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HOFTEX GROUP

Annual / Quarterly Financial Statement Oct 21, 2011

7279_rns_2011-10-21_592dde02-6393-4dd3-8a6b-d01ac608fa34.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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Textilgruppe Hof AG

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

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in Tausend Euro Anhang 31.12.2010 31.12.2009
Anlagevermögen (5)
Immaterielle Vermögensgegenstände 149 138
Sachanlagen 1.209 1.157
Finanzanlagen (6) 71.443 73.034
72.801 74.329
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (7) 80.087 74.255
Liquide Mittel (8) 769 131
80.856 74.386
Rechnungsabgrenzungsposten 444 0
Bilanzsumme 154.101 148.715

Passiva

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in Tausend Euro Anhang 31.12.2010 31.12.2009
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (10) 13.920 13.920
Kapitalrücklage (11) 41.158 41.158
Gewinnrücklagen (12) 29.943 29.943
Bilanzverlust (13) -54 -2.980
84.967 82.041
Gesellschafterdarlehen (14) 14.000 2.263
Rückstellungen (15) 12.507 12.302
Verbindlichkeiten (16)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.248 20.624
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168 194
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.245 30.209
Sonstige Verbindlichkeiten 966 1.082
42.627 52.109
Bilanzsumme 154.101 148.715

Gewinn- und Verlustrechnung

vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 der Textilgruppe Hof AG

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in Tausend Euro Anhang 2010 2009
Sonstige betriebliche Erträge (17) 1.789 2.038
Personalaufwand (18) -1.947 -2.060
Abschreibungen -208 -241
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) -1.517 -1.804
Beteiligungsergebnis (20) 4.909 401
Zinsergebnis (21) 1.301 371
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -254
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.327 -1.549
Außerordentliche Aufwendungen - 845 -681
Außerordentliches Ergebnis -845 -681
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -326 13
Sonstige Steuern -230 -71
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 2.926 -2.288
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.980 -692
Bilanzverlust -54 -2.980

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

(1) Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die fortgeschriebenen Vorschriften des HGB durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB bereits zum 31.12.2009 vollständig für das Geschäftsjahr 2009 angewendet.

Die Textilgruppe Hof AG (TGH AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Textilgruppe Hof Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.

Die TGH AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Ein nachrangiges Darlehen des Hauptaktionärs wird aus Gründen der Klarheit der Darstellung als eigener Posten "Gesellschafterdarlehen" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).

(2) Gesellschaftsrechtliche Erläuterungen

Die Tochtergesellschaften Hof Garn GmbH, SBS CoreTech GmbH (mittelbar), Max Süß GmbH (mittelbar), Hof Weberei GmbH, Neutex Home Deco GmbH, eswegee Vliesstoff GmbH, TECHTEX GmbH Vliesstoffe (mittelbar) und Textilgruppe Hof Immobilien GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der TGH AG als Mutterunternehmen verbunden.

Der Anteilsbesitz der TGH AG ist mit den in § 285 S. 1 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Tz. 6 dargestellt.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht, soweit es sich hierbei nicht um selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Im Geschäftsjahr 2010 ergaben sich keine nach dieser Vorschrift aktivierungsfähigen Sachverhalte. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen wird vor allem von Dritten erworbene Software ausgewiesen. Diese wird ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei Bauten erfolgen die planmäßigen Abschreibungen im Wesentlichen linear, bei beweglichen Anlagegütern erfolgen die Abschreibungen linear. Die Abschreibungssätze für Bauten sind jeweils auch nach steuerlich anerkannten Regeln bemessen, da es sich bei den Bauten durchweg um Altbestand handelt, der vor erstmaliger Anwendung des BilMoG angeschafft bzw. hergestellt wurde. Im Übrigen erfolgt die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen vorgenommen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls vorgenommen. Wechselforderungen werden zum marktüblichen Zinssatz abgezinst. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt, die grundsätzlich auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Latente Steuern werden gebildet wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Auf diese Differenzen in den Wertansätzen wird der derzeit gültige Ertragsteuersatz von 29 % zugrunde gelegt. Soweit sich hieraus insgesamt eine Steuerbelastung ergibt, so ist diese als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen.

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind Rückstellungen zu bilden für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, die jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben werden, abgezinst.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2009 zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte betragen TEUR 1.077, der Zeitwert der Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 1.096, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt TEUR 1.139. Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 43.

Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem Rechnungszinsfuß von 5,15 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Zudem wurden die künftigen Gehaltssteigerungen und die Fluktuation mit 0,0 % p.a. berücksichtigt. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zugrundegelegt. Die durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens nach BilMoG entstehende höhere außerordentliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ist gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB jährlich mit mindestens 1/15 des Zuführungsbetrages im Umstellungsjahr vorzunehmen. Tatsächlich wurde der verbleibende Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 845 im Geschäftsjahr 2010 vollständig zugeführt. Die Zuführungsaufwendung aus der Umstellung nach BilMoG ist gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB gesondert im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen.

Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.

Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der TGH AG belaufen sich auf T€ 3.431. Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 2.493. Die danach verbleibende Deckungslücke beträgt T€ 938.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.

(4) Währungsumrechnung

Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften und anderen Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs und die zu ihrer Kurssicherung abgeschlossenen Währungsderivate mit dem Marktterminkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung resultierende Gewinne und Verluste werden je Währung miteinander verrechnet. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Erläuterungen zur Bilanz

(5) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:

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Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2010 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2010 kumulierte

Abschreibungen
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 409 50 0 0 459 310
409 50 0 0 459 310
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 8.393 0 0 0 8.393 7.526
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.796 249 0 75 1.970 1.628
10.189 249 0 75 10.363 9.154
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 82.648 0 0 0 82.648 18.509
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 9.617 5 0 0 9.622 2.320
Beteiligungen 2.782 0 0 0 2.782 2.782
Sonstige Ausleihungen 1.598 267 0 1.863 2 0
96.645 272 0 1.863 95.054 23.611
Anlagevermögen 107.243 571 0 1.938 105.876 33.075

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Abschreibungen des

Geschäftsjahres
Nettowert

31.12.2010
Nettowert

31.12.2009
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 149 138 39
149 138 39
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 867 943 77
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 342 214 92
1.209 1.157 169
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 64.139 64.139 0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.302 7.297 0
Beteiligungen 0 0 0
Sonstige Ausleihungen 2 1.598
71.443 73.034 0
Anlagevermögen 72.801 74.329 208

(6) Finanzanlagen

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2010

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Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen Sitz Anteil am

Kapital in %
Währung Eigenkapital in

Tausend8)
Jahresergebnis in

Tausend
Verbundene Unternehmen
Hof Garn GmbH Hof 1) 100,00 Euro 18.074 (EAV)9)
Hof Garn Verwaltungs GmbH Hof 100,00 Euro -179 -1
Hof Garn-Färberei GmbH Hof 2) 100,00 Euro -1.812 226
HOFLANA spol. s r.o. Liberec, Tschechien 2) 100,00 CZK10) 94.691 -6.190
SBS CoreTech GmbH Venusberg 2) 100,00 Euro 921 (EAV)
Max Süß GmbH Cranzahl 2) 100,00 Euro 650 (EAV)
eswegee Vliesstoff GmbH Hof 100,00 Euro 13.171 (EAV)
TECHTEX GmbH Vliesstoffe Mittweida 3) 100,00 Euro 1.726 (EAV)
Hof Textiles Inc. Lincolnton, USA 3) 100,00 USD11) -15.647 -289
Hof Weberei GmbH Hof 100,00 Euro 8.159 (EAV)
Neutex Home Deco GmbH Münchberg 100,00 Euro 7.536 (EAV)
SC Textor S.A. Targu Mures, Rumänien 4) 100,00 RON12) 4.709 -756
SC Textor Distributie S.A. Targu Mures, Rumänien 4) 100,00 RON12) 4.012 -281
Textil Hof Immobilien Geschäftsführungs GmbH Hof 100,00 Euro 65 3
Textil Hof Immobilien GmbH & Co. KG Hof 100,00 Euro 10.326 33
Feinspinnerei Hof GmbH Hof 100,00 Euro 59 0
Textilgruppe Hof Immobilien GmbH Hof 100,00 Euro 4.472 (EAV)
HBD Textil-GmbH Hof 100,00 Euro 18 -1
Beteiligungen
Supreme Nonwoven Industries Private Limited Mumbai, Indien 5) 49,00 INR13) 668.802 85.977
Global Textile Center GmbH & Co. KG Wuppertal 6) 18,40 Euro 94 -6
Global Textile Center Verwaltungs GmbH Wuppertal 7) 16,66 Euro 54 3
Zweckgesellschaften
Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen

Baumwollspinnerei AG e.V.
Hof 0,00 - -

1) 96 % der Anteile hält die Textilgruppe Hof AG, 4 % die Hof Garn Verwaltungs GmbH.

2) 100 % der Anteile hält die Hof Garn GmbH.

3) 100 % der Anteile hält die eswegee Vliesstoff GmbH.

4) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.

5) 49,00 % der Anteile hält die eswegee Vliesstoff GmbH.

6) 18,40 % der Anteile hält die eswegee Vliesstoff GmbH.

7) 16,66 % der Anteile hält die eswegee Vliesstoff GmbH.

8) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses und ohne Kürzung um ausstehende Einlagen

9) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag")

10) Stichtagskurs zum 31.12.2010: 1 Euro = 25,0610 CZK

11) Stichtagskurs zum 31.12.2010: 1 Euro = 1,3362 USD

12) Stichtagskurs zum 31.12.2010: 1 Euro = 4,2620 RON

13) Stichtagskurs zum 31.12.2010: 1 Euro = 59,7580 INR

(7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2010 31.12.2009
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14 19
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 78.254 72.883
Sonstige Vermögensgegenstände 1.819 1.353
80.087 74.255

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 1.391 (Vorjahr T€ 1.106) enthalten.

(8) Liquide Mittel

Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.

(9) Latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern resultieren im Einzelnen aus:

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31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009
Aktive latente

Steuern
Aktive latente

Steuern
Passive latente

Steuern
Passive latente

Steuern
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 0
Sachanlagen 111 116 1.200 1.240
Finanzanlagen 643 764 0 0
Vorräte 91 0 0 67
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 139 53 717 713
Sonderposten 524 753 0 0
Pensionsrückstellungen 625 203 0 0
Sonstige Rückstellungen 1.219 1.118 0 0
Verbindlichkeiten 81 34 2 34
Verlustvorträge 3.695 2.668 0 0
Sonstige 0 0 87 174
7.128 5.709 2.006 2.228

Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 S. 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB ein Ansatzwahlrecht. Die Gesellschaft hat daher von einer Bilanzierung des Aktivüberhangs von T€ 5.122 abgesehen.

(10) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der TGH AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.

Der Aufsichtsrat hat am 22. September 2008 beschlossen, wegen der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2007 die Fassung des § 4 der Satzung zu ändern. Danach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 9. Juli 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig in Teilbeträgen, jedoch insgesamt höchstens um bis zu € 3.050.011,31 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Die ERWO Holding AG, Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,26 % der Stimmrechtsanteile.

Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.

(11) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der TGH AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der in 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie Einlagen der Altgesellschafter.

(12) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen von T€ 29.943 sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Ausschüttungssperre

Aufgrund der Bewertung des Deckungsvermögens für die Pensionsverpflichtungen (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen) zum Zeitwert ergibt sich eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB, die sich wie folgt errechnet:

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T€
31.12.2010
--- ---
Zeitwert 1.096
./. Anschaffungskosten -1.077
\= Zwischensumme 19
./. passive latente Steuern (29 Prozent) -6
\= ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB 13

(13) Bilanzverlust

Die Fortschreibung des Bilanzverlustes stellt sich wie folgt dar:

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2010 2009
Vortrag 1.1. -2.980 -692
Dividendenzahlung 0 0
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 2.926 -2.288
Bilanzverlust 31.12. -54 -2.980

(14) Gesellschafterdarlehen

Ausgewiesen wird ein langfristiges Darlehen des Hauptaktionärs ERWO Holding AG in Höhe von T€ 14.000, das am 21.07.2010 beginnt und eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Der Darlehensvertrag sieht erst für die Zeit nach dem 30.06.2015 eine noch zu vereinbarende Tilgung vor. Der Darlehensgeber tritt mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens sowie auf die fälligen und in Zukunft fällig werdenden Zinsansprüche hinter alle fälligen Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger im Range zurück.

Das Altdarlehen mit einer verbleibenden Darlehensschuld von T€ 2.263 per 31.12.2009 wurde im Berichtsjahr in voller Höhe getilgt.

(15) Rückstellungen

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31.12.2010 31.12.2009
Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen
10.871 11.183
Steuerrückstellungen 500 0
Sonstige Rückstellungen 1.136 1.119
12.507 12.302

In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für latente Risiken, Rechts- und Prozesskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.

(16) Verbindlichkeiten

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31.12.2010 31.12.2009
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.248 20.624
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168 194
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.245 30.209
Sonstige Verbindlichkeiten 966 1.082
davon aus Steuern (853) (914)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (12) (12)
42.627 52.109

Für die zum Bilanzstichtag valutierten Bankverbindlichkeiten hat die TGH AG keine eigenen Sicherheiten begeben, sondern die Verbindlichkeiten sind ausschließlich durch Grundpfandrechte auf Immobilien, Globalzessionen von Forderungen und Sicherungsübereignung von Vorräten bei Tochtergesellschaften besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 10.582 (Vorjahr T€ 25.427) gegenüber dem Gesellschafter ERWO Holding AG. Diese enthalten vor allem kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten aus Betriebsmittelkrediten (Cash Pooling) in Höhe von T€ 10.000 (Vorjahr T€ 24.000). Die ERWO Holding AG ist für einen Teilbetrag von Mio. € 4,0 - befristet bis zum 30.06.2011 - im Rang gegenüber den anderen Gläubigern zurückgetreten. Für einen weiteren Teilbetrag von Mio. € 3,0 besteht ein Rangrücktritt bis zum 30.06.2015.

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31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2009
Restlaufzeit bis 1 Jahr mehr als

5 Jahre
bis 1 Jahr mehr als

5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.875 0 20.624 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168 0 194 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.245 0 30.209 0
Sonstige Verbindlichkeiten 563 77 623 149
davon aus Steuern (450) (77) (455) (149)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (12) (0) (12) (0)
15.851 77 51.650 149

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(17) Sonstige betriebliche Erträge

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Festumlage an Konzerntöchter T€ 856 (Vorjahr T€ 1.040), Gewinne aus Anlagenabgängen T€ 3 (Vorjahr T€ 18), andere periodenfremde Erträge T€3 (Vorjahr T€ 7), dem Eingang abgeschriebener Forderungen und der Herabsetzung nicht mehr benötigter Wertberichtigungen zu Forderungen T€ 1 (Vorjahr T€ 2), Mieterlöse T€ 321 (Vorjahr T€321) und Erträge aus sonstigen an Beteiligungen weiterberechneten Kosten T€ 596 (Vorjahr T€ 592).

(18) Personalaufwand

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2010 2009
Löhne und Gehälter 1.308 1.192
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 639 868
davon für Altersversorgung (421) (740)
1.947 2.060

Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:

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2010 2009
Arbeiter 0 0
Angestellte 22 22
Auszubildende 2 1
24 23

(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden von verbundenen Unternehmen belastete Personal- und Mietkosten T€ 577 (Vorjahr T€ 578), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 132 (Vorjahr T€ 145), Reparaturen und Wartungsverträge mit T€ 99 (Vorjahr T€ 114), Verringerung Aktivwerte ausfinanzierte Rentenverpflichtungen T€ 30 (Vorjahr T€ 190), Wertberichtigung / Zuweisung an die Unterstützungskasse T€ 275 (Vorjahr T€ 250), Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen und Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen T€ 0 (Vorjahr T€ 116), Verluste aus Anlagenabgängen T€ 9 (Vorjahr T€ 0), Bankgebühren T€ 54 (Vorjahr T€ 38) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 341 (Vorjahr T€ 353) ausgewiesen.

(20) Beteiligungsergebnis

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2010 2009
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen 9.620 5.541
Erträge aus Beteiligungen 0 1.100
davon aus verbundenen Unternehmen (0) (1.100)
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -4.711 -6.240
4.909 401

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.

(21) Zinsergebnis

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2010 2009
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.262 2.907
davon aus verbundenen Unternehmen (4.212) (2.841)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.961 -2.536
davon an verbundene Unternehmen (-1.027) (-1.195)
1.301 371

Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für zwei übernommene Einzelzusagen; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) wurden die Vermögenserträge von T€ 19 mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 607 verrechnet.

Sonstige Erläuterungen

(22) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der TGH AG T€ 25 (Vorjahr T€ 25).

Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 376 (Vorjahr T€ 376). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 4.242 (Vorjahr T€ 3.754) zurückgestellt. Der Anstieg resultiert aus der vollständigen Zurückführung der verbliebenen 14/15 des Unterschiedsbetrags aus der Umbewertung nach BilMoG im Geschäftsjahr 2010.

(23) Haftungsverhältnisse

Die TGH AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund. Für langfristige Kredite des Tochterunternehmens eswegee Vliesstoff GmbH in Höhe von T€ 2.179 besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der TGH AG. Aufgrund der aktuellen Planung der eswegee Vliesstoff GmbH geht der Vorstand nicht von einer Inanspruchnahme der TGH AG aus, daher wurde insoweit keine Rückstellung gebildet.

Die TGH AG ist bezüglich ihrer Forderungen gegen die Hof Garn-Färberei GmbH mit einem Teilbetrag von Mio. € 1,9 im Rang gegenüber anderen Gläubigern zurückgetreten. Der Rangrücktritt ist befristet bis zum 31. Dezember 2011. Aufgrund der aktuellen Planung geht der Vorstand nicht davon aus, dass der Rangrücktritt zum Tragen kommt.

(24) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 169 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet.

Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.

(25) Derivative Finanzinstrumente

Zur teilweisen Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus variabel verzinslichen Bankdarlehen nimmt die TGH AG einen zweistufigen Zinscap in Anspruch. Das Nominalvolumen des Sicherungsgeschäftes beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf T€ 1.591. Die diesbezügliche Zinsobergrenze liegt für eine Laufzeit bis 28. Juni 2013 bei 3,5 % bzw. 5,0 %. Die angegebenen Zinsobergrenzen beziehen sich auf den 3-Monats-Euribor.

Für das von der Gesellschaft abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft ergibt sich zum 31. Dezember 2010 folgender beizulegende Zeitwert:

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Fälligkeit Nominalbetrag Buchwert Beizulegender Zeitwert
Zinscap 28.06.2013 Mio. EUR 1,59 EUR 643,99 EUR 643,99

Der Buchwert der abgegrenzten Cap-Prämie wird unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Der Zeitwert des Zinsbegrenzungsgeschäftes wird von der Kontrahentenbank anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.

(26) Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind in der entsprechenden Angabe im Konzernabschluss der Textilgruppe Hof AG enthalten.

(27) Mitglieder und Mandate des Aufsichtsrats und Vorstands

Aufsichtsräte

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Klaus Steger, Nürnberg

(Vorsitzender)
Mitglied des Vorstands der ERWO Holding AG

Geschäftsführer der Südwolle GmbH & Co. KG

Mitglied des Beirats der Nürnberger Baugruppe

GmbH & Co. KG
Waltraud Hertreiter, Neubeuern

(stellv. Vorsitzende)
Mitglied des Vorstands der Schaltbau Holding AG
Bernd Grossmann, Nürnberg Vorsitzender der Geschäftsleitung der Commerzbank AG,

Filiale Nürnberg
Hans Münch, Neumarkt i.d.OPf. Prokurist der ERWO Holding AG

Geschäftsführer der Südwolle GmbH & Co. KG
Wolfgang Kammerer* , Hof

(ab 24.6.2010)
stellv. Vorsitzender Betriebsrat Textilgruppe Hof
Wolfgang Schmidt* , Hof Vorsitzender Betriebsrat Textilgruppe Hof
Roland Schmittnägel* , Hof

(bis 24.6.2010)
Vorsitzender Konzernbetriebsrat Textilgruppe Hof AG

* von den Arbeitnehmern gewählt

Vorstände

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Hermann Steger, Nürnberg (Vorsitzender) Mitglied des Vorstands der ERWO Holding AG

Member of the Board der Zhangjiagang Yangtse Spinning

Supervisor der Zhangjiagang Yangtse Dyeing Company
Volker Adrion, Münchberg Geschäftsführer der

-Hof Oberstoff GmbH

-van Delden GmbH

-Ochtruper Textilveredelungs GmbH

-Mosters Verwaltungs-GmbH

(28) Konzernverbindung

Die Textilgruppe Hof AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

(29) Schlussbemerkung Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Textilgruppe Hof AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Textilgruppe Hof AG zur ERWO Holding AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts: "Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt der Vornahme der vorstehenden Rechtsgeschäfte bekannt waren, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten."

(30) Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von € 53.403,42 auf neue Rechnung vorzutragen.

Hof, 31. März 2011

Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Steger

Adrion

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft, Hof/Saale, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft, Hof/Saale, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

München, den 2. Mai 2011

Deloitte & Touche GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stadter, Wirtschaftsprüfer

ppa. Häussermann, Wirtschaftsprüfer

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