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HOFTEX GROUP Audit Report / Information 2018

Dec 23, 2019

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Audit Report / Information

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Publication

Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft

Sitz der Gesellschaft: Duisburg

Registergericht: Duisburg HRB 50

Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3. Gezeichnetes Kapital

4. Kapitalrücklage

5. sonstige Rückstellungen

6. Verbindlichkeiten

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

8. sonstige betriebliche Erträge

9. Materialaufwand

10. Personalaufwand

11. Abschreibungen

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

13. Zinsen

Periodenfremdes Ergebnis

Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. Mitglieder des Vorstandes

3. Gesamtbezüge Vorstand (§ 285 Nr. 9 HGB)

4. Mitglieder des Aufsichtsrates

5. Gesamtbezüge Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 9 HGB)

6. Gesamthonorar Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB)

7. Geschäfte mit nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)

8. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)

9. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

10. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB)

Entwicklung des Anlagevermögens der DVG

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Wirtschaftsbericht

1.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

1.1.2. Branchenentwicklung

1.2. Absatz

1.3. Investitionen

1.4. Finanzierung

1.5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1.6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

2. Lage

2.1. Ertragslage

2.2. Vermögenslage

2.3. Finanzlage

3. Chancen- und Risikobericht

4. Nachtragsbericht

5. Ausblick und Prognosebericht

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz
AfA Absetzung für Abnutzung
AktG Aktiengesetz
AöR Anstalt öffentlichen Rechts
BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
BVD BusVerkehr Duisburg
DVG Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft, Duisburg
DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard
DVV Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg
EAT Earnings after Taxes
EBT Earnings before Taxes
EBIT Earnings before Interests and Taxes
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GOB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB Handelsgesetzbuch
HRB Handelsregister Abteilung B
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf
ITCS Intermodal Transport Control System
i. Vj. im Vorjahr
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG Öffentlicher Personennahverkehr Gesetz
PBefG Personenbeförderungsgesetz
RLZ Restlaufzeit
RZVK Rheinische Zusatzversorgungskasse, Köln
SGB Sozialgesetzbuch
TV-N Tarifvertrag Nahverkehr
VGN Verkehrsgemeinschaft Niederrhein GmbH, Moers
VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Gelsenkirchen
ZVK Zusatzversorgungskasse der Stadt Duisburg

Bilanz

Aktiva

Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Nr.
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen 1
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 2.127,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.386.339,54 7.595.742,15
2. Umspannungs-, Umformungs- und Speicheranlagen 383.759,00 437.594,00
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 33.676.464,00 35.168.170,00
4. Fahrzeuge für den Personenverkehr 26.256.974,00 19.546.321,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 273.805,00 113.005,00
6. andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.094.409,00 2.924.642,00
7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.085.133,74 51.282.616,02
156.156.884,28 117.068.090,17
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.084,02 2.083,51
2. sonstige Ausleihungen 253.957,07 287.101,89
3. sonstige Finanzanlagen 150,00 150,00
256.191,09 289.335,40
156.413.075,37 117.359.552,57
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.358.198,74 3.474.421,57
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 643.906,24 126.646,21
3. Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 8.040,00
4.002.104,98 3.609.107,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.990.880,96 3.035.613,63
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 67.766.136,23 36.355.007,23
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.127.072,62 1.091.697,53
70.884.089,81 40.482.318,39
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 0,00 0,51
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 738.306,20 510.565,34
75.624.500,99 44.601.992,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.952,67 12.302,15
232.045.529,03 161.973.846,74
Passiva
Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Nr.
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3 7.158.086,34 7.158.086,34
II. Kapitalrücklage 4 60.900.000,00 54.900.000,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 715.808,63 715.808,63
2. andere Gewinnrücklagen 690.769,06 690.769,06
1.406.577,69 1.406.577,69
69.464.664,03 63.464.664,03
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.366.778,00 8.982.144,00
2. Steuerrückstellungen 11.963,05 0,00
3. sonstige Rückstellungen 5 31.775.697,65 37.195.278,67
40.154.438,70 46.177.422,67
C. Verbindlichkeiten 6
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 99.940.394,48 38.796.073,61
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 18.253,14 12.168,76
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.974.593,15 4.080.020,30
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.128.413,49 1.590.883,07
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 155,30
6. sonstige Verbindlichkeiten 10.097.081,85 7.585.516,49
122.158.736,11 52.064.817,53
D. Rechnungsabgrenzungsposten 267.690,19 266.942,51
232.045.529,03 161.973.846,74

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang 2018 2017
Nr.
--- --- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 7 69.253.072,02 72.139.185,23
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 520.426,74 127.529,36
3. andere aktivierte Eigenleistungen 548.361,43 621.233,22
4. sonstige betriebliche Erträge 8 8.060.626,08 8.584.410,80
5. Gesamtleistung 78.382.486,27 81.472.358,61
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -11.010.433,36 -10.856.941,09
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 9 -50.809.900,37 -61.820.333,73 -49.867.210,00 -60.724.151,09
7. Personalaufwand 10
a) Löhne und Gehälter -35.253.368,68 -35.072.366,95
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -9.609.142,46 -44.862.511,14 -9.725.254,24 -44.797.621,19
8. Abschreibungen 11
Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -11.068.545,00 -10.745.445,20
9. sonstige betriebliche Aufwendungen 12 -7.991.017,14 -4.905.625,62
10. Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) -47.359.920,74 -39.700.484,49
11. Erträge aus Beteiligungen 72,00 30.170,21
12. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 6.628,13 15.558,11
13. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13 1.450.883,91 1.270.683,07
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -31,20
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13 -1.441.496,83 -1.363.510,66
16. Betriebsergebnis vor Steuern (EBT) -47.343.833,53 -39.747.614,96
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,51 0,00
18. Ergebnis nach Steuern -47.343.833,02 -39.747.614,96
19. sonstige Steuern 204.441,23 -215.406,82
20. Ergebnis vor Ergebnisabführung/ Verlustübernahme = Betriebsergebnis (EAT) -47.139.391,79 -39.963.021,78
21. Erträge aus Verlustübernahme 47.139.391,79 39.963.021,78
22. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft – nachfolgend kurz „DVG" genannt – wird nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der aktuellen gültigen Fassung und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie nach der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit zulässig, planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die Vorschriften gemäß § 255 Abs. 2 HGB angewendet.

Den Abschreibungen liegen grundsätzlich die amtlichen AfA-Tabellen vom Bundesministerium der Finanzen zugrunde. Die Gesellschaft behält sich vor, eine kürzere oder längere Nutzungsdauer für einzelne Vermögensgegenstände zu wählen, sofern dies den GoB und dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden linear und degressiv abgeschrieben. Der Übergang auf die lineare Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2010 angeschafft worden sind, werden ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 und 1.000,00 EUR, die bis zum 31.12.2017 angeschafft worden sind, sind im Zugangsjahr zu Sammelposten zusammengefasst worden und werden linear über 5 Jahre abgeschrieben. Aufgrund der Neuregelung der steuerlichen GWG-Regelung werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 und 800,00 EUR, die nach dem 31.12.2017 angeschafft worden sind, im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die Gesellschaft setzt erhaltene Investitionszuschüsse gemäß der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IDW 1/1984 i. d. F. 1990 von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstandes ab.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die sonstigen Ausleihungen, bei denen es sich um niedrig verzinsliche Darlehen handelt, sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Die Rückstellungen sind nach der versicherungsmathematischen „Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) gebildet. Als Rechnungszinsfuß werden 3,21 % (i. Vj. 3,67 %), ein Anwartschaftstrend von 2,5 % und eine Leistungsdynamik von 2,00 % zugrunde gelegt. Die biometrischen Faktoren finden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Richttafel RT 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck Berücksichtigung. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt 851.781,00 €.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der Pensionsrückstellungen unter Anwendung der „Richttafeln RT 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Auf Basis des 10-Jahres-Zinssates ergibt sich aus der Umstellung der Sterbetafeln im Vergleich „RT 2018 G" zu „RT 2005 G" ein Effekt von 57 T€, der erfolgswirksam zugeführt wurde.

Mittelbare Pensionsverpflichtungen nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht passiviert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie der Höhe nach noch nicht feststehende Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Gesellschaft hat Aufwandsrückstellungen aufgrund des Ansatzwahlrechts nach § 249 Abs. 2 HGB alte Fassung passiviert und das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB zur Beibehaltung wahrgenommen. Diese Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückbauverpflichtungen für stillgelegte Gleisanlagen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2018 davon RLZ

> 1 Jahr
31.12.2017 davon RLZ

> 1 Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.990.880,96 155.478,75 3.035.613,63 123.955,62
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 67.766.136,23 0,00 36.355.007,23 0,00
davon gegen Gesellschafter (67.763.830,23) (0,00) (36.347.224,25) (0,00)
sonstige Vermögensgegenstände 1.127.072,62 0,00 1.091.697,53 0,00
70.884.089,81 155.478,75 40.482.318,39 123.955,62

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich im Wesentlichen aus erbrachten Leistungen gegenüber der Ruhrbahn GmbH mit 723 T€ und der Abrechnung des Schwerbehindertenausgleichs in Höhe von 279 T€ zusammen. Außerdem beinhalten die Forderungen 197 T€ gegenüber der Talbot Services GmbH.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen im Wesentlichen Ansprüche aus der Verlustübernahme von 47.139 T€ und aus einem Kassenkredit i. H. v. 20.326 T€ an die DVV aus.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Forderungen aus Schadenersatzansprüchen in Höhe von 356 T€ und Forderungen aus Fahrausweisen der Verkaufsstellen mit 249 T€.

3. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und aufgeteilt in 14.000 Namensaktien im Nennwert von 1.000,00 DM (511,29 €) je Aktie. Die DVV, mit der ein Beherrschungsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung besteht, ist mit 74 %, die Stadt Duisburg mit 25,8 %, der Kreis Wesel und die Stadt Dinslaken sind mit je 0,1 % am gezeichneten Kapital beteiligt.

4. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage ist durch eine Einzahlung der Stadt Duisburg in Höhe von 6.000 T€ im Zusammenhang mit der Reparatur von Schienenfahrzeugen auf 60.900 T€ erhöht worden.

5. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit 9.882 T€ den Ausgleich für Übersteiger/ fremdgenutzte Fahrausweise, mit 3.749 T€ Verpflichtungen im Personalbereich einschließlich der Restrukturierung und mit 1.818 T€ Verpflichtungen zur Ausgleichzahlung aus der Ausbildungs-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW. Hinzu kommen Rückstellungen für die Verpflichtungen aus dem Gleisrückbau mit 1.430 T€, Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung mit 831 T€ und aus dem Bereich Service und Sicherheit mit 511 T€. Des Weiteren sind Aufwandsrückstellungen i. S. § 249 Abs. 2 HGB alte Fassung in Höhe von 326 T€ enthalten.

6. Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr Gesamt

31.12.2018
davon RLZ

≤ 1 Jahr
davon RLZ

1 - 5 Jahre
davon RLZ

> 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 99.940.394,48 9.030.054,00 15.553.112,03 75.357.228,45
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 18.253,14 18.253,14 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.974.593,15 10.974.593,15 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.128.413,49 1.128.413,49 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 10.097.081,85 1.961.358,89 408.029,91 7.727.693,05
davon aus Steuern (386.833,29) (386.833,29) (0,00) (0,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (5.763,29) (5.763,29) (0,00) (0,00)
122.158.736,11 23.112.672,67 15.961.141,94 83.084.921,50
Vorjahr Gesamt

31.12.2017
davon RLZ

≤ 1 Jahr
davon RLZ

1 - 5 Jahre
davon RLZ

> 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38.796.073,61 3.980.333,36 17.163.497,42 17.652.242,85
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 12.168,76 12.168,76 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.080.020,30 4.080.020,30 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.590.883,07 1.590.883,07 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 155,30 155,30 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 7.585.516,49 1.860.810,83 482.411,20 5.242.294,46
davon aus Steuern (441.159,18) (441.159,18) (0,00) (0,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (7.603,48) (7.603,48) (0,00) (0,00)
52.064.817,53 11.524.371,62 17.645.908,62 22.894.537,31

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist das Darlehen der Landesbank Rheinland-Pfalz in Höhe von 1.977 T€ und das Darlehen der Bayern Landesbank München in Höhe von 18.446 T€ durch Bürgschaften der Stadt Duisburg gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich mit 5.397 T€ im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber der Evobus GmbH und mit 1.201 T€ gegenüber der Thales Deutschland GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten überwiegend Liefer- und Leistungsverrechnungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. lang- und mittelfristige Darlehen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse von 1.012 T€ und Zuschüsse des Bundes und des Landes auf unfertige Anlagen mit 7.284 T€.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

Geschäftsfelder 2018 2017
T€ % T€ %
--- --- --- --- ---
Einnahmen aus VRR 54.267 78,3 53.634 74,3
Einnahmen aus VGN 3 0,0 4 0,0
Sonstige Einnahmen 1.087 1,6 1.208 1,7
Verkehrseinnahmen gesamt 55.357 79,9 54.846 76,0
Sonstige Umsatzerlöse 11.134 16,1 13.286 18,4
Sonstige betriebliche Umsatzerlöse 2.762 4,0 4.007 5,6
Umsatzerlöse gesamt 69.253 100,0 72.139 100,1

Die Umsatzerlöse betreffen neben den Kassentechnischen Einnahmen auch Abgeltungsleistungen für die Schülerbeförderung gemäß § 11 a ÖPNVG NRW (Öffentlicher Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen) und Ausgleichszahlungen nach § 148 SGB IX sowie für die Deutsche Bahn AG und Übersteiger.

8. sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Zuschüssen gemäß § 11 a ÖPNVG NRW von 2.874 T€ (i. Vj. 2.886 T€). Darüber hinaus sind in diesem Posten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 2.390 T€ (i. Vj. 3.979 T€) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens mit 1.140 T€ (i. Vj. 199 T€) enthalten.

9. Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet hauptsächlich Aufwendungen für die Linienfremdvergabe in Höhe von 14.975 T€ (i. Vj. 13.443 T€). Darüber hinaus sind Aufwendungen für konzerninterne Produktverrechnung und Konzernumlage mit 10.814 T€, die Migration der Zugsicherungsanlage mit 5.424 T€, andere Dienste und Fremdleistungen mit 4.337 T€ und Personalüberlassungen mit 1.288 T€ enthalten.

10. Personalaufwand

Mitarbeiter/innen im Jahresdurchschnitt 2018 2017
Köpfe Vollzeitäquivalente Köpfe Vollzeitäquivalente
--- --- --- --- ---
angestellte Mitarbeiter/innen 175 173 181 179
technische/gewerbliche Mitarbeiter/innen 560 547 555 543
735 720 736 722

Die Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB wurden nach Maßgabe des § 267 Abs. 5 HGB ermittelt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen, sind ab diesem Zeitpunkt nicht in den Angaben enthalten.

Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 2.848 T€ (i. Vj. 2.821 T€).

Die Mitgliedschaft der DVG im Abrechnungsverband I (umlagefinanziert) der Rheinischen Zu-satzversorgungskasse (RZVK) ergibt sich aus der Anwendung des TV-N und der damit verbundenen Mitgliedschaft beim KAV-NW (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen). Bei der Leistung, welche die RZVK erbringt, handelt es sich um eine Rente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Der Umlagesatz für das Jahr 2017 beträgt unverändert 4,25 %. Die Summe der umlagepflichtigen Entgelte belief sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 31.217 T€. Ein Fehlbetrag gemäß Artikel 28 EGHBG ist nicht ausgewiesen.

11. Abschreibungen

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen waren in 2017 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.919 T€ aus der Sanierung der Gelenktriebwagen mit Niederflurmittelteil (GT 10NC-Fahrzeuge) enthalten. Im Berichtsjahr lag kein Sachverhalt für eine außerplanmäßige Abschreibung vor.

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Rückstellungsbildung für die geschätzte Rückzahlung der Fördermittel der Beschleunigungsmaßnahme L901 in Höhe von 1.707 T€ und Abschreibungen auf Forderungen im Bereich der Ticketverkäufe und des Erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 914 T€ (i. Vj. 591 T€). Außerdem sind freiwillige Sozialaufwendungen, in der Hauptsache Aufwendungen für das Firmenticket, in Höhe von 876 T€ (i. Vj. 972 T€) erfasst.

13. Zinsen

Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen entfallen 1.379 T€ (i. Vj. 1.261 T€) auf verbundene Unternehmen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen sind 68 T€ (i. Vj. 7 T€) ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten 102 T€ (i. Vj. 1 T€) aus verbundenen Unternehmen. Aus der Aufzinsung der Rückstellungen ergibt sich eine Belastung von 414 T€ (i. Vj. 585 T€).

Periodenfremdes Ergebnis

In den bilanzierten Erträgen und Aufwendungen aus dem Geschäftsjahr 2018 sind 1.848 T€ periodenfremde Umsatzerlöse und andere Ertragsposten sowie 1.825 T€ periodenfremde sonstige Aufwendungen enthalten, wobei es sich bei den periodenfremden Aufwendungen im Wesentlichen um die geschätzte Rückzahlung der Fördermittel der Beschleunigungsmaßnahme L901 in Höhe von 1.707 T€ handelt.

Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo aus bereits erteilten Aufträgen zum 31.12.2018 beträgt 119.807 T€, davon entfallen 520 T€ auf verbundene Unternehmen.

Aus Leasing-, Miet-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsbezugsverhältnissen resultieren Verpflichtungen von 45.565 T€ (p. a. 35.681 T€). Für verbundene Unternehmen sind 22.726 T€ (p. a. 15.631 T€) enthalten.

2. Mitglieder des Vorstandes

Vorsitzender

Direktor Marcus O. Willig

Mitglied des Vorstandes (Finanzen)
Direktor Axel Prasch

Mitglied des Vorstandes (Personal- / Sozialwesen)
Direktor Klaus-Peter Wandelenus

Mitglied des Vorstandes (Technik)

3. Gesamtbezüge Vorstand (§ 285 Nr. 9 HGB)

Den einzelnen Mitgliedern des Vorstandes sind für ihre Tätigkeiten im Berichtsjahr nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW folgende Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB gewährt worden:

Gesamtbezüge
Mitglied Komponente in €
--- --- ---
Klaus-Peter Wandelenus erfolgsabhängig 136.747,95
erfolgsunabhängig 246.122,52
Zuführung zur Pensionsrückstellung 233.555,00
616.425,47

Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebener für das Geschäftsjahr 2018 betrugen 145 T€ (i. Vj. 173 T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis wurden 442 T€ (i. Vj. 1.002 T€) zurückgestellt.

Die Tätigkeit von Herrn Wittig und Herrn Prasch wird im Rahmen ihres Dienstverhältnisses bei der DVV vergütet.

4. Mitglieder des Aufsichtsrates

Herbert Mettler,

Vorsitzender
Ruhestand

Ratsherr der Stadt Duisburg
Dieter Lieske,

Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer der IG Metall

Duisburg-Dinslaken

Ratsherr der Stadt Duisburg
Karl-Heinz Staniewski

Stellvertretender Vorsitzender
Freigestelltes Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Heiko Blumenthal Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

der Stadt Duisburg
Jürgen Edel Assessor des Markscheidefaches

Ratsherr der Stadt Duisburg
Mirze Edis Freigestelltes Betriebsratsmitglied

Ratsherr der Stadt Duisburg
Frank Heidenreich Selbständiger Kaufmann,

Heidenreich Personengesellschaft

Ratsherr der Stadt Duisburg
Michael Hickmann

bis 31.10.2018
Sachbearbeiter, Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Sait Keles Unternehmensberater

Ratsherr der Stadt Duisburg
Thomas Keuer Gewerkschaftssekretär, ver.di
Elmar Klein Ruhestand

Ratsherr der Stadt Duisburg
Klaus-Dieter Povsic Freigestelltes Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Volker Rayen Freigestelltes Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Kerstin Schütte Freigestelltes Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Michael Wischnewski Sachbearbeiter, Betriebsratsmitglied der

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG

5. Gesamtbezüge Aufsichtsrat (§ 285 Nr. 9 HGB)

Den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) folgende Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB gewährt:

Gesamtbezüge
Mitglied in €
--- ---
Herbert Mettler 10.400,00
Dieter Lieske 7.900,00
Karl-Heinz Staniewski 7.500,00
Heiko Blumenthal 6.650,00
Jürgen Edel 6.650,00
Mirze Edis 6.650,00
Frank Heidenreich 6.650,00
Michael Hickmann 6.650,00
Sait Keles 6.650,00
Thomas Keuer 5.000,00
Elmar Klein 6.650,00
Klaus-Dieter Povsic 6.650,00
Volker Rayen 6.250,00
Kerstin Schütte 6.650,00
Michael Wischnewski 6.650,00
Gesamt 103.550,00

Eine Aufteilung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9a Satz 5 HGB ist nicht erforderlich, da es sich jeweils um erfolgsunabhängige Komponenten handelt.

6. Gesamthonorar Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB)

Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der DVV.

7. Geschäfte mit nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)

Mit nahestehenden Personen haben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 folgende wesentliche Geschäftsbeziehungen bestanden:

Geschäftspartner Art des Geschäfts Wert des Geschäfts

in T€
Erbrachte Leistungen
Stadtwerke Duisburg AG Erbringung von Dienstleistungen 393
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Produktverrechnung 178
Bezogene Leistungen
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Produktverrechnung 10.522
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Bezug von Dienstleistungen 6.223
octeo MULTISERVICES GmbH Bezug von Dienstleistungen 4.600
BVD BusVerkehr Duisburg GmbH Bezug von Dienstleistungen 4.035
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Strom 2.894
Stadtwerke Duisburg AG Personalüberlassung 841
Stadtwerke Duisburg AG Bezug von Dienstleistungen 548
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Personalüberlassung 437
Stadtwerke Duisburg AG Produktverrechnung 365
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Bezug von Dienstleistungen 205

Die Bereitstellung von Liquidität erfolgt für die DVG über das konzernweite Cash-Pooling der DVV.

8. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)

Die Gesellschaft ist Teil des ertragsteuerlichen Organkreises der DVV. Entsprechende Erläuterungen zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der DVV.

9. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten.

10. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB)

Mutterunternehmen der DVG ist die DVV. Der Jahresabschluss der DVG wird in den Konzernabschluss der DVV einbezogen. Der Konzernabschluss der DVV wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Verlust von 47.139 T€ (i. Vj. 39.963 T€) wird aufgrund des bestehenden Beherrschungsvertrages mit Ergebnisabführungsvereinbarung von der DVV übernommen.

Duisburg, den 08.03.2019

DUISBURGER VERKEHRSGESELLSCHAFT AKTIENGESELLSCHAFT

Marcus O. Wittig

Axel Prasch

Klaus-Peter Wandelenus

Entwicklung des Anlagevermögens der DVG

(alle Werte in Euro)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen/ Umgliederungen Stand 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.040.700,43 - 2.541,12 - 1.038.159,31
Immaterielle Vermögensgegenstände gesamt 1.040.700,43 - 2.541,12 - 1.038.159,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 27.577.680,51 72.395,00 9.132.572,74 - 18.517.502,77
2. Umspannungs-, Umformungsund Speicheranlagen 3.601.373,48 - - - 3.601.373,48
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 77.589.277,86 - 606.100,10 - 958.786,84 79.154.164,80
4. Fahrzeuge für den Personenverkehr 111.219.811,57 3.587.104,45 5.074.223,79 10.164.654,59 119.897.346,82
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.446.545,33 182.224,79 7.363,63 35.181,52 1.656.588,01
6. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.960.187,60 259.392,04 1.009.374,04 102.929,67 19.313.135,27
7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 51.282.616,02 49.218.817,35 154.747,01 -11.261.552,62 89.085.133,74
Sachanlagen gesamt 292.677.492,37 53.926.033,73 15.378.281,21 - 331.225.244,89
Summe I. und II. 293.718.192,80 53.926.033,73 15.380.822,33 - 332.263.404,20
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.083,51 0,51 - - 2.084,02
2. Sonstige Ausleihungen 375.770,37 85.655,29 118.800,11 - 342.625,55
3. Sonstige FA 150,00 - - - 150,00
Finanzanlagen gesamt 378.003,88 85.655,80 118.800,11 - 344.859,57
Anlagevermögen gesamt 294.096.196,68 54.011.689,53 15.499.622,44 - 332.608.263,77
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen/ Umgliederungen Stand 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.038.573,43 2.127,00 2.541,12 - 1.038.159,31
Immaterielle Vermögensgegenstände gesamt 1.038.573,43 2.127,00 2.541,12 - 1.038.159,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 19.981.938,36 542.675,00 6.393.450,13 - 14.131.163,23
2. Umspannungs-, Umformungsund Speicheranlagen 3.163.779,48 53.835,00 - - 3.217.614,48
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 42.421.107,86 3.056.592,94 - - 45.477.700,80
4. Fahrzeuge für den Personenverkehr 91.673.490,57 6.366.107,04 4.399.224,79 - 93.640.372,82
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.333.540,33 56.606,31 7.363,63 - 1.382.783,01
6. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.035.545,60 990.601,71 807.421,04 - 17.218.726,27
7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
Sachanlagen gesamt 175.609.402,20 11.066.418,00 11.607.459,59 - 175.068.360,61
Summe I. und II. 176.647.975,63 11.068.545,00 11.610.000,71 - 176.106.519,92
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen - - - - -
2. Sonstige Ausleihungen 88.668,48 - - - 88.668,48
3. Sonstige FA - - - - -
Finanzanlagen gesamt 88.668,48 - - - 88.668,48
Anlagevermögen gesamt 176.736.644,11 11.068.545,00 11.610.000,71 - 176.195.188,40
Buchwerte
Stand 31.12.2018 Stand 31.12.2017
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EUR EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 2.127,00
Immaterielle Vermögensgegenstände gesamt - 2.127,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 4.386.339,54 7.595.742,15
2. Umspannungs-, Umformungsund Speicheranlagen 383.759,00 437.594,00
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 33.676.464,00 35.168.170,00
4. Fahrzeuge für den Personenverkehr 26.256.974,00 19.546.321,00
5. Maschinen und maschinelle Anlagen 273.805,00 113.005,00
6. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.094.409,00 2.924.642,00
7. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 89.085.133,74 51.282.616,02
Sachanlagen gesamt 156.156.884,28 117.068.090,17
Summe I. und II. 156.156.884,28 117.070.217,17
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.084,02 2.083,51
2. Sonstige Ausleihungen 253.957,07 287.101,89
3. Sonstige FA 150,00 150,00
Finanzanlagen gesamt 256.191,09 289.335,40
Anlagevermögen gesamt 156.413.075,37 117.359.552,57

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Wirtschaftsbericht

1.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr preisbereinigt in einem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld und trotz der Produktions- und Absatzstörungen bei den Pkw-Herstellern solide um 1,5 % gewachsen, nach +2,2 % im Boomjahr 2017. Die Impulse kamen rechnerisch ausschließlich von der Binnenwirtschaft. Unterstützung erhält die Binnenkonjunktur Anfang des Jahres durch die spürbare Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern bei Steuern und Abgaben sowie die Erhöhung der monetären Sozialleistungen. Die Konjunktur dürfte daher auch zu Jahresbeginn aufwärtsgerichtet bleiben.

Vom Arbeitsmarkt kamen zum Jahresende 2018 weiterhin positive Nachrichten. Die Erwerbstätigkeit wurde im November auf über 45,2 Mio. Personen ausgeweitet. Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Dezember saisonbereinigt um 14.000 Personen ab; in Ursprungszahlen stieg sie weniger stark als jahreszeitlich üblich auf knapp über 2,2 Mio. Personen. Damit erhöhte sich auch die Arbeitslosenquote leicht auf 4,9 %. Die Langzeitarbeitslosigkeit geht kontinuierlich zurück, der Vorjahresstand wurde um mehr als 11 % unterschritten. Die Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen bleibt eine Herausforderung.1

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt zum 31.12.2018 eine Arbeitslosenquote für Nordrhein-Westfalen in Höhe von 7,0 % und damit im Vergleich zum Vorjahr (7,6 %) eine positive Entwicklung. Die Arbeitslosenquote der Stadt Duisburg für das Jahr 2018 hat sich im Vergleich zum Vorjahr (12,9 %) ebenfalls verbessert und liegt bei 11,7 %.

Bei allen Erfolgen der Vergangenheit ist zu beachten, dass sich die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Laufe der Zeit geändert haben. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Die Digitalisierung wird alle Bereiche des Arbeitens, Lernens und Kommunizierens verändern. Auch die Globalisierung birgt neben großen Chancen in jüngerer Zeit Herausforderungen und Risiken. Ferner stellt der Klimawandel Deutschland und die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen.

Hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzung dafür, dass die Menschen und Unternehmen – in Städten und im ländlichen Raum – die Chancen des digitalen Wandels nutzen können. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Grundlage einer wirtschaftlich erfolgreichen Volkswirtschaft. Daher kommt den Investitionen in Straßen, Schienen und Wasserwege eine große Bedeutung zu.

Die Gestaltung einer nachhaltigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Mobilität wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung hat im September 2018 die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität" ins Leben gerufen. In sechs Arbeitsgruppen sollen die Zukunftsfragen der Mobilität aufbereitet und Handlungsempfehlungen in den Bereichen Klimaschutz im Verkehrssektor, alternative Antriebe und Kraftstoffe, Digitalisierung, Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandorts Deutschland, Infrastruktur und Netze sowie Standardisierung formuliert werden.2

1 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Monatsbericht Februar 2019

2 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Jahreswirtschaftsbericht 2019

1.1.2. Branchenentwicklung

Die Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland verläuft positiv. Die Zahl der beförderten Personen ist in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes um ca. 0,2 % gestiegen. Hierbei sind die beförderten Personen im Liniennahverkehr mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen berücksichtigt. Die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen ist dagegen rückläufig und weist eine Abnahme von ca. 1,4 % (-23.053) aus.

Die Fahrtenentwicklung im VRR zeigt für die Monate Januar bis einschließlich September 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang von ca. 1,0 %, was rd. 8,495 Mio. Fahrten entspricht. Die Entwicklung der DVG zeigt mit -0,733 Mio. Fahrten (-1,6 %) den gleichen Trend.

Die Beförderungsleistung in Deutschland ist – bezogen auf die ersten drei Quartale der Jahre 2018 und 2017 – insgesamt um 0,118 Mio. Personenkilometer (0,2 %) gestiegen. Der Liniennahverkehr mit Straßenbahnen verzeichnet mit 254.347 Personenkilometern (2,0 %) den größten Anstieg, gefolgt vom Linienverkehr mit Eisenbahnen (39.941; 0,1 %) sowie einem rückläufigen Omnibusverkehr (-176.204; -0,67 %). Auch hier ist die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen demgegenüber rückläufig und weist eine Abnahme von ca. 1,7 % (-195.292) aus.

Die Abonnentenzahlen (ohne SemesterTicket) im VRR entwickeln sich in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum negativ (-77.182; -0,9 %). Auch die DVG muss eine – wenn auch unterdurchschnittliche – absolute Abnahme der Abo-Tickets von -1.606 (-0,4 %) verzeichnen.

1.2. Absatz

In 2018 gibt es einen Rückgang bei den Fahrgastzahlen. Lag die Zahl der Fahrgäste in 2017 noch bei 62,495 Mio., nutzen in 2018 nur 61,027 Mio. Fahrgäste das Angebot der DVG. Das sind insgesamt 1,468 Mio. Personen oder 2,3 % weniger. Während die Zahl der Fahrgäste im entgeltlichen Linienverkehr ein Rückgang von 2,4% verzeichnet, vermindert sich der Anteil der beförderten Schwerbehinderten um 0,9 %.

Die prognostizierten Fahrgastzahlen 2018 lagen bei 62,4 Mio., für 2019 erwartet die DVG Fahrgastzahlen von 63,0 Mio.

Der Anteil der beförderten Schwerbehinderten wird statistisch durch Zählungen als Vomhundertsatz an der Gesamtzahl aller Fahrgäste ermittelt. Für 2017 wurde der Erstattungssatz für Fahrgeldausfälle durch die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auf 3,53 % festgesetzt. In 2018 legt die DVG aus Vorsichtsgründen einen Erstattungssatz von 3,3 % zugrunde.

Die Zahl der Fahrgäste im Barverkehr beträgt im Berichtsjahr 2018 4.557.344 (i. Vj. 4.690.860). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 133.516 Fahrgästen oder 2,8 %. Im Zeitkartenverkehr beträgt 2018 die Zahl der Fahrgäste 53.632.118 (i. Vj. 54.998.783). Damit ergibt sich im Vergleich zu 2017 ein Minus von 1.366.665 Fahrgästen oder 2,5 %. Die Monatskarten im Abonnement verzeichnen eine Verringerung von 1,3 % oder 148.728 Fahrgästen auf 11.126.588 Fahrgäste.

Die insgesamt gefahrenen Nutz- und Platzkilometer verändern sich kaum. Die Abweichungen bewegen sich im Rahmen der üblichen Betriebsabläufe und sind unter anderem auf Baumaßnahmen und Optimierungen in den Linienverläufen zurückzuführen. Die dem Fahrgast angebotenen Betriebsleistungen der DVG betragen in 2018 13,4 Mio. Nutzkilometer (2017: 13,4 Mio.) sowie 1.551,9 Mio. Platzkilometer (2017: 1.551,0 Mio.). Die für 2018 prognostizierten Nutzkilometer von 13,4 Mio. wurden erreicht. Die mit 1.553,8 Mio. in 2018 erwartete Platzkilometerleistung wurde geringfügig unterschritten. Die geplanten Betriebsleistungen betragen in 2019 bei den Nutzkilometern 14,5 Mio. und bei den Platzkilometern 1.739,4 Mio.

1.3. Investitionen

Die aus den operativen Investitionsaktivitäten der DVG resultierenden Anlagenzugänge in die Sachanlagen belaufen sich im Berichtsjahr brutto auf 54,951 Mio. € und bleiben somit nahezu konstant. Abzüglich der verrechneten Investitionszuschüsse in Höhe von 1,025 Mio. € ergeben sich Netto-Anlagenzugänge in Höhe von 53,926 Mio. €. Für Sonstige Ausleihungen im Bereich der Finanzanlagen werden 0,086 Mio. € ausgegeben.

Nach Investitionsbereichen gegliedert liegt der Schwerpunkt der Brutto-Investitionen in der Beschaffung von 47 Straßenbahnen mit einer Anzahlung in Höhe von 38,848 Mio. €, der Ertüchtigung der Schienenfahrzeuge (5,555 Mio. €) sowie in der Beschaffung neuer Busse (4,564 Mio. €). Die Baumaßnahme „Linie 901, Ruhrort, Gleiserneuerung Fabrik-/Harmoniestraße" (1,050 Mio. €) dominiert im Gleis- und Fahrleitungsbau. Im Bereich der Streckenausrüstungs- sowie -sicherungsanlagen werden 0,256 Mio. € in das Vorhaben „ITCS Leitstelle und Digitalfunk" investiert.

1.4. Finanzierung

Die Finanzierung der Investitionen des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgt durch Eigen- und Fremdmittel sowie Abschreibungen und die Verlustübernahme durch die DVV. Darüber hinaus ist eine Einzahlung der Stadt Duisburg in die Kapitalrücklage in Höhe von weiteren 6,000 Mio. € im Zusammenhang mit der Reparatur von Schienenfahrzeugen erfolgt.

Zwischen der DVG und der DVV besteht eine Cash-Pooling Vereinbarung. Die DVG führt Zahlungsmittelüberschüsse an die DVV ab. Auf der Gegenseite stellt die DVV der DVG liquide Mittel zwecks Regulierung ihrer kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zur Verfügung. Die Zahlungsmittel werden zwischen den Gesellschaften marktüblich verzinst.

Langfristige Finanzierungen werden von der DVG in eigenem Namen aufgenommen.

1.5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die DVG beschäftigt am 31.12.2018 insgesamt 733 Mitarbeiter (nach Köpfen), 15 Beschäftigte weniger als am 31.12.2017. Die Angaben werden nach Maßgabe des § 267 Abs. 5 HGB ermittelt. Dabei sind u.a. Beschäftigte, deren Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen, ab diesem Zeitpunkt nicht in den Angaben enthalten. Teilzeitbeschäftigte sind nicht anteilig umgerechnet.

1.6. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Geschlechterquote und zu den verbindlichen Zielgrößen soll mittelfristig eine signifikante Verbesserung des Frauenanteils an Führungspositionen der Wirtschaft erreicht werden, die letztlich zu einer Geschlechterparität führen soll.

Die von den Festlegungen der Geschäftsführung betroffenen beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung sind nicht nach betriebswirtschaftlichen Lehren (Top-Management, Middle-Management und Low-Management) zu definieren, sondern meinen die tatsächlich im konkreten Unternehmen eingerichteten Hierarchieebenen unterhalb der Geschäftsführung.

Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Vielmehr können die Unternehmen sich die Zielvorgaben selbst setzen und sich dabei an ihren Unternehmensstrukturen ausrichten. Für die Festlegung der Zielgrößen und Fristen werden den Gesellschaftern und dem Vorstand jedoch folgende Vorgaben gemacht:

Liegt der Frauenanteil in einer Organ- bzw. Führungsebene bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die jeweils festzusetzenden Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status Quo zurückbleiben.
Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene bereits bei 30 Prozent oder mehr, darf die festzulegende Zielgröße für die entsprechende Führungsebene den erreichten Wert wieder unterschreiten.

Die Festlegung von Zielgrößen hatte nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erfolgen, erstmals wurden diese bei uns zum 30.09.2015 festgelegt. Allerdings durften für die Zielgrößen der ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands die Fristen zur Erreichung des Frauenanteils nicht länger als bis zum 30.06.2017 dauern. Somit wurden mit Wirkung zum 01.07.2017 neue Zielgrößen definiert.

In der DVG wurden gem. § 111 Abs. 5 Satz 1 und § 76 AktG folgende Zielgrößen für einen Frauenanteil festgelegt:

• Aufsichtsrat 6,7 %
• Vorstand 0,0 %
• Nachgelagerte Ebene 1 33,3 %
• Nachgelagerte Ebene 2 0,0 %

Die Zielgrößen sind bis zum 30.06.2022 festgeschrieben. Im Berichtsjahr 2018 wurden die Zielgrößen erreicht.

2. Lage

Die DVG ist ein Unternehmen im Konzernverbund der DVV. Sie erbringt auf Basis des Nahverkehrsplanes für die Stadt Duisburg die Verkehrsleistungen für Duisburg und bedient gleichzeitig Teilstrecken in den Nachbarkommunen. Zum Unternehmenszweck gehört der Betrieb und die Bereitstellung und Instandhaltung von Fahrzeugen, Betriebsanlagen und Infrastruktur sowie die Verwaltung und Nutzung von betriebseigenen Grundstücken. Mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Duisburg und die angrenzenden Kommunen erfüllt die DVG den ihr übertragenen öffentlichen Zweck.

Nachfolgend wird über die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die DVG berichtet. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren für die DVG sind die Gesamtleistung sowie der kommunale Deckungsbeitrag, der dem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag entspricht. Gesamtleistung und kommunaler Deckungsbeitrag werden zur internen Steuerung des Unternehmens herangezogen. Neben diesen finanziellen Leistungsindikatoren haben die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Nutz- und Platzkilometerleistung sowie die Anzahl der Fahrgäste hohen Anteil am Erfolg der DVG. Die Entwicklung der Leistungsindikatoren wird in den Absätzen 1.2. Absatz sowie 2.1. Ertragslage dargestellt.

2.1. Ertragslage

Einnahmen

Im Ergebnis hat die DVG in 2018 durch ihre Verkehrsleistungen Einnahmen von 55,357 Mio. € generiert. In 2017 betrugen die Verkehrseinnahmen 54,846 Mio. €. Die Einnahmen liegen damit in 2018 um 0,511 Mio. € über den Einnahmen in 2017.

Insgesamt steigen die VRR-Verkehrseinnahmen im Vergleich zu 2017 um 0,632 Mio. € und betragen in 2018 54,267 Mio. €. Im Ergebnis sind in 2018 Einnahmen aus Bar- und Zeitkartenverkehr von insgesamt 54,648 Mio. EUR vereinnahmt worden. Dies entspricht gegenüber 2017 einer Verschlechterung von 0,067 Mio. €. Auf das Sozialticket entfallen 2018 4,557 Mio. € (in 2017: 4,919 Mio. €) der Einnahmen. Zum 1. Januar 2018 erfolgte eine allgemeine Tarifanpassung um durchschnittlich 1,9 % durch die VRR AöR (Verkehrsverbund Rhein Ruhr AöR).

Die Verkehrseinnahmen im Bereich der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) sinken in 2018 um 0,001 Mio. € auf 0,003 Mio. €. Die sonstigen Verkehrseinnahmen der DVG vermindern sich 2018 um 0,120 Mio. € auf 1,087 Mio. €. Dabei machen die Einnahmen für das Erhöhte Beförderungsentgelt 1,058 Mio. € aus, nach 1,168 Mio. € in 2017.

Erstattungs- und Ausgleichsbeträge

Die Summe der Abgeltungszahlungen ist mit -0,667 Mio. € deutlich besser als der Vorjahreswert von -1,318 Mio. €. In 2018 betragen die Abgeltungszahlungen für Schwerbehinderten- und Schülerbeförderung 3,462 Mio. €. Die Abgeltungszahlungen für die Deutsche Bahn und Übersteiger fallen mit -6,048 Mio. € in 2018, inklusive Nachzahlungen für Vorjahre und Rückstellungen, besser aus als in 2017 (-6,581 Mio. €). Als Anreizfinanzierung für das Angebot des rabattierten Sozialtickets stellt das Land Nordrhein-Westfalen für die Verkehrsunternehmen Zuschussmittel bereit. Die Ausgleichszahlung für das Sozialticket liegt in 2018 bei 1,572 Mio. €, ebenfalls unter Berücksichtigung der Nachzahlungen für Vorjahre. 2017 betrug die Ausgleichszahlung für das Sozialticket 1,387 Mio. €.

Sonstige Umsatzerlöse (Hilfsgeschäfte, Gleisnutzung und Auftragsverkehr Mülheim)

Der Posten sonstige Umsatzerlöse umfasst u. a. Erlöse aus Hilfsgeschäften, Gleisnutzung und Auftragsverkehr Mülheim. Den Hilfsgeschäftserträgen, der Abrechnung Stadtbahn und dem Auftragsverkehr Mülheim stehen entsprechende Aufwendungen in den Bereichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fremdleistungen gegenüber. Die sonstigen Umsatzerlöse sinken von 13,286 Mio. € in 2017 auf 11,134 Mio. € in 2018. In 2018 wurden weniger Sondermaßnahmen für die Instandhaltung Stadtbahn abgerechnet. Dies begründet die negative Entwicklung von 2017 nach 2018.

Sonstige betriebliche Umsatzerlöse

Die sonstigen betrieblichen Umsatzerlöse betragen in 2018 2,762 Mio. € nach 4,007 Mio. € in 2017. Die Erlöse aus Personalüberlassung sind von 1,318 Mio. € auf 0,172 Mio. € gesunken, da die Mitarbeiter des Lagers aufgrund gesetzlicher Änderungen einen DVV-Arbeitsvertrag erhalten haben. Außerdem machen die verbliebenen Leistungsscheine mit der Ruhrbahn nur noch 0,321 Mio. € der sonstigen betrieblichen Umsatzerlöse aus. In 2017 lagen die Erträge aus Leistungsscheinen noch bei 0,450 Mio. €.

Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten Planungsleistungen die im Rahmen von Investitionsmaßnahmen durch DVG-eigene Abteilungen erbracht werden. In 2018 liegen die aktivierten Eigenleistungen bei 0,548 Mio. € nach 0,621 Mio. € in 2017.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gehen in 2018 auf 8,061 Mio. € zurück, nach 8,584 Mio. € im Jahr 2017. In 2018 gab es mit 0,312 Mio. € höhere Erträge aus Busverkäufen. Zudem führte der Verkauf des Verwaltungsgebäudes an der Mülheimer Straße in 2018 zu Erträgen von 0,829 Mio. €. Diesen höheren Erträgen stehen geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gegenüber. Diese lagen in 2017 bei 3,979 Mio. € und gehen nun auf 2,390 Mio. € zurück.

Materialaufwand

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe belaufen sich auf 11,010 Mio. €. Dabei entfallen 2,888 Mio. € auf den Energiebezug, insbesondere für Fahrstrom. In 2018 liegt der Materialverbrauch bei 7,982 Mio. €. Diese Aufwendungen betreffen vor allem den Dieselaufwand der Busse mit 2,698 Mio. €.

Fremdleistungen

Für Fremdleistungen werden im Berichtsjahr 50,810 Mio. € aufgewendet, das sind 0,943 Mio. € mehr als im Jahr 2017. Die Aufwendungen für die Linienfremdvergabe haben sich von 2017 nach 2018 erhöht. Sie liegen bei 14,975 Mio. € (+11,4 %). Im Vergleich zu 2017 fallen die Aufwendungen aus Produktverrechnung mit 7,710 Mio. € ebenso höher aus, wie der Aufwand aus Konzernumlage mit 3,104 Mio. €. Die Aufwendungen für die Liegenschaften hingegen liegen in 2018 mit 3,829 Mio. € unter dem Vorjahresbetrag von 4,272 Mio. €.

Personalaufwand

Die Aufwendungen für Löhne, Gehälter und Entgelte sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung erhöhen sich im Vergleich zu 2017 und betragen 44,862 Mio. €. Damit ist gegenüber 2017 eine Verschlechterung von 0,064 Mio. € zu verzeichnen. Zum 01.03.2018 gab es eine Tariferhöhung im TV-N in Höhe in Höhe von 3,19 Prozent. In 2018 beschäftigt die DVG im Durchschnitt 720 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente), nach 722 Mitarbeitern in 2017. Die Angaben werden nach Maßgabe des § 267 Abs. 5 HGB ermittelt. Dabei sind u. a. Beschäftigte, deren Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen, ab diesem Zeitpunkt nicht in den Angaben enthalten. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet.

Abschreibungen

Der Anstieg der Abschreibungen um 0,324 Mio. € (3,0 %) auf 11,069 Mio. € ist unter anderem auf den Anstieg der Abschreibungen aus Fahrzeugen für Personen- und Güterverkehr zurückzuführen. Diese steigen von 4,000 Mio. € in 2017 auf 6,366 Mio. € in 2018. Der Anstieg ist insbesondere durch höhere Abschreibungen für Straßenbahnfahrzeuge begründet. Im Jahr 2017 gab es außerdem eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1,919 Mio. € im Rahmen der Sanierung der GT10NC-Fahrzeuge.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in 2018 bei einem Volumen von 7,991 Mio. €. Der Vorjahreswert von 4,906 Mio. € wird damit um 3,085 Mio. € überschritten. Der Anstieg wird vor allem durch die Verschrottung eines GT1ONC-Fahrzeugs, höhere Abschreibungen und Wertberichtigungen aus Forderungen und der Bildung einer Rückstellung im Rahmen von Zuwendungen für die BSM 901 begründet.

Gesamtleistung und Rohergebnis

Die Gesamtleistung der DVG nimmt in 2018 um 3,090 Mio. € oder 3,8 % auf 78,382 Mio. € ab. Abgeschlossen wurde 2017 mit einer Gesamtleistung von 81,472 Mio. €. Die für 2018 geplante Gesamtleistung liegt bei 75,228 Mio. €, 3,154 Mio. € niedriger als das Ist 2018. Die Prognose für 2018 von 76,612 Mio. € wird übertroffen. Der Plan für 2019 beträgt 80,546 Mio. €. Beim Rohergebnis (Gesamtleistung vermindert um Materialaufwand) ist eine Verschlechterung von 20,748 Mio. € in 2017 auf 16,562 Mio. € in 2018 zu verzeichnen.

Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern

Das Betriebsergebnis ist im Vergleich der Jahre 2017 zu 2018 um 7,659 Mio. € schlechter. Es beträgt -47,360 Mio. €, nach -39,701 Mio. € in 2017.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis liegt bei 0,017 Mio. €. Es verbessert sich gegenüber 2017. Auslöser für die Verbesserung sind höhere Zinserträge aus der Ergebnisverzinsung.

Jahresfehlbetrag

Das Jahresergebnis weist für 2018 einen Verlust von 47,139 Mio. € nach 39,963 Mio. € in 2017 (Prognose 2018 -48,280 Mio. €) aus. Das Gesamtergebnis der DVG ist damit um 7,176 Mio. € oder 18,0 % schlechter. Die im Ist 2018 unter dem Plan liegenden Finanzaufwendungen sowie Rückstellungsauflösungen sind Ursache für das gute Ergebnis. Das für 2018 geplante Jahresergebnis von -49,356 Mio. € wird somit übertroffen. Der Geschäftsverlauf hat die Erwartungen erfüllt. Für 2019 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 49,831 Mio. € gerechnet.

2.2. Vermögenslage

In der nachstehenden Übersicht sind die Bilanzzahlen gruppenweise zusammengefasst:

Bilanzstruktur

31.12.2018 31.12.2017
Mio. € % Mio. € %
--- --- --- --- ---
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0,0 2 0,0
Sachanlagevermögen 156,157 67,3 117,068 72,3
Finanzanlagen 256 0,1 290 0,2
156,413 67,4 117,360 72,5
Umlaufvermögen
Vorräte 4,002 1,7 3,609 2,2
Forderungen 70,885 30,6 40,482 25,0
Flüssige Mittel 738 0,3 511 0,3
75,625 32,6 44,602 27,5
Rechnungsabgrenzungsposten 8 0,0 12 0,0
Betriebsvermögen 232,046 100,0 161,974 100,0
Passiva
Eigenkapital 69,465 29,9 63,465 39,2
Langfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 12,485 5,4 13,765 8,5
Verbindlichkeiten 108,112 46,6 44,490 27,5
120,597 52,0 58,255 36,0
Kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen 27,670 11,9 32,413 20,0
Verbindlichkeiten 14,047 6,1 7,574 4,7
Rechnungsabgrenzungsposten 267 0,0 267 0,1
41,984 18,1 40,254 24,8
Betriebskapital 232,046 100,0 161,974 100,0

Die Bilanzsumme erhöht sich im Berichtsjahr von 161,974 Mio. € um 70,072 Mio. € oder 43,3 % auf 232,046 Mio. €.

Das Eigenkapital hat sich durch die Einzahlung der Stadt Duisburg in Höhe von 6,000 Mio. € auf 69,465 Mio. € erhöht. Die Eigenkapitalquote verringert sich damit von 39,2 % auf 29,9 %.

Die Deckung des Anlagevermögens durch lang- und mittelfristig gebundenes Kapital beträgt 121,5 % (i. Vj. 103,7 %).

In den Rückstellungen sind Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen und Altersteilzeit enthalten.

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhen sich um 63,622 Mio. € auf 108,112 Mio. €. Sie liegen damit bei 46,6 % der Bilanzsumme.

2.3. Finanzlage

Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage gibt die Kapitalflussrechnung nach Standard 21 (DRS 21) des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC).

2018 2017
T€ T€
--- --- ---
Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme -47.139 -39.963
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.069 10.745
Veränderung der Rückstellungen -6.369 6.656
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen -64 -17
Abnahme (i.Vj. Zunahme) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 6.282 -4.233
Zunahme (i.Vj. Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 358 -2.651
Gewinn/Verlust aus Abgang von Sachanlagevermögen -290 -199
Zinsaufwendungen/Zinserträge -16 77
Sonstige Beteiligungserträge 0 -30
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -36.169 -29.615
Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagen 4.061 440
Auszahlungen für Investitionen Sachanlagen vor Zuschussverrechnung -54.951 -56.111
Einzahlungen aus Abgängen Finanzanlagen 119 45
Auszahlungen für Finanzanlagen -86 -20
Erhaltene Zinsen 1.390 1.266
Erhaltene Dividenden 0 145
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -49.467 -54.235
Einzahlungen durch DVV aufgrund Verlustübernahme 39.127 32.585
Einzahlungen in die Kapitalrücklage 6.000 6.000
Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankkrediten 65.000 4.840
Auszahlungen aus Tilgung von Krediten und RZVK-Darlehen -3.950 -3.575
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 29.502 -43.129
Einzahlungen aus erhaltenen Investitionszuschüssen 10.085 1.668
Auszahlungen aus zurückgeführten Investitionszuschüssen -24 -20
Gezahlte Zinsen -1.100 -777
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 15.138 40.721
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 29.502 -43.129
Zuzüglich Finanzmittelfonds aus Anfang der Periode -8.438 34.691
Finanzmittelfonds am Periodenende 21.064 -8.438

Unter Einbeziehung des Cash-Pooling mit Konzernunternehmen ergibt sich nachstehender Zahlungsmittelbestand:

2018 2017
T€ T€
--- --- ---
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 738 511
Kurzfristige Liquiditätsanlagen (i.Vj. Kassenkredite) 20.326 -8.949
Finanzmittelfonds 21.064 -8.438

Das Finanzmanagement der DVV verfolgt das Ziel, die Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen jederzeit sicherzustellen. Daneben zählen zu den übergeordneten Zielen des Finanzmanagements, die Finanzierung unternehmerischer Aktivitäten, das Management finanzieller Risiken – insbesondere Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken und Adressenausfallrisiken, eine kosten- und risikooptimierte Finanzmittelbeschaffung und -anlage sowie die Optimierung des Zinsergebnisses.

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen lässt sich keine negative Veränderung der Liquiditätssituation erkennen, so dass die Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit vorhanden war. Die Einzahlung aus der Aufnahme von Bankkrediten im Berichtsjahr steht im Zusammenhang mit der Beschaffung der 47 neuen Straßenbahnfahrzeuge. Diese Fremdfinanzierung löst die in 2017 erfolgte, vorübergehende Innenfinanzierung im DVV-Konzern ab.

3. Chancen- und Risikobericht

Die DVG als mehrheitliche Tochtergesellschaft der DVV ist unmittelbar in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Die DVV versteht das Risikomanagement als einen bedeutenden Baustein des Managementsystems mit der Zielsetzung, den Unternehmenserfolg und die Unternehmensziele langfristig zu sichern. Ein konzernweit implementiertes Risikomanagement-system sorgt dafür, dass Risiken erkannt, standardisiert erfasst, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Darüber hinaus soll ein einheitliches Verständnis von Risiko geschaffen und eine konzernweite Risikophilosophie etabliert werden. Das Risikomanagement des DVV-Konzerns sieht den Schwerpunkt im Management der für die jeweiligen Gesellschaften/Unternehmensbereiche wesentlichen Risiken.

Unter Risiko wird die Abweichung zu einer in der Wirtschafts- und Mittelfristplanung definierten Zielgröße (Bsp. Ergebnis, Marge, Deckungsbeitrag, Kapital, Liquidität etc.) verstanden, die zu einer negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der DVV oder ihrer Konzerngesellschaften (Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) führen kann.

Hauptfokus des konzernweit implementierten Risikomanagements ist das aktive Managen von Risiken, also die kontinuierliche Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Kommunikation aller wesentlichen Risiken, die den Fortbestand, das wirtschaftliche Ergebnis sowie die strategische Zielerreichung der DVV oder ihrer Tochtergesellschaften gefährden können.

Das Risikomanagement ist als kontinuierliche Aufgabe in die betrieblichen Prozesse integriert. Das Risikomanagement des DVV-Konzerns steht dabei im Einklang mit den Regelungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG).

Aufgrund der hohen Bedeutung hat sich der DVV-Konzern das Ziel gesetzt, das Risikomanagementsystem als Managementinstrument stetig weiterzuentwickeln, welches die Geschäftsentwicklung des DVV-Konzerns aktiv mitgestaltet.

Im Rahmen des Risikomanagementprozesses des DVV-Konzerns übernehmen in der DVG folgende vier Ebenen Verantwortung:

1. Der Aufsichtsrat prüft auf Basis von § 107 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und die Risikolage des Unternehmens.
2. Der Vorstand trägt die Verantwortung für Risikolage und Risikomanagement der DVG. Zur Ausprägung der Verantwortung entwickelt dieser eine Risikostrategie.
3. Das Konzernrisikomanagement setzt die Risikostrategie des Vorstands für die DVG um, insbesondere durch Steuerung und Koordination des unternehmensweiten Risikomanagementprozesses.
4. Der Leiter einer Stabs-/Hauptabteilung bzw. Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der DVG trägt als Risikoverantwortlicher für die Risiken seines Organisationsbereichs die Verantwortung. Der dezentrale Risikomanager unterstützt den Risikoverantwortlichen bei der Umsetzung des geschäftsfeldspezifischen Risikomanagements.

1. Der Aufsichtsrat prüft auf Basis von § 107 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und die Risikolage des Unternehmens.

2. Der Vorstand trägt die Verantwortung für Risikolage und Risikomanagement der DVG. Zur Ausprägung der Verantwortung entwickelt dieser eine Risikostrategie.

3. Das Konzernrisikomanagement setzt die Risikostrategie des Vorstands für die DVG um, insbesondere durch Steuerung und Koordination des unternehmensweiten Risikomanagementprozesses.

4. Der Leiter einer Stabs-/Hauptabteilung bzw. Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der DVG trägt als Risikoverantwortlicher für die Risiken seines Organisationsbereichs die Verantwortung. Der dezentrale Risikomanager unterstützt den Risikoverantwortlichen bei der Umsetzung des geschäftsfeldspezifischen Risikomanagements.

Der Risikomanagementprozess wird durch eine spezielle Software unterstützt. Das Risikomanagement-Informationssystem (RIS) deckt den gesamten Risikomanagementprozess ab und sorgt für eine revisionsfeste Datenarchivierung. Es wird in den Bereichen des Konzerns eingesetzt, die in das Konzernrisikomanagement einbezogen sind, und durch die dezentralen Risikomanager betreut. Alle identifizierten Risiken und die risikosteuernden Maßnahmen eines Bereiches, der in das Konzernrisikomanagement einbezogen ist, werden zentral im RIS gepflegt. Die fachliche Administration obliegt dem Konzernrisikomanagement, die technische Administration wird durch die IT wahrgenommen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle identifizierten Risiken im Risikomanagement-Informationssystem erfasst und regelmäßig aktualisiert. Durch die lückenlose Dokumentation der Entwicklung der Risikolage werden die Anforderungen in Bezug auf Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit der Risikobewertung durch alle Gesellschaften des DVV-Konzerns erfüllt.

Risikolage

Im ÖPNV beeinflussen die politischen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen den Geschäftsverlauf wesentlich. Besonders im Rahmen der Klima- und Schadstoffminderungsziele rückt der öffentliche Nahverkehr immer mehr in den Fokus. Durch attraktive Mobilitätskonzepte seitens der Kommunen soll ein wesentlicher CO2-Minderungsbeitrag aus volkswirtschaftlicher Sicht generiert werden. Diesen Entwicklungen kann sich auch die DVG nicht entziehen. Besonders wird hier das Leistungsangebot in den kommenden Jahren in einem erheblichen Maße von Investitionen des Aufgabenträgers Stadt Duisburg in die Verkehrsinfrastruktur (Zugsicherung, Anschaffung neuer Straßenbahnen und Busse) beeinflusst.

Die Risiken der DVG lassen sich in verschiedene Kategorien klassifizieren:

Marktrisiken
Umfeldrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
IT-Risiken

Marktrisiken

Preisänderungsrisiken

Für die DVG wurden Marktpreisrisiken für den Betriebsstoff Diesel im Busbetrieb identifiziert. Innerhalb der bestehenden Sicherungsstrategie wird die Preisabsicherung mit direktem Bezug zur physischen Beschaffung umgesetzt. Die Absicherungsstrategie ist konservativ ausgerichtet. Ziel ist es, von der Marktpreisprämisse der Wirtschaftsplanung nicht negativ abzuweichen.

Umfeldrisiken

Verschärfte Umweltauflagen

Vermehrt ist bei den Kommunen in Deutschland wahrzunehmen, dass diese immer intensiver über mögliche Lösungskonzepte nachdenken, wie der stärker werdenden Umweltbelastung in den Stadtgebieten begegnet werden kann. Die Erarbeitung neuer strategischer Ansätze im Hinblick auf die Befahrbarkeit von Innenstädten ohne Verbrennungsmotoren wird daher forciert. Demnach wird es in einigen Kommunen wahrscheinlich mittelfristig nur noch möglich sein, mit umweltschonenden Antriebstechniken zu fahren. Verschärft wird diese Tendenz durch bereits bestehende Klagen und Rechtsprechungen. Von den sich potenziell zukünftig verändernden Rahmenbedingungen könnten in einem ersten Schritt zunächst Dieselfahrzeuge betroffen sein, was sich insbesondere negativ auf den ÖPNV-Betrieb auswirken könnte.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko sind Risiken zu verstehen, welche die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nachkommen zu können, negativ beeinflussen. Die Liquiditätssteuerung der DVG erfolgt übergeordnet in der DVV-Gruppe mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung, um so den zukünftigen Geldmittelbedarf zu erkennen und jederzeit sicherstellen zu können. Dazu werden neben einer operativen Liquiditätsreserve zur Abdeckung von erwarteten Schwankungen des Free Cashflows innerhalb eines aktuellen Geschäftsjahres Kreditlinien/Betriebsmittellinien bei verschiedenen Banken vorgehalten. Als Steuerungsparameter für das vorzuhaltende Volumen von Mindestliquidität und Kreditlinien wird die Umsatzentwicklung herangezogen und regelmäßig überprüft, sodass mögliche saisonale Schwankungen, z. B. aufgrund von Witterungsbedingungen, jederzeit ausgeglichen werden können. Basierend auf der guten Liquidität und der verfügbaren Kreditlinien konnte der DVV-Konzern den bestehenden Mittelbedarf jederzeit vollständig decken. Auch für die Zukunft kann aufgrund von Liquiditätsreserven und operativen Cashflows in Kombination mit der Vorhaltung ausreichender Kreditlinien das Liquiditätsrisiko als gering angesehen werden.

Finanzierungsrisiko

Unter dem Finanzierungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass zum Zeitpunkt des Bedarfs an Geldmitteln diese nicht bzw. nicht zu erwarteten Konditionen beschafft werden können. Diese Risiken entstehen häufig als Folge von Bonitätsverschlechterungen oder durch Verwerfungen an den Finanzmärkten. Um das Finanzierungsrisiko aktiv zu steuern, betreibt das Finanzmanagement des DVV-Konzerns eine offene und transparente Kommunikationspolitik. Die wesentlichen Kontrahenten werden neben der vertraglich festgelegten Berichterstattung über die laufende Geschäftsentwicklung auch über bedeutende Ereignisse informiert. Dies schafft eine nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und stärkt insgesamt das Refinanzierungspotenzial.

IT-Risiken

Der Ausfall von IT-Systemen über einen kritischen Zeitraum kann wesentliche Geschäftsprozesse negativ beeinflussen und zu wirtschaftlichen Schäden führen. Zur Risikominderung wurden entsprechend der Relevanz des jeweiligen IT-Systems Verfügbarkeitsstufen eingeführt. Des Weiteren wird durch den Aufbau redundanter IT-Systeme den Risiken entgegengewirkt, jedoch lassen sich diese nicht gänzlich ausschließen. Zudem werden die IT-Prozesse regelmäßigen Qua-litäts- und Sicherheitsprüfungen unterzogen, um den jeweils aktuellsten Sicherheitsstand zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der steigenden IT-Kriminalität sind erhöhte Standards der Gefahrenabwehr begründet.

Gesamtrisikobewertung

Gesamtbetrachtend kann die Aussage getroffen werden, das für das abgelaufene Geschäftsjahr das Risikoportfolio keine Hinweise liefert, dass der Fortbestand der DVG gefährdet ist.

Zukünftige Perspektiven/Chancen für die DVG

Absatzentwicklung

Das veränderte Mobilitätsverhalten der jüngeren und älteren Kundengruppen, die gestiegene Zuwanderung und die Baustellensituation auf den Straßen- und Schienenwegen im Raum Duisburg führen heute bereits zu einer steigenden Nachfrage an bezahlbaren Mobilitätsdienstleistungen. Ein Verkehrsangebot, das den Bedürfnissen der Fahrgäste nicht in ausreichendem Maße gerecht wird, stellt für die DVG ein großes Risiko dar.

Der DVV-Konzern, in den die DVG eingegliedert ist, stellt sich auch den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung. Bezogen auf den ÖPNV in Duisburg bedeutet dies, dem Kunden Nutzen bringende Zusatzleistungen zum reinen Verkehrsmittel anzubieten. So wurde die Einführung einer Multi-Modal-App umgesetzt, wodurch zukünftig die Kunden nutzen- und verhaltensbezogene Informationen zum Mobilitätsangebot erhalten. Mittelfristig wird zudem an einer Einführung eines elektronischen Ticketing-Systems gearbeitet.

Im Hinblick auf die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung stehen große Themen wie Verringerung des Verbrauchs fossiler Energien und Vermeidung negativer Umweltwirkungen etwa durch Emissionsausstoß im Fokus. Der ÖPNV stellt für diese Themen und Ziele eine attraktive und umsetzbare Mobilitätsvariante dar. Speziell dazu wird mittelfristig die Antriebstechnologie Elektromobilität stärker berücksichtigt. Ziel ist, durch den Probebetrieb von Elektrobussen wichtige Erkenntnisse zu erlangen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird die Strategie in der Busbeschaffung fortlaufend angepasst.

Investitionsbedarf

Um die Nachfrage auch angebotsseitig weiter zu bedienen, hat der Bereich Verkehr das Ziel, das Leistungsangebot dauerhaft bei konstanter Qualität sicherzustellen. Dies erfordert insbesondere eine Finanzierungsfähigkeit der notwendigen zukünftigen Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur.

4. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten.

5. Ausblick und Prognosebericht

Smarte Mobilität für Duisburg

Die Stadt Duisburg hat sich ihre Entwicklung zur „Smart City Duisburg" zum Ziel gesetzt. Mit ihrer Infrastruktur, ihren Bussen, Stadt- und Straßenbahnen will die DVG dazu beitragen und sich an die sich wandelnden Mobilitätsbedürfnisse der annähernd 500.000 Einwohner Duisburgs sowie der Ein- und Auspendler anpassen. Nicht nur dem Bedürfnis, mobil zu sein, soll Rechnung getragen werden. Zunehmend gehören auch Umweltverträglichkeit, Digitalisierung, Information und Flexibilität des öffentlichen Verkehrsangebotes zu den Kundenanforderungen.

Eingebettet in die Strukturen des kommunalen Querverbunds des DVV-Konzerns nutzt die DVG die Chancen der Digitalisierung und ist auch in der Konzeption und ersten Erprobung für den Einsatz alternativer Antriebsarten für Busse (Elektromobilität/Brennstoffzellenantrieb) tätig. Diese werden ganzheitlich im DVV-Konzern erarbeitet, sodass unter anderem auch die Auswirkungen auf die Netze Duisburg durch die Ladeinfrastruktur und den damit verbundenen zusätzlichen Strombedarf direkt mit berücksichtigt werden.

Digital und flexibel: Die DVG App – myDVG

Im Zuge der digitalen Agenda DVV hat die DVG Ende 2016 eine Routenplaner-App eingeführt. Im September 2017 wurde der innovative und erste kommunale On-Demand-Service myBUS eingeführt. Die Routenplaner-App wurde fast 24.500 Mal heruntergeladen, die myBUS-App über 18.800 Mal. Ende Januar 2019 wurden diese beiden Apps durch die neue myDVG-App ersetzt.

Die DVG vereint damit die bestehende Routenplaner- und myBUS-App zu einer gemeinsamen App, in welcher vom Leihfahrrad über Bus und Bahn bis hin zum Taxi und myBUS alle Angebote in Echtzeit abgebildet werden. Der Vorteil für die Fahrgäste: sollte myBUS aufgrund der Betriebszeiten nicht verfügbar sein, zeigt die neue App direkt mögliche Alternativen an. Auch Fußwege, Preise, notwendige Umstiege und die aktuellen Verkehrsmeldungen werden übersichtlich dargestellt. Die neue App bietet zukünftig die Möglichkeit, weitere Sharing- und Serviceangebote, wie bspw. E-Bikes, Pedelecs etc. einzubinden.

Das zukunftsweisende digitale Ticketsystem von VRR und DVG: CiBo

Damit die Kunden den ÖPNV zukünftig noch einfacher und intuitiver nutzen können, planen der VRR und die DVG die Einführung eines digitalen Fahrgastinformations- und Ticket-Systems. Nach Einführung des CiBo-Systems (Check-in/Be-out-Prinzip) benötigen Fahrgäste für ihre Fahrt mit Bus und Bahn nur noch ihr Smartphone und die entsprechende App – die Suche nach dem richtigen Tarif und der aktive Kauf eines Papiertickets vor Fahrtantritt entfällt.

Zu Beginn einer Fahrt checken sich die Fahrgäste per App aktiv in das CiBo-System ein. Das System erfasst die zurückgelegten Fahrten und Fahrtenketten mit Bus und Bahn (und ggf. auch weiteren Verkehrsmitteln) und berechnet nach Verlassen des letzten Verkehrsmittels automatisiert den Fahrpreis. Die Kunden können zukünftig spontan ohne Tarifkenntnisse oder passendes Bargeld für ein Ticket öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Sie müssen nicht mehr wissen, welches Ticket und welche Preisstufe für die Fahrt benötigt werden.

Automaten mit Live-Videochat

Die Idee der Ticketautomaten mit Videochat ist es, dass Fahrgäste an den Automaten den gleichen Service wie im Kundencenter erhalten. Per Touchscreen können Fahrgäste die „Video-Beratung" auf dem Bildschirm starten und mit einem Berater direkt per Videochat kommunizieren. Insbesondere dann, wenn die Präsenzgeschäfte mit Ticketverkauf geschlossen sind oder es zu Hauptverkehrszeiten Warteschlangen im Kundencenter gibt, erhalten die Kunden einen Online-Service, der dem des Kundencenters gleicht. Der Automat lässt sich wie ein herkömmlicher Ticketautomat – ohne Videochat – bedienen. Die DVG setzt die elf Videochat-Automaten im Stadtgebiet Duisburg insbesondere an hoch frequentierten Standorten, wie z. B. dem Fernbusbahnhof und den Haltestellen „Münchener Straße", „Rathaus", „Meiderich Bf", „Kesselsberg" und „König-Heinrich-Platz" etc. ein, um das Angebot weiter auszubauen.

nyBUS

Die DVG setzt seit mehr als einem Jahr als erstes Verkehrsunternehmen bundesweit mit dem Pilotprojekt myBUS auf ein innovatives Mobilitätsangebot. myBUS ist als Ergänzung zum bestehenden Nahverkehrsangebot konzipiert, die Kleinbusse sind daher zu Schwachverkehrszeiten am Wochenende unterwegs. Die Buchung der myBUS-Fahrzeuge erfolgt über die myDVG-App, die für die gängigen iOS- und Android-Betriebssysteme verfügbar ist. Per Smartphone können Kunden ihre Fahrtwünsche unter Angabe des Start- und Zielpunktes angeben. Die Routen für den myBUS werden von einem Algorithmus in Echtzeit entsprechend der jeweiligen Nachfrage berechnet. So teilen sich Fahrgäste mit myBUS Fahrten und werden von ihren individuellen Standorten zum gewünschten Ziel gebracht. Bereits die Anfahrt des Busses lässt sich in Echtzeit in der App verfolgen. Sowohl die Buchung als auch die Bezahlung des Tickets erfolgt ausschließlich per App. Die Fahrzeuge sind durch den myBUS-Schriftzug und durch die auffälligen roten Diagonalflächen gut erkennbar. Über 18.800 Nutzer haben sich die myBUS-App seit dem Start heruntergeladen. Die Fahrzeuge werden am Wochenende im Schnitt zwischen 50 und 100 Mal gebucht. Seit der Erweiterung des Bediengebiets Ende Juni 2018 auf 14 Stadtteile sind die Buchungen weiter angestiegen.

Modellkommune/-region Wasserstoffmobilität NRW

Die Stadt Duisburg hat sich im Dezember 2018 an dem Wettbewerbsaufruf „Modellkommune/-region Wasserstoff-Mobilität NRW" des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) beteiligt und ein Grobkonzept für die Modellkommune Wasserstoffmobilität Duisburg erstellt. Inhalt des Grobkonzeptes ist die Identifizierung verschiedener Einzelprojekte und deren sinnvolle Verknüpfung zu einem systemischen Konzept für die Stadt Duisburg, welches sukzessive weiterentwickelt werden kann. Auch wenn die Stadt Duisburg nicht als Modellkommune ausgesucht wurde, soll dieses Zukunftsthema weiter bearbeitet werden.

Im DVV-Konzern werden rund um die unterschiedlichen Aspekte einer Wasserstoffmobilität Handlungsfelder identifiziert, erarbeitet und bewertet. Dabei wird das Gesamtkonzept in folgende drei Säulen unterteilt:

Anwendung der Wasserstofftechnik in der Mobilität (ÖPNV, Logistik, Intralogistik, Flottenbetrieb, kommunale Fahrzeuge und Individualverkehr, Schiffsverkehr und Schiene),
Versorgung von unterschiedlichen Nutzern mit Wasserstoff (Infrastrukturprojekte zur Verteilung von Wasserstoff und Abgabestationen)
Erzeugung von Wasserstoff in bedarfsgerechter Art und Weise

Die DVG unterstützt als Teil des DVV-Konzerns das Vorhaben der Stadt Duisburg aktiv, da eine nachhaltige und umweltschonende Mobilität ein strategisch wichtiger Bestandteil unseres Unternehmens ist.

Infrastrukturinvestitionen

Die Stadt Duisburg und die DVG haben in den vergangenen Jahren die dringend notwendigen Investitionsprojekte für die Mobilitätsinfrastruktur initiiert, die in den kommenden Jahren schrittweise realisiert werden:

- die Erneuerung des Zugsicherungssystems

Die Auftragsvergabe ist erfolgt und die operativen Umsetzungsarbeiten haben Mitte 2017 begonnen. Die Installation des neuen Zugsicherungssystems wird nach dem aktuellen Zeitplan bis zum Jahr 2020 erfolgen und die anschließende Migration bis 2024 abgeschlossen sein. Damit wird der Weiterbetrieb der Stadtbahn (Gemeinschaftslinie U79) sowie aller Straßenbahnlinien in Duisburg dauerhaft gesichert.

- die Beschaffung von 47 neuen Niederflur-Straßenbahnen (NF4)

Durch die dringend erforderlichen, umfassenden Sanierungsmaßnahmen an den rund 30 Jahre alten Straßenbahn-Fahrzeugen ist ein Weiterbetrieb bis zum Eintreffen der 47 neuen Niederflur-Straßenbahnen möglich. In der Zwischenzeit werden weiterhin die verminderten Fahrzeugverfügbarkeiten durch Schienenersatzverkehre (SEV) ausgeglichen.

Die DVG hat die Beschaffung von 47 neuen Straßenbahnfahrzeugen Ende 2017 in Auftrag gegeben. Der Terminplan sieht den Baubeginn der Wagenkästen der ersten beiden Vorserienfahrzeuge zum Jahresbeginn 2019 vor. Der erste Prototyp wird voraussichtlich 2020 ausgeliefert. Nach der Auslieferung erfolgen die Inbetriebnahme sowie Probefahrten unter Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB). Danach ist ein einjähriger Probebetrieb mit Fahrgästen vorgesehen, in dem Verbesserungsbedarf oder sonstige Änderungen festgestellt und bei der Serienproduktion bereits berücksichtigt werden sollen. Die Auslieferung der Serienfahrzeuge ist für die Jahre 2021 bis 2023 geplant.

Mit dem Lieferanten der Straßenbahnen wurde ein Werkstattdienstleistungsvertrag zur Erbringung der für die Erfüllung des Instandhaltungsvertrages erforderlichen Arbeiten durch die DVG in den Werkstätten der DVG zu fest vereinbarten Stundensätzen für die Laufzeit des Instandhaltungsvertrages abgeschlossen.

Mit den abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen wird einerseits für die DVG weitgehende Planungssicherheit in der Kostenkalkulation für die Straßenbahnfahrzeuge hergestellt. Andererseits führt die vertragliche Bindung auch zu einer langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze im Strab-Werkstattbereich bei der DVG.

- die Beschaffung von 18 neuen Stadtbahnfahrzeugen

Die 18 Stadtbahnwagen der DVG wurden in den Jahren 1983 – 1985 beschafft. Aufgrund ihrer hohen Laufleistung, bereits aufgetretener Schäden an den Wagenkästen und der erhöhten Störungshäufigkeit müssen die Fahrzeuge bis zum Ende des Jahres 2025 ausgetauscht werden. Eine im Jahr 2016 intern durchgeführte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass eine Neubeschaffung der Fahrzeuge einer Zweiterstellung oder einer Grundsanierung zur Laufzeitverlängerung vorzuziehen ist. Auf Basis des neuen Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg haben die Aufsichtsgremien von DVV und DVG der Beschaffung von 18 neuen Stadtbahnwagen zugestimmt.

Im Jahr 2019 werden die erforderlichen Vorbereitungen für die Auftragsvergabe und die einhergehende Finanzierung getroffen. Ziel ist es, den Auftrag im Jahr 2019, spätestens aber Anfang 2020 zu vergeben. Nach einer sich anschließenden Pflichtenheftabstimmung soll zum Ende des Jahres 2022 ein Vorserienfahrzeug für einen Probebetrieb zur Verfügung stehen. Die Auslieferung der Serienfahrzeuge ist für die Jahre 2024 und 2025 geplant.

- die Beschaffung von Bussen

Im Jahr 2019 werden sechs moderne Gelenklinienbusse (Euro VI Norm) ausgeschrieben, die den neuesten technischen Anforderungen entsprechen. Zudem wird die Entwicklung bei den alternativen Antriebsarten (Batteriebusse, Wasserstoff, etc.) weiter analysiert und bewertet. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird die Strategie in der Busbeschaffung fortlaufend angepasst.

Fachkräfte für Mobilität begeistern

Öffentliche Mobilität der Bürger einer Stadt mit zu gestalten, ist eine spannende Aufgabe. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der DVG müssen sich mit neuen Technologien auseinandersetzen und sich digitalen Geschäftsmodellen zuwenden. Ohne ein leistungsfähiges Expertenteam ist diese Aufgabe nicht zu bewältigen. Die Kolleginnen und Kollegen mit den passenden Qualifikationen für die Mobilität zu begeistern und auch dauerhaft zu binden, ist eine Herausforderung, der sich die DVG stellt.

Die DVG bietet dazu neben einem zukunftssicheren Arbeitsplatz auch gezielte Aus- und Weiterbildung, eine zusätzliche Altersversorgung, Zusatzversicherungen, ein Führungskräfte-Nachwuchsprogramm, flexibilisierte Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten (wo möglich) und eine betriebliche Kinderbetreuung in den Ferien an. Gesundheitsvorsorge (Fitnessprogramme, Vorsorgeuntersuchungen etc.) und Präventionsmaßnahmen sind ein fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements des DVV-Konzerns.

Die DVG will sich mit diesem Gesamtangebot als ein attraktiver Arbeitgeber in Duisburg präsentieren.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Einnahmen aus dem operativen ÖPNV-Geschäft der DVG können den Aufwand für die Aufrechterhaltung des ÖPNV-Systems in Duisburg nur anteilig decken. In den vergangenen Jahren konnte die DVG den kommunalen Deckungsbeitrag durch stetige Restrukturierungen verbessern. Jedoch werden die kommunalen Deckungsbeiträge in den kommenden Jahren vor allem durch die Investitionen in neue Straßen-/Stadtbahnen und Infrastruktur (erhöhte Abschreibungen) wieder deutlich ansteigen.

Direktvergabe

Die bis zum Jahr 2019 geltende Betrauung der DVG durch den Aufgabenträger soll im Anschluss durch die Direktvergabe des Aufgabenträgers Stadt Duisburg gemäß EU-VO 1370/2007 abgelöst werden. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2009 und nach Novellierung des PBefG, welches eine Stärkung der Aufgabenträgerrolle vorsieht, koordiniert eine Projektgruppe aus Vertretern der Stadt Duisburg und der DVG alle notwendigen vorbereitenden Arbeiten zur Direktvergabe unter Berücksichtigung der nach EU-Verordnung vorgegebenen Fristen sowie die notwendigen Prüfungen und Entscheidungen. Die formellen Direktvergabevoraussetzungen sind für das Vergabeverfahren und über den gesamten Vergabezeitraum nachzuweisen. Die bisherige Prüfung ergibt, dass nach hiesiger Auffassung die Voraussetzungen erfüllt sind. Hinsichtlich der Direktvergabe nach EU-VO 1370/2007 kommt dem VRR-Finanzierungssystem eine entscheidende Bedeutung zu, da die Aufgabenträger die Finanzierung des ÖPNV auf den VRR übertragen und sich damit einem EU-konformen und mit der EU-Kommission sowie der nationalen Finanzbehörde abgestimmten Finanzierungssystem angeschlossen haben und darüber die Ausgleichsleistungen geregelt werden. Die durch den internen Betreiber getätigten bzw. zu tätigen Investitionen werden bei der Laufzeit der Direktvergabe Berücksichtigung finden. Ein wesentlicher Bestandteil des ÖDA (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) ist die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, d.h. die konkrete Definition der ÖPNV-Anforderungen, z. B. zu Fahr-planangebot und Qualität. Hierfür kann der NVP (Nahverkehrsplan) herangezogen werden. Der neue Nahverkehrsplans (NVP) wurde vom Rat der Stadt Duisburg im Jahr 2017 verabschiedet und ist in das weitere Verfahren (Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung) der Direktvergabe mit eingeflossen.

Der Rat der Stadt Duisburg hat am 03.07.2017 beschlossen, gemeinsam mit dem VRR das Verfahren zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an ihren internen Betreiber DVG zu beginnen.

Der ÖDA regelt das Verhältnis bzw. die Zusammenarbeit zwischen Stadt Duisburg als Aufgabenträger (zuständige Behörde) und der DVG (interner Betreiber). Darin sind u. a. der Umgang mit Leistungsänderungen, die Risikoverteilung und Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsanreize zu regeln. Der finanzielle Ausgleich sowie die entsprechende Abrechnung werden maßgeblich durch die Finanzierungsrichtlinie des VRR bestimmt. Der ÖDA muss erst mit endgültiger Vergabe, also frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung (Herbst 2018), vorliegen.

Dies erfolgt durch die am 17.11.2017 erfolgte Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt, welche durch den VRR veranlasst wurde. Dort werden die Anforderungen an Umfang und Qualität der Verkehrsleistungen – unabhängig vom Betreiber – verbindlich beschrieben.

Der VRR hat gemeinsam mit der Stadt Duisburg und den mitbedienten Nachbarkommunen am 17.11.2017 die Vorabbekanntmachung zur direkten Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese wurde am 23.12.2017 aufgrund der Veränderungen im Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg korrigiert.

Am 23.03.2018 ist die Frist für die Einreichung eigenwirtschaftlicher Anträge ausgelaufen und am 17.05.2018 die Frist für Anträge auf Information über die Gründe für die beabsichtigte Direktvergabe. Es wurden keine Anträge eingereicht. Mit Ablauf des 17.11.2018 endete das vorgeschriebene Wartejahr.

Insoweit kann nun die endgültige Vergabe erfolgen. In der Sitzung des Rates der Stadt Duisburg am 26.11.2018 ist eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt.

Wirtschafts- und Mittelfristplanung

Der Wirtschaftsplan der DVG sieht für das Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtleistung von 80,546 Mio. EUR vor und schließt mit einem kommunalen Deckungsbeitrag von 49,831 Mio. EUR ab. Für das Geschäftsjahr 2020 plant die DVG mit einer Gesamtleistung in Höhe von 80,472 Mio. EUR und einem kommunalen Deckungsbeitrag von 51,490 Mio. EUR. Die Nutzkilometer liegen in 2019 bis 2023 jeweils bei durchschnittlich 14,825 Mio. km, die Platzkilometer betragen 2019 bis 2023 pro Jahr durchschnittlich 1.752,212 Mio. km. Für das Jahr 2019 wird mit 62,987 Mio. und im Jahr 2020 mit 64,237 Mio. Fahrgästen gerechnet. 2021 bis 2023 wird eine konstant bleibende Anzahl der Fahrgäste von 64,880 Mio. zugrunde gelegt.

Sauber und Digital in die Zukunft

Die DVG wird in den kommenden Jahren kontinuierlich daran arbeiten, die zukunftsweisenden Infrastrukturprojekte umzusetzen. Neben der Erneuerung des Zugsicherungssystems sind der Bau und die Erprobung der neuen Straßen-/Stadtbahnen eng zu begleiten. Auch die Erprobung neuer Antriebstechnologien für Busse wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung zunehmen. An wichtigen Projekten der Stadt Duisburg, wie z. B. der Erneuerung des Oberbürgermeister-Karl-Lehr Brückenzuges oder „Smart City Duisburg" wird die DVG mitarbeiten.

Die laufenden Projekte wie „myBUS", die „myDVG"-App und der neue DVG-Online-Ticketshop werden weitergeführt und weiterentwickelt. Die in den neuen Systemen gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und sind die Basis für deren zukünftige Weiterentwicklung.

Das Ziel, die Mobilität im Raum Duisburg stetig zu verbessern, zukunftsorientiert aufzustellen und damit einen Beitrag zur Attraktivität Duisburgs zu leisten, kann nur im gemeinsamen Schulterschluss der DVG mit Aufgabenträgern, Anteilseignern, Politik, Kunden, Lieferanten, Gewerkschaft und Nachbarkommunen erreicht werden.

Duisburg, den 08.03.2019

DUISBURGER VERKEHRSGESELLSCHAFT AKTIENGESELLSCHAFT

Marcus O. Wittig

Axel Prasch

Klaus-Peter Wandelenus

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft —ö— bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeignete Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Duisburg, den 9. April 2019

**PKF Fasselt Schlage

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte**

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Franke, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Nach strategisch bedeutenden Entscheidungen und großen Projekten im Jahr 2017 wie dem On-Demand-Bus-System „myBUS", dem neuen Nahverkehrsplan der Stadt Duisburg und der Beschaffung von 47 neuen Straßenbahnen stand die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) im Jahr 2018 vor allem vor der Aufgabe, diese Projekte erfolgreich zu etablieren sowie dazugehörige Prozesse weiterzuentwickeln und zu optimieren. Öffentlicher Personennahverkehr für eine Großstadt wie Duisburg braucht langfristige Strategien, die vor dem Hintergrund von politischen Verkehrs- und Klimazielen stetig überprüft und angepasst werden müssen.

Auch ein Jahr nach dem Start hat das digitale Vorzeige-Projekt „myBUS" der DVG weiterhin große Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus und zeigt die Innovationsfähigkeit eines kommunalen Nahverkehrsunternehmens. Die schon jetzt gesammelten Erkenntnisse des noch bis Mitte 2020 laufenden Pilotprojektes fließen in weitere Projekte und Planungsszenarien für einen effizienten und leistungsfähigen ÖPNV in Duisburg ein. Der Aufsichtsrat ist über den aktuellen Projektstand von „myBUS" stets informiert und nimmt dabei Chancen und Risiken genau in den Blick.

Die DVG hat im Jahr 2018 umfassende und wichtige Vorarbeiten geleistet, um den neuen Nah-verkehrsplan der Stadt Duisburg konsequent umzusetzen und die neue, deutlich erweiterte Verkehrsleistung ohne Einschränkungen für die Fahrgäste auf die Straße zu bringen. Damit verbunden ist auch die Direktvergabe der Erbringung der Verkehrsleistung durch die Stadt Duisburg an die DVG. Über alle Schritte in diesem Projekt wurde der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 in seinen Sitzungen von der Unternehmensleitung umfassend informiert. Die DVG wird damit auch in den kommenden Jahrzehnten als zuverlässiger Partner der Stadt den ÖPNV in Duisburg erbringen und zugleich innovative Konzepte für die Mobilität der Zukunft entwickeln.

Nach der Beauftragung der Beschaffung von 47 neuen Straßenbahnfahrzeugen für die Linien 901 und 903 im Jahr 2017 wird die DVG auch für die Linie U79 neue Stadtbahnfahrzeuge beschaffen. Hierzu sind die vorbereitenden Arbeiten im Jahr 2018 angelaufen, über deren Sachstand die Mitglieder des Aufsichtsrates mehrfach informiert wurden. Bis zur Inbetriebsetzung der neuen Fahrzeuge bilden die Bestandsfahrzeuge die Flotte der DVG. Deren Verfügbarkeit wurde mehrfach im Aufsichtsrat thematisiert, denn weiterhin befinden sich Fahrzeuge im Straßenbahnsanierungsprogramm, über dessen Fortschritt der Aufsichtsrat jederzeit umfassend von der Unternehmensführung in Kenntnis gesetzt wurde.

Im Zuge der Diskussionen rund um die Energiewende kommt dem Verkehrssektor und damit auch dem ÖPNV eine entscheidende Rolle zu. Die DVG und die Mitglieder des Aufsichtsrates beobachten die Entwicklungen im Bereich neuer Antriebstechnologien und im Bereich der CO2-Einsparpotenziale sehr genau und bewerten Potenziale und wirtschaftliche Risiken. Hierbei steht das Ziel eines emissionsarmen Nahverkehrs in Duisburg stets im Zentrum des Austausches zwischen Unternehmensführung und Aufsichtsrat. Schon heute leistet die DVG einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Alle Bereiche der DVG werden seit 2018 ausschließlich mit Ökostrom versorgt, sodass die mehreren Millionen Kilowattstunden, die allein die Straßenbahnen benötigen, klimaneutral erzeugt werden.

Gegenstand eingehender Beratungen waren zudem Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie Risiken und Sachverhalte von grundsätzlicher Bedeutung und führten zu entsprechenden Entscheidungen des Gremiums. An allen wichtigen Entscheidungen im Geschäftsjahr 2018 waren die Aufsichtsräte beteiligt und wurden vom Vorstand über den Geschäftsverlauf umfassend unterrichtet. Die Zusammenarbeit war dabei stets von Vertrauen und großer Offenheit geprägt.

Die DVG als Teil des DVV-Konzerns

Für alle Tochtergesellschaften der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) war das Geschäftsjahr 2018 als Abschlussjahr des mehrjährigen Restrukturierungsprogrammes RePower geprägt. Der Aufsichtsrat wurde über die Umsetzung aller Maßnahmen über den gesamten Projekt-Zeitraum informiert und ist nach Abschluss der Restrukturierungsphase mit den erzielten Ergebnissen sehr zufrieden. Auch die entwickelten Projekte und Strategien der Zukunftsplanung NewPower zeigen deutliche Erfolge, die es in den kommenden Jahren zu etablieren und auszubauen gilt.

Personelle Veränderungen

Im Aufsichtsrat der DVG gab es eine Veränderung: Michael Hickmann ist zum 31.10.2018 ausgeschieden.

Wirtschaftsdaten erfolgreich geprüft

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 den Empfehlungen des „Public Corporate Governance Kodex" der Stadt Duisburg entsprochen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Jahr 2018 und der Lagebericht sind von der durch die Hauptversammlung am 12.07.2018 als Abschlussprüfer gewählten PKF Fas-selt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer hat er zustimmend Kenntnis genommen. Auch eigene Prüfungen des Aufsichtsrates ergaben keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2018. Damit ist dieser in der vorliegenden Form festgestellt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Vorstand und allen Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre Leistung im vergangenen Jahr. Die Mitglieder des Gremiums freuen sich, nach dem erfolgreichen Abschluss des Restrukturierungsprogrammes nun weg-weisende Zukunftsprojekte in Entwicklung und Etablierung zu begleiten und den Vorstand bei seinen Entscheidungen zu beraten und zum Wohle des Unternehmens zu unterstützen.

Duisburg, im Mai 2019

Der Aufsichtsrat

Herbert Mettler, Vorsitzender

Der vom Aufsichtsrat der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG am 03.06.2019 festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist der Hauptversammlung am 11. Juli 2019 vorgelegt worden.

Der Verlust von 47.139 T€ (i. Vj. 39.963 T€) wird aufgrund des bestehenden Beherrschungsvertrages mit Ergebnisabführungsvereinbarung von der DVV übernommen.