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HOFTEX GROUP

Quarterly Report Sep 22, 2021

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Quarterly Report

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Finanzbericht: 28938018

HOFTEX GROUP AG

Hof

Jahresabschluss zum 31.12.2020

BILANZ

zum 31. Dezember 2020

Aktiva

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Anhang 31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- --- ---
Anlagevermögen (4)
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.284 1.845
Sachanlagen 1.245 1.314
Finanzanlagen (5) 104.343 104.476
106.872 107.635
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (6) 56.994 62.571
Liquide Mittel (7) 17.492 17.218
74.486 79.789
Rechnungsabgrenzungsposten 78 75
Bilanzsumme 181.436 187.499

Passiva

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Anhang 31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- --- ---
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (9) 13.920 13.920
Kapitalrücklage (10) 41.158 41.158
Gewinnrücklagen (12) 58.215 57.215
Bilanzgewinn (13) 949 2.678
114.242 114.971
Rückstellungen (14) 7.150 7.811
Verbindlichkeiten (15)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36.000 41.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 197 201
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 23.643 23.418
Sonstige Verbindlichkeiten 204 98
60.044 64.717
Bilanzsumme 181.436 187.499

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für das Geschäftsjahr 2020

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Anhang 2020 2019
T€ T€
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 4.585 4.506
Sonstige betriebliche Erträge (16) 108 149
Personalaufwand (17) -2.906 -3.085
Abschreibungen (4) -895 -843
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -2.170 -1.881
Beteiligungsergebnis (19) 209 4.793
Zinsergebnis (20) 1.068 515
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 168 -207
Ergebnis nach Steuern 167 3.947
Sonstige Steuern -80 -76
Jahresüberschuss 87 3.871
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 862 107
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -1.300
Bilanzgewinn 949 2.678

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hoftex GmbH, Hoftex Färberei GmbH (mittelbar), Hoftex Färberei Betriebs GmbH (mittelbar), Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.

Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 5 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Auch werden keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines vereinfachten Ertragsteuersatzes von 29 % (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer 14 %) ermittelt.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 557 (Vorjahr T€ 716), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 634 (Vorjahr T€ 848). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 77 (Vorjahr T€ 132).

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem Rechnungszinsfuß von 2,3 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2020 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 406 (Vorjahr: T€ 453).

Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heu-beck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits festgeschrieben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.592 (Vorjahr T€ 2.708). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.432 (Vorjahr T€ 1.562). Die danach verbleibende Deckungslücke beträgt T€ 1.160 (Vorjahr T€ 1.146).

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.2020 Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2020 1.1.2020
--- --- --- --- --- --- ---
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 3.859 138 0 0 3.997 2.014
3.859 138 0 0 3.997 2.014
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 8.382 0 0 0 8.382 7.593
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.930 127 0 330 2.727 2.405
11.312 127 0 330 11.109 9.998
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 105.201 38 0 51 105.188 2.699
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.293 0 0 120 4.173 2.320
Sonstige Ausleihungen 1 0 0 0 1 0
109.495 38 0 171 109.362 5.019
Anlagevermögen 124.666 303 0 501 124.468 17.031

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Abschreibungen Buchwert Buchwert
Immaterielle Vermögensgegenstände Zugänge Umb. Abgänge 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 699 0 0 2.713 1.284 1.845
699 0 0 2.713 1.284 1.845
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 7.593 789 789
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 196 0 330 2.271 456 525
196 0 330 9.864 1.245 1.314
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 2.699 102.489 102.502
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 2.320 1.853 1.973
Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 1 1
0 0 0 5.019 104.343 104.476
Anlagevermögen 895 0 330 17.596 106.872 107.635

(5) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2020

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Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am Kapital in % Währung Eigenkapital in Tausend 7) Jahresergebnis in Tausend
verbundene Unternehmen
Hoftex GmbH Hof 1) 100,00 Euro 14.069 (EAV) 8)
Hoftex Färberei GmbH Hof 2) 100,00 Euro 800 (EAV) 8)
Hoftex Färberei Betriebs GmbH Hof 3) 100,00 Euro 150 (EAV) 8)
Tenowo GmbH Hof 100,00 Euro 63.171 (EAV) 8)
Tenowo Hof GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV) 8)
Tenowo Reichenbach GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV) 8)
Tenowo Mittweida GmbH Hof 4) 100,00 Euro 150 (EAV) 8)
Tenowo Inc. Lincolnton, USA 4) 100,00 USD 9) 12.224 2.943
Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. Huzhou, China 4) 100,00 CNY 10) 47.321 3.676
Resintex Industriale S.R.L. Mailand, Italien 4) 100,00 Euro 2.174 - 150
Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. San Luis de Potosi, Mexiko 5) 100,00 MXN 11) - 7.000 - 3.916
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV) 8)
Neutex Betriebs GmbH Münchberg 6) 100,00 Euro 150 (EAV) 8)
SC Textor S.A. Targu Mures, Rumänien 6) 100,00 RON 12) 13.247 - 4
Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH 13) Hof 100,00 Euro 89 3
Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG 14) Hof 100,00 Euro 14.641 922
Feinspinnerei Hof GmbH Hof 100,00 Euro 41 -2
Hoftex Immobilien I GmbH Hof 100,00 Euro 4.472 (EAV) 8)
Zweckgesellschaften
Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. Hof 0,00 Euro - -

1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG

2) 100 % der Anteile hält die Hoftex GmbH.

3) 100 % der Anteile hält die Hoftex Färberei GmbH.

4) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.

5) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH, 10 % die Tenowo Inc.

6) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.

7) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.

8) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag"); die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

9) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro = 1,2271 USD

10) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro = 8,0225 CNY

11) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro = 24,4160 MXN

12) Stichtagskurs zum 31.12.2020: 1 Euro = 4,8683 RON

13) Unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Hoftex Immobilien II GmbH & Co. KG.

14) Die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach § 264b HGB in Anspruch.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde die Hof Garn Verwaltungs GmbH rückwirkend auf die HOFTEX GROUP AG verschmolzen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde die HBD Textil-GmbH rückwirkend auf die HOFTEX GROUP AG verschmolzen.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2020 31.12.2019
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 56.168 61.256
Sonstige Vermögensgegenstände 826 1.315
56.994 62.571

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 3.834 (Vorjahr T€ 3.258) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 52.334 (Vorjahr T€ 57.998) sonstige Forderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(7) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.

Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen.

(9) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.

Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,69 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(10) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie Einlagen der Altgesellschafter.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2024 gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

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2020
Vortrag 1.1. 57.215
Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung 1.000
Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat 0
Stand 31.12. 58.215

Ausschüttungssperre

Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 406 (Vorjahr: TEUR 453) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.

(13) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:

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2020 2019
Bilanzgewinn 1.1. 2.678 2.968
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG -1.000 -1.500
Dividendenzahlung -816 -1.361
Gewinnvortrag 862 107
Jahresüberschuss 87 3.871
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG 0 -1.300
Bilanzgewinn 31.12. 949 2.678

(14) Rückstellungen

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31.12.2020 31.12.2019
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.766 7.195
Steuerrückstellungen 0 240
Sonstige Rückstellungen 384 376
7.150 7.811

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(15) Verbindlichkeiten

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31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 36.000 41.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 197 201
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.643 23.418
Sonstige Verbindlichkeiten 204 98
davon aus Steuern (169) (48)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (8) (11)
60.044 64.717

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 75 (Vorjahr T€ 145) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 23.568 (Vorjahr T€ 23.273) sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 63 (Vorjahr T€ 144) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.

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31.12.2020 31.12.2019
Restlaufzeit bis 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre bis 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.500 12.500 0 5.000 36.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 197 0 0 201 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.643 0 0 23.418 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 204 0 0 98 0 0
davon aus Steuern (169) (0) (0) (48) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (8) (0) (0) (11) (0) (0)
47.544 12.500 0 28.717 36.000 0

Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 83 (Vorjahr T€ 25), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens T€ 2 (Vorjahr T€ 13) und andere periodenfremde Erträge T€ 21 (Vorjahr T€ 76).

(17) Personalaufwand

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2020 2019
Löhne und Gehälter 2.506 2.432
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 400 653
davon für Altersversorgung (31) (234)
2.906 3.085

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2020 2019
Arbeiter 4 3
Angestellte 35 40
39 43

Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden.

(18) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten mit T€ 641 (Vorjahr T€ 771), Beratungs- und Jahresabschlusskosten mit T€ 283 (Vorjahr T€ 133), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 276 (Vorjahr T€ 313), Lizenzgebühren mit T€ 161 (Vorjahr T€ 6), Bankgebühren mit T€ 14 (Vorjahr T€ 15), sonstige Aufwendungen mit T€ 268 (Vorjahr T€ 7) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten mit T€ 527 (Vorjahr T€ 636) ausgewiesen.

Die sonstigen Aufwendungen des Jahres 2020 beinhalten Kosten aus der Verschmelzung der Hof Garn Verwaltungs GmbH in Höhe von T€ 240 und aus der Verschmelzung der HBD GmbH in Höhe von T€ 24 sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 4.

(19) Beteiligungsergebnis

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2020 2019
Erträge von Organgesellschaften aus abgeführten Steuerumlagen mit verbundenen Unternehmen 625 1.710
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 787 4.252
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -1.203 -1.169
209 4.793

Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(20) Zinsergebnis

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2020 2019
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 263 266
davon aus verbundenen Unternehmen (263) (266)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.861 1.613
davon aus verbundenen Unternehmen (1.860) (1.613)
Negatives Kapitalüberlassungsentgelt -3 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.053 -1.364
davon an verbundene Unternehmen (52) (17)
1.068 515

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 4 (Vorjahr T€ 12) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 202 (Vorjahr T€ 252) verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(21) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG T€ 92 (Vorjahr T€ 89).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 293 (Vorjahr T€ 305). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebene sind T€ 3.267 (Vorjahr T€ 3.317) zurückgestellt.

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 76), die sich aus Bestellobligen ergeben.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(23) Derivative Finanzinstrumente

Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungseinheit (Makro-Hedge) zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps in Höhe von zusammen T€ 16.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Die zum 31. Dezember 2020 im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit Restlaufzeiten von 12 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen, wurden mit diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag waren aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden; d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von insgesamt T€ 86 wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden.

Für die von der Gesellschaft abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2020 folgende beizulegende Zeitwerte:

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Fälligkeit Nominalbetrag Buchwert Beizulegender Zeitwert Swapsatz
23.12.2021 Mio. EUR 10,0 TEUR 0 TEUR - 53 0,5225%
23.12.2021 Mio. EUR 6,5 TEUR 0 TEUR - 33 0,5000%

Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.

(25) Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

Tom Steger

Vorsitzender

Selbstständiger Rechtsanwalt

Nürnberg

Martin Steger

Stellv. Vorsitzender

Selbstständiger Immobilienkaufmann

Nürnberg

Werner Berlet

Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Lmotec Statomat GmbH)

Bad Homburg

Renate Dempfle

Geschäftsführerin der PDV Inter-Media GmbH

Augsburg

Johanna Falasa*

Kaufmännische Angestellte

Münchberg

Melanie Liebert

Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin

Augsburg

York Riedel

Selbstständiger Rechtsanwalt

Nürnberg

Wolfgang Schmidt*

Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach

Hof

Carmen Teismann*

Laborangestellte

Schwarzenbach/​Saale

* von den Arbeitnehmern gewählt

Vorstände

Klaus Steger

Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer

Nürnberg

Robert Seibold (bis 31. Juli 2020)

Chief Financial Officer

Abenberg

Manuela Spörl (seit 1. August 2020)

Chief Financial Officer

Hof

(26) Konzernverbindung

Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im Bundesanzeiger offengelegt.

(27) Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der vorstehenden Rechtsgeschäfte bekannt waren, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."

(28) Erklärung zur Unternehmensführung (Angaben zur Frauenquote)

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG

Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Frauenquoten definiert. Die Zielgröße des Aufsichtsrats für die Frauenquote des Zwei-Personen-Vorstands wurde mit der Festlegung einer Nullquote beschlossen. Nachdem Robert Seibold zum 31. Juli 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. August 2020 Manuela Spörl zum Vorstandsmitglied und zur Nachfolgerin von Robert Seibold als Finanzvorstand bestellt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm bis zum 31. Dezember 2021 mindestens zwei Frauen angehören. Aktuell sind mit Renate Dempfle und Melanie Liebert auf Anteilseignerseite sowie Johanna Falasa und Carmen Teismann auf Arbeitnehmerseite vier Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der HOFTEX GROUP AG eine Zielgröße von 20 % innerhalb einer Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die Frauenquote in der ersten Führungsebene liegt aktuell bei 25 %. Eine Zielgröße für die zweite Führungsebene wurde nicht festgelegt, da die HOFTEX GROUP AG als Holdinggesellschaft über flache Führungsstrukturen verfügt und es daher keine durchgehende zweite Führungsebene gibt.

(29) Gewinnverwendungsvorschlag

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der HOFTEX GROUP AG wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) 816.720,00 €
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG 0,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 132.427,31 €
Bilanzgewinn 949.147,31 €

Hof, 30. April 2021

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Klaus Steger

Manuela Spörl

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG, Hof/​Saale - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltende Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die im Abschnitt 28 des Anhangs enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 30. April 2021

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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(Klaus Löffler) (Martin Wastlhuber)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Verwendung des Bilanzgewinns (Beschluss der Hauptversammlung)

Beschlussfassung

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Juli 2021 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 949.147,31 wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69 (= 5.444.800 Stückaktien) € 816.720,00
Vortrag auf neue Rechnung € 132.427,31
€ 949.147,31

Hof, im Juli 2021

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

Steger

Seibold

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats gilt für die HOFTEX GROUP AG und den Hoftex Group Konzern. Dieser ist Bestandteil des Konzernabschlusses und kann dort eingesehen werden.

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