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Hamburger Hafen und Logistik AG

Governance Information Feb 26, 2010

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Governance Information

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### Hamburger Hafen und Logistik AG

#### Hamburg

### Nachreichung zum Jahresabschluss 2008

### 18. Corporate Governance

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Anwendung der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internet-Homepage der HHLA dauerhaft zugänglich gemacht.

### Weitere Entwicklung

Vor dem Hintergrund ihrer breiten strategischen Aufstellung, der zunehmenden Konzentration von Ladungsaufkommen auf zentrale internationale Drehkreuze und der fortschreitenden Integration aufstrebenden Volkswirtschaften in die internationale Arbeitsteilung geht die HHLA langfristig weiter von positiven Geschäftsaussichten aus.

Sofern sich aus der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise keine lang anhaltende Rezessionsphase für die gesamte Weltwirtschaft ergibt, rechnet die HHLA damit, ihre Geschäftsentwicklung bei Umsatz und Ertrag in den Folgejahren positiv fortsetzen zu können. Dabei soll das Investitionsprogramm entsprechend der Nachfrageentwicklung weitergeführt werden.

Zum Erhalt stabiler Bilanzrelationen beabsichtigt die HHLA, ihre konservative Finanzierungspolitik beizubehalten. Demnach ist weiterhin geplant, Investitionen und Dividendenzahlungen so weit als möglich aus dem laufenden Cashflow und aus Liquiditätsreserven zu decken. Darüber hinaus legt die HHLA großen Wert auf die Wahrung ihrer guten Unternehmensbonität. Ziel bleibt es zudem, an einer kontinuierlichen Dividendenpolitik festzuhalten.

### Erklärung des Vorstands

Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.

Hamburg, 6. März 2009

HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK

AKTIENGESELLSCHAFT


Peters

Dr. Behn

Brandt

Fritsch

Dr. Jürgens

Dr. Lappin

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