann vorliegen. Hier tritt infas quo mit dem Ansatz einer agilen Marktforschung auf den Plan, die Schnelligkeit und nachvollziehbare Evidenz miteinander verbindet. Schließlich gibt es ein weiteres Thema für die Marktforschung, aber auch der Sozi- alforschung der Zukunft, nämlich „Big Data“. Dazu verzahnt infas 360 verschiedene Daten- und Analysedisziplinen aus Customer Relationship Management (CRM) und Geomarketing. infas 360 verfolgt so eine völlig neue Art der Informationsaufberei- tung und -gewinnung von Raum- und Bewegungsdaten (Geo Data), Kunden- und Unternehmensdaten (Customer Data) sowie Markt- und Befragungsdaten (Survey Data). Dabei hat sich infas 360 darauf spezialisiert, gesellschaftliches wie ökonomi- sches Handeln in seiner räumlichen und zeitlichen Dimension zu analysieren und zu visualisieren. Konzerne wie auch große mittelständische Unternehmen erhalten so in Zeiten von Big Data einen 360-Grad-Rundumblick auf ihre Märkte für gezielte strategische und operative Marketingaktivitäten.8 Für die Forschung eröffnet die Verknüpfung von Befragungs- und mikrogeografischen Daten und Analysen auch bei (sozial-) wissenschaftlichen Studien neue Möglichkeiten. In den von uns adressierten Märkten, insbesondere der Markt-, Meinungs- und So- zialforschung, wollen wir Spitzenpositionen erreichen und fokussieren uns auf at- traktive und langfristig wachsende Nischenmärkte, in denen wir über den Markt- durchschnitt zu wachsen gedenken. Das Unternehmen soll für bestimmte wichtige Fragen der Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft zu einer wirklichen Alternative für die etablierten Anbieter werden. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel von infas, auf Basis einer exzellenten Dienst- leistung und höchster Qualitätsmaßstäbe in einer immer unübersichtlicheren Welt der präferierte Partner für die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu sein, die sich um gesicherte, evidenzbasierte Aussagen bemüht. Dieses Ziel verfolgt der in- fas-Konzern mit hoher Kompetenz und Akribie. Steuerungssystem Als wichtigste betriebswirtschaftliche Steuerungsgrößen verwendet der Konzern den Umsatz sowie das operative Ergebnis. Das operative Ergebnis ist das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie hieraus abgeleitet die Umsatzrendite (EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen). Diese zentralen Kenngrößen werden regelmäßig und vollumfänglich von allen Tochtergesellschaften und der Holding erstellt und mit Planzahlen abgeglichen. Bei allen Gesellschaften erfolgt die Aufstellung monatlich. Durch die Optimierung der 8 Mit der Gesellschaft „infas LT“ werden zunehmend auch Softwarelösungen für solcherart Aktivitäten entwickelt. Seite 7 internen Steuerungssysteme kann ab einem bestimmten Punkt eine zuverlässige Schätzung hinsichtlich des Ergebnisses eines Projekts gemäß IFRS 15 vorgenom- men werden. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzerlöse der laufenden Pro- jekte, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, nach der zeitraumbezogenen Methode nach IFRS 15 erfasst. Darüber hinaus wird in allen Tochtergesellschaften die Performanz der Akquisitio- nen anhand von Kennzahlen wie Angebotsvolumen und Auftragsbestand für das aktuelle Geschäftsjahr regelmäßig in Relation zum geplanten Jahresumsatz ver- folgt, dargestellt und bewertet. Dies gilt ebenso für die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaften. Forschung und Entwicklung Der infas-Konzern erbringt wissensintensive Dienstleistungen im Bereich der Markt- , Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen und gehört somit nicht zur forschungsintensiven Industrie, die traditionell die höchsten Aufwendun- gen für Forschung und Entwicklung tätigt, wie zum Beispiel die Chemie- und Phar- maindustrie, Elektroindustrie sowie Maschinen- und Fahrzeugbau. Somit stehen auch nicht Produktinnovationen im Vordergrund. Das heißt aber nicht, dass Unter- nehmen, die Dienstleistungen erbringen, per se keine Innovatoren sein können. Sie können sehr wohl innovativ sein, weil auch die Einführung neuer Dienstleistungen Aufwendungen in Forschung und Entwicklung beinhaltet. In allen Segmenten des infas-Konzerns haben in 2021 Aktivitäten im beschriebenen Sinne stattgefunden. Sie zielen einerseits auf die Vervielfältigungen der Dienstleis- tungen, die angeboten werden können, und ermöglichen andererseits gleichzeitig insgesamt eine effizientere Abarbeitung als bisher (Prozess-Innovationen). Es ver- wundert also nicht, dass dabei die Digitalisierung in unterschiedlichen Formen eine herausragende Rolle spielt. Auch kommen moderne statistische Verfahren zur An- wendung wie beispielsweise mikrogeographische Analysen unter Nutzung von Small Area Methods (SAM) oder Predictive Risk Analytics. Dabei ist eine vermehrte Zusammenarbeit der verschiedenen Konzerngesellschaften untereinander zu be- obachten. Dies lässt sich insbesondere bei den folgenden Projekten mit hohen F&E Anteilen feststellen. Seite 8 Panel von infas quo infas quo fokussiert sich darauf, die Datenbasis des 2019 gegründeten Online-Pa- nels quo PEOPLE kontinuierlich weiter auszubauen. Zum einen steigt die Zahl der Mitglieder stetig – Ende 2021 waren über 18.000 Personen registriert. Zum anderen wird die zur Verfügung stehende Informationsbreite und -tiefe permanent erweitert. Spezifische Zielgruppen können deshalb ohne zusätzliche Screenings angespro- chen und befragt werden. Auch für anspruchsvolle qualitative Forschungsansätze können relevante Zielgruppen direkt angesprochen und befragt werden. Sowohl aus forschungsökonomischer Sicht als auch hinsichtlich der Qualität der gewonne- nen Erkenntnisse ist dieses Vorgehen sehr effektiv und liefert erstklassige Ergeb- nisse. Zusätzlich erweitert infas quo das Spektrum der eingesetzten Methoden beständig, um auch komplexe Forschungsansätze wie Conjoint-Measurement-Verfahren zur Preispositionierung oder PLS-Modelle zur Markenpositionierung umsetzen zu kön- nen. Gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung sind perma- nente Investitionen in technische Lösungen für die Marktforschung erforderlich. Nicht nur, um neue Formen der Befragung entwickeln und optimieren zu können, sondern auch um die Analysemöglichkeiten kontinuierlich zu verbessern. Die Be- herrschung dieses Handwerks ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für infas quo und bietet weitere Optionen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Geschäfts- modells. Diese Panelstruktur, die vor allem digital organisiert ist, erfährt nunmehr eine Erwei- terung, in der Weise, dass es kontinuierlich zu einem Knowledge-Panel ausgebaut wird, sodass preiswerter als in dem sonst üblichen Ad-hoc-Geschäft repräsentative Ergebnisse angeboten werden können, die zudem sehr schnell zur Verfügung ste- hen. Zentral ist dabei der ein wenig strapazierte Begriff der Repräsentativität, was so viel heißt wie, dass ein getreues Abbild der Gesamtheit der Bevölkerung im Panel ab- gebildet sein muss. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, basieren Online-Pa- nels in der Regel nicht auf Zufallsstichproben, die Basis sind also „non probability samples“. Der größte Nachteil eines solchen Panels liegt in der Tatsache, dass des- sen Ergebnisse nicht hochgerechnet werden können, auch wenn dies insbesondere in der Boulevardpresse, aber auch bei seriösen Medien laufend geschieht. Der An- satz des infas „Knowledge-Panels“ soll die Vorteile eines Online Panels verbinden mit der Sicherheit der Aussagen, die bei klassischen Zufallsstichproben mathema- tisch bestimmt werden können. Andererseits bietet ein Panel Kostenvorteile, die auch für wissenschaftliche Studien nutzbar gemacht werden könnten. Es ist daher sinnvoll, an ein Mixed-Mode-Panel zu denken, das auf einer Zufallsstichprobe be- ruht. Solch ein Panel würde mit den Erhebungsmodi Telefon und Online gleichzeitig arbeiten. Das spezifische Merkmal eines solchen Panels auf Basis eines „probability samples“ liegt in der Art der Rekrutierung. Es wird gewährleistet, dass nur solche Personen für ein Panel rekrutiert werden, deren Inklusionswahrscheinlichkeit bere- chenbar ist und auch angegeben werden kann. Deswegen werden die Personen ausschließlich im Rahmen der repräsentativen Mehrthemenbefragungen des infas- Seite 9 Instituts oder bei Erhebungen rekrutiert, die ebenfalls auf einem „probability sample“ beruhen. Technisch ist neu, dass beide Ansätze in einer digitalen Plattform kombi- niert werden, sodass sehr schnell auf methodisch unterschiedliche Ansätze, die nach den Kundenbedürfnissen strukturiert werden, zugegriffen werden kann9. Das heißt, es können sowohl repräsentative Ergebnisse angegeben werden als auch Ergebnisse geliefert werden, die eher der Struktur eines klassischen Online-Panels entsprechen und nicht unbedingt repräsentativ sind. In diesem Projekt arbeiten das infas-Institut und infas quo sehr eng zusammen. Entwicklung eines passiven Messinstruments Ausgangspunkt dieser Innovation sind Erfahrungen mit dem aufwendigen Erhe- bungskonzept der Alltagsmobilität im Rahmen der Studie „Mobilität in Deutschland“. In diesem Zusammenhang wurden bereits im infas-Institut Konzepte der passiven Messung der Mobilität der befragten Bevölkerung über das Smartphone diskutiert und in einem ersten Schritt experimentell getestet und nunmehr auch in Pilotprojek- ten bereits durchgeführt. Die Grundidee ist, durch den Einsatz einer App und die Nutzung der Sensordaten des Smartphones sowie durch die Nutzung umfassender Geodaten Verhalten zu messen, das heißt Aktivitäten des Probanden ohne Befra- gungen zu messen und so zu einem umfassenderen und valider gemessenen Bild zu kommen, das über die reine Mobilitätsmessung hinausgeht. Ein zusätzliches Einsatzfeld könnte die Mediennutzung sein. Angesichts der atomi- sierten Medienforschung aufgrund der Digitalisierung sind viele der derzeitig ge- messenen Ergebnisse in diesem Bereich grundsätzlich problematisch. Ein digitali- siertes, passiv gemessenes Tracking, idealerweise bei einer Zufallsstichprobe, gäbe die Möglichkeit, bessere und valide Ergebnisse zu liefern. Es geht in einem ersten Schritt darum, ein Werbewirkungsinstrumentarium für Kunden zu entwickeln, mit sehr spezifischen Merkmalen, die exklusiv sind und für den ausgewählten Kun- denkreis zur Verfügung stehen. Erst in weiteren Schritten könnte daraus ein allge- mein einsetzbares Instrument werden. Ein darüber hinaus angedachter Aspekt der Entwicklung eines passiven Messin- struments ist das Tracking von Personen und ihrem stationären Kaufverhalten. Dies würde nicht global, sondern kundenspezifisch erfolgen, zum Beispiel in Bezug auf Apotheken oder den Einzelhandel. Diese Informationen sind so angelegt, dass ein spezifischer Mehrwert für den Kunden kreiert wird, der vor allem auf den regionalen Kontext abzielt. Passiv gemessene Informationen im regionalen Kontext sind bisher nicht erhältlich. Sie können ein Marktvorteil sein, weil die Daten quasi automatisch erhoben und damit auch sehr schnell geliefert werden können. Ziel ist es, hochwer- tige Studien auf Basis dieses Panels durchzuführen, und zwar zu günstigeren Prei- sen. 9 Es versteht sich von selbst, dass diese Zusammenführung unterschiedlicher sample frames einen erheblichen statis- tischen Aufwand erfordert. Die Modellierung eines solchen Ansatzes ist bereits entwickelt und erprobt. Eine wissen- schaftliche Veröffentlichung dazu ist in Vorbereitung. Seite 10 Neue Formen der Datenerhebung in der Gesundheitsforschung Nicht zuletzt durch die offenkundigen Probleme bei der Bewältigung der Covid-19- Pandemie können zwei Bereiche der Gesundheitsversorgung in Deutschland als dringend reformbedürftig charakterisiert werden. Einerseits mangelt es an gesund- heitsökonomischen Analysen, die rechtzeitig für politisches Handeln zur Verfügung stehen und so valide sind, dass vermeintliche Kontroversen das politische Handeln blockieren. Andererseits ist offenkundig geworden, dass an der Verbesserung der Patientenversorgung dringend gearbeitet werden muss. Dabei stehen valide Daten- erhebungen in digitalisierter Form im Vordergrund. Zu beiden Aspekten kann die infas-Gruppe aufgrund ihrer Expertise, insbesondere beim Institut durch die bereits durchgeführte Gesundheitsforschung sowie durch infas 360 durch den Aufbau der Corona-Plattform einen großen Beitrag leisten. Seite 11 Wirtschaftsbericht Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Verlauf des Jahres 2021 bis zu Beginn 2022 konnte die Covid-19-Pandemie im- mer noch nicht überwunden werden. Deutschland und viele andere Länder mussten in mehreren „Wellen“ nach wie vor hohe Inzidenzzahlen bewältigen, was häufig auf eine Impfquote zurückgeführt wurde, die nicht ausreicht, um das Virus endgültig zu verbannen. Da das Virus allerdings mehrfach mutierte, wurden Krankheitsverläufe mittlerweile weniger schwer, was die Politik vieler Länder dazu verleitete, die hohen Krankheitszahlen zu akzeptieren und die Regelungen zur Bekämpfung der Pande- mie wie Abstands- und Maskenregeln zu lockern und größere Menschenansamm- lungen nach und nach wieder zuzulassen. Die Auswirkungen dieser schrittweisen Rückkehr zum ‚normalen Leben‘ waren Anfang 2022 noch nicht absehbar, sodass die Pandemie weiterhin als Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der wirtschaftlichen Ent- wicklung angesehen werden muss. Zumindest konstatierte das ifo Institut, dass die Wirtschaft sich mittlerweile deutlich schneller von den Coronawellen erholte, als noch zu Beginn der Pandemie.10 Zu den weiter andauernden Unsicherheiten aus der Pandemie kam, dass Russland am 24.02.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unverändert geführt wurde. Der infas-Konzern unterhält weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbeziehun- gen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas-Konzern bestehen und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Es ist allerdings schon jetzt deutlich, dass der Krieg wirtschaftliche Folgen haben wird, die sich mittelbar auf die Geschäftsent- wicklung des infas-Konzerns in 2022 auswirken können. Bereits im Verlauf des Jahres 2021 wurden durch die Covid-19-Pandemie Liefer- ketten beeinträchtigt, was zu Lieferengpässen in bestimmten Bereichen geführt hat. Auch wurde eine steigende Inflation merklich, zu deren voraussichtlicher Dauer es sehr uneinheitliche Einschätzungen gab. Durch den Krieg wurde dies durch einen deutlichen Anstieg bei Rohstoffpreisen und Preisen für Energie und Nahrungsmittel weiter verschärft, was sich in der immer noch steigenden Inflationsrate zeigt. Aktuell hält das ifo Institut für 2022 einen weiteren Anstieg bis 6,1 Prozent für möglich. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage werden auch die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns betreffen. Beispielsweise muss mit einem Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten gerechnet werden. Das Wirtschaftswachstum betrug in 2021 2,9 Prozent (VJ: -4,6 Prozent). Für 2022 geht das ifo Institut in seiner Konjunkturprognose vom 23.03.2022 von einem An- stieg des Bruttoinlandsprodukts von 2,2 bzw. 3,1 Prozent in zwei verschiedenen Szenarien aus, was gegenüber der ursprünglichen Prognose i.H.v. 3,7 Prozent 10 Vgl. ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2022, https://www.ifo.de/node/68622. Seite 12 deutlich gedämpft ist. Auch für 2023 werden die Prognosen nach unten korrigiert. Entscheidend für die Entwicklungen in 2022 wird sein, wann die Preisanstiege bei Vor- und Konsumprodukten ihren Scheitelpunkt erreichen. Bezüglich der Branche Markt-, Meinungs- und Sozialforschung kommt der Arbeits- kreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) in seiner halbjähr- lichen Mitgliederbefragung, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 bezogen auf das erste Halbjahr 2022 durchgeführt wurde, zu einer sehr positiven Einschätzung: 89 Prozent der ADM-Institute schätzten die Auftragslage des zweiten Halbjahrs 2021 als sehr gut oder gut ein; 38 Prozent gehen für das erste Halbjahr 2022 von einer sich weiter verbessernden Entwicklung der Auftragslage aus. Nach dem Einbruch in 2020 ist das ein positiver Trend, der sich gegenüber den vorherigen zwei Befra- gungen weiter fortsetzt. Das ist erfreulich, weil die Daten für Deutschland in einer längeren Rückschau zeigen, dass die Branche seit 2012 stagniert und seit 2016 sogar schrumpft. Die in der Befragung noch nicht berücksichtigten Entwicklungen aus den letzten Coronawellen und des Ukraine-Konflikts werden dieses Bild voraus- sichtlich dämpfen.11 Unabhängig davon lässt sich aus dem Vergleich dieses Trends mit den individuellen Entwicklungen einiger Akteure im Markt – sofern aktuelle Fi- nanzdaten öffentlich verfügbar sind – und denen des infas-Konzerns ableiten, dass es in der Branche Gewinner und Verlierer gibt. Einige Akteure scheinen sich gut auf den anhaltenden Wandel und die ständig hinzukommenden Unsicherheiten einstel- len zu können, während andere dies weniger gut schaffen und insofern den oben skizzierten Trend stützen. Die genannten Faktoren machen die Prognose des weiteren wirtschaftlichen Ver- laufs wieder einmal schwer. Die Vergangenheit und vor allem das abgelaufene Ge- schäftsjahr 2021 zeigen jedoch, dass der infas-Konzern krisensicher und zukunfts- orientiert aufgestellt ist. Entgegen des oben genannten Branchentrends verzeichnet der infas-Konzern eine Compound Annual Growth Rate (CAGR) für die Jahre 2012 bis 2021 i.H.v. 6,6 Prozent, wobei insbesondere das sehr gute Wachstum in 2021 diese Kennzahl noch einmal deutlich positiv beeinflusst hat. Geschäftsverlauf Die Geschäftsentwicklung des infas-Konzerns war in 2021 vor dem geschilderten Hintergrund von der Corona-Krise geprägt. Die Wirkungen waren vielfältig und sind differenziert je einzelner Konzerngesellschaft zu betrachten. Insgesamt konnte der Umsatz um 38,4 Prozent auf 40.893 T€ gesteigert werden. Allerdings musste in 2021 eine Rückstellung deutlich erhöht werden, die sich auf einen bereits seit meh- reren Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund bezieht. Ohne diesen Sondereffekt hätten die Ziele, das EBIT leicht zu steigern und die Umsatzrentabilität zu halten, deutlich übertroffen werden können. Es lohnt sich also auf die Entwicklung der einzelnen Segmente zu schauen, die sich insgesamt wie folgt zusammenfassen lässt: 11 Vgl. https://www.adm-ev.de/die-branche/mafo-zahlen/. Seite 13 – Trotz der Covid-19-Pandemie zeigt das infas-Institut ein sensationelles Ergeb- nis: Der Umsatz steigt um 45,1 Prozent; die Umsatzrentabilität steigt auf 22,0 Prozent (Vorjahr 15,5 Prozent) vor Erhöhung der oben genannten Prozessrück- stellung i.H.v. 6.257 T€ und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Tanti- eme. – infas 360 ist es gelungen, mit sciencebasierten Daten Geschäft im öffentlichen Sektor zu generieren: Der Umsatz stieg um 27,5 Prozent und zum zweiten Mal liefert infas 360 ein positives EBIT i.H.v. 125 T€ (Vorjahr 67). – Das Geschäftsmodell von infas LT ist durch die Covid-19-Pandemie stark betrof- fen, weil Vertrieb in der bisher bekannten Form nicht mehr stattfindet. Folglich sinkt der Umsatz um 7,0 Prozent und die Umsatzrentabilität reduziert sich auf 13,4 Prozent (Vorjahr 18,5 Prozent). – infas quo erzielt erstmals seit der Gründung in 2017 ein positives EBIT i.H.v. 130 T€ (Vorjahr -143 T€). Der Umsatz steigt um 10,5 Prozent. Mit konzernweit 218 Beschäftigten12 im Jahresdurchschnitt 2021 wurde die Anzahl der Mitarbeiter weiter aufgestockt (Vorjahr 211 Beschäftigte). Geschäftsentwicklung infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft Trotz der geschilderten Umstände kann 2021 für das infas-Institut als ein sehr er- folgreiches Jahr mit bisher nie dagewesenen Umsätzen angesehen werden. So ge- lang es, den Umsatz von 24.127 T€ im Jahr 2020 auf 35.006 T€ um 45,1 Prozent zu steigern. Trotz der enormen Ergebnisbelastung durch die bereits erwähnte Er- höhung der Rückstellung für Prozessrisiken verbleibt ein EBIT i.H.v. 1.503 T€ (Vor- jahr 3.732 T€). Im infas-Institut ist der Bereich Sozialforschung der größte Um- satzträger. Dies gilt auch im Hinblick auf das Ergebnis des Instituts. Ungefähr 92 Prozent des Institutsumsatzes sind mit Projekten der Sozialforschung realisiert wor- den. 2021 wurden, wie im Jahr zuvor, vor allem Großprojekte aus der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, der Familien- und Seniorenforschung sowie der Innovati- onsforschung bearbeitet. Insgesamt lassen sich die folgenden Fachbereiche in der Sozialforschung differenzieren: – Bildung und interkulturelle Kompetenzen, – Wirtschaft, Arbeit und Innovation, – Ungleichheit und Partizipation, – Familien, Haushalte und Ressourcen, – Gesundheit und Versorgung. Der Bereich Regional- und Verkehrsforschung beschäftigt sich hingegen vornehm- lich mit hoch spezialisierten Fragestellungen der Mobilitäts- und regionalen Entwick- lung. Gerade das in die Diskussion geratene Mobilitätsverhalten der Bevölkerung sowie die Konsequenzen aus den epochalen Umbrüchen der Automobilindustrie stehen im Zentrum der Arbeiten in diesem Bereich. Das beinhaltet natürlich auch 12 Die Anzahl der Beschäftigten ist an dieser Stelle mit der Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen gleichzuset- zen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit. Auf Vollzeitäquivalente umgerechnet sind es durchschnittlich 191 Be- schäftigte. Seite 14 Projekte zur sogenannten Verkehrswende. Dieser Bereich erwirtschaftete einen An- teil von ungefähr 8 Prozent am Umsatz des Instituts. Geschäftsentwicklung infas 360 Der Verlauf der Pandemie hat gezeigt wie wichtig „gute“ Daten sind. Data Science beschäftigt sich mit der interdisziplinären Erschließung qualitativ hochwertiger In- formationsquellen mittels moderner Technologien und Methoden. Damit gehört das Wissenschaftsfeld im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zweifelsohne zu den großen globalen Zukunftsfeldern unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund wurde infas 360 im Geschäftsjahr 2021 mit Blick auf die beiden Zielgruppen Wirtschaft und Wis- senschaft weiter ausgebaut, insbesondere im Hinblick auf die Säulen Consulting, Daten und Analysen sowohl für umfassende Consumer- als auch B2B-Insights. Da- mit verbunden erfolgt eine Konzentration des klassischen Geomarketing-Geschäfts über die Synergiepotenziale mit der Schwestergesellschaft infas LT. Auf dieser Basis ließen sich im Geschäftsjahr 2021 neue Kunden gewinnen und der Umsatz von 1.676 T€ um 27,5 Prozent auf 2.137 T€ steigern. Trotz notwendiger technologischer Investitionen sowie einem personellem Ausbau konnte eine weitere Verbesserung des EBIT von 67 T€ auf 125 T€ erzielt werden. Wesentlich zum Erfolg beigetragen haben die Corona-Datenplattformen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (www.corona-datenplattform.de) sowie die Corona-Daten Deutschland für das Statistische Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Service/EXDAT/Datensaetze/corona-daten-deutsch- land.html). Die Lösungen werden seitens infas 360 im Full-Service entwickelt, tag- täglich gepflegt, bereitgestellt und weiterentwickelt. Erste Wirtschaftsunternehmen zeigen Interesse an solchen zentralen Dashboards aus Metadaten und Datenbe- reitstellung. Zum Einsatz kommt dabei u.a. eine Kombination aus Text Analytics und Machine-Learning-Algorithmen. Des Weiteren fanden erstmals mikrogeographische Daten und Analysen der infas 360 Anwendung in den Gesundheitsämtern der Bundesstadt Bonn und dem Ober- bergischen Kreis, um das Infektionsgeschehen feinräumig verstehen und gezielt bekämpfen zu können. So konnten datenbasiert viele neue epidemiologische Er- kenntnisse gewonnen werden. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit dem infas-Institut ein neues Verfahren entwickelt, das dazu dient, regionale Kenn- ziffern wie beispielsweise Impfquoten und die Nutzung von Homeoffice zu berech- nen. Geschäftsentwicklung infas LT infas LT beendete das Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatzrückgang um 7,0 Pro- zent auf 1.999 T€ (Vorjahr 2.150 T€). Es kann hier von einem pandemiebedingten Umsatzrückgang gesprochen werden, da sich das klassische Geschäftsfeld der in- fas LT mit der Optimierung von Außendiensten beschäftigt. Diese wurden jedoch in Zeiten von Corona und der damit verbundenen Homeoffice-Pflicht bzw. Kontaktre- duktion in den Unternehmen entsprechend runtergefahren. Seite 15 Auf die veränderten Randbedingungen im Markt reagierend, erfolgt bereits seit dem ersten Pandemiejahr eine Neuausrichtung der Gesellschaft. LT steht nun nicht mehr für die Anfangsbuchstaben der ehemaligen Gesellschafter Herrn Lutum und Herrn Tappert, sondern seit 2021 für Location Technologies. Mit modernen Mapping-Kom- ponenten und Visualisierungstools sollen so direkte Synergien im infas-Konzern er- zeugt werden. Dass entsprechendes Synergiepotenzial vorhanden ist, zeigen wachsende Up- und Cross-Selling-Erfolge von Datenprodukten der infas 360. So konnte trotz schwierigem Marktumfelds noch eine Umsatzrendite von 13,4 Prozent erzielt werden mit einem EBIT i.H.v. 268 T€ (Vorjahr 397 T€). Geschäftsentwicklung infas quo infas quo hat es in 2021 endgültig geschafft, sich als neuer Player am Markt zu etablieren und eine breite Kundenbasis aufzubauen. Die wichtigsten Erfolgskompo- nenten sind eine spezifische Branchenexpertise in den Märkten, in denen infas quo positioniert ist, eine kundenindividuelle Vorgehensweise, die den Kunden relevante Insights liefert und die Entwicklung agiler und smarter Lösungen für die Fragen von morgen. Das Online-Panel quo PEOPLE wurde 2019 erfolgreich in Betrieb genommen und schrieb schon in 2020 schwarze Zahlen. Die Entscheidung, ein eigenes Panel auf- zubauen, war vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an agile Markt- forschung und dem Bedarf an schnellen, kurzfristig verfügbaren und gleichzeitig sehr spezifischen Informationen folgerichtig. Damit kann in die Zukunft gerichtet zum einen die Qualität der Daten sichergestellt und zum anderen die Geschwindig- keit der Studiendurchführung durch eine End-to-End-Lösung gesteigert werden. Die Entwicklung von infas quo hat in 2021 weiter an Dynamik hinzugewonnen und befindet sich derzeit voll im Plan. In 2021 wurde ein Umsatz von 1.751 T€ erzielt (Vorjahr 1.585 T€), obwohl wichtige Geschäftsfelder wie die Reise- und Tourismus- branche oder der Textilmarkt in der Covid-19-Pandemie auch in 2021 als Umsatz- quelle fast vollständig ausgefallen sind. In den Kernmärkten, die durch die Coronakrise nicht sehr stark gelitten haben (Fi- nanzen, Handel, FMCG, Glücksspiel und Gaming) ist infas quo sehr gut aufgestellt und wächst insofern weiter mit insgesamt 10,5 Prozent in 2021. Die in 2020 ergriffenen Kostensenkungsmaßnahmen (Personalabbau, Rückzug aus schwierigen Branchen) haben nachhaltig Wirkung gezeigt. Das Ergebnis stieg von -143 T€ auf jetzt 130 T€. Damit realisierte infas quo eine Umsatzrendite von 7,4 Prozent für das Segment spezialisierte Marktforschung im Konzern. Darüber hinaus wurde in 2021 die Grundlage für eine erfolgreiche weitere Ge- schäftsentwicklung gelegt. Für die Jahre 2022 und fortfolgende wurde eine Strate- gie entwickelt, die die Entwicklung von infas quo auf eine breitere Basis stellen und das Wachstum auch in anderen, zukunftsfähigen Märkten beschleunigen wird. Seite 16 Zusammenfassung Vor dem geschilderten Hintergrund hat die Coronakrise dem Konzern ein ambiva- lentes Jahr beschert, das, wenn man es nur von der Seite der Operations betrach- tet, sogar sehr positiv zu beurteilen ist. Alle Segmente des Konzerns haben im Rah- men ihrer Möglichkeiten gegen die krisenbedingten Erscheinungen mit viel Kompe- tenz, Innovation und nicht nachlassendem Eifer angekämpft und waren erfolgreich. Die Geschäftsentwicklung ist daher im Großen und Ganzen positiv zu bewerten. Das infas-Institut konnte sich an die schwierige und vor allem unvorhersehbare Si- tuation sehr gut anpassen. Dies gilt ebenso für infas quo und infas 360. Diese bei- den Gesellschaften konnten mit stabilen Umsätzen ihre Ergebnisse deutlich verbes- sern. Der neue Dreh in der Strategie von infas 360 kam somit gerade zur rechten Zeit. Der Konzern kommt 2021 mithin zu einem Umsatz i.H.v. 40.893 T€ (Vorjahr 29.538 T€). Es konnte trotz der erwähnten Sondereffekte ein noch positives EBIT von 133 T€ erwirtschaftet werden (Vorjahr 2.933 T€). Seite 17 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Der Konzernumsatz ist im Geschäftsjahr 2021 von 29.538 T€ im Vorjahr auf 40.893 T€ um 38,4 Prozent gestiegen. Im Segment des infas-Instituts konnte ein Umsatz von 35.006 T€ erreicht werden (Vorjahr 24.127 T€). Das Segment infas quo konnte den Umsatz auf 1.751 T€ nach 1.585 T€ im Vorjahr erhöhen. Das Segment infas 360 konnte ebenfalls eine deutliche Umsatzsteigerung von 1.676 T€ auf 2.137 T€ verzeichnen. Das durch Zukauf der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH begrün- dete Segment infas LT trägt 1.999 T€ nach 2.150 T€ im Vorjahr zum Konzernum- satz bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahreswert von 398 T€ auf 194 T€ gesunken. Sie beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 73 T€, Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz i.H.v. 52 T€, Verrechnungen von Sachbezügen i.H.v. 44 T€, sowie Zuschüsse der Agentur für Arbeit i.H.v. 17 T€. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr von 10.010 T€ auf 16.111 T€ stark gestiegen, was auf eine gestiegene Aktivität bei der Abarbeitung des hohen Auftragsbestands zurückzuführen ist. Der Anteil des Materialaufwands im Verhält- nis zu den Umsatzerlösen hat sich von 33,9 Prozent im Vorjahr auf 39,4 Prozent im Geschäftsjahr 2021 erhöht. Die Anzahl der Mitarbeitenden im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2021 durch- schnittlich 218 (Vorjahr 211). Die Personalaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 12.663 T€ auf 20.032 T€. Hier schlägt sich insbesondere der Aufwand aus der Erhöhung der Rückstellung für den Rechtsstreit mit der Deutschen Renten- versicherung Bund i.H.v. 6.257 T€ nieder. Die Abschreibungen haben sich 2021 von 1.463 T€ auf 1.438 T€ um 1,8 Prozent leicht verringert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns sind 2021 um 18,1 Pro- zent von 2.836 T€ im Vorjahr auf 3.348 T€ gestiegen und beinhalten die folgenden wesentlichen Aufwandspositionen: Rechts- und Beratungskosten i.H.v. 735 T€ (Vorjahr 625 T€), Aufwendungen für Raumkosten i.H.v. 552 T€ (Vorjahr 472 T€), Versand und Telefonkosten i.H.v. 752 T€ (Vorjahr 535 T€), Werbe- und Reisekos- ten i.H.v. 191 T€ (Vorjahr 218 T€) und EDV-Kosten i.H.v. 406 T€ (Vorjahr 361 T€). Das EBIT des Konzerns ist von 2.933 T€ im Vorjahr auf 133 T€ gesunken, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Prozesskostenrückstellungen zurückzuführen ist. Aufgrund des guten Ergebnisses in 2021 führte die mit 6.257 T€ aufwandswirk- sam gebuchte Zuführung der Rückstellung nur zu einer Verminderung des EBIT um 2.800 T€. Das Segment infas-Institut erreichte im Geschäftsjahr 2021 ein EBIT Seite 18 i.H.v. 1.503 T€ (Vorjahr 3.732 T€). Das Ergebnis der infas 360 hat sich im Ge- schäftsjahr 2021 auf 125 T€ (Vorjahr 67 T€) weiter verbessert und das Segment infas quo verzeichnet erstmals mit 130 T€ (Vorjahr -143 T€) ein positives Ergebnis. Das Segment infas LT erzielte ein EBIT von 268 T€ (Vorjahr 397 T€). Im Geschäftsjahr 2021 haben sich die Zinserträge von 7 T€ im Vorjahr auf 0 T€ verringert. Mit den Zinsaufwendungen i.H.v. 122 T€ (Vorjahr 155 T€) ergibt sich ein negatives Finanzergebnis von -122 T€ (Vorjahr -148 T€). Die Zinsaufwendungen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen den Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung i.H.v. 38 T€ (Vorjahr 74 T€), den Zinsaufwand aus der Auf- zinsung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 i.H.v. 42 T€ (Vorjahr 59 T€) sowie Verwahrentgelte für Guthaben i.H.v. 51 T€ (Vorjahr 19 T€). Aufgrund des niedrigeren Ergebnisses und eines Verlustrücktrags ergibt sich für das Geschäftsjahr eine Erstattung aus laufenden Steuern in Höhe von 60 T€ (Vor- jahr Aufwand i.H.v. 766 T€). Mit der Veränderung der laufenden und latenten Steu- ern i.H.v. -90 T€ (Vorjahr -336 T€) führt dies im Geschäftsjahr 2021 insgesamt zu einem Steueraufwand i.H.v. 30 T€ (Vorjahr 1.102 T€). Es verbleibt ein Konzernjahresfehlbetrag i.H.v. 19 T€ (Vorjahr Konzernjahresüber- schuss 1.684 T€), der zusammen mit dem Gewinnvortrag und abzüglich der 2021 gezahlten Dividende i.H.v 450 T€ zu einem Konzernbilanzgewinn i.H.v. 5.553 T€ (Vorjahr 6.022 T€) führt. Finanz- und Vermögenslage Das langfristige Vermögen beträgt zum 31.12.2021 5.655 T€ und hat sich gegen- über dem Vorjahreswert von 6.475 T€ um 820 T€ vermindert. Die Verminderung resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang des Postens Nutzungsrechte nach IFRS 16 i.H.v. 889 T€ und den Abschreibungen der aktivierten immateriellen Ver- mögenswerte von 238 T€. Dementgegen haben sich die latenten Steueransprüche um 145 T€ erhöht und das Sachanlagevermögen durch Investitionen um 88 T€. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 28.568 T€ auf 37.009 T€ erhöht, insbesondere durch die Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 23.025 T€ auf 30.434 T€. Des Weiteren sind die ver- traglichen Vermögenwerte um 969 T€ und die Ertragsteuerforderungen um 1.173 T€ angestiegen. Dagegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.108 T€ von 1.302 T€ auf 194 T€ gesunken. Das Eigenkapital liegt mit 8.978 T€ um 62 T€ über dem Vorjahresniveau von 8.916 T€. Die Bilanzsumme erhöhte sich von 35.043 T€ zum 31.12.2020 auf 42.664 T€ zum 31.12.2021. Durch die gestiegene Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote im Konzern auf 21,0 Prozent (Vorjahr 25,4 Prozent) gesunken. Die langfristigen Schulden liegen mit 8.630 T€ unter dem Wert des Vorjahres von 9.554 T€. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Lea- Seite 19 singverbindlichkeiten um 658 T€ und die Verringerung der Rückstellung für Pensi- onen um 763 T€ zurückzuführen. Gegenläufig hat die Erhöhung der latenten Steu- erschulden um 496 T€ gewirkt. Die kurzfristige Verschuldung steigt von 16.573 T€ zum 31.12.2020 auf 25.056 T€ zum 31.12.2021. Dabei stiegen insbesondere die sonstigen Rückstellungen um 6.463 T€, die sonstigen Verbindlichkeiten um 2.185 T€, die vertraglichen Verbind- lichkeiten um 470 T€ und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 231 T€. Gesunken sind hingegen die Ertragsteuerschulden um 629 T€ und die Lea- singverbindlichkeiten um 237 T€. Die deutliche Erhöhung der sonstigen Rückstel- lungen resultiert mit 6.257 T€ aus der Zuführung im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war zu je- dem Zeitpunkt gegeben. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbind- lichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Der operative Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist im Geschäftsjahr 2021 mit 9.744 T€ erfreulich positiv und liegt dabei über dem Vorjahreswert von 8.866 T€. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt einen Abfluss von Mitteln i.H.v. 898 T€, im Wesentlichen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte i.H.v. 398 T€ und für die Akquisition von Geschäftseinheiten i.H.v. 500 T€. Der Cashflow aus Finan- zierungstätigkeit zeigt einen Abfluss i.H.v. 1.438 T€, insbesondere aus der Dividen- denzahlung i.H.v. 450 T€ und der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 895 T€. Der Finanzmittelfonds hat sich dadurch von 23.025 T€ im Vorjahr auf 30.434 T€ zum 31.12.2021 erhöht. Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die im Vorjahr abgegebenen Prognosen werden in den folgenden Ausführungen einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen, um beurteilen zu können, inwieweit die im Vor- jahr berichteten Prognosen mit der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2021 über- einstimmten. Finanzielle Leistungsindikatoren Als die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 formuliert wurde, war völlig offen, ob sich die Weltwirtschaft und – was für den infas-Konzern von besonderer Bedeutung ist – die deutsche Wirtschaft schnell von den Folgen der Pandemie erholen würden. Aufgrund des Infektionsgeschehens über den Winter 2020/21 wurden die Wirt- schaftsprognosen, wann sich die deutsche Wirtschaft erholen würde, zeitlich nach hinten verschoben. Insofern erschien die Einschätzung, dass 2021 mit einem Um- satz zwischen 35 bis 38 Mio. € zu rechnen sein wird, vorsichtig optimistisch. Des Weiteren wurde mit einer Umsatzrendite gerechnet, die vergleichbar mit dem Vor- jahr ist, sowie mit einem leicht gestiegenen EBIT. Seite 20 Obwohl die Coronakrise das Land weiterhin im Griff hatte und erste Sorgen über Lieferengpässe und eine steigende Inflation die Wirtschaft beunruhigten, kann fest- gestellt werden, dass 2021 für den infas-Konzern ein starkes Jahr war. Der Bedarf an wissenschaftlich fundierten, qualitativ hochwertigen Daten und Analysen war bei den Kunden aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft auf das Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückgekehrt, in Teilen sogar durch die Pandemie entstanden. Dazu zahlte sich in 2021 aus, dass aufgrund der Pandemie der Schwerpunkt auf im Ver- hältnis günstigeren Befragungsmethoden lag. Statt persönlichen Interviews wurde verstärkt auf digitale Formate gewechselt, um Projekte trotz der Pandemie wie ge- plant durchführen zu können. So konnte der Umsatz um 38,4 Prozent auf 40.893 T€ gesteigert werden und lag damit deutlich über der Prognose. Der positive Effekt aus den günstigeren Befragungsmethoden wurde allerdings durch den Sonderef- fekt überlagert, dass in 2021 eine Prozesskostenrückstellung deutlich erhöht wer- den musste. Das EBIT i.H.v. 133 T€ führte insofern zu einer deutlich schlechteren Umsatzrentabilität als im Vorjahr. Ohne diesen Sondereffekt hätten die Ziele, das EBIT leicht zu steigern und die Umsatzrentabilität zu halten, deutlich übertroffen werden können. Unter Berücksichtigung der in diesem Fall höheren Tantiemezah- lungen hätte sich ohne diesen Sondereffekt ein EBIT i.H.v. 5.991 T€ (Vorjahr 2.933 T€) ergeben mit einer Umsatzrendite i.H.v. 14,7 Prozent (Vorjahr 9,9 Prozent). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren stehen Kundenbelange sowie die Berück- sichtigung der Arbeitnehmerbelange im Vordergrund. Im Hinblick auf die Kunden- belange wird darauf geachtet, dass alle Projekte, die durchgeführt werden, im Kern der Stabilisierung und der Weiterentwicklung freier Märkte und demokratischer Ver- hältnisse dienen. Insgesamt lassen wir uns von einem basalen Gerechtigkeitsbe- griff13 leiten, der als Komplex von drei Basisideen verstanden wird, nämlich Freiheit, Gleichheit und Belohnung von Leistungen, die zum Gemeinwohl beitragen. Für die Gerechtigkeit im oben beschriebenen Sinn hat Fairness einen konkreten, herausra- genden Stellenwert. Fairness bezieht sich auf den richtigen Umgang von Personen untereinander, die miteinander kooperieren oder konkurrieren. Das ist für die über- geordnete Gerechtigkeit grundlegend. Nur vor diesem Hintergrund kann von fairem Wettbewerb oder fairen Verhandlungen gesprochen werden, was als zentraler Un- ternehmenswert unser Handeln, auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, bestimmt. Im Hinblick auf die Kundenbelange ergibt sich daraus eine hohe Kundenzufrieden- heit und eine hohe Anerkennung im Markt, was neben der hochprofessionellen Ex- pertise einen Teil des Erfolgs, insbesondere den des infas-Instituts, ausmacht. Die kurz umrissene Basis der Wertestruktur regelt auch den Umgang mit den Be- langen der Arbeitnehmer. Diese sind beispielsweise im infas-Institut sehr konkret 13 Dabei beziehen wir uns auf John Rawls: „A Theory of Justice“. Seite 21 bis hin zur Handlungsebene in Führungsgrundsätzen formuliert, die natürlich Be- standteil des für alle Mitarbeitenden verbindlichen Organisationshandbuchs sind. Gesamtaussage Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Branche der Markt-, Mei- nungs- und Sozialforschung in den letzten Jahren speziell in Deutschland den Pfad zu nachhaltigem Wachstum nicht gefunden hat. Zwar berichtete der Branchenver- band ADM Anfang 2022 von positiven Entwicklungen in der Branche, doch es ist davon auszugehen, dass der begonnene Krieg in der Ukraine sowie die sich daraus ergebenen gesamtwirtschaftlichen Effekte die Entwicklung der Branche in 2022 wie- der dämpfen werden. Trotz dieser andauernden Unsicherheiten haben sich alle Gesellschaften des infas- Konzerns in dieser Situation gut behauptet. Der Vorstand sieht das Unternehmen dank seines umfassenden Angebots entlang der Wertschöpfungskette in der Markt- , Meinungs- und Sozialforschung weiterhin sehr gut positioniert und rechnet vor die- sem Hintergrund langfristig mit einer positiven Entwicklung der Ertragslage. Seite 22 Risiko- und Prognoseberichterstattung (Darstellung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken) Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem Der infas-Konzern verfügt über ein wirksames und angemessenes Risikomanage- mentsystem (RMS), das es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der infas Holding AG sowie den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften ermöglicht, Risiken rechtzeitig zu erkennen, sodass negative Entwicklungen durch geeignete Gegen- steuerungsmaßnahmen abgewendet werden können. Hierzu bedient sich das RMS eines strukturierten Prozesses aus Identifikation, Monitoring, Kommunikation und Steuerung, womit alle wesentlichen externen und internen Einflussfaktoren berück- sichtigt werden, die nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns haben könnten. Dabei werden strategische und operative Risiken unter- schieden. Strategische Risiken sind komplexe Risiken mit hoher gegenseitiger Ab- hängigkeit, im Wesentlichen durch externe Faktoren beeinflusst und schwer zu quantifizieren. Hierunter fallen gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatz- risiken, Liquiditätsrisiken, Wettbewerbs- und Innovationsrisiken und Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken. Operative Risiken sind strukturiert aus der Organisation ableitbar. Ihr Management erfolgt pri- mär durch das Interne Kontrollsystem (IKS), das als Sub-System des RMS gesehen wird. Hierunter fallen Risiken der Rechnungslegung, Prozess(ablauf)risiken, Steu- errisiken, Ausfall-/Kreditrisiken, Projektrisiken einschließlich Risiken der technologi- schen Infrastruktur sowie Personalrisiken. Kernbestandteil des RMS ist der strukturierte Prozess aus strategischer und opera- tiver Risikoidentifikation, Monitoring durch regelmäßige Routinen, Kommunikation an die geeigneten Adressaten im infas-Konzern und Steuerung durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung negativer Entwicklungen. Hierdurch wird eine Frühwarnung in Bezug auf die Risiken ermöglicht, das sich im Wesentlichen auf eine monatliche Berichtsroutine stützt. Das bestehende Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und ggfs. weiterentwickelt. Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem im Hin- blick auf den Konzernrechnungslegungsprozess Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle Maßnahmen und Prozesse zur Ge- währleistung der einheitlichen, zutreffenden und zeitnahen Erfassung aller Ge- schäftsvorfälle in Buchhaltung und Abschlüssen. Seite 23 Innerhalb dessen werden Gesetzes- und Standardänderungen sowie sonstige Ver- lautbarungen auf deren Auswirkung auf Rechnungslegung und Abschlüsse unter- sucht. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards soll mithilfe von klaren Aufgabendefinitionen und der durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprin- zips in den rechnungslegungsrelevanten Prozessen gewährleistet werden. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeitende mit entsprechenden Kompetenzen pro- zessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Abweichungen und Prob- leme werden zeitnah an die zuständige Unternehmensleitung kommuniziert. Die Buchführungsdaten werden unter Einsatz der DATEV-Software verarbeitet und ausgewertet. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogramms wurde durch eine produktunabhängige Systemprüfung bestätigt. Der konzerneinheitliche Kontenplan, welcher der Buchhaltung zugrunde liegt, entspricht den betrieblichen Anforderungen und bildet die Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ab. Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess umfasst im Wesentlichen eine Funktionstren- nung sowie Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich des intern ausgeführten Zahlungs- systems. Die externen Dienstleistungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätig- keit ebenfalls dazu aufgefordert, die Buchführung auf gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu prüfen. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden die konzerneinheitlichen Ab- schlüsse der infas Holding AG und deren Tochtergesellschaften in die bestehende Konzernbuchhaltung überführt und dort mittels der Software CaseWare der Audicon GmbH konsolidiert. Das Controlling und das Management der infas Holding AG überprüft in einem fortlaufenden Prozess die durch die externe Dienstleistungsge- sellschaft durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen. Auch der Steuererklärungsprozess ist durch ein IKS in Bezug auf Tax Compliance vor Fehlern geschützt. In enger Abstimmung mit den Steuerberatern überprüft das Management regelmäßig mögliche Auswirkungen von steuerrechtlichen Änderun- gen. Die Überleitung der Daten aus dem Rechnungswesen für die Zwecke der Kör- perschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist durch interne Kontrollen abgesichert. Das IKS ist so aufgebaut, dass es sowohl operative Fehler in der Konzernrech- nungslegung verhindert als auch die korrekte Lieferung geeigneter Daten für eine strategische unterjährige Steuerung der Beteiligungen gewährleistet. Damit wird eine geeignete Grundlage für die Beteiligungssteuerung geschaffen. Die aus dem Rechnungswesen abgeleiteten monatlichen Managementberichte sind somit das Frühwarnsystem für das Risikomonitoring im Konzern. Angaben zu wesentlichen Risiken und Chancen Das Risikobild wird von einer Vielzahl von Geschehnissen und Ereignissen beein- flusst und geprägt, die in der Regel im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld des Konzerns stattfinden. Im Folgenden sollen die wesentlichen dargestellt werden: Gesamtwirtschaftliche (Markt-)Risiken sowie Absatzrisiken Seite 24 Die aktuellen Entwicklungen aufgrund der immer noch andauernden Covid-19-Pan- demie sowie die Gefahr der weiteren Eskalation des Konflikts in der Ukraine lassen befürchten, dass Deutschland in eine Rezession rutscht. Die typische Folge einer Rezession ist eine Budgetreduzierung in allen Bereichen, und zwar in großem Um- fang. Dies ist insbesondere bei Marktforschungsbudgets in privatwirtschaftlichen Unternehmen zu erwarten und lässt sich in Teilen auch in der Vergangenheit in der Geschäftsentwicklung der infas-Gesellschaften beobachten. Ein großer Teil der Kunden sind öffentliche Auftraggeber wie wissenschaftliche Ein- richtungen und Politik. Diese unterliegen nur bedingt den Konjunkturzyklen im All- gemeinen und den Entwicklungen der Marktforschungsbranche im Besonderen. Das ist für das Geschäftsfeld der Sozialforschung – und damit für das infas-Institut – von Bedeutung. Zwar sind die Budgets der wissenschaftlichen Einrichtungen und Ministerien nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, die Planung ba- siert allerdings auf längerfristigen Perspektiven, die nach bisherigen Erfahrungen wegen eines Konjunktureinbruchs nicht sofort aufgegeben werden. Es können so- gar Ereignisse auftreten, die staatliches Handeln unabhängig von einer rezessiven Entwicklung notwendig machen, was dann auch finanziert wird. Insofern ist der infas-Konzern vergleichsweise krisensicher aufgestellt und die aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung resultierenden Risiken können als moderat eingestuft werden. Bei längerfristig andauernden negativen Entwicklungen wird sich aber natürlich das Risiko auch für den infas-Konzern erhöhen. Ausfall-/Kreditrisiko Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Trans- aktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für den Konzern entsteht. Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträge für finan- zielle Vermögenswerte stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Erkennbaren Ausfall- risiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko der wesentlichen Kunden wird als sehr niedrig eingeschätzt. Ein sehr hoher Anteil der Kunden sind wissenschaftliche Institutionen, die in der Regel grundfinanziert sind. Darüber hinaus handelt es sich um Projekte, die von staatli- chen Instanzen zugesagt und entsprechend finanziert sind. Bei diesen Projekten, die insbesondere im infas-Institut abgewickelt werden, kann es allerdings zu Ver- schiebungen kommen, weil derzeitig Projekte, die einen Hausbesuch voraussetzen, teilweise immer noch nicht zu realisieren sind. Marktforschung ist je nach Sichtweise eines Unternehmens am Ende der allgemei- nen Wertschöpfungskette angesiedelt. Neben Zahlungsausfall durch Insolvenz der Auftraggeber besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig o- der mit erheblicher Verzögerung bezahlt werden, damit der Auftraggeber seinen eigenen Cashflow sichert. Insofern besteht auch für die Unternehmen des infas- Konzerns, die primär Marktforschung anbieten ein erhöhtes Cashflow-Risiko in Form des Risikos von Nachfragerückgängen. Bezüglich der Kunden, die unter Ver- trag sind, wird im Wesentlichen ebenfalls von einem niedrigen Ausfallrisiko ausge- gangen. Seite 25 Projektrisiken einschließlich Risiken der technologischen Infrastruktur Die einzelnen Projekte unterliegen Kostenkalkulationen. Trotzdem ist es möglich, dass es zu Kostenüberschreitungen kommt. Diesem Risiko wird durch ein enges Controlling der Projekte sowie Vorkalkulationen und mitlaufenden Kalkulationen be- gegnet. Zusätzliche Anfragen durch Kunden werden separat abgerechnet. Die Projekte sind von einer funktionierenden technologischen Infrastruktur abhän- gig, die eine effiziente Bearbeitung der Projekte ermöglicht und den Datenschutz sicherstellt. Um dies zu gewährleisten, investiert der infas-Konzern kontinuierlich in die Modernisierung der technologischen Sicherheitsstrukturen sowie in das für die- sen Bereich verantwortliche Personal. Liquiditätsrisiko Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der Kumulierung der übrigen Risiken, insbeson- dere durch ein erhöhtes Ausfallrisiko, ergeben. Treten mehrere negative Effekte gleichzeitig und in erheblichem Maße auf, kann das auch einen bedeutsamen ne- gativen Effekt auf die Liquidität des Konzerns haben. Allerdings konnte im Konzern durch die sehr erfolgreichen vergangenen Jahre ein enormes Liquiditätspolster auf- gebaut werden, sodass ein Liquiditätsengpass aus heutiger Sicht sehr unwahr- scheinlich ist. Dies hat sich bereits im Krisenjahr 2020 gezeigt und in 2021 erneut bestätigt. Zudem hat der Konzern keinerlei Kreditverpflichtungen gegenüber Ban- ken. Wettbewerbs- und Innovationsrisiko Es sind diverse andere Gesellschaften am Markt tätig, die gleiche oder ähnliche Dienstleistungen anbieten wie der infas-Konzern. Es besteht das Risiko, dass kon- kurrierende Dienstleister in der Lage sein könnten, Projekte abzuwickeln, für welche das infas-Institut ebenfalls Angebote abgegeben hat. Der infas-Konzern stellt die- sem Risiko sein professionelles und hoch qualifiziertes Personal entgegen. Durch die Covid-19-Pandemie befindet sich die Wettbewerbssituation weiterhin in einer Umbruchphase. Anbieter, die nicht die gesamte Wertschöpfungskette (Konzeption, Durchführung und Analyse) bedienen können und auf Zukäufe von Teilleistungen angewiesen sind, werden es bei rückläufigen Budgets und einem möglichen Preis- kampf noch schwerer haben. Das betrifft beispielsweise Institute, die kein eigenes Feld haben, sowie reine Felddienstleister, da sie wichtige Ergebnisbeiträge aus den jeweils fehlenden Bereichen nicht generieren können. Zudem investiert der infas- Konzern in die Entwicklung von Innovation, um in dem umkämpften Markt als inno- vativster und qualitativ hochwertigster Anbieter auftreten zu können. Insbesondere hinsichtlich der Innovationsfähigkeit erweist sich die Struktur des Konzerns – beste- hend aus dem klassischen Institut in Kombination mit den Spezialanbietern infas 360, infas LT und infas quo – als besonders vielversprechend. Der infas-Konzern kümmert sich ständig darum, die sich daraus ergebenen Synergieeffekte zu heben, um die eigene Innovationskraft zu maximieren. In tiefen Rezessionen kann es immer wieder zu einer massiven Marktkonsolidierung kommen. Um in so einem Umfeld bestehen zu können, wird es entscheidend sein, Seite 26 ob Effektivität und Effizienz in allen Bereichen der Wertschöpfung mindestens an- nähernd zukunftssicher gestaltet sind und ob die Liquidität ausreichend ist, um Fix- kosten bis zu einem erneuten Anstieg der Nachfrage zu decken. Gewinner werden Anbieter sein, die technologisch so gut aufgestellt sind, dass niedrige Grenzkosten ein skalierbares Wachstum ermöglichen. Dies vor Augen, sind alle Gesellschaften des Konzerns bestrebt, zu den in diesem Sinn beschriebenen Gewinnern zu gehö- ren. Personalrisiken Der Konzern ist der Auffassung, dass sein zukünftiger Erfolg insbesondere auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Vorstands, der Geschäftsführer und der Mitarbeitenden beruht. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen und Schwierigkeiten, benötigtes Personal mit den erforderlichen Qualifikationen zu ge- winnen oder zu halten, können nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Das infas-Institut erhält derzeit zunehmend Initiativbewerbun- gen von promovierten Wissenschaftlern, die von einer wissenschaftlichen Karriere an den Hochschulen wegen mangelnder Perspektive durch fortgesetzte Zeitver- träge absehen und sich nach anspruchsvollen Tätigkeiten in einem normalen Ar- beitsverhältnis umschauen. Da diese Bewerberinnen und Bewerber in der Regel hoch qualifiziert sind, hat das infas-Institut derzeit keine Probleme bei der Rekrutie- rung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anders sieht es für den Bereich der Data Science aus. Hier zeigt sich der hohe Wettbewerb von Unternehmen ver- schiedener Branchen um Mitarbeitende mit entsprechenden Qualifikationen und Er- fahrungen. Der infas-Konzern wirkt dem mit einem modernen Arbeitgebermarketing entgegen. Das Risiko, dass aufgrund des Fachkräftemangels und demografischen Wandels nicht genügend hoch qualifiziertes Personal für die Weiterentwicklung des infas- Konzerns gefunden werden kann sowie das Risiko der Abwanderung von (guten) Mitarbeitenden könnte die Leistungsfähigkeit eines Marktteilnehmers erheblich schwächen und eine erforderliche Transformation, hin zu einem marktgerechteren Leistungsportfolio, erschweren. Dieses Risiko muss auch für den infas-Konzern als moderat eingeschätzt werden. Risiken aus Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung sowie politische Risiken Die laufenden Erhöhungen nach der Einführung des Mindestlohns verursachen im- mer wieder Beunruhigung in der Branche. Der Mindestlohn ist für den Konzern im Allgemeinen und für die Telefonstudios im Besonderen keine eigenständige Prob- lematik, weil das Institut auch seine Interviewerinnen und Interviewer weit über Min- destlohn bezahlt, um eine hohe Qualität sicherzustellen. In den letzten Jahren sind in der Branche Tendenzen sichtbar geworden, die darauf hindeuten, dass insbesondere die Sozialversicherungen versuchen, den Status der Interviewerinnen und Interviewer aktiv und flächendeckend in ganz Deutschland zu hinterfragen. Hiervon ist auch das infas-Institut betroffen, das sich bezüglich der Seite 27 sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Telefoninterviewerinnen und -inter- viewer seit Jahren in einem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenversicherung Bund befindet. Aktuelle Entwicklungen in 2021 in diesem Verfahren haben dazu geführt, dass wir unsere bisherige Risikoeinschätzung wesentlich angepasst ha- ben, was zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen um 6.257 T€ in 2021 führte. In dem schon einige Jahre anhängigen Verfahren, das seit 2018 bewegungs- los verharrte, kehrte Ende des Jahres 2021 Bewegung ein. Zum einen erfolgte eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zum anderen fand ein er- neuter Wechsel der zuständigen Kammer im Sozialgericht statt, mit einem neuen vorsitzenden Richter. Diese Kammer machte in einer Verhandlung ein Vergleichs- vorschlag, dem Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich zustimmten. Die Entschei- dung beruht auf einer rechtlichen und kaufmännischen Neubeurteilung der Pro- zessrisiken. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, ist aber im vollen Umfang in o.a. Rückstellungen für Prozessrisiken enthalten . Aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits mit der Deutsche Rentenversicherung Bund kann derzeit nicht ausge- schlossen werden, dass bei Beendigung des Verfahrens noch eine höhere Ergeb- nisbelastung eintritt, die auch wesentlich höher liegen könnte. Die zurückgestellten Beträge basieren auf dem derzeit vorliegenden Vergleichsvorschlag. Die neue Bundesregierung hat sich die Digitalisierung auf die Fahne geschrieben. In diesem Kontext wollen die Regierungspartner auch den Zugang zu Daten ver- bessern. Konkret haben sie im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ein Dateninstitut gegründet werden soll und es soll ein Datengesetz geben, durch das ein Rechtsan- spruch auf Open Data festgelegt wird. Insgesamt soll die Datenexpertise öffentlicher Stellen verbessert werden.14 Wenn in diesen Bereichen Fortschritte erreicht wer- den, kann das zu einer Verringerung des Auftragsvolumens des infas-Instituts füh- ren. Wir schätzen das Risiko allerdings mittelfristig als sehr klein ein, weil es einige Zeit dauern wird, bis die Verwaltungen entsprechendes Knowhow aufgebaut haben. In gleicher Zeit wird der infas-Konzern in der Lage sein, neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Auf dem Gebiet der Berichterstattung zeichnet sich ab, dass Unternehmen, allen voran börsennotierte Unternehmen, in den nächsten Jahren mit einer Ausweitung der Berichtspflichten hinsichtlich sog. ESG-Kriterien zu rechnen haben (Environ- ment, Social, Governance). Da der infas-Konzern der Dienstleistungsbranche an- gehört, sehen wir darin keine größeren Schwierigkeiten und betrachten es ohnehin als unsere selbstverständliche Pflicht, diese Themen genau im Blick zu behalten. Zusammenfassung und Prognose Wie bereits dargestellt, gibt es eine große Anzahl von Unwägbarkeiten, die aller- dings in diesem Jahr nicht mehr als seltenes Ereignis eingestuft werden müssen. Die Wirkungen der Pandemie sind mittlerweile bekannt und einigermaßen ab- 14 Vgl. den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ S 17. Seite 28 schätzbar. Trotz der nach und nach auftretenden Mutationen und der daraus resul- tierenden unterschiedlichen Auswirkungen, kann konstatiert werden, dass die Un- ternehmenswelt zunehmend lernt, mit dem Virus zu leben. Das zeigt sich auch in den erfreulichen Zahlen für das Geschäftsjahr 2021. Getrübt wird dieser grundsätzlich positive Trend durch den Konflikt in der Ukraine und den daraus resultierenden Folgen für die Gesamtwirtschaft wie Lieferengpässe und Preisanstiege. Dies kann sich mittelbar auch auf den Geschäftsverlauf des in- fas-Konzerns auswirken, weshalb die Prognose erheblichen Unsicherheiten unter- liegt. Trotz dieser andauernden und neu hinzugekommenen Unwägbarkeiten streben die Tochtergesellschaften der infas Holding AG an, die strukturellen Wachstumsfelder weiter auszubauen. Erste vorsichtig optimistische Einschätzungen deuten darauf hin, dass 2022 mit einem Umsatz zwischen 41 bis 47 Mio. € zu rechnen sein wird, was zu einem EBIT führt, das leicht oberhalb des EBIT vor Beginn der Pandemie im Jahr 2019 mit 2.947 T€ liegt. Die Umsatzrendite dürfte in etwa auf dem Niveau der 2019 ausgewiesenen Umsatzrendite i.H.v. 8,4 Prozent liegen. Insgesamt geht der Vorstand auf dieser Basis von einem positiven Cashflow aus laufender Ge- schäftstätigkeit und damit wie schon in den Vorjahren von einer soliden Liquiditäts- ausstattung aus. Die Gesamtaussage des Vorstands gilt für den Zeitpunkt der Er- stellung dieses Lageberichts. Seite 29 Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz besteht für börsennotierte Un- ternehmen nach §§ 289a und 315a HGB die Pflicht, Angaben zu Kapitalzusammen- setzung, Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, Beteiligungsverhältnissen und den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Infor- mationen darstellen. 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2021 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (Stückaktien). Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betref- fen Die Aktien sind nicht vinkuliert und können frei übertragen werden. Jede Aktie ge- währt das gleiche Stimmrecht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertra- gung der Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Darüber hinaus sind der Gesellschaft keine Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern bekannt, welche Beschränkungen in Stimmrechten und Übertragung von Aktien beinhalten. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital von über 10 Prozent An der Gesellschaft sind die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die PEN GmbH und die Döbert Holding GmbH & Co. KG mit über 10 Prozent zum Bilanzstichtag direkt oder indirekt beteiligt. Weitere Aktionäre mit Anteilsbesitz über 10 Prozent zum Bilanzstichtag sind der Gesellschaft nicht bekannt. 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten Die Gesellschaft hat die Inhaber von Aktien mit keinerlei Sonderrechten ausgestat- tet und hat auch keine Aktien begeben, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Stimmrechtskontrolle für Arbeitnehmer-Aktionäre Es bestehen keine Arbeitnehmerbeteiligungen am Kapital, bei denen die Kontroll- rechte nicht unmittelbar ausgeübt werden. 6. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitglie- dern Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft werden gemäß § 84 AktG vom Auf- sichtsrat bestellt und abberufen. Nach § 84 Abs. 4 AktG kann eine Abberufung wäh- rend der Bestellzeit nur aus wichtigem Grund erfolgen. Nach § 9 Nr. 3 der Satzung entscheidet der Aufsichtsrat über Bestellung und Abberufung von Vorständen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Seite 30 Gemäß §§ 5 und 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglie- der. Im Geschäftsjahr 2021 bestand der Vorstand überwiegend aus zwei Personen. Zum 01.12.2021 wurde eine neue Vorständin eingestellt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzeln zur Vertretung der Gesell- schaft befugt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied ge- meinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat hat einem Vorstands- mitglied Einzelvertretungsmacht und die Befugnis erteilt, gleichzeitig Rechtsge- schäfte für die Gesellschaft und als Vertreter Dritter abzuschließen. Dieses Vor- standsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG befreit. Satzungsänderungen erfolgen nach § 179 Abs. 2 AktG i. V. m. § 17 Nr. 2 der Sat- zung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung, die in § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit vorsieht, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund- kapitals, wenn das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. 7. Genehmigtes Kapital, eigene Aktien Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand er- mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.07.2026 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Seit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2019 ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14.07.2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem unter Tagesordnungspunkt 6 im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.05.2019 bekanntgemachten Beschluss- vorschlag. 8. Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels Die Gesellschaft hat keine Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots Die Gesellschaft hat keine Entschädigungsvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Seite 31 Erklärung zur Unternehmensführung Die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der infas Holding AG: www.infas-holding.de öffentlich zugänglich. Bonn, 27. April 2022 infas Holding Aktiengesellschaft – Der Vorstand – Seite 32 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 Aktiva Passiva 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 Tz € € Tz € € Langfristige Vermögenswerte Eigenkapital 7 Immaterielle Vermögenswerte 7 Geschäfts- oder Firmenwert 8 Sachanlagen 694.634,77 1.389.794,83 466.833,50 103.265,54 1,00 933.010,01 1.389.794,83 379.278,50 28.677,99 13 Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00 13 Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage 365.732,48 -4.002.480,65 -1.938.700,99 5.553.014,41 8.977.565,25 365.732,48 -4.002.480,65 -2.468.986,51 6.021.910,62 8.916.175,94 10 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen 9 Sonstige Finanzanlagen 13 Eigenkapitalminderung infolge vollständiger Anteilsübernahme 13 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 13 Konzernbilanzgewinn 1,00 27 Latente Steueransprüche 11 Sonstige Vermögenswerte 8 Nutzungsrechte 2.104.367,51 114.925,72 781.197,36 5.655.020,23 1.959.368,58 114.301,72 1.670.468,77 6.474.901,40 Eigenkapital gesamt Langfristige Vermögenswerte gesamt Langfristige Schulden 14 Rückstellungen für Pensionen 15 Latente Steuerschulden 17 Leasingverbindlichkeiten Langfristige Schulden gesamt 6.227.450,27 2.402.811,21 0,00 6.990.195,35 1.906.412,88 657.818,28 Kurzfristige Vermögenswerte 12 Vorräte 8.630.261,48 9.554.426,51 17.918,06 194.051,33 58.740,96 1.301.928,09 2.997.266,01 112.387,77 12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 Vertragliche Vermögenswerte 12 Ertragsteuerforderungen Kurzfristige Schulden 3.966.097,62 1.285.399,97 1.110.980,19 30.434.403,74 37.008.850,91 16 Ertragsteuerschulden 0,00 8.031.734,57 563.247,71 628.859,87 1.568.729,19 331.818,61 16 Sonstige Rückstellungen 12 Sonstige Vermögenswerte 1.072.803,22 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 Vertragliche Verbindlichkeiten 17 Sonstige Verbindlichkeiten 17 Leasingverbindlichkeiten 12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kurzfristige Vermögenswerte gesamt 23.025.345,23 9.560.164,20 5.998.047,38 902.850,55 9.090.569,46 3.813.086,35 1.139.706,75 16.572.770,23 28.568.471,28 Kurzfristige Schulden gesamt 25.056.044,41 42.663.871,14 35.043.372,68 42.663.871,14 35.043.372,68 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2021 2020 Tz € € 40.893.255,94 0,00 € 29.538.281,14 0,00 18 Umsatzerlöse 19 Andere aktivierte Eigenleistungen 20 Sonstige betriebliche Erträge 194.243,89 398.339,48 -10.009.989,05 -12.663.397,35 -1.463.411,96 -2.835.596,61 -30.950,87 21 Materialaufwand/Aufwendungen für bezogene Leistungen 22 Personalaufwand -16.111.019,44 -20.032.371,26 -1.437.768,93 -3.348.230,80 -25.412,45 23 Abschreibungen 24 Sonstige betriebliche Aufwendungen 25 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 26 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26 Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 26 Finanzergebnis 132.696,95 2.933.274,78 6.921,18 0,00 -80.039,44 -41.599,36 -95.469,80 -59.393,97 -121.638,80 11.058,15 -29.954,36 -18.896,21 -147.942,59 2.785.332,19 -1.101.825,77 1.683.506,42 Ergebnis vor Ertragsteuern 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) 28 0,00 0,19 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2021 2020 € € Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 14 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen Latente Steuereffekte -18.896,21 1.683.506,42 791.470,93 -261.185,41 530.285,52 511.389,31 -785.478,52 259.207,91 -526.270,61 1.157.235,81 Sonstiges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 2021 2020 Tz € 11.058,15 € 2.785.332,19 1.461.956,74 47.989,47 Periodenergebnis vor Steuern 23 Abschreibungen 1.437.768,93 6.491.731,23 92.912,95 14 Erhöhung/Verminderung der Rückstellungen 26 Zinsaufwendungen/Zinserträge 79.902,60 Buchverlust aus Abgang von Anlagevermögen 12 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögenswerte 12 Veränderung vertragliche Vermögenswerte 17 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten 17 Veränderung vertragliche Verbindlichkeiten Gezahlte Ertragsteuern 0,00 0,00 1.109.898,69 -968.831,61 2.816.390,13 469.594,74 -1.741.612,44 25.412,45 939.553,45 180.489,80 -723.921,19 4.196.533,18 -133.242,88 30.950,87 10, 25 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen (Erg. at equity) Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 9.744.323,22 8.865.544,23 7 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 8 Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen 15 Auszahlung für die Akquisition von Geschäftseinheiten 26 Erhaltene Zinsen -40.785,80 -356.891,48 -500.000,00 0,00 0,00 -87.297,98 -400.000,00 572,17 Cashflow aus Investitionstätigkeit -897.677,28 -486.725,81 17 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 13 Einzahlungen aus der Veräußerung eigener Anteile 28 Dividendenzahlungen -894.674,48 0,00 -944.703,16 0,00 -450.000,00 -92.912,95 -1.437.587,43 -360.000,00 -80.474,77 -1.385.177,93 26 Gezahlte Zinsen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 12 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 12 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.409.058,51 6.993.640,49 23.025.345,23 16.031.704,74 30.434.403,74 23.025.345,23 Der Finanzmittelfonds beinhaltet nur die liquiden Mittel und stimmt mit den entsprechenden Bilanzposten überein. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021 Eigenkapital- Kumuliertes sonstiges minderung infolge vollständiger Anteilsübernahme Gewinnrücklagen Konzern- Konzern- Geschäftsjahr 2021 Tz 13 Gezeichnetes Kapital Gesetzliche Rücklage Konzernergebnis Bilanzgewinn Eigenkapital € 9.000.000,00 0,00 € 365.732,48 0,00 € -2.468.986,51 0,00 € € € Stand 1. Januar 2021 -4.002.480,65 0,00 6.021.910,62 -450.000,00 -18.896,21 0,00 8.916.175,94 -450.000,00 511.389,31 0,00 Dividende für das Vorjahr Konzerngesamtergebnis 2021 Einstellung in die gesetzliche Rücklage Stand 31. Dezember 2021 0,00 0,00 530.285,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.000.000,00 365.732,48 -1.938.700,99 -4.002.480,65 5.553.014,41 8.977.565,25 Eigenkapital- Kumuliertes sonstiges Gezeichnetes Kapital Gesetzliche Rücklage Konzernergebnis minderung infolge vollständiger Anteilsübernahme Gewinnrücklagen Konzern- Bilanzgewinn Konzern- Eigenkapital Geschäftsjahr 2020 Tz 13 € 9.000.000,00 0,00 € 266.368,90 0,00 € -1.942.715,90 0,00 € € € Stand 1. Januar 2020 -4.002.480,65 0,00 4.797.767,78 -360.000,00 1.683.506,42 -99.363,58 8.118.940,13 -360.000,00 1.157.235,81 0,00 Dividende für das Vorjahr Konzerngesamtergebnis 2020 Einstellung in die gesetzliche Rücklage Stand 31. Dezember 2020 0,00 0,00 -526.270,61 0,00 0,00 0,00 99.363,58 365.732,48 0,00 9.000.000,00 -2.468.986,51 -4.002.480,65 6.021.910,62 8.916.175,94 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 Grundlagen und Methoden 1 Allgemeine Erläuterungen Die infas Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend „infas Holding AG“ oder „Kon- zern“) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie ist im Han- delsregister des Amtsgerichts Bonn (HRB 17379) eingetragen. Der Sitz der Gesell- schaft ist 53113 Bonn, Kurt-Schumacher-Straße 24 . Der Vorstand der infas Holding AG hat den Konzernabschluss am 27.04.2022 aufgestellt. Die infas Holding AG ist Mutterunternehmen eines Konzerns. Sie hält zum Bilanz- stichtag 31.12.2021 direkte Beteiligungen an vier Unternehmen, die auf den Gebie- ten der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzenden Bereichen tä- tig sind. Der Konzernabschluss der infas Holding AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Diese umfassen alle geltenden Standards und Interpretationen des International Ac- counting Standards Board (IASB) bzw. des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Der Konzernabschluss berücksichtigt alle bis zum 31.12.2021 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der IFRS, wie sie in der EU an- zuwenden sind, und die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden han- delsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der infas Holding AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Geschäftsbericht kann über die Internetseite eingesehen werden. Das Geschäftsjahr der infas Holding AG und ihrer Tochterunternehmen ist das Ka- lenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Nach § 315e HGB i.V.m. Art. 4 der EU-IAS-Verordnung haben kapitalmarktorien- tierte Mutterunternehmen ihren gemäß §§ 290-293 HGB aufzustellenden Konzern- abschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zu erstellen. Die IFRS-Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 315e HGB setzt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und damit den Handel im regulierten Markt vo- raus. Die infas Holding AG stellt verpflichtend einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf, da die Aktien der infas Holding AG am regulierten Markt (ISIN DE0006097108) in Deutschland notiert sind. 2 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen der infas Holding AG einbezogen. Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis. Seite 2 Folgende Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert einbezogen: Kapitalanteil 31.12.2021 Tätigkeit infas Institut für angewandte 100,00 Prozent Meinungs- und Sozialforschung Sozialwissenschaft GmbH, Bonn infas 360 GmbH, Bonn 100,00 Prozent 100,00 Prozent Marketingforschung Marktforschung Geomarketing infas quo GmbH, Nürnberg Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH, 100,00 Prozent Bonn Die Unternehmen werden nach IFRS 10 in den Konzernabschluss aufgrund der Be- herrschung durch die Muttergesellschaft, infas Holding AG, einbezogen. Die infas Holding AG erlangt die Beherrschung, wenn sie eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei den Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungs- unternehmen auch einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die folgenden Ei- genschaften besitzt: – die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf des- sen Renditen haben), – eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen, – die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die infas Holding AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunter- nehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die infas Holding AG die Mög- lichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechen- den Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Die infas 360 GmbH hält einen Anteil i.H.v. 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS – Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unterneh- men nach der Equity-Methode bilanziert. Die Entwicklung der Beteiligung ist den Ausführungen in Tz 10 zu entnehmen. Seite 3 3 Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze Gegenstand des Konzernabschlusses sind die infas Holding AG und deren Toch- terunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskos- ten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammen- schlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkei- ten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeit- punkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile ohne beherrschenden Ein- fluss. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Kon- zerns am zum Fair Value bewerteten erworbenen Nettovermögen wird als Ge- schäfts- oder Firmenwert angesetzt. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransakti- onen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der am Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst wer- den, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunter- nehmens zugeordnet. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderun- gen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Zwischenge- winne und -verluste aus dem Liefer- und Leistungsverkehr der in den Konzernab- schluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den oben genann- ten Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerab- grenzungen vorgenommen. Unternehmen, bei denen die infas Holding AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung von assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung zu Anschaffungskosten ange- setzt. Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der er- worbenen Anteile und dem anteiligen, zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Vermögen stellt einen Geschäfts- oder Firmenwert dar, der im fortgeschriebenen At-equity-Ansatz enthalten ist und insoweit auch dem Impairment-Verfahren unterliegt. Falls das im Zuge einer Kaufpreisallokation neu bewertete, auf den Konzern entfallende Eigenkapital die Anschaffungskosten der Seite 4 erworbenen Anteile übersteigt, wird die Differenz durch eine sofortige erfolgswirk- same Verbuchung im Jahr des Erwerbs erfasst. In den Folgeperioden wird der Buchwert um die auf den Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Auf den Konzern entfallende anteilige Verluste, welche die Ge- samtinvestition in das assoziierte Unternehmen, bestehend aus fortgeschriebenem At-equity-Ansatz sowie anderen langfristigen Forderungen, übersteigen, werden nicht berücksichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird durchgeführt, sofern Hinweise auf eine Wertminderung des Beteiligungsansatzes vorliegen. 4 Ermessensspielräume und Schätzungen Im Konzernabschluss müssen in einem bestimmten Umfang Einschätzungen vor- genommen und Ermessensentscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, die Er- träge und Aufwendungen sowie die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ha- ben. Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren, einschließlich Erwar- tungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlich eintretenden Werte kön- nen von den Schätzungen abweichen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in Tz 6 erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle. Die Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswer- ten stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und Annahmen seitens der Unternehmensführung. Die Prüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten basiert auf Annahmen. Vermögenswerte wurden, wenn Gründe für eine erforderliche Wert- minderung ersichtlich waren, wertberichtigt. Die Schätzungen über die Höhe und den Ansatz von Rückstellungen werden von der Unternehmensführung aufgrund von anerkannten Verfahren oder Erfahrungs- werten getroffen. Zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen bedient sich die infas Holding AG sta- tistischer bzw. versicherungsmathematischer Berechnungen, um Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die Aufwendungen und Verpflichtungen aus diesen Plä- nen abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen über den Abzin- sungssatz und über die Gehalts- und Rentensteigerungsraten. Diese Annahmen beruhen auf den am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnissen und Einschätzun- gen bzw. auf den dann geltenden Marktbedingungen. Unternehmenserwerbe erfordern Schätzungen hinsichtlich Fair Value der erworbe- nen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Geschäfts- oder Firmen- werte werden für Zwecke des Werthaltigkeitstests im Erwerbszeitpunkt zahlungs- Seite 5 mittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Gemäß IAS 36.96 ist für diese zahlungs- generierenden Einheiten mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest durch- zuführen. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit wird der Buchwert der zahlungsmittel- generierenden Einheit bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nut- zungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Konzern ermittelt den er- zielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert und damit als Barwert der zukünf- tigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die zukünftigen Cashflows basieren auf den Planungsrechnungen des Konzerns. Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungs- zeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts des langfristigen Cha- rakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es mög- lich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffe- nen Annahmen bzw. künftigen Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpas- sungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvor- träge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteu- erndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich ge- nutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Mana- gements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erfor- derlich. Weitere Details zu Steuern werden in der Tz 27 erläutert. Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten. Sämtliche Annahmen und Schät- zungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu die- sem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstel- lung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zu- grunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. 5 Auswirkung neuer Rechnungslegungsgrundsätze Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen wurden im Ge- schäftsjahr 2021 erstmals angewendet. Der aufgestellte Konzernabschluss der in- fas Holding AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Seite 6 Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) 1) Anpassungen IFRS 16 Covid-19 bedingten Mietkonzessio- März 2020 nen 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021 Anpassungen IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 auf Versi- Juni 2020 cherungsverträge Anpassungen IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Änderungen IFRS hinsichtlich der Auswirkungen der IBOR-Reform (Phase 2) August 2020 1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren. Aus der Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten IFRS-Standards und -Interpre- tationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage des Konzerns, es wurden jedoch teilweise zusätzliche An- hangangaben erforderlich. Das IASB und das IFRS IC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpre- tationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwen- den waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht übernommen und werden von der infas Holding AG nicht angewendet. Vorschrift Titel Veröffentlicht Anwendbar ab im (Geschäftsjahresbeginn) Anpassung IAS 1 Klassifizierung von kurz- und lang- fristigen Verbindlichkeiten Februar 2021 01.01.2023 Anpassung IAS 8 Definition des Begriffs Schätzungen Februar 2021 01.01.2023 Anpassung IAS 12 Latente Steuern im Zusammenhang Mai 2021 aus einer einzigen Transaktion 01.01.2023 01.01.2023 Anpassung IFRS Erstmalige Anwendung von IFRS 17 Dezember 17 und IFRS 9 2021 Das IASB und das IFRS IC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegen- den Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzu- wenden waren. Die infas Holding AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Seite 7 Vorschrift Titel Veröffentlicht Anwendbar ab im (Geschäftsjahresbeginn) Anpassung IAS 16 Erlöse vor der beabsichtigten Mai 2020 Nutzung 01.01.2022 Anpassung IAS 37 Belastende Verträge – Kosten Mai 2020 für die Erfüllung eines Ver- trags 01.01.2022 Anpassung IFRS 3 Verweis auf das neue Rah- menkonzept Mai 2020 01.01.2022 01.01.2022 Jährliche Verbes- Jährliche Verbesserung an Mai 2020 serung an den IFRS den IFRS IFRS 17 / Anpas- Versicherungsverträge Juni 2020 01.01.2023 sung von IFRS 17 Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch den Konzern hat ergeben, dass sich kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung er- geben wird. 6 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmens- erwerben vor dem 01.01.2004 entstanden sind, wurden aufgrund der Erleichte- rungsvorschrift gemäß IFRS 1 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben. Eine Wer- taufholung der in vorangegangenen Perioden abgeschriebenen Beträge findet nicht statt. Gemäß IAS 36.10 tritt unter anderem bei Geschäfts- oder Firmenwerten an die Stelle von planmäßigen Abschreibungen eine regelmäßige, mindestens jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). Die Werthaltigkeitsprü- fung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf Ebene einer zahlungsmittelgene- rierenden Einheit (CGU) oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Die Werthaltigkeitsprüfung basiert auf der Ermittlung des erzielba- ren Betrags. Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag, liegt ein Wertminde- rungsbedarf vor. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, werden zunächst die Geschäfts- oder Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Seite 8 Firmenwerts, wird die Differenz i.d.R. proportional auf die verbleibenden langfristi- gen Vermögenswerte der CGU verteilt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden mit den direkt und indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeu- tige Aufwandszuordnung möglich ist. Weiterhin muss sowohl die technische Reali- sierbarkeit als auch die Vermarktung oder die interne Nutzung der Produkte sicher- gestellt sein (IAS 38). Es muss die Absicht bestehen, den Vermögenswert mit hier- für zur Verfügung stehenden Ressourcen fertigzustellen. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen wirtschaftlichen Nut- zen führen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf der Grundlage einer geplan- ten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und nicht aktiviert worden. Andere erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 3 bis 5 Jahre zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbe- stimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin- dert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, angesetzt. Instandhaltungskosten werden sofort als Aufwand verrechnet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen im Allgemeinen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 1 bis 13 Jahren vorgenommen. Es findet eine jährliche Überprüfung statt, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Wenn ein sol- cher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Eventuelle Wertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswer- ten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Ein- heit von Vermögenswerten zu untersuchen. Aktivierungspflichtige Fremdkapitalzin- sen waren nicht gegeben. Der im Januar 2016 vom IASB veröffentlichte IFRSꢀ16 (Leases) hat ein einheitliches Bilanzierungsmodell eingeführt, wonach Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingverträge einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasing- verbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass ab 01.01.2019 grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Konzernbi- lanz zu erfassen sind. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiese- nen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Ab- schreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen im infas-Konzern grundsätz- lich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich grundsätzlich als Barwert sämtlicher zukünftiger Lea- singzahlungen. Die Anschaffungskosten sind um Zahlungen zu erhöhen, die für den Seite 9 Abschluss des Leasingvertrags angefallen sind, die für die Installation des geleas- ten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Anreizzahlungen des Leasinggebers, die bereits zugeflossen sind, verrin- gern die Anschaffungskosten. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, reduziert um künftige Anreizzahlungen des Lea- singgebers. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Der Zahlungsstrom wird in einen Zins- und Tilgungsanteil zerlegt und in den entspre- chenden Positionen des Konzernabschlusses erfasst. Die Abschreibung des Nutzungsrechts ist den Abschreibungen zugeordnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit wird in den Zinsaufwendun- gen ausgewiesen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unterneh- men zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald die infas Holding AG oder ihre Tochter- gesellschaften Vertragspartei und zur Leistung oder Gegenleistung berechtigt oder verpflichtet werden. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkei- ten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeit- punkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Net- tobasis herbeizuführen. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die i.d.R. den Buchwerten entsprechen. Der infas-Konzern stuft beim erstmaligen Ansatz finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien ein: zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgs- wirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Einstufung ist vom Geschäftsmodell des Unternehmens und der Steuerung der finanziellen Vermögenswerte sowie deren vertraglicher Zahlungsströme abhängig. Finanzielle Vermögenswerte sind zu fort- geführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen vorlie- gen: – Der finanzielle Vermögenswert wird gehalten mit der Absicht, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. – Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgeleg- ten Zahlungspunkten und -strömen. Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestufte finanzielle Vermögens- werte sind im infas-Konzern Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unter- liegen, sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Seite 10 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet der Konzern bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert. Es werden keine finanziellen Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehal- ten. Die Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald die Verbindlich- keit getilgt ist. Die zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Wert- schwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden erfolgsneutral in die Rückla- gen eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklagen erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des Marktwerts unter den Buch- wert. Kredite und Forderungen werden zum Bilanzstichtag zu fortgeführten An- schaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag zum Bilanzstichtag unter den Buchwert, werden erfolgswirksame Wertberichtigungen vorgenommen. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, deriva- tive finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Alle kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Hieraus ergeben sich keine Abweichungen zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen i.d.R. den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Die Folgebewertung erfolgt analog zu den langfristigen finanziellen Vermögenswer- ten. Bestehen an der Einbringbarkeit von Forderungen Zweifel, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt, indem eine entsprechende Einzelwert- berichtigung gebildet wird. Der Konzern ermittelt zumindest an jedem Abschluss- stichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte schließen lassen. Wertberichtigungen werden bezogen auf den Einzelsachverhalt ermittelt und angesetzt (vgl. Tz 12); dabei wird darauf abgestellt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Mittelrückflüsse ist. Anhand historischer Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt, die als pauschaler Prozentsatz in Ab- hängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit der Vermögenswerte in einer Wertbe- richtigungstabelle für Forderungen aus Lieferung und Leistung erfasst werden. Die pauschalen Prozentsätze werden anhand von aktuellen Informationen und Erwar- tungen angepasst. Bankguthaben und Kassenbestände sind zum Nominalwert angesetzt. Kurzfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen nicht ver- tragliche Forderungen und abgegrenzte Zahlungen. Der Ansatz der kurzfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewer- tung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemes- sener Wertberichtigungen. Seite 11 Die Bewertung der Vorräte erfolgt gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus An- schaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert. Der Netto- veräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Ver- kaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und des Ver- triebs. Auf den Vorratsbestand wurde, wie im Vorjahr, keine Wertberichtigung vor- genommen. Die vertraglichen Vermögenswerte werden entsprechend dem Projektfortschritt, ab- züglich bereits erfolgter Teilabrechnungen, angesetzt, soweit hieraus ein aktivischer Saldo besteht. Die Bewertung der laufenden Projekte zum Bilanzstichtag erfolgt nach einer Input-basierten Methode gemäß IFRS 15.B18. Der Konzern ermittelt für die Bewertung zum Bilanzstichtag die erwarteten Auftragserlöse, die Wahrschein- lichkeit, dass der wirtschaftliche Nutzen zufließt, die bis zur Fertigstellung des Pro- jekts noch anfallenden Kosten, den Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag sowie die Zuordnung und Bewertung der dem jeweiligen Projekt zurechenbaren Auftrags- kosten. Sofern Teilabrechnungen den Gegenwert des Leistungsfortschritts über- steigen und ein passivischer Saldo besteht, wird eine vertragliche Verbindlichkeit angesetzt. Die Verpflichtung aus unmittelbaren Pensionszusagen (leistungsorientiertes Sys- tem zur betrieblichen Altersversorgung) wird nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Der laufende Altersversorgungsaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Entwicklung der Anwartschaftsrückstellungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsauf- wand enthaltene Zinsaufwand und die Erträge aus dem Planvermögen werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Planver- mögen, das angelegt ist um leistungsbasierte Pensionszusagen zu decken, wird mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtun- gen verrechnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensi- onsrückstellungen werden bei Anfall erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Kon- zern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Aktive latente Steuern aus der Erfassung der Verluste im sonstigen Ergebnis werden entsprechend im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und unge- wissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Ver- pflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rück- stellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als se- parater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisierung so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Seite 12 Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten angesetzt. In der Folge werden diese zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bilanziert. Im Fall langfristiger Kredite wird jede Differenz zwischen Auszah- lungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Kredits unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden – unabhängig vom Zeit- punkt der Zahlung – berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Zeitraumbezogene Auf- wendungen und Erträge werden nur berücksichtigt, soweit sie auf das Geschäfts- jahr entfallen. Die Leistungsverpflichtungen aus Kundenverträgen werden im Wesentlichen zeit- raumbezogen erbracht. Dies betrifft insbesondere die Projektverträge. Erträge wer- den im Konzern dann erfasst, wenn Vermögenswerte übertragen wurden oder eine Dienstleistung erbracht ist. Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach IFRS 15.35. Die Bewertung erfolgt insbesondere über selbst er- stellte Controllinginstrumente. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Kosten und anteiligen indirekten Kosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind. Die Umsätze werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als noch nicht fakturierte Umsätze unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten und erhaltenen Anzahlungen entweder als Aktivposten unter der Bezeichnung „vertragliche Vermögenswerte“ o- der als Passivposten „vertragliche Verbindlichkeiten“, falls der Betrag der erhalte- nen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten übersteigt. Die übrigen Erlöse realisiert der Konzern zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden gemäß IAS 12 (Income Taxes) erfasst. Daneben sind aktive bzw. passive latente Steuern bilanzorientiert abzu- grenzen. Berücksichtigt werden latente Steuern für körperschaftsteuerliche und ge- werbesteuerliche Verlustvorträge und die steuerlichen Auswirkungen, die sich aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen von Vermögenswerten bzw. Schulden ergeben und die sich in künftigen Wirt- schaftsjahren umkehren werden. Sie werden auf der Grundlage der Steuer-sätze und -vorschriften ermittelt, die auf Basis der Gesetzeslage zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Unterschiede gelten werden. Mit Übernahme der An- teile der Minderheitsgesellschafter der infas Institut für angewandte Sozialwissen- schaft GmbH und dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und der infas Holding AG wurde im Jahr 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft gegründet und die Möglich- keit geschaffen, die steuerlichen Verlustvorträge der infas Holding AG zu nutzen. Steuerlich wird bei Vorliegen einer Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG das Einkommen der Organgesellschaft vor Berücksichtigung des an den Organträger abgeführten Gewinns ermittelt und dem Organträger zugerechnet. Die Verrechnung Seite 13 mit Verlustvorträgen ist allerdings jährlich auf die Höhe von 1,0 Mio. € begrenzt. Der 1,0 Mio. € übersteigende Betrag kann zu 60 Prozent mit den Verlustvorträgen ver- rechnet werden (§ 10a Abs. 1 GewStG, § 10d Abs. 2 EStG). Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern werden entsprechende Steuer- planungen auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft angefertigt. Der betrach- tete Planungszeitraum beträgt im Regelfall fünf Jahre. Der Konzern beurteilt zu je- dem Abschlussstichtag nicht bilanzierte latente Steueransprüche erneut. Ein bis- lang nicht bilanzierter latenter Steueranspruch wird in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Seite 14 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig – bei Fälligkeit über einem Jahr – und kurzfristig aufgegliedert. 7 Immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmen- wert Der Konzern verfügt nur über einzeln erworbene sowie selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unter- nehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen Software, Konzessio- nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, Kundenstamm und Ge- schäfts- oder Firmenwert. Software, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und der Kundenstamm werden über ihre begrenzte voraussichtli- che wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die 3 bis 5 Jahre beträgt. Die aktivierten Entwicklungskosten betreffen selbst erstellte Software und selbst er- stellte Datenbanken, die auf der Grundlage einer geplanten Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren abgeschrieben werden. Entsprechend den Regelungen des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 hat die infas Holding AG ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Zweck der Ermittlung eventueller Wertminderungen von Firmenwerten entsprechend der internen Be- richterstattung festgelegt. Zur Prüfung der Werthaltigkeit wurde der jährliche Impair- ment-Test nach IAS 36 für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Ge- schäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt. Darüber hinaus werden Ge- schäfts- oder Firmenwerte überprüft, wenn Sachverhalte oder Gründe vorliegen sollten, die auf eine Minderung der Buchwerte schließen lassen. Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Wertminderung auf Firmenwerte Unter dem Posten Geschäfts- oder Firmenwert ist zum 31.12.2021 der Geschäfts- wert der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Buchwert wie im Vorjahr 167 T€) ausgewiesen, der im Rahmen der Gründung der Gesellschaft ent- standen ist. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fort- schreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfah- rung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsent- wicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 8,57 Prozent vor Steuern (Vor- jahr 7,94 Prozent vor Steuern) ermittelt. Der zur Diskontierung verwendete Kapita- lisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der individuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,81 Seite 15 angesetzt. Ein Wachstumsabschlag zur Extrapolation des letzten Planjahres er- folgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der durch den vollständigen Erwerb der Anteile der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH entstanden ist, wurde den Geschäftsbe- reichen zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zie- hen, nämlich den Segmenten infas 360 GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der infas 360 GmbH zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2021 auf einen Buchwert von 622 T€. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fort- schreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfah- rung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsent- wicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 8,57 Prozent vor Steuern ermit- telt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der in- dividuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,81 angesetzt. Ein Wachstumsab- schlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapita- lisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der dem Geschäftsbereich der Lutum + Tappert DV-Beratung zugeordnet werden konnte, beläuft sich zum 31.12.2021 auf einen Buchwert von 601 T€. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde als erzielbarer Ertrag der Nutzungswert auf der Grundlage einer Cashflow-Planung (5-Jahresdetailplanung sowie Fort- schreibung unter Berücksichtigung des erwarteten Wachstums) unter der die Erfah- rung der Vergangenheit berücksichtigenden Annahme einer stetigen Geschäftsent- wicklung und eines Kapitalisierungszinssatzes von 9,71 Prozent vor Steuern ermit- telt. Der zur Diskontierung verwendete Kapitalisierungszinssatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz von 0,10 Prozent sowie auf einer Marktrisikoprämie, die aus einer Bandbreite von 6,0 bis 8,0 Prozent mit 7,5 Prozent berechnet wurde. Der in- dividuell abgeleitete Beta-Faktor wurde mit 0,82 angesetzt. Ein Wachstumsab- schlag zur Extrapolation des letzten Planjahres erfolgte i.H.v. 1,0 Prozent. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schwankt der zur Diskontierung genutzte Kapita- lisierungszinssatz um 1 Prozentpunkt, ergeben sich keine Wertminderungen. Seite 16 8 Sachanlagen Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermö- gens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen/Wertminderungen Stand Zugänge Ab- Stand Restbuchwerte Stand Zugänge Abgänge Stand Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2020 01.01.2021 31.12.2021 01.01.2021 gänge 31.12.2021 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutz- 1.065 14 1.079 780 75 855 224 285 rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- chen Rechten und Werten Geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögenswerte 0 26 0 26 0 0 0 0 0 0 26 0 1.390 1.390 1.390 1390 Geschäfts- oder Firmenwert Selbst erstellte immaterielle 1.818 0 1.818 1170 204 1374 444 648 Vermögenswerte 4.273 2.251 40 4.313 2.543 1.950 1.872 279 269 2.229 2.076 2.084 467 2.323 379 Sachanlagen 357 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -65 0 Nutzungsrecht Gebäude 3.473 170 3.473 170 1831 142 861 28 2692 170 781 0 1.642 28 Nutzungsrecht Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 0 Sonstige Finanzanlagen 5 0 5 5 0 5 0 0 10.172 397 65 10.504 5.800 1.437 65 7.172 3.332 4.372 Seite 17 Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen/Wertminderungen Restbuchwerte Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020 Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene Konzessi- onen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.065 0 1.065 699 81 780 285 366 Geschäfts- oder Firmenwert 1.390 1.818 0 0 1.390 1.818 0 0 0 1.390 648 1.390 852 Selbst erstellte immaterielle Ver- mögenswerte 966 204 285 1170 4.273 2.170 0 4.273 2.251 1.665 1.678 1.950 1.872 2.323 379 2.608 492 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 81 0 199 -5 Nutzungsrecht Gebäude 2.910 143 563 27 3.473 170 918 78 913 64 1.831 142 1.642 28 1.992 65 Nutzungsrecht Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Sonstige Finanzanlagen 5 0 671 0 5 5 0 1.461 -5 5 0 0 9.501 10.172 4.344 5.800 4.372 5.157 Im Wesentlichen resultieren die Zugänge des Geschäftsjahres 2021 aus dem Seg- ment infas-Institut für Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. 9 Sonstige Finanzanlagen Bezüglich der Entwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf den An- lagespiegel. Es handelt sich um Anteile unter 20 Prozent an einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Die Anteile wurden bereits in Vorjahren auf den Fair Value von 1,00 € abgeschrieben. 10 Anteile an at equity bilanzierten Unternehmen Im Geschäftsjahr 2016 beteiligte sich die infas 360 GmbH zu 33,33 Prozent an der im August 2016 mit einem Stammkapital i.H.v. insgesamt 30 T€ neu gegründeten BNS – Business Network Solutions GmbH, Bonn. Die Gesellschaft wird als assozi- iertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind insgesamt i.H.v. 750 T€, davon 300 T€ in 2021 von den Ge- Seite 18 sellschaftern (infas 360 GmbH mit 250 T€, davon 100 T€ in 2021) erfolgt. Die An- schaffungskosten für die Beteiligung betragen 260 T€. Aufbauend auf den Anschaf- fungskosten wird der Wertansatz jeweils in Höhe der auf die Anteile entfallenden Eigenkapitalveränderung bei dem at equity bewerteten Unternehmen fortgeschrie- ben. (vgl. auch Tz 25). 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ Wertansatz am Anfang des Ge- schäftsjahres 28 59 Einzahlung in Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 4 HGB 100 -25 103 0 -31 28 Anteil des Konzerns am Ergebnis Wertansatz zum Ende des Geschäftsjahres Folgende Tabelle enthält die zusammengefassten finanziellen Informationen zu dem at equity bewerteten Anteil: 2021 2020 Gesamt Anteil infas Gesamt Anteil infas T€ T€ T€ T€ Vermögen 322 107 107 106 0 86 86 86 0 29 davon kurzfristig hierin 'Zahlungsmittel' davon langfristig 322 319 0 29 29 0 Schulden 14 14 0 5 5 0 1 1 0 0 0 0 davon kurzfristig davon langfristig Nettovermögen 308 103 103 85 28 28 Buchwert der Beteiligung Abschreibungen 0 85 0 28 33 60 11 20 Sonstige Aufwendungen Jahresergebnis -77 -25 -93 -31 Seite 19 11 Übrige langfristige Vermögenswerte 31.12.2021 Vorjahr T€ Latente Steueransprüche Sonstige Vermögenswerte Gesamt T€ 2.104 115 1.959 114 2.219 2.073 Die latenten Steueransprüche betreffen im Wesentlichen die aktiven latenten Er- tragsteuern aus den steuerlichen Verlustvorträgen der infas Holding AG und aus den unterschiedlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen. Es handelt sich um nichtfinanzielle Vermögenswerte (vgl. auch Tz 27). Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten wie im Vorjahr Kautionen, die insbeson- dere für ein bis Februar 2023 laufendes Mietverhältnis geleistet worden sind. Es handelt sich hierbei um finanzielle Vermögenswerte. 12 Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögenswerte 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ 18 59 Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 194 1.302 3.966 1.285 1.111 2.997 112 Vertraglicher Vermögenswert Ertragsteuerforderungen Sonstige Vermögenswerte 1.073 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30.434 37.008 23.025 28.568 Gesamt Bei den Vorräten handelt es sich i.H.v. 16 T€ (Vorjahr 16 T€) um zur Veräußerung im normalen Geschäftsgang bestimmte wissenschaftliche Druckwerke sowie i.H.v. 2 T€ (Vorjahr 43 T€) für einen Kundenauftrag bestimmte Datenbestände. Die Be- wertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen waren im Geschäfts- jahr 2021 wie auch im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermö- genswerten handelt es sich wie im Vorjahr um kurzfristig fällige Vermögenswerte, in denen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 52 T€ (Vor- jahr 84 T€) enthalten sind und auf die Wertberichtigungen i.H.v. 23 T€ (Vorjahr 13 T€) erfolgten. Weiterer Wertberichtigungsbedarf besteht nicht. Seite 20 Die vertraglichen Vermögenswerte beziehen sich auf laufende Projekte. Die Salden dieses Postens schwanken in Abhängigkeit der zum jeweiligen Stichtag laufenden Projekte sowie der unterschiedlichen vereinbarten Zahlungsplänen (vgl. Tz 6, dort: Umsatzerlöse). Die sonstigen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zahlungen, die geleistet wurden, deren Leistung aber erst 2022 erfolgt, i.H.v. 99 T€ (Vorjahr 59 T€). Darüber hinaus wurde eine Vorauszahlung an die gesetzlichen Krankenkassen i.H.v. 913 T€ geleistet und entsprechend aktiviert. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Tz 16 im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Deutsche Rentenver- sicherung Bund. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle Vermögens- werte i.H.v. 1.011 T€ (Vorjahr 1.005 T€) und nichtfinanzielle Vermögenswerte i.H.v. 100 T€ (Vorjahr 68 T€). Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten i.H.v. 30.434 T€ (Vorjahr 23.025 T€) handelt es sich wie im Vorjahr um Kassenbestände, Kontokorrentgutha- ben und um Geldmarktanlagen, die mit Zinssätzen zwischen -0,5 Prozent bis -0,2 Prozent verzinst wurden. Die liquiden Mittel bilden den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor. 13 Eigenkapital 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ 9.000 366 9.000 366 Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklage, Gesetzliche Rücklage kumuliertes sonstiges Konzernergebnis -1.939 -2.469 Eigenkapitalminderung infolge vollstän- diger Anteilsübernahme -4.002 -4.002 5.553 8.978 6.021 8.916 Konzernbilanzgewinn Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist voll eingezahlt und beträgt 9.000.000,00 €, eingeteilt in 9.000.000 Inhaberaktien (nennwertlose Stückaktien). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2021 ist der Vorstand ermäch- tigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.07.2026 ein- malig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmig- tes Kapital 2021). Bis zum Bilanzstichtag wurde hiervon kein Gebrauch gemacht. Nach dem Erwerb von weiteren 15 Prozent der Geschäftsanteile an der infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Geschäftsjahr 2013 ist die infas Hol- ding AG zu 100 Prozent an dieser Tochtergesellschaft beteiligt. Der Kaufpreis für diese Anteile zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 4.040 T€ wurde mit dem Buchwert der Anteile ohne herrschenden Einfluss i.H.v. 38 T€ verrechnet und unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Seite 21 Das kumulierte sonstige Konzernergebnis berücksichtigt die erfolgsneutrale Verän- derung des versicherungsmathematischen Gewinns der Rückstellungen für Pensi- onen i.H.v. 792 T€ (Vorjahr Verlust 785 T€). Aktive latente Steuern aus der Erfas- sung des Verlusts werden i.H.v. 261 T€ (Vorjahr 259 T€) berücksichtigt. Kapitalmanagement Die Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals und in der Aufrechterhaltung einer optimalen, die Kapitalkosten mög- lichst gering haltenden Kapitalstruktur. 14 Rückstellungen für Pensionen Stand 01.01.2021 Aufzinsung Versicherungs- mathematische Gewinne und Verluste Zinsertrag Plan Assets 31.12.2021 T€ T€ T€ T€ T€ 6.990 38 -792 -9 6.227 Die Pensionsrückstellung wurde zum einen für unmittelbare Versorgungszusagen gegenüber zwei ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der infas Holding AG ge- bildet und umfasst eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Renten umfassen vereinbarte Be- träge sowie eine Dynamik und beginnen nach Vollendung einer festen Altersgrenze. Zum anderen umfasst die Pensionsrückstellung Versorgungszusagen gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH. Diese umfassen eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines leistungsorientierten Plans. Die Altersversorgung befindet sich be- reits in der Leistungsphase. Seite 22 Rechnungsgrundlagen und Parameter: Biometrische Rechnungsgrundlagen laut 31.12.2021 Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck Vorjahr % % Rechnungszins Entgelttrend Rententrend 1,05 - 1,2 0,45 - 0,8 0,0 - 2,5 0,0 - 1,5 0,0 - 2,5 1,5 Der Entgelttrend ist aufgrund der Art der Zusage ohne Auswirkung. Der Betrag der Pensionsrückstellung nach IAS 19 entspricht dem nach den Verhält- nissen am Bilanzstichtag bewerteten Versorgungsanspruch unter Einbeziehung ei- nes eingetretenen versicherungsmathematischen Verlusts. Der versicherungsma- thematische Gewinn i.H.v. 792 T€ (Vorjahr Verlust 785 T€) ist erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Pensionszusagen für die ausge- schiedenen Mitarbeiter umfassen nur noch den Zinsaufwand i.H.v. 38 T€ (Vorjahr 74 T€) und enthalten keinen im Personalaufwand auszuweisenden Dienstzeitauf- wand. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 45 T€ (Vorjahr 45 T€) gezahlt. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) veränderte sich wie folgt: 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ 6.990 6.137 0 DBO 01.01. 0 Dienstzeitaufwand Zinsaufwand (erfolgswirksam) 38 74 Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -806 14 779 6 -9 -6 Zinsertrag Plan Assets DBO 31.12. 6.227 6.990 Seite 23 Die Entwicklung der „defined benefit obligation“ (DBO) ist aus folgender Übersicht ersichtlich: Finanzierungsstand 2021 2020 2019 2018 2017 T€ 6.227 T€ 6.990 T€ 6.137 T€ 5.153 T€ 4.980 Verpflichtungsumfang für Pensionen (DBO) Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt für jede wesentliche versicherungsmathe- matische Annahme zum Stichtag, wie sich eine mögliche Veränderung der Annah- men auf die Höhe der Pensionsverpflichtung zum betreffenden Stichtag ausgewirkt hätte. Sensitivitätsanalyse Der Anstieg (Rückgang) des Diskontierungssatzes bzw. des Rententrends um je- weils 0,5 Prozent würde im Jahr 2021 zu folgenden DBO führen. 31.12.2021 Vorjahr Anstieg Anstieg um Rückgang Rückgang um 0,5 Pro- um 0,5 Pro- um 0,5 Pro- 0,5 Pro- zent zent zent zent Mio. € Mio. € 6,9 Mio. € 6,3 Mio. € 7,7 Diskontierungssatz Rententrend 5,8 6,7 5,8 7,3 6,3 15 Verbindlichkeiten langfristig 31.12.2021 T€ Vorjahr T€ 2.403 0 1.906 658 Latente Steuerschulden Leasingverbindlichkeit Gesamt 2.403 2.564 Hinsichtlich der Ermittlung der latenten Steuern vgl. Tz 27. Seite 24 16 Ertragsteuerschulden und sonstige Rückstellungen Bei den im Vorjahr ausgewiesenen Ertragsteuerschulden i.H.v. 629 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die zu erwartende Körperschaft- und Gewerbesteuerzah- lungen für das Jahr 2020. Kurzfristige Rückstellungen Stand 01.01.2021 Stand 31.12.2021 Verbrauch Auflösung Zuführung T€ T€ T€ T€ T€ 26 21 169 0 5 27 0 26 188 26 Berufsgenossenschaft Jahresabschluss 196 1.279 68 188 7.557 261 6.278 261 Prozessrisiko 27 41 73 Übrige Rückstellungen 1.569 217 6.753 8.032 Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prozessrisiken, die zum 31.12.2021 einen Betrag i.H.v. 7.557 T€ umfassen. Diese Prozessrisiken betreffen insbesondere einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Ren- tenversicherung Bund hinsichtlich der Behandlung freiberuflich tätiger Mitarbei- ter.Wir verweisen zudem auf Tz 12 und die dort gemachten Aussagen zu den ge- leisteten Zahlungen an die Krankenkassen i.H.v. 913 T€. Seite 25 17 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen und sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 563 332 9.560 5.998 903 9.091 3.813 Vertragliche Verbindlichkeit Sonstige Verbindlichkeit Leasingverbindlichkeiten Gesamt 1.140 17.024 14.376 Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen (einschließlich Projekte, für die Leistungen erbracht worden sind) beträgt zum Bilanzstichtag 32.598 T€ (Vorjahr 29.137 T€). Von den erhaltenen Anzahlungen werden die bis zum Abschlussstich- tag entstandenen Auftragskosten (in 2021: insgesamt 23.038 T€) abgezogen, so- dass sich, je nach Saldo, pro Projekt ein positiver Saldo (vertraglicher Vermögens- wert i.H.v. 3.966 T€) oder negativer Saldo (vertragliche Verbindlichkeit i.H.v. 9.560 T€) ergibt. Vergleiche hierzu auch Tz 6, dort: Umsatzerlöse. Aufgrund der Erfassung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 werden kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 903 T€ (Vorjahr 1.798 T€) ausgewiesen. Vergleiche hierzu auch Tz 6, 8 und 15. Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 17.024 T€ (Vorjahr 14.376 T€) beinhalten fi- nanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 7.340 T€ (Vorjahr 5.195 T€) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten i.H.v. 9.684 T€ (Vorjahr 9.181 T€). Die vertraglichen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Anzahlungen aus Projektverträgen sowie aus noch zu erbringenden Service- und Updateleistungen. Im Geschäftsjahr wurde die fällige Kaufpreisrate in Höhe von 400 T€ aus der Ak- quisition des Geschäftsbereichs Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH gezahlt. Seite 26 Finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2021 Vorjahr T€ T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten Personal Kaufpreisverbindlichkeit Verbindlichkeiten Steuern Leasingverbindlichkeit Sonstige 563 332 1.267 480 2.033 80 3.275 903 1.552 1.140 424 486 Gesamt 7.340 5.195 Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2021 T€ Vorjahr T€ Vertragliche Verbindlichkeiten Lohnsteuerverbindlichkeiten Gesamt 9.560 124 9.091 90 9.684 9.181 Seite 27 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlust- rechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenver- fahren. 18 Umsatzerlöse 2021 Vorjahr T€ T€ 40.893 29.538 Gesamt Die Umsatzerlöse können weitestgehend den Auftragserlösen aus Markt- und So- zialforschung zugerechnet werden. Im Geschäftsjahr wurden Projekte im Wert von 31.032 T€ nach IFRS 15.B18 bewertet. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird in der Segmentberichterstattung unter Tz 29 dargestellt. Der übliche Zeitpunkt der Leistungserbringung, außerhalb der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, ist die Lieferung von Daten oder Berichten und Abnahme durch den Kunden zum Ende eines Projektes. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen wer- den in einem Zahlungsplan individuell mit dem Kunden vereinbart. Überwiegend wird zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung eine Schlussrechnung des Projektes ge- stellt. Die Leistungsverpflichtungen werden in der Regel durch Dienstleistungen im Be- reich der studienbezogenen Datenerhebung und Datenaufbereitung erbracht. Dafür werden teilweise auch externe Dienstleister eingesetzt. Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen offene Leistungsverpflichtungen aus be- stehenden Verträgen in Höhe von 102.718 T€ (Vorjahr 94.431 T€). Daraus wird im Wesentlichen die Umsatzrealisation in den kommenden fünf Geschäftsjahren er- wartet. Aus den zu Beginn des Geschäftsjahres bilanzierten vertraglichen Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 28.985 T€ (Vorjahr 17.071 T€) reali- siert. 19 Andere aktivierte Eigenleistungen Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Eigenleistungen akti- viert. Seite 28 20 Sonstige betriebliche Erträge 2021 Vorjahr T€ T€ 73 52 44 17 0 28 51 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus Beitragserstattungen Vorjahre Erträge aus Sachbezügen Zuschüsse Agentur für Arbeit Periodenfremde Erträge Übrige 46 107 125 41 8 194 398 Gesamt 21 Materialaufwand 2021 Vorjahr T€ T€ Aufwendungen für bezogene Leistungen Gesamt 16.111 16.111 10.010 10.010 Der Anstieg der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist im Wesentlichen auf die erhöhte Zahl der persönlichen Interviews zzgl. notwendiger Nebenkosten zu- rückzuführen. Darüber hinaus wurden mehr externe Kapazitäten für Telefoninter- views genutzt. 22 Personalaufwand 2021 Vorjahr T€ T€ 11.768 8.248 16 10.683 1.968 12 Löhne und Gehälter Soziale Abgaben Aufwendungen für Altersversorgung Gesamt 20.032 12.663 Die Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversi- cherung, für die Teile des Einkommens eingezahlt werden. Daneben bestehen im Konzern arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungszusagen. Da nach Zahlung der Beiträge an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesell- Seite 29 schaften keine weiteren Verpflichtungen bestehen, sind diese Pläne als beitragsori- entierte Pläne zu behandeln. Laufende Beitragszahlungen wurden als Aufwendun- gen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Der erhöhte Aufwand für soziale Abgaben ergab sich insbesondere aus der für Pro- zessrisiken gegenüber der Deutsche Rentenversicherung Bund zu bildenden Rück- stellung mit einer Zuführung in Höhe von 6.257 T€. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen unter Tz 16. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversi- cherung der Arbeitnehmer 863 T€ (Vorjahr 839 T€). Daneben wurden weitere 9 T€ (Vorjahr 7 T€) in Direktversicherungen eingezahlt. 23 Abschreibungen 2021 Vorjahr T€ T€ Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte Abschreibung auf Nutzungsrechte Abschreibungen auf Sachanlagen Abschreibungen auf finanziellen Vermögenswert Gesamt 279 890 269 0 285 977 200 1 1.438 1.463 Die Abschreibungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus der Anwendung von IFRS 16 und sind aus dem Anlagenspiegel in Tz 8 ersichtlich. Seite 30 24 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2021 T€ Vorjahr T€ 735 191 752 552 42 625 218 535 472 7 Rechts- und Beratungskosten Werbe- und Reisekosten Versand- und Telefonkosten Raum- und Nebenkosten Fremdarbeiten und Verwertungsgebühren EDV-Wartungskosten 406 95 361 78 Aufwand für Lizenzen Kosten der Hauptversammlung, Pressemitteilungen 64 61 94 Aufsichtsratsvergütungen einschließlich Auslagen 112 66 86 80 124 Versicherungen, Beiträge Kfz-Kosten 247 180 Übrige 3.348 2.836 Gesamt Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Posten Versand- und Telefonkosten zu- rückzuführen, da aufgrund der COVID-19-Pandemie weiterhin persönliche Inter- views telefonisch stattfanden. Miet- und Leasingverpflichtungen im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 sind separat bilanziert worden. Es entstand ein Zahlungsmittelabfluss aus Leasingver- hältnissen i.H.v. 1.201 T€. 25 Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen 2021 Vorjahr T€ T€ -25 -31 Gesamt Bezüglich des ausgewiesenen Anteils des Konzerns am Ergebnis verweisen wir auf die Erläuterungen in Tz 10. Seite 31 26 Finanzergebnis 2021 Vorjahr T€ T€ 0 9 1 6 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen aus Plan Assets -51 -21 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten -42 -59 Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen -38 -74 -122 -147 Gesamt Die Zinsen aus den Plan Assets resultieren aus den mitgeteilten Zinserträgen im Zusammenhang mit der erworbenen Pensionsverpflichtung im Rahmen des Unter- nehmenszusammenschlusses mit der Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (vgl. Tz 14). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Ka- tegorie „zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ und enthalten im Wesentlichen Ne- gativzinsen und Zinsen für Steuerverbindlichkeiten. Der Zinsanteil der Zuführung zu den Leasingverbindlichkeiten ist vollständig aus der Folgebilanzierung der Leasing- verbindlichkeiten zurückzuführen. Weitere Aufwendungen und Erträge aus Finan- zinstrumenten sind nicht angefallen. Hinsichtlich möglicher finanzieller Risiken vgl. Tz 34. 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2021 Vorjahr T€ T€ Erstattete Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr Steuern vom Einkommen und Ertrag) 60 -766 -90 -30 -336 Veränderung latente Steuern Gesamt -1.102 Der Ertragsteueraufwand setzt sich aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie der Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern zu- sammen. Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Mutter- gesellschaft betragen zum 31.12.2021 ca. 3.476 T€ (Vorjahr 2.444 T€) und ca. 1.791 T€ (Vorjahr 0 T€). Die im Geschäftsjahr aktivierten latenten Steuern auf diese Verlustvorträge betragen 857 T€ (Vorjahr 386 T€). Dabei wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 32,98 Prozent und ein Planungszeitraum von 5 Jahren berücksich- tigt. Weitere aktive latente Steuern ergeben sich aus den unterschiedlichen Wert- Seite 32 ansätzen für Pensionsrückstellungen nach den Regelungen der IFRS und den steu- erlichen Vorschriften. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Ansatz und den nach den IFRS bewerteten Pensionsrückstellungen beträgt 3.643 T€ (Vorjahr 4.555 T€). Die darauf entfallenden latenten Steuern betragen 1.202 T€ (Vorjahr 1.502 T€). Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der in- fas 360 GmbH betragen zum 31.12.2021 1.651 T€ (Vorjahr 1.748 T€) bzw. 1.702 T€ (Vorjahr 1.742 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlus- ten der in 2014 neu gegründeten Tochtergesellschaft ist im laufenden Geschäftsjahr nicht erfolgt, da keine passiven latenten Steuern der infas 360 GmbH vorhanden sind. Aktive latente Steuern i.H.v. 544 T€ (Vorjahr 577 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag in vollständiger Höhe nicht genutzt. Die körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der in- fas quo GmbH betragen zum 31.12.2021 1.173 T€ (Vorjahr 1.336 T€) bzw. 1.173 T€ (Vorjahr 1.336 T€). Die Aktivierung von latenten Steuern aus den Anlaufverlus- ten der 2017 neu gegründeten Tochtergesellschaft sind nur i.H.v. 46 T€ (Vorjahr 70 T€) erfolgt – auf die Höhe der vorhandenen passiven latenten Steuern der in- fas quo GmbH. Aktive latente Steuern i.H.v. 341 T€ (Vorjahr 370 T€) kamen daher nicht zum Ansatz. Entsprechend wurde der Verlustvortrag i.H.v. 1.035 T€ (Vorjahr 1.122 T€) nicht genutzt. Passive latente Steuern aus temporären Differenzen bei den Geschäfts- oder Fir- menwerten i.H.v. 167 T€ (Vorjahr 167 T€) bezogen auf die Tochtergesellschaft in- fas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH sind mit 55 T€ (Vorjahr 55 T€) angesetzt worden. Weitere passive latente Steuern ergeben sich aus den unter- schiedlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögenswerten in der Steuerbi- lanz und der IFRS-Buchwerte. Sie wurden i.H.v. 90 T€ (Vorjahr 129 T€) angesetzt. Zudem wurden passive latente Steuern auf den unterschiedlichen Wertansätzen der Projekterlöse i.H.v. 2.161 T€ (Vorjahr 1.588 T€) erfasst. Darüber hinaus wurden passive latente Steuern auf die Wertansätze der zu Zeitwerten bewerteten erwor- benen immateriellen Vermögenswerte von Lutum + Tappert i.H.v. 96 T€ (Vorjahr 134 T€) angesetzt. Bei den latenten Körperschaftsteuern ist wie im Vorjahr ein Steuersatz von 15,825 Prozent zugrunde gelegt worden. Die latente Gewerbesteuer ist mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz i.H.v. 17,15 Prozent wie im Vorjahr berück- sichtigt. Der Konzernsteuersatz in der steuerlichen Überleitungsrechnung für Kör- perschaftsteuer und Gewerbesteuer beträgt für das Jahr 2021 wie auch im Vorjahr 32,98 Prozent. Seite 33 Die nachfolgende Übersicht zeigt die latenten Steuern entsprechend den Erläute- rungen. 2021 Vorjahr T€ T€ Aktive latente Steuern Insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen und temporären Differenzen bei den Pensions- verpflichtungen 2.104 2.403 1.959 1.906 Passive latente Steuern aus temporären Differenzen Aktive und passive latente Steuern resultieren aus folgenden Posten, wobei die steuerlichen Verlustvorträge unverfallbar sind: Aktive latente Steuern 2021 Vorjahr T€ T€ 1.788 1.202 1.403 1.502 Verlustvorträge Pensionsrückstellung 2.990 -886 2.905 -946 Bruttowert Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern/nicht angesetzte aktive latente Steuern 2.104 1.959 2021 Vorjahr Passive latente Steuern T€ T€ 55 187 55 263 Firmenwerte Immaterielle Vermögenswerte Umbewertung vertraglicher Vermögenswert Gesamt 2.161 2.403 1.588 1.906 Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge belaufen sich bei der infas Holding AG auf 857 T€ (Vorjahr 387 T€) sowie infas quo auf 46 T€ (Vorjahr 70 T€). Daneben bestehen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz beim Ansatz der Pensionsrückstellung i.H.v. 1.202 T€ (Vorjahr 1.502 T€). Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Bewertungsdifferenz bezüglich der Gewinnrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode in IFRS 15 i.H.v. 2.161 T€ (Vorjahr 1.588 T€). Des Weiteren resultieren die passiven Seite 34 latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Geschäfts- oder Firmen- werten in der steuerlichen Ergänzungsbilanz und in der IFRS-Bilanz sowie von im- materiellen Vermögenswerten in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz. Die passi- ven latenten Steuern wurden insgesamt i.H.v. 2.403 T€ (Vorjahr 1.906 T€) ange- setzt. Die folgende Darstellung erläutert die wesentlichen Unterschiede zwischen dem rechnerischen Steueraufwand aus Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszu- schlag und Gewerbesteuer für die Jahre 2021 und 2020 und dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung: 2021 Vorjahr T€ T€ 11 2.785 Ergebnis vor Ertragsteuern 32,98% 4 32,98% 918 Konzernsteuersatz in Prozent Rechnerischer Ertragsteueraufwand Erhöhung/Minderung des Steueraufwands durch: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Hinzurechnung Gewerbesteuern Nichtansatz von latenten Steuern aus Leasingbilanzierung Steuerfreie Erträge und Aufwendungen Verwendung von nicht aktivierten Verlustvorträgen Sonstige 17 89 21 21 -2 10 42 0 -60 40 8 30 24 1.102 39,59% Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuerquote in % 272,72% 28 Ergebnis/Dividende je Aktie Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: 31.12.2021 Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr Konzernjahresüberschuss) T€ -19 1.684 9.000 Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien Tausend Aktien 9.000 Ergebnis je Aktie €/Aktie €/Aktie 0,00 0,05 0,19 0,05 Vorgeschlagene Dividende je Aktie Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende für das Vorjahr i.H.v. 450.000,00 € ausgezahlt. Aufgrund der vorgeschlagenen Dividende ergibt sich eine voraussicht- lich Auszahlung im Geschäftsjahr 2022 i.H.v. 450.000,00 €. Seite 35 Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 wird als Quotient aus dem Peri- odenergebnis und der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien ermittelt und beträgt für das Berichtsjahr 0,00 € (Vorjahr 0,19 €). Weder zum 31.12.2021 noch zum Vorjahresbilanzstichtag waren Optionen auf Ak- tien ausstehend, die den Gewinn pro Aktie verwässern, daher sind das unverwäs- serte und das verwässerte Ergebnis je Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr iden- tisch. Der gewogene Durchschnitt der ausgegebenen Aktien beträgt wie im Vorjahr 9.000.000. Seite 36 Sonstige Angaben 29 Segmentberichterstattung Die Geschäftsfelder Meinungs- und Sozialforschung (infas-Institut), Marketingfor- schung (infas 360), Marktforschung (infas quo) sowie die Aufwendungen der infas Holding AG sind im Folgenden dargestellt. Darüber hinaus wird die im Geschäfts- jahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH (infas LT), die im Be- reich Geomarketing tätig ist, als eigenes Berichtssegment dargestellt. infas LT infas- Institut infas 360 infas quo infas Konsoli- Konzern Holding AG dierung T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Konzernumsatz 2021 2020 2021 Außenumsatz gesamt Konzerninterner Umsatz Konzernumsatz 1.999 76 35.006 2.137 583 1.751 12 0 0 40.893 332 23 -1.026 0 Außenumsatz gesamt Konzerninterner Umsatz 2.150 60 24.127 242 1.676 410 1.585 6 0 26 0 -744 -113 29.538 0 Ergebnis vor Zinsen und Ertrag- steuern (EBIT) 268 1.503 125 130 -1.781 133 inklusive At-equity-Ergebnis 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 397 0 3.732 16 67 0 -143 0 -1.048 199 -72 -215 -188 299 2.933 0 Zinserträge 0 22 1 0 172 7 Zinsaufwendungen Ergebnis vor Steuern Ertragssteuern -1 -179 -142 1.341 3.612 0 -83 -81 42 -45 -44 85 -113 -74 -122 -155 11 -2 188 267 395 -79 -92 1.870 1.908 509 519 5 -1.695 -950 139 -29 -13 0 -187 0 -72 2.785 -30 -90 0 0 0 -635 20.246 22.320 10.295 9.136 0 -375 -18.908 -21.810 -10.658 -13.559 109 -1.102 39.274 32.972 31.283 23.592 1.438 1.463 191 Segmentvermögen Segmentschulden Abschreibungen 33.995 28.913 27.029 23.690 1.181 1.199 142 1.569 1.139 2.613 2.225 52 502 502 1.495 1.581 91 118 17 53 93 0 0 Mitarbeiter (FTE-Jahresdurch- schnitt) 20 11 1 0 2020 17 140 19 10 1 0 187 Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Ge- schäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Kon- zerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 (Operating Segments) nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der in- ternen Berichts- und Organisationsstruktur. Bei der Segmentierung nach Ge- schäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftssegmente Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie angrenzender Bereiche aufgeteilt. Das Geschäftsseg- ment Meinungs- und Sozialforschung umfasst die Aktivitäten der infas Institut für Seite 37 angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Das Geschäftssegment Marketingfor- schung umfasst die Aktivitäten der im Geschäftsjahr 2014 neu gegründeten infas 360 GmbH. Die im Geschäftsjahr 2017 gegründete infas quo GmbH wird als eigen- ständiges Segment berichtet und umfasst die Untersuchung und Studien im Bereich der Marktforschung. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbene Lutum + Tappert DV- Beratung GmbH betätigt sich auf dem Gebiet des Geomarketings und stellt für den Konzern ein eigenständiges Geschäftssegment dar. Den Segmentinformationen lie- gen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Es gibt keine Änderungen der Bewertungs- methoden im Vergleich zu früheren Perioden. Im Segment infas 360 ist das At-equity-Ergebnis i.H.v. -25 T€ (Vorjahr -31 T€) ent- halten. Der Buchwert der At-equity-Beteiligung beträgt zum Bilanzstichtag 103 T€ (Vorjahr 28 T€). Das Segmentvermögen ist mit den latenten Steueransprüchen von 2.104 T€ (Vor- jahr 1.959 T€) und den Ertragsteuerforderungen von 1.285 T€ (Vorjahr 112 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. Die Segmentschulden sind zusammen mit den latenten Steuerschulden von 2.403 T€ (Vorjahr 1.906 T€), den Ertragsteuer- schulden von 0 T€ (Vorjahr 629 T€) und dem Eigenkapital von 8.978 T€ (Vorjahr 8.916 T€) auf die Konzernbilanzwerte überzuleiten. 30 Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2021 waren im Konzern durchschnittlich 218 (Vorjahr 215) Ange- stellte beschäftigt, davon zwei Vorstände in der infas Holding AG und zwei Ge- schäftsführer in den Tochtergesellschaften. 31 Beteiligungsverhältnisse Angaben zu Unternehmen, an denen die infas Holding AG mehr als 20 Prozent der Anteile hält (Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis): Nominal- kapital T€ Anteile Eigen- ka- Jahres-er- Stichtag pital gebnis Jahresabschluss % T€ T€ 250 100 369 0 31.12.2021 infas Institut für ange- wandte Sozialwissen- schaft GmbH 50 50 26 100 100 100 -1.667 -993 701 42 85 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2021 infas 360 GmbH infas quo GmbH 191 Lutum + Tappert DV-Be- ratung GmbH 30 33,33 308 -77 31.12.2021 BNS – Business Network Solutions GmbH Seite 38 Die folgenden Gesellschaften bzw. Personen waren nach eigenen Angaben zum 31.12.2021 wie folgt am Grundkapital der infas Holding AG beteiligt: – Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf >5 Prozent – Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn >25 Prozent – PEN GmbH, Heidelberg >20 Prozent – Döbert Holding GmbH & Co. KG, Obertshausen >10 Prozent – Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg >3 Prozent 32 Beziehungen zu nahestehenden Personen Gemäß IAS 24 werden als nahestehend die Personen oder Unternehmen definiert, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Im Geschäftsjahr 2021 haben sich keine hier anzugebenden Sachverhalte ergeben. Hinsichtlich der Angaben zu den Vor- stands- und Aufsichtsratsvergütungen vgl. Tz 36. 33 Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbind- lichkeiten nach Bewertungskategorien dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Ver- bindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Seite 39 Bewertung nach IFRS 9 Buchwert lt. (Fortgeführte) Beizulegender Beizulegen- Beizulegen- der Zeitwert Bilanz Anschaf- Zeitwert er- der Zeitwert 31.12.2021 fungs-kosten folgswirksam erfolgsneutral 31.12.2021 T€ T€ T€ T€ T€ Langfristige sonstige finanzielle Vermö- genswerte 115 115 115 194 Fortgeführte Anschaffungskosten 115 194 Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 194 Fortgeführte Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten 194 1.011 1.011 1.011 1.011 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente 30.434 30.434 30.434 Fortgeführte Anschaffungskosten 30.434 563 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 563 563 Zu fortgeführten Anschaffungskosten be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten 563 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.777 6.777 6.777 6.777 Zu fortgeführten Anschaffungskosten be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten Bewertung nach IFRS 9 Buchwert lt. (Fortgeführte) Beizulegender Beizulegen- Beizulegender Zeitwert Bilanz Anschaffungs- Zeitwert er- kosten folgswirksam der Zeitwert 31.12.2020 erfolgsneutral 31.12.2020 T€ T€ T€ T€ T€ Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 114 114 114 Fortgeführte Anschaffungskosten 114 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.302 1.302 1.302 Fortgeführte Anschaffungskosten Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten 1.302 1.005 1.005 1.005 1.005 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente 23.025 23.025 23.025 Fortgeführte Anschaffungskosten 23.025 331 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 331 331 Zu fortgeführten Anschaffungskosten be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten 331 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.863 4.863 4.863 4.863 Zu fortgeführten Anschaffungskosten be- wertete finanzielle Verbindlichkeiten Seite 40 Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forde- rungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buch- wert dem beizulegenden Zeitwert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buch- wert ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Die den finanziellen Vermögenswerten und Schulden zugeordneten Kategorien sind in der vorstehenden Tabelle angege- ben. 34 Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragskraft des Konzerns nachteilig beeinflussen. Das Risikomanagement im Konzern ist so ausgerichtet, dass Kredit- und Liquiditätsrisiken rechtzeitig erkannt und Maßnahmen zur Gegen- steuerung frühzeitig eingeleitet werden können. Das übergreifende Risikomanage- ment des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Fi- nanzlage des Konzerns zu minimieren. Grundlage der Steuerung und frühzeitigen Identifizierung finanzieller Risiken sind die jährliche Planung sowie regelmäßige Analysen der unterjährigen Planabweichungen. Der Konzern ist folgenden Finanzrisiken ausgesetzt: Kreditrisiken Das Risiko umfasst das Ausfallrisiko und das Risiko der Verschlechterung der Bo- nität. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der einzelnen Tochtergesellschaften. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch laufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse von Forderungsbe- stand und Forderungsstruktur kontrolliert. Die Ausfallrisiken des Konzerns bestehen im üblichen Geschäftsrisiko und diesem wird durch die Bildung von Wertberichti- gungen Rechnung getragen. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kreditwürdigkeitsprüfungen, begegnet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forde- rungen und Vermögenswerte, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertge- mindert sind, bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Kunden ihren Zahlungsver- pflichtungen nicht nachkommen. Liquiditätsrisiken Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses durch pe- riodische Liquiditätsplanung. Liquiditätsrisiken bestehen darin, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können, und sind in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Ge- schäfts verbunden. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement beinhaltet unter ande- rem das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln. Zum Bilanzstich- tag sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns i.H.v. 25.056 T€ durch die kurzfristigen Vermögenswerte i.H.v. 37.009 T€ gedeckt. Zukünftige Zahlungsab- flüsse werden durch die Zuflüsse aus dem operativen Geschäft gedeckt. Seite 41 Aufgrund der vorhandenen Bankguthaben bestehen derzeit keine nennenswerten Liquiditätsrisiken. Marktpreisrisiken Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Er- gebnis und Eigenkapital zeigen. Der Begriff Marktrisiken umfasst dabei folgende Arten von Risiken: Zinsrisiko Der Konzern finanziert sein Geschäft im Wesentlichen mit Eigenkapital. Insoweit unterliegt der Konzern keinem wesentlichen Zinsrisiko. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, sonstige finanzielle Vermögens- werte sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finan- zielle Verpflichtungen) werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und führen damit nicht zu einem Zinsrisiko. Der Konzern legt freie flüssige Mittel kurzfristig als Tagesgeld an und unterliegt insoweit dem Risiko sinkender Tages- geldzinssätze. Währungsrisiken Marktpreisrisiken in Form von Währungsrisiken bestehen im Konzern nicht. Andere Preisrisiken IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Da aufgrund der Geschäftsmodelle der Tochterun- ternehmen keine anderen wesentlichen Marktpreisrisiken vorliegen, wurde auf eine weitere Analyse verzichtet. Seite 42 35 Organe Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Vorstand: Dipl.-Soz. Menno Smid, Bonn, CEO, gleichzeitig Geschäftsführer in den Tochtergesellschaften infas Institut für angewandte Sozial- wissenschaft GmbH, infas 360 GmbH, infas quo GmbH und Lutum + Tappert DV-Beratung GmbH. Dipl.-Kfm. Alexander Mauch, Frankfurt, CFO (bis 31.12.2021) Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Köln, Mitglied des Vorstands (seit 01.12.2021) Aufsichtsrat: Nach den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 06.07.2018 ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitgliedern bestellt worden: Dr. Oliver Krauß, Gräfelfing, Rechtsanwalt (Vorsitzender), stellver- tretender Aufsichtsratsvorsitzender der SHS VIVEON AG, Mün- chen. Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, Meerbusch, Unterneh- mensberater (stellv. Vorsitzender), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Komödie Düsseldorf gGmbH. Dipl.-Kffr. Susanne Neuschäffer, Rheurdt, Vorstandsassistentin. 36 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Bezüge des Vorstands Herrn Menno Smid (inklusive Tochtergesellschaften) be- inhalten ein Fixum von 354 T€ (Vorjahr 360 T€). Zudem wurden 595 T€ (Vorjahr 206 T€) als variable Bezüge für 2021 zurückgestellt. Daneben wurden Herrn Smid Zuschüsse zur Krankenversicherung von 5 T€ (Vorjahr 4 T€) und sonstige Sachbe- züge von 8 T€ (Vorjahr 7 T€) gewährt. Herrn Alexander Mauch wurden im Geschäftsjahr ein Fixum von 170 T€ (Vorjahr 170 T€) gewährt. Darüber hinaus wird Herr Mauch für das Geschäftsjahr 2021 va- riable Bezüge von 25 T€ (Vorjahr 91 T€) erhalten. Zudem erhielt Herr Mauch Zu- schüsse zur Krankenversicherung von 4 T€ (Vorjahr 4 T€) und weitere Sachbezüge von 28 T€ (Vorjahr 24 T€). Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke wurden im Geschäftsjahr ein Fixum von 17 T€ gewährt. Zudem erhielt Frau Dr. Nehmeyer-Srocke Zuschüsse zu Versicherungen von 1 T€. Für nach IFRS bewertete Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind 6.227 T€ zurückgestellt (vgl. Tz 14). Seite 43 Die Gesamtbezüge einschließlich Aufwandsentschädigungen für den Aufsichtsrat betrugen in 2021 112 T€ (Vorjahr 94 T€). 37 Angabe nach § 264 Abs. 3 HGB Die in den Konzernabschluss einbezogene infas Institut für angewandte Sozialwis- senschaft GmbH nutzt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Die Tochtergesellschaften infas quo GmbH, infas 360 GmbH und die Lutum + Tap- pert DV-Beratung GmbH nutzen die Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse. 38 Honorar des Abschlussprüfers Der Konzern hat für das Berichtsjahr ein Honorarvolumen i.H.v. insgesamt 128 T€ (Vorjahr 198 T€) für den Abschlussprüfer als Aufwand erfasst. Es handelt sich hier- bei vollständig um Kosten für die Abschlussprüfung der Unternehmensgruppe. 39 Nachtragsbericht Der infas-Konzern unterhält weder zu Russland noch zur Ukraine Geschäftsbezie- hungen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den infas-Konzern bestehen und vor allem das Einsetzen von Sanktionen gegen Russland weder operative noch unmittelbare wirtschaftliche Folgen hatte. Es ist allerdings schon jetzt deutlich, dass der Krieg wirtschaftliche Folgen haben wird, die sich mittelbar auf die Geschäftsent- wicklung des infas-Konzerns in 2022 auswirken können, z.B. in Form von Nachfra- gerückgängen aufgrund des erwarteten nachlassenden Wirtschaftswachstums. Eine Quantifizierung dieser möglichen mittelbaren Effekte ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus gibt es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich ereig- net haben und über die an dieser Stelle zu berichten wären. 40 Entsprechenserklärung nach § 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB i.V.m. § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Gover- nance Kodex“ abgegeben und i.V.m. der Erklärung zur Unternehmensführung ge- mäß § 289f HGB den Aktionären auf der Internetseite des Konzerns unter www.in- fas-holding.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Seite 44 41 Versicherung der gesetzlichen Vertreter § 297 Abs. 2 S. 4 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rech- nungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ge- schäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentli- chen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns be- schrieben sind. Bonn, 27. April 2022 infas Holding Aktiengesellschaft – Der Vorstand – Menno Smid Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke Seite 45
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