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Heidelberger Beteiligungsholding AG

Annual Report Apr 26, 2023

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529900ETS9WWPA8WR769-2022-12-31-de Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist eine Beteiligungsgesellschaft und investiert überwiegend in börsennotierte Wertpapiere. Darüber hinaus besteht die satzungsgemäße Möglichkeit der Beratung von Dritten, soweit für diese keine Erlaubnis nach KWG erforderlich ist. Aufgrund der Börsennotierung der Wertpapiere ist das Geschäftsmodell und die Strategie von externen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Konjunktur- und Kapitalmarktentwicklungen, beeinflusst. 1.2 Strategie Das eigene Vermögen wird überwiegend in börsennotierten Wertpapieren, vor allem Anleihen und Aktien, angelegt. Grundsätzlich ist der Vorstand der Gesellschaft aber frei in der Nutzung der Investitionsmöglichkeiten. Der Anlagehorizont ist nicht fixiert. Es werden sowohl kurzfristige Investments als auch mittel- bis langfristige Investments eingegangen. Das Portfolio ist diversifiziert. Vereinzelt werden Schwerpunkte mit einer höheren Gewichtung gesetzt. Investments werden überwiegend in Deutschland getätigt. Ergeben sich in anderen Ländern attraktive Anlagemöglichkeiten, so steht es der Gesellschaft offen, diese ebenso zu nutzen. Risiken können in angemessenem Maße eingegangen werden. Dies ist notwendig für die Erzielung einer attraktiven Rendite. Die Aufnahme von Fremdkapital i.d.R. über Bankkredite zwecks Steigerung der Eigenkapitalrendite gehört ebenfalls zur Unternehmensstrategie. 1.3 Ziele Als strategisches Anlageziel wird eine langfristige durchschnittliche Rendite auf das Eigenkapital nach HGB von 10% p.a. angestrebt. Die Eigenkapitalrendite eines einzelnen Jahres kann von ihrem Zielwert 10%, in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen allerdings nach oben oder unten abweichen. Dabei wird das Eigenkapital nach HGB am Anfang der Periode in Bezug gesetzt zum Ergebnis vor Steuern der Periode. Auch die Steigerung des Nettovermögenswerts (NAV) ist ein wichtiges Ziel der Anlagestrategie. 1.4 Steuerungssystem Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht die Steigerung des Unternehmenswerts. Dies soll über attraktiv rentierende Investments erreicht werden. Die Eigenkapitalrendite vor Steuern ist daher die Steuerungsgröße. Grundlage hierfür ist auch die Steigerung des NAV. Im operativen Geschäft erfolgt eine Überwachung auf der Ebene der Einzelinvestments. Jedes Einzelinvestment soll einen positiven Beitrag zur Eigenkapitalrendite erbringen. Hierzu gehört auch dessen subjektive Risikoeinschätzung. Das Gesamtvermögen der Gesellschaft wird diversifiziert investiert und die Anteile einzelner Investments am Gesamtvermögen fortlaufend berechnet und überwacht. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft ist nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2022 um 3,4 % gewachsen, nach einer Reduzierung von 6,0% im Vorjahr. Die Wirtschaftsleistung der Euro-Zone dürfte sich im Jahr 2022 mit einem Plus von 3,5% stärker erholt haben als die weltgrößte Volkswirtschaft USA, für die der IWF mit einem Anstieg von 2,0% für 2022 rechnet. Die Corona-Pandemie konnte im Jahr 2022 weltweit überwunden werden. Im Jahr 2022 ist die deutsche Wirtschaft weiter gewachsen. Gemäß der Schätzung des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt 2022 um 1,8% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2021 war die Entwicklung des BIP mit einem Wachstum von 2,8% noch stärker. Nach dem deutlichen Anstieg des BIP um 3,9% im 1. Quartal 2022 fiel das Wachstum im Verlauf des Jahres bis auf 0,5% im 4. Quartal 2022 ab. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 um 7,9%. Damit lag die Jahresteuerungsrate deutlich höher als im Vorjahr (2021: +3,1%). Wesentlichen Einfluss auf die höhere Jahresteuerungsrate 2022 hatte die Preisentwicklung der Energieprodukte, die sich 2022 gegenüber 2021 massiv um 34,7% verteuerten, nach einem Anstieg um 10,4% im Vorjahr. Waren insgesamt verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 um 13,5 %, während Dienstleistungen mit einem Preisanstieg von 2,9% deutlich unter diesen Steigerungsraten blieben. Auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2022 mit um 13,4% stark. Im Kalenderjahr 2022 entwickelte sich der deutsche Aktienindex DAX im Vergleich zum Vorjahr negativ. Ausgehend von einem Stand von 15.885 Punkten zum Ende des Jahres 2021 verzeichnete der DAX bis zum Jahresende 2022 einen Rückgang um 12,3% auf 13.924 Punkte. Seinen Jahreshöchststand markierte der Index im Januar 2022 bei 16.285 Punkten. Verglichen mit dem DAX hat sich der Dow Jones leicht positiver entwickelt. Ausgehend von einem Stand von 36.338 Punkten zum Ende des Jahres 2021 verzeichnete der US-Index einen Rückgang um insgesamt 10,3% auf einem Stand von 33.147 Punkten zum Jahresende 2022. Seinen Jahreshöchststand markierte der Index im Januar bei 36.953 Punkten. Das Jahr 2022 leitete die Zinswende am Kapitalmarkt ein. Die wichtigen Zentralbanken erhöhten ihre Leitzinsen deutlich und haben weitere Zinserhöhungen angekündigt. Das Zinsniveau ist im gesamten Jahr 2022 stetig gestiegen und lag zum Jahresende sehr deutlich über dem Niveau vom Jahresanfang. Ausgehend von einem Stand bei -0,57% zu Jahresbeginn verzeichnete der 3-Monats-Euribor, der oftmals als Basis für Kreditzinsberechnungen dient, im Jahresverlauf einen Anstieg bis auf +2,13 % am Jahresende, wobei der Zinssatz im Juli in den positiven Bereich wechselte. Die Finanzierungskonditionen befinden sich trotz der gestiegenen Zinsen auf einem im historischen Vergleich niedrigen Niveau. Der EZB-Einlagenzinssatz für die Eurozone wurde ab Mitte des Jahres durch die Europäische Zentralbank zwecks Bekämpfung der hohen Inflation in mehreren Schritten deutlich angehoben. Bis Juli befand sich dieser Leitzins noch auf dem seit dem Jahr 2019 geltenden Allzeittief. Am Jahresende lag er schließlich bei 2,00% und wurde im laufenden Jahr 2023 weiter angehoben. Der Einlagenzins gibt an, unter welchen Bedingungen Kreditinstitute bei der Zentralbank Geld anlegen können. Der Euro hat gegenüber dem USD im Berichtszeitraum an Wert verloren. Im Jahresverlauf fiel der Euro um 6,1% von 1,14 USD auf 1,07 USD pro Euro. Gegenüber dem australischen Dollar verzeichnete der Euro im Jahresverlauf einen leichten Anstieg von 1,56 AUD um 0,6% auf 1,57 AUD. Gegenüber dem polnischen Zloty stieg der Euro leicht um 2,4% von 4,59 PLN auf 4,70 PLN. 2.2 Geschäftsverlauf Der Verlauf des Geschäftsjahres 2022 der Heidelberger Beteiligungsholding AG war insbesondere durch drei bedeutende Abschreibungen geprägt. Somit war die Geschäftsentwicklung gemessen am NAV deutlich negativ. Gewinnrealisierungen konnten die negativen Effekte im HGB-Ergebnis nicht ausgleichen. Die wichtigen Aktienindizes fielen aufgrund des widrigen Umfelds mit Zinssteigerungen, Inflation und Ukraine-Krieg deutlich. Die schlechte Kapitalmarktentwicklung zeigte sich auch in der Geschäftsentwicklung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, sowohl in der Entwicklung des NAV als auch in der Entwicklung des HGB-Ergebnisses. Im Lagebericht des Geschäftsjahres 2021 äußerte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 die Erwartung eines erheblich fallenden Jahresergebnisses und einer deutlich sinkenden Eigenkapitalrendite. Die Prognose trat mit einem auf -8.655 TEUR gefallenen Ergebnis vor Steuern nach 3.116 TEUR im Vorjahr und einer Eigenkapitalrendite vor Steuern nach HGB, die von 13,1% auf -32,3% gesunken ist, ein. Das strategische Ziel einer 10%igen Rendite vor Steuern auf das Eigenkapital nach HGB zu Beginn des Geschäftsjahres wurde mit einer erzielten Rendite von -32,3% (Vj. 13,1%) deutlich verfehlt, so dass das Geschäftsjahr 2022 in dieser Hinsicht als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden kann. Eine wesentliche Ursache hierfür ist, dass größere Abschreibungen auf Investments vorgenommen wurden. Die Gesellschaft veröffentlicht monatlich den Nettovermögenswert bzw. Net Asset Value (NAV). Der Nettovermögenswert ist der Substanzwert der Gesellschaft. Er ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzgl. der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des NAV ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Der Börsenwert wird in der Regel mit den Schlusskursen an den umsatzstärksten Börsen ermittelt. Nicht börsengehandelte Wertpapiere werden, soweit werthaltig, zu Anschaffungskosten angesetzt. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, und Rückstellungen werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem handelsrechtlichen Buchwert kalkuliert. Eigene Aktien im Bestand werden im NAV nicht berücksichtigt. Der NAV ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich jederzeit ändern. Er kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Stichtagskurs bei der Ermittlung des NAV zum Stichtag bewertet werden. Der Nettovermögenswert wird als Teil des internen Risikokontrollsystems im Rahmen der regelmäßig erstellten Vermögensaufstellung berechnet. Aufgrund von stillen Reserven bei bestehenden Portfoliopositionen divergieren die Werte Eigenkapital nach HGB und NAV. Der berichtete NAV je Aktie sank im Geschäftsjahr 2022 von 129,81 Euro um 21,3% auf 102,13 Euro. Diesbezüglich ist die Prognose im Lagebericht 2021 einer moderaten Reduzierung des NAV somit zutreffend. Der aufgrund des werterhellenden Ereignisses um die nachträgliche Abschreibung der Wandelanleihe von Arrow Resources und um Steuereffekte geänderte NAV je Aktie sank im Geschäftsjahr 2022 von 129,81 Euro um 29,7% auf 91,26 Euro. Diesbezüglich ist die Prognose im Lagebericht 2021 einer moderaten Reduzierung des NAV nicht zutreffend. Der geänderte NAV ist erheblich gesunken. Der Vorstand ist mit dem Geschäftsjahr 2022 im Hinblick auf die Entwicklung des NAV nicht zufrieden. Die erwartete Steigerung des Unternehmensvermögens wurde nicht realisiert. Das Portfolio der Gesellschaft ist zwecks Diversifizierung breit gestreut. Bei besonders interessanten Investmentmöglichkeiten wurden vereinzelt auch deutliche Schwerpunkte gesetzt. Ein Trend, welcher die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinflusst, ist die im Jahr 2022 erfolgte Wende bei der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen. Der jahrelange Trend sinkender Kapitalmarktzinsen fand im Jahr 2022 sein Ende. Im Umfeld steigender Leitzinsen der Zentralbanken stiegen auch die Kapitalmarkt- und Kreditzinsen im Jahr 2022 deutlich. Dieser Trend setzte sich Anfang des Jahres 2023 weiter fort. Dies macht grundsätzlich Investments in verzinsliche Anleihen aufgrund der höheren Rendite wieder attraktiver, da in diesem Falle die Eigenkapitalverzinsung steigen kann. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat allerdings im Geschäftsjahr keine Neuinvestitionen in üblichen Anleihen getätigt, da hier die absoluten Erträge relativ zu den erwartenden Aktienrenditen deutlich niedriger sind. Die Refinanzierung der Investments über höher verzinste Bankkredite wird deutlich teurer, bleibt aber im historischen Vergleich günstig. Einen mittelbaren Effekt haben die höheren Kapitalmarktzinsen auf Assetklassen wie Aktien und Immobilien. Diese werden tendenziell weniger attraktiv als Anleihen und könnten aus diesem Grund daher in der Tendenz sinken. Hiervon könnte die Heidelberger Beteiligungsholding AG mit ihren Aktienanlagen betroffen sein. Die europäische Zentralbank hat weitere Erhöhungen der Leitzinsen angekündigt. Aufgrund der aktuell hohen Inflation könnte der Zinserhöhungszyklus noch einige Zeit anhalten. Ein weiterer Trend, welcher die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinflusst, ist die Deglobalisierung. Investitionen werden vermehrt im Inland oder westlichen Ländern erfolgen, um die aktuelle große Abhängigkeit von China zu reduzieren. Dies führt tendenziell zu einer höheren Inflation, da die Produktionskosten steigen. Neben Wohlstandsverlusten durch die Inflationseffekte verursachen die Investitionen auch höhere Einkommen und damit wiederum tendenzielle Inflationssteigerung. Der Investitionsschub wird vornehmlich in den USA stattfinden, da hier die Regierung unterstützende Förderprogramme aufgelegt hat. Daher steht insbesondere die amerikanische Wirtschaft vor einer Wachstumsphase. Die Lieferketten sollen aus westlichen Quellen gesichert werden. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG kann an dieser Entwicklung partizipieren, beispielsweise durch Investments in profitierende Unternehmen. Andererseits besteht die Gefahr durch die erhöhte Inflation einer sinkenden Realverzinsung beispielsweise bei Anleihen gegenüber zu stehen. Im Umlaufvermögen hält die Heidelberger Beteiligungsholding AG überwiegend Aktien und Anleihen, bei denen zum Erwerbszeitpunkt keine Absicht einer längeren Haltedauer besteht. So nimmt die Heidelberger Beteiligungsholding AG auch Investitionschancen wahr, die sich vorübergehend bieten. Kurzfristige Umschichtungsergebnisse werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Mögliche kurzfristige Investmentüberlegungen können beispielsweise attraktive Dividendenzahlungen, Übernahmeangebote, kurzfristige Trends oder Marktverwerfungen sein. Der Vorstand wägt die Investments nach Chance-Risiko-Überlegungen ab. Das langfristige Anlagevermögen macht zum Bilanzstichtag 31.12.2022 rund 17% der Bilanzsumme aus. Hier wurden zum Stichtag Aktienbeteiligungen gehalten. Liquiditätszuflüsse durch Verkäufe von Aktien wurden überwiegend für den Aufbau neuer Investments verwendet. Darüber hinaus wurden im Wesentlichen bestehende Aktienpositionen aufgestockt. Sowohl aus den Wertpapieren des Umlauf- als auch Anlagevermögens generiert die Heidelberger Beteiligungsholding AG laufende Einnahmen durch regelmäßige Zinszahlungen, Ausschüttungen und Dividenden. 2.3 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Heidelberger Beteiligungsholding AG ein gegenüber dem Vorjahr niedrigeres Jahresergebnis mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -8.655 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 3.101 TEUR). Positiv wirkten sich insbesondere die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen mit 325 TEUR (Vj. 9.247 TEUR) und die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens mit 1.935 TEUR (Vj. 928 TEUR) aus. Belastend wirkten sich die gegenüber dem Vorjahr um 4.205 TEUR gestiegenen Abschreibungen aus. Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen sanken um 8.922 TEUR, da deutlich weniger Gewinnrealisierungen durch Verkäufe von Beteiligungen (Wertpapieren) im Anlagevermögen vorgenommen wurden. In 2022 sind der Verkauf von Aktien der Xeikon NV mit einem Ertrag von 107 TEUR sowie der Verkauf von Aktien der Prodware SA mit einem Ertrag von 218 TEUR hervorzuheben. Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens von 1.935 TEUR (Vj. 928 TEUR) setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen. Hierbei wurden vorgenommene Abschreibungen aufgrund von Wertaufholungen ganz oder teilweise wieder zugeschrieben, höchstens jedoch bis zu den Anschaffungskosten. Die Zuschreibungen sind nicht liquiditätswirksam, fließen aber in das HGB-Ergebnis ein. Die größte Zuschreibung wurde mit 1.667 TEUR bei Aktien der XTPL SA vorgenommen. Belastet wurde das Ergebnis durch Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlauf- und Anlagevermögens in Höhe von 11.595 TEUR (Vj. 7.391 TEUR). Die Abschreibungen verteilen sich auf mehrere, insbesondere drei Einzelpositionen. Die höchste Abschreibung von 4.496 TEUR entfiel auf Aktien der Wiluna Mining Corp. Der Kursrückgang der Aktie der Wiluna Mining Corp. hängt mit der Insolvenz der Gesellschaft zusammen. Sehr unerwartet und in hohem Ausmaß erhöhten sich für die Minengesellschaft die Produktionskosten für die Goldgewinnung. Dies hängt indirekt auch mit dem Ukraine Krieg zusammen, welcher weltweit die allgemeine Inflation zusätzlich anfachte. Trotz noch kurze Zeit vorher erfolgreich platzierter Kapitalerhöhung war eine Fortführung der Wiluna nicht mehr wirtschaftlich möglich, so dass bei diesem Investment ein Totalverlust eintrat. Die Chancen auf eine Fortführung der Wiluna bei gleichzeitiger Wertaufholung für die Aktionäre werden als sehr gering eingeschätzt. Des Weiteren musste auf Aktien der bioXXmed AG (vormals CytoTools AG) eine größere Abschreibungen von 3.357 TEUR vorgenommen werden. Hier führte der Managementwechsel zu einer Verunsicherung der Investoren, so dass der Börsenkurs deutlich fiel. Die bioXXmed ist allerdings durch eine Kapitalerhöhung finanziert und unterstützt die operativ tätige DermaTools Biotech GmbH bei der Weiterentwicklung des Produkts DermaPro, einem Wirkstoff zur Behandlung von schlechtheilenden Hautwunden. Als werterhellendes Ereignis wurde bei der Position in Wandelanleihen der Arrow Resources rückwirkend zum Bilanzstichtag eine Abschreibung in Höhe von 2.589 TEUR vorgenommen. Da bis zum verlängerten Fälligkeitstag Ende März weder die Anleihe fristgerecht zurückgezahlt wurde noch der als Bedingung für die Wandlung in Aktien vereinbarte Börsengang der Gesellschaft umgesetzt wurde, wurde gemäß dem Vorsichtsprinzip eine Abschreibung auf den unbesicherten Teil der Wandelanleihe vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 189 TEUR (Vj. 389 TEUR) enthalten insbesondere Erträge aus der Wandelanleihe der Arrow Resources in Höhe von 142 TEUR (Vj. 0 TEUR). Im Vorjahr waren noch Erträge aus Wertpapierverkäufen des Umlaufvermögens von 386 TEUR enthalten, welche im Geschäftsjahr nicht anfielen. Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Mitarbeiter (Vorjahr 0). Die Gesellschaft wurde durch den Vorstand geführt. Zum Stichtag bestand der Vorstand aus einer Person. Der Personalaufwand belief sich auf 181 TEUR (Vj. 180 TEUR) und wird voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr unverändert bleiben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2022 summierten sich auf 225 TEUR (Vj. 321 TEUR) und enthalten insbesondere Konzernumlagen für Personal- und Raumkosten, Kosten im Zusammenhang mit der Börsennotierung, Hauptversammlung, Abschlussprüfung sowie Aufsichtsratsvergütungen. Die größte Position mit 42 TEUR (Vj. 108 TEUR) entfällt auf Rechts- und Beratungskosten, die sich im Vergleich zum Vorjahr, deutlich reduziert haben. Verluste aus Wertpapierverkäufen des Umlaufvermögens fielen keine an (Vj. 0 TEUR). In den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden Dividenden von im Anlagevermögen befindlichen Aktien erfasst. Die Erträge sanken im Geschäftsjahr 2022 auf 111 TEUR (Vj. 135 TEUR). Darin enthalten sind im Wesentlichen Dividenden von Einhell Germany AG Vorzugsaktien mit 748 TEUR und der DocCheck AG mit 50 TEUR. Das Finanzergebnis (berechnet als der Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) in Höhe von 788 TEUR (Vj. 311 TEUR) ist deutlich gestiegen. Diese Erträge resultierten insbesondere aus Zinseinnahmen aus Anleihen sowie Dividenden von im Umlaufvermögen befindlichen Aktienbeständen. Hervorzuheben im Geschäftsjahr sind hierbei die Zinsen aus einer Wandelanleihe der Arrow Resources in Höhe von 592 TEUR. Die Zinsaufwendungen von 2 TEUR (Vj. 4 TEUR) betreffen im Wesentlichen den Zinsaufwand für die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2022 beträgt – 8.655 TEUR (Vj. 3.116 TEUR) und ist gegenüber dem Vorjahr um 11.771 TEUR gesunken. Zum Bilanzstichtag verfügt die Heidelberger Beteiligungsholding AG über einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 2.285 (Vj. TEUR 406) und einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 2.345 (Vj. TEUR 466). Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag im Geschäftsjahr 2022 beträgt 0 TEUR. Im Vorjahr betrug die Steuerquote 0,5%. Nach Berücksichtigung der zu zahlenden Ertragsteuern ergibt sich für die Heidelberger Beteiligungsholding AG ein Jahresfehlbetrag von – 8.655 TEUR (Vj. Jahresüberschuss 3.101 TEUR). Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 11.755 TEUR verringert. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft ebenso wie im Vorjahr keine eigenen Aktien erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 6.090 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,22 %. Aufgrund des Jahresfehlbetrages wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2022 keine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorgenommen. Die anderen Gewinnrücklagen haben die Hälfte des Grundkapitals der Heidelberger Beteiligungsholding AG überschritten. Demnach verbleibt ein Bilanzverlust von – 8.942 TEUR (Vj. Bilanzverlust - 288 TEUR), welcher in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen wird. 2.4 Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements. Das Finanzmanagement umfasst das Kapitalstrukturmanagement, das Liquiditätsmanagement sowie die Investitionen. Der Vorstand nimmt die notwendigen Überwachungsmaßnahmen wahr. Das Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Das Kapitalstrukturmanagement überwacht die Kreditinanspruchnahmen sowie die Einhaltung der Beleihungsgrenzen bei den Banken. Die Investitionen werden unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Liquidität getätigt. Kapitalstruktur. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 belief sich auf 18.507 TEUR (Vj. 26.912 TEUR). Die Eigenkapitalquote sank leicht auf 98,2% (Vj. 99,7%), da keine Bankkredite beansprucht wurden. Die Finanzierung der Investments in Wertpapiere erfolgt überwiegend über Eigenkapital und bei mehreren Banken bestehenden Kreditlinien, die variabel in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vj. 0 TEUR) und haben sich somit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Verzinsung erfolgt überwiegend zu Geldmarktsätzen zuzüglich einer üblichen Marge. Eine Änderung des Zinsniveaus hat bei Kreditinanspruchnahme kurzfristig entsprechende Auswirkungen bei den Kreditkosten der Gesellschaft. So würde beispielsweise der zusätzliche Zinsaufwand bei einem Anstieg des Zinsniveaus um 1% ebenfalls 1% p.a. der Bankverbindlichkeiten betragen. Investitionen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Investments in Aktien der Xeikon NV sowie der Prodware SA durch Verkauf beendet. Ein größeres Investment wurde in Aktien der K+S AG getätigt, welche als kurzfristiges Investment in das Umlaufvermögen gebucht wurden. Liquidität. Die Finanzlage der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist solide. Die Kapitalflussrechnung weist einen negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von – 3.746 TEUR (Vj. – 9.838 TEUR) aus. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind Bestandteil des operativen Cashflows, während die Wertpapiere des Anlagevermögens Bestandteil des Cashflow aus Investitionen sind. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens sowie geringerer Ab- und Zugänge beim Anlagevermögen mit 3.959 TEUR (Vj. 10.561 TEUR) positiv. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keinen wesentlichen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds entwickelte sich dementsprechend mit 212 TEUR (Vj. 719 TEUR) positiv. Die Guthaben bei Banken betrugen zum Bilanzstichtag 2.961 TEUR (Vj. 2.749 TEUR). Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2022 jederzeit nachkommen. Der Gesellschaft standen zum Jahresende zugesagte Kreditlinien bei mehreren Banken über insgesamt 10.000 TEUR zur Verfügung. Davon waren insgesamt 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) ausgenutzt. Die Kreditlinien sind mit Pfandrechten an den im Depot befindlichen Wertpapieren abgesichert und grundsätzlich nur im Rahmen der Beleihungsgrenzen der Wertpapiere nutzbar. Die Beleihungsgrenzen sind für jedes Wertpapier individuell. Jede Bank hat selbst definierte Beleihungsrichtlinien, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Die Liquidität ist durch Eigenkapital und Kreditlinien auch im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2023 ausreichend, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.5 Vermögenslage Die Bilanz der Heidelberger Beteiligungsholding AG weist zum Stichtag am 31.12.2022 langfristig gehaltene Wertpapiere im Finanzanlagevermögen im Umfang von 3.072 TEUR (Vj. 8.349 TEUR) aus. Gegenüber dem Vorjahr ist das Volumen deutlich gesunken. Hierzu trug insbesondere die Abschreibung auf die Position in Wiluna Mining Corp. mit 4.496 TEUR bei. Im Anlagevermögen werden insgesamt 8 Wertpapiere (Vj. 10) zum Bilanzstichtag gehalten. Eine große Portfolioposition im Anlagevermögen stellt das Engagement in Aktien der GK Software AG dar. Weitere größere Positionen sind Aktien der Einhell Germany AG sowie Aktien der B.M.P. Pharma Trading AG. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen werden nur bei einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Hierbei wird die im Anhang näher erläuterte 10/20-Regelung angewendet. Zum Bilanzstichtag wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 2 TEUR) für Differenzen zwischen Buchwert und Zeitwert aus der Anwendung der 10/20-Regelung erfasst. Das weitere Anlagevermögen von 5 TEUR (Vj. 6 TEUR) betrifft im Wesentlichen die Geschäftsausstattung. Das Umlaufvermögen zum 31.12.2022 in Höhe von 15.428 TEUR (Vj. 18.553 TEUR) ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Posten sonstige Wertpapiere von 12.942 TEUR auf 12.353 TEUR verringert. Die Buchwerte der Positionen in bioXXmed AG und Arrow Resources reduzierten sich stark durch Abschreibungen. Der Buchwert der Position in Aktien der XTPL stieg deutlich aufgrund einer Zuschreibung. Ein Neuinvestment wurde in Aktien des Kalidüngerproduzenten K+S AG eingegangen. Die Guthaben bei Kreditinstituten betrugen 2.961 TEUR (Vj. 2.749 TEUR). Wesentliche Wertpapierengagements des Umlaufvermögens bestanden zum Bilanzstichtag in Aktien der Bayer AG, XTPL S.A., Arrow Resources sowie bioXXmed AG (vormals CytoTools AG). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 114 TEUR (Vj. 2.862 TEUR) beinhalten Steuer- und Zinsforderungen. Im Vorjahr war u. a. eine Forderung auf Lieferung von Aktien der Wiluna Mining Corporation in Höhe von 2.545 TEUR enthalten. Das zum 31.12.2022 ausgewiesene Eigenkapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG beträgt 18.171 TEUR (Vj. 26.825 TEUR). Es ist damit um 8.655 TEUR bzw. um 32,3% gesunken. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft im Rahmen der Ermächtigung vom 27.05.2021 keine eigenen Aktien (Vj. 0) erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 6.090 eigene Aktien. Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt 337 TEUR (Vj. 86 TEUR). Darin enthalten ist eine Rückforderung der im Jahr 2022 ausgezahlten Dividende der B.M.P. Pharma Trading AG in Höhe von 247 TEUR. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden wie im Vorjahr keine. Nachbesserungsansprüche, beispielsweise aus gerichtlichen Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs, werden aufgrund der Unsicherheit bei Existenz und Höhe aus Vorsichtsgründen nicht aktiviert. Ebenso werden potentielle Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten bei unsicherer Eintreibung aus Vorsichtsgründen nicht aktiviert. 2.6 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG zieht als Leistungsindikator zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der Gesellschaft die Rendite vor Steuern auf das Eigenkapital nach HGB heran. Dabei dient als Bezugsgröße das Eigenkapital nach HGB am Anfang der Periode bzw. am Ende der Vorperiode. Im Geschäftsjahr 2022 betrug die Rendite vor Steuern auf das Eigenkapital nach HGB -32,3% (Vj. 13,1%). Ein weiterer Leistungsindikator ist der Nettovermögenswert (NAV), der auch auf der Basis je Aktie berechnet wird. Der berichtete NAV je Aktie sank im Geschäftsjahr 2022 von 129,81 Euro um 21,3% auf 102,13 Euro. Diesbezüglich ist die Prognose im Lagebericht 2021 einer moderaten Reduzierung des NAV somit zutreffend. Der aufgrund des werterhellenden Ereignisses um die nachträgliche Abschreibung der Wandelanleihe von Arrow Resources und um Steuereffekte geänderte NAV je Aktie sank im Geschäftsjahr 2022 von 129,81 Euro um 29,7% auf 91,26 Euro. Diesbezüglich ist die Prognose im Lagebericht 2021 einer moderaten Reduzierung des NAV nicht zutreffend. Der geänderte NAV ist erheblich gesunken. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nicht zur Unternehmenssteuerung verwendet. 2.7 Gesamtaussagen zur wirtschaftlichen Lage der Heidelberger Beteiligungsholding AG Der Vorstand betrachtet die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts insgesamt als stabil. Der Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2022 der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist insgesamt negativ verlaufen. Eine Unternehmenswertsteigerung konnte nicht erreicht werden. Aufgrund des deutlich negativen Jahresfehlbetrags reduzierte sich das Eigenkapital der Gesellschaft nach HGB. Mit den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln und Kreditlinien hat die Gesellschaft ausreichend finanzielle Mittel für neue Investments. Sobald der Vorstand attraktive Opportunitäten identifiziert, können diese genutzt werden. 3. Chancen- und Risikobericht Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil des Systems der Unternehmensführung. Die Gesellschaft ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der Risiken verantwortlich ist. Der Vorstand definiert Risiken nicht nur als den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch als den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Gleichzeitig ergeben sich für die Heidelberger Beteiligungsholding AG Chancen aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen, angestrebte Ziele zu erreichen oder zu übertreffen. Diese Risiken und Chancen werden ermittelt, bewertet und in unternehmerisches Handeln umgesetzt. Allgemeine Aussagen zum Chancen- und Risikomanagementsystem Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken bzw. können sich teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Heidelberger Beteiligungsholding AG bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in externe Risiken, Finanzrisiken, operative Risiken und Risiken aus Corporate Governance unterteilt sind. Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG verantwortet unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme für die Heidelberger Beteiligungsholding AG. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG legt der Vorstand den Umfang, die Ausrichtung und die Ausgestaltung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung fest. Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken. Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG das Chancenmanagement. Das Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen, insbesondere aufgrund der regelmäßigen Beobachtung der Bewertungsparameter. Aus einer aktiven Kontrolle der Chancen und Risiken können Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und für ein angemessenes Chancen- Risiko-Verhältnis gesorgt werden. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Ziele und Strategie des Risikomanagements Das Risikomanagement der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Dabei ist es das Ziel des Risikomanagementsystems, jederzeit einen Überblick über die Risiken zu gewährleisten und so im Rahmen einer Risikovermeidung bzw. Risikominimierung durch eine angemessene Chancen-/ Risikoverteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist für den Vorstand die Vorsteuer-Rendite auf das Eigenkapital nach HGB die zentrale Steuerungsgröße. Dabei wird das Eigenkapital nach HGB am Anfang der Periode in Bezug gesetzt zum Ergebnis vor Steuern der Periode. Voraussetzung für eine langfristig positive Entwicklung der Eigenkapitalrendite ist die Steigerung des Nettovermögenswerts (NAV). Daher ist auch die Steigerung des NAV ein strategisches Ziel. Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens, d.h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder erhaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG oder Beteiligungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG untersucht und ihr mögliches Risikopotenzial ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater. Struktur und Prozesse des Risikomanagements Das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist an der Geschäftstätigkeit und an der Organisation der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgerichtet. Dabei werden die Risiken regelmäßig qualitativ und quantitativ analysiert. Hierzu werden Gruppierungen vorgenommen, Portfolioanteile berechnet sowie die Einzelinvestments analysiert, bewertet und beobachtet. Die Überwachungsaufgaben werden vom Vorstand wahrgenommen. Unterstützt wurde er im Geschäftsjahr 2022 auf der Grundlage eines Konzernumlagevertrages von Mitarbeitern der Muttergesellschaft Deutsche Balaton AG. Zusätzlich bedient sich der Vorstand zur Erfüllung organisatorischer Aufgaben auch der Unterstützung externer Berater und Dienstleister. Die Überwachung der Berater und Dienstleister basiert grundsätzlich auf den bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG für Mitarbeiter bestimmten organisatorischen Regelungen. Die Dienstleister und Berater sind zu einer unverzüglichen Ad-hoc Berichterstattung von aufgetretenen oder möglichen Risiken, die während ihrer Auftragsbearbeitung entstehen oder auffallen, angehalten, für die letztendlich der Vorstand verantwortlich ist. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt, der eine Erkennung und Behandlung von Risiken ermöglicht. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist in den Konzern der Deutsche Balaton AG eingebunden. In diesem erfolgt die Risikosteuerung, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Im Rahmen der konzernweiten Risikobeobachtung unterstützt die Deutsche Balaton AG die Heidelberger Beteiligungsholding AG als Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Risikocontrollings. Im Rahmen der Risikokontrolle steht der Vorstand der Deutsche Balaton AG in einem regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Die Identifizierung von Risiken erfolgt im Rahmen der Risikoüberwachung, die eine zentrale Aufgabe des Risikomanagements darstellt. Bestandteile des Risikoüberwachungsprozesses sind unter anderem durch einen regelmäßigen Liquiditätsstatus sowie eine mindestens einmal monatliche Vermögensaufstellung, die auch eine Aufstellung über die Veränderungen der Portfoliozusammensetzung und des Portfoliowertes beinhaltet. Aus diesen Unterlagen lassen sich Frühwarnindikatoren für einzelne Unternehmensrisiken ableiten, die vom Vorstand durch verschiedene Szenarioanalysen ergänzt werden. Die Unternehmensleitung entscheidet auf Basis dieser Informationen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Bericht in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfolioinvestitionen sowie auf die Unternehmensentwicklung. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die einen angepassten Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (Bericht gemäß § 289 Abs. 4 HGB) Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) eingerichtet. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorkommenden Geschäftsvorfälle. Die Verantwortung für die Erstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Dieser hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 nach den nationalen Rechnungslegungsbestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Darüber hinaus fällt die Unterhaltung und laufende Überwachung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in den Verantwortungsbereich des Vorstands. Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören, sofern Mitarbeiter beschäftigt sind, neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die Steuerung des Rechnungslegungsprozesses bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu hat der Vorstand auf Ebene der Heidelberger Beteiligungsholding AG verschiedene Überwachungsmaßnahmen eingerichtet. Sämtliche buchhaltungsrelevanten Geschäftsvorfälle unterliegen im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses einem Vier-Augen-Prinzip. Der Vorstand überwacht außerdem rechnungslegungsrelevante Prozesse durch Stichproben. Sämtliche neu eingegangenen Vertragsbeziehungen werden systematisch erfasst und laufend kontrolliert und überwacht. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG gesteuert. In Bezug auf den Rechnungslegungsprozess sind Funktionen auf externe Dienstleister übertragen und klar nach Verantwortungsbereichen gegliedert. Sämtliche Dienstleister, die mit Aufgaben im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses betraut sind, verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und sind mit der für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgestattet. Die Rechnungslegung erfolgt bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG, soweit dies möglich ist, unter Einsatz von Standardsoftware des Herstellers DATEV. Die DATEV-Nutzung wird durch einen externen Dienstleister unterstützt. Die Daten werden auf einem gemieteten externen Server verarbeitet. Der Zugriff auf den Server erfolgt abgesichert über das Internet. Der Dienstleister nimmt täglich Datensicherungen vor und verwahrt diese sicher extern. Der Zugang zu den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen ist durch Zugriffsbeschränkungen geschützt. Buchungsdaten, die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Rahmen der Rechnungslegung an externe Dienstleister weitergegeben werden oder welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG von Dritten erhält, werden in Stichproben auf ihre Richtigkeit überprüft. Im Rahmen des EDV-gestützten Rechnungslegungsprozesses finden außerdem Plausibilitätskontrollen statt. Die Deutsche Balaton AG hat als Konzernmuttergesellschaft im Rahmen der Konzernrechnungslegung interne Vorgaben über die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen festgelegt, die eine einheitliche Rechnungslegung sicherstellen sollen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstellt ihre Abschlüsse, die Grundlage der Konzernrechnungslegung des Deutsche Balaton-Konzerns sind, lokal und leitet diese, unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechnungslegungsbestimmungen und internen Anweisungen zur Rechnungslegung, zur Konsolidierung an die Deutsche Balaton AG als Konzernmuttergesellschaft weiter. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG und wird durch vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding erstellte Zeitvorgaben erreicht. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird während des gesamten Rechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Deutsche Balaton AG unterstützt. Risiken und Chancen Im Folgenden werden die Risiken und Chancen näher beschrieben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben können. Als Beurteilungszeitraum für diesen Risikobericht ist, sofern im Einzelfall nicht eine andere Zeitspanne angegeben ist, grundsätzlich ein Zeitraum von 12 Monaten zu Grunde gelegt. Zusätzlich können Risiken und Chancen, die heute noch nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingestuft werden, die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beeinflussen. Die identifizierten Risiken werden vom Vorstand mit einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Dabei erfolgt die Unterteilung in geringe, mittlere und hohe Eintrittswahrscheinlichkeiten. Die möglichen finanziellen Auswirkungen möglicher Risiken werden in die Kategorien moderat und bedeutsam eingeteilt. Die finanziellen Auswirkungen können sowohl die Entwicklung der Eigenkapitalrendite als auch des NAV (je Aktie) betreffen. Eine Risikoauswirkung ist bei einem Veränderungseinfluss von 10% bedeutsam. Die Betrachtung erfolgt dabei nach der Bruttomethode, bei der die Risiken ohne Verrechnung mit Gegenmaßnahmen bewertet werden. Umfeld- und Branchenrisiken und -chancen Allgemeine Marktpreisrisiken und -chancen. Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen börsengehandelten Wertpapiere unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Kapitalmärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsengehandelten Wertpapieren führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Wertpapiere nach Art, Gattung und Emittent sowie ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand die Möglichkeit, marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Die breite Diversifikation der Investments ermöglicht eine adäquate Risikostreuung bei partiell wirkenden Marktpreisveränderungen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen am Gesamtportfolio. Darüber hinaus kontrolliert der Vorstand laufend die Risiken, die sich aus der Investition in verschiedene Wertpapiere des gleichen Emittenten oder mit diesem verbundene Unternehmen ergeben. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG war in der Vergangenheit aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen (Wertpapiere) an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand sieht eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risikos und die möglichen finanziellen Auswirkungen wären bedeutsam. Die Risikolage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Schwankende Marktpreise eröffnen dem Vorstand Chancen, bewertungstechnisch attraktive Investments zu tätigen. Gesunkene Marktpreise können für eine Aufstockung bestehender Investments oder neue Investments genutzt werden. Hierfür steht der Heidelberger Beteiligungsholding AG aktuell Liquidität, insbesondere aus Guthaben und Kreditlinien, zur Verfügung. Risiken und Chancen infolge gesetzlicher und politischer Rahmenbedingungen. Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen haben einen Einfluss auf den künftigen Geschäftserfolg der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Als Unternehmen ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG einer Vielzahl von rechtlichen und regulatorischen Risiken und Chancen ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Regelungen in den Bereichen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts und Wertpapierhandelsrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und ihre Ergebnisse haben können. Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen kann nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG versucht dem Risiko auf steuerrechtlicher Ebene entgegenzuwirken, indem eine laufende steuerliche Überwachung eingerichtet ist. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als börsennotiertes Beteiligungsunternehmen außerdem verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der Regulierung des Wertpapierhandels, des Handels- und Bilanzrechts und des Aktienrechts zu erwähnen. Weiter unterliegt die Gesellschaft verschiedenen passiven Klagerisiken. Entsprechende Risiken können aus einer Änderung der Gesetzgebung oder unterlassenen oder falschen Mitteilungen nach WpHG oder AktG herrühren. Die Realisierung entsprechender Risiken kann zu einem Stimmrechtsverlust bei Beteiligungen, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko durch die laufende Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und einem laufenden Sichten von Ad-hoc- Meldungen. Darüber hinaus erfolgt eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in den Bereichen des WpHG und AktG in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden. Zu den politischen Risiken, denen die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution im Ausland, welche die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechten verhindern. Daneben fällt die Möglichkeit der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt sieht. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Heidelberger Beteiligungsholding AG aufgrund politischer Ursachen ihr an sich zustehende Ansprüche nicht durchsetzen kann. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein. Der Vorstand betrachtet bei unveränderter Risikolage gegenüber dem Vorjahr die Eintrittswahrscheinlichkeit gesetzlicher und politischer Risiken als moderat, während die finanziellen Auswirkungen als moderat angesehen werden. Unternehmensspezifische Risiken und Chancen Das gesam te Portfolio (NAV) der Heidelberger Beteiligungsholding AG setzt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 aus Aktien, Anleihen, liquiden Mitteln und Forderungen zusammen. Eine Risikobeurteilung nur auf Basis der Buchwerte des Jahresabschlusses (HGB) würde aufgrund des im Jahresabschluss nach HGB zwingend zur Anwendung kommenden Imparitätsprinzips keine angemessene Risikobeurteilung zulassen. Daher erfolgt die Risikobeurteilung für die börsennotierten Aktien und Anleihen auf Basis der Börsenwerte, die Beurteilung der nicht börsennotierten Aktien und Anleihen auf Basis der Buchwerte nach HGB. Der Anteil der Anleihen am NAV gemessen in Markt- bzw. Anschaffungswerten betrug 11,1% wovon 10,6% nicht börsennotiert sind. Der Anteil der Aktien betrug 76,4%, wovon 0,5% nicht börsennotiert sind. Der Anteil der liquiden Mittel betrug 12,1% und der Anteil der Forderungen 0,5%. Markt- und Emittentenrisiken. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erwirbt und veräußert laufend Wertpapiere, die überwiegend börsengehandelt sind. Dabei verfolgt die Gesellschaft unterschiedliche Anlagehorizonte. Neben den mit mittel- bis langfristigem Horizont erworbenen Wertpapieren erwirbt die Heidelberger Beteiligungsholding auch Wertpapiere zur Nutzung kurzfristiger Chancen an den Wertpapiermärkten, bei denen die beabsichtigte Haltedauer meist nur wenige Wochen oder Monate beträgt. Bei diesen Geschäften unterliegt die Gesellschaft insbesondere Risiken in Bezug auf Marktpreise (allgemeine Marktpreisrisiken), branchenspezifischen Beteiligungsrisiken und unternehmensspezifischen Emittentenrisiken sowie Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere. In einem Szenario, das einen Kursverlust von 50% aller börsennotierten Wertpapiere des Portfolios der Gesellschaft unterstellt, bestünde auf Basis der Eigenkapitalausstattung zum Bilanzstichtag keine Bestandsgefährdung. Unter Emittentenrisiko versteht die Heidelberger Beteiligungsholding AG das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können oder Rückzahlungen auf von ihnen emittierte Wertpapiere entfallen. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinträchtigt werden. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation des Beteiligungsportfolios zu begrenzen. Den vorgenannten Risiken unterliegt die Gesellschaft unabhängig von der Art des Investments, also unabhängig davon, ob die Investition in Aktien eines Emittenten oder in andere von dem Emittenten ausgegebene Wertpapiere, beispielsweise Genussrechte oder Inhaberschuldverschreibungen, erfolgt. Der Vorstand bewertet die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Risiken als hoch. Die finanziellen Auswirkungen können bedeutsam sein. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert hoch. Stark schwankende Aktienmärkte können deutliche Wertveränderungen der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere, insbesondere bei Aktien, Reduzierungen des Vermögens der Heidelberger Beteiligungsholding AG verursachen. Diese Vermögensminderungen können vorübergehend, aber auch dauerhaft sein. Branchenspezifische Beteiligungsrisiken. Das Geschäftsmodell der Heidelberger Beteiligungsholding AG sieht die Investition in Wertpapiere verschiedener Art und unterschiedlicher Emittenten vor. Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen daher auch Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Emittenten von Wertpapieren wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG durch den Erwerb von Wertpapieren investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine gewisse Diversifikation des Portfolios beizubehalten. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung des Beteiligungsportfolios bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird als hoch eingestuft. Die Auswirkungen können bedeutsam sein. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Unternehmensspezifische Emittentenrisiken. Unter unternehmensspezifischen Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung der Marktpreise von Wertpapieren, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgehen. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Heidelberger Beteiligungsholding AG einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Ebenso können bei Wertpapieren, deren Wert mittel- oder unmittelbar auch von dem Ergebnis des Emittenten oder einem Dritten abhängig ist, unternehmensspezifische Risiken dazu führen, dass der Wert des Wertpapiers sinkt. So kann sich der Wert von Wertpapieren, deren Rückzahlungswert von dem Ergebnis des Emittenten abhängt, wie oftmals beispielsweise bei der Investition in Genussrechten, aufgrund negativer Entwicklungen des Geschäftsergebnisses des Emittenten verringern bzw. können Rückzahlungen in seltenen Fällen ganz ausfallen. Ebenso können Zinsansprüche aus verzinslichen Wertpapieren in Fällen, bei denen die Höhe der Zinszahlung oder die Zinszahlung selbst von Unternehmenskennzahlen abhängig ist, sich verringern oder entfallen. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Voranalyse zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere. Der Vorstand hält die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos für hoch, die potenziellen finanziellen Auswirkungen wären bedeutsam. Die Risikolage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere. Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsengehandelter Wertpapiere können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen Wertpapiere bestehen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beteiligt sich auch an Unternehmen, deren an einer Börse gehandelte Wertpapiere nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis langfristig ein vorteilhaftes Chance-/Risiko-Verhältnis aufweisen können. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Wertpapiere über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsengehandelten Wertpapieren ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Voranalyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab. Der Vorstand hält die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos für hoch, da die Gesellschaft auch in Small Caps investiert. Die möglichen finanziellen Auswirkungen wären bedeutsam. Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Steuerrechtliche Risiken. Die Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich nachteilig auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG auswirken. Derzeit bestehen bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG körperschaftssteuerliche Verlustvorträge von 2.285 TEUR und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 2.345 TEUR. Gegen Steuerbescheide aus vorherigen Geschäftsjahren laufen aktuell keine relevanten Einsprüche der Gesellschaft. In Zukunft könnten Steuernachzahlungen möglich sein, falls die Finanzverwaltung steuerliche Sachverhalte abweichend zur Einschätzung durch die Gesellschaft beurteilt. Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit direkten oder indirekten Steuern führt zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des wirtschaftlichen Erfolgs. Die steuerliche Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2015-2018 wurde mit unwesentlichen Prüfungsfeststellungen beendet. Die möglichen finanziellen Auswirkungen aus steuerrechtlichen Risiken können grundsätzlich bedeutsam sein. Aufgrund der Möglichkeit der Änderung der steuerrechtlichen Vorschriften besteht eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Informationstechnologische Risiken. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen. Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Eine Datensicherung erfolgt täglich auf einem Backup-Server und zusätzlich auf Band in einem separaten Brandabschnitt. Darüber hinaus wird ein monatliches Backup extern gelagert. Die DATEV-Nutzung im Rechnungslegungsprozess wird durch einen externen Dienstleister unterstützt. Die Daten werden auf einem gemieteten externen Server verarbeitet. Der Zugriff auf den Server erfolgt abgesichert über das Internet. Die Datensicherung im Rechnungslegungsprozess über DATEV wird täglich von einem externen Dienstleister vorgenommen und sicher extern verwahrt. Der Zugriff auf elektronische Dokumente und zu den EDV-Systemen ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt. Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz von sachkundigen Dienstleistern auf ein geringes Maß reduziert. Gegen schädliche Computerprogramme wird aktuelle Schutzsoftware eingesetzt. Geschäftsvorfälle und Transaktionen sind durch den Vorstand über EDV-Anlagen auslösbar. Die Freigabe von vorbereiteten elektronisch auszuführenden Transaktionen und Geschäftsvorfällen muss durch den Vorstand mittels separater TAN-Freigabe erfolgen. Die möglichen Schäden aus IT-Risiken schätzt der Vorstand als bedeutsam ein, während die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering betrachtet wird. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Personalwirtschaftliche Risiken. Personalrisiken ergeben sich im Wesentlichen durch Personalbeschaffung, mangelnde Qualifikation und Fluktuation. Diese Risiken werden begrenzt durch Weiterbildungsmaßnahmen und leistungsgerechte Vergütung. Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, die auf jeder Ebene eigenverantwortliches Handeln und Denken fordert. Der Zugang zu vertraulichen Informationen birgt trotz ausgebauter Prüfungs- und Kontrollmechanismen grundsätzlich das Risiko des Missbrauchs. Personen, die im Sinne des Aktienrechts über Insiderkenntnisse verfügen, verpflichten sich zur Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften. Darüber hinaus werden die bestehenden Autorisierungsregelungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Entwicklung der Gesellschaft ist auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Vorstands angewiesen. Der überraschende Ausfall des Vorstands kann dazu führen, dass die durch den Vorstand zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Geschicke der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung stehen und sich dies negativ auf den Geschäftsverlauf auswirken kann. Der Aufsichtsrat versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und begleitende Tätigkeit zu minimieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos schätzt der Vorstand als eher gering ein. Mögliche finanzielle Auswirkungen sollten moderat sein. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Managementrisiken. Unter Managementrisiken verstehen wir die Möglichkeit, dass die Unternehmensführung eine grundlegende strategische Fehlentscheidung trifft, die bei den vorhandenen Informationen eigentlich vermeidbar wäre. Managementrisiken werden daher unter Berücksichtigung derjenigen Informationen bewertet, die dem Management zum Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehen oder mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats hat dieser eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats jährlich vorzunehmen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen, vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor. Die Gesellschaft hat Managementrisiken unter anderem über eine D&O-Versicherung abgesichert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos schätzt der Vorstand als eher gering ein. Mögliche finanzielle Auswirkungen können bedeutsam sein. Die Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen Finanzmarktrisiken und -chancen. Der Unternehmensgegenstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht im Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Außerdem ist die Gesellschaft berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und hierzu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten vorzunehmen, für die eine Erlaubnis nach KWG nicht erforderlich ist. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Heidelberger Beteiligungsholding AG Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderung von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und kann dies bei Bedarf durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente tun. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit Kursschwankungen an den Wertpapiermärkten ausgesetzt. Insbesondere Wertpapiere, die eine geringe Marktliquidität aufweisen, bergen ein Risiko des Wertverlustes. Durch die regelmäßige Beobachtung der Börsenentwicklung ist eine angemessene Risikosteuerung durch den Vorstand gewährleistet. Der Vorstand trifft in der konkreten Situation, unter Beachtung des Anlagehorizonts, geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung. Grundsätzlich eröffnet der Finanzmarkt auch Chancen, insbesondere wenn die Gesellschaft bei gesunkenem Bewertungsniveau investieren kann. Tendenziell werden Investments in Beteiligungen bei niedriger Bewertung attraktiver. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Finanzmarktrisiken wird vom Vorstand als hoch eingeschätzt. Dies ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Mögliche finanzielle Auswirkungen werden als bedeutsam betrachtet. Wechselkursrisiken und -chancen. Aus der grundsätzlichen Möglichkeit globale Investments einzugehen, folgt, dass mit Investments, die einen Bezug zu Fremdwährungen haben, Risiken und Chancen aus Wechselkursschwankungen verbunden sind. Diese resultieren insbesondere aus Schwankungen des US-Dollars und anderer wichtiger Währungen gegenüber dem Euro. Für die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist insbesondere der Wechselkurs zum US-Dollar, australischen Dollar und polnischen Zloty relevant. Ein Wechselkursrisiko beziehungsweise eine -chance entsteht vor allem dann, wenn Investments direkt in Fremdwährungen getätigt werden, beispielsweise Anleihen in US-Dollar, und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen. Der Wechselkurs ist aber auch indirekt relevant bei Investments, die zwar in Euro getätigt werden, welche aber starke Abhängigkeiten von Fremdwährungen aufweisen, beispielsweise Aktiengesellschaften mit Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit in US-Dollar. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen eine eher untergeordnete Rolle im Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos von direkten Fremdwährungsinvestments durch Währungssicherungsgeschäfte bzw. Finanzierung der Fremdwährungsinvestments in der gleichen Währung. Die Wechselkursrisiken sind gegenüber dem Vorjahr reduziert, da das Investitionsvolumen in Fremdwährungsinvestments gesunken ist. Für direkte und indirekte Effekte aus Wechselkursrisiken wird eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit unterstellt. Die möglichen finanziellen Auswirkungen können bedeutsam sein. Dies ist abhängig vom Investitionsvolumen in Fremdwährungen. Zinsänderungsrisiken und -chancen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG investiert in eine Vielzahl zinssensitiver Investments, beispielsweise Anleihen. Die Finanzierung erfolgt teilweise über Bankkredite, die i.d.R. kurzfristig mit einer Kopplung an die Marktzinssätze, vor allem den 3-Monats-Euribor, aufgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, Kreditinanspruchnahmen auf bestimmte Laufzeiten festzulegen und somit den Zinssatz für die Laufzeit festzuschreiben. Bei sinkenden Marktzinsen profitiert die Gesellschaft kurzfristig von sinkenden Finanzierungskosten. Im Gegenzug steigen die Finanzierungskosten kurzfristig bei steigenden Marktzinsen. Der Vorstand nutzt bei der Erwartung von steigenden Marktzinsen die Möglichkeit der Zinsfestschreibung. Es ist nicht geplant, derivative Zinsinstrumente zu nutzen. Zinsänderungen können auf der Anlageseite attraktive Chancen eröffnen, indem beispielsweise bei Neuanlagen in einem Kapitalmarktumfeld von Zinssteigerungen höhere Kupons realisiert werden können. Andererseits stellen steigende Marktzinsen aufgrund der dann üblichen fallenden Anleihepreise Risiken für die aktuelle Bewertung der Anleihen im Bestand dar. Umgekehrt stellen sinkende Marktzinsen aufgrund der dann steigenden Anleihepreise Chancen auf eine Realisierung von Kursgewinnen aus dem Verkauf von Anleihen aus dem Bestand dar. Demgegenüber wird bei diesem Szenario das Risiko sinkender Kupons bei Neuanlagen größer. Gegenüber dem Vorjahr ist das Zinsänderungsrisiko aufgrund der durch die europäische Zentralbank vorgenommenen Erhöhung der EZB-Leitzinsen zwecks Bekämpfung der hohen Inflationsraten gestiegen. Aktuell hat die EZB weitere Erhöhungen der Leitzinsen angekündigt. Der Einlagenzins hat zum Jahreswechsel wieder ein positives Niveau von 2,0% erreicht. Der Eintritt dieses Risikos wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Die finanziellen Auswirkungen von Zinsänderungen können bedeutsam sein. Forderungsrisiken. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können. Die Zurverfügungstellung von Mitteln erfolgt ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-Risiken-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln von der Stellung von Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Das Ausfallrisiko entspricht dem gesamten Bilanzwert zum Abschlussstichtag in Höhe von 2.736 TEUR (Vj. 4.603 TEUR). Die Heidelberger Beteiligungsholding AG betreibt zur Risikominimierung eine regelmäßige Chancen-Risiken-Analyse. Die Risikolage ist im Vorjahresvergleich unverändert. Der Eintritt dieses Risikos wird im mittleren Bereich eingeschätzt. Die finanziellen Auswirkungen wären bedeutsam. Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiken entstehen aus der möglichen Unfähigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln zu erfüllen. Das Liquiditätsrisiko wird im Rahmen der Liquiditätsplanung ermittelt und gesteuert. Die Liquiditätsrisiken werden durch geeignete Maßnahmen minimiert. Damit die Zahlungssicherheit jederzeit sichergestellt werden kann, werden liquide Mittel bereitgehalten, um sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten. Die Höhe dieser Liquiditätsreserve wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Liquidität wird hauptsächlich in Form von Guthaben und freien Kreditlinien vorgehalten. Es stehen Bankkreditlinien zur Verfügung. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken stehen Kreditlinien bei mehreren Banken zur Verfügung. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt auch durch die limitierte Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des Umfangs und der Ausnutzung der Kreditlimite durch den Vorstand. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen in der Regel laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegten Beleihungswerte einseitig zum Nachteil der Heidelberger Beteiligungsholding AG anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Der Vorstand sieht die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als gering an. Die möglichen finanziellen Auswirkungen wären bedeutsam. Die Risikolage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert, da wie im Vorjahr keine Kredite in Anspruch genommen waren. Risikomanagement als Chance. Risiko- und Chancenmanagement sind bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eng miteinander verknüpft. Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken leiten wir Ziele und Strategien der Geschäftspolitik ab und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiko-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Der Vorstand beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancenpotenziale ergeben sich u.a. aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins, Dividenden und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG kann durch die Möglichkeit des institutionellen Zugangs zum Kapitalmarkt diese Chancenpotenziale in geeigneter Weise nutzen. Des Weiteren eröffnen sich durch die juristische Wahrnehmung von Rechten Chancenpotenziale. Hier sind beispielsweise Nachbesserungsansprüche aus Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs oder Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit Fehlverhalten von Organen fremder Gesellschaften zu nennen. Gesamtbetrachtung Risiko- und Chancensituation Die Gesamtrisikosituation des Unternehmens setzt sich aus den oben genannten Einzelrisiken aller Risikokategorien zusammen. Neben den beschriebenen Risikokategorien gibt es unvorhersehbare Ereignisse, die Investments beeinflussen können, beispielsweise terroristische Anschläge oder Naturkatastrophen. Für ein Gesamtbild führt das Unternehmensrisikomanagement die beschriebenen Informationen über Risiken zusammen. Der Vorstand sieht bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG aktuell keine „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen“. Aufgrund weiterhin bestehender beträchtlicher gesamtwirtschaftlicher und branchenbedingter Risiken, können Rückschläge bei der Wachstumszielerreichung nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken frühzeitig erkannt werden und somit angemessene Maßnahmen ergriffen werden können. Durch Wahrnehmung von Chancen und Opportunitäten ist der Vorstand bestrebt, die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Hierzu wird das Investmentmanagement gezielt und flexibel an veränderte Rahmenbedingungen ausgerichtet. 4. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die konjunkturellen Prognosen für die deutsche Wirtschaft sehen ein leichtes Wirtschaftswachstum. In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2023 geht die Bundesregierung von einem Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 von 0,2% aus. Ein Rückgang des Wirtschaftswachstums und somit eine Rezession wird aber nicht mehr erwartet. Die Problematiken um die hohen Energiepreise, insbesondere Gaspreise, sowie die gestörten Lieferketten haben sich im Laufe der letzten Monate entschärft. Demgegenüber bleiben die Entwicklungen im Ukraine Krieg unvorhersehbar und die ungünstig hohe Entwicklung der Inflationsraten dürfte auch kurzfristig nicht beendet sein. Der Außenbeitrag, d.h. der Saldo aus Ex- und Importen wird für 2023 von der Bundesregierung auf wieder positive 0,4% geschätzt, nachdem er im Jahr 2022 noch mit -1,3% negativ war. Dies wird durch die schwächelnde Weltwirtschaft beeinflusst, die nur um 2,7% im Jahr 2023 wachsen soll. Die Bundesregierung rechnet im Jahresdurchschnitt mit einer Zunahme der Erwerbstätigkeit. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen wird im Jahr 2023 voraussichtlich geringfügig steigen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote soll auf 5,4% leicht steigen. Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus soll sich im Laufe des Jahres 2023 verlangsamen und letztlich bei 6,0% liegen. Im laufenden Jahr dürfte insbesondere auch die staatlich organisierte Strom- und Gaspreisbremse dämpfend auf die Inflationsrate wirken, sowie die sinkenden Bauinvestitionen und privaten Konsumausgaben. Die amerikanische Zentralbank hat, nachdem die Inflationsraten erheblich gestiegen sind, die Leitzinsen im Jahr 2022 mehrmals erhöht und auch im Jahr 2023 bereits wieder weiter nach oben gesetzt. Die US-Notenbank hat angedeutet die Leitzinsen weiter zu erhöhen, solange bis die Inflationsrate deutlich gesenkt wurde. Auch die Europäische Zentralbank hat ihre Niedrigzinspolitik mit einem langjährigen Leitzins von null Prozent aufgegeben und in mehreren Schritten in der zweiten Jahreshälfte 2022 und Anfang 2023 inzwischen deutlich erhöht. Weitere Erhöhungen sind für das Jahr 2023 angekündigt bzw. werden erwartet. Dies soll auch für den Euroraum solange fortgeführt werden bis sich die hohen Inflationsraten deutlich reduziert haben. Grundsätzlich wird sich das Zinsniveau weltweit auf einem deutlich höheren Niveau einpendeln als in den letzten Jahren. Dies ist eher negativ für Aktienanlagen, da Anleihen nun nach den Zinssteigerungen und höheren damit Renditen wieder relativ attraktivere Investments sind. Die Aussichten für die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2023 haben sich verbessert, nachdem im Herbst noch von einer deutlichen Rezession mit entsprechenden Effekten auf die Unternehmen ausgegangen wurde. Deutschland könnte von den zahlreichen Investitionen in westlichen Ländern aufgrund der eingeleiteten Deglobalisierung profitieren. Aber es besteht die Möglichkeit erheblicher negativer Impulse auf das wirtschaftliche Umfeld aufgrund des Ukraine Kriegs, dessen Verlauf nicht abschätzbar ist und damit viel Unsicherheit erzeugt. Der Ukraine-Krieg unterstützt weiterhin auch durch die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland die Inflationstendenzen, vor allem bei Rohstoffen, Energie und landwirtschaftlichen Produkten. Steigende Preise werden daher noch einige Zeit wirken und könnten zu sinkender Nachfrage führen. Geschäftsverlauf. Da die Heidelberger Beteiligungsholding AG u.a. sowohl in Aktien als auch in Anleihen investiert, wird das Ergebnis von Zinseinnahmen, Ausschüttungen und Dividendenzuflüssen beeinflusst. Diese Erträge werden der Gesellschaft auch im Jahr 2022 zufließen und stellen die Basis der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dar. Neben den Zuflüssen aus Wertpapieren mit recht sicheren Ausschüttungen erwartet die Gesellschaft auch Auszahlungen aus in Insolvenzabwicklung befindlichen Investments. Zeitpunkt und Höhe dieser Zahlungen sind nicht genau prognostizierbar, können allerdings markante Beiträge zum Unternehmensergebnis liefern. Bzgl. der Prognose des bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators, der Eigenkapitalrendite vor Steuern nach HGB, orientiert sich der Vorstand am definierten Unternehmensziel einer langfristigen durchschnittlichen 10%igen Steigerung des Eigenkapitals nach HGB. Die Prognose bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2023. Eine 10%ige Eigenkapitalrendite nach HGB vor Steuern führt zu einer Steigerung des Eigenkapitals nach HGB vor Steuereffekten zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auf 20,0 Mio. EUR. Ende des Geschäftsjahres 2022 betrug das Eigenkapital nach HGB nach Berücksichtigung der Steuereffekte 18,2 Mio. EUR. Die Erreichung dieses Ziels ist von vielfältigen internen und externen Faktoren wie beispielsweise Entwicklung der Kapitalmärkte und Anlageentscheidungen des Vorstands abhängig. Sollte im Geschäftsjahr 2023 eine allgemeine Marktstagnation stattfinden, dann führt dies dazu, dass die im Bestand gehaltenen Wertpapiere, insbesondere Aktien, üblicherweise keine bedeutende Wertsteigerung erfahren. In solchen Marktphasen ist oftmals eine Schwerpunktverlagerung hin zu Sondersituationen erfolgreicher. In einer Phase positiver Marktentwicklung partizipiert die Heidelberger Beteiligungsholding AG mit einer dann wahrscheinlichen Wertsteigerung der im Bestand gehaltenen Wertpapiere wiederum insbesondere bei Aktieninvestments. Allerdings schlägt die positive Marktentwicklung nicht im vollen Umfang auf das Portfolio der Gesellschaft durch, da beispielsweise Anleihen oftmals marktunabhängige Wertentwicklungen aufweisen. Sollte die allgemeine Marktentwicklung sich eher negativ entwickeln, würden wahrscheinlich auch Bestandspapiere eine Wertreduzierung erfahren. Durch die Diversifizierung und der opportunistischen Beimischung von Anleihen im Portfolio kann aber diese negative Marktentwicklung abgefedert werden. Investitionen. Der Kapitalmarkt wird vom Vorstand fortlaufend auf sich bietende Investmentchancen überprüft. Nach eingehender Analyse der Anlagemöglichkeiten werden zufließende Mittel wieder in aussichtsreiche Wertpapiere investiert. Aufgrund der im Kalenderjahr 2022 allgemein deutlich gefallenen Aktienkurse sind die Bewertungen von Aktien zum Jahresende größtenteils moderat. Anleihen sind durch die sehr starken Kursverluste und damit gestiegenen Renditen wieder attraktivere Investments. Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklungen im Ukraine Krieg und wahrscheinlich weiter steigenden Kapitalmarktzinsen werden die Risiken bei Aktieninvestments als hoch eingeschätzt. Die Anleihemärkte bieten aufgrund der weiterhin niedrigen Renditen wenige Anlagemöglichkeiten mit attraktivem Chance-Risiko-Profil. Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG hält an den bestehenden Investments größtenteils fest und analysiert deren Entwicklung. Einige Investments sollen bei positiver Entwicklung abgebaut werden. Bei Opportunitäten sollen die vorhandenen liquiden Mittel in neue Investments investiert werden. Unternehmenslage. Der Vorstand strebt eine weiterhin solide Finanzlage der Heidelberger Beteiligungsholding AG an. Investments werden vorrangig mit Eigenkapital finanziert. Sollten attraktive Investitionsmöglichkeiten identifiziert werden, ist auch weiterhin die Nutzung von Fremdkapital, i.d.R. Bankkrediten, vorgesehen. Die Verteilung der Kreditbeschaffungsrisiken auf mehrere Banken wird beibehalten. Eine vordefinierte Eigenkapitalquote gehört nicht in das strategische Konzept des Vorstands. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus den Investitionsopportunitäten sowie deren Chancen-Risiken-Verhältnis. Die vorgehaltene Liquiditätsausstattung bemisst sich an der allgemeinen Risikosituation an den Finanzmärkten sowie dem Risikoprofil des Unternehmens, das sich mit dem Auf- und Abbau von Investments kurzfristig ändern kann. Es wird eine angemessene Liquiditätsvorhaltung unter Berücksichtigung möglicher Risiken der Refinanzierung beispielsweise aufgrund von vorübergehenden Verwerfungen an den Finanzmärkten angestrebt. Aufgrund der guten Kreditwürdigkeit der Gesellschaft rechnet der Vorstand auch für das laufende Geschäftsjahr mit sehr attraktiven Konditionen in der Refinanzierung. Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht wieder Zins- und Dividendeneinnahmen, da einige bedeutende Beteiligungen weiterhin attraktive Dividenden ausschütten werden. Gewinnrealisierungen aus Aktienverkäufen werden voraussichtlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 liegen. Dies hängt allerdings sehr wesentlich von den wenig vorhersehbaren Entwicklungen an den Kapitalmärkten und den Entwicklungen der einzelnen Beteiligungen ab. Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG geht grundsätzlich von einem im Vergleich zum Vorjahr erheblich steigenden Jahresergebnis aus. Damit wird auch eine deutlich steigende Eigenkapitalrendite für 2023 erwartet. Der Einschätzung liegt die Annahme zugrunde, dass keine großen Marktturbulenzen, z.B. durch massive Zinssteigerungen oder Kurseinbrüche an den Aktienmärkten, auftreten. Eine konkrete Ertragsprognose (Punktprognose) für das Geschäftsjahr 2023 ist aufgrund von Marktpreisschwankungen und zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannten Neuinvestitionen des laufenden Geschäftsjahres nicht möglich. Die Entwicklung des Nettovermögenswerts je Aktie ist von den Kursentwicklungen der einzelnen Investments abhängig. Da die Investments mit ihren Marktwerten in die Berechnung des NAV eingehen, ist die Entwicklung des NAV stark von der allgemeinen Marktentwicklung abhängig. Eine konkrete Prognose der allgemeinen Marktentwicklung ist nicht möglich. Der Vorstand erwartet im Kalenderjahr 2023 eine positive Entwicklung der wichtigsten Aktienmärkte und daher auch eine moderate Steigerung des NAV je Aktie gegenüber dem Stand zum Jahresende 2022. Eine Punktprognose über das Ausmaß der Veränderung des NAV im Geschäftsjahr 2023 kann aufgrund der großen Abhängigkeit von der Entwicklung der allgemeinen Kapitalmärkte und der Entwicklung einzelner Investments im Portfolio nicht gemacht werden. Auf Basis einer soliden Finanzlage soll eine nachhaltige Steigerung des Unternehmensvermögens erreicht werden. Die Finanzlage, insbesondere die Liquiditätsvorhaltung, ist abhängig von Investmentopportunitäten. Aktuell plant der Vorstand keine wesentlichen Änderungen des Portfolios. Es besteht weiterhin die Flexibilität für weitere Opportunitäten. Der weitere Vermögensaufbau kann durch Abschreibungen aufgrund von Wertreduzierungen einzelner Portfoliopositionen negativ beeinflusst werden. Die Entwicklung des Portfolios ist selbstverständlich auch abhängig von der weiteren allgemeinen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie von bedeutenden Einzelinvestments. 5. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu den in Bezug auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG herrschenden Unternehmen und den mit diesen Unternehmen verbundenen Unternehmen aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG folgende Erklärung abgegeben: „Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG und mit der Heidelberger Beteiligungsholding AG verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Dabei hat die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte jeweils vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung eines herrschenden Unternehmens oder eines mit einem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.“ 6. Übernahmerelevante Angaben Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, verpflichtet, in den Lagebericht die in § 289a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen zu machen. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 274.400,00 (Vj. EUR 274.400,00) und war in 274.400 (Vj. 274.400) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 274.400,00 vollständig eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden; Aktien unterschiedlicher Gattung sind nicht vorhanden. Jede Aktie an der Heidelberger Beteiligungsholding AG gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Direkte oder indirekte Beteiligungen, die 10% der Stimmrechte überschreiten. Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG, die zehn Prozent übersteigen, wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemachten Angaben unter dem Punkt Stimmrechtsmitteilungen verwiesen. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Gemäß § 84 AktG werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht gemäß § 5 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, kann der Aufsichtsrat gemäß § 84 Abs. 2 AktG ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, wenn nicht die Satzung den Erlass der Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat übertragen hat oder der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und – sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt – mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, es sei denn, die Satzung bestimmt eine höhere Mehrheit für bestimmte Beschlussfassungen. Ausgenommen von vorheriger Regelung sind sämtliche Satzungsänderungen – diese bedürfen gemäß § 16 der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG grundsätzlich mehr als 80 % der bei der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Erwerb eigener Aktien. Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27.05.2021 folgenden Beschluss zwecks Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gefasst: a) Die Heidelberger Beteiligungsholding AG (im Folgenden: “Gesellschaft”) wird dazu ermächtigt, bis zum 26. Mai 2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (nachfolgend „Verkaufsaufforderung“). (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; in diesem Falle ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben. (3) Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufsangeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben. c) Überschreitet im Fall des Erwerbs eigener Aktien über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot (vorstehend Ziffer (2)) oder eine Verkaufsaufforderung (vorstehend Ziffer (3)) die Zahl der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG, welche der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Erwerb angeboten werden, die jeweils von der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Rückkauf vorgesehene Höchstzahl an Aktien, so erfolgt die Annahme jeweils nach Quoten im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Der Vorstand kann eine bevorrechtige Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück Aktien je Aktionär vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen. d) Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann entweder vollständig oder in mehreren einzelnen Tranchen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. e), f) oder g) genannten Zwecke, ausgeübt werden. e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann jeweils ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist im Fall der Einziehung ermächtigt, die Satzung in Bezug auf das Grundkapital und/oder die Zahl der Aktien anzupassen. f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien Dritten anzubieten und zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. h) Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in lit. f) oder g) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch öffentliches Angebot an die Aktionäre wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. i) Die Ermächtigungen unter vorstehenden lit. e), f) und g) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. j) Von den Ermächtigungen in lit. e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. k) Die Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien in lit. e) bis g) gelten für aufgrund einer früher von der Hauptversammlung erteilten Erwerbsermächtigung erworbene eigene Aktien entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist auch insoweit ausgeschlossen. Hinsichtlich des Erfordernisses einer Zustimmung des Aufsichtsrats gilt lit. j) entsprechend. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft im Rahmen der Ermächtigung vom 27.05.2021 keine eigenen Aktien (Vj. 0) erworben. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 6.090 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,22 %. Genehmigtes Kapital. Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat den Vorstand am 27.05.2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26.05.2026 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 137.200,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen: (1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. (2) Soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde. (3) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10% des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt. (4) Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. (5) Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen. Vom Genehmigten Kapital 2021 wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Bedingtes Kapital. Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2017 ein bedingtes Kapital beschlossen, das mit Eintragung am 13. Juni 2017 wirksam wurde und bis zum 09. Mai 2022 ausgenutzt werden konnte sowie bis zum 13. Juni 2022 wirksam war. Der Vorstand hat von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 7. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben im Januar 2023 die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: „Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden. Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG sehen wie in den Vorjahren die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand auch weiterhin ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.“ Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist separat erstellt. Er ist zusammen mit dem Vermerk des Abschlussprüfers auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich. Diversitätskonzept Der Aufsichtsrat verfolgt hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat kein (abstraktes) Diversitätskonzept. Der Aufsichtsrat erachtet neben anderen Zielen auch das Ziel der Vielfalt an sich für wichtig und berücksichtigt dies auch bei konkreten Besetzungsentscheidungen. Allerdings hält der Aufsichtsrat es nicht für zweckmäßig und zielführend, bei einem Kontrollorgan für eine Gesellschaft in der Größenordnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG von vornherein abstrakte Ziele für seine Besetzung und ein abstraktes Kompetenzprofil festzulegen. Dies gilt auch für die Diversität. Hier müssen bei der Vorbereitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung die Kompetenz und der konkrete Bedarf in der jeweiligen Besetzungssituation entscheidend sein. Dasselbe gilt nach Auffassung des Aufsichtsrats auch für die Besetzung des Vorstands. Angaben zur Geschlechterquote Der Vorstand besteht zurzeit aus einem Mitglied. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertsteigerung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Eine Verpflichtung zu Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands gemäß § 76 Abs. 4 AktG besteht nicht. Die Gesellschaft hat keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Für den Fall personeller Veränderungen hat der Vorstand am 02.01.2019 beschlossen, vorsorglich eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene von 0% festzulegen, die bis zum 31.12.2023 umzusetzen ist. Dem Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehören gemäß Satzung drei Mitglieder an, die von den Aktionären in der Hauptversammlung durch Einzelwahl gewählt werden. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind beide Geschlechter zu jeweils mehr als 30% repräsentiert. Gemäß den Regelungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst („Gesetz zur Frauenquote“) über den Mindestanteil von Frauen in Führungspositionen war der Aufsichtsrat frei, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft festzulegen. In seiner Beschlussfassung vom 26.02.2018 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 0% festgelegt. Die Zielerreichungsfrist wurde zum 30.04.2021 festgelegt. In seiner Beschlussfassung vom 19.05.2021 hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 0% festgelegt. Die Zielerreichungsfrist wurde zum 30.04.2026 festgelegt. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08.02.2019 als Zielgröße 0% mit einer Zielerreichungsfrist bis zum 31.12.2023 festgelegt. Zuvor hatte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.01.2016 mit einer Frist bis zum 31.12.2018 eine Zielgröße von 0% festgelegt. Die Hauptversammlung am 27.05.2021 wählte die Aufsichtsratsmitglieder neu. Nach den Wahlen zum Aufsichtsrat sind weiterhin beide Geschlechter zu jeweils mehr als 30% im Aufsichtsrat repräsentiert. Diese wurde im Geschäftsjahr 2022 erreicht bzw. übererfüllt. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten und in eigener Verantwortung geleitet. Der Vorstand handelt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des deutschen Aktien- und Handelsrechts. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und in Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben beraten. Zu den Aufgaben des Vorstands gehört die Unternehmensplanung, insbesondere die strategische Planung sowie die Koordination und Kontrolle der Planung im Unternehmen. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Unternehmensführungspraktiken angewendet. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2022 aus einer Person. Angaben zum Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2022 sind im Anhang des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemacht. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und enthält neben Bestimmungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Zusammenarbeit des Vorstands (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) auch einen Katalog von Geschäften, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Berichtspflichten des Vorstands in der Geschäftsordnung in angemessenem Umfang geregelt. Beschlussfassungen des Vorstands erfolgen ohne Einhaltung einer besonderen Form und Frist und ohne Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Sitzung des Vorstandes. Der Vorstand steht im Rahmen seiner Unternehmensführung auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in ständiger und enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzenden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Entwicklung des Beteiligungsportfolios und den Stand der Verbindlichkeiten und Forderungen. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung einzelner Geschäftsvorfälle mit dem Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen. Der Vorstand erstattet der Aufsichtsratsvorsitzenden auch über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus schriftlich oder mündlich Bericht in Angelegenheiten, die für die Gesellschaft von besonderem Gewicht oder besonderer Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die Heidelberger Beteiligungsholding unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, die eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorsehen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind Vertreter der Anteilseigner. Eine Geschäftsordnung, welche die Arbeit im Aufsichtsrat regelt, existiert nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 sind im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen und, bei Eilbedürftigkeit, außerhalb von Sitzungen im Parallelverfahren gefasst. Die Sitzungen werden durch die Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei deren Verhinderung, durch ihren Stellvertreter einberufen. Der Aufsichtsrat befasst sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung steht der Aufsichtsrat in engem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und nimmt auch gemäß § 171 Abs. 2 S. 3 AktG zu dessen Prüfung des Unternehmens Stellung. Der gesamte Aufsichtsrat stellt zugleich den Prüfungsausschuss dar. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich in seinem Bericht an die Hauptversammlung über seine Arbeit. Heidelberg, 19. April 2023 Heidelberger Beteiligungsholding AG Ralph Bieneck Der Vorstand Anlage 1 AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gezeichnetes Kapital * 274.400,00 274.400,00 Nennbetrag eigener Anteile -6.090,00 -6.090,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 1.162,00 1.387,00 I. Ausgegebenes Kapital 268.310,00 268.310,00 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten II. Kapitalrücklage 14.623.286,97 14.623.286,97 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.493,00 5.071,00 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 532.563,44 532.563,44 III. Finanzanlagen 2. andere Gewinnrücklagen 11.688.969,04 11.688.969,04 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.072.357,61 8.348.575,22 IV. Bilanzverlust -8.942.251,53 -287.660,60 3.077.012,61 8.355.033,22 18.170.877,92 26.825.468,85 B. UMLAUFVERMÖGEN B. RÜCKSTELLUNGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Steuerrückstellungen 5.108,00 5.108,00 2. sonstige Rückstellungen 78.554,46 71.395,39 Sonstige Vermögensgegenstände 114.101,16 2.862.190,13 83.662,46 76.503,39 II. Wertpapiere C. VERBINDLICHKEITEN Sonstige Wertpapiere 12.353.236,41 12.941.824,59 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 130,90 5.130,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 0 (Vj.: TEUR 5) III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.960.993,96 2.749.363,80 2. Sonstige Verbindlichkeiten 252.753,89 4.816,27 15.428.331,53 18.553.378,52 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 253 (Vj.: TEUR 5) davon aus Steuern TEUR 6 ( Vj.: TEUR 5) C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 1 (Vj.: TEUR 0) Aktive Rechnungsabgrenzung 2.081,03 3.506,77 * Bedingtes Kapital: EUR 0,00 (Vj. TEUR 7.014) 252.884,79 9.946,27 18.507.425,17 26.911.918,51 18.507.425,17 26.911.918,51 Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg Bilanz zum 31. Dezember 2022 Anlage 2 1.1.-31.12. 2022 1.1.-31.12. 2021 EUR EUR 1. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen 325.164,10 9.246.937,72 2. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.934.837,45 927.939,87 3. Abschreibungen auf Finanzanlagen 4.496.233,46 1.824,00 4. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 7.099.036,94 7.388.694,05 5. Sonstige betriebliche Erträge 188.895,28 388.797,82 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 180.000,00 180.000,00 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 747,19 109,57 davon Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 0 (i. Vj.: TEUR 0) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.803,00 1.803,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 224.819,18 320.765,70 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 111.248,64 135.358,32 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 789.965,19 314.739,02 davon von verbundenen Unternehmen TEUR 22 (i.Vj.: TEUR 0) 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.062,12 4.124,18 12. Ergebnis vor Steuern -8.654.591,23 3.116.452,25 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,30 15.555,80 14. Ergebnis nach Steuern -8.654.590,93 3.100.896,45 15. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -8.654.590,93 3.100.896,45 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 287.660,60 3.388.557,05 17. Bilanzverlust -8.942.251,53 -287.660,60 Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Anlage 5 Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2022 1. Allgemeine Angaben Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg, Deutschland, Ziegelhäuser Landstraße 1, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338007 geführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den für Kapitalgesellschaften gel- tenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gilt die Gesellschaft als große Kapitalgesell- schaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert bei- behalten worden. Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechtes des § 274 Abs. 1 HGB nicht an- gesetzt. Zum Bilanzstichtag verfügt die Heidelberger Beteiligungsholding AG über einen kör- perschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 2.285 (Vj. TEUR 406) und einen gewerbesteu- erlichen Verlustvortrag von TEUR 2.345 (Vj. TEUR 466). Für die Körperschaftsteuer wurden 15,83 % und für die Gewerbesteuer 14,00 % angesetzt. Temporäre aktive Differenzen zwi- schen Handelsbilanz und Steuerbilanz bestehen im Wesentlichen im Bereich Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Pos- ten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt auch im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2022 wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Anlage 5 Seite 2 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- kosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, die sich an den steuerlichen Höchsts- ätzen orientieren, unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die gering- wertigen Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich im Zugangsjahr im Bruttoanlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskos- ten bilanziert. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Als Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung; a) liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen; b) dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkur- ses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt. Wenn der Börsenhandel eines Wertpapiers in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen Börsenum- sätze aufweist, wird der Börsenmarkt als nicht liquide betrachtet. Weist der Börsenkurs zum Stichtag auf eine Wertminderung hin, wird - ausgehend vom Stichtagskurs - eine Einzelfallbe- trachtung vorgenommen. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben. Anlage 5 Seite 3 Von der Wertminderung im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 4.496 (Vj. TEUR 2) werden, in Folge der oben beschriebenen Regelung, TEUR 0 (Vj. TEUR 0) als vorübergehend und TEUR 4.496 (Vj. TEUR 2) als dauerhaft eingestuft. Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für zuvor vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermö- gens werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips anhand des Börsenkurses zum Bilanzstichtag bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewer- tet. Eigenkapital Gemäß § 272 Abs. 1a HGB wird der Nennbetrag der erworbenen Anteile offen vom gezeich- neten Kapital abgesetzt. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetra- ges angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkenn- bare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnungen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Kurs am Transaktionstag in Euro bewertet. Zum Bilanzstichtag wurden die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegen- stände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet (§ 256a S. 1 HGB). Anlage 5 Seite 4 Dividendenerträge Dividendenerträge werden in dem Jahr, in welchem der Gewinnverwendungsbeschluss ge- fasst wird, als Ertrag erfasst. Ertrag/Verlust aus dem Abgang von Wertpapieren Der Ertrag/Verlust aus dem Verkauf eines Wertpapiers wird erst dann realisiert, wenn das rechtliche und das wirtschaftliche Eigentum, d.h. im Wesentlichen alle Chancen und Risiken des Vermögensgegenstandes auf den Käufer übergegangen sind. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel darge- stellt. Bei keinem Wertpapier des Anlagevermögens liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr keine. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 114 (Vj. TEUR 2.862) enthalten im Wesentlichen eine Zinsforderung aus einer ausländischen Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 18 (Vj. TEUR 250) sowie Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 96 (Vj. TEUR 68). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Sinne des § 268 Abs. 4 HGB bestehen nicht (Vj. TEUR 0). Wertpapiere Im Berichtsjahr 2022 enthält der Posten „Sonstige Wertpapiere“ 13 (Vj. 12) Wertpapiere im Umfang von TEUR 12.353 (Vj. TEUR 12.942). Anlage 5 Seite 5 Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 274.400,00 (Vj. EUR 274.400,00) und war in 274.400 (Vj. 274.400) auf den Inhaber lau- tende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grund- kapital von EUR 1,00 (Vj. EUR 1,00) je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 274.400,00 vollständig eingezahlt. Eigene Anteile Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27. Mai 2021 folgenden Beschluss gefasst: a) Die Heidelberger Beteiligungsholding AG (im Folgenden: "Gesellschaft") wird dazu ermäch- tigt, bis zum 26. Mai 2026 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des Grundka- pitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erwor- ben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu kei- nem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse, (2) mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (nachfolgend "Verkaufsaufforderung"). (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Ge- genwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Er- werbsangebot darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsneben- kosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentli- chung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann Anlage 5 Seite 6 das Angebot angepasst werden; in diesem Falle ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % über- oder unterschrei- ten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kauf- preises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Ange- bot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben. (3) Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufs- angeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithme- tische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschrei- ten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreis- spanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung er- hebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben. c) Überschreitet im Fall des Erwerbs eigener Aktien über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot (vorstehend Ziffer (2)) oder eine Verkaufsaufforde- rung (vorstehend Ziffer (3)) die Zahl der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG, wel- che der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Erwerb angeboten werden, die jeweils von der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum Rückkauf vorgesehene Höchstzahl an Aktien, so erfolgt die Annahme jeweils nach Quoten im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Der Vorstand kann eine bevorrechtige Annahme gerin- ger Stückzahlen von bis zu 100 Stück Aktien je Aktionär vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen. d) Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann entweder vollständig oder in mehreren einzelnen Tranchen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann auch durch von der Gesell- schaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraus- setzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. e), f) oder g) genannten Zwecke, ausgeübt werden. Anlage 5 Seite 7 e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Haupt- versammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann jeweils ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist im Fall der Einziehung ermächtigt, die Satzung in Bezug auf das Grundkapital und/oder die Zahl der Aktien anzupassen. f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien Dritten anzubieten und zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegen- stände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräu- ßern, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. h) Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in lit. f) oder g) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Er- mächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der ins- gesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirk- samwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchst- grenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch öffentliches Angebot an die Aktionäre wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. i) Die Ermächtigungen unter vorstehenden lit. e), f) und g) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ausgenutzt werden. Anlage 5 Seite 8 j) Von den Ermächtigungen in lit. e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Auf- sichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. k) Die Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien in lit. e) bis g) gelten für aufgrund einer früher von der Hauptversammlung erteilten Erwerbsermächtigung erworbene eigene Aktien entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist auch insoweit ausgeschlossen. Hinsichtlich des Erfordernisses einer Zustimmung des Aufsichtsrats gilt lit. j) entsprechend. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft keine (Vj. keine) eigenen Aktien erworben und hält wie im Vorjahr zum Stichtag 6.090 eigene Aktien im Bestand, die in Höhe ihres Nennwerts von TEUR 6 (Vj. TEUR 6) vom gezeichneten Kapital abgesetzt sind. Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien im Geschäftsjahr 2022 Datum Verände- rung Bestand Anfangsbestand 01.01.2022 6.090 Endbestand 31.12.2022 6.090 Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft 6.090 eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,22 %. Die Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und an der Bayeri- schen Börse München zum Handel im Regulierten Markt zugelassen und an den Wertpapier- börsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen. Das ausgegebene Kapital hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt: Geschäftsjahr 2022 in EUR Geschäftsjahr 2021 in EUR Stand Geschäftsjahresbeginn 268.310,00 268.310,00 Stand Geschäftsjahresende 268.310,00 268.310,00 Anlage 5 Seite 9 Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 27. Mai 2021 den Beschluss über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals wie folgt gefasst: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Ge- sellschaft bis zum 26. Mai 2026 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt Euro 137.200,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien ge- gen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grund- sätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen wer- den, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien aus- zuschließen: (1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. (2) Soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genuss- rechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wand- lungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde. (3) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts nach dieser Ziffer (3) während der Laufzeit der Ermächtigung ausgegebenen Aktien in Summe 10% des Grundka- pitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeit- punkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder aus- zugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Anlage 5 Seite 10 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begren- zung auf 10% des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapi- tals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss er- folgt. (4) Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Be- teiligungen an Unternehmen erfolgt. (5) Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzel- heiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung ent- sprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Er- mächtigungsfrist neu zu fassen. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2017 ein bedingtes Kapital beschlossen, das mit Ein- tragung am 13. Juni 2017 wirksam wurde und bis zum 09. Mai 2022 ausgenutzt werden konnte sowie bis zum 13. Juni 2022 wirksam war. Der Vorstand hatte von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind sowie die Beträge aus der durchgeführten Kapitalherabsetzung. Die Kapi- talrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 14.623 (Vj. TEUR 14.623). Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage In die gesetzliche Rücklage sind gem. § 150 Abs. 2 AktG 5 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapital- rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen 10 % oder den in der Satzung be- stimmten höheren Teil des Grundkapitals erreicht haben. Im Geschäftsjahr 2022 wurde kein Anlage 5 Seite 11 Betrag mehr in die gesetzliche Rücklage eingestellt, da die gesetzliche Rücklage und die Ka- pitalrücklage in Summe 10 % des Grundkapitals übersteigen. Andere Gewinnrücklagen Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 17 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, bei der Feststel- lung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Ein- stellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden. Aufgrund des noch verbleibenden Bilanzverlusts in Höhe von TEUR 8.942 (Vj. TEUR 288) war kein Betrag in die anderen Ge- winnrücklagen einzustellen. Die anderen Gewinnrücklagen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt verändert: Geschäftsjahr 2022 TEUR Geschäftsjahr 2021 TEUR Stand Geschäftsjahresbeginn 11.689 11.689 Stand Geschäftsjahresende 11.689 11.689 Bilanzverlust Im Berichtsjahr ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 8.942 (Vj. Bilanzverlust TEUR 288). Stimmrechtsmeldungen Uns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG bzw. § 127 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor: Im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Zeitpunkt der Erstellung sind der Gesellschaft keine Stimmrechtsmeldungen mitgeteilt worden. Vor dem Geschäftsjahr 2022 sind der Gesellschaft folgende Stimmrechtsmeldungen mitgeteilt worden [zum Teil WpHG a. F.]: • Am 17. Dezember 2021 ist der Heidelberger Beteiligungsholding AG mitgeteilt worden, dass die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, 89,59% (245.835 Stimmrechte) der Stimmrechte an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hält. Diese Stimmrechte sind Anlage 5 Seite 12 nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft und Herrn Wilhelm K. T. Zours zuzurechnen. • Die Axxion S.A., Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesell- schaft am 1. Oktober 2020 die Schwelle von 5 % überschritten hat und 5,35 % (14.686 Stimmrechte) beträgt. Rückstellungen Steuerrückstellungen sind in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 5) bilanziert. Die sonstigen Rück- stellungen in Höhe von rund TEUR 79 (Vj. TEUR 71) enthalten Kosten für Rechts- und Bera- tungsaufwendungen in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 20), Kosten für die Erstellung und Prü- fung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 47 (Vj. TEUR 40), Kosten für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 5) sowie Kosten für die Aufbewahrung von Ge- schäftsunterlagen in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 6). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind über Pfandrechte an Wertpapieren besi- chert. Art der Verbindlichkeit Gesamt- betrag davon mit Restlaufzeit Gesicherte Beträge Art der Si- cherheit bis 1 Jahr über 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 (Vj. 5) 0 (Vj. 5) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) 2. Sonstige Verbind- lichkeiten 253 (Vj. 5) 253 (Vj. 5) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) Summe 253 (Vj. 10) 253 (Vj. 10) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) 0 (Vj. 0) Anlage 5 Seite 13 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge/Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen den Differenzbetrag zwischen er- zielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Im Berichtsjahr wurden Erträge in Höhe von TEUR 325 (Vj. TEUR 9.247) erfasst. Verluste waren wie im Vorjahr keine entstan- den. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 0 (Vj. TEUR 907) und die Zu- schreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf TEUR 1.935 (Vj. TEUR 21). Hier ist im Wesentlichen eine Zuschreibung auf die XTPL S.A. in Höhe von TEUR 1.667 (Vj. TEUR 0) zu nennen. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 4.496 (Vj. TEUR 2) und auf Wert- papiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 7.099 (Vj. TEUR 7.389) betreffen Abschrei- bungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Abschreibung auf Finanzanlagen ist in voller Höhe auf ein Insolvenzplanverfahren (“Voluntary Administration”) bei der australischen Beteiligung Wiluna Mining Corporation zurückzuführen. Im Geschäftsjahr ist infolge eines wert- aufhellenden Ereignisses eine Abschreibung auf die im Umlaufvermögen gehaltene Wandel- schuldverschreibung der Arrow Resources in Höhe von TEUR 2.589 (Vj. TEUR 0) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 189 (Vj. TEUR 389) und enthalten im Wesentlichen einen Ertrag aus einer Anpassung von Anleihebedingungen in Höhe von TEUR 142 (Vj. TEUR 0), ein Ertrag aus abgetretener Aufsichtsratsvergütung in Höhe von TEUR 18 (Vj. TEUR 0) sowie einen periodenfremden Ertrag aus einem Rechtsstreit in Höhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 0). Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Anlage 5 Seite 14 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 225 (Vj. TEUR 321). Es sind wie im Vorjahr keine Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens angefallen. Enthalten sind u. a. Kosten für die Hauptversammlung und die Börsennotierung in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 52), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 42 (Vj. TEUR 108), Mieten für Büroräume in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 11), Aufsichtsratsver- gütungen in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 20) sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 40). Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen wie im Vorjahr TEUR 0. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Der Posten enthält im Wesentlichen Zinserträge aus Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 592 (Vj. TEUR 250). Zinserträge von verbundenen Unternehmen wurden im Ge- schäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 22 (Vj. TEUR 0) erzielt. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten enthält im Wesentlichen Zinsen gegenüber Dritten aus kurzfristigen Verbindlich- keiten in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 4). Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen sind wie im Vorjahr keine enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf TEUR 0 (Vj. Steuerertrag TEUR 56). Der Steueraufwand beinhaltet ausschließlich den Aufwand des Geschäftsjahres 2022. 5. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr TEUR -3.746 (Vj. TEUR -9.838). Ursächlich hierfür waren insbesondere höhere Abschreibun- gen (TEUR +3.198), geringere Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagever- mögens (TEUR 8.922), ein Rückgang bei den sonstigen Aktiva (TEUR 6.041) sowie ein Jah- resfehlbetrag in Höhe von TEUR 8.655 im Geschäftsjahr (Vj. Jahresüberschuss TEUR 3.101). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.602 auf TEUR 3.959 (Vj. TEUR 10.561) verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Anlage 5 Seite 15 geringeren Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens von TEUR 3.658 (Vj. TEUR 13.298) sowie gleichzeitig geringeren Auszahlungen für Investitionen ins Finanzanlagevermögen TEUR -8 (Vj. TEUR -2.938). Der Cashflow aus Finanzierungstä- tigkeit ist leicht aufgrund niedrigerer Zinszahlungen von TEUR -4 auf TEUR -2 gestiegen. Ins- gesamt hat sich der Finanzmittelfonds um TEUR 212 auf TEUR 2.961 (Vj. TEUR 2.749) er- höht. 6. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 107, wovon TEUR 51 auf Dritte und TEUR 56 auf verbundene Unternehmen entfallen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind kurzfristig fällig. Es besteht ein Nachbesserungsrecht auf den Kaufpreis aus einer Veräußerung eines Wertpa- pieres an ein verbundenes Unternehmen aus dem Geschäftsjahr 2016. Am 22. November 2021 hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG einen Betrag von TEUR 200 als Sicherheitenstellung für einen Dispositionskredit an die bioXXmed AG (ehemals Cyto- Tools AG) zu Gunsten der Sparkasse Darmstadt verpfändet. Die Sicherheitenstellung wurde am 25. März 2022 um TEUR 200 auf TEUR 400 erhöht. Aufgrund der von der Hauptversamm- lung der bioXXmed AG beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung war eine mögli- che Inanspruchnahme nicht mehr zu erwarten. Die Sicherheiten wurden am 26. Juli 2022 wie- der freigegeben. Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Weitere sonstige Angaben Mit Vertrag vom 30. Juni 2022 hat sich die Heidelberger Beteiligungsholding AG gegenüber der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einem Übernah- meangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für Aktien der Biofrontera AG, bereiter- klärt, der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ein Darlehen in Höhe von 5 Mio. Euro zur Ver- fügung zu stellen. Der Zinssatz für die Bereitstellung belief sich auf 2,5 % p.a. Das Darlehen wurde am 7. September 2022 zurückgeführt. Anlage 5 Seite 16 Die außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2022 betreffen: • Aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile der Wiluna Mining Corp Ltd. in Höhe von TEUR 4.496 • Aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf Anteile der bioXXmed AG (ehe- mals CytoTools AG) in Höhe von TEUR 3.357 • Aufgrund ihrer Größenordnung die Abschreibung auf die Wandelschuldverschreibung der Arrow Resources in Höhe von TEUR 2.589 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Es gab nach dem Stichtag 31. Dezember 2022 keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss. Aufgrund eines werterhellenden Ereignisses wurde die Abschrei- bung auf die Wandelanleihe der Arrow Resources in Höhe von TEUR 2.589 noch im Jahres- abschluss 2022 berücksichtigt. Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2022 waren: Vorstand • Diplom-Volkswirt Ralph Bieneck, Seeheim-Jugenheim. Herr Bieneck übt die Tätigkeit hauptberuflich aus. Herr Ralph Bieneck war im Geschäftsjahr 2022 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaf- ten: • Prisma Equity AG, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender (bis 15. September 2022) • bioXXmed AG (vormals CytoTools AG), Darmstadt, stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsrat • Diplom-Kauffrau Eva Katheder, Bad Vilbel • Diplom-Kaufmann Philip Hornig, Mannheim • Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Eltville Diplom-Kauffrau Eva Katheder, Bad Vilbel Vorsitzende des Aufsichtsrats Unternehmensberaterin Anlage 5 Seite 17 Frau Eva Katheder war im Geschäftsjahr 2022 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesell- schaften: • AEE Gold AG, Ahaus, stellvertretende Vorsitzende • Balaton Agro Invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende • Pflege. Digitalisierung Invest AG (vormals: Latonba 2.0 AG), Heidelberg • Latonba AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende • Strawtec Group AG, Stuttgart, stellvertretende Vorsitzende • 2invest AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende Diplom-Kaufmann Philip Hornig, Mannheim Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Philip Hornig war im Geschäftsjahr 2022 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaf- ten: • capFlow AG i. Abw., München, Aufsichtsratsvorsitzender • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, stellvertretender Vor- sitzender • Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender • Prisma Equity AG, Stuttgart, Aufsichtsratsvorsitzender (bis zum 15. August 2022) • SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender • VV Beteiligungen AG, Heidelberg • YVAL Idiosynkratische Investments SE, Heidelberg, stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Eltville Hochschullehrerin an der Hochschule RheinMain, Wiesbaden Frau Dr. Karin Lergenmüller war im Geschäftsjahr 2022 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften: • Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats • Biofrontera AG, Leverkusen, (seit dem 23. August 2022) • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats • Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg • MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Anlage 5 Seite 18 • SPARTA AG, Heidelberg Dem Vorstand wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 insgesamt (Fest)Bezüge in Höhe von TEUR 180 (Vj. TEUR 180) gewährt. Die Bezüge des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 betra- gen insgesamt TEUR 20 (Vj. TEUR 20). Im Berichtsjahr wurden neben dem Vorstand keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 beträgt insgesamt TEUR 21 zzgl. Umsatzsteuer und entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen. Entsprechenserklärung Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im Januar 2023 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Heidelber- ger Beteiligungsholding AG zugänglich gemacht. 7. Konzernzugehörigkeit Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einbezogen. Der Konzernabschluss ist nach Veröffentlichung bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erhältlich und wird nach Konzernabschlussprü- fung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Heidelberg, 19. April 2023 Heidelberger Beteiligungsholding AG Ralph Bieneck Der Vorstand 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögens- gegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, 2.566,89 0,00 0,00 0,00 2.566,89 1.179,89 225,00 0,00 0,00 1.404,89 1.162,00 1.387,00 gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und 110.223,57 0,00 0,00 0,00 110.223,57 105.152,57 1.578,00 0,00 0,00 106.730,57 3.493,00 5.071,00 Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens 8.352.099,22 2.553.237,20 3.333.221,35 0,00 7.572.115,07 3.524,00 4.496.233,46 0,00 0,00 4.499.757,46 3.072.357,61 8.348.575,22 Summe Anlagevermögen 8.464.889,68 2.553.237,20 3.333.221,35 0,00 7.684.905,53 109.856,46 4.498.036,46 0,00 0,00 4.607.892,92 3.077.012,61 8.355.033,22 Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg Entwicklung des Anlagevermögens 2022 Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Gezeichnetes Eigene Gezeichnetes Kapital- Gesetzliche andere Gewinn- Bilanz- Gesamt- Kapital Anteile Kapital (netto) rücklage Rücklage rücklagen verlust eigenkapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Stand 01.01.2021 274,4 -6,1 268,3 14.623,3 532,6 11.689,0 -3.388,6 23.724,6 Jahresüberschuss 2021 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3.100,9 3.100,9 Stand 31.12.2021 274,4 -6,1 268,3 14.623,3 532,6 11.689,0 -287,7 26.825,5 Jahresfehlbetrag 2022 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -8.654,6 -8.654,6 Stand 31.12.2022 274,4 -6,1 268,3 14.623,3 532,6 11.689,0 -8.942,3 18.170,9 Eigenkapitalveränderungsrechnung der Heidelberger Beteiligungsholding AG Entwicklung des Eigenkapitals vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erwirtschaftetes Eigenkapital Anlage 3 Kapitalflussrechnung gem. DRS 21 2022 2021 1. Jahresfehlbetrag -8.655 3.101 2. Abschreibungen +/Zuschreibungen - 9.662 6.464 3. Zunahme +/Abnahme der Rückstellungen - 7 27 4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen +/Erträge - 0 0 5. Gewinn -/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens + -325 -9.247 6. Zinsaufwendungen +/Zinserträge - -788 -311 7. Sonstige Beteiligungserträge - -111 -135 8. Zunahme -/Abnahme der Vorräte, Forderungen L+L, sowie anderer Aktiva, -3.667 -9.708 die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind + 9. Zunahme +/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 243 -3 sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 10. Ertragsteueraufwand +/ertrag - 0 16 11. Ertragsteuerzahlungen -112 -42 12. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.746 -9.838 13. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens + 3.658 13.298 14. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - -8 -2.938 15. Erhaltene Zinsen + 198 65 16. Erhaltene Dividenden + 111 135 17. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 3.959 10.561 18. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Verkauf eigener Anteile) + 0 0 19. Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden, 0 0 Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen) - 20. Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten + 0 0 21. Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten - 0 0 22. Gezahlte Zinsen - -2 -4 23. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2 -4 24. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 211 719 25. Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 0 0 26. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.749 2.030 27. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.961 2.749 Zusammensetzung des Finanzmittelfonds: + Guthaben bei Kreditinstituten 2.961 2749 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten 0 0 Summe Finanzmittelfonds 2.961 2.749 Versicherung des gesetzlichen Vertreters (Bilanzeid) gemäß §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs- grundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Heidelberg, den 19.04.2023 _______ Ralph Bieneck Vorstand Heidelberger Beteiligungsholding AG

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