AGM Information • Feb 26, 2013
AGM Information
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Geschäftsjahr 2010
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. August 2011 hat beschlossen, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Action Press Holding AG in Höhe von Euro 697.436,24 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Menno Smid
Vorstand
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" derzeit nicht zur Anwendung kommen.
Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde in dieser Form abgegeben und den Aktionären hiermit dauerhaft zugänglich gemacht.
Bonn, im April 2011
Menno Smid
Vorstand
Auch im Geschäftsjahr 2010 hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben nach Gesetz und Satzung ausführlich wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Konzerns beraten und seine Geschäftsführung überwacht.
Vorstand und Aufsichtsrat diskutierten über alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und kommunizierten auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form.
Im Berichtsjahr trat der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammen, und zwar am 25. Februar, 26. April (Bilanzsitzung), 5. Juli, 19. August und 3. November 2010.
Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands erörtert und sich eingehend sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch der operativen und strategischen Entwicklung insbesondere der Tochtergesellschaften befasst. An den Sitzungen haben stets alle Mitglieder teilgenommen.
Die Hauptversammlung der Action Press Holding AG hat am 19. August 2010 als Abschlussprüfer die Wisbert-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neuss, gewählt. Diese hat den vom Vorstand auf Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den nach den Regeln der internationalen Rechnungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Darüber hinaus prüfte der Abschlussprüfer gem. § 91 AktG das Risikofrüherkennungssystem des Konzerns und kam zu dem Ergebnis, dass dies den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
In der Sitzung vom 28. April 2011 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Nach ausführlicher eigener Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt und den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss wurde damit gem. § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung und Abwägung aller Argumente an.
Der Aufsichtrat hat auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Dieser Bericht erhielt vom Abschlussprüfer folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| ― | die tatsächlichen Angaben des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen richtig sind, |
| ― | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Dieser Stellungnahme schließt sich der Aufsichtsrat an und erklärt, dass sich nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, insbesondere gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss dieses Berichts, ergeben.
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Der Aufsichtrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand und den Geschäftsführern für ihren anerkennenswerten Einsatz und die von ihnen erbrachten Leistungen.
Bonn, 28. April 2011
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Klaus Hahn
- Vorsitzender -
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