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Hochtief AG Audit Report / Information 2011

Mar 13, 2012

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Audit Report / Information

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HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; er ist in unserem Geschäftsbericht 2011 ab Seite 38 dargestellt.

Bilanz

der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Aktiva

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(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2011 31.12.2010
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 14.891 13.617
Sachanlagen 24.859 27.456
Finanzanlagen 2.416.735 2.130.054
2.456.485 2.171.127
Umlaufvermögen
Vorräte (2) 20.266 39.948
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 1.173.342 1.041.323
Wertpapiere (4) 46.015 316.631
Flüssige Mittel (5) 44.088 274.713
1.283.711 1.672.615
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 7.572 5.884
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (9) 16.970 78.474
3.764.738 3.928.100
Passiva
(In Tsd. EUR) Anhang 31.12.2011 31.12.2010
Eigenkapital (7)
Gezeichnetes Kapital* 197.120 197.120
Eigene Aktien -8.760 -8.794
Rücklagen 1.598.115 1.597.388
Bilanzgewinn 6.916 154.000
1.793.391 1.939.714
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (9) 493 233
Sonstige Rückstellungen (10) 114.786 153.103
115.279 153.336
Verbindlichkeiten (11) 1.856.068 1.835.050
3.764.738 3.928.100

* Zusätzlich besteht bedingtes Kapital im Nennwert von 49.280 Tsd. Euro.

Gewinn- und Verlustrechnung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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(In Tsd. EUR) Anhang 2011 2010
Umsatzerlöse (13) 69.763 208.486
Veränderung des Bestands an nicht abgerechneten Bauarbeiten -19.586 -2.118
Sonstige betriebliche Erträge (14) 68.104 79.684
Materialaufwand (15) -14.272 -130.705
Personalaufwand (16) -36.351 -80.573
Abschreibungen (17) -11.486 -9.754
Sonstige betriebliche Aufwendungen (18) -141.780 -153.545
Ergebnis Finanzanlagen (19) 170.155 320.282
Zinsergebnis (20) -84.322 -65.945
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (21) -182 -1.406
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 43 164.406
Außerordentliche Erträge (22) - 64.774
Außerordentliche Aufwendungen (22) - -685
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (23) 3 -2.385
Jahresüberschuss 46 226.110
Gewinnvortrag 6.870 5.184
Einstellung in Gewinnrücklagen (7) - -77.294
Bilanzgewinn 6.916 154.000

Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen, Abschreibungen Buchwert Buchwert
1.1.2011 Zugänge Abgänge Umbu-

chungen
kumuliert des Geschäftsjahres 31.12.2011 31.12.2010
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 33.640 18.717 21.176 - 16.290 9.968 14.891 13.617
33.640 18.717 21.176 - 16.290 9.968 14.891 13.617
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 71.548 14 2.127 - 47.163 763 22.272 24.088
Technische Anlagen und Maschinen 3.152 54 248 - 1.873 226 1.085 1.412
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.363 264 1.942 - 6.183 529 1.502 1.956
84.063 332 4.317 - 55.219 1.518 24.859 27.456
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.628.687 434.373 149.324 - 235.082 - 1.678.654 1.393.605
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 714.500 - - - - - 714.500 714.500
Beteiligungen 17.492 - - - 17.490 - 2 2
Wertpapiere des Anlagevermögens 21.944 2.297 662 - - - 23.579 21.944
Sonstige Ausleihungen 3 - 3 - - - - 3
2.382.626 436.670 149.989 - 252.572 - 2.416.735 2.130.054
Anlagevermögen gesamt 2.500.329 455.719 175.482 - 324.081 11.486 2.456.485 2.171.127

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Essen, 28. Februar 2012

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Stieler

Peter Sassenfeld

Pedro López Jiménez

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1 Januar bis 31 Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Düsseldorf, 28. Februar 2012

**Deloitte & Touche GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Reichmann, Wirtschaftsprüfer

Bedenbecker, Wirtschaftsprüfer

Anhang der HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Allgemeine Grundlagen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz- und Bewertungsmethoden ergeben Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt Der Jahresabschluss wird in Euro erstellt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben, die der Öffentlichkeit auf den HOCHTIEF-Internetseiten dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.*

* Weitere Informationen zur Corporate Governance bei HOCHTIEF finden Sie im Internet unter www.hochtief.de/corporategovernance

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig abgeschrieben Sofern der beizulegende Wert eines immateriellen Vermögensgegenstands unter dessen Buchwert liegt, wird zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen auf Zugänge werden einheitlich nach der linearen Methode ermittelt Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 150 Euro werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 Euro und weniger als 1.000 Euro betragen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen werden in Einzelfällen die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.

Die Vorräte werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der nicht abgerechneten Bauarbeiten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens Die von den Kunden erhaltenen Anzahlungen werden projektbezogen bis zur Höhe der Herstellungskosten von den Vorräten abgesetzt. Darüber hinausgehende Anzahlungen werden auf der Passivseite ausgewiesen.

Bei der Bewertung der grundsätzlich zum Nennwert angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den erkennbaren Risiken bei Notwendigkeit durch entsprechende Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen Darüber hinaus ist zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und wegen teilweiser Unverzinslichkeit eine pauschale Abwertung erfolgt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten über dem Wert liegen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Eigene Aktien werden als Korrekturposten vom Eigenkapital ausgewiesen Dabei wird der rechnerische Wert der eigenen Aktien vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; die verbleibende Differenz zu den Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Angefallene Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Rückstellungen für Jubiläen und Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Professor Dr Klaus Heubeck) ermittelt Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des § 253 Abs 1 HGB Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet, das auch zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht Dabei dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt Der Durchschnitt wird aus dem Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre gebildet. Soweit die Änderung des Abzinsungssatzes zum Jahresende nur zu unwesentlichen Änderungen der Pensionsverpflichtungen führt, wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Wert zum 30 September des jeweiligen Geschäftsjahres verwendet Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen). Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die im HOCHTIEF Pension Trust e. V. im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangement (CTA) treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung (Deferred Compensation). Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Übersteigt dieser Wert die Pensionsverpflichtungen, so wird der Überschuss als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" bilanziert Ebenso werden die Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und den Aufwendungen beziehungsweise Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und werden in Höhe der mutmaßlichen Inanspruchnahme gebildet Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen Bilanzansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz gebildet Des Weiteren werden Steuerminderungsansprüche berücksichtigt, die sich innerhalb der nächsten fünf Jahre aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet.

ist. Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bilanziert auch sämtliche latenten Steuern ihrer Organgesellschaften Die Ermittlung des Betrags erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 31,5 Prozent (Vorjahr 31,5 Prozent). Der Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt saldiert. Im Geschäftsjahr 2011 werden die passiven latenten Steuern durch aktive latente Steuern, die im Wesentlichen aus Wertansätzen von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen resultieren, wie im Vorjahr überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde auf einen Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet.

Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Tagesmittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden auch sich zum Stichtag ergebende Gewinne aus Kursänderungen ergebniswirksam erfasst.

Sofern Währungsrisiken aus Fremdwährungsposten durch den Abschluss von Derivaten, wie zum Beispiel Devisentermingeschäften, abgesichert worden sind und Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt die Umrechnung dieser Posten zum Sicherungskurs.

Derivative Finanzinstrumente

Neben dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen im Rahmen unserer Auslandsgeschäfte werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsschwankungen bei variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sowie zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne abgeschlossen Derivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt Die Nutzung und getrennte Kontrolle sowie die Verantwortlichkeiten sind durch verbindliche Richtlinien bei allen Konzernunternehmen geregelt Eine Bindung an Grundgeschäfte ist zwingend; als Absicherung von Risiken ist nur das sogenannte Hedging erlaubt Vertragspartner sind grundsätzlich Kreditinstitute erster Bonität Die Bewertung der Derivate erfolgt bei erstmaliger Einbuchung zu Anschaffungskosten, in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert unter Beachtung des Imparitätsprinzips, sofern sie nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind Bei negativem beizulegendem Zeitwert eines Derivats wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps werden anhand der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurven, die der Fremdwährungsderivate auf Basis der am Bewertungsstichtag für die jeweiligen Währungen geltenden Forwardsätze ermittelt Die Marktwerte der Aktientermin- und Aktienoptionsgeschäfte werden mithilfe der am Bewertungsstichtag geltenden Kurse berechnet.

Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften werden gebildet, wenn beide Geschäfte objektiv und gewollt in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sodass sich die Gewinne und Verluste aus Grund- und Sicherungsgeschäft mit hoher Wahrscheinlichkeit kompensieren werden Bei HOCHTIEF dürfen Bewertungseinheiten nur in Form von Micro-Hedges gebildet werden, das heißt, dass das Risiko eines Grundgeschäfts durch ein Sicherungsinstrument abgesichert wird Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mithilfe der Critical-Terms-Match-Methode ermittelt, um die Wirksamkeit der jeweiligen Bewertungseinheit hinsichtlich der Kompensation der zukünftigen Wertänderungen oder Zahlungsströme zu überprüfen. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels der Dollar-Offset-Methode Sofern sich Ineffektivitäten ergeben, werden diese imparitätisch behandelt und es wird -sofern erforderlich - eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Im Übrigen erfolgt die bilanzielle Abbildung nach der sogenannten Einfrierungsmethode.

Ermessensspielräume

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der HOCHTIEF Aktiengesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum und die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen.

Erläuterung der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel auf den Seiten 6 und 7 dargestellt.

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 18.717 Tsd. Euro betreffen mit 15.877 Tsd. Euro Aval- und Kreditbereitstellungsgebühren im Zusammenhang mit der Refinanzierung der bestehenden Bar- und Avalkredite. Die Abgänge betreffen mit 19.483 Tsd. Euro (Buchwert 6.593 Tsd. Euro) die Ausbuchung der Aval- und Kreditbereitstellungsgebühren der abgelösten Kredite.

Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 434.373 Tsd. Euro betreffen insbesondere mit 344.670 Tsd Euro eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen, sowie mit 69.803 Tsd. Euro die Verschmelzung der Anteile an der HOCHTIEF Facility Management GmbH, Essen, auf die HOCHTIEF Solutions AG, Essen. Die Abgänge in Höhe von 149.324 Tsd. Euro beziehen sich in Höhe von 69.803 Tsd. Euro auf die vorgenannte Verschmelzung sowie mit 78.423 Tsd. Euro auf Kapitalrückzahlungen von verbundenen Unternehmen.

Der Bestand der Ausleihungen an verbundene Unternehmen entfällt unverändert mit 504.500 Tsd. Euro auf die HOCHTIEF AirPort GmbH, Essen, und mit 210.000 Tsd. Euro auf die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen.

Die Aufstellung der wesentlichen Beteiligungen des HOCHTIEF-Konzerns ist auf den Seiten 32 und 33 dargestellt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens entfallen vollständig auf Anteile an Investmentfonds im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung von Mitarbeitern für eine zusätzliche Altersversorgung. In dem Wert sind Zugänge des Geschäftsjahres zu den Anteilen an den Investmentfonds in Höhe von 2.297 Tsd. Euro enthalten. Der überwiegende Teil der Wertpapiere des Anlagevermögens entfällt auf einen Fonds im Sinne von § 285 Nr 26 HGB Bei diesem Fonds handelt es sich um einen Mischfonds, der eine Kapitalabsicherung zu bestimmten Zeitpunkten sowie Kapitalzuwachs anstrebt Ein Teil der Fondsanteile stellt Deckungsvermögen dar und wird daher zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 8 472 Tsd Euro (Vorjahr 9 559 Tsd Euro), der zugleich dem Buchwert entspricht, bewertet und mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet Der übrige Teil des Fonds wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Ausweis verbleibt unter den Wertpapieren des Anlagevermögens (Buchwert: 23.280 Tsd. Euro, Marktwert: 23.853 Tsd Euro; Vorjahr Buchwert: 21.626 Tsd Euro, Marktwert: 22.220 Tsd. Euro). Auch dieser Teil steht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft nicht zur freien Verfügung Der Gesamtbuchwert des Fonds lag somit am 31. Dezember 2011 bei 31.752 Tsd. Euro (Vorjahr 31.185 Tsd. Euro) und der Marktwert bei 32.325 Tsd. Euro (Vorjahr 31.779 Tsd. Euro). Die auf HOCHTIEF entfallende Ausschüttung für das Geschäftsjahr betrug vier Tsd. Euro (Vorjahr sieben Tsd. Euro).

2. Vorräte

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(In Tsd. EUR) 31.12.2011 31.12.2010
Nicht abgerechnete Bauarbeiten 20.349 39.935
- erhaltene Abschlagszahlungen -88 -
20.261 39.935
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5 13
20.266 39.948

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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(In Tsd EUR) 31.12.2011 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr 31.12.2010 Davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.130 138 22.324 147
Forderungen an Arbeitsgemeinschaften - - 6.990 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.107.611 253.453 956.244 285.289
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 47 - 65 -
Sonstige Vermögensgegenstände 57.554 19.986 55.700 27.933
1.173.342 273.577 1.041.323 313.369

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche auf Steuererstattungen und aus Darlehensforderungen, aktivierte Prämien aus derivativen Finanzinstrumenten, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Ansprüche aus Immobilienverkäufen, Zinsansprüche aus Wertpapieren und Festgeldanlagen, andere Forderungen außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs sowie andere sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 5 443 Tsd Euro (Vorjahr 5 395 Tsd Euro) unterliegen Verfügungsbeschränkungen.

4. Wertpapiere

Die Wertpapiere enthalten festverzinsliche Anlagen und Fondsanteile in Höhe von 40 777 Tsd Euro (Vorjahr 304 544 Tsd Euro) Der Rückgang ist insbesondere auf im Geschäftsjahr erfolgte Veräußerungen von Wertpapieren zur Optimierung der Finanzstruktur zurückzuführen Daneben sind Aktien in Höhe von 5.238 Tsd. Euro (Vorjahr 12.087 Tsd. Euro) enthalten. Im laufenden Geschäftsjahr wurde zudem ein Spezialfonds, der zum 31. Dezember 2010 einen Buchwert von 66.929 Tsd. Euro hatte, veräußert Bei diesem Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds, aus dem die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr eine Ausschüttung in Höhe von 208 Tsd. Euro (Vorjahr 214 Tsd. Euro) erhalten hat.

5. Flüssige Mittel

Es handelt sich im Wesentlichen um Guthaben bei Kreditinstituten; sie unterliegen in Höhe von 6. 366 Tsd. Euro (Vorjahr 6.346 Tsd. Euro) Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Ansprüchen von Mitarbeitern aus Altersteilzeit. Der Rückgang der flüssigen Mittel ist insbesondere auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Optimierung der Finanzstruktur zurückzuführen.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen ergaben sich im Wesentlichen durch Vorauszahlungen für Mieten.

7. Eigenkapital

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(In Tsd. EUR) Stand 1.1.2011 Dividendenzahlungen Jahresüberschuss Veränderung Kapital/Rücklagen Stand 31.12.2011
Gezeichnetes Kapital 197.120 - - - 197.120
Eigene Aktien -8.794 - - 34 -8.760
Kapitalrücklage 783.142 - - 410 783.552
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 1.492 - - - 1.492
Andere Gewinnrücklagen 812.754 - - 317 813.071
Rücklagen gesamt 1.597.388 - - 727 1.598.115
Bilanzgewinn 154.000 -147.130 46 - 6.916
1.939.714 -147.130 46 761 1.793.391

Das gezeichnete Kapital der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, das in 76 999 999 nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist, wurde durch die Ausgabe von 6 999 999 Aktien im Dezember 2010 erhöht und beläuft sich auf nominal 197.120 Tsd. Euro. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss im Dezember 2010:

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 5. Dezember 2010 beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des von der Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 geschaffenen genehmigten Kapitals I das Grundkapital der Gesellschaft von 179.200.000,00 Euro gegen Bareinlage um 17.919.997,44 Euro durch Ausgabe von 6 999 999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2010 auf 197.119.997,44 Euro zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre wurde aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung ausgeschlossen. Der vom Vorstand festgesetzte Ausgabepreis je neue Aktie betrug 57,114 Euro. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde die Qatar Holding LLC zugelassen. Diese hat die Aktien am 7. Dezember 2010 gezeichnet Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 10. Dezember 2010 im Handelsregister eingetragen. Durch die Kapitalerhöhung flossen der Gesellschaft knapp 400 Mio Euro an neuem Eigenkapital zu.

Die Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses ergibt sich hier insbesondere aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 203 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wurde als Barkapitalerhöhung durchgeführt. Die Kapitalgrenze von zehn Prozent wurde eingehalten. Der Ausgabebetrag wurde in Höhe von 57.114 Euro festgesetzt, was einem Abschlag von fünf Prozent auf den Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag (Freitag, 3. Dezember 2010) vor der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung entspricht Insoweit wurde also der Börsenpreis im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht wesentlich unterschritten.

Die Kapitalerhöhung lag auch im Interesse der Gesellschaft. Durch die Barkapitalerhöhung wurde die Finanzposition der Gesellschaft gestärkt und Freiraum für weiteres Wachstum geschaffen, nachdem im September 2010 infolge der sich anbahnenden Veränderungen auf Aktionärsebene eine geplante Anleihebegebung abgesagt werden musste. Mit der Platzierung unter Bezugsrechtsausschluss hat die Gesellschaft die notwendige Schnelligkeit und Sicherheit der Durchführung der Kapitalerhöhung erreicht. Eine Kapitalerhöhung unter Gewährung eines Bezugsrechts hätte in dem damaligen Umfeld und zum damaligen Zeitpunkt nur mit einem erheblichen Abschlag erfolgen können, ohne dass die Platzierung gesichert gewesen wäre. Zudem hat die Gesellschaft mit der Qatar Holding LLC einen wichtigen strategischen Partner gewonnen.

Zum 31. Dezember 2011 beträgt das gezeichnete Kapital nach Berücksichtigung der noch im Bestand befindlichen eigenen Aktien 188.360 Tsd. Euro (Vorjahr 188.326 Tsd. Euro).

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe von 782.684 Tsd. Euro (Vorjahr 782.684 Tsd. Euro) sowie den Buchgewinn aus der Veräußerung eigener Aktien in Höhe von 868 Tsd Euro (Vorjahr 458 Tsd Euro).

Aus dem Jahresüberschuss ist keine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen (Vorjahr 77.294 Tsd. Euro) vorgenommen worden. Von den Rücklagen unterliegt ein Betrag in Höhe von 186 Tsd. Euro (Vorjahr 1.430 Tsd. Euro) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Er betrifft in voller Höhe die über die Anschaffungskosten hinausgehende Marktbewertung des Deckungsvermögens.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus drei Personen § 23 Abs 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 10. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und /oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 35.840 Tsd. Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Ein entsprechendes genehmigtes Kapital II in Höhe von 23.296 Tsd. Euro mit einer Laufzeit bis zum 11. Mai 2016 besteht gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den vorgenannten Satzungsbestimmungen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs 4 der Satzung um bis zu 49.280 Tsd. Euro, eingeteilt in bis zu Stück 19 250 000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital) Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorgenannten Satzungsbestimmung.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf:

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 11. November 2012. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von zehn Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt, wobei eigene Aktien in einem Umfang von höchstens fünf Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals durch den Einsatz von Call-Optionen erworben werden dürfen Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden und erlaubt den Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen oder mehrmaligen Erwerb. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder durch den Einsatz von Call-Optionen erfolgen. Die Bedingungen für den Erwerb werden im Beschluss weiter spezifiziert.

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen eventuell ausgegebenen Options- und /oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an sämtliche Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist ferner unter den nachstehenden Voraussetzungen ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre anzubieten und zu übertragen Dies kann im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von Unternehmensteilen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen geschehen Dies ist außerdem zulässig zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Außerdem dürfen die Aktien Personen zum Erwerb angeboten werden, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Außerdem dürfen die Aktien den Inhabern der von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 (TOP 8) begebenen Schuldverschreibungen bei Ausübung ihrer Options- und/oder Wandlungsrechte und /oder -pflichten gewährt werden.

Weiterhin dürfen die Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen der von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG sowie Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen im Sinne von § 17 AktG stehen, mit der Verpflichtung übertragen werden, sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit der Übertragung zu halten. Eine solche Übertragung ist nur zulässig, um bestehende Ansprüche des Übertragungsempfängers auf variable Vergütung an Erfüllungs statt zu tilgen. Die weiteren Bedingungen der Übertragung werden im Beschluss weiter spezifiziert Im Fall der Ausgabe der Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft entscheidet allein der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Ausgabe.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung verwendet werden.

Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Die Bedingungen der Bezugsrechtsgewährung, Veräußerung, Übertragung beziehungsweise Einziehung der eigenen Aktien werden in dem Beschluss der Hauptversammlung weiter spezifiziert.

Zum 31. Dezember 2011 ergibt sich für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Bestand an eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG von insgesamt 3 421 735 Stück. Diese Aktien wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2008 für die in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 8 Mai 2008 genannten Zwecke erworben. Der auf diese eigenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 8.759.642 Euro (4,44 Prozent des Grundkapitals).

13 340 eigene Aktien wurden im Juli 2011 an Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zu einem Preis von 28,50 Euro je Aktie veräußert. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt 34.150 Euro (0,02 Prozent des Grundkapitals).

8. Aktienbasierte Vergütungen

Während des Berichtsjahres bestanden folgende konzernweite aktienbasierte Vergütungssysteme für Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen:

Top-Executive-Retention-Plan 2004

Im Zusammenhang mit der Veräußerung ihrer Beteiligung an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft durch die RWE Aktiengesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2004 für ausgewählte Führungskräfte und für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Top-Executive-Retention-Plan 2004 (TERP 2004) eingeführt. Damit sollten die Führungskräfte über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus an das Unternehmen gebunden und ihr Know-how dadurch gesichert werden. Dieser Plan basiert auf Stock-Appreciation-Rights (SAR).

Der Plan wurde in 2011 vollständig erfüllt.

Da die ausgegebenen SAR in drei Tranchen zugewachsen waren, lag die Wartezeit zwischen zwei und vier Jahren. Der Ausübungszeitraum lag - abhängig von der jeweiligen Tranche -zwischen sechs und acht Jahren.

Die SAR konnten nur ausgeübt werden, wenn der zehntägige Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Börsenschlusskurse der HOCHTIEF-Aktie der zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage im Vergleich zum Ausgabepreis eine bessere Kursperformance (Steigerung) aufwies als der MDAX, gemessen als zehntägiger Durchschnitt der Schlusskurse derselben zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage im Vergleich zum Basispreis dieses Index (relative Erfolgshürde), und wenn zusätzlich der Börsenschlusskurs der HOCHTIEF-Aktie am letzten Börsenhandelstag vor dem Ausübungstag den Ausgabepreis um mindestens 25 Prozent überstiegen hat (absolute Erfolgshürde). Die relative Erfolgshürde brauchte nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs der zehn dem Ausübungstag vorangehenden Börsenhandelstage den Ausgabepreis um mindestens 30 Prozent überstiegen hatte.

Die SAR konnten bei Erreichen der genannten Erfolgsziele nach Ablauf der Wartezeit bis auf kurze Sperrfristen vor Bekanntgabe von Unternehmensdaten täglich ausgeübt werden Die Anzahl der ausübbaren SAR richtete sich danach, welche Steigerung der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs gegenüber dem Ausgabepreis innerhalb des Ausübungszeitraums der jeweiligen Tranche an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen erreicht hatte Die SAR konnten bei einer Steigerung von 35 Prozent insgesamt, bei einer Steigerung von 30 Prozent zu 60 Prozent und bei einer Steigerung von 25 Prozent zu 25 Prozent ausgeübt werden. Nach Ausübung der SAR zahlte die gewährende Gesellschaft den Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem Ausgabepreis aus. Während des Ausübungszeitraums war die Höhe des Unterschiedsbetrags in Abhängigkeit von dem Ausübungstermin unterschiedlich und so zeitabhängig auf einen Bruchteil des maximal möglichen Unterschiedsbetrags beschränkt (Kappungsgrenzen). Ab dem vierten beziehungsweise ab dem dritten Ausübungsjahr war der Unterschiedsbetrag auf 100 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2007

Im Geschäftsjahr 2007 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2007 (LTIP 2007) aufgelegt. Dieser sieht neben der Gewährung von Stock-Appreciation-Rights (SAR) die Ausgabe sogenannter Stock-Awards vor.

Die SAR können nur ausgeübt werden, wenn der zehntägige Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Börsenschlusskurse der HOCHTIEF-Aktie bis zum Ausübungstag im Vergleich zum Ausgabepreis an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen eine bessere Kursperformance aufweist als der MDAX, gemessen als zehntägiger Durchschnitt der Schlusskurse im Vergleich zum Basispreis dieses Index (relative Erfolgshürde), und wenn zusätzlich die Kapitalrendite RONA (Return on Net Assets) gemäß dem zuletzt gebilligten Konzernabschluss mindestens zehn Prozent betrug (absolute Erfolgshürde). Die relative Erfolgshürde braucht nicht erfüllt zu werden, wenn nach Ablauf der Wartezeit der HOCHTIEF-Durchschnittsbörsenkurs an zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen den Ausgabepreis um mindestens zehn Prozent überstiegen hat.

Die SAR können bei Erreichen der genannten Erfolgsziele nach einer Wartezeit von zwei Jahren bis auf kurze Sperrfristen vor Bekanntgabe von Unternehmensdaten vollständig ausgeübt werden Nach Ausübung der SAR wird von der gewährenden Gesellschaft der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Börsenkurs und dem Ausgabepreis ausgezahlt. Der Unterschiedsbetrag ist auf 50 Prozent des Ausgabepreises begrenzt.

Die Planbedingungen für die Ausgabe der Stock-Awards sehen vor, dass die Berechtigten nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren innerhalb eines Ausübungszeitraums von zwei Jahren bei Ausübung für jeden Stock-Award nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhalten. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 150 Prozent des Börsenschlusskurses vom Vortag des Ausgabetags begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2008

Der für 2008 zur Ausgabe vorgesehene Long-Term-Incentive-Plan wurde bereits im November 2007 für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats als Long-Term-Incentive-Plan 2008 (LTIP 2008) aufgelegt Die Planbedingungen unterscheiden sich nicht von den Planbedingungen des LTIP 2007. Die Laufzeit des Plans wurde im Vergleich zu den früheren Plänen so verlängert, dass die Ausübungssystematik trotz der vorgezogenen Ausgabe nicht verändert wird.

Retention-Stock-Awards 2008

Der Aufsichtsrat hat im Mai 2008 die Auflage eines aus drei Tranchen bestehenden und insgesamt über einen Zeitraum von sieben Jahren laufenden Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) für die Mitglieder des Vorstands auf der Basis des LTIP 2008 (Stock-Awards) beschlossen und die erste Tranche gewährt. Die Planbedingungen der ersten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der ersten Tranche des RSA 2008 bei 160 Euro pro Stock-Award liegt. Im März 2009 wurde die zweite Tranche gewährt. Die Planbedingungen der zweiten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in der um ein Jahr nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der zweiten Tranche bei 66,50 Euro pro Stock-Award liegt. Im März 2010 wurde die dritte Tranche gewährt. Die Planbedingungen der dritten Tranche unterscheiden sich vom LTIP 2008 (Stock-Awards) nur in der um zwei Jahre nach hinten verschobenen Laufzeit sowie in Bezug auf die Kappungsgrenze, die bei der dritten Tranche bei 133,12 Euro pro Stock-Award liegt.

Die erste Tranche wurde in 2011 vollständig von den Mitgliedern des Vorstands ausgeübt.

Top-Executive-Retention-Plan 2008

Der Vorstand hat darüber hinaus im Juni 2008 für ausgewählte Führungskräfte die Auflage eines Top-Executive-Retention-Plans (TERP 2008) beschlossen.

Auch dieser Plan basiert auf Stock-Awards und besteht aus drei Tranchen. Im Juli 2008 wurde die erste Tranche, im Juli 2009 die zweite Tranche und im Juli 2010 die dritte Tranche gewährt.

Die Laufzeit des Plans beträgt insgesamt zehn Jahre. Die Wartezeit liegt nach Zuteilung der jeweiligen Tranche bei drei Jahren. Der Ausübungszeitraum liegt - abhängig von der jeweiligen Tranche - zwischen fünf und sieben Jahren.

Die Planbedingungen sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit und nach Wahl der HOCHTIEF Aktiengesellschaft eine HOCHTIEF-Aktie oder einen Barausgleich in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag erhalten. Der Gewinn ist in den einzelnen Jahren des Ausübungszeitraums auf eine Kappungsgrenze beschränkt. Diese Kappungsgrenze steigt jährlich an und ist am Ende der Laufzeit auf einen Maximalgewinn begrenzt. Der Maximalgewinn wurde für die erste Tranche auf 160 Euro, für die zweite Tranche auf 81,65 Euro und für die dritte Tranche auf 166,27 Euro pro Stock-Award festgelegt.

Long-Term-Incentive-Plan 2009

Im Geschäftsjahr 2009 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2009 (LTIP 2009) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich bis auf unwesentliche Detailregelungen nicht von den Planbedingungen des LTIP 2008. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 40,10 Euro begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2010

Im Geschäftsjahr 2010 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2010 (LTIP 2010) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich - bis auf die Verlängerung der Wartezeit bei den SAR von zwei auf vier Jahre - nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2009. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 81,83 Euro begrenzt.

Long-Term-Incentive-Plan 2011

Im Geschäftsjahr 2011 wurde für obere Führungskräfte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für die Mitglieder des Vorstands auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats ein Long-Term-Incentive-Plan 2011 (LTIP 2011) aufgelegt. Die Planbedingungen unterscheiden sich nicht wesentlich von den Planbedingungen des LTIP 2010. Der Gewinn pro Stock-Award ist auf 98,01 Euro begrenzt.

Sonstiges

Die Ausübungsbedingungen aller aufgelegten Pläne sehen vor, dass bei Ausübung der SAR oder Stock-Awards - und bei Vorliegen aller anderen hierzu erforderlichen Voraussetzungen -die HOCHTIEF Aktiengesellschaft grundsätzlich ein Wahlrecht hat, anstelle der Auszahlung des Gewinns auch HOCHTIEF-Aktien zu liefern. Soweit die Bezugsberechtigten nicht bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschäftigt sind, werden die mit der Ausübung entstehenden Aufwendungen durch das jeweilige verbundene Unternehmen getragen.

Für die vorstehend genannten aktienbasierten Vergütungspläne waren zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 19.306 Tsd. Euro (Vorjahr 34.994 Tsd. Euro) passiviert. Der Gesamtaufwand für die genannten Pläne betrug im Berichtsjahr 8 033 Tsd Euro (Vorjahr 21 045 Tsd Euro) Der innere Wert der zum Ende der Berichtsperiode ausübbaren SAR belief sich auf 441 Tsd. Euro (Vorjahr 1.088 Tsd. Euro). Daneben wirken sich Aufwendungen in Höhe von 15.699 Tsd. Euro durch ausgeübte Sonderkündigungsrechte ehemaliger Vorstandsmitglieder aufgrund des Kontrollwechsels aus.

Für die Pläne sind bislang die folgenden Stückzahlen an SAR beziehungsweise Stock-Awards ausgegeben, verfallen oder ausgeübt worden:

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Ursprünglich ausgegeben Stand 31.12.2010 2011 neu gewährt 2011 verfallen 2011 ausgeübt Stand 31.12.2011
TERP 2004 1 853 901 8 967 - 8 967 - -
LTIP 2007 - SAR 430 450 227 200 - - 165 650 61 550
LTIP 2007 - Stock-Awards 110 650 33 450 - - 23 050 10 400
LTIP 2008 - SAR 304 575 272 745 - 19 725 29 450 223 570
LTIP 2008 - Stock-Awards 101 985 92 310 - 250 73 240 18 820
TERP 2008 erste Tranche 130 900 121 300 - - 48 300 73 000
TERP 2008 zweite Tranche 359 000 329 300 - - - 329 300
TERP 2008 dritte Tranche 174 100 174 100 6 200 - 167 900
RSA 2008 erste Tranche 122 012 122 012 - - 122 012 -
RSA 2008 zweite Tranche 347 478 347 478 - - - 347 478
RSA 2008 dritte Tranche 146 884 146 884 - - - 146 884
LTIP 2009 - SAR 414 000 402 600 - 500 399 200 2 900
LTIP 2009 - Stock-Awards 273 400 259 200 - 7 000 27 600 224 600
LTIP 2010 - SAR 353 200 350 900 - 21 250 46 000 283 650
LTIP 2010 - Stock-Awards 166 000 164 900 - 9 200 23 300 132 400
LTIP 2011 - SAR - - 275 250 - 21 000 254 250
LTIP 2011 - Stock-Awards - - 124 850 - 11 000 113 850

9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt sich aus einer Basisversorgung in Form eines beitragsorientierten Bausteinsystems und einer unternehmenserfolgsabhängigen Aufbauversorgung zusammen Der Rentenbaustein für die Basisversorgung hängt vom Einkommen ab und vom Lebensalter des Beschäftigten ("Verrentungsfaktor") sowie von einem allgemeinen Versorgungsbeitrag, der durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft alle drei Jahre geprüft wird Der Rentenbaustein für die Aufbauversorgung ist abhängig von der Entwicklung des Ergebnisses nach Steuern gemäß IFRS. Hieraus können zusätzlich bis zu 20 Prozent der Basisversorgung erzielt werden Die bis zum 31 Dezember 1999 geltende Versorgungsregelung sah tarifabhängige Leistungsgruppenbeträge vor Diese wurden in Form von "Initialbausteinen" in das neue Versorgungssystem integriert. Die Leistung umfasst eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente.

Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Des Weiteren liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematischen Prämissen zugrunde:

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(In Prozent) 2011 2010
Abzinsungsfaktor 5,13 5,17
Gehaltssteigerungsrate 3,00 2,75
Rentensteigerungsrate 1,75 1,75

Zur Finanzierung von Pensionszahlungen wurde bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ein Contractual-Trust-Arrangement (CTA) gegründet. Die übertragenen Vermögensgegenstände werden treuhänderisch durch den HOCHTIEF Pension Trust e.V. verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen Übertragene Barmittel werden am Kapitalmarkt nach Maßgabe der im Treuhandvertrag vereinbarten Anlagegrundsätze investiert Anteile an einem Spezialfonds, bei dem es sich um einen Mischfonds handelt, hatten zum 31. Dezember 2011 einen Marktwert, der zugleich dem Buchwert entspricht, von 207 011 Tsd Euro (Vorjahr 200 857 Tsd Euro) Aus dem Fonds erhielt die HOCHTIEF Aktiengesellschaft - wie im Vorjahr - keine Ausschüttung. Die Vermögensgegenstände des Pensionsfonds erfüllen genauso wie an die Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter die Anforderungen des § 246 Abs 2 Satz 2 HGB Demnach sind der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände mit dem Wert der Pensionsverpflichtungen und die Erträge aus diesen Vermögensgegenständen mit den Aufwendungen der Pensionsverpflichtungen zu saldieren. Die Saldierung erfolgt getrennt nach der Art der Pensionszusage. Je nachdem, ob eine Über- oder Unterdeckung vorliegt, kann es zu einem aktivischen oder passivischen Ausweis in der Bilanz kommen.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2011 wurde folgende Verrechnung vorgenommen:

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31.12.2011 31.12.2010
(In Tsd. EUR) Aktiver Unterschieds-

betrag aus der Vermögens-

verrechnung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt Aktiver Unterschieds-

betrag aus der Vermögens-

verrechnung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen -266.462 -8.965 -275.427 -274.823 -9.792 -284.615
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 283.432 8.472 291.904 353.297 9.559 362.856
Saldo 16.970 -493 16.477 78.474 -233 78.241
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 290.408 8.286 298.694 354.818 9.334 364.152

Die laufenden Leistungen für die Pensionszahlungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 22.397 Tsd. Euro (Vorjahr 22.452 Tsd. Euro).

Der Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Aufwand für Altersversorgung 4.335 5.165
Personalaufwand 4.335 5.165
Zinsaufwand aus der Aufzinsung und der Änderung des Abzinsungssatzes 14.712 16.407
Verrechnete Erträge/Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) 1.617 -10.145
Zinsergebnis 16.329 6.262
Gesamtaufwand 20.664 11.427

10. Sonstige Rückstellungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2011 31.12.2010
Steuerrückstellungen 2.796 11.871
Übrige sonstige Rückstellungen 111.990 141.232
114.786 153.103

Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem Risiken im Immobilien- und Beteiligungsbereich, nicht an anderer Stelle berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, interne und externe Jahresabschlusskosten, Stock-Appreciation-Rights (SAR) sowie Stock-Awards, ausstehenden Urlaub von Mitarbeitern, Kosten der Altersteilzeit, Schadensersatzleistungen und andere ungewisse Verbindlichkeiten.

11. Verbindlichkeiten

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(In Tsd EUR) 31.12.2011 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 31.12.2010 Davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.160.796 152.796 1.300.002 33.002
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.171 20.539 32.130 31.181
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 647.040 628.164 456.385 456.017
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.175 1.175 1.172 1.172
Sonstige Verbindlichkeiten 25.886 24.380 45.361 42.432
davon aus Steuern (15.160) (15.160) (24.540) (24.540)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (23) (23) (72) (72)
1.856.068 827.054 1.835.050 563.804

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten einen Anteil in Höhe von 102.000 Tsd. Euro eines über 120.600 Tsd. Euro am 25. November 2011 aufgenommenen Schuldscheindarlehens mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Das Darlehensvolumen wurde sowohl bei nationalen und internationalen Banken als auch bei einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 18.600 Tsd. Euro platziert. Die Verzinsung ist an den Sechsmonats-EURIBOR gekoppelt und berücksichtigt eine angemessene Kreditmarge. Darüber hinaus besteht ein von HOCHTIEF im Vorjahr aufgelegtes Schuldscheindarlehen mit 240 000 Tsd Euro, das sich aus zwei Tranchen zu 59.500 Tsd. Euro und zu 180.500 Tsd. Euro zusammensetzt. Das Darlehen hat eine fünfjährige Ursprungslaufzeit und wird mit dem Sechsmonats-EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Marge verzinst. Von den im Geschäftsjahr 2009 insgesamt aufgenommenen vier Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 300.000 Tsd. Euro und hälftig aufgeteilten Laufzeiten von drei und fünf Jahren mit zum Teil fixer und zum Teil variabler Verzinsung hat HOCHTIEF im aktuellen Geschäftsjahr ein Volumen von 140.500 Tsd. Euro vorzeitig zurückgeführt. Des Weiteren sind in dieser Position mit 236 000 Tsd Euro zwei weitere, im Jahr 2008 aufgenommene Schuldscheindarlehen enthalten, deren Auflegungsvolumen vor Teilrückzahlungen 250.000 Tsd. Euro betrug. Davon hat ein Darlehen einen Nominalwert von 197. 000 Tsd. Euro mit einer Ursprungslaufzeit von fünf Jahren, das zweite beläuft sich auf nominal 39.000 Tsd. Euro und hat eine Ursprungslaufzeit von sieben Jahren. Beide Darlehen werden mit dem Sechsmonats-EURIBOR zuzüglich einer angemessenen Marge verzinst.

Die in 2005 mit einem internationalen Bankenkonsortium abgeschlossene und ursprünglich bis zum 22. November 2012 laufende syndizierte Barkreditlinie über 600.000 Tsd. Euro wurde im Dezember 2011 in einer kombinierten Aval- und Barkreditfazilität von insgesamt zwei Mrd. Euro vorzeitig refinanziert. Ein internationales Bankenkonsortium hat HOCHTIEF eine Fünf-Jahres-Kreditlinie, die eine Avaltranche in Höhe von 1,5 Mrd. Euro sowie eine Bartranche in Höhe von 500.000 Tsd. Euro beinhaltet, zu marktgerechten Konditionen bereitgestellt Die Inanspruchnahme der Bartranche beläuft sich zum Stichtag auf 400.000 Tsd. Euro (Vorjahr 477.000 Tsd. Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Konzernfinanzverkehr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie andere Verbindlichkeiten außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs und andere Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen - wie im Vorjahr - nicht.

12. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

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(In Tsd. EUR) 31.12.2011 31.12.2010
Verpflichtungen aus Bürgschaften und Patronatserklärungen 1.115.952 1.140.920
davon für verbundene Unternehmen (1.096.123) (1.091.776)

Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung aufgenommener Bankkredite, für Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft bürgte am Bilanzstichtag im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften Nach unserer Einschätzung können alle Gesellschaften ihre zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllen, sodass die HOCHTIEF Aktiengesellschaft voraussichtlich nicht in Anspruch genommen wird.

Im Dezember 2011 wurden der in 2007 abgeschlossene syndizierte Avalkredit sowie der syndizierte Barkredit der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit einem neuen, kombinierten Aval- und Barkredit in Höhe von zwei Mrd. Euro durch ein internationales Bankenkonsortium refinanziert. Dieser syndizierte Aval- und Barkredit hat eine Tranche für Avalziehungen im Volumen von 1,5 Mrd. Euro, die zum 31. Dezember 2011 mit 1,12 Mrd. Euro (Vorjahr 1,21 Mrd. Euro) in Anspruch genommen worden ist, und enthält eine Barlinie in Höhe von 500.000 Tsd. Euro, die zum 31. Dezember 2011 mit einem Betrag von 400.000 Tsd. Euro (Vorjahr 477.000 Tsd Euro) gezogen ist. Der Kreditrahmen ermöglicht die Bereitstellung von Bürgschaften für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit vornehmlich der Divisions HOCHTIEF Europe und HOCHTIEF Concessions. Der neue Aval- und Barkredit hat eine Laufzeit von fünf Jahren, die am 13. Dezember 2016 endet.

Daneben bestehen für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft weitere Avalkreditlinien mit einem Gesamtbetrag von 1,4 Mrd. Euro (Vorjahr 1,14 Mrd. Euro) bei Versicherungsgesellschaften und Banken. Diese sind zum 31. Dezember 2011 mit 0,66 Mrd. Euro (Vorjahr 0,68 Mrd. Euro) in Anspruch genommen.

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat zugunsten amerikanischer Versicherungsgesellschaften eine unbegrenzte Garantie für Verpflichtungen der Turner- und der Flatiron-Gruppe im Rahmen des sogenannten Bondings ausgelegt. Dieses in den USA gesetzlich vorgesehene Sicherungsmittel garantiert die Erfüllung von Projekten der öffentlichen Hand Weiterhin kommt es bei ausgewählten sonstigen Kunden zum Einsatz Das gesamte Bondingvolumen beläuft sich auf 6 500 Mio US-Dollar (Vorjahr 6 256 Mio US-Dollar) Die Ausnutzung des Bondingvolumens beträgt im Berichtsjahr 4.417 Mio. US-Dollar (Vorjahr 4.084 Mio. US-Dollar). Eine Inanspruchnahme aus dieser HOCHTIEF-Garantie ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und wird zurzeit für die Zukunft auch nicht erwartet.

Darüber hinaus haftet die HOCHTIEF Aktiengesellschaft für Joint-Venture-Garantien der Flatiron Construction Corporation höchstens in Höhe der Auftragswerte Diese betrugen zum 31. Dezember 2011 1.029.438 Tsd. Euro (Vorjahr 916.667 Tsd. Euro).

Wie im Vorjahr unterliegen die Wertpapiere des Umlaufvermögens keinen Verfügungsbeschränkungen.

Im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Lieferungs- und Leistungsverträgen in Höhe von 154.609 Tsd. Euro (Vorjahr 175.070 Tsd. Euro). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Diesen stehen erwartete Mieterträge in Höhe von 134.389 Tsd. Euro (Vorjahr 130.713 Tsd. Euro) gegenüber.

Derivative Finanzinstrumente

Darlehensverbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von 751.500 Tsd. Euro (Vorjahr 1.126.500 Tsd. Euro), die einer variablen Verzinsung unterliegen, werden durch insgesamt 16 (Vorjahr 19) Zinsswaps besichert und bilden mit diesen bilanziell eine Bewertungseinheit Die Höhe des Nominalvolumens erlaubt Rückschlüsse auf den Umfang des Einsatzes von Derivaten, gibt aber nicht das Risiko aus dem Einsatz von Derivaten wieder. Aufgrund der überwiegenden Übereinstimmung der "Critical Terms" in den Verträgen der jeweiligen Grund- und Sicherungsgeschäfte ist das aus der variablen Verzinsung der Grundgeschäfte resultierende Ergebnisrisiko annähernd vollständig abgesichert, sodass ein synthetischer Festzins aus der Bewertungseinheit resultiert. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps berechnet sich aus den - auf Basis der am Bewertungsstichtag geltenden Zinskurve - erwarteten abgezinsten zukünftigen Zahlungsströmen. Der Ausgleich der gegenläufigen Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden fünf bis 59 Monaten (Vorjahr drei bis 54 Monate). Des Weiteren wurde - wie im Vorjahr - eine mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Darlehensverlängerung an ein verbundenes Unternehmen mit einem Nominalvolumen von 180.000 Tsd. Euro in eine Bewertungseinheit mit drei Zinsswaps einbezogen Der saldierte beizulegende Zeitwert der Zinsswaps lag zum Bilanzstichtag bei -23.023 Tsd Euro (Vorjahr -38.056 Tsd Euro).

Zur Absicherung unserer aktienbasierten Vergütungspläne, die mittels Barausgleich erfüllt werden, bestehen acht Aktienoptions- und sieben Aktientermingeschäfte (Vorjahr jeweils acht) Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsgeschäfte betrug saldiert 1.263 Tsd Euro (Vorjahr 2.887 Tsd. Euro) Der Buchwert der Aktienoptionsgeschäfte beträgt saldiert 724 Tsd Euro (Vorjahr 4.227 Tsd. Euro) und ist in den sonstigen Vermögensgegenständen beziehungsweise sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Aktientermingeschäfte belief sich zum 31. Dezember 2011 saldiert auf 9.419 Tsd. Euro (Vorjahr 46.281 Tsd. Euro). Für Aktienoptionen und Aktientermingeschäfte, die am 31. Dezember 2011 einen negativen beizulegenden Zeitwert aufweisen, wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 1.398 Tsd. Euro (Vorjahr 3.513 Tsd. Euro) gebildet, da diese nicht in einer Bewertungseinheit mit den aktienbasierten Vergütungsplänen stehen. Die im Zusammenhang mit diesen Derivaten entstandenen Aufwendungen und Erträge werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Zur Absicherung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einem Nominalvolumen von 225.050 Tsd. Euro (Vorjahr 16.095 Tsd. Euro) wurden Devisentermingeschäfte in derselben Währung und mit der gleichen Laufzeit wie das jeweilige Grundgeschäft abgeschlossen und als Bewertungseinheit abgebildet Der beizulegende Zeitwert der zur Fremdwährungskurssicherung abgeschlossenen Devisentermingeschäfte ergibt sich jeweils als Barwert der unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Terminkurse beziehungsweise des Terminkurses am Bilanzstichtag ermittelten Zahlungsströme Der saldierte beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte lag zum Bilanzstichtag bei 7.758 Tsd. Euro (Vorjahr 862 Tsd. Euro). Für Devisentermingeschäfte mit negativem beizulegendem Zeitwert wurden keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Vorjahr 320 Tsd. Euro) gebildet. Der Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen beziehungsweise Zahlungsströme erfolgt je nach Restlaufzeit des Grund- und des zugehörigen Sicherungsgeschäfts in den folgenden ein bis 59 Monaten (Vorjahr fünf bis 18 Monate).

Die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten, die nicht mit deren beizulegendem Zeitwert bewertet worden sind, da sie in einer Bewertungseinheit designiert waren oder einen positiven Marktwert aufwiesen, betrugen zum 31. Dezember 2011 saldiert -559 Tsd. Euro (Vorjahr 12.638 Tsd. Euro).

Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Integration von Dienstleistungsbereichen sowie von deren Mitarbeitern in die HOCHTIEF Solutions AG hat einen Einfluss auf zahlreiche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, die dadurch teilweise wesentlich rückläufig sind und somit nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zum Vorjahr möglich ist.

13. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der HOCHTIEF Aktiengesellschaft stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Holdingfunktion. Außerdem werden hier noch Umsatzerlöse aus Bauprojekten in Höhe von 27.041 Tsd. Euro (Vorjahr 128.855 Tsd. Euro) ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit erfolgten Ausgliederung des Baugeschäfts in die rechtlich selbstständige HOCHTIEF Solutions AG aus organisatorischen Gründen bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft abgewickelt werden. Des Weiteren sind in den Umsatzerlösen Mieterträge enthalten. Von den Umsatzerlösen wurden 12.762 Tsd. Euro (Vorjahr 128.484 Tsd. Euro) im Ausland erzielt.

14. Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position enthält hauptsächlich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens, dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie Konzernumlagen. Des Weiteren werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen 9.133 Tsd. Euro (Vorjahr 12.029 Tsd. Euro) Währungskursgewinne ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind außerdem Erträge in Höhe von 10.400 Tsd. Euro (Vorjahr - Tsd. Euro) aus dem Abgang von Beteiligungen enthalten.

15. Materialaufwand

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 411 1.518
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.861 129.187
14.272 130.705

16. Personalaufwand

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Löhne und Gehälter 29.145 68.286
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 2.480 6.734
Aufwendungen für Altersversorgung 4.726 5.553
36.351 80.573

Mitarbeiter

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(Jahresdurchschnitt) 2011 2010
Gewerbliche Arbeitnehmer 7 8
Angestellte 183 620
190 628

17. Abschreibungen

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.968 7.138
Sachanlagen 1.518 2.616
11.486 9.754

20. Zinsergebnis

Die Abschreibungen betreffen mit 11. 320 Tsd. Euro (Vorjahr 8.477 Tsd. Euro) planmäßige und mit 166 Tsd. Euro (Vorjahr 1 277 Tsd Euro) außerplanmäßige Abschreibungen Die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen mit 166 Tsd. Euro (Vorjahr 1.027 Tsd. Euro) auf Sachanlagen. Im Vorjahr wurden auch immaterielle Vermögensgegenstände mit 250 Tsd. Euro außerplanmäßig abgeschrieben.

18. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen überwiegend Mieten und Pachten, Beratungskosten, Zuführungen zu Rückstellungen für Risiken im Beteiligungsbereich, Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, Abfindungen, Reise- und Werbungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Versicherungsprämien, Jahresabschlusskosten sowie weitere, nicht an anderer Stelle auszuweisende Sozialleistungen. Des Weiteren enthält diese Position mit 9.717 Tsd. Euro (Vorjahr 1.943 Tsd. Euro) Währungsverluste Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen sonstigen Steuern belaufen sich auf 4.701 Tsd. Euro (Vorjahr 3.307 Tsd. Euro).

19. Ergebnis Finanzanlagen

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 269.968 318.550
Erträge aus Beteiligungen 2 3
davon von verbundenen Unternehmen (2) (3)
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -141.810 -35.929
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 41.995 37.658
davon von verbundenen Unternehmen (41.991) (37.651)
170.155 320.282

20. Zinsergebnis

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(In Tsd. EUR) 2011 2010
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 55.116 41.637
davon von verbundenen Unternehmen (49.891) (34.117)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -139.438 -107.582
davon an verbundene Unternehmen (-23.291) (-19.376)
davon aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (-16.768) (-7.306)
-84.322 -65.945

21. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Diese Position enthält in Höhe von 182 Tsd. Euro (Vorjahr 1.406 Tsd. Euro) Abschreibungen auf sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens.

22. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Das außerordentliche Ergebnis des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 64.089 Tsd. Euro resultierte aus der Erstanwendung des BilMoG.

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Position sind Ertragsteuern auf ausländische Gewinnanteile enthalten. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

24. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt Auch das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor.

Die Vergütung der Vorstände, die vor 2011 in den Vorstand eingetreten sind, setzt sich für das Geschäftsjahr 2011 zusammen aus:

1. einem festen Jahresgehalt,

2. Sachbezügen,

3. einer jährlichen erfolgsorientierten Vergütung,

4. einem aktienkursbasierten Long-Term-Incentive-Plan 2011,

5. einer betrieblichen Altersversorgung sowie

6. einer Zusage für den Fall der Beendigung der Tätigkeit infolge eines Kontrollwechsels.

Die Vergütungskomponenten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Die festen Bezüge werden in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt

2. Zu den Sachbezügen zählt hauptsächlich der nach steuerlichen Richtlinien anzusetzende Wert der privaten Nutzung der Dienstwagen und vermögenswerter Vorteile.

3. Die jährlichen erfolgsorientierten Bezüge des Vorstands sind abhängig vom Konzerngewinn und von der persönlichen Leistung. Die erfolgsorientierten Bezüge bestehen aus der Unternehmenstantieme (Anteil 60 Prozent) und einer individuellen Tantieme (Anteil 40 Prozent) - bei einer angenommenen Zielerreichung von jeweils 100 Prozent. Die Kappungsgrenze der erfolgsorientierten Bezüge liegt bei 200 Prozent der festen Jahresbezüge. Die Mitglieder des Vorstands können, wie andere Mitarbeitergruppen auch, zugunsten von Versorgungsanwartschaften auf Teile ihrer erfolgsorientierten Bezüge verzichten (Gehaltsumwandlung) Von dieser Möglichkeit haben die Vorstandsmitglieder in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, den Nettobetrag der erfolgsorientierten Bezüge zu 50 Prozent durch Übertragung von Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft - mit einer Sperrfrist von zwei Jahren - zu erfüllen.

4. Zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gehört außerdem die Teilnahme an den Long-Term-Incentive-Plänen (LTIP) der Gesellschaft Dabei handelt es sich um die Gewährung von sogenannten Stock-Appreciation-Rights (Wertsteigerungsrechte) und Stock-Awards (virtuelle Aktienrechte).

Die Stock-Appreciation-Rights 2011 gewähren den Mitgliedern des Vorstands bei Erreichung der Ausübungshürden nach Ablauf der Wartezeit von vier Jahren innerhalb des dreijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft. Dessen Höhe hängt von der Entwicklung des Börsenkurses innerhalb der Warte- und Ausübungszeit ab. Ferner müssen relative sowie absolute Erfolgshürden, deren nachträgliche Änderung ausgeschlossen ist, erfüllt sein.

Die Planbedingungen der Stock-Awards 2011 sehen vor, dass die Berechtigten für jeden Stock-Award nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren innerhalb des zweijährigen Ausübungszeitraums einen Zahlungsanspruch in Höhe des Börsenschlusskurses der HOCHTIEF-Aktie des letzten Börsenhandelstags vor dem Ausübungstag haben.

Die Ansprüche sind für den Long-Term-Incentive-Plan 2011 auf einen Maximalwert (50 Prozent Aktienkurssteigerung) begrenzt, damit die Höhe auch im Fall von außerordentlichen beziehungsweise nicht vorhersehbaren Entwicklungen angemessen bleibt.

Im Rahmen des aufgelegten Plans haben auch obere Führungskräfte Stock-Appreciation-Rights und Stock-Awards erhalten.

Die Seiten 16 bis 19 enthalten zusätzliche Einzelheiten zu den Plänen.

Die an die Vorstandsmitglieder zugeteilten Long-Term-Incentive-Pläne führten zu folgendem Aufwand:

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(In Tsd. EUR) Aufwand aus Long-Term-Incentive-Plänen Davon Aufwand aus Sonderkündigungsrecht/ Aufhebungsvereinbarung
Dr. Stieler 2011 1.330 -
2010 1.725 -
Dr. Lütkestratkötter 2011 7.173 5.521
2010 3.786 -
Dr. Lohr 2011 4.849 3.224
2010 2.444 -
Dr. Noé 2011 4.831 3.625
2010 2.610 -
Dr Rohr 2011 5.092 3.329
2010 2.503 -
Vorstand gesamt 2011 23.275 15.699
2010 13.068 -

An die Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 ausgeschieden sind, wurden Long-Term-Incentive-Pläne in Höhe von 3.624 Tsd. Euro abgefunden.

5. Alle Mitglieder des Vorstands, die vor 2011 in den Vorstand eingetreten sind, haben als betriebliche Altersversorgung einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die eine Inanspruchnahme der Pension frühestens ab Vollendung des 60 Lebensjahres vorsehen Die Höhe der Pension eines Vorstandsmitglieds bemisst sich an den festen Bezügen Dabei wird ein prozentualer Anteil der festen Bezüge als Pension gewährt, der mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds steigt Als Höchstbetrag erhalten die Vorstandsmitglieder 65 Prozent der letzten festen Bezüge Die Hinterbliebenenversorgung beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs eines Vorstandsmitglieds. Bei Nichtverlängerung beziehungsweise vorzeitiger Auflösung des Dienstvertrags vor Vollendung des 50. Lebensjahres erhält der jeweilige Vorstand bis zur Inanspruchnahme der regulären Pension ein Übergangsgeld in Höhe von 50 Prozent und im Falle des Ausscheidens nach Vollendung des 50 Lebensjahres ein Übergangsgeld in Höhe von 75 Prozent des bis zum Austritt erworbenen Pensionsanspruchs, gegebenenfalls unter teilweiser Anrechnung anderweitiger Einkünfte.

Für ihre Tätigkeit im Board von Leighton haben Dr. Lütkestratkötter, Dr. Lohr und Dr. Noé Pensionszusagen erhalten.

Hierfür wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/2011 von Leighton für Dr. Lütkestratkötter zehn Tsd. Euro, für Dr. Lohr und Dr. Noé jeweils elf Tsd. Euro aufgewendet.

6. Für den Fall, dass Aktionäre die Kontrolle über die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 29, 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz erwerben, hatten alle Vorstände, die vor 2008 in den Vorstand eingetreten sind, das Recht, ihr Vorstandsmandat mit einer Frist von sechs Monaten niederzulegen und den Dienstvertrag zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Dieses Recht stand den jeweiligen Vorstandsmitgliedern auch in weiteren übernahmeähnlichen Fällen zu, die vertraglich im Einzelnen festgelegt waren (insbesondere bei Erwerb der Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung). Weiterhin bestand dieses Recht auch für den Fall, dass das jeweilige Vorstandsmitglied einem nachhaltigen und substanziellen Druck durch Aktionäre ausgesetzt worden wäre, die seinen Rücktritt oder die Vornahme bestimmter Handlungen gefordert hätten, die das jeweilige Vorstandsmitglied nicht mit der eigenen Verantwortung für die Führung seines Amts hätte vereinbaren können. Im Fall der Kündigung oder der einvernehmlichen Beendigung des Dienstvertrags beziehungsweise der Beendigung durch Zeitablauf innerhalb von neun Monaten nach einer Übernahme sah der Vertrag für das jeweilige Vorstandsmitglied als Entschädigung für die Beendigung des Dienstvertrags eine Abfindung von zweieinhalb Jahresbezügen, bestehend aus den festen Jahresbezügen und den erfolgsorientierten Jahresbezügen, in gemäß Dienstvertrag budgetierter Höhe vor. Wenn der Dienstvertrag ab Wirksamwerden der Beendigung noch länger als zweieinhalb Jahre fortbestanden hätte, so hätte sich die Abfindungszahlung erhöht. Frühestens nach Ablauf von zweieinhalb Jahren nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags erhält das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ein vertragliches Übergangsgeld nach Maßgabe der Regelungen des mit ihm geschlossenen Pensionsvertrags. Im Hinblick auf die Rechte aus dem Pensionsvertrag wird das ausgeschiedene Vorstandsmitglied so behandelt, als ob das Dienstverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus für weitere drei Jahre bestehen würde Im Hinblick auf eventuelle Rechte aus Long-Term-Incentive-Plänen der Gesellschaft stand beziehungsweise steht den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der Anspruch auf Abfindung der Rechte aus den laufenden Plänen zu. Macht das ausgeschiedene Vorstandsmitglied von dem Abfindungsrecht keinen Gebrauch, laufen die Pläne gemäß den Planbedingungen weiter.

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung von ACS vom 9. Februar 2011, nach dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot insgesamt 33,49 Prozent (der Aktien beziehungsweise) der Stimmrechte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zu halten, waren die Voraussetzungen für die Ausübung des vorgenannten Rechts durch die Vorstandsmitglieder erstmalig erfüllt.

Die Herren Dr. Lohr und Dr. Noé haben das Recht ausgeübt und sind bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Herr Dr. Lütkestratkötter ist im besten beiderseitigen Einvernehmen zum Ende der Hauptversammlung am 12. Mai 2011 aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden Das Dienstverhältnis endete zum 30. November 2011.

Aufgrund des von ACS in der Hauptversammlung am 12. Mai 2011 erworbenen Stimmrechtsanteils von mehr als der Hälfte des präsenten stimmberechtigten Grundkapitals waren die Voraussetzungen für die Ausübung erneut erfüllt Dieses Sonderkündigungsrecht hat Herr Dr. Rohr im November 2011 ausgeübt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats wurde die Frist zur Beendigung der Bestellung auf den 31. Dezember 2011 verkürzt, sodass das Amt von Herrn Dr. Rohr als Vorstandsmitglied der Gesellschaft zu diesem Termin endete.

Auswirkungen gemäß Sonderkündigungsrecht/Aufhebungsvereinbarung

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(In Tsd. EUR) Abfindungs-

zahlungen
Freistellungs-

aufwand
Rückstellung Übergangsgeld Zusätzliche Zuführung zur Pensions-

rückstellung
Dr. Lütkestratkötter 4.081 900 - 1.304
Dr. Lohr 3.673 - 794 274
Dr. Noé 2.721 - 645 343
Dr. Rohr 2.721 414 302 297
Vorstand gesamt 13.196 1.314 1.741 2.218

Das Herrn Dr. Stieler zugestandene Sonderkündigungsrecht wurde im Zusammenhang mit der Bestellung zum Vorsitzenden des Vorstands einvernehmlich aufgehoben.

Im Geschäftsjahr 2011 hat der Aufsichtsrat für neue Vorstandsmitglieder ein neues Vergütungssystem für die erfolgsorientierten Bezüge und die betriebliche Altersversorgung beschlossen Darüber hinaus sieht der neue Vorstandsvertrag keine Zusage für den Fall der Beendigung der Tätigkeit infolge eines Kontrollwechsels und keine Übergangsgeldzusage vor. Der neue Vertrag wurde zum ersten Mal mit Herrn Peter Sassenfeld vereinbart.

Die Vergütungskomponenten des neuen Vorstandsvertrags stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

1. Die festen Bezüge werden in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt.

2. Zu den Sachbezügen zählt hauptsächlich der nach steuerlichen Richtlinien anzusetzende Wert der privaten Nutzung des Dienstwagens und vermögenswerter Vorteile.

3. Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis der folgenden gleich gewichteten Komponenten: RONA absolut, RONA Delta zu einer Mindestverzinsung, Konzerngewinn absolut und Konzerngewinn Delta zu einem Mindestgewinn. Für alle vier Komponenten kann die Zielerfüllung bei null bis 200 Prozent des budgetierten Betrags liegen Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Zielen legt der Aufsichtsrat jährlich bis zu vier strategische Ziele fest, die einheitlich für alle Vorstände Gültigkeit haben. Der Aufsichtsrat hat das Recht, den Gesamtzielerreichungsgrad, der sich aus der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele ergibt, unter Würdigung der Zielerreichung dieser strategischen Ziele zu erhöhen oder zu vermindern. Für Herrn Sassenfeld wurde der Gesamtzielerreichungsgrad für die ersten zwölf Monate bei mindestens 100 Prozent festgelegt. Die erreichte variable Vergütung wird jeweils zu einem Drittel wie folgt erfüllt:

a. Barzahlung (Short-Term-Incentive-Komponente),

b. durch Übertragung von Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe des Nettobetrags, mit einer Sperrfrist von zwei Jahren (Long-Term-Incentive-Komponente I) und

c. durch Gewährung eines jährlich aufzulegenden Long-Term-Incentive-Plans (Long-Term-Incentive-Komponente II).

4. Die Vorstandsmitglieder erhalten als betriebliche Altersversorgung eine einzelvertragliche Pensionszusage, die eine Inanspruchnahme der Pension frühestens ab Vollendung des 65 Lebensjahres vorsieht Die Höhe der Pension bemisst sich an den festen Bezügen. Dabei wird ein prozentualer Anteil der festen Bezüge als Pension gewährt, der mit der Bestelldauer steigt. Als Höchstbetrag erhalten die Vorstandsmitglieder 65 Prozent der letzten festen Bezüge. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs.

5. Bei Nichtverlängerung des Dienstvertrags erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe eines festen Jahresgehalts. Die Abfindung setzt voraus, dass das Vorstandsmitglied bei Ende des Anstellungsvertrags mindestens in der zweiten Amtsperiode dem Vorstand angehörte und noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit werden Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet.

Auf der Basis dieser Grundsätze ergab sich folgende Vergütung für die einzelnen Mitglieder des Vorstands (ohne Auswirkungen des Sonderkündigungsrechts/Aufhebungsvereinbarung; siehe Seite 27):

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Barbezüge Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter
(In Tsd. EUR) Feste Bezüge Sachbezüge und sonstige Zusatz-

vergütungen
Erfolgsorientierte Bezüge/Short-Term-Incentive- Komponente (Barauszahlung)** Erfolgsorientierte Bezüge/Long-Term-Incentive-Komponente I (Auszahlung in Aktien mit einer 2-jährigen Sperrfrist)** LTIP 2011/Long-Term-Incentive-Komponente II Stock-Appreciation Rights Anzahl
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Stieler 2011 717 26 251 251 10 500
2010 544 25 710 - 12 500
Dr. Lütkestratkötter (bis 12.05.2011) 2011 298 15 298 - 15 800
2010 816 46 1.065 - 18 800
Dr. Lohr (bis 18.10.2011) 2011 434 30 152 152 10 500
2010 544 36 710 12 500
Dr. Noé (bis 30.06.2011) 2011 272 9 95 95 10 500
2010 544 42 710 12 500
Dr. Rohr 2011 544 29 190 190 10 500
2010 544 28 710 - 12 500
Sassenfeld (seit 01.11.2011) 2011 92 752* 58 58
2010 - - - - -
Vorstand gesamt 2011 2.357 861 1.044 746 57 800
2010 2.992 177 3.905 - 68 800

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Variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter Pensionszusage
LTIP 2011/Long-Term-Incentive-Komponente II Zuführung zur Pensions-

rückstellung
Gesamtbezüge inklusive Pensions-

zusagen
--- --- --- --- --- ---
Stock-Appreciation Rights Stock-Awards
--- --- --- --- --- ---
(In Tsd. EUR) Wert**** Anzahl Wert****
--- --- --- --- --- ---
Dr. Stieler 122 5.500 276 867 2.510
107 6.500 260 257 1.903
Dr. Lütkestratkötter (bis 12.05.2011) 184 8.200 412 566 1.773
161 9.800 392 446 2.926
Dr. Lohr (bis 18.10.2011) 122 5.500 276 248 1.414
107 6.500 260 203 1.860
Dr. Noé (bis 30.06.2011) 122 5.500 276 309 1.178
107 6.500 260 435 2.098
Dr. Rohr 122 5.500 276 357 1.708
107 6.500 260 441 2.090
Sassenfeld (seit 01.11.2011) ***** 183 1.143
- - - - -
Vorstand gesamt 672 30.200 1.516 2.530 9.726
589 35.800 1.432 1.782 10.877******

* Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung des vorherigen Vorstandsmandats.

** Für die individuelle Tantieme wurde ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent unterstellt. Der diesbezügliche Beschluss des Aufsichtsrats wird spätestens im Mai 2012 getroffen.

*** Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat von seinem Ersetzungsrecht in Aktien Gebrauch macht.

**** Wert zum Gewährungszeitpunkt laut finanzmathematischem Gutachten.

***** Aufgrund der Mindestzusage von 100 Prozent für die ersten zwölf Monate steht Herrn Sassenfeld eine LTIP-Gewährung (Long-Term-Incentive-Komponente II) im Mai 2012 in Höhe von 58 Tsd. Euro zu.

****** Unter Einbeziehung der Gewährung der dritten Tranche des Retention-Stock-Award-Plans (RSA 2008) lagen die Gesamtbezüge inklusive der Pensionszusagen in 2010 außerordentlich bei 17.736 Tsd. Euro.

Der Barwert der Pensionszusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 57.163 Tsd. Euro (Vorjahr 51.048 Tsd. Euro). Dieser Wert ist vollständig durch Planvermögen in Form von Rückdeckungsversicherungen und dem HOCHTIEF Pension Trust e.V. (CTA) abgedeckt.

An frühere Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene wurden Beträge in Höhe von 5. 273 Tsd. Euro (Vorjahr 3.699 Tsd. Euro) gezahlt. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 50.505 Tsd. Euro (Vorjahr 36.459 Tsd. Euro) zurückgestellt.

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(In Tsd. EUR) Barwert der Pensionszusagen
Dr. Stieler 2011 1.440
2010 573
Dr. Lütkestratkötter 2011 6.564
2010 4.896
Dr. Lohr 2011 2.280
2010 1.757
Dr. Noé 2011 4.333
2010 3.359
Dr. Rohr 2011 5.036
2010 4.003
Sassenfeld 2011 183
2010 -
Vorstand gesamt 2011 19.836
2010 14.588

Bezüge des Vorstands für frühere Geschäftsjahre

Für die Wahrnehmung konzerninterner Mandate sind im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 35 Tsd. Euro an Dr. Noé sowie weitere nachberechnete erfolgsorientierte Bezüge für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 906 Tsd. Euro (davon an Dr. Stieler 120 Tsd. Euro, Dr. Lohr 196 Tsd. Euro, Dr. Lütkestratkötter 326 Tsd. Euro, Dr. Noé 144 Tsd. Euro und Dr. Rohr 120 Tsd Euro) gewährt worden.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in §18 der Satzung geregelt. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2011 auf Basis der der Hauptversammlung im Mai 2012 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Gewinnverwendung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.

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(In Tsd. EUR) Feste Vergütung Variable Vergütung Sitzungsgeld Insgesamt
Manfred Wennemer 29 - 16 45
Ulrich Best 15 - 8 23
Abdulla Abdulaziz Turki Al-Subaie 8 - 6 14
Ángel García Altozano 24 - 16 40
Gregor Asshoff 18 - 16 34
Alois Binder 7 - 10 17
Detlev Bremkamp 13 - 10 23
José Luis del Valle Pérez 11 - 8 19
Thomas Eichelmann 11 - 8 19
Marcelino Fernández Verdes 18 - 16 34
Johannes Howorka 11 - 8 19
Lutz Kalkofen 4 - 10 14
Prof. Dr. Hans-Peter Keitel 7 - 6 13
Pedro López Jiménez 11 - 8 19
Nikolaus Graf von Matuschka 2 - 4 6
Siegfried Müller 11 - 8 19
Raimund Neubauer 7 - 10 17
Udo Paech 7 - 10 17
Gerrit Pennings 18 - 16 34
Gerhard Peters 15 - 12 27
Prof. Dr. Heinrich von Pierer 7 - 8 15
Prof. Dr. Wilhelm Simson 4 - 6 10
Tilman Todenhöfer 7 - 10 17
Dr. h. c. Eggert Voscherau 11 - 4 15
Olaf Wendler 11 - 8 19
Klaus Wiesehügel 18 - 14 32
Aufsichtsrat gesamt 305 - 256 561

25. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die im Geschäftsjahr zwischen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und ihr nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossenen Geschäfte wurden ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.

26. Honorare des Abschlussprüfers

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht von dem Wahlrecht des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verzichtet auf die individuelle Offenlegung der im Geschäftsjahr 2011 als Aufwand erfassten Honorare an den Abschlussprüfer Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Offenlegung des Gesamtaufwands erfolgt im Konzernanhang des Konzernabschlusses 2011 des HOCHTIEF-Konzerns.

27. Angaben zur Aktionärsstruktur gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Folgende gemäß § 26 WpHG, § 21 Abs 1 WpHG veröffentlichungspflichtige Änderungen der Aktionärsstruktur der HOCHTIEF Aktiengesellschaft bestanden beziehungsweise haben sich im Geschäftsjahr 2011 oder im Aufhellungszeitraum ergeben:

ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A. ("ACS"), Madrid, Spanien, hat uns am 17. Juni 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland am 16. Juni 2011 die Schwelle von 50 % überschritten hat und an diesem Tag 50,16 %, entsprechend 38 619 868 von 76 999 999 Stimmrechten, an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft betrug.

Von diesen Stimmrechten würden ihr 35 502 869 Stimmrechte, entsprechend 46,11 % der Stimmrechte an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 Nr 1 WpHG über folgende Tochterunternehmen im Sinne des § 22 Abs. 3 WpHG zugerechnet (darunter sind 3 435 075 Stimmrechte, entsprechend 4,46 % der Stimmrechte der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, aus eigenen Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft):

Cariátide S. A. , Madrid, Spanien,

Major Assets S. L. , Madrid, Spanien,

Corporate Statement S L , Madrid, Spanien,

HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland.

CARIÁTIDE S.A. ("Cariátide") mit eingetragenem Sitz in Madrid, Spanien, hat uns am 25. April 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 24. April 2007 überschritt der Anteil der Stimmrechtsaktien an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Opernplatz 2, D-45128 Essen, der direkt von Cariátide gehalten wird, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % und beträgt 25,08 % der Stimmrechte (17 554 000 Stimmrechte).

Major Assets, S.L., Madrid, Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11. Juli 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 8. Juli 2011 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,00000013 % (das entspricht 7 700 000 Stimmrechten) betragen hat.

Corporate Statement, S.L., Madrid, Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20. Juli 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 19. Juli 2011 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,00000013 % (das entspricht 7 700 000 Stimmrechten) betragen hat.

Gartmore Investment Management Ltd of Gartmore House, London, Großbritannien, hat uns am 31 Juli 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Wir teilen hiermit gemäß § 21 Abs 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 24 Juli 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,091 % betrug (entspricht 2 163 632 Aktien). 3,091 % der Stimmrechte (entspricht 2 163 632 Aktien) sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG uns zuzurechnen.

BlackRock, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23. September 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 20. September 2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02 % (das entspricht 2 322 400 Stimmrechten) betragen hat. 3,02 % der Stimmrechte (das entspricht 2 322 400 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Herr O. Mason Hawkins, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Dezember 2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 13. Dezember 2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07 % (das entspricht 2 366 257 Stimmrechten) betragen hat. 3,07 % der Stimmrechte (das entspricht 2 366 257 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Southeastern Asset Managemet, Inc., Memphis, Tennessee, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Dezember 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000, am 13. Dezember 2011 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07 % (das entspricht 2 366 257 Stimmrechten) betragen hat. 3,07 % der Stimmrechte (das entspricht 2 366 257 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Im Namen und in Vollmacht der nachfolgend in Ziffern (1), (2) und (3) genannten juristischen Personen und Gesellschaften wurde uns am 23. März 2011 gemäß §§ 21 Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

(1) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag des Staates Katar, vertreten durch die Qatar Investment Authority, Doha, Katar, mit, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Katar an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt. Davon sind dem Staat Katar alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende vom Staat Katar kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

(a) Qatar Investment Authority, Doha, Katar;

(b) Qatar Holding LLC, Doha, Katar.

(2) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Investment Authority, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Qatar Investment Authority alle Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über die von der Qatar Investment Authority kontrollierte Qatar Holding LLC, Doha, Katar, gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft 3 % oder mehr beträgt.

(3) Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG im Auftrag der Qatar Holding LLC, Doha, Katar, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 23. März 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 10,000001 % (7 700 001 Stimmrechte) beträgt.

Qatar Holding Luxembourg II S.à r.l., Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. September 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, am 28. September 2011 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,000001 % (das entspricht 7 700 001 Stimmrechten) betragen hat.

28. Wesentliche Beteiligungen des HOCHTIEF-Konzerns zum 31.12.2011

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Anteil am Kapital

in %
in Tsd. Landes-

währung
Eigenkapital in

Tsd. EUR
Ergebnis des Jahres

in

Tsd. EUR
I. Verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind
Division HOCHTIEF Americas
HOCHTIEF Americas GmbH, Essen 100 567.236 -1)
The Turner Corporation, Dallas/USA 1002) USD 550.931 425.793 47.9063)
Flatiron Construction Corp., Wilmington / USA 1002) USD 216.787 167.546 31.6863)
E.E. Cruz and Company Inc., Holmdel/USA 1002) USD 45.2505) 34.9725) 8.5745)
Division HOCHTIEF Asia Pacific
HOCHTIEF Asia Pacific GmbH, Essen 100 1.392.288 -1)
Leighton Holdings Limited, Sydney/Australien 53,432) AUD 2.784.907 2.188.881 -207.7113)
Division HOCHTIEF Concessions
HOCHTIEF Concessions AG, Essen 100 191.170 -1)
HOCHTIEF AirPort
HOCHTIEF AirPort GmbH, Essen 1002) 135.000 -1)
Airport Partners GmbH, Düsseldorf 402) 142.666 27.052
HAP Hamburg Airport Partners GmbH & Co. KG, Hamburg 712) 395.190 25.406
Sydney Airport Intervest GmbH, Essen 46,302) 258.403 30.379
HOCHTIEF AirPort Capital Verwaltungs GmbH & Co. KG, Essen 1002) 1.205 12.944
HOCHTIEF PPP Solutions
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen 1002) 32.352 -1)
HOCHTIEF PPP Solutions Chile Limitada, Santiago de Chile / Chile 1002) CLP 40.206.803 62.888 2.546
HOCHTIEF PPP Solutions (UK) Limited, Swindon / Großbritannien 1002) GBP 11.717 14.028 54
Division HOCHTIEF Europe
HOCHTIEF Solutions AG, Essen 100 208.665 -1)
Streif Baulogistik GmbH, Essen 1002) 31.659 -1)
HOCHTIEF Hamburg GmbH, Hamburg 702) 11.597 2.597
HOCHTIEF (UK) Construction Ltd. , Swindon/Großbritannien 1002) GBP 8.295 9.931 404
HOCHTIEF CZ a.s., Prag/ Tschechien 1002) CZK 980.422 38.021 845
HOCHTIEF Polska S.A., Warschau / Polen 1002) PLN 131.239 29.440 7.027
OOO HOCHTIEF, Moskau / Russland 1002) RUB 320.696 7.677 1.944
HOCHTIEF Solutions Middle East Qatar W.L.L., Doha/ Katar 492) QAR 372.721 79.147 51.721
Deutsche Bau- und Siedlungs-Gesellschaft mbH, Essen 100 17.490 -1)
HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen 100 7.670 -1)
HOCHTIEF Aurestis Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen 1002) 6.570 -1)
HOCHTIEF Energy Management GmbH, Essen 1002) 17.018 -1)
Konzernzentrale
HOCHTIEF Insurance Broking and Risk Management Solutions GmbH, Essen 100 158.779 -1)
Builders' Credit Reinsurance Company S.A. , Steinfort / Luxemburg 1002) USD 258.066 199.449 21.527
II. At Equity bewertete Finanzanlagen
Division HOCHTIEF Concessions
HOCHTIEF AirPort
Budapest Airport Zrt., Budapest / Ungarn 49,672) 223.3064) -36.3834)
Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 502) 162.3924) 55.0154)
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg 492) 63.7604) -1)
Athens International Airport S.A., Athen / Griechenland 26,672) 436.6244) 96.5504)
Tirana International Airport SHPK, Tirana / Albanien 472) 30.6144) 8.5014)
HOCHTIEF PPP Solutions
Herrentunnel Lübeck GmbH & Co. KG, Lübeck 502) -5.6064) -1.8634)
Sociedad Concesionaria Autopista Vespucio Norte Express S. A. , Santiago de Chile / Chile 17,952) CLP 62.470.4154) 93.0814) -21.3634)
Sociedad Concesionaria Túnel San Cristobal S. A. , Santiago de Chile / Chile 502) CLP 5.310.8674) 7.9134) -3.0304)
Division HOCHTIEF Europe
aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, Eschborn 502) 180.8954) 52.7313)4)
HGO InfraSea Solutions GmbH & Co. KG, Bremen 502) 22.5674) -4)
III. Sonstige Unternehmen
Division HOCHTIEF Concessions
HOCHTIEF AirPort
Southern Cross Airports Corporation Holdings Limited, Sydney / Australien 12,112) AUD 2.435.2144) 1.914.0294) 323.2194)

1) Ergebnisabführungsvertrag

2) Mittelbare Beteiligung

3) Konsolidiertes Ergebnis der Gruppe

4) Zahlen aus Geschäftsjahr 2010

5) Konsolidiert in Turner/ Flatiron

Beteiligungen an der Gesellschaft

Der Jahresabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, wird in den Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft einbezogen, die diesen als eigenständiger börsennotierter Konzern veröffentlicht und der gleichzeitig in dem Konzernabschluss der ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A. , Madrid, Spanien, konsolidiert wird. Der Konzernabschluss der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ist im elektronischen Bundesanzeiger, der Konzernabschluss von ACS im elektronischen Verzeichnis der Comisión Nacional del Mercado de Valores veröffentlicht.

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Vorstand schlägt vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 6.915.804,51 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gremien

Aufsichtsrat

Manfred Wennemer

Bensheim, Vorsitzender (ab 12.05.2011) des Aufsichtsratsder HOCHTIEF Aktiengesellschaft

ehem. Vorsitzender des Vorstands der Continental Aktiengesellschaft, Hannover

a) Allianz Deutschland AG

Knorr-Bremse AG

b) Charter International plc

Leighton Holdings Limited

NV BEKAERT SA Springer

Science + Business Media SA (Vorsitzender)

Ulrich Best*

Köln, stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ab 12.05.2011)

Abdulla Abdulaziz Turki Al-Subaie

Doha, Managing Director & Board Member Qatar Railways (ab 12.05.2011)

b) Barwa International (Chairman)

Barwa New Cairo (Chairman)

Barwa Real Estate

Qatar Computer & Engineering Company

Ángel Garcia Altozano

Madrid, Director General Corporativo, ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid

b) Abertis Infraestructuras, S.A.

Abertis Telecom, S.A.

ACS Servicios y Concesiones, S.L.

ACS Servicios, Comunicaciones y Energía, S. L.

Admirabilia, S. L. (Chairman) Clece, S.A. Dragados, S.A.

Iridium Concesiones de Infraestructuras, S.A. Trebol International B.V. Urbaser, S. A.

Xfera Móviles, S.A. (Chairman)

Gregor Asshoff*

Frankfurt am Main, Rechtsanwalt und Leiter der Hauptabteilung Politik und Grundsatzfragen der IG Bauen-Agrar-Umwelt

a) HOCHTIEF Solutions AG

Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VvaG

Alois Binder*

Wyhl, Betriebsrat HOCHTIEF Solutions AG, Bereich Südwest (bis 12.05.2011)

Detlev Bremkamp

München, Vorsitzender (bis 12.05.2011)

Unternehmensberater, ehem. Mitglied des Vorstands der Allianz AG, München (bis 12.05.2011)

a) Asea Brown Boveri AG

HSH Nordbank AG

SSI AG-Sun Shine Investments

b) Allianz Lebensversicherungs AG

Mondial Assistance S.A.S.

José Luis del Valle Perez

Madrid, Board Member, Director and Secretary of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S A , Madrid (ab 12.05. 2011)

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L.

ACS Servicios, Comunicaciones y Energia, S.L.

Clece S.A.

Cobra Gestión de Infraestructuras, S.L.U.

Dragados, S.A.

Iridium Concesiones de Infraestructuras, S.A.

Urbaser, S.A.

Thomas Eichelmann

München, Hauptgeschäftsführer der ATON GmbH, Hallbergmoos (ab 12.05.2011)

a) EDAG GmbH & Co KGaA

FFT GmbH & Co. KGaA

HAEMA AG

V-Bank AG

b) ATON US, Inc.

OrthoScan, Inc.

J.S. Redpath Holdings, Inc.

Marcelino Fernández Verdes

Madrid, CEO of the Construction, Concessions and Environment and Logistics Areas of ACS Group

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L.

(Chairman and CEO) Clece, S.A.

Dragados, S.A. (Chairman and CEO)

Iridium Concesiones de Infraestructuras, S.A. Urbaser, S.A.

Johannes Howorka*

Königs Wusterhausen, Betriebsrat, HOCHTIEF Solutions AG, Facility Management, Betriebsrat Nordost (ab 12.05.2011)

Lutz Kalkofen*

Essen, Leitender Angestellter HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 12.05.2011)

b) Builders' Credit Reinsurance Company S.A.

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel

Essen, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. , ehem. Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (bis 12.05.2011)

a) Commerzbank AG

National-Bank AG

ThyssenKrupp AG

b) RAG-Stiftung

Pedro López Jiménez

Madrid, Member of the Board and Director of ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A. , Madrid (ab 12.05.2011)

b) ACS Servicios y Concesiones, S.L.

ACS Servicios, Comunicaciones y Energia, S.L.

Dragados, S.A. (Vice Chairman)

Grupo Empresarial Ence, S.A.

Nikolaus Graf von Matuschka*

Aldenhoven/Jüchen, Sprecher der Regionalleitung HOCHTIEF Solutions AG, Facility Management Nordwest, Düsseldorf (ab 16.11.2011)

Siegfried Müller*

Duisburg, Betriebsratsvorsitzender Konzernzentrale (ab 12.05.2011)

Raimund Neubauer*

Essen, Betriebsratsvorsitzender der HOCHTIEF Solutions AG, Bereich West (bis 12.05.2011)

Udo Paech*

Berlin, Betriebsrat der HOCHTIEF Solutions AG, Bereich Nordost (bis 12.05.2011)

Gerrit Pennings*

Kirchheim, Vorsitzender des Betriebsrats, HOCHTIEF Solutions AG, Facility Management, Region Süd

Gerhard Peters*

Bad Nauheim, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 12.05.2011), Mitglied des Aufsichtsrats (bis 15.11.2011) Leitender Angestellter HOCHTIEF Solutions AG

Professor Dr. jur. Dr.-Ing. E. h. Heinrich v. Pierer

Erlangen, Geschäftsführer der Pierer Consulting GmbH, Erlangen (bis 12.05.2011)

a) Berenberg Bank

Georgsmarienhütte Holding GmbH

b) Koc Holding A S

Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Wilhelm Simson

München, Diplom-Chemiker, ehem. Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG, Düsseldorf (bis 12.05.2011)

b) Freudenberg & Co. Kommanditgesellschaft

Tilman Todenhöfer

Madrid, Geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG, Stuttgart (bis 12.05.2011)

a) Deutsche Bank AG

Robert Bosch GmbH

b) Robert Bosch Internationale Beteiligungen AG (Präsident des Verwaltungsrats)

Dr. h. c. Eggert Voscherau

Wachenheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE, ehem. stellvertr. Vorsitzender des Vorstands der BASF Aktiengesellschaft und der BASF SE, Ludwigshafen (ab 12.05.2011)

a) BASF SE, Ludwigshafen (Vorsitzender)

ZEW, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim

Olaf Wendler*

Sülzetal, Leiter Personalkoordination Rohbau/Industriebau, HOCHTIEF Solutions AG (ab 12.05.2011)

a) HOCHTIEF Solutions AG

Klaus Wiesehügel*

Königswinter, Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt am Main

a) Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (Vorsitzender)

b) Landwirtschaftliche Rentenbank

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Ad-hoc-Ausschuss (bis 12.05.2011)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender)

Gerhard Peters (stellv.)

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel Raimund Neubauer

Professor Dr. jur. Dr. -Ing. E. h. Heinrich v. Pierer Klaus Wiesehügel

Nominierungsausschuss

Manfred Wennemer (Vorsitzender, ab 12.05.2011)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, bis 12.05.2011)

Marcelino Fernández Verdes Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel (bis 12.05.2011)

Dr. h. c. Eggert Voscherau (ab 12.05.2011)

Personalausschuss

Manfred Wennemer (Vorsitzender, ab 12.05.2011)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, bis 12.05.2011)

Gerhard Peters (stellv., bis 12.05.2011)

Alois Binder (bis 12.05.2011)

Marcelino Fernández Verdes

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel (bis 12.05.2011)

Dr. Eggert Voscherau (ab 12.05.2011)

Olaf Wendler (ab 12.05.2011)

Klaus Wiesehügel (ab 12.05.2011)

Präsidium (ab 12.05.2011)

Manfred Wennemer (Vorsitzender)

Angel Garcia Altozano

Gregor Asshoff

Marcelino Fernández Verdes

Olaf Wendler

Klaus Wiesehügel

Prüfungsausschuss

Angel Garcia Altozano (Vorsitzender)

Ulrich Best (stellv., ab 12.05.2011)

Gerhard Peters (stellv., bis 12.05.2011)

Gregor Asshoff (ab 12.05.2011)

Alois Binder (bis 12.05.2011)

José Luis del Valle Pérez (ab 12.05.2011)

Thomas Eichelmann (ab 12.05.2011)

Raimund Neubauer (bis 12.05.2011)

Gerrit Pennings (ab 12.05.2011)

Professor Dr. jur. Dr. -Ing. E. h. Heinrich v. Pierer (bis 12.05.2011)

Tilman Todenhöfer (bis 12.05.2011)

Strategieausschuss

Manfred Wennemer (Vorsitzender, ab 12.05.2011)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, bis 12.05.2011)

Ulrich Best (stellv., ab 12.05.2011)

Gerhard Peters (stellv., bis 12.05.2011)

Angel Garcia Altozano Gregor Asshoff (bis 12.05.2011)

Thomas Eichelmann (ab 12.05.2011)

Marcelino Fernández Verdes (ab 12.05.2011)

Johannes Howorka (ab 12.05.2011)

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel (bis 12.05.2011)

Pedro Lépez Jiménez (ab 12.05.2011)

Siegfried Müller (ab 12.05.2011)

Raimund Neubauer (bis 12.05.2011)

Udo Paech (bis 12.05.2011)

Gerrit Pennings

Professor Dr.jur. Dr.-Ing. E. h. Heinrich v. Pierer (bis 12.05.2011)

Olaf Wendler (ab 12.05.2011)

Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG)

Manfred Wennemer (Vorsitzender, ab 12.05.2011)

Detlev Bremkamp (Vorsitzender, bis 12.05.2011)

Ulrich Best (stellv., ab 12.05.2011)

Gerhard Peters (stellv., bis 12.05.2011)

Johannes Howorka (ab 12.05.2011)

Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel (bis 12.05.2011)

Dr. h. c. Eggert Voscherau (ab 12.05.2011)

Klaus Wiesehügel (bis 12.05.2011)

Vorstand

Dr. Frank Stieler

Eppstein, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (Vorsitzender ab 12.05.2011)

a) HOCHTIEF Solutions AG (Vorsitzender)

b) HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd.

Leighton Holdings Limited

The Turner Corporation

Dr.-Ing. Herbert Lütkestratkötter

Essen, Vorsitzender des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 12.05.2011)

a) HOCHTIEF Solutions AG

HeidelbergCement AG

TÜV Rheinland Holding AG

b) Leighton Holdings Limited

Dr. rer. pol. Burkhard Lohr

Haltern am See, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 18.10.2011)

a) HOCHTIEF Concessions AG

HOCHTIEF Solutions AG

b) Leighton Holdings Limited

Dr. rer. pol. Peter Noé

Essen, Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 30.06.2011)

a) Flughafen Düsseldorf GmbH (Vorsitzender)

HOCHTIEF Concessions AG (Vorsitzender)

b) HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd.

Leighton Holdings Limited (Deputy Chairman)

Professor Dr.-Ing. Martin Rohr

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor (ab 17.11.2011) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen (bis 31.12.2011)

a) Flughafen Hamburg GmbH (stellv Vorsitzender)

HOCHTIEF Concessions AG (Vorsitzender)

HOCHTIEF Solutions AG

b) Flatiron Holding, Inc.

The Turner Corporation

Peter Sassenfeld

Düsseldorf, Mitglied des Vorstands (ab 01.11.2011) und Arbeitsdirektor (ab 01.01.2012) der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen

a) HOCHTIEF Solutions AG

b) HOCHTIEF AUSTRALIA HOLDINGS Ltd. Leighton Holdings Limited

Generalbevollmächtigter

RA Hartmut Paulsen, Düsseldorf

* Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (Stand:31 Dezember 2011)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31 Dezember 2011)