Annual Report • Apr 7, 2020
Annual Report
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| Bericht des Aufsichtsrats02 | |
|---|---|
| Jahresabschluss06 | |
| Bilanz06 | |
| Gewinn- und Verlustrechnung 08 | |
| Anhang zum Jahresabschluss09 | |
| Zusammengefasster Lagebericht27 | |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter 45 | |
| Corporate Governance Bericht46 | |
| Vergütungsbericht58 | |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 74 | |
| Glossar80 | |
| Impressum82 | |
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Konzernabschlusses berichtet.
Im Folgenden werden gemäß §171 Abs.2 AktG die Tätigkeiten des Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2019 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Samwer, Christian Senitz und Franco Danesi.
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt, Alexander
Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 legte Christian Senitz im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer berufl ichen Neuorientierung nieder.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Lothar Lanz, Magnus Agervald, Verena Mohaupt und Franco Danesi wurden von der Hauptversammlung wiedergewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählt.
Die Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesell-
Am 19. Juni 2019 wurden Lothar Lanz zum Vorsitzenden und Magnus Agervald zum stellvertretenden Vorsitzenden des Auf-
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und
schaft seit den folgenden Daten an:
■ Lothar Lanz seit dem 22. Juli 2015, ■ Magnus Agervald seit dem 13. Juni 2018, ■ Verena Mohaupt seit dem 13. Mai 2015 und ■ Franco Danesi seit dem 14. Mai 2018.
ARBEIT DES AUFSICHTSRATS
sichtsrats gewählt.
Aufsichtsrat.
23
An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen (am 11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019) abgehalten. Alle jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder haben an diesen Sitzungen teilgenommen. Auf diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch insoweit hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat seine Sitzung ohne Beteiligung des
Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profi tables Wachstum des Konzerns
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum
Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspfl ichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über den aktuellen Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäfts-
Vorstands abgehalten.
eine wesentliche Rolle.
abgegeben.
vorfälle informiert.
BERICHT DES
AUFSICHTSRATS

Von links nach rechts:
Lothar Lanz, Verena Mohaupt, Magnus Agervald, Franco Danesi
Aufsichtsrats der home24 SE während des Geschäftsjahres 2019 erläutert und über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses berichtet.
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Lothar Lanz (Vorsitzender), Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender), Verena Mohaupt, Alexander Samwer, Christian Senitz und Franco Danesi.
Mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 legte Christian Senitz im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer berufl ichen Neuorientierung nieder.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Lothar Lanz, Magnus Agervald, Verena Mohaupt und Franco Danesi wurden von der Hauptversammlung wiedergewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählt.
Die Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit den folgenden Daten an:
Am 19. Juni 2019 wurden Lothar Lanz zum Vorsitzenden und Magnus Agervald zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
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An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
DER HOME24 SE
DER AUFSICHTSRAT DER HOME24 SE Von links nach rechts: Lothar Lanz, Verena Mohaupt, Magnus Agervald, Franco Danesi
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der home24 SE obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat kontinuierlich mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn regelmäßig beraten und die Führung der Geschäfte überwacht. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand jederzeit und unmittelbar in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Die strategische Ausrichtung des Konzerns geschah in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SEIm Folgenden werden gemäß §171 Abs.2 AktG die Tätigkeiten des Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen (am 11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019) abgehalten. Alle jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder haben an diesen Sitzungen teilgenommen. Auf diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der operativen sowie strategischen Entwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche. Daneben hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 außerhalb von Sitzungen zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Auch insoweit hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der strategischen Ausrichtung, operativen Tätigkeit und Compliance des Unternehmens auseinandergesetzt. Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat seine Sitzung ohne Beteiligung des Vorstands abgehalten.
Die regelmäßigen Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats der home24 SE hatten die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Finanzlage und Investitionen sowie die Entwicklung der Beschäftigung in der home24 SE, in den Tochtergesellschaften und an den Standorten zum Thema. Hierbei spielte insbesondere die strategische Ausrichtung auf ein profi tables Wachstum des Konzerns eine wesentliche Rolle.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat regelmäßig Kenntnis genommen von der Risikolage und dem Risikomanagementsystem des Konzerns, Plan- und Zielabweichungen sowie diesen entgegenwirkenden Maßnahmen. Zu Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen sowie nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.
Auch zwischen den regulären Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Fragen und Vorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, informiert. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Aufsichtsrat auch zwischen den regulären Sitzungen regelmäßige Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns, die kurzfristige Planung sowie die strategische Weiterentwicklung berichtet hat. Der Vorstand hat die wesentlichen, für die home24 SE und ihre Tochtergesellschaften bedeutenden Geschäftsvorgänge auf der Basis detaillierter Berichte eingehend mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zustimmungspfl ichtige Geschäfte legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor und hat diese dem Aufsichtsrat erläutert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats stand Herr Lanz, aber auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder auch persönlich in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über den aktuellen Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND
zernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.
erhalten und sich hiermit auseinandergesetzt.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Kon-
Der aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Konzernabschluss 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden in einer testierfähigen Fassung in der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. April 2020 geprüft und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung erläuterte Marc Appelhoff , Vorstandsmitglied der Gesellschaft, die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die Partner des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein. Die Prüfungsberichtsentwürfe hatten die Aufsichtsräte im Vorfeld
Sodann wurden die Prüfungsberichtsentwürfe des Abschlussprüfers in der am 3. April 2020 stattfi ndenden virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichtsentwürfe lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses und der erfolgten Prüfung der Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert. Ferner berichtete die Vorsitzende, dass Grundlage der Prüfung testierfähige Exemplare der Abschlüsse waren, die Testate jedoch aufgrund logistischer
DES KONZERNABSCHLUSSES
25
An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE
Herausforderungen wegen der COVID-19 Einschränkungen wie zum Beispiel der Nichtdurchführbarkeit einer physischen Sitzung und noch ausstehender bestätigender Prüfungshandlungen noch nicht erteilt waren. Der Prüfungsausschuss empfahl, die Abschlüsse nach Vorliegen der fi nalen Testate festzustellen bzw. zu billigen. Hierzu schlug der Prüfungsausschuss die Durchführung einer weiteren virtuellen Sitzung am 6. April 2020 vor, in der der Abschlussprüfer die Erteilung der Testate auf Basis der
Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. In der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsrats am 6. April 2020 bestätigte der Abschlussprüfer, dass sich an den präsentierten und erläuterten Abschlüssen und Berichten nichts geändert hat. Auf der Grundlage billigte der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde
besprochenen Abschlüsse bestätigen wird.
damit festgestellt.
Berlin, 6. April 2020
Für den Aufsichtsrat
LOTHAR LANZ
Vorsitzender des Aufsichtsrats
24An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 |home24 SEWeiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Wahrnehmung seiner Personalkompetenz hinsichtlich des Vorstands. Anfang des Jahres 2019 konnte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Johannes Schaback vorzeitig um zwei Jahre verlängert werden. Zudem schied Dr. Philipp Kreibohm im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 31. März 2019 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Im Zuge des Ausscheidens von Christoph Cordes aus dem Vorstand der Gesellschaft zum Ende des Jahres 2019 wurde schließlich sichergestellt, dass der Vorstand auch zukünftig nachhaltig aufgestellt ist. Als Nachfolgerin für Christoph Cordes konnte Brigitte Wittekind gewonnen werden, die seit dem Jahr 2014 als Senior Vice President maßgeblich strategisch bedeutsame Investitionsprojekte im Bereich Operations verantwortet hat. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Marc Appelhoff als Mitglied des Vorstands vorzeitig um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022 verlängert und Marc Appelhoff mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Um den veränderten Umständen seit dem Börsengang Rechnung zu tragen und weiterhin eine angemessene, nachhaltige Vergütung des Vorstands sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem in diesem Zuge das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst.
Der Aufsichtsrat hat zudem im November 2019 eine Selbstevaluation vorgenommen. Auf der Basis dieser Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum zur effi zienten Wahrnehmung seiner Aufgaben die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen drei Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet.
Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die Ausschüsse die sie betreff enden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.
Die Ausschüsse waren zu Beginn Geschäftsjahrs 2019 wie folgt besetzt:
| Prüfungs ausschuss |
Vergütungs ausschuss |
Nominierungs ausschuss |
|---|---|---|
| Verena Mohaupt* | Verena Mohaupt* | Alexander Samwer* |
| Lothar Lanz | Alexander Samwer | Verena Mohaupt |
| Christian Senitz | Franco Danesi | Franco Danesi |
| Franco Danesi |
* Vorsitz
Nach der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss die folgende Besetzung der Ausschüsse beschlossen:
| Prüfungs ausschuss |
Vergütungs - ausschuss |
Nominierungsaus schuss |
|---|---|---|
| Verena Mohaupt* | Verena Mohaupt* | Lothar Lanz* |
| Lothar Lanz | Lothar Lanz | Verena Mohaupt |
| Franco Danesi | Franco Danesi | Franco Danesi |
* Vorsitz
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Konzernabschluss 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns wurden durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die home24 SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 wurden in einer testierfähigen Fassung in der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. April 2020 geprüft und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung erläuterte Marc Appelhoff , Vorstandsmitglied der Gesellschaft, die Abschlüsse der home24 SE und des home24-Konzerns. Die Partner des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und gingen hierbei auch auf den Umfang und die Schwerpunkte der Prüfung ein. Die Prüfungsberichtsentwürfe hatten die Aufsichtsräte im Vorfeld erhalten und sich hiermit auseinandergesetzt.
Sodann wurden die Prüfungsberichtsentwürfe des Abschlussprüfers in der am 3. April 2020 stattfi ndenden virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsratsplenums behandelt; die Prüfungsberichtsentwürfe lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. In dieser Sitzung berichtete die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Verena Mohaupt, zu der vorangegangenen Sitzung des Prüfungsausschusses und der erfolgten Prüfung der Abschlüsse durch den Prüfungsausschuss. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Aufsichtsrat erörtert. Ferner berichtete die Vorsitzende, dass Grundlage der Prüfung testierfähige Exemplare der Abschlüsse waren, die Testate jedoch aufgrund logistischer
24
An unsere Aktionäre | Bericht des Aufsichtsrats der home24 SE Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
besetzt:
Prüfungsausschuss
Franco Danesi
* Vorsitz
Prüfungsausschuss
* Vorsitz
Mitglieder teilgenommen haben.
Ausschüsse die sie betreff enden Themen und Beschlüsse vor, die im Plenum zu behandeln sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben nach Sitzungen der Ausschüsse dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen regelmäßig ausführlich über
Die Ausschüsse waren zu Beginn Geschäftsjahrs 2019 wie folgt
Nominierungsausschuss
Nominierungsaus-
schuss
Vergütungsausschuss
Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Alexander Samwer* Lothar Lanz Alexander Samwer Verena Mohaupt Christian Senitz Franco Danesi Franco Danesi
Nach der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 19. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat durch Umlaufbeschluss die folgende Besetzung der Ausschüsse beschlossen:
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen
Vergütungs ausschuss
Verena Mohaupt* Verena Mohaupt* Lothar Lanz* Lothar Lanz Lothar Lanz Verena Mohaupt Franco Danesi Franco Danesi Franco Danesi
die Arbeit der Ausschüsse Bericht erstattet.
Weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats war die Wahrnehmung seiner Personalkompetenz hinsichtlich des Vorstands. Anfang des Jahres 2019 konnte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Johannes Schaback vorzeitig um zwei Jahre verlängert werden. Zudem schied Dr. Philipp Kreibohm im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 31. März 2019 aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Im Zuge des Ausscheidens von Christoph Cordes aus dem Vorstand der Gesellschaft zum Ende des Jahres 2019 wurde schließlich sichergestellt, dass der Vorstand auch zukünftig nachhaltig aufgestellt ist. Als Nachfolgerin für Christoph Cordes konnte Brigitte Wittekind gewonnen werden, die seit dem Jahr 2014 als Senior Vice President maßgeblich strategisch bedeutsame Investitionsprojekte im Bereich Operations verantwortet hat. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Marc Appelhoff als Mitglied des Vorstands vorzeitig um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022 verlängert und Marc Appelhoff mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Um den veränderten Umständen seit dem Börsengang Rechnung zu tragen und weiterhin eine angemessene, nachhaltige Vergütung des Vorstands sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem in diesem Zuge das Vergütungssystem für den Vorstand angepasst.
Der Aufsichtsrat hat zudem im November 2019 eine Selbstevaluation vorgenommen. Auf der Basis dieser Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum zur effi zienten Wahrnehmung seiner Aufgaben die in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen drei Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Vergütungsaus-
Entsprechend seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewisse Befugnisse an die Ausschüsse übertragen. Soweit ihnen nicht Aufgaben zur abschließenden Behandlung übertragen sind, bereiten die
von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
schuss und Nominierungsausschuss) eingerichtet.
Herausforderungen wegen der COVID-19 Einschränkungen wie zum Beispiel der Nichtdurchführbarkeit einer physischen Sitzung und noch ausstehender bestätigender Prüfungshandlungen noch nicht erteilt waren. Der Prüfungsausschuss empfahl, die Abschlüsse nach Vorliegen der fi nalen Testate festzustellen bzw. zu billigen. Hierzu schlug der Prüfungsausschuss die Durchführung einer weiteren virtuellen Sitzung am 6. April 2020 vor, in der der Abschlussprüfer die Erteilung der Testate auf Basis der besprochenen Abschlüsse bestätigen wird.
Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. In der virtuellen, per Videokonferenz stattfi ndenden Sitzung des Aufsichtsrats am 6. April 2020 bestätigte der Abschlussprüfer, dass sich an den präsentierten und erläuterten Abschlüssen und Berichten nichts geändert hat. Auf der Grundlage billigte der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde damit festgestellt.
Berlin, 6. April 2020
Für den Aufsichtsrat
LOTHAR LANZ
Vorsitzender des Aufsichtsrats
JAHRESABSCHLUSS
(aufgestellt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften – HGB)
Aktiva
| In TEUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und | ||
| Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 19.583 | 21.334 |
| 19.583 | 21.334 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 477 | 489 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 21 |
| 477 | 510 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 27.049 | 27.049 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 27.200 | 14.120 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 8.819 | 8.769 |
| 63.068 | 49.938 | |
| 83.128 | 71.782 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Waren | 25.604 | 25.617 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 540 | 616 |
| 26.144 | 26.233 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.513 | 11.949 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12.505 | 6.129 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.856 | 1.786 |
| 23.874 | 19.864 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 41.738 | 106.519 |
| 91.756 | 152.616 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.025 | 1.192 |
| 175.909 | 225.590 |
| In TEUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 26.409 | 26.060 |
| abzüglich Nennbetrag eigener Anteile | –27 | –33 |
| Bedingtes Kapital TEUR 10.155 (2018: TEUR 9.238) | ||
| 26.382 | 26.027 | |
| II. Kapitalrücklage | 88.244 | 132.718 |
| 114.626 | 158.745 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 10.669 | 17.336 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.536 | 0 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 8.673 | 10.429 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.968 | 21.165 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 18.567 | 15.153 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.396 | 2.001 |
| davon aus Steuern TEUR 2.638 (2018: TEUR 1.132) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 3 (2018: TEUR 9) | ||
| 50.140 | 48.748 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 474 | 761 |
| 175.909 | 225.590 |
| In TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 287.474 | 244.071 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.153 | 3.442 |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 1.158 (2018: TEUR 1.293) | ||
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | –154.246 | –132.777 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | –65.491 | –58.970 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | –17.416 | –15.767 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | –3.508 | –3.469 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 56 (2018: TEUR 58) | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
–3.300 | –879 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | –83.114 | –92.687 |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 777 (2018: TEUR 1.064) |
||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 0 | 64 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 488 | 473 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 421 (2018: TEUR 286) | ||
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | –112 | –606 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –583 | –632 |
| davon an verbundene Unternehmen TEUR 41 (2018: TEUR 42) | ||
| 11.Aufwendungen aus Verlustübernahme | –8.138 | –4.044 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –7 | –23 |
| 13. Jahresfehlbetrag | –45.800 | –61.804 |
| 14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 45.800 | 61.804 |
| 15.Bilanzgewinn | 0 | 0 |
ANHANG
Die Gesellschaft ist unter der Firma home24 SE mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, unter der Nummer HRB 196337 B, eingetragen.
Die home24 SE (nachfolgend auch die "Gesellschaft") ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft. Die Aktien der home24 SE sind seit dem 15. Juni 2018 zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen. Sitz der home24 SE ist die Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, Deutschland.
Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 in Verbindung mit §264d Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ist demnach nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt worden.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §275 Abs. 2 HGB angewendet.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren.
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, anhand ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die durchschnittliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens beträgt:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 – 23 |
| Hardware | 3 – 8 |
Der Gesetzgeber hat die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter für Investitionen nach dem 31. Dezember 2017 angehoben. Um die steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen, werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die die steuerlichen Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen, mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei der Ermittlung der beizulegenden Werte wurde in Anlehnung an den IDW RS HFA 10 auf den Ertragswert der jeweiligen Beteiligung abgestellt. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt, unter Berechnung eines gewogenen Durchschnitts gemäß §240 Abs. 4 HGB. Soweit am Bilanzstichtag niedrigere Nettoveräußerungswerte vorliegen, werden diese berücksichtigt. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, ist durch Reichweitenabschläge ausreichend Rechnung getragen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Wertminderungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Versandhandelskunden werden auf der Basis von pauschalierten Einzelwertberichtigungen vorgenommen, die mithilfe von länderspezifischen Wertberichtigungssätzen auf Basis von Überfälligkeiten und weiteren wertbeeinflussenden Faktoren ermittelt werden.
Sonstige uneinbringliche Forderungen werden vollständig einzelwertberichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag bilanziert. Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden auch kurzfristige Einlagen ausgewiesen, die mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.
Für Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung nicht abgezinst. Der Steuersatz in Höhe von 30,18% (2018: 30,18%) umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Das Grundkapital wird zum rechnerischen Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt.
Die erworbenen eigenen Anteile werden mit ihrem Nennbetrag offen von dem Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Kaufpreis der eigenen Anteile wird mit dem Posten Kapitalrücklage verrechnet.
Anteilsbasierte Vergütungen an Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden erfolgsneutral behandelt. Die Ausgabe der Optionen wirkt sich als Vermögensverlust bei den Altaktionären als sogenannte Verwässerung des Werts der bisher vorhandenen Aktien aus, was mit Blick auf das aktienrechtliche Trennungsprinzip die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nicht berührt. Bei der Ausübung der Optionen wird der vom Mitarbeiter zu zahlende Ausübungspreis bis zur Höhe des rechnerischen Werts der ausgegebenen Aktien dem gezeichneten Kapital zugeführt.
Anteilsbasierte Vergütungen für den Erwerb von Medialeistungen werden im Leistungszeitraum aufwandswirksam erfasst. Bei Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird der Aufwand mit dem beizulegenden Zeitwert des Mediavolumens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Listenpreis der Medialeistungen vermindert um vereinbarte Rabatte.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Die Gesellschaft räumt ihren Kunden regelmäßig das Recht ein, erworbene Produkte zurückzugeben. Die Gewinnrealisierung wird durch eine angemessene Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Retouren angepasst. Die Rückstellungsbildung erfolgt nach der Bruttomethode. Hiernach werden der Umsatz als auch der Materialaufwand sowie erwartete Logistikkosten der zu erwartenden Retouren ergebnismindernd berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, bei Restlaufzeiten von über einem Jahr unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips, bewertet. Bei Laufzeiten von bis zu einem Jahr finden gemäß §256a HGB das Realisations- und das Anschaffungskostenprinzip bei der Bewertung keine Anwendung.
Der Umrechnungskurs von einer Fremdwährung in EUR für Jahresabschlussposten, denen Fremdwährungsbeträge zugrunde liegen, beträgt zum 31. Dezember 2019:
| (EUR-USD, Devisenkassamittelkurs) | 1,12340 |
|---|---|
| (EUR-CHF, Devisenkassamittelkurs) | 1,08540 |
| (EUR-HKD, Devisenkassamittelkurs) | 8,74730 |
| (EUR-PLN, Devisenkassamittelkurs) | 4,25680 |
| (EUR-CNY, Devisenkassamittelkurs) | 7,82050 |
Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD abgesichert. Die Gesellschaft sichert die schwebenden Geschäfte zur Beschaffung von Waren mittels Portfolio-Hedges ab. Diese derivativen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Gesellschaft betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu finanzieren. Im Falle von signifikanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfluss mit sich bringen, stehen der Gesellschaft Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht die Gesellschaft derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus diesem Grund wurde dieser Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu Risiken und Chancen im zusammengefassten Lagebericht wird verwiesen.
Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zum Anhang (Entwicklung des Anlagevermögens) dargestellt.
Die sonstigen Ausleihungen enthalten Kautionen bzw. Bankguthaben, die als Sicherheit an Vermieter von Lägern, Showrooms, Outlets und Bürogebäuden verpfändet sind und dem Zugriff der Gesellschaft für Zeiträume von mehr als einem Jahr entzogen sind.
Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind in der Anlage zum Anhang (Beteiligungsspiegel) aufgeführt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um TEUR 6.376 auf TEUR 12.505 gestiegen und enthalten in Höhe von TEUR 9.673 (2018: TEUR 5.427) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 2.832 (2018: TEUR 702) sonstige Forderungen.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von TEUR 1.616 verkauft, der als Forderung gegen den Factor unter den sonstigen Vermögengegenständen ausgewiesen ist.
Darüber hinaus besteht eine weitere Factoring Vereinbarung, bei der die Kriterien zur Ausbuchung der übertragenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erfüllt sind, so dass die Gesellschaft in Höhe des erhaltenen Kaufpreises Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausweist.
Passive latente Steuern, die im Wesentlichen aus der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren, wurden mit aktiven latenten Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze aus der Beteiligung an Tochtergesellschaften, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, eines Geschäftswertes sowie der unterschiedlichen Bewertung im Bereich der Rückstellungen verrechnet.
Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des §274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
| In TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Eigene Anteile | Kapital rücklage |
Bilanzgewinn | Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2018 | 429 | 0 | 47.486 | 0 | 47.915 |
| Ausgabe von Anteilen | 7.500 | 0 | 165.439 | 0 | 172.939 |
| Ausgabe von Anteilen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen | 83 | 0 | 0 | 0 | 83 |
| Aktiensplit | 18.048 | –33 | –18.015 | 0 | 0 |
| Aktienrückkauf | 0 | 0 | –388 | 0 | –388 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0 | 0 | –61.804 | 61.804 | 0 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | –61.804 | –61.804 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 26.060 | –33 | 132.718 | 0 | 158.745 |
| In TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Eigene Anteile | Kapital rücklage |
Bilanzgewinn | Eigenkapital gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 26.060 | –33 | 132.718 | 0 | 158.745 |
| Ausgabe von Anteilen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen | 349 | 6 | 1.326 | 0 | 1.681 |
| Entnahme aus Rücklagen | 0 | 0 | –45.800 | 45.800 | 0 |
| Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | –45.800 | –45.800 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 26.409 | –27 | 88.244 | 0 | 114.626 |
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um TEUR 44.119 auf TEUR 114.626, insbesondere aufgrund des Jahresfehlbetrags im laufenden Geschäftsjahr.
Im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31. Dezember 2019 wurde ein Betrag von TEUR 45.800 (2018: TEUR 61.804) aus der freien Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem Jahresfehlbetrag der home24 SE verrechnet.
Zum 1. Januar 2019 belief sich das gezeichnete Kapital auf EUR 26.060.010 und war voll eingezahlt. Das eingetragene Grundkapital war in 26.060.010 nennwertlose Inhaberaktien aufgeteilt.
Zum 1. Januar 2019 wurden 33.282 eigene Aktien gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile belief sich auf EUR 33.282, was 0,13% des Grundkapitals entsprach.
Mit Wirkung zum 26. Juni 2019 hat die Gesellschaft auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 insgesamt 6.375 eigene Aktien übertragen.
Am 19. Juni 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19. Juni 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.060.010 um EUR 210.786 auf EUR 26.270.796 durch die Ausgabe von 210.786 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/II (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 14. August 2019 wirksam.
Am 14. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 26.270.796 um EUR 80.769 auf EUR 26.351.565 durch die Ausgabe von 80.769 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Sacheinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/III (§ 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 20. August 2019 wirksam.
Am 15. August 2019 hat der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 57.621 auf EUR 26.409.186 durch die Ausgabe von 57.621 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1 je Aktie unter Ausschluss von Bezugsrechten für bestehende Aktionäre gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 (§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 21. August 2019 wirksam.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, das bisherige Bedingte Kapital 2017 in § 4 Abs. 5 der Satzung wie folgt anzupassen: Die bisherige Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2017" wird durch die Bezeichnung "Bedingtes Kapital 2019" ersetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.096.972 bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2019"). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019, Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Wegen der Einzelheiten und des vollständigen Wortlauts wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, der am 10. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Das Bedingte Kapital 2019 wurde mit Eintragung der Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 1. Oktober 2019 wirksam.
Damit beläuft sich das im Handelsregister eingetragene Grundkapital zum 31. Dezember 2019 auf EUR 26.409.186. Das Grundkapital ist in 26.409.186 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 1 je Aktie eingeteilt.
Zum 31. Dezember 2019 wurden 26.907 eigene Anteile gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beläuft sich auf EUR 26.907,00 was 0,10 % des Grundkapitals entspricht.
Das genehmigte und bedingte Kapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
| Anzahl der Stückaktien | Betrag (in EUR) | |
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital 2015/II | 70.864 | 70.864 |
| Genehmigtes Kapital 2015/III | 113.328 | 113.328 |
| Genehmigtes Kapital 2017 | 117.690 | 117.690 |
| Genehmigtes Kapital 2018 | 7.525.804 | 7.525.804 |
| Bedingtes Kapital 2018 | 8.058.025 | 8.058.025 |
| Bedingtes Kapital 2019 | 2.096.972 | 2.096.972 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 5.628 (2018: TEUR 11.483), Rückstellungen für erwartete Retouren, Kulanzleistungen und Umtäusche TEUR 1.318 (2018: TEUR 1.745), Rückstellungen für Personalaufwendungen TEUR 888 (2018: TEUR 981) sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen TEUR 1.013 (2018: TEUR 735).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 8.252 (2018: TEUR 8.257) Darlehensverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 1.351 (2018: TEUR 2.138) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 8.964 (2018: TEUR 4.758) sonstige Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen und haben folgende Restlaufzeiten:
| In TEUR | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Summe | bis 1 Jahr | durch Pfandrechte o.ä. gesichert |
Art, Form der Sicherheit |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.536 | 1.536 | 0 | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 8.673 | 8.673 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.968 | 17.968 | 2.437 | Sicherungs übereignung |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 18.567 | 18.567 | 0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.396 | 3.396 | 0 | |
| Gesamt | 50.140 | 50.140 | 2.437 |
| 31.12.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Summe | bis 1 Jahr | durch Pfandrechte o.ä. gesichert |
Art, Form der Sicherheit |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 10.429 | 10.429 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.165 | 21.165 | 5.388 | Sicherungs übereignung |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 15.153 | 15.153 | 0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.001 | 2.001 | 0 | |
| Gesamt | 48.748 | 48.748 | 5.388 |
Die home24 SE wirkt strategisch Fremdwährungsrisiken entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD durch Derivate abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestehen Devisentermingeschäfte von insgesamt TEUR 9.756. Der negative Marktwert beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 9.652. Diese derivativen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 104 wurden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, die Tochtergesellschaft home24 eLogistics GmbH&Co. KG in der Weise finanziell auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierzu wurden im Rahmen von Miet und Speditionsverträgen branchenübliche Patronatserklärungen abgegeben. Risiken der Inanspruchnahme könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Tochtergesellschaft ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht nachkommt, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.
Derzeit sind sechs Kundenbeschwerden in Bezug auf die Verletzung von Datenschutzvorgaben vor der Berliner Beauftragten für Datenschutz anhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass die Berliner Datenschutzbehörde die Verfahren zum Anlass nimmt, ein Bußgeld gegen die Gesellschaft zu verhängen. Wenn ein Bußgeld verhängt wird, muss aufgrund des derzeit von den Datenschutzbehörden zugrunde gelegten Berechnungsmodells davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld im Bereich eines hohen sechsstelligen Betrags liegt; wie Gerichte die Bußgeldpraxis und -bemessung durch die Behörden beurteilen, ist aktuell mangels einschlägiger Entscheidungen nicht abzusehen.
Weitere Haftungsverhältnisse bestanden im Berichtsjahr nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 87.534 (2018: TEUR 80.028) stellen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
| In TEUR | Summe | bis 1 Jahr | zwischen 1 – 5 Jahre |
größer 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Bestellungen für Waren | 29.131 | 29.131 | 0 | 0 |
| Marketingleistungen | 7.900 | 6.577 | 1.323 | 0 |
| Mietverhältnisse | 46.594 | 8.623 | 29.937 | 8.034 |
| Software, Lizenzen, Equipment, Kommunikation | 3.828 | 2.806 | 1.022 | 0 |
| Sonstiges | 81 | 38 | 43 | 0 |
| 87.534 | 47.175 | 32.325 | 8.034 |
| Zweck | Das Investitionsrisiko wird minimiert, indem Investitionsgüter vorübergehend genutzt werden und das Eigentum und das damit verbundene Risiko beim Leasinggeber bleiben. |
|
|---|---|---|
| Investitionsgüter | Läger, Showrooms, Outlets, Bürogebäude. | |
| Risiken | Vertragsbindung über Vertragslaufzeit. | |
| Vorteile | Auf den Bedarf begrenzte Laufzeit und gleichmäßiger Zahlungsstrom. |
| Zweck | Die Gesellschaft wirkt Fremdwährungsrisiken strategisch entgegen. Hierzu werden Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Einkäufen in USD abgesichert. |
||
|---|---|---|---|
| Risiken | Negative Marktwerte möglich. | ||
| Vorteile | Absicherung gegen Kursschwankungen und höhere Planungssicherheit. | ||
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| aus dem Verkauf von Möbeln und damit verbundenen Dienstleistungen | ||
| für den deutschen Markt | 194.694 | 168.625 |
| im europäischen Ausland (Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz und Italien) | 87.848 | 71.423 |
| aus der Weiterbelastung an Tochtergesellschaften | 2.934 | 3.251 |
| aus Mieterträgen, Lagerdienstleistungen und sonstigem 1.998 |
772 | |
| 287.474 | 244.071 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 424 (2018: TEUR 1.600). Die periodenfremden Erträge des Geschäftsjahres 2019 resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 40 (2018: TEUR 0).
Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 112 vorgenommen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 (2018: TEUR 9).
Im Geschäftsjahr 2019 war die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl wie folgt gegliedert:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Männlich | 191 | 204 |
| Weiblich | 167 | 195 |
| 358 | 399 |
Der Vorstand und Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2019 durch folgende Mitglieder repräsentiert:
Dr. Philipp Kreibohm, Berlin (bis 31. März 2019) Rechtsanwalt
Christoph Cordes, Berlin (bis 31. Dezember 2019) Diplom-Kaufmann
Marc Appelhoff, Berlin Diplom-Kaufmann
Johannes Schaback, Berlin Diplom-Ingenieur
Brigitte Wittekind, Potsdam (ab 1. Januar 2020) Diplom-Kauffrau
Zwei Vorstandsmitglieder sowie ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen sind jeweils gesamtvertretungsbefugt und haben die Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter der Gesellschaft abzuschließen.
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Vorstandstätigkeit hauptberuflich aus.
| Name des Vorstandsmitglieds | Mandate gemäß §285 Nr. 10 HGB in Verbindung mit §125 Abs. 1 Satz 5 AktG | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Philipp Kreibohm | Heaven HR GmbH (Beirat) | ||||||
| Christoph Cordes | — | ||||||
| Marc Appelhoff | Avenso GmbH (Beirat; bis Ende Juni 2019) | ||||||
| Johannes Schaback | — | ||||||
| Brigitte Wittekind | D-Level GmbH (Beirat) |
Lothar Lanz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), München Mitglied in mehreren Aufsichtsräten
Magnus Agervald (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Stockholm Unternehmer und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten
Franco Danesi, London Investment Director bei Kinnevik Capital Ltd. Co.
Verena Mohaupt (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), München Partnerin bei Findos Investor GmbH
Alexander Samwer, München (bis 19. Juni 2019) Unternehmer
Christian Senitz, Berlin (bis 28. Januar 2019) Senior Vice President Finance International bei Rocket Internet SE
Die folgende Übersicht zeigt sämtliche aktuellen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, welche von Mitgliedern des Aufsichtsrats der home24 SE in Deutschland und im Ausland zusätzlich wahrgenommen werden.
| Name des Aufsichtsratsmitglieds | Mandate gemäß §125 Abs. 1 S. 5 AktG | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lothar Lanz | BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats) Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats) TAG Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats) Zalando SE (Vorsitzender des Aufsichtsrats; bis 22. Mai 2019) Axel Springer SE (Mitglied des Aufsichtsrats; bis 17. April 2019) |
|||||||
| Magnus Agervald | FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats) AGE Advisory AB (stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats bis Dezember 2019, ordentliches Mitglied des Ver waltungsrats seit Dezember 2019) Flaivy Nation AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats) Panprices AB (Mitglied des Verwaltungsrats) |
|||||||
| Franco Danesi | Bayport Management Limited (Mitglied des Verwaltungsrats) Monese Ltd. (Mitglied des Verwaltungsrats) Black Earth Farming Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 20. Dezember 2019) E-Motion Advertising Limited (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 10. November 2019) Metro International S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats; bis 11. September 2019) |
|||||||
| Verena Mohaupt | Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats) Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH (Mitglied des Beirats) Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats) |
|||||||
| Alexander Samwer | Zalando SE (Mitglied des Aufsichtsrats) | |||||||
| Christian Senitz | Africa Internet GmbH/ Jumia Technologies AG (Mitglied des Beirats) Global Fashion Group S.A. (Mitglied des Verwaltungsrats) |
Die Vergütung des Vorstands umfasste auch Anteile oder Anteilsbezugsrechte an der home24 SE, die im Rahmen verschiedener anteilsbasierter Vergütungsprogramme, welche eine Erfüllung durch Eigenkapitalinstrumente vorsehen, gewährt wurden.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die an die Mitglieder des Vorstandes für ihre Vorstandstätigkeit gezahlten oder noch zu zahlenden Vergütungen:
| In TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gehälter | 892 | 962 |
| Nebenleistungen | 97 | 111 |
| Zeitwert der im Geschäftsjahr ausgegebenen Anteile oder Anteilsbezugsrechte | 561 | 1.419 |
| 1.550 | 2.492 |
Im Berichtsjahr wurden 842.876 (2018: 93.224) Anteile oder Anteilsbezugsrechte im Rahmen aktienbasierter Vergütungsprogramme an Mitglieder des Vorstandes ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt erfolgsneutral.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr TEUR 262 (2018: TEUR 264).
Die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der home24 SE ist im Vergütungsbericht auf Seite 58 ff. dargestellt.
Die Gesellschaft hat anteilsbasierte Vergütungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter gewährt. Insgesamt hat die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2019 4.714.021 Optionszusagen ausgegeben.
Die home24 SE stellt gemäß §290 Abs. 1 HGB als Muttergesellschaft für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der home24 SE, Berlin, wird im elektronischen Bundesanzeiger unter der HRB 196337 B veröffentlicht.
Gemäß §285 Nr. 17 HGB wird auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars verzichtet. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der home24 SE.
Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die home24 SE Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die home24 SE unterliegen.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden insbesondere mit den Tochterunternehmen der home24 SE abgeschlossen. Geschäfte mit nahestehenden Personen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Es bestehen Beteiligungen an der Gesellschaft, die nach §33 Abs. 1 oder 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilt und nach §40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht worden sind.
Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 28. August 2019 10,91% betragen hat, wobei Rocket Internet SE 10,59% (2.797.750 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält und 0,31% (83.033 Stimmrechte) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurde angegeben: Rocket Internet SE, Bambino 53. V V GmbH (haftungsbeschränkt).
Baillie Gifford&Co., Edinburgh, Großbritannien, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 1. Oktober 2019 7,80% (2.060.115 Stimmrechte) betragen hat, die Baillie Gifford&Co. nach §34 WpHG zugerechnet wurden. Weiter wurde mitgeteilt, dass Stimmrechte von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der home24 SE 3% oder mehr beträgt, nach §34 WpHG zugerechnet wurden: Vanguard World Fund.
MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 19. Juni 2018 an diesem Tag 8,08% betragen hat, wobei MainFirst SICAV 8,08% (2.019.882 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält.
Scottish Mortgage Investment Trust PLC, Edinburgh, Großbritannien, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 26. Juni 2019 1,47% (382.323 Stimmrechte) betragen hat, die Scottish Mortgage Investment Trust PLC gemäß §33 WpHG direkt hält.
Kinnevik AB (publ), Stockholm, Schweden, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 30. Januar 2019 11,94% (3.111.953 Stimmrechte) betragen hat, die Kinnevik AB (publ) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurde angegeben: Kinnevik AB (publ), Kinnevik Internet Lux S.à r.l. (11,94% der Stimmrechte).
Ari Zweiman hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 11. Oktober 2019 18,99% betragen hat, wobei Ari Zweiman 14,64% (3.865.637 Stimmrechte) gemäß §34 WpHG zuzurechnen sind. Laut der Stimmrechtsmitteilung betrug der Stimmrechtsanteil aufgrund von Instrumenten gemäß §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG 4,35% (1.150.000 Stimmrechte). Als vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen wurden angegeben: Ari Zweiman, 683 Capital GP, LLC, 683 Capital Partners LP (18,99% der Stimmrechte)/Ari Zweiman, 683 Capital Management, LLC (18,99% der Stimmrechte).
AMIRAL GESTION, Paris, Frankreich, hat gemäß §33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der home24 SE am 29. März 2019 3,17% betragen hat, wobei AMIRAL GESTION diese Beteiligung von 3,17% (826.990 Stimmrechte) gemäß §33 WpHG direkt hält.
Die Entsprechenserklärung ist gemäß §161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Gesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/181218_home24_SE_declaration_of_conformity_DCGK_German.pdf veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben beschlossen, den Jahresfehlbetrag der home24 SE in Höhe von TEUR 45.800 vollständig mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen.
Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.
Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.
Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,88 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.
Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroffen. Der Großteil der home24- Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsflächen der Gesellschaft sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der finanzielle negative Gesamteffekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
Berlin, 3. April 2020
Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind
(BRUTTODARSTELLUNG)
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2019 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2019 |
| 30.556 | 1.350 | 0 | 0 | 31.906 |
| 30.556 | 1.350 | 0 | 0 | 31.906 |
| 2.430 | 172 | 15 | 0 | 2.617 |
| 21 | 0 | –15 | –6 | 0 |
| 2.451 | 172 | 0 | –6 | 2.617 |
| 62.576 | 0 | 0 | –105 | 62.471 |
| 64.870 | 98.004 | 0 | –84.812 | 78.062 |
| 8.769 | 80 | 0 | –30 | 8.819 |
| 136.215 | 98.084 | 0 | –84.947 | 149.352 |
| 183.875 | ||||
| 169.222 | 99.606 | 0 | –84.953 |
(BRUTTODARSTELLUNG)
| Kumulierte Abschreibungen | ||
|---|---|---|
| Zugänge Abgänge 31.12.2019 |
1.1.2019 | |
| 3.101 0 12.323 |
9.222 | |
| 3.101 0 12.323 |
9.222 | |
| 199 0 |
1.941 | |
| 0 0 0 |
||
| 199 0 |
1.941 | |
| 0 –105 35.422 |
35.527 | |
| 112 0 50.862 |
50.750 | |
| 0 0 0 |
||
| 112 –105 86.284 |
86.277 | |
| 3.412 –105 100.747 |
97.440 | |
| Anteilsbesitz | Jahresabschluss1 | |||
|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Geschäftsjahr in % |
Jahres ergebnis |
Eigenkapital | |
| Wesentliche Beteiligungen | ||||
| 1. home24 eCustomers GmbH&Co. KG, Berlin, Deutschland | 100,002 | 0 | 13 | |
| 2. home24 eLogistics GmbH&Co. KG, Berlin, Deutschland | 100,002 | 0 | 111 | |
| 3. Home24 Polska S.A., Breslau, Polen | 100,002 | –166 | –118 | |
| 4. Home24 Polska Sp. z o.o., Breslau, Polen | 100,00 | –175 | –417 | |
| 5. home24 Outlet GmbH, Berlin, Deutschland | 100,002 | 0 | –81 | |
| 6. Mobly Comercio Varejista Ltda., São Paulo, Brasilien | 82,83 | –4.613 | –714 | |
| 7. Club of Style (Shenzen) Ltd., Shenzen, China | 100,00 | 11 | 21 | |
1 Auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 2 Unmittelbare Beteiligung
Auf die Angaben des Anteilsbesitzes, Jahresergebnisses und Eigenkapitals von Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz kleiner 20% wird nach §285 Nr. 11 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft verzichtet außerdem nach §286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB auf die Angabe von Beteiligungen, sofern diese für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung sind.
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home24 ist eine Plattform für Online-Shopping im Bereich Home&Living in Kontinentaleuropa, wo der Konzern in sieben Ländern hauptsächlich unter der Marke "home24" tätig ist, sowie in Brasilien, wo er unter der Marke "Mobly" agiert.
Um unterschiedliche Geschmäcker, Stilrichtungen und Budgets zu bedienen, hat home24 heute ein Online-Angebot mit über 100.000 Lagerhaltungseinheiten (stock keeping units, "SKUs") von Home&Living-Produkten, einschließlich einem breiten Sortiment von Großmöbeln (zum Beispiel Wohn- und Esszimmermöbel, Polstermöbel und Schlafzimmermöbel) bis hin zu Accessoires und Lampen zusammengestellt. home24 bezieht diese Produkte von über 500 Lieferanten in mehr als 30 Ländern, darunter direkt von einzelnen Herstellern für das Angebot an Eigenmarken.
Die Produkte von home24 werden über eine Online-Plattform vermarktet, die zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle kombiniert.
Dritt- und Handelsmarkenprodukte: eine breite Auswahl an unter Dritt- und Handelsmarken vertriebenen Home&Living- Produkten, die in der Regel nicht auf Lager gehalten werden.
Eigenmarkenprodukte: Bestseller, die unter Eigenmarken vertrieben werden und direkt von ausgewählten Herstellern und anderen Lieferanten bezogen werden. Diese Artikel werden in der Regel auf Lager gehalten.
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Der Konzern ist geprägt durch die home24 SE mit Sitz in Berlin, Deutschland, und die Mobly Comércio Varejista Ltda. mit Sitz in São Paulo, Brasilien. Der Vorstand steuert alle Aktivitäten auf der Ebene des Konzerns unterteilt in die Segmente Europa und Lateinamerika (LatAm), dabei spielt das Reporting von Finanzzahlen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren eine zentrale Rolle. Die für die Steuerung des Konzerns bedeutsamsten fi nanziellen und nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren sind: Umsatzwachstum unter konstanter Währung, bereinigte EBIDTA-Marge, Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit, Cashfl ow aus Veränderung des Nettoumlaufvermögens, Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie durchschnittlicher Bestellwert.
Die Lage des Konzerns im Segment Europa entspricht im Wesentlichen der Lage der home24 SE.
Das Bruttoinlandsprodukt der EU-Volkswirtschaften ist im Jahr 2019 um 1,2 % gestiegen (Quelle: Statista, Januar 2020). Die positive Konjunkturentwicklung der letzten Jahre, geringe Arbeitslosigkeit insbesondere in der DACH-Region und steigende Bruttoarbeitslöhne erzeugen ein konsumfreundliches Verbraucherklima. Das niedrige Zinsniveau in den europäischen Märkten unterstützt einen expansiven Immobilien- und Wohnungsmarkt, der sich ebenfalls positiv auf den Home&Living-Markt auswirkt (Quelle: PWC, 2019). Die brasilianische Wirtschaft ist im laufenden Geschäftsjahr um 1,2 % gewachsen (Quelle: Statista, Januar 2020).
Das Home&Living-Segment ist einer der größten Konsumentenmärkte. Das Volumen in diesem Segment in den von home24 bedienten Märkten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien und Brasilien liegt bei über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor, 2018). Der Online-Anteil im Markt für Home&Living ist in den Zielmärkten im Vergleich zu anderen Bereichen wie Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und Bekleidung weiterhin relativ gering. home24 rechnet damit, dass der relativ geringe Online-Anteil auf ein deutliches Steigerungspotenzial hinweist. Zusätzliche Unterstützung gibt es von klassischen stationären Möbelhändlern, die ihren Vertrieb online erweitern und somit die Akzeptanz des Online-Einkauf beim Kunden weiter stärken werden. Entsprechend wird beispielsweise für den deutschen Markt auf Basis vom Geschäftsjahr 2018 nahezu mit einer Verdopplung der online bestellten Möbelumsätze bis zum Jahr 2023 gerechnet. Die Grundtendenz ist im Geschäftsjahr 2019 ähnlich geblieben (Quelle: "Branchenfokus Möbel", IFH Köln/BBE).
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home24 konnte durch die Investitionen der vergangenen Jahre mittlerweile eine signifi kante Markenbekanntheit aufb auen. So wurde im für home24 wichtigsten Markt Deutschland eine gestützte Markenbekanntheit von über 50 % erreicht. Ein Wert, der im Wettbewerbsvergleich die Position als eine führende pureplay Home&Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien bestätigt (Quelle: DCMN Insights, Q3 2019).
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 auf der Erreichung der Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende 2019 bei einem gleichzeitigen Ausbau der Marktposition durch nachhaltiges Wachstum. Die hierfür notwendigen Meilensteine wurden zu Beginn des Jahres kommuniziert und Schritt für Schritt umgesetzt.
Damit der Möbelkauf für den Kunden zu einem positiven Einkaufserlebnis wird und auch die anschließende Bestellung möglichst schnell und reibungslos abläuft, hat sich home24 im Geschäftsjahr 2019 insbesondere auf logistische und prozessuale Grundlagen fokussiert und unserer Einschätzung nach so entscheidende Weichen für ein nachhaltiges und profi tables Wachstum gestellt. Zu den Meilensteinen auf dem Weg zum Break-Even zählten daher insbesondere die Inbetriebnahme neuer Läger in Europa und Brasilien sowie die Optimierung der Prozesse zur Retourenverwertung und der Kundenbetreuung.
Weitere technologische Verbesserungen konnten durch einen personalisierten Zuschnitt von Kundenakquisition und -konvertierung sowie durch eine Fokussierung auf die Nutzer mobiler Endgeräte erzielt werden.
Gleichermaßen wurde weiter in das Sortiment, sowohl in Eigenmarkenprodukte als auch in Dritt- und Handelsmarkenprodukte, investiert. Neue Eigenmarkenkollektionen wurden für relevante Stilrichtungen entwickelt, zusätzliche Drittmarken auf der Plattform integriert und das Angebot von Accessoires und Kleinstmöbeln konnte deutlich ausgeweitet werden.
Nach Einschätzung des Konzerns erlauben die getätigten Investitionen home24 den Wachstumspfad konsequent weiterzuverfolgen, um die Skaleneff ekte zur stetigen Verbesserung der Profi tabilität zu nutzen und die Wettbewerbsposition weiter auszubauen.
Der Konzern entwickelt zentrale Bestandteile der konzernintern verwendeten Software selbst. Der Konzern will damit sicherstellen, dass die Software den Anforderungen des schnellen Wachstums und der Skalierung, aber auch den individuellen Herausforderungen der Online-Möbelbranche bestmöglich gerecht wird. Sofern die Kriterien zur Aktivierung erfüllt sind, wurden die gesamten Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aktiviert. Entsprechend betrugen die Investitionen in selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte EUR 8,0 Mio. (2018: EUR 7,6 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. (2018: EUR 4,9 Mio.) auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus von home24 weiter auf einem nachhaltigen Wachstum, um die Wettbewerbsposition auszubauen. Parallel dazu wurden signifi kante Investitionen in Prozessoptimierungen, Lagerkapazitäten und IT-Infrastruktur getätigt, um die Profi tabilität zu steigern. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wider.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 371,6 | 312,7 | 58,9 | 19 % |
| Umsatzkosten | – 207,8 | – 176,2 | – 31,6 | 18 % |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 163,8 | 136,5 | 27,3 | 20 % |
| Bruttoergebnismarge | 44 % | 44 % | 0pp | |
| Vertriebskosten | – 185,9 | – 160,0 | – 25,9 | 16 % |
| Wertminderungsauf wendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte |
– 1,3 | – 1,3 | 0,0 | 0 % |
| Verwaltungskosten | – 42,2 | – 45,2 | 3,0 | – 7 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3,7 | 2,0 | 1,7 | 85 % |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
– 1,9 | – 1,6 | – 0,3 | 19 % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | – 63,8 | – 69,6 | 5,8 | – 8 % |
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| Einheit | 2019 | 2018 | Verän derung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 2.196 | 1.907 | 15 % |
| Durchschnittlicher Bestell wert |
in EUR | 255 | 258 | – 1 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) |
in Tsd. | 1.506 | 1.299 | 16 % |
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Fulfi llmentkosten | – 71,3 | – 60,2 | – 11,1 | 18 % |
| Marketing | – 64,8 | – 66,1 | 1,3 | – 2 % |
| Sonstige Vertriebskosten | – 49,8 | – 33,7 | – 16,1 | 48 % |
| Summe Vertriebskosten | – 185,9 | – 160,0 | – 25,9 | 16 % |
| in % vom Umsatz | ||||
| Fulfi llmentkosten verhältnis | – 19 % | – 19 % | 0pp | |
| Marketingkosten verhältnis | – 17 % | – 21 % | – 4pp |
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 371,6 Mio., das entspricht im Jahresvergleich einem Wachstum von 19 %. Unter konstanter Währung stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 %. Alle wesentlichen Produktkategorien und beide Segmente des Konzerns haben zur Umsatzsteigerung beigetragen. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden und eingegangener Bestellungen, während der durchschnittliche Bestellwert nahezu konstant geblieben ist. Zum 31. Dezember 2019 hatte home24 insgesamt 1,5 Mio. aktive Kunden im Vergleich zu 1,3 Mio. aktiven Kunden zum 31. Dezember 2018. Die Anzahl der eingegangenen Bestellungen während des Geschäftsjahres 2019 stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf 2,2 Mio. an. Die im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzten Umsatzziele für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch ein beschleunigtes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr klar erfüllt. Die Entwicklung der nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2019 entspricht der Vorjahresprognose des Managements.
Umsatzkosten setzen sich aus den Einkaufspreisen der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für die eingehenden Waren zusammen. In 2019 stiegen die Umsatzkosten von EUR 176,2 Mio. um 18 % auf EUR 207,8 Mio. Der Anstieg ist grundsätzlich im Einklang mit dem Umsatzwachstum. Umsatzerlöse abzüglich Umsatzkosten ergeben das Bruttoergebnis vom Umsatz. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 163,8 Mio. nach EUR 136,5 Mio. im Vorjahr (+20 %). Die Bruttoergebnismarge ist mit 44 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum.
58
In 2019 beliefen sich die Vertriebskosten auf EUR 185,9 Mio., eine Steigerung um 16 % im Vergleich zu EUR 160,0 Mio. im Vergleichszeitraum 2018. Der unterproportionale Anstieg der Vertriebskosten im Vergleich zum Umsatzwachstum lag insbesondere an einer Verringerung der Aufwendungen für Marketing.
Fulfi llmentkosten setzen sich aus Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie aus Aufwendungen für Zahlungsabwicklung zusammen. Die Fulfi llmentkosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 von EUR 60,2 Mio. um 18 % auf EUR 71,3 Mio. Das bedeutet im Jahresvergleich ein konstantes Fulfi llmentkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 19 %.
Aufwendungen für Marketing enthalten Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Marketingeffi zienz gegenüber dem Vorjahr signifi kant erhöht werden. Entsprechend sanken die absoluten Aufwendungen für Marketing im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 66,1 Mio. auf EUR 64,8 Mio. bzw. das Marketingkostenverhältnis in Prozent vom Umsatz von 21 % auf 17 %.
Sonstige Vertriebskosten enthalten Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfi llment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich. Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die sonstigen Vertriebskosten von EUR 33,7 Mio. auf EUR 49,8 Mio. Der Anstieg ist wesentlich auf erhöhte Abschreibungen auf die Marke "fashion for home", aktivierte Nutzungsrechte und Sachanlagen sowie auf zusätzliche Aufwendungen für Logistik im Zusammenhang mit der Ausweitung von Lagerkapazitäten zurückzuführen.
Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter, Abschreibungen, IT- und sonstige Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind. Im Geschäftsjahr 2019 sanken die Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um EUR 3,0 Mio. bzw. 7 % von EUR 45,2 Mio. auf EUR 42,2 Mio. In Bezug auf die Verwaltungskosten wurden höhere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte durch sinkende Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter sowie den Wegfall von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang entstanden sind, überkompensiert.
Um die operative Leistung der Geschäftsbereiche zu beurteilen, bewertet home24 die Ertragskraft auch basierend auf dem bereinigten EBITDA. EBITDA wird defi niert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die bereinigten Beträge enthalten Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie im Vorjahr Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang. Die bereinigte EBITDA-Marge spiegelt das Verhältnis von bereinigtem EBITDA und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis (EBIT) | – 63,8 | – 69,6 | 5,8 | – 8 % |
| Abschreibungen auf immate rielle Vermögenswerte, Sach |
||||
| anlagen und Nutzungsrechte | 32,1 | 17,9 | 14,2 | 79 % |
| Anteilsbasierte Vergütung | 3,5 | 10,2 | – 6,7 | – 66 % |
| Aufwendungen im Rahmen des Börsengangs |
0,0 | 1,5 | – 1,5 | – 100 % |
| Bereinigtes EBITDA | – 28,2 | – 40,0 | 11,8 | – 30 % |
| Bereinigte EBITDA-Marge | – 8 % | – 13 % | 5pp |
Die positive Entwicklung des bereinigten EBITDA und der bereinigten EBITDA-Marge ist insbesondere auf die Ergebnisse der getätigten Investitionen seit dem Börsengang im Juni 2018 zurückzuführen.
Insgesamt verbesserte sich das negative Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 69,6 Mio. auf EUR 63,8 Mio.
Der Ergebnisbeitrag setzt sich aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfi llmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte zusammen. Die Ergebnisbeitragsmarge spiegelt das Verhältnis von Ergebnisbeitrag und Umsatzerlösen wider.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 163,8 | 136,5 | 27,3 | 20 % |
| Fulfi llmentkosten | – 71,3 | – 60,2 | – 11,1 | 18 % |
| Wertminderungsaufwendun gen für fi nanzielle Vermö |
||||
| genswerte | – 1,3 | – 1,3 | 0,0 | 0 % |
| Ergebnisbeitrag | 91,2 | 75,0 | 16,2 | 22 % |
| Ergebnisbeitragsmarge | 25 % | 24 % | 1pp |
Im Konzernabschluss 2018 wurden die Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte nicht im Ergebnisbeitrag berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung der Wertminderungsaufwendungen auf fi nanzielle Vermögenswerte hätte der Ergebnisbeitrag für das Geschäftsjahr 2019 EUR 92,5 Mio. (2018: EUR 76,3 Mio.) betragen.
Der Anstieg des Ergebnisbeitrags im aktuellen Berichtszeitraum beruhte in erster Linie auf dem verbesserten Bruttoergebnis vom Umsatz.
59
Die Umsatzerlöse im Segment Europa betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 278,3 Mio. (+16 %), dies entspricht 75 % des Konzernumsatzes. Im Vergleich zum Vorjahr konnte home24 sowohl die Anzahl Bestellungen (+6 %), als auch den durchschnittlichen Bestellwert (+3 %) und die Anzahl aktiver Kunden (+7 %) deutlich steigern. Weiterhin haben sich kürzere Lieferzeiten positiv auf die Umsatzrealisierung ausgewirkt. Entsprechend hat das Segment Europa im Geschäftsjahr 2019 wieder deutlich stärker zum Konzernwachstum beigetragen als dies aufgrund von negativen Sondereff ekten im Vorjahr der Fall war.
Die Umsatzerlöse im Segment LatAm betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 93,3 Mio. (+27 %), dies entspricht 25 % des Konzernumsatzes. Bereinigt um Fremdwährungseff ekte stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich um 31 %. Wesentlich getrieben wurde diese positive Entwicklung durch die gestiegene Anzahl an Bestellungen (+28 %) und aktiver Kunden (+29 %), während der durchschnittliche Bestellwert auf Niveau des Vorjahres lag.
60
Das Segment Europa generierte ein negatives bereinigtes EBITDA von EUR 27,3 Mio. nach EUR 40,3 Mio. im Vorjahreszeitraum. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von – 10 % nach – 17 % im Vorjahreszeitraum. Diese Entwicklung ist wesentlich auf die positiven Eff ekte der seit dem Börsengang getätigten Investitionen zurückzuführen.
Das Segment LatAm konnte das positive bereinigte EBITDA des Vorjahres nahezu bestätigen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein bereinigtes EBITDA von EUR –0,8 Mio. nach EUR 0,3 Mio. im Vorjahreszeitraum erreicht. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von –1 % nach 0 % im Vorjahreszeitraum.
| Europa | Einheit | 2019 | 2018 | Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 1.218 | 1.145 | 6 % |
| Durchschnittlicher Bestell wert |
in EUR | 346 | 335 | 3 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) |
in Tsd. | 844 | 787 | 7 % |
| LatAm | Einheit | 2019 | 2018 | Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl Bestellungen | in Tsd. | 978 | 762 | 28 % |
| Durchschnittlicher Bestellwert | in EUR | 142 | 142 | 0 % |
| Anzahl aktiver Kunden (zum 31. Dezember) |
in Tsd. | 662 | 512 | 29 % |
| Verän | Verän derung |
|||
|---|---|---|---|---|
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | derung | in % |
| Cashfl ow aus der betriebli chen Tätigkeit |
– 39,2 | – 47,9 | 8,7 | – 18 % |
| davon Veränderungen des Nettoumlauf vermögens |
– 6,3 | – 2,5 | – 3,8 | >100 % |
| Cashfl ow aus der Investiti onstätigkeit |
– 21,8 | – 24,0 | 2,2 | – 9 % |
| Cashfl ow aus der Finanzie rungstätigkeit |
– 1,9 | 160,8 | – 162,7 | >– 100 % |
| Nettoveränderungen der Zahlungsmittel und Zah lungsmitteläquivalente |
– 62,9 | 88,9 | – 151,8 | >– 100 % |
| Zahlungsmittel und Zahlungs mitteläquivalente zu Beginn der Periode |
108,6 | 19,9 | 88,7 | >100 % |
| Auswirkung von Wechsel kursänderungen auf Zahlungs mittel und Zahlungs mitteläquivalente |
– 0,1 | – 0,2 | 0,1 | – 50 % |
| Zahlungsmittel und Zahlungs mitteläquivalente zum Ende der Periode |
45,6 | 108,6 | – 63,0 | – 58 % |
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der negative Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit im Konzern EUR 39,2 Mio. im Vergleich zu EUR 47,9 Mio. im Vorjahr. In 2019 war der Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit insbesondere durch den Verlust aus der operativen Tätigkeit und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens negativ beeinfl usst. Die negative Veränderung des Nettoumlaufvermögens ist entgegen der im zusammengefassten Lagebericht 2018 gegebenen Prognose wesentlich auf die Erhöhung der Vorräte im Zuge des Aufb aus von Lagerkapazitäten sowie auf eine nicht vollumfänglich genutzte Factoringlinie zurückzuführen.
Mittelabfl üsse aus der Investitionstätigkeit haben sich entsprechend der Vorjahresprognose leicht verbessert und stehen weiterhin in erster Linie in Verbindung mit Investitionen in selbsterstellte Software sowie dem Ausbau von Lagerkapazitäten in beiden Segmenten. So investierte home24 im laufenden Geschäftsjahr EUR 10,9 Mio. in Sachanlagen und EUR 10,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte. Darüber hinaus führte die Veränderung verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel und langfristig geleisteter Kautionen zu einem Mittelabfl uss von EUR 0,3 Mio.
Der Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit ist vornehmlich durch die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (EUR 7,5 Mio. nach Abzug von erhaltenen Leasinganreizen) sowie durch die Netto-Aufnahme von Bankdarlehen (EUR 5,9 Mio.) beeinfl usst. Der Großteil der Netto-Darlehensaufnahme (EUR 5,6 Mio.) entfällt auf eine im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A im Segment LatAm, die zur Finanzierung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten genutzt wird.
Getrieben durch die hohen Investitionen und den damit in Verbindung stehenden operativen Anlaufk osten reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 um EUR 63,0 Mio. und betrugen zum Abschlussstichtag EUR 45,6 Mio.
Die im laufenden Geschäftsjahr neu abgeschlossene Kreditline zwischen der brasilianischen Tochtergesellschaft Mobly Comercio Varejista Ltda. und der Itau Unibanco S.A. umfasst mehrere Tranchen mit einem Gesamtkreditrahmen in Höhe von BRL 25,8 Mio., der zum Abschlussstichtag in fast voller Höhe in Anspruch genommen wurde (umgerechnet EUR 5,6 Mio.). Die Darlehenstranchen haben vorläufi ge Laufzeiten bis Juni bzw. September 2020. Des Weiteren hat die brasilianische Tochtergesellschaft Tilgungsdarlehen über insgesamt BRL 4,5 Mio. bei der Money Plus SCMEPP Ltda. aufgenommen, die am Bilanzstichtag mit einem Restsaldo von BRL 2,5 Mio. (umgerechnet EUR 0,6 Mio.) ausgewiesen sind. Die Tilgungsdarlehen werden bis September 2020 vollständig zurückgezahlt. Weiterhin verfügt die Mobly Comercio Varejista Ltda., wie bereits im Vorjahr, über eine Kreditlinie in Höhe von BRL 10,0 Mio. bei der Itau Unibanco S.A., die zum Bilanzstichtag in voller Höhe (umgerechnet EUR 2,2 Mio.) in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie bei der Itau Unibanco S.A wird bis auf Widerruf zum Monatsende jeweils um einen Monat verlängert. Darüber hinaus verfügt der Konzern über eine Factoringlinie in Höhe von EUR 10,0 Mio., die zum Abschluss stichtag mit EUR 1,5 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Factoringlinie endet am 30. September 2020. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehende Linie durch einen anderen Dienstleister ersetzt wird.
Der Konzern betrachtet die zur Verfügung stehende Liquidität als ausreichend, um die fortlaufenden Wachstumspläne zu fi nanzieren. Im Falle von signifi kanten nicht vorhersehbaren Veränderungen, die einen zusätzlichen ungeplanten Liquiditätsabfl uss mit sich bringen, stehen dem Konzern Handlungsoptionen zur Verfügung. Hierzu zählen neben Kosteneinsparungen unter anderem auch die Aufnahme von Fremdkapital, ein (Teil-)Verkauf eines Unternehmenssegments oder die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Je nach Ausgestaltung der Handlungsoptionen könnten sich bestehende Planungsannahmen verändern. Gleichermaßen könnten sich zusätzliche Chancen insbesondere in Bezug auf das Unternehmenswachstum ergeben, um bestmöglich an der positiven Entwicklung des online Home&Living-Marktes zu partizipieren. In der Gesamtbetrachtung der Chancen und Risiken in Verbindung mit möglichen Gegenmaßnahmen sieht der Konzern derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus diesem Grund wurde dieser Konzernabschluss unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens erstellt.
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| In EUR Mio. | 31. De zember 2019 |
31. De zember 2018 |
Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 120,5 | 107,2 | 13,3 | 12 % |
| Kurzfristige Vermögenslage | 109,7 | 167,9 | – 58,2 | – 35 % |
| Summe Vermögenswerte | 230,2 | 275,1 | – 44,9 | – 16 % |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Die Sachanlagen sind im laufenden Geschäftsjahr um EUR 9,1 Mio. auf EUR 19,8 Mio. angestiegen, im Wesentlichen aufgrund von Investitionen in das neue Lager in Halle (Saale).
Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von EUR 48,9 Mio. auf EUR 38,9 Mio. Zugängen in Höhe von insgesamt EUR 8,5 Mio., insbesondere für selbst erstellte und erworbene Softwareprodukte, standen Abschreibungen in Höhe von EUR 18,4 Mio. gegenüber. Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte ist insbesondere auf die planmäßigen Abschreibungen auf Markenrechte zurückzuführen.
Der Konzern erfasst Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für das gewährte Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten auf EUR 47,6 Mio. im Vergleich zu EUR 37,6 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm.
Die Vorräte erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 6,1 Mio. auf EUR 38,7 Mio. Grund hierfür waren im Wesentlichen die zusätzlich zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten in den Segmenten Europa und LatAm.
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich um EUR 63,0 Mio. auf EUR 45,6 Mio. reduziert. Die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird unter Punkt 2.4.3. erläutert.
| In EUR Mio. | 31. De zember 2019 |
31. De zember 2018 |
Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 85,9 | 150,2 | – 64,3 | – 43 % |
| Langfristige Schulden | 45,1 | 34,9 | 10,2 | 29 % |
| Kurzfristige Schulden | 99,2 | 90,0 | 9,2 | 10 % |
| Summe Eigenkapital und Schulden |
230,2 | 275,1 | – 44,9 | – 16 % |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Passiva des Konzerns insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 64,3 Mio. auf EUR 85,9 Mio., insbesondere aufgrund des operativen Ergebnisses.
Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen an den Leasinggeber während der Leasingdauer. Zum 31. Dezember 2019 stiegen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 9,6 Mio. und die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten um EUR 3,2 Mio., im Wesentlichen aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen für das neue Lager in Halle (Saale) und zusätzlichen Lagerkapazitäten im Segment LatAm. Der Anstieg der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 6,8 Mio. auf insgesamt EUR 10,1 Mio. ist auf im Geschäftsjahr 2019 neu abgeschlossene Kreditlinien im Segment LatAm zurückzuführen.
Insgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme von EUR 275,1 Mio. um EUR 44,9 Mio. auf EUR 230,2 Mio.
home24 verwendet verschiedene fi nanzielle sowie nichtfi nanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns.
Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Wertentwicklung des operativen Geschäfts sind die nachhaltige Steigerung der Umsatzerlöse unter konstanter Währung, die bereinigte EBITDA-Marge, der Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit und der Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens.
Neben diesen zentralen fi nanziellen Kennzahlen misst der Vorstand auch zentrale nichtfi nanzielle Einfl ussgrößen zur Steuerung des Konzerns. Im Vordergrund stehen die Anzahl der Bestellungen, die Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.
Die Anzahl der Bestellungen ist ein wichtiger Wachstumstreiber für den Konzern und wird unabhängig vom Warenwert überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr betrug die Anzahl der eingegangenen Bestellungen 2,2 Mio. (2018: 1,9 Mio.).
home24 misst seinen Erfolg auch an der Anzahl aktiver Kunden. Aktive Kunden umfassen alle Kunden, die mindestens eine Bestellung innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag getätigt haben. Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Anzahl aktiver Kunden 1,5 Mio. (2018: 1,3 Mio.).
Der durchschnittliche Bestellwert beinhaltet die Umsatzsteuer des jeweiligen Absatzlandes. Die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts beeinfl usst den Umsatz des Konzerns und ist im Geschäftsjahr 2019 geringfügig von EUR 258 auf EUR 255 gefallen, da das Segment LatAm mit einem im Vergleich zum Segment Europa geringeren Bestellwert schneller gewachsen ist als das Segment Europa.
home24 blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück, an dessen Ende im vierten Quartal erstmals ein positives bereinigtes EBITDA erzielt wurde. Eine Vielzahl an Investitionsprojekten, die seit dem Börsengang im Jahr 2018 angestoßen wurden, konnte abgeschlossen werden.
Der Konzern ist im Geschäftsjahr 2019 unter konstanter Währung um 20 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das Umsatzwachstum wurde insbesondere durch einen höheren Auftragseingang auf Basis einer gestiegenen Anzahl aktiver Kunden und verbesserter Stornoquoten getrieben. Damit hat der Konzern die im Vorjahresabschluss kommunizierten Ziele eines Umsatzwachstums unter konstanter Währung auf oder leicht oberhalb der Steigerungsrates des Jahres 2018 (von 18 % unter konstanter Währung) klar erfüllt. Wie avisiert hat das Segment LatAm überproportional zum Wachstum beigetragen (+31 % unter konstanter Währung). Im Segment Europa konnte allerdings gleichermaßen ein starkes Wachstum (+16 %) erzielt werden. Die Entwicklung der bereinigten EBITDA-Marge entsprach ebenfalls den Erwartungen des Vorstands. Zwar gingen insbesondere in der ersten Jahreshälfte Investitionsprojekte mit Anlaufk osten einher, die geplanten Kosteneinsparungseff ekte infolge von Prozessoptimierungen, Effi zienzsteigerungen und Skaleneff ekten konnten aber insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wie geplant realisiert werden. Die bereinigte EBITDA-Marge lag im Gesamtjahr 2019 bei – 8 % und somit innerhalb der im Geschäftsbericht 2018 kommunizierten Bandbreite von – 4 % bis – 9 %. Zudem wurde im vierten Quartal die Gewinnschwelle (Break-Even) auf Grundlage des bereinigten EBITDA zum Jahresende übertroff en (+2 %). Das bereinigte EBITDA hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
| In EUR Mio. | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Bereinigtes EBITDA |
– 14,9* | – 8,6* | – 7,3* | 2,6* | – 28,2 |
* ungeprüft
Der Vorstand der home24 SE trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines eff ektiven Risikomanagementsystems für die Gruppe.
Risiken sind defi niert als ein eventuelles, hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertetes, zukünftiges Ereignis, das bei seinem Eintreten ursächlich eine negative Abweichung der Ist-Daten von den Plandaten bewirken würde. Die Basis für ein erfolgreiches Risikomanagementsystem bilden dabei die konzerneinheitlichen Standards für den Umgang mit Risiken. Der hierfür zuständige Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) entwickelt und implementiert fortlaufend Instrumente, Richtlinien und Methoden zum Risikomanagement, basierend auf dem Rahmenwerk der Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Mit seinen standardisierten Verfahren zur Identifi zierung, Bewertung, Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken und Maßnahmen unterstützt das COSO-Framework die Entscheidungsfi ndung durch konsistente, vergleichbare und transparente Informationen. Dieser Standard wurde in der Richtlinie Risikomanagement mit dem Vorstand abgestimmt und festgelegt.
Alle Mitarbeiter von home24 sind aufgerufen, risikobewusst zu handeln und Kenntnisse über neue und bestehende Risiken ordnungsgemäß zu kommunizieren. Der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) hat im ersten sowie im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 über die Risikosituation der Gruppe an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Im Falle relevanter Risiken wird der regelmäßige Berichtsprozess durch eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss ergänzt. Mehr Informationen zu der Risikomethodik und -berichterstattung sind in diesem Bericht auf den nächsten Seiten verfügbar.
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Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem befi nden sich in einem kontinuierlichen Aufb au- und Verbesserungsprozess. Im ersten und im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 hat home24 den in der Risikomanagementrichtline verankerten Prozess zur Aufnahme, Bewertung und Kommunikation der identifi zierten Risiken durchgeführt. Die Risiken, Verantwortlichkeiten und Gegenmaßnahmen wurden in einem Risikoregister zusammengetragen. Prüfungen durch eine interne Revision sind für das Geschäftsjahr 2020 geplant.
Das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Die wesentlichen Merkmale dieses Systems werden im Folgenden gemäß § 315 Abs. 4 HGB erläutert.
Das interne Kontrollsystem beinhaltet Grundsätze, Verfahren sowie präventive und aufdeckende Kontrollen. Grundlage ist eine Analyse der für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung bedeutenden Risiken der wesentlichen Geschäftsprozesse. Die notwendigen Kontrollen werden daraufh in defi niert und sind derzeit teilweise formal dokumentiert.
Ein Funktions- und Rollenkonzept soll die Funktionstrennung zwischen Abteilungen und innerhalb von Prozessen sicherstellen. Es gibt Regelungen zu genehmigungspfl ichtigen Geschäften.
Allgemeine IT-Kontrollen überwachen Systemzugriff e sowie System änderungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können. Die Implementierung und die Dokumentation dieser Kontrollen wurden im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen abgeschlossen.
Auswirkungen neuer oder veränderter Rechnungslegungsgrundsätze, Gesetze und sonstige Vorschriften auf den Abschluss werden analysiert. Die Konzernbilanzierungsrichtlinie enthält eine Beschreibung der anzuwendenden Bilanzierungsmethoden. Der Prozess der Konzernabschlusserstellung wird durch eine Konsolidierungssoftware unterstützt. Die Konsolidierungsvorgänge sind teilautomatisiert und werden systemseitig überwacht. Die Zugriff e auf die Software werden mittels eines Rollenkonzepts reglementiert. Die Abschlusserstellung wird durch einen formalisierten Prozess unterstützt, der Abschlusstätigkeiten, zeitlichen Ablauf und Verantwortungen defi niert.
Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen informiert. Das interne Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess kann jedoch keine absolute Sicherheit dafür bieten, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden werden.
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Die Identifi kation und Bewertung von Risiken sowie deren regelmäßige Überwachung sind treibende Kräfte für home24 beim Erreichen seiner Ziele. In seiner Risikostrategie berücksichtigt der Konzern maßgebliche Risiken und solche Risiken, die eine Bedrohung aggregiert auf Konzernebene darstellen.
Die folgenden Risiken könnten sich entweder allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten maßgeblich nachteilig auf die Geschäfte, die Finanzsituation, die Liquiditätsentwicklung, die operativen Ergebnisse und die Aussichten von home24 auswirken. Die von den Risikoeignern im Rahmen von internen Risikoabfragen und Workshops identifi zierten Risiken werden auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie ihrer potenziellen fi nanziellen Auswirkungen auf das bereinigte EBITDA quantifi ziert und in einer Risikomatrix dokumentiert. Der Betrachtungszeitraum für die Risikobeurteilung umfasst zwölf Monate ab dem Bewertungszeitpunkt. Sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens als auch die fi nanzielle Auswirkung auf das bereinigte EBITDA wird in jeweils fünf Klassen aufgeteilt.
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Bewertung |
|---|---|
| fast sicher | 75 % – 100 % |
| wahrscheinlich | 50 % – 74,9 % |
| möglich | 25 % – 49,9 % |
| unwahrscheinlich | 5 % – 24,9 % |
| selten | 0 % – 4,9 % |
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| Qualitative Bewertung (alternativ) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkung | Quantitative Bewertung (bevorzugt) |
Finanzielle Auswirkungen | Strafrechtliche Relevanz | Auswirkungen auf die Reputation |
|
| schwer | > EUR 9,2 Mio. | Stark belastende negative Auswir kungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und |
Existenzbedrohende Gesetzes verstöße |
Breite Berichterstattung in Medien mit internationaler Reichweite |
|
| den Cashfl ow | Schwere Rechtsfolgen für die Haftung des Top-Managements |
Langfristiger Imageverlust des Unternehmens |
|||
| Existenzgefährdende Auswirkun gen auf den Geschäftsbetrieb |
Starke negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (z. B. Umsatzausfall) |
||||
| bedeutend | > EUR 3,7 Mio. | Erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den |
Schwere Gesetzesverstöße Strafverfahren |
Negative Berichterstattung in Medien mit mittelfristiger Reichweite |
|
| Cashfl ow | Wesentliche Konsequenzen für einzelne Führungskräfte |
Mittelfristiger Imageschaden | |||
| Starke Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb |
Schwer zu erreichende Korrekturen, langfristige PR- Maßnahmen erforderlich |
||||
| mittel | > EUR 1,8 Mio. | Einige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz und Ertragslage und den Cashfl ow |
Signifi kante Verletzung von Geschäftsordnungen / Gesetzen/ Vertragspfl ichten |
Negative Berichterstattung in Medien mit geringer Reichweite |
|
| Erhebliche Strafen | Korrekturen durch mittelfristige PR-Maßnahmen erreicht |
||||
| Arbeitsrechtliche Konsequenzen | |||||
| niedrig | > TEUR 185 | Begrenzte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und den |
Verstoß gegen interne Regeln / Gesetze / Vereinbarungen ohne starke Wirkung ("Bagatelle") |
Kurzfristige negative Auswirkun gen auf die Reputation / das Image |
|
| Cashfl ow | Niedrige Strafen | Beiträge in z.B. Blogs / Facebook / |
|||
| Begrenzte Disziplinarmaßnahmen für Einzelpersonen |
Keine weitere Berichterstattung durch andere Medien |
||||
| unwesentlich | < TEUR 185 | Geringfügige negative Aus wirkungen auf die Geschäftstätig keit, die Finanz- und Ertragslage und den Cashfl ow |
Keine Strafverfolgung | Sehr kurzfristige negative Auswirkungen auf die Reputation / das Image |
|
Jedem Bruttorisiko werden die relevanten Gegen- und Kontrollmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten zugewiesen. Nach Berücksichtigung der durchgeführten Gegen- und Kontrollmaßnahmen werden alle Bruttorisiken neu eingestuft (Nettorisiko = Bruttorisiko abzgl. Gegenmaßnahmen). Die Bewertung der Nettorisiken erfolgt ebenfalls in fünf Klassen. Die Risikomatrix ermöglicht die Gegenüberstellung von Nettorisiken zur Darstellung der relativen Risikobeurteilung und erhöht die Transparenz von materiellen Schlüsselrisiken.
Die Risikobeurteilung in diesem Bericht spiegelt die Netto-Risikobewertung wider.

Im Risikobericht bewertet home24 die Risiken dann als maßgeblich, wenn sie den Fortbestand des Konzerns gefährden oder als materielles Schlüsselrisiko beurteilt werden.
Der Fortbestand des Konzerns ist gefährdet, wenn die fi nanziellen Auswirkungen "schwer" um das Drei- bis Vierfache übersteigen. Bei einem materiellen Schlüsselrisiko wird die kritische Kombination aus Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts > 50 % und die mögliche Schadenssumme von EUR 1,8 Mio. überschritten. Die Risikoberichterstattung basiert auf den als maßgeblich kategorisierten Risiken.
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Nachfolgend sind die nach der vorbeschriebenen Systematik erfassten Risiken zusammenfassend dargestellt. Risiken, die den Fortbestand von home24 gefährden können, sind danach derzeit nicht ersichtlich. Insgesamt sind die Risiken als typisch für ein Online-Handelsunternehmen anzusehen. Dabei werden die aufgrund potentieller Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung relevantesten Risiken (sogenannte Schlüsselrisiken) gesondert dargestellt.
| selten | unwahr scheinlich |
möglich | wahr scheinlich |
fast sicher |
|---|---|---|---|---|
Die nachfolgend erläuterten materiellen Schlüsselrisiken beziehen sich grundsätzlich auf das Segment Europa und das Segment LatAm. Sollte sich das Risiko nur auf ein Segment beziehen, wird dies explizit erwähnt. Finanzielle Risiken (Ausfallrisiko, Währungsund Zinsrisiko sowie Liquiditätsrisiko) werden zur besseren Übersichtlichkeit nicht gesondert im Risiko- und Chancenbericht dargestellt, sondern im Konzernanhang, Abschnitt 6. erläutert.
Ungeachtet der implementierten Prozesse zur Identifi zierung von Risiken und etwaigen Gegenmaßnahmen zur Steuerung der identifi zierten Risiken bleiben bei allen unternehmerischen Aktivitäten Restrisiken bestehen, die auch durch ein umfassendes Risikomanagementsystem nicht vollständig eliminiert werden können. Es ist damit nicht auszuschließen, dass derzeit noch unbekannte potenzielle Risiken oder solche, die aktuell als nicht wesentlich eingeschätzt werden, sich künftig negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken können.

Als E-Commerce-Unternehmen sammelt und verarbeitet home24 persönliche Informationen, um Bestellungen abzuwickeln, Zahlungen zu erhalten, mit Kunden zu kommunizieren, Marketingaktivitäten zu steuern, Gehaltsabrechnungs aktivitäten durchzuführen etc. In diesem Zusammenhang unterliegt home24 den Gesetzen und Vor schriften zum Schutz
von persönlichen Informationen, dies sind für die home24 SE insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Um einen möglichen Schaden aus der Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen, hat die Gesellschaft bereits im Jahr 2018 einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragt. Interne Anwälte für Datenschutz sowie weitere Mitarbeiter der Rechtsabteilung sensibilisieren für das Thema, bieten obligatorische Online-Schulungen an, überwachen und kommunizieren rechtliche Anforderungen, aktualisieren und entwickeln relevante Richtlinien und weitere relevante Unterlagen und unterstützen die Fachabteilungen, zusammen mit dem Verantwortlichen für IT-Sicherheit und / oder der Personalabteilung, bei der Implementierung der Anforderungen.
Eine Reduktion der Risikoauswirkung im Vergleich zum Vorjahr konnte nach Einschätzung des Konzerns dadurch erreicht werden, dass relevante datenschutzrechtliche Prozesse modelliert, ausgerollt und permanent verbessert wurden, die interne Dokumentation stetig aktualisiert wurde und die interne Promotion des Themas zugenommen hat. Darüber hinaus sorgte eine verstärkte und enge Zusammenarbeit der Rechtsabteilung, unter anderem mit der IT-Abteilung, für die Umsetzung weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Cybersicherheitsrisiken durch externe und interne Angriff e und / oder interne Kontrollschwächen können den Webshop, relevante Fulfi llment-IT-Systeme und -Anwendungen, Zahlungssysteme und sonstige interne IT-Systeme und -Anwendungen manipulieren oder deaktivieren. Zu den Risiken zählen unter anderem Ransomware-Angriff e, DDOS-
Angriff e, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen und Betriebsstörungen sowie ungenaue Meldungen aufgrund von Integritätsverletzungen.
Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken hat die Gesellschaft angefangen, ihre IT-Sicherheits-anforderungen an der des Sicherheitsstandards ISO/IEC 27001 auszurichten. Die IT-Sicherheitsverantwortlichen von home24 überwachen fortlaufend die relevanten Risikobereiche und pfl egen Prozesse und Kontrollen mit dem Ziel, die Sicherheit der Daten und des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Die allgemeine Risikobeurteilung bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Eine reibungslose Abwicklung und Erfüllung von Kundenaufträgen ist für das Geschäft von wesentlicher Bedeutung. Die Unfähigkeit, den erforderlichen Lagerbestand vorherzusagen, könnte zu Überbeständen und/ oder Nichtverfügbarkeit von Ware und damit zu langen Lieferzeiten und unzufriedenen Kunden führen.
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Um diesem Risiko entgegenzuwirken, hat home24 ein Prognosemodell entwickelt und eingeführt. Prognosen für zu beschaff ende Waren werden vor Auftragserteilung laufend aktualisiert. Sie basieren auf dem Wissen über den Produktlebenszyklus, die Kundennachfrage, geplante Verkaufskampagnen, die Lagerverfügbarkeit und die Vorlaufzeiten der Hersteller.
Obwohl immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf das Kaufverhalten der Kunden bestehen, die durch externe Faktoren wie zum Beispiel den Klimawandel beeinfl usst werden könnten, ist nach Einschätzung des Konzerns eine Verbesserung der Risikoauswirkungssituation im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, die auf eine Verbesserung des Modells der Bestandsprognose zurückzuführen ist.

Da viele der home24-Produkte von Herstellern produziert werden, die unter anderem aus Entwicklungs- oder Schwellenländern kommen, wie zum Beispiel aus asiatischen Ländern und Brasilien sowie aus einigen osteuropäischen Ländern, steht der Konzern vor der Herausforderung der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Durchsetzung seiner rechtlichen und
Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität seiner Produkte.
Aufgrund der eingeschränkten Kontrolle über den Herstellungsprozess und / oder begrenzte interne Qualitätskontrollen, könnte home24 unbeabsichtigt defekte und / oder gesundheitsgefährdende Produkte verkaufen, was den Konzern entweder zum Rückruf dieser Produkte zwingen oder zu Produkthaftungsansprüchen führen und / oder Bußgelder und Strafanzeigen gegen home24 zur Folge haben kann. Die rechtliche Durchsetzung von Regressansprüchen in vielen dieser Länder ist schwierig, negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit Rückrufen oder der Durchsetzung von Ansprüchen könnten sich ebenfalls nachteilig auf die Marke von home24 auswirken.
Um diesem Risiko zu begegnen, werden Hersteller im Rahmen eines Lieferantenbewertungsprozesses sorgfältig ausgewählt. Zu diesem gehören unter anderem Standortbesuche und Produktprüfungen. Bestehende Lieferanten werden unter anderem anhand ihrer Zuverlässigkeit, Produktqualität und Produktperformance bewertet. Zum Schutz der Kunden sehen die Verträge im Konzern vor, dass Hersteller keine potenziell schädlichen Substanzen verwenden. Darüber hinaus führen die relevanten Abteilungen des Konzerns verschiedene Kontrollen durch mit dem Ziel, die Sicherheit und Qualität der Produkte zu gewährleisten.
Das verstärkte Augenmerk auf Kundenreklamationsstatistiken mit Relevanz für die Produktqualität und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen im Anschluss sind Maßnahmen von home24, die zu einer Reduktion des bestehenden Risikos im Vergleich zum Vorjahr geführt haben.
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Das Kundenerlebnis hängt wesentlich von der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Auslieferungen an die Kunden ab. In diesem Zusammenhang ist die Lieferfähigkeit der Logistikpartner von home24 von großer Bedeutung. Ein erhöhtes Auslieferaufk ommen in Kombination mit einer begrenzten Anzahl und Kapazität bei den Logistikdienstleistern kann zu
Verzögerungen bei der Lieferung von Waren führen, was zu unzufriedenen Kunden führen und das Wachstum von home24 behindern kann.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, unterhält der Konzern langjährige Beziehungen zu seinen Logistikdienstleistern. Prognosefunktionen ermöglichen es home24, die erforderlichen Schätzungen vorzunehmen, um Volumina und Auslastungen mit den Dienstleistern zu planen. Darüber hinaus wird die Anzahl zusätzlicher Dienstleister erweitert und die Internalisierung kritischer Logistikprozesse evaluiert, um das bestehende Risiko zu verringern.
Eine Verbesserung der Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr ist nach Einschätzung des Konzerns auf die Stärkung der langjährigen Geschäftsbeziehung mit den Logistikdienstleistern und auf die Fähigkeit zur logistischen Prognose zurückzuführen, die es ermöglicht, den geschätzten Bedarf besser abzuschätzen.
Im Geschäftsjahr 2019 reduzierte sich die Zahl der materiellen Schlüsselrisiken gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr von sieben auf fünf, da nach Einschätzung des Konzerns die entsprechend implementierten Maßnahmen zu einer Minderung der Risiken aus möglicher Lieferunzuverlässigkeit und möglicher Prozessineffi zienz durch die SAP-Einführung Wirksamkeit zeigen. Auch wenn diese Risiken nicht mehr Teil dieses Geschäftsberichtes sind, werden sie weiterhin von den Risikoeignern entsprechend überwacht.
| Zusammengefasster Lagebericht home24 SE Geschäftsbericht 2019 |
Zusammengefasster Lagebericht Jahresabschluss 2019 Risiken- und Chancenbericht |
home24 SE |
|---|---|---|
| -------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------- | ----------- |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Schlüsselrisiken | Aus wirkung |
Wahr schein lichkeit |
Aus wirkung |
Wahr schein lichkeit |
| Rechtliche Anforde rungen im Zusam menhang mit dem Schutz von persönli chen Informationen |
mittel | wahr scheinlich |
bedeutend | wahr scheinlich |
| Cybersicherheit | bedeutend | wahr scheinlich |
bedeutend | wahr scheinlich |
| Prognostizierbarkeit der Lagerbestände |
mittel | wahr scheinlich |
schwer | wahr scheinlich |
| Produktqualität | mittel | wahr scheinlich |
bedeutend | wahr scheinlich |
| Kapazitätsbeschrän kungen bei Logistik dienstleistern |
mittel | wahr scheinlich |
schwer | wahr scheinlich |
| Lieferzuverlässigkeit | mittel | möglich | bedeutend | wahr scheinlich |
| Prozessineffi zienz durch neue ERP-Einführung |
schwer | möglich | schwer | wahr scheinlich |
Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie im ersten Quartal 2020 wird im weiteren Verlauf des Jahres voraussichtlich Auswirkungen auf die Lieferketten des Konzerns, die Kundennachfrage sowie die internen Prozesse haben und diese temporär negativ beeinfl ussen. Staatliche Eingriff e als Folge der Pandemie führen bereits zu Beeinträchtigungen der operativen Arbeit in den stationären Geschäften, Lägern und Büros des Konzerns sowie in den Fabriken der Lieferanten oder bei der Arbeit von Dienstleistern, insbesondere Logistikdienstleistern. Aktuelle Einschränkungen sind größtenteils bis Mitte April gültig. Der Konzern geht davon aus, dass eine Rückkehr zur Normalität nicht vor Ende Mai stattfi nden wird. Für einen längeren Zeitraum bleiben nicht absehbare Risiken auf die Geschäftsentwicklung bestehen, unter anderem durch weitere Einschränkungen der Lieferkette und einer möglichen Rezession. Der Konzern hat frühzeitig Maßnahmen ergriff en, um entsprechenden Risiken zu begegnen und passt diese jeweils zeitnah an die neuesten Entwicklungen an. Auch Chancen ergeben sich in der aktuellen Situation, insbesondere solange der stationäre Handel geschlossen ist.
Eine abschließende Einschätzung der fi nanziellen und operativen Auswirkungen kann momentan nicht vorgenommen werden, da unklar ist, wie lange die Phase der Unsicherheit anhält und welches Ausmaß die Beeinträchtigungen haben könnten. Auch ein potenziell bestandsgefährdendes Ausmaß der Risiken kann infolge der Unsicherheiten nicht abschließend ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise – anderes als heute absehbar über einen längeren Zeitraum kein oder nur stark eingeschränkt Umsatz realisiert werden könnte. In einem solchen Szenario würden zur Vermeidung potenziell bestandsgefährdender Risiken zusätzliche Maßnahmen, beispielsweise eine Reduktion der Kostenbasis, eine Verringerung des geplanten Cashfl ows aus Investitionstätigkeit oder zusätzlicher Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens durch die Reduktion von Lagerbeständen, notwendig werden.
Die Home&Living-Branche hat ein Marktvolumen in den von home24 bedienten Märkten von über EUR 115 Mrd. (Quelle: Euromonitor). Die Online-Durchdringung im Bereich Home&Living ist dabei in diesen Märkten niedriger als in anderen Märkten, wie zum Beispiel den USA und UK. home24 ist überzeugt, dass sich daraus ein Potenzial für Aufh oleff ekte mit aus Sicht des Konzerns entsprechend attraktiven Marktwachstumsraten ableiten lässt.
Durch die Investitionen der vergangenen Jahre, unter anderem in ein neues ERP-System, die Eröff nung der Mega-Outlets sowie in zusätzliche Lagerstandorte hat home24 eine Basis geschaff en, die eine Skalierung des Geschäftsvolumens ermöglicht.
Sowohl hinsichtlich der Lieferanten als auch der Händler ist die Home&Living-Branche sehr stark fragmentiert. Die fragmentierte Beschaff ungsbasis verschaff t jedem Marktteilnehmer eine starke Verhandlungsposition, der eine kritische Größe erreichen kann, während der Kunde bisher kaum auf einzelne Marken achtet und sich stattdessen eher auf die Qualität und den Preis einzelner Produkte und auf die Eff ektivität und den Komfort der Plattform des jeweiligen Händlers konzentriert. home24 glaubt, dass diese Charakteristika dem Konzern die Möglichkeit geben, zum Online- "Branchenprimus" für Home&Living zu werden und selbst eine starke Home&Living-Marke zu etablieren.
Das breite Angebot an Produkten ermöglicht es home24, den Kunden eine vielfältige Auswahl von relevanten Produkten für den breiten Markt anzubieten. Dies ist nach Einschätzung des Konzerns entscheidend, um den heterogenen Kundenstamm in den relevanten Märkten zu bedienen, in denen Konsumenten-Marken von geringer Bedeutung und eine breite Auswahl und Vielfalt im Sortiment ausschlaggebend sind. Zudem liefert dieses Angebot wesentliche Daten zu Kundenpräferenzen und -verhalten, welches bei der Entscheidung, in neue Eigenmarken zu investieren, genutzt wird. Bei der Vermarktung von Bestsellern unter Eigenmarken kann das fundierte Wissen über Kundenpräferenzen in Bezug auf Stilrichtungen, Material oder Ankerpreise genutzt werden, um die Bruttoergebnismarge zu verbessern und Bestseller zu attraktiven Preisen und mit relativ kurzen Lieferzeiten anzubieten. Dieses Fundament des Geschäftsmodels mit der Kombination aus Sortimentsbreite und margenstarken Eigenmarken verschaff t home24 die Möglichkeit zu einer optimalen Positionierung im Bereich Online-Marketing, um kosteneffi zient an dem steigenden Interesse an Online-Einkäufen zu partizipieren.
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Die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands und wurden im besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern- und Einzelabschlusses der home24 SE abgegeben. Trotzdem unterliegen die Bewertungen des Vorstands Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächliche Entwicklung kann deshalb von der Bewertung abweichen, wenn die genannten Risiken und Chancen eintreten oder die zugrunde liegenden Annahmen sich als unzutreff end oder fehlerhaft erweisen. Die Gesamtbewertung für den Konzern zeigt derzeit keine Bedrohungen aufgrund individueller Risiken oder aggregierter Risikopositionen für den Fortbestand des Konzerns. Es wurden außerdem keine wesentlichen Chancen identifi ziert, die dazu führen könnten, dass der Konzern seine Ziele deutlich übererfüllt.
Brigitte Wittekind ist seit dem 1. Januar 2020 Mitglied des Vorstands. Sie folgt auf Christoph Cordes, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Seit dem 1. Januar 2020 hat Marc Appelhoff die Funktion des Vorstandsvorsitzenden (CEO) inne.
Die dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback nahestehende Person whiletrue GmbH hat am 7. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,90 für insgesamt EUR 10.030 sowie am 8. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich von EUR 5,81 für insgesamt EUR 98.843 Aktien der Gesellschaft erworben.
Das Aufsichtsratsmitglied Verena Mohaupt hat am 9. Januar 2020 zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,72 für insgesamt EUR 24.124 Aktien der Gesellschaft veräußert und am selben Tag zu einem Kurs von durchschnittlich EUR 5,87 für insgesamt EUR 26.403 Aktien der Gesellschaft erworben.
Im ersten Quartal 2020 hat sich mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie ein Unsicherheitsfaktor für die weitere Geschäftsentwicklung in 2020 ergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war home24 unmittelbar betroff en. Der Großteil der home24-Mitarbeiter außerhalb der Logistik-Abläufe und des Einzelhandels arbeitet von zu Hause aus. Lieferketten der Lieferanten in Europa, Brasilien und China sind beeinträchtigt. Die stationären Handelsfl ächen der Gesellschaft sind temporär geschlossen. Die Kundennachfrage ist schwerer prognostizierbar und volatiler. Der fi nanzielle negative Gesamteff ekt durch die COVID-19 Pandemie ist bis zum heutigen Stand (Stand 3. April 2020) jedoch in einem Rahmen, der eine Anpassung der im November 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Unternehmensplanung für 2020 nur eingeschränkt erforderlich macht.
Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
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Konkrete Aussagen zur Entwicklung der globalen Wirtschaftsleistung und den konjunkturellen Veränderungen für 2020 sind momentan durch die COVID-19 Pandemie nicht von den üblichen Quellen verfügbar. Aktuelle Schätzungen sind im gegenwärtig volatilen Umfeld nur Momentaufnahmen, die hoher Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung unterliegen.
Gleiches gilt für den Home&Living-Sektor. In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach Möbel und Einrichtungsgegenständen recht konstant. Die potenzielle Marktentwicklung durch die temporäre Schließung von Offl ine-Verkaufsfl ächen auf der einen Seite sowie eine drohende weltweite Rezession und damit ein potenziell zurückhaltendes Konsumentenverhalten auf der anderen Seite sind schwer einzuschätzen. Allerdings ist die Entwicklung des privaten Konsums in dieser Krise vermutlich nicht vergleichbar mit vergangenen Krisen, da die Haushalte bereits die Reiseausgaben signifi kant reduziert haben.
home24 sieht das Potenzial, dass der Online-Handel im Home&Living-Sektor gestärkt aus den aktuellen Entwicklungen hervorgehen kann und ein zusätzlicher Teil der Kundennachfrage auf Online-Kanäle verlagert wird. Die Online-Durchdringung in den für home24 relevanten Märkten ist nach wie vor gering im Vergleich zu der Online-Durchdringung für Spielwaren, Elektronikartikel oder Mode. Für die beiden nächsten Jahre wurden bereits vor der COVID-19 Pandemie am Beispiel für den deutschen Markt Wachstumsraten für den Online-Möbelhandel von etwa 10 % erwartet (Quelle: PWC, 2019). Die erwartete Steigerung kann im Vergleich zu anderen Konsumgütern durch die temporären Einschränkungen im Offl ine-Handel verstärkt bzw. beschleunigt werden. Durch die Skalierbarkeit des home24-Geschäftsmodells und seiner Alleinstellungsmerkmale will der Konzern an dieser Entwicklung nicht nur teilhaben, sondern sie anführen.
Für das kommende Geschäftsjahr fokussiert sich home24 auf profi tables Wachstum, eine Stärkung des Leistungsversprechens an die Kunden und die Sicherstellung der Liquidität in den durch die COVID-19-Krise unsicheren Zeiten. Mit Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019, die nach Einschätzung des Konzerns die Grundlage für ein langfristiges nachhaltiges Wachstum geschaff en haben, und der Erreichung der Profi tabilitätsschwelle auf Basis des bereinigten EBITDA im vierten Quartal 2019, wird der Fokus in 2020 wieder verstärkt auf der Kommunikation der Kundenvorteile von home24 liegen. Hervorzuheben ist hier das Leistungsversprechen einer kuratierter Sortimentsauswahl zu bester Preis-Leistung und einer risikofreien Bestellung. home24 setzt auf das Modell, das Einkaufen von Möbeln zu einem individuellen und inspirativen Erlebnis zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern das Ziel, sein auf den Home&Living-Bereich zugeschnittenes Einkaufserlebnis mit einem großen, relevanten Sortiment, exzellentem Service und zuverlässigen Lieferoptionen weiter auszubauen.
Der Konzern plant, seine Wachstumsstrategie konsequent weiterzuverfolgen, allerdings mit einem defensiven Risikoprofi l in den unsicheren Zeiten der COVID-19-Krise, und deshalb gleichzeitig einen noch stärkeren Fokus auf die Erreichung der Profi tabilitätsziele und Sicherstellung der Liquidität zu setzen.
home24 plant für das Geschäftsjahr 2020 in Anbetracht der volatilen Marktsituation mit Umsatzwachstumsraten unter konstanter Währung in einer Größenordnung von +10 % bis + 20 %. Darüber hinaus strebt der Konzern für das Geschäftsjahr 2020 eine bereinigte EBITDA-Marge in der Spanne von +2 % bis –2 % an. Dieser Ausblick berücksichtigt keine zukünftigen wesentlichen Auswirkungen aus der COVID-19-Krise auf die Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA. Solche wesentlichen Auswirkungen könnten etwa aufgrund einer global einsetzenden Rezession oder Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von home24, die über moderate Verzögerungen in der Lieferkette und die bisher antizipierten Schließungen der Offl ine-Retailfl ächen bis Ende Mai hinausgehen, entstehen. Durch den Abschluss der Investitionsprojekte im Geschäftsjahr 2019 erwartet der Konzern ferner eine signifi kante Verbesserung des Cashfl ows aus der Investitionstätigkeit. Für den Cashfl ow aus der Veränderung des Nettoumlaufvermögens wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 eine leichte Verbesserung angenommen.
Für die nichtfi nanziellen Leistungsindikatoren erwartet der Vorstand für das kommende Jahr eine weitere Zunahme der Bestellungen und der Anzahl aktiver Kunden proportional zum Umsatzanstieg. Für den durchschnittlichen Bestellwert wird von keiner wesentlichen Veränderung ausgegangen.
Zum Zeitpunkt der Freigabe zur Veröff entlichung dieses Geschäftsberichts (Stand 3. April 2020) stimmt die Geschäftsentwicklung von home24 mit dem Ausblick für 2020 überein. Absehbare Auswirkungen der COVID-19 Krise sind bis Ende Mai 2020 im Ausblick berücksichtigt. Insgesamt besteht jedoch eine substanzielle Unsicherheit, die die Prognose auf den aktuellen Wissensstand limitiert - im positiven wie auch im negativen. Neben der dargestellten potenziellen Beeinträchtigung der Lieferketten ergeben sich zusätzliche Risiken aus möglichen umfassenderen staatlichen Einschränkungen für die operative Arbeit in Lägern, Büros oder bei Dienstleistern sowie der Wirkung einer möglichen schweren Rezession auf die Kundennachfrage. Es besteht damit ein Risiko, dass es aufgrund dieser Faktoren zu einer ungünstigen Entwicklung des Geschäfts kommen kann. In einem solchen Fall würden die Ergebnisse sowohl beim Umsatz als auch bei der bereinigten EBITDA-Marge von den dargestellten Prognosen abweichen.
Die gemäß §§ 289f. und § 315d HGB veröff entlichten Erklärung zur Unternehmensführung, zusammen mit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, ist im Corporate Governance Bericht ausgeführt und ist gleichzeitig ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung ist gemäß § 161 AktG auf der Unternehmenswebseite der Muttergesellschaft unter http://irpages2.eqs.com/download/companies/homevierundzwanzig/CorporateGovernance/191218_home24_SE_declaration_ of_conformity_DCGK_German.pdf veröff entlicht.
Der nichtfi nanzielle Bericht für den home24-Konzern gemäß § 315b HGB ist Bestandteil des Geschäftsberichts.
Die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder der home24 SE und des Konzerns ist im Vergütungsbericht enthalten. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Corporate Governance Berichts und des zusammengefassten Lageberichts.
Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und der erläuternde Bericht für die home24 SE und den Konzern sind Bestandteil des zusammengefassten Lage berichts und werden im Corporate Governance Bericht dargestellt.
Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der home24 SE wurden zusammengefasst. Die folgenden Erklärungen basieren auf dem Jahresabschluss der home24 SE, der nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt wurde.
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Die home24 SE ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, Deutschland. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktpfl ege, Beschaff ung, Vermarktung und den Handel mit Home&Living-Produkten. Weitere Aufgaben umfassen das Management der Onlineshops, das Personalmanagement, die IT und das Finanz- und Risikomanagement. Die länderspezifi schen Webseiten von home24 und die Webseite fashionforhome.de sind Teil der home24 SE.
Die home24 SE wird als Konzernmuttergesellschaft durch ihren Vorstand vertreten, der für die Ausrichtung der Gruppe zuständig ist und die Strategie der Gesellschaft bestimmt.
Der Jahresabschluss der home24 SE wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Daraus ergeben sich Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Unterschiede betreff en vor allem die Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung, Leasingverhältnissen, Rückstellungen, selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen und latenten Steuern sowie im Vorjahr Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs.
Die home24 SE hat umfangreiche Liefer- und Leistungsbeziehungen mit ihren Tochtergesellschaften. Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Logistik, Vertrieb, Qualitätssicherung und Kundenservice. Von der home24 SE für ihre Tochtergesellschaften erbrachte Leistungen betreff en Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen. Lieferbeziehungen beziehen sich auf den Verkauf von retournierter Ware aus Kundenaufträgen.
Die Ertragslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung nach Aufwandsarten dargestellt und zeigt im Berichtszeitraum insbesondere ein Umsatzwachstum bei steigenden Materialaufwendungen und rückläufi ge sonstige betriebliche Aufwendungen.
Zentrale Steuerungsgröße für den Einzelabschluss der home24 SE ist das Jahresergebnis.
| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 287,5 | 244,1 | 43,4 | 18 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2,1 | 3,4 | – 1,3 | – 38 % |
| Materialaufwand | – 219,7 | – 191,7 | – 28,0 | 15 % |
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| In EUR Mio. | 2019 | 2018 | Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Personalaufwand | – 20,9 | – 19,3 | – 1,6 | 8 % |
| Abschreibungen | – 3,3 | – 0,9 | – 2,4 | >100 % |
| Sonstige betriebliche Auf wendungen |
– 83,1 | – 92,7 | 9,6 | – 10 % |
| Betriebsergebnis (EBIT) | – 37,4 | – 57,1 | 19,7 | – 35 % |
| Finanzergebnis | – 0,3 | – 0,7 | 0,4 | – 57 % |
| Aufwendungen aus Verlust übernahme |
– 8,1 | – 4,0 | – 4,1 | >100 % |
| Jahresfehlbetrag | – 45,8 | –61,8 | 16,0 | –26 % |
Im Berichtszeitraum konnte die home24 SE ihre Umsatzerlöse um EUR 43,4 Mio. auf EUR 287,5 Mio. steigern. Das beschleunigte Umsatzwachstum liegt vor allem an einer höheren Anzahl aktiver Kunden (+7 %) und eingegangener Bestellungen (+6 %) bei einem gleichzeitig von EUR 335 auf EUR 346 gestiegenen durchschnittlichen Bestellwert. Die home24 SE setzt damit insgesamt ihre positive Entwicklung auf den kontinentaleuropäischen Absatzmärkten fort.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung und periodenfremden Erträgen, unter anderem aus der Aufl ösung von Rückstellungen.
Die Materialaufwendungen haben sich korrespondierend zum Unternehmenswachstum um EUR 28,0 Mio. auf EUR 219,7 Mio. erhöht. Die Erhöhung resultiert mit EUR 21,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Waren und mit EUR 6,5 Mio. aus Aufwendungen für bezogene Leistungen aus dem Unternehmensverbund.
Der Anstieg der Abschreibungen ist insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit dem im Vorjahr neu erworbenen ERP-System zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 9,6 Mio. auf EUR 83,1 Mio. Grund hierfür sind hauptsächlich der Wegfall der im Vorjahr nach handelsrechtlichen Vorschriften ergebniswirksam zu erfassenden Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft (EUR – 7,5 Mio.) sowie rückläufi ge Werbekosten (EUR – 6,3 Mio.). Dem gegenüber stehen gestiegene Lagerkosten (EUR +2,4 Mio.), insbesondere aufgrund erhöhter Mietaufwendungen für zusätzliche Lagerkapazitäten.
Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme der home24 Outlet GmbH beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 8,1 Mio. nach EUR 4,0 Mio. im Vorjahr.
Das im zusammengefassten Lagebericht 2018 gesetzte Ziel einer leichten Verbesserung des Jahresergebnisses wurde erreicht bzw. übertroff en.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Geschäftsjahr 2019 von durchschnittlich 399 Mitarbeiter auf 358 Mitarbeiter reduziert.
Die Vermögenslage der home24 SE wird in folgender verkürzter Bilanz dargestellt.
| In EUR Mio. | 31. De zember 2019 |
31. De zember 2018 |
Verän derung |
Verän derung in % |
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 83,1 | 71,8 | 11,3 | 16 % |
| Umlaufvermögen | 91,8 | 152,6 | – 60,8 | – 40 % |
| Rechnungsabgrenzungs posten |
1,0 | 1,2 | – 0,2 | – 17 % |
| Gesamtvermögen | 175,9 | 225,6 | – 49,7 | – 22 % |
| Eigenkapital | 114,6 | 158,7 | – 44,1 | – 28 % |
| Rückstellungen | 10,7 | 17,3 | – 6,6 | – 38 % |
| Verbindlichkeiten | 50,1 | 48,8 | 1,3 | 3 % |
| Rechnungsabgrenzungs posten |
0,5 | 0,8 | – 0,3 | – 38 % |
| Gesamtkapital | 175,9 | 225,6 | – 49,7 | – 22 % |
Die Bilanzsumme der home24 SE hat sich um EUR 49,7 Mio. auf EUR 175,9 Mio. reduziert. Das Anlagevermögen der Gesellschaft setzt sich überwiegend aus Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zusammen. Das Umlaufvermögen umfasst hauptsächlich liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte. Die Passivseite umfasst insbesondere das Eigenkapital, Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 haben sich die Aktiva und Passiva der Gesellschaft insbesondere aufgrund der folgenden Positionen verändert:
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Finanzanlagen haben sich um EUR 13,2 Mio. auf EUR 63,1 Mio. erhöht, hauptsächlich aufgrund der Ausgabe neuer Ausleihungen an verbundene Unternehmen für die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.
Der Rückgang des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen auf reduzierte liquide Mittel zurückzuführen. Die Veränderung der liquiden Mittel wird weiter unten in diesem Abschnitt erläutert. Das Eigenkapital reduzierte sich insgesamt um EUR 44,1 Mio. auf EUR 114,6 Mio., insbesondere aufgrund der Verluste im Berichtszeitraum. Die Eigenkapitalquote beträgt 65 % zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 70 %).
Die Rückstellungen haben sich um EUR 6,6 Mio. auf EUR 10,7 Mio. reduziert, hauptsächlich aufgrund geringerer Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen.
Im Hinblick auf die Liquiditätssituation der home24 SE und ihrer fi nanziellen Entwicklung wird auf die Kapitalfl ussrechnung des Konzerns verwiesen, die im Wesentlichen die fi nanzielle Entwicklung der home24 SE widerspiegelt. Die Verantwortung für das Liquiditätsmanagement des Konzerns liegt bei der home24 SE. Der negative Cashfl ow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Gruppe und auch der home24 SE resultiert vornehmlich aus dem negativen Betriebsergebnis und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens. Der Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen Kapitalzuführungen an Tochtergesellschaften und Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen. Die home24 SE hatte im laufenden Geschäftsjahr keine wesentlichen Cashfl ows aus der Finanzierungstätigkeit.
Die liquiden Mittel in Höhe von EUR 41,7 Mio. (2018: EUR 106,5 Mio.) umfassen Bank- und Kassenbestände sowie Festgeldanlagen bei Kreditinstituten, die innerhalb von maximal drei Monaten in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können.
Die Geschäftsentwicklung der home24 SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. An den Risiken der Tochtergesellschaften partizipiert die home24 SE in vollem Umfang. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko situation des Konzerns durch den Vorstand gelten daher auch als Zusammenfassung der Risikosituation der home24 SE. Die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderte Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risiko managementsystems für die home24 SE erfolgt im Risikobericht des Konzerns.
Der Großteil des Geschäfts im Segment Europa wird über die home24 SE abgewickelt. Aufgrund der Verfl echtungen der home24 SE mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern wird auf die für den Konzern getroff enen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft home24 SE wider. Im Geschäftsjahr 2020 wird sich das Jahresergebnis der home24 SE leicht verbessern.
Berlin, 3. April 2020
Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind
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VERSICHERUNG DER
GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, 3. April 2020
Der Vorstand
Marc Appelhoff Johannes Schaback Brigitte Wittekind
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Geschäftsjahr abgestellt werden.
Ziff er 4.2.5 DCGK
Ziff er 4.2.3 Abs. 4 Sätze 1 und 3 DCGK
Der DCGK empfi ehlt, dass bei Abschluss von Vorstandsdienstverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfi ndungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfi ndungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende
Die derzeitigen Vorstandsdienstverträge enthalten keine Regelungen zu Zahlungen bei ihrer vorzeitigen Beendigung und sehen
Der DCGK empfi ehlt, dass im Vergütungsbericht, der ein Teil des Lageberichts ist, neben der Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand in allgemein verständlicher Form auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein sollen. Ferner sollen im Vergütungsbericht unter Verwendung bestimmter Mustertabellen für
■ die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, ■ den Zufl uss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Diff erenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, ■ bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Mai 2018 beschlossen, dass die gemäß §285 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und §§315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2018 aufzustellen sind, unterbleiben. Deshalb hat die Gesellschaft, wie angekündigt, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, soweit gesetzlich zulässig, davon abgesehen, die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit
dementsprechend auch keine Abfi ndungs-Caps vor.
jedes Vorstandsmitglied einzeln dargestellt werden:
29
An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
langfristiger Anreizwirkung gesondert anzugeben. Auch die Verwendung der vom DCGK vorgesehenen Mustertabellen erfolgte nicht, da die notwendigen Angaben im Vergütungsbericht in
Die Gesellschaft beabsichtigt, von jetzt an die Empfehlungen des
Der DCGK empfi ehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifi schen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonfl ikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff er 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) ange-
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum weder eine Altersgrenze noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeführt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll weiterhin nicht eingeführt werden, da auch und gerade Aufsichtsratsmitglieder mit langjähriger Erfahrung ihre Aufgabe hervorra-
Der DCGK empfi ehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpfl ichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öff ent-
Die Gesellschaft ist bestrebt diese Empfehlung soweit wie möglich einzuhalten. Allerdings ist es die Absicht der Gesellschaft, Finanzinformationen von höchster Qualität zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls die empfohlenen Fristen nicht eingehalten werden.
anderer geeigneter Form gemacht wurden.
Ziff er 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 DCGK
Ziff er 4.2.5 DCGK einzuhalten.
messen berücksichtigt.
gend ausüben können.
Ziff er 7.1.2 Satz 3 DCGK
lich zugänglich sein sollen.
Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§289a Abs.1, 315a Abs.1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts*. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK").
Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG wie folgt abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE erklären, dass die home24 SE (die "Gesellschaft") den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") – vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen – seit Dezember 2018, und zwar dem Tag der vorherigen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, entspricht und ferner beabsichtigt, künftig zu entsprechen.
Der DCGK empfi ehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Personen. Er hat bisher keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Angesichts der personellen Veränderungen im Vorstand wird Marc Appelhoff jedoch am 1. Januar 2020 den Vorsitz des Vorstands übernehmen. Der Empfehlung Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK wird somit ab diesem Zeitpunkt entsprochen werden.
* Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§ 289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Der DCGK empfi ehlt, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein.
28An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SECORPORATE Die dem Vorstand auf der Grundlage des Long Term Incentive Plan 2019 ("LTIP") und dem Virtual Option Program 2013/2014 ("VSOP") gewährte variable Vergütung ist an die Erfüllung bestimmter Erfolgsbedingungen geknüpft und in ihrem wirtschaftlichen Wert von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig. Allerdings sehen die entsprechenden Bedingungen neben der Knüpfung an den Aktienkurs keine expliziten Rechtsfolgen bei negativen Entwicklungen der Gesellschaft vor. Außerdem enthalten die VSOP Bedingungen keine Vergleichsparameter und die vorgesehenen Parameter und Erfolgsbedingungen in den Bedingungen des LTIP genügen möglicherweise den DCGK Empfehlungen hinsichtlich ihres Anspruchs nicht. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat der Auff assung, dass die variable Vergütung des Vorstands ausgewogen und angemessen ist. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist die variable Vergütung hinreichend auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da sie an die Entwicklung des Aktienkurses und die Erfüllung von langfristigen Zielen geknüpft ist.
Wie schon während des gesamten Berichtszeitraums erfolgt die Gewährung der Gesamtvergütung sowie von Performance Shares an Vorstandsmitglieder unter dem LTIP jeweils mit betragsmäßigen Höchstgrenzen. Allerdings haben Vorstandsmitglieder teilweise noch ältere Ansprüche aus dem VSOP und dem LTIP, die keine betragsmäßigen Höchstgrenzen aufweisen.
CORPORATE GOVERNANCE
BERICHT
Der DCGK empfi ehlt, dass bei Abschluss von Vorstandsdienstverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfi ndungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfi ndungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Die derzeitigen Vorstandsdienstverträge enthalten keine Regelungen zu Zahlungen bei ihrer vorzeitigen Beendigung und sehen dementsprechend auch keine Abfi ndungs-Caps vor.
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ziff er 4.2.3 Abs. 2, Sätze 4, 6 und 7 DCGK
vante Vergleichsparameter bezogen sein.
von langfristigen Zielen geknüpft ist.
Der DCGK empfi ehlt, bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, rele-
Die dem Vorstand auf der Grundlage des Long Term Incentive Plan 2019 ("LTIP") und dem Virtual Option Program 2013/2014 ("VSOP") gewährte variable Vergütung ist an die Erfüllung bestimmter Erfolgsbedingungen geknüpft und in ihrem wirtschaftlichen Wert von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig. Allerdings sehen die entsprechenden Bedingungen neben der Knüpfung an den Aktienkurs keine expliziten Rechtsfolgen bei negativen Entwicklungen der Gesellschaft vor. Außerdem enthalten die VSOP Bedingungen keine Vergleichsparameter und die vorgesehenen Parameter und Erfolgsbedingungen in den Bedingungen des LTIP genügen möglicherweise den DCGK Empfehlungen hinsichtlich ihres Anspruchs nicht. Gleichwohl ist der Aufsichtsrat der Auff assung, dass die variable Vergütung des Vorstands ausgewogen und angemessen ist. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist die variable Vergütung hinreichend auf die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da sie an die Entwicklung des Aktienkurses und die Erfüllung
Wie schon während des gesamten Berichtszeitraums erfolgt die Gewährung der Gesamtvergütung sowie von Performance Shares an Vorstandsmitglieder unter dem LTIP jeweils mit betragsmäßigen Höchstgrenzen. Allerdings haben Vorstandsmitglieder teilweise noch ältere Ansprüche aus dem VSOP und dem LTIP, die
keine betragsmäßigen Höchstgrenzen aufweisen.
CORPORATE
Der Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f und 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung und die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§289a Abs.1, 315a Abs.1 HGB sind auch Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts*. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat legen großen Wert auf gute Unternehmensführung und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend: "DCGK").
1. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS
Vorstand und Aufsichtsrats haben im Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG wie folgt abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat der home24 SE erklären, dass die home24 SE (die "Gesellschaft") den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") – vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen – seit Dezember 2018, und zwar dem Tag der vorherigen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft, entspricht und ferner beabsichtigt, künftig zu
Der DCGK empfi ehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Personen. Er hat bisher keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Angesichts der personellen Veränderungen im Vorstand wird Marc Appelhoff jedoch am 1. Januar 2020 den Vorsitz des Vorstands übernehmen. Der Empfehlung Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK wird somit ab diesem Zeit-
* Die Erklärung zur Corporate Governance gemäß §§ 289f und 315d HGB sind ungeprüfter Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
§161 AKTG
Ziff er 4.2.1 Satz 1 DCGK
punkt entsprochen werden.
entsprechen.
GOVERNANCE BERICHT
Der DCGK empfi ehlt, dass im Vergütungsbericht, der ein Teil des Lageberichts ist, neben der Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand in allgemein verständlicher Form auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein sollen. Ferner sollen im Vergütungsbericht unter Verwendung bestimmter Mustertabellen für jedes Vorstandsmitglied einzeln dargestellt werden:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 24. Mai 2018 beschlossen, dass die gemäß §285 Nr. 9 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB und §§315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Sätze 5 bis 8 HGB verlangten Angaben in dem Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2018 aufzustellen sind, unterbleiben. Deshalb hat die Gesellschaft, wie angekündigt, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, soweit gesetzlich zulässig, davon abgesehen, die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gesondert anzugeben. Auch die Verwendung der vom DCGK vorgesehenen Mustertabellen erfolgte nicht, da die notwendigen Angaben im Vergütungsbericht in anderer geeigneter Form gemacht wurden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, von jetzt an die Empfehlungen des Ziff er 4.2.5 DCGK einzuhalten.
Der DCGK empfi ehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifi schen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonfl ikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff er 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum weder eine Altersgrenze noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeführt. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll weiterhin nicht eingeführt werden, da auch und gerade Aufsichtsratsmitglieder mit langjähriger Erfahrung ihre Aufgabe hervorragend ausüben können.
Der DCGK empfi ehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpfl ichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öff entlich zugänglich sein sollen.
Die Gesellschaft ist bestrebt diese Empfehlung soweit wie möglich einzuhalten. Allerdings ist es die Absicht der Gesellschaft, Finanzinformationen von höchster Qualität zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls die empfohlenen Fristen nicht eingehalten werden.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Der Vorstand hat am 1. Oktober 2019 beschlossen, die Ressorts Einkauf, Sortiment und Pricing nach einer gewissen Übergangsfrist zu Beginn des Jahres 2020 von Christoph Cordes auf Marc Appelhoff zu übertragen. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Brigitte Wittekind als neu berufenes Vorstandsmitglied die übrigen bisher von Christoph Cordes verantworteten Bereiche sowie den Bereich Internes
Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfi nden. Sie müssen stattfi nden, wenn das Wohl der Gesell-
Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und berät mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfl uss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvor behalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse
Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss alle anderen Vorstandsmitglieder über Interessenskonfl ikte unverzüglich informie-
Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben
ren und gegenüber dem Aufsichtsrat off enlegen.
im Vergütungsbericht, Seite 40, verwiesen.
Kontrollsystem ab dem 1. Januar 2020 übernimmt.
schaft es erfordert.
vorsehen.
31
An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
3.2. Zusammensetzung des Vorstands
bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:
Christoph Cordes bis 31. Dezember 2019 Dr. Philipp Kreibohm bis 31. März 2019
Marc Appelhoff Johannes Schaback
aufgenommen worden ist.
Gesellschaft festgelegt.
Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß §111 Abs.5 AktG eine Zielgröße von 25% für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Zielgröße noch nicht erreicht. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Johannes Schaback fortzusetzen und daher im Februar 2019 die Amtszeit von Johannes Schaback vorzeitig um zwei weitere Jahre verlängert. Nach dem Ausscheiden von Dr. Philipp Kreibohm als Vorstandsmitglied hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Vorstand aus drei Personen bestehen soll. Insofern gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Änderung im Vorstand, bei der weibliche Mitglieder in den Vorstand hätten aufgenommen werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 33,33%, da Brigitte Wittekind als Nachfolgerin von Christoph Cordes in den Vorstand
Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der
Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.
Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund hat das Management der Gesellschaft gemeinsam einen Katalog mit Unternehmenswerten erstellt und innerhalb des Unternehmens veröff entlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://jobs.jobvite.com/home24/jobs/about sind die Unternehmenswerte öff entlich zugänglich.
Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.
Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an die Abteilung Governance, Risk and Compliance (GRC) wenden.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, fi nanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen.
30An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE2. CORPORATE GOVERNANCE Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend.
Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezember 2019 wie folgt geregelt:
| Marc Appelhoff | Finanzen (einschließlich Investor Relations, Buchaltung, Steuern), Marketing, Showrooms, Internationales (Brasilien), Recht, Corporate Communications |
|---|---|
| Christoph Cordes | Einkauf, Sortiment, Pricing, Produktqualität und -sicherheit, Outlets, Operations (ein schließlich Lager, Logistik und Kundenservice) |
| Johannes Schaback | Technologie (einschließlich Informationstech nologie, Daten, Warenwirtschaftssystem und Product), Personal |
Der Vorstand hat am 1. Oktober 2019 beschlossen, die Ressorts Einkauf, Sortiment und Pricing nach einer gewissen Übergangsfrist zu Beginn des Jahres 2020 von Christoph Cordes auf Marc Appelhoff zu übertragen. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Brigitte Wittekind als neu berufenes Vorstandsmitglied die übrigen bisher von Christoph Cordes verantworteten Bereiche sowie den Bereich Internes Kontrollsystem ab dem 1. Januar 2020 übernimmt.
Unbeschadet dieser Geschäftsverteilung tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Ausschüsse hat der Vorstand nicht eingerichtet. Der Gesamtvorstand entscheidet gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung eine Entscheidung durch den Vorstand vorsieht, insbesondere über die Strategie des Unternehmens und wesentliche Fragen der Geschäftspolitik. Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung sollen Vorstandssitzungen regelmäßig stattfi nden. Sie müssen stattfi nden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.
Der Vorstand hält mit dem Aufsichtsrat und insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt, unterrichtet diesen über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen und berät mit ihm die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von erheblichem Einfl uss sein können, informiert der Vorstand den Aufsichtsrat bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich. Außerdem unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und holt sich entsprechende Zustimmungen für bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung ein, für die die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands einen Zustimmungsvor behalt zugunsten des Aufsichtsrats oder einen seiner Ausschüsse vorsehen.
Die Mitglieder des Vorstands unterliegen während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand einem weitreichenden Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied muss alle anderen Vorstandsmitglieder über Interessenskonfl ikte unverzüglich informieren und gegenüber dem Aufsichtsrat off enlegen.
Für die Mitglieder des Vorstands wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 40, verwiesen. Seite 58 ff., verwiesen.
30
An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
3. ARBEITSWEISE UND ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND, AUFSICHTSRAT UND
Die Gesellschaft hat als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) gemäß deutschem Aktiengesetz, SE-Gesetz und SE-Verordnung mit Sitz in Berlin ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbei-
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Zudem sorgt der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen. Über alle für das Unternehmen relevante Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement und der Compliance informiert der
DEREN AUSSCHÜSSEN
ten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen.
Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend.
ber 2019 wie folgt geregelt:
Die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Einzelnen durch die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Jedes Vorstandsmitglied führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung war zum 31. Dezem-
Marc Appelhoff Finanzen (einschließlich Investor Relations,
Communications Christoph Cordes Einkauf, Sortiment, Pricing, Produktqualität
Johannes Schaback Technologie (einschließlich Informationstech-
Product), Personal
Buchaltung, Steuern), Marketing, Showrooms, Internationales (Brasilien), Recht, Corporate
und -sicherheit, Outlets, Operations (einschließlich Lager, Logistik und Kundenservice)
nologie, Daten, Warenwirtschaftssystem und
3.1. Arbeitsweise des Vorstands
2. CORPORATE GOVERNANCE
lich zugänglich.
pliance (GRC) wenden.
Die Unternehmensführung der Gesellschaft wird in erster Linie bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben, die Empfehlungen des DCGK und die internen Unternehmensrichtlinien. Gute Corporate Governance im Sinne einer auf langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgelegten Unternehmensführung sind Vorstand und Aufsichtsrat ein wesentliches Anliegen.
Der nachhaltige Unternehmenserfolg hängt entscheidend davon ab, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte als Team zusammenarbeiten und sich dafür engagieren, dass die Kunden zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund hat das Management der Gesellschaft gemeinsam einen Katalog mit Unternehmenswerten erstellt und innerhalb des Unternehmens veröff entlicht. Diese Werte bilden das Fundament aller unternehmerischen Entscheidungen und für den alltäglichen Umgang aller Mitarbeiter und Führungskräfte untereinander. Auf der Karriere-Website https://jobs.jobvite.com/home24/jobs/about sind die Unternehmenswerte öff ent-
Neben diesen Unternehmenswerten hat das Management zudem gemeinsam Führungsprinzipien erarbeitet. Diese Prinzipien wurden unternehmensintern kommuniziert, sodass für alle Mitarbeiter transparent ist, was home24 unter guter Mitarbeiterführung versteht. Bei diesen Führungsprinzipien stehen gegenseitiger Respekt, Vertrauen und der Teamgedanke im Mittelpunkt.
Die Gesellschaft hat zudem ein Compliance Management System eingerichtet, das Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie unternehmensinterner Richtlinien und Kodizes umfasst. Das Compliance Management System basiert auf einer Analyse von potenziellen Risiken, die sich aus rechtlichen Anforderungen, Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation oder in bestimmten Regionen ergeben können. Intern können Vorfälle über die Compliance-Hotline gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden über die Hotline im Intranet, in der Antikorruptionsrichtlinie sowie auch im Rahmen des Onboarding-Prozesses informiert. Sie können sich außerdem an ihre jeweiligen Vorgesetzten sowie direkt an die Abteilung Governance, Risk and Com-
Das Risikomanagementsystem des Konzerns regelt unternehmensweit die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung sämtlicher Risiken (compliance, fi nanzielle, operative und strategische). Zuständig für das Compliance- und Risikomanagement im Konzern ist der Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) mit unabhängigen Berichtslinien zum Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 wurde halbjährlich die Risikosituation der home24-Gruppe durch den Bereich Governance, Risk and Compliance (GRC) an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Der Vorstand besteht nach den Vorgaben der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus den folgenden Mitgliedern:
| Marc Appelhoff | |
|---|---|
| Johannes Schaback | |
| Christoph Cordes | bis 31. Dezember 2019 |
| Dr. Philipp Kreibohm | bis 31. März 2019 |
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 gemäß §111 Abs.5 AktG eine Zielgröße von 25% für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt, die innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) erreicht werden soll. Im Geschäftsjahr 2019 wurde diese Zielgröße noch nicht erreicht. Der Aufsichtsrat hat sich dazu entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Johannes Schaback fortzusetzen und daher im Februar 2019 die Amtszeit von Johannes Schaback vorzeitig um zwei weitere Jahre verlängert. Nach dem Ausscheiden von Dr. Philipp Kreibohm als Vorstandsmitglied hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der Vorstand aus drei Personen bestehen soll. Insofern gab es im Geschäftsjahr 2019 keine Änderung im Vorstand, bei der weibliche Mitglieder in den Vorstand hätten aufgenommen werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 33,33%, da Brigitte Wittekind als Nachfolgerin von Christoph Cordes in den Vorstand aufgenommen worden ist.
Bei zukünftigen Veränderungen im Vorstand soll weiterhin auf Vielfalt geachtet werden, da Vielfalt in Führungsgremien zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat wie bisher in erster Linie Vorstandsmitglieder nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht oder beispielsweise ihre Herkunft auswählen. Obwohl auch das Alter einer Person grundsätzlich für die Beurteilung der fachlichen Eignung unerheblich ist, hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 66 Jahren für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft festgelegt.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25% zu steigern. Die Quote wurde nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats und der Wahl der Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2019 erreicht.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofi l festgelegt. Das Kompetenzprofi l wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 an die verringerte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder angepasst. Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofi l müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Aufsichtsmitglieder angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspfl ichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft nicht mehr als drei weitere Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen. Den einzelnen Empfehlungen in Ziff er 5.4.1 Abs.2 DCGK, welche die Benennung von konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die zu berücksichtigenden Kriterien für die Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofi ls betreff en, hat die Gesellschaft abgesehen von den oben unter
Punkt 1. erklärten Abweichungen entsprochen.
33
An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
3.5. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats
über die Arbeit der Ausschüsse.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Mitglieder:
Verena Mohaupt* Lothar Lanz Franco Danesi
* Vorsitzende
Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat
Nach der bis zum 19. Juni 2019 gültigen Geschäftsordnung bestand der Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern; seit dem 19. Juni 2019 regelt die Geschäftsordnung, dass der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern besteht. Mindestens eines der Mitglieder muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§107 Abs.4 AktG). Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ehemalige Mitglie-
Im Berichtszeitraum hatte der Prüfungsausschuss die folgenden
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und erfüllt damit die Voraussetzungen des §100
der des Vorstands der Gesellschaft bestellt werden.
Christian Senitz bis 28. Januar 2019
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist – wie unter Punkt 3.1 dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine angemessene Nachfolgeplanung.
Die Rechte und Pfl ichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats fi ndet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig über die Ausschusstätigkeit berichten.
Die Geschäftsordnung vom 30. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 angepasst, um der verringerten Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen.
32An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE3.3. Arbeitsweise des Aufsichtsrats Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effi zienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effi zienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage einer im November 2019 durchgeführten Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen und den Vergütungsausschuss abzuschaff en.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpfl ichtet und haben Interessenkonfl ikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat off en zu legen.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Angaben im Vergütungsbericht, Seite 54, verwiesen. Seite 58 ff., verwiesen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern und die Satzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde mit Eintragung in das zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 1. Oktober 2019 wirksam. Bis zum 1. Oktober 2019 sah die Satzung vor, dass sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.
Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfl ikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreff ende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgenden Mitgliedern:
| Lothar Lanz* | |
|---|---|
| Verena Mohaupt** | |
| Franco Danesi | |
| Magnus Agervald** | |
| Alexander Samwer | bis 19. Juni 2019 |
| Christian Senitz | bis 28. Januar 2019 |
* Vorsitzernder des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne
von Ziff er 5.4.2 DCGK ** unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziff er 5.4.2 DCGK Der Aufsichtsrat hat am 30. Mai 2018 beschlossen, den Frauenanteil im Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren (also bis zum 30. Mai 2023) auf 25% zu steigern. Die Quote wurde nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats und der Wahl der Mitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Juni 2019 erreicht.
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 30. Mai 2018 Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofi l festgelegt. Das Kompetenzprofi l wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 an die verringerte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder angepasst. Nach dem aktuell gültigen Kompetenzprofi l müssen Aufsichtsratsmitglieder insgesamt über die zur erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung des Amtes genügend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder soll auf Vielfalt geachtet werden. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Aufsichtsmitglieder angemessene internationale Erfahrung besitzen und mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion, Beratungs- oder Vertretungspfl ichten gegenüber wesentlichen Mietern, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesellschaft haben. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats müssen unabhängig sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§100 Abs. 5 AktG) verfügen. Insgesamt sollen Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll neben dem Aufsichtsratsmandat in der Gesellschaft nicht mehr als drei weitere Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahrnehmen. Den einzelnen Empfehlungen in Ziff er 5.4.1 Abs.2 DCGK, welche die Benennung von konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die zu berücksichtigenden Kriterien für die Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Kompetenzprofi ls betreff en, hat die Gesellschaft abgesehen von den oben unter Punkt 1. erklärten Abweichungen entsprochen.
32
An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpfl ichtet und haben Interessenkonfl ikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, Kreditnehmern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat off en zu legen.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Für Einzelheiten wird auf die Anga-
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 19. Juni 2019 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf vier zu verringern und die Satzung entsprechend zu ändern. Diese Satzungsänderung wurde mit Eintragung in das zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) am 1. Oktober 2019 wirksam. Bis zum 1. Oktober 2019 sah die Satzung vor, dass sich der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat unterliegt keiner Arbeitnehmermitbestimmung. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfl ikten in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds soll das betreff ende Aufsichtsratsmitglied sein Amt
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den folgen-
ben im Vergütungsbericht, Seite 54, verwiesen.
aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.
Alexander Samwer bis 19. Juni 2019 Christian Senitz bis 28. Januar 2019
** unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziff er 5.4.2 DCGK
* Vorsitzernder des Aufsichtsrats und unabhängiges Mitglied im Sinne
niederlegen.
den Mitgliedern:
von Ziff er 5.4.2 DCGK
Lothar Lanz* Verena Mohaupt** Franco Danesi Magnus Agervald**
3.4. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
3.3. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
für eine angemessene Nachfolgeplanung.
die Ausschusstätigkeit berichten.
sichtsratsmitglieder Rechnung zu tragen.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig. Er ist – wie unter Punkt 3.1 dargestellt – in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft, insbesondere dem Vorstand, zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand
Die Rechte und Pfl ichten des Aufsichtsrats richten sich im Einzelnen nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats fi ndet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt, deren jeweilige Vorsitzenden dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig über
Die Geschäftsordnung vom 30. Mai 2018 wurde mit Wirkung ab dem 19. Juni 2019 angepasst, um der verringerten Anzahl der Auf-
Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats muss der Aufsichtsrat mindestens eine Sitzung im Kalendervierteljahr abhalten. Weitere Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies erforderlich ist. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere im Umlaufverfahren, gefasst werden. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effi zienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effi zienzprüfung sind neben vom Aufsichtsrat festzulegenden qualitativen Kriterien insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage einer im November 2019 durchgeführten Selbstevaluation hat der Aufsichtsrat beschlossen, seine Geschäftsordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anzupassen und insbesondere in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK eine Altersgrenze von 75 Jahren für seine Mitglieder einzuführen und den Vergütungsausschuss abzuschaff en.
Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über drei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
Nach der bis zum 19. Juni 2019 gültigen Geschäftsordnung bestand der Prüfungsausschuss aus vier Mitgliedern; seit dem 19. Juni 2019 regelt die Geschäftsordnung, dass der Prüfungsausschuss aus drei Mitgliedern besteht. Mindestens eines der Mitglieder muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (§107 Abs.4 AktG). Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bestellt werden.
Im Berichtszeitraum hatte der Prüfungsausschuss die folgenden Mitglieder:
| Verena Mohaupt* | |
|---|---|
| Lothar Lanz | |
| Franco Danesi | |
| Christian Senitz | bis 28. Januar 2019 |
* Vorsitzende
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Zudem verfügt sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und erfüllt damit die Voraussetzungen des §100 Abs. 5 AktG.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
4. ZIELGRÖSSEN FÜR FRAUEN AUF
Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG als Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zu 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).
5. HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE
gene Fragen und Anträge zu stellen.
stattfi ndet.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 26.409.186 auf den Inhaber lautende, nennwertlose, unverbriefte Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezo-
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fi ndet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern
FÜHRUNGSEBENEN
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 3. Juni 2020 in Berlin stattfi nden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Nähere Informationen zu diesem Stimmrechtsvertreter enthält die Einladung zur Hauptversammlung. Davon unabhängig steht es den Aktionären frei, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.
6. MELDEPFLICHTIGE EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
German/4500/news.html veröff entlicht.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpfl ichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 5.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20
Wahl vertreten zu lassen.
wachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance.
Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mitglieder teilgenommen haben.
Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer sowie dessen Feststellungen und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat.
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.
Im Berichtszeitraum hatte der Vergütungsausschuss die folgenden Mitglieder:
| Verena Mohaupt* | ||
|---|---|---|
| Lothar Lanz | seit 19. Juni 2019 | |
| Franco Danesi | ||
| Alexander Samwer | bis 19. Juni 2019 | |
* Vorsitzende
34An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEDer Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Über-Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der Senior Vice President-Level Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspfl ichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands und der Führungskräfte.
Der Gesamtaufsichtsrat sieht in der Wahrnehmung seiner Vergütungskompetenz eine seiner wichtigsten Aufgaben und hat daher in Vergütungsfragen in der Vergangenheit stets eng zusammengearbeitet und sich abgestimmt, was angesichts der geringen Größe des Gesamtgremiums auch eff ektiv möglich war. Daher hat der Aufsichtsrat zur weiteren Steigerung der Effi zienz beschlossen, den Vergütungsausschuss ab dem 1. Januar 2020 bis auf weiteres abzuschaff en.
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Dementsprechend setzte sich der Nominierungsausschuss im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
| Lothar Lanz* | seit 19. Juni 2019 |
|---|---|
| Verena Mohaupt | |
| Franco Danesi | |
| Alexander Samwer* | bis 19. Juni 2019 |
* Vorsitzender
Der Nominierungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Nominierungsausschuss bleibt auch nach Abschaff ung des Vergütungsausschusses in seiner bisherigen Zusammensetzung erhalten.
Auch der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungspositionen auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an, ohne dabei vom vorrangigen Grundsatz abzuweichen, wonach eine Person alleine deshalb empfohlen, nominiert, angestellt oder befördert werden sollte, weil sie fachlich und persönlich am besten für die entsprechende Aufgabe geeignet ist. Am 30. Mai 2018 hat der Vorstand gemäß §76 Abs. 4 AktG als Zielgröße für den Anteil von Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 30% festgelegt. Als Umsetzungsfrist wurden fünf Jahre (also bis zu 30. Mai 2023) festgelegt. Der Vorstand fördert die Zielerreichung durch eine langfristige Planung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Senior Vice Presidents) bei 25% und bei 50% in der zweiten Führungsebene (das heißt auf Ebene der Vice Presidents).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 eingeteilt in 26.409.186 auf den Inhaber lautende, nennwertlose, unverbriefte Stückaktien. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Aktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte im Rahmen der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten vor oder während der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fi ndet innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt und wird grundsätzlich durch den Vorstand einberufen. Bei der Einberufung entscheidet der Vorstand, ob die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfi ndet.
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Der Vergütungsausschuss prüft insbesondere alle Aspekte der Vergütung und Anstellungsbedingungen für den Vorstand und gibt in dieser Hinsicht dem Aufsichtsrat Empfehlungen und bereitet Beschlüsse für den Aufsichtsrat vor. Der Vergütungsausschuss kann die Vergütungsgrundsätze und die der Geschäftsleitung gezahlte Vergütung auch von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die Informationen über die Vorstandsvergütung für die Hauptversammlung auf. Daneben prüft der Vergütungsausschuss auch die Vergütung und die Anstellungsbedingungen der Senior Vice President-Level Führungskräfte und ist in dieser Hinsicht befugt, dem Vorstand Empfehlungen zu geben. Der Vergütungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Sicherstellung der Einhaltung aller maßgeblichen Mitteilungspfl ichten im Zusammenhang mit der Vergü-
Der Gesamtaufsichtsrat sieht in der Wahrnehmung seiner Vergütungskompetenz eine seiner wichtigsten Aufgaben und hat daher in Vergütungsfragen in der Vergangenheit stets eng zusammengearbeitet und sich abgestimmt, was angesichts der geringen Größe des Gesamtgremiums auch eff ektiv möglich war. Daher hat der Aufsichtsrat zur weiteren Steigerung der Effi zienz beschlossen, den Vergütungsausschuss ab dem 1. Januar 2020 bis auf
Die Mitglieder des Vergütungsausschusses bilden den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Dementsprechend setzte sich der Nominierungsausschuss im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
Der Nominierungsausschuss erstellt die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Der Nominierungsausschuss bleibt auch nach Abschaff ung des Vergütungsausschusses in seiner bisheri-
tung des Vorstands und der Führungskräfte.
weiteres abzuschaff en.
Verena Mohaupt Franco Danesi
* Vorsitzender
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Lothar Lanz* seit 19. Juni 2019
Alexander Samwer* bis 19. Juni 2019
gen Zusammensetzung erhalten.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems sowie mit Fragen der Compliance.
Darüber hinaus beschließt er über die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und über die Vergütung der Abschlussprüfer. Zudem überwacht er die Abschlussprüfung, insbesondere die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von den Abschlussprüfern zusätzlich erbrachten Leistungen. Im Berichtszeitraum hat der Prüfungsausschuss insgesamt vier Sitzungen abgehalten (11. Februar, 23. April, 28. August und 25. November 2019), an denen jeweils alle seine jeweiligen Mit-
Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Zu diesem Zweck beschäftigt sich der Prüfungsausschuss intensiv mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht. Der Prüfungsausschuss erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer sowie dessen Feststellungen und gibt Empfeh-
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern.
Im Berichtszeitraum hatte der Vergütungsausschuss die folgen-
glieder teilgenommen haben.
lungen an den Aufsichtsrat.
VERGÜTUNGSAUSSCHUSS
Lothar Lanz seit 19. Juni 2019
Alexander Samwer bis 19. Juni 2019
den Mitglieder:
Verena Mohaupt*
Franco Danesi
* Vorsitzende
Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird am 3. Juni 2020 in Berlin stattfi nden. Die entsprechende Tagesordnung und die für die Hauptversammlung benötigten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht. Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. Nähere Informationen zu diesem Stimmrechtsvertreter enthält die Einladung zur Hauptversammlung. Davon unabhängig steht es den Aktionären frei, sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über den Inhalt der Satzung.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß den Regelungen der Satzung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Mehrheit erforderlich ist.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie alle ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpfl ichtet, der Gesellschaft Eigengeschäfte in Aktien oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, soweit ein Schwellenwert von jährlich EUR 5.000 überschritten ist. Die Meldungen sind jeweils unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Alle Meldungen werden durch die Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/%20 German/4500/news.html veröff entlicht.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
39 Abs. 2 SE-Verordnung, §84 AktG).
ser Regelung unberührt.
8 der Satzung).
8.4. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Gemäß § 7 Abs.1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs.1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§84, 85 AktG und § 7 Abs.3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art.
Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in §103 Abs.1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von die-
Nach §11 Abs.5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreff en. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3,4,6,7 und
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe
8.5. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013 / 2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.
jahres noch keinen Beschluss gefasst hat.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972 durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch Einbringung der Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch eigene Aktien und nicht durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäfts-
Aufsichtsrats.
Alle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/ German/4550/fi nanzkalender.html veröff entlicht.
Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt – also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten – nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent. Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.
Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Die entsprechenden Informationen werden unter https://www. home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/ news. html auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.
Im Folgenden werden die nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang auf Seite 107f. verwiesen.
home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2019 insgesamt 26.907 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §71b AktG keine Rechte zustehen.
Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.
1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen
36An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SE7. WEITERE INFORMATIONEN FÜR DEN Die Mitglieder des Vorstands haben im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft Haltevereinbarungen (sogenannte Lock Up Agreements) mit den Konsortialbanken, die den Börsengang begleitet haben, geschlossen. In diesen Haltevereinbarungen haben sich die Vorstandsmitglieder jeweils verpfl ichtet, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse hinsichtlich ihrer am Datum des Börsenprospekts jeweils gehaltenen Aktien für folgende Handlungen grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Konsortialbanken einzuholen (Haltepfl icht): direkt oder indirekt solche Aktien anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, zu vertreiben, sich vertraglich zum Verkauf zu verpfl ichten, eine Option oder einen Kaufvertrag zu begeben, eine Option zum Verkauf zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zum Kauf zu gewähren, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Die gleiche Haltepfl icht besteht für Aktien, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern bis zum Ende der Haltefrist zur Bedienung von ihnen jeweils gehaltenen Optionen gewährt werden. Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Haltefrist, verkürzt sich die Haltefrist für das jeweilige Vorstandsmitglied auf sechs Monate ab dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
Die von der Gesellschaft veröff entlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/news.html abrufb ar.
Gemäß § 7 Abs.1 der Satzung besteht der Vorstand aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage der Art. 9 Abs.1, Art. 39 Abs. 2 und Art. 46 SE-Verordnung, §§84, 85 AktG und § 7 Abs.3 der Satzung für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund zu widerrufen (vgl. Art. 9 Abs. 1, Art. 39 Abs. 2 SE-Verordnung, §84 AktG).
Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß §20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Das in §103 Abs.1 Satz 2 AktG vorgesehene Mehrheitserfordernis ist von dieser Regelung unberührt.
Nach §11 Abs.5 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreff en. Zudem ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Durchführungen von Kapitalerhöhungen aus Genehmigten Kapital bzw. Bedingten Kapital oder nach Ablauf der entsprechenden Ermächtigungs- bzw. Options- und Wandlungsfristen entsprechend anzupassen (§ 4 Abs. 3,4,6,7 und 8 der Satzung).
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Die Mitglieder des Vorstands haben im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft Haltevereinbarungen (sogenannte Lock Up Agreements) mit den Konsortialbanken, die den Börsengang begleitet haben, geschlossen. In diesen Haltevereinbarungen haben sich die Vorstandsmitglieder jeweils verpfl ichtet, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse hinsichtlich ihrer am Datum des Börsenprospekts jeweils gehaltenen Aktien für folgende Handlungen grundsätzlich die vorherige Zustimmung der Konsortialbanken einzuholen (Haltepfl icht): direkt oder indirekt solche Aktien anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, zu vertreiben, sich vertraglich zum Verkauf zu verpfl ichten, eine Option oder einen Kaufvertrag zu begeben, eine Option zum Verkauf zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zum Kauf zu gewähren, zu übertragen oder anderweitig zu veräußern. Die gleiche Haltepfl icht besteht für Aktien, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern bis zum Ende der Haltefrist zur Bedienung von ihnen jeweils gehaltenen Optionen gewährt werden. Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds vor Ende der Haltefrist, verkürzt sich die Haltefrist für das jeweilige Vorstandsmitglied auf sechs Monate ab dem ersten Handelstag der Aktien der
Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.
10% der Stimmrechte überschreiten:
Luxemburg, gemäß §34 WpHG);
zwanzig/German/4500/news.html abrufb ar.
gemäß §34 WpHG).
8.3. Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten1
Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausweislich der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §33 WpHG folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die
■ Ari Zweiman, geboren am 15. April 1972: 18,99% (Zurechnung von 3.865.637 Aktien der 683 Capital Partners, LP/683 Capital Management, LLC, New York, gemäß §34 WpHG sowie von
■ Kinnevik AB (publ), Stockholm, Schweden: 11,78% (Zurechnung von 3.111.953 Aktien der Kinnevik Internet Lux S.à r.l.,
■ Rocket Internet SE, Berlin, Deutschland: 10,91% (Zurechnung von 83.033 Aktien der Bambino 53. V V GmbH, Berlin,
Die von der Gesellschaft veröff entlichten Stimmrechtsmitteilungen sind unter https://www.home24.com/websites/homevierund-
1.150.000 Aktien über §38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
7. WEITERE INFORMATIONEN FÜR DEN
German/4550/fi nanzkalender.html veröff entlicht.
Alle Termine, die für Aktionäre, Investoren und Analysten von Bedeutung sind, werden am Jahresbeginn für die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres im Finanzkalender der Gesellschaft unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/
Die Gesellschaft informiert den Kapitalmarkt – also insbesondere Aktionäre, Analysten und Journalisten – nach einheitlichen Kriterien. Die Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent und konsistent. Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie Präsentationen von Presse- und Analystenkonferenzen werden umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen sowie Eigengeschäfte von Führungskräften werden von der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekanntgegeben. Die entsprechenden Informationen werden unter https://www. home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4500/ news. html auf der Internetseite der Gesellschaft veröff entlicht.
8. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN
UND ERLÄUTERNDER BERICHT1
8.1. Zusammensetzung des gezeichneten
erforderlichen Angaben aufgeführt und erläutert.
Kapitals
Rechte zustehen.
GEMÄSS §§289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB
Im Folgenden werden die nach §§289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird auf die Angaben im Konzernanhang auf Seite 107f. verwiesen.
8.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreff en
home24 SE hielt zum Ende des Berichtsjahres 2019 insgesamt 26.907 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß §71b AktG keine
Teil des Corporate Governance Berichts mit der Entsprechenserklärung.
1 Die übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bilden zugleich einen
KAPITALMARKT
veröff entlicht.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu EUR 70.864 durch Ausgabe von bis zu 70.864 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / II). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / II dient der Erfüllung von Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitraum von 1. Oktober 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2014 gewährt bzw. zugesagt worden sind, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / II dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 43 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie, und für weitere bis zu 70.821 neue Aktien EUR 36,86 je Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 113.328 durch Ausgabe von bis zu 113.328 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / III). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2015 / III dient ausschließlich der Ausgabe von neuen Stückaktien zum Zwecke der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus den virtuellen Optionsprogrammen 2010 und 2013 / 2014 (zusammen das Virtuelle Optionsprogramm) gegen die Gesellschaft gegenwärtig oder künftig zustehen, und Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2015 / III dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag beträgt für die bis zu 113.328 neuen Aktien EUR 1,00 je Aktie. Die Einlagen auf die neuen Aktien werden durch Einbringung der Geldforderungen erbracht, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft bedarf zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972 durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden. Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch Einbringung der Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch eigene Aktien und nicht durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
aussetzungen ausgeschlossen ist.
erlangt.
barungen.
8.6. Wesentliche Vereinbarungen der
Kontroll wech sels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Vor-
Gesellschaft, die unter der Bedingung eines
Der zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und / oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des §15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50% des Stammkapitals und / oder der Stimmrechte an home24 SE
Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepfl ichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpfl ichtungen im Falle des
8.7. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Über nahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroff en sind
Es bestehen keine entsprechenden Ent schädigungsver ein-
Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht
der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 175.311 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag entspricht dem geringsten Ausgabebetrag zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (aktuell: EUR 1,00). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist im Hinblick auf das Grundkapital und das Genehmigte Kapital 2017 anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit §60 Abs.2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.058.025 durch Ausgabe von bis zu 8.058.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das Bedingte Kapital 2018 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspfl ichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam Schuldverschreibungen), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 bis zum 1. Juni 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus Genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder – falls dieser Wert geringer ist – auf bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß §237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen.
38An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit §53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§71aff . AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien sowie die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre auch in der Ermächtigung im Einzelnen beschriebenen, weiteren Weisen zu verwenden, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, in der Ermächtigung näher beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Der zwischen der home24 SE und SevenVentures GmbH bestehende Medienleistungsvertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die SevenVentures GmbH vor, wenn die RTL Group S.A. und / oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen im Sinne des §15 AktG bzw. die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG direkt oder indirekt jeweils einzeln oder gemeinsam mehr als 50% des Stammkapitals und / oder der Stimmrechte an home24 SE erlangt.
Im Übrigen enthalten die Vereinbarungen zur Nutzung von Google Online Marketing Produkten Bestimmungen, wonach ein Kontrollwechsel anzeigepfl ichtig ist und ein Kündigungsrecht begründet. Darüber hinaus sehen die Vereinbarungen mit den Anbietern zur Kreditkartenzahlung Informationsverpfl ichtungen im Falle des Inhaberwechsels bei der home24 SE vor.
Es bestehen keine entsprechenden Ent schädigungsver einbarungen.
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An unsere Aktionäre | Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehenden Gesellschaft, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 bis zum 1. Juni 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspfl ichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus Genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben: Die Ermächtigung gilt bis zum 30. Juni 2022 und ist auf den Erwerb von 33.282 oder – falls dieser Wert geringer ist – auf bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Der Erwerb darf nur zu einem Gegenwert von EUR 24,14 je Aktie erfolgen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Der Vorstand ist gemäß §237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, die Ausgabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden
anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen.
des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2023 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-Verordnung in Verbindung mit §53a AktG eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Unter näher dargestellten Voraussetzungen ist der Vorstand insoweit auch befugt, Eigenkapitalderivate beim Erwerb eigener Aktien einzusetzen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach Artikel 5 SE-Verordnung in Verbindung mit den §§71aff . AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 175.311 Gebrauch gemacht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Der Ausgabebetrag entspricht dem geringsten Ausgabebetrag zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (aktuell: EUR 1,00). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der neuen Aktien und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist im Hinblick auf das Grundkapital und das Genehmigte Kapital 2017 anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung erläuterten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen; dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von Artikel 9 Abs. 1 lit. c) i) SE-Verordnung in Verbindung mit §60 Abs.2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 8.058.025 durch Ausgabe von bis zu 8.058.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Das Bedingte Kapital 2018 dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspfl ichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam Schuldverschreibungen), die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 ausgegeben worden sind. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft abhängigen oder
Geschäftsjahr festgelegt werden kann.
VERGÜTUNGSBERICHT
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
1.3. Erfolgsabhängige Bezüge
incentiviert erscheinen.
Berichtszeitraums.
1.3.1. JÄHRLICHE VARIABLE BARVERGÜTUNG
Jedes zum 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglied erhält eine zusätzliche variable Barvergütung in Höhe von maximal TEUR 50 pro Jahr. Die Ziele für die Erreichung der Bonuszahlung werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern abhängig von den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Auszahlung der zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgt nach Festlegung der konkreten Bonushöhe nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die konkrete Höhe des Bonus legt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele im freien Ermessen fest. Claw Back-Mechanismen sollen bei der Auszahlung nicht angewendet werden, da die Vorstandsmitglieder durch ihre langfristigen aktienbasierten Optionen hinreichend auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg
In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2018 in einer Höhe von TEUR 150 ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 150 festgelegt. Die Auszahlung dieser zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des
41
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
1.3.2. LANGFRISTIGE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen, die an den Vorstand im Rahmen aktienbasierter Vergütungspläne ausgegeben wurden, sowie der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarungen gewährten Instrumente
LTIP ermöglichen es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdiff erenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt – im Ermessen der Gesellschaft – entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht im Regelfall einem Kalenderjahr. Performance Shares sind nach den aktuell gültigen LTIP Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereff ekte bereinigte jährliche Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24 Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren
Long-Term-Incentive-Pläne ("LTIP")
nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden.
TEUR 561 (2018: TEUR 1.419) gewährt.
Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Insgesamt wurden dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 842.876 (2018: 93.224) LTIP Performance-Shares mit einem Zeitwert von
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem LTIP personenbezogen für die einzelnen
erläutert.
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfris tigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2019 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt.
40An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 |home24 SEVERGÜTUNGSBERICHT Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2019 das Vergütungssystem modifi ziert, um unter anderen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Umstrukturierung des Vorstands zu begegnen. Daneben hat der Aufsichtsrat für die Beurteilung des Vergütungssystems und einen Marktvergleich der Gesamtvergütung auf einen externen Vergütungsberater zurückgegriff en. Die Komponenten der Gesamtvergütung – jährliche Festvergütung, kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütung, langfristige Anreizvergütung über Optionen sowie weitere Nebenleistungen – wurden grundsätzlich beibehalten. Allerdings erlaubt das neue Vergütungssystem eine Diff erenzierung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Zudem erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, mit Vorstandsmitgliedern Einmalzahlungen zu vereinbaren. Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds ist auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt.
Alle Vergütungsbestandteile stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur in der Gesellschaft im Übrigen.
* Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts
Die jährliche Festvergütung eines Vorstandsmitglieds beträgt grundsätzlich TEUR 250. Der Vorstandsvorsitzende wird zukünftig regelmäßig ebenfalls TEUR 250 erhalten. Etwas anderes gilt, wenn der Börsenkurs der Gesellschaft im XETRA Handel drei Kalendermonate hintereinander über EUR 23 liegt. In diesem Fall wird die jährliche Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden TEUR 300 betragen.
Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 742 (2018: TEUR 812) an Festvergütung bezogen.
Die Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 zudem weitere Nebenleistungen von insgesamt TEUR 97 (2018: TEUR 111) erhalten. Zu den weiteren Nebenleistungen gehören die Erstattung von üblichen Spesen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie eine Unfall-/Invaliditätsversicherung mit einer Deckungssumme von TEUR 500 im Todesfall bzw. TEUR 800 im Invaliditätsfall.
Die D&O-Versicherung deckt fi nanzielle Schäden ab, die durch Pfl ichtverletzungen seitens der Mitglieder des Vorstands bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10%, maximal aber 150% des jährlichen Fixgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds vor. Alle Vorstandsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung miteinbezogen.
mit Erklärung zur Unternehmensführung.
Jedes zum 31. Dezember 2019 aktive Vorstandsmitglied erhält eine zusätzliche variable Barvergütung in Höhe von maximal TEUR 50 pro Jahr. Die Ziele für die Erreichung der Bonuszahlung werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern abhängig von den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Auszahlung der zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgt nach Festlegung der konkreten Bonushöhe nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die konkrete Höhe des Bonus legt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele im freien Ermessen fest. Claw Back-Mechanismen sollen bei der Auszahlung nicht angewendet werden, da die Vorstandsmitglieder durch ihre langfristigen aktienbasierten Optionen hinreichend auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg incentiviert erscheinen.
In der Berichtsperiode wurde den Vorstandsmitgliedern die variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2018 in einer Höhe von TEUR 150 ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele hat der Aufsichtsrat die Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 150 festgelegt. Die Auszahlung dieser zusätzlichen variablen Barvergütung erfolgte nach Ablauf des Berichtszeitraums.
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An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
1.2. Erfolgsunabhängige Bezüge
Die jährliche Festvergütung eines Vorstandsmitglieds beträgt grundsätzlich TEUR 250. Der Vorstandsvorsitzende wird zukünftig regelmäßig ebenfalls TEUR 250 erhalten. Etwas anderes gilt, wenn der Börsenkurs der Gesellschaft im XETRA Handel drei Kalendermonate hintereinander über EUR 23 liegt. In diesem Fall wird die jährliche Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden
*
Das Gehalt der Vorstandsmitglieder wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Vorstandsmitglieder insgesamt TEUR 742 (2018: TEUR 812) an Festvergütung bezogen.
Die Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 zudem weitere Nebenleistungen von insgesamt TEUR 97 (2018: TEUR 111) erhalten. Zu den weiteren Nebenleistungen gehören die Erstattung von üblichen Spesen, Zuschüsse zur Krankenversicherung und monatliche Bruttobeträge, die den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entsprechen, sowie die Übernahme der Kosten für eine D&O-Versicherung sowie eine Unfall-/Invaliditätsversicherung mit einer Deckungssumme von TEUR 500 im Todesfall bzw. TEUR 800 im
Die D&O-Versicherung deckt fi nanzielle Schäden ab, die durch Pfl ichtverletzungen seitens der Mitglieder des Vorstands bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10%, maximal aber 150% des jährlichen Fixgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds vor. Alle Vorstandsmitglieder sind in den Schutz der D&O-Versicherung miteinbezogen.
1.2.1. FESTE VERGÜTUNG
TEUR 300 betragen.
Invaliditätsfall.
1.2.2. NEBENLEISTUNGEN
VERGÜTUNGSBERICHT
1. VORSTANDSVERGÜTUNG
auf maximal EUR 15 Mio. pro Jahr begrenzt.
tungsstruktur in der Gesellschaft im Übrigen.
mit Erklärung zur Unternehmensführung.
glieder gebilligt.
1.1. Grundzüge des Vergütungssystems
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer jährlichen Festvergütung, einer kurzfristigen, erfolgsabhängigen Vergütung in Form einer jährlichen variablen Barvergütung, einer langfris tigen Anreizvergütung über Optionen sowie weiteren Nebenleistungen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni 2019 hat das System zur Vergütung der Vorstandsmit-
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat durch Beschluss vom 28. Oktober 2019 das Vergütungssystem modifi ziert, um unter anderen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie der Umstrukturierung des Vorstands zu begegnen. Daneben hat der Aufsichtsrat für die Beurteilung des Vergütungssystems und einen Marktvergleich der Gesamtvergütung auf einen externen Vergütungsberater zurückgegriff en. Die Komponenten der Gesamtvergütung – jährliche Festvergütung, kurzfristige, erfolgsabhängige Vergütung, langfristige Anreizvergütung über Optionen sowie weitere Nebenleistungen – wurden grundsätzlich beibehalten. Allerdings erlaubt das neue Vergütungssystem eine Diff erenzierung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands. Zudem erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, mit Vorstandsmitgliedern Einmalzahlungen zu vereinbaren. Die Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds ist
Alle Vergütungsbestandteile stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergü-
* Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts
Nachfolgend sind die Inhalte der einzelnen Vergütungsvereinbarungen, die an den Vorstand im Rahmen aktienbasierter Vergütungspläne ausgegeben wurden, sowie der Umfang der im Rahmen dieser Vereinbarungen gewährten Instrumente erläutert.
LTIP ermöglichen es dem Vorstand, an Steigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem sogenannte Performance-Shares ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der home24 SE geknüpft sind. Die Performance-Shares sind wie Optionen ausgestaltet; der Begünstigte erhält die Wertdiff erenz zwischen höherem Aktienkurs und Ausübungspreis zum Ausübungszeitpunkt – im Ermessen der Gesellschaft – entweder in Form von Aktien oder in bar. Der Erdienungszeitraum entspricht im Regelfall einem Kalenderjahr. Performance Shares sind nach den aktuell gültigen LTIP Bedingungen grundsätzlich nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist ausübbar, soweit sie unverfallbar sind und die durchschnittliche, um Sondereff ekte bereinigte jährliche Wachstumsrate des Umsatzwachstums der home24 Gruppe in den vier Jahren ab Gewährung der Performance Shares mindestens 10 % beträgt. Die Performance-Shares können innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Haltefrist ausgeübt werden.
Insgesamt wurden dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 842.876 (2018: 93.224) LTIP Performance-Shares mit einem Zeitwert von TEUR 561 (2018: TEUR 1.419) gewährt.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem LTIP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Marc Appelhoff
Ausübungspreis (in EUR)
LTIP
LTIP
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Vergütungsinstrumente wurden dem Vorstandsmitglied Marc Appelhoff für das Geschäftsjahr 2020 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug
TEUR 229 zum Zeitpunkt der Gewährung.
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 12,08 187.480 In der Berichtsperiode gewährt 3,23 123.208 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 8,57 310.688 12,08 187.480 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0
Restlaufzeit
0,02 5,50 93.740 4,50 93.740 3,23 7,80 123.208 0,00 0 24,14 5,50 93.740 4,50 93.740 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 6,40 310.688 4,50 187.480
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
43
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
| An unsere Aktionäre Vergütungsbericht Vergütungsbericht |
Geschäftsbericht 2019 home24 SE | Jahresabschluss 2019 home24 SE | ||
|---|---|---|---|---|
| Dr. Philipp Kreibohm | ||||
| Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019 | ||||
| Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 8,95 | 77.228 | 12,08 | 43.774 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 0,00 | 0 | 4,86 | 33.454 |
| In der Berichtsperiode verwirkt | – 2,56 | – 17.050 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 12,21 | 60.178 | 8,95 | 77.228 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Restlaufzeit | Restlaufzeit | |||
| Ausübungspreis (in EUR) | (in Jahren) | Anzahl | (in Jahren) | Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 21.887 | 4,50 | 21.887 |
| 3,23 | 6,70 | 8.202 | 5,70 | 27.878 |
| 24,14 | 5,80 | 30.089 | 4,70 | 27.463 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,80 | 60.178 | 5,00 | 77.228 |
| Der Zeitwert der im Geschäftsjahr 2018 gewährten LTIP betrug TEUR 747 zum Zeitpunkt der Gewährung. |
||||
| Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeit punkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Dr. Philipp Kreibohm noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente aufgeführt. |
||||
| 42 60 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 21.887 | 4,50 | 21.887 |
| 3,23 | 6,70 | 8.202 | 5,70 | 27.878 |
| 24,14 | 5,80 | 30.089 | 4,70 | 27.463 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,80 | 60.178 | 5,00 | 77.228 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,08 | 187.480 | 12,08 | 187.480 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 3,23 | 123.208 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 8,57 | 310.688 | 12,08 | 187.480 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | ||
| LTIP | |||||
| 0,02 | 5,50 | 93.740 | 4,50 | 93.740 | |
| 3,23 | 7,80 | 123.208 | 0,00 | 0 | |
| 24,14 | 5,50 | 93.740 | 4,50 | 93.740 | |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 6,40 | 310.688 | 4,50 | 187.480 |
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Vergütungsinstrumente wurden dem Vorstandsmitglied Marc Appelhoff für das Geschäftsjahr 2020 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 229 zum Zeitpunkt der Gewährung.
42
Dr. Philipp Kreibohm
Ausübungspreis (in EUR)
LTIP
aufgeführt.
LTIP
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
Der Zeitwert der im Geschäftsjahr 2018 gewährten LTIP betrug
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Dr. Philipp Kreibohm noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instrumente
TEUR 747 zum Zeitpunkt der Gewährung.
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 8,95 77.228 12,08 43.774 In der Berichtsperiode gewährt 0,00 0 4,86 33.454 In der Berichtsperiode verwirkt – 2,56 – 17.050 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,21 60.178 8,95 77.228 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0
Restlaufzeit
0,02 5,50 21.887 4,50 21.887 3,23 6,70 8.202 5,70 27.878 24,14 5,80 30.089 4,70 27.463 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,80 60.178 5,00 77.228
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Johannes Schaback
Ausübungspreis (in EUR)
der Gewährung.
LTIP
LTIP
Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback Vergütungsinstrumente für den Erdienungszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 1. April 2021 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 332 (2018: TEUR 672) zum Zeitpunkt
VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die virtuellen Optionen werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Die Ausgabe von Optionen unter dem VSOP ist abgeschlossen.
Die Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Christoph Cordes haben im Geschäftsjahr 2019 jeweils einen Teil ihrer Optionen unter dem VSOP ausgeübt. Gegen vollständige Einbringung ihrer jeweiligen Ansprüche haben Marc Appelhoff und Christoph Cordes jeweils 31.921 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Die
Virtual-Stock-Option-Programme ("VSOP")
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,68 59.770 0,00 0 In der Berichtsperiode gewährt 12,95 719.668 14,68 59.770 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 13,08 779.438 14,68 59.770 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0
Restlaufzeit
0,02 6,20 23.435 5,20 23.435 1,00 7,80 44.834 0,00 0 13,00 7,80 630.000 0,00 0 24,14 7,10 81.169 5,20 36.335 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 7,70 779.438 5,20 59.770
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
45
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
entsprechenden neuen Aktien wurden durch eine Sachkapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2015/III der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaff en, die durch Eintragung im zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 20. August 2019 wirksam wurde.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem VSOP personenbezogen für die einzelnen
Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
(in Jahren) Anzahl
| Christoph Cordes Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise 2019 2018 Ausübungspreis Ausübungspreis (in EUR) Anzahl (in EUR) Anzahl LTIP Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 17,72 187.480 In der Berichtsperiode verwirkt 12,08 – 46.870 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,08 140.610 12,08 187.480 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0 Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen 2019 2018 Restlaufzeit Restlaufzeit Ausübungspreis (in EUR) (in Jahren) Anzahl (in Jahren) Anzahl LTIP 0,02 5,50 70.305 4,50 93.740 24,14 5,50 70.305 4,50 93.740 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,50 140.610 4,50 187.480 Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeit punkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Christoph Cordes noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instru mente aufgeführt. 44 62 |
An unsere Aktionäre Vergütungsbericht Vergütungsbericht |
Geschäftsbericht 2019 home24 SE | Jahresabschluss 2019 home24 SE | |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 5,50 | 70.305 | 4,50 | 93.740 |
| 24,14 | 5,50 | 70.305 | 4,50 | 93.740 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5,50 | 140.610 | 4,50 | 187.480 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 14,68 | 59.770 | 0,00 | 0 |
| In der Berichtsperiode gewährt | 12,95 | 719.668 | 14,68 | 59.770 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 13,08 | 779.438 | 14,68 | 59.770 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | |
| LTIP | ||||
| 0,02 | 6,20 | 23.435 | 5,20 | 23.435 |
| 1,00 | 7,80 | 44.834 | 0,00 | 0 |
| 13,00 | 7,80 | 630.000 | 0,00 | 0 |
| 24,14 | 7,10 | 81.169 | 5,20 | 36.335 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 7,70 | 779.438 | 5,20 | 59.770 |
Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstandsmitglied Johannes Schaback Vergütungsinstrumente für den Erdienungszeitraum vom 1. April 2019 bis zum 1. April 2021 gewährt. Der Zeitwert dieser Instrumente betrug TEUR 332 (2018: TEUR 672) zum Zeitpunkt der Gewährung.
44
Christoph Cordes
Ausübungspreis (in EUR)
mente aufgeführt.
LTIP
LTIP
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Vergütungsinstrumente, deren Erdienungszeitraum zum Zeitpunkt des Austritts des Vorstandsmitglieds Christoph Cordes noch nicht beendet war, sind in dem Posten verwirkte Instru-
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,08 187.480 17,72 187.480 In der Berichtsperiode verwirkt 12,08 – 46.870 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 12,08 140.610 12,08 187.480 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,00 0
Restlaufzeit
0,02 5,50 70.305 4,50 93.740 24,14 5,50 70.305 4,50 93.740 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 5,50 140.610 4,50 187.480
(in EUR) Anzahl
(in Jahren) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in EUR) Anzahl
(in Jahren) Anzahl
VSOP ermöglichen es, an Wertsteigerungen des Eigenkapitalwertes zu partizipieren, indem virtuelle Optionen ausgegeben werden, die an die Wertentwicklung der Aktien der Gesellschaft geknüpft sind. Die virtuellen Optionen werden im Ermessen der Gesellschaft entweder in Form von Aktien oder in bar erfüllt. Die Ausgabe von Optionen unter dem VSOP ist abgeschlossen.
Die Vorstandsmitglieder Marc Appelhoff und Christoph Cordes haben im Geschäftsjahr 2019 jeweils einen Teil ihrer Optionen unter dem VSOP ausgeübt. Gegen vollständige Einbringung ihrer jeweiligen Ansprüche haben Marc Appelhoff und Christoph Cordes jeweils 31.921 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Die entsprechenden neuen Aktien wurden durch eine Sachkapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2015/III der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre geschaff en, die durch Eintragung im zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 20. August 2019 wirksam wurde.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden aktienbasierten Vergütungsinstrumenten unter dem VSOP personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Marc Appelhoff
Ausübungspreis (in EUR)
VSOP
VSOP
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 36.507 12,88 68.456 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 36.507 13,75 64.156
Restlaufzeit
0,02 0,00 0 2,90 31.949 24,14 2,80 36.507 3,80 36.507 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
47
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
| An unsere Aktionäre Vergütungsbericht Vergütungsbericht |
Geschäftsbericht 2019 home24 SE Jahresabschluss 2019 home24 SE |
|||
|---|---|---|---|---|
| Dr. Philipp Kreibohm | ||||
| Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019 | ||||
| Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Ausübungspreis | Ausübungspreis | |||
| (in EUR) | Anzahl | (in EUR) | Anzahl | |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 14,79 | 38.055 | 14,79 | 38.055 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | – 14.749 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 24,14 | 23.306 | 14,79 | 38.055 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 24,14 | 23.306 | 14,79 | 38.055 |
| Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Restlaufzeit | Restlaufzeit | |||
| Ausübungspreis (in EUR) | (in Jahren) | Anzahl | (in Jahren) | Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 4,00 | 14.749 |
| 24,14 | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 23.306 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 38.055 |
| 46 64 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 4,00 | 14.749 |
| 24,14 | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 23.306 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 3,00 | 23.306 | 4,00 | 38.055 |
46
Dr. Philipp Kreibohm
Ausübungspreis (in EUR)
VSOP
VSOP
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 14,79 38.055 14,79 38.055 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 14.749 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 23.306 14,79 38.055 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 23.306 14,79 38.055
Restlaufzeit
0,02 0,00 0 4,00 14.749 24,14 3,00 23.306 4,00 23.306 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 3,00 23.306 4,00 38.055
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| VSOP | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,88 | 68.456 | 12,88 | 68.456 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | – 31.949 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 24,14 | 36.507 | 12,88 | 68.456 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 24,14 | 36.507 | 13,75 | 64.156 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 2,90 | 31.949 |
| 24,14 | 2,80 | 36.507 | 3,80 | 36.507 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 2,80 | 36.507 | 3,40 | 68.456 |
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Dr. Philipp Kreibohm
Call-Optionen
Ausübungspreis (in EUR)
Call-Optionen
n. b. = nicht beschränkt
Anteil zurückerworben.
Einzelvertragliche Anteilsvereinbarungen ("Anteile")
An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben. Ursprünglich war vereinbart, dass die Gesellschaft diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben kann, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Im Vorjahr hat die Gesellschaft vorzeitig 16.082 Anteile zu einem Preis von EUR 24,14 je
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Anteilen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,02 108.532 0,02 108.532 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 108.532 0,00 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 108.532 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 0,00 0 0,02 108.532
Restlaufzeit
0,02 0,00 0 n. b. 108.532 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 n. b. 108.532
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
49
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
| An unsere Aktionäre Vergütungsbericht Vergütungsbericht |
Geschäftsbericht 2019 home24 SE Jahresabschluss 2019 home24 SE |
|||
|---|---|---|---|---|
| Christoph Cordes | ||||
| Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 | ||||
| Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Ausübungspreis | Ausübungspreis | |||
| VSOP | (in EUR) | Anzahl | (in EUR) | Anzahl |
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 12,88 | 68.456 | 12,88 | 68.456 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | – 31.949 | 0 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend Am Ende der Berichtsperiode ausübbar |
24,14 24,14 |
36.507 36.507 |
12,88 13,75 |
68.456 64.156 |
| Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen | ||||
| 2019 | 2018 | |||
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 2,90 | 31.949 |
| 24,14 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend |
2,80 2,80 |
36.507 36.507 |
3,80 3,40 |
36.507 68.456 |
| Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen") Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätz lichen Angaben zu ausstehenden Call-Optionen personenbezo gen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt. |
||||
| 48 66 |
| Ausübungspreis (in EUR) | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | |
| VSOP | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | 2,90 | 31.949 |
| 24,14 | 2,80 | 36.507 | 3,80 | 36.507 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 2,80 | 36.507 | 3,40 | 68.456 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |
| Call-Optionen | ||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,02 | 108.532 | 0,02 | 108.532 |
| In der Berichtsperiode ausgeübt | 0,02 | – 108.532 | 0,00 | 0 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 108.532 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausübbar | 0,00 | 0 | 0,02 | 108.532 |
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl | Restlaufzeit (in Jahren) |
Anzahl |
| Call-Optionen | ||||
| 0,02 | 0,00 | 0 | n. b. | 108.532 |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | n. b. | 108.532 |
n. b. = nicht beschränkt
48
Christoph Cordes
Ausübungspreis (in EUR)
VSOP
VSOP
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Einzelvertragliche Optionsvereinbarungen ("Call-Optionen") Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Call-Optionen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Restlaufzeit und Anzahl der ausstehenden Instrumente gruppiert nach Ausübungspreisen
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 12,88 68.456 12,88 68.456 In der Berichtsperiode ausgeübt 0,02 – 31.949 0 0 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 24,14 36.507 12,88 68.456 Am Ende der Berichtsperiode ausübbar 24,14 36.507 13,75 64.156
Restlaufzeit
0,02 0,00 0 2,90 31.949 24,14 2,80 36.507 3,80 36.507 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 2,80 36.507 3,40 68.456
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Restlaufzeit
(in Jahren) Anzahl
(in EUR) Anzahl
An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wurden am 30. Oktober 2015 33.282 Aktien zum Nennwert von EUR 0,02 ausgegeben. Ursprünglich war vereinbart, dass die Gesellschaft diese Anteile zum Nennwert von EUR 0,02 oder zum niedrigeren Marktwert erwerben kann, wenn die Dienstverhältnisse der Begünstigten vor dem 1. Mai 2019 beendet werden. Im Vorjahr hat die Gesellschaft vorzeitig 16.082 Anteile zu einem Preis von EUR 24,14 je Anteil zurückerworben.
Nachfolgend werden die im Konzernanhang enthaltenen zusätzlichen Angaben zu ausstehenden Anteilen personenbezogen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands aufgeschlüsselt.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
1.4. Zahlungen bei Beendigung der
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im
Im Zuge der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit wurde mit Dr. Philipp Kreibohm vereinbart, dass die ihm für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance-Shares in Abweichung von den LTIP Bedingungen anteilig bis zum Ablauf seines Vorstandsamts
Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Toch-
Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher
Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.550 (2018: TEUR 2.492 ) gewährt
In TEUR 2019 2018 Festvergütung 742 812 Nebenleistungen 97 111 Summe 839 923
Vergütung 150 150 Aktienbasierte Vergütung 561 1.419 Summe 711 1.569 Gesamtvergütung 1.550 2.492
Sterbemonat sowie den drei darauff olgenden Monaten.
Vorstandstätigkeit
am 31. März 2019 als erdient gelten.
1.5. Kredite und Vorschüsse
terunternehmen erhalten.
1.6. Pensionszusagen
Altersversorgung vereinbart.
1.7. Gesamtvergütung
worden.
Einjährige variable
51
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die Zielwerte (den Wert der Vergütung bei 100% Zielerreichung) der Vergütungskomponenten aus, die im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer
Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio.
Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpfl ichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied unverschuldeten Grund wird dem Vorstandsmitglied für drei Monate die unverminderte Festvergütung weiter gewährt, längstens jedoch bis zur wirksamen Beendigung des
Neben den Anstellungsverträgen existieren keine Dienst- oder Arbeitsverträge zwischen den Mitgliedern des Vorstands und diesen nahestehenden Personen und der Gesellschaft oder deren
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vorstandsvergütung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen nach §§314, 315 HGB, wie im Deut-
1.8. Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder
Modifi kation.
(2018: EUR 4,2 Mio.).
1.9. Sonstiges
Anstellungsvertrags.
Tochterunternehmen.
1.10. Höhe der Vergütung für 2019
schen Rechnungslegungsstandard 17 festgelegt.
| 2019 | 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | ||
| Anteile | |||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 8.041 | |
| In der Berichtsperiode zurückerworben | 0,00 | 0 | 0,02 | – 8.041 | |
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
| Marc Appelhoff | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||||
| Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise | ||||||
| 2019 | 2018 | |||||
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |||
| Anteile | ||||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,02 | 8.041 | ||
| In der Berichtsperiode zurückerworben | 0,00 | 0 | 0,02 | – 8.041 | ||
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | ||
| Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 | Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise | |||||
| 2019 | 2018 | |||||
| Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | Ausübungspreis (in EUR) |
Anzahl | |||
| Anteile | ||||||
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend In der Berichtsperiode zurückerworben |
0,00 0,00 |
0 0 |
0,02 0,02 |
8.041 – 8.041 |
||
| Am Ende der Berichtsperiode ausstehend | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | ||
| gend personenbezogen dargestellt: | Der nach IFRS erfasste Aufwand für die an den Vorstand aus gereichten aktienbasierten Vergütungsinstrumente ist nachfol |
Die negativen Beträge resultieren aus der Aufl ösung der in Vorjah ren für verwirkte Vergütungsinstrumente erfassten Auf wendungen. |
||||
| In TEUR | 2019 | 2018 | ||||
| Dr. Philipp Kreibohm | – 224 | 654 | ||||
| Marc Appelhoff Christoph Cordes |
842 – 175 |
1.509 1.509 |
||||
| Johannes Schaback | 352 | 512 |
| In TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dr. Philipp Kreibohm | – 224 | 654 |
| Marc Appelhoff | 842 | 1.509 |
| Christoph Cordes | – 175 | 1.509 |
| Johannes Schaback | 352 | 512 |
| Summe | 795 | 4.184 |
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor dem Ende der Laufzeit des Anstellungsvertrags haben sein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner und seine bei ihm wohnenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 25 Jahren gesamtschuldnerisch Anspruch auf unverminderte Fortzahlung der Festvergütung im Sterbemonat sowie den drei darauff olgenden Monaten.
Im Zuge der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit wurde mit Dr. Philipp Kreibohm vereinbart, dass die ihm für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Performance-Shares in Abweichung von den LTIP Bedingungen anteilig bis zum Ablauf seines Vorstandsamts am 31. März 2019 als erdient gelten.
Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2019 keine Vorschüsse oder Kredite von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erhalten.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist keine Regelung zu betrieblicher Altersversorgung vereinbart.
50
Marc Appelhoff
Christoph Cordes
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
Der nach IFRS erfasste Aufwand für die an den Vorstand ausgereichten aktienbasierten Vergütungsinstrumente ist nachfol-
In TEUR 2019 2018 Dr. Philipp Kreibohm – 224 654 Marc Appelhoff 842 1.509 Christoph Cordes – 175 1.509 Johannes Schaback 352 512 Summe 795 4.184
gend personenbezogen dargestellt:
Anteile
Anteile
Mitglied des Vorstands
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
Entwicklung der ausstehenden Instrumente und der gewichteten Ausübungspreise
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
Ausübungspreis
Ausübungspreis
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041 In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,02 8.041 In der Berichtsperiode zurückerworben 0,00 0 0,02 – 8.041 Am Ende der Berichtsperiode ausstehend 0,00 0 0,00 0
(in EUR) Anzahl
(in EUR) Anzahl
2019 2018
2019 2018
Ausübungspreis
Ausübungspreis
Die negativen Beträge resultieren aus der Aufl ösung der in Vorjahren für verwirkte Vergütungsinstrumente erfassten Auf wendungen.
(in EUR) Anzahl
(in EUR) Anzahl
Den Vorstandsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 1.550 (2018: TEUR 2.492 ) gewährt worden.
| In TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 742 | 812 |
| Nebenleistungen | 97 | 111 |
| Summe | 839 | 923 |
| Einjährige variable Vergütung |
150 | 150 |
| Aktienbasierte Vergütung | 561 | 1.419 |
| Summe | 711 | 1.569 |
| Gesamtvergütung | 1.550 | 2.492 |
Die vorstehende Tabelle weist nicht die tatsächlich ausbezahlten Vergütungen, sondern die Zielwerte (den Wert der Vergütung bei 100% Zielerreichung) der Vergütungskomponenten aus, die im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Der Wert der aktienbasierten Vergütung entspricht dem Zeitwert der Vergütungsinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. dem Zeitpunkt ihrer Modifi kation.
Darüber hinaus betrug der Aufwand für an Vorstände gewährte Aktienvergütungsinstrumente im Geschäftsjahr EUR 0,8 Mio. (2018: EUR 4,2 Mio.).
Die home24 SE weist zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags keine Pensionsempfänger oder -anwärter aus dem Kreis ehemaliger Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer auf. Daher betragen die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen sowie die Pensionsverpfl ichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen EUR 0.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied unverschuldeten Grund wird dem Vorstandsmitglied für drei Monate die unverminderte Festvergütung weiter gewährt, längstens jedoch bis zur wirksamen Beendigung des Anstellungsvertrags.
Neben den Anstellungsverträgen existieren keine Dienst- oder Arbeitsverträge zwischen den Mitgliedern des Vorstands und diesen nahestehenden Personen und der Gesellschaft oder deren Tochterunternehmen.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Vorstandsvergütung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Anforderungen nach §§314, 315 HGB, wie im Deutschen Rechnungslegungsstandard 17 festgelegt.
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
Marc Appelhoff
Mitglied des Vorstands
Erfolgsunabhängige Bezüge
Erfolgsabhängige Bezüge
Christoph Cordes
Erfolgsunabhängige Bezüge
Erfolgsabhängige Bezüge
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019
53
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Festvergütung 250 250 250 245 250 245 Nebenleistungen 32 32 32 28 32 28 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 282 282 282 273 282 273
Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 229 0 229 0 96 194 LTIP (8 Jahre) 229 0 229 0 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 194 Summe erfolgsabhängige Bezüge 279 0 279 50 146 194 Gesamtvergütung 561 282 561 323 428 467
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Festvergütung 250 250 250 245 250 245 Nebenleistungen 31 31 31 37 31 37 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 281 281 281 282 281 282
Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 96 194 LTIP (8 Jahre) 0 0 0 0 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 96 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 194 Summe erfolgsabhängige Bezüge 50 0 50 50 146 194 Gesamtvergütung 331 281 331 332 427 476
| An unsere Aktionäre Vergütungsbericht Vergütungsbericht |
Geschäftsbericht 2019 home24 SE Jahresabschluss 2019 home24 SE |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Der Kodex empfi ehlt, die für das Berichtsjahr gewährten Zuwen dungen sowie die Zufl üsse, das heißt den Auszahlungsbetrag für das Berichtsjahr, off enzulegen. Zudem verlangt der Kodex die Darstellung der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei gewährten variablen Vergütungsteilen. Der Kodex liefert spezifi - sche Beispiele für die empfohlenen Darstellung der Vergütung auf Grundlage der nachfolgend verwendeten Referenztabelle. |
DRS 17 schreibt vor, dass Zuwendungen aufgegliedert nach leis tungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Komponen ten ausgewiesen werden und Bezüge mit langfristiger Anreiz wirkung separat ausgewiesen werden. Anders als gemäß dem Kodex empfohlen, werden nach DRS 17 Aufwendungen für Pensi onsverpfl ichtungen, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19, nicht in die Gesamtvergütung einbezogen. Die Gesellschaft stellt keine Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bereit. |
|||||
| Dr. Philipp Kreibohm Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019 |
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zufl üsse (Kodex) | ||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 34 | 34 | 34 | 135 | 34 | 135 |
| Nebenleistungen | 8 | 8 | 8 | 31 | 8 | 31 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 42 | 42 | 42 | 166 | 42 | 166 |
| Erfolgsabhängige Bezüge Einjährige variable Vergütung |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 747 | 261 | 0 |
| LTIP (8 Jahre) | 0 | 0 | 0 | 747 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 44 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 217 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 0 | 0 | 0 | 747 | 261 | 0 |
| Gesamtvergütung | 42 | 42 | 42 | 913 | 303 | 166 |
| 52 70 |
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zufl üsse (Kodex) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 245 | 250 | 245 |
| Nebenleistungen | 32 | 32 | 32 | 28 | 32 | 28 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 282 | 282 | 282 | 273 | 282 | 273 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 229 | 0 | 229 | 0 | 96 | 194 |
| LTIP (8 Jahre) | 229 | 0 | 229 | 0 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 279 | 0 | 279 | 50 | 146 | 194 |
| Gesamtvergütung | 561 | 282 | 561 | 323 | 428 | 467 |
52
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Festvergütung 34 34 34 135 34 135 Nebenleistungen 8 8 8 31 8 31 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 42 42 42 166 42 166
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0 Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 747 261 0 LTIP (8 Jahre) 0 0 0 747 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 44 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 217 0 Anteile 0 0 0 0 0 0 Summe erfolgsabhängige Bezüge 0 0 0 747 261 0 Gesamtvergütung 42 42 42 913 303 166
DRS 17 schreibt vor, dass Zuwendungen aufgegliedert nach leistungsbezogenen und nicht leistungsbezogenen Komponenten ausgewiesen werden und Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung separat ausgewiesen werden. Anders als gemäß dem Kodex empfohlen, werden nach DRS 17 Aufwendungen für Pensionsverpfl ichtungen, das heißt der Dienstzeitaufwand nach IAS 19, nicht in die Gesamtvergütung einbezogen. Die Gesellschaft stellt
keine Altersversorgung der Vorstandsmitglieder bereit.
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
Der Kodex empfi ehlt, die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen sowie die Zufl üsse, das heißt den Auszahlungsbetrag für das Berichtsjahr, off enzulegen. Zudem verlangt der Kodex die Darstellung der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei gewährten variablen Vergütungsteilen. Der Kodex liefert spezifi sche Beispiele für die empfohlenen Darstellung der Vergütung auf Grundlage der nachfolgend verwendeten Referenztabelle.
Mitglied des Vorstands bis 31. März 2019
Dr. Philipp Kreibohm
Erfolgsunabhängige Bezüge
Erfolgsabhängige Bezüge
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zufl üsse (Kodex) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 245 | 250 | 245 |
| Nebenleistungen | 31 | 31 | 31 | 37 | 31 | 37 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 281 | 281 | 281 | 282 | 281 | 282 |
| Erfolgsabhängige Bezüge | ||||||
| Einjährige variable Vergütung | 50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 194 |
| LTIP (8 Jahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 96 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 194 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 50 | 0 | 50 | 50 | 146 | 194 |
| Gesamtvergütung | 331 | 281 | 331 | 332 | 427 | 476 |
home24 SE | Geschäftsbericht 2019
In TEUR
Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung (individualisierte Angaben):
Als Auslagenersatz wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt
TEUR 11 (2018: TEUR 8) erstattet.
Feste Vergütung
Zusätzliche Vergütung Aus-
schusstätigkeit Summe
Lothar Lanz 90 10 100 94 6 100 Verena Mohaupt 30 30 60 42 18 60 Alexander Samwer 14 0 14 20 0 20 Christian Senitz 2 1 3 20 6 26 Franco Danesi 30 10 40 19 7 26 Magnus Agervald 45 0 45 25 0 25 Christoph Barchewitz (bis 14. Mai 2018) — — 0 3 0 3 Christian Scherrer (bis 13. Juni 2018) — — 0 4 0 4 Summe 211 51 262 227 37 264
55
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht
Zusätzliche Vergütung Aus-
schusstätigkeit Summe
2019 2018
Feste Vergütung
| Johannes Schaback Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018 |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) | Zufl üsse (Kodex) | |||||
| In TEUR | 2019 | 2019 (Min) | 2019 (Max) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Erfolgsunabhängige Bezüge | ||||||
| Festvergütung | 208 | 208 | 208 | 188 | 208 | 188 |
| Nebenleistungen | 26 | 26 | 26 | 15 | 26 | 15 |
| Summe erfolgsunabhängige Bezüge | 234 | 234 | 234 | 203 | 234 | 203 |
| Erfolgsabhängige Bezüge Einjährige variable Vergütung |
50 | 0 | 50 | 50 | 50 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 332 | 0 | 332 | 672 | 0 | 0 |
| LTIP (8 Jahre) | 332 | 0 | 332 | 672 | 0 | 0 |
| VSOP (5 Fiskaljahre) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Call Options (nicht beschränkt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsabhängige Bezüge | 382 | 0 | 382 | 722 | 50 | 0 |
| Gesamtvergütung | 616 | 234 | 616 | 925 | 284 | 203 |
| 2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des |
|||||
| Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung geregelt und besteht aus festen jährlichen Zahlungen, deren Höhe sich nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds richtet. Die Vergütung der Auf |
Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden inneha ben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. |
|||||
| sichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Ein ordentliches |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versiche rung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesell schaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung |
|||||
| Mitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe TEUR 30. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stell vertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine sol che Vergütung in Höhe von TEUR 10. |
ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Aus lagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu ent richtende Umsatzsteuer. |
|||||
Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich die nachfolgend dargestellte Vergütung (individualisierte Angaben):
| 2019 | 2018 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Feste Vergütung |
Zusätzliche Vergütung Aus schusstätigkeit |
Summe | Feste Vergütung |
Zusätzliche Vergütung Aus schusstätigkeit |
Summe | |
| Lothar Lanz | 90 | 10 | 100 | 94 | 6 | 100 | |
| Verena Mohaupt | 30 | 30 | 60 | 42 | 18 | 60 | |
| Alexander Samwer | 14 | 0 | 14 | 20 | 0 | 20 | |
| Christian Senitz | 2 | 1 | 3 | 20 | 6 | 26 | |
| Franco Danesi | 30 | 10 | 40 | 19 | 7 | 26 | |
| Magnus Agervald | 45 | 0 | 45 | 25 | 0 | 25 | |
| Christoph Barchewitz (bis 14. Mai 2018) | — | — | 0 | 3 | 0 | 3 | |
| Christian Scherrer (bis 13. Juni 2018) | — | — | 0 | 4 | 0 | 4 | |
| Summe | 211 | 51 | 262 | 227 | 37 | 264 |
Als Auslagenersatz wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt TEUR 11 (2018: TEUR 8) erstattet.
54
Johannes Schaback
Erfolgsunabhängige Bezüge
Erfolgsabhängige Bezüge
Mitglied des Vorstands ab 1. April 2018
2. AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
che Vergütung in Höhe von TEUR 10.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung geregelt und besteht aus festen jährlichen Zahlungen, deren Höhe sich nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds richtet. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Ein ordentliches Mitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe TEUR 30. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 90 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine solche Vergütung in Höhe von TEUR 45. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 30 und Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine sol-
An unsere Aktionäre | Vergütungsbericht Geschäftsbericht 2019 | home24 SE
In TEUR 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2018
Festvergütung 208 208 208 188 208 188 Nebenleistungen 26 26 26 15 26 15 Summe erfolgsunabhängige Bezüge 234 234 234 203 234 203
Einjährige variable Vergütung 50 0 50 50 50 0 Mehrjährige variable Vergütung 332 0 332 672 0 0 LTIP (8 Jahre) 332 0 332 672 0 0 VSOP (5 Fiskaljahre) 0 0 0 0 0 0 Call Options (nicht beschränkt) 0 0 0 0 0 0 Anteile 0 0 0 0 0 0 Summe erfolgsabhängige Bezüge 382 0 382 722 50 0 Gesamtvergütung 616 234 616 925 284 203
Gewährte Zuwendungen (Kodex/DRS17) Zufl üsse (Kodex)
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden inneha-
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind von einer D&O-Versicherung der Gesellschaft abgedeckt. Außerdem ersetzt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats vernünftigerweise entstehenden Auslagen sowie die etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu ent-
ben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.
richtende Umsatzsteuer.
An die home24 SE
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss der home24 SE, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der home24 SE, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde (im Folgenden "Lagebericht"), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Lagebericht in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance)" enthalten sind, sowie die im Lagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Im Rahmen der Veräußerung von Handelswaren erbringt home24 seine Leistungen grundsätzlich erst mit Auslieferung der Ware, d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem die wesentlichen mit dem Eigentum an den Waren verbundenen Chancen und Risiken und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen sind. Für die Kunden von home24 besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung von Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen sowie darüber hinaus innerhalb der durch home24 eingeräumten Rücksendezeiträume. Die nicht als Umsatz zu realisierenden erwarteten Retouren werden durch die gesetzlichen Vertreter von home24 berechnet, denen Annahmen und Ermessensentscheidungen insbesondere zu monatsspezifischen erwarteten Rücksendequoten zugrunde liegen. Die Umsatzerlöse haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gesellschaft und stellen einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren der home24 dar.
Aufgrund des großen Transaktionsvolumens beim Verkauf von Handelswaren sowie des grundsätzlich möglichen Risikos fiktiver Umsätze und der mit Unsicherheit behafteten Schätzung der erwarteten Retouren erachten wir die Existenz und die Bemessung von Umsatzerlösen aus dem Versand von Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der home24 eingerichteten Prozess der Umsatzrealisierung von der Bestellung bis hin zum Zahlungseingang auf Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation nachvollzogen. Ferner haben wir die Einhaltung der handelsrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung gewürdigt. Um Auffälligkeiten im Umsatzverlauf bzw. in der Umsatzentwicklung zu erkennen, haben wir unter Berücksichtigung von historischen Tages- und verdichteten Monatsumsätzen eine Erwartung der länderspezifischen Umsätze aus der Veräußerung von Handelswaren entwickelt und mit den realisierten Umsätzen des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Zusätzlich haben wir das Buchungsjournal auf manuell erfasste Umsatzbuchungen untersucht und Gegenkontenanalysen sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.
Ferner haben wir auch im Rahmen von substantiellen Prüfungshandlungen für eine nach statistisch-mathematischen Grundlagen ermittelte Stichprobe von Verkäufen Nachweise (Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge) zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen ein entsprechender Warenversand zugrunde lag. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der durch die gesetzlichen Vertreter von home24 vorgenommenen Ermittlung der erwarteten Retouren nachvollzogen. Die angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir u. a. mit historischen monatsspezifischen Ist-Retourenquoten verglichen und analysiert. Zur weiteren Beurteilung der angenommenen monatsspezifischen Retourenquoten haben wir darüber hinaus ausgewählte Vergleiche mit den bis zum Abschluss unserer Prüfung tatsächlich retournierten Handelswaren durchgeführt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Existenz von Umsatzerlösen sowie der Bemessung der Umsatzerlöse aus dem Versand von Handelswaren ergeben.
Zu angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Umsatzrealisierung von Handelswaren verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) und in Abschnitt 7.1 (Umsatzerlöse).
Der Handelswarenbestand von home24 unterliegt regelmäßig Risiken aus vorhandenen und möglichen zukünftigen Beständen, die im Rahmen des Versandhandels mit hohen Abschriften veräußert oder einer Verwertung außerhalb des Versandhandels zugeführt werden. Neben den vorhandenen Beständen werden auch für die geschätzten zukünftigen Bestände zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen ermittelt und im Jahresabschluss erfasst.
Die gesetzlichen Vertreter von home24 ermitteln Bestände auf Grundlage von erwarteten zukünftigen Abverkäufen für verschiedene Vertriebskanäle. Die erwarteten zukünftigen Abverkäufe und der hieraus abgeleitete voraussichtlich erzielbare Nettoveräußerungserlös basieren auf ermessensbehafteten Planungsannahmen, die aus historisch beobachtbaren Daten abgeleitet werden.
Aufgrund des hohen Volumens und der Heterogenität des Warenbestandes sowie des Ermessensspielraums bei der Ermittlung der Bestände und bei der Einschätzung der zukünftig erzielbaren Nettoveräußerungserlöse erachten wir die Folgebewertung der Handelswaren als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Wir haben die Übereinstimmung der von den gesetzlichen Vertretern von home24 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Ermittlung und die zeitliche Berücksichtigung von Wertberichtigungen beim Handelswarenbestand und den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt.
Des Weiteren haben wir den von den gesetzlichen Vertretern von home24 implementierten Bewertungsprozess zur Folgebewertung von Handelswaren analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft sowie ausgewählte implementierte interne Kontrollen auf ihre Wirksamkeit getestet.
Die gesetzlichen Vertreter berücksichtigen im Bewertungsmodell erwartete Abverkäufe der Handelswaren für verschiedene Vertriebskanäle. Wir haben den zeitlichen Verlauf der Abverkäufe anhand von Daten aus der Vergangenheit mit den Ist-Verkäufen analysiert und signifikante Abweichungen bzw. Auffälligkeiten näher untersucht. Ferner haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Zuordnung zu Bewertungsgruppen im Bewertungsmodell anhand von Stichproben nachvollzogen.
Im Bewertungsmodell werden weiterhin die erwarteten Erlöse für Bestände berücksichtigt. Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter für die erwarteten Erlöse haben wir mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Erlösen im Rahmen von mit hohen Abschriften veräußerten Beständen als auch im Rahmen der Verwertung außerhalb des Versandhandels verglichen. Dabei haben wir die von den gesetzlichen Vertretern definierten Bewertungskategorien gesondert berücksichtigt. Auf dieser Basis haben wir Erwartungen über mögliche zukünftige Bestände entwickelt und mit den Annahmen im Bewertungsmodell und den gebuchten Wertberichtigungen verglichen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Folgebewertung der Handelswaren ergeben.
Zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Folgebewertung von Vorräten verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt 2 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden).
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Erklärung zur Unternehmensführung gem. §289f HGB enthaltenen Informationen, die im Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthalten sind, ferner die im Lagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Ausführungen sowie die übrigen Bestandteile des Berichts zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere:
Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
■ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der home24 SE tätig. Seit 2018 ist die home24 SE eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß §264d HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gunnar Glöckner.
Berlin, 6. April 2020
Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Glöckner Haas Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer GLOSSAR
Anzahl aktiver Kunden – definiert als die Anzahl der Kunden, die in den zwölf Monaten vor dem jeweiligen Datum mindestens eine nicht stornierte Bestellung aufgegeben haben, ohne Berücksichtigung von Rücksendungen.
Anzahl Bestellungen – definiert als die Anzahl der erteilten Bestellungen im relevanten Zeitraum, unabhängig von Stornierungen oder Rücksendungen.
Bereinigtes EBITDA – definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt um Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung für Mitarbeiter und erhaltene Mediendienstleistungen sowie Kosten für die Notierung bestehender Aktien und andere Einmalaufwendungen in Verbindung mit dem Börsengang, insbesondere für Rechts- und sonstige Beratungsleistungen.
Bereinigte EBITDA-Marge – definiert als Verhältnis von bereinigtem EBITDA zu Umsatzerlösen.
Bruttoergebnis vom Umsatz – definiert als Umsatzerlöse abzüglich der Umsatzkosten.
Bruttoergebnismarge – definiert als Bruttoergebnis geteilt durch Umsatzerlöse.
Claw Back-Mechanismen – eine vertragliche Regelung, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen variable Vergütungskomponenten einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Durchschnittlicher Bestellwert – definiert als aggregierter Bruttoauftragswert der in der jeweiligen Periode abgegebenen Bestellungen, einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Berücksichtigung von Stornierungen, Rücksendungen sowie nachfolgenden Rabatten und Gutscheinen, geteilt durch die Anzahl dieser Bestellungen.
Ergebnisbeitrag – definiert als Bruttoergebnis vom Umsatz abzüglich der Fulfillmentkosten und Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte.
Fulfillmentkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Warenversand, Warenhandling und Verpackungen, für Leistungen an Lagermitarbeiter, für bezogene Lagerzeitarbeit sowie Aufwendungen für Zahlungsabwicklung.
GRC (Governance, Risk and Compliance) – definiert als Abteilung des Konzerns, die mit der Identifikation, Bewertung und dem Mitigieren von Unternehmensrisiken betraut ist.
Marketingkosten – definiert als Summe der Aufwendungen für Performance Marketing sowie Aufwendungen für TV-Marketing, ausgenommen Marketingaufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung.
Mitarbeiter – definiert als Arbeitnehmer jeglichen Geschlechts, die keine Vorstandsmitglieder, Auszubildende oder Trainees sind.
Nettoumlaufvermögen – definiert als Vorräte, geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente), kurz- und langfristige nichtfinanzielle Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden, kurzfristige finanzielle (mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente) und nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten.
Performance Marketing – umfasst alle von home24 genutzten online Marketing Kanäle, wie zum Beispiel die Stichwortsuche oder online Werbebanner auf fremden Webseiten.
SKUs (stock keeping units) – definiert als Codenummern für individuelle Produkte, die im home24-Produktangebot enthalten sind.
Sonstige Vertriebskosten – definiert als Summe der Miet- und Mietnebenkosten bzw. Abschreibungen der Nutzungsrechte für die gemieteten Läger, Outlets und Showrooms, Marketing Aufwendungen mit anteilsbasierter Vergütung, sonstige Aufwendungen für Marketing und Logistik, Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und bezogene Zeitarbeit für zentrale Fulfillment-, Retail- und Marketingaktivitäten, inklusive Kundendienst, sowie sonstige Aufwendungen und Abschreibungen im Vertriebsbereich.
Standorte – definiert als postalische Adressen der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft kontrollierten Gesellschaften mit Arbeitnehmern (Headquarter(s), Outlets, Showrooms, Läger).
IMPRESSUM
Umsatzkosten – definiert als Einkaufspreis der erworbenen Waren zuzüglich der Liefer- und Verbringungskosten für eingehende Waren.
Umsatzwachstum unter konstanter Währung – definiert als Umsatzwachstum unter Verwendung konstanter Wechselkurse BRL/EUR des Vorjahres.
Verwaltungskosten – definiert als Summe der Gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer und aus anteilsbasierter Vergütung an Mitarbeiter und Führungskräfte, Abschreibungen, IT- und sonstiger Overheadkosten sowie im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft entstanden sind.
Zentrale nichtfinanzielle Leistungsindikatoren – definiert als Anzahl der Bestellungen, Anzahl aktiver Kunden sowie die Höhe des durchschnittlichen Bestellwerts.
GLOSSAR
home24 SE Greifswalder Straße 212–213 10405 Berlin
Philipp Steinhäuser SVP Finance E-Mail: [email protected]
Anne Gaida Senior Communications Manager E-Mail: [email protected]
Silvester Group, Hamburg www.silvestergroup.com
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der home24 SE wider und beruhen auf Informationen, die dem Management von home24 SE aktuell zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren nicht das Eintreffen zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von den in diesem Dokument wiedergegebenen Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des allgemeinen Wettbewerbsumfelds. Darüber hinaus beeinflussen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursänderungen sowie Änderungen nationaler und internationaler Gesetze, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Bestimmungen, sowie andere Faktoren die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen des Unternehmens. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung, Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der in diesem Dokument zukunftsgerichteten Aussagen oder der ihnen zugrunde liegenden Annahmen. Weder home24 SE noch ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich zur Aktualisierung der in diesem Dokument enthaltenen Aussagen.
Dieser Geschäftsbericht wurde ebenfalls ins Englische übersetzt. Die vorliegende deutsche Version und die englische Übersetzung stehen im Internet unter www.home24.com zum Download bereit. Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung des Geschäftsberichts Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung.
IMPRESSUM

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