Annual Report (ESEF) • Mar 23, 2023
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Dezember 2022 endende Geschäftsjahr Verweise Inhalte von Internetseiten, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, sind lageberichtsfremde Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts und nicht geprüft, sondern dienen lediglich der weiteren Information. I Grundlagen des Konzerns ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Geschäftsmodell Die HENSOLDT-Gruppe (der „Konzern“, „HENSOLDT“) ist ein deutscher Champion und spezialisierter Anbieter von elektronischen Sensorlösungen in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. HENSOLDT entwickelt innovative und kundenspezifische Lösungen in den Bereichen Radar, elektronische Kriegsführung, Avionik und Optronik. Zum 31. Dezember 2022 umfasste das Portfolio eine breite Palette von Produkten, welche einen Lebenszyklus von zehn Jahren oder länger aufweisen. HENSOLDT ist ständig bestrebt, sein bestehendes Angebot zu verbessern und neue Produkte durch eigene Entwicklungen, industrielle Kooperationen sowie durch Akquisitionen zu ergänzen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und neue Märkte zu erschließen. 2Organisation und Unternehmensstruktur 2.1 Rechtliche Struktur Die HENSOLDT-Gruppe umfasst die HENSOLDT AG (die „Gesellschaft“) mit Sitz in Taufkirchen (eingetragener Firmensitz: Willy-Messerschmitt-Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, unter HRB 258711, Amtsgericht München) und ihre Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher, von der HENSOLDT AG kontrollierter direkter und indirekter Tochtergesellschaften. Es wurden 30 (Vorjahr: 33) Unternehmen einschließlich der Muttergesellschaft vollkonsolidiert. Die Berichterstattung über die HENSOLDT AG erfolgt im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts im Abschnitt „IX HENSOLDT AG”. 2.2Standorte und Mitarbeiter Der Hauptsitz von HENSOLDT befindet sich in Taufkirchen bei München, einem wichtigen Innovationszentrum im Verteidigungssektor in Deutschland. Daneben werden die Geschäftstätigkeiten in Deutschland insbesondere an den Standorten Ulm, Oberkochen und Pforzheim betrieben. Weitere Standorte in Deutschland sind unter anderem Wetzlar, Immenstaad und Kiel. Zum 31. Dezember 2022 waren von den 6.463 Mitarbeitern (Vorjahr: 6.316) von HENSOLDT, darunter 611 Auszubildende, Praktikanten u. ä. (Vorjahr: 587), ca. 4.700 (Vorjahr: ca. 4.600) in Deutschland beschäftigt. HENSOLDT ist außerhalb Deutschlands vor allem in Frankreich, Südafrika und Großbritannien mit größeren Standorten vertreten. 2.3Geschäftssegmente Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspflichtigen Segmente Sensors und Optronics identifiziert. Geschäftssegment Sensors Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar & Naval Solutions, Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Services & Aerospace Solutions sowie Eliminierung/Transversal/Übrige. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20221 Die Produkte der Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Services & Aerospace Solutions im Wesentlichen als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig. Radar & Naval Solutions Innerhalb der Division entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF-Systeme (Identification Friend or Foe), die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle im Zivilbereich (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter der Eurofighter, die Fregatte 125 der Deutschen Marine oder das Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar & Naval Solutions umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen. Spectrum Dominance & Airborne Solutions Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampfflugzeugen wie dem Eurofighter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportflugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt. Services & Aerospace Solutions Die im Geschäftsjahr in „Services & Aerospace Solutions“ umbenannte Division (vormals: „Customer Services & Space Solutions“) umfasst im Wesentlichen den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systeme. Darüber hinaus gehören zur Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen sowie HENSOLDT Space Solutions. HENSOLDT Space Solutions entwickelt und fertigt Komponenten und Lösungen für weltraumbasierte Sensoren, die u. a. in den Bereichen Erd-, Wetter- und Umweltbeobachtung, wissenschaftliche Erforschung des Weltraums sowie für Laserkommunikation im All eingesetzt werden. Eliminierung/Transversal/Übrige umfasst den Bereich Übrige, der hauptsächlich elektronische Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung/Transversal von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört. Geschäftssegment Optronics Das Segment Optronics umfasst die Division Optronics & Land Solutions und beinhaltet Optronik sowie optische Instrumente und Präzisionsinstrumente für militärische, sicherheitsrelevante und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektro-optische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen mit Bildstabilisatoren für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics. 3Ziele und Strategien HENSOLDT hat im Geschäftsjahr 2022 weitere wichtige Fortschritte gemacht, insbesondere auf dem Weg, Europas führender plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. Bestehende Wachstums- und Effizienzpläne wurden im Geschäftsjahr 2022 weiterverfolgt und wichtige Ziele erreicht. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20222 Die Strategie von HENSOLDT basiert auf vier Vektoren und fünf strategischen Säulen. Die Vektoren beschreiben die Ziele, die strategischen Säulen zeigen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Im Berichtsjahr 2022 sind die vier strategischen Ziele in Form der Vektoren unverändert: ▪HENSOLDT will von einem reinen Sensor-Haus zu einem ganzheitlichen Sensor-Lösungshaus wachsen und als ein solches wahrgenommen werden ▪HENSOLDT will seine Innovationskraft weiter ausbauen und seine Rolle als Innovationstreiber stärken ▪HENSOLDT will basierend auf seinem Erfolg in europäischen Heimatmärkten seine internationale Reichweite und Präsenz ausdehnen ▪HENSOLDT will sein Geschäft über die Verteidigungsbranche hinaus mit Marktanteilen im Sicherheitsbereich erweitern Auch die Beschreibung der strategischen Zielerreichung durch die fünf strategischen Säulen blieb unverändert: ▪Erweiterung des digitalen und innovativen Portfolios ▪Kunden mit Leistungsfähigkeit überzeugen ▪Benchmark der Branche im Bereich ESG1 werden ▪Eine starke Unternehmenskultur leben ▪Verbesserung der betrieblichen Effizienz Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20223 1Environmental Social Governance 3.1Ein digitales und innovatives Produktportfolio fördern HENSOLDT steht mit seinen rund 2.000 Engineering-Mitarbeitern für Hochleistungs-Sensorelektronik. Um diese Kernkompetenz weiter auszubauen und seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern, setzt der Konzern vor allem auf ein digitales und innovatives Produktportfolio. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Produkten und Technologien ermöglicht es HENSOLDT, seine Rolle im Wettbewerb zu verbessern und den operativen Herausforderungen und Konzepten seiner Kunden gerecht zu werden. Hierfür baut HENSOLDT seine eigenfinanzierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen („F&E“) kontinuierlich aus. Im Vergleich zu 2021 hat HENSOLDT die eigenfinanzierten, im Aufwand erfassten F&E-Aufwendungen im Berichtsjahr um 13,9 % auf 36 Mio. € erhöht. Insgesamt beliefen sich die von HENSOLDT eigenfinanzierten F&E-Aufwendungen in 2022 (bestehend aus im Aufwand erfassten F&E-Kosten und Zugängen bei den aktivierten Entwicklungskosten) auf 91 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €). Darüber hinaus baut HENSOLDT eigene Kompetenzen im Rahmen von kundenfinanzierten Projekten auf und geht strategische Partnerschaften ein, um eigene Portfolio-Ergänzungen und -Erweiterungen zu ermöglichen. Eine stark auf Wachstum und Innovation ausgerichtete M&A-Strategie (mit Unternehmensübernahmen, Gemeinschaftsunternehmen oder Minderheitsbeteiligungen) rundet die strategische Portfolio-Entwicklung ab. Die Weiterentwicklung von Produkten hin zu kompletten Lösungen führte zu einem innovativeren und wettbewerbs- fähigeren Portfolio. Die weitere Verzahnung der Geschäftsbereiche der HENSOLDT-Gruppe und die intensivierte Ausrichtung nach Kunden-Segmenten bewirkte im Berichtsjahr 2022 aus Sicht des Vorstandes erneut eine Steigerung der Innovationskraft durch bereichsübergreifende Zusammenarbeit und intensiven Austausch der Mitarbeiter. Der Erfolg der Weiterentwicklung des digitalen und innovativen Portfolios spiegelt sich in zahlreichen Produkten wider, wie zum Beispiel dem neu eingeführten luftgestützten Aufklärungssystem MissionGrid oder der ersten modularen Sensorfusionsplattform (MUV2), demonstriert auf einem IVECO-Fahrzeug. 3.2Kunden mit unseren Fähigkeiten überzeugen HENSOLDT hat sich als vertrauensvoller und langfristiger Partner für seine Kunden etabliert. Diese Säule umfasst diverse strategische Maßnahmen, etwa das Marktverständnis, die Entwicklung von Länderstrategien, unsere internationale Präsenz und Partnerschaften oder auch das Verstehen der Einsatzkonzepte unserer Kunden und der Umstände, die für ihre Souveränität und ihr Wirtschaftswachstum relevant sind. Wir wissen, was unsere Kunden brauchen und wer unsere besten Partner sind. Für unsere Heimatmärkte konzentriert sich die langfristige Wachstumsstrategie weiterhin auf die Positionierung von HENSOLDT in neuen europäischen Programmen sowie darauf, den erwarteten Anstieg der Verteidigungsausgaben zu nutzen und gleichzeitig von der erwarteten Verlagerung dieser Ausgaben hin zu einem höheren Anteil von elektronischen Komponenten zu profitieren. Mit diesem Ansatz will HENSOLDT seinen Status als Premium-Anbieter innovativer Technologien weiter ausbauen und die Attraktivität seiner Produkte für führende Verteidigungsunternehmen, öffentliche Auftraggeber sowie Regierungen sichern. HENSOLDT hat seine Exportstrategie darauf ausgerichtet, die Technologien seiner Heimatmärkte für den weltweiten Vertrieb zu nutzen. Zu diesem Zweck positioniert sich der Konzern in den für HENSOLDT attraktivsten Märkten, schafft lokale Nähe und baut seine internationalen Geschäftsaktivitäten sowie lokale Partnerschaften zur Unterstützung von Vertriebskampagnen kontinuierlich aus. Um das Ziel der Entwicklung von Kundenbeziehungen im In- und Ausland weiter zu fördern, hat HENSOLDT eine Business Development Organisation aufgebaut, die zum 31. Dezember 2022 rund 200 Mitarbeiter umfasst, verteilt auf Vertriebszentren in Europa, dem Nahen Osten, Asien-Pazifik, Afrika, Nordamerika und Lateinamerika. 3.3Zum ESG-Benchmark unserer Branche werden Als eine der Säulen der Unternehmensstrategie hat HENSOLDT nicht nur die Vision, zum Maßstab für ESG in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie zu werden, sondern auch sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen hohen Standards in diesem Bereich langfristig verpflichtet bleibt, indem es die ESG-Leistung und -Strategie von HENSOLDT kontinuierlich anpasst und verbessert. Zu diesem Zweck wurde das “ESG-Strategieprogramm 2026” ins Leben gerufen und es wurden 15 Ziele, über 100 Maßnahmen und 120 Kennzahlen definiert. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20224 2Multi-Utility-Vehicle Das “ESG-Strategieprogramm 2026” ist die Grundlage dafür, dass HENSOLDT seiner Verantwortung gegenüber seinen Kunden, Mitarbeitern, Investoren und vor allem gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt nicht nur gerecht wird, sondern auch, dass die Erwartungen in diesem Bereich an HENSOLDT übertroffen werden. Diese Verantwortung spiegelt sich auch im Beitritt des Konzerns zum UN Global Compact3, einer Initiative der Vereinten Nationen, wider. Damit bekennt sich HENSOLDT zu den zehn universellen Nachhaltigkeitsprinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention. Die umfangreichen ESG-Aktivitäten trugen maßgeblich zum erneut hervorragenden Abschneiden von HENSOLDT beim ESG-Rating durch das Unternehmen Sustainalytics bei. Hier erreichte HENSOLDT auch im Berichtsjahr 2022 den 1. Platz im Sektor „Luftfahrt & Verteidigung“. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bzw. ESG finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https:// investors.hensoldt.net im Bereich „Sustainability“. Informationen zu den der Vorstandsvergütung zugrundeliegenden Zielen sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen, welcher ebenfalls über die Website von HENSOLDT unter https:// investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ zugänglich ist. 3.4Eine starke Unternehmenskultur leben Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für HENSOLDT ist eine starke und gelebte Unternehmenskultur. Nur so kann der Konzern sicherstellen, dass auch in Zukunft der gemeinsame Erfolg und die Wertschätzung der Mitarbeiter gewährleistet sind. Hier kann HENSOLDT auf ein starkes Fundament bauen. Eine von vielen Maßnahmen ist beispielsweise das Arbeitnehmeraktienprogramm „Echo“. Bei diesem Programm haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, wie Aktionärinnen und Aktionäre an der wirtschaftlichen Entwicklung der HENSOLDT AG zu partizipieren und gegenüber einem Kauf der Aktien der HENSOLDT AG an der Börse von einem vergünstigten Preis zu profitieren. Das Echo-Programm war mit einer Beteiligung von mehr als 60 % der teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2022 aus Sicht des Vorstands wieder ein großer Erfolg. Dies spiegelt die bereits starke und ausgeprägte Unternehmenskultur, vor allem aber das Engagement und Vertrauen der Mitarbeiter gegenüber HENSOLDT, wider. HENSOLDT betreibt eine Initiative zur Stärkung der globalen Unternehmenskultur mit einem Fokus auf HENSOLDTs Mission und Führungskräfteentwicklung. Ziel ist es, eine herausragende Unternehmenskultur zu sichern und weiterzuentwickeln, die Talente anzieht und bindet und dafür sorgt, dass die Erfolgsgeschichte von HENSOLDT weitergeht und die Gruppe ihre Attraktivität für bestehende und zukünftige Mitarbeiter ausbauen kann. 3.5Betriebliche Effizienz steigern Seit der Einführung des umfassenden Effizienzprogramms unter dem Namen „HENSOLDT GO!“ hat HENSOLDT bereits eine Reihe von Verbesserungen erzielt. Im Berichtsjahr konnten durch eine weiter verbesserte operative Projektabwicklung wichtige Fortschritte erzielt werden. Die Etablierung einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung führte im Berichtsjahr zu stetigen Verbesserungen in der Betriebs- und Entwicklungseffizienz sowie in der Einkaufsorganisation. In Zukunft will sich HENSOLDT auf die Verbesserung der Produktion, die weitere Steigerung der Entwicklungseffizienz durch organisatorische Maßnahmen sowie die Verbesserung des Supply-Chain-Managements konzentrieren. Auch andere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in den allgemeinen Verwaltungsfunktionen werden wieder im Fokus stehen. Ein starker Fokus wird auf die Optimierung des Cash-Conversion-Cycles und des Working Capitals gelegt. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20225 3Der UN Global Compact ist die weltweit größte Initiative für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. 4Steuerungssystem HENSOLDT verwendet bestimmte Leistungsindikatoren („KPIs“), um die Leistung zu messen, Trends zu erkennen und strategische Entscheidungen zu treffen. Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit dieser Kennzahlen über einen Mehrjahreszeitraum hinweg sowie innerhalb der Branche werden auch bereinigte Leistungsindikatoren verwendet. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind neben dem Umsatz der Auftragseingang, das Book-to-Bill- Verhältnis4 und das bereinigte EBITDA5. Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl als Leistungsindikator, mit dem bereinigten Free Cashflow vor Steuern und Zinsen6 und dem bereinigten EBIT7 zwei weitere nicht-IFRS Leistungsindikatoren. Diese sollen durch den Ausschluss von Positionen, die nicht als Teil der laufenden Geschäftstätigkeit eingestuft werden, ein besseres Verständnis der finanziellen Lage der HENSOLDT-Gruppe vermitteln. Das bereinigte EBITDA wird als Schlüsselindikator für die Wirtschaftsleistung des Konzerns verwendet, um insbesondere die einmaligen Auswirkungen von Akquisitionen und sonstigen Einmaleffekten auf das Betriebsergebnis zu veranschaulichen. Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden teilweise zur Steuerung der Gruppe verwendet. Dazu fließt zusätzlich ein auf den langfristigen, nachhaltigen Erfolg der HENSOLDT-Gruppe ausgerichtetes Vergütungselement in die Vorstandsvergütung ein. Die Long Term Incentive-Bonuskomponenten für die Vorstände und weitere Führungskräfte des Konzerns bemessen sich dabei unter anderem nach der Erfüllung der Zielwerte der ESG- Ziele „Diversity“ und „Climate Impact“ (siehe Bereich „Corporate Governance“ auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net). Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 % Delta Leistungsindikatoren Umsatz 1.707 1.474 15,8 % Bereinigtes EBITDA 292 261 12,0 % Bereinigtes EBIT 224 199 13,0 % Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 219 252 -13,2 % Auftragseingang 1.993 3.171 -37,2 % Auftragsbestand 5.366 5.092 5,4 % Book-to-Bill-Verhältnis 1,2x 2,2x -1,0x 5Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung (F&E) in der HENSOLDT-Gruppe umfasst sowohl produktspezifische Entwicklungen, Produktweiterentwicklungen als auch allgemeine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich auf die Grundlagenforschung und Produktinnovation konzentrieren. Der F&E-Aufwand belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 36 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Dies entspricht 2,1 % des Umsatzes (Vorjahr: 2,1 %). Die Aufwendungen verteilen sich auf Produktlinien sowie auf die Grundlagenforschung. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20226 4 Definiert als Verhältnis von Auftragseingang zum Umsatz im jeweiligen Geschäftsjahr. 5Definiert als das um Abschreibungen (einschließlich Auswirkungen auf das Ergebnis aus Kaufpreisallokationen) sowie bestimmte einmalige Effekte in Bezug auf Transaktionskosten, nachlaufende Aufwendungen in 2021 für den IPO in 2020, OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte und andere einmalige Effekte bereinigte EBIT. 6Definiert als um Einmaleffekte, Zinsen, Steuern und M&A-Aktivitäten bereinigter Free Cashflow. Der Free Cashflow ist definiert als die Summe der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitionstätigkeit, wie sie in der Konzern- Kapitalflussrechnung ausgewiesen sind. 7Definiert als EBIT bereinigt um bestimmte Einmaleffekte aus Auswirkungen auf das Ergebnis aus Kaufpreisallokationen, Transaktionskosten, nachlaufende Aufwendungen in 2021 für den IPO in 2020, OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte sowie andere Einmaleffekte. Nicht darin enthalten sind die Zugänge im Geschäftsjahr bei den aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €), wobei die Schwerpunkte der aktivierten Entwicklungskosten im Segment Sensors insbesondere bei Marine- und Bodenradarprogrammen sowie beim Bereich Freund-/Feindkennung liegen. Im Segment Optronics sind die Zugänge vor allem auf Boden- und Seeprogramme zurückzuführen. Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 60,6 % (Vorjahr: 67,8 %) bezogen auf die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 91 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €). Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 21 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) und sind in den Umsatzkosten erfasst. 6HENSOLDT am Kapitalmarkt8 Der Aktienkurs der HENSOLDT AG stieg im Geschäftsjahr 2022 signifikant gegenüber dem Vorjahr und erreichte zwischenzeitlich bei 30,25 € ein neues Allzeithoch. Zum Jahresende 2022 notierte die Aktie bei 22,10 € und damit 76,5 % über dem Schlusskurs des Vorjahres. 6.1Aktienmärkte und Kursentwicklung der HENSOLDT Aktie Das Börsenjahr 2022 war allgemein geprägt von verschiedenen Belastungsfaktoren. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, Unsicherheiten bei der Energieversorgung in Europa, hohe Inflationsraten, eine restriktivere Geldpolitik der Notenbanken sowie Sorgen um eine globale Rezession hatten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Aktienmärkte. So gerieten auch die deutschen Indizes DAX und SDAX mit Beginn des Krieges in der Ukraine stark unter Druck und gaben bis Anfang März spürbar nach. In den Folgemonaten blieb die Kursentwicklung der Indizes volatil mit zwischenzeitlichen Kurserholungen. Anhaltende Konjunktursorgen und Zinserhöhungen der Notenbanken sorgten zwischen Juni bis Oktober für weitere spürbare Kursrückgänge insbesondere beim SDAX. Angetrieben von leicht sinkenden Inflationsraten starteten die Indizes zum Jahresende eine Kurserholung und dämmten damit die Verluste auf Jahressicht etwas ein. Der DAX erzielte im Berichtsjahr 2022 einen Kursrückgang von 12,3 %, der SDAX verlor 28,9 %. Die HENSOLDT-Aktie startete mit einem Kurs von 12,42 € in das Jahr 2022 und entwickelte sich in den ersten Handelstagen zunächst in einer engen Handelsspanne seitwärts. Das Jahrestief bei 11,56 € Mitte Februar lag nur geringfügig unter dem Eröffnungskurs. Ende Februar folgte dann ein sprunghafter Anstieg des Aktienkurses. Die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene Zeitenwende in Reaktion auf den Beginn des Ukrainekrieges sowie die Ankündigung der Schaffung eines Sondervermögens von 100 Mrd. € zur Ausrüstung der Bundeswehr und die Verpflichtung der deutschen Regierung, nachhaltig mehr als 2 % des Bruttoinlandsproduktes in den Verteidigungshaushalt zu investieren, führten nach Einschätzung von HENSOLDT innerhalb kurzer Zeit zu einem massiven Kursanstieg. So markierte die HENSOLDT-Aktie Ende März ein neues Allzeithoch bei 30,25 €. Davon ausgehend entwickelte sich der Aktienkurs im restlichen Jahresverlauf vorwiegend in einer Handelsspanne zwischen rund 20,00 € und 27,00 €. Die HENSOLDT-Aktie entzog sich damit dem allgemeinen, negativen Markttrend und ging zum Jahresende mit einem Kurs von 22,10 € aus dem Handel. Dies entspricht einem Kursplus von 76,5 % gegenüber dem Vorjahresschlusskurs. Weitere relevante Meilensteine für die HENSOLDT-Aktie im Geschäftsjahr 2022 waren der am 3. Januar 2022 vollzogene Anteilserwerb des italienischen Raumfahrt- und Rüstungskonzerns Leonardo S.p.A. an der HENSOLDT AG sowie das vollständige Ausscheiden der Investmentgesellschaft KKR als Großaktionär der HENSOLDT AG Anfang April 2022. Im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der Indexzusammensetzung wurde die HENSOLDT AG von der Deutschen Börse zum 20. Juni 2022 in den SDAX-Index sowie in den TecDAX-Index aufgenommen. Maßgeblicher Grund hierfür war die im Vergleich zu anderen Unternehmen gestiegene Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes. 6.2Aktionärsstruktur Zum 31. Dezember 2022 sind die Bundesrepublik Deutschland über die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) mit einem Anteil von 25,1 % sowie Leonardo S.p.A., Italien, ebenfalls mit einem Anteil von 25,1 % an der HENSOLDT AG beteiligt. Mit einem Anteil von mehr als 5,0 % zählt darüber hinaus der institutionelle Investor Lazard Asset Management LLC (5,5 % per Stimmrechtsmitteilung vom 4. April 2022 ) zu den Großaktionären der Gesellschaft. Der Streubesitz lag zum Jahresende bei rund 49,8 %. Die Definition des Streubesitzes bezieht sich dabei auf den Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutsche Börse AG. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20227 8Das Kapitel “HENSOLDT am Kapitalmarkt” enthält freiwillige Angaben und ist daher ungeprüft Aktionärsstruktur der HENSOLDT AG zum 31. Dezember 2022 In 2021 wurde zwischen dem italienischen Raumfahrt- und Rüstungskonzern Leonardo S.p.A., Italien, („Leonardo“) und der Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, („Square Lux“) einer Portfoliogesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Kohlberg Kravis & Roberts & Co. L.P. oder deren verbundenen Unternehmen („KKR“) beraten werden, ein Aktienkaufvertrag zur Übernahme von 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG geschlossen. Der Aktienkaufvertrag vom 24. April 2021 wurde am 3. Januar 2022 nach Erfüllung von aufschiebenden Bedingungen vollzogen und die korrespondierenden Stimmrechtsmitteilungen am 4. Januar 2022 veröffentlicht. Am 2. März 2022 hat die Square Lux ihren Anteil auf rund 8,3 % reduziert. Mit der Veräußerung der verbliebenen Anteile am 1. April 2022 schied Square Lux vollständig als Aktionärin der HENSOLDT AG aus. 6.3Analysten-Coverage Zum Jahresende 2022 beobachteten und bewerteten die folgenden namhaften nationalen und internationalen Banken und lokalen Research-Häuser die HENSOLDT-Aktie: ▪Agency Partners ▪Bank of America Securities ▪Citigroup ▪Deutsche Bank ▪J.P. Morgan ▪Kepler Cheuvreux ▪ODDO BHF ▪Warburg Research Zum Jahresende 2022 sprachen insgesamt fünf der acht Analysten eine Kaufempfehlung aus. Drei Analysten stuften die Aktie mit „Halten“ ein und keiner der Analysten sprach eine Verkaufsempfehlung aus. Der durchschnittliche Zielkurs lag bei 27,29 € pro Aktie und entspricht damit einem möglichen Kurspotential gegenüber dem Jahresendstand von 22,10 € pro Aktie von 23,5 %. Positiv bewerten die Analysten die weiteren mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten sowie die aktuelle Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Die HENSOLDT AG veröffentlicht eine Consensus-Schätzung der Analysten mit den wichtigsten Kennzahlen. Die Übersicht ist auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net einsehbar. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20228 6.4Investor Relations – Kommunikation mit dem Kapitalmarkt HENSOLDT strebt einen transparenten und kontinuierlichen Dialog mit den Kapitalmarktteilnehmern an. Deshalb ist es HENSOLDT ein wichtiges Anliegen, die Beziehungen zu Investoren, Analysten und Finanzjournalisten durch Einzelgespräche, Telefonate, Roadshows, Konferenzen sowie (sofern möglich) Unternehmensbesuche stetig zu vertiefen und das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in HENSOLDT auszubauen. Im Geschäftsjahr 2022 hielt der Vorstand im Anschluss an die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2021, der Ergebnisse für das erste Quartal, das erste Halbjahr sowie für die 9-Monats-Geschäftszahlen jeweils einen Analyst- und Investor- Call und präsentierte den Kapitalmarktteilnehmern sowohl die jüngsten strategischen Entwicklungen des Konzerns, den aktuellen Geschäftsverlauf als auch die Wachstumsperspektiven. Am 14. Dezember 2022 veranstaltete das Management von HENSOLDT einen Kapitalmarkttag. Hierbei hat HENSOLDT einen umfassenden Einblick in die strategische Ausrichtung und Mittelfristplanung präsentiert und den Teilnehmern gezielt die Möglichkeit gegeben, persönliche Gespräche mit dem Management von HENSOLDT zu führen. 6.5Hauptversammlung Am 13. Mai 2022 fand die zweite ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG statt. Aufgrund der COVID-19- Pandemie wurde die Veranstaltung rein virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Über ein Aktionärsportal konnten die Teilnehmer die Veranstaltung per Videoübertragung live im Internet verfolgen, ihre Stimmrechte ausüben und im Vorfeld der Versammlung Fragen einreichen. Sämtliche eingereichten Fragen wurden vom Vorstand der HENSOLDT AG beantwortet. Die Aktionäre stimmten allen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Dabei wurden Giovanni Soccodato (Chief Strategic Equity Officer bei Leonardo S.p.A.), Letizia Colucci (General Managerin der Med-Or Leonardo Foundation) sowie Reiner Winkler (bis 31. Dezember 2022 CEO der MTU Aero Engines AG) in den Aufsichtsrat gewählt. Sie folgten unmittelbar auf die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Wolfgang Ischinger, Christian Ollig und Claire Wellby, die jeweils erklärt hatten, ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 niederzulegen. Die Aktionäre folgten auch dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand, eine Dividende in Höhe von 0,25 € pro Aktie auszuschütten. Alle Abstimmungsergebnisse finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Investors“. 6.6Stammdaten und Eckdaten zur Aktie im Geschäftsjahr 2022 ISIN: DE000HAG0005 WKN: HAG000 Symbol: HAG Börsennotierung: Frankfurter Wertpapierbörse Börsensegment: Regulierter Markt (Prime Standard) Indexmitgliedschaft: Seit Juni 2022 Mitglied im SDAX- sowie TecDAX-Aktienindex Designated Sponsor: Oddo BHF Anzahl Aktien: 105.000.000 Aktiengattung: Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien) Höchstkurs im Xetra-Handel in €: 30,25 (25. März 2022) Tiefstkurs im Xetra-Handel in €: 11,56 (22. Februar 2022) Schlusskurs im Xetra-Handel (30. Dezember 2022) in €: 22,10 Marktkapitalisierung (30. Dezember 2022) in €: 2,321 Milliarden Streubesitz (31. Dezember 2022): 49,8 % Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 20229 IIWirtschaftsbericht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1.1Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen In ihrer Pressemitteilung zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im Januar 2023 veröffentlichte die Bundesregierung für 2022 einen Anstieg des preisbereinigten deutschen Bruttoinlandsprodukts (im Folgenden kurz: „BIP“) von 1,9 %. Trotz des Krieges Russlands gegen die Ukraine und der Energiekrise hat sich die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr der COVID-19-Pandemie weiter erholt. Das BIP-Wachstum in 2022 reichte nahezu aus, um den Stand vor der COVID-19- Pandemie im Jahr 2019 zu erreichen. Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2022 vor allem geprägt vom Krieg Russlands gegen die Ukraine und den damit zusammenhängenden extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise für weitere Güter wie Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch sich abschwächende COVID-19-Pandemie. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat das BIP im 4. Quartal 2022 gegenüber dem Vorquartal wieder abgenommen. Die Liefer- und Transportengpässe schlugen sich zudem weiterhin in starken Preissteigerungen bei der Erzeugung und den Importen von Vorleistungsgütern nieder. Im Jahr 2022 nahm die Wertschöpfung im Vergleich zum Vorjahr in nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu. Auf der Nachfrageseite lagen die preisbereinigten privaten Konsumausgaben 2022 beträchtlich über dem niedrigen Niveau des Vorjahres und waren somit die wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich 2022 nach zwei von der COVID-19-Pandemie geprägten Jahren vergleichsweise moderat. Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr an. Der Außenhandel nahm im Vergleich zum Vorjahr zu, wobei sowohl die Exporte als auch Importe von Waren und Dienstleistungen zulegten. Gleichzeitig konnte eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt im Jahr 2022 verzeichnet werden. Die Arbeitnehmerentgelte nahmen im Jahr 2022 deutlich zu, wohingegen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen leicht zurückgingen. Im internationalen Vergleich fiel das Wachstum der deutschen Wirtschaft voraussichtlich geringer aus als in den anderen europäischen Staaten. Insgesamt war das Wirtschaftswachstum in 2022 widerstandsfähiger als erwartet, angesichts des großen negativen Schocks durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation und der Krieg Russlands gegen die Ukraine werden auch in 2023 entscheidende Faktoren für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sein. Trotz dieser Faktoren war das reale BIP in zahlreichen Volkswirtschaften überraschend stark. Dies ist vor allem auf einen stärkeren Anstieg als erwartet beim privaten Verbrauch, Investitionen angesichts angespannter Arbeitsmärkte und hoher staatlicher Unterstützungen zurückzuführen. Zusätzlich verringerten der teilweise Rückgang der Engpässe und der Transportkosten den Druck auf die Rohstoffpreise. Der Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds („IWF“) vom Januar 2023 geht für die globale Wirtschaft von einem Wachstum in 2023 von 2,9 % (2022: 3,4 %) aus, was einer Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zur Prognose von Oktober 2022 entspricht. Der Rückgang des globalen Wachstums im Jahr 2023 wird vermutlich vor allem im Zuge der Bekämpfung von Inflation und des Ukrainekrieges von den fortschrittlichen Volkswirtschaften beeinflusst werden. Während für die Schwellen- und Entwicklungsländer mittelfristig ein leichter Anstieg erwartet wird, wird für die fortschrittlichen Volkswirtschaften ein Wachstumsrückgang in 2023 prognostiziert. Das Wachstum in den USA wird sich 2023 voraussichtlich auf 1,4 % (2022: 2,0 %) belaufen. Für die Eurozone wird 2023 ein Anstieg um 0,7 % (2022: 3,5 %) erwartet. Das Wachstum in China soll sich auf 5,2 % (2022: 3,0 %) erhöhen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202210 1.2Rahmenbedingungen in der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bestimmt unverändert das sicherheitspolitische Umfeld in Deutschland, der EU sowie der NATO. Für die zukünftige Ausrüstung der Bundeswehr werden die erforderlichen Ableitungen und Schlussfolgerungen gezogen und im laufenden sowie den folgenden Planungszyklen wird ein besonderes Augenmerk auf die zielgerichtete Nutzung der Erkenntnisse aus dem Ukrainekrieg gelegt. Die Fähigkeitsplanung der Bundeswehr ist entsprechend den NATO-Planungszielen nochmals verstärkt auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Für die Erfüllung der Planungsziele wurde das Sondervermögen Bundeswehr verabschiedet und weitere umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und der Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen einer kritischen Bestandsaufnahme wurden getätigt. Für das Jahr 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Verteidigungshaushalt in Höhe von ca. 50,1 Mrd. € im November 2022 beschlossen. Aus dem Sondervermögen sollen 2023 zusätzlich ca. 8,4 Mrd. € abfließen. In den darauffolgenden Jahren sollen mehr Mittel aus dem Sondervermögen ausgegeben werden und eine hohe Zahl an Projekten durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegeben werden. Der Verteidigungshaushalt wurde im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung für die kommenden Jahre bis 2026 auf 50,1 Mrd. € festgesetzt. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in seinem Pressestatement bei seinem Besuch von HENSOLDT am 16. Januar 2023 bekräftigt, dass für eine konsequente Umsetzung der Zeitenwende langfristige Kooperationen mit der Verteidigungsindustrie zustande gebracht werden sollen. Der neue Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat sich ebenfalls für eine Stärkung der nationalen Verteidigungsindustrie, konzertiert in Europa, ausgesprochen. Nach längeren Verhandlungen wurde im Programm Future Combat Air System (FCAS), unter Beteiligung von drei Nationen, mit dem Start der Phase 1B ein wichtiger Meilenstein im Dezember 2022 erzielt. Insgesamt konnte die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Norwegen im Rahmen der laufenden Rüstungsprojekte fortgeführt werden. Die Rüstungsbeziehungen mit Finnland und Schweden wurden intensiviert. Beide Länder planen weiterhin einen gemeinsamen NATO-Beitritt. Die bi- und multilaterale Rüstungskooperation hat angesichts der Sicherheitslage einen zusätzlichen Schub erhalten. Für den Bereich der bodengebundenen Luftverteidigung wurde die „European Sky Shield Initiative“ unter deutscher Koordination am 13. Oktober 2022 begründet. Ziel der Initiative ist die Stärkung des europäischen Pfeilers in der gemeinsamen Luftverteidigung der NATO. Dafür sollen bereits vorhandene Fähigkeiten ausgebaut und existierende Fähigkeitslücken geschlossen werden. Dazu haben sich 15 Staaten zusammengeschlossen. Schweden ist der Initiative im Januar 2023 ebenfalls beigetreten. Die Staaten wollen die entsprechenden Systeme gemeinsam beschaffen, nutzen und warten. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine auch weiterhin militärisch. Der Gesamtwert der im Zeitraum Januar bis 5. Dezember 2022 von der Bundesregierung erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern beträgt knapp 2 Mrd.€. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im Rahmen der Berliner Sicherheitskonferenz am 30. November 2022 zugesagt, die wirtschaftliche, finanzielle, humanitäre sowie militärische Hilfe für die Ukraine weiterhin fortzuführen. Die Mittel für die Ertüchtigungsinitiative sollen für das Jahr 2023 bei insgesamt 2,2 Mrd. € liegen. Der neue Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat bereits kurz nach der Entscheidung, Kampfpanzer aus Beständen der Bundeswehr in die Ukraine zu liefern, angekündigt, die durch alle Lieferungen entstehenden Lücken bei der Bundeswehr schnellstmöglich auffüllen zu wollen und dazu auch Gespräche mit der Verteidigungsindustrie zu führen. Für HENSOLDT ergeben sich durch die sicherheitspolitische Lage, das Sondervermögen sowie die Investitionsmittel des Einzelplans 14 mannigfaltige Geschäftsmöglichkeiten in allen militärischen Dimensionen. Dennoch wirken sich aktuelle Rahmenbedingungen wie begrenzte Produktionskapazitäten, instabile Lieferketten, international hohe Nachfrage bei begrenztem Angebot, hohe Inflation und signifikante Wechselkursveränderungen potenziell nachteilig auf die Beschaffung von Rüstungsgütern aus. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202211 2Geschäftsverlauf Der Krieg Russlands gegen die Ukraine stellt eine Zäsur dar, wie wir sie in Europa seit dem Kalten Krieg nicht mehr erlebt haben. Dieser Umbruch der globalen Ordnung wird tiefe Spuren hinterlassen – in der Politik, der Wirtschaft und bei den Menschen. Die von der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, dem Hauptkunden der HENSOLDT- Gruppe, ausgerufene Zeitenwende in der Sicherheitspolitik birgt für HENSOLDT umfangreiche Chancen. Für das Jahr 2022 ergaben sich hieraus noch keine wesentlichen Effekte für das Projektgeschäft von HENSOLDT. Von den von HENSOLDT definierten und auf Initiativen der Deutschen Bundesregierung basierenden „Schwerpunktbereichen”9 konnten insoweit bereits Aufträge aus dem „Schwerpunktbereich 1” verzeichnet werden, als in der zweiten Jahreshälfte 2022 unter anderem kurzfristig erste Lieferungen beispielsweise von TRML-4D-Radaren für das Luftverteidigungssystem IRIS-T SLM in die Ukraine vollzogen wurden. Weitere Lieferungen sollen in 2023 zügig erfolgen. Die COVID-19-Pandemie hat nach wie vor das Geschäft der HENSOLDT-Gruppe als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektroniklösungen nicht wesentlich beeinflusst. Im Zuge einer langfristigen Nachfolgeplanung hat der Aufsichtsrat im März 2022 der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Bestellungen von Axel Salzmann (CFO) und Peter Fieser (CHRO) als Vorstandsmitglieder zugestimmt. Axel Salzmann ist zum 30. Juni 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Christian Ladurner, vormals Head of Group Controlling & Investor Relations, hat das Amt des CFO zum 1. Juli 2022 übernommen. Peter Fieser ist zum 30. September 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Dr. Lars Immisch, vormals Executive Vice President HR in der Division Defence and Space der Airbus-Gruppe, hat das Amt des CHRO zum 1. Oktober 2022 übernommen. HENSOLDT Nexeya France S.A.S. („Nexeya“), eine französische Tochtergesellschaft der HENSOLDT AG, sowie ein Teil ihrer Tochtergesellschaften, wurden Mitte August 2022 Opfer eines ernsthaften Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wurde umgehend eine umfassende Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Nexeya konnte seit Anfang September wieder weitgehend zum normalen Tagesgeschäft zurückkehren. Die IT-Infrastruktur und Daten anderer Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe waren nicht betroffen. Insgesamt war das operative Geschäft von HENSOLDT im Geschäftsjahr 2022 von einer weiterhin positiven Entwicklung geprägt und es konnten starke Auftragseingänge verzeichnet werden. Das Segment Sensors profitierte insbesondere von Aufträgen für den Eurofighter (Servicevertrag C3) mit einem Vertragswert von 270 Mio. € sowie Beauftragungen im Rahmen des Eurofighter Halcon-Programms (175 Mio. €), Aufträgen für die Ausstattung der Mehrzweckfregatten F126 mit vier TRS-4D-Radaren mit einem Gesamtvolumen von 168 Mio. € und Auftragseingängen für das FCAS-Programm mit einem Vertragswert von 96 Mio. €. Im Segment Optronics konnten unter anderem Aufträge über Laser für den M1 Abrams in Höhe von 29 Mio. € verbucht werden. Die Umsatzerlöse konnten im Vergleich zum Vorjahr einen signifikanten Zuwachs von 15,8 % verzeichnen (1.707 Mio. €; Vorjahr: 1.474 Mio. €). Das Hochlaufen der wichtigsten Programme entwickelte sich dabei wie erwartet und es konnten wesentliche Meilensteine wie geplant erreicht werden. Die Zunahme des bereinigten EBITDAs (292 Mio. €; Vorjahr: 261 Mio. €) ergab sich hauptsächlich aus Volumen- und Projektmix-Effekten. Diese Effekte wurden teilweise durch niedrigere Projektmargen aus gestiegenen Umsätzen mit einem geringeren Wertschöpfungsanteil kompensiert. Das Book-to-Bill-Verhältnis lag aufgrund des hervorragenden Auftragseingangs im Geschäftsjahr 2021 erwartungsgemäß unter dem Wert des Vorjahres, aber mit 1,2 weiterhin auf einem hohen Niveau. Aufgrund der positiven Entwicklung konnte die in 2020 in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität im Geschäftsjahr 2022 um weitere 150 Mio. € und damit gänzlich zurückgeführt werden. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202212 9„Schwerpunktbereich 1”: Kontinuierliche Unterstützung der Ukraine durch die Deutsche Bundesregierung in Abstimmung mit EU-Initiativen und der „Ukraine Defense Contact Group” „Schwerpunktbereich 2”: Spezielle Beschaffungsprojekte und anstehende Projekte im Kontext von NATO-/Europäischen Initiativen „Schwerpunktbereich 3”: Sondervermögen Bundeswehr 3Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1Ertragslage Auftragseingang, Umsatzerlöse, Book-to-Bill-Verhältnis und Auftragsbestand Auftragseingang Umsatzerlöse Book-to-Bill Auftragsbestand Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 % Delta 2022 2021 % Delta 2022 2021 Delta 2022 2021 % Delta Sensors 1.675 2.774 -39,6 % 1.404 1.148 22,3 % 1,2x 2,4x -1,2x 4.688 4.420 6,0 % Optronics 333 405 -17,8 % 310 332 -6,7 % 1,1x 1,2x -0,1x 692 676 2,3 % Eliminierung/ Transversal/ Übrige -15 -8 -7 -5 -13 -4 HENSOLDT 1.993 3.171 -37,2 % 1.707 1.474 15,8 % 1,2x 2,2x -1,0x 5.366 5.092 5,4 % Auftragseingang Der Auftragseingang bewegte sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Im Geschäftsjahr 2022 konnten weitere signifikante Aufträge gewonnen werden. Aufgrund der herausragenden Auftragseingänge im Vorjahr, vor allem durch das Großprojekt PEGASUS, lag der Auftragseingang der HENSOLDT-Gruppe in 2022 hinter dem Vorjahr. Der Auftragseingang im Segment Sensors war vom Servicevertrag C3 für den Eurofighter in der Division Services & Aerospace Solutions sowie von Aufträgen im Rahmen des Eurofighter Halcon-Programms in den Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions geprägt. Die Division Radar & Naval Solutions leistete mit Aufträgen für die Ausstattung der Fregatte 126 einen weiteren signifikanten Beitrag. Darüber hinaus konnten Aufträge im Zusammenhang mit der Demonstrator Phase 1B im FCAS-Programm (Future Combat Air System) gewonnen werden, die sich über alle Divisionen verteilen. Das Vorjahr beinhaltete Rekordaufträge im Zusammenhang mit dem luftgestützten PEGASUS-System zur elektronischen Signalaufklärung mit einem Vertragswert von 1,25 Mrd. € in der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie dem Eurofighter Quadriga-Programm in den Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions. Innerhalb des Segments Sensors entfielen 44,0 % (Vorjahr: 29,2 %) auf die Division Radar & Naval Solutions. Auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions entfielen 21,4 % (Vorjahr: 60,0 %) des Auftragseingangs und 34,6 % (Vorjahr: 10,8 %) sind der Division Services & Aerospace Solutions zuzuordnen. Der Auftragseingang im Segment Optronics im Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch Auftragseingänge in den Produktlinien Ground Based Systems, Naval und Industrial Commercial Solutions sowie in der südafrikanischen Einheit. Der Vorjahreszeitraum beinhaltete hohe Auftragseingänge in den Produktlinien Ground Based Systems und Naval, die insgesamt zu einem Rückgang des Auftragseingangs im Jahresvergleich führten. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202213 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse stiegen signifikant, was in erster Linie auf das Großprojekt PEGASUS und auf das gesteigerte Basisgeschäft im Segment Sensors zurückzuführen war. Das starke Wachstum im Segment Sensors wurde in allen Divisionen erzielt. Wesentliche Treiber waren das luftgestützte PEGASUS-System zur elektronischen Signalaufklärung in der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions sowie Eurofighter-Radare in der Division Radar & Naval Solutions. In diesen Großprojekten konnten wesentliche Meilensteine wie geplant erreicht werden. Die Division Radar & Naval Solutions trug mit 38,3 % (Vorjahr: 41,6 %) und die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions mit 40,4 % (Vorjahr: 33,2 %) zu den Umsatzerlösen bei. Auf die Division Services & Aerospace Solutions entfielen 21,3 % (Vorjahr: 25,2 %) der Umsatzerlöse. Im Segment Optronics waren die Haupttreiber im Umsatz die Produktlinien Ground Based Systems und Industrial Commercial Solutions sowie die südafrikanische Einheit. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf temporäre Einschränkungen in den Lieferketten und zeitliche Verschiebungen bei der Versorgung mit Produktionsmaterial, vor allem bei bodengestützten Systemen, zurückzuführen. Dies führte zu einer Verschiebung der Umsatzrealisierung. Book-to-Bill-Verhältnis Das Book-to-Bill-Verhältnis lag aufgrund des hervorragenden Auftragseingangs im Geschäftsjahr 2021 erwartungsgemäß unter dem Wert des Vorjahres, aber mit 1,2 weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Segment Sensors konnte ein Book-to-Bill-Verhältnis von 1,2 erreicht werden. Dabei wurde ein Rückgang in den Divisionen Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Radar & Naval Solutions teilweise durch Zuwächse in der Division Services & Aerospace Solutions kompensiert. Das hohe Book-to-Bill-Verhältnis im Vorjahr war geprägt von den Aufträgen im Zusammenhang mit dem luftgestützten PEGASUS-System zur elektronischen Signalaufklärung in der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions. Auch im Segment Optronics lag das Book-to-Bill-Verhältnis bei 1,1, wenn auch auf niedrigerem Auftragseingangs- und Umsatzniveau. Der leichte Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultierte insbesondere aus hohen Auftragseingängen im Geschäftsjahr 2021 in den Produktlinien Ground Based Systems und Naval. Auftragsbestand Der Auftragsbestand auf Konzernebene konnte aufgrund eines Book-to-Bill-Verhältnisses von 1,2 im Segment Sensors und 1,1 im Segment Optronics gesteigert werden. Im Segment Sensors war der anhaltende Anstieg im Vergleich zum 31. Dezember 2021 hauptsächlich auf die Auftragseingänge in den Divisionen Radar & Naval Solutions und Services & Aerospace Solutions zurückzuführen. Innerhalb des Segments Sensors entfielen ca. 54,4 % (Vorjahr: 53,0 %) des Auftragsbestands auf die Division Radar & Naval Solutions. Rund 32,3 % (Vorjahr: 39,0 %) entfielen auf die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions. Auf die Division Services & Aerospace Solutions entfielen rund 13,3 % (Vorjahr: 8,0 %). Die Erhöhung im Segment Optronics im Vergleich zum 31. Dezember 2021 resultierte in erster Linie aus den Auftragseingängen in den Produktlinien Ground Based Systems, Naval, Industrial Commercial Solutions sowie der südafrikanischen Einheit. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202214 Ergebnis10 Ergebnis Marge Geschäftsjahr Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 % Delta 2022 2021 Sensors 233 194 20,0 % 16,6 % 16,9 % Optronics 59 68 -14,2 % 18,9 % 20,5 % Eliminierung/Transversal/Übrige – -2 Bereinigtes EBITDA 292 261 12,0 % 17,1 % 17,7 % Abschreibungen -103 -126 17,9 % Einmaleffekte -22 -9 -146,8 % Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 166 126 32,2 % 9,7 % 8,5 % Finanzergebnis -37 -41 10,2 % Ertragsteuern -49 -22 -122,6 % Konzernergebnis 80 63 27,8 % 4,7 % 4,3 % Ergebnis je Aktie (in €; unverwässert/verwässert) 0,75 0,60 24,3 % Bereinigtes EBITDA Das bereinigte EBITDA des Konzerns konnte im Vergleich zum Vorjahr signifikant gesteigert werden, was hauptsächlich auf Volumeneffekte und einen vorteilhaften Projekt-Mix zurückzuführen war. Diese Effekte wurden teilweise durch niedrigere Projektmargen aus gestiegenen Umsätzen mit einem geringeren Wertschöpfungsanteil und für Projekte im Anfangsstadium des Lebenszyklus sowie durch höhere Forschungs- und Entwicklungskosten und Funktionskosten kompensiert. Das Segment Sensors hat die Entwicklung des bereinigten EBITDA im Konzern wesentlich geprägt. Die Volumeneffekte im Segment Sensors waren dabei auf die gestiegenen Umsätze für PEGASUS und auf das gesteigerte Basisgeschäft zurückzuführen. Gleichzeitig wies das Großprojekt PEGASUS im Geschäftsjahr 2022 ein gesteigertes Volumen aus dem Geschäft mit geringem Wertschöpfungsanteil auf. Der vorteilhafte Projektmix war vor allem in der Division Radar & Naval Solutions zu verzeichnen. Im Segment Optronics war ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dies war unter anderem auf zeitliche Verzögerungen bei der Materialversorgung zurückzuführen. Durch diese Verzögerungen ergaben sich Verschiebungen in der Umsatzrealisierung, die sich entsprechend auf das bereinigte EBITDA auswirkten. Des Weiteren ist der Rückgang auf die Erschließung neuer Geschäftsfelder und damit verbundenen höheren Funktionskosten zurückzuführen. Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) In den Abschreibungen ergab sich ein Rückgang hauptsächlich aufgrund niedrigerer Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr. Teilweise wurde dieser Rückgang durch höhere Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten kompensiert. Der Anstieg der Einmaleffekte11 resultierte hauptsächlich aus Aufwendungen im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung zur Besetzung des Vorstands sowie aus Aufwendungen zur Bewältigung des Cyberangriffs auf die französische Tochtergesellschaft Nexeya. Konzernergebnis Die Verbesserung des Finanzergebnisses war hauptsächlich auf niedrigere Zinsaufwendungen aufgrund der verbesserten Kapitalstruktur zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die Auflösung der abgegrenzten Transaktionskosten für die revolvierenden Kreditlinie im Rahmen der Anpassung der Kreditvereinbarung aus. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202215 10Die Margen errechnen sich durch den Bezug auf die jeweiligen Umsatzerlöse. 11Definiert als „Transaktionskosten, nachlaufende Aufwendungen in 2021 für den IPO in 2020, OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte sowie andere Einmaleffekte”. Demgegenüber stand eine Zunahme des Ertragsteueraufwands um 27 Mio. € auf 49 Mio. € zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 22 Mio. €). Darin enthalten sind ein laufender Ertragsteueraufwand in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) und ein Anstieg des latenten Steueraufwandes in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €). Haupttreiber bei den latenten Steuern waren die Auflösung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und die Zuführung in den passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit immateriellen Vermögensgegenständen sowie weitere Bewertungsdifferenzen. Der niedrigere laufende Steueraufwand ist auf die Nutzung von Verlustvorträgen und den unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb der Organschaft zurückzuführen. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr von 0,60 € auf 0,75 €, was hauptsächlich auf das höhere EBITDA, niedrigere Abschreibungen und ein leicht verbessertes Finanzergebnis zurückzuführen ist. Der Vorstand beabsichtigt, dem Aufsichtsrat die Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vorzuschlagen. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 31,5 Mio. €. Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung. 3.2Vermögenslage 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 % Delta Langfristige Vermögenswerte 1.335 1.326 0,6 % davon: Goodwill1 658 658 0,0 % davon: Immaterielle Vermögenswerte 384 385 -0,1 % davon: Sachanlagen 121 108 12,0 % davon: Aktive latente Steuern 6 11 -43,7 % Kurzfristige Vermögenswerte 1.644 1.629 0,9 % davon: Vorräte 516 444 16,1 % davon: Vertragsvermögenswerte 182 170 7,3 % davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 323 309 4,5 % davon: Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 20 7 163,5 % davon: Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 133 167 -20,1 % davon: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 460 529 -13,1 % Summe Aktiva 2.979 2.956 0,8 % 1 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € Zum 31. Dezember 2022 blieb das Vermögen des Konzerns mit einem leichten Anstieg von 0,8 % auf 2.979 Mio. € nahezu unverändert. Der leichte Anstieg resultierte insbesondere aus der Erhöhung der Vorräte um 72 Mio. € bzw. 16,1 % und wurde größtenteils durch einen Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 69 Mio. € und der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte um 33 Mio. € kompensiert. Der leichte Anstieg der langfristigen Vermögenswerte von 1.326 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1.335 Mio. € zum 31. Dezember 2022 war weitgehend auf einen Anstieg der Sachanlagen insbesondere auf Investitionen in Test-, Simulations- und Demonstrationsgeräte zurückzuführen. Die Immateriellen Vermögenswerte blieben nahezu unverändert, da die Zugänge im Geschäftsjahr 2022, die im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) beinhalteten, durch die Amortisierung von Vermögenswerten aus Akquisitionen und aktivierten Entwicklungskosten von insgesamt 59 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €) leicht überkompensiert wurden. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 um 15 Mio. € von 1.629 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1.644 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202216 Die Erhöhung der Vorräte, Vertragsvermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurde teilweise durch den Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte kompensiert. Die Erhöhung der Vertragsvermögenswerte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierte hauptsächlich aus der planmäßigen Erreichung von Meilensteinen bei Großprojekten und der damit einhergehenden Realisierung eines erheblichen Geschäftsvolumens im vierten Quartal des Geschäftsjahres. Ebenso wurden die Vorräte insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Auftragsbestands sowie der aktuellen, temporären Lieferkettenstörungen aufgebaut. Der Anstieg der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ist insbesondere auf Darlehensvergaben an nicht- konsolidierte Gesellschaften sowie weitere Fremdwährungsderivate, die im Zusammenhang mit laufenden Großprojekten abgeschlossen wurden, zurückzuführen. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 133 Mio. € gegenüber 167 Mio. € zum 31. Dezember 2021 sanken hauptsächlich aufgrund geringerer geleisteter Anzahlungen für Lieferantenleistungen. Die Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 69 Mio. € ist zum einen mit 150 Mio. € primär auf die vollständige Rückführung der in 2020 in Anspruch genommenen revolvierenden Kreditfazilität, die Dividendenzahlung an die Aktionäre der HENSOLDT AG in Höhe von 26 Mio. € und auf planmäßige Zahlungen aus der Weiterleitung fälliger Beträge aus Factoring-Vereinbarungen an den Factoring-Geber in Höhe von 5 Mio. € zurückzuführen. Zum anderen wurde dieser Effekt teilweise durch den positiven Free Cashflow in Höhe von 143 Mio. € kompensiert. 3.3Finanzlage Grundzüge des Finanzmanagements Das Finanzmanagement von HENSOLDT ist darauf ausgerichtet, finanzielle Stabilität, Flexibilität und insbesondere die jederzeitige Liquidität des Konzerns zu sichern. Es umfasst das Management der Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe, das Cash- und Liquiditätsmanagement und die Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken wie Wechselkurs- und Zinsrisiken. Die Finanzierungsstruktur der HENSOLDT-Gruppe ermöglicht dabei den Erhalt finanzieller Handlungsspielräume zur Nutzung von Geschäfts- und Investitionschancen. Kapitalstruktur des Konzerns In Verbindung mit dem Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, bestehend aus einem langfristigen Darlehen in Höhe von 600 Mio. € und einer revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 350 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sowohl das langfristige Darlehen als auch die revolvierende Kreditfazilität um jeweils 20 Mio. € erhöht. Die revolvierende Kreditfazilität wurde im Geschäftsjahr 2022 um insgesamt 150 Mio. € zurückgeführt und somit zum Stichtag nicht mehr in Anspruch genommen. In 2022 wurden die Kreditkonditionen punktuell angepasst, siehe Anhangangabe „36.2 Finanzierungsverbindlichkeiten“ im Konzernabschluss. Die Verfügbarkeit und die Konditionen des langfristigen Konsortialkreditvertrags sind an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Sinne des Senior Facility Agreements bezieht. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets eingehalten. Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202217 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 % Delta Eigenkapital 616 417 48,0 % davon: Gezeichnetes Kapital / Kapitalrücklage3 577 642 -10,1 % davon: Sonstige Rücklagen1 82 -65 > 200 % davon: Gewinnrücklagen1,2,3 -55 -171 67,7 % Langfristige Schulden 1.160 1.284 -9,7 % davon: Langfristige Rückstellungen 282 497 -43,2 % davon: Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 619 622 -0,6 % davon: Langfristige Leasingverbindlichkeiten 140 139 0,3 % davon: Passive latente Steuern 94 4 > 200 % Kurzfristige Schulden 1.203 1.255 -4,1 % davon: Kurzfristige Rückstellungen 181 188 -4,0 % davon: Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 12 166 -92,6 % davon: Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 488 500 -2,3 % davon: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 379 269 40,9 % davon: Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4 10 -64,1 % davon: Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 101 94 7,3 % Summe Passiva 2.979 2.956 0,8 % 1 Anpassung der Vorjahreswerte für Cashflow-Hedges um +5 Mio. € in den sonstigen Rücklagen und um -5 Mio. € in den Gewinnrücklagen 2 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € 3 Anpassung der Vorjahreswerte um -60 Mio. € für die Auflösung der Kapitalrücklage und um +60 Mio. € für die Einstellung in die Gewinnrücklagen. Die Dividendenzahlung in Höhe von -14 Mio. € wird - abweichend vom Vorjahresausweis - der Gewinnrücklage belastet Zum 31. Dezember 2022 erhöhten sich die Passiva nur unwesentlich um 23 Mio. € oder 0,8 % auf 2.979 Mio. € gegenüber 2.956 Mio. € zum 31. Dezember 2021. Dieser Anstieg war in erster Linie auf eine Erhöhung des Eigenkapitals um 200 Mio. € auf 616 Mio. € zurückzuführen. Der Hauptgrund für diesen Anstieg war die Erhöhung der sonstigen Rücklagen um 148 Mio. €, welcher insbesondere auf die stichtagsbezogene Anpassung der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen gemäß den versicherungs- mathematischen Berechnungen zurückzuführen war. Zudem reduzierten sich die negativen Gewinnrücklagen in Folge des auf die HENSOLDT AG entfallenden positiven Konzernergebnisses in Höhe von 78 Mio. € sowie durch 65 Mio. € Zuführung aus der Auflösung der Kapitalrücklage. Demgegenüber stand die Dividendenzahlung in Höhe von 26 Mio. €. Die langfristigen Schulden verringerten sich um 125 Mio. € von 1.284 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1.160 Mio € zum 31. Dezember 2022, was in erster Linie auf den Abbau der langfristigen Rückstellungen zurückzuführen war. Haupttreiber war der durch höhere Zinsen bedingte Abbau der Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen um 204 Mio. € auf 241 Mio. €. Damit verbunden war ein entsprechender gegenläufiger Aufbau der passiven latenten Steuern um 90 Mio. € auf 94 Mio. €, der insbesondere aus der Auflösung der aktiven latenten Steuern und dem dadurch geringeren Saldierungspotential resultiert. Die kurzfristigen Schulden verringerten sich um 52 Mio. € von 1.255 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1.203 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Der Hauptgrund für diesen Rückgang war die vollständige Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 150 Mio. €. Darüber hinaus verminderten sich die kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten, die kurzfristigen Rückstellungen sowie die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Diese Rückgänge wurden zum Teil durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 110 Mio. € kompensiert. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202218 Investitions- und Liquiditätsanalyse Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Delta Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 244 299 -55 davon: Konzernergebnis 80 63 17 davon: Netto-Finanzierungsaufwendungen 27 33 -6 davon: Ertragssteueraufwand (+) / -ertrag (-) 49 22 27 davon: Vorräte -75 -44 -31 davon: Vertragssalden -25 111 -136 davon: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -13 -22 9 davon: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 110 107 3 davon: Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 42 -83 124 Cashflow aus Investitionstätigkeit -101 -117 16 davon: Erwerb / Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -95 -102 7 davon: Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel -1 -12 11 Free Cashflow 143 182 -39 Einmaleffekte 35 12 23 Zinsen, Ertragsteuern und M&A-Aktivitäten 41 58 -17 Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen 219 252 -33 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -214 -297 83 davon: Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken -150 -210 60 davon: Veränderung sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten -19 -84 65 davon: Dividendenzahlungen -26 -14 -13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 460 529 -69 Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202219 Free Cashflow Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag aufgrund der operativen Performance erneut auf sehr hohem Niveau. Die wesentlichen Effekte im Working Capital bedingt durch die Veränderung des Saldos aus Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten und einem Aufbau der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der planmäßigen Umsetzung der Großprojekte PEGASUS und Eurofighter Common Radar System Mk1. Hier konnten im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Meilensteine erreicht werden, die zu Kundenzahlungen und korrespondierenden Zahlungen an Lieferanten führten. Weiterhin wurden Vorbereitungen getroffen, um das gesteigerte Geschäftsvolumen zu bewerkstelligen. Im Cashflow aus Investitionstätigkeit ergab sich eine Verringerung der Mittelabflüsse im Vergleich zum Vorjahr. Niedrigere Zahlungen für M&A-Aktivitäten und niedrigere Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wurden teilweise durch höhere Investitionen in Sachanlagen kompensiert. Zu den Investitionen gehören Sachinvestitionen für den Erwerb, die Modernisierung und die Instandhaltung von physischen Vermögenswerten wie Sachanlagen, sowie immateriellen Vermögenswerten wie Software oder Lizenzen. Darüber hinaus beinhalten die Investitionen Entwicklungskosten, die als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert wurden. Der Rückgang der Investitionen war hauptsächlich auf niedrigere aktivierte Entwicklungskosten zurückzuführen (siehe Abschnitt „I 5 Forschung und Entwicklung“). Bereinigter Free Cashflow vor Steuern und Zinsen Der bereinigte Free Cashflow vor Steuern und Zinsen lag mit 219 Mio. € erneut auf sehr hohem Niveau. Im Vergleich zur außergewöhnlich starken Cash-Performance des Vorjahres ergab sich ein Rückgang um 33 Mio. €. Die Einmaleffekte12 standen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Dotierung des Planvermögens sowie Zahlungen im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung zur Besetzung des Vorstands. Der Rückgang der Posten für Zinsen13, Ertragsteuern14 und M&A-Aktivitäten15 war hauptsächlich auf niedrigere Mittelabflüsse aus M&A-Aktivitäten und niedrigere Zinszahlungen zurückzuführen, welche zum Teil durch höhere Ertragsteuern im aktuellen Berichtszeitraum kompensiert wurden. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war geprägt durch die vollständige Rückzahlung der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 150 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Die Vergleichsperiode des Vorjahres beinhaltete die teilweise Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von 200 Mio. € sowie Mittelabflüsse durch die Verringerung sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten. Letztere betrafen im Wesentlichen planmäßige Zahlungen in Höhe von 86 Mio. € an eine Factoring-Gesellschaft für zum 31. Dezember 2020 erhaltene, aber noch nicht zur Weiterleitung an den Factoring-Geber fällige Zahlungen aus Factoring-Vereinbarungen. Des Weiteren lag die Dividendenzahlung an die Aktionäre der HENSOLDT AG im Geschäftsjahr 2022 mit 0,25 € je Aktie über der Dividendenzahlung des Vorjahres mit 0,13 € je Aktie. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestanden zum 31. Dezember 2022 aus Bankguthaben in Höhe von 310 Mio. € (Vorjahr: 529 Mio. €) sowie kurzfristigen Termingeldern in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Die Verminderung im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus der vollständigen Rückführung der revolvierenden Kreditfazilität sowie der Dividendenzahlung an die Aktionäre der HENSOLDT AG. Teilweise kompensiert wurde dieser Rückgang durch den positiven Free Cashflow. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202220 12Definiert als „Transaktionskosten, nachlaufende Aufwendungen in 2021 für den IPO in 2020, OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte sowie andere Einmaleffekte“. 13Definiert als „Gezahlte Zinsen“ (einschließlich Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten), wie in der Konzern- Kapitalflussrechnung ausgewiesen. 14Definiert als „Zahlungen / Rückerstattungen von Ertragsteuern“, wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen. 15Definiert als Summe von „Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“, „Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen“, „Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen“, „Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen“, „Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel“ sowie „Sonstiger Cashflow aus Investitionstätigkeiten“, wie in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesen. 3.4Gesamtbeurteilug Der Vorstand bewertet die wirtschaftliche Leistung der HENSOLDT-Gruppe insgesamt positiv. Trotz des zeitweise herausfordernden Umfelds in Folge des Ukrainekrieges wurden die Ziele beim Umsatz voll erreicht. Der Auftragseingang bewegte sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Der Auftragseingang des Konzerns liegt aufgrund der herausragenden Auftragseingänge im Vorjahr unter dem Auftragseingang der Vergleichsperiode. Aufgrund der erreichten Steigerung des Geschäftsvolumens und der konsequenten Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung hat das bereinigte EBITDA die Erwartungen voll erfüllt. Die prognostizierten Leistungsindikatoren Auftragseingang, Umsatz und bereinigtes EBITDA konnten sowohl im Konzern als auch im Segment Sensors erreicht werden. Im Segment Optronics ergaben sich zeitliche Verzögerungen bei der Umsatzrealisierung aufgrund von temporären Lieferkettenengpässen, die sich entsprechend auf das bereinigte EBITDA auswirkten, so dass die prognostizierten Leistungsindikatoren nicht erreicht wurden. Ebenfalls ergaben sich dort im Auftragseingang zeitliche Verschiebungen ins Folgejahr. Der Vorstand bewertet die Vermögenslage sowie die finanzielle Lage der HENSOLDT-Gruppe insgesamt positiv. Die Liquidität des Konzerns war zu jedem Zeitpunkt im Geschäftsjahr sichergestellt. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202221 IIIPrognosebericht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Der IWF erwartet unverändert einen Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr 2022 von 3,4 %. Für 2023 prognostiziert der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von 2,9 %. Diese, im Vergleich zum Oktober 2022 um 0,2 Prozentpunkte nach oben revidierte Prognose spiegelt insbesondere die kürzliche Wiedereröffnung der Volkswirtschaft China wider. Der jüngste Weltwirtschaftsausblick des IWF geht davon aus, dass der Kampf gegen die Inflation und der Krieg in der Ukraine die Wirtschaftstätigkeit in 2023 weiter belasten wird. Für den Euroraum geht der IWF im Vergleich zu vorhergehenden Jahren von einem nachlassenden Wachstum von durchschnittlich 0,7 % aus. Im Vergleich zur letzten Prognose erfolgte eine Aufwärtskorrektur um 0,2 Prozentpunkte, was insbesondere auf schnellere Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank sowie zusätzliche Ankündigungen von Maßnahmen zur Unterstützung der Kaufkraft in Form von Energiepreiskontrollen zurückzuführen ist. Im Jahr 2024 erwartet der IWF ein Wachstum von durchschnittlich 1,6 %. Die bestehende Risikobilanz ist nach wie vor eher abwärts gerichtet, jedoch haben sich die nachteiligen Risiken seit der letzten Prognose vom Oktober 2022 verringert. Ein stärkerer Impuls durch die aufgestaute Nachfrage in zahlreichen Volkswirtschaften oder ein schnellerer Rückgang der Inflation ist denkbar. Auf der anderen Seite könnten schwerwiegende Gesundheitsprobleme in China die Erholung bremsen, eine Eskalation des Krieges in der Ukraine sowie eine Veränderung der globalen Finanzbedingungen könnten die Verschuldungsproblematik verschärfen. Kapitalmärkte könnten als Reaktion auf negative Inflationsnachrichten neu bewertet werden und der wirtschaftliche Fortschritt könnte durch eine weitere geopolitische Fragmentierung beeinträchtigt werden. In den meisten Volkswirtschaften hat angesichts der Lebenshaltungskostenkrise eine nachhaltige Disinflation weiterhin Priorität. Da die restriktiven monetären Bedingungen und das geringere Wirtschaftswachstum die Finanz- und Schuldenstabilität möglicherweise beeinträchtigen, ist es notwendig, Instrumente zur Stabilisierung des Finanzsystems im Ganzen einzusetzen und den Rahmen der Umschuldung zu verstärken. Eine engere multilaterale Zusammenarbeit ist unabdingbar, um die Errungenschaften des regelbasierten multilateralen Systems zu bewahren, den Klimawandel durch die Begrenzung von Emissionen einzudämmen und umweltfreundliche Investitionen zu fördern. 2Entwicklung in der Verteidigungs- und Sicherheitsbranche Die weltweiten Militärausgaben stiegen 2021 das siebte Jahr in Folge und erreichten erstmals mehr als 2 Billionen US- Dollar („USD”). Dies entsprach 2,2 % des globalen Bruttoinlandsprodukts. Nach NATO-Angaben haben alle NATO- Mitgliedsstaaten als Folge des russischen Angriffskrieges die Verteidigungsausgaben 2022 weiter erhöht. Auf dem NATO-Gipfel von Madrid im Juni 2022 haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, bereits 2024 das NATO-2 %-Ziel erreichen zu wollen. Für 2022 gibt die NATO an, dass nur 9 der 29 Mitglieder diesen Wert erreichen. Auch die Europäische Verteidigungsagentur (EDA, European Defence Agency) hat in ihrem am 8. Dezember 2022 veröffentlichten Defence Data Report 2020/2021 den langfristigen Trend höherer Verteidigungsausgaben ihrer 26 Mitgliedstaaten bereits vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine bestätigt. Erstmals überstiegen die Gesamtausgaben der Mitglieder im Jahr 2021 200 Mrd. €. Gegenüber dem historischen Tiefstand von 2014 sind die Verteidigungsausgaben 2021 um fast 52 Mrd. € gestiegen, was einem Anstieg von ca. 32 % entspricht. Dieser Trend wird sich erwartungsgemäß mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine weiter verstärken. Auch die EU-Kommission selbst will als Teil des Mid-Term-Reviews des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) 2023/2024 mit den Mitgliedstaaten eine mögliche Erhöhung des EVF-Budgets diskutieren. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202222 Wie in Deutschland haben auch weitere NATO- und EU-Mitgliedstaaten ihre zukünftige militärische Ausrüstung aus den NATO-Planungszielen und dem bestehenden Kriegsszenario abgeleitet. Das auf dem NATO-Gipfel 2022 beschlossene neue strategische Konzept der NATO identifiziert Russland als die stärkste Bedrohung für die Sicherheit der Alliierten, befasst sich erstmals mit der Bedrohung durch China und schließt weiterhin Herausforderungen wie organisierten transnationalen Terrorismus, Cyber-Angriffe und hybride Konflikte ein. Auch im Bereich Innovationen wird die NATO mit der Etablierung des NATO Innovation Fund eine stärkere Rolle spielen und über die nächsten 15 Jahre 1 Mrd. € in Start- ups mit dem Schwerpunkt Dual-Use investieren. Die hegemonialen Ansprüche Chinas im indo-pazifischen Raum haben die Sicherheitsvorsorge und Kooperation der Staaten in der Region erhöht. Gleichzeitig suchen die Staaten die Zusammenarbeit mit NATO-Mitgliedern im verteidigungsindustriellen Bereich. Australien will seine Verteidigungsausgaben von ca. 48,6 Mrd. AUS-Dollar („AUD”) in 2022/23 in den Jahren bis 2025/26 sukzessive auf ca. 55,5 Mrd. AUD erhöhen. Der Investitionsanteil steigt dabei von ca. 16,2 Mrd. AUD auf 19,4 Mrd. AUD. Australien hat auch signifikante militärische Unterstützung der Ukraine geleistet. Japan hat ebenfalls bereits vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine begonnen, sich für industrielle Kooperation im Verteidigungsbereich zu öffnen. Mit der im Dezember 2022 offiziell verkündeten Zusammenarbeit im trilateralen Global Combat Air Program gemeinsam mit Großbritannien und Italien hat diese Öffnung einen Höhepunkt erreicht. Ziel ist es, parallel zum laufenden FCAS-Programm ein Kampfflugzeug der sechsten Generation bis 2035 zu entwickeln. Zudem soll der Verteidigungshaushalt in Japan 2023 von 5,2 Billionen Yen auf rund 6,5 Billionen Yen steigen. Die japanische Regierung plant, die Verteidigungsausgaben bis zum Jahr 2027 auf insgesamt 43 Billionen Yen anzuheben und den jährlichen Haushalt auf rund 9 Billionen Yen zu erhöhen, was etwa 2 % des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Das trilaterale Kampfflugzeugprogramm wird auch von Italien weiterhin mit signifikanten Finanzmitteln unterstützt. Aus dem italienischen Verteidigungsbudget sollen 2022 ca. 220 Mio. € und 2023 ca. 345 Mio. € in das Projekt fließen. Bis zu 50 % der Systemkomponenten sollen auf Elektronikkomponenten beruhen. Frankreich und Großbritannien haben bereits vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine eine deutliche Verteidigungsbudgeterhöhung im Rahmen ihrer langfristigen Haushaltsplanungen angekündigt. In Frankreich haben die Planungen für das neue militärische Planungsgesetz für den Zeitraum 2024 bis 2030 begonnen. Das Gesetz soll dem Parlament im März 2023 präsentiert werden und eine signifikante Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf insgesamt 413 Mrd. € für die Gesamtperiode beinhalten. Auch dort stehen die Ableitungen aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine für die Überlegungen der zukünftigen Schwerpunktsetzung neben Munitionsvorräten, einem Fokus auf die Stärkung der verteidigungsindustriellen Basis sowie der Abschreckungsfähigkeit im Vordergrund. Dabei sollen auch Beschaffungsprozesse beschleunigt werden. Großbritanniens neuer Premierminister Rishi Sunak hat angekündigt, vor der nächsten Budgetverabschiedung den „Integrated Review“ der Vorgängerregierungen zu überprüfen. Dennoch hat er sich verpflichtet, das NATO-2 %-Ziel zu halten. Neben konventionellen Elementen zeigt sich im Ukrainekrieg die Bedeutung von digitalisierten Waffensystemen sowie datengetriebener Informationsüberlegenheit und elektronischer Kampfführung. In Ergänzung zu beinahe weltweit steigenden Verteidigungsbudgets entspricht HENSOLDTs Portfolio aktuellen wie künftigen Anforderungen an moderne Streitkräfte. Zukünftige Weiterentwicklungen in den genannten Segmenten inklusive Weltraum, gepaart mit dem Schließen elementarer Fähigkeitslücken im Bereich der Luftverteidigung, der persönlichen Ausstattung mit beispielsweise Nachtsichtbrillen und dem Zukauf zusätzlicher Einheiten in allen militärischen Dimensionen - insbesondere Schiffe, U-Boote, gepanzerte Fahrzeuge, Helikopter, Kampfflugzeuge - ergeben für HENSOLDT außerordentliches Wachstumspotential entsprechend seiner globalen Strategie. Die weltweite Sicherheitslage und neue industrielle und politische Kooperationen, besonders im indo-pazifischen genau wie im europäischen Raum, ergeben zusätzliche Marktchancen. Zur Stärkung der verteidigungsindustriellen Basis haben die EU-Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen umgesetzt. Als Sofortmaßnahme richteten die EU-Kommission, die Europäische Verteidigungsagentur und der Europäische Auswärtige Dienst die „Defence Joint Procurement Task Force“ (DJPTF) ein, mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung kurzfristig benötigter Ausrüstung in ausgewählten Produktkategorien zu unterstützen. Dies wird ergänzt durch den EU- Verordnungsentwurf „European Defence Industry Reinforcement through common Procurement Act“ (EDIRPA), welcher gemeinsame Beschaffungen der EU-Mitgliedstaaten mit EU-Mitteln in Höhe von bis zu 500 Mio. € fördern soll. Die Verordnung zu EDIRPA soll bereits im Januar 2023 verabschiedet werden und der Entwurf für eine Nachfolgeverordnung zum „European Defence Investment Programme“ (EDIP) soll im ersten Halbjahr 2023 vorgestellt werden. Die Bundesregierung plant für 2023 die Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes. Dies könnte Risiken hinsichtlich stärkerer Restriktionen bei Exporten in bestimmte Drittstaaten mit sich bringen. Gleichzeitig wird aber auch geplant, Drittstaaten wie z. B. Südkorea, Singapur oder Chile in den privilegierten Länderkreis der EU-/NATO-Staaten aufzunehmen, welches zu vereinfachten und schnelleren Genehmigungsentscheidungen führen würde. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202223 3Prognose Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet das Management aufgrund von Budgeterhöhungen und ersten Aufträgen aus dem Sondervermögen ein moderates Wachstum des Auftragseingangs. In der operativen Planung des Konzerns geht der Vorstand insbesondere aufgrund des unverändert hohen Auftragsbestands von einem moderaten organischen Umsatzwachstum zwischen 7 % und 10 % für das Geschäftsjahr 2023 aus. Insgesamt erwartet das Management ein Book-to-Bill-Verhältnis auf Vorjahresniveau zwischen 1,1 und 1,2. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein moderat steigendes bereinigtes EBITDA erwartet. Für das Segment Optronics erwartet das Management aufgrund von Nachholeffekten in Folge temporärer Lieferkettenstörungen im Geschäftsjahr 2022 ein in Relation zum Segment Sensors stärkeres prozentuales Wachstum im Umsatz, im Auftragseingang und im bereinigten EBITDA. Diese Erwartung unterstellt, dass die geopolitischen Spannungen durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht weiter zunehmen und dass die Herausforderungen aufgrund von temporären Lieferkettenengpässen und der COVID-19- Pandemie weiter zurückgehen. Die Prognose hängt stark von den im Chancen- und Risikobericht genannten Gegebenheiten ab und basiert neben den oben dargestellten makroökonomischen Entwicklungen auf dem mehrjährigen Geschäftsplan des Konzerns. Dieser prognostiziert einen US-Dollar-Kurs von 1,13 $/1,00 € und eine Inflationsrate von 2,5 % in Deutschland und Frankreich für die Planperiode. Darüber hinaus wird ein Anstieg der Personalkosten von 4,0 % in Deutschland, 4,0 % in Frankreich und 4,5 % für Großbritannien prognostiziert. Außerdem hängen die prognostizierten Volumina für Umsatzerlöse und Auftragseingang in hohem Maße von der Zuverlässigkeit und Stabilität der politischen Rahmenbedingungen ab. In der Gesamtschau ist der Vorstand zuversichtlich, dass HENSOLDT an das erfolgreiche Geschäftsjahr 2022 anknüpfen kann und erwartet für das Geschäftsjahr 2023 eine erneut positive Entwicklung. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202224 IVChancen- und Risikobericht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1Risikobericht 1.1Wesentliche Merkmale des Risiko- und Kontrollmanagements Bei der HENSOLDT-Gruppe wurden Mechanismen und Systeme implementiert, die stabile Geschäftsprozesse und eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen. Das gruppenweit eingeführte Risiko- und Kontrollmanagement umfasst das Interne Kontrollsystem (IKS) und das Enterprise Risk Management (ERM). Es berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Anforderungen und orientiert sich an allgemein anerkannten Grundsätzen, die in externen Rahmenwerken und Standards festgelegt sind (insbesondere COSO16). Dies umfasst auch Nachhaltigkeitsaspekte. Das HENSOLDT-Risiko- und Kontrollmanagement stellt einen wesentlichen Bestandteil der Systeme und Instrumente dar, die der HENSOLDT-Vorstand für eine wert- und erfolgsorientierte Unternehmensführung zur Erreichung der Geschäftsziele einsetzt. Zentrale Zielsetzung ist die frühzeitige und systematische Identifizierung, Bewertung und Steuerung wesentlicher Risiken. Gültige Verfahren und Methoden werden hierzu auf der Ebene der HENSOLDT-Gruppe festgelegt und gelten für alle Einheiten des Konzerns gleichermaßen. Die Gesamtverantwortung für das IKS und ERM obliegt dem Vorstand. Dieser ist für die Implementierung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und wirksamen IKS und ERM zuständig. Die fachliche Gesamtverantwortung für das IKS und ERM unterliegt dem Leiter der Abteilung „Interne Revision, Risikomanagement & IKS”. Internes Kontrollsystem (IKS) HENSOLDT hat ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingerichtet. Das HENSOLDT-Risikomanagement-Team überwacht das Risikomanagementsystem, unterstützt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und kommuniziert Grundsätze und deren Änderungen. HENSOLDT verfügt über eine übergreifende, integrierte Methodik mit einem standardisierten Verfahren, nach dem Risiken frühzeitig identifiziert, notwendige Kontrollen definiert und nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert werden. Die Bestimmung des IKS-Umfangs erfolgt zentral nach einem risikobasierten Top-Down-Ansatz auf jährlicher Basis. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass das implementierte IKS alle relevanten Unternehmen, Prozesse und IT-Systeme von HENSOLDT abdeckt und dass Änderungen in der Geschäfts-, Prozess- oder IT-Systemlandschaft entsprechend berücksichtigt werden. Durch Veränderungen im Unternehmen oder Akquisitionen können neue Prozesse in den Geltungsbereich des IKS kommen oder bestehende Prozesse aus dem Geltungsbereich fallen. Das IKS wird im Rahmen von Plan- und Sonderprüfungen durch die Interne Revision überprüft. Die Ergebnisse werden den geprüften Einheiten, dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat berichtet. Der Vorstand überzeugt sich regelmäßig von der Angemessenheit der Prozesse, identifiziert mögliche Schwächen und leitet geeignete Maßnahmen zur Behebung ein. Enterprise Risk Management (ERM) Die vom Vorstand erlassene Konzernrichtlinie “Enterprise Risk Management (ERM)" legt alle methodischen und organisatorischen Standards im Umgang mit Chancen und Risiken verbindlich fest. Diese Konzernrichtlinie berücksichtigt dabei auch die Anforderungen zur Risikotragfähigkeit, der Risikobereitschaft und die Vorgaben des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F.. Das Risikomanagementsystem blieb im Berichtszeitraum unverändert. Die Früherkennung ist Grundlage für die rechtzeitige Einleitung von angemessenen Gegenmaßnahmen. Dies gilt auch für das konsequente Ergreifen sich bietender Chancen. Um ein transparentes Risiko- und Chancenmanagement zu unterstützen, identifiziert, verwaltet und berichtet HENSOLDT Risiken und Chancen gruppen- und segmentspezifisch und differenziert dabei zwischen den beiden Segmenten Sensors und Optronics. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202225 16Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Der operative und IT-gestützte Risikomanagementprozess berücksichtigt alle identifizierten Risiken aus den Konzerngesellschaften und besteht aus folgenden Schritten: ▪Treffen von Annahmen und Zielen, ▪Jährliche Validierung und Bestätigung der Risikotragfähigkeit und der Risikobereitschaft, ▪Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten, ▪Identifizierung von Risiken und Chancen, ▪Bewertung der Auswirkungen dieser identifizierten Risiken und Chancen, ▪Reaktion in Form der Umsetzung geeigneter Maßnahmen, ▪Konsolidierung und Aggregation der Einzelrisiken unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen auf Corporate Ebene, ▪Kontrolle der Wirksamkeit dieser Reaktionsmaßnahmen, ▪regelmäßige Erstellung von Risikomanagement-Berichten. Für die Identifizierung und Bewertung von Risiken müssen die Verantwortlichen in den verschiedenen Einheiten und Abteilungen der Gruppe die zentral vom ERM-Team definierten Verfahren befolgen. Für die Bewertung von Risiken und Chancen auf Konzernebene verwendet HENSOLDT eine vordefinierte Bewertungsmatrix, die die folgenden Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsstufen umfasst. Wahrscheinlichkeit in % Min Max Risikomatrix (Kapitel IV.1.3) Sehr unwahrscheinlich – % 4,9 % Gering Unwahrscheinlich 5,0 % 24,9 % Gering Möglich 25,0 % 49,9 % Mittel Wahrscheinlich 50,0 % 74,9 % Hoch Sehr wahrscheinlich 75,0 % 100,0 % Hoch Auswirkungen auf Gruppenebene in Mio. € Min Max Risikomatrix (Kapitel IV.1.3) Niedrig 0 1 Gering Mittel 1 2 Mittel Hoch 2 5 Hoch Sehr hoch 5 10 Hoch Kritisch 10 200 Kritisch Als Maßstab für die Beurteilung der finanziellen Auswirkung von Risiken wird auf Gruppenebene das bereinigte EBIT herangezogen. Neben den Risiken mit finanziellen Auswirkungen auf das bereinigte EBIT werden weitere finanzielle Risiken, insbesondere Liquiditäts-, Zins- und Steuerrisiken betrachtet. Für die Folgenabschätzung von (operativen) Risiken auf Projektebene stellt das jeweilige Gesamtprojektvolumen bzw. -budget die Bewertungsgrundlage dar. Im Anschluss an die Bruttobewertung der Risiken und Chancen definiert der jeweilige Verantwortliche entsprechende Gegenmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Unterstützung der Realisierung von Chancen. Hieraus ergibt sich entsprechend die Nettobewertung der Risiken und Chancen. Das HENSOLDT-Risikomanagementsystem bietet vier Reaktionsstrategien sowohl für Risiken als auch für Chancen. Im Zusammenhang mit dem Risikomanagement sind diese Strategien die Vermeidung des Risikos, die Übertragung der Risiken auf Dritte wie z. B. Versicherer, die Minderung des Risikos und die Akzeptanz des Risikos. Dementsprechend sind die Strategien für das Opportunitymanagement erstens die Nutzung der Chance, zweitens die Zuweisung der Chance an Parteien oder Stellen, die diese Chance eher realisieren können, drittens die Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Chance und/oder des realisierbaren Nutzens der Chance und viertens die Akzeptanz der Tatsache, dass die Chance nicht durch proaktive Maßnahmen realisiert werden kann. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202226 Für die Risikoberichterstattung sind die Leiter der Zentralabteilungen der HENSOLDT-Gruppe und die ERM- Ansprechpartner in jeder Einheit verantwortlich, um ihr Risikoportfolio dem ERM-Beauftragten auf Gruppenebene rechtzeitig für die vierteljährliche Risikoberichterstattung zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Risikoinformationen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit (HSE17) ebenfalls rechtzeitig zur Berichterstattung vorgelegt werden. Der ERM-Beauftragte auf Gruppenebene bereitet den vierteljährlichen ERM-Bericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat vor, indem dieser die bestehenden Einzelrisiken unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risiken entsprechend konsolidiert und aggregiert. Losgelöst von obiger Bewertungsmatrix werden für operative Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit bis einschließlich 50,0 % Risikozuschläge berechnet und diese entsprechend abgesichert. Falls die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50,0 % liegt, werden die Werte dieser Risiken für bilanzierungsfähige Sachverhalte kostenseitig voll abgebildet. Auch diese Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit über 50,0 % unterliegen der Überwachung und Risikoberichterstattung. 1.2Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen und Risikomanagement Zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen gehört unter anderem die unvollständige, ungültige oder ungenaue Verarbeitung von Finanzdaten, die zu falschen Angaben in der Finanzberichterstattung führt. Um diese Risiken zu mindern, hat das Management von HENSOLDT eine Reihe von Maßnahmen und Kontrollen eingeführt. Diese sind Teil des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, das regelmäßig überwacht wird und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt. Die wesentlichen Kontrollen für die Finanzberichterstattung sind vielfältig, um die verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungswesen wirksam abzudecken. Zur Festlegung verbindlicher Richtlinien und interner Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung der monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Finanzberichte gibt es Buchhaltungsrichtlinien und Handbücher, die von allen Mitarbeitern, die an den Buchhaltungs- und Abschlussprozessen beteiligt sind, eingehalten werden müssen. Darüber hinaus verwendet jede rechtliche Einheit einen einheitlichen Konzernkontenplan. Für die Erstellung der Finanzberichterstattung hat HENSOLDT detaillierte Anweisungen kommuniziert, wie und wann Berichtspakete erstellt und eingereicht werden müssen, um eine einheitliche Qualität über alle Berichtseinheiten hinweg zu gewährleisten. Für die Erstellung und Prüfung dieser Berichtspakete sind unterschiedliche Personen zuständig, um eine angemessene Aufgabentrennung zu unterstützen. Eine derartige Aufgabentrennung wird auch innerhalb der Buchhaltung und ihrer verschiedenen Funktionen gelebt. Hier erfolgt beispielsweise eine Trennung der Stammdatenpflege von der Transaktionsverarbeitung anhand eines Vier- Augen-Prinzips. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter der Buchhaltung regelmäßig eine Abstimmung der wichtigsten Hauptbuchkonten mit den entsprechenden Nebenbuchkonten durch. Das HENSOLDT-Management hat Verfahren für eine monatliche Überprüfung der Finanzzahlen auf der Grundlage vordefinierter Leistungsindikatoren etabliert und stellt so eine Abstimmung der Ist- mit den Plandaten sicher. Die IT-Anwendungen und Tools, die für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet werden, sowie die zugrundeliegende Infrastruktur, sind gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Systemveränderungen und Datenverlust gesichert. Darüber hinaus wird das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in den jeweiligen Gesellschaften regelmäßig durch die Interne Revision geprüft. 1.3Risiken Um die Identifizierung und das Management von Risiken und Chancen zu unterstützen, hat die HENSOLDT-Gruppe Risikogruppen und Risikokategorien definiert. Bei den Risikogruppen handelt es sich um operative und funktionale Risiken, wobei letztere die beiden Untergruppen der Risiken in Bezug auf Strategie & Planung und Compliance-Risiken umfassen. Diese Kategorisierung von Risiken und Chancen wird in gleicher Weise für die beiden Segmente Sensors und Optronics angewendet. Unter funktionalen Risiken der HENSOLDT-Gruppe sind alle Risiken zusammengefasst, die nicht direkt mit einem Projekt in Zusammenhang stehen. Die Risikokategorien innerhalb der Gruppe der funktionalen Risiken, wie beispielsweise strategische Risiken und Compliance-Risiken, sind unabhängig von den jeweiligen operativen Aktivitäten der HENSOLDT-Gruppe. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202227 17Health, Safety, Environment Operative Risiken resultieren aus operativen Tätigkeiten insbesondere im Rahmen des Projektgeschäfts der HENSOLDT-Gruppe. Die HENSOLDT-Gruppe hat weitere Unterkategorien von operativen Risiken definiert, die projektspezifisch sind. Bei HENSOLDT werden Nachhaltigkeitsrisiken mit ihrer Wirkung auf den Planeten und die Gesellschaft in der Kategorie „Nachhaltigkeit mit Wirkung auf extern“ gesteuert. Des Weiteren werden Risiken mit Wirkung auf HENSOLDT in den Risikokategorien Strategie Compliance/Korruption, Gesundheitsschutz/Sicherheit/ Umwelt, Konstruktion/Technologie, Exportkontrolle, HR, Legal, Beschaffung und Produktion/Produktrisiko erweitert unter dem Begriff der Nachhaltigkeit analysiert. Damit werden potentiell negative, primär nach innen wirkende Veränderungen auch in Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen von HENSOLDT erfasst und Gegenmaßnahmen ergriffen. Funktionale Risiken und Chancen Operative Risiken und Chancen Finanzielle Risiken und Chancen Strategische Risiken und Chancen Konstruktion/Technologie Währungs- und Wechselkursrisiken Strategie HR Kredit- und Zinsrisiken M&A Informations-Management/-Sicherheit Liquiditätsrisiken Controlling Legal Wertminderung von Vermögenswerten Compliance-Risiken und -Chancen Arbeitsqualität Steuern Compliance/Korruption Beschaffung Datenschutz IP-Rechte Exportkontrolle Produktion/Produktrisiko Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umwelt Vertrieb/Offsetverpflichtungen Nachhaltigkeit mit Wirkung auf extern Da Risiken und Chancen sowohl funktional als auch operativ sein können und darüber hinaus Wechselwirkungen zwischen einzelnen Risiken und Chancen bestehen, ist die HENSOLDT-Gruppe nicht immer in der Lage, sie einer Risikogruppe zuzuordnen. Risiken oder Chancen, die als funktional identifiziert wurden, können auch für bestimmte Projekte relevant sein und müssen daher in Bezug auf diese Projekte bewertet und einkalkuliert werden. Dies ist beispielsweise durch die Umsetzung von Maßnahmen auf operativer Ebene möglich. Umgekehrt können operative Risiken eine Bewertung und Steuerung auf Segment-, Unternehmens- oder sogar Konzernebene erfordern. Aus diesem Grund, und um eine Doppelung der Risiken zu vermeiden, verwendet das Management sowohl für funktionale als auch für operative Risiken die oben beschriebenen Verfahren des Risikomanagementsystems der HENSOLDT-Gruppe. Das Ergebnis der Aggregation aller in den Einzelgesellschaften bestehenden funktionalen und operativen Risiken wird auf Gruppenebene unter anderem in folgender Risikomatrix dargestellt: Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202228 Funktionale Risiken Die funktionalen Risiken umfassen sowohl Risiken in Bezug auf Strategie und Planung als auch Compliance-Risiken. Im Rahmen der Konzernstrategie und -planung werden alle Risiken abgedeckt, die sich auf die strategischen Ziele der HENSOLDT-Gruppe auswirken, wie z. B. Reputations- und Markenrisiken oder Risiken, die sich aus Veränderungen und Entwicklungen des Marktes beziehungsweise der Branche ergeben. Risiken im Zusammenhang mit Strategie Wie in jeder Branche birgt auch die Geschäftstätigkeit von HENSOLDT Risiken, die sich aus dem globalen Handel ergeben und nicht nachhaltig beeinflusst werden können. Das wirtschaftliche Umfeld von HENSOLDT ist geprägt von rechtlichen, regulatorischen und ökonomischen Einflussfaktoren, die komplex sind und sich unmittelbar auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der gesamten HENSOLDT-Gruppe auswirken können. Die internationale geopolitische Lage sowie die nationale Politik wirken sich auf die gesamte Lieferkette und Vertriebsstruktur von HENSOLDT aus, was unweigerlich zu Unsicherheiten und Hindernissen für die Geschäftstätigkeit von HENSOLDT in Form von Schwankungen bei Preisen, Absatzmengen und Margen führen kann. Geopolitische Rahmenbedingungen sowie rechtliche und regulatorische Faktoren beeinflussen die Auswirkungen aus dem Risiko Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen. Die geopolische Lage insbesondere im Jahr 2022 beeinflusst in hohem Maße zudem die Exportkontrollvorgaben und die Wirtschaftssanktionen. Hieraus kann es zu finanziellen Auswirkungen kommen, falls beispielsweise eine exportrechtliche Genehmigung entgegen der Erwartung nicht erteilt wird oder potentielle Kunden aufgrund von sanktionsrechtlichen Gründen nicht beliefert werden können. Um Risiken bestmöglich vorwegzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wird jährlich ein Strategieworkshop durchgeführt. Klares Ziel ist es hier, Wachstumsoptionen zu identifizieren und durch eine detaillierte PESTEL-Analyse18 die relevanten Einflussfaktoren und Risiken im Vorfeld zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Aufgrund der gestiegenen politischen Komplexität fand der Strategieworkshop mit dem Vorstand der HENSOLDT AG im Berichtsjahr zweimal statt. Dies war explizit auf die sich stark wandelnde weltweite politische Lage, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, zurückzuführen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202229 18PESTEL: Analyse von politischen (political), wirtschaftlichen (economic), sozio-kulturellen (social), technologischen (technical), ökologisch - geographischen (environmental) und rechtlichen (legal) Einflussfaktoren Für die Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und Kunden beziehungsweise Märkte sind Innovationskraft und technischer Vorsprung in der Industrie von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund versteht die HENSOLDT- Gruppe Forschung und Entwicklung als elementar für ihre Unternehmens- und Absatzchancen und stellt in erheblichem Umfang Mittel für diesen Bereich zur Verfügung. Im Rahmen der operativen Projektabwicklung können durch die konsequente Ausweitung des Servicegeschäfts darüber hinaus Umsatzpotenziale realisiert werden. Für HENSOLDT spielt Fortschritt eine entscheidende Rolle, nicht nur um seiner Rolle als führender Technologieanbieter für militärische und zivile Anwendungen gerecht zu werden, sondern auch um Wettbewerbsrisiken innerhalb der Branche entsprechend zu begegnen. Im Schlüsselmarkt Deutschland muss HENSOLDT mit einer Reihe von internationalen Unternehmen zu rein marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen um die Vergabe von Aufträgen konkurrieren, was bei der Auftragsvergabe auf den jeweiligen Inlandsmärkten einiger Wettbewerber nicht immer der Fall ist und daher zu wettbewerblichen Einschränkungen für HENSOLDT führen kann. Neben kleinen und mittelständischen Konkurrenten, die in der Regel auf spezifische Nischen spezialisiert sind, konkurriert HENSOLDT auch mit großen Rüstungsunternehmen, die über mehr finanzielle Möglichkeiten verfügen und so möglicherweise bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte ihre Größenvorteile besser nutzen können. Darüber hinaus können Wettbewerber durch innerstaatliche Fördermaßnahmen und staatliche Unterstützung Wettbewerbsvorteile erzielen. Die HENSOLDT-Gruppe begegnet diesen Wettbewerbsrisiken auf dem Markt u.a. mit Partnerschaften und M&A- Aktivitäten, die immer unter Einhaltung des zulässigen rechtlichen Rahmens umgesetzt werden. Dazu sondiert das Management branchenübergreifend den Markt nach führenden Technologieanbietern und evaluiert, inwieweit Unternehmen einen strategischen Mehrwert bieten. M&A Transaktionen bringen ggf. weitere Risiken mit sich. Diese werden durch einen professionellen und standardisierten Prozess innerhalb der HENSOLDT-Gruppe adäquat gesteuert. Compliance-Risiken Als international agierender Konzern unterliegt die HENSOLDT-Gruppe in allen Ländern, in denen sie tätig ist oder ihre Produkte verkauft, einer Reihe von Compliance-Anforderungen und insbesondere der fortlaufenden Veränderung des für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Gesetzesrahmens. Compliance-Fälle können grundsätzlich vielfältige Schäden und schwerwiegende Folgen für HENSOLDT und seine Mitarbeiter haben, wie z. B. Reputationsschaden, Kundenverlust, Ausschluss von Aufträgen, die Verhängung von Bußgeldern, Abschöpfung von Gewinnen, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Das finanzielle Ausmaß von Compliance-Verstößen, sollten sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen vorkommen, auf das Konzernergebnis ist schwer kalkulierbar und kann erheblich je nach konkretem Fall und Umstand divergieren. Für HENSOLDT ist daher die Sicherstellung der Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ein Grundprinzip unternehmerischen Handelns, auch wenn sich Risiken aus rechtswidrigen Handlungen Einzelner nie vollumfänglich ausschließen lassen. Vor dem Hintergrund der Geschäftstätigkeit der HENSOLDT-Gruppe stehen insbesondere die Vermeidung bzw. Beherrschung von Korruptions-, Kartell-, Export- und Datenschutzrisiken im Fokus. Um diese Risiken zu adressieren, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Compliance-Organisation eingerichtet, die durch ein Compliance Management System das rechtmäßige Verhalten der HENSOLDT-Gruppe und seiner Mitarbeiter sicherstellen sowie eine angemessene Reaktion auf mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regeln gewährleisten soll. Alle Unternehmensbereiche sind somit im Rahmen ihrer Arbeit für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich. Sollte es zu Verdachtsfällen kommen, werden diese aktiv untersucht. Sollte es zu Ermittlungsverfahren kommen, kooperiert HENSOLDT mit den zuständigen Behörden. Für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen Fehlverhalten festgestellt werden, führt dies zu Konsequenzen für die Beteiligten sowie zu einer Überprüfung der Prozesse. HENSOLDT hat diverse Präventionsmaßnahmen implementiert, um die aktuell relevanten Gesetze und Vorschriften fortlaufend zu identifizieren und um sicherzustellen, dass diese bei allen Entscheidungen und operativen Prozessen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Maßnahme stellt z. B. die regelmäßige und konzernweite Durchführung eines Compliance Risk-Assessments dar. Mittels des Risk-Assessments können systemische und unternehmensindividuelle Compliance-Risiken identifiziert, bewertet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang werden auch regelmäßige Schulungen und Q&A-Sessions durchgeführt. Des Weiteren hat HENSOLDT einen Code of Conduct - die „Standards of Business Conduct“ - implementiert. In diesem Code of Conduct werden die wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen behandelt. Auch hierzu erhalten alle Mitarbeiter regelmäßige Schulungen. Für die Bewältigung von Compliance-Risiken bestehen zudem weitere Prozesse und Verfahren (z. B. für den Umgang mit Dritten einschließlich Handelsvertretern, Geschenke und Einladungen, Mitgliedschaften, Spenden, Interessenkonflikte, Einhaltung von Exportkontrollvorschriften und internationalen Sanktionen). Gemäß den internen Richtlinien sind die HENSOLDT-Mitarbeiter verpflichtet, alle Compliance-Verstöße unverzüglich ihren Vorgesetzten, ihren Ansprechpartnern im HENSOLDT-Compliance-Team, dem Leiter der Compliance-Abteilung oder jedem anderen Mitarbeiter des HENSOLDT-Compliance-Teams zu melden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Verstöße - auch anonym - an die „OpenLine“ (Telefon- und E-Mail-Hotline) zu melden. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202230 Datenschutz-Risiken HENSOLDT hat ein konzernweites Datenschutzmanagementsystem, welches insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein einheitliches Datenschutzniveau sichert. Ziel ist die nachhaltige Gestaltung datenbasierter Geschäftsmodelle sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Daten im Interesse der Mitarbeiter und Kunden. Es wird grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um die oben beschriebenen Ziele erreichen zu können. Im Fokus steht immer die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Datenschutzmanagementsystems. Dabei verfolgt HENSOLDT einen risikobasierten Ansatz bei der Entwicklung. Spezielle Risiken im Datenschutz können auf Basis der DSGVO je nach Schwere und Verschulden eines individuellen Vorfalls mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 4 % des globalen jährlichen Jahresumsatzes der HENSOLDT-Gruppe pro Vorfall bestehen. Zur Vermeidung von solchen Datenschutzvorfällen sensibilisiert HENSOLDT seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und für neue Herausforderungen der datenbasierten Geschäftsmodelle. Im Bereich Legal entwickelt HENSOLDT unter Wahrung der regulatorischen Anforderungen und Integritätsmaßstäbe das Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter. Im Ergebnis will HENSOLDT damit seinen Mitarbeitern und Kunden ebenso wie anderen Stakeholdern neben neuen Services auch einen sicheren Umgang mit Daten bieten. HENSOLDT stellt für alle Beschäftigten der Gruppe einen Handlungsrahmen im Umgang mit Daten zur Verfügung. Dazu zählen auch definierte Grundprinzipien im Umgang mit Daten, wie etwa Transparenz, Selbstbestimmung und Datensicherheit. Bei der Anwendung dieser Grundprinzipien werden sowohl marktspezifische als auch regionale Unterschiede berücksichtigt. Ziel der Einführung geeigneter Prozesse und Systeme ist ein effektiver und gleichzeitig effizienter Weg der sicheren, leistungsfähigen Datenverarbeitung. Teil dieses Systems ist auch die laufende Überwachung der Wirksamkeit. Datenschutzbeauftragte sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bestellt. Alle Mitarbeiter werden zum Datenschutz geschult. Operative Risiken Jedes Projekt hat eine Vielzahl inhärenter operativer Risiken. Gemäß den bestehenden HENSOLDT- Risikomanagementverfahren muss die Projektleitung für jedes Projekt eine Risikobewertung durchführen, bevor eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit einem Partner oder Kunden getroffen werden kann. Die HENSOLDT-Gruppe muss komplexe und langlaufende Projekte mit hohen technischen Anforderungen und großen Volumina bewältigen. Aufgrund verschiedener Unsicherheiten bezüglich der Kalkulation, unerwarteter technischer Probleme oder unterschätzter Komplexität, die sich auf die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine auswirken könnten, ist eine Reihe von Risiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Nichterfüllung der Kompensationsverpflichtungen zu Strafen führen und sich negativ auf die Projektmargen auswirken. Durch den Einsatz von erfahrenen Mitarbeitern, technischem Know-how und professionellem Projekt-, Qualitäts- und Vertragsmanagement können diese Risiken zwar minimiert, aber nicht vollständig vermieden werden. In der Rolle als Generalunternehmer integriert HENSOLDT verschiedene Produkte und übernimmt dabei die Gesamtverantwortung für die Lieferung eines Gesamtsystems gegenüber dem Auftraggeber. Dies umfasst dabei unter anderem sowohl die technische, wirtschaftliche als auch zeitliche Gesamtkoordination und Abstimmung der Eigen- und Fremdanteile mit mehreren Lieferanten, Partnern und dem Auftraggeber. Die daraus folgenden Risiken werden insbesondere über das Vertragsmanagement und einer umfangreichen Koordination der Schnittstellen mit den Lieferanten, Partnern und Kunden gemanagt. Für ein Unternehmen, das vom Verkauf innovativer und komplexer technologischer Produkte an eine relativ kleine Anzahl von Kunden abhängig ist, hängt der Erfolg der HENSOLDT-Gruppe von der Fähigkeit ab, hochqualifiziertes technisches Personal für beide Segmente sowie qualifizierte Vertriebsmitarbeiter und ein leistungsfähiges Management zu gewinnen und zu halten. Da es sich um ein wettbewerbsintensives Marktumfeld handelt, muss HENSOLDT seine Konkurrenten durch ein attraktiveres Arbeitsumfeld überbieten. Da ein großer Teil des Geschäfts projektbezogen ist, erfordert dies eine laufende Anpassung der Forschungs- & Entwicklungs- sowie Produktionskapazitäten des Konzerns. Zu diesem Zweck nutzt HENSOLDT bestimmte Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Zeitarbeitskräfte und die Anpassung des Fertigungsnetzwerks an das Produktionsvolumen. Die HENSOLDT-Gruppe hat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten. So bietet sie den Arbeitnehmern beispielsweise ein mobiles Arbeitsumfeld an auf Basis einer Konzernvereinbarung für deutsche Standorte, flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit, Kinderbetreuung während der Schulferien sowie je nach Standort Kindergartenplätze oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung, spezielle Regelungen zu Sabbaticals und Familien- und Pflegezeiten oder verschiedene Anreiz-Programme. Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation rechnet HENSOLDT in Zukunft mit erhöhten Herausforderungen hinsichtlich des Anwerbens und der Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202231 Im Bereich der operativen Qualität wird von der HENSOLDT-Gruppe verlangt, dass sie mit den höchsten Standards arbeitet. Aufgrund der komplexen und fortschrittlichen Beschaffenheit der Produkte gibt es technologische Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte ergeben. Um die hohen Qualitätsstandards für die Produkte aufrechtzuerhalten, hat die HENSOLDT-Gruppe eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt, wie z. B. einen verbesserten Kundenüberprüfungs- und Feedback-Prozess, einheitliche Qualitätsansprechpartner für „A-Teile“, die Entwicklung gemeinsamer Lösungen mit Lieferanten, sowie klare Anforderungen an die Bereitstellung von Konformitätsnachweisen. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich sind die dynamische Stichprobenprüfung bei der Wareneingangskontrolle oder eine verbesserte Erstmusterprüfung für sogenannte „B-Teile“. Risiken im Zusammenhang mit der Produktion, wie beispielsweise der Ausfall von Produktionsanlagen oder - einrichtungen, werden durch regelmäßige Wartungen und Investitionen entgegengewirkt. Dadurch wird eine gleichbleibende Produktqualität gewährleistet. Zur stetigen Weiterentwicklung der Produktion ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Produktion etabliert. Dieser umfasst in Lean-Methoden geschulte Mitarbeiter und Führungskräfte, sowie die Durchführung von Verbesserungsworkshops entlang der Wertschöpfungskette. In diesen Workshops werden Optimierungen systematisch identifiziert, Maßnahmen und Ziele zur Erhöhung der Effizienz in der Produktion abgeleitet und anschließend umgesetzt, mit dem Ziel Produktionskosten und Zeiten zu verbessern. Für beide Segmente gibt es im Rahmen der Beschaffung von Rohstoffen, Komponenten und anderen Modulen Risiken hinsichtlich Lieferausfällen oder -verzögerungen, Lieferengpässen, Qualitätsproblemen und Preiserhöhungen. Eine Vielzahl verschiedener Materialien, bei geringen Mengen, kennzeichnet die Lieferkette. Darüber hinaus werden diese Materialien auch in anderen Branchen verwendet, weshalb HENSOLDT nur kleine Teile der Gesamtproduktion der Lieferanten einkauft. HENSOLDT beschafft außerdem hochgradig kundenspezifische Produkte, die nur von wenigen Lieferanten oder sogar nur von einer einzigen Quelle erhältlich sind. Um diese Beschaffungsrisiken zu mindern, wurde eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet: Lieferanten werden frühzeitig in Projekte eingebunden, es werden bevorzugte Lieferanten festgelegt und zusätzlich werden Lieferanten auf Basis von fakten- und wettbewerbsorientierten Faktoren ausgewählt. Außerdem gibt es ein Managementsystem für Lieferantenbeziehungen. Die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist für HENSOLDT wesentlich. Ein ausschlaggebender Bestandteil zur Einhaltung des Gesetzes ist das Einbinden unserer Lieferanten über eine web-basierte IT-Plattform, zur kontinuierlichen Abfrage und Ermittlung der entsprechenden Daten bei den Lieferanten, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen und mögliche Risiken zu managen und zu vermeiden. Die Maßnahmen zur Minderung des Beschaffungsrisikos wurden unter der kontinuierlichen Beobachtung und Analyse der weltweiten pandemie- und krisenbedingten Verknappung bestimmter Materialien im Geschäftsjahr 2022 nochmals verstärkt und fokussiert. Ein dedizierter Prozess zum effizienten Handling von Brokerware, inklusive der notwendigen technischen Bewertung, wurde definiert und eingeführt. Mögliche Auswirkungen für HENSOLDT werden regelmäßig im Einkauf und in den operativen Geschäftsbereichen bewertet, um entsprechend mit Maßnahmen entgegen zu wirken. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht somit für das Segment Sensors ein in der Auswirkung moderat steigendes und für das Segment Optronics ein mittleres Risiko sowie die Möglichkeit zeitlicher Umsatzverschiebungen. Als Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist die HENSOLDT-Gruppe im Bereich Informationstechnologien und -sicherheit besonders anfällig für Cyber-Angriffe sowie für die Veruntreuung oder Gefährdung ihres geistigen Eigentums oder anderer vertraulicher (projektbezogener) Informationen, inklusive derer ihrer Kunden. Um dieses Risiko zu mindern, wurden verschiedene Maßnahmen, einschließlich Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Mitarbeiter, eingeleitet. Für den Umgang mit dem weltweit erhöhten Risiko aus Cyberangriffen bedingt durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland, wurde eine Task Force eingerichtet, welche angemessene Maßnahmen definiert und implementiert. Darüber hinaus hat die HENSOLDT-Gruppe ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen erweitert, darunter die Vergrößerung des Cyber-Sicherheitsteams und ein entsprechendes Budget, eine Sicherheitsüberwachung, ein konzernweites Sicherheitsoperationsteam, Penetrationstests, regelmäßige interne IT-Audits und externe Assessments. HENSOLDT Nexeya France S.A.S. („Nexeya“), eine französische Tochtergesellschaft der HENSOLDT AG, sowie ein Teil ihrer Tochtergesellschaften wurden Mitte August 2022 Opfer eines ernsthaften Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur. Nexeya konnte seit Anfang September wieder weitgehend zum normalen Tagesgeschäft zurückkehren. Infolge dessen und der weltweit zu erwartenden sehr viel höher frequentierten Angriffsversuche auf IT-Netzwerke aufgrund der sich verschärfenden geopolitischen Lage, insbesondere zwischen Russland, China, den USA und Europa, wird die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Cyberangriffe im Grundsatz höher als bisher eingeschätzt. Finanzielle Risiken Im Rahmen der Sicherstellung der konzerninternen und externen Finanzierung ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt. Dies sind vor allem Währungs- und Wechselkursrisiken, Zinsrisiken, Liquiditätsrisiken, Risiken im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und Risiken der Wertminderung von Vermögenswerten. Finanzielle Risiken können negative Auswirkungen auf die Rentabilität, die Finanzlage und den Cashflow des Konzerns haben. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und die möglichen Auswirkungen dieser Risiken und Chancen werden wie in der obigen Matrix dargestellt berücksichtigt. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202232 Die Treasury-Abteilung ist verantwortlich für das Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement von HENSOLDT und legt in dieser Funktion Richtlinien fest. Dazu gehört in erster Linie die Sicherstellung der externen Konzernfinanzierung, die Koordination des Finanzierungsbedarfs innerhalb der Konzerneinheiten und die Überwachung der Einhaltung entsprechender interner und externer Anforderungen, wie z. B. von Kreditvereinbarungen. Währungs- und Wechselkursrisiken Als weltweit tätiges Unternehmen ist die HENSOLDT-Gruppe Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Währungs- und Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Während die Berichtswährung der Euro ist, berichten einige der konsolidierten Tochtergesellschaften in Fremdwährung. Die Betriebsergebnisse werden daher von Wechselkursschwankungen beeinflusst, insbesondere vom Kurs des US-Dollar, des südafrikanischen Rands und des britischen Pfunds gegenüber dem Euro. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Käufe und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen, sowie durch Devisentermingeschäfte begrenzt. Wechselkursrisiken, die sich aus verschiedenen Kunden- oder Lieferantenverträgen ergeben, werden grundsätzlich zentral abgesichert. Entsprechende Devisentermin- und Swapgeschäfte werden für die jeweiligen Konzerneinheiten mit Banken abgeschlossen. Kredit- und Zinsrisiken Zur Sicherung des Geldbedarfs der Geschäftstätigkeit setzt HENSOLDT zinssensitive Finanzinstrumente ein. Die mit diesen Instrumenten verbundenen Zinsrisiken sind durch Zinssicherungsgeschäfte gemildert worden. Ziel des Zinsmanagements ist es, die Auswirkungen der Zinssätze auf die finanzielle Leistung sowie auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden im Geschäftsjahr 2022 im Umfang des bestehenden langfristigen Darlehens in Höhe von 620 Mio. € (Nominalwert) Zinssicherungen für die Laufzeit vom ersten Quartal 2023 bis zum ersten Quartal 2027 abgeschlossen. In Verbindung mit dem im dritten Quartal 2020 vollzogenen Börsengang ersetzte HENSOLDT seine bestehende Fremdfinanzierung durch eine neue Kreditvereinbarung, die unter anderem ein neues langfristiges Darlehen in Höhe von 600 Mio. € (Nominalwert) umfasst. Das langfristige Darlehen wurde im vierten Quartal 2021 unter dem Aspekt der Diversifizierung der Bankenlandschaft um 20 Mio. € erhöht. Im zweiten Quartal 2022 wurde die Fremdfinanzierung mittels eines Amendment und Restatement Agreements angepasst. Der langfristige Konsortialkreditvertrag ist an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden (siehe Anhangangabe 36.1). Im Falle eines Verstoßes sind die Finanzierungspartner berechtigt, den Konsortialkredit zu kündigen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht vollständig eingehalten werden kann. Liquiditätsrisiken Die Liquidität von HENSOLDT ist abhängig von seiner Kreditwürdigkeit. Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, kurzfristige finanzielle Anforderungen zu erfüllen. Dies geschieht in der Regel aufgrund der Unfähigkeit, ein Wertpapier oder einen Sachwert in liquide Mittel umzuwandeln, ohne dabei Kapital- und/ oder Einkommensverluste zu erleiden. Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Liquidität entstehen im Zusammenhang mit möglichen Herabstufungen oder Hochstufungen der Kreditwürdigkeit durch die Rating-Agenturen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Erlöse aus dem Börsengang zur Stärkung der Liquidität sowie zur Reduzierung der Verschuldung der HENSOLDT-Gruppe verwendet. Um die Liquidität des Konzerns sicherzustellen, hat HENSOLDT zudem im Rahmen des Börsengangs die bestehende revolvierende Kreditfazilität durch eine neue revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350 Mio. € ersetzt. Die revolvierende Kreditfazilität wurde im vierten Quartal 2021 um 20 Mio. € erhöht und im zweiten Quartal 2022 mittels eines Amendment und Restatement Agreements hinsichtlich verschiedener Punkte angepasst (siehe Anhangangabe 36.2). Die in 2020 in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität wurde im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 200 Mio. € und im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 150 Mio. € zurückgeführt und war somit zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Zur Planung der erforderlichen Inanspruchnahme dieser Fazilität gibt es ein umfassendes Verfahren zur Planung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs und folglich zur angemessenen Deckung des damit verbundenen Risikos. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202233 Risiken im Zusammenhang mit Pensionsplänen Die HENSOLDT-Gruppe hat bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf leistungsorientierte Pläne für Mitarbeiter vor allem in Deutschland. Im Rahmen dieser Pläne ist HENSOLDT verpflichtet, bestimmte Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen für die an den Plänen teilnehmenden Mitarbeiter sicherzustellen. Die Pläne werden zum Teil durch vertragliche Treuhandvereinbarungen („CTAs“) finanziert. Die Berechnung der erwarteten Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen basiert auf versicherungsmathematischen Berechnungen sowie demographischen und finanziellen Annahmen. Die HENSOLDT-Gruppe ist nur in Bezug auf den arbeitnehmerfinanzierten Teil der Pensionspläne verpflichtet, die CTAs zu dotieren. Die HENSOLDT-Gruppe erwartet, dass sie in Zukunft aufgrund des zu erwartenden Personalanstiegs erhebliche Dotierungsbeiträge leisten wird. Der Finanzierungsstatus bestehender Pensionspläne könnte sowohl durch eine Änderung versicherungsmathematischer Annahmen, einschließlich des Abzinsungssatzes, als auch durch Veränderungen an den Finanzmärkten oder eine Änderung in der Zusammensetzung des investierten Vermögens beeinflusst werden. In Abhängigkeit von Änderungen dieser Parameter ergeben sich Chancen und Risiken. Risiken der Wertminderung von Vermögenswerten Die Buchwerte der einzelnen Vermögenswerte sind Risiken ausgesetzt, die mit den sich ändernden Markt- und Geschäftsbedingungen und damit auch mit Änderungen der Marktwerte zusammenhängen. Notwendige Wertminderungen könnten einen erheblichen negativen, nicht-zahlungswirksamen Einfluss auf die Erträge haben und die Bilanzkennzahlen beeinflussen. Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Technologie, Kundenbeziehungen, Auftragsbestand, der Marke und den aktivierten Entwicklungskosten. Gemäß den internationalen Finanzberichterstattungsstandards der EU („IFRS“) ist HENSOLDT verpflichtet, den verbuchten Firmenwert und die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer, wie z. B. die Marke, jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen und die Buchwerte anderer immaterieller Vermögenswerte auf Werthaltigkeit zu testen, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Alle relevanten Risiken wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses bewertet und entsprechend berücksichtigt. Steuerliche Risiken HENSOLDT ist aufgrund des internationalen Charakters seiner Geschäftstätigkeit in mehreren Ländern steuerpflichtig und somit steuerlichen Risiken ausgesetzt. HENSOLDT unterliegt daher zahlreichen unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen. Etwaige Änderungen der Rechtsvorschriften sowie der Rechtsprechung und unterschiedliche Rechtsauslegungen durch die Finanzverwaltungen – insbesondere auch im Bereich von grenzüberschreitenden Transaktionen – können mit erheblicher Unsicherheit behaftet sein. Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es somit durch die unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten zu Nachforderungen seitens der zuständigen Steuerbehörden kommen. Darüber hinaus können Änderungen in der Steuergesetzgebung oder -auslegung sowie eine neue Rechtsprechung zu zusätzlichen Steuern für HENSOLDT führen und den effektiven Steuersatz sowie die Höhe der aktiven oder passiven latenten Steuern nachteilig beeinflussen. Ferner können sich steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verfall steuerlicher Verlustvorträge oder aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Struktur von HENSOLDT ergeben. Insbesondere sind bei HENSOLDT bestimmte Konzerngesellschaften Teil von steuerlichen Organschaften oder Steuerkonsolidierungssystemen. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Gesellschaften für unbezahlte Steuern der Mitglieder solcher steuerlichen Konsolidierungssysteme gemäß Gesetz oder Vertrag haftbar gemacht werden. Aus einer Umstrukturierung, anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder der Nichtanerkennung der steuerlichen Konsolidierungsmöglichkeiten (z. B. durch Steuerbehörden oder ein Finanzgericht) können zusätzliche Steuern, Zinsen und Strafen für HENSOLDT resultieren. COVID-19 Seit Anfang des Geschäftsjahres 2020 hat HENSOLDT kontinuierlich die Situation rund um die COVID-19-Pandemie („COVID-19“) an allen Standorten verfolgt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter, Kunden und Partner sowie auch das Geschäft zu schützen. Die lokalen Business Continuity Management-Teams haben ihre Pläne überprüft und aktualisiert, um eine maximale Widerstandsfähigkeit der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Schlüsselprozesse wurden getestet und wo erforderlich angepasst, um sowohl den Betrieb zu sichern als auch mögliche Ausbreitungen des Virus zu minimieren. Auch im Geschäftsjahr 2022 wurde die Situation rund um COVID-19 verfolgt. Angepasst an die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wurden Empfehlungen an die Mitarbeiter herausgegeben, die sich an den bislang konsequent umgesetzten Maßnahmen orientieren. Vorbereitungen sind getroffen, um auf mögliche Lageveränderungen reagieren zu können. Die COVID-19-Pandemie hat das Geschäft von HENSOLDT als Anbieter von Verteidigungs- und Sicherheitselektronik bisher nicht wesentlich beeinflusst. Auch im Geschäftsjahr 2022 gab es aufgrund der Pandemie weder formelle Stornierungen von Großaufträgen von Kunden aus dem Verteidigungssektor noch andere wesentliche Auswirkungen auf den Auftragsbestand oder künftige Aussichten im Verteidigungssektor. Mögliche Auswirkungen weiterer Infektionswellen und Lockdowns der globalen COVID-19-Pandemie sind nicht berücksichtigt. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202234 Risiken aus aktueller Lieferkettensituation HENSOLDT verfolgt neben der Situation rund um COVID-19 verstärkt und kontinuierlich die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Die Folgen hieraus sind insbesondere die Auswirkungen auf Lieferengpässe von Materialien, Preisanstiege bei Energieprodukten, aber auch bei anderen Waren und Dienstleistungen und nicht zuletzt auf die Inflation. Diese Folgen stellen Einflussfaktoren für die Risikosituation von HENSOLDT im funktionalen und operativen Bereich dar. Das Beschaffungsrisiko sowie mögliche Folgen aufgrund der veränderten Situation und der angespannten Energiepreis- und Materiallage auf dem Weltmarkt nehmen weiter zu. Diese wirken sich auf die Lieferketten aus und führen zu steigenden Herstellkosten. HENSOLDT ist seit Beginn der veränderten Situation in eingerichteten Task Forces konsequent dabei, die Auswirkungen auf Herstellkosten, Lieferketten und Kundenverträge bei HENSOLDT zu analysieren und die Auswirkungen konkret und detailliert frühzeitig zu reduzieren oder zu vermeiden. 1.4Allgemeine Risikobewertung HENSOLDT ist sich keines einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität seiner Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Aufgrund der veränderten Situation und der angespannten Lage insbesondere aufgrund von Preisanstiegen bei Energieprodukten sowie der Materialverfügbarkeit auf dem Weltmarkt ist ein Anstieg des Beschaffungsrisikos und möglicher Folgen zu verzeichnen. Die Risiken in Bezug auf Probleme in der Lieferkette und auf Inflation nehmen für die Unternehmen im Segment Sensors moderat zu, während die Risiken im Segment Optronics im Zusammenhang mit Lieferproblemen im Geschäftsjahr 2022 gestiegen und nun stabil sind, sich jedoch im Zusammenhang mit der Inflation verstärken. Dennoch stellt dies nach Ansicht des Vorstands kein wesentliches Risiko für HENSOLDT dar. Speziell eingerichtete Task Forces analysieren und beobachten kontinuierlich im Detail mögliche weitere Auswirkungen aus den genannten Risiken. Dazu gehören auch die sich aktuell verschlechternde geopolitische Lage und mögliche weitere Folgen für HENSOLDT hieraus. Dem gegenüber stehen Chancen aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr und dem Beitrag von HENSOLDT zu Sicherheit und Nachhaltigkeit. Daher bewertet der Vorstand in der Gesamtschau die gesamte Chancen- und Risikosituation von HENSOLDT derzeit im Wesentlichen als stabil gegenüber dem Vorjahr. 2Chancen-Bericht 2.1Chancen Trotz zunehmender internationaler Konkurrenz ist HENSOLDT mit seiner starken Marktposition und seinem Produktportfolio sehr gut positioniert, um bestehende und neue Geschäftschancen in allen Heimat- und globalen Märkten zu nutzen. HENSOLDT befindet sich damit in einer verstärkten Wettbewerbssituation in Kernmärkten in Europa, bei gleichzeitig gestiegenem Geschäftspotential in anderen Märkten, die der Globalisierungsstrategie des Unternehmens entsprechen. Als nationales Schlüsseltechnologieunternehmen, das mit seinen Produkten in allen Teilstreitkräften vertreten ist, sowie als maßgeblicher Akteur bei der europäischen Konsolidierung im Bereich der Verteidigungselektronik ist HENSOLDT sehr gut für die kommenden Jahre positioniert. Neben konventionellen Elementen zeigt sich in dem Krieg Russlands gegen die Ukraine die Bedeutung von digitalisierten Waffensystemen sowie datengetriebener Informationsüberlegenheit und elektronischer Kampfführung. In Ergänzung zu beinahe weltweit steigenden Verteidigungsbudgets entspricht HENSOLDTs Portfolio aktuellen wie künftigen Anforderungen an moderne Streitkräfte. Zukünftige Weiterentwicklungen in allen militärischen Dimensionen - Land, Luft- und Weltraum, See und Cyber - gepaart mit dem Schließen elementarer Fähigkeitslücken ergeben für HENSOLDT außerordentliches Wachstumspotential entsprechend seiner globalen Strategie. Die zu schließenden Fähigkeitslücken verortet HENSOLDT beispielsweise im Bereich der Luftverteidigung, der persönlichen Ausstattung wie Nachtsichtbrillen und dem Zukauf zusätzlicher Einheiten in allen militärischen Dimensionen - insbesondere Schiffe, U-Boote, gepanzerte Fahrzeuge, Helikopter und Kampfflugzeuge. Die weltweite Sicherheitslage und neue industrielle und politische Kooperationen, besonders im indopazifischen wie im europäischen Raum, ergeben zusätzliche Marktchancen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202235 Funktionale Chancen Als High-Tech-Pionier im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik ist die HENSOLDT-Gruppe ein spezialisierter Anbieter für zivile und militärische Sensorlösungen. Die HENSOLDT-Gruppe ist in einer stark regulierten Branche tätig, die von internationalen Konflikten und politischen Entwicklungen beeinflusst wird. Die Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, eine langfristige und wirtschaftlich nachhaltige Zukunft der HENSOLDT-Gruppe zu sichern. Neue Chancen sollen systematisch und frühzeitig erkannt werden. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der dynamischen geopolitischen Sicherheitslage ist die Erhöhung der Ausgaben für Verteidigungsmaßnahmen der NATO-Mitgliedsländer und vieler weiterer Länder weltweit die wichtigste Entwicklung. Die NATO-Mitgliedstaaten verstärken und beschleunigen ihre Bemühungen, mindestens 2,0 % des nationalen BIP - entsprechend den Vereinbarungen auf dem NATO Gipfel 2022 - für Verteidigung auszugeben. Neben den steigenden Militärhaushalten und Investitionen in nationale Streitkräfte unterstützen zahlreiche Staaten weiterhin die Ukraine mit Militärgerät. HENSOLDT hat dabei in 2022 mehrere Produkte im Rahmen der deutschen Ertüchtigung für die Ukraine geliefert. Die Entscheidung, Kampf- und Schützenpanzer aus den Beständen der Bundeswehr an die Ukraine zu liefern oder im Rahmen von Ringtauschen Material anderer Lieferstaaten mit modernerem Material aus Bundeswehrbeständen zu ersetzen, befördert die Notwendigkeit, die Bestände der Bundeswehr aufzufüllen. Dies gilt gleichfalls für andere Lieferstaaten. Hier ergeben sich für HENSOLDT mögliche zusätzliche Chancen. Aus dem Sondervermögen sollen in 2023 und 2024 mehr Mittel ausgegeben und eine hohe Zahl an Projekten durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegeben werden. Die Bundesregierung plant darüber hinaus eine Nationale Sicherheitsstrategie zu veröffentlichen. Die Berücksichtigung einer nationalen Schlüsseltechnologieindustrie für Verteidigung könnte die Position HENSOLDTs in Deutschland und Europa weiter stärken. Die Wichtigkeit einer starken nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen Basis wird durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine auch politisch hervorgehoben. Neben klassischen militärischen Programmen bestehen weitere Chancen im Dual-Use Bereich, beispielsweise im Bereich der unbemannten Luftfahrt und der Verteidigung kritischer Infrastruktur gegen Bedrohungen aus der Luft. Zusätzliche Chancen für die Segmente Sensors und Optronics ergeben sich bei der Integration neu erworbener oder gegründeter Konzerngesellschaften. Daraus könnten sich Synergien ergeben, zum Beispiel durch die Zentralisierung von Funktionen. Aktuell ist es das Hauptziel von HENSOLDT, zusätzliches Geschäftsvolumen zu generieren. Unter anderem zu diesem Zweck initiierte der Vorstand das bereits erwähnte Programm „HENSOLDT GO!“. Operative Chancen Der Konzern kann von einer langjährigen Erfahrung auf dem hochregulierten und komplexen Markt der verteidigungstechnischen und nicht-verteidigungstechnischen Anwendungen profitieren. Neben zivilen und militärischen Sensorlösungen entwickelt HENSOLDT durch die Vernetzung von vorhandenem Know-how mit Softwarelösungen auch neue Produkte für Datenmanagement, Robotik und Cyber Security. HENSOLDT verfolgt das Ziel, Europas führender, plattformunabhängiger Anbieter von Sensorlösungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich mit globaler Reichweite zu werden. In diesem Zusammenhang wird die Diversifizierung der Produkte als Schlüssel zur Erhöhung der Chancen angesehen. HENSOLDT hat daher begonnen, sein Produktangebot zu erweitern, beispielsweise um Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, die bei einer Reihe von hochkarätigen Veranstaltungen Anwendung finden. Dadurch wird der Eintritt in neue Märkte ermöglicht, was sowohl das zukünftige Wachstum als auch eine Diversifizierung der Risiken erleichtern kann. Innerhalb der Verteidigungsanwendungen erweitert die Gruppe zurzeit ihren Kundenservice, beispielsweise um technische Unterstützung, Inbetriebnahme und Ratenzahlung. Diese Leistungen könnten zu einer Steigerung der Rentabilität und – gleichzeitig – zu einer Verringerung der Risiken hinsichtlich der Schwankungen künftiger Cashflows führen. Die HENSOLDT-Gruppe hat erfolgreich kundenspezifische Lösungen entwickelt. Diese individuellen und hoch technischen Produkte waren anfangs kostenintensiv (z. B. teure Spezialproduktionsanlagen), können nun aber den Markteintritt für neue Wettbewerber erschweren. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202236 Bei fast allen im Frühstadium befindlichen technologischen Entwicklungen im Bereich Radar und Optronik kooperiert die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen renommierten Universitäten und Forschungsinstituten, insbesondere in Deutschland. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und Forschungsinstituten legt die HENSOLDT-Gruppe die Basis für eine optimale Nutzung ihrer Chancen als innovatives Unternehmen. Beide Geschäftsbereiche profitieren davon. Darüber hinaus sind Kooperationen mit anderen Markteilnehmern zur Wahrnehmung von operativen Chancen ein wesentlicher Bestandteil der Strategie. Im Geschäftsjahr wurde u.a. eine Partnerschaft für ein gemeinsames maritimes Weitbereichsradar für einen deutschen Kunden mit der Firma ELTA Systems Ltd. eingegangen. 2.2Gesamtbewertung der Chancen Ableitungen aus dem Ukraine Krieg, Schwerpunktsetzungen der NATO in ihrem neuen strategischen Konzept und veränderte Einsatzdoktrinen von Streitkräften weltweit stärken in Verbindung mit der verteidigungstechnologischen Entwicklung HENSOLDTs Chancen zusätzlich. Die schnelle Erstellung eines umfassenden Lagebilds, Informationen in einem Netzwerk verbundener Sensoren und Effektoren missionsgerecht zu verteilen und die Kontrolle über das elektromagnetische Spektrum sind stark nachgefragte Fähigkeiten, für die HENSOLDT mit seinem Portfolio außerordentlich gut positioniert ist. Die Erhöhungen der Verteidigungsbudgets und zunehmenden militärischen Investitionen weltweit ergeben für HENSOLDT bedeutsame Chancen. Erhalten bleiben die Chance der Diversifizierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit von HENSOLDT, als Innovationsführer in seiner Branche zu agieren, diese wirken als Multiplikator. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202237 VNichtfinanzielle Konzernerklärung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachhaltigkeit (Environment Social Governance bzw. „ESG“) ist ein integraler Teil von HENSOLDTs Geschäftsstrategie. Im Jahr 2021 wurde hierfür die konzernweite ESG Strategie 2026 ausgerollt, die in sieben Kategorien die Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren im Bereich Nachhaltigkeit greifbar festschreibt. Die sieben Themenfelder umfassen unsere „Unternehmerische Integrität“, „Produktverantwortung“, „Menschliches Potenzial“, „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“, „Gesellschaftliches Engagement“, „Verantwortungsvolle Beschaffung“, sowie „Planet und Ressourcen“. HENSOLDT erstellt einen den Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht, der die Nachhaltigkeitsaktivitäten beschreibt und ausführlich auf den Einfluss des Konzerns auf Umwelt und Gesellschaft eingeht. Hierzu wird über aktuelle Initiativen und wesentliche Leistungsindikatoren, insbesondere zu den als besonders wesentlich identifizierten Themen, informiert und ein Ausblick auf zukünftige Maßnahmen und Initiativen gegeben. Als wesentliche Themen für das Berichtsjahr 2022 wurden Geschäftsintegrität sowie Gesundheit und Sicherheit identifiziert. Darüber hinaus bilden Produktverantwortung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter sowie Vielfalt im Unternehmen (Themenfeld „Menschliches Potenzial“) weitere Schwerpunkte. Die Themen gesellschaftliches Engagement sowie Planet und Ressourcen haben an Bedeutung zugenommen. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b und 315c HGB. Der Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wird gleichzeitig mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht und ist auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Veröffentlichungen” verfügbar. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202238 VIÜbernahmerelevante Angaben sowie erläuternder Bericht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die übernahmerelevanten Angaben sowie der erläuternde Bericht für das Geschäftsjahr 2022 erfolgen nach § 289a und § 315a HGB. 1Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich das Grundkapital der HENSOLDT AG auf 105 Mio. € und ist eingeteilt in 105.000.000 auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien). Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. 2Beschränkungen, die Stimmrechte und Übertragung von Aktien betreffen Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) kann den direkten oder indirekten Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch einen ausländischen Erwerber prüfen, wenn der Erwerber nach dem Erwerb direkt oder indirekt 10 % oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft halten wird. Nach den Regelungen in §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung ist der beabsichtigte Erwerb dem BMWK schriftlich anzuzeigen, das den Erwerb nur dann freigibt, wenn dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ist § 60 der Außenwirtschaftsverordnung nicht anwendbar, kann das BMWK den Erwerb dennoch untersagen oder beschränken, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt wird (sektorübergreifende Prüfung, §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung). Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HENSOLDT AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der HENSOLDT AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen, sowie Erwerbs- und Haltepflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands. Die Gesellschaft hat im Oktober 2021 ein Mitarbeiteraktienprogramm aufgelegt und eine erste Tranche von Aktien an die Mitarbeiter ausgegeben. Eine zweite Tranche wurde unter diesem Programm im Oktober 2022 ausgegeben. Die diesem Programm zugrundeliegenden Aktien werden zentral von einem Dienstleister im eigenen Namen, jedoch im Innenverhältnis treuhänderisch für die teilnehmenden Mitarbeiter, erworben und verwahrt. Nach den Regelungen des Mitarbeiteraktienprogramms besteht eine einjährige Sperrfrist ab Erwerbsdatum, während der die zugrundeliegenden Aktien durch die teilnehmenden Mitarbeiter grundsätzlich nicht veräußert, belastet oder anderweitig übertragen werden dürfen. Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen von Aktionären der HENSOLDT AG bekannt, welche Beschränkungen enthalten, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202239 3Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der HENSOLDT AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Die Bundesrepublik Deutschland meldete mit Stimmrechtsmitteilung vom 26. März 2021, dass die KfW im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts des Bundes gemäß § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz, der hierbei in Ausübung seines mit Stimmrechtsmitteilung vom 29. September 2020 gemeldeten Erwerbsrechtes gehandelt hat, am 24. März 2021 einen Aktienkaufvertrag bezüglich eines Aktienanteils an der HENSOLDT AG in Höhe von 25,1 % mit der Square Lux abgeschlossen hat und dass damit die Erwerbsrechte der Bundesrepublik in vollem Umfang von der Bundesrepublik auf die KfW übergegangen sind. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG stellt dies einen Anteil in Höhe von 25,1 % der Stimmrechte dar. Mit Stimmrechtsmitteilung vom 27. Mai 2021 (Datum der Schwellenberührung: 26. Mai 2021) meldete die Bundesrepublik Deutschland sodann, dass der im Rahmen des Zuweisungsgeschäfts der Bundesrepublik Deutschland von der KfW geschlossene Aktienkauf- und Übertragungsvertrag nach Vorliegen der Vollzugsbedingungen am 26. Mai 2021 vollzogen worden ist. In ihrer Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 14. Juni 2021 gab die Bundesrepublik Deutschland zu diesem Vorgang u. a. bekannt, dass der marktmäßige Erwerb der Stimmrechte an der HENSOLDT AG der Umsetzung und Absicherung strategischer Ziele des Bundes unter anderem zum Schutz der im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 definierten nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien dient und die Meldepflichten beabsichtigten, auch Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und vor allem Aufsichtsorganen der HENSOLDT AG zu nehmen. Mit Stimmrechtsmitteilung vom 30. April 2021 (Datum der Schwellenberührung: 24. April 2021) meldete zudem die Leonardo S.p.A. mit Sitz in Rom, Italien, den Abschluss eines Aktienkaufvertrags mit der Square Lux in Bezug auf Instrumente, die sich auf insgesamt 26.355.000 Aktien und damit entsprechender Stimmrechte beziehen, wobei der Aktienkaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen stand. Bezogen auf das in 105.000.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der HENSOLDT AG entspricht dies einem Anteil in Höhe von 25,1 % der Stimmrechte. Der Aktienkaufvertrag vom 24. April 2021 bezüglich eines Aktienanteils an der HENSOLDT AG in Höhe von 25,1 % zwischen Leonardo S.p.A., Italien, und Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, wurde am 3. Januar 2022 nach Erfüllung von aufschiebenden Bedingungen vollzogen und die korrespondierende Stimmrechtsmitteilung am 4. Januar 2022 veröffentlicht. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10,0 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt. 4Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder dem entsprechenden in der jeweiligen Funktion nachfolgenden Ministerium) ist jedoch, sobald und solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Bundesrepublik Deutschland ist zudem berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von mindestens 25,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören. Die näheren Einzelheiten dieses Entsendungsrechts, einschließlich weiterer Modalitäten der Ausübung, finden sich in § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202240 5Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Arbeitnehmer, die Aktien der HENSOLDT AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Nach den Regelungen des im Oktober 2021 aufgelegten Mitarbeiteraktienprogramms werden die durch die teilnehmenden Mitarbeiter in den beiden Tranchen erworbenen Aktien von einem Dienstleister treuhänderisch für die Teilnehmer gehalten. Solange die Aktien treuhänderisch gehalten werden, werden durch den Dienstleister geeignete Maßnahmen ergriffen, um den teilnehmenden Mitarbeitern mittelbar oder unmittelbar die Ausübung ihrer Stimmrechte aus den verwalteten Aktien zu ermöglichen. 6Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird im Übrigen vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Satzung regelt außerdem ergänzend, dass der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann. Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt worden, § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020/I und für den Fall der Nichtausnutzung nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums bzw. des Ablaufs der Ausübungs- und Erfüllungsfristen sowie entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I zu ändern. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 16 Abs. 2 der Satzung der HENSOLDT AG bestimmt insoweit eine andere Kapitalmehrheit. Demnach werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend etwas Abweichendes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außerdem eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Mehrheit nach § 16 Abs. 2 der Satzung gilt jedoch insbesondere nicht für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens, da insoweit nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG nur eine größere Kapitalmehrheit in der Satzung festgelegt werden könnte. Für eine Satzungsänderung gesetzlich erforderliche Kapitalmehrheiten von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals neben der einfachen Stimmenmehrheit bleiben zudem unberührt; dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Schaffung bedingten Kapitals, § 193 Abs. 1 Satz 1 AktG, die Schaffung genehmigten Kapitals, § 202 Abs. 2 Satz 2 AktG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 Abs. 2 Satz 1 AktG, die Herabsetzung des Grundkapitals, § 222 Abs. 1 Satz 1 AktG, sowie § 229 Abs. 3 AktG, und die Einziehung von Aktien, § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202241 7Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen 7.1Bedingtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. August 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 500,0 Mio. € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16,0 Mio. € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines Mitgliedslandes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) begeben werden. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf den auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der Schuldverschreibungen ermöglicht wird, wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibung ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10,0 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder ausgegeben worden sind. Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht oder Optionsrecht oder Optionspflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202242 Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Sacheinlage ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, auszuschließen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmens- teilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der HENSOLDT AG um bis zu 16,0 Mio. €, eingeteilt in bis zu 16.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die näheren Einzelheiten des Bedingten Kapitals 2020/I ergeben sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung. 7.2Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36,0 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020/I ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch einmalig oder mehrmals in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: ▪Um Spitzenbeträge bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; ▪Soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der Gesellschaft oder von deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gewährten Options- oder Wandlungsrechten oder auferlegten Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; ▪Sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen; ▪Um Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung nachgeordneter verbundener Unternehmen auszugeben, im Hinblick auf Arbeitnehmer auch unter Wahrung der Anforderungen des § 204 Abs. 3 AktG; ▪Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des bei der Beschlussfassung über die Schaffung dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – bei Beschlussfassung über die erstmalige Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder auferlegt wurden. Die neuen Aktien können gemäß § 186 Abs. 5 AktG auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202243 7.3Aktienrückkauf Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. August 2020 wurde der Vorstand außerdem ermächtigt, bis zum 11. August 2025 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu insgesamt 10,0 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls einer dieser Werte geringer ist – des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung kann, jeweils einzeln oder gemeinsam, durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots. ▪Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten. ▪Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktion im Xetra- Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10,0 % über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots eine erhebliche Abweichung des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10,0 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien abgerundet werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Zwecke, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeübt werden und kann einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder eines nachgeordneten Konzernunternehmens ausgeübt werden. ▪Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung noch der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10,0 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. ▪Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen. ▪Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202244 ▪Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu verwenden, um Inhabern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde. ▪Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb anzubieten (Belegschaftsaktien). Darüber hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. Außerdem können die aufgrund der in der Hauptversammlung vom 18. August 2020 erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. Die Einzelheiten der Ermächtigung, insbesondere auch die Grenzen der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Anrechnungsmodalitäten, ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. 8Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Am 7. September 2020 hat die HENSOLDT AG als Darlehensnehmerin eine Kreditvereinbarung (Senior Facilities Agreement; „SFA“) mit einer Vielzahl von Darlehensgebern in Höhe von 950 Mio. € abgeschlossen. Mit Vereinbarung vom 2. November 2021 wurde die Kreditvereinbarung um 40 Mio. € auf insgesamt 990 Mio. € erhöht, davon entfallen 620 Mio. € auf einen Term Loan und 370 Mio. € auf eine revolvierende Kreditfazilität. Am 12. April 2022 wurde mittels eines „Amendment und Restatement Agreement“ das SFA der HENSOLDT AG erneut hinsichtlich verschiedener Punkte angepasst. Die Laufzeit wurde von September 2025 bis April 2027 verlängert. Das Margenband wurde zu Gunsten der Darlehensnehmerin geändert und für Ziehungen in USD und GBP wurde der LIBOR durch sogenannte Risk Free Rate- Vorschriften ersetzt. Die Kreditvereinbarung enthält eine sogenannte „Change of Control“-Klausel, welche dann ausgelöst wird, wenn eine andere als im Vertrag bestimmte Person direkt oder indirekt mehr als 50,0 % der Stimmrechtsanteile an der HENSOLDT AG erwirbt. Im Falle eines Kontrollwechsels kann der Kredit unmittelbar zur Rückzahlung fällig gestellt werden. 9Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind Die HENSOLDT AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern des Vorstands bzw. Geschäftsführern oder mit Arbeitnehmern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202245 VIIErklärung zur Unternehmensführung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten wir für das abgelaufene Geschäftsjahr gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Prinzipien der Unternehmensführung und Unternehmensführungspraktiken sowie zu wesentlichen Strukturen unserer Corporate Governance. Sie beinhaltet auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist daher inhaltlich ungeprüft. 1Grundlagen HENSOLDT fördert die Grundsätze guter Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen, transparenten und auf langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Dies ist eine Voraussetzung, um das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger und Finanzmärkte, der Geschäftspartner, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in HENSOLDT zu fördern. Die HENSOLDT-Gruppe orientiert sich bei ihren Aktivitäten an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („Kodex“). 2Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG unterlagen im gesamten Geschäftsjahr der Verpflichtung aus § 161 AktG, eine Entsprechenserklärung zum Kodex abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschlüssen vom 28. November / 8. Dezember 2022 die nachfolgend abgedruckte Erklärung zum Kodex abgegeben: „Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 8./11. März 2022 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden soll. Empfehlung G.12 und G.13 wurde im Jahr 2022 nicht entsprochen, da Axel Salzmann und Peter Fieser im Rahmen der einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung ihrer Vorstandsdienstverträge Entschädigungszahlungen erhalten haben, die jeweils den Wert von zwei Jahresvergütungen, wie diese im Vergütungssystem definiert ist, überschritten haben. Außerdem wurden die Entschädigungszahlungen entsprechend der jeweiligen Dienstverträge sofort in einer pauschalen Summe ausgezahlt. Die gewährte Vergütung im Rahmen der Aufhebungsvereinbarungen wird im Einzelnen im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt. Taufkirchen, 28. November / 8. Dezember 2022 HENSOLDT AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat“ Die vorstehend abgedruckte aktuelle Entsprechenserklärung kann auch auf der Website von HENSOLDT unter https:// investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ eingesehen werden. Dort werden auch künftige Entsprechenserklärungen der Gesellschaft veröffentlicht werden und künftig die jeweiligen Entsprechenserklärungen der letzten fünf Geschäftsjahre einsehbar sein. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202246 3Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wird von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und ist zusammen mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG und dem aktuellen Vergütungssystem für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ zugänglich. Der Vergütungsbericht und der Vermerk werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen öffentlich verfügbar gehalten werden. Weitere Informationen zur Vergütung sind im Anhang des HENSOLDT Konzernabschlusses 2022 und im Anhang des Jahresabschlusses 2022 der HENSOLDT AG enthalten. Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a AktG wurde am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 97,98 % der gültig abgegebenen Stimmen von der Hauptversammlung gebilligt. Der Beschluss zur Vergütung und zu dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats gemäß § 113 AktG wurde ebenfalls in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,99 % der gültig abgegebenen Stimmen gebilligt. Weitere Informationen zum derzeit anwendbaren Vergütungssystem des Vorstands sowie des Aufsichtsrats einschließlich der jeweiligen Beschlüsse der Hauptversammlung finden sich auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“. 4Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken 4.1Grundsätze HENSOLDT ist nach Moritz Hensoldt (1821-1903) benannt. Er war ein deutscher Pionier der Optik und Feinmechanik. Mit großem Unternehmergeist entwickelte er innovative Technologien, die damals die Möglichkeiten in den Gebieten der Überwachung und Aufklärung revolutionierten. Wir sehen seinen Unternehmergeist heute noch als Schlüssel zur Erfüllung unserer Mission für unsere Kunden. Dafür haben wir vier Grundsätze formuliert: „Zusammenarbeit“ bildet die Grundlage unserer Kultur und ist unser wichtigster Grundsatz. Deshalb lautet unser Motto „Wir sind ein Team“ – wir können nur gemeinsam innovativ und erfolgreich sein. Motivierte Mitarbeiter, die Verantwortung übernehmen, die zusammenarbeiten, sich gegenseitig respektieren und vertrauen und sich mit ihren individuellen Stärken für unser Unternehmen einsetzen, stehen im Mittelpunkt einer erfolgreichen und gut funktionierenden Zusammenarbeit. „Kontinuierliche Verbesserung“, „Verantwortung“ und „Innovation“ sind die drei weiteren Grundsätze. 4.2Anregungen des Kodex HENSOLDT hat mit folgender Ausnahme im Berichtszeitraum freiwillig den Anregungen des Kodex entsprochen: Es ist derzeit offen, ob der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen würde, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen (Anregung A.8). Der Vorstand würde diese Entscheidung abhängig vom Inhalt eines etwaigen Übernahmeangebots sowie dem konkreten Diskussions- und Entscheidungsbedarf im Einzelfall unter Berücksichtigung des Aufwands einer außerordentlichen Hauptversammlung treffen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202247 4.3Standards of Business Conduct HENSOLDT bekennt sich zu den Kernwerten Integrität, Qualität, Vertrauen und Innovation und sichert sich damit den Erfolg von morgen. Ganz gleich, in welchem Geschäftsfeld HENSOLDT tätig ist oder welche beruflichen Aufgaben HENSOLDT wahrnimmt – das Vertrauen der Kollegen und Stakeholder gewinnt HENSOLDT nicht nur mit dem, was HENSOLDT tut, sondern auch damit, wie HENSOLDT es tut. „Das Richtige zu tun“ ist allerdings nicht immer einfach, vor allem in dem komplexen, internationalen und stark regulierten Geschäftsumfeld, in dem HENSOLDT tätig ist. Die Standards of Business Conduct sind eine wertvolle Orientierungshilfe zu den wichtigsten ethischen Fragen und Compliance-Themen und erläutern die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und der HENSOLDT-Gruppe. Da es für HENSOLDT auch von Bedeutung ist, dass die hohen Standards in Bezug auf Verantwortlichkeit von unseren Lieferanten eingehalten werden, verlangt HENSOLDT von seinen Lieferanten, denselben Verhaltensregeln zu folgen. Die Standards of Business Conduct von HENSOLDT sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ einsehbar. 4.4Compliance Das Compliance-Programm von HENSOLDT hat zum Ziel, die Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeit mit anwendbarem Recht und Regularien, aber auch mit internen Vorgaben und ethischen Grundsätzen sicherzustellen, und eine Kultur der Integrität zu entwickeln. Hierzu hat HENSOLDT ein umfassendes Compliance-Programm entwickelt und eingeführt, das speziell für das individuelle Risikoprofil erstellt wurde. Wenn Geschäftsvorschläge unterbreitet werden, die nach Einschätzung von HENSOLDT Compliance-Risiken beinhalten, die mit den Werten und der Null-Toleranz-Politik unvereinbar sind, scheuen wir uns nicht, diese Geschäftsvorschläge abzulehnen. Einer der Schwerpunkte des Compliance-Systems ist die Verhinderung von Korruption; hierzu hat HENSOLDT eine Anti- Korruptionsrichtlinie entwickelt und insbesondere dem Umgang mit dem Risiko der Einschaltung von Handelsvertretern und anderen Dritten Aufmerksamkeit und Ressourcen gewidmet. Hierfür hat HENSOLDT mehrere Compliance- Richtlinien und -Verfahren eingeführt, darunter eine Partner Review Directive, Richtlinien zu den Themen Gifts and Hospitality, Anti-Korruption, Interessenkonflikte, Interne Untersuchungen, eine Datenschutzrichtlinie und eine Offset Compliance-Richtlinie. Der Compliance-Prozess von HENSOLDT wird auch durch die interne Revision unterstützt, die sich mit der Durchführung regelmäßiger, auf Compliance ausgerichteter Audits befasst. Auch darüber hinaus führt HENSOLDT regelmäßig eine Risikoanalyse durch, um die Risikoeinschätzungen zu aktualisieren und die Compliance- Prozesse zu verbessern. Ferner hat HENSOLDT ein Whistleblower-System aufgebaut, das Mitarbeitern und Externen die Möglichkeit bietet, Verstöße persönlich oder anonym über eine „OpenLine“ (Telefon- und E-Mail-Hotline) zu melden. Die Compliance- Organisation von HENSOLDT umfasst zwölf festangestellte Mitarbeiter zum 31. Dezember 2022. Die Compliance- Organisation untersteht direkt dem General Counsel, der an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Der Head of Compliance berichtet regelmäßig auch an den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats von HENSOLDT. Neben dem Head of Compliance sind derzeit neun Compliance Officer (Vollzeit) beschäftigt. Zudem gibt es in nachgeordneten Unternehmen Compliance Ansprechpartner, die fachlich an die zentrale Compliance Organisation berichten. Trainings werden sowohl virtuell als auch als Präsenzveranstaltung durchgeführt; hierzu werden ebenso IT-Tools eingesetzt. Zusätzlich werden regelmäßige Q&A Sessions angeboten, bei denen verschiedene Compliance Themen erörtert werden und die Mitarbeiter Fragen zu allen Compliance-Themen stellen können. Weitere IT- Tools werden insbesondere im Rahmen der Due Diligence zur Überprüfung von potentiellen Geschäftspartnern eingesetzt. Die Compliance Organisation und auch der Vorstand von HENSOLDT kommunizieren regelmäßig zu Compliance Themen über interne Kommunikationsmedien. Weitere Informationen zur Compliance-Organisation sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Compliance“ einsehbar. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202248 4.5Risiko- und Kontrollmanagement Funktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestandteil stabiler Geschäftsprozesse. Die gruppenweiten Kontrollsysteme von HENSOLDT sind in ein Gesamtkonzept eingebettet, das u. a. die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Kodex, internationale Regelungen und Empfehlungen sowie weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen untereinander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse. Gleichermaßen verfügt die HENSOLDT-Gruppe über ein konzernweites angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem, das Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten beschreibt und verbindlich regelt. Das interne Risikokontrollmanagementsystem deckt, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab und schließt Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit ein. Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliancesystem. Wesentliche Merkmale des gesamten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems werden im Kapitel „IV Chancen und Risikobericht“ erläutert. Dem Vorstand liegen keine Hinweise oder Informationen vor, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Berichtsjahr in wesentlichen Belangen nicht angemessen waren. Im Berichtsjahr wurden verschiedene Analysen und Kontrollen durchgeführt, ohne diese Einschätzung des Vorstandes in Frage zu stellen. Dennoch werden auch in Zukunft noch weitere Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentation veranlasst. 4.6Nachhaltigkeit HENSOLDT ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und kennt die Auswirkungen der Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt. HENSOLDT fühlt sich verpflichtet, die Geschäfte stets nachhaltig und verantwortungsbewusst zu betreiben. HENSOLDT hat in seiner ESG-Strategie 2026 sieben Kategorien definiert. Hierzu gehören Unternehmensintegrität, Produktverantwortung, Gesundheit und Sicherheit, Menschliches Potenzial, Soziales Engagement, Verantwortungsvolle Beschaffung sowie Planet und Ressourcen. Die Long-Term Incentive- Bonuskomponenten für die Vorstände bemessen sich nach der Erfüllung der Zielwerte, dabei sind Teil der Zielwerte die ESG-Ziele „Diversity“ und „Climate Impact“. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit (ESG) sind im Kapitel „V Nichtfinanzieller Konzernbericht" und auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Sustainability“ zu finden. 4.7Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der HENSOLDT AG üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Die Hauptversammlung beschließt über alle ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten, unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Die Hauptversammlung wählt außerdem die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und ggf. zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Die dritte ordentliche Hauptversammlung der HENSOLDT AG soll am 12. Mai 2023 stattfinden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich frühzeitig im Jahr 2022 dazu entschieden, diese in Präsenz durchzuführen. 4.8Aktienbesitz in Vorstand und Aufsichtsrat Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen nahestehende Personen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, Transaktionen in Aktien der HENSOLDT AG oder sich darauf beziehenden Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen. Es ist ein Prozess etabliert, um diese Geschäfte im Falle einer solchen Mitteilung ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Die gemeldeten Transaktionen sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ abrufbar. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202249 4.9Unternehmenskommunikation und Transparenz Die Unternehmenskommunikation informiert umfassend und zeitnah. Alle Pflichtveröffentlichungen werden auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Investors“ zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Publikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Pressemitteilungen sowie Zwischen- und Geschäftsberichte, werden in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Zu wichtigen Anlässen veranstaltet HENSOLDT Presse- und Telefonkonferenzen. Der Vorstand verantwortet insoweit die Kommunikation von HENSOLDT mit Aktionären, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten, Medien und der interessierten Öffentlichkeit über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Der aktuelle Finanzkalender, der über alle wesentlichen Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine informiert, ist ebenfalls auf der Website von HENSOLDT unter https:// investors.hensoldt.net einsehbar. Die Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, Berichte des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2020, Entsprechenserklärungen ab dem Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht zur Corporate Governance ab dem Geschäftsjahr 2020 sind auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ abrufbar. 5Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Grundlage des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat der HENSOLDT AG ist das Prinzip der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle (Corporate Governance). Die Zusammenarbeit beider Gremien ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat auf der Grundlage des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah, umfassend und in der Regel in Textform über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorstand erörtert mit dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung und geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Die Vorsitzenden der beiden Gremien beraten sich regelmäßig, auch kurzfristig und anlassbezogen über alle relevanten aktuellen Themen. 5.1Vorstand der HENSOLDT AG Arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstand identifiziert und bewertet die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie ökologische und soziale Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Er berücksichtigt neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen. Seine Unternehmensplanung umfasst finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. HENSOLDT hat hierzu eine ESG-Strategie 2026 entwickelt, die in sieben Kategorien die für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen definiert. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung, die Steuerung und Überwachung der operativen Einheiten sowie die Einrichtung und Überwachung eines effizienten Risikomanagementsystems. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung des Konzern- und des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der unterjährigen Finanzinformationen der HENSOLDT AG. Ferner hat er für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen zu sorgen. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft und ihrer direkten und indirekten Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB („Tochterunternehmen“ und die Gesellschaft zusammen mit ihren Tochterunternehmen die „HENSOLDT-Gruppe“). Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsressorts. Unbeschadet der Gesamtverantwortung leitet jedes Mitglied des Vorstands das ihm zugewiesene Vorstandsressort in eigener Verantwortung. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts zugleich ein anderes oder mehrere andere Vorstandsressorts betreffen, muss sich das jeweilige Mitglied des Vorstands zuvor mit dem oder den anderen beteiligten Mitgliedern abstimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Mitglied des Vorstands verpflichtet, eine Beschlussfassung des Vorstands herbeizuführen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202250 Im derzeit amtierenden Vorstand sind vier funktionale Zuständigkeiten vorgesehen, nämlich das Amt des Vorstandsvorsitzenden (CEO), des Finanzvorstands (CFO), der Strategievorständin (CStO) und das Vorstandsressort Human Resources (Chief Human Resources Officer/CHRO), wobei der CHRO zugleich Arbeitsdirektor ist. Dabei werden im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Geschäftsbereiche den jeweiligen Vorstandsmitgliedern zugewiesen; der Geschäftsverteilungsplan wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf anpasst. Derzeit ist dem Ressort des CEO u. a. zugewiesen die Verantwortlichkeit für die Division Optronics & Land Solutions, die Division Radar & Naval Solutions und die Division Services & Aerospace Solutions. Der CEO ist zudem für Corporate Sections (Corp. Sec.)/Chief Legal Officer (CLO), Communication, Governmental Relation, Supply Chain Management (Produktion, Einkauf und Qualität) verantwortlich. Dem CFO sind im Wesentlichen die Abteilungen Central Finance & Controlling, Finance & Control Divisions, Investor Relations, Commercial & Offset, Internal Audit, Information Management, Treasury sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Programme und Aufgaben (Enterprise Risk Management und „HENSOLDT GO!“) zugeordnet. Der CHRO ist neben dem Thema Human Resources unter anderem verantwortlich für die Bereiche Security und Corporate Social Responsibility, Facility Management und Health, Safety and Environment. Die Funktion des CStO verantwortet die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions, HENSOLDT Ventures, Corporate Development and M&A, Governmental Business Development (einschließlich Public Affairs) und International Business Development. Innerhalb ihrer funktionalen Zuständigkeiten nehmen die Vorstandsmitglieder unbeschadet der weiter bestehenden Gesamtverantwortung des Vorstandsgremiums jeweils die Richtlinienkompetenz, die Kontrollpflicht und die Koordinationsaufgaben gegenüber allen Teilen des Unternehmens wahr. Dies gilt auch gegenüber den Leitern von Einheiten mit eigener Rechtsform und von Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe im Ausland, es sei denn, dass dies im Einzelfall rechtlich nicht zulässig ist. Die nähere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat und regelmäßig auf Anpassungsbedarf prüft. Diese regelt u. a. dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten, besondere Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie sonstige Verfahrens- und Beschlussmodalitäten. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Vorstandssitzungen. Diese werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen, der die Arbeit im Vorstand koordiniert. Jedes Vorstandsmitglied kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Gesamtvorstand entscheidet gemäß Geschäftsordnung regelmäßig durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden entscheidend. Zusammensetzung des Vorstands Nach § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der HENSOLDT AG aus mindestens zwei Personen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Vorstand bis zum 30. Juni 2022 vier Mitglieder an: Thomas Müller als Vorsitzender (CEO), Axel Salzmann als CFO, Peter Fieser als CHRO und Celia Pelaz als CStO. Mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2022 hat Axel Salzmann sein Mandat als Mitglied des Vorstands und CFO niedergelegt. An seiner Stelle wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2022 Christian Ladurner, vormals Head of Central Controlling & Investor Relations, als Vorstandsmitglied und CFO bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2022 hat Peter Fieser sein Mandat als Mitglied des Vorstands und CHRO niedergelegt. Als Nachfolger wurde Dr. Lars Immisch, vormals Executive Vice President HR Airbus Defence & Space, als Vorstandsmitglied und CHRO mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 bestellt. Die Bestellungen von Christian Ladurner und Dr. Lars Immisch in den Vorstand erfolgten durch Aufsichtsratsbeschluss vom 16. März 2022. Weitere Informationen zur personellen Zusammensetzung und den Lebensläufen, der Bestelldauer und den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder sind auf der Website von HENSOLDT unter https:// investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ einsehbar. Dort finden sich auch Angaben über die von den Vorstandsmitgliedern wahrgenommenen weiteren Mandate. Darüber hinaus ist die personelle Zusammensetzung des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidiums bestellt. Bei etwaigen Besetzungsentscheidungen berücksichtigt der Aufsichtsrat Diversitätsaspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Insbesondere strebt der Aufsichtsrat eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Die flexible Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sieht vor, dass Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein sollen. Die flexible Altersgrenze ist ausdrücklich weich formuliert, um dem Aufsichtsrat Flexibilität bei seinen Bestellungsentscheidungen zu belassen. Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt „5.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG“. Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauscht sich der Aufsichtsratsvorsitzende, der zugleich Vorsitzender des Präsidiums ist, regelmäßig mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand aus und bezieht das Präsidium in die Überlegungen bzw. zur Diskussion ein. Darüber hinaus wird das Präsidium im Bedarfsfall auch externe Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstandspositionen evaluieren und hierbei ggf. auch die Hilfe externer Dienstleister in Anspruch nehmen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202251 5.2Aufsichtsrat der HENSOLDT AG Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Die Überwachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat umfasst auch Nachhaltigkeitsfragen. Er unterstützt ihn bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen und steht ihm bei Fragen von strategischer Bedeutung zur Seite. Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand definiert. Des Weiteren bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, setzt deren Gesamtvergütung fest und prüft Konzern- und Jahresabschluss der HENSOLDT AG, den zusammengefassten Lagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht sowie den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Es finden mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen pro Kalenderhalbjahr statt. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so hat jedes Mitglied des Aufsichtsrats das Recht, eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand zu verlangen. Ergibt auch sie Stimmengleichheit, hat der Vorsitzende zwei Stimmen. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 16. März 2022 verschiedene Vorstandsangelegenheiten erörtert, die eine Tagung des Aufsichtsrats ohne Anwesenheit des Vorstands erforderlich gemacht haben, einschließlich der Beschlussfassung zur variablen Vergütung des Vorstands zu 2021 und der Zielvorgaben für die variable Vergütung im Jahr 2022. Ferner hat der Aufsichtsrat am 22. März 2022 zum Vorschlag eines Ersatzkandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung im Mai 2022 ohne den Vorstand getagt. Am 13. Mai 2022 tagte der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung uber die Ernennung der Mitglieder der ständigen Ausschüsse ohne Anwesenheit des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net veröffentlicht ist. HENSOLDT versteht es als wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance, die Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit gemäß Empfehlung D.12 des Kodex regelmäßig zu überprüfen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, des Complianceausschusses und des Präsidiums haben im Oktober und November 2022 die Wirksamkeit der Arbeit der Ausschüsse beurteilt. Die Bestandsaufnahme erfolgte mittels eines anonymisierten Fragebogens. Das Kompetenzprofil wurde um die Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen erweitert. Grundsätzlich nehmen Aufsichtsratsmitglieder eigenverantwortlich die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wahr. Dabei werden sie bei Bedarf von HENSOLDT in einem angemessenen Umfang unterstützt. Im vergangenen Geschäftsjahr bildeten sich die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrem individuellen Bedarf zu den Themen Neuigkeiten im Aufsichtsratsrecht sowie Neuerungen des DCGK und aktuelle Entwicklungen im Bereich Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, fort. Zur Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung etwaiger neuer Mitglieder ist ein Prozess zur Einarbeitung etabliert, in dem die Aufsichtsratsmitglieder mit den wesentlichen Begebenheiten von HENSOLDT und der Geschäftstätigkeit sowie den für ihre Aufsichtsratsarbeit relevanten rechtlichen Vorgaben und internen Prozessen vertraut gemacht werden. Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats einschließlich der Anzahl der Sitzungen sowie Angaben zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2022 werden im „Bericht des Aufsichtsrats“ erläutert. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus der gleichen Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202252 Im Geschäftsjahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: Name Geburts- jahr Mitglied seit Ernannt bis Beruf Johannes P. Huth (Vorsitzender) 1960 2017 2025 Partner bei KKR und Leiter von KKR in EMEA Armin Maier-Junker1 (Stellvertretender Vorsitzender) 1962 2017 2026 Betriebsratsvorsitzender der HENSOLDT Sensors GmbH am Standort Ulm; Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der HENSOLDT Sensors GmbH und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Dr. Jürgen Bestle1 1966 2021 2026 Leiter Engineering Governance bei der HENSOLDT AG und Leiter Design Organisation bei der HENSOLDT Sensors GmbH Jürgen Bühl1 1969 2017 2026 Leiter des Ressorts Koordination Branchenpolitik in der Vorstandsverwaltung der IG Metall Letizia Colucci (seit 13. Mai 2022) 1962 2022 2025 General Managerin bei der Med-Or Leonardo-Foundation Achim Gruber1 1963 2021 2026 Vorsitzender des Betriebsrats der HENSOLDT Optronics GmbH in Oberkochen Prof. Wolfgang Ischinger (bis 13. Mai 2022) 1946 2017 2022 Vorsitzender der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz; Senior Professor für Sicherheitspolitik und diplomatische Praxis an der Hertie School of Governance in Berlin; Honorarprofessor an der Universität Tübingen Ingrid Jägering 1966 2017 2025 Vorstandsmitglied und CFO der Stihl AG Marion Koch1 1978 2020 2026 Mitglied des Betriebsrats der HENSOLDT Sensors GmbH am Standort Immenstaad und Mitglied im Konzernbetriebsrat; Projektleiterin im Geschäftsbereich Airborne, Space & ISR Radars der HENSOLDT Sensors GmbH Christian Ollig (bis 13. Mai 2022) 1977 2017 2022 Partner bei KKR und Leiter von KKR in Deutschland, Geschäftsführer der Traviata B.V. Prof. Dr. Burkhard Schwenker (bis 21. September 2022) 1958 2017 2022 Senior Fellow von Roland Berger; Akademischer Co- Direktor des HHL Center for Scenario-Planning Giovanni Soccodato (seit 13. Mai 2022) 1961 2022 2025 Chief Strategic Equity Officer bei Leonardo S.p.A. Julia Wahl1 1987 2019 2026 Pressesprecherin der IG Metall Baden-Württemberg Claire Wellby (bis 13. Mai 2022) 1988 2020 2022 Mitglied des Private-Equity-Teams von KKR, Vice President der KKR Show Aggregator GP Limited Hiltrud Werner (seit 22. September 2022) 1966 2022 2025 Unternehmensberaterin Reiner Winkler (seit 13. Mai 2022) 1961 2022 2025 CEO der MTU Aero Engines AG 1 Arbeitnehmervertreterin Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202253 Die Mandate in anderen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Mandate innerhalb der HENSOLDT-Gruppe werden mit einem Stern () gekennzeichnet): Name Position Johannes P. Huth • Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE • Mitglied des Boards der Coty Inc. Armin Maier-Junker • Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH bis 31. August 2022 Dr. Jürgen Bestle • Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH seit 1. September 2021 Jürgen Bühl • Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH • Mitglied des Aufsichtsrats der Airbus Defence & Space GmbH Letizia Colucci • Mitglied des Board of Directors der Avio S.p.A. • Vorsitzende des Board of Directors der MBDA Italia S.p.A. • Mitglied des Board of Directors der e-GEOS S.p.A. Achim Gruber • Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Optronics GmbH seit 1. September 2022 Ingrid Jägering • Unabhängiges Mitglied des Board of Directors der SAF Holland SE • Mitglied des Beirats bei der Wegmann-Gruppe Christian Ollig • Mitglied des Aufsichtsrats der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft • Mitglied des Aufsichtsrats bei der Rainbow UK BidCo Limited • Mitglied des Aufsichtsrats der Upfield Holdings B.V. Prof. Dr. Burkhard Schwenker • Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Hamburger Sparkasse AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafen Hamburg GmbH • Mitglied des Aufsichtsrats der M.M. Warburg & Co. KGaA • Mitglied des Verwaltungsrats der HASPA Finanzholding Giovanni Soccodato • Aufsichtsratsvorsitzender der Thales Alenia Space • Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors der Telespazio S.p.A. • Stellvertretender Vorsitzender des Management Boards der MBDA B.V. • Mitglied des Board of Directors der GEM Elettronica S.r.l. • Mitglied des Board of Directors der Elettronica S.p.A. • Mitglied des Boards der AIAD • Mitglied des Management Boards der AMSH B.V. • Mitglied des Boards der G.I.E. Avions de Transport Regional (ATR) Julia Wahl • Mitglied des Aufsichtsrats der HENSOLDT Sensors GmbH Claire Wellby • Mitglied des Aufsichtsrats der LEONINE Licensing AG Hiltrud Werner • Aufsichtsratsvorsitzende der Mitteldeutschen Flughafen AG Reiner Winkler • Aufsichtsratsvorsitzender der MTU Maintenance Hannover GmbH (Gruppengesellschaft) Der Zeitpunkt der erstmaligen Bestellung wird jeweils bezogen auf die erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der HENSOLDT Holding GmbH bzw. der HENSOLDT GmbH, d.h. vor dem Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 17. August 2020, angegeben. Im Berichtsjahr kam es zu folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 legten Prof. Wolfgang Ischinger, Christian Ollig und Claire Wellby ihr Amt als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat nieder. An ihrer Stelle wurden Reiner Winkler, Giovanni Soccodato und Letizia Colucci durch Wahl der Hauptversammlung vom 13. Mai 2022 als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum Ablauf des 21. September 2022 legte Prof. Dr. Burkhard Schwenker sein Amt als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat nieder. An seiner Stelle wurde Hiltrud Werner mit Wirkung ab dem 22. September 2022 als Anteilseignervertreterin von der Bundesrepublik Deutschland nach § 8 Abs. 2 Satz 5 und 6 der Satzung von HENSOLDT in den Aufsichtsrat entsandt. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202254 Nach dem vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofil gehören angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT- Gruppe zu den wesentlichen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder Kenntnisse, Erfahrungen oder Fähigkeiten in den Bereichen: Branche, Märkte und Regionen, in denen die HENSOLDT AG tätig ist, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Corporate Governance, Compliance und regulatorische Vorgaben, Kapitalmarkt und Risikomanagement. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 das Kompetenzprofil um die Expertise in den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen erweitert. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines international tätigen Unternehmens, im Bereich von Digitalisierung und Informationstechnologie, im Bereich Personalführung und Personalgewinnung, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement sowie auf dem Gebiet der Corporate Governance und Compliance einschließlich der für HENSOLDT relevanten regulatorischen Vorgaben haben. Darüber hinaus sollen im Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik vorhanden sein. Neben der angemessenen Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten und Altersstufen sollen bei Vorschlägen für Wahlen zum Aufsichtsrat auch unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe sowie eine möglichst vielfältige kulturelle und regionale Herkunft der Mitglieder im Aufsichtsrat berücksichtigt werden. Das Kompetenzprofil sieht darüber hinaus Regelungen zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und zur Begrenzung von wahrgenommenen Mandanten im Einklang mit den relevanten Empfehlungen und Anregungen des Kodex vor. In der bisherigen Arbeit des Aufsichtsrats hat dieser den Eindruck gewonnen, dass er insgesamt über die Kompetenzen verfügt, die angesichts der Tätigkeitsgebiete der HENSOLDT AG und der HENSOLDT-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit der Branche, in der HENSOLDT tätig ist, vertraut. Insbesondere auf Anteilseignerseite verfügen etliche Mitglieder über zum Teil langjährige internationale Erfahrung in der Führung eines international tätigen Unternehmens, der Corporate Governance, dem Risikomanagement und der Compliance sowie Kapitalmarkt- und Personalthemen. Mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, verfügt mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über ausgewiesenen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende sowie Giovanni Soccodato weisen vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen auf. Darüber hinaus sorgt aus Sicht des Aufsichtsrats vor allem auch die Arbeitnehmerseite dafür, dass Interessen zahlreicher Stakeholder in der Arbeit des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigt werden. Die Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt: Johannes P. Huth Armin Maier- Junker Dr. Jürgen Bestle Jürgen Bühl Letizia Colucci Achim Gruber Arbeitnehmervertreter l l l l Unabhängigkeit1 l l Branchenkenntnisse l l l l l Rechnungslegung l l l l Abschlussprüfung l l l l l Corporate Governance, Compliance l l l l l l Kapitalmarkt l l l Risikomanagement l l l l l l lnternationale Sicherheitspolitik l l l Kartellrecht l lnternationale Erfahrung l l l l l Führung lnternationales Unternehmen l Digitalisierung / lT l l l l l Personalführung l l l l l Nachhaltigkelt l l l l l l Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202255 lngrid Jägering Marion Koch Giovanni Soccodato Julia Wahl Hiltrud D. Werner Reiner Winkler Arbeitnehmervertreter l l Unabhängigkeit1 l l l l Branchenkenntnisse l l l l l Rechnungslegung l l l l l l Abschlussprüfung l l l l l l Corporate Governance, Compliance l l l l l l Kapitalmarkt l l l l l Risikomanagement l l l l l l lnternationale Sicherheitspolitik l l l Kartellrecht l l l l lnternationale Erfahrung l l l l l l Führung lnternationales Unternehmen l l l l l Digitalisierung / lT l l l l l l Personalführung l l l l l l Nachhaltigkelt l l l l l l 1Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrates unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand l Kriterium erfüllt, basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat. Ein Punkt bedeutet eine Selbsteinschätzung der Qualifikation von mindestens „50%”. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist eine flexible Regelung zur Altersgrenze vorgesehen. Demnach sollen in der Regel nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Diese Regelaltersgrenze wird derzeit von keinem Aufsichtsratsmitglied überschritten. Zur Repräsentation von Frauen in den Gremien der HENSOLDT AG finden Sie weitere Informationen im Abschnitt „5.4 Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG“. Bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern wird der Aufsichtsrat sowohl sein Kompetenzprofil nebst den darin vorgesehenen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Vorgaben des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) in Bezug auf die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses als auch Diversitätsaspekte und Expertise in bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen für das Unternehmen berücksichtigen. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat bei etwaigen Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Anteilseignervertretern auch die zeitliche Belastung der vorgeschlagenen Personen berücksichtigen. Vermeidung von Interessenkonflikten und Unabhängigkeit Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über offengelegte Interessenkonflikte im abgelaufenen Geschäftsjahr und deren Behandlung wird im „Bericht des Aufsichtsrats“ informiert. Nach Auffassung des Aufsichtsrats sind unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der HENSOLDT AG eine angemessene Anzahl Anteilseignervertreter unabhängig im Sinn des Kodex. Auf Seiten der Anteilseignervertreter sieht der Aufsichtsrat Johannes Huth, Letizia Colucci, Ingrid Jägering, Giovanni Soccodato, Hiltrud Werner, sowie Reiner Winkler als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand an, also insgesamt alle sechs Anteilseignervertreter. Empfehlung C.9 Abs. 1 des Kodex wird damit eingehalten. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202256 Das in § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung vorgesehene Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und das in § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung vorgesehene alleinige Entsendungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied sind ausgeübt worden. Ingrid Jägering wurde nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung von der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung ab dem 14. April 2022 in den Aufsichtsrat entsandt. Prof. Dr. Schwenker wurde nach § 8 Abs. 2 Satz 5 und 6 der Satzung von der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung ab dem 14. April 2022 in den Aufsichtsrat entsandt. Da Prof. Dr. Burkhard Schwenker sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 21. September 2022 niedergelegt hat, wurde Hiltrud Werner am 22. September 2022 nach § 8 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 der Satzung von der Bundesrepublik Deutschland in den Aufsichtsrat entsandt. Diese Entsendungen berühren die Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Regelfall nicht. Zum einen sieht die Satzung vor, dass es sich bei dem nach § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung entsendeten Aufsichtsratsmitglied weder um einen Beamten oder Angestellten der Bundesrepublik Deutschland, einer anderen Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt handeln darf. Zum anderen ist die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht kontrollierender Aktionär im Sinn von Empfehlung C.9 des Kodex, da mit der Bundesrepublik Deutschland weder ein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde noch die Bundesrepublik Deutschland eine absolute Stimmenmehrheit oder eine sonstige nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit hält. Die Aufsichtsratsmitglieder Giovanni Soccodato und Letizia Colucci stuft der Aufsichtsrat im Hinblick auf Empfehlung C.9 des Kodex als Mitarbeiter von Leonardo (“Leonardo”) bzw. von mit Leonardo verbundenen Gesellschaften als unabhängig ein. Leonardo stellt mit 25,1 % Aktienanteil an HENSOLDT keinen kontrollierenden Aktionär dar, da weder ein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde noch Leonardo eine absolute Stimmenmehrheit oder eine sonstige nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit hält. Der Aufsichtsrat geht somit davon aus, dass die vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder von Vorstand und Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.7 des Kodex unabhängig sind. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass die bestehenden geschäftlichen Beziehungen zwischen der HENSOLDT-Gruppe einerseits und mit Leonardo verbundenen Gesellschaften andererseits im vergangenen Geschäftsjahr für beide Geschäftspartner nicht wesentlich waren. Zudem geht der Aufsichtsrat davon aus, dass Giovanni Soccodato weder eine Organfunktion noch Beratungsaufgaben bei Leonardo im Sinne von Empfehlung C.12 des Kodex ausübt. Auch liegt keine persönliche Beziehung von Giovanni Soccodato zu Leonardo im Sinne von Empfehlung C. 12 des Kodex vor. Von den weiteren Gesellschaften, bei denen Giovanni Soccodato im Berichtsjahr 2022 Organmitglied war, wäre allenfalls das Mandat bei der Elettronica S.p.A. als Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber einzustufen gewesen. Das Mandat endete aber im Juni 2022. Auch hier ist davon auszugehen, dass trotz der formal noch für wenige Wochen fortbestehenden Mitgliedschaft in einem Organ der Elettronica S.p.A. keine Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber im Sinne von Empfehlung C. 12 des Kodex vorliegt. 5.3Ausschüsse des Aufsichtsrats Soweit gesetzlich zulässig kann der Aufsichtsrat ihm obliegende Aufgaben und Rechte auf einen seiner Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsrat behält sich insbesondere vor, im Bedarfsfall einen Ausschuss für Geheimschutzangelegenheiten zur Befassung mit Verschlusssachen zu bilden. Die Ausschüsse sind jeweils für die ihnen durch Beschluss des Aufsichtsrats oder in einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung zugewiesenen und näher bestimmten Aufgaben zuständig. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse. Die Zuständigkeiten der Aufsichtsratsausschüsse sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Verfahrensregeln der Ausschüsse entsprechen im Wesentlichen denen des Aufsichtsratsplenums. Im Berichtsjahr bildete der Aufsichtsrat sechs ständige Ausschüsse. Nähere Angaben zur Arbeit der Ausschüsse im Berichtszeitraum einschließlich der Anzahl der jeweiligen Sitzungen und Angaben zur Teilnahme der Ausschussmitglieder an den Sitzungen finden Sie im „Bericht des Aufsichtsrats“ Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202257 Präsidium Das Präsidium setzt sich aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie je einem weiteren Mitglied der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl19, Prof. Wolfgang Ischinger (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Reiner Winkler (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) sowie Armin Maier-Junker19 an. Das Präsidium erarbeitet Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die Verlängerung ihrer Mandate, die Behandlung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands, die Nachfolge- planung des Vorstands sowie für Corporate Governance-Fragen. Darüber hinaus ist es zuständig für den Abschluss, die Änderung, die Verlängerung und die Aufhebung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern im Rahmen des jeweils vom Aufsichtsratsplenum und der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystems für den Vorstand und der vom Aufsichtsratsplenum festgelegten Zielvorgaben für die variable Vergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds. Außerdem macht es Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Beschlussfassung über bestehende oder absehbare Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands und Vorschläge für die Genehmigung von sonstigen Verträgen und Geschäften zwischen der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft einerseits und einem Vorstandsmitglied oder Personen oder Unternehmungen, die einem Vorstandsmitglied nahe stehen, andererseits, sofern nicht der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen zuständig ist. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Ingrid Jägering (Vorsitzende), Marion Koch19, Christian Ollig (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Giovanni Soccodato (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) sowie Julia Wahl19 an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Ingrid Jägering, ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig, insbesondere gehörte sie in der Vergangenheit weder dem Vorstand der HENSOLDT AG an noch steht sie in einer sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur HENSOLDT AG oder ihren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Sie ist nicht zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats und verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als CFO verschiedener Unternehmen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Giovanni Soccodato hat Projekte und Programme mit Verantwortung für Buchhaltung, Controlling und Rentabilität geleitet. Seine Rolle in M&A-Projekten umfasste nicht nur diese Verantwortung, sondern auch die Bewertung von Zielen oder Unternehmen, die von Leonardo erworben oder verkauft werden sollen. Dazu gehört auch die Bewertung und Analyse von Geschäftsplänen und Geschäftsaktivitäten. In seinen verschiedenen Funktionen hat er sich Kompetenzen in der Bilanz- und GuV-Analyse sowie in verschiedenen Rechnungslegungsstandards angeeignet und ist mit den verschiedenen Positionen vertraut. Er hat ein klares Verständnis aller Positionen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Giovanni Soccodato ist mit Finanzangelegenheiten im weitesten Sinne vertraut und kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Fusionen und Übernahmen auch Prüfungsberichte, Gutachten und ähnliche Berichte interpretieren. Die HENSOLDT AG erfüllt somit die Anforderungen nach § 100 Abs. 5 AktG i.V.m. § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG im Prüfungsausschuss. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat übernimmt der Prüfungsausschuss die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der HENSOLDT AG und des Konzerns, des Nachhaltigkeitsberichts, des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Darüber hinaus erörtert der Prüfungsausschuss wesentliche Änderungen der Prüfungs- und Bilanzierungsmethoden. Der Prüfungsausschuss bereitet den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 171 Abs. 2 AktG vor. Weiterhin überprüft der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Hierzu erörtert er mit dem Vorstand die Grundsätze der Risikoerfassung und des Risikomanagements und befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem der Gesellschaft. Er überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen, soweit es sich nicht um Vorgänge und Vorschriften betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle handelt, die dem Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats vorbehalten sind. Der Prüfungsausschuss bereitet den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung hinsichtlich der Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie etwaiger Quartals- und Halbjahresberichte vor und überwacht die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zudem beaufsichtigt er die Arbeit des Abschlussprüfers, einschließlich der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202258 19 Arbeitnehmervertreterin Vermittlungsausschuss Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzendem, seinem nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählten Stellvertreter sowie je einem weiteren Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Jürgen Bühl19, Armin Maier-Junker19 sowie Christian Ollig (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) und Reiner Winkler (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) an. Der Vermittlungsausschuss unterbreitet in den Fällen des § 31 Abs. 3 und Abs. 5 MitbestG Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft. Complianceausschuss Der Complianceausschuss setzt sich aus je zwei Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender bis 21. September 2022), Hiltrud Werner (Mitglied ab 22. September 2022 und Vorsitzende ab 27. September 2022), Christian Ollig (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Letizia Colucci (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Dr. Jürgen Bestle19 und Achim Gruber19 an. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen betreffend Anti-Korruption, Antitrust (Wettbewerbsrecht), Datenschutz und Exportkontrolle. Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen setzt sich aus zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen, wobei berücksichtigt wird, dass der Ausschuss mehrheitlich aus Mitgliedern zusammenzusetzen ist, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Prof. Dr. Burkhard Schwenker (Vorsitzender bis 21. September 2022), Reiner Winkler (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 Mitglied und ab 27. September 2022 Vorsitzender), Jürgen Bühl19, Prof. Wolfgang Ischinger (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Hiltrud Werner (ab 27. September 2022) sowie Armin Maier-Junker19 an. Seine Aufgabe ist die Überwachung des internen Verfahrens der Gesellschaft zum ordentlichen Geschäftsgang und der Marktüblichkeit von Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111b AktG. Für derartige Geschäfte geht die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor. Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss besteht aus bis zu vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite. Im Berichtszeitraum gehörten dem Ausschuss Johannes P. Huth (Vorsitzender), Prof. Wolfgang Ischinger (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Reiner Winkler (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022), Ingrid Jägering sowie Christian Ollig (bis Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) und Giovanni Soccodato (ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2022) an. Bei der Besetzung dieses Ausschusses achtet der Aufsichtsrat auf eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung vor. Darüber hinaus ist er zuständig für die Erstellung eines Vorschlags für das Kompetenzprofil, die Überprüfung des bestehenden Kompetenzprofils und die Empfehlung etwaiger Anpassungen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202259 5.4Angaben zur Repräsentation von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie den obersten Führungsebenen der HENSOLDT AG Repräsentation von Frauen im Aufsichtsrat Für den Aufsichtsrat gilt die gesetzliche Geschlechterquote von 30,0 % gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Um einer möglichen Ungleichbehandlung von Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertretern vorzubeugen und die Planungssicherheit in den jeweiligen Wahlprozessen zu erhöhen, haben die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung der Quote nach § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Damit ist der Mindestanteil von 30,0 % für jedes Geschlecht von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite müssen daher jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Im Berichtszeitraum gehörten der Anteilseignerseite drei Frauen und der Arbeitnehmerseite zwei Frauen an. Die gesetzliche Geschlechterquote wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr dementsprechend eingehalten. Repräsentation von Frauen im Vorstand der HENSOLDT AG Der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Bei der erstmaligen Festlegung wurde eine Mindestzielgröße von 25,0 % bis zum Ende der ersten Umsetzungsfrist am 11. August 2025 festgesetzt. Der Frauenanteil im Vorstand betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung 0 %. Seit der Bestellung von Celia Pelaz als viertes Vorstandsmitglied in 2021 beträgt der Frauenanteil 25,0 %. Nach dem Aktiengesetz in der seit dem 12. August 2021 geltenden Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) muss mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein (Mindestbeteiligungsgebot), wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, § 76 Abs. 3a AktG. Der Vorstand der HENSOLDT AG besteht zum Ende des Berichtsjahres aus vier Personen, davon eine Frau, sodass dem Mindestbeteiligungsgebot bereits entsprochen wird. Festlegungen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand außerdem für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Zum 31. Dezember 2020 wies die HENSOLDT AG als Einzelunternehmen noch keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf. Nachdem sich dies im Geschäftsjahr 2021 geändert hat, hat der Vorstand nunmehr die folgenden Quoten für die Beteiligung von Frauen festgelegt, die bis zum 8. Dezember 2026 erreicht werden sollen: Auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll eine Quote von 16,6 % erreicht werden. Zum Ende des Berichtszeitraums wird diese Quote erfüllt. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll eine Quote von 20,0 % erreicht werden. Zum Ende des Berichtszeitraums wird diese Quote erfüllt. Bei der Festlegung der jeweiligen Quoten hat sich der Vorstand von folgenden Erwägungen leiten lassen: Der Vorstand verfolgt auf Ebene des Konzerns das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die HENSOLDT AG orientiert sich deshalb an der übergeordneten Festlegung des Frauenanteils auf Konzernebene, wie sie bereits erfolgt ist. Auch unabhängig von der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der HENSOLDT-Gruppe auf Diversität, insbesondere mit Blick auf die angemessene Repräsentation aller Geschlechtsidentitäten sowie die internationale Erfahrung und Herkunft der Mitarbeitenden. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202260 VIIISchlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die HENSOLDT AG war bis zum 3. Januar 2022 ein von der KKR Square Aggregator L.P., Kanada, und deren Tochtergesellschaften abhängiges Unternehmen i.S.d. § 312 AktG. Der Vorstand der HENSOLDT AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: „Berichtspflichtige Vorgänge haben im Berichtszeitraum nicht vorgelegen.“ Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202261 IXHENSOLDT AG ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Jahresabschluss der HENSOLDT AG, Taufkirchen, (Amtsgericht München HRB 258711) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Die HENSOLDT AG war zum 31. Dezember 2022 die Muttergesellschaft der HENSOLDT-Gruppe. 1Ertragslage der HENSOLDT AG Für das Geschäftsjahr 2022 stellte sich die Gewinn- und Verlustrechnung der HENSOLDT AG wie folgt dar. Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 % Delta Umsatzerlöse 41,5 36,7 13,2 % Umsatzkosten -41,8 -36,7 -13,8 % Bruttoergebnis vom Umsatz -0,2 -0,0 > 200 % Vertriebskosten -2,0 -0,4 > 200 % Allgemeine Verwaltungskosten -28,3 -13,9 103,4 % Sonstige betriebliche Erträge 5,4 5,3 0,6 % Sonstige betriebliche Aufwendungen -5,2 -5,3 0,3 % Betriebsergebnis -30,4 -14,2 113,8 % Finanzergebnis -22,0 -21,6 -1,9 % Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,0 – n/a Ergebnis nach Steuern -52,5 -35,8 46,5 % Sonstige Steuern -0,0 -0,0 -25,1 % Jahresfehlbetrag -52,5 -35,9 46,4 % Gewinnvortrag 6,0 3,1 -92,7 % Entnahme aus der Kapitalrücklage 85,0 65,0 30,8 % Bilanzgewinn 38,5 32,3 19,4 % Die Umsatzerlöse resultierten vollständig aus internen Weiterverrechnungen und wurden durch die Umsatzkosten leicht überkompensiert, was sich entsprechend im Bruttoergebnis widerspiegelt. Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ergab sich durch gestiegene Weiterverrechnungen an Tochtergesellschaften bzw. verbundene Unternehmen. Die allgemeinen Verwaltungskosten enthalten den Aufwand für die strategische Weiterentwicklung der HENSOLDT-Gruppe sowie zentrale Verwaltungskosten der HENSOLDT AG, die nicht auf die operativen Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe weiterverrechnet wurden. Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Aufwendungen für vorzeitige Beendigungen von Vorstandstätigkeiten sowie gestiegenen Beratungshonoraren unter anderem im Rahmen von Effizienzsteigerungs- und IT-bezogenen Projekten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Wesentlichen die Kosten für das Arbeitnehmeraktienprogramm sowie deren Weiterbelastung an die teilnehmenden Gesellschaften der HENSOLDT-Gruppe enthalten. Das Finanzergebnis beinhaltete im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für den Konsortialkreditvertrag, Zinsaufwendungen und -erträge von verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling, Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie Bankprovisionen und -gebühren. Der Bilanzgewinn ergibt sich im Wesentlichen aus der im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgten Entnahme aus der Kapitalrücklage. Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte die HENSOLDT AG 118 Mitarbeiter. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202262 Gesamtbeurteilung In der Prognose für das Geschäftsjahr 2022 ging der Vorstand für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die HENSOLDT AG von einem leichten Anstieg der Umsatzerlöse sowie einer moderaten Verringerung des Jahresfehlbetrages aus. Aufgrund des Transfers der Gruppenfunktionen in die HENSOLDT AG und den damit gestiegenen internen Weiterverrechnungen wurde die Umsatzprognose mit einem starken Anstieg der Umsatzerlöse übererfüllt. Der Jahresfehlbetrag verzeichnete entgegen der Prognose einen starken Anstieg, was im Wesentlichen aus Einmaleffekten resultierte. 2Vermögens- und Finanzlage der HENSOLDT AG Die Vermögens- und Finanzlage der HENSOLDT AG stellte sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar: 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 % Delta Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0,4 0,2 143,8 % Finanzanlagen 2.670,0 2.670,0 – % Anlagevermögen 2.670,4 2.670,2 – % Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und geleistete Anzahlungen 88,8 36,3 144,4 % Guthaben bei Kreditinstituten 168,1 43,7 > 200 % Umlaufvermögen 256,9 80,0 > 200 % Rechnungsabgrenzungsposten 7,2 7,6 -5,4 % Summe Aktiva 2.934,5 2.757,8 6,4 % Gezeichnetes Kapital 105,0 105,0 – % Kapitalrücklage 1.635,0 1.720,0 -4,9 % Bilanzgewinn 38,5 32,3 19,4 % Eigenkapital 1.778,5 1.857,3 -4,2 % Rückstellungen 27,2 19,3 41,0 % Verbindlichkeiten 1.128,7 881,2 28,1 % Summe Passiva 2.934,5 2.757,8 6,4 % Die Finanzanlagen beinhalteten primär die Beteiligung an der HENSOLDT Holding GmbH. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthielten im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen aus dem Cash-Pooling zurückzuführen. Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus einer kurzfristigen Termingeldeinlage in Höhe von 100 Mio. € sowie Zahlungsmittel in Höhe von 68 Mio. €, die aus dem starken Anstieg aus dem Cash-Pooling resultieren. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltete im Wesentlichen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Aufnahme eines langfristigen Konsortialkredits („Term Loan“) in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) und einer revolvierenden Kreditfazilität („RCF“) in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG betrug zum 31. Dezember 2022 105 Mio. €, eingeteilt in 105 Mio. auf den Inhaber Iautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2022 betrug 52 Mio. €. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde ein Betrag in Höhe von 85 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) aus der Kapitalrücklage entnommen und in den Bilanzgewinn eingestellt. Die Rückstellungen beinhalteten hauptsächlich Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Personalaufwendungen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergab sich insbesondere aus der Erhöhung der Pensionsrückstellungen, die auf eine teilweise Anpassung der verwendeten Berechnungsprämissen zurückzuführen ist, und der Erhöhung der Rückstellung für langfristige variable Vergütungsbestandteile durch die Ausgabe weiterer Tranchen (Long-Term Incentive-Bonus). Die Verbindlichkeiten enthielten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Der signifikante Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling zurückzuführen. Die in 2020 mit 350 Mio. € in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität wurde im Geschäftsjahr 2021 um 200 Mio. € und im Geschäftsjahr 2022 um weitere 150 Mio. € gänzlich zurückgeführt. Das langfristige Darlehen beträgt zum Stichtag nominal 620 Mio. €. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202263 3Chancen und Risiken Die Geschäftsentwicklung der HENSOLDT AG unterliegt aufgrund ihrer Funktion als Holdinggesellschaft grundsätzlich den gleichen Chancen und Risiken wie die HENSOLDT-Gruppe. Die bedeutsamsten Risiken bestehen für die Gesellschaft in der Verschlechterung der operativen Performance der Tochtergesellschaften und des damit verbundenen Werthaltigkeitsrisikos bei dem bilanziellen Beteiligungsansatz sowie damit einhergehende Liquiditätsrisiken und Zinsrisiken. Die HENSOLDT AG ist sich keines einzelnen oder aggregierten Risikos bewusst, welches die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit gefährden könnte. Die bedeutsamsten Chancen ergeben sich für die HENSOLDT AG aus der derzeitigen Erhöhung der Verteidigungsbudgets und einer möglicherweise daraus resultierenden höheren Ertragskraft der operativen Tochtergesellschaften. Hinzu kommen die Diversifizierung der Produktpalette und der Ausbau des Servicegeschäfts sowie die Fähigkeit der HENSOLDT-Gruppe und damit der Konzerngesellschaften, als Innovationsführer in ihrer Branche zu agieren. 4Prognosebericht In der operativen Planung der Gesellschaft geht der Vorstand von einem moderaten Anstieg der Umsatzerlöse und einem moderaten Anstieg des Jahresfehlbetrags für das Geschäftsjahr 2023 aus. Die moderat steigenden Umsatzerlöse werden von einem weiteren geplanten Wachstum des Geschäfts der HENSOLDT-Gruppe und der damit einhergehenden, steigenden zukünftigen Verrechnung von Konzernleistungen an die Tochtergesellschaften, die auch OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte im Zusammenhang mit der Business-Transformation für S/4HANA umfassen, getragen. Dem moderaten Anstieg des Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2023 sind steigende Finanzierungsaufwendungen unterstellt, die zum Teil durch rückläufige Einmaleffekte kompensiert werden. Diese Erwartung unterstellt, dass die geopolitischen Spannungen durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht weiter zunehmen und dass die Herausforderungen aufgrund von temporären Lieferkettenengpässen und der COVID-19- Pandemie weiter zurückgehen. Zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 202264 IFRS Konzernabschluss der HENSOLDT AG für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 2022 KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Geschäftsjahr in Mio. € Anhang 2022 2021 Umsatzerlöse 11 1.707 1.474 Umsatzkosten 11 -1.314 -1.144 Bruttoergebnis vom Umsatz 393 330 Vertriebskosten -107 -99 Verwaltungskosten -92 -83 Forschungs- und Entwicklungskosten 12 -36 -31 Sonstige betriebliche Erträge 13 21 29 Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 -21 -18 Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 8 – -2 Sonstiges Beteiligungsergebnis 9.2 8 – Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) 166 126 Zinsertrag 14 9 4 Zinsaufwand 14 -44 -42 Sonstiges Finanzergebnis 14 -1 -3 Finanzergebnis -37 -41 Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 130 85 Ertragsteuern 15 -49 -22 Konzernergebnis 80 63 davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG 78 63 davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile 2 -0 Ergebnis je Aktie Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (€) 16 0,75 0,60 Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20221 KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG Geschäftsjahr in Mio. € Anhang 2022 2021 Konzernergebnis 80 63 Sonstiges Ergebnis Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Bewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen/Planvermögen 33 206 23 Steuer auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -58 -8 Zwischensumme 147 15 Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Unterschied aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Unternehmen 0 1 Absicherung von Zahlungsströmen - Unrealisierte Gewinne/Verluste 37.3 – -1 Absicherung von Zahlungsströmen - Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -0 1 Steuereffekt auf unrealisierte Gewinne/Verluste -0 0 Zwischensumme 0 1 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 147 16 Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 227 79 davon entfallen auf die Eigentümer der HENSOLDT AG 226 79 davon entfallen auf die nicht beherrschenden Anteile 2 -0 Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20222 KONZERNBILANZ AKTIVA 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € Anhang 2022 2021 Langfristige Vermögenswerte 1.335 1.326 Goodwill1 17 658 658 Immaterielle Vermögenswerte 17 384 385 Sachanlagen 18 121 108 Nutzungsrechte 28 140 141 Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 19 22 21 Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 1 1 Langfristige sonstige Vermögenswerte 27 2 3 Aktive latente Steuern 15 6 11 Kurzfristige Vermögenswerte 1.644 1.629 Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 19 0 1 Vorräte 20 516 444 Vertragsvermögenswerte 11 182 170 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 323 309 Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 26 20 7 Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 27 133 167 Ertragsteuerforderungen 15 10 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 36.1 460 529 Summe Aktiva 2.979 2.956 1 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20223 PASSIVA 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € Anhang 2022 2021 Gezeichnetes Kapital 34.1 105 105 Kapitalrücklage3 472 537 Sonstige Rücklagen1 82 -65 Gewinnrücklagen1,2,3 -55 -171 Eigenkapital der Anteilseigner der HENSOLDT AG 604 406 Nicht beherrschende Anteile 13 11 Eigenkapital, gesamt 34 616 417 Langfristige Schulden 1.160 1.284 Langfristige Rückstellungen 23 282 497 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 36.2 619 622 Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 11 12 Langfristige Leasingverbindlichkeiten 28 140 139 Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 3 0 Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 11 10 Passive latente Steuern 15 94 4 Kurzfristige Schulden 1.203 1.255 Kurzfristige Rückstellungen 23 181 188 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten 36.2 12 166 Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 11 488 500 Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 28 18 16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 379 269 Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 4 10 Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 27 101 94 Steuerverbindlichkeiten 15 19 11 Summe Passiva 2.979 2.956 1 Anpassung der Vorjahreswerte für Cashflow-Hedges um +5 Mio. € in den sonstigen Rücklagen und um -5 Mio. € in den Gewinnrücklagen 2 Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € 3 Anpassung der Vorjahreswerte um -60 Mio. € für die Auflösung der Kapitalrücklage und um +60 Mio. € für die Einstellung in die Gewinnrücklagen. Die Dividendenzahlung in Höhe von -14 Mio. € wird - abweichend vom Vorjahresausweis - der Gewinnrücklage belastet. Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20224 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Geschäftsjahr in Mio. € Anhang 2022 2021 Konzernergebnis 80 63 Abschreibungen 17/18/28 103 126 Wertberichtigungen (+) / Wertaufholungen (-) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte 2 3 Ergebnis aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 0 -1 Ergebnisanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden – 2 Netto-Finanzierungsaufwendungen 27 33 Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge 1 -4 Veränderung der Rückstellungen -22 31 Vorräte -75 -44 Vertragssalden -25 111 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -13 -22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 110 107 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 42 -83 Gezahlte Zinsen -24 -36 Ertragssteueraufwand (+) / -ertrag (-) 49 22 Zahlungen (-) / Rückerstattungen (+) von Ertragsteuern -11 -9 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 244 299 Erwerb / Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 17/18 -95 -102 Einzahlungen aus dem Verkauf von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 17/18 0 3 Erwerb von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen 19 -5 -7 Abgang von assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und übrigen langfristigen Finanzanlagen -0 – Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener liquider Mittel 7 -1 -12 Sonstige 0 1 Cashflow aus Investitionstätigkeit -101 -117 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20225 Geschäftsjahr in Mio. € Anhang 2022 2021 Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken 36.3 -150 -210 Aufnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Banken 36.3 – 30 Veränderung sonstiger Finanzierungsverbindlichkeiten 36.3 -19 -84 Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten 36.3 -19 -16 Dividendenzahlungen 36.3 -26 -14 Dividende für nicht beherrschende Anteile 36.3 -0 -0 Gezahlte Transaktionskosten aus der Ausgabe von Aktien 36.3 – -3 Sonstiges 0 – Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -214 -297 Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel / Zahlungsmitteläquivalente 2 -1 Netto Änderungen in Zahlungsmittel / Zahlungsmitteläquivalente -69 -116 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bestand zum 1. Januar 529 645 Bestand zum 31. Dezember 460 529 Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20226 KONZERN-EIGENKAPITAL- VERÄNDERUNGSRECHNUNG Den Eigentümern der HENSOLDT AG zurechenbar Sonstige Rücklagen in Mio. € Gezeich- netes Kapital Kapital- rücklage3 Gewinn- rück- lagen1,3 Bewertung Pensions- pläne Cashflow- Hedge1 Währungs- um- rechnung Zwischen- summe Nicht beherr- schende Anteile Summe Stand 01.01.2021 105 597 -286 -67 – -15 334 13 347 Konzernergebnis – – 63 – – – 63 -0 63 Sonstiges Ergebnis – – – 15 -0 1 16 -0 16 Gesamtergebnis des Geschäftsjahres – – 63 15 -0 1 79 -0 79 Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen und Erwerb durch Unternehmens- zusammenschlüsse – – 0 – – – 0 -2 -1 Arbeitnehmer- aktienprogramm – 3 – – – – 3 – 3 Ausgleich Arbeitnehmer- aktienprogramm – -3 – – – – -3 – -3 Auflösung Kapitalrücklage – -60 60 – – – – – – Dividenden- zahlungen – – -14 – – – -14 – -14 Dividende für nicht beherrschende Anteile – – – – – – – -0 -0 Sonstiges2 – 0 6 – 0 – 6 – 6 Stand 31.12.2021 105 537 -171 -51 – -14 406 11 417 Konzernergebnis – – 78 – – – 78 2 80 Sonstiges Ergebnis – – – 147 – 0 148 -0 147 Gesamtergebnis des Geschäftsjahres – – 78 147 – 0 226 2 227 Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen und Erwerb durch Unternehmens- zusammenschlüsse – – – – – – – -0 -0 Arbeitnehmer- aktienprogramm – 3 – – – – 3 – 3 Ausgleich Arbeitnehmer- aktienprogramm – -3 – – – – -3 – -3 Auflösung Kapitalrücklage – -65 65 – – – – – – Dividenden- zahlungen – – -26 – – – -26 – -26 Dividende für nicht beherrschende Anteile – – – – – – – -0 -0 Sonstiges – – -1 – – – -1 – -1 Stand 31.12.2022 105 472 -55 96 – -14 604 13 616 1 Anpassung der Werte für Cashflow-Hedges um +5 Mio. € in den sonstigen Rücklagen und um -5 Mio. € in den Gewinnrücklagen zum 01.01.2021 2 Zugang aufgrund einer Kaufpreisanpasssung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € 3 Anpassung der Vorjahreswerte um -60 Mio. € für die Auflösung der Kapitalrücklage und um +60 Mio. € für die Einstellung in die Gewinnrücklagen. Die Dividendenzahlung in Höhe von -14 Mio. € wird - abweichend vom Vorjahresausweis - der Gewinnrücklage belastet Die nachfolgenden Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20227 KONZERN-ANHANG ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- IGrundlagen der Darstellung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1Die Gesellschaft Dieser IFRS-Konzernabschluss umfasst die HENSOLDT AG (die „Gesellschaft“) mit Sitz an der Willy-Messerschmitt- Str. 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, registriert am Amtsgericht München unter HRB 258711, und ihre Tochtergesellschaften (der „Konzern“, „HENSOLDT“ oder „HENSOLDT-Gruppe“). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die HENSOLDT-Gruppe ist ein multinationales Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitselektronik mit Sitz in Deutschland. Das Produkt- und Leistungsspektrum umfasst die Entwicklung, die Herstellung, den Betrieb und den Vertrieb von Systemen der Elektrotechnik, optronischen Erzeugnissen und Software-Lösungen zur militärischen und nicht-militärischen Verwendung. 2Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze 2.1Grundlagen der Bilanzierung Der Konzernabschluss wurde erstellt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Änderungen wichtiger Rechnungslegungsgrundsätze sind in Anhangangabe 4 beschrieben. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 10. März 2023 aufgestellt und zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Dieser Konzernabschluss wird in Euro („€“), der funktionalen Währung des Konzerns, dargestellt. Alle in € dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf die nächsten Millionen € gerundet. Beträge unter 500.000 € und größer Null € werden dabei mit 0 dargestellt. Der vorliegende Abschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde, sofern nicht anders angegeben, auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20228 2.2Konsolidierungsgrundsätze Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie die erworbenen identifizierbaren Vermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt HENSOLDT, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substanzielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind. Die übertragene Gegenleistung enthält keine Beträge im Zusammenhang mit der Abwicklung bereits bestehender Beziehungen. Solche Beträge werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Bedingte Gegenleistungen werden zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Kooperation, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Kooperation besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben. Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity- Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens bzw. eines Gemeinschaftsunternehmens, die HENSOLDT zuzurechnen sind, dem Wert des Anteils an diesem Unternehmen oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, HENSOLDT ist Verpflichtungen für das Unternehmen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen ist der Buchwert der Beteiligung zuzüglich sämtlicher finanzielle Vermögenswerte, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von HENSOLDT in das Unternehmen zuzuordnen sind, wie z. B. unter bestimmten Umständen ein Darlehen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 20229 Konsolidierung konzerninterner Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle sowie alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt. 2.3Umsätze aus Verträgen mit Kunden Umsatzrealisierung Grundsätzlich realisiert der Konzern Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem die HENSOLDT-Gruppe einen Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag erwartet. Variable Gegenleistungen wie z. B. Preis-Eskalationen, Vertragsstrafen oder Anpassungen nach Preisprüfungen werden im Transaktionspreis berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass eine entsprechende variable Gegenleistung erzielt wird bzw. sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem höchstwahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt die HENSOLDT-Gruppe diese in einer angemessenen Höhe. Sofern keine beobachtbaren Preise existieren, insbesondere, weil die von der HENSOLDT-Gruppe angebotenen Güter und Dienstleistungen sehr komplex und individuell sind, wird der Einzelveräußerungspreis jeder einzelnen Leistungsverpflichtung auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten zuzüglich einer Marge geschätzt. Dieses Verfahren wird regelmäßig auch zur Preisfindung im Rahmen der Vertragsverhandlungen herangezogen. Wenn die HENSOLDT-Gruppe die Kontrolle über produzierte Waren oder erbrachte Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum auf den Kunden überträgt, werden die Umsatzerlöse über diesen Zeitraum erfasst, sofern eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist: ▪Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung während diese erbracht wird (z. B. Wartungsverträge, Schulungsleistungen); oder ▪Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert während dieser erstellt oder verbessert wird; oder ▪Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung (einschließlich einer angemessenen Marge) der bereits erbrachten Leistungen. Für jede gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung erfasst die HENSOLDT- Gruppe den Umsatz über diesen Zeitraum, indem es den Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung ermittelt. Die HENSOLDT-Gruppe wendet für die Bestimmung des Leistungsfortschritts für jede über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllende Leistungsverpflichtung eine einzige Methode an, wobei die gewählte Methode konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und ähnliche Sachverhalte angewandt wird. Die Messung des Fortschritts zur vollständigen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung basiert entweder auf Inputs oder Outputs. Wenn der Fortschritt anhand von Inputs gemessen wird, wird die Cost-to-Cost-Methode angewendet. HENSOLDT verwendet diese Methode, da sie nach Ansicht des Konzerns die Fortschritte bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung am besten widerspiegelt. Wenn entstandene Kosten nicht zum Fortschritt der Leistungserbringung beitragen, wie z. B. ungeplante Ausschusskosten, oder diese aufgrund von unerwarteten Mehrkosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden diese bei der Berechnung des Fortschrittgrades ausgenommen oder eine Anpassung der ursprünglich geplanten Kosten vorgenommen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202210 Sofern die oben genannten Kriterien einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt sind, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen, wenn HENSOLDT die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übertragen hat. In der Regel entspricht das dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware an den Kunden oder bei Ab- bzw. Annahme der Dienstleistung oder Ware seitens des Kunden. Leistungsverpflichtungen Die folgende Aufgliederung enthält die wesentlichen Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden bei HENSOLDT und gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung. Standardisierte Produkte und Systeme mit begrenzten kundenspezifischen Anpassungen Bei der Herstellung und Installation von standardisierten Geräten und Systemen sowie bei Ersatzteillieferungen werden nur in begrenztem Umfang kundenspezifische Anpassungen vorgenommen. Der Kunde erhält die Kontrolle über die serienmäßig gefertigten Güter, wenn die Ware bei ihm angeliefert oder von ihm abgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Rechnungen sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung bei Lieferung oder Abnahme der Ware oder Leistung des Kunden. Kundenspezifische Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Produkten und Systemen Bei stark kundenspezifischer Entwicklung und Herstellung von Produkten und Systemen hat HENSOLDT in der Regel keinen alternativen Nutzen für die geschaffenen Vermögenswerte. Wird ein Vertrag vom Kunden gekündigt, so hat HENSOLDT regelmäßig einen Anspruch auf Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bestimmungen ausgestellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Service- und Supportleistungen Die HENSOLDT-Gruppe erbringt Dienstleistungen in Form von Wartungs-, Service- und Schulungsleistungen. Der Kunde erhält und konsumiert den Nutzen, während HENSOLDT die Leistung erbringt. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen erstellt und sind in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen fällig. Die Umsatzerlöse und dazugehörigen Kosten werden vornehmlich zeitraumbezogen erfasst. Der Fortschritt wird auf Basis der Cost-to-Cost- Methode ermittelt. Nicht fakturierte Beträge werden als Vertragsvermögenswerte und Vorauszahlungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Variable Gegenleistungen Alle oben genannten Leistungsverpflichtungen von HENSOLDT können variable Preiskomponenten enthalten. Folgende variable Vergütungskomponenten können bei HENSOLDT vorliegen: Preisanpassungen aus Eskalationen, Preisprüfungen und Vertragsstrafen. Bei Verträgen mit variablen Vergütungsbestandteilen werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem es sehr wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Stornierung des Betrags der erfassten kumulierten Umsatzerlöse nicht erforderlich wird. Demnach werden positive variable Vergütungskomponenten (z. B. Preiseskalationen) transaktionspreiserhöhend berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von mindestens 80,0 % realisiert werden. Im Umkehrschluss werden negative variable Vergütungskomponenten (z. B. Vertragsstrafen oder Preisprüfungsrückzahlungen) immer dann transaktionspreismindernd berücksichtigt, wenn sie mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 20,0 % oder mehr eintreten. Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Hat eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird – je nachdem, ob die HENSOLDT-Gruppe ihre Leistungsverpflichtungen erbracht oder der Kunde die vereinbarte Gegenleistung geleistet hat – ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen. Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor dieser eine Gegenleistung zahlt oder gemäß den Vertragsbedingungen zu zahlen hat, aktiviert der Konzern einen Vertragsvermögenswert („Contract Asset“) in Höhe der erfüllten Leistungsverpflichtungen abzüglich der als Forderung ausgewiesenen Beträge. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202211 Eine Forderung („Receivable“) wird ausgewiesen, wenn eine vorbehaltlose Gegenleistung vom Kunden geschuldet wird (d. h., es muss nur eine gewisse Zeit vergehen, bevor die Zahlung der Gegenleistung fällig wird). Eine Vertragsverbindlichkeit („Contract Liability“) wird erfasst, wenn eine Zahlung von einem Kunden eingeht oder fällig wird - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt - bevor die HENSOLDT-Gruppe die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen überträgt. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse verbucht, wenn die HENSOLDT-Gruppe im Rahmen des Vertrags ihre Leistungsverpflichtung erfüllt (d. h. die Kontrolle über die damit verbundenen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden überträgt). 2.4Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Regel linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer auf deren geschätzte Restwerte abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre mit Ausnahme von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übernommen wurden. Diese bestehen insbesondere aus Auftragsbeständen und Kundenbeziehungen sowie Technologien. Deren Nutzungsdauern lagen bei bestimmten Transaktionen zwischen 2 und 11 Jahren für Auftragsbestände und zwischen 8 und 10 Jahren für Kundenbeziehungen sowie zwischen 3 und 12 Jahren für Technologien. Marken mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung getestet. Der Konzern wird unter dem Namen „HENSOLDT“ für unbestimmte Zeit am Markt auftreten. Es gibt keine Hinweise auf eine begrenzte Nutzungsdauer oder auf den Zeitraum, für den eine zeitliche Begrenzung der Marke gewährt werden könnte. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte ist unter den Umsatzkosten erfasst. Goodwill Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Goodwill wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Der Wertminderungstest wird jährlich bzw. bei Vorliegen von Anhaltspunkten durchgeführt. Zum Zweck der Wertminderungsprüfung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill ab dem Erwerbsdatum den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („CGUs“) des Konzerns zugewiesen, die voraussichtlich von dem Zusammenschluss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen CGUs zugeordnet werden. Forschung und Entwicklung Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn sie verlässlich geschätzt werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Die Entwicklungstätigkeiten laufen in der Regel in einem Phasen-Konzept ab. Im Phasen-Konzept geht der Konzern grundsätzlich davon aus, dass die Kriterien für eine Aktivierung nach IAS 38 erfüllt sind, wenn der Preliminary Design Review („PDR“: bei etablierter Technologie) bzw. der Critical Design Review („CDR“: bei neuer Technologie) erfolgreich durchgeführt wurde. Sonstige Entwicklungsausgaben werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst, sobald sie anfallen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. HENSOLDT überprüft die aktivierte Entwicklung auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes möglicherweise nicht erzielbar ist. Darüber hinaus werden aktivierte Entwicklungsleistungen, die noch nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, einer jährlichen Wertminderungsprüfung unterzogen. Die Prüfung auf Wertminderung aktivierter Entwicklungsleistungen beinhaltet die Verwendung von Schätzungen bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte, die einen wesentlichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer eventuellen Wertminderung haben können. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden in der Regel linear über die geschätzte Nutzungsdauer (zwischen 5 und 7 Jahren) des selbst erstellten immateriellen Vermögenswertes abgeschrieben. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungsausgaben ist unter den Umsatzkosten erfasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202212 2.5Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (siehe Anhangangabe 2.6) abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Es wird von den folgenden Nutzungsdauern ausgegangen: Gebäude, Einbauten 5 bis 50 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 4 bis 10 Jahre Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre 2.6Vorräte Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten (in der Regel die durchschnittlichen Kosten) oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Kosten, um den Verkauf abzuschließen. Die Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, wie direkte Material-, Lohn- und produktionsbezogene Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität und normalem Verbrauch von Material, Arbeit und anderen Produktionskosten) einschließlich Abschreibungen. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z. B. wegen geminderter Verwertbarkeit nach längerer Lagerdauer oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten, werden angemessene Abschläge vorgenommen. Zudem werden Abschreibungen auf Vorräte erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die veranschlagten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden. 2.7Leasing Der Konzern ist im Wesentlichen nur als Leasingnehmer tätig. Der Konzern least verschiedene Vermögenswerte, darunter Immobilien, technische Ausrüstung, IT-Ausstattung und Fahrzeuge. Bei Abschluss eines Vertrags stellt der Konzern fest, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) für eine bestimmte Zeit im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, ordnet der Konzern die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zu. Diese Richtlinie gilt für alle Leasingverhältnisse in Bezug auf Gebäude. Der Konzern hat entschieden, von der Trennung von Nicht-Leasingkomponenten für alle anderen Leasingverhältnisse aufgrund untergeordneter Bedeutung abzusehen. Der Konzern erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, mit dem im Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Konzern bestimmt seinen Grenzfremdkapitalzinssatz durch die Einholung von Zinssätzen aus verschiedenen externen Finanzierungsquellen und nimmt bestimmte Anpassungen vor, um die Bedingungen des Leasingvertrags widerzuspiegeln. In Südafrika werden landesspezifische Zinssätze verwendet. Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202213 ▪feste Zahlungen, einschließlich de-facto feste Zahlungen; ▪variable Leasingraten, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Index oder Zinssatzes vorgenommen wird; ▪Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausübt sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn der Konzern seine Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder der Anpassungsbetrag wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde. Der Konzern weist in der Bilanz Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten als separaten Bilanzposten aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert Der Konzern setzt Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (z. B. Büroausstattung) nicht an. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. 2.8Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Beitragsorientierte Pläne Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Leistungsorientierte Pläne Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, die die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der geschätzte beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem Aktuar nach der Methode der laufenden Einmalprämien („PUC-Methode“) durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form etwaiger künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Ermittlung des Verpflichtungsbarwertes und die Wertveränderung aus der Zeitwertbewertung des Planvermögens. Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert des Planvermögens) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für das Berichtsjahr mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn des jährlichen Berichtsjahres verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf des Berichtsjahres bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202214 Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind die künftigen Leistungen, die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwertes abgezinst. Neubewertungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Anteilsbasierte Vergütungen Die Gesellschaft verfügt derzeit über ein Long-Term Incentive-Bonus (Long-Term Incentive, „LTI-Bonus“ oder „LTI“) sowie über ein Arbeitnehmeraktienprogramm. Das virtuelle Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (LTI) wird gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Arbeitnehmerleistungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Barabgeltung bewertet und erfolgswirksam als Rückstellung erfasst. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wird anteilig über den Erdienungszeitraum erfasst. Der Wert der zu bilanzierenden Rückstellung wird an jedem Stichtag neu ermittelt. Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Arbeitnehmeraktienprogramm wird gemäß IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Die Aktienbeschaffung erfolgt über den Ankauf am Kapitalmarkt. Entsprechend wird die Kapitalrücklage entlastet. Da der beizulegende Zeitwert der von den Begünstigten erbrachten Arbeitsleistungen jedoch nicht verlässlich ermittelt werden kann, ist auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Bezugsrechte auf den Aktienerwerb abzustellen. Der Wert der zu bilanzierenden Erhöhung des Eigenkapitals im Falle des Ausgleichs durch Eigenkapitalinstrumente ist einmalig zum Tag der Gewährung zu bestimmen. 2.9Sonstige Rückstellungen Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt. Rückstellung für belastende Verträge Der Konzern erfasst Rückstellungen für belastende Verträge, wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Vertragskosten die gesamten Vertragserlöse übersteigen werden. Die Kosten der Erfüllung eines Vertrags umfassen die Kosten, die dem Vertrag unmittelbar zurechenbar sind. Diese umfassen sowohl ▪die durch die Erfüllung dieses Vertrags verursachten zusätzlichen Kosten – wie direkte Lohn- und Materialkosten – als auch ▪weitere, der Vertragserfüllung direkt zurechenbare Kosten – wie z.B. die anteilige Abschreibung einer zur Vertragserfüllung genutzten Sachanlage. Die Rückstellung wird mit dem niedrigeren Betrag der zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung bewertet. Bevor eine Rückstellung für belastende Verträge erfasst wird, werden die damit zusammenhängenden Vorratsbestände abgeschrieben. Belastende Verträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Vertrags sowie des zugrunde liegenden Projekts und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten identifiziert, was signifikante und komplexe Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen im Zusammenhang mit dem Erreichen gewisser Leistungsstandards sowie Schätzungen im Zusammenhang mit sonstigen Kosten erfordert (siehe Anhangangabe 3, Anhangangabe 11 und Anhangangabe 23). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202215 Gewährleistungen Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrundeliegenden Güter oder Dienstleistungen verkauft oder erbracht wurden und eine vertragliche oder faktische Verpflichtung besteht, Schäden an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten zu beheben. Ein Gewährleistungsfall tritt erst nach Erbringung der Leistungsverpflichtung ein, insoweit haben diese Kosten keinen Einfluss auf den Fortschritt in der Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Die Rückstellung basiert auf der individuellen Einschätzung zukünftig anfallender Kosten. Die Bildung erfolgt ratierlich anhand bestimmter Kriterien, wie beispielsweise ausgelieferter Produkte oder eines bestimmten Projektfortschritts. Soweit es sich nicht um einen Gewährleistungsanspruch, sondern um eine gesonderte Serviceleistung handelt, wird eine separate Leistungsverpflichtung identifiziert. 2.10Finanzinstrumente Ansatz und erstmalige Bewertung Der Konzern bilanziert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals an dem Handelstag erfasst, an dem das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird („FVtPL“), kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Klassifizierung und Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte Für die erstmalige Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage des Geschäftsmodells (in dem die Vermögenswerte gehalten werden) und der Eigenschaften ihrer Cashflows klassifiziert und bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Der Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein: ▪„zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ („AC“) ▪„Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („FVtPL“) sowie ▪„Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ („FVtOCI“). Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVtPL designiert wurde: ▪Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und ▪die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein Schuldinstrument wird als FVtOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVtPL designiert wurde: ▪Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte und ▪seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202216 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, d. h. in den Folgeperioden sind Forderungen abzüglich Tilgungen oder Abschlagszahlungen und Wertminderungen sowie zuzüglich etwaiger Zuschreibungen anzusetzen. Forderungen, die zum Verkauf an eine Factoring-Gesellschaft bestimmt sind, werden dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Diese Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Option wird im Konzern grundsätzlich ausgeübt. Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI bewertet werden, werden zum FVtPL bewertet. Dies umfasst insbesondere alle derivativen finanziellen Vermögenswerte (siehe Anhangangabe 37). Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVtOCI erfüllen, zum FVtPL zu designieren, wenn dies dazu führt, auftretende Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen („Rechnungslegungsanomalie“) zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Finanzielle Vermögenswerte zum FVtPL werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge werden erfolgswirksam erfasst. Derivate, die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, werden zum FVtOCI erfasst, siehe Anhangangabe 37. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst ebenso wie ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung. Für detaillierte Voraussetzungen für Wertminderungen auf Finanzielle Vermögenswerte siehe Anhangangabe 2.14. Bestimmte Eigenkapitalinstrumente, insbesondere unwesentliche Beteiligungen oder wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte und nicht unter der Equity-Methode einbezogene Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten zum FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Folgebewertung von Eigenkapitalinvestitionen zum FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dividenden werden als erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVtPL eingestuft, wenn sie als „zu Handelszwecken gehalten“ eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als eine solche designiert wird. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausbuchung Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Der Konzern verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand eines Kriterienkatalogs an externe Factoring-Gesellschaften. In diesem Zusammenhang überprüft die HENSOLDT-Gruppe, ob sämtliche Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts transferiert werden. Anschließend werden diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgebucht und es wird überprüft, ob ein anhaltendes Engagement besteht, das separat als Bilanzposten zu berücksichtigen ist. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202217 Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant verschieden sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Verrechnung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Derivative Finanzinstrumente Der Konzern führt einige Transaktionen in Fremdwährung durch, wie z. B. Verträge mit Kunden oder Lieferanten. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Ertrags- und Kostenrisiken werden durch Devisentermingeschäfte sowie Ein- und Verkäufe in entsprechenden Fremdwährungen begrenzt. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Eingebettete Derivate werden – sofern trennungspflichtig – vom Basisvertrag getrennt und separat verbucht, wenn der Basisvertrag kein finanzieller Vermögenswert ist und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften stellt sicher, dass Gewinne oder Verluste (in erster Linie als Teil der Erlöse) aus Derivaten in der gleichen Periode erfolgswirksam verbucht werden, in der auch die abgesicherten Posten oder Transaktionen erfolgswirksam verbucht werden. Im Gegensatz dazu werden Wertveränderungen von Derivatverträgen im Gesamtergebnis verbucht, wenn die abgesicherten Posten oder Transaktionen noch nicht über die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verbucht worden sind. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und - strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Zum Zwecke der Bewertung, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den abgesicherten Positionen und den Sicherungsinstrumenten besteht, geht der Konzern davon aus, dass der Referenzzinssatz infolge der Reform der Zinsbenchmark nicht geändert wird. Der Konzern wendet die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für Sicherungsgeschäfte bis auf Weiteres an. Für Angaben zum Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen einer Sicherungsbeziehung bilanziert werden, sowie die Entwicklung der Hedging-Reserve siehe Anhangangabe 37.3. Absicherung von Zahlungsströmen Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen („Cashflow-Hedge“) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurde, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202218 Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen übertragen wurden, unmittelbar in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Fall von Derivaten, die der Absicherung von Zahlungsströmen dienen, jedoch nicht in eine Hedge Accounting- Beziehung designiert wurden, werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.11Ertragsteuern Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlich zu entrichtenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern. Tatsächliche Ertragsteuerforderung/-schuld Die tatsächliche Ertragsteuerforderung bzw. -schuld umfasst die erwartete Steuerforderung bzw. -schuld auf das zu versteuernde Einkommen oder den zu versteuernden Verlust für das Jahr sowie jegliche Anpassung der Steuerforderung bzw. -schuld für frühere Jahre. Der Betrag der laufenden Steuerforderung bzw. -schuld ist die beste Einschätzung des voraussichtlich zu erhaltenden bzw. zu zahlenden Steuerbetrags, der die Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern, falls vorhanden, widerspiegelt. Die Bewertung erfolgt anhand der am Bilanzstichtag oder im Wesentlichen geltenden Steuersätze. Zu den laufenden Steuern gehören auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein einklagbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steuerforderung mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die tatsächliche Steuer auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen. Latente Steuern Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode nach IAS 12 „Ertragsteuern“ auf Basis von temporären Unterschieden zwischen den bilanziellen und steuerlichen Wertansätzen einschließlich Unterschieden aus Konsolidierung, Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode gelten werden, in der der Anspruch realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und -vorschriften zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von ▪latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder ▪latenten Steuerschulden eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst oder ▪latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen durch HENSOLDT gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Jede ungewisse steuerliche Behandlung wird einzeln oder zusammen als Gruppe betrachtet, je nachdem, welcher Ansatz die Unsicherheit besser widerspiegelt. Der Konzern verwendet entweder den wahrscheinlichsten Betrag oder die Methode des erwarteten Wertes, mit der die Unsicherheit gemessen wurde. Die Entscheidung richtet sich danach, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagen kann. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral gebucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202219 Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der tatsächlichen Steueransprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden besteht und sich die latenten Steuern auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen. 2.12Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Periode erfasst. Bei den folgenden Posten werden die Währungsumrechnungsdifferenzen – abweichend vom Grundsatz – im sonstigen Ergebnis erfasst: ▪Eigenkapitalinvestments, die zum FVtOCI designiert sind (außer bei Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden); ▪finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bestimmt wurden, soweit die Absicherung effektiv ist; oder ▪qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen, soweit sie effektiv sind. Ausländische Geschäftsbetriebe Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Goodwills und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in € umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden hingegen zu unterjährigen Durchschnittskursen umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. 2.13Kapitalflussrechnung Im Rahmen der indirekten Ermittlung des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit werden die Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und um Änderungen im Konsolidierungskreis bereinigt. Sie können daher nicht direkt mit den entsprechenden Veränderungen auf der Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden. 2.14Wertminderung Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, „ECL“) für: ▪Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden ▪Vertragsvermögenswerte Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden bei HENSOLDT anhand des „vereinfachten Wertminderungsmodells“ bewertet. Das vereinfachte Modell erlaubt, für alle Vermögensgegenstände eine Wertminderung auf Basis des über die Laufzeit erwarteten Verlusts zu bestimmen. Demnach muss keine Überprüfung stattfinden, ob ein signifikanter Anstieg im Kreditrisiko einen Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 erfordert. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202220 Für alle weiteren finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich der IFRS 9 Wertminderungsvorschriften erfolgt aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Bildung einer Risikovorsorge. Diese Annahme wird regelmäßig überprüft. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns sowie fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Treten objektive Hinweise auf Wertminderung auf, hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes aufgetreten sind. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen u. a. die folgenden beobachtbaren Daten: ▪signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers, ▪ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, oder ▪es ist wahrscheinlich, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Aufgrund der (End-)Kundenstruktur nimmt der Konzern auch bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen nicht zwingend an, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt. Nicht-finanzielle Vermögenswerte Am Ende jeden Berichtsjahres beurteilt der Konzern, ob es einen Hinweis auf eine Wertminderung eines nicht- finanziellen Vermögenswerts oder einer CGU gibt, zu der der Vermögenswert gehört (z. B. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Einführung neuer Technologien, etc.). Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill im vierten Quartal jedes Geschäftsjahres auf Wertminderung geprüft, unabhängig davon, ob es Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Für die Wertminderungsprüfung wird der Goodwill einer CGU oder einer Gruppe von CGUs zugeordnet, um so die Art und Weise widerzuspiegeln, in der der Goodwill für interne Managementzwecke überwacht wird. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind. Ein Goodwill, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird der CGU oder Gruppe von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens dieser CGU zugeordnet werden. Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer CGU ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer CGU widerspiegelt. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202221 Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Veräußerungskosten des Vermögenswerts zugrunde. Wenn keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten eines Vermögenswertes oder einer CGU zu bestimmen, wird stattdessen der Nutzungswert des Vermögenswertes oder der CGU verwendet. Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf CGUs erfasst werden, werden zuerst etwaigem der CGU zugeordneten Goodwill und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der CGU oder Gruppe von CGUs auf anteiliger Basis zugeordnet. Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Goodwill wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Wertminderungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. 2.15Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem der Konzern am Bewertungsstichtag im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles am Hauptmarkt einen Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen würde. Alternativ ist der vorteilhafteste Markt heranzuziehen, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren: ▪Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ▪Stufe 2: Andere Inputs als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind ▪Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren Hat ein Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder (i) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch (ii) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, erfolgswirksam zu erfassen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung zum Bilanzstichtag der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, werden die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung überprüft, ob derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Zuordnung in der Fair Value-Hierarchie. Die Methoden, die der Konzern zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, sind wie folgt: IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202222 Eigenkapitalinstrumente Die beizulegenden Zeitwerte nicht-börsennotierter Eigenkapitalinstrumente können gegebenenfalls nicht ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand verlässlich ermittelt werden, da die Bandbreite der angemessenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts von entscheidender Bedeutung ist und die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen innerhalb der Bandbreite nicht angemessen beurteilt werden können. Diese Instrumente werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit zu Anschaffungskosten bewertet und ihre Buchwerte als Ersatz für den beizulegenden Zeitwert verwendet. Vermögenswerte aus Kundenfinanzierung und sonstige Darlehen Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden als annähernde Schätzung für den beizulegenden Zeitwert verwendet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie sonstige Forderungen Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen der Forderungen und deren Fälligkeit oder wegen deren erwarteten Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklus als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Diese umfassen den Kassenbestand und Guthaben einschließlich kurzfristige Termingelder bei Banken. Die Buchwerte, die im Jahresabschluss dargestellt sind, werden wegen des relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und dessen Laufzeit oder Fälligkeit als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Planvermögen Zu den weiteren Anlagen gehören Anteile an Kommanditgesellschaften (HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, Taufkirchen, und HENSOLDT Real Estate Oberkochen GmbH & Co. KG, Taufkirchen), die als Planvermögen gemäß IAS 19 gelten. Die Kommanditgesellschaften halten im Wesentlichen Immobilienvermögen, das auf der Grundlage von Marktparametern bewertet wird. Der beizulegende Zeitwert des Immobilienvermögens ist wesentlicher Bestandteil des Nettovermögens der Kommanditgesellschaften. Zu den zusammengefassten Anlageinstrumenten gehören Anteile an Investmentfonds, für die Marktpreise vorliegen. Derivate Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente beruhen auf notierten Marktpreisen, soweit verfügbar, werden aber in den meisten Fällen anhand anerkannter Bewertungsmethoden wie Option-Pricing-Modelle und Discounted- Cashflow-Modelle bestimmt. Die Bewertung basiert auf beobachtbaren Marktdaten wie Währungskursen, Kursen für Währungstermingeschäfte, Zinssätzen und Zinskurven. Beizulegende Zeitwerte der Derivative werden auf Basis der Einflussgrößen der Stufe 2 bewertet. Der beizulegende Zeitwert für Devisentermingeschäfte wird unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in entsprechenden Währungen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert für Zinstermingeschäfte wird ermittelt als Barwert der geschätzten künftigen Cashflows. Schätzungen der künftigen Cashflows aus variablen Zinszahlungen basieren auf notierten Sätzen der Zinstermingeschäfte, künftigen Preisen und Interbankenzinssätzen. Die geschätzten Cashflows werden diskontiert unter Verwendung einer Zinsstrukturkurve, die aus ähnlichen Quellen konstruiert worden ist und die den relevanten Vergleichs-Interbankenzinssatz widerspiegelt, der von Marktteilnehmern bei der Preisbildung für Zinstermingeschäfte verwendet wird. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwertes wird um das Kreditrisiko angepasst, welches das Kreditrisiko des Konzerns und der Vertragspartei widerspiegelt; dieses wird berechnet auf Basis von Credit Spreads, die aus Credit Default Swap- oder Anleihepreisen abgeleitet werden. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202223 Finanzierungsverbindlichkeiten Die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte für Finanzierungsverbindlichkeiten, die keine ausgegebenen Anleihen und ausgegebenen Schuldtitel sind, werden auf Basis von Einflussgrößen der Stufe 2 bestimmt, indem geplante oder erwartete Cashflows mit entsprechenden Marktzinssätzen abgezinst werden. Der Marktwert der geschriebenen Verkaufsoption, die den Minderheitsaktionären gewährt wird, basiert auf einem diskontierten Cashflow-Modell unter Verwendung eines 3-Jahres-Geschäftsplans. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Wegen des im Wesentlichen relativ kurzen Zeitraums zwischen dem Entstehen des Instruments und Fälligkeit bzw. wegen deren erwarteten Erfüllung innerhalb des normalen Geschäftszyklus werden die Buchwerte als angemessene Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten angesehen. 3Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die sich auf die ausgewiesenen Beträge von Erträgen, Aufwendungen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die damit verbundene Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Ungewissheit über diese Annahmen und Schätzungen könnte zu Ergebnissen führen, die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der in zukünftigen Perioden betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfordern. Schätzungen, Ermessensentscheidungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. 3.1Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum Zur Erfassung von Erträgen aus der Erbringung von Leistungsverpflichtungen über einen bestimmten Zeitraum wird in der Regel die Percentage-of-Completion-Methode (Cost-to-Cost-Methode) verwendet. Bei dieser Methode sind genaue Schätzungen des Auftragsergebnisses bei der Fertigstellung sowie des Fortschrittgrads erforderlich. Für die Bestimmung des Fortschritts des Auftrags umfassen die wesentlichen Einschätzungen die gesamten Auftragskosten, die verbleibenden Kosten bis zur Fertigstellung, die gesamten Auftragserlöse und die Auftragsrisiken. Das Management überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die bei diesen Aufträgen vorgenommen werden, und passt sie nach Bedarf an (für weitere Informationen siehe Anhangangabe 2.3). 3.2Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen Bei der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen werden Schätzungen hinsichtlich der Entwicklungskosten an sich sowie Einschätzungen, ob das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, vorgenommen. 3.3Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden sowie Goodwill Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, die die Grundlage für die Bewertung des Goodwills sind, erfordert wesentliche Einschätzungen. Grundstücke, Gebäude und Anlagen werden in der Regel unabhängig bewertet, während marktgängige Wertpapiere zu Marktpreisen bewertet werden. Wenn immaterielle Vermögenswerte abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung seines beizulegenden Zeitwerts identifiziert werden, konsultiert der Konzern entweder einen unabhängigen externen Bewertungsexperten oder entwickelt den beizulegenden Zeitwert intern mit geeigneten Bewertungstechniken, die im Allgemeinen auf einer Prognose der gesamten erwarteten zukünftigen Netto-Cashflows basieren. Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen des Managements in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der betreffenden Vermögenswerte und des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes verbunden. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202224 3.4Wertminderungstest Für weitere Informationen zu den wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen bezüglich Wertminderungstest siehe Anhangangabe 2.14 und Anhangangabe 17.2. 3.5Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für belastende Verträge, Gewährleistungen und Schieds- oder Gerichtsverfahren beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen. Belastende Verträge werden durch die Überwachung der Fortschritte des Projektes und durch Aktualisierung der Schätzung der Vertragskosten und -erlöse ermittelt, was auch eine Beurteilung in Bezug auf das Erreichen bestimmter Leistungsstandards sowie Schätzungen z.B. für Gewährleistungen erfordert. Je nach Größe und Art der Verträge des Konzerns und der damit verbundenen Projekte unterscheidet sich das Ausmaß der Annahmen, Beurteilungen und Schätzungen in diesen Bewertungsprozessen. 3.6Leistungen an Arbeitnehmer Der Konzern bilanziert Pensions- und sonstige Altersvorsorgeleistungen nach versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen stützen sich auf statistische und sonstige Faktoren, um zukünftige Ereignisse zu antizipieren. Die Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen wie insbesondere aufgrund der aktuellen Zins- und Inflationsentwicklung erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und damit zu einer signifikanten Änderung der Altersvorsorgeverpflichtungen und der damit verbundenen zukünftigen Kosten führen (siehe Anhangangabe 33). Zusätzlich zu den Ungewissheiten, die sich aus den Annahmen über das zukünftige Verhalten der Mitarbeiter bei der Ausübung der Auszahlungsoption ergeben, ist der Konzern weiteren versicherungstechnischen Ungewissheiten in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen ausgesetzt, darunter die folgenden: Marktpreisrisiko Die Marktwerte des Planvermögens unterliegen Schwankungen, die Auswirkungen auf die Nettoverpflichtung haben können. Zinsrisiko Die Höhe der leistungsorientierten Verpflichtung und des Planvermögens wird durch den angewendeten Abzinsungsfaktor wesentlich beeinflusst. Im Allgemeinen reagiert die Pensionsverpflichtung einschließlich des Planvermögens bei Bewegungen des Zinssatzes sensitiv, was zu volatilen Ergebnissen bei der Bewertung führt. Inflationsrisiko Die Pensionsverpflichtungen reagieren bei Bewegungen der Inflationsrate, wobei eine höhere Inflationsrate zu einer steigenden Verpflichtung führen könnte. Da einige Vorsorgepläne direkt an das Gehalt gebunden sind, könnten Lohnerhöhungen zu steigenden Pensionsverpflichtungen führen. Langlebigkeitsrisiko Die Pensionsverpflichtungen hängen von der Lebenserwartung ihrer Begünstigten ab. Die steigende Lebenserwartung führt zu einer Erhöhung bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung. Die gewichteten durchschnittlichen Annahmen für die wichtigsten Pensionspläne in Deutschland, die zur Ermittlung des versicherungsmathematischen Werts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember verwendet werden, sind wie folgt: IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202225 Pensionspläne in Deutschland 31. Dez. 31. Dez. Annahmen in % 2022 2021 Abzinsungsfaktor 4,2 % 1,5 % Lohnsteigerungsrate (bis Alter 35) 3,0 % 3,0 % Lohnsteigerungsrate (ab Alter 36) 2,0 % 2,0 % Pensionssteigerungsrate 2,0 % 1,0 % Für Deutschland leitet der Konzern den Abzinsungsfaktor, der zur Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet wird, aus Renditen für erstklassige Unternehmensanleihen ab. Der Abzinsungsfaktor für die geschätzte Laufzeit des jeweiligen Pensionsplans wird dann entlang der Renditekurve extrapoliert. Die Lohnsteigerungsraten basieren auf langfristigen Erwartungen der jeweiligen Arbeitgeber, die aus der angenommenen Inflationsrate abgeleitet sind. Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde eine Lohnsteigerungsrate für Mitarbeiter ab Alter 36 gestaffelt mit 4,0 %, 3,0 % und 3,0 % zugrundelegt. Ab dem Jahr 2026 ist eine Lohnsteigerungsrate von linear 2,0 % in die Berechnung eingeflossen. Zahlungen für Pensionssteigerungsraten werden aus der jeweiligen Inflationsrate für den Plan abgeleitet. Für die wichtigsten Pensionspläne in Deutschland wird für die Pensionssteigerungsrate eine Anpassungsgarantie in Höhe von 2,0 % p.a. zugesichert. Darüber hinaus wurden für die nächsten drei Jahre höhere Pensionssteigerungsraten wie folgt der Bewertung zugrunde gelegt: 2023: 4,0 %, 2024: 4,0 %, 2025: 3,0 %. Daneben wird eine Annahme darüber getroffen, in welchem Maße die Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalls Einmalzahlung, Ratenzahlung oder Rente wählen. Angesichts der beobachteten tatsächlichen Ausübung der Auszahlungsoptionen beim Eintritt in den Ruhestand hat das Management im Geschäftsjahr 2022 seine demografischen Annahmen in Bezug auf das Auszahlungsverhalten der Leistungsempfänger nochmals angepasst. Dies führte zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtung. Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden die biometrischen Richttafeln 2018 G von Heubeck angewendet. 3.7Rechtliche Eventualschulden Konzerngesellschaften können in einer Reihe von Angelegenheiten Parteien bei Rechtsstreitigkeiten sein, wie in Anhangangabe 24 beschrieben. Der Ausgang dieser Angelegenheiten kann einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Lage, das Betriebsergebnis oder die Cashflows des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig aktuelle Informationen zu diesen Themen und bildet Rückstellungen in Höhe der wahrscheinlichen Mittelabflüsse, einschließlich geschätzter Rechtskosten. Bei der Entscheidung über den Bedarf an Rückstellungen berücksichtigt das Management den Grad der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, eine ausreichend verlässliche Schätzung über die Höhe des Schadens abzugeben. Die Erhebung einer Klage, die formelle Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen Konzerngesellschaften, die Bekanntgabe einer solchen Klage oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen nicht automatisch dazu, dass eine Rückstellung zu bilden ist. 3.8Ertragsteuern Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen im Bereich der Ertragsteuern ergeben sich bezüglich latenter Steueransprüche. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Der Konzern geht auf Basis individueller Unternehmensplanungen unter Berücksichtigung steuerlicher Anpassungseffekte davon aus, dass die entsprechenden Vorteile aus aktivierten latenten Steueransprüchen aufgrund ausreichenden, zukünftigen steuerlichen Einkommens innerhalb der nächsten vier Jahre realisiert werden können. Einflussfaktoren für die Entstehung der Verlustvorträge waren einmalige umwandlungsbedingte Effekte sowie die durch den IPO bedingte gesellschaftsrechtliche Restrukturierung und Refinanzierung. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202226 3.9Laufzeit der Leasingverhältnisse Bestimmung der Leasingdauer eines Vertrags mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen – Konzern als Leasingnehmer Die HENSOLDT-Gruppe bestimmt die Mietvertragslaufzeit als die unkündbare Laufzeit des Mietvertrags, zusammen mit allen Zeiträumen, die von einer Verlängerungsoption abgedeckt werden, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist, bzw. allen Zeiträumen, die von einer Kündigungsoption abgedeckt werden, wenn deren Nichtausübung hinreichend sicher ist. Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Mietverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten und wendet Ermessungsentscheidungen an, um zu beurteilen, ob es hinreichend sicher ist, dass die Option zur Verlängerung oder Beendigung des Mietvertrages ausgeübt werden soll oder nicht. Die HENSOLDT-Gruppe berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die wirtschaftliche Anreize für eine Verlängerung oder Beendigung schaffen. Nach dem Vertragsbeginn bewertet die HENSOLDT-Gruppe den Mietvertrag neu, wenn es ein wichtiges Vorkommnis oder eine Änderung der Umstände gibt, die unter ihrer Kontrolle stehen und die Fähigkeit zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption beeinträchtigt. Die HENSOLDT-Gruppe nimmt den Verlängerungszeitraum als Teil der Mietdauer für bestimmte Immobilienleasingverträge auf, wenn die HENSOLDT-Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie die Option ausüben wird. Darüber hinaus werden die von den Kündigungsoptionen abgedeckten Zeiträume nur dann als Teil der Mietvertragslaufzeit aufgenommen, wenn mit hinreichender Sicherheit die Kündigungsoption nicht ausgeübt wird. Informationen zu potenziellen zukünftigen Mietzahlungen, die sich auf Zeiträume nach dem Ausübungsdatum der Verlängerungs- und Kündigungsoption beziehen und nicht in der Mietdauer enthalten sind, siehe Anhangangabe 28. 3.10Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte („Fair Values“) Mehrere Rechnungslegungsgrundsätze (u. a. IFRS 3) und Offenlegungen erfordern die Bewertung von Zeitwerten, sowohl für finanzielle als auch für nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung des Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet die HENSOLDT-Gruppe so weit wie möglich beobachtbare Marktdaten. Unter Verwendung von nicht beobachtbaren Marktparametern müssen die wichtigsten Schätzungen und Beurteilungen bestimmt werden. Die HENSOLDT-Gruppe überprüft regelmäßig bedeutende nicht beobachtbare Inputs und Bewertungsänderungen, siehe Anhangangabe 2.15. 4Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden Standard und Änderungen Datum der Wirksamkeit von IASB für die jährlichen Berichtszeit- räume beginnend am oder nach EU Endorsement Status Wesentliche Auswirkung auf den Konzern- abschluss Anpassungen an IAS 37: Belastende Verträge 1. Januar 2022 Bestätigt Nein Anpassungen an IFRS 3: Anpassungen der Querverweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards 1. Januar 2022 Bestätigt Nein Änderungen an IAS 16: Sachanlagen, Erträge vor der geplanten Nutzung 1. Januar 2022 Bestätigt Nein Anpassungen an IFRS 1 / IFRS 9 / IFRS 16 / IAS 41: Jährliches Verbesserungsprojekt 2018-2020 1. Januar 2022 Bestätigt Nein 5Neue Standards, die noch nicht angewendet werden Eine Reihe von neuen oder überarbeiteten Standards, Änderungen und Verbesserungen an Standards sowie Interpretationen sind für das Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2022 endete, noch nicht wirksam und wurden beim Erstellen dieses Konzernabschlusses nicht angewendet. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht beabsichtigt. Die nicht einzeln aufgeführten Änderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die HENSOLDT-Gruppe haben. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202227 Standard und Änderungen Datum der Wirksamkeit von IASB für die jährlichen Berichtszeit- räume beginnend am oder nach EU Endorsement Status Erwartete wesentliche Auswirkung auf den Konzern- abschluss Änderungen an IAS 1 und IFRS Praxis Stellungnahme: Offenlegung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Januar 2023 Bestätigt Nein Anpassungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Januar 2023 Bestätigt Nein Anpassungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer Transaktion entstehen 1. Januar 2023 Bestätigt Nein Anpassungen an IAS 1: Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig 1. Januar 2024 Noch nicht bestätigt Nein Anpassungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeiten im Rahmen von Sale and Leaseback Sachverhalten 1. Januar 2024 Noch nicht bestätigt Nein IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202228 IIKonzernstruktur ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6Konsolidierungskreis Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2022 ergibt sich aus folgender Tabelle: Gesellschaft Sitz Kapitalanteil Art der Einbeziehung HENSOLDT AG Taufkirchen / Deutschland – MG HENSOLDT Holding GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0 %1 VK HENSOLDT Holding Germany GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0 %1 VK HENSOLDT Sensors GmbH Taufkirchen / Deutschland <100,0 %1 VK HENSOLDT Optronics GmbH Oberkochen / Deutschland <100,0 %1 VK HENSOLDT Avionics Holding GmbH Pforzheim / Deutschland 100,0 % VK HENSOLDT Avionics GmbH Pforzheim / Deutschland 100,0 % VK HENSOLDT Cyber GmbH Taufkirchen / Deutschland 90,6 % VK EuroAvionics UK Ltd. Slinfold / Großbritannien 100,0 % VK EuroAvionics Schweiz AG2 Sissach / Schweiz 100,0 % VK HENSOLDT Avionics US HoldCo. Inc. Sarasota / USA 100,0 % VK HENSOLDT Avionics USA LLC Sarasota / USA 100,0 % VK GEW Integrated Systems (Pty) Ltd. Brummeria / Südafrika 100,0 % VK GEW Technologies (Pty) Ltd. Brummeria / Südafrika 93,3 % VK HENSOLDT South Africa (Pty) Ltd. Irene / Südafrika 70,0 % VK HENSOLDT UK Limited Enfield / Großbritannien 100,0 % VK KH Finance No.2 Enfield / Großbritannien 100,0 % VK KH Finance Ltd. Enfield / Großbritannien 100,0 % VK Kelvin Hughes Ltd. Enfield / Großbritannien 100,0 % VK Kelvin Hughes BV Rotterdam / Niederlande 100,0 % VK A/S Kelvin Hughes Ballerup / Dänemark 100,0 % VK HENSOLDT Singapore Pte. Ltd. Singapur / Singapur 100,0 % VK HENSOLDT Holding France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0 % VK HENSOLDT France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0 % VK Kite Holding France S.A.S. Paris / Frankreich 100,0 % VK HENSOLDT Nexeya France S.A.S.3 Toulouse / Frankreich 100,0 % VK HENSOLDT Space Consulting S.A.S. Toulouse / Frankreich 100,0 % VK Midi Ingénierie S.A.S. Toulouse / Frankreich 85,0 % VK Nexeya Canada Inc. Markham / Kanada 100,0 % VK HENSOLDT Australia Pty Ltd. Hobart / Australien 100,0 % VK MG = Muttergesellschaft; VK = Vollkonsolidiertes verbundenes Unternehmen 1Beteiligung Bundesrepublik Deutschland mit jeweils einem Anteil mit Nominalwert i. H. v. 1 € 2in Liquidation 3Im Geschäftsjahr wurden die Antycip Technologies S.A.S., Massy / Frankreich und die Penser Maitriser Technicité Logistique - P.M.T.L S.A.S., Cologne / Frankreich, auf die HENSOLDT Nexeya France S.A.S. verschmolzen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202229 Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HENSOLDT AG und alle Abschlüsse wesentlicher von der HENSOLDT AG kontrollierten direkten und indirekten Tochtergesellschaften. Die Konzerngesellschaften erstellen ihre Abschlüsse zum gleichen Berichtsdatum wie der Konzern seinen Konzernabschluss. Es wurden 30 (Vorjahr: 33) Unternehmen vollkonsolidiert. Zwei Gesellschaften wurden im Berichtsjahr verschmolzen, die Kelvin Hughes LLC/USA wurde entkonsolidiert. Die 21 (Vorjahr: 16) unten aufgeführten Unternehmen wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Gesellschaft Sitz Eigen- kapital in Mio. € Ergebnis in Mio. € Kapital- anteil Art Anteil Atlas Optronics LLC Abu Dhabi / VAE n/a n/a 49,0 % AU EURO-ART Advanced Radar Technology GmbH2 München / Deutschland 0,2 -0,0 25,0 % AU EURO-ART International EWIV1 München / Deutschland 1,1 0,0 50,0 % AU EUROMIDS S.A.S.1 Paris / Frankreich 3,6 0,2 25,0 % AU LnZ Optronics Co. Ltd.1 Seoul / Süd-Korea 1,4 -0,1 50,0 % AU PMTL-Peinture Composite S.A.S.3 L'Isle-Jourdain / Frankreich 0,1 0,0 49,8 % AU Deutsche Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH1 Ulm / Deutschland 11,1 0,1 66,7 % JV J.A.M.E.S. GmbH1 Taufkirchen / Deutschland 1,3 -0,1 50,0 % JV Société Commune Algérienne de Fabrication de Systèmes Electroniques SPA1 Sidi Bel Abbès / Algerien 24,4 1,0 49,0 % JV Antycip Iberia SL1 Barcelona / Spanien 0,0 0,0 100,0 % NK HENSOLDT Analytics GmbH1 Wien / Österreich -2,4 -1,0 100,0 % NK HENSOLDT do Brasil Segurança e Defesa Electrónica e Optica Ltda1 São Paulo/ Brasilien -0,1 -0,0 99,9 % NK HENSOLDT Inc.1 Wilmington / USA -6,0 0,5 100,0 % NK HENSOLDT Private Ltd.4 Bangalore / Indien 0,4 0,1 100,0 % NK MaHyTec S.A.S.1 Dole / Frankreich 0,5 -0,1 100,0 % NK Nexeya USA Inc.3 Beaufort / USA 0,0 0,0 100,0 % NK HENSOLDT Nexeya Belgium5 Mouscron / Belgien n/a n/a 100,0 % NK Kelvin Hughes LLC1 Alexandria / USA 0,0 0,0 100,0 % NK HENSOLDT Middle East Limited Company5 Riad / KSA n/a n/a 100,0 % NK HENSOLDT Theon NightVision GmbH5 Wetzlar / Deutschland n/a n/a 100,0 % NK 21strategies GmbH1 Hallbergmoos / Deutschland 0,2 -0,3 11,4 % NK NK: nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung AU: assoziiertes Unternehmen bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung JV: Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 bewertet zu Anschaffungskosten aufgrund untergeordneter Bedeutung n/a: Es liegen keine Angaben vor 1 Eigenkapital und Ergebnis 31.12.2021 2 Eigenkapital und Ergebnis 30.09.2021 3 Eigenkapital und Ergebnis 30.06.2021 4 Eigenkapital und Ergebnis 31.03.2022 5 Neugründung im Geschäftsjahr 2022, Jahresabschluss noch nicht aufgestellt IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202230 7Akquisitionen 7.1Unternehmensakquisitionen und sonstige Veränderungen des Berichtsjahres HENSOLDT Cyber GmbH Mit Wirkung ab Juni 2021 hat HENSOLDT über die bisher nach der Equity-Methode konsolidierte HENSOLDT Cyber GmbH („HENSOLDT Cyber”) Beherrschung erlangt und bezieht diese folglich im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss ein. Mit dem Joint-Venture Partner getroffene Vereinbarungen führten zu potenziellen Stimmrechten im Zusammenhang mit Wandlungsrechten, die mit den der HENSOLDT Cyber gewährten Darlehen in Verbindung stehen. Unter Berücksichtigung von potenziellen Stimmrechten hielt HENSOLDT zum 31. Dezember 2021 70,0 % der Stimmrechte der HENSOLDT Cyber. Mit der zivilrechtlichen Umsetzung der Wandlungsrechte wurden im September 2022 die Anteile, aus denen die potentiellen Stimmrechte resultierten, erworben. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres wurde der Anteil an der HENSOLDT Cyber durch Ausübung von weiteren Wandlungsrechten nochmals aufgestockt, sodass sich die Beteiligung zum 31. Dezember 2022 auf 90,6 % beläuft. Zusätzlich wurde die der Bewertung der Altanteile zugrundeliegende, vorläufige Bewertung nach dem Bewertungszeitraum finalisiert. Der im Vorjahr ausgewiesene Goodwill von 14 Mio. € wurde nach Ablauf der Bemessungsperiode erfolgsneutral um 6 Mio. € unter Anpassung der im Vorjahr ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöht. 7.2Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die verwendeten Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte waren wie folgt. Erworbene Vermögenswerte Marktvergleichsverfahren und Kostenverfahren Sachanlagen Die Bewertung berücksichtigt Marktpreise für ähnliche Gegenstände, wenn diese verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführte Wiederbeschaffungskosten. Fortgeführte Wiederbeschaffungskosten spiegeln Anpassungen für eine physische Verschlechterung sowie funktionale Überholung und wirtschaftliche Veralterung wider. Immaterielle Vermögenswerte Lizenzpreisanalogiemethode und Residualwertmethode: Die Lizenzpreisanalogiemethode berücksichtigt die abgezinsten geschätzten Zahlungen von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die Patente oder Warenzeichen im eigenen Besitz befinden. Die Residualwertmethode berücksichtigt den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Kundenbeziehungen erzeugen, mit Ausnahme aller Cashflows, die mit unterstützenden Vermögenswerten verbunden sind. Vorräte Marktvergleichsverfahren: Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren. Soweit innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Anpassungen der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb aktivierten und passivierten Werte führen würden, wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs angepasst. 8Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Mit Wirkung ab Juni 2021 erhöhte sich der zurechenbare Anteil der HENSOLDT Holding Germany GmbH an der HENSOLDT Cyber von 51,0 % auf 70,0 %. Demzufolge wurde ab Juni 2021 die Konsolidierung der HENSOLDT Cyber von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt (siehe Anhangangabe 7). Das angegebene Ergebnis des Vorjahres bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Mai 2021. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202231 9Transaktionen mit nahestehenden Parteien 9.1Nahestehende Personen und Unternehmen Gemäß IAS 24 müssen Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, die die HENSOLDT-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Darüber hinaus besteht eine Angabepflicht für Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und für Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der HENSOLDT-Gruppe haben, sowie mit Unternehmen, die von Ihnen beherrscht werden. Ein maßgeblicher Einfluss kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der HENSOLDT AG von 20,0 % oder mehr oder einer Schlüsselposition im Management beruhen. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der HENSOLDT-Gruppe sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der HENSOLDT AG, die somit als nahestehende Personen für die HENSOLDT AG gelten. Mitglieder des Vorstands ▪Thomas Müller, CEO ▪Christian Ladurner, CFO (seit 1. Juli 2022) ▪Axel Albert Hans Salzmann, CFO (bis 30. Juni 2022) ▪Dr. Lars Immisch, CHRO (seit 1. Oktober 2022) ▪Peter Fieser, CHRO (bis 30. September 2022) ▪Celia Pelaz, CStO Mitglieder des Aufsichtsrats ▪Johannes P. Huth, Vorsitzender des Aufsichtsrats ▪Armin Maier-Junker, Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender HENSOLDT Sensors GmbH, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden ▪Dr. Jürgen Bestle, Stellvertretender Vorsitzender des Unternehmenssprecherausschusses der Leitenden Angestellten ▪Jürgen Bühl, Gewerkschaftssekretär bei IGM-Vorstand ▪Letizia Colucci (seit 13. Mai 2022) ▪Achim Gruber, Vorsitzender des Betriebsrats der HENSOLDT Optronics GmbH ▪Prof. Wolfgang Ischinger (bis 13. Mai 2022) ▪Ingrid Jägering ▪Marion Koch, Mitglied des Betriebsrats der HENSOLDT Sensors GmbH ▪Christian Ollig (bis 13. Mai 2022) ▪Prof. Dr. Burkhard Schwenker (bis 21. September 2022) ▪Giovanni Soccodato (seit 13. Mai 2022) ▪Julia Wahl, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall ▪Claire Wellby (bis 13. Mai 2022) ▪Hiltrud D. Werner (seit 22. September 2022) IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202232 ▪Reiner Winkler (seit 13. Mai 2022) Nahestehende Unternehmen Die Square Lux Holding II S.à r.l., Luxemburg, (im Folgenden auch: „Square Lux“) war von Beginn des Berichtszeitraumes bis zum 3. Januar 2022 mit einem Anteil von rund 42,94 % der Stimmrechte an der HENSOLDT AG, beteiligt. Basierend auf einer Hauptversammlungspräsenz von 74,07 % und einem Anteilsbesitz von 42,94 % hatte die Square Lux eine faktische Hauptversammlungsmehrheit und wird daher in diesem Zeitraum als herrschendes Unternehmen betrachtet. Über weitere Muttergesellschaften der Square Lux ist die HENSOLDT AG außerdem indirekt mehrheitlich im Besitz von KKR Square Aggregator L.P., Kanada, („KKR“) und deren Tochtergesellschaften. KKR ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Investmentfonds und anderen mit Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. verbundenen Gesellschaften gehalten wird. Am 3. Januar 2022 wurde der im Vorjahr geschlossene Aktienkaufvertrag zur Übernahme von 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG aus dem Bestand von KKR durch den italienischen Raumfahrt- und Rüstungskonzern Leonardo S.p.A., Italien, („Leonardo“), nach Erfüllung von aufschiebenden Bedingungen, vollzogen. Damit sind Leonardo sowie die von Leonardo kontrollierten Unternehmen nahestehende Unternehmen der HENSOLDT AG mit maßgeblichem Einfluss. HENSOLDT und Leonardo sowie von Leonardo kontrollierten Unternehmen unterhalten diverse Geschäftsbeziehungen und arbeiten bei einer Reihe von Programmen zusammen. Leonardo sowie die von Leonardo kontrollierten Unternehmen sind zum einen Kunden von HENSOLDT, welche Produkte und Dienstleistungen von HENSOLDT beziehen bzw. nutzen. Zum anderen steht HENSOLDT seinerseits als Kunde mit Leonardo und den von Leonardo kontrollierten Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) hält, unter Ausübung der Rechte der Bundesregierung („Deutsche Regierung“ oder „Bund“), 25,1 % der Aktien der HENSOLDT AG. Damit gilt der Bund als ein der HENSOLDT AG nahestehendes Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss. Die HENSOLDT-Gruppe unterhält verschiedene Beziehungen zum Bund und zu anderen Unternehmen, die unter dessen Kontrolle stehen. Der Bund, mit ihm verbundene Regierungsbehörden und Ämter sowie andere vom Bund kontrollierte Unternehmen sind jeweils voneinander unabhängige Kunden von HENSOLDT und erwerben bzw. nutzen als solche die Produkte und Dienstleistungen von HENSOLDT. Der HENSOLDT Pension Trust e.V. (einschließlich seiner Tochtergesellschaften) als Pensionsfonds der HENSOLDT Sensors GmbH sowie der HENSOLDT Optronics GmbH und die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie die assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns sind weitere nahestehende Unternehmen. Die HENSOLDT AG stellt den Konzernabschluss für die kleinste und größte Gruppe von Unternehmen auf. 9.2Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit steht die HENSOLDT-Gruppe mit zahlreichen nahestehenden Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Umsatzerlöse Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 688 283 Gemeinschaftsunternehmen 15 30 Assoziierte Unternehmen 24 20 nicht einbezogene Unternehmen 31 34 Sonstige Erträge und Kostenerstattungen Mutterunternehmen – 0 Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 1 – Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Assoziierte Unternehmen 8 – nicht einbezogene Unternehmen 0 0 sonstige nahestehende Parteien 14 12 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202233 Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Empfangene Lieferungen und Leistungen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 61 4 Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Assoziierte Unternehmen 3 3 nicht einbezogene Unternehmen 3 2 sonstige nahestehende Parteien 16 15 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Forderungen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 87 54 Gemeinschaftsunternehmen 54 84 Assoziierte Unternehmen 10 10 nicht einbezogene Unternehmen 13 12 sonstige nahestehende Parteien 0 0 Verbindlichkeiten Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss 6 4 Gemeinschaftsunternehmen 4 0 Assoziierte Unternehmen 6 7 nicht einbezogene Unternehmen 5 6 sonstige nahestehende Parteien 3 4 Im Vorjahr hat die HENSOLDT AG im Rahmen der im Zusammenhang mit dem Börsengang der HENSOLDT AG geschlossenen Kostenteilungs- und Entschädigungsvereinbarung mit der Square Lux – nach Verrechnung gegenläufiger Ansprüche – anteilige Aufwendungen in Höhe von 53 Tsd. € an die Square Lux weiterbelastet. Von einem assoziierten Unternehmen erhielt der Konzern im Berichtsjahr einen Gewinnanteil in Höhe von 8 Mio. €, der im sonstigen Beteiligungsergebnis erfasst wurde. Die empfangenen Lieferungen und Leistungen mit sonstigen nahestehenden Parteien enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit Gebäudemieten in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €). Die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 beziehen sich im Wesentlichen auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Weitere Informationen bezüglich der Finanzierung der Pensionspläne des Konzerns, die als nahestehende Parteien betrachtet werden, sind unter Anhangangabe 33 dargestellt. 9.3Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen Gesamtvergütung Vorstand Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr Gehälter und andere kurzfristig fällige Leistungen (einschließlich Boni) in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €). Die im Berichtsjahr erfolgswirksam erfassten Aufwendungen in Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen betrugen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Als Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind für Pensionsverpflichtungen aktiver Vorstandsmitglieder Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) angefallen. Die Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betrugen 4,9 Mio €. Die im Berichtsjahr für die Mitglieder des Vorstand erfassten Aufwendungen (nach IAS 24.17) betrugen somit insgesamt 10,6 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202234 Der Verpflichtungsbarwert der Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug 2,6 Mio. €. Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 bis 3 HGB beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €). Darin enthalten ist der beizulegende Zeitwert bei Gewährung für aktienbasierte Vergütungen von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) für 117.092 (Vorjahr: 142.754) virtuelle Aktienzusagen. Zu den an diese Zusagen geknüpften Erfolgszielen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ veröffentlicht wird. Frühere Vorstandsmitglieder erhielten Gesamtbezüge im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB in Höhe von 4,9 Mio. €. Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen hat die HENSOLDT AG Pensionsrückstellungen nach HGB in Höhe von 3,3 Mio. € gebildet. Vergütung Aufsichtsrat Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste eine Grundvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der auf der Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net veröffentlicht wird, dargestellt. Managementbeteiligung Die Vorstände der HENSOLDT AG sowie weitere Führungskräfte und Organmitglieder der HENSOLDT-Gruppe hielten bis zum vollständigen Ausscheiden der Square Lux Holding II S.à r.l. als Aktionär der HENSOLDT AG Anfang April 2022 mittelbar Kommanditaktien, die von der Square Lux Midco 1 & Co S.C.A. ausgegeben worden sind, und waren darüber indirekt an der HENSOLDT AG beteiligt. Mangels monetärer Vorteilsgewährung durch Gesellschaften des Konzerns im Zeitpunkt des Einstiegs oder des Ausscheidens der Beteiligten war zu keiner Zeit – weder im Falle eines Exits noch bei Ausscheiden des Managers - ein Aufwand im Konzernabschluss zu erfassen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202235 IIIKonzern-Performance ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 10Geschäftssegmente 10.1Angaben zu den Geschäftssegmenten Die Segmentierung der HENSOLDT-Gruppe entspricht ihren internen Steuerungs-, Kontroll- und Berichtsstrukturen. In Übereinstimmung mit IFRS 8 hat HENSOLDT die berichtspflichtigen Geschäftssegmente Sensors und Optronics identifiziert. Geschäftssegment Sensors Das Segment Sensors bietet Systemlösungen an und umfasst die drei Divisionen Radar & Naval Solutions, Spectrum Dominance & Airborne Solutions und Services & Aerospace Solutions sowie Eliminierung/Transversal/Übrige. Die Produkte der Divisionen Radar & Naval Solutions und Spectrum Dominance & Airborne Solutions ergänzen sich in der Wertschöpfungskette, wodurch Synergien zwischen den Divisionen generiert werden wie z. B. durch eine gemeinsame Entwicklung oder Fertigung. In der Wertschöpfungskette ist Services & Aerospace Solutions im Wesentlichen als Aftersales-Bereich den anderen Divisionen des Segments Sensors nachgelagert und weitgehend von deren Hauptgeschäft abhängig. Radar & Naval Solutions Innerhalb der Division Radar & Naval Solutions entwickelt und fertigt der Konzern mobile und stationäre Radar- und IFF- Systeme (Identification Friend or Foe), die zur Überwachung, Aufklärung, Flugverkehrskontrolle im Zivilbereich (ATC) und Luftverteidigung eingesetzt werden. Diese Systeme werden auf verschiedenen Plattformen eingesetzt, darunter der Eurofighter, die Fregatte 125 der Deutschen Marine oder das Littoral Combat Ship der US-Marine. Die Division Radar & Naval Solutions umfasst auch Systeme zur Herstellung sicherer Datenverbindungen für Luft-, See- und Land-Plattformen. Spectrum Dominance & Airborne Solutions Die Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions umfasst elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Radar- und Funksignalen sowie Störsysteme, die z. B. zum Schutz von Konvois oder einzelnen Fahrzeugen gegen improvisierte Sprengfallen dienen. Die Produktpalette wird neben den Anwendungen im Bereich des elektromagnetischen Spektrums für Einsätze zu Land, zu Wasser und in der Luft um defensive Cyberlösungen erweitert. Darüber hinaus werden elektronische Selbstschutzsysteme angeboten, die Raketen-, Laser- und Radarwarnsensoren mit Gegenmaßnahmen für Luft-, See- und Land-Plattformen integrieren, sowie militärische und zivile Avioniksysteme wie Lageerfassungssysteme (sogenannte Situational Awareness Systeme), Missionscomputer und Flugdatenschreiber. Die Systeme der Division Spectrum Dominance & Airborne Solutions werden in Kampfflugzeugen wie dem Eurofighter und dem Tornado, dem Airbus A400M Transportflugzeug sowie in verschiedenen Hubschraubermodellen eingesetzt. Services & Aerospace Solutions Die im Geschäftsjahr in “Services & Aerospace Solutions” umbenannte Division (vormals: „Customer Services & Space Solutions“) umfasst im Wesentlichen den Kundensupport und -service sowie die Wartung über den gesamten Lebenszyklus der in den beiden anderen Divisionen des Segments Sensors entwickelten Plattformen und Systeme. Darüber hinaus gehören zur Division Simulationslösungen, Trainings und spezielle Dienstleistungen sowie HENSOLDT Space Solutions. HENSOLDT Space Solutions entwickelt und fertigt Komponenten und Lösungen für weltraumbasierte Sensoren; welche u. a. in den Bereichen Erdbeobachtung, Wetter- und Umweltbeobachtung, wissenschaftliche Erforschung des Weltraums sowie für Laserkommunikation im All eingesetzt werden. Eliminierung/Transversal/Übrige umfasst den Bereich Übrige, welcher hauptsächlich elektronische Komponenten für Flugabwehrsysteme, geförderte militärische Studien und Förderprojekte enthält, und die Eliminierung, zu der die Eliminierung/Transversal von Intra-Segment-Umsätzen zwischen den drei Divisionen des Segments Sensors gehört. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202236 Geschäftssegment Optronics Das Segment Optronics umfasst die Division Optronics & Land Solutions und beinhaltet Optronik sowie optische Instrumente und Präzisionsinstrumente für militärische, sicherheitsrelevante und zivile Anwendungen, die zu Land, zu Wasser und in der Luft eingesetzt werden können. Zu Land umfasst das Produktportfolio Zielfernrohre, Visiere, Laserentfernungsmesser, Nachtsichtgeräte und Wärmebildkameras, die sowohl Scharfschützen als auch Infanteristen bei der Beobachtung und Zielerfassung unterstützen. Darüber hinaus werden Geräte zur Überwachung und Zielerfassung für gepanzerte Fahrzeuge angeboten. Für den Einsatz auf See werden U-Boot-Periskope, optronische Mastsysteme und andere elektro-optische Systeme angeboten. In der Luft umfasst das Produktportfolio stabilisierte Sensorplattformen mit Bildstabilisatoren für Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen, die deren Überwachung und Zielerfassung unterstützen. HENSOLDT bietet in diesem Segment auch mobile und stationäre Fernüberwachungslösungen für Sicherheitsanwendungen sowie Spezialgeräte für Industrie- und Raumfahrtanwendungen an. Ferner sind auch Support und Dienstleistungen für Optronics-Produkte Teil des Segments Optronics. 10.2Segmentberichterstattung Die Geschäftssegmente der HENSOLDT-Gruppe werden intern anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren (KPIs) Umsatz, Auftragseingang, Book-to-Bill-Verhältnis und bereinigtem EBITDA gesteuert und überwacht. Darüber hinaus verwendet HENSOLDT mit dem bereinigten EBIT einen weiteren Leistungsindikator sowie mit dem Auftragsbestand eine weitere Betriebskennzahl als Leistungsindikator. Die folgende Tabelle zeigt die KPIs, die das Management zur Bewertung der Leistung der einzelnen Geschäftssegmente verwendet, sowie zusätzliche Informationen. Unter „Eliminierung/Transversal/Übrige“ werden im Wesentlichen Einmaleffekte der nicht operativ tätigen Gesellschaften sowie Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst. Transaktionen zwischen den Segmenten Sensors und Optronics sind nur von untergeordneter Bedeutung. Geschäftsjahr 2022 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern Auftragseingang 1.675 333 -15 1.993 Auftragsbestand 4.688 692 -13 5.366 Book-to-Bill-Verhältnis 1,2x 1,1x 1,2x Außenumsätze 1.400 308 – 1.707 Intersegmentäre Umsätze 4 2 -7 – Segmentumsätze 1.404 310 -7 1.707 Geschäftsjahr 2022 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten außer Abschreibung Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -84 -37 – -121 Auflösung von sonstigen Rückstellungen 11 7 0 18 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202237 Geschäftsjahr 2022 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern EBITDA 230 58 -18 270 Transaktionskosten 0 – – 0 OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte2 – – 1 1 Andere Einmaleffekte3 3 1 18 21 Bereinigtes EBITDA 233 59 – 292 Marge bereinigtes EBITDA¹ 16,6 % 18,9 % 17,1 % Abschreibung -82 -21 0 -103 EBIT 148 36 -18 166 Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 32 4 – 36 Transaktionskosten 0 – – 0 OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte2 – – 1 1 Andere Einmaleffekte3 3 1 18 21 Bereinigtes EBIT 183 41 – 224 Marge bereinigtes EBIT¹ 13,0 % 13,4 % 13,1 % 1Jeweils bezogen auf Segmentumsätze 2OneSAPnow-bezogene Einmaleffekte beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Business-Transformation für SAP S/4HANA. 3Zu den anderen Einmaleffekten im Geschäftsjahr 2022 gehören im Wesentlichen Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen („HENSOLDT GO!“), Aufwendungen im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung zur Besetzung des Vorstands sowie Aufwendungen zur Bewältigung des Cyberangriffs auf die französische Tochtergesellschaft Nexeya. Geschäftsjahr 2022 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern EBIT 148 36 -18 166 Finanzergebnis -37 EBT 130 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202238 Geschäftsjahr 2021 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern Auftragseingang 2.774 405 -8 3.171 Auftragsbestand 4.420 676 -4 5.092 Book-to-Bill-Verhältnis 2,4x 1,2x 2,2x Außenumsätze 1.145 329 – 1.474 Intersegmentäre Umsätze 2 3 -5 – Segmentumsätze 1.148 332 -5 1.474 Geschäftsjahr 2021 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern Wesentliche nicht zahlungswirksame Posten außer Abschreibung Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen -79 -57 -1 -137 Auflösung von sonstigen Rückstellungen 11 22 0 33 Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an nunmehr konsolidierungspflichtigen Unternehmen 10 – – 10 Anteile am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bewertet werden – – -2 -2 Geschäftsjahr 2021 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern EBITDA 194 68 -10 252 Transaktionskosten 0 – 0 0 Aufwendungen für den IPO – – 1 1 Andere Einmaleffekte 0 0 8 8 Bereinigtes EBITDA 194 68 -2 261 Marge bereinigtes EBITDA¹ 16,9 % 20,5 % 17,7 % Abschreibung -97 -29 – -126 EBIT 97 39 -10 126 Ergebniseffekte aus Kaufpreisallokation 54 10 – 64 Transaktionskosten 0 – 0 0 Aufwendungen für den IPO – – 1 1 Andere Einmaleffekte² 0 0 7 8 Bereinigtes EBIT 151 50 -2 199 Marge bereinigtes EBIT¹ 13,1 % 15,0 % 13,5 % 1Jeweils bezogen auf Segmentumsätze 2Zu den anderen Einmaleffekten im Geschäftsjahr 2021 gehören im Wesentlichen Aufwendungen in Zusammenhang mit Effizienzprogrammen („HENSOLDT GO!“), der Post-Merger-Integration und der strukturellen Entwicklung der HENSOLDT-Gruppe. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202239 Geschäftsjahr 2021 in Mio. € Sensors Optronics Eliminierung/ Transversal/ Übrige Konzern EBIT 97 39 -10 126 Finanzergebnis -41 EBT 85 10.3Geographische Information Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Umsätze Europa 1.452 1.191 davon Deutschland 1.016 861 Naher Osten 135 136 Asien-Pazifik 82 58 Nordamerika 39 45 Afrika 22 57 LATAM 6 16 Übrige Regionen / Konsolidierung -28 -29 Gesamt 1.707 1.474 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Langfristige Vermögenswerte¹ Deutschland2 1.172 1.159 Sonstige Länder 131 132 Gesamt 1.304 1.291 1Ausgenommen sind Finanzinstrumente, latente Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte aus Versicherungsverträgen 2Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € 10.4Wichtige Kunden Die HENSOLDT-Gruppe hat in ihren beiden Segmenten zwei (Vorjahr: zwei) Kunden, mit denen jeweils mehr als 10,0 % des Gesamtumsatzes erzielt werden. Mit dem ersten Kunden wurde ein Umsatz von 544 Mio. € (Vorjahr: 314 Mio. €) erzielt, der Umsatz mit dem zweiten Kunden betrug 306 Mio. € (Vorjahr: 319 Mio. €). 11Umsatzerlöse und Umsatzkosten 11.1Umsatzerlöse Für die Berichterstattung unterscheidet die HENSOLDT-Gruppe zwei Erlösströme der Umsatzrealisierung: Sales und Aftersales. Die Kategorie Aftersales umfasst im Wesentlichen Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem vorherigen Verkauf von Gütern (z. B. Verkauf von Ersatzteilen, Wartung). Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, die nicht in die Kategorie Aftersales fallen, werden als Sales ausgewiesen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202240 In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden für die Erlöserfassungskategorien (Sales und Aftersales) sowie dem Zeitpunkt (zeitpunktbezogen und zeitraumbezogen) der Umsatzrealisierung aufgeschlüsselt. Geschäftsjahr in Mio. € Sensors Optronics 2022 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Sales 1.111 280 1.391 Aftersales 305 28 334 Wechselkurseffekte -17 -0 -17 Gesamt 1.399 308 1.707 Geschäftsjahr in Mio. € Sensors Optronics 2022 Zeitpunkt der Umsatzrealisierung Zeitpunktbezogene Umsatzlegung 580 267 847 Zeitraumbezogene Umsatzlegung 836 42 878 Wechselkurseffekte -17 -0 -17 Gesamt 1.399 308 1.707 Geschäftsjahr in Mio. € Sensors Optronics 2021 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Sales 865 292 1.157 Aftersales 283 36 319 Wechselkurseffekte -3 1 -2 Gesamt 1.145 329 1.474 Geschäftsjahr in Mio. € Sensors Optronics 2021 Zeitpunkt der Umsatzrealisierung Zeitpunktbezogene Umsatzlegung 530 301 830 Zeitraumbezogene Umsatzlegung 619 27 646 Wechselkurseffekte -3 1 -2 Gesamt 1.145 329 1.474 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202241 11.2Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten in Mio. € Vertragsver- mögenswerte Vertragsver- bindlichkeiten Stand 01.01.2021 204 433 In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren – -233 Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während des Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden – 311 Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode erfasst wurden, auf Forderungen -65 – Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 30 – Änderungen in der Schätzung des Transaktionspreises oder der Vertragsänderung – 1 Sonstige 0 0 Stand 31.12.2021 170 512 In der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren – -185 Erhöhungen aufgrund erhaltener Barmittel, ausgenommen Beträge, die während des Berichtszeitraums als Umsatz erfasst wurden – 172 Umgliederungen von Vertragsvermögenwerten, die zu Beginn der Periode erfasst wurden, auf Forderungen -61 – Erhöhungen durch Änderungen der Bestimmung des Leistungsfortschritts 69 – Änderungen in der Schätzung des Transaktionspreises oder der Vertragsänderung – 1 Sonstige 5 -0 Stand 31.12.2022 182 500 Im Buchwert der Vertragsvermögenswerte sind Wertminderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) enthalten. Im Berichtsjahr wurden Erlöse aus Leistungsverpflichtungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €), die in früheren Perioden (teilweise) erfüllt wurden, erfasst. 11.3Transaktionspreis für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich der Gesamtbetrag des Transaktionspreises für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen auf 5.366 Mio. € (Vorjahr: 5.092 Mio. €). Das Management rechnet damit, dass 26,3 % (Vorjahr: 24,7 %) dieses Transaktionspreises in dem nächsten Berichtsjahr und weitere 33,7 %(Vorjahr: 33,2 %) im Zeitraum zwischen 2024 und 2025 als Erlös erfasst werden. Die restlichen 40,0 % (Vorjahr: 42,2 %) sollen im Geschäftsjahr 2026 und in den darauffolgenden Jahren erfasst werden. 11.4Umsatzkosten In den Umsatzkosten sind Abschreibungen aus Anpassungen an den Marktwert von Vermögenswerten im Rahmen der Kaufpreisallokation in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €) enthalten. Die im Berichtszeitraum als Aufwand verbuchten Vorräte betragen 1.163 Mio. € (Vorjahr: 972 Mio. €). 12Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen 36 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Zur Aktivierung von Entwicklungskosten siehe Anhangangabe 17. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202242 13Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 13.1Sonstige betriebliche Erträge Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Weiterverrechnete Dienstleistungen 20 17 Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an nunmehr konsolidierungspflichtigen Unternehmen – 10 Sonstige 1 2 Sonstige betriebliche Erträge 21 29 Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen weiterverrechnete Investitionskosten und Instandhaltungen an Gebäuden sowie Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen. Weiterer Bestandteil ist die Energiepreispauschale im Jahr 2022. Im Vorjahr sind Erträge aus der Anpassung an den beizulegenden Zeitwert bereits vorhandener Anteile an der HENSOLDT Cyber in Höhe von 10 Mio. € enthalten. 13.2Sonstige betriebliche Aufwendungen Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Weiterverrechnete Kosten 18 16 Sonstige 2 3 Sonstige betriebliche Aufwendungen 21 18 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Gebäude- und Verwaltungsdienstleistungen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202243 14Finanzergebnis Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Zinsertrag aus Planvermögen 3 3 Sonstige Zinserträge 0 0 Zinsertrag aus Swapgeschäften 5 – Sonstige 1 1 Zinsertrag 9 4 Darlehen (Term Loan) -12 -15 Darlehen Revolving Credit Facility -2 -5 Zinsaufwand aus Swapgeschäften -1 -4 Zinsaufwand für Altersvorsorgeleistungen -11 -7 Zinsaufwand für Leasing -9 -10 Sonstige -9 -1 Zinsaufwand -44 -42 Bankgebühren -2 -4 Fremdwährungsumrechnung monetärer Posten -2 2 Sonstige 2 -1 Sonstiges Finanzergebnis -1 -3 Finanzergebnis -37 -41 15Ertragsteuern Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Tatsächlicher Steueraufwand -13 -20 davon dem Vorjahr zurechenbare Ertragsteuern 1 -1 Latente Steuern -36 -2 davon aus Änderungen von temporären Differenzen -26 6 Ausgewiesene Steuer -49 -22 Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste latente Steuer -58 -8 Bei den inländischen Gesellschaften wurde für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von jeweils 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie ein Gewerbesteuersatz von 12,5 % berücksichtigt. Damit ergab sich bei den inländischen Gesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 28,3 %. Bei den ausländischen Gesellschaften wurden für die Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern die jeweiligen länderspezifischen Steuersätze verwendet. In nachfolgender Tabelle wird die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand dargestellt. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Konzernergebnis vor Steuern mit dem im Geschäftsjahr 2022 gültigen Gesamtsteuersatz von 28,3 % multipliziert: IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202244 Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Ergebnis vor Ertragsteuern 130 85 Ertragsteuersatz 28,3 % 28,3 % Hierauf erwartete Ertragsteuer -37 -24 Abweichungen vom erwarteten Steuersatz 1 2 Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze -0 -0 Steuern für Vorjahre 0 1 Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen -1 -1 Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen und Steuern sowie Effekte aus Veränderung von permanenten Bilanzdifferenzen -1 2 Steuerfreie Erträge 2 2 Veränderung in der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern -14 -3 Sonstige 0 -1 Ertragsteuern gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung -49 -22 Effektiver Steuersatz in % 38,2 % 26,2 % Aktive und passive latente Steuern werden im Einklang mit IAS 12 „Ertragsteuern“ angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva und ihren Steuerbilanzwerten einerseits oder auf Verlustvorträge andererseits zurückzuführen sind. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus den Bewertungsunterschieden in den Bilanzposten setzen sich wie folgt zusammen: 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Latente Steueransprüche Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 0 – Sachanlagen 1 1 Finanzielle Vermögenswerte 1 1 Vorräte und Vertragsvermögenswerte 5 2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2 2 Schulden Rückstellungen 24 96 Verbindlichkeiten 167 167 Verlustvorträge 11 21 Steuergutschriften und Zinsvorträge 13 14 Latente Steueransprüche (brutto) 224 303 Saldierungen -217 -292 Latente Steueransprüche (netto) 6 11 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202245 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Latente Steuerschulden Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 143 137 Sachanlagen 3 3 Finanzielle Vermögenswerte 2 4 Vorräte und Vertragsvermögenswerte 60 77 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3 0 Schulden Rückstellungen 39 39 Verbindlichkeiten 61 36 Latente Steuerschulden (brutto) 312 296 Saldierungen -217 -292 Latente Steuerschulden (netto) 94 4 Überhang latente Steuerschulden (im Vj. Steueransprüche) -88 7 Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen ist die Einschätzung der Unternehmensleitung zur Realisierung der latenten Steueransprüche. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Zum 31. Dezember 2022 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochterunternehmen erfasst. Der Konzern geht davon aus, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochterunternehmen in absehbarer Zeit nicht ausgeschüttet werden. Temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Investitionen in Tochtergesellschaften, für die keine latenten Steuerverbindlichkeiten verbucht wurden, beliefen sich auf insgesamt 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Zum 31. Dezember 2022 bestanden folgende Verlust- und Zinsvorträge (Brutto-Beträge): 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 127 143 Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 109 133 Steuerliche Zinsvorträge 198 180 Steuergutschriften 1 1 Für folgende Verlust- und Zinsvorträge wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist (Bruttobeträge): 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge 93 72 Gewerbesteuerliche Verlustvorträge 85 62 Steuerliche Zinsvorträge 145 126 Die steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, sind unbegrenzt nutzbar. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202246 16Ergebnis je Aktie Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist daher mit dem unverwässerten Ergebnis identisch. Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Konzernergebnis entfallend auf die Eigentümer der HENSOLDT AG 78 63 Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (in Millionen) 105 105 Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 0,75 0,60 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202247 IVBetriebliches Vermögen und Verbindlichkeiten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 17Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte (ohne Goodwill) setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. € Lizenzen, Patente und sonstige Rechte Sonstige immaterielle Vermögens- werte Aktivierte Entwicklungs- kosten Kunden- beziehung, Technologie, Auftrags- bestand, Marke Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungskosten Stand 01.01.2021 13 0 165 541 3 722 Erwerb durch Unternehmens- zusammenschlüsse 0 – – 9 – 9 Zugänge 2 0 66 – 3 71 Abgänge -0 – – – -0 -0 Umbuchungen 0 – – – -0 0 Währungsumrechnung 0 – 1 – – 1 Stand 31.12.2021 15 1 232 550 5 803 Zugänge 3 0 55 – 1 60 Abgänge -1 – – – -0 -1 Umbuchungen 3 – – – -3 -0 Währungsumrechnung 0 – -1 -0 – -1 Stand 31.12.2022 21 1 286 550 3 861 Kumulierte Abschreibung Stand 01.01.2021 -10 -0 -21 -305 – -336 Zugänge -3 -0 -16 -63 – -82 Abgänge 0 – – – – 0 Währungsumrechnung – – -0 – – -0 Stand 31.12.2021 -12 -1 -37 -369 – -418 Zugänge -2 -0 -21 -36 – -59 Abgänge 1 – – – – 1 Umbuchungen – 0 – -0 – 0 , 0 – Währungsumrechnung – – 0 0 – 0 Stand 31.12.2022 -14 -1 -57 -405 – -477 Buchwert Stand 31.12.2021 3 0 196 181 5 385 Stand 31.12.2022 7 0 229 145 3 384 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202248 Die Kategorie „Kundenbeziehung, Technologie, Auftragsbestand, Marke" beinhaltet die Marke HENSOLDT mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer. Der Buchwert der Marke HENSOLDT betrug zum 31. Dezember 2022 55 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2022 bestand kein Wertminderungsbedarf. 17.1Entwicklungskosten Der Konzern hat in 2022 Entwicklungskosten in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte insbesondere im Bereich Marine- und Bodenradarprogramme und im Bereich Freund-/ Feindkennung im Segment Sensors sowie Boden- und Seeprogramme im Segment Optronics aktiviert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein (Vorjahr: zwei) Entwicklungsprojekt in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) vollständig wertberichtigt. Dieses Projekt entfiel auf das Segment Sensors (Vorjahr: 1 Mio. €). Im Segment Optronics ergab sich im Geschäftsjahr 2022 keine Wertminderung (Vorjahr: 1 Mio. €). Die Wertminderung wurde in den Umsatzkosten erfasst. 17.2Goodwill Für die Werthaltigkeitsprüfung wird der Goodwill den CGUs Sensors und Optronics zugewiesen, die auch operative und berichtspflichtige Geschäftssegmente sind. in Mio. € Sensors Optronics Gesamt Stand 01.01.2021 553 84 637 Zugänge HENSOLDT Cyber GmbH 14 – 14 Zugänge Tellumat (Pty) Ltd. 0 – 0 Stand 31.12.2021 568 84 651 Anpassung aufgrund einer Kaufpreisanpassung nach dem Bewertungsstichtag1 6 – 6 Stand 31.12.2021 nach Anpassung 574 84 658 Stand 31.12.2022 574 84 658 1 siehe Anhangangabe 7.1 Der erzielbare Wert beider CGUs basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs generiert werden, bestimmt wird. Da der Buchwert der CGUs den Nutzungswert der CGUs nicht überstieg, war keine Wertminderung des Goodwills erforderlich. Die Berechnung des Nutzungswertes erfolgt jeweils im vierten Quartal zum Stichtag 30. September und basiert auf einem DCF-Modell. Die Cashflows werden aus dem Budget für die nächsten drei Jahre abgeleitet und beinhalten weder Umstrukturierungsaktivitäten, zu denen die HENSOLDT-Gruppe noch nicht verpflichtet ist, noch bedeutende zukünftige Investitionen, die die Leistung der Vermögenswerte der getesteten CGU verbessern würden. Der erzielbare Wert hängt vom Diskontsatz ab, der für das DCF-Modell verwendet wird, sowie von den erwarteten zukünftigen Cashflows und der Wachstumsrate, die für Extrapolationszwecke verwendet wird. Diese Schätzungen sind vor allem für den Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer relevant, die von der HENSOLDT-Gruppe bilanziert werden. Folgende wesentliche Annahmen wurden bei der Schätzung des Nutzungswertes verwendet: 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021 Annahmen in % Sensors Optronics Sensors Optronics Abzinsungssatz (nach Steuern) 6,0 % 6,1 % 5,5 % 5,5 % Nachhaltige Wachstumsrate 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % Geplante nachhaltige EBIT-Marge 12,2 % 12,2 % 11,9 % 15,1 % IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202249 Die Abzinsungssätze stellen die aktuelle Marktbewertung der spezifischen Risiken jeder CGU dar, wobei der Zeitwert des Geldes und die individuellen Risiken der zugrundeliegenden Vermögenswerte, die nicht in die Cashflow- Schätzungen eingeflossen sind, berücksichtigt werden. Die Berechnung des Diskontierungssatzes basiert auf den spezifischen Umständen der HENSOLDT-Gruppe und ihrer Geschäftssegmente und wird anhand der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten („WACC“) abgeleitet. Der WACC berücksichtigt sowohl Schulden als auch Eigenkapital sowie einen branchenspezifischen Verschuldungsgrad. Die Eigenkapitalkosten werden marktbasiert anhand der Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber in Abhängigkeit von deren Risikoerwartung abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf für die Gruppe marktüblichen Fremdkapitalzinssätzen. Das branchenspezifische Risiko wird durch die Anwendung eines Beta-Faktors berücksichtigt, der jährlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Marktdaten ermittelt wird. Der entsprechende Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,3 % (Vorjahr: 7,6 %) für die CGU Sensors und 8,3 % (Vorjahr: 7,5 %) für die CGU Optronics. Die prognostizierten Cashflows, die von der HENSOLDT-Gruppe in ihrem DCF-Modell verwendet werden, basieren auf dem operativen Geschäftsplan. Dieser Geschäftsplan enthält einen detaillierten Planungshorizont für drei Jahre und wird im Hinblick auf die Langfristigkeit des Projektgeschäfts über eine Konvergenzperiode in einen eingeschwungenen Zustand fortentwickelt, auf dem die Berechnung der ewigen Rente basiert. In der ewigen Rente wird eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 % zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Marktposition geht die HENSOLDT-Gruppe in beiden Geschäftssegmenten für den Detailplanungshorizont von einem weiteren signifikanten Umsatzwachstum aus. Bei der Durchführung des Wertminderungstests für die beiden CGUs führte die HENSOLDT-Gruppe Sensitivitätsanalysen für die nachhaltige EBIT-Marge, den Abzinsungssatz und die nachhaltige Wachstumsrate durch. Diese Analysen, die auch die Variation der wesentlichen Bewertungsparameter innerhalb einer angemessenen Spanne einschlossen, ergaben kein Risiko einer Wertminderung des Goodwills. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202250 18Sachanlagen Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. € Grundstücke, Einbauten und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungskosten Stand 01.01.2021 14 107 43 16 180 Erwerb durch Unternehmens- zusammenschlüsse – 0 0 – 0 Zugänge 1 8 8 13 30 Abgänge -0 -3 -2 -0 -4 Umbuchungen 1 10 2 -10 2 Währungsumrechnung 0 -0 0 -0 0 Stand 31.12.2021 16 122 52 18 208 Zugänge 0 9 9 17 36 Abgänge – -1 -1 -0 -2 Umbuchungen 1 4 2 -6 0 Währungsumrechnung -0 -0 -0 0 -1 Stand 31.12.2022 17 134 61 29 241 Kumulierte Abschreibung Stand 01.01.2021 -2 -52 -23 – -77 Zugänge -1 -15 -8 – -23 Abgänge 0 1 1 – 2 Umbuchungen – -2 -0 – -2 Währungsumrechnung -0 0 -0 – -0 Stand 31.12.2021 -2 -67 -31 – -100 Zugänge -1 -14 -7 – -22 Abgänge – 1 1 – 2 Währungsumrechnung 0 0 0 – 0 Stand 31.12.2022 -3 -80 -37 – -120 Buchwert Stand 31.12.2021 14 55 21 18 108 Stand 31.12.2022 14 54 24 29 121 In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wurde keine Wertminderung erfasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202251 19Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Sonstige Beteiligungen 22 21 Übrige langfristige Finanzanlagen 0 0 Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen 22 21 Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig 0 1 Gesamt 22 21 Die sonstigen Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der Deutschen Elektronik Gesellschaft für Algerien mbH in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) und HENSOLDT Analytics GmbH in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €). In den sonstigen Beteiligungen wird auch eine Beteiligung in Höhe von 11,4 % an der 21strategies GmbH, Hallbergmoos, ausgewiesen, die HENSOLDT am 27. Dezember 2022 erworben hat. In Zusammenhang mit dem Erwerb besteht eine Bareinlageverpflichtung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,5 Mio. €, die am 12. Januar 2023 geleistet wurde. 20Vorräte Brutto- buchwert Wertmin- derung Netto- buchwert Netto- buchwert 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 284 -47 237 187 Unfertige Erzeugnisse 285 -37 247 231 Fertige Erzeugnisse und Teile für den Weiterverkauf 45 -14 32 26 Gesamt 614 -98 516 444 Die im Geschäftsjahr 2022 erfolgswirksam erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen belaufen sich auf 12 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderung des Materialaufwandes erfasst. 21Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen 332 319 Wertminderungen -9 -10 Gesamt 323 309 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 59 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €) sind zum Stichtag an einen Factor übertragen und ausgebucht (sog. „Non-Recourse Factoring“). Weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) qualifizieren sich nicht für eine Ausbuchung, da das Kreditrisiko nicht übertragen wird (sog. „Recourse Factoring“). Für die vom Factor erhaltenen flüssigen Mittel wird eine entsprechende sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202252 Die Wertminderung auf zweifelhafte Forderungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich wie folgt entwickelt: in Mio. € 2022 2021 Stand 01.01. 10 12 Zuführung 2 4 Verbrauch -1 -3 Auflösung -2 -4 Währungsumrechnung -0 -0 Stand 31.12. 9 10 Die Kredit- und Marktrisiken sowie die Wertminderungen werden in Anhangangabe 37 dargestellt. Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten sind in Anhangangabe 11.2 dargestellt. 22Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zum 31. Dezember 2022 sind wie im Vorjahr alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Jahres fällig. 23Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen, z. B. für Auftragsverluste und Gewährleistungen beruht auf den besten verfügbaren Schätzungen. 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Rückstellungen für Altersvorsorgeleistungen (Anhangangabe 33) 241 444 Sonstige Rückstellungen 222 240 Gesamt 463 685 davon langfristiger Anteil 282 497 davon kurzfristiger Anteil 181 188 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202253 Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: in Mio. € Gewähr- leistung Personal- bezo- gene Rückstel- lungen Auftrags- verluste Aus- stehende Kosten Sonstige Risiken und Kosten Gesamt Stand 01.01.2022 81 57 3 26 74 240 Verbrauch -24 -39 -4 -9 -40 -115 Auflösung -10 -2 0 -1 -5 -18 Zugänge 24 47 3 11 36 121 Währungsdifferenzen -0 -0 – -0 0 -0 Aufzinsung -3 – – – -1 -3 Umgliederung – -2 – – – -2 Stand 31.12.2022 68 60 1 27 65 222 davon kurzfristig 37 38 1 27 54 158 davon langfristig 31 21 – – 11 64 Die Rückstellungen für Gewährleistungen erfassen vertragliche oder faktische Verpflichtungen zur Behebung von Schäden oder Funktionsfehlern an verkauften Produkten innerhalb einer bestimmten Frist auf eigene Kosten. Die Rückstellungen für ausstehende Kosten betreffen im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und ausstehende Kosten für vollständig erbrachte Aufträge. Die Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten betreffen u. a. auftragsbezogene Rückstellungen für Nacharbeiten für bereits erfüllte Leistungsverpflichtungen. Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen des Konzerns wird in der Regel davon ausgegangen, dass sie in den nächsten 2 bis 5 Jahren zu einem Mittelabfluss führen. 24Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzsprüche Unter Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche werden verschiedene Verfahren, behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie andere Schadensersatzansprüche, die anhängig sind oder in Zukunft gegen den Konzern eingeleitet oder geltend gemacht werden können, subsumiert. Diese Verfahren unterliegen vielen Unsicherheiten, das Ergebnis der einzelnen Angelegenheiten ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Der Konzern ist der Ansicht, dass er angemessene Rückstellungen zur Absicherung derzeitiger oder in Betracht gezogener Prozessrisiken gebildet hat. Es ist gut möglich, dass abschließende Urteile in manchen dieser Verfahren zu Ausgaben führen, die über den gebildeten Rückstellungen liegen. Der Begriff „gut möglich“, der hier verwendet wird, besagt, dass das zukünftige Auftreten eines Ereignisses mehr als unwahrscheinlich, jedoch weniger als wahrscheinlich ist. Die HENSOLDT-Gruppe ist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs von Zeit zu Zeit an verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren beteiligt. Das in früheren Veröffentlichungen erwähnte Schiedsverfahren wurde im Juni 2022 durch einen vertraulichen Schiedsspruch ohne weitere nennenswerte Auswirkungen beendet. Darüber hinaus sind der HENSOLDT-Gruppe keine wesentlichen behördlichen, gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren (einschließlich schwebender oder angedrohter Verfahren) während der vergangenen zwölf Monate oder länger bekannt, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können oder ausgewirkt haben. Zum Stichtag werden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche in unwesentlicher Höhe unter den sonstigen Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten ausgewiesen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202254 25Eventualforderungen und Eventualschulden Die HENSOLDT-Gruppe ist aufgrund der Art ihrer Geschäfte dem Risiko ungewisser Verpflichtungen ausgesetzt. Die folgende Tabelle weist den nicht abgezinsten maximalen Betrag aus, für den die HENSOLDT-Gruppe am Bilanzstichtag aus wesentlichen Arten von Garantien (einschließlich Bürgschaften) haftete: 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Kreditgarantien / -bürgschaften 33 33 Vertragserfüllungsgarantien / -bürgschaften 530 484 Sonstige Garantien und Bürgschaften 37 41 Gesamt 600 558 Die Position Kreditgarantien/-bürgschaften zeigt, in welchem Umfang die HENSOLDT-Gruppe für Finanzverpflichtungen Dritter haftet. Bei Kreditgarantien/-bürgschaften garantiert HENSOLDT im Allgemeinen, dass es im Fall der Nichterfüllung durch den Hauptschuldner dessen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Inanspruchnahme bzw. der Restschuld des Kredits oder – im Fall von Kreditlinien, die in variabler Höhe in Anspruch genommen werden können – dem Betrag, der maximal in Anspruch genommen werden kann. Die Tabelle enthält die maximale Haftungssumme. Die Laufzeit dieser Kreditgarantien/-bürgschaften reicht in der Regel bis zu einem Jahr. In einigen Fällen gibt es unbefristete Kreditgarantien/-bürgschaften. Außerdem garantiert die HENSOLDT-Gruppe die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen, hauptsächlich durch Anzahlungs- und Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften. Kommt die HENSOLDT-Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die HENSOLDT-Gruppe bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag in Anspruch genommen werden. Im Regelfall betragen die Laufzeiten dieser Eventualverbindlichkeiten bis zu 10 Jahre. In einigen Fällen haben sie eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren oder es bestehen unbefristete Vertragserfüllungsgarantien/-bürgschaften. Die sonstigen Garantien und Bürgschaften betreffen unter anderem Bieter-, Gewährleistungs-, Zoll- und Mietgarantien. 26Sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26.1Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 0 0 Übrige langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 1 Summe langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 1 Positive beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente1 8 2 Forderungen Mitarbeiter 1 1 Darlehen an nicht konsolidierte Tochterunternehmen 8 4 Übrige kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 2 1 Summe kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 20 7 Gesamt 21 8 1 siehe Anhangangabe 37 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202255 26.2Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Verbindlichkeiten für derivative Finanzinstrumente¹ 3 0 Übrige langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Summe langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3 0 Verbindlichkeiten für derivative Finanzinstrumente¹ 3 4 Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen² 0 6 Summe kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4 10 Gesamt 6 10 1 siehe Anhangangabe 37 2 Die Verbindlichkeiten aus Factoringverträgen resultieren daraus, dass der Einzug der Zahlungen zum Bilanzstichtag durch den Factor noch nicht fällig war 27Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 27.1Sonstige Vermögenswerte 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Sonstige 2 3 Summe langfristige sonstige Vermögenswerte 2 3 Geleistete Anzahlungen 109 147 Umsatzsteuer 20 17 Übrige kurzfristige sonstige Vermögenswerte 5 3 Summe kurzfristige sonstige Vermögenswerte 133 167 Gesamt 135 169 27.2Sonstige Verbindlichkeiten 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 11 10 Sonstige 0 0 Summe langfristige sonstige Verbindlichkeiten 11 10 Steuerverbindlichkeiten (ohne Ertragsteuern) 48 47 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 33 32 Verbindlichkeiten an Sozialversicherungsträger 9 7 Sonstige 11 9 Summe kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 101 94 Gesamt 112 104 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202256 28Leasing 28.1In der Bilanz erfasste Beträge In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der als Nutzungsrechte bilanzierten Leasingverträge dargestellt. 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Grundstücke und Gebäude 135 135 Technische Anlagen und Maschinen 1 3 Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 3 Gesamt 140 141 Die Zugänge an Nutzungsrechten im Geschäftsjahr 2022 betrugen 22 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten. 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 kurzfristig 18 16 langfristig 140 139 Gesamt 158 156 Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Anhangangabe 37.1 dargestellt. 28.2In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge Abschreibungen auf Nutzungsrechte: Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Grundstücke und Gebäude 19 18 Technische Anlagen und Maschinen 1 1 Sonstige Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 2 Gesamte Abschreibung 22 21 Übrige in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge: Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 9 10 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in den sonstigen Umsatzerlösen -0 -0 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2 1 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 4 3 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 15 13 Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 28 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202257 Die HENSOLDT-Gruppe hat mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Über die Ausübung der Option entscheidet das Management, um Flexibilität bei der Verwaltung des Leasingvermögens- portfolios zu gewährleisten und um den Geschäftsanforderungen der HENSOLDT-Gruppe gerecht zu werden. Das Management entscheidet nach eigenem Ermessen, ob diese Verlängerungs- und Kündigungsoptionen mit angemessener Sicherheit ausgeübt werden können (siehe Anhangangabe 3.9). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202258 VAufwendungen und Leistungen für Mitarbeiter ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 29Anzahl der Mitarbeiter Geschäftsjahr 2022 2021 Produktion, Forschung und Entwicklung, Service 4.455 4.382 Vertrieb 226 222 Verwaltung und allgemeine Dienste 1.117 1.012 Azubis, Trainees etc. 608 577 Gesamt1,2 6.406 6.193 1 Durchschnittszahlen auf Kopf-Basis 2 Angepasste Zuordnung der Vorjahreszahlen 30Personalkosten Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 Löhne, Gehälter 513 466 Sozialversicherungsbeiträge 80 74 Periodische Netto-Pensionsaufwendungen¹ 17 35 Gesamt 610 575 1 Enthält im Vorjahr nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 3 Mio. € 31Anteilsbasierte Vergütung 31.1Long-Term Incentive Plan (LTIP) In 2021 wurde ein virtuelles Aktienprogramm zur langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung („Long-Term Incentive Plan“, „LTIP“) für Vorstände und ausgewählte Führungskräfte aufgelegt. Durch das LTIP sollen die Begünstigten an der Wertentwicklung der HENSOLDT-Gruppe beteiligt und gleichzeitig Engagement, Leistungsbereitschaft und Loyalität der Mitarbeiter gefördert werden. Dem Kreis der Begünstigten wird eine in Abhängigkeit der Grundvergütung des jeweiligen Mitarbeiters stehende Anzahl an virtuellen Aktien gewährt. Diese virtuellen Aktien ermöglichen es den Mitarbeitern am Ende der vierjährigen Bemessungsperiode den Gegenwert der letztendlichen Anzahl an virtuellen Aktien als Barausgleich zu erhalten. Die endgültige Anzahl an virtuellen Aktien sowie deren Wert ermittelt sich dabei aus den Bestimmungen und Bedingungen des Plans. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202259 Im Rahmen des LTI-Bonus für die Performanceperiode 2021 bis 2024 (“Tranche 2021-2024”) und der Performanceperiode 2022 bis 2025 (“Tranche 2022-2025”) umfassen die Ziele den relativen Total Shareholder Return gegenüber dem MDAX, den Auftragseingang der HENSOLDT-Gruppe und die ESG-basierten Ziele „Diversity“ und „Climate Impact“. Weitere Informationen zu den der Vorstandsvergütung zugrundeliegenden Zielen sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen, der über die Website von HENSOLDT unter https://investors.hensoldt.net im Bereich „Corporate Governance“ zugänglich ist. Die Gewichtung der einzelnen Komponenten beträgt dabei: ▪40,0 % Relativer Total Shareholder Return (“TSR”) ▪30,0 % Auftragseingang ▪15,0 % ESG-Ziel „Diversity“ ▪15,0 % ESG-Ziel „Climate Impact“ Die Zielerreichung der genannten Kriterien kann zwischen 0,0 % und 150,0 % betragen. Der auf Basis der Gewichtung sowie der Zielerreichung der einzelnen Komponenten ermittelte Wert wird mit der Anzahl der anfangs gewährten virtuellen Aktien multipliziert, um nach Ende der Bemessungsperiode den Auszahlungsbetrag zu erhalten. Der auszuzahlende LTI-Bonus als Baranspruch ermittelt sich, indem die auf Grundlage der Zielerreichung errechnete Aktienzahl mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der HENSOLDT AG multipliziert wird. Dabei ist der Auszahlungsbetrag des LTI-Bonus auf eine Obergrenze von 200,0 % des ursprünglichen Zielbetrags begrenzt. Die Gewährung der virtuellen Aktien aus dem LTIP wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird an jedem Bilanzstichtag unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die virtuellen Aktien gewährt wurden, neu bewertet. Die virtuellen Aktien des LTIPs haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Anzahl virtueller Aktien Tranche 2021-2024 Tranche 2022-2025 Gesamt Zu Beginn der Berichtsperiode 2022 ausstehende virtuelle Aktien (01.01.2022) 307.423 – 307.423 In der Berichtsperiode gewährte virtuelle Aktien – 264.290 264.290 In der Berichtsperiode verwirkte virtuelle Aktien -3.766 – -3.766 In der Berichtsperiode abgegoltene virtuelle Aktien -2.618 – -2.618 Am Ende der Berichtsperiode ausstehende virtuelle Aktien (31.12.2022) 301.039 264.290 565.329 Im Rahmen der Bewertung zum 31. Dezember 2022 wurden u.a. folgende Parameter zugrunde gelegt: Tranche 2021-2024 Tranche 2022-2025 Restlaufzeit (in Jahren) 2 3 Volatilität 41,34 % 45,07 % Risikoloser Zinssatz -0,67 % 2,28 % Aktienkurs der HENSOLDT Aktie zum Bewertungszeitpunkt (€) 12,52 22,25 Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Vertragsende der jeweiligen Vereinbarung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des XETRA-Handels zum 31. Dezember 2022 ermittelt. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität von vergleichbaren Unternehmen über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Zum 31. Dezember 2022 wurde im Rahmen des LTIPs eine Schuld in Höhe von 4 Mio. € (davon 4 Mio. € langfristig) unter den sonstigen Rückstellungen passiviert (Vorjahr: 1 Mio. €). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beträgt 3 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202260 31.2Arbeitnehmeraktienprogramm (Echo) Im Geschäftsjahr 2021 hat HENSOLDT das Arbeitnehmeraktienprogramm „Echo“ eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der HENSOLDT-Gruppe die Möglichkeit zu eröffnen, wie Aktionärinnen und Aktionäre an der wirtschaftlichen Entwicklung der HENSOLDT AG zu partizipieren und gegenüber einem Kauf von Aktien der HENSOLDT AG an der Börse von einem vergünstigten Preis zu profitieren. Hierdurch soll eine Aktienkultur in der HENSOLDT- Gruppe etabliert und unternehmerisches Denken gefördert werden. Im Oktober 2021 wurde eine erste Tranche von Aktien an die Mitarbeiter ausgegeben. Eine zweite Tranche wurde unter diesem Programm im Oktober 2022 ausgegeben. Die Aktien, die Echo zugrunde liegen, sind Inhaberaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Jede teilnehmende Person muss für den Erwerb der bestellten Echo-Aktien ein Eigeninvestment aus ihrem Netto- Entgelt aufbringen. Die maximale Höhe des Eigeninvestments wird mit der Bestellung durch die Wahl eines Echo-Pakets festgelegt. Auf den Gesamtwert des jeweiligen Echo-Pakets gewährt die jeweilige Anstellungsgesellschaft der teilnehmenden Person jeweils einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Gesamtwertes. Die teilnehmende Person erhält also Echo-Aktien im Wert des Doppelten des Eigeninvestments. Zur Ermittlung der Anzahl von Echo-Aktien, die eine teilnehmende Person erhält, wird der jeweilige Gesamtwert des gewählten Echo-Pakets durch den Referenzpreis geteilt. Der Referenzpreis entspricht dem durchschnittlichen Kurs, zu dem im Rahmen des jeweiligen Erwerbszeitraums für das Arbeitnehmeraktienprogramm Aktien an der HENSOLDT AG durch einen beauftragen Dienstleister, der die Aktien treuhänderisch für die Arbeitnehmer hält, für die Arbeitnehmer erworben werden. Die Echo-Aktien unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr ab dem Erwerbsdatum, soweit dies nicht anders in den Programmbedingungen geregelt ist. Innerhalb der Sperrfrist können die Echo-Aktien weder verkauft noch übertragen werden. Das Arbeitnehmeraktienprogramm „Echo“ wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowie des Aufwands aus dem Arbeitnehmeraktienprogramm kann direkt auf den durchschnittlichen Kurs der Aktien der HENSOLDT AG für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen werden. Die Anwendung eines finanzmathematischen Bewertungsmodells ist nicht erforderlich. Im Geschäftsjahr 2022 wurden im Rahmen des Arbeitnehmeraktienprogramms insgesamt 245.227 Aktien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem gewichteten Durchschnittspreis von 21,54 € erworben. Der Arbeitgeberbeitrag zum Arbeitnehmeraktienprogramm für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beträgt 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). 32Personalbezogene Rückstellungen Mehrere deutsche Konzerngesellschaften bieten Modelle für Lebensarbeitszeitkonten bzw. Sicherheitskonten an, die aufgrund einer zugesagten Verzinsung von Beiträgen oder nominalen Beiträgen leistungsorientierte Pläne darstellen und als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19 einzustufen sind. Die Verpflichtungen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) sind vollständig mit entsprechenden Vermögenswerten verrechnet. Die regelmäßigen Beiträge der Mitarbeiter in ihr Lebensarbeitszeitkonto führen zu entsprechenden Aufwendungen im Geschäftsjahr, die im Personalaufwand erfasst werden. Die personalbezogenen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: in Mio. € Jubiläumsgeld/ Boni Altersteilzeit Gesamt Stand 01.01.2022 54 3 57 Verbrauch -35 -4 -39 Auflösung -2 – -2 Zugänge 39 8 47 Umgliederung – -2 -2 Stand 31.12.2022 56 4 60 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202261 33Altersvorsorgeleistungen 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 120 258 Rückstellung für Entgeltumwandlung 121 186 Gesamt 241 444 33.1Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Rückstellungen für inländische Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations, „DBO“) werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen basieren auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt des Mitarbeiters. Die überwiegende Anzahl der inländischen Mitarbeiter gehört dem sogenannten Pensionsplan (P3) an, nach dem bei Rentenbeginn die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung des angesparten Guthabens, einer Auszahlung in Raten oder einer Verrentung besteht. Zur Finanzierung der inländischen Pensionsverpflichtungen bestehen Pensionstreuhandschaften (Contractual Trust Arrangements, „CTA“). Die Struktur der CTAs basiert auf gegenseitigen Treuhandvereinbarungen. Vermögenswerte, die an die CTAs übertragen werden, gelten als Planvermögen gemäß IAS 19. Bezüglich der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und der wesentlichen Schätzungen und Beurteilungen, z. B. versicherungsmathematischen Annahmen, verweisen wir auf die Anhangangabe 2.8 und Anhangangabe 3.6. Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens DBO Planvermögen Gesamt in Mio. € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Stand 01.01. 481 488 223 212 258 276 Aufwendungen für Versorgungsansprüche 17 26 – – 17 26 Zinsaufwand / Zinserträge 7 5 3 2 4 3 Zahlungen -6 -6 -3 -5 -3 -0 Zuführungen zum Planvermögen – – 19 – -19 – Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus: Änderung der demografischen Annahmen 9 -1 – – 9 -1 Änderungen der finanziellen Annahmen -157 -33 – – -157 -33 Erfahrungsgemäßen Anpassungen 7 4 – – 7 4 Planvermögen – – -6 14 6 -14 Sonstige Änderungen bei der Konsolidierung, Transfers -2 -2 – – -2 -2 Stand 31.12. 355 481 235 223 120 258 Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der DBOs für Pensionen und der leistungsorientierten Verpflichtungen im Rahmen des Pensionsplans (P3) beträgt 16 Jahre. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202262 Zum 31. Dezember ausgewiesen als: Pensionspläne 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Leistungsorientierte Verpflichtungen 355 481 Planvermögen -235 -223 Gesamt 120 258 Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Pensionspläne zwischen Verpflichtungen für aktive, ausgeschiedene und pensionierte Mitglieder für die wichtigsten Pläne ist wie folgt: 31. Dez. 31. Dez. in % 2022 2021 Aktive 70,0 % 75,9 % Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 6,4 % 5,8 % Pensionäre 23,5 % 18,3 % Gesamt 100,0 % 100,0 % Die hauptsächlich in Deutschland geleisteten Arbeitgeberbeiträge zur staatlichen und privaten Altersvorsorge werden als beitragsorientierte Verpflichtung angesehen. Die Beiträge im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 32 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Die für das Geschäftsjahr 2023 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen betragen 17 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €). 33.2Rückstellungen für Entgeltumwandlung Dieser Betrag repräsentiert Verpflichtungen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihrer Vergütung oder ihres Bonus in einen gleichwertigen Anspruch für Entgeltumwandlung konvertieren, was als leistungsorientierter Plan nach Beendigung der Beschäftigung behandelt wird. Die Entwicklung der DBO und des Planvermögens ist wie folgt: Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens DBO Planvermögen Gesamt in Mio. € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Stand 01.01. 201 167 15 14 186 153 Aufwendungen für Versorgungsansprüche 1 8 – – 1 8 Zinsaufwand / Zinserträge 3 2 0 0 3 2 Zahlungen -2 -2 – 0 -2 -2 Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus: Änderungen der demografischen Annahmen -0 31 – – -0 31 Änderungen der finanziellen Annahmen -78 -14 – – -78 -14 erfahrungsgemäßen Anpassungen 5 4 – – 5 4 Planvermögen – – -2 1 2 -1 Sonstige Änderungen bei der Konsolidierung, Transfers -3 -1 – – -3 -1 Beiträge 6 6 – – 6 6 Stand 31.12. 134 201 13 15 121 186 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202263 Zum 31. Dezember ausgewiesen als: 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Leistungsorientierte Verpflichtungen 134 201 Planvermögen -13 -15 Gesamt 121 186 Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der DBOs für leistungsorientierte Verpflichtungen im Rahmen der Entgeltumwandlung beträgt 16 Jahre. Die Aufteilung der leistungsorientierten Verpflichtungen für Entgeltumwandlung zwischen Verpflichtungen für aktiven, ausgeschiedenen und pensionierten Mitgliedern für die wichtigsten Pläne ist wie folgt: 31. Dez. 31. Dez. in % 2022 2021 Aktive 72,7 % 76,7 % Ausgeschiedene mit unverfallbarer Anwartschaft 8,2 % 8,4 % Pensionäre 19,1 % 14,9 % Gesamt 100,0 % 100,0 % 33.3Sensitivitätsanalysen Die folgende Tabelle zeigt, wie der Barwert der DBOs von Pensionsplänen und Entgeltumwandlung durch Änderungen der zum 31. Dezember 2022 verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst worden wäre: 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021 in Mio. € Änderung Anstieg Rückgang Anstieg Rückgang Abzinsungsfaktor um 0,5 Prozentpunkte -35 40 -62 72 Lohnsteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 0 -0 1 -1 Pensionssteigerungsrate um 0,25 Prozentpunkte 8 -6 10 -0 Lebenserwartung um 1 Jahr 10 -10 17 -17 Ausübung der Rentenoption um 10 Prozentpunkte 11 -11 32 -32 Die Berechnung von Sensitivitäten erfolgt nach der gleichen Methode (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung berechnet nach der Methode der laufenden Einmalprämien) wie sie für die Berechnung der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet wird. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf der Veränderung einer Annahme unter Beibehaltung aller anderen Annahmen. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in der Praxis auftritt. Änderungen von mehr als einer Annahme können korrelieren, was zu abweichenden Auswirkungen auf die DBOs als oben beschrieben führen kann. Verändern sich die Annahmen in unterschiedlicher Höhe, sind die Auswirkungen auf die leistungsorientierten Verpflichtungen nicht notwendigerweise linear. Asset-Liability-Matching-Strategien (Anlage des Planvermögens) Die HENSOLDT-Gruppe hat als ein Risiko die Verschlechterung des Finanzierungsstatus aufgrund ungünstiger Entwicklung des Marktwertes des Planvermögens und/oder der DBOs als Folge sich verändernder Parameter identifiziert. Aus diesem Grund setzt die HENSOLDT-Gruppe durch ihre Treasury-Abteilung das vom HENSOLDT Strategic Investment Committee vorgegebene, an den DBOs und der Steuerung sowie Optimierung des Planvermögens ausgerichtete sicherheitsorientierte Anlagekonzept um. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202264 Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens für Pensionspläne und Entgeltumwandlung kann den folgenden Klassen zugeordnet werden: Notierte Preise Nicht notierte Preise Gesamt 31. Dez. 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Sonstige Beteiligungen – – 208 188 208 188 Gepoolte Anlageinstrumente 41 50 – – 41 50 Gesamt 41 50 208 188 249 238 Die sonstigen Beteiligungen betreffen Kommanditanteile an der HENSOLDT Real Estate GmbH & Co. KG, Taufkirchen, sowie an der HENSOLDT Real Estate Oberkochen GmbH & Co. KG, Taufkirchen. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202265 VIKapitalstruktur und Finanzinstrumente ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 34Eigenkapital 34.1Eigenkapital des Mutterunternehmens Die Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2022 ist die HENSOLDT AG. Das Gezeichnete Kapital der HENSOLDT AG beträgt zum 31. Dezember 2022 unverändert zum Vorjahr 105 Mio. € und ist eingeteilt in 105.000.000 auf den Inhaber Iautende Stammaktien (Stückaktien). Nach Maßgabe der Satzung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft bis zum 11. August 2025 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36 Mio. € erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft das Genehmigte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Genehmigte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2022 36 Mio. €. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde außerdem um bis zu 16 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bis zum 11. August 2025 gegen Bar- oder Sacheinlagen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten, oder die zur Wandlungs- oder Optionsausübung Verpflichteten von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlungs- oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung- oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Zum 31. Dezember 2022 hat die Gesellschaft das Bedingte Kapital 2020/I nicht in Anspruch genommen. Das Bedingte Kapital 2020/I beträgt dementsprechend zum 31. Dezember 2022 16 Mio. €. In den sonstigen Rücklagen sind die kumulierten sonstigen Ergebnisse enthalten. In den Gewinnrücklagen sind die erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einschließlich der Ergebnisse des Geschäftsjahres enthalten, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Der Vorjahreswert der Gewinnrücklagen wurde aufgrund einer Kaufpreisanpassung um 6 Mio. € (siehe Anhangangabe 7.1) sowie aufgrund einer Auflösung der Kapitalrücklage der HENSOLDT AG um 60 Mio. € (im Berichtsjahr 2022: 65 Mio. €) erhöht. Die Dividendenzahlung in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr 14 Mio. €) wird - abweichend vom Vorjahresausweis - der Gewinnrücklage belastet. Des Weiteren wurde der Wert für Cashflow-Hedges in den sonstigen Rücklagen zum 1. Januar 2021 um 5 Mio. € zu Lasten der Gewinnrücklagen angepasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202266 34.2Nicht beherrschende Anteile Die Anteile anderer Gesellschafter spiegeln den Anteil von anderen Gesellschaftern an den Nettovermögenswerten konsolidierter Tochtergesellschaften wider. in Mio. € HEN- SOLDT South Africa (Pty) Ltd. GEW Tech- nologies (Pty) Ltd. Midi Ingén- ierie S.A.S. HEN- SOLDT Cyber GmbH¹ Gesamt Konzern- interne Eliminie- rungen/ Anpas- sungen 31. Dez. 2022 Prozentsatz nicht beherrschender Anteile 30,0 % 6,7 % 15,0 % 9,4 % Langfristige Vermögenswerte 18 8 0 1 27 – 27 Kurzfristige Vermögenswerte 77 48 3 1 129 – 129 Langfristige Schulden -3 -1 -0 -0 -4 – -4 Kurzfristige Schulden -48 -26 -1 -1 -76 – -76 Nettovermögen 44 29 2 1 76 – 76 Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile 13 2 0 0 15 -3 13 Umsatzerlöse 88 33 3 1 125 – 125 Gewinn/Verlust 8 -0 0 -2 6 – 6 Sonstiges Ergebnis -0 -1 – 0 -2 – -2 Gesamtergebnis 7 -1 0 -2 4 – 4 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 2 -0 0 -0 2 – 2 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -0 -0 – 0 -0 – -0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 20 -12 -0 -11 -3 – -3 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7 -2 -0 -0 -9 – -9 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -12 -0 -1 11 -2 – -2 davon Dividenden an nicht beherrschende Anteile – – -0 – -0 – -0 Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -0 1 – – 1 – 1 Nettoerhöhung (Nettoabnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 -14 -1 0 -13 – -13 1 HENSOLDT Cyber GmbH 9,4% ab 2. Dezember 2022, ab 1. September 2022 12,2%, zuvor 30,0% IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202267 in Mio. € HEN- SOLDT South Africa (Pty) Ltd. GEW Tech- nologies (Pty) Ltd. Midi Ingén- ierie S.A.S. HEN- SOLDT Cyber GmbH¹ Gesamt Konzern- interne Eliminie- rungen/ Anpas- sungen 31. Dez. 2021 Prozentsatz nicht beherrschender Anteile 30,0 % 6,7 % 15,0 % 30,0 % Langfristige Vermögenswerte 15 7 0 1 24 – 24 Kurzfristige Vermögenswerte 71 48 3 1 123 – 123 Langfristige Schulden -3 -0 -0 -13 -17 – -17 Kurzfristige Schulden -47 -24 -1 -1 -73 – -73 Nettovermögen 36 31 2 -12 57 – 57 Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile 11 2 0 -4 10 1 11 Umsatzerlöse 63 30 3 4 100 – 100 Gewinn/Verlust 2 -0 0 -3 -0 – -0 Sonstiges Ergebnis -0 -0 0 – -1 – -1 Gesamtergebnis 2 -1 1 -3 -1 – -1 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 1 -0 0 -1 -0 – -0 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -0 -0 0 – -0 – -0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 4 7 2 -1 12 – 12 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9 -2 -0 0 -10 – -10 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 6 -0 -1 1 6 – 6 davon Dividenden an nicht beherrschende Anteile – -0 -0 – -0 – -0 Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -0 -0 – – -0 – -0 Nettoerhöhung (Nettoabnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 5 1 0 7 – 7 1 HENSOLDT Cyber GmbH ab 1. Juni 2021 Der Minderheitsgesellschafter der GEW Technologies (Pty) Ltd. ist nach der Ausübung einer Put Option im Geschäftsjahr 2022 zugunsten des Minderheitsgesellschafters gesellschaftsrechtlich wie wirtschaftlich 6,7 % an der GEW Technologies (Pty) Ltd. und deren Tochtergesellschaft GEW Integrated Systems (Pty) beteiligt. Bis zur Ausübung der Put-Option war der Minderheitsgesellschafter mit 25,0% beteiligt, wurde aber wirtschaftlich aufgrund ausstehender Einlageverpflichtungen als mit 6,7% beteiligt behandelt. 35Kapitalmanagement Die Kapitalstruktur der HENSOLDT-Gruppe setzt sich aus dem den Gesellschaftern der Muttergesellschaft zurechenbaren Eigenkapital und aus Fremdkapital zusammen. Es wird eine Kapitalstruktur angestrebt, die die Kapitalkosten des Eigen- und Fremdkapitals optimiert. Der Konzern unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalanforderungen. Der langfristige Konsortialkreditvertrag („Term Loan“) ist, wie auch das Vorgänger-Darlehen, an die Einhaltung eines Financial Covenants gebunden, der sich auf das Verhältnis von Nettoverschuldung zum angepassten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („Consolidated EBITDA“) im Sinne des Konsortialkreditvertrages (Senior Facility Agreement) bezieht. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Bedingungen der Finanzierung stets erfüllt. Die Verfügbarkeit und die Konditionen des Kredits sind an diesen Financial Covenant geknüpft. Im Falle der Verletzung des Financial Covenants sind die Finanzierungspartner zur Kündigung des Konsortialkredits berechtigt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Covenant in absehbarer Zeit nicht jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden kann (siehe Anhangangabe 37). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202268 Um sich gegen Währungsänderungen abzusichern, schließt der Konzern derivative Sicherungsgeschäfte bei Darlehen in Fremdwährung ab. Es bestehen zum Stichtag Zins-Swap-Vereinbarungen zur Absicherung des variabel verzinslichen Term Loans, die jedoch erst für die folgende Zinsperiode wirksam sind. 36Nettoverschuldung 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 460 529 Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -619 -622 Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten -12 -166 Gesamt -171 -259 36.1Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen: 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Bankguthaben und flüssige Mittel 460 529 Gesamt 460 529 Zum 31. Dezember 2022 bestanden kurzfristige Termingelder in Höhe von 150 Mio. €. Davon waren 50 Mio. € für einen Zeitraum von zwei Monaten bis zum 22. Februar 2023 zu einem Zinssatz in Höhe von 1,91% angelegt, weitere 100 Mio. € für einen Zeitraum von einem Monat bis zum 20. Januar 2023 zu einem Zinssatz in Höhe von 1,70 %. 36.2Finanzierungsverbindlichkeiten Die Finanzierungsverbindlichkeiten bestehen aus kurz- und langfristigen Darlehen. Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2022 sind wie folgt: Darlehen Kapitalbetrag in Mio. € Ausgabe- datum Coupon oder Zinssatz Zins Wirksamer Zinssatz Fälligkeits- datum Darlehen (Term Loan) 620,0 30.09.2020 3M Euribor + 1,75 % variabel 3,71% 14.04.2027 Darlehen Revolving Credit Facility – 30.09.2020 3M Euribor + 1,5 % variabel n/a 14.04.2027 Darlehen (CM Nexeya) 2,5 30.04.2021 0,71 % fix 2,09% 30.04.2026 Darlehen (BNP Nexeya) 6,4 30.04.2021 0,75 % fix 0,91% 23.04.2026 Darlehen (BPI France) 0,4 12.08.2017 1,31 % fix 1,64% 30.06.2025 Darlehen (HENSOLDT Avionics) 0,0 27.07.2020 2,78 % fix 4,84% 30.06.2023 Darlehen (Nexeya Belgium) 1,2 21.12.2022 3,43 % fix 3,43% 31.03.2023 Überziehungslinie (HENSOLDT South Africa) – 31.10.2018 SARB Prime Rate variabel n/a 31.07.2023 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202269 Die Bedingungen und die Tilgungspläne der Darlehen zum 31. Dezember 2021 sind wie folgt: Darlehen Kapitalbetrag in Mio. € Ausgabe- datum Coupon oder Zinssatz Zins Wirksamer Zinssatz Fälligkeits- datum Darlehen (Term Loan) 620,0 30.09.2020 3M Euribor + 2,25% variabel 2,65 % 29.09.2025 Darlehen Revolving Credit Facility 150,1 30.09.2020 3M Euribor + 2,00 % variabel 2,00 % 29.09.2025 Darlehen (CM Nexeya) 3,0 30.04.2021 0,71 % fix 2,09 % 30.04.2026 Darlehen (BNP Nexeya) 7,3 30.04.2021 0,75 % fix 0,91 % 23.04.2026 Darlehen (BPI France) 0,6 12.08.2017 1,31 % fix 1,64 % 30.06.2025 Darlehen (HENSOLDT Avionics) 0,1 27.07.2020 2,78% fix 4,84% 30.06.2023 Überziehungslinie (HENSOLDT South Africa) 11,1 31.10.2018 7,00% fix 7,00% 31.03.2022 In Verbindung mit dem Börsengang hat die HENSOLDT AG ihre Verbindlichkeiten zum 30. September 2020 neu strukturiert. Zu diesem Zweck wurde ein neuer Konsortialkreditvertrag („Senior Facility Agreement“) bestehend aus einem Darlehen („Term Loan“) in Höhe von 600 Mio. € und einer revolvierenden Kreditlinie („Revolving Credit Facility“ oder „RCF“) in Höhe von bis zu 350 Mio. € abgeschlossen. Im November 2021 wurde das Darlehen und die revolvierende Kreditlinie der Konsortialfinanzierung um jeweils 20 Mio. € auf insgesamt 990 Mio. € erhöht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die ursprüngliche Kreditvereinbarung mittels eines Amendment and Restatement Agreements punktuell angepasst. Die Laufzeit wurde von September 2022 bis April 2027 verlängert und das Margenband angepasst. Für Ziehungen in USD und GBP wurde der LIBOR durch sogenannte Risk Free Rate-Vorschriften ersetzt. Zum Stichtag wurde die Revolving Credit Facility, die kurzfristig rückzahlbar ist, nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 150 Mio. €). Die Post-IPO-Finanzierung ist durch Pfändungsvereinbarungen der Geschäftsanteile an den Tochtergesellschaften HENSOLDT Holding GmbH, HENSOLDT Holding Germany GmbH, HENSOLDT Sensors GmbH, HENSOLDT Optronics GmbH, HENSOLDT Holding France S.A.S. und HENSOLDT Nexeya France S.A.S. besichert. Die bei der Darlehensaufnahme und den Anpassungen angefallenen Transaktionskosten für das Term Loan werden im Rahmen der Effektivzinsermittlung dem Basisvertrag zugeordnet. Die Transaktionskosten für die RCF wurden als sonstige Vermögenswerte aktiviert und werden über die Laufzeit des Vertrages amortisiert. Für das südafrikanische Tochterunternehmen HENSOLDT South Africa (Pty) Ltd. wurde die bestehende Überziehungslinie verlängert. Sie beträgt 240 Mio. ZAR und war zum 31. Dezember 2022 nicht in Anspruch genommen worden. Des Weiteren hat die französische Tochter HENSOLDT Nexeya France S.A.S in 2021 die im Zuge der COVID-19- Pandemie aufgenommenen staatlich garantierten Darlehen im Gesamtwert von 10 Mio. € getilgt und im Gegenzug neue Darlehen im Gesamtwert von 10 Mio. € aufgenommen. Diese Darlehen werden seit 2022 planmäßig getilgt. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 1 Mio. € besteht seit 2017. Die Darlehen sind unbesichert. Die Gesamtbeträge der Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2022 belaufen sich auf: in Mio. € < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11 619 – 630 31. Dezember 2022 11 619 – 630 Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Recourse-Factoring in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Zum Stichtag bestanden darüber hinaus keine wesentlichen kurzfristigen sonstige finanziellen Verbindlichkeiten aus Geldeingängen auf abgetretene Forderungen, die bei Fälligkeit an den Factor weiterzuleiten sind (Vorjahr: 6 Mio. €). Daneben bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der nicht konsolidierten Tochtergesellschaft HENSOLDT Nexeya Belgium in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202270 in Mio. € < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 166 622 – 788 31. Dezember 2021 166 622 – 788 36.3Überleitung der Veränderungen der Finanzierungsverbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten Im Folgenden sind die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in einer Überleitung von den Anfangsbilanzwerten auf die Schlussbilanzwerte für die auf Finanzierungstätigkeiten zurückzuführenden Schulden und Eigenkapitalbestandteile einschließlich der dazugehörigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften dieser Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Nicht zahlungswirksame Veränderungen in Mio. € 1. Jan. 2022 Zah- lungs- wirksame Verände- rungen Ände- rung Konsoli- dierungs- kreis Ände- rungen des Fair Value Sonstige Verände- rungen 31. Dez. 2022 Langfristige Mittelaufnahme Darlehen (Term Loan) 613 – – – -1 612 Bankdarlehen (netto) 9 -2 – – – 7 Kurzfristige Mittelaufnahme Kurzfristige Mittel 166 -161 – – 7 12 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6 -5 – – – 0 Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten durch Finanzierungstätigkeiten 794 -169 – – 6 631 Veränderung der Leasingverbindlichkeiten 156 -19 – 22 158 Stammkapital 105 – – – – 105 Kapitalrücklage 537 – – – -65 472 Sonstige Rücklagen -65 – – – 148 82 Gewinnrücklagen -171 -26 – – 142 -55 Nicht beherrschende Anteile 11 -0 – – 2 13 Eigenkapitalveränderung durch Finanzierungstätigkeiten 417 -26 – – 226 616 Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten (+) zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme 1 – – -5 – -4 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -214 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202271 Nicht zahlungswirksame Veränderungen in Mio. € 1. Jan. 2021 Zah- lungs- wirksame Verände- rungen Ände- rung Konsoli- dierungs- kreis Ände- rungen des Fair Value Sonstige Verände- rungen 31. Dez. 2021 Langfristige Mittelaufnahme Rückzahlung Term Loan 592 20 – – 1 613 Bankdarlehen (netto) 10 -1 – – – 9 Kurzfristige Mittelaufnahme Kurzfristige Mittel 363 -197 – – – 166 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 92 -89 – – 3 6 Veränderung Finanzierungsverbindlichkeiten durch Finanzierungstätigkeiten 1.056 -267 – – 5 794 Leasingverbindlichkeit 154 -16 1 – 17 156 Stammkapital 105 – – – – 105 Kapitalrücklage3 597 – – – -60 537 Sonstige Rücklagen1 -82 – – – 16 -65 Gewinnrücklagen1,2,3 -286 -14 – – 129 -171 Nicht beherrschende Anteile 13 -0 – – -2 11 Eigenkapitalveränderung durch Finanzierungstätigkeiten 347 -14 – – 84 417 Veränderung der Vermögenswerte (-) und Verbindlichkeiten (+) zur Absicherung der langfristigen Mittelaufnahme 6 – – -4 – 1 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -297 1 Anpassung der Werte für Cashflow-Hedges um +5 Mio. € in den sonstigen Rücklagen und um -5 Mio. € in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2021 2 Anpassung der Gewinnrücklagen aufgrund einer Kaufpreisanpasssung nach dem Bewertungszeitraum um +6 Mio. € zum 31. Dezember 2021 3 Anpassung der Vorjahreswerte um -60 Mio. € für die Auflösung der Kapitalrücklage und um +60 Mio. € für die Einstellung in die Gewinnrücklagen. Die Dividendenzahlung in Höhe von -14 Mio. € wird - abweichend vom Vorjahresausweis - der Gewinnrücklage belastet 37Informationen über Finanzinstrumente 37.1Finanzrisikomanagement Aufgrund der Art seiner Tätigkeit ist der Konzern einer Reihe von finanziellen Risiken ausgesetzt: (i) Marktrisiken, insbesondere einem Wechselkursrisiko sowie einem Zinsrisiko, (ii) Liquiditätsrisiko und (iii) Kreditrisiko. Insgesamt konzentriert sich das Finanzrisikomanagementsystem des Konzerns auf die Minderung unvorhersehbarer Marktrisiken und ihre möglichen negativen Auswirkungen auf den operativen und finanziellen Erfolg des Konzerns. Das Finanzrisikomanagement des Konzerns wird unter Einhaltung der vom Chief Financial Officer genehmigten Richtlinien durchgeführt. Weitere Angaben zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, sind im zusätzlich zum IFRS Konzernabschluss erstellten Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt. Der Konzern nutzt Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung („Hedging“). Für einen geringen Teil seines Sicherungsportfolios wurde Hedge-Accounting angewandt, welches im Geschäftsjahr ausgelaufen ist. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202272 Marktrisiko Fremdwährungsrisiko Die Fremdwährungskursrisiken der HENSOLDT-Gruppe resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit in verschiedenen Ländern operiert, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von erhaltenen Aufträgen, die in Fremdwährung fakturiert werden, Devisentermingeschäfte ab, um das Fremdwährungskursrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren. Die notwendigen Maßnahmen und Regeln zur Absicherung von nicht in € fakturierten Aufträgen sind in der konzernweiten Treasury- Richtlinie geregelt. Als Sicherungsinstrumente nutzt der Konzern im Wesentlichen Devisentermingeschäfte. Das vom Konzern in Südafrika zur Absicherung seiner Fremdwährungsgeschäfte genutzte Cashflow-Hedge-Accounting ist im Geschäftsjahr ausgelaufen. Im Geschäftsjahr wurde ein Verlust aus der Währungsumrechnung in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: Gewinn 2 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei standen Erträge in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) Aufwendungen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) gegenüber. Sensitivität des Fremdwährungsrisikos Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Wechselkursrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD), Südafrikanischem Rand (ZAR) sowie dem Britischem Pfund (GBP). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des USD, ZAR und des GBP gegenüber dem €. Die Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos Anwendung findet und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Wechselkursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Translationsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der HENSOLDT-Gruppe. Wenn sich der Euro zum 31. Dezember 2022 bzw. 2021 gegenüber dem USD, dem ZAR und dem GBP um 20,0 % auf- bzw. abgewertet hätte, würde sich das Konzernergebnis in der im Folgenden dargestellten Weise verändern: in Mio. € Verände- rung um 31. Dez. 2022 Verände- rung um 31. Dez. 2021 EUR/GBP +/- 20,0 % -4,8 / 7,2 +/- 20,0 % -5,4 / 8,1 EUR/ZAR +/- 20,0 % -13,1 / 19,6 +/- 20,0 % -8,7 / 13,1 EUR/USD +/- 20,0 % -2,3 / 3,5 +/- 20,0 % -8,1 / 12,2 Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus Finanzinstrumenten, die in einer Fremdwährung geführt werden. Das Fremdwährungsrisiko wird durch einen Makro-Hedging-Ansatz abgesichert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben. Zinsänderungsrisiko Der Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da er Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufgenommen hat. Zinsrisiken bestehen insbesondere durch die vom aktuellen Marktzinssatz abhängige Höhe der variablen Anteile der Zinsen, die sich auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auswirkt. Das Cashflow-Risiko besteht im Wesentlichen aus der Veränderung des Marktzinssatzes. Ein steigender Marktzins bedeutet einen ansteigenden negativen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und vice versa. Für das variabel verzinsliche Konsortialdarlehen wurden Zins-Swaps abgeschlossen. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zins-Derivate sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202273 Sensitivität des Zinsänderungsrisikos Eine Veränderung von 50 Basispunkten der Zinssätze zum Abschlussstichtag nach oben bzw. nach unten hätte das Eigenkapital und das Konzernergebnis um -2,3 Mio. € bzw. 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. € bzw. 0,0 Mio. €) vermindert bzw. erhöht. Im Vorjahr hat der Euribor -50 Basispunkte nicht überschritten, somit kam der Zins-Floor bei 0,0 % in allen Schockszenarien zur Anwendung. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren - vor allem Wechselkurse - konstant bleiben. Liquiditätsrisiko Die Geschäftspolitik des Konzerns ist es, jederzeit einen ausreichenden Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu halten, um gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen bei ihrer Fälligkeit nachkommen zu können. Der Konzern steuert seine Liquidität, indem in ausreichendem Umfang liquide Vermögenswerte vorgehalten werden. Nachteilige Entwicklungen auf den Kapitalmärkten könnten die Finanzierungskosten des Konzerns erhöhen und seine finanzielle Flexibilität einschränken. Das Management überwacht die Liquiditätsreserven des Konzerns ebenso wie die erwarteten Cashflows aus seiner operativen Geschäftstätigkeit. Die Vertragslaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, basierend auf nicht abgezinsten Cashflows und inklusive Zinszahlungen - sofern zutreffend - sind wie folgt: in Mio. € Buchwert Vertrag- liche Cash- flows < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten Gegenüber Kreditinstituten 630 729 24 705 – Übrige 381 381 381 – – Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Zinssicherungsgeschäfte – – – – – Devisentermingeschäfte 6 6 3 3 – Leasingverbindlichkeiten 158 213 29 96 88 Stand 31.12.2022 1.175 1.328 436 804 88 in Mio. € Buchwert Vertrag- liche Cash- flows < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten Gegenüber Kreditinstituten 788 836 167 669 – Übrige 275 275 275 – – Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Zinssicherungsgeschäfte 1 1 – 1 – Devisentermingeschäfte 3 3 3 0 – Leasingverbindlichkeiten 156 200 26 91 83 Stand 31.12.2021 1.223 1.315 471 762 83 Die Liquiditätsrisiken der HENSOLDT-Gruppe bestehen vor allem in der Erfüllung eines im Rahmen der Unternehmensfinanzierung mit den Banken vereinbarten Financial Covenants, der im Zuge der durch den IPO bedingten gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung und Refinanzierung neu verhandelt wurde. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202274 Im Rahmen des Senior Facility Agreement wurde ein bestimmter Financial Covenant definiert. Sollte dieser nicht eingehalten werden, sind die jeweiligen Kreditgeber zur Kündigung berechtigt. Hieraus könnte eine Bestandsgefährdung der HENSOLDT-Gruppe resultieren, wenn bei Fälligkeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten keine alternative Finanzierung zur Verfügung stehen würde. Die vereinbarten Sollwerte wurden so festgelegt, dass der Konzern erst bei einer extremen Verschlechterung der Finanzlage Gefahr läuft, sie nicht einzuhalten. Zudem kann der Konzern frühzeitig die Zustimmung der Banken zu einer Über- oder Unterschreitung der Werte einholen. Die finanziellen Kennzahlen werden kontinuierlich überwacht. Ziel der HENSOLDT-Gruppe ist es, den Financial Covenant stets einzuhalten und mit monatlich simulierten Planrechnungen sicherzustellen, dass dieser auch in den zukünftigen Quartalen eingehalten wird. Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Risikos der Nichteinhaltung des Financial Covenants wird als gering angesehen. Zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung erfolgt eine konzernweite rollierende Liquiditätsplanung, die alle zwei Wochen aktualisiert wird und das maßgebliche Instrument für die kurzfristige Liquiditätssteuerung der HENSOLDT-Gruppe darstellt. Darüber hinaus wird die Liquidität durch eine revolvierende Kreditfazilität („RCF“) in Höhe von 370 Mio. € sichergestellt. Kreditrisiko Der Konzern ist einem Kreditrisiko bezüglich des Ausfalls von Finanzinstrumenten ausgesetzt, sei es durch Kunden oder durch Kontrahenten der Finanzinstrumente, sofern diese ihren bei Vertragsabschluss zugesagten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise bei Fälligkeit nachkommen. Der Konzern hat jedoch Richtlinien aufgestellt, um die Konzentration von Kreditrisiken zu vermeiden und um sicherzustellen, dass das Kreditrisiko begrenzt bleibt. Soweit Aktivitäten der zentralen Treasury-Abteilung des Konzerns betroffen sind, wird das aus Finanzinstrumenten resultierende Kreditrisiko auf Konzernebene gesteuert. Der Konzern überwacht die Entwicklung der einzelnen Finanzinstrumente und den Einfluss der Marktentwicklungen auf ihre Wertentwicklung und trifft entsprechende Maßnahmen bei einer vorhersehbaren ungünstigen Entwicklung auf Basis von vordefinierten Verfahren und Eskalationsstufen. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erfolgt an Kunden nach der Durchführung einer angemessenen internen Kreditwürdigkeitsprüfung. Der gebuchte Betrag der finanziellen Vermögenswerte einschließlich der Vertragsvermögenswerte stellt das maximale Kreditrisiko dar. Einschätzung der erwarteten Kreditverluste für Kunden Die geschätzten erwarteten Ausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Ausfällen der letzten Jahre berechnet. Ausfallrisiken wurden anhand gemeinsamer Ausfallrisikoeigenschaften segmentiert. Diese sind die Risikobewertung auf Basis von Rating-Einstufungen bei der Ratingagentur Standard & Poor‘s unter Berücksichtigung der geografischen Lage. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2022: in Mio. € Einstufung bei Standard & Poor's Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) Brutto- buchwert Wert- berichtigung Beein- trächtigte Bonität Einstufung 1-6: Geringes Risiko BBB- bis AAA 0,0 % 308 -0 Nein Einstufung 7-9: Mittleres Risiko BB- bis BB+ 0,3 % 206 -1 Nein Einstufung 10: Unterdurchschnittlich B- bis CCC- 6,4 % 1 -0 Nein Einstufung 11: Zweifelhaft C bis CC – – – Ja Einstufung 12: Verlust D – – – Ja Summe Wertberichtigung Stufe 1 und 2 -1 Einzelwertberichtigung Stufe 3 -8 Ja Stand 31.12.2022 514 -9 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202275 Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten sind in der folgenden Tabelle zum 31. Dezember 2021 dargestellt: in Mio. € Einstufung bei Standard & Poor's Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) Brutto- buchwert Wert- berichtigung Beein- trächtigte Bonität Einstufung 1-6: Geringes Risiko BBB-bis AAA 0,0 % 230 -0 Nein Einstufung 7-9: Mittleres Risiko BB-bis BB+ 0,4 % 258 -1 Nein Einstufung 10: Unterdurchschnittlich B-bis CCC- 3,5 % 1 -0 Nein Einstufung 11: Zweifelhaft C bis CC – – – Ja Einstufung 12: Verlust D – – – Ja Summe Wertberichtigung Stufe 1 und 2 -1 Einzelwertberichtigung Stufe 3 -9 Ja Stand 31.12.2021 489 -10 Die Veränderung der Verlustraten im Vergleich zum Vorjahr begründet sich mit einer Erhöhung oder Reduzierung der Ausfallrisiken in den verschiedenen Einstufungen. 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 Vertragsvermögenswerte 182 170 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 323 309 Gesamt 506 479 Erwartete Kreditverluste für andere finanzielle Vermögenswerte im Rahmen der Wertminderungsanforderungen nach IFRS 9 wurden aus Wesentlichkeitsgründen nicht erfasst. 37.2Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus Zahlungsmitteln, kurz- bis mittelfristigen Einlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag entsprechend den Marktkonventionen erfasst. Innerhalb der HENSOLDT-Gruppe werden die Derivate, die nicht als Sicherungsbeziehung gemäß IFRS designiert sind, als „FVtPL“ eingestuft. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202276 Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente auf Grundlage ihrer Bilanzierungskategorie in Klassen ein. Die folgenden Tabellen enthalten die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten nach Klasse und Bewertungskategorie zum 31. Dezember: Geschäftsjahr 2022 in Mio. € Kategorie Buchwert Beizule- gender Zeitwert Stufe Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 22 22 – Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 0 0 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 265 265 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zum Factoring vorgesehen)1 FVtOCI 59 59 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige derivative Instrumente FVtPL 9 9 2 Nicht derivative Instrumente1 AC 12 12 – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 460 460 1 Summe finanzielle Vermögenswerte 826 826 Verbindlichkeiten Finanzierungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 630 549 2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 379 379 – Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI – – 2 Sonstige derivative Instrumente FVtPL 6 6 2 Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 2 2 – Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.017 936 1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202277 Geschäftsjahr 2021 in Mio. € Kategorie Buchwert Beizule- gender Zeitwert Stufe Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen und übrige langfristige Finanzanlagen1 FVtOCI 21 21 – Übrige langfristige Finanzanlagen, kurzfristig fällig AC 1 1 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 257 257 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zum Factoring vorgesehen)1 FVtOCI 52 52 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige derivative Instrumente FVtPL 3 3 2 Nicht derivative Instrumente1 AC 6 6 – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 529 529 1 Summe finanzielle Vermögenswerte 868 868 Verbindlichkeiten Finanzierungsverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 788 791 2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 269 269 – Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivative Instrumente für Cashflow-Hedges FVtOCI 0 0 2 Sonstige derivative Instrumente FVtPL 4 4 2 Verbindlichkeit aus Put Option FVtPL – – 3 Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 6 6 – Summe finanzielle Verbindlichkeiten 1.067 1.070 1 Fair Value entspricht aus Wesentlichkeitsüberlegungen den fortgeführten Anschaffungskosten Zum 31. Dezember 2021 bestand eine Put-Option (Marktwert 0 €) zugunsten des Minderheitsgesellschafters der GEW Technologies (Pty) Ltd. (siehe Anhangangabe 34.2). Die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente waren wie folgt: Restlaufzeit Nominalwert unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt in Mio. € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Zinstermingeschäft Swaps – 920 620 – 620 920 Devisentermingeschäfte 178 133 95 50 273 183 Durchschnittlicher EUR:USD Terminkurs 1,08 1,18 1,09 1,14 – – Durchschnittlicher EUR:GBP Terminkurs 0,87 0,86 0,86 – – – Durchschnittlicher EUR:CAD Terminkurs – 1,46 – – – – IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202278 Die beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente waren wie folgt: Vermögenswerte Verbindlichkeiten 31. Dez. 31. Dez. in Mio. € 2022 2021 2022 2021 Fremdwährungskontrakte Cashflow-Hedges – – – 0 nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert 5 3 6 3 Zinssicherungskontrakte nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert 4 – – 1 Gesamt 9 3 6 4 37.3Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Die Entwicklung der Sicherungsinstrumente für Fremdwährungsrisiken, die zum 31. Dezember 2021 bzw. 2022 im sonstigen Ergebnis erfasst sind, stellt sich wie folgt dar: in Mio. € Den Eigentümern der HENSOLDT AG zurechenbar Nicht beherrschende Anteile Gesamt Stand 01.01.20211 -0,0 – -0,0 Unrealisierte Bewertungsgewinne (+) und -verluste (-) -0,5 -0,0 -0,5 Umgliederung in das Konzernergebnis 0,5 0,0 0,5 Latente Steuern auf unrealisierte Bewertungsgewinne / -verluste – – – Veränderung – – – Stand 31.12.2021 -0,0 – -0,0 Umgliederung in das Konzernergebnis 0,1 0,0 0,1 Latente Steuern auf unrealisierte Bewertungsgewinne / -verluste – – – Veränderung 0,1 0,0 0,1 Stand 31.12.2022 – – – 1 Anpassung der Werte für Cashflow-Hedges um +5 Mio. € Zum Bilanzstichtag bestanden keine als Sicherungsgeschäfte eingesetzten Derivate, deren Veränderung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen wurden. Der Buchwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten Derivate betrug im Vorjahr -0,3 Mio. € und wurde in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) aus fälligen Cashflow-Hedges hauptsächlich aus dem Eigenkapital in den Umsatz umgegliedert. Sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen festgestellt. Der Nennwert der als Sicherungsgeschäfte eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betrug im Vorjahr 5,4 Mio. € und hatte eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202279 37.4Nettogewinne oder Nettoverluste Folgende Nettogewinne oder Nettoverluste aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr ergebniswirksam erfasst: aus der Folgebewertung Geschäftsjahr in Mio. € aus Zinsen/ Dividen- den Beizu- legender Zeitwert Wert- berich- tigung Wäh- rungs- um- rechnung 2022 2021 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten – 3 – -1 2 -5 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 1 – 0 1 2 -4 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -25 – – -20 -45 -17 Gesamt -24 3 0 -20 -41 -26 37.5Wertminderungsaufwendungen Die folgenden Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr ergebniswirksam erfasst: Geschäftsjahr in Mio. € Kategorie 2022 2021 Wertminderungsaufwendungen für sonstige Investitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte FVtOCI – 0 Wertminderungsaufwendungen für: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (Stufe 1+2) AC 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte (Stufe 3) AC 2 4 Wertminderungsaufwendungen (brutto) auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte 2 4 Wertaufholungen früherer Wertminderungen -2 -4 Wertminderungsaufwendungen (netto) auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte -0 1 IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202280 VIIWeitere Anhangangaben ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 38Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die HENSOLDT-Gruppe, ihre Tochtergesellschaften und andere in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen haben für Honorare und Dienstleistungen der KPMG AG für das Geschäftsjahr 2022 und das Vorjahr folgende Gebühren im Aufwand erfasst: Konzernmutter Tochterunternehmen Gesamt Geschäftsjahr Geschäftsjahr Geschäftsjahr in Mio. € 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Abschlussprüfungsleistungen 0,9 0,8 0,5 0,5 1,4 1,3 Andere Bestätigungsleistungen 0,3 0,1 – – 0,3 0,1 Steuerberatungsleistungen – 0,0 – – – 0,0 Sonstige Leistungen – 0,0 0,1 – 0,1 0,0 Gesamt 1,2 0,9 0,6 0,5 1,8 1,4 Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht der HENSOLDT AG und des Vergütungsberichtes sowie den Review des Halbjahresfinanzberichts und verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen die Prüfung des nicht-finanziellen Konzernberichts. Die sonstigen Leistungen enthalten die Erteilung einer gutachterlichen Stellungnahme. 39Künftige Zahlungsverpflichtungen Zum 31. Dezember 2022 bestand ein Bestellobligo vor allem für Vorräte und Dienstleistungen im Wert von 1.418 Mio. € (Vorjahr: 1.457 Mio. €). IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202281 40Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € (Vorjahr: 0,25 €) je Aktie an die dividendenberechtigten Inhaber vor. Dies entspricht einer erwarteten Gesamtzahlung von rund 31,5 Mio. € (Vorjahr: 26,3 Mio. €). Die Zahlung der vorgeschlagenen Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung. Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. HENSOLDT AG Der Vorstand Thomas Müller Christian Ladurner Dr. Lars Immisch Celia Pelaz Perez IFRS Konzernabschluss 31. Dezember 202282
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