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Gurktaler AG Annual Report 2019

Jul 26, 2019

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Annual Report

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LAGEBERICHT GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

GURKTALER AG

GESCHÄFTSBERICHT 2018 / 2019

GESCHÄFTSBERICHT 2018 / 2019

GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

KENNZAHLEN

Umsatz- und Ertragskennzahlen 2018/2019 2017/2018
Umsatz in EUR Mio. 0,9 0,8
Betriebsergebnis (EBIT) in EUR Mio. 0,4 0,3
Jahresergebnis in EUR Mio. 2,7 2,5
Angesammelte Ergebnisse (Bilanzgewinn) in EUR Mio. 7,2 4,7
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,3
Umsatzrentabilität (Return on Sales) in % 297,1 301,9
Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity – ROE) in % 10,2 10,0
Bilanzkennzahlen
Bilanzsumme in EUR Mio. 29,4 28,0
Eigenkapital in EUR Mio. 28,8 26,3
Eigenkapitalquote in % 97,8 94,0
Finanzverbindlichkeiten in EUR Mio. 0,0 0,9
Börsekennzahlen
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 20,2 16,2
Ergebnis je Aktie in EUR 1,19 1,10
Cashflow je Aktie in EUR 0,17 0,15
Eigenkapital je Aktie in EUR 12,80 11,69
Dividende je Aktie in EUR 0,161) 0,08
Ausschüttungsquote in % 13,5 7,3
Kennzahlen zur Vorzugsaktie ISIN AT0000A0Z9H1
Höchstkurs in EUR 9,50 8,00
Tiefstkurs in EUR 6,50 5,90
Kurs per 31.3. in EUR 8,70 6,45
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 7,3 5,9
Kennzahlen zur Stammaktie ISIN AT0000A0Z9G3
Höchstkurs in EUR 9,95 13,00
Tiefstkurs in EUR 7,75 6,95
Kurs per 31.3. in EUR 9,10 7,55
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 1.500 1.500
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 7,7 6,9

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

INHALT

VORWORT DES VORSTANDS 2

UNTERNEHMENSPORTRÄT 4

INVESTOR RELATIONS 8

FINANZKALENDER 10

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 11

BERICHT DES AUFSICHTSRATS 16

LAGEBERICHT 18

KONZERNABSCHLUSS 2018/2019 24

EINZELABSCHLUSS 2018/2019 68

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER 84

GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG 84

Eine neuerliche Auszeichnung mit der Doppel-Goldmedaille beim "World-Spirits Award (WSA) 2019" unterstreicht die hohe Produktqualität von Rossbacher.

Des Weiteren wurde Rossbacher vom ISW zum Kräuter-Likör des Jahres 2019 prämiert.

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Wir berichten mittlerweile über das sechste vollständige Geschäftsjahr der Gurktaler AG, die seit dem 8. Februar 2013 an der Wiener Börse notiert. Das konjunkturelle Umfeld in der EU hat sich im vergangenen Wirtschaftsjahr eingetrübt. Die Abschwächung fiel in der zweiten Jahreshälfte 2018 stärker aus als erwartet, sodass das Wirtschaftswachstum im Gesamtjahr 2018 1,8 % betrug.

Auch die österreichische Wirtschaft hat den Konjunkturhöhepunkt hinter sich gelassen und schwenkt nun langsam auf einen verhaltenen, aber immer noch stabilen Wachstumspfad ein. Das reale Wirtschaftswachstum in Österreich betrug im Jahr 2018 2,7 %. Die Arbeitslosigkeit befindet sich weiterhin in einem Rückgang und wird voraussichtlich bis zum Jahr 2021 in Österreich auf 4,5 % sinken.

Die Kennzahlen der Gurktaler AG im Wirtschaftsjahr 2018/2019 entwickelten sich allgemein positiv. Der Umsatz der Gesellschaft, der sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für die Marken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter zusammensetzt, lag im vergangenen Wirtschaftsjahr mit TEUR 948 um 13,3 % über dem Wert des Vorjahres von TEUR 837.

Nach einem Betriebsergebnis im Vorjahr in Höhe von TEUR 296 konnte in diesem Wirtschaftsjahr ein Betriebsergebnis von TEUR 444 erzielt werden. Das Ergebniswachstum ist im Umsatzwachstum bei nahezu konstanten Gemeinkosten begründet. Die Underberg GmbH & Co KG verzeichnete nach einem etwas höheren Gewinn im Vorjahr durch einen Bewertungseffekt weiterhin einen soliden Jahresgewinn. Die Gewinnübernahme der Gurktaler AG beträgt hier in Summe TEUR 368 nach TEUR 570 im Vorjahr.

In Ungarn lag das Ergebnis unserer Beteiligung an Zwack Unicum über dem Niveau des Vorjahres, da sich zum Jahresende 2018 der Handel im Vorfeld der neuerlichen Anhebung der Gesundheitssteuer eingedeckt hatte. Vor allem die Marke Zwack Unicum war von der Steuererhöhung betroffen, dementsprechend konzentrierten sich die Eindeckungen vor allem auf diese Marke. Das At-Equity-Ergebnis der Zwack Gruppe ist nach TEUR 1.705 im Vorjahr mit TEUR 2.003 im Wirtschaftsjahr 2018/2019 um 17,5 % gestiegen.

Das Finanzergebnis, das sich aus dem Gewinnanteil der Underberg GmbH & Co KG sowie dem Zinsaufwand zusammensetzt, fiel nach TEUR 526 im Vorjahr auf TEUR 369 im Wirtschaftsjahr 2018/2019. Das Konzernjahresergebnis der Gurktaler AG beläuft sich auf EUR 2,7 Mio. (EUR 2,5 Mio. im Vorjahr).

Die Kursentwicklung der Gurktaler Aktie war im Zeitraum 1.4.2018 bis 31.3.2019 äußerst positiv. Die Stammaktie lag zum Stichtag 31.3.2019 um 20,5 % über dem Vorjahreswert, die Vorzugsaktie konnte gegenüber dem Vorjahr um 34,9 % zulegen. Die Marktkapitalisierung ist infolgedessen um EUR 4,0 Mio. bzw. 24,8 % gewachsen. Der Jahresüberschuss der Gurktaler AG als Einzelgesellschaft lag bei EUR 2,5 Mio. nach EUR 2,1 Mio. im Vorjahr. Nach der Zuweisung zu Gewinnrücklagen schlägt der Vorstand der Hauptversammlung eine Dividende von TEUR 360 vor, was einer Ausschüttung von EUR 0,16 je Stamm- und Vorzugsaktie und somit einer Ausschüttungsquote von 13,5 % entspricht.

Für das laufende Geschäftsjahr 2019/2020 erwarten wir eine stabile Entwicklung des Österreich-Geschäfts. In Ungarn ist nach einem exzellenten abgelaufenen Wirtschaftsjahr durch Eindeckungseffekte sowie einen intensivierten Wettbewerb ein wesentlicher Rückgang der Dividende zu erwarten.

Der Fokus der Gurktaler AG mit ihrer starken Kompetenz für Kräuterspirituosen liegt auf der Steigerung der Wertschöpfung. Der Exportbereich ist weiterhin für ein gesundes und ertragsstarkes Wachstum unserer Marken von großer Bedeutung, und wir möchten unser internationales Wachstum künftig noch ausbauen.

Für die Marke Leibwächter wird wie bereits berichtet ein Verkauf geprüft.

Mit freundlichen Grüßen,

Wien, am 25. Juni 2019

Mag. Karin Trimmel, Vorstand

VORWORT DES VORSTANDS

UNTERNEHMENSPORTRÄT

KRÄUTERSPIRITUOSEN IM FOKUS DES UNTERNEHMENS

Seit 8. Februar 2013 notiert die Gurktaler AG an der Wiener Börse.

Der Name Gurktaler steht für Reinheit und Natürlichkeit. Mit seinen Marken positioniert sich das Unternehmen als der Spezialist für Kräuterspirituosen. In enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern versteht sich Gurktaler als langfristiger Markengestalter und als Kompetenzzentrum der traditionsreichsten Spirituosenkategorie Kräuter. Neben Beteiligungen an der deutschen Underberg GmbH & Co KG, dem Hersteller des berühmten "Rheinberger Kräuters", sowie dem ungarischen Kräuterbitterhersteller Zwack Unicum Nyrt. befinden sich zusätzlich die Kräuterspirituosenmarken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter im Eigentum der Gurktaler AG.

Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt

Alle Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: http://gruppe. gurktaler.at

die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen, in denen die jeweiligen Markenrechte gehalten werden, an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH sowie deren Vertriebstochter, die Top Spirit Handelsund Verkaufs GmbH:

  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
  • "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien
  • Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien

Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen

und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.

DER DOM ZU GURK Für die Herstellung des Kräuterlikörs im Zeichen des Gurker Domes werden frische Alpenkräuter aus dem Kärntner Gurktal verwendet.

Zum anderen hält die Gurktaler AG Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus eine Aktie an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und an der Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Details zur Entwicklung der Umsatzerlöse und des Finanzergebnisses finden sich im Lagebericht ab Seite 18.

GURKTALER ALPENKRÄUTER GMBH, GURK (ÖSTERREICH)

Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH mit Firmensitz in Gurk, Kärnten, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gurktaler AG. Neben der Herstellung und Abfüllung der Marke Gurktaler ist der Unternehmensgegenstand "Anbau, Ernte, Verarbeitung und Vermarktung von Kräutern".

"Gurktaler® – der milde Alpenkräuter" ist die größte österreichische Spirituosenmarke mit über 60-jähriger Tradition. Er ist von erstklassiger Qualität und nach alten überlieferten Rezepten hergestellt. Der Kräuterlikör im Zeichen des Gurker Domes verdankt seinen milden Geschmack nicht zuletzt der fein ausgewogenen Zusammensetzung frischer Kräuter aus dem heimischen Gurktal. Sowohl der Kräuteranbau als auch die Produktion der Extrakte aus den frischen Kräutern finden in Kärnten statt. Die frischen Kräuter werden direkt im Mazerationsraum des Gurker Domes verarbeitet. Dies belegt die regionale Verbundenheit und die österreichische Herkunft dieses heimischen Markenprodukts. Seine Milde und Einzigartigkeit spiegelt sich auch in dem für Spirituosen verhältnismäßig niedrigen Alkoholgehalt wider.

"Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter" ist eine Produktinnovation, die geschmacklich auf dem klassischen Gurktaler Kräuterlikör basiert und seit dem Jahr 2016 das Gurktaler Sortiment ergänzt. Hochwertige Destillate und Kräuterauszüge aus Pfefferminze und Zitronenmelisse verleihen Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter zusätzlich eine besondere Frische.

Und auch im Ausland ist die Marke erfolgreich. Als typisch österreichisches Produkt ist Gurktaler ein beliebter Tourismusartikel, im Schnitt wird bereits jede dritte Flasche exportiert.

"ROSSBACHER" VERTRIEBS GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die "Rossbacher" Vertriebs GmbH mit Firmensitz in Wien befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gurktaler AG. Rossbacher ist von der Produktion bis hin zum Vertrieb ein österreichisches Traditionsprodukt. Seit dem Jahr 1897 wird der Halbbitter vermarktet, der für seine Qualität vielfach prämiert ist. Die sorgfältige Auswahl hochwertiger Kräuter, Wurzeln und Beeren ist sein unverkennbares Merkmal.

AUSGEZEICHNETE QUALITÄT

Eine neuerliche Auszeichnung mit einer Doppel-Goldmedaille beim "World-Spirits Award (WSA) 2019" sowie einer Goldprämierung beim Internationalen Spirituosen Wettbewerb (ISW) unterstreichen die hohe Produktqualität von Rossbacher.

DER KLARE

DER STARKE

Die aufwendige Gewinnung der Wirkstoffe aus den einzelnen Kräutern erfolgt nach unterschiedlichen Methoden (Mazeration, Perkolation oder Destillation). Mit Sorgfalt und langjähriger Erfahrung wurde erarbeitet, welches Verfahren bei welchen Rohstoffen zur Anwendung kommt. Dies ist seit jeher ein streng gehütetes Geheimnis.

Seit Jänner 2017 erfolgt die Abfüllung und Veredelung der Produkte der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher am modernisierten und auf Spirituosenherstellung spezialisierten Schlumberger-Produktionsstandort in Salzburg. Dadurch konnte die Produktqualität dieser Marken weiter gesteigert werden.

LEIBWÄCHTER KRÄUTER GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die Leibwächter Kräuter GmbH mit Firmensitz in Wien wurde im Dezember 2012 gegründet. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Marke Leibwächter in Österreich schon zu einer Jahrzehntelangen Erfolgsgeschichte entwickelt.

Leibwächter ist ein feinherber Halbbitter mit einer leichten Süße, wodurch die würzige Kräuternote besonders gut zur Geltung kommt. Er wird aus einer Vielzahl von Kräutern und Früchten in einem schonenden Verfahren hergestellt. Die Zutaten werden mit Alkohol überzogen, zwei Wochen mazeriert und danach in einem Vakuumdestillierverfahren verarbeitet. So wird das gleichbleibend hohe Qualitätsniveau garantiert. Seit Juli 2018 wird auch die Marke Leibwächter am Schlumberger-Produktionsstandort Salzburg abgefüllt. Beim World-Spirits Award 2019 wurde Leibwächter mit Doppel-Gold ausgezeichnet.

UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG (DEUTSCHLAND)

An dem traditionsreichen deutschen Unternehmen Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Niederrhein, hält die Gurktaler AG eine Finanzbeteiligung in Höhe von 14,423 %. Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von "Underberg – der Rheinberger Kräuter" nach dem Fabrikationsgeheimnis der Familie Underberg. Dazu zählen auch das Halten und Verwalten der Warenzeichen unter anderem im Zusammenhang mit der Marke Underberg sowie das Halten von Beteiligungen in Deutschland und anderen Ländern.

Seit 1846 wird das Geheimnis gehütet und gepflegt. Das Wissen der Familie Underberg um die schonende Gewinnung der wertvollen Wirkstoffe aus den erlesenen und aromatischen Kräutern aus 43 Ländern erfolgt mit Hilfe des besonders schonenden "Semper idem®"-Geheimverfahrens. Es folgt ein monatelanger Reifeprozess in Fässern aus slowenischer Eiche. Das unverwechselbare Markenzeichen von Underberg ist die Portionsflasche mit 20 ml. Underberg wird weltweit in rund 100 Ländern vertrieben.

ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST (UNGARN)

Zwack Unicum ist der traditionsreichste Bitterlikör mit starker Verwurzelung im ungarischen Getränkemarkt, der für das Unternehmen Zwack Unicum Nyrt. namensgebend ist. Das Unternehmen mit Sitz in Budapest, Ungarn, ist auf die Herstellung hochwertiger eigener Produkte sowie auf die Distribution von weiteren Spirituosen und Wein spezialisiert. Die bei der Gurktaler AG at-Equity-konsolidierte Zwack Gruppe ist der größte Spirituosenproduzent und -distributeur in Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten, die ein 49,998%iges Tochterunternehmen der Gurktaler AG ist. Durchgerechnet beträgt die Beteiligung der Gurktaler AG an der Zwack Unicum Nyrt. daher 25 %.

Das Rezept von Zwack Unicum ist seit fast 230 Jahren ein Geheimnis der Familie Zwack. Der Bitterlikör wird aus mehr als 40 Kräutern und Gewürzen aus der ganzen Welt zubereitet, die im Vorfeld sorgfältig ausgewählt werden. Dazu wird ein Teil der Kräuter mazeriert, ein Teil destilliert. So entfalten sich das volle Aroma, der ausgewogene Geschmack und die optimale Wirkung der Kräuter. Die Kombination dieser zwei Produktionsverfahren und eine mehrmonatige Reifung in Eichenfässern verleihen Zwack Unicum seine komplexe Struktur und einzigartige Qualität. Nach der Einführung der überaus erfolgreichen Innovation Zwack Unicum Zwetschke im Jahr 2014 wurde 2016 mit Zwack Unicum Reserve eine weitere Neuheit auf den Markt gebracht, die in speziellen Tokajer-Fässern heranreift. Bereits die erste Abfüllung von 10.000 Flaschen war binnen kürzester Zeit vergriffen. Neben dem bekannten Bitterlikör stellt Zwack auch verschiedene Brände, Schnäpse und andere Liköre her.

UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Die Gurktaler AG hat einen hohen Anspruch hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit und fokussiert sich in ihrer strategischen Ausrichtung auf die Kompetenz im Geschäftsfeld der Kräuterspirituosen.

STRATEGISCHE ZIELE IM ÜBERBLICK:

Das wichtigste strategische Ziel der Gurktaler AG liegt in der langfristigen, nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Dies soll insbesondere durch die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Schaffen von Markenwerten und Weiterentwicklung von starken Kräuterspirituosen-Warenzeichen mit höchster Qualität
  • Aufspüren von Marktchancen sowie Ausbau bestehender und Erschließung neuer Absatzkanäle im In- und Ausland
  • Ständige Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Produktionsverfahren und Produkte mit starkem regionalem Bezug
  • Einbindung beteiligter Unternehmen und die Schaffung von Synergien hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vermarktung.

Die mit Wirkung Februar 2013 vorgenommene Abspaltung des Kräuterspirituosengeschäfts hat auf die Ausrichtung des operativen Geschäfts keine Auswirkungen. Schon vorher wurden sowohl die Schaumwein- als auch Kräuterspirituosen-Marken von jeweils namensgleichen Gesellschaften gehalten, nun aber von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH gepachtet und durch einen Kommissionärsvertrag von der Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H. vertrieben. Die auf die jeweilige Funktion (Warenbezug, Vermarktung, Verkauf, Verwaltung) spezialisierten Unternehmen führen ihre Aufgaben weiterhin wie auch in der Vergangenheit mit der größtmöglichen Professionalität aus.

Die Gurktaler AG beschäftigt derzeit drei Mitarbeiterinnen. Dienstleistungen werden von den jeweiligen dafür spezialisierten Gesellschaften aus der Schlumberger Gruppe wahrgenommen und zu marktüblichen Preisen an die leistungsempfangenden Gesellschaften der Gurktaler AG verrechnet.

Aktuell finden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Erörterungen über die weitere strategische Ausrichtung der Gurktaler AG statt.

Aufbauend auf den ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Wurzeln des Unternehmens, wird eine authentische und nachhaltige Wertorientierung angestrebt. Die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes anhand "enkelfähiger Ziele" stellt – ganz nach dem Motto der Vision 2021: "Alles kann man besser machen" – die Ausrichtung des Unternehmens für die kommenden Jahre dar.

INVESTOR RELATIONS

POSITIVE, ABER ABGESCHWÄCHTE KONJUNKTURDATEN

Gemäß dem World Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg das reale Wirtschaftswachstum in den entwickelten Volkswirtschaften 2018 um 2,3 %., im Euroraum dem gegenüber um 1,8 %. Die europäischen Wachstumsländer waren Spanien (+2,5 %) und Deutschland bzw. Frankreich (jeweils +1,5 %). Für 2019 und 2020 wird von einer Abschwächung des realen Wirtschaftswachstums auf 2,0 % (2019) bzw. 1,7 % (2020) für die entwickelten Volkswirtschaften bzw. auf 1,6 % für 2019 und 1,7 % für 2020 für den Euroraum ausgegangen.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 gab es eine Seitwärtsbewegung des Euro-Dollar-Wechselkurses bei rund 1,15 EUR/USD trotz Dollar-unterstützender Faktoren.

Der ungarische Forint zeigte im Wirtschaftsjahr 2018/2019 relativ starke Schwankungen gegenüber dem Euro. Die Kursspitzen lagen bei rund EUR/HUF 309 respektive EUR/HUF 329. Für 2019 wird eine relativ konstante Entwicklung in Höhe von rd. EUR/HUF 325 prognostiziert, wobei im 1. Quartal 2019 eine kurzfristige Volatilität zu einer temporären Stärkung des ungarischen Forint geführt hat, die mittlerweile wieder verloren gegangen ist.

Der Handelskonflikt zwischen den USA, Europa und China führte bis ins 2. Quartal 2019 zu einer erhöhten Volatilität und einer stark schwankenden Performance am globalen Aktienmarkt.

DIE GURKTALER-AKTIE

Das Grundkapital der am 10. Jänner 2013 im Firmenbuch eingetragenen und seit dem 8. Februar 2013 an der Börse gehandelten Gurktaler AG in Höhe von EUR 4,5 Mio. unterteilt sich in 1.500.000 Stammaktien sowie 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Die Stammaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2018/2019 bei EUR 7,55 je Aktie, was zugleich dem Tiefststand im Berichtszeitraum entspricht, und stieg nach einer Seitwärtsphase bis Ende Juli auf einen Wert von EUR 8,00 an. Danach notierte die Aktie in einem Korridor zwischen EUR 8,05 bis 8,90 EUR und erreichte ihren Höchststand Ende August mit einem Kurs von EUR 9,95. Anfang 2019 sank die Aktie wieder auf einen Wert von EUR 8,05 und konnte anschließend wieder an Wert gewinnen. Zum Stichtag 31.3.2019 belief sich der Kurs der Stammaktie auf EUR 9,10. Gegenüber dem Vorjahreswert zum Stichtag verzeichnete die Aktie somit einen Kursanstieg von 20,5 %.

Die Vorzugsaktie notierte per 31.3.2019 bei EUR 8,70 je Aktie und verzeichnete somit einen beachtlichen Kursgewinn in Höhe von 34,9 % gegenüber dem Bilanzstichtag im Vorjahr. Die Gurktaler-Vorzugsaktie entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/2019 nach einer sehr volatilen Phase zu Beginn des Geschäftsjahres stetig aufwärts und erreichte ihren Höchststand von EUR 9,50 Ende September 2018. Ende Dezember sank die Aktie kurzfristig und stieg dann wieder kontinuierlich auf EUR 8,70 zum Bilanzstichtag an.

Per 31. März 2019 errechnete sich somit für die Gurktaler AG eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 20,2 Mio. (im Vorjahr EUR 16,2 Mio.).

DIVIDENDENPOLITIK

Die Gurktaler AG strebt eine stabile und kontinuierliche Dividendenpolitik für ihre Anleger an. Der Vorstand wird der Hauptversammlung für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 am 12. September 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je Stamm- und Vorzugsaktie nach je EUR 0,08 im Vorjahr auszuschütten.

INVESTOR RELATIONS

Diese Dividende entspricht 8 % des Grundkapitals. Gemessen am Schlusskurs vom 31. März 2019 errechnet sich eine Dividendenrendite von 1,8 % bei den Vorzugsaktien und 1,8 % bei den Stammaktien.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31.3.2019 ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, die mehr als 75 % der Stammaktien hält, Hauptaktionär der Gurktaler AG. Rund 9,7 % der Stammaktien werden zum Stichtag 31.3.2019 von der Schlumberger AG gehalten. Die restlichen Stammaktien mit einem Stimmrechtanteil von 15,2 % befinden sich im Streubesitz, wobei der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre bekannt sind, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243 Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

Bei der 6. ordentlichen Hauptversammlung am 11. September 2018 wurde der Vorstand der Gurktaler AG ermächtigt, eigene Aktien sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Ferner wurde beschlossen, dass der Vorstand für die Veräußerung bzw. die Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre beschließen kann und dass der Vorstand das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabsetzen kann. Bis zum Stichtag 31.3.2019 wurden keine eigenen Aktien erworben.

INVESTOR RELATIONS

Frau Brigitte Dudli verantwortet seit 2016 den Bereich Investor Relations bei der Gurktaler AG. Die oberste Zielsetzung aller Investor-Relations-Tätigkeiten bildet eine zeitnahe und transparente Informationspolitik gegenüber allen Aktionären der Gurktaler AG.

Auf der Unternehmenswebsite http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations werden Halbjahresfinanzberichte und Geschäftsberichte sowie weiterführende Informationen veröffentlicht. Dort findet sich auch eine detaillierte Übersicht der Pflichtveröffentlichungen und Ad-hoc-Meldungen sowie Informationen zu Compliance und Corporate Governance.

INVESTOR RELATIONS

KENNZAHLEN
2018/2019 2017/2018 2016/2017
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 20,2 16,2 15,0
Ergebnis je Aktie in EUR 1,19 1,10 0,75
Cashflow je Aktie in EUR 0,17 0,15 0,06
Eigenkapital je Aktie in EUR 12,80 11,69 10,67
Dividende je Aktie in EUR 0,161) 0,08 0,08
Ausschüttungsquote in % 13,5 7,3 10,7
Kennzahlen zur Vorzugsaktie
Höchstkurs in EUR 9,50 8,00 6,50
Tiefstkurs in EUR 6,50 5,90 4,35
Kurs per 31.3. in EUR 8,70 6,45 6,10
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stück 750 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis 7,3 5,9 8,1
Kennzahlen zur Stammaktie
Höchstkurs in EUR 9,95 13,00 10,20
Tiefstkurs in EUR 7,75 6,95 6,70
Kurs per 31.3. in EUR 9,10 7,55 6,95
Anzahl der ausgegebenen Aktien in EUR 1.500 1.500 1.500
Kurs-Gewinn-Verhältnis in Tsd. Stück 7,7 6,9 9,3

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

FINANZKALENDER

Veröffentlichung der Ergebnisse Geschäftsjahr 2018/2019
Geschäftsbericht WJ 2018/2019
ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018/2019
Dividendenzahlung (Ex-Tag)
Nachweisstichtag Dividende (Record Day)
Dividendenausschüttung
Halbjahresfinanzbericht

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2018/2019

Gemäß § 243b UGB

TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK

Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse und verfolgt eine transparente Informationspolitik gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bekennen sich zu Transparenz und dem partnerschaftlichen Umgang gegenüber allen Interessensgruppen. Unsere Strategie am Markt ist es, den Marken trotz regulatorischer Herausforderungen zu weiterem Wachstum zu verhelfen und auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Position bei Kräuterspirituosen einzunehmen.

Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu den in Österreich für börsennotierte Gesellschaften geltenden Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2018/2019 in der Fassung vom Jänner 2018 Gültigkeit.

STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31. März 2019 befanden sich mehr als 75 % der 1.500.000 Stammaktien im Eigentum der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG, Deutschland. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 145.636 Stammaktien (dies entspricht 9,69 % aller Stammaktien) bzw. 6,46 % des Grundkapitals durch die Schlumberger AG gehalten. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz.

Es sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)

Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2018 geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens enthalten.

Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruht und somit verpflichtend anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht und gilt an der Wiener Börse als allgemein anerkannt.

ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt.

Regel 18:

Die Größe des Unternehmens mit nur drei Mitarbeiterinnen erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revision im Rahmen der Dienstleistungen, welche von der Schlumberger Gruppe für die Gurktaler Gruppe erbracht werden, von mehreren Mitgliedern der Schlumberger Organisation im Rahmen ihres Aufgabenbereichs wahrgenommen wird. Die fachliche Leitung und Kontrolle sind bei der Leitung des Rechnungswesens angesiedelt.

Regel 30 und 31:

Die Vergütung des Vorstands der Gurktaler AG besteht aus einem Basisgehalt. Es finden die EU-Vergütungsempfehlungen vom 30. April 2009 Anwendung, die im Kodex zusammengefasst sind.

In der Gurktaler AG gibt es keine Aufwendungen für die Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich Anwartschaften oder Ansprüchen der Vorstandsmitglieder getroffen, die über die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.

Es besteht eine D&O-Versicherung.

Regel 41 und 43:

Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominierung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungsausschuss eingerichtet.

Regel 53 und 54:

Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unabhängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr KR Kranebitter und Herr Dr. Bürgers.

Regel 68:

Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

MAG. KARIN TRIMMEL, ALLEINVORSTAND SEIT 31.12.2014

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit Geburtsjahr 1967

Erstmals bestellt am 11.9.2014

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2020

Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (bis 28.5.2019); Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

DR. HUBERTINE UNDERBERG-RUDER, VORSITZENDE

Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

KR EDUARD KRANEBITTER, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN

Geburtsjahr 1957 Erstmals bestellt am 11.9.2014 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

DR. TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED

Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/21 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

DIPL.-BW GERD PESKES, ERSATZMITGLIED

Geburtsjahr 1944 Erstmals bestellt als Ersatzmitglied am 30.11.2012 Ende Aufsichtsratsmandat als Ersatzmitglied: 11.9.2018 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Custodia Holding AG, München, Deutschland, bis zum 21.06.2018; Nymphenburg Immobilien AG, München, Deutschland; Von Roll Holding AG, Zürich, Schweiz

ARBEITSWEISE UND KONTROLLE

Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung an alle relevanten Interessengruppen überwacht der Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pflegen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zur Geschäftsentwicklung, zum Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüglich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsausschuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2018/2019 zu fünf ordentlichen Sitzungen und einer konstituierenden Sitzung. Es nahmen bei vier Sitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren zwei Mitglieder des Aufsichtsrats vertreten. Die Teilnahmequote lag somit bei 93,33 %.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbezüglichen Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet.

Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an: Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende, Finanzexpertin) Dr. Tobias Bürgers

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018/2019 fünfmal, wobei jeweils beide Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei einer der fünf Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen.

Die 6. ordentliche Hauptversammlung beschloss im September 2018 über die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütungen. Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt:

Gesamt: EUR 15.000
Dr. Tobias Bürgers EUR 4.500
KR Eduard Kranebitter EUR 4.500
Dr. Hubertine Underberg-Ruder EUR 6.000

Für Reisekosten fiel für Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 eine Vergütung in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 2) an. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu finden sich im Anhang zum Konzernabschluss unter "Nahestehende Personen und Unternehmen".

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart. Sofern davor zustimmungspflichtige Verträge abgeschlossen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/2019 gemäß Konzernabschluss der Gurktaler AG auf TEUR 115 (im Vorjahr TEUR 115).

GLEICHBEHANDLUNG

Die Gurktaler AG beschäftigt drei Mitarbeiterinnen. Die Besetzung von Positionen wird unter nachvollziehbaren Kriterien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler AG haben zwei der drei Mitarbeiterinnen eine Führungsposition.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, der Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 33 %.

Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Frau Mag. Karin Trimmel tätig.

ABSCHLUSSPRÜFER

In der 6. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2018 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 bestellt.

Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer belaufen sich auf rund TEUR 37 und beinhalten die Prüfung des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen.

Wien, am 25. Juni 2019

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

Mehr Informationen erhalten Sie unter: http://gruppe.gurktaler.at sowie unter der Telefonnummer +43/1/368 22 58-0

Rückfragen an: Investor Relations: Brigitte Dudli, Gurktaler AG Tel: +43/1/368 60 38-218, E-Mail: [email protected]

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Das Wirtschaftsjahr 2018/2019 verlief in den ersten drei Quartalen des Wirtschaftsjahres in Österreich stabil, im letzten Quartal jedoch durch fehlende Aktionen im Lebensmittelhandel aufgrund später Osterfeiertage rückläufig. Die Beteiligung in Ungarn an der Zwack Unicum Nyrt. verzeichnete in diesem Geschäftsjahr eine positive Auswirkung von Eindeckungskäufen des Handels Ende 2018 im Vorfeld einer erneuten Änderung der sogenannten "Gesundheitssteuer" auf Spirituosenprodukte. In Summe entwickelte sich das Geschäftsjahr 2018/2019 besser als geplant sowie über Vorjahr.

Der Aufsichtsrat der Gurktaler AG verantwortet aktiv die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens im Interesse der Aktionäre, begleitet das Unternehmen und nimmt umfassend die ihm nach Gesetz und Satzung aufgetragenen Aufgaben wahr. Im Geschäftsjahr 2018/2019 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen sowie einer konstituierenden Aufsichtsratssitzung. Im Zuge dieser Sitzungen wurde er vom Vorstand über wesentliche Angelegenheiten der Geschäftsführung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Unternehmens und seiner Beteiligungen unterrichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Wirtschaftsjahr der Verlagerung der Produktion von Leibwächter nach Salzburg geschenkt, die im Juli 2018 abgeschlossen wurde. Ebenso begleitet der Aufsichtsrat den Verkauf der Marke Leibwächter, der noch im Gange ist.

Es nahmen bei vier der fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren zwei Mitglieder des Aufsichtsrats vertreten. Bei der konstituierenden Sitzung waren zwei Mitglieder persönlich anwesend. Herr Dipl.-Bw. Gerd Peskes legte mit Wirkung 11. September 2018 sein Mandat als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats nieder.

Bei der 6. ordentlichen Hauptversammlung wurden drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt. Der Aufsichtsrat besteht unverändert aus Herrn KR Eduard Kranebitter, Herrn Dr. Tobias Bürgers und mir, Frau Dr. Hubertine Underberg-Ruder, als Vorsitzende.

Eine detaillierte Aufstellung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Wirtschaftsjahr 2018/2019 finden Sie im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11. Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2018/2019 zum Abschlussprüfer gewählt.

Gemeinsam mit Herrn Dr. Tobias Bürgers bilde ich, Frau Dr. Hubertine Underberg-Ruder, als Vorsitzende und Finanzexpertin den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß § 92 Abs. 4a AktG. In fünf Sitzungen, an denen alle Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenz teilnahmen, konnten wir im Berichtsjahr alle Agenden, die dem Prüfungsausschuss zugeteilt sind, ausführlich behandeln.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2019 wurden von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste Prüfungsbericht wurde gemäß § 273 Abs. 4 UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 geprüft und in seiner Sitzung vom 25. Juni 2019 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gurktaler AG gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung den Konzernabschluss genehmigt.

LAGEBERICHT

Ebenfalls in der Sitzung vom 25. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat – in Entsprechung des § 270 Abs. 1 UGB – beschlossen, der diesjährigen 7. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, sowohl hinsichtlich des Jahresabschlusses der Gurktaler AG als auch hinsichtlich des Konzernabschlusses zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Weitere Informationen über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind dem Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

Wien, am 25. Juni 2019

Dr. Hubertine Underberg-Ruder Vorsitzende des Aufsichtsrats

LAGEBERICHT

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

Die nachstehenden Angaben umfassen den Konzernlagebericht und den Lagebericht der Gurktaler AG. Diese beiden Berichte werden gemäß § 267 Abs. 4 UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB integriert dargestellt.

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Laut Angaben der Europäischen Kommission vom Frühjahr 2019 hat sich das Wachstum der EU-Wirtschaft abgeschwächt. Mit schätzungsweise 1,8 % verzeichneten sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2018 positive, aber abgeschwächte Wachstumsraten. In den nächsten zwei Jahren wird erwartet, dass die Wirtschaft langsamer weiterwächst. Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im Laufe des Jahres 2018 spiegelt die zunehmende Unsicherheit in Bezug auf die Handelspolitik, insbesondere zwischen den USA und China wider. Das Euro-Währungsgebiet scheint aufgrund der geografischen Ausrichtung seines Außenhandels und seiner Produktspezialisierung besonders betroffen zu sein. Das Wachstum wird sich voraussichtlich 2019 und 2020 sowohl im Euroraum als auch in der EU (2019: 1,6 %; 2020: 1,7 %) abschwächen.

Die Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen, niedrige Finanzierungskosten und eine leicht expansive fiskalpolitische Ausrichtung in dem Jahr 2018 dürften es ermöglichen, das Wirtschaftswachstum fortzusetzen, allerdings in einem moderateren Tempo.

Die Gesamtinflation im Euroraum sank Ende 2018 infolge des starken Rückgangs der Energiepreise. Die daraus resultierenden Effekte für das Jahr 2018 und die niedrigeren Annahmen über den Ölpreis führen zu einer voraussichtlichen Reduktion der Gesamtinflation im Euroraum auf 1,4 % im Jahr 2019. Für 2020 wird eine sehr allmähliche Belebung der Inflation erwartet (1,5 %).

Die Risiken sind nach wie vor beträchtlich und resultieren vor allem aus möglichen politischen Veränderungen auf der ganzen Welt. Auch wenn sich die Spannungen im Handel etwas abschwächen, stellen sie nach wie vor hohe Risiken für die Weltwirtschaft dar. Die chinesische Wirtschaft könnte sich stärker verlangsamen als erwartet und temporäre Faktoren, die das Wachstum derzeit bremsen, könnten sich als nachhaltiger erweisen als erwartet. Schließlich ist der Brexit unverändert von großer Unsicherheit umgeben. Auf der anderen Seite könnte eine stärkere Verwendung von EU-Mitteln in den Empfängerländern zusätzliche Investitionen auslösen, und die nach wie vor günstigen Arbeitsmarktbedingungen könnten zu einer stärkeren Inlandsnachfrage führen.

STABILITÄT IN ÖSTERREICH

Die österreichische Wirtschaft befindet sich derzeit in einer Spätphase eines kräftigen Konjunkturaufschwungs. Das Wirtschaftswachstum hat im Jahr 2018 real 2,7 % betragen. Im Jahr 2019 wird mit einer abgeschwächten Wachstumsrate in Höhe von 2,0 % gerechnet. Für die Jahre 2020 und 2021 wird seitens der Oesterreichischen Nationalbank mit einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums auf 1,9 % bzw. 1,7 % kalkuliert.

Die Inlandsnachfrage profitiert von der guten Beschäftigungsentwicklung und der – im heurigen Jahr wieder stärkeren – Inanspruchnahme von EU-Strukturfondsmitteln. Die heimische Industrie weitet ihre Investitionen angesichts der guten Absatzmöglichkeiten auf den internationalen Märkten unverändert kräftig aus.

Die österreichische Inflationsrate weist in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 einen leicht ansteigenden Trend auf. Für das Gesamtjahr 2018 beträgt der Preisauftrieb 2,1 %. Die heimische Nachfrage bzw. die Lohnkostenentwicklung werden zu steigenden Inflationsraten im lohnintensiven Dienstleistungssektor sowie bei Industriegütern ohne Energie führen. Für das Gesamtjahr 2019 wird die Inflationsrate voraussichtlich wieder bei 2,1 % liegen. In den Jahren 2020 und 2021 wird ein geringfügiger Rückgang auf 2,0 % bzw. 1,9 % erwartet.

Die Lage am Arbeitsmarkt verbesserte sich im Verlauf des Jahres 2018 deutlich. Sowohl die Zahl der unselbstständig Beschäftigten als auch die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden stiegen kräftig, wenngleich der Höhepunkt zu Jahresbeginn 2018 erreicht wurde. Infolge der starken Beschäftigungsdynamik sank die Arbeitslosenquote gemäß Eurostat von 6,0 % im Jahr 2016 auf 5,5 % im Jahr 2017. Für 2018 zeichnet sich ein weiterer kräftiger Rückgang auf 4,9 % ab. Für die Jahre 2019 und 2020 wird eine Arbeitslosenquote von jeweils 4,7 % prognostiziert, für das Jahr 2021 ein weiterer Rückgang auf 4,5 %.

WEITERES ERSTARKEN DES TOURISMUS IN ÖSTERREICH

Auf Grundlage der Tourismusstatistik Österreich der Österreich Werbung verzeichnete der österreichische Tourismus im Kalenderjahr 2018 sowohl bei der Zahl der Nächtigungen als auch in Bezug auf die Zahl der Gäste erneut hohe Zuwachsraten (+3,6 % bzw. +4,1 %) und konnte so einen neuen Höchstwert von 149,8 Millionen Nächtigungen erreichen.

Gegenüber 2017 wurden im Kalenderjahr 2018 mit 56,3 Mio. um +5,0 % mehr Übernachtungen von Gästen aus Deutschland registriert. Deutschland bleibt mit einem Anteil von 37,6 % das wichtigste Herkunftsland. Der zweitwichtigste Herkunftsmarkt Niederlande schloss das Jahr 2018 mit 10,0 Mio. Nächtigungen ab (+2,7 %).

POSITIVE ENTWICKLUNG IM ÖSTERREICHISCHEN LEBENSMITTELEINZELHANDEL

Auch für den österreichischen Einzelhandel verzeichnet die Wirtschaftskammer Österreich für das Kalenderjahr 2018 einen abgeschwächten Aufschwung. So wird ein Umsatzwachstum von nominell 1,0 % erreicht. Eine Säule des Wachstums war der Internet-Einzelhandel (+4 %). Auch wenn das Wachstum insgesamt abflacht, konnte eine Gesamt-Umsatzsteigerung von EUR 1,1 Mrd. auf insgesamt rund EUR 71,7 Mrd. im stationären Einzelhandel erreicht werden.

Der Lebensmitteleinzelhandel ist mit einem nominellen Umsatzplus 2018 in Höhe von 1,6 % drittstärkste Wachstumsbranche im Einzelhandel. Im Einzelhandel geht man von einer stabilen Geschäftsentwicklung für 2019 aus.

BRANCHENTRENDS UND WETTBEWERBSSITUATION AM ÖSTERREICHISCHEN GETRÄNKEMARKT

Die Marktentwicklung der Getränkekategorie Kräuterspirituosen war in 2018 nach Jahren der Rückgänge wieder positiv. Der Absatz stieg im Lebensmitteleinzelhandel inklusive der Diskontmärkte um 2,3 %, der Umsatz um 5,9 %. Die Marken der Gurktaler Gruppe verzeichneten Umsatzzuwächse, die jedoch unter dem Marktwachstum lagen. Die Marktführerschaft bei Kräuterspirituosen konnte jedoch erfolgreich verteidigt werden.

GURKTALER UND IHRE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN

Die Gurktaler AG fungiert als geschäftsführende Holding der Gurktaler Gruppe und erbringt für Beteiligungsunternehmen Dienstleistungen im Bereich Verwaltung. Sie hält keine Zweigniederlassungen. Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen an die Schlumberger Gruppe:

  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
  • "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien
  • Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien

Zum anderen hält die Gurktaler AG die Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie

LAGEBERICHT

an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und Underberg GmbH & Co KG (14,423 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt.

Die Pachterträge für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter ergehen seit Jänner 2013 an die Gurktaler Gruppe. Wie auch in der Vergangenheit erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der oben genannten Gesellschaften an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH.

Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.

GESCHÄFTSFELD DEUTSCHLAND: UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG

Die Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und die mit ihr verbundenen Gesellschaften sind im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Underberg spezialisiert. Zudem hält sie die Warenzeichen der Marke Underberg und der Riemerschmid-Gruppe sowie Beteiligungen in Deutschland, Frankreich und Brasilien. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine GmbH & Co KG nach deutschem Recht führen dazu, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018/2019 der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, noch nicht berücksichtigt wird und somit im Abschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 der Gurktaler Gruppe nicht enthalten ist.

GESCHÄFTSFELD UNGARN: ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST

In Ungarn konnte die Gesellschaft aufgrund von Eindeckungseffekten Ende 2018 im Vorfeld einer weiteren Anpassung der "Gesundheitssteuer" ein außergewöhnliches Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr erwirtschaften. Besonders betroffen war von den Eindeckungseffekten der Kräuterlikör Zwack Unicum. Der mit Anfang 2016 neu eingeführte Zwack Unicum Reserve entwickelte sich im vergangenen Geschäftsjahr sehr gut. Eine Dividendenauszahlung ist in Höhe des Jahresergebnisses vorgesehen und liegt somit über dem Vorjahreswert. Darüber hinaus besitzt diese at-Equity-konsolidierte Beteiligung nach wie vor Liquiditätsreserven.

ERGEBNIS- UND BILANZKENNZAHLEN – KONZERN GURKTALER AG

IFRS 2018/2019 2017/2018
Umsatz in EUR Mio. 0,9 0,8
Betriebsergebnis in EUR Mio. 0,4 0,3
At-Equity-Ergebnis in EUR Mio. 2,0 1,7
Finanzergebnis in EUR Mio. 0,4 0,5
Ergebnis vor Ertragsteuern in EUR Mio. 2,7 2,5
Angesammelte Ergebnisse in EUR Mio. 7,2 4,7
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,3
Ergebnis je Aktie in EUR 1,19 1,10
Eigenkapitalquote in % 97,8 94,0
Umsatzrentabilität in % 297,1 301,9
Eigenkapitalrentabilität in % 10,2 10,0

KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS

Gurktaler berichtet nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Gurktaler Gruppe ist operativ ausschließlich in Österreich tätig.

UMSATZ

Im Geschäftsjahr 2018/2019 erzielte die Unternehmensgruppe Gurktaler mit TEUR 948 einen um 13,3 % höheren Umsatz als im Vorjahr. Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter.

In den ersten drei Quartalen des Wirtschaftsjahres in Österreich war der Umsatz stabil, im letzten Quartal jedoch durch fehlende Aktionen im Lebensmittelhandel aufgrund später Osterfeiertage rückläufig. Rossbacher und Gurktaler waren davon am stärksten betroffen. Bei der Marke Gurktaler war das Exportgeschäft wachsend. Bei Leibwächter waren die Auswirkungen der späten Ostern gering, da diese Marke kein Aktionsartikel ist. Das Ergebnis aus den Pachterträgen ist in Summe durch einen höheren Pachtsatz bei der Marke Leibwächter gewachsen.

ERGEBNIS

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 444 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 296). Nach wiederholten Impairments in den vergangenen Jahren ist in diesem Abschluss keine Wertberichtigung für das Markenrecht Rossbacher erforderlich gewesen (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Das At-Equity-Ergebnis umfasst die Erträge der At-Equity-Beteiligung in Ungarn mit EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Das Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Deutschland, im Ausmaß von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 51).

An Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 EUR –0,1 Mio. (Vorjahr: EUR –0,1 Mio.) verbucht. Das Konzernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 2,7 Mio. nach EUR 2,5 Mio. im Vorjahr. Daraus resultiert ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 1,19 (Vorjahr: EUR 1,10). Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 12. September 2019 eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je bezugsberechtigter Aktie (Stamm- und Vorzugsaktie) vorschlagen.

INVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Investitionen getätigt.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

Die Eigenmittel zum Bilanzstichtag 31. März 2019 belaufen sich auf EUR 28,8 Mio. (Vorjahr: EUR 26,3 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 29,4 Mio. (Vorjahr: EUR 28,0 Mio.) eine Eigenmittelquote von 97,8 % (Vorjahr: 94,0 %). Gurktaler verfügt damit über eine solide Eigenmittelausstattung.

CASHFLOW-KENNZAHLEN

Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Tätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2018/2019 EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) und ist im Wesentlichen durch die Pachterträge und die Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflusst. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Tilgung von Bankverbindlichkeiten.

2018/2019 2017/2018
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,4 0,3
Cashflow aus Investitionen in EUR Mio. 0,9 1,7
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in EUR Mio. –1,3 –1,9
Anfangsbestand der liquiden Mittel in TEUR 7 8
Endbestand der liquiden Mittel in TEUR 2 7

NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln sind die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Auch die Gurktaler Gruppe orientiert ihre Strategie und Vision an ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Nachhaltigkeit.

MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2018/2019 waren in den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises im Durchschnitt sowie zum Stichtag 31. März 2019 unverändert dieselben drei Mitarbeiterinnen beschäftigt.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2018/2019 fielen keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung an.

RISIKOMANAGEMENT

Das operative Risikomanagement für die Gurktaler Gruppe wird durch die Schlumberger Gruppe ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind keine außerordentlichen Ereignisse eingetreten.

Es sind keine Risiken bekannt, die isoliert oder in ihrem Zusammenspiel den Fortbestand der Gurktaler Gruppe gefährden könnten. Das Risikomanagement bei den Finanzbeteiligungen der Gurktaler AG wird durch ein aktives Beteiligungsmanagement umgesetzt und beinhaltet den Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern sowie ein regelmäßiges Berichtswesen.

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gurktaler AG setzt sich aus 750.000 Vorzugsaktien und 1.500.000 Stammaktien zusammen, wobei jede Aktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslose Aktien mit einer Vorzugsdividende von 4 % auf den auf die Stückaktien entfallenden Anteil am Grundkapital, wobei für den nachzuzahlenden Dividendenvorzug § 12a AktG gilt.

Großaktionär der Gurktaler AG ist die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG Rheinberg, Deutschland, die mehr als 75 % der Stammaktien hält. Zum Stichtag 31. März 2019 hält die Schlumberger AG knapp 10 % der Stammaktien. In Bezug auf die restlichen 15 % der Stammaktien sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 3 UGB beträgt. Die Gurktaler Stammaktie (ISIN AT 0000A0Z9G3) und Vorzugsaktie (ISIN AT 0000A0Z9H1) notieren im Segment "standard market auction" der Wiener Börse. Dem Vorstand sind keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern bekannt. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Mitarbeitern der Gurktaler Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen auszuüben.

Es bestehen keine nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Darüber hinaus existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird mit einer stabilen Absatz- und Umsatzentwicklung gerechnet. Bei der Marke Gurktaler geht man weiterhin von einer guten Entwicklung vor allem im Export aus. Bei Rossbacher wird die Positionierung der Marke neugestaltet. Für die Marke Leibwächter wird von einer gesunden Entwicklung ausgegangen und ein Verkauf weiter geprüft.

Die Entwicklung der Finanzbeteiligungen ist wie bereits in der Vergangenheit schwer vorherzusagen. Eine herausfordernde politische Entwicklung in Ungarn sowie die Auswirkungen der letzten Änderung bei der Gesundheitssteuer wird den Geschäftsverlauf von Zwack im nächsten Jahr prägen. In Deutschland zeigt sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nach wie vor positiv, was sich auch vorteilhaft auf die erwartete Weiterentwicklung der Underberg GmbH & Co KG auswirken sollte.

BEDEUTENDE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es sind keine weiteren Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2019 bedürfen.

Wien, am 24. Juni 2019

Der Vorstand

Mag. Karin Trimmel

KONZERNABSCHLUSS GURKTALER AG

KONZERNBILANZ 24

KONZERNGEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG 26 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 26 KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG 27 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 28 KONZERNANHANG 29 BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS 64

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2019

AKTIVA

AZ 31.3.2019
TEUR
31.3.2018
TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 13 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 14 4.032 11.532
Anteile an assoziierten Unternehmen 15 13.183 12.836
Andere finanzielle Vermögenswerte 17 2.914 2.914
Sonstige Forderungen 19 3 3
20.132 27.285
Kurzfristige Vermögenswerte
Lieferforderungen 19 220 220
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19 819 464
Sonstige Forderungen 19 776 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20
2
7
1.817 699
als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte 14 7.500 0
9.317 699
29.449 27.984

AZ = Anhangzahl

PASSIVA
AZ 31.3.2019
TEUR
31.3.2018
TEUR
Konzerneigenkapital
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 4.500 4.500
Kapitalrücklagen 17.139 17.139
Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigungen –36 –34
Angesammelte Ergebnisse 7.192 4.698
21 28.795 26.303
Langfristige Schulden
Passive latente Steuern 24 331 251
Rückstellungen für Abfertigungen 25 79 71
Übrige Rückstellungen 25 8 6
418 328
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 23 0 937
Lieferverbindlichkeiten 22 47 38
Sonstige Verbindlichkeiten 22 189 378
236 1.353
29.449 27.984

AZ = Anhangzahl

KONZERNGEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

2018/2019 2017/2018
AZ TEUR TEUR
Umsatzerlöse 5 948 837
Sonstige betriebliche Erträge 6 282 296
Personalaufwand 7 –360 –354
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 8 0 –79
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 –426 –404
Betriebsergebnis 444 296
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
2.003 1.705
Finanzerträge 10 382 577
Finanzaufwendungen 10 –13 –51
Gewinn vor Ertragsteuern 2.816 2.527
Ertragsteuern 11 –142 –53
Konzernjahresergebnis 2.674 2.474
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 2.674 2.474
Konzernjahresergebnis 2.674 2.474
Ergebnis je Aktie,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) – verwässert und unverwässert
12 1,19 1,10

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

AZ 2018/2019
TEUR
2017/2018
TEUR
Konzernjahresergebnis 2.674 2.474
Posten, bei denen keine Umgliederung ins Periodenergebnis möglich ist:
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 –3 –4
Steuern betreffend Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 1
Sonstiges Ergebnis –2
Konzerngesamtergebnis 2.672
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens
2.672
Konzerngesamtergebnis 2.672 2.471

AZ = Anhangzahl

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

2018/2019 2017/2018
AZ TEUR TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 27.1
Gewinn vor Ertragsteuern 2.816 2.527
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 0 79
Gewinn- und Verlustanteile aus assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
–2.003 –1.705
Veränderung der langfristigen Forderungen 0 –1
Veränderung von langfristigen Rückstellungen 7 5
Eliminierung Zinsensaldo –1 44
819 949
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Forderungen – 362 –357
Veränderung von Verbindlichkeiten 8 –144
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 465 448
Gezahlte Zinsen –11 –50
Gezahlte/erhaltene Steuern – 63 –68
–74 –118
Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 391 330
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 27.2
Gegebene Darlehen Dritte –761 0
Erhaltene Dividenden 1.656 1.660
Erhaltene Zinsen 14 7
Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 909 1.667
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 27.3
Gewinnausschüttung –180 –180
Rückzahlungen von Bankverbindlichkeiten –937 –1.781
Aufgenommene Darlehen Dritte –188 –37
Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit –1.305 –1.998
Veränderung der liquiden Mittel –5 –1
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel 7 8
Zu-/Abnahme –5 –1
Endbestand der liquiden Mittel 2 7
Zusammensetzung der liquiden Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten 20 2 7

AZ = Anhangzahl

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital

in TEUR AZ Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 1. April 2017 4.500 17.139 –31 2.404 24.012
Neubewertungseffekte gemäß
IAS 19, nach Steuern
0 0 –3 0 –3
Sonstiges Ergebnis 0 0 –3 0 –3
Konzernjahresergebnis 0 0 0 2.474 2.474
Konzerngesamtergebnis 0 0 –3 2.474 2.471
Dividendenzahlungen 26 0 0 0 –180 –180
Stand 31. März 2018 21 4.500 17.139 –34 4.698 26.303
in TEUR AZ Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 1. April 2018 4.500 17.139 –34 4.698 26.303
Neubewertungseffekte gemäß
IAS 19, nach Steuern
0 0 –2 0 –2
Sonstiges Ergebnis 0 0 –2 0 –2
Konzernjahresergebnis 0 0 0 2.674 2.674
Konzerngesamtergebnis 0 0 –2 2.674 2.672
Dividendenzahlungen 26 0 0 0 –180 –180
Stand 31. März 2019 21 4.500 17.139 –36 7.192 28.795

AZ = Anhangzahl

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2019

1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

1.1 EINFÜHRUNG

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (im Folgenden kurz "Die Gesellschaft" und mit ihren Tochterunternehmen kurz "der Konzern" genannt), ist wie die Hauptaktionärin der Gurktaler AG, die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG ein Tochterunternehmen der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43.

Gurktaler Aktiengesellschaft notiert an der Wiener Börse.

Unternehmensgegenstand ist der Handel mit und die fabriksmäßige Erzeugung (in Form eines Industriebetriebs) von Waren aller Art, insbesondere alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, wie Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken und dergleichen, einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Hinsichtlich der derzeit bestehenden Verpachtung der Geschäftsbetriebe siehe AZ 5.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 25. Juni 2019 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

1.1.1 ENTWICKLUNG DER KONZERNSTRUKTUR

Die Underberg AG, Underberg GmbH & Co. KG und H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG haben mit Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen, wonach zunächst die Underberg AG 1.126.093 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft (die "Übertragungsaktien") an die Underberg GmbH & Co. KG und danach die Underberg GmbH & Co. KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt.

Seitdem wird der Konzern von der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co. Verwaltungs- und Vertriebs KG, Rheinberg, Deutschland, beherrscht, die mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält.

1.1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum Bilanzstichtag 31. März 2019 sind neben der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:

Gesellschaft Anteil erfasst
"Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien, Österreich 100 % VK
Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Österreich 100 % VK
Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, Österreich 100 % VK
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 49,9 % Eq
Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn 25 % Eq

VK = vollkonsolidiert, Eq = at equity

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält keine direkte Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, enthalten und wird indirekt über die Muttergesellschaft nach der Equity-Methode einbezogen.

Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis.

2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Der Konzernabschluss zum 31. März 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von anderen finanziellen Vermögenswerten, welche in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegten Schätzungen und Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Annahmen sind insbesondere in die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Beteiligungen eingeflossen, siehe dazu auch Erläuterungen unter AZ 4.1. Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen der Unternehmensleitung auf Basis der laufenden Ereignisse und Maßnahmen erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse letztendlich von diesen Einschätzungen abweichen.

2.1.1 ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN UND ANGABEN 2.1.1.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VON DER EU ÜBERNOMMEN WURDEN UND IM GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANGEWENDET WURDEN

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

Standard Inhalt Anzuwenden ab
IFRS 9 Finanzinstrumente Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 15 Klarstellung zu Erlöse aus Verträgen mit Kunden Januar 2018
IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 Januar 2018
AIP 2014–2016
(IFRS 1, IAS 28)
Änderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial
Reporting Standards" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen"
Januar 2018
IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter
Vergütung
Januar 2018
IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Januar 2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Januar 2018

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 15 haben zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

IFRS 9 "Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen.

IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

  • fortgeführte Anschaffungskosten,
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Die neuen Einstufungsanforderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und als Finanzanlagen gehaltenen Schuldverschreibungen bzw. Dividendenpapiere, die anhand der beizulegenden Zeitwerte gesteuert werden.

Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten Eigenkapitalinstrumente, die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) – Beteiligungen bilanziert wurden und bei denen nach IFRS 9 das Wahlrecht besteht, sie als FVOCI zu klassifizieren, jedoch ohne Recyclingmöglichkeit.

IFRS 9 ersetzt das Wertminderungsmodell der "Incurred-Losses" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Expected-Losses". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell findet auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte (gemäß Definition im IFRS 15) und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – Anwendung.

Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:

  • 12-Monats-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird.
  • Gesamtlaufzeit-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen.

Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; ein Unternehmen kann diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anwenden.

Der Konzern hat historisch keine Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Forderungen mit Finanzierungskomponenten und Leasingforderungen werden derzeit vom Konzern nicht gehalten. Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben sich keine wesentlichen Effekte.

Der Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste an Hand von Ausfalleinschätzung mit Zeitbändern von 30, 60, 90 und 120 Tagen.

Aus der Erstanwendung von IFRS 9 ergibt sich kein Effekt auf die Rücklagen.

IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei.

Nach IAS 39 werden jedoch alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt wurden, im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen diese Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 9 grundsätzlich wie folgt dargestellt werden:

  • Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt.
  • Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Gewinn oder Verlust dargestellt.

Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt und beabsichtigt dies derzeit auch nicht zu tun. Die Anwendungen der Anforderungen des IFRS 9 bezüglich der Einstufung finanzieller Schulden zum 31. März 2019 zeigen keine wesentlichen Auswirkungen.

Der neue Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" zur Umsatzrealisierung ersetzt IAS 18 und IAS 11, mit denen die Bilanzierung von Verträgen über Waren und Dienstleistungen bzw. von Fertigungsaufträgen geregelt wird.

IFRS 15 basiert auf dem Grundsatz, dass Umsatzerlöse erfasst werden, wenn die Kontrolle über eine Ware oder Dienstleistung auf einen Kunden übergeht – das Kontrollkonzept ersetzt somit das bisherige Abstellen auf den Übergang von Chancen und Risiken.

Für die Umsatzrealisierung ist ein neues fünfstufiges Verfahren anzuwenden:

    1. Identifizierung der Verträge mit dem Kunden
    1. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
    1. Bestimmung des Transaktionspreises
    1. Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen
    1. Erfassung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen

Wesentliche Änderungen zum bisherigen Vorgehen sind:

  • Eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen eines Bündels (Distinct Goods or Services) sind als separate Leistungsverpflichtung zu identifizieren; etwaige Skonti oder Rabatte auf den Vertragspreis sind den einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen.
  • Umsatzerlöse sind gegebenenfalls früher als bisher zu erfassen, wenn die Gegenleistung variabel ist (z. B. bei Rabatten, Leistungsprämien, Lizenzgebühren, Strafzuschlägen etc.) – es sind Mindestbeträge zu erfassen, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt.
  • Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung kann sich verändern: Einige Umsätze, die bislang zu einem Zeitpunkt realisiert wurden, werden künftig gegebenenfalls über einen Zeitraum erfasst und vice versa.
  • Neue spezifische Regelungen bestehen u.a. für Lizenzen, Garantien, nicht erstattungsfähige, im Voraus zahlbare Entgelte und Kommissionsvereinbarungen.
  • Zahlreiche neue Angabepflichten

Das Management hat die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzernabschluss überprüft und dabei keine wesentlichen Verträge identifiziert, die zu einer geänderten Erfassung der Erlöse führen würden.

Die Umsatzerlöse der Gurktaler Gruppe setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen zusammen. Die Systematik der Umsatzrealisierung bei der Verpachtung hat sich durch die Vorschriften des IFRS 15 nicht geändert.

Die Erstanwendung ist nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgt und es ergab sich kein Effekt auf die Gewinnrücklagen.

Aus den weiteren, in der Tabelle angeführten Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen, ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2.1.1.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND DIE VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WURDEN

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Standards und Interpretationen eingeführt oder geändert, die jedoch für das Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant.

Standard Inhalt Übernommen und
anzuwenden ab
IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Januar 2019
AIP 2015-2017 Änderungen und Klarstellungen an verschiedenen IFRS Januar 2019
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen Januar 2019
Standard Inhalt Übernommen und
anzuwenden ab
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Januar 2019
IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung Januar 2019
Rahmenwerk Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenwerk in den IFRS Januar 2020
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3: Definition eines Unternehmens Januar 2020
IAS 1, IAS 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit Januar 2020
IFRS 17 Versicherungsverträge Januar 2021
IFRS 10, IAS 28 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Auf unbestimmte
Zeit verschoben

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Zum Beginn des Leasingverhältnisses hat der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht anzusetzen. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

Gemäß IFRS 16 sind Mehrkomponentenverträge in Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten zu trennen. Die Abgrenzung von bilanzwirksamen Leasingkomponenten und bilanzunwirksamen Servicekomponenten bekommt somit unter IFRS 16 zusätzliche Bedeutung für den Konzern. Sofern mehrere Komponenten die Leasingdefinition erfüllen, sind die Bilanzierungsregeln des IFRS 16 auf jede separat identifizierbare Komponente anzuwenden und grundsätzlich getrennt von Nicht-Leasingkomponenten abzubilden.

Der Leasingnehmer hat jedoch das Wahlrecht auf die Trennung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und den gesamten Vertrag gemäß IFRS 16 zu bilanzieren. Dieses Wahlrecht kann auf Ebene von Vermögensklassen zugrundeliegender Leasingobjekte einheitlich ausgeübt werden.

Der Standard wird sich in erster Linie auf die Bilanzierung der Operating-Leasingverhältnisse des Konzerns auswirken. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über nicht kündbare Operating-Leasing-Verpflichtungen in Höhe von TEUR 188. Unter IAS 17 werden diese Leasingverträge off-balance bilanziert und die Leasingraten periodisch als Aufwand verbucht. Vom Gesamtbestand der oben genannten Verpflichtungen entfallen keine auf Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufweisen. Da das Unternehmen das Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmebestimmungen bezüglich Leasingverhältnissen mit kurzer Laufzeit anwendet, ändert sich für diese Klassen von Leasingverhältnissen die Bilanzierung nicht. Auch unter IFRS 16 werden Aufwendungen aus diesen Verträgen vom Konzern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sobald sie anfallen.

Einige der Verpflichtungen können durch die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse bzw. für geringwertige Wirtschaftsgüter als Leasinggut abgefangen werden. Andere hingegen können sich auf Vereinbarungen beziehen, die nach IFRS 16 nicht unter Leasingverhältnisse fallen.

Für die darüber hinausgehenden Leasingverpflichtungen geht der Konzern davon aus, Nutzungsrechte in Höhe von ca. TEUR 166 zum 1. April 2019 zu aktivieren und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von ca. TEUR 180 (nach Anpassungen für geleistete Vorauszahlungen und abgegrenzten Leasingzahlungen, die per 31. März 2019 erfasst wurden) zu passivieren. Da zum 1. April 2019 sowohl die Nutzungsrechte als auch die Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der restlichen Leasingzahlungen angesetzt werden, ergaben sich zu diesem Stichtag noch keine latenten Steuern.

Im Rahmen der Vertragsinventur wurden auch Verträge identifiziert, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt und die neben einer Leasingkomponente auch jeweils eine Servicekomponente enthalten. Der Konzern macht von dem Wahl-

recht, den gesamten Vertrag nach IFRS 16 zu bilanzieren, nicht Gebrauch und trennt deshalb die Leasing- und Servicekomponenten. Betroffen sind Verträge, die nach IAS 17 als operative Leasingverhältnisse eingestuft sind. Für den Anteil der Servicekomponenten ergibt sich kein Umstellungseffekt im Rahmen der Erstanwendung, da weiterhin der Aufwand direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, sobald er anfällt. Für die Leasingkomponente wurden wie oben beschrieben eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht angesetzt. Die sich daraus ergebenden Umstellungseffekte wurden bereits in den Anpassungen berücksichtigt, die im vorigen Absatz beschrieben sind.

Der Konzern geht davon aus, dass durch die Erstanwendung von IFRS 16 das EBT im Geschäftsjahr 2019/2020 um ca. TEUR 5 steigen wird. Betragsmäßig größer wird vermutlich die Auswirkung auf das EBITDA des Konzerns ausfallen. Dies resultiert daraus, dass nach IAS 17 die Aufwendungen aus operativen Leasingverhältnissen im EBITDA enthalten waren, die Abschreibungen auf das aktivierte Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 jedoch nicht mehr. Der Konzern rechnet mit einer Steigerung des EBITDA um ca. TEUR 36.

Unter IAS 17 waren die Zahlungen aus operativen Leasingverhältnissen dem operativen Cashflow zugeordnet. Unter IFRS 16 sind die laufenden Tilgungszahlungen für die Leasingverbindlichkeit dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Dementsprechend wird der operative Cashflow um ca. TEUR 29 steigen und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dazu korrespondierend sinken.

Der Konzern weist im Berichtsjahr keine Leasingverhältnisse aus, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasing einzustufen sind.

Die Interpretation des IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" enthält Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen und schließt somit diesbezüglich bestehende Regelungslücken im IAS 12 "Ertragsteuern". Gemäß den Regelungen des IFRIC 23 ist bei der Beurteilung ein vollumfänglicher Informationsstand der Steuerbehörden zu unterstellen. Zudem können sich risikobehaftete Steuersachverhalte auf die Ermittlung sowohl der tatsächlichen Steuern als auch der latenten Steuern auswirken. Darüber hinaus enthält die veröffentlichte Interpretation Verweise auf bestehende Pflichten zu Anhangangaben gemäß IAS 1.122 und IAS 1.125 bis 1.129 für die im Rahmen der Bilanzierung von Steuerrisikopositionen getroffenen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen. Zudem wird ferner auf die Regelungen des IAS 12.88 und die Pflicht zur Angabe zu steuerbezogenen Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen hingewiesen. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Die Änderungen an IFRS 9 sollen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption ermöglichen, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt). Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Aus den oben angeführten übrigen Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Es gibt keine weiteren Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hätten.

2.2 KONSOLIDIERUNG

2.2.1 TOCHTERUNTERNEHMEN

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierte Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden alle auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2019 sowie nach den Prinzipien der IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung direkt in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

2.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN OHNE VERLUST DER BEHERRSCHUNG

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

2.2.3 VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

2.2.4 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Veränderungen der Rücklagen sind anteilig in den Konzernrücklagen zu erfassen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investition im assoziierten Unternehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als "Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen" in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Veräußerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

2.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Über das Geschäftssegment wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu dem Geschäftssegment und für die Überprüfung von dessen Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand für strategische Entscheidungen ausgemacht.

2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.4.1 FUNKTIONALE WÄHRUNG UND BERICHTSWÄHRUNG

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, darstellt.

2.4.2 TRANSAKTIONEN UND SALDEN

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges und qualifizierte Net Investment Hedges zu erfassen. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungserträge oder -aufwendungen" ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" ausgewiesen.

Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Neubewertungsrücklage als Teil der sonstigen Rücklagen zu erfassen.

2.4.3 KONZERNUNTERNEHMEN

Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:

  • Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
  • Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall sind Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umzurechnen).
  • Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden in den Konzernabschluss keine vollkonsolidierten Jahresabschlüsse in fremder Währung einbezogen.

Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst.

2.5 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Erhaltene Zuschüsse von Dritten werden grundsätzlich im sonstigen operativen Ertrag ausgewiesen. Wurden diese Zuschüsse für Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögenswerten gewährt, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Vermögenswerte entsprechend gekürzt.

Bei allen Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

Abschreibung

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 33 %

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene immaterielle Vermögenswerte werden am Erwerbstag zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

2.7 WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER VERMÖGENSWERTE

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Goodwill oder bestimmte Markenrechte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können. Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

2.8 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

IFRS 9 "Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen.

IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte:

  • fortgeführte Anschaffungskosten,
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Die neuen Einstufungsanforderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und als Finanzanlagen gehaltenen Schuldverschreibungen bzw. Dividendenpapiere, die anhand der beizulegenden Zeitwerte gesteuert werden.

Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten Eigenkapitalinstrumente, die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) - Beteiligungen bilanziert wurden und bei denen nach IFRS 9 das Wahlrecht besteht, sie als FVOCI zu klassifizieren, jedoch ohne Recyclingmöglichkeit.

IFRS 9 ersetzt das Wertminderungsmodell der "Incurred-Losses" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Expected-Losses". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.

Das neue Wertminderungsmodell findet auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte (gemäß Definition im IFRS 15) und nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien – mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren – Anwendung.

Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:

• 12-Monats-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird.

• Gesamtlaufzeit-Expected Loss: Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen.

Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; ein Unternehmen kann diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anwenden.

Der Konzern hat historisch keine Forderungsausfälle und Wertminderungen. Gleiches ist für die bestehenden Forderungen auch für die Zukunft zu erwarten. Forderungen mit Finanzierungskomponenten und Leasingforderungen werden derzeit vom Konzern nicht gehalten. Aus der Bilanzierung nach IFRS 9 ergeben sich keine wesentlichen Effekte.

Der Konzern ermittelt die erwarteten Kreditverluste an Hand von Ausfalleinschätzung mit Zeitbändern von 30, 60, 90 und 120 Tagen.

Aus der Erstanwendung von IFRS 9 ergibt sich kein Effekt auf die Rücklagen.

IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei.

Nach IAS 39 werden jedoch alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt wurden, im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen diese Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 9 grundsätzlich wie folgt dargestellt werden:

  • Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt.
  • Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Gewinn oder Verlust dargestellt.

Der Konzern hat keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt und beabsichtigt dies derzeit auch nicht zu tun. Die Anwendungen der Anforderungen des IFRS 9 bezüglich der Einstufung finanzieller Schulden zum 31. März 2019 zeigen keine wesentlichen Auswirkungen.

2.8.1 AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Lieferforderungen", "Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen" und "sonstige Forderungen" ausgewiesen (Erläuterungen 2.9 und 2.10).

Im Geschäftsjahr wurden keine langfristigen Forderungen ausgewiesen.

Sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Ausleihungen werden von der Gesellschaft gehalten, um die laufenden Zahlungsströme und etwaige Zinszahlungen zu generieren, und nicht um aus dem Verkauf der Vermögenswerte Gewinn zu erzielen. Das Geschäftsmodell lautet "hold to collect" nach IFRS 9. Die Forderungen und Ausleihungen setzen sich ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Diese Vermögenswerte werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Für diese Vermögenswerte ist eine Wertminderungsvorsorge in Form von erwarteten Verlusten zu buchen.

Wertberichtigungen werden dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht sowie ein Vertragsbruch gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertberichtigung. Der Betrag der Wertberichtigungen wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

2.8.2 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Andere finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird.

Der Posten "andere finanzielle Vermögenswerte" beinhaltet ausschließlich sonstige Beteiligungen.

Eigenkapitaltitel an strategischen Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden in die Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling" eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Folge auftretende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, auch bei Veräußerung des Instruments, verbleiben im OCI und werden nicht in den Gewinn- und Verlust umgegliedert.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente bei der Bestimmung, inwieweit die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind, berücksichtigt. Einmal in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis zu erfassen.

2.9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder erbrachten Leistungen. Wenn die voraussichtliche Kollektion in einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) erwartet wird, werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist nach IFRS 9 das vereinfachte Modell anzuwenden und erwartete Verluste werden über die gesamte Laufzeit des Instruments angesetzt.

Zinserträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.

2.10 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

2.11 EIGENKAPITAL

Stamm- und Vorzugsaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, kauft (treasury shares), wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Ertragsteuern), solange vom Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche eigenen Anteile nachträglich wieder ausgegeben, wird die erhaltene Gegenleistung (netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern) im Eigenkapital der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, erfasst.

2.12 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

2.13 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

2.14 LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden österreichischen Steuervorschriften berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Latente Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen (bzw. Gemeinschaftsunternehmen) entstehen, werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und steuerliche Ergebnisse künftig zur Verfügung stehen.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Die wichtigsten temporären Differenzen ergeben sich aus den Markenrechten und steuerlichen Verlustvorträgen.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auf Grund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.15 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses und andere langfristige Leistungen entweder auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechtes.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Der Barwert der Anwartschaften (Defined Benefit Obligation = DBO) wird auf Grund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Der zu erfassende Periodenaufwand beinhaltet Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand und wird erfolgswirksam im Jahresergebnis erfasst. In Übereinstimmung mit IAS 19 (2011) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital und aus Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst. Weitere Angaben sind unter AZ 25.1. enthalten.

Im Rahmen der Berechnung der Verpflichtungen werden versicherungsmathematische Annahmen getroffen, vor allem hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes für die Abzinsung, der Steigerungsrate für Gehälter, des Pensionseintrittsalters und der Wahrscheinlichkeiten betreffend Fluktuation und Inanspruchnahme.

Für die Ermittlung des Barwertes der Anwartschaften kommt ein Zinssatz zur Anwendung, der in Anlehnung an die durchschnittliche Verzinsung von Industrieanleihen höchster Bonität mit entsprechender Laufzeit gewählt wird.

Die zur Anwendung kommende Steigerungsrate der Gehälter wird aus einer Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre ermittelt, die auch für die Zukunft als realistisch angesehen wird.

Die verwendeten Abschläge für Fluktuation und Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Vorperioden.

Für Abfertigungsverpflichtungen wird auf das derzeitige rechtmäßige Pensionseintrittsalter abgestellt.

Die Abfertigungen betreffen Verpflichtungen nach österreichischem Recht. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die auf Grund von arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionseintritt bezahlt werden müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.

Anzahl Dienstjahre 3 5 10 15 20 25
Anzahl Monatsbezüge 2 3 4 6 9 12

Die Regelung gilt für jene Dienstnehmer, die bis zum Jahr 2002 in das Unternehmen eingetreten sind bzw. innerhalb des Konzerns von anderen österreichischen Gesellschaften unter Anerkennung der vorherigen Dienstzeiten innerhalb des Konzerns übernommen worden.

Auf Grund von gesetzlichen Änderungen kommt für jene Dienstnehmer, die ab dem Jahr 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, ein beitragsorientiertes Modell zur Anwendung. Der Dienstgeber hat ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten.

Den Mitarbeitern der österreichischen Gesellschaften gebühren bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

2.16 RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden angesetzt, wenn dem Konzern aus Ereignissen der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn der Konzern die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, z.B. auf Grund einer Versicherung, wird die Erstattung als separater Vermögenswert nur bei ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit angesetzt.

Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer ist als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

2.17 ERTRAGSREALISIERUNG

Die Umsatzerlöse bestehen derzeit aus Pachterlösen. Diese werden auf Quartalsbasis nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung realisiert.

Für die Umsatzrealisierung ist ein neues fünfstufiges Verfahren anzuwenden:

    1. Identifizierung der Verträge mit dem Kunden
    1. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
    1. Bestimmung des Transaktionspreises
    1. Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen
    1. Erfassung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen

Wesentliche Änderungen zum bisherigen Vorgehen sind:

  • Eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen eines Bündels (Distinct Goods or Services) sind als separate Leistungsverpflichtung zu identifizieren; etwaige Skonti oder Rabatte auf den Vertragspreis sind den einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen.
  • Umsatzerlöse sind gegebenenfalls früher als bisher zu erfassen, wenn die Gegenleistung variabel ist (z.B. bei Rabatten, Leistungsprämien, Lizenzgebühren, Strafzuschlägen etc.) – es sind Mindestbeträge zu erfassen, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt.
  • Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung kann sich verändern: Einige Umsätze, die bislang zu einem Zeitpunkt realisiert wurden, werden künftig gegebenenfalls über einen Zeitraum erfasst und vice versa.
  • Neue spezifische Regelungen bestehen u.a. für Lizenzen, Garantien, nicht erstattungsfähige, im Voraus zahlbare Entgelte und Kommissionsvereinbarungen.
  • Zahlreiche neue Angabepflichten

Das Management hat die Auswirkungen des neuen Standards auf den Konzernabschluss überprüft und dabei keine wesentlichen Verträge identifiziert, die zu einer geänderten Erfassung der Erlöse führen würden.

Die Umsatzerlöse der Gurktaler Gruppe setzen sich nahezu ausschließlich aus den Pachterlösen zusammen. Die Systematik der Umsatzrealisierung bei der Verpachtung hat sich durch die Vorschriften des IFRS 15 nicht geändert.

Die Erstanwendung ist nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgt und es ergab sich kein Effekt auf die Gewinnrücklagen.

2.18 ZINSERTRÄGE

Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d.h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.

2.19 DIVIDENDENERTRÄGE

Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

2.20 LEASINGVERHÄLTNISSE

Leasinggegenstände, die auf Grund des Leasingvertrages als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind und betragsmäßig wesentlich sind, werden als Sachanlagevermögen aktiviert und über die kürzere Dauer aus wirtschaftlicher Nutzungsdauer oder Leasingdauer abgeschrieben. Auf der Passivseite ist der Barwert der Verbindlichkeit aus den künftigen Leasingraten ausgewiesen. Angesetzt wird jeweils der niedrigere Wert aus dem Barwert der Mindestleasingzahlung und dem beizulegenden Zeitwert. Leasingverträge, bei denen der überwiegende Teil der Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Zahlungen für Operating-Leasing-Verträge werden linear auf die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam erfasst.

2.21 GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN

Gewinnausschüttungen werden erst nach Gewinnverwendungsbeschluss ausgewiesen.

3 FINANZRISIKOMANAGEMENT

3.1 FINANZRISIKOFAKTOREN

Das Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Risikopolitik zielt darauf ab, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance auf eine entsprechende Wertsteigerung gegenübersteht.

Durch die Verpachtung der Unternehmen Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, und "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien, ist das Risiko betreffend Einkauf, Produktion und Vertrieb in die Schlumberger-Gruppe ausgelagert. Das Risikomanagement ist bei der Schlumberger-Gruppe als integrierter Bestandteil in die Unternehmensführung und die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Management der Risiken erfolgt weitgehend dezentral und im Wesentlichen gemäß den Prozessen laut den Zertifizierungen nach ISO 9001 : 2008 und nach IFS-Version 6. IFS-Standards sind Lebensmittel- bzw. Produkt- und Servicestandards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten Unternehmen einheitliche Vorgaben in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktsicherheit und Qualität anwenden. Der IFS Food-Standard ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern.

Das Risiko der Markenrechtsverletzungen wird durch ständige interne und externe Marken- und Marktbeobachtung minimiert.

3.1.1 MARKTRISIKO

3.1.1.1 FREMDWÄHRUNGSRISIKO

Das Währungsänderungsrisiko des Konzerns wurde mit Ausnahme der At-Equity Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn als äußert gering eingestuft, da keine Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Hinsichtlich der Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn besteht ein Fremdwährungsrisiko in Bezug auf den ungarischen Forint.

3.1.1.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Aktivseitig besteht kein Zinsänderungsrisiko, da es sich bei den Guthaben bei Kreditinstituten um stichtagsbezogene Kontokorrentguthaben handelt. Bei den passivseitigen Kreditverbindlichkeiten wurde das Zinsänderungsrisiko generell als äußerst gering eingestuft. Im Geschäftsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Im Konzern werden festverzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, von der Möglichkeit, diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Eine hypothetische Änderung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag hätte für diese Finanzinstrumente weder eine Auswirkung auf die Konzerngesamtergebnisrechnung noch auf das Eigenkapital.

3.1.2 KREDITRISIKO

Auf der Aktivseite stellen die Buchwerte der finanziellen Aktiva das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Das Risiko ist als gering anzusehen, weil es sich bei Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt und zum Bilanzstichtag neben Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen, Lieferforderungen gegenüber dem Pächter ausgewiesen sind. Die Geschäftsleitung sieht derzeit keine weiteren materiellen Forderungsrisiken, die zusätzliche, über die bereits im Konzernabschluss erfassten Wertberichtigungen hinausgehende Vorsorgen erforderlich machen würden.

3.1.3 LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, die erforderlichen Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen zu können. Die Finanzierungspolitik des Konzerns ist auf eine langfristige Finanzplanung abgestimmt. Die Gruppe sorgt durch eine konzernweite Finanz- und Liquiditätsplanung dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind oder eine notwendige Finanzierung aus entsprechenden Kreditrahmen sichergestellt ist, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Die Restfälligkeiten finanzieller Verpflichtungen gegenüber Dritten, bestehend aus Tilgungs- und Zinszahlungen, gliedern sich in folgende Zahlungstermine:

31. März 2019 Fälligkeit
in TEUR Summe bis zu
3 Monaten
bis zu
12 Monaten
zwischen
1 und 5 Jahren
über
5 Jahre
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
47 47 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 149 71 78 0 0
Summe 196 118 78 0 0
31. März 2018 Fälligkeit
in TEUR Summe bis zu
3 Monaten
bis zu
12 Monaten
zwischen
1 und 5 Jahren
über
5 Jahre
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 948 318 630 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
38 38 0 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 335 257 78 0 0
Summe 1.321 613 708 0 0

Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde mit der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, eine Rahmen-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der wiederholt ausnützbare Finanzierungsrahmen beträgt bis zu EUR 3 Mio. Hierdurch sind die laufenden Finanzierungserfordernisse der Gruppe gedeckt.

3.2 KAPITALMANAGEMENT

Der Gurktaler-Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Unternehmensfortführung sicherzustellen und die Kapitalkosten des Konzerns zu minimieren. Durch die Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital werden die Kapitalkosten so gering wie möglich gehalten. Diese Maßnahmen dienen der Maximierung der Erträge der Anteilseigner.

Auf Grund des Geschäftsmodells Verpachtung und Beteiligungsverwaltung ist das Ziel des Konzerns nahezu ausschließlich durch Eigenkapital finanziert zu sein.

Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus allen langfristigen und kurzfristigen Schulden laut Konzernbilanz abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Langfristige Schulden 418 328
Kurzfristige Schulden 236 1.353
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –2 –7
Nettofremdkapital 652 1.674
Eigenkapital 28.795 26.303
Gesamtkapital 29.447 27.977
Fremdkapitalquote 2 % 6 %

Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

4 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.

4.1 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG DER MARKENRECHTE

Im Rahmen des Impairment-Tests der als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Markenrechte (siehe AZ 14) wird der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert bestimmt. Der Bestimmung des Nutzungswertes liegen Cashflow-Planungen zu Grunde, die auf der vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Mittelfristplanung für eine Periode von vier Jahren basieren. Diese Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Einschätzungen zum erwarteten Wachstum der relevanten Märkte.

Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten.

Die wesentlichen Annahmen des Managements bei der Berechnung der Nutzungswerte der Markenrechte sind die geplanten Pachterlöse und Diskontierungszinssätze.

Der Diskontierungszinssatz vor Steuern wurde für die Markenrechte Gurktaler und Rossbacher mit 5,08 % (Vorjahr: 6,44 %) und für das Markenrecht Leibwächter mit 5,10 % (Vorjahr: 6,48 %) angenommen. Die vom Unternehmen für die Extrapolation zur Berücksichtigung der erwarteten Geldentwertung über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendete konstante Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) wird aus den Zukunftserwartungen abgeleitet und liegt jeweils nicht über der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Märkte, in denen die Unternehmen tätig sind.

Eine Anpassung bestimmter Parameter ergäbe folgende Sensitivitäten:

Der Pachterlös hängt vom realisierten Umsatz des Pächters mit den jeweiligen Marken ab. Läge der tatsächliche Umsatz 10 % unter den Schätzungen des Managements am 31. März 2019, hätte dies für die Markenrechte des Konzerns folgende Auswirkungen:

2018/2019 2017/2018
Markenrecht Leibwächter kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf
Markenrecht Rossbacher zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 90
zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 158
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf

Wenn der Diskontierungszinssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswertes angewendet wurde, um einen Prozentpunkt über der Schätzung des Managements zum 31. März 2019 gelegen hätte, wären folgende Auswirkungen auf die Markenrechte des Konzerns zu verzeichnen:

2018/2019 2017/2018
Markenrecht Leibwächter kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf
Markenrecht Rossbacher zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 137
zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 275
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf

Das Markenrecht Leibwächter war aufgrund des Vorliegens der Kriterien von IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres zu den "als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" umzugliedern.

5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Gesellschaft agiert international in einem Geschäftssegment, welches den Handel mit alkoholischen Getränken einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte umfasst. Als "Chief Operating Decision Maker" wurde der Vorstand definiert, der regelmäßig auf Basis des Konzernbetriebsergebnisses Ressourcenentscheidungen trifft und die Gesamtentwicklung überwacht.

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, ist ausschließlich in einem einzigen Geschäftssegment tätig, nämlich der Verpachtung der Geschäftsbetriebe Rossbacher, Leibwächter und Gurktaler im Inland. Die Umsatzerlöse betreffen den Pachtzins von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, siehe dazu auch unter AZ 30.

6 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Kostenerstattung von verbundenen Unternehmen übergeordneter Konzern 281 296
Andere 1 0
282 296

7 PERSONALAUFWAND

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Gehälter 290 285
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 7 7
Sozialaufwand und gehaltsabhängige Abgaben 63 62
360 354
Im Geschäftsjahr beschäftigte Angestellte:
Stichtag: 31.3.2019 31.3.2018
Angestellte 3 3
Durchschnitt: 2018/2019 2017/2018

Angestellte 3 3

8 AUFWAND FÜR ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Sachanlagen
Abschreibungen 0 1
Immaterielle Vermögenswerte
Wertminderung (siehe auch AZ 14) 0 78
0 79

9 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten 68 59
Geldverkehrsspesen und Avalgebühren 5 13
Sonstiger Verwaltungsaufwand von Dritten 121 124
Aufwendungen für Markenrechte und Warenschutz 21 21
Reise- und KFZ-Kosten 48 42
Andere 163 145
426 404

10 FINANZERGEBNIS

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Finanzerträge
Zinserträge gegenüber Dritten 14 7
Ergebnisübernahme aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 368 570
382 577
Finanzaufwendungen
Zinsen aus Bankverbindlichkeiten –12 –50
Zinsen aus Personalrückstellungen –1 –1
–13 –51
369 526

11 ERTRAGSTEUERN

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Österreich 7 9
Ausland 54 0
Laufende Ertragsteuerbelastung 61 9
Latente Steuern 81 44
142 53

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes in Höhe von 25 % auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR
2018/2019
2017/2018
Ergebnis vor Steuern
2.816
2.527
Ertragsteueraufwand
–142
–53
Effektivsteuersatz (%) 5,1
2,1
in TEUR
2018/2019
2017/2018
Ergebnis vor Steuern
2.816
2.527
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2018/2019 (2017/2018): 25 % 704
632
Korrektur auf Grund der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer 9
9
713
641
Steuerfreie Erträge
–574
–590
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 3
2
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand
142
53

12 ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Periode dividiert wird.

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 2.674 2.474
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) 2.250.000 2.250.000
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 2.250.000 2.250.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 1,19 1,10

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

13 SACHANLAGEN

in TEUR Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zum 31.3.2017
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –1
Buchwert netto 1
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwerte 1
Zugänge 0
Abschreibungen –1
Endbuchwerte per 31.3.2018 0
Zum 31.3.2018
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –2
Buchwert netto 0
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwerte 0
Zugänge 0
Abschreibungen 0
Endbuchwert per 31.3.2019 0
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –2
Buchwert netto 0

14 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND ALS ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTEN EINGESTUFTE VERMÖGENSWERTE

in TEUR Immaterielle Vermögenswerte
Zum 31.3.2017
Anschaffungskosten 13.182
Kumulierte Wertminderung –1.572
Buchwert netto 11.610
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwerte 11.610
Wertminderung –78
Endbuchwerte per 31.3.2018 11.532
Zum 31.3.2018
Anschaffungskosten 13.182
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 11.532
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwerte 11.532
Umgliederung zu "als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" –7.500
Endbuchwert per 31.3.2019 4.032
Anschaffungskosten 5.682
Kumulierte Wertminderung –1.650
Buchwert netto 4.032

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten die Markenrechte "Rossbacher", "Gurktaler" und "Leibwächter".

Das Markenrecht Leibwächter war aufgrund des Vorliegens der Kriterien von IFRS 5 im 4. Quartal des Geschäftsjahres zu den "als zur Veräußerung gehalten eingestufte Vermögenswerte" umzugliedern.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Jänner 2019 entschieden, eine Veräußerung des Markenrechtes zu prüfen und sind in Verhandlungen mit einem Käufer getreten. Ein möglicher Verkauf könnte bis Ende des Kalenderjahres 2019 abgeschlossen werden. Aus der Umgliederung ergab sich weder ein Gewinn noch ein Verlust.

Der Buchwert des aus der Konsolidierung der Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, resultierenden Markenrechtes "Gurktaler" beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.381 (31.3.2018: TEUR 2.381).

Die Buchwerte zum Bilanzstichtag betragen TEUR 1.651 (31.3.2018: TEUR 1.651) für das Markenrecht "Rossbacher" und TEUR 0 (31.3.2018: TEUR 7.500) für das Markenrecht "Leibwächter".

IMPAIRMENT-TEST AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Auf Grund der voraussichtlichen unbegrenzten Nutzung der Markenrechte "Rossbacher", "Leibwächter" und "Gurktaler" werden diese keiner laufenden Abschreibung unterzogen. Die Bewertung der Markenrechte wird jährlich mittels eines Impairment-Tests gemäß IAS 36 überprüft (Erläuterung 4.1).

Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Aufwand für Abschreibungen" ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Abwertungsbedarf für das Markenrecht "Rossbacher" in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 78).

15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Im Folgenden sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. März 2019 dargestellt, die der Konzern als wesentlich ansieht. Das Eigenkapital des unten angeführten assoziierten Unternehmens besteht lediglich aus Stammaktien, die direkt vom Konzern gehalten werden. Das Land, in dem das Unternehmen registriert ist, ist auch gleichzeitig sein Hauptgeschäftssitz.

Art und Umfang der Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2018/2019 und 2017/2018:

Name Sitzland Beteiligungs-
quote
Art der
Beziehung
Bewertungs
methode
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Österreich 49,998 % siehe 1) Equity

1) Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft hält in ihrer Holdingfunktion die Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (Anteil 50 % + 1 Aktie) und öffnet den Zugang zum ungarischen Getränkemarkt.

Die Zwack Unicum Nyrt, Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten.

Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, ist eine nicht notierte Gesellschaft, so dass kein notierter Marktpreis für diese Anteile vorliegt.

Es bestehen keine Eventualschulden in Bezug auf das assoziierte Unternehmen des Konzerns.

Im Folgenden sind die zusammengefassten Finanzinformationen für Peter Zwack & Consorten-Handels-Aktiengesellschaft, Wien, dargestellt, die nach der Equity-Methode bilanziert wird:

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Umsatzerlöse 50.269 47.262
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Steuern 9.525 8.214
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Steuern 8.090 6.992
Minderheiten –4.084 –3.582
Konsolidiertes Gesamtergebnis 4.006 3.410
Kurzfristige Vermögenswerte 23.617 23.176
Langfristige Vermögenswerte 11.099 10.954
Kurzfristige Schulden –11.251 –11.032
Langfristige Schulden –1.470 –1.311
Nettovermögen 21.995 21.787
Unterschied aus Konzernbewertung 4.371 3.887
Nettovermögen nach Konzernbewertung 26.366 25.674
Anteil des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens
zum Beginn des Geschäftsjahres
12.836 12.791
Zurechenbares Gesamtergebnis 2.003 1.705
Ausschüttungen –1.656 –1.660
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 13.183 12.836

Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen:

in TEUR Anteile an assoziierten Unternehmen
Zum 31.3.2017
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.669
Buchwert netto 12.791
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwerte 12.791
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 45
Endbuchwert per 31.3.2018 12.836
Zum 31.3.2018
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.624
Buchwert netto 12.836
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwerte 12.836
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 347
Endbuchwert per 31.3.2019 13.183
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.277
Buchwert netto 13.183
in TEUR 2018/2019 2017/2018
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Anteile am Gewinn/Verlust 2.003 1.705
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0 0
2.003 1.705

16 WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMEN

Der Konzern hatte folgende wesentliche Tochterunternehmen zum 31. März 2019:

Name Sitzland Art der
Geschäftstätigkeit
Durch das
Mutterunternehmen
direkt gehaltener
Anteil am Kapital (%)
Durch den
Konzern
gehaltener Anteil
am Kapital (%)
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Österreich Erzeugung
Gurktaler
Kräuterlikör1)
100 100
Leibwächter Kräuter GmbH Österreich Erzeugung
Leibwächter
Kräuterbitter1)
100 100
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Österreich Erzeugung
Rossbacher
Kräuterlikör1)
100 100

1) Das operative Geschäft der Gesellschaften ist an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, verpachtet.

Alle Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.

17 ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR Beteiligungen
Zum 31.3.2017
Anschaffungskosten 4.626
Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914
Geschäftsjahr 2017/2018
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2018 2.914
Zum 31.3.2018
Anschaffungskosten 4.626
Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914
Geschäftsjahr 2018/2019
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2019 2.914
Anschaffungskosten 4.626
Kumulierte Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914

Als "andere finanzielle Vermögenswerte" wurde die Beteiligung (14,423 %) an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland (TEUR 2.914; 31.3.2018: TEUR 2.914) klassifiziert.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz sichergestellt.

18 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

18.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN ZU (FORTGEFÜHRTEN) ANSCHAFFUNGSKOSTEN

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet sind:

in TEUR 31. März 2019
Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 1.815 1.815
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2 2
Finanzielle Verbindlichkeiten
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 195 195
in TEUR 31. März 2018
Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 692 692
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7 7
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 938 940
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 373 373

Lieferforderungen und sonstige Forderungen und kurzfristige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die angegebenen Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung der für Finanzschulden mit entsprechender Laufzeit und Risikostruktur anwendbaren Marktzinssätze ermittelt. Die Finanzverbindlichkeiten werden in "Ebene 2" eingestuft.

18.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU ZEITWERTEN

Die folgende Tabelle zeigt Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, analysiert nach der Bewertungsmethode. Die verschiedenen Ebenen stellen sich wie folgt dar:

  • Ebene 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Ebene 2: Bewertungs-Inputs, außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. vom Preis abzuleiten) beobachtbar sind
  • Ebene 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Daten (Bewertungs-Inputs) der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle zeigt die Vermögenswerte, die zu dem am 31. März 2019 beizulegenden Zeitwert bemessen werden:

31. März 2019
in TEUR
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914
Summe 0 0 2.914 2.914
31. März 2018
in TEUR
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von sonstigen Beteiligungen, die nicht börsennotiert sind, erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cashflows oder durch Ableitung anhand von vergleichbaren Transaktionen.

Summe 0 0 2.914 2.914

Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Ebene 3 eingeordnet.

19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG UND LEISTUNGEN, FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Forderungen aus Lieferung und Leistungen (brutto = netto) 220 220
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (brutto = netto) 819 464
Sonstige Forderungen
Davon:
Sonstige langfristige Forderungen 3 3
Andere kurzfristige Forderungen 776 8
1.818 695

Bei den Lieferforderungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und sonstigen Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird und folglich keine Wertminderungen.

Es bestehen keine Sicherheiten zu den Forderungen.

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 2 (31.3.2018: TEUR 7). Sämtliche Guthaben sind kurzfristig.

21 KONZERNEIGENKAPITAL

Zum Stichtag 31. März 2019 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 4.500 (31.3.2018: TEUR 4.500). Es setzt sich aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien (davon 1.500.000 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien) zusammen. Vorzugsaktien haben im Gegensatz zu Stammaktien keine Stimmrechte.

Die Kapitalrücklage betrifft die Konzernobergesellschaft Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und resultiert aus der 2013 erfolgten Umgründung.

22 LIEFERVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Lieferverbindlichkeiten 47 38
Sonstige Verbindlichkeiten 189 378
Davon:
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 24 27
Verbindlichkeiten Öffentlichkeitsarbeit 63 63
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 41 42
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 6 9
Andere 55 237
236 416

Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen unter AZ 30.

23 FINANZVERBINDLICHKEITEN

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Langfristige Finanzkredite
Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 0 0
Laufzeit über 5 Jahre 0 0
0 0
Kurzfristiger Anteil an Finanzkrediten 0 937
Finanzverbindlichkeiten gesamt 0 937

Sämtliche Finanzverbindlichkeiten lauten auf Euro.

Bei den Zinssätzen handelt es sich um fixe Zinssätze. Die Bandbreite der Zinssätze der Finanzkredite beträgt 0 % p.a. (Vorjahr: 2,34 % p.a.).

Für die gesamten Finanzverbindlichkeiten lagen Garantien von nahestehenden Unternehmen vor.

Im Juli 2013 wurden Finance-Covenants-Klauseln für einen Finanzkredit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 937) vereinbart. Die Finance-Covenants-Klauseln wurden im Geschäftsjahr erfüllt und führten daher zu keiner Anpassung der Finanzverbindlichkeit, siehe dazu auch unter Liquiditätsrisiko AZ 3.1.3.

24 LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 1.4.2018 GuV-
Veränderung
Verrechnung
mit Eigenkapital
31.3.2019
Passive latente Steuern
langfristig
Markenrechte 801 42 0 843
Geldbeschaffungskosten –1 1 0 0
Verlustvorträge –532 36 0 –496
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –17 2 –1 –16
251 81 –1 331

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen und wenn die latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.984 (31.3.2018: TEUR 2.130) wurden in Höhe von TEUR 496 (31.3.2018: TEUR 532) gebildet. Die latenten Steuern auf nicht angesetzte Verlustvorträge belaufen sich auf TEUR 0 (31.3.2018: TEUR 0). Verlustvorträge sind unbeschränkt vortragsfähig. Latente Steuern werden bis auf das Markenrecht nach 12 Monaten realisiert.

25 VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

In der Konzernbilanz sind folgende Ansprüche von Dienstnehmern abgegrenzt:

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Langfristige Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen 79 71
Übrige Rückstellungen
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 8 6
87 77

Bis auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen werden sämtliche erfolgswirksame Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand und in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.

25.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen für Abfertigungsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:

2018/2019 2017/2018
Zinssatz 1,6 % 1,6 %
Gehaltssteigerung 2,22 % p.a. 1,7 % p.a
Fluktuation unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
Pensionseintrittsalter gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
Sterbetafeln AVÖ 2018-P, Angestellte AVÖ 2008-P, Angestellte

Der sich aus der Änderung der Sterbetafeln ergebende Unterschiedsbetrag beträgt für Abfertigungen TEUR –2 und für Jubiläumsgelder TEUR 0.

Für ab dem 1. Jänner 2003 eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2018/2019 betrugen TEUR 3 (2017/2018 TEUR 3).

Der Barwert der Rückstellungen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
1.4. 71 63
Laufender Dienstzeitaufwand 4 3
Zinsaufwand 1 1
Versicherungsmathematische Verluste 3 4
31.3. 79 71

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand, Zinsaufwand und sonstigen Ergebnis gebuchte Aufwand/ Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Laufender Dienstzeitaufwand 4 3
Zinsaufwand 1 1
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 3 4
8 8

Zum 31. März 2019 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsansprüche 17 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurde die Auswirkung resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19 (2011). Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse
der Rückstellung für Abfertigungen
Veränderung
der Annahme
Erhöhung des
Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des
Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 –6 7
Bezugserhöhung +/–0,25 3 –3

25.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR JUBILÄUMSGELDER

Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt analog dem Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben Parameter bis auf geringfügige Abweichungen bei den Fluktuationssätzen.

Der Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder entwickelte sich wie folgt:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
1.4. 6 6
Laufender Dienstzeitaufwand 2 0
31.3. 8 6

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand und Zinsaufwand gebuchte Aufwand/Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Laufender Dienstzeitaufwand 2 0

Zum 31. März 2019 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgeldern 21 Jahre.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse
der Rückstellung für Jubiläumsgelder
Veränderung
der Annahme
Erhöhung des
Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des
Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 0 0
Bezugserhöhung +/–0,25 0 0

26 DIVIDENDE JE AKTIE

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 180.000 (Vorjahr: EUR 180.000), das entspricht EUR 0,08 /Aktie (2017/2018: EUR 0,08/Aktie), ausgezahlt.

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 8 % des Grundkapitals vorgeschlagen, das entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 360.000 oder EUR 0,16/Aktie. Daraus ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft.

In diesem Konzernabschluss wird diese Dividendenverbindlichkeit mangels Verpflichtung nicht bilanziell berücksichtigt.

27 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Die Konzerngeldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.

Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

27.1 CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Bei der Berechnung des Nettomittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen und dieses um unbare Aufwendungen und Erträge korrigiert.

Dieses Ergebnis und die bilanziellen Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (ohne liquide Mittel) liefern nach Berücksichtigung von gezahlten Zinsen und Steuern den Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

27.2 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt alle Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit dem Zu- und Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

27.3 CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

In diesem Bereich werden sämtliche Zu- und Abflüsse im Rahmen der Eigen- und Fremd-kapitalfinanzierung erfasst.

in TEUR Zahlungswirksame Veränderungen
Stand 1.4.2018 Tilgungen Stand 31.3.2019
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 937 –937 0
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 188 –188 0
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 1.125 –1.125 0
Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –1.125
Zahlungswirksame Veränderungen
in TEUR Stand 1.4.2017 Tilgungen Stand 31.3.2018
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 937 –937 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.781 –844 937
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 225 –37 188
Summe aller Verbindlichkeiten aus Finanzierungen 2.943 –1.818 1.125
Davon Ausweis im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –1.818

28 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Es wurden Garantien für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11.127 (Vorjahr: TEUR 12.033) für Dritte abgegeben.

29 LEASINGVERHÄLTNISSE

Zahlungsverpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasing:

in TEUR 31.3.2019 31.3.2018
Bis zu einem Jahr 31 31
Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 78 78
Nach mehr als fünf Jahren 79 79
188 188
Laufzeit 31.3.2019 31.3.2018
Davon betreffend:
Gebäudemieten >5 Jahre 157 157
Kfz-Leasing 1–5 Jahre 31 31
188 188

30 NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN

Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, beherrscht, die indirekt über eine Tochtergesellschaft mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält. Sämtliche Unternehmen des Underberg-Konzerns ("übergeordneter Konzern") sind nahestehende Unternehmen.

Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt:

Mit der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.

Mit der Semper Idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.

Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigten Geschäfte stellen sich wie folgt dar:

2018/2019
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern
Assoziierte
Unternehmen
Umsatzerlöse 0 10
sonstige Erträge 276 5
sonstige Aufwendungen 14 0
Ergebnisübernahmen 368 1.656
Forderungen 791 28
Verbindlichkeiten 0 0
2017/2018
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern
Assoziierte
Unternehmen
Umsatzerlöse 0 10
Sonstige Erträge 290 5
Sonstige Aufwendungen 14 0
Ergebnisübernahmen 570 1.660
Forderungen 448 17
Verbindlichkeiten 0 0

Die Angaben über die Ergebnisübernahmen bei assoziierten Unternehmen betreffen ausschließlich die Ausschüttung und nicht die Bewertung der Anteile.

Im Geschäftsjahr wurden für Beratungsleistungen Vergütungen in Höhe von TEUR 3 (2017/2018: TEUR 2) an Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.

Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit.

31 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es sind keine Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2019 bedürfen.

32 SONSTIGE ANGABEN

32.1 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 38 (2017/2018: TEUR 48) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Prüfung des Konzernabschlusses 21 20
Andere Bestätigungsleistungen (Jahresabschluss) 12 12
Sonstige Leistungen 5 16
38 48

32.2 ANGABEN ÜBER NAHESTEHENDE PERSONEN UND ARBEITNEHMERINNEN

32.2.1 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die Aufwendungen für Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte betrugen im Geschäftsjahr 2018/2019 TEUR 0 (2017/2018: TEUR 0).

32.2.2 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ALTERSVERSORGUNG

Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte fielen nicht an.

32.2.3 VORSTÄNDE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Mag. Karin Trimmel (Wien), Vorstandsvorsitzende, vertritt seit 1. Jänner 2015 selbstständig.

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Gurktaler Aktiengesellschaft betragen:

in TEUR 2018/2019 2017/2018
Fixe Bezüge 115 115

32.2.4 AUFSICHTSRÄTE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende) KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates) Dipl.-Bw. Gerd Peskes (Ersatzmitglied des Aufsichtsrates), bis 11.9.2018

Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15) gezahlt.

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Wien, am 24. Juni 2019

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2019, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

• Wertminderungstest für Markenrechte

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

WERTMINDERUNGSTEST FÜR MARKENRECHTE

• Sachverhalt

Zum 31. März 2019 weist der Konzern unter den immateriellen Vermögenswerten Markenrechte in Höhe von TEUR 4.032 (Vorjahr: TEUR 11.532) aus, welche gemäß den Bestimmungen des IAS 36 zumindest einmal jährlich auf Wertminderung geprüft werden müssen. Der Wertminderungstest hat im zum 31. März 2019 endenden Geschäftsjahr einen Wertminderungsbedarf von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 78) ergeben. Aus unserer Sicht ist der Wertminderungstest von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss, da die Bewertung erheblich von Einschätzungen des Managements zur künftigen Umsatz- und Kostenentwicklung (Plandaten) der unter diesen Marken vertriebenen Produkte im Planungszeitraum abhängt. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsraten für die ewige Rente.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit dem jährlichen Prozess und der Vorgangsweise für die Budgetierung und dem Wertminderungstest für die Markenrechte auseinandergesetzt. Hierbei haben wir insbesondere die Planan-

nahmen der drei Detailplanungsjahre sowie des vierten und letzten Planungsjahrs als Aufsatzpunkt für die ewige Rente im Detail mit dem Management besprochen und uns jährliche Schwankungen im Umsatz und den Kosten erläutern lassen. Wir haben die im Bewertungsmodell hinterlegten Business-Pläne zu der vom Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mehrjahresplanung übergeleitet. Unsere internen Spezialisten haben die wesentlichen Bewertungsparameter wie die Inputfaktoren für den Diskontierungszinssatz sowie die Wachstumsrate für die ewige Rente mit externen Markt- und Branchendaten gegengeprüft. Weiters haben wir die für die Sensitivitätsanalysen herangezogenen Annahmen auf ihre Relevanz hin überprüft.

Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und angemessen.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben des Konzerns zu den Markenrechten sind in Erläuterung 4.1 (Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung der Markenrechte) und in Erläuterung 14 (Immaterielle Vermögenswerte) zum Konzernabschluss enthalten.

VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGS - AUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. September 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Jänner 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VOerbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 24. Juni 2019

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.:

Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

JAHRESABSCHLUSS (EINZELABSCHLUSS) GURKTALER AG

BILANZ 68 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 70 ANHANG 71 BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 80

BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2019

AKTIVA
31.3.2019
EUR
31.3.2018
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 413,35 0
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 19.944.576,01 19.945
19.944.989,36 19.945
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 12.570.534,07 11.078
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 763.155,10 2
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.311,26 2
13.333.689,17 11.080
II.Guthaben bei Kreditinstituten 989,66 6
13.334.678,83 11.086
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.365,32 8
D. Aktive latente Steuern 16.781,92 17

33.311.815,43 31.056

31.3.2019
EUR
31.3.2018
TEUR
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
4.500.000,00 4.500
Gezeichnetes Grundkapital 4.500.000,00 4.500
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.138.974,05 17.139
III. Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 10.221.000,00 8.115
IV. Bilanzgewinn 362.562,45 182
Davon Gewinnvortrag 2.264,68 2
32.222.536,50 29.936
B. Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
79.310,00 71
2.
Sonstige Rückstellungen
148.867,82 143
228.177,82 214
C. Verbindlichkeiten
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 861.101,11 906
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
45.088,80 36
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 45.088,80 36
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
799.468,68 663
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 799.468,68 663
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
16.543,63 207
Davon aus Steuern 10.404,68 10
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 5.668,20 9
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 16.543,63 207
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
861.101,11 906
33.311.815,43 31.056

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/2019

2018/2019
EUR
2017/2018
TEUR
1. Umsatzerlöse 395.346,88 417
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.196,88 7
b) Übrige 523,97 1
1.720,85 8
3. Personalaufwand
a) Gehälter –289.720,15 –285
b) Soziale Aufwendungen –74.165,12 –73
Davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
–11.185,59 –11
Davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
–62.760,50 –62
–363.885,27 –358
4. Abschreibungen auf Sachanlagen –196,23 –1
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen –396.965,94 –373
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 –363.979,71 –307
7. Erträge aus Beteiligungen 2.618.203,97 2.226
Davon aus verbundenen Unternehmen 2.618.203,97 2.226
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 200.183,61 167
Davon aus verbundenen Unternehmen 186.473,34 160
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –15.468,79 –13
Davon betreffend verbundene Unternehmen –14.880,84 –12
10. Zwischensumme aus Z 7 bis 9 2.802.918,79 2.380
11. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 10) 2.438.939,08 2.073
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27.358,69 45
Davon latente Steuern –358,68 –1
Davon Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung –8.750,00 –9
Davon weiterbelastet an Gruppenmitglieder 89.935,63 54
13. Ergebnis nach Steuern 2.466.297,77 2.118
14.Jahresüberschuss 2.466.297,77 2.118
15. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –2.106.000,00 –1.938
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.264,68 2
17. Bilanzgewinn 362.562,45 182

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. APRIL 2018 BIS 31. MÄRZ 2019

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2019 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungsund Bewertungsvorschriften für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verlust, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

2. ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu je EUR 400 werden gemäß § 13 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag wurden vorgenommen, sofern eine Wertminderung von Dauer vorliegt.

3. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten bilanziert.

Forderungen in Fremdwährungen wurden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

4. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Vom Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (März 2018) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß internationalen Rechnungslegungssätzen nach IAS 19 (projected unit credit method) unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P für Angestellte (Vorjahr: AVÖ 2008-P Pagler & Pagler) und einem Pensionseintrittsalter von 65 Jahren ermittelt. Der Berechnung wurden ein Gehaltstrend von 2,22 % (Vorjahr:

B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

1. AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand
1.4.2018
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2019
EUR EUR EUR EUR
I.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung1)
1.538,33 440,83 499,16 1.480,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 21.656.474,05 0,00 0,00 21.656.474,05
21.658.012,38 440,83 499,16 21.657.954,05

1,77 %) sowie eine Fluktuation abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorgen für Jubiläumszuwendungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,6 % (Vorjahr: 1,6 %) ermittelt. Bei den verwendeten Rechnungszinssätzen handelt es sich um Stichtagszinssätze. Die Stichtagszinssätze sind jene Zinssätze, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag für die durchschnittlichen Restlaufzeiten der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann.

Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.

Durch die neuen Richttafeln AVÖ 2018-P (neue biometrische Berechnungsgrundlagen) ergeben sich Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen für Abfertigungen und der Vorsorge für Jubiläumszuwendungen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach den bisherigen Rechnungsgrundlagen errechneten Rückstellungsbetrag und dem Rückstellungsbetrag auf der Grundlage der geänderten Rechnungsgrundlagen beträgt für die Rückstellungen für Abfertigungen EUR -2.434,72 sowie für die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen EUR 441,37. Dieser Unterschiedsbetrag wurde im Geschäftsjahr voll zugeführt und im Personalaufwand erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

6. VERBINDLICHKEITEN

B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

1. AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN Entwicklung des Anlagevermögens Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Restbuchwerte Kumulierte Abschreibungen
Stand
Stand
31.3.2019
31.3.2019
Abgänge Zugänge Stand
1.4.2018
EUR
EUR
EUR EUR EUR
1.066,65
413,35
499,16 196,23 1.369,58
1.711.898,04
19.944.576,01
0,00 0,00 1.711.898,04
1.712.964,69 499,16 196,23 1.713.267,62

SACHANLAGEN

Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 31.205,16 (Vorjahr: TEUR 31). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 109.642,34 (Vorjahr: TEUR 110).

Jahre

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 9.836.381,28 (Vorjahr: TEUR 9.056) und Gesellschafterverrechnung in Höhe von EUR 734.232,79 (Vorjahr: TEUR 366) sowie Gewinnausschüttungs- und Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1.999.920 (Vorjahr: TEUR 1.656) von der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Anlagevermögen (EUR -11,50, 1.4.2018: EUR -22,30) bzw. in den Rückstellungen (EUR 16.793,42, 1.4.2018: EUR 17.162,90).

2. PASSIVA

29.936.238,73 2.466.297,77 –180.000,00 32.222.536,50
Bilanzgewinn 182.264,68 360.297,77 –180.000,00 362.562,45 1
Freie Rücklagen 8.115.000,00 2.106.000,00 0,00 10.221.000,00
Gewinnrücklagen
Gebundene 17.138.974,05 0,00 0,00 17.138.974,05
Kapitalrücklagen
Grundkapital 4.500.000,00 0,00 0,00 4.500.000,00
EIGENKAPITAL Stand
1.4.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand
31.3.2019
EUR
FN

ad 1 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.

VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG

Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 362.562,45 (Vorjahr: TEUR 182) einen Betrag von EUR 360.000,00 (Vorjahr: TEUR 180) auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 2.562,45 (Vorjahr: TEUR 2) auf neue Rechnung vorzutragen.

Es liegt eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 16.781,92 (Vorjahr: TEUR 17) auf Grund der Aktivierung latenter Steuern vor, welche durch jederzeit auflösbare Rücklagen gedeckt ist.

RÜCKSTELLUNGEN

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten enthalten:

31.3.2019
EUR
31.3.2018
TEUR
Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 63.000,00 63
Prämien 11.000,00 11
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 38.143,50 32
Andere 36.724,32 37
148.867,82 143

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 799.468,68 (Vorjahr: TEUR 663) laufende Verrechnungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Aufwendungen von EUR 20.667,02 (Vorjahr: TEUR 24), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse liegen in folgendem Umfang vor:

Garantien 11.126.832,25 12.970.427,77
31.3.2019
EUR
31.3.2018
EUR

Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 937) wurden für Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns eingegangen.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren aus der geschäftsleitenden Verwaltung von verbundenen Unternehmen, aus weiterverrechneten Kosten und überrechneten Avalprovisionen an verbundene Unternehmen. Diese Leistungen wurden ausschließlich im Inland erbracht.

PERSONALAUFWAND

Im Posten "Gehälter" sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 1.310,00 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten.

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von EUR 8.573,00 (Vorjahr: TEUR 8) enthalten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich insbesondere um überrechnete Verwaltungsaufwendungen und Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 35.220,00 (Vorjahr: TEUR 46) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2018/2019
EUR
2017/2018
TEUR
Prüfung des Jahresabschlusses 32.170,00 32
Sonstige Leistungen 3.050,00 14
35.220,00 46

ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN

In den Erträgen aus Beteiligungen sind Gewinne aus Personengesellschaften in Höhe von EUR 368.283,97 (Vorjahr: TEUR 570) enthalten.

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf EUR 27.358,69 (Vorjahr: Ertrag TEUR 45) und untergliedert sich in folgende Bereiche:

2018/2019
EUR
2017/2018
TEUR
Steuern aus Gruppenbesteuerung 8.750,00 9
Steuerumlagen –89.935,64 –55
Latente Steuern 358,68 1
Ausländische Steuern 53.468,27 0
–27.358,69 –45

D. SONSTIGE ANGABEN

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital des Unternehmens besteht aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien und setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen:

EUR
Stammaktien (1.500.000 Stück) 3.000.000,00
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gemäß § 12a AktG (750.000 Stück) 1.500.000,00
4.500.000,00

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN, DIE NICHT IN DER BILANZ AUSGEWIESEN SIND

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Dienstleistungsverträgen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 106.891,68 (Vorjahr: TEUR 106). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 534.458,40 (Vorjahr: TEUR 528).

BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält zum 31. März 2019 Anteile an folgenden Gesellschaften:

Name Sitz Abschluss Kapital-
anteil
%
Eigen-
kapital
TEUR
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
TEUR
Peter Zwack & Consorten
Handels-Aktiengesellschaft
Wien 31.3.2019 49,998 24.541 3.981
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2019 100,00 824 125
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Wien 31.3.2019 100,00 –1.692 –27
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 31.3.2019 100,00 296 265

Weiters werden noch Anteile von 14,423 % an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, gehalten.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt.

Verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z8 UGB sind alle Unternehmen, die zur Firmengruppe der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.

BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Haupttätigkeit der Gesellschaft liegt in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen für Tochtergesellschaften vor allem im Bereich der Geschäftsführung.

Die Gesellschaft ist gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung vom 13. März 2013 und 6. Februar 2015 körperschaftsteuerlicher Gruppenträger folgender Konzerngesellschaften:

  • "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien
  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk
  • Leibwächter Kräuter GmbH, Wien

Für alle Gruppenmitglieder wird die Steuerumlage im Wege einer fiktiven Veranlagung ermittelt.

Wenn die Summe der fiktiven Körperschaftsteuer der Vertragsparteien, die ohne Gruppenbildung zu entrichten wäre, die tatsächlich bezahlte Körperschaftsteuer der Unternehmensgruppe übersteigt, kommt es bei Gruppenmitgliedern mit positiver Umlage zu einem Abgeltungsbetrag in Höhe von 10 % des Liquiditätsvorteils, ebenso bei Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die Semper idem Underberg AG, Rheinberg, Deutschland ist jenes Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht.

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente.

E. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT

Zum Bilanzstichtag waren drei (Vorjahr: drei) Angestellte beschäftigt.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2018/19 drei Angestellte (2017/18: drei Angestellte).

An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Haftungen oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Abfertigungen an Vorstandsmitglieder wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder im Sinne des § 80 AktG fielen nicht an.

GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 15.000,00 (Vorjahr: TEUR 15).

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018/19 aus folgenden Personen zusammen:

Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende)

KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates) Dipl.-Bw. Gerd Peskes (Ersatzmitglied des Aufsichtsrates), bis 11.9.2018

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2018/19 aus folgenden Personen zusammen:

Mag. Karin Trimmel (Vorsitzende)

F. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten.

Wien, den 24. Juni 2019

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT UND DER KONSOLIDIERTEN GESELLSCHAFTEN

Verbundene Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung einbezogen sind

Name Sitz Kapitalanteil
(direkt und
indirekt)
%
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 824
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 100 296
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Wien 100 –1.692

Beteiligungen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden

Kapitalanteil
(direkt und
Eigenkapital
des letzten
Name Sitz indirekt)
%
Jahresabschlusses
TEUR
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 24.541

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

BETEILIGUNGSBEWERTUNG

Sachverhalt

  • Zum 31. März 2019 weist die Gurktaler Aktiengesellschaft auf Grund ihrer Holdingfunktion Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.945 (Vorjahr: TEUR 19.945) aus.
  • Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Beteiligungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Der gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, dass dauerhafte Wertminderungen bei den oben stehenden Anteilen an verbundenen Unternehmen zum 31. März 2019 nicht gegeben sind und daher keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.
  • Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schätzungsunsicherheit, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden ist, sowie der immanenten Ermessensentscheidungen wird die Werthaltigkeit von den Anteilen an verbundenen Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

• Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die vom gesetzlichen Vertreter verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplanten Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.

• Die verwendeten Modelle entsprechen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen und die verwendeten Annahmen sind plausibel und angemessen.

Verweis auf weitergehende Informationen

Der gesetzliche Vertreter hat die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Anhang unter Punkt "A.2" und unter Punkt "D" erläutert.

VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. September 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Jänner 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/13 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 24. Juni 2019

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.: Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER § 82 ABS. 4 BÖRSEG

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 24. Juni 2019

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Das Geschäftsjahr 2018/2019 schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.466.297,77.

Nach Zuweisung zu Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 2.106.000,00 und zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 2.264,68 errechnet sich ein Bilanzgewinn von EUR 362.562,45.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

  • Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 je Vorzugsaktie und EUR 0,16 je Stammaktie, das ist insgesamt ein Ausschüttungsbetrag von EUR 360.000 und entspricht 8 % des Grundkapitals von EUR 4.500.000.
  • Weiters wird vorgeschlagen, den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 2.562,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Gurktaler Aktiengesellschaft Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien Tel.: +43/1/367 08 49–0 Fax: +43/1/367 08 49–340 E-Mail: [email protected] http://gruppe.gurktaler.at

Geschäftssitz: Wien Reg. beim HG Wien unter FN 389840 w UID: ATU67694202

KONZEPT, BERATUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

Mensalia Unternehmensberatungs GmbH www.mensalia.at

FOTO Jürgen Hammerschmid (Vorstandsporträt)

DRUCK KS Printsolution GmbH

DISCLAIMER

Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Wörter "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

GESCHLECHTSNEUTRALE FORMULIERUNG

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Begriffen wie "Kunden" oder "Aktionäre" auf die geschlechtsspezifische Differenzierung sowie auf die durchgängige Verwendung von akademischen Titeln verzichtet.

GURKTALER AG

GESCHÄFTSBERICHT 2018 / 2019

MIT FRISCHEN KRÄUTERN AUS DEM GURKTAL