AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

HENSOLDT AG

Annual Report Mar 17, 2022

714_10-k_2022-03-17_e2f1a874-d160-4e19-a83a-4029a72839e7.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

IFRS Konzernabschluss der

HENSOLDT AG

für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

KONZERN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG

Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse 11 1.474,3 1.206,9
Umsatzkosten 11 -1.144,5 -936,1
Bruttoergebnis vom Umsatz 329,8 270,8
Vertriebskosten -98,7 -90,2
Verwaltungskosten -83,1 -87,2
Forschungs- und Entwicklungskosten 12 -31,4 -25,1
Sonstige betriebliche Erträge 13 29,3 18,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 -18,2 -16,1
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 8 -2,0 -2,6
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 125,7 68,5
Zinsertrag 14 4,0 4,0
Zinsaufwand 14 -41,8 -137,7
Sonstiges Finanzergebnis 14 -3,0 -10,0
Finanzergebnis -40,8 -143,7
Ergebnis vor Ertragsteuern 84,9 -75,2
Ertragsteuern 15 -22,2 10,7
Konzernergebnis 62,7 -64,5
davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG 62,7 -65,2
davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile -0,0 0,7
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (€) 16 0,60 -0,75

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2021 2020
Konzernergebnis 62,7 -64,5
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Bewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 33.1 23,0 -40,4
Steuer auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -7,8 13,0
Zwischensumme 15,2 -27,4
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Unternehmen 1,0 -9,5
Absicherung von Zahlungsströmen - Unrealisierte Gewinne/Verluste 37.3 -0,5 -2,3
Absicherung von Zahlungsströmen - Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -0,2 0,9
Steuereffekt auf unrealisierte Gewinne/Verluste 0,3 0,4
Zwischensumme 0,6 -10,5
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 15,8 -37,9
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 78,5 -102,4
davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG 78,6 -101,8
davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile -0,1 -0,7

KONZERNBILANZ

AKTIVA 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € Anhang 2021 2020
Langfristige Vermögenswerte 1.320,2 1.313,4
Goodwill 17 651,3 637,2
Immaterielle Vermögenswerte 17 385,0 386,2
Sachanlagen 18 108,2 103,1
Nutzungsrechte 28 140,7 143,5
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 8 - 0,0
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 19 20,6 11,3
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 0,9 1,0
Langfristige sonstige Vermögenswerte 27 2,7 4,8
Aktive latente Steuern 15 10,8 26,3
Kurzfristige Vermögenswerte 1.629,5 1.634,2
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 19 0,7 11,2
Vorräte 20 444,2 403,7
Vertragsvermögenswerte 11 170,0 204,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 309,2 282,0
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 7,4 7,1
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 27 166,7 78,7
Ertragsteuerforderungen 15 2,0 1,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36.1 529,3 645,5
Summe Aktiva 2.949,7 2.947,6
PASSIVA 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € Anhang 2021 2020
Gezeichnetes Kapital 34.1 105,0 105,0
Kapitalrücklage 583,2 596,8
Sonstige Rücklagen -70,5 -86,3
Gewinnrücklagen -218,4 -281,6
Eigenkapital der Anteilseigner der HENSOLDT AG 399,3 333,9
Nicht beherrschende Anteile 11,1 12,9
Eigenkapital, gesamt 34 410,4 346,8
Langfristige Schulden 1.284,5 1.257,1
Langfristige Rückstellungen 23 496,7 482,6
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 36 622,0 601,3
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 12,1 16,0
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 28 139,5 140,3
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 0,0 0,2
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 10,1 8,9
Passive latente Steuern 15 4,1 7,7
Kurzfristige Schulden 1.254,8 1.343,7
Kurzfristige Rückstellungen 23 188,1 193,6
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 36 166,3 363,3
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 500,0 416,8
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 28 16,1 13,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 269,1 164,0
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 10,0 97,8
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 94,1 86,9
Steuerverbindlichkeiten 15 11,1 7,6
Summe Passiva 2.949,7 2.947,6

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

in Mio. €
Anhang
2021
2020
Periodenergebnis
62,7
-64,5
Abschreibungen
17/18/28
126,0
120,8
Wertberichtigungen (+) / Wertaufholungen (-) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
2,9
-2,4
Ergebnis aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten
-0,5
-
Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
2,0
2,6
Netto-Finanzierungsaufwendungen
33,2
128,2
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge
-4,5
-5,1
Veränderung der
Rückstellungen
30,8
46,4
Vorräte
-44,2
5,3
Vertragssalden
111,2
61,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
-22,1
5,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
107,2
-8,6
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
-82,8
-17,8
Gezahlte Zinsen
-35,6
-43,6
Gezahlte Transaktionskosten aus der Aufnahme von Finanzierungen
-
-14,9
Ertragssteueraufwand (+) / -ertrag (-)
22,2
-10,7
Zahlungen (-) / Rückerstattungen (+) von Ertragsteuern
-9,3
-5,5
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
299,2
196,9
Erwerb /Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
17/18
-102,0
-97,4
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
17/18
3,0
0,2
Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen
Finanzanlagen
19
-6,6
-6,6
Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen
Finanzanlagen
-
2,3
Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel
7
-12,1
6,4
Sonstige
0,6
0,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-117,1
-95,0
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
in Mio. € Anhang 2021 2020
Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken 36.3 -210,0 -920,0
Aufnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken 36.3 30,3 950,0
Veränderung sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten 36.3 -83,7 97,1
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -16,5 -14,3
Dividendenzahlungen 36.3 -13,7 -
Dividende für nicht beherrschende Anteile 36.3 -0,2 -0,2
Ausgabe von Aktien - 300,0
Gezahlte Transaktionskosten aus der Ausgabe von Aktien 36.3 -3,4 -1,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -297,2 411,0
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel / Zahlungsmitteläquivalente -1,1 -2,5
Sonstige Anpassungen - -2,3
Netto Änderungen in Zahlungsmittel / Zahlungsmitteläquivalente -116,2 508,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bestand zum 1. Januar 645,5 137,4
Bestand zum 31. Dezember 529,3 645,5

KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG

Den Eigentümern der HENSOLDT AG zurechenbar

Sonstige Rücklagen
in Mio. € Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn-
rücklagen
Bewertung
Pensionspläne
Cashflow
Hedge
Währungs-
umrechnung
Zwischen-
summe
herrschende
Nicht be
Anteile
Summe
Stand 01.01.2020 10,0 396,7 -215,8 -39,3 -4,1 -6,4 141,2 13,6 154,8
Konzernergebnis - - -65,2 - - - -65,2 0,7 -64,5
Sonstiges Ergebnis - - - -27,4 -0,5 -8,6 -36,5 -1,4 -37,9
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres - - -65,2 -27,4 -0,5 -8,6 -101,8 -0,7 -102,4
Kapitalerhöhung aus Rücklagen 70,0 -70,0 - - - - - - -
Kapitalerhöhung aus Börsengang 25,0 275,0 - - - - 300,0 - 300,0
Transaktionskosten - -4,9 - - - - -4,9 - -4,9
Dividende für nicht beherrschende Anteile - - - - - - - -0,2 -0,2
Sonstiges - - -0,7 - - - -0,7 0,2 -0,4
Stand 31.12.2020 105,0 596,8 -281,6 -66,7 -4,7 -15,0 333,9 12,9 346,8
Konzernergebnis - - 62,7 - - - 62,7 -0,0 62,7
Sonstiges Ergebnis - - - 15,3 -0,4 1,0 15,9 -0,1 15,8
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres - - 62,7 15,3 -0,4 1,0 78,6 -0,1 78,5
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen
Unternehmenszusammenschlüsse
und Erwerb durch
- - 0,5 - - - 0,5 -1,5 -1,0
Arbeitnehmeraktienprogramm - 2,7 - - - - 2,7 - 2,7
Ausgleich Arbeitnehmeraktienprogramm - -2,7 - - - - -2,7 - -2,7
Dividendenzahlungen - -13,7 - - - - -13,7 - -13,7
Dividende für nicht beherrschende Anteile - - - - - - - -0,2 -0,2
Sonstiges - 0,1 - - - - 0,1 - 0,1
Stand 31.12.2021 105,0 583,2 -218,4 -51,4 -5,1 -14,0 399,3 11,1 410,4

KONZERN-ANHANG

I Grundlagen der Darstellung

Dieser IFRS-Konzernabschluss umfasst die HENSOLDT AG (die "Gesellschaft") mit Sitz an der Willy-Messerschmitt-Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, registriert am Amtsgericht München unter HRB 258711, und ihre Tochtergesellschaften (der "Konzern", "HENSOLDT" oder "HENSOLDT-Gruppe").



Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die HENSOLDT-Gruppe ist ein multinationales Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik mit Sitz in Deutschland. Das Produkt- und Leistungsspektrum umfasst die Entwicklung, die Herstellung, den Betrieb und den Vertrieb von Systemen der Elektrotechnik, optronischen Erzeugnissen und Software-Lösungen zur militärischen und nicht-militärischen Verwendung.

Der Konzernabschluss wurde erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Änderungen wichtiger Rechnungslegungsgrundsätze sind in Anhangangabe 4 beschrieben.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 14. März 2022 aufgestellt und zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Dieser Konzernabschluss wird in Euro ("€"), der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in € dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf die nächsten Hunderttausend € gerundet.

Der vorliegende Abschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde, sofern nicht anders angegeben, auf der Grundlage der historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten aufgestellt. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben.

Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie die erworbenen identifizierbaren Vermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt HENSOLDT, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine Beträge im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits bestehender Beziehungen. Solche Beträge werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.

Bedingte Gegenleistungen werden zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

Soweit die Gesellschaft aufgrund geschriebener Put-Optionen zum Rückkauf der Anteile konzernfremder Gesellschafter verpflichtet werden kann, ist die potenzielle Kaufpreisverbindlichkeit gemäß den vertraglichen Regelungen mit ihrem Zeitwert am Bilanzstichtag in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Veränderungen des Zeitwertes werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Kooperation, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Kooperation besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die

gemeinschaftliche Führung endet. Entsprechen die Verluste eines assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens, die HENSOLDT zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, HENSOLDT ist Verpflichtungen für das Unternehmen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen ist der Buchwert der Beteiligung zuzüglich sämtlicher finanzielle Vermögenswerte, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von HENSOLDT in das Unternehmen zuzuordnen sind, wie z. B. unter bestimmten Umständen ein Darlehen.

Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

Grundsätzlich realisiert der Konzern Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist.

Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem die HENSOLDT-Gruppe einen Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag erwartet. Variable Gegenleistungen wie z. B. Preis-Eskalationen, Vertragsstrafen oder Anpassungen nach Preisprüfungen werden im Transaktionspreis berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass eine entsprechende variable Gegenleistung erzielt wird bzw. sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem höchstwahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt.

Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt die HENSOLDT-Gruppe diese in einer angemessenen Höhe. Sofern keine beobachtbaren Preise existieren, insbesondere, weil die von der HENSOLDT-Gruppe angebotenen Güter und Dienstleistungen sehr komplex und individuell sind, wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Leistungsverpflichtung auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten zuzüglich einer Marge geschätzt. Dieses Verfahren wird regelmäßig auch zur Preisfindung im Rahmen der Vertragsverhandlungen herangezogen.

Wenn die HENSOLDT-Gruppe die Kontrolle über produzierte Waren oder erbrachte Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum auf den Kunden überträgt, werden die Umsatzerlöse über diesen Zeitraum erfasst, sofern eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung während diese erbracht wird (z. B. Wartungsverträge, Schulungsleistungen);
  • Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert während dieser erstellt oder verbessert wird; oder
  • Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung (einschließlich einer angemessenen Marge) der bereits erbrachten Leistungen.

Für jede gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung erfasst die HENSOLDT-Gruppe den Umsatz über diesen Zeitraum, indem es den Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung ermittelt. Die HENSOLDT-Gruppe wendet für die Bestimmung des Leistungsfortschritts für jede über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung eine einzige Methode an, wobei die gewählte Methode konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und ähnliche Sachverhalte angewandt wird. Die Messung des Fortschritts zur vollständigen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung basiert entweder auf Inputs oder Outputs. Wenn der Fortschritt anhand von Inputs gemessen wird, wird die Cost-to-Cost-Methode angewendet. HENSOLDT verwendet diese Methode, da sie nach Ansicht des Konzerns die Fortschritte bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung am besten widerspiegelt. Wenn entstandene Kosten nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung beitragen, wie z. B. ungeplante Ausschusskosten, oder diese aufgrund von unerwarteten Mehrkosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden diese bei der Berechnung des Fortschrittgrades ausgenommen oder eine Anpassung der ursprünglich geplanten Kosten vorgenommen.

Sofern die oben genannten Kriterien einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn HENSOLDT die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übertragen hat. In der Regel entspricht das dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Kunden oder bei Ab- bzw. Annahme der Dienstleistung oder Ware seitens des Kunden.

Die folgende Aufgliederung enthält die wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden bei HENSOLDT und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

Bei der Herstellung und Installation von standardisierten Geräten und Systemen sowie bei Ersatzteillieferungen werden nur in begrenztem Umfang kundenspezifische Anpassungen vorgenommen. Der Kunde erhält die Kontrolle über die serienmäßig gefertigten Güter, wenn die Ware bei ihm angeliefert oder von ihm abgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Rechnungen sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung bei Lieferung oder Abnahme der Ware oder Leistung des Kunden.

Bei stark kundenspezifischer Entwicklung und Herstellung von Produkten und Systemen hat HENSOLDT in der Regel keinen alternativen Nutzen für die geschaffenen Vermögenswerte. Wird ein Vertrag vom Kunden gekündigt, so hat HENSOLDT regelmäßig einen Anspruch auf Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bestimmungen ausgestellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Die HENSOLDT-Gruppe erbringt Dienstleistungen in Form von Wartungs-, Service- und Schulungsleistungen. Der Kunde erhält und konsumiert den Nutzen, während HENSOLDT die Leistung erbringt. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen erstellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden vornehmlich zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Alle oben genannten Leistungsverpflichtungen von HENSOLDT können variable Preiskomponenten enthalten. Folgende variable Vergütungskomponenten können bei HENSOLDT vorliegen: Preisanpassungen aus Eskalationen, Preisprüfungen und Vertragsstrafen. Bei Verträgen mit variablen Vergütungsbestandteilen werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Stornierung des Betrags der erfassten kumulierten Umsatzerlöse nicht erforderlich wird. Demnach werden positive variable Vergütungskomponenten (z. B. Preiseskalationen) transaktionspreiserhöhend berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von mindestens 80,0 % realisiert werden. Im Umkehrschluss werden negative variable Vergütungskomponenten (z. B.

Vertragsstrafen oder Preisprüfungsrückzahlungen) immer dann transaktionspreismindernd berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 20,0 % oder mehr eintreten.

Hat eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird – je nachdem, ob die HENSOLDT-Gruppe ihre Leistungsverpflichtungen erbracht oder der Kunde die vereinbarte Gegenleistung geleistet hat – ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen.

Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor dieser eine Gegenleistung zahlt oder gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlen hat, aktiviert der Konzern einen Vertragsvermögenswert ("Contract Asset") in Höhe der erfüllten Leistungsverpflichtungen abzüglich der als Forderung ausgewiesenen Beträge.

Eine Forderung ("Receivable") wird ausgewiesen, wenn eine vorbehaltlose Gegenleistung vom Kunden geschuldet wird (d. h., es muss nur eine gewisse Zeit vergehen, bevor die Zahlung der Gegenleistung fällig wird).

Eine Vertragsverbindlichkeit ("Contract Liability") wird erfasst, wenn eine Zahlung von einem Kunden eingeht oder fällig wird - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt - bevor die HENSOLDT-Gruppe die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen überträgt. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse verbucht, wenn die HENSOLDT-Gruppe im Rahmen des Vertrags ihre Leistungsverpflichtung erfüllt (d. h. die Kontrolle über die damit verbundenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt).

Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Regel linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer auf deren geschätzte Restwerte abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Auftragsbeständen und Kundenbeziehungen sowie Technologien. Deren Nutzungsdauern lagen bei bestimmten Transaktionen zwischen 2 und 11 Jahren für Auftragsbestände und zwischen 8 und 10 Jahren für Kundenbeziehungen sowie zwischen 3 und 12 Jahren für Technologien. Marken mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung getestet. Der Konzern wird unter dem Namen "HENSOLDT" für unbestimmte Zeit am Markt auftreten. Es gibt keine Hinweise auf eine begrenzte Nutzungsdauer oder auf den Zeitraum, für den eine zeitliche Begrenzung der Marke gewährt werden könnte. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte ist unter den Umsatzkosten erfasst.

Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Goodwill wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Der Wertminderungstest wird jährlich bzw. bei Vorliegen von Anhaltspunkten durchgeführt. Zum Zweck der Wertminderungsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill ab dem Erwerbsdatum den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs") des Konzerns zugewiesen, die voraussichtlich von dem Zusammenschluss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen CGUs zugeordnet werden.

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie anfallen.

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn sie verlässlich geschätzt werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.

Die Entwicklungstätigkeiten laufen in der Regel in einem Phasen-Konzept ab. Im Phasen-Konzept geht der Konzern grundsätzlich davon aus, dass die Kriterien für eine Aktivierung nach IAS 38 erfüllt sind, wenn der Preliminary Design Review ("PDR": bei etablierter Technologie) bzw. der Critical Design Review ("CDR": bei neuer Technologie) erfolgreich durchgeführt wurde.

Sonstige Entwicklungsausgaben werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst, sobald sie anfallen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. HENSOLDT überprüft die aktivierte Entwicklung auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes möglicherweise nicht erzielbar ist. Darüber hinaus werden aktivierte Entwicklungsleistungen, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, einer jährlichen Wertminderungsprüfung unterzogen. Die Prüfung auf Wertminderung aktivierter Entwicklungsleistungen beinhaltet die Verwendung von Schätzungen bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte, die einen wesentlichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer eventuellen Wertminderung haben können. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden in der Regel linear über die geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 5 und 7 Jahren) des selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungsausgaben ist unter den Umsatzkosten erfasst.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (siehe Anhangangabe 2.6) abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Es wird von den folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:

Gebäude, Einbauten 5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4 bis 10 Jahre
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten (in der Regel die durchschnittlichen Kosten) oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen.

Die Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden.

Der Konzern ist im Wesentlichen nur als Leasingnehmer tätig. Der Konzern least verschiedene Vermögenswerte, darunter Immobilien, technische Ausrüstung, IT-Ausstattung und Fahrzeuge.

Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) für eine bestimmte Zeit im Austausch für eine Gegenleistung überträgt.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet der Konzern die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Diese Richtlinie gilt für alle Leasingverhältnisse in Bezug auf Gebäude. Der Konzern hat entschieden, von der Trennung von Nicht-Leasingkomponenten für alle anderen Leasingverhältnisse aufgrund untergeordneter Bedeutung abzusehen.

Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer

Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz durch die Einholung von Zinssätzen aus verschiedenen externen Finanzierungsquellen und nimmt bestimmte Anpassungen vor, um die Bedingungen des Leasingvertrags widerzuspiegeln. In Südafrika werden landesspezifische Zinssätze verwendet.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • feste Zahlungen, einschließlich de-facto feste Zahlungen;
  • variable Leasingraten, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Index oder Zinssatzes vorgenommen wird;
  • Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder der Anpassungsbetrag wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte als separaten Bilanzposten und Leasingverbindlichkeiten als Finanzverbindlichkeiten aus.

Der Konzern setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (z. B. Büroausstattung) nicht an. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, die die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der geschätzte beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen.

Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem Aktuar nach der Methode der laufenden Einmalprämien ("PUC-Methode") durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form etwaiger künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt.

Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Ermittlung des Verpflichtungsbarwertes und die Wertveränderung aus der Zeitwertbewertung des Planvermögens. Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert des Planvermögens) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für das Berichtsjahr mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn des jährlichen Berichtsjahres verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf des Berichtsjahres bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind die künftigen Leistungen, die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwertes abgezinst. Neubewertungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der sie entstehen.

Die Gesellschaft verfügt derzeit über ein Long-Term Incentive-Bonus (Long-Term Incentive, "LTI-Bonus" oder "LTI") sowie über ein Arbeitnehmeraktienprogramm.

Das virtuelle Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTI) wird gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Arbeitsnehmerleistungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Barabgeltung bewertet und erfolgswirksam als Rückstellung erfasst. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wird anteilig über den Erdienungszeitraum erfasst. Der Wert der zu bilanzierenden Rückstellung wird an jedem Stichtag neu ermittelt. Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das Arbeitnehmeraktienprogramm wird gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Die Aktienbeschaffung erfolgt über den Ankauf am Kapitalmarkt. Entsprechend wird die Kapitalrücklage entlastet. Da der beizulegende Zeitwert der von den Begünstigten erbrachten Arbeitsleistungen jedoch nicht verlässlich ermittelt werden kann, ist auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Bezugsrechte auf den Aktienerwerb abzustellen. Der Wert der zu bilanzierenden Erhöhung des Eigenkapitals im Falle des Ausgleichs durch Eigenkapitalinstrumente ist einmalig zum Tag der Gewährung zu bestimmen.

Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

Der Konzern erfasst Rückstellungen für belastende Verträge, wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Vertragskosten die gesamten Vertragserlöse übersteigen werden. Die Kosten der Erfüllung eines Vertrags umfassen die Kosten, die dem Vertrag unmittelbar zurechenbar sind. Diese umfassen sowohl

  • die durch die Erfüllung dieses Vertrags verursachten zusätzlichen Kosten wie direkte Lohn- und Materialkosten als auch
  • weitere, der Vertragserfüllung direkt zurechenbare Kosten wie z.B. die anteilige Abschreibung einer zur Vertragserfüllung genutzten Sachanlage.

Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Betrag der zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung bewertet. Bevor eine Rückstellung für belastende Verträge erfasst wird, werden die damit zusammenhängenden Vorratsbestände abgeschrieben.

Belastende Verträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Vertrags sowie des zugrunde liegenden Projekts und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten identifiziert, was signifikante und komplexe Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen im Zusammenhang mit dem Erreichen gewisser Leistungsstandards sowie Schätzungen im Zusammenhang mit sonstigen Kosten erfordert (siehe Anhangangabe 3, Anhangangabe III.11 und Anhangangabe IV.23).

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrundeliegenden Güter oder Dienstleistungen verkauft oder erbracht wurden und eine vertragliche oder faktische Verpflichtung besteht, Schäden an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten zu beheben. Ein Gewährleistungsfall tritt erst nach Erbringung der Leistungsverpflichtung ein, insoweit haben diese Kosten keinen Einfluss auf den Fortschritt in der Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Die Rückstellung basiert auf der individuellen Einschätzung zukünftig anfallender Kosten. Die Bildung erfolgt ratierlich anhand bestimmter Kriterien, wie beispielsweise ausgelieferter Produkte oder eines bestimmten Projektfortschritts.

Soweit es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch, sondern um eine gesonderte Serviceleistung handelt, wird eine separate Leistungsverpflichtung identifiziert.

Der Konzern bilanziert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals zum Zeitpunkt erfasst, an dem das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird ("FVtPL"), kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Für die erstmalige Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage des Geschäftsmodells (in dem die Vermögenswerte gehalten werden) und der Eigenschaften ihrer Cashflows klassifiziert und bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte.

Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:

  • "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" ("AC")
  • "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVtPL") sowie
  • "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ("FVtOCI").

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVtPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird als FVtOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVtPL designiert wurde:

  • Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungsund Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, d. h. in den Folgeperioden sind Forderungen abzüglich Tilgungen oder Abschlagszahlungen und Wertminderungen sowie zuzüglich etwaiger Zuschreibungen anzusetzen. Forderungen, die zum Verkauf an eine Factoring-Gesellschaft bestimmt sind, werden dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet. Diese Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Option wird im Konzern grundsätzlich ausgeübt. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI bewertet werden, werden zum FVtPL bewertet. Dies umfasst insbesondere alle derivativen finanziellen Vermögenswerte (siehe Anhangangabe VI.37).

Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI erfüllen, zum FVtPL zu designieren, wenn dies dazu führt, auftretende Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen ("Rechnungslegungsanomalie") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Finanzielle Vermögenswerte zum FVtPL werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und verluste einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge werden erfolgswirksam erfasst. Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, werden zum FVtOCI erfasst, siehe Anhangangabe VI.37.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst ebenso wie ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung. Für detaillierte Voraussetzungen für Wertminderungen auf Finanzielle Vermögenswerte siehe Anhangangabe 2.14.

Bestimmte Eigenkapitalinstrumente, insbesondere unwesentliche Beteiligungen oder wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte und nicht unter der Equity-Methode einbezogene Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten zum FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die Folgebewertung von Eigenkapitalinvestitionen zum FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dividenden werden als erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVtPL eingestuft, wenn sie als "zu Handelszwecken gehalten" eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als eine solche designiert wird.

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand eines Kriterienkatalogs an externe Factoring-Gesellschaften. In diesem Zusammenhang überprüft die HENSOLDT-Gruppe, ob sämtliche Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts transferiert werden. Anschließend werden diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht und es wird überprüft, ob ein anhaltendes Engagement besteht, das separat als Bilanzposten zu berücksichtigen ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Der Konzern führt einige Transaktionen in Fremdwährung durch, wie z. B. Verträge mit Kunden oder Lieferanten. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Devisentermingeschäfte sowie Ein- und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen begrenzt.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Eingebettete Derivate werden – sofern trennungspflichtig – vom Basisvertrag getrennt und separat verbucht, wenn der Basisvertrag kein finanzieller Vermögenswert ist und bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften stellt sicher, dass Gewinne oder Verluste (in erster Linie als Teil der Erlöse) aus Derivaten in der gleichen Periode erfolgswirksam verbucht werden, in der auch die abgesicherten Posten oder Transaktionen erfolgswirksam verbucht werden. Im Gegensatz dazu werden Wertveränderungen von Derivatverträgen im Gesamtergebnis verbucht, wenn die abgesicherten Posten oder Transaktionen noch nicht über die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verbucht worden sind.

Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Zum Zwecke der Bewertung, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den abgesicherten Positionen und den Sicherungsinstrumenten besteht, geht der Konzern davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform der Zinsbenchmark nicht geändert wird.

Der Konzern wendet die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für Sicherungsgeschäfte bis auf Weiteres an.

Für Angaben zum Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert werden, sowie die Entwicklung der Hedging-Reserve siehe Anhangangabe VI37.3VI .37.3.

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen ("Cash Flow Hedge") designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurde, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurden, unmittelbar in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Im Fall von Derivaten, die der Absicherung von Zahlungsströmen dienen, jedoch nicht in eine Hedge Accounting-Beziehung designiert wurden, werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlich zu entrichtenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern.

Die tatsächliche Ertragsteuerforderung bzw. -schuld umfasst die erwartete Steuerforderung bzw. -schuld auf das zu versteuernde Einkommen oder den zu versteuernden Verlust für das Jahr sowie jegliche Anpassung der Steuerforderung bzw. -schuld für frühere Jahre. Der Betrag der laufenden Steuerforderung bzw. -schuld ist die beste Einschätzung des voraussichtlich zu erhaltenden bzw. zu zahlenden Steuerbetrags, der die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern, falls vorhanden, widerspiegelt. Die Bewertung erfolgt anhand der am Bilanzstichtag oder im Wesentlichen geltenden Steuersätze. Zu den laufenden Steuern gehören auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein einklagbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steuerforderung mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die tatsächliche Steuer auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode nach IAS 12 "Ertragsteuern" auf Basis von temporären Unterschieden zwischen den bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen einschließlich Unterschieden aus Konsolidierung, Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode gelten werden, in der der Anspruch realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und -vorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder
  • latenten Steuerschulden eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst oder
  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen durch HENSOLDT gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Jede ungewisse steuerliche Behandlung wird einzeln oder zusammen als Gruppe betrachtet, je nachdem, welcher Ansatz die Unsicherheit besser widerspiegelt. Der Konzern verwendet entweder den wahrscheinlichsten Betrag oder die Methode des erwarteten Wertes, mit der die Unsicherheit gemessen wurde. Die Entscheidung richtet sich danach, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagen kann.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral gebucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steueransprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die latenten Steuern auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Periode erfasst.

Bei den folgenden Posten werden die Währungsumrechnungsdifferenzen – abweichend vom Grundsatz – im sonstigen Ergebnis erfasst:

  • Eigenkapitalinvestments, die zum FVtOCI designiert sind (außer bei Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden);
  • finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bestimmt wurden, soweit die Absicherung effektiv ist; oder
  • qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen, soweit sie effektiv sind.

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Goodwills und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in € umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.

Im Rahmen der indirekten Ermittlung des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit werden die Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und um Änderungen im Konsolidierungskreis bereinigt. Sie können daher nicht direkt mit den entsprechenden Veränderungen auf der Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.

Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, "ECL") für:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • Vertragsvermögenswerte

Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden bei HENSOLDT anhand des "vereinfachten Wertminderungsmodells" bewertet. Das vereinfachte Modell erlaubt, für alle Vermögensgegenstände eine Wertminderung auf Basis des über die Laufzeit erwarteten Verlusts zu bestimmen. Demnach muss keine Überprüfung stattfinden, ob ein signifikanter Anstieg im Kreditrisiko einen Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 erfordert.

Für alle weiteren finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich der IFRS 9 Wertminderungsvorschriften erfolgt aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Bildung einer Risikovorsorge. Diese Annahme wird regelmäßig überprüft.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns sowie fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Treten objektive Hinweise auf Wertminderung auf, hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes aufgetreten sind.

Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers,
  • ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, oder
  • es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht.

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.

Am Ende jeden Berichtsjahres beurteilt der Konzern, ob es einen Hinweis auf eine Wertminderung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer CGU gibt, zu der der Vermögenswert gehört (z. B. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung neuer Technologien, etc.). Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill im vierten Quartal jedes Geschäftsjahres auf Wertminderung geprüft, unabhängig davon, ob es Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Für die Wertminderungsprüfung wird der Goodwill einer CGU oder einer Gruppe von CGUs zugeordnet, um so die Art und Weise widerzuspiegeln, in der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird.

Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Ein Goodwill, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird der CGU oder Gruppe von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens dieser CGU zugeordnet werden.

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer CGU ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer CGU widerspiegelt.

Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Veräußerungskosten des Vermögenswerts zugrunde. Wenn keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten eines Vermögenswertes oder einer CGU zu bestimmen, wird stattdessen der Nutzungswert des Vermögenswertes oder der CGU verwendet.

Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf CGUs erfasst werden, werden zuerst etwaigem der CGU zugeordneten Goodwill und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der CGU oder Gruppe von CGUs auf anteiliger Basis zugeordnet.

Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Goodwill wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Wertminderungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem der Konzern am Bewertungsstichtag im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles am Hauptmarkt einen Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen würde. Alternativ ist der vorteilhafteste Markt heranzuziehen, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

  • Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
  • Stufe 2: Andere Inputs als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
  • Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Hat ein Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geldund einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs.

Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder (i) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch (ii) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, erfolgswirksam zu erfassen.

Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, werden die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung überprüft, ob derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Zuordnung in der Fair Value-Hierarchie.

Die Methoden, die der Konzern zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, sind wie folgt:

Die beizulegenden Zeitwerte nicht-börsennotierter Eigenkapitalinstrumente können gegebenenfalls nicht ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand verlässlich ermittelt werden, da die Bandbreite der angemessenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts von entscheidender Bedeutung ist und die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen innerhalb der Bandbreite nicht angemessen beurteilt werden können. Diese Instrumente werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu Anschaffungskosten bewertet und ihre Buchwerte als Ersatz für den beizulegenden Zeitwert verwendet.

Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden als annähernde Schätzung für den beizulegenden Zeitwert verwendet.

Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen der Forderungen und deren Fälligkeit oder wegen deren erwarteten Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklus als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.

Diese umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Banken. Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und dessen Laufzeit oder Fälligkeit als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.

Zu den weiteren Anlagen gehören Anteile an Kommanditgesellschaften (HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, Taufkirchen, und HENSOLDT Real Estate Oberkochen GmbH & Co. KG, Taufkirchen, (seit dem Geschäftsjahr 2021)), die als Planvermögen gemäß IAS 19 gelten. Die Kommanditgesellschaften halten im Wesentlichen Immobilienvermögen, das auf der Grundlage der aktuellen Marktpreise bewertet wird. Der beizulegende Zeitwert des Immobilienvermögens ist wesentlicher Bestandteil des Nettovermögens der Kommanditgesellschaften.

Zu den zusammengefassten Anlageinstrumenten gehören Anteile an Investmentfonds, für die Marktpreise vorliegen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente beruhen auf notierten Marktpreisen, soweit verfügbar, werden aber in den meisten Fällen anhand anerkannter Bewertungsmethoden wie Option-Pricing-Modelle und Discounted-Cashflow-Modelle bestimmt. Die Bewertung basiert auf beobachtbaren Marktdaten wie Währungskursen, Kursen für Währungstermingeschäfte, Zinssätzen und Zinskurven.

Beizulegende Zeitwerte der Derivative werden auf Basis der Einflussgrößen der Stufe 2 bewertet.

Der beizulegende Zeitwert für Devisentermingeschäfte wird unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert für Zinstermingeschäfte wird ermittelt als Barwert der geschätzten künftigen Cashflows. Schätzungen der künftigen Cashflows aus variablen Zinszahlungen basieren auf notierten Sätzen der Zinstermingeschäfte, künftigen Preisen und Interbankenzinssätzen. Die geschätzten Cashflows werden diskontiert unter Verwendung einer Zinsstrukturkurve, die aus ähnlichen Quellen konstruiert worden ist und die den relevanten Vergleichs-Interbankenzinssatz widerspiegelt, der von Marktteilnehmern bei der Preisbildung für Zinstermingeschäfte verwendet wird. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwertes wird um das Kreditrisiko angepasst, welches das Kreditrisiko des Konzerns und der Vertragspartei widerspiegelt; dieses wird berechnet auf Basis von Credit Spreads, die aus Credit Default Swap- oder Anleihepreisen abgeleitet werden.

Die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte für Finanzierungsverbindlichkeiten, die keine ausgegebenen Anleihen und ausgegebenen Schuldtitel sind, werden auf Basis von Einflussgrößen der Stufe 2 bestimmt, indem geplante oder erwartete Cashflows mit entsprechenden Marktzinssätzen abgezinst werden. Der Marktwert der geschriebenen Verkaufsoption, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, basiert auf einem diskontierten Cashflow-Modell unter Verwendung eines 3-Jahres-Geschäftsplans.

Wegen des im Wesentlichen relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und Fälligkeit bzw. wegen deren erwarteten Erfüllung innerhalb des normalen Geschäftszyklus werden die Buchwerte als angemessene Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten angesehen.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die sich auf die ausgewiesenen Beträge von Erträgen, Aufwendungen, Vermögenswerten und

Verbindlichkeiten sowie die damit verbundene Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Ungewissheit über diese Annahmen und Schätzungen könnte zu Ergebnissen führen, die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der in zukünftigen Perioden betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfordern. Schätzungen, Ermessensentscheidungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Zur Erfassung von Erträgen aus der Erbringung von Leistungsverpflichtungen über einen bestimmten Zeitraum wird in der Regel die Percentage-of-Completion-Methode (Cost-to-Cost-Methode) verwendet. Bei dieser Methode sind genaue Schätzungen des Auftragsergebnisses bei der Fertigstellung sowie des Fortschrittgrads erforderlich. Für die Bestimmung des Fortschritts des Auftrags umfassen die wesentlichen Einschätzungen die gesamten Auftragskosten, die verbleibenden Kosten bis zur Fertigstellung, die gesamten Auftragserlöse und die Auftragsrisiken.

Das Management überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die bei diesen Aufträgen vorgenommen werden, und passt sie nach Bedarf an (für weitere Informationen siehe Anhangangabe 2.3).

Bei der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen werden Schätzungen hinsichtlich der Entwicklungskosten an sich sowie Einschätzungen, ob das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, vorgenommen.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, die die Grundlage für die Bewertung des Goodwills sind, erfordert wesentliche Einschätzungen. Grundstücke, Gebäude und Anlagen werden in der Regel unabhängig bewertet, während marktgängige Wertpapiere zu Marktpreisen bewertet werden. Wenn immaterielle Vermögenswerte abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung seines beizulegenden Zeitwerts identifiziert werden, konsultiert der Konzern entweder einen unabhängigen externen Bewertungsexperten oder entwickelt den beizulegenden Zeitwert intern mit geeigneten Bewertungstechniken, die im Allgemeinen auf einer Prognose der gesamten erwarteten zukünftigen Netto-Cashflows basieren.

Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen des Managements in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der betreffenden Vermögenswerte und des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes verbunden.

Für weitere Informationen zu den wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen bezüglich Wertminderungstest siehe Anhangangabe 2.14 und Anhangangabe IV17.2IV .17.2.

Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für belastende Verträge, Gewährleistungen und Schieds- oder Gerichtsverfahren beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen. Belastende Verträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Projektes und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten und -erlöse ermittelt, was auch eine Beurteilung in Bezug auf das Erreichen bestimmter Leistungsstandards sowie Schätzungen z.B. für Gewährleistungen erfordert. Je nach Größe und Art der Verträge des Konzerns und der damit verbundenen Projekte unterscheidet sich das Ausmaß der Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen in diesen Bewertungsprozessen.

Der Konzern bilanziert Pensions- und sonstige Altersvorsorgeleistungen nach versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen stützen sich auf statistische und sonstige Faktoren, um zukünftige Ereignisse zu antizipieren. Die Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und damit zu einer signifikanten Änderung der Altersvorsorgeverpflichtungen und der damit verbundenen zukünftigen Kosten führen (siehe Anhangangabe V.33).

Zusätzlich zu den Ungewissheiten, die sich aus den Annahmen über das zukünftige Verhalten der Mitarbeiter bei der Ausübung der Auszahlungsoption ergeben, ist der Konzern weiteren versicherungstechnischen Ungewissheiten in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen ausgesetzt, darunter die folgenden:

Die Marktwerte des Planvermögens unterliegen Schwankungen, die Auswirkungen auf die Nettoverpflichtung haben können.

Die Höhe der leistungsorientierten Verpflichtung und des Planvermögens wird durch den angewendeten Abzinsungsfaktor wesentlich beeinflusst. Im Allgemeinen reagiert die Pensionsverpflichtung einschließlich des Planvermögens bei Bewegungen des Zinssatzes sensitiv, was zu volatilen Ergebnissen bei der Bewertung führt.

Die Pensionsverpflichtungen reagieren bei Bewegungen der Inflationsrate, wobei eine höhere Inflationsrate zu einer steigenden Verpflichtung führen könnte. Da einige Vorsorgepläne direkt an das Gehalt gebunden sind, könnten Lohnerhöhungen zu steigenden Pensionsverpflichtungen führen.

Die Pensionsverpflichtungen hängen von der Lebenserwartung ihrer Begünstigten ab. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer Erhöhung bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung.

Die gewichteten durchschnittlichen Annahmen für die wichtigsten Pensionspläne in Deutschland, die zur Ermittlung des versicherungsmathematischen Werts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember verwendet werden, sind wie folgt:

Pensionspläne in Deutschland
31. Dez. 31. Dez.
Annahmen in % 2021 2020
Abzinsungsfaktor 1,5% 1,1%
Lohnsteigerungsrate (bis Alter 35) 3,0% 3,0%
Lohnsteigerungsrate (ab Alter 36) 2,0% 2,0%
Pensionssteigerungsrate 1,0% 1,0%

Für Deutschland leitet der Konzern den Abzinsungsfaktor, der zur Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet wird, aus Renditen für erstklassige Unternehmensanleihen ab. Der Abzinsungsfaktor für die geschätzte Laufzeit des jeweiligen Pensionsplans wird dann entlang der Renditekurve extrapoliert.

Die Lohnsteigerungsraten basieren auf langfristigen Erwartungen der jeweiligen Arbeitgeber, die aus der angenommenen Inflationsrate abgeleitet sind. Zahlungen für Pensionssteigerungsraten werden aus der jeweiligen Inflationsrate für den Plan abgeleitet. Für die wichtigsten Pensionspläne in Deutschland wird für die Pensionssteigerungsrate eine Anpassungsgarantie in Höhe von 1,0 % p.a. zugesichert und entsprechend der Bewertung zugrunde gelegt.

Daneben wird eine Annahme darüber getroffen, in welchem Maße die Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalls Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rente wählen. Angesichts anhaltender Zinssenkungen und ohne Anzeichen für eine Veränderung dieses Trends in absehbarer Zukunft in Verbindung mit der seit der Unternehmensgründung beobachteten tatsächlichen Ausübung der Auszahlungsoptionen beim Eintritt in den Ruhestand hat das Management im Geschäftsjahr 2021 seine demografischen Annahmen in Bezug auf das Auszahlungsverhalten der Leistungsempfänger nochmals angepasst. Dies führte zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtung.

Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden die biometrischen Richttafeln 2018 G von Heubeck angewendet.

Konzerngesellschaften können in einer Reihe von Angelegenheiten Parteien bei Rechtsstreitigkeiten sein, wie in Anhangangabe IV.24 beschrieben. Der Ausgang dieser Angelegenheiten kann einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage, das Betriebsergebnis oder die Cashflows des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig aktuelle Informationen zu diesen Themen und bildet Rückstellungen in Höhe der wahrscheinlichen Mittelabflüsse, einschließlich geschätzter Rechtskosten. Bei der Entscheidung über den Bedarf an Rückstellungen berücksichtigt das Management den Grad der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, eine ausreichend verlässliche Schätzung über die Höhe des Schadens abzugeben. Die Erhebung einer Klage, die formelle Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen Konzerngesellschaften, die Bekanntgabe einer solchen Klage oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen nicht automatisch dazu, dass eine Rückstellung zu bilden ist.

Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen im Bereich der Ertragsteuern ergeben sich bezüglich latenter Steueransprüche. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Der Konzern geht auf Basis individueller Unternehmensplanungen unter Berücksichtigung steuerlicher Anpassungseffekte davon aus, dass die entsprechenden Vorteile aus aktivierten latenten Steueransprüchen aufgrund ausreichenden, zukünftigen steuerlichen Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre realisiert werden können. Einflussfaktoren für die Entstehung der Verlustvorträge waren einmalige umwandlungsbedingte Effekte sowie die durch den IPO bedingte gesellschaftsrechtliche Restrukturierung und Refinanzierung.

Die HENSOLDT-Gruppe bestimmt die Mietvertragslaufzeit als die unkündbare Laufzeit des Mietvertrags, zusammen mit allen Zeiträumen, die von einer Verlängerungsoption abgedeckt werden, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist, bzw. allen Zeiträumen, die von einer Kündigungsoption abgedeckt werden, wenn deren Nichtausübung hinreichend sicher ist.

Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Mietverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten und wendet Ermessungsentscheidungen an, um zu beurteilen, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrages ausgeübt werden soll oder nicht. Die HENSOLDT-Gruppe berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die wirtschaftliche Anreize für eine Verlängerung oder Beendigung schaffen. Nach dem Vertragsbeginn bewertet die HENSOLDT-Gruppe den Mietvertrag neu, wenn es ein wichtiges Vorkommnis oder eine Änderung der Umstände gibt, die unter ihrer Kontrolle stehen und die Fähigkeit zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption beeinträchtigt.

Die HENSOLDT-Gruppe nimmt den Verlängerungszeitraum als Teil der Mietdauer für bestimmte Immobilienleasingverträge auf, wenn die HENSOLDT-Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie die Option ausüben wird. Darüber hinaus werden die von den Kündigungsoptionen abgedeckten Zeiträume nur dann als Teil der Mietvertragslaufzeit aufgenommen, wenn mit hinreichender Sicherheit die Kündigungsoption nicht ausgeübt wird.

Informationen zu potenziellen zukünftigen Mietzahlungen, die sich auf Zeiträume nach dem Ausübungsdatum der Verlängerungs- und Kündigungsoption beziehen und nicht in der Mietdauer enthalten sind, siehe Anhangangabe IV.28.

Mehrere Rechnungslegungsgrundsätze (u. a. IFRS 3) und Offenlegungen erfordern die Bewertung von Zeitwerten, sowohl für finanzielle als auch für nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung des Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet die HENSOLDT-Gruppe so weit wie möglich beobachtbare Marktdaten. Unter Verwendung von nicht beobachtbaren Marktparametern müssen die wichtigsten Schätzungen und Beurteilungen bestimmt werden. Die HENSOLDT-Gruppe überprüft regelmäßig bedeutende nicht beobachtbare Inputs und Bewertungsänderungen, siehe Anhangangabe 2.15.

Standard und Änderungen Datum der Wirksamkeit
von IASB für die
jährlichen
Berichtszeiträume
beginnend am
oder nach
EU Endorsement
Status
Wesentliche
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
Interest Rate Benchmark Reform Phase 2 (Änderungen an
IFRS 9, IAS 39, IFRS 16 und IFRS 7)
1. Januar 2022 Bestätigt Nein
Anpassungen an IFRS 16: Auf die COVID-19-Pandemie
bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
1. April 2021 Bestätigt Nein

Eine Reihe von neuen oder überarbeiteten Standards, Änderungen und Verbesserungen an Standards sowie Interpretationen sind für das Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2021 endete, noch nicht wirksam und wurden beim Erstellen dieses Konzernabschlusses nicht angewendet. Die nicht einzeln aufgeführten Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die HENSOLDT-Gruppe haben.

Standard und Änderungen Datum der Wirksamkeit
von IASB für die
jährlichen
Berichtszeiträume
beginnend am
oder nach
EU Endorsement
Status
Erwartete wesentliche
Auswirkung auf den
Konzernabschluss
Anpassungen an IAS 37: Belastende Verträge 1. Januar 2022 Bestätigt Nein
Anpassungen an IFRS 3: Anpassungen der Querverweise
auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards
1. Januar 2022 Bestätigt Nein
Änderungen an IAS 16: Sachanlagen, Erträge vor der
geplanten Nutzung
1. Januar 2022 Bestätigt Nein
Änderungen an IAS 1 und IFRS Praxis Stellungnahme:
Offenlegung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Januar 2023 Noch nicht bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 1: Einstufung von Verbindlichkeiten
als kurz- bzw. langfristig
1. Januar 2023 Noch nicht bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 8: Definition von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
1. Januar 2023 Noch nicht bestätigt Nein
Anpassungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf
Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer
Transaktion entstehen
1. Januar 2023 Noch nicht bestätigt Nein

II Konzernstruktur

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2021 ergibt sich aus folgender Tabelle:

Gesellschaft Sitz Art der
Einbeziehung
HENSOLDT AG Taufkirchen / Deutschland Kapitalanteil
-
MG
HENSOLDT Holding GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0%* VK
HENSOLDT Holding Germany GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0%* VK
HENSOLDT Sensors GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0%* VK
HENSOLDT Optronics GmbH Oberkochen / Deutschland <100,0%* VK
HENSOLDT Avionics Holding GmbH Pforzheim / Deutschland 100,0% VK
HENSOLDT Avionics GmbH Pforzheim / Deutschland 100,0% VK
HENSOLDT Cyber GmbH Taufkirchen / Deutschland 51,0% VK
EuroAvionics UK Ltd. Slinfold / Großbritannien 100,0% VK
EuroAvionics Schweiz AG Sissach / Schweiz 100,0% VK
HENSOLDT Avionics US HoldCo. Inc.
(vormals: EuroAvionics US HoldCo. Inc.)
Sarasota / USA 100,0% VK
HENSOLDT Avionics USA LLC
(vormals: EuroAvionics USA LLC)
Sarasota / USA 100,0% VK
GEW Integrated Systems (Pty) Ltd. Brummeria / Südafrika 75,0% VK
GEW Technologies (Pty) Ltd. Brummeria / Südafrika 75,0% VK
HENSOLDT South Africa (Pty) Ltd.
(vormals: HENSOLDT Optronics (Pty) Ltd.)
Irene / Südafrika 70,0% VK
HENSOLDT UK Limited Enfield / Großbritannien 100,0% VK
KH Finance No.2 Enfield / Großbritannien 100,0% VK
KH Finance Ltd. Enfield / Großbritannien 100,0% VK
Kelvin Hughes Ltd. Enfield / Großbritannien 100,0% VK
Kelvin Hughes BV Rotterdam / Niederlande 100,0% VK
A/S Kelvin Hughes Ballerup / Dänemark 100,0% VK
Kelvin Hughes LLC Alexandria / USA 100,0% VK
HENSOLDT Singapore Pte. Ltd. Singapur / Singapur 100,0% VK
HENSOLDT Holding France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0% VK
Kite Holding France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT Nexeya France S.A.S.
(vormals: Nexeya France S.A.S.)
Toulouse / Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT Space Consulting S.A.S. Toulouse / Frankreich 100,0% VK
Midi Ingénierie S.A.S. Toulouse / Frankreich 85,0% VK
Nexeya Canada Inc. Markham / Kanada 100,0% VK
Antycip Technologies S.A.S. Massy / Frankreich 100,0% VK

Gesellschaft Sitz Kapitalanteil Art der
Einbeziehung
Penser Maitriser Technicité Logistique - P.M.T.L S.A.S. Cologne / Frankreich 100,0% VK
HENSOLDT Australia Pty Ltd. Fyshwick / Australien 100,0% VK

MG = Muttergesellschaft

VK = Vollkonsolidiertes verbundenes Unternehmen

*Beteiligung Bundesrepublik Deutschland mit jeweils einem Anteil mit Nominalwert i.H.v. 1 €

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher von der HENSOLDT AG kontrollierten direkten und indirekten Tochtergesellschaften. Die Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse zum gleichen Berichtsdatum wie der Konzern seinen Konzernabschluss. Es wurden 33 (Vorjahr: 32) Unternehmen vollkonsolidiert. Mit Wirkung ab Juni 2021 wurde die Konsolidierungsmethode der HENSOLDT Cyber GmbH von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt. Die 16 (Vorjahr: 13) unten aufgeführten Unternehmen wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Gesellschaft Sitz Eigenkapital
in Mio. €
Ergebnis
in Mio. €
Kapital
anteil
Art
Anteil
Atlas Optronics LLC Abu Dhabi / VAE N/A N/A 49,0% AU
EURO-ART Advanced Radar Technology GmbH2 München / Deutschland 0,2 -0,0 25,0% AU
EURO-ART International EWIV1 München / Deutschland 1,1 0,0 50,0% AU
EUROMIDS S.A.S.1 Paris / Frankreich 3,4 0,1 25,0% AU
LnZ Optronics Co. Ltd.1 Seoul / Süd-Korea 1,5 0,2 50,0% AU
PMTL-Peinture Composite S.A.S.3 L'Isle-Jourdain / Frankreich 0,1 -0,1 49,8% AU
Deutsche Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH1 Ulm / Deutschland 11,0 0,7 66,7% JV
J.A.M.E.S. GmbH5 Taufkirchen / Deutschland N/A N/A 50,0% JV
Société Commune Algérienne de Fabrication de
Systèmes Electroniques SPA1
Sidi Bel Abbès / Algerien 22,9 0,3 49,0% JV
Antycip Iberica SL1 Barcelona / Spanien 0,0 0,0 100,0% NK
HENSOLDT Analytics GmbH1 Wien / Österreich -2,4 -2,6 100,0% NK
HENSOLDT do Brasil Segurança e Defesa
Electrónica e Optica Ltda1
São Paulo/ Brasilien -0,1 -0,1 99,9% NK
HENSOLDT Inc.1 Wilmington / USA -6,0 -1,7 100,0% NK
HENSOLDT Private Ltd.4 Bangalore / Indien 0,2 0,1 100,0% NK
MaHyTec S.A.S.1 Dole / Frankreich 0,5 -0,1 100,0% NK
Nexeya USA Inc.3 Beaufort / USA 0,0 0,0 100,0% NK

NK: nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung

AU: assoziiertes Unternehmen bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung

JV: Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung

1 Eigenkapital und Ergebnis 31.12.2020 2 Eigenkapital und Ergebnis 30.09.2020

3 Eigenkapital und Ergebnis 30.06.2021 4 Eigenkapital und Ergebnis 31.03.2021

5 Neugründung im Geschäftsjahr 2021, Jahresabschlusss noch nicht aufgestellt N/A: Es liegen keine Angaben vor

Die HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen/Landkreis München, ("HENSOLDT Cyber") ist ein in 2017 gegründetes Joint Venture zwischen der HENSOLDT Holding Germany GmbH und der Secure Elements GmbH, München. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Integration und der Vertrieb von Lösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services. Die Beteiligung stärkt das Technologieportfolio der HENSOLDT-Gruppe.

Mit Wirkung ab Juni 2021 hat HENSOLDT über die bisher nach der Equity-Methode konsolidierte HENSOLDT Cyber Beherrschung erlangt und bezieht diese folglich im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss ein.

Grund dafür waren im Geschäftsjahr 2021 mit dem Joint-Venture Partner getroffene Vereinbarungen. Diese führten zu potenziellen Stimmrechten im Zusammenhang mit Wandlungsrechten, die mit den der HENSOLDT Cyber gewährten Darlehen in Verbindung stehen. Unter Berücksichtigung von potenziellen Stimmrechten hält HENSOLDT 70,0 % der Stimmrechte der HENSOLDT Cyber.

Die vorläufige Gegenleistung unter Berücksichtigung der Wandlungsrechte zu bestehenden Darlehen betrug 11,5 Mio. €.

Die Buchwerte bzw. beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte der HENSOLDT Cyber zum Erwerbszeitpunkt stellten sich wie folgt dar:

in Mio. € Buchwerte beizulegende
Zeitwerte
Vermögenswerte 2,5 10,1
Latente Steuern - -2,3
Verbindlichkeiten -11,4 -11,4
Summe des identifizierbaren Nettovermögens inkl. Minderheiten -8,9 -3,6
Auf Minderheiten entfallendes Nettovermögen -1,1
Summe des identifizierbaren Nettovermögens -2,5
Goodwill 14,0
Übertragene Gegenleistung 11,5

Die vorläufige Kaufpreisallokation führte vor allem zur Aktivierung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 7,6 Mio. € und von passiven latenten Steuern in Höhe von 2,3 Mio. €.

Der Restbetrag entspricht einem Goodwill in Höhe von 14,0 Mio. €. Dieser stellt hauptsächlich die erwarteten Zukunftsaussichten aus der Marktposition des erworbenen Unternehmens sowie die erwarteten Synergien dar, die durch die Integration der Gesellschaft in das bestehende Geschäft der HENSOLDT-Gruppe erzielt werden sollen.

Zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs verfügte die erworbene Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. € und hatte einen Bruttobetrag von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,1 Mio. €, die in voller Höhe als voraussichtlich einbringbar geschätzt wurden.

In den sieben Monaten bis zum 31. Dezember 2021 trug HENSOLDT Cyber mit einem Umsatz von 0,2 Mio. € und einem Verlust in Höhe von 5,0 Mio. € zum Ergebnis der HENSOLDT-Gruppe bei.

Wäre die Transaktion am 1. Januar 2021 erfolgt, hätte dies nach Einschätzung des Managements zu einem Anstieg des Konzernumsatzes um 0,1 Mio. € und zu einem um -1,9 Mio. € niedrigeren Ergebnis geführt. Bei der Ermittlung des Ergebnisses wurde dabei der bereits vereinnahmte Anteil am Verlust von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen bis Mai 2021 in Höhe von 2,0 Mio. € berücksichtigt.

Die Anteile an der HENSOLDT Cyber waren im Zeitpunkt des Erwerbs vollständig wertberichtigt. Aus der Anpassung an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an der HENSOLDT Cyber ergab sich ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 10,2 Mio. €.

In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden zwei Geschäftseinheiten (ATM und Verteidigungsbereich) der Tellumat (Pty) Ltd., Südafrika, sowie 100,0 % der Anteile an der HENSOLDT Analytics GmbH (vormals: SAIL LABS Technology GmbH), Wien, übernommen. Die vorläufigen Kaufpreise beliefen sich auf insgesamt 8,4 Mio. €.

Die beiden Geschäftseinheiten der Tellumat Pty (Ltd.) wurden nach Erwerb in die HENSOLDT South Africa integriert. Bei dieser Transaktion entstand ein Goodwill i. H. v. 0,1 Mio. €.

Die HENSOLDT Analytics GmbH wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert.

Die verwendeten Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte waren wie folgt.

Erworbene
Vermögenswerte
Marktvergleichsverfahren und Kostenverfahren
Sachanlagen Die Bewertung berücksichtigt Marktpreise für ähnliche Gegenstände, wenn diese verfügbar sind, und
gegebenenfalls fortgeführte Wiederbeschaffungskosten. Fortgeführte Wiederbeschaffungskosten spiegeln
Anpassungen für eine physische Verschlechterung sowie funktionale Überholung und wirtschaftliche
Veralterung wider.
Immaterielle
Vermögenswerte
Lizenzpreisanalogiemethode und Residualwertmethode: Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die
abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden,
dass sich die Patente oder Warenzeichen im eigenen Besitz befinden. Die Residualwertmethode
berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Kundenbeziehungen erzeugen, mit
Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden Vermögenswerten verbunden sind.
Vorräte Marktvergleichsverfahren: Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises
im normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie
angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung
der Vorräte basieren.

Soweit innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Anpassungen der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb aktivierten und passivierten Werte führen würden, wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs angepasst. Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich bezüglich der Unternehmensakquisitionen des Vorjahres keine wesentlichen Anpassungen.

Mit Wirkung ab Juni 2021 erhöhte sich der zurechenbare Anteil der HENSOLDT Holding Germany GmbH an der HENSOLDT Cyber von 51,0 % auf 70,0 %. Demzufolge wurde ab Juni 2021 die Konsolidierung der HENSOLDT Cyber von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt (Siehe Anhangangabe 7).

Das angegebene Ergebnis des Berichtsjahres bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Mai 2021.

Gemäß IAS 24 müssen Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, die die HENSOLDT-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Darüber hinaus besteht eine Angabepflicht für Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und für Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der HENSOLDT-Gruppe haben. Ein maßgeblicher Einfluss kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der HENSOLDT AG von 20,0 % oder mehr oder einer Schlüsselposition im Management beruhen.

Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der HENSOLDT-Gruppe sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG, die somit als nahestehende Personen für die HENSOLDT AG gelten.1

1 Im Vorjahr waren dies bis zum 17. August 2020 die Mitglieder der Geschäftsführung der HENSOLDT GmbH und die Mitglieder des Aufsichtsrats auf Ebene der HENSOLDT Holding GmbH.

  • Thomas Müller, CEO
  • Axel Albert Hans Salzmann, CFO
  • Peter Fieser, CHRO
  • Celia Pelaz, CStO (ab 1. Juli 2021)

  • Johannes P. Huth, Vorsitzender des Aufsichtsrats

  • Armin Maier-Junker, Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender HENSOLDT Sensors GmbH, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Dr. Jürgen Bestle, Stellvertretender Vorsitzender des Unternehmenssprecherausschusses der Leitenden Angestellten (ab 19. Mai 2021)
  • Jürgen Bühl, Gewerkschaftssekretär bei IGM-Vorstand
  • Dr. Frank Döngi, Vorsitzender des Unternehmenssprecherausschusses der Leitenden Angestellten (bis 18. Mai 2021)
  • Achim Gruber, Vorsitzender des Betriebsrats der HENSOLDT Optronics GmbH (ab 19. Mai 2021)
  • Prof. Wolfgang Ischinger
  • Ingrid Jägering
  • Marion Koch, Mitglied des Betriebsrats der HENSOLDT Sensors GmbH
  • Christian Ollig
  • Prof. Dr. Burkhard Schwenker
  • Julia Wahl, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall
  • Claire Wellby
  • Ingo Zeeh, Mitglied des Betriebsrates der HENSOLDT Optronics GmbH (12. Januar bis 18. Mai 2021)

Die Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, ("Square Lux") war seit dem 29. November 2019 mehrheitlich direkt als herrschendes Unternehmen an der HENSOLDT AG beteiligt. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Beteiligung der Square Lux rund 42,9 % (Vorjahr: 68,3 %) der Aktien. Basierend auf einer Hauptversammlungspräsenz von 84,28 % und einem Anteilsbesitz von 42,94 % hat die Square Lux eine faktische Hauptversammlungsmehrheit und wird daher im gesamten Berichtsjahr weiterhin als herrschendes Unternehmen betrachtet.

Über weitere Muttergesellschaften der Square Lux ist die HENSOLDT AG außerdem indirekt mehrheitlich im Besitz von KKR Square Aggregator L.P., Kanada, ("KKR") und deren Tochtergesellschaften. KKR ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Investmentfonds und anderen mit Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. verbundenen Gesellschaften gehalten wird.

Die HENSOLDT AG befindet sich außerdem indirekt im Mehrheitsbesitz der im Besitz von KKR befindlichen Square Lux Midco 1 & Co S.C.A., Luxemburg.

Mit den herrschenden Unternehmen verbundene Unternehmen sind insbesondere folgende Unternehmen im Besitz von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P.: KKR Capital Markets Partners LLP, KKR Capital Markets (Ireland) Limited, KKR Capstone Americas LLP, KKR Capital Markets Ltd., KKR Capstone EMEA (International) LLP, sowie die Square Lux Finco S.à r.l., Luxemburg, als Schwestergesellschaft der Square Lux.

Am 26. Mai 2021 erwarb die Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW"), unter Ausübung der Rechte der Bundesregierung ("Deutsche Regierung" oder "Bund"), 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG von der Square Lux. Damit gilt der Bund als ein der HENSOLDT AG nahestehendes Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss. Die HENSOLDT-Gruppe unterhält verschiedene Beziehungen zum Bund und zu anderen Unternehmen, die unter dessen Kontrolle stehen. Der Bund, mit ihm verbundene Regierungsbehörden und Ämter sowie andere vom Bund kontrollierte Unternehmen sind jeweils voneinander unabhängige Kunden von HENSOLDT und erwerben bzw. nutzen als solche die Produkte und Dienstleistungen von HENSOLDT.

Der HENSOLDT Pension Trust e.V. (einschließlich seiner Tochtergesellschaften) als Pensionsfonds der HENSOLDT Sensors GmbH sowie der HENSOLDT Optronics GmbH und die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, sowie die assoziierten und Gemeinschafts-Unternehmen des Konzerns sind weitere nahestehende Unternehmen.

Der Konzernabschluss der HENSOLDT AG wird in den Abschluss der Square Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg einbezogen. Square Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg stellt den Konzernabschluss für die kleinste und größte Gruppe von Unternehmen auf. Square Lux TopCo S.à r.l., Luxemburg hat ihren Sitz in der 2, Rue Edward Steichen, 2450 Luxemburg, und wird beim Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B204231 geführt.

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit steht die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen nahestehenden Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Umsatzerlöse
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 283,5 -
Gemeinschaftsunternehmen 30,3 13,8
Assoziierte Unternehmen 19,9 51,3
nicht einbezogene Unternehmen 34,2 22,4
Sonstige Erträge und Kostenerstattungen
Mutterunternehmen 0,1 5,2
Gemeinschaftsunternehmen 0,4 1,1
nicht einbezogene Unternehmen 0,3 -
sonstige nahestehende Parteien 12,1 10,1
Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Empfangene Lieferungen und Leistungen
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 4,0 -
Gemeinschaftsunternehmen 0,3 0,6
Assoziierte Unternehmen 2,6 3,9
nicht einbezogene Unternehmen 1,9 1,1
sonstige nahestehende Parteien 15,5 24,8
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Forderungen
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 53,8 -
Gemeinschaftsunternehmen 91,6 74,0
Assoziierte Unternehmen 9,8 20,9
nicht einbezogene Unternehmen 11,6 4,3
sonstige nahestehende Parteien 0,2 0,1
Verbindlichkeiten
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 4,3 -
Gemeinschaftsunternehmen 0,3 0,9
Assoziierte Unternehmen 7,5 3,2
nicht einbezogene Unternehmen 6,3 0,2
sonstige nahestehende Parteien 3,5 4,1

Die HENSOLDT AG hat im Rahmen der im Zusammenhang mit dem Börsengang der HENSOLDT AG geschlossenen Kostenteilungs- und Entschädigungsvereinbarung mit der Square Lux – nach Verrechnung gegenläufiger Ansprüche – im Berichtszeitraum anteilige Aufwendungen in Höhe von 53 Tsd. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) an die Square Lux weiterbelastet.

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen mit sonstigen nahestehenden Parteien enthalten Erstattungen in Verbindung mit dem Börsengang und der damit verbundenen Refinanzierung des Konzerns für Gebühren von KKR Capital Markets Partners LLP in Höhe von 27 Tsd. € (Vorjahr: 4,2 Mio. € Aufwendungen) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Gebäudemieten in Höhe von 15,5 Mio. € (Vorjahr: 15,1 Mio. €). Im Vorjahr fielen zusätzlich Aufwendungen an KKR Capstone Americas LLP in Höhe von 30 T€ und an KKR Capital Markets (Ireland) Ltd. in Höhe von 5,5 Mio. € an.

Am 29. Juni 2021 hat der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, diese wiederum vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ("BAAINBw"), HENSOLDT mit der Entwicklung, Lieferung und Integration des luftgestützten Systems zur elektronischen Signalaufklärung PEGASUS einschließlich der Beschaffung von drei Flugzeugen und den zugehörigen Auswertungsstationen mit einem Vertragswert von 1,25 Mrd. € beauftragt. Der Abschluss der Vereinbarung erfolgte nach der Budgetfreigabe durch den Deutschen Bundestag.

Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 beziehen sich hauptsächlich auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen beinhalten im Vorjahr ein Darlehen in Höhe 7,8 Mio. € an die HENSOLDT Cyber.

Weitere Informationen bezüglich der Finanzierung der Pensionspläne des Konzerns, die als nahestehende Parteien betrachtet werden, sind unter Anhangangabe V.33 dargestellt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr Gehälter und andere kurzfristig fällige Leistungen (einschließlich Boni) in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Die im Berichtsjahr erfolgswirksam erfassten Aufwendungen in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen betrugen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Als Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind für Pensionsverpflichtungen aktiver Vorstandsmitglieder Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) angefallen. Die im Berichtsjahr für die Mitglieder des Vorstands insgesamt erfassten Aufwendungen (nach IAS 24.17) betrugen somit insgesamt 5,1 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €).

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 bis 3 HGB beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 6,5 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Darin enthalten ist der beizulegende Zeitwert bei Gewährung für aktienbasierte Vergütungen von 2,0 Mio. € für 142.754 virtuelle Aktienzusagen. Zu den an diese Zusagen geknüpften Erfolgszielen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der im zusammengefassten Lagebericht unter Abschnitt VI. enthalten ist. Im Vorjahr wurden keine aktienbasierten Vergütungen gewährt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts der HENSOLDT-Gruppe ist, dargestellt.

Die Vorstände der HENSOLDT AG sowie weitere Führungskräfte und Organmitglieder der HENSOLDT-Gruppe halten mittelbar Aktien, die von der Square Lux Midco 1 & Co S.C.A. ausgegeben worden sind und sind darüber indirekt an der HENSOLDT AG beteiligt. Mangels einer monetären Vorteilsgewährung durch Gesellschaften des Konzerns im Zeitpunkt des Einstiegs oder des Ausscheidens der Beteiligten ist zu keiner Zeit - weder im Falle eines Exits noch bei Ausscheiden des Managers - ein Aufwand im Konzernabschluss zu erfassen.

III Konzern-Performance


Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspflichtigen Geschäftssegmente Sensors und Optronics identifiziert.

Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar & Naval Solutions, Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Customer Services & Space Solutions sowie Eliminierung/Transversal/Übrige.

Die Produkte der Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Customer Services & Space Solutions im Wesentlichen als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig.

Innerhalb der im ersten Quartal 2021 in "Radar & Naval Solutions" umbenannten Division (vormals: "Radar, IFF & COMMS") entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF-Systeme (Identification Friend or Foe), die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter der Eurofighter, die Fregatte 125 der Deutschen Marine oder das Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar & Naval Solutions umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen.

Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampfflugzeugen wie dem Eurofighter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportflugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt.

Die im ersten Quartal 2021 in "Customer Services & Space Solutions" umbenannte Division (vormals: "Customer Services") umfasst im Wesentlichen den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systeme. Darüber hinaus gehören zur Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen. Die Division fungiert zusätzlich als Sponsor für HENSOLDT Space Solutions. HENSOLDT Space Solutions entwickelt und fertigt Komponenten und Lösungen für Weltraumbasierte Sensoren; welche u. a. in den Bereichen Erdbeobachtung, Wetterund Umweltbeobachtung, wissenschaftliche Erforschung des Weltraums sowie für Laserkommunikation im All eingesetzt werden.

Eliminierung/Transversal/Übrige umfasst den Bereich Übrige, welcher hauptsächlich Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung/Transversal von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört.

Das Segment Optronics umfasst Optronik sowie optische und Präzisionsinstrumente für militärische, Sicherheits- und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektro-optische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen mit Bildstabilisatoren für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics.

Die Geschäftssegmente der HENSOLDT-Gruppe werden intern anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren (KPIs) Umsatz, Auftragseingang, Book-to-Bill-Verhältnis und bereinigtem EBITDA gesteuert und überwacht. Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem bereinigten EBIT einen weiteren Leistungsindikator sowie mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl als Leistungsindikator.

Die folgende Tabelle zeigt die KPIs, die das Management zur Bewertung der Leistung der einzelnen Geschäftssegmente verwendet, sowie zusätzliche Informationen.

Unter "Eliminierung/Transversal/Übrige" werden im Wesentlichen Einmaleffekte der nicht operativ tätigen Gesellschaften sowie Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst. Transaktionen zwischen den Segmenten Sensors und Optronics sind nur von untergeordneter Bedeutung.

2021
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Auftragseingang 2.774,4 405,4 -8,3 3.171,5
Auftragsbestand zum 31.12. 4.420,2 676,1 -4,1 5.092,2
Book-to-Bill-Verhältnis 2,4 1,2 - 2,2
Außenumsätze 1.145,5 328,8 - 1.474,3
Intersegmentäre Umsätze 2,2 3,1 -5,3 -
Segmentumsätze 1.147,7 331,9 -5,3 1.474,3
2021
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten außer Abschreibung
und Amortisation
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -78,9 -57,3 -0,8 -137,0
Auflösung von sonstigen Rückstelungen 10,8 21,7 0,1 32,6
Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits
vorhandener Anteile an nunmehr konsolidierungspflichtigen
Unternehmen
10,2 - - 10,2
Anteile am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures, die nach der Equity-Methode bewertet werden
- - -2,0 -2,0
2021
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBITDA 194,0 68,0 -10,3 251,7
Transaktionskosten 0,2 - 0,2 0,4
Aufwendungen für den IPO - - 0,7 0,7
Andere Einmaleffekte 0,2 0,2 7,5 7,9
Bereinigtes EBITDA 194,4 68,2 -1,9 260,7
Marge bereinigtes EBITDA 1 16,9% 20,5% 17,7%
Abschreibung und Amortisation -97,4 -28,6 - -126,0
EBIT 96,6 39,4 -10,3 125,7
Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 53,8 10,1 - 63,9
Transaktionskosten 0,2 - 0,2 0,4
Aufwendungen für den IPO - - 0,7 0,7
Andere Einmaleffekte2 0,2 0,2 7,5 7,9
Bereinigtes EBIT 150,8 49,7 -1,9 198,6
Marge bereinigtes EBIT 1 13,1% 15,0% 13,5%

1 Jeweils bezogen auf Segmentumsätze

2 Zu den anderen Einmaleffekten im Jahr 2021 gehören Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen ("HENSOLDT GO!"), der Post-Merger-Integration und der strukturellen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe.

2021
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBIT 96,6 39,4 -10,3 125,7
Finanzergebnis - - - -40,8
EBT - - - 84,9
2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Auftragseingang 2.238,1 308,3 -5,1 2.541,3
Auftragsbestand zum 31.12. 2.825,5 600,0 -1,5 3.424,0
Book-to-Bill-Verhältnis 2,4 1,1 - 2,1
Außenumsätze 922,5 284,4 0,0 1.206,9
Intersegmentäre Umsätze 1,1 3,7 -4,8 -
Segmentumsätze 923,6 288,1 -4,8 1.206,9
2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten außer Abschreibung
und Amortisation:
Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -85,3 -45,6 - -130,9
Auflösung von sonstigen Rückstellungen 13,1 4,9 - 18,0
Anteile am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures, die nach der Equity-Methode bewertet werden
- - -2,6 -2,6
2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBITDA 155,3 64,9 -30,9 189,3
Transaktionskosten - - 0,9 0,9
Aufwendungen für den IPO - - 15,8 15,8
Andere Einmaleffekte 0,9 0,7 11,7 13,3
Bereinigtes EBITDA 156,2 65,6 -2,5 219,3
Marge bereinigtes EBITDA 1 16,9% 22,8% 18,2%
Abschreibung und Amortisation -90,5 -30,2 -0,1 -120,8
EBIT 64,8 34,7 -31,0 68,5
Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 54,0 14,7 - 68,6
Transaktionskosten - - 0,9 0,9
Aufwendungen für den IPO - - 15,8 15,8
Andere Einmaleffekte2 0,9 0,7 11,7 13,4
Bereinigtes EBIT 119,7 50,1 -2,6 167,2
Marge bereinigtes EBIT 1 13,0% 17,4% 13,9%

1 Jeweils bezogen auf Segmentumsätze

2 Zu den anderen Einmaleffekten im Jahr 2020 gehören Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen ("HENSOLDT GO!"), der Post-Merger-Integration und der strukturellen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe.

2020
in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/
Transversal/
Übrige
Konzern
EBIT 64,8 34,7 -31,0 68,5
Finanzergebnis - - - -143,7
EBT - - - -75,2
Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Umsätze
Europa 1.191,4 920,2
davon Deutschland 861,5 622,8
Naher Osten 135,6 155,8
Asien-Pazifik 58,4 44,2
Nordamerika 44,9 53,1
Afrika 57,3 48,0
LATAM 15,7 13,3
Übrige Regionen/Konsolidierung -29,0 -27,6
Gesamt 1.474,3 1.206,9
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Langfristige Vermögenswerte1
Deutschland 1.153,0 1.136,3
Sonstige Länder 132,2 133,6
Gesamt 1.285,2 1.269,9

1 Ausgenommen sind Finanzinstrumente, latente Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte aus Versicherungsverträgen

Die HENSOLDT-Gruppe hat in ihren beiden Segmenten zwei (Vorjahr: drei) Kunden, mit denen jeweils mehr als 10,0 % des Gesamtumsatzes erzielt werden. Mit dem ersten Kunden wurde ein Umsatz von 318,8 Mio. € (Vorjahr: 250,7 Mio. €) erzielt, der Umsatz mit dem zweiten Kunden betrug 314,3 Mio. € (Vorjahr: 149,2 Mio. €).

Für die Berichterstattung unterscheidet die HENSOLDT-Gruppe zwei Erlösströme der Umsatzrealisierung: Sales und Aftersales. Die Kategorie Aftersales umfasst im Wesentlichen Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem vorherigen Verkauf von Gütern (z. B. Verkauf von Ersatzteilen, Wartung). Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, die nicht in die Kategorie Aftersales fallen, werden als Sales ausgewiesen.

In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden für die Erlöserfassungskategorien (Sales und Aftersales) sowie dem Zeitpunkt (zeitpunktbezogen und zeitraumbezogen) der Umsatzrealisierung aufgeschlüsselt.

Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics 2021
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Sales 865,2 292,1 1.157,3
Aftersales 283,3 36,1 319,4
Wechselkurseffekte -3,0 0,6 -2,4
Gesamt 1.145,5 328,8 1.474,3
Geschäftsjahr
in Mio. €
Sensors
Optronics
2021
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene Umsatzlegung
529,6
300,9 830,5
Zeitraumbezogene Umsatzlegung
618,9
27,4 646,3
Wechselkurseffekte
-3,0
0,5 -2,5
Gesamt
1.145,5
328,8 1.474,3
Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics 2020
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Sales 655,5 246,9 902,3
Aftersales 267,8 35,2 303,0
Wechselkurseffekte -0,7 2,3 1,6
Gesamt 922,5 284,4 1.206,9
Geschäftsjahr
in Mio. € Sensors Optronics 2020
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene Umsatzlegung 480,5 276,1 756,6
Zeitraumbezogene Umsatzlegung 442,7 6,0 448,7
Wechselkurseffekte -0,7 2,3 1,6
Gesamt 922,5 284,4 1.206,9
in Mio. € Vertragsver
mögenswerte
Vertragsver
bindlichkeiten
Stand 01.01.2020 165,9 333,5
In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der
Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
- -82,8
Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während des
Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden
- 193,7
Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode erfasst wurden, auf
Forderungen
-33,9 -
Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 79,2 -
Sonstige -6,8 -11,5
Stand 31.12.2020 204,4 432,8
In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der
Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren
- -233,4
Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während des
Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden
- 311,1
Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode erfasst wurden, auf
Forderungen
-64,7 -
Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 30,0 -
Änderungen in der Schätzung des Transaktionspreises oder der Vertragsänderung - 1,2
Sonstige 0,3 0,4
Stand 31.12.2021 170,0 512,1

Im Buchwert der Vertragsvermögenswerte sind Wertminderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) enthalten.

Im Berichtsjahr wurden Erlöse aus Leistungsverpflichtungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €), die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt wurden, erfasst.

Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich der Gesamtbetrag des Transaktionspreises für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen auf 5.092 Mio. € (Vorjahr: 3.424 Mio. €). Das Management rechnet damit, dass 24,7 % dieses Transaktionspreises in dem nächsten Berichtsjahr und weitere 33,2 % im Zeitraum zwischen 2023 und 2024 als Erlös erfasst werden. Die restlichen 42,2 % sollen im Geschäftsjahr 2025 und in den darauffolgenden Jahren erfasst werden.

In den Umsatzkosten sind Abschreibungen aus Anpassungen an den Marktwert von Vermögenswerten im Rahmen der Kaufpreisallokation in Höhe von 63,9 Mio. € (Vorjahr: 68,6 Mio. €) enthalten.

Die im Berichtszeitraum als Aufwand verbuchten Vorräte betragen 971,6 Mio. € (Vorjahr: 774,4 Mio. €).

Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen 31,4 Mio. € (Vorjahr: 25,1 Mio. €). Zur Aktivierung von Entwicklungskosten siehe Anhangangabe IV.17.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Weiterverrechnete Dienstleistungen 17,1 16,5
Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an nunmehr
konsolidierungspflichtigen Unternehmen
10,2 -
Sonstige 2,0 2,4
Sonstige betriebliche Erträge 29,3 18,9

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen neben weiterverrechneten Investitionskosten und Instandhaltungen an Gebäuden, Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen sowie IT-Dienstleistungen Erträge aus der Anpassung an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an der HENSOLDT Cyber in Höhe von 10,2 Mio. €.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Weiterverrechnete Kosten 15,7 15,0
Sonstige 2,5 1,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 18,2 16,1

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Zinsertrag aus Planvermögen 2,5 2,6
Sonstige Zinserträge 0,3 0,6
Sonstige 1,2 0,9
Zinsertrag 4,0 4,0
Darlehen (Term Loan) -15,3 -108,2
davon: Veränderung des beizulegenden Zeitwerts eingebetteter Derivate - -50,9
davon: Aufholeffekt aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung - -27,9
Darlehen Revolving Credit Facility -4,6 -5,2
Zinsaufwand aus Swap -4,4 -4,3
Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen -7,1 -8,1
Zinsaufwand für Leasing -9,6 -9,7
Sonstige -0,8 -2,3
Zinsaufwand -41,8 -137,7
Bankgebühren -3,8 -7,6
Fremdwährungsumrechnung monetärer Posten 1,8 -2,0
Sonstige -0,4
Sonstiges Finanzergebnis -3,0 -10,0
Finanzergebnis -40,8 -143,7

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Tatsächlicher Steueraufwand -20,2 -9,4
davon dem Vorjahr zurechenbare Ertragsteuern -0,6 -0,3
Latente Steuern -2,0 20,1
davon aus Änderungen von temporären Differenzen 6,0 12,4
Ausgewiesene Steuer 10,7
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste latente Steuer -7,5 13,3

Bei den inländischen Gesellschaften wurde für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz von 12,5 % berücksichtigt. Damit ergab sich bei den inländischen Gesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 28,3 %. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet.

In nachfolgender Tabelle wird die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand dargestellt. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Konzernergebnis vor Steuern mit dem im Geschäftsjahr 2021 gültigen Gesamtsteuersatz von 28,3 % multipliziert:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 84,9 -75,2
Ertragsteuersatz 28,3% 28,3%
Hierauf erwartete Ertragsteuer -24,0 21,3
Abweichungen vom erwarteten Steuersatz 1,9 -0,3
Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze -0,2 -0,1
Steuern für Vorjahre 0,5 1,8
Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen -0,6 -1,2
Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen und Steuern sowie Effekte aus Veränderung von permanenten
Bilanzdifferenzen
2,3 -2,3
Steuerfreie Erträge 1,6 0,6
Veränderung in der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern -2,6 -8,5
Sonstige -1,1 -0,6
Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 10,7
Effektiver Steuersatz in % 26,2% 14,3%

Aktive und passive latente Steuern werden im Einklang mit IAS 12 "Ertragsteuern" angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva und ihren Steuerbilanzwerten einerseits oder auf Verlustvorträge andererseits zurückzuführen sind. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus den Bewertungsunterschieden in den Bilanzposten setzen sich wie folgt zusammen:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Latente Steueransprüche
Vermögenswerte
Sachanlagen 0,9 0,7
Finanzielle Vermögenswerte 1,1 0,2
Vorräte und Vertragsvermögenswerte 2,2 3,5
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2,0 1,7
Schulden
Rückstellungen 95,9 96,6
Verbindlichkeiten 166,6 146,8
Verlustvorträge 20,6 31,8
Steuergutschriften und Zinsvorträge 13,8 10,2
Latente Steueransprüche (brutto) 303,1 291,5
Saldierungen -292,3 -265,3
Latente Steueransprüche (netto) 10,8 26,3
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Latente Steuerschulden
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 136,7 131,1
Sachanlagen 3,3 3,8
Finanzielle Vermögenswerte 3,9 0,9
Vorräte und Vertragsvermögenswerte 77,3 74,6
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0,4 3,0
Schulden
Rückstellungen 38,7 23,9
Verbindlichkeiten 36,1 35,3
Sonstige - 0,3
Latente Steuerschulden (brutto) 296,4 273,0
Saldierungen -292,3 -265,3
Latente Steuerschulden (netto) 4,1 7,7
Überhang latente Steueransprüche 6,7 18,5

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Zum 31. Dezember 2021 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen erfasst. Der Konzern geht davon aus, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochterunternehmen in absehbarer Zeit nicht ausgeschüttet werden. Temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Investitionen in Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerverbindlichkeiten verbucht wurden, beliefen sich auf insgesamt 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2021 bestanden folgende Verlust- und Zinsvorträge (Brutto-Beträge):

31. Dez. 31.Dez.
in Mio. € 2021 2020
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 143,1 155,6
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 132,7 155,1
Steuerliche Zinsvorträge 180,3 180,8
Steuergutschriften 0,7 -0,0

Für folgende Verlust- und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist (Bruttobeträge):

31. Dez. 31.Dez.
in Mio. € 2021 2020
Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 72,2 44,9
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 61,8 44,9
Steuerliche Zinsvorträge 125,6 140,1

Die steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, sind unbegrenzt nutzbar.

Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl2 von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist daher mit dem unverwässerten Ergebnis identisch.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Konzernergebnis entfallend auf die Eigentümer der HENSOLDT AG -65,2
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (in Millionen) 86,6
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,60 -0,75

2 Das Ergebnis je Aktie wurde im Vorjahr aufgrund der erfolgten Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 70,0 Mio. € unter der Annahme ermittelt, dass die HENSOLDT AG bereits vor dem 1. Januar 2020 80,0 Mio. Aktien ausgegeben hätte.

IV Betriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten

Die immateriellen Vermögenswerte (ohne Goodwill) setzen sich zusammen:

in Mio. € Lizenzen,
Patente und
sonstige
Rechte
Sonstige
immaterielle
Vermögens
werte
Aktivierte
Entwicklungs
kosten
Kunden
beziehung,
Technologie,
Auftrags
bestand,
Marke
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen im
Bau
Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020 10,2 0,3 117,3 540,8 4,0 672,7
Zugänge 2,8 0,1 62,1 - 1,2 66,1
Abgänge - - -12,6 - - -12,6
Umbuchungen - - - - -2,6 -2,6
Währungsumrechnung - - -1,5 - - -1,5
Stand 31.12.2020 13,0 0,4 165,3 540,8 2,6 722,1
Erwerb durch Unternehmens
zusammenschlüsse
0,0 - - 9,1 - 9,1
Zugänge 2,0 0,2 66,1 - 2,7 71,0
Abgänge -0,0 - - - -0,0 -0,0
Umbuchungen 0,2 - - - -0,1 0,1
Währungsumrechnung 0,0 - 0,8 - - 0,8
Stand 31.12.2021 15,2 0,6 232,2 549,9 5,2 803,1
Kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2020 -7,1 -0,3 -24,6 -237,3 - -269,4
Zugänge -2,5 -0,1 -9,0 -67,9 - -79,5
Abgänge 0,0 - 12,6 - - 12,6
Währungsumrechnung - - 0,3 - - 0,3
Stand 31.12.2020 -9,6 -0,4 -20,7 -305,3 - -336,0
Zugänge -2,6 -0,2 -15,7 -63,4 - -81,9
Abgänge 0,0 - - - - 0,0
Währungsumrechnung - - -0,2 - - -0,2
Stand 31.12.2021 -12,2 -0,6 -36,6 -368,7 - -418,1
Buchwert
Stand 31.12.2020 3,4 0,0 144,6 235,5 2,6 386,1
Stand 31.12.2021 3,0 0,0 195,6 181,2 5,2 385,0

Die Kategorie "Kundenbeziehung, Technologie, Auftragsbestand, Marke" beinhaltet die Marke HENSOLDT mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer. Der Buchwert der Marke HENSOLDT betrug zum 31. Dezember 2021 55,4 Mio. € (Vorjahr: 55,4 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2021 bestand kein Wertminderungsbedarf.

Der Konzern hat in 2021 Entwicklungskosten in Höhe von 66,1 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte insbesondere im Bereich Flugsicherungs-, Marine- und Bodenradarprogramme im Segment Sensors sowie auf Seeprogramme im Segment Optronics aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden zwei in Vorjahren begonnene Entwicklungsleistungsprojekte aufgrund geänderter Anforderungen in Höhe von 1,8 Mio. € vollständig wertberichtigt. Davon entfielen 0,8 Mio. € auf das Segment Sensors sowie 1,0 Mio. € auf das Segment Optronics. Der Wertminderungsaufwand wurde in den Umsatzkosten erfasst.

Für die Werthaltigkeitsprüfung wird der Goodwill den CGUs Sensors und Optronics zugewiesen, die auch operative und berichtspflichtige Geschäftssegmente sind.

in Mio. €
Sensors
Optronics Gesamt
Stand 01.01.2020
553,4
83,8 637,2
Stand 31.12.2020
553,4
83,8 637,2
Zugänge HENSOLDT Cyber GmbH
14,0
- 14,0
Zugänge Tellumat (Pty) Ltd.
0,1
- 0,1
Stand 31.12.2021
567,5
83,8 651,3

Der erzielbare Wert beider CGUs basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs generiert werden, bestimmt wird. Da der Buchwert der CGUs den Nutzungswert der CGUs nicht überstieg, war keine Wertminderung des Goodwills erforderlich.

Die Berechnung des Nutzungswertes erfolgt jeweils im vierten Quartal zum Stichtag 30. September und basiert auf einem DCF-Modell. Die Cashflows werden aus dem Budget für die nächsten drei Jahre abgeleitet und beinhalten weder Umstrukturierungsaktivitäten, zu denen die HENSOLDT-Gruppe noch nicht verpflichtet ist, noch bedeutende zukünftige Investitionen, die die Leistung der Vermögenswerte der getesteten CGU verbessern würden. Der erzielbare Wert hängt vom Diskontsatz ab, der für das DCF-Modell verwendet wird, sowie von den erwarteten zukünftigen Cashflows und der Wachstumsrate, die für Extrapolationszwecke verwendet wird. Diese Schätzungen sind vor allem für den Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer relevant, die von der HENSOLDT-Gruppe bilanziert werden.

Folgende wesentliche Annahmen wurden bei der Schätzung des Nutzungswertes verwendet:

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
Annahmen in % Sensors Optronics Sensors Optronics
Abzinsungssatz (nach Steuern) 5,5% 5,5% 6,0% 6,0%
Nachhaltige Wachstumsrate 1,0% 1,0% 1,0% 1,0%
Geplante nachhaltige EBIT-Marge 11,9% 15,1% 13,0% 13,0%

Die Abzinsungssätze stellen die aktuelle Marktbewertung der spezifischen Risiken jeder CGU dar, wobei der Zeitwert des Geldes und die individuellen Risiken der zugrundeliegenden Vermögenswerte, die nicht in die Cashflow-Schätzungen eingeflossen sind, berücksichtigt werden. Die Berechnung des Diskontierungssatzes basiert auf den spezifischen Umständen der HENSOLDT-Gruppe und ihrer Geschäftssegmente und wird anhand der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("WACC") abgeleitet. Der WACC berücksichtigt sowohl Schulden als auch Eigenkapital sowie einen branchenspezifischen Verschuldungsgrad. Die Eigenkapitalkosten werden marktbasiert anhand der Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber in Abhängigkeit von deren Risikoerwartung abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf für die Gruppe marktüblichen Fremdkapitalzinssätzen. Das branchenspezifische Risiko wird durch die Anwendung eines Beta-Faktors berücksichtigt, der jährlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Marktdaten ermittelt wird. Der entsprechende Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 7,6 % (Vorjahr: 8,0 %) für die CGU Sensors und 7,5 % (Vorjahr: 8,3 %) für die CGU Optronics.

Die prognostizierten Cashflows, die von der HENSOLDT-Gruppe in ihrem DCF-Modell verwendet werden, basieren auf dem operativen Geschäftsplan. Dieser Geschäftsplan enthält einen detaillierten Planungshorizont für drei Jahre und wird im Hinblick auf die Langfristigkeit des Projektgeschäfts über eine Konvergenzperiode in einen eingeschwungenen Zustand fortentwickelt, auf dem die Berechnung der ewigen Rente basiert. In der ewigen Rente wird eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 % zugrunde gelegt.

Auf der Grundlage der Marktposition geht die HENSOLDT-Gruppe in beiden Geschäftssegmenten für den Detailplanungshorizont von einem weiteren signifikanten Umsatzwachstum aus.

Bei der Durchführung des Wertminderungstests für die beiden CGUs führte die HENSOLDT-Gruppe Sensitivitätsanalysen für die nachhaltige EBIT-Marge, den Abzinsungssatz und die nachhaltige Wachstumsrate durch. Diese Analysen, die auch die Variation der wesentlichen Bewertungsparameter innerhalb einer angemessenen Spanne einschlossen, ergaben kein Risiko einer Wertminderung des Goodwills.

Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

Grundstücke, Technische Sonstige
Anlagen,
Betriebs- und
Einbauten und Anlagen und Geschäfts Anlagen
in Mio. € Gebäude Maschinen ausstattung im Bau Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020 13,1 84,4 35,6 17,7 150,9
Zugänge 0,2 16,7 7,6 6,6 31,0
Abgänge -0,0 -2,1 -0,4 -0,1 -2,6
Umbuchungen 1,1 9,5 0,4 -8,5 2,5
Währungsumrechnung -0,3 -1,2 -0,4 -0,1 -2,0
Stand 31.12.2020 14,1 107,3 42,8 15,6 179,8
Erwerb durch Unternehmens-zusammenschlüsse - 0,0 0,5 - 0,5
Zugänge 1,3 7,9 8,5 12,6 30,3
Abgänge -0,0 -2,9 -1,5 -0,0 -4,4
Umbuchungen 0,6 10,0 1,5 -10,0 2,1
Währungsumrechnung 0,1 -0,1 0,2 -0,0 0,2
Stand 31.12.2021 16,1 122,2 52,0 18,2 208,5
Kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2020 -1,1 -39,7 -17,2 - -58,0
Zugänge -0,5 -14,6 -6,8 - -21,9
Abgänge - 2,1 0,3 - 2,4
Umbuchungen - 0,0 0,1 - 0,1
Währungsumrechnung 0,0 0,5 0,2 - 0,7
Stand 31.12.2020 -1,6 -51,7 -23,4 - -76,7
Zugänge -0,7 -14,6 -8,0 - -23,3
Abgänge 0,0 1,2 0,7 - 1,9
Umbuchungen - -2,0 -0,1 - -2,1
Währungsumrechnung -0,1 0,1 -0,1 - -0,1
Stand 31.12.2021 -2,4 -67,0 -30,9 - -100,3
Buchwert
Stand 31.12.2020 12,5 55,7 19,3 15,6 103,1
Stand 31.12.2021 13,7 55,2 21,1 18,2 108,2

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 wurde keine Wertminderung erfasst.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Sonstige Beteiligungen 20,5 11,2
Übrige langfristige Finanzanlagen 0,1 0,1
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 20,6 11,3
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 0,7 11,2
Gesamt 21,3 22,5

Die sonstigen Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der Deutschen Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €) und HENSOLDT Analytics GmbH in Höhe von 5,5 Mio.€ (Vorjahr: 0 Mio. €).

Bruttobuchwert Wertminderung Nettobuchwert Nettobuchwert
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 232,6 -45,5 187,1 166,5
Unfertige Erzeugnisse 268,6 -37,1 231,5 213,4
Fertige Erzeugnisse und Teile für den Weiterverkauf 38,5 -12,9 25,6 23,7
Gesamt 539,7 -95,5 444,2 403,7

Die im Geschäftsjahr 2021 erfolgswirksam erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen belaufen sich auf 13,0 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderung des Materialaufwandes erfasst.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen 318,9 294,2
Wertminderungen -9,7 -12,2
Gesamt 309,2 282,0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 99,8 Mio. € (Vorjahr: 129,5 Mio. €) sind zum Stichtag an einen Factor übertragen und ausgebucht (sog. "Non-Recourse Factoring"). Weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) qualifizieren sich nicht für eine Ausbuchung, da das Kreditrisiko nicht übertragen wird (sog. "Recourse Factoring"). Für die vom Factor erhaltenen flüssigen Mittel wird eine entsprechende sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert.

Die Wertminderung auf zweifelhafte Forderungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. € 2021 2020
Stand 01.01. 12,2 14,2
Zuführung 4,5 3,8
Verbrauch -3,2 -4,2
Auflösung -3,8 -1,6
Währungsumrechnung -0,0 -0,0
Stand 31.12. 9,7 12,2

Die Kredit- und Marktrisiken sowie die Wertminderungen werden in Anhangangabe VI.37 dargestellt.

Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten sind in Anhangangabe III.11 dargestellt.

Zum 31. Dezember 2021 sind wie im Vorjahr alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Jahres fällig.

Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für Auftragsverluste, Gewährleistungen und Gerichtsverfahren beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Rückstellungen für Pensionen (Anhangangabe 33) 444,4 429,8
Sonstige Rückstellungen 240,4 246,4
Gesamt 684,8 676,2
davon langfristiger Anteil 496,7 482,6
davon kurzfristiger Anteil 188,1 193,6

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Mio. € Gewähr
leistung
Personal
bezogene
Rückstellungen
Auftrags
verluste
Ausstehende
Kosten
Sonstige
Risiken und
Kosten
Gesamt
Stand 01.01.2021 80,4 53,1 4,0 24,7 84,2 246,4
Verbrauch -25,7 -34,4 -2,6 -14,6 -32,3 -109,6
Auflösung -18,3 -1,4 -0,7 -1,1 -11,1 -32,6
Zugänge 44,8 40,6 1,8 16,6 33,2 137,0
Übernahme durch Unter
nehmenszusammenschlüsse
- 0,3 - - 0,1 0,4
Währungsdifferenzen 0,0 -0,0 - 0,0 0,2 0,2
Aufzinsung -0,0 - - - 0,0 -0,0
Umgliederung - -1,4 - - - -1,4
Stand 31.12.2021 81,2 56,8 2,5 25,6 74,3 240,4
davon kurzfristig 47,6 35,8 2,5 25,6 56,7 168,2
davon langfristig 33,6 21,0 - - 17,6 72,2

Die Rückstellungen für Gewährleistungen erfassen vertragliche oder faktische Verpflichtungen zur Behebung von Schäden oder Funktionsfehlern an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten.

Die Rückstellungen für ausstehende Kosten betreffen im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und ausstehende Kosten für vollständig erbrachte Aufträge.

Die Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten betreffen u. a. auftragsbezogene Rückstellungen für Nacharbeiten für bereits erfüllte Leistungsverpflichtungen.

Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen des Konzerns wird in der Regel davon ausgegangen, dass sie in den nächsten 2 bis 5 Jahren zu einem Mittelabfluss führen.

Unter Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche werden verschiedene Verfahren, behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie andere Schadensersatzansprüche, die anhängig sind oder in Zukunft gegen den Konzern eingeleitet oder geltend gemacht werden können, subsumiert. Diese Verfahren unterliegen vielen Unsicherheiten, das Ergebnis der einzelnen Angelegenheiten ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Der Konzern ist der Ansicht, dass er angemessene Rückstellungen zur Absicherung derzeitiger oder in Betracht gezogener Prozessrisiken gebildet hat. Es ist gut möglich, dass die abschließenden Urteile in manchen dieser Fälle zu Ausgaben führen, die über den gebildeten Rückstellungen liegen. Der Begriff "gut möglich", der hier verwendet wird, besagt, dass des zukünftigen Auftretens eines Ereignisses mehr als unwahrscheinlich, jedoch weniger als wahrscheinlich ist.

Die HENSOLDT-Gruppe ist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs von Zeit zu Zeit an verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren beteiligt. Im Januar 2020 reichte ein wichtiger Kunde bei der vertraglich vereinbarten Schiedsstelle Schiedsklage bezüglich eines teilweise erfüllten Vertrages ein und verlangte die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen (zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 30,2 Mio. € zuzüglich Zinsen und zuzüglich ca. 2,7 Mio. € entstandener Kosten). HENSOLDT hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und reichte im Mai 2020 eine Schiedswiderklage ein und machte darin Ansprüche aus Vertragserfüllung, d. h. auf Zahlung gemäß dem zugrundeliegenden Vertrag (zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 11,5 Mio. € zuzüglich Zinsen und zuzüglich ca. 4,0 Mio. € entstandener Kosten), geltend. Eine hinreichend sichere Aussage über den Ausgang des Schiedsverfahrens ist weiterhin noch nicht möglich.

Darüber hinaus sind der HENSOLDT-Gruppe keine wesentlichen behördlichen, gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren (einschließlich schwebender oder angedrohter Verfahren) während der vergangenen zwölf Monate oder länger bekannt, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können oder ausgewirkt haben. Zum Stichtag werden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche in unwesentlicher Höhe unter den sonstigen Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten ausgewiesen.

Die HENSOLDT-Gruppe ist aufgrund der Art ihrer Geschäfte dem Risiko ungewisser Verpflichtungen ausgesetzt. Die folgende Tabelle weist den nicht abgezinsten maximalen Betrag aus, für den die HENSOLDT-Gruppe am Bilanzstichtag aus wesentlichen Arten von Garantien (einschließlich Bürgschaften) haftete:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Kreditgarantien / -bürgschaften 33,0 25,4
Vertragserfüllungsgarantien / -bürgschaften 483,9 420,9
Sonstige Garantien und Bürgschaften 40,7 50,0
Gesamt 557,6 496,3

Die Position Kreditgarantien/-bürgschaften zeigt, in welchem Umfang die HENSOLDT-Gruppe für Finanzverpflichtungen Dritter haftet. Bei Kreditgarantien/-bürgschaften garantiert HENSOLDT im Allgemeinen, dass es im Fall der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner dessen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Inanspruchnahme bzw. der Restschuld des Kredits oder – im Fall von Kreditlinien, die in variabler Höhe in Anspruch genommen werden können – dem Betrag, der maximal in Anspruch genommen werden kann. Die Tabelle enthält die maximale Haftungssumme. Die Laufzeit dieser Kreditgarantien/

-bürgschaften reicht in der Regel bis zu einem Jahr. In einigen Fällen gibt es unbefristete Kreditgarantien/-bürgschaften.

Außerdem garantiert die HENSOLDT-Gruppe die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften. Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die HENSOLDT-Gruppe bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Anspruch genommen werden. Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Eventualverbindlichkeiten bis zu 10 Jahre. In einigen Fällen haben sie eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren oder es bestehen unbefristete Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften.

Die sonstigen Garantien und Bürgschaften betreffen unter anderem Bieter-, Gewährleistungs-, Zoll- und Mietgarantien.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 0,2 0,3
Übrige langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,7 0,7
Summe langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,9 1,0
Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 2,4 5,1
Forderungen Mitarbeiter 1,0 0,8
Übrige kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 4,0 1,1
Summe kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 7,4 7,1
Gesamt 8,3 8,0

1 siehe Anhangangabe 37

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Übrige langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,2
Summe langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,2
Verbindlichkeiten für derivative Finanzinstrumente1 4,2 6,4
Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen2 5,8 91,3
Übrige kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 0,1
Summe kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10,0 97,8
Gesamt 10,0 98,0

1 siehe Anhangangabe 37

2 Die Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen resultieren daraus, dass der Einzug der Zahlungen zum Bilanzstichtag durch den Factor noch nicht fällig war

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Sonstige 2,7 4,8
Summe langfristige sonstige Vermögenswerte 2,7 4,8
Geleistete Anzahlungen 146,7 57,9
Umsatzsteuer 16,8 12,5
Übrige kurzfristige sonstige Vermögenswerte 3,2 8,2
Summe kurzfristige sonstige Vermögenswerte 166,7 78,7
Gesamt 169,4 83,5
31. Dez. 31. Dez.
2021 2020
10,1 8,9
10,1 8,9
47,1 37,2
31,7 30,2
6,6 5,8
8,7 13,7
94,1 86,9
104,2 95,8

In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der als Nutzungsrechte bilanzierten Leasingverträge dargestellt.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Grundstücke und Gebäude 134,7 137,9
Technische Anlagen und Maschinen 2,9 2,4
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,1 3,2
Gesamt 140,7 143,5

Die Zugänge an Nutzungsrechten im Geschäftsjahr 2021 betrugen 16,4 Mio. € (Vorjahr: 9,7 Mio. €).

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
kurzfristig 16,1 13,7
langfristig 139,5 140,3
Gesamt 155,6 154,0

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Anhangangabe 37.1 dargestellt.

Abschreibungen auf Nutzungsrechte:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Grundstücke und Gebäude 17,7 16,2
Technische Anlagen und Maschinen 1,0 0,9
Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2,1 2,1
Gesamte Abschreibung 20,8 19,2

Übrige in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 9,6 9,7
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in
den sonstigen Umsatzerlösen
-0,1 -0,1
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0,7 0,9
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen
kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
2,8 2,0
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 13,0 12,5

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 26,1 Mio. € (Vorjahr: 24,0 Mio. €).

Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Über die Ausübung der Option entscheidet das Management, um Flexibilität bei der Verwaltung des Leasingvermögensportfolios zu gewährleisten und um den Geschäftsanforderungen der HENSOLDT-Gruppe gerecht zu werden. Das Management entscheidet nach eigenem Ermessen, ob diese Verlängerungs- und Kündigungsoptionen mit angemessener Sicherheit ausgeübt werden können (siehe Anhangangabe I .3.9).

V Aufwendungen und Leistungen für Mitarbeiter

Geschäftjahr
2021 2020
Produktion, Forschung und Entwicklung, Service 4.694 4.354
Vertrieb 705 661
Verwaltung und allgemeine Dienste 217 211
Azubis, Trainees etc. 577 488
Gesamt1 6.193 5.714

1 Ab dem Berichtsjahr werden die Durchschnittszahlen auf Kopf-Basis berichtet. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020
Löhne, Gehälter 466,4 429,2
Sozialversicherungsbeiträge 74,1 69,6
Periodische Netto-Pensionsaufwendungen1 34,8 27,7
Gesamt 575,3 526,5

1 Enthalten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 3,2 Mio. €

Im Geschäftsjahr wurde ein virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung ("Long-Term Incentive Plan", "LTIP") für Vorstände und ausgewählte Führungskräfte aufgelegt. Durch das LTIP sollen die Begünstigten an der Wertentwicklung der HENSOLDT-Gruppe beteiligt und gleichzeitig Engagement, Leistungsbereitschaft und Loyalität der Mitarbeiter gefördert werden.

Dem Kreis der Begünstigten wird eine in Abhängigkeit der Grundvergütung des jeweiligen Mitarbeiters stehende Anzahl an virtuellen Aktien gewährt. Diese virtuellen Aktien ermöglichen es den Mitarbeitern am Ende der vierjährigen Bemessungsperiode den Gegenwert der letztendlichen Anzahl an virtuellen Aktien als Barausgleich zu erhalten. Die endgültige Anzahl an virtuellen Aktien sowie deren Wert ermittelt sich dabei aus den Bestimmungen und Bedingungen des Plans.

Im Rahmen des LTI-Bonus für die Performanceperiode 2021 bis 2024 umfassen die Ziele den relativen Total Shareholder Return gegenüber dem MDAX, den Auftragseingang der HENSOLDT-Gruppe und die ESG-basierten Ziele "Diversity" und "Climate Impact".

Die Gewichtung der einzelnen Komponenten beträgt dabei:

  • 40,0 % Relativer Total Shareholder Return (TSR)
  • 30,0 % Auftragseingang

  • 15,0 % ESG-Ziel "Diversity"

  • 15,0 % ESG-Ziel "Climate Impact"

Die Zielerreichung der genannten Kriterien kann zwischen 0,0 % und 150,0 % betragen. Der auf Basis der Gewichtung sowie der Zielerreichung der einzelnen Komponenten ermittelte Wert wird mit der Anzahl der anfangs gewährten virtuellen Aktien multipliziert, um nach Ende der Bemessungsperiode den Auszahlungsbetrag zu erhalten.

Der auszuzahlende LTI-Bonus als Baranspruch ermittelt sich, indem die auf Grundlage der Zielerreichung errechnete Aktienzahl mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der HENSOLDT AG multipliziert wird. Dabei ist der Auszahlungsbetrag des LTI-Bonus auf eine Obergrenze von 200,0 % des ursprünglichen Zielbetrags begrenzt.

Die Gewährung der virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird an jedem Bilanzstichtag unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die virtuellen Aktien gewährt wurden, neu bewertet.

Die virtuellen Aktien des LTIPs haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Tranche
2021
Anzahl virtueller Aktien 319.618
Maximale Laufzeit (Jahre) 4
Zu Beginn der Berichtsperiode 2021 ausstehende virtuelle Aktien (01.01.2021) -
In der Berichtsperiode gewährte virtuelle Aktien 319.618
Am Ende der Berichtsperiode ausstehende virtuelle Aktien (31.12.2021) 319.618
Am Ende der Berichtsperiode ausübbare virtuelle Aktien (31.12.2021) 319.618

Im Rahmen der Bewertung zum 31. Dezember 2021 wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

Tranche
2021
Bewertungszeitpunkt 31.12.
Restlaufzeit (in Jahren) 3
Volatilität 41,34%
Risikoloser Zinssatz -0,67%
Aktienkurs der HENSOLDT Aktie zum Bewertungszeitpunkt 12,52

Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Vertragsende der jeweiligen Vereinbarung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des XETRA-Handels zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität von vergleichbaren Unternehmen über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.

Zum 31. Dezember 2021 wurde im Rahmen des LTIPs eine Schuld in Höhe von 0,8 Mio. € (davon 0,8 Mio. € langfristig) unter den sonstigen Rückstellungen passiviert (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 beträgt 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2021 wurde das Arbeitnehmeraktienprogramm "Echo" eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der HENSOLDT-Gruppe die Möglichkeit zu eröffnen, wie Aktionärinnen und Aktionäre an der wirtschaftlichen Entwicklung der HENSOLDT AG zu partizipieren und gegenüber einem Kauf von Aktien der HENSOLDT AG an der Börse von einem vergünstigten Preis zu profitieren. Hierdurch soll eine Aktienkultur in der HENSOLDT-Gruppe etabliert und unternehmerisches Denken gefördert werden.

Die Aktien, die Echo zugrunde liegen, sind Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien).

Jede teilnehmende Person muss für den Erwerb der bestellten Echo-Aktien ein Eigeninvestment aus ihrem Netto-Entgelt aufbringen. Die maximale Höhe des Eigeninvestments wird mit der Bestellung durch die Wahl eines Echo-Pakets festgelegt. Auf den Gesamtwert des jeweiligen Echo-Pakets gewährt die jeweilige Anstellungsgesellschaft der teilnehmenden Person jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Gesamtwertes. Die teilnehmende Person erhält also Echo-Aktien im Wert des Doppelten des Eigeninvestments.

Zur Ermittlung der Anzahl von Echo-Aktien, die eine teilnehmende Person erhält, wird der jeweilige Gesamtwert des gewählten Echo-Pakets durch den Referenzpreis geteilt. Der Referenzpreis entspricht dem durchschnittlichen Kurs, zu dem im Rahmen des jeweiligen Erwerbszeitraums für das Arbeitnehmeraktienprogramm Aktien an der HENSOLDT AG durch einen beauftragen Dienstleister, der die Aktien treuhänderisch für die Arbeitnehmer hält, für die Arbeitnehmer erworben werden.

Die Echo-Aktien unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr ab dem Erwerbsdatum, soweit dies nicht anders in den Programmbedingungen geregelt ist. Innerhalb der Sperrfrist können die Echo-Aktien weder verkauft noch übertragen werden.

Das Arbeitnehmeraktienprogramm "Echo" wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowie des Aufwands aus dem Arbeitnehmeraktienprogramm kann direkt auf den durchschnittlichen Kurs der Aktien der HENSOLDT AG für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen werden. Die Anwendung eines finanzmathematischen Bewertungsmodells ist nicht erforderlich.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen des Arbeitnehmeraktienprogrammes insgesamt 395.649 Aktien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem gewichteten Durchschnittspreis von 13,60 € erworben.

Der Arbeitgeberbeitrag zum Arbeitnehmeraktienprogramm für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 beträgt 2,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Mehrere deutsche Konzerngesellschaften bieten Modelle für Lebensarbeitszeitkonten bzw. Sicherheitskonten an, die aufgrund einer zugesagten Verzinsung von Beiträgen oder nominalen Beiträgen leistungsorientierte Pläne darstellen und als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19 einzustufen sind. Die Verpflichtungen in Höhe von 20,4 Mio. € (Vorjahr: 17,2 Mio. €) sind vollständig mit entsprechenden Vermögenswerten verrechnet. Die regelmäßigen Beiträge der Mitarbeiter in ihr Lebensarbeitszeitkonto führen zu entsprechenden Aufwendungen im Geschäftsjahr, die im Personalaufwand erfasst werden.

Die personalbezogenen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

in Mio. € Jubiläums
geld/Boni
Altersteilzeit Gesamt
Stand 01.01.2021 50,8 2,3 53,1
Verbrauch -32,1 -2,2 -34,3
Auflösung -0,3 -1,1 -1,4
Zugänge 35,0 5,5 40,5
Umgliederung - -1,4 -1,4
Übernahme durch Unternehmenzusammenschlüsse 0,3 - 0,3
Stand 31.12.2021 53,7 3,1 56,8
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Rückstellung für Altersvorsorge 258,5 276,5
Rückstellung für Entgeltumwandlung 185,9 153,3
Gesamt 444,4 429,8

Rückstellungen für inländische Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations, "DBO") werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen basieren auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt des Mitarbeiters.

Die überwiegende Anzahl der inländischen Mitarbeiter gehört dem sogenannten Pensionsplan (P3) an, nach dem bei Rentenbeginn die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung des angesparten Guthabens, einer Auszahlung in Raten oder einer Verrentung besteht.

Zur Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen bestehen Pensionstreuhandschaften (Contractual Trust Arrangements, "CTA"). Die Struktur der CTAs basiert auf gegenseitigen Treuhandvereinbarungen. Vermögenswerte, die an die CTAs übertragen werden, gelten als Planvermögen gemäß IAS 19.

Bezüglich der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und der wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen, z. B. versicherungsmathematischen Annahmen, verweisen wir auf die Anhangangabe I.2.8 und Anhangangabe I.3.6.

DBO
Planvermögen
Gesamt
in Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Stand 01.01. 488,3 428,7 211,8 203,0 276,6 225,7
Aufwendungen für Versorgungsansprüche 25,8 22,2 - - 25,8 22,2
Zinsaufwand / Zinserträge 5,3 5,9 2,4 2,7 2,9 3,2
Zahlungen -5,5 -4,2 -5,3 -3,8 -0,2 -0,4
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus:
Änderung der demografischen Annahmen -1,4 - - - -1,4 -
Änderungen der finanziellen Annahmen -33,2 29,1 - - -33,2 29,1
Erfahrungsgemäßen Anpassungen 3,8 9,8 - - 3,8 9,8
Planvermögen - - 13,6 9,9 -13,6 -9,9
Sonstige Änderungen bei der Konsolidierung, Transfers -2,2 -3,2 - - -2,2 -3,2
Stand 31.12. 480,9 488,3 222,5 211,8 258,5 276,5

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der DBOs für Pensionen und der leistungsorientierten Verpflichtungen im Rahmen des Pensionsplans (P3) beträgt 19 Jahre.

Zum 31. Dezember ausgewiesen als:

Pensionspläne
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Leistungsorientierte Verpflichtungen 480,9 488,3
Planvermögen -222,5 -211,8
Gesamt 258,5 276,5

Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Pensionspläne zwischen Verpflichtungen für aktive, ausgeschiedene und pensionierte Mitglieder für die wichtigsten Pläne ist wie folgt:

31. Dez. 31. Dez.
in % 2021 2020
Aktive 75,9% 79,6%
Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 5,8% 5,2%
Pensionäre 18,3% 15,2%
Gesamt 100,0% 100,0%

Die hauptsächlich in Deutschland geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur staatlichen und privaten Altersvorsorge werden als beitragsorientierte Verpflichtung angesehen. Die Beiträge im Geschäftsjahr 2021 belaufen sich auf 30,6 Mio. € (Vorjahr: 28,0 Mio. €).

Die für das Geschäftsjahr 2022 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 15,2 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurden Änderungen der Planmodalitäten vorgenommen. Dabei wurde unter anderem der Garantiezins für die jährliche Verzinsung für die inländischen Pensionsverpflichtungen geändert, um den sich längerfristig veränderten Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Änderungen der Planmodalitäten führten zu einem positiven nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand von 0,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2021.

Dieser Betrag repräsentiert Verpflichtungen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihrer Vergütung oder ihres Bonus in einen gleichwertigen Anspruch für Entgeltumwandlung konvertieren, was als leistungsorientierter Plan nach Beendigung der Beschäftigung behandelt wird. Die Entwicklung der DBO und des Planvermögens ist wie folgt:

DBO Planvermögen Gesamt
in Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Stand 01.01. 167,2 147,9 13,9 15,0 153,3 132,9
Aufwendungen für Versorgungsansprüche 7,8 3,5 - - 7,8 3,5
Zinsaufwand / Zinserträge 1,8 2,1 0,2 0,2 1,7 1,9
Zahlungen -1,6 -1,2 0,2 - -1,8 -1,2
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus
Änderungen der demografischen Annahmen 31,3 - - - 31,3 -
Änderungen der finanziellen Annahmen -14,1 7,5 - - -14,1 7,5
erfahrungsgemäßen Anpassungen 4,4 2,6 - - 4,4 2,6
Planvermögen - - 1,0 -1,3 -1,0 1,3
Sonstige Änderungen bei der Konsolidierung, Transfers -1,3 -0,7 - - -1,3 -0,7
Beiträge 5,6 5,5 - - 5,6 5,5
Stand 31.12. 201,1 167,2 15,2 13,9 185,9 153,3

Zum 31. Dezember ausgewiesen als:

Gesamt 185,9 153,3
Planvermögen -15,2 -13,9
Leistungsorientierte Verpflichtungen 201,1 167,2
in Mio. € 2021 2020
31. Dez. 31. Dez.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der DBOs für leistungsorientierte Verpflichtungen im Rahmen der Entgeltumwandlung beträgt 19 Jahre.

Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Entgeltumwandlung zwischen Verpflichtungen für aktiven, ausgeschiedenen und pensionierten Mitgliedern für die wichtigsten Pläne ist wie folgt:

31. Dez. 31. Dez.
in % 2021 2020
Aktive 76,7% 77,3%
Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 8,4% 7,8%
Pensionäre 14,9% 14,9%
Gesamt 100,0% 100,0%

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurden Änderungen der Planmodalitäten vorgenommen. Dabei wurde unter anderem der Garantiezins für die jährliche Verzinsung für die inländischen Pensionsverpflichtungen geändert, um den sich längerfristig veränderten Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Änderungen der Planmodalitäten führten zu einem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand von 4,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2021.

Die folgende Tabelle zeigt, wie der Barwert der DBOs von Pensionsplänen und Entgeltumwandlung durch Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen, wie sie zum 31. Dezember 2021 aufgestellt sind, beeinflusst worden wäre:

31. Dez. 2021 31. Dez. 2020
in Mio. € Änderung Anstieg Rückgang Anstieg Rückgang
Abzinsungsfaktor um 0,5 Prozentpunkte -61,7 71,8 -52,3 72,8
Lohnsteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 0,6 -0,6 0,9 -0,9
Pensionssteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 10,2 -0,0 10,3 -0,1
Lebenserwartung um 1 Jahr 16,7 -16,6 15,3 -15,3
Ausübung der Rentenoption um 10 Prozentpunkte 31,7 -31,7 25,8 -25,8

Die Berechnung von Sensitivitäten erfolgt nach der gleichen Methode (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung berechnet nach der Methode der laufenden Einmalprämien) wie sie für die Berechnung der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet wird. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf der Veränderung einer Annahme unter Beibehaltung aller anderen Annahmen. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in der Praxis auftritt. Änderungen von mehr als einer Annahme können korrelieren, was zu abweichenden Auswirkungen auf die DBOs als oben beschrieben führen kann. Verändern sich die Annahmen in unterschiedlicher Höhe, sind die Auswirkungen auf die leistungsorientierten Verpflichtungen nicht notwendigerweise linear.

Die HENSOLDT-Gruppe hat als ein Risiko die Verschlechterung des Finanzierungsstatus aufgrund ungünstiger Entwicklung des Marktwertes des Planvermögens und/oder der DBOs als Folge sich verändernder Parameter identifiziert.

Aus diesem Grund setzt die HENSOLDT-Gruppe durch ihre Treasury-Abteilung das vom HENSOLDT Strategic Investment Committee vorgegebene, an den DBOs und der Steuerung sowie Optimierung des Planvermögens ausgerichtete sicherheitsorientierte Anlagekonzept um.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens für Pensionspläne und Entgeltumwandlung kann den folgenden Klassen zugeordnet werden:

Notierte Preise Nicht notierte Preise Gesamt
31. Dez. 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Sonstige Beteiligungen - - 187,9 179,2 187,9 179,2
Gepoolte Anlageinstrumente 49,7 46,4 - - 49,7 46,4
Gesamt 49,7 46,4 187,9 179,2 237,6 225,6

Die sonstigen Beteiligungen betreffen Kommanditanteile an der HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, Taufkirchen, sowie an der im Geschäftsjahr 2021 gegründeten HENSOLDT Real Estate Oberkochen GmbH & Co. KG, Taufkirchen.

VI Kapitalstruktur und Finanzinstrumente

Die Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2021 ist die HENSOLDT AG.

Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert zum Vorjahr 105,0 Mio. € und ist eingeteilt in 105.000.000 auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien).


Aus der Kapitalerhöhung im September 2020 sind 275,0 Mio. € abzüglich 4,9 Mio. € nicht verrechenbare Transaktionskosten und Gebühren der den Börsengang begleitenden Banken in die Kapitalrücklage geflossen.

Nach Maßgabe der Satzung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft bis zum 11. August 2025 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36,0 Mio. € erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Genehmigte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2021 36,0 Mio. €.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde außerdem um bis zu 16,0 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bis zum 11. August 2025 gegen Bar- oder Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten, oder die zur Wandlungs- oder Optionsausübung Verpflichteten von ihren Optionsoder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlungs- oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung- oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Zum 31. Dezember 2021 hat die Gesellschaft das Bedingte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2021 16,0 Mio. €.

In den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten sonstigen Ergebnisse enthalten.

In den Gewinnrücklagen sind die erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einschließlich der Ergebnisse des Geschäftsjahres enthalten, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Die Anteile anderer Gesellschafter spiegeln den Anteil von anderen Gesellschaftern an den Nettovermögenswerten konsolidierter Tochtergesellschaften wider.

HENSOLDT
South Africa
GEW Tech
nologies (Pty)
Midi Ingénierie HENSOLDT Konzerninterne
Eliminierungen/
in Mio. € (Pty) Ltd. Ltd. S.A.S. Cyber GmbH1 Gesamt Anpassungen 31. Dez. 2021
Prozentsatz nicht
beherrschender Anteile
30,0% 6,7% 15,0% 30,0%
Langfristige Vermögenswerte 15,2 7,2 0,1 1,2 23,7 - 23,7
Kurzfristige Vermögenswerte 71,1 48,1 3,4 0,7 123,3 - 123,3
Langfristige Schulden -3,0 -0,5 -0,2 -12,9 -16,6 - -16,6
Kurzfristige Schulden -47,0 -24,0 -1,0 -1,0 -73,0 - -73,0
Nettovermögen 36,3 30,8 2,3 -12,0 57,4 - 57,4
Nettovermögen der nicht
beherrschenden Anteile
10,9 2,1 0,3 -3,6 9,7 1,4 11,1
Umsatzerlöse 63,2 29,6 3,4 4,0 100,2 - 100,2
Gewinn/Verlust 2,0 -0,2 0,5 -2,5 -0,2 - -0,2
Sonstiges Ergebnis -0,1 -0,5 0,0 - -0,6 - -0,6
Gesamtergebnis 1,9 -0,7 0,5 -2,5 -0,8 - -0,8
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordneter Gewinn
0,6 -0,0 0,1 -0,8 -0,0 - -0,0
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnetes sonstiges
Ergebnis
-0,1 -0,0 0,0 - -0,1 - -0,1
Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit
3,9 7,5 1,9 -1,3 12,0 - 12,0
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
-8,8 -1,6 -0,0 0,1 -10,3 - -10,3
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
6,3 -0,5 -1,0 1,2 6,0 - 6,0
davon Dividenden an nicht
beherrschende Anteile
- -0,0 -0,2 - -0,2 - -0,2
Auswirkungen von
Wechselkursänderungen auf
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-0,1 -0,2 - - -0,3 - -0,3
Nettoerhöhung
(Nettoabnahme) der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 1,3 5,2 0,9 0,0 7,4 - 7,4

1 Hensoldt Cyber GmbH ab 1. Juni 2021

HENSOLDT GEW Tech Konzerninterne
in Mio. € South Africa
(Pty) Ltd.
nologies (Pty)
Ltd.
Midi Ingénierie
S.A.S.
Gesamt Eliminierungen/
Anpassungen
31. Dez. 2020
Prozentsatz nicht
beherrschender Anteile 30,0% 6,7% 15,0%
Langfristige Vermögenswerte 9,8 6,6 0,1 16,5 - 16,5
Kurzfristige Vermögenswerte 51,5 46,1 3,6 101,2 - 101,2
Langfristige Schulden -2,9 -0,7 -0,3 -3,9 - -3,9
Kurzfristige Schulden -23,9 -20,0 -0,6 -44,6 - -44,6
Nettovermögen 34,4 32,0 2,8 69,2 - 69,2
Nettovermögen der nicht
beherrschenden Anteile
10,3 2,1 0,4 12,9 - 12,9
Umsatzerlöse 39,9 32,9 3,8 76,6 - 76,6
Gewinn 1,6 1,7 1,0 4,3 - 4,3
Sonstiges Ergebnis -4,6 -5,2 -0,1 -9,9 - -9,9
Gesamtergebnis -3,0 -3,5 0,9 -5,6 - -5,6
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordneter Gewinn
0,5 0,1 0,1 0,7 - 0,7
Nicht beherrschenden Anteilen
zugeordnetes sonstiges
Ergebnis
-1,4 -0,4 -0,0 -1,7 0,3 -1,4
Cashflow aus der betrieblichen
Tätigkeit
4,4 -5,5 0,1 -1,0 - -1,0
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit
-1,0 -0,7 -0,0 -1,7 - -1,7
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit
-1,8 -1,3 -2,7 -5,8 - -5,8
davon Dividenden an nicht
beherrschende Anteile
- -0,1 -0,2 -0,3 - -0,3
Auswirkungen von
Wechselkursänderungen auf
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
-0,1 -3,2 - -3,3 - -3,3
Nettoerhöhung
(Nettoabnahme) der
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalent 1,5 -10,7 -2,6 -11,7 - -11,7

Der Minderheitsgesellschafter der GEW Technologies (Pty) Ltd. ist gesellschaftsrechtlich zu 25,0 % an der GEW Technologies (Pty) Ltd. und deren Tochtergesellschaft GEW Integrated Systems (Pty) beteiligt. Dem Minderheitsgesellschafter wurden hierzu 500 Anteile ausgegeben, von denen 392 Anteile bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises als eigene Anteile behandelt werden. Daraus ergibt sich eine wirtschaftliche Beteiligung nicht beherrschender Gesellschafter von 6,7 %. Im Zusammenhang mit den als eigene Anteile behandelten Anteilen besteht eine Put-Option zugunsten des Minderheitsgesellschafters, die zum Marktwert bewertet und - sofern sie den gestundeten Kaufpreis übersteigt - in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst wird. Aufgrund eines gesunkenen anteiligen Marktwerts der GEW Technologies (Pty) Ltd. liegt der Wert der Put-Option seit Dezember 2019 unter dem gestundeten Kaufpreis. Daher wird seit diesem Zeitpunkt keine sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeit mehr ausgewiesen.

Der Minderheitsgesellschafter der HENSOLDT Cyber ist gesellschaftsrechtlich zu 49,0 % an der HENSOLDT Cyber beteiligt. Unter Berücksichtigung der potenziellen Stimmrechte aufgrund von Wandlungsrechten, die mit den der HENSOLDT Cyber gewährten Darlehen in Verbindung stehen, hält HENSOLDT wirtschaftlich 70,0 % an der HENSOLDT Cyber.

Die Kapitalstruktur der HENSOLDT-Gruppe setzt sich aus dem den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital und aus Fremdkapital zusammen. Es wird eine Kapitalstruktur angestrebt, die die Kapitalkosten des Eigen- und Fremdkapitals optimiert. Der Konzern unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalanforderungen.

Der langfristige Konsortialkreditvertrag ("Term Loan") ist, wie auch das Vorgänger-Darlehen, an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("Consolidated EBITDA") im Sinne des Konsortialkreditvertrages (Senior Facility

Agreement) bezieht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets erfüllt. Die Verfügbarkeit und die Konditionen des Kredits sind an diesen Financial Covenant geknüpft. Im Falle der Verletzung des Financial Convenants sind die Finanzierungspartner zur Kündigung des Konsortialkredits berechtigt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden kann (siehe Anhangangabe 37).

Um sich gegen Währungsänderungen abzusichern, schließt der Konzern derivative Sicherungsgeschäfte bei Darlehen in Fremdwährung ab.

Es bestehen bis Anfang 2022 Zins-Swap-Vereinbarungen zur Absicherung des variabel verzinslichen Term Loans.

Gesamt -259,0 -319,2
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -166,3 -363,3
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -622,0 -601,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 529,3 645,5
in Mio. € 2021 2020
31. Dez. 31. Dez.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Bankguthaben und flüssige Mittel 529,3 645,5
Gesamt 529,3 645,5

Die Finanzierungsverbindlichkeiten bestehen aus kurz- und langfristigen Darlehen.

Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2021 sind wie folgt:

Darlehen Kapitalbetrag in
Mio. €
Ausgabe
datum
Coupon oder
Zinssatz
Zins Wirksamer
Zinssatz
Fälligkeits
datum
Darlehen (Term Loan) 620,0 30.09.2020 3M Euribor
+ 2,25%
variabel 2,65% 29.09.2025
Darlehen Revolving Credit Facility 150,1 30.09.2020 3M Euribor
+ 2,00%
variabel 2,00% 29.09.2025
Darlehen (CM Nexeya) 3,0 30.04.2021 0,70% fix 2,09% 30.04.2026
Darlehen (BNP Nexeya) 7,3 30.04.2021 0,75% fix 0,91% 23.04.2026
Darlehen (BPI France) 0,6 08.12.2017 1,31% fix 1,64% 30.06.2025
Darlehen (HENSOLDT Avionics) 0,1 27.07.2020 2,78% fix 4,84% 30.06.2023
Überziehungslinie (HENSOLDT South Africa) 11,1 31.10.2018 7,00% fix 7,00% 31.03.2022

Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2020 sind wie folgt:

Darlehen Kapitalbetrag in
Mio. €
Ausgabe
datum
Coupon oder
Zinssatz
Zins Wirksamer
Zinssatz
Fälligkeits
datum
Darlehen (Term Loan) 600,0 30.09.2020 3M Euribor
+ 2,25%
variabel 2,64% 29.09.2025
Darlehen Revolving Credit Facility 350,0 30.09.2020 3M Euribor
+ 2,00%
variabel 2,00% 29.09.2025
zero-floored
3M-Euribor
Darlehen (BPI France) 1,7 29.11.2017 + 0,40% variabel 0,73% 31.12.2021
Darlehen (PGE) 3,0 30.04.2020 0,00% fix 0,00% 30.04.2021
Darlehen (PGE) 7,0 23.03.2020 0,00% fix 0,00% 23.03.2021
Darlehen (BPI France) 0,7 08.12.2017 1,31% fix 1,64% 30.06.2025
Darlehen (HENSOLDT Avionics) 0,1 27.07.2020 2,78% fix 4,84% 30.06.2023
Überziehungslinie (HENSOLDT South Africa) 6,4 31.10.2018 7,00% fix 7,00% 21.01.2021

In Verbindung mit dem Börsengang hat die HENSOLDT AG ihre Verbindlichkeiten zum 30. September 2020 neu strukturiert. Zu diesem Zweck wurde ein neuer Konsortialkreditvertrag ("Senior Facility Agreement") bestehend aus einem Darlehen ("Term Loan") in Höhe von 600,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditlinie ("Revolving Credit Facility" oder "RCF") in Höhe von bis zu 350,0 Mio. € abgeschlossen. Im November 2021 wurde das Darlehen und die revolvierende Kreditlinie der Konsortialfinanzierung um jeweils 20,0 Mio. € auf insgesamt 990,0 Mio. € erhöht. Zum Stichtag war die RCF mit 150,1 Mio. € (Vorjahr 350,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Diese ist kurzfristig rückzahlbar.

Die Post-IPO-Finanzierung ist durch Pfändungsvereinbarungen der Geschäftsanteile an den Tochtergesellschaften HENSOLDT Holding GmbH, HENSOLDT Holding Germany GmbH, HENSOLDT Sensors GmbH, HENSOLDT Optronics GmbH, HENSOLDT Holding France S.A.S. und HENSOLDT Nexeya France S.A.S. besichert.

Die bei der Darlehensaufnahme angefallenen Transaktionskosten für das Term Loan werden im Rahmen der Effektivzinsermittlung dem Basisvertrag zugeordnet. Die Transaktionskosten für die RCF wurden als sonstige Vermögenswerte aktiviert und werden über die Laufzeit des Vertrages amortisiert.

Für das südafrikanische Tochterunternehmen HENSOLDT South Africa (Pty) Ltd. wurde die bestehende Überziehungslinie verlängert und auf 240,0 Mio. ZAR erhöht, wovon zum 31. Dezember 2021 11,1 Mio. € (entspricht 199,8 Mio. ZAR) in Anspruch genommen wurde.

Des Weiteren hat die französische Tochter HENSOLDT Nexeya France S.A.S die im Zuge der COVID-19-Pandemie aufgenommenen staatlich garantierten Darlehen im Gesamtwert von 10,0 Mio. € getilgt und im Gegenzug neue Darlehen im Gesamtwert von 10,3 Mio. € aufgenommen. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 0,6 Mio. € besteht seit 2017. Die Darlehen sind unbesichert.

Die Gesamtbeträge der Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2021 belaufen sich auf:

in Mio. € < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 166,3 622,0 - 788,3
31. Dezember 2021 166,3 622,0 - 788,3

Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Recourse-Factoring in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Daneben bestanden zum Stichtag 5,8 Mio. € (Vorjahr: 91,3 Mio. €) kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus Geldeingängen auf abgetretene Forderungen, die bei Fälligkeit an den Factor weiterzuleiten sind.

in Mio. € < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 363,3 601,3 - 964,7
31. Dezember 2020 363,3 601,3 - 964,7

Im Folgenden sind die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in einer Überleitung von den Anfangsbilanzwerten auf die Schlussbilanzwerte für die auf Finanzierungstätigkeiten zurückzuführenden Schulden und Eigenkapitalbestandteile einschließlich der dazugehörigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften dieser Finanzierungstätigkeiten dargestellt.

Nicht zahlungswirksame
Veränderungen
in Mio. € 1. Jan.
2021
Zahlungs
wirksame
Verän
derungen
Änderung
Konsoli
dierungs
kreis
Änderun
gen des
Fair Value
Sonstige
Verände
rungen
31. Dez.
2021
Langfristige Mittelaufnahme
Darlehen (Term Loan) 591,6 20,0 - - 1,5 613,1
Bankdarlehen (netto) 9,7 -0,8 - - - 8,9
Kurzfristige Mittelaufnahme
Kurzfristige Mittel 363,3 -197,0 - - - 166,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 91,7 -89,0 - - 3,1 5,8
Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten durch
Finanzierungstätigkeiten
1.056,3 -266,8 - - 4,6 794,1
Veränderung der Leasingverbindlichkeiten 154,0 -16,5 0,9 17,2 155,6
Stammkapital 105,0 - - - - 105,0
Kapitalrücklage 596,8 -13,7 - - 0,1 583,2
Sonstige Rücklagen -86,3 - - - 15,8 -70,5
Gewinnrücklagen -281,6 - - - 63,2 -218,4
Nicht beherrschende Anteile 12,9 -0,2 - - -1,6 11,1
Eigenkapitalveränderung durch
Finanzierungstätigkeiten
346,8 -13,9 - - 77,5 410,4
Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten
(+) zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme
5,6 - - -4,5 - 1,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -297,2
Nicht zahlungswirksame
Veränderungen
in Mio. € 1. Jan.
2020
Zahlungs
wirksame
Verän
derungen
Änderung
Konsoli
dierungs
kreis
Änderun
gen des
Fair Value
Sonstige
Verände
rungen
31. Dez.
2020
Langfristige Mittelaufnahme
Rückzahlung Term Loan 887,7 -920,0 - - 32,3 -
Aufnahme Term Loan - 600,0 - - -8,4 591,6
Bankdarlehen (netto) - 10,0 - - -0,3 9,7
Kurzfristige Mittelaufnahme
Kurzfristige Mittel 11,3 353,2 - - -1,2 363,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7,7 84,0 - - - 91,7
Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten durch
Finanzierungstätigkeiten
906,7 127,2 - - 22,4 1.056,3
Leasingverbindlichkeit 160,5 -14,3 - - 7,8 154,0
Stammkapital 10,0 25,0 - - 70,0 105,0
Kapitalrücklage 396,7 273,4 - - -73,4 596,8
Sonstige Rücklagen -49,8 - - - -36,5 -86,3
Gewinnrücklagen -215,8 - - - -65,8 -281,6
Nicht beherrschende Anteile 13,6 -0,2 - - -0,4 12,9
Eigenkapitalveränderung durch
Finanzierungstätigkeiten
154,8 298,1 - - -106,1 346,8
Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten
(+) zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme
-41,3 - - 46,9 - 5,6
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 411,0

Aufgrund der Art seiner Tätigkeit ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt: (i) Marktrisiken, insbesondere einem Wechselkursrisiko sowie einem Zinsrisiko, (ii) Liquiditätsrisiko und (iii) Kreditrisiko.

Insgesamt konzentriert sich das Finanzrisikomanagementsystem des Konzerns auf die Minderung unvorhersehbarer Marktrisiken und ihre möglichen negativen Auswirkungen auf den operativen und finanziellen Erfolg des Konzerns.

Das Finanzrisikomanagement des Konzerns wird unter Einhaltung der vom Chief Financial Officer genehmigten Richtlinien durchgeführt.

Weitere Angaben zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, sind im zusätzlich zum IFRS Konzernabschluss erstellten Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt.

Der Konzern nutzt Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung ("Hedging") und wendet für einen geringen Teil seines Sicherungsportfolios Hedge-Accounting an.

Die Fremdwährungskursrisiken der HENSOLDT-Gruppe resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit in verschiedenen Ländern operiert, deren Heimatwährung nicht der Euro ist.

Der Konzern schließt im Zuge von erhaltenen Aufträgen, die in Fremdwährung fakturiert werden, Devisentermingeschäfte ab, um das Fremdwährungskursrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren. Die notwendigen Maßnahmen und Regeln zur Absicherung von nicht in € fakturierten Aufträgen sind in der konzernweiten Treasury-Richtlinie geregelt.

Als Sicherungsinstrumente nutzt der Konzern im Wesentlichen Devisentermingeschäfte.

Der Konzern nutzt in Südafrika zur Absicherung seiner Fremdwährungsgeschäfte das Cashflow-Hedge-Accounting-Modell.

Im Geschäftsjahr wurde ein Gewinn aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: Verlust 0,5 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei standen Erträge in Höhe von 9,7 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) Aufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) gegenüber.

Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Wechselkursrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Südafrikanischem Rand (ZAR) sowie dem Britischem Pfund (GBP).

Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des USD, ZAR und des GBP gegenüber dem €. Die Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos Anwendung findet und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Wechselkursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der HENSOLDT-Gruppe.

Wenn sich zum 31. Dezember 2021 bzw. 2020 der € gegenüber dem USD, dem ZAR und dem GBP um 20,0 % respektive 50,0 % auf- bzw. abgewertet hätte, würde sich das Konzernergebnis bzw. das sonstige Ergebnis in der im Folgenden dargestellten Weise verändern:

Veränderung sonstiges Veränderung
in Mio. € um 31. Dez. 2021 Ergebnis um 31. Dez. 2020
EUR/GBP +/- 20,0% -5,4 / 8,1 - +/- 20,0% -5,3 / 8,0
EUR/ZAR +/- 50,0% -2,4 / 7,1 - +/- 50,0% -1,3 / 2,0
EUR/USD +/- 20,0% -8,1 / 12,2 - +/- 20,0% -5,3 / 7,9

Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus Finanzinstrumenten, die in einer Fremdwährung geführt werden. Das Fremdwährungsrisiko wird durch einen Makro-Hedging-Ansatz abgesichert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben.

Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da er Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufgenommen hat. Zinsrisiken bestehen insbesondere durch die vom aktuellen Marktzinssatz abhängige Höhe der variablen Anteile der Zinsen, die sich auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auswirkt. Das Cashflow-Risiko besteht im Wesentlichen aus der Veränderung des Marktzinssatzes. Ein steigender Marktzins bedeutet einen ansteigenden negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und vice versa.

Für das variabel verzinsliche Konsortialdarlehen wurden Zins-Swaps abgeschlossen. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zins-Derivate sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Eine Veränderung von 50 Basispunkten der Zinssätze zum Abschlussstichtag nach oben bzw. nach unten hätte das Eigenkapital und das Konzernergebnis um 0,0 Mio. € bzw. 0,0 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. € bzw. 0,1 Mio. €) vermindert bzw. erhöht. Dies liegt darin begründet, dass der Euribor während des gesamten Beobachtungszeitraums die -50 Basispunkte nicht überschritten hat und somit der Zins-Floor bei 0,0 % auch in allen Schockszenarien zur Anwendung kam. Zusätzlich laufen die Swaps im ersten Quartal 2022 aus. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren - vor allem Wechselkurse - konstant bleiben.

Die Geschäftspolitik des Konzerns ist es, jederzeit einen ausreichenden Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu halten, um gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen bei ihrer Fälligkeit nachkommen zu können. Der Konzern steuert seine Liquidität, indem in ausreichendem Umfang liquide Vermögenswerte vorgehalten werden.

Nachteilige Entwicklungen auf den Kapitalmärkten könnten die Finanzierungskosten des Konzerns erhöhen und seine finanzielle Flexibilität einschränken. Das Management überwacht die Liquiditätsreserven des Konzerns ebenso wie die erwarteten Cashflows aus seiner operativen Geschäftstätigkeit.

Die Vertragslaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, basierend auf nicht abgezinsten Cashflows und inklusive Zinszahlungen - sofern zutreffend - sind wie folgt:

in Mio. € Buchwert Vertragliche
Cash Flows
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten 788,3 835,5 166,5 669,0 -
Übrige 274,9 274,9 274,9 - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Zinssicherungsgeschäfte 1,1 1,1 - 1,1 -
Devisentermingeschäfte 3,1 3,1 3,1 0,0 -
Leasingverbindlichkeiten 155,6 200,0 26,0 91,4 82,6
Stand 31.12.2021 1.223,0 1.314,7 470,5 761,5 82,6
in Mio. € Buchwert Vertragliche
Cash Flows
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten 964,7 1.036,2 383,7 652,5 -
Übrige 255,6 255,6 255,6 - -
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Zinssicherungsgeschäfte 5,6 5,6 - 5,6 -
Devisentermingeschäfte 0,8 0,8 0,8 - -
Leasingverbindlichkeiten 154,0 205,9 23,5 85,8 96,6
Stand 31.12.2020 1.380,6 1.504,1 663,6 743,9 96,6

Die Liquiditätsrisiken der HENSOLDT-Gruppe bestehen vor allem in der Erfüllung der vom Unternehmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung mit den Banken vereinbarten Financial Covenants, die im Vorjahr im Rahmen der durch den IPO bedingten gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung und Refinanzierung neu verhandelt wurden.

Im Rahmen des Senior Facility Agreement sind bestimmte Financial Covenants definiert. Sollten die Financial Covenants nicht eingehalten sein, sind die jeweiligen Kreditgeber zur Kündigung berechtigt. Hieraus könnte eine Bestandsgefährdung der HENSOLDT-Gruppe resultieren, wenn bei Fälligkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten keine alternative Finanzierung zur Verfügung stehen würde. Die vereinbarten Sollwerte wurden so festgelegt, dass der Konzern erst bei einer extremen Verschlechterung der Finanzlage Gefahr läuft, sie nicht einzuhalten. Zudem kann der Konzern frühzeitig die Zustimmung der Banken zu einer Über- oder Unterschreitung der Werte einholen. Die finanziellen Kennzahlen werden kontinuierlich überwacht.

Ziel der HENSOLDT-Gruppe ist es, die Financial Covenants stets einzuhalten und mit monatlich simulierten Planrechnungen sicherzustellen, dass auch in den zukünftigen Quartalen die Financial Covenants eingehalten werden.

Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Risikos der Nichteinhaltung der Financial Covenants wird als gering angesehen.

Zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung erfolgt eine konzernweite rollierende Liquiditätsplanung, die alle zwei Wochen aktualisiert wird und das maßgebliche Instrument für die kurzfristige Liquiditätssteuerung der HENSOLDT-Gruppe darstellt. Darüber hinaus wird die Liquidität durch eine revolvierende Kreditfazilität ("RCF") in Höhe von 370,0 Mio. € sichergestellt.

Der Konzern ist einem Kreditrisiko bezüglich des Ausfalls von Finanzinstrumenten ausgesetzt, sei es durch Kunden oder durch Kontrahenten der Finanzinstrumente. Der Konzern hat jedoch Richtlinien aufgestellt, um die Konzentration von Kreditrisiken zu vermeiden und um sicherzustellen, dass das Kreditrisiko begrenzt bleibt.

Soweit Aktivitäten der zentralen Treasury-Abteilung des Konzerns betroffen sind, wird das aus Finanzinstrumenten resultierende Kreditrisiko auf Konzernebene gesteuert.

Der Konzern überwacht die Entwicklung der einzelnen Finanzinstrumente und den Einfluss der Marktentwicklungen auf ihre Wertentwicklung und trifft entsprechende Maßnahmen bei einer vorhersehbaren ungünstigen Entwicklung auf Basis von vordefinierten Verfahren und Eskalationsstufen.

Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erfolgt an Kunden nach der Durchführung einer angemessenen internen Kreditwürdigkeitsprüfung.

Der gebuchte Betrag der finanziellen Vermögenswerte einschließlich der Vertragsvermögenswerte stellt das maximale Kreditrisiko dar.

Die geschätzten erwarteten Ausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Ausfällen der letzten Jahre berechnet. Ausfallrisiken wurden anhand gemeinsamer Ausfallrisikoeigenschaften segmentiert. Diese sind die Risikobewertung auf Basis von Rating-Einstufungen bei der Ratingagentur Standard & Poor's unter Berücksichtigung der geografischen Lage.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2021:

in Mio. € Einstufung bei
Standard &
Poor's
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
Brutto
buchwert
Wert
berichtigung
Beeinträch
tigte Bonität
Einstufung 1-6: Geringes Risiko BBB-bis AAA 0,0% 229,7 -0,1 Nein
Einstufung 7-9: Mittleres Risiko BB-bis BB+ 0,4% 258,4 -0,9 Nein
Einstufung 10: Unterdurchschnittlich B-bis CCC- 3,5% 0,8 -0,0 Nein
Einstufung 11: Zweifelhaft C bis CC - - - Ja
Einstufung 12: Verlust D - - - Ja
Summe Wertberichtigung Stufe 1 und 2 -1,0
Einzelwertberichtigung Stufe 3 -8,7 Ja
Stand 31.12.2021 488,9 -9,7

Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten sind in der folgenden Tabelle zum 31. Dezember 2020 dargestellt:

in Mio. € Einstufung bei
Standard &
Poor's
Verlustrate
(gewichteter
Durchschnitt)
Brutto
buchwert
Wert
berichtigung
Beeinträch
tigte Bonität
Einstufung 1-6: Geringes Risiko BBB-bis AAA 0,1% 249,4 -0,4 Nein
Einstufung 7-9: Mittleres Risiko BB-bis BB+ 0,2% 245,3 -0,5 Nein
Einstufung 10: Unterdurchschnittlich B-bis CCC- 1,1% 3,9 -0,0 Nein
Einstufung 11: Zweifelhaft C bis CC - - - Ja
Einstufung 12: Verlust D - - - Ja
Summe Wertberichtigung Stufe 1 und 2 -0,9
Einzelwertberichtigung Stufe 3 -11,3 Ja
Stand 31.12.2020 498,6 -12,2

Die Veränderung der Verlustraten im Vergleich zum Vorjahr begründet sich mit einer Erhöhung oder Reduzierung der Ausfallrisiken in den verschiedenen Einstufungen.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020
Vertragsvermögenswerte 170,0 204,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 309,2 282,0
Gesamt 479,2 486,4

Erwartete Kreditverluste für andere finanzielle Vermögenswerte im Rahmen der Wertminderungsanforderungen nach IFRS 9 wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht erfasst.

Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Zahlungsmitteln, kurz- bis mittelfristigen Einlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag entsprechend den Marktkonventionen erfasst.

Innerhalb der HENSOLDT-Gruppe werden die Derivate, die nicht als Sicherungsbeziehung gemäß IFRS designiert sind, als "FVtPL" eingestuft.

Beizule
gender
in Mio. € Kategorie Buchwert Zeitwert Stufe
Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 20,6 20,6 -
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 0,7 0,7 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 209,4 209,4 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zum Factoring vorgesehen)1 FVtOCI 99,8 99,8 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 2,6 2,6 2
Nicht derivative Instrumente1 AC 5,7 5,7 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 529,3 529,3 1
Summe finanzielle Vermögenswerte 868,1 868,1
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 788,3 616,4 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 269,1 269,1 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI 0,3 0,3 2
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 3,9 3,9 2
Verbindlichkeit aus Put Option FVtPL - - 3
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 5,8 5,8 -
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.067,4 895,5

Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente auf Grundlage ihrer Bilanzierungskategorie in Klassen ein. Die folgenden Tabellen enthalten die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten nach Klasse und Bewertungskategorie zum 31. Dezember:

1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten

Beizule
gender
in Mio. € Kategorie Buchwert Zeitwert Stufe
Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 11,3 11,3 -
Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 11,2 11,2 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 240,1 240,1 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zum Factoring vorgesehen)1 FVtOCI 41,9 41,9 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte:
Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI 0,4 0,4 2
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 5,0 5,0 2
Nicht derivative Instrumente1 AC 2,7 2,7 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 645,5 645,5 1
Summe finanzielle Vermögenswerte 958,1 958,1
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Banken FLAC 964,7 971,1 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 164,0 164,0 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten:
Sonstige derivative Instrumente FVtPL 6,4 6,4 2
Verbindlichkeit aus Put Option FVtPL - - 3
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 91,7 91,7 -
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.226,6 1.233,1

1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten

Es besteht eine Put-Option (Marktwert 0 €) zugunsten des Minderheitsgesellschafters der GEW Technologies (Pty) Ltd. (siehe Anhangangabe 34.2).

Die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente waren wie folgt:

Restlaufzeit Nominalwert
unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt
in Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Zinstermingeschäft
Swaps 920,0 - - 920,0 920,0 920,0
Devisentermingeschäfte 133,4 84,8 49,7 5,8 183,1 90,6
Durchschnittlicher EUR:USD Terminkurs 1,18 1,22 1,14 1,23 - -
Durchschnittlicher EUR:GBP Terminkurs 0,86 0,90 - - - -
Durchschnittlicher EUR:CAD Terminkurs 1,46 - - - - -

Die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente waren wie folgt:

Vermögenswerte Verbindlichkeiten
31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 2021 2020
Fremdwährungskontrakte
Cashflow Hedges - 0,4 0,3 -
nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert 2,7 5,0 2,8 0,8
Zinssicherungskontrakte
nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert - - 1,1 5,6
Gesamt 2,7 5,4 4,2 6,4

Die Entwicklung der Sicherungsinstrumente für Fremdwährungsrisiken, die zum 31. Dezember 2020 bzw. 2021 im sonstigen Ergebnis erfasst sind, stellt sich wie folgt dar:

Den Eigentümern der
HENSOLDT AG
Nicht beherrschende
in Mio. € zurechenbar Anteile Gesamt
Stand 01.01.2020 -4,1 -0,3 -4,4
Unrealisierte Bewertungsgewinne (+) und -verluste (-) -1,7 -0,6 -2,3
Umgliederung in das Konzernergebnis 0,9 0,1 0,9
Latente Steuern auf unrealisierte Bewertungsgewinne 0,3 0,1 0,4
Veränderung -0,6 -0,4 -1,0
Stand 31.12.2020 -4,7 -0,7 -5,5
Unrealisierte Bewertungsgewinne (+) und -verluste (-) -0,5 -0,0 -0,5
Umgliederung in das Konzernergebnis -0,2 -0,0 -0,2
Latente Steuern auf unrealisierte
Bewertungsgewinne/verluste
0,3 0,0 0,3
Veränderung -0,4 -0,0 -0,4
Stand 31.12.2021 -5,1 -0,7 -5,8

Der Buchwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten Derivate beträgt -0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und wird in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) aus fälligen Cashflow-Hedges hauptsächlich aus dem Eigenkapital in den Umsatz umgegliedert. Sowohl im Geschäftsjahr 2021 als auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen festgestellt.

Der Nennwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten derivativen Finanzinstrumente beträgt 5,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Folgende Nettogewinne oder Nettoverluste aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr ergebniswirksam erfasst:

aus der Folgebewertung Geschäftsjahr
in Mio. € aus Zinsen
und
Dividenden
Beizu
legender
Zeitwert
Wertbe
richtigung
Währungs
umrechnun
g
2021 2020
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
- -0,5 - -4,5 -5,0 -45,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte
-1,0 - -0,7 -2,3 -4,0 -4,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
-22,5 - - 5,3 -17,2 -63,5
Gesamt -23,5 -0,5 -0,7 -1,5 -26,2 -113,6

Die folgenden Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr ergebniswirksam erfasst:

Geschäftsjahr
in Mio. € Kategorie 2021 2020
Wertminderungsaufwendungen für sonstige Investitionen und sonstige finanzielle
Vermögenswerte
FVtOCI 0,1 -
Wertminderungsaufwendungen für:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (Stufe 1 + 2) AC 0,2 0,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (Stufe 3) AC 4,3 2,9
Wertminderungsaufwendungen (brutto) auf finanzielle Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte
4,5 3,8
Wertaufholungen früherer Wertminderungen -3,8 -1,6
Wertminderungsaufwendungen (netto) auf finanzielle Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte
0,7 2,3

VII Weitere Anhangangaben

Die HENSOLDT-Gruppe, ihre Tochtergesellschaften und andere in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen haben für Honorare und Dienstleistungen der KPMG AG für das Geschäftsjahr 2021 und das Vorjahr folgende Gebühren im Aufwand erfasst:


Konzernmutter Tochterunternehmen Gesamt
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Abschlussprüfungsleistungen 0,8 0,7 0,5 0,5 1,3 1,2
Andere Bestätigungsleistungen 0,1 0,3 - 0,2 0,1 0,5
Steuerberatungsleistungen 0,0 0,2 - 0,1 0,0 0,3
Sonstige Leistungen 0,0 0,1 - 0,8 0,0 0,9
Gesamt 0,9 1,3 0,5 1,6 1,4 2,9

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht der HENSOLDT AG sowie den Review des Halbjahresfinanzberichts und verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Prüfung des nicht-finanziellen Konzernberichts

Zum 31. Dezember 2021 bestand ein Bestellobligo vor allem für Vorräte und Dienstleistungen im Wert von 1.456,7 Mio. € (Vorjahr: 658,7 Mio. €).

Der Aktienkaufvertrag vom 24. April 2021 bezüglich eines Aktienanteils an der HENSOLDT AG in Höhe von 25,1 % zwischen Leonardo S.p.A., Italien, und Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, wurde am 3. Januar 2022 nach Erfüllung von aufschiebenden Bedingungen vollzogen und die korrespondierende Stimmrechtsmitteilung am 4. Januar 2022 veröffentlicht.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine wird neben globalen Auswirkungen auf Energiepreise und den Aussenhandel maßgeblichen Einfluss auf die geopolitische Situation und somit auf die zukünftige Entwicklung der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche zur Folge haben. Wie stark die Effekte insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung möglicher Beschaffungsprogramme sein werden und wie sie sich im Einzelnen niederschlagen, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende von 0,25 € (Vorjahr: 0,13 €) je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 26,3 Mio. € (Vorjahr: 13,7 Mio. €). Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.

HENSOLDT AG

Der Vorstand

Thomas Müller Axel Salzmann Peter Fieser Celia Pelaz Perez

Zusammengefasster Lagebericht der

HENSOLDT-Gruppe

für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

Verweise

Inhalte von Internetseiten, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, sind lageberichtsfremde Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts und nicht geprüft, sondern dienen lediglich der weiteren Information.

I Grundlagen des Konzerns

Die HENSOLDT-Gruppe (der "Konzern", "HENSOLDT") ist ein High-Tech-Pionier und spezialisierter Anbieter von elektronischen Sensorlösungen in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie mit einem Portfolio-Schwerpunkt auf hochwertigen Sensoren in den Bereichen Radar, elektronische Kriegsführung, Avionik und Optronik. Zum 31. Dezember 2021 umfasste das Portfolio eine breite Palette von Produkten, welche einen Lebenszyklus von zehn Jahren oder länger aufweisen. HENSOLDT ist ständig bestrebt, sein bestehendes Angebot zu verbessern und neue Produkte durch eigene Entwicklungen, industrielle Kooperationen sowie durch Akquisitionen zu ergänzen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und neue Märkte zu erschließen.


Die HENSOLDT-Gruppe umfasst die HENSOLDT AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Taufkirchen (eingetragener Firmensitz: Willy-Messerschmitt-Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland unter HRB 258711, Amtsgericht München) und ihre Tochtergesellschaften.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher, von der HENSOLDT AG kontrollierter direkter und indirekter Tochtergesellschaften. Es wurden 33 (Vorjahr: 32) Unternehmen vollkonsolidiert. Mit Wirkung ab Juni 2021 hat HENSOLDT die Konsolidierungsmethode der HENSOLDT Cyber GmbH, Taufkirchen, ("HENSOLDT Cyber") von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt.

Die Berichterstattung über die HENSOLDT AG erfolgt im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts im Abschnitt "X HENSOLDT AG".

Der Hauptsitz von HENSOLDT befindet sich in Taufkirchen bei München, einem wichtigen Innovationszentrum im Verteidigungssektor in Deutschland. Daneben werden die Geschäftstätigkeiten in Deutschland insbesondere an den Standorten Ulm, Oberkochen und Pforzheim betrieben. Weitere Standorte in Deutschland sind unter anderem Wetzlar, Immenstaad und Kiel. Zum 31. Dezember 2021 waren von den 6.316 Mitarbeitern (Vorjahr: 5.605) von HENSOLDT, darunter 587 Auszubildende, Praktikanten u. ä. (Vorjahr: 430), ca. 4.600 (Vorjahr: ca. 4.100) in Deutschland beschäftigt. HENSOLDT ist außerhalb Deutschlands vor allem in Frankreich, Südafrika und Großbritannien mit größeren Standorten vertreten.

Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspflichtigen Segmente Sensors und Optronics identifiziert.

Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar & Naval Solutions, Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Customer Services & Space Solutions sowie Eliminierung/Transversal/Übrige.

Die Produkte der Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Customer Services & Space Solutions im

Wesentlichen als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig.

Innerhalb der im ersten Quartal 2021 in "Radar & Naval Solutions" umbenannten Division (vormals: "Radar, IFF & COMMS") entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF-Systeme (Identification Friend or Foe), die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter der Eurofighter, die Fregatte 125 der Deutschen Marine oder das Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar & Naval Solutions umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen.

Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampfflugzeugen wie dem Eurofighter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportflugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt.

Die im ersten Quartal 2021 in "Customer Services & Space Solutions" umbenannte Division (vormals: "Customer Services") umfasst im Wesentlichen den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systeme. Darüber hinaus gehören zur Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen. Die Division fungiert zusätzlich als Sponsor für HENSOLDT Space Solutions. HENSOLDT Space Solutions entwickelt und fertigt Komponenten und Lösungen für Weltraumbasierte Sensoren; welche u. a. in den Bereichen Erdbeobachtung, Wetterund Umweltbeobachtung, wissenschaftliche Erforschung des Weltraums sowie für Laserkommunikation im All eingesetzt werden.

Eliminierung/Transversal/Übrige umfasst den Bereich Übrige, welcher hauptsächlich Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung/Transversal von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört.

Das Segment Optronics umfasst Optronik sowie optische und Präzisionsinstrumente für militärische, Sicherheits- und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektro-optische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen mit Bildstabilisatoren für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics.

Im Jahr 2021 hat HENSOLDT weitere Fortschritte auf dem Weg zu seinem Ziel gemacht, mittelfristig Europas führender plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. So wurden in diesem Jahr die Wachstums- und Geschäftsverbesserungspläne weiter vorangetrieben und wichtige Meilensteine erreicht.

Die Strategie von HENSOLDT stützt sich auf ein Rahmenwerk bestehend aus vier Vektoren und fünf strategischen Säulen. Die Vektoren beschreiben die strategischen Ziele, die strategischen Säulen zeigen auf, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Die vier strategischen Ziele in Form der Vektoren sind im Berichtsjahr unverändert:

  • HENSOLDT will zunehmend von einem reinen Sensorhaus zu einem ganzheitlichen Sensorlösungshaus wachsen
  • HENSOLDT will seine Innovationskraft weiter ausbauen und seine Rolle als Innovationstreiber stärken
  • HENSOLDT will basierend auf seinem Erfolg in europäischen Heimatmärkten seine internationale Reichweite und Präsenz ausweiten
  • HENSOLDT will sein Geschäft über die Verteidigungsbranche hinaus mit Marktanteilen im Sicherheitsbereich erweitern

Die bisherigen fünf strategischen Säulen zum Erreichen der strategischen Ziele ("Innovation", "Kunde", "kontinuierliche Verbesserung", "Akquisitionen", "Unternehmenskultur") blieben im Berichtsjahr im Wesentlichen unverändert. Die Säule "Zum ESG1-Benchmark unserer Branche werden" wurde ergänzt und die Säule "Akquisitionen" ist nunmehr integraler Bestandteil der Säulen "Ein digitales und innovatives Produktportfolio fördern" sowie "Kunden mit unseren Fähigkeiten überzeugen".

1 Environmental Social Governance

Die fünf strategischen Säulen sind somit:

  • Ein digitales und innovatives Produktportfolio fördern
  • Kunden mit unseren Fähigkeiten überzeugen
  • Zum ESG-Benchmark unserer Branche werden
  • Eine starke Unternehmenskultur leben
  • Betriebliche Effizienz steigern

HENSOLDT steht mit seinen fast 2.000 Engineering-Mitarbeitern für Hochleistungs-Sensorelektronik. Um diese Kernkompetenz weiter auszubauen und seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern, setzt der Konzern vor allem auf ein digitales und innovatives Produktportfolio. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Produkten und Technologien ermöglicht es HENSOLDT seine Rolle im Wettbewerb zu verbessern und den operativen Herausforderungen und Konzepten seiner Kunden gerecht zu werden. Hierfür baut HENSOLDT seine eigenfinanzierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ("F&E") kontinuierlich aus. Im Vergleich zu 2020 hat HENSOLDT die eigenfinanzierten F&E-Aufwendungen (bestehend aus im Aufwand erfassten F&E-Kosten und aktivierten Entwicklungskosten) um 11,8 % erhöht. Im Jahr 2021 beliefen sich die eigenfinanzierten F&E-Ausgaben auf 97,5 Mio. €.

Ein weiterer wichtiger Schritt zu einem innovativeren und wettbewerbsfähigeren Produktportfolio war die Stärkung der internen Geschäftsbereiche in den Segmenten und Divisionen der HENSOLDT-Gruppe. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die Innovationskraft durch starke bereichsübergreifende Zusammenarbeit noch mehr Raum erhält und vom intensiven Austausch der Mitarbeiter profitiert.

Darüber hinaus ergänzt HENSOLDT seine eigenen Kompetenzen durch eine stark auf Wachstum und Innovation ausgerichtete M&A-Strategie. Wesentliches Ziel ist dabei der Zugang und Ausbau neuer und zukunftsweisender Technologien, insbesondere in den Bereichen künstliche Intelligenz, Datenfusion und -analyse, autonome Fähigkeiten sowie Intelligence und Cyber. Ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie ist die im Berichtsjahr vollzogene Akquisition der HENSOLDT Analytics GmbH (vormals: SAIL LABS Technology GmbH), einem führenden Anbieter von KI-basierten Open Source Intelligence (OSINT)-Lösungen. Hierdurch komplettiert HENSOLDT sein Sensorportfolio mit intelligenten Lösungen für den digitalen Raum und macht einen weiteren Schritt hin zu einem der führenden Datenanalyse-Häuser im Sicherheits- und Verteidigungssektor in Deutschland.

Der Erfolg der Forcierung auf ein digitales und innovatives Portfolio spiegelt sich in zahlreichen Entwicklungen wider, wie zum Beispiel dem neu eingeführten Quadome-Marineüberwachungsradar, der jüngsten Errungenschaft in der Entwicklung des Multifunktions-Störsystems "Kalaetron Attack" und der erfolgreichen Demonstration des "Detect & Avoid Radars" als Kollisionswarnsystem für zivile und militärische Drohnen.

HENSOLDT hat sich als vertrauensvoller und langfristiger Partner für seine Kunden etabliert. Diese Säule umfasst diverse strategische Maßnahmen, etwa das Marktverständnis, die Entwicklung von Länderstrategien, unsere internationale Präsenz und Partnerschaften oder auch das Verstehen der Einsatzkonzepte unserer Kunden und der Umstände, die für ihre Souveränität und ihr Wirtschaftswachstum relevant sind. Wir wissen, was unsere Kunden brauchen und wer unsere besten Partner sind.

Für unsere Heimatmärkte konzentriert sich die langfristige Wachstumsstrategie weiterhin auf die Positionierung von HENSOLDT in neuen europäischen Programmen sowie darauf, den erwarteten Anstieg der Verteidigungsausgaben zu nutzen und gleichzeitig von der erwarteten Verlagerung dieser Ausgaben hin zu einem höheren Anteil von elektronischen Komponenten zu profitieren. Mit diesem Ansatz baut HENSOLDT seinen Status als Premium-Anbieter innovativer Technologien weiter aus und sichert die Attraktivität seiner Produkte für führende Verteidigungsunternehmen, öffentliche Auftraggeber sowie Regierungen.

Zur Stärkung des internationalen Netzwerks werden flankierend Akquisitionen in ausgewählten Märkten verfolgt, so zum Beispiel auch der im Berichtsjahr vollzogene Erwerb von zwei Geschäftseinheiten (ATM und Verteidigungsbereich) der südafrikanischen Tellumat (Pty) Ltd. Hierdurch wurde sowohl die regionale Präsenz als auch die technologische Kompetenz insbesondere im Radarbereich gestärkt.

HENSOLDT hat seine Exportstrategie darauf ausgerichtet, die Technologien seiner Heimatmärkte für den weltweiten Vertrieb zu nutzen. Zu diesem Zweck positioniert sich der Konzern in den für HENSOLDT attraktivsten Märkten, schafft lokale Nähe und baut seine internationalen Geschäftsaktivitäten sowie lokale Partnerschaften zur Unterstützung von Vertriebskampagnen kontinuierlich aus.

Um das Ziel der Entwicklung von Kundenbeziehungen im In- und Ausland weiter zu fördern, hat HENSOLDT eine Business Development Organisation aufgebaut, die zum 31. Dezember 2021 rund 200 Mitarbeiter umfasst, verteilt auf Vertriebszentren in Europa, dem Nahen Osten, Asien-Pazifik, Afrika, Nordamerika und Lateinamerika.

Als eine der Säulen der Unternehmensstrategie hat HENSOLDT die Vision, Benchmark bei ESG in der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche zu werden. Zu diesem Zweck wurde das ESG-Strategieprogramm 2026 ins Leben gerufen und es wurden 15 Ziele, über 100 Maßnahmen und 120 Kennzahlen definiert.

Das ESG-Strategieprogramm 2026 ist die Grundlage dafür, dass HENSOLDT seiner Verantwortung gegenüber seinen Kunden, Mitarbeitern, Investoren und vor allem seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt nicht nur gerecht wird, sondern auch, dass die Erwartungen in diesem Bereich an HENSOLDT übertroffen werden. Diese Verantwortung spiegelt sich auch im Beitritt des Konzerns zum UN Global Compact2, einer Initiative der Vereinten Nationen, wider. Damit bekennt sich HENSOLDT zu den zehn universellen Nachhaltigkeitsprinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention.

Die umfangreichen ESG-Aktivitäten trugen maßgeblich zum hervorragenden Abschneiden von HENSOLDT beim ESG-Rating durch Sustainalytics bei. Hier erreichte HENSOLDT im Berichtsjahr den 1. Platz im Sektor "Luftfahrt & Verteidigung".

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bzw. ESG finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Sustainability". Informationen zu den der Vorstandsvergütung zugrundliegenden Zielen sind dem Kapitel "VI Vergütungsbericht" zu entnehmen.

Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für HENSOLDT ist eine starke und gelebte Unternehmenskultur. Nur so kann der Konzern sicherstellen, dass auch in Zukunft der gemeinsame Erfolg und die Wertschätzung der Mitarbeiter gewährleistet sind.

Hier kann HENSOLDT auf ein starkes Fundament bauen. Eine von vielen Maßnahmen ist beispielsweise das Arbeitnehmeraktienprogramm "Echo". Bei diesem Programm haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, wie Aktionärinnen und Aktionäre an der wirtschaftlichen Entwicklung der HENSOLDT AG zu partizipieren und gegenüber einem Kauf der Aktien der HENSOLDT AG an der Börse von einem vergünstigten Preis zu profitieren. Das Angebot wurde von 3.751 Beschäftigten (65 % aller teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer) wahrgenommen und spiegelt die bereits starke und ausgeprägte Unternehmenskultur, vor allem aber das Engagement und Vertrauen der Mitarbeiter gegenüber HENSOLDT, wider.

HENSOLDT hat eine Initiative zur kulturellen Transformation gestartet. Ziel ist es, eine herausragende Unternehmenskultur zu etablieren, die Talente anzieht und bindet sowie dafür sorgt, dass die Erfolgsgeschichte von HENSOLDT fortgeschrieben wird und der Konzern seine Attraktivität für bestehende bzw. zukünftige Mitarbeiter ausbauen kann.

Seit der Einführung des umfassenden Effizienzprogrammes unter dem Namen "HENSOLDT GO!" hat HENSOLDT bereits eine Reihe von Verbesserungen erzielt. Im Berichtsjahr konnten durch eine weiter verbesserte operative Projektabwicklung wichtige Fortschritte erzielt werden. Die Kultur der kontinuierlichen Verbesserung führt dabei zu

2 Der UN Global Compact ist die weltweit größte Initiative für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

immer mehr Optimierungen. Des Weiteren konnten im Berichtsjahr stetige Verbesserungen in der Betriebs- und Entwicklungseffizienz sowie in der Einkaufsorganisation erzielt werden.

Der Schwerpunkt wird in Zukunft auf der Verbesserung der Produktion, der weiteren Steigerung der Entwicklungseffizienz und der Optimierung des Lieferkettenmanagements liegen. Weitere Effizienzsteigerungen in den allgemeinen Verwaltungsfunktionen werden ebenfalls wieder im Fokus stehen.

HENSOLDT verwendet bestimmte Leistungsindikatoren ("KPIs"), um die Leistung zu messen, Trends zu erkennen und strategische Entscheidungen zu treffen. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind neben dem Umsatz der Auftragseingang, das Book-to-Bill-Verhältnis3 und das bereinigte EBITDA4. Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem bereinigten Free Cashflow vor Steuern und Zinsen5 und dem bereinigten EBIT6 zwei weitere nicht-IFRS Leistungsindikatoren sowie mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl als Leistungsindikator.

Das bereinigte EBITDA wird als Schlüsselindikator für die Wirtschaftsleistung des Konzerns verwendet, um insbesondere die einmaligen Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Einmaleffekten auf das Betriebsergebnis zu veranschaulichen. Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden teilweise zur Steuerung der Gruppe verwendet. Dazu fließt bereits seit dem Geschäftsjahr 2021 zusätzlich ein auf den langfristigen, nachhaltigen Erfolg der HENSOLDT-Gruppe ausgerichtetes Vergütungselement in die Vorstandsvergütung ein. Die Long Term Incentive-Bonuskomponenten für die Vorstände und weitere Führungskräfte des Konzerns bemessen sich dabei unter anderem nach der Erfüllung der Zielwerte der ESG-Ziele "Diversity" und "Climate Impact" (siehe Bereich "Corporate Governance" auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net).

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020 % Delta
Leistungsindikatoren
Umsatz 1.474,3 1.206,9 22,2%
Bereinigtes EBITDA 260,7 219,3 18,9%
Bereinigtes EBIT 198,6 167,2 18,8%
Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 252,3 196,4 28,5%
Auftragseingang 3.171,5 2.541,3 24,8%
Book-to-Bill-Verhältnis 2,2 2,1 2,2%
Auftragsbestand 5.092,2 3.424,0 48,7%

Forschung und Entwicklung in der HENSOLDT-Gruppe umfasst sowohl produktspezifische Entwicklungen, Produktweiterentwicklungen als auch allgemeine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich auf die Grundlagenforschung und Produktinnovation konzentrieren.

Die F&E-Kosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 31,4 Mio. € (Vorjahr: 25,1 Mio. €). Dies entspricht 2,1 % des Umsatzes (Vorjahr: 2,1 %). Nicht darin enthalten sind die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 66,1 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €), wobei die Schwerpunkte der Ausgaben im Berichtsjahr insbesondere auf Flugsicherungs-, Marine- und Bodenradarprogramme sowie im Bereich Freund-/ Feindkennung im Segment Sensors

3 Definiert als Verhältnis von Auftragseingang zum Umsatz im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Bedeutung des Book-to-Bill-Verhältnisses hat sich im Berichtsjahr erhöht, was in der Finanzberichterstattung entsprechend berücksichtigt wurde.

4 Definiert als das um Abschreibungen (einschließlich Auswirkungen auf das Ergebnis aus Kaufpreisallokationen) sowie bestimmter einmaliger Effekte in Bezug auf Transaktionskosten, Separierungskosten und andere einmalige Effekte bereinigte EBIT.

5 Definiert als um Einmaleffekte, Zinsen, Steuern und M&A-Aktivitäten bereinigter Free Cashflow. Der Free Cashflow ist definiert als die Summe der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit, wie sie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen sind.

6 Definiert als EBIT bereinigt um bestimmte Einmaleffekte aus Transaktionskosten und Separierungskosten sowie andere Einmaleffekte.

sowie auf Boden- und Seeprogramme im Segment Optronics zurückzuführen ist. Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 67,8 % (Vorjahr: 71,2 %) bezogen auf die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 97,5 Mio. € (Vorjahr: 87,2 Mio. €). Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 15,7 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €).

Der Aktienkurs der HENSOLDT AG entwickelte sich im Jahresverlauf positiv gegenüber der Erstnotierung im Rahmen des Börsengangs im September 2020. Zum Jahresende 2021 notierte die Aktie mit 12,52 € allerdings unter dem Kurswert zum Ende des Vorjahres.

Angetrieben durch die allgemein einsetzende wirtschaftliche Erholung nach dem vorläufigen Höhepunkt der COVID-19-Pandemie, entwickelten sich die Aktienmärkte zum Anfang des Jahres 2021 überwiegend positiv. Nach leichten Schwankungen zum Jahresauftakt stiegen DAX und SDAX bis Mitte des Jahres kontinuierlich an. Nach einem leichten Rückgang im Juli setzten die beiden Indizes ihre positive Entwicklung fort und erreichten im September zwischenzeitlich neue Höchststände.

Im vierten Quartal war die Kursentwicklung der Leitindizes geprägt durch die zunehmenden Lieferengpässe, weltweit steigende Rohstoffpreise sowie der Omikron COVID-19-Virusvariante. So gerieten DAX und SDAX zeitweise unter Druck, verzeichneten im Anschluss aber wieder deutliche Kurszuwächse und markierten im November jeweils neue Allzeithochs. Diese Entwicklung wurde auch durch die expansive Geldpolitik der Zentralbanken unterstützt. Der DAX erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein Kursplus von 15,8 %, der SDAX legte um 11,2 % zu.

Die HENSOLDT-Aktie startete mit einem Kurs von 14,09 € pro Aktie in das Jahr 2021 und entwickelte sich in den ersten Handelstagen des neuen Jahres zunächst deutlich positiv. Gestützt wurde die Kursentwicklung durch das allgemein positive Marktumfeld. Im weiteren Verlauf des ersten Quartals entwickelte sich der Aktienkurs allerdings rückläufig. Die im Februar veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse der HENSOLDT-Gruppe des Geschäftsjahres 2020 sowie die aussichtsreiche Prognose für das Geschäftsjahr 2021 konnten dieser Entwicklung zunächst nicht entgegenwirken. Zu Beginn des zweiten Quartals stieg der Aktienkurs von HENSOLDT dann signifikant an. Ende April erreichte der Kurs der HENSOLDT-Aktie den Jahreshöchststand bei 17,46 €. Ausgehend vom Jahreshoch ging der Aktienkurs zunächst deutlich zurück und bewegte sich in den Folgemonaten überwiegend seitwärts. Im Zuge des allgemeinen Kursrückgangs an den Börsen durch die Ausbreitung der Omikron COVID-19-Virusvariante gab auch der Aktienkurs von HENSOLDT nach und erreichte im Dezember das Jahrestief bei 11,88 €. Der Jahresschlusskurs der Aktie lag bei 12,52 € und damit 10,3 % unter dem Vorjahresschlusskurs.

Große Meilensteine im Geschäftsjahr 2021, die sich positiv auf den Kurs ausgewirkt haben, waren der indirekte Einstieg der Bundesrepublik Deutschland ("Deutsche Regierung" oder "Bund") als Aktionär im Mai, die Ankündigung der Beteiligung und strategischen Partnerschaft mit dem italienischen Verteidigungsunternehmen Leonardo S.p.A., Italien, ("Leonardo"), im April dieses Jahres, sowie die gute operative Entwicklung der HENSOLDT AG im Geschäftsjahr.

Im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der SDAX-Indexzusammensetzung hat die Frankfurter Wertpapierbörse Ende Dezember 2021 mitgeteilt, dass HENSOLDT nicht mehr Teil des SDAX-Aktienindex ist. Maßgeblicher Grund hierfür war eine im Vergleich zu anderen Unternehmen zu geringe Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.

Die Square Lux Holding II S.à r.l. ("Square Lux"), eine Portfoliogesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Kohlberg Kravis & Roberts & Co. L.P. beraten werden, hielt zum 31. Dezember 2021 rund 42,9 % der Aktien der HENSOLDT AG.

Zum 31. Dezember 2021 ist die Bundesrepublik Deutschland indirekt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW") mit einem Anteil von 25,1 % an der HENSOLDT AG beteiligt.

Mit einem Anteil von mehr als 3,0 % zählen darüber hinaus die institutionellen Investoren Wellington Management Group LLP (3,9 %) und Lazard Asset Management (3,1 %) zu den Großaktionären der Gesellschaft.

Der Streubesitz lag bei rund 32,0 % per Jahresende.

Zum Free Float (Streubesitz) gemäß der Definition der Deutsche Börse zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären (Anteil am Aktienkapital von über 5 %) gehalten werden.

Im April 2021 gab Leonardo bekannt, dass sie mit der Square Lux eine Vereinbarung zum Kauf von 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG abgeschlossen hat. Der Abschluss der Transaktion wurde per 3. Januar 2022 vollzogen, wodurch Leonardo nun einen Anteil von 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG besitzt. Der Anteil von Square Lux verringerte sich im Rahmen des Abschlusses der Transaktion zum 3. Januar 2022 auf rund 17,8 %.

Am 2. März 2022 hat Square Lux seinen Anteil an der HENSOLDT AG auf rund 8,3 % reduziert.

Zum Jahresende 2021 beobachteten und bewerteten die folgenden namhaften nationalen und internationalen Banken und lokalen Research-Häuser die HENSOLDT-Aktie:

  • Agency Partners
  • Bank of America Securities
  • KEPLER CHEUVREUX / UniCredit
  • Citigroup
  • J.P. Morgan
  • Warburg Research

Zum Jahresende 2021 sprachen insgesamt drei der sechs Analysten eine Kaufempfehlung aus. Drei Analysten stuften die Aktie mit "Halten" ein und keiner der Analysten sprach eine Verkaufsempfehlung aus. Der durchschnittliche Zielkurs lag bei 17,47 € pro Aktie und entspricht damit einem möglichen Kurspotential gegenüber dem Jahresendstand von 12,52 € pro Aktie von 39,5 %. Positiv bewerten die Analysten die weiteren Wachstumsaussichten für das Geschäftsjahr 2022 sowie die aktuelle Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Seit August 2021 veröffentlicht die HENSOLDT AG eine Analyst Consensus Schätzung mit den wichtigsten Kennzahlen. Die Übersicht ist auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Investors" einsehbar.

HENSOLDT strebt einen transparenten und kontinuierlichen Dialog mit den Kapitalmarktteilnehmern an. Deshalb ist es HENSOLDT ein wichtiges Anliegen, die Beziehungen zu Investoren, Analysten und Finanzjournalisten durch Einzelgespräche, Telefonate, Roadshows, Konferenzen sowie (sofern möglich) Unternehmensbesuche stetig zu vertiefen und das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in HENSOLDT auszubauen. Im Geschäftsjahr 2021 hielt der Vorstand im Anschluss an die Veröffentlichung der Finanzergebnisse für das erste Quartal, das erste Halbjahr sowie für die 9-Monats-Geschäftszahlen jeweils einen Analyst- und Investor-Call und präsentierte den Kapitalmarktteilnehmern sowohl die jüngsten strategischen Entwicklungen des Konzerns, den aktuellen Geschäftsverlauf als auch die Wachstumsperspektiven.

In Summe haben rund 60 Gespräche in Einzel- bzw. Gruppen-Meetings mit Investoren und Analysten stattgefunden.

Darüber hinaus veranstaltete das Management von HENSOLDT am 11. November 2021 einen Kapitalmarkttag. Hierbei hat HENSOLDT einen umfassenden Einblick in die strategische Ausrichtung und Mittelfristplanung präsentiert und den Teilnehmern gezielt die Möglichkeit gegeben, persönliche Gespräche mit dem Management von HENSOLDT zu führen.

Am 18. Mai 2021 fand die erste ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG statt. Aufgrund der COVID-19- Pandemie wurde die Veranstaltung rein virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Über ein Aktionärsportal konnten die Teilnehmer die Veranstaltung per Videoübertragung live im Internet verfolgen, ihre Stimmrechte ausüben und im Vorfeld der Versammlung Fragen einreichen. Sämtliche eingereichten Fragen wurden vom Vorstand der HENSOLDT AG beantwortet. Die Aktionäre stimmten allen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Damit folgten sie auch dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand, eine Dividende in Höhe von 0,13 € pro Aktie auszuschütten. Alle Abstimmungsergebnisse finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Investors".

ISIN: DE000HAG0005
WKN: HAG000
Symbol: HAG
Börsennotierung: Frankfurter Wertpapierbörse
Börsensegment: Regulierter Markt (Prime Standard)
Indexmitgliedschaft: Bis Dezember 2021 Mitglied im SDAX-Aktienindex
Designated Sponsor: J.P. Morgan
Anzahl Aktien: 105.000.000
Aktiengattung: Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien)
Höchstkurs im Xetra-Handel in €: 17,46 (26. April 2021)
Tiefstkurs im Xetra-Handel in €: 11,88 (15. Dezember 2021)
Schlusskurs im Xetra-Handel (30. Dezember 2021) in €: 12,52
Marktkapitalisierung (30. Dezember 2021) in €: 1,315 Milliarden
Streubesitz (31. Dezember 2021): 31,96 %

II Wirtschaftsbericht

In ihrer Pressemitteilung zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Januar 2022 veröffentlichte die Bundesregierung für 2021 einen Anstieg des preisbereinigten deutschen Bruttoinlandsprodukts (im Folgenden kurz: "BIP") von 2,7 %. Trotz andauernder Pandemie und zunehmender Material- und Lieferengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft somit im zweiten COVID-19-Krisenjahr erholen. Das BIP-Wachstum in 2021 reichte jedoch nicht aus, um den starken Rückgang im ersten COVID-19-Krisenjahr 2020 zu kompensieren. Die konjunkturelle Entwicklung war auch in 2021 stark abhängig vom Infektionsgeschehen. Insbesondere im vierten Quartal 2021 wurde die wirtschaftliche Erholung aufgrund zunehmender Material- und Lieferengpässe zunächst gedämpft und schließlich durch die vierte COVID-19-Welle sowie weitere staatliche COVID-19-Schutzmaßnahmen gestoppt. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat das BIP im 4. Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal wieder abgenommen. Die Liefer- und Transportengpässe schlugen sich zudem in starken Preissteigerungen bei der Erzeugung und den Importen von Vorleistungsgütern sowie in einem Anstieg der Auftragsbestände in der Industrie nieder.


Im Jahr 2021 nahm die Wertschöpfung im Vergleich zum Vorjahr in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu. Insbesondere das Produzierende Gewerbe (ohne Bau) sowie der Dienstleistungssektor verzeichneten eine deutliche Zunahme, wohingegen im Baugewerbe ein leichter Rückgang der Wertschöpfung zu konstatieren war.

Auf der Nachfrageseite lagen die preisbereinigten privaten Konsumausgaben 2021 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Die Konsumausgaben des Staates stiegen trotz des bereits hohen Niveaus des Vorjahres weiter an und waren somit eine Wachstumsstütze im Jahr 2021. Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr an. Der Außenhandel erholte sich im Vergleich zum Vorjahr, wobei sowohl die Exporte als auch Importe von Waren und Dienstleistungen zulegten. Gleichzeitig konnte sich der Arbeitsmarkt im Jahr 2021 stabilisieren. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen stiegen dabei deutlicher als die Arbeitnehmerentgelte.

Im internationalen Vergleich fiel das Wachstum der deutschen Wirtschaft voraussichtlich geringer aus als in den anderen europäischen Staaten. Insgesamt wurde das Vorkrisenniveau in der EU noch nicht wieder erreicht. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung werden vor allem die Auswirkungen der verschärften COVID-19-Maßnahmen, die ergriffenen staatlichen Stützungsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Verbraucherpreise entscheidend sein.

Der Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds ("IWF") vom Januar 2022 geht für die globale Wirtschaft von einem Wachstum in 2022 von 4,4 % (2021: 5,9 %) aus, was einer Reduktion um 0,5 Prozentpunkte im Vergleich zur Prognose von Oktober 2021 entspricht.

Nach Angaben des IWF steht die anhaltende weltweite Erholung im dritten Jahr der Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen. Die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante hat in vielen Ländern zu erneuten Mobilitätseinschränkungen geführt und den Arbeitskräftemangel weiter verstärkt. Lieferkettenprobleme belasten die Wirtschaft und erhöhen neben der starken Nachfrage und der gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise weiter den Inflationsdruck. Darüber hinaus schränken Rekordverschuldungen und die steigende Inflation die Handlungsoptionen vieler Länder ein.

Nach der Erholung im Jahr 2021 dürfte sich das globale Wachstum mittelfristig weiter abschwächen. Während für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften eine Rückkehr zum Trend vor der Pandemie prognostiziert wird, wird für die Schwellen- und Entwicklungsländer mittelfristig teilweise mit erheblichen Produktionseinbußen gerechnet. Das Wachstum in den USA wird sich 2022 voraussichtlich auf 4,0 % (2021: 5,6 %) belaufen. Für die Eurozone wird 2022 ein Anstieg um 3,9 % (2021: 5,2 %) erwartet. Das Wachstum in China soll sich auf 4,8 % (2021: 8,1 %) abschwächen.

Als Reaktion auf den Überfall Russlands auf die Ukraine hat Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag ein Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd.€ und die Erhöhung der deutschen Verteidigungsausgaben auf 2 % des Bruttoinlandsprodukts angekündigt. Dies wird die Rahmenbedingungen für die Verteidigungs- und Sicherheitsbranche maßgeblich beeinflussen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung möglicher Beschaffungsprogramme sowie Schwerpunkte bei der Beschaffung sind dabei noch offen.

Auch im Jahr 2021 haben sich im Zuge der COVID-19-Pandemie und eines verstärkten internationalen Wettbewerbs um Rohstoffe und Einflusssphären bestehende Trends und Spannungen ausgeweitet und dazu geführt, dass Vorhersagen von Entwicklungen im Sicherheitsumfeld noch schwerer geworden sind. Investitionen in Verteidigung haben auf Grund des sich verändernden Sicherheitsumfelds und der wachsenden Instabilität weltweit in den letzten Jahren zugenommen. Der Fokus der Europäischen Union sowie der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Indo-Pazifik-Region und die strategische Wettbewerbssituation mit China sind die deutlichsten Erscheinungen dieser Entwicklung. Eine neue Sicherheitskooperation zwischen den USA, dem Vereinigten Königreich und Australien (AUKUS) verdeutlicht diese Schwerpunktsetzung und erhöht den Druck auf die EU und ihre Mitgliedstaaten, mehr in ihre Verteidigungskapazitäten zu investieren und ihren Fokus neben der Landes- und Bündnisverteidigung zu erweitern.

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag entsprechend festgeschrieben, dass die Bundeswehr Landes- und Bündnisverteidigung neben Auslandseinsätzen im Rahmen des Internationalen Krisen- und Konfliktmanagements gleichermaßen zu erfüllen hat. Die EU-Mitgliedstaaten wollen ihre Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich weiter vertiefen und die Beziehungen zwischen der EU und der NATO stärken. Die EU-Kommission und ihre Präsidentin Ursula von der Leyen fördern diesen Prozess und verfolgen nach dem Schritt einer verstärkten industriellen Zusammenarbeit das Ziel einer vertieften politischen Verteidigungsunion. Die politischen Leitlinien sollen in dem neuen Strategischen Kompass von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten verabschiedet werden.

Im Juni 2021 wurde der Europäische Verteidigungsfonds ("EVF") mit einem Umfang von ca. 8 Mrd. € für den Zeitraum von 2021 bis 2027 offiziell ins Leben gerufen. Der EVF bietet HENSOLDT die Möglichkeit, die europäische Präsenz und den Status als gefragter internationaler Kooperationspartner auszuweiten. Eine weitere Welle von Projekten im Bereich der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit ("SSZ" bzw. "PESCO7") ist ebenfalls im November 2021 beschlossen worden. Somit bestehen aktuell 60 PESCO-Projekte zur multilateralen militärischen Zusammenarbeit, die teilweise mit EVF- und EDIDP-Programmen8 verbunden sind. Die Teilnahme an dem PESCO-Projekt "Military Mobility" wurde im Mai 2021 für Kanada, die USA und Norwegen geöffnet, was die verstärkte EU-NATO-Zusammenarbeit unterstreicht. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Verteidigungsagentur das Mandat erteilt, eine vertiefte Zusammenarbeit mit den USA im Rahmen eines "Administrative Agreements" zu prüfen. Von Seiten der NATO entwickelt sich eine stärkere Einbindung der Industrie bei der Programmplanung, was ebenfalls Geschäftschancen für HENSOLDT ermöglicht.

Hybride Szenarien und der Einsatz moderner Technologien in Konflikten, vor allem im Bereich der unbemannten Flugzeuge, zeigen verstärkt Fähigkeitslücken auf - z.B. im Cyberbereich sowie in der Luftverteidigung und Drohnenabwehr. Viele Staaten investieren in die Schließung dieser Fähigkeitslücken, jedoch auch in offensive Cyberfähigkeiten, was zu einem verstärkten Dual-Use Potential für Produkte der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie führt.

Insgesamt ergeben sich für HENSOLDT aufgrund der Rahmenbedingungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor in seinen Heimatländern in der EU sowie auf globaler Ebene vielschichtige Geschäftschancen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte restriktive Rüstungsexportpolitik mit einer potentiellen EU-Rüstungsexportverordnung sowie einem nationalen Rüstungsexportkontrollgesetz kann Risiken für die Verteidigungsindustrie bergen. Das deutsch-französische Abkommen zu Rüstungsexporten bei Kooperationsprogrammen wurde 2021 um Spanien erweitert und bietet die Möglichkeit, weitere Staaten einzubinden oder kann als Vorlage für weitere bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und seinen Partnerstaaten dienen, um verlässliche Regeln beim Export im Rahmen von zukünftigen

7 Permanent Structured Cooperation

8 European Defence Industrial Development Programme

Kooperationsprogrammen zu schaffen. Dies stellt einen unerlässlichen Pfeiler für eine von der Bundesregierung gewünschte erfolgreiche europäische rüstungstechnische Zusammenarbeit dar.

Im Geschäftsjahr 2021 haben wir weiterhin die Situation rund um die COVID-19-Pandemie an allen unseren Standorten verfolgt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller unserer Mitarbeiter, Kunden und Partner sowie auch unseren Konzern zu schützen. Die COVID-19-Pandemie hat nach wie vor das Geschäft von HENSOLDT als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektroniklösungen nicht wesentlich beeinflusst. Die als Teil unseres COVID-19- Maßnahmenplans in 2020 vollständig in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität wurde im Geschäftsjahr 2021 um 200,0 Mio. € zurückgeführt.

Im April 2021 gab Leonardo bekannt, dass sie mit Square Lux eine Vereinbarung zum Kauf von 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG abgeschlossen hat. Der Erwerb wurde im Januar 2022 durch Leonardo vollzogen. Im Mai 2021 hatte die KfW, unter Ausübung der Rechte der Bundesregierung, 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG von der Square Lux erworben.

Die HENSOLDT AG hielt im Mai 2021 ihre erste Jahreshauptversammlung ab. Bedingt durch die Pandemie fand diese Hauptversammlung virtuell statt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung wurde an die Aktionäre der HENSOLDT AG ein Gesamtbetrag in Höhe von 13,7 Mio. € als Dividende ausgeschüttet.

Mit Wirkung ab Juni 2021 hat HENSOLDT die Konsolidierungsmethode der HENSOLDT Cyber von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt. Grund dafür waren potenzielle Stimmrechte im Zusammenhang mit Wandlungsrechten, die mit den der HENSOLDT Cyber gewährten Darlehen in Verbindung stehen. Darüber hinaus konnte HENSOLDT Anfang 2021 zwei kleinere, jedoch strategisch wichtige Zukäufe abschließen. Dabei handelt es sich um die Übernahme von zwei Geschäftseinheiten (Flugverkehrsmanagement ("ATM") und dem Verteidigungsbereich) der Gesellschaft Tellumat (Pty) Ltd in Südafrika sowie um den Kauf der HENSOLDT Analytics GmbH (vormals: SAIL LABS Technology GmbH) in Wien.

Mit der Berufung von Celia Pelaz zur Vorständin zum 1. Juli 2021 wurde der Vorstand der HENSOLDT AG auf vier Mitglieder erweitert. Celia Pelaz fungiert als Chief Strategy Officer und leitet zudem weiterhin die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie HENSOLDT Ventures.

Insgesamt war das operative Geschäft der HENSOLDT-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 von einer weiterhin profitablen Entwicklung geprägt. Im Geschäftsjahr konnten erneut starke Auftragseingänge verzeichnet werden, darunter insbesondere für die Entwicklung und Lieferung des luftgestützten Systems zur elektronischen Signalaufklärung "PEGASUS" mit einem Vertragswert von 1,25 Mrd. € sowie Großaufträge im Zusammenhang mit der Beschaffung weiterer Eurofighter durch die deutsche Luftwaffe ("Eurofighter Quadriga") und für Überwachungs-, Erkennungs- und Seeplattformen. Die Umsatzerlöse stiegen signifikant um 22,2 % (1.474,3 Mio. €; Vorjahr: 1.206,9 Mio. €). Dies ist hauptsächlich durch das Hochlaufen der wichtigsten Programme begründet. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich um 18,9 % (260,7 Mio. €; Vorjahr: 219,3 Mio. €). Die Erhöhung wurde im Wesentlichen durch Volumeneffekte, einen vorteilhaften Projekt-Mix sowie höhere sonstige betriebliche Erträge getrieben. Diese Effekte wurden teilweise durch niedrigere Projektmargen aus gestiegenen Umsätzen mit einem geringeren Wertschöpfungsanteil und für Projekte im Anfangsstadium des Lebenszyklus sowie durch höhere Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Funktionskosten kompensiert.

Auftragseingang Umsatzerlöse Book-to-Bill Auftragsbestand
Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr 31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 % Delta 2021 2020 % Delta 2021 2020 % Delta 2021 2020 % Delta
Sensors 2.774,4 2.238,1 24,0% 1.147,7 923,6 24,3% 2,4 2,4 -0,2% 4.420,2 2.825,5 56,4%
Optronics 405,4 308,3 31,5% 331,9 288,1 15,2% 1,2 1,1 14,2% 676,1 600,0 12,7%
Eliminierung/
Transversal/Übrige
-8,3 -5,1 -5,3 -4,8 -4,1 -1,5
HENSOLDT 3.171,5 2.541,3 24,8% 1.474,3 1.206,9 22,2% 2,2 2,1 2,2% 5.092,2 3.424,0 48,7%

Die Auftragseingänge stiegen auf Konzernebene deutlich an, wobei beide Segmente stark zulegen konnten. Aus COVID-19 bedingten Verzögerungen und zeitlichen Verschiebungen ergaben sich nur unwesentliche Auswirkungen.

Das Wachstum im Segment Sensors wurde hauptsächlich durch Aufträge für PEGASUS und Eurofighter Quadriga in der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions getrieben. Auch die Division Radar & Naval Solutions profitierte von weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit dem Eurofighter Quadriga-Programm und Aufträgen für die Lieferung von Weitbereichsradaren für die Deutsche Luftraumüberwachung und die Modernisierung von F-124-Fregatten sowie einem Funkaufklärungssystem für die NATO-Länder. Das Vorjahr beinhaltete Aufträge für das Eurofighter Common Radar System Mk1. Zudem trug die Division Customer Services & Space Solutions durch mehrere Kundensupport- und Wartungsverträge für das Eurofighter-Programm zum Wachstum bei. Innerhalb des Segments Sensors entfielen 29,2 % (Vorjahr: 78,5 %) auf die Division Radar & Naval Solutions. Auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions entfielen 60,0 % (Vorjahr: 10,6 %) des Auftragseingangs und 10,8 % (Vorjahr: 10,6 %) sind der Division Customer Services & Space Solutions zuzuordnen.

Der höhere Auftragseingang im Segment Optronics war insbesondere auf die Produktlinien Ground Based Systems und Naval zurückzuführen. Weitere Zuwächse konnten außerdem in der Produktlinie High-Performance Optics verzeichnet werden. Der Anstieg wurde teilweise durch niedrigere Auftragseingänge in der Produktlinie Aerospace & Protection kompensiert.

Die Umsatzerlöse stiegen signifikant, was in erster Linie auf die Umsätze für PEGASUS und das Eurofighter Common Radar System Mk1 im Segment Sensors zurückzuführen war. Aus COVID-19 bedingten Verzögerungen und zeitlichen Verschiebungen ergaben sich nur geringe Auswirkungen.

Das Wachstum im Segment Sensors wurde insbesondere durch die Divisionen Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Radar & Naval Solutions erzielt. Die Division Radar & Naval Solutions trug mit 41,6 % (Vorjahr: 42,8 %) und die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions mit 33,2 % (Vorjahr: 27,4 %) zu den Umsatzerlösen bei. Der Umsatzanstieg innerhalb der Division Radar & Naval Solutions resultierte vor allem aus höheren Umsätzen bei Eurofighter Radaren. Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions konnte insbesondere aufgrund von PEGASUS die Umsätze deutlich steigern. Auf die Division Customer Services & Space Solutions entfielen 25,2 % (Vorjahr: 29,4 %) der Umsatzerlöse, die insbesondere aufgrund höherer Umsätze für das Eurofighter-Programm zugenommen haben.

Im Segment Optronics wurde der Anstieg insbesondere in den Produktlinien Security Solutions und Ground Based Systems sowie in der südafrikanischen Gesellschaft erzielt.

Das Book-to-Bill-Verhältnis konnte aufgrund der starken Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahr noch einmal leicht gesteigert werden.

Im Segment Sensors blieb das Book-to-Bill-Verhältnis auf sehr hohem Niveau konstant. Dabei wurde ein Rückgang in der Division Radar & Naval Solutions vollständig durch Zuwächse in den Divisionen Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie Customer Services & Space Solutions kompensiert. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr waren insbesondere auf die Auftragseingänge für Eurofighter Common Radar System Mk1 im Vorjahr und PEGASUS im Berichtsjahr zurückzuführen.

Das Book-to-Bill-Verhältnis im Segment Optronics erhöhte sich leicht. Dies resultierte insbesondere aus höheren Auftragseingängen in den Produktlinien Ground Based Systems, Naval und High-Performance Optics und wurde teilweise durch Rückgänge in den Produktlinien Aerospace & Protection und Sights sowie der südafrikanischen Gesellschaft kompensiert.

Der Auftragsbestand auf Konzernebene stieg aufgrund eines Book-to-Bill-Verhältnisses von 2,4 im Segment Sensors und 1,2 im Segment Optronics stark an.

Der anhaltende Anstieg im Vergleich zum 31. Dezember 2020 war hauptsächlich auf die Auftragseingänge in den Divisionen Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Radar & Naval Solutions zurückzuführen. Innerhalb des Segments Sensors entfielen ca. 53,0 % (Vorjahr: 72,5 %) des Auftragsbestands auf die Division Radar & Naval Solutions. Rund 39,0 % (Vorjahr: 14,9 %) entfielen auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions. Das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr war hauptsächlich auf den Auftragseingang für PEGASUS zurückzuführen. Auf die Division Customer Services entfielen rund 8,0 % (Vorjahr: 12,1 %).

Die weitere Erhöhung im Segment Optronics im Vergleich zum 31. Dezember 2020 resultierte in erster Linie aus den Auftragseingängen in den Produktlinien Ground Based Systems, Naval sowie High-Performance Optics.

Ergebnis Marge
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020 % Delta 2021 2020
Sensors 194,4 156,2 24,5% 16,9% 16,9%
Optronics 68,2 65,6 4,0% 20,5% 22,8%
Eliminierung/Transversal/Übrige -1,9 -2,5
Bereinigtes EBITDA 260,7 219,3 18,9% 17,7% 18,2%
Abschreibungen -126,0 -120,8 -4,3%
Einmaleffekte -9,0 -30,0 70,0%
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 125,7 68,5 83,5% 8,5% 5,7%
Finanzergebnis -40,8 -143,7 71,6%
Ertragsteuern -22,2 10,7 <-200%
Konzernergebnis 62,7 -64,5 197,2% 4,3% -5,3%
Ergebnis je Aktie (in €; unverwässert/verwässert) 0,60 -0,75 180,0%

Das bereinigte EBITDA des Konzerns konnte im Vergleich zum Vorjahr signifikant gesteigert werden, was hauptsächlich auf Volumeneffekte, einen vorteilhaften Projekt-Mix sowie höhere sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen war. Diese Effekte wurden teilweise durch niedrigere Projektmargen aus gestiegenen Umsätzen mit einem geringeren Wertschöpfungsanteil und für Projekte im Anfangsstadium des Lebenszyklus sowie durch höhere Forschungs- und Entwicklungskosten und Funktionskosten kompensiert.

9 Die Margen errechnen sich durch den Bezug auf die jeweiligen Umsatzerlöse.

Das Segment Sensors hat die Entwicklung des EBITDA im Konzern wesentlich geprägt. Die Volumeneffekte im Segment Sensors waren dabei auf die gestiegenen Umsätze für PEGASUS und dem Eurofighter Common Radar System Mk1 zurückzuführen. Gleichzeitig wiesen diese Programme niedrigere Projektmargen aus Geschäft mit geringem Wertschöpfungsanteil auf. Der vorteilhafte Projektmix war vor allem in der Division Customer Services & Space Solutions zu verzeichnen.

Der Anstieg des bereinigten EBITDA im Segment Optronics im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf Volumeneffekte zurückzuführen, die durch die gestiegenen Umsätze bei Security Solutions und Ground Based Systems sowie in der südafrikanischen Gesellschaft realisiert wurden. Diese Effekte wurden teilweise durch höhere Kosten für Produktionsanläufe in Deutschland und Südafrika und gestiegene Forschungs- und Entwicklungskosten für Seeprogramme sowie Funktionskosten für neue Geschäftsfelder wie z. B. Sicherheitslösungen kompensiert.

Höhere Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten, Nutzungsrechte und Sachanlagen wurden teilweise durch niedrigere Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte kompensiert.

Die im EBITDA berücksichtigten Einmaleffekte10 sanken vor allem aufgrund niedrigerer anderer Einmaleffekte in den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsengangs (IPO) der HENSOLDT AG im Vorjahr.

Die signifikante Verbesserung des Finanzergebnisses ist weitgehend auf die Neubewertung eines in der abgelösten Darlehensvereinbarung ("Term Loan") eingebetteten Derivats gemäß IFRS 9 zurückzuführen, die das Finanzergebnis im Vorjahr prägte. Hinzu kamen im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 27,9 Mio. € aus der vorzeitigen Rückzahlung des abgelösten langfristigen Darlehens. Im aktuellen Berichtsjahr wurden aufgrund der im Zuge des Börsengangs durchgeführten Refinanzierung keine derartigen Effekte erfasst.

Im Geschäftsjahr wurde ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 22,2 Mio. € (Vorjahr: Ertrag von 10,7 Mio. €) ausgewiesen. Darin enthalten sind ein laufender Ertragsteueraufwand in Höhe von 20,2 Mio. € (Vorjahr: 9,4 Mio. €) und ein Effekt aus latentem Steueraufwand in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: Ertrag von 20,1 Mio. €). Der latente Steueraufwand des Geschäftsjahres steht im Zusammenhang mit dem Rückgang von temporären Differenzen in Höhe von 6,0 Mio. € und der Erfassung von latenten Steueransprüchen für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 8,0 Mio. €. Der Rückgang der latenten Steuererträge ist in erster Linie auf die Neubewertung des in der abgelösten Darlehensvereinbarung eingebetteten Derivats im Vorjahr zurückzuführen.

Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr von -0,7511 € auf 0,60 €, was hauptsächlich auf das höhere EBITDA, niedrigere Einmaleffekte und ein verbessertes Finanzergebnis zurückzuführen ist.

Der Vorstand beabsichtigt, dem Aufsichtsrat die Ausschüttung einer Dividende von 0,25 € je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vorzuschlagen. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 26,3 Mio. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung.

Der Vorstand bewertet die wirtschaftliche Leistung der HENSOLDT-Gruppe insgesamt positiv. Trotz des aufgrund der COVID-19-Pandemie zeitweise herausfordernden Umfelds wurden die Ziele beim Umsatz voll erreicht. Die Ziele beim Auftragseingang wurden übererfüllt. Aufgrund der erreichten Steigerung des Geschäftsvolumens und der konsequenten Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung hat das bereinigte EBITDA die Erwartungen voll erfüllt.

10 Definiert als Transaktionskosten, Separierungskosten und andere Einmaleffekte.

11 Aufgrund der in 2020 erfolgten Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln berechnet unter der Annahme, dass die HENSOLDT AG bereits vor dem 1. Januar 2020 80,0 Mio. Aktien ausgegeben hätte.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 % Delta
Langfristige Vermögenswerte 1.320,2 1.313,4 0,5%
davon: Goodwill 651,3 637,2 2,2%
davon: Immaterielle Vermögenswerte 385,0 386,2 -0,3%
davon: Sachanlagen 108,2 103,1 4,9%
davon: Nutzungsrechte 140,7 143,5 -2,0%
Kurzfristige Vermögenswerte 1.629,5 1.634,2 -0,3%
davon: Vorräte 444,2 403,7 10,0%
davon: Vertragsvermögenswerte 170,0 204,4 -16,8%
davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 309,2 282,0 9,6%
davon: Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 166,7 78,7 111,8%
davon: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 529,3 645,5 -18,0%
Summe Aktiva 2.949,7 2.947,6 0,1%

Zum 31. Dezember 2021 blieb das Vermögen des Konzerns mit einem leichten Anstieg um 0,1 % auf 2.949,7 Mio. € nahezu unverändert. Der leichte Anstieg resultierte aus der Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte um 6,8 Mio. € bzw. 0,5 % und wurde teilweise durch einen Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 4,7 Mio. € bzw. 0,3 % kompensiert.

Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte von 1.313,4 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 1.320,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021 war weitgehend auf den im Zuge der Vollkonsolidierung von HENSOLDT Cyber aktivierten Goodwill zurückzuführen. Die Immateriellen Vermögenswerte blieben nahezu unverändert, da die Amortisierung von Vermögenswerten aus Akquisitionen und aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 81,9 Mio. € (Vorjahr: 79,5 Mio. €) fast vollständig durch die Aktivierung von Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 66,1 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €) und weiteren Zugängen im Zuge der Erstkonsolidierung von HENSOLDT Cyber kompensiert wurden. Der Anstieg der Sachanlagen resultierte insbesondere aus höheren Investitionen in Anlagen im Bau in Höhe von 12,6 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €) und wurde teilweise durch niedrigere Investitionen in technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio. €) und Abschreibungen kompensiert.

Im Gegensatz zu den langfristigen Vermögenswerten gingen die kurzfristigen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2021 um 4,7 Mio. € von 1.634,2 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 1.629,5 Mio. € zum 31. Dezember 2021 zurück. Die Erhöhung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte wurde vollständig durch den Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Vertragsvermögenswerte kompensiert. Der Anstieg der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierte hauptsächlich aus der erhöhten Geschäftstätigkeit. Der Rückgang der Vertragsvermögenswerte um 34,4 Mio. € auf 170,0 Mio. € zum 31. Dezember 2021 war vor allem auf Lieferungen und Rechnungsstellungen im Rahmen des Abschlusses langlaufender Projekte zurückzuführen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 166,7 Mio. € gegenüber 78,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020 stiegen hauptsächlich aufgrund höherer geleisteter Anzahlungen für Lieferantenleistungen. Die Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 116,2 Mio. € ist primär auf die teilweise Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 200,0 Mio. € und aus planmäßigen Zahlungen aus der Weiterleitung fälliger Beträge aus Factoring-Vereinbarungen an den Factoring-Geber in Höhe von 85,5 Mio. € zurückzuführen. Dieser Effekt wurde teilweise durch den positiven Free Cashflow in Höhe von 182,1 Mio. € kompensiert.

Der Vorstand bewertet die Vermögenslage der HENSOLDT-Gruppe insgesamt positiv.

Das Finanzmanagement von HENSOLDT ist darauf ausgerichtet, finanzielle Stabilität, Flexibilität und insbesondere die jederzeitige Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Management der Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe ermöglicht dabei den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen.

In Verbindung mit dem Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, bestehend aus einem langfristigen Darlehen in Höhe von 600,0 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sowohl das langfristige Darlehen als auch die revolvierende Kreditfazilität um jeweils 20,0 Mio. € erhöht; die revolvierende Kreditfazilität war zum Stichtag in Höhe von 150,0 Mio. € (vor Zinsabgrenzungen in Höhe von 0,1 Mio. €) in Anspruch genommen, siehe Anhangangabe "36.2 Finanzierungsverbindlichkeiten" im Konzernabschluss.

Die Verfügbarkeit und die Konditionen des langfristigen Konsortialkreditvertrags sind an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Sinne des Senior Facility Agreements bezieht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets eingehalten. Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann.

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 % Delta
Eigenkapital 410,4 346,8 18,3%
davon: Gezeichnetes Kapital / Kapitalrücklage 688,2 701,8 -1,9%
davon: Sonstige Rücklagen -70,5 -86,3 18,3%
davon: Gewinnrücklagen -218,4 -281,6 22,4%
Langfristige Schulden 1.284,5 1.257,1 2,2%
davon: Langfristige Rückstellungen 496,7 482,6 2,9%
davon: Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 622,0 601,3 3,4%
davon: Langfristige Leasingverbindlichkeiten 139,5 140,3 -0,6%
Kurzfristige Schulden 1.254,8 1.343,7 -6,6%
davon: Kurzfristige Rückstellungen 188,1 193,6 -2,8%
davon: Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 166,3 363,3 -54,2%
davon: Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 500,0 416,8 20,0%
davon: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 269,1 164,0 64,1%
davon: Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10,0 97,8 -89,8%
davon: Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 94,1 86,9 8,3%
Summe Passiva 2.949,7 2.947,6 0,1%

Zum 31. Dezember 2021 erhöhten sich die Passiva nur unwesentlich um 2,1 Mio. € oder 0,1 % auf 2.949,7 Mio. € gegenüber 2.947,6 Mio. € zum 31. Dezember 2020.

Dieser Anstieg war in erster Linie auf eine Erhöhung des Eigenkapitals um 63,6 Mio. € auf 410,4 Mio. € zurückzuführen. Der Hauptgrund für diesen Anstieg war die Reduzierung der negativen Gewinnrücklagen in Folge des positiven Konzernergebnisses im aktuellen Geschäftsjahr. Zudem reduzierten sich die negativen sonstigen Rücklagen um 15,8 Mio. €, hauptsächlich aufgrund der stichtagsbezogenen Anpassung der Rückstellungen für

Pensionsverpflichtungen gemäß den versicherungsmathematischen Berechnungen. Kompensierend wirkte die Auflösung der Kapitalrücklage infolge der Dividendenzahlung in Höhe von 13,7 Mio. € für das Geschäftsjahr 2020.

Zudem erhöhten sich die langfristigen Schulden um 27,4 Mio. € von 1.257,1 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 1.284,5 Mio. € zum 31. Dezember 2021, was insbesondere auf die Erhöhung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten zurückzuführen war. Letztere erhöhten sich primär wegen der Erhöhung des langfristigen Darlehens.

Demgegenüber sanken die kurzfristigen Schulden um 88,9 Mio. € von 1.343,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020 auf 1.254,8 Mio. € zum 31. Dezember 2021. Der Hauptgrund für diesen Rückgang war die teilweise Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität um 200,0 Mio. €. Darüber hinaus verminderten sich die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Letztere wurden durch planmäßige Zahlungen an die Factoring-Gesellschaft getrieben. Dies betraf zum 31. Dezember 2020 erhaltene, aber noch nicht zur Weiterleitung an den Factoring-Geber fällige Zahlungen aus Factoring-Vereinbarungen. Diese Rückgänge wurden zum Teil durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen aufgrund höherer erhaltener Anzahlungen kompensiert, die sich insbesondere aufgrund des größeren Geschäftsvolumens im Zusammenhang mit den Großprojekten erhöhten.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020 Delta
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 299,2 196,9 102,3
davon: Periodenergebnis 62,7 -64,5 127,2
davon: Netto-Finanzierungsaufwendungen 33,2 128,2 -95,0
davon: Ertragssteueraufwand (+) / -ertrag (-) 22,2 -10,7 32,9
davon: Vorräte -44,2 5,3 -49,5
davon: Vertragssalden 111,2 61,4 49,8
davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -22,1 5,3 -27,4
davon: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 107,2 -8,6 115,8
davon: Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -82,8 -17,8 -65,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -117,1 -95,0 -22,1
davon: Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel -12,1 6,4 -18,5
Free Cashflow 182,1 101,9 80,2
Einmaleffekte 12,1 50,4 -38,3
Zinsen, Ertragsteuern und M&A-Aktivitäten 58,1 44,1 14,0
Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 252,3 196,4 55,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -297,2 411,0 -708,2
davon: Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken -210,0 -920,0 710,0
davon: Aufnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken 30,3 950,0 -919,7
davon: Veränderung sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten -83,7 97,1 -180,8
davon: Ausgabe von Aktien - 300,0 -300,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 529,3 645,5 -116,2

Die Verbesserung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit resultierte primär aus der gestiegenen Profitabilität. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der im Wesentlichen durch erhaltene Anzahlungen bedingte höhere Aufbau der Vertragsverbindlichkeiten wurde teilweise durch höhere Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie geleistete Anzahlungen kompensiert.

Die Erhöhung des negativen Cashflows aus Investitionstätigkeit war in erster Linie auf höhere Zahlungen aus M&A-Aktivitäten sowie gestiegene Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Berichtsjahr zurückzuführen.

Zu den Investitionen gehören Sachinvestitionen für den Erwerb, die Modernisierung und die Instandhaltung von physischen Vermögenswerten wie Sachanlagen, sowie immateriellen Vermögenswerten wie Software oder Lizenzen. Darüber hinaus beinhalten die Sachinvestitionen Entwicklungskosten, die als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert wurden. Der Anstieg der Sachinvestitionen war hauptsächlich auf höhere Investitionen in Anlagen im Bau und höhere aktivierte Entwicklungskosten zurückzuführen (siehe Abschnitt "I 5 Forschung und Entwicklung").

Der Bereinigte Free Cashflow vor Steuern und Zinsen verbesserte sich u.a. aufgrund geringerer Einmaleffekte um 55,9 Mio.€ auf 252,3 Mio.€. Die Einmaleffekte12 standen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Börsengangs im Vorjahr und niedrigeren Transaktionskosten im Berichtsjahr. Der Anstieg der Posten für Zinsen13, Ertragsteuern14 und M&A-Aktivitäten15 war hauptsächlich auf höhere Mittelabflüsse aus M&A-Aktivitäten und für Ertragsteuern zurückzuführen, welche zum Teil durch niedrigere Zinszahlungen im aktuellen Berichtszeitraum kompensiert wurden.

Der Rückgang des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit resultierte aus der teilweisen Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität um 200,0 Mio. €, während die Netto-Mittelzuflüsse im Vorjahr in Höhe von 350,0 Mio. € auf die Ziehung derselben zurückzuführen waren. In der Vergleichsperiode des Vorjahres wurden die Erlöse aus dem Börsengang von 300,0 Mio. € zur Verringerung der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten im Zuge der Refinanzierung verwendet. Weitere Mittelabflüsse im Berichtszeitraum resultierten aus planmäßigen Zahlungen an eine Factoring-Gesellschaft in Höhe von 85,5 Mio. €. Dies betraf zum 31. Dezember 2020 erhaltene, aber noch nicht zur Weiterleitung an den Factoring-Geber fällige Zahlungen aus Factoring-Vereinbarungen. Zudem sind im Berichtszeitraum Dividendenzahlungen in Höhe von 13,7 Mio. € enthalten, während im Vorjahr keine Ausschüttung erfolgte.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestanden zum 31. Dezember 2021 ausschließlich aus Bankguthaben in Höhe von 529,3 Mio. €. Die Verminderung im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus der teilweisen Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität und aus planmäßigen Zahlungen an eine Factoring-Gesellschaft. Dieser Effekt wurde teilweise durch den positiven Free Cashflow und die zusätzliche langfristige Kreditaufnahme kompensiert.

Der Vorstand bewertet die finanzielle Lage insgesamt positiv. Die Liquidität des Konzerns war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr sichergestellt.

12 Definiert als "Transaktionskosten, Separierungskosten und andere Einmaleffekte".

13 Definiert als "Gezahlte Zinsen" (einschließlich Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten), wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

14 Definiert als "Zahlungen / Rückerstattungen von Ertragsteuern", wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

15 Definiert als Summe von "Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden", "Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen", "Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen", "Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen", "Akquisition von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel" sowie "Sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeiten", wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

III Prognosebericht


Der IWF erwartet unverändert einen Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr 2021 von 5,9 %. Für 2022 prognostiziert der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von 4,4 %. Diese, im Vergleich zum Oktober 2021 um 0,5 Prozentpunkte nach unten revidierte Prognose spiegelt insbesondere die prognostizierten Abschläge für die beiden größten Volkswirtschaften USA und China wider. Der jüngste Weltwirtschaftsausblick des IWF geht davon aus, dass die Omikron COVID-19-Virusvariante die Wirtschaftstätigkeit im ersten Quartal 2022 zwar belastet, dieser Effekt aber ab dem zweiten Quartal abklingen wird.

Für den Euroraum geht der IWF im Vergleich zu vorhergehenden Jahren von einem nachlassenden Wachstum von durchschnittlich 3,9 % aus. Im Vergleich zur letzten Prognose erfolgte eine Herabstufung um 0,4 Prozentpunkte, was insbesondere auf anhaltende Lieferkettenschwierigkeiten und Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 zurückzuführen ist. Im Jahr 2023 erwartet der IWF ein Wachstum von durchschnittlich 2,5 %.

Die Unsicherheit bei diesen Prognosen ist ungewöhnlich groß, da diese auf Gesundheits- und Wirtschaftsfaktoren beruhen, die von Natur aus schwer vorhersehbar sind. Das Auftreten neuer COVID-19-Varianten könnte die Pandemie verlängern und erneute wirtschaftliche Störungen verursachen. Die Unsicherheit in Bezug auf die Inflation und die globalen Wirkungen von Gegenmaßnahmen bleibt hoch. Andere globale Risiken könnten sich herauskristallisieren, da die geopolitischen Spannungen weiterhin hoch sind und der anhaltende Klimanotstand bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit größerer Naturkatastrophen weiterhin erhöht ist.

Da die Pandemie weiter anhält, ist eine wirksame globale Gesundheitsstrategie wichtiger denn je. Die Geldpolitik muss in vielen Ländern weiter gestrafft werden, um den Inflationsdruck einzudämmen, während die Finanzpolitik den Gesundheits- und Sozialausgaben Vorrang einräumen sollte. In diesem Zusammenhang wird die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sein, um den Zugang zu Liquidität aufrechtzuerhalten und bei Bedarf eine geordnete Umschuldung zu beschleunigen. Investitionen in die Klimapolitik sind nach wie vor unerlässlich, um das Risiko eines katastrophalen Klimawandels zu verringern.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine wird markante Einflüsse auf die zukünftige Entwicklung der Branche zur Folge haben. Konkrete Teilentwicklungen und mittel- bis langfristige Trends sind derzeit noch offen.

Frankreich hat in der ersten Jahreshälfte 2022 den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft eingenommen und wird auch für den Verteidigungsbereich ein souveränes und eigenständigeres Europa als Zielsetzung verfolgen. Dies entspricht den Plänen der EU-Kommission einer starken europäischen Verteidigungsgemeinschaft.

Die Bundesregierung will sich ebenfalls für eine Verbesserung der strategischen Souveränität Europas in der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik einsetzen. Zu der Erfüllung der in der NATO eingegangenen Verpflichtungen bekennt sich die Regierung genauso wie zur fairen Lastenverteilung. Dem entspricht der Vorsatz, 3 % seines Bruttoinlandsproduktes in internationales Handeln zu investieren, um Diplomatie und Entwicklungspolitik zu stärken sowie die in der NATO eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der europäische Pfeiler in der NATO soll dabei gestärkt, und eine bessere Zusammenarbeit zwischen EU und NATO etabliert werden.

Einen dezidierten Fokus und eine Priorisierung der zukünftigen Beschaffungsprogramme wird die Bundesregierung im Rahmen der Erstellung eines neuen Haushaltsentwurfes für das Jahr 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 vorlegen. Die Ankündigung des Sondervermögens für die Bundeswehr und die geplante Erhöhung des deutschen Verteidigungsbudgets auf 2 % des Bruttoinlandsproduktes werden sich in diesen Haushaltsentwürfen widerspiegeln und konkretisieren. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die neue Regierung der Beschaffung eines Nachfolgesystems für das Kampfflugzeug Tornado zu Beginn der Legislatur sowie der Bewaffnung von Drohnen verschrieben. Auch die Rolle der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie wird im Koalitionsvertrag berücksichtigt. Unter Berücksichtigung nationaler

Schlüsseltechnologien sprechen sich die Regierungsparteien für eine stärkere rüstungstechnische Zusammenarbeit in Europa aus, insbesondere bei hochwertigen Kooperationsprojekten. Bilaterale und multilaterale Kooperationsprojekte bieten dem Konzern eine langfristige strategische Perspektive für Produktentwicklung und große Beschaffungsvorhaben. Angesichts der weiteren Technologisierung im Verteidigungsbereich und der Notwendigkeit schnellerer Beschaffungsprozesse aufgrund neuer und sich schnell verändernder Bedrohungslagen hat die neue Bundesverteidigungsministerin einen großen Fokus auf die Modernisierung des Beschaffungsmanagements gelegt. Als nationales Schlüsseltechnologieunternehmen und maßgeblicher Akteur bei der europäischen Konsolidierung in der Verteidigungselektronik ist HENSOLDT gut für die kommenden Jahre positioniert.

Mit dem Erwerb von 25,1 % der Anteile an der HENSOLDT AG durch Leonardo S.p.A. hat die HENSOLDT-Gruppe neben der Bundesrepublik Deutschland einen weiteren langfristigen und strategischen Ankeraktionär gewonnen. Neben der bereits bestehenden vertrauensvollen Zusammenarbeit in paneuropäischen Programmen ergeben sich daraus vielfältige Chancen für weitere Kooperationen. Die italienischen Verteidigungsausgaben sind im Jahr 2021 auf über 28,3 Mrd. € angestiegen und sollen auf einem Niveau zwischen 27,5 und 24,3 Mrd. € bis 2024 verbleiben. Im Beschaffungsbereich sind sieben Programme als strategisch identifiziert worden, darunter Radare für Luftverteidigung und neue Schiffe mit Luftverteidigungsfähigkeiten.

Das Vereinigte Königreich hat nach seinem "Integrated Review" in der ersten Jahreshälfte 2021 strategische Weichenstellungen für bilaterale und multilaterale Kooperationen im Sicherheitsbereich gesetzt. Neben der Erhöhung der Verteidigungsbudgets will das Vereinigte Königreich in vertiefter Zusammenarbeit mit seinen engsten Verbündeten einen Fokus auf neue Technologien und Bedrohungen setzen, besonders im Cyberbereich. Die globale Präsenz des Vereinigten Königreichs soll ausgebaut werden, um die Freiheit der Handelswege zu sichern und weltweite Kooperationen bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels zu fördern. Das neue Sicherheitsbündnis mit den USA und Australien für den Raum Asien-Pazifik stellt das deutlichste Beispiel dieser strategischen Schwerpunktsetzung dar. Deutschland und das Vereinigte Königreich planen ebenfalls eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich.

In Frankreich werden die Verteidigungsausgaben weiterhin gemäß Militärplanungsgesetz erhöht. Das Gesetz legt fest, den Verteidigungshaushalt bis 2022 um 1,7 Mrd. € pro Jahr und von 2022 bis 2025 um ca. 3 Mrd. € pro Jahr zu erhöhen, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO bis 2025 zu erreichen. 2022 wird der Verteidigungsetat ca. 41,0 Mrd. € betragen und soll entsprechend 2023 auf ca. 44 Mrd. € ansteigen. In seiner neuen strategischen Ausrichtung sollen die französischen Streitkräfte den Fokus auf die digitale Transformation, Innovationsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft in multiplen Szenarien sowie schnellere Handlungsfähigkeit legen. Das Ziel vertiefter strategischer Partnerschaften in Europa ermöglicht eine weiterführende verteidigungsindustrielle Zusammenarbeit – bi- und multilateral sowie im Rahmen von EU und NATO.

Die nationalen und europäischen Ambitionen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Fokus auf digitale sowie Schlüsseltechnologien eröffnen HENSOLDT in seinen EU-Heimatländern eine Vielzahl an Geschäftschancen, die durch die starke Einbindung in den Europäischen Verteidigungsfonds komplementiert werden.

Der Überfall auf die Ukraine, die zunehmenden internationalen Spannungen und systemischer Wettbewerb könnten auch weiterhin kurz- und langfristig mit einer Erhöhung der weltweiten Verteidigungsbudgets, -investitionen sowie kapazitäten einhergehen. Gerade die Kooperationsfähigkeit zwischen EU und NATO spielt eine wichtige Rolle in dieser komplexen Gemengelage.

In der operativen Planung des Konzerns geht der Vorstand insbesondere aufgrund des hohen Auftragsbestands von einem starken Umsatzwachstum in beiden Segmenten für das Geschäftsjahr 2022 aus.

Für den Auftragseingang im Geschäftsjahr 2022 erwartet das Management aufgrund der sehr hohen Auftragseingänge im Geschäftsjahr 2021 einen starken Rückgang für das Segment Sensors und einen moderaten Anstieg für das Segment Optronics.

Insgesamt erwartet das Management ein Book-to-Bill-Verhältnis von größer 1,0.

Für 2022 wird daneben ein stark steigendes bereinigtes EBITDA erwartet, wobei von zurückgehenden Ergebniseffekten innerhalb der Bereinigungsposition Kaufpreisallokation und gleichbleibenden, sonstigen Einmaleffekten ausgegangen wird. Diese Steigerung des bereinigten EBITDA wird in beiden Segmenten erwartet.

Diese Erwartung berücksichtigt nicht mögliche Auswirkungen weiterer Wellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie sowie mögliche Auswirkungen auf die Verteidigungs- und Sicherheitsbranche durch den Überfall Russlands auf die Ukraine.

Die Prognose hängt stark von den im Chancen- und Risikobericht genannten Gegebenheiten ab und basiert neben den oben dargestellten makroökonomischen Entwicklungen auf dem mehrjährigen Geschäftsplan des Konzerns. Dieser prognostiziert einen US-Dollar-Kurs von 1,22 \$/1,00 € und eine durchschnittliche Inflationsrate von 2,0 % für die Planperiode. Darüber hinaus wird ein Anstieg der Personalkosten von 3,0 % in Deutschland und 2,0 % in Frankreich und Großbritannien prognostiziert. Außerdem hängen die prognostizierten Volumina für Umsatzerlöse und Auftragseingang in hohem Maße von der Zuverlässigkeit und Stabilität der politischen Rahmenbedingungen ab.

HENSOLDT plant für die Jahre 2022 bis 2024 einen Umsatz und einen Auftragseingang mit Endkunden und Geschäftskunden aus Großbritannien in unwesentlicher Höhe. Aufgrund der im Brexit-Abkommen ausgehandelten umfassenden Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Großbritannien erwartet HENSOLDT nur noch eine marginale Auswirkung bezüglich des administrativen Aufwands zur Abwicklung des Im- und Exports.

In der Gesamtschau ist der Vorstand zuversichtlich, dass HENSOLDT an das starke Geschäftsjahr 2021 anknüpfen kann und erwartet für das Geschäftsjahr 2022 eine erneut positive Entwicklung.

IV Chancen- und Risikobericht

Bei der HENSOLDT-Gruppe wurden Mechanismen und Systeme implementiert, die eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen. Die Früherkennung ist Grundlage für die rechtzeitige Einleitung von angemessenen Gegenmaßnahmen. Dies gilt auch für das konsequente Ergreifen sich bietender Chancen.


Um ein transparentes Risiko- und Chancenmanagement zu unterstützen, identifiziert, verwaltet und berichtet die HENSOLDT-Gruppe sämtliche Risiken und Chancen segmentspezifisch und differenziert dabei zwischen den beiden Segmenten Sensors und Optronics.

Das gruppenweit eingeführte Risikomanagementsystem berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Anforderungen und orientiert sich an allgemein anerkannten Grundsätzen, die in externen Rahmenwerken und Standards festgelegt sind (insbesondere COSO16). Das HENSOLDT-Risikomanagementsystem stellt einen wesentlichen Bestandteil der Systeme und Instrumente, die der HENSOLDT-Vorstand für eine wert- und erfolgsorientierte Unternehmensführung einsetzt, dar. Zentrale Zielsetzung ist die frühzeitige und systematische Identifizierung, Bewertung und Steuerung wesentlicher Risiken. Gültige Verfahren und Methoden werden hierzu auf der Ebene der HENSOLDT-Gruppe festgelegt und gelten für alle Einheiten des Konzerns gleichermaßen. Die fachliche Gesamtverantwortung für das Risikomanagementsystem unterliegt dem Leiter der Abteilung "Interne Revision, Risikomanagement & IKS". Das HENSOLDT-Risikomanagement-Team überwacht das HENSOLDT-Risikomanagementsystem, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen. Die vom Vorstand erlassene Konzernrichtlinie "Enterprise Risk Management (ERM)" legt alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Chancen und Risiken verbindlich fest. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Vorgaben der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 340 und insbesondere die Änderungen im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeit und der Risikobereitschaft in der Konzernrichtlinie zum ERM berücksichtigt. Ansonsten blieb das Risikomanagementsystem im Berichtszeitraum unverändert.

Der operative und IT-gestützte Risikomanagementprozess berücksichtigt alle Risiken aus den Konzerngesellschaften und besteht aus folgenden Schritten:

  • Treffen von Annahmen und Zielen,
  • Jährliche Validierung und Bestätigung der Risikotragfähigkeit und der Risikobereitschaft
  • Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten,
  • Identifizierung von Risiken und Chancen,
  • Bewertung der Auswirkungen dieser identifizierten Risiken und Chancen,
  • Reaktion in Form der Umsetzung geeigneter Maßnahmen,
  • Konsolidierung und Aggregation der Einzelrisiken unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen auf Corporate Ebene,
  • Kontrolle der Wirksamkeit dieser Reaktionsmaßnahmen,
  • regelmäßige Erstellung von Risikomanagement-Berichten.

Für die Identifizierung und Bewertung von Risiken müssen die Verantwortlichen in den verschiedenen Einheiten und Abteilungen der Gruppe die zentral vom ERM-Team definierten Verfahren befolgen.

16 Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission

Für die Bewertung von Risiken und Chancen auf Konzernebene verwendet HENSOLDT eine vordefinierte
Bewertungsmatrix, die die folgenden Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsstufen umfasst.
Wahrscheinlichkeit in % Min Max Risikomatrix
(Kapitel IV.1.4)
Sehr unwahrscheinlich 0,0 % 4,9 % Gering
Unwahrscheinlich 5,0 % 24,9 % Gering
Möglich 25,0 % 49,9 % Mittel
Wahrscheinlich 50,0 % 74,9 % Hoch
Sehr wahrscheinlich 75,0 % 100,0 % Hoch
Auswirkungen auf Gruppenebene in Mio. € Min Max Risikomatrix
(Kapitel IV.1.4)
Niedrig 0,0 1,0 Gering
Mittel 1,0 2,0 Mittel
Hoch 2,0 5,0 Hoch
Sehr hoch 5,0 10,0 Hoch
Kritisch 10,0 200,0 Kritisch

Als Maßstab für die Beurteilung der finanziellen Auswirkung von Risiken wird auf Gruppenebene das bereinigte EBIT herangezogen. Für die Folgenabschätzung von (operativen) Risiken auf Projektebene stellt das jeweilige Gesamtprojektvolumen bzw. -budget die Bewertungsgrundlage dar. Im Anschluss an die Bruttobewertung der Risiken und Chancen definiert der jeweilige Verantwortliche entsprechende Gegenmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Unterstützung der Realisierung von Chancen. Hieraus ergibt sich entsprechend die Nettobewertung der Risiken und Chancen. Das HENSOLDT-Risikomanagementsystem bietet vier Reaktionsstrategien sowohl für Risiken als auch für Chancen. Im Zusammenhang mit dem Risikomanagement sind diese Strategien die Vermeidung des Risikos, die Übertragung der Risiken auf Dritte wie z. B. Versicherer, die Minderung des Risikos und die Akzeptanz des Risikos. Dementsprechend sind die Strategien für das Opportunitätsmanagement erstens die Nutzung der Chance, zweitens die Zuweisung der Chance an Parteien oder Stellen, die diese Chance eher realisieren können, drittens die Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Chance und/oder des realisierbaren Nutzens der Chance und viertens die Akzeptanz der Tatsache, dass die Chance nicht realisiert werden kann.

Für die Risikoberichterstattung sind die Leiter der Zentralabteilungen der HENSOLDT-Gruppe und die ERM-Ansprechpartner in jeder Einheit verantwortlich, um ihr Risikoportfolio dem ERM-Beauftragten auf Gruppenebene rechtzeitig für die vierteljährliche Risikoberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Risikoinformationen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit (HSE17) von den Standortleitern ebenfalls rechtzeitig zur Berichterstattung vorgelegt werden.

Der ERM-Beauftragte auf Gruppenebene bereitet den vierteljährlichen ERM-Bericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat vor, indem dieser die gemeldeten Einzelrisiken unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risiken entsprechend konsolidiert und aggregiert. Für operative Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit unter 50,0 % werden Risikozuschläge berechnet und diese entsprechend abgesichert. Falls die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50,0 % liegt, werden die Werte dieser Risiken für bilanzierungsfähige Sachverhalte kostenseitig voll abgebildet, jedoch für die Zwecke der Risikoberichterstattung nicht gewichtet. Diese Risiken über 50,0 % werden jedoch zu Überwachungszwecken in die bestehende Risikoberichterstattung aufgenommen.

Zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen gehört unter anderem die unvollständige, ungültige oder ungenaue Verarbeitung von Finanzdaten, die zu falschen Angaben in der Finanzberichterstattung führt. Um diese Risiken zu mindern, hat das Management von HENSOLDT eine Reihe von Maßnahmen und Kontrollen eingeführt. Diese sind Teil des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, das regelmäßig überwacht wird

17 Health, Safety, Environment

und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt. Die wesentlichen Kontrollen für die Finanzberichterstattung sind vielfältig, um die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen wirksam abzudecken.

Zur Festlegung verbindlicher Richtlinien und interner Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung der monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Finanzberichte gibt es Buchhaltungsrichtlinien und Handbücher, die von allen Mitarbeitern, die an den Buchhaltungs- und Abschlussprozessen beteiligt sind, eingehalten werden müssen. Darüber hinaus verwendet jede rechtliche Einheit einen einheitlichen Konzernkontenplan.

Für die Erstellung der Finanzberichterstattung hat HENSOLDT detaillierte Anweisungen kommuniziert, wie und wann Berichtspakete erstellt und eingereicht werden müssen, um eine einheitliche Qualität über alle Berichtseinheiten hinweg zu gewährleisten. Für die Erstellung und Prüfung dieser Berichtspakete sind unterschiedliche Personen zuständig, um eine angemessene Aufgabentrennung zu unterstützen.

Eine derartige Aufgabentrennung wird auch innerhalb der Buchhaltung und ihrer verschiedenen Funktionen gelebt. Hier erfolgt beispielsweise eine Trennung der Stammdatenpflege von der Transaktionsverarbeitung anhand eines Vier-Augen-Prinzips. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Buchhaltung regelmäßig eine Abstimmung der wichtigsten Hauptbuchkonten mit den entsprechenden Nebenbuchkonten durch.

Das HENSOLDT-Management hat Verfahren für eine monatliche Überprüfung der Finanzzahlen auf der Grundlage vordefinierter Leistungsindikatoren etabliert und stellt so eine Abstimmung der Ist- mit den Plandaten sicher.

Die IT-Anwendungen und Tools, die für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet werden, sowie die zugrundeliegende Infrastruktur, sind gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Systemveränderungen und Datenverlust gesichert.

Darüber hinaus wird das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in den jeweiligen Gesellschaften regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Um die Identifizierung und das Management von Risiken und Chancen zu unterstützen, hat die HENSOLDT-Gruppe Risikogruppen und Risikokategorien definiert. Bei den Risikogruppen handelt es sich um operative und funktionale Risiken, wobei letztere die beiden Untergruppen der Risiken in Bezug auf Strategie & Planung und Compliance-Risiken umfassen. Diese Kategorisierung von Risiken und Chancen wird in gleicher Weise für die beiden Segmente Sensors und Optronics angewendet.

Unter funktionalen Risiken der HENSOLDT-Gruppe sind alle Risiken zusammengefasst, die nicht direkt mit einem Projekt in Zusammenhang stehen. Die Risikokategorien innerhalb der Gruppe der funktionalen Risiken, wie beispielsweise strategische Risiken und Compliance-Risiken, sind unabhängig von den jeweiligen operativen Aktivitäten der HENSOLDT-Gruppe.

Operative Risiken resultieren aus operativen Tätigkeiten insbesondere im Rahmen des Projektgeschäfts der HENSOLDT-Gruppe. Die HENSOLDT-Gruppe hat weitere Unterkategorien von operativen Risiken definiert, die projektspezifisch sind. Bei HENSOLDT werden Nachhaltigkeitsrisiken mit ihrer Wirkung auf den Planeten und die Gesellschaft in der Kategorie "Nachhaltigkeit mit Wirkung auf extern" gesteuert. Des Weiteren werden Risiken mit Wirkung auf HENSOLDT in den Risikokategorien Strategie Compliance/Korruption, Gesundheitsschutz/ Sicherheit/Umwelt, Konstruktion/Technologie, Exportkontrolle, HR, Legal, Beschaffung und Produktion/Produktrisiko erweitert unter dem Begriff der Nachhaltigkeit analysiert. Damit werden potentiell negative, primär nach innen wirkende Veränderungen auch in Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen von HENSOLDT erfasst und Gegenmaßnahmen ergriffen.

Funktionale Risiken und Chancen Operative Risiken und Chancen Finanzielle Risiken und Chancen
Strategische Risiken und Chancen Konstruktion/Technologie Währungs- und Wechselkursrisiken
Strategie (inkl. Brexit) HR Kredit- und Zinsrisiken
M&A Informations-Management/-Sicherheit Liquiditätsrisiken
Controlling Legal Wertminderung von Vermögenswerten
Compliance-Risiken und -Chancen Arbeitsqualität Steuern
Compliance/Korruption Beschaffung
Datenschutz IP-Rechte
Exportkontrolle Produktion/Produktrisiko
Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umwelt Vertrieb/Offsetverpflichtungen
Nachhaltigkeit mit Wirkung auf extern

Da Risiken und Chancen sowohl funktional als auch operativ sein können, ist die HENSOLDT-Gruppe nicht immer in der Lage, sie einer Risikogruppe zuzuordnen. Risiken oder Chancen, die als funktional identifiziert wurden, können auch für bestimmte Projekte relevant sein und müssen daher in Bezug auf diese Projekte bewertet und einkalkuliert werden. Dies ist beispielsweise durch die Umsetzung von Maßnahmen auf operativer Ebene möglich. Umgekehrt können operative Risiken eine Bewertung und Steuerung auf Segment-, Unternehmens- oder sogar Konzernebene erfordern. Aus diesem Grund, und um eine Doppelung der Risiken zu vermeiden, verwendet das Management sowohl für funktionale als auch für operative Risiken die oben beschriebenen Verfahren des Risikomanagementsystems der HENSOLDT-Gruppe.

Die funktionalen Risiken umfassen sowohl Risiken in Bezug auf Strategie und Planung als auch Compliance-Risiken. Im Rahmen der Konzernstrategie und -planung werden alle Risiken abgedeckt, die sich auf die strategischen Ziele der HENSOLDT-Gruppe auswirken, wie z. B. Reputations- und Markenrisiken oder Risiken, die sich aus Veränderungen und Entwicklungen des Marktes beziehungsweise der Branche ergeben. Die Märkte, in denen HENSOLDT tätig ist, sind stark reguliert, was Compliance-Risiken hervorruft.

Für beide Segmente können Risiken, die sich aus dem globalen Wirtschaftszyklus ergeben, nicht dauerhaft abgewendet werden. Eine Änderung des rechtlichen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Umfelds könnte den Umsatz und das bereinigte EBIT der Segmente und damit der gesamten HENSOLDT-Gruppe beeinflussen. Internationale Konflikte und politische Entwicklungen auf der ganzen Welt beeinflussen unter anderem den internationalen Vertrieb und die Lieferketten von HENSOLDT, rufen mehr Komplexität hervor und schaffen zusätzliche Barrieren. Durch die Globalisierung sowie die zunehmende Wettbewerbsintensität erhöhen sich Marktrisiken. Auch geopolitische Entwicklungen tragen in erheblichem Maße zu den Marktrisiken für HENSOLDT bei. So kann es zu Schwankungen von Preisen, Absatzmengen und Margen kommen.

Um die negativen Folgen solcher neuen Gegebenheiten zu antizipieren und abzumildern, wird jährlich ein Strategieworkshop durchgeführt. Ziel ist es, Wachstumsfelder zu identifizieren und durch eine umfassende PESTEL-Analyse18 relevante Einflussfaktoren sowie resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen.

Innovation und technischer Fortschritt in der Branche sind für die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen von grundlegender Bedeutung. Die HENSOLDT-Gruppe betrachtet daher Forschung und Entwicklung als grundlegend für ihre Geschäfts- und Marktchancen und finanziert diesen Bereich in erheblichem Maße. Durch den Ausbau des Servicegeschäfts können zusätzliche Absatzpotenziale im Rahmen der operativen Projektabwicklung realisiert werden.

Obwohl HENSOLDT ein führender Technologieanbieter für militärische und zivile Anwendungen ist, der in den letzten Jahren stark an Größe und Know-how zugenommen hat, ist er ständig mit Wettbewerbsrisiken konfrontiert. In Deutschland – seinem Schlüsselmarkt – muss HENSOLDT um Aufträge mit einer Reihe internationaler Wettbewerber zu rein marktorientierten Bedingungen konkurrieren, was bei Beschaffungen auf den Heimatmärkten bestimmter Wettbewerber nicht immer der Fall ist und daher zu Wettbewerbsherausforderungen für HENSOLDT führen kann. Während die kleinen und mittleren Wettbewerber in der Regel auf bestimmte Marktnischen spezialisiert sind, konkurriert HENSOLDT auch mit großen Rüstungsunternehmen, die möglicherweise über mehr Ressourcen verfügen und daher gegebenenfalls besser in der Lage sind, neue Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, sowie Größenvorteile zu nutzen. Hinzu kommt, dass Wettbewerber durch nationale Förderprogramme und politische Unterstützung Wettbewerbsvorteile erlangen könnten.

Diesen Risiken kann durch anorganisches Wachstum innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsrechts begegnet werden. Das Management von HENSOLDT evaluiert laufend, ob – und wenn ja, wie – die Übernahme von führenden Technologieanbietern oder auch von Wettbewerbern einen positiven Beitrag zur Bewältigung dieser Wettbewerbsrisiken leisten kann. Eine solche Akquisition und Integration von Organisationen in die bestehende HENSOLDT-Struktur führt jedoch zu zusätzlichen Risiken, die angemessen gehandhabt werden müssen.

Zum Ende der Übergangsphase des Brexits konnten sich die EU und das Vereinigte Königreich im Dezember 2020 auf ein umfassendes Abkommen einigen. Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft und wird mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments endgültig rechtskräftig. Aufgrund der im Abkommen ausgehandelten umfassenden Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Großbritannien verzeichnete HENSOLDT im Berichtszeitraum nur noch eine marginale Auswirkung bezüglich des administrativen Aufwands zur Abwicklung des Im- und Exports.

Als international agierender Konzern unterliegt die HENSOLDT-Gruppe in allen Ländern, in denen sie tätig ist oder ihre Produkte verkauft, einer Reihe von Compliance-Anforderungen und insbesondere der fortlaufenden Veränderung des für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Gesetzesrahmens. Compliance-Fälle können vielfältige Schäden und schwerwiegende Folgen für HENSOLDT und seine Mitarbeiter haben, wie z. B. Reputationsschaden, Kundenverlust, Ausschluss von Aufträgen, die Verhängung von Bußgeldern, Abschöpfung von Gewinnen, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Das finanzielle Ausmaß von Compliance-Verstößen, sollten sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen vorkommen, auf das Konzernergebnis ist schwer kalkulierbar und kann erheblich je nach konkretem Fall und Umstand divergieren. Für HENSOLDT ist daher die

18 PESTEL: Analyse von politischen (political), wirtschaftlichen (economic), sozio-kulturellen (social), technologischen (technical), ökologisch geographischen (environmental) und rechtlichen (legal) Einflussfaktoren

Sicherstellung der Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ein Grundprinzip unternehmerischen Handelns, auch wenn sich Risiken aus rechtswidrigen Handlungen Einzelner nie vollumfänglich ausschließen lassen. Vor dem Hintergrund der Geschäftstätigkeit der HENSOLDT-Gruppe stehen insbesondere die Vermeidung bzw. Beherrschung von Korruptions-, Kartell-, Export-, und Datenschutzrisiken im Fokus. Um diese Risiken zu adressieren, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Compliance-Organisation eingerichtet, die durch ein Compliance Management System das rechtmäßige Verhalten der HENSOLDT-Gruppe und seiner Mitarbeiter sicherstellen sowie eine angemessene Reaktion auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regeln gewährleisten soll. Alle Unternehmensbereiche sind somit im Rahmen ihrer Arbeit für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Sollte es zu Verdachtsfällen kommen, werden diese aktiv untersucht. Sollte es zu Ermittlungsverfahren kommen, kooperiert HENSOLDT mit den zuständigen Behörden. Für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen Fehlverhalten festgestellt werden, führt dies zu Konsequenzen für die Beteiligten sowie zu einer Überprüfung der Prozesse.

HENSOLDT hat diverse Präventionsmaßnahmen implementiert, um die aktuell relevanten Gesetze und Vorschriften fortlaufend zu identifizieren und um sicherzustellen, dass diese bei allen Entscheidungen und operativen Prozessen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Maßnahme stellt z. B. die regelmäßige und konzernweite Durchführung eines Compliance Risk-Assessments dar. Mittels des Risk-Assessments können systemische und unternehmensindividuelle Compliance-Risiken identifiziert, bewertet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang werden auch regelmäßige Schulungen und Q&A-Sessions durchgeführt. Des Weiteren hat HENSOLDT die Richtlinie "Standards of Business Conduct", in der die Standards für den Konzern und alle Mitarbeiter für die wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen behandelt werden, herausgegeben. Auch hierzu erhalten alle Mitarbeiter regelmäßige Schulungen. Für die Bewältigung von Compliance-Risiken bestehen zudem weitere Prozesse und Verfahren (z. B. für den Umgang mit Dritten einschließlich Handelsvertretern, Geschenke und Einladungen, Mitgliedschaften, Spenden, Regulierung von Exportkontrollen und internationalen Sanktionen).

Gemäß den internen Richtlinien sind die HENSOLDT-Mitarbeiter verpflichtet, alle Compliance-Verstöße unverzüglich ihren Vorgesetzten, ihren Ansprechpartnern im HENSOLDT-Compliance-Team, dem Leiter der Compliance-Abteilung oder jedem anderen Mitarbeiter des HENSOLDT-Compliance-Teams zu melden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Verstöße anonym an die "OpenLine" (anonyme Telefon- und E-Mail-Hotline) zu melden.

HENSOLDT hat ein konzernweites Datenschutzmanagementsystem, welches insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein einheitliches Datenschutzniveau sichert. Ziel ist die nachhaltige Gestaltung datenbasierter Geschäftsmodelle sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Daten im Interesse der Mitarbeiter und Kunden. Es wird grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um die oben beschriebenen Ziele erreichen zu können. Im Fokus steht immer die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Datenschutzmanagement-systems. Dabei verfolgt HENSOLDT einen risikobasierten Ansatz bei der Entwicklung. Spezielle Risiken im Datenschutz können auf Basis der DSGVO je nach Schwere und Verschulden eines individuellen Vorfalls mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 4 % des globalen jährlichen Jahresumsatzes der HENSOLDT-Gruppe pro Vorfall bestehen. Zur Vermeidung von solchen Datenschutzvorfällen sensibilisiert HENSOLDT seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und für neue Herausforderungen der datenbasierten Geschäftsmodelle. Im Bereich Legal entwickelt HENSOLDT unter Wahrung der regulatorischen Anforderungen und Integritätsmaßstäbe das Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter. Im Ergebnis will HENSOLDT damit seinen Mitarbeitern und Kunden ebenso wie anderen Stakeholdern neben neuen Services auch einen sicheren Umgang mit Daten bieten. HENSOLDT stellt für alle Beschäftigten der Gruppe einen Handlungsrahmen im Umgang mit Daten zur Verfügung. Dazu zählen auch definierte Grundprinzipien im Umgang mit Daten, wie etwa Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit. Bei der Anwendung dieser Grundprinzipien werden sowohl marktspezifische als auch regionale Unterschiede berücksichtigt. Ziel der Einführung geeigneter Prozesse und Systeme ist ein effektiver und gleichzeitig effizienter Weg der sicheren, leistungsfähigen Datenverarbeitung. Teil dieses Systems ist auch die laufende Überwachung der Wirksamkeit. Datenschutzbeauftragte sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bestellt. Alle Mitarbeiter werden zum Datenschutz geschult.

Jedes Projekt hat eine Vielzahl inhärenter operativer Risiken. Gemäß den bestehenden HENSOLDT-Risikomanagementverfahren muss die Projektleitung für jedes Projekt eine Risikobewertung durchführen, bevor eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit einem Partner oder Kunden getroffen werden kann.

Die HENSOLDT-Gruppe muss komplexe und langlaufende Projekte mit hohen technischen und volumenmäßigen Anforderungen verwalten. Aufgrund verschiedener Unsicherheiten bezüglich der Kalkulation, unerwarteter technischer Probleme oder unterschätzter Komplexität, die sich auf die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine auswirken könnten, ist eine Reihe von Risiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Nichterfüllung der Kompensationsverpflichtungen zu Strafen führen und sich negativ auf die Projektmargen auswirken. Durch den Einsatz von erfahrenen Mitarbeitern, technischem Know-how und professionellem Projekt-, Qualitäts- und Vertragsmanagement können diese Risiken zwar minimiert, aber nicht vollständig vermieden werden.

Für ein Unternehmen, das vom Verkauf innovativer und komplexer technologischer Produkte an eine relativ kleine Anzahl von Kunden abhängig ist, hängt der Erfolg der beiden Segmente der HENSOLDT-Gruppe von der Fähigkeit ab, hochqualifiziertes technisches Personal für beide Segmente sowie qualifizierte Vertriebsmitarbeiter und ein leistungsfähiges Management zu gewinnen und zu halten. Da es sich um ein wettbewerbsintensives Marktumfeld handelt, muss HENSOLDT seine Konkurrenten durch ein attraktiveres Arbeitsumfeld überbieten.

Da ein großer Teil des Geschäfts projektbezogen ist, erfordert dies eine laufende Anpassung der Forschungs- & Entwicklungs- sowie Produktionskapazitäten des Konzerns. Zu diesem Zweck nutzt HENSOLDT bestimmte Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Zeitarbeitskräfte und die Anpassung des Fertigungsnetzwerks an das Produktionsvolumen.

Die HENSOLDT-Gruppe hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten. So bietet sie den Arbeitnehmern beispielsweise ein mobiles Arbeitsumfeld als Teil der Konzernvereinbarung für alle deutschen Standorte, Kinderbetreuung während der Schulferien oder ein Anreiz-Programm auf der Basis von BONAGO-Mitarbeiterkarten an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation rechnet HENSOLDT in Zukunft mit erhöhten Herausforderungen hinsichtlich des Anwerbens und der Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter.

Im Bereich der operativen Qualität wird von der HENSOLDT-Gruppe verlangt, dass sie mit den höchsten Standards arbeitet. Aufgrund der komplexen und fortschrittlichen Beschaffenheit der Produkte gibt es technologische Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte ergeben. Um die hohen Qualitätsstandards für die Produkte aufrechtzuerhalten, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt, wie z. B. einen verbesserten Kundenüberprüfungs- und Feedback-Prozess, einheitliche Qualitätsansprechpartner für "A-Teile" und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen mit Lieferanten. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich sind die dynamische Stichprobenprüfung bei der Wareneingangskontrolle oder eine verbesserte Erstmusterprüfung für sogenannte "B-Teile". Die Produktqualität hängt auch wesentlich von ordnungsgemäß funktionierenden Produktionsanlagen ab. Risiken im Zusammenhang mit der Produktion, wie z. B. der Ausfall von Produktionseinrichtungen oder eine Leistungsverminderung der Produktionsanlagen, werden durch einen stetigen Verbesserungsprozess für Produktions-"HotSpots" sowie kontinuierliche Verbesserungs-Workshops adressiert. Von diesen Maßnahmen wird erwartet, dass sie die Effektivität und Effizienz der Produktion erhöhen sowie die Produktionszeit und die Produktionskosten senken. Eine angemessene Produktqualität reduziert das Risiko erhöhter Rückerstattungen an Kunden, aufgrund von Produkthaftungs- und Produktgarantievereinbarungen.

Für beide Segmente gibt es im Rahmen der Beschaffung von Rohstoffen, Komponenten und anderen Modulen Risiken hinsichtlich Lieferausfällen oder -verzögerungen, Lieferengpässen, Qualitätsproblemen und Preiserhöhungen. Eine Vielzahl verschiedener Materialien, bei geringen Mengen, kennzeichnet die Lieferkette. Darüber hinaus werden diese Materialien auch in anderen Branchen verwendet, weshalb HENSOLDT nur kleine Teile der Gesamtproduktion der Lieferanten einkauft. HENSOLDT beschafft außerdem hochgradig kundenspezifische Produkte, die nur von wenigen Lieferanten oder sogar nur von einer einzigen Quelle erhältlich sind. Um diese Beschaffungsrisiken zu mindern, wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet: Lieferanten werden frühzeitig in Projekte eingebunden, es werden bevorzugte Lieferanten festgelegt und zusätzlich werden Lieferanten auf Basis von fakten- und wettbewerbsorientierten Faktoren ausgewählt. Außerdem gibt es ein Managementsystem für Lieferantenbeziehungen. Diese Maßnahmen wurden unter der kontinuierlichen Beobachtung und Analyse der weltweit pandemiebedingten Verknappung bestimmter Materialien im Geschäftsjahr 2021 nochmals verstärkt und fokussiert. Mögliche Auswirkungen für HENSOLDT werden regelmäßig im Einkauf und in den operativen Geschäftsbereichen bewertet, um entsprechend mit Maßnahmen entgegen zu wirken. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht somit ein in der Auswirkung geringes Risiko für HENSOLDT.

Als Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist die HENSOLDT-Gruppe besonders anfällig für Cyber-Angriffe sowie für die Veruntreuung oder Gefährdung ihres geistigen Eigentums oder anderer vertraulicher (projektbezogener) Informationen, inklusive derer ihrer Kunden. Um dieses Risiko zu mindern, wurden verschiedene Maßnahmen, einschließlich Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Mitarbeiter, eingeleitet. Darüber hinaus hat die HENSOLDT-Gruppe Cyber-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, darunter ein spezielles Cyber-Sicherheitsteam und ein entsprechendes Budget, eine Sicherheitsüberwachung, ein konzernweites Sicherheitsoperationsteam, Penetrationstests und regelmäßige interne IT-Audits.

Im Rahmen der Sicherstellung der konzerninternen und externen Finanzierung ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt. Dies sind vor allem Währungs- und Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Liquiditätsrisiken, Risiken im Zusammenhang mit Pensionsplänen und Risiken der Wertminderung von Vermögenswerten.

Finanzielle Risiken können negative Auswirkungen auf die Rentabilität, die Finanzlage und den Cashflow des Konzerns haben. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und die möglichen Auswirkungen dieser Risiken und Chancen werden wie in der obigen Matrix dargestellt berücksichtigt.

Die Treasury-Abteilung ist verantwortlich für das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement von HENSOLDT und legt in dieser Funktion Richtlinien fest. Dazu gehört in erster Linie die Sicherstellung der externen Konzernfinanzierung, die Koordination des Finanzierungsbedarfs innerhalb der Konzerneinheiten und die Überwachung der Einhaltung entsprechender interner und externer Anforderungen, wie z. B. von Kreditvereinbarungen.

Als weltweit tätiges Unternehmen ist die HENSOLDT-Gruppe Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Währungs- und Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Während die Berichtswährung der Euro ist, berichten einige der konsolidierten Tochtergesellschaften in Fremdwährung. Die Betriebsergebnisse werden daher von Wechselkursschwankungen beeinflusst, insbesondere vom Kurs des US-Dollar, des südafrikanischen Rands und des britischen Pfunds gegenüber dem Euro. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Käufe und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen, sowie durch Devisentermingeschäfte begrenzt. Jedes Wechselkursrisiko, das sich aus verschiedenen Kunden- oder Lieferantenverträgen ergibt, wird zentral abgesichert. Entsprechende Devisentermin- und Swapgeschäfte werden für die jeweiligen Konzerneinheiten mit Banken abgeschlossen.

Zur Sicherung des Geldbedarfs der Geschäftstätigkeit setzt HENSOLDT zinssensitive Finanzinstrumente ein. Die mit diesen Instrumenten verbundenen Zinsrisiken sind durch Zinssicherungsgeschäfte gemildert worden. Ziel des Zinsmanagements ist es, die Auswirkungen der Zinssätze auf die finanzielle Leistung sowie auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns zu begrenzen. Die bestehenden Zinssicherungen laufen im ersten Quartal 2022 aus. HENSOLDT beobachtet die Entwicklungen am Zinsmarkt, um im Bedarfsfall Absicherungen vorzunehmen. Gegenwärtig sieht HENSOLDT keine Notwendigkeit, weitere Zinssicherungen abzuschließen.

In Verbindung mit dem im dritten Quartal 2020 vollzogenen Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, die unter anderem ein neues langfristiges Darlehen in Höhe von 600,0 Mio. € (Nominalwert) umfasst. Das langfristige Darlehen wurde im vierten Quartal 2021 unter dem Aspekt der Diversifizierung der Bankenlandschaft um 20,0 Mio. € erhöht. Der langfristige Konsortialkreditvertrag ist an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden. Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann.

Die Liquidität von HENSOLDT ist abhängig von seiner Kreditwürdigkeit. Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, kurzfristige finanzielle Anforderungen zu erfüllen. Dies geschieht in der Regel aufgrund der Unfähigkeit, ein Wertpapier oder einen Sachwert in liquide Mittel umzuwandeln, ohne dabei Kapitalund/oder Einkommensverluste zu erleiden. Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Liquidität entstehen im Zusammenhang mit möglichen Herabstufungen oder Hochstufungen der Kreditwürdigkeit durch die Rating-Agenturen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Erlöse aus dem Börsengang zur Stärkung der Liquidität sowie zur Reduzierung der Verschuldung der HENSOLDT-Gruppe verwendet. Um die Liquidität des Konzerns sicherzustellen, hat HENSOLDT zudem im Rahmen des Börsengangs die bestehende revolvierende Kreditfazilität durch eine neue revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350,0 Mio. € ersetzt. Die revolvierende Kreditfazilität wurde im vierten Quartal 2021 um 20,0 Mio. € erhöht. Zur Planung der erforderlichen Inanspruchnahme dieser Fazilität gibt es ein umfassendes Verfahren zur Planung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs und folglich zur angemessenen Deckung des damit verbundenen Risikos.

Die HENSOLDT-Gruppe hat bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf leistungsorientierte Pläne für Mitarbeiter in Deutschland. Im Rahmen dieser Pläne ist HENSOLDT verpflichtet, bestimmte Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen für die an den Plänen teilnehmenden Mitarbeiter sicherzustellen. Die Pläne werden zum Teil durch vertragliche Treuhandvereinbarungen ("CTAs") finanziert. Die Berechnung der erwarteten Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen basiert auf versicherungsmathematischen Berechnungen sowie demographischen und finanziellen Annahmen. Die HENSOLDT-Gruppe ist nur in Bezug auf den arbeitnehmerfinanzierten Teil der Pensionspläne verpflichtet, die CTAs zu dotieren. Die HENSOLDT-Gruppe erwartet, dass sie in Zukunft aufgrund des zu erwartenden Personalanstiegs erhebliche Dotierungsbeiträge leisten wird. Der Finanzierungsstatus bestehender Pensionspläne könnte sowohl durch eine Änderung versicherungsmathematischer Annahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten oder eine Änderung in der Zusammensetzung des investierten Vermögens beeinflusst werden. In Abhängigkeit von Änderungen dieser Parameter ergeben sich Chancen und Risiken.

Die Buchwerte der einzelnen Vermögenswerte sind Risiken ausgesetzt, die mit den sich ändernden Markt- und Geschäftsbedingungen und damit auch mit Änderungen der Marktwerte zusammenhängen. Notwendige Wertminderungen könnten einen erheblichen negativen, nicht zahlungswirksamen Einfluss auf die Erträge haben und die Bilanzkennzahlen beeinflussen. Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Technologie, Kundenbeziehungen, Auftragsbestand, der Marke und den aktivierten Entwicklungskosten. Gemäß den internationalen Finanzberichterstattungsstandards der EU ("IFRS") ist HENSOLDT verpflichtet, den verbuchten Firmenwert und die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer, wie z. B. die Marke, jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen und die Buchwerte anderer immaterieller Vermögenswerte auf Werthaltigkeit zu testen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Alle relevanten Risiken wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses bewertet und entsprechend berücksichtigt.

HENSOLDT ist aufgrund des internationalen Charakters seiner Geschäftstätigkeit in mehreren Ländern steuerpflichtig und somit steuerlichen Risiken ausgesetzt. HENSOLDT unterliegt daher zahlreichen unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen. Etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften sowie der Rechtsprechung und unterschiedliche Rechtsauslegungen durch die Finanzverwaltungen – insbesondere auch im Bereich von grenzüberschreitenden Transaktionen – können mit erheblicher Unsicherheit behaftet sein. Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es somit durch die unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten zu Nachforderungen seitens der zuständigen Steuerbehörden kommen. Darüber hinaus können Änderungen in der Steuergesetzgebung oder -auslegung sowie eine neue Rechtsprechung zu zusätzlichen Steuern für HENSOLDT führen und den effektiven Steuersatz sowie den Buchwert der aktiven oder passiven latenten Steuern nachteilig beeinflussen. Ferner können sich steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verfall steuerlicher Verlustvorträge oder aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Struktur von HENSOLDT ergeben. Insbesondere sind bei HENSOLDT bestimmte Konzerngesellschaften Teil von steuerlichen Organschaften oder Steuerkonsolidierungssystemen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Gesellschaften für unbezahlte Steuern der Mitglieder solcher steuerlichen Konsolidierungssysteme gemäß Gesetz oder Vertrag haftbar gemacht werden. Aus einer Umstrukturierung, anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder der Nichtanerkennung der steuerlichen Konsolidierungsmöglichkeiten (z. B. durch Steuerbehörden oder ein Finanzgericht) können zusätzliche Steuern, Zinsen und Strafen für HENSOLDT resultieren.

Seit Anfang des Geschäftsjahres 2020 hat HENSOLDT die Situation rund um die COVID-19-Pandemie ("COVID-19") an allen Standorten verfolgt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter, Kunden und Partner sowie auch das Geschäft zu schützen. Die lokalen Business Continuity Management-Teams haben ihre Pläne überprüft und aktualisiert, um eine maximale Widerstandsfähigkeit der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Schlüsselprozesse wurden getestet und wo erforderlich angepasst, um sowohl den Betrieb zu sichern als auch die Ausbreitung des Virus zu minimieren. Das Business Continuity Management hat an diesen Maßnahmen auch in 2021 konsequent festgehalten.

Die COVID-19-Pandemie hat das Geschäft von HENSOLDT als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektronik bisher nicht wesentlich beeinflusst. Auch im Geschäftsjahr 2021 gab es aufgrund der Pandemie weder formelle Stornierungen von Großaufträgen von Kunden aus dem Verteidigungssektor noch andere wesentliche Auswirkungen auf den Auftragsbestand oder künftige Aussichten im Verteidigungssektor. Mögliche Auswirkungen weiterer Infektionswellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie sind noch nicht berücksichtigt.

HENSOLDT ist sich keines einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikosituation der HENSOLDT-Gruppe als im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Entsprechend seiner Risikokategorisierung hat HENSOLDT dieselben Gruppen und Kategorien für die Identifizierung und das Management von Chancen für die Segmente Sensors und Optronics definiert. Der Konzern hat im Folgenden alle einzeln berichteten Chancen zusammengefasst.

Die Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, eine langfristige und wirtschaftlich nachhaltige Zukunft der HENSOLDT-Gruppe zu sichern. Neue Chancen sollen systematisch und frühzeitig erkannt werden.

Als High-Tech-Pionier im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik ist die HENSOLDT-Gruppe ein spezialisierter Anbieter für zivile und militärische Sensorlösungen. Die HENSOLDT-Gruppe ist in einer stark regulierten Branche tätig, die von internationalen Konflikten und politischen Entwicklungen beeinflusst wird. Für die HENSOLDT-Gruppe war die wichtigste Entwicklung die Erhöhung der Ausgaben für Verteidigungsmaßnahmen der NATO-Mitgliedsländer. In allen diesen Ländern steigt der politische Druck, mindestens 2,0 % des nationalen BIP für Verteidigung auszugeben. Daher beschloss die deutsche Regierung, ihren Verteidigungshaushalt bis 2031 deutlich zu erhöhen. Die Genehmigungen für Rüstungsexporte sind zwar gestiegen, die HENSOLDT-Gruppe unterliegt jedoch nach wie vor der restriktiven deutschen Genehmigungspolitik.

In den Jahren 2017 bis 2021 waren die Ausgaben der Bundesregierung für Verteidigungsgüter der bedeutendste Treiber der Umsatzerlöse des Konzerns. Auch die neue Bundesregierung will sich für eine Verbesserung der strategischen Souveränität Europas in der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik einsetzen. Zu der Erfüllung der in der NATO eingegangen Verpflichtungen bekennt sich die Regierung genauso wie zur fairen Lastenverteilung. Dem entspricht der Vorsatz, 3 % seines Bruttoinlandsproduktes in internationales Handeln zu investieren, um Diplomatie und Entwicklungspolitik zu stärken sowie die in der NATO eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Es ist von großer Bedeutung für das Geschäft der HENSOLDT-Gruppe, dass die Militärhaushalte in Deutschland und den verbündeten NATO-Ländern in der näheren Zukunft voraussichtlich steigen werden. Deutschland gehört zu den führenden Teilnehmern und Entscheidungsträgern für große europäische und andere internationale Verteidigungsprojekte. Wenn das politische Umfeld in Deutschland Militärausgaben unterstützt, wirkt sich dies nicht nur direkt auf das Projektgeschäft von HENSOLDT aus, sondern führt auch indirekt zu weiteren Geschäftsperspektiven im

Hinblick auf solche Projekte. Des Weiteren sichern solche Zusagen zur Erhöhung der Budgets aufgrund des langfristigen Charakters militärischer Projekte den Cashflow in der Regel über viele Jahre hinweg.

Angesichts der weiteren Technologisierung im Verteidigungsbereich und der Notwendigkeit schnellerer Beschaffungsprozesse aufgrund neuer und sich schnell verändernder Bedrohungslagen hat die neue Bundesverteidigungsministerin einen großen Fokus auf die Modernisierung des Beschaffungsmanagements gelegt.

Als nationales Schlüsseltechnologieunternehmen, das mit seinen Produkten in allen Teilstreitkräften und Dimensionen vertreten ist, sowie als maßgeblicher Akteur bei der europäischen Konsolidierung der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie, ist HENSOLDT sehr gut für die kommenden Jahre positioniert.

Zusätzliche Chancen für die Segmente Sensors und Optronics ergeben sich bei der Integration neu erworbener oder gegründeter Konzerngesellschaften. Daraus könnten sich Synergien ergeben, zum Beispiel durch die Zentralisierung von Funktionen.

Aktuell ist es das Hauptziel von HENSOLDT, zusätzliches Geschäftsvolumen zu generieren. Unter anderem zu diesem Zweck initiierte der Vorstand das bereits erwähnte Programm "HENSOLDT GO!".

Der Konzern kann von einer langjährigen Erfahrung auf dem hochregulierten und komplexen Markt der verteidigungstechnischen und nicht-verteidigungstechnischen Anwendungen profitieren. Neben zivilen und militärischen Sensorlösungen entwickelt HENSOLDT durch die Vernetzung von vorhandenem Know-how mit Softwarelösungen auch neue Produkte für Datenmanagement, Robotik und Cyber Security. HENSOLDT verfolgt das Ziel, Europas führender, plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. In diesem Zusammenhang wird die Diversifizierung der Produkte als Schlüssel zur Erhöhung der Chancen angesehen.

HENSOLDT hat daher begonnen, sein Produktangebot zu erweitern, beispielsweise um Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, die bei einer Reihe von hochkarätigen Veranstaltungen Anwendung finden. Dadurch wird der Eintritt in neue Märkte ermöglicht, was sowohl das zukünftige Wachstum als auch eine Diversifizierung der Risiken erleichtern kann.

Innerhalb der Verteidigungsanwendungen erweitert die Gruppe zurzeit ihren Kundenservice, beispielsweise um technische Unterstützung, Inbetriebnahme und Ratenzahlung. Diese Leistungen könnten zu einer Steigerung der Rentabilität und – gleichzeitig – zu einer Verringerung der Risiken hinsichtlich der Schwankungen künftiger Cashflows führen.

Die HENSOLDT-Gruppe hat erfolgreich kundenspezifische Lösungen entwickelt. Diese individuellen und hochtechnischen Produkte waren anfangs kostenintensiv (z. B. teure Spezialproduktionsanlagen), können nun aber den Markteintritt für neue Wettbewerber erschweren.

Bei fast allen im Frühstadium befindlichen technologischen Entwicklungen im Bereich Radar und Optronik kooperiert die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen renommierten Universitäten und Forschungsinstituten, insbesondere in Deutschland. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und Forschungsinstituten legt die HENSOLDT-Gruppe die Basis für eine optimale Nutzung ihrer Chancen als innovatives Unternehmen. Beide Segmente profitieren davon.

Die bedeutsamsten Chancen ergeben sich für die HENSOLDT-Gruppe aus den europäischen Ambitionen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, dem Fokus auf nationale Schlüsseltechnologien und der derzeitigen Erhöhung der Verteidigungsbudgets. Hinzu kommen die Diversifizierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit von HENSOLDT, als Innovationsführer in seiner Branche zu agieren.

V Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Nachhaltigkeit (Environment Social Governance bzw. "ESG") ist ein integraler Teil von HENSOLDTs Geschäftsstrategie. Im Jahr 2021 wurde hierfür die konzernweite ESG Strategie 2026 ausgerollt, die in sieben Kategorien die Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren im Bereich Nachhaltigkeit greifbar festschreibt. Die sieben Themenfelder umfassen unsere "Unternehmerische Integrität", "Produktverantwortung", "Menschliches Potenzial", "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz", "Gesellschaftliches Engagement", "Verantwortungsvolle Beschaffung", sowie "Planet und Ressourcen".


Wie auch schon im Vorjahr erstellt HENSOLDT einen den Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht, der die Nachhaltigkeitsaktivitäten von HENSOLDT beschreibt und ausführlich auf den Einfluss des Konzerns auf Umwelt und Gesellschaft eingeht. Hierzu wird über aktuelle Initiativen und wesentliche Leistungsindikatoren, insbesondere zu den als besonders wesentlich identifizierten Themen, informiert und ein Ausblick auf zukünftige Maßnahmen und Initiativen gegeben. Als wesentliche Themen für das Berichtsjahr 2021 wurden Geschäftsintegrität sowie Gesundheit und Sicherheit identifiziert. Darüber hinaus bilden Produktverantwortung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter sowie Vielfalt im Unternehmen (Themenfeld "Menschliches Potenzial") weitere Schwerpunkte.

Der Nachhaltigkeitsbericht enthält die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und 315c HGB. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht und ist auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net verfügbar.

VI Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick zur Struktur und Systematik der Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat der HENSOLDT AG und enthält detaillierte Informationen zur jeweiligen gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) gelten für diesen Vergütungsbericht erstmalig entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG geänderte Rahmenbedingungen der Berichterstattung. Der vorliegende Vergütungsbericht wird der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2022 zur Billigung vorgelegt.


Der Vergütungsbericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt.

Die aktuellen Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net zugänglich.

Die Struktur der Vergütung und die an die Mitglieder des Vorstands gezahlten Beträge werden vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Bei der Überprüfung werden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der von der Regierungskommission am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung ("DCGK") angewendet sowie die Anforderungen gemäß § 87 AktG umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2021 waren Thomas Müller, Axel Salzmann, Peter Fieser und Celia Pelaz als Vorstandsmitglieder der HENSOLDT AG bestellt.

Thomas Müller, Axel Salzmann und Peter Fieser übten während des gesamten Geschäftsjahrs ihre Vorstandstätigkeit aus. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 19. März 2021 wurde Celia Pelaz mit Wirkung zum 1. Juli 2021 als weiteres Mitglied des Vorstands bestellt.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 97,98 % gebilligt.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach ihrem Verantwortungsbereich, der individuellen Leistung, der Leistung des gesamten Vorstands sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Lage und dem Erfolg der HENSOLDT-Gruppe. Die an die Mitglieder des Vorstands gezahlte Vergütung ist angemessen, leistungsorientiert und entspricht den Marktbedingungen.

Zur Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Hinblick auf Höhe und Struktur wurde ein externer unabhängiger Experte konsultiert. Zudem wurde die Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft betrachtet. Die für einen Marktvergleich herangezogene Benchmark basiert auf einer deutschen Vergleichsgruppe börsennotierter Unternehmen von vergleichbarer Größe mit einem Schwerpunkt auf Industrie, Maschinenbau und Automobilzulieferern sowie börsennotierten Unternehmen vergleichbarer Größe aus der Informationstechnologie-Branche, wie im Einzelnen im Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands dargestellt.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung, einem kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteil (Short Term Incentive, "STI-Jahresbonus" oder "STI") und einem langfristigen variablen Vergütungsbestandteil (Long-Term Incentive, "LTI-Bonus" oder "LTI") zusammen. Die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, übersteigt den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen (unter der Annahme einer Zielerreichung von jeweils 100 %). Die Kriterien für die Bemessung der erfolgsabhängigen Vergütung und die zu Beginn des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegten Jahresziele werden im Verlauf eines

Geschäftsjahres nicht geändert. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter für den STI-Jahresbonus und den LTI-Bonus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat allerdings die Möglichkeit, im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder trägt zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen bei, namentlich durch eine einfache Ausgestaltung der Vorstandsvergütung mit einer klaren Anreizstruktur für die Vorstandsmitglieder. Das Vergütungssystem ist so strukturiert, dass es die Leistungen der Vorstandsmitglieder angemessen belohnt und dabei sämtlichen regulatorischen Vorgaben, den Empfehlungen des DCGK und der Marktpraxis entspricht. Die variable Vergütung ist so ausgestaltet, dass sie sowohl das Erreichen von kurzfristigen Jahreszielen als auch von langfristigen Zielen, gemessen über mehrjährige Zeiträume, honoriert. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen. Ferner werden die Vorstandsmitglieder durch eine Aktienerwerbs- und Aktienhalteverpflichtung incentiviert.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft ein festes Jahresgrundgehalt sowie Nebenleistungen. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einem Dienstwagen, Arbeitgeberbeiträgen zur privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherung, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Tod, vorsorglichen Gesundheitschecks auf Kosten der Gesellschaft, einer Gruppenunfallversicherung, einer Risikolebensversicherung, einer Erstattung von Heimreisekosten19, einem Wohnkostenzuschuss zum Zweitwohnsitz20, sowie Sicherheitsaufwendungen z.B. für bauliche Maßnahmen an Privatwohnungen zum Schutz der Vorstandsmitglieder. Die Nebenleistungen sind jeweils auf einen vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr festgelegten Höchstbetrag begrenzt.

Die Mitglieder des Vorstands nehmen während der Dauer des Bestehens des Vorstandsdienstvertrags an der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der für Leitende Angestellte und Executives geltenden Regelungen der Pensionszusage teil. Die betriebliche Altersversorgung wird in Form einer Direktzusage gewährt. Darüber hinaus gewährt die Gesellschaft (abgesehen von Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung, die Teil der Nebenleistungen sind) keine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung, insbesondere keine weiteren leistungsorientierten Versorgungszusagen, für welche Rückstellungen zu bilden wären. Ein Überbrückungsgeld oder sonstige Formen von Vorruhestandsregelungen sieht das Vergütungssystem nicht vor.

Die Mitglieder des Vorstands haben die Möglichkeit, einen vom Jahreserfolg der HENSOLDT-Gruppe abhängigen STI-Jahresbonus zu erhalten. Grundlage für die Bestimmung der Höhe des STI-Jahresbonus ist der Zielbetrag ("STI-Zielbetrag"), also der Betrag, der einem Vorstandsmitglied zusteht, wenn es die STI-Jahresziele zu genau 100 % erreicht. Der STI-Jahresbonus kann maximal 150 % des STI-Zielbetrags (Cap) betragen. Der STI-Jahresbonus belohnt die Erreichung der kurzfristigen Geschäftsziele der HENSOLDT-Gruppe und hängt von der Erreichung der Zielwerte für die drei STI-Bonuskomponenten Free Cashflow, EBITDA und Umsatz, jeweils auf konsolidierter Basis für die HENSOLDT-Gruppe, ab. Die drei STI-Bonuskomponenten sind jeweils gleich gewichtet, d.h. sie fließen jeweils zu einem Drittel in die Berechnung der Zielerreichung für den STI-Jahresbonus ein. Details zur Definition der Zielwerte können dem Vergütungssystem auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net entnommen werden.

Die entsprechenden Zielwerte werden vom Aufsichtsrat im Rahmen der Festlegung des jährlichen Budgets verabschiedet. Der STI-Jahresbonus wird fällig binnen dreißig Arbeitstagen nach Feststellung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Die Feststellung der Zielerreichung für den STI-Jahresbonus folgt dabei folgender Logik:

19 Dies betrifft nur das Vorstandsmitglied Axel Salzmann.

20 Dies betrifft nur die Vorstandsmitglieder Axel Salzmann und Celia Pelaz.

Auszahlung in % des Zielbonus
Bonuskomponente Gewichtung <80% des
Zielwerts
>80% und <100%
des Zielwerts*
Zielwert >100% und
<120% des
Zielwerts*
>120% des
Zielwerts**
Free Cash Flow 1/3 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*
EBITDA 1/3 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*
Konsolidierter Umsatz 1/3 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*

* Bei Unterschreiten eines jeweiligen Zielwerts für eine STI-Bonuskomponente vermindert sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:5. Bei Überschreiten eines Zielwerts für eine STI-Bonuskomponente erhöht sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:2,5.

** Die lineare Erhöhung des Bonusanteils erfolgt ausschließlich, wenn bei allen drei STI-Bonuskomponenten ein Zielwert von jeweils mehr als 80 % erreicht wurde.

Alle Mitglieder des Vorstands haben Anspruch auf eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung ("LTI-Bonus"). Grundlage für die Bestimmung der Höhe des LTI-Bonus ist der Zielbetrag ("LTI-Zielbetrag"), also der Betrag, der einem Vorstandsmitglied zusteht, wenn es die Mehrjahresziele zu 100 % erreicht. Der LTI-Bonus kann maximal 200 % des LTI-Zielbetrags (Cap) betragen. Die Performanceperiode des LTI-Bonus beträgt vier Jahre.

Der Aufsichtsrat legt zu Beginn der jeweiligen vierjährigen Bemessungsperiode einer LTI-Bonustranche nach billigem Ermessen die Bedingungen für jede LTI-Bonuskomponente und die entsprechenden Zielwerte der betreffenden Bonustranche fest. Der LTI-Bonus bemisst sich anhand der folgenden LTI-Bonuskomponenten: (i) zu 40 % anhand des relativen Total Shareholder Returns21 ("TSR") der Gesellschaft im Vergleich zum MDAX, (ii) zu 30 % anhand des Auftragseingangs der HENSOLDT-Gruppe, sowie (iii) zu jeweils 15 % anhand von zwei ESG-Zielen ("Diversity" und "Climate Impact"). Darüber hinaus enthält der LTI-Bonus eine Koppelung an die Entwicklung des Aktienkurses während der Performance Periode (Performance Share Plan). Nach Ablauf der jeweiligen Bemessungsperiode wird ein Gesamtzielerreichungsgrad für die vor Beginn der Performanceperiode vom Aufsichtsrat festgelegten Erfolgsziele ermittelt. Die Zielerreichung für jede der LTI-Bonuskomponenten und die sich aus den einzelnen Zielerreichungswerten ergebende Gesamtzielerreichung können maximal 150 % betragen. Der LTI-Bonus ist mit der Feststellung der Erreichung der Zielwerte durch den Aufsichtsrat fällig.

Ferner wird durch den im Rahmen des LTI-Bonus anzuwendenden Performance Share Plan erreicht, dass die Höhe des LTI-Bonus noch stärker vom Aktienkurs der HENSOLDT AG abhängt. Zu Beginn der jeweiligen Bemessungsperiode erhält das Vorstandsmitglied eine Anzahl virtueller Aktien ("Aktienrechte"), welche sich aus der Division des Zielbetrags des LTI-Zielbonus durch den durchschnittlichen Kurs der Aktien der HENSOLDT AG ergibt. Nach Ablauf der jeweiligen Bemessungsperiode wird die zu Beginn der Bemessungsperiode errechnete Zahl der Aktienrechte mit der aus der Zielerreichung der einzelnen LTI Bonuskomponenten ermittelten Gesamtzielerreichung multipliziert.

Der auszuzahlende LTI-Bonus als Baranspruch ermittelt sich, indem die auf Grundlage der Zielerreichung errechnete Aktienzahl mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der HENSOLDT AG multipliziert wird.

21 Der relative TSR bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während der vierjährigen Performanceperiode und wird auf Grundlage der Daten eines anerkannten Datenproviders (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters) festgestellt.

Die Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrades folgt dabei folgender Logik:

Auszahlung in % des Zielbonus
Bonuskomponente Gewichtung <80% des
Zielwerts
>80% und <100%
des Zielwerts*
Zielwert >100% und
<120% des
Zielwerts*
>120% des
Zielwerts**
Relativer Total Shareholder
Return ggü. MDAX
40% 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*
Order Intake der HENSOLDT
Gruppe lt. Lagebericht
30% 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*
ESG-Ziel: Diversity 15% 100% 150%**
ESG-Ziel: Climate Impact 15% 0% lineare
Verminderung im
Verhältnis 1:5
100% lineare Erhöhung
im Verhältnis 1:2,5
150%*

* Bei Unterschreiten eines jeweiligen Zielwerts für eine LTI-Bonuskomponente vermindert sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:5. Bei Überschreiten eines Zielwerts für eine LTI-Bonuskomponente erhöht sich der jeweilige Bonusanteil linear im Verhältnis 1:2,5.

** Die Feststellung ob und in welchem Umfang das Vorstandsmitglied diese LTI-Bonuskomponente erreicht hat, erfolgt am Ende der vierjährigen Bemessungsperiode durch den Aufsichtsrat, der hierbei nach billigem Ermessen den erreichten Ist-Wert mit den angestrebten Zielen vergleicht und nach billigem Ermessen eine etwaige Unter- oder Übererfüllung berücksichtigen kann, maximal aber mit 150% der vorgesehenen Gewichtung (sowie auch ggf. der einzelnen Komponenten).

Nähere Einzelheiten zur Festlegung der Ziele und zur Ermittlung der Zielerreichung können dem Vergütungssystem des Vorstands auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net entnommen werden.

Die aktuelle Ziel-Direktvergütung im Durchschnitt aller Vorstandsmitglieder setzt sich (unter der Annahme einer Zielerreichung von jeweils 100 %) wie folgt aus Grundvergütung und variabler Vergütung zusammen:

STI-Jahresbonus und LTI-Bonus unterliegen seit dem Abschluss der Vorstandsverträge im Zusammenhang mit der Rechtsformumwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft einer Clawback-Regelung. Nähere Einzelheiten zur Clawback-Regelung können dem Vergütungssystem des Vorstands über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net entnommen werden.

Die jährliche Maximalvergütung i.S.d. § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG beträgt nach dem Vergütungssystem:

  • für den CEO: 3,5 Mio. €
  • für den CFO: 3,3 Mio. €
  • für jedes weitere ordentliche Vorstandsmitglied: 2,5 Mio. €

Sollte die tatsächlich gewährte Vergütung das Maximal-Vergütungs-Cap übersteigen, erfolgt eine entsprechende Kürzung des Anspruchs auf den LTI-Bonus.

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Mitglied des Vorstands Aktien der HENSOLDT AG zu halten, wobei diese Pflicht erstmals spätestens nach Ablauf von vier Jahren seit der erstmaligen Bestellung zum Mitglied des Vorstands erfüllt sein muss ("Aufbauphase"). Das Aktienhalteprogramm soll die Mitglieder des Vorstands zur Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre incentivieren. Nähere Einzelheiten zum Aktienhalteprogramm können dem Vergütungssystem des Vorstands über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net entnommen werden.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung ist auf zwei Jahresvergütungen begrenzt und reduziert sich bei einer Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags von weniger als zwei Jahren entsprechend zeitanteilig ("Abfindungs-Cap"). Nähere Einzelheiten zu den Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit können dem Vergütungssystem des Vorstands über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net entnommen werden.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für die Dauer von einem Jahr, während dessen Dauer dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Entschädigung (brutto) in Höhe von monatlich 50 % der vom Vorstandsmitglied zuletzt monatlich bezogenen anteiligen Jahresgrundvergütung zusteht. Eine Abfindung wird in voller Höhe auf den Anspruch angerechnet.

In den Vorstandsdienstverträgen der HENSOLDT AG sind keine Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsdienstvertrags durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) enthalten.

Die HENSOLDT AG ist durch Formwechsel aus der HENSOLDT GmbH hervorgegangen. Am 25. September 2020 erfolgte die Erstnotierung der Aktien der HENSOLDT AG an der Frankfurter Wertpapierbörse. Soweit zur Vergütung 2020 berichtet wird, bezieht diese sich auf an die genannten Personen in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglieder der HENSOLDT AG gezahlte Vergütung ab dem 17. August 2020 sowie in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer bei der Rechtsvorgängerin HENSOLDT GmbH gezahlte Vergütung vom 1. Januar bis zum 17. August 2020.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2021 gewährten festen Vergütungsbestandteile der amtierenden Vorstandsmitglieder.

in € Thomas
Müller
(CEO)
Axel
Salzmann
(CFO)
Peter
Fieser
(CHRO)
Celia
Pelaz
(CStO)*
Jahresgrundgehalt 600.000 600.000 400.000 170.000
Nebenleistungen 63.809 181.968 43.816 29.497
Festvergütung 2021 663.809 781.968 443.816 199.497

* Das feste Jahresgrundgehalt von Celia Pelaz beträgt 340.000 €.

Für den Beitrag des Vergütungssystems zur langfristigen Entwicklung des Konzerns wird auf die allgemeinen Ausführungen im Abschnitt 1.2 verwiesen. Die Festvergütung dient dazu, durch ein attraktives und markübliches Festgehalt die für die Leitungsaufgaben im Konzern geeigneten Persönlichkeiten zu gewinnen und zu halten.

Im Berichtsjahr 2021 wurde den Vorstandsmitgliedern der STI für das Geschäftsjahr 2020 gewährt, wird somit der im Geschäftsjahr 2020 den Mitgliedern des Vorstands gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG zugerechnet und folglich in diesem Vergütungsbericht ausgewiesen. Der Aufsichtsrat hat für die im Vergütungssystem festgelegten Parameter – Free Cashflow, EBITDA und konsolidierter Umsatz – entsprechende Zielwerte ausgegeben, wobei jedes Kriterium mit einer Gewichtung von 33 % in die Gesamtbeurteilung einging.

Die nachfolgende Tabelle zeigt je im Geschäftsjahr 2021 amtierendem Vorstandsmitglied den jeweiligen Zielbetrag (für eine Zielerreichung von 100 %), den vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichungsgrad sowie den im Geschäftsjahr 2021 entsprechend der im Vergütungssystem festgelegten Fälligkeitsregelung ausbezahlten Betrag auf. Der Aufsichtsrat hat für den STI 2020 von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kennzahlen um Sonder- und Einmaleffekte zu bereinigen, sodass die zugrundeliegenden Parameter den im Geschäftsbericht für 2021 berichteten, bereinigten Kennzahlen entsprechen.

In 2021 bezahlter STI-Jahresbonus für 2020 Zielbetrag
in €
Erreichungs
grad in %
Auszahlungs
betrag in €
Thomas Müller (CEO) 580.357 150% 870.536
Axel Salzmann (CFO) 530.357 150% 795.536
Peter Fieser (CHRO) 300.000 150% 450.000
Celia Pelaz (CStO)* - - -

* Vorständin ab 1. Juli 2021

Der STI für 2021 wird binnen dreißig Arbeitstagen nach Feststellung des Konzernabschlusses der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr 2021 in 2022 fällig und gilt daher im Geschäftsjahr 2021 weder als gewährte noch geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG. Über den STI für 2021 – einschließlich der Zielerreichung – wird daher im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 berichtet werden.

Für den Beitrag des Vergütungssystems zur langfristigen Entwicklung des Konzerns wird auf die allgemeinen Ausführungen unter 1.2 verwiesen. Der STI soll dabei das Erreichen von bestimmten, für die strategische Entwicklung des Konzerns als wichtig eingestuften finanziellen Zielen honorieren.

Der jährliche Zuteilungswert (Zielbetrag) beträgt für Thomas Müller 650.000 €, für Axel Salzmann 600.000 €, für Peter Fieser 400.000 € und für Celia Pelaz 340.000 €. Für das Berichtsjahr 2021 hat Celia Pelaz Anspruch auf den anteiligen Zuteilungswert von 170.000 €.

Der Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt sich aus den Zielerreichungsgraden der vom Aufsichtsrat für die jeweilige Performanceperiode festgelegten Zielwerte für die vier LTI-Bonuskomponenten. Im Rahmen des LTI-Bonus für die Performanceperiode 2021 bis 2024 sind die vier LTI-Bonuskomponenten, der relative Total Shareholder Return der HENSOLDT-AG im Vergleich zum MDAX, der Auftragseingang der HENSOLDT-Gruppe sowie die ESG-Ziele "Diversity" und "Climate Impact". Zu den Einzelheiten sowie Definitionen siehe allgemeine Ausführungen zum Vergütungssystem im Abschnitt 1.2.

Die Anzahl der dem LTI-Bonus zugrundeliegenden virtuellen Aktien hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Anzahl virtueller Aktien (Tranche 2021) Thomas
Müller
(CEO)
Axel
Salzmann
(CFO)
Peter
Fieser
(CHRO)
Celia
Pelaz
(CStO)
Maximale Laufzeit (Jahre) 4 4 4 4
Zu Beginn der Berichtsperiode 2021 ausstehende virtuelle Aktien (01.01.2021) - - - -
In der Berichtsperiode gewährte virtuelle Aktien 46.628 43.042 28.694 24.390
Am Ende der Berichtsperiode ausstehende virtuelle Aktien (31.12.2021) 46.628 43.042 28.694 24.390
Am Ende der Berichtsperiode ausübbare virtuelle Aktien (31.12.2021) 46.628 43.042 28.694 24.390

Für den Beitrag des Vergütungssystems zur langfristigen Entwicklung des Konzerns wird auf die allgemeinen Ausführungen im Abschnitt 1.2 verwiesen. Der LTI soll das Erreichen von langfristigen Zielen, gemessen über mehrjährige Zeiträume, honorieren. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen. Im Rahmen des LTI treten dabei Erfolgsparameter aus den Bereichen Environment, Social und Governance als sogenannte ESG-Ziele neben die finanziellen Erfolgsziele und die starke Orientierung am Aktienkurs. In den aktuellen Vorstandsanstellungsverträgen umfassen diese ESG-Ziele das Ziel "Diversity", welches auf die Erreichung bestimmter Frauenquoten auf verschiedenen Unternehmensebenen gerichtet ist, sowie das Ziel "Climate Impact", durch welches eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der durch die HENSOLDT-Gruppe verbrauchten Energie, eine Senkung des CO2-Ausstoßes und eine Verringerung der Verwendung flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOCs) angestrebt wird.

Derzeit ist die vierjährige Aufbauphase für das Aktienhalteprogramm für keines der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder abgelaufen und daher sind keine Beträge zu nennen. Einzelheiten zum Aktienhalteprogramm sind im Vergütungssystem auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net dargestellt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt insgesamt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 AktG der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder.

Als gewährte Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG werden dabei alle Beträge ausgewiesen, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossen sind. Als geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG werden solche Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr 2021 fällig waren, aber den Vorstandsmitgliedern nicht zugeflossen sind.

in € Thomas
Müller
(CEO)
in % Axel
Salzmann
(CFO)
in % Peter
Fieser
(CHRO)
in % Celia
Pelaz
(CStO)*
in %
Jahresgrundgehalt 600.000 39% 600.000 38% 400.000 45% 170.000 85%
Nebenleistungen 63.809 4% 181.968 12% 43.816 5% 29.497 15%
Festvergütung gesamt 663.809 43% 781.968 50% 443.816 50% 199.497 100%
STI-Jahresbonus 2020** 870.536 57% 795.536 50% 450.000 50% - -
LTI-Bonus*** - - - - - - - -
Im Geschäftsjahr 2021
gewährte und geschuldete
Gesamtvergütung
1.534.345 100% 1.577.504 100% 893.816 100% 199.497 100%

* Vorständin ab 1. Juli 2021

** Der im Geschäftsjahr 2021 erdiente STI ist weder gewährte noch geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 und wird daher erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 berichtet.

***Da bisher noch keine Performanceperiode abgelaufen ist, ergibt sich aus dem LTI im Geschäftsjahr 2021 weder eine gewährte noch geschuldete Vergütung. Über die jeweiligen Performanceperioden wird entsprechend nach deren Ablauf berichtet werden.

Die jeweils maßgebliche betragsmäßige Höchstgrenze wurde im Berichtsjahr bei keinem Vorstandsmitglied überschritten. Da der Betrag für den LTI-Bonus aufgrund der vierjährigen Performanceperiode erst im dritten Jahr nach Abschluss des Berichtsjahrs vorliegt, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 erst im Rahmen des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 abschließend berichtet werden.

In Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem wurden den im Berichtsjahr amtierenden Vorstandsmitgliedern keine Aktien und Aktienoptionen gewährt oder zugesagt.

Von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr gab es keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands.

Im Berichtsjahr wurden keinem Mitglied des Vorstands von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen zugesagt oder gewährt.

Die mit den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern vertraglich vereinbarten Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit entsprechen den Vorgaben des Vergütungssystems (hierzu Abschnitt 1.2).

Die mit den Vorstandsmitgliedern vertraglich vereinbarten Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung werden in Form einer Direktzusage gewährt und entsprechen den Vorgaben des Vergütungssystems, welches über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net dargestellt ist. Die im Folgenden dargestellten Versorgungsleistungen beinhalten auch Zusagen an die Vorstandsmitglieder vor ihrer Bestellung aus früheren Tätigkeiten bei der HENSOLDT-Gruppe.

Entgeltumwandlung
in € Verpflichtungen Dienstzeit
aufwand*
Verpflichtungen Dienstzeit
aufwand*
Thomas Müller (CEO) 1.261.141 3.000 - -
Axel Salzmann (CFO) 1.213.098 91.456 - -
Peter Fieser (CHRO) 635.610 136.993 1.202.092 2.116
Celia Pelaz (CStO)** 575.609 23.564 25.354 251

* einschließlich nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

** Vorständin ab 1. Juli 2021

Seit dem Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der AG im August 2020 sind keine Mitglieder aus dem Vorstand ausgeschieden. Leistungen oder Zusagen von Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder sind daher derzeit nicht zu berichten.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 99,99 % der gültig abgegebenen Stimmen gebilligt. Das Vergütungssystem galt im Geschäftsjahr 2021 für alle aktiven und ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HENSOLDT AG geregelt.

Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen beträgt die feste Jahresvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 40.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache dieses Betrags, also 80.000 €, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache, also 60.000 €. Für die Tätigkeit im Präsidium, Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss oder Complianceausschuss erhalten die Mitglieder eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 10.000 €. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten jeweils 15.000 €. Die Tätigkeit in weiteren Ausschüssen ist nicht vergütet.

Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 Abs. 3 der Satzung geregelt und beträgt das Zweifache der jeweiligen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören oder in einem Ausschuss den Vorsitz geführt haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Die Vergütung ist jeweils vier Wochen nach Ende des Geschäftsjahres fällig.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer.

Die Gesellschaft hat zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.

Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sieht eine reine Festvergütung ohne erfolgsorientierte variable Bestandteile und ohne aktienbasierte Vergütung vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen und dabei potentielle Fehlanreize zu vermeiden. Die Gewährung einer Festvergütung entspricht zudem der gängigen überwiegenden Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften und der Anregung G.18 Satz 1 DCGK. Die Höhe und Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung ist marktgerecht. Sie ermöglicht der Gesellschaft, hervorragend qualifizierte Kandidaten mit wertvollen, branchenspezifischen Kenntnissen für den Aufsichtsrat zu gewinnen und zu halten. Dies ist Voraussetzung für eine bestmögliche Ausübung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch den Aufsichtsrat und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe bei.

Die weiteren Einzelheiten des Vergütungssystems können über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net eingesehen werden.

Die nachfolgende Tabelle stellt die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats i.S.d. § 162 AktG dar. Dabei wird die im Jahr 2021 erdiente Vergütung als gewährte Vergütung des Berichtszeitraums i.S.d. § 162 AktG berichtet.

in € Grund
vergütung
in % Zulagen für
Ausschuss
mitglied
schaften
in % Gewährte und
geschuldete
Vergütung im
GJ 2021
Zum 31. Dezember 2021 amtierende Aufsichtsratsmitglieder
Johannes P. Huth (Vorsitzender) 80.000 73% 30.000 27% 110.000
Armin Maier-Junker* ** (Stellv. Vorsitzender) 60.000 86% 10.000 14% 70.000
Jürgen Bühl* 40.000 80% 10.000 20% 50.000
Dr. Jürgen Bestle* ** (ab 19.05.2021) 25.000 80% 6.250 20% 31.250
Achim Gruber* ** (ab 19.05.2021) 25.000 80% 6.250 20% 31.250
Prof. Wolfgang Ischinger 40.000 67% 20.000 33% 60.000
Ingrid Jägering 40.000 62% 25.000 38% 65.000
Marion Koch* ** 40.000 80% 10.000 20% 50.000
Christian Ollig*** - - - - -
Prof. Dr. Burkhard Schwenker 40.000 73% 15.000 27% 55.000
Julia Wahl* 40.000 80% 10.000 20% 50.000
Claire Wellby 40.000 100% - - 40.000
Im Geschäftsjahr 2021 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Frank Döngi * ** (bis 18.05.2021) 15.000 80% 3.750 20% 18.750
Ingo Zeeh (von 12.01.2021 bis 18.05.2021) 15.000 80% 3.750 20% 18.750

* Vertreter/in der Arbeitnehmer

** Angestellte der HENSOLDT AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften

*** Mitglied des Aufsichtsrats hat auf seine Vergütung verzichtet.

Im Berichtsjahr gab es keine Abweichungen vom Vergütungssystem des Aufsichtsrats.

Die nachfolgende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die relative Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entsprechend den Darstellungen in den Tabellen unter 1.3 und 2.2 im Vergleich zur durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie ausgewählter Ertragskennziffern der HENSOLDT-Gruppe dar.

Die vergleichende Darstellung der Geschäftsjahre 2020 und 2021 wird dabei durch Sondereffekte in Verbindung mit dem Börsengang der HENSOLDT AG im Geschäftsjahr 2020 beeinflusst.

Die unten aufgeführte Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 umfasst die Vergütung von Thomas Müller, Axel Salzmann und Peter Fieser auf der Grundlage von Geschäftsführeranstellungsverträgen bei der HENSOLDT GmbH. Sie wurden im Rahmen des Formwechsels als Vorstandsmitglieder sowie auf der Grundlage der Vorstandsanstellungsverträge bei der HENSOLDT AG nach dem Formwechsel am 17. August 2020 bestellt.

Ebenso umfasst die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 die Vergütung des Aufsichtsrates auf der Ebene der HENSOLDT Holding GmbH bis zum 17. August sowie die Vergütung des Aufsichtsrates der HENSOLDT AG.

Für die Darstellung der Ertragslage des Konzerns werden diejenigen Kennzahlen verwendet, für die die HENSOLDT AG im vergangenen Geschäftsjahr eine Prognose ausgegeben hat, sowie die Kennzahlen, die die Basis für die kurzfristige Vergütung des Vorstands bilden. Daneben wird das Jahresergebnis aus dem Einzelabschluss nach HGB der HENSOLDT AG in den Vergleich einbezogen.

Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird das Steuerbrutto für tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter auf der Basis von Vollzeitäquivalenz (ohne Azubis, Trainees etc.) herangezogen, sofern dieses 4.000 € pro Jahr übersteigt. Dabei wird auf die Belegschaft der HENSOLDT AG sowie der folgenden deutschen Tochtergesellschaften der HENSOLDT AG abgestellt: HENSOLDT Optronics GmbH, HENSOLDT-Holding Germany GmbH und HENSOLDT Sensors GmbH.

Geschäftsjahr
Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 AktG in € 2021 2020* % Delta
Vorstandsvergütungen
Amtierende Vorstandsmitglieder
Thomas Müller (CEO) 1.534.345 1.261.834 21,6%
Axel Salzmann (CFO) 1.577.504 1.317.378 19,7%
Peter Fieser (CHRO) 893.816 699.317 27,8%
Celia Pelaz (CStO) 199.497 - -

* Siehe Gesamtvergütung der Tabelle: "Zufluss im Berichtsjahr – Konzern (1. Januar bis 31. Dezember 2020)" im Vergütungsbericht 2020.

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 AktG in €
2021
2020
Aufsichtsratsvergütungen
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder
Johannes P. Huth (Vorsitzender)
110.000
79.166
Armin Maier-Junker (Stellv. Vorsitzender)
70.000
62.500
Jürgen Bühl
50.000
54.166
Dr. Jürgen Bestle (ab 19.05.2021)
31.250
-
Achim Gruber (ab 19.05.2021)
31.250
-
Prof. Wolfgang Ischinger
60.000
58.333
Ingrid Jägering
65.000
60.416
Marion Koch
50.000
20.833
Christian Ollig
*
-
-
Prof. Dr. Burkhard Schwenker
55.000
56.250
Julia Wahl
50.000
54.166
Claire Wellby
40.000
43.334
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
Dr. Frank Döngi (bis 18.05.2021)
18.750
45.833
Ingo Zeeh (von 12.01.2021 bis 18.05.2021)
18.750
-
Winfried Fetzer
-
54.166
Thomas Hoepfner
-
33.333
Peter Härtle
-
8.333
Geschäftsjahr
% Delta
38,9%
12,0%
-7,7%
-
-
2,9%
7,6%
140,0%
-
-2,2%
-7,7%
-7,7%
-59,1%
-
-
-
-

* Siehe Gesamtvergütung der Tabelle: "Zufluss im Berichtsjahr – Konzern (1. Januar bis 31. Dezember 2020)" im Vergütungsbericht 2020.

** Mitglied des Aufsichtsrats hat auf seine Vergütung verzichtet.

Geschäftsjahr
Ertragskennzahlen in Mio. € 2021 2020 % Delta
Jahresergebnis (HGB Einzelabschluss) -35,8 -42,9 16,6%
Jahresergebnis (Konzern) 62,7 -64,5 197,2%
Umsatz (Konzern) 1.474,3 1.206,9 22,2%
EBITDA (Konzern)* 260,7 219,3 18,9%
Auftragseingang (Konzern) 3.171,5 2.541,3 24,8%
Free Cashflow (Konzern)** 252,3 196,4 28,5%

* Kennzahl gemäß Überleitungsrechnung im Kapitel II Wirtschaftsbericht 3.1 Ertragslage.

** Kennzahl gemäß Überleitungsrechnung im Kapitel II Wirtschaftsbericht 3.3 Finanzlage.

Geschäftsjahr
Angaben zur Belegschaft 2021 2020 % Delta
Belegschaftsvergütung in € 91.218 90.956 0,3%

VII Übernahmerelevante Angaben sowie erläuternder Bericht

Die übernahmerelevanten Angaben sowie der erläuternde Bericht für das Geschäftsjahr 2021 erfolgen nach § 289a und § 315a HGB.


Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich das Grundkapital der HENSOLDT AG auf 105 Mio. € und ist eingeteilt in 105.000.000 auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien). Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ("BMWK") kann den direkten oder indirekten Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch einen ausländischen Erwerber prüfen, wenn der Erwerber nach dem Erwerb direkt oder indirekt 10 % oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft halten wird. Nach den Regelungen in §§ 60 ff Außenwirtschaftsverordnung ist der beabsichtigte Erwerb dem BMWK schriftlich anzuzeigen, das den Erwerb nur dann freigibt, wenn dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ist § 60 der Außenwirtschaftsverordnung nicht anwendbar, kann das BMWK den Erwerb dennoch untersagen oder beschränken, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt wird (sektorübergreifende Prüfung, §§ 55 ff Außenwirtschaftsverordnung).

Im Zuge des Börsengangs der HENSOLDT AG hatte sich die Square Lux für die von ihr bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehaltenen Aktien einer Lock-up-Verpflichtung gegenüber den Konsortialbanken für die Dauer von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Börsengangs am 25. September 2020 unterworfen. Bestimmte Transaktionen waren hiervon ausgenommen. Diese Lock-up-Verpflichtung ist im Geschäftsjahr 2021 entsprechend abgelaufen und besteht mithin zum 31. Dezember 2021 nicht mehr.

Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HENSOLDT AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der HENSOLDT AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen, sowie Erwerbs- und Haltepflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands.

Die Gesellschaft hat im Oktober 2021 ein Mitarbeiteraktienprogramm aufgelegt. Die diesem Programm zugrundeliegenden Aktien werden zentral von einem Dienstleister im eigenen Namen, jedoch im Innenverhältnis treuhänderisch für die teilnehmenden Mitarbeiter, erworben und verwahrt. Nach den Regelungen des Mitarbeiteraktienprogramms besteht eine einjährige Sperrfrist ab Erwerbsdatum, während der die zugrundeliegenden Aktien durch die teilnehmenden Mitarbeiter grundsätzlich nicht veräußert, belastet oder anderweitig übertragen werden dürfen.

Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen von Aktionären der HENSOLDT AG bekannt, welche Beschränkungen enthalten, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der HENSOLDT AG, die 10,0 % der Stimmrechte überschreiten:

Die Bundesrepublik Deutschland meldete mit Stimmrechtsmitteilung vom 26. März 2021, dass die KfW im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts des Bundes gemäß § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz, der hierbei in Ausübung seines mit Stimmrechtsmitteilung vom 29. September 2020 gemeldeten Erwerbsrechtes gehandelt hat, am 24. März 2021 einen Aktienkaufvertrag bezüglich eines Aktienanteils an der HENSOLDT AG in Höhe von 25,1 % mit der Square Lux abgeschlossen hat und dass damit die Erwerbsrechte der Bundesrepublik in vollem Umfang von der Bundesrepublik auf die KfW übergegangen sind. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von 25,1 % der Stimmrechte dar.

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 27. Mai 2021 (Datum der Schwellenberührung: 26. Mai 2021) meldete die Bundesrepublik Deutschland sodann, dass der im Rahmen des Zuweisungsgeschäfts der Bundesrepublik Deutschland von der KfW geschlossene Aktienkauf- und Übertragungsvertrag nach Vorliegen der Vollzugsbedingungen am 26. Mai 2021 vollzogen worden ist. In ihrer Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 14. Juni 2021 gab die Bundesrepublik Deutschland zu diesem Vorgang u. a. bekannt, dass der marktmäßige Erwerb der Stimmrechte an der HENSOLDT AG der Umsetzung und Absicherung strategischer Ziele des Bundes unter anderem zum Schutz der im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 definierten nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien dient und die Meldepflichten beabsichtigten, auch Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und vor allem Aufsichtsorganen der HENSOLDT AG zu nehmen.

Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 28. Mai 2021 (Datum der Schwellenberührung: 26. Mai 2021) meldeten die KKR Management LLP, Wilmington, Delaware, USA, bzw. die KKR SP Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, als meldepflichtige Personen nach § 40 WpHG jeweils, dass ihnen indirekt 45.084.988 Stimmrechte zugerechnet werden. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von rund 42,9 % der Stimmrechte dar. Die Stimmrechte werden direkt von der Square Lux als Aktionär der HENSOLDT AG gehalten.

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 30. April 2021 (Datum der Schwellenberührung: 24. April 2021) meldete zudem die Leonardo S.p.A. mit Sitz in Rom, Italien, den Abschluss eines Aktienkaufvertrags mit der Square Lux in Bezug auf Instrumente, die sich auf insgesamt 26.355.000 Aktien und damit entsprechender Stimmrechte beziehen, wobei der Aktienkaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen stand. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG entspricht dies einem Anteil in Höhe von 25,1 % der Stimmrechte. Der Aktienkaufvertrag vom 24. April 2021 bezüglich eines Aktienanteils an der HENSOLDT AG in Höhe von 25,1 % zwischen Leonardo S.p.A., Italien, und Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, wurde am 3. Januar 2022 nach Erfüllung von aufschiebenden Bedingungen vollzogen und die korrespondierende Stimmrechtsmitteilung am 4. Januar 2022 veröffentlicht.

Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 4. Januar 2022 (Datum der Schwellenberührung: 3. Januar 2022) meldeten die KKR Management LLP, Wilmington, Delaware, USA, bzw. die KKR SP Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, als meldepflichtige Personen nach § 40 WpHG jeweils, dass ihnen indirekt 18.729.988 Stimmrechte zugerechnet werden. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von rund 17,84 % der Stimmrechte dar. Die Stimmrechte werden direkt von der Square Lux als Aktionär der HENSOLDT AG gehalten.

Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 4. März 2022 (Datum der Schwellenberührung: 2. März 2022) meldeten die KKR Management LLP, Wilmington, Delaware, USA, bzw. die KKR SP Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln, als meldepflichtige Personen nach § 40 WpHG jeweils, dass ihnen indirekt 8.754.988 Stimmrechte zugerechnet werden.

Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von rund 8,34 % der Stimmrechte dar. Die Stimmrechte werden direkt von der Square Lux als Aktionär der HENSOLDT AG gehalten.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10,0 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem entsprechenden in der jeweiligen Funktion nachfolgenden Ministerium) ist jedoch, sobald und solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Solange die Square Lux, Aktionärin der Gesellschaft ist, besteht das vorstehend beschriebene Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland als gemeinsames Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Square Lux. Die Bundesrepublik Deutschland ist zudem berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von mindestens 25,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören. Die näheren Einzelheiten dieses Entsendungsrechts, einschließlich weiterer Modalitäten der Ausübung, finden sich in § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft.

Arbeitnehmer, die Aktien der HENSOLDT AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Nach den Regelungen des im Oktober 2021 aufgelegten Mitarbeiteraktienprogramms werden die durch die teilnehmenden Mitarbeiter erworbenen Aktien von einem Dienstleister treuhänderisch für die Teilnehmer gehalten. Solange die Aktien treuhänderisch gehalten werden, werden durch den Dienstleister geeignete Maßnahmen ergriffen, um den teilnehmenden Mitarbeitern mittelbar oder unmittelbar die Ausübung ihrer Stimmrechte aus den verwalteten Aktien zu ermöglichen.

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird im Übrigen vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Satzung regelt außerdem ergänzend, dass der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann.

Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020/I und für den Fall der Nichtausnutzung nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums bzw. des Ablaufs der Ausübungs- und Erfüllungsfristen sowie entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 16 Abs. 2 der Satzung der HENSOLDT AG bestimmt insoweit eine andere Kapitalmehrheit. Demnach werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend etwas Abweichendes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außerdem eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Mehrheit nach § 16 Abs. 2 der Satzung gilt jedoch insbesondere nicht für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens, da insoweit nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG nur eine größere Kapitalmehrheit in der Satzung festgelegt werden könnte. Für eine Satzungsänderung gesetzlich erforderliche Kapitalmehrheiten von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals neben der einfachen Stimmenmehrheit bleiben zudem unberührt; dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Schaffung bedingten Kapitals, § 193 Abs. 1 Satz 1 AktG, die Schaffung genehmigten Kapitals, § 202 Abs. 2 Satz 2 AktG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 Abs. 2 Satz 1 AktG, die Herabsetzung des Grundkapitals, § 222 Abs. 1 Satz 1 AktG, sowie § 229 Abs. 3 AktG, und die Einziehung von Aktien, § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. August 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 500,0 Mio. € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16,0 Mio. € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines Mitgliedslandes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") begeben werden. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der Schuldverschreibungen ermöglicht wird, wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibung ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt

10,0 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10,0 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder ausgegeben worden sind.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht oder Optionsrecht oder Optionspflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Sacheinlage ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, auszuschließen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der HENSOLDT AG um bis zu 16,0 Mio. €, eingeteilt in bis zu 16.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die näheren Einzelheiten des Bedingten Kapitals 2020/I ergeben sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung.

Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I).

Bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020/I ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch einmalig oder mehrmals in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

  • Um Spitzenbeträge bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
  • Soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der Gesellschaft oder von deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • Sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen;
  • Um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen auszugeben, im Hinblick auf Arbeitnehmer auch unter Wahrung der Anforderungen des § 204 Abs. 3 AktG;
  • Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des bei der Beschlussfassung über die Schaffung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – bei Beschlussfassung über die erstmalige Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien

entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder auferlegt wurden.

Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, bis zum 11. August 2025 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu insgesamt 10,0 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls einer dieser Werte geringer ist – des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung kann, jeweils einzeln oder gemeinsam, durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.

Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots.

  • Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten.
  • Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots eine erhebliche Abweichung des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10,0 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien abgerundet werden.

Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Zwecke, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeübt werden und kann einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder eines nachgeordneten Konzernunternehmens ausgeübt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung noch der Ausübung

dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.

  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu verwenden, um Inhabern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb anzubieten (Belegschaftsaktien).

Darüber hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen.

Außerdem können die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.

Die Einzelheiten der Ermächtigung, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Am 7. September 2020 hat die HENSOLDT AG als Darlehensnehmerin eine Kreditvereinbarung (Senior Facilities Agreement; "SFA") mit einer Vielzahl von Darlehensgebern in Höhe von 950 Mio. € abgeschlossen. Mit Vereinbarung vom 2. November 2021 wurde die Kreditvereinbarung um 40 Mio. € auf insgesamt 990 Mio. € erhöht. Die Kreditvereinbarung enthält eine sogenannte "Change of Control"-Klausel, welche dann ausgelöst wird, wenn eine andere als im Vertrag bestimmte Person direkt oder indirekt mehr als 50,0 % der Stimmrechtsanteile an der HENSOLDT AG erwirbt. Im Falle eines Kontrollwechsels kann der Kredit unmittelbar zur Rückzahlung fällig gestellt werden.

Die HENSOLDT AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern des Vorstands bzw. Geschäftsführern oder mit Arbeitnehmern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen.

VIII Erklärung zur Unternehmensführung

In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten wir für das abgelaufene Geschäftsjahr gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Prinzipien der Unternehmensführung und Unternehmensführungspraktiken sowie zu wesentlichen Strukturen unserer Corporate Governance. Sie beinhaltet auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.


Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

HENSOLDT fördert die Grundsätze guter Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Dies ist eine Voraussetzung, um das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger und Finanzmärkte, der Geschäftspartner, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in HENSOLDT zu fördern. Die HENSOLDT-Gruppe orientiert sich bei ihren Aktivitäten an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex").

Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG unterlagen im gesamten Geschäftsjahr der Verpflichtung aus § 161 AktG, eine Entsprechenserklärung zum Kodex abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschlüssen vom 8./11. März 2022 die nachfolgend abgedruckte Erklärung zum Kodex abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 5. März 2021 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. Mai 2020, entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden soll.

Taufkirchen, 8./11. März 2022

HENSOLDT AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat"

Die vorstehend abgedruckte aktuelle Entsprechenserklärung kann auch auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance" eingesehen werden. Dort werden auch künftige Entsprechenserklärungen der Gesellschaft veröffentlicht werden und künftig die jeweiligen Entsprechenserklärungen der letzten fünf Geschäftsjahre einsehbar sein.

Der Vergütungsbericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im letzten Geschäftsjahr einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG wird in der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2022 zur Billigung auf der Tagesordnung stehen. Der Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts wird auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Investors" veröffentlicht. Der

Vergütungsbericht und der Vermerk werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen öffentlich verfügbar gehalten werden.

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a AktG wurde am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 97,98 % der gültig abgegebenen Stimmen von der Hauptversammlung gebilligt. Der Beschluss zur Vergütung und zu dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats gemäß § 113 AktG wurde ebenfalls in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,99 % der gültig abgegebenen Stimmen. Weitere Informationen zum derzeit anwendbaren Vergütungssystem des Vorstands sowie des Aufsichtsrats einschließlich der jeweiligen Beschlüsse der Hauptversammlung finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance".

HENSOLDT ist nach Moritz Hensoldt (1821-1903) benannt. Er war ein deutscher Pionier der Optik und Feinmechanik. Mit großem Unternehmergeist entwickelte er innovative Technologien, die damals die Möglichkeiten in den Gebieten der Überwachung und Aufklärung revolutionierten. Wir sehen seinen Unternehmergeist heute noch als Schlüssel zur Erfüllung unserer Mission für unsere Kunden. Dafür haben wir vier Grundsätze formuliert: "Zusammenarbeit" bildet die Grundlage unserer Kultur und ist unser wichtigster Grundsatz. Deshalb lautet unser Motto "Wir sind ein Team" – wir können nur gemeinsam innovativ und erfolgreich sein. Motivierte Mitarbeiter, die Verantwortung übernehmen, die zusammenarbeiten, sich gegenseitig respektieren und vertrauen und sich mit ihren individuellen Stärken für unser Unternehmen einsetzen, stehen im Mittelpunkt einer erfolgreichen und gut funktionierenden Zusammenarbeit. "Kontinuierliche Verbesserung", "Verantwortung" und "Innovation" sind die drei weiteren Grundsätze.

HENSOLDT hat mit folgender Ausnahme im Berichtszeitraum freiwillig den Anregungen des Kodex entsprochen:

Es ist derzeit offen, ob der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen würde, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen (Anregung A.5). Der Vorstand würde diese Entscheidung abhängig vom Inhalt eines etwaigen Übernahmeangebots sowie dem konkreten Diskussions- und Entscheidungsbedarf im Einzelfall unter Berücksichtigung des Aufwands einer außerordentlichen Hauptversammlung treffen.

Nach Anregung D.8 Satz 2 des Kodex sollte eine Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse über Telefon- und Videokonferenzen nicht die Regel sein. Für den Aufsichtsrat der HENSOLDT AG und dessen Ausschüsse sind grundsätzlich Präsenzsitzungen der Regelfall. Die besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie führten allerdings dazu, dass im Geschäftsjahr 2021 mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in virtueller Form stattfanden.

HENSOLDT bekennt sich zu den Kernwerten Integrität, Qualität, Vertrauen und Innovation und sichert sich damit den Erfolg von morgen. Ganz gleich, in welchem Geschäftsfeld HENSOLDT tätig ist oder welche beruflichen Aufgaben HENSOLDT wahrnimmt – das Vertrauen der Kollegen und Stakeholder gewinnt HENSOLDT nicht nur mit dem, was HENSOLDT tut, sondern auch damit, wie HENSOLDT es tut. "Das Richtige zu tun" ist allerdings nicht immer einfach, vor allem in dem komplexen, internationalen und stark regulierten Geschäftsumfeld, in dem HENSOLDT tätig ist. Die Standards of Business Conduct sind eine wertvolle Orientierungshilfe zu den wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen und erläutern die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und der HENSOLDT-Gruppe. Da es für HENSOLDT auch von Bedeutung ist, dass die hohen Standards in Bezug auf Verantwortlichkeit von unseren Lieferanten eingehalten werden, verlangt HENSOLDT von seinen Lieferanten, denselben Verhaltensregeln zu folgen.

Die Standards of Business Conduct von HENSOLDT sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance" einsehbar.

Das Compliance-Programm von HENSOLDT hat zum Ziel, die Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeit mit anwendbarem Recht und Regularien, aber auch mit ethischen Grundsätzen sicherzustellen, und eine Kultur der Integrität zu entwickeln. Hierzu hat HENSOLDT ein umfassendes Compliance-Programm entwickelt und eingeführt, das speziell für das individuelle Risikoprofil erstellt wurde. Wenn Geschäftsvorschläge unterbreitet werden, die nach Einschätzung von HENSOLDT Compliance-Risiken beinhalten, die mit den Werten und der Null-Toleranz-Politik unvereinbar sind, scheuen wir uns nicht, diese Geschäftsmöglichkeiten abzulehnen.

Einer der Schwerpunkte des Compliance-Systems ist die Verhinderung von Korruption; hierzu hat HENSOLDT eine Anti-Korruptionsrichtlinie entwickelt und insbesondere dem Umgang mit dem Risiko der Einschaltung von Handelsvertretern und anderen Dritten Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet. Hierfür hat HENSOLDT mehrere Compliance-Richtlinien und -Verfahren eingeführt, darunter eine Partner Review Directive, eine Gifts and Hospitality Directive, eine Investigation Policy, eine Datenschutzrichtlinie und eine Offset Compliance-Richtlinie. Der Compliance-Prozess von HENSOLDT wird auch durch die interne Revision unterstützt, die sich mit der Durchführung regelmäßiger, auf Compliance ausgerichteter Audits befasst. Auch darüber hinaus führt HENSOLDT regelmäßig eine Risikoanalyse durch, um die Risikoeinschätzungen zu aktualisieren und die Compliance-Prozesse zu verbessern.

Ferner hat HENSOLDT ein Whistleblower-System aufgebaut, das Mitarbeitern und Externen die Möglichkeit bietet, Verstöße persönlich oder anonym über eine "OpenLine" (anonyme Telefon- und E-Mail-Hotline) zu melden. Die Compliance-Organisation von HENSOLDT umfasst zwölf Mitarbeiter zum 31. Dezember 2021. Die Compliance-Organisation untersteht direkt dem General Counsel, der an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Der Head of Compliance berichtet regelmäßig auch an den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats von HENSOLDT. Neben dem Head of Compliance sind derzeit acht Compliance Officer (Vollzeit) beschäftigt. Zudem gibt es in nachgeordneten Unternehmen Compliance Ansprechpartner, die fachlich an die zentrale Compliance Organisation berichten. Trainings werden sowohl virtuell als auch als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Hierzu werden ebenso IT-Tools eingesetzt. Diese Tools werden insbesondere im Rahmen der Due Diligence zur Überprüfung von potentiellen Geschäftspartnern eingesetzt. Der Vorstand von HENSOLDT kommuniziert zur Compliance-Organisation regelmäßig über interne Kommunikationsmedien.

Weitere Informationen zur Compliance-Organisation sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Compliance" einsehbar.

Funktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil stabiler Geschäftsprozesse. Die gruppenweiten Kontrollsysteme von HENSOLDT sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das u. a. die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Kodex, internationale Regelungen und Empfehlungen sowie weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die zuständigen Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen untereinander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse. Gleichermaßen verfügt die HENSOLDT-Gruppe über ein konzernweites Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten beschreibt und verbindlich regelt. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden im Kapitel "IV Chancen und Risikobericht" erläutert.

HENSOLDT ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und kennt die Auswirkungen der Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt. HENSOLDT fühlt sich verpflichtet, die Geschäfte stets nachhaltig und verantwortungsbewusst zu betreiben. Die Long-Term Incentive-Bonuskomponenten für die Vorstände bemessen sich nach der Erfüllung der Zielwerte, dabei sind Teil der Zielwerte ESG-Ziele "Diversity" und "Climate Impact". Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit (ESG) sind im Kapitel "V. Nichtfinanzieller Konzernbericht" und auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Sustainability" zu finden.

Die Aktionäre der HENSOLDT AG üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Die Hauptversammlung beschließt über alle ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Die Hauptversammlung wählt außerdem die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere des Internets erleichtert der Vorstand es den Aktionären, die Reden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Vorstandsmitglieder zu verfolgen, und ermöglicht es ihnen, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und ggf. zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären.

Die zweite ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG soll am 13. Mai 2022 stattfinden. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der hierdurch bestehenden Unsicherheit in Bezug auf die Durchführung einer Präsenzveranstaltung soll sie zum Schutz der Mitarbeiter und Aktionäre nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Regelungen als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen nahestehende Personen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, Transaktionen in Aktien der HENSOLDT AG oder sich darauf beziehenden Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen.

Es ist ein Prozess etabliert, um diese Geschäfte im Falle einer solchen Mitteilung ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Die gemeldeten Transaktionen sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance" abrufbar.

Die Unternehmenskommunikation informiert umfassend und zeitnah. Alle Pflichtveröffentlichungen werden auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Investors" zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Publikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Pressemitteilungen sowie Zwischen- und Geschäftsberichte, werden in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Zu wichtigen Anlässen veranstaltet HENSOLDT Presse- und Telefonkonferenzen. Der Vorstand verantwortet insoweit die Kommunikation von HENSOLDT mit Aktionären, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten, Medien und der interessierten Öffentlichkeit über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Darüber hinaus nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats in enger Abstimmung mit dem Vorstand in einem angemessenen Umfang an Investorengesprächen teil, soweit solche Gespräche die Arbeit und die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Der aktuelle Finanzkalender, der über alle wesentlichen Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine informiert, ist ebenfalls auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net einsehbar.

Die Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Berichte des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2020, Entsprechenserklärungen ab dem Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht zur Corporate Governance ab dem Geschäftsjahr 2020 sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance" abrufbar.

Grundlage des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle (Corporate Governance). Die Zusammenarbeit beider Gremien ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat auf der Grundlage des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah, umfassend und in der Regel in Textform über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand erörtert mit dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung und geht auf Abweichungen des

Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Die Vorsitzenden der beiden Gremien beraten sich regelmäßig, auch kurzfristig und anlassbezogen über alle relevanten aktuellen Themen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung, die Steuerung und Überwachung der operativen Einheiten sowie die Einrichtung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Konzern- und des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der unterjährigen Finanzinformationen der HENSOLDT AG. Ferner hat er für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen zu sorgen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft und ihrer direkten und indirekten Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ("Tochterunternehmen" und die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochterunternehmen die "HENSOLDT-Gruppe"). Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsressorts. Unbeschadet der Gesamtverantwortung leitet jedes Mitglied des Vorstands das ihm zugewiesene Vorstandsressort in eigener Verantwortung. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts zugleich ein anderes oder mehrere andere Vorstandsressorts betreffen, muss sich das jeweilige Mitglied des Vorstands zuvor mit dem oder den anderen beteiligten Mitgliedern abstimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Mitglied des Vorstands verpflichtet, eine Beschlussfassung des Vorstands herbeizuführen.

Im derzeit amtierenden Vorstand sind vier funktionale Zuständigkeiten vorgesehen, nämlich das Amt des Vorstandsvorsitzenden (CEO), des Finanzvorstands (CFO), der Strategievorständin (CStO) und das Vorstandsressort Human Resources (Chief Human Resources Officer/CHRO), wobei der CHRO zugleich Arbeitsdirektor ist. Dabei werden im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Geschäftsbereiche den jeweiligen Vorstandsmitgliedern zugewiesen; der Geschäftsverteilungsplan wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf anpasst. Derzeit ist dem Ressort des CEO u. a. zugewiesen die Verantwortlichkeit für die Division Optronics & Land Solutions, die Division Radar & Naval Solutions und die Division Customer Service & Space Solutions. Der CEO ist zudem für HENSOLDT France, Corporate Sections (Corp. Sec.)/Chief Legal Officer (CLO), Communication, Governmental Relation, Operations/Production/Chief Technical Officer (CTO), Procurement und Quality verantwortlich. Dem CFO sind im Wesentlichen die Abteilungen Finance & Controlling, Treasury, Investor Relations, Commercial & Offset, Internal Audit, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Programme und Aufgaben (Enterprise Risk Management, Information Management und "HENSOLDT GO!") zugeordnet. Der CHRO ist neben dem Thema Human Resources unter anderem verantwortlich für die Bereiche Security und Corporate Social Responsibility, Facility Management und Health, Safety and Environment. Die Funktion des CStO verantwortet die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions, HENSOLDT Ventures, Corporate Development and M&A, Governmental Business Development (einschließlich Public Affairs) und International Business Development. Innerhalb ihrer funktionalen Zuständigkeiten nehmen die Vorstandsmitglieder unbeschadet der weiter bestehenden Gesamtverantwortung des Vorstandsgremiums jeweils die Richtlinienkompetenz, die Kontrollpflicht und die Koordinationsaufgaben gegenüber allen Teilen des Unternehmens wahr. Dies gilt auch gegenüber den Leitern von Einheiten mit eigener Rechtsform und von Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe im Ausland, es sei denn, dass dies im Einzelfall rechtlich nicht zulässig ist.

Die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat und regelmäßig auf Anpassungsbedarf prüft. Diese regelt u. a. dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten, besondere Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie sonstige Verfahrens- und Beschlussmodalitäten. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Diese werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen, der die Arbeit im Vorstand koordiniert. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemäß Geschäftsordnung regelmäßig durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend.

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der HENSOLDT AG aus mindestens zwei Personen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Vorstand bis zum 30. Juni 2021 drei Mitglieder an: Thomas Müller als Vorsitzender (CEO), Axel Salzmann als CFO und Peter Fieser als CHRO. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19. März 2021 wurde Celia Pelaz mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 als viertes Vorstandsmitglied (CStO) bestellt.

Weitere Informationen zur personellen Zusammensetzung und den Lebensläufen, der Bestelldauer und den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich "Corporate Governance" einsehbar. Dort finden sich auch Angaben über die von den Vorstandsmitgliedern wahrgenommenen weiteren Mandate. Darüber hinaus ist die personelle Zusammensetzung des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidiums bestellt. Bei etwaigen Besetzungsentscheidungen berücksichtigt der Aufsichtsrat Diversitätsaspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Insbesondere strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Die flexible Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sieht vor, dass Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein sollen. Die flexible Altersgrenze ist ausdrücklich weich formuliert, um dem Aufsichtsrat Flexibilität bei seinen Bestellungsentscheidungen zu belassen.

Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "5.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG".

Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauscht sich der Aufsichtsratsvorsitzende, der zugleich Vorsitzender des Präsidiums ist, regelmäßig mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand aus und bezieht das Präsidium in die Überlegungen bzw. zur Diskussion ein. Darüber hinaus wird das Präsidium im Bedarfsfall auch externe Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstandspositionen evaluieren und hierbei ggf. auch die Hilfe externer Dienstleister in Anspruch nehmen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er unterstützt ihn bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen und steht ihm bei Fragen von strategischer Bedeutung zur Seite. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert. Des Weiteren bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, setzt deren Gesamtvergütung fest und prüft Konzern- und Jahresabschluss der HENSOLDT AG, den zusammengefassten Lagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht).

Es finden mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen pro Kalenderhalbjahr statt. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so hat jedes Mitglied des Aufsichtsrats das Recht, eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand zu verlangen. Ergibt auch sie Stimmengleichheit, hat der Vorsitzende zwei Stimmen. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 19. März 2021 verschiedene Vorstandsangelegenheiten erörtert, die eine Tagung des Aufsichtsrats ohne Anwesenheit des Vorstands erforderlich gemacht haben, einschließlich des Vergütungssystems des Vorstands, der Beschlussfassung zur variablen Vergütung des Vorstands zu 2020 und der Zielvorgaben für die variable Vergütung im Jahr 2021, der Erweiterung des Vorstands von drei auf bis zu fünf Mitglieder, der Bestellung und Anstellung von Celia Pelaz als Vorstandsmitglied, der Festlegung der Vertretungsverhältnisse sowie der Zustimmung zu weiteren Geschäftsführungsmandaten gemäß § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG und der Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands. Ferner hat der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2021 zum Kompetenzprofil und der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats ohne Anwesenheit des Vorstands getagt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net veröffentlicht ist.

HENSOLDT versteht es als wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance, die Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit gemäß Empfehlung D.13 des Kodex regelmäßig zu überprüfen. Der Aufsichtsrat hat im Oktober und November 2021 erstmals eine Selbstbeurteilung durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder hatten dabei die Gelegenheit, die Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse mittels eines Fragebogens zu bewerten. Außerdem erfolgte eine Abfrage der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder zur Überprüfung des Kompetenzprofils. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme wurden in der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2021 erörtert und diskutiert. Im Rahmen der Selbstbeurteilung stellten die Aufsichtsratsmitglieder fest, dass sich aus der Auswertung der von den Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommenen Selbsteinschätzung eine ausgewogene Verteilung der Kompetenzen ergibt. Änderungen am Kompetenzprofil wurden als derzeit nicht erforderlich oder zweckmäßig angesehen. Im Hinblick auf die Organisation der Aufsichtsratssitzungen brachten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass eine Verbesserung der pandemischen Lage in 2022 ermöglichen werde, die Sitzungen wieder als Präsenzsitzungen abzuhalten. Festgehalten wurde außerdem, dass der Aufsichtsrat insbesondere das Thema Nachhaltigkeit weiter im Blick behalten wird.

Grundsätzlich nehmen Aufsichtsratsmitglieder eigenverantwortlich die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahr. Dabei werden sie bei Bedarf von HENSOLDT in einem angemessenen Umfang unterstützt. Im vergangenen Geschäftsjahr bildeten sich die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrem individuellen Bedarf zu den Themen Risikomanagement und Rechnungslegung sowie Rolle und Funktion des Aufsichtsrats und Praxisreflexion fort. Zur Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung etwaiger neuer Mitglieder ist ein Prozess zur Einarbeitung etabliert, in dem die Aufsichtsratsmitglieder mit den wesentlichen Begebenheiten von HENSOLDT und der Geschäftstätigkeit sowie den für ihre Aufsichtsratsarbeit relevanten rechtlichen Vorgaben und internen Prozessen vertraut gemacht werden.

Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats einschließlich der Anzahl der Sitzungen sowie Angaben zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2021 werden im "Bericht des Aufsichtsrats" erläutert.

Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus der gleichen Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird.

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an. Deren Mandate in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Mandate innerhalb der HENSOLDT-Gruppe werden mit einem Stern (*) gekennzeichnet):

Johannes P. Huth Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Vorsitzender Bestellt bis 2025
des Aufsichtsrats
Partner bei KKR und Leiter von
KKR in EMEA
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten

Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE
Geb. 1960 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Mitglied des Board der Coty Inc.
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
der Gesellschaft und deren Vorstand.
Armin Maier-Junker Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Stellv. Vorsitzender
des Aufsichtsrats
Gerichtlich bestellt als Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH im Juni
2020. Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
Betriebsratsvorsitzender der Bestellt bis 2026
HENSOLDT Sensors GmbH
am Standort Ulm; Vorsitzender
Mitgliedschaften
in
anderen
gesetzlich
zu
bildenden
inländischen
Aufsichtsräten
des Gesamtbetriebsrats der
HENSOLDT Sensors GmbH

Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH*
und Vorsitzender
Konzernbetriebsrats
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
Geb. 1962
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Dr. Jürgen Bestle Mitglied des Aufsichtsrats seit 2021
Leiter Engineering Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
Governance bei der
HENSOLDT AG und Leiter
Bestellt bis 2026
Design Organisation bei der
HENSOLDT Sensors GmbH
Mitgliedschaften
in
anderen
gesetzlich
zu
bildenden
inländischen
Aufsichtsräten
Geb. 1966
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab
01.09.2021
Mitglied
des
Aufsichtsrats
in
vergleichbaren
in-
und
ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Jürgen Bühl Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Leiter des Ressorts
Koordination Branchenpolitik
Gerichtlich bestellt als Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH im Juni
2020. Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
in der Vorstandsverwaltung
der IG Metall
Bestellt bis 2026
Geb. 1969 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten

Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab
01.03.2020

Mitglied des Aufsichtsrats der Airbus Defence & Space GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen

Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Dr. Frank Döngi Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020
Leiter des Geschäftsbereichs
Airborne, Space & ISR Radars
Gerichtlich bestellt als Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH im Juni
2020.
und des Geschäftsbereichs Ausgeschieden zum 18. Mai 2021
Eurofighter Radar bei der
HENSOLDT Sensors GmbH;
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Geb. 1966
Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab
15.02.2020. Ausgeschieden zum 31.08.2021.
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Achim Gruber Mitglied des Aufsichtsrats seit 2021
Vorsitzender des Betriebsrats Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
der HENSOLDT Optronics
GmbH in Oberkochen
Bestellt bis 2026
Geb. 1963 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten

Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Keine
Vertreter der Arbeitnehmer
Prof. Wolfgang Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Ischinger Bestellt bis 2025
Vorsitzender der Stiftung
Münchner
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Sicherheitskonferenz; Senior
Professor für Sicherheitspolitik

Keine
und diplomatische Praxis an
der Hertie School of
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
Governance in Berlin;
Honorarprofessor an der

Keine
Universität Tübingen Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
Geb. 1946 der Gesellschaft und deren Vorstand sowie von einem kontrollierenden Aktionär.
Ingrid Jägering Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Vorstandsmitglied, CFO und Bestellt bis 2025
Arbeitsdirektorin bei Leoni AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Geb. 1966 Aufsichtsräten

Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Unabhängiges Mitglied im Board of Directors der SAF Holland SE

Mitglied im Beirat der Wegmann Group
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
der Gesellschaft und deren Vorstand sowie von einem kontrollierenden Aktionär.
Marion Koch Mitglied des Aufsichtsrats seit 2020
Mitglied des Betriebsrats der
HENSOLDT Sensors GmbH
Gerichtlich bestellt als Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH im Juni
2020. Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
am Standort Immenstaad und Bestellt bis 2026
Mitglied im
Konzernbetriebsrat;
Projektleiterin im
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Geschäftsbereich Airborne,
Space & ISR Radars der

Keine
HENSOLDT Sensors GmbH Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
Geb. 1978
Keine
Vertreterin der Arbeitnehmer
Christian Ollig Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Partner bei KKR und Leiter Bestellt bis 2025
von KKR in Deutschland,
Geschäftsführer der Traviata
B.V.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Geb. 1977
Mitglied des Aufsichtsrats der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft

Mitglied des Aufsichtsrats bei der Rainbow UK BidCo Limited
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Mitglied des Aufsichtsrats der Upfield Holdings B.V.
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
der Gesellschaft und deren Vorstand.
Prof. Dr. Burkhard Mitglied des Aufsichtsrats seit 2017
Schwenker Bestellt bis 2025
Senior Fellow von Roland
Berger; Akademischer Co
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Direktor des HHL Center for
Scenario-Planning

Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Geb. 1958
Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Sparkasse AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafen Hamburg GmbH

Mitglied des Aufsichtsrats der M.M. Warburg & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Mitglied des Verwaltungsrats der HASPA Finanzholding
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
der Gesellschaft und deren Vorstand sowie von einem kontrollierenden Aktionär.
Julia Wahl Mitglied des Aufsichtsrats seit 2019
Persönliche Referentin des
Bezirksleiters der IG Metall
Gerichtlich bestellt als Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT GmbH im Juni
2020. Gewählt durch die Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer im Mai 2021.
Baden-Württemberg Bestellt bis 2026
Geb. 1987 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten

Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH* ab
15.01.2019
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Keine
Vertreterin der Arbeitnehmer
Claire Wellby
Mitglied des Private-Equity
Teams von KKR, Vice
President der KKR Show
Aggregator GP Limited
Geb. 1988
Mitglied des Aufsichtsrats seit 2020
Bestellt bis 2025
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten

Mitglied des Aufsichtsrats der LEONINE Licensing AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen

Keine
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von
der Gesellschaft und deren Vorstand.
Ingo Zeeh Mitglied des Aufsichtsrats seit 2021
Mitglied des Betriebsrats der
HENSOLDT Optronics GmbH
Gerichtlich bestellt im Januar 2021 bis zum Abschluss der Arbeitnehmerwahlen, die
im Mai 2021 stattfanden.
am Standort Oberkochen und Ausgeschieden zum 18. Mai 2021.
staatlich geprüfter Techniker
Fachrichtung
Maschinentechnik und
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten
Teamleiter im Bereich
Integration und Service

Keine
Landsysteme der HENSOLDT
Optronics GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
Geb. 1983
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer

Der Zeitpunkt der erstmaligen Bestellung wird jeweils bezogen auf die erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der HENSOLDT Holding GmbH bzw. der HENSOLDT GmbH, d.h. vor dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 17. August 2020, angegeben. Im Berichtsjahr kam es zu folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 schied Herr Winfried Fetzer aus dem Aufsichtsrat aus. An seiner Stelle wurde Herr Ingo Zeeh durch Beschluss des Registergerichts vom 12. Januar 2021 in den Aufsichtsrat bestellt. Vom 17. bis zum 19. Mai 2021 fanden Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat statt. Nicht wiedergewählt wurden Herr Dr. Frank Döngi und Herr Ingo Zeeh. Neu als Arbeitnehmervertreter gewählt wurden Herr Dr. Jürgen Bestle und Herr Achim Gruber. Herr Armin Maier-Junker, Frau Marion Koch, Herr Jürgen Bühl und Frau Julia Wahl wurden wieder als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.

Nach dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil gehören angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT-Gruppe zu den wesentlichen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder Kenntnisse, Erfahrungen oder Fähigkeiten in den Bereichen: Branche, Märkte und Regionen, in denen die HENSOLDT AG tätig ist, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Corporate Governance, Compliance und regulatorische Vorgaben, Kapitalmarkt und Risikomanagement. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines international tätigen Unternehmens, im Bereich von Digitalisierung und Informationstechnologie, im Bereich Personalführung und Personalgewinnung, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement sowie auf dem Gebiet der Corporate Governance und Compliance einschließlich der für HENSOLDT relevanten regulatorischen Vorgaben haben. Darüber hinaus sollen im Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik vorhanden sein. Neben der angemessenen Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten und Altersstufen sollen bei Vorschlägen für Wahlen zum Aufsichtsrat auch unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe sowie eine möglichst vielfältige kulturelle und regionale Herkunft der Mitglieder im Aufsichtsrat berücksichtigt werden.

Das Kompetenzprofil sieht darüber hinaus Regelungen zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und zur Begrenzung von wahrgenommenen Mandanten im Einklang mit den relevanten Empfehlungen und Anregungen des Kodex vor. Zudem wurde eine Regelzugehörigkeitsdauer von zwölf Jahren aufgenommen.

In der bisherigen Arbeit des Aufsichtsrats hat dieser den Eindruck gewonnen, dass er insgesamt über die Kompetenzen verfügt, die angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT AG und der HENSOLDT-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit der Branche, in der HENSOLDT tätig ist, vertraut. Insbesondere auf Anteilseignerseite verfügen etliche Mitglieder über zum Teil langjährige internationale Erfahrung in der Führung eines international tätigen Unternehmens, der Corporate Governance, dem Risikomanagement und der Compliance sowie Kapitalmarkt- und Personalthemen. Mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, verfügt mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über ausgewiesenen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende sowie Herr Ollig und Frau Wellby weisen vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen auf. Die HENSOLDT AG erfüllt somit heute schon die Anforderungen nach § 100 Abs. 5 AktG. Mehrere Mitglieder haben Erfahrungen in der Umsetzung digitaler Prozesse. Herr Prof. Ischinger unterstützt den Aufsichtsrat insbesondere mit seinen vertieften Kenntnissen im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik. Herr Prof. Dr. Schwenker steuert zudem erhebliche Erfahrungen im Bereich der Gremienarbeit und somit auch der Governance bei. Darüber hinaus sorgt aus Sicht des Aufsichtsrats vor allem auch die Arbeitnehmerseite dafür, dass Interessen zahlreicher Stakeholder in der Arbeit des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigt werden.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist eine flexible Regelung zur Altersgrenze vorgesehen. Demnach sollen in der Regel nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Diese Regelaltersgrenze wird derzeit lediglich von einem Aufsichtsratsmitglied, namentlich Herrn Prof. Ischinger, überschritten, dessen Erfahrungen, Kompetenzen und Netzwerk jedoch für die Gesellschaft von erheblichem Wert sind, sodass das Überschreiten der Regelaltersgrenze beim Vorschlag zur Wahl in diesem Fall aus Sicht des Aufsichtsrats unerheblich war und auch weiterhin ist.

Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt "5.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG".

Bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern wird der Aufsichtsrat sowohl sein Kompetenzprofil nebst den darin vorgesehenen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Vorgaben des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) in Bezug auf die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses als auch Diversitätsaspekte berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat bei etwaigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern auch die zeitliche Belastung der vorgeschlagenen Personen berücksichtigen.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über offengelegte Interessenkonflikte im abgelaufenen Geschäftsjahr und deren Behandlung wird im "Bericht des Aufsichtsrats" informiert.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der HENSOLDT AG eine angemessene Anzahl Anteilseignervertreter unabhängig im Sinn des Kodex. Auf Seiten der Anteilseignervertreter sieht der Aufsichtsrat Ingrid Jägering, Prof. Ischinger sowie Prof. Dr. Burkhard Schwenker als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und als unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär an, also drei der insgesamt sechs Anteilseignervertreter. Empfehlung C.9 Abs. 1 des Kodex wird damit eingehalten.

Das in § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung vorgesehene Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, dass diese gemeinsam mit der Square Lux ausüben kann (solange die Square Lux Aktionärin der Gesellschaft ist) und das in § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung vorgesehene alleinige Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied sind bislang nicht ausgeübt worden. Diese berühren zudem die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Regelfall nicht. Zum einen sieht die Satzung vor, dass es sich bei dem nach § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung entsendeten Aufsichtsratsmitglied weder um einen Beamten oder Angestellten der Bundesrepublik Deutschland, einer anderen Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt handeln darf. Zum anderen ist die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht kontrollierender Aktionär im Sinn von Empfehlung C.9 des Kodex, da mit der Bundesrepublik Deutschland weder ein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde noch die Bundesrepublik Deutschland eine absolute Stimmenmehrheit oder eine sonstige nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit hält.

Die Aufsichtsratsmitglieder Johannes P. Huth, Christian Ollig und Claire Wellby stuft der Aufsichtsrat im Hinblick auf Empfehlung C.9 des Kodex als Partner bzw. Mitarbeiter von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. ("KKR") bzw. von mit KKR verbundenen Gesellschaften nicht als unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ein. Der Aufsichtsrat geht jedoch davon aus, dass die vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft unabhängig sind,

Empfehlung C.7 des Kodex. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass die bestehenden geschäftlichen Beziehungen zwischen der HENSOLDT-Gruppe einerseits und mit KKR verbundenen Gesellschaften andererseits im vergangenen Geschäftsjahr für beide Geschäftspartner nicht wesentlich waren.

Soweit gesetzlich zulässig kann der Aufsichtsrat ihm obliegende Aufgaben und Rechte auf einen seiner Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsrat behält sich insbesondere vor, im Bedarfsfall einen Ausschuss für Geheimschutzangelegenheiten zur Befassung mit Verschlusssachen zu bilden. Die Ausschüsse sind jeweils für die ihnen durch Beschluss des Aufsichtsrats oder in einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung zugewiesenen und näher bestimmten Aufgaben zuständig. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Die Zuständigkeiten der Aufsichtsratsausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Verfahrensregeln der Ausschüsse entsprechen im Wesentlichen denen des Aufsichtsratsplenums.

Im Berichtsjahr bildete der Aufsichtsrat sechs ständige Ausschüsse. Nähere Angaben zur Arbeit der Ausschüsse im Berichtszeitraum einschließlich der Anzahl der jeweiligen Sitzungen und Angaben zur Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen finden Sie im "Bericht des Aufsichtsrats"

Das Präsidium setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie je einem weiteren Mitglied der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl22, Prof. Wolfgang Ischinger sowie Armin Maier-Junker22 an. Das Präsidium erarbeitet Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die Verlängerung ihrer Mandate, die Behandlung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, die Nachfolgeplanung des Vorstands sowie für Corporate Governance-Fragen. Darüber hinaus ist es zuständig für den Abschluss, die Änderung, die Verlängerung und die Aufhebung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern im Rahmen des jeweils vom Aufsichtsratsplenum und der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystems für den Vorstand und der vom Aufsichtsratsplenum festgelegten Zielvorgaben für die variable Vergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds. Außerdem macht es Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Beschlussfassung über bestehende oder absehbare Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands und Vorschläge für die Genehmigung von sonstigen Verträgen und Geschäften zwischen der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft einerseits und einem Vorstandsmitglied oder Personen oder Unternehmungen, die einem Vorstandsmitglied nahe stehen, andererseits, sofern nicht der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen zuständig ist.

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Ingrid Jägering (Vorsitzende), Marion Koch22, Christian Ollig sowie Julia Wahl22 an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig, insbesondere gehörte sie in der Vergangenheit weder dem Vorstand der HENSOLDT AG an noch steht sie in einer sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur HENSOLDT AG oder ihren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Sie ist nicht zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die HENSOLDT AG erfüllt somit heute schon die Anforderungen nach § 100 Abs. 5 AktG i.V.m. § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG im Prüfungsausschuss.

Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat übernimmt der Prüfungsausschuss die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der HENSOLDT AG und des Konzerns, des Nachhaltigkeitsberichts, des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des

22 Arbeitnehmervertreter*in

Bilanzgewinns. Darüber hinaus erörtert der Prüfungsausschuss wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Bilanzierungsmethoden. Der Prüfungsausschuss bereitet den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Abs. 2 AktG vor.

Weiterhin überprüft der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Hierzu erörtert er mit dem Vorstand die Grundsätze der Risikoerfassung und des Risikomanagements und befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem der Gesellschaft. Er überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen, soweit es sich nicht um Vorgänge und Vorschriften betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle handelt, die dem Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats vorbehalten sind.

Der Prüfungsausschuss bereitet den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie etwaiger Quartals- und Halbjahresberichte vor und überwacht die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zudem beaufsichtigt er die Arbeit des Abschlussprüfers, einschließlich der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzendem, seinem nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählten Stellvertreter sowie je einem weiteren Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl22, Armin Maier-Junker22 sowie Christian Ollig an. Der Vermittlungsausschuss unterbreitet in den Fällen des § 31 Abs. 3 und Abs. 5 MitbestG Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft.

Der Complianceausschuss setzt sich aus je zwei Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender), Christian Ollig, Dr. Frank Doengi22 (bis 18. Mai 2021), Ingo Zeeh22 (bis 18. Mai 2021), Dr. Jürgen Bestle22 (ab 19. Mai 2021) und Achim Gruber22 (ab 19. Mai 2021) an. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen, wobei berücksichtigt wird, dass der Ausschuss mehrheitlich aus Mitgliedern zusammenzusetzen ist, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender), Jürgen Bühl22, Prof. Wolfgang Ischinger sowie Armin Maier-Junker22 an. Seine Aufgabe ist die Überwachung des internen Verfahrens der Gesellschaft zum ordentlichen Geschäftsgang und der Marktüblichkeit von Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111b AktG. Für derartige Geschäfte geht die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor.

Der Nominierungsausschuss besteht aus bis zu vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Prof. Wolfgang Ischinger, Ingrid Jägering sowie Christian Ollig an. Bei der Besetzung dieses Ausschusses achtet der Aufsichtsrat auf eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung vor. Darüber hinaus ist er zuständig für die Erstellung eines Vorschlags für das Kompetenzprofil, die Überprüfung des bestehenden Kompetenzprofils und sowie die Empfehlung etwaiger Anpassungen.

Für den Aufsichtsrat gilt die gesetzliche Geschlechterquote von 30,0 % gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Um einer möglichen Ungleichbehandlung von Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertretern vorzubeugen und die Planungssicherheit in den jeweiligen Wahlprozessen zu erhöhen, haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung der Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Damit ist der Mindestanteil von 30,0 % für jedes Geschlecht von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Anteilseignerund Arbeitnehmerseite müssen daher jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören.

Im Berichtszeitraum gehörten der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite jeweils zwei Frauen an. Die gesetzliche Geschlechterquote wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr dementsprechend eingehalten.

Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Bei der erstmaligen Festlegung wurde eine Mindestzielgröße von 25,0 % bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist am 11. August 2025 festgesetzt. Der Frauenanteil im Vorstand betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung 0 %. Aufgrund der Bestellung von Celia Pelaz als viertes Vorstandsmitglied betrug der Frauenanteil zum Ende des Berichtsjahres 25 %.

Nach dem Aktiengesetz in der seit dem 12. August 2021 geltenden Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) muss mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein (Mindestbeteiligungsgebot), wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, § 76 Abs. 3a AktG. Der Vorstand der HENSOLDT AG besteht zum Ende des Berichtsjahres aus vier Personen, davon eine Frau, sodass dem Mindestbeteiligungsgebot bereits entsprochen wird.

Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand außerdem für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Zum 31. Dezember 2020 wies die HENSOLDT AG als Einzelunternehmen noch keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf. Nachdem sich dies im Berichtszeitraum geändert hat, hat der Vorstand nunmehr die folgenden Quoten für die Beteiligung von Frauen festgelegt, die bis zum 8. Dezember 2026 erreicht werden sollen:

Auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll eine Quote von 16,6 % erreicht werden. Zum Ende des Berichtszeitraums wird diese Quote erfüllt.

Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll eine Quote von 20 % erreicht werden. Zum Ende des Berichtszeitraums wird diese Quote erfüllt.

Bei der Festlegung der jeweiligen Quoten hat sich der Vorstand von folgenden Erwägungen leiten lassen: Der Vorstand verfolgt auf Ebene des Konzerns das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die HENSOLDT AG orientiert sich deshalb an der übergeordneten Festlegung des Frauenanteils auf Konzernebene, wie sie bereits erfolgt ist.

Auch unabhängig von der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der HENSOLDT-Gruppe auf Diversität, insbesondere mit Blick auf die angemessene Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten sowie die internationale Erfahrung und Herkunft der Mitarbeitenden.

IX Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Die HENSOLDT AG war im Geschäftsjahr 2021 ein von der KKR Square Aggregator L.P., Kanada, und deren Tochtergesellschaften abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG. Der Vorstand der HENSOLDT AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:


"Wir erklären, dass die HENSOLDT AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat; berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen und nicht unterlassen."

X HENSOLDT AG

Der Jahresabschluss der HENSOLDT AG wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt.


Die HENSOLDT AG war zum 31. Dezember 2021 die Muttergesellschaft der HENSOLDT-Gruppe. Mit der Eintragung im Handelsregister vom 17. August 2020 wurde die HENSOLDT GmbH, Taufkirchen, (Amtsgericht München HRB 252143) in die HENSOLDT AG, Taufkirchen, (Amtsgericht München HRB 258711) umgewandelt.

Für das Geschäftsjahr 2021 stellte sich die Gewinn- und Verlustrechnung der HENSOLDT AG wie folgt dar.

Geschäftsjahr
in Mio. € 2021 2020 % Delta
Umsatzerlöse 36,7 8,3 >200%
Umsatzkosten -36,7 -8,5 <-200%
Bruttoergebnis vom Umsatz -0,0 -0,2 100,0%
Vertriebskosten -0,4 - -
Allgemeine Verwaltungskosten -13,9 -33,6 58,6%
Sonstige betriebliche Erträge 5,3 5,3 0,0%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -5,2 -6,0 13,3%
Betriebsergebnis -14,2 -34,5 58,8%
Finanzergebnis -21,6 -8,4 -157,1%
Ergebnis nach Steuern -35,8 -42,9 16,6%
Sonstige Steuern -0,0 - -
Jahresfehlbetrag -35,8 -42,9 16,6%
Gewinn- / Verlustvortrag 3,1 -0,3 >200%
Entnahme aus der Kapitalrücklage 65,0 60,0 8,3%
Bilanzgewinn 32,3 16,8 92,3%

Die Umsatzerlöse resultierten vollständig aus internen Weiterverrechnungen und wurden durch die Umsatzkosten in gleicher Höhe nahezu kompensiert, was sich entsprechend im Bruttoergebnis widerspiegelt. Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insbesondere aus dem weiteren Transfer von Gruppenfunktionen in die HENSOLDT AG. Die allgemeinen Verwaltungskosten enthalten den Aufwand für die strategische Weiterentwicklung der HENSOLDT-Gruppe sowie zentrale Verwaltungskosten der HENSOLDT AG, die nicht auf die operativen Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe weiterverrechnet wurden. In den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Wesentlichen die Kosten für das Arbeitnehmeraktienprogramm sowie deren Weiterbelastung an die teilnehmenden Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe enthalten. Allgemeine Verwaltungskosten sowie sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen waren im Vorjahr hauptsächlich durch Aufwendungen und Erträge geprägt, die im Zusammenhang mit dem Börsengang und der Refinanzierung angefallen sind. Das Finanzergebnis im Vorjahr beinhaltete im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für den Konsortialkreditvertrag, Bankprovisionen und -gebühren sowie den Zinsaufwand aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Der Rückgang des Finanzergebnisses im Berichtsjahr ist darauf zurückzuführen, dass die HENSOLDT AG im Vorjahr erst ab dem Zeitpunkt der Refinanzierung im Rahmen des Börsengangs im September 2020 die Zinsaufwendungen zu tragen hatte.

Der Bilanzgewinn ergibt sich im Wesentlichen aus der im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgten Entnahme aus der Kapitalrücklage. Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte die HENSOLDT AG 121 Mitarbeiter.

Die Vermögens- und Finanzlage der HENSOLDT AG stellte sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

31. Dez. 31. Dez.
in Mio. € 2021 2020 % Delta
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0,2 0,1 172,7%
Finanzanlagen 2.670,0 2.670,0 0,0%
Anlagevermögen 2.670,2 2.670,1 0,0%
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und geleistete Anzahlungen 36,3 125,9 -71,2%
Guthaben bei Kreditinstituten 43,7 188,0 -76,7%
Umlaufvermögen 80,0 313,9 -74,5%
Rechnungsabgrenzungsposten 7,6 9,1 -16,0%
Summe Aktiva 2.757,8 2.993,1 -7,9%
Gezeichnetes Kapital 105,0 105,0 0,0%
Kapitalrücklage 1.720,0 1.785,0 -3,6%
Bilanzgewinn 32,3 16,8 92,4%
Eigenkapital 1.857,3 1.906,8 -2,6%
Rückstellungen 19,3 7,3 162,9%
Verbindlichkeiten 881,2 1.078,9 -18,3%
Summe Passiva 2.757,8 2.993,1 -7,9%

Die Finanzanlagen beinhalteten primär die Beteiligung an der HENSOLDT Holding GmbH. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthielten hauptsächlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den vollständigen Abbau der Forderungen aus dem Cash-Pooling zurückzuführen. Die Verminderung der Guthaben bei Kreditinstituten ergab sich hauptsächlich aus der teilweisen Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltete im Wesentlichen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme eines langfristigen Konsortialkredits ("Term Loan") in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) und einer revolvierenden Kreditfazilität ("RCF") in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €).

Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG betrug zum 31. Dezember 2021 105,0 Mio. €, eingeteilt in 105,0 Mio. auf den Inhaber Iautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien).

Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2021 betrug 35,8 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde ein Betrag in Höhe von 65,0 Mio. € aus der Kapitalrücklage entnommen und in den Bilanzgewinn eingestellt.

Die Rückstellungen beinhalteten hauptsächlich Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Personalaufwendungen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insbesondere aus dem weiteren Transfer von Gruppenfunktionen in die HENSOLDT AG und der entsprechenden Übernahme von Pensionsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die im Vorjahr vollständig in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität wurde im Geschäftsjahr 2021 um 200,0 Mio. € auf 150,0 Mio. € (vor Zinsabgrenzungen in Höhe von 0,1 Mio. €) zurückgeführt. Das langfristige Darlehen wurde dagegen im Berichtsjahr um 20,0 Mio. € auf 620,0 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten beinhalteten zudem Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 76,4 Mio. € (Vorjahr: 100,4 Mio. €) bei denen es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling handelte.

Die Geschäftsentwicklung der HENSOLDT AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie die HENSOLDT-Gruppe. Die bedeutsamsten Risiken bestehen für die Gesellschaft in der Verschlechterung der operativen Performance der Tochtergesellschaften und des damit verbundenen Werthaltigkeitsrisikos bei dem bilanziellen Beteiligungsansatz sowie damit einhergehende Liquiditätsrisiken und Zinsrisiken. Die HENSOLDT AG ist sich keines einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Die bedeutsamsten Chancen ergeben sich für die HENSOLDT AG aus der derzeitigen Erhöhung der Verteidigungsbudgets. Hinzu kommen die Diversifizierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit der HENSOLDT-Gruppe und damit der Konzerngesellschaften, als Innovationsführer in ihrer Branche zu agieren.

In der Prognose für das Geschäftsjahr 2021 ging der Vorstand für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die HENSOLDT AG von einem starken Anstieg der Umsatzerlöse sowie einer moderaten Verringerung des Jahresfehlbetrages aus. Da die antizipierte Entwicklung der Einflussfaktoren "Transfer der Gruppenfunktionen in die HENSOLDT AG", "Wegfall der Aufwendungen für den Börsengang" und teilweise "Kompensation durch höhere Zinsaufwendungen" eingetreten sind, wurde die Prognose erreicht.

In der operativen Planung der Gesellschaft geht der Vorstand von einem leichten Anstieg der Umsatzerlöse und einer moderaten Verringerung des Jahresfehlbetrags für das Geschäftsjahr 2022 aus. Treiber ist vor allem der im Laufe des Geschäftsjahres 2021 erfolgte weitere Transfer von Gruppenfunktionen in die HENSOLDT AG und die damit einhergehende, steigende zukünftige Verrechnung von Konzernleistungen an die Tochtergesellschaften. Der weitere Jahresfehlbetrag entsteht durch nicht weiter verrechenbare Aufwendungen und Zinsaufwendungen, denen keine Erträge aus Ausschüttungen oder Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaft gegenüberstehen werden. Diese Erwartung berücksichtigt nicht mögliche Auswirkungen weiterer Wellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie sowie mögliche Auswirkungen auf die Verteidigungs- und Sicherheitsbranche durch den Überfall Russlands auf die Ukraine.

ESEF-Unterlagen der HENSOLDT AG zum 31. Dezember 2021

Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts ("ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen "hensoldtag-2021-12-31-de.zip" (SHA256-Hashwert: d47429e0112d937fb4090468f68f15c179845 bbf070701a565fdd39a1331cea2) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HENSOLDT AG, Taufkirchen, Landkreis München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der HENSOLDT AG, Taufkirchen, Landkreis München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der HENSOLDT AG inklusive des im Abschnitt VI. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 3.3. Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden sowie Goodwill und 3.4. Wertminderungstest)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "IV. Betriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten (Unterabschnitt 17.2. Goodwill)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2021 EUR 651,3 Mio und stellen mit 22,1 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig im vierten Quartal des Geschäftsjahres auf Ebene der Geschäftssegmente Sensors und Optronics überprüft. Ergeben sich unterjährig Impairment-Trigger, wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt. Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert des Geschäftssegments. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. September 2021. HENSOLDT hat zur Durchführung des Werthaltigkeitstests einen externen Sachverständigen hinzugezogen. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf ermessensbehafteten Annahmen. Hierzu zählen insbesondere die nachhaltige Wachstumsrate, die geplanten nachhaltigen EBITDA-Margen sowie der verwendete Abzinsungssatz. Bereits geringfügige Änderungen dieser Annahmen können sich wesentlich auswirken und eine Abwertung auf den erzielbaren Betrag verursachen.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine bestehende Wertminderung nicht identifiziert und somit nicht in angemessener Höhe erfasst wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die mit dem Werthaltigkeitstest in Zusammenhang stehenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben ausgewählte interne Kontrollen in Bezug auf den dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Planungsprozess getestet.

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt und mit dem externen Sachverständigen erörtert. Darüber hinaus haben wir uns von den Planungsverantwortlichen die wesentlichen Annahmen der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten Wachstumsraten erläutern lassen. Zudem haben wir die in den Bewertungsmodellen verwendeten Zahlungsströme mit dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget abgestimmt.

Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.

Ferner haben wir uns von der Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie sowie den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit und dem vorgezogenen Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der langfristigen Wachstumsrate, der langfristigen EBITDA-Marge sowie der langfristigen Investitionen auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen. Die mit dem Werthaltigkeitstest in Zusammenhang stehenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 2.8. Leistungen an Arbeitnehmer und 3.6. Leistungen an Arbeitnehmer)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "IV. Betriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten (Unterabschnitt 33. Altersvorsorgeleistungen)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in Höhe von EUR 444,4 Mio ausgewiesen, die sich als Saldo aus den Verpflichtungsbarwerten (DBO) für Pensionspläne (EUR 480,9 Mio) und Entgeltumwandlung (EUR 201,1 Mio) und den beizulegenden Zeitwerten der Planvermögen von EUR 222,5 Mio sowie EUR 15,2 Mio ergeben. Die Bewertung der Verpflichtungsbarwerte aus diesen leistungsorientierten Plänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) und hängt wesentlich von der ermessensbehafteten Festlegung verschiedener Annahmen wie des Abzinsungsfaktors, der Lohnsteigerungsrate, der Lebenserwartung und der Ausübung der Rentenoption ab. HENSOLDT hat für die Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen versicherungsmathematische Gutachten eingeholt.

Das Planvermögen besteht zu einem wesentlichen Teil aus einer Beteiligung an der HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, deren wesentliche Vermögenswerte Immobilien sind. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte ist von der ermessensbehafteten Festlegung verschiedener Annahmen wie der Höhe der zukünftig erzielbaren Mieterträge sowie des Abzinsungsfaktors abhängig. HENSOLDT hat für die Ermittlung der Zeitwerte der wesentlichen Immobilien einen externen Gutachter zur Erstellung von Bewertungsgutachten hinzugezogen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass sowohl bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen als auch bei der Bewertung des Planvermögens unangemessene Annahmen zugrunde gelegt werden, was in der Folge zu der Bilanzierung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in unzutreffender Höhe führen könnte.

Außerdem besteht das Risiko, dass die mit der Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen in Zusammenhang stehenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation des externen Gutachters gewürdigt. Dabei haben uns Aktuare als interne Spezialisten unterstützt. Wir haben die versicherungsmathematischen Parameter sowie die der Bewertung zugrunde liegenden Bewertungsverfahren auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir die bilanzielle Erfassung sowie die Angaben im Konzernanhang auf Basis der Gutachten nachvollzogen.

Für die Prüfung der beizulegenden Zeitwerte des Planvermögens haben wir die fachliche Qualifikation des externen Gutachters sowie die Gutachten für die Wertermittlung wesentlicher Immobilien gewürdigt. Angesichts der spezifischen Besonderheiten der Immobilienbewertung haben uns hierbei interne Immobilien-Spezialisten unterstützt. Wir haben die angewandte Bewertungssystematik sowie die der Bewertung zugrunde liegenden Parameter und Prämissen auf Angemessenheit überprüft sowie die wesentlichen Annahmen, die in die Bewertungsgutachten eingehen, gewürdigt und mit den zugrunde liegenden Aufzeichnungen und Verträgen abgestimmt.

Darauf aufbauend haben wir die bilanzielle Erfassung sowie die Angaben im Konzernanhang nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die von der Gesellschaft bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersvorsorgeleistungen und des Planvermögens zugrunde gelegten Annahmen und Daten sind insgesamt jeweils angemessen. Der Konzernanhang enthält die erforderlichen Angaben zu den der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen.

Periodenabgrenzung bei der Umsatzrealisierung im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte "I. Grundlagen der Darstellung (Unterabschnitte 2.3. Umsätze aus Verträgen mit Kunden und 3.1. Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum)" im Konzernanhang.

Weitere Ausführungen sind dem Abschnitt "III. Konzern-Performance (Unterabschnitt 11. Umsatzerlöse und Umsatzkosten)" im Konzernanhang zu entnehmen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf EUR 1.474,3 Mio. Auf das Geschäftssegment Sensors entfallen Umsatzerlöse von EUR 1.145,5 Mio. Hiervon entfallen EUR 529,6 Mio auf zeitpunktbezogene und EUR 618,9 Mio auf zeitraumbezogene Umsatzlegung.

Die Kundenverträge im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors sind überwiegend komplex und haben zum Teil hohe einzelne Auftragsvolumina und lange Laufzeiten. Im Projektgeschäft liegen häufig kundenspezifische Anforderungen vor, die keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern ermöglichen. HENSOLDT hat für die Bilanzierung von Kundenverträgen detaillierte Richtlinien, Vorgehensweisen und Prozesse definiert. Die Anwendung der Richtlinien bedingt Ermessensausübung insbesondere bei der Identifikation der Leistungsverpflichtungen, der Schätzung der Gesamtkosten, der Bestimmung des Zeitpunktes der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und der Ermittlung der zum Stichtag bereits

angefallenen Kosten und damit des Leistungsfortschritts bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung.

Aufgrund der Komplexität der Kundenverträge und der Ermessensspielräume bei der Würdigung der Kriterien zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Ermittlung der bereits angefallenen Kosten, der erwarteten Gesamtkosten und des Fortschritts der Aufträge sowie der Umsatzfreigabe durch das Projekt-Controlling beurteilt.

Für die im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Verträge haben wir die von der Gesellschaft vorgenommenen Vertragsanalysen nachvollzogen und gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitpunkt- oder zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung vorliegen. Anhand von risikoorientiert ausgewählten Verträgen haben wir hierzu die sachgerechte Anwendung der Bilanzierungsrichtlinie beurteilt.

Wir haben die Methodik zur Ermittlung der bereits angefallenen Kosten in Bezug auf die einbezogenen Kostenarten sowie die Verwendung der zutreffenden Stundensätze nachvollzogen.

Wir haben daneben den Prozess zur Ermittlung der erwarteten Gesamtkosten in Bezug auf die einbezogenen Kosten und Risiken und die anlassbezogene Aktualisierung der Planung der erwarteten Gesamtkosten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Projekte untersucht. Wir haben in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Gesamtkosten bei den ausgewählten Projekten im Gespräch mit den jeweiligen Projektverantwortlichen auf kaufmännischer und technischer Seite erörtert. Die zugrunde gelegten Gesamterlöse wurden von uns mit den relevanten Vertragsunterlagen abgeglichen.

Weiterhin haben wir den Leistungsfortschritt rechnerisch nachvollzogen. Schließlich haben wir beurteilt, ob der Zeitpunkt der Umsatzlegung in Übereinstimmung mit dem Projektfortschritt bzw. der Übertragung der Verfügungsgewalt steht.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise des HENSOLDT-Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Projektgeschäft des Geschäftssegments Sensors ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

  • den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und
  • die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt VIII. des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist.
  • die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig

bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im zusammengefassten Lagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "hensoldtag-2021-12-31-de.zip" (SHA256-Hashwert: d47429e0112d937fb4090468f68f15c179845bbf070701a565fdd39a1331cea2) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der HENSOLDT AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht– auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Leistner.

München, den 15. März 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Leistner Wirtschaftsprüfer

Schieler Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht der HENSOLDT AG

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der HENSOLDT AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.


Taufkirchen, den 8. März 2022

HENSOLDT AG

Der Vorstand

Thomas Müller Axel Salzmann Peter Fieser Celia Pelaz Perez

HENSOLDT AG Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

über den Konzernabschluss und Jahresabschluss der HENSOLDT AG für das Geschäftsjahr 2021


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Nach dem gelungenen Börsengang im Jahr 2020 war auch das Jahr 2021 in wirtschaftlicher Hinsicht ein ausgesprochen erfolgreiches Jahr für die HENSOLDT AG.

Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat im Jahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets in Kenntnis über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, den Gang der Geschäfte, die Rentabilität und die Lage des Konzerns.

Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und die HENSOLDT-Gruppe ist. Dort wird eingehend über die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet. Außerdem finden Sie darin Erläuterungen zur aktuellen Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, die der Aufsichtsrat am 11. März 2022 verabschiedet hat. Die aktuelle Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ist den

Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland www.hensoldt.net

Aktionären auch auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat hierbei in angemessenem Umfang. Im vergangenen Geschäftsjahr bildeten sich die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrem individuellen Bedarf zu den Themen Risikomanagement und Rechnungslegung sowie Rolle und Funktion des Aufsichtsrats und Praxisreflexion fort.

Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hielt im vergangenen Geschäftsjahr fünf Sitzungen ab.

In der außerordentlichen Sitzung am 5. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Zustimmung zum Vertrag zur Entwicklung und Lieferung des luftgestützten Systems zur elektronischen Signalaufklärung "PEGASUS" und der Abgabe der Erklärung nach § 161 AktG.

Die Sitzung am 19. März 2021 stand unter dem Zeichen der Vorbereitung der ersten Hauptversammlung der HENSOLDT AG und der Beschlussfassung über den Jahresabschluss der HENSOLDT AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, den zusammengefassten Lagebericht, den Abhängigkeitsbericht und die nichtfinanzielle Berichterstattung der HENSOLDT-Gruppe. Zudem beschloss der Aufsichtsrat nach Berichterstattung aus dem Präsidium über die Festlegung der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020, weitere Themen der Vorstandsvergütung, insbesondere über das in der Hauptversammlung 2021 vorgelegte Vergütungssystem, und über die Erweiterung des Vorstands.

Am 7. Mai 2021 informierte sich der Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen zum Erwerb einer Beteiligung an der HENSOLDT AG durch den italienischen Rüstungskonzern Leonardo S.p.A. und den Stand der strategischen Rüstungsprogramme mit maßgeblichem Anteil von HENSOLDT.

Der Vorstand berichtete in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. September 2021 umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Auftragslage, den Status der wesentlichen Aufträge, das Mitarbeiteraktienprogramm "Echo" und die Erweiterung der Konzernfinanzierung unter dem bestehenden Kreditvertrag. Der Aufsichtsrat entschied sich außerdem zur Durchführung einer Selbstbeurteilung, um die Wirksamkeit der Erfüllung seiner Aufgaben zu überprüfen.

Im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme dieser Selbstbeurteilung sowie der Zustimmung zum Budget (einschließlich des jährlichen Investitions-, Finanz- und Personalplans). Im Rahmen der Selbstbeurteilung stellten die Aufsichtsratsmitglieder fest, dass sich aus der Auswertung der von den Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommenen Selbsteinschätzung eine ausgewogene Verteilung der Kompetenzen ergibt. Änderungen am Kompetenzprofil wurden als derzeit nicht erforderlich oder zweckmäßig angesehen. Im Hinblick auf die Organisation der Aufsichtsratssitzungen brachten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass eine Verbesserung der pandemischen Lage in 2022 ermöglichen werde, die Sitzungen wieder als Präsenzsitzungen abzuhalten und in diesem Rahmen eine direktere Kommunikation ermöglichen werde. Festgehalten wurde außerdem, dass der Aufsichtsrat insbesondere das Thema Nachhaltigkeit weiter im Blick behalten wird. Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat darüber hinaus Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Dies betraf vor allem die Zustimmung zu der vom Vorstand der HENSOLDT AG geplanten Einführung eines überarbeiteten Compliance-Prozesses und die Zustimmung zur Ausstellung von Sicherheiten im Rahmen der Abgabe eines Angebots durch die HENSOLDT Sensors GmbH.

Die Mitglieder des Vorstands haben regelmäßig an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen. Rücksprachen des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer und Beratungen zu internen Angelegenheiten des Aufsichtsrats fanden ohne Anwesenheit des Vorstands statt.

Maßnahmen, die laut Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden dem Aufsichtsrat mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf

zur Entscheidung vorgelegt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Neben den bereits erläuterten Einzelmaßnahmen sind im vergangenen Geschäftsjahr in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte keine weiteren Vorgänge zu berichten.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat ein Präsidium und fünf weitere Ausschüsse eingerichtet. Diese bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die entsprechenden Ausschüsse übertragen worden.

Im vergangenen Geschäftsjahr fanden vier Sitzungen des Präsidiums statt.

In seiner Sitzung am 19. März 2021 setzte sich das Präsidium mit einem Gutachten zur Vorstandsvergütung und dem auf dieser Grundlage erarbeiteten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der HENSOLDT AG auseinander. Das Präsidium bewertete die erreichten Zielwerte für das Geschäftsjahr 2020 und erarbeitete einen Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Bonifikation des Vorstands. Darüber hinaus bereitete das Präsidium die Entscheidung des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem des Vorstands sowie weitere Themen der Vorstandsvergütung vor. Das Präsidium diskutierte die Erweiterung des Vorstands auf vier Mitglieder und unterbreitete dem Aufsichtsrat einen entsprechenden Vorschlag zur Bestellung von Frau Celia Pelaz als viertes Vorstandsmitglied.

In den weiteren Sitzungen vom 7. Mai 2021, 24. September 2021 sowie 7. Dezember 2021 befasste das Präsidium sich insbesondere mit den Bedingungen des Vorstandsdienstvertrages von Frau Celia Pelaz und dem Prozedere der Nachfolgeplanung des Vorstands.

Der Prüfungsausschuss hielt sieben Sitzungen ab.

Wesentlicher Teil seiner Tätigkeit war die Erörterung der vorläufigen Finanzkennzahlen des Geschäftsjahres 2020, des Vorschlags zur Dividende und der unterjährigen Finanzkennzahlen (Quartalsmitteilung 3M2021, Halbjahresfinanzbericht 6M2021 und Quartalsmitteilung 9M2021). Zu den Finanzkennzahlen hielt der Prüfungsausschuss Rücksprache mit dem CFO und, was den Halbjahresfinanzbericht betrifft, mit dem Wirtschaftsprüfer zur Erläuterung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht.

Mit Blick auf die erste Hauptversammlung der HENSOLDT AG bereitete der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19. März 2021 die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu Jahresabschluss, zusammengefasstem Lagebericht und weiterer Berichterstattung, einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung, vor und gab eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Verwendung des Bilanzgewinns ab.

Am 6. Mai 2021 vergewisserte sich der Prüfungsausschuss der Qualität der Abschlussprüfung, überprüfte die Risikoentwicklung im Bereich HR/Operative Ressourcen und den Status der IT-Sicherheit.

In weiteren Sitzungen vom 3. August 2021, 24. September 2021 und 23. November 2021 befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), dem Prüfungsplan für den Konzernabschluss und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und dem aktuellen Stand der entsprechenden Prüfung, sowie der Zustimmung von Assurance- und sonstigen Nichtprüfungsleistungen durch die KPMG AG. Außerdem bereitete der Prüfungsausschuss die Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über das Budget des Geschäftsjahres 2022 des Konzerns vor.

In seinen regulären Sitzungen ließ sich der Prüfungsausschuss unterjährig regelmäßig auch von leitenden Mitarbeitenden und dem Leiter des Internal Audits zu Prüfhandlungen und Untersuchungen sowie zu aktuellen Themen des Risikomanagements Bericht erstatten. Der Prüfungsausschuss vergewisserte sich dabei, dass alle identifizierten potentiellen Risiken angemessen adressiert wurden. Weiterhin setzte sich der Prüfungsausschuss in mehreren

Sitzungen mit der Performance der von der HENSOLDT Gruppe durchgeführten Akquisitionen und deren strategischer Einordnung auseinander.

Es erfolgten regelmäßig Rücksprachen zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands und Rücksprachen zwischen Prüfungsausschuss und Vorstand ohne Anwesenheit des Abschlussprüfers.

Der Complianceausschuss hielt im vergangenen Geschäftsjahr sechs Sitzungen ab.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Complianceausschusses bildete die Überprüfung und Aktualisierung der Complianceprozessen der HENSOLDT Gruppe, die am 29. Januar 2021 (außerordentliche Sitzung), 18. März 2021, 25. März 2021 (schriftliches Verfahren mit Empfehlung zur Zustimmung in Bezug auf die Einführung der geänderten Prozesse an das Plenum des Aufsichtsrats), 30. April 2021, 7. Mai 2021, 24. September 2021 und 9. November 2021 Gegenstand der Beratungen und auch Beschlussfassungen war. Der Complianceausschuss befasste sich dabei mit dem im Jahr 2020 beauftragten Benchmarking Review zum Anti-Korruptions-System der HENSOLDT Gruppe, der Zielstruktur der Aktualisierung und insbesondere auch mit dem Thema der erfolgsabhängigen Vergütung von Absatzmittlern. Der Stand der jeweiligen Vorbereitungen zur Umsetzung wurde eng verfolgt, u.a. durch Befassungen mit den entsprechenden begleitenden Schulungen für die Belegschaft. Insgesamt kam der Complianceausschuss zu der Überzeugung, dass die festgelegten Compliancestandards sich bislang als sachgemäß erwiesen hätten.

Weiterhin ließ sich der Complianceausschuss unterjährig regelmäßig vom Head of Compliance und vom General Counsel zum Compliance Dashboard, dem Stand der eLearnings, dem Compliance Risk Assessment und den Fällen der Open Line Bericht erstatten. Es erfolgte auch ein regelmäßiger Austausch mit dem Head of Internal Audit und mit dem Datenschutzbeauftragten der HENSOLDT Gruppe.

Der Nominierungsausschuss erarbeitete im März 2021 ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat der HENSOLDT AG, das am 19. März 2021 vom Aufsichtsrat verabschiedet und im Rahmen der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats im Herbst 2021 überprüft wurde.

Die Vorsitzenden des Präsidiums, des Prüfungs- und des Complianceausschusses haben in den Plenumssitzungen über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Der Vermittlungsausschuss und der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden im Geschäftsjahr nicht einberufen.

Der im Geschäftsjahr 2020 noch bestehende und an dieser Stelle berichtete IPO-Ausschuss war im Geschäftsjahr 2021 nicht mehr eingerichtet, da sein Aufgabenbereich mit dem erfolgreichen Börsengang der Gesellschaft entfallen ist.

Nachfolgend finden sich Informationen zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse, die im Berichtsjahr stattgefunden haben:

Aufsichtsrats
plenum
Prüfungs
ausschuss
Compliance
Ausschuss
Präsidium
(Sitzungsanzahl
/
Teilnahme in %)
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
Johannes P.
Huth
Vorsitzender
des
Aufsichtsrats
4/5 80 - - - - 4/4 100
Armin Maier
Junker1
stell.
Vorsitzender
des
Aufsichtsrats
5/5 100 - - - - 4/4 100
Dr. Jürgen
Bestle1
2/2 100 - - 2/2 100 - -
Jürgen Bühl1 5/5 100 - - 4/4 100
Dr. Frank Döngi1 3/3 100 - - 4/4 100 -
Achim Gruber1 2/2 100 - - 2/2 100 -
Prof. Wolfgang
Ischinger
5/5 100 - - - - 4/4 100
Ingrid Jägering 5/5 100 7/7 100 - - - -
Marion Koch1 5/5 100 7/7 100 - - - -
Christian Ollig 5/5 100 5/7 71,4 5/6 83,33 - -
Prof. Dr.
Burkhard
Schwenker
5/5 100 - - 6/6 100 - -
Julia Wahl1 4/5 80 7/7 100 - -
Claire Wellby 5/5 100 - - - -
Ingo Zeeh1 3/3 100 - - 4/4 100
97,14 92,85 97,22 100

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz somit im vergangenen Geschäftsjahr bei 97,14 % und bei den Sitzungen der Ausschüsse bei 96,69 %. Im Berichtsjahr nahm kein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, dem das Mitglied angehört, teil.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht angezeigt worden.

Im Vorstand gab es im vergangenen Geschäftsjahr eine Veränderung. Frau Celia Pelaz ist mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zur Vorständin für den Bereich der strategischen Positionierung von HENSOLDT und der Geschäftsentwicklung bestellt worden. Frau Pelaz leitet zudem die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie HENSOLDT Ventures. Seitdem besteht der Vorstand der Gesellschaft aus insgesamt vier Personen.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 schied Herr Winfried Fetzer aus dem Aufsichtsrat aus. An seiner Stelle wurde Herr Ingo Zeeh durch Beschluss des Registergerichts vom 12. Januar 2021 in den Aufsichtsrat bestellt. Vom 17. bis zum 19. Mai 2021 fanden Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat statt. Nicht wiedergewählt wurden Herr Dr. Frank Döngi und Herr Ingo Zeeh. Neu bzw. wieder gewählt als Arbeitnehmervertreter wurden Herr Dr. Jürgen Bestle und Herr Achim Gruber. Herr Armin Maier-Junker, Frau Marion Koch, Herr Jürgen Bühl und Frau Julia Wahl wurden wieder in den Aufsichtsrat gewählt.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung an alle Unternehmen der HENSOLDT-Gruppe erbracht wurden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Herr Martin Leistner als verantwortlicher Prüfungspartner prüft die HENSOLDT AG seit ihrer Gründung 2019, damals noch als HENSOLDT GmbH, und die HENSOLDT-Gruppe seit der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses durch die HENSOLDT Holding GmbH in 2017.

Der Vorstand der HENSOLDT AG hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT AG und Gruppe und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 aufgestellt.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der HENSOLDT-Gruppe und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 15. März 2022 versehen. Der Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat die Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an uns verteilt worden bzw. lagen in der Bilanzsitzung vor. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 16. März 2022 intensiv behandelt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erstatteten über diese Beratungen in der Bilanzsitzung am 16. März 2022 dem Plenum ausführlich Bericht. Das Plenum

diskutierte die Abschlüsse und Berichte – auch in Beisein des Vorstands – ausführlich. An beiden Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Dabei wurden auch Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung dargestellt.

Wir stimmten den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von insgesamt EUR 32.269.716,20 in Höhe von EUR 26.250.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Diesem Vorschlag haben wir zugestimmt.

Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts, die gemäß § 315b HGB zu erstellen war, geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Eine externe Überprüfung durch KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte zuvor bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zur Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c HGB aufgestellt worden ist.

Der Vorstand der HENSOLDT AG erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig zugeleitet bzw. lagen in der Aufsichtsratssitzung vom 16. März 2022 zur Einsicht aus und wurden von diesen geprüft. Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihre Arbeit und ganz besonders für ihren Beitrag zur erfolgreichen ersten ordentlichen Hauptversammlung der HENSOLDT AG. Sie haben zu einem für die HENSOLDT-Gruppe geschäftlich sehr erfolgreichen Jahr beigetragen.

Für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.