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HAMBORNER REIT AG AGM Information 2010

Apr 29, 2010

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 29 April 2010 15:34

HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2010 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HAMBORNER REIT AG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2010 in Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

29.04.2010 15:34

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

– ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 –

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, dem 10. Juni 2010, 10.00 Uhr

in der Stadthalle in 45479 Mülheim an der Ruhr, Theodor-Heuss-Platz 1 (Festsaal), stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2009 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1) keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 23. März 2010 den Jahresabschluss festgestellt und den IFRS-Einzelabschluss gebilligt hat.

2)

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von 27.236.550,31 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,37 EUR auf jede Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 18.811.650,31 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3)

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4)

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5)

Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (VorstAG)

Durch das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Hiervon soll Gebrauch gemacht werden.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2009 als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlicht ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu billigen.

6)

Satzungsänderung (Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder)

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der HAMBORNER REIT AG soll von sechs auf neun erweitert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Satzung wird dahingehend geändert, dass die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf neun erhöht wird. § 9 Abs. 1) der Satzung erhält den folgenden neuen Wortlaut:

‘§ 9 ZUSAMMENSETZUNG, WAHLEN, AMTSDAUER

1) Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.’

7)

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der gegenwärtigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung am 10. Juni 2010 ab. Es sind daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Nach der Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder durch Eintragung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6) im Handelsregister setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner die Herren

Dr. Eckart John von Freyend, Bad Honnef,

Gesellschafter der Gebrüder John von Freyend Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.

Dr. Marc Weinstock, Kelkheim/Fischbach,

Vorstandsvorsitzender der HSH Real Estate AG

Volker Lütgen, Wentorf,

Geschäftsführer der HSH Capitalpartners GmbH

Robert Schmidt, Datteln,

Geschäftsführer der Evonik Immobilien GmbH

in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt weiterhin vor, als Vertreterin der Anteilseigner Frau

Christel Kaufmann-Hocker, Düsseldorf,

Unternehmensberaterin

in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Amt von Frau Kaufmann-Hocker beginnt mit dem Wirksamwerden der Erweiterung des Aufsichtsrats, also mit der Eintragung der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 6) in das Handelsregister. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt.

Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Dr. John von Freyend beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

8)

Satzungsänderung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)

Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) ist überwiegend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Das ARUG führt u.a. zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Einberufung der Hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

In § 15 der Satzung wird folgender Abs. 4) eingefügt, wobei der bisherige Abs. 4) zu Abs. 5) wird:

‘4) Der Anspruch des Aktionärs gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 AktG auf Übermittlung der Mitteilung gemäß § 125 Abs. 1 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand kann die Kreditinstitute zu einer Übermittlung in Papierform oder auf anderem Weg ermächtigen. Dies ist mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.’

9)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2010 zu wählen.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7) gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 7) zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend jeweils unter *1) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. bei den unter *2) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:

Dr. Eckart John von Freyend, Bonn,

Hahn Immobilien-Beteiligungs AG *1)

GSW Immobilien AG *1) (Vorsitz)

EUREF AG *1)

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG *1)

Investment AG für langfristige Investoren TGV *1)

Dr. Marc Weinstock, Kelkheim/Fischbach,

LB Immo Invest GmbH *2) (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH *2) (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

BIG BAU-INVESTITIONSGESELLSCHAFT mbH *2) (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Pirelli RE Asset Management Deutschland GmbH *2) (Mitglied des Beirats)

H/H-Capital Management GmbH *2) (Mitglied des Investitionsausschusses)

BIT – Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG *1)

Volker Lütgen, Wentorf,

k e i n e

Robert Schmidt, Datteln,

THS GmbH *2) (Mitglied des Beirats)

Wohnbau Dinslaken GmbH *2) (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Christel Kaufmann-Hocker, Düsseldorf,

k e i n e

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bis zum Ablauf des 3. Juni 2010 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse schriftlich oder per Telefax anmelden:

HAMBORNER REIT AG

c/o Commerzbank AG

WASHV dwpbank AG

Wildunger Straße 14

60487 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 5099-1110

E-Mail: [email protected]

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 20. Mai 2010 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 3. Juni 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag allerdings für die Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, ein anderes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils Bevollmächtigten zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Mitarbeiter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall hat der Aktionär Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch im Internet unter

http://www.hamborner.de/Vollmacht.222.0.html zum Download bereit. Die Vollmacht für von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. Juni 2010 zugehen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann zudem auch in der Hauptversammlung bevollmächtigt werden.

Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft auch elektronisch übermittelt werden. Es besteht die Möglichkeit der Übersendung an folgende E-Mail-Adresse: [email protected].

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der HAMBORNER REIT AG unter folgender Adresse zu richten:

Vorstand der HAMBORNER REIT AG

Goethestraße 45

47166 Duisburg

und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 10. Mai 2010 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Anträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unter http://www.hamborner.de/Gegenantraege.223.0.html unverzüglich zugänglich gemacht, falls der Gesellschaft spätestens bis zum 26. Mai 2010 (24:00 Uhr MESZ) ein Gegenantrag gegen einen Beschlussvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit Begründung oder ein Wahlvorschlag, der nicht begründet zu werden braucht, unter folgender Adresse zugeht:

HAMBORNER REIT AG

Vorstandssekretariat

Goethestraße 45

47166 Duisburg

Telefax: +49 (0) 203 54405-49.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Die vorstehenden Regelungen für Gegenanträge gelten sinngemäß ebenso für den Gegenvorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers, wobei ein solcher Gegenvorschlag nicht begründet werden muss.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 22.770.000 Stückaktien; jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 22.770.000 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Veröffentlichungen auf der Internetseite und auszulegende Unterlagen

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.hamborner.de/Einladung-und-Tagesordnung.202.0.html

http://www.hamborner.de/Geschaeftsberichte.193.0.html

http://www.hamborner.de/Gegenantraege.223.0.html

http://www.hamborner.de/Erlaeuterungen-zu-den-Rechten-der-Aktionaere.231.0.html

zur Verfügung.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist am 29. April 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

Die zu Tagesordnungspunkt 1) genannten Unterlagen, der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft, der gebilligte IFRS-Einzelabschluss zum 31. Dezember 2009 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2009 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 können außerdem in den Geschäftsräumen der HAMBORNER REIT AG in 47166 Duisburg, Goethestraße 45, eingesehen werden. Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Darüber hinaus werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der Internetadresse http://www.hamborner.de/Abstimmungsergebnisse.230.0.html bekannt gegeben.

Duisburg, im April 2010

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand