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Gurktaler AG — Annual Report 2020
Jul 28, 2020
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Annual Report
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LAGEBERICHT GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
GESCHÄFTSBERICHT 2019 / 2020
GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
KENNZAHLEN
| Umsatz- und Ertragskennzahlen | 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | in EUR Mio. | 1,0 | 0,9 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | in EUR Mio. | 0,5 | 0,4 |
| Jahresergebnis | in EUR Mio. | 1,5 | 2,7 |
| Angesammelte Ergebnisse (Bilanzgewinn) | in EUR Mio. | 8,4 | 7,2 |
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | in EUR Mio. | 0,2 | 0,4 |
| Umsatzrentabilität (Return on Sales) | in % | 223,4 | 297,1 |
| Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity – ROE) | in % | 7,2 | 10,2 |
| Bilanzkennzahlen | |||
| Bilanzsumme | in EUR Mio. | 30,8 | 29,4 |
| Eigenkapital | in EUR Mio. | 29,9 | 28,8 |
| Eigenkapitalquote | in % | 97,2 | 97,8 |
| Finanzverbindlichkeiten | in EUR Mio. | 0 | 0 |
| Börsekennzahlen | |||
| Börsenkapitalisierung per 31.3. | in EUR Mio. | 22,9 | 20,2 |
| Ergebnis je Aktie | in EUR | 0,68 | 1,19 |
| Cashflow je Aktie | in EUR | 0,09 | 0,17 |
| Eigenkapital je Aktie | in EUR | 13,31 | 12,80 |
| Dividende je Aktie | in EUR | 0,081) | 0,16 |
| Ausschüttungsquote | in % | 11,7 | 13,5 |
| Kennzahlen zur Vorzugsaktie ISIN AT0000A0Z9H1 | |||
| Höchstkurs | in EUR | 10,40 | 9,50 |
| Tiefstkurs | in EUR | 7,00 | 6,50 |
| Kurs per 31.3. | in EUR | 8,90 | 8,70 |
| Anzahl der ausgegebenen Aktien | in Tsd. Stk. | 750 | 750 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | x | 13,1 | 7,3 |
| Kennzahlen zur Stammaktie ISIN AT0000A0Z9G3 | |||
| Höchstkurs | in EUR | 10,80 | 9,95 |
| Tiefstkurs | in EUR | 8,10 | 7,75 |
| Kurs per 31.3. | in EUR | 10,80 | 9,10 |
| Anzahl der ausgegebenen Aktien | in Tsd. Stk. | 1.500 | 1.500 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | x | 15,8 | 7,7 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
INHALT
VORWORT DES VORSTANDS 2
UNTERNEHMENSPORTRÄT 4
INVESTOR RELATIONS 8
FINANZKALENDER 10
CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 11
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 16
LAGEBERICHT 18
KONZERNABSCHLUSS 2019/2020 24
EINZELABSCHLUSS 2019/2020 72
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER 90
GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG 91
Eine neuerliche Auszeichnung mit der Goldmedaille beim "World-Spirits Award (WSA) 2020" unterstreicht die hohe Produktqualität von Rossbacher.
Des Weiteren wurde Rossbacher von der DLG zum Kräuter-Likör des Jahres 2020 prämiert.
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!
Wir berichten über das siebente vollständige Geschäftsjahr der Gurktaler AG, die seit dem 8. Februar 2013 an der Wiener Börse notiert.
Die Kennzahlen der Gurktaler AG im Wirtschaftsjahr 2019/2020 entwickelten sich allgemein positiv und noch ohne materielle Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. Der Umsatz der Gesellschaft, der sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für die Marken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter zusammensetzt, lag im vergangenen Wirtschaftsjahr mit TEUR 952 um 0,4 % über dem Wert des Vorjahres von TEUR 948.
Nach einem Betriebsergebnis im Vorjahr in Höhe von TEUR 444 konnte in diesem Wirtschaftsjahr ein Betriebsergebnis von TEUR 466 erzielt werden. Das Ergebniswachstum ist mit einem leichten Umsatzwachstum sowie leichten Rückgängen bei den Gemeinkosten begründet. Die Underberg GmbH & Co KG verzeichnete erneut einen soliden Jahresgewinn. Die Gewinnübernahme der Gurktaler AG beträgt hier in Summe TEUR 504 nach TEUR 368 im Vorjahr.
In Ungarn lag das Ergebnis der Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT. unter dem Niveau des Vorjahres, da sich vor Jahresende 2018 der Handel im Vorfeld der neuerlichen Anhebung der Gesundheitssteuer eingedeckt hatte und nunmehr höhere Steuersätze zur Anwendung kommen. Diese vorgezogenen Absätze fehlen im Berichtsjahr. Vor allem die Marke Zwack Unicum war von der Steuererhöhung betroffen, dementsprechend konzentrierten sich die Eindeckungen vor allem auf diese Marke. Das At-Equity-Ergebnis der Zwack Gruppe ist mit TEUR 1.145 im Wirtschaftsjahr 2019/2020 nach TEUR 2.003 im Vorjahr zwar besser als geplant, jedoch um 43 % im Vergleich zu 2018/2019 gesunken.
Das Finanzergebnis, das sich aus dem Gewinnanteil der Underberg GmbH & Co KG sowie dem Zinsaufwand zusammensetzt, steigt nach TEUR 369 im Vorjahr auf TEUR 516 im Wirtschaftsjahr 2019/2020. Das Konzernjahresergebnis der Gurktaler AG beläuft sich auf EUR 1,5 Mio. (EUR 2,7 Mio. im Vorjahr).
Die Kursentwicklung der Gurktaler Aktie war im Zeitraum 1.4.2019 bis 31.3.2020 trotz Covid-19 äußerst positiv. Die Stammaktie lag zum Stichtag 31.3.2020 um 18,7 % über dem Vorjahreswert, die Vorzugsaktie konnte gegenüber dem Vorjahr um 2,3 % zulegen. Die Marktkapitalisierung ist infolgedessen um EUR 2,7 Mio. bzw. 13,4 % gewachsen.
Der Jahresüberschuss der Gurktaler AG als Einzelgesellschaft lag bei EUR 0,2 Mio. nach EUR 2,5 Mio. im Vorjahr, da Covid-19 bedingt noch keine Dividendenausschüttung bei der Zwack Unicum NYRT geplant werden kann. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung eine Dividende von TEUR 180 vor, was einer Ausschüttung von EUR 0,08 je Stamm- und Vorzugsaktie und somit einer Ausschüttungsquote von 11,7 % entspricht.
Die Covid-19 Krise und die damit verbundenen Beschränkungen und Maßnahmen durch die Regierungen in Österreich, Deutschland und Ungarn werden das den Pachterträgen und Beteiligungen zugrunde liegende Geschäft stark beeinflussen. In welchem Ausmaß sich diese Krise auf das Geschäftsjahr 2020/2021 auswirken wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Karin Trimmel, Vorstand
Wien, am 24. Juni 2020
VORWORT DES VORSTANDS
UNTERNEHMENSPORTRÄT
KRÄUTERSPIRITUOSEN IM FOKUS DES UNTERNEHMENS
Seit 8. Februar 2013 notiert die Gurktaler AG an der Wiener Börse. Nach einer verhältniswahrenden Abspaltung von der Schlumberger AG im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde deren Kräuterspirituosengeschäft in dieser neu gegründeten Aktiengesellschaft gebündelt.
Der Name Gurktaler steht für Reinheit und Natürlichkeit aus den österreichischen Alpen. Mit seinen Marken positioniert sich das Unternehmen als der Spezialist für Kräuterspirituosen. In enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern versteht sich Gurktaler als langfristiger Markengestalter und als Kompetenzzentrum der traditionsreichsten Spirituosenkategorie Kräuter. Neben Beteiligungen an der deutschen Underberg GmbH & Co KG, dem Hersteller des berühmten "Rheinberger Kräuters", sowie dem ungarischen Kräuterbitterhersteller Zwack Unicum NYRT. befinden sich zusätzlich die Kräuterspirituosenmarken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter im Eigentum der Gurktaler AG.
Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen, in denen die jeweiligen Markenrechte gehalten werden, an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH sowie deren Vertriebstochter, die Top Spirit Handels- und Verkaufs-GmbH:
• Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk • "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien • Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien
Alle Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: http://gruppe. gurktaler.at
Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen
Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.
Zum anderen hält die Gurktaler AG Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus eine Aktie an Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn, hält) und an der Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Details zur Entwicklung der Umsatzerlöse und des Finanzergebnisses finden sich im Lagebericht ab Seite 18.
DER DOM ZU GURK Für die Herstellung des Kräuterlikörs im Zeichen des Gurker Domes werden frische Alpenkräuter aus dem Kärntner Gurktal verwendet.
UNTERNEHMENSPORTRÄT
GURKTALER ALPENKRÄUTER GMBH, GURK (ÖSTERREICH)
Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH mit Firmensitz in Gurk, Kärnten, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gurktaler AG. Bereits im März 2008 wurde die Sonnthurn Holding GmbH nach dem Kauf in Gurktaler Alpenkräuter GmbH umbenannt. Der Unternehmensgegenstand wurde um "Anbau, Ernte, Verarbeitung und Vermarktung von Kräutern" erweitert.
"Gurktaler® – der milde Alpenkräuter" ist die größte österreichische Spirituosenmarke mit über 60-jähriger Tradition. Er ist von erstklassiger Qualität und nach alten überlieferten Rezepten hergestellt. Der Kräuterlikör im Zeichen des Gurker Domes verdankt seinen milden Geschmack nicht zuletzt der fein ausgewogenen Zusammensetzung frischer Kräuter aus dem heimischen Gurktal. Sowohl der Kräuteranbau als auch die Produktion der Extrakte aus den frischen Kräutern finden in Kärnten statt. Die frischen Kräuter werden direkt im Mazerationsraum des Stifts Gurk verarbeitet. Dies belegt die regionale Verbundenheit und die österreichische Herkunft dieses heimischen Markenprodukts. Seine Milde und Einzigartigkeit spiegelt sich auch in dem für Spirituosen verhältnismäßig niedrigen Alkoholgehalt von 27 % Vol. wider.
"Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter" ist eine Produktinnovation, die geschmacklich auf dem klassischen Gurktaler Kräuterlikör basiert und seit dem Jahr 2016 das Gurktaler Sortiment ergänzt. Hochwertige Destillate und Kräuterauszüge aus Pfefferminze und Zitronenmelisse verleihen Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter zusätzlich eine besondere Frische.
Und auch im Ausland ist die Marke erfolgreich. Als typisch österreichisches Produkt ist Gurktaler ein beliebter Tourismusartikel, im Schnitt wird mehr als jede dritte Flasche exportiert.
Als Bestätigung für die hohe Qualität und den besonderen Geschmack wurden Gurktaler der Milde und Gurktaler der Klare von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) jeweils mit einer Goldmedaille prämiert.
"ROSSBACHER" VERTRIEBS GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)
Die "Rossbacher" Vertriebs GmbH mit Firmensitz in Wien befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gurktaler AG. Rossbacher ist von der Produktion bis hin zum Vertrieb ein österreichisches Traditionsprodukt. Seit dem Jahr 1897 wird der Halbbitter vermarktet, der für seine Qualität vielfach prämiert ist. Die sorgfältige Auswahl hochwertiger Kräuter, Wurzeln und Beeren ist ein unverkennbares Merkmal.
AUSGEZEICHNETE QUALITÄT
Eine neuerliche Auszeichnung mit der Goldmedaille beim "World-Spirits Award (WSA) 2020" sowie der DLG-Preis (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) unterstreichen die hohe Produktqualität von Rossbacher.
Die aufwendige Gewinnung der Wirkstoffe aus den einzelnen Kräutern erfolgt nach unterschiedlichen Methoden (Mazeration, Perkolation oder Destillation). Mit Sorgfalt und langjähriger Erfahrung wurde erarbeitet, welches Verfahren bei welchen Rohstoffen zur Anwendung kommt. Dies ist seit jeher ein streng gehütetes Geheimnis.
DER KLARE
DER STARKE
Seit Jänner 2017 erfolgt die Veredelung und Abfüllung der Produkte der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher am modernisierten und auf Spirituosenherstellung spezialisierten Schlumberger-Produktionsstandort in Salzburg. Dadurch konnte die Produktqualität dieser Marken weiter gesteigert werden.
LEIBWÄCHTER KRÄUTER GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)
Die Leibwächter Kräuter GmbH mit Firmensitz in Wien wurde im Dezember 2012 als 100%ige Tochtergesellschaft der Schlumberger AG gegründet und ist im Februar 2013 – nach der abgeschlossenen verhältniswahrenden Abspaltung der Gurktaler AG von der Schlumberger AG – durch die Gurktaler AG gekauft worden.
Leibwächter ist ein feinherber Halbbitter mit einer leichten Süße, wodurch die würzige Kräuternote besonders gut zur Geltung kommt. Er wird aus einer Vielzahl von Kräutern und Früchten in einem schonenden Verfahren hergestellt. Die Zutaten werden mit Alkohol überzogen, zwei Wochen mazeriert und danach in einem Vakuumdestillierverfahren verarbeitet. So wird das gleichbleibend hohe Qualitätsniveau garantiert. Seit Juli 2018 wird auch die Marke Leibwächter am Schlumberger-Produktionsstandort Salzburg abgefüllt. Beim World-Spirits Award 2020 wurde Leibwächter mit Gold ausgezeichnet.
UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG (DEUTSCHLAND)
An dem traditionsreichen deutschen Unternehmen Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Niederrhein, hält die Gurktaler AG eine Finanzbeteiligung in Höhe von 14,423 %. Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von "Underberg – der Rheinberger Kräuter" nach dem Geheimnis der Familie Underberg. Dazu zählen auch das Halten und Verwalten der Warenzeichen unter anderem im Zusammenhang mit der Marke Underberg sowie das Halten von Beteiligungen in Deutschland und anderen Ländern.
Seit 1846 wird das Geheimnis gehütet und gepflegt. Das Wissen der Familie Underberg um die schonende Gewinnung der wertvollen Wirkstoffe aus den erlesenen und aromatischen Kräutern aus 43 Ländern erfolgt mit Hilfe des besonders schonenden "Semper idem®"-Geheimverfahrens. Es folgt ein monatelanger Reifeprozess in Fässern aus slowenischer Eiche. Das unverwechselbare Markenzeichen von Underberg ist die Portionsflasche mit 20 ml. Underberg wird weltweit in rund 100 Ländern vertrieben.
ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST (UNGARN)
Zwack Unicum ist der traditionsreichste Bitterlikör mit starker Verwurzelung im ungarischen Getränkemarkt, der für das Unternehmen Zwack Unicum NYRT. namensgebend ist. Das Unternehmen mit Sitz in Budapest, Ungarn, ist auf die Herstellung hochwertiger eigener Produkte sowie auf die Distribution von weiteren Spirituosen und Wein spezialisiert. Die bei der Gurktaler AG at-Equity-konsolidierte Zwack Gruppe ist der größte Spirituosenproduzent und -distributeur in Ungarn. Die Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten, die ein 49,998%iges Tochterunternehmen der Gurktaler AG ist. Durchgerechnet beträgt die Beteiligung der Gurktaler AG an der Zwack Unicum NYRT. daher 25 %.
Das Rezept von Zwack Unicum ist seit 230 Jahren ein Geheimnis der Familie Zwack. Der Bitterlikör wird aus mehr als 40 Kräutern und Gewürzen aus der ganzen Welt zubereitet, die im Vorfeld sorgfältig ausgewählt werden. Dazu wird ein Teil der Kräuter mazeriert, ein Teil destilliert. So entfalten sich das volle Aroma, der ausgewogene Geschmack und die optimale Wirkung der Kräuter. Die Kombination dieser zwei Produktionsverfahren und eine mehrmonatige Reifung in Eichenfässern verleihen Zwack Unicum seine komplexe Struktur und einzigartige Qualität. Nach der Einführung der überaus erfolgreichen Innovation Zwack Unicum Zwetschke im Jahr 2014 wurde 2016 mit Zwack Unicum Reserve eine weitere und mittlerweile erfolgreich etablierte Neuheit auf den Markt gebracht, die in speziellen Tokajer-Fässern heranreift. Neben dem bekannten Bitterlikör stellt Zwack auch verschiedene Brände, Schnäpse und andere Liköre sowie seit 2019 den Kräuter-Gin Kalumba her.
UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Die Gurktaler AG hat einen hohen Anspruch hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit und fokussiert sich in ihrer strategischen Ausrichtung auf die bewährte Kompetenz im Geschäftsfeld der Kräuterspirituosen.
STRATEGISCHE ZIELE IM ÜBERBLICK:
Das wichtigste strategische Ziel der Gurktaler AG liegt in der langfristigen, nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Dies soll insbesondere durch die folgenden Ziele erreicht werden:
- Schaffen von Markenwerten und Weiterentwicklung von starken Kräuterspirituosen-Warenzeichen mit höchster Qualität
- Aufspüren von Marktchancen sowie Ausbau bestehender und Erschließung neuer Absatzkanäle im In- und Ausland
- Ständige Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Produktionsverfahren und Produkte mit starkem regionalem Bezug
- Einbindung beteiligter Unternehmen und die Schaffung von Synergien hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vermarktung.
Durch die Entflechtung vom Schaumweingeschäft der Schlumberger Gruppe wurde der Gurktaler Gruppe ermöglicht, ein eigenes Profil für ihre Kräutermarken und eine klare Differenzierung vom Mitbewerb zu erlangen.
Seit Notierung der Gurktaler AG im Februar 2013 wird das Kräuterspirituosengeschäft an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH verpachtet. Das Gurktaler AG Portfolio wird durch einen Kommissionärsvertrag von der Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H. vertrieben. Die auf die jeweilige Funktion (Warenbezug, Vermarktung, Verkauf, Verwaltung) spezialisierten Unternehmen führen ihre Aufgaben weiterhin wie auch in der Vergangenheit mit der größtmöglichen Professionalität aus, was der Vorstand der Gurktaler AG sorgfältig überwacht.
Die Gurktaler AG beschäftigt drei Mitarbeiterinnen. Dienstleistungen werden von den jeweiligen dafür spezialisierten Gesellschaften aus der Schlumberger Gruppe wahrgenommen und wie auch andere Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen an die leistungsempfangenden Gesellschaften der Gurktaler AG verrechnet.
Aufbauend auf den ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Wurzeln des Unternehmens wird eine authentische und nachhaltige Wertorientierung angestrebt. Die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes anhand "enkelfähiger Ziele" stellt – ganz nach dem Motto der Vision 2021: "Alles kann man besser machen" – die Ausrichtung des Unternehmens für die kommenden Jahre dar.
INVESTOR RELATIONS
ABGESCHWÄCHTE KONJUNKTURDATEN
Nach einer mehrjährigen wirtschaftlichen Boomphase trübte sich die Konjunktur vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und von Handelskonflikten deutlich und nachhaltig ein.
Die Schwäche der Weltwirtschaft hat weiterhin dämpfende Auswirkungen auf die Konjunktur Österreichs. Im Kalenderjahr 2019 hatte Österreich ein abgeschwächtes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Für 2020 wird aufgrund der Covid-19 Krise ein erheblicher Wachstumsrückgang erwartet. Die OeNB geht jedoch für 2021 wieder von einem Wachstumsanstieg des realen BIP aus. Die Abschwächung der Konjunktur sowie die Corona-Krise schlagen sich auch auf dem Arbeitsmarkt nieder. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit verlangsamte sich im Jahr 2019, eine Prognose für 2020 ist mit großen Unsicherheiten verbunden. Vor allem außenwirtschaftliche Faktoren sind derzeit noch nicht quantifizierbar. Die Folgen der Coronavirus-Epidemie stellen alle bisherigen Szenarien und Prognosen zu globalen Handelskonflikten oder allgemeinen Wachstumsschwächen in den Schatten und sind in ihrer Auswirkung nicht zu quantifizieren.
Der ungarische Forint beeinflusst wesentlich die Beteiligungserträge der Gurktaler AG aus der At-Equity-Beteiligung am Teilkonzern Zwack. Der Wechselkurs verzeichnete im Berichtszeitraum eine Schwächephase und bewegte sich 2019 gegenüber dem Euro stetig abwärts. Dieser Trend setzte sich im ersten Quartal 2020 fort und wurde durch die Covid-19 Krise dramatisch verstärkt. Zum Ende des Geschäftsjahres notierte der ungarische Forint bei EUR/HUF 360,95.
DIE GURKTALER-AKTIE
Das Grundkapital der am 10. Jänner 2013 im Firmenbuch eingetragenen und seit dem 8. Februar 2013 an der Börse gehandelten Gurktaler AG in Höhe von EUR 4,5 Mio. unterteilt sich in 1.500.000 Stammaktien sowie 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Die Stammaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2019/2020 bei EUR 9,10 je Aktie und bewegte sich bis Ende 2019 in einem Korridor zwischen EUR 9,00 und EUR 10,00. Im Jänner 2020 fiel der Kurs leicht auf EUR 9,85 und bewegte sich dann bis in den März seitwärts. Anfang März 2020 stieg die Aktie dann auf einen Wert von EUR 10,80, was dem Kurs zum Stichtag 31.3.2020 entspricht. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Kurs der Gurktaler-Stammaktie somit um 18,7 %.
Die Vorzugsaktie notierte per 31.3.2020 bei EUR 8,90 je Aktie und verzeichnete somit einen Kursgewinn in Höhe von 2,3 % gegenüber dem Bilanzstichtag im Vorjahr. Die Gurktaler-Vorzugsaktie entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/2020 bis in den August stetig aufwärts, sank danach etwas ab und stieg dann wieder an, bis die Aktie Anfang Oktober 2019 ihren Höchststand von EUR 10,40 erreichte. Ab Mitte Oktober bewegte sich die Aktie dann bis Ende des Jahres in einem Korridor von EUR 9,25 bis EUR 9,40. Die Aktie stieg im Zeitraum Jänner 2020 bis März 2020 auf einen Wert von EUR 10,00 und fiel dann zu Beginn der Corona-Krise auf einen Tiefststand von EUR 7,00 am 16.3.2020. Danach erholte sich die Aktie wieder bis zum Bilanzstichtag auf EUR 8,90 je Vorzugsaktie.
Per 31. März 2020 errechnete sich somit für die Gurktaler AG eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 22,9 Mio. (im Vorjahr EUR 20,2 Mio.). Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 13,4 %.
Der Kurs der Gurktaler-Stamm- und Vorzugsaktie ist seit Beginn der Covid-19 Krise stabil geblieben.
INVESTOR RELATIONS
DIVIDENDENPOLITIK
Die Gurktaler AG strebt eine stabile und kontinuierliche Dividendenpolitik für ihre Anleger an. Der Vorstand wird der Hauptversammlung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 am 23. September 2020 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,08 je Stamm- und Vorzugsaktie nach je EUR 0,16 im Vorjahr auszuschütten und sich damit wieder auf das Niveau der Jahre vor 2018/2019 begeben.
Diese Dividende entspricht 4 % des Grundkapitals. Gemessen am Schlusskurs vom 31. März 2020 errechnet sich eine Dividendenrendite von 0,9 % bei den Vorzugsaktien und 0,7 % bei den Stammaktien.
AKTIONÄRSSTRUKTUR
Zum Stichtag 31.3.2020 ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, die mehr als 75 % der Stammaktien hält, Hauptaktionär der Gurktaler AG. Rund 9,7 % der Stammaktien werden zum Stichtag 31.3.2020 von der Marussia Beverages AG, Schweiz, gehalten. Die restlichen Stammaktien mit einem Stimmrechtanteil von 15,2 % befinden sich im Streubesitz, wobei der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre bekannt sind, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243 Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.
AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
Bei der 6. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gurktaler AG ermächtigt, eigene Aktien sowie über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Ferner wurde beschlossen, dass der Vorstand für die Veräußerung bzw. die Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre beschließen kann und dass der Vorstand das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabsetzen kann. Bis zum Stichtag 31.3.2020 wurden keine eigenen Aktien erworben.
Frau Brigitte Dudli verantwortet seit 2016 den Bereich Investor Relations bei der Gurktaler AG. Die oberste Zielsetzung aller Investor-Relations-Tätigkeiten bildet eine zeitnahe und transparente Informationspolitik gegenüber allen Aktionären der Gurktaler AG.
Auf der Unternehmenswebsite http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations werden Halbjahresfinanzberichte und Geschäftsberichte sowie weiterführende Informationen veröffentlicht. Dort findet sich auch eine detaillierte Übersicht der Pflichtveröffentlichungen und Ad-hoc-Meldungen sowie Informationen zu Compliance und Corporate Governance.
Die Gurktaler Stammaktie verzeichnete im Berichtsjahr eine Kurssteigerung von 18,7 %, die Vorzugsaktie einen Kursgewinn von 2,3 %.
KENNZAHLEN
| 2019/2020 | 2018/2019 | 2017/2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Börsenkapitalisierung per 31.3. | in EUR Mio. | 22,9 | 20,2 | 16,2 |
| Ergebnis je Aktie | in EUR | 0,68 | 1,19 | 1,10 |
| Cashflow je Aktie | in EUR | 0,09 | 0,17 | 0,15 |
| Eigenkapital je Aktie | in EUR | 13,31 | 12,80 | 11,69 |
| Dividende je Aktie | in EUR | 0,081) | 0,16 | 0,08 |
| Ausschüttungsquote | in % | 11,7 | 13,5 | 7,3 |
| Kennzahlen zur Vorzugsaktie | ||||
| Höchstkurs | in EUR | 10,40 | 9,50 | 8,00 |
| Tiefstkurs | in EUR | 7,00 | 6,50 | 5,90 |
| Kurs per 31.3. | in EUR | 8,90 | 8,70 | 6,45 |
| Anzahl der ausgegebenen Aktien | in Tsd. Stück | 750 | 750 | 750 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | 13,1 | 7,3 | 5,9 | |
| Kennzahlen zur Stammaktie | ||||
| Höchstkurs | in EUR | 10,80 | 9,95 | 13,00 |
| Tiefstkurs | in EUR | 8,10 | 7,75 | 6,95 |
| Kurs per 31.3. | in EUR | 10,80 | 9,10 | 7,55 |
| Anzahl der ausgegebenen Aktien | in Tsd. Stück | 1.500 | 1.500 | 1.500 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | 15,8 | 7,7 | 6,9 | |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
FINANZKALENDER
| Veröffentlichung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2019/2020 |
|---|
| 8. ordentliche Hauptversammlung |
| Dividenden-Ex-Tag |
| Nachweisstichtag Dividende |
| Dividendenzahltag |
| Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht |
CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2019/2020
Gemäß § 243b UGB
TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK
Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse und verfolgt eine transparente Informationspolitik gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bekennen sich zu Transparenz und dem partnerschaftlichen Umgang gegenüber allen Interessengruppen. Unsere Strategie am Markt ist es, den Marken trotz regulatorischer Herausforderungen zu weiterem Wachstum zu verhelfen und auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Position bei Kräuterspirituosen einzunehmen.
Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu den in Österreich für börsennotierte Gesellschaften geltenden Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2019/2020 in der Fassung vom Jänner 2018 bzw. Jänner 2020 Gültigkeit.
STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR
Zum Stichtag 31. März 2020 befanden sich mehr als 75 % der 1.500.000 Stammaktien im Eigentum der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG, Deutschland. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 145.636 Stammaktien (dies entspricht 9,69 % aller Stammaktien) bzw. 6,46 % des Grundkapitals durch die Marussia Beverages AG, Schweiz, gehalten. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz.
Es sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.
CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)
Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2018 geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens enthalten.
Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruht und somit verpflichtend anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht und gilt an der Wiener Börse als allgemein anerkannt.
ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt.
Regel 18:
Die Größe des Unternehmens mit nur drei Mitarbeiterinnen erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revision im Rahmen der Dienstleistungen, welche von der Schlumberger Gruppe für die Gurktaler Gruppe erbracht werden, von mehreren Mitgliedern der Schlumberger Organisation im Rahmen ihres Aufgabenbereichs wahrgenommen wird. Die fachliche Leitung und Kontrolle sind bei der Leitung des Rechnungswesens angesiedelt.
Regel 30 und 31:
Die Vergütungen des Vorstands der Gurktaler AG bestehen aus einem Basisgehalt. Es finden die EU-Vergütungsempfehlungen vom 30. April 2009 Anwendung, die im Kodex zusammengefasst sind.
In der Gurktaler AG gibt es keine Aufwendungen für die Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich Anwartschaften oder Ansprüchen der Vorstandsmitglieder getroffen, die über die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.
Es besteht eine D&O-Versicherung; die damit verbundenen Aufwendungen werden vom Unternehmen getragen.
Regel 41 und 43:
Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominierung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungsausschuss eingerichtet.
Regel 53 und 54:
Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unabhängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr KR Kranebitter und Herr Dr. Bürgers.
Regel 68:
Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS
MAG. KARIN TRIMMEL, ALLEINVORSTAND SEIT 31.12.2014
Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit Geburtsjahr 1967 Erstmals bestellt am 11.9.2014 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2020 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Josef Manner & Comp. AG (bis Juni 2019); Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidie-
rung bei der Gurktaler AG)
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
DR. HUBERTINE UNDERBERG-RUDER, VORSITZENDE
Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)
KR EDUARD KRANEBITTER, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN
Geburtsjahr 1957 Erstmals bestellt am 11.9.2014 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine
DR. TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED
Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/21 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine
ARBEITSWEISE UND KONTROLLE
Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung an alle relevanten Interessengruppen überwacht der Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pflegen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Austausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zur Geschäftsentwicklung, zum Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüglich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsausschuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2019/2020 zu fünf ordentlichen Sitzungen. Es nahmen bei vier Sitzungen alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren zwei Mitglieder des Aufsichtsrats vertreten. Die Teilnahmequote lag somit bei 93,33 %.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbezüglichen Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet.
Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende, Finanzexpertin)
Dr. Tobias Bürgers
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019/2020 fünfmal, wobei jeweils beide Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei zwei der fünf Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen.
Die 7. ordentliche Hauptversammlung beschloss im September 2019 über die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütungen. Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt:
| Gesamt: | EUR 28.000 |
|---|---|
| Dr. Tobias Bürgers | EUR 8.000 |
| KR Eduard Kranebitter | EUR 8.000 |
| Dr. Hubertine Underberg-Ruder | EUR 12.000 |
Für Reisekosten fiel für Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 eine Vergütung in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 3) an. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu finden sich im Anhang zum Konzernabschluss unter "Nahestehende Personen und Unternehmen".
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart. Sofern davor zustimmungspflichtige Verträge abgeschlossen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 gemäß Konzernabschluss der Gurktaler AG auf TEUR 116 (im Vorjahr TEUR 115).
GLEICHBEHANDLUNG
Die Gurktaler AG beschäftigt drei Mitarbeiterinnen. Die Besetzung von Positionen wird unter nachvollziehbaren Kriterien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler AG haben zwei der drei Mitarbeiterinnen eine Führungsposition.
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, der Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 33 %.
Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Frau Mag. Karin Trimmel tätig.
ABSCHLUSSPRÜFER
In der 7. ordentlichen Hauptversammlung vom 12. September 2019 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 bestellt.
Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer belaufen sich auf rund TEUR 40 und beinhalten die Prüfung des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen.
Wien, am 24. Juni 2020 Der Vorstand:
Mag. Karin Trimmel
Mehr Informationen erhalten Sie unter: http://gruppe.gurktaler.at sowie unter der Telefonnummer +43/1/368 22 58-0
Rückfragen an: Investor Relations: Brigitte Dudli, Gurktaler AG Tel: +43/1/368 60 38-218, E-Mail: [email protected]
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Nach Jahren des Wirtschaftsaufschwungs verlief das Geschäftsjahr 2019/2020 in den ersten drei Quartalen des Wirtschaftsjahres in Österreich stabil, im letzten Quartal jedoch durch die Covid-19 Krise rückläufig. Die Beteiligung in Ungarn an der Zwack Unicum NYRT. verzeichnete in diesem Geschäftsjahr ein rückläufiges Ergebnis als Auswirkung von Eindeckungskäufen des Handels Ende 2018 im Vorfeld einer Änderung der sogenannten "Gesundheitssteuer" auf Spirituosenprodukte. In Summe entwickelte sich das Geschäftsjahr 2019/20 etwas über dem Vorjahr.
Der Aufsichtsrat der Gurktaler AG verantwortet aktiv die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens im Interesse der Aktionäre, begleitet das Unternehmen und nimmt umfassend die ihm nach Gesetz und Satzung aufgetragenen Aufgaben wahr. Im Geschäftsjahr 2019/2020 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen. Im Zuge dieser Sitzungen wurde er vom Vorstand über wesentliche Angelegenheiten der Geschäftsführung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Unternehmens und seiner Beteiligungen unterrichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Wirtschaftsjahr auf den geplanten Verkauf der Marke Leibwächter, die Pachtverträge sowie die Entwicklung der Beteiligungen in Deutschland und Ungarn gelegt.
Es nahmen bei vier der fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren zwei Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend, und das entschuldigte Mitglied durch eine Vollmacht vertreten.
Eine detaillierte Aufstellung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Wirtschaftsjahr 2019/2020 finden Sie im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11. Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2019/2020 zum Abschlussprüfer gewählt.
Gemeinsam mit Herrn Dr. Tobias Bürgers bilde ich, Frau Dr. Hubertine Underberg-Ruder, als Vorsitzende und Finanzexpertin den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß § 92 Abs. 4a AktG. In fünf Sitzungen, an denen alle Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenz teilnahmen, konnten wir im Berichtsjahr alle Agenden, die dem Prüfungsausschuss zugeteilt sind, ausführlich behandeln.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurden von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste Prüfungsbericht wurde gemäß § 273 Abs. 4 UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 geprüft und in seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gurktaler AG gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung den Konzernabschluss genehmigt.
Ebenfalls in der Sitzung vom 24. Juni 2020 hat der Aufsichtsrat – in Entsprechung des § 270 Abs. 1 UGB – beschlossen, der diesjährigen 8. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, sowohl hinsichtlich des Jahresabschlusses der Gurktaler AG als auch hinsichtlich des Konzernabschlusses zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen.
Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Weitere Informationen über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind dem Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11 des Geschäftsberichts zu entnehmen.
Wien, am 24. Juni 2020
Dr. Hubertine Underberg-Ruder Vorsitzende des Aufsichtsrats
LAGEBERICHT
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
Die nachstehenden Angaben umfassen den Konzernlagebericht und den Lagebericht der Gurktaler AG. Diese beiden Berichte werden gemäß § 267 Abs. 4 UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB integriert dargestellt.
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Wachstum der Weltwirtschaft verlangsamte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr. Laut aktuellen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag das globale Wirtschaftswachstum 2019 bei 2,9 %, nach 3,6 % im Vorjahr. In Europa konnte hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung das Niveau des Vorjahres von 1,9 % nicht gehalten werden. Prognostizierte Steigerungen in der externen Nachfrage und der Brexit stellten die größten Einflüsse dar. Daraus resultiert ein verringertes BIP-Wachstum von 1,2 % für 2019. Das Wachstum der österreichischen Wirtschaft verlor Ende 2019 deutlich an Schwung und erzielte einen Anstieg von 1,7 % für das Jahr 2019. Die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland gegenüber dem Vorjahr betrug preisbereinigt 0,6 %, und in Ungarn betrug die Veränderung des realen BIP 5,1 %.
Die Vorlaufindikatoren deuteten im Jänner und Februar auf eine stabile Entwicklung der Wirtschaftsleistung für das Gesamtjahr 2020 hin. Im Februar und insbesondere im März ist das Coronavirus dann auch in Europa aufgetreten, und die wirtschaftlichen Aussichten haben sich immer mehr eingetrübt. Laut der Prognose des WIFO, die im April 2020 veröffentlicht wurde, wird das Bruttoinlandsprodukt in Österreich im Jahr 2020 infolge der Covid-19 Pandemie um –5,2 % gegenüber dem Vorjahr einbrechen. Für 2021 wird dann wiederum ein hohes Wirtschaftswachstum von 3,5 % erwartet. Die deutsche Bundesregierung rechnet für das Jahr 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % (preisbereinigt). Für das Jahr 2021 wird im Zuge des Aufholprozesses ein Zuwachs in Höhe von 5,2 % erwartet. Nach einer Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 14. April wird Ungarns Wirtschaft in diesem Jahr lediglich um 3,1 % schrumpfen. Das ist immerhin der zweitbeste Wert eines EU-Landes, nach Malta.
Im Zuge des Konjunkturaufschwungs der Jahre 2016 bis 2018 wurden deutliche Verbesserungen der Lage am Arbeitsmarkt festgestellt, und die Arbeitslosenquote in Österreich sank 2019 das dritte Jahr in Folge auf nunmehr 7,4 %. Aber auch die Situation am Arbeitsmarkt hat sich mit dem Auftreten des Coronavirus in Österreich schlagartig geändert. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition lag Ende März bei geschätzten 12,2 %, das ist ein Anstieg von +4,7 %-Punkten gegenüber dem März 2019. Die Arbeitslosenquote nach internationaler Erhebungsmethode gemäß EUROSTAT lag für Februar 2020 bei 4,4 % (–0,3 %-Punkte). Laut der Prognose des WIFO, die im April 2020 veröffentlicht wurde, wird die Arbeitslosenquote in Österreich im Jahr 2020 infolge der Covid-19 Pandemie auf 8,7 % nach nationaler Definition in die Höhe schnellen. Für 2021 wird dann wiederum ein Rückgang auf 7,9 % erwartet.
TOURISMUS IN ÖSTERREICH
Auf Grundlage der Tourismusstatistik Österreich der Österreich Werbung verzeichnete der österreichische Tourismus 2019 Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr. Sowohl Ankünfte (+3,0 %) als auch Nächtigungen (+1,9 %) sind 2019 gestiegen. Das bedeutet ein absolutes Plus von rd. 1,3 Mio. Gästen und 2,8 Mio. Nächtigungen. Es wurden somit im Kalenderjahr 2019 152,6 Mio. Nächtigungen erreicht.
Die österreichische Tourismuswirtschaft ist durch den Corona-Shutdown mit stark sinkenden Erlösen konfrontiert und zählt zu den am stärksten betroffenen Wirtschaftsbereichen. Das Ausmaß dieser Verluste hängt nicht nur vom Zeitpunkt der Aufhebung der genannten Beschränkungen ab, sondern auch davon, wie schnell sich
die Nachfrage wieder erholen wird. Prognosen über die Entwicklung der österreichischen Tourismuswirtschaft im Jahr 2020 können angesichts der Unsicherheiten über die Dauer aller Beschränkungen im Inland und in den wichtigsten Herkunftsländern der Österreich-Gäste sowie über den Einfluss der oben genannten Faktoren auf die Nachfrage nach Urlaubsreisen aktuell nicht abgegeben werden.
ÖSTERREICHISCHER EINZELHANDEL 2019 – EIN UMSATZPLUS VON 1,3 %
Im Gesamtjahr 2019 konnten die österreichischen Einzelhandelsunternehmen laut vorläufigen Ergebnissen der Statistik Austria eine nominelle Umsatzsteigerung von 2,1 % erzielen. Aus all diesen Faktoren leitet der Handelsverband einen Gesamtjahresumsatz 2019 für den österreichischen Einzelhandel von EUR 77,1 Mrd. brutto ab. Bezieht man die Inflationsrate von 1,7 % ein, hat der heimische Handel 2019 eine Umsatzsteigerung von 1,3 % verzeichnet. Das Ergebnis nach Handelsbereichen zeigt bei der gleichen Anzahl von Verkaufstagen für den Einzelhandel mit Lebensmitteln ein deutliches Umsatzplus von 2,4 %. Aufgrund von Preisanstiegen im Lebensmittelbereich lag der Zuwachs im Absatzvolumen bei 1,5 % im Jahresvergleich. Der Lebensmitteleinzelhandel wird voraussichtlich auf Kosten der Gastronomie als einer der Gewinner aus der Krise rund um Covid-19 hervorgehen.
BRANCHENTRENDS UND WETTBEWERBSSITUATION AM ÖSTERREICHISCHEN GETRÄNKEMARKT
Der Spirituosenmarkt ist im Geschäftsjahr 2019 um 3,2 % gewachsen. Der Absatz bei den Pachtmarken verzeichnete gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum.
Der Kräutermarkt entwickelt sich im aktuellen Geschäftsjahr (1.4.2019–31.3.2020) positiv mit + 3,9 %. Der Absatz der Pachtmarken entwickelt sich in diesem Zeitraum leicht rückläufig mit –1,4 %. Die Marktführerschaft bei Kräuterspirituosen konnte jedoch erfolgreich verteidigt werden.
GURKTALER UND IHRE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN
Die Gurktaler AG fungiert als geschäftsführende Holding der Gurktaler Gruppe und erbringt für Beteiligungsunternehmen Dienstleistungen im Bereich Verwaltung. Sie hält keine Zweigniederlassungen. Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen an die Schlumberger Gruppe:
- Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
- "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien
- Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien
Zum anderen hält die Gurktaler AG die Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie an Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn, hält) und Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt.
Die Pachterträge für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter ergehen seit Jänner 2013 an die Gurktaler Gruppe. Wie auch in der Vergangenheit erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der oben genannten Gesellschaften an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH.
Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.
GESCHÄFTSFELD DEUTSCHLAND: UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG
Die Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und die mit ihr verbundenen Gesellschaften sind im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Underberg spezialisiert. Zudem hält sie die Warenzeichen der Marke Underberg und der Riemerschmid-Gruppe sowie Beteiligungen in Deutschland, Frankreich und Brasilien. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine GmbH & Co KG nach deutschem Recht führen dazu, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/2020 der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, noch nicht berücksichtigt wird und somit im Abschluss des Geschäftsjahres 2019/2020 der Gurktaler Gruppe nicht enthalten ist.
GESCHÄFTSFELD UNGARN: ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST
In Ungarn war das Geschäft in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres aufgrund von Eindeckungseffekten Ende 2018 im Vorfeld einer erneuten Änderung der "Gesundheitssteuer" ab Jänner 2019 rückläufig. Im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 verzeichnete die Gesellschaft, bedingt durch die Covid-19 Krise, erhebliche Umsatzrückgänge. Eine maßvolle Dividendenauszahlung, die nur einen Teil des Jahresergebnisses vorsieht, soll von der Hauptversammlung beschlossen werden.
ERGEBNIS- UND BILANZKENNZAHLEN – KONZERN GURKTALER AG
| IFRS | 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | in EUR Mio. | 1,0 | 0,9 |
| Betriebsergebnis | in EUR Mio. | 0,5 | 0,4 |
| At-Equity-Ergebnis | in EUR Mio. | 1,1 | 2,0 |
| Finanzergebnis | in EUR Mio. | 0,5 | 0,4 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | in EUR Mio. | 2,1 | 2,8 |
| Angesammelte Ergebnisse | in EUR Mio. | 8,4 | 7,2 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | in EUR Mio. | 0,2 | 0,4 |
| Ergebnis je Aktie | in EUR | 0,68 | 1,19 |
| Eigenkapitalquote | in % | 97,2 | 97,8 |
| Umsatzrentabilität | in % | 223,4 | 297,1 |
| Eigenkapitalrentabilität | in % | 7,2 | 10,2 |
KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS
Gurktaler berichtet nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Gurktaler Gruppe ist operativ ausschließlich in Österreich tätig.
UMSATZ
Im Geschäftsjahr 2019/2020 erzielte die Unternehmensgruppe Gurktaler – von der Covid-19 Krise noch unberührt – mit TEUR 952 einen um 0,4 % höheren Umsatz als im Vorjahr. Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter.
Bei der Marke Gurktaler war das Exportgeschäft wachsend. Im Inlandsgeschäft konnte die Marke Leibwächter gesteigerte Umsätze erzielen.
ERGEBNIS
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 466 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 444). Bei nahezu konstanten Umsätzen sind die Kosten leicht gesunken. Das At-Equity-Ergebnis umfasst die Erträge der At-Equity-Beteiligung in Ungarn mit EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Das Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Deutschland, im Ausmaß von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 13).
An Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 2019/2020 EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -0,1 Mio.) verbucht. Das Konzernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 1,5 Mio. nach EUR 2,7 Mio. im Vorjahr. Daraus resultiert ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 0,68 (Vorjahr: EUR 1,19). Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 23. September 2020 eine Dividende in Höhe von EUR 0,08 je bezugsberechtigter Aktie (Stamm- und Vorzugsaktie) vorschlagen. Mit dieser Ausschüttung soll eine Mindestverzinsung für die Aktionäre sichergestellt, aber zugleich insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie auch die Liquidität und Eigenkapitalquote der Gesellschaft abgesichert werden.
INVESTITIONEN
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Investitionen getätigt.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Eigenmittel zum Bilanzstichtag 31. März 2020 belaufen sich auf EUR 29,9 Mio. (Vorjahr: EUR 28,8 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 30,8 Mio. (Vorjahr: EUR 29,4 Mio.) eine Eigenmittelquote von 97,2 % (Vorjahr: 97,8 %). Gurktaler verfügt damit über eine solide Eigenmittelausstattung.
CASHFLOW-KENNZAHLEN
Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Tätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2019/2020 EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) und ist im Wesentlichen durch die Pachterträge und die Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflusst. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Tilgung von Bankverbindlichkeiten, die mit Ende Dezember 2018 abgeschlossen wurde.
| 2019/2020 | 2018/2019 | ||
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | in EUR Mio. | 0,2 | 0,4 |
| Cashflow aus Investitionen | in EUR Mio. | 0,2 | 0,9 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | in EUR Mio. | –0,4 | –1,3 |
| Anfangsbestand der liquiden Mittel | in TEUR | 2 | 7 |
| Endbestand der liquiden Mittel | in TEUR | 1 | 2 |
NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln sind die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Auch die Gurktaler Gruppe orientiert ihre Strategie und Vision an ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Nachhaltigkeit.
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren in den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises im Durchschnitt sowie zum Stichtag 31. März 2020 unverändert dieselben drei Mitarbeiterinnen beschäftigt.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2019/2020 fielen keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung an.
RISIKOMANAGEMENT
Das operative Risikomanagement für die Gurktaler Gruppe wird vor allem durch die Schlumberger Gruppe bzw. durch die Gremien ausgeübt.
| Kennzahlen Gurktaler AG Einzelabschluss | 2019/2020 | 2018/2019 | 2017/2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | in % | 96,2 | 96,7 | 96,4 |
| Umsatz | in TEUR | 423 | 395 | 417 |
| Betriebsergebnis | in TEUR | –379 | –364 | –307 |
| EGT (Ergebnis vor Steuern) | in TEUR | 586 | 2.439 | 2.073 |
EINZELABSCHLUSS/JAHRESABSCHLUSS GURKTALER AG NACH UGB
UMSATZ UND ERGEBNIS
Die Umsatzerlöse aus der geschäftsleitenden Verwaltung, weiterverrechneten Kosten und überrechneten Avalprovisionen betrugen TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 395). Die Veränderung ist in einem gestiegenen Leistungsumfang begründet. Durch inflationsbedingte Kostensteigerungen und Sozialleistungen sowie projektbezogene Aufwendungen fiel das Betriebsergebnis von TEUR -364 im Vorjahr auf nunmehr TEUR -379. Das EGT ist durch den fehlenden Beteiligungsertrag aus der Dividende von Zwack Unicum NYRT von TEUR 2.439 im Vorjahr auf TEUR 586 im Wirtschaftsjahr 2019/2020 gesunken.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Eigenmittel der Gurktaler AG zum Bilanzstichtag 31. März 2020 belaufen sich auf EUR 32,0 Mio. (Vorjahr: EUR 32,2 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von unverändert EUR 33,3 Mio. eine Eigenmittelquote von 96,2 % (Vorjahr: 96,7 %). Die Gurktaler AG verfügt damit auch in der Covid-19 Krise über eine solide Eigenmittel-Basis.
COVID-19
Mitte März 2020 hat die österreichische Bundesregierung eine Krisen-Verordnung im Kampf gegen das Coronavirus mit Wirkung ab dem 16. März erlassen. Diese Verordnung hat zum Ziel, die Sozialkontakte einzuschränken und somit die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Besonders betroffen sind der Handel, die Gastronomie und der Tourismussektor. Ähnlich verhält es sich in Deutschland und Ungarn, wo ebenfalls Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie verordnet wurden.
Die Bundesregierungen in Österreich, Deutschland und Ungarn, aber auch die Europäische Zentralbank (EZB) haben ein umfangreiches Covid-19 Krisenpaket geschnürt, um die Wirtschaft in dieser Krisenphase aufzufangen. Ein eventueller Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann aktuell nicht vorhergesehen werden.
Der Vorstand und Aufsichtsrat sehen als gesetzliche Vertreter der Gesellschaft keine existenzielle Gefahr aus den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Gurktaler AG, da die Gesellschaft über eine solide Eigenkapitalquote und ausreichende Reserven verfügt. Es mussten auch keine Hilfsfonds angefragt bzw. wegen Homeoffice auch keine Kurzarbeit angeordnet werden.
Das Risikomanagement bei den Finanzbeteiligungen der Gurktaler AG wird durch ein aktives Beteiligungsmanagement umgesetzt und beinhaltet den Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern sowie ein regelmäßiges Berichtswesen.
LAGEBERICHT
ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der Gurktaler AG setzt sich aus 750.000 Vorzugsaktien und 1.500.000 Stammaktien zusammen, wobei jede Aktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslose Aktien mit einer Vorzugsdividende von 4 % auf den auf die Stückaktien entfallenden Anteil am Grundkapital, wobei für den nachzuzahlenden Dividendenvorzug § 12a AktG gilt.
Großaktionär der Gurktaler AG ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG Rheinberg, Deutschland, die mehr als 75 % der Stammaktien hält. In Bezug auf die restlichen 15 % der Stammaktien sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 3 UGB beträgt. Die Gurktaler Stammaktie (ISIN AT 0000A0Z9G3) und Vorzugsaktie (ISIN AT 0000A0Z9H1) notieren im Segment "standard market auction" der Wiener Börse. Dem Vorstand sind keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern bekannt. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Mitarbeitern der Gurktaler Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen auszuüben.
Es bestehen keine nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Darüber hinaus existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
Aufgrund der Covid-19 Pandemie geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr von einer weltweiten Rezession aus. 2021 soll sich die Konjunktur aber wieder erholen. Am stärksten betroffen sind von der Krise die Branchen Beherbergung und Gastronomie, im Verkehrssektor die Luftfahrt, Dienstleistungen sowie Sport und Unterhaltung.
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 kann die Absatz- und Umsatzentwicklung noch nicht genau abgeschätzt werden, man erwartet aber Absatz- und Umsatzrückgänge im Ausmaß zwischen 10–20 %, vor allem auch im Exportgeschäft.
Die Entwicklung der Finanzbeteiligungen ist – wie bereits in der Vergangenheit – schwer vorherzusagen. Insbesondere die Entwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise, welche auch die für Gurktaler AG relevanten Länder Deutschland und Ungarn betrifft, ist noch völlig offen und lässt keine in Zahlen ausgedrückte Prognose zu. Das Unternehmen verfügt über ausreichende Reserven und benötigt daher weder Hilfsfonds noch andere Förderungen.
BEDEUTENDE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Die Covid-19 Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler AG aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.
Wien, am 24. Juni 2020 Der Vorstand
Mag. Karin Trimmel
KONZERNABSCHLUSS GURKTALER AG
KONZERNBILANZ 24
KONZERNGEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG 26 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 26 KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG 27 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 28 ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS 29 BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS 68
KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2020
AKTIVA
| 31.3.2020 | 31.3.2019 | ||
|---|---|---|---|
| AZ | TEUR | TEUR | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 13 | 78 | 0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 4.032 | 4.032 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 15 | 12.328 | 13.183 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 17 | 2.914 | 2.914 |
| Sonstige Forderungen | 19 | 3 | 3 |
| 19.355 | 20.132 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Lieferforderungen | 19 | 215 | 220 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen | 19 | 1.093 | 819 |
| Sonstige Forderungen | 19 | 2.642 | 776 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 20 | 1 | 2 |
| 3.951 | 1.817 | ||
| Als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte | 14 | 7.500 | 7.500 |
| 11.451 | 9.317 | ||
| 30.806 | 29.449 |
AZ = Anhangzahl
PASSIVA
| 31.3.2020 | 31.3.2019 | |
|---|---|---|
| AZ | TEUR | TEUR |
| 4.500 | 4.500 | |
| 17.139 | 17.139 | |
| -52 | -36 | |
| 8.359 | 7.192 | |
| 21 | 29.946 | 28.795 |
| 53 | 0 | |
| 24 | 414 | 331 |
| 25 | 115 | 87 |
| 582 | 418 | |
| 23 | 32 | 0 |
| 22 | 34 | 47 |
| 22 | 212 | 189 |
| 278 | 236 | |
| 30.806 | 29.449 | |
AZ = Anhangzahl
KONZERNGEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| 2019/2020 | 2018/2019 | ||
|---|---|---|---|
| AZ | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 5 | 952 | 948 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 314 | 282 |
| Personalaufwand | 7 | –372 | –360 |
| Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen | 8 | –29 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | –399 | –426 |
| Betriebsergebnis | 466 | 444 | |
| Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
1.145 | 2.003 | |
| Finanzerträge | 10 | 520 | 382 |
| Finanzaufwendungen | 10 | –4 | –13 |
| Gewinn vor Ertragsteuern | 2.127 | 2.816 | |
| Ertragsteuern | 11 | –593 | –142 |
| Konzernjahresergebnis | 1.534 | 2.674 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilsinhaber des Mutterunternehmens | 1.534 | 2.674 | |
| Konzernjahresergebnis | 1.534 | 2.674 | |
| Ergebnis je Aktie, das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) – verwässert und unverwässert |
12 | 0,68 | 1,19 |
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| 2019/2020 TEUR |
2018/2019 TEUR |
|---|---|
| 1.534 | 2.674 |
| –21 | –3 |
| 5 | 1 |
| –16 | –2 |
| 1.518 | 2.672 |
| 1.518 | 2.672 |
| 1.518 | 2.672 |
AZ = Anhangzahl
KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| 2019/2020 | 2018/2019 | ||
|---|---|---|---|
| AZ | TEUR | TEUR | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 27.1 | ||
| Gewinn vor Ertragsteuern | 2.127 | 2.816 | |
| Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten | |||
| Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen | 29 | 0 | |
| Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
–1.145 | –2.003 | |
| Veränderung der langfristigen Forderungen | 0 | 0 | |
| Veränderung von langfristigen Rückstellungen | 5 | 7 | |
| Eliminierung Zinsensaldo | –12 | –1 | |
| 1.004 | 819 | ||
| Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | |||
| Veränderung von Forderungen | –309 | –362 | |
| Veränderung von Verbindlichkeiten | 10 | 8 | |
| Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel | 705 | 465 | |
| Gezahlte Zinsen | 0 | –11 | |
| Gezahlte/erhaltene Steuern | –505 | –63 | |
| –505 | –74 | ||
| Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 200 | 391 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 27.2 | ||
| Gegebene Darlehen Dritte | –1.826 | –761 | |
| Erhaltene Dividenden | 2.000 | 1.656 | |
| Erhaltene Zinsen | 16 | 14 | |
| Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit | 190 | 909 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 27.3 | ||
| Gewinnausschüttung | –360 | –180 | |
| Rückzahlungen von Bankverbindlichkeiten | 0 | –937 | |
| Tilgungsanteil von Leasingzahlungen | –31 | 0 | |
| Aufgenommene Darlehen Dritte | 0 | -188 | |
| Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit | –391 | –1.305 | |
| Veränderung der liquiden Mittel | –1 | –5 | |
| Entwicklung der liquiden Mittel | |||
| Anfangsbestand der liquiden Mittel | 2 | 7 | |
| Zu-/Abnahme | –1 | –5 | |
| Endbestand der liquiden Mittel | 1 | 2 | |
| Zusammensetzung der liquiden Mittel | |||
| Guthaben bei Kreditinstituten | 20 | 1 | 2 |
| AZ = Anhangzahl |
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rücklage Neubewertungs- |
||||||
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
effekte Abfertigung |
Angesammelte Ergebnisse |
Gesamt |
| Stand 1. April 2018 | 4.500 | 17.139 | –34 | 4.698 | 26.303 | |
| Neubewertungseffekte gemäß IAS 19, nach Steuern |
0 | 0 | –2 | 0 | –2 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | –2 | 0 | –2 | |
| Konzernjahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 2.674 | 2.674 | |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | –2 | 2.674 | 2.672 | |
| Dividendenzahlungen | 26 | 0 | 0 | 0 | –180 | –180 |
| Stand 31. März 2019 | 21 | 4.500 | 17.139 | –36 | 7.192 | 28.795 |
| Rücklage Neubewertungs- |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | AZ | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
effekte Abfertigung |
Angesammelte Ergebnisse |
Gesamt |
| Stand 1. April 2019 | 4.500 | 17.139 | –36 | 7.192 | 28.795 | |
| Neubewertungseffekte gemäß IAS 19, nach Steuern |
0 | 0 | –16 | 0 | –16 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | –16 | 0 | –16 | |
| Konzernjahresergebnis | 0 | 0 | 0 | 1.534 | 1.534 | |
| Konzerngesamtergebnis | 0 | 0 | –16 | 1.534 | 1.518 | |
| Dividendenzahlungen | 26 | 0 | 0 | 0 | –360 | –360 |
| Neubewertungseffekte gemäß IFRS 16 |
0 | 0 | 0 | –7 | –7 | |
| Stand 31. März 2020 | 21 | 4.500 | 17.139 | –52 | 8.359 | 29.946 |
AZ = Anhangzahl
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2020
1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
1.1 EINFÜHRUNG
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (im Folgenden kurz "die Gesellschaft" und mit ihren Tochterunternehmen kurz "der Konzern" genannt), ist wie die Hauptaktionärin der Gurktaler Aktiengesellschaft, die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland, ein Tochterunternehmen der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft notiert an der Wiener Börse.
Unternehmensgegenstand ist der Handel mit und die fabriksmäßige Erzeugung (in Form eines Industriebetriebs) von Waren aller Art, insbesondere alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, wie Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken und dergleichen, einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Hinsichtlich der derzeit bestehenden Verpachtung der Geschäftsbetriebe siehe AZ 5.
Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 24. Juni 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.
1.1.1 ENTWICKLUNG DER KONZERNSTRUKTUR
Die Underberg AG, Underberg GmbH & Co. KG und H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG haben mit Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen, wonach zunächst die Underberg AG 1.126.093 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft (die "Übertragungsaktien") an die Underberg GmbH & Co. KG und danach die Underberg GmbH & Co. KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt.
Seitdem wird der Konzern von der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland, beherrscht, die mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält.
1.1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS
Zum Bilanzstichtag 31. März 2020 sind neben der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:
| Gesellschaft | Anteil | erfasst |
|---|---|---|
| "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien, Österreich | 100 % | VK |
| Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Österreich | 100 % | VK |
| Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, Österreich | 100 % | VK |
| Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich | 49,9 % | Eq |
VK = vollkonsolidiert, Eq = at equity
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält keine direkte Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, Ungarn. Die Zwack Unicum NYRT, Budapest, Ungarn, ist im Konzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, nach der Equity-Methode enthalten und wird indirekt über die Muttergesellschaft nach der Equity-Methode einbezogen.
Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis.
2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG
Der Konzernabschluss zum 31. März 2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von anderen finanziellen Vermögenswerten, welche in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegten Schätzungen und Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Annahmen sind insbesondere in die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Beteiligungen eingeflossen, siehe dazu auch Erläuterungen unter AZ 4.1. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen der Unternehmensleitung auf Basis der laufenden Ereignisse und Maßnahmen erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse letztendlich von diesen Einschätzungen abweichen.
2.1.1 ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN UND ANGABEN 2.1.1.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VON DER EU ÜBERNOMMEN WURDEN UND IM GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANGEWENDET WURDEN
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:
| Standard | Inhalt | Pflicht zur Anwendung |
|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 |
| IFRS 9 | Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | 01.01.2019 |
| IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 |
| AIP 2015-2017 | Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS | 01.01.2019 |
| IAS 19 | Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen | 01.01.2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 |
Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Änderungen haben bis auf IFRS 16 zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage geführt.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ersetzt IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Zum Beginn des Leasingverhältnisses hat der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit (zur Zahlung der Leasingraten) und ein Nutzungsrecht anzusetzen. Die Leasingverbindlichkeit wird demnach nach der Effektivzinsmethode bewertet, das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit im Allgemeinen linear abgeschrieben.
Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasingverhältnis. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17.
Gemäß IFRS 16 sind Mehrkomponentenverträge in Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten zu trennen. Die Abgrenzung von bilanzwirksamen Leasingkomponenten und bilanzunwirksamen Servicekomponenten bekommt somit unter IFRS 16 zusätzliche Bedeutung für den Konzern. Sofern mehrere Komponenten die Leasingdefinition erfüllen, sind die Bilanzierungsregeln des IFRS 16 auf jede separat identifizierbare Komponente anzuwenden und grundsätzlich getrennt von Nicht-Leasingkomponenten abzubilden.
Der Leasingnehmer hat jedoch das Wahlrecht auf die Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und den gesamten Vertrag gemäß IFRS 16 zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht kann auf Ebene von Vermögensklassen zugrunde liegender Leasingobjekte einheitlich ausgeübt werden.
Der Konzern hat das Wahlrecht, auf die Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten, nicht wahrgenommen.
Für den Leasinggeber ist die Trennung der einzelnen Vertragskomponenten hingegen verpflichtend, d. h. es besteht kein Wahlrecht, analog zum Leasingnehmer auf die Aufteilung zu verzichten, da beim Leasinggeber Detailkenntnis über die einzelnen Komponenten vorausgesetzt wird, um ein sachgerechtes (Einzel-)Pricing durchzuführen. Die Aufteilung der erhaltenen Gegenleistung auf die Vertragskomponenten ist unter Anwendung der Vorgaben zur Umsatzrealisierung in IFRS 15.73–15.90 durchzuführen (IFRS 16.17). Gemäß IFRS 15 wird zur Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen auf die jeweiligen Einzelveräußerungspreise abgestellt. Zur Bestimmung des Einzelveräußerungspreises ist dabei zunächst der Marktpreis zu verwenden. Für den Fall, dass der Einzelveräußerungspreis nicht direkt beobachtbar ist, kann auf eine Schätzung zurückgegriffen werden.
IFRS 16 wird bereits ab dem 1. April 2019 angewendet.
Der Konzern wendet die modifiziert retrospektive Übergangsmethode an und daher werden keine Vergleichswerte angegeben. Stattdessen wird der kumulierte Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklage (oder ggf. einer anderen Eigenkapitalkomponente) erfasst.
Weiterhin wendet der Konzern IFRS 16 auf alle Leasingverhältnisse an, die bereits unter IAS 17 als solche identifiziert wurden. Hier werden die unmittelbar vor der Erstanwendung der durch IFRS 16 bestehenden Buchwerte des geleasten Vermögenswerts sowie der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Die Bewertungsprinzipien werden erst danach angewendet. Sich aus der IFRS 16-Anwendung ergebende Bewertungsanpassungen werden nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, d. h. nicht in den Gewinnrücklagen erfasst.
Es wird sowohl das Wahlrecht für Vereinfachungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit (12 Monate oder weniger), als auch für geringwertige Vermögenswerte angewendet. Der Konzern hat Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) über diverse elektronische Geräte (Kopierer, Computer, Mobiltelefone) abgeschlossen, die als geringwertige Wirtschaftsgüter nach IFRS 16 angesetzt werden. Außerdem wird von der Erleichterung Gebrauch gemacht, bei der anfängliche direkte Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte nicht berücksichtigt werden. Bei jenen unter die Wahlrechte fallenden Leasingverträgen verändert sich an der Buchungsweise nichts, die Aufwendungen erscheinen nach wie vor in der GuV. Das Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Umstellung die Erleichterungsbestimmung, auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten, in Anspruch genommen.
Sofern keine der diesbezüglichen Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen wurden, werden die Verbindlichkeiten aus zuvor als Operating Lease eingestuften Verträgen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. April 2019 abgezinst und mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen angesetzt. Zum dazugehörenden Nutzungsrecht wird der Buchwert rückwirkend berechnet, so als ob IFRS 16 schon immer angewendet würde. Die Abzinsung erfolgt ebenfalls mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Ansatz erfolgt in Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um den Betrag der für das Leasingverhältnis im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen.
Weiters muss der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes, der als Leasingnehmer für die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in der Bilanz ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten angewendet wird, angegeben sowie eine Erläuterung eines etwaigen Unterschiedsbetrags vorgenommen werden.
Das Implementierungsprojekt zu IFRS 16 wurde umgesetzt und abgeschlossen. Neben der Vertragsinventur wurden Berechnungen in Hinblick auf quantitative Auswirkungen durch die Erstanwendung von IFRS 16 angestellt. Die sich ergebenden Umstellungseffekte zum 1. April 2019 wurden intern an die Unternehmensleitung kommuniziert. Bei der tatsächlichen Implementierung entstanden keine wesentlichen Abweichungen von den ermittelten Umstellungseffekten. In den Berechnungen zu den Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wurden die Regelungen des IFRS 16 zu Laufzeiten und variablen Leasingzahlungen berücksichtigt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. April 2019 betrug 1,97 %.
IFRS 16 wirkt sich vor allem auf die Bilanzierung von unter IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestufte Verträge aus.
Der Konzern hat zum 31.März 2019 nicht kündbare Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen iHv TEUR 188. Unter IAS 17 wurden diese Leasingverhältnisse off-balance bilanziert und die Leasingraten periodisch als Aufwand verbucht. Vom Gesamtbestand der oben genannten Verpflichtungen entfallen ca. TEUR 0 auf Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von weniger als 12 Monate aufweisen. Weitere ca. TEUR 0 entfallen auf das Leasing von Büroausstattung (Einzelpreis jeweils <TEUR 5). Da das Unternehmen das Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmebestimmungen bezüglich Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit und über geringwertige Vermögenswerte anwendet, ändert sich für diese Klassen von Leasingverhältnissen die Bilanzierung nicht. Auch unter IFRS 16 werden Aufwendungen aus diesen Verträgen vom Konzern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen.
Für die darüber hinausgehenden Leasingverpflichtungen aktiviert der Konzern Nutzungsrechte iHv ca. TEUR 107 zum 1. April 2019 und passiviert Leasingverbindlichkeiten iHv ca. TEUR 114 (nach Anpassungen für geleistete Vorauszahlungen und abgegrenzte Leasingzahlungen, die per 31. März 2019 erfasst wurden). Daraus ergibt sich insgesamt ein um ca. TEUR 7 gesunkenes Nettovermögen zum 1. April 2019 und zum 31. März 2020.
Im Rahmen der Vertragsinventur wurden Verträge identifiziert, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt und welche neben einer Leasingkomponente auch jeweils eine Servicekomponente enthalten. Der Konzern macht von dem Wahlrecht, den gesamten Vertrag nach IFRS 16 zu bilanzieren, nicht Gebrauch und wird deshalb die beiden Komponenten trennen. Betroffen sind Verträge, die nach IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestuft sind. Für den Anteil der Servicekomponente ergibt sich kein Umstellungseffekt im Rahmen der Erstanwendung, da weiterhin der Aufwand direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, sobald er anfällt. Für die Leasingkomponente werden wie oben beschrieben eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht angesetzt. Die sich daraus ergebenden Umstellungseffekte wurden bereits in den Anpassungen, die im vorigen Absatz beschrieben sind, berücksichtigt.
Durch die Erstanwendung von IFRS 16 verringert sich das EBIT im Geschäftsjahr 2019 um ca. TEUR 2. Betragsmäßig größer, jedoch in die entgegengesetzte Richtung, fällt die Auswirkung auf das EBITDA des Konzerns aus. Dies resultiert daraus, dass nach IAS 17 die Aufwendungen aus operativen Leasingverhältnissen im EBITDA enthalten waren, die Abschreibungen auf das aktivierte Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 jedoch nicht mehr. Die Steigerung des EBITDA beträgt ca. TEUR 27.
Unter IAS 17 waren die Zahlungen aus operativen Leasingverhältnissen dem operativen Cashflow zugeordnet. Unter IFRS 16 wurden die laufenden Tilgungszahlungen für die Leasingverbindlichkeit dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Dementsprechend ist der operative Cashflow um ca. TEUR 32 gestiegen und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dazu korrespondierend gesunken.
Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft sind, werden zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 so angesetzt, wie es bisher der Fall war. Allerdings ergeben sich aus IFRS 16 Änderungen im Ansatz des Nutzungsrechts, insbesondere im Hinblick auf anfängliche direkte Kosten und Restwertgarantien. Diese Anpassungen sind jedoch keine Umstellungseffekte durch die Erstanwendung von IFRS 16, sondern Effekte die nach dem Übergang auf IFRS 16 entstehen und somit Modifikationen.
| Bewertung der Leasingverbindlichkeiten: | |
|---|---|
| in TEUR | |
| Zum 31. März 2019 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 188 |
| Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasinggebers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst |
–8 |
| Zzgl.: zum 31. März 2019 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 0 |
| (Abzgl.): kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden | 0 |
| (Abzgl.): Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear als Aufwand erfasst werden |
0 |
| (Abzgl.): Verträge, deren Leasingdauer neu eingeschätzt wurde | –74 |
| Zzgl./(abzgl.): Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen |
8 |
| Zzgl./(abzgl.): Anpassungen aufgrund von Änderungen von Indices oder (Zins-)Sätzen, die sich auf variable Leasingraten auswirken |
0 |
| Am 1. April 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten | 114 |
| Hiervon sind: | |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 26 |
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 88
Der Konzern ermittelt die Fristigkeit der Leasingverbindlichkeiten nach dem Barwertmodell. Beim Barwertmodell entspricht der Kurzfristanteil der Annuität aus Zins und Tilgung.
Die Änderung der Rechnungslegungsmethode beeinflusste die folgenden Bilanzposten zum 1. April 2019 wie folgt:
| in TEUR | ||
|---|---|---|
| Sachanlagen | Zunahme | 107 |
| Leasingverbindlichkeiten | Zunahme | 114 |
| Nettoeffekt auf Gewinnrücklagen | Abnahme | 7 |
Die Änderungen des IFRS 9 "Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung" ermöglichen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt).
Wie zB bei Darlehensverträgen angewendet, enthält jener Vertrag eine Klausel, wonach bei Kündigung des Vertrags durch den Schuldner eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird, die unter Berücksichtigung des Marktzinses im Kündigungszeitpunkt ermittelt wird und sowohl positiv als auch negativ sein kann. Ergibt sich demnach eine negative Vorfälligkeitsentschädigung, so ist diese vom Darlehensgeber an den kündigenden Schuldner zu leisten. Nach den bisher geltenden Grundsätzen hätten solche Entschädigungszahlungen das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 (SPPI-Kriterium) nicht erfüllt.
Schon bisher enthielt IFRS 9 in den Paragraphen B4.1.11f eine Ausnahme, wonach das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 nicht verletzt wird, soweit für eine vereinbarte vorzeitige Rückzahlung des Schuldners ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu leisten ist, etwa eine Entschädigung für dadurch entgangene Zinseinnahmen.
Der neu ergänzte IFRS 9.B4.1.12A sieht nunmehr vor, dass die schon bisher geltende Ausnahme für Entschädigungszahlungen im Kündigungsfall auch insoweit zutreffen kann, als das dort erwähnte angemessene Entgelt für die vorzeitige Kündigung negativ ist, d. h. de facto ein Entgelt zugunsten der kündigenden Partei darstellt. Daraus resultiert eine Wortlautänderung von "angemessenes zusätzliches Entgelt" auf "angemessenes Entgelt".
Im Ergebnis wird damit grundsätzlich eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) auch für finanzielle Vermögenswerte möglich, die das SPPI-Kriterium nur aufgrund einer Vertragsbedingung, die es dem Schuldner erlaubt (oder vorschreibt) das Instrument vorzeitig zurückzuzahlen oder es dem Gläubiger erlaubt (oder vorschreibt) die vorzeitige Rückzahlung eines Instruments zu verlangen, verletzen. Wie bereits bisher muss der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen den vertraglichen Nennwert und die aufgelaufenen, noch nicht gezahlten vertraglichen Zinsen darstellen und kann ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags beinhalten. Wurde der finanzielle Vermögenswert mit einem Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben oder ausgereicht, darf darüber hinaus beim erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts der beizulegende Zeitwert der Vertragsbedingung über die vorzeitige Rückzahlung nicht signifikant sein.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Diese Änderung des IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" – langfristige Anteile stellt klar, dass die langfristigen Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten sind. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch nach wie vor bei der Regelung des IAS 28.32, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen. Dabei sind Verluste zunächst dem Equity-Buchwert und erst nachrangig dem anderen langfristigen Anteil zuzuweisen. Sollten unterschiedliche langfristige Anteile der Nettoinvestition in das Unternehmen zuzurechnen sein, erfolgt eine Verlustzuweisung in umgekehrter Rangreihenfolge d. h. es erfolgt zunächst eine Abwertung der Anteile, die im Falle einer Liquidierung eine nachrangigere Position innehaben.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Die im Rahmen des Prozesses zur Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual-Improvements-Prozess) veröffentlichten "Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2015–2017" enthalten Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23.
IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" und IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen"
- Sofern ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung im Sinne des IFRS 10 über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, sind die Regelungen des IFRS 3 zu einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden und somit eine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils gem IFRS 3.42 durchzuführen. Zudem stellt das IASB klar, dass der gesamte zuvor gehaltene Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu zu bewerten ist und nicht nur die zuvor anteilig bilanzierten Vermögenswerte und Schulden.
- Erlangt ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile jedoch nicht die Beherrschung, sondern lediglich gemeinschaftliche Führung über die gemeinschaftliche Tätigkeit, stellen die Änderungen nunmehr klar, dass eine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht vorzunehmen ist.
IAS 23 "Fremdkapitalkosten"
IAS 23.5 definiert einen "qualifizierten Vermögenswert" als Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, sind nach IAS 23.8f zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts zu aktivieren, wenn es wahrscheinlich ist, dass
- dem Unternehmen hieraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst und
- die Kosten verlässlich bewertet werden können.
Hiervon ausgenommen sind lediglich qualifizierte Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder Vorräte, die in großen Mengen gefertigt werden (IAS 23.4).
Für die Bestimmung der Fremdkapitalkosten wird dabei danach unterschieden, ob Fremdmittel speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden oder nicht. Im ersten Fall bestimmt sich der Betrag der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten aus den tatsächlich in der Periode auf Grund der Fremdkapitalaufnahme angefallenen Fremdkapitalkosten (ggf. abzüglich etwaiger Anlageerträge aus einer vorübergehenden Zwischenanlage der Mittel).
Für den zweiten Fall bestimmt IAS 23.14 folgendes: "In dem Umfang, in dem ein Unternehmen Mittel allgemein aufgenommen hat und für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts verwendet hat, ist der Betrag der aktivierbaren Fremdkapitalkosten durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgabe für diesen Vermögenswert zu bestimmen. Als Finanzierungskostensatz ist der gewogene Durchschnitt der Fremdkapitalkosten für solche Kredite des Unternehmens zugrunde zu legen, die während der Periode bestanden haben und nicht speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen worden sind."
Diese Vorschrift wurde teilweise derart missverstanden, dass Fremdkapitalkosten aus Fremdmitteln, die speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, dauerhaft – d. h. auch noch dann, wenn bereits im Wesentlichen alle Arbeiten abgeschlossen waren, um diesen qualifizierten Vermögenswert für seine beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten – nicht mit in die Bestimmung des gewogenen Durchschnitts der Fremdkapitalkosten aus allgemein aufgenommenen Mitteln einbezogen wurden.
Es wird nunmehr explizit klargestellt, dass noch nicht zurückbezahlte Fremdmittel, die ursprünglich zur Beschaffung eines konkreten qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser qualifizierte Vermögenswert im Wesentlichen für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf hergerichtet ist, mit in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Fremdmittel aufgenommen wurden, einzubeziehen sind.
Die neue Regelung wird prospektiv angewendet.
IAS 12 "Ertragsteuern"
Die Änderung stellt die Erfassung der steuerlichen Wirkung aus Dividendenzahlungen klar. Danach werden der allgemeinen Grundregelung folgend – die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktion(en) behandelt. Der IASB sieht dabei die ertragsteuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen stärker an vergangene Transaktionen oder Ereignisse geknüpft, aus denen ausschüttungsfähige Gewinne erwirtschaftet wurden, als an die Ausschüttungen an Anteilseigner. Als ursächliche Transaktion ist daher nicht auf die Dividende als solche (im Sinne einer Eigenkapitaltransaktion), sondern auf die zum (auszuschüttenden) Gewinn führenden Geschäftsvorfälle abzustellen. Folglich sind die ertragsteuerlichen Konsequenzen grundsätzlich GuV-wirksam zu erfassen, es sei denn die zugrundeliegende(n) Transaktion(en) wurde(n) nicht GuV-wirksam erfasst. Ob eine Dividendenzahlung im Sinne der Vorschrift vorliegt, ist mit Bezug auf den Dividendenbegriff des IFRS 9 zu beurteilen. Insofern stellt nicht jede Zahlung aus einem Eigenkapitalinstrument eine Dividende im o.g. Sinn dar. Eine Rückwirkung der Regelung erfolgt nur auf diejenigen ertragsteuerlichen Konsequenzen, die aus Dividendenzahlungen resultieren, die am oder nach dem Beginn der frühesten im Abschluss dargestellten Vergleichsperiode (i. d. R. Vorjahr) erfolgten.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Nach IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" werden die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis von aktualisierten Annahmen bewertet. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis dieser aktualisierten Annahmen zu berücksichtigen sind.
Hiernach muss das Unternehmen aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Nettovermögenswert) im Zeitpunkt des Eingriffs verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen. Außerdem muss das Unternehmen etwaige Verminderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen erfolgswirksam erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde.
Die Änderungen werden prospektiv angewendet.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Die Interpretation des IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" enthält Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen und schließt somit diesbezüglich bestehende Regelungslücken im IAS 12 "Ertragsteuern". Die Voraussetzung für den Ansatz einer Steuerrisikoposition als Vermögenswert oder Schuld ist, dass eine Zahlung oder eine Erstattung als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Gemäß den Regelungen des IFRIC 23 ist bei der Beurteilung ein vollumfänglicher Informationsstand der Steuerbehörden zu unterstellen.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
2.1.1.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND DIE VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WURDEN
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, die jedoch für das Geschäftsjahr 2019/2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant.
Ausblick auf zukünftige IFRS-Regelungen (von EU übernommen, aber noch nicht anzuwenden):
| Standard | Inhalt | Pflicht zur Anwendung |
|---|---|---|
| Rahmenwerk | Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS | 01.01.2020 |
| IFRS 3 | Änderung der Definition eines Geschäftsbetriebes | 01.01.2020 |
In den IFRS finden sich an verschiedenste Stellen Verweise auf oder Zitate aus dem Rahmenwerk. Eben dieses Rahmenwerk wurde im abgelaufenen Jahr aktualisiert, weswegen auch eine Aktualisierung der Verweise als notwendig erachtet wurde.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Änderungen an IFRS 3 (anwendbar ab 1.1.2020) betreffen die Definition eines Geschäftsbetriebes. Um als Geschäftsbetrieb zu gelten, muss ein Erwerb Ressourcen (inputs) und einen substanziellen Prozess (substantive process) umfassen, die zusammen wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (outputs) hervorzubringen. Die neuen Regelungen bieten ein Rahmenwerk zur Beurteilung, wann ein substanzieller Prozess vorliegt. Zukünftig wird zB bei Start-Ups, die noch keine Umsätze erzielt haben, die Übernahme einer organisierten Belegschaft erforderlich sein, um die Definition eines Geschäftsbetriebs zu erfüllen.
Die Definition des Begriffs "Output" wird enger gefasst und betrifft nur noch Waren und Dienstleistungen für Kunden, die Erzielung von Kapitalerträgen und sonstigen Erträgen; Renditen in Form von Kosteneinsparungen und sonstigem wirtschaftlichen Nutzen sind somit künftig ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist eine Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, nicht übernommene Inputs und Prozesse zu ersetzen oder die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte zu integrieren, nicht mehr notwendig.
Unternehmen dürfen optional einen sog. "concentration test" durchführen. Dabei wird geprüft, ob sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert. Ist dies der Fall, wird gefolgert, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Eine weitere Prüfung ist dann nicht notwendig.
Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 2020 abgeschlossen werden.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Ausblick auf zukünftige IFRS-Regelungen (von EU noch nicht übernommen):
| Standard | Inhalt | Pflicht zur Anwendung |
|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 (voraussichtliche Verschiebung auf Jänner 2022) |
| IAS 1, IAS 8 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 |
| IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9 |
Änderungen an IAS 39, IFRS 7 und IFRS 9: Interest Rate Benchmark Reform | 01.01.2020 |
| IFRS 10, IAS 28 | Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Auf unbestimmte Zeit verschoben |
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16 im Zusammenhang mit COVID-19 | 01.06.2020 |
| IAS 37 | Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages |
01.01.2022 |
| IAS 16 | Änderungen an IAS 16: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung | 01.01.2022 |
Aus den oben angeführten übrigen Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Es gibt keine weiteren Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hätten.
2.2 KONSOLIDIERUNG
2.2.1 TOCHTERUNTERNEHMEN
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden alle auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2020 sowie nach den Prinzipien der IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum
Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung direkt in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.
Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
2.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN
OHNE VERLUST DER BEHERRSCHUNG
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
2.2.3 VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.
2.2.4 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN
Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).
Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Veränderungen der Rücklagen sind anteilig in den Konzernrücklagen zu erfassen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.
Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investition im assoziierten Unternehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als "Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen" in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Veräußerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.
2.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Über das Geschäftssegment wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu dem Geschäftssegment und für die Überprüfung von dessen Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand für strategische Entscheidungen ausgemacht.
2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG
2.4.1 FUNKTIONALE WÄHRUNG UND BERICHTSWÄHRUNG
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, darstellt.
Die Konzernunternehmen führen ihre Bücher und sonstige Aufzeichnungen in der Währung des jeweiligen Landes, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, in dem sie gegründet und eingetragen sind. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.
2.4.2 TRANSAKTIONEN UND SALDEN
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges und qualifizierte Net Investment Hedges zu erfassen. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungserträge oder -aufwendungen" ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" ausgewiesen.
Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Neubewertungsrücklage als Teil der sonstigen Rücklagen zu erfassen.
2.4.3 KONZERNUNTERNEHMEN
Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:
- Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
- Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall sind Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umzurechnen).
- Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden in den Konzernabschluss keine vollkonsolidierten Jahresabschlüsse in fremder Währung einbezogen.
Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst.
2.5 SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.
Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Erhaltene Zuschüsse von Dritten werden grundsätzlich im sonstigen operativen Ertrag ausgewiesen. Wurden diese Zuschüsse für Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögenswerten gewährt, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Vermögenswerte entsprechend gekürzt.
Bei allen Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:
Abschreibung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 Jahre
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben.
Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
2.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene immaterielle Vermögenswerte werden am Erwerbstag zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
2.6.1 MARKENRECHTE
Erworbenen Markenrechte werden zu ihren historischen Anschaffungs- und Herstellkosten erfasst.
Markenrechte werden zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (cash generating units, CGU) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen CGU bzw. Gruppen von CGU gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem das Markenrecht entstand, Nutzen ziehen.
Die Überprüfung, ob eine Wertminderung beim Markenrecht vorliegt, wird jährlich vorgenommen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung zur Folge haben könnten, wird häufiger überprüft. Der Buchwert des Markenrechts wird mit dem erzielbaren Betrag, d. h. mit dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert, verglichen. Eine Wertminderung wird sofort aufwandswirksam erfasst und gegebenenfalls in den nachfolgenden Perioden aufgeholt.
2.7 WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER VERMÖGENSWERTE
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Goodwill oder bestimmte Markenrechte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können. Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.
2.8 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
IFRS 9 "Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen.
IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:
- fortgeführte Anschaffungskosten,
- erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und
- erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Die neuen Einstufungsanforderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und als Finanzanlagen gehaltenen Schuldverschreibungen bzw. Dividendenpapiere, die anhand der beizulegenden Zeitwerte gesteuert werden.
Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten Eigenkapitalinstrumente, die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) - Beteiligungen bilanziert wurden und bei denen nach IFRS 9 das Wahlrecht besteht, sie als FVOCI zu klassifizieren, jedoch ohne Recyclingmöglichkeit. Die Beteiligungen werden als FVOCI, ohne Recyclingmöglichkeiten, ausgewiesen.
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Das Management des Konzerns hat entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustellen. Eine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust erfolgt nach Ausbuchung des Instruments nicht. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust unter den sonstigen Erträgen erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird.
IFRS 9 ersetzt das Wertminderungsmodell der "Incurred-Losses" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Expected-Losses". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Das neue Wertminderungsmodell findet auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte (gemäß Definition im IFRS 15) und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – Anwendung.
Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:
- 12-Monats-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird.
- Gesamtlaufzeit-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen.
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; ein Unternehmen kann diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anwenden.
Der Konzern hat historisch keine Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Leasingforderungen werden derzeit vom Konzern nicht gehalten. Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben sich keine wesentlichen Effekte.
Der Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste an Hand von Ausfalleinschätzung mit Zeitbändern von 30, 60, 90 und 120 Tagen.
IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei.
Nach IAS 39 werden jedoch alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt wurden, im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen diese Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 9 grundsätzlich wie folgt dargestellt werden:
- Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt.
- Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Gewinn oder Verlust dargestellt.
Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt und beabsichtigt dies derzeit auch nicht zu tun.
2.8.1 AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN
Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Lieferforderungen", "Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen" und "sonstige Forderungen" ausgewiesen (Erläuterung 2.9).
Im Geschäftsjahr wurden keine langfristigen Forderungen ausgewiesen.
Sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Ausleihungen werden von der Gesellschaft gehalten, um die laufenden Zahlungsströme und etwaige Zinszahlungen zu generieren, und nicht um aus dem Verkauf der Vermögenswerte Gewinn zu erzielen. Das Geschäftsmodell lautet "hold to collect" nach IFRS 9. Die Forderungen und Ausleihungen setzen sich ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Diese Vermögenswerte werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Für diese Vermögenswerte ist eine Wertminderungsvorsorge in Form von erwarteten Verlusten zu buchen.
Wertberichtigungen werden dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht sowie ein Vertragsbruch gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertberichtigung. Der Betrag der Wertberichtigungen wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.
2.8.2 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Andere finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird.
Der Posten "andere finanzielle Vermögenswerte" beinhaltet ausschließlich sonstige Beteiligungen.
Andere finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Sämtliche Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten werden im Jahresergebnis erfasst. Dividenden sowie laufende Zinserträge auf andere finanzielle Vermögenswerte sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis zu erfassen.
2.9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder erbrachten Leistungen. Wenn die voraussichtliche Kollektion in einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) erwartet wird, werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet.
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, demzufolge werden für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst.
Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 24 Monaten vor dem 31. März 2020 bzw. dem 1. April 2019 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Der Konzern hat das Bruttoinlandsprodukt und die Arbeitslosenquote der Länder, in denen er Produkte verkauft, als relevante Faktoren identifiziert und passt die historischen Verlustquoten aufgrund der erwarteten Veränderungen bei diesen Faktoren an.
Zinserträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
2.10 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.
2.11 EIGENKAPITAL
Stamm- und Vorzugsaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.
Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, kauft (treasury shares), wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), solange vom Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben, wird die erhaltene Gegenleistung (netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern) im Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, erfasst.
2.12 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
2.13 FINANZVERBINDLICHKEITEN
Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
2.14 LAUFENDE UND LATENTE STEUERN
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden österreichischen Steuervorschriften berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
Latente Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen (bzw. Gemeinschaftsunternehmen) entstehen, werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und steuerliche Ergebnisse künftig zur Verfügung stehen.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Die wichtigsten temporären Differenzen ergeben sich aus den Markenrechten und steuerlichen Verlustvorträgen.
Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auf Grund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
2.15 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses und andere langfristige Leistungen entweder auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechtes.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Der Barwert der Anwartschaften (Defined Benefit Obligation = DBO) wird auf Grund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Der zu erfassende Periodenaufwand beinhaltet Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand und wird erfolgswirksam im Jahresergebnis erfasst. In Übereinstimmung mit IAS 19 (2011) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital und aus Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst. Weitere Angaben sind unter AZ 25.1. enthalten.
Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfasst.
Im Rahmen der Berechnung der Verpflichtungen werden versicherungsmathematische Annahmen getroffen, vor allem hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes für die Abzinsung, der Steigerungsrate für Gehälter, des Pensionseintrittsalters und der Wahrscheinlichkeiten betreffend Fluktuation und Inanspruchnahme.
Für die Ermittlung des Barwertes der Anwartschaften kommt ein Zinssatz zur Anwendung, der in Anlehnung an die durchschnittliche Verzinsung von Industrieanleihen höchster Bonität mit entsprechender Laufzeit gewählt wird.
Die zur Anwendung kommende Steigerungsrate der Gehälter wird aus einer Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre ermittelt, die auch für die Zukunft als realistisch angesehen wird.
Die verwendeten Abschläge für Fluktuation und Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Vorperioden.
Für Abfertigungsverpflichtungen wird auf das derzeitige rechtmäßige Pensionseintrittsalter abgestellt.
Die Abfertigungen betreffen Verpflichtungen nach österreichischem Recht. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die auf Grund von arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionseintritt bezahlt werden müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.
| Anzahl Dienstjahre | 3 | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Monatsbezüge | 2 | 3 | 4 | 6 | 9 | 12 |
Die Regelung gilt für jene Dienstnehmer, die bis zum Jahr 2002 in das Unternehmen eingetreten sind bzw. innerhalb des Konzerns von anderen österreichischen Gesellschaften unter Anerkennung der vorherigen Dienstzeiten innerhalb des Konzerns übernommen worden.
Auf Grund von gesetzlichen Änderungen kommt für jene Dienstnehmer, die ab dem Jahr 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, ein beitragsorientiertes Modell zur Anwendung. Der Dienstgeber hat ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten.
Den Mitarbeitern der österreichischen Gesellschaften gebühren bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.
2.16 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden angesetzt, wenn dem Konzern aus Ereignissen der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn der Konzern die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, z.B. auf Grund einer Versicherung, wird die Erstattung als separater Vermögenswert nur bei ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit angesetzt.
Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer ist als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
2.17 ERTRAGSREALISIERUNG
Die Umsatzerlöse bestehen derzeit aus Pachterlösen. Diese werden auf Quartalsbasis nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung realisiert.
Für die Umsatzrealisierung ist ein fünfstufiges Verfahren anzuwenden:
-
Identifizierung der Verträge mit dem Kunden
-
- Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
-
- Bestimmung des Transaktionspreises
-
- Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen
-
- Erfassung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen
Wesentliche Änderungen zum bisherigen Vorgehen sind:
- Eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen eines Bündels (Distinct Goods or Services) sind als separate Leistungsverpflichtung zu identifizieren; etwaige Skonti oder Rabatte auf den Vertragspreis sind den einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen.
- Umsatzerlöse sind gegebenenfalls früher als bisher zu erfassen, wenn die Gegenleistung variabel ist (z.B. bei Rabatten, Leistungsprämien, Lizenzgebühren, Strafzuschlägen etc.) – es sind Mindestbeträge zu erfassen, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt.
- Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung kann sich verändern: Einige Umsätze, die bislang zu einem Zeitpunkt realisiert wurden, werden künftig gegebenenfalls über einen Zeitraum erfasst und vice versa.
- Neue spezifische Regelungen bestehen u.a. für Lizenzen, Garantien, nicht erstattungsfähige, im Voraus zahlbare Entgelte und Kommissionsvereinbarungen.
- Zahlreiche neue Angabepflichten
Das Management hat die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzernabschluss überprüft und dabei keine wesentlichen Verträge identifiziert, die zu einer geänderten Erfassung der Erlöse führen würden.
Die Umsatzerlöse der Gurktaler Gruppe setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen zusammen.
2.18 ZINSERTRÄGE
Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d. h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.
2.19 DIVIDENDENERTRÄGE
Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.
2.20 LEASINGVERHÄLTNISSE
Der Konzern mietet verschiedene Immobilien und Fahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Typischerweise besteht die Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Die Leasingvereinbarungen werden ca. alle 5 Jahre neu verhandelt, um die Marktmieten zu reflektieren.
Leasinggegenstände, die auf Grund des Leasingvertrages als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind und betragsmäßig wesentlich sind, werden als Sachanlagevermögen aktiviert und über die kürzere Dauer aus wirtschaftlicher Nutzungsdauer oder Leasingdauer abgeschrieben. Auf der Passivseite ist der Barwert der Verbindlichkeit aus den künftigen Leasingraten ausgewiesen. Angesetzt wird jeweils der niedrigere Wert aus dem Barwert der Mindestleasingzahlung und dem beizulegenden Zeitwert. Leasingverträge, bei denen der überwiegende Teil der Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Zahlungen für Operating-Leasing-Verträge werden linear auf die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam erfasst.
Die Leasingverhältnisse des Konzerns wurden nach IAS 17 bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft.
Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft wurden.
Die mit der Erstanwendung von IFRS 16 in Zusammenhang stehenden Änderungen werden in Anhangangabe 2.1.1.1 dargestellt.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
- feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize)
- variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
- erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
- der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeiten
- sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich etwaig erhaltener Leasinganreize
- alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten
- geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten.
Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt (Siehe Anhangangabe 13).
| Laufzeit | |
|---|---|
| KFZ-Leasing | 1–5 Jahre |
| Gebäudemieten | > 5 Jahre |
VERLÄNGERUNGSOPTIONEN
Das Immobilien-Leasing-Verhältnis enthält Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Anschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur vom Konzern und nicht vom Leasinggeber ausübbar. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen ausreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 0 führen würden.
2.21 GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
Gewinnausschüttungen werden erst nach Gewinnverwendungsbeschluss ausgewiesen.
3 FINANZRISIKOMANAGEMENT
3.1 FINANZRISIKOFAKTOREN
Das Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Risikopolitik zielt darauf ab, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance auf eine entsprechende Wertsteigerung gegenübersteht.
Durch die Verpachtung der Unternehmen Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, und "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien, ist das Risiko betreffend Einkauf, Produktion und Vertrieb in die Schlumberger-Gruppe ausgelagert. Das Risikomanagement ist bei der Schlumberger-Gruppe als integrierter Bestandteil in die Unternehmensführung und die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Management der Risiken erfolgt weitgehend dezentral und im Wesentlichen gemäß den Prozessen laut den Zertifizierungen nach ISO 9001 : 2008 und nach IFS-Version 6. IFS-Standards sind Lebensmittel- bzw. Produkt- und Servicestandards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten Unternehmen einheitliche Vorgaben in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktsicherheit und Qualität anwenden. Der IFS Food-Standard ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern.
Das Risiko der Markenrechtsverletzungen wird durch ständige interne und externe Marken- und Marktbeobachtung minimiert.
Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, aber bevor die Notlage ausgerufen wurde, wurden notwendige Maßnahmen evaluiert und ergriffen, um den Betrieb sicherzustellen.
Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurktaler, Rossbacher und Leibwächter an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei und deren Tochtergesellschaft Top Spirit bringt es mich sich, dass nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im Vertrieb in der 100%igen Verantwortung der Pächterin liegen. Die Kommunikation und das Reporting wurden mit der Pächterin seit Ausbruch der Krise intensiviert, um sicherzustellen, dass seitens der Schlumberger Wein- und Sektkellerei alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzerwartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse für die Gurktaler Aktiengesellschaft regelmäßig überarbeitet. Die gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu, dass das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist.
Bei den Beteiligungen an der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und der indirekten Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter und Erfüllung der Verpflichtungen zur Warenversorgung getroffen. Businesspläne zur Erfassung der kommerziellen Auswirkungen wurden erstellt und die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form von Darlehen und erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.
Die beiden Mitarbeiterinnen sowie der Vorstand arbeiten seit Mitte März 2020 aus dem Homeoffice.
3.1.1 MARKTRISIKO
3.1.1.1 FREMDWÄHRUNGSRISIKO
Das Währungsänderungsrisiko des Konzerns wurde mit Ausnahme der At-Equity-Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, Ungarn, als äußerst gering eingestuft, da keine Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Hinsichtlich der Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, Ungarn, besteht ein Fremdwährungsrisiko in Bezug auf den ungarischen Forint.
3.1.1.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Aktivseitig besteht kein Zinsänderungsrisiko, da es sich bei den Guthaben bei Kreditinstituten um stichtagsbezogene Kontokorrentguthaben handelt. Im Geschäftsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.
Im Konzern werden festverzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, von der Möglichkeit, diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Eine hypothetische Änderung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag hätte für diese Finanzinstrumente weder eine Auswirkung auf die Konzerngesamtergebnisrechnung noch auf das Eigenkapital.
3.1.2 KREDITRISIKO
Auf der Aktivseite stellen die Buchwerte der finanziellen Aktiva das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Das Risiko ist als gering anzusehen, weil es sich bei Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt und zum Bilanzstichtag neben Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen, Lieferforderungen gegenüber dem Pächter ausgewiesen sind. Die Geschäftsleitung sieht derzeit keine weiteren materiellen Forderungsrisiken, die zusätzliche, über die bereits im Konzernabschluss erfassten Wertberichtigungen hinausgehende Vorsorgen erforderlich machen würden.
3.1.3 LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, die erforderlichen Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen zu können. Die Finanzierungspolitik des Konzerns ist auf eine langfristige Finanzplanung abgestimmt. Die Gruppe sorgt durch eine konzernweite Finanz- und Liquiditätsplanung dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind oder eine notwendige Finanzierung aus entsprechenden Kreditrahmen sichergestellt ist, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Die Restfälligkeiten finanzieller Verpflichtungen gegenüber Dritten, bestehend aus Tilgungs- und Zinszahlungen, gliedern sich in folgende Zahlungstermine:
| 31. März 2020 | Fälligkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Summe | bis zu 3 Monaten |
bis zu 12 Monaten |
zwischen 1 und 5 Jahren |
über 5 Jahre |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 31 | 8 | 23 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
34 | 34 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 166 | 0 | 88 | 0 | 0 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 56 | 88 | 0 | 56 | 0 |
| Summe | 287 | 120 | 111 | 56 | 0 |
| 31. März 2019 | Fälligkeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Summe | bis zu 3 Monaten |
bis zu 12 Monaten |
zwischen 1 und 5 Jahren |
über 5 Jahre |
|
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
47 | 47 | 0 | 0 | 0 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 149 | 71 | 78 | 0 | 0 | |
| Summe | 196 | 118 | 78 | 0 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde mit der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, eine Rahmen-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der wiederholt ausnützbare Finanzierungsrahmen beträgt bis zu EUR 3 Mio. Hierdurch sind die laufenden Finanzierungserfordernisse der Gruppe gedeckt.
3.2 KAPITALMANAGEMENT
Auf Grund des Geschäftsmodells Verpachtung und Beteiligungsverwaltung ist das Ziel des Konzerns nahezu ausschließlich durch Eigenkapital finanziert zu sein.
Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus allen langfristigen und kurzfristigen Schulden laut Konzernbilanz abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | 582 | 418 |
| Kurzfristige Schulden | 278 | 236 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | –1 | –2 |
| Nettofremdkapital | 859 | 652 |
| Eigenkapital | 29.946 | 28.795 |
| Gesamtkapital | 30.805 | 29.447 |
| Fremdkapitalquote | 3 % | 2 % |
Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
4 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.
4.1 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG DER MARKENRECHTE
Im Rahmen des Impairment-Tests der als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Markenrechte (siehe AZ 14) wird der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert bestimmt. Der Bestimmung des Nutzungswertes liegen Cashflow-Planungen zu Grunde, die auf der vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Mittelfristplanung für eine Periode von vier Jahren basieren. Diese Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Einschätzungen zum erwarteten Wachstum der relevanten Märkte.
Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten.
Die wesentlichen Annahmen des Managements bei der Berechnung der Nutzungswerte der Markenrechte sind die geplanten Pachterlöse und Diskontierungszinssätze.
Der Diskontierungszinssatz vor Steuern wurde für die Markenrechte Gurktaler und Rossbacher mit 5,41 % (Vorjahr: 5,08 %) und für das Markenrecht Leibwächter mit 5,48 % (Vorjahr: 5,10 %) angenommen. Die vom Unternehmen für die Extrapolation zur Berücksichtigung der erwarteten Geldentwertung über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendete konstante Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) wird aus den Zukunftserwartungen abgeleitet und liegt jeweils nicht über der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Märkte, in denen die Unternehmen tätig sind.
Eine Anpassung bestimmter Parameter ergäbe folgende Sensitivitäten:
Der Pachterlös hängt vom realisierten Umsatz des Pächters mit den jeweiligen Marken ab. Läge der tatsächliche Umsatz 10 % unter den Schätzungen des Managements am 31. März 2020, hätte dies für die Markenrechte des Konzerns folgende Auswirkungen:
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Markenrecht Leibwächter | zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 124 |
kein Abwertungsbedarf |
| Markenrecht Rossbacher | zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 173 |
zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 90 |
| Markenrecht Gurktaler | kein Abwertungsbedarf | kein Abwertungsbedarf |
Läge der tatsächliche Umsatz für das Markenrecht Leibwächter 8,9 % unter den Schätzungen des Managements, ergäbe sich keine Auswirkung. Für das Markenrecht Rossbacher würde eine Änderung der Schätzungen des Managements einen Abwertungsbedarf ergeben.
Wenn der Diskontierungszinssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswertes angewendet wurde, um einen Prozentpunkt über der Schätzung des Managements zum 31. März 2020 gelegen hätte, wären folgende Auswirkungen auf die Markenrechte des Konzerns zu verzeichnen:
| 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|
| Markenrecht Leibwächter | zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 863 |
kein Abwertungsbedarf |
| Markenrecht Rossbacher | zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 357 |
zusätzlicher Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 137 |
| Markenrecht Gurktaler | kein Abwertungsbedarf | kein Abwertungsbedarf |
Das Markenrecht Leibwächter würde bis zu einem Diskontierungszinssatz von 0,38 Prozentpunkten über der Schätzung des Managements keinen zusätzlichen Abwertungsbedarf verzeichnen. Das Markenrecht Rossbacher würde bei einer Änderung des Diskontierungszinssatzes über der Schätzung des Managements hinaus einen Abwertungsbedarf ergeben.
5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Gesellschaft agiert international in einem Geschäftssegment, welches den Handel mit alkoholischen Getränken einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte umfasst. Als "Chief Operating Decision Maker" wurde der Vorstand identifiziert, der regelmäßig auf Basis des Konzernbetriebsergebnisses Ressourcenentscheidungen trifft und die Gesamtentwicklung überwacht.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, ist ausschließlich in einem einzigen Geschäftssegment tätig, nämlich der Verpachtung der Geschäftsbetriebe Rossbacher, Leibwächter und Gurktaler im Inland. Die Umsatzerlöse betreffen den Pachtzins von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, siehe dazu auch unter AZ 30.
6 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Kostenerstattung von verbundenen Unternehmen übergeordneter Konzern | 314 | 281 |
| Andere | 0 | 1 |
| 314 | 282 |
7 PERSONALAUFWAND
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Gehälter | 301 | 290 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 7 | 7 |
| Sozialaufwand und gehaltsabhängige Abgaben | 64 | 63 |
| 372 | 360 | |
| Im Geschäftsjahr beschäftigte Angestellte: | ||
| Stichtag: | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
| Angestellte | 3 | 3 |
| Durchschnitt: | 2019/2020 | 2018/2019 |
| Angestellte | 3 | 3 |
8 AUFWAND FÜR ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte | ||
| Abschreibungen | 29 | 0 |
| 29 | 0 |
9 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten | 99 | 68 |
| Sonstiger Verwaltungsaufwand von Dritten | 93 | 121 |
| Aufwendungen für Markenrechte und Warenschutz | 18 | 21 |
| Reise- und KFZ-Kosten | 31 | 48 |
| Andere | 158 | 168 |
| 399 | 426 |
10 FINANZERGEBNIS
| 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|
| 16 | 14 |
| 504 | 368 |
| 520 | 382 |
| 0 | –12 |
| –2 | 0 |
| –2 | –1 |
| –4 | –13 |
| 516 | 369 |
Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Kategorien:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Dividendenerträge aus erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten |
504 | 368 |
| Kredite und Forderungen | 16 | 14 |
| Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | –4 | –13 |
| Nettofinanzergebnis | 516 | 369 |
11 ERTRAGSTEUERN
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Österreich | 9 | 7 |
| Ausland | 496 | 54 |
| Laufende Ertragsteuerbelastung | 505 | 61 |
| Latente Steuern | 88 | 81 |
| 593 | 142 |
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes in Höhe von 25 % auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 2.127 | 2.816 |
| Ertragsteueraufwand | –593 | –142 |
| Effektivsteuersatz (%) | 27,9 | 5,1 |
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 2.127 | 2.816 |
| Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2019/2020 (2018/2019): 25 % |
532 | 704 |
| Korrektur auf Grund der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer | -8 | 9 |
| 524 | 713 | |
| Steuerfreie Erträge | -420 | -574 |
| Aperiodischer Ertragsteueraufwand | 482 | 0 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 7 | 3 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand | 593 | 142 |
12 ERGEBNIS JE AKTIE
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Periode dividiert wird.
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) | 1.534 | 2.674 |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) | 2.250.000 | 2.250.000 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) | 2.250.000 | 2.250.000 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) | 0,68 | 1,19 |
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
13 SACHANLAGEN
| in TEUR | Grundstücke und Gebäude |
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Zum 31.3.2018 | |||
| Anschaffungskosten | 0 | 2 | 2 |
| Kumulierte Abschreibung | 0 | –2 | –2 |
| Buchwert netto | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |||
| Eröffnungsbuchwerte | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | 0 | 0 | 0 |
| Endbuchwerte per 31.3.2019 | 0 | 0 | 0 |
| Zum 31.3.2019 | |||
| Anschaffungskosten | 0 | 2 | 2 |
| Kumulierte Abschreibung | 0 | –2 | –2 |
| Buchwert netto | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |||
| Eröffnungsbuchwerte | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung IAS 8 Nutzungsrechte | 82 | 25 | 107 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | –16 | –13 | -29 |
| Endbuchwert per 31.3.2020 | 66 | 12 | 78 |
| Anschaffungskosten | 82 | 27 | 109 |
| Kumulierte Abschreibung | –16 | –15 | –31 |
| Buchwert netto | 66 | 12 | 78 |
Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzanlagen gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt.
| in TEUR | Grundstücke und Gebäude |
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anpassung IAS 8 Nutzungsrechte | 82 | 25 | 107 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | –16 | –13 | –29 |
| Abgänge von Nutzungsrechten | 0 | 0 | 0 |
| Endbuchwert per 31.3.2020 | 66 | 12 | 78 |
In der Berichtsperiode wurden von der öffentlichen Hand keine Zuschüsse für Investitionen in Produktionsanlagen gewährt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vermögenswerten wurden in den Vorjahren um Zuschüsse entsprechend gekürzt.
Sicherheiten für Finanzverbindlichkeiten liegen nicht vor. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0), bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing ist.
14 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND ALS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTEN EINGESTUFTE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | Immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|
| Zum 31.3.2018 | |
| Anschaffungskosten | 13.182 |
| Kumulierte Wertminderung | –1.650 |
| Buchwert netto | 11.532 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |
| Eröffnungsbuchwerte | 11.532 |
| Umgliederung zu "als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" | –7.500 |
| Endbuchwerte per 31.3.2019 | 4.032 |
| Zum 31.3.2019 | |
| Anschaffungskosten | 5.682 |
| Kumulierte Wertminderung | –1.650 |
| Buchwert netto | 4.032 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |
| Eröffnungsbuchwerte | 4.032 |
| Wertminderung | 0 |
| Endbuchwert per 31.3.2020 | 4.032 |
| Anschaffungskosten | 5.682 |
| Kumulierte Wertminderung | –1.650 |
| Buchwert netto | 4.032 |
Die immateriellen Vermögenswerte und als zur Veräußerung gehalten eingestuften Vermögenswerte beinhalten die Markenrechte "Rossbacher", "Gurktaler" und "Leibwächter".
Das Markenrecht "Leibwächter" beträgt TEUR 7.500 (31.3.2019: TEUR 7.500) und war aufgrund des Vorliegens der Kriterien von IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2018/2019 zu den "als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" umzugliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Jänner 2019 entschieden, eine Veräußerung des Markenrechtes zu prüfen und sind in Verhandlungen mit einem Käufer getreten. Ein möglicher Verkauf könnte bis Ende des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen werden. Aus der Umgliederung ergab sich weder ein Gewinn noch ein Verlust.
Der Buchwert des aus der Konsolidierung der Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, resultierenden Markenrechtes "Gurktaler" beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.381 (31.3.2019: TEUR 2.381).
Der Buchwert für das Markenrecht "Rossbacher" beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.651 (31.3.2019: TEUR 1.651).
IMPAIRMENT-TEST AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Auf Grund der voraussichtlichen unbegrenzten Nutzung der Markenrechte "Rossbacher", "Leibwächter" und "Gurktaler" werden diese keiner laufenden Abschreibung unterzogen. Die Bewertung der Markenrechte wird jährlich mittels eines Impairment-Tests gemäß IAS 36 überprüft (Erläuterung 4.1).
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter dem Posten "Aufwand für Abschreibungen" ausgewiesen.
15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Im Folgenden sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. März 2020 dargestellt, die der Konzern als wesentlich ansieht. Das Eigenkapital des unten angeführten assoziierten Unternehmens besteht lediglich aus Stammaktien, die zu 49,998% direkt vom Konzern gehalten werden. Das Land, in dem das Unternehmen registriert ist, ist auch gleichzeitig sein Hauptgeschäftssitz.
Art und Umfang der Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/2020 und 2018/2019:
| Sitzland | Beteiligungs quote |
Art der Beziehung |
Bewertungs methode |
|---|---|---|---|
| Österreich | 49,998 % | siehe 1) | Equity |
1) Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft hält in ihrer Holdingfunktion die Beteiligung an der Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (Anteil 50 % + 1 Aktie) und öffnet den Zugang zum ungarischen Getränkemarkt.
Die Zwack Unicum NYRT, Budapest, Ungarn, ist im Konzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, nach der Equity-Methode enthalten.
Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, ist eine nicht notierte Gesellschaft, so dass kein notierter Marktpreis für diese Anteile vorliegt.
Es bestehen keine Eventualschulden in Bezug auf das assoziierte Unternehmen des Konzerns.
Im Folgenden sind die zusammengefassten Finanzinformationen für Peter Zwack & Consorten-Handels-Aktiengesellschaft, Wien, dargestellt, die nach der Equity-Methode bilanziert wird:
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 43.292 | 50.269 |
| Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Steuern | 6.107 | 9.525 |
| Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Steuern | 4.638 | 8.090 |
| Minderheiten | –2.348 | –4.084 |
| Konsolidiertes Gesamtergebnis | 2.290 | 4.006 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 23.200 | 23.617 |
| Langfristige Vermögenswerte | 9.928 | 11.099 |
| Kurzfristige Schulden | –14.768 | –11.251 |
| Langfristige Schulden | –1.309 | –1.470 |
| Nettovermögen | 17.051 | 21.995 |
| Unterschied aus Konzernbewertung | 7.605 | 4.371 |
| Nettovermögen nach Konzernbewertung | 24.656 | 26.366 |
| Anteil des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens | ||
| zum Beginn des Geschäftsjahres | 13.183 | 12.836 |
| Zurechenbares Gesamtergebnis | 1.145 | 2.003 |
| Ausschüttungen | –2.000 | –1.656 |
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 12.328 13.183
Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen
| in TEUR Anteile an assoziierten Unternehmen |
|
|---|---|
| Zum 31.3.2018 | |
| Anschaffungskosten | 14.460 |
| Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust | –1.624 |
| Buchwert netto | 12.836 |
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |
| Eröffnungsbuchwerte | 12.836 |
| Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen | 347 |
| Endbuchwert per 31.3.2019 | 13.183 |
| Zum 31.3.2019 | |
| Anschaffungskosten | 14.460 |
| Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust | –1.277 |
| Buchwert netto | 13.183 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |
| Eröffnungsbuchwerte | 13.183 |
| Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen | –855 |
| Endbuchwert per 31.3.2020 | 12.328 |
| Anschaffungskosten | 14.460 |
| Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust | –2.132 |
| Buchwert netto | 12.328 |
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden |
||
| Anteile am Gewinn/Verlust | 1.145 | 2.003 |
| Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen | 0 | 0 |
| 1.145 | 2.003 |
16 WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMEN
Der Konzern hatte folgende wesentliche Tochterunternehmen zum 31. März 2020:
| Name | Sitzland | Art der Geschäftstätigkeit |
Durch das Mutterunternehmen direkt gehaltener Anteil am Kapital (%) |
Durch den Konzern gehaltener Anteil am Kapital (%) |
|---|---|---|---|---|
| Gurktaler Alpenkräuter GmbH | Österreich | Erzeugung Gurktaler Kräuterlikör1) |
100 | 100 |
| Leibwächter Kräuter GmbH | Österreich | Erzeugung Leibwächter Kräuterbitter1) |
100 | 100 |
| "Rossbacher" Vertriebs GmbH | Österreich | Erzeugung Rossbacher Kräuterlikör1) |
100 | 100 |
1) Das operative Geschäft der Gesellschaften ist an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, verpachtet.
Alle Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.
17 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | Beteiligungen |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2018/2019 | |
| Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2019 | 2.914 |
| Geschäftsjahr 2019/2020 | |
| Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.20120 | 2.914 |
Als "andere finanzielle Vermögenswerte" wurde die Beteiligung (14,423 %) an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland (TEUR 2.914; 31.3.2019: TEUR 2.914) klassifiziert.
Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz sichergestellt.
18 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN
18.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN ZU (FORTGEFÜHRTEN) ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet sind:
| 31. März 2020 | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Zeitwert |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen | 3.912 | 3.912 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 1 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 85 | 85 |
| Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 200 | 200 |
| 31. März 2019 | ||
| in TEUR | Buchwert | Zeitwert |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen | 1.815 | 1.815 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2 | 2 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 195 | 195 |
Lieferforderungen und sonstige Forderungen und kurzfristige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
18.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU ZEITWERTEN
Die folgende Tabelle zeigt Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, analysiert nach der Bewertungsmethode. Die verschiedenen Ebenen stellen sich wie folgt dar:
- Ebene 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Ebene 2: Bewertungs-Inputs, außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. vom Preis abzuleiten) beobachtbar sind
- Ebene 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Daten (Bewertungs-Inputs) der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die folgende Tabelle zeigt die Vermögenswerte, die zu dem am 31. März 2020 beizulegenden Zeitwert bemessen werden:
31. März 2020
| in TEUR | Ebene 1 | Ebene 2 | Ebene 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 2.914 | 2.914 |
| Summe | 0 | 0 | 2.914 | 2.914 |
| 31. März 2019 | ||||
| in TEUR | Ebene 1 | Ebene 2 | Ebene 3 | Summe |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 2.914 | 2.914 |
| Summe | 0 | 0 | 2.914 | 2.914 |
Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Ebene 3 eingeordnet.
19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG UND LEISTUNGEN, FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferung und Leistungen (brutto = netto) | 215 | 220 |
| Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (brutto = netto) | 1.093 | 819 |
| Sonstige Forderungen | ||
| Davon: | ||
| Sonstige langfristige Forderungen | 3 | 3 |
| Andere kurzfristige Forderungen | 2.642 | 776 |
| 3.953 | 1.818 |
Bei den Lieferforderungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und sonstigen Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird und folglich keine Wertminderungen.
Es bestehen keine Sicherheiten zu den Forderungen.
20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 1 (31.3.2019: TEUR 2). Sämtliche Guthaben sind kurzfristig.
21 KONZERNEIGENKAPITAL
Zum Stichtag 31. März 2020 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 4.500 (31.3.2019: TEUR 4.500). Es setzt sich aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien (davon 1.500.000 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien) zusammen. Vorzugsaktien haben im Gegensatz zu Stammaktien keine Stimmrechte.
Die Kapitalrücklage betrifft die Konzernobergesellschaft Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und resultiert aus der 2013 erfolgten Umgründung.
22 LIEFERVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Lieferverbindlichkeiten | 34 | 47 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 212 | 189 |
| Davon: | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern | 26 | 24 |
| Verbindlichkeiten Öffentlichkeitsarbeit | 60 | 63 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 46 | 41 |
| Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit | 6 | 6 |
| Andere | 74 | 55 |
| 246 | 236 |
Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen unter AZ 30.
23 LEASINGVERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing | 53 | 0 |
| Kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Leasing | 32 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten gesamt | 85 | 0 |
24 LATENTE STEUERN
Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:
| in TEUR | 1.4.2019 | GuV Veränderung |
Verrechnung mit Eigenkapital |
31.3.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Passive latente Steuern langfristig |
||||
| Markenrechte | 843 | 43 | 0 | 886 |
| Verlustvorträge | –496 | 47 | 0 | –449 |
| Rückstellungen für Personalverpflichtungen | –16 | –2 | –5 | –23 |
| 331 | 88 | –5 | 414 |
| in TEUR | 1.4.2018 | GuV Veränderung |
Verrechnung mit Eigenkapital |
31.3.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Passive latente Steuern langfristig |
||||
| Markenrechte | 801 | 42 | 0 | 843 |
| Geldbeschaffungskosten | –1 | 1 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | –532 | 36 | 0 | –496 |
| Rückstellungen für Personalverpflichtungen | –17 | 2 | –1 | –16 |
| 251 | 81 | –1 | 331 |
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen und wenn die latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.795 (31.3.2019: TEUR 1.984) wurden in Höhe von TEUR 449 (31.3.2019: TEUR 496) gebildet. Die latenten Steuern auf nicht angesetzte Verlustvorträge belaufen sich auf TEUR 0 (31.3.2019: TEUR 0). Verlustvorträge sind unbeschränkt vortragsfähig. Latente Steuern werden bis auf das Markenrecht nach 12 Monaten realisiert.
25 VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
In der Konzernbilanz sind folgende Ansprüche von Dienstnehmern abgegrenzt:
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Abfertigungen | 106 | 79 |
| Übrige Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Jubiläumsgelder | 9 | 8 |
| 115 | 87 |
Bis auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen werden sämtliche erfolgswirksame Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand und in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.
25.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN
Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen für Abfertigungsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:
| 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|
| 0,5 % | 1,6 % |
| 2,55 % p.a. | 2,22 % p.a |
| unterschiedlich, in Abhängigkeit von Dienstjahren |
unterschiedlich, in Abhängigkeit von Dienstjahren |
| gesetzliches Pensionsalter laut Pensionsreform Herbst 2004 |
gesetzliches Pensionsalter laut Pensionsreform Herbst 2004 |
| AVÖ 2018-P, Angestellte | AVÖ 2018-P, Angestellte |
Für ab dem 1. Jänner 2003 eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2019/2020 betrugen TEUR 3 (2018/2019 TEUR 3).
Der Barwert der Rückstellungen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| 1.4. | 79 | 71 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 5 | 4 |
| Zinsaufwand | 1 | 1 |
| Versicherungsmathematische Verluste | 21 | 3 |
| 31.3. | 106 | 79 |
Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand, Zinsaufwand und sonstigen Ergebnis gebuchte Aufwand/ Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 5 | 4 |
| Zinsaufwand | 1 | 1 |
| Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten | 21 | 3 |
| 27 | 8 |
Zum 31. März 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsansprüche 16,2 Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurde die Auswirkung resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19 (2011). Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
| Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen |
Veränderung der Annahme |
Erhöhung des Parameters/Ver änderung DBO |
Reduktion des Parameters/Ver änderung DBO |
|---|---|---|---|
| in % | in TEUR | in TEUR | |
| Zinssatz | +/–0,5 | –8 | 9 |
| Bezugserhöhung | +/–0,25 | 4 | 4 |
25.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR JUBILÄUMSGELDER
Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt analog dem Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben Parameter bis auf geringfügige Abweichungen bei den Fluktuationssätzen.
Der Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder entwickelte sich wie folgt:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| 1.4. | 8 | 6 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 2 |
| Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten | 1 | 0 |
| 31.3. | 9 | 8 |
Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand und Zinsaufwand gebuchte Aufwand/Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 2 |
| Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten | 1 | 0 |
Zum 31. März 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgeldern 18,5 Jahre.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
| Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Jubiläumsgelder |
Veränderung der Annahme |
Erhöhung des Parameters/Ver änderung DBO |
Reduktion des Parameters/Ver änderung DBO |
|---|---|---|---|
| in % | in TEUR | in TEUR | |
| Zinssatz | +/–0,5 | –1 | 1 |
| Bezugserhöhung | +/–0,25 | 0 | 0 |
26 DIVIDENDE JE AKTIE
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 360.000 (Vorjahr: EUR 180.000), das entspricht EUR 0,16/Aktie (2018/2019: EUR 0,08/Aktie), ausgezahlt.
Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 4 % des Grundkapitals vorgeschlagen, das entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 180.000 oder EUR 0,08/Aktie. Daraus ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft.
In diesem Konzernabschluss wird diese Dividendenverbindlichkeit mangels Verpflichtung nicht bilanziell berücksichtigt.
27 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG
Die Konzerngeldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.
Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
27.1 CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Bei der Berechnung des Nettomittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen und dieses um unbare Aufwendungen und Erträge korrigiert.
Dieses Ergebnis und die bilanziellen Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (ohne liquide Mittel) liefern nach Berücksichtigung von gezahlten Zinsen und Steuern den Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
27.2 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt alle Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit dem Zu- und Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
27.3 CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
In diesem Bereich werden sämtliche Zu- und Abflüsse im Rahmen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung erfasst.
| Zahlungswirksame Veränderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.4.2019 | Tilgungen | Stand 31.3.2020 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen | 0 | 0 | 0 | |
| Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen | 0 | 0 | 0 | |
| Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
| in TEUR | Zahlungswirksame Veränderungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.4.2018 | Tilgungen | Stand 31.3.2019 | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 937 | –937 | 0 | |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen | 188 | –188 | 0 | |
| Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen | 1.125 | –1.125 | 0 | |
| Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | –1.125 |
28 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Es wurden Garantien für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 11.127) für Dritte abgegeben.
29 LEASINGVERHÄLTNISSE
Zahlungsverpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasing:
| in TEUR | 31.3.2020 | 31.3.2019 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 0 | 31 |
| Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren | 0 | 78 |
| Nach mehr als fünf Jahren | 0 | 79 |
| 0 | 188 |
Das Implementierungsprojekt zu IFRS 16 wurde umgesetzt und abgeschlossen. Neben der Vertragsinventur wurden Berechnungen in Hinblick auf quantitative Auswirkungen durch die Erstanwendung von IFRS 16 angestellt. Die sich ergebenden Umstellungseffekte zum 1. April 2019 wurden intern an die Unternehmensleitung kommuniziert. Bei der tatsächlichen Implementierung entstanden keine wesentlichen Abweichungen von den ermittelten Umstellungseffekten. In den Berechnungen zu den Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wurden die Regelungen des IFRS 16 zu Laufzeiten und variablen Leasingzahlungen berücksichtigt.
IFRS 16 wirkt sich vor allem auf die Bilanzierung von unter IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestufte Verträge aus.
30 NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN
Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, beherrscht, die indirekt über eine Tochtergesellschaft mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält. Sämtliche Unternehmen des Underberg-Konzerns ("übergeordneter Konzern") sind nahestehende Unternehmen.
Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt:
Mit der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.
Mit der Semper Idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.
Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigten Geschäfte stellen sich wie folgt dar:
| 2019/2020 in TEUR |
Verbundene Unternehmen übergeordneter Konzern |
Assoziierte Unternehmen |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 0 | 10 |
| Sonstige Erträge | 308 | 6 |
| Sonstige Aufwendungen | 14 | 0 |
| Ergebnisübernahmen | 504 | 2.000 |
| Forderungen | 1.065 | 28 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| 2018/2019 in TEUR |
Verbundene Unternehmen übergeordneter Konzern |
Assoziierte Unternehmen |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 0 | 10 |
| Sonstige Erträge | 276 | 5 |
| Sonstige Aufwendungen | 14 | 0 |
| Ergebnisübernahmen | 368 | 1.656 |
| Forderungen | 791 | 28 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
Die Angaben über die Ergebnisübernahmen bei assoziierten Unternehmen betreffen ausschließlich die Ausschüttung und nicht die Bewertung der Anteile.
Im Geschäftsjahr wurden für Beratungsleistungen Vergütungen in Höhe von TEUR 2 (2018/2019: TEUR 3) an Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.
Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit.
31 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Es sind keine Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2020 bedürfen.
Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler Aktiengesellschaft aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.
32 SONSTIGE ANGABEN
32.1 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 51 (2018/2019: TEUR 38) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 |
|---|---|---|
| Prüfung des Konzernabschlusses | 23 | 21 |
| Andere Bestätigungsleistungen (Jahresabschluss) | 12 | 12 |
| Sonstige Leistungen | 16 | 5 |
| 51 | 38 |
32.2 ANGABEN ÜBER NAHESTEHENDE PERSONEN UND ARBEITNEHMERINNEN 32.2.1 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN
Die Aufwendungen für Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 TEUR 0 (2018/2019: TEUR 0).
32.2.2 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ALTERSVERSORGUNG
Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte fielen nicht an.
32.2.3 VORSTÄNDE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
Mag. Karin Trimmel (Wien), Vorstandsvorsitzende, vertritt seit 1. Jänner 2015 selbstständig.
Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Gurktaler Aktiengesellschaft betragen:
| in TEUR | 2019/2020 | 2018/2019 | |
|---|---|---|---|
| Fixe Bezüge | 116 | 115 |
32.2.4 AUFSICHTSRÄTE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende) KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 15) gezahlt.
Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.
Wien, am 24. Juni 2020 Der Vorstand:
Mag. Karin Trimmel
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2020, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
- Sachverhalt
- Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- Verweis auf weitergehende Informationen
WERTMINDERUNGSTEST FÜR MARKENRECHTE
• Sachverhalt
Zum 31. März 2020 weist der Konzern unter den immateriellen Vermögenswerten Markenrechte in Höhe von TEUR 4.032 (Vorjahr: TEUR 4.032) aus, welche gemäß den Bestimmungen des IAS 36 zumindest einmal jährlich auf Wertminderung geprüft werden müssen. Der Wertminderungstest hat im zum 31. März 2020 endenden Geschäftsjahr einen Wertminderungsbedarf von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) ergeben. Aus unserer Sicht ist der Wertminderungstest von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss, da die Bewertung erheblich von Einschätzungen des Managements zur künftigen Umsatz- und Kostenentwicklung (Plandaten) der unter diesen Marken vertriebenen Produkte im Planungszeitraum abhängt. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsraten für die ewige Rente.
• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit dem jährlichen Prozess und der Vorgangsweise für die Budgetierung und dem Wertminderungstest für die Markenrechte auseinandergesetzt. Hierbei haben wir insbesondere die Planannahmen der drei Detailplanungsjahre sowie des vierten und letzten Planungsjahrs als Aufsatzpunkt für die ewige Rente im Detail mit dem Management besprochen und uns jährliche Schwankungen im Umsatz und den Kosten erläutern lassen. Wir haben die im Bewertungsmodell hinterlegten Business-Pläne zu der vom Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mehrjahresplanung übergeleitet. Unsere internen Spezialisten haben die wesentlichen Bewertungsparameter wie die Inputfaktoren für den Diskontierungszinssatz sowie die Wachstumsrate für die ewige Rente mit externen Markt- und Branchendaten gegengeprüft. Weiters haben wir die für die Sensitivitätsanalysen herangezogenen Annahmen auf ihre Relevanz hin überprüft.
Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.
• Verweis auf weitergehende Informationen
Die Angaben des Konzerns zu den Markenrechten sind in Erläuterung 4.1 (Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung der Markenrechte) und in Erläuterung 14 (Immaterielle Vermögenswerte) zum Konzernabschluss enthalten.
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGS - AUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
-
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
-
Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
URTEIL
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
ERKLÄRUNG
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert, Wirtschaftsprüfer.
Wien, den 24. Juni 2020
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
gez.: Mag. Ute Unden-Schubert Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
JAHRESABSCHLUSS
JAHRESABSCHLUSS (EINZELABSCHLUSS) GURKTALER AG
BILANZ 72 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 74 ANHANG 75 BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 86
BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2020
AKTIVA
| EUR | 31.3.2020 EUR |
TEUR | 31.3.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 232,66 | 0 | ||
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 19.944.576,01 | 19.945 | ||
| 19.944.808,67 | 19.945 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.689.803,44 | 12.571 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 2.626.639,11 | 763 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 2.311,26 | 2 | ||
| 13.316.442,55 | 13.334 | |||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 739,10 | 1 | ||
| 13.317.181,65 | 13.335 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 17.865,31 | 15 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 23.871,55 | 17 |
33.303.727,18 33.312
JAHRESABSCHLUSS
PASSIVA
| 31.3.2020 | 31.3.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital |
4.500.000,00 | 4.500 | ||
| Gezeichnetes Grundkapital | 4.500.000,00 | 4.500 | ||
| II. Kapitalrücklagen | ||||
| Gebundene | 17.138.974,05 | 17.139 | ||
| III.Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 10.221.000,00 | 10.221 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 188.474,87 | 363 | ||
| Davon Gewinnvortrag | 2.562,45 | 2 | ||
| 32.048.448,92 | 32.223 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 106.107,00 | 79 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 166.842,27 | 149 | ||
| 272.949,27 | 228 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 982.328,99 | 861 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33.810,48 | 45 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 33.810,48 | 45 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 928.968,60 | 799 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 928.968,60 | 799 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 19.549,91 | 17 | ||
| Davon aus Steuern | 12.786,37 | 10 | ||
| Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 5.810,82 | 6 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 19.549,91 | 17 | ||
| Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 | ||
| 982.328,99 | 861 | |||
| 33.303.727,18 | 33.312 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020
| EUR | 2019/2020 EUR |
TEUR | 2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse |
422.907,74 | 395 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge |
||||
| a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 7.462,46 | 1 | ||
| b) Übrige | 359,33 | 1 | ||
| 7.821,79 | 2 | |||
| 3. Personalaufwand |
||||
| a) Gehälter | –300.496,01 | –290 | ||
| b) Soziale Aufwendungen | –93.832,07 | –74 | ||
| Davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
–29.462,02 | –11 | ||
| Davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
–64.370,05 | –63 | ||
| –394.328,08 | –364 | |||
| 4. Abschreibungen auf Sachanlagen |
–230,98 | 0 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
–415.066,30 | –397 | ||
| 6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 |
–378.895,83 | –364 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen |
773.839,40 | 2.618 | ||
| Davon aus verbundenen Unternehmen | 773.839,40 | 2.618 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
208.475,90 | 200 | ||
| Davon aus verbundenen Unternehmen | 192.243,38 | 186 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
–17.627,14 | –15 | ||
| Davon betreffend verbundene Unternehmen | –17.627,14 | –15 | ||
| 10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 | 964.688,16 | 2.803 | ||
| 11. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 10) |
585.792,33 | 2.439 | ||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –399.879,91 | 28 | ||
| Davon latente Steuern | 7.089,63 | 0 | ||
| Davon Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung | –8.750,00 | –9 | ||
| Davon weiterbelastet an Gruppenmitglieder | 97.607,79 | 90 | ||
| 13. Ergebnis nach Steuern | 185.912,42 | 2.467 | ||
| 14. Jahresüberschuss | 185.912,42 | 2.467 | ||
| 15. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | 0,00 | –2.106 | ||
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 2.562,45 | 2 | ||
| 17. Bilanzgewinn | 188.474,87 | 363 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. APRIL 2019 BIS 31. MÄRZ 2020
A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2020 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungsund Bewertungsvorschriften für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, aber bevor die Notlage ausgerufen wurde, wurden notwendige Maßnahmen evaluiert und ergriffen, um den Betrieb sicherzustellen.
Das Geschäftsmodell der Verpachtung der Kräutermarken Gurktaler, Rossbacher und Leibwächter an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, und deren Tochtergesellschaft Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H., Wien, bringt es mit sich, dass nötige operative Maßnahmen in der Produktion, Logistik oder im Vertrieb in der 100%igen Verantwortung der Pächterin liegen.
Die Kommunikation und das Reporting wurden mit der Pächterin seit Ausbruch der Krise intensiviert, um sicherzustellen, dass seitens der Schlumberger Wein- und Sektkellerei alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Unter Berücksichtigung der rollierend überarbeiteten Umsatzerwartungen der Pächterin wurden die Planungen der Pachterlöse für die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, regelmäßig überarbeitet. Die gute Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung führen dazu, dass das Unternehmen in seinem Bestand nicht gefährdet ist.
Bei den Beteiligungen an der Zwack Unicum NYRT, Budapest, und der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter und Erfüllung der Verpflichtungen zur Warenversorgung getroffen. Businesspläne zur Erfassung der kommerziellen Auswirkungen wurden erstellt und die Liquidität durch zusätzliche Maßnahmen in Form von Darlehen und erweiterten Kontokorrentrahmen abgesichert.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften können dank der vorhandenen Reserven ihre vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen.
Die beiden Mitarbeiterinnen sowie der Vorstand arbeiten seit Mitte März aus dem Homeoffice.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verlust, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2. ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu je EUR 400 werden gemäß § 13 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag wurden vorgenommen, sofern eine Wertminderung von Dauer vorliegt.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Bei Firmenwerten unterbleibt gemäß § 208 Abs. 2 UGB die Zuschreibung.
3. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten bilanziert.
Forderungen in Fremdwährungen wurden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
4. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. AKTIVE LATENTE STEUERN
Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Vom Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.
6. RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Dezember 2019)" nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß internationalen Rechnungslegungssätzen nach IAS 19 (projected unit credit method) unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P für Angestellte und einem Pensionseintrittsalter von 65 Jahren ermittelt. Der Berechnung wurden ein Gehaltstrend von 2,55 % (Vorjahr: 2,22 %) sowie eine Fluktuation abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorgen für Jubiläumszuwendungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 0,5 % (Vorjahr: 1,6 %) ermittelt. Bei den verwendeten Rechnungszinssätzen handelt es sich um Stichtagszinssätze. Die Stichtagszinssätze sind jene Zinssätze, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag für die durchschnittlichen Restlaufzeiten der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann.
Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.
7. VERBINDLICHKEITEN
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
1. AKTIVA
ANLAGEVERMÖGEN
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.4.2019 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.3.2020 |
||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| I. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung1) |
1.480,00 | 50,29 | 50,29 | 1.480,00 | |
| II. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 21.656.474,05 | 0,00 | 0,00 | 21.656.474,05 | |
| 21.657.954,05 | 50,29 | 50,29 | 21.657.954,05 | ||
| 1) davon geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 204 (1a) UGB | 50,29 | 50,29 |
SACHANLAGEN
Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Jahre | |
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 |
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
| im folgenden Geschäftsjahr EUR |
in den folgenden 5 Geschäftsjahren EUR |
|
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 13.423,80 | 15.583,80 |
| Davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 15.744,00 | 78.720,00 |
| Davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 29.167,80 | 94.303,80 |
Vorjahr:
| im folgenden Geschäftsjahr EUR |
in den folgenden 5 Geschäftsjahren EUR |
||
|---|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Leasingverträgen | 15.461,16 | 30.922,32 | |
| Davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen | 15.744,00 | 78.720,00 | |
| Davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | |
| 31.205,16 | 109.642,32 |
JAHRESABSCHLUSS
| kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.3.2020 | Abgänge | Zugänge | Stand 1.4.2019 |
|
| EUR | EUR | EUR | ||
| 50,29 | 230,98 | 1.066,65 | ||
| 1.711.898,04 | 0,00 | 0,00 | 1.711.898,04 | |
| 1.713.145,38 | 50,29 | 230,98 | 1.712.964,69 | |
| 50,29 | 50,29 |
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 29.167,80 (Vorjahr: TEUR 31). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 94.303,80 (Vorjahr: TEUR 110).
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 9.657.064,90 (Vorjahr: TEUR 9.837) und Gesellschafterverrechnung in Höhe von EUR 1.032.738,54 (Vorjahr: TEUR 734) sowie Gewinnausschüttungs- und Dividendenansprüche in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 2.000) von der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Anlagevermögen (EUR -3,06, 1.4.2019: EUR -11,50) bzw. in den Rückstellungen (EUR 23.874,61, 1.4.2019: EUR 16.793,42).
2. PASSIVA
EIGENKAPITAL
| 32.222.536,50 | 185.912,42 | –360.000,00 | 32.048.448,92 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzgewinn | 362.562,45 | 185.912,42 | –360.000,00 | 188.474,87 | 1 |
| Freie Rücklagen | 10.221.000,00 | 0,00 | 0,00 | 10.221.000,00 | |
| Gewinnrücklagen | |||||
| Gebundene | 17.138.974,05 | 0,00 | 0,00 | 17.138.974,05 | |
| Kapitalrücklagen | |||||
| Grundkapital | 4.500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 4.500.000,00 | |
| Stand 1.4.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.3.2020 EUR |
FN |
ad 1 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.
Vorjahr:
| 17.138.974,05 | 0,00 | 0,00 | 17.138.974,05 | |
|---|---|---|---|---|
| 8.115.000,00 | 2.106.000,00 | 0,00 | 10.221.000,00 | 1 |
| 182.264,68 | 360.297,77 | –180.000,00 | 362.562,45 | 2 |
| Stand 1.4.2018 EUR 4.500.000,00 29.936.238,73 |
Zugänge EUR 0,00 2.466.297,77 |
Abgänge EUR 0,00 180.000,00 |
Stand 31.3.2019 EUR 4.500.000,00 32.222.536,50 |
ad 1 Vom Jahresüberschuss wurden EUR 2.106.000,00 den freien Rücklagen zugeführt.
ad 2 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.
VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 188.474,87 (Vorjahr: TEUR 363) einen Betrag von EUR 180.000,00 (Vorjahr: TEUR 360) auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 8.474,87 (Vorjahr: TEUR 3) auf neue Rechnung vorzutragen.
Es liegt eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 23.871,55 (Vorjahr: TEUR 17) auf Grund der Aktivierung latenter Steuern vor, welche durch jederzeit auflösbare Rücklagen gedeckt ist.
RÜCKSTELLUNGEN
In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten enthalten:
| 31.3.2020 EUR |
31.3.2019 EUR |
|
|---|---|---|
| Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses | 60.000,00 | 63 |
| Prämien | 11.000,00 | 11 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten | 44.195,00 | 38 |
| Andere | 51.647,27 | 37 |
| 166.842,27 | 149 |
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 928.968,60 (Vorjahr: TEUR 799) laufende Verrechnungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Aufwendungen von EUR 21.540,69 (Vorjahr: TEUR 21), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse liegen in folgendem Umfang vor:
| Garantien | 4.146,26 | 11.126.832,25 |
|---|---|---|
| 31.3.2020 EUR |
31.3.2019 EUR |
Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 4.146,26 (Vorjahr: TEUR 0) wurden für Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns eingegangen.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren aus der geschäftsleitenden Verwaltung von verbundenen Unternehmen und aus weiterverrechneten Kosten an verbundene Unternehmen. Diese Leistungen wurden ausschließlich im Inland erbracht.
PERSONALAUFWAND
Im Posten "Gehälter" sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 1.601,00 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten.
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von EUR 26.797,00 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich insbesondere um überrechnete Verwaltungsaufwendungen und Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 49.845,00 (Vorjahr: TEUR 35) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
| 2019/2020 EUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Prüfung der Abschlüsse | 35.320,00 | 32 |
| Sonstige Leistungen | 14.525,00 | 3 |
| 49.845,00 | 35 |
ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
In den Erträgen aus Beteiligungen sind Gewinne aus Personengesellschaften in Höhe von EUR 503.839,40 (Vorjahr: TEUR 368) enthalten.
JAHRESABSCHLUSS
STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf EUR 399.879,91 (Vorjahr: Ertrag TEUR 27) und untergliedert sich in folgende Bereiche:
| 2019/2020 EUR |
2018/2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuern aus Gruppenbesteuerung | 8.750,00 | 9 |
| Steuerumlagen | –97.607,79 | –90 |
| Latente Steuern | –7.089,63 | 0 |
| Ausländische Steuern | 495.827,33 | 54 |
| 399.879,91 | –27 |
D. SONSTIGE ANGABEN
GRUNDKAPITAL
Das Grundkapital des Unternehmens besteht aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien und setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen:
| EUR | |
|---|---|
| Stammaktien (1.500.000 Stück) | 3.000.000,00 |
| Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gemäß § 12a AktG (750.000 Stück) | 1.500.000,00 |
| 4.500.000,00 |
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN, DIE NICHT IN DER BILANZ AUSGEWIESEN SIND
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Dienstleistungsverträgen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 106.581,35 (Vorjahr: TEUR 107). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 532.906,75 (Vorjahr: TEUR 534).
BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält zum 31. März 2020 Anteile an folgenden Gesellschaften:
| Name | Sitz | Abschluss | Kapital anteil % |
Eigen kapital TEUR |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft |
Wien | 31.3.2020 | 49,998 | 20.483 | –59 |
| Gurktaler Alpenkräuter GmbH | Gurk | 31.3.2020 | 100,00 | 950 | 126 |
| "Rossbacher" Vertriebs GmbH | Wien | 31.3.2020 | 100,00 | –1.724 | –32 |
| Leibwächter Kräuter GmbH | Wien | 31.3.2020 | 100,00 | 309 | 283 |
Weiters werden noch Anteile von 14,423 % an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, gehalten.
Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt.
Verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB sind alle Unternehmen, die zur Firmengruppe der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.
BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Die Haupttätigkeit der Gesellschaft liegt in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen für Tochtergesellschaften vor allem im Bereich der Geschäftsführung.
Die Gesellschaft ist gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung vom 13. März 2013 und 6. Februar 2015 körperschaftsteuerlicher Gruppenträger folgender Konzerngesellschaften:
- "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien
- Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk
- Leibwächter Kräuter GmbH, Wien
Für alle Gruppenmitglieder wird die Steuerumlage im Wege einer fiktiven Veranlagung ermittelt.
Wenn die Summe der fiktiven Körperschaftsteuer der Vertragsparteien, die ohne Gruppenbildung zu entrichten wäre, die tatsächlich bezahlte Körperschaftsteuer der Unternehmensgruppe übersteigt, kommt es bei Gruppenmitgliedern mit positiver Umlage zu einem Abgeltungsbetrag in Höhe von 10 % des Liquiditätsvorteils, ebenso bei Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Die Semper idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland ist jenes Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht.
Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente.
E. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT
Zum Bilanzstichtag waren drei (Vorjahr: drei) Angestellte beschäftigt.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2019/20 drei Angestellte (2018/19: drei Angestellte).
An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Haftungen oder Kredite gewährt.
Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Abfertigungen an Vorstandsmitglieder wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder im Sinne des § 80 AktG fielen nicht an.
GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 28.000,00 (Vorjahr: TEUR 15).
JAHRESABSCHLUSS
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 aus folgenden Personen zusammen:
Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende) KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates)
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2019/20 aus folgenden Personen zusammen:
Mag. Karin Trimmel (Vorsitzende)
F. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten.
Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft wirken sich auf die operativen Geschäftsfelder sowie Beteiligungen der Gurktaler Aktiengesellschaft aus, gefährden sie jedoch nicht in ihrem Bestand.
Wien, den 24. Juni 2020 Der Vorstand:
Mag. Karin Trimmel
BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT UND DER KONSOLIDIERTEN GESELLSCHAFTEN
Verbundene Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung einbezogen sind
| Name | Sitz | Kapitalanteil (direkt und indirekt) % |
Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR |
|---|---|---|---|
| Gurktaler Alpenkräuter GmbH | Gurk | 100 | 950 |
| Leibwächter Kräuter GmbH | Wien | 100 | 309 |
| "Rossbacher" Vertriebs GmbH | Wien | 100 | –1.724 |
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden
| Name | Sitz | Kapitalanteil (direkt und indirekt) % |
Eigenkapital des letzten Jahresabschlusses TEUR |
|---|---|---|---|
| Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft |
Wien | 49,998 | 20.483 |
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
- Sachverhalt
- Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
- Verweis auf weitergehende Informationen
BEWERTUNG DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Sachverhalt
- Zum 31. März 2020 weist die Gurktaler Aktiengesellschaft auf Grund ihrer Holdingfunktion Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.945 (Vorjahr: TEUR 19.945) aus.
- Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Beteiligungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Der gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, dass dauerhafte Wertminderungen bei den oben stehenden Anteilen an verbundenen Unternehmen zum 31. März 2020 nicht gegeben sind und daher keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.
- Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schätzungsunsicherheit, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden ist, sowie der immanenten Ermessensentscheidungen wird die Werthaltigkeit von den Anteilen an verbundenen Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
• Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die vom gesetzlichen Vertreter verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplanten Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.
• Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und vertretbar.
Verweis auf weitergehende Informationen
Der gesetzliche Vertreter hat die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Anhang unter Punkt "A.2" und unter Punkt "D" erläutert.
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben..
- Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Sonstige Informationen
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/13 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Ute Unden-Schubert, Wirtschaftsprüfer.
Wien, den 24. Juni 2020
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH
gez.: Mag. Ute Unden-Schubert Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER § 124 ABS. 3 BÖRSEG
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 23. Juni 2020 Der Vorstand:
Mag. Karin Trimmel
GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT
Das Geschäftsjahr 2019/2020 schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 185.912,42.
Zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 2.562,45 errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 188.474,87.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je Vorzugsaktie und EUR 0,08 je Stammaktie, das ist insgesamt ein Ausschüttungsbetrag von EUR 180.000 und entspricht 4 % des Grundkapitals von EUR 4.500.000.
- Weiters wird vorgeschlagen, den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 8.474,87 auf neue Rechnung vorzutragen.
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
Gurktaler Aktiengesellschaft Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien Tel.: +43/1/367 08 49–0 Fax: +43/1/367 08 49–340 E-Mail: [email protected] http://gruppe.gurktaler.at
Geschäftssitz: Wien Reg. beim HG Wien unter FN 389840 w UID: ATU67694202
KONZEPT, BERATUNG UND PROJEKTMANAGEMENT
Mensalia Unternehmensberatungs GmbH www.mensalia.at
FOTO Jürgen Hammerschmid (Vorstandsporträt)
DRUCK KS Printsolution GmbH
DISCLAIMER
Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Wörter "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.
GESCHLECHTSNEUTRALE FORMULIERUNG
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Begriffen wie "Kunden" oder "Aktionäre" auf die geschlechtsspezifische Differenzierung sowie auf die durchgängige Verwendung von akademischen Titeln verzichtet.
MIT FRISCHEN KRÄUTERN AUS DEM GURKTAL