Governance Information • Apr 1, 2022
Governance Information
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§ 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat deutscher börsennotierter Gesellschaften, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher gemäß § 161 AktG, dass die Hannover Rück SE seit 1. April 2022 allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht am 20. März 2020) entspricht und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen.
Hannover, den 1. April 2022
Entsprechenserklärung 1. April 2022
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