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HOCHDORF Holding AG

Pre-Annual General Meeting Information Feb 24, 2025

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Pre-Annual General Meeting Information

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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Aktionärsantrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung

Hochdorf (pta006/24.02.2025/08:32 UTC+1)

Hochdorf, 24. Februar 2025Zwei Aktionäre, die zusammen 13.1% des Aktienkapitals der HOCN AG halten, haben der HOCN AG einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung gestellt. Beantragt wird insbesondere die Zuwahl einer Mehrheit neuer und die Abberufung zweier bisheriger Verwaltungsratsmitglieder, die Aufhebung des GV-Beschlusses zur Dekotierung, eine ordentliche Kapitalerhöhung sowie die Schaffung eines Kapitalbands.

Die Herren Christopher Detweiler und Gregor Greber haben die HOCN AG ("Gesellschaft") schriftlich informiert, dass sie zusammen 282'716 Aktien bzw. 13.1% des Aktienkapitals der Gesellschaft halten. Gestützt darauf wird die Gesellschaft aufgefordert, eine ausserordentliche Generalversammlung mit verschiedenen Traktanden und Anträgen einzuberufen, welche nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben werden:

Abberufung derzeitiger Verwaltungsratsmitglieder

Die Generalversammlung soll aus dem dreiköpfigen Verwaltungsrat die beiden Verwaltungsratsmitglieder Jürg Oleas und Jean-Philippe Rochat abberufen.

Neubesetzungen im Verwaltungsrat

Die Generalversammlung soll neu Christopher Detweiler, Zug, Gregor Greber, Stäfa, als Mitglieder, und Andreas Leutenegger, Eichberg, als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats wählen. Zudem sollen Christopher Detweiler und Gregor Greber als Mitglieder des Vergütungsausschusses gewählt werden.

Aufhebung des Beschlusses über die Genehmigung der Dekotierung

Die Generalversammlung soll den am 18. September 2024 von der Generalversammlung gefassten Beschluss über die Genehmigung der Dekotierung der Gesellschaft aufheben.

Ordentliche Kapitalerhöhung zum Zwecke der Wandelung der ausstehenden Anleihe (ISIN: CH0391647986)

Die Generalversammlung soll eine Kapitalerhöhung um den maximalen Nennbetrag von maximal CHF 150'000'000 (maximal 15'000'000 Namenaktien zum Nennwert von je CHF 10) genehmigen. Die Einlage soll mittels Verrechnung des Kapitalbetrags und der aufgelaufenen Zinsen der ausstehenden 2.5% HOC171 17-99 Anleihensobligationen der Gesellschaft, die an der SIX Swiss Exchange unter der ISIN CH0391647986 gehandelt wird, erfolgen.

Statutenänderung zwecks Einführung eines Kapitalbands

Die Generalversammlung soll eine Änderung der Statuten beschliessen zur Schaffung eines Kapitalbands, worin der Verwaltungsrat ermächtigt wird, das Aktienkapital bis zum 30. März 2028 jederzeit innerhalb der Obergrenze von CHF 23'669'320, entsprechend 2'366'932 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10, und der Untergrenze von CHF 10'758'790 entsprechend 1'075'879 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10, eine oder mehrere Erhöhungen und/oder Herabsetzungen des Aktienkapitals vorzunehmen.

Statutenänderung betreffend Übertragungsbeschränkung

Die Statutenbestimmung, wonach der Verwaltungsrat einen Erwerber von Namenaktien als Vollaktionär ablehnen kann, soweit die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien der Gesellschaft 15% der Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Namenaktien überschreitet, soll gestrichen werden.

Der Verwaltungsrat prüft den Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung sowie die entsprechenden Traktanden und Anträge und nimmt zu gegebener Zeit Stellung.

Downloadmaterial und weitere Informationen betreffend die HOCN AG finden Sie unter dem Weblink www.hocn.ch .

Kontakt

HOCN AG; Jürg Oleas, Verwaltungsratspräsident; [email protected]

Aussender: HOCN AG

Siedereistrasse 9

6281 Hochdorf

Schweiz
Ansprechpartner: Jürg Oleas
Tel.: +419146565 / +41762836528
E-Mail: [email protected]
Website: www.hocn.ch
ISIN(s): CH0024666528 (Aktie)
Börse(n): SIX Swiss Exchange

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