AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

home24 SE

Annual Report Apr 7, 2020

211_10-k_2020-04-07_8b330c37-e3f3-454d-a870-3a75913b32fb.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Bericht des Aufsichtsrats02
Jahresabschluss06
Bilanz06
Gewinn- und Verlustrechnung 08
Anhang zum Jahresabschluss09
Zusammengefasster Lagebericht27
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 45
Corporate Governance Bericht46
Vergütungsbericht58
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 74
Glossar80
Impressum82

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Konzernabschlusses berichtet.

Im Folgenden werden gemäß §171 Abs.2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2019 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Samwer, Christian Senitz und Franco Danesi.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt, Alexander

Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 legte Christian Senitz im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer berufl ichen Neuorientierung nieder.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Lothar Lanz, Magnus Agervald, Verena Mohaupt und Franco Danesi wurden von der Hauptversammlung wiedergewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählt.

Die Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesell-

Am 19. Juni 2019 wurden Lothar Lanz zum Vorsitzenden und Magnus Agervald zum stellvertretenden Vorsitzenden des Auf-

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und

schaft seit den folgenden Daten an:

■ Lothar Lanz seit dem 22. Juli 2015, ■ Magnus Agervald seit dem 13. Juni 2018, ■ Verena Mohaupt seit dem 13. Mai 2015 und ■ Franco Danesi seit dem 14. Mai 2018.

ARBEIT DES AUFSICHTSRATS

sichtsrats gewählt.

Aufsichtsrat.

23

An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen (am 11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019) abgehalten. Alle jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder haben an diesen Sitzungen teilgenommen. Auf diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch insoweit hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat seine Sitzung ohne Beteiligung des

Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profi tables Wachstum des Konzerns

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum

Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspfl ichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über den aktuellen Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäfts-

Vorstands abgehalten.

eine wesentliche Rolle.

abgegeben.

vorfälle informiert.

BERICHT DES

AUFSICHTSRATS

DER HOME24 SE

Von links nach rechts:

Lothar Lanz, Verena Mohaupt, Magnus Agervald, Franco Danesi

Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2019 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt, Alexander Samwer, Christian Senitz und Franco Danesi.

Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 legte Christian Senitz im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer berufl ichen Neuorientierung nieder.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Lothar Lanz, Magnus Agervald, Verena Mohaupt und Franco Danesi wurden von der Hauptversammlung wiedergewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählt.

Die Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:

  • Lothar Lanz seit dem 22. Juli 2015,
  • Magnus Agervald seit dem 13. Juni 2018,
  • Verena Mohaupt seit dem 13. Mai 2015 und
  • Franco Danesi seit dem 14. Mai 2018.

Am 19. Juni 2019 wurden Lothar Lanz zum Vorsitzenden und Magnus Agervald zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

ARBEIT DES AUFSICHTSRATS

22

An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

DER HOME24 SE

DER AUFSICHTSRAT DER HOME24 SE Von links nach rechts: Lothar Lanz, Verena Mohaupt, Magnus Agervald, Franco Danesi

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SEIm Folgenden werden gemäß §171 Abs.2 AktG die Tätigkeiten des Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen (am 11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019) abgehalten. Alle jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder haben an diesen Sitzungen teilgenommen. Auf diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch insoweit hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat seine Sitzung ohne Beteiligung des Vorstands abgehalten.

Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profi tables Wachstum des Konzerns eine wesentliche Rolle.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspfl ichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über den aktuellen Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND

zernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.

erhalten und sich hiermit auseinandergesetzt.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Kon-

Der aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Konzernabschluss 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden in einer testierfähigen Fassung in der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. April 2020 geprüft und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung erläuterte Marc Appelhoff , Vorstandsmitglied der Gesellschaft, die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die Partner des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein. Die Prüfungsberichtsentwürfe hatten die Aufsichtsräte im Vorfeld

Sodann wurden die Prüfungsberichtsentwürfe des Abschlussprüfers in der am 3. April 2020 stattfi ndenden virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichtsentwürfe lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses und der erfolgten Prüfung der Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert. Ferner berichtete die Vorsitzende, dass Grundlage der Prüfung testierfähige Exemplare der Abschlüsse waren, die Testate jedoch aufgrund logistischer

DES KONZERNABSCHLUSSES

25

An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE

Herausforderungen wegen der COVID-19 Einschränkungen wie zum Beispiel der Nichtdurchführbarkeit einer physischen Sitzung und noch ausstehender bestätigender Prüfungshandlungen noch nicht erteilt waren. Der Prüfungsausschuss empfahl, die Abschlüsse nach Vorliegen der fi nalen Testate festzustellen bzw. zu billigen. Hierzu schlug der Prüfungsausschuss die Durchführung einer weiteren virtuellen Sitzung am 6. April 2020 vor, in der der Abschlussprüfer die Erteilung der Testate auf Basis der

Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. In der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsrats am 6. April 2020 bestätigte der Abschlussprüfer, dass sich an den präsentierten und erläuterten Abschlüssen und Berichten nichts geändert hat. Auf der Grundlage billigte der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde

besprochenen Abschlüsse bestätigen wird.

damit festgestellt.

Berlin, 6. April 2020

Für den Aufsichtsrat

LOTHAR LANZ

Vorsitzender des Aufsichtsrats

24An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 |home24 SEWeiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Wahrnehmung seiner Personalkompetenz hinsichtlich des Vorstands. Anfang des Jahres 2019 konnte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Johannes Schaback vorzeitig um zwei Jahre verlängert werden. Zudem schied Dr. Philipp Kreibohm im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 31. März 2019 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Im Zuge des Ausscheidens von Christoph Cordes aus dem Vorstand der Gesellschaft zum Ende des Jahres 2019 wurde schließlich sichergestellt, dass der Vorstand auch zukünftig nachhaltig aufgestellt ist. Als Nachfolgerin für Christoph Cordes konnte Brigitte Wittekind gewonnen werden, die seit dem Jahr 2014 als Senior Vice President maßgeblich strategisch bedeutsame Investitionsprojekte im Bereich Operations verantwortet hat. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Marc Appelhoff als Mitglied des Vorstands vorzeitig um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022 verlängert und Marc Appelhoff mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Um den veränderten Umständen seit dem Börsengang Rechnung zu tragen und weiterhin eine angemessene, nachhaltige Vergütung des Vorstands sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem in diesem Zuge das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst.

Der Aufsichtsrat hat zudem im November 2019 eine Selbstevaluation vorgenommen. Auf der Basis dieser Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum zur effi zienten Wahrnehmung seiner Aufgaben die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen drei Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet.

Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreff enden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.

Die Ausschüsse waren zu Beginn Geschäftsjahrs 2019 wie folgt besetzt:

Prüfungs
ausschuss
Vergütungs
ausschuss
Nominierungs
ausschuss
Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Alexander Samwer*
Lothar Lanz Alexander Samwer Verena Mohaupt
Christian Senitz Franco Danesi Franco Danesi
Franco Danesi

* Vorsitz

Nach der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss die folgende Besetzung der Ausschüsse beschlossen:

Prüfungs
ausschuss
Vergütungs -
ausschuss
Nominierungsaus
schuss
Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Lothar Lanz*
Lothar Lanz Lothar Lanz Verena Mohaupt
Franco Danesi Franco Danesi Franco Danesi

* Vorsitz

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben.

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.

Der aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Konzernabschluss 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden in einer testierfähigen Fassung in der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. April 2020 geprüft und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung erläuterte Marc Appelhoff , Vorstandsmitglied der Gesellschaft, die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die Partner des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein. Die Prüfungsberichtsentwürfe hatten die Aufsichtsräte im Vorfeld erhalten und sich hiermit auseinandergesetzt.

Sodann wurden die Prüfungsberichtsentwürfe des Abschlussprüfers in der am 3. April 2020 stattfi ndenden virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichtsentwürfe lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses und der erfolgten Prüfung der Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert. Ferner berichtete die Vorsitzende, dass Grundlage der Prüfung testierfähige Exemplare der Abschlüsse waren, die Testate jedoch aufgrund logistischer

24

An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

besetzt:

Prüfungsausschuss

Franco Danesi

* Vorsitz

Prüfungsausschuss

* Vorsitz

Mitglieder teilgenommen haben.

Ausschüsse die sie betreff enden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über

Die Ausschüsse waren zu Beginn Geschäftsjahrs 2019 wie folgt

Nominierungsausschuss

Nominierungsaus-

schuss

Vergütungsausschuss

Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Alexander Samwer* Lothar Lanz Alexander Samwer Verena Mohaupt Christian Senitz Franco Danesi Franco Danesi

Nach der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss die folgende Besetzung der Ausschüsse beschlossen:

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen

Vergütungs ausschuss

Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Lothar Lanz* Lothar Lanz Lothar Lanz Verena Mohaupt Franco Danesi Franco Danesi Franco Danesi

die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.

Weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Wahrnehmung seiner Personalkompetenz hinsichtlich des Vorstands. Anfang des Jahres 2019 konnte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Johannes Schaback vorzeitig um zwei Jahre verlängert werden. Zudem schied Dr. Philipp Kreibohm im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 31. März 2019 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Im Zuge des Ausscheidens von Christoph Cordes aus dem Vorstand der Gesellschaft zum Ende des Jahres 2019 wurde schließlich sichergestellt, dass der Vorstand auch zukünftig nachhaltig aufgestellt ist. Als Nachfolgerin für Christoph Cordes konnte Brigitte Wittekind gewonnen werden, die seit dem Jahr 2014 als Senior Vice President maßgeblich strategisch bedeutsame Investitionsprojekte im Bereich Operations verantwortet hat. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Marc Appelhoff als Mitglied des Vorstands vorzeitig um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022 verlängert und Marc Appelhoff mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Um den veränderten Umständen seit dem Börsengang Rechnung zu tragen und weiterhin eine angemessene, nachhaltige Vergütung des Vorstands sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem in diesem Zuge das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst.

Der Aufsichtsrat hat zudem im November 2019 eine Selbstevaluation vorgenommen. Auf der Basis dieser Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum zur effi zienten Wahrnehmung seiner Aufgaben die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen drei Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Vergütungsaus-

Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die

von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

schuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet.

Herausforderungen wegen der COVID-19 Einschränkungen wie zum Beispiel der Nichtdurchführbarkeit einer physischen Sitzung und noch ausstehender bestätigender Prüfungshandlungen noch nicht erteilt waren. Der Prüfungsausschuss empfahl, die Abschlüsse nach Vorliegen der fi nalen Testate festzustellen bzw. zu billigen. Hierzu schlug der Prüfungsausschuss die Durchführung einer weiteren virtuellen Sitzung am 6. April 2020 vor, in der der Abschlussprüfer die Erteilung der Testate auf Basis der besprochenen Abschlüsse bestätigen wird.

Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. In der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsrats am 6. April 2020 bestätigte der Abschlussprüfer, dass sich an den präsentierten und erläuterten Abschlüssen und Berichten nichts geändert hat. Auf der Grundlage billigte der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde damit festgestellt.

Berlin, 6. April 2020

Für den Aufsichtsrat

LOTHAR LANZ

Vorsitzender des Aufsichtsrats

JAHRESABSCHLUSS

JAHRESABSCHLUSS

(aufgestellt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften – HGB)

BILANZ

Aktiva

In TEUR 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.583 21.334
19.583 21.334
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 477 489
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 21
477 510
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 27.049 27.049
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 27.200 14.120
3. Sonstige Ausleihungen 8.819 8.769
63.068 49.938
83.128 71.782
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 25.604 25.617
2. Geleistete Anzahlungen 540 616
26.144 26.233
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.513 11.949
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.505 6.129
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.856 1.786
23.874 19.864
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 41.738 106.519
91.756 152.616
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.025 1.192
175.909 225.590

Passiva

In TEUR 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.409 26.060
abzüglich Nennbetrag eigener Anteile –27 –33
Bedingtes Kapital TEUR 10.155 (2018: TEUR 9.238)
26.382 26.027
II. Kapitalrücklage 88.244 132.718
114.626 158.745
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 10.669 17.336
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.536 0
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 8.673 10.429
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.968 21.165
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.567 15.153
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.396 2.001
davon aus Steuern TEUR 2.638 (2018: TEUR 1.132)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 3 (2018: TEUR 9)
50.140 48.748
D. Rechnungsabgrenzungsposten 474 761
175.909 225.590

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In TEUR 2019 2018
1. Umsatzerlöse 287.474 244.071
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.153 3.442
davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 1.158 (2018: TEUR 1.293)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren –154.246 –132.777
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen –65.491 –58.970
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter –17.416 –15.767
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung –3.508 –3.469
davon Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 56 (2018: TEUR 58)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
–3.300 –879
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen –83.114 –92.687
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 777
(2018: TEUR 1.064)
7. Erträge aus Beteiligungen 0 64
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 488 473
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 421 (2018: TEUR 286)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen –112 –606
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –583 –632
davon an verbundene Unternehmen TEUR 41 (2018: TEUR 42)
11.Aufwendungen aus Verlustübernahme –8.138 –4.044
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –7 –23
13. Jahresfehlbetrag –45.800 –61.804
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 45.800 61.804
15.Bilanzgewinn 0 0

ANHANG

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Die Gesellschaft ist unter der Firma home24 SE mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter der Nummer HRB 196337 B, eingetragen.

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft. Die Aktien der home24 SE sind seit dem 15. Juni 2018 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sitz der home24 SE ist die Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, Deutschland.

Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 in Verbindung mit §264d Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ist demnach nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt worden.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §275 Abs. 2 HGB angewendet.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, anhand ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die durchschnittliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt:

Nutzungsdauer in
Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 23
Hardware 3 – 8

Der Gesetzgeber hat die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter für Investitionen nach dem 31. Dezember 2017 angehoben. Um die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen, werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die die steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen, mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei der Ermittlung der beizulegenden Werte wurde in Anlehnung an den IDW RS HFA 10 auf den Ertragswert der jeweiligen Beteiligung abgestellt. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt, unter Berechnung eines gewogenen Durchschnitts gemäß §240 Abs. 4 HGB. Soweit am Bilanzstichtag niedrigere Nettoveräußerungswerte vorliegen, werden diese berücksichtigt. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, ist durch Reichweitenabschläge ausreichend Rechnung getragen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Wertminderungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Versandhandelskunden werden auf der Basis von pauschalierten Einzelwertberichtigungen vorgenommen, die mithilfe von länderspezifischen Wertberichtigungssätzen auf Basis von Überfälligkeiten und weiteren wertbeeinflussenden Faktoren ermittelt werden.

Sonstige uneinbringliche Forderungen werden vollständig einzelwertberichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag bilanziert. Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden auch kurzfristige Einlagen ausgewiesen, die mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.

Für Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung nicht abgezinst. Der Steuersatz in Höhe von 30,18% (2018: 30,18%) umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Das Grundkapital wird zum rechnerischen Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt.

Die erworbenen eigenen Anteile werden mit ihrem Nennbetrag offen von dem Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Kaufpreis der eigenen Anteile wird mit dem Posten Kapitalrücklage verrechnet.

Anteilsbasierte Vergütungen an Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden erfolgsneutral behandelt. Die Ausgabe der Optionen wirkt sich als Vermögensverlust bei den Altaktionären als sogenannte Verwässerung des Werts der bisher vorhandenen Aktien aus, was mit Blick auf das aktienrechtliche Trennungsprinzip die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nicht berührt. Bei der Ausübung der Optionen wird der vom Mitarbeiter zu zahlende Ausübungspreis bis zur Höhe des rechnerischen Werts der ausgegebenen Aktien dem gezeichneten Kapital zugeführt.

Anteilsbasierte Vergütungen für den Erwerb von Medialeistungen werden im Leistungszeitraum aufwandswirksam erfasst. Bei Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird der Aufwand mit dem beizulegenden Zeitwert des Mediavolumens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Listenpreis der Medialeistungen vermindert um vereinbarte Rabatte.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Die Gesellschaft räumt ihren Kunden regelmäßig das Recht ein, erworbene Produkte zurückzugeben. Die Gewinnrealisierung wird durch eine angemessene Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Retouren angepasst. Die Rückstellungsbildung erfolgt nach der Bruttomethode. Hiernach werden der Umsatz als auch der Materialaufwand sowie erwartete Logistikkosten der zu erwartenden Retouren ergebnismindernd berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, bei Restlaufzeiten von über einem Jahr unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips, bewertet. Bei Laufzeiten von bis zu einem Jahr finden gemäß §256a HGB das Realisations- und das Anschaffungskostenprinzip bei der Bewertung keine Anwendung.

Der Umrechnungskurs von einer Fremdwährung in EUR für Jahresabschlussposten, denen Fremdwährungsbeträge zugrunde liegen, beträgt zum 31. Dezember 2019:

(EUR-USD, Devisenkassamittelkurs) 1,12340
(EUR-CHF, Devisenkassamittelkurs) 1,08540
(EUR-HKD, Devisenkassamittelkurs) 8,74730
(EUR-PLN, Devisenkassamittelkurs) 4,25680
(EUR-CNY, Devisenkassamittelkurs) 7,82050

Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD abgesichert. Die Gesellschaft sichert die schwebenden Geschäfte zur Beschaffung von Waren mittels Portfolio-Hedges ab. Diese derivativen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Gesellschaft betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Im Falle von signifikanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfluss mit sich bringen, stehen der Gesellschaft Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht die Gesellschaft derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus diesem Grund wurde dieser Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu Risiken und Chancen im zusammengefassten Lagebericht wird verwiesen.

3. ANGABEN ZUR BILANZ

3.1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zum Anhang (Entwicklung des Anlagevermögens) dargestellt.

Die sonstigen Ausleihungen enthalten Kautionen bzw. Bankguthaben, die als Sicherheit an Vermieter von Lägern, Showrooms, Outlets und Bürogebäuden verpfändet sind und dem Zugriff der Gesellschaft für Zeiträume von mehr als einem Jahr entzogen sind.

Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind in der Anlage zum Anhang (Beteiligungsspiegel) aufgeführt.

3.2. Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um TEUR 6.376 auf TEUR 12.505 gestiegen und enthalten in Höhe von TEUR 9.673 (2018: TEUR 5.427) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 2.832 (2018: TEUR 702) sonstige Forderungen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von TEUR 1.616 verkauft, der als Forderung gegen den Factor unter den sonstigen Vermögengegenständen ausgewiesen ist.

Darüber hinaus besteht eine weitere Factoring Vereinbarung, bei der die Kriterien zur Ausbuchung der übertragenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erfüllt sind, so dass die Gesellschaft in Höhe des erhaltenen Kaufpreises Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausweist.

3.3. Latente Steuern

Passive latente Steuern, die im Wesentlichen aus der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze aus der Beteiligung an Tochtergesellschaften, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, eines Geschäftswertes sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des §274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.

3.4. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

In TEUR Gezeichnetes
Kapital
Eigene Anteile Kapital
rücklage
Bilanzgewinn Eigenkapital
gesamt
Stand 1. Januar 2018 429 0 47.486 0 47.915
Ausgabe von Anteilen 7.500 0 165.439 0 172.939
Ausgabe von Anteilen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen 83 0 0 0 83
Aktiensplit 18.048 –33 –18.015 0 0
Aktienrückkauf 0 0 –388 0 –388
Entnahme aus Rücklagen 0 0 –61.804 61.804 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 –61.804 –61.804
Stand 31. Dezember 2018 26.060 –33 132.718 0 158.745
In TEUR Gezeichnetes
Kapital
Eigene Anteile Kapital
rücklage
Bilanzgewinn Eigenkapital
gesamt
Stand 1. Januar 2019 26.060 –33 132.718 0 158.745
Ausgabe von Anteilen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen 349 6 1.326 0 1.681
Entnahme aus Rücklagen 0 0 –45.800 45.800 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 –45.800 –45.800
Stand 31. Dezember 2019 26.409 –27 88.244 0 114.626

Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um TEUR 44.119 auf TEUR 114.626, insbesondere aufgrund des Jahresfehlbetrags im laufenden Geschäftsjahr.

Im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31. Dezember 2019 wurde ein Betrag von TEUR 45.800 (2018: TEUR 61.804) aus der freien Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem Jahresfehlbetrag der home24 SE verrechnet.

Zum 1. Januar 2019 belief sich das gezeichnete Kapital auf EUR 26.060.010 und war voll eingezahlt. Das eingetragene Grundkapital war in 26.060.010 nennwertlose Inhaberaktien aufgeteilt.

Zum 1. Januar 2019 wurden 33.282 eigene Aktien gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile belief sich auf EUR 33.282, was 0,13% des Grundkapitals entsprach.

Mit Wirkung zum 26. Juni 2019 hat die Gesellschaft auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 insgesamt 6.375 eigene Aktien übertragen.

Am 19. Juni 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19. Juni 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.060.010 um EUR 210.786 auf EUR 26.270.796 durch die Ausgabe von 210.786 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/II (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 14. August 2019 wirksam.

Am 14. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.270.796 um EUR 80.769 auf EUR 26.351.565 durch die Ausgabe von 80.769 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Sacheinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/III (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 20. August 2019 wirksam.

Am 15. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 57.621 auf EUR 26.409.186 durch die Ausgabe von 57.621 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 (§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 21. August 2019 wirksam.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, das bisherige Bedingte Kapital 2017 in § 4 Abs. 5 der Satzung wie folgt anzupassen: Die bisherige Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2017" wird durch die Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2019" ersetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.096.972 bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2019"). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Wegen der Einzelheiten und des vollständigen Wortlauts wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, der am 10. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Das Bedingte Kapital 2019 wurde mit Eintragung der Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 1. Oktober 2019 wirksam.

Damit beläuft sich das im Handelsregister eingetragene Grundkapital zum 31. Dezember 2019 auf EUR 26.409.186. Das Grundkapital ist in 26.409.186 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie eingeteilt.

Zum 31. Dezember 2019 wurden 26.907 eigene Anteile gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beläuft sich auf EUR 26.907,00 was 0,10 % des Grundkapitals entspricht.

Das genehmigte und bedingte Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:

Anzahl der Stückaktien Betrag (in EUR)
Genehmigtes Kapital 2015/II 70.864 70.864
Genehmigtes Kapital 2015/III 113.328 113.328
Genehmigtes Kapital 2017 117.690 117.690
Genehmigtes Kapital 2018 7.525.804 7.525.804
Bedingtes Kapital 2018 8.058.025 8.058.025
Bedingtes Kapital 2019 2.096.972 2.096.972

3.5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 5.628 (2018: TEUR 11.483), Rückstellungen für erwartete Retouren, Kulanzleistungen und Umtäusche TEUR 1.318 (2018: TEUR 1.745), Rückstellungen für Personalaufwendungen TEUR 888 (2018: TEUR 981) sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen TEUR 1.013 (2018: TEUR 735).

3.6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 8.252 (2018: TEUR 8.257) Darlehensverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 1.351 (2018: TEUR 2.138) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 8.964 (2018: TEUR 4.758) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen und haben folgende Restlaufzeiten:

In TEUR 31.12.2019
Summe bis 1 Jahr durch
Pfandrechte
o.ä. gesichert
Art, Form der
Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.536 1.536 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 8.673 8.673 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.968 17.968 2.437 Sicherungs
übereignung
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.567 18.567 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.396 3.396 0
Gesamt 50.140 50.140 2.437
31.12.2018
In TEUR Summe bis 1 Jahr durch
Pfandrechte
o.ä. gesichert
Art, Form der
Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10.429 10.429 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.165 21.165 5.388 Sicherungs
übereignung
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.153 15.153 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.001 2.001 0
Gesamt 48.748 48.748 5.388

Die home24 SE wirkt strategisch Fremdwährungsrisiken entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD durch Derivate abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestehen Devisentermingeschäfte von insgesamt TEUR 9.756. Der negative Marktwert beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 9.652. Diese derivativen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 104 wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

4. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, die Tochtergesellschaft home24 eLogistics GmbH&Co. KG in der Weise finanziell auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu wurden im Rahmen von Miet und Speditionsverträgen branchenübliche Patronatserklärungen abgegeben. Risiken der Inanspruchnahme könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Tochtergesellschaft ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Derzeit sind sechs Kundenbeschwerden in Bezug auf die Verletzung von Datenschutzvorgaben vor der Berliner Beauftragten für Datenschutz anhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass die Berliner Datenschutzbehörde die Verfahren zum Anlass nimmt, ein Bußgeld gegen die Gesellschaft zu verhängen. Wenn ein Bußgeld verhängt wird, muss aufgrund des derzeit von den Datenschutzbehörden zugrunde gelegten Berechnungsmodells davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld im Bereich eines hohen sechsstelligen Betrags liegt; wie Gerichte die Bußgeldpraxis und -bemessung durch die Behörden beurteilen, ist aktuell mangels einschlägiger Entscheidungen nicht abzusehen.

Weitere Haftungsverhältnisse bestanden im Berichtsjahr nicht.

5. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 87.534 (2018: TEUR 80.028) stellen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

In TEUR Summe bis 1 Jahr zwischen
1 – 5 Jahre
größer
5 Jahre
Bestellungen für Waren 29.131 29.131 0 0
Marketingleistungen 7.900 6.577 1.323 0
Mietverhältnisse 46.594 8.623 29.937 8.034
Software, Lizenzen, Equipment, Kommunikation 3.828 2.806 1.022 0
Sonstiges 81 38 43 0
87.534 47.175 32.325 8.034

6. AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

6.1. Operating-Leasing

Zweck Das Investitionsrisiko wird minimiert, indem Investitionsgüter vorübergehend genutzt werden
und das Eigentum und das damit verbundene Risiko beim Leasinggeber bleiben.
Investitionsgüter Läger, Showrooms, Outlets, Bürogebäude.
Risiken Vertragsbindung über Vertragslaufzeit.
Vorteile Auf den Bedarf begrenzte Laufzeit und gleichmäßiger Zahlungsstrom.

6.2. Finanzinstrumente

Zweck Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken
aus zukünftigen Einkäufen in USD abgesichert.
Risiken Negative Marktwerte möglich.
Vorteile Absicherung gegen Kursschwankungen und höhere Planungssicherheit.

7. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

7.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse
aus dem Verkauf von Möbeln und damit verbundenen Dienstleistungen
für den deutschen Markt 194.694 168.625
im europäischen Ausland (Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Italien) 87.848 71.423
aus der Weiterbelastung an Tochtergesellschaften 2.934 3.251
aus Mieterträgen, Lagerdienstleistungen und sonstigem
1.998
772
287.474 244.071

7.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 424 (2018: TEUR 1.600). Die periodenfremden Erträge des Geschäftsjahres 2019 resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.

7.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 40 (2018: TEUR 0).

7.4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 112 vorgenommen.

7.5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 (2018: TEUR 9).

8. SONSTIGE ANGABEN

8.1. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl nach Geschlecht

Im Geschäftsjahr 2019 war die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl wie folgt gegliedert:

2019 2018
Männlich 191 204
Weiblich 167 195
358 399

8.2. Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand und Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2019 durch folgende Mitglieder repräsentiert:

VORSTAND

Dr. Philipp Kreibohm, Berlin (bis 31. März 2019) Rechtsanwalt

Christoph Cordes, Berlin (bis 31. Dezember 2019) Diplom-Kaufmann

Marc Appelhoff, Berlin Diplom-Kaufmann

Johannes Schaback, Berlin Diplom-Ingenieur

Brigitte Wittekind, Potsdam (ab 1. Januar 2020) Diplom-Kauffrau

Zwei Vorstandsmitglieder sowie ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen sind jeweils gesamtvertretungsbefugt und haben die Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter der Gesellschaft abzuschließen.

Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Vorstandstätigkeit hauptberuflich aus.

AKTUELLE MANDATE

Name des Vorstandsmitglieds Mandate gemäß §285 Nr. 10 HGB in Verbindung mit §125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Dr. Philipp Kreibohm Heaven HR GmbH (Beirat)
Christoph Cordes
Marc Appelhoff Avenso GmbH (Beirat; bis Ende Juni 2019)
Johannes Schaback
Brigitte Wittekind D-Level GmbH (Beirat)

AUFSICHTSRAT

Lothar Lanz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), München Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Stockholm Unternehmer und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

Franco Danesi, London Investment Director bei Kinnevik Capital Ltd. Co.

Verena Mohaupt (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), München Partnerin bei Findos Investor GmbH

Alexander Samwer, München (bis 19. Juni 2019) Unternehmer

Christian Senitz, Berlin (bis 28. Januar 2019) Senior Vice President Finance International bei Rocket Internet SE

AKTUELLE MANDATE

Die folgende Übersicht zeigt sämtliche aktuellen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, welche von Mitgliedern des Aufsichtsrats der home24 SE in Deutschland und im Ausland zusätzlich wahrgenommen werden.

Name des Aufsichtsratsmitglieds Mandate gemäß §125 Abs. 1 S. 5 AktG
Lothar Lanz BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats)
Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats)
TAG Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
Zalando SE (Vorsitzender des Aufsichtsrats; bis 22. Mai 2019)
Axel Springer SE (Mitglied des Aufsichtsrats; bis 17. April 2019)
Magnus Agervald FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats)
AGE Advisory AB (stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats bis Dezember 2019, ordentliches Mitglied des Ver
waltungsrats seit Dezember 2019)
Flaivy Nation AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Panprices AB (Mitglied des Verwaltungsrats)
Franco Danesi Bayport Management Limited (Mitglied des Verwaltungsrats)
Monese Ltd. (Mitglied des Verwaltungsrats)
Black Earth Farming Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 20. Dezember 2019)
E-Motion Advertising Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 10. November 2019)
Metro International S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 11. September 2019)
Verena Mohaupt Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats)
Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH (Mitglied des Beirats)
Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats)
Alexander Samwer Zalando SE (Mitglied des Aufsichtsrats)
Christian Senitz Africa Internet GmbH/ Jumia Technologies AG (Mitglied des Beirats)
Global Fashion Group S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats)

VERGÜTUNG

Die Vergütung des Vorstands umfasste auch Anteile oder Anteilsbezugsrechte an der home24 SE, die im Rahmen verschiedener anteilsbasierter Vergütungsprogramme, welche eine Erfüllung durch Eigenkapitalinstrumente vorsehen, gewährt wurden.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die an die Mitglieder des Vorstandes für ihre Vorstandstätigkeit gezahlten oder noch zu zahlenden Vergütungen:

In TEUR 2019 2018
Gehälter 892 962
Nebenleistungen 97 111
Zeitwert der im Geschäftsjahr ausgegebenen Anteile oder Anteilsbezugsrechte 561 1.419
1.550 2.492

Im Berichtsjahr wurden 842.876 (2018: 93.224) Anteile oder Anteilsbezugsrechte im Rahmen aktienbasierter Vergütungsprogramme an Mitglieder des Vorstandes ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt erfolgsneutral.

Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr TEUR 262 (2018: TEUR 264).

Die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der home24 SE ist im Vergütungsbericht auf Seite 58 ff. dargestellt.

8.3. Anteilbasierte Vergütung

Die Gesellschaft hat anteilsbasierte Vergütungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter gewährt. Insgesamt hat die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2019 4.714.021 Optionszusagen ausgegeben.

8.4. Konzernverhältnisse

Die home24 SE stellt gemäß §290 Abs. 1 HGB als Muttergesellschaft für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der home24 SE, Berlin, wird im elektronischen Bundesanzeiger unter der HRB 196337 B veröffentlicht.

8.5. Honorar des Abschlussprüfers

Gemäß §285 Nr. 17 HGB wird auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars verzichtet. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der home24 SE.

8.6. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die home24 SE Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die home24 SE unterliegen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden insbesondere mit den Tochterunternehmen der home24 SE abgeschlossen. Geschäfte mit nahestehenden Personen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.

9. ANGABEN NACH §160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Es bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach §33 Abs. 1 oder 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt und nach §40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind.

Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 28. August 2019 10,91% betragen hat, wobei Rocket Internet SE 10,59% (2.797.750 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält und 0,31% (83.033 Stimmrechte) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurde angegeben: Rocket Internet SE, Bambino 53. V V GmbH (haftungsbeschränkt).

Baillie Gifford&Co., Edinburgh, Großbritannien, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 1. Oktober 2019 7,80% (2.060.115 Stimmrechte) betragen hat, die Baillie Gifford&Co. nach §34 WpHG zugerechnet wurden. Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3% oder mehr beträgt, nach §34 WpHG zugerechnet wurden: Vanguard World Fund.

MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 19. Juni 2018 an diesem Tag 8,08% betragen hat, wobei MainFirst SICAV 8,08% (2.019.882 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält.

Scottish Mortgage Investment Trust PLC, Edinburgh, Großbritannien, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 26. Juni 2019 1,47% (382.323 Stimmrechte) betragen hat, die Scottish Mortgage Investment Trust PLC gemäß §33 WpHG direkt hält.

Kinnevik AB (publ), Stockholm, Schweden, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 30. Januar 2019 11,94% (3.111.953 Stimmrechte) betragen hat, die Kinnevik AB (publ) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurde angegeben: Kinnevik AB (publ), Kinnevik Internet Lux S.à r.l. (11,94% der Stimmrechte).

Ari Zweiman hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 11. Oktober 2019 18,99% betragen hat, wobei Ari Zweiman 14,64% (3.865.637 Stimmrechte) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Laut der Stimmrechtsmitteilung betrug der Stimmrechtsanteil aufgrund von Instrumenten gemäß §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG 4,35% (1.150.000 Stimmrechte). Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Ari Zweiman, 683 Capital GP, LLC, 683 Capital Partners LP (18,99% der Stimmrechte)/Ari Zweiman, 683 Capital Management, LLC (18,99% der Stimmrechte).

AMIRAL GESTION, Paris, Frankreich, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 29. März 2019 3,17% betragen hat, wobei AMIRAL GESTION diese Beteiligung von 3,17% (826.990 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält.

10. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE)

Die Entsprechenserklärung ist gemäß §161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Gesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/181218_home24_SE_declaration_of_conformity_DCGK_German.pdf veröffentlicht.

11. ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS

Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben beschlossen, den Jahresfehlbetrag der home24 SE in Höhe von TEUR 45.800 vollständig mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen.

12. NACHTRAGSBERICHT

Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.

Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.

Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,88 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.

Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroffen. Der Großteil der home24- Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsflächen der Gesellschaft sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der finanzielle negative Gesamteffekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

Berlin, 3. April 2020

Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

(BRUTTODARSTELLUNG)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.1.2019 Zugänge Umbuchung Abgänge 31.12.2019
30.556 1.350 0 0 31.906
30.556 1.350 0 0 31.906
2.430 172 15 0 2.617
21 0 –15 –6 0
2.451 172 0 –6 2.617
62.576 0 0 –105 62.471
64.870 98.004 0 –84.812 78.062
8.769 80 0 –30 8.819
136.215 98.084 0 –84.947 149.352
183.875
169.222 99.606 0 –84.953

(BRUTTODARSTELLUNG)

Kumulierte Abschreibungen
Zugänge
Abgänge
31.12.2019
1.1.2019
3.101
0
12.323
9.222
3.101
0
12.323
9.222
199
0
1.941
0
0
0
199
0
1.941
0
–105
35.422
35.527
112
0
50.862
50.750
0
0
0
112
–105
86.284
86.277
3.412
–105
100.747
97.440

BETEILIGUNGSSPIEGEL

Anteilsbesitz Jahresabschluss1
In TEUR Geschäftsjahr
in %
Jahres
ergebnis
Eigenkapital
Wesentliche Beteiligungen
1. home24 eCustomers GmbH&Co. KG, Berlin, Deutschland 100,002 0 13
2. home24 eLogistics GmbH&Co. KG, Berlin, Deutschland 100,002 0 111
3. Home24 Polska S.A., Breslau, Polen 100,002 –166 –118
4. Home24 Polska Sp. z o.o., Breslau, Polen 100,00 –175 –417
5. home24 Outlet GmbH, Berlin, Deutschland 100,002 0 –81
6. Mobly Comercio Varejista Ltda., São Paulo, Brasilien 82,83 –4.613 –714
7. Club of Style (Shenzen) Ltd., Shenzen, China 100,00 11 21

1 Auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 2 Unmittelbare Beteiligung

Auf die Angaben des Anteilsbesitzes, Jahresergebnisses und Eigenkapitals von Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz kleiner 20% wird nach §285 Nr. 11 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft verzichtet außerdem nach §286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB auf die Angabe von Beteiligungen, sofern diese für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung sind.

ZUSAMMENGEFASSTER

LAGEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER

LAGEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1.1. Geschäftsmodell

home24 ist eine Plattform für Online-Shopping im Bereich Home&Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert.

Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, hat home24 heute ein Online-Angebot mit über 100.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") von Home&Living-Produkten, einschließlich einem breiten Sortiment von Großmöbeln (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel) bis hin zu Accessoires und Lampen zusammengestellt. home24 bezieht diese Produkte von über 500 Lieferanten in mehr als 30 Ländern, darunter direkt von einzelnen Herstellern für das Angebot an Eigenmarken.

Die Produkte von home24 werden über eine Online-Plattform vermarktet, die zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle kombiniert.

Dritt- und Handelsmarkenprodukte: eine breite Auswahl an unter Dritt- und Handelsmarken vertriebenen Home&Living- Produkten, die in der Regel nicht auf Lager gehalten werden.

Eigenmarkenprodukte: Bestseller, die unter Eigenmarken vertrieben werden und direkt von ausgewählten Herstellern und anderen Lieferanten bezogen werden. Diese Artikel werden in der Regel auf Lager gehalten.

1.2. Konzernstruktur und Steuerungssystem

56

Der Konzern ist geprägt durch die home24 SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, und die Mobly Comércio Varejista Ltda. mit Sitz in São Paulo, Brasilien. Der Vorstand steuert alle Aktivitäten auf der Ebene des Konzerns unterteilt in die Segmente Europa und Lateinamerika (LatAm), dabei spielt das Reporting von Finanzzahlen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren eine zentrale Rolle. Die für die Steuerung des Konzerns bedeutsamsten fi nanziellen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren sind: Umsatzwachstum unter konstanter Währung, bereinigte EBIDTA-Marge, Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit, Cashfl ow aus Veränderung des Nettoumlaufvermögens, Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie durchschnittlicher Bestellwert.

Die Lage des Konzerns im Segment Europa entspricht im Wesentlichen der Lage der home24 SE.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. Marktentwicklung

Das Bruttoinlandsprodukt der EU-Volkswirtschaften ist im Jahr 2019 um 1,2 % gestiegen (Quelle: Statista, Januar 2020). Die positive Konjunkturentwicklung der letzten Jahre, geringe Arbeitslosigkeit insbesondere in der DACH-Region und steigende Bruttoarbeitslöhne erzeugen ein konsumfreundliches Verbraucherklima. Das niedrige Zinsniveau in den europäischen Märkten unterstützt einen expansiven Immobilien- und Wohnungsmarkt, der sich ebenfalls positiv auf den Home&Living-Markt auswirkt (Quelle: PWC, 2019). Die brasilianische Wirtschaft ist im laufenden Geschäftsjahr um 1,2 % gewachsen (Quelle: Statista, Januar 2020).

Das Home&Living-Segment ist einer der größten Konsumentenmärkte. Das Volumen in diesem Segment in den von home24 bedienten Märkten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien und Brasilien liegt bei über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor, 2018). Der Online-Anteil im Markt für Home&Living ist in den Zielmärkten im Vergleich zu anderen Bereichen wie Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und Bekleidung weiterhin relativ gering. home24 rechnet damit, dass der relativ geringe Online-Anteil auf ein deutliches Steigerungspotenzial hinweist. Zusätzliche Unterstützung gibt es von klassischen stationären Möbelhändlern, die ihren Vertrieb online erweitern und somit die Akzeptanz des Online-Einkauf beim Kunden weiter stärken werden. Entsprechend wird beispielsweise für den deutschen Markt auf Basis vom Geschäftsjahr 2018 nahezu mit einer Verdopplung der online bestellten Möbelumsätze bis zum Jahr 2023 gerechnet. Die Grundtendenz ist im Geschäftsjahr 2019 ähnlich geblieben (Quelle: "Branchenfokus Möbel", IFH Köln/BBE).

ZUSAMMENGEFASSTER

LAGEBERICHT

home24 konnte durch die Investitionen der vergangenen Jahre mittlerweile eine signifi kante Markenbekanntheit aufb auen. So wurde im für home24 wichtigsten Markt Deutschland eine gestützte Markenbekanntheit von über 50 % erreicht. Ein Wert, der im Wettbewerbsvergleich die Position als eine führende pureplay Home&Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien bestätigt (Quelle: DCMN Insights, Q3 2019).

2.2. Geschäftsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 auf der Erreichung der Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende 2019 bei einem gleichzeitigen Ausbau der Marktposition durch nachhaltiges Wachstum. Die hierfür notwendigen Meilensteine wurden zu Beginn des Jahres kommuniziert und Schritt für Schritt umgesetzt.

Damit der Möbelkauf für den Kunden zu einem positiven Einkaufserlebnis wird und auch die anschließende Bestellung möglichst schnell und reibungslos abläuft, hat sich home24 im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf logistische und prozessuale Grundlagen fokussiert und unserer Einschätzung nach so entscheidende Weichen für ein nachhaltiges und profi tables Wachstum gestellt. Zu den Meilensteinen auf dem Weg zum Break-Even zählten daher insbesondere die Inbetriebnahme neuer Läger in Europa und Brasilien sowie die Optimierung der Prozesse zur Retourenverwertung und der Kundenbetreuung.

Weitere technologische Verbesserungen konnten durch einen personalisierten Zuschnitt von Kundenakquisition und -konvertierung sowie durch eine Fokussierung auf die Nutzer mobiler Endgeräte erzielt werden.

Gleichermaßen wurde weiter in das Sortiment, sowohl in Eigenmarkenprodukte als auch in Dritt- und Handelsmarkenprodukte, investiert. Neue Eigenmarkenkollektionen wurden für relevante Stilrichtungen entwickelt, zusätzliche Drittmarken auf der Plattform integriert und das Angebot von Accessoires und Kleinstmöbeln konnte deutlich ausgeweitet werden.

Nach Einschätzung des Konzerns erlauben die getätigten Investitionen home24 den Wachstumspfad konsequent weiterzuverfolgen, um die Skaleneff ekte zur stetigen Verbesserung der Profi tabilität zu nutzen und die Wettbewerbsposition weiter auszubauen.

2.3. Forschung und Entwicklung

Der Konzern entwickelt zentrale Bestandteile der konzernintern verwendeten Software selbst. Der Konzern will damit sicherstellen, dass die Software den Anforderungen des schnellen Wachstums und der Skalierung, aber auch den individuellen Herausforderungen der Online-Möbelbranche bestmöglich gerecht wird. Sofern die Kriterien zur Aktivierung erfüllt sind, wurden die gesamten Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. Entsprechend betrugen die Investitionen in selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte EUR 8,0 Mio. (2018: EUR 7,6 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. (2018: EUR 4,9 Mio.) auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.

2.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 weiter auf einem nachhaltigen Wachstum, um die Wettbewerbsposition auszubauen. Parallel dazu wurden signifi kante Investitionen in Prozessoptimierungen, Lagerkapazitäten und IT-Infrastruktur getätigt, um die Profi tabilität zu steigern. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wider.

2.4.1. ERTRAGSLAGE

Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 371,6 312,7 58,9 19 %
Umsatzkosten – 207,8 – 176,2 – 31,6 18 %
Bruttoergebnis vom Umsatz 163,8 136,5 27,3 20 %
Bruttoergebnismarge 44 % 44 % 0pp
Vertriebskosten – 185,9 – 160,0 – 25,9 16 %
Wertminderungsauf
wendungen auf fi nanzielle
Vermögenswerte
– 1,3 – 1,3 0,0 0 %
Verwaltungskosten – 42,2 – 45,2 3,0 – 7 %
Sonstige betriebliche Erträge 3,7 2,0 1,7 85 %
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
– 1,9 – 1,6 – 0,3 19 %
Betriebsergebnis (EBIT) – 63,8 – 69,6 5,8 – 8 %

57

Nichtfi nanzielle Leistungsindikatoren

Einheit 2019 2018 Verän
derung
in %
Anzahl Bestellungen in Tsd. 2.196 1.907 15 %
Durchschnittlicher Bestell
wert
in EUR 255 258 – 1 %
Anzahl aktiver Kunden
(zum 31. Dezember)
in Tsd. 1.506 1.299 16 %

Die Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Fulfi llmentkosten – 71,3 – 60,2 – 11,1 18 %
Marketing – 64,8 – 66,1 1,3 – 2 %
Sonstige Vertriebskosten – 49,8 – 33,7 – 16,1 48 %
Summe Vertriebskosten – 185,9 – 160,0 – 25,9 16 %
in % vom Umsatz
Fulfi llmentkosten verhältnis – 19 % – 19 % 0pp
Marketingkosten verhältnis – 17 % – 21 % – 4pp

Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 371,6 Mio., das entspricht im Jahresvergleich einem Wachstum von 19 %. Unter konstanter Währung stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 %. Alle wesentlichen Produktkategorien und beide Segmente des Konzerns haben zur Umsatzsteigerung beigetragen. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden und eingegangener Bestellungen, während der durchschnittliche Bestellwert nahezu konstant geblieben ist. Zum 31. Dezember 2019 hatte home24 insgesamt 1,5 Mio. aktive Kunden im Vergleich zu 1,3 Mio. aktiven Kunden zum 31. Dezember 2018. Die Anzahl der eingegangenen Bestellungen während des Geschäftsjahres 2019 stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf 2,2 Mio. an. Die im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch ein beschleunigtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr klar erfüllt. Die Entwicklung der nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2019 entspricht der Vorjahresprognose des Managements.

Umsatzkosten

Umsatzkosten setzen sich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für die eingehenden Waren zusammen. In 2019 stiegen die Umsatzkosten von EUR 176,2 Mio. um 18 % auf EUR 207,8 Mio. Der Anstieg ist grundsätzlich im Einklang mit dem Umsatzwachstum. Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten ergeben das Bruttoergebnis vom Umsatz. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 163,8 Mio. nach EUR 136,5 Mio. im Vorjahr (+20 %). Die Bruttoergebnismarge ist mit 44 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum.

Vertriebskosten

58

In 2019 beliefen sich die Vertriebskosten auf EUR 185,9 Mio., eine Steigerung um 16 % im Vergleich zu EUR 160,0 Mio. im Vergleichszeitraum 2018. Der unterproportionale Anstieg der Vertriebskosten im Vergleich zum Umsatzwachstum lag insbesondere an einer Verringerung der Aufwendungen für Marketing.

Fulfi llmentkosten

Fulfi llmentkosten setzen sich aus Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie aus Aufwendungen für Zahlungsabwicklung zusammen. Die Fulfi llmentkosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 von EUR 60,2 Mio. um 18 % auf EUR 71,3 Mio. Das bedeutet im Jahresvergleich ein konstantes Fulfi llmentkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 19 %.

Marketingkosten

Aufwendungen für Marketing enthalten Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Marketingeffi zienz gegenüber dem Vorjahr signifi kant erhöht werden. Entsprechend sanken die absoluten Aufwendungen für Marketing im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 66,1 Mio. auf EUR 64,8 Mio. bzw. das Marketingkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 21 % auf 17 %.

Sonstige Vertriebskosten

Sonstige Vertriebskosten enthalten Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfi llment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich. Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die sonstigen Vertriebskosten von EUR 33,7 Mio. auf EUR 49,8 Mio. Der Anstieg ist wesentlich auf erhöhte Abschreibungen auf die Marke "fashion for home", aktivierte Nutzungsrechte und Sachanlagen sowie auf zusätzliche Aufwendungen für Logistik im Zusammenhang mit der Ausweitung von Lagerkapazitäten zurückzuführen.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter, Abschreibungen, IT- und sonstige Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind. Im Geschäftsjahr 2019 sanken die Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um EUR 3,0 Mio. bzw. 7 % von EUR 45,2 Mio. auf EUR 42,2 Mio. In Bezug auf die Verwaltungskosten wurden höhere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte durch sinkende Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter sowie den Wegfall von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang entstanden sind, überkompensiert.

Bereinigtes EBITDA

Um die operative Leistung der Geschäftsbereiche zu beurteilen, bewertet home24 die Ertragskraft auch basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA wird defi niert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die bereinigten Beträge enthalten Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie im Vorjahr Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang. Die bereinigte EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis von bereinigtem EBITDA und Umsatzerlösen wider.

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Betriebsergebnis (EBIT) – 63,8 – 69,6 5,8 – 8 %
Abschreibungen auf immate
rielle Vermögenswerte, Sach
anlagen und Nutzungsrechte 32,1 17,9 14,2 79 %
Anteilsbasierte Vergütung 3,5 10,2 – 6,7 – 66 %
Aufwendungen im Rahmen
des Börsengangs
0,0 1,5 – 1,5 – 100 %
Bereinigtes EBITDA – 28,2 – 40,0 11,8 – 30 %
Bereinigte EBITDA-Marge – 8 % – 13 % 5pp

Die positive Entwicklung des bereinigten EBITDA und der bereinigten EBITDA-Marge ist insbesondere auf die Ergebnisse der getätigten Investitionen seit dem Börsengang im Juni 2018 zurückzuführen.

Insgesamt verbesserte sich das negative Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 69,6 Mio. auf EUR 63,8 Mio.

Sonstiger fi nanzieller Leistungsindikator

Der Ergebnisbeitrag setzt sich aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfi llmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte zusammen. Die Ergebnisbeitragsmarge spiegelt das Verhältnis von Ergebnisbeitrag und Umsatzerlösen wider.

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Bruttoergebnis vom Umsatz 163,8 136,5 27,3 20 %
Fulfi llmentkosten – 71,3 – 60,2 – 11,1 18 %
Wertminderungsaufwendun
gen für fi nanzielle Vermö
genswerte – 1,3 – 1,3 0,0 0 %
Ergebnisbeitrag 91,2 75,0 16,2 22 %
Ergebnisbeitragsmarge 25 % 24 % 1pp

Im Konzernabschluss 2018 wurden die Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte nicht im Ergebnisbeitrag berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung der Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte hätte der Ergebnisbeitrag für das Geschäftsjahr 2019 EUR 92,5 Mio. (2018: EUR 76,3 Mio.) betragen.

Der Anstieg des Ergebnisbeitrags im aktuellen Berichtszeitraum beruhte in erster Linie auf dem verbesserten Bruttoergebnis vom Umsatz.

59

2.4.2. ERTRAGSLAGE DER SEGMENTE

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im Segment Europa betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 278,3 Mio. (+16 %), dies entspricht 75 % des Konzernumsatzes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte home24 sowohl die Anzahl Bestellungen (+6 %), als auch den durchschnittlichen Bestellwert (+3 %) und die Anzahl aktiver Kunden (+7 %) deutlich steigern. Weiterhin haben sich kürzere Lieferzeiten positiv auf die Umsatzrealisierung ausgewirkt. Entsprechend hat das Segment Europa im Geschäftsjahr 2019 wieder deutlich stärker zum Konzernwachstum beigetragen als dies aufgrund von negativen Sondereff ekten im Vorjahr der Fall war.

Die Umsatzerlöse im Segment LatAm betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 93,3 Mio. (+27 %), dies entspricht 25 % des Konzernumsatzes. Bereinigt um Fremdwährungseff ekte stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um 31 %. Wesentlich getrieben wurde diese positive Entwicklung durch die gestiegene Anzahl an Bestellungen (+28 %) und aktiver Kunden (+29 %), während der durchschnittliche Bestellwert auf Niveau des Vorjahres lag.

BEREINIGTES EBITDA

60

Das Segment Europa generierte ein negatives bereinigtes EBITDA von EUR 27,3 Mio. nach EUR 40,3 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von – 10 % nach – 17 % im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung ist wesentlich auf die positiven Eff ekte der seit dem Börsengang getätigten Investitionen zurückzuführen.

Das Segment LatAm konnte das positive bereinigte EBITDA des Vorjahres nahezu bestätigen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein bereinigtes EBITDA von EUR –0,8 Mio. nach EUR 0,3 Mio. im Vorjahreszeitraum erreicht. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von –1 % nach 0 % im Vorjahreszeitraum.

Nichtfi nanzielle Leistungsindikatoren

Europa Einheit 2019 2018 Verän
derung
in %
Anzahl Bestellungen in Tsd. 1.218 1.145 6 %
Durchschnittlicher Bestell
wert
in EUR 346 335 3 %
Anzahl aktiver Kunden
(zum 31. Dezember)
in Tsd. 844 787 7 %
LatAm Einheit 2019 2018 Verän
derung
in %
Anzahl Bestellungen in Tsd. 978 762 28 %
Durchschnittlicher Bestellwert in EUR 142 142 0 %
Anzahl aktiver Kunden
(zum 31. Dezember)
in Tsd. 662 512 29 %

2.4.3. FINANZLAGE

Verän Verän
derung
In EUR Mio. 2019 2018 derung in %
Cashfl ow aus der betriebli
chen Tätigkeit
– 39,2 – 47,9 8,7 – 18 %
davon Veränderungen
des Nettoumlauf
vermögens
– 6,3 – 2,5 – 3,8 >100 %
Cashfl ow aus der Investiti
onstätigkeit
– 21,8 – 24,0 2,2 – 9 %
Cashfl ow aus der Finanzie
rungstätigkeit
– 1,9 160,8 – 162,7 >– 100 %
Nettoveränderungen der
Zahlungsmittel und Zah
lungsmitteläquivalente
– 62,9 88,9 – 151,8 >– 100 %
Zahlungsmittel und Zahlungs
mitteläquivalente zu Beginn
der Periode
108,6 19,9 88,7 >100 %
Auswirkung von Wechsel
kursänderungen auf
Zahlungs mittel und Zahlungs
mitteläquivalente
– 0,1 – 0,2 0,1 – 50 %
Zahlungsmittel und
Zahlungs mitteläquivalente
zum Ende der Periode
45,6 108,6 – 63,0 – 58 %

Im Geschäftsjahr 2019 betrug der negative Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR 39,2 Mio. im Vergleich zu EUR 47,9 Mio. im Vorjahr. In 2019 war der Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit insbesondere durch den Verlust aus der operativen Tätigkeit und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens negativ beeinfl usst. Die negative Veränderung des Nettoumlaufvermögens ist entgegen der im zusammengefassten Lagebericht 2018 gegebenen Prognose wesentlich auf die Erhöhung der Vorräte im Zuge des Aufb aus von Lagerkapazitäten sowie auf eine nicht vollumfänglich genutzte Factoringlinie zurückzuführen.

Mittelabfl üsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose leicht verbessert und stehen weiterhin in erster Linie in Verbindung mit Investitionen in selbsterstellte Software sowie dem Ausbau von Lagerkapazitäten in beiden Segmenten. So investierte home24 im laufenden Geschäftsjahr EUR 10,9 Mio. in Sachanlagen und EUR 10,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte. Darüber hinaus führte die Veränderung verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel und langfristig geleisteter Kautionen zu einem Mittelabfl uss von EUR 0,3 Mio.

Der Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit ist vornehmlich durch die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (EUR 7,5 Mio. nach Abzug von erhaltenen Leasinganreizen) sowie durch die Netto-Aufnahme von Bankdarlehen (EUR 5,9 Mio.) beeinfl usst. Der Großteil der Netto-Darlehensaufnahme (EUR 5,6 Mio.) entfällt auf eine im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A im Segment LatAm, die zur Finanzierung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten genutzt wird.

Getrieben durch die hohen Investitionen und den damit in Verbindung stehenden operativen Anlaufk osten reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 um EUR 63,0 Mio. und betrugen zum Abschlussstichtag EUR 45,6 Mio.

Die im laufenden Geschäftsjahr neu abgeschlossene Kreditline zwischen der brasilianischen Tochtergesellschaft Mobly Comercio Varejista Ltda. und der Itau Unibanco S.A. umfasst mehrere Tranchen mit einem Gesamtkreditrahmen in Höhe von BRL 25,8 Mio., der zum Abschlussstichtag in fast voller Höhe in Anspruch genommen wurde (umgerechnet EUR 5,6 Mio.). Die Darlehenstranchen haben vorläufi ge Laufzeiten bis Juni bzw. September 2020. Des Weiteren hat die brasilianische Tochtergesellschaft Tilgungsdarlehen über insgesamt BRL 4,5 Mio. bei der Money Plus SCMEPP Ltda. aufgenommen, die am Bilanzstichtag mit einem Restsaldo von BRL 2,5 Mio. (umgerechnet EUR 0,6 Mio.) ausgewiesen sind. Die Tilgungsdarlehen werden bis September 2020 vollständig zurückgezahlt. Weiterhin verfügt die Mobly Comercio Varejista Ltda., wie bereits im Vorjahr, über eine Kreditlinie in Höhe von BRL 10,0 Mio. bei der Itau Unibanco S.A., die zum Bilanzstichtag in voller Höhe (umgerechnet EUR 2,2 Mio.) in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A wird bis auf Widerruf zum Monatsende jeweils um einen Monat verlängert. Darüber hinaus verfügt der Konzern über eine Factoringlinie in Höhe von EUR 10,0 Mio., die zum Abschluss stichtag mit EUR 1,5 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Factoringlinie endet am 30. September 2020. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehende Linie durch einen anderen Dienstleister ersetzt wird.

Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu fi nanzieren. Im Falle von signifi kanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfl uss mit sich bringen, stehen dem Konzern Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht der Konzern derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus diesem Grund wurde dieser Konzernabschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.

61

2.4.4. VERMÖGENSLAGE

In EUR Mio. 31. De
zember
2019
31. De
zember
2018
Verän
derung
Verän
derung
in %
Langfristige Vermögenswerte 120,5 107,2 13,3 12 %
Kurzfristige Vermögenslage 109,7 167,9 – 58,2 – 35 %
Summe Vermögenswerte 230,2 275,1 – 44,9 – 16 %

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:

Die Sachanlagen sind im laufenden Geschäftsjahr um EUR 9,1 Mio. auf EUR 19,8 Mio. angestiegen, im Wesentlichen aufgrund von Investitionen in das neue Lager in Halle (Saale).

Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von EUR 48,9 Mio. auf EUR 38,9 Mio. Zugängen in Höhe von insgesamt EUR 8,5 Mio., insbesondere für selbst erstellte und erworbene Softwareprodukte, standen Abschreibungen in Höhe von EUR 18,4 Mio. gegenüber. Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte ist insbesondere auf die planmäßigen Abschreibungen auf Markenrechte zurückzuführen.

Der Konzern erfasst Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für das gewährte Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten auf EUR 47,6 Mio. im Vergleich zu EUR 37,6 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm.

Die Vorräte erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 6,1 Mio. auf EUR 38,7 Mio. Grund hierfür waren im Wesentlichen die zusätzlich zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten in den Segmenten Europa und LatAm.

62

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um EUR 63,0 Mio. auf EUR 45,6 Mio. reduziert. Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird unter Punkt 2.4.3. erläutert.

In EUR Mio. 31. De
zember
2019
31. De
zember
2018
Verän
derung
Verän
derung
in %
Eigenkapital 85,9 150,2 – 64,3 – 43 %
Langfristige Schulden 45,1 34,9 10,2 29 %
Kurzfristige Schulden 99,2 90,0 9,2 10 %
Summe Eigenkapital und
Schulden
230,2 275,1 – 44,9 – 16 %

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Passiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:

Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 64,3 Mio. auf EUR 85,9 Mio., insbesondere aufgrund des operativen Ergebnisses.

Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen an den Leasinggeber während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 stiegen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 9,6 Mio. und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 3,2 Mio., im Wesentlichen aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm. Der Anstieg der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 6,8 Mio. auf insgesamt EUR 10,1 Mio. ist auf im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinien im Segment LatAm zurückzuführen.

Insgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme von EUR 275,1 Mio. um EUR 44,9 Mio. auf EUR 230,2 Mio.

2.4.5. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

home24 verwendet verschiedene fi nanzielle sowie nichtfi nanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.

Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung des operativen Geschäfts sind die nachhaltige Steigerung der Umsatzerlöse unter konstanter Währung, die bereinigte EBITDA-Marge, der Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit und der Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens.

Neben diesen zentralen fi nanziellen Kennzahlen misst der Vorstand auch zentrale nichtfi nanzielle Einfl ussgrößen zur Steuerung des Konzerns. Im Vordergrund stehen die Anzahl der Bestellungen, die Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.

Die Anzahl der Bestellungen ist ein wichtiger Wachstumstreiber für den Konzern und wird unabhängig vom Warenwert überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr betrug die Anzahl der eingegangenen Bestellungen 2,2 Mio. (2018: 1,9 Mio.).

home24 misst seinen Erfolg auch an der Anzahl aktiver Kunden. Aktive Kunden umfassen alle Kunden, die mindestens eine Bestellung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Anzahl aktiver Kunden 1,5 Mio. (2018: 1,3 Mio.).

Der durchschnittliche Bestellwert beinhaltet die Umsatzsteuer des jeweiligen Absatzlandes. Die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts beeinfl usst den Umsatz des Konzerns und ist im Geschäftsjahr 2019 geringfügig von EUR 258 auf EUR 255 gefallen, da das Segment LatAm mit einem im Vergleich zum Segment Europa geringeren Bestellwert schneller gewachsen ist als das Segment Europa.

2.5. Zusammenfassende Beurteilung

home24 blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück, an dessen Ende im vierten Quartal erstmals ein positives bereinigtes EBITDA erzielt wurde. Eine Vielzahl an Investitionsprojekten, die seit dem Börsengang im Jahr 2018 angestoßen wurden, konnte abgeschlossen werden.

Der Konzern ist im Geschäftsjahr 2019 unter konstanter Währung um 20 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das Umsatzwachstum wurde insbesondere durch einen höheren Auftragseingang auf Basis einer gestiegenen Anzahl aktiver Kunden und verbesserter Stornoquoten getrieben. Damit hat der Konzern die im Vorjahresabschluss kommunizierten Ziele eines Umsatzwachstums unter konstanter Währung auf oder leicht oberhalb der Steigerungsrates des Jahres 2018 (von 18 % unter konstanter Währung) klar erfüllt. Wie avisiert hat das Segment LatAm überproportional zum Wachstum beigetragen (+31 % unter konstanter Währung). Im Segment Europa konnte allerdings gleichermaßen ein starkes Wachstum (+16 %) erzielt werden. Die Entwicklung der bereinigten EBITDA-Marge entsprach ebenfalls den Erwartungen des Vorstands. Zwar gingen insbesondere in der ersten Jahreshälfte Investitionsprojekte mit Anlaufk osten einher, die geplanten Kosteneinsparungseff ekte infolge von Prozessoptimierungen, Effi zienzsteigerungen und Skaleneff ekten konnten aber insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wie geplant realisiert werden. Die bereinigte EBITDA-Marge lag im Gesamtjahr 2019 bei – 8 % und somit innerhalb der im Geschäftsbericht 2018 kommunizierten Bandbreite von – 4 % bis – 9 %. Zudem wurde im vierten Quartal die Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende übertroff en (+2 %). Das bereinigte EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

In EUR Mio. Q1 Q2 Q3 Q4 Summe
Bereinigtes
EBITDA
– 14,9* – 8,6* – 7,3* 2,6* – 28,2

* ungeprüft

3. RISIKEN- UND CHANCENBERICHT

3.1. Risikomanagementsystem

Der Vorstand der home24 SE trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines eff ektiven Risikomanagementsystems für die Gruppe.

Risiken sind defi niert als ein eventuelles, hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertetes, zukünftiges Ereignis, das bei seinem Eintreten ursächlich eine negative Abweichung der Ist-Daten von den Plandaten bewirken würde. Die Basis für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem bilden dabei die konzerneinheitlichen Standards für den Umgang mit Risiken. Der hierfür zuständige Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) entwickelt und implementiert fortlaufend Instrumente, Richtlinien und Methoden zum Risikomanagement, basierend auf dem Rahmenwerk der Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Mit seinen standardisierten Verfahren zur Identifi zierung, Bewertung, Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken und Maßnahmen unterstützt das COSO-Framework die Entscheidungsfi ndung durch konsistente, vergleichbare und transparente Informationen. Dieser Standard wurde in der Richtlinie Risikomanagement mit dem Vorstand abgestimmt und festgelegt.

Alle Mitarbeiter von home24 sind aufgerufen, risikobewusst zu handeln und Kenntnisse über neue und bestehende Risiken ordnungsgemäß zu kommunizieren. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) hat im ersten sowie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 über die Risikosituation der Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Im Falle relevanter Risiken wird der regelmäßige Berichtsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss ergänzt. Mehr Informationen zu der Risikomethodik und -berichterstattung sind in diesem Bericht auf den nächsten Seiten verfügbar.

63

GEGENMASSNAHMEN UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem befi nden sich in einem kontinuierlichen Aufb au- und Verbesserungsprozess. Im ersten und im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 hat home24 den in der Risikomanagementrichtline verankerten Prozess zur Aufnahme, Bewertung und Kommunikation der identifi zierten Risiken durchgeführt. Die Risiken, Verantwortlichkeiten und Gegenmaßnahmen wurden in einem Risikoregister zusammengetragen. Prüfungen durch eine interne Revision sind für das Geschäftsjahr 2020 geplant.

INTERNES KONTROLLSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Die wesentlichen Merkmale dieses Systems werden im Folgenden gemäß § 315 Abs. 4 HGB erläutert.

Das interne Kontrollsystem beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie präventive und aufdeckende Kontrollen. Grundlage ist eine Analyse der für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung bedeutenden Risiken der wesentlichen Geschäftsprozesse. Die notwendigen Kontrollen werden daraufh in defi niert und sind derzeit teilweise formal dokumentiert.

Ein Funktions- und Rollenkonzept soll die Funktionstrennung zwischen Abteilungen und innerhalb von Prozessen sicherstellen. Es gibt Regelungen zu genehmigungspfl ichtigen Geschäften.

Allgemeine IT-Kontrollen überwachen Systemzugriff e sowie System änderungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können. Die Implementierung und die Dokumentation dieser Kontrollen wurden im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen abgeschlossen.

Auswirkungen neuer oder veränderter Rechnungslegungsgrundsätze, Gesetze und sonstige Vorschriften auf den Abschluss werden analysiert. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie enthält eine Beschreibung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird durch eine Konsolidierungssoftware unterstützt. Die Konsolidierungsvorgänge sind teilautomatisiert und werden systemseitig überwacht. Die Zugriff e auf die Software werden mittels eines Rollenkonzepts reglementiert. Die Abschlusserstellung wird durch einen formalisierten Prozess unterstützt, der Abschlusstätigkeiten, zeitlichen Ablauf und Verantwortungen defi niert.

Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen informiert. Das interne Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess kann jedoch keine absolute Sicherheit dafür bieten, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden werden.

64

3.2. Risikomethodik und -berichterstattung

Die Identifi kation und Bewertung von Risiken sowie deren regelmäßige Überwachung sind treibende Kräfte für home24 beim Erreichen seiner Ziele. In seiner Risikostrategie berücksichtigt der Konzern maßgebliche Risiken und solche Risiken, die eine Bedrohung aggregiert auf Konzernebene darstellen.

Die folgenden Risiken könnten sich entweder allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten maßgeblich nachteilig auf die Geschäfte, die Finanzsituation, die Liquiditätsentwicklung, die operativen Ergebnisse und die Aussichten von home24 auswirken. Die von den Risikoeignern im Rahmen von internen Risikoabfragen und Workshops identifi zierten Risiken werden auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer potenziellen fi nanziellen Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA quantifi ziert und in einer Risikomatrix dokumentiert. Der Betrachtungszeitraum für die Risikobeurteilung umfasst zwölf Monate ab dem Bewertungszeitpunkt. Sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens als auch die fi nanzielle Auswirkung auf das bereinigte EBITDA wird in jeweils fünf Klassen aufgeteilt.

Darstellung – Fünf Klassen für die Wahrscheinlichkeit des Eintretens

Eintrittswahrscheinlichkeit Bewertung
fast sicher 75 % – 100 %
wahrscheinlich 50 % – 74,9 %
möglich 25 % – 49,9 %
unwahrscheinlich 5 % – 24,9 %
selten 0 % – 4,9 %

65

Darstellung – Fünf Klassen für die fi nanziellen Auswirkung auf das bereinigte EBITDA

Qualitative Bewertung (alternativ)
Auswirkung Quantitative
Bewertung
(bevorzugt)
Finanzielle Auswirkungen Strafrechtliche Relevanz Auswirkungen
auf die Reputation
schwer > EUR 9,2 Mio. Stark belastende negative Auswir
kungen auf die Geschäftstätigkeit,
die Finanz- und Ertragslage und
Existenzbedrohende Gesetzes
verstöße
Breite Berichterstattung in Medien
mit internationaler Reichweite
den Cashfl ow Schwere Rechtsfolgen für die
Haftung des Top-Managements
Langfristiger Imageverlust des
Unternehmens
Existenzgefährdende Auswirkun
gen auf den Geschäftsbetrieb
Starke negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (z. B. Umsatzausfall)
bedeutend > EUR 3,7 Mio. Erhebliche negative Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit, die
Finanz- und Ertragslage und den
Schwere Gesetzesverstöße
Strafverfahren
Negative Berichterstattung in
Medien mit mittelfristiger Reichweite
Cashfl ow Wesentliche Konsequenzen für
einzelne Führungskräfte
Mittelfristiger Imageschaden
Starke Auswirkungen auf den
Geschäftsbetrieb
Schwer zu erreichende
Korrekturen, langfristige
PR- Maßnahmen erforderlich
mittel > EUR 1,8 Mio. Einige negative Auswirkungen auf
die Geschäftstätigkeit, die Finanz
und Ertragslage und den Cashfl ow
Signifi kante Verletzung von
Geschäftsordnungen / Gesetzen/
Vertragspfl ichten
Negative Berichterstattung in
Medien mit geringer Reichweite
Erhebliche Strafen Korrekturen durch mittelfristige
PR-Maßnahmen erreicht
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
niedrig > TEUR 185 Begrenzte negative Auswirkungen
auf die Geschäftstätigkeit, die
Finanz- und Ertragslage und den
Verstoß gegen interne Regeln /
Gesetze / Vereinbarungen ohne
starke Wirkung ("Bagatelle")
Kurzfristige negative Auswirkun
gen auf die Reputation / das Image
Cashfl ow Niedrige Strafen Beiträge in z.B. Blogs / Facebook /
Twitter
Begrenzte Disziplinarmaßnahmen
für Einzelpersonen
Keine weitere Berichterstattung
durch andere Medien
unwesentlich < TEUR 185 Geringfügige negative Aus
wirkungen auf die Geschäftstätig
keit, die Finanz- und Ertragslage
und den Cashfl ow
Keine Strafverfolgung Sehr kurzfristige negative
Auswirkungen auf die Reputation /
das Image

Jedem Bruttorisiko werden die relevanten Gegen- und Kontrollmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten zugewiesen. Nach Berücksichtigung der durchgeführten Gegen- und Kontrollmaßnahmen werden alle Bruttorisiken neu eingestuft (Nettorisiko = Bruttorisiko abzgl. Gegenmaßnahmen). Die Bewertung der Nettorisiken erfolgt ebenfalls in fünf Klassen. Die Risikomatrix ermöglicht die Gegenüberstellung von Nettorisiken zur Darstellung der relativen Risikobeurteilung und erhöht die Transparenz von materiellen Schlüsselrisiken.

Die Risikobeurteilung in diesem Bericht spiegelt die Netto-Risikobewertung wider.

Darstellung – Fünf Klassen für die Nettorisikobewertung

Im Risikobericht bewertet home24 die Risiken dann als maßgeblich, wenn sie den Fortbestand des Konzerns gefährden oder als materielles Schlüsselrisiko beurteilt werden.

Der Fortbestand des Konzerns ist gefährdet, wenn die fi nanziellen Auswirkungen "schwer" um das Drei- bis Vierfache übersteigen. Bei einem materiellen Schlüsselrisiko wird die kritische Kombination aus Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts > 50 % und die mögliche Schadenssumme von EUR 1,8 Mio. überschritten. Die Risikoberichterstattung basiert auf den als maßgeblich kategorisierten Risiken.

66

3.3. Risiken

Nachfolgend sind die nach der vorbeschriebenen Systematik erfassten Risiken zusammenfassend dargestellt. Risiken, die den Fortbestand von home24 gefährden können, sind danach derzeit nicht ersichtlich. Insgesamt sind die Risiken als typisch für ein Online-Handelsunternehmen anzusehen. Dabei werden die aufgrund potentieller Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung relevantesten Risiken (sogenannte Schlüsselrisiken) gesondert dargestellt.

Darstellung – Verteilung der Anzahl der Nettorisiken in der Risikomatrix

selten unwahr
scheinlich
möglich wahr
scheinlich
fast
sicher

Die nachfolgend erläuterten materiellen Schlüsselrisiken beziehen sich grundsätzlich auf das Segment Europa und das Segment LatAm. Sollte sich das Risiko nur auf ein Segment beziehen, wird dies explizit erwähnt. Finanzielle Risiken (Ausfallrisiko, Währungsund Zinsrisiko sowie Liquiditätsrisiko) werden zur besseren Übersichtlichkeit nicht gesondert im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, sondern im Konzernanhang, Abschnitt 6. erläutert.

Ungeachtet der implementierten Prozesse zur Identifi zierung von Risiken und etwaigen Gegenmaßnahmen zur Steuerung der identifi zierten Risiken bleiben bei allen unternehmerischen Aktivitäten Restrisiken bestehen, die auch durch ein umfassendes Risikomanagementsystem nicht vollständig eliminiert werden können. Es ist damit nicht auszuschließen, dass derzeit noch unbekannte potenzielle Risiken oder solche, die aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt werden, sich künftig negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken können.

RECHTLICHE ANFORDERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM SCHUZ VON PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN

Als E-Commerce-Unternehmen sammelt und verarbeitet home24 persönliche Informationen, um Bestellungen abzuwickeln, Zahlungen zu erhalten, mit Kunden zu kommunizieren, Marketingaktivitäten zu steuern, Gehaltsabrechnungs aktivitäten durchzuführen etc. In diesem Zusammenhang unterliegt home24 den Gesetzen und Vor schriften zum Schutz

von persönlichen Informationen, dies sind für die home24 SE insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

Um einen möglichen Schaden aus der Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen, hat die Gesellschaft bereits im Jahr 2018 einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt. Interne Anwälte für Datenschutz sowie weitere Mitarbeiter der Rechtsabteilung sensibilisieren für das Thema, bieten obligatorische Online-Schulungen an, überwachen und kommunizieren rechtliche Anforderungen, aktualisieren und entwickeln relevante Richtlinien und weitere relevante Unterlagen und unterstützen die Fachabteilungen, zusammen mit dem Verantwortlichen für IT-Sicherheit und / oder der Personalabteilung, bei der Implementierung der Anforderungen.

Eine Reduktion der Risikoauswirkung im Vergleich zum Vorjahr konnte nach Einschätzung des Konzerns dadurch erreicht werden, dass relevante datenschutzrechtliche Prozesse modelliert, ausgerollt und permanent verbessert wurden, die interne Dokumentation stetig aktualisiert wurde und die interne Promotion des Themas zugenommen hat. Darüber hinaus sorgte eine verstärkte und enge Zusammenarbeit der Rechtsabteilung, unter anderem mit der IT-Abteilung, für die Umsetzung weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

CYBERSICHERHEIT

Cybersicherheitsrisiken durch externe und interne Angriff e und / oder interne Kontrollschwächen können den Webshop, relevante Fulfi llment-IT-Systeme und -Anwendungen, Zahlungssysteme und sonstige interne IT-Systeme und -Anwendungen manipulieren oder deaktivieren. Zu den Risiken zählen unter anderem Ransomware-Angriff e, DDOS-

Angriff e, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen und Betriebsstörungen sowie ungenaue Meldungen aufgrund von Integritätsverletzungen.

Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken hat die Gesellschaft angefangen, ihre IT-Sicherheits-anforderungen an der des Sicherheitsstandards ISO/IEC 27001 auszurichten. Die IT-Sicherheitsverantwortlichen von home24 überwachen fortlaufend die relevanten Risikobereiche und pfl egen Prozesse und Kontrollen mit dem Ziel, die Sicherheit der Daten und des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Die allgemeine Risikobeurteilung bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

PROGNOSTIZIERBARKEIT DER LAGERBESTÄNDE

Eine reibungslose Abwicklung und Erfüllung von Kundenaufträgen ist für das Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die Unfähigkeit, den erforderlichen Lagerbestand vorherzusagen, könnte zu Überbeständen und/ oder Nichtverfügbarkeit von Ware und damit zu langen Lieferzeiten und unzufriedenen Kunden führen.

67

Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat home24 ein Prognosemodell entwickelt und eingeführt. Prognosen für zu beschaff ende Waren werden vor Auftragserteilung laufend aktualisiert. Sie basieren auf dem Wissen über den Produktlebenszyklus, die Kundennachfrage, geplante Verkaufskampagnen, die Lagerverfügbarkeit und die Vorlaufzeiten der Hersteller.

Obwohl immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf das Kaufverhalten der Kunden bestehen, die durch externe Faktoren wie zum Beispiel den Klimawandel beeinfl usst werden könnten, ist nach Einschätzung des Konzerns eine Verbesserung der Risikoauswirkungssituation im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, die auf eine Verbesserung des Modells der Bestandsprognose zurückzuführen ist.

PRODUKTQUALITÄT

Da viele der home24-Produkte von Herstellern produziert werden, die unter anderem aus Entwicklungs- oder Schwellenländern kommen, wie zum Beispiel aus asiatischen Ländern und Brasilien sowie aus einigen osteuropäischen Ländern, steht der Konzern vor der Herausforderung der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Durchsetzung seiner rechtlichen und

Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität seiner Produkte.

Aufgrund der eingeschränkten Kontrolle über den Herstellungsprozess und / oder begrenzte interne Qualitätskontrollen, könnte home24 unbeabsichtigt defekte und / oder gesundheitsgefährdende Produkte verkaufen, was den Konzern entweder zum Rückruf dieser Produkte zwingen oder zu Produkthaftungsansprüchen führen und / oder Bußgelder und Strafanzeigen gegen home24 zur Folge haben kann. Die rechtliche Durchsetzung von Regressansprüchen in vielen dieser Länder ist schwierig, negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit Rückrufen oder der Durchsetzung von Ansprüchen könnten sich ebenfalls nachteilig auf die Marke von home24 auswirken.

Um diesem Risiko zu begegnen, werden Hersteller im Rahmen eines Lieferantenbewertungsprozesses sorgfältig ausgewählt. Zu diesem gehören unter anderem Standortbesuche und Produktprüfungen. Bestehende Lieferanten werden unter anderem anhand ihrer Zuverlässigkeit, Produktqualität und Produktperformance bewertet. Zum Schutz der Kunden sehen die Verträge im Konzern vor, dass Hersteller keine potenziell schädlichen Substanzen verwenden. Darüber hinaus führen die relevanten Abteilungen des Konzerns verschiedene Kontrollen durch mit dem Ziel, die Sicherheit und Qualität der Produkte zu gewährleisten.

Das verstärkte Augenmerk auf Kundenreklamationsstatistiken mit Relevanz für die Produktqualität und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen im Anschluss sind Maßnahmen von home24, die zu einer Reduktion des bestehenden Risikos im Vergleich zum Vorjahr geführt haben.

68

KAPAZITÄTSBESCHRÄNKUNGEN BEI LOGISTIK DIENSTLEISTERN

Das Kundenerlebnis hängt wesentlich von der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Auslieferungen an die Kunden ab. In diesem Zusammenhang ist die Lieferfähigkeit der Logistikpartner von home24 von großer Bedeutung. Ein erhöhtes Auslieferaufk ommen in Kombination mit einer begrenzten Anzahl und Kapazität bei den Logistikdienstleistern kann zu

Verzögerungen bei der Lieferung von Waren führen, was zu unzufriedenen Kunden führen und das Wachstum von home24 behindern kann.

Um diesem Risiko entgegenzuwirken, unterhält der Konzern langjährige Beziehungen zu seinen Logistikdienstleistern. Prognosefunktionen ermöglichen es home24, die erforderlichen Schätzungen vorzunehmen, um Volumina und Auslastungen mit den Dienstleistern zu planen. Darüber hinaus wird die Anzahl zusätzlicher Dienstleister erweitert und die Internalisierung kritischer Logistikprozesse evaluiert, um das bestehende Risiko zu verringern.

Eine Verbesserung der Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr ist nach Einschätzung des Konzerns auf die Stärkung der langjährigen Geschäftsbeziehung mit den Logistikdienstleistern und auf die Fähigkeit zur logistischen Prognose zurückzuführen, die es ermöglicht, den geschätzten Bedarf besser abzuschätzen.

Im Geschäftsjahr 2019 reduzierte sich die Zahl der materiellen Schlüsselrisiken gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr von sieben auf fünf, da nach Einschätzung des Konzerns die entsprechend implementierten Maßnahmen zu einer Minderung der Risiken aus möglicher Lieferunzuverlässigkeit und möglicher Prozessineffi zienz durch die SAP-Einführung Wirksamkeit zeigen. Auch wenn diese Risiken nicht mehr Teil dieses Geschäftsberichtes sind, werden sie weiterhin von den Risikoeignern entsprechend überwacht.

Zusammengefasster Lagebericht
home24 SE Geschäftsbericht 2019
Zusammengefasster Lagebericht Jahresabschluss 2019
Risiken- und Chancenbericht
home24 SE
-------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- -----------
2019 2018
Schlüsselrisiken Aus
wirkung
Wahr
schein
lichkeit
Aus
wirkung
Wahr
schein
lichkeit
Rechtliche Anforde
rungen im Zusam
menhang mit dem
Schutz von persönli
chen Informationen
mittel wahr
scheinlich
bedeutend wahr
scheinlich
Cybersicherheit bedeutend wahr
scheinlich
bedeutend wahr
scheinlich
Prognostizierbarkeit
der Lagerbestände
mittel wahr
scheinlich
schwer wahr
scheinlich
Produktqualität mittel wahr
scheinlich
bedeutend wahr
scheinlich
Kapazitätsbeschrän
kungen bei Logistik
dienstleistern
mittel wahr
scheinlich
schwer wahr
scheinlich
Lieferzuverlässigkeit mittel möglich bedeutend wahr
scheinlich
Prozessineffi zienz
durch neue
ERP-Einführung
schwer möglich schwer wahr
scheinlich

RISIKEN DURCH DEN AUSBRUCH DER COVID-19 PANDEMIE

Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie im ersten Quartal 2020 wird im weiteren Verlauf des Jahres voraussichtlich Auswirkungen auf die Lieferketten des Konzerns, die Kundennachfrage sowie die internen Prozesse haben und diese temporär negativ beeinfl ussen. Staatliche Eingriff e als Folge der Pandemie führen bereits zu Beeinträchtigungen der operativen Arbeit in den stationären Geschäften, Lägern und Büros des Konzerns sowie in den Fabriken der Lieferanten oder bei der Arbeit von Dienstleistern, insbesondere Logistikdienstleistern. Aktuelle Einschränkungen sind größtenteils bis Mitte April gültig. Der Konzern geht davon aus, dass eine Rückkehr zur Normalität nicht vor Ende Mai stattfi nden wird. Für einen längeren Zeitraum bleiben nicht absehbare Risiken auf die Geschäftsentwicklung bestehen, unter anderem durch weitere Einschränkungen der Lieferkette und einer möglichen Rezession. Der Konzern hat frühzeitig Maßnahmen ergriff en, um entsprechenden Risiken zu begegnen und passt diese jeweils zeitnah an die neuesten Entwicklungen an. Auch Chancen ergeben sich in der aktuellen Situation, insbesondere solange der stationäre Handel geschlossen ist.

Eine abschließende Einschätzung der fi nanziellen und operativen Auswirkungen kann momentan nicht vorgenommen werden, da unklar ist, wie lange die Phase der Unsicherheit anhält und welches Ausmaß die Beeinträchtigungen haben könnten. Auch ein potenziell bestandsgefährdendes Ausmaß der Risiken kann infolge der Unsicherheiten nicht abschließend ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise – anderes als heute absehbar über einen längeren Zeitraum kein oder nur stark eingeschränkt Umsatz realisiert werden könnte. In einem solchen Szenario würden zur Vermeidung potenziell bestandsgefährdender Risiken zusätzliche Maßnahmen, beispielsweise eine Reduktion der Kostenbasis, eine Verringerung des geplanten Cashfl ows aus Investitionstätigkeit oder zusätzlicher Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens durch die Reduktion von Lagerbeständen, notwendig werden.

3.4. Chancen

Die Home&Living-Branche hat ein Marktvolumen in den von home24 bedienten Märkten von über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor). Die Online-Durchdringung im Bereich Home&Living ist dabei in diesen Märkten niedriger als in anderen Märkten, wie zum Beispiel den USA und UK. home24 ist überzeugt, dass sich daraus ein Potenzial für Aufh oleff ekte mit aus Sicht des Konzerns entsprechend attraktiven Marktwachstumsraten ableiten lässt.

Durch die Investitionen der vergangenen Jahre, unter anderem in ein neues ERP-System, die Eröff nung der Mega-Outlets sowie in zusätzliche Lagerstandorte hat home24 eine Basis geschaff en, die eine Skalierung des Geschäftsvolumens ermöglicht.

Sowohl hinsichtlich der Lieferanten als auch der Händler ist die Home&Living-Branche sehr stark fragmentiert. Die fragmentierte Beschaff ungsbasis verschaff t jedem Marktteilnehmer eine starke Verhandlungsposition, der eine kritische Größe erreichen kann, während der Kunde bisher kaum auf einzelne Marken achtet und sich stattdessen eher auf die Qualität und den Preis einzelner Produkte und auf die Eff ektivität und den Komfort der Plattform des jeweiligen Händlers konzentriert. home24 glaubt, dass diese Charakteristika dem Konzern die Möglichkeit geben, zum Online- "Branchenprimus" für Home&Living zu werden und selbst eine starke Home&Living-Marke zu etablieren.

Das breite Angebot an Produkten ermöglicht es home24, den Kunden eine vielfältige Auswahl von relevanten Produkten für den breiten Markt anzubieten. Dies ist nach Einschätzung des Konzerns entscheidend, um den heterogenen Kundenstamm in den relevanten Märkten zu bedienen, in denen Konsumenten-Marken von geringer Bedeutung und eine breite Auswahl und Vielfalt im Sortiment ausschlaggebend sind. Zudem liefert dieses Angebot wesentliche Daten zu Kundenpräferenzen und -verhalten, welches bei der Entscheidung, in neue Eigenmarken zu investieren, genutzt wird. Bei der Vermarktung von Bestsellern unter Eigenmarken kann das fundierte Wissen über Kundenpräferenzen in Bezug auf Stilrichtungen, Material oder Ankerpreise genutzt werden, um die Bruttoergebnismarge zu verbessern und Bestseller zu attraktiven Preisen und mit relativ kurzen Lieferzeiten anzubieten. Dieses Fundament des Geschäftsmodels mit der Kombination aus Sortimentsbreite und margenstarken Eigenmarken verschaff t home24 die Möglichkeit zu einer optimalen Positionierung im Bereich Online-Marketing, um kosteneffi zient an dem steigenden Interesse an Online-Einkäufen zu partizipieren.

69

3.5. Gesamtbewertung der Risiken und Chancen

Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands und wurden im besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern- und Einzelabschlusses der home24 SE abgegeben. Trotzdem unterliegen die Bewertungen des Vorstands Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb von der Bewertung abweichen, wenn die genannten Risiken und Chancen eintreten oder die zugrunde liegenden Annahmen sich als unzutreff end oder fehlerhaft erweisen. Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt derzeit keine Bedrohungen aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für den Fortbestand des Konzerns. Es wurden außerdem keine wesentlichen Chancen identifi ziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Ziele deutlich übererfüllt.

4. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.

Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.

Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,87 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.

Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroff en. Der Großteil der home24-Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsfl ächen der Gesellschaft sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der fi nanzielle negative Gesamteff ekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.

70

5. KÜNFTIGE ENTWICKLUNG UND AUSBLICK

Konkrete Aussagen zur Entwicklung der globalen Wirtschaftsleistung und den konjunkturellen Veränderungen für 2020 sind momentan durch die COVID-19 Pandemie nicht von den üblichen Quellen verfügbar. Aktuelle Schätzungen sind im gegenwärtig volatilen Umfeld nur Momentaufnahmen, die hoher Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung unterliegen.

Gleiches gilt für den Home&Living-Sektor. In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach Möbel und Einrichtungsgegenständen recht konstant. Die potenzielle Marktentwicklung durch die temporäre Schließung von Offl ine-Verkaufsfl ächen auf der einen Seite sowie eine drohende weltweite Rezession und damit ein potenziell zurückhaltendes Konsumentenverhalten auf der anderen Seite sind schwer einzuschätzen. Allerdings ist die Entwicklung des privaten Konsums in dieser Krise vermutlich nicht vergleichbar mit vergangenen Krisen, da die Haushalte bereits die Reiseausgaben signifi kant reduziert haben.

home24 sieht das Potenzial, dass der Online-Handel im Home&Living-Sektor gestärkt aus den aktuellen Entwicklungen hervorgehen kann und ein zusätzlicher Teil der Kundennachfrage auf Online-Kanäle verlagert wird. Die Online-Durchdringung in den für home24 relevanten Märkten ist nach wie vor gering im Vergleich zu der Online-Durchdringung für Spielwaren, Elektronikartikel oder Mode. Für die beiden nächsten Jahre wurden bereits vor der COVID-19 Pandemie am Beispiel für den deutschen Markt Wachstumsraten für den Online-Möbelhandel von etwa 10 % erwartet (Quelle: PWC, 2019). Die erwartete Steigerung kann im Vergleich zu anderen Konsumgütern durch die temporären Einschränkungen im Offl ine-Handel verstärkt bzw. beschleunigt werden. Durch die Skalierbarkeit des home24-Geschäftsmodells und seiner Alleinstellungsmerkmale will der Konzern an dieser Entwicklung nicht nur teilhaben, sondern sie anführen.

Für das kommende Geschäftsjahr fokussiert sich home24 auf profi tables Wachstum, eine Stärkung des Leistungsversprechens an die Kunden und die Sicherstellung der Liquidität in den durch die COVID-19-Krise unsicheren Zeiten. Mit Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019, die nach Einschätzung des Konzerns die Grundlage für ein langfristiges nachhaltiges Wachstum geschaff en haben, und der Erreichung der Profi tabilitätsschwelle auf Basis des bereinigten EBITDA im vierten Quartal 2019, wird der Fokus in 2020 wieder verstärkt auf der Kommunikation der Kundenvorteile von home24 liegen. Hervorzuheben ist hier das Leistungsversprechen einer kuratierter Sortimentsauswahl zu bester Preis-Leistung und einer risikofreien Bestellung. home24 setzt auf das Modell, das Einkaufen von Möbeln zu einem individuellen und inspirativen Erlebnis zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern das Ziel, sein auf den Home&Living-Bereich zugeschnittenes Einkaufserlebnis mit einem großen, relevanten Sortiment, exzellentem Service und zuverlässigen Lieferoptionen weiter auszubauen.

Der Konzern plant, seine Wachstumsstrategie konsequent weiterzuverfolgen, allerdings mit einem defensiven Risikoprofi l in den unsicheren Zeiten der COVID-19-Krise, und deshalb gleichzeitig einen noch stärkeren Fokus auf die Erreichung der Profi tabilitätsziele und Sicherstellung der Liquidität zu setzen.

home24 plant für das Geschäftsjahr 2020 in Anbetracht der volatilen Marktsituation mit Umsatzwachstumsraten unter konstanter Währung in einer Größenordnung von +10 % bis + 20 %. Darüber hinaus strebt der Konzern für das Geschäftsjahr 2020 eine bereinigte EBITDA-Marge in der Spanne von +2 % bis –2 % an. Dieser Ausblick berücksichtigt keine zukünftigen wesentlichen Auswirkungen aus der COVID-19-Krise auf die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA. Solche wesentlichen Auswirkungen könnten etwa aufgrund einer global einsetzenden Rezession oder Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von home24, die über moderate Verzögerungen in der Lieferkette und die bisher antizipierten Schließungen der Offl ine-Retailfl ächen bis Ende Mai hinausgehen, entstehen. Durch den Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019 erwartet der Konzern ferner eine signifi kante Verbesserung des Cashfl ows aus der Investitionstätigkeit. Für den Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 eine leichte Verbesserung angenommen.

Für die nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren erwartet der Vorstand für das kommende Jahr eine weitere Zunahme der Bestellungen und der Anzahl aktiver Kunden proportional zum Umsatzanstieg. Für den durchschnittlichen Bestellwert wird von keiner wesentlichen Veränderung ausgegangen.

Zum Zeitpunkt der Freigabe zur Veröff entlichung dieses Geschäftsberichts (Stand 3. April 2020) stimmt die Geschäftsentwicklung von home24 mit dem Ausblick für 2020 überein. Absehbare Auswirkungen der COVID-19 Krise sind bis Ende Mai 2020 im Ausblick berücksichtigt. Insgesamt besteht jedoch eine substanzielle Unsicherheit, die die Prognose auf den aktuellen Wissensstand limitiert - im positiven wie auch im negativen. Neben der dargestellten potenziellen Beeinträchtigung der Lieferketten ergeben sich zusätzliche Risiken aus möglichen umfassenderen staatlichen Einschränkungen für die operative Arbeit in Lägern, Büros oder bei Dienstleistern sowie der Wirkung einer möglichen schweren Rezession auf die Kundennachfrage. Es besteht damit ein Risiko, dass es aufgrund dieser Faktoren zu einer ungünstigen Entwicklung des Geschäfts kommen kann. In einem solchen Fall würden die Ergebnisse sowohl beim Umsatz als auch bei der bereinigten EBITDA-Marge von den dargestellten Prognosen abweichen.

6. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-FÜHRUNG (CORPORATE GOVERNANCE)

Die gemäß §§ 289f. und § 315d HGB veröff entlichten Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, ist im Corporate Governance Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß § 161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/191218_home24_SE_declaration_ of_conformity_DCGK_German.pdf veröff entlicht.

7. NICHTFINANZIELLER BERICHT

Der nichtfi nanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß § 315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.

8. BERICHT ÜBER DIE VERGÜTUNG DER ORGANMITGLIEDER

Die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder der home24 SE und des Konzerns ist im Vergütungsbericht enthalten. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Corporate Governance Berichts und des zusammengefassten Lageberichts.

9. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lage berichts und werden im Corporate Governance Bericht dargestellt.

10. ERGÄNZENDE LAGEBERICHTERSTATTUNG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER HOME24 SE

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt wurde.

71

10.1. Geschäftstätigkeit

Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpfl ege, Beschaff ung, Vermarktung und den Handel mit Home&Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Onlineshops, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risikomanagement. Die länderspezifi schen Webseiten von home24 und die Webseite fashionforhome.de sind Teil der home24 SE.

Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft bestimmt.

Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreff en vor allem die Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung, Leasingverhältnissen, Rückstellungen, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen und latenten Steuern sowie im Vorjahr Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs.

Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb, Qualitätssicherung und Kundenservice. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften erbrachte Leistungen betreff en Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kundenaufträgen.

10.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Ertragslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten dargestellt und zeigt im Berichtszeitraum insbesondere ein Umsatzwachstum bei steigenden Materialaufwendungen und rückläufi ge sonstige betriebliche Aufwendungen.

Zentrale Steuerungsgröße für den Einzelabschluss der home24 SE ist das Jahresergebnis.

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Umsatzerlöse 287,5 244,1 43,4 18 %
Sonstige betriebliche Erträge 2,1 3,4 – 1,3 – 38 %
Materialaufwand – 219,7 – 191,7 – 28,0 15 %

72

In EUR Mio. 2019 2018 Verän
derung
Verän
derung
in %
Personalaufwand – 20,9 – 19,3 – 1,6 8 %
Abschreibungen – 3,3 – 0,9 – 2,4 >100 %
Sonstige betriebliche Auf
wendungen
– 83,1 – 92,7 9,6 – 10 %
Betriebsergebnis (EBIT) – 37,4 – 57,1 19,7 – 35 %
Finanzergebnis – 0,3 – 0,7 0,4 – 57 %
Aufwendungen aus Verlust
übernahme
– 8,1 – 4,0 – 4,1 >100 %
Jahresfehlbetrag – 45,8 –61,8 16,0 –26 %

Im Berichtszeitraum konnte die home24 SE ihre Umsatzerlöse um EUR 43,4 Mio. auf EUR 287,5 Mio. steigern. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden (+7 %) und eingegangener Bestellungen (+6 %) bei einem gleichzeitig von EUR 335 auf EUR 346 gestiegenen durchschnittlichen Bestellwert. Die home24 SE setzt damit insgesamt ihre positive Entwicklung auf den kontinentaleuropäischen Absatzmärkten fort.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung und periodenfremden Erträgen, unter anderem aus der Aufl ösung von Rückstellungen.

Die Materialaufwendungen haben sich korrespondierend zum Unternehmenswachstum um EUR 28,0 Mio. auf EUR 219,7 Mio. erhöht. Die Erhöhung resultiert mit EUR 21,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Waren und mit EUR 6,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Unternehmensverbund.

Der Anstieg der Abschreibungen ist insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit dem im Vorjahr neu erworbenen ERP-System zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 9,6 Mio. auf EUR 83,1 Mio. Grund hierfür sind hauptsächlich der Wegfall der im Vorjahr nach handelsrechtlichen Vorschriften ergebniswirksam zu erfassenden Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft (EUR – 7,5 Mio.) sowie rückläufi ge Werbekosten (EUR – 6,3 Mio.). Dem gegenüber stehen gestiegene Lagerkosten (EUR +2,4 Mio.), insbesondere aufgrund erhöhter Mietaufwendungen für zusätzliche Lagerkapazitäten.

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der home24 Outlet GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 8,1 Mio. nach EUR 4,0 Mio. im Vorjahr.

Das im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzte Ziel einer leichten Verbesserung des Jahresergebnisses wurde erreicht bzw. übertroff en.

Die Mitarbeiterzahl hat sich im Geschäftsjahr 2019 von durchschnittlich 399 Mitarbeiter auf 358 Mitarbeiter reduziert.

Die Vermögenslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt.

In EUR Mio. 31. De
zember
2019
31. De
zember
2018
Verän
derung
Verän
derung
in %
Anlagevermögen 83,1 71,8 11,3 16 %
Umlaufvermögen 91,8 152,6 – 60,8 – 40 %
Rechnungsabgrenzungs
posten
1,0 1,2 – 0,2 – 17 %
Gesamtvermögen 175,9 225,6 – 49,7 – 22 %
Eigenkapital 114,6 158,7 – 44,1 – 28 %
Rückstellungen 10,7 17,3 – 6,6 – 38 %
Verbindlichkeiten 50,1 48,8 1,3 3 %
Rechnungsabgrenzungs
posten
0,5 0,8 – 0,3 – 38 %
Gesamtkapital 175,9 225,6 – 49,7 – 22 %

Die Bilanzsumme der home24 SE hat sich um EUR 49,7 Mio. auf EUR 175,9 Mio. reduziert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft setzt sich überwiegend aus Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zusammen. Das Umlaufvermögen umfasst hauptsächlich liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte. Die Passivseite umfasst insbesondere das Eigenkapital, Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten.

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva und Passiva der Gesellschaft insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:

Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen haben sich um EUR 13,2 Mio. auf EUR 63,1 Mio. erhöht, hauptsächlich aufgrund der Ausgabe neuer Ausleihungen an verbundene Unternehmen für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.

Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf reduzierte liquide Mittel zurückzuführen. Die Veränderung der liquiden Mittel wird weiter unten in diesem Abschnitt erläutert. Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 44,1 Mio. auf EUR 114,6 Mio., insbesondere aufgrund der Verluste im Berichtszeitraum. Die Eigenkapitalquote beträgt 65 % zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 70 %).

Die Rückstellungen haben sich um EUR 6,6 Mio. auf EUR 10,7 Mio. reduziert, hauptsächlich aufgrund geringerer Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen.

Im Hinblick auf die Liquiditätssituation der home24 SE und ihrer fi nanziellen Entwicklung wird auf die Kapitalfl ussrechnung des Konzerns verwiesen, die im Wesentlichen die fi nanzielle Entwicklung der home24 SE widerspiegelt. Die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement des Konzerns liegt bei der home24 SE. Der negative Cashfl ow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Gruppe und auch der home24 SE resultiert vornehmlich aus dem negativen Betriebsergebnis und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Der Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen Kapitalzuführungen an Tochtergesellschaften und Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen. Die home24 SE hatte im laufenden Geschäftsjahr keine wesentlichen Cashfl ows aus der Finanzierungstätigkeit.

Die liquiden Mittel in Höhe von EUR 41,7 Mio. (2018: EUR 106,5 Mio.) umfassen Bank- und Kassenbestände sowie Festgeldanlagen bei Kreditinstituten, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.

10.3. Risiken- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der home24 SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. An den Risiken der Tochtergesellschaften partizipiert die home24 SE in vollem Umfang. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko situation des Konzerns durch den Vorstand gelten daher auch als Zusammenfassung der Risikosituation der home24 SE. Die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risiko managementsystems für die home24 SE erfolgt im Risikobericht des Konzerns.

10.4. Künftige Entwicklung und Ausblick

Der Großteil des Geschäfts im Segment Europa wird über die home24 SE abgewickelt. Aufgrund der Verfl echtungen der home24 SE mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern wird auf die für den Konzern getroff enen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft home24 SE wider. Im Geschäftsjahr 2020 wird sich das Jahresergebnis der home24 SE leicht verbessern.

Berlin, 3. April 2020

Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind

73

VERSICHERUNG DER

GESETZLICHEN VERTRETER

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §264 ABS. 2 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Berlin, 3. April 2020

Der Vorstand

Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind

CORPORATE GOVERNANCE

BERICHT

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Geschäftsjahr abgestellt werden.

Ziff er 4.2.5 DCGK

Ziff er 4.2.3 Abs. 4 Sätze 1 und 3 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, dass bei Abschluss von Vorstandsdienstverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfi ndungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfi ndungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende

Die derzeitigen Vorstandsdienstverträge enthalten keine Regelungen zu Zahlungen bei ihrer vorzeitigen Beendigung und sehen

Der DCGK empfi ehlt, dass im Vergütungsbericht, der ein Teil des Lageberichts ist, neben der Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand in allgemein verständlicher Form auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein sollen. Ferner sollen im Vergütungsbericht unter Verwendung bestimmter Mustertabellen für

■ die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, ■ den Zufl uss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Diff erenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, ■ bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Mai 2018 beschlossen, dass die gemäß §285 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und §§315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2018 aufzustellen sind, unterbleiben. Deshalb hat die Gesellschaft, wie angekündigt, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, soweit gesetzlich zulässig, davon abgesehen, die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit

dementsprechend auch keine Abfi ndungs-Caps vor.

jedes Vorstandsmitglied einzeln dargestellt werden:

29

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

langfristiger Anreizwirkung gesondert anzugeben. Auch die Verwendung der vom DCGK vorgesehenen Mustertabellen erfolgte nicht, da die notwendigen Angaben im Vergütungsbericht in

Die Gesellschaft beabsichtigt, von jetzt an die Empfehlungen des

Der DCGK empfi ehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifi schen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonfl ikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff er 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) ange-

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum weder eine Altersgrenze noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeführt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll weiterhin nicht eingeführt werden, da auch und gerade Aufsichtsratsmitglieder mit langjähriger Erfahrung ihre Aufgabe hervorra-

Der DCGK empfi ehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpfl ichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öff ent-

Die Gesellschaft ist bestrebt diese Empfehlung soweit wie möglich einzuhalten. Allerdings ist es die Absicht der Gesellschaft, Finanzinformationen von höchster Qualität zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls die empfohlenen Fristen nicht eingehalten werden.

anderer geeigneter Form gemacht wurden.

Ziff er 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 DCGK

Ziff er 4.2.5 DCGK einzuhalten.

messen berücksichtigt.

gend ausüben können.

Ziff er 7.1.2 Satz 3 DCGK

lich zugänglich sein sollen.

GOVERNANCE BERICHT

Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§289a Abs.1, 315a Abs.1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts*. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK").

1. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS §161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG wie folgt abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE erklären, dass die home24 SE (die "Gesellschaft") den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") – vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen – seit Dezember 2018, und zwar dem Tag der vorherigen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, entspricht und ferner beabsichtigt, künftig zu entsprechen.

Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Personen. Er hat bisher keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Angesichts der personellen Veränderungen im Vorstand wird Marc Appelhoff jedoch am 1. Januar 2020 den Vorsitz des Vorstands übernehmen. Der Empfehlung Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK wird somit ab diesem Zeitpunkt entsprochen werden.

* Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§ 289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Ziff er 4.2.3 Abs. 2, Sätze 4, 6 und 7 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein.

28An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SECORPORATE Die dem Vorstand auf der Grundlage des Long Term Incentive Plan 2019 ("LTIP") und dem Virtual Option Program 2013/2014 ("VSOP") gewährte variable Vergütung ist an die Erfüllung bestimmter Erfolgsbedingungen geknüpft und in ihrem wirtschaftlichen Wert von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig. Allerdings sehen die entsprechenden Bedingungen neben der Knüpfung an den Aktienkurs keine expliziten Rechtsfolgen bei negativen Entwicklungen der Gesellschaft vor. Außerdem enthalten die VSOP Bedingungen keine Vergleichsparameter und die vorgesehenen Parameter und Erfolgsbedingungen in den Bedingungen des LTIP genügen möglicherweise den DCGK Empfehlungen hinsichtlich ihres Anspruchs nicht. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat der Auff assung, dass die variable Vergütung des Vorstands ausgewogen und angemessen ist. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist die variable Vergütung hinreichend auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da sie an die Entwicklung des Aktienkurses und die Erfüllung von langfristigen Zielen geknüpft ist.

Wie schon während des gesamten Berichtszeitraums erfolgt die Gewährung der Gesamtvergütung sowie von Performance Shares an Vorstandsmitglieder unter dem LTIP jeweils mit betragsmäßigen Höchstgrenzen. Allerdings haben Vorstandsmitglieder teilweise noch ältere Ansprüche aus dem VSOP und dem LTIP, die keine betragsmäßigen Höchstgrenzen aufweisen.

CORPORATE GOVERNANCE

BERICHT

Ziff er 4.2.3 Abs. 4 Sätze 1 und 3 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, dass bei Abschluss von Vorstandsdienstverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfi ndungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfi ndungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Die derzeitigen Vorstandsdienstverträge enthalten keine Regelungen zu Zahlungen bei ihrer vorzeitigen Beendigung und sehen dementsprechend auch keine Abfi ndungs-Caps vor.

Ziff er 4.2.5 DCGK

28

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ziff er 4.2.3 Abs. 2, Sätze 4, 6 und 7 DCGK

vante Vergleichsparameter bezogen sein.

von langfristigen Zielen geknüpft ist.

Der DCGK empfi ehlt, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, rele-

Die dem Vorstand auf der Grundlage des Long Term Incentive Plan 2019 ("LTIP") und dem Virtual Option Program 2013/2014 ("VSOP") gewährte variable Vergütung ist an die Erfüllung bestimmter Erfolgsbedingungen geknüpft und in ihrem wirtschaftlichen Wert von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig. Allerdings sehen die entsprechenden Bedingungen neben der Knüpfung an den Aktienkurs keine expliziten Rechtsfolgen bei negativen Entwicklungen der Gesellschaft vor. Außerdem enthalten die VSOP Bedingungen keine Vergleichsparameter und die vorgesehenen Parameter und Erfolgsbedingungen in den Bedingungen des LTIP genügen möglicherweise den DCGK Empfehlungen hinsichtlich ihres Anspruchs nicht. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat der Auff assung, dass die variable Vergütung des Vorstands ausgewogen und angemessen ist. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist die variable Vergütung hinreichend auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da sie an die Entwicklung des Aktienkurses und die Erfüllung

Wie schon während des gesamten Berichtszeitraums erfolgt die Gewährung der Gesamtvergütung sowie von Performance Shares an Vorstandsmitglieder unter dem LTIP jeweils mit betragsmäßigen Höchstgrenzen. Allerdings haben Vorstandsmitglieder teilweise noch ältere Ansprüche aus dem VSOP und dem LTIP, die

keine betragsmäßigen Höchstgrenzen aufweisen.

CORPORATE

Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§289a Abs.1, 315a Abs.1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts*. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK").

1. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS

Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG wie folgt abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE erklären, dass die home24 SE (die "Gesellschaft") den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") – vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen – seit Dezember 2018, und zwar dem Tag der vorherigen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, entspricht und ferner beabsichtigt, künftig zu

Der DCGK empfi ehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Personen. Er hat bisher keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Angesichts der personellen Veränderungen im Vorstand wird Marc Appelhoff jedoch am 1. Januar 2020 den Vorsitz des Vorstands übernehmen. Der Empfehlung Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK wird somit ab diesem Zeit-

* Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§ 289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

§161 AKTG

Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK

punkt entsprochen werden.

entsprechen.

GOVERNANCE BERICHT

Der DCGK empfi ehlt, dass im Vergütungsbericht, der ein Teil des Lageberichts ist, neben der Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand in allgemein verständlicher Form auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein sollen. Ferner sollen im Vergütungsbericht unter Verwendung bestimmter Mustertabellen für jedes Vorstandsmitglied einzeln dargestellt werden:

  • die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
  • den Zufl uss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Diff erenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,
  • bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Mai 2018 beschlossen, dass die gemäß §285 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und §§315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2018 aufzustellen sind, unterbleiben. Deshalb hat die Gesellschaft, wie angekündigt, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, soweit gesetzlich zulässig, davon abgesehen, die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gesondert anzugeben. Auch die Verwendung der vom DCGK vorgesehenen Mustertabellen erfolgte nicht, da die notwendigen Angaben im Vergütungsbericht in anderer geeigneter Form gemacht wurden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, von jetzt an die Empfehlungen des Ziff er 4.2.5 DCGK einzuhalten.

Ziff er 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifi schen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonfl ikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff er 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum weder eine Altersgrenze noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeführt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll weiterhin nicht eingeführt werden, da auch und gerade Aufsichtsratsmitglieder mit langjähriger Erfahrung ihre Aufgabe hervorragend ausüben können.

Ziff er 7.1.2 Satz 3 DCGK

Der DCGK empfi ehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpfl ichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öff entlich zugänglich sein sollen.

Die Gesellschaft ist bestrebt diese Empfehlung soweit wie möglich einzuhalten. Allerdings ist es die Absicht der Gesellschaft, Finanzinformationen von höchster Qualität zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls die empfohlenen Fristen nicht eingehalten werden.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Der Vorstand hat am 1. Oktober 2019 beschlossen, die Ressorts Einkauf, Sortiment und Pricing nach einer gewissen Übergangsfrist zu Beginn des Jahres 2020 von Christoph Cordes auf Marc Appelhoff zu übertragen. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Brigitte Wittekind als neu berufenes Vorstandsmitglied die übrigen bisher von Christoph Cordes verantworteten Bereiche sowie den Bereich Internes

Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfi nden. Sie müssen stattfi nden, wenn das Wohl der Gesell-

Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und berät mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfl uss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvor behalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss alle anderen Vorstandsmitglieder über Interessenskonfl ikte unverzüglich informie-

Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben

ren und gegenüber dem Aufsichtsrat off enlegen.

im Vergütungsbericht, Seite 40, verwiesen.

Kontrollsystem ab dem 1. Januar 2020 übernimmt.

schaft es erfordert.

vorsehen.

31

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

3.2. Zusammensetzung des Vorstands

bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:

Christoph Cordes bis 31. Dezember 2019 Dr. Philipp Kreibohm bis 31. März 2019

Marc Appelhoff Johannes Schaback

aufgenommen worden ist.

Gesellschaft festgelegt.

Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß §111 Abs.5 AktG eine Zielgröße von 25% für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Zielgröße noch nicht erreicht. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Johannes Schaback fortzusetzen und daher im Februar 2019 die Amtszeit von Johannes Schaback vorzeitig um zwei weitere Jahre verlängert. Nach dem Ausscheiden von Dr. Philipp Kreibohm als Vorstandsmitglied hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Vorstand aus drei Personen bestehen soll. Insofern gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Änderung im Vorstand, bei der weibliche Mitglieder in den Vorstand hätten aufgenommen werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 33,33%, da Brigitte Wittekind als Nachfolgerin von Christoph Cordes in den Vorstand

Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der

Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.

Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund hat das Management der Gesellschaft gemeinsam einen Katalog mit Unternehmenswerten erstellt und innerhalb des Unternehmens veröff entlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://jobs.jobvite.com/home24/jobs/about sind die Unternehmenswerte öff entlich zugänglich.

Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.

Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an die Abteilung Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden.

Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, fi nanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

3. ARBEITSWEISE UND ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND, AUFSICHTSRAT UND DEREN AUSSCHÜSSEN

Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen.

3.1. Arbeitsweise des Vorstands

30An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE2. CORPORATE GOVERNANCE Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend.

Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezember 2019 wie folgt geregelt:

Marc Appelhoff Finanzen (einschließlich Investor Relations,
Buchaltung, Steuern), Marketing, Showrooms,
Internationales (Brasilien), Recht, Corporate
Communications
Christoph Cordes Einkauf, Sortiment, Pricing, Produktqualität
und -sicherheit, Outlets, Operations (ein
schließlich Lager, Logistik und Kundenservice)
Johannes Schaback Technologie (einschließlich Informationstech
nologie, Daten, Warenwirtschaftssystem und
Product), Personal

Der Vorstand hat am 1. Oktober 2019 beschlossen, die Ressorts Einkauf, Sortiment und Pricing nach einer gewissen Übergangsfrist zu Beginn des Jahres 2020 von Christoph Cordes auf Marc Appelhoff zu übertragen. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Brigitte Wittekind als neu berufenes Vorstandsmitglied die übrigen bisher von Christoph Cordes verantworteten Bereiche sowie den Bereich Internes Kontrollsystem ab dem 1. Januar 2020 übernimmt.

Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfi nden. Sie müssen stattfi nden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und berät mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfl uss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvor behalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse vorsehen.

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss alle anderen Vorstandsmitglieder über Interessenskonfl ikte unverzüglich informieren und gegenüber dem Aufsichtsrat off enlegen.

Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 40, verwiesen. Seite 58 ff., verwiesen.

30

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

3. ARBEITSWEISE UND ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND, AUFSICHTSRAT UND

Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbei-

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der

DEREN AUSSCHÜSSEN

ten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen.

Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend.

ber 2019 wie folgt geregelt:

Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezem-

Marc Appelhoff Finanzen (einschließlich Investor Relations,

Communications Christoph Cordes Einkauf, Sortiment, Pricing, Produktqualität

Johannes Schaback Technologie (einschließlich Informationstech-

Product), Personal

Buchaltung, Steuern), Marketing, Showrooms, Internationales (Brasilien), Recht, Corporate

und -sicherheit, Outlets, Operations (einschließlich Lager, Logistik und Kundenservice)

nologie, Daten, Warenwirtschaftssystem und

3.1. Arbeitsweise des Vorstands

2. CORPORATE GOVERNANCE

lich zugänglich.

pliance (GRC) wenden.

Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.

Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund hat das Management der Gesellschaft gemeinsam einen Katalog mit Unternehmenswerten erstellt und innerhalb des Unternehmens veröff entlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://jobs.jobvite.com/home24/jobs/about sind die Unternehmenswerte öff ent-

Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.

Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an die Abteilung Governance, Risk and Com-

Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, fi nanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

3.2. Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:

Marc Appelhoff
Johannes Schaback
Christoph Cordes bis 31. Dezember 2019
Dr. Philipp Kreibohm bis 31. März 2019

Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß §111 Abs.5 AktG eine Zielgröße von 25% für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Zielgröße noch nicht erreicht. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Johannes Schaback fortzusetzen und daher im Februar 2019 die Amtszeit von Johannes Schaback vorzeitig um zwei weitere Jahre verlängert. Nach dem Ausscheiden von Dr. Philipp Kreibohm als Vorstandsmitglied hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Vorstand aus drei Personen bestehen soll. Insofern gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Änderung im Vorstand, bei der weibliche Mitglieder in den Vorstand hätten aufgenommen werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 33,33%, da Brigitte Wittekind als Nachfolgerin von Christoph Cordes in den Vorstand aufgenommen worden ist.

Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft festgelegt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25% zu steigern. Die Quote wurde nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats und der Wahl der Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2019 erreicht.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofi l festgelegt. Das Kompetenzprofi l wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 an die verringerte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder angepasst. Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofi l müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Aufsichtsmitglieder angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspfl ichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft nicht mehr als drei weitere Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen. Den einzelnen Empfehlungen in Ziff er 5.4.1 Abs.2 DCGK, welche die Benennung von konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die zu berücksichtigenden Kriterien für die Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofi ls betreff en, hat die Gesellschaft abgesehen von den oben unter

Punkt 1. erklärten Abweichungen entsprochen.

33

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

3.5. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

über die Arbeit der Ausschüsse.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Mitglieder:

Verena Mohaupt* Lothar Lanz Franco Danesi

* Vorsitzende

Abs. 5 AktG.

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat

Nach der bis zum 19. Juni 2019 gültigen Geschäftsordnung bestand der Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern; seit dem 19. Juni 2019 regelt die Geschäftsordnung, dass der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern besteht. Mindestens eines der Mitglieder muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§107 Abs.4 AktG). Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ehemalige Mitglie-

Im Berichtszeitraum hatte der Prüfungsausschuss die folgenden

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und erfüllt damit die Voraussetzungen des §100

der des Vorstands der Gesellschaft bestellt werden.

Christian Senitz bis 28. Januar 2019

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist – wie unter Punkt 3.1 dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine angemessene Nachfolgeplanung.

Die Rechte und Pfl ichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats fi ndet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig über die Ausschusstätigkeit berichten.

Die Geschäftsordnung vom 30. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 angepasst, um der verringerten Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen.

32An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE3.3. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effi zienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effi zienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage einer im November 2019 durchgeführten Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen und den Vergütungsausschuss abzuschaff en.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpfl ichtet und haben Interessenkonfl ikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat off en zu legen.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 54, verwiesen. Seite 58 ff., verwiesen.

3.4. Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern und die Satzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde mit Eintragung in das zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 1. Oktober 2019 wirksam. Bis zum 1. Oktober 2019 sah die Satzung vor, dass sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.

Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfl ikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreff ende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgenden Mitgliedern:

Lothar Lanz*
Verena Mohaupt**
Franco Danesi
Magnus Agervald**
Alexander Samwer bis 19. Juni 2019
Christian Senitz bis 28. Januar 2019

* Vorsitzernder des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne

von Ziff er 5.4.2 DCGK ** unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziff er 5.4.2 DCGK Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25% zu steigern. Die Quote wurde nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats und der Wahl der Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2019 erreicht.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofi l festgelegt. Das Kompetenzprofi l wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 an die verringerte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder angepasst. Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofi l müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Aufsichtsmitglieder angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspfl ichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft nicht mehr als drei weitere Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen. Den einzelnen Empfehlungen in Ziff er 5.4.1 Abs.2 DCGK, welche die Benennung von konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die zu berücksichtigenden Kriterien für die Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofi ls betreff en, hat die Gesellschaft abgesehen von den oben unter Punkt 1. erklärten Abweichungen entsprochen.

32

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpfl ichtet und haben Interessenkonfl ikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat off en zu legen.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Anga-

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern und die Satzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde mit Eintragung in das zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 1. Oktober 2019 wirksam. Bis zum 1. Oktober 2019 sah die Satzung vor, dass sich der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfl ikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreff ende Aufsichtsratsmitglied sein Amt

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgen-

ben im Vergütungsbericht, Seite 54, verwiesen.

aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.

Alexander Samwer bis 19. Juni 2019 Christian Senitz bis 28. Januar 2019

** unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziff er 5.4.2 DCGK

* Vorsitzernder des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne

niederlegen.

den Mitgliedern:

von Ziff er 5.4.2 DCGK

Lothar Lanz* Verena Mohaupt** Franco Danesi Magnus Agervald**

3.4. Zusammensetzung des Aufsichtsrats

3.3. Arbeitsweise des Aufsichtsrats

für eine angemessene Nachfolgeplanung.

die Ausschusstätigkeit berichten.

sichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist – wie unter Punkt 3.1 dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand

Die Rechte und Pfl ichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats fi ndet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig über

Die Geschäftsordnung vom 30. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 angepasst, um der verringerten Anzahl der Auf-

Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effi zienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effi zienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage einer im November 2019 durchgeführten Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen und den Vergütungsausschuss abzuschaff en.

3.5. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Nach der bis zum 19. Juni 2019 gültigen Geschäftsordnung bestand der Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern; seit dem 19. Juni 2019 regelt die Geschäftsordnung, dass der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern besteht. Mindestens eines der Mitglieder muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§107 Abs.4 AktG). Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bestellt werden.

Im Berichtszeitraum hatte der Prüfungsausschuss die folgenden Mitglieder:

Verena Mohaupt*
Lothar Lanz
Franco Danesi
Christian Senitz bis 28. Januar 2019

* Vorsitzende

Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und erfüllt damit die Voraussetzungen des §100 Abs. 5 AktG.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

4. ZIELGRÖSSEN FÜR FRAUEN AUF

Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG als Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zu 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).

5. HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

gene Fragen und Anträge zu stellen.

stattfi ndet.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 26.409.186 auf den Inhaber lautende, nennwertlose, unverbriefte Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezo-

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fi ndet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern

FÜHRUNGSEBENEN

35

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 3. Juni 2020 in Berlin stattfi nden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Nähere Informationen zu diesem Stimmrechtsvertreter enthält die Einladung zur Hauptversammlung. Davon unabhängig steht es den Aktionären frei, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer

Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

6. MELDEPFLICHTIGE EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

German/4500/news.html veröff entlicht.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpfl ichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 5.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20

Wahl vertreten zu lassen.

wachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance.

Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben.

Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer sowie dessen Feststellungen und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat.

VERGÜTUNGSAUSSCHUSS

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.

Im Berichtszeitraum hatte der Vergütungsausschuss die folgenden Mitglieder:

Verena Mohaupt*
Lothar Lanz seit 19. Juni 2019
Franco Danesi
Alexander Samwer bis 19. Juni 2019

* Vorsitzende

34An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEDer Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Über-Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der Senior Vice President-Level Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspfl ichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte.

Der Gesamtaufsichtsrat sieht in der Wahrnehmung seiner Vergütungskompetenz eine seiner wichtigsten Aufgaben und hat daher in Vergütungsfragen in der Vergangenheit stets eng zusammengearbeitet und sich abgestimmt, was angesichts der geringen Größe des Gesamtgremiums auch eff ektiv möglich war. Daher hat der Aufsichtsrat zur weiteren Steigerung der Effi zienz beschlossen, den Vergütungsausschuss ab dem 1. Januar 2020 bis auf weiteres abzuschaff en.

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Dementsprechend setzte sich der Nominierungsausschuss im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

Lothar Lanz* seit 19. Juni 2019
Verena Mohaupt
Franco Danesi
Alexander Samwer* bis 19. Juni 2019

* Vorsitzender

Der Nominierungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Nominierungsausschuss bleibt auch nach Abschaff ung des Vergütungsausschusses in seiner bisherigen Zusammensetzung erhalten.

4. ZIELGRÖSSEN FÜR FRAUEN AUF FÜHRUNGSEBENEN

Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG als Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zu 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).

5. HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 26.409.186 auf den Inhaber lautende, nennwertlose, unverbriefte Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fi ndet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfi ndet.

34

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der Senior Vice President-Level Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspfl ichten im Zusammenhang mit der Vergü-

Der Gesamtaufsichtsrat sieht in der Wahrnehmung seiner Vergütungskompetenz eine seiner wichtigsten Aufgaben und hat daher in Vergütungsfragen in der Vergangenheit stets eng zusammengearbeitet und sich abgestimmt, was angesichts der geringen Größe des Gesamtgremiums auch eff ektiv möglich war. Daher hat der Aufsichtsrat zur weiteren Steigerung der Effi zienz beschlossen, den Vergütungsausschuss ab dem 1. Januar 2020 bis auf

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Dementsprechend setzte sich der Nominierungsausschuss im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

Der Nominierungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Nominierungsausschuss bleibt auch nach Abschaff ung des Vergütungsausschusses in seiner bisheri-

tung des Vorstands und der Führungskräfte.

weiteres abzuschaff en.

Verena Mohaupt Franco Danesi

* Vorsitzender

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS

Lothar Lanz* seit 19. Juni 2019

Alexander Samwer* bis 19. Juni 2019

gen Zusammensetzung erhalten.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance.

Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mit-

Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer sowie dessen Feststellungen und gibt Empfeh-

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.

Im Berichtszeitraum hatte der Vergütungsausschuss die folgen-

glieder teilgenommen haben.

lungen an den Aufsichtsrat.

VERGÜTUNGSAUSSCHUSS

Lothar Lanz seit 19. Juni 2019

Alexander Samwer bis 19. Juni 2019

den Mitglieder:

Verena Mohaupt*

Franco Danesi

* Vorsitzende

Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 3. Juni 2020 in Berlin stattfi nden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Nähere Informationen zu diesem Stimmrechtsvertreter enthält die Einladung zur Hauptversammlung. Davon unabhängig steht es den Aktionären frei, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen.

Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

6. MELDEPFLICHTIGE EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpfl ichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 5.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20 German/4500/news.html veröff entlicht.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

39 Abs. 2 SE-Verordnung, §84 AktG).

ser Regelung unberührt.

8 der Satzung).

8.4. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Gemäß § 7 Abs.1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs.1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§84, 85 AktG und § 7 Abs.3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art.

Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in §103 Abs.1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von die-

Nach §11 Abs.5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreff en. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3,4,6,7 und

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe

8.5. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

37

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013 / 2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

jahres noch keinen Beschluss gefasst hat.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972 durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch Einbringung der Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch eigene Aktien und nicht durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäfts-

Aufsichtsrats.

KAPITALMARKT

Alle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/ German/4550/fi nanzkalender.html veröff entlicht.

Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt – also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten – nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent. Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.

Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Die entsprechenden Informationen werden unter https://www. home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/ news. html auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.

8. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN GEMÄSS §§289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT1

Im Folgenden werden die nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.

8.1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang auf Seite 107f. verwiesen.

8.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreff en

home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2019 insgesamt 26.907 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §71b AktG keine Rechte zustehen.

Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.

1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen

36An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE7. WEITERE INFORMATIONEN FÜR DEN Die Mitglieder des Vorstands haben im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft Haltevereinbarungen (sogenannte Lock Up Agreements) mit den Konsortialbanken, die den Börsengang begleitet haben, geschlossen. In diesen Haltevereinbarungen haben sich die Vorstandsmitglieder jeweils verpfl ichtet, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse hinsichtlich ihrer am Datum des Börsenprospekts jeweils gehaltenen Aktien für folgende Handlungen grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Konsortialbanken einzuholen (Haltepfl icht): direkt oder indirekt solche Aktien anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, zu vertreiben, sich vertraglich zum Verkauf zu verpfl ichten, eine Option oder einen Kaufvertrag zu begeben, eine Option zum Verkauf zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zum Kauf zu gewähren, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Die gleiche Haltepfl icht besteht für Aktien, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern bis zum Ende der Haltefrist zur Bedienung von ihnen jeweils gehaltenen Optionen gewährt werden. Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Haltefrist, verkürzt sich die Haltefrist für das jeweilige Vorstandsmitglied auf sechs Monate ab dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.

8.3. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten1

Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten:

  • Ari Zweiman, geboren am 15. April 1972: 18,99% (Zurechnung von 3.865.637 Aktien der 683 Capital Partners, LP/683 Capital Management, LLC, New York, gemäß §34 WpHG sowie von 1.150.000 Aktien über §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
  • Kinnevik AB (publ), Stockholm, Schweden: 11,78% (Zurechnung von 3.111.953 Aktien der Kinnevik Internet Lux S.à r.l., Luxemburg, gemäß §34 WpHG);
  • Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland: 10,91% (Zurechnung von 83.033 Aktien der Bambino 53. V V GmbH, Berlin, gemäß §34 WpHG).

Die von der Gesellschaft veröff entlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/news.html abrufb ar.

8.4. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Gemäß § 7 Abs.1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs.1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§84, 85 AktG und § 7 Abs.3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 SE-Verordnung, §84 AktG).

Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in §103 Abs.1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von dieser Regelung unberührt.

Nach §11 Abs.5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreff en. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3,4,6,7 und 8 der Satzung).

8.5. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

36

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Die Mitglieder des Vorstands haben im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft Haltevereinbarungen (sogenannte Lock Up Agreements) mit den Konsortialbanken, die den Börsengang begleitet haben, geschlossen. In diesen Haltevereinbarungen haben sich die Vorstandsmitglieder jeweils verpfl ichtet, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse hinsichtlich ihrer am Datum des Börsenprospekts jeweils gehaltenen Aktien für folgende Handlungen grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Konsortialbanken einzuholen (Haltepfl icht): direkt oder indirekt solche Aktien anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, zu vertreiben, sich vertraglich zum Verkauf zu verpfl ichten, eine Option oder einen Kaufvertrag zu begeben, eine Option zum Verkauf zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zum Kauf zu gewähren, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Die gleiche Haltepfl icht besteht für Aktien, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern bis zum Ende der Haltefrist zur Bedienung von ihnen jeweils gehaltenen Optionen gewährt werden. Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Haltefrist, verkürzt sich die Haltefrist für das jeweilige Vorstandsmitglied auf sechs Monate ab dem ersten Handelstag der Aktien der

Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.

10% der Stimmrechte überschreiten:

Luxemburg, gemäß §34 WpHG);

zwanzig/German/4500/news.html abrufb ar.

gemäß §34 WpHG).

8.3. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten1

Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die

■ Ari Zweiman, geboren am 15. April 1972: 18,99% (Zurechnung von 3.865.637 Aktien der 683 Capital Partners, LP/683 Capital Management, LLC, New York, gemäß §34 WpHG sowie von

■ Kinnevik AB (publ), Stockholm, Schweden: 11,78% (Zurechnung von 3.111.953 Aktien der Kinnevik Internet Lux S.à r.l.,

■ Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland: 10,91% (Zurechnung von 83.033 Aktien der Bambino 53. V V GmbH, Berlin,

Die von der Gesellschaft veröff entlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/homevierund-

1.150.000 Aktien über §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)

7. WEITERE INFORMATIONEN FÜR DEN

German/4550/fi nanzkalender.html veröff entlicht.

Alle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/

Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt – also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten – nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent. Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft

Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Die entsprechenden Informationen werden unter https://www. home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/ news. html auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.

8. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

UND ERLÄUTERNDER BERICHT1

8.1. Zusammensetzung des gezeichneten

erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.

Kapitals

Rechte zustehen.

GEMÄSS §§289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB

Im Folgenden werden die nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang auf Seite 107f. verwiesen.

8.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreff en

home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2019 insgesamt 26.907 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §71b AktG keine

Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.

1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen

KAPITALMARKT

veröff entlicht.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013 / 2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972 durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch Einbringung der Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch eigene Aktien und nicht durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

aussetzungen ausgeschlossen ist.

erlangt.

barungen.

8.6. Wesentliche Vereinbarungen der

Kontroll wech sels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Vor-

Gesellschaft, die unter der Bedingung eines

Der zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und / oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des §15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50% des Stammkapitals und / oder der Stimmrechte an home24 SE

Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepfl ichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpfl ichtungen im Falle des

8.7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Über nahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroff en sind

Es bestehen keine entsprechenden Ent schädigungsver ein-

Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.

39

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht

der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 175.311 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag entspricht dem geringsten Ausgabebetrag zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (aktuell: EUR 1,00). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist im Hinblick auf das Grundkapital und das Genehmigte Kapital 2017 anzupassen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit §60 Abs.2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.058.025 durch Ausgabe von bis zu 8.058.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das Bedingte Kapital 2018 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspfl ichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam Schuldverschreibungen), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 bis zum 1. Juni 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus Genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder – falls dieser Wert geringer ist – auf bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß §237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen.

38An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit §53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§71aff . AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.6. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontroll wech sels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Der zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und / oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des §15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50% des Stammkapitals und / oder der Stimmrechte an home24 SE erlangt.

Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepfl ichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpfl ichtungen im Falle des Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.

8.7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Über nahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroff en sind

Es bestehen keine entsprechenden Ent schädigungsver einbarungen.

38

An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 bis zum 1. Juni 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus Genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder – falls dieser Wert geringer ist – auf bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß §237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden

anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen.

des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit §53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§71aff . AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 175.311 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag entspricht dem geringsten Ausgabebetrag zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (aktuell: EUR 1,00). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist im Hinblick auf das Grundkapital und das Genehmigte Kapital 2017 anzupassen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit §60 Abs.2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.058.025 durch Ausgabe von bis zu 8.058.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das Bedingte Kapital 2018 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspfl ichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam Schuldverschreibungen), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder

Geschäftsjahr festgelegt werden kann.

VERGÜTUNGSBERICHT

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

1.3. Erfolgsabhängige Bezüge

incentiviert erscheinen.

Berichtszeitraums.

1.3.1. JÄHRLICHE VARIABLE BARVERGÜTUNG

Jedes zum 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglied erhält eine zusätzliche variable Barvergütung in Höhe von maximal TEUR 50 pro Jahr. Die Ziele für die Erreichung der Bonuszahlung werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern abhängig von den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Auszahlung der zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgt nach Festlegung der konkreten Bonushöhe nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die konkrete Höhe des Bonus legt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele im freien Ermessen fest. Claw Back-Mechanismen sollen bei der Auszahlung nicht angewendet werden, da die Vorstandsmitglieder durch ihre langfristigen aktienbasierten Optionen hinreichend auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg

In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2018 in einer Höhe von TEUR 150 ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 150 festgelegt. Die Auszahlung dieser zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des

41

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

1.3.2. LANGFRISTIGE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen, die an den Vorstand im Rahmen aktienbasierter Vergütungspläne ausgegeben wurden, sowie der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarungen gewährten Instrumente

LTIP ermöglichen es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdiff erenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt – im Ermessen der Gesellschaft – entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht im Regelfall einem Kalenderjahr. Performance Shares sind nach den aktuell gültigen LTIP Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereff ekte bereinigte jährliche Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24 Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren

Long-Term-Incentive-Pläne ("LTIP")

nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden.

TEUR 561 (2018: TEUR 1.419) gewährt.

Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

Insgesamt wurden dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 842.876 (2018: 93.224) LTIP Performance-Shares mit einem Zeitwert von

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem LTIP personenbezogen für die einzelnen

erläutert.

*

1. VORSTANDSVERGÜTUNG

1.1. Grundzüge des Vergütungssystems

Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfris tigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2019 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt.

40An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEVERGÜTUNGSBERICHT Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2019 das Vergütungssystem modifi ziert, um unter anderen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Umstrukturierung des Vorstands zu begegnen. Daneben hat der Aufsichtsrat für die Beurteilung des Vergütungssystems und einen Marktvergleich der Gesamtvergütung auf einen externen Vergütungsberater zurückgegriff en. Die Komponenten der Gesamtvergütung – jährliche Festvergütung, kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütung, langfristige Anreizvergütung über Optionen sowie weitere Nebenleistungen – wurden grundsätzlich beibehalten. Allerdings erlaubt das neue Vergütungssystem eine Diff erenzierung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Zudem erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, mit Vorstandsmitgliedern Einmalzahlungen zu vereinbaren. Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds ist auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt.

Alle Vergütungsbestandteile stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur in der Gesellschaft im Übrigen.

* Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts

1.2. Erfolgsunabhängige Bezüge

1.2.1. FESTE VERGÜTUNG

Die jährliche Festvergütung eines Vorstandsmitglieds beträgt grundsätzlich TEUR 250. Der Vorstandsvorsitzende wird zukünftig regelmäßig ebenfalls TEUR 250 erhalten. Etwas anderes gilt, wenn der Börsenkurs der Gesellschaft im XETRA Handel drei Kalendermonate hintereinander über EUR 23 liegt. In diesem Fall wird die jährliche Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden TEUR 300 betragen.

Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 742 (2018: TEUR 812) an Festvergütung bezogen.

1.2.2. NEBENLEISTUNGEN

Die Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 zudem weitere Nebenleistungen von insgesamt TEUR 97 (2018: TEUR 111) erhalten. Zu den weiteren Nebenleistungen gehören die Erstattung von üblichen Spesen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie eine Unfall-/Invaliditätsversicherung mit einer Deckungssumme von TEUR 500 im Todesfall bzw. TEUR 800 im Invaliditätsfall.

Die D&O-Versicherung deckt fi nanzielle Schäden ab, die durch Pfl ichtverletzungen seitens der Mitglieder des Vorstands bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10%, maximal aber 150% des jährlichen Fixgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds vor. Alle Vorstandsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung miteinbezogen.

mit Erklärung zur Unternehmensführung.

1.3. Erfolgsabhängige Bezüge

1.3.1. JÄHRLICHE VARIABLE BARVERGÜTUNG

Jedes zum 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglied erhält eine zusätzliche variable Barvergütung in Höhe von maximal TEUR 50 pro Jahr. Die Ziele für die Erreichung der Bonuszahlung werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern abhängig von den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Auszahlung der zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgt nach Festlegung der konkreten Bonushöhe nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die konkrete Höhe des Bonus legt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele im freien Ermessen fest. Claw Back-Mechanismen sollen bei der Auszahlung nicht angewendet werden, da die Vorstandsmitglieder durch ihre langfristigen aktienbasierten Optionen hinreichend auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg incentiviert erscheinen.

In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2018 in einer Höhe von TEUR 150 ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 150 festgelegt. Die Auszahlung dieser zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des Berichtszeitraums.

40

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

1.2. Erfolgsunabhängige Bezüge

Die jährliche Festvergütung eines Vorstandsmitglieds beträgt grundsätzlich TEUR 250. Der Vorstandsvorsitzende wird zukünftig regelmäßig ebenfalls TEUR 250 erhalten. Etwas anderes gilt, wenn der Börsenkurs der Gesellschaft im XETRA Handel drei Kalendermonate hintereinander über EUR 23 liegt. In diesem Fall wird die jährliche Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden

*

Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 742 (2018: TEUR 812) an Festvergütung bezogen.

Die Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 zudem weitere Nebenleistungen von insgesamt TEUR 97 (2018: TEUR 111) erhalten. Zu den weiteren Nebenleistungen gehören die Erstattung von üblichen Spesen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie eine Unfall-/Invaliditätsversicherung mit einer Deckungssumme von TEUR 500 im Todesfall bzw. TEUR 800 im

Die D&O-Versicherung deckt fi nanzielle Schäden ab, die durch Pfl ichtverletzungen seitens der Mitglieder des Vorstands bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10%, maximal aber 150% des jährlichen Fixgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds vor. Alle Vorstandsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung miteinbezogen.

1.2.1. FESTE VERGÜTUNG

TEUR 300 betragen.

Invaliditätsfall.

1.2.2. NEBENLEISTUNGEN

VERGÜTUNGSBERICHT

1. VORSTANDSVERGÜTUNG

auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt.

tungsstruktur in der Gesellschaft im Übrigen.

mit Erklärung zur Unternehmensführung.

glieder gebilligt.

1.1. Grundzüge des Vergütungssystems

Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfris tigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2019 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmit-

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2019 das Vergütungssystem modifi ziert, um unter anderen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Umstrukturierung des Vorstands zu begegnen. Daneben hat der Aufsichtsrat für die Beurteilung des Vergütungssystems und einen Marktvergleich der Gesamtvergütung auf einen externen Vergütungsberater zurückgegriff en. Die Komponenten der Gesamtvergütung – jährliche Festvergütung, kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütung, langfristige Anreizvergütung über Optionen sowie weitere Nebenleistungen – wurden grundsätzlich beibehalten. Allerdings erlaubt das neue Vergütungssystem eine Diff erenzierung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Zudem erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, mit Vorstandsmitgliedern Einmalzahlungen zu vereinbaren. Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds ist

Alle Vergütungsbestandteile stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergü-

* Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts

1.3.2. LANGFRISTIGE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG

Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen, die an den Vorstand im Rahmen aktienbasierter Vergütungspläne ausgegeben wurden, sowie der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarungen gewährten Instrumente erläutert.

Long-Term-Incentive-Pläne ("LTIP")

LTIP ermöglichen es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdiff erenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt – im Ermessen der Gesellschaft – entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht im Regelfall einem Kalenderjahr. Performance Shares sind nach den aktuell gültigen LTIP Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereff ekte bereinigte jährliche Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24 Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden.

Insgesamt wurden dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 842.876 (2018: 93.224) LTIP Performance-Shares mit einem Zeitwert von TEUR 561 (2018: TEUR 1.419) gewährt.

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem LTIP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Marc Appelhoff

Ausübungspreis (in EUR)

LTIP

LTIP

Mitglied des Vorstands

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Vergütungsinstrumente wurden dem Vorstandsmitglied Marc Appelhoff für das Geschäftsjahr 2020 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug

TEUR 229 zum Zeitpunkt der Gewährung.

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 12,08 187.480 In der Berichtsperiode gewährt 3,23 123.208 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 8,57 310.688 12,08 187.480 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit

0,02 5,50 93.740 4,50 93.740 3,23 7,80 123.208 0,00 0 24,14 5,50 93.740 4,50 93.740 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 6,40 310.688 4,50 187.480

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

43

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

An unsere Aktionäre Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Geschäftsbericht 2019 home24 SE Jahresabschluss 2019 home24 SE
Dr. Philipp Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
LTIP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 8,95 77.228 12,08 43.774
In der Berichtsperiode gewährt 0,00 0 4,86 33.454
In der Berichtsperiode verwirkt – 2,56 – 17.050 0,00 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,21 60.178 8,95 77.228
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
2019 2018
Restlaufzeit Restlaufzeit
Ausübungspreis (in EUR) (in Jahren) Anzahl (in Jahren) Anzahl
LTIP
0,02 5,50 21.887 4,50 21.887
3,23 6,70 8.202 5,70 27.878
24,14 5,80 30.089 4,70 27.463
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,80 60.178 5,00 77.228
Der Zeitwert der im Geschäftsjahr 2018 gewährten LTIP betrug
TEUR 747 zum Zeitpunkt der Gewährung.
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeit
punkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Dr. Philipp Kreibohm
noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente
aufgeführt.
42
60

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
LTIP
0,02 5,50 21.887 4,50 21.887
3,23 6,70 8.202 5,70 27.878
24,14 5,80 30.089 4,70 27.463
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,80 60.178 5,00 77.228

Marc Appelhoff Mitglied des Vorstands

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
LTIP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 12,08 187.480
In der Berichtsperiode gewährt 3,23 123.208 0,00 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 8,57 310.688 12,08 187.480
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Ausübungspreis (in EUR) 2019 2018
Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
LTIP
0,02 5,50 93.740 4,50 93.740
3,23 7,80 123.208 0,00 0
24,14 5,50 93.740 4,50 93.740
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 6,40 310.688 4,50 187.480

Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Vergütungsinstrumente wurden dem Vorstandsmitglied Marc Appelhoff für das Geschäftsjahr 2020 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 229 zum Zeitpunkt der Gewährung.

42

Dr. Philipp Kreibohm

Ausübungspreis (in EUR)

LTIP

aufgeführt.

LTIP

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Der Zeitwert der im Geschäftsjahr 2018 gewährten LTIP betrug

Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Dr. Philipp Kreibohm noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente

TEUR 747 zum Zeitpunkt der Gewährung.

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 8,95 77.228 12,08 43.774 In der Berichtsperiode gewährt 0,00 0 4,86 33.454 In der Berichtsperiode verwirkt – 2,56 – 17.050 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,21 60.178 8,95 77.228 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit

0,02 5,50 21.887 4,50 21.887 3,23 6,70 8.202 5,70 27.878 24,14 5,80 30.089 4,70 27.463 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,80 60.178 5,00 77.228

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Johannes Schaback

Ausübungspreis (in EUR)

der Gewährung.

LTIP

LTIP

Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback Vergütungsinstrumente für den Erdienungszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 1. April 2021 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 332 (2018: TEUR 672) zum Zeitpunkt

VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die virtuellen Optionen werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Die Ausgabe von Optionen unter dem VSOP ist abgeschlossen.

Die Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Christoph Cordes haben im Geschäftsjahr 2019 jeweils einen Teil ihrer Optionen unter dem VSOP ausgeübt. Gegen vollständige Einbringung ihrer jeweiligen Ansprüche haben Marc Appelhoff und Christoph Cordes jeweils 31.921 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Die

Virtual-Stock-Option-Programme ("VSOP")

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,68 59.770 0,00 0 In der Berichtsperiode gewährt 12,95 719.668 14,68 59.770 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 13,08 779.438 14,68 59.770 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit

0,02 6,20 23.435 5,20 23.435 1,00 7,80 44.834 0,00 0 13,00 7,80 630.000 0,00 0 24,14 7,10 81.169 5,20 36.335 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 7,70 779.438 5,20 59.770

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

45

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

entsprechenden neuen Aktien wurden durch eine Sachkapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2015/III der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaff en, die durch Eintragung im zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 20. August 2019 wirksam wurde.

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem VSOP personenbezogen für die einzelnen

Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

(in Jahren) Anzahl

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Christoph Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019
2018
Ausübungspreis
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
(in EUR)
Anzahl
LTIP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend
12,08
187.480
17,72
187.480
In der Berichtsperiode verwirkt
12,08
– 46.870
0,00
0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend
12,08
140.610
12,08
187.480
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar
0,00
0
0,00
0
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
2019
2018
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Ausübungspreis (in EUR)
(in Jahren)
Anzahl
(in Jahren)
Anzahl
LTIP
0,02
5,50
70.305
4,50
93.740
24,14
5,50
70.305
4,50
93.740
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend
5,50
140.610
4,50
187.480
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeit
punkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Christoph Cordes
noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instru
mente aufgeführt.
44
62
An unsere Aktionäre Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Geschäftsbericht 2019 home24 SE Jahresabschluss 2019 home24 SE

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
LTIP
0,02 5,50 70.305 4,50 93.740
24,14 5,50 70.305 4,50 93.740
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,50 140.610 4,50 187.480

Johannes Schaback Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
LTIP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,68 59.770 0,00 0
In der Berichtsperiode gewährt 12,95 719.668 14,68 59.770
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 13,08 779.438 14,68 59.770
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Ausübungspreis (in EUR) 2019 2018
Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
LTIP
0,02 6,20 23.435 5,20 23.435
1,00 7,80 44.834 0,00 0
13,00 7,80 630.000 0,00 0
24,14 7,10 81.169 5,20 36.335
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 7,70 779.438 5,20 59.770

Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback Vergütungsinstrumente für den Erdienungszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 1. April 2021 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 332 (2018: TEUR 672) zum Zeitpunkt der Gewährung.

Virtual-Stock-Option-Programme ("VSOP")

44

Christoph Cordes

Ausübungspreis (in EUR)

mente aufgeführt.

LTIP

LTIP

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Christoph Cordes noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instru-

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 17,72 187.480 In der Berichtsperiode verwirkt 12,08 – 46.870 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,08 140.610 12,08 187.480 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0

Restlaufzeit

0,02 5,50 70.305 4,50 93.740 24,14 5,50 70.305 4,50 93.740 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,50 140.610 4,50 187.480

(in EUR) Anzahl

(in Jahren) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in EUR) Anzahl

(in Jahren) Anzahl

VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die virtuellen Optionen werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Die Ausgabe von Optionen unter dem VSOP ist abgeschlossen.

Die Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Christoph Cordes haben im Geschäftsjahr 2019 jeweils einen Teil ihrer Optionen unter dem VSOP ausgeübt. Gegen vollständige Einbringung ihrer jeweiligen Ansprüche haben Marc Appelhoff und Christoph Cordes jeweils 31.921 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Die entsprechenden neuen Aktien wurden durch eine Sachkapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2015/III der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaff en, die durch Eintragung im zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 20. August 2019 wirksam wurde.

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem VSOP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Marc Appelhoff

Ausübungspreis (in EUR)

VSOP

VSOP

Mitglied des Vorstands

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 36.507 12,88 68.456 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 36.507 13,75 64.156

Restlaufzeit

0,02 0,00 0 2,90 31.949 24,14 2,80 36.507 3,80 36.507 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

47

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

An unsere Aktionäre Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Geschäftsbericht 2019 home24 SE
Jahresabschluss 2019 home24 SE
Dr. Philipp Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019 2018
Ausübungspreis Ausübungspreis
(in EUR) Anzahl (in EUR) Anzahl
VSOP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,79 38.055 14,79 38.055
In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 14.749 0,00 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 23.306 14,79 38.055
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 23.306 14,79 38.055
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
2019 2018
Restlaufzeit Restlaufzeit
Ausübungspreis (in EUR) (in Jahren) Anzahl (in Jahren) Anzahl
VSOP
0,02 0,00 0 4,00 14.749
24,14 3,00 23.306 4,00 23.306
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 3,00 23.306 4,00 38.055
46
64

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
VSOP
0,02 0,00 0 4,00 14.749
24,14 3,00 23.306 4,00 23.306
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 3,00 23.306 4,00 38.055

Marc Appelhoff Mitglied des Vorstands

46

Dr. Philipp Kreibohm

Ausübungspreis (in EUR)

VSOP

VSOP

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,79 38.055 14,79 38.055 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 14.749 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 23.306 14,79 38.055 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 23.306 14,79 38.055

Restlaufzeit

0,02 0,00 0 4,00 14.749 24,14 3,00 23.306 4,00 23.306 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 3,00 23.306 4,00 38.055

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
VSOP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456
In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0,00 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 36.507 12,88 68.456
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 36.507 13,75 64.156

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
VSOP
0,02 0,00 0 2,90 31.949
24,14 2,80 36.507 3,80 36.507
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Dr. Philipp Kreibohm

Call-Optionen

Ausübungspreis (in EUR)

Call-Optionen

n. b. = nicht beschränkt

Anteil zurückerworben.

Einzelvertragliche Anteilsvereinbarungen ("Anteile")

An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben. Ursprünglich war vereinbart, dass die Gesellschaft diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben kann, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Im Vorjahr hat die Gesellschaft vorzeitig 16.082 Anteile zu einem Preis von EUR 24,14 je

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Anteilen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,02 108.532 0,02 108.532 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 108.532 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 108.532 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,02 108.532

Restlaufzeit

0,02 0,00 0 n. b. 108.532 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 n. b. 108.532

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

49

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

An unsere Aktionäre Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Geschäftsbericht 2019 home24 SE
Jahresabschluss 2019 home24 SE
Christoph Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019 2018
Ausübungspreis Ausübungspreis
VSOP (in EUR) Anzahl (in EUR) Anzahl
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456
In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar
24,14
24,14
36.507
36.507
12,88
13,75
68.456
64.156
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
VSOP
0,02 0,00 0 2,90 31.949
24,14
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend
2,80
2,80
36.507
36.507
3,80
3,40
36.507
68.456
Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen")
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätz
lichen Angaben zu ausstehenden Call-Optionen personenbezo
gen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
48
66

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

Ausübungspreis (in EUR) 2019 2018
Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
VSOP
0,02 0,00 0 2,90 31.949
24,14 2,80 36.507 3,80 36.507
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456

Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen")

Dr. Philipp Kreibohm Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
Call-Optionen
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,02 108.532 0,02 108.532
In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 108.532 0,00 0
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 108.532
Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,02 108.532

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

2019 2018
Ausübungspreis (in EUR) Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl Restlaufzeit
(in Jahren)
Anzahl
Call-Optionen
0,02 0,00 0 n. b. 108.532
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 n. b. 108.532

n. b. = nicht beschränkt

48

Christoph Cordes

Ausübungspreis (in EUR)

VSOP

VSOP

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen") Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Call-Optionen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 36.507 12,88 68.456 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 36.507 13,75 64.156

Restlaufzeit

0,02 0,00 0 2,90 31.949 24,14 2,80 36.507 3,80 36.507 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Restlaufzeit

(in Jahren) Anzahl

(in EUR) Anzahl

Einzelvertragliche Anteilsvereinbarungen ("Anteile")

An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben. Ursprünglich war vereinbart, dass die Gesellschaft diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben kann, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Im Vorjahr hat die Gesellschaft vorzeitig 16.082 Anteile zu einem Preis von EUR 24,14 je Anteil zurückerworben.

Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Anteilen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

1.4. Zahlungen bei Beendigung der

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im

Im Zuge der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit wurde mit Dr. Philipp Kreibohm vereinbart, dass die ihm für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance-Shares in Abweichung von den LTIP Bedingungen anteilig bis zum Ablauf seines Vorstandsamts

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Toch-

Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher

Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.550 (2018: TEUR 2.492 ) gewährt

In TEUR 2019 2018 Festvergütung 742 812 Nebenleistungen 97 111 Summe 839 923

Vergütung 150 150 Aktienbasierte Vergütung 561 1.419 Summe 711 1.569 Gesamtvergütung 1.550 2.492

Sterbemonat sowie den drei darauff olgenden Monaten.

Vorstandstätigkeit

am 31. März 2019 als erdient gelten.

1.5. Kredite und Vorschüsse

terunternehmen erhalten.

1.6. Pensionszusagen

Altersversorgung vereinbart.

1.7. Gesamtvergütung

worden.

Einjährige variable

51

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die Zielwerte (den Wert der Vergütung bei 100% Zielerreichung) der Vergütungskomponenten aus, die im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer

Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio.

Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpfl ichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.

Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied unverschuldeten Grund wird dem Vorstandsmitglied für drei Monate die unverminderte Festvergütung weiter gewährt, längstens jedoch bis zur wirksamen Beendigung des

Neben den Anstellungsverträgen existieren keine Dienst- oder Arbeitsverträge zwischen den Mitgliedern des Vorstands und diesen nahestehenden Personen und der Gesellschaft oder deren

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vorstandsvergütung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen nach §§314, 315 HGB, wie im Deut-

1.8. Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder

Modifi kation.

(2018: EUR 4,2 Mio.).

1.9. Sonstiges

Anstellungsvertrags.

Tochterunternehmen.

1.10. Höhe der Vergütung für 2019

schen Rechnungslegungsstandard 17 festgelegt.

Mitglied des Vorstands

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
Anteile
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041
In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0

Christoph Cordes Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Marc Appelhoff
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
Anteile
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041
In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
2019 2018
Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl Ausübungspreis
(in EUR)
Anzahl
Anteile
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend
In der Berichtsperiode zurückerworben
0,00
0,00
0
0
0,02
0,02
8.041
– 8.041
Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0
gend personenbezogen dargestellt: Der nach IFRS erfasste Aufwand für die an den Vorstand aus
gereichten aktienbasierten Vergütungsinstrumente ist nachfol
Die negativen Beträge resultieren aus der Aufl ösung der in Vorjah
ren für verwirkte Vergütungsinstrumente erfassten Auf wendungen.
In TEUR 2019 2018
Dr. Philipp Kreibohm – 224 654
Marc Appelhoff
Christoph Cordes
842
– 175
1.509
1.509
Johannes Schaback 352 512
In TEUR 2019 2018
Dr. Philipp Kreibohm – 224 654
Marc Appelhoff 842 1.509
Christoph Cordes – 175 1.509
Johannes Schaback 352 512
Summe 795 4.184

1.4. Zahlungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im Sterbemonat sowie den drei darauff olgenden Monaten.

Im Zuge der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit wurde mit Dr. Philipp Kreibohm vereinbart, dass die ihm für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance-Shares in Abweichung von den LTIP Bedingungen anteilig bis zum Ablauf seines Vorstandsamts am 31. März 2019 als erdient gelten.

1.5. Kredite und Vorschüsse

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erhalten.

1.6. Pensionszusagen

Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.

1.7. Gesamtvergütung

50

Marc Appelhoff

Christoph Cordes

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

Der nach IFRS erfasste Aufwand für die an den Vorstand ausgereichten aktienbasierten Vergütungsinstrumente ist nachfol-

In TEUR 2019 2018 Dr. Philipp Kreibohm – 224 654 Marc Appelhoff 842 1.509 Christoph Cordes – 175 1.509 Johannes Schaback 352 512 Summe 795 4.184

gend personenbezogen dargestellt:

Anteile

Anteile

Mitglied des Vorstands

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

Ausübungspreis

Ausübungspreis

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041 In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041 In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0

(in EUR) Anzahl

(in EUR) Anzahl

2019 2018

2019 2018

Ausübungspreis

Ausübungspreis

Die negativen Beträge resultieren aus der Aufl ösung der in Vorjahren für verwirkte Vergütungsinstrumente erfassten Auf wendungen.

(in EUR) Anzahl

(in EUR) Anzahl

Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.550 (2018: TEUR 2.492 ) gewährt worden.

In TEUR 2019 2018
Festvergütung 742 812
Nebenleistungen 97 111
Summe 839 923
Einjährige variable
Vergütung
150 150
Aktienbasierte Vergütung 561 1.419
Summe 711 1.569
Gesamtvergütung 1.550 2.492

Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die Zielwerte (den Wert der Vergütung bei 100% Zielerreichung) der Vergütungskomponenten aus, die im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Modifi kation.

Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio. (2018: EUR 4,2 Mio.).

1.8. Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder

Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpfl ichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.

1.9. Sonstiges

Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied unverschuldeten Grund wird dem Vorstandsmitglied für drei Monate die unverminderte Festvergütung weiter gewährt, längstens jedoch bis zur wirksamen Beendigung des Anstellungsvertrags.

Neben den Anstellungsverträgen existieren keine Dienst- oder Arbeitsverträge zwischen den Mitgliedern des Vorstands und diesen nahestehenden Personen und der Gesellschaft oder deren Tochterunternehmen.

1.10. Höhe der Vergütung für 2019

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vorstandsvergütung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen nach §§314, 315 HGB, wie im Deutschen Rechnungslegungsstandard 17 festgelegt.

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

Marc Appelhoff

Mitglied des Vorstands

Erfolgsunabhängige Bezüge

Erfolgsabhängige Bezüge

Christoph Cordes

Erfolgsunabhängige Bezüge

Erfolgsabhängige Bezüge

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

53

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)

In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018

Festvergütung 250 250 250 245 250 245 Nebenleistungen 32 32 32 28 32 28 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 282 282 282 273 282 273

Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 229 0 229 0 96 194 LTIP (8 Jahre) 229 0 229 0 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 194 Summe erfolgsabhängige Bezüge 279 0 279 50 146 194 Gesamtvergütung 561 282 561 323 428 467

In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018

Festvergütung 250 250 250 245 250 245 Nebenleistungen 31 31 31 37 31 37 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 281 281 281 282 281 282

Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 96 194 LTIP (8 Jahre) 0 0 0 0 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 194 Summe erfolgsabhängige Bezüge 50 0 50 50 146 194 Gesamtvergütung 331 281 331 332 427 476

Dr. Philipp Kreibohm Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

An unsere Aktionäre Vergütungsbericht
Vergütungsbericht
Geschäftsbericht 2019 home24 SE
Jahresabschluss 2019 home24 SE
Der Kodex empfi ehlt, die für das Berichtsjahr gewährten Zuwen
dungen sowie die Zufl üsse, das heißt den Auszahlungsbetrag für
das Berichtsjahr, off enzulegen. Zudem verlangt der Kodex die
Darstellung der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei
gewährten variablen Vergütungsteilen. Der Kodex liefert spezifi -
sche Beispiele für die empfohlenen Darstellung der Vergütung
auf Grundlage der nachfolgend verwendeten Referenztabelle.
DRS 17 schreibt vor, dass Zuwendungen aufgegliedert nach leis
tungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Komponen
ten ausgewiesen werden und Bezüge mit langfristiger Anreiz
wirkung separat ausgewiesen werden. Anders als gemäß dem
Kodex empfohlen, werden nach DRS 17 Aufwendungen für Pensi
onsverpfl ichtungen, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19,
nicht in die Gesamtvergütung einbezogen. Die Gesellschaft stellt
keine Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bereit.
Dr. Philipp Kreibohm
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Erfolgsunabhängige Bezüge
Festvergütung 34 34 34 135 34 135
Nebenleistungen 8 8 8 31 8 31
Summe erfolgsunabhängige Bezüge 42 42 42 166 42 166
Erfolgsabhängige Bezüge
Einjährige variable Vergütung
0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 747 261 0
LTIP (8 Jahre) 0 0 0 747 0 0
VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 44 0
Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 217 0
Anteile 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsabhängige Bezüge 0 0 0 747 261 0
Gesamtvergütung 42 42 42 913 303 166
52
70

Marc Appelhoff Mitglied des Vorstands

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Erfolgsunabhängige Bezüge
Festvergütung 250 250 250 245 250 245
Nebenleistungen 32 32 32 28 32 28
Summe erfolgsunabhängige Bezüge 282 282 282 273 282 273
Erfolgsabhängige Bezüge
Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0
Mehrjährige variable Vergütung 229 0 229 0 96 194
LTIP (8 Jahre) 229 0 229 0 0 0
VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0
Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0
Anteile 0 0 0 0 0 194
Summe erfolgsabhängige Bezüge 279 0 279 50 146 194
Gesamtvergütung 561 282 561 323 428 467

Christoph Cordes Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019

52

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018

Festvergütung 34 34 34 135 34 135 Nebenleistungen 8 8 8 31 8 31 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 42 42 42 166 42 166

Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0 Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 747 261 0 LTIP (8 Jahre) 0 0 0 747 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 44 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 217 0 Anteile 0 0 0 0 0 0 Summe erfolgsabhängige Bezüge 0 0 0 747 261 0 Gesamtvergütung 42 42 42 913 303 166

DRS 17 schreibt vor, dass Zuwendungen aufgegliedert nach leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Komponenten ausgewiesen werden und Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung separat ausgewiesen werden. Anders als gemäß dem Kodex empfohlen, werden nach DRS 17 Aufwendungen für Pensionsverpfl ichtungen, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19, nicht in die Gesamtvergütung einbezogen. Die Gesellschaft stellt

keine Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bereit.

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)

Der Kodex empfi ehlt, die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen sowie die Zufl üsse, das heißt den Auszahlungsbetrag für das Berichtsjahr, off enzulegen. Zudem verlangt der Kodex die Darstellung der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei gewährten variablen Vergütungsteilen. Der Kodex liefert spezifi sche Beispiele für die empfohlenen Darstellung der Vergütung auf Grundlage der nachfolgend verwendeten Referenztabelle.

Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019

Dr. Philipp Kreibohm

Erfolgsunabhängige Bezüge

Erfolgsabhängige Bezüge

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Erfolgsunabhängige Bezüge
Festvergütung 250 250 250 245 250 245
Nebenleistungen 31 31 31 37 31 37
Summe erfolgsunabhängige Bezüge 281 281 281 282 281 282
Erfolgsabhängige Bezüge
Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 96 194
LTIP (8 Jahre) 0 0 0 0 0 0
VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0
Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0
Anteile 0 0 0 0 0 194
Summe erfolgsabhängige Bezüge 50 0 50 50 146 194
Gesamtvergütung 331 281 331 332 427 476

home24 SE | Geschäftsbericht 2019

In TEUR

Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung (individualisierte Angaben):

Als Auslagenersatz wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt

TEUR 11 (2018: TEUR 8) erstattet.

Feste Vergütung

Zusätzliche Vergütung Aus-

schusstätigkeit Summe

Lothar Lanz 90 10 100 94 6 100 Verena Mohaupt 30 30 60 42 18 60 Alexander Samwer 14 0 14 20 0 20 Christian Senitz 2 1 3 20 6 26 Franco Danesi 30 10 40 19 7 26 Magnus Agervald 45 0 45 25 0 25 Christoph Barchewitz (bis 14. Mai 2018) — — 0 3 0 3 Christian Scherrer (bis 13. Juni 2018) — — 0 4 0 4 Summe 211 51 262 227 37 264

55

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht

Zusätzliche Vergütung Aus-

schusstätigkeit Summe

2019 2018

Feste Vergütung

Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018

Johannes Schaback
Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Erfolgsunabhängige Bezüge
Festvergütung 208 208 208 188 208 188
Nebenleistungen 26 26 26 15 26 15
Summe erfolgsunabhängige Bezüge 234 234 234 203 234 203
Erfolgsabhängige Bezüge
Einjährige variable Vergütung
50 0 50 50 50 0
Mehrjährige variable Vergütung 332 0 332 672 0 0
LTIP (8 Jahre) 332 0 332 672 0 0
VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 0 0
Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0
Anteile 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsabhängige Bezüge 382 0 382 722 50 0
Gesamtvergütung 616 234 616 925 284 203
2.
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung geregelt
und besteht aus festen jährlichen Zahlungen, deren Höhe sich
nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des
jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds richtet. Die Vergütung der Auf
Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden inneha
ben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.
sichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu
ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Ein ordentliches
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versiche
rung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesell
schaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung
Mitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe TEUR 30.
Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats
eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stell
vertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung
in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und
Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine sol
che Vergütung in Höhe von TEUR 10.
ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Aus
lagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu ent
richtende Umsatzsteuer.

2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung (individualisierte Angaben):

2019 2018
In TEUR Feste
Vergütung
Zusätzliche
Vergütung Aus
schusstätigkeit
Summe Feste
Vergütung
Zusätzliche
Vergütung Aus
schusstätigkeit
Summe
Lothar Lanz 90 10 100 94 6 100
Verena Mohaupt 30 30 60 42 18 60
Alexander Samwer 14 0 14 20 0 20
Christian Senitz 2 1 3 20 6 26
Franco Danesi 30 10 40 19 7 26
Magnus Agervald 45 0 45 25 0 25
Christoph Barchewitz (bis 14. Mai 2018) 0 3 0 3
Christian Scherrer (bis 13. Juni 2018) 0 4 0 4
Summe 211 51 262 227 37 264

Als Auslagenersatz wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 11 (2018: TEUR 8) erstattet.

54

Johannes Schaback

Erfolgsunabhängige Bezüge

Erfolgsabhängige Bezüge

Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018

2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

che Vergütung in Höhe von TEUR 10.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung geregelt und besteht aus festen jährlichen Zahlungen, deren Höhe sich nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds richtet. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Ein ordentliches Mitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe TEUR 30. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine sol-

An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE

In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018

Festvergütung 208 208 208 188 208 188 Nebenleistungen 26 26 26 15 26 15 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 234 234 234 203 234 203

Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 332 0 332 672 0 0 LTIP (8 Jahre) 332 0 332 672 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 0 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 0 Summe erfolgsabhängige Bezüge 382 0 382 722 50 0 Gesamtvergütung 616 234 616 925 284 203

Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden inneha-

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versicherung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu ent-

ben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.

richtende Umsatzsteuer.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die home24 SE

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

BESTÄTIGUNGSVERMERK

DES UNABHÄNGIGEN

ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresabschluss der home24 SE, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der home24 SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde (im Folgenden "Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Lagebericht in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" enthalten sind, sowie die im Lagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich weder auf den Inhalt der als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen im Lagebericht noch auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" des Lageberichts enthalten ist.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Existenz und Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren unter Berücksichtigung erwarteter Retouren

GRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALT

Im Rahmen der Veräußerung von Handelswaren erbringt home24 seine Leistungen grundsätzlich erst mit Auslieferung der Ware, d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum an den Waren verbundenen Chancen und Risiken und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen sind. Für die Kunden von home24 besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung von Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen sowie darüber hinaus innerhalb der durch home24 eingeräumten Rücksendezeiträume. Die nicht als Umsatz zu realisierenden erwarteten Retouren werden durch die gesetzlichen Vertreter von home24 berechnet, denen Annahmen und Ermessensentscheidungen insbesondere zu monatsspezifischen erwarteten Rücksendequoten zugrunde liegen. Die Umsatzerlöse haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gesellschaft und stellen einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren der home24 dar.

Aufgrund des großen Transaktionsvolumens beim Verkauf von Handelswaren sowie des grundsätzlich möglichen Risikos fiktiver Umsätze und der mit Unsicherheit behafteten Schätzung der erwarteten Retouren erachten wir die Existenz und die Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der home24 eingerichteten Prozess der Umsatzrealisierung von der Bestellung bis hin zum Zahlungseingang auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation nachvollzogen. Ferner haben wir die Einhaltung der handelsrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung gewürdigt. Um Auffälligkeiten im Umsatzverlauf bzw. in der Umsatzentwicklung zu erkennen, haben wir unter Berücksichtigung von historischen Tages- und verdichteten Monatsumsätzen eine Erwartung der länderspezifischen Umsätze aus der Veräußerung von Handelswaren entwickelt und mit den realisierten Umsätzen des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Zusätzlich haben wir das Buchungsjournal auf manuell erfasste Umsatzbuchungen untersucht und Gegenkontenanalysen sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.

Ferner haben wir auch im Rahmen von substantiellen Prüfungshandlungen für eine nach statistisch-mathematischen Grundlagen ermittelte Stichprobe von Verkäufen Nachweise (Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge) zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen ein entsprechender Warenversand zugrunde lag. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der durch die gesetzlichen Vertreter von home24 vorgenommenen Ermittlung der erwarteten Retouren nachvollzogen. Die angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir u. a. mit historischen monatsspezifischen Ist-Retourenquoten verglichen und analysiert. Zur weiteren Beurteilung der angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir darüber hinaus ausgewählte Vergleiche mit den bis zum Abschluss unserer Prüfung tatsächlich retournierten Handelswaren durchgeführt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz von Umsatzerlösen sowie der Bemessung der Umsatzerlöse aus dem Versand von Handelswaren ergeben.

VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABEN

Zu angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Umsatzrealisierung von Handelswaren verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und in Abschnitt 7.1 (Umsatzerlöse).

2) Folgebewertung von Handelswaren

GRÜNDE FÜR DIE BESTIMMUNG ALS BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALT

Der Handelswarenbestand von home24 unterliegt regelmäßig Risiken aus vorhandenen und möglichen zukünftigen Beständen, die im Rahmen des Versandhandels mit hohen Abschriften veräußert oder einer Verwertung außerhalb des Versandhandels zugeführt werden. Neben den vorhandenen Beständen werden auch für die geschätzten zukünftigen Bestände zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen ermittelt und im Jahresabschluss erfasst.

Die gesetzlichen Vertreter von home24 ermitteln Bestände auf Grundlage von erwarteten zukünftigen Abverkäufen für verschiedene Vertriebskanäle. Die erwarteten zukünftigen Abverkäufe und der hieraus abgeleitete voraussichtlich erzielbare Nettoveräußerungserlös basieren auf ermessensbehafteten Planungsannahmen, die aus historisch beobachtbaren Daten abgeleitet werden.

Aufgrund des hohen Volumens und der Heterogenität des Warenbestandes sowie des Ermessensspielraums bei der Ermittlung der Bestände und bei der Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungserlöse erachten wir die Folgebewertung der Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Wir haben die Übereinstimmung der von den gesetzlichen Vertretern von home24 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung und die zeitliche Berücksichtigung von Wertberichtigungen beim Handelswarenbestand und den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt.

Des Weiteren haben wir den von den gesetzlichen Vertretern von home24 implementierten Bewertungsprozess zur Folgebewertung von Handelswaren analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft sowie ausgewählte implementierte interne Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet.

Die gesetzlichen Vertreter berücksichtigen im Bewertungsmodell erwartete Abverkäufe der Handelswaren für verschiedene Vertriebskanäle. Wir haben den zeitlichen Verlauf der Abverkäufe anhand von Daten aus der Vergangenheit mit den Ist-Verkäufen analysiert und signifikante Abweichungen bzw. Auffälligkeiten näher untersucht. Ferner haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Zuordnung zu Bewertungsgruppen im Bewertungsmodell anhand von Stichproben nachvollzogen.

Im Bewertungsmodell werden weiterhin die erwarteten Erlöse für Bestände berücksichtigt. Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter für die erwarteten Erlöse haben wir mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Erlösen im Rahmen von mit hohen Abschriften veräußerten Beständen als auch im Rahmen der Verwertung außerhalb des Versandhandels verglichen. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern definierten Bewertungskategorien gesondert berücksichtigt. Auf dieser Basis haben wir Erwartungen über mögliche zukünftige Bestände entwickelt und mit den Annahmen im Bewertungsmodell und den gebuchten Wertberichtigungen verglichen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Folgebewertung der Handelswaren ergeben.

VERWEIS AUF ZUGEHÖRIGE ANGABEN

Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Folgebewertung von Vorräten verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. §289f HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthalten sind, ferner die im Lagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen sowie die übrigen Bestandteile des Berichts zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:

  • im Abschnitt "Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß §264 Absatz 2 HGB" die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §264 Absatz 2 Satz 3 HGB;
  • den Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE".

Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

■ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der home24 SE tätig. Seit 2018 ist die home24 SE eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß §264d HGB.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

  • Prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019;
  • Vereinbarte Untersuchungshandlungen im Hinblick auf die Bestätigung des Geschäftsumsatzes im Rahmen von Mietverträgen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.

Berlin, 6. April 2020

Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Glöckner Haas Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer GLOSSAR

GLOSSAR

Anzahl aktiver Kunden – definiert als die Anzahl der Kunden, die in den zwölf Monaten vor dem jeweiligen Datum mindestens eine nicht stornierte Bestellung aufgegeben haben, ohne Berücksichtigung von Rücksendungen.

Anzahl Bestellungen – definiert als die Anzahl der erteilten Bestellungen im relevanten Zeitraum, unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen.

Bereinigtes EBITDA – definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang, insbesondere für Rechts- und sonstige Beratungsleistungen.

Bereinigte EBITDA-Marge – definiert als Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Umsatzerlösen.

Bruttoergebnis vom Umsatz – definiert als Umsatzerlöse abzüglich der Umsatzkosten.

Bruttoergebnismarge – definiert als Bruttoergebnis geteilt durch Umsatzerlöse.

Claw Back-Mechanismen – eine vertragliche Regelung, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen variable Vergütungskomponenten einbehalten oder zurückgefordert werden können.

Durchschnittlicher Bestellwert – definiert als aggregierter Bruttoauftragswert der in der jeweiligen Periode abgegebenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachfolgenden Rabatten und Gutscheinen, geteilt durch die Anzahl dieser Bestellungen.

Ergebnisbeitrag – definiert als Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte.

Fulfillmentkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie Aufwendungen für Zahlungsabwicklung.

GRC (Governance, Risk and Compliance) – definiert als Abteilung des Konzerns, die mit der Identifikation, Bewertung und dem Mitigieren von Unternehmensrisiken betraut ist.

Marketingkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung.

Mitarbeiter – definiert als Arbeitnehmer jeglichen Geschlechts, die keine Vorstandsmitglieder, Auszubildende oder Trainees sind.

Nettoumlaufvermögen – definiert als Vorräte, geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente), kurz- und langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden, kurzfristige finanzielle (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten.

Performance Marketing – umfasst alle von home24 genutzten online Marketing Kanäle, wie zum Beispiel die Stichwortsuche oder online Werbebanner auf fremden Webseiten.

SKUs (stock keeping units) – definiert als Codenummern für individuelle Produkte, die im home24-Produktangebot enthalten sind.

Sonstige Vertriebskosten – definiert als Summe der Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketing Aufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich.

Standorte – definiert als postalische Adressen der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft kontrollierten Gesellschaften mit Arbeitnehmern (Headquarter(s), Outlets, Showrooms, Läger).

IMPRESSUM

Umsatzkosten – definiert als Einkaufspreis der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren.

Umsatzwachstum unter konstanter Währung – definiert als Umsatzwachstum unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL/EUR des Vorjahres.

Verwaltungskosten – definiert als Summe der Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter und Führungskräfte, Abschreibungen, IT- und sonstiger Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind.

Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren – definiert als Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.

GLOSSAR

IMPRESSUM

KONTAKT

home24 SE Greifswalder Straße 212–213 10405 Berlin

INVESTOR RELATIONS

Philipp Steinhäuser SVP Finance E-Mail: [email protected]

MEDIA

Anne Gaida Senior Communications Manager E-Mail: [email protected]

BERATUNG, KONZEPT & DESIGN

Silvester Group, Hamburg www.silvestergroup.com

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der home24 SE wider und beruhen auf Informationen, die dem Management von home24 SE aktuell zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren nicht das Eintreffen zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in diesem Dokument wiedergegebenen Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des allgemeinen Wettbewerbsumfelds. Darüber hinaus beeinflussen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursänderungen sowie Änderungen nationaler und internationaler Gesetze, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Bestimmungen, sowie andere Faktoren die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen des Unternehmens. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung, Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der in diesem Dokument zukunftsgerichteten Aussagen oder der ihnen zugrunde liegenden Annahmen. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich zur Aktualisierung der in diesem Dokument enthaltenen Aussagen.

Dieser Geschäftsbericht wurde ebenfalls ins Englische übersetzt. Die vorliegende deutsche Version und die englische Übersetzung stehen im Internet unter www.home24.com zum Download bereit. Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung des Geschäftsberichts Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung.

IMPRESSUM

home24 SE Greifswalder Straße 212 – 213, 10405 Berlin E-Mail: [email protected]

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.