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CPI Europe AG AGM Information 2019

Apr 24, 2019

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AGM Information

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DGAP-News: IMMOFINANZAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

24.04.2019 / 10:31 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

IMMOFINANZAG

Einladungzur 26. ordentlichenHauptversammlung

Wir laden hiermit unsereAktionäre zu der am 22. Mai 2019 um 10:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) in der Halle Fder Wiener Stadthalle, Roland-Rainer-Platz1,AT-1150 Wien stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZAGmit dem Sitzin Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 bis 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) nicht möglich ist,wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 23. Mai 2019, um 0:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) fortgesetzt.

A. Tagesordnung(§ 106 Z3 AktG)

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des vomAufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
    1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
    1. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019.

7. Wahlen von zwei Mitgliedern in denAufsichtsrat.

  1. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigenerAktien derGesellschaft auch auf andereArt als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinenAndienungs- und Kaufrechts derAktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung.

B.BereitstellungvonInformationen(§ 106 Z4 AktG)

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 01. Mai 2019, gemäß § 108AktGauf der eingetragenen Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:

  • Einberufung
  • Beschlussvorschläge von Vorstand undAufsichtsrat und Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
  • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Lagebericht
  • Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Konzernlagebericht
  • Konsolidierter CorporateGovernance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018
  • Vorschlag für dieGewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96AktG

  • Ergänzende Informationen zu den vomAufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in denAufsichtsrat gemäß Punkt 7 der Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87Abs 2AktG)

  • Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigenerAktien)

  • Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für den von derGesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian Beckermann).

C.Hinweise zudenRechtender Aktionäre (§ 106 Z5 AktG)

1.BeantragungvonTagesordnungspunktendurchAktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellungAktien in Höhe von 5%des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss derAntrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigtwerden, dass dieAktionäre seit mindestens drei Monaten vor derAntragstellung dieAktien durchgehend halten. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 5%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (PunktD) verwiesen.

Der schriftlicheAntrag zurAufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss derGesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitzspätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Mai 2019, an ihrer GeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, zugehen.

2.Beschlussvorschläge vonAktionären(§ 110 AktG)

Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 1%des Grundkapitals erreichen, können derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemachtwerden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.

DerAufsichtsrat der IMMOFINANZAGsetzt sich derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.Hinzu kommen drei nach demArbeitsverfassungsgesetzentsandteAufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass aufNeuwahlen in denAufsichtsrat derGesellschaft dieQuotenregelung gemäß § 86Abs 7AktGzurAnwendung kommt.Gemäß § 86Abs 9AktGist der Mindestanteil vomAufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110ArbVGentsandtenAufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung derGesamterfüllung gegenüber demAufsichtsratsvorsitzenden widersprechen.Die Kapitalvertreter und dieArbeitnehmervertreter haben gemäß § 86Abs 9AktGeinen Verzicht auf das Widerspruchsrecht vereinbart.Der Verzicht auf das Widerspruchsrechtwurde demAufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt (§ 86Abs 9 letzter SatzAktG).Damit ist eineGesamterfüllung nach § 86Abs 7AktGerforderlich.Um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs 7AktGzu erfüllen, sind mindestens drei Sitze imAufsichtsrat mit Frauen und mindestens drei Sitze imAufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind zwei Frauen als Arbeitnehmervertreter in denAufsichtsrat entsandt. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern in denAufsichtsrat ist folglich zumindest auf eine der Stellen eine Frau zu wählen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86Abs 7AktGzu erfüllen. Wenn sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert,wird die Gesellschaft darüber auf der Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) sinngemäß nach § 106 Z5AktGinformieren.

DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 1%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (PunktD) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl vonAufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87Abs 2 AktGfür jede vorgeschlagene Person müssen derGesellschaft samt obigem Nachweis zumAnteilsbesitzspätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 13. Mai 2019,

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected], oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrerGeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
  • per Telefaxunter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915

zugehen.

Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der IMMOFINANZAGveröffentlicht (§ 110AktG).

3.Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit

  1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder

  2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) an dieGesellschaft übermitteltwerden.

Die Fragen können an dieGesellschaft

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected], oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihreGeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
  • per Telefaxunter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915

übermitteltwerden.

D.NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlung(§ 106 Z6 undZ7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung derAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des zehntenTages vor demTagder Hauptversammlung(Nachweisstichtag), das ist der 12. Mai 2019 (Sonntag), 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies derGesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgendeAngaben zu enthalten (§ 10aAbs 2AktG):

-Angaben über denAussteller:Name (Firma) undAnschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code

-Angaben über denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen

-Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, die Bezeichnung derGattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer

  • Depotnummer bzweine sonstige Bezeichnung

  • DieAngabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 12. Mai 2019 um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltwerden.

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Mai 2019, um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

  • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die AnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;

  • per Telefaxunter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);

  • per SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000A21KS2).

Die Kreditinstitute werden ersucht,Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

E. Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.DieAktionäre bzwihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 09:00 Uhr.

F.Bestellungeines Vertreters (§ 106 Z8 AktG)

Gemäß § 113AktGhat jederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie derAktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen.DerAktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in derenAuswahl nicht beschränkt, jedoch darf dieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteiltwerden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.

EinAktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nachAbsprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber derGesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltworden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an dieGesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden.Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er derGesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

  • per Post oder Kurierdienst an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;

  • per Telefaxan + 43 (0) 1 8900-50089;

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
  • durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
  • von Kreditinstituten gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGper SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000A21KS2).

Die Vollmacht bzwein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 21. Mai 2019) zugegangen sein.Danach ist die Vollmacht bzwein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

DenAktionären steht auch Herr Dipl.-Jur. Florian Beckermann als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn Dipl.-Jur. Florian Beckermann auf einem der oben angeführten Wege übermitteltwerden.

DieGesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt.Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

G.Datenschutzinformation

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet dieGesellschaft personenbezogene Daten derAktionäre sowie deren Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10aAbs 2AktG, das sind Name,Anschrift,Geburtsdatum,Nummer des Wertpapierdepots,Anzahl derAktien des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung derGattung oder ISIN/WKN,Nummer der Stimmkarte sowie Name undGeburtsdatum eines allenfalls vomAktionär benannten Bevollmächtigten) aufGrundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um denAktionären dieAusübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung derAktionäre

und/oder deren Bevollmächtigten undAusübung derAktionärsrechte sowie derAbwicklung der Hauptversammlung derGesellschaft einschließlich der Erstellung derAnmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich.Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten derAktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120AktG,welche rechtliche Verpflichtungen derGesellschaft im Sinne des Art 6Abs 1 lit cDSGVOdarstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZAG Verantwortliche gemäßArt 4 Z7 DSGVO.

Die IMMOFINANZAGbedient sich zum Zwecke derAusrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).Dienstleister undAuftragsverarbeiter der IMMOFINANZAGerhalten von IMMOFINANZAGnur solche personenbezogenen Daten, die für dieAusführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZAG. Soweit rechtlich notwendig, hat IMMOFINANZAGmitDienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt einAktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZAGzudem personenbezogene Daten vonAktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen:Die personenbezogenen Daten des Aktionärs,welche in die Teilnehmerliste gemäß § 117AktGaufgenommen werden müssen,werden gemäß § 120Abs 4AktGan das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt.Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist.Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die Finanzmarktaufsicht oder dieÖsterreichische Kontrollbank übermitteltwerden.Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten derAktionäre und/oder deren Bevollmächtigten erfolgt bis zumAblauf der siebenjährigen gesetzlichenAufbewahrungspflichten.Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZAGParteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB).Danach werden die Daten der Teilnehmer gelöscht.

Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jederAktionär und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht aufAuskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht aufDatenübertragbarkeit.

Diese Rechte können dieAktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber IMMOFINANZAGunentgeltlich geltend machen über das unter https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:

IMMOFINANZAG z.H.Datenschutzkoordinator Wienerbergstraße 11 1100 Wien

Zudem steht denAktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nachArt 77 DSGVOzu.

H.Gesamtzahl der AktienundStimmrechte (§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat dieGesellschaft 112.085.269 Stück Inhaberaktien ausgegeben,wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. IMMOFINANZAGsowie IMBEAIMMOEASTBeteiligungsverwaltungGmbH(100%Tochtergesellschaft) halten 7.774.526 StückAktien derGesellschaft (Stand: 17.April 2019).Die Stimmrechte aus diesenAktien können nicht ausgeübtwerden (§ 65 Abs 5AktG). Es können sohin derzeit (Stand: 17.April 2019) 104.310.743 Stimmrechte ausgeübtwerden.DieAnzahl der eigenenAktien und damit verbunden dieAnzahl der ausübbaren Stimmrechte kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern.Die Gesellschaftwird darüber gemäß § 120Abs 2 Z1 BörseGinformieren.

Wien, 24.April 2019

Der Vorstandder IMMOFINANZAG

International Securities Identification Number (ISIN)

AT0000A21KS2

24.04.2019 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
IMMOFINANZAG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Österreich
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
ISIN:
WKN:
Börsen:
+43 (0) 1 88090 - 2290
+43 (0) 1 88090 - 8290
[email protected]
http://www.immofinanz.com
AT0000A21KS2
A2JN9W
Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher
Handel)

Ende der Mitteilung DGAPNews-Service