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CPI Europe AG AGM Information 2017

May 4, 2017

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AGM Information

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DGAP-News: IMMOFINANZAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

04.05.2017 / 13:20 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Wir laden hiermit unsereAktionäre zu der am 01. Juni 2017 um 10:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) imAustria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz1,AT-1220 Wien stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZAGmit dem Sitzin Wien, FN114425y, ein.

A. Tagesordnung(§ 106 Z3 AktG)

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten CorporateGovernance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für dieGewinnverwendung und des vomAufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
    1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
    1. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2016.
    1. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017.
    1. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigenerAktien. Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit eigenenAktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigenerAktien derGesellschaft auch auf andereArt als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das allgemeineAndienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit derAktionäre auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigeneAktien einzuziehen.
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
    1. Beschlussfassung gemäß § 84Abs 4 Satz3AktGüber die Zustimmung zumAbschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Karl Petrikovics.

B.BereitstellungvonInformationen(§ 106 Z4 AktG)

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 11. Mai 2017, gemäß § 108AktGauf der eingetragenen Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:

  • Einberufung
  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
  • Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 mit dem Lagebericht
  • Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 mit dem Konzernlagebericht
  • Konsolidierter CorporateGovernance-Bericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2016
  • Vorschlag für dieGewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96AktG
  • Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigenerAktien)
  • Satzungsgegenüberstellung
  • Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Foglar-Deinhardstein KGzu Tagesordnungspunkt 9
  • Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von derGesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr. Wilhelm Rasinger und Dr. Michael Knap).

C.Hinweise zudenRechtender Aktionäre (§ 106 Z5 AktG)

1. BeantragungvonTagesordnungspunktendurchAktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vorAntragstellungAktien in Höhe von 5%des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss derAntrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschafts raums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigtwerden, dass dieAktionäre seit mindestens drei Monaten vor derAntragstellung dieAktien durchgehend halten. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichenAktienbesitzin Höhe von 5%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (PunktD) verwiesen.

Der schriftlicheAntrag zurAufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss derGesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitzspätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 11. Mai 2017, an ihrer GeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, zugehen.

2. Beschlussvorschläge vonAktionären(§ 110 AktG)

Aktionäre, derenAnteile einzeln oder zusammen 1%des Grundkapitals erreichen, können derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemachtwerden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.

DerAntragsteller muss seinenAnteilsbesitznachweisen.Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehrerenAktionären, die nur zusammen den erforderlichen

Aktienbesitzin Höhe von 1%des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alleAktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (PunktD) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss derGesellschaft samt obigem Nachweis zumAnteilsbesitzspätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 22. Mai 2017,

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected], oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrerGeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder per Telefaxunter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915
  • zugehen

3.Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

JedemAktionär ist auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit

    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
    1. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) an dieGesellschaft übermitteltwerden.

Die Fragen können an dieGesellschaft

  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected], oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihreGeschäftsanschriftAT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder
  • per Telefaxunter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915

übermitteltwerden.

D.NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlung(§ 106 Z6 undZ7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung derAktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach demAnteilsbesitzam Ende des zehntenTages vor demTagder Hauptversammlung(Nachweisstichtag), das ist der 22. Mai 2017 (Montag), 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies derGesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgendeAngaben zu enthalten (§ 10aAbs 2AktG):

  • Angaben über denAussteller:Name (Firma) undAnschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code Angaben über denAktionär:Name/Firma,Anschrift,Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
  • Registernummer bei juristischen Personen Angaben über dieAktien:Anzahl derAktien des Aktionärs, die Bezeichnung derGattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
  • Depotnummer bzweine sonstige Bezeichnung
  • DieAngabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 22. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltwerden.

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 29. Mai 2017, um 24:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

  • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die AnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (Depotbestätigung im pdf-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4Abs 1 SVGdem E-Mail angefügt);
  • per SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000809058).

Gerne vorab auch in Textform:

  • per Telefaxunter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;
  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt).

Die Kreditinstitute werden ersucht,Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.DieAktionäre bzwihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr.

E.Bestellungeines Vertreters (§ 106 Z8 AktG)

Gemäß § 113AktGhat jederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie derAktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen.DerAktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in derenAuswahl nicht beschränkt, jedoch darf dieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteiltwerden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich,Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.

EinAktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nachAbsprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber derGesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltworden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an dieGesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vomAktionär widerrufen werden.Der Widerrufwird erstwirksam,wenn er derGesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

  • per Post oder Kurierdienst an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
  • per Telefaxan + 43 (0) 1 8900-50089;
  • per E-Mail an dieAdresse: [email protected] (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
  • durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
  • von Kreditinstituten gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGper SWIFTan dieAdresseGIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unterAngabe der ISINAT0000809058).

Die Vollmacht bzwein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 31. Mai 2017) zugegangen sein.Danach ist die Vollmacht bzwein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

DenAktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger und Herr Dr. Michael Knap als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Herrn Dr. Michael Knap, als Aufsichtsratsmitglied derGesellschaft, für dieAusübung des Stimmrechts als Vertreter vomAktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden muss.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr. Wilhelm Rasinger,Herrn Dr. Michael Knap oder auf einem der oben angeführten Wege übermitteltwerden.

DieGesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt.Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

F.Gesamtzahl der AktienundStimmrechte (§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat dieGesellschaft 1.039.488.118 Stück Inhaberaktien ausgegeben,wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. IMBEAIMMOEASTBeteiligungsverwaltungGmbH(100%Tochtergesellschaft) hält 14.748.049 StückAktien der Gesellschaft (Stand: 02. Mai 2017).Die Stimmrechte aus diesenAktien können nicht ausgeübtwerden (§ 65Abs 5AktG). Es können sohin derzeit (Stand: 02. Mai 2017) 1.024.740.069 Stimmrechte ausgeübtwerden.DieAnzahl der eigenenAktien und damit verbunden die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern.DieGesellschaftwird darüber gemäß § 83Abs 2 Z1 BörseGinformieren.

Wien, 04. Mai 2017

Der Vorstandder IMMOFINANZAG

International Securities Identification Number (ISIN) AT0000809058

04.05.2017 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
IMMOFINANZAG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
Österreich
Telefon:
Fax:
+43 (0) 1 88090 - 2290
+43 (0) 1 88090 - 8290
E-Mail: [email protected]
Internet:
ISIN:
http://www.immofinanz.com
AT0000809058
WKN: 911064
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart;Open Market in Frankfurt; Warschau, Wien
(Amtlicher Handel /Official Market)

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