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CPI Europe AG — Capital/Financing Update 2011
Mar 3, 2011
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IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
IMMOFINANZ AG: Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der
Wandel-schuldverschreibung fällig 2018
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
DIESE AD-HOC MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND
STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR.
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND.
IMMOFINANZ AG: Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der
Wandelschuldverschreibung fällig 2018
IMMOFINANZ AG (die 'Gesellschaft') hat am 14. Februar 2011 ihre Absicht zur
Ausgabe von bis zu Stück 125.029.692 Wandelschuldverschreibungen mit
Fälligkeit im Jahr 2018 (ISIN XS0592528870) verbunden mit Wandlungsrechten
auf anfänglich insgesamt bis zu Stück 125.029.692 auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft (ISIN AT0000809058) bekanntgegeben ('WS
2018').
Den Aktionären der Gesellschaft wurden die WS 2018 während der Bezugsfrist
vom 16. Februar 2011 bis zum 02. März 2011 in einem nicht öffentlichen
Angebot zur Zeichnung angeboten.
Die WS 2018, für die keine Bezugsrechte ausgegeben wurden, wurden heute an
ausgewählte institutionelle Anleger außerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika, Australien, Kanada und Japan unter Berücksichtigung der Bestimmung
S des US Securities Act aus 1933 im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens
angeboten.
Credit Suisse Securities (Europe) Limited fungierte als Sole Global
Coordinator und gemeinsam mit Deutsche Bank AG sowie UniCredit Bank Austria
AG als Joint Bookrunner. Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft
fungierte als Co-Manager.
Auf Grundlage des heute durchgeführten Bookbuilding-Verfahrens hat die
Gesellschaft die endgültigen Konditionen der WS 2018 wie folgt festgelegt:
Verzinsung:
4,25 % per annum, zahlbar halbjährlich im Nachhinein, jeweils am 08. März
und 08. September jeden Jahres, beginnend mit 08. September 2011
Wandlungsprämie:
32,50 % über dem VWAP (volumengewichtiger Durch-schnittskurs) der Aktie der
Gesellschaft an der Wiener Börse ab Handelsbeginn bis zum Zeitpunkt der
Preisfestsetzung von EUR 3,1069.
Bezugspreis je Wandelschuldverschreibung:
EUR 4,12. Der Bezugspreis je Wandelschuldverschreibung entspricht dem
Nennbetrag, dem Ausgabebetrag, dem anfänglichen Wandlungspreis und dem
Rückzahlungspreis je Wandelschuldverschreibung.
Das Gesamtausgabevolumen beträgt 125.029.692 Wandelschuldverschreibungen
mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 515.122.331,04. Die WS 2018 werden
voraussichtlich am oder um den 08. März 2011 geliefert (Closing).
Die erfolgreiche Platzierung und Preisfestsetzung der WS 2018 zeigt die
starke Marktnachfrage für die Emission. Das Fälligkeitsprofil der
Finanzierungsstruktur der Gesellschaft wurde erfolgreich verlängert.
Disclaimer
DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT
WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF
ODER ZUR ZEICHNUNG VON WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER VON ANDEREN
WERTPAPIEREN DER GESELLSCHAFT DAR. DAS BEZUGSANGEBOT FÜR DIE
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNG RICHTETE SICH AUSSCHLIESSLICH AN DIE AKTIONÄRE
DER GESELLSCHAFT UND WAR KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT FÜR WERTPAPIERE DER
GESELLSCHAFT. IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER TRANSAKTION GAB ES WEDER EIN
ÖFFENTLICHES ANGEBOT, NOCH WIRD ES EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN GEBEN. IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN WURDE UND WIRD KEIN PROSPEKT ERSTELLT. DIE
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN DÜRFEN IN KEINER JURISDIKTION ÖFFENTLICH
ANGEBOTEN WERDEN, WENN DIE EMITTENTIN DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN IN
EINER SOLCHEN JURISDIKTION DAZU VERPFLICHTET WÄRE, EINEN PROSPEKT ODER EIN
ANDERES ANGEBOTSDOKUMENT IN BEZUG AUF DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ZU
ERSTELLEN ODER ZU REGISTRIEREN.
DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMER
(EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DIE U.S. JUNGFERNINSELN, GUAM,
AMERIKANISCH-SAMOA, DIE WAKE-INSEL UND DEN NÖRDLICHEN MARINA INSELN), JEDEN
BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN SOWIE DES DISTRICT OF COLUMBIA) (DIE
'USA') VERBREITET WERDEN. DIES GILT AUCH FÜR PERSONEN, DIE SICH IN DER USA
AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND. DAS ANGEBOT, AUF DAS SICH DIESE
BEKANNTMACHUNG BEZIEHT, WIRD WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN BZW. IN DIE
USA UNTER VERWENDUNG DER US-POST ODER EINES MITTELS DES
ZWISCHENBUNDESTAATLICHEN ODER FREMDEN HANDELS BZW. EINER EINRICHTUNG EINER
US-AMERIKANISCHEN NATIONALEN WERTPAPIERBÖRSE UNTERBREITET. DAS ANGEBOT DARF
NICHT ÜBER EIN SOLCHES MITTEL, EINE SOLCHE EINRICHTUNG ODER VON INNERHALB
DER USA ANGENOMMEN WERDEN.
DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR
ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE IN DIESER MITTEILUNG ERWÄHNTEN
WERTPAPIERE (EINSCHLIESS-LICH DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DER AKTIEN DER
GESELLSCHAFT) SIND UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM UNITED STATES SECURITIES ACT
VON 1933 IN ZULETZT GEÄNDERTER FASSUNG (DER 'SECURITIES ACT') IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
VERKAUFT ODER ZUM VERKAUF ANGEBOTEN WERDEN, AUSSER GEMÄSS EINER
EINSCHLÄGIGEN AUSNAHME VON DEN REGISTRIERUNGSERFORDERNISSEN NACH DEM
SECURITIES ACT ODER DEN JEWEILIGEN BUNDESSTAATLICHEN WERTPAPIERGESETZEN.
DIESE BEKANNTMACHUNG SOWIE DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN WEDER
IN DEN VEREINIGTEN STAATEN NOCH IN IRGENDEINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DAS
ANGEBOT ODER DER VERKAUF NACH DEN DORT ANWENDBAREN GESETZEN VERBOTEN WÄRE,
NOCH AN U.S.-AMERIKANISCHE PERSONEN ODER AN PUBLIKATIONEN MIT EINER
ALLGEMEINEN VERBREITUNG IN DEN USA VERTEILT ODER VERSENDET WERDEN. ES WIRD
KEIN ANGEBOT DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN GEMACHT.
DIESE BEKANNTMACHUNG RICHTEN SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH NUR AN (I)
PROFESSIONELLE ANLEGER, DIE UNTER ARTIKEL 19(1) DES FINANCIAL SERVICES AND
MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (NACHFOLGEND ALS 'ORDER'
BEZEICHNET) FALLEN, UND (II) PERSONEN MIT HOHEM EIGENKAPITAL, DIE UNTER
ARTIKEL 49(2) DER ORDER FALLEN, UND (III) ALLE SONSTIGEN PERSONEN, AN DIE
SIE RECHTMÄSSIG VERTEILT WERDEN DARF (ZUSAMMEN WERDEN DIESE PERSONEN ALS
'QUALIFIZIERTE PERSONEN' BEZEICHNET). DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
STEHEN NUR QUALIFIZIERTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG, UND JEDE AUFFORDERUNG,
JEDES ANGEBOT ODER JEDE VEREINBARUNG, SOLCHE WERTPAPIERE ZU BEZIEHEN, ZU
KAUFEN ODER ANDERWEITIG ZU ERWERBEN, WIRD NUR GEGENÜBER QUALIFIZIERTEN
PERSONEN ABGEGEBEN. PERSONEN, DIE KEINE QUALIFIZIERTEN PERSONEN SIND,
SOLLTEN IN KEINEM FALL IM HINBLICK ODER VERTRAUEN AUF DIESE BEKANNTMACHUNG.
DIESE BEKANNTMACHUNG IST NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER
ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN.
DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER PER POST NOCH AUF ANDERE WEISE NACH KANADA,
AUSTRALIEN ODER JAPAN ÜBERSANDT WERDEN. DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
DÜRFEN NICHT AN PERSONEN IN KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN VERSANDT WERDEN.
DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG KANN IN BESTIMMTEN JURISDIKTIONEN
GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN. PERSONEN, DIE DIESE BEKANNTMACHUNG
LESEN, SOLLTEN SICH ÜBER DIESE BESCHRÄNKUNGEN INFORMIEREN UND DIESE
BESCHRÄNKUNGEN EINHALTEN.
AB BEKANNTMACHUNG DER ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN
KANN CREDIT SUISSE SECURITIES (EUROPE) LIMITED IM RAHMEN DER GELTENDEN
GESETZE UND VORSCHRIFTEN MASSNAHMEN ERGREIFEN, UM DEN PREIS DER
SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DER AKTIE DER GESELLSCHAFT AUF EINEM HÖHEREN
NIVEAU ALS DEM SICH SONST AM MARKT ERGEBENDEN PREIS ZU STABILISIEREN.
SOLCHE STABILISIERUNGSMASSNAHMEN KÖNNEN JEDERZEIT BEENDET WERDEN. SIE
MÜSSEN SPÄTESTENS BEENDET SEIN 30 TAGE NACH DEM SETTLEMENT ODER 60 TAGE
NACH ZUTEILUNG DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN, JE NACH DEM, WELCHER DIESER
ZEITPUNKTE ZUERST EINTRITT. SOFERN SOLCHE MASSNAHMEN VORGENOMMEN WERDEN,
KÖNNEN SIE ZU MARKTPREISEN DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER DER AKTIE DER
GESELLSCHAFT FÜHREN, DIE ÜBER DEM SICH OHNE SOLCHE MASSNAHMEN AM MARKT
ERGEBENDEN PREISNIVEAU LIEGEN UND EINE PREISSTABILITÄT INDIZIEREN, DIE OHNE
SOLCHE MASSNAHMEN NICHT BESTEHEN WÜRDE. ES BESTEHT KEINE PFLICHT VON CREDIT
SUISSE SECURITIES (EUROPE) LIMITED STABILISIERUNGSMASSNAHMEN VORZUNEHMEN
UND, SOLLTEN SOLCHE MASSNAHMEN VORGENOMMEN WERDEN, KÖNNEN SIE JEDERZEIT
BEENDET WERDEN.
Kontakt:
Mag. Clemens Eisinger
Head of Corporate Finance & Investor Relations
IMMOFINANZ AG
A-1120 Wien, Gaudenzdorfer Gürtel 67
Tel.: +43 (0) 5 7111 - 2315
Fax: +43 (0) 5 7111 - 8315
[email protected]
www.immofinanz.com
Pressekoordination:
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Tel.: +43 (0)1 533 87 00
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