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Hyrican Info Systeme AG

Legal Proceedings Report Dec 15, 2017

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Legal Proceedings Report

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News Details

Corporate | 15 December 2017 13:00

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache

15.12.2017 / 13:00

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Dezember 2017 die Revision der Hyrican AG im Verfahren 1 ZR 53/15 um Auskünfte über Verkaufsmengen im Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung einer Urheberrechtsabgabe in den Jahren 2002 bis 2005 zurückgewiesen. Die im Wege der Stufenklage erhobene Feststellungsklage zur Höhe der Abgabe war nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens. Die Vorinstanz hatte über den Auskunftsanspruch im Wege eines Teilurteils entschieden. Der Feststellungsantrag zur Höhe der Abgabe ist weiterhin beim Oberlandesgericht München anhängig. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verlangt eine Abgabe von EUR 18,42 pro in Deutschland veräußerten Personal Computer (PC) beziehungsweise Notebook. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, so dass die konkreten Auswirkungen dieses Urteils noch nicht abschließend eingeschätzt werden können. Zudem ist beim BGH unter dem Az. KRZ 47/15 ein gegen die ZPÜ gerichtetes Kartellrechtsverfahrens des Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZitCO) anhängig, welches die Abgabenhöhe in dem betreffenden Zeitraum zum Gegenstand hat.


15.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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