Board/Management Information • Mar 28, 2022
Board/Management Information
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HENSOLDT AG Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland
über den Konzernabschluss und Jahresabschluss der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr 2021
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Nach dem gelungenen Börsengang im Jahr 2020 war auch das Jahr 2021 in wirtschaftlicher Hinsicht ein ausgesprochen erfolgreiches Jahr für die HENSOLDT AG.
Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat im Jahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns.
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.
Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets in Kenntnis über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, den Gang der Geschäfte, die Rentabilität und die Lage des Konzerns.
Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und die HENSOLDT-Gruppe ist. Dort wird eingehend über die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet. Außerdem finden Sie darin Erläuterungen zur aktuellen Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, die der Aufsichtsrat am 11. März 2022 verabschiedet hat. Die aktuelle Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ist den
Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland www.hensoldt.net
Aktionären auch auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat hierbei in angemessenem Umfang. Im vergangenen Geschäftsjahr bildeten sich die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrem individuellen Bedarf zu den Themen Risikomanagement und Rechnungslegung sowie Rolle und Funktion des Aufsichtsrats und Praxisreflexion fort.
Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hielt im vergangenen Geschäftsjahr fünf Sitzungen ab.
In der außerordentlichen Sitzung am 5. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Zustimmung zum Vertrag zur Entwicklung und Lieferung des luftgestützten Systems zur elektronischen Signalaufklärung "PEGASUS" und der Abgabe der Erklärung nach § 161 AktG.
Die Sitzung am 19. März 2021 stand unter dem Zeichen der Vorbereitung der ersten Hauptversammlung der HENSOLDT AG und der Beschlussfassung über den Jahresabschluss der HENSOLDT AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, den zusammengefassten Lagebericht, den Abhängigkeitsbericht und die nichtfinanzielle Berichterstattung der HENSOLDT-Gruppe. Zudem beschloss der Aufsichtsrat nach Berichterstattung aus dem Präsidium über die Festlegung der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020, weitere Themen der Vorstandsvergütung, insbesondere über das in der Hauptversammlung 2021 vorgelegte Vergütungssystem, und über die Erweiterung des Vorstands.
Am 7. Mai 2021 informierte sich der Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen zum Erwerb einer Beteiligung an der HENSOLDT AG durch den italienischen Rüstungskonzern Leonardo S.p.A. und den Stand der strategischen Rüstungsprogramme mit maßgeblichem Anteil von HENSOLDT.
Der Vorstand berichtete in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. September 2021 umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Auftragslage, den Status der wesentlichen Aufträge, das Mitarbeiteraktienprogramm "Echo" und die Erweiterung der Konzernfinanzierung unter dem bestehenden Kreditvertrag. Der Aufsichtsrat entschied sich außerdem zur Durchführung einer Selbstbeurteilung, um die Wirksamkeit der Erfüllung seiner Aufgaben zu überprüfen.
Im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme dieser Selbstbeurteilung sowie der Zustimmung zum Budget (einschließlich des jährlichen Investitions-, Finanz- und Personalplans). Im Rahmen der Selbstbeurteilung stellten die Aufsichtsratsmitglieder fest, dass sich aus der Auswertung der von den Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommenen Selbsteinschätzung eine ausgewogene Verteilung der Kompetenzen ergibt. Änderungen am Kompetenzprofil wurden als derzeit nicht erforderlich oder zweckmäßig angesehen. Im Hinblick auf die Organisation der Aufsichtsratssitzungen brachten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass eine Verbesserung der pandemischen Lage in 2022 ermöglichen werde, die Sitzungen wieder als Präsenzsitzungen abzuhalten und in diesem Rahmen eine direktere Kommunikation ermöglichen werde. Festgehalten wurde außerdem, dass der Aufsichtsrat insbesondere das Thema Nachhaltigkeit weiter im Blick behalten wird. Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat darüber hinaus Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Dies betraf vor allem die Zustimmung zu der vom Vorstand der HENSOLDT AG geplanten Einführung eines überarbeiteten Compliance-Prozesses und die Zustimmung zur Ausstellung von Sicherheiten im Rahmen der Abgabe eines Angebots durch die HENSOLDT Sensors GmbH.
Die Mitglieder des Vorstands haben regelmäßig an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen. Rücksprachen des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer und Beratungen zu internen Angelegenheiten des Aufsichtsrats fanden ohne Anwesenheit des Vorstands statt.
Maßnahmen, die laut Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden dem Aufsichtsrat mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf
zur Entscheidung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Neben den bereits erläuterten Einzelmaßnahmen sind im vergangenen Geschäftsjahr in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte keine weiteren Vorgänge zu berichten.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat ein Präsidium und fünf weitere Ausschüsse eingerichtet. Diese bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die entsprechenden Ausschüsse übertragen worden.
Im vergangenen Geschäftsjahr fanden vier Sitzungen des Präsidiums statt.
In seiner Sitzung am 19. März 2021 setzte sich das Präsidium mit einem Gutachten zur Vorstandsvergütung und dem auf dieser Grundlage erarbeiteten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der HENSOLDT AG auseinander. Das Präsidium bewertete die erreichten Zielwerte für das Geschäftsjahr 2020 und erarbeitete einen Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Bonifikation des Vorstands. Darüber hinaus bereitete das Präsidium die Entscheidung des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem des Vorstands sowie weitere Themen der Vorstandsvergütung vor. Das Präsidium diskutierte die Erweiterung des Vorstands auf vier Mitglieder und unterbreitete dem Aufsichtsrat einen entsprechenden Vorschlag zur Bestellung von Frau Celia Pelaz als viertes Vorstandsmitglied.
In den weiteren Sitzungen vom 7. Mai 2021, 24. September 2021 sowie 7. Dezember 2021 befasste das Präsidium sich insbesondere mit den Bedingungen des Vorstandsdienstvertrages von Frau Celia Pelaz und dem Prozedere der Nachfolgeplanung des Vorstands.
Der Prüfungsausschuss hielt sieben Sitzungen ab.
Wesentlicher Teil seiner Tätigkeit war die Erörterung der vorläufigen Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2020, des Vorschlags zur Dividende und der unterjährigen Finanzkennzahlen (Quartalsmitteilung 3M2021, Halbjahresfinanzbericht 6M2021 und Quartalsmitteilung 9M2021). Zu den Finanzkennzahlen hielt der Prüfungsausschuss Rücksprache mit dem CFO und, was den Halbjahresfinanzbericht betrifft, mit dem Wirtschaftsprüfer zur Erläuterung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht.
Mit Blick auf die erste Hauptversammlung der HENSOLDT AG bereitete der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2021 die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu Jahresabschluss, zusammengefasstem Lagebericht und weiterer Berichterstattung, einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung, vor und gab eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Verwendung des Bilanzgewinns ab.
Am 6. Mai 2021 vergewisserte sich der Prüfungsausschuss der Qualität der Abschlussprüfung, überprüfte die Risikoentwicklung im Bereich HR/Operative Ressourcen und den Status der IT-Sicherheit.
In weiteren Sitzungen vom 3. August 2021, 24. September 2021 und 23. November 2021 befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), dem Prüfungsplan für den Konzernabschluss und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und dem aktuellen Stand der entsprechenden Prüfung, sowie der Zustimmung von Assurance- und sonstigen Nichtprüfungsleistungen durch die KPMG AG. Außerdem bereitete der Prüfungsausschuss die Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über das Budget des Geschäftsjahres 2022 des Konzerns vor.
In seinen regulären Sitzungen ließ sich der Prüfungsausschuss unterjährig regelmäßig auch von leitenden Mitarbeitenden und dem Leiter des Internal Audits zu Prüfhandlungen und Untersuchungen sowie zu aktuellen Themen des Risikomanagements Bericht erstatten. Der Prüfungsausschuss vergewisserte sich dabei, dass alle identifizierten potentiellen Risiken angemessen adressiert wurden. Weiterhin setzte sich der Prüfungsausschuss in mehreren
Sitzungen mit der Performance der von der HENSOLDT Gruppe durchgeführten Akquisitionen und deren strategischer Einordnung auseinander.
Es erfolgten regelmäßig Rücksprachen zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands und Rücksprachen zwischen Prüfungsausschuss und Vorstand ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers.
Der Complianceausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr sechs Sitzungen ab.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Complianceausschusses bildete die Überprüfung und Aktualisierung der Complianceprozessen der HENSOLDT Gruppe, die am 29. Januar 2021 (außerordentliche Sitzung), 18. März 2021, 25. März 2021 (schriftliches Verfahren mit Empfehlung zur Zustimmung in Bezug auf die Einführung der geänderten Prozesse an das Plenum des Aufsichtsrats), 30. April 2021, 7. Mai 2021, 24. September 2021 und 9. November 2021 Gegenstand der Beratungen und auch Beschlussfassungen war. Der Complianceausschuss befasste sich dabei mit dem im Jahr 2020 beauftragten Benchmarking Review zum Anti-Korruptions-System der HENSOLDT Gruppe, der Zielstruktur der Aktualisierung und insbesondere auch mit dem Thema der erfolgsabhängigen Vergütung von Absatzmittlern. Der Stand der jeweiligen Vorbereitungen zur Umsetzung wurde eng verfolgt, u.a. durch Befassungen mit den entsprechenden begleitenden Schulungen für die Belegschaft. Insgesamt kam der Complianceausschuss zu der Überzeugung, dass die festgelegten Compliancestandards sich bislang als sachgemäß erwiesen hätten.
Weiterhin ließ sich der Complianceausschuss unterjährig regelmäßig vom Head of Compliance und vom General Counsel zum Compliance Dashboard, dem Stand der eLearnings, dem Compliance Risk Assessment und den Fällen der Open Line Bericht erstatten. Es erfolgte auch ein regelmäßiger Austausch mit dem Head of Internal Audit und mit dem Datenschutzbeauftragten der HENSOLDT Gruppe.
Der Nominierungsausschuss erarbeitete im März 2021 ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat der HENSOLDT AG, das am 19. März 2021 vom Aufsichtsrat verabschiedet und im Rahmen der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats im Herbst 2021 überprüft wurde.
Die Vorsitzenden des Präsidiums, des Prüfungs- und des Complianceausschusses haben in den Plenumssitzungen über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Der Vermittlungsausschuss und der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden im Geschäftsjahr nicht einberufen.
Der im Geschäftsjahr 2020 noch bestehende und an dieser Stelle berichtete IPO-Ausschuss war im Geschäftsjahr 2021 nicht mehr eingerichtet, da sein Aufgabenbereich mit dem erfolgreichen Börsengang der Gesellschaft entfallen ist.
Nachfolgend finden sich Informationen zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse, die im Berichtsjahr stattgefunden haben:
| Aufsichtsrats plenum |
Prüfungs ausschuss |
Compliance Ausschuss |
Präsidium | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Sitzungsanzahl / Teilnahme in %) |
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in % |
| Johannes P. Huth Vorsitzender des Aufsichtsrats |
4/5 | 80 | - | - | - | - | 4/4 | 100 |
| Armin Maier Junker1 stell. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
5/5 | 100 | - | - | - | - | 4/4 | 100 |
| Dr. Jürgen Bestle1 |
2/2 | 100 | - | - | 2/2 | 100 | - | - |
| Jürgen Bühl1 | 5/5 | 100 | - | - | 4/4 | 100 | ||
| Dr. Frank Döngi1 | 3/3 | 100 | - | - | 4/4 | 100 | - | |
| Achim Gruber1 | 2/2 | 100 | - | - | 2/2 | 100 | - | |
| Prof. Wolfgang Ischinger |
5/5 | 100 | - | - | - | - | 4/4 | 100 |
| Ingrid Jägering | 5/5 | 100 | 7/7 | 100 | - | - | - | - |
| Marion Koch1 | 5/5 | 100 | 7/7 | 100 | - | - | - | - |
| Christian Ollig | 5/5 | 100 | 5/7 | 71,4 | 5/6 | 83,33 | - | - |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker |
5/5 | 100 | - | - | 6/6 | 100 | - | - |
| Julia Wahl1 | 4/5 | 80 | 7/7 | 100 | - | - | ||
| Claire Wellby | 5/5 | 100 | - | - | - | - | ||
| Ingo Zeeh1 | 3/3 | 100 | - | - | 4/4 | 100 | ||
| 97,14 | 92,85 | 97,22 | 100 |
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz somit im vergangenen Geschäftsjahr bei 97,14 % und bei den Sitzungen der Ausschüsse bei 96,69 %. Im Berichtsjahr nahm kein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, dem das Mitglied angehört, teil.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht angezeigt worden.
Im Vorstand gab es im vergangenen Geschäftsjahr eine Veränderung. Frau Celia Pelaz ist mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zur Vorständin für den Bereich der strategischen Positionierung von HENSOLDT und der Geschäftsentwicklung bestellt worden. Frau Pelaz leitet zudem die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie HENSOLDT Ventures. Seitdem besteht der Vorstand der Gesellschaft aus insgesamt vier Personen.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 schied Herr Winfried Fetzer aus dem Aufsichtsrat aus. An seiner Stelle wurde Herr Ingo Zeeh durch Beschluss des Registergerichts vom 12. Januar 2021 in den Aufsichtsrat bestellt. Vom 17. bis zum 19. Mai 2021 fanden Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat statt. Nicht wiedergewählt wurden Herr Dr. Frank Döngi und Herr Ingo Zeeh. Neu bzw. wieder gewählt als Arbeitnehmervertreter wurden Herr Dr. Jürgen Bestle und Herr Achim Gruber. Herr Armin Maier-Junker, Frau Marion Koch, Herr Jürgen Bühl und Frau Julia Wahl wurden wieder in den Aufsichtsrat gewählt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung an alle Unternehmen der HENSOLDT-Gruppe erbracht wurden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Herr Martin Leistner als verantwortlicher Prüfungspartner prüft die HENSOLDT AG seit ihrer Gründung 2019, damals noch als HENSOLDT GmbH, und die HENSOLDT-Gruppe seit der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses durch die HENSOLDT Holding GmbH in 2017.
Der Vorstand der HENSOLDT AG hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT AG und Gruppe und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT-Gruppe und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 15. März 2022 versehen. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Abschlussprüfer hat die Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an uns verteilt worden bzw. lagen in der Bilanzsitzung vor. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 16. März 2022 intensiv behandelt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erstatteten über diese Beratungen in der Bilanzsitzung am 16. März 2022 dem Plenum ausführlich Bericht. Das Plenum
diskutierte die Abschlüsse und Berichte – auch in Beisein des Vorstands – ausführlich. An beiden Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Dabei wurden auch Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung dargestellt.
Wir stimmten den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von insgesamt EUR 32.269.716,20 in Höhe von EUR 26.250.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt.
Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts, die gemäß § 315b HGB zu erstellen war, geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Eine externe Überprüfung durch KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zur Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c HGB aufgestellt worden ist.
Der Vorstand der HENSOLDT AG erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet bzw. lagen in der Aufsichtsratssitzung vom 16. März 2022 zur Einsicht aus und wurden von diesen geprüft. Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihre Arbeit und ganz besonders für ihren Beitrag zur erfolgreichen ersten ordentlichen Hauptversammlung der HENSOLDT AG. Sie haben zu einem für die HENSOLDT-Gruppe geschäftlich sehr erfolgreichen Jahr beigetragen.
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