Annual Report • May 24, 2022
Annual Report
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Finanzbericht: 30679120

INDUS ist eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft mit einem gemanagten Portfolio von 46 mittelständischen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum. Dabei erwirbt INDUS mehrheitlich überwiegend inhabergeführte Unternehmen und begleitet sie mit langfristiger Ausrichtung in ihrer unternehmerischen Entwicklung. INDUS stellt sicher, dass die Beteiligungen ihre mittelständische Identität bewahren. In den kommenden Jahren soll das Portfolio durch gezielte Zukäufe in definierten Zukunftsbranchen weiter wachsen.
Die INDUS Holding AG (im Folgenden: INDUS) wurde 1989 gegründet und zählt heute zu den führenden Spezialisten für die Übernahme und langfristige Entwicklung mittelständischer Industrieunternehmen im deutschsprachigen Raum. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf inhabergeführten Unternehmen mit eigener industrieller Wertschöpfung. INDUS wahrt die mittelständische Identität ihrer Beteiligungen und unterstützt sie bei ihrer langfristigen unternehmerischen Entwicklung.
Zum Bilanzstichtag umfasste das Portfolio 46 Beteiligungen (Vorjahr: 46). Im Geschäftsjahr wurden 2 Beteiligungen hinzuerworben. Weiterhin wurde eine Beteiligung aus dem Segment Fahrzeugtechnik veräußert und weitere Beteiligung wurde stillgelegt. Am 31. Dezember 2021 gehörten insgesamt 193 vollkonsolidierte Unternehmen (Vorjahr: 195) zur INDUS-Gruppe.
Die INDUS-Gruppe besteht aus der Führungsgesellschaft INDUS Holding AG mit Sitz in Bergisch Gladbach und den einzelnen Beteiligungsunternehmen. Alle direkten INDUS-Beteiligungen haben ihren Sitz in Deutschland (43) bzw. der Schweiz (3). Die INDUS-Gruppe ist weltweit in 31 Ländern (Vorjahr: 32 Länder) auf fünf Kontinenten durch Enkelgesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen vertreten.
INDUS ist seit 1995 börsennotiert. Die Aktie wird an den Börsenplätzen Frankfurt und Düsseldorf im regulierten Markt gehandelt. In Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart wird das Wertpapier im Freiverkehr gehandelt. Die INDUS-Aktie wird im Börsenindex SDAX geführt. In der Berichterstattung folgt INDUS den Transparenzanforderungen des Prime Standard.
Im Umfeld der Beteiligungsgesellschaften positioniert sich INDUS als langfristig orientierter Investor ohne Exit-Strategie, aber mit dem klaren Anspruch der strategischen Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen. Damit grenzt sich das Unternehmen insbesondere von den Buy-and-Sell- sowie Turn-Around-Investoren ab, die ihr wirtschaftliches Engagement in der Regel auf kurze Zeiträume begrenzen. Unter den börsennotierten wie auch nicht-börsennotierten deutschen Beteiligungsgesellschaften sieht sich INDUS als eines der führenden Unternehmen.
Die Holding mit Sitz in Bergisch Gladbach wird von einem Vorstand aus vier Personen geführt. Der Vorstand besteht aus Dr. Johannes Schmidt (Vorsitzender), Dr. Jörn Großmann, Axel Meyer und Rudolf Weichert. Die Zahl der Beschäftigten exklusive Vorstand betrug zum Stichtag 35 (Vorjahr: 34). Die Mitarbeitenden sind alle in Bergisch Gladbach beschäftigt und berichten unmittelbar an den Vorstand.
INDUS geht auf Ebene der Tochtergesellschaften ausschließlich mehrheitliche Beteiligungen ein. Die akquirierten Unternehmen und die Zielunternehmen für einen möglichen Erwerb kommen aus dem deutschsprachigen Mittelstand mit eigener industrieller Wertschöpfung und sind zum Zeitpunkt des Erwerbs überdurchschnittlich profitabel. Sie sollen einen Jahresumsatz zwischen 20 und 100 Mio. EUR sowie eine nachhaltige Umsatzrendite (EBIT-Marge) von 10 % und mehr erzielen. Die Zielunternehmen bewegen sich in attraktiven Nischenmärkten mit Entwicklungspotenzial national und international. Sie sollen frei von wirtschaftlichen Altlasten und unter Nachhaltigkeitsaspekten vorbildlich aufgestellt sein.
INDUS erwirbt überwiegend inhabergeführte Gesellschaften und hat vor allem Nachfolgeregelungen in Unternehmerfamilien im Blick. Mit dem Eigentumsübergang werden die Kontinuität und die mittelständische Identität der Unternehmen gesichert. So bleiben im Idealfall die bisherigen Inhaber dem Unternehmen noch für eine gewisse Zeit als Mitgesellschafter und als geschäftsführende Gesellschafter erhalten. Den direkten Erwerb von Restrukturierungsfällen schließt INDUS aus. INDUS akquiriert keine Unternehmen in den Bereichen der Rüstungs-, Genussmittel- oder Glücksspielindustrie. Ferner plant INDUS keine Akquisitionen im Zusammenhang mit der Gewinnung fossiler Brennstoffe.
INDUS kauft kontinuierlich neue Unternehmen zu. Diese Portfolioerweiterung zielt auf die Verbesserung der Entwicklungsperspektiven der gesamten Gruppe ab. Neben der organischen Entwicklung der bestehenden Portfoliounternehmen wird über die Unternehmenszukäufe sichergestellt, dass das Portfolio im Zeitablauf jeweils einen aktuellen Querschnitt zukunftsträchtiger Industrien abbildet. Die Unternehmen der Gruppe sind in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv; die Gruppe ist breit diversifiziert. Mit ihrer jeweiligen Kernkompetenz besetzen die Unternehmen in der Regel für ihre Industrien interessante Marktnischen, in der sie eine führende Position einnehmen. Im Idealfall erfüllt eine INDUS-Beteiligung alle Kriterien eines "Hidden Champions".
Als Mehrheitsgesellschafter und Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen als "Berater" und als "Förderbank". Der Vorstand berät die Geschäftsführungen in den Beteiligungen kontinuierlich über einen strategischen Dialog. In den Beteiligungen vermitteln die Fachexpert:innen der Holding Methodenwissen, schulen Mitarbeitende und begleiten strategische Projekte. Unterstützungsschwerpunkte liegen in der Stärkung der Innovationskraft, der Steigerung der Marktexzellenz und der der operativen Exzellenz. Die Mitarbeitenden der Holding fördern den Wissenstransfer - durch Vernetzungen innerhalb der Gruppe sowie mit externen Partner:innen. INDUS stellt den Beteiligungen Kapital zur Verfügung für Sachinvestitionen, für Entwicklungsvorhaben, Internationalisierung und Unternehmenszukäufe auf Enkelebene. Darüber hinaus wird über die INDUS-Innovationsförderbank Kapital für Innovationsprojekte bereitgestellt.
Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten & entwickeln" beschreiben. Dies impliziert ein langfristiges Halteversprechen an die Unternehmen bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Beteiligungen.
Die Beteiligungsunternehmen entwickeln sich so an der Seite der finanzstarken INDUS in einem sich schnell wandelnden Marktumfeld langfristig und unter Wahrung ihrer gewachsenen mittelständischen Eigenidentität. Die Aktionäre von INDUS beteiligen sich werthaltig an einem gemanagten Beteiligungsportfolio des Mittelstandes und profitieren von einer regelmäßigen Dividendenausschüttung.
Als Industrieunternehmen bewegen sich die Beteiligungen der INDUS-Gruppe unter dem Einfluss der allgemeinen Konjunktur - in Deutschland, in Europa und auf den Weltmärkten. Dabei unterliegen die Einzelgesellschaften individuellen Branchenzyklen.
Der wesentlichste externe Einflussfaktor 2021 war weiterhin die Corona-Pandemie. Die Folgen der Pandemie belasteten auch im Geschäftsjahr 2021 die weltweite Konjunktur. Insbesondere die mittelbaren Auswirkungen aus der Corona-Pandemie wie der Rohstoffmangel, die gestiegenen Materialpreise und die gestörten Lieferketten wirkten sich negativ auf die Leistungserbringung der Beteiligungen aus. Der globale Chipmangel wirkte sich indirekt auf den Bereich Fahrzeugtechnik aus, da die OEMs aufgrund des Chipmangels ihre Abrufe deutlich reduzierten.
Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen hat sich abermals die breite Diversifikation des INDUS-Portfolios als wichtiger Pfeiler für Stabilität bestätigt. Für die Gruppe ergibt sich über die diversifizierte Aufstellung eine konjunkturelle Risikostreuung, die das Portfolio ausbalanciert. Im Vergleich zu nicht diversifiziert aufgestellten Beteiligungsgesellschaften ist dies über längere Zeiträume, aber auch bei neuen exogenen Schocks in einzelnen Branchen ein Wettbewerbsvorteil.
Wichtig für den Erfolg der Beteiligungen sind auch die Kostenfaktoren. Im Zuge der Globalisierung stehen die mittelständischen Unternehmen zunehmend in einem unmittelbaren Preiswettbewerb zu ausländischen Wettbewerbsunternehmen, die teilweise unter wirtschaftlich günstigeren Bedingungen produzieren können. Besonders relevante Kosteneinflussgrößen sind Material, Energie und Personal. Umso wichtiger ist in einem solchen Umfeld die klare Differenzierung durch Technologie- und Innovationsführerschaft sowie Marktexzellenz und operative Exzellenz, zu deren Erreichung INDUS wichtige Unterstützungsleistungen für die Beteiligungen bereitstellt.
Der Arbeitsmarkt steht mit der Corona-Pandemie unter neuen Vorzeichen. Unverändert besteht jedoch ein wachsender Fachkräftemangel in Deutschland. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Personalgewinnung bei zugleich steigenden Lohnkosten an Bedeutung. INDUS stellt sich auf den globalen Wettbewerb und steigenden Kostendruck ein, indem sie die Beteiligungen dabei unterstützt, sich auch organisatorisch international optimiert aufzustellen.
Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen den technologischen Wandel erfolgreich gestalten. Die digitale Transformation induziert in den Produktionsunternehmen gegenwärtig einen zusätzlichen intensiven Entwicklungsprozess. Gerade durch die Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit der Digitalisierung noch verstärkt. Digitalisierung erfordert Geschäftsmodellanpassungen und in Verbindung damit einen spürbar erhöhten Investitionsbedarf. Aufgrund der hohen Bedeutung dieses externen Faktors stützt INDUS Investitionen in Innovationen über die INDUS-Innovationsförderbank.
Wichtig für den Unternehmenserfolg von INDUS ist daneben die Entwicklung auf den Kapitalmärkten: Die Situation an den Börsen und die allgemeine Zinsentwicklung bestimmen darüber, zu welchen Konditionen INDUS Eigen- und Fremdkapital beschaffen kann. Aufgrund ihrer Größe, einem breiten Kapitalmarktzugang sowie der sehr soliden Bonität ist die Gesellschaft auf Schwankungen auf den Kapitalmärkten gut vorbereitet.
Das Portfolio der Gruppe umfasste zum Bilanzstichtag 46 Beteiligungen. Diese werden fünf Segmenten zugeordnet: Bau/Infrastruktur, Fahrzeugtechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Medizin- und Gesundheitstechnik sowie Metalltechnik. Im Geschäftsjahr 2021 entsprachen diese Unternehmensbereiche unverändert den berichtspflichtigen Segmenten nach IFRS.
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| Bau/Infrastruktur | Fahrzeugtechnik | Maschinen- und Anlagenbau | Medizin- und Gesundheitstechnik | Metalltechnik | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 451,6 | 281,9 | 438,9 | 148,7 | 420,4 |
| Ergebnis (EBIT) | 70,5 | -57,3 | 56,9 | 12,1 | 42,3 |
| Unternehmen | 12 | 7 | 13 | 5 | 9 |
| Mitarbeitende | 2.173 | 3.277 | 2.289 | 1.613 | 1.520 |
72% der Beteiligungen gehören der INDUS-Gruppe länger als zehn Jahre an. Sieben Beteiligungen sind zwischen fünf und zehn Jahren im INDUS-Portfolio und sechs der 46 Beteiligungen wurden in den vergangenen fünf Jahren erworben.

Die jährliche Umsatzgröße der Beteiligungen liegt in einer Bandbreite von knapp unter 10 Mio. EUR bis über 100 Mio. EUR. Rund 56 % der Beteiligungen erzielen einen Jahresumsatz von mindestens 25 Mio. EUR. Etwas weniger als ein Viertel erreicht einen Jahresumsatz unter 15 Mio. EUR.

Regional gesehen konzentrieren sich alle Portfoliounternehmen auf Absatzgebiete mit politisch und wirtschaftlich stabilem Hintergrund. Größter Absatz- und damit Umsatzmarkt der Beteiligungen ist Deutschland mit 52 %. In der EU ohne Deutschland setzen die Unternehmen weitere 20 % um und im übrigen Ausland werden 28 % der Umsatzerlöse erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2021 ist diese Verteilung relativ konstant zum Vorjahr. Gemäß der INDUS-Strategie soll der Auslandumsatzanteil in den kommenden Jahren weiter steigen.

Im November 2020 erwarb INDUS alle Geschäftsanteile an der JST Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG in Buxtehude. JST ist ein mittelständischer Anbieter von integrierten Kontrollraumlösungen und bietet umfassendes Know-how in der Konzeptionierung, dem Aufbau und der Wartung von Kontrollräumen. Klassische Einsatzfelder sind Produktionsleitstände für die Industrie, Schaltwarten für Energie- und Wasserwirtschaft, IT-Leitstände für Rechenzentren oder Sicherheits- und Verkehrsleitzentralen - allesamt Anwendungen, die höchsten Sicherheitsstandards genügen müssen. INDUS konnte mit dem Erwerb von JST einen Portfoliozugang in der definierten Zukunftsbranche Mess-, Automatisierungs- und Regeltechnik realisieren. Der wirtschaftliche Übergang und die Erstkonsolidierung der JST erfolgte im Januar 2021.
Im März 2021 erwarb INDUS 70 % der Geschäftsanteile an der WIRUS Fenster GmbH & Co. KG, Rietberg-Mastholte (Kreis Gütersloh). Das Produktangebot von WIRUS umfasst Fenster aus Kunststoff und Aluminium, Schiebe-, Haus- und Nebeneingangstüren sowie Sicht- und Sonnenschutzsysteme. WIRUS verfügt über einen überdurchschnittlich hohen Digitalisierungsgrad in Vertrieb, Produktion und Logistik sowie ein starkes Wachstum. Der Geschäftsführer und bisherige Hauptgesellschafter steht dem Unternehmen weiter als geschäftsführender Mitgesellschafter zur Verfügung. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 1. Mai 2021.
Im Dezember 2021 unterzeichnete INDUS einen Vertrag zur Übernahme von 100 % der Anteile an der Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH (HEIBER + SCHRÖDER) in Erkrath. HEIBER + SCHRÖDER ist ein mittelständischer Anbieter von Spezialmaschinen für die Kartonageindustrie. Die HEIBER +SCHRÖDER deckt die Wertschöpfungskette von der Maschinenentwicklung über die Herstellung bis hin zum Service ab und beliefert Verpackungshersteller weltweit, vor allem im Zulieferbereich für die Lebensmittel- und Kosmetik-, aber auch die Hausartikel- und Spielzeugbranche. Der wirtschaftliche Übergang und die Erstkonsolidierung erfolgen voraussichtlich im zweiten Quartal 2022.
Mit Vertrag und Wirkung vom 1. Juli 2021 hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG 80 % der Anteile an der FLACO Geräte GmbH, Gütersloh, übernommen. FLACO produziert Produkte und Systeme für das Fluid-Management in Werkstätten, Tankstellen und Industriebetrieben. Der Geschäftsführer und bisherige Hauptgesellschafter steht dem Unternehmen weiter als geschäftsführender Mitgesellschafter zur Verfügung.
Im Dezember 2021 hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG einen Vertrag über den Erwerb von 35 % der Restanteile an der TECALEMIT Inc. unterzeichnet. Die TECALEMIT Inc. ist bislang eine at-Equity-bewertete Beteiligung. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 31. Dezember 2021.
Im Oktober hat die M+P international Mess- und Rechnertechnik GmbH Geschäftsanteile in Höhe von 2,5 % von einem Minderheitsgesellschafter gegen Gewährung einer Abfindung eingezogen.
Im Dezember hat die FS-BF GmbH & Co. KG die Restanteile an der EVT GmbH in Höhe von 10 % von zwei Minderheitsgesellschaftern erworben.
Im zweiten Quartal 2021 wurde ein wechselseitiger Optionsvertrag für den Erwerb des 20%igen Minderheitsanteils an der WEIGAND Bau GmbH geschlossen. Weiterhin wurden 23,2 % Minderheitsanteile an einer Enkelgesellschaft erworben.
Am 30. Dezember 2021 wurde der Verkauf der WIESAUPLAST GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften an einen strategischen Investor aus dem Segment Fahrzeugtechnik abgeschlossen (Closing). Die Entkonsolidierung erfolgte zum 30. Dezember 2021. WIESAUPLAST fertigt in Deutschland und Mexiko hochpräzise technische Kunststoffteile für die Automobiltechnik, vornehmlich sicherheitskritische Komponenten u. a. für hydraulische Bremssysteme. WIESAUPLAST gehörte seit 1997 zur INDUS-Gruppe.
Im Rahmen des Maßnahmenpaketes ZWISCHENSPURT wurde 2020 die Stilllegung der BACHER AG aus dem Segment Metalltechnik beschlossen. Die Stilllegung von BACHER wurde mittlerweile abgeschlossen; die letzten Aufträge wurden im dritten Quartal abgearbeitet.

Die INDUS-Gruppe soll organisch aus dem operativen Erfolg ihrer Beteiligungsunternehmen heraus und anorganisch durch Akquisitionen wachsen. Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Erträge verbleibt in den Beteiligungen und steht diesen für weiteres Wachstum zur Verfügung. Über den kontinuierlichen Zukauf von Hidden Champions aus zukunftsträchtigen Industrien soll das anorganische Wachstum gesichert werden.
Mit der dezidierten Weiterentwicklung der einzelnen Beteiligungen soll sich deren Profitabilität und Wert nachhaltig erhöhen. In Summe führt dies zu einer Wertentwicklung der gesamten Gruppe. Ziel ist es, mittelfristig eine EBIT-Marge von "10 % + X" zu erreichen. INDUS berät die operativ eigenständigen Portfoliounternehmen aktiv bei strategischen Entscheidungen, vermittelt Methodenwissen und fördert Netzwerke nach innen und außen. Die Beteiligungsunternehmen erhalten gezielt Kapital und Know-how, das sie für ihre Weiterentwicklung nutzen.
Im Strategieprogramm PARKOUR sind konkrete Ziele zur weiteren Entwicklung der Beteiligungen formuliert: INDUS stärkt die Unternehmen darin, Innovationen als Wachstumsmotor zu nutzen und Digitalisierung erfolgreich zu gestalten. Ziel ist es, die Marktexzellenz und die Operative Exzellenz in den Beteiligungen voranzutreiben und so die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse zu fördern. Die Internationalisierung der Portfoliounternehmen wird weiter ausgebaut - insbesondere auf dem nordamerikanischen und asiatischen Markt. Die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung bleibt ein übergreifendes Ziel und Leitlinie für das wirtschaftliche Handeln der Beteiligungen.
Anorganisch soll die INDUS-Gruppe insbesondere durch Akquisitionen von Unternehmen aus den sechs definierten Zukunftsbranchen "Automatisierungs-, Mess- und Regeltechnik", "Bautechnik", "Sicherheitstechnik", "Medizin- und Gesundheitstechnik", "Technik für Infrastruktur und Logistik" sowie "Energie- und Umwelttechnik" wachsen. Für das Portfolio interessant sind Unternehmen, die in zukunftsorientierten industriellen Nischenmärkten aktiv und innerhalb dieser Märkte führend sind. Über den Fokus auf Unternehmen in Zukunftsbranchen will INDUS sicherstellen, dass das Beteiligungsportfolio auch in Zukunft eine ausgewogene - und damit stabile - Struktur aufweist. Für den Zeitraum bis 2025 ist es das Ziel, weiter zu wachsen und einen Gruppenumsatz von deutlich über 2 Mrd. EUR zu erwirtschaften.
Die ausgewogene Struktur und starke Diversifizierung des Beteiligungsportfolios sind insbesondere dann von zentraler Bedeutung, wenn einzelne Unternehmen vor strukturellen oder konjunkturellen Herausforderungen stehen. Aktuell sind die Beteiligungen mit der allgemeinen Rohstoffknappheit, den Lieferengpässen und den Preissteigerungen infolge der anhaltenden Corona-Krise konfrontiert. Insbesondere die ständige Unsicherheit bezüglich neuer Virusmutanten und die aktuellen Ansteckungswellen führen dazu, dass die Corona-Pandemie das höchste Risiko für die konjunkturelle Entwicklung darstellt. Insgesamt konnten die Beteiligungen der INDUS-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 die Herausforderungen der Corona-Pandemie gut bewältigen. Aus der Sicht des Vorstands profitiert das Gesamtportfolio der INDUS-Gruppe von der Agilität der mittelständischen Unternehmen und deren Resilienz.
Die Aktionäre als Eigentümer sollen über berechenbare Ausschüttungen am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben. Deshalb zahlt INDUS regelmäßig eine Dividende. Der durchschnittliche Zielwert des Dividendenvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat liegt zwischen 40 % und 50 % des Bilanzgewinns, der restliche Bilanzgewinn soll in der Gruppe zur Sicherung weiteren profitablen Wachstums thesauriert werden.
Der Vorstand der INDUS Holding AG hat beschlossen, der Hauptversammlung eine Dividende von 1,05 EUR je Stückaktie vorzuschlagen. Dies entspricht rund 51,9 % des Bilanzgewinns der INDUS Holding AG.

Das 2019 etablierte Strategieprogramm PARKOUR greift mit sportlichem Anspruch die zukünftigen Herausforderungen für die INDUS-Gruppe auf und richtet den Blick auf die weitere Entwicklung bis zum Jahr 2025. Die Kernaufgabe von INDUS liegt auch in der Zukunft auf der zielgerichteten Weiterentwicklung eines diversifizierten mittelständischen Portfolios. Vor dem Hintergrund zunehmend komplexerer globaler Rahmenbedingungen, einem weltweit wachsenden Wettbewerb, der Herausforderung der digitalen Transformation und dem Strukturwandel in der Automobilindustrie unterstützt INDUS ihre Beteiligungen verstärkt bei der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist insbesondere in Krisenzeiten wie derzeit der Corona-Pandemie wichtiger denn je. Um die INDUS-Beteiligungen fit für den aktuellen und zukünftigen Aufgaben-PARKOUR zu machen, legt INDUS den Fokus noch stärker auf die Förderung von Innovationskraft, Marktexzellenz und operativer Exzellenz. Dazu setzt INDUS anspruchsvolle Ziele, fördert die Zusammenarbeit und vermittelt die richtigen Methoden.
Die Begleitung der zunehmenden Internationalisierung der Gesellschaften bleibt außerdem zentraler Bestandteil der INDUS-Strategie. Im Fokus stehen insbesondere Asien und Nordamerika, ergänzend zu Europa. Auch die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der Portfoliounternehmen wird weiter aktiv unterstützt und vorangetrieben und mit der strategischen Initiative "Nachhaltig Handeln" in der PARKOUR-Strategie verankert.
Die PARKOUR-Strategie hat vier zentrale strategische Initiativen formuliert:
1. Portfoliostruktur stärken
2. Innovation treiben
3. Leistung steigern
4. Nachhaltig handeln
INDUS plant, jährlich zwei bis drei Unternehmen auf erster Ebene zu akquirieren. Dabei rücken auch größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 50 bis 80 Mio. EUR stärker in den Fokus. Zur zukunftsorientierten Fortentwicklung des Portfolios hat INDUS sechs Zukunftsbranchen definiert, die bei den Unternehmenskäufen bevorzugt werden:

Alle sechs Branchen verfügen gemäß einschlägigen Experteneinschätzungen über überdurchschnittliche bis sehr gute Entwicklungsaussichten. Das INDUS-Portfolio soll einen Querschnitt der relevanten Zukunftsindustrien abbilden. Damit INDUS auch zukünftig ihre angestrebten Rentabilitätsziele erreichen kann, strebt der Vorstand den passenden Zukunftsmix für das Portfolio an.
Neben Wachstumsakquisitionen auf erster Ebene hat INDUS weiter auch Ergänzungsakquisitionen durch einzelne Beteiligungsunternehmen zu deren Stärkung im Fokus. Bei strategischen Ergänzungen auf Enkeltochterebene sind die Investitionsentscheidungen an die individuellen Strategien der Beteiligungen gekoppelt, wobei INDUS verstärkt innovationsorientierte und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Käufe fördert. Gegebenenfalls erwirbt INDUS auf Enkeltochterebene auch Unternehmen in frühen Wachstumsphasen, sofern sie aufgrund ihrer Innovations- bzw. Technologiekompetenz das Beteiligungsunternehmen besonders unterstützen können und die Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells bereits bewiesen haben. PARKOUR sieht den Erwerb von jährlich zwei bis vier strategischen Ergänzungen auf Beteiligungsebene vor.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT zur Portfoliooptimierung vom INDUS-Vorstand verabschiedet und umgesetzt. Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes zur Umsetzung der im Strategieprogramm PARKOUR definierten Ziele waren die Veräußerung und Stilllegung von Beteiligungen und Enkelgesellschaften bzw. Geschäftsfeldern von Beteiligungen. 2021 wurde mit der Beendigung der Stilllegung von BACHER das Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT vollständig abgeschlossen. Deutlich erkennbar sind die Erfolge aus ZWISCHENSPURT. Durch die Umsetzung von ZWISCHENSPURT hat sich zwar der Umsatz im Vorjahresvergleich um 29,5 Mio. EUR (1,9 %) reduziert. Die Ertragslage hat sich durch den Wegfall negativer Ergebnisbeiträge aber positiv entwickelt.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurde der Verkauf der WIESAUPLAST-Gruppe abgeschlossen. Am 30. Dezember 2021 gingen sämtliche Anteile an der WIESAUPLAST GmbH & Co. KG in Wiesau und aller Tochtergesellschaften an die SCHERDEL-Gruppe in Marktredwitz über. Damit hat INDUS einen weiteren Schritt vollzogen, um das Gewicht der Serienzulieferung an die Pkw-Industrie im Portfolio reduzieren.
Exit-Strategien spielen zum Zeitpunkt der Kaufentscheidungen von INDUS keine Rolle, da das Prinzip "Halten" zentraler Bestandteil der DNA von INDUS ist. Um die stabile Performance zu sichern und die angestrebten Einzel- und Gruppenwachstumsziele zu erreichen, ist im Ausnahmefall allerdings auch eine Trennung von einem Unternehmen möglich - etwa, wenn sich die ursprünglichen Rahmen- und Marktbedingungen für ein Portfoliounternehmen gravierend ändern und eine wirtschaftliche Fortführung in einer anderen Konstellation für das Unternehmen und dessen Beschäftigte sinnvoller erscheint.
Angesichts des strukturellen Umbruchs in der Fahrzeugbranche, der mit einem hohen Margendruck einhergeht, werden die Serienzulieferunternehmen des Segments Fahrzeugtechnik die Margenziele von INDUS auf absehbare Zeit nicht erreichen können. Die Rahmenbedingungen der Zulieferer haben sich mit der Corona-Krise weiter verschlechtert. Aktuell werden umfangreiche Repositionierungen fortgeführt, um die Serienzulieferer für die Anforderungen zukunftsträchtiger Technologien fit zu machen. Mittelfristiges Ziel bleibt die weitere Reduzierung der Bedeutung der Serienzulieferung im INDUS-Portfolio.
Einmal erarbeitete Wettbewerbspositionen müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden. Dafür müssen die Unternehmen der INDUS-Gruppe aktiv Zukunftsentwicklungen aufgreifen, Chancen erkennen und Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen. Um sich frühzeitig auf ändernde Marktsituationen einzustellen, kommt der strategischen Initiative "Innovation treiben" besondere Bedeutung zu. Die Förderung der Innovationskraft der INDUS-Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprogramms PARKOUR.
INDUS fördert ausgewählte Innovationsvorhaben in der Gruppe über finanzielle Zuschüsse. Die Fördermittel umfassen 50 bis 80 % des jeweiligen Projektvolumens. Dafür hat die Holding ein jährliches Budget von bis zu 3 % des Konzern-EBIT vorgesehen. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaften zu sichern und neue Produktionsfelder sowie Märkte zu erschließen. Trotz der Corona-Pandemie hat INDUS daher das absolute Volumen der verfügbaren Fördermittel im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 nicht reduziert.
Bei der Erhöhung der Innovationskraft steht INDUS den Beteiligungen strategisch als Sparringspartner und konzeptionell mit Methodenwissen zur Seite. Neben der Erarbeitung von unternehmensspezifischen Innovationsstrategien kommt der Erschließung von individuellen Innovationssuchfeldern und der Erarbeitung unternehmensspezifischer Innovations-Roadmaps besondere Bedeutung zu. INDUS schafft dabei auch Netzwerke mit anderen Gruppenunternehmen sowie externen Institutionen und Einrichtungen, um Impulse von außen einzuholen, in Innovationsprojekten zusammenzuarbeiten oder Innovationssuchfelder gemeinsam im Netzwerk zu erschließen. Dies geschieht zum Beispiel durch den Arbeitskreis "Wasserstoff" und in Zukunft durch den neuen Arbeitskreis "Nachhaltiges Bauen".
INDUS stärkt die Entwicklung definierter, dynamischer Zukunftsbranchen und analysiert mögliche Schnittstellen mit ihren Beteiligungen. Jüngere Unternehmen mit hoher Innovationskraft können dabei interessante Akquisitionsziele für die INDUS-Gruppe, insbesondere auf Enkelebene, darstellen. INDUS unterstützt daher die Zukäufe von jüngeren Unternehmen mit hoher technologischer Kompetenz als Ergänzungsakquisitionen zur Steigerung der Innovationskraft ihrer Beteiligungen.
Dem wachsenden globalen Wettbewerb und steigenden Margendruck begegnet INDUS mit der Förderung der Marktexzellenz sowie der operativen Exzellenz in den Portfolio-Unternehmen. INDUS begleitet ihre Beteiligungen gezielt bei der Optimierung der wertschöpfenden Kernprozesse von der Auftragsentstehung bis zur Auftragsabwicklung. Dabei steht bei den Initiativen zur Marktexzellenz die optimale Ausschöpfung von Marktpotenzialen im Vordergrund. Beim Streben nach operativer Exzellenz sind die Ansätze des Lean Managements von zentraler Bedeutung - bei allen Tätigkeiten gilt es, Verschwendung zu vermeiden und sich auf die eigentliche Wertschöpfung zu konzentrieren.
INDUS berät im Rahmen der Initiative "Marktexzellenz" zu den Themen Business Development, strategisches Marketing, Vertrieb sowie Pricing und begleitet dabei die Prozesse von der strategischen Marktbearbeitung bis zur Gewinnung von Kundenaufträgen. Das Unterstützungsangebot umfasst genauso die Vermittlung methodischer Kompetenz bspw. zu Markt-/Potenzial- und Wettbewerbsanalysen wie auch die Optimierung der Preisgestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Ein weiteres wesentliches Arbeitsfeld ist die Beratung bei der Auswahl von Vertriebskanälen und der Gestaltung von Vertriebsorganisationen sowie die Durchführung von speziellen Vertriebstrainings.
Im Rahmen der Initiative "Operative Exzellenz" begleitet INDUS die Portfoliogesellschaften dabei, Produktivitätspotenziale in den Bereichen Beschaffung, Produktion sowie Logistik zu heben. Das Angebot umfasst ein übergreifendes Schulungsprogramm zum Thema Lean Management, verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch über Best Practices in der INDUS-Gruppe sowie individuelle Workshops mit den Beteiligungen zur Vermittlung von spezifischem Methodenwissen. Konkrete Optimierungsprojekte werden direkt durch INDUS oder durch externe Partner begleitet.

Nachhaltiges Handeln erzeugt Wettbewerbsvorteile, erhöht den Unternehmenswert und stärkt die Unternehmenskultur. Aus dieser Überzeugung heraus hat INDUS ihr Nachhaltigkeitsengagement in den vergangenen Jahren immer weiter professionalisiert. Nachhaltiges Handeln bedeutet für INDUS die langfristig gleichrangige Behandlung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen: Wir wollen dauerhafte Werte schaffen, dabei gute Arbeit ermöglichen und gleichzeitig sorgsam mit der Umwelt umgehen. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist daher mittlerweile zu einer eigenständigen strategischen Initiative "Nachhaltig Handeln" des Strategieprogramms PARKOUR geworden.
Zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs folgt INDUS klaren Leitlinien in Hinblick auf nachhaltiges Handeln:
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| ― | Ökonomisch nachhaltiges Verhalten sichert den zukünftigen Erfolg. |
| ― | Soziale Fairness ist die Grundlage des mittelständischen Unternehmertums und fördert die Kooperation. |
| ― | Das Berücksichtigen von Umweltfaktoren vermeidet Folgekosten und steigert die Prozesseffizienz. |
| ― | Das Einhalten von Vereinbarungen und Regeln stärkt das Vertrauen. |
Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit orientiert sich INDUS an klassischen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und damit an stabilitätsorientierten Aspekten. Der Unternehmenserfolg im Sinne der Gruppe, der Aktionäre sowie der übrigen Stakeholder wird so langfristig gesichert. Die Holding sorgt für eine stabile Bilanz, ein adäquates Liquiditätspolster und eine flexible Finanzierungsbasis. Sozial orientieren sich alle Gesellschaften der INDUS-Gruppe an den mittelständischen Werten. Im Zentrum steht das Prinzip "Verantwortung" - für den Unternehmensbestand, aber vor allem auch für die Menschen, mit denen dieser gesichert wird. Dies findet Ausdruck in unternehmensspezifischen Verhaltenskodizes, welche die stetige Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Förderung von Auszubildenden und Weiterbildungen für Beschäftigte umfasst. Zudem wird die gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im lokalen Umfeld der Beteiligungen, durch die Unterstützung gemeinnütziger Initiativen wahrgenommen. Ökologisch unterstützt INDUS die Beteiligungen bei ihrem Engagement zum Schutz von Ressourcen und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Die Beteiligungen engagieren sich im ökologischen Bereich insbesondere durch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, durch Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme, die Umstellung auf "Grünstrom", durch die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe und die Einrichtung von "Job-Rad"-Initiativen für Mitarbeitende. Mit der "Innovationsförderbank" werden Fördermittel für nachhaltige Produktinnovationen im Zukunftsfeld "GreenTech" (Energie- und Umwelttechnik sowie Technologien und Produkte mit verbessertem energieeffizientem Nutzungsprofil) bereitgestellt. Ab 2022 werden mit der "Nachhaltigkeitsförderbank" zusätzliche Finanzhilfen bereitgestellt, die für Projekte in den Beteiligungen vorgesehen sind, die Emissionen wesentlich senken.
Vorstand und Aufsichtsrat fühlen sich seit jeher einer verantwortungsvollen, transparenten und nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Governance) verpflichtet. So folgen sie seit Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex nunmehr vollständig den Empfehlungen und Anregungen des Kodex und dokumentieren damit die Bedeutung der Regeln einer guten Unternehmensführung und -überwachung. Im Geschäftsjahr 2021 wurde zudem gruppenweit ein Hinweisgebersystem eingeführt, welches durch die Beteiligungen dezentral genutzt werden kann und damit die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex umsetzt.
INDUS gibt zum 31. Dezember 2021 erneut einen nichtfinanziellen Bericht für die INDUS-Gruppe ab. Dieser wird als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht. Zusätzlich wird INDUS das im Jahr 2021 erstmals herausgegebene Magazin SUSTA[IN], in dem über Projekte und den Fortschritt von Nachhaltigkeitsinitiativen in der INDUS-Gruppe berichtet wird, nun im jährlichen Turnus veröffentlichen. Die nächste Ausgabe wird im Sommer 2022 erscheinen.
Ausgehend von der INDUS-Strategie PARKOUR entwickeln die Portfoliounternehmen ihre individuellen Unternehmensstrategien für die nächsten Geschäftsjahre. Sie planen auf dieser strategischen Grundlage die Geschäftsentwicklung, die notwendigen Investitionen sowie die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für in der Regel drei bis fünf Planjahre.
Im Rahmen der Planungsrunde führen der Gesamtvorstand und die jeweiligen Geschäftsführungen ein strukturiertes Gespräch zur Geschäftsplanung und den Chancen- und Risiken. Über die Plandaten und aus dem Austausch mit den Geschäftsführer:innen macht sich der INDUS-Vorstand ein Gesamtbild zur erwarteten Geschäftsentwicklung. Daraus leitet er auf Holdingebene die Planung der erforderlichen Finanzierungsmittel ab und kommuniziert die Ergebnisse aus der konsolidierten Planung bzw. Erwartungen an die Eigen- sowie Fremdkapitalgeber von INDUS. Ausgangspunkt für die unternehmerischen Zielsetzungen der INDUS Holding AG sind somit im Wesentlichen die jährlichen Planungen der Beteiligungen.
Im Rahmen des Planungsprozesses liegt auch ein besonderes Augenmerk auf den Nachhaltigkeitsprojekten in den Beteiligungen. Es werden insbesondere Maßnahmen zur CO 2 -Reduzierung und Aktivitäten im Bereich "Soziale Maßnahmen" erhoben.
Die in der Holding zur Bewertung der Situation herangezogenen wirtschaftlichen Kenngrößen entsprechen den für Produktionsunternehmen üblichen wirtschaftlich-operativen Kennzahlen. Sie werden ergänzt um wirtschaftlich-strategische Kennzahlen für die direkten Investitionsentscheidungen. Erstmals seit dem Geschäftsjahr 2021 werden die Treibhausgasemissionen (THG E-Scope 1 + 2) als nichtfinanzielle Kennzahl zur Information und zur Steuerung verwendet.

Der Soll-Ist-Abgleich, den INDUS im Rahmen der regelmäßigen Finanzberichterstattung für das vergangene Geschäftsjahr vornimmt, findet sich im Wirtschaftsbericht.
INDUS wird von den Beteiligungen laufend über die wirtschaftliche Entwicklung in den Unternehmen informiert. Dazu berichten die Unternehmen der Holding monatlich über ihre wirtschaftliche Situation. Darüber hinaus erhält INDUS gezielte Informationen zu spezifischen Themen. Auf dieser Grundlage hat das Management der Holding einen kontinuierlichen Einblick in die Situation der Beteiligungen und damit einen Überblick über die Gesamtsituation der Gruppe.
Auf Grundlage der Monatszahlen verfolgt INDUS die Entwicklung der Unternehmen im Abgleich mit dem jeweiligen Budget. Die Beteiligungen aktualisieren dreimal innerhalb des Geschäftsjahres ihre Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr. Das Controlling-System liefert frühzeitig Hinweise auf Planabweichungen. Die Tochtergesellschaften nutzen zusätzlich individuelle Steuerungsmechanismen und aufgrund der Individualität auch eigene Kennzahlen. Die Geschäftsführer:innen der Beteiligungen beobachten und analysieren ihre jeweiligen Märkte und ihr spezifisches Wettbewerbsumfeld und berichten INDUS über wesentliche Veränderungen.
Parallel zu den obligatorischen Informationsflüssen für die finanzielle Berichterstattung tauschen sich Vorstand und die jeweiligen Geschäftsführungen auch informell regelmäßig über die Entwicklung in den Beteiligungen aus. INDUS verfolgt ihre Interessen als Eigentümer aktiv durch Beratung und Begleitung bei der Weiterentwicklung in den Unternehmen.
Im Durchschnitt des Geschäftsjahrs 2021 beschäftigte die Holding ohne die Mitglieder des Vorstands 34 Mitarbeitende (Vorjahr: 35). Es liegt im Interesse von INDUS, die Leistungskraft der Beschäftigten zu stärken und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Dazu bietet INDUS ihren Mitarbeitenden in den Bereichen Gesundheit, Weiterbildung und Einkommen die Rahmenbedingungen eines modernen, attraktiven Arbeitgebers.

In der INDUS-Gruppe waren im Jahresdurchschnitt 10.910 Mitarbeitende beschäftigt (Vorjahr: 10.644). Die Führung der Mitarbeitenden in den Beteiligungen liegt allein in der Verantwortung von deren Geschäftsleitungen. Dementsprechend steuern die Beteiligungsunternehmen ihre Personalarbeit quantitativ wie auch qualitativ eigenständig. Mittelständische Unternehmen nehmen eine starke Verantwortung im Bereich der Ausbildung wahr; dies gilt besonders auch für die Unternehmen der INDUS-Gruppe. 2021 waren in der gesamten Gruppe 380 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 415); das entspricht einer Ausbildungsquote von 3,5 % (Vorjahr: 3,9 %).

Als Beteiligungsgesellschaft betreibt INDUS keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit im klassischen Sinne. Alle Aktivitäten und die Verantwortung dafür, dass die Beteiligungen mit ihren Produkten technologisch am Puls der Zeit und strategisch in ihren Märkten gut positioniert sind, liegen bei den Beteiligungen selbst.
Zugleich hat INDUS ein hohes Interesse am langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungen. In diesem Zusammenhang betrachtet der INDUS-Vorstand das Thema Innovation als einen zentralen Schlüssel für die gesunde Weiterentwicklung der Unternehmen. Deshalb hat der Vorstand in den vergangenen Jahren verstärkt Angebote initiiert, auf welche die Beteiligungen zurückgreifen können. Diese sind:
Finanzmittel für Innovationen in Zukunftsfeldern: INDUS sieht im Rahmen der strategischen Initiative "Innovationen treiben" für ihre Beteiligungen bis zu 3 % des jährlichen Konzern-EBIT vor, um geeignete Innovationsvorhaben voranzutreiben. Aufgrund des Auslaufs einiger größerer Projekte ist in 2021 eine rückläufige Entwicklung des Volumens der Innovationsförderung zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2022 ist für die Innovationsförderung der Beteiligungen wieder ein ähnliches Niveau wie vor der Corona-Pandemie angestrebt. INDUS fördert insbesondere Aktivitäten und Projekte mit signifikanter Innovationshöhe und in definierten Zukunftsfeldern, welche aus Sicht der INDUS langfristig herausragende Entwicklungsperspektiven bieten, aber auch mit höheren Risiken verbunden sind. Diese Innovationen dienen der Erschließung neuer Geschäftsfelder und Technologien und somit der Stärkung der Wettbewerbspositionen.
Methodenunterstützung: INDUS legt ihren Fokus insbesondere auf die Förderung von Innovationen. Sie unterstützt ihre Beteiligungen im Innovations- und Technologiemanagement, um die strategische Position zu verbessern und so die Fokussierung und die Effektivität der Entwicklungsarbeit zu optimieren. Die Beteiligungen werden bei der Ableitung von Innovationsstrategien, der Identifikation von Innovationspotenzialen, der Ideengenerierung und -auswahl sowie dem Projektmanagement im Innovationsprozess methodisch begleitet.
Sensibilisierung & Vernetzung: Das Management der Holding beobachtet die Trends und Entwicklungen der Märkte branchenübergreifend und trägt das Wissen im Rahmen eines aktiven Dialogs mit den jeweiligen Geschäftsführungen in die Gruppenunternehmen. Dabei fördert INDUS auch den Austausch zwischen den Beteiligungen, um das Entstehen von Innovationen durch Perspektivenwechsel zu erleichtern. INDUS stellt zudem für ihre Beteiligungen Verbindungen zu externen Partnern und Institutionen her und sucht die Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Die ausgewiesenen Aufwendungen im Konzernabschluss der INDUS-Gruppe für F&E-Aktivitäten lagen 2021 bei 20,4 Mio. EUR (Vorjahr: 18,9 Mio. EUR). Damit konnte der Mitteleinsatz für Forschung- und Entwicklung um gute 1,5 Mio. EUR gesteigert werden.
Ziel ist es, ein steigendes Maß an eigener, individueller F&E-Kompetenz und Innovationseffektivität von den Beteiligungsgesellschaften zu erreichen. Dabei ist der Kundenbezug in der Entwicklungsarbeit von hoher Priorität: Es bestehen sowohl kunden- als auch lieferantenseitig erfolgreiche Entwicklungspartnerschaften.
In Verbindung mit den Entwicklungsaktivitäten bei den Gesellschaften agiert die INDUS-Gruppe in erfolgreichen Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Schon heute arbeitet ein Teil der Gesellschaften mit Forschungseinrichtungen zusammen, zum Beispiel im Rahmen von Produktinnovationen oder innovationsbezogenen Marktanalysen. Die Formen der Zusammenarbeit erstrecken sich von klassischen Kunden-Lieferanten-Beziehungen über die Auftragsforschung bis hin zur Mitarbeit einzelner Gesellschaften in öffentlich geförderten Forschungsvorhaben.
Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde als vierte eigenständige strategische Initiative bei PARKOUR ergänzt. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgase (THG-E). Einerseits die Nutzung emissionsarmer Energiequellen (Scope 1 + 2), und andererseits die Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus wirtschaftlichen Aspekten von hoher Bedeutung sind (Scope 2).
Als Kennzahl zur Unternehmenssteuerung wurde bei INDUS die Reduzierung der Bruttotreibhausgasemissionen (THG-E) in Scope 1+2 definiert. Hierbei wurde bewusst das Bruttoemissionsziel definiert, da es nicht durch den Zukauf von Zertifikaten korrigiert werden kann. Zum Scope 1 gehören stationäre Verbrennung, mobile Verbrennung und flüssige Emissionen. Die Treihausgasemissionen in Scope 2 umfassen derzeit Strom und Fernwärme. Die Emissionen werden in t Co2 gemessen und bezogen pro Mio. EUR Bruttowertschöpfung erhoben und dargestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat von INDUS bekennen sich umfassend zu den Prinzipien einer guten Corporate Governance. Dazu geben das Leitungs- und das Kontrollgremium jährlich eine entsprechende "Erklärung zur Unternehmensführung" ab. Die aktuelle Erklärung ist im vollständigen Wortlaut auf der INDUS-Website unter der Rubrik Über INDUS/Corporate Governance einsehbar.
Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ist die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Diese haben Vorstand und Aufsichtsrat am 9. Dezember 2021 abgegeben. Darin stellen sie fest, dass die INDUS Holding AG sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission bzw. dem Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 entspricht. Die Entsprechenserklärung ist im vollständigen Wortlaut abrufbar auf der INDUS-Website unter der Rubrik Über INDUS/Corporate Governance.
Im Geschäftsjahr 2021 ist der Umsatz in der INDUS-Gruppe von 1,56 Mrd. EUR auf 1,74 Mrd. EUR gestiegen. Das operative Ergebnis (EBIT) der INDUS-Gruppe betrug 115,4 Mio. EUR nach 25,1 Mio. EUR im Vorjahr. Sämtliche Segmente konnten sowohl Umsatz als auch operatives Ergebnis (EBIT) steigern. Besonders gut war die Entwicklung in den Segmenten Bau/Infrastruktur, Maschinen- und Anlagenbau sowie Metalltechnik. Der operative Cashflow hat sich von 174,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 136,4 Mio. EUR im Berichtszeitraum verringert.
Nach dem historischen Einbruch 2020 steigt die Weltproduktion im Jahr 2021 trotz Bremsspuren kräftig. Das IfW Kiel geht von einem Wachstum von 5,7 % aus, der Internationale Währungsfonds rechnet mit 5,9 %. Allerdings liegen diese Wachstumsraten unterhalb der Erwartungen vom Jahresbeginn 2021. Erst 2022 werden die fortgeschrittenen Volkswirtschaften, in denen die Entwicklung von Lieferkettenstörungen und Preissteigerungen gedämpft wurde, voraussichtlich das Vorkrisenniveau wieder erreichen. Die Verzögerungen in den Lieferketten beeinflussten im zweiten Halbjahr 2021 zunehmend auch die nachgelagerten Fertigungsstufen. So ging die weltweite Industrieproduktion - bei weiter hohem Auftragseingang - in den letzten Monaten des Jahres merklich zurück. Zusätzlich belastete in vielen Teilen der Welt die sich gegen Jahresende wieder verschlechternde Pandemie-Lage. Zwar entwickelten sich einzelne Regionen im dritten Quartal 2021 dynamisch, in Indien etwa erholte sich das Wirtschaftsgeschehen von den Auswirkungen des Lockdowns im Frühjahr, in Summe verlor die Expansion der Weltwirtschaft jedoch deutlich an Schwung. Die Covid-19-Pandemie dämpft damit die wirtschaftlichen Aktivitäten nach wie vor, angesichts asynchroner Infektionswellen und unterschiedlich hoher Impfquoten jedoch regional unterschiedlich stark.
2021 hat sich die deutsche Wirtschaft in vielen Bereichen von den Folgen der Corona-Pandemie erholt, wobei der Aufschwung den Einbruch aus dem Jahr 2020 in Summe noch nicht kompensieren konnte. Im abgelaufenen Jahr stieg das Bruttoinlandsprodukt kalenderbereinigt um 2,8 %. Trotz der deutlichen Erholung liegt die Wirtschaftsleistung damit 1,5 % unter Vorkrisenniveau. Die Auswirkungen der Pandemie auf die internationalen Lieferketten störten im Jahresverlauf massiv die Wertschöpfung. Angebotsseitige Engpässe und starke Preissteigerungen, die deutlich über übliche zyklische Entwicklungen hinausgingen, waren die Folge. Vor dem Hintergrund dieser Hemmnisse gab die Industrieproduktion in Deutschland im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 um 5,5 % nach. Der Auftragsbestand im verarbeitenden Gewerbe lag im Dezember 2021, u.a. aufgrund des Rückstaus bei der Abarbeitung, 29,3 % über dem Vorkrisenniveau vom Januar 2020 und auf dem höchsten Stand seit Januar 2015. Die Inflationsrate erreichte im Dezember 2021 mit 5,3 % den höchsten Wert seit fast 30 Jahren. Die Nachfrage dagegen hat sich nach dem Corona-Schock normalisiert: Die Exporte in Deutschland stiegen 2021 im Vorjahresvergleich um 14,0 % und lagen damit 8,9 % über dem Niveau von 2019. Der Auftragseingang im verarbeitenden Gewerbe 2021 erhöhte sich im Vergleich zum Vorkrisenjahr um 9,3 %. Während im Sommer die Wirtschaftsleistung - getragen vom starken Wachstum im Dienstleistungsbereich - in Summe noch zulegen konnte, gab das BIP im vierten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal um 0,7 % nach. Die vierte Corona-Welle mit entsprechenden Schutzmaßnahmen senkte insbesondere den privaten Konsum und bremste die Erholung weiter aus.

Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economlc Outlook (Stand: Jan. 2022, für 2019 Okt. 2021)
Die Bauindustrie startete verhalten ins Jahr 2021, Vorzieheffekte aufgrund der Mehrwertsteueranpassung und eine schlechte Witterung dämpften das Geschäft. Danach stabilisierte sich jedoch die Bautätigkeit schnell und setzte ihren allgemeinen Wachstumstrend fort. Im November 2021 stieg der Umsatz im Bauhauptgewerbe um 6,2 % im Vorjahresvergleich, in den ersten elf Monaten um 1,6 %. Die Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude legten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von Januar bis November 2021 um 4,5 % zu und erreichten damit den höchsten Stand seit 2006. Allerdings stellten fehlende Vorprodukte und steigende Materialpreise auch die Baubranche vor Herausforderungen. So stiegen die Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie nie in den letzten 70 Jahren: Konstruktionsvollholz verteuerte sich etwa um 77,3 % im Vorjahresvergleich, Betonstahl um 53,2 %. Auch die gestiegenen Energiepreise trieben die Preise. Gerade bei langlaufenden Verträgen konnten diese massiven Preissteigerungen nur eingeschränkt weitergegeben werden und belasteten die Ergebnismarge. Zuletzt gab auch der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe - auf hohem Niveau - leicht nach: Im November 2021 gingen 7,1 % weniger Bestellungen ein als im Vormonat, der Auftragseingang Januar bis November 2021 lag jedoch 1,3 % über Vorjahreszeitraum. Insbesondere private Hausbauer scheinen auf die deutlichen Preissteigerungen abwartend zu reagieren. Im Wirtschaftsbau ist weiter ein hohes Orderplus zu verzeichnen. In Summe - und trotz eines steigenden Fachkräftemangels und wachsenden Genehmigungsüberhangs - kam das Bauhauptgewerbe gut durch die Corona-Pandemie.
Die Erwartungen zu Jahresbeginn 2021, den Corona-Einbruch aufzuholen, haben sich im Automobilmarkt nicht erfüllt. Zwar stieg die Nachfrage nach Fahrzeugen im Jahresverlauf an, diese Nachfrage konnte jedoch nicht abgearbeitet werden. Insbesondere in der Fahrzeugindustrie waren die negativen Auswirkungen des zunehmenden Materialmangels massiv spürbar: Aufgrund fehlender Halbleiter kam es zu Produktionsstillständen. Steigende Preise für Energie und Logistik dämpften die weitere Entwicklung zusätzlich. So sank die Produktion der Automobilhersteller in Deutschland 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 12 % und lag damit auf dem niedrigsten Niveau seit 1975. Dies spiegelt sich auch bei den Ausfuhren wider: 2021 wurden 10 % weniger Fahrzeuge exportiert als 2020. Die Bestellungen aus dem Ausland stiegen im Vergleich zum Coronajahr noch um 2 %, das Ordervolumen ausländischer Kunden ging im Dezember 2021 gegenüber Vorjahresmonat allerdings um 20 % zurück. Die Inlandsorders bei den deutschen OEMs legten - mit einem starken Wachstum zum Jahresende - 2021 hingegen um 6% zu.
Insgesamt sanken 2021 die Neuzulassungen: in Deutschland wurden 10 % weniger Pkw zugelassen - alleine im Dezember 2021 betrug der Rückgang im Vorjahresvergleich 27 %. Der Anteil an Elektrozulassungen steigt dabei weiter an: Jeder vierte 2021 auf deutschen Straßen neu zugelassene Pkw hat einen Elektroantrieb. Auch der europäische Gesamtmarkt hat einen Rückgang bei den Neuzulassungen von 2 % zu verzeichnen. In den USA stiegen die Light-Vehicle-Verkäufe 2021 zwar um 3 %, lagen aber weiter deutlich unter dem Niveau von 2019. Der chinesische Markt hingegen konnte im Jahresvergleich um 7 % wachsen und übertraf damit das Vor-Corona-Jahr 2019.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau konnte sich 2021 in weiten Teilen vom massiven Corona-Einbruch des Vorjahres erholen. In den letzten Monaten des Jahres legten die Maschinen- und Anlagenbauer noch einmal einen starken Endspurt hin. So meldete der VDMA 2021 einen Auftragszuwachs von real 32 % im Vorjahresvergleich und damit 7 % über dem konjunkturell guten Jahr 2018. Insbesondere die Auslandsbestellungen - vor allem auch aus den Nicht-Euro-Ländern - legten zu. Von Oktober bis Dezember 2021 wiesen die Fachzweige Werkzeugmaschinen, Robotik und Automation, Antriebstechnik, Baumaschinen und Baustoffanlagen sowie Allgemeine Lufttechnik einen Orderzugang von über 20 % auf. Materialknappheit, Fachkräftemangel und Probleme bei Logistik und Transport forderten im abgeschlossenen Jahr aber auch die Maschinenbauer heraus: Engpässe behinderten Produktion und damit Umsatz. Für 2021 wird ein Zuwachs der Produktion und des Umsatzes um jeweils 7 % erwartet. Die Maschinenausfuhren aus Deutschland stiegen in den ersten elf Monaten 2021 real um 7,8 %. Im Zeitraum September bis November 2021 verzeichneten insbesondere die Ausfuhren in die USA (+22,0 %), UK (+21,4 %) und nach Indien (+25,3 %) hohe Wachstumsraten, wohingegen die Exporte nach China nachgaben (-2,9 %).
Die Corona-Pandemie beeinträchtigte auch 2021 die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Medizintechnikbranche. Zwar rechneten die in der Herbstumfrage des BVMed befragten Unternehmen mehrheitlich mit einem besseren Umsatzergebnis als im Vorjahr, 11 % der befragten Unternehmen gingen allerdings - bereits vor der vierten Welle - von einem Umsatzrückgang im zweistelligen Bereich aus. In Summe konnten die Werte vor Corona noch nicht wieder erreicht werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die 93 % der MedTech-Unternehmen ausmachen, sowie Teilbereiche der MedTech-Branche sind weiter von verschobenen Operationen und zurückgehenden Arztbesuchen betroffen. So entwickelten sich OP-Sets, Verbandmittel oder auch der Implantatbereich 2021 noch leicht unterdurchschnittlich. Bei der Herbstumfrage des BVMed nennen 62 % der Unternehmen verschobene elektive Eingriffe als größte Umsatzhürde, 59 % sehen in den rückläufigen Krankenhausfallzahlen und 55 % in den eingeschränkten Kontakten zu Patienten und Kunden ein Hemmnis. Auch die Ergebnisse sind weiter belastet: 42 % der befragten Unternehmen gehen für das Jahr 2021 von einem Rückgang der Gewinne aus. Vor allem die gestiegenen Rohstoffpreise und höhere Transport- und Logistikkosten drücken auf die Erträge. Eine Bremse für die Umsatzentwicklung bleibt die seit Mai 2021 geltende EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) mit ihrer Pflicht zu umfassenden klinischen Daten und langen Konformitätsbewertungszeiten.
Der Aufholprozess der Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie wurde im Jahr 2021 durch die schwierigen Rahmenbedingungen unterbrochen. Während im dritten Quartal die gravierenden Lieferengpässe die Produktion bei hohem Auftragsniveau hemmten, konnte sich die Produktion im vierten Quartal zwar stabilisieren - die Auftragseingänge sowohl aus dem Aus- als auch Inland gingen jedoch zugleich zurück. Im Oktober / November 2021 sank der Bestelleingang gegenüber dem dritten Quartal um 6,9 %. In Summe konnte 2021 das Niveau vor Corona und der vorhergehenden Rezession noch nicht wieder erreicht werden. Die Gesamtlage bleibt unsicher. Laut Umfrage des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall waren 96 % der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie im Herbst 2021 von Versorgungs- und Lieferkettenproblemen - sowohl bei Rohstoffen und Materialien als auch Vorleistungen von Zulieferern - betroffen. Nicht ohne Konsequenz für die Preise: Fast 90 % der Betriebe klagten über Preissteigerungen beim Einkauf um durchschnittlich 36 %. Die Ertragslage der M+E-Industrie, die bereits durch den Strukturwandel in der Branche belastet ist, steht durch die gestiegenen Energie- und Materialpreise weiter unter Druck.
Im Geschäftsjahr 2021 hat die INDUS-Gruppe einen Umsatz von 1,74 Mrd. EUR erzielt. Der Umsatz stieg um 11,7 % und lag damit inklusive der Akquisitionen leicht oberhalb des ursprünglichen Prognosebandes von 1,55 - 1,70 Mrd. EUR. Der Umsatzanstieg betraf alle fünf Segmente der INDUS-Gruppe; der Umsatz im Bereich Maschinen- und Anlagenbau konnte dabei mit 18,6 % den höchsten Zuwachs verzeichnen. Die positive Umsatzentwicklung ist besonders hervorzuheben in Hinblick auf die zum Teil schwierigen Rahmenbedingungen wie den weltweiten Lieferengpässen, der weiter schwelenden Corona-Pandemie und den Abrufausfällen bei den OEMs im Bereich Fahrzeugtechnik. Auch der abgegebene Umsatz aus dem Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT konnte kompensiert werden.
Das operative Ergebnis (EBIT) betrug 115,4 Mio. EUR und lag damit über der ursprünglichen Prognose von 95 bis 110 EUR und deutlich über dem Corona-beeinträchtigten Vorjahreswert von 25,1 Mio. EUR. Dabei sind die Ergebnisbeiträge in den Segmenten Bau / Infrastruktur (70,5 Mio. EUR), Maschinen- und Anlagenbau (56,9 Mio. EUR) sowie Metalltechnik (42,3 Mio. EUR) deutlich besser als erwartet ausgefallen. Im Segment Medizin- und Gesundheitstechnik wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) von 12,1 Mio. EUR erzielt; dies liegt im Bereich unserer Erwartungen. Das Ergebnis im Segment Fahrzeugtechnik konnte von - 87,8 Mio. EUR auf - 57,3 Mio. verbessert werden. Die Fahrzeugtechnik bleibt herausfordernd. Der Automobilsektor ist derzeit durch Lieferengpässe und Materialknappheit - insbesondere den weltweiten Chipmangel - stark unter Druck.
Die EBIT-Marge der INDUS-Gruppe beträgt 6,6 %. Damit liegt sie leicht über unserer prognostizierten Bandbreite von 5,5 bis 6,5 % und oberhalb des Vorjahreswertes von 1,6 %, aber noch deutlich unter dem Zielwert von "10 % + X". Der operative Cashflow war mit 136,4 Mio. EUR - aufgrund des erwarteten Working-Capital-Aufbaus - um 38,0 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr (174,4 Mio. EUR). Das Working Capital betrug zum 31. Dezember 2021 457,5 Mio. EUR und war damit um 47,0 Mio. EUR höher als zum Stichtag des Vorjahres. Der Aufbau ist auf die gestiegene Geschäftstätigkeit und die gestiegenen Materialpreise zurückzuführen. Zudem sicherten sich die Gesellschaften teilweise mit einem höheren Vorratsbestand gegen Preissteigerungen und Rohstoffverknappungen ab.
2021 konnte INDUS sich mit zwei Beteiligungen auf erster Ebene verstärken. Zu Beginn des Jahres erfolgten das Closing für den Erwerb von JST. Die JST Systemtechnik GmbH & Co. KG ist ein mittelständischer Anbieter von integrierten Kontrollraumlösungen und wird seit Januar 2021 in den Konsolidierungskreis einbezogen. Im März wurde die WIRUS Fenster GmbH & Co. KG erworben. WIRUS stellt Fenster aus Kunststoff und Aluminium, Schiebe-, Haus- und Nebeneingangstüren her. Die Gesellschaft ist in hohem Maße digitalisiert und wächst stark. Auf Enkeltochterebene konnte die HORNGROUP Holding die FLACO Geräte GmbH erwerben und die Kontrollmehrheit an der TECALEMIT Inc. erlangen. Darüber hinaus wurde Ende 2021 ein Vertrag zur Übernahme der Anteile an der Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH (HEIBER + SCHRÖDER) unterzeichnet. HEIBER + SCHRÖDER ist ein mittelständiger Anbieter von Spezialmaschinen für die Kartonagenindustrie. Der wirtschaftliche Übergang und die Erstkonsolidierung von HEIBER + SCHRÖDER werden im zweiten Quartal 2022 erfolgen. Die Mittel aus der im März 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von rund 85 Mio. EUR haben diese Akquisitionen ermöglicht.
Ende Dezember 2021 hat INDUS die WIESAUPLAST-Gruppe an einen strategischen Investor veräußert. Damit konnte ein Serienzulieferer aus dem Segment Fahrzeugtechnik erfolgreich an einen Erwerber mit einer besseren Weiterentwicklungsperspektive für das Unternehmen übergeben werden.
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen 75,6 Mio. EUR (Vorjahr: 52,5 Mio. EUR). Nach den bewusst gekürzten Investitionen im Vorjahr ist dies nun ein deutliches Signal, dass die INDUS-Gruppe weiter stark investiert.
Die wirtschaftliche Aufstellung der Gruppe hat sich 2021 im Verhältnis zu dem Corona-Jahr 2020 deutlich verbessert; hierzu hat auch die im März 2021 durchgeführte Kapitalerhöhung beigetragen. Die Eigenkapitalquote im Konzern liegt mit 42,4 % (Vorjahr: 39,1 %) deutlich über dem Vorjahreswert und über der Zielquote von 40 %. Der im Vorjahr bewusst als Vorsichtsmaßnahmen aufgebaute Liquiditätsbestand konnte wieder deutlich reduziert werden und lag zum Stichtag bei 136,3 Mio. EUR. Die Entschuldungsdauer (Nettoverschuldung/EBITDA) betrug 2,3 Jahre (Vorjahr: 3,3 Jahre), hat sich damit deutlich verbessert und liegt wieder im vorgegebenen Zielbereich von 2 bis 2,5 Jahren. Das Gearing - das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital - betrug 64 % und war damit um mehr als zehn Prozentpunkte besser als im Vorjahr (77 %).
Insgesamt hat sich die INDUS-Gruppe sehr schnell von der Corona-Krise erholt und schnitt 2021 in vielen Bereichen sogar besser als erwartet ab. Unsere Strategie PARKOUR hat auch in der schwierigen Zeit die Gesellschaften mit einer Toolbox zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen ausgestattet. Der ZWISCHENSPURT aus 2020 konnte mit der Stilllegung von BACHER abgeschlossen werden und es zeigt sich, dass die Maßnahmen die Ertragskraft der Gruppe gestärkt haben.
PARKOUR stellt die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zunehmend stärker in den Fokus. Wir verwenden die Treibhausemissionen (THG-E Scope 1 + 2) nun als Steuerungsgröße auf Konzernebene. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Treibhausgasemissionen (Scope 1 + 2) 93,91 t Co2/Mio. EUR BWS. Damit konnten die Treibhausgasemissionen um gute 7,8 % (8 t Co2/Mio. EUR BWS) gesenkt werden.
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| KONZERN | IST 2020 | PLAN 2021 | IST 2021 | ERREICHUNGSGRAD |
|---|---|---|---|---|
| Steuerungsgrößen | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zukäufe | 1 Wachstumsakquisition die in 2020 unterzeichnet wurde und wirtschaftlich ab 2021 wirksam ist. | 2 Wachstumsakquisitionen | 2 Wachstumsakquisitionen, 2 Erwerbe von Enkeltochterunternehmen | besser als erwartet |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 1,56 Mrd. EUR | 1,55 bis 1,70 Mrd | 1,74 Mrd. EUR (1,68 Mrd. ohne Wachstumsakquisitionen) | erreicht (oberes Ende der Erwartungen) |
| EBIT | 25,1 Mio. EUR | 95 bis 110 Mio. EUR | 115,4 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT-Marge | 1,6 % | 5,5 bis 6,5 % | 6,6% | besser als erwartet |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 52,5 Mio. EUR | 85 bis 90 Mio. EUR | 75,6 Mio. EUR | nicht erreicht |
| Treibhausgasemissionen (THG -E Scope 1+2) * | 102,07 t Co2 / Mio. EUR BWS | 95,80 t Co2 / Mio. EUR BWS | 93,91 t Co2 / Mio. EUR BWS | besser als erwartet |
| ergänzende Steuerungsgrößen | ||||
| Eigenkapitalquote | 39,1 % | < 40 % | 42,4% | besser als erwartet |
| Nettoverschuldung/EBITDA | 3,3 Jahre | < 3 Jahre | 2,3 Jahre | besser als erwartet |
| Working Capital | 410,5 Mio. EUR | über Vorjahr | 457,5 Mio. EUR | Prognose eingetreten |
| SEGMENTE | ||||
| Bau/Infrastruktur | ||||
| Umsatz | 384,0 Mio. EUR | leicht sinkender Umsatz | 451,6 Mio. EUR (inkl. 45,8 Mio. EUR wegen Akquisition WIRUS) | besser als erwartet |
| EBIT | 64,5 Mio. EUR | sinkendes Ergebnis | 70,5 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT-Marge | 16,8 % | 13 bis 15 % | 15,6% | besser als erwartet |
| Fahrzeugtechnik | ||||
| Umsatz | 269,2 Mio. EUR | stark steigender Umsatz | 281,9 Mio. EUR | erreicht |
| EBIT | -87,8 Mio. EUR (inkl. 33,8 Mio. EUR Wertminderungen) | stark steigendes Ergebnis | -57,3 Mio. EUR (inkl. 8,2 Mio. EUR Wertminderungen) | Prognose eingetreten |
| EBIT-Marge | -32,6 % (ohne Wertminderungen -20,1 %) | negativ | -20,3% (ohne Wertminderungen -17,4 %) | Prognose eingetreten |
| Maschinen- und Anlagenbau | ||||
| Umsatz | 370,0 Mio. EUR | stark steigender Umsatz | 438,9 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT | 31,4 Mio. EUR (inkl. 2,3 Mio. Wertminderungen) | steigendes Ergebnis | 56,9 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT-Marge | 8,5 % (ohne Wertminderungen 9,1 %) | 7 bis 9 % | 13,0% | besser als erwartet |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | ||||
| Umsatz | 142,1 Mio. EUR | steigender Umsatz | 148,7 Mio. EUR | erreicht |
| EBIT | 10,2 Mio. EUR | stark steigendes Ergebnis | 12,1 Mio. EUR | erreicht |
| EBIT-Marge | 7,2 % | 7 bis 9 % | 8,1% | erreicht |
| Metalltechnik | ||||
| Umsatz | 393,6 Mio. EUR | sinkender Umsatz | 420,4 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT | 14,4 Mio. EUR (inkl. 4,5 Mio. EUR Wertminderungen) | stark steigendes Ergebnis | 42,3 Mio. EUR | besser als erwartet |
| EBIT-Marge | 3,7 % (ohne Wertminderungen 4,8 %) | 7 bis 9 % | 10,1% | besser als erwartet |
* Nettoemissionsintensität
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 1.741,5 | 1.558,6 | 1.742,8 | 182,9 | 11,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 28,4 | 22,1 | 34,4 | 6,3 | 28,5 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 6,0 | 6,4 | 7,6 | -0,4 | -6,3 |
| Bestandsveränderung | 23,7 | -27,6 | -22,9 | 51,3 | >100 |
| Gesamtleistung | 1.799,6 | 1.559,5 | 1.761,9 | 240,1 | 15,4 |
| Materialaufwand | -817,6 | -690,1 | -782,4 | -127,5 | -18,5 |
| Personalaufwand | -529,1 | -501,0 | -527,5 | -28,1 | -5,6 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | -232,5 | -210,7 | -226,3 | -21,8 | -10,3 |
| EBITDA | 220,4 | 157,7 | 225,7 | 62,7 | 39,8 |
| Abschreibungen | -105,0 | -132,6 | -107,8 | 27,6 | 20,8 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 115,4 | 25,1 | 117,9 | 90,3 | >100 |
| Finanzergebnis | -16,3 | -15,5 | -18,9 | -0,8 | -5,2 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 99,1 | 9,6 | 99,0 | 89,5 | >100 |
| Steuern | -51,5 | -36,5 | -38,9 | -15,0 | -41,1 |
| Ergebnis nach Steuern | 47,6 | -26,9 | 60,1 | 74,5 | >100 |
| davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 0,8 | 0,1 | 0,6 | 0,7 | >100 |
| davon Anteile der INDUS-Aktionäre | 46,8 | -27,0 | 59,5 | 73,8 | >100 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | 1,78 | -1,10 | 2,43 | 2,88 | >100 |
Der Umsatz der INDUS-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2021 um 11,7 % (+182,9 Mio. EUR) auf 1.741,5 Mio. EUR. Das organische Wachstum betrug 7,6 %. Das anorganische Wachstum aus den Neuerwerben JST, WIRUS und FLACO beläuft sich auf 4,1 %. Der Erwerb der Kontrollmehrheit an der nordamerikanischen Enkelgesellschaft TECALEMIT Inc. und die Veräußerung von WIESAUPLAST erfolgten zum 31. Dezember 2021 und haben damit keine Auswirkungen auf die anorganischen Umsatzerlöse. Durch das 2020 umgesetzte Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT hat die INDUS-Gruppe im Geschäftsjahr 29,5 Mio. EUR Umsatz (1,9 %) abgegeben.
Zum Umsatzzuwachs konnten alle Segmente beitragen. Die höchsten Anstiege erwirtschafteten die Segmente Maschinen- und Anlagenbau (+18,6 %) sowie Bau / Infrastruktur (+17,6 %). Im Segment Fahrzeugtechnik hat das Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT im Berichtsjahr zu einer Umsatzreduktion um 8,9 Mio. EUR (-3,3 %) geführt. Insgesamt konnte dennoch ein Umsatzwachstum in der Fahrzeugtechnik von 4,7 % erzielt werden. Das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik war während des ersten Lockdowns 2020 erheblich von der Corona-Pandemie betroffen. Die Umsatzsteigerung in Höhe von 4,7 % ist daher zum Teil auf den negativen Corona-Effekt des Vorjahres zurückzuführen. Das Segment Metalltechnik erzielte ein Umsatzwachstum von 6,8 % - korrigiert um die Umsatzeffekte aus ZWISCHENSPURT betrug der Umsatzanstieg 12,1%.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 28,4 Mio. EUR nach 22,1 Mio. EUR im Vorjahresvergleichszeitraum. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen gestiegene Erträge aus der Währungsumrechnung. Die Bestandsveränderung ist von - 27,6 Mio. EUR auf +23,7 Mio. EUR deutlich angestiegen.
Die Gesamtleistung lag mit 1.799,6 Mio. EUR um 240,1 Mio. EUR (15,4 %) über dem Vorjahresvergleichswert in Höhe von 1.559,5 Mio. EUR.
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 18,5 % auf 817,6 Mio. EUR (Vorjahr: 690,1 Mio. EUR). Ursache für den im Vergleich zum Umsatzwachstum überproportionalen Anstieg sind die höheren Materialpreise in allen Bereichen. Damit stieg auch die Materialaufwandsquote von 44,3 % auf 46,9 %.
Der Personalaufwand stieg von 501,0 Mio. EUR auf 529,1 Mio. EUR an. Dies entspricht einer Erhöhung um 5,6 %, der auf die belebte Geschäftstätigkeit und die neuen Beteiligungen zurückzuführen ist. Im Personalaufwand sind die Zuschüsse für Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld aus der staatlichen COVID19-Unterstützungsmaßnahme in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) erfolgswirksam verrechnet worden. Weiterhin sind im Vorjahr Erträge aus der Abgeltung schweizerischer Pensionspläne in Höhe von 4,5 Mio. EUR im Personalaufwand verrechnet worden. Da der Aufwand gegenüber dem Umsatz unterproportional anstieg, betrug die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 30,4 % 1,7 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr (32,1 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 10,3 % auf 232,5 Mio. EUR. Insbesondere die Frachtkosten sind deutlich angestiegen. Deutlich reduziert haben sich vor allem die Währungsverluste (-1,5 Mio. EUR). Es ergibt sich ein operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von 220,4 Mio. EUR nach 157,7 Mio. EUR im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg um 62,7 Mio EUR (39,8 %).
Die Abschreibungen lagen mit 105,0 Mio. EUR um 27,6 Mio. EUR (-20,8 %) unter Vorjahr. Darin enthalten sind die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 96,8 Mio. EUR (Vorjahr: 92,1 Mio. EUR) und Wertminderungen in Höhe von 8,2 Mio. EUR (Vorjahr: 40,6 Mio. EUR). Die Wertminderungen betreffen Geschäfts- und Firmenwerte und Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte. Diese entfallen auf das Segment Fahrzeugtechnik (Vorjahr: Fahrzeugtechnik in Höhe von 33,8 Mio. EUR, Maschinen- und Anlagenbau in Höhe von 2,3 Mio. EUR und Metalltechnik in Höhe von 4,5 Mio. EUR).
Für 2021 ergibt sich ein operatives Ergebnis bzw. EBIT von 115,4 Mio. EUR. Das EBIT liegt damit um 90,3 Mio. EUR über Vorjahr (25,1 Mio. EUR). Die EBIT-Marge betrug 6,6 % im Vergleich zu 1,6 % im Vorjahr. Ohne Berücksichtigung der Wertminderungen erzielte die INDUS-Gruppe ein operatives Ergebnis von 123,6 Mio. EUR (Vorjahr: 65,7 Mio. EUR). Die EBIT-Marge vor Wertminderungen betrug 7,1 % nach 4,2 % im Vorjahr. Das Finanzergebnis reduzierte sich um 0,8 Mio. EUR von -15,5 Mio. EUR auf -16,3 Mio. EUR. Das Finanzergebnis enthält das Zinsergebnis, das Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen und das übrige Finanzergebnis. Das Zinsergebnis hat sich von -16,2 Mio. EUR auf -14,5 Mio. EUR verbessert. Innerhalb des übrigen Finanzergebnisses werden insbesondere die Bewertungen der Minderheitsanteile ausgewiesen. Ursache für den gestiegenen Ertrag ist eine niedrigere Bewertung der Call-/Put-Optionen zum späteren Erwerb der Minderheitsanteile; Die Call-/Put-Optionen werden zum Zeitwert bewertet.
Das Ergebnis vor Steuern bzw. EBT stieg um 89,5 Mio. EUR auf 99,1 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR). Der Steueraufwand erhöhte sich um 15,0 Mio. EUR auf 51,1 Mio. EUR. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Ergebnis vor Steuern. Die Steuerquote beträgt 52,0 %. Die hohe Steuerquote resultiert aus der fehlenden Verlustverrechnung innerhalb der Gruppe. INDUS bildet aufgrund ihres Geschäftsmodells keine steuerlichen Organschaften.
Das Ergebnis nach Steuern betrug 47,6 Mio. EUR (Vorjahr: -26,9 Mio. EUR). Dies entspricht einem Anstieg 74,5 Mio. EUR gegenüber Vorjahr. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter beliefen sich auf 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern der INDUS-Aktionäre beträgt 46,8 Mio. EUR. Hieraus errechnet sich ein Ergebnis je Aktie von 1,78 EUR im Vergleich zu -1,10 EUR im Vorjahr.
Die Umsatz- und Ergebnisanteile der einzelnen Segmente haben sich in ihren Relationen weiter verändert. Gewachsen ist der Umsatzbeitrag der Segmente Bau / Infrastruktur mit 25,9 % (Vorjahr: 24,6 %) sowie Maschinen- und Anlagenbau mit 25,2 % (Vorjahr: 23,7 %). Die neu erwobenen Beteiligungen WIRUS im Segment Bau/Infrastruktur (+45,8 Mio. EUR und JST im Segment Metalltechnik (+11,9 Mio. EUR) haben zum Umsatzwachstum dieser Segmente deutlich beigetragen. Damit ist das Segment Bau / Infrastruktur 2021 das umsatzstärkste Segment in der INDUS-Gruppe und löst das Segment Metalltechnik als umsatzstärkstes Segment ab. Der Umsatz des Segments Metalltechnik ist von 25,3% auf 24,1% zurückgegangen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass aus dem Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT eine Umsatzreduzierung von 20,6 Mio. EUR resultiert. Auch das Segment Fahrzeugtechnik musste aufgrund des Maßnahmenpaketes aus 2020 Umsatz abgeben (-8,9 Mio. EUR). Der Umsatzanteil der Fahrzeugtechnik beträgt nun 16,2% (Vorjahr: 17,3 %). Das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik bleibt mit einem Umsatzanteil von 8,6 % (Vorjahr: 9,1 %) das kleinste Segment der Gruppe.

Mit großen Unterschieden zwischen den Segmenten stellt sich die Verteilung des operativen Ergebnisses (EBIT) dar. Das Segment Bau / Infrastruktur erwirtschaftete einen Ergebnisanteil von 56,6 % (Vorjahr: 197,3 %). Der Ergebnisbeitrag des Segments Maschinen- und Anlagenbau lag bei 45,7 % (Vorjahr 96,0 %). Das Segmentergebnis Metalltechnik beträgt mit 34,0 % (44,0 %) rund ein Drittel der Gruppe. Das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik konnte entsprechend seiner Umsatzgröße einen Ergebnisbeitrag von 9,7 % (Vorjahr: 31,2 %) realisieren. Die weiterhin schwierige Situation im Segment Fahrzeugtechnik führte zu einem Ergebnisbeitrag von -46,0 % nach - 268,5 % im Vorjahr.

Der Umsatz der INDUS-Gruppe verteilt sich nahezu gleichmäßig auf das In- und Ausland. Relativ betrachtet erhöhte sich der Inlandsanteil gegenüber Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte auf 52,3 % (Vorjahr: 51,4 %). Insgesamt stieg der Umsatz im Ausland gegenüber Vorjahr um 9,8 % auf 831,2 Mio. EUR. Der Inlandsumsatz nahm um 13,5 % auf 910,4 Mio. EUR zu.

Die zwölf (Vorjahr: elf) Beteiligungsunternehmen des Segments Bau / Infrastruktur sind in verschiedenen Bereichen der Bauwirtschaft aktiv. Das Leistungsspektrum reicht von Bewehrungstechnik für Stahlbeton über Baustoffe, Klima- und Wärmetechnik sowie Ausbau von Infrastrukturnetzen - insbesondere Glasfasernetze - bis hin zu Zubehör für den privaten Wohnungsbau. Klassische Bauunternehmen des Hoch- oder Tiefbaus befinden sich nicht im INDUS-Portfolio.
Neu im Segment Bau / Infrastruktur ist seit Mai 2021 (Erstkonsolidierung) die WIRUS Fenster GmbH & Co. KG, Rietberg-Mastholte (Kreis Gütersloh). Das Produktangebot von WIRUS umfasst Fenster aus Kunststoff und Aluminium, Schiebe-, Haus- und Nebeneingangstüren sowie Sicht- und Sonnenschutzsysteme. WIRUS verfügt über einen überdurchschnittlich hohen Digitalisierungsgrad in Vertrieb, Produktion und Logistik und wächst deutlich schneller als der Gesamtmarkt.
Das Segment ist überdurchschnittlich profitabel und zukunftsstark aufgestellt. Strategisch zielt INDUS deshalb auf die Stärkung des Segments über den weiteren Zukauf von Unternehmen.
Im Segment Bau / Infrastruktur konnten trotz Lieferengpässen und Fachkräftemangel sowohl Umsatz als auch Ergebnis verbessert werden. Der Zielkorridor für die EBIT-Marge von 13 bis 15 % wurde mit einer Marge von 15,6 % erneut übertroffen.
Der Umsatz der Segmentunternehmen lag mit 451,6 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 384,0 Mio. EUR. Damit ist der Segmentumsatz um 67,6 Mio. EUR bzw. 17,6 % sehr stark gegenüber Vorjahr angestiegen. Das anorganische Umsatzwachstum betrug dabei 11,9 % und resultiert aus dem Erwerb von WIRUS. Das organische Umsatzwachstum liegt bei 5,7 % und ist damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Zu dem organischen Wachstum konnte die Mehrzahl der Beteiligungen des Segments beitragen. Die höchsten Umsatzzuwächse erzielten Beteiligungen aus den Bereichen der Dichtungsstoffe bzw. Dichtungssysteme.
Das operative Ergebnis (EBIT) betrug 70,5 Mio. EUR und lag damit um 6,0 Mio. EUR bzw. 9,3 % über Vorjahr (64,5 Mio. EUR). Die EBIT-Marge erreichte mit 15,6 % abermals einen sehr guten Wert oberhalb des Zielkorridors von 13 bis 15 %. Erwartungsgemäß konnte die EBIT-Marge des Vorjahres (16,8 %) aufgrund der deutlich höheren Materialpreise nicht erreicht werden. Die Materialpreissteigerungen konnten nur teilweise durch Preiserhöhungen der Endprodukte kompensiert werden.
Insgesamt hat sich das Segment 2021 etwas positiver als erwartet entwickelt. Ursächlich ist hier neben der Neuakquisition von WIRUS (EBIT-Beitrag für das Segment Bau/Infrastruktur: 3,0 Mio. EUR) auch die Entwicklung der Bestandsunternehmen des Segments. Diese konnten zum Teil beachtliche EBIT-Anstiege verzeichnen. Die Auftragseingänge sind weiterhin sehr gut. Bislang ist es bei den Segmentunternehmen unter anderem wegen gezielter Bevorratung von Rohstoffen nicht zu bedeutenden Materialengpässen gekommen.
Die Investitionen des Berichtsjahres betrafen den Erwerb von WIRUS und Sachinvestitionen und betrugen 48,6 Mio. EUR. Die Sachinvestitionen in Höhe von 15,9 Mio. EUR lagen um 2,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 18,1 Mio. EUR).
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 451,6 | 384,0 | 388,9 | 67,6 | 17,6 |
| EBITDA | 89,6 | 79,9 | 77,0 | 9,7 | 12,1 |
| Abschreibungen | -19,1 | -15,4 | -14,0 | -3,7 | -24,0 |
| EBIT | 70,5 | 64,5 | 63,0 | 6,0 | 9,3 |
| EBIT-Marge in % | 15,6 | 16,8 | 16,2 | 1,2 PP | - |
| Investitionen | 48,6 | 18,1 | 18,8 | 30,5 | >100 |
| Mitarbeitende | 2.173 | 1.898 | 1.874 | 275 | 14,5 |
Das Segment Fahrzeugtechnik umfasst zum Stichtag sieben Einheiten (Vorjahr: acht). Die Unternehmen bilden mit ihren Lösungen die gesamte Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie ab: Das Leistungsspektrum erstreckt sich vom Design, dem Modell- und Prototypenbau über das Angebot von Test- und Messlösungen bis hin zur Serienfertigung von Bauteilen für große Fahrzeughersteller von Automobilen, Nutzfahrzeugen und Landmaschinen.
Die Segmentunternehmen bewegen sich in einem wettbewerbsintensiven Umfeld, welches durch den Technologiewandel der Automobilhersteller hin zur Elektromobilität und dem damit einhergehenden Strukturwandel geprägt ist.
Im Vorjahr hat INDUS im Rahmen des Maßnahmenpakets ZWISCHENSPURT die Beteiligung KIEBACK und die Enkeltochter FICHTHORN veräußert. Im Berichtsjahr konnte INDUS die WIESAUPLAST GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften an einen strategischen Investor verkaufen. Für die verbleibenden Serienzulieferer im Segment prüft INDUS weiterhin, inwieweit sich unter einem anderen Eigentümer bessere Entwicklungsperspektiven für Unternehmen und Mitarbeitende bieten.
Der Umsatz im Segment Fahrzeugtechnik stieg im Berichtszeitraum um 12,7 Mio. EUR bzw. 4,7 % auf 281,9 Mio. EUR. Der Anstieg ist insbesondere auf den Absatzeinbruch im Vorjahr während des Corona-Lockdowns zurückzuführen. Weiterhin wirkten sich neue Serienanläufe positiv auf den Umsatz aus. Erfreulicherweise konnten damit in Summe einige negative Umsatzeffekte überkompensiert werden: Hier ist insbesondere der Chipmangel zu erwähnen, aufgrund dessen die OEMs die Abrufe deutlich zurücknahmen, und der Entkonsolidierungseffekt von KIEBACK und FICHTHORN. Beide Unternehmen wurden 2020 im Rahmen des Maßnahmenpaketes ZWISCHENSPURT veräußert. Durch die veräußerten Unternehmen ergibt sich eine Reduktion des Segmentumsatzes im Vorjahresvergleich um 3,4 %. Damit liegt das Segmentwachstum bei den verbleibenden Segmentunternehmen bei 8,1 %.
Das operative Ergebnis vor Wertminderung betrug -49,1 Mio. EUR und lag damit um 4,9 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresvergleichswertes (-54,0 Mio. EUR). Auch die EBIT-Marge vor Wertminderungen konnte um 2,7 Prozentpunkte von - 20,1 % auf -17,4 % verbessert werden. Ursächlich für die Verbesserungen sind neben dem Corona-Effekt im vergangenen Jahr der Verkauf von KIEBACK und FICHTHORN in der zweiten Jahreshälfte 2020.
Im Rahmen des planmäßigen Wertminderungstestes und im Zusammenhang mit dem Verkauf von WIESAUPLAST wurden Wertminderungen in Höhe von 8,2 Mio. EUR auf Geschäfts- und Firmenwerte sowie Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. Im Vorjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 33,8 Mio. EUR erfasst.
Das operative Ergebnis (EBIT) betrug - 57,3 Mio. EUR und war damit um 30,5 Mio. EUR besser als im Vorjahr (- 87,8 Mio. EUR). Die EBIT-Marge liegt bei -20,3 % nach - 32,6 % im Vorjahr.
Zwei Beteiligungen aus dem Bereich der Serienzulieferer befinden sich weiter im Restrukturierungsprozess und tragen erneut hohe negative Ergebnisbeiträge bei. Der Aufbau der neuen Low-Cost-Standorte ist weit fortgeschritten und der Serienanlauf eines wichtigen Neuprojektes bei einer Beteiligung hat begonnen. Bei beiden Beteiligungen wird sich die Auslastung ab 2022 deutlich verbessern; das Jahr 2021 ist daher für beide Unternehmen ein Aufbau- und Übergangsjahr. Auch 2022 wird die Ertragslage dieser beiden Gesellschaften noch nicht positiv sein.
Der gesamte Automobilsektor leidet derzeit unter dem weltweiten Chipmangel und der allgemeinen Materialknappheit. Dadurch war im Geschäftsjahr auch die Auslieferung von Messtechnikprodukten bei einem Segmentunternehmen deutlich gestört. Wie lange diese angespannte Lage auf den Beschaffungsmärkten anhalten wird, ist aktuell nicht absehbar. Das bedeutet für die INDUS-Beteiligungen des Segments Fahrzeugtechnik hohe Unsicherheit durch gestiegene Materialpreise und gedämpften Absatz. Die Weitergabe der gestiegenen Preise an die OEMs ist nur teilweise und mit zeitlichem Verzug möglich.
Die Investitionen betrugen 27,7 Mio. EUR (Vorjahr: 18,0 Mio. EUR) und waren damit um 9,7 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Dieser Anstieg hängt mit der restriktiven Investitionspolitik wegen der Corona-Krise aus dem Vorjahr und der Vorbereitung von neuen Serienanläufen zusammen.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 281,9 | 269,2 | 350,3 | 12,7 | 4,7 |
| EBITDA | -21,6 | -26,7 | 9,0 | 5,1 | 19,1 |
| planmäßige Abschreibungen | -27,5 | -27,3 | -27,5 | -0,2 | -0,7 |
| EBIT vor Wertminderungen | -49,1 | -54,0 | -18,5 | 4,9 | 9,1 |
| EBIT-Marge vor Wertminderungen in % | -17,4 | -20,1 | -5,3 | +2,7 pp | - |
| Wertminderungen | -8,2 | -33,8 | 0,0 | 25,6 | 75,7 |
| EBIT | -57,3 | -87,8 | -35,8 | 30,5 | 34,7 |
| EBIT-Marge in % | -20,3 | -32,6 | -10,2 | + 12,3 pp | - |
| Investitionen | 27,7 | 18,0 | 22,8 | 9,7 | 53,9 |
| Mitarbeitende | 3.277 | 3.202 | 3.360 | 75 | 2,3 |
Das Segment Maschinen- und Anlagenbau umfasst dreizehn Einheiten (Vorjahr: zwölf). Die Unternehmen des Segments produzieren komplette Automatisierungsanlagen, Paketverteilanlagen, Robotergreifsysteme, Ventiltechnik, Inertgas-Systeme, elektrische Begleitheizungssysteme, Schwingungsmesstechnik, Metalldetektoren oder Kontrollraumtechnik.
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2021 gehört die JST Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG zur INDUS-Gruppe. JST ist Spezialist für die Erstellung von integrierten Kontrollraumlösungen und bietet umfassendes Know-how in der Konzeptionierung, dem Aufbau und der Wartung von Kontrollräumen. Zur Jahresmitte hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG 80 % der Anteile an der FLACO Geräte GmbH, Gütersloh, übernommen. FLACO produziert Produkte und Systeme für das Fluid-Management in Werkstätten, Tankstellen und Industrieunternehmen. Im Dezember 2021 hat die HORN-GROUP Holding GmbH & Co. KG weitere 35 % der Anteile an der US-amerikanischen TECALEMIT Inc. erworben. Die TECALEMIT Inc. war bislang eine at-Equity-bewerte-Beteiligung; die Erstkonsolidierung erfolgte zum 31. Dezember 2021.
Die hohe technische Kompetenz und die Qualität von "Engineered and Made in Germany" versprechen aus Sicht von INDUS weiteres Wachstum, insbesondere in den Teilfeldern Automatisierungs-, Mess- und Regeltechnik. Hier will INDUS weiter zukaufen.
Das Segment stellt aus Sicht des Vorstands eine der Säulen der deutschen mittelständischen Industrie mit guten Perspektiven dar.
Der Segmentumsatz im Maschinen- und Anlagenbau stieg um 68,9 Mio. EUR (+18,6 %) auf 438,9 Mio. EUR (Vorjahr: 370,0 Mio. EUR). Die Zunahme resultiert aus einer erhöhten Geschäftstätigkeit im gesamten Segment, besonders herausragend ist hier der Bereich Logistik. Darüber hinaus ist ein anorganischer Umsatzzuwachs durch den Erwerb von JST und FLACO in Höhe von 18,6 Mio. EUR im Segmentumsatz enthalten. Das entspricht einem anorganischen Wachstum von 5,0 %.
Das operative Ergebnis (EBIT) stieg überproportional um 25,5 Mio. EUR (81,2 %) auf 56,9 Mio. EUR. Im Vorjahresvergleichswert waren Wertminderungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR enthalten. Bei nahezu allen Beteiligungen konnten deutliche Ergebnisverbesserungen erzielt werden. Die EBIT-Marge lag mit 13,0 % um 4,5 Prozentpunkte über dem Vorjahresvergleichswert (8,5 %) und deutlich oberhalb der Ziel-Marge von 8 bis 10 %. Auch Auftragseingang und -bestand haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert.
Die Segmentinvestitionen lagen mit 40,9 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahr und betreffen den Erwerb von Anteilen an JST, FLACO und TECALEMIT Inc. sowie Sachinvestitionen. Die Sachinvestitionen in Höhe von 6,3 Mio. EUR sind um 2,1 Mio. EUR höher als im Vorjahresvergleichszeitraum.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 438,9 | 370,0 | 434,6 | 68,9 | 18,6 |
| EBITDA | 79,6 | 53,9 | 73,0 | 25,7 | 47,7 |
| planmäßige Abschreibungen | -22,7 | -20,2 | -18,4 | -2,5 | -12,4 |
| EBIT vor Wertminderungen | 56,9 | 33,7 | 54,6 | 23,2 | 68,8 |
| EBIT-Marge vor Wertminderungen in % | 13,0 | 9,1 | 12,6 | +3,9 pp | - |
| Wertminderungen | 0,0 | -2,3 | 0,0 | 2,3 | 100,0 |
| EBIT | 56,9 | 31,4 | 54,6 | 25,5 | 81,2 |
| EBIT-Marge in % | 13,0 | 8,5 | 12,6 | +4,5 pp | - |
| Investitionen | 40,9 | 4,1 | 30,9 | 36,8 | >100 |
| Mitarbeitende | 2.289 | 2.243 | 2.180 | 46 | 2,1 |
Das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik umfasst wie im Vorjahr fünf Einheiten. Die Unternehmen fertigen Orthesen und medizinische Kompressionsstrümpfe, entwickeln optische Linsen und ganze Optiken, produzieren Operationszubehör, Rehabilitationstechnik sowie Hygieneprodukte für medizinische Anwendungen und den Haushalt.
Das Segment repräsentiert eine der Branchen, in denen sich der Vorstand auch in Zukunft Wachstumschancen verspricht. Trotz eines erhöhten Kostendrucks in der Gesundheitsbranche und hoher regulatorischer Anforderungen - insbesondere durch die MDR - bietet das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik aus Sicht des Vorstands weiterhin gute Zukunftsaussichten und attraktive Margen.
Die Medizintechnikbranche wurde von der Corona-Pandemie aufgrund von verschobenen Operationen, rückläufigen Arztbesuche und entsprechend weniger Verordnungen bei medizinischen Hilfsmitteln stark beeinträchtigt und hat sich nur relativ langsam erholt. Das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz in Höhe von 148,7 Mio. EUR (Vorjahr: 142,1 Mio. EUR) und lag damit um 6,6 Mio. EUR (4,6 %) über dem Vorjahr. Der Umsatzanstieg wurde insbesondere im Bereich des Zubehörs für Rollatoren und Rollstühle sowie im Bereich der Bandagen und Stützstrümpfe erwirtschaftet.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 12,1 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR über dem Vorjahr (10,2 Mio. EUR). Die EBIT-Marge des Segments verbesserte sich von 7,2 % im Vergleichszeitraum auf 8,1 % im abgelaufenen Jahr und liegt damit genau im prognostizierten Bereich von 7 bis 9 %. Im Vorjahresvergleichszeitraum ist ein starker Corona-Einbruch des Segments im Frühjahr 2020 während des Corona-Lockdowns enthalten. Der Bereich Vliesstoffe musste 2021 Ergebnisrückgänge in Kauf nehmen. Hier haben der Umzug der Verwaltung sowie die Aufgabe und Verlagerung eines Produktionsstandortes an einen neuen, hochmodernen Standort zu erhöhten Kosten geführt. Eine weitere Produktionsstätte wird ebenfalls noch im Laufe des Jahres 2022 an den neuen Standort verlagert, was das Ergebnis des laufenden Jahres noch belasten wird. Entsprechende Kostenentlastungen werden ab 2023 erwartet.
Die Investitionen betrafen ausschließlich Sachinvestitionen und lagen 2021 mit 11,6 Mio. EUR um 5,4 Mio. EUR über dem Vorjahr (6,2 Mio. EUR); sie betrafen insbesondere den Erwerb eines neuen Produktionsstandortes.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 148,7 | 142,1 | 159,7 | 6,6 | 4,6 |
| EBITDA | 23,0 | 20,4 | 27,9 | 2,6 | 12,7 |
| Abschreibungen | -10,9 | -10,2 | -9,3 | -0,7 | -6,9 |
| EBIT | 12,1 | 10,2 | 18,6 | 1,9 | 18,6 |
| EBIT-Marge in % | 8,1 | 7,2 | 11,6 | 0,9 pp | - |
| Investitionen | 11,6 | 6,2 | 4,9 | 5,4 | 87,1 |
| Mitarbeitende | 1.613 | 1.646 | 1.718 | -33 | -2,0 |
Das Segment umfasst neun (Vorjahr: zehn) Einheiten und bedient insbesondere Spezialkunden. Die Bandbreite der Lösungen ist groß und beinhaltet die Fertigung von Hartmetallwerkzeugen für Straßen- und Spezialtiefbau und die Agrarindustrie, den Gehäusebau für die Labordiagnostik, die Herstellung von rostfreien metallischen Strahlmitteln oder auch die Bolzenschweißtechnik beispielsweise für Brückenbauwerke.
Im Rahmen des Maßnahmenpaketes ZWISCHENSPURT wurde 2020 die Stilllegung von BACHER beschlossen und im dritten Quartal 2021 abgeschlossen. Weiterhin wurden im Jahr 2020 das SIMON-Geschäftsfeld Kunststoffgalvanik geschlossen und das SIMON-Geschäftsfeld Kinetics erfolgreich veräußert.
Das Segment Metalltechnik verzeichnete gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Umsatzsteigerung. Der Umsatz erhöhte sich von 393,6 Mio. EUR auf 420,4 Mio. EUR im Berichtsjahr. Dies entspricht einem Anstieg um 6,8 %. Unter Berücksichtigung der Umsatzreduktion aus der Stilllegung von BACHER und den weiteren Maßnahmen aus ZWISCHENSPURT in Höhe von -5,3 % ergibt sich ein Umsatzwachstum der verbleibenden Segmentunternehmen in Höhe von 12,1 %.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit 42,3 Mio. EUR um 27,9 Mio. EUR oberhalb des Vorjahreswertes von 14,4 Mio. EUR. Die EBIT-Marge betrug 10,1 % nach 3,7 % im Vorjahr. Der Anstieg um 6,4 Prozentpunkte ist durch die verbesserte Ertragslage der Segmentunternehmen und den Wegfall der Sonderbelastungen und Wertminderungen aus dem Vorjahr im Zusammenhang mit ZWISCHENSPURT begründet. Die erwartete Marge von 7 bis 9 % konnte deutlich übertroffen werden.
Die Beteiligungen konnten bislang die gestiegenen Rohstoffpreise durch gezielte Bevorratung von Rohstoffen teilweise abfedern. In den kommenden Monaten werden gestiegenen Rohstoffpreise die Beteiligungen aber zunehmend belasten.
Die Investitionen in Höhe von 14,0 Mio. EUR im Berichtsjahr betrafen Sachinvestitionen. Die Sachinvestitionen waren im Vorjahr (6,9 Mio. EUR) aufgrund der restriktiven Investitionspolitik im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf einem sehr niedrigen Niveau.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 420,4 | 393,6 | 409,2 | 26,8 | 6,8 |
| EBITDA | 57,9 | 36,9 | 46,1 | 21,0 | 56,9 |
| planmäßige Abschreibungen | -15,6 | -18,0 | -20,3 | 2,4 | 13,3 |
| EBIT vor Wertminderung | 42,3 | 18,9 | 25,8 | 23,4 | >100 |
| EBIT-Marge vor Wertminderung in % | 10,1 | 4,8 | 6,3 | 5,3 PP | - |
| Wertminderungen | 0,0 | -4,5 | 0,0 | 4,5 | 100,0 |
| EBIT | 42,3 | 14,4 | 25,8 | 27,9 | >100 |
| EBIT-Marge in % | 10,1 | 3,7 | 6,3 | 6,4 pp | - |
| Investitionen | 14,0 | 6,9 | 25,1 | 7,1 | >100 |
| Mitarbeitende | 1.520 | 1.616 | 1.687 | -96 | -5,9 |
Das Finanzmanagement der INDUS Holding AG umfasst das Management von Eigen- und Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Als Finanzholding betreibt INDUS eine Liquiditätssteuerung ohne zentrales Cash-Pooling. Im Rahmen des Finanzmanagements setzt INDUS im Wesentlichen auf langlaufende Bankkredite und Schuldscheindarlehen.
Jede Beteiligung verfügt über ihr individuelles Finanz- und Liquiditätsmanagement, wobei INDUS hier beratend zur Verfügung steht.
Auf Basis ihrer komfortablen Liquiditätsausstattung im Zusammenspiel mit Finanzierungszusagen der Banken kann INDUS jederzeit flexibel investieren. INDUS unterhält langjährige, partnerschaftliche Verbindungen zu einer Reihe deutscher Finanzinstitute. Stabilisierende Faktoren bei der langfristigen Finanzierung sind eine breite Verteilung des Kreditvolumens sowie eine ausgewogene Tilgungsstruktur. Von untergeordneter Bedeutung sind alternative Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen des Gesamtportfolios ergänzend eingesetzt werden. Zur Steuerung der Finanzrisiken setzt die Gruppe bei Bedarf Zins- und Währungsderivate ein. Diese dienen ausschließlich der Risikosicherung.
Das Finanz- und Liquiditätsmanagement verfolgt drei Ziele: Sicherung ausreichender Liquiditätsreserven, Risikobegrenzung und eine Ertrags- und Kostenoptimierung. Die Liquiditätssicherung besitzt dabei einen besonders hohen Stellenwert: Sie ist nicht nur die Voraussetzung dafür, dass INDUS jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sondern auch dafür, dass INDUS jederzeit Akquisitionschancen bankenunabhängig nutzen kann.
Die Aktivitäten zur Risikobegrenzung konzentrieren sich vor allem auf die Absicherung der finanzwirtschaftlichen Risiken, die den Bestand von INDUS gefährden könnten. Die wichtigste Finanzierungsquelle ist der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow). Der Bereich Treasury überwacht die Verwendung der Mittel gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie die Anlage der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sorgfältig.
Unter Ertrags- und Kostenoptimierung ist insbesondere das Management des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) zu verstehen. Dadurch werden flüssige Mittel freigesetzt, die Verschuldung gering gehalten und die Kennzahlen zur Bilanzstruktur (z. B. Eigenkapitalquote) und Kapitalrentabilität optimiert. INDUS unterstützt die Gesellschaften hinsichtlich ihres jeweiligen Working-Capital-Managements. Die Verantwortung für das Working Capital bleibt dabei aber vollständig bei den Unternehmen.
INDUS verzichtet auf eine Beurteilung ihrer Bonität durch Ratingagenturen, da die Vorlage solcher Ratings für die Kreditgeber bisher nicht relevant ist. Zudem entfallen dadurch erhebliche Kosten und zeitlicher Aufwand. Die von den INDUS-Hausbanken vorgenommenen Beurteilungen lauten durchgängig "Investment Grade".
2021 wurde ein erheblicher Anteil des Kapitalbedarfs durch eine Eigenkapitalmaßnahme gedeckt. Hierdurch flossen INDUS Finanzmittel in Höhe von 84,7 Mio. EUR zu. Weitere Mittel wurden aus dem operativen Cashflow und der Aufnahme von langfristigen Krediten generiert. Dies waren im Wesentlichen langlaufende, bilaterale Bankdarlehen, die ohne Stellung von Sicherheiten aufgenommen wurden. In geringerem Umfang wurden Leasingfinanzierungen abgeschlossen. Temporär wurden darüber hinaus Mittel aus fest zugesagten Finanzierungslinien in Anspruch genommen, um kurzfristige Liquiditätsspitzen abzufedern. Diese Kurzfristziehungen spielen im Gesamtportfolio eine untergeordnete Rolle und waren zum Bilanzstichtag nur in sehr geringem Umfang vorhanden (7,4 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 281,3 Mio. EUR (Vorjahr: 340,4 Mio. EUR); überwiegend (zu 99,7 %) sind diese in Euro abgeschlossen. Das Volumen an Krediten in Fremdwährungen ist gering und besteht aus Südafrikanischem Rand in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR). Es bestehen Schuldscheindarlehen über insgesamt 264,0 Mio. EUR (Vorjahr: 287,1 Mio. EUR). Darüber hinaus existieren nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 85,1 Mio. EUR (Vorjahr: 83,6 Mio. EUR).
Im Rahmen von Kreditverträgen ist INDUS Verpflichtungen zur Einhaltung einer Mindest-Eigenkapitalquote in der AG eingegangen; die geforderte Quote wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich übertroffen. Die Kreditgeber besitzen ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels. Für zwei Schuldscheindarlehen sind bestimmte Kennzahlen einzuhalten.
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| 2021 | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 47,6 | -26,9 | 60,1 |
| Abschreibungen | 105,0 | 131,5 | 107,8 |
| weitere zahlungsunwirksame Veränderungen | 68,2 | 51,9 | 40,9 |
| zahlungswirksame Veränderung Working Capital | -54,9 | 63,9 | 4,3 |
| Veränderung sonstige Bilanzposten | 14,7 | 0,4 | 6,2 |
| Steuerzahlungen | -44,2 | -46,4 | -51,6 |
| Operativer Cashflow | 136,4 | 174,4 | 167,7 |
| Zinsen | -19,8 | -19,2 | -20,4 |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit | 116,6 | 155,2 | 147,3 |
| Auszahlungen für Investitionen und Akquisitionen | -145,1 | -54,5 | -108,3 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten | 14,7 | 2,1 | 32,1 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -130,4 | -52,4 | -76,2 |
| Einzahlungen Kapital (Kapitalerhöhung) | 84,7 | 0,0 | 0,0 |
| Einzahlung Minderheitsgesellschafter | 0,0 | 0,2 | 0,0 |
| Auszahlungen Dividende | -21,5 | -19,6 | -36,7 |
| Auszahlungen Minderheitsgesellschafter | -0,3 | -1,0 | -1,4 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten | 0,0 | -22,3 | -2,4 |
| Auszahlungen für Transaktionen von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | -0,7 | 0 | 0,0 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 57,5 | 140,6 | 141,5 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Krediten | -143,2 | -120,3 | -125,4 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -21,0 | -19,6 | -21,7 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -44,5 | -42,0 | -46,1 |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | -58,3 | 60,8 | 25,0 |
| Wechselkursbedingte Änderung der liquiden Mittel | -0,1 | -1,2 | 0,5 |
| Liquide Mittel am Anfang der Periode | 194,7 | 135,1 | 109,6 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 136,3 | 194,7 | 135,1 |
Ausgehend von einem Ergebnis nach Steuern von 47,6 Mio. EUR (Vorjahr: -26,9 Mio. EUR) wurde ein Operativer Cashflow von 136,4 Mio. EUR erzielt. Dieser lag 38,0 Mio. EUR unterhalb des operativen Cashflows des Vorjahres (174,4 Mio. EUR). Ursächlich hierfür war insbesondere der im aktuellen Geschäftsjahr höhere Abfluss aus der zahlungswirksamen Veränderung des Working Capital in Höhe von -54,9 Mio. EUR. Dieser Anstieg resultiert aus dem erwarteten Working Capital-Aufbau aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr deutlich belebten Geschäftstätigkeit. Zudem sicherten sich die Gesellschaften teilweise mit einem höheren Vorratsbestand gegen die aktuellen Preissteigerungen und Rohstoffverknappungen ab. Schließlich führen die stark steigenden Materialpreise zu steigenden Vorratswerten bei unveränderten Lagermengen.
Die gezahlten Zinsen (einschließlich der variablen Verzinsung der Kaufpreisverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern) liegen mit -19,8 Mio. EUR leicht oberhalb des Vorjahreswerts in Höhe von -19,2 Mio. EUR. Darin spiegelt sich der Zugang der Kaufpreisverpflichtungen aufgrund der neuerworbenen Gesellschaften wider.
Der Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit (Cashflow aus Geschäftstätigkeit) erreichte demzufolge 116,6 Mio. EUR und hat sich im Wesentlichen aufgrund der dargestellten Veränderung des Working Capitals um 38,6 Mio. EUR vermindert.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (Cashflow aus Investitionstätigkeit) betrug zum Ende des Geschäftsjahrs -130,4 Mio. EUR (Vorjahr: -52,4 Mio. EUR). Das Vorjahr war aufgrund der Corona-Krise durch eine restriktive Investitionspolitik zur Liquiditätssicherung geprägt. Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen haben sich gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum deutlich erhöht und betragen 75,6 Mio. EUR. Damit erreichen die Auszahlungen das Niveau von 2019. Zudem erfolgten im Geschäftsjahr 2021 Auszahlungen für die Akquisitionen von JST, WIRUS sowie weiteren Gesellschaften in Höhe von 67,3 Mio. EUR. Die Einzahlungen aus den Abgängen von Anteilen vollkonsolidierten Gesellschaften resultieren aus dem Verkauf von WIESAUPLAST. Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen Anlagen beliefen sich auf 6,9 Mio. EUR. Insgesamt hat sich der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit um 78,0 Mio. EUR auf 130,4 Mio. EUR erhöht.
Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit (Cashflow aus Finanzierungstätigkeit) liegt mit -44,5 Mio. EUR leicht oberhalb des Vorjahreswerts von -42,0 Mio. EUR. Er ist geprägt durch die im März 2021 durchgeführte Kapitalerhöhung mit einem Mittelzufluss in Höhe von 84,7 Mio. EUR. Die Auszahlung der Dividende hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung um 1,9 Mio. EUR auf 21,5 Mio. EUR erhöht. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten betrug im aktuellen Zeitraum -85,7 Mio. EUR. Im Vorjahr beinhalteten die Einzahlungen wegen der Corona-Pandemie auch eine Liquiditätsrisikovorsorge aus vertraglich vereinbarten Kreditlinien. Im Vorjahr wurden Tilgungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von -22,3 Mio. EUR durchgeführt, im Berichtsjahr sind keine bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten getilgt worden. Die Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten sind um 1,4 Mio. EUR auf 21,0 Mio. EUR gestiegen, was im Wesentlichen auf die Akquisitionen im Geschäftsjahr zurückzuführen ist.
Insgesamt beträgt der Bestand an liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 136,3 Mio. EUR (Vorjahr: 194,7 Mio. EUR) und liegt damit weiterhin auf einem komfortablen Niveau.
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| Differenz 2021 zu 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ABSOLUT | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.099,0 | 1.001,7 | 97,3 | 9,7 |
| Anlagevermögen | 1.081,8 | 985,8 | 96,0 | 9,7 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 17,2 | 15,9 | 1,3 | 8,2 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 758,4 | 727,1 | 31,3 | 4,3 |
| Vorräte | 403,9 | 332,5 | 71,4 | 21,5 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 218,2 | 199,9 | 18,3 | 9,2 |
| Liquide Mittel | 136,3 | 194,7 | -58,4 | -30,0 |
| Bilanzsumme | 1.857,4 | 1.728,8 | 128,6 | 7,4 |
| PASSIVA | ||||
| Langfristige Finanzierungsmittel | 1.403,1 | 1.333,5 | 69,6 | 5,2 |
| Eigenkapital | 787,5 | 676,4 | 111,1 | 16,4 |
| Fremdkapital | 615,6 | 657,1 | -41,5 | -6,3 |
| davon Rückstellungen | 42,7 | 51,1 | -8,4 | -16,4 |
| davon Verbindlichkeiten und latente Steuern | 572,9 | 606,0 | -33,1 | -5,5 |
| Kurzfristige Finanzierungsmittel | 454,3 | 395,3 | 59,0 | 14,9 |
| davon Rückstellungen | 88,3 | 77,3 | 11,0 | 14,2 |
| davon Verbindlichkeiten | 366,0 | 318,0 | 48,0 | 15,1 |
| Bilanzsumme | 1.857,4 | 1.728,8 | 128,6 | 7,4 |
Die Bilanzsumme der INDUS-Gruppe betrug zum Stichtag 1.857,4 Mio. EUR und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahresstichtag um 128,6 Mio. EUR. Der Anstieg der Bilanzsumme resultiert aus dem Aufbau des Working Capital um 47,0 Mio. EUR und den erstmaligen Konsolidierungen von JST, WIRUS, FLACO und TECALEMIT Inc., die insgesamt zu einem Zugang an Vermögenswerten von 133,7 Mio. EUR führten. Entgegengesetzt wirkt die Entkonsolidierung der WIESAUPLAST (-39,4 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Stichtagsvergleich um 97,3 Mio. EUR bzw. 9,7 %, auf 1.099,0 Mio. EUR. Die Geschäfts- und Firmenwerte stiegen aufgrund der Neuerwerbe um 28,9 Mio. EUR. In diesem Zusammenhang steht auch die Erhöhung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 49,8 Mio. EUR. Das Sachanlagevermögen stieg moderat um 11,1 Mio. EUR und resultiert aus den Investitionen des Geschäftsjahres sowie den Neuerwerben. Die Zugänge waren insgesamt höher als die Abschreibungen und Wertminderungen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Stichtagsvergleich um 31,3 Mio. EUR auf 758,4 Mio. EUR zu. Dabei stiegen die Vorräte um 71,4 Mio. EUR aufgrund der höheren Geschäftstätigkeit und der Neuerwerbe an. Gegenläufig wirkt der Abbau der liquiden Mittel um 58,4 Mio. EUR auf 136,3 Mio. EUR. Der Liquiditätsbestand wurde im Vorjahr bewusst als Vorsichtsmaßnahme wegen möglicher Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgebaut. Zum 31. Dezember 2021 wurde die Liquidität auf ein normales Vor-Corona-Niveau zurückgeführt.
Das Eigenkapital stieg um 111,1 Mio. EUR auf 787,5 Mio. EUR. Der Anstieg ist auf das höhere Jahresergebnis (+47,6 Mio. EUR) und die 10%ige Kapitalerhöhung im 1. Quartal (+84,7 Mio. EUR) zurückzuführen. Entgegengesetzt wirkte sich die Zahlung der Dividende in Höhe von 21,5 Mio. EUR aus. Die Eigenkapitalquote stieg im Stichtagsvergleich von 39,1 % auf 42,3 %. Damit liegt die Eigenkapitalquote wieder deutlich über der (Mindest-)Zielgröße von 40 %.
Die langfristigen Schulden lagen mit 615,6 Mio. EUR um 41,5 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Dabei sind sowohl die langfristigen Rückstellungen (-8,4 Mio. EUR) als auch die langfristigen Finanzschulden (-76,5 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Gegenläufig wirkt der Anstieg der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten um 26,9 Mio. EUR. Dieser resultiert aus neuen Kaufpreisverbindlichkeiten aus den Akquisitionen im Geschäftsjahr.
Die kurzfristigen Schulden stiegen um 59,0 Mio. EUR auf 454,3 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+13,3 Mio. EUR) und den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (31,6 Mio. EUR). Die Erhöhung bei den sonstigen Verbindlichkeiten hängt mit den gestiegenen Kaufpreisverbindlichkeiten zusammen.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorräte | 403,9 | 332,5 | 71,4 | 21,5 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 168,9 | 161,9 | 7,0 | 4,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -62,2 | -48,9 | -13,3 | -27,2 |
| Erhaltene Anzahlungen | -25,7 | -9,7 | -16,0 | <-100 |
| Vertragsverpflichtungen | -27,4 | -25,3 | -2,1 | -8,3 |
| Working Capital | 457,5 | 410,5 | 47,0 | 11,4 |
Das Working Capital ermittelt INDUS aus den Vorräten zuzüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der erhaltenen Anzahlungen und der Vertragsverpflichtungen. Zum 31. Dezember 2021 lag das Working Capital bei 457,5 Mio. EUR. Es stieg damit in Relation zum Vorjahresstichtag um 11,4 %. Diese Entwicklung erfolgte proportional mit der gestiegenen Geschäftstätigkeit.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzschulden | 477,3 | 553,8 | -76,5 | -13,8 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 163,2 | 159,8 | 3,4 | 2,1 |
| Liquide Mittel | -136,3 | -194,7 | 58,4 | 30,0 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 504,2 | 518,9 | -14,7 | -2,8 |
Die Nettoverschuldung berechnet INDUS als Summe aus lang- und kurzfristigen Finanzschulden abzüglich der liquiden Mittel. Zum 31. Dezember 2021 betrug sie 504,2 Mio. EUR, was gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres einer Reduktion von 2,8 % entspricht. Dies ist auf einen Rückgang der Finanzschulden um 73,1 Mio. EUR und einen gegenläufigen Effekt aus dem Rückgang der liquiden Mittel um 58,4 Mio. EUR zurückzuführen. Das Verhältnis von Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing) beträgt 64 % (Vorjahr 77 %). Das Verhältnis Nettoverschuldung/EBITDA beträgt 2,3 (Vorjahr: 3,3). Damit liegt die Entschuldungsdauer wieder innerhalb des Zielkorridors von 2,0 bis 2,5 Jahren.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Investitionen | 142,9 | 53,5 | 107,5 | 89,4 | >100 |
| davon in: | |||||
| Unternehmenserwerbe | 67,3 | 0,0 | 29,2 | 67,3 | - |
| At-Equity-Beteiligungen | 0,0 | 1,0 | 0,0 | -1,0 | -100,0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8,9 | 8,4 | 11,0 | 0,5 | 6,0 |
| Sachanlagen | 66,7 | 44,1 | 67,3 | 22,6 | 51,2 |
| davon in: | |||||
| Grundstücke und Gebäude | 5,2 | 2,9 | 7,1 | 2,3 | 79,3 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 21,3 | 13,7 | 27,5 | 7,6 | 55,5 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12,4 | 10,9 | 16,6 | 1,5 | 13,8 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 27,8 | 16,6 | 16,1 | 11,2 | 67,5 |
| Abschreibungen (ohne Nutzungsrechte/Leasing) * | -83,2 | -110,7 | -91,5 | 27,5 | 24,8 |
* Abschreibungen auf Nutzungsrechte/Leasing in Höhe von 21,8 Mio. EUR (Vorjahr: 21,9 Mio. EUR) hier nicht enthalten
Die Investitionen lagen im Berichtsjahr um 89,4 Mio. EUR über dem Vorjahr und erreichten 142,9 Mio. EUR. Dabei entfielen 67,3 Mio. EUR in die Akquisition von Unternehmen, 66,7 Mio. EUR auf Investitionen in Sachanlagen (+ 51,2 %), sowie 8,9 Mio. EUR auf Investitionen in immaterielles Anlagevermögen (+ 6,0 %)
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe 8,9 Mio. EUR betreffen EDV-Systeme und die Aktivierung von Entwicklungskosten.
Den Schwerpunkt der Investitionen bildeten weiterhin Investitionen in Sachanlagen. Diese konnten auf ein Vor-Corona-Niveau gesteigert werden. Die durch die Beteiligungsunternehmen eingesetzten Mittel sollen Wertschöpfungsprozesse verbessern und damit die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken. In den Investitionsprojekten sind verschiedenste Einzelmaßnahmen enthalten.
Größere einzelne Investitionen in technische Anlagen wurden 2021 insbesondere bei den Serienzulieferern aus dem Segment Fahrzeugtechnik für Maschinen im Zusammenhang mit neuen Serienanläufen getätigt.
Die geleisteten Anzahlungen erhöhten sich auf 27,8 Mio. EUR. Die Abschreibungen betrugen 83,2 Mio. EUR nach 110,7 Mio. EUR im Vorjahr.
Der Jahresabschluss der INDUS Holding AG entspricht den Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes und ist als Kurzform in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Der vollständige Jahresabschluss liegt separat vor.
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| DIFFERENZ 2021 zu 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | ABSOLUT | IN % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 6,1 | 6,1 | 5,9 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 35,5 | 1,6 | 19,4 | 33,9 | >100 |
| Personalaufwand | -7,6 | -6,0 | -6,6 | -1,6 | -26,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -14,9 | -11,7 | -8,0 | -3,2 | -27,4 |
| Erträge aus Beteiligungen | 97,3 | 69,2 | 85,6 | 28,1 | 40,6 |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 47,7 | 42,8 | 58,7 | 4,9 | 11,4 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13,1 | 11,4 | 9,8 | 1,7 | 14,9 |
| Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -0,6 | -0,6 | -0,6 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -99,1 | -51,3 | -55,2 | -47,8 | -93,2 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | -7,0 | -5,1 | -11,7 | -1,9 | -37,3 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -11,3 | -11,8 | -10,7 | 0,5 | 4,2 |
| Ergebnis vor Steuern | 59,2 | 44,6 | 86,6 | 14,6 | 32,7 |
| Steuern | -4,8 | -9,8 | -8,7 | 5,0 | 51,0 |
| Jahresüberschuss | 54,4 | 34,8 | 77,9 | 19,6 | 56,3 |
| Gewinnvortrag | 0,3 | 1,0 | 1,7 | -0,7 | -70,0 |
| Bilanzgewinn | 54,7 | 35,8 | 79,6 | 18,9 | 52,8 |
Das Ergebnis der INDUS Holding AG ist neben dem Geschäftsbetrieb der Holding im Wesentlichen durch Erträge und Aufwendungen aus den Beteiligungen geprägt. Die Erträge umfassen Erträge aus Beteiligungen und Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, Erträge aus weiterberechneten Zinsen sowie Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Die Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Abschreibungen auf Ausleihungen.
Die Umsatzerlöse umfassen die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen für Beteiligungsgesellschaften. Diese lagen mit 6,1 Mio. EUR genau auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 33,9 Mio. EUR auf 35,5 Mio. EUR gestiegen. Im Berichtsjahr sind Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 33,9 Mio. EUR erfasst worden. Die Zuschreibungen betrafen Wertaufholungen aus in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen des Finanzanlagevermögens. Diese sind maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, nicht aber darüber hinaus möglich. Im Vorjahr erfolgten keine Zuschreibungen.
Der Personalaufwand stieg im Berichtsjahr von 6,0 Mio. EUR im Jahr 2020 auf 7,6 Mio. EUR. Ursächlich sind vor allem höhere Aufwendungen für die variable Vorstandsvergütung.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 3,2 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR ist auf den Abgangsverlust aus der Veräußerung der WIESAUPLAST GmbH & Co. KG zurückzuführen.
Die Erträge aus Beteiligungen sind aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Geschäftsjahres von 69,2 Mio. EUR auf 97,3 Mio. EUR gestiegen. Korrespondierend stiegen die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens um 4,9 Mio. EUR und erreichten 47,7 Mio. EUR. Die Zinserträge entstehen im Wesentlichen aus weiterberechneten Zinsaufwendungen der Holding an die Beteiligungen und lagen mit 13,1 Mio. EUR um 1,7 Mio. EUR über dem Vorjahr.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 63,6 Mio. EUR (Vorjahr: 15,1 Mio. EUR) und Abschreibungen auf Ausleihungen in Höhe von 35,5 Mio. EUR (Vorjahr: 36,2 Mio. EUR). Diese ergaben sich infolge einer Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte und betrafen im Wesentlichen das Segment Fahrzeugtechnik (Vorjahr: Metalltechnik). Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betrugen 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,1 Mio. EUR) und betrafen im Wesentlichen Verluste im Segment Metalltechnik und Maschinen- und Anlagenbau (Vorjahr: im Wesentlichen Metalltechnik). Die Zinsaufwendungen in Höhe von 11,3 Mio. EUR sind um 0,5 Mio. EUR leicht gesunken.
Insgesamt lag damit das Ergebnis vor Steuern mit 59,2 Mio. EUR um 14,6 Mio. EUR über dem des Vorjahres.
Der Steueraufwand des Geschäftsjahres betrug 4,8 Mio. EUR und lag um 5,0 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Die tatsächlichen Steuern sind um 4,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Rückgang ergibt sich ausschließlich aus den latenten Steuern (-8,9 Mio. EUR). Dieser entstand im Wesentlichen durch Differenzen zwischen handelsrechtlichen Buchwerten und steuerlichen Kapitalkonten einschließlich steuerlicher Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften und steht insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung der WIESAUPLAST-Gruppe.
Der Jahresüberschuss betrug 54,4 Mio. EUR und lag damit um 19,6 Mio. EUR über dem Vorjahresvergleichswert.
AKTIVA
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,1 | 0,2 |
| Sachanlagen | 8,6 | 8,9 |
| Finanzanlagen | 1.174,6 | 1.163,1 |
| Anlagevermögen | 1.183,3 | 1.172,2 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 505,0 | 423,8 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 0,2 | 53,4 |
| Umlaufvermögen | 505,2 | 477,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,6 | 0,7 |
| Bilanzsumme | 1.689,1 | 1.650,1 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | 1.068,2 | 950,0 |
| Rückstellungen | 4,5 | 2,9 |
| Verbindlichkeiten | 567,9 | 645,2 |
| Passive latente Steuern | 48,5 | 52,0 |
| Bilanzsumme | 1.689,1 | 1.650,1 |
Die Bilanz der Holding ist auf der Aktivseite geprägt durch die Buchwerte der Beteiligungen sowie lang- und kurzfristige Ausleihungen an die Beteiligungen. Die Bilanzsumme der INDUS Holding AG hat sich im Geschäftsjahr um 39,0 Mio. EUR erhöht und betrug zum 31. Dezember 2021 1.689,1 Mio. EUR. Der Anstieg des Anlagevermögens betrug 11,1 Mio. EUR und ergibt sich im Wesentlichen aus dem Erwerb von Unternehmensanteilen an JST und WIRUS sowie der Zuschreibung auf in Vorjahren abgeschriebene Anteile an verbundenen Unternehmen. Gegenläufig wirkten Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen und Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Das Umlaufvermögen stieg um 28,0 Mio. EUR auf 505,2 Mio. EUR an. Dies ist auf eine erhebliche Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+ 77,3 Mio. EUR) zurückzuführen. Die deutliche Reduktion der liquiden Mittel (- 53,2 Mio. EUR) wurde damit überkompensiert.
Das Eigenkapital der INDUS Holding AG erhöhte sich im Berichtszeitraum um 118,2 Mio. EUR auf 1.068,2 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 betrug 63,2 % und liegt damit deutlich über der Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 (57,6 %). Maßgeblichen Anteil an der Erhöhung der Eigenkapitalquote hatte die Kapitalerhöhung im März 2021. Diese führte zu Mittelzuflüssen in Höhe von 84,7 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten betrugen 567,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2021 und sind im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 77,3 Mio. EUR gesunken.
Die INDUS Holding AG beschäftigte zum 31. Dezember 2021 insgesamt 35 Mitarbeitende ohne Vorstand (Vorjahr: 34 Mitarbeitende).
Das Grundkapital der INDUS Holding AG betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt 69.928.453,64 EUR. Es ist eingeteilt in 26.895.559 nennwertlose Inhaber-Stammaktien. Dabei gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
Nach aktuellen Informationen von INDUS hält die Versicherungskammer Bayern, Versicherungskammer des öffentlichen Rechts, München, zum Stichtag 17,7 % der Aktien.
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Eine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer:innen am Kapital der INDUS Holding AG beteiligt sind und diese ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt.
Die Mitglieder des Vorstands werden nach den gesetzlichen Vorschriften, geregelt in den §§ 84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung enthält hierzu keine Sonderregelungen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung durch den Aufsichtsrat zulässig ist. Nach § 8.1. der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat kann nach § 8.3. der Satzung ein Vorstandsmitglied zum oder zur Vorsitzenden oder Sprecher:in des Vorstands und ein weiteres Mitglied zum oder zur stellvertretenden Vorsitzenden bestellen.
Für den Fall, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wesentlich verändert (Change of Control) und damit eine gravierende Veränderung der aktuellen, auf Langfristigkeit orientierten Unternehmensstrategie verbunden ist, sind die Vorstandsmitglieder innerhalb eines Jahres zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags berechtigt. Im Fall der Abberufung des Vorstands innerhalb eines Jahres nach dem Change of Control, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, ist das Vorstandsmitglied ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Macht ein Vorstandsmitglied von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch, zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung für zwei Jahre, maximal jedoch in Höhe der Festvergütung, die das Vorstandsmitglied ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eigenkündigung bis zum regulären Vertragsende erhalten hätte. Für die Berechnung der Abfindung ist die Festvergütung des Vertragsjahres anzusetzen, in dem die außerordentliche Kündigung erklärt wird bzw. die Abberufung erfolgt.
Satzungsänderungen erfolgen gemäß § 179 AktG durch Beschluss der Hauptversammlung. Grundsätzlich ist für eine Satzungsänderung die Zustimmung von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals notwendig. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 17 der Satzung dazu ermächtigt, Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, vorzunehmen sowie gemäß § 6.4. der Satzung den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu ändern.
Die Gesamtzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer dieser Ermächtigungen auszugebender und ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten; dabei sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder abgegeben bzw. auszugeben sind.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 11.700.000,04 EUR, eingeteilt in 4.500.000 auf den Inhaber lautende neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
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| ― | die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 bis zum 23. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder |
| ― | die Verpflichteten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 bis zum 23. Mai 2023 ausgegebenen werden, ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen und |
| ― | das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen benötigt wird. |
Der Vorstand ist gemäß § 6.1. der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 34.964.225,52 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung, auch rückwirkend auf ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, soweit über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch kein Beschluss gefasst wurde, zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 des AktG genannte Unternehmen mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben), oder im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | zur Vermeidung von Spitzenbeträgen; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen; wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals 2021 in das Handelsregister oder, sofern der Betrag niedriger ist, 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktie bestehenden Grundkapitals, nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an einem Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft; sowie |
| ― | um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten als Aktionär zustehen würde. |
Die Gesamtzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer dieser Ermächtigungen auszugebender und ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten; auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder abgegeben bzw. auszugeben sind.
Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 13. August 2020 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung wurde mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2020 wirksam und gilt bis zum 12. August 2025. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen sowie einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Gesellschaft darf die Ermächtigung nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausnutzen.
Der Erwerb darf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen:
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| ― | Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. |
| ― | Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen Kaufpreis oder den Grenzwerten der gebotenen Kaufpreisspanne, so kann das Angebot mit Zustimmung des Aufsichtsrats angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. |
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorliegenden oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, aufgrund einzelner oder mehrerer Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
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| ― | zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, soweit dies gegen Sachleistung und zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. |
| ― | zur Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung, wenn der Kaufpreis den Börsenkurs der Aktie zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. |
Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien der Gesellschaft insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Veräußerung eigener Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten ausgegeben bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.
Der Preis, zu dem Aktien gemäß dieser Ermächtigung an Dritte abgegeben werden, darf den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise im XETRA-Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Begründung der Verpflichtung zur Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten;
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| ― | zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer:innen und Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, soweit sie zur Bedienung von Arbeitnehmer:innen und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder Arbeitnehmer:innen und Mitgliedern der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen eingeräumten Options- bzw. Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden sollen; |
| ― | zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wertpapierdarlehen/Wertpapierleihen, die zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer:innen und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer:innen und Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen entsprechend vorstehender Regelung aufgenommen wurden; |
| ― | zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen begebenen Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder Zertifikaten; und/oder zur Gewährung eines Bezugsrechts auf eigene Aktien für Inhaber oder Gläubiger der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen in dem Umfang, wie es ihnen nach Ausübung der ihnen eingeräumten Options- oder Wandlungsrechte als Aktionär zustehen würde und nach näherer Maßgabe der Anleihe- bzw. Optionsbedingungen zum Zwecke des Verwässerungsschutzes angeboten werden kann; |
| ― | für Spitzenbeträge im Fall der Veräußerung eigener Aktien im Rahmen eines Verkaufsangebots an alle Aktionäre. |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, alle oder einen Teil der eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die eigenen Aktien können auch nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrags des Grundkapitals eingezogen werden. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf alle oder einen Teil der eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.
INDUS betreibt ein professionelles Chancen- und Risikomanagement. Es unterstützt die Führung von INDUS dabei, die Unternehmensziele, insbesondere aus dem Strategieprogramm PARKOUR, zu erreichen. Zentrale Aufgabe ist es, Chancen frühzeitig zu erkennen und nach angemessener Chancen-Risiko-Abwägung nutzen zu können. Gleichzeitig sollen Risiken frühzeitig erkannt werden, sodass das Unternehmen angemessen und sicher reagieren kann. Zum Teil müssen Risiken bewusst eingegangen werden, um Chancen überhaupt nutzen zu können. Ebenso können sich aus verpassten Chancen Risiken ergeben. Das Chancen- und Risikomanagement ist ein systematischer Prozess, der die unternehmerischen Entscheidungen zur Zielerreichung begleitet.
Die Kernaufgabe von INDUS liegt auch in der Zukunft auf der zielgerichteten Weiterentwicklung eines diversifizierten mittelständischen Portfolios. Der Vorstand der INDUS Holding AG setzt sich regelmäßig mit den Markt- und Technologietrends auseinander und hat Zukunftsbranchen für die strategische Weiterentwicklung definiert. Aus dem regelmäßigen Dialog mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsunternehmen ergeben sich weitere Erkenntnisse über Markt- und Technologiechancen. Chancen einer Stärkung der Portfoliostruktur werden fortlaufend analysiert und können auf der Basis einer gesicherten Finanzierung und stabiler Finanzlage der Gruppe durch das eigene M&A-Team zügig umgesetzt werden.
Durch Ergänzungsakquisitionen werden Chancen zur anorganischen Weiterentwicklung einer Beteiligung im Rahmen der individuellen strategischen Ausrichtung wahrgenommen. Hier erfolgt ein kontinuierlicher Austausch mit den Geschäftsführungen der Beteiligungen im Rahmen des strategischen Dialogs, um die Chancen systematisch zu analysieren und aktiv zu verfolgen. Das eigene M&A-Team der Holding unterstützt die Geschäftsführungen bei der Chancenbewertung. Weitere Chancen aus Ergänzungsakquisitionen ergeben sich auch im Hinblick auf die stärkere Internationalisierung der Beteiligungen. Im Fokus stehen hier die Märkte in Asien und Nordamerika, ergänzend zu Europa.
Chancen ergeben sich für die Gruppenunternehmen insbesondere durch die regelmäßige Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse. Innovationen helfen den Unternehmen, ihre Marktstellung zu behaupten und auszubauen. Durch die Verankerung im Strategieprogramm PARKOUR fördert INDUS die Nutzung von Chancen aus Innovationen und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Durch die "Innovationsförderbank" werden ausgewählte Innovationsvorhaben durch finanzielle Zuschüsse bei den Beteiligungen unterstützt. INDUS steht bei der Erarbeitung von Innovationsstrategien mit Methodenwissen zur Seite und vernetzt Institutionen und Facheinrichtungen mit den Gruppenunternehmen.
Die verstärkte Nutzung von Chancen im operativen Bereich ist das Ziel der Initiative "Leistung steigern" als Teil des Strategieprogramms PARKOUR. INDUS fördert hier im Schwerpunkt "Marktexzellenz "gezielt Aktivitäten in den Bereichen Business Development, strategisches Marketing, Vertrieb sowie Pricing und begleitet und unterstützt dabei die Prozesse der Beteiligungen. Im Schwerpunkt "Operative Exzellenz" werden vor allem Chancen in der Hebung von Produktivitätspotenzialen in den wertschöpfenden Prozessen (Produktion, Supply Chain) gesehen. Hier besteht ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen an die Beteiligungen, insbesondere bei der Implementierung von Lean-Management-Konzepten.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist als eigenständiger Baustein des Strategieprogramms PARKOUR etabliert. INDUS sieht erhebliche Chancen aus den für INDUS bedeutsamen Werttreibern der ESG-Initiativen:
Durch neuartige "grüne" Produkte kann eine Umsatzsteigerung erreicht oder ein drohender Umsatzverlust kompensiert werden. Ein Differenzierungsmerkmal könnte zum Beispiel der Einsatz nachwachsender oder recycelter Rohstoffe in der aktuellen Produktpalette sein oder auch der Einsatz einer neuen Technologie, welche den Ressourcenverbrauch während der Produktlebensdauer minimiert. INDUS erwartet, dass dieser Werttreiber in Zukunft im Zuge der fortschreitenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit weiter an Bedeutung gewinnt und sich über entsprechende Differenzierungsmerkmale zusätzliche Umsatzchancen generieren oder ein drohender Umsatzverlust kompensieren lassen.
Auf der Personalseite bildet das klare Bekenntnis zur Nachhaltigkeit in Verbindung mit der entsprechenden Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen die persönliche Bindung vieler Mitarbeitender der INDUS-Gruppe zur Umweltthematik ab, sodass auch in dieser Hinsicht die Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte erhöht werden.
Die Unternehmen im INDUS-Portfolio profitieren in erster Linie von einer positiven Entwicklung der Gesamtkonjunktur in der produzierenden Industrie. Aufgrund der Corona-Krise war die Konjunktur im Jahr 2021 in Deutschland stark beeinträchtigt. Gleichwohl bieten sich auch unter diesem Szenario weitere Chancen für die Beteiligungen. Es zeigt sich, dass insbesondere die Bereiche Infrastruktur für Paketlogistik, Bauinfrastruktur im Bereich des Glasfaserausbaus, fortschreitende Digitalisierung und Fabrikautomation neue Chancen bieten. Die globale Präsenz der Unternehmen im INDUS-Portfolio bzw. deren Verstärkung tragen zur Nutzung dieser Chancen in den relevanten Märkten bei.
Die Zukunftsthemen Umweltschutz und Energieeffizienz sind in allen industriellen Branchen relevant. Energiepreise und Umweltstandards werden langfristig weiter steigen. Daher erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS mittelfristig insbesondere für die Unternehmen aus den Segmenten Fahrzeugtechnik, Maschinen- und Anlagenbau und Metalltechnik nutzbare Chancen.
Das Segment Bau/Infrastruktur wird weiterhin von der starken inländischen Baunachfrage profitieren, ausgelöst durch Inflationsängste, die vermehrte Investitionsneigung in Immobilieneigentum und weiterhin niedrige Zinsen.
Für das Segment Medizin- und Gesundheitstechnik sieht INDUS mittel- und langfristig kontinuierlich gute Wachstumschancen aufgrund der demografischen Entwicklung und des anhaltend hohen Bedarfs an Medizin- und Gesundheitstechnik und deren Anwendungen. Zunehmende regulatorische Anforderungen, insbesondere durch die neue europäische Medizinprodukteverordnung, bieten Chancen für Unternehmen, die in der Lage sind, diese Anforderungen konsequent zu erfüllen.
Die INDUS Holding AG und ihre Beteiligungsgesellschaften sind im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Der Eintritt von Risiken könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die INDUS Holding AG hat daher in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Risiken zu erkennen und über alle Funktionen hinweg beobachten und beurteilen zu können. Dieses Risikomanagementsystem setzt auf den individuellen und eigenständigen Risikomanagementsystemen der Beteiligungen in enger Abstimmung mit dem Gesellschafter INDUS auf.
Das Risikomanagementsystem ist als Bestandteil der Geschäfts-, Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse in das Informations- und Kommunikationssystem der INDUS Holding AG eingebunden. Die Verantwortung für die Gestaltung des Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand, der ein aktives Management der Risiken sicherstellt. Das Risikomanagementsystem der INDUS Holding AG ist im Risikomanagement-Handbuch der Gesellschaft dokumentiert.
Eine zentrale Rolle des Risikomanagements wird durch das INDUS-Beteiligungscontrolling wahrgenommen. Chancen und Risiken werden in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen und der Geschäftsleitung der Beteiligungen und dem Beteiligungscontrolling erarbeitet und mit dem Vorstand im Rahmen der Planung abgestimmt. Plan-Ist-Abweichungen der Beteiligungen werden vom Beteiligungscontrolling monatlich analysiert und erkannte Risiken dem zuständigen Vorstand berichtet. In den turnusmäßigen, wöchentlichen Vorstandssitzungen werden bedarfsorientiert wesentliche Änderungen der Risikolage besprochen und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen wird der Aufsichtsrat über die wirtschaftliche Lage der Gruppe sowie Plan-Ist-Abweichungen informiert.
Der Risikobeauftragte der Holding administriert fachlich das Risikomanagement-IT-System, führt regelmäßig Schulungen für die Anwender:innen durch, analysiert bedarfsorientiert mit dem Beteiligungscontrolling die gemeldeten Risiken der Beteiligungen und sorgt für eine übergeordnete systematische Darstellung und Bewertung. Die Funktion des Risikobeauftragten ist unmittelbar dem Vorstand zugeordnet.
Der Kernprozess "Akquisition von Unternehmen" ist eng mit dem Risikomanagement verzahnt. Das dezidierte M&A-Team der Holding analysiert die Chancen und Risiken eines Akquisitionsunternehmens ausgewogen auf der Basis von Due-Diligence-Untersuchungen und bereitet die Entscheidungsvorlage für den Vorstand vor. Der Vorstand entscheidet erst nach ausführlicher Analyse der Chancen und Risiken über eine Akquisition unter Betrachtung der Risikotragfähigkeit.
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Für die Berichterstattung der Risiken bestehen Schwellenwerte, die der Struktur des Beteiligungsportfolios Rechnung tragen. Der Vorstand überprüft und überarbeitet dazu im regelmäßigen Turnus sowie anlassbezogen das Risikoportfolio der Gesellschaft. Auf dieser Basis werden die erforderlichen Maßnahmen zur Risikosteuerung definiert, dokumentiert und deren Wirksamkeit überwacht. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage der Gesellschaft informiert.
Die Struktur und die Funktionsweise des Risikomanagementsystems werden in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen vom Vorstand überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung ebenso wie die Anmerkungen des Abschlussprüfers im Rahmen der Jahresabschlussprüfung fließen dann in die systematische Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems ein. Die unterjährige Überwachung der Risikolage, die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sowie eingeleitete Maßnahmen zu seiner Verbesserung werden einmal jährlich im Risikomanagement-Jahresbericht der Gesellschaft dokumentiert.
Umfang und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) der INDUS Holding AG liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstands. Der Aufsichtsrat überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des IKS. Die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS bei den Beteiligungsgesellschaften wird zudem durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften geprüft. Für die INDUS Holding AG selbst obliegt die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS direkt dem Vorstand.
Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen, und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das IKS ist so gestaltet, dass der Konzernabschluss der INDUS Holding AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß aufgestellt wird. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB. Unabhängig von seiner Ausgestaltung kann das IKS dennoch keine absolute Sicherheit dahingehend liefern, dass Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Die Prozesse zur Konzernrechnungslegung (im Folgenden verkürzt "Rechnungslegung") und Lageberichterstellung werden von den zuständigen Mitarbeitenden im Konzernrechnungswesen und im Controlling der INDUS Holding AG gesteuert. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden hinsichtlich ihrer Relevanz und Auswirkungen für die Rechnungslegung geprüft. Die sich daraus ergebenden Änderungen der Rechnungslegungsprozesse werden in zentral verfügbaren Verfahrensanweisungen und in den bei der Rechnungslegung verwendeten Systemen abgebildet. Die jeweils aktuelle Konzernbilanzierungsrichtlinie wird an alle mit der Rechnungslegung befassten Mitarbeitenden der INDUS Holding AG und der Beteiligungsgesellschaften kommuniziert. Zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender bilden diese Elemente die Basis für den Abschlusserstellungsprozess.
Die Beteiligungsgesellschaften erstellen ihre Abschlüsse für Konsolidierungszwecke ("Reporting Packages") gemäß den Vorgaben der Konzernbilanzierungsrichtlinie. Die Reporting- und Konsolidierungsprozesse erfolgen für alle Beteiligungsgesellschaften über ein einheitliches IT-System, das zentral von der INDUS Holding AG zur Verfügung gestellt wird. Verfahrensanweisungen und standardisierte Meldeformate unterstützen dabei den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung. Teilweise werden zusätzlich externe Dienstleister, z. B. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, beauftragt.
Zur Vermeidung von Risiken im Rechnungslegungsprozess umfasst das IKS präventive und aufdeckende interne Kontrollen. Dazu gehören insbesondere IT-gestützte und manuelle Abstimmungen, die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Diese Kontrollen und Instrumente werden fortlaufend weiterentwickelt, um auch künftige Risiken ausschließen zu können, wenn Schwachstellen identifiziert wurden.
Das Controlling und das Konzernrechnungswesen der INDUS Holding AG stellen über entsprechende Prozesse sicher, dass die Vorgaben der Konzern-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten werden. Die in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult. Im gesamten Rechnungslegungsprozess werden die Beteiligungsgesellschaften durch zentrale Ansprechpartner unterstützt.
Der Vorstand der INDUS Holding AG und die Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften sind dafür verantwortlich, dass die gültigen Richtlinien und Verfahren zum Rechnungslegungsprozess eingehalten werden. Weiterhin stellen sie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme sicher.
Die Beteiligungsgesellschaften und die INDUS Holding AG identifizieren und bewerten Risiken unverändert zum Vorjahr zunächst im Rahmen eines dezentralen Bottom-up-Ansatzes. Dieser Prozess wird durch den Risikobeauftragten der INDUS Holding AG unterstützt. Die Risiken werden anhand der möglichen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich auf den Prognosezeitraum von einem Jahr. Die Schadensverteilung wird durch eine Dreiecksverteilung abgebildet. Eine Dreiecksverteilung beschreibt die Schäden im besten, mittleren und schlechtesten Fall. Die folgende Beschreibung der Einzelrisiken basiert auf den von den Beteiligungen und der INDUS Holding AG bis zum Abschlussstichtag identifizierten Risiken. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses sind Risiken aus dem Russland-Ukraine-Krieg hinzugekommen. Die Auswirkungen sind derzeit weder abschätzbar noch quantifizierbar und nicht Gegenstand der nachfolgend beschriebenen Risikoaggregation.
Erstmals erfolgt die Gesamtbeurteilung der Risikolage des Konzerns anhand eines Risikomaßes, das mittels einer Monte-Carlo-Simulation aller identifizierten und bewerteten Risiken ermittelt wird. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Schadenshöhen simuliert und aggregiert. Chancen werden hierbei nicht betrachtet. Unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 97 % beträgt das so ermittelte Risikomaß für den INDUS-Konzern rund 72,3 Mio. EUR. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 97 % wird eine finanzielle Belastung aus dem Eintritt von Risiken in Höhe von 72,3 Mio. EUR nicht überschritten. Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und die jeweilige Schadenshöhe ist stark ermessensbehaftet und kann von tatsächlich eintretenden Schadenshöhen abweichen. Dennoch ist das auf Basis des Risikomanagementsystems ermittelte Risikomaß eine Richtgröße zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und damit der finanziellen Stabilität der Gruppe. Die Risikotragfähigkeit gilt als gegeben, wenn das Risikomaß durch Liquidität und Eigenkapital abgedeckt ist. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Risikotragfähigkeit des ermittelten Risikobetrages gewährleistet und eine Bestandsgefährdung nicht erkennbar.
Den jeweiligen Anteil der Risikokategorie am ermittelten Risikomaß zeigt die nachfolgende Grafik:

Die Corona-Pandemie wurde als neue eigenständige Risikokategorie im März 2020 aufgenommen. Während auch in früheren Jahren Epidemien aufgetreten sind, blieb deren Auswirkung begrenzt und hatte keinesfalls die weltweiten Folgen der aktuellen Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Risikos wurde bisher als gering eingeschätzt und muss nun revidiert werden. Eine systematische Analyse von Extremrisiken wird nun regelmäßig Bestandteil der Risikobetrachtung sein.
Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich Risiken, die nachfolgend zusammenfassend erläutert werden:
Durch die drastischen Maßnahmen zur Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus kam es zu Störungen des weltweiten Wirtschaftsablaufes. Hinzu kam die hohe Verunsicherung von Konsument:innen und Investoren und deren Auswirkungen auf Konsum und Investitionstätigkeit. Diese Risiken haben sich insbesondere im Segment Fahrzeugtechnik durch drastische Umsatzrückgänge, aber auch in Teilen des Segments Maschinen- und Anlagenbau und in der Medizintechnik materialisiert. Bestätigt hat sich die risikomindernde Wirkung des diversifizierten INDUS-Portfolios. Das Segment Bau/Infrastruktur sowie wesentliche Beteiligungen des Segments Maschinen- und Anlagenbau und auch des Segments Metalltechnik sind von der Pandemie nur unwesentlich betroffen. Einzelne Unternehmen im Segment Bau/Infrastruktur konnten Chancen realisieren.
Durch die weltweit verfügten Einschränkungen der Reisefreiheit waren Auslandseinsätze (z. B. Montagen) nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich. Anlagen konnten beim Kunden nicht installiert werden oder umgekehrt durch Lieferanten in eigenen Werken nicht aufgebaut werden. Servicearbeiten können je nach Land nicht durchgeführt werden; dies betrifft besonders das Segment Maschinen- und Anlagenbau. Die Situation hat sich aktuell verbessert. In vielen Ländern sind Lockerungen der Einschränkungen vorgenommen worden.
Die Versorgung der Beteiligungen mit Vormaterialien war gegeben und den Beteiligungen ist es gelungen, kritische Lieferanten zu ersetzen bzw. Ersatzlieferanten zu qualifizieren. In einigen Fällen waren Sicherheitsläger aufzubauen, mit negativer Wirkung auf das Working Capital. Wesentliche Produktionsausfälle durch Störungen in der Vor-Lieferkette waren jedoch - auch aufgrund der getroffenen Maßnahmen - bisher nicht zu verzeichnen. Eine Ausnahme bildet hier die Versorgung der Industrie mit Halbleitern. Dieser Engpass ist möglicherweise nicht ursächlich der Pandemie zuzurechnen, ist aber durch die pandemiebedingten Störungen in den Logistikketten verstärkt worden. Die Versorgung war für die Beteiligungen nicht immer sichergestellt und insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau konnten teilweise Steuerungen nicht bzw. nicht zeitgerecht beschafft werden, mit der Folge ansteigender Lieferzeiten und fehlender Auslieferungen. Im Segment Fahrzeugtechnik waren insbesondere die Kunden der INDUS-Beteiligungen durch die Versorgungsengpässe bei Halbleitern betroffen - mit einer direkten Auswirkung auf die Abrufzahlen der Vorprodukte.
Risiken im Personalbereich ergeben sich durch den Ausfall von Schlüsselpersonen oder auch von ganzen Abteilungen oder Bereichen. Es kann zu Infektionsfällen innerhalb oder außerhalb der betrieblichen Bereiche der Mitarbeitenden kommen. Mit der Folge, dass wesentliche interne Prozesse nicht aufrechterhalten werden können.
Alle Beteiligungen haben Maßnahmen ergriffen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies sind die räumliche Trennung von einzelnen Mitarbeitenden, von Mitarbeitergruppen quer durch die Abteilungen, die starke Nutzung von Homeoffice soweit möglich, zeitversetztes Arbeiten von Mitarbeitergruppen, Web-Meetings, das Vermeiden von Kunden besuchen vor Ort oder bei den Beteiligungen und vieles mehr. Die durch die jeweiligen Geschäftsführungen in den Beteiligungen ergriffenen Maßnahmen haben sich bisher als wirksam erwiesen, ebenso die Maßnahmen der INDUS Holding selbst. Bisher waren zwar teilweise deutliche Belastungen in einigen Betrieben durch Corona-bedingte Arbeitsausfälle oder Quarantänemaßnahmen zu verzeichnen, diese haben in Summe jedoch nicht zu einer wesentlichen Belastung der Gruppe geführt. Die Produktionen konnten bis auf wenige Ausnahmen aufrechterhalten werden oder waren nur kurz gestört. Der nunmehr merklich mildere Verlauf der Omikron-Variante führt zu einer Abnahme des Risikos.
Die Aufrechterhaltung der betrieblichen Funktionen bedingt eine entsprechende Digitalisierung der vitalen Prozesse. Nach heutigem Kenntnisstand sind die Unternehmen der INDUS-Gruppe gut aufgestellt. Die INDUS Holding AG kann den Betrieb aufgrund ihrer IT-Umgebung mit vollständig virtuellen Desktops und ausreichenden Bandbreiten der Internetzugänge sowie digitaler Finanzprozesse nach heutigem Kenntnisstand auch für längere Zeit vollumfänglich aufrechterhalten.
Nach den bisherigen Erfahrungen in der Gruppe schätzen wir das Risiko für das Geschäftsjahr 2022 eher geringer als im Vorjahr ein, da die Unternehmen mittlerweile noch besser vorbereitet sind und bestehende IT-Ausstattungen den Anforderungen an mobiles Arbeiten - wo möglich - angepasst wurde.
Einhergehend mit dem wirtschaftlichen Einbruch ergeben sich vielfältige finanzwirtschaftliche Risiken. Das Risiko fehlender Leistungserbringung bedingt fehlende Zahlungseingänge. Durch mögliche Insolvenzen von Kunden könnten erwartete Einzahlungen dauerhaft ausfallen. Es besteht in dieser Situation grundsätzlich ein Liquiditätsrisiko. Mit einer soliden Eigenkapitalausstattung und einem Kreis etablierter und verlässlicher Partner aus dem Bankensektor sieht sich INDUS hier gut aufgestellt. Ebenfalls von Vorteil ist der Risikoausgleich durch die breite Aufstellung der Gruppe.
INDUS hat die vorsorglich erhöhte freie Liquidität zur potenziellen Vermeidung von Engpässen mittlerweile wieder reduziert. Gleichzeitig ist das intensivere Monitoring des Zahlungsmittelbestands in der Gruppe beibehalten worden. Darüber hinaus bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien, die zusätzlich gezogen werden können. INDUS hat bisher keine wesentlichen Zahlungsausfälle auf Kundenseite zu verzeichnen. Ein Liquiditätsrisiko hat sich bisher nicht materialisiert.
Die Möglichkeit, für INDUS weiterhin Fremdkapital zu günstigen Konditionen aufzunehmen, ist nicht eingeschränkt. Die revolvierende Kreditaufnahme sowie die Platzierung eines weiteren ESG-linked Schuldscheindarlehens konnten wie geplant abgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den Störungen in den Leistungsbeziehungen ergeben sich signifikante Rechtsfragen und -risiken. Maxime bei Corona-Pandemie-Störungen in der Leistungskette in der INDUS-Gruppe ist die gute und unmittelbare Kommunikation mit den jeweiligen Vertragspartner:innen, um in der aktuellen Lage Streitigkeiten zu vermeiden und eine partnerschaftliche Lösung in der weltweiten Krise zu finden. Soweit dies nicht möglich ist, unterstützt INDUS die Beteiligungen durch qualifizierte Rechtsexpert:innen. Aktuell bestehen in der Gruppe keine wesentlichen rechtsanhängigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Für das Geschäftsjahr 2022 schätzen wir das rechtliche Risiko nach den bisherigen Erfahrungen in der Gruppe als eher geringer ein.
Zum 30. September wurde der planmäßige jährliche Impairmenttest für sämtliche Geschäfts- und Firmenwerte der INDUS-Gruppe und zum 31. Dezember wurde der Werthaltigkeitstest für die Beteiligungsbuchwerte bzw. Ausleihungen für den HGB-Einzelabschluss der INDUS Holding AG durchgeführt. Hierfür wurden aktuelle Planungen im Rahmen des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses erstellt. Der daraus resultierende Wertminderungsbedarf wurde erfolgswirksam erfasst. Die volkswirtschaftlichen Folgen (beispielsweise Staats- und Unternehmensverschuldung, Inflation, Zinsen) der Pandemie können sich auf die Kapitalkostensätze auswirken, sodass Bewertungsrisiken aus steigenden Kapitalkosten resultieren können. Die Kapitalkostensensitivität ist im Konzernanhang im Kapitel [18] Geschäfts- und Firmenwerte dargestellt. Der Vorstand der INDUS Holding AG beobachtet laufend die möglichen Effekte der Corona-Krise auf die Geschäfts- und Firmenwerte.
Unabhängig von den vorstehend gesondert dargestellten Risiken aus der Corona-Pandemie unterliegt die Geschäftstätigkeit der INDUS unverändert den nachfolgend beschriebenen Risiken der Geschäftstätigkeit. Für die wesentlichen Risikokategorien der Umfeld- und Branchen- sowie leistungswirtschaftlichen Risiken, können sich aus dem Russland-Ukraine-Krieg zusätzliche weitreichende Risiken ergeben. Der Krieg kann sich negativ auf die Absatzentwicklung, die Produktionsabläufe sowie die Einkaufs- und Logistikprozesse niederschlagen, beispielsweise durch Unterbrechungen in den Lieferketten und der Energiebelieferung oder Engpasssituationen bei Bauteilen sowie Rohstoffen und Vorprodukten. Auch zusätzliche Informationstechnische Risken aus verstärkten Cyberangriffen und Finanzwirtschaftliche Risken durch direkte und indirekte Zahlungsausfälle sind eine mögliche Folge des Konflikts.
Die Geschäftsentwicklung der Beteiligungen steht in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Neben den konjunkturellen Risiken stellen Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise Risiken für die Entwicklung der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar. Die hohen Energiekosten beinhalten Wettbewerbsnachteile im internationalen Kostenvergleich und die hohe Volatilität auf den Rohstoffmärkten birgt Versorgungsrisiken und Preisüberwälzungsrisiken.
Mit einem ausgewogenen Beteiligungsportfolio, bestehend aus fünf Segmenten, vermeidet INDUS eine überproportionale Abhängigkeit von einzelnen Branchen. Durch eine hohe Spezialisierung und eine starke Position innerhalb einer attraktiven Marktnische werden sowohl das Branchenrisiko als auch das allgemeine konjunkturelle Risiko für die Beteiligungsunternehmen gemindert. Ein grundsätzliches konjunkturelles oder und branchenspezifisches Risiko ist von Natur aus aber nicht zu vermeiden. Darüber hinaus befindet sich die Automobilbranche in einem erheblichen Strukturwandel zur Elektromobilität mit Chancen, aber auch Risiken für die Zulieferindustrien.
INDUS konzentriert sich auf den Erwerb von mittelständischen Produktionsunternehmen in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland. Derzeit werden 52,3 % der Gesamtumsätze im Inland erzielt (Vorjahr: 51,4°%). Somit ist die Entwicklung des Konzerns noch stark durch die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland beeinflusst. Eine regionale Diversifikation des operativen Geschäfts streut das Geschäftsrisiko für INDUS. Im Zuge der weiteren Internationalisierung wird die Fokussierung auf das Inland sukzessive abnehmen.
Unternehmensstrategische Risiken bestehen hauptsächlich in der Fehleinschätzung der künftigen Markt- bzw. Geschäftsentwicklung der akquirierten Beteiligungsgesellschaften. Der langfristige Erfolg von INDUS hängt im Wesentlichen von der sorgfältigen Analyse potenzieller neuer Portfoliounternehmen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios ab. Um Risiken auf dem Feld "unternehmensstrategische Risiken" zu minimieren, setzt die Führungsgesellschaft auf eine umfangreiche Marktanalyse der jeweiligen Branche sowie eigene Analysen. Diese eigenen Analysen werden zudem einer externen, unabhängigen Begutachtung unterzogen. Die Entscheidung für eine Neuakquisition wird nach intensiver Prüfung und durch einstimmigen Beschluss des Vorstands getroffen.
Den möglichen Risiken aus Fehleinschätzungen in der strategischen Positionierung der Beteiligungsunternehmen begegnet INDUS durch eigene intensive Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen und regelmäßige Informationsgespräche mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften. Sämtliche Beteiligungsunternehmen stellen monatlich Daten über ihre aktuelle Geschäftsentwicklung und die individuelle Risikolage zur Verfügung. Ihre kurz- und mittelfristigen Planungen werden auf Ebene der Führungsgesellschaft aggregiert. Dies gewährleistet, dass INDUS als Eigentümer stets einen umfassenden Überblick über die Risikolage des einzelnen Unternehmens und des Konzerns hat.
Neben den unternehmensstrategischen Risiken bestehen für INDUS und die Beteiligungsunternehmen leistungswirtschaftliche Risiken. Dazu zählen insbesondere Beschaffungsrisiken, Produktionsrisiken und Absatzrisiken.
Die Beteiligungsunternehmen benötigen für die Herstellung ihrer Produkte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die von unterschiedlichen Lieferanten bezogen werden. Aufgrund der breiten Diversifikation innerhalb des Gesamtportfolios von INDUS sind Beschaffungsrisiken im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Konzern als Ganzes von untergeordneter Bedeutung. Grundsätzlich sind die Unternehmen bestrebt, die Lieferung von wichtigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen durch langfristige Kontrakte abzusichern. Die Einkaufspreise für Rohstoffe und Energieträger können stark schwanken. Abhängig von der jeweiligen Marktsituation ist es den Beteiligungsgesellschaften daher nicht immer möglich, die daraus entstehenden Belastungen an die Kunden zeitnah und vollumfänglich weiterzugeben. Die operativ Verantwortlichen stehen im kontinuierlichen Kontakt mit Lieferanten und Kunden. So können sie frühzeitig auf eventuell auftretende Preis- und Mengenrisiken reagieren. Zusätzlich begrenzen die Beteiligungsunternehmen, wo notwendig, mit dem Abschluss von Rohstoffsicherungen das Risiko. Produktions- und Absatzrisiken sind aufgrund der breiten Diversifikation innerhalb des Gesamtportfolios von INDUS im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Konzern von untergeordneter Bedeutung. INDUS analysiert dazu regelmäßig die Kundenstruktur in der Gruppe; es existieren weder einzelne Produkt- oder Dienstleistungsgruppen noch einzelne Kunden, die einen Anteil von mehr als 10 % am Umsatz erreichen.
Auch aufgrund von Tarifabschlüssen ergeben sich weitere leistungswirtschaftliche Risiken, da die Belastungen oft nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden können, sondern durch Produktivitätserhöhungen kompensiert werden müssen.
Der langfristige Erfolg der INDUS Holding AG hängt maßgeblich vom Wissen und von der Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeitenden ab. Mögliche Risiken ergeben sich im Wesentlichen bei der Personalbeschaffung und Personalentwicklung sowie durch die Fluktuation von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen. Die INDUS Holding AG begrenzt diese Risiken durch zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine leistungsgerechte Vergütung. Die Beschäftigten schätzen die positive Unternehmenskultur. Ausdruck dieser Wertschätzung ist eine geringe Fluktuation. Die Gesamtheit aller Maßnahmen macht die Gesellschaft zu einem attraktiven Arbeitgeber, sodass den Risiken aus Fluktuation, demografischer Entwicklung und Kompetenzverlust aktiv begegnet wird.
Die Unternehmen der INDUS-Gruppe betreiben ihre Personalarbeit eigenständig; sie sind in vielen Branchen und Regionen angesiedelt, sodass die Risiken der Personalbeschaffung und Personalentwicklung breit gestreut sind. Qualifizierte Beschäftigte sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die jeweilige Beteiligung. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der aktuellen sehr guten Beschäftigungslage ist das Risiko des Fachkräftemangels angestiegen. Die Beteiligungen begegnen diesem Risiko durch Anstrengungen im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zum "Employer-Branding".
Grundlage einer modernen Arbeitsumgebung ist eine sichere und effektive informationstechnische Infrastruktur. Die wachsende Vernetzung der Informationssysteme und die Notwendigkeit der permanenten Verfügbarkeit stellen hohe Anforderungen an die eingesetzte Informationstechnologie. Möglichen Risiken aus dem Ausfall von Rechnersystemen und Netzwerken, unberechtigten Datenzugriffen oder Datenmissbrauch begegnet die Gesellschaft mit regelmäßigen Investitionen in Hard- und Software, dem Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen sowie effektiven Zugangs- und Zugriffskontrollen. Eine permanente Kontrolle dieser Maßnahmen erfolgt durch interne und externe Experten.
Die Unternehmen der Gruppe sind in zunehmendem Maße von der Funktionalität und Stabilität der verschiedenen individuellen IT-Systeme abhängig. Störungen oder Ausfälle würden unmittelbar zu finanziellen Belastungen führen. Weitere Risiken bestehen im Verlust von Daten bzw. Know-how und Datenmanipulationen. Die Unternehmen der Gruppe setzen je nach individueller Risikolage verschiedene Instrumente zur Risikosteuerung ein. Dies reicht von Notfall- und Datensicherungsprozessen, Einsatz moderner Antiviren- und Firewall-- Soft- und Hardware, Zugriffs- und Zutrittskontrollen bis hin zu weiteren präventiven Schutzmaßnahmen wie Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Schulungen. Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Behandlung von Cyberangriffen bleiben hoch relevant.
Zu den finanzwirtschaftlichen Risiken zählen vor allem das Liquiditätsrisiko, das Zinsrisiko und das Währungsrisiko sowie das Ausfallrisiko. Grundsätzlich finanzieren sich die einzelnen Beteiligungsgesellschaften selbst aus ihren operativen Ergebnissen. Je nach Liquiditätssituation unterstützt INDUS die Beteiligungsgesellschaften bei der Finanzierung und stellt bei Bedarf Finanzmittel zur Verfügung. Um die jederzeitige Handlungsfähigkeit der Führungsgesellschaft sowie eine ausreichende Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften sicherzustellen, verfügt die Führungsgesellschaft über entsprechende Liquiditätsreserven.
Eine breit diversifizierte Finanzierungsstruktur, verteilt auf acht (Vorjahr: acht) Kernbanken, verhindert eine Abhängigkeit von einzelnen Kreditgebern, sodass aus heutiger Sicht der Wegfall von bankenseitigen Kreditgebern begrenzt ist. Die Finanzierung des langfristig ausgerichteten Beteiligungsportfolios erfolgt durch eine revolvierende, langfristige Mittelaufnahme der Führungsgesellschaft. Kreditbesicherungen bestehen vereinzelt auf Tochterebene. Die vereinbarten Covenants stellen aus heutiger Sicht kein wirtschaftliches Risiko dar. Eine Verschlechterung wesentlicher Finanzkennzahlen könnte zu höheren Finanzierungskonditionen infolge geänderter Ratingeinschätzungen führen. Bei der Finanzierung setzt INDUS auf einen Mix aus festverzinslichen und variablen Darlehen; letztere sind durch Zinsswaps gesichert. Eine Veränderung des Zinsniveaus hätte durch die vollständig abgesicherten Zinsänderungsrisiken während der Laufzeit der jeweiligen Darlehen keine Auswirkungen auf die Ertragslage. Das Nominalvolumen der Zinsabsicherungen betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt 155,3 Mio. EUR (Vorjahr: 198,8 Mio. EUR).
Das debitorenseitige Ausfallrisiko ist durch das diversifizierte Portfolio und die Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen, die ihre Aktivitäten auf verschiedene Märkte und mit unterschiedlichen Produkten konzentrieren, deutlich begrenzt. Zudem unterhalten die Beteiligungen selbst wirksame Systeme zur Überwachung der Debitorenrisiken, schließen nach eigenem Ermessen Warenkreditversicherungen ab und berichten der Führungsgesellschaft monatlich über etwaige Risiken.
Aufgrund der internationalen Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften bestehen Währungsrisiken. Diesen begegnet INDUS mit der Absicherung der Geschäftsvorfälle durch Devisentermingeschäfte und geeignete Optionsgeschäfte. Das Nominalvolumen der Währungsabsicherungen betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 10,1 Mio. EUR); es lag im Wesentlichen bei den Beteiligungen. Weitere Erläuterungen zur Finanzierung finden sich im Konzernanhang unter den Informationen zur Bedeutung von Finanzinstrumenten.
Die INDUS Holding AG und ihre Beteiligungsunternehmen sind einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken ergeben sich insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Außenwirtschafts- und Zollrecht sowie Steuerrecht. Aus dem operativen Geschäft der einzelnen Beteiligungsgesellschaften resultieren darüber hinaus Risiken aus Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen. Ein effizientes Vertrags- und Qualitätsmanagement mindert dieses Risiko zwar, kann aber keinen grundsätzlichen Ausschluss garantieren. Vonseiten der Führungsgesellschaft werden die Unternehmen durch Leitfäden, Schulungen und Informationen zu rechtskonformem Verhalten insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Geldwäscheprävention, Außenwirtschafts- und Zollrecht unterstützt.
Rechtliche Risiken können sich aus Ansprüchen und Klagen gegen Beteiligungsunternehmen sowie behördlichen Verfahren ergeben. Geltend gemachte Ansprüche Dritter prüfen INDUS bzw. die Beteiligung eigenständig und sorgfältig auf ihre Begründetheit. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden bei Bedarf von externen Anwälten begleitet. Die in diesem Bereich identifizierten Einzelrisiken sind gering oder mittel ausgeprägt. INDUS bildet Rückstellungen, sofern Zahlungsverpflichtungen als wahrscheinlich angesehen werden und die jeweilige Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.
Unter den sonstigen Risiken sind im Wesentlichen Risiken für Elementarschäden erfasst. Das Nettorisiko aus diesen Risiken ist gering, da für diese Schäden in der Regel ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts der INDUS-Gruppe berichtet INDUS über Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns verknüpft sind und sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben werden. Im Geschäftsjahr sind keine berichtspflichtigen Einzelrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten identifiziert worden.
Der Konzern hat aufgrund seiner Unternehmensstrategie, die Diversifikation durch einen kontinuierlichen Ausbau des Beteiligungsportfolios voranzutreiben, Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 409,8 Mio. EUR bilanziert (Vorjahr: 380,9 Mio. EUR). Diese müssen gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden. Liegt der erzielbare Betrag unterhalb des Buchwerts, werden die entsprechenden Geschäfts- und Firmenwerte wertgemindert. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 2,5 Mio. EUR vorgenommen (Vorjahr: 33,9 Mio. EUR). INDUS hat damit das Risiko aus den Geschäfts- und Firmenwerten bilanziell durch Wertminderungen erfasst, soweit diese im Rahmen des Werthaltigkeitstests identifiziert wurden.
Die bilanzierten Firmenwerte verteilen sich auf 46 zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGUs) aus allen Segmenten. Kein einzelner Firmenwert ist größer als 10 % der Summe der Geschäfts- und Firmenwerte. Eine Wertminderung entfaltet keine unmittelbare negative Liquiditätswirkung. Indirekte Effekte, beispielsweise durch ansteigende Zinsen aufgrund verschlechterter Unternehmenskennzahlen (Rating) sind möglich und werden im Rahmen des Risikomanagements betrachtet.
Im Geschäftsjahr 2021 konnte INDUS zwei Beteiligungsunternehmen neu erwerben und damit einen Schwerpunkt ihrer langfristig ausgerichteten Unternehmensstrategie - das Wachsen durch Akquisitionen - fortsetzen. Für 2022 strebt INDUS weiteres Wachstum durch Zukäufe an; Schwerpunkte sollen die Bautechnik sowie die Bereiche Mess- und Regeltechnik, Automatisierung, Energie- und Umwelttechnik, Gesundheitstechnik sowie Sicherheitstechnik bilden. Der Vorstand sieht in möglichen Zukäufen sowohl auf Portfolioebene als auch auf Ebene der Beteiligungsunternehmen (Enkelgesellschaften) gute Wachstumschancen für 2022.
Durch die gezielte Förderung von Innovationen in den Beteiligungen werden die Chancen durch Produkt- und Prozessinnovationen erhöht. Die verstärkten Maßnahmen zur operativen Exzellenz erhöhen die Chancen der Beteiligungen im Wettbewerb. Der Strukturwandel der Industrie zu Klimaschutz und klimaneutralen Technologien wird den Unternehmen neue Marktchancen eröffnen.
Sich bietende Chancen können auf der Basis einer gesicherten Finanzierung wahrgenommen werden. Auch im weiteren Pandemiejahr 2021 konnte INDUS jederzeit auf ausreichende, frei verfügbare Mittel zurückgreifen und den regulären Finanzbedarf problemlos am Markt platzieren.
Risiken für die Entwicklung im Jahr 2022 ergeben sich insbesondere aus der konjunkturellen Entwicklung. Diese ist weiterhin eng mit der Entwicklung der weltweiten Corona-Pandemie und deren indirekten Effekten auf die Lieferketten verbunden. Die aktuelle Corona-Lage hat sich nach unserer Einschätzung gegenüber 2021 weiter verbessert. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen, bessere Testsysteme und -strategien lassen hoffen, dass die Pandemie 2022 weitgehend beherrschbar wird und der negative Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung im Verlauf des Jahres 2022 weiter zurückgeht.
Hinzu kommen jedoch die weiterhin ungelösten großen geopolitischen Konflikte und die instabile Lage in vielen Ländern. Auch die Entwicklung in Europa ist durch zahlreiche Unsicherheiten, insbesondere durch den aktuellen Russland-Ukraine-Krieg, gekennzeichnet. Die Folgen und die Tragweite des Krieges sind im Moment nicht einschätzbar. Die INDUS-Gruppe wäre direkt von Sanktionen und Embargos nicht wesentlich betroffen. Die indirekten Auswirkungen sind schwer prognostizierbar (beispielsweise Lieferungen von Vormaterialien in die Agrarindustrie).
Die Gesamtrisikosituation der INDUS setzt sich aus den aggregierten Einzelrisiken aller Risikokategorien zusammen. Aufgrund des diversifizierten und breit aufgestellten Portfolios findet ein teilweiser Risikoausgleich innerhalb der Gruppe statt. Der Vorstand hat sich auf der Basis der Risikoaggregation mit der Risikotragfähigkeit unter Berücksichtigung von Maßnahmen auseinandergesetzt. Für den Konzern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr und aus heutiger Sicht für das laufende Geschäftsjahr aus Sicht des Vorstands keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Für die INDUS-Gruppe wird in 2022 ein Umsatz von 1,80 bis 1,95 Mrd. EUR erwartet und mit einem operativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von 115 bis 130 Mio. EUR gerechnet. Bei den Treibhausgasemissionen wird für 2022 mit einer weiteren Reduktion geplant. Weder in den Prämissen unserer Planung noch in den nachfolgend ausgeführten Prognosen sind Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Krieg enthalten. Wir beobachten die Entwicklungen sehr aufmerksam. Die Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf im Jahr 2022 können zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Risiko- und Chancenbericht
Anfang des Jahres 2022 befindet sich die Weltwirtschaft in einer schwächeren Ausgangsposition als noch vor einigen Monaten erwartet. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die geopolitischen Risiken hoch, die konkreten militärischen und wirtschaftlichen Konsequenzen aber noch nicht vollständig absehbar. Unabhängig davon dämpfen die starke Verbreitung der Omikron-Variante und damit einhergehende Schutzmaßnahmen die wirtschaftliche Erholung. Steigende Energiepreise und anhaltende Lieferkettenstörungen treiben die Inflationsraten u. a. in den USA, aber auch in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern. Auch die wirtschaftliche Entwicklung in China schwächelt vor dem Hintergrund des kriselnden Immobiliensektors, pandemiebedingter Störungen und eines gedämpften privaten Konsums.
Der Internationale Währungsfonds prognostizierte für 2022 - vor Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts -ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung um 4,4 %. Im Oktober 2021 lag die Erwartung noch bei plus 4,9 %. Die Pandemie bleibt damit weiter ein maßgeblicher Konjunkturfaktor, der entsprechende globale Impffortschritt - insbesondere vor dem Hintergrund des Risikos neuer Virusvarianten - ist von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig gewinnt das Szenario einer substanzielleren Inflation in den Industriestaaten an Relevanz. Es bleibt das Risiko, dass sich die schwierige Lage auf den Beschaffungsmärkten verfestigt, die Energiepreise gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine weiter steigen und die aufgestaute Kaufkraft die Preise zusätzlich treibt. Mit der Konsequenz einer restriktiveren, konsumdämpfenden Geldpolitik. Wie stark die zu erwartenden Sanktionen für Russland und die hohe allgemeine Unsicherheit die Erholung der Weltwirtschaft dämpfen werden, ist heute noch nicht absehbar.
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| 2021 (vorl. Berechnung) | 2022 (PROGNOSE) | 2023 (PROGNOSE) | |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsräume | |||
| Weltwirtschaft | 5,9 | 4,4 | 3,8 |
| Euroraum | 5,2 | 3,9 | 2,5 |
| Ausgewählte Länder | |||
| USA | 5,64 | 4,0 | 2,6 |
| 4 | |||
| China | 8,18 | 4,8 | 5,2 |
| Deutschland | 2,7 | 3,8 | 2,5 |
Quelle: Internationaler Währungsfonds, Januar 2022
Die wieder aufflammende Corona-Pandemie, weiterhin gestörte Lieferketten und höhere Inflationsraten dürften die deutsche Wirtschaft auch 2022 noch beschäftigen. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine bleiben unsicher und sind in den vorliegenden Wachstumsprognosen nicht berücksichtigt. Unter der Annahme, dass sich das Infektionsgeschehen im Jahresverlauf abflacht und sich die Lieferprobleme zunehmend auflösen, sollte sich die Wirtschaftsleistung gut entwickeln. So prognostiziert der Internationale Währungsfonds ein Wachstum von 3,8 %, das Institut für Weltwirtschaft Kiel rechnet mit 4,0 %. Die Bundesregierung hatte ihre Prognose - insbesondere aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe und höheren Inflationserwartungen - im Januar 2022 auf 3,6 % gesenkt. Zuletzt deuteten die Indikatoren aber auf eine leichte Aufhellung der wirtschaftlichen Lage hin: Der reale Auftragseingang nahm im Dezember 2021 im Vormonatsvergleich um 2,8 % zu. Die Materialknappheit in der Industrie hat sich im Januar 2022 leicht entschärft, wenn auch immer noch knapp 70 % der Unternehmen von Engpässen bei der Beschaffung von Vorprodukten und Rohstoffen berichten. Sanktionen gegen Russland dürften die Energiepreise, ggf. auch die Verfügbarkeit von Rohstoffen wie z. B. Aluminium weiter belasten. Die Inflationsrate blieb im Januar mit 4,9 % auf hohem Stand, lag aber 0,4 Prozentpunkte unter Vormonat. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex erholte sich zu Jahresbeginn leicht, insbesondere aufgrund optimistischer Erwartungen. Impulse sind 2022 vom aufgestauten Konsum und überfälligen Investitionen zu erwarten. Sofern sich die militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine nicht auf den NATO--Raum ausweitet, wird für den Wirtschaftsverlauf 2022 entscheidend sein, wann die Liefer- und Transportprobleme aufgehoben werden können und wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Darüber hinaus bleibt die Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zentrale Herausforderung für die deutschen Unternehmen.
2022 dürfte sich die positive Entwicklung im Bereich Bau fortsetzen. Der Branchenverband BAUINDUSTRIE erwartet eine nominale Umsatzsteigerung von 5,5 % und ein reales Plus von 1,5 %. Auch der Erwartungsindikator im ifo-Geschäftsklima legte im Januar 2022 zu. Der Wohnungsbau wird, gestützt vom mittelfristig weiterhin niedrigen Zinsniveau, hohen Inflationsraten und Wohnungsbauprogrammen, vss. auch 2022 weiter wachsen. Gebremst wird dieses Wachstum durch die hohen Baupreissteigerungen: 2021 verteuerten sich Wohngebäude-Neubauten um 9,1 %. Limitierend wirkt auch der aufgebaute Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten Wohnungen, der zunächst abgearbeitet werden muss. Der Wirtschaftsbau hatte zuletzt ein deutliches Orderplus zu verzeichnen. Positive Impulse dürften insbesondere vom Wirtschaftstiefbau ausgehen angesichts der zu erwartenden Investitionen in das Schienennetz, in regenerative Energien und den Netzausbau. Im öffentlichen Bau senden die angekündigten Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz positive Signale, 2022 ist in diesem Bereich jedoch nur ein geringes Wachstum prognostiziert. Zentrale Frage für das Wachstumspozential in der Baubranche bleibt, wie sich die Lage an den Beschaffungsmärkten weiterentwickelt und ob sich die Lieferengpässe bei den Vorprodukten im ersten Halbjahr 2022 abschwächen werden.
Der Ausblick für die Fahrzeugtechnik bleibt ambivalent. Einerseits hat sich die Stimmung in der Branche zu Jahresbeginn aufgehellt: Der ifo-Geschäftsklimaindex verbesserte sich im Bereich Kraftwagen und Kraftwagenteile deutlich - sowohl bei der Bewertung der Geschäftslage als auch den Geschäftserwartungen. Die Inlandsaufträge stiegen im Januar 2022 um 53 % im Vergleich zum Vorjahresmonat an, wobei im Januar 2021 die wieder erhöhte Mehrwertsteuer zu einem niedrigen Auftragseingang führte. Auch die Pkw-Produktion konnte im Januar erstmals wieder zulegen, lag aber noch 20 % unter dem Niveau vom Januar 2020. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass es aufgrund langer Vorlaufzeiten in der Chipproduktion frühestens im zweiten Halbjahr 2022 zu einer deutlicheren Entspannung auf dem Beschaffungsmarkt kommen wird. So rechnet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK damit, dass sich der Bestellstau bei Neufahrzeugen erst ab Mitte 2022 auflösen wird. Im Januar 2022 lagen die Neuzulassungen zwar 8,5 % über Vorjahr, aber weiter auf niedrigem Niveau. Auf Jahressicht wird eine Steigerung der Neuzulassungen auf 2,9 Mio. Fahrzeuge prognostiziert -rund 340.000 mehr als 2021. Über die konjunkturelle Lage hinaus sind Hersteller und Zulieferer weiterhin mit dem technologischen Umbruch in der Automobilindustrie konfrontiert. Im Januar 2022 lag der Anteil der E-Pkw bei den Neuzulassungen auf deutschen Straßen bei 21,6 %. Was den aktuellen Materialengpass noch verschärft: E-Fahrzeuge haben durch die Leistungselektronik einen deutlich höheren Bedarf an Halbleitern.
Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer dürften 2022 weiter von der Erholung der Weltkonjunktur profitieren. So rechnet der Branchenverband VDMA für 2022 mit einem Produktionsplus von 7 %. Der hohe Auftragseingang sollte dynamisch bleiben. Zwar sind die Erwartungen für den chinesischen Markt verhalten, Regierungsprogramme wie das Konjunkturpaket in den USA, der Wiederaufbaufonds der EU oder die "Agenda Frankreich 2030" für grüne und digitale Vorhaben dürften die Auslandsnachfrage aber regional bestärken. Im Januar 2022 legte der ifo Geschäftsklimaindex für den Maschinenbau - vor dem Hintergrund deutlich optimistischer Erwartungen und aufbauend auf einer sehr guten Bewertung der aktuellen Lage - erneut zu. Zugleich sind die Hürden aus dem Jahr 2021 noch nicht ausgeräumt: Die bestehenden Material- und Logistikengpässe und ein steigender Fachkräftemangel hemmen die Produktion. Auch die Auslastung der Maschinenkapazitäten liegt im Januar 2022 bei fast 90 %. Und die allgemeinen Risiken für die Weltkonjunktur würden auch den deutschen Maschinenbau treffen. Dies gilt nicht zuletzt für die zu erwartenden Sanktionen gegen Russland.
Die Entwicklung der deutschen Medizintechnikunternehmen wird auch im Jahr 2022 vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie beeinflusst werden. Die Auswirkungen der vierten Welle sind Stand heute noch nicht bezifferbar; Zumal mit der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante, die stärker auch Normalstationen betrifft, die Konsequenzen für die Gesundheitsbranche unterschiedlich gelagert sind. Die Erfahrungen der letzten Infektionswellen zeigen jedoch, dass insbesondere für KMUs die Umsatzmöglichkeiten unter Pandemie-Bedingungen eingeschränkt sind.
Über Konjunkturzyklen hinweg setzt sich der Trend zur Digitalisierung in der MedTech-Branche fort. Neben digitalen bzw. digitalunterstützten Versorgungsformen steigt die Nachfrage nach digitaler Vor- und Nachbetreuung. Digitale Lösungen im Vertrieb werden wichtiger. Auch ein Trend zu mehr ambulanter Behandlung ist zu beobachten.
Der Industrieverband SPECTARIS sieht die Innovationskraft der Branche durch Zulassungshürden und fehlende Anreize gefährdet. Insbesondere die hohe Bürokratisierung durch die neue Medizinprodukteverordnung stellt die Unternehmen der Medizin- und Gesundheitstechnik vor hohe Herausforderungen. So warnt SPECTARIS vor Versorgungsengpässen und Innovationshemmnissen durch die MDR insbesondere für KMUs. Aber auch das komplexe Erstattungssystem wird kritisch gesehen. Vereinfachungen bei den regulatorischen Vorgaben sind nach Einschätzung der Medizintechnikunternehmen dringend erforderlich.
Der Ausblick für 2022 bleibt in der Metallindustrie weiter von Unsicherheit geprägt. Fast 90 % der M+E-Firmen meldeten im Dezember 2021 weiterhin Produktionshemmnisse aufgrund von Materialengpässen. Im Dezember 2021 kletterte die Anzahl an Kurzarbeitern zurück auf den höchsten Stand seit April 2021. Der Branchenverband M+E Gesamtmetall rechnet 2022 - abhängig von der Entspannung auf den Beschaffungsmärkten - mit einem Produktionsplus zwischen 1 und 5 %. Mögliche Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine und eine potenziell verstärkte Materialknappheit bei Metallen sind hier noch nicht berücksichtigt. Damit kann die Metallindustrie frühestens 2023 wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Zu Jahresbeginn hellte sich die Stimmung aber etwas auf: Das ifo-Geschäftsklima verbesserte sich im Januar 2022 das erste Mal seit vier Monaten, wobei die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden sechs Monate weiter verhalten bleiben. Abgesehen von den langfristigen Belastungen durch die Corona-Pandemie befindet sich der M+E-Markt weiter mitten im Strukturwandel, vor allem ausgelöst durch den Umbruch im Automotive-Umfeld.
Im Rahmen des Strategieprogramms PARKOUR stehen die Ziele profitables Wachstum, Sicherung einer ausgewogenen Portfoliostruktur und Wertentwicklung im Mittelpunkt.
PARKOUR richtet den Blick auf die Entwicklung der Gruppe bis 2025 und strebt dabei an, die unternehmerische Fitness der Beteiligungen weiter zu erhöhen, um die anhaltenden Herausforderungen der Märkte zu meistern. Bei der Bewältigung der Corona-Krise hat sich die Agilität und Resilienz der mittelständischen Beteiligungen innerhalb der INDUS-Gruppe bewiesen. Die Strategie PARKOUR setzt auch in Zukunft weiter darauf, die Portfoliostruktur gezielt zu stärken, Innovationen zu treiben und die Leistung durch Marktexzellenz sowie operative Exzellenz in den Beteiligungen zu steigern.
Bei Wachstumsakquisitionen zur Ergänzung des Portfolios fokussiert sich INDUS auf die Suche nach Unternehmen aus technologiestarken Zukunftsbranchen. Zur Sicherung des passenden Zukunftsmix sollen Zukäufe in den von INDUS definierten sechs Zukunftsbranchen forciert werden: Automatisierungs-, Mess- und Regeltechnik, Bautechnik, Sicherheitstechnik, Medizin- und Gesundheitstechnik, Technik für Infrastruktur und Logistik sowie Energie- und Umwelttechnik.
Im Geschäftsjahr 2021 konnten zwei Akquisitionen auf Portfolioebene realisiert werden. Weiterhin konnte Ende 2021 der Kaufvertrag zum Erwerb der Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH (HEIBER + SCHRÖDER) unterzeichnet werden. Der wirtschaftliche Übergang und die Erstkonsoliederung der HEIBER + SCHRÖDER werden im 2. Quartal 2022 erfolgen. Auf Enkeltochterebene wurde ein Unternehmen erworben und durch den Erwerb von Anteilen die Kontrolle an einem bisher als at-Equity-bewerteten Unternehmen erzielt.
Als letzter Schritt des Maßnahmenpaketes ZWISCHENSPURT aus 2020 wurde 2021 die Stilllegung einer Beteiligung beendet. Damit konnte das Maßnahmenpaket ZWISCHENSPURT - ein notwendiger und wesentlicher Schritt, um die mit der Strategie PARKOUR gesetzten Ziele zu erreichen - erfolgreich abgeschlossen werden.
2021 konnte mit dem Verkauf der WIESAUPLAST-Gruppe ein Serienzulieferer an einen neuen Eigentümer übergehen. Dieser strategische Investor ist an der langfristigen Weiterentwicklung von WIESAUPLAST interessiert. INDUS konnte mit dem Verkauf die Bedeutung der automobilen Serienproduktion weiter reduzieren und wird weiter prüfen, ob bei den weiteren Serienzulieferern ein anderer Eigentümer den Unternehmen und ihren Mitarbeitenden langfristig bessere Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann.
Bei entsprechender Lage auf dem M&A-Markt sind für das Geschäftsjahr 2022 wenigstens zwei Zukäufe auf Beteiligungsebene vorgesehen.
Die grundsätzliche Unternehmensstrategie "Kaufen, halten und entwickeln" besteht unverändert weiter.
Die bereits erfolgreich etablierte Strategie zur Förderung der Innovationskraft der Beteiligungen wird von INDUS fortgesetzt und ausgebaut. Neben Produktinnovationen unterstützt INDUS in den Beteiligungen auch die Entwicklung neuer Dienstleistungen, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle durch die Innovations-Förderbank. Für die Förderung aussichtsreicher Innovationsprojekte stehen unverändert jährlich bis zu 3 % des Konzern-EBIT zur Verfügung. Die Beteiligungen haben ihre Innovationsvorhaben während der ersten Phase der Corona-Pandemie deutlich zurückgefahren. Seit dem zweiten Halbjahr 2021 ist eine deutliche Belebung im Bereich der Innovationen feststellbar, so dass 2022 mit einer gesteigerten Anzahl an Förderanträgen und neu geförderten Projekten zu rechnen ist.
Da Innovationen maßgeblich im Austausch mit anderen entstehen, wird das bestehende Netzwerk nach innen und außen - über Kooperationen mit externen Partnern und innerhalb der Gruppe - weiter gefördert. Hierfür sollen weitere Arbeitsgruppen initiiert werden, die aktuelle Zukunftsthemen gezielt aufgreifen, um Geschäftskonzepte und / oder Produktideen zu entwickeln. Konkrete Ansätze bestehen im Bereich "Nachhaltiges Bauen" und im Bereich "Künstliche Intelligenz". Applikationen aus der "Künstlichen Intelligenz" finden zunehmend Anwendung in der Industrie.
Zur Förderung der Grundlagenarbeit an den Innovationsstrategien der Beteiligungen bedarf es zusätzlich auch der Bereitstellung eines strategischen Sparrings für die Innovationsstrategie. Ein strategisches Projekt setzt daher an der individuellen Unternehmensstrategie an, aus welcher die Innovationsstrategie abzuleiten ist. 2021 wurde ein aktueller Status quo erarbeitet. Diese Basis gilt es zu erweitern, um daraus gezielte Innovationsprojekte, ggf. unterstützt mit externen Partnern, abzuleiten. 2022 und folgende wird diese Thematik fokussiert umgesetzt.
Zur Steigerung der Leistung der Beteiligungsunternehmen fördert INDUS gezielt deren Marktexzellenz und operative Exzellenz. Der Schwerpunkt "Marktexzellenz" offeriert den Beteiligungsunternehmen Unterstützungsangebote, die sich einer der folgenden vier Säulen zuordnen lassen: "Status Check", "Implementierung", "Wissen" und "Kooperation". Die Angebote werden einerseits aktiv durch Beteiligungsunternehmen nachgefragt und zum anderen bei Bedarf aus der Holding heraus eingesetzt. Sie zielen direkt auf die Optimierung von Marktpositionierung und -bearbeitung ab und führen somit zu nachhaltigen Ergebnisverbesserungen.
Der Schwerpunkt "Operative Exzellenz" basiert wie der zuvor beschriebene auf vier Säulen: dem "Status Check Produktion, der Unterstützung bei Implementierungsprojekten, der Wissensvermittlung und der Bereitstellung einer Kooperationsplattform. Im Bereich Produktion begleitet die Holding die Beteiligungen bei der Verbesserung ihrer wertschöpfenden Kernprozesse - von der Produktionsstrategie über die Produktionsplanung und -Steuerung hin zu Prozesseffektivität und -effizienz. Das Programm zur Förderung der operativen Exzellenz beinhaltet zum einen das Angebot der Wissensvermittlung über ein umfangreiches Schulungs- und Weiterbildungsangebot im Bereich Lean Management. Zum anderen initiiert und begleitet INDUS konkret und vor Ort in den Beteiligungen entsprechende Optimierungsprojekte.
Finanzielle Ansatzpunkte zur Steigerung der Leistung in den Beteiligungsunternehmen sind das gruppenübergreifende Liquiditätsmanagement, die Working-Capital-Optimierung in den Unternehmen und das Portfoliocontrolling durch INDUS. Außerdem eine verstärkte Information sowie Kommunikation in Bezug auf finanz- und rechnungslegungsbezogene Themen zwischen der Holding und den Beteiligungsunternehmen.
Im Geschäftsjahr 2022 wird INDUS die Aktivitäten zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens in der Holding und den Beteiligungsunternehmen weiter intensivieren. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei die Weiterverfolgung der Maßnahmen zur Erreichung des aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung abgeleiteten sektorübergreifenden Ziels genießen: Der Reduzierung der CO 2 -Emissionen um mindestens 35 % bis 2025 (bezogen auf das Basisjahr 2018).
Der nachfolgende Prognosebericht basiert auf der von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung. Die Aussagen zur prognostizierten Entwicklung der Wirtschaftslage und insbesondere zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Auswirkungen der Corona-Pandemie basieren auf Aussagen führender Organisationen wie Wirtschaftsforschungsinstitute und Banken. Die Planungen für 2022 sind aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der zunehmenden geopolitischen Spannungen weiter von Unsicherheit geprägt. Weder in den Prämissen zu unserer Planung noch im nachfolgenden Prognosebericht sind die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges enthalten. Umfang und Ausmaß der Auswirkungen auf die INDUS-Gruppe sind zum jetzigen Zeitpunkt weder absehbar noch quantifizierbar.
Für das kommende Jahr erwarten die Unternehmen des Segments Bau / Infrastruktur einen leicht steigenden Umsatz und ein leicht sinkendes EBIT. Hier werden sich die weiter steigenden Materialpreise und eine zu erwartende leichte Beruhigung im Bereich der Klimageräte bemerkbar machen. Bei den Absätzen gehen die Unternehmen des Segments Fahrzeugtechnik in ihren Planungen von einer Erholung erst ab Mitte 2022 aus. Der Segment-Umsatz wird leicht steigen; dabei wird der Entfall des WIESAUPLAST-Umsatzes von rd. 50 Mio. EUR durch neue Serienanläufe bei anderen Beteiligungen kompensiert. Die Repositionierungen im Segment werden planmäßig fortgeführt. Das Segment-EBIT steigt stark an, bleibt aber weiter negativ. Die positive Entwicklung der Unternehmen im Segment Maschinen- und Anlagenbau aus dem Jahr 2021 wird sich im Jahr 2022 fortsetzen. Die Unternehmen erwarten stark steigende Umsätze und ein leicht steigendes Segment-EBIT. In Summe rechnen die Unternehmen des Segments Medizin- und Gesundheitstechnik für das kommende Jahr mit steigenden Umsätzen und einem leicht steigenden Segment-EBIT. Die geplante Entwicklung im Segment Metalltechnik zeigt einen leicht sinkenden Umsatz und ein stark sinkendes Segment-EBIT. Hier werden sich weiter steigende Materialpreise belastend auswirken.
Insgesamt sehen die Planungen für 2022 einen steigenden Umsatz von 1,80 bis 1,95 Mrd. EUR vor. Das operative Ergebnis (EBIT) wird voraussichtlich in einem Band von 115 bis 130 Mio. EUR und damit über dem Niveau von 2021 liegen. Darin enthalten sind zwei angenommene Zukäufe mit einem Umsatz von zusammen rd. 60 Mio. EUR. Die EBIT-Marge wird voraussichtlich zwischen 6,0 und 7,0 % liegen. Diese Prognosen sind vor dem Hintergrund der oben beschriebenen unsicheren Rahmenbedingungen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie sowie der gestörten Lieferketten und der weiter stark steigenden Materialpreise getroffen worden. In der Prognose des operativen Ergebnisses (EBIT) sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte oder Sachanlagen enthalten.
Das im Rahmen des Planungsprozesses beschlossene Investitionsbudget der INDUS-Gruppe für das kommende Jahr liegt bei 90 bis 100 Mio. EUR Mio. EUR (exklusive Zukäufe). Als größere Investitionsprojekte sind neue Produktionsanlagen und der Aufbau neuer Produktionsstandorte geplant. Für Unternehmenszukäufe sieht die Planung eine Summe von 62 Mio. EUR für das Jahr 2022 vor. Hierin enthalten ist der Zahlungsmittelabfluss für den Erwerb der Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH (HEIBER + SCHRÖDER). Der Kaufvertrag wurde am 17. Dezember 2021 unterzeichnet, der wirtschaftliche Übergang, die Erstkonsolidierung und die Kaufpreiszahlung werden im 2. Quartal 2022 erfolgen. Mindestens eine weitere Akquisition auf Beteiligungsebene ist im Akquisitionsbudget für 2022 enthalten.
Die Eigenkapitalquote der INDUS-Gruppe lag 2021 mit einem Wert von 42,4 % wieder oberhalb der Zielmarke von 40 %. Für das Jahresende 2022 wird ein Wert von rund 43 % prognostiziert. Mittelfristig bleibt es das Ziel, eine Eigenkapitalquote von über 40 % stabil zu halten. Im Rahmen der geplanten revolvierenden Finanzierung wird INDUS auch 2022 Fremdkapital in Form von Krediten und Schuldscheindarlehen aufnehmen. Ein weiteres ESG-linked Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 56.000 TEUR bereits im Dezember 2021 abgeschlossen. Die Valuta erfolgte am 12. Januar 2022. INDUS kann bei der Finanzierung auf die bewährten langjährigen Partner im Bankenbereich zurückgreifen, mit denen die Holding in ständigem Austausch steht. Die Tilgungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 betragen rd. 125 Mio. EUR. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung geht der Vorstand von einer Mittelaufnahme in etwa der gleichen Größenordnung aus. Die geplante Nettokreditaufnahme 2022 wäre demzufolge Null. Die Entschuldungsdauer auf EBITDA-Basis hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert und bereits wieder einen Wert von 2,3 erreicht. Für 2022 erwartet INDUS ein etwa konstantes Niveau für die Entschuldungsdauer. Damit soll die Entschuldungsdauer 2022 in dem Zielkorridor von 2,0 bis 2,5 Jahren verbleiben.
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| KONZERN | IST 2021 | PLAN 2022 |
|---|---|---|
| Steuerungsgrößen | ||
| Zukäufe | 2 Wachstumsakquisitionen, 2 Erwerbe von Enkeltochterunternehmen | 2 Wachstumsakquisitionen |
| Umsatz | 1,74 Mrd. EUR | 1,80 - 1,95 Mrd. EUR |
| EBIT | 115,4 Mio. EUR | 115 - 130 Mio. EUR |
| EBIT-Marge | 6,6% | 6,0 bis 7,0 % |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 67,3 Mio. EUR | 90 - 100 Mio. EUR |
| Treibhausgasemissionen (THG-E Scope 1 +2) * | 93,91 t Co2 / Mio. EUR BWS | niedriger als Vorjahr |
| Ergänzende Steuerungsgrößen | ||
| Eigenkapitalquote | 42,4% | > 40,0 % |
| Nettoverschuldung/EBITDA | 2,3 Jahre | 2 bis 2,5 Jahre |
| Working Capital | 457,5 Mio. EUR | niedriger als Vorjahr |
| SEGMENTE | ||
| Bau/ Infrastruktur | ||
| Umsatz | 451,6 Mio. EUR | leicht steigender Umsatz |
| EBIT | 70,5 Mio. EUR | leicht sinkendes Ergebnis |
| EBIT-Marge | 15,6% | 13 bis15% |
| Fahrzeugtechnik | ||
| Umsatz | 281,9 Mio. EUR | leicht steigender Umsatz |
| EBIT | -57,3 Mio. EUR | stark steigendes Ergebnis |
| EBIT-Marge | -20,3% | negativ |
| Maschinen- und Anlagenbau | ||
| Umsatz | 438,9 Mio. EUR | stark steigender Umsatz |
| EBIT | 56,9 Mio. EUR | leicht steigendes Ergebnis |
| EBIT-Marge | 13,0% | 10 bis 12% |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | ||
| Umsatz | 148,7 Mio. EUR | steigender Umsatz |
| EBIT | 12,1 Mio. EUR | leicht steigendes Ergebnis |
| EBIT-Marge | 8,1% | 7 bis 9% |
| Metalltechnik | ||
| Umsatz | 420,4 Mio. EUR | leicht sinkender Umsatz |
| EBIT | 42,3 Mio. EUR | stark sinkendes Ergebnis |
| EBIT-Marge | 10,1% | 7 bis 9% |
* Nettoemissionsintensität
Die meisten Unternehmen des Segments Bau / Infrastruktur haben erneut an ihrer Kapazitätsgrenze gearbeitet. Das EBIT aus dem Rekordjahr 2019 wurde 2021 nochmals übertroffen; die EBIT-Marge war allerdings leicht rückläufig. Der Umsatz konnte gesteigert werden, wozu organisches Wachstum der bestehenden Beteiligungen und anorganisches Wachstum durch die Neuakquisition von WIRUS beitragen konnten. Für das kommende Jahr erwarten fast alle Unternehmen des Segments leicht steigende Umsätze - teilweise sicher auch noch preisinduziert. Das Segment Bau / Infrastruktur wird im Jahr 2022 wieder eine zuverlässige Stütze des INDUS-Portfolios sein. Insgesamt erwartet der INDUS-Vorstand für das Segment einen leicht steigenden Umsatz, ein leicht sinkendes operatives Ergebnis (EBIT) und eine EBIT-Marge im Korridor von 13 bis 15 %.
Die Entwicklung der Unternehmen im Segment Fahrzeugtechnik war im Jahr 2021 insbesondere wegen des Chipmangels und der damit verbundenen stark rückläufigen Serienabrufe ab dem 3. Quartal erneut sehr unbefriedigend. Leider litten nicht nur die Serienzulieferer, sondern auch die Unternehmen im Entwicklungs- und Prototypenbereich unter fehlenden Teilen und fehlenden Neuaufträgen. Das Jahr 2022 haben die Segmentunternehmen verhalten geplant; sie gehen von weiterhin geringen Serienabrufen im ersten Halbjahr aus. Das operative Ergebnis (EBIT) und die EBIT-Marge des Segments Fahrzeugtechnik werden trotz schrittweiser Verbesserung, leicht steigendem Umsatz sowie stark steigendem EBIT auch im Jahr 2022 negativ bleiben.
Für die Unternehmen des Segments Maschinen- und Anlagenbau verlief das Jahr 2021 mit einer deutlichen Umsatz- und EBIT-Steigerung sehr positiv. Die EBIT-Marge konnte mit 13,0 % deutlich gesteigert werden und lag deutlich oberhalb der Zielbandbreite von 8 bis 10 %. Die Beteiligungen des Segments Maschinen- und Anlagenbau planen für das Jahr 2022 stark steigende Umsätze. Besonders bei den Unternehmen, die noch bis zur Jahresmitte 2021 einen schwachen Auftragseingang verzeichneten, hat sich die Lage nun ebenfalls entspannt. Auch beim EBIT wird weiteres Wachstum erwartet. Hinzu kommen Umsatz und operatives Ergebnis (EBIT) des neu akquirierten Verpackungsmaschinenspezialisten HEIBER und SCHRÖDER. Trotz dieser positiven Aussichten für 2022 bleibt abzuwarten, ob es den Segmentunternehmen wie bisher gelingt, die operativen Probleme angesichts fehlender Materialien zu bewältigen. In Summe erwartet INDUS für 2022 im Segment Maschinen- und Anlagenbau einen stark steigenden Umsatz, ein leicht steigendes EBIT und eine EBIT-Marge im Korridor von 10 bis 12 %.
In Summe haben die Unternehmen des Segments Medizin- und Gesundheitstechnik im Jahr 2021 einen leicht steigenden Umsatz und ein leicht steigendes EBIT erwirtschaftet. Insgesamt wird ein zunehmender Trend zur Digitalisierung in der MedTech-Branche erwartet. Darüber hinaus werden mehr ambulante Behandlungen prognostiziert. Durch die Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung sind die Unternehmen aber weiter hohen bürokratischen Anforderungen ausgesetzt. Für das Jahr 2022 erwarten alle INDUS-Segmentunternehmen steigende Umsätze. Das Segment-EBIT wird leicht steigen; durch die Zusammenführung der Standorte bei einer Beteiligung werden 2022 noch deutliche EBIT-Belastungen zu erwarten sein. Die EBIT-Marge wird innerhalb des Korridors von 7 bis 9 % liegen.
Im Segment Metalltechnik haben alle fortgeführten Segmentunternehmen im Geschäftsjahr 2021 steigende Umsätze erwirtschaftet. Infolge der Stilllegung von BACHER und der Strukturveränderungen bei SIMON sind im Vorjahresvergleich 20,6 Mio. EUR Umsatz entfallen. Beim operativen Ergebnis (EBIT) konnte 2021 durch die verbesserte Performance vieler Segmentunternehmen und durch die oben erwähnte Portfolioveränderung eine deutliche Steigerung erzielt werden. Im Jahr 2022 planen die Segmentunternehmen einen leicht sinkenden Umsatz; durch die erst im Jahr 2021 abgeschlossene Stilllegung von BACHER wird im Vorjahresvergleich noch einmal Umsatz von rd. 10 Mio. EUR entfallen. Beim EBIT planen die fortgeführten Segmentunternehmen ein stark sinkendes Segment-EBIT wegen Belastungen durch weiter steigende Materialpreise. Die EBIT-Marge wird im Korridor von 7 bis 9 % liegen.
Am 24. Februar 2022 startete Russland militärische Angriffe gegen die Ukraine. Wir beobachten die Entwicklungen sehr aufmerksam und rechnen damit, dass die wirtschaftlichen Folgen des Russland-Ukraine-Krieges voraussichtlich auch die Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der INDUS-Gruppe belasten werden. Wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2022 über die nachfolgend dargestellten direkten Auswirkungen hinaus, können nicht ausgeschlossen werden. Umfang und Ausmaß der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt weder absehbar noch quantifizierbar und daher nicht Bestandteil unserer Prognose.
Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben 2021 einen Umsatz in Höhe von rund 17 Mio. EUR mit Kunden in Russland und in Höhe von rund 3 Mio. EUR mit Kunden in der Ukraine erzielt. In Summe sind dies rund 1,2 % der Konzernumsatzerlöse aus 2021. Der Umsatz mit Kunden in Russland und der Ukraine wurde hauptsächlich im Segment Metalltechnik erzielt. Der Wegfall dieser Geschäfte wird nicht zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der INDUS-Gruppe führen. Die INDUS Holding AG besitzt keine operativen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Russland oder der Ukraine.
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| IN TEUR | ANHANG | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE | [7] | 1.741.498 | 1.558.554 |
| Sonstige betriebliche Erträge | [8] | 28.376 | 22.090 |
| Aktivierte Eigenleistungen | [9] | 6.025 | 6.367 |
| Bestandsveränderung | [10] | 23.668 | -27.541 |
| Materialaufwand | [11] | -817.615 | -690.106 |
| Personalaufwand | [12] | -529.076 | -501.007 |
| Abschreibungen | [13] | -104.982 | -132.630 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | [14] | -232.494 | -210.647 |
| OPERATIVES ERGEBNIS (EBIT) | 115.400 | 25.080 | |
| Zinserträge | 177 | 270 | |
| Zinsaufwendungen | -14.667 | -16.459 | |
| ZINSERGEBNIS | [15] | -14.490 | -16.189 |
| Ergebnis aus at-Equity-bewerteten-Anteilen | 1.082 | 787 | |
| Übriges Finanzergebnis | -2.919 | -44 | |
| FINANZERGEBNIS | [15] | -16.327 | -15.446 |
| ERGEBNIS VOR STEUERN | 99.073 | 9.634 | |
| Steuern | [16] | -51.509 | -36.536 |
| ERGEBNIS NACH STEUERN | 47.564 | -26.902 | |
| davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 755 | 85 | |
| davon Anteile der INDUS-Aktionäre | 46.809 | -26.987 | |
| Ergebnis je Aktie unverwässert in EUR | [17] | 1,78 | -1,10 |
| Ergebnis je Aktie verwässert in EUR | 1,78 | -1,10 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| ERGEBNIS NACH STEUERN | 47.564 | -26.902 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 3834 | -897 |
| Latente Steuern | -899 | 351 |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 2.935 | -546 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 7.101 | -5.158 |
| Veränderung der Marktwerte von Sicherungsinstrumenten (Cashflow Hedge) | 1.678 | 1.977 |
| Latente Steuern | -264 | -332 |
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | 8.515 | -3.513 |
| SONSTIGES ERGEBNIS | 11.450 | -4.059 |
| GESAMTERGEBNIS | 59.014 | -30.961 |
| davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 755 | 85 |
| davon Anteile der INDUS-Aktionäre | 58.259 | -31.046 |
Aktiva
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| IN TEUR | ANHANG | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | [18] [20] | 409.798 | 380.932 |
| Nutzungsrechte aus Leasing/Miete | [19] | 93.402 | 85.780 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | [20] | 142.817 | 93.066 |
| Sachanlagen | [20] | 416.610 | 405.470 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | [20] | 5.782 | 5.938 |
| Finanzanlagen | [21] | 8.794 | 7.130 |
| At-Equity-bewertete Anteile | [22] | 4.578 | 7.527 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | [23] | 3.476 | 3.915 |
| Latente Steuern | [24] | 13.771 | 11.992 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.099.028 | 1.001.750 | |
| Vorräte | [25] | 403.894 | 332.463 |
| Forderungen | [26] | 168.890 | 161.943 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | [23] | 35.538 | 20.402 |
| Laufende Ertragsteuern | [24] | 13.739 | 17.568 |
| Liquide Mittel | 136.320 | 194.701 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 758.381 | 727.077 | |
| BILANZSUMME | 1.857.409 | 1.728.827 | |
| PASSIVA | |||
| IN TEUR | ANHANG | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Gezeichnetes Kapital | 69.928 | 63.571 | |
| Kapitalrücklage | 318.143 | 239.833 | |
| Übrige Rücklagen | 397.560 | 371.904 | |
| Eigenkapital der INDUS-Aktionäre | 785.631 | 675.308 | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital | 1.843 | 1.046 | |
| Eigenkapital | [27] | 787.474 | 676.354 |
| Pensionsrückstellungen | [28] | 41.321 | 49.682 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | [29] | 1.435 | 1.404 |
| Langfristige Finanzschulden | [30] | 477.286 | 553.773 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | [31] | 47.023 | 20.139 |
| Latente Steuern | [24] | 48.569 | 32.109 |
| Langfristige Schulden | 615.634 | 657.107 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | [29] | 88.344 | 77.339 |
| Kurzfristige Finanzschulden | [30] | 163.168 | 159.841 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 62.178 | 48.926 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | [31] | 125.823 | 94.175 |
| Laufende Ertragsteuern | [24] | 14.788 | 15.085 |
| Kurzfristige Schulden | 454.301 | 395.366 | |
| BILANZSUMME | 1.857.409 | 1.728.827 |
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| IN TEUR | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITALRÜCKLAGE | GEWINNRÜCKLAGE | SONSTIGE RÜCKLAGEN |
|---|---|---|---|---|
| STAND AM 01.01.2020 | 63.571 | 239.833 | 447.566 | -25.056 |
| Ergebnis nach Steuern | -26.987 | |||
| Sonstiges Ergebnis | -4.059 | |||
| Umgliederung | -2.593 | 2.593 | ||
| Gesamtergebnis | -29.580 | -1.466 | ||
| Dividendenzahlung | -19.560 | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | ||||
| STAND AM 31.12.2020 | 63.571 | 239.833 | 398.426 | -26.522 |
| STAND AM 01.01.2021 | 63.571 | 239.833 | 398.426 | -26.522 |
| Ergebnis nach Steuern | 46.809 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 11.450 | |||
| Umgliederung | -1.638 | 1.638 | ||
| Gesamtergebnis | 45.171 | 13.088 | ||
| Kapitalerhöhung | 6.357 | 78.310 | ||
| Dividendenzahlung | -21.517 | |||
| Transaktionen von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | -11.086 | |||
| STAND AM 31.12.2021 | 69.928 | 318.143 | 410.994 | -13.434 |
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| IN TEUR | EIGENKAPITAL DER INDUSAKTIONÄRE | ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER |
|---|---|---|
| STAND AM 01.01.2020 | 725.914 | 1.807 |
| Ergebnis nach Steuern | -26.987 | 85 |
| Sonstiges Ergebnis | -4.059 | |
| Umgliederung | ||
| Gesamtergebnis | -31.046 | 85 |
| Dividendenzahlung | -19.560 | -1.034 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 188 | |
| STAND AM 31.12.2020 | 675.308 | 1.046 |
| STAND AM 01.01.2021 | 675.308 | 1.046 |
| Ergebnis nach Steuern | 46.809 | 755 |
| Sonstiges Ergebnis | 11.450 | |
| Umgliederung | ||
| Gesamtergebnis | 58.259 | 755 |
| Kapitalerhöhung | 84.667 | 42 |
| Dividendenzahlung | -21.517 | -261 |
| Transaktionen von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | -11.086 | 261 |
| STAND AM 31.12.2021 | 785.631 | 1.843 |
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| IN TEUR | EIGENKAPITAL DES KONZERNS |
|---|---|
| STAND AM 01.01.2020 | 727.721 |
| Ergebnis nach Steuern | -26.902 |
| Sonstiges Ergebnis | -4.059 |
| Umgliederung | |
| Gesamtergebnis | -30.961 |
| Dividendenzahlung | -20.594 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 188 |
| STAND AM 31.12.2020 | 676.354 |
| STAND AM 01.01.2021 | 676.354 |
| Ergebnis nach Steuern | 47.564 |
| Sonstiges Ergebnis | 11.450 |
| Umgliederung | |
| Gesamtergebnis | 59.014 |
| Kapitalerhöhung | 84.709 |
| Dividendenzahlung | -21.778 |
| Transaktionen von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | -10.825 |
| STAND AM 31.12.2021 | 787.474 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 47.564 | -26.902 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte (ohne latente Steuern) | 104.982 | 131.530 |
| Gewinne (-) bzw. Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen | -1.917 | -1.307 |
| Steuern | 51509 | 36.536 |
| Finanzergebnis | 16.327 | 15.446 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | 1.077 | -94 |
| Veränderungen der Rückstellungen | 8.880 | 5.773 |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen sowie anderer Aktiva | -85.259 | 88.372 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten und anderer Passiva | 36.176 | -29.877 |
| Erhaltene/gezahlte Ertragsteuern | -44.208 | -46.373 |
| Erhaltene Dividenden | 1.244 | 1.340 |
| Operativer Cashflow | 136.375 | 174.444 |
| Gezahlte Zinsen | -20.079 | -19.612 |
| Erhaltene Zinsen | 278 | 356 |
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit | 116.574 | 155.188 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -8.905 | -8.438 |
| Sachanlagen | -66.693 | -44.050 |
| Finanzanlagen | -2.200 | -965 |
| At-Equity-bewertete Anteile | 0 | -1.014 |
| Anteile vollkonsolidierter Gesellschaften | -67.328 | 0 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Anteile vollkonsolidierter Gesellschaften | 7.849 | -4.296 |
| sonstigen Anlagen | 6.914 | 6.418 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -130.363 | -52.345 |
| Einzahlungen Kapital (Kapitalerhöhung) | 84.667 | 0 |
| Einzahlungen Minderheitsgesellschafter | 42 | 188 |
| Auszahlung Dividende | -21.517 | -19.560 |
| Auszahlungen Minderheitsgesellschafter | -261 | -1.034 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten | 0 | -22.336 |
| Auszahlungen für Transaktionen von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter | -713 | 0 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 57.500 | 140.581 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Krediten | -143.224 | -120.285 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -20.964 | -19.569 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -44.470 | -42.015 |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | -58.259 | 60.828 |
| Wechselkursbedingte Änderung der liquiden Mittel | -122 | -1.247 |
| Liquide Mittel am Anfang der Periode | 194.701 | 135.120 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 136.320 | 194.701 |
Die INDUS Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kölner Straße 32 in 51429 Bergisch Gladbach, Deutschland, ist im Handelsregister Köln unter HRB 46360 eingetragen. INDUS ist ein langfristig orientierter Finanzinvestor, der sich als Spezialist für die Übernahme mittelständischer Produktionsunternehmen im deutschsprachigen Europa etabliert hat. Die operativen Unternehmen sind fünf Unternehmensbereichen (Segmenten) zugeordnet: Bau/Infrastruktur, Fahrzeugtechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Medizin- und Gesundheitstechnik sowie Metalltechnik.
Die INDUS Holding AG hat ihren Konzernabschluss für das vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 dauernde Geschäftsjahr 2021 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegungen durch das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzgliederung erfolgt nach Fristigkeiten der Vermögenswerte bzw. Schulden.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind für sich kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen.
Der Konzernabschluss ist grundsätzlich auf der Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der Bilanzierung von Bilanzpositionen, bei denen eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verpflichtend ist. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Bilanzstichtag der INDUS Holding AG erstellt und basieren auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Gemäß § 315e HGB ist die INDUS Holding AG verpflichtet, den Konzernabschluss nach IFRS-Standards zu erstellen. Grundlage ist die Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union. Nach HGB erforderliche Anhangangaben, die über die nach IFRS erforderlichen Angaben hinausgehen, werden ebenfalls im Konzernanhang dargestellt. Der Abschluss wurde am 16. März 2022 durch den Vorstand aufgestellt. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 17. März 2022.
Alle zum 31. Dezember 2021 verpflichtend anzuwendenden Standards wurden berücksichtigt. Von der Möglichkeit, zukünftig verpflichtende Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht.
Aus neuen Standards haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der INDUS ergeben.
Aus neuen Standards, die bereits veröffentlicht wurden aber nicht vorzeitig angewendet wurden, werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der INDUS ergeben.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Bei Unternehmenszusammenschlüssen sind Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- und Firmenwert wird ermittelt als Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses und dem Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden.
Bei der erstmaligen Einbeziehung von erworbenen Gesellschaften in den Konsolidierungskreis werden deren Beteiligungsbuchwerte bei der Muttergesellschaft gegen die Vermögenswerte und Schulden verrechnet. In den Folgeperioden wird der Beteiligungsbuchwert der Muttergesellschaft gegen das fortgeführte Eigenkapital der Tochtergesellschaften aufgerechnet. Bedingte Kaufpreisbestandteile werden im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn ihr Eintritt wahrscheinlich ist und verlässlich geschätzt werden kann. Wertänderungen dieser Bestandteile werden in den Folgeperioden ergebniswirksam erfasst. Anschaffungsnebenkosten des Beteiligungserwerbs werden nicht in die Kaufpreisallokation einbezogen, sondern in der Periode des Erwerbs aufwandswirksam verrechnet.
Soweit zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Minderheitsgesellschafter ein Andienungsrecht haben, dem sich INDUS nicht entziehen kann, werden die betreffenden Anteile nicht beherrschender Gesellschafter mit ihrem beizulegenden Zeitwert als Kaufpreisverbindlichkeit bilanziert.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Vorräte und Anlagevermögen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt.
In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsgeschäfte mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle in die funktionale Währung der Einzelgesellschaft umgerechnet. Am Bilanzstichtag erfolgt für monetäre Posten eine ergebniswirksame Bewertung zum Stichtagskurs, der mit dem Devisenkassamittelkurs ermittelt wird.
Nach dem Konzept der funktionalen Währung erstellen die Gesellschaften außerhalb des Euroraums ihre Abschlüsse in der jeweiligen Landeswährung. Die Umrechnung dieser Abschlüsse in Euro erfolgt für Vermögenspositionen und Schulden mit dem Stichtagskurs. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Positionen zu historischen Kursen geführt. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Durchschnittskursen umgerechnet und die sich hieraus ergebenden Währungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral weiterentwickelt. Die verwendeten Kurse ergeben sich aus folgender Tabelle:
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| STICHTAGSKURS | DURCHSCHNITTSKURS | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 EUR = | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vereinigte Arabische Emirate | AED | 4,178 | 4,487 | 4,346 | 4,193 |
| Bosnien und Herzegowina | BAM | 1,966 | 1,946 | 1,956 | 1,957 |
| Brasilien | BRL | 6,310 | 6,374 | 6,381 | 5,890 |
| Kanada | CAD | 1,439 | 1,563 | 1,483 | 1,529 |
| Schweiz | CHF | 1,033 | 1,080 | 1,081 | 1,070 |
| China | CNY | 7,195 | 8,023 | 7,634 | 7,871 |
| Tschechien | CZK | 24,858 | 26,242 | 25,647 | 26,455 |
| Dänemark | DKK | 7,436 | 7,441 | 7,437 | 7,454 |
| Großbritannien | GBP | 0,840 | 0,899 | 0,860 | 0,889 |
| Ungarn | HUF | 369,190 | 363,890 | 358,464 | 351,204 |
| Südkorea | KRW | 1.346,380 | 1.336,000 | 1.353,946 | 1.345,106 |
| Marokko | MAD | 10,555 | 10,862 | 10,634 | 10,829 |
| Mexiko | MXN | 23,144 | 24,416 | 23,990 | 24,512 |
| Polen | PLN | 4,597 | 4,560 | 4,564 | 4,443 |
| Rumänien | RON | 4,949 | 4,868 | 4,921 | 4,838 |
| Serbien | RSD | 117,590 | 117,574 | 117,586 | 117,620 |
| Singapur | SGD | 1,528 | 1,622 | 1,590 | 1,574 |
| Türkei | TRY | 15,234 | 9,113 | 10,467 | 8,044 |
| Taiwan | TWD | 31,525 | 34,322 | 33,028 | 33,596 |
| USA | USD | 1,133 | 1,227 | 1,184 | 1,141 |
| Südafrika | ZAR | 18,063 | 18,022 | 17,479 | 18,768 |
In der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens, der Rückstellungen und des Eigenkapitals werden die Anfangs- und Endbestände mit Stichtagskursen umgerechnet, die innerjährlichen Bewegungen mit dem Durchschnittskurs. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden gesondert ausgewiesen und erfolgsneutral behandelt.
Der Geschäfts- und Firmenwert wird aufgrund seiner unbestimmten Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Die Überprüfung auf Werthaltigkeit erfolgt mindestens einmal jährlich. Dabei wird grundsätzlich der erzielbare Betrag als höherer Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mit dem Buchwert der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwerts erfolgt auf der Ebene, auf der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Zuordnung sinnvoll möglich ist. In den meisten Fällen wird der Geschäfts- und Firmenwert der Beteiligungsgesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zugeordnet (Cash Generating Units). Das entspricht den operativen Gesellschaften, wie sie im Anhang aufgelistet sind. In den wenigen Fällen, in denen eine enge Liefer- und Leistungsverknüpfung zwischen diesen Gesellschaften besteht, werden diese zu operativen Einheiten zusammengefasst und die Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwerts auf dieser Basis überprüft.
Der im Rahmen der Kaufpreisallokation entstandene Geschäfts- und Firmenwert verteilt sich auf 46 (Vorjahr: 45) Cash Generating Units. Dadurch ist kein einzelner Geschäfts- und Firmenwert im Sinne des IAS 36.134 signifikant.
Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und - sofern bestimmbar - linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von zwei bis fünfzehn Jahren abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen, werden zu Herstellungskosten aktiviert, ansonsten werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibung erfolgt mit dem Beginn der Nutzung linear über fünf bis fünfzehn Jahre.
Leasingverhältnisse werden in der Bilanz als Nutzungsrechte aus Leasing/Miete und als (Finanz-)Verbindlichkeit aus Leasing ausgewiesen. Die Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in der Folge linear über die Dauer des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Auf der Passivseite wird eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes der Zahlungsverpflichtungen bilanziert. Die Verbindlichkeiten beinhalten neben fixen Zahlungen auch erwartete Restwertzahlungen und Ausübungspreise für Kaufoptionen, soweit diese hinreichend sicher ausgeübt werden. Dabei werden Leasingraten mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingvertrag zugrunde liegt, oder mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Es werden Erleichterungsvorschriften angewendet, wonach IFRS 16 auf die bisher gem. IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse klassifizierten Sachverhalte angewendet wird bzw. die bisher nicht als Leasingverhältnis klassifizierten Sachverhalte nicht neu betrachtet werden. Ferner werden für Leasinggegenstände von geringem Wert und Verträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr die Anwendungsvereinfachungen des IFRS 16 angewandt, d. h. es werden keine Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten bilanziert und stattdessen die Leasingzahlungen weiterhin als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und gegebenenfalls auch außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Entsprechend dem tatsächlichen Nutzungsverlauf kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 |
| Grundstückseinrichtungen | 8 bis 20 |
| Maschinen und technische Anlagen | 5 bis 15 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
Wertminderungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Bei Wegfall der Gründe für eine in der Vergangenheit durchgeführte Wertminderung wird eine Wertaufholung vorgenommen, maximal bis zu dem bei planmäßigem Abschreibungsverlauf anzusetzenden Buchwert.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und anteilige Gemeinkosten. Die zugerechneten Gemeinkosten werden überwiegend auf der Basis der Ist-Beschäftigung ermittelt, wenn diese im Wesentlichen der Normalauslastung entspricht. Rohstoffe und Handelswaren werden nach der Durchschnittsmethode bewertet.
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument werden. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten ist entsprechend dem Geschäftsmodell in die Kategorien "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", "Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" und "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" vorzunehmen. Finanzielle Schulden sind in den zwei Kategorien "Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" oder "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten bewertet" zu bilanzieren.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vorsieht, die Vertragsbedingungen zeitlich festgelegte Zahlungsströme in Gestalt von Zins- und Tilgung vorsehen sowie der Vermögenswert nicht zu "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" designiert wurde. Dies umfassst insbesondere alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und die sonstigen Vermögenswerte (ohne Derivate).
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz entsprechend designiert wird.
Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten. Die Marktwerte von Finanzschulden werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen oder durch anerkannte Bewertungsverfahren, z. B. Discounted-Cashflow-Methoden, ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die Zinssätze sind der Laufzeit und dem Risiko des zugrunde liegenden Finanzinstruments angepasst.
Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen assoziierten Unternehmen, auf die die INDUS-Gruppe einen maßgeblichen Einfluss ausübt (in der Regel bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %), werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folgebewertung wird der Buchwert um die anteiligen Veränderungen des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert; bei kurzfristigen Forderungen entspricht dieser Ansatz grundsätzlich dem Nennbetrag. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden.
Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Erfüllungsbetrag.
Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Derivative Finanzinstrumente werden bei INDUS zur Absicherung von auf zukünftigen Zahlungsströmen basierenden Grundgeschäften eingesetzt. Bei Abschluss des Sicherungsgeschäftes sind die entsprechenden Grundgeschäfte zum Teil bereits abgeschlossen worden und zum Teil noch nicht abgeschlossen worden.
Bei den als Sicherungsinstrumente eingesetzten Derivaten handelt es sich überwiegend um Zinsswaps oder Fremdwährungstermingeschäfte. Voraussetzung für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung ist, dass die Sicherung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument effektiv ist, dokumentiert ist und laufend überwacht wird. Die Beurteilung einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft erfolgt auf der Grundlage der Referenzzinssätze, der Laufzeiten, der Zinsanpassungstermine und der Fälligkeiten sowie der Nominal- oder Nennbeträge. Bei der Beurteilung der Effektivität wird die Critical-Term-Match-Methode angewandt. Die Sicherungsbeziehungen bestehen meist im Verhältnis 1:1 zum Grundgeschäft und sind zu 100 % effektiv.
Die Bilanzierung dokumentierter Sicherungsbeziehungen ist abhängig von der Art der Beziehung. Im Falle der Absicherung von Zahlungsströmen ("Cashflow Hedge") wird die Änderung des beizulegenden Zeitwerts unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital fortgeführt. Bei der Bewertung der oben beschriebenen Sicherungsinstrumente wurden in beiden Geschäftsjahren ausschließlich marktbezogene Bewertungsverfahren herangezogen. Das entspricht den Verfahren der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie. Als Inputfaktor zur Bewertung der Zinsswaps werden stichtagsbezogene Marktzinssätze, abgeleitet aus öffentlich verfügbaren Swapraten, verwendet.
Darüber hinaus werden Call-/Put-Optionen aus dem Erwerb von Unternehmen als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Bei der Bewertung der Call-/Put-Optionen zum beizulegenden Zeitwert wurden marktbezogene beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) und unternehmenseigene Daten (Stufe 3) herangezogen. Als Inputfaktor zur Bewertung des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten werden stichtagsbezogene Marktzinssätze, abgeleitet aus der Finanzierungsstruktur von INDUS, vertraglich festgelegte EBIT-Multiples und die individuellen Planungen der erworbenen Unternehmen verwendet. Insgesamt sind die Bewertungen der Call-/Put-Optionen der Stufe 3 zuzuordnen.
Die Altersvorsorgeverpflichtungen basieren auf beitrags- sowie leistungsorientierten Versorgungsplänen in unterschiedlicher Ausgestaltung.
Der Aufwand aus beitragsorientierten Plänen ("Defined Contribution Plans") betrifft Zahlungen von INDUS an externe Einrichtungen, ohne mit der Zahlung eine darüber hinausgehende Verpflichtung gegenüber den Begünstigten einzugehen.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen ("Defined Benefit Obligation") werden Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet ("Projected Unit Credit Method"). Der für die Abzinsung der künftigen Leistungsansprüche verwendete Zinssatz ist der Marktzinssatz für risikoadäquate langfristige Anlagen mit einer vergleichbaren Laufzeit. Für jeden Pensionsplan wird der Anwartschaftsbarwert um den beizulegenden Zeitwert eines qualifizierten Planvermögens vermindert. Bei Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung der zugrunde gelegten Parameter zur Berechnung der Anwartschaftsbarwerte und der beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens entstehen versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste. Diese versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral über die Entwicklung des Konzerneigenkapitals und die Gesamtergebnisrechnung erfasst und in den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen werden berechnet für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten, resultierend aus einem Ereignis der Vergangenheit, welches wahrscheinlich zu einem Ressourcenabfluss führen wird, und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Ressourcenabfluss als langfristig klassifiziert wird und der Effekt hieraus wesentlich ist. Gewährleistungsrückstellungen werden für den gewährleistungsbehafteten Umsatz und den relevanten Gewährleistungszeitraum auf der Basis von gesicherten Erfahrungswerten berechnet. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, drohende Verluste aus Aufträgen und übrige Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft sind auf der Basis der zu erbringenden Leistungen berechnet. Für nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den nationalen Steuerbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis angemessener Schätzungen gebildet.
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Ressourcenabfluss führen oder in ihrer Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können. Sofern eine Eventualschuld vorliegt, werden hierzu Angaben im Anhang gemacht.
Latente Steuern werden auf alle temporären Unterschiede zwischen dem Wertansatz in der IFRS-Bilanz und dem entsprechenden steuerlichen Wert nach dem bilanzorientierten Konzept ermittelt. Temporäre Differenzen entstehen, wenn die Realisierung des Vermögenswerts oder die Erfüllung der Schuld zu steuerlich abweichenden Erträgen oder Aufwendungen führt. Latente Steuern auf einen Geschäfts- und Firmenwert werden nur in dem Maße, in dem dieser steuerlich abzugsfähig ist, gebildet. Das ist bei deutschen Personengesellschaften grundsätzlich der Fall.
Latente Steuern müssen auch dann berechnet werden, wenn die Realisierung dieses Geschäfts- und Firmenwerts, zum Beispiel über die Veräußerung der zugehörigen Personengesellschaft, nicht geplant ist. Dies führt zu einem dauerhaften Aufbau an passiven latenten Steuern bei INDUS.
Aktive latente Steuern werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verrechnet werden kann. Bei steuerlichen Verlustvorträgen ist das der Fall, wenn es entweder wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist oder in entsprechender Höhe saldierungsfähige passive latente Steuern mit zukünftig ausreichendem zu versteuernden Einkommen verrechenbar sind.
Latente Steuern sind mit dem Steuersatz zu bewerten, der in der Periode, in der sich die Differenzen voraussichtlich umkehren werden, gültig sein wird. Unabhängig von der Fristigkeit sind latente Steuern nicht abzuzinsen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze gebildet, die nach der derzeitigen Rechtslage in den verschiedenen Ländern gültig bzw. verabschiedet sind. In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15 %. Unter Berücksichtigung eines Gewerbesteuer-Hebesatzes in einer Bandbreite von 295 % bis 515 % sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 % errechnet sich für inländische Unternehmen ein Ertragsteuersatz zwischen 26,15 % und 33,85 % (Vorjahr: Durchschnitt 29,6 %). Die ausländischen Steuersätze liegen zwischen 16 % und 34 % (Vorjahr: zwischen 16 % und 34 %).
Im Rahmen der Ertragsrealisierung von Kundenverträgen erfolgt die Erfassung von Umsatzerlösen gem. dem in IFRS 15 beschriebenen 5-Stufen-Modell entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt. Das INDUS-Produktportfolio ist sehr diversifiziert. Es werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern, aus Auftragsfertigung und im geringen Umfang aus Dienstleistungen erzielt. Die Umsatzerlöse sind folgenden Bereichen zuzurechnen: Bewehrung von Stahlbeton, Baustoffe, Verlegung von Netz- und Kabelleitungsbau, Klima- und Wärmetechnik, Zubehör für den privaten Wohnungsbau, Fensterbau (Segment Bau), Modell- und Prototypenbau in der Automobilindustrie, Vor- und Kleinserienfertigung sowie Serienfertigung von Bauteilen für große Fahrzeughersteller, Test- und Messlösungen sowie Lösungen für Spezialfahrzeuge (Segment: Fahrzeugtechnik), komplette Förderanlagen, Robotorgreifsysteme, Ventiltechnik, Automatisierungskomponenten für die Fahrzeugendmontage, Anlagen für Inertgassysteme, Anlagen für Metallsuchtechnik, integrierte Kontrollräume sowie elektrische Begleitheizsysteme (Segment: Maschinen- und Anlagenbau), Orthesen, medizinische Kompressionsstrümpfe, optische Linsen und Optiken, Operationszubehör, Rehabilitationstechnik sowie Hygieneprodukte für medizinische Anwendungen und den Haushalt (Segment: Medizin- und Gesundheitstechnik), Zulieferung von Bahntechnik, Hartmetallwerkzeuge für Straßen- und Bergbau, Gehäusebau, Strahlmittel für die Stahlindustrie sowie Bolzenschweißtechnik für Brückenbauwerkeverbindungen (Segment: Metalltechnik). Bei zahlreichen Verträgen aus den Segmenten Bau/Infrastruktur und Maschinen- und Anlagenbau sowie bei vereinzelten Verträgen aus dem Segment Fahrzeugtechnik erfolgt die Erlösrealisierung über den Zeitraum.
Werden die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung erfüllt, ist eine Bestimmung des Leistungsfortschritts notwendig. Hierfür wird aufgrund der verlässlichen Kalkulation die inputorientierte "Cost-to-cost-Methode" angewandt. Die Umsatzrealisierung erfolgt damit gemessen am Leistungsfortschritt bis zur vollständigen Übertragung der Güter an den Kunden oder bis zur Erfüllung der Dienstleistung. Ein erwarteter Verlust wird sofort als Aufwand erfasst. Werden die Voraussetzungen der zeitraumbezogenen Methode nicht erfüllt, erfolgt die Erlösrealisierung zeitpunktbezogen. Dies ist typischerweise der Zeitpunkt der Warenübergabe bzw. der Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsverpflichtung durch den Kunden.
Umsatzerlöse erfassen den Gegenwert, der für die Übertragung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen erwartet wird. Dabei muss es wahrscheinlich sein, dass keine wesentliche Korrektur der Umsatzerlöse stattfindet. Allgemeine Voraussetzung ist, dass die Höhe der Erträge verlässlich bestimmbar ist und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass INDUS ein wirtschaftlicher Nutzen hieraus zufließen wird. In den Verträgen mit Kunden sind i. d. R. branchenübliche Zahlungsziele vereinbart. Bei Verträgen, die zur zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung führen, werden zum Teil Anzahlungen vereinbart. Branchenübliche Garantievereinbarungen sind als Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 14.672 TEUR (Vorjahr: 12.910 TEUR) erfasst worden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfolgswirksam erfasst und mindern die entsprechenden Aufwendungen. Soweit die Zuwendungen für einen längeren Zeitraum gewährt werden, wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und über die Laufzeit der Zuwendung erfolgswirksam aufgelöst.
Die im Rahmen des bisherigen (bis 2020) und des neuen (ab 2021) Long-Term-Incentive-Programms gewährten virtuellen Aktienoptionen ("Stock Appreciation Rights" (bis 2020), "Virtuell Performance Shares" (ab 2021)) sind als "anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich" klassifiziert. Für diese werden mit dem beizulegenden Zeitwert der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet.
Die Kapitalflussrechnung ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des IAS 7 in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Zinsen und erhaltene Dividenden sind dem Cashflow aus Geschäftstätigkeit zugeordnet. Der Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition liquide Mittel und enthält Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Ermittlung des Cashflows aus Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Im Cashflow aus Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.
Die Erstellung des Konzernabschlusses ist beeinflusst von Annahmen und Schätzungen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sowie Aufwendungen und Erträge auswirken. Wenn Zukunftserwartungen abzubilden sind, können die tatsächlichen Werte von den Schätzungen abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, so wird die Bilanzierung der entsprechenden Positionen erfolgswirksam angepasst.
Die Corona-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2021 weiterhin die wirtschaftlichen Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen beeinträchtigt. Insbesondere sind dies die mittelbaren Auswirkungen aus der Pandemie wie Rohstoffknappheit, Preissteigerungen und Lieferkettenengpässe. Die schätzungsbasierten Bilanzposten sind auch von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie, der Entwicklung von Virusmutanten, dem Fortschreiten der Impfungen und der Wirksamkeit von Impfstoffen, den Maßnahmen der Regierungen sowie von Auswirkungen der Pandemie auf die Finanz- und Gütermärkte abhängig.
Die Bewertung bestimmter Bilanzposten zum 31. Dezember 2021 unterliegt daher einer erhöhten Unsicherheit. Im Einzelnen sind hiervon Geschäfts- und Firmenwerte, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, Latente Steuern auf Verlustvorträge und Rückstellungen betroffen.
In Rahmen der Unternehmensplanung haben die Beteiligungen, die je nach Geschäftsmodell sehr unterschiedlich von den Einflüssen durch COVID-19 betroffen sind, dies individuell in die (Teil-)Planungen integriert. Die betroffenen schätzungsrelevanten zukunftsbezogenen Parameter können Zinssätze, Fremdwährungskurse, Marktrisikoprämien, Zahlungsausfälle, Kreditwürdigkeit, Umsatzerlöse, Auftrags- und Zahlungseingang sein. Diese Planungsannahmen sind mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
Die Auswirkungen aufgrund des Klimawandels wurden im Berichtsjahr geprüft. INDUS identifiziert, beobachtet und prüft potenzielle Risiken aufgrund des Klimawandels im Rahmen des gruppenweiten Risikomanagementsystems. Das Risikomanagementsystem setzt auf den individuellen und eigenständigen Risikomanagementsystemen der Beteiligungen auf.
INDUS hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Als Zwischenziel soll bis 2025 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 35 % im Vergleich zu 2018 erfolgen. INDUS unterstützt die Beteiligungen bei ihrem Engagement zum Schutz von Ressourcen und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Über die Pläne jeder einzelnen Gesellschaft wurde im Rahmen der Budgetgespräche gesprochen und Entscheidungen getroffen. Finanziell wird INDUS die Beteiligungen in Zukunft durch die "Nachhaltigkeits-Förderbank" unterstützen.
Die Zukunftsthemen Umweltschutz und Energieeffizienz sind in allen industriellen Branchen relevant. Energiepreise und Umweltstandards werden langfristig weiter steigen. Die Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise stellen Risiken für die Entwicklungen der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar und je nach Marktsituation der Beteiligungsgesellschaft können diese Erhöhungen nicht immer zeitnah und vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden. Daher erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS mittelfristig insbesondere für die Unternehmen aus den Segmenten Fahrzeugtechnik, Maschinen- und Anlagenbau und Metalltechnik nutzbare Chancen.
Hinsichtlich einer Beeinflussung der Produktionsbedingungen, des Produktportfolios und des Geschäftsverlaufs der Gruppe infolge der Erderwärmung geht INDUS im Prognosezeitraum nicht von einer relevanten Verschlechterung der aktuellen Situation aus. Dies liegt auch in der hohen Diversifikation der INDUS-Gruppe hinsichtlich der Standorte, Absatzmärkte und Geschäftsfelder begründet. Gleichwohl werden Produkte der Beteiligungen sich neuen Anforderungen anpassen und Innovationen erforderlich, um beste Marktpositionen zu erhalten oder erlangen. Es lagen im Geschäftsjahr 2021 keine Hinweise auf Wertminderungsbedarf von Geschäfts- und Firmenwerten aufgrund des Klimawandels vor.
Bilanzpositionen werden durch zukünftige Ereignisse, die nicht kontrolliert werden können, beeinflusst. Dies kann Forderungsausfälle, Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen oder ähnliche Sachverhalte betreffen - all dies sind Risiken, die grundsätzlich eng mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden sind. Die Bilanzierung solcher Posten beruht auf langjähriger Erfahrung und der Beurteilung des aktuellen Umfelds.
Systembedingte Unsicherheiten resultieren aus Bilanzposten, bei denen erwartete zukünftige Zahlungsreihen diskontiert werden. Der Verlauf der Zahlungsreihen ist von zukünftigen Ereignissen abhängig, über deren Entwicklung Annahmen getroffen werden müssen. Weiterhin kann die Höhe der zukünftigen Zinssätze einen berechneten Cashflow erheblich beeinflussen. Das ist insbesondere der Fall bei der Prüfung von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Wertminderungen sowie der Berechnung der Pensionsrückstellungen nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren. Auch die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern basiert auf der Prognose zukünftiger steuerlich wirksamer Erträge.
Relevante Unsicherheiten resultieren auch aus Posten, die aus einer Bandbreite möglicher zukünftiger Ausprägungen zu ermitteln sind, und betreffen insbesondere die sonstigen Rückstellungen und vergleichbare Verpflichtungen. Auch hier ist langjährige Erfahrung bei der Bilanzierung von erheblicher Bedeutung; trotzdem sind regelmäßig Über- oder Unterdotierungen von Rückstellungen in den folgenden Abschlüssen anzupassen.
Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten fehlen oft aktive Märkte mit beobachtbaren Werten. Bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen muss der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bilanzposten dann durch übliche Bewertungsmodelle ermittelt werden, die wiederum Annahmen über direkt beobachtbare und gegebenenfalls nicht beobachtbare Bewertungsprämissen erfordern.
Dem aktuellen Abschluss liegen Schätzungen und Annahmen zugrunde, die auf dem letzten Kenntnisstand des Managements beruhen. Da sich eine Vielzahl relevanter Bewertungsparameter aber der Kontrolle des Managements entziehen, lassen sich auch größere Buchwertanpassungen in der Zukunft nicht ausschließen.
Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet INDUS insgesamt mit einer stabilen Entwicklung, die den Ansatz der Bilanzposten entsprechend dem aktuellen Abschluss nicht wesentlich gefährdet. Die zugrunde liegenden Annahmen zur generellen konjunkturellen Entwicklung und der Entwicklung der relevanten Märkte im Speziellen werden ausführlich im Prognosebericht des Lageberichts erläutert.
Im Konzernabschluss werden alle Tochterunternehmen vollkonsolidiert, bei denen die INDUS Holding AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zum Nutzen der INDUS-Gruppe zu beherrschen. Beherrschung liegt vor, wenn eine Gesellschaft Verfügungsmacht über die Tochterunternehmen ausüben kann, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Möglichkeit hat, ihre Verfügungsmacht zu nutzen, um die Höhe der Rückflüsse zu beeinflussen. Assoziierte Unternehmen, auf deren Finanz- und Geschäftspolitik ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden nach der Equity-Methode einbezogen. Gesellschaften, die im Laufe des Geschäftsjahres erworben wurden, sind ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik einbezogen. Gesellschaften, die abgehen, sind ab dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs nicht mehr einbezogen.
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| 31.12.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 29 | 9 | 38 | 5 |
| Fahrzeugtechnik | 23 | 18 | 41 | 2 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 32 | 28 | 60 | 20 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 6 | 10 | 16 | 4 |
| Metalltechnik | 20 | 10 | 30 | 1 |
| Sonstige | 8 | 0 | 8 | 0 |
| Summe | 118 | 75 | 193 | 32 |
| 31.12.2020 | ||||
| Bau/Infrastruktur | 26 | 9 | 35 | 2 |
| Fahrzeugtechnik | 29 | 22 | 51 | 3 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 29 | 26 | 55 | 19 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 6 | 10 | 16 | 5 |
| Metalltechnik | 21 | 9 | 30 | 1 |
| Sonstige | 8 | 0 | 8 | 0 |
| Summe | 119 | 76 | 195 | 30 |
| INLAND | AUSLAND | GESAMT | DAVON ANTEILSBESITZ UNTER 100 % |
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 313 HGB wird unter Punkt [44] dargestellt.
Der Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter beträgt 1.843 TEUR (Vorjahr: 1.046 TEUR). Keiner der nicht beherrschenden Anteile ist für sich genommen wesentlich.
Soweit zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Minderheitsgesellschafter ein Andienungsrecht haben, dem sich INDUS nicht entziehen kann, und eine Kombination mit einer Call-Option für INDUS gegeben ist, liegt das wirtschaftliche bzw. antizipierte Eigentum bei INDUS und die betreffenden Anteile werden in vollem Umfang konsolidiert und mit ihrem beizulegenden Zeitwert als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit bilanziert. Zum Stichtag sind Kaufpreisverbindlichkeiten aus Minderheitenanteilen mit Andienungsrecht in Höhe von 53.563 TEUR (Vorjahr: 18.990 TEUR) bilanziert. In allen wesentlichen Fällen existieren Kaufpreismodelle, die unter Berücksichtigung der gesellschaftsspezifischen Risikostruktur eine objektivierte Bewertung der Anteile zulassen, die einen Austausch der nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert gewährleistet. Die Ausübung der Rechte ist in der Regel für INDUS zu vertraglich festgelegten Ausübungszeitpunkten möglich.
Im Konsolidierungskreis sind zum 31. Dezember 2021 35 Komplementär-GmbHs, die mit der zugehörigen KG eine Einheitsgesellschaft bilden (31. Dezember 2020: 35 Komplementär-GmbHs), enthalten.
Zugänge zum Konsolidierungskreis resultieren aus dem Erwerb oder der Neugründung von Unternehmungen.
Abgänge aus dem Konsolidierungskreis resultieren aus dem Verkauf von Beteiligungen und einer Verschmelzung.
Mit Vertrag vom 17. November 2020 hat die INDUS Holding AG sämtliche Geschäftsanteile an der JST Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG in Buxtehude erworben. JST ist ein mittelständischer Anbieter von integrierten Kontrollraumlösungen und bietet umfassendes Know-how in der Konzeptionierung, dem Aufbau und der Wartung von Kontrollräumen. JST wird dem Segment Maschinen- und Anlagenbau zugeordnet. Der wirtschaftliche Übergang der Transaktion erfolgte zum 4. Januar 2021 und die Erstkonsolidierung von JST erfolgte am 1. Januar 2021.
Der beizulegende Zeitwert der gesamten Gegenleistung betrug 28.182 TEUR zum Erwerbszeitpunkt. Dieser besteht aus einer Barkomponente in Höhe von 27.256 TEUR sowie einer bedingten Kaufpreiszahlung in Höhe von 926 TEUR, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und bewertet wurde und aus einer Earn-Out-Klausel resultiert. Die Barkomponente wurde am 4. Januar 2021 gezahlt. Die Ermittlung der Höhe der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit erfolgt auf Basis von EBIT-Multiples und einer Prognose über das zukünftig relevante EBIT.
Der im Rahmen der Kaufpreisallokation ermittelte Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 6.267 TEUR ist steuerlich abzugsfähig. Der Geschäfts- und Firmenwert ist die Residualgröße der gesamten Gegenleistung abzüglich des Wertes der neubewerteten erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden und repräsentiert nicht bilanzierungsfähige Ertragspotenziale der übernommenen Gesellschaft für die Zukunft sowie das Know-how der Belegschaft.
In der Kaufpreisallokation wurden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wie folgt ermittelt:
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| BUCHWERTE IM ZUGANGSZEITPUNKT | NEUBEWERTUNG | ZUGANG KONZERNBILANZ | |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 6.267 | 6.267 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 20.241 | 20.241 |
| Sachanlagen | 137 | 0 | 137 |
| Vorräte | 564 | 1.649 | 2.213 |
| Forderungen | 864 | 0 | 864 |
| Sonstige Aktiva 1 | 660 | 0 | 660 |
| Liquide Mittel | 850 | 0 | 850 |
| Summe Vermögenswerte | 3.075 | 28.157 | 31.232 |
| Sonstige Rückstellungen | 364 | 0 | 364 |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 278 | 0 | 278 |
| Sonstige Passiva 2 | 2.408 | 0 | 2.408 |
| Summe Schulden | 3.050 | 0 | 3.050 |
1 Sonstige Aktiva: Sonstige langfristige Vermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
2 Sonstige Passiva: Sonstige langfristige Verbindlichkeiten, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
Die neubewerteten immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software.
Die Erstkonsolidierung von JST erfolgte im Januar 2021. Zum Ergebnis des Geschäftsjahres trägt JST einen Umsatz in Höhe von 11.917 TEUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von -35 TEUR bei.
Die ertragswirksamen Aufwendungen aus der Erstkonsolidierung, d.h. die Folgebewertung der im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) identifizierten Mehrwerte und die Anschaffungsnebenkosten von JST, belasten das operative Ergebnis in Höhe von 3.902 TEUR. Die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Mit Vertrag vom 19. März 2021 hat die INDUS Holding AG 70 % der Geschäftsanteile an der WIRUS Fenster GmbH & Co. KG, Rietberg-Mastholte (Kreis Gütersloh), erworben. Das Produktangebot von WIRUS umfasst Fenster aus Kunststoff und Aluminium, Schiebe-, Haus- und Nebeneingangstüren sowie Sicht- und Sonnenschutzsysteme. Mit dem Erwerb hat sich INDUS einen ertragsstarken Fensterbauer mit einem überdurchschnittlichen hohen Digitalisierungsgrad ins Portfolio geholt und damit die Wachstumsambitionen in den Zukunftsbranchen unterstrichen. WIRUS wird dem Segment Bau/Infrastruktur zugeordnet. Der wirtschaftliche Übergang erfolgte zum 20. Mai 2021 und die Erstkonsolidierung von WIRUS erfolgte zum 1. Mai 2021.
Der beizulegende Zeitwert der gesamten Gegenleistung betrug 55.811 TEUR zum Erwerbszeitpunkt. Dieser besteht aus einer Barkomponente in Höhe von 33.735 TEUR sowie einer bedingten Kaufpreiszahlung in Höhe von 22.076 TEUR, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und bewertet wurde und aus Call-/Put-Optionen resultiert. Die Barkomponente wurde am 20. Mai 2021 gezahlt. Die Ermittlung der Höhe der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit erfolgt auf Basis von EBIT-Multiples und einer Prognose über das zukünftig relevante EBIT.
Der im Rahmen der Kaufpreisallokation ermittelte Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 18.077 TEUR ist steuerlich teilweise abzugsfähig. Der Geschäfts- und Firmenwert ist die Residualgröße der gesamten Gegenleistung abzüglich des Wertes der neubewerteten erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden und repräsentiert nicht bilanzierungsfähige Ertragspotenziale der übernommenen Gesellschaft für die Zukunft sowie das Know-how der Belegschaft.
In der Kaufpreisallokation wurden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wie folgt ermittelt:
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| BUCHWERTE IM ZUGANGSZEITPUNKT | NEUBEWERTUNG | ZUGANG KONZERNBILANZ | |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 18.077 | 18.077 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 10 | 32.461 | 32.471 |
| Sachanlagen | 6.125 | 6.062 | 12.187 |
| Vorräte | 4.316 | 748 | 5.064 |
| Forderungen | 4.668 | 0 | 4.668 |
| Sonstige Aktiva 1 | 701 | 0 | 701 |
| Liquide Mittel | 1.035 | 0 | 1.035 |
| Summe Vermögenswerte | 16.855 | 57.348 | 74.203 |
| Pensionsrückstellungen | 804 | 0 | 804 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.347 | 0 | 2.347 |
| Finanzschulden | 3.615 | 0 | 3.615 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.701 | 0 | 3.701 |
| Sonstige Passiva 2 | 2.981 | 4.944 | 7.925 |
| Summe Schulden | 13.448 | 4.944 | 18.392 |
1 Sonstige Aktiva: Sonstige langfristige Vermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
2 Sonstige Passiva: Sonstige langfristige Verbindlichkeiten, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
Die neubewerteten immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen und Software.
Die Erstkonsolidierung von WIRUS erfolgte im Mai 2021. Zum Ergebnis 2021 trägt WIRUS einen Umsatz in Höhe von 45.839 TEUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 2.785 TEUR bei. Wäre WIRUS bereits zum 1. Januar 2021 einbezogen worden, beliefen sich die Umsatzerlöse auf 64.118 TEUR und das operative Ergebnis (EBIT) auf 3.638 TEUR.
Die ertragswirksamen Aufwendungen aus der Erstkonsolidierung, d.h. die Folgebewertung der im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) identifizierten Mehrwerte und die Anschaffungsnebenkosten von WIRUS belasten das operative Ergebnis in Höhe von 3.200 TEUR. Die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Mit Vertrag und Wirkung vom 1. Juli 2021 hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG 80 % der Anteile an der FLACO Geräte GmbH, Gütersloh, übernommen. FLACO produziert Produkte und Systeme für das Fluidmanagement in Werkstätten, Tankstellen und Industriebetrieben. FLACO ergänzt das Produktportfolio und Kompetenzprofil der HORNGROUP und ist innovativer sowie technisch führender Spezialist insbesondere im Bereich der AdBlue-Betankung. Das mittelständische Unternehmen erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von rund 12 Mio. EUR. FLACO wird dem Segment Maschinen- und Anlagenbau zugeordnet.
Mit Wirkung und Vertrag vom 22. Dezember 2021 hat die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG weitere 35% der Anteile an der TECALEMIT Inc., Delaware, vom Gründer der Gesellschaft erworben. Der bisherige 50%-Anteil an der TECALEMIT Inc. wurde nach der At-Equity- Methode in den INDUS-Konzernabschluss einbezogen. TECALEMIT Inc. wird dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau zugerechnet.
Der beizulegende Zeitwert der gesamten Gegenleistung der weiteren Unternehmenserwerbe betrug 16.255 TEUR zum Erwerbszeitpunkt. Dieser besteht aus einer Barkomponente in Höhe von 10.124 TEUR sowie einer bedingten Kaufpreiszahlung in Höhe von 6.132 TEUR, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und bewertet wurde und aus einer Earn-Out-Klausel sowie aus einer Call-/Put-Option resultiert. Die Barkomponente wurde am 1. Juli 2021 bzw. 23. Dezember 2021 gezahlt. Die Ermittlung der Höhe der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit erfolgt auf Basis von EBIT-Multiples und einer Prognose über das zukünftig relevante EBIT. Der beizulegende Zeitwert des zuvor gehaltenen 50%-Anteils betrug zum Erwerbszeitpunkt 5.833 TEUR.
Der im Rahmen der Kaufpreisallokation ermittelte Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 6.275 TEUR ist steuerlich nicht abzugsfähig. Der Geschäfts- und Firmenwert ist die Residualgröße der gesamten Gegenleistung abzüglich des Wertes der neubewerteten erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden und repräsentiert nicht bilanzierungsfähige Ertragspotenziale der übernommenen Gesellschaft für die Zukunft sowie das Know-how der Belegschaft.
In der vorläufigen Kaufpreisallokation wurden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wie folgt ermittelt:
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| BUCHWERTE IM ZUGANGSZEITPUNKT | NEUBEWERTUNG | ZUGANG KONZERNBILANZ | |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 6.275 | 6.275 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 9.924 | 9.924 |
| Sachanlagen | 1.687 | 0 | 1.687 |
| Vorräte | 4.483 | 1.386 | 5.869 |
| Forderungen | 1.874 | 0 | 1.874 |
| Sonstige Aktiva 1 | 714 | 0 | 714 |
| Liquide Mittel | 1.902 | 0 | 1.902 |
| Summe Vermögenswerte | 10.660 | 17.585 | 28.245 |
| Pensionsrückstellungen | 135 | 0 | 135 |
| Sonstige Rückstellungen | 169 | 0 | 169 |
| Finanzschulden | 36 | 0 | 36 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.783 | 0 | 1.783 |
| Sonstige Passiva 2 | 902 | 3.131 | 4.033 |
| Summe Schulden | 3.025 | 3.131 | 6.156 |
1 Sonstige Aktiva: Sonstige langfristige Vermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
2 Sonstige Passiva: Sonstige langfristige Verbindlichkeiten, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
Die neubewerteten immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen.
Die Erstkonsolidierung der FLACO erfolgte im Juli 2021 und der TECALEMIT Inc. zum 31. Dezember 2021. Zum Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 tragen die weiteren Unternehmenserwerbe einen Umsatz in Höhe von 6.697 TEUR und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von -111 TEUR bei. Wären FLACO und TECALEMIT Inc. bereits zum 1. Januar 2021 einbezogen worden, beliefen sich die Umsatzerlöse auf 26.504 TEUR und das operative Ergebnis (EBIT) auf 4.025 TEUR.
Die ertragswirksamen Aufwendungen aus der Erstkonsolidierung von FLACO, d.h. die Folgebewertung der im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) identifizierten Mehrwerte und die Anschaffungsnebenkosten, belasten das operative Ergebnis in Höhe von 815 TEUR. Die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Mit Vertrag vom 17. Dezember 2021 hat die INDUS Holding AG 100% der Geschäftsanteile an der Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH (HEIBER + SCHRÖDER) in Erkrath erworben. HEIBER + SCHRÖDER ist ein mittelständischer Anbieter von Spezialmaschinen für die Kartonageindustrie und beliefert Verpackungshersteller weltweit, vor allem im Zulieferbereich für die Lebensmittel- und Kosmetik-, aber auch die Hausartikel- und Spielzeugbranche. Die Heiber und Schröder Maschinenbau GmbH besitzt eine Tochtergesellschaft Heiber Schroeder USA Inc. mit Sitz in Cary, Illinois. HEIBER + SCHRÖDER wird dem Segment Maschinen- und Anlagenbau zugeordnet. Der wirtschaftliche Übergang und die Erstkonsolidierung der Transaktion erfolgen voraussichtlich im 2. Quartal 2022.
Am 29. November 2021 hat INDUS einen Vertrag zum Verkauf der WIESAUPLAST GmbH & Co. KG und deren Tochterunternehmen aus dem Segment Fahrzeugtechnik geschlossen. WIESAUPLAST gehörte seit 1997 zu INDUS und ist auf die Serienzulieferung hochpräziser und sicherheitsrelevanter Kunststoffteile für die Automobilindustrie spezialisiert. Die Entkonsolidierung der WIESAUPLAST wurde zum 30. Dezember 2021 durchgeführt. Der Verkauf der WIESAUPLAST-Gruppe erfolgte an einen strategischen Investor.
Aufgrund der Veräußerung sind die folgenden Vermögenswerte und Schulden abgegangen:
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| ABGANG KONZERNBILANZ | |
|---|---|
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.466 |
| Sachanlagen | 10.499 |
| Finanzanlagen | 0 |
| Vorräte | 10.438 |
| Forderungen | 9.868 |
| Sonstige Aktiva 1 | 4.930 |
| Liquide Mittel | 2.151 |
| Summe Vermögenswerte | 39.352 |
| Pensionsrückstellungen | 4.204 |
| Sonstige Rückstellungen | 3.327 |
| Finanzschulden | 123 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.356 |
| Sonstige Passiva 2 | 4.994 |
| Summe Schulden | 15.004 |
1 Sonstige Aktiva: Sonstige langfristige Vermögenswerte, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
2 Sonstige Passiva: Sonstige langfristige Verbindlichkeiten, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Latente Steuern, Laufende Ertragsteuern
In den Umsatzerlösen sind Umsatzerlöse aus der zeitraumbezogenen Methode in Höhe von 187.829 TEUR enthalten (Vorjahr: 193.033 TEUR). Weiterhin sind Erlöse für Dienstleistungen in Höhe von 17.991 TEUR (Vorjahr: 13.859 TEUR) enthalten. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach den berichtspflichtigen Segmenten ist der Segmentberichterstattung [33] zu entnehmen.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 6.389 | 5.322 |
| Erträge aus der Währungsumrechnung | 5282 | 312 |
| Erträge aus Anlagenabgängen | 3.617 | 2.166 |
| Auflösung von Wertberichtigungen | 2.226 | 2.163 |
| Ertragszuschüsse/Auflösung passiver Abgrenzung | 1.241 | 1.123 |
| Versicherungsentschädigungen | 1.733 | 1.423 |
| Erträge aus Mieten und Pachten | 361 | 364 |
| Zuschreibungen/Wertaufholungen auf Sachanlagen | 0 | 1.120 |
| Mehrergebnisse aus steuerlichen Betriebsprüfungen | 0 | 754 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 7.527 | 7.343 |
| Summe | 28.376 | 22.090 |
Den Erträgen aus der Währungsumrechnung von 5.282 TEUR (Vorjahr: 312 TEUR) stehen Aufwendungen in Höhe von -4.318 TEUR gegenüber (Vorjahr: -5.768 TEUR). Der Betrag der Währungsumrechnungsdifferenzen, die im Ergebnis erfasst sind, beträgt somit 964 TEUR (Vorjahr: -5.456 TEUR).
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.808 | 1.950 |
| Aktivierte Eigenleistungen nach IAS 38 | 3.217 | 4.417 |
| Summe | 6.025 | 6.367 |
Weiterhin wurden Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 20.424 TEUR (Vorjahr: 18.925 TEUR) im Periodenaufwand erfasst.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Unfertige Erzeugnisse | 35.113 | 4.598 |
| Fertige Erzeugnisse | -11.445 | -32.139 |
| Summe | 23.668 | -27.541 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -709.031 | -586.227 |
| Bezogene Leistungen | -108.584 | -103.879 |
| Summe | -817.615 | -690.106 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -444.459 | -423.721 |
| Soziale Abgaben | -80.957 | -76.196 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -3.660 | -1.090 |
| Summe | -529.076 | -501.007 |
Der Personalaufwand enthält nicht den Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Dieser ist mit 367 TEUR im Zinsergebnis erfasst (Vorjahr: 496 TEUR).
Im Geschäftsjahr wurden Zuschüsse für Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der staatlichen COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 1.067 TEUR (Vorjahr: 2.604 TEUR) erfolgswirksam mit dem Personalaufwand verrechnet.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen | -96.793 | -92.078 |
| Wertminderungen | -8.189 | -40.552 |
| Summe | -104.982 | -132.630 |
Die Abschreibungen setzen sich aus den planmäßigen Abschreibungen und aus den Wertminderungen zusammen. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen aus dem planmäßigen Wertminderungstest zum 30. September 2021 in Höhe von 5.710 TEUR und aus Wertminderungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von WIESAUPLAST in Höhe von 2.479 TEUR und damit in Summe von 8.189 TEUR (Vorjahr: Wertminderungen zum 30. Juni und zum 30. September) erfasst. Die Wertminderungen betreffen Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 2.529 TEUR (Vorjahr: 33.916 TEUR), immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 461 TEUR (Vorjahr: 1.468 TEUR) und Sachanlagen in Höhe 5.199 TEUR (Vorjahr: 5.168 TEUR). Sämtliche Wertminderungen des Geschäftsjahres betreffen das Segment Fahrzeugtechnik (Vorjahr: Fahrzeugtechnik 33.769 TEUR, Maschinen- und Anlagenbau 2.300 TEUR, Metalltechnik 4.483 TEUR).
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertriebsaufwendungen | -93.909 | -79.225 |
| Betriebsaufwendungen | -68.366 | -63.210 |
| Verwaltungsaufwendungen | -54.531 | -51.128 |
| Übrige Aufwendungen | -15.688 | -17.084 |
| Summe | -232.494 | -210.647 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Frachten, Verpackung, Provision | -56.284 | -45.425 |
| KFZ, Reisen und Bewirtung | -15.423 | -14.244 |
| Werbung & Messen | -9.709 | -7.709 |
| Forderungen & Garantien | -9.258 | -9.219 |
| Übrige Vertriebsaufwendungen | -3.235 | -2.628 |
| Summe | -93.909 | -79.225 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Maschinen und Anlagen: Miete und Instandhaltung | -25.284 | -23.016 |
| Grundstücke und Gebäude: Miete und Raumkosten | -14.896 | -14.552 |
| Energie, Betriebsstoffe und Werkzeuge | -17.726 | -15.407 |
| Übrige Betriebsaufwendungen | -10.460 | -10.235 |
| Summe | -68.366 | -63.210 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| EDV, Büro und Kommunikation | -17.077 | -15.943 |
| Beratung & Gebühren | -19.043 | -19.845 |
| Versicherung | -5.205 | -4.729 |
| Personalverwaltung und Fortbildung | -6.420 | -5.238 |
| Übrige Verwaltungsaufwendungen | -6.786 | -5.373 |
| Summe | -54.531 | -51.128 |
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Aufwand aus der Währungsumrechnung | -4.318 | -5.768 |
| Verlust aus der Entkonsolidierung von Unternehmen | -838 | -4.300 |
| Anlagenabgänge | -1.700 | -858 |
| Sonstige | -8.832 | -6.158 |
| Summe | -15.688 | -17.084 |
In verschiedenen Posten des sonstigen betrieblichen Aufwands sind die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 216 TEUR (Vorjahr: 193 TEUR) und für Leasinggegenstände mit geringem Wert in Höhe von 434 TEUR (Vorjahr: 335 TEUR) enthalten.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge | 177 | 270 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -14.667 | -16.459 |
| Zinsergebnis | -14.490 | -16.189 |
| Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen | 1.082 | 787 |
| Minderheitsanteile | -3.378 | -539 |
| Aufwand/Abschreibung Finanzanlagevermögen | -9 | -103 |
| Erträge aus Finanzanlagen | 468 | 598 |
| Übriges Finanzergebnis | -2.919 | -44 |
| Summe | -16.327 | -15.446 |
Im Zinsaufwand sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten gem. IFRS 16 in Höhe von 1.854 TEUR (Vorjahr: 1.795 TEUR) enthalten. Die Position "Minderheitsanteile" beinhaltet die Ergebnisauswirkung aus der Folgebewertung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten (Call-/Put-Optionen) in Höhe von 4.226 TEUR (Vorjahr: 2.380 TEUR) sowie die Nachsteuerergebnisse, die Konzernfremden aus Anteilen an Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften mit Call-/Put-Optionen zustehen.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Aperiodische Steuern | -906 | 444 |
| Laufende Steuern | -46.921 | -41.171 |
| Latente Steuern | -3.682 | 4.191 |
| Summe | -51.509 | -36.536 |
Die aperiodischen Steuern resultieren im Wesentlichen aus Änderungen aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen.
Das Geschäftsmodell der INDUS Holding AG beruht auf der Bündelung mittelständischer Nischenanbieter, die eine führende Position in ihrem jeweiligen Markt besitzen. Synergien spielen beim Erwerb von Tochtergesellschaften durch die INDUS Holding AG eine untergeordnete Rolle. Jede Gesellschaft steht eigenständig für ihren Erfolg ein, bedarfsweise unterstützt durch Ressourcen der Holding.
Erworben wurden in der Vergangenheit insbesondere deutsche Personengesellschaften. Der Erwerb einer Personengesellschaft führt zu folgenden steuerlichen Konsequenzen:
Die Mehrwerte aus der steuerlichen Kaufpreisallokation sind in Form von Abschreibungen aus Ergänzungsbilanzen, verteilt auf die jeweilige Nutzungsdauer, abzugsfähig. Dies führt zu einer um die Abschreibungen geminderten steuerlichen Bemessungsgrundlage und kann auch bei ertragsstarken Gesellschaften dazu führen, dass ein steuerlicher Verlust mit entsprechenden Steuerersparnissen - Gewerbesteuer bei der Personengesellschaft und Körperschaftsteuer bei der INDUS Holding AG - entsteht.
Eine Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfolgt im Konzern nur, wenn ausreichendes zu versteuerndes Einkommen unterstellt werden kann.
Gewerbesteuer fällt auf Ebene der Gesellschaft an. Eine Ergebnisverrechnung steuerlicher Gewinne und Verluste für die Gewerbesteuer ist zwischen den Gesellschaften nicht möglich. Die steuerlichen Ergebnisse von Personengesellschaften werden der INDUS Holding AG zugerechnet und in Summe der Körperschaftsteuer unterworfen. Steuerliche Organschaftsverträge mit Kapitalgesellschaften existieren nicht. Auch erzielten verschiedene Gesellschaften (in- und ausländische Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften hinsichtlich deren Ertragsteuern) keine ausreichenden steuerpflichtigen Gewinne, um die steuerlichen Verluste zu nutzen. Diese Sachverhalte drücken sich im Wesentlichen in der Position "keine Ergebnisverrechnung aufgrund eigenständiger Tochtergesellschaften" aus.
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 99.073 | 9.634 |
| Erwarteter Steueraufwand 29,6 % (Vorjahr: 29,6%) | 29.326 | 2.852 |
| Überleitung | ||
| Aperiodische Steuern | 906 | -444 |
| At-Equity-Bewertung von assoziierten Unternehmen | -320 | -233 |
| Abschreibungen von Goodwill-Kapitalgesellschaften | 354 | 5.891 |
| Struktureffekte aus: | ||
| abweichenden lokalen Steuersätzen | 743 | 532 |
| abweichenden nationalen Steuersätzen | -2.116 | -643 |
| Anschaffungsnebenkosten aus Unternehmenserwerben | 306 | 65 |
| Aktivierung oder Wertberichtigung von Verlustvorträgen latenter Steuern | 3.012 | 2.917 |
| Nutzung tatsächlicher steuerlicher Verlustvorträge | -2.536 | -176 |
| Keine Ergebnisverrechnung aufgrund eigenständiger Tochtergesellschaften | 18.977 | 19.977 |
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | 1.000 | 159 |
| Auswirkungen der Zinsschranke bei der INDUS Holding AG | 652 | 384 |
| Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen oder steuerfreie Erträge | 1.205 | 5.255 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 51.509 | 36.536 |
| in % vom Ergebnis | 52,0% | 379,2% |
Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahr: 15 %) errechnet sich für inländische Unternehmen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatzes von 395 % (Vorjahr: 395 %) sowie des Solidaritätszuschlags von unverändert 5,5 % ein Ertragsteuersatz von 29,6 % (Vorjahr: 29,6 %).
Das Ergebnis beträgt 1,78 EUR je Aktie (Vorjahr: -1,10 EUR je Aktie). Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien betrug im aktuellen Jahr 26.332.863 Stück (Vorjahr: 24.450.509 Stück). Die Erhöhung des gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien resultiert aus der Kapitalerhöhung am 26. März 2021 um 2.445.050 Aktien auf 26.895.559 Aktien. Zu weiteren Details wird auf Textziffer [27] verwiesen.
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Ergebnis der INDUS-Aktionäre | 46.809 | -26.987 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Tsd. Stück) | 26.333 | 24.451 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | 1,78 | -1,10 |
Die auf Segmentebene zusammengefassten individuellen Geschäfts- und Firmenwerte stellen sich wie folgt dar:
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| BUCHWERT 1.1.2021 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ABGANG | |
|---|---|---|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 115.759 | 18.077 | 0 | 0 |
| Fahrzeugtechnik | 21.913 | 0 | 0 | 0 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 150.581 | 12.542 | 0 | 0 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 69.639 | 0 | 0 | 0 |
| Metalltechnik | 23.040 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | 380.932 | 30.619 | 0 | 0 |
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| WERTMINDERUNG | WÄHRUNGSDIFFERENZ | |
|---|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 0 | 354 |
| Fahrzeugtechnik | -2.529 | -9 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 0 | 431 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 0 | 0 |
| Metalltechnik | 0 | 0 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | -2.529 | 776 |
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| BUCHWERT 31.12.2021 | |
|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 134.190 |
| Fahrzeugtechnik | 19.375 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 163.554 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 69.639 |
| Metalltechnik | 23.040 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | 409.798 |
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| BUCHWERT 1.1.2020 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ABGANG | |
|---|---|---|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 115.722 | 0 | 0 | 0 |
| Fahrzeugtechnik | 51.259 | 0 | 0 | 0 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 153.232 | 0 | 0 | 0 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 69.639 | 0 | 0 | 0 |
| Metalltechnik | 25.317 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | 415.169 | 0 | 0 | 0 |
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| WERTMINDERUNG | WÄHRUNGSDIFFERENZ | |
|---|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 0 | 37 |
| Fahrzeugtechnik | -29.223 | -123 |
| Maschinen- und Anlagenbau | -2.300 | -351 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 0 | 0 |
| Metalltechnik | -2.393 | 116 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | -33.916 | -321 |
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| BUCHWERT 31.12.2020 | |
|---|---|
| Bau/Infrastruktur | 115.759 |
| Fahrzeugtechnik | 21.913 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 150.581 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 69.639 |
| Metalltechnik | 23.040 |
| Summe Geschäfts- und Firmenwert | 380.932 |
Beim Werthaltigkeitstest wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder kurz CGU) mit dem Buchwert inklusive des zugeordneten Geschäfts- und Firmenwerts verglichen. Für den erzielbaren Betrag wird bei INDUS in der Regel der Nutzungswert herangezogen.
Zum 30. September 2021 wurde der planmäßige jährliche Werthaltigkeitstest für sämtliche Geschäfts- und Firmenwerte durchgeführt. Hierfür lagen von allen Beteiligungsunternehmen aktuelle Planungen vor. In die Planungsprämissen fließen sowohl aktuelle Erkenntnisse als auch historische Entwicklungen ein.
Nach dem detaillierten Planungszeitraum von in der Regel drei Jahren werden die zukünftigen Cashflows mit einer globalen Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) hochgerechnet. Die so ermittelten Zahlungsreihen werden mit Kapitalkostensätzen abgezinst. Diese basieren auf einem risikolosen Zinssatz in Höhe von 0,093 % (Vorjahr: 0,00 %), einer Marktrisikoprämie von 7,50 % (Vorjahr: 8,00 %) sowie auf segmentspezifischen Betafaktoren, die von einer Peer Group abgeleitet wurden, und Fremdkapitalverschuldungssätzen. Die Marktrisikoprämie wurde wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheit auf den Kapitalmärkten im Vorjahr angehoben. Im Berichtsjahr konnte wegen der stabileren Lage die Marktrisikoprämie wieder reduziert werden. Die folgenden Vorsteuer-Kapitalkostensätze fanden dabei Verwendung: Bau/Infrastruktur 8,7 % (Vorjahr: 8,5 %); Fahrzeugtechnik 8,7 % (Vorjahr: 9,5 %); Maschinen- und Anlagenbau 9,1 % (Vorjahr: 9,3 %); Medizintechnik 6,1 % (Vorjahr: 6,7 %) und Metalltechnik 8,7 % (Vorjahr: 8,6 %).
Der planmäßige Wertminderungstest hat zu Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 2.342 TEUR geführt. Die Wertminderungen betreffen eine zahlungsmittelgenerierende Einheit des Segmentes Fahrzeugtechnik. Die Wertminderungen sind auf verschlechterte Zukunftsaussichten bei dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zurückführen. Der Buchwert des Geschäfts- und Firmenwertes vor Wertminderung betrug 2.342 TEUR. Im Vorjahresvergleichszeitraum waren Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 2.300 TEUR vorgenommen worden und betrafen das Segment Maschinen- und Anlagenbau.
Im Vorjahr wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise zusätzlich ein anlassbedingter Werthaltigkeitstest zum 30. Juni 2020 vorgenommen. Dieser anlassbedingte Test führte zu Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 31.616 TEUR. Die Wertminderungen betrafen die Segmente Fahrzeugtechnik in Höhe von 29.223 TEUR und Metalltechnik in Höhe von 2.393 TEUR.
Bei einer Erhöhung der Vorsteuerkapitalkostensätze um 0,5 Prozentpunkte würde es zu keinen zusätzlichen Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte kommen (Vorjahr: 5.051 TEUR). Bei einer Verringerung der Wachstumsrate um 1,0 Prozentpunkte würde es zu zusätzlichen Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 252 TEUR (Vorjahr: 6.868 TEUR) kommen.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte aus Leasing- und Mietverhältnissen haben sich wie folgt entwickelt:
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| BUCHWERT 1.1.2021 | ZUGANG | ABGANG | ZUGANG ABSCHREIBUNG | ABGANG ABSCHREIBUNG | UMBUCHUNGEN/ WÄHRUNGSDIFFERENZEN | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude | 70.609 | 19.260 | 3.143 | 13.563 | 2.756 | 522 |
| Nutzungsrechte Technische Anlagen und Maschinen | 8.271 | 3.930 | 1.464 | 3.055 | 1.414 | 127 |
| Nutzungsrechte Fahrzeuge | 5.484 | 5.613 | 3.123 | 4.425 | 3.053 | -7 |
| Nutzungsrechte sonstiges Leasing/Miete | 1.416 | 442 | 543 | 727 | 562 | -7 |
| Summe Nutzungsrechte Leasing/Miete | 85.780 | 29.245 | 8.273 | 21.770 | 7.785 | 635 |
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| BUCHWERT 31.12.2021 | |
|---|---|
| Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude | 76.441 |
| Nutzungsrechte Technische Anlagen und Maschinen | 9.223 |
| Nutzungsrechte Fahrzeuge | 6.595 |
| Nutzungsrechte sonstiges Leasing/Miete | 1.143 |
| Summe Nutzungsrechte Leasing/Miete | 93.402 |
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| BUCHWERT 1.1.2020 | ZUGANG | ABGANG | ZUGANG ABSCHREIBUNG | ABGANG ABSCHREIBUNG | UMBUCHUNGEN/ WÄHRUNGSDIFFERENZEN | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude | 60.639 | 24.091 | 1.544 | 13.442 | 1.507 | -642 |
| Nutzungsrechte Technische Anlagen und Maschinen | 7.430 | 4.400 | 966 | 3.058 | 499 | -34 |
| Nutzungsrechte Fahrzeuge | 6.416 | 3.522 | 1.716 | 4.428 | 1.711 | -21 |
| Nutzungsrechte sonstiges Leasing/Miete | 1.253 | 1.164 | 605 | 1.002 | 605 | 1 |
| Summe Nutzungsrechte Leasing/Miete | 75.738 | 33.177 | 4.831 | 21.930 | 4.322 | -696 |
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| BUCHWERT 31.12.2020 | |
|---|---|
| Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude | 70.609 |
| Nutzungsrechte Technische Anlagen und Maschinen | 8.271 |
| Nutzungsrechte Fahrzeuge | 5.484 |
| Nutzungsrechte sonstiges Leasing/Miete | 1.416 |
| Summe Nutzungsrechte Leasing/Miete | 85.780 |
In der INDUS-Gruppe werden vor allem Nutzungsrechte für Grundstücke und Gebäude erfasst. Diese betreffen sowohl Verwaltungsgebäude als auch Produktionsstätten und Lagerhallen. Die gemieteten technischen Anlagen betreffen in der Regel Maschinen, die für die Produktionsprozesse notwendig sind. Die Leasingverträge werden individuell vereinbart. Die Nutzungsrechte daraus haben geschätzte Gesamtnutzungsdauern von bis zu 50 Jahren. Unter [30] werden die korrespondierenden Finanzschulden näher erläutert.
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| ANFANGSBESTAND 1.1.2021 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ABGANG | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 478.848 | 25.183 | 0 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 36.726 | 0 | 3.217 | -227 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 228.136 | 57.254 | 5.688 | -1.829 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 264.862 | 57.254 | 8.905 | -2.056 |
| Grundstücke und Gebäude | 326.828 | -34.417 | 5.154 | -5.215 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 464.726 | -35.811 | 21.772 | -19.495 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 210.294 | -7.238 | 12.426 | -13.001 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 26.685 | 484 | 31.990 | -1.224 |
| Summe Sachanlagen | 1.028.533 | -76.982 | 71.342 | -38.935 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 12.232 | 0 | 0 | 0 |
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| UMBUCHUNGEN | WÄHRUNGSDIFFERENZ | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 785 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 217 | 109 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 671 | 469 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 888 | 578 |
| Grundstücke und Gebäude | 20.866 | 2.694 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.821 | 2.166 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.437 | 845 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -28.987 | 24 |
| Summe Sachanlagen | -863 | 5.729 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 0 |
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| ENDBESTAND 31.12.2021 | |
|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 504.816 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 40.042 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 290.389 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 330.431 |
| Grundstücke und Gebäude | 315.910 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 439.179 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 204.763 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 28.972 |
| Summe Sachanlagen | 988.824 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 12.232 |
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| ANFANGSBESTAND 1.1.2021 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ZUSCHREIBUNG | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 97.916 | -5.436 | 2.529 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 20.645 | 0 | 3.201 | 0 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 151.151 | -4.012 | 17.880 | 0 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 171.796 | -4.012 | 21.081 | 0 |
| Grundstücke und Gebäude | 115.527 | -36.784 | 14.437 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 361.720 | -35.686 | 26.980 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 145.818 | -8.022 | 18.029 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 623.065 | -80.492 | 59.446 | 0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 6.294 | 0 | 156 | 0 |
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| ABGANG | UMBUCHUNGEN | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | -1 | 0 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | -1.698 | 7 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | -1.699 | 7 |
| Grundstücke und Gebäude | -2.176 | -18 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -18.523 | 392 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -12.145 | -357 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | -32.844 | 17 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 0 |
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| WÄHRUNGSDIFFERENZ | ENDBESTAND 31.12.2021 | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 9 | 95.018 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 107 | 23.952 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 334 | 163.662 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 441 | 187.614 |
| Grundstücke und Gebäude | 912 | 91.898 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.419 | 336.302 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 691 | 144.014 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 3.022 | 572.214 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 6.450 |
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| ANFANGSBESTAND 1.1.2020 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ABGANG | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 484.010 | -4.798 | 0 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 32.298 | 0 | 4.417 | 0 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 226.937 | -883 | 4.021 | -2.202 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 259.235 | -883 | 8.438 | -2.202 |
| Grundstücke und Gebäude | 336.493 | -1.246 | 2.867 | -1.814 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 476.477 | -18.016 | 13.346 | -8.953 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 208.070 | -2.764 | 10.948 | -9.259 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 20.322 | 0 | 16.560 | -556 |
| Summe Sachanlagen | 1.041.362 | -22.026 | 43.721 | -20.582 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 3.673 | 0 | 46 | 0 |
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| UMBUCHUNGEN | WÄHRUNGSDIFFERENZ | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | -364 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 0 | 11 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 733 | -470 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 733 | -459 |
| Grundstücke und Gebäude | -8.041 | -1.431 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.841 | -2.969 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.908 | -609 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -9.587 | -54 |
| Summe Sachanlagen | -8.879 | -5.063 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 8.513 | 0 |
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| ENDBESTAND 31.12.2020 | |
|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 478.848 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 36.726 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 228.136 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 264.862 |
| Grundstücke und Gebäude | 326.828 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 464.726 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 210.294 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 26.685 |
| Summe Sachanlagen | 1.028.533 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 12.232 |
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| ANFANGSBESTAND 1.1.2020 | ÄNDERUNGEN KONSOLIDIERUNGSKREIS | ZUGANG | ZUSCHREIBUNG | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 68.841 | -4.798 | 33.916 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 17.557 | 0 | 3.081 | 0 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 140.269 | -883 | 13.816 | 0 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 157.826 | -883 | 16.897 | 0 |
| Grundstücke und Gebäude | 114.034 | -1.246 | 10.256 | -1.078 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 358.557 | -18.016 | 30.083 | -21 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 138.092 | -2.764 | 19.415 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 610.683 | -22.026 | 59.754 | -1.099 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 830 | 0 | 133 | 0 |
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| ABGANG | UMBUCHUNGEN | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 0 | 0 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | -2.023 | 201 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | -2.023 | 201 |
| Grundstücke und Gebäude | -652 | -5.331 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -7.140 | 171 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -8.455 | -4 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | -16.247 | -5.164 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 5.331 |
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| WÄHRUNGSDIFFERENZ | ENDBESTAND 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | -43 | 97.916 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 7 | 20.645 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | -229 | 151.151 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | -222 | 171.796 |
| Grundstücke und Gebäude | -456 | 115.527 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -1.914 | 361.720 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -466 | 145.818 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | -2.836 | 623.065 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 6.294 |
Die immateriellen Vermögenswerte haben bestimmbare Nutzungsdauern. Die Veränderung des Konsolidierungskreises betrifft Zugänge nach IFRS 3. Die Restbuchwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen zum Bilanzstichtag:
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert | 409.798 | 380.932 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 16.090 | 16.081 |
| Schutzrechte, Konzessionen, sonstige immaterielle Vermögenswerte | 126.727 | 76.985 |
| Summe sonstige immaterielle Vermögenswerte | 142.817 | 93.066 |
| Grundstücke und Gebäude | 224.012 | 211.303 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 102.877 | 103.006 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 60.749 | 64.476 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 28.972 | 26.685 |
| Sachanlagen | 416.610 | 405.470 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.782 | 5.938 |
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| IN TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Andere Beteiligungen | 2.517 | 2.509 |
| Sonstige Ausleihungen | 6.277 | 4.621 |
| Summe | 8.794 | 7.130 |
Die sonstigen Ausleihungen betreffen im Wesentlichen selbst ausgereichte Mieterdarlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die sonstigen Ausleihungen werden teilweise unverzinslich, überwiegend mit fristadäquaten Zinssätzen und mit langfristiger Zinsbindung abgerechnet. Leistungsstörungen traten in beiden Geschäftsjahren nicht auf.
Die Buchwerte der at-Equity-bewerteten Anteile betragen zum 31. Dezember 2021: 4.578 TEUR (Vorjahr: 7.527 TEUR).
Die folgende Übersicht enthält weitere Angaben zu den at-Equity-bewerteten Unternehmen:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten der assoziierten Unternehmen | 5.044 | 6.583 |
| Vereinnahmtes Ergebnis | 1.082 | 787 |
| Eckdaten der assoziierten Unternehmen: | ||
| Vermögen | 8.910 | 15.822 |
| Schulden | 4.017 | 5.199 |
| Kapital | 4.892 | 10.624 |
| Erlöse | 23.475 | 20.454 |
| Ergebnis | 2.163 | 1.576 |
Im Zuge des sukzessiven Unternehmenserwerbs der TECALEMIT Inc. erfolgte zum 31. Dezember 2021 eine Neubewertung des bisherigen 50%-Anteils gemäß IFRS 3.42. Der Ertrag aus der Neubewertung in Höhe von 2.394 TEUR wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
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| IN TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Abgrenzung periodenfremder Zahlungen | 6.111 | 6.633 |
| Übrige Steuererstattungsansprüche | 3.788 | 3.846 |
| Langfristige Forderungen | 659 | 750 |
| Deckungskapital Rückdeckungsversicherung | 977 | 702 |
| Darlehen und andere Forderungen | 553 | 858 |
| Positive Marktwerte von Derivaten | 0 | 145 |
| Vertragsanbahnungskosten | 2.627 | 2.435 |
| Übrige Vermögenswerte | 24.299 | 8.948 |
| Summe | 39.014 | 24.317 |
| davon kurzfristig | 35.538 | 20.402 |
| davon langfristig | 3.476 | 3.915 |
In den sonstigen Vermögenswerten sind in Höhe von 2.627 TEUR (Vorjahr: 2.435 TEUR) Vertragsanbahnungskosten aktiviert worden, die zum Nominalwert der geleisteten Zahlungen bewertet werden. Die Vertragsanbahnungskosten werden über die Laufzeit der Verträge in Abhängigkeit der gelieferten Mengen zum Gesamtvolumen realisiert, im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten noch keine Lieferungen.
Die Herkunft der aktiven und passiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen wird im Folgenden erläutert:
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| 2021 | |||
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert Personengesellschaften | 672 | -25.105 | -24.433 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 781 | -47.605 | -46.824 |
| Sachanlagen | 7.905 | -7.621 | 284 |
| Forderungen und Vorräte | 27.520 | -353 | 27.167 |
| Sonstige kurzfristige Aktiva | 3.754 | -1.176 | 2.578 |
| Langfristige Rückstellungen | 8.334 | -20 | 8.314 |
| Sonstige kurzfristige Passiva | 27.018 | -33.909 | -6.891 |
| Aktivierte Verlustvorträge | 5.007 | 0 | 5.007 |
| Saldierungen | -67.220 | 67.220 | 0 |
| Latente Steuern | 13.771 | -48.569 | -34.798 |
| IN TEUR | Aktiv | Passiv | Saldo |
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| 2020 | |||
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwert Personengesellschaften | 3.697 | -20.437 | -16.740 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 606 | -45.807 | -45.201 |
| Sachanlagen | 1.758 | -4.356 | -2.598 |
| Forderungen und Vorräte | 660 | -1.319 | -659 |
| Sonstige kurzfristige Aktiva | 54 | -205 | -151 |
| Langfristige Rückstellungen | 12.406 | 0 | 12.406 |
| Sonstige kurzfristige Passiva | 26.333 | -975 | 25.358 |
| Aktivierte Verlustvorträge | 7.468 | 0 | 7.468 |
| Saldierungen | -40.990 | 40.990 | 0 |
| Latente Steuern | 11.992 | -32.109 | -20.117 |
| IN TEUR | Aktiv | Passiv | Saldo |
Die Saldierung erfolgt bei Ertragsteuern, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. Im Wesentlichen betrifft das die Körperschaftsteuer der INDUS Holding AG und ihrer deutschen Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft.
Die passiven latenten Steuern resultieren überwiegend aus der Berechnung latenter Steuern auf den steuerlich abzugsfähigen Geschäfts- und Firmenwert von Personengesellschaften. Zu steuerlichen Zwecken erfolgt bei Personengesellschaften eine IFRS-ähnliche Kaufpreisallokation; die entstehenden Mehrwerte - auch der steuerliche Geschäfts- und Firmenwert - sind steuerlich abzugsfähig. Da der Geschäfts- und Firmenwert nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben wird, sind nach den Voraussetzungen des IAS 12.21B in der Folge mit der Abschreibung des steuerlichen Geschäfts- und Firmenwerts latente Steuern zu bilden. Die latenten Steuern müssen bis zur Veräußerung der Gesellschaft bilanziert werden.
Die Veränderung des Saldos der latenten Steuern wird in den folgenden Tabellen erläutert:
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| 1.1.2021 | GuV | Übrige | 31.12.2021 | |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.825 | -477 | 0 | 4.348 |
| Körperschaftsteuer | 1.465 | -806 | 0 | 659 |
| ausländische Steuer | 1.178 | -1.178 | 0 | 0 |
| Aktivierte Verlustvorträge | 7.468 | -2.461 | 0 | 5.007 |
| Übrige Latente Steuern | -27.585 | -2.594 | -9.626 | -39.805 |
| Latente Steuern | -20.117 | -5.055 | -9.626 | -34.798 |
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| 1.1.2020 | GuV | Übrige | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.421 | 404 | 0 | 4.825 |
| Körperschaftsteuer | 2.114 | -649 | 0 | 1.465 |
| ausländische Steuer | 3.460 | -2.282 | 0 | 1.178 |
| Aktivierte Verlustvorträge | 9.995 | -2.527 | 0 | 7.468 |
| Übrige Latente Steuern | -33.877 | 6.718 | -426 | -27.585 |
| Latente Steuern | -23.882 | 4.191 | -426 | -20.117 |
Die übrigen Veränderungen der latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Rücklage für Marktbewertung von Sicherungsinstrumenten (Cashflow Hedge) | -264 | -332 |
| Rücklage für Währungsumrechnung | -1.072 | 244 |
| Rücklage für Pensionen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | -899 | 351 |
| Umgliederung Gewinnrücklagen | -689 | -689 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -6.702 | 0 |
| Summe | -9.626 | -426 |
Den aktivierten latenten Steuern liegen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 34.823 TEUR (Vorjahr: 41.406 TEUR) zugrunde.
Weitere steuerliche Verlustvorträge in Höhe von zusammen 395.328 TEUR (Vorjahr: 310.533 TEUR), bei denen die Realisierungsmöglichkeit in den nächsten Jahren unwahrscheinlich ist, wurden nicht aktiviert. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um gewerbesteuerliche Verlustvorträge, resultierend aus den steuerlichen Besonderheiten der INDUS-Gruppe, wie sie unter Ziffer [16] erläutert wurden. Zukünftige potenzielle Realisierungsmöglichkeiten sind dementsprechend durch den dann geltenden Gewerbesteuersatz bestimmt. Größte Einzelposition ist der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der Holding. Die Verwertung dieser Verlustvorträge unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen.
Aktive latente Steuern in Höhe von 4.636 TEUR (Vorjahr: 4.133 TEUR) wurden bei Gesellschaften, die aktuell steuerliche Verluste erlitten haben, über die passiven Latenzen hinaus bilanziert, da die Realisierung des Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung insoweit überwiegend wahrscheinlich ist.
Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern bilanziert, da die INDUS Holding AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und keine Umkehr der Differenzen (durch Veräußerung oder Ausschüttung) geplant ist. Die Abweichungen am Nettovermögen der Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Tochterkapitalgesellschaft und der jeweiligen steuerlichen Basis, welche i.d.R. den Anschaffungskosten entspricht, belaufen sich auf 50.944 TEUR (Vorjahr: 55.284 TEUR). Die Summe der nicht bilanzierten temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen beträgt 5.587 TEUR (Vorjahr: 5.094 TEUR).
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| IN TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 160.589 | 120.836 |
| In Arbeit befindliche Erzeugnisse | 102.205 | 80.319 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 118.854 | 111.011 |
| Geleistete Anzahlungen | 22.246 | 20.297 |
| Summe | 403.894 | 332.463 |
Die Buchwerte der Vorräte enthalten Abwertungen in Höhe von 26.781 TEUR (Vorjahr: 24.039 TEUR).
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| IN TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kunden | 153.646 | 149.081 |
| Vertragsforderungen | 13.402 | 10.699 |
| Forderungen an assoziierte Unternehmen | 1.842 | 2.163 |
| Summe | 168.890 | 161.943 |
Im aktuellen Berichtsjahr sind 659 TEUR an Forderungen an Kunden mit einem Zahlungsziel von mehr als einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 750 TEUR).
Vertragsforderungen enthalten Forderungen aus Verträgen mit einer Umsatzrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode. Der Bestand an Vertragsforderungen hat sich aufgrund von neuen Aufträgen nach der zeitraumbezogenen Methode und fortgeschrittenen Fertigstellungen der Aufträge erhöht. Demgegenüber haben Verminderungen aufgrund von Fakturierungen stattgefunden. Weitere Angaben zu den Vertragsforderungen enthält die folgende Tabelle:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Angefallene Kosten zuzüglich anteiliger Ergebnisse | 111.173 | 88.610 |
| Erhaltene Anzahlungen | 125.148 | 103.226 |
| Vertragsforderungen | 13.402 | 10.699 |
| Vertragsverpflichtungen | 27.377 | 25.315 |
Die Vertragsverpflichtungen betreffen Verträge mit einer Umsatzrealisierung nach der zeitraumbezogenen Methode, die einen verrechneten Überhang an erhaltenen Anzahlungen aufweisen. In der Bilanz werden diese unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Von den Vertragsverpflichtungen des Vorjahres in Höhe von 25.315 TEUR wurden 18.582 TEUR im Berichtsjahr als Umsatzerlöse erfasst. Zum 31. Dezember 2021 bestehen Leistungsverpflichtungen, deren zugeordnete Transaktionspreise 154.479 TEUR (Vorjahr: 156.009 TEUR) betragen. Planmäßig werden diese als Umsatzerlöse innerhalb der nächsten 1 bis 30 Monate realisiert.
Die Forderungen enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 4.756 TEUR (Vorjahr: 5.946 TEUR). Die Entwicklung wird im Folgenden dargestellt:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen am 1.1. | 5.946 | 7.883 |
| Währungsdifferenz | 37 | -44 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 286 | -15 |
| Zuführungen | 1.740 | 2.226 |
| Verbrauch | -1.204 | -2.253 |
| Auflösungen | -2.049 | -1.851 |
| Stand Wertberichtigungen am 31.12. | 4.756 | 5.946 |
Im Geschäftsjahr wurden Forderungen in Höhe von 349 TEUR (Vorjahr: 921 TEUR) erfolgswirksam ausgebucht.
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 69.928.453,64 EUR (Vorjahr: 63.571.323,62 EUR). Das Grundkapital ist eingeteilt in 26.895.559 (Vorjahr: 24.450.509) nennwertlose Stückaktien. Am 26. März 2021 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10% des Grundkapitals (6.357.130,02 EUR) abgeschlossen. Die Anzahl der Aktien erhöhte sich um 2.445.050 nennwertlose Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Inhaber und gewähren in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme. Die Aktien sind in Düsseldorf und Frankfurt zum Geregelten Markt und in Berlin, Hamburg und Stuttgart zum Freiverkehr zugelassen.
Der Vorstand ist gemäß § 6.1. der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 34.964.225,52 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 13.447.779 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung, auch rückwirkend auf ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, soweit über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch kein Beschluss gefasst wurde, zu bestimmen. Die neuen Aktien können auch an ein oder mehrere Kreditinstitute oder andere in § 186 Abs. 5 Satz 1 des AktG genannte Unternehmen mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts (etwa an bezugsberechtigte Aktionäre, die vorab eine Festbezugsvereinbarung abgegeben haben), oder im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | zur Vermeidung von Spitzenbeträgen; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals 2021 in das Handelsregister oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 % des zum Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind; |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft; sowie |
| ― | um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten als Aktionär zustehen würde. |
Die Gesamtzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund einer dieser Ermächtigungen auszugebender und ausgegebenen Aktien darf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreiten; auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder abgegeben bzw. auszugeben sind.
Auf der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 11.700.000,04 EUR, eingeteilt in 4.500.000 auf den Inhaber lautende neue Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018).
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
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| ― | die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen (oder einer Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 bis zum 23. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder |
| ― | die Verpflichtungen aus Wandel- und oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 bis zum 23. Mai 2023 ausgegeben werden, ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen und |
| ― | das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen benötigt wird. |
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.
Die Entwicklung der Rücklagen ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt und beinhaltet die Kapitalrücklage der INDUS Holding AG. Für den Bilanzstichtag ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 42,4 % (Vorjahr: 39,1 %).
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen im Wesentlichen die Minderheitsanteile an der Tochtergesellschaft der ROLKO-Kohlgrüber GmbH. Die Minderheitsanteile von Personengesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften, bei denen aufgrund wechselseitiger Optionsvereinbarungen bereits zum Erwerbszeitpunkt der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der betreffenden Minderheitsanteile vorlag, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen [30].
2021 wurde ein wechselseitiger Optionsvertrag (symmetrische Call-/Put-Option) für den Erwerb des 20% igen Minderheitsanteils an der Weigand Bau GmbH geschlossen. Die Option kann ab dem 1. Januar 2022 jederzeit von einer der Parteien ausgeübt werden. Weiterhin wurden 23,2 % Minderheitsanteile an einer Enkeltochter erworben. Beide Vorgänge sind im Eigenkapitalspiegel als "Transaktionen von Anteilen nichtbeherrschender Gesellschafter" dargestellt.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung folgende Dividendenzahlungen aus dem Bilanzgewinn der INDUS Holding AG vorschlagen:
Zahlung einer Dividende von 1,05 EUR je Stückaktie (Vorjahr: 0,80 EUR je Stückaktie). Dies entspricht bei 26.895.559 Aktien (Vorjahr: 26.895.559 Aktien) einer Zahlung von 28.240.336,95 EUR (Vorjahr: 21.516.447,20 EUR). Der vollständige Gewinnverwendungsvorschlag ist separat veröffentlicht. Die vorgeschlagene Dividende wurde bilanziell nicht erfasst und es ergeben sich keine steuerlichen Konsequenzen.
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| 1.1.2020 | SONSTIGE ERGEBNISSE 2020 | UMGLIEDERUNG IN DIE GEWINNRÜCKLAGEN | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Rücklage für Währungsumrechnung | 4.328 | -5.158 | 0 | -830 |
| Rücklage für Pensionen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | -32.940 | -897 | 3.282 | -30.555 |
| Latente Steuern für Pensionen | 8.800 | 351 | -689 | 8.462 |
| Rücklage für Cashflow Hedges | -6.248 | 1.977 | 0 | -4.271 |
| Latente Steuern für Cashflow Hedges | 1.004 | -332 | 0 | 672 |
| Summe sonstige Rücklagen | -25.056 | -4.059 | 2.593 | -26.522 |
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| SONSTIGE ERGEBNISSE 2021 | UMGLIEDERUNG IN DIE GEWINNRÜCKLAGEN | |
|---|---|---|
| Rücklage für Währungsumrechnung | 7.101 | 0 |
| Rücklage für Pensionen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | 3.834 | 2.327 |
| Latente Steuern für Pensionen | -899 | -689 |
| Rücklage für Cashflow Hedges | 1.678 | 0 |
| Latente Steuern für Cashflow Hedges | -264 | 0 |
| Summe sonstige Rücklagen | 11.450 | 1.638 |
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| 31.12.2021 | |
|---|---|
| Rücklage für Währungsumrechnung | 6.271 |
| Rücklage für Pensionen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) | -24.394 |
| Latente Steuern für Pensionen | 6.874 |
| Rücklage für Cashflow Hedges | -2.593 |
| Latente Steuern für Cashflow Hedges | 408 |
| Summe sonstige Rücklagen | -13.434 |
Die Rücklage für die Währungsumrechnung und die Rücklage für Cashflow Hedges enthalten noch nicht realisierte Gewinne und Verluste. Die Veränderung der Rücklage für die Cashflow Hedges resultiert ausschließlich aus laufender Veränderung der Marktbewertung. Auswirkungen aus Umklassifizierungen existieren nicht.
Die INDUS Holding AG steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die Kapitalrendite zu erhöhen sowie die Liquidität und Kreditwürdigkeit der INDUS-Gruppe sicherzustellen. In diesem Zusammenhang steht auch die fortlaufende Optimierung des Verhältnisses von Eigenkapital zum verzinslichen Gesamtkapital, bestehend aus verzinslichem Fremdkapital und Eigenkapital. Das verzinsliche Fremdkapital umfasst die Pensionsrückstellungen und die Finanzschulden vermindert um die liquiden Mittel und beträgt 545.454 TEUR (Vorjahr: 568.595 TEUR). Unter Berücksichtigung des bilanziellen Eigenkapitals ergibt sich das Gesamtkapital in Höhe von 1.332.928 TEUR (Vorjahr: 1.244.949 TEUR). Bezogen auf das eingesetzte verzinsliche Gesamtkapital beträgt der Anteil des Eigenkapitals 59,1 % (Vorjahr: 54,3 %).
Der Erhöhung des Gesamtkapitals um 88.778 TEUR (Vorjahr: Rückgang um 81.890 TEUR) resultiert aus einer Erhöhung des Eigenkapitals um 111.120 TEUR (Vorjahr: Rückgang um 51.367 TEUR) und einer Verringerung des verzinslichen Fremdkapitals um 23.141 TEUR (Vorjahr: Verringerung um 30.613 TEUR).
Die INDUS Holding AG unterliegt mit Ausnahme der aktienrechtlichen Regelungen zum Mindestkapital keinen weiteren rechtlich vorgegebenen Kapitalerfordernissen. Darüber hinaus ist die INDUS Holding AG im Rahmen von Kreditverträgen Verpflichtungen zur Einhaltung einer Mindest-Eigenkapitalquote in der AG eingegangen, um damit weiterhin Finanzmittel zu angemessenen Konditionen erhalten zu können. Die geforderte Mindest-Eigenkapitalquote der Indus Holding AG wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich übertroffen. Die Kreditgeber besitzen Sonderkündigungsrechte im Falle eines Kontrollwechsels. Für Schuldscheindarlehen sind bestimmte Kennzahlen definiert.
Die leistungsorientierten Pläne liegen bei Beteiligungsunternehmen in Deutschland und der Schweiz vor. Die deutschen Pensionspläne basieren auf lebenslangen Rentenzahlungen für die Berechtigten und deren Hinterbliebenen und unterliegen den Regelungen für Pensionsrückstellungen, Pensionskassen, Lebensversicherungen und Unterstützungskassen, die im Wesentlichen durch das BetrAVG geregelt sind. Die Pensionspläne sind nur in Einzelfällen über Deckungsvermögen finanziert. Die Pensionsverpflichtungen in der Schweiz unterliegen den gesetzlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (BVG) und werden gemäß diesen Regelungen kapitalgedeckt über Pensionskassen finanziert. Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der Verpflichtungen beträgt für deutsche Pläne 14,5 Jahre (Vorjahr: 15,2 Jahre) und für schweizerische Pläne 16,9 Jahre (Vorjahr: 19,0 Jahre).
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| 2021 | 2020 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 1.881 | 3.218 | -1.337 |
| Zinsaufwand | 367 | 496 | -129 |
| Erträge aus Planvermögen | -67 | -128 | 61 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -1.301 | -122 | -1.179 |
| Verwaltungskosten Stiftung | 115 | 152 | -37 |
| Abgeltung eines schweizerischen Pensionsplans | 0 | -4.542 | 4.542 |
| Aufwand für DBO-Versorgungszusagen | 995 | -926 | 1.921 |
| + Aufwand aus beitragsorientierten Plänen | 3.332 | 3.770 | -438 |
| \= GuV-Periodenaufwand für Pensionszusagen | 4.327 | 2.844 | 1.483 |
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| 2021 | 2020 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Barwert der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche | 41.321 | 49.682 | -8.361 |
| Barwert der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche | 40.655 | 34.411 | 6.244 |
| DBO: Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen | 81.976 | 84.093 | -2.117 |
| Fondsvermögen zu Marktwerten | -40.655 | -34.411 | -6.244 |
| Nettoverpflichtungen = Rückstellung | 41.321 | 49.682 | -8.361 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -24.394 | -30.555 | 6.161 |
| Anfangsbestand: Bilanzwert zum 1.1. | 49.682 | 52.942 | -3.260 |
| Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen | 995 | -926 | 1.921 |
| Rentenzahlungen | -2.777 | -2.935 | 158 |
| Im Eigenkapital realisierte versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -3.834 | 897 | -4.731 |
| Wechselkursveränderungen | 520 | -296 | 816 |
| Veränderung Konsolidierungskreis/Saldierungen | -3.265 | 0 | -3.265 |
| Endbestand: Bilanzwert zum 31.12. | 41.321 | 49.682 | -8.361 |
| Zugrunde liegende Annahmen in Prozent: | |||
| Abzinsungsfaktor | |||
| Deutschland | 1,00 | 0,75 | |
| Schweiz | 0,35 | 0,15 | |
| Gehaltstrend | |||
| Deutschland | 2,50 | 2,50 | |
| Schweiz | 0,90 | 0,90 | |
| Rententrend | |||
| Deutschland | 1,75 | 1,75 | |
| Schweiz | 0,00 | 0,00 | |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | |||
| Deutschland | 1,00 | 0,75 | |
| Schweiz | 0,00 | 0,00 |
Im Vorjahr wurden Versorgungszusagen in der Schweiz mit einem Anwartschaftsbarwert in Höhe von 14.600 TEUR wegen der Stilllegung der Bacher AG abgegolten.
Der Zinsaufwand ist unter der Position Zinsergebnis erfasst. Die erwarteten Erträge aus Planvermögen entsprechen im Wesentlichen den tatsächlichen Erträgen.
Die leistungsorientierten Pläne sind mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko, belastet. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte würde die Nettoverpflichtung um 5.442 TEUR (Vorjahr: 5.815 TEUR) reduzieren bzw. um 6.050 TEUR (Vorjahr: 7.628 TEUR) erhöhen. Eine Erhöhung oder Verminderung des Rentenfaktors um 0,5 Prozentpunkte würde die Nettoverpflichtung um 1.975 TEUR erhöhen bzw. um 1.649 TEUR reduzieren.
Im Zusammenhang mit Pensionsleistungen werden für 2022 Zahlungen in Höhe von 3.450 TEUR (im Jahr 2020 für 2021: 3.278 TEUR) erwartet.
Das Fondsvermögen besteht im Wesentlichen aus Rückdeckungsversicherungen. Die Entwicklung des Fondsvermögens stellt sich folgendermaßen dar:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte zum 1.1. | 34.411 | 43.526 |
| Erwartete Erträge des Planvermögens | 67 | 128 |
| Laufende Beiträge durch die Gesellschaften | 2.452 | 3.283 |
| Pensionszahlungen | 1.324 | -2.989 |
| Saldierungen/Sonstiges | 768 | 237 |
| Abgeltung eines schweizerischen Pensionsplans | 0 | -10.058 |
| Wechselkursveränderungen | 1.633 | 284 |
| Vermögenswerte zum 31.12. | 40.655 | 34.411 |
Darüber hinaus sind in der Bilanz weitere Erstattungsforderungen in Höhe von 975 TEUR (Vorjahr: 640 TEUR) bilanziert.
In den sonstigen Rückstellungen sind Zinsen in Höhe von 17 TEUR berücksichtigt worden (Vorjahr: 28 TEUR).
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| ANFANGSBESTAND 1.1.2021 | VERÄNDERUNG KONSOLIDIERUNGSKREIS | VERBRAUCH | AUFLÖSUNG | |
|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Absatz und Beschaffung | 35.916 | -883 | 28.268 | 4.166 |
| Kosten der Belegschaft | 24.021 | 1.164 | 20.970 | 798 |
| Übrige Rückstellungen | 18.806 | -724 | 11.084 | 1.048 |
| Summe | 78.743 | -443 | 60.322 | 6.012 |
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| ZUFÜHRUNG/ NEUBILDUNG | WÄHRUNGSDIFFERENZ | |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Absatz und Beschaffung | 40.011 | 163 |
| Kosten der Belegschaft | 26.281 | 120 |
| Übrige Rückstellungen | 11.071 | 167 |
| Summe | 77.363 | 450 |
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| ENDBESTAND 31.12.2021 | |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Absatz und Beschaffung | 42.773 |
| Kosten der Belegschaft | 29.818 |
| Übrige Rückstellungen | 17.188 |
| Summe | 89.779 |
Die Verpflichtungen aus Absatz und Beschaffung enthalten Rückstellungen für Gewährleistungen aufgrund rechtlicher oder faktischer Verpflichtungen, Verpflichtungen für Kundenboni und Erlösschmälerungen sowie geschätzte Werte für erwartete Rechnungen. Die Kosten der Belegschaft werden gebildet für Zeitguthaben der Belegschaft, Jubiläen, Altersteilzeit, Abfindungen und ähnliche Verpflichtungen. Die übrigen Rückstellungen betreffen eine Vielzahl von möglichen Einzelrisiken, die hinsichtlich ihres wahrscheinlichen Eintritts bewertet wurden. Nennenswerte zu erwartende Erstattungen im Zusammenhang mit nach IAS 37 bilanzierten Verpflichtungen liegen nicht vor.
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| 1.1.2021 BUCHWERT | ZAHLUNGSWIRKSAM | ZAHLUNGSUNWIRKSAM | ||
|---|---|---|---|---|
| erstmalige Bilanzierung | Änderung Konsolidierungskreis | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 340.405 | -62.722 | 3.651 | |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 86.120 | -20.964 | 29.245 | -123 |
| Schuldscheindarlehen | 287.089 | -23.082 | ||
| Summe Finanzschulden | 713.614 | -106.768 | 29.245 | 3.528 |
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| ZAHLUNGSUNWIRKSAM | 31.12.2021 BUCHWERT | |
|---|---|---|
| Wechselkursänderung | ||
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -12 | 281.322 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 847 | 95.125 |
| Schuldscheindarlehen | 264.007 | |
| Summe Finanzschulden | 835 | 640.454 |
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| 1.1.2020 BUCHWERT | ZAHLUNGSWIRKSAM | ZAHLUNGSUNWIRKSAM | ||
|---|---|---|---|---|
| erstmalige Bilanzierung | Änderung Konsolidierungskreis | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 361.694 | -21.282 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 74.520 | -19.569 | 33.177 | -1.557 |
| Schuldscheindarlehen | 245.172 | 41.917 | 0 | 0 |
| Summe Finanzschulden | 681.386 | 1.066 | 33.177 | -1.557 |
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| ZAHLUNGSUNWIRKSAM | 31.12.2020 BUCHWERT | |
|---|---|---|
| Wechselkursänderung | ||
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -7 | 340.405 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | -451 | 86.120 |
| Schuldscheindarlehen | 0 | 287.089 |
| Summe Finanzschulden | -458 | 713.614 |
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| 31.12.2021 BUCHWERT | RÜCKZAHLUNGSVERPFLICHTUNG | |||
|---|---|---|---|---|
| BIS 1 JAHR | ÜBER 1 BIS 5 JAHRE | ÜBER 5 JAHRE | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| in Konzernwährung Euro | 280.434 | 93.099 | 176.638 | 10.697 |
| in südafrikanischen Rand | 888 | 888 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 95.125 | 26.099 | 50.408 | 18.618 |
| Schuldscheindarlehen | 264.007 | 43.082 | 119.925 | 101.000 |
| Summe Finanzschulden | 640.454 | 163.168 | 346.971 | 130.315 |
| Derivate Nennwerte | 160.554 | 47.329 | 108.816 | 4.409 |
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| 31.12.2020 BUCHWERT | RÜCKZAHLUNGSVERPFLICHTUNG | |||
|---|---|---|---|---|
| BIS 1 JAHR | ÜBER 1 BIS 5 JAHRE | ÜBER 5 JAHRE | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| in Konzernwährung Euro | 338.883 | 98.772 | 219.460 | 20.651 |
| in übrigen Währungen | 1.522 | 1.522 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 86.120 | 16.465 | 53.430 | 16.225 |
| Schuldscheindarlehen | 287.089 | 43.082 | 158.007 | 86.000 |
| Summe Finanzschulden | 713.614 | 159.841 | 430.897 | 122.876 |
| Derivate Nennwerte | 209.083 | 53.823 | 137.961 | 17.299 |
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| IN TEUR | 31.12.2021 | KURZFRISTIG | LANGFRISTIG | 31.12.2020 | KURZFRISTIG | LANGFRISTIG |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Fremdgesellschafter | 64.187 | 19.594 | 44.593 | 30.683 | 13.167 | 17.516 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 20.503 | 20.503 | 0 | 19.344 | 19.344 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.601 | 2.601 | 0 | 4.279 | 4.279 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 25.683 | 25.683 | 0 | 9.709 | 9.491 | 218 |
| Vertragsverpflichtungen | 27.377 | 27.377 | 0 | 25.315 | 25.315 | 0 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 10.143 | 10.143 | 0 | 9.572 | 9.572 | 0 |
| Abgrenzung periodenfremder Zahlungen | 4.640 | 4.472 | 168 | 3.042 | 2.784 | 258 |
| Investitionszuschüsse | 1.556 | 0 | 1.556 | 1.604 | 0 | 1.604 |
| Kundengutschriften | 11.786 | 11.786 | 0 | 5.992 | 5.992 | 0 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 4.370 | 3.664 | 706 | 4.774 | 4.231 | 543 |
| Summe | 172.846 | 125.823 | 47.023 | 114.314 | 94.175 | 20.139 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Fremdgesellschaftern beinhalten mit 53.563 TEUR (Vorjahr: 18.990 TEUR) bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, soweit die Minderheitsgesellschafter durch Kündigung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund von Optionsvereinbarungen ihre Anteile INDUS andienen können. Im Geschäftsjahr sind neue Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 39.339 TEUR zugegangen, 4.403 TEUR sind als Ertrag erfasst worden und 363 TEUR sind im Wesentlichen durch Auszahlungen an die Fremdgesellschafter abgegangen. Die Kaufpreisverbindlichkeiten schwanken entsprechend der prozentualen Veränderung im operativen Ergebnis (EBIT), teilweise begrenzt durch Ober- und Untergrenzen.
Für den Neuerwerb von Beteiligungen wurden folgende Kaufpreise gezahlt:
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| IN TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zahlungswirksame Vorgänge aus Neuerwerben von Beteiligungen | 71.115 | 0 |
| abzgl. erworbene Finanzmittel | -3.787 | 0 |
| Nettokaufpreis | 67.328 | 0 |
Die liquiden Mittel enthalten Konten mit eingeschränkter Verfügungsmacht in Höhe von 663 TEUR (Vorjahr: 400 TEUR). Investitions- und Finanzierungsvorgänge in Höhe von 5.143 TEUR (Vorjahr: 494 TEUR), welche nicht zu einer Veränderung der liquiden Mittel führten, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung.
Die Einzahlungen aus Abgängen von Anteilen vollkonsolidierter Gesellschaften setzten sich zusammen aus dem im Geschäftsjahr 2021 zugeflossenen Verkaufspreis in Höhe von 10.000 TEUR abzüglich der abgehenden liquiden Mittel in Höhe von 2.151 TEUR.
Im Geschäftsjahr sind 22.818 TEUR (Vorjahr: 21.364 TEUR) für Leasingverhältnisse (Zins und Tilgung) gezahlt worden.
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| BAU/ INFRASTRUKTUR | FAHRZEUGTECHNIK | MASCHINEN- UND ANLAGENBAU | MEDIZIN- UND GESUNDHEITSTECHNIK | |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||||
| aus Verträgen mit Kunden | 416.217 | 269.985 | 286.242 | 142.795 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 35.181 | 929 | 151.719 | 0 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 188 | 10.946 | 979 | 5.878 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 451.586 | 281.860 | 438.940 | 148.673 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | 44.290 | 84.784 | 72.405 | 19.277 |
| Umsatzerlöse | 495.876 | 366.644 | 511.345 | 167.950 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 70.524 | -57.282 | 56.923 | 12.114 |
| Abschreibungen | -19.107 | -35.705 | -22.696 | -10.900 |
| davon planmäßig | -19.107 | -27.516 | -22.696 | -10.900 |
| davon Wertminderungen | 0 | -8.189 | 0 | 0 |
| Segment-EBITDA | 89.631 | -21.577 | 79.619 | 23.014 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | -310 | 83 | 1.309 | 0 |
| Investitionen | 48.578 | 27.664 | 40.881 | 11.607 |
| davon Unternehmenserwerbe | 32.700 | 0 | 34.628 | 0 |
| davon At-Equity | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2021 | ||||
| At-Equity-bewertete Anteile | 3.770 | 808 | 0 | 0 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 134.190 | 19.375 | 163.554 | 69.639 |
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| METALLTECHNIK | SUMME SEGMENTE | |
|---|---|---|
| 2021 | ||
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||
| aus Verträgen mit Kunden | 420.409 | 1.535.648 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 0 | 187.829 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 0 | 17.991 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 420.409 | 1.741.468 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | 68.701 | 289.457 |
| Umsatzerlöse | 489.110 | 2.030.925 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 42.261 | 124.540 |
| Abschreibungen | -15.642 | -104.050 |
| davon planmäßig | -15.642 | -95.861 |
| davon Wertminderungen | 0 | -8.189 |
| Segment-EBITDA | 57.903 | 228.590 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | 0 | 1.082 |
| Investitionen | 14.005 | 142.735 |
| davon Unternehmenserwerbe | 0 | 67.328 |
| davon At-Equity | 0 | 0 |
| 31.12.2021 | ||
| At-Equity-bewertete Anteile | 0 | 4.578 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 23.040 | 409.798 |
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| ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS | |
|---|---|---|
| 2021 | ||
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||
| aus Verträgen mit Kunden | 30 | 1.535.678 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 0 | 187.829 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 0 | 17.991 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 30 | 1.741.498 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | -289.457 | 0 |
| Umsatzerlöse | -289.427 | 1.741.498 |
| Segmentergebnis (EBIT) | -9.140 | 115.400 |
| Abschreibungen | -932 | -104.982 |
| davon planmäßig | -932 | -96.793 |
| davon Wertminderungen | 0 | -8.189 |
| Segment-EBITDA | -8.208 | 220.382 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | 0 | 1.082 |
| Investitionen | 191 | 0 |
| 142.926 | ||
| davon Unternehmenserwerbe | 0 | 67.328 |
| davon At-Equity | 0 | 0 |
| 31.12.2021 | ||
| At-Equity-bewertete Anteile | 0 | 4.578 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 409.798 |
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| BAU/ INFRASTRUKTUR | FAHRZEUGTECHNIK | MASCHINEN- UND ANLAGENBAU | MEDIZIN- UND GESUNDHEITSTECHNIK | |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||||
| aus Verträgen mit Kunden | 347.643 | 241.701 | 232.175 | 136.819 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 36.321 | 19.836 | 136.876 | 0 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 58 | 7.619 | 948 | 5.234 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 384.022 | 269.156 | 369.999 | 142.053 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | 35.493 | 73.697 | 64.960 | 16.120 |
| Umsatzerlöse | 419.515 | 342.853 | 434.959 | 158.173 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 64.475 | -87.840 | 31.418 | 10.209 |
| Abschreibungen | -15.419 | -61.132 | -22.447 | -10.160 |
| davon planmäßig | -15.419 | -27.363 | -20.147 | -10.160 |
| davon Wertminderungen | 0 | -33.769 | -2.300 | 0 |
| Segment-EBITDA | 79.894 | -26.708 | 53.865 | 20.369 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | -79 | -194 | 1.060 | 0 |
| Investitionen | 18.123 | 17.988 | 4.111 | 6.230 |
| davon Unternehmenserwerbe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon At-Equity | 0 | 1.014 | 0 | 0 |
| 31.12.2020 | ||||
| At-Equity-bewertete Anteile | 4.080 | 720 | 2.727 | 0 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 115.759 | 21.913 | 150.581 | 69.639 |
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| METALLTECHNIK | SUMME SEGMENTE | |
|---|---|---|
| 2020 | ||
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||
| aus Verträgen mit Kunden | 393.566 | 1.351.904 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 0 | 193.033 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 0 | 13.859 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 393.566 | 1.558.796 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | 54.519 | 244.789 |
| Umsatzerlöse | 448.085 | 1.803.585 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 14.363 | 32.625 |
| Abschreibungen | -22.555 | -131.713 |
| davon planmäßig | -18.072 | -91.161 |
| davon Wertminderungen | -4.483 | -40.552 |
| Segment-EBITDA | 36.918 | 164.338 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | 0 | 787 |
| Investitionen | 6.885 | 53.337 |
| davon Unternehmenserwerbe | 0 | 0 |
| davon At-Equity | 0 | 1.014 |
| 31.12.2020 | ||
| At-Equity-bewertete Anteile | 0 | 7.527 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 23.040 | 380.932 |
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| ÜBERLEITUNG | KONZERNABSCHLUSS | |
|---|---|---|
| 2020 | ||
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | ||
| aus Verträgen mit Kunden | -242 | 1.351.662 |
| nach der zeitraumbezogenen Methode | 0 | 193.033 |
| aus Dienstleistungsverträgen | 0 | 13.859 |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | -242 | 1.558.554 |
| Umsatzerlöse mit Konzerngesellschaften | -244.789 | 0 |
| Umsatzerlöse | -245.031 | 1.558.554 |
| Segmentergebnis (EBIT) | -7.545 | 25.080 |
| Abschreibungen | -917 | -132.630 |
| davon planmäßig | -917 | -92.078 |
| davon Wertminderungen | 0 | -40.552 |
| Segment-EBITDA | -6.628 | 157.710 |
| Ergebnis aus Equity-Bewertung | 0 | 787 |
| Investitionen | 165 | 53.502 |
| davon Unternehmenserwerbe | 0 | 0 |
| davon At-Equity | 0 | 1.014 |
| 31.12.2020 | ||
| At-Equity-bewertete Anteile | 0 | 7.527 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 380.932 |
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Segmentergebnis (EBIT) | 124.540 | 32.625 |
| Nicht zugeordnete Bereiche inkl. AG | -9.305 | -7.554 |
| Konsolidierungen | 165 | 9 |
| Finanzergebnis | -16.327 | -15.446 |
| Ergebnis vor Steuern | 99.073 | 9.634 |
Die Gliederung der Segmente entspricht unverändert dem aktuellen Stand der internen Berichterstattung. Die Zuordnung der Gesellschaften zu den Segmenten wird durch deren Absatzmärkte bestimmt, wenn der ganz überwiegende Sortimentsanteil in diesem Marktumfeld abgesetzt wird (Fahrzeugtechnik, Medizin- und Gesundheitstechnik). Sonst wird auf gemeinsame Merkmale der Produktionsstruktur abgestellt (Bau/Infrastruktur, Maschinen- und Anlagenbau, Metalltechnik). Die Überleitungen enthalten die Werte der Holding, nicht operativer Einheiten ohne Segmentzuordnung sowie die Konsolidierungen. Hinsichtlich der den Segmentumsätzen zugrunde liegenden Produkte und Dienstleistungen verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht.
Die zentrale Steuerungsgröße der Segmente ist das operative Ergebnis (EBIT), entsprechend der Definition im Konzernabschluss. Die Segmentinformationen sind in Übereinstimmung mit den Ausweis- und Bewertungsmethoden, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewandt wurden, ermittelt. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten beruhen auf Marktpreisen.
Die Regionalisierung des Umsatzes bezieht sich auf die Absatzmärkte. Aufgrund der vielfältigen Auslandsaktivitäten ist eine weitere Aufgliederung nach Ländern nicht sinnvoll, da außerhalb von Deutschland kein Land 10 % des Konzernumsatzes erreicht.
Die langfristigen Vermögenswerte, abzüglich latenter Steuern und Finanzinstrumente, beziehen sich auf den Sitz der Gesellschaften. Eine weitere Differenzierung ist ebenfalls nicht sinnvoll, da sich der Sitz der Gesellschaften überwiegend in Deutschland befindet.
Aufgrund der Diversifikationspolitik von INDUS existieren weder einzelne Produkt- oder Dienstleistungsgruppen noch einzelne Kunden, die einen Anteil von mehr als 10 % am Umsatz erreichen.
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| 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 1.741.498 | 910.348 | 343.915 | 487.235 |
| 31.12.2021 | ||||
| Langfristige Vermögenswerte abzüglich latenter Steuern und Finanzinstrumente | 1.072.987 | 893.656 | 50.022 | 129.309 |
| 2020 | ||||
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 1.558.554 | 801.805 | 346.678 | 410.071 |
| 31.12.2020 | ||||
| Langfristige Vermögenswerte abzüglich latenter Steuern und Finanzinstrumente | 978.713 | 830.743 | 57.378 | 90.592 |
| IN TEUR | KONZERN | INLAND | EU | DRITTLAND |
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| BILANZANSATZ | NICHT IM ANWENDUNGSBEREICH DES IFRS 9 | FINANZINSTRUMENTE IFRS 9 | |
|---|---|---|---|
| Finanzanlagen | 8.794 | 0 | 8.794 |
| Liquide Mittel | 136.320 | 0 | 136.320 |
| Forderungen | 168.890 | 13.402 | 155.488 |
| Sonstige Vermögenswerte | 39.014 | 12.617 | 26.397 |
| Finanzinstrumente: Aktiva | 353.018 | 26.019 | 326.999 |
| Finanzschulden | 640.454 | 0 | 640.454 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 62.178 | 0 | 62.178 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 172.846 | 71.755 | 101.091 |
| Finanzinstrumente: Passiva | 875.478 | 71.755 | 803.723 |
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| DAVON ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET | DAVON ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET | |
|---|---|---|
| Finanzanlagen | 2.517 | 6.277 |
| Liquide Mittel | 0 | 136.320 |
| Forderungen | 0 | 155.488 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 26.397 |
| Finanzinstrumente: Aktiva | 2.517 | 324.482 |
| Finanzschulden | 0 | 640.454 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 62.178 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 56.164 | 44.927 |
| Finanzinstrumente: Passiva | 56.164 | 747.559 |
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| BILANZANSATZ | NICHT IM ANWENDUNGSBEREICH DES IFRS 9 | FINANZINSTRUMENTE IFRS 9 | |
|---|---|---|---|
| Finanzanlagen | 7.130 | 0 | 7.130 |
| Liquide Mittel | 194.701 | 0 | 194.701 |
| Forderungen | 161.943 | 10.699 | 151.244 |
| Sonstige Vermögenswerte | 24.317 | 12.914 | 11.403 |
| Finanzinstrumente: Aktiva | 388.091 | 23.613 | 364.478 |
| Finanzschulden | 713.614 | 0 | 713.614 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 48.926 | 0 | 48.926 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 114.314 | 52.090 | 62.224 |
| Finanzinstrumente: Passiva | 876.854 | 52.090 | 824.764 |
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| DAVON ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET | DAVON ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET | |
|---|---|---|
| Finanzanlagen | 2.509 | 4.621 |
| Liquide Mittel | 0 | 194.701 |
| Forderungen | 0 | 151.244 |
| Sonstige Vermögenswerte | 145 | 11.258 |
| Finanzinstrumente: Aktiva | 2.654 | 361.824 |
| Finanzschulden | 0 | 713.614 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 48.926 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23.269 | 38.955 |
| Finanzinstrumente: Passiva | 23.269 | 801.495 |
Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, beträgt 648.256 TEUR (Vorjahr: 732.962 TEUR). Der beizulegende Zeitwert aller weiteren Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten oder weicht nur unwesentlich davon ab.
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| BUCHWERTE | NETTOGEWINNE/-VERLUSTE | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 0 | 145 | -145 | 111 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet | 324.482 | 361.824 | 484 | -5.296 |
| Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| -davon Eigenkapitalinstrumente | 2.517 | 2.509 | 0 | 0 |
| Finanzinstrumente: Aktiva | 326.999 | 364.478 | 339 | -5.185 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 53.563 | 18.990 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten bewertet | 747.559 | 801.495 | 84 | -1.329 |
| Derivate mit Sicherungsbeziehung, Hedge Accounting | 2.601 | 4.279 | 0 | 0 |
| Finanzinstrumente: Passiva | 803.723 | 824.764 | 84 | -1.329 |
Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften sind in der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" enthalten. Das Nettoergebnis der "Finanziellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet" resultiert im Wesentlichen aus Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Kursgewinnen und -verlusten aus der Umrechnung von Fremdwährungsforderungen. Die Gewinne und Verluste der Kategorie "Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" beinhalten Erträge/Aufwendungen aus Eigenkapitalinstrumenten, die in dieser Bewertungskategorie ausgewiesen sind.
In der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden Verluste aus Devisentermingeschäften und ggf. Verluste aufgrund der Ineffektivität von Derivaten erfasst. Die Aufwendungen der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten bewertet" beinhaltet Kursgewinne und -verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsverbindlichkeiten.
Die Gesamtzinserträge für Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betragen 140 TEUR (Vorjahr: 234 TEUR). Die entsprechenden Gesamtzinsaufwendungen betragen 14.274 TEUR (Vorjahr: 16.030 TEUR).
Entsprechend der Philosophie der INDUS Holding AG liegen die Einschätzung und das Management der operativen Risiken in der Verantwortung der einzelnen Gesellschaften und ihrer Geschäftsführung. Auf Basis der lokalen Risikoeinschätzung und der Investitions- und Finanzpläne der jeweiligen Beteiligung ermittelt und überwacht die Holding den gesamten Finanzbedarf. Zins - und Währungsrisiken werden durch originäre und derivative Finanzinstrumente abgesichert; letztere werden ausschließlich zu Sicherungszwecken abgeschlossen.
Die INDUS-Gruppe unterhält ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem zur Früherkennung wirtschaftlicher Risiken, dessen Schwerpunkt auf den substanziellen Problemstellungen eines diversifizierten Beteiligungsportfolios beruht. Darin eingebettet sind die spezifischen Fragestellungen des finanziellen Risikomanagements gemäß der Definition nach IFRS 7. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Hinsichtlich weiterer Details wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass aufgrund von nicht vorhandenen Zahlungsmitteln zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht geleistet werden können. Die Liquidität der INDUS-Gruppe wird durch das Treasury der INDUS Holding AG anhand von Liquiditätsmeldungen überwacht.
Die einzelnen Beteiligungen finanzieren sich grundsätzlich selbst aus ihren operativen Ergebnissen. Je nach Liquiditätssituation erfolgen Transfers zwischen der INDUS Holding AG und den Beteiligungen. Die INDUS-Gruppe verfügt über ausreichende liquide Mittel, die die Handlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt sicherstellen (2021: 136.320 TEUR, Vorjahr: 194.701 TEUR). Darüber hinaus existieren nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 82.736 TEUR (Vorjahr: 83.620 TEUR).
Die breit diversifizierte Fremdfinanzierung verhindert eine Abhängigkeit von einzelnen Kreditgebern. Durch vorhandene Liquidität und feste Finanzierungszusagen können sich bietende Chancen jederzeit wahrgenommen werden. Die langfristige und in Tranchen angelegte Finanzierung mit revolvierender Neufinanzierung begrenzt das Finanzierungsrisiko. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Schuldscheindarlehen mit einer Nachhaltigkeitskomponente (ESG-linked) in Höhe von 60.000 TEUR aufgenommen. Die Verzinsung des Schuldscheindarlehens ist an das Nachhaltigkeitsrating gekoppelt.
Ein weiteres ESG-linked Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 56.000 TEUR wurde am 1. Dezember 2021 abgeschlossen. Die Valuta erfolgte am 12. Januar 2022.
Unter Berücksichtigung der am Abschlussstichtag fixierten Konditionen für Finanzinstrumente wurden folgende Zahlungsmittelabflüsse ermittelt, die in die langfristig angelegte Finanzplanung der INDUS-Gruppe eingehen:
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| BIS 1 JAHR | ÜBER 1 BIS 5 JAHRE | ÜBER 5 JAHRE | BIS 1 JAHR | ÜBER 1 BIS 5 JAHRE | ÜBER 5 JAHRE | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinsderivate | 1.373 | 2.157 | 25 | 1.804 | 3.385 | 170 |
| Summe Derivative Finanzinstrumente | 1.373 | 2.157 | 25 | 1.804 | 3.385 | 170 |
| Finanzschulden | 173.305 | 367.514 | 141.278 | 171.350 | 455.247 | 135.212 |
| - davon Verbindlichkeiten aus Leasing | 27.125 | 52.227 | 19.641 | 18.974 | 58.439 | 16.908 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 62.178 | 0 | 0 | 48.926 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 123.222 | 45.467 | 1.556 | 89.896 | 18.536 | 1.604 |
| Summe Finanzinstrumente | 358.705 | 412.981 | 142.834 | 310.172 | 473.783 | 136.816 |
Die Zahlungsströme bestehen aus Tilgungszahlungen und den entsprechenden Zinsen. Die summierten Zahlungsströme von Finanzschulden und Zinsderivaten ergeben den Zahlungsstrom von entsprechenden Festzinskrediten.
Als Ausfallrisiko wird das Risiko finanzieller Verluste aufgrund von einer Nicht- oder Teilbegleichung bestehender Forderungen verstanden.
Im Finanzierungsbereich von INDUS werden nur Kontrakte mit Kontrahenten erster Bonität abgeschlossen. Im operativen Bereich erfolgt eine dezentrale laufende Überwachung durch die Beteiligungen. Ausfallrisiken wird durch adäquate Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Bilanzansatz der selbst ausgereichten Kredite und Forderungen, bei Derivaten der Summe ihrer positiven Marktwerte.
Durch die Eigenständigkeit der Unternehmen der INDUS-Gruppe, die ihre Aktivitäten auf verschiedenen Märkten und mit unterschiedlichen Produkten entfalten, wird eine breite Streuung des unternehmerischen Risikos erreicht.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen resultiert aus der oligopolistischen Struktur der Kunden im Segment Fahrzeugtechnik. Bezogen auf den Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen existieren elf Kunden (Vorjahr: sieben) mit einem Anteil von jeweils mehr als 1 %. Das entspricht einem Anteil von ca. 22 % an den Offenen Posten im Konzernabschluss (Vorjahr: ca. 16 %). Der Umsatzanteil der Top-10-Kunden betrug ca. 24 % vom Konzernumsatz (Vorjahr: ca. 20 %).
Weiterhin bestehen Forderungen gegen Kunden und assoziierte Unternehmen, die überfällig sind, aber nicht einzeln wertberichtigt wurden. Im Laufzeitband bis drei Monate treten in der Regel keine wesentlichen Zahlungsausfälle ein, da die Überfälligkeiten überwiegend auf zeitlichen Buchungsunterschieden beruhen. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten am Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als ausgefallen betrachtet, wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Schuldner ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Dies ist insbesondere bei Insolvenzverfahren oder bei Rechtsstreitigkeiten ohne Aussicht auf Erfolg gegeben. Die erwarteten Ausfälle berechnen sich anhand der Erfahrungen aus der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Erwartungen für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Für alle weiteren finanziellen Vermögenswerte wird das Ausfallrisiko als sehr gering angesehen.
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Buchwert Bilanz | 168.890 | 161.943 |
| darin enthaltene Wertminderung | 4.756 | 5.946 |
| Bruttowert der Forderungen vor Wertminderung | 173.646 | 167.889 |
| davon zum Abschlussstichtag | ||
| weder wertgemindert noch überfällig | 137.663 | 134.556 |
| nicht wertgemindert und in folgenden Zeitbändern überfällig | ||
| weniger als 3 Monate | 25.510 | 21.432 |
| zwischen 3 und 6 Monaten | 2.533 | 3.596 |
| zwischen 6 und 9 Monaten | 1.263 | 1.086 |
| zwischen 9 und 12 Monaten | 898 | 564 |
| mehr als 12 Monate | 1.732 | 1.460 |
Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Verlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) | Bruttobuchwert | Erwarteter Verlust | Beeinträchtigte Bonität | |
|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig und 1 bis < 3 Monate überfällig | 1,04% | 163.173 | 1.692 | Nein |
| 3 bis < 6 Monate überfällig | 7,19% | 2.533 | 182 | Nein |
| 6 bis < 9 Monate überfällig | 5,23% | 1.263 | 66 | Nein |
| 9 bis < 12 Monate überfällig | 4,57% | 898 | 41 | Nein |
| > 12 Monate überfällig | 3,18% | 1.732 | 55 | Ja |
Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt. Ist mit einer Erhöhung oder Reduzierung der Forderungsausfälle in der Zukunft zu rechnen, so erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Bemessung der erwarteten Ausfälle.
Bei der Ermittlung des Ausfallrisikos werden die Geschäftsmodelle, die Kunden sowie das wirtschaftliche, politische und geografische Umfeld betrachtet. Daher legen die einzelnen Konzernunternehmen spezifische Ausfallraten zugrunde.
Die INDUS Holding AG sichert und koordiniert die Finanzierung und Liquidität der Gruppe. Im Vordergrund steht die Finanzierung des langfristig ausgerichteten Beteiligungsportfolios. Zum Einsatz gelangen festverzinsliche Finanzierungen oder variabel verzinsliche Finanzierungen, die per Zinsswaps in festverzinsliche Finanzierungen transferiert werden.
Änderungen der Zinssätze könnten Marktwert und Cashflow von Finanzinstrumenten beeinflussen. Die Berechnung dieser Auswirkungen erfolgt durch eine Sensitivitätsanalyse, bei der die relevanten Zinsstrukturkurven jeweils um 100 Basispunkte parallel verschoben werden. Die Auswirkungen werden ermittelt für die fixierten Konditionen des am Abschlussstichtag vorliegenden Bestands an Finanzinstrumenten.
Die Veränderung von Marktwerten hat Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, abhängig von den Bewertungskategorien der zugrunde liegenden Finanzinstrumente. Die folgende Tabelle zeigt die Zinssensitivität bei einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte (BP):
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| + 100 BP | - 100 BP | + 100 BP | - 100 BP | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Marktwerte Derivate | 2.853 | -2.982 | 4.598 | -4.834 |
| davon Eigenkapital/Hedges | 2.853 | -2.982 | 4.598 | -4.834 |
| davon GuV-Zinsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Marktwerte Kredite | 11.165 | -11.895 | 11.571 | -12.199 |
| Summe Marktwerte | 14.018 | -14.877 | 16.169 | -17.033 |
Da wirtschaftlich betrachtet die Zinsänderungsrisiken fast vollständig abgesichert sind, würden sich Veränderungen des Zinsniveaus bei variabel verzinslichen Finanzschulden und derivativen Finanzinstrumenten kompensieren. Wesentliche Auswirkungen auf den zukünftigen Cashflow existieren somit nicht.
Die Währungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der operativen Tätigkeit der Konzernunternehmen sowie aus Finanztransaktionen zwischen den ausländischen Beteiligungsunternehmen und der jeweiligen Muttergesellschaft. Die Risikoanalyse erfolgt auf Nettobasis, die Absicherung entsprechend der unternehmerischen Eigenverantwortung fallweise durch die Beteiligungen. Als Instrumente werden Devisentermingeschäfte und geeignete Optionsgeschäfte eingesetzt.
Auswirkungen von Währungsrisiken auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entstehen, wenn Finanzinstrumente in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft notieren. Wechselkursbedingte Risiken aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Da Währungssicherungen nicht formal als Sicherungsbeziehungen bilanziert werden, ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Rücklagen für Marktbewertungen von Finanzinstrumenten.
Unter der Annahme, dass am Abschlussstichtag die Umrechnungskurse aller Fremdwährungen gegenüber dem Euro um 10 % höher lägen, würde sich das Nettoergebnis aus Währungsumrechnung um -6.989 TEUR verändern. (Vorjahr: - 4.631 TEUR). Haupteinfluss sind wie im Vorjahr die Nettoforderungen in US-Dollar und Schweizer Franken.
Zum Abschlussstichtag liegen Währungssicherungen mit einem Nominalvolumen von 5.180 TEUR (Vorjahr: 10.113 TEUR) vor. Die Währungsabsicherungen betreffen Geschäfte in US-Dollar (Vorjahr: US-Dollar und Britisch Pfund). Die Sicherungskontrakte weisen einen Marktwert von -5 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) auf.
Zinssicherungen existieren mit einem Nominalvolumen von 155.261 TEUR (Vorjahr: 198.828 TEUR). Die Marktwerte betragen -2.601 TEUR (Vorjahr: -4.279 TEUR). Die Zinssicherungen betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe bereits bilanzierte Darlehensgeschäfte. Weitere Details zu Fälligkeiten und Laufzeiten finden sich bei der Berichterstattung zu den Finanzschulden.
Von den zuvor dargestellten Sicherungsinstrumenten sind die folgenden Sicherungsinstrumente Teil eines bilanziellen Sicherungszusammenhangs (Hedge Accounting):
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| 31.12.2021 | Nominalbeträge | Buchwert der Sicherungsinstrumente | Bilanzposition | Veränderungen im Wert des Sicherungsinstruments, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden |
|---|---|---|---|---|
| Absicherung von Zahlungsströmen | ||||
| Zinssicherungen | 155.260 | -2.601 | sonstige kurzf. Verb | 1.678 |
| Währungssicherungen | 0 | 0 | sonstige kurzf. Verb | 0 |
| Summe | -2.601 | 1.678 |
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| 31.12.2020 | Nominalbeträge | Buchwert der Sicherungsinstrumente | Bilanzposition | Veränderungen im Wert des Sicherungsinstruments, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden |
|---|---|---|---|---|
| Absicherung von Zahlungsströmen | ||||
| Zinssicherungen | 198.828 | -4.279 | sonstige kurzf. Verb | 1.840 |
| Währungssicherungen | 0 | 0 | sonstige kurzf. Verb | 137 |
| Summe | -4.279 | 1.977 |
Der durchschnittliche Zinssatz für die Zinssicherungen beträgt 0,82 % (Vorjahr: 0,94 %). Zum Bilanzstichtag liegen ebenso wie im Vorjahr keine Währungssicherungen vor.
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| Rücklage für Cashflow Hedges | Latente Steuern für Cashflow Hedges | |
|---|---|---|
| Stand am 01. Januar 2020 | -6.248 | 1.004 |
| Veränderungen beizulegender Zeitwert | ||
| Zinssicherungen | 1.840 | -291 |
| Währungssicherungen | 137 | -41 |
| Stand am 31. Dezember 2020 | -4.271 | 672 |
| Stand am 01. Januar 2021 | -4.271 | 672 |
| Veränderungen beizulegender Zeitwert | ||
| Zinssicherungen | 1.678 | -264 |
| Währungssicherungen | 0 | 0 |
| Stand am 31. Dezember 2021 | -2.593 | 408 |
Gestellte Sicherheiten für Finanzschulden sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Grundschulden | 18.714 | 18.146 |
| Sicherungsübereignung | 162 | 150 |
| Sonstige Sicherungen | 81 | 752 |
| Summe Sicherungen | 18.957 | 19.048 |
Verpflichtungen aus Bürgschaften existieren in Höhe von 6.637 TEUR (Vorjahr: 7.218 TEUR). Dabei handelt es sich um Außenverpflichtungen der INDUS Holding AG, die diese im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten der Beteiligungen übernommen hat. Eine Inanspruchnahme der Bürgschaften durch die Begünstigten ist aus aktueller Sicht sehr unwahrscheinlich.
Die Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für das Anlagevermögen belaufen sich auf 11.551 TEUR (Vorjahr: 18.056 TEUR), davon Sachanlagen 11.416 TEUR (Vorjahr: 18.032 TEUR) und für immaterielle Vermögenswerte 135 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR). Zudem besteht eine Zahlungsverpflichtung aus einem mehrjährigen Kundenvertrag in Höhe von 1.000 TEUR (Vorjahr: 1.500 TEUR).
Entsprechend der Struktur der INDUS-Gruppe zählen zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen der Aufsichtsrat mit 12 Mitgliedern (Vorjahr: 12 Mitglieder), der Vorstand der INDUS Holding AG mit 4 Personen (Vorjahr: 4 Personen) sowie die Geschäftsführer der operativen Einheiten (2021: 120 Personen, Vorjahr: 113 Personen).
Bilanzierungspflichtige Pensionszusagen der INDUS Holding AG für Mitglieder des Vorstands existieren nicht.
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| 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Indus Holding AG | |||||
| Aufsichtsrat | 706 | 706 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand 2) | 3.277 | 2.487 | 790 | 0 | 0 |
| Tochterunternehmen | |||||
| Geschäftsführer | 22.711 | 22.300 | 0 | 0 | 411 |
| Familienmitglieder | 191 | 191 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 26.885 | 25.684 | 790 | 0 | 411 |
| 2020 | |||||
| Indus Holding AG | |||||
| Aufsichtsrat | 751 | 751 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand 2) | 2.810 | 2.460 | 350 | 0 | 0 |
| Tochterunternehmen | |||||
| Geschäftsführer | 20.220 | 19.514 | 0 | 0 | 706 |
| Familienmitglieder | 196 | 196 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 23.977 | 22.921 | 350 | 0 | 706 |
| AUFWAND DER PERIODE | DAVON GEHÄLTER | DAVON SAR 1) | DAVON ABFINDUNGEN | DAVON PENSIONEN |
1 SAR = Stock Appreciation Rights = virtuelle Aktienoptionen
2 Für den Vorstand sind die gewährten Zuwendungen angegeben
Für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestehen daüber hinaus Arbeitsverträge mit den jeweiligen Beteiligungsunternehmen der INDUS.
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung der INDUS Holding AG im November 2018 festgelegt. Sie ist in § 16. Abs. 1 und 2 der Satzung geregelt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von unverändert 30 TEUR sowie ein Sitzungsgeld von 3 TEUR pro Sitzung. Der oder die Vorsitzende erhält das Doppelte der beiden vorgenannten Beträge, der oder die Stellvertretende das Eineinhalbfache. Jedes Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses erhält außer dem Ersatz seiner Auslagen für seine Tätigkeit im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 5 TEUR. Der oder die Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte des vorgenannten Betrags. Für den Aufsichtsrat bestehen keine Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme. Der Aufsichtsrat tagte 2021 sechsmal (Vorjahr: siebenmal).
Zur weiteren Informationen bezüglich der Aufsichtsratsvergütung verweisen wir auf unseren separat veröffentlichten Vergütungsbericht.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der INDUS Holding Aktiengesellschaft setzen sich für das Geschäftsjahr 2021 aus dem festen Grundgehalt (einschließlich steuerpflichtiger geldwerter Vorteile), der ergebnisabhängigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive-Programm) und der aktienorientierten Vergütung in Form von virtuellen Aktienoptionen (Long-Term-Incentive-Programm) zusammen. Auf der Hauptversammlung 2021 wurde ein neues Vergütungssystem für die Vorstände beschlossen. Die variablen Komponenten STI und LTI wurden neu definiert.
Das alte Long-Term-Incentive-Programm (LTI-Programm) bestand in der Gewährung von virtuellen Aktienoptionen (SAR, Stock Appreciation Rights). Ein SAR ist die Zusage einer Zahlung, deren Höhe sich nach der Differenz zwischen dem Basispreis des SAR und dem aktuellen Börsenkurs bei Ausübung des SAR bemisst. Der Basispreis des SAR entspricht dem Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel für die Aktie der Gesellschaft während der letzten 20 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Dem Vorstand wird jährlich eine Tranche von SARs gewährt. Bei Gewährung wird der Optionspreis des SAR ermittelt. Auf Basis des vertraglich vereinbarten Zielwertes ergibt sich daraus die Anzahl der zugeteilten SARs der Tranche. Die SARs sind ab ihrer Gewährung unverfallbar. Für die Optionsausübung jeder gewährten Tranche besteht eine Sperrfrist (vier Jahre). Die sich an die Sperrfrist anschließende Ausübungszeit beträgt zwei Jahre. Die Auszahlung einer Tranche kann nur erfolgen, wenn der Aktienkurs bei Ausübung über dem Basispreis des SAR der Tranche liegt und eine definierte Erfolgshürde (Mindestkurssteigerung von 12 % innerhalb der Sperrfrist) erreicht. Für die Auszahlung besteht eine Obergrenze (Cap) von 200 % des vertraglich vereinbarten Zielwertes.
Dem Vorstand wurden in jährlichen Tranchen virtuelle Aktienoptionen gewährt, deren Stückzahl durch den Optionspreis im Ausgabezeitpunkt und den vertraglich bestimmten Zielwert bestimmt wird. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die letzten 55.031 SAR ausgegeben. Zum Zeitpunkt ihrer Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert der SARs insgesamt 350 TEUR. Der Bestand der gewährten und noch nicht ausgeübten SARs bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 228.264 Stück (Vorjahr: 268.505). Der ermittelte beizulegende Zeitwert der bisher insgesamt gewährten und noch nicht ausgeübten SARs betrug zum Bilanzstichtag 505 TEUR (Vorjahr: 976 TEUR). In dieser Höhe wurde im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet. Im Personalaufwand ist die Zuführung mit 0 TEUR (Vorjahr: 386 TEUR) enthalten. Eine Auflösung in Höhe von 471 TEUR ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Vorjahr: 46 TEUR) erfasst. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr sind keine Zahlungen aus den Aktienoptionen erfolgt.
Die Zeitwertermittlung erfolgte mit dem Optionspreismodell von Black/Scholes und einer angemessenen Volatilität für INDUS sowie einem risikolosen Zinssatz unter Berücksichtigung der Deckelung der Auszahlungsansprüche. Die Optionen besitzen eine Sperrfrist von vier Jahren und eine Ausübungszeit von zwei Jahren.
Das neue LTI-Programm ist als Virtueller Performance Share Plan (VPSP) ausgestaltet. Der VPSP basiert auf einer vierjährigen Performanceperiode, die jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres startet. Zu Beginn einer Performanceperiode werden den Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien (Performance Share Unit - PSU) zugeteilt. Die Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode wird über Division des individuellen LTI-Zielwerts durch den Aktienkurs bei Zuteilung ermittelt. Der Aktienkurs bei Zuteilung ist der durchschnittliche Schlusskurs im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten 40 Handelstage.
Über die Erreichung des vom Aufsichtsrat für die Performanceperiode definierten externen Erfolgsziels und des internen Erfolgsziels kann sich die Anzahl der PSUs über die Performanceperiode hinweg durch einen Bonusfaktor ändern. Bei Untererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor unter 100 % - die Anzahl der PSUs reduziert sich entsprechend und kann bei starker Untererfüllung auch vollständig entfallen. Bei Übererfüllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor über 100 % - die Anzahl der PSUs erhöht sich entsprechend. Die finale Anzahl der PSUs am Ende der Performanceperiode ist auf 150 % der Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode begrenzt.
Nach Vorbereitung durch den Personalausschuss setzt der Aufsichtsrat das externe und das interne Erfolgsziel für die jeweilige Performanceperiode zu Beginn der jeweiligen Performanceperiode fest. Diese Festsetzungen werden während der Laufzeit einer Performanceperiode nicht mehr verändert.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden die ersten 25.380 virtuellen Performance Shares (VPS) aus dem neuen LTI-Programm ausgegeben. Dieser Plan (LTI-Plan 2021) besitzt einen Performancezeitraum bis zum 31. Dezember 2024. 2025 kommt es dann zur möglichen Auszahlung aus dem LTI-Plan 2021. Zum Zeitpunkt ihrer Gewährung betrug der beizulegende Zeitwert der VPS insgesamt 790 TEUR. Der Bestand der gewährten und noch nicht ausgeübten VPS bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 25.380 Stück. Der ermittelte beizulegende Zeitwert der bisher insgesamt gewährten und noch nicht ausgeübten VPS betrug zum Bilanzstichtag 676 TEUR. In dieser Höhe wurde im Jahresabschluss eine Rückstellung gebildet. Im Personalaufwand ist die Zuführung in gleicher Höhe enthalten.
Die Zeitwertermittlung erfolgte mit dem Monte-Carlo-Simulationsmodell. Hierbei wurde eine angemessene Volatilität für INDUS und ein risikoloser Zinssatz unter Berücksichtigung der Deckelung der Auszahlungsansprüche angenommen. Für die Berechnung des TSR wurde eine angemessene Korrelation der INDUS-Aktie und des SDAX aus den historischen Daten der vergangenen drei Jahre abgeleitet.
Für den Fall, dass sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wesentlich verändert (Change of Control), sind die Vorstandsmitglieder innerhalb eines Jahres zur außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrags berechtigt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung oder bei Abberufung des Vorstands innerhalb eines Jahres nach dem Change of Control, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese bemisst sich nach der Gesamtvergütung einschließlich aller festen und variablen Vergütungsbestandteile und geldwerten Vorteile. Die Abfindung wird maximal für den Zeitraum bis zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt oder einer Laufzeit von zwei Jahren gezahlt, soweit der reguläre Beendigungszeitraum davon abweicht.
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der INDUS Holding AG setzen sich für das Geschäftsjahr 2021 und dem Vorjahr aus dem festen Grundgehalt (einschließlich steuerpflichtiger geldwerter Vorteile), der ergebnisabhängigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive-Programm) und der aktienorientierten Vergütung in Form von virtuellen Aktienoptionen (Long-Term-Incentive-Programm) zusammen. Für 2021 gilt das als virtueller Performance Share Plan (VPSP) ausgestaltete neue Long-Term-Incentive-Programm. Für das Vorjahr wurden virtuelle Aktienoptionen (SAR, Stock Appreciation Rights) im Rahmen des alten LTI-Programms (bis 2020) gewährt.
Insgesamt sind den Vorständen 2.794 TEUR (Vorjahr: 2.794 TEUR) gewährt worden. Auf das Geschäftsjahr entfallen insgesamt 3.277 TEUR (Vorjahr: 2.810 TEUR), davon 1.747 TEUR auf die feste Vergütung (Vorjahr: 1.720 TEUR), 740 TEUR auf die kurzfristige variable Vergütung (Vorjahr: 740 TEUR) und 790 TEUR auf die virtuellen Aktienoptionen (Vorjahr: 350 TEUR). Auf das Vorjahr entfallen -483 TEUR (Vorjahr: -16 TEUR) variable Vergütung.
Zu den individualisierten Vorstandsvergütungen verweisen wir auf den separat veröffentlichten Vergütungsbericht.
Geschäfte der INDUS-Gruppe mit Personen oder Unternehmen, die die INDUS-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, müssen angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Nahestehende assoziierte Unternehmen sind die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften. Die weiteren Kategorien betreffen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, deren Familienmitglieder sowie deren zuzurechnenden Gesellschaften.
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| 2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nahestehende assoziierte Unternehmen | 1.659 | 41 | 252 | 905 | 858 |
| Familienmitglieder von Geschäftsführern und Gesellschaftern | 1 | 153 | 5 | 0 | 0 |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 14.220 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsführer von Beteiligungen | 0 | 0 | 71 | 4 | 1.000 |
| Summe nahestehende Unternehmen und Personen | 15.880 | 194 | 328 | 909 | 1.858 |
| 2020 | |||||
| Nahestehende assoziierte Unternehmen | 3.775 | 82 | 61 | 1.595 | 839 |
| Familienmitglieder von Geschäftsführern und Gesellschaftern | 0 | 87 | 63 | 0 | 0 |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 12.923 | 0 | 873 | 0 | 0 |
| Geschäftsführer von Beteiligungen | 0 | 0 | 172 | 0 | 0 |
| Summe nahestehende Unternehmen und Personen | 16.698 | 169 | 1.169 | 1.595 | 839 |
| UMSATZ UND SONST. BETRIEBL. ERTRÄGE | WARENBEZUG | SONSTIGER BEZUG | OFFENE POSTEN | GEWÄHRTE DARLEHEN |
Im Geschäftsjahr 2021 wurden aus einer Geschäftsbeziehung mit einem nahestehenden Unternehmen eines nicht beherrschenden Gesellschafters Umsatzerlöse in Höhe von 14.220 TEUR (Vorjahr: 12.923 TEUR) realisiert.
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter nach Regionen | ||
| Deutschland | 7.571 | 7.588 |
| Europa (EU & Schweiz) | 1.609 | 1.531 |
| Übrige Welt | 1.730 | 1.525 |
| Gesamt | 10.910 | 10.644 |
| Mitarbeiter nach Segmenten | ||
| Bau/ Infrastruktur | 2.173 | 1.898 |
| Fahrzeugtechnik | 3.277 | 3.202 |
| Maschinen- und Anlagenbau | 2.289 | 2.243 |
| Medizin- und Gesundheitstechnik | 1.613 | 1.646 |
| Metalltechnik | 1.520 | 1.616 |
| Übrige | 38 | 39 |
| Gesamt | 10.910 | 10.644 |
Das Honorar des Prüfers des Konzernabschlusses, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, betrug für die Abschlussprüfungen 611 TEUR (Vorjahr: 458 TEUR), davon für Vorjahre 32 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR), für sonstige Bestätigungen oder Bewertungsleistungen 40 TEUR (Vorjahr: 55 TEUR), davon für Vorjahre 5 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR), für Steuerberatungsleistungen 38 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR) und für sonstige Leistungen 30 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Bestätigungsleistungen betreffen die prüferische Durchsicht des nicht finanziellen Berichts der INDUS-Gruppe, des materiellen Vergütungsberichtes und eine Covenant-Bestätigung.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2021 gemäß § 161 AktG eine Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der INDUS Holding Aktiengesellschaft (http://www.indus.de) zugänglich gemacht.
In der beim elektronischen Handelsregister hinterlegten Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 HGB, die Bestandteil des Konzernanhangs ist, sind die Tochtergesellschaften bezeichnet, die die Befreiung von der Offenlegungspflicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB zum 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen.
Am 24. Februar 2022 startete Russland militärische Angriffe gegen die Ukraine. Wir beobachten die Entwicklungen sehr aufmerksam und rechnen damit, dass die wirtschaftlichen Folgen des Russland-Ukraine-Krieges voraussichtlich auch die Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der INDUS-Gruppe belasten werden. Wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2022 können nicht ausgeschlossen werden. Umfang und Ausmaß der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt weder absehbar noch quantifizierbar und daher nicht Bestandteil unserer Prognose.
Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben 2021 einen Umsatz in Höhe von rund 17 Mio. EUR mit Kunden in Russland und in Höhe von rund 3 Mio. EUR mit Kunden in der Ukraine erzielt. In Summe sind dies rund 1,2 % der Konzernumsatzerlöse aus 2021. Der Umsatz mit Kunden in Russland und der Ukraine wurde hauptsächlich im Segment Metalltechnik erzielt. Der Wegfall dieser Geschäfte wird nicht zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der INDUS-Gruppe führen. Die INDUS Holding AG besitzt keine operativen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Russland oder der Ukraine.
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| Firma | Sitz | Konzernanteile am Kapital | Letzer Jahresabschluss | Anm. |
|---|---|---|---|---|
| A. Verbundene Unternehmen (im Konzernabschluss nach IFRS 10 | ||||
| konsolidiert) | ||||
| A.V.E.C. American Veneer Edgebanding Company, Inc. | Heath/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| AFK GmbH | Oettingen in Bayern | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Akor Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG | Mainz | 94,00% | 31.12.2021 | |
| Ancotech AG | Dielsdorf/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Ancotech GmbH | Köln | 100,00% | 31.12.2021 | |
| ancotech Holding GmbH & Co. KG | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| ancotech Verwaltungs GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Anneliese Köster GmbH & Co. KG | Ennepetal | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Anneliese Köster Verwaltungs GmbH | Ennepetal | 100,00% | 31.12.2021 | |
| ASS End of Arm Tooling, Inc. | Plymouth/Vereinigte Staaten | 90,00% | 31.12.2021 | (2) |
| ASS Maschinenbau GmbH | Overath | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| AURORA Advanced HVAC Solutions (Kunshan) Co. Ltd. | Kunshan/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| AURORA isi Araçlari San. ve Tic. Ltd. ßti. | Ergene/Türkei | 99,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Aurora Konrad G. Schulz GmbH & Co. KG | Mudau | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| AURORA North America Holding Inc. | New York/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| AURORA North America LLC | Grand Rapids/Vereinigte Staaten | 76,00% | 31.12.2021 | (2) |
| AURORA Verwaltungs-GmbH | Mudau | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Bacher AG | Reinach/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Betek GmbH & Co. KG | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Betek Tools Taicang Co., Ltd. | Taicang/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Betek Tools, Inc. | Charlotte/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Betek Verwaltungs-GmbH | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| BETOMAX Komplementär GmbH | Neuss | 100,00% | 31.12.2021 | |
| BETOMAX systems GmbH & Co. KG | Neuss | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Bilstein & Siekermann GmbH + Co. KG | Hillesheim | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Bilstein & Siekermann International GmbH | Hillesheim | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Bilstein & Siekermann Verwaltungsgesellschaft mbH | Hillesheim | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Bilstein Siekermann Cold Forming Technology (Taicang)Co., Ltd | Taicang/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Budde Fördertechnik GmbH | Bielefeld | 75,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Budde Fördertechnik GmbH | Schmalkalden | 75,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Buschjost Magnetventile GmbH & Co. KG | Vlotho | 90,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Buschjost Magnetventile Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter | ||||
| Haftung | Vlotho | 90,00% | 31.12.2021 | |
| COMPUTEC GmbH | Murrhardt | 100,00% | 31.12.2021 | |
| COMSORT GmbH | Bielefeld | 100,00% | 31.12.2021 | |
| CreaPhys GmbH | Dresden | 75,00% | 31.12.2021 | |
| D.M.S. GmbH Design Modell-Studien | München | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH | Dessau-Roßlau | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Electronic Equipment B.V. | Weert/Niederlande | 100,00% | 31.12.2021 | |
| eltherm (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm Asia-Pacific Pte. Ltd. | Singapore/Singapur | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm Canada Inc. | Burlington/Kanada | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Eltherm Chile SPA | Santiago de Chile/Chile | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm GmbH | Burbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| eltherm Italy S.R.L. | Milano/Italien | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Eltherm Kazakhstan TOO | Nur-Sultan/Kasachstan | 75,10% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm North Africa SARL AU | Casablanca/Marokko | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm production GmbH | Burbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| eltherm South Africa (Pty) Ltd. | Sandton/Südafrika | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| eltherm Spain S.L.U. | Barcelona/Spanien | 100,00% | 31.12.2021 | |
| eltherm UK Ltd. | Newbury/Vereinigtes Königreich | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Eumatic GmbH Kunststoffverarbeitung | Sittensen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| EVT Dichtstoffe GmbH | Stuttgart | 100,00% | 31.12.2021 | |
| FLACO-Geräte GmbH | Gütersloh | 80,00% | 31.12.2021 | |
| Frohmasco Spólka Z Orgranizonq Odpowiedzialnosciq | Chociwel/Polen | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| FS-BF GmbH & Co. KG | Reichshof-Hahn | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| FS-BF Verwaltungs GmbH | Reichshof-Hahn | 100,00% | 31.12.2021 | |
| GSR Ventiltechnik GmbH & Co. KG | Vlotho | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| GSR Ventiltechnik Verwaltungs-GmbH | Vlotho | 100,00% | 31.12.2021 | |
| GVV Grevener Vermietungs- und Verpachtungs-GmbH & Co. KG | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| GVV Immo AG | Reinach/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| GVV Verwaltungs-GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| H. Heitz Furnierkantenwerk GmbH & Co. KG | Melle | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| H. Heitz, Furnierkantenwerk Beteiligungsgesellschaft mbH | Melle | 100,00% | 31.12.2021 | |
| HAKAMA AG | Bättwil/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Hauff - Technik Middle East - F.Z.E | Ajman/Vereinigte Arabische Emirate | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Hauff Verwaltungs GmbH | Hermaringen | 100,00% | 31.12.2021 | |
| HAUFF-TECHNIK GmbH & Co. KG | Hermaringen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Hauff-Technik Swiss AG | Oensingen/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Heavac B.V. | Nuenen/Niederlande | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Heitz Élfurnér Müvek Kft. | Pusztaszabolcs/Ungarn | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Heitz International Beteiligungs GmbH | Melle | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Heitz Properties and Rentals Inc. | Heath/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Helmut Rübsamen GmbH & Co. KG, Metalldrückerei-Umformtechnik | Bad Marienberg | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Helmut Rübsamen Verwaltungs GmbH | Bad Marienberg | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Horn 2. Verwaltungs GmbH | Flensburg | 100,00% | 31.12.2021 | |
| HORN GmbH & Co. KG | Flensburg | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Horn Group Manufacturing Shanghai Co., Ltd. | Shanghai/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Horn Group Trading Shanghai Co., Ltd. | Shanghai/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Horn Verwaltungs GmbH | Flensburg | 100,00% | 31.12.2021 | |
| HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG | Flensburg | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| IEF-Werner GmbH | Furtwangen im Schwarzwald | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| IMAKON Sp Z.o.o. | Luban/Polen | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| imeco Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH | Goldbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| imeco GmbH & Co. KG | Goldbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| INDUS Epsilon GmbH & Co. KG | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| INDUS Epsilon Verwaltungs GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| in-situ GmbH | Sauerlach | 95,00% | 31.12.2021 | |
| IPETRONIK Eichstätt GmbH | Eichstätt | 100,00% | 31.12.2021 | |
| IPETRONIK GmbH & Co. KG | Baden-Baden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Ipetronik Inc. | Farmington Hills/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Ipetronik India Ltd. | Bangalore/Indien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| IPETRONIK Verwaltungs GmbH | Baden-Baden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| ISC IT Service & Consulting GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG | Buxtehude | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Jungmann Systemtechnik Verwaltungs-GmbH | Buxtehude | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Karl Simon GmbH & Co. KG | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Keramos Zaclér s.r.o. | Zaclér/Tschechien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| KNUR Maschinenbau GmbH | Wörth | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Köster & Co. GmbH | Ennepetal | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Köster CZ s.r.o. | Zaclér/Tschechien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Krone Kälte+Klima Vertriebs-GmbH | Bielefeld | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| KSG Asia Limited | Hong Kong/China | 100,00% | 31.12.2021 | (3) |
| M B N - Maschinenbaubetriebe Neugersdorf GmbH | Ebersbach-Neugersdorf | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| M. Braun France S.A.S. | Mérignac/Frankreich | 100,00% | 31.12.2021 | |
| M. Braun Inc. | Stratham/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| M. Braun Inertgas-Systeme GmbH | Garching | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| M. Braun Inertgas-Systems (Shanghai) Co., Ltd | Shanghai/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| M. Braun Inertgas-Sytems Korea Ltd. | Seoul/Südkorea | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| M. Braun UK Ltd. | Mansfield/Vereinigtes Königreich | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| m+p international (UK) Ltd | Farnham/Vereinigtes Königreich | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| m+p international China Co. Ltd. | Suzhou/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| m+p international Incorporated | Verona/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| m+p International Mess- und Rechnertechnik GmbH | Hannover | 93,40% | 31.12.2021 | |
| m+p international Sarl | Montesson/Frankreich | 100,00% | 31.12.2021 | |
| MBN Mechanical Manufacturing Co. Ltd. | Changchun/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| MESUTRONIC FRANCE | Colmar/Frankreich | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Mesutronic Gerätebau GmbH | Kirchberg im Wald | 89,90% | 31.12.2021 | (1) |
| MEWESTA Hydraulik GmbH & Co.KG | Münsingen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| MEWESTA Hydraulik Verwaltungs GmbH | Münsingen | 100,00% | 31.12.2021 | |
| MIGUA Fugensysteme GmbH | Wülfrath | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| MIGUA MIDDLE EAST FZE | Dubai/Vereinigte Arabische Emirate | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Mikrop AG | Wittenbach/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Mikrotec Optika d.o.o. | Kac/Serbien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| NEA International B.V. | Maastricht-Airport/Niederlande | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Nisterhammer Maschinenbau GmbH & Co. KG | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Nisterhammer Maschinenbau Verwaltungs GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| OBUK Beteiligungsgesellschaft mbH | Oelde | 100,00% | 31.12.2021 | |
| OBUK Haustürfüllungen GmbH & Co. KG | Oelde | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| OBUK Slovakia s.r.o | Malacky/Slowakei | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Ofa Bamberg GmbH | Bamberg | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Peiseler Asia co., Ltd. | New Taipei City/Taiwan | 85,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Peiseler GmbH & Co. KG | Remscheid | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Peiseler Holding GmbH | Remscheid | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Peiseler LLC | Grand Rapids/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Peiseler Verwaltungsgesellschaft mbH | Remscheid | 100,00% | 31.12.2021 | |
| planetroll GmbH & Co. KG | Munderkingen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| planetroll Verwaltungs GmbH | Munderkingen | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Pneumatic Components Limited | Sheffield/Vereinigtes Königreich | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| PROVIS Steuerungstechnik GmbH | Delmenhorst | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Raguse Gesellschaft für medizinische Produkte mbH | Ascheberg-Herbern | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Raguse Medizinische Produkte Maroc S.A.R.L. | Sidi Bibi/Marokko | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Raguse Medizinische Produkte Romania SRL | Cisnadie/Rumänien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| REMKO GmbH & Co. KG Klima- und Wärmetechnik | Lage | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| REMKO Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Lage | 100,00% | 31.12.2021 | |
| RI MAC Maschinen & Anlagen GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Rolko Kohlgrüber GmbH | Borgholzhausen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Rolko Nederland bv | Houten/Niederlande | 55,00% | 31.12.2021 | |
| Rolko North America, Inc. | Bloomfield/Vereinigte Staaten | 75,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Rolko Scandinavia ApS | Silkeborg/Dänemark | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Rolko Xiamen Wheels & Components Ltd. | Xiamen/China | 70,00% | 31.12.2021 | (2) |
| S.M.A. Automotive parts (Shenyang) Co., Ltd. | Shenyang/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| S.M.A. Metalltechnik GmbH & Co. KG | Backnang | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| S.M.A. Metalltechnikverwaltungs GmbH | Backnang | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Savvy Telematic Systems AG | Schaffhausen/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Schäfer GmbH & Co. KG | Osnabrück | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Schäfer Holding GmbH | Osnabrück | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Schäfer Modell- und Formenbau Verwaltungs- und Beteiligungsgesell- | ||||
| schaft mbH | Osnabrück | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Schuster Klima Lüftung GmbH & Co. KG | Friedberg | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Schuster Verwaltungs GmbH | Friedberg | 100,00% | 31.12.2021 | |
| SDI Service Design Innovation GmbH | Backnang | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Selzer Automotiva do Brasil Ltda. | Vinhedo/Brasilien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| SELZER Automotive BIH d.o.o. | Sarajevo/Bosnien und Herzegowina | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Selzer Automotive RO S.R.L. | Oradea/Rumänien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| SELZER Automotive Systems (Kunshan) Co. Ltd. | Kunshan/China | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Selzer Fertigungstechnik GmbH & Co. KG | Driedorf | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Selzer Holding GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Selzer International GmbH | Driedorf | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Selzer Systemtechnik GmbH | Driedorf | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Selzer Verwaltungsgesellschaft mbH | Driedorf | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Semet Maschinenbau GmbH & Co. KG | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Semet Maschinenbau Verwaltungs-GmbH | Bergisch Gladbach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Siku GmbH | Rickenbach/Schweiz | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Simon Beteiligungsgesellschaft mbH | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Simon Sinterlutions Beteiligungsgsellschaft mbH | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Simon Sinterlutions GmbH & Co. KG | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Simon Systems Beteiligungsgesellschaft mbH | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Simon Systems GmbH & Co. KG | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Sitek-Spikes Beteiligungs-GmbH | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Sitek-Spikes GmbH & Co.KG | Aichhalden | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| SMA Engineering South Africa (PTY) Ltd. | East London/Südafrika | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| SMA Metalltechnik RO S.R.L. | Oradea/Rumänien | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| TEC Holding GmbH & Co. KG | Rietberg | 60,00% | 31.12.2021 | (1) |
| TEC Verwaltungs mbH | Rietberg-Mastholte | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Tecalemit Inc. | Houston/Vereinigte Staaten | 85,00% | 31.12.2021 | (2) |
| Turmbau Steffens & Nölle GmbH | Berlin | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Vulkan Harex Steelfiber (North America) Inc. | Brantford/Kanada | 100,00% | 31.12.2021 | (2) |
| VULKAN INOX GmbH | Hattingen | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Vulkan Inox Italia S.l.r. | Bruneck/Italien | 100,00% | 31.12.2021 | |
| Weigand Bau GmbH | Bad Königshofen | 80,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Weinisch GmbH & Co. KG | Oberviechtach | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| Weinisch Verwaltungsgesellschaft mbH | Oberviechtach | 100,00% | 31.12.2021 | |
| WIRUS Fenster GmbH & Co. KG | Rietberg-Mastholte | 100,00% | 31.12.2021 | (1) |
| WIRUS Fenster Verwaltungs GmbH | Rietberg-Mastholte | 100,00% | 31.12.2021 | |
| B. Assoziierte Unternehmen (im Konzernabschluss nach IAS 28 bilanziert) | ||||
| KSG Automotive (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai/China | 51,00% | 31.12.2021 | (2) |
| ZweiCom-Hauff GmbH | Rosenberg | 50,00% | 31.12.2021 | |
| C. Sonstige Beteiligungen (im Konzernabschluss nach IAS 39 bilanziert) | ||||
| Betomax Austria GmbH | Linz/Österreich | 100,00% | 31.12.2021 | |
| FORBUILD S.A. | Kónskie/Polen | 27,00% | 31.12.2020 | (2) |
| MBN Automotive INC | Montgomery/Vereinigte Staaten | 100,00% | 31.12.2014 | (2) |
| OOO Köster RUS | Moskau/Russische Föderation | 100,00% | 31.12.2020 | (2) |
| PCL-SUMO Air Technology Pvt Ltd | Mumbai/Indien | 50,00% | 31.12.2021 | (3) |
| Polartherm Group Oy | Luvia/Finnland | 18,00% | 30.04.2021 | (2) |
| TRIBO Hartstoff GmbH | Barchfeld-Immelborn | 13,00% | 31.03.2021 |
(1) Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB
(2) Landeswährung umgerechnet zum Stichtagskurs des letzen Jahresabschlusses bzw. Periodendurchschnittskurs beim Jahresergebnis
(3) Es ist kein Jahresabschluss verfügbar
Chairman/CEO der A-Xellence AG, Osnabrück
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied IG Metall, Frankfurt am Main
Volljurist, Vorsitzender des Vorstands Investitionsbank Berlin, Berlin (bis 30. Juni 2021)
Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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| ― | RE. START projects AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 1. November 2021) |
| ― | BPWT Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30. Juni 2021) |
| ― | IBB Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin 1) (bis 30. Juni 2021) |
1) Dieses Mandat ist eine Konzerngesellschaft der Investitionsbank Berlin
Diplom-Ökonomin, Sprecherin der Geschäftsführung der Unternehmensgruppe Gebrüder Becker, Wuppertal
Bevollmächtigte der IG Metall - Geschäftsstelle Freudenstadt, Freudenstadt
Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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| ― | HOMAG Group AG, Schopfloch, Mitglied des Aufsichtsrats |
Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Karl Simon GmbH & Co. KG, Aichhalden
Wirtschaftsjuristin, M. BRAUN Inertgas-Systeme GmbH, Garching-Hochbrück
Leiter Finanzen/Controlling bei der Karl Simon GmbH & Co. KG, Aichhalden
Diplom Mathematikerin, Mitglied des Vorstands der Versicherungskammer Bayern, München
Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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| ― | Bayerische Beamtenkasse AG, München, Vorsitzende des Aufsichtsrats 2) |
| ― | Consal Beteiligungsgesellschaft AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats 2) |
| ― | Union Krankenversicherung AG, Saarbrücken, Vorsitzende des Aufsichtsrats 2), |
2) Diese Mandate sind Konzerngesellschaften der Versicherungskammer Bayern.
Kaufmann (Dipl.-Kfm.)
Weitere Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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| ― | ifb SE, Grünwald, Vorsitzender des Verwaltungsrates |
Leiter der Qualitätssicherung bei der Selzer Fertigungstechnik GmbH & Co. KG, Driedorf
Ingenieur (Dipl.-Ing), geschäftsführender Gesellschafter der Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG, Köln
Weiteres Mandat in Beratungsgremien:
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| ― | Richard Bergner Holding GmbH & Co. KG |
Dr. rer nat., MBA
Dipl.-Wirtschafts-Ing., LL.M.
Diplom-Kaufmann
Weiteres Mandat in Beratungsgremien:
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| ― | Börsenrat Börse Düsseldorf |
Bergisch Gladbach, den 16. März 2022
INDUS Holding AG
Der Vorstand
Dr. Johannes Schmidt
Dr. Jörn Großmann
Axel Meyer
Rudolf Weichert
An die INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach
Wir haben den Konzernabschluss der INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Den gesonderten Nachhaltigkeitsbericht inkl. des nichtfinanziellen Berichts und die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. § 315d HGB, auf die sich die Querverweise in den Abschnitten "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren", "Corporate Governance" und "Erläuterung der Einzelrisiken" des zusammengefassten Lageberichts beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
2) Erwerb neuer Beteiligungen
Zu 1) Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte
In dem Konzernabschluss werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- und Firmenwert" zum Abschlussstichtag Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von EUR 409,8 Mio. ausgewiesen, die 46 zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet sind.
Als Ergebnis der jährlichen Wertminderungsprüfung wurde bezüglich einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Wertminderungsaufwand in Summe von EUR 5,7 Mio. erfasst. Der Wertminderungsaufwand verteilt sich auf die Geschäfts- und Firmenwerte (EUR 2,3 Mio.), das Sachanlagevermögen (EUR 3,1 Mio.) sowie immaterielle Vermögenswerte (EUR 0,3 Mio.).
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- und Firmenwerten sind in den Abschnitten 13 und 18 des Konzernanhangs enthalten.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet wurde, sind anlassbezogen oder mindestens jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der mit dem Buchwert inklusive der Geschäfts- und Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu vergleichen ist, ist dabei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des Nutzungswertes. Es wird dabei der Barwert der künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktwerte für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Nutzungswert anhand eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow Verfahren ermittelt, welches auf den Erwartungen über die künftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der Einschätzung der hieraus resultierenden künftigen Zahlungsströme basiert. Dabei werden die von den gesetzlichen Vertretern der Beteiligungen erstellten und vom Vorstand genehmigten Mehrjahres-Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgt anhand der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung unterliegt maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte und ist daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Dies gilt besonders hinsichtlich der potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsatz- und Ergebnisplanungen der Beteiligungen. Vor diesem Hintergrund, aufgrund der Komplexität der Bewertung sowie der Wesentlichkeit des Bilanzpostens "Geschäfts- und Firmenwert" für den Abschluss war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst mit dem Prozess zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- und Firmenwerten und den in diesen Prozess implementierten rechnungslegungsrelevanten Kontrollen auseinandergesetzt.
Bei unseren weiteren Prüfungshandlungen haben wir besonderes Augenmerk auf solche wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte gelegt, für die Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen oder bei denen der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nahe oder unter deren Buchwert liegt.
Wir haben die Planungsrechnungen, die den Wertminderungstests von unter Risikogesichtspunkten ausgewählten wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerten zugrunde liegen, auf Basis einer Analyse der uns vorgelegten Planungsrechnungen, der diesen zugrunde liegenden Prämissen sowie ergänzende und erläuternde Unterlagen beurteilt. Ferner haben wir für diesen Zweck Erörterungen mit dem für die jeweiligen Beteiligungen verantwortlichen Mitarbeiter des Controllings der Gesellschaft und in ausgewählten Fällen mit der lokalen Geschäftsführung der Beteiligungen sowie dem Vorstand der INDUS Holding Aktiengesellschaft durchgeführt. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht sowie auf eine nachvollziehbare Berücksichtigung potenzieller wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsatz- und Ergebnisplanungen der Beteiligungen.
Darüber hinaus haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres mit den realisierten Ist-Werten beurteilt.
Weiterhin haben wir die Angemessenheit der verwendeten Bewertungsverfahren und deren methodische Umsetzung, die Herleitung der segmentspezifischen Diskontierungszinssätze sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit beurteilt.
Die Berechnungsergebnisse der Gesellschaft haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogenen Vermögenswerte und Schulden beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, -parameter und -annahmen sind sachgerecht abgeleitet und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.
zu 2) Erwerb neuer Beteiligungen
Die INDUS Holding Aktiengesellschaft bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2021 jeweils die Mehrheit der Anteile an vier Gesellschaften erworben. Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistungen für die jeweiligen Erwerbsvorgänge betrug insgesamt EUR 100,2 Mio. Diese Gegenleistung verteilt sich wie folgt auf die vier Erwerbe: EUR 55,8 Mio. für den Erwerb der Anteile an der WIRUS Fenster GmbH & Co. KG, Rietberg-Mastholte (Kreis Gütersloh), EUR 28,2 Mio. für die Anteile an der JST Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG in Buxtehude, EUR 8,4 Mio., für den mittelbaren Erwerb der Anteile an der FLACO-Geräte GmbH, Gütersloh, und EUR 7,8 Mio. für den mittelbaren Erwerb der restlichen Anteile an der TECALEMIT Inc., Delaware/USA.
Den jeweiligen Minderheitsgesellschaftern wurde ein Andienungsrecht für ihre Anteile eingeräumt, dem sich die INDUS Holding Aktiengesellschaft bzw. ihre Tochtergesellschaft nicht entziehen können, kombiniert mit einer Kauf-Option für die jeweilige Erwerberin (sog. Call-/Put-Option). Die INDUS Holding Aktiengesellschaft hat daher auch die jeweiligen Minderheitsanteile in vollem Umfang konsolidiert und jeweils eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Unternehmenserwerben sind in Abschnitt 5 des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs sind die übertragenen Gegenleistungen sowie die erworbenen identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden gemäß den Regelungen des IFRS 3 zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Soweit der Wert der übertragenen Gegenleistung den Saldo der neubewerteten identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt, ist dieser Betrag als Geschäfts- und Firmenwert anzusetzen. Im Rahmen der drei Kaufpreisallokationen ergeben sich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte von insgesamt EUR 30,6 Mio.
Der vollständigen Identifikation von Vermögenswerten und übernommenen Schulden sowie der Ermittlung ihrer jeweiligen Zeitwerte liegen verschiedene Annahmen der gesetzlichen Vertreter der INDUS Holding Aktiengesellschaft zugrunde, die Schätzungen und Ermessensspielräumen unterliegen. Die Bewertung der wesentlichen identifizierten Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfolgt regelmäßig auf der Basis zukünftig erwarteter Cashflows. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der Komplexität der Bewertung und der Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzerns waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir für die jeweiligen Unternehmenserwerbe zunächst insbesondere die verfügbaren Beschlussvorlagen für den Aufsichtsrat der INDUS Holding Aktiengesellschaft eingesehen, um ein Verständnis für die Unternehmenszusammenschlüsse, die jeweiligen Geschäftsmodelle der erworbenen Unternehmen sowie die Kaufmotive der gesetzlichen Vertreter zu erlangen. Für die beiden größeren Unternehmenserwerbe haben wir zusätzlich jeweils noch die von den gesetzlichen Vertretern der INDUS Holding Aktiengesellschaft von sachverständigen Dritten eingeholte Fairness Opinion und die Due Diligence Berichte eingesehen.
Für die beiden größeren Unternehmenserwerbe haben die gesetzlichen Vertreter der INDUS Holding Aktiengesellschaft jeweils ein Purchase Price Allocation Bewertungsgutachten eines sachverständigen Dritten eingeholt, für die Identifikation und die Bewertung der zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden. Für die beiden kleineren Unternehmenserwerbe haben die gesetzlichen Vertreter der INDUS Holding Aktiengesellschaft die Identifikation und die Bewertung der zum Erwerbszeitpunkt anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden selbst durchgeführt.
Die vorliegenden Bewertungsgutachten der sachverständigen Dritten sowie die vorgelegten Bewertungen der gesetzlichen Vertreter haben wir eingesehen, um ein Verständnis über das jeweilige Vorgehen der gesetzlichen Vertreter bei der Identifikation und der Bewertung der übertragenen Gegenleistung sowie der zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden zu erlangen.
Damit einhergehend haben wir jeweils auch den Unternehmenskaufvertrag sowie sonstige relevante Verträge und Unterlagen gewürdigt.
Wir haben die im Rahmen des jeweiligen Purchase Price Allocation Bewertungsgutachtens bzw. die in den Bewertungen der gesetzlichen Vertreter verwendeten Bewertungsparameter und -methodiken für die Ermittlung der jeweiligen Zeitwerte der zum Erwerbszeitpunkt anzusetzenden Vermögenswerte und übernommenen Schulden nachvollzogen.
Die nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben für die Unternehmenserwerbe haben wir auf Vollständigkeit geprüft.
Die der jeweiligen Bewertung, Kaufpreisallokation und Erstkonsolidierung zugrunde liegenden Schätzungen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter der INDUS Holding Aktiengesellschaft sind sachgerecht abgeleitet und unter Berücksichtigung der uns verfügbaren Informationen sachgerecht abgebildet.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats |
| ― | den Corporate Governance Bericht gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben des zusammengefassten Lageberichts und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Corporate Governance" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "indusholding-2021-12-31-de.zip" mit der Prüfsumme SHA256:588be432e30af712eb556881b986ec81d6c3d1b3a2ca3e738f08a5adde0f7707 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Nikolaus Krenzel.
Köln, 17. März 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Nikolaus Krenzel, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bergisch Gladbach, den 16. März 2022
Der Vorstand
Dr. Johannes Schmidt
Axel Meyer
Dr. Jörn Großmann
Rudolf Weichert
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Er hat den Vorstand kontinuierlich beraten, diesen bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten jederzeit nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die INDUS-Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung und der Geschäftsentwicklung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen unternehmerischen Entwicklung der INDUS-Gruppe von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen und kommunizierten Planung sowie sonstige Informationen zu außergewöhnlichen Ereignissen von Bedeutung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates und der Ausschüsse mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Auf diese Weise erhielten sie zu jeder Zeit Einblick in die jeweils aktuelle Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Unternehmens-, Finanz- und Investitionsplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats der Risikolage und dem Risikomanagement. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, erteilte der Aufsichtsrat in Einzelfällen seine Zustimmung zu genehmigungspflichtigen Geschäftsvorgängen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und hat sich regelmäßig über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft aktuell und zeitnah informiert. Themenspezifisch stand die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im bilateralen Austausch mit dem Finanzvorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat als Kontrollgremium war stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Details zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Geschäftsbericht im Abschnitt "Organe" sowie auf der INDUS-Website. Siehe S. 6 f. und 152 f. und unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat sechs ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Zudem fand eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren statt. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurden die ersten drei ordentlichen Sitzungen des Jahres als Videokonferenz durchgeführt. Die vierte, fünfte und sechste ordentliche Aufsichtsratssitzung wurden jeweils in Form einer Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Zuschaltung einzelner Aufsichtsratsmitglieder per Videokonferenz abgehalten. Mit Blick auf die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung hat der Aufsichtsrat im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung in Form einer Telefonkonferenz über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 Beschluss gefasst. Für die weiteren Beschlussfassungen zur durchgeführten Kapitalerhöhung wurde ein Ad-hoc-Ausschuss bestellt. Überdies erfolgten die Beschlussfassungen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zur Unabhängigkeit am 10. Februar im Rahmen einer Videokonferenz. Die Aufsichtsratssitzungen fanden bis auf letztgenannte Videokonferenz der Anteilseignervertreter alle im Beisein des Vorstands statt, wobei der Aufsichtsrat auch regelmäßig Tagesordnungspunkte ohne Anwesenheit des Vorstands diskutiert hat. Bis auf eine entschuldigte Nicht-Teilnahme eines Mitglieds an der Aufsichtsratssitzung am 25. Mai 2021 sowie eines Mitglieds an der Personalausschusssitzung und der Aufsichtsratssitzung am 19. Oktober 2021 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse immer an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Zur Sitzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat waren bis auf ein Mitglied alle Anteilseignervertreter zugeschaltet.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, gab es nicht.
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| Teilnahme ordentliche Sitzungen | in % | Teilnahme außerordentliche Sitzung | in % | |
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | ||||
| Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Wolfgang Lemb (stv. Vorsitzender) | 5/6 | 83 | 1/1 | 100 |
| Dr. Jürgen Allerkamp | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Dr. Dorothee Becker | 5/6 | 83 | 1/1 | 100 |
| Dorothee Diehm | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Pia Fischinger | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Cornelia Holzberger | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Gerold Klausmann | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Isabella Pfaller | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Helmut Späth | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Uwe Trinogga | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
| Carl Martin Welcker | 6/6 | 100 | 1/1 | 100 |
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| Teilnahme | in % | |
|---|---|---|
| Personalausschuss | ||
| Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 5/5 | 100 |
| Dr. Dorothee Becker | 5/5 | 100 |
| Dorothee Diehm | 5/5 | 100 |
| Wolfgang Lemb | 4/5 | 80 |
| Prüfungsausschuss | ||
| Isabella Pfaller (Vorsitzende) | 5/5 | 100 |
| Dr. Jürgen Allerkamp | 5/5 | 100 |
| Gerold Klausmann | 5/5 | 100 |
| Ad-hoc Ausschuss | ||
| Jürgen Abromeit (Vorsitzender) | 1/1 | 100 |
| Dr. Jürgen Allerkamp | 1/1 | 100 |
| Gerold Klausmann | 1/1 | 100 |
Gemeinsam mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat am 18. März 2021 sowie am 9. Dezember 2021 jeweils eine aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben, die auf der INDUS-Website zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden in der Sitzung am 18. März 2021 eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, die ebenfalls auf die INDUS-Website abrufbar ist, sowie eine neugefasste Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Diese stehen im Einklang mit der taggleich verabschiedeten Neufassung der Satzung. Am 25. März 2021 wurde die Neufassung der Satzung noch um die erfolgte Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 angepasst. Die ordentliche Hauptversammlung am 26. Mai 2021 hat die neugefasste Satzung wie vorgeschlagen beschlossen.
In der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 10. Februar 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Strategiebericht des Vorstands zum Segment Fahrzeugtechnik. Intensiv diskutiert wurden insbesondere der Verlauf sowie die geplante weitere Entwicklung der beiden Repositionierungen SELZER und S.M.A. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand die geplante Akquisition der WIRUS Fenster GmbH & Co. KG und verbundener Unternehmen, die der Aufsichtsrat nach erfolgter Diskussion genehmigte. Weiterer Gegenstand der Beratungen war die Umsetzung des in der Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2020 beschlossenen neuen Vorstandsvergütungssystems, das die infolge der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex geänderten Anforderungen erfüllt, sowie aktualisierte Finanzierungsszenarien für das laufende Geschäftsjahr.
In der zweiten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 18. März 2021 standen die Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses 2020 der INDUS Holding AG und des Konzerns sowie die Beschlussfassungen hierzu im Fokus. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erläuterte dem Aufsichtsrat insbesondere die bedeutenden Aspekte der Rechnungslegung für den Konzernabschluss. Nach intensivem Austausch mit dem Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020. Nach eingehender Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den gemeinsamen Lagebericht mit dem erläuternden Bericht des Vorstands erhoben.
Der Empfehlung des Personalausschusses folgend wurde dem im Lagebericht enthaltenen Vergütungsbericht zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Dividendenvorschlag und den Beschlussvorschlägen des Vorstands für die ordentliche Hauptversammlung 2021 angeschlossen. Gestützt auf den Vorschlag des Prüfungsausschusses beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Den Empfehlungen des Personalausschusses folgend wurden insbesondere die notwendigen Beschlüsse hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 gefasst. Zur zeitnahen Umsetzung einer "good corporate governance" und Umsetzung des neuen Vorstandsvergütungssystems erfolgte nach jeweiliger einvernehmlicher Amtsniederlegung der Mitglieder des Vorstands die jeweilige Wiederbestellung per 1. April 2021 sowie der Abschluss der neuen Vorstandsdienstverträge, in die die Regelungen des neuen Vorstandsvergütungssystems eingearbeitet wurden. Die Bestellungen der Mitglieder des Vorstands erfolgten mit abgestuften Laufzeiten zwischen dreieinhalb und fünf Jahren.
Einen weiteren Themenschwerpunkt bildeten die Beratungen sowie die Verabschiedung der neugefassten Corporate-Governance-Dokumente wie die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für den Vorstand. Zudem wurde beschlossen, der Hauptversammlung eine Neufassung der Satzung zum Beschluss vorzuschlagen und eine aktualisierte Entsprechenserklärung abzugeben. Überdies erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat aktuelle Finanzierungsszenarien.
In einer außerordentlichen Sitzung am 25. März 2021 hat der Aufsichtsrat dem taggleich getroffenen Beschluss des Vorstands über die Erhöhung des Grundkapitals unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 zugestimmt. Die weiteren im Rahmen der Kapitalerhöhung notwendigen Beschlussfassungen wurden taggleich vom einem eigens aus dem Aufsichtsrat dafür gebildeten Ad-hoc-Ausschuss gefasst.
Im Umlaufverfahren erfolgte am 7. April 2021 die Beschlussfassung über die Zustimmung zu den Änderungen und Ergänzungen der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021, die sich insbesondere aus der durchgeführten Kapitalerhöhung ergeben hatten.
Am 25. Mai 2021 kam der Aufsichtsrat zu seiner dritten ordentlichen Sitzung zusammen. Darin befasste sich das Gremium ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf der Monate Januar bis April 2021. Zudem stellte der Vorstand den auf Basis der Ergebnisse per März 2021 vorbereiteten Forecast I zum Jahresende 2021 vor.
Wesentliche Gegenstände der Beratungen der vierten ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 23. September 2021 waren neben der aktuellen Geschäftsentwicklung insbesondere die Diskussionen sowie die Beschlussfassung zum Verkauf der WIESAUPLAST-Gruppe an die SCHERDEL-Gruppe. Hiermit wurde der Prozess der konsequenten Portfoliostärkung fortgesetzt und der Anteil der Serienzulieferung in die Fahrzeugtechnik am Gesamtportfolio weiter reduziert. Zudem erläuterte der Vorstand den erfolgten Erwerb der FLACO Geräte GmbH durch die HORNGROUP Holding GmbH & Co. KG.
In der fünften ordentlichen Sitzung am 19. Oktober 2021 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung per 30. September 2021. Der Vorstand ging in seinen Erläuterungen insbesondere auf die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen mit den Schwerpunktthemen Lieferketten, Energie und Rohstoffpreise ein. Zudem wurden die in der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2021 begonnenen Beratungen zu strategischen Fragestellungen fortgesetzt.
Am 9. Dezember 2021 kam der Aufsichtsrat zu seiner sechsten ordentlichen Sitzung zusammen. Darin berichtete der Vorstand über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung per 31. Oktober 2021 sowie den aktuellen Ausblick für das restliche Geschäftsjahr 2021. Anschließend erläuterte der Vorstand die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2022. In der darauffolgenden Diskussion erörterten Aufsichtsrat und Vorstand Details des Planungsprozesses und dessen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat verabschiedete die Jahresplanung wie vorgestellt. Zudem erläuterte der Vorstand die geplante Akquisition der Heiber + Schröder Maschinenbau GmbH und verbundener Unternehmen, die der Aufsichtsrat nach erfolgter Diskussion genehmigte.
Ein weiterer Fokus lag auf den Beratungen und dem Beschluss der vom Personalausschuss vorgeschlagenen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems für das Geschäftsjahr 2022.
Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl eines neuen Einzel- und Konzernabschlussprüfers erstmals für das Geschäftsjahr 2022. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erläuterte das durchgeführte Ausschreibungsverfahren. Nach erfolgter Diskussion hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung 2022 mit erster Präferenz die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer vorzuschlagen.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des gesamten Gremiums vorzubereiten. Dabei können Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Im abgelaufenen Jahr haben der Personalausschuss sowie der Prüfungsausschuss mehrmals getagt. Im Rahmen der Beschlussfassungen über die durchgeführte Kapitalerhöhung wurde ein Ad-hoc-Ausschuss bestellt. Für die Einberufung des Vermittlungsausschusses nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie des Nominierungsausschusses bestand im abgelaufenen Jahr kein Bedarf. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist unter der Rubrik "Organe" im Geschäftsbericht sowie auf der INDUS-Website dargestellt. Siehe S. 7 und unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat
Mit Blick auf die Eilbedürftigkeit der weiteren Beschlussfassungen im Rahmen der Kapitalerhöhung bestellte der Aufsichtsrat am 25. März 2021 einen Ad-hoc-Ausschuss. Dieser setzte sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender), Herrn Dr. Jürgen Allerkamp als Anteilseignervertreter und Herrn Gerold Klausmann als Arbeitnehmervertreter zusammen. Im Nachgang der Zustimmung des Aufsichtsrats zu dem Vorstandsbeschluss über die Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 beriet der Ad-hoc-Ausschuss am 25. März 2021 über die Zustimmung zu den Vorstandsbeschlüssen über die Festlegung des Platzierungspreises für die jungen Aktien sowie das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung und stimmte hierzu ab. Zudem beschloss der Ad-hoc-Ausschuss die Anpassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2021 in fünf Sitzungen am 10. Februar, am 3. und 18. März, am 19. Oktober sowie am 9. Dezember 2021 Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit betraf die Umsetzung des am 9. Dezember 2020 beschlossen neuen Vorstandsvergütungssystems. Dem Aufsichtsrat wurde schließlich die Wiederbestellung der Mitglieder des Vorstands sowie der Abschluss neuer Vorstandsdienstverträge, in denen die Regelungen zum neuen Vorstandsvergütungssystem eingearbeitet wurden, empfohlen. Die Wiederbestellungen der Mitglieder des Vorstands erfolgten mit abgestuften Laufzeiten von dreieinhalb bis zu fünf Jahren. Des Weiteren befasste sich der Personalausschuss mit der Vorstandsvergütung. Neben den Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Fassung der notwendigen Beschlüsse zur Vorstandsvergütung im bisher bestehenden System wurde dem Aufsichtsrat die Beschlussfassung über die Ziele im Rahmen kurzfristigen variablen Vergütung des neuen Vorstandsvergütungssystems für 2022 empfohlen. Einzelheiten zur Gremienvergütung können dem Vergütungsbericht entnommen werden. Zudem befasste sich der Personalausschuss mit den Auswirkungen des am 12. August 2021 in Kraft getretenen zweiten Führungspositionengesetzes auf die langfristige Nachfolgeplanung.
Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2021 zu fünf Sitzungen am 18. März, am 25. Mai, am 18. November sowie am 8. und 9. Dezember 2021 zusammen. Vertreter des Abschlussprüfers Ebner Stolz & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, nahmen an den Sitzungen am 18. März und am 9. Dezember 2021 teil. Die Teilnahme von Mitgliedern des Vorstands war an allen Ausschusssitzungen erforderlich. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und die Honorarvereinbarung abgeschlossen sowie die Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Hauptthemen der Beratungen waren der Jahres- und Konzernabschluss 2020 sowie die Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022. Nach Festlegung der Audit Quality Indicators wurde das EU-VO konforme Auswahlverfahren gestartet. Am 30. Juni 2021 erfolgte die Veröffentlichung der Ausschreibung im Bundesanzeiger. Auf Basis der vom Prüfungsausschuss erstellten Bewertungsmatrix hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat mit erster Präferenz empfohlen, der ordentlichen Hauptversammlung 2022 die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen. Weitere Themen waren die Überprüfung des Risikomanagements- und des Compliance-Berichts 2020, die gemäß IDW PS 340 n. F. neugefasste Prüfung des Risikofrüherkennungssystems sowie die Umsetzung der EU-Taxonomie im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2021 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, hat gemäß Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vergütungsbericht der INDUS Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 geprüft. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus hat er festgestellt, dass das Risikomanagementsystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten wurde planmäßig nicht durchgeführt.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ebenso wie der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der Vergütungsbericht wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegt. Sie wurden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 17. März 2022 detailliert erörtert. An dieser Sitzung nahm auch der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem stand er für zusätzliche Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erörterte sämtliche Vorlagen und Prüfungsberichte eingehend.
Nach der abschließenden Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Prüfungsausschusses erhob der Aufsichtsrat gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht keine Einwände und schloss sich den Ergebnissen des Abschlussprüfers an. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2021 und den Konzernabschluss 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2021 gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schloss sich der Aufsichtsrat nach vorheriger Prüfung an. Der Aufsichtsrat hat auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht der INDUS-Gruppe geprüft. Er stützte sich dabei auf die prüferische Durchsicht des Abschlussprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln. Einwände seitens des Aufsichtsrats gegen den gesonderten nichtfinanziellen Bericht der INDUS-Gruppe wurden nicht erhoben. Auf Basis der erfolgten formellen und materiellen Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht ohne Erhebung von Einwänden gebilligt.
Der Aufsichtsrat dankt den Geschäftsführer:innen und Mitarbeitenden aller Beteiligungsunternehmen sowie den Mitarbeitenden und dem Vorstand der INDUS Holding AG für ihr außerordentliches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Agilität von INDUS in dieser herausfordernden Zeit haben uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig und wertvoll diese erfolgreiche Arbeit ist.
Bergisch Gladbach, den 17. März 2022
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Abromeit, Vorsitzender
ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄSS § 161 AKTG
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gern. § 161 Aktiengesetz ("AktG") verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der INDUS Holding AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 161 AktG:
Die INDÜS Holding AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. März 2021 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 19. Dezember 2019 ("Kodex") entsprochen und wird sämtlichen Empfehlungen des Kodex auch in Zukunft entsprechen.
Bergisch Gladbach, 09. Dezember 2021
Für den Vorstand
Dr. Johannes Schmidt
Rudolf Weichert
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Abromeit
Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Die INDUS Holding AG (im Folgenden auch INDUS oder Gesellschaft) zählt zu den führenden Spezialisten für die mehrheitliche Beteiligung an mittelständischen, produzierenden Unternehmen im deutschsprachigen Europa sowie für deren langfristige Begleitung und Weiterentwicklung. Als langfristige Investorin richtet sie ihren Investitionsschwerpunkt auf erfolgreiche Hidden Champions, die meist von Familienunternehmern erworben werden.
Unternehmenssitz von INDUS ist Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen. Die Holding wird von einem Vorstand mit aktuell vier Personen geführt. Der Vorstand besteht aus Dr. Johannes Schmidt (Vorsitzender), Dr. Jörn Großmann, Axel Meyer und Rudolf Weichert.
Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt INDUS über ein duales Führungssystem. Dieses zeichnet sich durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan aus. Beide Gremien arbeiten im Interesse des Unternehmens und des Konzerns konstruktiv und vertrauensvoll zusammen.
Für INDUS und ihre Beteiligungsgesellschaften ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung und wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetz ("AktG") verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der INDUS Holding AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 161 AktG:
Die INDUS Holding AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. März 2021 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 19. Dezember 2019 ("Kodex") entsprochen und wird sämtlichen Empfehlungen des Kodex auch in Zukunft entsprechen.
Bergisch Gladbach, 09.12.2021
Für den Vorstand
Dr. Johannes Schmidt
Rudolf Weichert
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Abromeit
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand von INDUS besteht aus vier Mitgliedern, Herrn Dr. Johannes Schmidt (Vorsitzender), Herrn Rudolf Weichert (Mitglied des Vorstandes), Herrn Dr. Jörn Großmann (Mitglied des Vorstandes) und Herrn Axel Meyer (Mitglied des Vorstandes). Nähere Informationen finden sich unter www.indus.de/ueber-indus/vorstand / und im aktuellen Geschäftsbericht. Im Geschäftsbericht finden Sie auch Angaben zu den Mandaten, die die Mitglieder des Vorstandes außerhalb dieses Gremiums wahrnehmen und nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates von INDUS übernehmen dürfen.
Die vom Aufsichtsrat getroffene Festlegung zur Altersgrenze für Vorstandsmitglieder, die eine Beendigung des Mandats mit Vollendung des 67. Lebensjahres vorsieht, wurde im Berichtsjahr 2021 eingehalten.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Hierfür wurde ein Prozess aufgesetzt, in dessen Rahmen sich zunächst der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem Vorsitzenden des Vorstandes regelmäßig über absehbare Vakanzen im Vorstand und deren Nachbesetzung austauscht. In den Beratungen im Personalausschuss des Aufsichtsrats ist die Nachfolgeplanung mindestens einmal jährlich ein fester Tagesordnungspunkt. Der Personalausschuss bereitet ggf. notwendige Beschlüsse des Aufsichtsrats in Vorstandsangelegenheiten vor und unterrichtet den Aufsichtsrat über seine Beratungen. Neben grundsätzlichen Eignungskriterien beim Auswahlprozess für eine Vorstandsposition wie Alter, Ausbildung und beruflicher Hintergrund sowie Anforderungen an die Persönlichkeit achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity).
Bei einer Vakanz im Vorstand definiert der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Personalausschuss ein Anforderungs- und Kompetenzprofil für die vakante Position, die im Vorstandsgremium die vorhandenen Profile der anderen Vorstandsmitglieder gut ergänzt oder im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds dessen Profil ersetzt. Im Vorstandsgremium sollen sämtliche Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sein, die für die Führung von INDUS als wesentlich erachtet werden. Über die konkrete Besetzung entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Der Aufsichtsrat von INDUS war bislang gemäß § 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße festzulegen. Den letzten entsprechenden Beschluss hat der Aufsichtsrat am 23. Mai 2017 gefasst und die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand mit 0 % festgelegt.
Seit Inkrafttreten von § 76 Abs. 3a Satz 1 AktG unterliegt INDUS als börsennotiertes und zugleich paritätisch mitbestimmtes Unternehmen dem dort normierten verbindlichen Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand. Vor diesem Hintergrund werden die Vorstandsbestellungen, die ab dem 1. August 2022 erfolgen, so vorgenommen, dass dem Vorstand in der Folge mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören.
Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. In der Organisationsstruktur von INDUS als Holdinggesellschaft bestehen keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher ist die Festlegung von Zielgrößen für einen Frauenanteil in solchen Führungsebenen nicht einschlägig.
Der Vorstand von INDUS leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte in eigener Verantwortung. Er nimmt seine Leitungsaufgabe als Kollegialorgan mit gemeinsamer Verantwortung wahr. Die Vorstandsaufgaben sind nach funktionalen Gesichtspunkten in einzelne Ressorts aufgeteilt. Die Verteilung der Ressorts auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem Geschäftsverteilungsplan.
Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus bestimmt der Vorstand die unternehmerischen Ziele von INDUS, die Jahres- und Mehrjahresplanung, das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und das Controlling der einzelnen Geschäftssegmente. Eine weitere Pflicht des Vorstands liegt in der Aufstellung der Finanzberichte sowie der Jahres- und Konzernabschlüsse von INDUS.
Der Vorstand kommt in der Regel einmal wöchentlich in Präsenzsitzungen, die der Vorsitzende des Vorstands leitet, zusammen und fasst die notwendigen Beschlüsse. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie fanden im Geschäftsjahr 2021 Sitzungen des Vorstands mehrfach auch als virtuelle Sitzung oder als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt. Über anstehende Themen wird der Vorstand jeweils durch die Fachbereiche informiert. Durch die schlanke Aufstellung kann sich der Vorstand bei Bedarf auch außerhalb der Präsenzsitzungen im Umlaufverfahren abstimmen. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in den ihnen durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordneten Ressorts.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragestellungen und erläutert dabei wesentliche Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen. Darüber hinaus gibt es einen intensiven Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden.
Vorstandsmitglieder legen möglicherweise auftretende Interessenkonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat (über den Aufsichtsratsvorsitzenden) und dem Vorstandsvorsitzenden offen und informieren hierüber die anderen Vorstandsmitglieder.
In den regelmäßig erscheinenden Geschäfts-, Halbjahres- und Quartalsberichten wird über die Tätigkeit des Vorstandes informiert. Die Veröffentlichungstermine dieser Publikationen finden sich in dem Finanzkalender unter www.indus.de/investor-relations/finanztermine/. Daneben informiert INDUS anlassbezogen über Ereignisse im Konzern, die für den Kapitalmarkt von Bedeutung sind.
Über die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Aktien-, Mitbestimmungs- und Kapitalmarktrechts hinaus entsprach und entspricht INDUS den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Compliance Management System auf Ebene der Gesellschaft. Zu Beginn des Jahres 2021 hat der Vorstand einen Compliance-Beauftragten bestellt, der direkt an das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied berichtet.
Zu den entsprechenden risikoorientierten Maßnahmen gehört insbesondere, dass gegenüber allen Mitarbeitern der Gesellschaft ein Verhaltenskodex, der als Selbstverpflichtung über gesetzliche Anforderungen hinausgeht, kommuniziert und implementiert wird. In diesem sind Grundsätze für einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern niedergelegt. Der Verhaltenskodex von INDUS ist abrufbar auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.indus.de/ueber-indus/corporate-governance/.
Grundpfeiler der INDUS-Kultur sind ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung, für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Beteiligungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften organisieren ihre Compliance dezentral. Die Geschäftsführer der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft sind hier für die angemessene Ausgestaltung des jeweiligen Compliance Management Systems verantwortlich.
Seit dem ersten Quartal 2021 bietet die Gesellschaft für sich und alle Beteiligungsgesellschaften ein einheitliches den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem an. Dieses soll dazu beitragen, Gesetzesverstöße und schwerwiegendes Fehlverhalten frühzeitig erkennen, aufarbeiten und möglichst zeitnah abstellen zu können. Es schafft durch eine leicht zugängliche Meldestelle, eine klar definierte Struktur für das Reporting und die Behandlung der Hinweise sowie durch einen transparenten Eskalationsprozess zusätzliches Vertrauen und gibt Sicherheit, geschützt auf Missstände hinweisen zu können. Damit soll es den nachhaltigen Erfolg der Gruppe sichern und Schaden von ihr abwenden. Es steht nicht nur Mitarbeitern, sondern beispielsweise auch Geschäftspartnern oder Kunden und somit allen zur Verfügung, die dadurch zu einer positiven Entwicklung von INDUS beitragen wollen. Es ermöglicht jedem, der Kenntnis oder einen begründeten Verdacht hinsichtlich eines maßgeblichen Fehlverhaltens/Missstands (z.B. Gesetzesbruch oder unethisches Verhalten im Widerspruch zu unserem Verhaltenskodex) hat, eine Meldung - ggf. auch anonym - abzugeben.
Die Gesellschaft hat gemäß § 111a Abs. 2 Satz 2 AktG ein internes Verfahren festgelegt, das für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) gilt. Insbesondere bedürfen bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Anforderungen der im Rahmen des ARUG II überarbeiteten §§ 111a ff. AktG bezüglich der Zustimmungs- und Offenlegungspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Personen führte auch zu einer Überarbeitung der Geschäftsordnungen der Geschäftsführungen der einzelnen Beteiligungsgesellschaften, die sukzessive Anfang 2021 erlassen wurden. Geschäfte mit nahestehenden Personen erfordern nach den aktualisierten Geschäftsordnungen nun die Zustimmung der zuständigen Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) abgeschlossen, die einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen versicherten Organmitglieds vorsieht.
Die kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von INDUS wird vom Vorstand gesteuert und weiterentwickelt. INDUS hat bereits frühzeitig erkannt, wie bedeutsam es ist, verantwortungsvoll zu handeln und das Erreichte stetig zu verbessern. Echter Unternehmenserfolg misst sich nach Ansicht von INDUS nicht in Quartalszahlen, sondern in der erfolgreichen Entwicklung auf lange Sicht. Dabei zählen ebenso diejenigen Unternehmensfaktoren, die außerhalb der wirtschaftlichen Dimension stehen: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Aus diesem Selbstverständnis heraus agieren auch die operativ eigenständigen Beteiligungsgesellschaften von INDUS.
Neben der Erreichung wirtschaftlicher Ziele sind relevante Nachhaltigkeitsaspekte, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und die Erreichung der selbst gesetzten Ziele der Beteiligungsgesellschaften Gegenstand des Austauschs zwischen Vorstand und den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Unternehmertagungen immer wieder Themen aus dem Corporate Social Responsibility-Umfeld beleuchtet und diskutiert. INDUS hat seit 2016 eine Incentivierung für Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit in das Vergütungssystem des Vorstands integriert. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für die INDUS-Gruppe ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.indus.de/investor-relations/nachhaltigkeit/ abrufbar.
Grundvoraussetzung einer guten Corporate Governance ist auch, dass Risiken systematisch erfasst, bewertet und gesteuert werden. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen hat der Vorstand ein professionelles Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem eingerichtet. Der jeweils aktuelle Geschäftsbericht informiert darüber, wie diese Systeme ausgestaltet sind und welche wesentlichen Risiken und Chancen derzeit vorhanden sind.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel einer wirtschaftlich erfolgreichen und langfristig werthaltigen Unternehmensentwicklung. Er berücksichtigt dabei die Belange aller Stakeholder, insbesondere der Aktionäre und der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend insbesondere über sämtliche relevante Fragen zur Unternehmensplanung, Strategieentwicklung, Ertrags- und Finanzlage sowie Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Insbesondere werden auch Ziel- und Planabweichungen des Geschäftsverlaufs sowie die strategische Ausrichtung auf Ebene der Gesellschaft und die Weiterentwicklung der Portfoliozusammensetzung erläutert. Für den Geschäftsverlauf von INDUS grundlegende Entscheidungen bedürfen nach den Bestimmungen des vom Aufsichtsrat erlassenen Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ferner bedürfen bestimmte Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) gemäß § 111b AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Erörterungen und Diskussionen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat werden offen und in vertrauensvoller Atmosphäre geführt.
Das aktuelle Vergütungssystem, welches der Aufsichtsrat im Dezember 2020 beschlossen hat, steht im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Das neue Vergütungssystem wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2021 vorgelegt und von dieser gebilligt. Die Veröffentlichung des Beschlusses und des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie den Vergütungsbericht 2021 finden Sie unter www.indus.de/ueber-indus/corporate-governance/.
Der Aufsichtsrat von INDUS besteht aus 12 Mitgliedern mit Herrn Jürgen Abromeit als Vorsitzendem und Herrn Wolfgang Lemb als dessen Stellvertreter. Er ist gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) seit dem 29. November 2018 zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Die Amtszeiten der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung 2023. Über die Mitglieder des Aufsichtsrates und ihre Lebensläufe informieren wir im Geschäftsbericht 2021, der ab dem 23. März 2022 auf unserer Webseite zugänglich ist. Auf der Webseite unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat/ finden sich Informationen, seit wann die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören und welche zusätzlichen Mandate in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien und welche Geschäftsführungsmandate sie wahrnehmen.
Für die Besetzung von Positionen im Aufsichtsrat besteht ein Diversitätskonzept. Neben grundsätzlichen Eignungskriterien wie Alter, Ausbildung und beruflicher Hintergrund sowie Anforderungen an die Persönlichkeit achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt. Der Aufsichtsrat hat zudem konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium des Aufsichtsrats definiert. Der Nominierungsausschuss stellt für die Seite der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sicher, dass die Ziele seiner Zusammensetzung sowie die Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Besetzung des Aufsichtsrats beachtet werden. Für die Wahl neuer Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung berät der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats über geeignete Kandidatenvorschläge. Dabei werden neben dem Kompetenzprofil auch die vom Aufsichtsrat hinsichtlich seiner Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| KOMPETENZFELD | ERLÄUTERUNG |
|---|---|
| Strategie | Nachgewiesene Erfahrung in der Erarbeitung von Unternehmensstrategien und deren Umsetzung |
| Technik | Profunde Kenntnisse und Erfahrungen in den für die Beteiligungsgesellschaften relevanten Technikfeldern |
| Innovation | Profunde Kenntnisse und Erfahrungen in der Definition von Innovationsstrategien und deren Umsetzung |
| Internationalisierung | Nachgewiesene Erfahrung mit dem Aufbau und der Führung ausländischer Unternehmenseinheiten oder umfangreiche eigene Auslandserfahrungen |
| Mergers & Acquisitions | Nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von M&A-Prozessen |
| Management | Nachhaltig erfolgreiche Führungserfahrung auf Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene |
| Finanzen | Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Rechnungswesen und der Rechnungslegung komplexer Unternehmensgruppen, in der Unternehmensfinanzierung und bezüglich finanzwirtschaftlicher Risiken |
| Risikomanagement | Profunde Erfahrung in der Gestaltung und Überwachung von Risikomanagementsystemen |
| Nachhaltigkeit | Erfahrung und Kenntnisse in der nachhaltigen Unternehmenssteuerung, Ressourcenschonung und Förderung von Umwelteffizienzmaßnahmen |
| Vergütungssystem | Praktische Erfahrung in der Gestaltung und Anwendung leistungsorientierter Vergütungssysteme |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats werden mit den im Aufsichtsrat vorhandenen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen die Anforderungen seines Kompetenzprofils vollständig erfüllt. Die vorhandenen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind aus den Lebensläufen ersichtlich, die auch auf der Website unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat/ veröffentlicht sind.
Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Altersgrenze auferlegt: Mitglieder dürfen zum Zeitpunkt ihrer Wahl das Alter von 70 Jahren nicht überschreiten. Diese Festlegung wurde bei der letzten Wahl beachtet.
Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG hat der Aufsichtsrat aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG darüber hinaus zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zu bestehen. Grundsätzlich ist die Geschlechterquote vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner haben der Gesamterfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote widersprochen. Der Aufsichtsrat war damit sowohl auf der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner als auch auf der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen.
Derzeit gibt es auf Seiten der Aufsichtsratsratsmitglieder der Anteilseigner zwei Frauen und vier Männer und auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer drei Frauen und drei Männer, sodass die gesetzlich vorgesehene Geschlechterquote erfüllt wird.
Kein Aufsichtsratsmitglied übte und übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern von INDUS aus. Ferner stand und steht kein Aufsichtsratsmitglied in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber. Beachtet wird auch die Empfehlung C.11 des Deutschen Corporate Governance Kodex, dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören sollen; im Aufsichtsrat ist derzeit ein ehemaliges Vorstandsmitglied vertreten.
Dem Aufsichtsrat sollen mindestens vier unabhängige Anteilseignervertreter angehören. Der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats von INDUS gehört nach deren Einschätzung kein als von Gesellschaft und Vorstand abhängig anzusehendes Mitglied an. Unabhängig sind demgemäß Herr Jürgen Abromeit, Herr Dr. Jürgen Allerkamp, Frau Dr. Dorothee Becker, Frau Isabella Pfaller, Herr Helmut Späth und Herr Carl Martin Welcker.
Der Aufsichtsrat von INDUS bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Daneben erfüllt er auch alle anderen ihm gesetzlich übertragenen Pflichten. Informationen über die Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit im vergangenen Jahr finden sich im Bericht des Aufsichtsrats des aktuellen Geschäftsberichts 2021.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Wirksamkeit seiner Tätigkeit, zuletzt im Jahr 2020. Hierzu hat der Aufsichtsratsvorsitzende umfangreiche, juristisch geprüfte Fragenkataloge im Gremium verteilt, die von allen Aufsichtsratsmitgliedern beantwortet wurden. Die Fragebögen an die Mitglieder des Aufsichtsrats enthielten insgesamt 36 Fragen aus sieben Themengebieten. Zusätzlich erfolgten analoge Selbstbeurteilungen des Personal- und des Prüfungsausschusses. Der Fragenkatalog für den Personalausschuss umfasste neun Fragen aus drei Komplexen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses beantworteten 17 Fragen aus fünf Themengebieten. Nach Auswertung der beantworteten Fragenkataloge durch den Aufsichtsratsvorsitzenden stellte dieser die jeweiligen Ergebnisse der Selbstbeurteilungen im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung zur Diskussion vor. Die Ergebnisse wurden und werden bei der weiteren Aufsichtsrats- und Ausschussarbeit berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat/ zugänglich ist. Die Namen und relevanten Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Geschäftsbericht veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Lebensläufe aller Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.indus.de/ueber-indus/aufsichtsrat/ einsehbar.
Weitere Einzelheiten zu den Tätigkeiten und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021 finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats des aktuellen Geschäftsberichts 2021.
Auch im Jahre 2021 hat der Aufsichtsrat sämtliche Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und sein Handeln überwacht; zugleich war er in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Vom Vorstand wurde er regelmäßig, umfassend und zeitnah über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, die Ertragslage sowie die Risiken und deren Management informiert.
Der Aufsichtsrat hat seine Entscheidungen auf Grundlage umfassender Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands getroffen. Er hatte ausreichend Gelegenheit, sich im Plenum und in den Ausschüssen mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit hat ihn der Vorstand auch außerhalb der Sitzungen umfassend informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in ständigem Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat alle nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat sechs ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie fanden im Geschäftsjahr 2021 Sitzungen des Aufsichtsrats mehrfach auch als virtuelle Sitzung oder als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt. Zudem erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Darüber hinaus haben die Vertreter der Anteilseignerseite im Rahmen einer Videokonferenz die Beschlüsse zur Unabhängigkeit (Mindestanzahl unabhängiger Anteilseignervertreter, Unabhängigkeit der jeweiligen Anteilseignervertreter) gefasst. Der Aufsichtsrat hat dabei auch regelmäßig ohne den Vorstand getagt. Der Vorstand nimmt grundsätzlich nicht an Sitzungen des Aufsichtsrates oder des Prüfungsausschusses in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers teil, es sei denn der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss hält dies für zwingend erforderlich. Weitere Informationen zu den Sitzungen, z. B. zu den behandelten Themen, können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats im aktuellen Geschäftsbericht 2021 entnehmen. Dort finden Sie auch eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Aufsichtsratsausschüsse.
Als Ausschüsse des paritätisch besetzten zwölfköpfigen Aufsichtsrats bestanden im Berichtsjahr der Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG, der Personal-, der Prüfungs- und der Nominierungsausschuss. Zudem wurde im Rahmen der Beschlussfassungen über die Kapitalerhöhung ein Ad-hoc-Ausschuss bestellt.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören die Ausschussvorsitzende Frau Isabella Pfaller sowie Herr Dr. Jürgen Allerkamp als weiterer Anteilseignervertreter und Herr Gerold Klausmann als Arbeitnehmervertreter an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig, verfügt als Finanzexpertin über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung vertraut. Auch die beiden weiteren Mitglieder sind Finanzexperten ("Financial Experts") mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Ferner ist er für die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und den Abschluss der Honorarvereinbarung zuständig. Mit dem Abschlussprüfer findet ein regelmäßiger Austausch zu relevanten Themen auch außerhalb von Sitzungen statt. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und der Compliance. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht die Abschlussprüfung, auch in Bezug auf die Qualität derselben. Er berät und überwacht den Vorstand in Fragen der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Dem Prüfungsausschuss stehen sämtliche gesetzlichen Auskunftsrechte, einschließlich der Auskunftsrechte nach § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG zu.
Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender), Frau Dr. Dorothee Becker als weitere Anteilseignervertreterin sowie Frau Dorothee Diehm und Herr Wolfgang Lemb als Arbeitnehmervertreter an. Der Personalausschuss bereitet gemäß der Geschäftsordnung die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor. Gleiches gilt für Abschluss, Änderungen und Beendigung von Dienstverträgen sowie die Beschlüsse zum Vorstandsvergütungssystem sowie zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Diesbezügliche Entscheidungen werden im Plenum des Aufsichtsrats getroffen.
Der Nominierungsausschuss ist mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender) sowie Frau Isabella Pfaller und Herrn Carl Martin Welcker als weiteren Vertretern der Anteilseigner besetzt. Er erarbeitet Vorschläge für den Aufsichtsrat zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele und des verabschiedeten Kompetenzprofils, potentieller Interessenkonflikte sowie des Diversitätskonzepts vor.
Der mit den Aufgaben nach § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG betraute Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender und Anteilseignervertreter), seinem Stellvertreter Herrn Wolfgang Lemb (Arbeitnehmervertreter) sowie Frau Isabella Pfaller (Anteilseignervertreterin) und Frau Pia Fischinger (Arbeitnehmervertreterin). Er macht Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht werden sollte.
Mit Blick auf die Eilbedürftigkeit der weiteren Beschlussfassungen im Rahmen der Kapitalerhöhung bestellte der Aufsichtsrat einen Ad-hoc-Ausschuss. Dieser setzte sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Jürgen Abromeit (Ausschussvorsitzender), Herrn Dr. Jürgen Allerkamp als Anteilseignervertreter und Herrn Gerold Klausmann als Arbeitnehmervertreter zusammen. Im Nachgang der Zustimmung des Aufsichtsrats zu dem Vorstandsbeschluss über die Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 beriet der Ad-hoc-Ausschuss über die Zustimmung zu den Vorstandsbeschlüssen über die Festlegung des Platzierungspreises für die neuen Aktien sowie das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung und stimmte hierzu ab. Zudem beschloss der Ad-hoc-Ausschuss die Anpassung der Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung.
Die Sitzungen der Ausschüsse finden üblicherweise als Präsenzsitzungen statt. Durch die gesetzlich auferlegten Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, wurden die Sitzungen der Ausschüsse auch als Videokonferenz durchgeführt. Wie auch im Aufsichtsrat bedürfen Beschlüsse des Ausschusses, soweit gesetzlich nicht anderweitig geregelt, der einfachen Mehrheit. Der Vollzug von Beschlüssen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse obliegt dem Aufsichtsratsvorsitzenden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung von INDUS, abrufbar unter www.indus.de/ueber-in-dus/corporate-governance/, geregelt. Die Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats wurden an wenigen Stellen klargestellt und durch den Beschluss der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 bestätigt. Detaillierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats und zur Höhe der Bezüge seiner einzelnen Mitglieder enthält der jeweils aktuelle Vergütungsbericht, der im Geschäftsbericht veröffentlicht wird.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sie Geschäfte mit INDUS-Aktien oder damit verbundenen Derivaten tätigen. 2021 wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats keine solchen Geschäfte gemeldet.
INDUS erstellt neben dem Jahresabschluss auch einen Halbjahresbericht sowie Quartalsberichte. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss von INDUS wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Beim Konzernabschluss kommen die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Anwendung. Neben dem Jahresabschluss und dem Halbjahresbericht veröffentlicht INDUS auch Lageberichte gemäß § 289 und § 315 HGB, in denen der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens dargestellt sind. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht wird jährlich veröffentlicht.
INDUS hat für das Geschäftsjahr 2020 zum ersten Mal ein getrenntes Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlicht, um verstärkt über wesentliche Umwelt- und Sozialbelange zu berichten. Diese Publikation wird auch auf der Internetseite veröffentlicht. Auch für das Geschäftsjahr 2021 wird INDUS ein getrenntes Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlichen. Die Veröffentlichungstermine der genannten Publikationen finden sich im Finanzkalender, der unter www.indus.de/investor-relations/finanztermine/abgerufen werden kann.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Abschlussprüfung und achtet auf ihre Qualität. Er prüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Ferner bereitet er den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und gibt dazu eine Empfehlung ab. Ihm obliegt es auch, den Prüfungsauftrag zu erteilen, ergänzende Prüfungsschwerpunkte festzulegen und eine Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer zu treffen. Während der Prüfung steht die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in ständigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit ihm über Inhalte der Abschlussprüfung aus.
Der Abschlussprüfer wird nach den gesetzlichen Regeln von der Hauptversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. Im vergangenen Jahr hat die Hauptversammlung von INDUS auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.
Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart, Niederlassung Köln, stellt durch interne Rotationsverfahren sicher, dass die Prüfungshandlungen mit der gebotenen Distanz zum Unternehmen durchgeführt werden, insbesondere dass die verantwortlichen Prüfungspartnerinnen oder -partner spätestens fünf Jahre nach ihrer Bestellung die Teilnahme an der Abschlussprüfung beenden.
Bevor der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beauftragung des Abschlussprüfers gibt, holt er von der Prüfungsgesellschaft eine Erklärung darüber ein, ob und inwieweit geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und ihren Prüfungsleitern einerseits und den geprüften INDUS-Gesellschaften und deren Organen andererseits bestehen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen können.
Sollten während der Prüfung Sachverhalte eintreten, die eine Befangenheit des Prüfers oder seinen Ausschluss begründen und nicht unverzüglich beseitigt werden können, hat der Prüfer den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Ebenso muss er dem Aufsichtsrat über alle für dessen Aufgaben wesentlichen Sachverhalte berichten, von denen er bei der Abschlussprüfung Kenntnis erlangt. Außerdem hat er den Aufsichtsrat zu informieren oder im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er Tatsachen feststellt, die im Widerspruch zur Entsprechenserklärung des Unternehmens stehen.
Am 30.06.2021 hat die Gesellschaft die Prüfung ihres Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2022 endet, im Bundesanzeiger neu ausgeschrieben. Zwischenzeitlich wurde der Auswahlprozess beendet, so dass der Hauptversammlung im Jahr 2022 zwei Prüfungsgesellschaften zur Wahl des Abschlussprüfers vorgeschlagen werden.
Die Einladung zur Hauptversammlung mitsamt den benötigten Unterlagen und Berichten ist im Internet unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung/ einsehbar.
INDUS-Aktionäre können ihr Stimmrecht auch dadurch ausüben, dass sie weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Dritte zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. In der Hauptversammlung 2021 wurde erstmals das Votum der Aktionäre zum Vergütungssystem des Vorstands und des Aufsichtsrats nach dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) eingeholt.
INDUS veröffentlicht alle wesentlichen Informationen, die die Lage des Unternehmens betreffen, auf der Website www.indus.de. Dazu gehören insbesondere die Jahres- und Zwischenabschlüsse, Geschäftsberichte, Halbjahres- und Quartalsberichte sowie Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen. Anlässlich der Veröffentlichung von Geschäftsergebnissen werden Telefonkonferenzen mit Finanzanalysten und Investoren durchgeführt.
INDUS steht auch unabhängig von den Veröffentlichungsterminen in regem Informationsaustausch mit Finanzanalysten, Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Ein wesentliches Instrument der Investor Relations sind Vor-Ort-Gespräche im Rahmen von Roadshows oder Konferenzen. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wird bei INDUS der Vorsitzende des Aufsichtsrats in diese Aktivitäten eingebunden. Im Geschäftsjahr 2021 fanden auch Termine statt, bei denen sich der Aufsichtsratsvorsitzende mit institutionellen Anlegern über aufsichtsratsbezogene Themen ausgetauscht hat.
Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Verträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrates und INDUS geschlossen worden. Mitgliedschaften von Vorstands -und Aufsichtsratsmitgliedern in Organen anderer Unternehmen sowie Geschäfte mit nahestehenden Personen werden im jeweils aktuellen Geschäftsbericht offengelegt.
Geschäftsjahr 2021
Dieser Bericht orientiert sich inhaltlich an den Empfehlungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Auf die vollständige Anwendung nationaler und internationaler Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde verzichtet. Seit dem Geschäftsjahr 2017 berichtet die INDUS Holding AG gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) im Lagebericht des Geschäftsberichts zum allgemeinen Geschäftsmodell sowie dediziert zu den relevanten thematischen Nachhaltigkeitsaspekten (ESG: Environment, Social, Governance) in dem nichtfinanziellen Bericht.
INDUS steht für das Versprechen, unsere Beteiligungsgesellschaften verlässlich und auf Dauer zu begleiten. Langfristiger Unternehmenserfolg ist nach unserem Verständnis nur über den Einklang von wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu erzielen.
Die INDUS Holding AG (nachfolgend auch: INDUS) ist spezialisiert auf die Übernahme von mittelständisch geprägten Unternehmen und deren langfristige Begleitung ohne Exit-Orientierung. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Unternehmen mit erfolgreichen und etablierten Geschäftsmodellen, die zum Zeitpunkt der Akquisition häufig noch inhabergeführt sind. INDUS geht dabei mehrheitliche Beteiligungen im produzierenden Sektor des deutschsprachigen Mittelstands in Europa ein. Über Enkelgesellschaften, Niederlassungen, Beteiligungen und Repräsentanzen ist INDUS weltweit in 31 Ländern auf fünf Kontinenten vertreten. Unternehmenssitz von INDUS ist Bergisch Gladbach. Das Gruppenportfolio zeichnet sich durch einen hohen Diversifizierungsgrad aus, da die Unternehmen in unterschiedlichen Geschäfts- und Technologiefeldern, Absatzmärkten und Branchenzyklen aktiv sind. Die Geschäftsleitungen der Portfoliounternehmen werden unmittelbar von den vier Mitgliedern des Vorstands der INDUS Holding AG im strategischen Sparring begleitet. Als Mehrheitsgesellschafterin und Finanzholding unterstützt INDUS ihre Beteiligungen zudem durch die Bereitstellung von Kapital zur Geschäftsentwicklung. Da ein Exit nicht zum Geschäftsmodell von INDUS gehört, steht INDUS entsprechend dafür ein, dass im Falle eines Zielkonflikts der langfristige Unternehmenserfolg als übergreifendes Ziel stets über potenziell zu erwirtschaftenden kurzfristigen Gewinnen steht. Zusammengefasst lässt sich das Geschäftsmodell von INDUS mit den Begriffen "Kaufen, halten & entwickeln" beschreiben.
Den Unternehmenserfolg definieren INDUS und die Beteiligungsgesellschaften dabei nicht ausschließlich auf finanzieller Basis. Als bedeutende regionale Betriebe sind sich INDUS und die Beteiligungsgesellschaften des besonderen Stellenwertes des lokalen Umfeldes bewusst. Für die INDUS-Gruppe gilt: Nachhaltigkeit bedeutet die langfristig ausgewogene Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen. Zum INDUS-Nachhaltigkeitsmagazin www.indus.de/nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist daher zu einer eigenständigen strategischen Initiative "Nachhaltig handeln" des Strategieprogramms PARKOUR geworden und liegt im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Vorstands. Als eigenständiger Strategiebaustein sind die gesetzlichen und inhaltlich relevanten Themen aus dem ESG-Themenkomplex fortlaufend Teil des strategischen Sparrings zwischen Vorstand und der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften. Der Vorstand der INDUS Holding trägt die Verantwortung für alle zentralen Managementsysteme. Dazu gehören das Compliance-Managementsystem, die Organisationsverantwortung für alle dezentralen System- und Prozesselemente sowie die Organisationsverantwortung für alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte, wie z. B. die Einhaltung der Menschenrechte. Für Fortschritte im Bereich "Nachhaltigkeit" ist im Vergütungssystem des Vorstands der INDUS Holding AG eine entsprechende Komponente im Short Term Incentive (STI) integriert. Siehe Vergütungsbericht PDF In Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie steht für die kommenden Jahre insbesondere die Umsetzung der Treibhausgasreduktionsziele des Klimaschutzgesetzes im Fokus.
Aktuelle gesetzliche und regulatorische Entwicklungen werden nachverfolgt, zur Analyse der Nachhaltigkeitsstrategie verwendet und dienen bei Änderungsbedarf als Grundlage der Fortschreibung der Strategie. Für das Geschäftsjahr 2021 werden erstmalig die EU-Verordnung 2020/852 ("Taxonomie-Verordnung") sowie die dazu gehörigen delegierten Verordnungen vom 22. Juni 2021 und 7. Juli 2021 zur Angabe der taxonomiekonformen Umsätze, Betriebsausgaben und Investitionen angewendet.
Die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben spiegelt dabei sowohl die erhöhte öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung von ESG-Aspekten wider als auch die Realität des Fortschreitens der Erderwärmung und der Erhöhung der Gefahr des Verfehlens der Ziele internationaler Abkommen. Durch die Entwicklung der Erderwärmung hält INDUS das Auftreten von signifikanten Wetterereignissen wie zum Beispiel Hitzewellen und starken Stürmen für wahrscheinlich. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind diesbezüglich über relevante Versicherungen gegen Elementarschäden und Betriebsunterbrechungen abgesichert.
Die Zukunftsthemen Umweltschutz und Energieeffizienz sind in allen industriellen Branchen relevant. Energie preise und Umweltstandards werden langfristig weiter steigen. Die Erhöhungen der Energie- und Rohstoffpreise stellen Risiken für die Entwicklungen der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe dar und je nach Marktsituation der Beteiligungsgesellschaft können diese Erhöhungen nicht immer zeitnah und vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden. Daher erwartet INDUS verstärkte Investitionen in nachhaltige und energiesparende Produktionsprozesse. Hier sieht INDUS mittelfristig insbesondere für die Unternehmen aus den Segmenten Fahrzeugtechnik, Maschinen- und Anlagenbau und Metalltechnik nutzbare Chancen.
Hinsichtlich einer Beeinflussung der Produktionsbedingungen, des Produktportfolios und des Geschäftsverlaufs der Gruppe infolge der Erderwärmung geht INDUS im Prognosezeitraum nicht von einer relevanten Verschlechterung der aktuellen Situation aus. Dies liegt auch in der hohen Diversifikation der INDUS-Gruppe hinsichtlich der Standorte, Absatzmärkte und Geschäftsfelder begründet. Gleichwohl werden Produkte der Beteiligungen sich neuen Anforderungen anpassen und Innovationen erforderlich, um beste Marktpositionen zu erhalten oder zu erlangen. Hierbei unterstützt die Holding die INDUS-Gruppe finanziell, regt den frühzeitigen Diskurs mit der Kundenbasis der Beteiligungen an und initiiert geeignete Arbeitsgruppen, an denen Personen mehrerer Beteiligungsgesellschaften teilnehmen, um den Wissensaustausch zu fördern und eine Diskussionsplattform zu relevanten Technologie- und Gesellschaftstrends bzw. Methodenunterstützung für Innovationsentwicklungen zu bieten.
Als börsennotierte Finanzholding führt die INDUS Holding AG zudem neben dem Austausch mit internen Stakeholdern auch einen kontinuierlichen Diskurs zu Nachhaltigkeitsaspekten mit externen Anspruchsgruppen wie institutionellen Kapitalgebenden, Geschäftsbanken und weiteren Kapitalmarktbeteiligten, um adäquat auf die komplexen Anforderungen eingehen zu können. INDUS hat im September 2020 erstmals ein ESG-linked Schuldscheindarlehen auf Basis des vorhandenen ISS ESG Ratings im Prime Status (C+) in Höhe von 60 Mio. EUR begeben. Ein zweites ESG-linked Schuldscheindarlehen auf gleicher Basis mit einem Volumen von 56 Mio. EUR wurde im November 2022 platziert. Das ISS ESG Rating konnte im Geschäftsjahr 2021 im Prime Status (C+) gehalten werden.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie als eigenständige strategische Initiative "Nachhaltig Handeln" in der PARKOUR-Strategie verankert. Ebenfalls in diesem Geschäftsjahr wurde die Berichterstattung um die EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt.
Die Grundlagen der Nachhaltigkeitsstrategie von INDUS bilden weiter die zehn Grundsätze des United Nations Global Compact (UNGC), welche INDUS in fünf Grundsätzen gebündelt aufgenommen und in insgesamt sechs Handlungsfelder überführt hat. Die ausformulierten Grundsätze lauten:
(a) kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt
(b) faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt
(c) Wahrnehmung sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich
(d) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
(e) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis
Die für INDUS abgeleiteten Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie folgen entsprechend den Grundsätzen und werden um ein sechstes Handlungsfeld ergänzt, welches die besondere Rolle von INDUS als langfristig orientierter Investor und Partner verdeutlicht:
(i) Schutz der Umwelt
(ii) Faire Arbeit
(iii) Soziale Gerechtigkeit
(iv) Menschenrechte
(v) Ehrliche Wirtschaft
(vi) Gesellschafterbegleitung
Der konzeptionelle Zusammenhang zwischen den Grundsätzen des UNGC, den abgeleiteten Grundsätzen von INDUS und den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie ist in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht:
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | UNGC | Handlungsfelder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | 7-9 | |||||
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | 3-6 | |||||
| (iii) Wahrnehmen sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich | 3, 6-8 | Schutz der Umwelt | Faire Arbeit | Soziale Gerechtigkeit | Menschenrechte | Ehrliche Wirtschaft |
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | 1+2 | |||||
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis | 10 |
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| Selbstverständnis von INDUS und Verankerung im Kodex | Handlungsfelder |
|---|---|
| (i) Kontinuierlicher und vorsorglicher Einsatz zum Schutz der Umwelt | |
| (ii) Faire Arbeitsbedingungen geprägt von gegenseitigem Respekt | |
| (iii) Wahrnehmen sozialer Verantwortung im eigenen Einflussbereich | Gesellschafterbegleitung |
| (iv) Schutz und Achtung der Menschenrechte im eigenen Einflussbereich | |
| (v) Einsatz für eine ehrliche und rechtmäßige Wirtschaftspraxis |
Die Handlungsfelder (i)-(v) decken die inhaltlichen Anforderungen an die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB ab.
Die im Geschäftsjahr 2017 implementierte Materialitätsanalyse wurde 2021 weitergeführt. Die Fokussierung von Aktivitäten lag auf den Nachhaltigkeitsaspekten, welche den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis sowie die Lage der INDUS-Gruppe deutlich beeinflussen können (Outside-In) oder welche durch die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsbeziehungen der INDUS-Gruppe deutlich beeinflusst werden (Inside-Out). Die Identifikation und die Ausprägung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in Form einer Materialitätsanalyse erfolgt methodisch durch die Kombination der Outside-In- und Inside-Out-Analyse der Handlungsfelder (i)-(v) auf Segment- und Beteiligungsebene durch den Vorstand (Top-Down) und durch die Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften (Bottom-Up). Dabei erfolgt eine annähernde Bottom-Up-Analyse über den regulären Strategieprozess mithilfe der Analyse von Chancen aus der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien sowie basierend auf der Risikoanalyse im integrierten Risikomanagementsystem der INDUS-Gruppe.
Ein wesentlicher Bestandteil des strategischen Sparrings von Vorstand und Geschäftsführung besteht in der Ausarbeitung der Bedeutung der allgemeinen wirtschaftlichen Werttreiber von ESG-Initiativen für die jeweilige Beteiligungsgesellschaft und in der Analyse resultierender Chancen und Risiken. Entsprechend der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungsgesellschaften obliegt es den Beteiligungsgesellschaften, eine Priorisierung von effizienten und effektiven Nachhaltigkeitsinitiativen im Kontext einer individuellen und an den INDUS-Zielvorgaben orientierten Nachhaltigkeitsstrategie vorzunehmen. Die Zielvorgaben von INDUS für die Emissionen der gesamten INDUS-Gruppe folgen aus der gruppenübergreifenden Materialitätsanalyse (Top-Down) und werden von den Beteiligungsgesellschaften individuell konkretisiert und mit Maßnahmen hinterlegt (Bottom-Up). Für die Berichterstattung im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts erfolgt die Fokussierung auf Chancen und Risiken, die aus Nachhaltigkeitsaspekten resultieren (Outside-In) und für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses sowie der Lage und der Geschäftsbeziehungen der INDUS Holding AG erforderlich sind und auf solche Risiken, die durch Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen von INDUS in den Nachhaltigkeitsaspekten verursacht werden (Inside-Out).
Zur Ermittlung der taxonomiekonformen Umsätze, Betriebsausgaben und Investitionen wurde zunächst auf Holding-Ebene ein Expertenrat gegründet, der alle Kriterien der Taxonomie auf mögliche Relevanz in einem oder mehreren Beteiligungsunternehmen geprüft hat. Der Expertenrat auf Holding-Ebene hat die Taxonomiefähigkeit ("eligibility") 1. aller Wirtschaftsaktivitäten untersucht, die bei sämtlichen Beteiligungen der INDUS-Gruppe von Relevanz sein können. Als taxonomiefähig identifiziert wurden insbesondere der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungssysteme. 2. der Wirtschaftsaktivitäten bestimmter Beteiligungen untersucht, wie z. B. die Herstellung energieeffizienter Gebäudeausrüstungen (konkret Türen und Fenster mit niedrigen Wärmedurchgangskoeffizienten, sprich guter Wärmedämmung) oder Wärmepumpen.
Hinsichtlich der Wirtschaftsaktivitäten unter 1. erfolgte eine Abfrage an alle Beteiligungen; hinsichtlich der Wirtschaftsaktivitäten unter 2. eine Untersuchung auf Ebene der Beteiligungen. Außerdem wurde ein Screening aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben durchgeführt, um taxonomiefähige Ausgaben zu filtern.
Zur Ermittlung der nichtfinanziellen KPIs sind die gleichen Rechnungslegungsmethoden zugrunde gelegt worden wie im Rahmen der finanziellen Berichterstattung.
Konkret eingeflossen in die Berechnung der EU-taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten sind die Umsätze mit energieeffizienten Gebäudeausrüstungen (Wirtschaftsaktivität 3.5.), Wärmepumpen (Wirtschaftsaktivität 4.16.) und solche aus Photovoltaik-Anlagen (Wirtschaftsaktivität 4.1.) bei Netzeinspeisung. Im Bereich des CapEx wurden die Investitionen der Unternehmen für die Gebäudeausrüstungen anhand des Umsatzanteils der taxonomiefähigen Produkte hochgerechnet und darüber hinaus Vorarbeiten für eine Photovoltaik-Anlage berücksichtigt.
Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben liegen in Summe unter 1 Mio. EUR und werden deshalb als nicht wesentlich bezeichnet. Die taxonomiefähigen Betriebskosten im Geschäftsjahr 2021 waren so gering, da die meisten der betriebenen Systeme wartungsarm sind.
Im Geschäftsjahr 2022 sind die Installationen mehrerer Photovoltaik-Anlagen geplant, d. h. die taxonomiefähigen Investitionen werden steigen. Die Anforderungen der EU-Taxonomie an die CapEx-Pläne werden derzeit noch geprüft.


Im strategischen Sparring wird insbesondere auf vier Werttreiber von ESG-Initiativen eingegangen, welche für die INDUS-Gruppe von besonderer Bedeutung sind. Für alle vier Werttreiber stehen für die Beteiligungsgesellschaften Unterstützungsangebote methodischer oder finanzieller Natur durch INDUS bereit. Die Werttreiber sind dabei unverändert zum Jahr 2020:
Durch neuartige "grüne" Produkte und Prozesse kann eine Umsatzsteigerung erreicht werden oder ein drohender Umsatzverlust kompensiert werden. Ein Differenzierungsmerkmal könnte zum Beispiel der Einsatz nachwachsender Rohstoffe in der aktuellen Produktpalette oder auch der Einsatz einer neuen Technologie, welche den Ressourcenverbrauch während der Produktlebensdauer minimiert, sein. Zur Unterstützung der Beteiligungsgesellschaften dienen dabei die Aktivitäten der strategischen Initiative "Innovation treiben" des Strategieprogramms PARKOUR.
Durch den sorgsamen Umgang mit Personal und Ressourcen lässt sich die Effizienz der Organisation steigern und so ein positiver Kosteneinsparungseffekt generieren oder es lassen sich andere Kostensteigerungen kompensieren. Effizienzsteigerungen in der Produktion werden durch INDUS im Rahmen der strategischen Initiative "Leistung steigern" des Strategieprogramms PARKOUR unterstützt. Zudem unterstützt INDUS die Beteiligungsgesellschaften bei effizienzsteigernden Investitionen und im Innovationsprozess. Auf Personalseite erhöht ein Ausbau des Weiterbildungs- und Schulungsangebotes die Leistungsfähigkeit des Personals und steigert zudem die Unternehmensbindung.
Mithilfe eines vorsorglichen und sorgsamen Umgangs mit der Umwelt und der Belegschaft wird das Risiko des unvorbereiteten Aufkommens negativer Belastungen durch den Eintritt regulatorischer Änderungen drastisch reduziert. Zentral steht dafür der INDUS-Verhaltenskodex, welchen die Beteiligungsgesellschaften von der Holding übernehmen.
Durch die Berücksichtigung von Umweltaspekten in Investitionsentscheidungen können die Kosten über die Gesamtlebensdauer einer Investition besser eingeordnet werden. Um die Beteiligungsgesellschaften zu unterstützen, hat INDUS das Konzept der Nachhaltigkeitsförderbank entwickelt. Hierbei bezuschusst INDUS ab dem Geschäftsjahr 2022 Investitionen der Beteiligungsgesellschaften ertragswirksam mit bis zu 80 % der Gesamthöhe der Investition. Entscheidungskriterien sind dabei die wirksame Reduzierung der Treibhausgasemissionen bzw. eine wesentliche Ressourcenschonung (z. B. Wasser).
Zusätzlich bezieht INDUS bei der Beurteilung potenzieller Akquisitionstargets mögliche Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Signifikante Nachhaltigkeitsrisiken oder bedeutsame negative Nachhaltigkeitskriterien sind Ausschlusskriterien. In diesem Sinne hat INDUS die Akquisition von Unternehmen der Rüstungs-, Genuss- und Unterhaltungsindustrie ausgeschlossen ebenso wie Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten die Gewinnung von fossilen Brennstoffen umfassen. Im Akquisitionsprozess wird ferner geprüft, ob keine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne der EU-Taxonomie ("do-not-significant-harm"-Kriterien) vorliegt und ob sich die Unternehmen an die Anforderungen der INDUS anpassen können, z. B. Nachhaltigkeitsreporting.
Aufgrund des hohen Diversifikationsgrades des INDUS-Portfolios sowie der operativen Eigenständigkeit der Beteiligungen erarbeiten diese Projekte, welche entsprechend auf die Werttreiber von ESG-Initiativen einzahlen. Um hierbei der Eigenständigkeit der Beteiligungen gerecht zu werden, gibt INDUS nur für solche ESG-Aspekte gruppenübergreifende quantitative Zielvorgaben in Form von Kennzahlen (KPI: Key Performance Indicator) aus, welche im Rahmen der Materialitätsanalyse als relevant und wesentlich für die Gruppe identifiziert werden. Weitere Kennzahlen werden zwar ermittelt, dienen jedoch primär der Nachverfolgung der Gruppenentwicklung und sind ohne konkretes quantifiziertes Ziel ausgestattet (PI: Performance Indicator). Das Strategieprogramm PARKOUR beinhaltet deutliches Wachstum bis 2025. Entsprechend ist für die kommenden Jahre mit fortlaufenden Änderungen des Konsolidierungskreises durch Akquisitionen zu rechnen. INDUS verwendet daher für die ESG-Kennzahlen im Regelfall Intensitätsziele je Mio. EUR Bruttowertschöpfung (BWS) oder bezogen auf die Größe der Belegschaft je Vollzeitäquivalenten (FTE: full-time equivalents). Als Basisjahr für die Zieldefinition dient das Geschäftsjahr 2018.
Die Ergebnisse der Materialitätsanalyse werden im Folgenden für die einzelnen Handlungsfelder kurz dargestellt. Eine ausführliche Analyse und Dokumentation der Erarbeitung der Kennzahlen findet sich im nichtfinanziellen Bericht 2020.
Innerhalb dieses Handlungsfeldes können grundsätzlich sechs spezifische Umweltziele voneinander abgegrenzt werden. Die sechs Umweltziele lauten dabei "Klimaschutz", "Anpassung an Klimawandel", "Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung von Umweltverschmutzung", "Schutz der Biodiversität" und "Wasserschutz".
Die Umweltziele "Umweltverschmutzung", "Biodiversität" und "Wasserschutz" werden von INDUS im Rahmen der jeweils geltenden transnationalen Standards befolgt, da keine außergewöhnliche Belastung durch die Unternehmen der INDUS-Gruppe vorliegt. Abfälle, die im Geschäftsbetrieb der INDUS-Gruppe anfallen, weisen im Regelfall keine besondere Toxizität auf und werden industrietypisch entsorgt. Gleichwohl ist es INDUS ein Anliegen, die Recyclingquote aller Abfälle möglichst hoch zu halten (PI: SU09-Rec) und das Abfallaufkommen bezogen auf die Bruttowertschöpfung der Gruppe zu minimieren (PI: SU10-Abf) sowie sparsam mit den lokalen Wasservorkommen umzugehen (PI: SU11-WE).
Ein besonderer Fokus von INDUS liegt auf der Minimierung der direkten THG-E (Scope 1+2). Grundsätzlich existieren für die INDUS-Gruppe zwei mögliche Hebel zur Reduzierung der THG-E (Scope 1+2). Einerseits die Nutzung emissionsarmer Energiequellen und andererseits die Erhöhung der Energieeffizienz, die auch aus wirtschaftlicher Perspektive von hoher Bedeutung ist. Deshalb erfasst INDUS die Treibhausgasemissionen in Scope 1-3, fokussiert sich auf die Reduktion der Emissionen in Scope 1+2 (KPI: SU01-THG) und strebt eine Verringerung des Energieeinsatzes (PI: SU04-E) an. Zu Informationszwecken gibt INDUS zudem separat die Treibhausgasemissionen aufgeteilt in Scope 1 (PI: SU05-S1), Scope 2 (PI: SU06-S2) und Scope 3 (PI: SU07-S3) sowie die Gesamtemissionen (PI: SU08-Ges) an, jeweils bezogen pro Mio. EUR Bruttowertschöpfung und jeweils zusätzlich aufgegliedert in Emissionen der Holding und Emissionen der INDUS-Gruppe ohne Holding.
Scope-1+2-Emissionen sind unverändert ein relevanter KPI, die Scope-3-Emissionen werden derzeit noch nicht als solcher eingestuft. Bislang erfolgt die Ermittlung wesentlicher Scope-3-Emissionen über Umsatzfaktoren, die z. B. die derzeitigen Preissteigerungen nicht ausreichend berücksichtigen. Für die Berechnung wird ein Konzept erarbeitet und danach werden die Scope-3-Emissionen größere Bedeutung erlangen.
Zusätzlich berichtet INDUS die Anteile an Umsatz (KPI: SU02-NhU) und Investitionen (ohne Akquisitionen) (KPI: SU03-NhI) der INDUS-Gruppe, die auf die Beteiligungen entfallen, die dem Emissionsreduktionszielpfad der INDUS-Gruppe folgen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Fokus im Handlungsfeld (i) "Schutz der Umwelt" auf dem Umweltziel "Klimaschutz" in Form der Reduktion der THG-E in Scope 1+2 (KPI: SU01-THG) liegt. Deshalb sind im Handlungsfeld (i) "Schutz der Umwelt" insbesondere die Werttreiber (2) Effizienzsteigerungen, (3) Unternehmerische Weitsicht und (4) Optimierte Investitionsentscheidungen relevant und werden bei den Beteiligungen zur Identifikation von Chancen herangezogen.
Dieses Handlungsfeld ist hinsichtlich der Werttreiber (2) Effizienzsteigerungen und (3) Unternehmerische Weitsicht von besonderer Bedeutung. INDUS legt besonderen Wert auf gegenseitigen Respekt, Fairness, Teamgeist, Professionalität und Offenheit. Diese Werte sind daher fester Bestandteil des INDUS-Verhaltenskodex, welcher alle Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie umfasst. Der Verhaltenskodex wird derzeit überarbeitet, um alle aktuell geforderten Kriterien einzuhalten, beispielsweise die der EU-Taxonomie.
Die Vermeidung jeglicher Arbeitsunfälle (KPI: FA01-AU) und insbesondere von Arbeitsunfällen mit Todesfolge (KPI: FA02-tAU) hat höchste Priorität. Als Fundament des organischen Wachstums ist weiter das Gewinnen und Halten qualifizierter Fachkräfte bedeutend; hinzu kommt die Förderung der eigenen Mitarbeitenden in Form von Weiterund Fortbildungen (PI: FA03-WB) sowie das Bereitstellen von Ausbildungsplätzen (PI: FA04-Ausb) und Plätzen für duale Studierende (PI: FA05-DuSt). Die Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe setzen zudem im Rahmen des angestrebten organischen Wachstums auf Festanstellungen der eigenen Belegschaft (PI: FA06-Fix).
Aufgrund der lokalen Verankerung der Beteiligungsgesellschaften sind diese ein bedeutender Teil der lokalen sozialen Struktur. Entsprechend ist die positive Wahrnehmung in der unmittelbaren Umgebung ein bedeutender Werttreiber und begünstigt sowohl die Gewinnung als auch die Bindung von Beschäftigten. Wesentlich für dieses Handlungsfeld ist somit die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Umfeldes aufgrund der Produktion und entsprechend das Ausbleiben berechtigter Beschwerden (KPI: SG01-BB). Des Weiteren unterstützen die Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Gruppe und INDUS soziale Einrichtungen finanziell auf lokaler (PI: SG02-lSp) und überregionaler (PI: SG03-nLSp) Ebene und kooperieren mit Sozialeinrichtungen wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten (PI: SG04-Koop). Da die Angestellten der Gesellschaften der INDUS-Gruppe häufig in unmittelbarer Umgebung der Unternehmensstandorte wohnhaft sind, achtet INDUS zudem auf die Implementation von Routinen und Systemen, welche es den Beschäftigten erlauben, Verbesserungs-Vorschläge - zum Beispiel im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) - einzubringen (PI: SG05-KVP).
Die Achtung der Menschenrechte ist für die gesamte INDUS-Gruppe ein wesentlicher Aspekt im Verhaltenskodex. Die Beteiligungen der INDUS-Gruppe haben ihre Hauptstandorte in der DACH-Region und profitieren in der Wertschöpfungskette von den geltenden hohen Standards zum Schutz der Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Die Achtung der Menschenrechte wird dabei nicht als "Werttreiber" verstanden, sondern als Basisanforderung an die eigene Wirtschaftstätigkeit und als Selbstverständlichkeit. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen sowie in der Lieferantenkette liegt bei den einzelnen Beteiligungen. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in der INDUS-Gruppe liegt beim Vorstand der Holding. Ein Entwicklungsschritt ist die im Berichtsjahr gruppenweit eingeführte Whistle-blowing-Hotline. Im kommenden Jahr wird die Gruppe sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereiten, um 2023 alle nötigen Standards einzuhalten. Keine INDUS-Beteiligung ist primär in der Rüstungsindustrie oder der entsprechenden Wertschöpfungskette tätig.
Innerhalb des unmittelbaren eigenen Verantwortungsbereichs achtet die INDUS-Gruppe auf die vollständige Durchdringung des Verhaltenskodex und der darin verankerten Prinzipien zur Achtung der Menschenrechte in der Gruppe (KPI: MR01-KDX). Im Verhaltenskodex verpflichtet sich INDUS zu einem vorbildlichen Umgang mit Beschäftigten generell und im Speziellen hinsichtlich Entlohnung, Arbeitszeitflexibilität, Vereinigungsfreiheit und Gleichberechtigung. INDUS gibt zu Informationszwecken Auskunft über die Altersstruktur der Belegschaft der INDUS-Gruppe (PI: MR02-AS), über den Anteil der weiblichen Belegschaft an der Gesamtbelegschaft (PI: MR03-FQ) sowie über den Anteil von Frauen in Führungspositionen (PI: MR04-FF).
Die Achtung der geltenden Gesetze und regulatorischen Rahmenbedingungen stehen im Zentrum jeglicher Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe. Entsprechend gilt es, Fehlverhalten und resultierende Bußgelder (KPI: EW01-BG) sowie nicht-monetäre Strafen (KPI: EW02-nmS) zu vermeiden. In Abgrenzung davon gibt INDUS auch die Ausgaben für Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigem Verhalten sowie Kartell- und Monopolverstößen (PI: EW04-WV) an. Zahlungen an politische Parteien sind gemäß des Verhaltenskodex zu unterlassen (KPI: EW03-Pol). Im Rahmen der weiteren Internationalisierung werden zunehmend weltweite Märkte erschlossen. Durch den Austausch in der Gruppe und durch die Unterstützung lokaler Experten werden Wissenslücken angegangen, um unbewusstes Fehlverhalten bestmöglich zu vermeiden. INDUS erhebt zu Informationszwecken den Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko (PI:EW05-CPI) und verwendet zur Definition der entsprechenden Länder einen sehr strengen Grenzwert von 60 Punkten im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International.
Strategisches Sparring für die Beteiligungen gehört für INDUS zum geschäftlichen Alltag. In diesem Handlungsfeld liegt daher der Fokus auf Unterstützungstätigkeiten der Holding, welche als "Enabler" für die Umsetzung von ESG-Initiativen und Projekten in den Beteiligungsgesellschaften dienen. Ein Orientierungspunkt für entsprechende ESG-Initiativen ist dabei der INDUS-Verhaltenskodex, welcher als Grundlage für die beteiligungsspezifischen Kodizes dient und durch die Beteiligungsgesellschaften bei Bedarf erweitert werden kann. Entsprechend hält INDUS die Durchdringung des Kodex in der Gruppe nach (KPI: MR01-KDX). Da die THG-E der Holding im Vergleich zu den produzierenden Einheiten der INDUS-Gruppe sehr gering sind, legt INDUS Wert auf die individuelle Formulierung von Emissionsreduktionszielen in den Beteiligungen der INDUS-Gruppe (PI: GB01-EZ), welche im Strategieprozess zwischen Geschäftsführung und Vorstand explizit diskutiert werden. Zur Unterstützung der Zielerreichung stellt INDUS methodische und finanzielle Unterstützung bereit. Zur Förderung von Innovationsprojekten im Feld "GreenTech" (Energie- und Umwelttechnik sowie Technologien und Produkte mit verbessertem energieeffizienten Nutzungsprofil), über welche (1) Umsatzchancen realisiert werden sollen, stellt INDUS Fördermittel über die Innovationsförderbank bereit und erfasst das jährliche Projektvolumen der "GreenTech"-Innovationsprojekte in der Förderbank (PI: GB02-InnF). Für die Unterstützungsleistung bezüglich des Werttreibers (4) Optimierte Investitionsentscheidungen dient die Nachhaltigkeitsförderbank, welche als Incentivierung zur verstärkten Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen dient. Ab dem Start der Bezuschussung im Geschäftsjahr 2022 wird dann auch erstmalig das jährliche Zuschussvolumen (PI: GB03-NHF) nachgehalten. Ein bedeutender Bestandteil der Tätigkeit der Holding besteht zudem in der Portfoliostärkung durch Akquisitionstätigkeiten. Beim initialen Screening möglicher Akquisitionstargets werden die Wirtschaftstätigkeiten der Targets hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex, den Arbeitsschutzbestimmungen und der Abschätzung der THG-E der INDUS Holding AG abgeglichen.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-E) erfolgt auf Basis der Erfassung relevanter Aktivitätsdaten aller Beteiligungsgesellschaften im Konsolidierungskreis über das bestehende Finanzdaten-Reporting-System von INDUS, welches zum Zwecke der spezifischen Abfrage der Aktivitätsdaten erweitert wurde.
Zur Bilanzierung des THG-Footprints der INDUS-Gruppe verwendet INDUS den "Financial Control"-Ansatz nach den GHG Protocol Standards. Gemäß diesem werden die Emissionen aller Gesellschaften im Konsolidierungskreis, bei denen INDUS oder eine direkte Beteiligung von INDUS mindestens zu 50 % Eigentümer ist, zu 100 % in die THG-Bilanz der INDUS-Gruppe einbezogen. Dies ist für alle Beteiligungen der INDUS-Gruppe im Konsolidierungskreis der Fall. In diesem Konsolidierungskreis werden alle Gesellschaften mit relevanten THG-E berücksichtigt, die das gesamte Geschäftsjahr zur INDUS-Gruppe gehörten. Dazu zählen die wesentlichen Produktionsstätten sowie größere Büro- und Vertriebseinheiten. Kleinstemittenten, insbesondere lokale Vertriebsbüros, werden nicht erfasst. Durch die Anwendung des THG-E-Kriteriums werden in der INDUS-Gruppe auch die übrigen Handlungsfelder qualitativ abgedeckt. Insgesamt entspricht der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Berichterstattung folglich zum Großteil dem finanziellen Konsolidierungskreis abzüglich diverser Kleinstemittenten. Zusätzlich werden Neuakquisitionen und Unternehmensabgänge des laufenden Geschäftsjahres nicht im Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Berichterstattung berücksichtigt. Für alle Angaben gemäß EU-Taxonomie entspricht der Konsolidierungskreis (zwingend) dem der finanziellen Berichterstattung, d. h. dort sind ebenfalls die unterjährigen Neuzugänge berücksichtigt. Die Bruttowertschöpfung des Konsolidierungskreises "Nachhaltigkeit" und die Finanzdaten zur Verwendung der Berechnung der Scope-3-Emissionen werden dabei auf Basis der unkonsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS der einzelnen Gesellschaften des Konsolidierungskreises berechnet. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 wurde daher für die Nachhaltigkeitsdatenerhebung im Geschäftsjahr 2021 die Jungmann Systemtechnik GmbH & Co. KG erstmalig berücksichtigt. Aufgrund der Geschäftsaufgabe der schweizerischen BACHER AG und des Verkaufs der WIESAUPLAST-Gruppe entfielen diese Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsdatenerfassung. Lediglich in den Daten der EU-Taxonomie sind sie noch enthalten.
Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen werden neben CO 2 auch Lachgas (N 2 O), Methan (CH 4 ) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCs) berücksichtigt. Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF 6 ) werden nicht individuell erfasst, da diese in den Produktionsprozessen nicht in wesentlicher Höhe anfallen. Die Treibhausgase werden entsprechend ihres Treibhauspotenzials in CO 2 -Äquivalente (CO 2 eq) umgerechnet und ausschließlich in dieser Form zur Diskussion der THG-E verwendet. Die Angabe der THG-E erfolgt sowohl gemäß der "market-based"- wie auch der "location-based"-Berechnungsmethodik.
Die Kategorisierung der Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen durch mobile und stationäre Verbrennung), Scope 2 (Emissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter Energie entstehen) und Scope 3 (indirekte Emissionen, zum Beispiel durch Geschäftsreisen und zugekaufte Waren und Dienstleistungen) erfolgt gemäß des Greenhouse Gas (GHG) Protocol Standards. Dabei werden die Emissionen in Scope 1 und Scope 2 auf Basis der erfassten Aktivitätsdaten mit entsprechenden Emissionsfaktoren verrechnet. Aufgrund der Heterogenität der INDUS-Gruppe und der häufig eingenommenen Position in der Mitte der Wertschöpfungskette wäre ein analoges Vorgehen für die Emissionen in Scope 3 unverhältnismäßig, sodass für die zweckorientierte Berechnung dieser Emissionen zum Großteil Finanzdaten wie beispielsweise Umsätze, bezogene Leistungen oder Materialaufwände und weitere Posten verwendet werden. Diese Finanzdaten werden mit umsatzbasierten Emissionsfaktoren verrechnet, die auf Basis der Angaben in aktuellen Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen ermittelt wurden, die jeweils repräsentativ für verschiedene Industriesegmente von Kunden und Zulieferern wie "Metallprodukte", "Plastik und Kunstharze" oder "Eisen und Stahl" ausgewählt wurden. Die Wertschöpfungskette in Scope 3 wird dabei sowohl vor- als auch nachgelagert gemäß aller 15 Kategorien des GHG Protocol Standards berücksichtigt.
INDUS unterscheidet hinsichtlich des Zeithorizonts kurzfristige Ziele mit dem Zieljahr 2025 von mittelfristigen Zielen (2030) und langfristigen Zielen (2045). Das langfristige Ziel wurde aufgrund der Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes angepasst und sieht nun die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 für die gesamte INDUS-Gruppe vor.
Die Performance-Indikatoren (PI) werden durch INDUS beobachtet, sind jedoch aktuell nicht mit einem konkreten Ziel belegt. Angaben, die sich auf Beschäftigtenzahlen beziehen, werden stets in Vollzeitäquivalenten (full-time equivalents - FTE) bezogen auf den letzten Tag des Geschäftsjahres getätigt und beinhalten Fremdpersonalkräfte.
Die Reduktionsziele der THG-E beziehen sich stets auf die THG gemäß der "market-based"-Berechnung, da so die Aufwände der INDUS-Gruppe zum Beispiel in Form des Einkaufs von "Ökostrom" akkurat abgebildet werden. Zusätzlich sind die Reduktionsziele "Nettoziele". Der Kauf von Emissionskompensationszertifikaten ist dabei stets als mögliche Zusatzmaßnahme zu sehen und ersetzt nicht die Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gruppe. In der Kennzahlentabelle, welche am Ende des nichtfinanziellen Berichts zu finden ist, sind die durch Emissionszertifikate ausgeglichenen THG-E gesondert ausgewiesen. Für die Reduktionsziele wird das Geschäftsjahr 2018 als Basisjahr verwendet. Grundlage der Emissionsreduktionsziele ist das Sektorziel des Sektors "Industrie" des deutschen Klimaschutzgesetzes.
Die nachfolgende Tabelle listet die KPI inklusive der kurz-, mittel- und langfristigen Ziele auf:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Handlungsfeld | Bezeichnung | KPI | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2025 | 2030 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 113 | 73 (-35 %) | 56 (-50 %) |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | - | 100 | 100 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | - | 100 | 100 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | ||
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | |||
| Soziale Gerechtigkeit | berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | ||
| Menschenrechte | Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | ||
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | ||
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | |||
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0 |
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| Zieljahr | |
|---|---|
| Handlungsfeld | 2045 |
| --- | --- |
| Schutz der Umwelt | 0 (-100 %) |
| 100 | |
| 100 | |
| Faire Arbeit | fortlaufend <3,0 |
| fortlaufend 0 | |
| Soziale Gerechtigkeit | fortlaufend 0 |
| Menschenrechte | fortlaufend 100 |
| Ehrliche Wirtschaft | fortlaufend 0 |
| fortlaufend 0 | |
| fortlaufend 0 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen, s. nichtfinanzieller Bericht der INDUS Holding AG 2019). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Netto-Emissionsintensität.
Zur Berechnung des Anteils des Umsatzes und des Investitionsanteils (SU02-NhU und SU03-NhI) der Beteiligungen, die dem Emissionspfad des Ziels der INDUS-Gruppe folgen, ist die jährliche Bestimmung des Zielerreichungsgrades der individuellen Beteiligungen bezüglich des Emissionsreduktionsziels der INDUS-Gruppe (SU01-THG) erforderlich. Die Zielsetzung der INDUS-Gruppe gilt auf Jahresbasis dann erfüllt, wenn die entsprechende Beteiligung entweder (a) eine Emissionsintensität aufweist, die geringer ist als dies ein linearer Emissionsreduktionspfad gemäß INDUS-Ziel für 2025 vorgibt oder (b) die Emissionsintensität der Beteiligung im Geschäftsjahr bezogen auf das Basisjahr 2018 um mindestens 3 % pro Geschäftsjahr reduziert werden konnte. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die beiden Kriterien:
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| Zieljahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | Emissionsintensität | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | <113 | <107 | <102 | <96 |
| oder | Reduzieren der Emissionsintensität im Vergleich zum Basisjahr 2018 | % | - | >3 | >6 | >9 |
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| Zieljahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| entweder | <90 | <85 | <79 | <73 |
| oder | >12 | >15 | >18 | >21 |
Nachfolgend wird über die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses sowie für das Verständnis der Lage der INDUS-Gruppe und der Fortschritte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele notwendigen Fortschritte in den Nachhaltigkeitsinitiativen berichtet. Dies erfolgt separat für die Aspekte "Umweltbelange" (i), "Arbeitnehmerbelange" (ii), "Sozialbelange" (iii), "Achtung der Menschenrechte" (iv) und "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" (v) gemäß § 289c Abs. 2 HGB unter Einbeziehung der relevanten KPI und PI. Zusätzlich berichtet INDUS über das Handlungsfeld (vi) "Gesellschafter-Begleitung". Die Zielerreichung wird dabei mit den kurzfristigen Zielen im Zieljahr 2025 abgeglichen.
Der nichtfinanzielle Bericht der INDUS-Gruppe und die berichteten Leistungsindikatoren (KPI) wurden einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer Ebner Stolz unterzogen. Den Vermerk zur prüferischen Durchsicht des Nichtfinanziellen Berichts finden Sie auf S. 150 f.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde gruppenweit ein Hinweisgebersystem eingeführt. Hier können vermutete Verstöße gegen den Verhaltenskodex, Umwelt-, Arbeitnehmenden- und Sozialbelange von intern und extern gemeldet werden. Die Hinweise werden anonym an die Holding adressiert und man geht dort allen Meldungen nach. Fallweise werden die Themen dann an das entsprechende Unternehmen weitergeleitet und dort bearbeitet.
Zum Schutz und Erhalt der Umwelt arbeitet die INDUS-Gruppe mit erhöhter Geschwindigkeit an der Reduktion ihres THG-Footprints. Als Zwischenziel soll die Emissionsintensität bis 2025 um 35 % gegenüber dem Basisjahr 2018 gesenkt werden. Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetzes ist es Ziel der Gruppe, bis 2045 keine THG-Emissionen mehr zu verursachen.
Ein wesentlicher Werttreiber ist dabei die Ressourceneffizienz der produzierenden Einheiten der INDUS-Gruppe. Die INDUS-Gruppe wird langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Entsprechend ist es Ziel, dass der Anteil der Beteiligungsgesellschaften, die dem Reduktionszielpfad von INDUS folgen, bei 100 % liegt.
Im Rahmen der Zielsetzung der Ressourceneffizienz beobachtet INDUS zudem die Energie- und Abfallintensität sowie die Recyclingquote und die Gesamtwasserentnahmeintensität.
Entsprechend dem hohen Anteil der Emissionen aus dem Strombezug in der INDUS-Gruppe wurden zum Großteil stromsparende Maßnahmen ab- und eingeleitet. Insbesondere wechseln einige Beteiligungen zum Bezug von Ökostrom und weitere Beteiligungsgesellschaften prüfen diese Maßnahme und die Teilumstellung des Fuhrparks auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der THG-E der Beteiligungen leisten Photovoltaik-Anlagen. Einige Beteiligungen haben bereits Solaranlagen auf den Betriebsgebäuden, andere prüfen oder planen deren Installation. Des Weiteren haben Umrüstungen auf LED-Beleuchtung stattgefunden und weitere werden folgen.
INDUS steht fortwährend im Dialog mit den Beteiligungsgesellschaften, sowohl unterstützend bei Projekten zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz", wie auch bei der Fortschreibung der individuellen Nachhaltigkeitsstrategien. Zusätzlich hat INDUS im Geschäftsjahr 2020 das Konzept der Nachhaltigkeitsförderbank entwickelt, welche ab dem Geschäftsjahr 2022 Fördermittel von bis zu 10 Mio. EUR pro Jahr zur finanziellen Unterstützung der Beteiligungsgesellschaften bei geeigneten Projekten, die eine signifikante Reduzierung der THG-E bzw. Ressourcenschonung erwarten lassen, bereitstellt.
Bei der Prüfung möglicher Neuakquisitionen werden Marktchancen analysiert und Marktentwicklungen prognostiziert unter Einbezug relevanter Zukunftstrends, zu welchen auch "GreenTech" zählen kann. Im DD-Prozess zählt zudem die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Umweltanforderungen zu den relevanten Aufgaben. Für Targets, bei deren Geschäfts- und Produktionsprozessen eine höhere Emissionsintensität von THG zu erwarten ist als der Durchschnitt bei INDUS, werden die Aspekte des Handlungsfeldes "Schutz der Umwelt" gesondert geprüft.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Schutz der Umwelt" im Geschäftsjahr 2021 zusammengefasst:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | |
|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 113 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 113 | |
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2 eq | 79.586 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 161 | |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | 55,6 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | 40,1 |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | 323 |
| aus regenerativen Energiequellen | % | 1,1 | |
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | 2.461 | |
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 30 |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2 eq | 21.323 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 161 | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 83 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2 eq | 58.264 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 0 | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 85 | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 eq | 59.711 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 51 | |
| THG-E (Scope 3) 3 | SU07-S3 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 1.647 |
| THG-E (Scope 3) 3 | t CO 2 eq | 1.162.786 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 609 | |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | SU08-Ges | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 1.758 |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | t CO 2 eq | 1.242.372 | |
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 770 | |
| Emissionskompensation | t CO 2 eq | 703 | |
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | 58,9 |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | 22,7 |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m3/Mio. EUR BWS | 937 |
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| Kennzahl | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) |
|---|---|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | 102 (-10 %) | 94 (-17 %) | 73 (-35 %) |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | 104 | 96 | |
| THG-E (Scope 1+2) | 65.910 | 66.623 | |
| davon INDUS Holding | 128 | 125 | |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | 83,3 | 69.7 | 100 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | 77,8 | 58.6 | 100 |
| Energieintensität | 331 | 295 | reduzieren |
| aus regenerativen Energiequellen | 3,0 | 4.9 | |
| aus regenerativen Energiequellen | 6.382 | 10.031 | |
| THG-E (Scope 1) | 30 | 27 | reduzieren |
| THG-E (Scope 1) | 19.209 | 19.077 | |
| davon INDUS Holding | 128 | 125 | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | 73 | 68 | reduzieren |
| THG-E (Scope 2, market-based) | 46.701 | 47.547 | |
| davon INDUS Holding | 0 | 0 | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | 82 | 77 | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | 52.293 | 53.500 | |
| davon INDUS Holding | 58 | 60 | |
| THG-E (Scope 3) 3 | 1.615 | 1.665 | |
| THG-E (Scope 3) 3 | 1.028.308 | 1.160.249 | |
| davon INDUS Holding | 361 | 345 | |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | 1.719 | 1.760 | |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | 1.094.218 | 1.226.872 | |
| davon INDUS Holding | 489 | 469 | |
| Emissionskompensation | 1.179 | 2.178 | |
| Recyclingquote | 65,3 | 63.7 | erhöhen |
| Abfallintensität | 22,0 | 20.4 | reduzieren |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | 1.078 | 984 | reduzieren |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| THG-E (Scope 1+2) * | KPI 1 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | |
| THG-E (Scope 1+2) | |
| davon INDUS Holding | |
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | KPI 1 |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | KPI 1 |
| Energieintensität | PI 3 |
| aus regenerativen Energiequellen | |
| aus regenerativen Energiequellen | |
| THG-E (Scope 1) | PI 3 |
| THG-E (Scope 1) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | PI 3 |
| THG-E (Scope 2, market-based) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | |
| THG-E (Scope 2, location-based) | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 3) 3 | PI 3 |
| THG-E (Scope 3) 3 | |
| davon INDUS Holding | |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | PI 3 |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | |
| davon INDUS Holding | |
| Emissionskompensation | |
| Recyclingquote | PI 3 |
| Abfallintensität | PI 3 |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | PI 3 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Netto-Emissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Brutto-Emissionen.
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
3 Die THG-E in Scope 3 wurden entsprechend den Ausführungen zur Berechnung der THG-E für die Jahre 2018 und 2019 neu berechnet.
2021 sind die Umsätze sowie die Bruttowertschöpfung erfreulicherweise wieder gestiegen, die Bruttowertschöpfung um knapp 10 %. Die Scope-1+2-Emissionen sind vergleichsweise nur in geringem Maße gestiegen (+1 %) und somit entwickelt sich die Emissionsintensität (SU01-THG) positiv und liegt mit 94 t CO 2 eq/Mio. EUR BWS nun 17 % unter dem Basiswert von 2018. Die Energieintensität konnte insbesondere durch Produktionseffizienzsteigerungen mittels Prozessumstellungen um 11 % gesenkt werden (SU04-E). Ein weiterer Effekt hat der Verkauf der WIESAUPLAST: als energie- und emissionsintensives Unternehmen betrug der Anteil an den absoluten Scope-1+2-Emissionen der Gruppe im Vorjahr 9 %; ohne die WIESAUPLAST wäre im Jahr 2020 die Emissionsenergieintensität (Scope 1+2 t CO 2 eq/Mio. EUR Bruttowertschöpfung) um 7 % geringer gewesen. Die Energieintensität wäre ohne die WIESAUPLAST 2020 um 5 % geringer gewesen.
Der Umsatz- und Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen (SU02-Nh und SU03-Nh) ist erstmals gesunken, weil einige Beteiligungen, die bisher noch im Zielkorridor lagen, die 2021 geforderten höheren Emissionsreduktionsraten nicht erfüllen konnten. Die Scope-3-Emissionen werden zum Großteil auf Basis der eingekauften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe berechnet. Diese Handelswaren sind um 13 % gestiegen, die Scope-3-Emissionen sind um 12 % gestiegen. Die Scope-3-Emissionen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (SU07-S3) sind um 3 % gestiegen. In diesem Geschäftsjahr werden erneut mehr Emissionen kompensiert als im Vorjahr: mit 2.178 t CO 2eq erreicht INDUS einen neuen Höchstwert. Einige Beteiligungen kompensieren ihre Scope-1+2-Emissionen, andere die des Fuhrparks. Die INDUS Holding gleicht darüber hinaus auch ihre kompletten Scope-3-Emissionen aus. Die Abfallintensität (SU10-Abf) und die Gesamtwasserintensität (SU11-WE) konnten gesenkt werden. Bei der Recyclingquote (SU09-Rec) ist mit -1,6 % ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der auf einmalige Sonderentsorgungen im Geschäftsjahr zurückzuführen ist.
Die INDUS-Gruppe möchte ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, deren Gesellschaften als bedeutende Bestandteile der lokalen sozialen Struktur wahrgenommen werden. Neben der fairen Entlohnung ist für INDUS der Schutz der Gesundheit der Belegschaft von höchster Priorität. Ziel ist es, Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle) vollständig zu vermeiden, insbesondere solche mit Todesfolge. Aufgrund der produktionsintensiven Bruttowertschöpfung eines Großteils der INDUS-Gruppe können Arbeitsunfälle im Regelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, weswegen die Zielsetzung darin besteht, dass weniger als drei Unfälle pro 100 FTE auftreten. Dabei werden sowohl eigene Beschäftigte wie auch temporäre Arbeitskräfte berücksichtigt. INDUS beobachtet zusätzlich die getätigten Weiterbildungs- und Fortbildungsausgaben sowie die Anzahl von Auszubildenden und Mitarbeitenden, die berufsbegleitend studieren.
Der Schutz der Belegschaft wird individuell von den Geschäftsleitungen der Beteiligungen wahrgenommen. Dabei wird insbesondere Wert auf sichere Produktionsbedingungen gelegt, beispielsweise durch die rechtzeitige Erneuerung des Maschinen- und Anlagenparks in Abstimmung mit dem Vorstand der INDUS Holding AG. Zusätzlich werden im Rahmen des Strategieschwerpunkts "Operative Exzellenz" methodische Unterstützungsangebote durch INDUS bereitgestellt, um Prozessabläufe beispielsweise nach "Lean"-Prinzipien zu optimieren. Entsprechende Weiterbildungen für Beschäftigte werden auch teilweise durch INDUS organisiert. Fortbildungspläne werden dabei individuell im Dialog zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden festgelegt.
Initiativen zur Sicherung des Wohlergehens der Beschäftigten werden ausdrücklich begrüßt, zum Beispiel in Form der Schulung von betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten, der Organisation von Erste-Hilfe-Schulungen oder individuellen Regelungen zur mobilen und zeitlich flexiblen Arbeit.
Im Rahmen des DD-Prozesses prüft INDUS bei Neuakquisitionen den gesetzeskonformen Umgang mit der Belegschaft und legt Wert auf hohe Arbeitsstandards, die als bedeutender Werttreiber für die erwirtschafteten Erträge aufgefasst werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Faire Arbeit" im Geschäftsjahr 2021:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 | 2,1 | 2,3 | <3,0 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | 257 | 183 | 196 | |
| Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | 429 | 407 | 354 | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | 82 | 75 | 63 | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | 96,1 | 97,2 | 96,2 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Arbeitsunfälle | KPI 1 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | KPI 1 |
| Weiterbildungsausgaben | PI 2 |
| Auszubildende | PI 2 |
| Berufsbegleitende Studien | PI 2 |
| Anteil Festverträge | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
Die Anzahl der Arbeitsunfälle pro 100 FTEs (FA01-AU) ist leicht gestiegen, bleibt mit 2.3 Unfällen/100 FTE aber deutlich unter der Zielmarke von kleiner 3 Unfälle/100 FTE. Der Anteil an Kurzarbeit ist 2021 gesunken, aber die Sensibilität für Arbeitssicherheit auch durch die pandemiebedingten Verschärfungen der Arbeitssicherheitsmaßnahmen gestiegen. Die Weiterbildungsausgaben bleiben in etwa auf dem gleichen Niveau, wenn auch die Formate sich pandemiebedingt geändert haben. Die Zahl der Auszubildenden (FA04-Ausb) sowie die der berufsbegleitend Studierenden (FA05-DuSt) hat sich trotz starker Bemühungen um Nachwuchskräfte um -14 % bzw. -16 % verringert. Grund könnten die Standorte der Beteiligungen in oft ländlicheren Gegenden sein. Der Anteil der Festangestellten konnte mit über 96 % nahezu konstant gehalten werden (FA06-Fix).
Durch die Verankerung der Gesellschaften der INDUS-Gruppe in der lokalen sozialen Struktur hat die Vermeidung der Beeinträchtigung der unmittelbaren Umgebung höchste Priorität. INDUS misst dies an der Anzahl der berechtigten lokalen Beschwerden (zum Beispiel durch Lärmbeeinträchtigungen) und strebt die vollständige Vermeidung dieser an. Aus Sicht der INDUS trägt dies zur positiven Wahrnehmung der Gesellschaften bei, kann eine anziehende Wirkung auf potenzielle Mitarbeitende haben und stiftet so nachhaltig Wert für die Gruppe. Entsprechendes gilt für Kooperationen und Spenden im lokalen oder überregionalen Kontext. Insbesondere soll es den Beschäftigten der Gesellschaften ermöglicht werden, Vorschläge für geeignete Projekte über ein entsprechendes strukturiertes Vorschlagswesen einzubringen.
Die Beteiligungsgesellschaften optimieren die eigenen Produktionsbedingungen und berücksichtigen dabei individuelle lokale Besonderheiten im Einklang mit den Vorgaben des INDUS-Verhaltenskodex. Die Optimierung der Produktion kann dabei analog zum Vorgehen im Handlungsfeld "Faire Arbeit" durch Modernisierungen des Anlagenparks oder entsprechende Prozessoptimierungen im Rahmen der strategischen Initiative "Operative Exzellenz" durch INDUS unterstützt werden.
Da Beeinträchtigungen des lokalen Umfelds auf zukünftige Problemfelder hindeuten können, die einen wertmindernden Effekt nach sich ziehen könnten, wird im DD-Prozess bei Neuakquisitionen Wert darauf gelegt, die örtlichen Gegebenheiten der Akquisitionstargets im Rahmen von Werksbegehungen und Standortbesuchen in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds des Vorstands der INDUS Holding AG zu berücksichtigen. INDUS ist der Ansicht, dass die Vermeidung von Problemfällen im Handlungsfeld "Soziale Gerechtigkeit" weitestgehend durch die Einhaltung der im INDUS-Verhaltenskodex geforderten Integrität der eigenen Verhaltensweisen und Geschäftsprozesse sichergestellt wird. Zudem ist dieser Kodex in Bezug auf neue Anforderungen (z. B. im Rahmen der EU-Taxonomie) derzeit in Bearbeitung.
Im Vergütungssystem des Vorstands der INDUS Holding AG ist eine Prämie zur Erreichung definierter ESG-Ziele als Teil des Short Term Incentive (STI) integriert.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Soziale Gerechtigkeit" im Geschäftsjahr 2021 aufgezeigt:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | 280.916 | 237.341 | 274.880 | |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | 201.087 | 74.348 | 261.867 | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUS-Gruppe | 31 | 29 | 27 | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUS-Gruppe | 63 | 72 | 76 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Berechtigte lokale Beschwerden | KPI 1 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | PI 2 |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | PI 2 |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | PI 2 |
| Betriebliches Vorschlagswesen | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
Im Geschäftsjahr 2021 konnten berechtigte lokale Beschwerden (SG01-BB) erneut vermieden werden, sodass dieses Ziel uneingeschränkt erfüllt wurde.
Zentrale Bedeutung hat für INDUS die Orientierung und Einhaltung der Prinzipien, die im INDUS-Verhaltenskodex formuliert sind. Im Verhaltenskodex ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass keine geschäftlichen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten gehalten werden, von denen öffentlich bekannt ist, dass diese gegen die grundlegenden Prinzipien des INDUS-Verhaltenskodex verstoßen. Ein bedeutender Punkt des INDUS-Verhaltenskodex ist die Diversität in der Belegschaft - INDUS ist überzeugt, dass eine diverse Belegschaft die Kreativität und Produktivität fördern kann und so einen wichtigen Beitrag zum unternehmerischen Erfolg leistet. Jegliche Form von Diskriminierung lehnt INDUS ausdrücklich ab. Die Einstellung, Förderung, Ausbildung und Weiterbildung von Personal erfolgt ausschließlich auf Basis tätigkeitsbezogener Kriterien. INDUS steht für den respektvollen und offenen Umgang mit dem Gegenüber, unabhängig von Geschlecht, sozialem oder familiärem Status, Alter, Hautfarbe sowie Herkunft, möglichen Behinderungen, Religion oder sexueller Orientierung und verurteilt jede Form von Diskriminierung aufs Schärfste. Als Grundsatz gilt dabei das rechtlich und ethisch einwandfreie Verhalten sowie der Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. INDUS strebt die vollständige Durchdringung der Belegschaft mit den Prinzipien des Verhaltenskodex an und achtet entsprechend darauf, dass der Kodex allen Mitarbeitenden in allen Gesellschaften zur Verfügung gestellt wird.
Zielsetzungen hinsichtlich der Altersstruktur der Belegschaft, dem Anteil weiblicher Beschäftigte in der Belegschaft sowie in Führungspositionen bestehen nicht.
Der Verhaltenskodex wird unmittelbar nach jeder abgeschlossenen Akquisition oder bei Eröffnung eines neuen Standorts der ansässigen Geschäftsleitung zur Durchsetzung im Unternehmen übergeben. Der Verhaltenskodex wird derzeit dahingehend überarbeitet, auch neuen Anforderungen (z. B. aus der EU-Taxonomie-Verordnung) Rechnung zu tragen. Öffentlich verfügbare Informationen über Kunden und Lieferanten werden in den Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen und zur Beurteilung der Geschäftsbeziehungen verwendet. Der absolute Großteil der INDUS-Kunden und Lieferanten ist zudem in Regionen ansässig, wo INDUS aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften von der Einhaltung hoher Menschenrechtsstandards ausgeht. Verstöße gegen den INDUS-Verhaltenskodex werden im Rahmen des Compliance-Reportings an den Vorstand der INDUS Holding weitergeleitet. Bei entsprechenden Fällen überwacht der Vorstand die von der Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaft eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Präventiv werden Compliance-Themen und aktuelle Entwicklungen im Rahmen der jährlichen Unternehmertagung mit den Geschäftsleitungen aller Gesellschaften diskutiert.
Im DD-Prozess bei potenziellen Neuakquisitionen prüft INDUS die Konformität des Targets mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Bei fraglichen Fällen tauscht sich INDUS stets vorab mit Experten zu juristischen Aspekten aus.
Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Menschenrechte" zusammen:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/>60 | 2/18/23/24/26/7 | 2/16/24/24/26/8 | 2/15/24/24/26/9 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | 30,3 | 30,4 | 29,5 | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | 15,4 | 20,3 | 23,7 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | KPI 1 |
| Altersstruktur der Belegschaft 3 | PI 2 |
| Frauenanteil in der Belegschaft | PI 2 |
| Frauenanteil in Führungspositionen 4 | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
3 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind.
4 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetztes.
Allen Mitarbeitern der INDUS-Gruppe lag der Verhaltenskodex vor. Das Ziel MR01-KDX wurde vollständig erfüllt. Auch wenn der Frauenanteil der Belegschaft (MR03-FQ) leicht gesunken ist, konnte der Frauenanteil in Führungspositionen um 3.4 Prozentpunkte gesteigert werden (MR04-FF).
Für INDUS ist klar, dass jede Wirtschaftstätigkeit der INDUS-Gruppe stets unter Einhaltung geltender Gesetze zu erfolgen hat, wie im INDUS-Verhaltenskodex vorgeschrieben. Entsprechend besteht das Ziel in der Vermeidung jeglicher monetär signifikanter Bußgelder (>10 TEUR) sowie jeglicher nicht-monetärer Strafen, die aus Verstößen gegen Vorschriften oder Gesetze in den Bereichen Umwelt, Bilanzierung, Diskriminierung oder Korruption resultieren. Zusätzlich nimmt INDUS keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, lehnt grundsätzlich Zahlungen an politische Parteien ab und setzt folglich ein Ziel der vollständigen Vermeidung von entsprechenden Zahlungen.
Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe sind zum Großteil in europäischen oder sonstigen Märkten mit hohen Wirtschaftsstandards bezüglich Monopol- und Kartellregelungen aktiv. Ziel der INDUS-Gruppe ist die Vermeidung einer unlauteren Wirtschaftspraxis, um entsprechende Klagen und Prozesse auszuschließen. INDUS erfasst im Rahmen der Compliance-Routinen entsprechende Meldungen zu Prozessen und gibt die daraus resultierenden Ausgaben für Klagen und Prozesse wegen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen oder Kartell- und Monopolverstößen in Abgrenzung von signifikanten Bußgeldern an. Zur Einordnung der Kennzahlenentwicklung im Rahmen der fortschreitenden Internationalisierung und vor dem Hintergrund allgemeiner Globalisierungstendenzen gibt INDUS zudem Auskunft über den Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko, wobei die Schwelle zur Definition dieser Länder bewusst hoch angesetzt ist.
Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ist im Wesentlichen ein typischer Geschäftsprozess, welcher in den Bereich jeder Beteiligungsgesellschaft der INDUS-Gruppe fällt. Die Gesellschaften der INDUS-Gruppe achten dabei eigenständig auf die Einhaltung des INDUS-Verhaltenskodex. INDUS achtet auf die Einhaltung entsprechender Geschäftsstandards und erfasst Verstöße im Rahmen des Compliance-Reportings. Der Vorstand der INDUS Holding ist gesamtverantwortlich für die Gesetzeskonformität aller Wirtschaftsaktivitäten der Gruppe. Bei Verstößen steht er im Austausch mit den Geschäftsleitungen der Beteiligungen hinsichtlich der Einleitung von Gegenmaßnahmen. Zur Sicherstellung des Bewusstseins der entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Compliance-Aspekten ist dieses Thema regulärer Bestandteil der jährlichen Unternehmertagung sowie Teil des kontinuierlichen strategischen Sparringsprozesses. INDUS unterstützt die Ausgestaltung der Compliance-Management-Systeme bei den Beteiligungsgesellschaften zum Beispiel über Schulungsangebote.
Die Compliance-Anforderungen werden ebenfalls im Rahmen des DD-Prozesses bei Neuakquisitionen unter Beteiligung des Vorstands geprüft.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde ein gruppenweites Hinweisgebersystem ausgerollt. Über das Hinweisgebersystem können Interne und Externe weltweit (auf Wunsch anonymisiert) Hinweise über gesetzeswidriges Verhalten und Verstöße gegen die Regelungen des INDUS-Verhaltenskodex an die INDUS-Compliance-Organisation zur weiteren Prüfung melden. Diese Hinweise können sich insbesondere auch auf alle hier behandelten Aspekte beziehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Ehrliche Wirtschaft" im Geschäftsjahr 2021:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | 1,38 | 0 | 0 | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | 17,6 | 19,2 | 19,7 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | KPI 1 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | KPI 1 |
| Zahlungen an politische Parteien | KPI 1 |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | PI 2 |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | PI 2 |
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
Es wurden keine monetär signifikanten Bußgelder gegen die INDUS-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 verhängt (EW01-BG), nicht-monetäre Strafen sind ebenfalls nicht angefallen (EW02-nmS). Wie in den Vorjahren wurden 0,00 % der Bruttowertschöpfung für Zahlungen an politische Parteien ausgegeben (EW03-Pol). Es wurden keine Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen fällig (EW04-WV). Der Umsatzanteil in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko (CPI>60) blieb auf dem Niveau der Vorjahre (EW05-CPI), wobei der Grenzwert zur Auswahl der Länder bewusst sehr hoch angesetzt ist.
INDUS legt Wert auf die Ableitung beteiligungsspezifischer Nachhaltigkeitsziele in der INDUS-Gruppe, insbesondere hinsichtlich des Gruppenziels der kurzfristigen Reduktion der THG-E in Höhe von 35 % bis 2025. Der Fokus liegt dabei auf den direkten Beteiligungen, welche ihre Tochtergesellschaften sowie weitere Unternehmensstandorte neben der Zentrale in ihre Strategie mit einbeziehen. INDUS ist überzeugt, dass die Beteiligungsgesellschaften langfristig durch nachhaltige Produkte und Produktionsprozesse Wettbewerbsvorteile erhalten und generieren können. Entsprechend hält INDUS die Umsetzung der Operationalisierung der Gruppen-Nachhaltigkeitsstrategie auf Einzelbeteiligungsebene nach.
Für die Umsetzung von effektiven Maßnahmen im Kontext der ESG-Thematik stellt INDUS auch finanzielle Fördermittel über die Nachhaltigkeitsförderbank und die Innovationsförderbank bereit. Ziel der Innovationsförderbank im ESG-Rahmen sind dabei insbesondere Produktentwicklungen im Feld "GreenTech" sowie die Konzeption ressourceneffizienter Produktionsprozesse. Über die Nachhaltigkeitsförderbank steht den Beteiligungsgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2022 ein Fördertopf bereit, auf welchen für Investitionen zurückgegriffen werden kann, die signifikant zur Verringerung der THG-E beitragen. Die geförderten Investitionen werden laufend im Hinblick auf ihre Qualifikation als CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie-Verordnung überprüft. Für beide Fördertöpfe werden die Summen der jährlichen bewilligten Förderung beobachtet und im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet.
Die INDUS Holding steht als strategischer Sparringspartner ihren Beteiligungsgesellschaften mit verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite. Diese Form der Gesellschafterbegleitung ermöglicht es den Beteiligungsgesellschaften, zusätzliche Projekte und Maßnahmen anzugehen und umzusetzen, auch im Kontext der Erreichung der individuellen Nachhaltigkeitsziele. Bei der Definition der Nachhaltigkeitsziele der einzelnen Beteiligungsgesellschaften unterstützt der Vorstand der INDUS Holding AG die lokalen Geschäftsleitungen bei der Identifikation möglicher Maßnahmen sowie bei der Einschätzung des Potenzials dieser Maßnahmen - sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus Nachhaltigkeitsperspektive. Im Rahmen der jährlichen Unternehmertagungen werden regelmäßig Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit diskutiert.
Neben der Begleitung der Beteiligungsgesellschaften ist INDUS im Wesentlichen im Rahmen der Akquisition von neuen Gesellschaften tätig. Im DD-Prozess werden die betrachteten Targets in Hinblick auf die Kompatibilität mit den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie abgeglichen. Dabei werden insbesondere Zukunftstrends aus dem ESG-Themenkomplex mit in die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung des Targets und der Geschäftsfelder, in denen das Target aktiv ist, einbezogen. Dies trifft häufig auf Entwicklungen hinsichtlich des Zukunftstrends "Green-Tech" zu.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kennzahlen des Handlungsfelds "Gesellschafterbegleitung" im Geschäftsjahr 2021:
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| Kennzahl | Einheit | 2018 (Basisjahr) | 2020 | 2021 | 2025 (Zieljahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUS-Gruppe | Erfassung ab 2020 | 83 | 86 | |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | 460 | 502 | 802 | |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | Zuschüsse in TEUR | Start 2022 |
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| Kennzahl | |
|---|---|
| Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | PI 1 |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | PI 1 |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | PI 1 |
1 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
Im Rahmen des Budgetprozesses und des strategischen Sparrings formulierten 86 % der Beteiligungsgesellschaften der INDUS-Holding AG Emissionsreduktionsziele bis zum Zieljahr 2025 (GB01-EZ). Die übrigen Gesellschaften weisen bereits Emissionsintensitäten auf, die deutlich unter 96 t CO 2 eq/Mio. EUR Bruttowertschöpfung liegen oder befinden sich in Positionen, in welchen die Ableitung und Beurteilung geeigneter Reduktionspfade aus verschiedenen Gründen schwierig und in diesem Jahr noch nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu leisten war. Im Geschäftsjahr 2022 sollen diese vervollständigt werden.
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| Handlungsfeld | Kennzahl | Einheit | 2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | SU01-THG | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 113 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 113 | ||
| THG-E (Scope 1+2) | t CO 2 eq | 79.586 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 161 | ||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | SU02-NhU | % | 55,6 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | SU03-NhI | % | 40,1 | |
| Energieintensität | SU04-E | MWh/Mio. EUR BWS | 323 | |
| aus regenerativen Energiequellen | % | 1,1 | ||
| aus regenerativen Energiequellen | MWh | 2.461 | ||
| THG-E (Scope 1) | SU05-S1 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 30 | |
| THG-E (Scope 1) | t CO 2 eq | 21.323 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 161 | ||
| THG-E (Scope 2, market-based) | SU06-S2 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 83 | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | t CO 2 eq | 58.264 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 0 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 85 | ||
| THG-E (Scope 2, location-based) | t CO 2 eq | 59.711 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 51 | ||
| THG-E (Scope 3) 3 | SU07-S3 | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 1.647 | |
| THG-E (Scope 3) 3 | t CO 2 eq | 1.162.786 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 609 | ||
| THG-E (Scope 1-3) 3 | SU08-Ges | t CO 2 eq/Mio. EUR BWS | 1.758 | |
| THG-E (Scope 1-3) 3 | t CO 2 eq | 1.242.372 | ||
| davon INDUS Holding | t CO 2 eq | 770 | ||
| Emissionskompensation | t CO 2 eq | 703 | ||
| Recyclingquote | SU09-Rec | % | 58,9 | |
| Abfallintensität | SU10-Abf | t/Mio. EUR BWS | 22,7 | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | SU11-WE | m3/Mio. EUR BWS | 937 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | FA01-AU | Anzahl/100 FTE | 3,3 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | FA02-tAU | Anzahl | 0 | |
| Weiterbildungsausgaben | FA03-WB | EUR/FTE | 257 | |
| Auszubildende | FA04-Ausb | Anzahl | 429 | |
| Berufsbegleitende Studien | FA05-DuSt | Anzahl | 82 | |
| Anteil Festverträge | FA06-Fix | % der Gesamt-FTE | 96,1 | |
| Soziale Gerechtigkeit | Berechtigte lokale Beschwerden | SG01-BB | Anzahl | 0 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | SG02-lSp | EUR | 280.916 | |
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | SG03-nlSp | EUR | 201.087 | |
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | SG04-Koop | % der INDUS-Gruppe | 31 | |
| Betriebliches Vorschlagswesen | SG05-KVP | % der INDUS-Gruppe | 63 | |
| Menschenrechte | Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | MR01-KDX | % der FTE | 100 |
| Altersstruktur der Belegschaft 4 | MR02-AS | % der FTE im Alter von <20/20-29/ 30-39/40-49/ 50-59/>60 | 2/18/23/24/26/7 | |
| Frauenanteil in der Belegschaft | MR03-FQ | % der FTE | 30,3 | |
| Frauenanteil in Führungspositionen 5 | MR04-FF | % der FTE in Führungspositionen | 15,4 | |
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | EW01-BG | TEUR | 0 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | EW02-nmS | Anzahl | 0 | |
| Zahlungen an politische Parteien | EW03-Pol | % der BWS | 0,00 | |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | EW04-WV | TEUR | 1,38 | |
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | EW05-CPI | % des Gesamtumsatzes | 17,6 | |
| Gesellschafterbegleitung | Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | GB01-EZ | % der INDUS-Gruppe | Erfassung ab 2020 |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | GB02-InnF | Förderung in TEUR | 460 | |
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | GB03-NHF | Zuschüsse in TEUR |
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| Handlungsfeld | 2020 | 2021 |
|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | 102 (-10 %>) | 94 (-17 %) |
| 104 | 96 | |
| 65.910 | 66.623 | |
| 128 | 125 | |
| 83,3 | 69,7 | |
| 77,8 | 58,6 | |
| 331 | 295 | |
| 3,0 | 4,9 | |
| 6.382 | 10.031 | |
| 30 | 27 | |
| 19.209 | 19.077 | |
| 128 | 125 | |
| 73 | 68 | |
| 46.701 | 47.547 | |
| 0 | 0 | |
| 82 | 77 | |
| 52.293 | 53.500 | |
| 58 | 60 | |
| 1.615 | 1.665 | |
| 1.028.308 | 1.160.249 | |
| 361 | 345 | |
| 1.719 | 1.760 | |
| 1.094.219 | 1.226.872 | |
| 489 | 469 | |
| 1.179 | 2.178 | |
| 65,3 | 63,7 | |
| 22,0 | 20,4 | |
| 1.078 | 984 | |
| Faire Arbeit | 2,1 | 2,3 |
| 0 | 0 | |
| 183 | 196 | |
| 407 | 354 | |
| 75 | 63 | |
| 97,2 | 96,2 | |
| Soziale Gerechtigkeit | 0 | 0 |
| 237.341 | 274.880 | |
| 74.348 | 261.867 | |
| 29 | 27 | |
| 72 | 76 | |
| Menschenrechte | 100 | 100 |
| 2/16/24/24/26/8 | 2/15/24/24/26/9 | |
| 30,4 | 29,5 | |
| 20,3 | 23,7 | |
| Ehrliche Wirtschaft | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| 0,00 | 0,00 | |
| 0 | 0 | |
| 19,2 | 19,7 | |
| Gesellschafterbegleitung | 83 | 86 |
| 502 | 802 | |
| Start 2022 |
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| Handlungsfeld | Kennzahl | 2025 | |
|---|---|---|---|
| Schutz der Umwelt | THG-E (Scope 1+2) * | 73 (-35 %) | KPI 1 |
| THG-E (Scope 1+2) (brutto) | |||
| THG-E (Scope 1+2) | |||
| davon INDUS Holding | |||
| Umsatzanteil zielkonformer Beteiligungen | 100 | KPI 1 | |
| Investitionsanteil zielkonformer Beteiligungen | 100 | KPI 1 | |
| Energieintensität | reduzieren | PI 2 | |
| aus regenerativen Energiequellen | |||
| aus regenerativen Energiequellen | |||
| THG-E (Scope 1) | reduzieren | PI 2 | |
| THG-E (Scope 1) | |||
| davon INDUS Holding | |||
| THG-E (Scope 2, market-based) | reduzieren | PI 2 | |
| THG-E (Scope 2, market-based) | |||
| davon INDUS Holding | |||
| THG-E (Scope 2, location-based) | |||
| THG-E (Scope 2, location-based) | |||
| davon INDUS Holding | |||
| THG-E (Scope 3) 3 | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 3) 3 | |||
| davon INDUS Holding | |||
| THG-E (Scope 1-3) 3 | PI 2 | ||
| THG-E (Scope 1-3) 3 | |||
| davon INDUS Holding | |||
| Emissionskompensation | |||
| Recyclingquote | erhöhen | PI 2 | |
| Abfallintensität | reduzieren | PI 2 | |
| Gesamtwasserentnahmeintensität | reduzieren | PI 2 | |
| Faire Arbeit | Arbeitsunfälle | <3,0 | KPI 1 |
| Arbeitsunfälle mit Todesfolge | 0 | KPI 1 | |
| Weiterbildungsausgaben | PI 2 | ||
| Auszubildende | PI 2 | ||
| Berufsbegleitende Studien | PI 2 | ||
| Anteil Festverträge | PI 2 | ||
| Soziale Gerechtigkeit | Berechtigte lokale Beschwerden | 0 | KPI 1 |
| Spenden an lokale soziale Einrichtungen | PI 2 | ||
| Spenden an sonstige soziale Einrichtungen | PI 2 | ||
| Kooperationen mit sozialen Einrichtungen | PI 2 | ||
| Betriebliches Vorschlagswesen | PI 2 | ||
| Menschenrechte | Mitarbeiter mit Verhaltenskodex | 100 | KPI 1 |
| Altersstruktur der Belegschaft 4 | PI 2 | ||
| Frauenanteil in der Belegschaft | PI 2 | ||
| Frauenanteil in Führungspositionen 5 | PI 2 | ||
| Ehrliche Wirtschaft | Geldwert monetär signifikanter Bußgelder | 0 | KPI 1 |
| Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen | 0 | KPI 1 | |
| Zahlungen an politische Parteien | 0 | KPI 1 | |
| Prozesskosten wegen Wettbewerbsverstößen | PI 2 | ||
| Umsatz in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko | PI 2 | ||
| Gesellschafterbegleitung | Gesellschaften mit formulierten Emissionsreduktionszielen | PI 2 | |
| "GreenTech"-Innovationsprojekte der Innovationsförderbank | PI 2 | ||
| Förderung durch die Nachhaltigkeitsförderbank | PI 2 |
* Zur Verdeutlichung der Ausgangsbasis und des Zielfortschritts bezüglich des THG-Reduktionsziels (SU01-THG) ist für das Basisjahr 2018 die Bruttoemissionsintensität angegeben (vor Berücksichtigung von Emissionskompensationen). Die übrigen Angaben der Emissionsintensität der Kennzahl SU01-THG beziehen sich auf die Netto-Emissionsintensität. Alle weiteren Angaben zu THG-E in der Tabelle beziehen sich auf die Brutto-Emissionen.
1 KPI: Quantifizierte und der prüferischen Durchsicht unterzogene Kennzahl.
2 PI: Kennzahl ohne quantitatives Ziel. Die Kennzahl war nicht Bestandteil der prüferischen Durchsicht.
3 Die THG-E in Scope 3 wurden entsprechend den Ausführungen zur Berechnung der THG-E für die Jahre 2018 und 2019 neu berechnet.
4 Prozentangaben sind auf ganze Zahlenwerte gerundet, sodass in Summe geringfügige Abweichungen von 100 % möglich sind.
5 Konzernweite Kennzahl/Definition; bezieht sich nicht auf die Vorgaben des § 76, Abs. 4 des Aktiengesetzes.
An die INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach:
Wir haben den für die INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach (im Folgenden "Gesellschaft") und den Konzern zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht der INDUS Holding Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 (im Folgenden "nichtfinanzieller Bericht") einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit der Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/ vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
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| ― | Erlangung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung der relevanten Stakeholder |
| ― | Befragungen zur Wesentlichkeitsanalyse, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtseinheiten zu erhalten |
| ― | Eine Risikoeinschätzung zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung in der Berichtsperiode |
| ― | Befragungen und Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben und Ergebnisse im Prüfungsumfang einschließlich Konsolidierung der Daten |
| ― | Befragungen der Personen, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken sowie die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben verantwortlich sind |
| ― | Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― | Analytische Beurteilung ausgewählter Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von den Bericht erstattenden Einheiten gemeldet wurden |
| ― | Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie Verlässlichkeit der gemeldeten Daten anhand von Interviews durch eine Stichprobenerhebung an ausgewählten Bericht erstattenden Einheiten. |
| ― | Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben |
| ― | Befragungen zu Maßnahmen, die bei Sitzungen des Vorstands, des Aufsichtsrates oder von Ausschüssen und in anderen Sitzungen beschlossen worden sind und die sich auf den Gegenstand des Nachhaltigkeitsberichts auswirken können, sowie Einsichtnahme in die entsprechenden Sitzungsprotokolle |
| ― | Abgleich mit den Erkenntnissen aus der Konzern- und Jahresabschlussprüfung |
| ― | Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der INDUS Holding Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten aufgestellt worden ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Vermerk beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten.
Köln, 17. März 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Burkhard Völkner, Wirtschaftsprüfer
Nikolaus Krenzel, Wirtschaftsprüfer
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