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ifa systems AG

Annual Report Mar 5, 2021

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Annual Report

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ifa systems AG Geschäftsbericht 2020

Kennzahlentabelle Konzern

in TEUR, sofern nicht anders angegeben 2016 2017 2018 2019 2020
Umsatz 8.864 8.553 6.611 9.674 7.303
aktivierte Eigenleistungen 1.596 824 522 491 454
Gesamtleistung 11.893 9.592 7.930 10.605 8.147
EBITDA 1.030 -2.942 1.266 3.901 1.620
EBITDA Marge (%)
bezogen auf Gesamtleistung 8,7 n.a. 19,1 36,8 19,9
EBIT -2.216 -7.797 106 1.212 327
EBIT Marge (%)
bezogen auf Gesamtleistung -18,6 n.a. 1,6 11,4 4,0
Konzernergebnis -2.224 -9.291 740 1.202 157
Ergebnis je Aktie (EUR) -0,81 -3,38 0,27 0,44 0,06
Operativer Cashflow 1.222 544 -70 3.366 1.856
Free Cashflow -474 -296 -606 2.840 -1.357
Bilanzsumme 22.965 20.740 18.588 16.444 17.509
Eigenkapital 15.806 8.267 7.612 8.775 8.923
Eigenkapitalquote (%) 68,8 39,8 41,0 53,4 51,0
Mitarbeiter (Periodendurchschnitt) 91 73 59 58 60
Umsatz pro Mitarbeiter in TEUR 131 131 112 167 122
Aktienanzahl in Tausend 2.750 2.750 2.750 2.750 2.750

Inhaltsverzeichnis

Seite
Über die ifa systems AG 4
Vorwort des Vorstandes 11
Bericht des Aufsichtsrats 14
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
Grundlagen des Konzerns 18
Wirtschaftsbericht 25
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ifa systems AG 31
Abhängigkeitsbericht 35
Prognosebericht 36
Risiko- und Chancenbericht 39
Konzernjahresabschluss
Konzernbilanz 44
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 46
Konzerngesamtergebnisrechnung 46
Konzern-Kapitalflussrechnung 47
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 48
Konzernanhang 49
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 67
Bestätigungsvermerk 68
Organe 73

4

In der ifa-Gruppe sind 2021 mehr als 70 Beschäftigte darauf fokussiert, die Digitalisierung in der Augenheilkunde voranzutreiben. Dazu beitragen wird in diesem Jahr auch unsere neue Tochtergesellschaft Sophrona aus den USA, die über modernste und bewährte Technologie verfügt. Gemeinsam arbeiten wir an dem weiteren Wachstum unserer Gruppe, damit ifa ihre Rolle als die Integrationsplattform in der Augenheilkunde kontinuierlich ausbaut.

Über die ifa systems AG

Wie sich unsere Welt verändert

Die Digitalisierung reicht in viele Bereiche unseres Lebens hinein. Die meisten haben mittlerweile ein Smartphone, Kinder lernen im Digitalunterricht und statt einer Dienstreise wird eine Video konferenz abgehalten. Und große Veränderungen erlebt auch unser Gesundheitssystem. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie und wie ifa an dieser sich verändernden Welt teilnehmen.

Digitalisierung der Krankenhäuser

Mit einem Überweisungsschein in der einen Hand und der Tasche mit den persönlichen Dingen in der anderen Hand stehen Patienten heute in einem Flur, der mit "Aufnahme" beschildert ist. In kleinen Zimmern werden die Patienten einzeln aufgenommen. Die persönlichen Daten, die Krankenkasse, die Suche nach einem freien Bett auf der richtigen Station, alles wird sorgfältig abgearbeitet. Schließlich wird der Akte noch ein Zuweiserbrief hinzugefügt und diese dem Patienten in die Hand gedrückt, damit er sie auf der Station angekommen einer Schwester aushändigt. Nach der Diagnose, Behandlung und möglicherweise Operation wartet der Patient am Entlassungstag auf den Entlassbrief, den er zu seinem behandelnden Arzt zurückbringt, eventuell dazu noch eine CD mit Röntgenbildern oder ähnlichem.

Dass diese Prozesse nicht mehr zeitgemäß sind, ahnt jeder, der sie durchläuft. Auch deshalb investieren Bund und Länder innerhalb der nächsten drei Jahre 4,3 Milliarden Euro unter anderem in die Digitalisierung von Krankenhäusern, damit diese fit für die Zukunft werden. Bereits heute sind integrierte Systeme verfügbar, in denen der Behandlungsverlauf dokumentiert wird, die die Behandlungen und Pflege optimal unterstützen und die die klinischen Prozesse steuern. Von der Patientenaufnahme über die ambulante oder stationäre Behandlung bis zur Leistungserfassung und Rechnungsstellung durch die Finanzbuchhaltung werden alle Abläufe integriert abgebildet. Ergänzt werden diese internen Systeme durch Schnittstellen zu externen Beteiligten. So können sich die Patienten über ein Portal selbst anmelden und ihre Daten erfassen, bevor sie das Krankenhaus aufsuchen. Die Kommunikation mit Überweisern und Nachsorgeeinrichtungen läuft ebenfalls elektronisch. So sind effiziente Abläufe gewährleistet, die das Leben der Patienten einfacher machen, die Qualität der Behandlung verbessern und helfen, die Kosten des Gesundheitssystems im Griff zu behalten.

Gemeinsam mit den Unternehmen der Nexus-Gruppe unterstützt die ifa systems AG Krankenhäuser und Kliniken sowie Praxen, MVZs und großen Klinikgruppen, die sich im ambulanten Bereich speziali siert haben, bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Auf Abstand ganz nah: Telemedizin

Meist kann man sich Arztbesuche nicht aussuchen. Wenn man krank wird, muss man hin. Und wenn man chronisch krank ist, muss man zur Kontrolle des Krankheitsverlaufs sogar regelmäßig kommen. Mit allen Schwierigkeiten, die damit verbunden sind: Terminvereinbarung, teilweise lange Wege, Wartezeiten. Wie gut, dass mit Telemedizin vieles einfacher wird.

Zum Beispiel für Patienten, die an einem Glaukom, auch Grüner Star genannt, erkrankt sind. Jedes Jahr verlieren etwa 2.000 Menschen in Deutschland ihr Augenlicht durch diese Krankheit, rund 800.000 Menschen gelten als erkrankt. Einmal erkannt, lässt sich das Glaukom mit Augentropfen, Lasereingriffen oder Operationen gut behandeln und das Sehvermögen erhalten. Bei den dazu notwendigen Kontrolluntersuchungen nutzen Augenärzte zur Erkennung bereits bestehender Netzhaut- oder Nervenschäden unter anderem die Gesichtsfeldmessung (Perimetrie). Damit lassen sich die Größe des Gesichtsfelds und eventuelle Gesichtsfeldausfälle (Skotome) feststellen, wie sie bei Grünem Star auftreten. Jetzt befindet sich ein Perimeter in der Entwicklung, das als VR-Aufsatz in Verbindung mit einem Smartphone die Untersuchung für jeden und an jedem Ort ermöglicht. Eine Internetplattform ermöglicht automatisierte Analysen aller Daten und Bilder, augenärztliche Befundungen und die Zustellung von Arztbriefen an Patienten und kooperierende Ärzte. Ohne Wartezeit, ohne lange Wege.

Die ifa systems AG entwickelt Schnittstellen und APIs, mit denen Daten von dezentralen Diagnosegeräten und anderer Software in die Software des behandelnden Arztes integriert werden können, um dem Arzt einfach und effektiv alle Daten direkt bei seiner Behandlung zur Verfügung stellen zu können.

Telematik-Infrastruktur – hört sich langweilig an?

Ganz im Gegenteil! Sie ist die Grundlage für den sicheren und einheitlichen Fluss der Daten zwischen allen Beteiligten im Gesundheitssystem. 2019 war die Einführung weitgehend abgeschlossen, jetzt folgen die Anwendungen, und zwar in beeindruckender Geschwindigkeit. Eine Krankschreibung per Post an die Krankenkasse schicken? Vorbei, sie wird elektronisch übermittelt. Auch das Papierrezept gehört bald der Vergangenheit an, Schritt für Schritt werden die Verordnungen zum E-Rezept digitali siert: ob z.B. für nichtverschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel, Betäubungsmittel (wie auch für Heil und Hilfsmittel). Überweisungsscheine werden bald in elektronischer Form übermittelt werden. Der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft werden digital. Das hilft dem Arzt und auch dem Patienten beim Zugang zu den Daten. Die Umsetzung verbindet neben Ärzten und Pflegeeinrichtungen alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Alle diese digitalen Helfer werden dazu beitragen, dass die Versorgung der Patienten schneller und sicherer wird. Und die Ärzte haben wieder mehr Zeit für ihre Patienten.

Damit ifa-Kunden alle technischen Möglichkeiten nutzen können, entwickelt die ifa systems AG die entsprechenden Module und kümmert sich um die Zertifizierung. Diese neuen, zertifizierten ifa-Module sind bereits heute in verschiedene Nexus-Produkte integriert oder werden zukünftig in diesen Verwendung finden.

Patient, Arzt und Internet

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es sinnvoll, ja, notwendig sein kann, persönliche Kontakte zu reduzieren. Viele Dienstreisen wurden beispielsweise durch Videokonferenzen ersetzt. Auch die Videosprechstunde wurde in dieser Zeit populärer. Gerade jetzt, während der Corona Pandemie, nach Operationen oder auch bei langen Anfahrtswegen kann sie eine sinnvolle Hilfe sein. Ärzte können dabei die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein Gespräch führen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen. Apropos Termin: Mittlerweile bieten viele Ärzte auf ihrer Internetseite auch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Der Patient kann sich bequem und übersichtlich einen Termin aussuchen, der zu seinem eigenen Terminkalender passt, ohne mit der Sprechstundenhilfe aufwändig nach einem übereinstimmenden freien Zeitfenster suchen zu müssen. Und die Sprechstundenhilfe muss während der Arbeitszeit weniger Anrufe entgegennehmen und kann sich auf andere wichtige Dinge konzentrieren.

In anderen Ländern geht die gemeinsame Nutzung des Internets bereits noch weiter. Patienten bekommen nach der Behandlung ihre Daten – Befunde, Behandlungen, Operationsergebnisse – in einem Patientenportal zur Verfügung gestellt und können diese zum Beispiel an den behandelnden Arzt weiterleiten. Auch Bewertungssysteme, wie man sie aus anderen Zusammenhängen kennt, werden gerne genutzt. Informationen über die Zufriedenheit der Patienten können schließlich wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten geben.

Mit der amerikanischen Tochtergesellschaft Sophrona Solutions, Inc. verfügt ifa bereits heute über die Technologie, um Arzt-Patienten-Portale umzusetzen.

Künstliche Intelligenz in der Medizin

Durch den Einsatz von KI wird es Ärzten ermöglicht, noch präzisere und fokussiertere Entscheidungen zu treffen. Diese Softwaresysteme helfen, menschliche Entscheidungen durch relevante Informationen zu unterstützen, diese übersichtlich aufzubereiten und bei ihrer Auswertung zu helfen. KI-Systeme können so die Gesundheitsversorgung verbessern, Heilungschancen für Patienten erhöhen und Ärzte bei ihren Diagnosen und Therapieentscheidungen unterstützen. Datenbanken, sogenannte Register, können die Daten von Millionen Patienten speichern, natürlich anonymisiert. Der Abgleich mit den Daten eines Patienten geschieht blitzschnell und bietet dem behandelnden Arzt auf der Basis vergleichbarer Fälle einen Überblick über mögliche Diagnosen und Behandlungen. Voraussetzung ist, dass die Daten strukturiert vorliegen. In einigen Bereichen wie in der Bildgebung ist das bereits der Fall. Experten diskutieren aktuell die Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Medizin. Sie sehen auch großes Potenzial für Fortschritte in der Forschung. So kann KI im Kampf gegen Krankheiten etwa bei der Entwicklung von Medikamenten, beim Testen von Wirkstoff-Datenbanken, bei der Unterstützung von Behandlungen und der Risikovorhersage zum Einsatz kommen.

In den Datenbanken und Registern, die von der ifa systems AG gehostet werden oder aufgebaut wurden, lagern Millionen Bilddaten und strukturierte Daten zu Operationen, die für Diagnose- und Behand lungsvorschläge und für die Forschung genutzt werden können und zum Teil bereits genutzt werden.

Digitalisierung bei der ambulanten Behandlung und Operation

Für besonders schonende, gezielte Eingriffe nutzen Ärzte und Operateure zunehmend digitale Unterstützung. Im vernetzten Operationssaal ist die Medizintechnik so intelligent, dass sie die aktuellen Arbeitsschritte des Operateurs erkennt und den nächsten Schritt vorausberechnet. Dieses "Mitdenken" ermöglicht die automatische Anpassung der eingesetzten Technik an das aktuelle Operationsgeschehen. Die wichtigsten Informationen werden dem Operateur direkt angezeigt, oder sogar die Lichtverhältnisse im OP automatisch angepasst. Diese digitale Assistenz soll die gesundheitliche Versorgung der Patienten individualisierter, effektiver, effizienter und sicherer machen. So können sich Ärzte auf ihre eigentliche Kompetenz, die Behandlung von Menschen, konzentrieren und werden in anderen Bereichen wie administrativen Aufgaben, der Informationsbeschaffung und der Dokumentation entlastet.

Auch im ambulanten Bereich bietet die Digitalisierung viele Chancen. Gerade in Gegenden, in denen es nur wenige Ärzte gibt, müssen diese oft unter Zeitdruck arbeiten. Die Digitalisierung hilft hier bei der Diagnosefindung ebenso wie bei der emotionalen Unterstützung des Patienten. Mithilfe künstlicher Intelligenz berechnet die Software, welche personalisierte Therapie die beste wäre und berücksichtigt dabei auch Ernährung, Medikation und die psychische Gesundheit der Patienten.

Die Lösungen der ifa systems AG unterstützen Ärzte durch effizientere Prozesse und durch Schnittstellen, die die Diagnose und Behandlung vereinfachen.

Vorwort des Vorstandes

Jörg Polis Chief Executive Officer seit 2016

Sehr geehrte Aktionäre und Geschäftspartner,

das abgelaufene Geschäftsjahr stand ganz im Zeichen von Corona. Aber die gute Nachricht lautet: Die Pandemie hat den Geschäftsbetrieb der ifa-Gruppe deutlich weniger beeinflusst, als wir zunächst befürchten mussten. Den neuen Herausforderungen begegnete das ganze ifa-Team mit größtmöglicher Flexibilität, Disziplin und einer gesunden Portion Fantasie, dafür gebührt ihm unser herzlichster Dank!

Unsere Ziele, das lesen Sie in diesem Bericht, haben wir trotz der herausfordernden Rahmen bedingungen auch im Geschäftsjahr 2020 erreicht. Mit einem Umsatz von 7,3 Mio. Euro haben wir die geplante Spanne von 6,7 bis 7,2 Mio. Euro sogar leicht übertroffen. Das EBIT sollte zwischen 0,2 und 0,5 Mio. Euro erreichen und liegt mit 0,3 Mio. Euro innerhalb dieser Zielspanne. Auch der operative Cashflow hat sich erwartungsgemäß positiv entwickelt und erreichte 1,9 Mio. €.

Profitieren konnte ifa besonders von der Beschleunigung der Digitalisierung. Während der Pandemie wuchs in vielen Bereichen der Wille und die Bereitschaft, neue digitale Prozesse einzuführen. War beispielsweise nach der Einführung der Telematik-Infrastruktur das Interesse an Home-Office-Plätzen eher bescheiden, so gingen mehr und mehr Anfragen nach Lösungen dazu ein. Auch zur Vergabe von Terminen über Internetportale und die eigene Webpräsenz von Ärzten und Kliniken wurde verstärkt angefragt, um zum einen die persönlichen Kontakte mit den Patienten zu senken, aber auch gleichzeitig den Patienten mit Hilfe der neuen digitalen Möglichkeiten noch mehr Kontakte zu ermöglichen. Auch unsere Arbeit wurde – nach anfänglicher Skepsis der Kunden – noch digitaler. So konnten wir trotz Reisebeschränkungen ein Projekt abschließen, indem wir die Installation nicht vor Ort, sondern aus der Ferne "remote" vornahmen. Wir sind nach den Erfahrungen der letzten Monate überzeugt, dass viele dieser Veränderungen wie der Einsatz von Videokonferenzen statt Dienstreisen nicht nur nachhaltig sein werden, sondern auch in Zukunft weiter in der Form nachgefragt werden.

Deshalb freuen wir uns auch besonders über unser neues Mitglied in der ifa-Familie, die Sophrona Solutions, Inc. aus den USA. Sophrona verfügt über eine moderne und bewährte Techno logie, mit der Online-Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten oder in ihrem Partnernetzwerk mit den Kollegen möglich ist. Diese Portale werden in den USA bereits von mehr als 2.000 Augenärzten genutzt und wir erwarten, dass es auch in Europa Bedarf für diese Art von Lösungen geben wird. Wir werden in den kommenden Monaten unsere Zusammenarbeit weiter vertiefen und so unsere Präsenz in den USA weiter stärken.

Und wir werden mit Nachdruck daran arbeiten, die Weichen für ifas zukünftige Erfolge zu stellen. Dazu gehört nicht nur eine umfassende Modernisierung der technologischen Grundlagen unserer Softwarelösungen und die gezielte Erweiterung unseres Partnernetzwerks. Wir bauen auch unsere Beratungskompetenz aus, um unsere Kunden in die Lage zu versetzen, in bestmöglichem Umfang Nutzen aus der Digitalisierung zu schöpfen. Dass der Bedarf groß ist, zeigt sich aktuell bei der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes. 4,3 Milliarden Euro stellen Bund und Länder zur Verfügung, u.a. für die Digitalisierung von Krankenhäusern. Doch zunächst muss die Ausgangslage analysiert werden, ehe Ziele festgelegt werden können. Andere Länder haben vorgemacht, wie es gehen kann, beispielsweise der Digitalisierungsvorreiter Estland. Dort bekommt niemand mehr eine CD mit seiner Lasik- oder Katarakt-OP oder den Arztbrief für den Allgemeinarzt in die Hand gedrückt, wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird.

Ein weiterer Markttrend, den wir beobachten, kann sich sehr positiv für ifa entwickeln. Praxen und größere Behandlungszentren schließen sich zu Gruppen zusammen, häufig von Investoren getrieben. Diese Gruppen sind bemüht, einheitliche Standards in ihren Praxen und Kliniken durchzusetzen, um die Effizienz zu steigern. Betriebswirtschaftliche Auswertungen der Praxen und Klinik-Betriebe gewinnen an Bedeutung, und diese setzen eine integrierte, einheitliche Softwarelösung an allen Standorten voraus. In diesem Umfeld können wir auch mit gemeinsamen Lösungen aus der Nexus-Gruppe punkten. Dazu zählen insbesondere die Bild- und Dokumentenmanagement-Lösungen in der Ophthalmologie, der Integrationsserver, der Master-Patienten-Index, aber auch die Umsetzung verschiedenster SAP-Lösungen durch das Nexus-Expertenteam. Hier sehen wir großes Potenzial, um gestiegene Kundenbedürfnisse mit unseren gemeinsamen Produkten und Modulen zu befriedigen.

Die Integration unterschiedlicher Hard- und Software bei unseren Kunden ist eine der großen Stärken von ifa. Diese werden wir weiter ausbauen, durch die Entwicklung weiterer Schnittstellen und APIs, aber auch durch die Erweiterung unseres Partnernetzwerks. Es gibt viele Spezialanwendungen, die wir durch Kooperationen mit anderen Unternehmen unseren Kunden zur Verfügung stellen können. Auch der Gesetzgeber treibt dieses Thema voran. Mittlerweile gibt es eine klare Roadmap, wann weitere Anwendungen auf der Basis der Telematik-Infrastruktur folgen werden: Die Einführung elektronischer Verordnungen (E-Rezept), Überweisungsscheine, Impfausweis, Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft und Telemedizinanwendungen sind nur einige Beispiele. Wir gehen davon aus, dass insbesondere die Einführung der "digitalen Identität" weitere Anwendungen hervorbringt und auch dazu beiträgt, dass die Daten- und Patientensicherheit damit erhöht werden wird. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für unseren Bereich die nötigen Zertifizierungen voran zutreiben. Außerdem sind wir ein Teil der Nexus-Familie und dort das Kompetenzzentrum für Ophthalmologie. Das gibt uns die Möglichkeit, unsere Produkte und Erfahrung in Gesamtklinik-Digitali sierungsprojekte einzubringen. So haben wir gemeinsam an Ausschreibungen teilgenommen, um unsere Marktpräsenz im klinischen Umfeld weiter zu erhöhen. Mit der Erfahrung der Kollegen von Nexus bei Ausschreibungen konnten wir hier als Partner auftreten.

ifas Wachstum und internationale Expansion bringen auch für das Team große Herausforderungen mit sich. Wir entwickeln die Organisation und die Prozesse weiter, um für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt zu sein. Erfreulich ist, dass wir bei der Besetzung neuer Stellen in den letzten Monaten gut vorangekommen sind. Auf diese Weise gelingt uns auch der Generationenwechsel bei Mitarbeitern und Führungskräften.

Vorwort des Vorstandes

Auch wenn die aktuellen Rahmenbedingungen es erschweren, den persönlichen Kontakt zu pflegen, freuen wir uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen! Ob bei der Hauptversammlung oder bei Investorenkonferenzen, die aktuell vorzugsweise virtuell stattfinden. Aber eines Tages werden auch persönlich Treffen wieder möglich sein. Wir freuen uns darauf und wünschen Ihnen bis dahin: Bleiben Sie gesund!

Frechen, im März 2021

Im Namen des Vorstands

Jörg Polis

Bericht des Aufsichtsrats

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft und überwacht. Er konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Arbeit des Aufsichtsrats

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 und nach dessen Ablauf weiterhin regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, entsprechend seinen Pflichten gem. § 90 AktG über den aktuellen Stand der Geschäfte, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Bericht erstattung des Vorstandes in den Sitzungen ausführlich erörtert. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstandes zeitnah informiert.

Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 zu sechs planmäßigen Sitzungen zusammen, die am 4. Februar, 27. April, 8. Oktober, 27. Oktober, 26. November und 11. Dezember 2020 stattfanden. Aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie fanden die Sitzungen ab März 2020 auch als Video- oder Telefonkonferenzen statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen vollzählig teilgenommen. Soweit sinnvoll und notwendig haben die Mitglieder des Vorstandes ebenfalls an den Sitzungen teilgenommen. Zeitweise tagte der Aufsichtsrat auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Gegenstand der gemeinsamen Sitzungen war regelmäßig die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstandes über die Geschäftslage der ifa systems AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Der Halbjahresbericht wurden vor der Veröffentlichung und besonders mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Sofern erforderlich, wurden in diesen Sitzungen auch Beschlüsse gefasst.

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ließ sich zudem auch schriftlich und telefonisch über die aktuelle Geschäftslage, einzelne Geschäftsvorfälle und die Umsetzung der Produkt- und Vertriebsstrategie in den verschiede nen Märkten informieren.

Wesentliche Inhalte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren:

  • der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2019 sowie der Halbjahresabschluss 2020
  • die Verabschiedung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 25. September 2020 mitsamt den dort niederlegten Beschlussvorschlägen
  • die Planung des Vorstands hinsichtlich Umsatz, Kosten, Ergebnis, Liquidität, Investitionen und Personal, der aktuelle Forecast für das laufende Geschäftsjahr – insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie – und die Budgetierung für das Geschäftsjahr 2021
  • die Strategie der ifa-Gruppe und ihre Umsetzung
  • Fragen der Unternehmensfinanzierung
  • die Prüfung der eigenen Effizienz hinsichtlich der Gestaltung und des Ablaufs der Aufsichtsrats sitzungen sowie der Optimierung der Berichterstattung durch den Vorstand in Bezug auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der Situation der Tochtergesellschaften
  • die Unabhängigkeitserklärung und die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Treumerkur, Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer und Konzern abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2020
  • die Überwachung und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems (Risikoüberwachungs- und Frühwarnsystem gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz) und der daraus gewonnenen Informationen
  • die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. in strategischer und finanzieller Hinsicht, einschließlich der geplanten Geschäftserweiterung und möglicher Synergien

Aufgrund der durch die Satzung festgelegten Anzahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden daher stets durch alle Mitglieder gemeinsam wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat tagte auch in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie der Vorstände, um sich mit Fragen des Jahresabschlusses, der Rechnungslegung, des Controllings sowie des Risikomanagements zu befassen. Weitere Aspekte waren steuerliche Themen, Compliance sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer.

Die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Heilig und Dr. Uwe Hannemann sind aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter der NEXUS AG und ihrer Tochtergesellschaften im engeren Sinne nicht als unabhängig zu bezeichnen. Hieraus ergaben sich aber keine potenziellen Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die in der Hauptversammlung berichtet werden müsste. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 4. März 2021 intensiv und ausführlich erörtert. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand bei dieser Sitzung für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sowohl der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der ifa systems AG für das Geschäftsjahr 2020 als auch der Konzern abschluss für das Geschäftsjahr 2020, welcher gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzern abschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresund Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist damit festgestellt.

Der Vorstand hat außerdem den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer HLB Treumerkur Dr. Schmidt & Partner KG, Wuppertal, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechts geschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Aufsichtsrat machte keine Beanstandungen in Bezug auf das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und erhob keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe für ihren engagierten Einsatz in einem herausfordernden Geschäftsjahr. Gemeinsam haben sie mit großem Engagement die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 gestaltet.

Frechen, den 4. März 2021

Für den Aufsichtsrat

gez. Robert Gaulke Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht des Konzerns und der ifa systems AG Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur und Standorte

Der ifa systems Konzern (im Folgenden auch "die ifa-Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft ifa systems AG mit Sitz in Frechen-Königsdorf und drei Tochtergesellschaften, an denen die AG jeweils 100 Prozent der Anteile hält. Eine Übersicht der Konzerngesellschaften findet sich im Anhang unter "Allgemeine Angaben, Auflistung der konsolidieren Unternehmen". Mit Wirkung vom 1. November 2020 hat die ifa systems AG über ihre Tochtergesellschaft ifa united i-tech, Inc. (USA) 80 Prozent der Anteile an der amerikanischen Sophrona Solutions, Inc. erworben. Die neue Tochtergesellschaft wurde für zwei Monate in den vorliegenden Konzernjahresabschluss einbezogen.

Seit 2019 hält die Nexus AG, Donaueschingen, als Mehrheitsaktionärin rund 52 Prozent der Aktien an der ifa systems AG.

Das operative Geschäft wird maßgeblich von der ifa systems AG und der amerikanischen Tochter gesellschaft ifa united i-tech, Inc. geprägt. Die Tochtergesellschaft Inoveon Corp. ist Eigentümerin einer Datenbank aus über 3 Millionen anonymisierten und ETDRS-qualifizierten Bildern im Bereich der Ophthalmologie. Durch die Übernahme der Sophrona erweitert ifa ihre Präsenz auf dem amerika nischen Markt.

Bei der ifa systems AG sind ein Großteil der Entwicklungsabteilung und der Vertrieb ansässig, der die Produkte weltweit vermarktet. Die ifa united-i-tech, Inc. in Fort Lauderdale betreut ifa-Kunden in den USA, Kanada und Lateinamerika. Die Software von Sophrona wird derzeit durch ein Sophrona eigenes Sales-Team in den USA vertrieben. Daneben besteht weiterhin die ifa informationssysteme GmbH, Wien, als Präsenz in Österreich.

Die MedKaizen AG i.L., an der die ifa systems AG 22,9 Prozent der Anteile hielt, ist 2020 aus dem Konsoli dierungskreis ausgeschieden.

Geschäftsmodell

Die ifa systems AG ist ein führendes weltweit tätiges Software-Unternehmen, das sich auf die Augenheilkunde (Ophthalmologie) spezialisiert hat. Die Software wird von Augenärzten in Praxen und Kliniken weltweit genutzt. Durch das innovative Produktportfolio liefert ifa einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung der optimalen Behandlung von Patienten und unterstützt die Verein fachung von Handlungsabläufen für Ärzte und medizinisches Personal.

Mit der Übernahme der amerikanischen Sophrona Solutions, Inc. 2020 hat sich ifa außerdem Zukunftstechnologie gesichert, die echte Portallösungen für die Kommunikation von Ärzten mit Patienten und ihrem Partnernetzwerk ermöglicht. Daneben entwickelt und hostet ifa Register für die Versorgungsforschung innerhalb der Augenheilkunde und verfügt über verschiedene spezialisierte Datenbanken, die der Forschung dienen. Sie sind häufig auch Bestandteil der Qualitätssicherung oder von Zulassungsprozessen oder die Basis moderner Screening-Lösungen. Der Markt für ifas Lösungen wächst stark, da die Digitalisierung im Gesundheitswesen (e-Health) hilft, Patienten optimal und effizient zu versorgen und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Rund die Hälfte der Umsätze entfällt auf Runtime-Lizenzen, die Kunden über den Zeitraum zahlen, den die Software bei ihnen im Einsatz ist.

Segmente

In der ifa-Gruppe wird keine Segmentierung genutzt, um den Konzern zu steuern.

Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse

Im Zentrum der Produkte der ifa-Gruppe steht eine auf die Ophthalmologie zugeschnittene elektronische Patientenakte (EPA), in der alle Daten der Untersuchungen und Behandlungen dokumen tiert werden. Das EPA-Modul liefert Schnittstellen und APIs, um die Daten der gesamten Hard- und Software innerhalb der Praxis oder Klinik einzubinden. Zusätzlich ermöglicht sie es, Softwarelösungen (Apps) externer Partner wie z.B. Online-Terminvereinbarung, Patientenaufklärung, Diagnostiksysteme und Register zur Versorgungsforschung einzubinden und wurde so zur offenen Integrationsplattform für Praxen und Kliniken in der Augenheilkunde.

ifas Lösungen unterstützen die Anwender bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Systeme, ob lokal installiert, im Rechenzentrum oder in der Cloud. Mit den Lösungen der neuen amerikanischen Tochter Sophrona Solutions, Inc. wird ifa auch diese Lösungen auf ihren Märkten einsetzen können und damit den Kunden Portallösungen für die Kommunikation von Ärzten mit Patienten und ihrem Partnernetzwerk ermöglichen. Daneben entwickelt und hostet ifa Register für die Versorgungsforschung innerhalb der Augenheilkunde und verfügt über verschiedene spezialisierte Datenbanken, die der Forschung dienen. Sie sind häufig auch Bestandteil der Qualitätssicherung oder von Zulassungsprozessen.

Zu den Dienstleistungen der ifa-Gruppe gehört zunehmend die Beratung der Anwender in Bezug auf die individuellen Möglichkeiten der Digitalisierung. Darüber hinaus ist die Installation der Software und die Schulung der Anwender wie der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen, ebenso wie die Beratung der Anwender zur Optimierung des Softwareeinsatzes.

Die wesentlichen Geschäftsprozesse sind folglich die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Installation, Schulung und Beratung.

Die Entwicklung konzentriert sich auf die Weiterentwicklung und Ergänzung des aktuellen ifa-Produkt portfolios. So wird sichergestellt, dass unsere Lösungen den Anforderungen von Augenkliniken und Augenärzten nicht nur heute, sondern auch morgen gerecht werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass Innovationen in der Augenheilkunde – zum Beispiel neue Geräte zur Diagnostik und neue Softwareangebote Dritter – stets auch in den Produkten von ifa berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Lokalisierung ein Entwicklungsschwerpunkt. Hier finden die individuellen Anforderungen der regionalen Märkte Berücksichtigung, zum Beispiel bestimmte Zertifizierungen, und die Terminologie muss in der richtigen Sprache zur Verfügung stehen.

Der Vertrieb weltweit erfolgt mit eigenen Mitarbeitern und mit Vertriebspartnern. Sie sind der Schlüssel zu den Augenkliniken und den Facharztpraxen in den lokalen Märkten und die Basis für die führende Position, die ifa systems in diesem Nischenmarkt erreicht hat: Weltweit werden täglich Daten von mehr als 200.000 Patienten in unseren Systemen bearbeitet. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie in der Nexus-Gruppe kann ifa ihr Knowhow auch in fachbereichsübergreifende Klinikprojekte einbringen. Innerhalb der Nexus Gruppe wird die Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Ländern durch die Niederlassungen bzw. Unternehmen in den Ländern gesteuert, um individuell auf die regionalen Anforderungen eingehen zu können. So war der Launch der Zusammenarbeit in der Schweiz zu Beginn dieses Jahres (2021).

Die Beratung, Installation und Schulung der Anwender ist der dritte wesentliche Geschäftsprozess. Bei der Implementierung wird nicht nur der Grundstein für die reibungslose Arbeit unserer Lösungen gelegt, sondern häufig auch eine Vielzahl von Geräten sowie Softwarelösungen unterschiedlichster Hersteller eingebunden. Dieses Know-how ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal für die Softwarelösungen von ifa. Damit die Kunden schnell und effizient mit den neuen IT-Instrumenten arbeiten können, ist die Schulung der Anwender ein Schlüsselelement.

Absatzmärkte

Der Wachstumsmarkt e-Health umfasst Technologien und Produkte wie die elektronische Gesundheitsakte und klinische Informationssysteme sowie Anwendungen rund um die Telematik-Infrastruktur. Hier konzentriert sich ifa systems auf Softwarelösungen und Komponenten für die Augenheilkunde, die Ophthalmologie. Die Kunden sind demzufolge spezialisierte Augenkliniken, sowohl staatliche als auch private, die entsprechenden Fachabteilungen großer Kliniken, aber auch die Praxen nieder gelassener Augenärzte. Der Markt für elektronische Gesundheitsakten/Elektronische Patientenakten wird hauptsächlich durch die wachsende Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen angetrieben.

Der europäische Markt für elektronische Gesundheitsakten belief sich 2019 auf rund 3,4 Mrd. US-Dollar. Laut Prognose könnte der Umsatz mit digitalen Patientenakten innerhalb von 5 Jahren auf rund 4,3 Mrd. US-Dollar ansteigen. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von durchschnittlich 5,4 Prozent.

Unserer Einschätzung zufolge wird etwa die Hälfte des Volumens auf elektronische Patientenakten (EPA) entfallen und hiervon ein Anteil von ca. 4 Prozent auf das Gebiet der Ophthalmologie. Das würde einem europäischen Marktvolumen von rund 85 Mio. US-Dollar im Jahr 2025 entsprechen.

Durch die höhere Präsenz der ifa systems Lösungen auf den Märkten durch die Nexus Gruppe, können weit mehr Interessenten gewonnen werden. Die Präsenz und die Reputation der Nexus wie auch der ifa führen hier zu neuen Möglichkeiten.

Das abgelaufene Geschäftsjahr stand unter dem Einfluss von erheblichen Reisebeschränkungen, deren Auswirkungen sich auch in der regionalen Umsatzverteilung zeigen. Der wichtigste Absatzmarkt war die Region DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz), hier wurden 69,3 Prozent der Umsätze (Vorjahr 50,9 Prozent) erwirtschaftet. Auf das restliche Europa entfielen 6,1 Prozent (Vorjahr 6,4 Prozent).

17,7 Prozent der Umsätze wurden in Amerika einschließlich Kanada und Lateinamerika erwirtschaftet (Vorjahr 37,3 Prozent), hier wirkte sich im Vorjahreswert die Lizenzierung der Datenbank von Inoveon aus. Der Umsatzanteil in Asien und dem Mittleren Osten belief sich auf 5,5 Prozent (Vorjahr 4,6 Prozent). Die verbleibenden Umsätze (1,4 Prozent) wurden im Rest der Welt erwirtschaftet. Größere Projekte oder Akquisitionen können erheblichen Einfluss auf die Verschiebung der Anteile zwischen den Regionen haben.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Externe Einflussfaktoren

Als externe Einflussfaktoren werden im Folgenden Faktoren beschrieben, die positiven oder negativen Einfluss auf den geplanten Geschäftsverlauf nehmen können, ohne dass das Unternehmen dies steuern oder kontrollieren könnte. Positive Einflüsse nach dieser Definition sind teilweise auch regulatorische Maßnahmen, z.B. die Vorgabe der deutschen Behörden, um den Einsatz der Telematik-Infrastruktur bei den Beteiligten des Gesundheitswesens zu forcieren. Dadurch entsteht ein Umfeld, das den Einsatz vieler digitaler Lösungen und Systeme sinnvoll und notwendig macht und das Integratoren braucht, die alles sinnvoll miteinander verknüpfen. Gleiches gilt für das Krankenhauszukunftsgesetz mit dem Ziel der Digitalisierung von Krankenhäusern. Ab dem 1. Januar 2021 werden 4,3 Mrd. Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Positive Auswirkungen haben auch die rasanten technologischen Weiterentwicklungen, unter anderem im Bereich von "Big Data" und künstlicher Intelligenz. So ist es heute bereits möglich, Behandlungsdaten anonymisiert mit großen Datenbanken abzugleichen, um dem Arzt Vorschläge zur Behandlung zu machen. Durch die Erweiterung um Genom-Informationen werden künftig noch weitere neue Erkenntnisse ermöglicht. Auch Trends wie der Einsatz von mobilen Geräten eröffnet neue und weitere Nutzungsmöglichkeiten für ifa-Lösungen.

Zwei Faktoren haben sich in der Vergangenheit hingegen eher als hinderlich erwiesen und es ist davon auszugehen, dass dies auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen sein wird. Zum einen gibt es in verschiedenen Regionen Bemühungen, den Einsatz solcher Softwarelösungen sehr stark zu regulieren bzw. zu standardisieren. Vor dem erfolgreichen Markteintritt oder der weiteren Marktbearbeitung sind in diesem Fall unter Umständen langwierigere Zertifizierungsverfahren abzuschließen. Sie haben in der Vergangenheit aber lediglich zu Verzögerungen geführt. Zum anderen hat die Attraktivität dieser Nische auch verschiedene Unternehmen neu in den Markt gebracht, die zwar häufig über geringe Erfahrung und unausgereifte Produkte verfügen, aber den Markteintritt mit sehr niedrigen Preisen erkaufen und Anlaufverluste in Kauf nehmen. In diesem Wettbewerb leidet die Preisqualität, so dass die ifa-Gruppe sich hier bewusst zurückhaltend verhält.

Ziele und Strategien

Im Wachstumsmarkt E-Health hat sich die ifa-Gruppe eine führende Position für die Ophthalmologie erarbeitet. Strategisches Ziel ist es, diese Position weiter auszubauen und so unter anderem die Marktführerschaft im DACH-Markt (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu erreichen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf die elektronische Patientenakte und angrenzende Produkte, die die Rolle als Lösungsanbieter und Integrationsplattform unterstreichen. Eine wichtige Kernkompetenz ist die Fähigkeit, Geräte und Software anderer Hersteller über Schnittstellen zu integrieren und so alle Daten für die Anwender der ifa-Software verfügbar zu machen. Diese Schnittstellen kontinuierlich zu erweitern ist deshalb ebenso im strategischen Fokus wie der weitere Ausbau des Vertriebs und der Kunden nähe. Durch gezielte Technologiepartnerschaften und die Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. wird der Nutzen der ifa-Lösungen für die Anwender erweitert und der Marktzugang ausgebaut. Als Kompe tenzzentrum für die Ophthalmologie in der Nexus-Gruppe kann ifa darüber hinaus ihr Know-how auch in Klinikprojekte einbringen. Bild- und Dokumentenmanagement-Lösungen in der Ophthalmologie, der Integrationsserver und der Master-Patienten-Index sind wichtige Produkte, die von großen Gruppenpraxen sowie Kliniken und Verbünden angefragt werden und durch Integration in die ifa Software den Kunden angeboten werden können.

Unternehmensinternes Steuerungssystem

Das operative Geschäft der ifa-Gruppe wird durch den Vorstand geleitet. Er besteht am 31.12. 2020 aus zwei Personen; seine Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß Gesetz und Satzung wird der Vorstand vom Aufsichtsrat überwacht.

Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichts rat und unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder um. Abgeleitet aus den strategischen Zielen wird einmal jährlich eine Jahresplanung erstellt, mit dem Aufsichtsrat abgestimmt, genehmigt und umgesetzt. Die Steuerung der Unternehmensgruppe dient in erster Linie der Kontrolle dieser Umsetzung, um Abweichungen möglichst frühzeitig zu erkennen und gegebenen falls zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Im Einklang mit der Entwicklung des Unternehmens werden die Instrumente und Prozesse zur Unternehmenssteuerung kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst.

Verwendete Steuerungskennzahlen

Die ifa systems AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz, EBIT (= Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) und operativer Cashflow gesteuert. Das Ziel ist es, die Unternehmensentwicklung mit einer nachhaltigen Profitabilität in Einklang zu bringen.

Vergütungssystem des Vorstands

Das Vergütungssystem des Vorstands der ifa systems AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Bar komponente. Der feste Bestandteil beträgt rund 80 Prozent der Gesamtvergütung und wird in 12 gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von Ergebniszielen gekoppelt. Die Höhe der individuellen Vergütung der jeweiligen Vorstands mitglieder bemisst sich nach ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Ferner besteht eine D&O-Versicherung über den Rahmenvertrag der NEXUS AG. Aktuell sind Schäden bis zu einer Höhe von 10 Mio. € pro Ver sicherungsperiode für die gesamte Nexus-Gruppe abgedeckt. Der Selbstbehalt der Vorstände beträgt 10 Prozent, aber maximal das 1,5-fache des Jahresfixgehalts. Die Vorstände haben den gesetzlichen Selbstbehalt privat versichert. Die Vorstandsverträge sehen eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung seitens der Gesellschaft vor. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf die vertragsgemäße Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten.

Die Übersicht über die im Geschäftsjahr 2020 gezahlte Vorstandsvergütung findet sich in Ziffer 34 des Anhangs.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Gemäß der Satzung erhalten die drei Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 25 T€. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Zwei der Mitglieder standen im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit der Großaktionärin. Sie bezogen deshalb im Geschäftsjahr 2020 keine Aufsichtsratsvergütung.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder den Ersatz ihrer baren Auslagen (insbesondere Reisekosten). Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Aufsichtsratsmitglied verpflichtet ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.

Forschung und Entwicklung

In dem dynamischen E-Health-Markt ist Forschung und Entwicklung für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung. Dies betrifft sowohl die kontinuierliche Weiterentwicklung der vorhandenen Lösungen, beispielsweise durch das Ergänzen weiterer Funktionalitäten. Daneben werden Applikationen entwickelt, die erst zukünftig einen Absatzmarkt finden werden. Hier sind insbesondere der Bereich Register zu nennen, die von uns entwickelt werden. Die Priorisierung erfolgt hier auf der Basis von externen Marktdaten, die Aufschluss über zukünftige Potenziale geben. Damit die Entwicklungs projekte im Rahmen der vereinbarten Zeit und zu den geplanten Kosten abgeschlossen werden, müssen die Ressourcen und Kompetenzen, oft auch standortübergreifend, sorgfältig gesteuert werden. Dazu zählen auch externe Dienstleister, die aus Kapazitätsgründen oder aufgrund ihres spezifischen Know-hows relativ selten hinzugezogen werden.

Die ifa systems AG unterhält langjährige Geschäftsbeziehungen zu einer Reihe von renommierten Augenkliniken und Praxen weltweit. Mit den Inhabern, Chef- und Oberärzten bestehen sehr gute Kontakte. Diese Kontakte werden genutzt, um immer wieder auch die nötigen Anpassungen an die Software zu verifizieren und zu bestimmen, aber auch, um insgesamt den Markt, die Markterfordernisse und die Trends zu erkennen und zu bestimmen.

TEUR 2018 2019 2020
Buchwerte der aktivierten Entwicklungskosten 01.01. 13.497 12.641 10.675
Aktivierung von selbst erstellten Entwicklungsleistungen 522 491 454
Aktivierung von entgeltlich erworbenen Entwicklungsleistungen 155
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen -943 -2.456 -1.023
Abgänge -446
Währungskurseffekte 11 -1 -14
Buchwerte der aktivierten Entwicklungskosten 31.12. 12.641 10.675 10.247

F&E Kennzahlen

Ergänzend zu den aktivierten Eigenleistungen weist die ifa systems AG in der oben dargestellten Tabelle auch die von Dritten entgeltlich erworbenen und aktivierten Entwicklungsleistungen aus; die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Durch den Ausweis der gesamten aktivierten Entwicklungskosten wird die Transparenz erhöht. Eine Aktivierung der Entwicklungsleistungen erfolgt nur, wenn die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind.

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die aktivierten Eigenleistungen 454 T€ (Vorjahr 491 T€), die Summe der entgeltlich erworbenen Entwicklungsleistungen belief sich auf 155 T€ (Vorjahr 0 T€). Sie betrafen überwiegend Entwicklungsaufwendungen für die technologische Weiterentwicklung der Produkt palette sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen.

Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich 2020 auf 1.023 T€ (Vorjahr 2,4 Mio. €). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Entwicklungsleistungen wurden nicht vorgenommen. Die außerplanmäßigen Wertminderungen des Vorjahres (1,4 Mio. €) standen in Zusammenhang mit der Portfoliobewertung nach der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG.

F&E-Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2020

Die Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit 2020 betrafen unter anderem die Migration von Modulen auf eine neue Datenbankgeneration. Mit diesem Schritt werden zukünftige Eigenentwicklungen, Updates und Upgrades der ifa Software vereinfacht und die Time-to-Market beschleunigt. Daneben werden die Möglichkeiten zur standardisierten Einbindung von Softwareangeboten Dritter deutlich vereinfacht. Es wurden zahlreiche neue Schnittstellen, Konnektoren und APIs geschaffen, zum Beispiel zum Register EUREQUO, so dass der Arzt direkt und komfortabel aus dem Patientenmanagement die Daten übertragen kann. Nicht selten waren und sind regulatorische Vorgaben ursächlich für Entwicklungen, beispielsweise bei der Umsetzung des neuen Standards KIM für den sicheren Austausch von elektronischen Arztbriefen, Befunden und anderen Dokumenten, der Terminservice in Verbindung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz oder die Einführung des Kassenbuchs mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die nun durch die Novellierung der GoBD gefordert ist.

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Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft hat im Geschäftsjahr 2020 stark unter der weltweiten Corona-Pandemie gelitten. Allerdings war das Bild sehr heterogen, im Einklang mit dem regionalen Infektionsgeschehen. Das Wachstum kehrte schließlich schneller zurück als erwartet: Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat wegen des kräftigen Aufschwungs im zweiten Halbjahr 2020 seine Prognosen für die Weltrezession 2020 nach oben korrigiert. Die Rezession 2020 war mit einem Minus von 3,5 Prozent um 0,9 Prozentpunkte weniger tief, als der IWF noch im Herbst befürchtet hatte. Wie in Deutschland setzte nach dem Zurückdrängen der ersten Corona-Welle fast überall ein kräftiger Aufschwung ein. Für Deutschland erwartet der Fonds ein Minus von 5,4 Prozent für 2020, das Statistische Bundesamt geht vorläufig von minus 5,0 Prozent aus.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Bundesverband BVMed berichtete, dass die COVID-19-Pandemie auch auf die Medizintechnik-Branche dramatische Auswirkungen hatte, beispielsweise durch die Verschiebung von Operationen und den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen. Die BVMed-Unternehmen erwarten für 2020 einen Umsatzrückgang von durchschnittlich 4,9 Prozent – nach einem Umsatzplus von 3,3 Prozent im Vorjahr. Der Absturz betrifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Der nach Umsatz gewichtete Wert liegt bei minus 2,1 Prozent. Hinzu kommen starke Rückgänge beim für die Branche so lebenswichtigen Export.

Laut einer Studie von PWC ist Deutschland einer der am schnellsten wachsenden digitalen Gesundheitsmärkte der Welt. Basierend auf Untersuchungen für ihren Bericht "Driving the Future of Health" gehen sie davon aus, dass die jährlichen Ausgaben für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland bis 2030 auf rund 40 Mrd. US-Dollar steigen werden, was acht Prozent der nationalen Gesundheitsausgaben entspricht. Deutsche IT-Anbieter im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung profitieren von den neuen Regelungen für den Sektor und Umfragen zeigen, dass die Beratung und Behandlung von Patienten über digitale Kanäle als Folge von COVID-19 einen starken Aufschwung erfahren hat. Während vor Beginn der Corona-Pandemie 8 Prozent der befragten Ärzte in Praxen und Kliniken virtuelle Patiententermine durchführten, stieg dieser Anteil seit Ausbruch des Virus auf 25 Prozent an. Insbesondere die Beratung von Patienten per Videokonferenz erlebte ein signifikantes Wachstum von 6 Prozent vor COVID-19 auf nunmehr 36 Prozent.

Auch seitens der Regierung wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen gefördert. Mit dem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" stellen Bund und Länder ab 2021 4,3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Vergleich der Prognose mit der Geschäftsentwicklung 2020

Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten, die in den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2020 durch die Corona-Pandemie herrschten, hatte das Management die Prognose erst im Juli 2020 präzisiert. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde für die ifa Gruppe ein Umsatz zwischen 6,7 und 7,2 Mio. € geplant.

Mit einem Umsatz in Höhe von 7,3 Mio. € wurde dieses Ziel leicht übertroffen. Der Gesamtumsatz im Vorjahr war durch einen Sondereffekt geprägt und belief sich auf 9,7 Mio. € infolge der Einnahmen aus der Datenbanklizensierung von Inoveon.

Auf dem geplanten Umsatzniveau sollte ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erwirtschaftet werden. Mit 0,3 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht. Im Vorjahr wurde aufgrund des Sondereffekts ein EBIT von 1,2 Mio. € ausgewiesen.

Ein weiteres Ziel für das Geschäftsjahr 2020 war ein positiver operativer Cashflow. Mit einem operati ven Cashflow von 1,9 Mio. € wurde auch dieses Ziel erreicht.

Vergleich von Ziel- und Ist-Werten für das Geschäftsjahr 2020

TEUR 2019 Prognose 2020 2020
Umsatz 7.125 / 9.674 * 6.700-7.200 7.303
EBIT 1.212 200-500 327

* Der Umsatz aus dem laufenden Geschäft belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7.125 T€; aufgrund des Einmaleffektes durch die Datenbanklizensierung von Inoveon belief sich der Jahresumsatz auf 9.674 T€.

Damit wurde die Guidance für das Geschäftsjahr 2020, die aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Pandemielage erst mit dem Halbjahresbericht 2020 am 27. Juli 2020 veröffentlicht wurde, sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses erreicht.

Ertragslage

Umsatz und Ergebnis

Der Umsatz der ifa-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2020 – bereinigt um den Sondereffekt der Datenbanklizensierung von Inoveon im Vorjahr in Höhe von 2,5 Mio. € – trotz der Corona-Krise um 2,5 Prozent auf 7,3 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €). Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten neben dem Beitrag der neuen Tochtergesellschaft Sophrona auch die wiederkehrenden Umsätze aus den Runtime-Lizenzen, die dem Geschäftsmodell eine hohe Widerstandsfähigkeit geben.

Umsatz nach Produktgruppen TEUR 2020 2019 ∆ absolut in %
Basislizenzen 1.085 3.740 -2.655 -71,0%
davon Basislizenzen Inoveon Datenbank 168 2.549 -2.381 -93,4%
Runtime-Lizenzen 4.271 3.873 398 10,3%
Hardware, Fremd-SW und Zubehör 1.106 991 115 11,6%
Services 794 722 72 10,0%
Topcon 0 176 -176 -100,0%
Sonstige 45 173 -128 -74,0%
Summe 7.303 9.674 -2.371 -24,5%

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Die Umsätze mit Basislizenzen, bereinigt um den Sondereffekt im Vorjahr, entwickelten sich aufgrund der Rahmenbedingungen rückläufig. Sie repräsentieren das Geschäft mit neuen Kunden und neuen Produkten und beliefen sich auf 1,1 Mio. €. Positiv entwickelten sich hingegen die wiederkehrenden Umsätze aus den Runtime-Lizenzen, die Kunden für die Dauer zahlen, die die Software bei ihnen im Einsatz ist. Sie stiegen um 10,3 Prozent auf 4,3 Mio. € und repräsentieren mittlerweile mehr als 58 Prozent des Gesamtumsatzes. Hardware, Fremd-Software und die Services konnten ebenfalls um 11,6 bzw. 10,0 Prozent gesteigert werden. Einige Kunden nutzten den Lockdown regelrecht, um auf geschobene Investitionen nachzuholen.

Die Kontakt- und Reisebeschränkungen unter der Pandemie haben auch die regionale Umsatzverteilung beeinflusst. Nach 50,9 Prozent im Vorjahr stieg der Anteil, der in Deutschland, Österreich und der Schweiz erwirtschaftet wurde, auf 69,3 Prozent. Auch in absoluten Zahlen stieg der Umsatz hier leicht, er belief sich auf 5,1 Mio. € nach 4,9 Mio. € im Vorjahr. Der Umsatzanteil in den anderen europäischen Ländern belief sich auf 0,4 Mio. € oder 6,1 Prozent (Vorjahr 0,6 Mio. €, 6,4 Prozent). Der Umsatz in Nord- und Südamerika spiegelte den Sondereffekt des Vorjahres durch die Datenbanklizensierung der Tochtergesellschaft Inoveon wider. Er erreichte 1,3 Mio. €, das entspricht 17,7 Prozent der Umsätze (Vorjahr 3,6 Mio. €, 37,3 Prozent). Darin enthalten ist erstmals ein positiver Effekt aus der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. von 0,2 Mio. €. In der Region Asien und Mittlerer Osten wurden stabile Umsätze in Höhe von 0,4 (Vorjahr 0,4 Mio. €) erwirtschaftet, das entspricht einem Anteil von 5,5 Prozent. Die verbleibenden Umsätze wurden im Rest der Welt erwirtschaftet.

Ergebnis

Ausgehend von einem Umsatz von 7,3 Mio. € belief sich die Gesamtleistung in der ifa-Gruppe auf 8,1 Mio. € (Vorjahr 10,6 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 390 T€ nach 440 T€ im Vorjahr, die Differenz resultiert in erster Linie aus der Auflösung von Rückstellungen im Vor jahr. Die aktivierten Eigenleistungen blieben mit 454 T€ annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (491 T€).

Der Aufwand für bezogene Waren und Dienstleistungen erhöhte sich auf 1.011 T€ nach 934 T€ im Vorjahr. Dies ist auf den erhöhten Umsatz mit Hard- und Fremdsoftware zurückzuführen, da einige Kunden während des Lockdowns aufgeschobene Investitionen nachholten. Der Personalaufwand reduzierte sich trotz des Zugangs der Sophrona Solutions, Inc. leicht von 4,3 Mio. € auf 4,2 Mio. €. Ursächlich hierfür waren überwiegend Verschiebungen bei Neueinstellungen unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten auf 1,3 Mio. € reduziert werden (Vorjahr 1,5 Mio. €). Rückläufig waren aufgrund der Pandemie vor allem die Reise- und Werbekosten, aber auch die Beratungskosten konnten reduziert werden.

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) erreichte 1,6 Mio. €, der Vorjahreswert von 3,9 Mio. € resultierte in erster Linie aus dem Sondereffekt im Umsatz. Bereinigt um diesen Effekt hätte sich das EBITDA ebenfalls leicht verbessert (Vorjahr bereinigt 1,5 Mio. €).

Die Abschreibungen betrugen 1,3 Mio. €, nachdem diese im Vorjahr überwiegend aufgrund einer Wertberichtigung auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,4 Mio. € erhöht gewesen waren (Vorjahr 2,7 Mio. €).

Das operative Betriebsergebnis (EBIT) erreichte 327 T€, der Wert im Vorjahr belief sich auf 1,2 Mio. € und war ebenfalls maßgeblich positiv beeinflusst durch den Sondereffekt im Umsatz.

Das Finanzergebnis war im Geschäftsjahr 2020 im Saldo negativ mit 161 T€, überwiegend aufgrund von Wechselkurseffekten. Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf 166 T€ nach 1,2 Mio. € im Vorjahr.

Der Konzernüberschuss belief sich auf 154 T€ nach 1,2 Mio. € im Vorjahr, das entspricht einem Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 0,06 € (Vorjahr 0,44 €).

Der Geschäftsverlauf 2020 war stark von den Kontakt- und Reisebeschränkungen infolge der Pandemie - bekämpfung geprägt. Unter den gegebenen Umständen hat die ifa-Gruppe trotzdem ein erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen und die Umsatz- und Ergebnisziele erreicht. Damit hat die ifa-Gruppe erneut die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells nachgewiesen und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt, bei der das zukünftige Wachstum mit einer angemessenen Profitabilität in Einklang stehen soll.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Ziel des Finanzmanagements von ifa systems ist es, jederzeit die Liquidität für das operative Geschäft, die Entwicklungsprozesse und das Wachstum sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die ifa systems AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie bei Bedarf das Management von Zins- und Währungsrisiken.

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Kapitalstruktur

Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 erhöhte sich das Eigenkapital der ifa-Gruppe auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €).

Die Finanzverbindlichkeiten wurden weiter auf 2,5 Mio. € reduziert, dabei handelt es sich um ein Darlehen des Mehrheitsgesellschafters. Die Eigenkapitalquote veränderte sich zum Stichtag nur unwesentlich und betrug 51,0 Prozent (Vorjahr 53,4 Prozent).

TEUR 2020 2019 Δ absolut
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.500 3.000 -500
Liquide Mittel 1.639 3.521 -1.882
Nettoverschuldung (-) / Net Cash (+) -861 521 -1.382

Die Nettoverschuldung (als Differenz aus Finanzverbindlichkeiten und liquiden Mitteln) betrug zum Stichtag 861 T€ nach einer Netto-Cash-Position in Höhe von 521 T€ im Vorjahr. Das Gearing im Verhältnis zum Eigenkapital belief sich auf 9,6 Prozent.

Die aktuelle Liquiditätsausstattung ist ausreichend, um das operative Geschäft zu finanzieren und bietet ausreichend Spielraum, um auch bei größeren Projekten die Vorleistungen zur Implementierung abzudecken, während die Rückflüsse über Runtime-Lizenzen stets erst mit Zeitverzug einsetzen.

Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die ifa-Gruppe in der Lage sein wird, das operative Geschäft und das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem laufenden Cashflow zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von ifa nicht eingesetzt.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Investitionen

Zum Stichtag belief sich das Sachanlagevermögen auf 117 T€ und war damit höher als im Vorjahr (66 T€). Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 27,8 Prozent auf 13,9 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €), überwiegend durch die Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. und dem daraus resultierenden Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,3 Mio. €. Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2020 Entwicklungsleistungen in Höhe von 454 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 491 T€). Dem standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € gegenüber.

Liquidität

Während die Entwicklung des Cashflows im vergangenen Jahr maßgeblich durch die Datenbanklizensierung von Inoveon beeinflusst war, ist der Cashflow im Geschäftsjahr 2020 durch den Sondereffekt der Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. geprägt. Auf der Basis eines um 24,5 Prozent niedrigeren Umsatzes im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich der Cashflow trotzdem sehr positiv. Die Einzahlungen von Kunden gingen um nur 15,6 Prozent oder 1,5 Mio. € auf 8,2 Mio. € zurück, weil Kunden verstärkt das Angebot über Vorauszahlungen für das nächste Jahr wahrgenommen haben. Die Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte stiegen hingegen um 0,5 Mio. € auf 6,6 Mio. €, überwiegend aufgrund höherer Umsätze mit Hard- und Fremdsoftware. Die sonstigen Ein- und Auszahlungen veränderten sich saldiert deutlich positiv und glichen die höheren Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte wieder aus. Der operative Cashflow reduzierte sich folglich auf 1,9 Mio.€ (Vorjahr 3,4 Mio. €).

Die Investitionen spiegeln die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. wider. Neben Investitionen ins Sachanlagevermögen, überwiegend für die IT-Infrastruktur, wurden 3,1 Mio. € zahlungswirksam für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen investiert. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sophrona Solutions, Inc. flossen liquide Mittel in Höhe von 2,5 Mio. € ab. Auf Investitionen in das Produkt entfielen 611 T€ (Vorjahr 491 T€). Der Free Cashflow war deshalb in diesem Geschäftsjahr deutlich negativ mit -1,4 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €).

Erneut wurden die Finanzverbindlichkeiten reduziert, im abgelaufenen Geschäftsjahr um 0,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erreichte inklusive der gezahlten Zinsen -506 T€.

Die liquiden Mittel am Ende der Periode beliefen sich auf 1,6 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €). Diese Liquidi tätsausstattung ist ausreichend, um nicht nur das operative Geschäft zu finanzieren. Wir gehen davon aus, dass die ifa-Gruppe auf dieser Basis im Geschäftsjahr 2021 allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

TEUR 01.01.– 01.01.– Δ
31.12.2020 31.12.2019 absolut in %
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.856 3.366 -1.510 -44,9%
Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.111 -526 -2.620 533,6%
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -506 -3.049 74 -83,4%
Cashflow -1.863 -209 -1.654 791,4%
Free Cashflow -1.357 2.840 -4.197 n/a

Kontokorrentkredite stehen dem Konzern derzeit nicht zur Verfügung, da die Inanspruchnahme nicht geplant ist.

2020 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Darüber hinaus stehen der ifa systems AG als börsennotierter Gesellschaft die Instrumente des Kapitalmarktes zur Verfügung.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg zum Bilanzstichtag 31.12.2020 um 6,5 Prozent oder 1,1 Mio. € auf 17,5 Mio. € (Vorjahr 16,4 Mio. €). Die Eigenkapitalquote war leicht rückläufig auf 51,0 Prozent (Vorjahr 53,4 Prozent).

– Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen deutlich um 23,8 Prozent auf 14,7 Mio. € (Vorjahr 11,8 Mio. €). Maßgeblichen Anteil dran hatten die immateriellen Vermögenswerte, die sich um 3,0 Mio. € auf 13,9 Mio. € erhöhten (Vorjahr 10,9 Mio. €). Dieser Anstieg steht in Zusammenhang mit der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. und dem daraus resultierenden Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,3 Mio. €. Ferner wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungsleistungen in Höhe von 611 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 491 T€). Gegenläufig wirkten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €).

Im kurzfristigen Bereich stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines starken Jahresendgeschäfts um 0,2 Mio. € auf 1,1 Mio. €. Wesentlicher war der Rückgang der liquiden Mittel auf 1,6 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €) als Folge der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc.. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich deshalb insgesamt auf 2,9 Mio. € (Vorjahr 4,6 Mio. €).

– Passiva

Auf der Seite der Passiva erhöhte sich das Eigenkapital um 148 T€ auf 8,9 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €).

Die langfristigen Schulden steigen um 1,2 Mio. €. Davon entfallen 0,9 Mio. € auf die noch ausstehende Kaufpreiszahlung für die verbleibenden Anteile an der Sophrona Solutions, Inc. Als Folge der höheren immateriellen Vermögenswerte erhöhen sich die passiven latenten Steuern von 2,1 Mio. € auf 2,4 Mio. €. Die kurzfristigen Schulden wurden hingegen weiter reduziert. Dies betraf mit 0,5 Mio. € das Darlehen des Mehrheitsaktionärs, das sich nunmehr auf 2,5 Mio. € beläuft (Vorjahr 3,0 Mio. €).

Das Working Capital (als Verhältnis des Vorratsbestands plus der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) erhöhte sich zum Stichtag leicht auf 978 T€ (Vorjahr 786 T€). Das Capital employed stieg als Folge der Akquisition auf 15,0 Mio. € (Vorjahr 11,7 Mio. €). Angesichts eines operativen Ergebnisses (EBIT) von 327 T€ (Vorjahr 1,2 Mio. €) ergibt sich ein ROCE (Return on Capital employed) von 2,2 Prozent (Vorjahr 10,3 Prozent).

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ifa systems AG (HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung

ifa systems AG
Einzelabschluss (HGB) TEUR 2020 2019
Umsatzerlöse 6.048 6.045
Sonstige Erträge 519 1.177
Aktivierte Eigenleistungen 292 340
Gesamtleistung 6.858 7.562
Materialaufwand 1.166 1.033
Personalaufwand 3.343 3.307
sonstige Aufwendungen 1.399 1.491
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 951 1.731
Abschreibungen 732 700
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 219 1.031
Erträge aus Beteiligungen 0 548
Finanzerträge 57 60
Finanzaufwendungen 23 54
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 0
Ergebnis vor Steuern 252 1.585
Steuern vom Einkommen und Ertrag 109 170
Sonstige Steuern 31 4
Jahresüberschuss 113 1.411

Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen wurden in der ifa systems AG Umsatzerlöse auf Vorjahresniveau erzielt. Sie erreichten erneut 6,0 Mio. €, obwohl im Vorjahr die Einführung der Telematik-Infrastruktur in Deutschland maßgeblich zu der positiven Entwicklung beigetragen hatte. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit 0,5 Mio. € deutlich unter dem Wert des Vorjahres (1,2 Mio. €). Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die im Vorjahr vorgenommene Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Intercompany-Darlehen. Die aktivierten Entwicklungsleistungen gingen wieder leicht zurück auf 292 T€ (Vorjahr 340 T€). Die Gesamtleistung betrug im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 6,9 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €), das entspricht einem Rückgang um 9,3 Prozent.

Der Materialaufwand stieg leicht auf 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €), da einige Kunden aufgeschobene Investitionen während der Pandemie nachholten. Der Personalaufwand blieb mit 3,3 Mio. € nahezu unverändert, da einige Nachbesetzungen und Neueinstellungen später als ursprünglich geplant erfolgten. Die sonstigen Aufwendungen reduzierten sich leicht, sie betrugen noch 1,4 Mio. € nach 1,5 Mio.€ im Vorjahr. Wesentlichster Treiber war hier der Rückgang der Werbe- und Reisekosten infolge der Pandemie. Das operative Ergebnis als EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) war im Einklang mit der geringeren Gesamtleistung niedriger als im Vorjahr, es erreichte 1,0 Mio.€ (Vorjahr 1,7 Mio. €).

Die Abschreibungen beliefen sich auf 732 T€ und veränderten sich damit gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich (Vorjahr 700 T€). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) war erneut positiv, es erreichte 219 T€ nach 1,0 Mio. € im Vorjahr.

Das Finanzergebnis ging deutlich zurück, da anders als im Vorjahr keine Dividende einer Tochter gesellschaft ausgeschüttet wurde. Auch das Vorsteuerergebnis fiel entsprechend niedriger aus und beläuft sich auf 252 T€ (Vorjahr 1,6 Mio. €).

Aufgrund der niedrigeren Profitabilität ging auch der Steueraufwand zurück und betrug 109 T€ (Vorjahr 170 T€) für das Geschäftsjahr 2020. Der Jahresüberschuss betrug 113 T€ (Vorjahr 1,4 Mio. €).

Bilanz

Die Bilanzsumme veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich auf 11,4 Mio. € (Vorjahr 11,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 52,4 Prozent (Vorjahr 51,7 Prozent).

Auf der Aktiva-Seite gingen die langfristigen Vermögenswerte auf 6,6 Mio. € zurück (Vorjahr 6,8 Mio.€), überwiegend im Bereich der immateriellen Vermögenswerte. Sie reduzierten sich um 0,2 Mio. € aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte betrafen die wesentlichen Veränderungen den Rückgang der liquiden Mittel um 2,1 Mio. € auf 1,0 Mio. €, während gleichzeitig 2,4 Mio. € als Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen werden. Diese bestehen überwiegend gegenüber der amerikanischen Tochtergesellschaft ifa united i-tec, der im Geschäftsjahr ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von 2,8 Mio. USD zum Erwerb der Anteile an der Sophrona Solutions, Inc. gewährt wurde.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital leicht auf 6,0 Mio. € (Vorjahr 5,8 Mio. €). Die Verbindlichkeiten reduzierten sich weiter um 0,3 Mio. € auf 3,2 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €) im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Damit verfügt die ifa systems AG weiterhin über sehr solide und ausgeglichene Bilanzrelationen.

Am Geschäftsjahresende waren bei der Gesellschaft 55 Mitarbeiter (Vorjahr 45) beschäftigt. Vorstände sind dabei nicht mitgezählt.

Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand für die ifa systems AG mit einem Umsatz zwischen 6,5 und 7,0 Mio. €. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass der Geschäftsverlauf 2021 im Einklang mit den Konjunkturaussichten zum Zeitpunkt der Berichterstellung steht. Das Ziel ist außerdem erneut ein positives operatives Ergebnis (EBIT) und ein positiver operativer Cashflow. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass diese Ziele 2021 erreicht werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die ifa systems AG legt äußerst großen Wert auf eine schnelle Reaktionszeit bei Rückfragen unserer Kunden. Unser Anliegen ist es, dass unsere Kunden Zeit für ihre Patienten haben. Dass dies große Anerkennung findet, lässt sich anhand der hohen Zufriedenheit unserer Kunden, die wir regelmäßig durch direkte Telefonate abfragen, feststellen.

Durch eine strategische Zusammenarbeit mit einer Firma, die IT-Geräte nach Verwendung zurücknimmt, stellen wir sicher, dass unsere Desktops, Laptops, Printer usw. nicht im Müll landen, sondern umweltgerecht entsorgt und, wenn irgendwie möglich, wiederverwendet werden.

ifa Systems AG ist ein überzeugtes Mitglied von Kununu. Die Bewertungen von 4,3 durch Mitarbeiter und 5,0 durch Bewerber bestätigen unser Engagement. Transparenz, auch in Personalmanagementthemen, ist bei uns oberstes Gebot. Wir investieren regelmäßig in die Weiterbildung (Funktional und Management) aller unserer Mitarbeiter, egal welches Level.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Bilanz

ifa systems AG Einzelabschluss (HGB) TEUR

AKTIVA 2020 2019
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 6.462 6.678
Sachanlagen 96 58
Finanzanlagen 79 79
6.637 6.815
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 19 29
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 745 638
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.371 0
sonstige kurzfristige Forderungen 45 118
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.018 3.104
4.198 3.889
10.835 10.704
Rechnungsabgrenzungsposten 49 35
Aktive latente Steuern 500 581
Bilanzsumme 11.383 11.320
PASSIVA 2020 2019
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 2.750 2.750
Kapitalrücklage 7.652 7.652
Gewinnrücklagen 1.499 1.499
Bilanzgewinn/-verlust -5.941 -6.054
5.960 5.847
Rückstellungen 1.176 859
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48 116
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.742 3.224
sonstige Verbindlichkeiten 379 125
3.168 3.465
Rechnungsabgrenzungsposten 225 318
Passive latente Steuern 854 831

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns

In einem herausfordernden Umfeld hat die ifa-Gruppe das Geschäftsjahr 2020 erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Umsatz von 7,3 Mio. € hat die Gruppe ihr Ziel leicht übertroffen. Das operative Ergebnis erreichte 0,3 Mio. € und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Die Akquisition der Sophrona Solutions, Inc. Ende Oktober erweitert das Produktspektrum um modernste Technologie, die eine echte Kommunika tion zwischen Ärzten und Patienten ermöglicht, und vergrößert die Präsenz von ifa auf dem amerikanischen Markt. Technologisch und bilanziell ist ifa systems somit gut aufgestellt, um an der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen zu partizipieren.

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Ende des Geschäftsjahrs 2020 eingetreten sind und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Abhängigkeitsbericht

Seit 04.06.2019 hält die Nexus AG, Donaueschingen, 52,6 Prozent und damit die Mehrheit der Aktien der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten ifa systems AG. Nach unserer Kenntnis hat die Nexus AG anschließend keine weiteren Aktien erworben. Demzufolge ist die ifa systems AG seit dem 04.06.2019 ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 AktG Abs. 2.

Der Vorstand der ifa systems AG erstellt daher gem. § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Am Ende des Berichts hat der Vorstand folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand der ifa systems AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat, und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat jüngst seine Prognose für das Jahr 2021 nach oben korrigiert. Er geht davon aus, dass sich der dynamische Aufschwung des zweiten Halbjahrs 2020 fortsetzt und rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft in 2021 von 5,5 Prozent. Gleichzeitig wird betont, dass diese Prognose aufgrund der Corona-Pandemie mit großer Unsicherheit verbunden ist. Für Deutschland rechnet der IWF mit einem Wachstum um 3,5 Prozent, andere Stellen gehen von 3,0 Prozent aus.

Entwicklung des Marktes für Health-IT Eye Care

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat durch die Corona-Pandemie eine Beschleunigung erfahren. Im Bereich der Augenheilkunde entwickeln auf der einen Seite Unternehmen wie beispielsweise Talking Eyes (Erlangen) Produkte, die es den Patienten ermöglichen, das Screening z.B. des Augendrucks oder des Glaukoms selbst zu übernehmen und die Daten per App an den Arzt zu senden. Auf der anderen Seite werden KI-Systeme für diabetische Retinopathie und Gesichtsfeldinterpretation die Effizienz des Screenings unterstützen. Jährliche Wachstumsraten von 29 Prozent erwarten die Teilnehmer des Ophthalmology Innovation Summit. Sie bezeichnen die digitale Gesundheitsversorgung als Innovation, die in der Zukunft der ophthalmologischen Vorsorgeuntersuchungen, Diagnosen und Behandlungen eine hohe Priorität hat, um die steigenden Herausforderungen sowohl für die Patienten als auch für die Gesundheitsdienstleister zu bewältigen. Digital-Health bietet allen Stakeholdern, einschließlich Patienten, Ärzten, Kostenträgern und Pharmaunternehmen, einen überzeugenden Mehrwert für die Gesundheit, indem sie Ineffizienzen reduziert, den Zugang verbessert, Kosten senkt und die Qualität erhöht.

Auch die Bundesregierung verfolgt eine klare Roadmap. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen z.B. mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, und dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das am 16. August 2019 in Kraft getreten ist, vorangetrieben. Die Einführung elektronischer Verordnungen soll schrittweise erfolgen: Zunächst sollen ärztliche Verordnungen zu Arzneimitteln, in weiteren und späteren Umsetzungsstufen andere Verordnungen in digitaler Form nutzbar gemacht werden. Ebenso sollen künftig auch Überweisungsscheine in elektronischer Form übermittelt werden können. Unter anderem soll die elektronische Patientenakte ab 2022 auch den Impfausweis, den Mutterpass, das Kinder-Untersuchungsheft sowie das Zahnbonusheft in digitaler Form aufnehmen können. Neben Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apotheken sollen auch Pflegeeinrichtungen und Reha- Einrichtungen sowie weitere Leistungserbringer, die in die Versorgung der Versicherten eingebunden sind, mit Einwilligung der Versicherten die elektronische Patientenakte nutzen können. Darüber hinaus soll ab 2022 das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingeführt werden; Ärztliche Verordnungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollen dann – mit Ausnahmen – nur noch elektronisch erstellt und über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten, um Telemedizin auszubauen und attraktiver zu machen. Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten.

Das Ziel der Digitalisierung von Krankenhäusern verfolgt das Krankenhauszukunftsgesetz. Ab dem 1. Januar 2021 werden 4,3 Mrd. Euro bereitgestellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.

Insgesamt sind dies Rahmenbedingungen günstig für die ifa-Gruppe als einem der führenden Anbieter im Bereich Ophthalmologie. Ihre Produkte und Lösungen werden die Digitalisierung voranbringen. Auch zeigt die gemeinsame Marktbearbeitung mit NEXUS neue Potentiale und Möglichkeiten auf.

Markt und Wettbewerb

Die Produkte der ifa-Gruppe sind Software-Lösungen, die überwiegend in Praxen und Kliniken mit dem Schwerpunkt Ophthalmologie eingesetzt werden. Als Integrationsplattform steht die elektronische Patientenaktie (EPA) im Mittelpunkt, in der alle Einzelheiten der Diagnose und Behandlung der Patienten dokumentiert werden. Sie ist über Schnittstellen und APIs mit der gesamten Hard- und Software von Drittanbietern und Partnern verbunden und greift so auf alle Daten in der Praxis oder Klinik zu. Die von der ifa entwickelte EPA arbeitet auch mit weitern Modulen zusammen, beispielsweise Terminvereinbarungen über das Internet oder mit Warenwirtschaftssystemen. Durch die Akquisition von Sophrona Solutions, Inc. verfügt ifa außerdem über modernste, bewährte Technologie, die eine echte Kommunikation des Arztes mit Patienten oder seinem Partnernetzwerk ermöglicht. Als Kompetenzzentrum für die Ophthalmologie innerhalb der Nexus-Gruppe bringt ifa ihre Kompentenz und Erfahrung in fachübergreifende Klinikprojekte ein. Mit ihrer Spezialisierung ist die ifa-Gruppe mittlerweile zu einem der größten internationalen Player im Markt der E-Health Lösungen in der Ophthalmologie geworden. Diese Position soll mit neuen und verbesserten Modulen weiter ausgebaut werden.

Prognose für den Geschäftsverlauf 2021

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich erneut gezeigt, dass das Geschäftsmodell der ifa-Gruppe sehr widerstandsfähig ist, da mehr als die Hälfte der Umsätze wiederkehrend sind. Dies in Verbindung mit der hohen Flexibilität des Teams hat dazu geführt, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf in Grenzen gehalten haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass ifa auch ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 gelingt.

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 8,6 bis 9,3 Mio. €. Dies würde einem Wachstum um 17 bis 27 Prozent entsprechen. Dazu wird die neue Tochter gesellschaft Sophrona Solutions, Inc. im ersten vollen Jahr ihrer Zugehörigkeit zu der Gruppe einen großen Beitrag leisten. Diese Planungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die konjunkturelle Entwicklung im Jahresverlauf weitgehend den Prognosen zum Zeitpunkt der Berichterstellung entspricht und berücksichtigt keine Änderungen der Wechselkurse.

Wir erwarten, dass die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen sich positiv auf die Nachfrage nach unseren Lösungen auswirkt und werden durch gezielte Entwicklungen und den Ausbau von Technologiepartnerschaften dazu beitragen, die Rolle unserer Lösungen als Integrationsplattform noch weiter zu stärken. Mit der Übernahme der Sophrona Solutions, Inc. verfügen wir darüber hinaus über modernste Technologie, die auch Potenzial für den europäischen Markt hat.

Ergebnis

Die Profitabilität hat sich zuletzt erfreulich entwickelt und durch ein konsequentes Kostenmanagement soll sichergestellt werden, dass die ifa-Gruppe auch zukünftig angemessene Ergebnisse ausweist. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich im Geschäftsjahr 2021 erneut positiv ausfallen und eine Größenordnung zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erreichen. Ferner wollen wir im Geschäftsjahr 2021 wieder einen positiven operativen Cashflow generieren.

Finanz- und Vermögenslage

In den vergangenen Jahren wurde die Bilanz weiter stabilisiert und die Finanzverschuldung durch einen starken operativen Cashflow weiter reduziert. Mit einer Eigenkapitalquote oberhalb von 50 Prozent ist die Gruppe gut aufgestellt. Wir gehen davon aus, dass die ifa-Gruppe mit den vorhandenen liquiden Mitteln und den zukünftig erwarteten Cashflows über ausreichend Spielraum verfügt, um das operative Geschäft zu finanzieren und in das geplante Wachstum zu investieren. Bei weiterhin zurückhaltender Aktivierung der Entwicklungsleistungen erwarten wir, dass die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen die Zuführungen überschreiten.

Gesamtaussage

Die Kontakt- und Reisebeschränkungen infolge der Corona-Pandemie werden den Geschäftsverlauf weiter beeinflussen, aber die Belastungen sind derzeit zu verkraften. Wir gehen deshalb davon aus, wir im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz zwischen 8,6 und 9,3 Mio. € erwirtschaften. Das operative Ergebnis (EBIT) soll wieder positiv ausfallen und eine Größenordnung zwischen 0,2 und 0,5 Mio. € erreichen. Auf dieser Basis erwarten wir auch erneut einen positiven operativen Cashflow. Zu der Erreichung dieser Ziele wird auch die neue Tochtergesellschaft Sophrona Solutions, Inc. beitragen. Damit baut ifa ihre Rolle als einer der führenden Anbieter im Bereich der Ophthalmologie weiter aus.

Risiko- und Chancenbericht

Als Risiken und Chancen in diesem Berichtsteil sind als Einflüsse oder Ereignisse zu verstehen, die ursächlich dafür sein könnten, dass die Erwartungen des Managements an die kurz- und mittelfristige Unternehmensentwicklung verfehlt oder übertroffen werden.

Risikomanagementsystem

Ziele

Die ifa-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Ziel des Risikomanagements ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems soll sichergestellt werden, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah eventuelle Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den Einfluss auf die Gesellschaft zu kontrollieren und zu minimieren. Ziel ist es also nicht, sämtliche Risiken zu vermeiden, da diese auch stets mit Chancen in Verbindung stehen. Vielmehr soll ein zur Strategie passendes Chance-Risiko-Profil dabei helfen, die Ziele des Unternehmens zu erreichen.

Strategie

Risiken werden entsprechend ihrer Bewertung unterschiedlich behandelt. Wenn sie erhebliche Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden sie konsequent vermieden. Um die Auswirkungen von Risiken zu begrenzen, existieren entsprechende Kontrollen, beispielweise durch das Qualitätsmanagement. Bestimmte Risiken können auch eingegrenzt werden, indem fallweise Maximal- oder Minimalwerte angesetzt werden. Und falls wirtschaftlich sinnvoll und möglich, werden Risiken zum Beispiel auf Versicherer ausgelagert.

Struktur und Prozesse

Die Strukturen und Prozesse des Risikomanagements laufen im Vorstand zusammen, wo Risiken kategorisiert und bewertet werden, sowohl hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als auch ihrer möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ausgehend von der Risiko aggregation werden Maßnahmen zur Steuerung der Einzelrisiken definiert. Das Risikomanagement und die Ergebnisse der Risikoanalyse sind regelmäßig Bestandteil der Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

Wesentliche Risiken

Im Folgenden werden die relevanten Kategorien und die darunter subsummierten Risiken dargestellt. Die Bewertung der einzelnen Risiken erfolgt anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit in Verbindung mit dem möglichen Einfluss auf die Unternehmensziele (gering, mittel, groß); sie wird anschließend auf der Ebene der Kategorien zusammengefasst. Risiken, die von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht berichtet. Die hier dargestellten Risiken könnten somit Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben und sind damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant.

Marktrisiken

Im Wachstumsmarkt Health-IT und hier in der Nische von Lösungen für den Fachbereich Ophthal mologie bestehen verschiedene Risiken. So kann ifa technologische Trends übersehen oder zu spät

erkennen mit dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte den Anforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr entsprechen. Dieses Risiko wird durch den engen Austausch mit Fachleuten auf der Anwenderseite reduziert.

Des Weiteren könnten neue Marktbegleiter Lösungen auf den Markt bringen, die die führende Rolle von ifa bedrohen. Aufgrund unserer intensiven Entwicklungsaktivitäten, jahrzehntelangen Erfahrungen und der großen Zahl an Referenzkunden halten wir dieses Risiko für beherrschbar. Dies gilt ebenso für die Wirtschaftlichkeit unserer Lösungen, die sich mit nachvollziehbaren ROI-Rechnungen gegenüber Billigprodukten differenzieren können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich Unbefugte der Quellcodes unserer Programme bemächtigen. Wir halten unsere Maßnahmen zum Schutz der unternehmenseigenen "Intellectual Property" für ausreichend, können dieses Risiko jedoch nicht vollständig ausschließen.

Sofern sich passende Gelegenheiten ergeben, soll das organische Wachstum durch gezielte Akquisitionen beschleunigt werden. Trotz sorgfältiger Überprüfungen im Vorfeld solcher Transaktionen ist nicht auszuschließen, dass die mit der Akquisition verbundenen Ziele verfehlt werden könnten, beispielsweise aufgrund unzutreffender Annahmen über die Marktentwicklung oder aufgrund technologischer Defizite der erworbenen Lösungen. Im Zusammenhang mit den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen besteht dadurch ein Risiko für zukünftigen Wertminderungsbedarf, der die Finanz- und Vermögenslage belasten könnte.

Seit dem ersten Quartal 2020 zeigen sich weltweit deutliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Gesundheitssysteme in den für ifa wichtigen Märkten konzentrieren sich auf die Bewältigung der Pandemie, Investitionen und Projekte zur Einführung neuer Softwarelösungen werden verschoben. Maßnahmen zum Infektionsschutz haben auch bei ifa Veränderungen in der Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern, aber auch im Kontakt mit den Kunden zur Folge gehabt. Der Einfluss der Maßnahmen auf die Unternehmensziele 2020 war geringer als zunächst befürchtet. Bei Andauern oder weiterer Verschärfung der Maßnahmen können diese jedoch erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 haben.

Insgesamt schätzen wir die Marktrisiken "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen auf die Umsatzund Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten.

Technologische Risiken

Als Unternehmen, das erhebliche Ressourcen in die Entwicklung seiner Produkte investiert, ist ifa dem Risiko ausgesetzt, bei der Auswahl der Projekte die falschen Schwerpunkte zu setzen. Dies kann auf unzutreffenden Annahmen über die Entwicklung der Märkte, über die Bedürfnisse der Kunden oder über die zukünftige Wettbewerbssituation beruhen. Da die Entwicklungsaufwendungen nach den Kriterien von IAS 38 aktiviert werden, kann eine fehlerhafte Entscheidung zu Wertminderungen in der Zukunft führen. Diesem Risiko wird nicht nur durch einen intensiven Austausch mit Schlüsselanwendern in den Märkten weltweit begegnet, sondern auch mit unseren internationalen Kooperationspartnern. Beides gewährleistet jedoch nicht zwingend, dass aus diesem Austausch auch die richtigen Schlüsse gezogen werden oder dass sich die Schlussfolgerungen nicht im Zeitverlauf ändern können.

Bei neuen Produkten und Modulen muss häufig zwischen der Anzahl und Ausprägung der Funktionen und den Erwartungen der Kunden abgewogen werden. "Time to market" ist ein wichtiges Kriterium, andererseits kann die Belastbarkeit von Kundenbeziehungen unter zu frühen Produkteinführungen leiden. Dieses Risiko wird durch sorgfältige Vorbereitung und Implementierungspläne minimiert.

Konzernlagebericht und Lagebericht der ifa systems AG

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen rückt vermehrt die Integrität der Daten unserer Kunden in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Datensicherheit ist damit ein Kernaspekt für das Vertrauen in unsere Lösungen. Wir bemessen ihr deshalb äußerst große Bedeutung bei und unterstützen unsere Kunden durch spezielle Sicherheitsmechanismen, die bestmöglich schützen. Dennoch verbleibt ein Restrisiko durch Angriffe Dritter, die z.B. Datenverlust oder auch Reputationsschäden verursachen können.

Insgesamt schätzen wir die technologischen Risiken als "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen insbesondere auf die Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten

Vertriebsrisiken

ifa systems arbeitet mit Vertriebspartnern zusammen, um die geografische Reichweite im Markt zu erhöhen. Der Erfolg dieser Kooperationen hängt in wesentlichem Umfang von dem Know-how der Vertriebsmitarbeiter bei Dritten ab, auf das ifa häufig keinen unmittelbaren Einfluss hat. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Potenziale und Ziele dieser Kooperationen im Zeit verlauf ändern. Das Management von ifa steht deshalb laufend persönlich in engem Kontakt zu wesentlichen Kooperationspartnern, um eine möglichst hohe Kongruenz der Interessen und Ziele sicherzustellen.

Ein signifikanter Anteil des Umsatzes von ifa resultiert aus der Realisierung von größeren Projekten. Eine Verschiebung der Auftragserteilung seitens des Kunden oder eine Verzögerung der Fertigstellung solch eines großen Projekts kann ganz erheblichen Einfluss auf die geplanten Zielgrößen von Umsatz und Ergebnis haben. Wir reduzieren dieses Risiko durch eine realistisch-konservative Unternehmensplanung.

Die Kundenstruktur von ifa ist heterogen, neben vielen kleinen Kunden gibt es auch einige große. Der Wechsel eines dieser großen Kunden zu einem anderen Anbieter könnte bezüglich der Umsätze mit Runtimelizenzen, aber auch für das Neugeschäft erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung nehmen. Die Auswirkungen wären nicht kurzfristig relevant, aber mittel- und langfristig. Wir beugen diesem Risiko durch eine besonders engmaschige Betreuung und die aktive Berücksichti gung ihrer individuellen Wünsche vor.

Insgesamt schätzen wir die Vertriebsrisiken als "mittel" ein.

Personalrisiken

Facharbeitermangel und demografischer Wandel sind zwei Einflüsse, denen sich auch ifa nicht entziehen kann. Damit das Unternehmen seine kurz- und mittelfristigen Ziele erreichen kann, ist es auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die die Teams möglichst auch dauerhaft verstärken. Es war zuletzt teilweise schwierig, offene Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen und Rekrutierungsprozesse zügig abzuschließen. In Einzelfällen kamen geeignete Kandidaten nicht zum Zug, weil die Vorstellungen über das Gehalt zu weit auseinanderlagen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den möglichen unvorhergesehenen Verlust von Schlüsselpersonen mit Spezial-Know-how. Hier besteht das Risiko, dass das ungeplante Ausscheiden eines solchen Wissensträgers kurzfristig nur schwer zu kompensieren wäre. ifa kann jedoch bereits heute innerhalb des Unternehmensverbunds mit Nexus die Möglichkeiten nutzen, um bestimmte, definierte Aufgabenbereiche von Fall zu Fall innerhalb der Gruppe zu übernehmen. Das Ziel muss es aber sein, bestimmtes Kern-Know-how im Unternehmen selbst vorzuhalten.

Aktuell schätzen wir die Personalrisiken als "mittel" ein.

Liquiditätsrisiken

Im Absatzmarkt gibt es einen Trend zum "pay per use". Dabei wird der Erwerb von Basislizenzen bei der Einführung der Systeme durch eine "Anmietung" ersetzt. Dem Vorteil langfristig planbarer Cashflows aus den Projekten (SaaS, pay per use) steht das Risiko gegenüber, dass ifa zu Beginn der Projekte in der Lage sein muss, die entstehenden Kosten vorzufinanzieren.

Auch nach dem Erwerb der Sophrona Solutions, Inc. verfügt die ifa-Gruppe über liquide Mittel in Höhe von 1,6 Mio. €. Daher erwarten wir, dass die ifa auch im kommenden Geschäftsjahr zu jeder Zeit in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflichtungen pünktlich zu begleichen.

Wir schätzen die Liquiditätsrisiken als "gering" ein.

Zins- und Wechselkursrisiken

Da ifa derzeit sehr günstige Konditionen vom Mehrheitsaktionär Nexus für ihre Fremdverschuldung erhält, spielen Risiken bezüglich der zukünftig vielleicht steigenden Basis zur Berechnung der variablen Zinsen eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der Konzernstruktur erwirtschaftet ifa einen Teil der Umsätze in Fremdwährungsräumen. Der Einfluss der Wechselkurse auf die Umsatz- und Ergebnisseite oder die Bilanz war bis 2019 zu vernachlässigen und rechtfertigte keinen Einsatz derivativer Instrumente. Seit 2020 hat sich das Währungsrisiko durch die Erweiterung der Aktivitäten in den USA erhöht.

Insgesamt schätzen wir die Zins- und Wechselkursrisiken als "mittel" ein.

Forderungsrisiken

Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu entsprechenden Wertberichtigungen führten, waren 2020 von untergeordneter Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken werden im Jahres abschluss berücksichtigt. Neben der Solvenz und dem bisherigen Zahlungsverhalten der Kunden aus dem Gesundheitsbereich profitieren wir hier auch von der sehr heterogenen Kundenstruktur (kein Klumpenrisiko), so dass wir auch für die Zukunft keine bedeutenden Risiken erkennen können. Lediglich bei der langfristigen Finanzierung von großen Projekten sehen wir seit der Corona-Pandemie ein Risiko. In einigen Fällen wurden mit den Kunden spezielle Vereinbarungen getroffen, die diese Effekte minimieren. Dem Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird durch gezieltes Forderungsmanagement und entsprechende Bonitätsprüfungen gegengesteuert.

Das Risiko aus Forderungsrisiken schätzen wir insgesamt als "gering" ein.

Sonstige Risiken

Regulatorische Risiken

Zertifizierungen sind in vielen Regionen die Voraussetzung, um im Markt tätig zu sein. Sollten diese Zertifizierungen nicht in dem benötigten Umfang oder nicht termingerecht abgeschlossen werden, hätte dies möglicherweise signifikanten Einfluss auf das operative Geschäft. Da der Zertifizierungsprozess von ifa nicht vollumfänglich gesteuert werden kann, weil beispielsweise die entsprechenden Vorgaben erst sehr spät gemacht werden oder die Behörden überdurchschnittlich ausgelastet sind, ist dieses Risiko besonders für Deutschland, die USA und Österreich von Relevanz.

Wir schätzen das Risiko aus regulatorischen Rahmenbedingungen daher als "mittel" ein.

Zusammengefasste Risikolage

Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen die ifa systems AG zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar und der Fort bestand der Unternehmensgruppe ist in keiner Weise gefährdet. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht systematisch ausgeschlossen werden.

Chancenmanagementsystem

Ebenso wie die Risiken werden die Chancen im Konzern transparent aufbereitet und systematisch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ziel des Chancenmanagements ist es, diese Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen.

Chancenkategorien

ifa systems unterscheidet Chancen danach, ob sie in erster Linie zu einer positiven Zielabweichung bei den Umsätzen oder im Ergebnis beitragen können.

Umsatzrelevante Chancen

Es besteht die Chance, dass Produkte schneller als geplant am Markt eingeführt werden können und dass die Nachfrage die ursprünglichen Erwartungen übertrifft. Potenziale eröffnen sich auch durch Produkte, die für bestimmte neue Anwendungen entwickelt wurden, aber auch bei bestehenden Kunden eingesetzt werden können. Große Chancen sehen wir ganz allgemein in der Vernetzung. Durch die Entwicklung von Schnittstellen zu Softwarelösungen von Dritten kann ifa eine Rolle als System integrator übernehmen und von der stark wachsenden Digitalisierung in den Praxen und Kliniken, auch infolge der Telematikinfrastruktur, überproportional profitieren. Trends wie Cloud-Lösungen sowie Wearables und das Internet der Dinge (IOT) werden neue Segmente auch in der Augenheilkunde begründen. Schon ein großes neues Projekt könnte möglicherweise ausreichen, dass die Planungen übertroffen werden. Die Integration von existierenden Lösungen aus der Nexus Gruppe, z.B. Bild- und Dokumentenmanagemensysteme, verkürzen die Time to Market, da die Nexus-Produkte erprobt im Markt sind und somit Möglichkeiten von ungeplanten Zusatzumsätzen eröffnen.

Die Corona-Pandemie hat in vielen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Dies betrifft unter anderem Anwendungen, die Maßnahmen zum Infektionsschutz unterstützen, indem sie Prozesse ohne physischen Kontakt ermöglichen, z.B. Videosprechstunden. Als Integrationsplattform ist ifa perfekt positioniert, um von diesem wachsenden Bedarf nachhaltig zu profitieren.

Durch die Übernahme von Sophrona Solutions, Inc., einer Portallösung aus den USA, kann ifa diese Technologie auch auf dem europäischen Markt anbieten. Wir gehen davon aus, dass hier mittel- und langfristig großes Potenzial besteht.

Ergebnisrelevante Chancen

Selbstverständlich hätte eine ungeplante Erhöhung der Umsätze auch positiven Einfluss auf das Ergebnis. Daneben arbeiten wir an der Optimierung der Kosten, Prozesse und Strukturen. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnten die Ergebniserwartungen sich als zu niedrig erweisen.

Zum positiven Geschäftsverlauf hat z.B. die Lizenzierung der Datenbank unserer amerikanischen Tochtergesellschaft beigetragen. Es wäre möglich, weitere Kunden für eine Datenbanklizenzierung zu finden. Effekte dieser Art sind jedoch nicht planbar.

Zusammengefasste Chancenlage

Die ifa-Gruppe ist gut positioniert, um mit ihren Lösungen in dem Nischenmarkt Health-IT für Ophthalmologie die Chancen für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während wir einerseits gezielt daran arbeiten, uns diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass wir hier kurzfristig unerwartete Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt deshalb ist unsere Strategie auf Wachstum ausgerichtet, das mit einer angemessenen Profitabilität einhergeht.

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2020

TEUR
Langfristige Vermögenswerte
(4a)
Immaterielle Vermögenswerte
13.916
10.890
(4b)
Sachanlagen
117
66
(5)
Sonstige langfristige Forderungen
118
296
(6)
Latente Steuern
500
581
14.651
11.833
Kurzfristige Vermögenswerte
(7)
Vorräte
19
29
(8)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1.058
855
(9)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
6
0
(10)
Steuerforderungen
39
118
(11)
Sonstige kurzfristige Forderungen
96
88
(12)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.639
3.521
2.857
4.611
17.508
16.444
Vermögenswerte
Anhang 2020 2019

Konzernabschluss

Eigenkapital und Schulden

TEUR Anhang 2020 2019
Eigenkapital (13)
Gezeichnetes Kapital (14) 2.750 2.750
Kapitalrücklage (15) 7.305 7.305
Sonstige Rücklagen (15) -1.132 -1.280
8.923 8.775
Langfristige Schulden
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 53
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (16) 873 0
Latente Steuern (6) 2.417 2.087
3.290 2.140
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen (18) 1.144 972
Steuerschulden 75 185
Kurzfristige verzinsliche Schulden (17) 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (19) 99 98
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.514 3.031
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (20) 1.463 1.243
5.295 5.529
17.508 16.444

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 2020
-- -- ---------------------------- -- -- --
TEUR Anhang 2020 2019
Umsatzerlöse (21) 7.303 9.675
Sonstige Erträge (22) 390 440
Aktivierte Eigenleistungen (23) 454 491
Gesamtleistung 8.147 10.606
Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen (24) -1.011 -934
Personalaufwand (25) -4.205 -4.301
Sonstige Aufwendungen (26) -1.311 -1.469
Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) 1.620 3.902
Abschreibungen (27) -1.293 -2.690
Ergebnis vor Steuern, Zinsen (EBIT) 327 1.212
Finanzerträge (28) 3 96
Finanzaufwendungen (28) -164 -100
Ergebnis vor Steuern 166 1.208
Ertragsteuern (29) -12 -6
Konzernjahresüberschuss/-verlust 154 1.202

Konzerngesamtergebnisrechnung

für das Geschäftsjahr 2020

TEUR 2020 2019
Konzernjahresüberschuss/-verlust 154 1.202
Wertänderungen 0 -2
Währungsumrechnungsdifferenzen -6 -37
Gesamtergebnis 148 1.163
Beträge, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in die
Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
-6 -39

Konzernabschluss

Konzernkapitalflussrechnung

für das Geschäftsjahr 2020
TEUR 2020 2019
Einzahlungen von Kunden 8.216 9.737
Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte -6.622 -6.108
Sonstige Einzahlungen 411 230
Sonstige Auszahlungen -171 -463
Ertragsteuerzahlungen (-) /-erstattungen (+) 22 -30
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.856 3.366
Auszahlung für Investition ins Sachanlagevermögen -102 -35
Auszahlung für Investition in immaterielle Vermögenswerte -3.111 -491
Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.213 -526
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 0 0
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -500 -3.000
Gezahlte Zinsen -6 -49
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -506 -3.049
Finanzmittel am Anfang der Periode 3.521 3.693
Summe Cashflow -1.863 -209
Wechselkurs/Konsolidierung -19 37
Finanzmittel am Ende der Periode 1.639 3.521

Entwicklung des Konzerneigenkapitals

TEUR Gezeichnetes
Kapital
Kaptial-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
sonstiges
Ergebnis
Konzern
eigenkapital
Stand am 31.12.2018 2.750 7.305 -2.312 -131 7.612
Konzernergebnis 0 0 1.202 0 1.202
Wertänderungen 0 0 -746 744 -2
Währungsumrechnungs
und Rundungsdifferenzen 0 0 -3 -34 -37
Gesamtergebnis 0 0 453 710 1.163
Stand am 31.12.2019 2.750 7.305 -1.859 579 8.775
Konzernergebnis 0 0 154 0 154
Wertänderungen 0 0 -317 317 0
Währungsumrechnungs
und Rundungsdifferenzen 0 0 0 -6 -6
Gesamtergebnis 0 0 -163 311 148

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Angaben

Mutterunternehmen des Konzerns ist die ifa systems AG. Die ifa systems AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 42943 eingetragen. Die Aktien der ifa systems AG sind zum Handel im Open Market der Frankfurter Börse in dem Segment "Basic Board" zugelassen.

Sitz und eingetragene Geschäftsadresse der ifa systems AG sind: Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen, Deutschland

Auflistung der konsolidierten Unternehmen Land 31.12.2020 31.12.2019
Anteil am Kapital in %
Vollkonsolidierung
ifa informationssysteme für Augenärzte GmbH Österreich 100,00 100,00
ifa united i-tech, Inc., Fort Lauderdale, FL USA 100,00 100,00
Inoveon Corp., Oklahoma City, OK USA 100,00 100,00
Sophrana Solutions, Inc., St Paul, MN1 USA 100,00 0
Equity-Konsolidierung
MedKaizen AG i.L., Frechen Deutschland 0 22,92

1) Die ifa united i-tech, Inc. hat am 31. Oktober 2020 80,00 % der Anteile der Sophrona Solutions, Inc., St Paul, Minnesota (USA), erworben. Über die restlichen 20,00 % der Anteile besteht ein Optionsvertrag.

Die Hauptversammlung der MedKaizen AG i.L. hat am 29.12.2020 die Schlussrechnung der Gesellschaft gebilligt. Dadurch ist sie aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.

Über die genannten Gesellschaften hinaus hält die ifa systems AG 100% der Anteile der ifa systems India Private Limited, Hyderabad, Indien. Diese wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie nicht wesentlich ist.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß § 315e HGB nach dem am Bilanzstichtag von der Europäischen Union verpflichtend übernommenen Regelwerk des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzend zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt, er steht in Einklang mit den am Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, einschließlich den noch in Kraft befindlichen International Accounting Standard (IAS) und den ergänzenden Interpretationen (IFRIC bzw. SIC). Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwendenden IFRS und IFRIC berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene Standards und Interpretationen des IASB wurden nicht angewendet.

Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss wurden der Abschluss der ifa systems AG und die der Unternehmen ein bezogen, die von der Gesellschaft beherrscht werden.

Konsolidierungsgrundsätze

Alle zum 31. Dezember 2020 einbezogenen Gesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember. Diese werden in einheitlich aufgestellte, konsolidierungsfähige Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, übergeleitet. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Anschluss eliminiert.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander verrechnet worden. Innenumsätze wurden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.

Das Ergebnis des Konzerns ist als vollkonsolidiertes Periodenergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt, in dem sämtliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einzelnen Unternehmen konsolidiert worden sind.

Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt nach den Vorschriften von IAS 21. Die funktionale Währung ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung. Vermögenswerte und Schulden werden demnach mit dem Stichtagskurs, das Jahresergebnis mit dem Durchschnittskurs und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Sich ergebende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Umrechnungsdifferenzen, die bei der Schuldenkonsolidierung anfallen, werden erfolgswirksam erfasst.

2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Interesse einer höheren Bilanzklarheit werden die immateriellen Vermögenswerte jetzt in aktivier te Entwicklungskosten, Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte unterteilt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten selbst erstellte und entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter für die Produktentwicklung. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben Lizenzen und Nutzungsrechten auch die nach IFRS 16 aktivierten Vermögensgegenstände sowie die bei der Kaufpreisallokation des Kaufes der Sophrona Solutions, Inc. identifizierten und bewerteten Vermögenswerte.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ansonsten den im Vorjahr angewandten Methoden. Alle für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwendenden IAS bzw. IFRS und IFRIC wurden berücksichtigt.

Konzernanhang

Neue, derzeit gültige Anforderungen

Standard / Interpretation Titel des Standards /
der Interpretation
bzw. des Amendments
Anzuwenden für
Geschäftsjahre ab
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss
Amendments to IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse 1. Januar 2020 Keine wesentlichen
Auswirkungen
Interest Rate Benchmark
Reform (Phase 1)
Änderungen an IRFS 9,
IAS 39 und IRFS 7
1. Januar 2020 Keine wesentlichen
Auswirkungen
Amendments to
IAS 1 und IAS 8
Definition von
Wesentlichkeit
1. Januar 2020 Grundsätzliche
Bedeutung
Amend. Verweise
Rahmenkonzept IFRS
Aktualisierung der Verweise auf
das Rahmenkonzept IFRS
1. Januar 2020 Grundsätzliche
Bedeutung
Amendments to IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie
bezogene Mietkonzessionen
1. Januar 2020 Keine
Auswirkungen
EU Endorsement ist erfolgt
Standard / Interpretation Titel des Standards /
der Interpretation
bzw. des Amendments
Anzuwenden für
Geschäftsjahre ab
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss
N/A
Zukünftige Anforderungen
Standard / Interpretation
Titel des Standards /
der Interpretation
bzw. des Amendments
Anzuwenden für
Geschäftsjahre ab
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss
Interest Rate Benchmark
Reform - Phase 2
Änderungen an IFRS 9, IAS 39,
IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16
1. Januar 2021 Keine wesentlichen
Auswirkungen
Amendments to IFRS 3;
IAS 16; IAS 37
Unternehmenszusammenschlüsse;
Sachanlagen; Rückstellungen,
Eventualverbindlichkeiten und
Eventualforderungen
1. Januar 2022 Grundsätzliche
Bedeutung
Jährlicher
Verbesserungsprozess
(Zyklus 2018-2020)
Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IAS 41
und IFRS 16
1. Januar 2022 Keine wesentlichen
Auswirkungen
Amend. IAS 1 Klassifizierung von Schulden als
kurz- oder langfristig
1. Januar 2023 Grundsätzliche
Bedeutung
Amend. IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden
Befreiung von der Anwendung
von IFRS 9
1. Januar 2023 Keine
Auswirkungen
IFRS 17 und
Amend. IFRS 17
Versicherungsverträge 1. Januar 2021 Keine
Auswirkungen

2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten Ermessenentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Entwicklungskosten

Die Entwicklungskosten werden entsprechend der in der Anhangangabe 2.4 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für selbst geschaffene Entwicklungen ist zur Bestimmung von Abschreibungsart und -dauer der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der zukünftige Nutzungsverlauf zu schätzen.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und diese noch bestehen werden, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des zu erwartenden Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

2.4 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gliederung

Die Vermögens- und Schuldposten in der Bilanz wurden entsprechend ihrer Fristigkeit gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Wertminderungen ausgewiesen. Für Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren zugrunde gelegt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Die Aktivierung erfolgt mit den Herstellungskosten, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38.57 kumuliert gegeben sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden die Entwicklungskosten im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die aktivierten immateriellen Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf mögliche Wertminderung untersucht. Für die Abschreibung werden Nutzungsdauern von bis zu 15 Jahren zugrunde gelegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden regelmäßig Wert haltigkeitsprüfungen unterzogen. Die individuelle Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern basiert auf Schätzungen des Zeitraumes der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten.

Konzernanhang

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibung und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Für die Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sie mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf im Einklang stehen.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente und Hedging sind innerhalb der ifa systems AG-Gruppe nicht relevant.

Vorräte

Vorräte und Warenbestände werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Herstellungskosten umfassen Leistungserbringungskosten des Personals sowie der unmittelbaren Leistungserbringung zurechenbare Gemeinkosten. Nicht der unmittelbaren Leistungserbringung dienende Kosten, wie die der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs, werden nicht den Herstellungskosten zugerechnet.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Verkaufspreis abzüglich aller voraussichtlichen Kosten bis zur Fertigstellung bzw. Veräußerung und einschließlich Kosten für Verkauf und Marketing.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung von individuellen Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag und unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Forderungen in Fremdwährungen werden zum Kurs am Stichtag umgerechnet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel betreffen Guthaben der laufenden Bankkonten. Die Entwicklung ergibt sich aus der Kapitalflussrechnung.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (aufgeteilt in 2.750.000 Aktien der ifa systems AG) besteht ausschließlich aus gleichartigen Aktien. Kapitalerhöhungen im Berichtszeitraum werden separat ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten werden zum Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten im Zugangszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden diese zum Kurs am Stichtag berechnet.

Finanzschulden

Die Finanzschulden werden unterteilt nach kurzfristigen und langfristigen Schulden. Die Restlaufzeiten werden global angegeben.

Fremdkapitalkosten

Die Aufwendungen für Finanzschulden (kurz- und langfristig) werden als Kapitalkosten separat ausgewiesen. Dabei wird nach Kosten für Tilgungsdarlehen und Kontokorrentkredite unterschieden. Eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 erfolgt nicht, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen.

Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Zusammengesetzte Finanzinstrumente sind in der ifa systems AG-Gruppe nicht vorhanden.

Ertragsteuern

Der laufende Steueraufwand und die ermittelten latenten Steuern ergeben den Ertragssteueraufwand. Die Verbindlichkeiten für den laufenden Steueraufwand ergeben sich aus dem zu versteuernden Einkommen und den geltenden Steuersätzen zum Bilanzstichtag.

Die latenten Steuern werden nach den Regelungen des IFRS (IAS 12) ermittelt und in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesen.

Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt.

Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst (Ausnahme: Erstkonsolidierung), es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Dann werden die Steuern auch dort erfasst.

Leistungen an Arbeitnehmer

Im Konzern bestehen keine Pensionsverpflichtungen. Die Leistungen an Arbeitnehmer werden vollständig im Aufwand ausgewiesen. Für noch ausstehende Leistungen und Urlaubsansprüche werden die üblichen Rückstellungen gebildet.

Anteilsbasierte Vergütung

Es bestehen keine anteilsbasierten Vergütungen im Konzern.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für Verpflichtungen (rechtlich und tatsächlich) gebildet, die zum Bilanzstichtag entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Die Bewertung erfolgt zu dem Erfüllungsbetrag, dem die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit zukommt. Rückstellungen werden generell zum Barwert der erwarteten Aufwendungen ausgewiesen. Bestehen Gewährleistungsverpflichtungen, so werden diese zum Zeitpunkt der Veräußerung als Rückstellung erfasst. Der Wert ergibt sich aus den geschätzten Ausgaben, die zur vollständigen Erfüllung voraussichtlich notwendig sind. Bestehen viele gleichartige Gewährleistungsverpflichtungen, so werden die Schätzungen der Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Gruppenbasis ermittelt.

Ertragsrealisierung

Die Erlösrealisierung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018 nach IFRS 15.

Zinserträge

Zinserträge aus gegebenen Darlehen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des Zinssatzes und der Restdarlehenssumme ermittelt.

Konzernanhang

Dividendenerträge

Die ifa systems AG-Gruppe hält keine Finanzinvestitionen, aus denen Dividendenerträge entstehen.

Leasing-Verhältnisse

Leasing-Verhältnisse werden seit dem Geschäftsjahr 2019 nach IFRS 16 bilanziert.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Nach IFRS werden außerordentliche Erträge und Aufwendungen (wie nach HGB-Definition) nicht separat ausgewiesen, sondern innerhalb der GuV-Dokumentation aufgelistet (IAS 1.87).

3. Unternehmenszusammenschlüsse

Erwerb der Sophrona Solutions, Inc., St Paul, Minnesota (USA)

Die ifa united i-tech, Inc. mit Sitz in Fort Lauderdale, Florida (USA), ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der ifa systems AG, erwirbt mit Wirkung zum 31.10.2020 80,00 Prozent der Anteile an der Sophrona Solutions, Inc. mit Sitz in St Paul, Minnesota (USA). Sophrona Solutions, Inc. ist mit fast 2.000 Installationen eine führende Portalplattform in den USA für die Online-Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten in der Augenheilkunde. Durch die Übernahme vergrößert die ifa systems AG die Präsenz im amerikanischen Markt deutlich und erschließt sich neue Wachstumspotenziale. Mit der Transaktion baut die ifa systems AG ihre Position als Integrationsplattform für Augenärzte und Augenkliniken weiter aus.

Als Kaufpreis wurden TUSD 2.800 in bar entrichtet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses ist eine Put-Option über die verbleibenden 20,00% nicht beherrschender Gesellschafter vereinbart worden, bei der sich der zu zahlende Kaufpreis an den künftigen Unternehmensergebnissen und Umsatzerlösen bemisst. Es wird daher ein antizipierter Erwerb dieser Anteile angenommen. Insoweit werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Der bedingte Kaufpreis dieser Anteile wird als finanzielle Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert erfasst und ergebniswirksam zu jedem Bilanzstichtag neu bewertet. Die zukünftig zu erwartende Kaufpreiszahlung in Höhe von TUSD 1.071 stellt den Zeitwert dar. Sie ist in der Höhe unbegrenzt. Bei Veränderungen des geplanten Umsatzes oder EBITDA kann in Folgeperioden eine ergebniswirksame Anpassung notwendig sein.

Die bei der Kaufpreisallokation identifizierten und bewerteten Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kundenbeziehungen (TUSD 87) und Technologie (TEUR 1.389) zum Erwerbszeitpunkt. Die Forderungen wurden mit ihrem Bruttowert angesetzt. Eine Wertberichtigung wurde nicht vorgenommen, da mit einem vollständigen Zufluss der ausstehenden Forderungen gerechnet wird. Aus der Kaufpreisallokation ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TUSD 2.800. Der Geschäftsoder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft der Sophrona Solutions, Inc., St Paul, Minnesota (USA) sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Softwaregeschäft des Konzerns. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig.

Für das Jahr 2020 lagen der Umsatz mit Dritten ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, dem 01. Novem ber 2020, bei TEUR 177 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss bei TEUR -15. Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TUSD 65 sind ergebniswirksam erfasst. Hätte der Unternehmenserwerb zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse auf TUSD 1.382 und der Beitrag zum Konzernjahresüberschuss auf TUSD 4 belaufen.

Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden in der Bilanz mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und stellen sich wie folgt dar:

Vermögenswerte / Schulden
Sophrona Solutions, Inc., St Paul, Minnesota (USA)
USD1.)
Beizulegender Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt
Kassenbestand 83.780,34
Immaterielle Vermögenswerte 1.475.808,78
Sachanlagen 6.875,75
Vorräte 903,66
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118.392,38
1.685.760,91
Passive latente Steuern 454.550,00
Verbindlichkeiten 160.261,19
614.811,19
Nettovermögen zum Erwerbszeitpunkt 1.070.949,72
Geschäfts- oder Firmenwert 2.799.891,17
Anschaffungskosten gesamt 3.870.840,89
Die Anschaffungskosten setzen sich wie folgt zusammen
In bar entrichteter Kaufpreis 2.800.000,00
Noch zu entrichtender Kaufpreis 1.070.840,89
Anschaffungskosten gesamt 3.870.840,89
Entwicklung der Zahlungsmittel aus dieser Akquisition ergibt sich wie folgt
In bar entrichteter Kaufpreis 2.800.000,00
Erworbene Zahlungsmittel 83.780,34
Abfluss von Zahlungsmitteln 2.716.219,66

1.) Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ist ein Umrechnungskurs von 1,1673 USD/EUR heranzuziehen.

Konzernanhang

4. Anlagevermögen
4a. Immaterielle Vermögenswerte
TEUR 2020 2019
Aktivierte Entwicklungsleistungen 10.247 10.678
Geschäfts- oder Firmenwerte 2.282 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.387 211
13.916 10.889

Immaterielle Vermögenswerte

Im laufenden Geschäftsjahr wurden TEUR 454 (Vorjahr TEUR 491) Eigenleistungen (Software entwicklungen, Datenbankinhalte) entsprechend der Vorschriften des IAS 38 aktiviert. Die Bewertung erfolgt mit den direkt zurechenbaren Fertigungskosten. Darüber hinaus wurden TEUR 155 (Vorjahr TEUR 0) entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter für die Produktentwicklung aktiviert.

Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich 2020 auf 1.023 T€ (Vorjahr 2,4 Mio.€). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Entwicklungsleistungen wurden nicht vorgenommen. Die außerplanmäßigen Wertminderungen des Vorjahres (1,4 Mio. €) standen in Zusammenhang mit der Portfoliobewertung nach der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG.

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben Lizenzen auch die nach IFRS 16 aktivierten Vermögensgegenstände sowie die bei der Kaufpreisallokation des Kaufes der Sophrona Solutions, Inc. identifizierten und bewerteten Vermögenswerte.

Im Interesse einer höheren Bilanzklarheit wurde die Aufgliederung der immateriellen Vermögens gegenstände geändert. Hierzu verweisen wir auf die detaillierte Erklärung bei Punkt 30.

4b. Sachanlagen

Zur Entwicklung der Sachanlagen verweisen wir auf die separate Übersicht "Entwicklung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen".

5. Sonstige langfristige Forderungen

TEUR 2020 2019
Kundenforderungen, die nach mehr als einem Jahr fällig sind 70 190
Kautionen, Dauervorschüsse 48 49
Sonstige Darlehen 0 57
118 296
6. Latente Steuern Aktive Passive
TEUR 2020 2019 2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 2.417 2.082
Verlustvorträge 500 581 0 0
500 581 2.417 2.082

7. Vorräte

TEUR 2020 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0 0
Waren 19 29
19 29

Bei den ausgewiesenen Warenvorräten handelt es sich im Wesentlichen um Lagerbestände für Computerhardware und Netzwerkkomponenten sowie Zubehör. Diese werden überwiegend für bereits erteilte Aufträge vorgehalten (ca. 4-Wochen-Bestand).

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
TEUR 2020 2019
Fälligkeitsstruktur
Forderungen, weder überfällig noch wertgemindert 494 542
Forderungen, überfällig aber nicht wertgemindert
0 bis 3 Monate 366 373
4 bis 6 Monate 102 38
mehr als 6 Monate 144 89
Forderungen, die überfällig und wertgemindert sind 455 316
Einzelwertberichtigung -433 -313
1.128 1.045
Regionen
Forderungen Inland 406 222
Forderungen Ausland 1.155 946
Einzelwertberichtigung -433 -313
1.128 855

Forderungen, deren Umsatz realisiert wurde und die mehr als 90 Tage überfällig sind, wurden in der Regel zumindest teilweise wertberichtigt. Soweit Zahlungseingänge kurze Zeit nach dem Bilanzstichtag zu verzeichnen waren, wurde auf eine Wertminderung verzichtet.

Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, wurden nicht wertberichtigt, wenn sie im Zusammen hang mit langfristigen, noch nicht endgültig fertig gestellten Projekten entstanden sind.

Konzernanhang

9. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 6 und resultieren aus Lieferung und Leistung.

10. Steuerforderungen

TEUR 2020 2019
Ertragsteuer Geschäftsjahr 37 36
Ertragsteuer Vorjahr 2 82
39 118

Die Steuerforderungen beruhen auf Steuervorauszahlungen der Gesellschaften.

11. Sonstige kurzfristige Forderungen

TEUR 2020 2019
Vorauszahlungen für künftige Perioden 76 59
Sonstige 20 28
96 88

12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen laufende Konten. Bezüglich der Veränderung des Zahlungsmittelbestands wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen keinen Verwendungsbeschränkungen.

13. Eigenkapital

Zu den Veränderungen des Eigenkapitals verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel.

14. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital von 2.750.000,00 Euro ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils 1,00 Euro.

15. Rücklagen

Zu den Veränderungen der Rücklagen verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel.

2020 wurde an die Aktionäre keine Dividende ausgeschüttet.

16. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

In den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden die zukünftig zu erwartenden Kaufpreiszahlungen der Sophrona Solutions, Inc. in Höhe von TEUR 873 (Vj: TEUR 0) eingestellt. Die Bewertung nach IFRS 7 erfolgt nach Stufe 3 zum beizulegenden Zeitwert auf Basis von Modellen mit nicht am Markt beobachtbaren Inputparametern. Die wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden im Rahmen der Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr ermittelt. Nach Analyse des Anpas-

sungsbedarfs der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit wird die Berechnung zum Bilanzstichtag angepasst. Sofern anwendbar, werden auch Aufzinsungseffekte, die sich aus einer zeitlichen Annäherung an den Fälligkeitszeitpunkt ergeben, in die Bewertung einbezogen.

Bei einer Erhöhung der Inputfaktoren um 10% erhöht sich der Kaufpreis um T€ 193, während er bei einer Minderung um 10% um T€ 158 sinkt. Eine Veränderung des risikobereinigten Abzinsungssatzes um 100 Basispunkte führt zu einer Kaufpreisänderung um T€ 30.

17. Verzinsliche Schulden

(kurz- und langfristig) TEUR Rlfz. <1 J. Rlfz. 1–5 J. Rlfz. > 5 J. Summe
Verbindlichkeiten 31.12.2020 2.500 0 0 2.500
Verbindlichkeiten 31.12.2019 3.000 0 0 3.000

Dieses Darlehen wurde von der Nexus AG gewährt. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte eine Teilrückzahlung des Darlehens, wodurch sich die Darlehenssumme um TEUR 500 verminderte.

18. Sonstige Rückstellungen
TEUR
2020 2019
Personalkosten 492 373
Abschlusskosten 154 139
Übrige 498 459
1.144 971

19. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 98) haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

TEUR 2020 2019
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 725 897
Miet- und Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) 193 214
Umsatzsteuer 164 49
Verbindlichkeiten aus dem Lohn- und Gehaltsbereich 85 82
kreditorische Debitoren 171 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 125 0
1.463 1.243

Konzernanhang

21. Umsatzerlöse
TEUR 2020 2019
Basislizenzen davon: Inoveon Datenbank: TEUR 168 (Vorjahr: 2.549) 1.085 3.740
RTL 4.271 3.873
Hardware, Fremd-SW und Zubehör 1.106 991
Services 794 722
Topcon 0 176
Sonstige 45 173
Summe 7.303 9.674
22. Sonstige Erträge
TEUR
2020 2019
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 132 109
Sachbezüge 176 181
Topcon: Reporting Agreement 0 90
übrige sonstige Erträge 82 60
390 440

Bis Mai 2019 erstellte die ifa auf Wunsch des damaligen Mehrheitsaktionärs Topcon monatliche vollständige und konsolidierte Abschlüsse. Diese wurden in einem von Topcon vorgegebenen Daten format übermittelt. Für die damit verbundenen Mehraufwendungen erhielt ifa monatlich TEUR 18 für den ihr zusätzlich entstehenden Aufwand. Diese Erträge wurden letztmals für den Monat Mai 2019 berechnet. An den Mehrheitsaktionär Nexus werden quartalsweise konsolidierte Abschlüsse in einem wesentlich einfacheren Package übermittelt, dessen Erstellung weitgehend im Rahmen der ohnehin anfallenden Abschlusstätigkeit erfolgt.

Bei den Sachbezügen werden unter anderem die Weiterberechnungen für die KFZ-Nutzung der Mitarbeiter ausgewiesen.

23. Aktivierte Eigenleistungen

Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte.

24. Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen
TEUR 2020 2019
Hardware, Fremdsoftware 690 665
Sonstiger Wareneinsatz 251 186
Fremdleistungen 70 83
1.011 934

25. Personalaufwand

TEUR 2020 2019
Gehälter 3.502 3.536
Sozialversicherung 489 514
freiwillige Sozialleistungen 155 135
sonstige Personalkosten 59 116
4.205 4.301

Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, da Nachbesetzungen ausgeschiedener Mitarbeiter und weitere Einstellungen zum Teil erst im Laufe des Jahres 2020 vorgenommen oder auf das Jahr 2021 verschoben wurden.

Im Jahresdurchschnitt waren in der Gruppe 64 Mitarbeiter (Vorjahr 57) beschäftigt. Der Anstieg ist u.a. durch den Zugang der Sophrona Solutions, Inc. begründet.

26. Sonstige Aufwendungen

TEUR 2020 2019
Rechts- und Beratungskosten 476 526
Forderungsverluste 138 23
Werbe-/Reisekosten 119 252
Kommunikationskosten 115 133
Fahrzeugkosten 112 123
Lizenzen 104 133
Raumkosten 74 80
Instandhaltung 49 42
Versicherungen, Beiträge, Gebühren 24 28
Büro- und Geschäftsausstattung 15 21
übrige sonstige Aufwendungen 83 108
1.309 1.469

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten die zuvor nicht separat aufgelisteten betrieblichen Aufwendungen, z.B. periodenfremde Aufwendungen sowie sonstige betriebliche Steuern.

27. Abschreibungen

Zur Zusammensetzung und Entwicklung der Abschreibungen verweisen wir auf die separate Übersicht "Entwicklung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen".

28. Finanzergebnis

TEUR 2020 2019
Erträge aus Währungsdifferenzen 119 90
Zinserträge 0 6
Aufwendungen aus Währungsdifferenzen -256 -42
Zinsaufwendungen -25 -58
-161 -4

Konzernanhang

29. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2020
2019
Laufende Steueraufwendungen 0 -119
Latente Steuererträge 41 475
Ertragsteueraufwendungen -29 -362
12 -5

Die Konzernsteuerquote ist der Quotient aus der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuerbelastung und dem Jahresergebnis vor Steuern. Demnach resultiert der Konzern steueraufwand grundsätzlich aus den tatsächlichen und den latenten Steuern.

Die Überleitung vom Gesamtsteuersatz zum effektiven Steuersatz stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
TEUR % TEUR %
Gewinn vor Steuer 166 31,58% 1.208
Gesamtsteuersatz – theoretischer Steueraufwand 52 31,58% 381 31,58%
Steuereffekt aus nicht gebildeten aktiven
latenten Steuern auf Verlustvorträge
und temporäre Differenzen
Steueraufwand aus permanenten Differenzen
-42
0
0
N/A
-326
0
31,58%
0
Übrige Differenzen 2 N/A -60 N/A
Effektiver Steueraufwand (2019: -ertrag) 12 N/A -5 N/A
30. Ergebnis je Aktie
2020 2019
Konzernergebnis 154 1.202
Anzahl Aktien (Stück) 2.750.000 2.750.000
Ergebnis je Aktie (Euro) 0,06 0,44

31. Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen

im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand
Zugänge
Währungs- Stand
TEUR 01.01.2020 Zugänge Sophrona Abgänge ausgleich 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Entwicklungskosten 24.211 609 0 0 -439 24.381
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 2.393 0 -111 2.282
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 398 200 1.262 161 -61 1.638
24.609 809 3.655 161 -611 28.301
Sachanlagen 302 107 6 25 -2 388
24.911 916 3.661 186 -613 28.689
Abschreibungen
Stand Währungs- Stand
TEUR 01.01.2020 Zugänge Abgänge ausgleich 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Entwicklungskosten 13.533 1.023 0 -422 14.134
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 187 210 160 14 251
13.720 1.233 160 -408 14.385
Sachanlagen 235 60 24 0 271
13.955 1.293 184 -408 14.656

Konzernanhang

Buchwerte
Stand Zugänge Währungs- Stand
TEUR 01.01.2020 Zugänge Sophrona Abgänge ausgleich 31.12.2020
Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Entwicklungskosten 10.678 -414 0 0 -17 10.247
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 2.393 0 -111 2.282
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 211 -10 1.262 -1 -75 1.387
10.889 -424 3.655 -1 -203 13.916
Sachanlagen 67 47 6 -1 -2 117
10.956 -377 3.661 -2 -205 14.033

Im Interesse einer höheren Bilanzklarheit werden die immateriellen Vermögenswerte jetzt in aktivierte Entwicklungskosten, Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte unterteilt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten selbst erstellte und entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter für die Produktentwicklung. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben Lizenzen und Nutzungsrechten auch die nach IFRS 16 aktivierten Vermögensgegenstände sowie die bei der Kaufpreisallokation des Kaufes der Sophrona Solutions, Inc. identifizierten und bewerteten Vermögenswerte.

32. Honorare des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt das für das Geschäftsjahr 2020 anfallende Gesamt honorar des Abschlussprüfers für seine Leistungen gegenüber der ifa systems-Gruppe.

TEUR 2020 2019
Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss 54 54
Sonstige Leistungen 1 1
55 55

33. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten am 31.12.2020 persönlich oder über nahe stehende Unternehmen Anteile an der ifa systems AG:

Vorstand Aufsichtsrat
Jörg Polis 38.798 Aktien Robert Gaulke Keine Aktien
Christoph Reinartz 23.945 Aktien Dr. Uwe Hannemann Keine Aktien
Ralf Heilig Keine Aktien

Im Geschäftsjahr bestanden keine weiteren geschäftlichen Beziehungen zu Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder zu Unternehmen, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind.

34. Vorstandsbezüge

TEUR 2020 2019
Vorstandsbezüge insgesamt 401 438
Davon Fixgehalt 337 438
Davon Erfolgsbeteiligung 64

Den Vorständen wurde im Geschäftsjahr 2020 die variable Vergütung für die Vorjahre 2016 – 2019 ausgezahlt.

35. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Datum der Freigabe des Jahresabschlusses durch den Vorstand gemäß IAS 10.17 ist der 04.03.2021.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Frechen, den 04.03.2021

ifa systems AG

Jörg Polis Christoph Reinartz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ifa systems AG, Frechen

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ifa systems AG, Frechen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der ifa systems AG, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa tio nen umfassen

• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind

die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund haltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts orientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht im Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arvid Feuerstack.

Wuppertal, den 4. März 2021

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Oec. Andreas F. Wildoer Dipl.-Kfm. Arvid Feuerstack

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Jörg Polis Christoph Reinartz CIO seit 2001

CEO seit 2016

Aufsichtsrat

Robert Gaulke Vorsitzender, seit 24.10.2017, gewählt bis 2022Dr. Uwe Hannemann seit 03.09.2019, gewählt bis 2025 Ralf Heilig seit 03.09.2019, gewählt bis 2025

ifa systems AG, Frechen

Augustinusstrasse 11b · 50226 Frechen-Königsdorf · Deutschland Tel.: +49-2234-93367-0 · Fax: +49-2234-93367-30 · www.ifasystems.de

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