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HAVAS S.A. Annual Report 2013

May 21, 2014

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Annual Report

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Publication

HABAS Aktiengesellschaft

Markkleeberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2013

EUR
31.12.2012

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 60.750,00 63.285,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.569,00 2.133,00
II. Sachanlagen 1.592,00 3.563,00
III. Finanzanlagen 57.589,00 57.589,00
B. Umlaufvermögen 1.053.739,57 1.346.725,43
I. Vorräte 73.283,20 444.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 446.557,88 665.680,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 48.794,93 222.514,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 533.898,49 236.945,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.898,00 13.286,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.135.387,57 1.423.296,52
#### Passiva
31.12.2013

EUR
31.12.2012

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 519.876,47 404.367,04
I. gezeichnetes Kapital 885.000,00 885.000,00
II. Gewinnrücklagen 122.028,97 122.028,97
III. Verlustvortrag 602.661,93 709.091,67
IV. Jahresüberschuss 115.509,43 106.429,74
B. Rückstellungen 62.742,00 80.152,00
C. Verbindlichkeiten 552.769,10 938.777,48
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 552.769,10 938.777,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.135.387,57 1.423.296,52

Anhang zum 31.12.2013

HABAS Aktiengesellschaft

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss 2013 der HABAS Aktiengesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)  erstellt. Ergänzend dazu wurden die handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanz

Aktivseite

A. Anlagevermögen

I.  Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen. Es wurde dabei von Nutzungsdauern von 3 – 5 Jahren ausgegangen.

II. Sachanlagen

Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen. 

Für die regelmäßigen Abschreibungen wurde überwiegend von folgenden, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ausgegangen:

6 Jahre für PKW

3 - 8 Jahre  für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Büroeinrichtung

10 – 20 Jahre für Einbauten

Die Abschreibungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern wurden im Jahr des Zugangs zeitanteilig (pro rata temporis) berechnet.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 410,- wurden in Ausübung des Wahlrechts sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Der aus den Jahren 2008 und 2009 stammende Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde über fünf Jahre abgeschrieben. Dieser Sammelposten war insgesamt von untergeordneter Bedeutung und wurde im Geschäftsjahr vollständig aufgelöst.

III. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die zum 31.12.2013 ausgewiesenen Beteiligungen i.H.v. insgesamt € 57.589,00 setzen sich wie folgt zusammen:

€ 45.700,00 entsprechen einem Anteil von 76,17 % am Kapital der HABAS Innovation GmbH mit Sitz in Gräfenhainichen. Das gezeichnete Kapital der HABAS Innovation GmbH beträgt € 60.000,00.

€ 11.889,00 entsprechen einem Anteil von 100 % am Kapital der AMABUD sp.z o.o. mit Sitz in Breslau (Polen). Im Jahr 2005 fand eine Kapitalerhöhung um PLN 25.000 statt. Das Stammkapital der AMABUD sp.z o.o. beträgt nunmehr PLN 50.000. Bei dieser auf fremde Währung lautenden Beteiligung erfolgte die Umrechnung zum Kurs des Anschaffungstages unter Nichtbeachtung späterer Wechselkursänderungen.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

Das Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

1.   unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Die unfertigen Leistungen umfassen die in Ausführung befindlichen Bau- bzw. Planungsaufträge. Bei der Bewertung wurde danach unterschieden, inwieweit die einzelnen Objekte bereits unter Vertrag waren und wie der Abrechnungs- bzw. Bautenstand zum Bilanzstichtag waren.

Die Bewertung erfolgte bisher anhand des in Form von Fremd- sowie Eigenleistungen erfolgten Leistungseinsatzes, welcher dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzurechnen war, zuzüglich der kalkulierten Gemeinkostenzuschläge (Teilherstellungskosten). Ab dem Geschäftsjahr 2013 wird die Ermittlung der Teilherstellungskosten retrograd in der Weise vorgenommen, dass ausgehend vom Wert der gelegten Abschlagsrechnungen die jeweils kalkulierten bzw. zwischenzeitlich realisierten Gewinnmargen davon abgesetzt werden. Soweit zum Bilanzstichtag nicht abgerechnete Leistungen vorlagen, wurden diese in analoger Weise bewertet.

Bei Objekten mit Langfristfertigung über mehrere Jahre hinweg wurde im Interesse der Klarheit des Jahresabschlusses in vorsichtiger Weise eine Teilgewinnrealisierung vorgenommen; dies war im Geschäftsjahr nicht der Fall.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

1.   Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert bewertet und sind durch eine Debitorenliste per 31.12.2013 nachgewiesen. Soweit Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erforderlich waren, wurden diese in vorsichtiger Weise vorgenommen.Dem allgemeinen Debitorenwagnis wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Unter dieser Position sind auch die Einzelwertberichtigungen zu sonstigen Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (Darlehen an ausländische Unternehmen) ausgewiesen, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B. II. 3.) erfasst sind. Die an dieser Stelle bisher ebenfalls ausgewiesenen Einzelwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Darlehen an ausländische Unternehmen) wurden per 01.01.2013 aus Gründen der Klarheit in den Bereich der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Aktiva B. II. 2.) umgegliedert.

2.   Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt. Soweit Valutaforderungen bestanden, erfolgte die Bewertung nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung, soweit nicht ein gesunkener Wechselkurs zum Bilanzstichtag eine Abwertung der Forderung erforderlich gemacht hat. Sofern Einzelwert-berichtigungen zu diesen Forderungen erforderlich waren, wurden diese in vorsichtiger Weise vorgenommen.

3.   sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind zum einen Darlehensforderungen gegen ausländische Unternehmen sowie die zugehörigen Zinsforderungen ausgewiesen. Soweit es sich dabei um Valutaforderungen handelt, erfolgte die Bewertung nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung, soweit nicht ein gesunkener Wechselkurs zum Bilanzstichtag eine Abwertung der Forderung erforderlich gemacht hat. Sofern Einzelwertberichtigungen zu diesen Forderungen erforderlich waren, wurden diese in vorsichtiger Weise vorgenommen und an o.g. Stelle unter Aktiva B. II. 1. ausgewiesen.

III.  Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Die Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bewertet.

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft im Wesentlichen im Voraus bezahlte bzw. berechnete Kosten, welche Folgejahre betreffen.

Passivseite

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital zum 31.12.2013 wird als Gezeichnetes Kapital i.H.v. €  885.000,00 ausgewiesen.

II. Gewinnrücklagen

Unter den Gewinnrücklagen werden die gesetzliche Rücklage sowie die anderen Gewinnrücklagen ausgewiesen.

III. Verlustvortrag

Der handelsrechtliche Verlustvortrag zum 01.01.2013 beträgt € 602.661,93.

IV. Jahresüberschuss

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 beträgt € 115.509,43.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.

C. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.   erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Unter dieser Position wurden die erhaltenen Anzahlungen bzw. die geforderten Abschlagszahlungen zu den in Arbeit befindlichen Bau- bzw. Planungsvorhaben ausgewiesen.

2.   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.   sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen mittelfristige Darlehen nebst Zinsverbindlichkeiten sowie die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit per 31.12.2013 und die Lohnsteuer-Verbindlichkeit Dezember 2013 ausgewiesen.

Ergänzende Angaben

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von € 115.509,43 wird mit dem Verlustvortrag zum 01.01.2013 (€ 602.661,93) verrechnet; der verbleibende negative Saldo in Höhe von € 487.152,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Vorstand gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr an:

Herr Wolfgang Vogel, Vorsitzender, Diplom-Ingenieur

Dem Aufsichtsrat gehörten an:

Herr Prof. sc. Dr. Franz Rudolph, Diplom-Ökonom, Vorsitzender
Herr Dr. Kurt Falkenberg, Diplom-Volkswirt
Herr Dr. Horst Richter, Diplom-Geologe

- Frau Susanne Vogel, Diplom-Ingenieur, Ersatzmitglied für alle Mitglieder des Aufsichtsrats

Markkleeberg, den 30. April 2014

HABAS Aktiengesellschaft

Markkleeberg

gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Vogel

- Vorstand -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2014 festgestellt.