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Hyrican Info Systeme AG

Annual Report Jan 4, 2017

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Annual Report

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Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht für 2015

Geschäftsverlauf/IT-Markt

Die Hyrican® Informationssysteme AG als IT-Systemanbieter stellt mit seinen qualifizierten Mitarbeitern kundenspezifische IT-Lösungen her. Das Produktportfolio umfasst PCs, Notebooks, Server, Workstations und Peripherie. Die eigenen Produkte werden zunehmend durch Peripherie namhafter Hersteller ergänzt. Entsprechende Serviceleistungen runden dabei unser Leistungsprofil ab.

Das Geschäftsjahr 2015 stand im Zeichen teils erheblicher Absatzeinbrüche bei PCs. So gingen laut den Marktforschern von IDC (International Data Corporation) die Verkaufszahlen von Desktop-PCs und tragbaren Computern weltweit um 10,4 Prozent zurück. In Deutschland schrumpfte der PC-Markt nach Angaben von IDC sogar um 13,7 Prozent.*

Neben der Konkurrenz durch Tablets und Smartphones belastete die besonders schwache Nachfrage bei Privatkunden sowie der schwache Euro die Nachfrage. Zu den weiteren Ursachen für den Umsatzrückgang gehörten kostenlose Updates auf Windows 10, die die Nutzung älterer PCs verlängern, sowie Lieferengpässe bei PCs mit Skylake-Architektur, so die Marktforscher. Daher sind unsere Erwartungen an einer Umsatzorientierung am Vorjahr nicht eingetroffen.

Wie im Vorjahr bereits berichtet, wurde die Entwicklung der Gesellschaft stark von der Einstellung von Produktkategorien marktführender Unternehmen, die Bestandteil unserer fest eingeplanten Produkt- und Absatzstrategie waren, beeinflusst. Sie belastete auch im Geschäftsjahr 2015 die geplante Umsatzentwicklung. Den Wegfall dieser Produktlücken konnten wir im Geschäftsjahr nur teilweise ausgleichen.

Die deutschen mittelständischen IT-Unternehmen stehen unter dem Kostendruck der im Ausland produzierenden Konkurrenz und der Trend alle IT-Produkte mit einer Urheberrechtsabgabe, ungeachtet des geänderten Nutzungsverhaltens, über die IT-Verwertungskette hinweg zu belasten, ist besonders in Deutschland ausgeprägt.

Darüber hinaus wurde die Branche durch die weitere Konsolidierung des Absatzmarktes erheblich belastet. Die Erwartungen in den Umstellungsbedarf auf neue Betriebssysteme bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wurden in 2015 wieder nur teilweise erfüllt.

Vor dem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um in Bezug auf die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein.

Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine anhaltende Tendenz zur Konzentration.

* http://www.zdnet.de/88263110/idc-pc-markt-schrumpft-2016-voraussichtlich-um-54-prozent/

Wie in den Vorjahren orientieren sich die Kunden an den unteren Preisgrenzen für Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen helfen uns, unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektübernehmer zu positionieren.

Projektgeschäft

Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat uns geholfen, ein operativ zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern.

Für 2016 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden.

Partnerverträge

Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, Microsoft, Asus, MSI, Samsung usw.

Hardware-/Softwareplattformen für Standardrechner

Die Internetfähigkeit der PCs erfordert die vollständige Integration von Kommunikationsschnittstellen. Der Trend zu mehr Ausstattung in Grafik, Speicherplatz, High Definition Standard und Interkonnektivität hält unvermindert an. Hierbei wird die Nachfrage nach energiesparenden Systemen und geräuscharmen Lösungen weiter zunehmen.

Die technischen Entwicklungsrichtungen werden für 2016 energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Aufgrund der Verfügbarkeit der wesentlichen Komponenten konnten in Absprache mit den Projektpartnern alle Aufträge wie geplant ausgeführt werden. Bei zahlreichen Projekten haben sich die Zuschlagsfristen erheblich ausgeweitet, was in der Projektdurchführungsplanung zu berücksichtigen ist.

Betriebsabläufe

Weitere Investitionen und Umstellungen waren notwendig, um auf technologische Veränderungen zu reagieren. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Die erprobten Testverfahren behielten wir bei, um unseren Kunden eine verlässliche IT-Qualität anbieten zu können. Das Feedback über die hauseigene Service-Hotline ließ demzufolge kein signifikantes Ausfallverhalten erkennen.

Beschaffung

Alle bedeutenden Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren erworben. Die Lieferanten gehören zu den Technologieführern.

Die anhaltende Konzentration auf der Beschaffungsseite hat die Preisfindung nicht vereinfacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind insoweit auch für 2016 zu erwarten. Die erheblichen Schwankungen des USD-Kurses erschweren die Kalkulation.

Mit einigen wichtigen Lieferanten konnten die Bezugsbedingungen beibehalten werden; einige Distributoren dagegen bestehen auf kürzere Zahlungsziele. Aufgrund der guten Reputation unseres Unternehmens konnten interessante Lieferanten hinzugewonnen werden.

Aufgrund der derzeitigen Auskünfte der Lieferanten gehen wir für 2016 davon aus, dass keine nennenswerten Bezugsengpässe in der Beschaffung bestehen werden. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden.

Investitionen

Wie in den Vorjahren wurden einige Investitionen vorgenommen, um die Prozessökonomie zu verbessern. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt.

Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben

Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt.

Personal und Sozialbereich

Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere motivierten Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Weiterbildungen zur Beibehaltung unseres Know-hows. Notwendigem Weiterbildungs- und Trainingsbedarf wird somit wie auch in der Vergangenheit entsprochen.

Alle bekannten behördlichen Auflagen wurden 2015 befolgt. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2016 fortgeführt.

Umweltschutz

Die Produkte der Hyrican Informationssysteme AG erfüllen die am 7. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Richtlinie nach EG 1275/2008, Lot 6 (Standby-Verluste).

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG in Kraft. Die Hyrican Informationssysteme AG ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein so genannter „nachgeschalteter Anwender“.

Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinien RoHS mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2006 umgesetzt.

Mit Wirkung zum 13. August 2005 trat die Elektronikschrottverordnung in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660).

Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen (Reclay Group). Weiter sind wir Lizenznehmer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS).

Finanz- und Vermögenslage

Das Grundkapital der Hyrican AG beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio. Die vorhandene Eigenkapitalquote von 75,9 % (Vj. 79,0 %) versetzt uns in die Lage, als kompetenter Systempartner anerkannt zu werden. Aufgrund der kontinuierlichen Gewinnsituation der vergangenen Jahre verfügt die Hyrican AG generell über gute Ratings.

Im Anlagevermögen gab es im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.

Mit der in 2012 erfolgten Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH verfolgt die Hyrican Informationssysteme AG die Verbesserung der Positionierung am Markt.

Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen.

Forderungen auf Lieferung und Leistung erhöhten sich gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres stichtagsbezogen um ca. EUR 1 Mio.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung blieben im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres nahezu unverändert.

Der Cashflow i.e.S. beträgt TEUR -28. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2015 TEUR 245, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -130. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2015 betrug TEUR -194. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 21.763 (Vj. TEUR 21.842).

Ertragslage

Wie eingangs bereits erwähnt, schrumpfte der PC Markt zweistellig. Daher gingen die Umsatzerlöse um rund 9 % auf 30 Mio. EUR (Vj. 33 Mio. EUR) zurück.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern verringerte sich im Vorjahresvergleich auf TEUR -211 (Vj. TEUR 857). Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr verringerte sich aufgrund des aktuellen Zinsniveaus auf T€ 22 (Vj. TEUR 170).

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ und auf unsere Risikohinweise zum Thema Schadenersatz in Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung/Nachtragsbericht“.

Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2015 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben.

Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung

Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten unter anderem auf die Griechenlandkrise lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns auch nicht in der Lage, die erheblichen Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche (importierte) Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt.

Die erhöhten regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind.

Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen.

Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann mittelbar bzw. indirekt zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise in Form von Preiserhöhungen weitergegeben werden können.

Auch für das Jahr 2016 erwarten wir, wie in den vergangenen Jahren, einen Preis-/Absatzdruck. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Für die Anbahnung von Projekten ist eine monatelange Vorbereitungsphase notwendig, die nur mit einer nachhaltigen Projekt- und Personalstrategie zum Geschäftsabschluss führt. Diese Kosten sind aber notwendig, um weiterhin neueste Technologien unseren Zielkunden vorstellen zu können.

Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der schleichende Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch werden unsere Geschäftstätigkeit und -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatz-strategien darauf antworten zu können.

Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden ist weiterhin feststellbar.

Die kostenintensiven Verwertungsgesellschaften versuchen seit Jahren Urheberrechtsabgaben auf PCs, Medien und weitere Ein- und Ausgabegeräte rückwirkend einzufordern. Ungeachtet der Rechtslage sollen Abgaben auch auf Business-PCs nachträglich erhoben werden. Diese nachträglichen Abgabenforderungen sind insbesondere für den deutschen IT-Mittelstand bedrohlich, da „unerwartete“ Forderungen neben bereits geleisteten Abgaben nicht zur Verbesserung der Stellung im Wettbewerb führen. Der Unsicherheit über die Abgabenhöhe versuchen einige Marktteilnehmer durch Ausweichstrategien zu begegnen. Hierdurch kann sich das verfügbare Marktpotential weiter mindern, wenn die gesamte IT-Verwertungskette unangemessen belastet wird.

Die Gesellschaft verweist an dieser Stelle zum Thema Urheberrechtsabgaben auch auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre.

Mit Urteil des BGH vom 30. November 2011 (Az. I ZR 59/10) wurde das Teilurteil des OLG München aufgehoben und der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BGH beanstandete insbesondere die fehlende Feststellung des Gerichts zur Eignung der in den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachten PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen. Ist die Eignung gegeben, so sieht allerdings auch der BGH grundsätzlich eine Vergütungspflicht.

Nach erneuter mündlicher Verhandlung setzte das OLG München mit Beschluss vom 21. März 2013 das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem dort anhängigen Verfahren C-521/11 aus. Hintergrund ist, dass neben der Frage der Eignung der PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen auch streitig ist, ob die eine Vergütungspflicht auslösenden Regelungen des deutschen Urhebergesetzes den Anforderungen der die Urheberrechtsabgaben betreffenden europäischen Richtlinie (2001/29/EG) an einen „gerechten Ausgleich“ zwischen Urheber und privaten Nutzern genügen.

Nach der Wiedereröffnung und erneuter mündlicher Verhandlung verurteilte das OLG München Hyrican mit Teilurteil vom 26. Juni 2015 zur Auskunft über Art und Stückzahl im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 vertriebener PCs. Damit erkannte das OLG München einen Vergütungsanspruch der ZPÜ dem Grunde nach an, urteilte jedoch nicht über die Höhe eines etwaigen Vergütungsanspruchs. Insoweit hält es ein beim Kartellsenat des OLG München anhängigen Verfahren des Branchenverbandes ZITCo gegen die ZPÜ für vorgreiflich. In diesem Verfahren beanstandet ZITCo unter anderem die Differenzierung der von der ZPÜ geltend gemachten Vergütungshöhe in Abhängigkeit davon ob ein Gesamtvertrag mit ihr geschlossen wurde oder nicht. Auch in dem vorliegenden Verfahren wird seitens Hyrican hilfsweise der kartellrechtliche Einwand geltend gemacht, dass der verlangte Tarif um ein Vielfaches höher sei als er von der ZPÜ mit dem Branchenverband BCH vereinbart wurde, was zu einer Diskriminierung durch die ZPÜ führe.

In parallelen Rechtsstreitigkeiten wurde vom OLG München der Vergütungsanspruch auch dem Grunde nach für den Zeitraum bis Ende März 2005 zurückgewiesen, sofern die jeweiligen Unternehmen im Jahr 2002 Mitglieder des Branchenverbandes BITKOM waren. Der Senat nimmt gegenüber diesem Unternehmen eine Verwirkung der Vergütungs- und Auskunftsansprüche an, weil die ZPÜ einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, nachdem die Mitglieder von der Nichterhebung der Vergütung ausgehen konnten.

Gegen dieses Teilurteil vom 26. Juni 2015 legte Hyrican fristgerecht die zugelassene Revision beim BGH ein.

Die Revision wird sich insbesondere darauf stützen, dass der Senat die vom BGH in dem vorausgegangenen Revisionsverfahren geforderte Sachverhaltsaufklärung nicht vornahm und die vom EuGH vorgegebene Trennung zwischen Business- und Consumer-PC nicht hinreichend beachtete. Ein wesentliches neues Argument ist durch die teilweisen Klageabweisungen bei PC-Herstellern entstanden, die dem BITKOM angehörten. Unseres Erachtens kann sich Hyrican aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darauf berufen, dass die ZPÜ zur Gleichbehandlung auch gegenüber Nicht-­Mitgliedern auf einen Vergütungsanspruch bis Ende März 2005 verzichten müsse. Der Ausgang dieses immer komplexer werdenden Verfahrens lässt sich allerdings nur schwer abschätzen. Zudem legte die ZPÜ auch Revision gegen die teilweise Klageabweisung in den Verfahren mit den BITKOM-Mitgliedern ein, sodass auch die Frage der Verwirkung erst noch vom BGH abschließend zu klären ist. Nach Entscheidungen des BGH zu den Auskunftsansprüchen und damit dem Zahlungsanspruch dem Grunde nach, wird der Rechtsstreit über die Vergütungshöhe weitergeführt werden und voraussichtlich auch zu weiteren Revisionsverfahren führen, sobald das OLG München entschieden hat. Dass das OLG München für den Zeitraum insbesondere für die Jahre 2006 bis 2010 die Anrechnung bereits geleisteter Brennerabgaben und die höchstrichterlich vorgegebene Trennung zwischen privat und geschäftlich genutzten Geräten nicht berücksichtigte, muss der bisherigen Übung geschuldet sein. Grundsätzlich fehlt die Auseinandersetzung mit der Zulässigkeit der rückwirkenden Inanspruchnahme und für 2008 f. die Anwendbarkeit von § 27 UrhWG a.F.

Die Verwertungsgesellschaft Wort, München (im Folgenden kurz: „VG Wort“) und der Branchenverband Bitkom e.V. haben sich überraschenderweise im März 2016 rückwirkend für den Zeitraum 2001 bis 2007 auf zusätzliche Zahlungen geeinigt, obwohl der BGH eine Abgabe nach § 54 a UrhG a.F. letztinstanzlich verneinte und darüber hinausgehende Ansprüche mit großen Fragezeichen versehen hatte. Diese Einigung ist auch unverständlich, weil der EuGH entschieden hat, dass Ausschüttungen an Verlage rechtswidrig waren, so dass u.E. alle erhobenen Abgabenforderungen der Verwertungsgesellschaften seit Jahren um mindestens 50% zu hoch ausgefallen sind. Sollte der BGH gemäß Art. 20 GG entscheiden, wäre zusätzlich zu den bestrittenen Abgaben die Rechtfertigung für die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen zu hinterfragen. Um die rechtswidrigen Auszahlungen zu refinanzieren, ist nicht auszuschließen, dass die VG Wort weitere Abgaben rückwirkend von deutschen Herstellern wie auch von Hyrican fordert.

Das OLG Wien hat unter Anwendung der EU Richtlinie 2001/29 und in Bezug auf die bisherige EuGH-Rechtsprechungen (wie z.B. Az. C-467_08 SGAE ./. Padawan) entschieden, dass der Austro Mechana gegen Amazon keine Abgabe zusteht. Die wegweisende höchstrichterliche Entscheidung wird hier noch in 2016 erwartet.

Leider hatte die weitere Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften bei den politischen Entscheidungsträgern Erfolg, indem eine Hinterlegungspflicht für (künftige) Forderungen der Verwertungsgesellschaften gemäß § 107 VGG-E vorgesehen ist. Diese Regelung ist u.E. ein zusätzliches wettbewerbsverzerrendes Druckmittel, dem insbesondere deutsche Hersteller aufgrund ihrer eingeschränkten Refinanzierungsmöglichkeit Nachteile erwachsen werden. Im Rahmen unserer Verbandszugehörigkeit wird alles Mögliche unternommen, um auf gerichtlichem Weg diesen Unfug zu stoppen.

Im Falle einer finalen Rechtsprechung zu Lasten der Gesellschaft könnte nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirtschaftliche Belastung in Höhe von mehreren Millionen EUR entstehen. Dies würde die Entwicklung und den Bestand der Gesellschaft zwar nicht gefährden, hätte aber Einfluss auf unsere Strategie für die nächsten Jahre.

Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung entsprechend der neuen und alten Rechtslage gebildet.

Durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Gerichte in den weiterhin zahlreich anhängigen Verfahren ist eine abschließende rechtliche Würdigung zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Ausgang dieses immer komplexer werdenden Verfahrens lässt sich nur schwer abschätzen.

Zwischenzeitlich sind jedoch erhebliche Beträge für die Verauslagung von Gerichts- und Verfahrenskosten zu leisten. Inwieweit unsere damit verbundenen Kosten erstattungsfähig sind, hängt von weiteren Verfahren ab.

Den Bedarf an Energie und einhergehende Kostensteigerungen haben wir am Standort durch neue Versorgungsysteme verbessert. Die alternative Energiegewinnung ist im zweiten Schritt vorgesehen.

An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen. Die Änderungen der sog. Market Abuse Regulation ab Juli 2016 werden zu erhöhtem Aufwand und damit Kosten führen.

Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD, Microsoft, Samsung, MSI, Philips, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber.

Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert.

Den identifizierten Risiken treten wir mit einem auf unser Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagementsystem entgegen. Dabei werden die wesentlichen Bereiche in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzogen. Die Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätssituation erfolgt zeitnah. Zusätzliche Risiken, die die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens beeinträchtigen können, sind derzeit nicht bekannt.

Chancen der künftigen Entwicklung

Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet.

Unsere starke Innenfinanzierungskraft versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte akquirieren zu können.

Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag nachhaltig steigern. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung/Nachtragsbericht

Die gerichtliche Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit der ZPÜ ist im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ beschrieben.

Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 sowie vom 28. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage beim Landgericht Erfurt (Az.: 2 HKO33/12) erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Die Deutsche Balaton AG wendet sich dabei insbesondere gegen den Ausschluss des Bezugsrechts und beanstandet die Höhe des Ausgabebetrags. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen die Klage verteidigt. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben.

Die Gesellschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt (Thüringer Oberlandesgericht, 2 U 586/14). Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Die Gesellschaft prüft derzeit die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde.

Die Deutsche Balaton AG hat ferner im August 2012 Anfechtungsklage gemäß § 246 AktG sowie jeweils positive Beschlussfeststellungsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 zu TOP 3 bis TOP 8 sowie TOP 11, 12 und TOP 14 bis 18 erhoben. Das Landgericht Erfurt hat die Klage mit Urteil vom 4. Februar 2015 abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung der Deutsche Balaton AG hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Urteil vom 18. Februar 2016 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat die Deutsche Balaton AG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (IIZR 75/15) eingelegt. Die Gesellschaft hat sich hiergegen verteidigt. Über die Nichtzulassungsbeschwerde ist bislang noch nicht entschieden.

Die Deutsche Balaton AG hat mit Schriftsatz vom 6. September 2013 ein Auskunftserzwingungsverfahren nach § 132 AktG gegen die Hyrican Informationssysteme AG beim Landgericht Erfurt eingeleitet (1 HK O 149/13). Darin verlangte die Deutsche Balaton AG die Beantwortung von rund 100 Fragen. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen dieses Ersuchen verteidigt. Mit der Beantwortung einzelner Fragen hat sich der Sachverhalt erledigt.

Mit Beschluss vom 1. März 2016 hat das Landgericht Erfurt dem Antrag der Deutsche Balaton für einige wenige Fragen stattgegeben und den Antrag im Übrigen zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Erfurt ist rechtskräftig.

Die Deutsche Balaton AG hat mit Klage vom 31. Dezember 2014, der Hyrican Informationssystem AG zugestellt am 21. Januar 2015, Klage beim Landgericht Erfurt (1HK O185/14) erhoben und beantragt zuletzt mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2015 a) die Gesellschaft zu verurteilen, Ansprüche gegen Herrn Michael Lehmann auf Herausgabe von 450.000 Stückaktien und gegen die Baader Bank AG auf Herausgabe von 400.000 Stückaktien der Gesellschaft geltend zu machen und gegebenenfalls im Falle der Nichtherausgabe gerichtlich durchzusetzen und die nach Durchsetzung der Ansprüche vorstehend herausgegebenen 850.000 Stückaktien gemäß §§ 237 f. AktG einzuziehen und b) die Gesellschaft mit den übrigen Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 4.812.196,84 (hilfsweise € 3.122.963,24) zuzüglich Zinsen zu zahlen sowie festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, der sich aufgrund der nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüsse der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital gemäß Vorstandsbeschluss vom 8.12.2011 und 28.12.2011 über den im Klageantrag oben festgelegten Betrag hinaus bis zur Einziehung der Aktien für die Klägerin entstehen wird.

Sowohl die Hyrican Informationssysteme AG als auch die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich gegen die Klage verteidigt.

Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für mögliche Schadenersatzansprüche und Gerichtskosten gebildet.

Antrag auf Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG bezüglich der Hauptversammlung vom 28. August 2015:

Die Deutsche Balaton AG hat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 28. August 2015 einen Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung gestellt, der durch Mehrheitsentscheidung abgelehnt wurde. Danach hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 142 Abs. 2 AktG beim Landgericht Erfurt (1 HKO 149/15) beantragt, die Durchführung einer Sonderprüfung im Hinblick auf die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats in Bezug auf die Barkapitalerhöhung vom 9./12. Dezember 2011 und die Sachkapitalerhöhung vom 28. Dezember 2011 sowie die Platzierung der Aktien im Rahmen dieser Kapitalmaßnahmen durchzuführen und hierfür einen Sonderprüfer zu bestellen. Die Gesellschaft ist dem Antrag entgegengetreten. Eine Entscheidung des Landgerichts liegt bislang nicht vor.

Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.

Sicherungsgeschäfte und derivative Finanzinstrumente nach § 289 (2) HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Forschung und Entwicklung

Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und -entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen.

Zweigniederlassungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück.

Notierung

Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stammaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München.

Vergütungssystem

Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.

Geschäftsgang und Aussichten

Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumerbereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich.

Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2016 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen.

Die technologischen Megatrends und die ungelösten Folgen der Finanz- und Währungskrise stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche und werden weiteres know how erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente zu erschließen. In wieweit Cloudlösungen und Strategien der Global Player unsere weitere Geschäftsentwicklung beeinflussen, hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Beeinflussbarkeit eines Mittelstandsunternehmens liegen.

Die Angebotsvorlaufphasen werden zwar noch länger und die Bearbeitung insbesondere für die geplanten neuen Produkte und Projekte noch anspruchsvoller; aber wir sind sicher, dass sich letztendlich die stetige Qualitätsorientierung mittelfristig auszahlen wird.

Aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten orientieren wir uns momentan für das Geschäftsjahr 2016 am Vorjahresumsatz, wir gehen aber wieder von einem positiven Jahresergebnis für den Zeitraum aus. Sondereinflüsse und -kosten haben wir denknotwendigerweise noch nicht berücksichtigt. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest.

Jetzt ist schon erkennbar, dass wiederum eine deutliche Verlängerung der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil gewünscht wird. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Für die geplante Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch mit der Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt.

Kindelbrück, 10. Juni 2016

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktiva

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31.12.2014
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen 18.755,00 16
2. Geleistete Anzahlungen 60.000,00 0
78.755,00 16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 444.632,58 465
2. Technische Anlagen und Maschinen 160.859,00 170
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 126.180,00 126
731.671,58 761
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 2.475
3.285.426,58 3.252
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.750.419,58 2.810
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.431.473,50 2.362
3. Geleistete Anzahlungen 11.918,80 0
5.193.811,88 5.172
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.438.083,41 5.472
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 255.000,00 255
3. Sonstige Vermögensgegenstände 206.151,23 205
6.899.234,64 5.932
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 21.762.623,91 21.842
33.855.670,43 32.946
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.467,94 8
37.149.564,95 36.206
Passiva
31.12.2014
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.850.000,00 4.850
II. Kapitalrücklage 9.470.925,26 9.471
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 158.744,37 159
2. Andere Gewinnrücklagen 617.613,92 618
776.358,29 777
IV. Bilanzgewinn 13.109.385,32 13.497
28.206.668,87 28.595
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 168.373,00 105
2. Steuerrückstellungen 52.709,70 209
3. Sonstige Rückstellungen 4.445.400,00 3.249
4.666.482,70 3.563
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.608.466,79 3.697
2. Sonstige Verbindlichkeiten 667.946,59 351
davon aus Steuern EUR 637.491,23 (Vj. TEUR 294)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 23.826,09 (Vj. TEUR 32)
4.276.413,38 4.048
37.149.564,95 36.206

Gewinn- und Verlustrechnung für 2015

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2014
EUR EUR TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 29.964.681,60 33.023
2. Verminderung (-)/Erhöhung (+) des Bestands an fertigen Erzeugnissen -448.390,51 235
3. Sonstige betriebliche Erträge 782.041,83 383
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 335.991,39 (Vj. TEUR 121)
30.298.332,92 33.641
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 24.040.184,37 26.381
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.633.173,47 2.965
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.469.874,00 1.699
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 268.783,33 259
davon für Altersversorgung EUR 61.993,22 (Vj. TEUR 27)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 102.226,49 98
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.012.138,56 1.544
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 354.504,09 (Vj. TEUR 276)
30.526.380,22 32.946
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 40.499,76 186
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18.601,71 16
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 16.933,00 (Vj. TEUR 14)
21.898,05 170
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -206.149,25 865
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18.385,56 251
12. Sonstige Steuern 5.566,04 8
-12.819,52 259
13. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -193.329,73 606
14. Gewinnvortrag 13.302.715,05 12.891
15. Bilanzgewinn 13.109.385,32 13.497

Anhang für 2015

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke in diesem Anhang gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert.

Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2015 nicht vorhanden.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit“ Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,9 % verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 3 % berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz

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Angaben zum 31.12.15 Währung Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
EUR % in TEUR in TEUR
--- --- --- --- ---
Hyrisan Concepte und Systeme GmbH 100 2.637 43
Kalkplatz 5,99638 Kindelbrück

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.438 5.472
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (0)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 255 255
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (0) (255)
Sonstige Vermögensgegenstände 206 204
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (27) (59)
6.899 5.931

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich die insolvenzsichere Garantiegestellung nach dem ElektroG (TEUR 255). Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2015 der Anspruch auf Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben (TEUR 59) sowie noch nicht abzugsfähige Vorsteuern, die erst rechtlich nach dem Abschlussstichtag entstehen (TEUR 23). Zum Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen verweisen wir im Anhang auf den Abschnitt "Pensionsrückstellungen".

Rechnungsabgrenzungsposten

Hierin enthalten sind Abgrenzungen für gezahlte Versicherungsbeiträge.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00.

Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben. Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 20. April 2016 zurückgewiesen. Es wird derzeit die Erfolgsaussicht einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH geprüft. Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 4.850.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1,69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1,69120 Heidelberg), der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1,69120 Heidelberg) sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours (Werrgasse 9,69120 Heidelberg) mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird.

Mit Schreiben vom 13. Juni 2012 hat die FiveT Capital AG, Kasernenstraße 11,8004 Zürich, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie unmittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, hält.

Pensionsrückstellungen

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

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TEUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 415
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 222
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 246
Verrechnete Aufwendungen 79
Verrechnete Erträge 15

Übrige Rückstellungen

Steuerrückstellungen auf Ertragsteuern bestehen zum Bilanzstichtag für Gewerbesteuer der Vorjahre in Höhe von TEUR 53.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für mögliche Schadenersatzansprüche (TEUR 650), für Gewährleistungsansprüche (TEUR 108; Vj. TEUR 158), Kundenskonti/Boni (TEUR 366; Vj. TEUR 214) und Personalaufwendungen (TEUR 165; Vj. TEUR 162) sowie für Urheberrechtsabgaben nach dem UrhG gebildet (TEUR 3.137, Vj. TEUR 2.640).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor.

Außerbilanzielle Geschäfte

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

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2015 2014
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen
nach Regionen
Inland 29.953 100,0 33.015 100,00
EG-Länder 10 0,0 7 0,0
Drittländer 2 0,0 1 0,0
29.965 100,0 33.023 100,0

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 782 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Kursdifferenzen (TEUR 336). Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge aus Erstattungen (TEUR 347) sowie der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 53 enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 354), sonstige Angaben (TEUR 355), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 187) sowie Fracht und Verpackung (TEUR 151).

Periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ausgewiesen werden im Wesentlichen die Körperschaftsteuererstattungen für 2014 aufgrund Verlustrücktrag (TEUR 18).

Jahresüberschuss/Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:

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EUR
Vortrag 1. Januar 2015 13.496.715,05
Gewinnausschüttung 2015 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung 13.302.715,05
Jahresfehlbetrag 2015 193.329,73
Stand 31. Dezember 2015 13.109.385,32

Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

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Herr Hans Joachim Rust, Gau-Algesheim Vorsitzender
Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH
Es bestanden keine Mitglied- oder anderen Kontrollgremien
Herr Uwe Lichtenhahn, Mannheim stellvertretender Vorsitzender
Sparkassendirektor,
seit 1. Juli 2002 im Ruhestand
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrates der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Herr Klaus Ehrich, Winkel Mitglied des Aufsichtsrats
Wirtschaftsprüfer
Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 wurden TEUR 36 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht.

Vorstand

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Herr Michael Lehmann Vorstandsvorsitzender
geschäftsansässig in Kindelbrück
Herr Sven Lüttig Vorstand Ressort Controlling und Personal
geschäftsansässig in Kindelbrück

Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf insgesamt TEUR 471. Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstandes bestehen nicht. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Zudem wurde auf der Hauptversammlung vom 28. April 2006 beschlossen, dass die Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 9 HGB unterbleiben.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung):

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2015 2014
Gewerbliche Arbeitnehmer 30 39
Angestellte 12 12
42 51
Auszubildende 3 2
45 53

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.109.385,32 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00.

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Bilanzgewinn EUR 13.109.385,32
Ausschüttung für 4,85 Mio. Stückaktien EUR 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung EUR 12.915.385,32

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für:

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TEUR
Abschlussprüfleistungen 25
Steuerberatungsleistungen 4

Kindelbrück, 10. Juni 2016

Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens 2015

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2015 Zugänge Abgänge 31.12.2015
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen 421.268,80 18.324,72 0,00 439.593,52
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 60.000,00 0,00 60.000,00
421.268,80 78.324,72 0,00 499.593,52
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 1.079.971,87 0,00 0,00 1.079.971,87
2. Technische Anlagen und Maschinen 219.154,10 0,00 0,00 219.154,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.164.428,63 57.140,77 39.840,52 1.181.728,88
2.463.554,60 57.140,77 39.840,52 2.480.854,85
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 0,00 0,00 2.475.000,00
5.359.823,40 135.465,49 39.840,52 5.455.448,37

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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2015 Zugänge Abgänge 31.12.2015
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen 405.365,80 15.472,72 0,00 420.838,52
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
405.365,80 15.472,72 0,00 420.838,52
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 615.046,29 20.293,00 0,00 635.339,29
2. Technische Anlagen und Maschinen 49.274,10 9.021,00 0,00 58.295,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.037.949,63 57.439,77 39.840,52 1.055.548,88
1.702.270,02 86.753,77 39.840,52 1.749.183,27
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.107.635,82 102.226,49 39.840,52 2.170.021,79

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Buchwerte
31.12.2015 31.12.2014
--- --- ---
EUR TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen 18.755,00 16
2. Geleistete Anzahlungen 60.000,00 0
78.755,00 16
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 444.632,58 465
2. Technische Anlagen und Maschinen 160.859,00 170
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 126.180,00 126
731.671,58 761
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 2.475
3.285.426,58 3.252

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Leipzig, 10. Juni 2016

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Mandler, Wirtschaftsprüfer

Kirchheim, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2015 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an der Hälfte oder weniger Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Insgesamt fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 16. Januar 2015, am 27. März 2015, am 07. Juli 2015, am 16. Juli 2015 und am 20. November 2015 statt.

Darüber hinaus fanden drei Telefonkonferenzen statt und zwar am 04. August 2015, am 29. September 2015 und am 18. Dezember 2015.

Am 06. August 2015 fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im Umlaufverfahren.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 16. Januar 2015 mit der Auswertung der Berichte zu diversen Sonderprüfungen, der Geschäftsentwicklung 2014, den Planungen für die Geschäftsjahre 2015 und folgende, mit dem Stand diverser Rechtsstreitigkeiten sowie mit der Geschäftsentwicklung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH 2014 und einem Ausblick auf 2015.

In der Sitzung am 27. März 2015 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem Jahresabschluss 2014 der Gesellschaft und dem Jahresabschluss der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH 2014, den Planungen für die Geschäftsjahre 2015,2016 und 2017, den Investitionen 2015 und der aktuellen Entwicklung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH.

In der Aufsichtsratssitzung am 07. Juli 2015 erfolgte die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung in seiner Sitzung am 07. Juli 2015 zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag bzgl. des Abschlussprüfers beschlossen. Weitere Themen der bevorstehenden Hauptversammlung wurden erörtert.

In der Aufsichtsratssitzung am 16. Juli 2015 hat der Aufsichtsrat die Tagesordnungspunkte der Einladungsbekanntmachung der ordentlichen Hauptversammlung und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen.

In der Telefonkonferenz am 04. August hat sich der Aufsichtsrat mit den Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung befasst und diese abgelehnt.

Im Umlaufbeschluss vom 06. August 2015 mandatierte der Aufsichtsrat eine Rechtsanwaltskanzlei für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof.

In der Telefonkonferenz am 29. September 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit schriftlichen Vorwürfen einer Aktionärin gegenüber dem Vorstand und erachtete diese als unbegründet.

In seiner Sitzung am 20. November 2015 erörterte der Aufsichtsrat die Geschäftszahlen im 9-Monatszeitraum 2015, den Ausblick auf die künftige Entwicklung und die Planungen für 2016. Darüber hinaus waren die Geschäftsentwicklung 2015, Ausblick und Planung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH Gegenstand der Sitzung. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Rechtsstreitigkeiten mit der Aktionärin Deutsche Balaton AG und dem Rechtstreit mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über Urheberrechtsabgaben.

In der Telefonkonferenz am 18. Dezember 2015 stand der Gerichtstermin vor dem OLG Jena vom 16. Dezember 2015 im Vordergrund. Weiterhin ließ sich der Aufsichtsrat über die Planungen für die Geschäftsjahre 2016 ff. unterrichten.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2015 blieb die Besetzung sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands unverändert.

Ausschüsse

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2015 keine Ausschüsse gebildet.

Jahresabschluss

Der in der Hauptversammlung am 28. August 2015 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Erfurt, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.

Jahresabschluss und Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Juni 2015 ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.

Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft und sich diesem Vorschlag angeschlossen.

Dank

Für die im Berichtsjahr 2015 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Dank und unsere Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.

Kindelbrück, im Juli 2016

Für den Aufsichtsrat

Hans Joachim Rust, Aufsichtsratsvorsitzender

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Die am 19. August 2016 stattgefundene ordentliche Hauptversammlung beschloss mehrheitlich vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 13.109.385,32

a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 12.915.385,32 auf neue Rechnung vorzutragen.

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