AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Hyrican Info Systeme AG

Annual Report Feb 19, 2016

5411_rns_2016-02-19_e16b4eec-627a-4eb1-ab07-f4f2214955a9.html

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft

Kindelbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Lagebericht für 2014

Geschäftsverlauf / PC Markt

Das Geschäftsjahr 2014 war wieder geprägt von erheblichen Umwälzungen in der IT-Branche.

Nach jahrelangen Rückgängen bei den Abverkäufen von Desktop PCs und Notebooks liefen die Hardwareverkäufe im Geschäftsjahr wieder etwas besser. Bei den Desktop PC Verkäufen wuchsen nach verschiedenen statistischen Erhebungen die Absätze zweistellig.

Absoluter Wachstumstreiber für den gestiegenen Hardwareabsatz sind Ersatzinvestitionen nach dem Auslaufen des Supportzeitraums im April 2014 für das Betriebssystem Windows XP.

Demgegenüber stand die Aufgabe von Produktkategorien marktführender Unternehmen, die Bestandteil unserer fest eingeplanten Produkt- und Absatzstrategie waren. Sie belastete auch im Geschäftsjahr 2014 die geplante Umsatzentwicklung. Den Wegfall dieser Produktlücken konnten wir im Geschäftsjahr nur teilweise ausgleichen.

Die deutschen mittelständischen IT-Unternehmen stehen unter dem Kostendruck der im Ausland produzierenden Konkurrenz, leiden unter der stetig zunehmenden Bürokratisierung und müssen sich in zeitraubenden, kostspieligen Verfahren zusätzlicher Belastungen über die IT-Verwertungskette hinweg gegenüber dem Verwertungsmonopol erwehren. Wirtschaftspolitisch sehen wir nach wie vor keine Ansätze, die diese und die strukturellen Defizite nachhaltig angehen.

Darüber hinaus wurde die Branche durch die weitere Konsolidierung des Absatzmarktes erheblich belastet. Die Erwartungen in den Umstellungsbedarf auf neue Betriebssysteme bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wurden in 2014 nur teilweise erfüllt.

Vor dem Hintergrund bleibt es bei unseren produktseitigen Anstrengungen und der Fokussierung auf starke System-Partner, um für die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Beschaffungskrisen weiterhin gerüstet zu sein.

Auf Herstellerseite und auch auf Abnehmerseite erwarten wir weiterhin eine starke Tendenz zur Konzentration.

Wie in den Vorjahren orientieren sich die Kunden an den unteren Preisgrenzen für Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere unsere Möglichkeiten in Bezug auf variable Abnehmerfinanzierungen helfen uns, unser Unternehmen als interessanten (großvolumigen) Projektübernehmer zu positionieren.

Das Geschäftsjahr 2014 war wieder durch einen hart geführten Wettbewerb mit teilweise ruinösen Preiskämpfen gekennzeichnet.

Projektgeschäft

Die Fokussierung auf bonitätsstarke gewerbliche Abnehmer hat uns geholfen, unser operatives Ergebnis wie geplant zu erreichen. Abhängig von den jeweiligen Bonitätskriterien werden wir versuchen, die Anzahl dieser Abnehmer zu steigern.

Für 2015 werden wir auch weiterhin neben den OEM-Plattformen ausnahmslos Markenartikel der führenden Hersteller verwenden.

Partnerverträge

Zur Realisierung der Aufträge bedienen wir uns der Zulieferpartnerschaften mit Gigabyte, Intel, Microsoft, Asus, MSI, Samsung usw.

Hardware-/ Softwareplattformen für Standardrechner

Die Internetfähigkeit der PCs erfordert die vollständige Integration von Kommunikationsschnittstellen. Der Trend zu mehr Ausstattung in Grafik, Speicherplatz, High Definition Standard und Interkonnektivität hält unvermindert an. Hierbei wird die Nachfrage nach energiesparenden Systemen und geräuscharmen Lösungen weiter zunehmen.

Die technischen Entwicklungsrichtungen werden für 2015 energiesparende und performantere Multi-Core Prozessoren mit integrierter Grafikeinheit zur weiteren Miniaturisierung der Systeme sowie zur Verbesserung der Ökobilanz bestimmen.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Aufgrund der Verfügbarkeit der wesentlichen Komponenten konnten alle Aufträge wie geplant ausgeführt werden. Bei zahlreichen Projekten haben sich die Zuschlagsfristen erheblich ausgeweitet, was in der Projektdurchführungsplanung zu berücksichtigen ist.

Betriebsabläufe

Weitere Investitionen und Umstellungen führten zu effizienteren innerbetrieblichen Abläufen. Die Selektion der leistungsfähigen Lieferanten und die Wareneingangsprüfung waren ein probates Mittel, um eine gute Eingangsqualität zu gewährleisten. Die erprobten Testverfahren behielten wir bei, um unseren Kunden eine verlässliche IT-Qualität anbieten zu können. Das Feedback über die hauseigene Service-Hotline ließ demzufolge kein signifikantes Ausfallverhalten erkennen.

Beschaffung

Alle bedeutenden Bestellungen wurden ausnahmslos bei den führenden Herstellern oder über Distributoren erworben. Die Lieferanten gehören zu den Technologieführern.

Die zunehmende Konzentration hat deutliche Unwägbarkeiten in der Preisfindung verursacht. Auswirkungen auf die Ertragslage sind hierbei auch für 2015 zu erwarten. Die erheblichen Schwankungen des USD-Kurses erschweren die Kalkulation.

Mit einigen wichtigen Lieferanten konnten die Bezugsbedingungen beibehalten werden; einige Distributoren dagegen bestehen auf kürzere Zahlungsziele. Aufgrund der guten Reputation unseres Unternehmens konnten neue marktführende Lieferanten hinzugewonnen werden.

Aufgrund der derzeitigen Auskünfte der Lieferanten gehen wir für 2015 davon aus, dass keine nennenswerten Bezugsengpässe in der Beschaffung bestehen werden. Die Konzentration auf Lieferantenseite kann trotzdem verstärkt dazu führen, dass Qualitätsmängel in größeren Chargen aufgrund der technologischen Tiefe erst verspätet erkannt werden können. Die Kosten hierfür können eventuell nur bedingt an die Lieferanten weitergegeben werden.

Investitionen

In Vorjahren wurden einige Investitionen vorgenommen, um auf Kostensteigerungen reagieren zu können. Weitere Investitionsvorhaben sind geplant und werden entsprechend der Detailplanung umgesetzt.

Finanzierungsmaßnahmen und Vorhaben

Die Investitionen werden aus den verfügbaren flüssigen Mitteln (Innenfinanzierung) getätigt. Alle Vorhaben im Marketingbereich werden im Rahmen des Marketingbudgets veranschlagt.

Personal und Sozialbereich

Einer unserer wesentlichen Erfolgsfaktoren sind unsere motivierten Mitarbeiter. Es erfolgen regelmäßige Weiterbildungen zur Beibehaltung unseres Know-hows. Notwendigem Weiterbildungs- und Trainingsbedarf wird somit wie auch in der Vergangenheit entsprochen.

Alle bekannten behördlichen Auflagen wurden 2014 befolgt. Die freiwillige betriebliche Unfallversicherung wird auch 2015 fortgeführt.

Umweltschutz

Die Produkte der Hyrican Informationssysteme AG erfüllen die am 7. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Richtlinie nach EG 1275/2008, Lot 6 (Standby-Verluste).

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG in Kraft. Die Hyrican Informationssysteme AG ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH ein so genannter „nachgeschalteter Anwender“.

Bei der Beschaffung achten wir generell auf die Angaben der Lieferanten in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und Produktionsprozesse. Diese müssen den gesetzlichen Auflagen entsprechen. In diesem Zusammenhang haben wir die europäischen Umweltrichtlinien RoHS mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2006 umgesetzt.

Mit Wirkung zum 13. August 2005 trat die Elektronikschrottverordnung in Kraft. Wir erfüllen die Anforderungen zur gesetzlichen Registrierung bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Registriernummer WEEE-Reg.-Nr. DE 58337660).

Daneben waren wir im Berichtsjahr zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der VerpackV einem bundesweit tätigen Dualen System angeschlossen (Reclay Group). Weiter sind wir Lizenznehmer der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) sowie Nutzer des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (GRS).

Finanz- und Vermögenslage

Das Grundkapital der Hyrican AG beträgt zum Stichtag EUR 4,85 Mio. Die vorhandene Eigenkapitalquote versetzt uns in die Lage, als kompetenter Systempartner anerkannt zu werden. Aufgrund der kontinuierlichen Gewinnsituation verfügt die Hyrican AG generell über gute Ratings.

Im Anlagevermögen gab es im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.

Mit der in 2012 erfolgten Übernahme sämtlicher Geschäftsanteile an der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH verfolgt die Hyrican Informationssysteme AG die Verbesserung der Positionierung am Markt.

Die Überprüfung des Beteiligungsansatzes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 hat ergeben, dass keine Hinweise auf Bewertungsrisiken der Anteile vorliegen.

Forderungen auf Lieferung und Leistung erhöhten sich gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres stichtagsbezogen um EUR 0,3 Mio.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung stiegen im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres insgesamt leicht um rd. EUR 0,2 Mio. an.

Der Cashflow i.e.S. beträgt TEUR 730. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt für 2014 TEUR -441, der Cashflow aus der Investitionstätigkeit

TEUR -33. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch Dividendenausschüttung in 2014 betrug TEUR -194. Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 21.842 (Vj. TEUR 22.510).

Ertragslage

Das EBT verringerte sich im Vorjahresvergleich aufgrund nachfolgend aufgeführter Sachverhalte auf TEUR 865 (Vj. 970 TEUR). Die Nichtbelieferungsmöglichkeit einiger Kunden, restriktive Kreditvergaben, Aufwendungen für Urheberrechtsabgaben sowie Prozesskosten und Aufwendungen durch Sonderprüfungen führten zu wesentlichen Ergebnisbelastungen. Das Finanzergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erhöhte sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 170 (Vj. TEUR 72).

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Risikohinweise zur Urheberrechtsabgabe im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“.

Für alle bewertbaren Risiken ist im Jahresabschluss 2014 nach unserem Ermessen ausreichend Vorsorge getroffen. Das bewährte Bonitätsscreening wird unverändert fortgeführt. Liquiditätsengpässe waren nicht gegeben.

Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung

Die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten im Hinblick auf die Griechenlandkrise lassen sich hinsichtlich der Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich nach wie vor nicht quantifizieren. Darüber hinaus sehen wir uns auch nicht in der Lage, die erheblichen Wechselkursschwankungen EUR/USD ganzheitlich in Bezug auf unser operatives Geschäft zu beurteilen. Wir gehen davon aus, dass wesentliche direkte Kosten (Beiträge zur Sozialversicherung) und indirekte Kosten (Versicherungen, Transporte, etc.) steigen und das laufende und zukünftige Jahresergebnis beeinflussen werden. Es bestehen erhebliche (importierte) Inflationsgefahren, gegen die es u. E. nur unzureichenden Schutz gibt.

Die erhöhten regulatorischen Anforderungen der nationalen und internationalen Finanzaufsicht könnten auf dem Bankensektor dazu führen, dass höhere Kapital- und Liquiditätsanforderungen auf schlechtere Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft hinauslaufen, also höhere Zinsen und Einschränkungen in der Kreditgewährung die Folge sein könnten; unser Unternehmen kann über die (erschwerte) Refinanzierung unserer Kunden in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir gehen nicht davon aus, dass negative Zinseffekte zu mehr IT-Investitionen führen, da langfristige Erwartungen in die Unternehmensentwicklung u.E. eher maßgeblich sind.

Ergebnisbelastende Effekte können sich bei weiteren Änderungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung ergeben. Insbesondere weitere Anhebungen der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern sind nicht auszuschließen.

Der US-Dollar ist volatil und beeinflusst auch die Einkaufspreise auf den Weltmärkten. Der Kursverlauf des US-Dollars kann zu Kostensteigerungen führen, die nur teilweise mittels Preiserhöhungen weitergegeben werden können.

Auch für das Jahr 2015 erwarten wir, wie in den vergangenen Jahren, einen Preis-/Absatzdruck. Mit unserem kundenorientierten System vom Angebot bis zur Realisierung sehen wir einen kostenbasierenden Wettbewerbsvorteil. Sollte dieser Kostenvorteil jedoch nicht mehr ausreichen, kann ein Rückgang in Umsatz und Ertrag nicht ausgeschlossen werden.

Wir sehen aufgrund unserer Vertriebswege und unserer Kostenstruktur Chancen, um weiterhin attraktiv für unsere Kunden zu bleiben. Kritisch kann der schleichende Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit von Kunden werden. Hierdurch wird unsere Geschäftstätigkeit und -strategie maßgeblich beeinflusst. Natürlich verändert sich auch unser Produktspektrum aufgrund des beschleunigten Technologiewechsels. Die Auswirkungen werden wir permanent beobachten, um mittels neuer Produkt-/Absatzstrategien darauf antworten zu können.

Die Konzentration auf Seiten der Lieferanten und der bonitätsstarken Kunden ist weiterhin feststellbar.

Die kostenintensiven Verwertungsgesellschaften versuchen seit Jahren Urheberrechtsabgaben auf PCs, Medien und weitere Ein- und Ausgabegeräte rückwirkend einzufordern. Ungeachtet der Rechtslage sollen Abgaben auch auf Business-PCs nachträglich erhoben werden. Diese nachträglichen Abgabenforderungen sind insbesondere für den deutschen IT-Mittelstand bedrohlich, da „unerwartete“ Forderungen neben bereits geleisteten Abgaben nicht zur Verbesserung der Stellung im Wettbewerb führen. Der Unsicherheit über die Abgabenhöhe versuchen einige Marktteilnehmer durch Ausweichstrategien zu begegnen. Hierdurch kann sich das verfügbare Marktpotential weiter mindern, wenn die gesamte IT-Verwertungskette unangemessen belastet wird.

Die Gesellschaft verweist an dieser Stelle zum Thema Urheberrechtsabgaben auch auf die Ausführungen in den Lageberichten der vergangenen Jahre.

Mit Urteil des BGH vom 30. November 2011 (Az. I ZR 59/10) wurde das Teilurteil des OLG München aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BGH beanstandete insbesondere die fehlende Feststellung des Gerichts zur Eignung der in den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachten PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen. Ist die Eignung gegeben, so sieht allerdings auch der BGH grundsätzlich eine Vergütungspflicht.

Nach erneuter mündlicher Verhandlung setzte das OLG München mit Beschluss vom 21. März 2013 das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem dort anhängigen Verfahren C-521/11 aus. Hintergrund ist, dass neben der Frage der Eignung der PCs für Bild- und Tonaufzeichnungen auch streitig ist, ob die eine Vergütungspflicht auslösenden Regelungen des deutschen Urhebergesetzes den Anforderungen der die Urheberrechtsabgaben betreffenden europäischen Richtlinie (2001/29/EG) an einen „gerechten Ausgleich“ zwischen Urheber und privaten Nutzern genügen.

Nach der Wiedereröffnung und erneuter mündlicher Verhandlung verurteilte das OLG München Hyrican mit Teilurteil vom 26. Juni 2014 zur Auskunft über Art und Stückzahl im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 vertriebener PCs. Damit erkannte das OLG München einen Vergütungsanspruch der ZPÜ dem Grunde nach an, urteilte jedoch nicht über die Höhe eines etwaigen Vergütungsanspruchs. Insoweit hält es ein beim Kartellsenat des OLG München anhängigen Verfahren des Branchenverbandes ZITCo gegen die ZPÜ für vorgreiflich. In diesem Verfahren beanstandet ZITCo unter anderem die Differenzierung der von der ZPÜ geltend gemachten Vergütungshöhe in Abhängigkeit davon ob ein Gesamtvertrag mit ihr geschlossen wurde oder nicht. Auch in dem vorliegenden Verfahren wird seitens Hyrican hilfsweise der kartellrechtliche Einwand geltend gemacht, dass der verlangte Tarif um ein Vielfaches höher sei als er von der ZPÜ mit dem Branchenverband BCH vereinbart wurde, was zu einer Diskriminierung durch die ZPÜ führe.

In parallelen Rechtsstreitigkeiten wurde vom OLG München der Vergütungsanspruch auch dem Grunde nach für den Zeitraum bis Ende März 2005 zurückgewiesen, sofern die jeweiligen Unternehmen im Jahr 2002 Mitglieder des Branchenverbandes BITKOM waren. Der Senat nimmt gegenüber diesem Unternehmen eine Verwirkung der Vergütungs- und Auskunftsansprüche an, weil die ZPÜ einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, nachdem die Mitglieder von der Nichterhebung der Vergütung ausgehen konnten.

Gegen dieses Teilurteil legte Hyrican fristgerecht die zugelassene Revision beim BGH ein.

Die Revision wird sich insbesondere darauf stützen, dass der Senat die vom BGH in dem vorausgegangenen Revisionsverfahren geforderte Sachverhaltsaufklärung nicht vornahm und die vom EuGH vorgegebene Trennung zwischen Business- und Consumer-PC nicht hinreichend beachtete. Ein wesentliches neues Argument ist durch die teilweisen Klageabweisungen bei PC-Herstellern entstanden, die dem BITKOM angehörten. Unseres Erachtens kann sich Hyrican aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darauf berufen, dass die ZPÜ zur Gleichbehandlung auch gegenüber Nicht-Mitgliedern auf einen Vergütungsanspruch bis Ende März 2005 verzichten müsse. Der Ausgang dieses immer komplexer werden Verfahrens lässt sich allerdings nur schwer abschätzen. Zudem legte die ZPÜ auch Revision gegen die teilweise Klageabweisung in den Verfahren mit den BITKOM-Mitgliedern ein, sodass auch die Frage der Verwirkung erst noch vom BGH abschließend zu klären ist. Nach Entscheidungen des BGH zu den Auskunftsansprüchen und damit dem Zahlungsanspruch dem Grunde nach, wird der Rechtsstreit über die Vergütungshöhe weitergeführt werden und voraussichtlich auch zu weiteren Revisionsverfahren führen, sobald das OLG München entschieden hat.

Vorsorglich wurden soweit abschätzbar Rückstellungen entsprechend der neuen und alten Rechtslage gebildet.

Durch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der verschiedenen Gerichte in den weiterhin zahlreich anhängigen Verfahren ist eine abschließende rechtliche Würdigung zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht möglich.

Im Falle einer finalen Rechtsprechung zu Lasten der Gesellschaft könnte nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirtschaftliche Belastung in Höhe von mehreren Millionen EUR entstehen. Dies würde die Entwicklung und den Bestand unseres Unternehmens zwar nicht gefährden, hätte aber Einfluss auf unsere Strategie für die nächsten Jahre.

Zwischenzeitlich sind jedoch erhebliche Beträge für die Verauslagung von Gerichts- und Verfahrenskosten zu leisten. Inwieweit unsere damit verbundenen Kosten erstattungsfähig sind, hängt von weiteren Verfahren ab.

Den Bedarf an Energie und einhergehende Kostensteigerungen haben wir am Standort durch neue Versorgungssysteme verbessert. Die alternative Energiegewinnung ist im zweiten Schritt vorgesehen.

An unserer Einschätzung des Kapitalmarktes in Bezug auf unser Unternehmen halten wir wie in den vergangenen Jahren unverändert fest. Von Kapitalmarktseite sehen wir das Risiko, dass einige Teilnehmer sich über langwierige Klageverfahren Vorteile zu Lasten der Gesellschaft erstreiten wollen.

Aus technologischer Sicht hängt unsere Produktweiterentwicklung von Intel, AMD,

Microsoft, Samsung, MSI, Philips, ASUS, NVIDIA, u. a. ab. Diese Abhängigkeit betrifft aber auch andere Wettbewerber.

Aufgrund des Fach- und Führungskräftemangels in der IT-Branche sehen wir verstärkt die Gefahr, dass Schlüsselpersonen aufgrund von Abwerbungen von Wettbewerbsunternehmen oder aus sonstigen Gründen das Unternehmen verlassen könnten. Der Verlust einzelner oder mehrerer Personen wäre kurzfristig nicht auszugleichen und die Erreichung der gesteckten Ziele würde erheblich erschwert oder stark verzögert.

Den identifizierten Risiken treten wir mit einem auf unser Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagementsystem entgegen. Dabei werden die wesentlichen Bereiche in regelmäßigen Abständen einem Monitoring unterzogen. Die Kontrolle der Ergebnis- und Liquiditätssituation erfolgt zeitnah. Zusätzliche Risiken, die die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens beeinträchtigen können, sind derzeit nicht bekannt.

Chancen der künftigen Entwicklung

Aufgrund der kurzlebigen Spezifikationen sehen wir den Faktor Geschwindigkeit zu unseren Gunsten. Zudem führen unsere Vertriebswege direkt zum Kunden, so dass unsere Kostenstruktur einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil bedeutet.

Unsere starke Innenfinanzierungskraft versetzt uns in die Lage, bankenunabhängig umfangreiche Projekte akquirieren zu können.

Es ist nach wie vor unsere Philosophie, nur solche Projekte zu realisieren, die den Umsatz und Ertrag nachhaltig steigern. Dazu haben wir mit weiteren Kunden, engagierten Mitarbeitern und Produkten & Services für die nächsten Jahre die Plattform geschaffen, um unsere Unternehmensziele zu erreichen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die gerichtliche Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit der ZPÜ ist im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ beschrieben.

Die Deutsche Balaton AG hat im Februar 2012 gegen die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 sowie vom 28. Dezember 2011 zur Ausnutzung des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals Klage beim Landgericht Erfurt erhoben und beantragt, die Nichtigkeit dieser Beschlüsse festzustellen. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen die Klage verteidigt. Mit Urteil vom 7. April 2014 hat das Landgericht Erfurt der Klage stattgegeben. Die Gesellschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am 3. Juni 2015 wurde eine Entscheidungsverkündung für den 8. Juli 2015 beschlossen. Der Fortgang des Verfahrens lässt sich aufgrund der Komplexität des Sachverhalts derzeit nur schwer prognostizieren.

Die Deutsche Balaton AG hat ferner im August 2012 Anfechtungsklage gemäß § 246 AktG sowie jeweils positive Beschlussfeststellungsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2012 zu TOP 3 bis TOP 8 sowie TOP 11, 12 und TOP 14 bis 18 erhoben. Das Landgericht Erfurt hat die Klage mit Urteil vom 4. Februar 2014 abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung der Deutsche Balaton AG hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Urteil vom 18. Februar 2015 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat die Deutsche Balaton AG Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Deutsche Balaton AG hat mit Schriftsatz vom 6. September 2013 ein Auskunftserzwingungsverfahren nach § 132 AktG gegen die Hyrican Informationssysteme AG eingeleitet. Die Hyrican Informationssysteme AG hat sich gegen dieses Ersuchen verteidigt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

Die Deutsche Balaton AG hat mit Klage vom 31. Dezember 2014 Feststellungsklage beim Landgericht Erfurt erhoben und beantragt festzustellen, dass die Deutsche Balaton AG gegen die Hyrican Informationssysteme AG sowie Vorstand und Aufsichtsrat als Gesamtschuldner einen oder mehrere Ansprüche auf noch zu beziffernden Schadenersatz für sämtliche Schäden aufgrund der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital hat und die Hyrican Informationssysteme AG verurteilt wird, die Kapitalerhöhungen rückabzuwickeln.

Sowohl die Hyrican Informationssysteme AG als auch Vorstand und Aufsichtsrat haben sich gegen die Klage verteidigt.

Anträge auf Sonderprüfung nach § 142 Abs. 2 AktG:

Die Deutsche Balaton AG hat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 6. Juli 2012 zwei Sonderprüfungsanträge gestellt, die beide durch Mehrheitsentscheidung abgelehnt wurden. Danach hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 142 Abs. 2 AktG beim Landgericht Erfurt beantragt, dass im Hinblick auf Darlehensgewährungen an die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG und die Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat vom 8./12. Dezember 2011 und 28. Dezember 2011 ein Sonderprüfer bestellt werden soll. Die Deutsche Balaton AG hat ferner im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Hyrican Informationssysteme AG am 30. August 2013 einen Sonderprüfungsantrag gestellt, der durch Mehrheitsentscheidung abgelehnt wurde. Danach hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 142 Abs. 2 AktG beim Landgericht Erfurt beantragt, dass im Hinblick auf die Bereitstellung von Personal und Mitarbeitern der Hyrican Informationssysteme AG an die Hyrisan Concepte und Systeme GmbH ein Sonderprüfer bestellt werden soll.

Die Berichte des Sonderprüfers liegen vor. Einen Schaden der Gesellschaft hat der Sonderprüfer nicht ermittelt.

Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.

Sicherungsgeschäfte und derivative Finanzinstrumente nach § 289 (2) HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Ergänzend verweisen wir auf die Darstellungen im Abschnitt „Nachtragsbericht“.

Nachtragsbericht

Die gerichtliche Auseinandersetzung der Hyrican Informationssysteme AG mit der ZPÜ ist im Abschnitt „Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung“ beschrieben.

Mit Urteil vom 18. Februar 2015 hat das Thüringer Oberlandesgericht die Anfechtungsklage zu Beschlussfassungen der Hauptversammlung (siehe Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung“) der Deutsche Balaton AG abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Hiergegen legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein.

In den übrigen, im Abschnitt „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ genannten, durch die Deutsche Balaton AG angestrengten Verfahren liegt bislang keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vor. Soweit in erster Instanz bereits entschieden wurde, sind diese Beschlüsse jeweils mit Rechtsmitteln angegriffen worden.

Forschung und Entwicklung

Die Hyrican Informationssysteme AG betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung bei Grundlagentechnologien. Wir arbeiten jedoch eng mit den Technologieführern und entwicklern zusammen, um weitere Chancen zur Produktfelderweiterung zu erschließen. Entsprechend den Kundenanforderungen ist es unser Ziel, die innovativen Technologien zügig zu integrieren und unseren Kunden zugänglich zu machen.

Zweigniederlassungen der Gesellschaft

Die Gesellschaft betreibt keine Zweigniederlassungen. Als Betriebsstätte dienen ausschließlich die eigenen Betriebsimmobilien in Kindelbrück.

Notierung

Die Preisfeststellung für die auf den Inhaber lautenden Stammaktien erfolgt im Freiverkehr (M:access) der Bayerischen Börse München.

Vergütungssystem

Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG.

Geschäftsgang und Aussichten

Der deutsche IT-Markt wird im umsatzstarken, aber margenschwachen Consumerbereich von multinationalen Unternehmen dominiert. Aufgrund unseres Ergebnisanspruches konzentriert sich unser Unternehmen auf den professionellen Bereich.

Den gesamtwirtschaftlichen und sonstigen Herausforderungen im Jahr 2015 werden wir uns unter strikter Beibehaltung solider kaufmännischer Prinzipien stellen. Die Gesellschaft wird auch weiterhin keine spekulativen, risikobehafteten Anlagen tätigen.

Die technologischen Megatrends und die ungelösten Folgen der Finanz- und Währungskrise stellen uns wie auch die IT-Branche vor erhebliche Herausforderungen, die ohne Beispiel sind. Wir reagieren mit Investitionen in neue Produktbereiche und werden weiteres know how erwerben, um neue Kunden- und Marktsegmente zu erschließen. In wieweit Cloudlösungen und Strategien der Global Player unsere weitere Geschäftsentwicklung beeinflussen, hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Beeinflussbarkeit eines Mittelstandsunternehmens liegen.

Die Angebotsvorlaufphasen werden zwar noch länger und die Bearbeitung insbesondere für die geplanten neuen Produkte und Projekte noch anspruchsvoller; aber wir sind sicher, dass sich letztendlich die stetige Qualitätsorientierung mittelfristig auszahlen wird.

Aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten orientieren wir uns momentan für das Geschäftsjahr 2015 am Vorjahresumsatz, so dass wir auch nicht von einer Ertragssteigerung für den Zeitraum ausgehen. Sondereinflüsse und kosten haben wir denknotwendigerweise noch nicht berücksichtigt. An unserer Mittelfristplanung halten wir nach wie vor fest.

Aus zahlreichen Projektanfragen ist schon jetzt erkennbar, dass eine deutliche Verlängerung der Debitorenlaufzeiten als Vertragsbestandteil gewünscht wird. In Abhängigkeit von der Bonitätsbewertung und den Ertragsaussichten werden wir uns dem nicht verschließen. Für die geplante Entwicklung sind wir mit unserer Finanzkraft auch mit der Finanzierung unterjähriger Projekte gut aufgestellt.

Kindelbrück, 9. Juni 2015

Der Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktiva

scroll

EUR EUR 31.12.2013
TEUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Softwarelizenzen 15.903,00 12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 464.925,58 485
2. Technische Anlagen und Maschinen 169.880,00 179
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 126.479,00 167
761.284,58 831
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 2.475
3.252.187,58 3.318
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.809.922,77 3.018
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.361.760,29 1.841
5.171.683,06 4.859
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.471.700,16 5.179
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 255.000,00 255
3. Sonstige Vermögensgegenstände 204.274,81 338
5.930.974,97 5.772
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 21.842.223,77 22.510
32.944.881,80 33.141
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.467,93 8
36.205.537,31 36.467
Passiva
EUR EUR 31.12.2013
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.850.000,00 4.850
II. Kapitalrücklage 9.470.925,26 9.471
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 158.744,37 159
2. Andere Gewinnrücklagen 617.613,92 617
IV. Bilanzgewinn 13.496.715,05 13.085
28.593.998,60 28.182
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 104.642,00 79
2. Steuerrückstellungen 209.488,71 26
3. Sonstige Rückstellungen 3.249.000,00 4.019
3.563.130,71 4.124
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.697.265,36 3.528
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 20
3. Sonstige Verbindlichkeiten 351.142,64 613
davon aus Steuern EUR 294.335,07 (Vj. TEUR 568)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 32.252,54 (Vj. TEUR 31)
4.048.408,00 4.161
36.205.537,31 36.467

Gewinn- und Verlustrechnung für 2014

scroll

EUR EUR 2013
TEUR
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 33.023.149,34 32.029
2. Erhöhung (+) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 235.414,94 363
3. Sonstige betriebliche Erträge 382.481,90 274
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 121.477,08 (Vj. TEUR 223)
33.641.046,18 32.666
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 26.380.804,56 25.784
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.964.712,55 2.937
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.699.545,49 1.553
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 258.929,26 202
davon für Altersversorgung EUR 26.587,63 (Vj. TEUR 9)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände und Sachanlagen 98.092,23 84
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.543.842,04 1.208
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 275.552,17 (Vj. TEUR 124)
32.945.926,13 31.768
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 185.859,30 87
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.764,26 15
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 14.243,00 (Vj. TEUR 13)
170.095,04 72
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 865.215,09 970
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 251.432,72 288
12. Sonstige Steuern 7.889,37 6
259.322,09 294
13. Jahresüberschuss 605.893,00 676
14. Gewinnvortrag 12.890.822,05 12.409
15. Bilanzgewinn 13.496.715,05 13.085

Anhang für 2014

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 sind ab dem 1. Januar 2012 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert.

Unfertige Erzeugnisse sind zum 31. Dezember 2014 nicht vorhanden.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf risikobehaftete Posten waren nicht erforderlich. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode („Projected Unit Credit“ Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,62 % verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 3 % berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gebildet worden.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden grundsätzlich verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz

scroll

Angaben zum 31.12.14 Währung Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
EUR % in TEUR in TEUR
--- --- --- --- ---
Hyrisan Concepte und Systeme GmbH Kalkplatz 5, 99638 Kindelbrück 100 2.594 40

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

scroll

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.472 5.179
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Forderungen gg. verbundene Unternehmen 255 255
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (255) (255)
Sonstige Vermögensgegenstände 204 338
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (59) (86)
5.931 5.772

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich die insolvenzsichere Garantiegestellung nach dem ElektroG (TEUR 255). Wesentliche Einzelposten der sonstigen Vermögensgegenstände waren zum 31. Dezember 2014 der Anspruch auf Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben (TEUR 86) sowie Ansprüche aus Zinsforderungen aus dem Rechtsstreit zur Weiterbelastung der Urheberrechtsabgabe auf DVD-Brenner an den Hersteller der betroffenen Geräte (TEUR 111). Zum Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen verweisen wir im Anhang auf den Abschnitt "Pensionsrückstellungen".

Rechnungsabgrenzungsposten

Hierin enthalten sind Abgrenzungen für gezahlte Versicherungsbeiträge.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.850.000,00 und ist eingeteilt in 4.850.000 Stückaktien zu je EUR 1,00.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, unmittelbar den vierten Teil der Aktien übersteigt. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich mitgeteilt, dass von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg) sowie Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours (Werrgasse 9, 69120 Heidelberg) mittelbar mehr als der vierte Teil der Stimmrechte an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft gehalten wird.

Mit Schreiben vom 13. Juni 2012 hat die FiveT Capital AG, Kasernenstraße 11,

8004 Zürich, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie unmittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kalkplatz 5, Kindelbrück, hält.

Pensionsrückstellungen

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

scroll

TEUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 335
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 208
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 231
Verrechnete Aufwendungen 40
Verrechnete Erträge 15

Übrige Rückstellungen

Steuerrückstellungen auf Ertragsteuern bestehen zum Bilanzstichtag für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 184 sowie Körperschaftsteuer und SolZ in Höhe von TEUR 26.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Gewährleistungsansprüche (TEUR 158; Vj. TEUR 154), Kundenskonti/Boni (TEUR 214; Vj. TEUR 300) und Personalaufwendungen (TEUR 162; Vj. TEUR 201) sowie für Urheberrechtsabgaben nach dem UrhG gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen nicht oder im nicht wesentlichen Umfang vor.

Außerbilanzielle Geschäfte

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

scroll

2014 2013
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse nach Erlösschmälerungen
nach Regionen
Inland 33.015 100,0 32.029 100,00
EG-Länder 7 0,0 0 0,0
Drittländer 1 0,0 0 0,0
33.023 100,0 32.029 100,0

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 382 handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Kurdifferenzen (TEUR 121) sowie Auflösung von Rückstellungen TEUR 217.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursdifferenzen (TEUR 276), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 163), Fracht und Verpackung (TEUR 179) sowie für abzuführende Urheberrechtsabgaben nach UrhG.

Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 19 angefallen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Ausgewiesen werden im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 140 sowie Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 111.

Jahresüberschuss/Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:

scroll

EUR
Vortrag 1. Januar 2014 13.084.822,05
Gewinnausschüttung 2014 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung 12.890.822,05
Jahresüberschuss 2014 605.893,00
Stand 31. Dezember 2014 13.496.715,05

Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

scroll

Herr Hans Joachim Rust, Gau-Algesheim Vorsitzender
Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH
Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.
Herr Uwe Lichtenhahn, Mannheim stellvertretender Vorsitzender
Sparkassendirektor, seit 1. Juli 2002 im Ruhestand
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien: Vorsitzender des Aufsichtsrates der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Herr Klaus Ehrich, Winkel Mitglied des Aufsichtsrats
Wirtschaftsprüfer, bis 31. Dezember 2014 Geschäftsführer der Klaus Ehrich GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Es bestanden keine Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 wurden TEUR 27 aufgewendet. Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsräte bestehen nicht.

scroll

Vorstand
Herr Michael Lehmann Vorstandsvorsitzender geschäftsansässig in Kindelbrück
Herr Sven Lüttig Vorstand Ressort Controlling und Personal geschäftsansässig in Kindelbrück

Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt TEUR 540. Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstandes bestehen nicht. Aufgrund der Preisfeststellung für die Aktien im Freiverkehr ist die Hyrican Informationssysteme AG keine börsennotierte Gesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Zudem wurde auf der Hauptversammlung vom 28. April 2006 beschlossen, dass die Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 9 HGB unterbleiben.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung):

scroll

2014 2013
Gewerbliche Arbeitnehmer 39 32
Angestellte 12 11
51 43
Auszubildende 2 1
53 44

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.496.715,50 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 (Vj. EUR 0,04) je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 4.850.000,00.

scroll

Bilanzgewinn EUR 13.496.715,50
Ausschüttung für 4,85 Mio. Stückaktien EUR 194.000,00
Gewinnvortrag nach Ausschüttung EUR 13.302.715,50

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für:

scroll

TEUR
Abschlussprüfleistungen 24
Sonstige Beratungsleistungen 5
Steuerberatungsleistungen 4

Kindelbrück, 9. Juni 2014

Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens 2014

scroll

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2014 Zugänge Abgänge 31.12.2014
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle

Vermögens- gegenstände
Softwarelizenzen 405.328,90 15.939,90 0,00 421.268,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 1.079.971,87 0,00 0,00 1.079.971,87
2. Technische Anlagen und Maschinen 219.154,10 0,00 0,00 219.154,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.147.602,30 16.826,33 0,00 1.164.428,63
2.446.728,27 16.826,33 0,00 2.463.554,60
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 0,00 0,00 2.475.000,00
5.327.057,17 32.766,23 0,00 5.359.823,40

scroll

Kumulierte Abschreibungen
1.1.2014 Zugänge Abgänge 31.12.2014
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle

Vermögens- gegenstände
Softwarelizenzen 393.569,90 11.795,90 0,00 405.365,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 594.753,29 20.293,00 0,00 615.046,29
2. Technische Anlagen und Maschinen 40.253,10 9.021,00 0,00 49.274,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 980.967,30 56.982,33 0,00 1.037.949,63
1.615.973,69 86.296,33 0,00 1.702.270,02
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.009.543,59 98.092,23 0,00 2.107.635,82

scroll

Buchwerte
31.12.2014 31.12.2013
--- --- ---
EUR TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle

Vermögens- gegenstände
Softwarelizenzen 15.903,00 12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 464.925,58 485,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 169.880,00 179,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 126.479,00 167,00
761.284,58 831
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.475.000,00 2.475
3.252.187,58 3.318

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft, Kindelbrück, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Erfurt, 9. Juni 2015

Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schiffmann, Wirtschaftsprüfer

Bätz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2014 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Insgesamt fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 10. April 2014, am 12. Juni 2014, am 04. Juli 2014, am 14. Juli 2014 und am 19. Dezember 2014 statt.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat befasste sich in der Aufsichtsratssitzung vom 10. April 2014 mit der Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2013 sowie mit dem Abschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2013 der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH sowie der Jahresabschluss dieser Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013. Ein weiteres Thema war die Entwicklung im Rechtstreit mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über Urheberrechtsabgaben sowie die durch die Deutsche Balaton AG angestrengten Gerichtsverfahren.

In der Aufsichtsratssitzung am 12. Juni 2014 befasste sich der Aufsichtsrat unter anderem mit dem Verlauf der Prüfung des Jahresabschlusses sowie mit der künftigen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

In der Sitzung vom 04. Juli 2014 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer einzelne Punkte, die aus der Prüfung des Jahresabschlusses ergaben. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat unter anderem mit der aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung, den Investitionen für das Geschäftsjahr 2014, der Entwicklung der Hyrisan Concepte und Systeme GmbH sowie der weiteren Entwicklung der laufenden Gerichtsverfahren.

In der Aufsichtsratssitzung am 14. Juli 2014 erfolgte die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Weitere Themen der bevorstehenden Hauptversammlung wurden erörtert.

Der Aufsichtsrat befasste sich in der Sitzung vom 19. Dezember 2014 mit der aktuellen Geschäftsentwicklung und der Planung für das Geschäftsjahr 2015. Weiterhin behandelte der Aufsichtsrat die Gewährung von Sonderzahlungen an Mitarbeiter.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2014 blieb die Besetzung sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands unverändert.

Ausschüsse

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2014 keine Ausschüsse gebildet.

Jahresabschluss

Der in der Hauptversammlung am 29. August 2014 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Erfurt, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft die Regeln des HGB eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.

Jahresabschluss und Lagebericht für die Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 07. Juli 2015 ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.

Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben.

Dank

Für die im Berichtsjahr 2014 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Dank und unsere Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.

Kindelbrück, im Juli 2015

Für den Aufsichtsrat

Hans Joachim Rust, Aufsichtsratsvorsitzender

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Die am 28. August 2015 stattgefundene ordentliche Hauptversammlung beschloss mehrheitlich vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 13.496.715,05

a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 194.000,- zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 13.302.715,05 auf neue Rechnung vorzutragen.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.