Annual Report • Feb 21, 2019
Annual Report
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Geschäftsverlauf / IT-Markt
Die Hyrican® Informationssysteme AG als IT-Systemanbieter stellt mit seinen qualifizierten Mitarbeitern kundenspezifische IT-Lösungen her. Das Produktportfolio umfasst PCs, Notebooks, Server, Workstations und Peripherie. Die eigenen Produkte werden zunehmend durch Peripherie namhafter Hersteller ergänzt. Entsprechende Serviceleistungen runden dabei unser Leistungsprofil ab.
Im Kalenderjahr 2017 gingen die weltweiten PC-Verkaufszahlen nach den Marktforschern von Gartner um 2,8% gegenüber dem Vorjahr zurück. In Deutschland blieb der PC-Markt mit 10,3 Millionen verkauften PCs (einem leichten Minus von 0,8%) weitgehend gleich, so Gartner. Neben der Konkurrenz durch Tablets und Smartphones belastete die wachsende Nachfrage zu Produkten mit Sprachassistenten und Smartwatches den PC-Markt. Während das Wachstum im Business-Segment zur Stabilisierung des Marktes in Deutschland beitrug, dämpfte die schwache Nachfrage bei Privatkunden die Entwicklung im PC-Markt. (https://www.zdnet.de/88323143/gartner-schrumpfender-pc-markt-verschaerft-verdraengungswettbewerb/)
Anwender gaben 2017 durchschnittlich höhere Summen für ein Gerät aus. Die Steigerung der Durchschnittspreise ist auch auf die höheren Beschaffungskosten bei einigen Komponenten zurückzuführen, die zum Teil an die Kunden weitergegeben werden konnten. Auch hochwertigere Systeme wie etwa leistungsfähige Notebooks sind stärker nachgefragt worden. Generell sind mobile/ultramobile Geräte deutlich beliebter. (http://www.crn.de/server-clients/artikel-116402.html)
Der technologische Wandel beeinflusst -wie in den Vorjahren bereits thematisiert- auch die Entwicklung der Gesellschaft. Einige Produktkategorien marktführender Unternehmen sind als Bestandteil der bisherigen Produkt- und Absatzstrategie weggefallen oder weniger umsatz- und ertragsseitig bemerkbar. Das wirkte sich im Geschäftsjahr 2017 auf die geplante Umsatzentwicklung aus. Den Wegfall dieser Produktlücken konnten wir im Geschäftsjahr nur teilweise ausgleichen.
Die deutschen mittelständischen IT-Unternehmen stehen unter dem Kostendruck der im Ausland produzierenden Konkurrenz und der Trend alle IT-Produkte mit einer Urheberrechtsabgabe, ungeachtet des geänderten Nutzungsverhaltens, über die IT-Verwertungskette hinweg zu belasten, ist besonders in Deutschland ausgeprägt.
Darüber hinaus wurde die Branche durch die weitere Konsolidierung des Absatzmarktes erheblich belastet. Die Erwartungen in den Umstellungsbedarf auf neue Betriebssysteme insbesondere bei Kunden der öffentlichen Hand wurden in 2017 nur teilweise erfüllt.
Vor dem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um in Bezug auf die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein.
Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine anhaltende Tendenz zur Konzentration.
Aufgrund unserer wettbewerbsrelevanten Kapitalausstattung setzen wir insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen ein, um unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektübernehmer gegenüber international operierenden Herstellern positionieren zu können.
Projektgeschäft
Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat weiterhin zentrale Bedeutung. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern.
Für 2017 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden.
Partnerverträge
Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, Microsoft, Asus, MSI, Samsung usw.
Hardware-/ Softwareplattformen als Systemlösung
Neben der Internetfähigkeit aller Geräte ist der Trend zu mehr Ausstattung in Grafik (High Definition Standard) und Speicherkapazität gegeben. Der Nachfrage nach energiesparenden Systemen und geräuscharmen Lösungen wird weiter zunehmen.
Die technischen Entwicklungsrichtungen werden auch für 2017 energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen.
Unabhängig von Betriebssystemen verfügen wir über digitale point-of-sales-Lösungen; sie ermöglichen den weltweit Content Management Systeme zentral zu steuern. Anwedungsbeispiele sind z.B. im Bereich Automotive zu finden.
Umsatz- und Auftragsentwicklung / Beschaffung
Aufgrund zeitweiser spekulativer Verknappung wesentlicher Komponenten wie Speicher und Grafikkarten konnten nicht alle Marketingmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden. Als hemmend wirkten sich zudem Personalbeschaffungsprobleme insbesondere in Bezug auf know-how-Träger aus, so dass die erheblichen Schulungszeiten und -maßnahmen das letzte Quartal des Geschäftsjahres prägten.
Bei zahlreichen Projekten haben sich die Zuschlagsfristen erheblich ausgeweitet, was in der Projektdurchführungsplanung zu berücksichtigen ist.
Alle großvolumigen Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren erworben. Die Lieferanten gehören zu den Technologieführern.
Die anhaltende Konzentration auf der Beschaffungsseite hat die Preisfindung nicht vereinfacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind insoweit auch für 2018 zu erwarten. Die erheblichen Schwankungen des USD-Kurses erschweren die Kalkulation.
Mit einigen wichtigen Lieferanten konnten die Bezugsbedingungen beibehalten werden; einige Distributoren dagegen bestehen auf kürzere Zahlungsziele. Aufgrund der guten Reputation unseres Unternehmens konnten interessante Lieferanten hinzugewonnen werden.
Aufgrund der derzeitigen Auskünfte der Lieferanten gehen wir für 2018 davon aus, dass über das bisher bekannte Ausmaß keine nennenswerten Bezugsengpässe in der Beschaffung bestehen werden. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden.
Betriebsabläufe
Weitere Investitionen und Umstellungen waren notwendig, um auf technologische Veränderungen zu reagieren. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Die erprobten Testverfahren behielten wir bei, um unseren Kunden eine verlässliche IT-Qualität anbieten zu können. Das Feedback über die hauseigene Service-Hotline ließ demzufolge kein signifikantes Ausfallverhalten erkennen.
Investitionen
Wie in den Vorjahren wurden einige Investitionen vorgenommen, um die Prozessökonomie zu verbessern. Mit der Einführung des neuen ERP-Systems wurde planmäßig begonnen, so dass nach der Umstellungsphase Vereinfachungen in der Ablauforganisation erkennbar sein werden. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt.
Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben
Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt.
Personal und Sozialbereich
Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere motivierten Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Weiterbildungen zur Beibehaltung unseres Know-hows. Notwendigem Weiterbildungs- und Trainingsbedarf wird somit wie auch in der Vergangenheit entsprochen.
Alle bekannten behördlichen Auflagen wurden 2017 befolgt. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2018 fortgeführt.
Datenschutz
Auf die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 bereitet sich das Unternehmen personell wie organisatorisch vor, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Umweltschutz
Die Produkte der Hyrican Informationssysteme AG erfüllen die am 20.11.2009 in Kraft getretene ErP Richtlinie 2009/125/EG.
Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG in Kraft. Die Hyrican Informationssysteme AG ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein so genannter „nachgeschalteter Anwender“.
Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) mit Inkrafttreten zum 03.01.2013 umgesetzt.
Mit Wirkung zum 20.10.2005 trat das ElektroG in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660).
Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen (Reclay Group). Weiter sind wir Lizenznehmer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS).
Finanz- und Vermögenslage
Das Grundkapital der Hyrican AG beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00. Die vorhandene Eigenkapitalquote von 65% (Vj. 75%) versetzt uns in die Lage, als kompetenter Systempartner anerkannt zu werden. Da das Unternehmen für „schlechte“ Zeiten vorgesorgt hat, sieht die Hyrican AG keine Verschlechterung des Ratings.
Im Anlagevermögen gab es im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.
Mit der in 2012 erfolgten Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH verfolgt die Hyrican Informationssysteme AG die Verbesserung der Positionierung am Markt.
Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen.
Sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbezogen jeweils um rund EUR 1 Mio.
Der Cashflow i.e.S. beträgt TEUR -3.417. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2017 TEUR -3.374, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -122. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2017 betrug TEUR -194. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 19.505 (Vj. TEUR 23.195).
Ertragslage
Die Umsatzerlöse verringerten sich gegenüber der Vorjahresperiode um 3% auf 29.420 TEUR (Vj. 30.348 TEUR). Der sehr überwiegende Anteil der Umsatzerlöse wird im Inland erzielt.
Die Rohertragsmarge verringerte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres.
Das Ergebnis vor Steuern lag bei TEUR -3.602 (Vj. TEUR 356) und hat sich insbesondere durch die Bildung weiterer Rückstellungen für die Urheberrechtsabgabe gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Damit wurde die Vorjahresprognose nicht erreicht. Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr verringerte sich auch aufgrund des aktuellen Zinsniveaus auf T€ -38 (Vj. TEUR 3).
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ und auf unsere Risikohinweise zum Thema Schadenersatz in Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung“.
Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2017 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben.
Risiken der künftigen Entwicklung
a) Finanzmärkte
Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten unter anderem die Griechenlandkrise lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns auch nicht in der Lage, die erheblichen Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche (importierte) Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt.
Die erhöhten regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind.
Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen.
Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann mittelbar bzw. indirekt zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden können.
b) Vertrieb
Auch für das Jahr 2018 erwarten wir, wie in den vergangenen Jahren, einen Preis-/Absatzdruck. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Für die Anbahnung von Projekten ist eine monatelange Vorbereitungsphase notwendig, die nur mit einer nachhaltigen Projekt- und Personalstrategie zum Geschäftsabschluss führt. Diese Vorlaufkosten sind aber notwendig, um weiterhin neueste Technologien unseren Zielkunden vorstellen zu können.
Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der schleichende Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch werden unsere Geschäftstätigkeit und -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatz-strategien darauf antworten zu können.
Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden ist weiterhin feststellbar.
c) Urheberrechtsabgaben
Die kostenintensiven Verwertungsgesellschaften versuchen seit Jahren Urheberrechtsabgaben auf PCs, Medien und weitere Ein- und Ausgabegeräte rückwirkend einzufordern. Ungeachtet der Rechtslage sollen Abgaben auch auf Business-PCs nachträglich erhoben werden. Diese nachträglichen Abgabenforderungen sind insbesondere für den deutschen IT-Mittelstand bedrohlich, da „unerwartete“ Forderungen neben bereits geleisteten Abgaben nicht zur Verbesserung der Stellung im Wettbewerb führen. Der Unsicherheit über die Abgabenhöhe versuchen einige Marktteilnehmer durch Ausweichstrategien zu begegnen. Hierdurch kann sich das verfügbare Marktpotential weiter mindern, wenn die gesamte IT-Verwertungskette unangemessen belastet wird.
Die Gesellschaft verweist an dieser Stelle zum Thema Urheberrechtsabgaben auch auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre.
Verfahren am Bundesgerichtshof (Az: I ZR 59/10); Oberlandesgericht München (Az: 6 WG 6/08): Klage der ZPÜ wegen urheberrechtlicher Vergütungsansprüche:
Die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) erhob am 25. Januar 2008 vor dem Oberlandesgericht München Klage auf Auskunft und Zahlung von EUR 18,42 zzgl. 7 % USt. sowie Zinsen für jeden in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 in Verkehr gebrachten Personal Computer (PC).
Der BGH gab dem Auskunftsanspruch der ZPÜ mit Urteil vom 14. Dezember 2017 statt und wies die Revision der Hyrican zurück. Hyrican legte gegen das Urteil am 21. Februar 2018 Anhörungsrüge und am 7. März 2018 Verfassungsbeschwerde ein und rügte hierbei, dass der BGH das Recht von Hyrican auf den gesetzlichen Richter verletzt habe, weil es die europarechtlichen Fragen, die sich stellen, nicht dem EuGH vorgelegt hatte. Hyrican schließt sich somit mittelbar einer Verfassungsbeschwerde des Branchenverbandes BITKOM an, die zwar einen anderen Erhebungszeitraum betrifft, allerdings ebenfalls die Weigerung des BGH betrifft, entscheidungserhebliche Fragen des Unionsrechts dem EuGH vorzulegen (Verstoß gegen Art. 267 Abs. 3 AEUV). Entscheidungserheblich und bislang vom EuGH nicht eindeutig beantwortet ist insbesondere die Frage, ob die Geräteabgaben für PCs unionsrechtlich auch bei Inverkehrbringen und Veräußerung an gewerbliche Abnehmer greifen darf und ob die Regelungen des Deutschen Urhebergesetzes in der hier betreffenden alten Fassung überhaupt Grundlage für einen Vergütungs- und Auskunftsanspruch sein kann, weil sie keine nach Unionsrecht erforderliches besonderes Rückerstattungssystem für zu viel gezahlte Abgaben vorsehen. Gerade die Entscheidungen des EuGH aus der letzten Zeit lassen den Schluss zu, dass jedenfalls in der Tendenz der EuGH eine andere Sichtweise als der BGH vertritt. Hinzukommt, dass der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich vor Verkündung des Urteils des BGH im vorliegenden Verfahren vorstehende Fragen genau gegenteilig beantwortet hatte. Gerade diese Abweichung zwischen den obersten Gerichtshöfen zweier Mitgliedsstaaten spricht für die Notwendigkeit einer Vorlage beim EuGH.
Selbst wenn die Anhörungsrüge und die Verfassungsbeschwerde aber erfolglos bleiben, wird über dem Anspruch der Höhe nach das OLG München erst noch entscheiden.
Die Frage, inwieweit die ZPÜ durch einen Gesamtvertrag in Bezug auf die Forderung gegenüber einem nicht an den Vertrag gebundenen Unternehmen gebunden ist, ist Gegenstand eines gesonderten Rechtsstreits des Branchenverbandes ZItCo gegen die ZPÜ. Insbesondere beanstandet ZItCo die Differenzierung der von der ZPÜ geltend gemachten Vergütungshöhe in Abhängigkeit davon, ob ein Gesamtvertrag mit ihr geschlossen wurde oder nicht. Der Klage des ZItCo wurde in der ersten Instanz teilweise stattgegeben, das OLG München wies die Klage jedoch als unzulässig ab. Im April 2017 (Az.: KZR 47/15) wurde vom BGH die Revision gegen das Urteil des OLG München zugelassen. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf den 12. Juni 2018. Der Ausgang dieses Verfahrens wird unmittelbar Auswirkungen auch auf das Verfahren der ZPÜ gegen Hyrican haben, sofern der BGH zur zulässigen Vergütungshöhe aus kartellrechtlicher Sicht Stellung nimmt. Der BGH hat allerdings auch angekündigt, über die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges diskutieren zu wollen. Sollte der BGH hier keine Entscheidung treffen, ist es wieder am OLG München auch über den Diskriminierungseinwand aus kartellrechtlicher Sicht zu entscheiden.
Das OLG Wien hat unter Anwendung der EU Richtlinie 2001/29 und in Bezug auf die bisherige EuGH-Rechtsprechungen (wie z.B. Az. C-467_08 SGAE ./. Padawan) entschieden, dass der Austro Mechana gegen Amazon keine Abgabe zusteht.
Die Verwertungsgesellschaft Wort, München (im Folgenden kurz: „VG Wort“) und der Branchenverband Bitkom e.V. haben sich im März 2016 rückwirkend für den Zeitraum 2001 bis 2007 auf zusätzliche Zahlungen geeinigt, obwohl der BGH eine Abgabe nach § 54 a UrhG a.F. letztinstanzlich verneinte und darüber hinausgehende Ansprüche mit großen Fragezeichen versehen hatte. Diese Einigung ist auch unverständlich, weil der EuGH entschieden hat, dass Ausschüttungen an Verlage rechtswidrig waren, so dass u.E. alle erhobenen Abgabenforderungen der Verwertungsgesellschaften seit Jahren deutlich zu hoch ausgefallen sind. Sollte der BGH gemäß Art. 20 GG entscheiden, wäre zusätzlich zu den bestrittenen Abgaben die Rechtfertigung für die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen zu hinterfragen. Um die rechtswidrigen Auszahlungen zu refinanzieren, ist nicht auszuschließen, dass die VG Wort weitere Abgaben rückwirkend von deutschen Herstellern wie auch von Hyrican fordert.
Im September 2016 hat die VG Wort ein Verfahren vor der Schiedsstelle Urheberrechtsabgaben beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Auskunft und Zahlung von weiteren Urheberrechtsabgaben nach den §§ 54 ff. UrhG a. F. für 2001-2007 eingeleitet (246/16 VG Wort ./. Hyrican AG). Die Gesellschaft ist dem u.a. mit dem Argument der Verjährung und Verwirkung der Ansprüche entgegengetreten.
Vorsorglich wurden für beide Verfahren soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung entsprechend der Rechtslage in Höhe von insgesamt TEUR 5.500 gebildet.
Im Falle einer finalen Rechtsprechung zu Lasten der Gesellschaft könnte nach derzeitigem Kenntnisstand weitere wirtschaftliche Belastungen in Höhe von mehreren Millionen EUR entstehen. Dies würde die Entwicklung und den Bestand der Gesellschaft zwar nicht gefährden, hätte aber Einfluss auf unsere Strategie für die nächsten Jahre.
Durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Gerichte in den weiterhin zahlreich anhängigen Verfahren ist eine abschließende rechtliche Würdigung zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Ausgang dieses immer komplexer werdenden Verfahrens lässt sich nur schwer abschätzen.
Zwischenzeitlich sind jedoch erhebliche Beträge für die Verauslagung von Gerichts- und Verfahrenskosten zu leisten. Inwieweit unsere damit verbundenen Kosten erstattungsfähig sind, hängt von weiteren Verfahren ab.
Leider hatte die weitere Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften bei den politischen Entscheidungsträgern Erfolg, indem eine Hinterlegungspflicht für (künftige) Forderungen der Verwertungsgesellschaften gemäß § 107 VGG zu Lasten der Hersteller festgesetzt werden kann. Auch § 60h UrhWissG wird Auswirkungen auf die künftige Abgabenlast haben, obwohl Hersteller gemäß § 54 Abs. 4 UrhG eigentlich nicht unangemessen in ihrer beruflichen Tätigkeit durch wettbewerbsverzerrende Abgaben eingeschränkt werden sollen. Diese Regelungen sind u.E. zusätzliche wettbewerbsverzerrendes Druckmittel, dem insbesondere deutsche Hersteller aufgrund ihrer eingeschränkten Refinanzierungsmöglichkeit Nachteile erwachsen werden. Im Rahmen unserer Verbandszugehörigkeit wird alles Mögliche unternommen, um auf gerichtlichem Weg diesen Verlauf zu stoppen.
d) Kapitalmarkt
An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen. Die Änderungen der sog. Market Abuse Regulation ab Juli 2016 werden zu erhöhtem Aufwand und damit Kosten führen.
e) Technologie
Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD, Microsoft, Samsung, MSI, Philips, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber.
f) Personal
Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert.
g) Sonstiges
Den Bedarf an Energie und einhergehende Kostensteigerungen haben wir am Standort durch neue Versorgungsysteme verbessert. Die alternative Energiegewinnung ist im zweiten Schritt vorgesehen.
Den identifizierten Risiken treten wir mit einem auf unser Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagementsystem entgegen. Dabei werden die wesentlichen Bereiche in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzogen. Die Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätssituation erfolgt zeitnah. Zusätzliche Risiken, die die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens beeinträchtigen können, sind derzeit nicht bekannt.
Chancen der künftigen Entwicklung
Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet.
Unsere starke Liquiditätsausstattung versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte entwickeln und akquirieren zu können.
Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag mittelfristig nachhaltig steigern helfen. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Die gerichtliche Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit der ZPÜ ist im Abschnitt „Risiken der künftigen Entwicklung“ beschrieben.
Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 sowie vom 28. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage beim Landgericht Erfurt (Az.: 2 HK O 33/12) erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Die Deutsche Balaton AG wendet sich dabei insbesondere gegen den Ausschluss des Bezugsrechts, beanstandet die Höhe des Ausgabebetrags und hält die am 28. Dezember 2011 beschlossene Sachkapitalerhöhung für nicht sachgerecht. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen die Klage verteidigt. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben.
Die Gesellschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt (Thüringer Oberlandesgericht, 2 U 586/14). Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.
Hiergegen hat die Gesellschaft beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 hat der Bundesgerichtshof die Revision im Hinblick auf die Beschlüsse zur Barkapitalerhöhung zugelassen und die Nichtzulassungsbeschwerde im Übrigen zurückgewiesen.
Die Deutsche Balaton AG hat mit Klage vom 31. Dezember 2014, der Hyrican Informationssystem AG zugestellt am 21. Januar 2015, Klage beim Landgericht Erfurt (1HK O185/14) erhoben und beantragt zuletzt mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2015 1. die Gesellschaft zu verurteilen, Ansprüche gegen Herrn Michael Lehmann auf Herausgabe von 450.000 Stückaktien und gegen die Baader Bank AG auf Herausgabe von 400.000 Stückaktien der Gesellschaft geltend zu machen und gegebenenfalls im Falle der Nichtherausgabe gerichtlich durchzusetzen und die nach Durchsetzung der Ansprüche vorstehend herausgegebenen 850.000 Stückaktien gemäß §§ 237 f. AktG einzuziehen. 2. die Gesellschaft mit den übrigen Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 4.812.196,84 (hilfsweise € 3.122.963,24) zuzüglich Zinsen zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, der sich aufgrund der nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüsse der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gemäß Vorstandsbeschluss vom 8.12.2011 und 28.12.2011 über den im Klageantrag oben festgelegten Betrag hinaus bis zur Einziehung der Aktien für die Klägerin entstehen wird.
Weiter hat die Deutsche Balaton AG die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Feststellungsklage (Ziff. 1.1) im Hinblick auf die Kapitalerhöhungsbeschlüsse beantragt. Mit Beschluss vom 24. Juni 2016 ist die Vorsitzende diesem Antrag nachgekommen und hat entschieden, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des dem BGH zum Az. II ZR 120/16 wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde vorliegenden Rechtsstreits des Thüringer OLG (2 U 586/14) auszusetzen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist bislang nicht erfolgt.
Sowohl die Hyrican Informationssysteme AG als auch die Mitglieder (ehem.) von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich gegen die Klage verteidigt.
Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für mögliche Schadenersatzansprüche gebildet.
Die Deutsche Balaton AG hat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 28. August 2015 einen Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung gestellt, der durch Mehrheitsentscheidung abgelehnt wurde. Danach hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 142 Abs. 2 AktG beim Landgericht Erfurt (1 HKO 149/15) beantragt, die Durchführung einer Sonderprüfung im Hinblick auf die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats in Bezug auf die Barkapitalerhöhung vom 9./12. Dezember 2011 und die Sachkapitalerhöhung vom 28. Dezember 2011 sowie die Platzierung der Aktien im Rahmen dieser Kapitalmaßnahmen durchzuführen und hierfür einen Sonderprüfer zu bestellen. Die Gesellschaft ist dem Antrag entgegengetreten. Mit Beschluss vom 27. September 2016 hat das Landgericht Erfurt dem Antrag der Deutsche Balaton AG stattgegeben. Auf die Beschwerde der Gesellschaft hin hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom 24. April 2017 (2 W 578/16) den Beschluss des Landgerichts Erfurt teilweise aufgehoben, die Beschwerde aber im Übrigen zurückgewiesen. Der Sonderprüfer hat mit Datum vom 29.12.2017 Bericht erstattet. Hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die aktuelle Einschätzung der Rechtslage.
Mit Mitteilung vom 16. September 2016 hat das Amtsgericht Jena (Registergericht) angekündigt, dass es beabsichtige, die Eintragung der Kapitalerhöhungen in das Handelsregister der Gesellschaft (HRB 110414) von Amts wegen nach §§ 398, 395 FamFG zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung hat die Gesellschaft fristgerecht Widerspruch eingelegt und insbesondere dargelegt, dass - die Voraussetzungen einer Löschung von Amts wegen nicht vorlägen und dies unabhängig vom Ausgang des noch beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhungen. Eine Entscheidung des Registergerichts liegt bislang nicht vor.
Sicherungsgeschäfte oder Finanzinstrumente sofern dies nach § 289 (2) HGB für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Forschung und Entwicklung
Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und –entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen.
Zweigniederlassungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück.
Notierung
Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stammaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München.
Vergütungssystem
Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.
Geschäftsgang und Aussichten
Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumerbereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich.
Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2018 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen.
Die technologischen Megatrends und die ungelösten Folgen der Finanz- und Währungskrise stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche und werden weiteres Know-How erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente insbesondere im Systemhausbereich zu erschließen.
Die Angebotsvorlaufphasen werden zwar noch länger und die Bearbeitung insbesondere für die geplanten neuen Produkte und Projekte noch anspruchsvoller; aber wir sind sicher, dass sich letztendlich die stetige Qualitätsorientierung mittelfristig auszahlen wird.
Aufgrund der geplanten und zum Teil bereits realisierten Kundengewinnung möchten wir den Umsatz gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 wieder steigern. Wir gehen dabei von einer positiven Ertragsentwicklung für das Geschäftsjahr 2018 aus. Sondereinflüsse sind hierbei nicht berücksichtigt. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest.
Zur Zeit ist erkennbar, dass wiederum Verlängerungen der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil zu prüfen sind. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Ungeachtet der geplanten Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch für die Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt.
Kindelbrück, 30. März 2018
Der Vorstand
Aktiva
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| 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Softwarelizenzen | 4.195,00 | 15 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 135.571,50 | 90 | |
| 139.766,50 | 105 | ||
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten | 404.046,58 | 424 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 142.817,00 | 152 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 114.347,00 | 94 | |
| 661.210,58 | 670 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.475.000,00 | 2.475 | |
| 3.275.977,08 | 3.250 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.797.501,86 | 2.791 | |
| 2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.472.587,96 | 1.613 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 55.850,45 | 0 | |
| 7.325.940,27 | 4.404 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.404.259,73 | 6.403 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 331.963,61 | 405 | |
| 7.736.223,34 | 6.808 | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 19.505.188,37 | 23.195 | |
| 34.567.351,98 | 34.407 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 8.467,94 | 8 | |
| 37.851.797,00 | 37.665 | ||
| Passiva | |||
| 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.850.000,00 | 4.850 | |
| II. Kapitalrücklage | 9.470.925,26 | 9.471 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 158.744,37 | 159 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 617.613,92 | 618 | |
| 776.358,29 | 777 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 9.429.022,84 | 13.174 | |
| 24.526.306,39 | 28.272 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 208.944,00 | 170 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 30.429,00 | 29 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7.141.811,29 | 4.487 | |
| 7.381.184,29 | 4.686 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. erhaltene Anzahlungen | 364.548,25 | 0 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.640.864,23 | 3.690 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 938.893,84 | 1.017 | |
| davon aus Steuern EUR 893.588,07 (Vj. TEUR 838) | |||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 28.926,56 (Vj. TEUR 27) | |||
| 5.944.306,32 | 4.707 | ||
| 37.851.797,00 | 37.665 |
scroll
| 2016 | |||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 29.420.330,29 | 30.347 | |
| 2. Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen | -138.501,20 | -215 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 195.846,14 | 356 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 134.926,47 (Vj. TEUR 111) | |||
| 29.477.675,23 | 30.488 | ||
| 4. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 25.553.478,09 | 24.547 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.527.524,36 | 2.359 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 1.508.451,77 | 1.615 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 220.815,59 | 212 | |
| davon für Altersversorgung EUR 6.941,63 (Vj. TEUR 8) | |||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 96.219,30 | 99 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.135.170,55 | 1.303 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 105.815,26 (Vj. TEUR 222) | |||
| 33.041.659,66 | 30.135 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.473,15 | 24 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 45.830,48 | 21 | |
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 45.652,00 (Vj. TEUR 16) | |||
| -38.357,33 | 3 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -57.067,03 | 91 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -3.545.274,73 | 265 | |
| 12. Sonstige Steuern | 5.946,04 | 6 | |
| 13. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -3.551.220,77 | 259 | |
| 14. Gewinnvortrag | 12.980.243,61 | 12.915 | |
| 15. Bilanzgewinn | 9.429.022,84 | 13.174 |
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht.
Registerinformationen
Die Gesellschaft ist unter der Firma Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Kindelbrück im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 110414 eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20% p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert.
Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2017 nicht vorhanden.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit“ Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,68% (Vorjahr 4%) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0% und erwartete Rentensteigerungen mit 3% berücksichtigt.
Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Finanzanlagen
Angaben zum Anteilsbesitz
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| Angaben zum 31.12.17 | Währung EUR |
Beteiligung % |
Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Hyrisan Concepte und Systeme GmbH Kalkplatz 5, 99638 Kindelbrück | 100 | 2.712 | 63 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.404 | 6.402 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 332 | 406 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 7.736 | 6.808 |
Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2017 Ansprüche auf Auszahlung von Ertragsteuern (TEUR 158), die Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantiegestellung nach dem ElektroG (TEUR 150) sowie noch nicht abzugsfähige Vorsteuern, die erst rechtlich nach dem Abschlussstichtag entstehen (TEUR 12). Zum Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen verweisen wir im Anhang auf den Abschnitt "Pensionsrückstellungen".
Rechnungsabgrenzungsposten
Hierin enthalten sind Abgrenzungen für gezahlte Versicherungsbeiträge.
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00.
Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben. Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Hiergegen hat die Gesellschaft beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Mit Beschluss von 19. Dezember 2017 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Sachkapitalerhöhung zurückgewiesen. Somit ist das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes, mit der die Nichtigkeit der Beschlüsse zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage festgestellt wurde, rechtskräftig. Hinsichtlich der Barkapitalerhöhung wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen. Das unter dem Aktenzeichen II ZR 120/16 geführte Verfahren ist daher bislang nicht abgeschlossen. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 4.850.
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours (Werrgasse 9, 69120 Heidelberg) mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2016 hat uns die FiveT Capital AG, Kasernenstraße 11, 8004 Zürich, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie nicht mehr zu mehr als einem Viertel an unserer Gesellschaft beteiligt ist.
Pensionsrückstellungen
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
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| TEUR | |
|---|---|
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 488 |
| Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände | 254 |
| Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände | 279 |
| Verrechnete Aufwendungen | 56 |
| Verrechnete Erträge | 17 |
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von:
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| Rechnungszins 2,80%: | 577.955 EUR |
| Unterschiedsbetrag: | 89.888 EUR |
Übrige Rückstellungen
Steuerrückstellungen auf Ertragsteuern wurden zum Bilanzstichtag für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 30 gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für mögliche Schadenersatzansprüche (TEUR 900; Vj. 750 TEUR), für Gewährleistungsansprüche (TEUR 100; Vj. TEUR 98), Kundenskonti/Boni (TEUR 460; Vj. TEUR 216) und Personalaufwendungen (TEUR 81; Vj. TEUR 188) sowie für Urheberrechtsabgaben nach dem UrhG gebildet (TEUR 5.500, Vj. TEUR 3.137).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor.
Außerbilanzielle Geschäfte
Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
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| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen | ||||
| nach Regionen | ||||
| Inland | 29.402 | 99,9 | 30.312 | 99,9 |
| EG-Länder | 18 | 0,1 | 23 | 0,1 |
| Drittländer | 0 | 0,0 | 13 | 0,0 |
| 29.420 | 100,0 | 30.348 | 100,0 |
Sonstige betriebliche Erträge
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 196 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursdifferenzen (TEUR 135).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.135 betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 106), sonstige Abgaben sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Urheberrechtsabgaben (TEUR 3.304), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 207) sowie Fracht und Verpackung (TEUR 140).
Periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für 2017 wurden keine Aufwendungen für Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer verzeichnet.
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
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| EUR | |
|---|---|
| Vortrag 1. Januar 2017 | 13.174.243,61 |
| Gewinnausschüttung 2017 | 194.000,00 |
| Gewinnvortrag nach Ausschüttung | 12.980.243,61 |
| Jahresfehlbetrag 2017 | -3.551.220,77 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 9.429.022,84 |
Sonstige Angaben
Aufsichtsrat
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| Herr Hans Joachim Rust, Gau-Algesheim | Vorsitzender |
| Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH | |
| Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien. | |
| Herr Christian von der Lühe, Mainz | stellvertretender Vorsitzender |
| Rechtsanwalt und Partner der BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte PartG mbB, Mainz | |
| Es bestanden Mitgliedschaften in folgenden weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien: | |
| DESPAR Systeme Aktiengesellschaft, Mainz, Aufsichtsratsvorsitzender | |
| Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | |
| Schott Musik Verlag GmbH & Co KG, Mainz, Stellvertretender Beiratsvorsitzender | |
| Herr Uwe Päckert, Weimar | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Geschäftsführer der Agenos GmbH, Weimar, | |
| Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien. |
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 wurden TEUR 31,5 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht.
Vorstand
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| Herr Michael Lehmann | Vorstandsvorsitzender geschäftsansässig in Kindelbrück |
| Herr Sven Lüttig | Vorstand Ressort Controlling und Personal geschäftsansässig in Kindelbrück |
Gesamtbezüge des Vorstandes
Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt TEUR 573. Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstandes bestehen nicht. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.
Mitarbeiter
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung):
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 24 | 24 |
| Angestellte | 12 | 12 |
| 36 | 36 | |
| Auszubildende | 4 | 4 |
| 40 | 40 |
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.429.022,84 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00.
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| Bilanzgewinn | EUR 9.429.022,84 |
| Ausschüttung für 4,85 Mio. Stückaktien | EUR 194.000,00 |
| Gewinnvortrag nach Ausschüttung | EUR 9.235.022,84 |
Prüfungs- und Beratungsgebühren
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für:
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| TEUR | |
|---|---|
| Abschlussprüfleistungen | 25 |
| Steuerberatungsleistungen | 6 |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Ereignisse von besonderer Bedeutung liegen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Kindelbrück, 30. März 2018
Vorstand
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Softwarelizenzen | 450.843,52 | 0,00 | 0,00 | 450.843,52 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 90.000,00 | 45.571,50 | 0,00 | 135.571,50 |
| 540.843,52 | 45.571,50 | 0,00 | 586.415,02 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 1.079.971,87 | 0,00 | 0,00 | 1.079.971,87 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 219.154,10 | 0,00 | 0,00 | 219.154,10 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.204.268,22 | 76.891,30 | 0,00 | 1.281.159,52 |
| 2.503.394,19 | 76.891,30 | 0,00 | 2.580.285,49 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.475.000,00 | 0,00 | 0,00 | 2.475.000,00 |
| 5.519.237,71 | 122.462,80 | 0,00 | 5.641.700,51 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Softwarelizenzen | 435.696,52 | 10.952,00 | 0,00 | 446.648,52 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 435.696,52 | 10.952,00 | 0,00 | 446.648,52 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 655.632,29 | 20.293,00 | 0,00 | 675.925,29 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 67.316,10 | 9.021,00 | 0,00 | 76.337,10 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.110.859,22 | 55.953,30 | 0,00 | 1.166.812,52 |
| 1.833.807,61 | 85.267,30 | 0,00 | 1.919.074,91 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.269.504,13 | 96.219,30 | 0,00 | 2.365.723,43 |
scroll
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Softwarelizenzen | 4.195,00 | 15 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 135.571,50 | 90 |
| 139.766,50 | 105 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 404.046,58 | 424 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 142.817,00 | 152 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 114.347,00 | 94 |
| 661.210,58 | 670 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.475.000,00 | 2.475 |
| 3.275.977,08 | 3.250 |
An die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;?
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 9. Mai 2018
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Mandler, Wirtschaftsprüfer
Weindorf, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Gesellschaft“ oder „Unternehmen“ genannt) hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.
Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
Im Berichtsjahr 2017 fanden insgesamt vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, konkret am 10. April 2017, am 21. April 2017, am 24. November 2017 und am 18. Dezember 2017, davon zwei im Rahmen einer Telefonkonferenz.
Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Rechtsstreitigen mit dem Aktionär Deutsche Balaton AG und der Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft.
Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
In der Telefonkonferenz am 10. April 2017 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem aufgestellten Jahresabschluss 2016 der Gesellschaft. Daneben erörterte der Aufsichtsrat Jahresabschluss der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH 2016.
Gegenstand der Beratungen waren darüber hinaus die Rechtsstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutschen Balaton AG sowie die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Urheberrechtsabgabe. In der Sitzung vom 21. April 2017 erfolgte die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016. Die Wirtschaftsprüfer Frau Mandler
und Herr Weindorf von der Abschlussprüferin Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren telefonisch zugeschaltet und gaben Auskunft über ihre Prüfungshandlungen und deren Ergebnisse, die auch erläutert wurden. Ferner beantworteten die Wirtschaftsprüfer einzelne Fragen, insbesondere zur Bildung von Rückstellungen aufgrund der Rechtstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutschen Balaton AG sowie in Bezug auf neue und alte Sachverhalte zu Urheberrechtabgaben gegenüber den Verwertungsgesellschaften. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte daher den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016.
Darüber hinaus genehmigte der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die Hauptversammlung in 2017.
In der Aufsichtsratssitzung am 24. November 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Rechtsstreitigkeit mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie dem bevorstehenden Verhandlungstermin in diesem Rechtsstreit am 14. Dezember 2017 vor dem BGH. Ferner berichtete der Vorstand über Forderungen der VG Wort über Urheberrechtsabgaben Diese sind derzeit bei der Schiedsstelle anhängig. Gegenstand der Sitzung waren darüber hinaus die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen zum Transparenzregister sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Gesellschaft. Schließlich beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den laufenden Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG.
Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH.
In der Telefonkonferenz am 18. Dezember 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit den Geschäftszahlen im 2. Halbjahr 2017 sowie mit dem Ausblick auf die künftige Entwicklung und die Planung für 2018. Darüber hinaus waren der Sonderprüfungsbericht, die Geschäftsentwicklung 2017 sowie ein Ausblick und die Planung 2018 der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH Gegenstand der Sitzung. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit den laufenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Aktionär Deutsche Balaton AG, insbesondere mit der Zurückweisung der Revision durch den BGH mit Entscheidung vom 14. Dezember 2017. Gegenstand des Verfahrens vor dem BGH waren Auskünfte über Verkaufsmengen im Zusammenhang mit einer etwaigen Verpflichtung zur Zahlung einer Urheberrechtsabgabe in den Jahren 2002 bis 2005.
Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Im Berichtszeitpunkt gab es weder auf Seiten des Vorstands noch des Aufsichtsrats personelle Veränderungen.
Ausschüsse
Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2017 keine Ausschüsse gebildet.
Jahresabschluss
Der in der Hauptversammlung am 09. Juni 2017 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.
In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.
Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 1. Juni 2018 in Anwesenheit des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und sich diesem Vorschlag angeschlossen.
Dank
Für die im Berichtsjahr 2017 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.
Kindelbrück, im Juni 2018
Für den Aufsichtsrat
Hans Joachim Rust
Aufsichtsratsvorsitzender
Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 9.429.022,84
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 9.235.022,84 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kindelbrück, März 2018
Vorstand
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