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Gurktaler AG Annual Report 2017

Jul 31, 2017

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Annual Report

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LAGEBERICHT GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

GESCHÄFTSBERICHT 2016 / 2017

GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

KENNZAHLEN

Umsatz- und Ertragskennzahlen 2016/2017 2015/2016
Umsatz in EUR Mio. 0,8 0,8
Betriebsergebnis (EBIT) in EUR Mio. 0,1 –0,3
Jahresergebnis in EUR Mio. 1,7 1,2
Angesammelte Ergebnisse (Bilanzgewinn) in EUR Mio. 2,4 0,9
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 1,5 1,0
Umsatzrentabilität in % 189,1 132,2
Eigenkapitalrentabilität in % 6,6 4,8
Bilanzkennzahlen
Bilanzsumme in EUR Mio. 27,7 27,8
Eigenkapital in EUR Mio. 24,0 22,5
Eigenkapitalquote in % 86,8 80,8
Finanzverbindlichkeiten in EUR Mio. 2,7 4,6
Börsenkennzahlen
Börsenkapitalisierung per 31.3. in EUR Mio. 15,0 15,5
Ergebnis je Aktie in EUR 0,75 0,55
Cashflow je Aktie in EUR 0,06 0,04
Eigenkapital je Aktie in EUR 10,67 10,00
Dividende je Aktie in EUR 0,081) 0,08
Ausschüttungsquote in % 10,7 14,6
Kennzahlen zur Vorzugsaktie ISIN AT0000A0Z9H1
Höchstkurs in EUR 6,50 6,50
Tiefstkurs in EUR 4,35 4,05
Kurs per 31.3. in EUR 6,10 5,40
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 8,1 9,8
Kennzahlen zur Stammaktie ISIN AT0000A0Z9G3
Höchstkurs in EUR 10,20 9,00
Tiefstkurs in EUR 6,70 6,31
Kurs per 31.3. in EUR 6,95 7,67
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 1.500 1.500

Kurs-Gewinn-Verhältnis per 31.3. x 9,3 14,0

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

INHALT

VORWORT DES VORSTANDS 2

UNTERNEHMENSPORTRÄT 4

INVESTOR RELATIONS 8

FINANZKALENDER 10

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 11

BERICHT DES AUFSICHTSRATS 16

LAGEBERICHT 17

KONZERNABSCHLUSS 2016/2017 22

EINZELABSCHLUSS 2016/2017 62

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 78

GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG 78

GLOSSAR 80

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Das Wirtschaftsjahr 2016/2017 ist mittlerweile das vierte vollständige Geschäftsjahr in der Geschichte der Gurktaler Aktiengesellschaft. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld präsentierte sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verhalten positiv: Das Wirtschaftswachstum in Österreich und der EU lag bei rund 1,5 % – 1,7 %, die hohe Arbeitslosigkeit der letzten Jahre stagnierte, und die Inflation war auf niedrigem Stand.

In Ungarn hat sich im Vorfeld von neuerlichen Anhebungen der Gesundheitssteuer zum Kalenderjahresende der Handel mit den betroffenen Produkten eingedeckt. Auf das Ergebnis unserer Beteiligung an Zwack Unicum hatte diese Veränderung einen einmaligen positiven Effekt.

Die Unternehmenskennzahlen des vergangenen Geschäftsjahres entwickelten sich dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld entsprechend positiv. Der Umsatz der Gurktaler AG lag mit TEUR 815 um 2,8 % über dem Vorjahresumsatz von TEUR 793. Nach einem negativen Betriebsergebnis im Vorjahr von TEUR 349 konnte nunmehr im Wirtschaftsjahr 2016/2017 ein positives Betriebsergebnis von TEUR 56 erzielt werden. Die Beteiligung an Zwack Unicum, Ungarn, konnte nach einer durchaus erfreulichen Dividendenhöhe 2015/2016 dieses Jahr eine noch höhere Gewinnausschüttung verzeichnen. Das At-Equity-Ergebnis der Zwack Gruppe stieg um TEUR 459 von TEUR 1.322 im Vorjahr auf TEUR 1.781 im Wirtschaftsjahr 2016/2017.

Das Finanzergebnis sank nach TEUR 75 im Vorjahr auf TEUR –307 im Wirtschaftsjahr 2016/2017. Das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH & Co KG, Deutschland, verzeichnete nach einem niedrigen Überschuss im Vorjahr dieses Jahr einen Verlust in ungefähr gleicher Höhe von EUR –0,2 Mio. Aus der Summe dieser Effekte resultiert ein Konzernjahresergebnis der Gurktaler AG in Höhe von EUR 1,7 Mio. (EUR 1,2 Mio. im Vorjahr).

Die Kursentwicklung der Gurktaler-Aktie war im Zeitraum von 1.4.2016 bis 31.3.2017 sehr volatil und in Summe zum Bilanzstichtag am Jahresende rückläufig. Die Stammaktie verlor rund 7 % gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres, die Vorzugsaktie gewann hingegen rund 13 % an Wert. Die Marktkapitalisierung zum Ende des Wirtschaftsjahres lag bei EUR 15 Mio. und verlor damit gegenüber dem Vorjahresstichtag 3,2 % bzw. rund EUR 0,5 Mio. an Wert. Der Jahresüberschuss der Gurktaler AG als Einzelgesellschaft lag bei EUR 1,3 Mio. Nach der Zuweisung zu Gewinnrücklagen schlägt der Vorstand der nächsten Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von TEUR 180 vor, was je Stamm- und Vorzugsaktie EUR 0,08 entspricht.

Für das kommende Geschäftsjahr 2017/2018 erwarten wir eine unverändert stabile Entwicklung des Österreich-Geschäfts. In Ungarn lassen die negativen Auswirkungen nach Eindeckungseffekten zum Jahresende 2016 einen leichten Rückgang der Dividende erwarten. Zudem birgt die Kursentwicklung des ungarischen Forint und der Geschäftsverlauf unserer Beteiligung Zwack Unicum weitere Unsicherheiten. Dies jedoch auf einem generell hohen Ertragsniveau.

Der Fokus der Gurktaler AG mit zunehmend international orientierter Kompetenz für Kräuterspirituosen und als österreichischer Marktführer in diesem Segment liegt weiterhin auf der Forcierung des bestehenden Eigenmarken-Portfolios. Mit weiteren Produktinnovationen der Marken Gurktaler Alpenkräuter und Rossbacher sollen auch zukünftig Impulse im Kräuterspirituosenmarkt gesetzt werden. Der Exportbereich ist ein weiterer Baustein für ein gesundes und ertragsstarkes Wachstum unserer Marken.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Karin Trimmel, Vorstand

UNTERNEHMENSPORTRÄT

KRÄUTERSPIRITUOSEN IM FOKUS DES UNTERNEHMENS

Seit 8. Februar 2013 notiert die Gurktaler AG an der Wiener Börse und zählt damit zu den jüngsten börsennotierten Unternehmen am österreichischen Kapitalmarkt. Nach einer verhältniswahrenden Abspaltung von der Schlumberger AG im Geschäftsjahr 2012/2013 wurde das gesamte Kräuterspirituosengeschäft in dieser neu gegründeten Aktiengesellschaft gebündelt. Aufgrund der Expansionsstrategie der vergangenen Jahre und der damit verbundenen zunehmenden Komplexität der Unternehmensstrukturen war eine Entflechtung aus Sicht der Unternehmensführung ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um den Fokus auf die jeweiligen Kernkompetenzen stärker herauszustellen.

Der Name Gurktaler steht für Reinheit und Natürlichkeit. Mit seinen Marken positioniert sich das Unternehmen als der Spezialist für Kräuterspirituosen. In enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern versteht sich Gurktaler als langfristiger Markengestalter und als Kompetenzzentrum der traditionsreichsten Spirituosenkategorie Kräuter. Neben Beteiligungen an der deutschen Underberg GmbH & Co KG, dem Hersteller des berühmten "Rheinberger Kräuters", sowie dem ungarischen Kräuterbitterhersteller Zwack Unicum Nyrt. befinden sich zusätzlich die Kräuterspirituosenmarken Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter im Besitz der Gurktaler AG.

Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt

Alle Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: http://gruppe. gurktaler.at

die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen, in denen die jeweiligen Markenrechte gehalten werden, an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH sowie deren Vertriebstochter, die Top Spirit Handelsund Verkaufs GmbH:

  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk • "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien
  • Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien

Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die

Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.

DER DOM ZU GURK Für die Herstellung des Kräuterlikörs im Zeichen des Gurker Domes werden frische Alpenkräuter aus dem Kärntner Gurktal verwendet.

Zum anderen hält die Gurktaler AG Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und an der Underberg GmbH & Co KG (14,572 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt. Details zur Entwicklung der Umsatzerlöse und des Finanzergebnisses finden sich im Lagebericht ab Seite 17.

GURKTALER ALPENKRÄUTER GMBH, GURK (ÖSTERREICH)

Die Gurktaler Alpenkräuter GmbH mit Firmensitz in Gurk, Kärnten, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gurktaler AG. Bereits im März 2008 wurde die Sonnthurn Holding GmbH nach dem Kauf in Gurktaler Alpenkräuter GmbH umbenannt. Der Unternehmensgegenstand wurde um "Anbau, Ernte, Verarbeitung und Vermarktung von Kräutern" erweitert.

"Gurktaler® – der milde Alpenkräuter" ist die größte österreichische Spirituosenmarke mit über 60-jähriger Tradition. Er ist von erstklassiger Qualität und nach alten überlieferten Rezepten hergestellt. Der Kräuterlikör im Zeichen des Gurker Domes verdankt seinen milden Geschmack nicht zuletzt der fein ausgewogenen Zusammensetzung frischer Kräuter aus dem heimischen Gurktal. Sowohl der Kräuteranbau als auch die Produktion der Extrakte aus den frischen Kräutern finden in Kärnten statt. Die frischen Kräuter werden direkt im Mazerationsraum des Gurker Domes verarbeitet. Dies belegt die regionale Verbundenheit und die österreichische Herkunft dieses heimischen Markenprodukts. Seine Milde und Einzigartigkeit spiegelt sich auch in dem für Spirituosen verhältnismäßig niedrigen Alkoholgehalt wider.

Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums wurde im Jahr 2016 mit "Gurktaler – DER KLARE Alpenkräuter" eine Produktinnovation vorgestellt, die geschmacklich auf dem klassischen Gurktaler Kräuterlikör basiert. Hochwertige Destillate und Kräuterauszüge aus Pfefferminze und Zitronenmelisse verleihen Gurktaler - DER KLARE Alpenkräuter zusätzlich eine besondere Frische.

Und auch im Ausland ist die Marke erfolgreich. Als typisch österreichisches Produkt ist Gurktaler ein beliebter Tourismusartikel, im Schnitt wird bereits jede vierte Flasche exportiert.

AUSGEZEICHNETE QUALITÄT

Als Bestätigung für die hohe Qualität und den besonderen Geschmack der frischen Kräuter wurde Gurktaler Alpenkräuter im Jahr 2017 zum wiederholten Mal mit einer Goldmedaille beim "World Spirits Award (WSA)" in der Kategorie "Bitter" ausgezeichnet, für Gurktaler – der KLARE Alpenkräuter gab es eine Silbermedaille.

"ROSSBACHER" VERTRIEBS GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die "Rossbacher" Vertriebs GmbH mit Firmensitz in Wien befindet sich zu 100 % im Besitz der Gurktaler AG. Rossbacher ist von der Produktion bis hin zum Vertrieb ein österreichisches Traditionsprodukt. Seit dem Jahr 1897 wird der Halbbitter vermarktet, der für seine Qualität vielfach prämiert ist. Die sorgfältige Auswahl hochwertiger Kräuter, Wurzeln und Beeren ist sein unverkennbares Merkmal. Eine neuerliche Auszeichnung mit der Goldmedaille beim "World Spirits Award (WSA) 2017" unterstreicht die hohe Produktqualität von Rossbacher.

Die aufwendige Gewinnung der Wirkstoffe aus den einzelnen Kräutern erfolgt nach unterschiedlichen Methoden (Mazeration, Perkolation oder Destillation). Mit Sorgfalt und langjähriger Erfahrung wurde erarbeitet, welches Verfahren bei welchen Rohstoffen zur Anwendung kommt. Dies ist seit jeher ein streng gehütetes Geheimnis.

Seit Jänner 2017 erfolgt die Abfüllung und Veredelung der Produkte der Kräuterspirituosenmarken Gurktaler und Rossbacher am modernisierten und auf Spirituosenherstellung spezialisierten Schlumberger-Produktionsstandort in Salzburg. Dadurch hat die Produktqualität beider Marken noch weiter zugenommen.

LEIBWÄCHTER KRÄUTER GMBH, WIEN (ÖSTERREICH)

Die Leibwächter Kräuter GmbH mit Firmensitz in Wien wurde im Dezember 2012 als 100%ige Tochtergesellschaft der Schlumberger AG gegründet und ist im Februar 2013 – nach der abgeschlossenen verhältniswahrenden Abspaltung der Gurktaler AG von der Schlumberger AG – durch die Gurktaler AG gekauft worden.

Leibwächter ist ein feinherber Halbbitter mit einer leichten Süße, wodurch die würzige Kräuternote besonders gut zur Geltung kommt. Er wird aus einer Vielzahl von Kräutern und Früchten in einem schonenden Verfahren hergestellt. Die Zutaten werden mit Alkohol überzogen, zwei Wochen mazeriert und danach in einem Vakuumdestillierverfahren verarbeitet. So wird das gleichbleibend hohe Qualitätsniveau garantiert. Beim diesjährigen "World Spirits Award" wurde Leibwächter mit Gold ausgezeichnet.

UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG (DEUTSCHLAND)

An dem traditionsreichen deutschen Unternehmen Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Niederrhein, hält die Gurktaler AG eine Finanzbeteiligung in Höhe von 14,572 %. Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von "Underberg – der Rheinberger Kräuter" nach dem Fabrikationsgeheimnis der Familie Underberg. Dazu zählen auch das Halten und Verwalten der Warenzeichen unter anderem im Zusammenhang mit der Marke Underberg sowie das Halten von Beteiligungen in Deutschland und anderen Ländern.

Seit 1846 wird das Geheimnis gehütet und gepflegt. Das Wissen der Familie Underberg um die schonende Gewinnung der wertvollen Wirkstoffe aus den erlesenen und aromatischen Kräutern aus 43 Ländern wurde genutzt, um das "Semper idem®"-Geheimverfahren zu entwickeln. Es folgt ein monatelanger Reifeprozess in Fässern aus slowenischer Eiche. Das unverwechselbare Markenzeichen von Underberg ist die Portionsflasche mit 20 ml. Underberg wird weltweit in rund 100 Ländern vertrieben.

ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST (UNGARN)

Zwack Unicum ist der traditionsreiche Bitterlikör mit starker Verwurzelung im ungarischen Getränkemarkt, der für das Unternehmen Zwack Unicum Nyrt. namensgebend ist. Das Unternehmen mit Sitz in Budapest, Ungarn, ist auf die Herstellung hochwertiger eigener Produkte sowie auf die Distribution von weiteren Spirituosen und Wein spezialisiert. Die bei der Gurktaler AG at-Equity-konsolidierte Zwack Gruppe ist der größte Spirituosenproduzent und -distributeur in Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten, die ein 49,998%iges Tochterunternehmen der Gurktaler AG ist. Durchgerechnet beträgt die Beteiligung der Gurktaler AG an der Zwack Unicum Nyrt. daher 25 %.

Das Rezept von Zwack Unicum ist seit mehr als 225 Jahren ein Geheimnis der Familie Zwack. Der Bitterlikör wird aus mehr als 40 Kräutern und Gewürzen aus der ganzen Welt bereitet, die im Vorfeld sorgfältig ausgewählt werden. Dazu wird ein Teil der Kräuter mazeriert, ein Teil destilliert. So entfalten sich das volle Aroma, der ausgewogene Geschmack und die optimale Wirkung der Kräuter. Die Kombination dieser zwei Produktionsverfahren und eine mehrmonatige Reifung in Eichenfässern verleihen Zwack Unicum seine komplexe Struktur und einzigartige Qualität. Nach der Einführung der überaus erfolgreichen Innovation Zwack Unicum Zwetschke im Jahr 2014 wurde 2016 mit Zwack Unicum Reserve eine weitere Neuheit auf den Markt gebracht, die in speziellen Tokajer-Fässern heranreift. Bereits die erste Abfüllung von 10.000 Flaschen war binnen kürzester Zeit vergriffen. Neben dem bekannten Bitterlikör stellt Zwack auch verschiedene Brände, Schnäpse und andere Liköre her.

UNTERNEHMENSSTRATEGIE

Die Gurktaler AG hat einen hohen Anspruch hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit und fokussiert sich in ihrer strategischen Ausrichtung auf die bewährte Kompetenz im Geschäftsfeld der Kräuterspirituosen.

STRATEGISCHE ZIELE IM ÜBERBLICK:

Das wichtigste strategische Ziel der Gurktaler AG liegt in der langfristigen, nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Dies soll insbesondere durch die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Schaffen von Markenwerten und Weiterentwicklung von starken Kräuterspirituosen-Warenzeichen mit höchster Qualität
  • Aufspüren von Marktchancen sowie Ausbau bestehender und Erschließung neuer Absatzkanäle im In- und Ausland
  • Ständige Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Produktionsverfahren und Produkte mit starkem regionalem Bezug
  • Einbindung beteiligter Unternehmen und die Schaffung von Synergien hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vermarktung

Durch die Entflechtung vom Schaumweingeschäft der Schlumberger Gruppe wurde der Gurktaler Gruppe ermöglicht, ein eigenes Profil für ihre Kräutermarken und eine klare Differenzierung vom Mitbewerb zu erlangen.

Die mit Wirkung Februar 2013 vorgenommene Abspaltung des Kräuterspirituosengeschäfts hat auf die Ausrichtung des operativen Geschäfts keine Auswirkungen. Schon vorher wurden sowohl die Schaumwein- als auch Kräuterspirituosen-Marken von jeweils namensgleichen Gesellschaften gehalten, nun aber von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH gepachtet und durch einen Kommissionärsvertrag von der Top Spirit Handels- und Verkaufsgesellschaft m.b.H. vertrieben. Die auf die jeweilige Funktion (Warenbezug, Vermarktung, Verkauf, Verwaltung) spezialisierten Unternehmen führen ihre Aufgaben auch weiterhin mit der größtmöglichen Professionalität – wie auch in der Vergangenheit – aus.

Die Gurktaler AG beschäftigt derzeit drei Mitarbeiter. Dienstleistungen werden von den jeweiligen dafür spezialisierten Gesellschaften aus der Schlumberger Gruppe wahrgenommen und zu marktüblichen Preisen an die leistungsempfangenden Gesellschaften der Gurktaler AG verrechnet.

Die im Jahre 2011 vor der Spaltung erarbeitete Vision 2021 der Schlumberger Gruppe ist nach wie vor für die Gurktaler AG maßgeblich. Aufbauend auf den ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Wurzeln des Unternehmens, wird eine authentische und nachhaltige Wertorientierung angestrebt. Die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes anhand "enkelfähiger Ziele" stellt – ganz nach dem Motto der Vision 2021: "Alles kann man besser machen" – die Ausrichtung des Unternehmens für die kommenden Jahre dar.

INVESTOR RELATIONS

UNEINHEITLICHES KONJUNKTURBILD

Der Berichtszeitraum vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 war durch große politische Unsicherheiten durch die Wahlen in den USA und den Niederlanden sowie die Volksbefragung im UK hinsichtlich des Verbleibs in der EU und die daraus resultierenden Schwankungen geprägt. Trotz dieser Faktoren entwickelten sich die internationalen Kapitalmärkte in Summe positiv und verzeichneten vor allem bei den Aktienindizes (zum Beispiel beim Dow Jones oder DAX) neue Höchststände. Die expansive Geldpolitik der Notenbanken wurde insbesondere durch die Europäische Zentralbank (EZB) fortgesetzt, und auch die längerfristige Ausrichtung der Geldpolitik der EZB bestätigt die mittlerweile länger andauernde Phase der Niedrigzinspolitik.

Die Wirtschaftsleistung der Eurozone entwickelt sich nach den letzten Jahren nunmehr wieder in allen Ländern positiv. Das Wirtschaftswachstum wird nach wie vor vom privaten Konsum getragen. In Österreich lag die Wirtschaftserholung aufgrund struktureller Defizite weiterhin unter EU-Niveau; die wirtschaftliche Entwicklung in Ungarn war im Vergleich zu Österreich günstiger.

Der Wechselkurs des Euro zum US-Dollar (USD) bewegte sich im Zeitraum 1. April 2016 bis 31. März 2017 in einer Bandbreite von 1,04 bis 1,16 USD und lag zum Stichtag mit 1,07 USD um rund 1,8 % unter dem Ausgangsniveau. Der ungarische Forint (HUF) schwankte im Berichtszeitraum gegenüber dem Euro im Preisband von 302,81 bis 321,80 HUF je Euro und schloss das Jahr mit 308,00 ab. Er lag somit um 1,9 % über dem Niveau zu Beginn des Geschäftsjahres.

DIE GURKTALER-AKTIE

Das Grundkapital der am 10. Jänner 2013 im Firmenbuch eingetragenen und seit dem 8. Februar 2013 an der Börse gehandelten Gurktaler AG in Höhe von EUR 4,5 Mio. unterteilt sich in 1.500.000 Stammaktien sowie 750.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Die Stammaktie notierte zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2016/2017 bei EUR 7,67. Der Kurs der Stammaktie verlief bis in den August sehr volatil, wobei er im Mai mit EUR 6,70 seinen Tiefststand erreichte. Ab Mitte August bewegte sich die Aktie seitwärts, bis sie dann im Februar ruckartig anstieg und mit EUR 10,20 ihren Höchstkurs im WJ 2016/2017 erzielte. Zum Stichtag 31. März 2017 notierte die Stammaktie bei EUR 6,95 und lag damit um 9,4 % unter dem Wert des Vorjahres.

Die Vorzugsaktie notierte zum Stichtag 31. März 2017 bei EUR 6,10 und verzeichnete einen Kursgewinn von 12,9 % gegenüber dem Vorjahreswert. Generell entwickelte sich die Aktie bis zur Hälfte des Wirtschaftsjahres sehr volatil und stieg anschließend stetig bis zum Stichtag an.

Per 31. März 2017 errechnete sich somit für die Gurktaler AG eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 15,0 Mio. (Vorjahresstichtag: EUR 15,5 Mio.).

INVESTOR RELATIONS

DIVIDENDENPOLITIK

Die Gurktaler AG strebt eine stabile und kontinuierliche Dividendenpolitik für ihre Anleger an. Der Vorstand wird der Hauptversammlung für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 am 12. September 2017 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 0,08 je Stamm- und Vorzugsaktie auszuschütten. Diese Dividende entspricht 4 % des Grundkapitals. Gemessen am Schlusskurs vom 31. März 2017, errechnet sich eine Dividendenrendite von 1,3 % bei den Vorzugsaktien und von 1,2 % bei den Stammaktien.

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31. März 2017 ist der Großaktionär der Gurktaler AG die Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, die mehr als 75 % der Stammaktien hält. Rund 9,7 % aller Stammaktien werden von der Schlumberger AG gehalten. Die restlichen Stammaktien mit einem Stimmrechtsanteil von 15,2 % befinden sich im Streubesitz, wobei der Gesellschaft keine weiteren Aktionäre bekannt sind, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

INVESTOR RELATIONS

Frau Brigitte Dudli verantwortet seit 2016 den Bereich Investor Relations bei der Gurktaler AG. Die oberste Zielsetzung aller Investor-Relations-Tätigkeiten bildet eine zeitnahe und transparente Informationspolitik gegenüber allen Aktionären der Gurktaler AG. Auf der Unternehmenswebsite http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations werden Halbjahresfinanzberichte und Geschäftsberichte sowie weiterführende Informationen veröffentlicht. Dort findet sich auch eine detaillierte Übersicht der Pflichtveröffentlichungen und Ad-hoc-Meldungen sowie Informationen zu Compliance und Corporate Governance.

INVESTOR RELATIONS

KENNZAHLEN
2016/2017 2015/2016 2014/2015
Börsenkapitalisierung per 31.3 in EUR Mio. 15,0 15,5 16,5
Ergebnis je Aktie in EUR 0,75 0,55 –0,42
Cashflow je Aktie in EUR 0,06 0,04 –0,53
Eigenkapital je Aktie in EUR 10,67 10,00 9,48
Dividende je Aktie in EUR 0,081) 0,08 0,08 VZ
Ausschüttungsquote in % 10,7 14,6 –6,4
Kennzahlen zur Vorzugsaktie
Höchstkurs in EUR 6,50 6,50 6,00
Tiefstkurs in EUR 4,35 4,05 3,92
Kurs per 31.3. in EUR 6,10 5,40 5,50
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 750 750 750
Kurs-Gewinn-Verhältnis x 8,1 9,8 –13,1
Kennzahlen zur Stammaktie
Höchstkurs in EUR 10,20 9,00 8,70
Tiefstkurs in EUR 6,70 6,31 6,20
Kurs per 31.3. in EUR 6,95 7,67 8,25
Anzahl der ausgegebenen Aktien in Tsd. Stk. 1.500 1.500 1.500
Kurs-Gewinn-Verhältnis per 31.3. x 9,3 14,0 –19,7

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

FINANZKALENDER

30. Juni 2017 Veröffentlichung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2016/2017
12. September 2017 5. ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016/2017
15. September 2017 Dividendenzahlung (Ex-Tag)
19. September 2017 Dividendenausschüttung
28. November 2017 Halbjahresfinanzbericht

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2016/2017

Gemäß § 243b UGB

TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK

Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse und verfolgt eine transparente Informationspolitik gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bekennen sich zu Transparenz und dem partnerschaftlichen Umgang gegenüber allen Interessengruppen. Unsere Strategie am Markt ist es, den Marken trotz regulatorischer Herausforderungen zu weiterem Wachstum zu verhelfen und auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Position bei Kräuterspirituosen einzunehmen.

Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu den in Österreich für börsennotierte Gesellschaften geltenden Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2016/2017 in der Fassung vom Jänner 2015 Gültigkeit.

STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31. März 2017 befanden sich mehr als 75 % der 1.500.000 Stammaktien im Eigentum der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag 142.285 Stammaktien (dies entspricht 9,69 % aller Stammaktien) bzw. 6,46 % des Grundkapitals durch die Schlumberger AG gehalten. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz.

Es sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)

Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2015 geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens enthalten.

Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruht und somit verpflichtend anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht und gilt an der Wiener Börse als allgemein anerkannt.

ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt.

Regel 18:

Die Größe des Unternehmens mit nur drei Mitarbeitern erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revision im Rahmen der Dienstleistungen, welche von der Schlumberger Gruppe für die Gurktaler Gruppe erbracht werden, von mehreren Mitgliedern der Schlumberger Organisation im Rahmen ihres Aufgabenbereichs wahrgenommen wird. Die fachliche Leitung und Kontrolle ist bei der Leitung des Rechnungswesens angesiedelt.

Regel 30 und 31:

Die Vergütungen des Vorstands der Gurktaler AG setzen sich aus einem Basisgehalt und einer Bonuszahlung zusammen. Es finden die EU-Vergütungsempfehlungen vom 30. April 2009 Anwendung, die im Kodex zusammengefasst sind.

In der Gurktaler AG gibt es keine Aufwendungen für die Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich Anwartschaften oder Ansprüchen der Vorstandsmitglieder getroffen, die über die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.

Es besteht eine D&O-Versicherung; die damit verbundenen Aufwendungen werden vom Unternehmen getragen.

Regel 41 und 43:

Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominierung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungsausschuss eingerichtet.

Regel 53 und 54:

Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unabhängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr KR Kranebitter und Herr Dr. Bürgers. Herr Dipl.-BW Peskes gilt als Ersatzmitglied gemäß Regel 53 und 54 ebenfalls als unabhängig.

Regel 66:

Die Gesellschaft erstellt ihre Quartalsergebnisse nach den Bestimmungen des Österreichischen Börsegesetzes und nicht, wie im Kodex verlangt, nach den International Financial Reporting Standards.

Regel 68:

Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

MAG. KARIN TRIMMEL, ALLEINVORSTAND SEIT 31.12.2014

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit Geburtsjahr 1967 Erstmals bestellt am 11.9.2014 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2017 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

DR. HUBERTINE UNDERBERG-RUDER, VORSITZENDE

Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 im September 2018 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

KR EDUARD KRANEBITTER, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN

Geburtsjahr 1957 Erstmals bestellt am 11.9.2014 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 im September 2018 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

DR. TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED

Geburtsjahr 1962 Erstmals bestellt am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 im September 2018 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Custodia Holding AG, München, Deutschland

DIPL.-BW GERD PESKES, ERSATZMITGLIED

Geburtsjahr 1944 Erstmals bestellt als Ersatzmitglied am 30.11.2012 Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 im September 2018 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: Custodia Holding AG, München, Deutschland; Nymphenburg Immobilien AG, München, Deutschland; RHI AG, Wien, Österreich; Von Roll Holding AG, Zürich, Schweiz

ARBEITSWEISE UND KONTROLLE

Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung an alle relevanten Interessengruppen überwacht der Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pflegen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zur Geschäftsentwicklung, zum Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüglich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsausschuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2016/2017 zu vier ordentlichen Sitzungen. Es nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats persönlich teil. Die Teilnahmequote lag somit bei 100 %.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbezüglichen Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet.

Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an: Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende, Finanzexpertin) Dr. Tobias Bürgers

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2016/2017 viermal, wobei jeweils beide Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei einer der vier Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen.

Die 4. ordentliche Hauptversammlung beschloss im September 2016 über die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütungen. Für das Geschäftsjahr 2015/2016 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/2017 Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt:

Gesamt: EUR 15.000
Tobias Bürgers EUR 4.500
Eduard Kranebitter EUR 4.500
Dr. Hubertine Underberg-Ruder EUR 6.000

Für Reisekosten fiel für Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/2017 eine Vergütung in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 0) an. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu finden sich im Anhang zum Konzernabschluss unter "Nahestehende Personen und Unternehmen".

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart. Sofern davor zustimmungspflichtige Verträge abgeschlossen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/2017 gemäß Konzernabschluss der Gurktaler AG auf EUR 114.519,96 (im Vorjahr TEUR 112).

GLEICHBEHANDLUNG

Die Gurktaler AG beschäftigt drei Mitarbeiterinnen. Die Besetzung von Positionen wird unter nachvollziehbaren Kriterien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler AG haben 2 der 3 Mitarbeiterinnen eine Führungsposition.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, der Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 33 %.

Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Frau Mag. Karin Trimmel tätig.

ABSCHLUSSPRÜFER

In der 4. ordentlichen Hauptversammlung vom 13. September 2016 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 bestellt.

Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer belaufen sich auf rund TEUR 36 und beinhalten die Prüfung des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen.

Wien, am 27. Juni 2017

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

Mehr Informationen erhalten Sie unter: http://gruppe.gurktaler.at sowie unter der Telefonnummer +43/1/368 22 58-0

Rückfragen an: Investor Relations: Brigitte Dudli, Gurktaler AG Tel: +43/1/368 60 38-218, E-Mail: [email protected]

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Das Wirtschaftsjahr 2016/2017 war in Österreich stabil; bei der Marke Gurktaler war das Exportgeschäft positiv, bei Rossbacher rückläufig. Die Beteiligung in Ungarn an der Zwack Unicum Nyrt. brachte in diesem Geschäftsjahr einen einmaligen positiven Effekt durch Eindeckungskäufe des Handels im Vorfeld einer weiteren Änderung bei der sogenannten "Gesundheitssteuer" auf ausgewählte Spirituosenprodukte. In Summe entwickelte sich das Geschäftsjahr 2016/2017 positiv.

Der Aufsichtsrat der Gurktaler AG verantwortet aktiv die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens im Interesse der Aktionäre, begleitet das Unternehmen und nimmt umfassend die ihm nach Gesetz und Satzung aufgetragenen Aufgaben wahr. Im Geschäftsjahr 2016/2017 traf sich der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen. Im Zuge dieser Sitzungen wurde er vom Vorstand über wesentliche Angelegenheiten der Geschäftsführung, die Geschäftsentwicklung sowie die Lage des Unternehmens und seiner Beteiligungen unterrichtet. Ein besonderes Augenmerk wurde in diesem Wirtschaftsjahr der Verlagerung der Produktion von Gurktaler Alpenkräuter und Rossbacher von Klagenfurt zur Mozart Distillerie GmbH nach Salzburg geschenkt, die mittlerweile abgeschlossen ist. Es nahmen bei allen Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich teil.

Eine Aufstellung der Aufsichtsratsmitglieder findet sich im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11. Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2016/2017 zum Abschlussprüfer gewählt.

Gemeinsam mit Herrn Dr. Tobias Bürgers bildet Frau Dr. Hubertine Underberg-Ruder als Vorsitzende und Finanzexpertin den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß § 92 Abs. 4a AktG. In vier Sitzungen, an denen alle Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenz teilnahmen, konnten wir im Berichtsjahr alle Agenden, die dem Prüfungsausschuss zugeteilt sind, ausführlich behandeln.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2017 wurden von der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner wurde vom Abschlussprüfer festgestellt, dass der vom Vorstand aufgestellte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der vom Abschlussprüfer verfasste Prüfungsbericht wurde gemäß § 273 Abs. 4 UGB den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 geprüft und in seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 den Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Gurktaler AG gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung den Konzernabschluss genehmigt.

Ebenfalls in der Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat – in Entsprechung des § 270 Abs. 1 UGB – beschlossen, der diesjährigen 5. ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, sowohl hinsichtlich des Jahresabschlusses der Gurktaler AG als auch hinsichtlich des Konzernabschlusses zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Weitere Informationen über die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind dem Corporate-Governance-Bericht ab Seite 11 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

Wien, am 28. Juni 2017

Dr. Hubertine Underberg-Ruder Vorsitzende des Aufsichtsrats

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

Die nachstehenden Angaben umfassen den Konzernlagebericht und den Lagebericht der Gurktaler AG. Diese beiden Berichte werden gemäß § 267 Abs. 4 UGB in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB integriert dargestellt.

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

UNEINHEITLICHES KONJUNKTURBILD IN EUROPA

Laut Angaben der Europäischen Kommission vom Frühjahr 2017 (EU-Winterprognose 2017) wird zum ersten Mal seit fast zehn Jahren für den gesamten Prognosezeitraum (von 2016 bis 2018) ein Wirtschaftswachstum für alle EU-Mitgliedsstaaten erwartet. Hauptverantwortlich hierfür ist der steigende private Konsum. Weitere positive Impulse gehen von einem sich fortsetzenden Investitionswachstum, der damit einhergehenden sinkenden Arbeitslosigkeit und der andauernden expansiven Geldpolitik der EZB aus. Das Wachstum wird jedoch nur moderat erwartet und ist mit einigen politischen Unsicherheiten verbunden.

Gemäß dem World Economic Outlook des Internationalen Währungsfonds (IWF) stieg die reale Wirtschaftsleistung in den entwickelten Volkswirtschaften im Jahr 2016 um 1,6 %, im gesamten Euroraum hingegen um 1,7 %. Für die Jahre 2017 und 2018 wird von einer weiteren Steigerung des realen Wirtschaftswachstums auf 1,9 % (2017) und 2,0 % (2018) für die entwickelten Volkswirtschaften bzw. 1,6 % (2017 und 2018) für den Euroraum ausgegangen.

Der Euro-Dollar-Wechselkurs notierte von Anfang Jänner bis Anfang März 2017 etwa um 1,07, Ende Mai mit 1,12 EUR/USD jedoch wieder etwas schwächer. Der ungarische Forint zeigte im Wirtschaftsjahr 2016/2017 relativ starke Schwankungen gegenüber dem Euro. Einer Schwächephase in den ersten vier Monaten des Wirtschaftsjahres 2016/2017 folgte vier Monate lang ein starker Kurs und anschließend eine volatile Phase gegen Jahresende 2016, wobei die Kursspitzen bei rund EUR/HUF 304 respektive EUR/HUF 318 lagen. Für das 2. Halbjahr 2017 wird eine Kursschwächung auf EUR/HUF 320 prognostiziert.

KONJUNKTURELLE BELEBUNG IN ÖSTERREICH

Nach vier Jahren, die von langsamem Wachstum geprägt waren, kam es 2016 zu einem Aufschwung der österreichischen Konjunktur. Nach einem realen Wirtschaftswachstum von 0,1 % (2013), 0,6 % (2014) und 1,0 % (2015) weist die Statistik Austria für das Jahr 2016 ein Wachstum von 1,5 % aus. Dass dieses Wachstum geringfügig unter dem Wirtschaftswachstum im gesamten Euroraum liegt, ist primär einer schrumpfenden Exportnachfrage geschuldet. Für die Jahre 2017 und 2018 prognostiziert die Österreichische Nationalbank ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,5 %. Ausschlaggebend sind im Wesentlichen drei Sonderfaktoren: die Investitionstätigkeit der Unternehmen, das Wachstum in der Tourismusbranche sowie die anhaltend lebhafte Binnennachfrage, die auf die Steuerreform zurückgeführt wird. Die österreichische Wirtschaft wird damit erwartungsgemäß ähnlich stark wie die des gesamten Euroraums wachsen. Die Steuerreform und die Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration belasten die haushaltspolitischen Aussichten nur temporär. Zudem werden ein Anstieg der Inflation – primär begründet durch die sich erholenden Rohstoffpreise – und ein Stagnieren der Arbeitslosenquote erwartet.

ERNEUTES ERSTARKEN DES TOURISMUS IN ÖSTERREICH

Laut Tourismusstatistik Österreich der Österreich Werbung verzeichnete der österreichische Tourismus im Kalenderjahr 2016 sowohl bei der Zahl der Nächtigungen als auch in Bezug auf die Zahl der Gäste nach einem erfolgreichen Jahr 2015 erneut hohe Zuwachsraten (+4,2 % bzw. +5,0 %). Es konnte ein neuer Höchstwert von 140,9 Millionen Nächtigungen bei nahezu gleichbleibenden Ausgaben erreicht werden. Mit einem Anteil von 37 % bleibt Deutschland das wichtigste Herkunftsland der Österreich-Touristen.

POSITIVE ENTWICKLUNG IM ÖSTERREICHISCHEN LEBENSMITTELEINZELHANDEL

Der Lebensmitteleinzelhandel ist als umsatzstärkste Branche hauptverantwortlich für den konjunkturellen Aufwärtstrend des österreichischen Einzelhandels. Zwar hat sich die hohe Dynamik aus dem Jahr 2015 (+3,2 %) abgeschwächt, trotzdem konnte 2016 mit 1,9 % ein überdurchschnittlicher Zuwachs verzeichnet werden. Aus diesem Grund rechnen Einzelhändler großteils mit einer weiterhin stabilen Geschäftsentwicklung für das Jahr 2017.

BRANCHENTRENDS UND WETTBEWERBSSITUATION AM ÖSTERREICHISCHEN GETRÄNKEMARKT

Die Marktentwicklung der Getränkekategorie Kräuterspirituosen war nach Jahren der Rückgänge aufgrund der Alkoholsteuererhöhung im März 2014 im Jahr 2016 wieder positiv. Der Absatz stieg um 2,4 %, der Umsatz um 4,1 %. Die Gurktaler Gruppe wuchs gemeinsam mit dem Markt und konnte ihre Marktführerschaft in Österreich bei Kräuterspirituosen erfolgreich verteidigen.

GURKTALER UND IHRE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN

Die Gurktaler AG fungiert als geschäftsführende Holding der Gurktaler Gruppe und erbringt für Beteiligungsunternehmen Dienstleistungen im Bereich Verwaltung. Sie hält keine Zweigniederlassungen. Die Geschäftstätigkeit der Gurktaler Gruppe stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der nachstehenden Kräuterspirituosenunternehmen an die Schlumberger Gruppe:

  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH (100 %), Gurk
  • "Rossbacher" Vertriebs GmbH (100 %), Wien
  • Leibwächter Kräuter GmbH (100 %), Wien

Zum anderen hält die Gurktaler AG die Finanzbeteiligungen an den Kräuterspirituosenunternehmen Peter Zwack & Consorten Handels-AG (49,998 %), Wien, (die wiederum eine Beteiligung von 50 % plus einer Aktie an Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, hält) und Underberg GmbH & Co KG (14,572 %) in Rheinberg, Deutschland. Die Ergebnisanteile der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co KG werden im Finanzergebnis dargestellt.

Die Pachterträge für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter ergehen seit Jänner 2013 an die Gurktaler Gruppe. Wie auch in der Vergangenheit erfolgt die Verpachtung des operativen Geschäfts der oben genannten Gesellschaften an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH.

Die Pachtverträge definieren einen umsatzabhängigen Pachtzins, dessen Höhe von der Ertragsspanne der jeweiligen Produkte sowie den damit verbundenen Funktionen und Risiken durch die Verpachtung abhängt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Pachterträge als Umsatzerlöse ausgewiesen.

GESCHÄFTSFELD DEUTSCHLAND: UNDERBERG GMBH & CO KG, RHEINBERG

Die Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, und die mit ihr verbundenen Gesellschaften sind im Wesentlichen auf die Herstellung und den Vertrieb von Underberg spezialisiert. Zudem hält sie die Warenzeichen der Marke Underberg und der Riemerschmid-Gruppe sowie Beteiligungen in Deutschland, Frankreich und Brasilien. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine GmbH & Co KG nach deutschem Recht führen dazu, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016/2017 der Underberg GmbH & Co KG, Rheinberg, noch nicht berücksichtigt wird und somit im Abschluss des Geschäftsjahres 2016/2017 der Gurktaler Gruppe nicht enthalten ist.

GESCHÄFTSFELD UNGARN: ZWACK UNICUM NYRT., BUDAPEST

In Ungarn konnte die Gesellschaft im Vorfeld einer weiteren Anpassung der "Gesundheitssteuer" ein höheres Ergebnis als geplant bzw. als im Vorjahr erwirtschaften. Die wichtigsten Säulen des Geschäftserfolges bilden die Marken Zwack Unicum, Vilmos und Fütyülös, wobei die letzten Eindeckungskäufe vor allem den Wodka Kalinka betrafen. Eine Dividendenauszahlung ist in Höhe des Jahresergebnisses vorgesehen. Darüber hinaus besitzt diese at-Equity-konsolidierte Beteiligung nach wie vor Liquiditätsreserven.

ERGEBNIS- UND BILANZKENNZAHLEN

IFRS 2016/2017 2015/2016
Umsatz in EUR Mio. 0,8 0,8
Betriebsergebnis in EUR Mio. 0,1 –0,3
At-Equity-Ergebnis in EUR Mio. 1,8 1,3
Finanzergebnis in EUR Mio. –0,3 0,1
Ergebnis vor Ertragsteuern in EUR Mio. 1,5 1,0
Angesammelte Ergebnisse in EUR Mio. 2,4 0,9
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 1,5 1,0
Ergebnis je Aktie in EUR 0,75 0,55
Eigenkapitalquote in % 86,8 80,8
Umsatzrentabilität in % 189,1 132,2
Eigenkapitalrentabilität in % 6,6 4,8

KONZERNABSCHLUSS NACH IFRS

Gurktaler berichtet nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Gurktaler Gruppe ist operativ ausschließlich in Österreich tätig.

UMSATZ

Im Geschäftsjahr 2016/2017 erzielte die Unternehmensgruppe Gurktaler mit TEUR 815 einen um 2,8 % höheren Umsatz als im Vorjahr. Der Umsatz ergibt sich im Wesentlichen aus den Pachterträgen für Gurktaler Alpenkräuter, Rossbacher und Leibwächter.

ERGEBNIS

Für das Geschäftsjahr 2016/2017 wird ein Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 56 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR –349). Im EBIT des Jahres 2016/2017 ist eine Wertberichtigung für das Markenrecht Rossbacher aufgrund rückläufiger Planergebnisse beim Impairmenttest in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.) enthalten. Das At-Equity-Ergebnis umfasst die Erträge der At-Equity-Beteiligung in Ungarn mit EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.). Das Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen das Beteiligungsergebnis der Underberg GmbH & Co KG mit Sitz in Rheinberg, Deutschland, im Ausmaß von EUR –0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) und Zinsaufwendungen in Höhe von EUR –0,1 Mio. (Vorjahr: EUR –0,2 Mio.).

An Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) verbucht. Das Konzernjahresergebnis beträgt in Summe EUR 1,7 Mio. nach EUR 1,2 Mio. im Vorjahr. Daraus resultiert ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 0,75 (Vorjahr: EUR 0,55). Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 12. September 2017 eine Dividende in Höhe von EUR 0,08 je berechtigte Aktie (Stamm- und Vorzugsaktie) vorschlagen. Mit dieser Ausschüttung soll eine Mindestverzinsung für die Aktionäre sichergestellt, aber zugleich auch die Liquidität und Eigenkapitalquote der Gesellschaft weiter gestärkt werden.

INVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Investitionen getätigt.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

Die Eigenmittel zum Bilanzstichtag 31. März 2017 belaufen sich auf EUR 24,0 Mio. (Vorjahr: EUR 22,5 Mio.). Daraus errechnet sich bei einer Bilanzsumme von EUR 27,7 Mio. (Vorjahr: EUR 27,8 Mio.) eine Eigenmittelquote von 86,8 % (Vorjahr: 80,8 %). Gurktaler verfügt damit über eine solide Eigenmittelausstattung, die es weiter abzusichern gilt.

CASHFLOW-KENNZAHLEN

Der Nettozahlungsmittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2016/2017 EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) und ist im Wesentlichen durch die Pachterträge und die Veränderung der Verbindlichkeiten beeinflusst. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Tilgung von Bankverbindlichkeiten.

2016/2017 2015/2016
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in EUR Mio. 0,1 0,1
Cashflow aus Investitionen in EUR Mio. 1,7 2,3
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in EUR Mio. –1,8 –2,4
Anfangsbestand der liquiden Mittel in TEUR 11 1
Endbestand der liquiden Mittel in TEUR 8 11

NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln sind die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs. Auch die Gurktaler Gruppe orientiert ihre Strategie und Vision an ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Nachhaltigkeit.

MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2016/2017 waren in den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises im Durchschnitt sowie zum Stichtag 31. März 2017 unverändert dieselben drei Mitarbeiterinnen beschäftigt.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2016/2017 fielen keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung an.

RISIKOMANAGEMENT

Das operative Risikomanagement für die Gurktaler Gruppe wird durch die Schlumberger Gruppe ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2016/2017 sind keine außerordentlichen Ereignisse eingetreten.

Es sind keine Risiken bekannt, die isoliert oder in ihrem Zusammenspiel den Fortbestand der Gurktaler Gruppe gefährden könnten. Das Risikomanagement bei den Finanzbeteiligungen der Gurktaler AG wird durch ein aktives Beteiligungsmanagement umgesetzt und beinhaltet den Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern sowie ein regelmäßiges Berichtswesen.

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gurktaler AG setzt sich aus 750.000 Vorzugsaktien und 1.500.000 Stammaktien zusammen, wobei jede Aktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Vorzugsaktien sind stimmrechtslose Aktien mit einer Vorzugsdividende von 4 % auf den auf die Stückaktien entfallenden Anteil am Grundkapital, wobei für den nachzuzahlenden Dividendenvorzug § 12a AktG gilt.

Großaktionär der Gurktaler AG ist die Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, mit einem Aktienbesitz von mehr als 75 % der Stammaktien. Zum Stichtag 31. März 2017 hält die Schlumberger AG knapp 10 % der Stammaktien. In Bezug auf die restlichen 15 % der Stammaktien sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 3 UGB beträgt.

Die Gurktaler Stammaktie (ISIN AT 0000A0Z9G3) und Vorzugsaktie (ISIN AT 0000A0Z9H1) notieren im Segment "standard market auction" der Wiener Börse. Dem Vorstand sind keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern bekannt. Es sind keine wesentlichen Beteiligungen von Mitarbeitern der Gurktaler Gruppe bekannt. Wie jedem Aktionär steht es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aktienbesitz frei, ihre Stimmrechte in Hauptversammlungen auszuüben.

Es bestehen keine nicht unmittelbar aus dem Gesetz abgeleiteten Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. Darüber hinaus existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/2018

Für das Geschäftsjahr 2017/2018 wird mit einer stabilen Entwicklung bei Absatz und Umsatz gerechnet. Weitere Produktneuheiten sollen zur Marktreife gebracht werden und den Markt für Kräuterspirituosen beleben. Neben einer gesunden Entwicklung der Marke Leibwächter ist bei den Marken Gurktaler Alpenkräuter und Rossbacher ein Wachstum durch Exportaktivitäten vor allem nach Deutschland vorgesehen.

Die Entwicklung der Finanzbeteiligungen ist wie schon in der Vergangenheit schwierig zu prognostizieren. Die unsichere ökonomische und politische Lage in Ungarn wird die Kursentwicklung des ungarischen Forint, aber auch den Geschäftsverlauf von Zwack prägen. In Deutschland zeigt sich die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage durchwegs positiv, was sich auch vorteilhaft auf die erwartete Weiterentwicklung der Underberg GmbH & Co KG auswirken wird.

BEDEUTENDE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 21. April 2017 wurde der Vorstand der Gurktaler AG von der Underberg AG gemäß §91a BörseG informiert, dass die Underberg Aktiengesellschaft, Underberg GmbH & Co KG und H. Underberg Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG mit Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach zunächst die Underberg Aktiengesellschaft 1.126.093 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft (die "Übertragungsaktien") an die Underberg GmbH & Co KG und danach die Underberg GmbH & Co KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt. Die sachenrechtliche Übertragung der Übertragungsaktien ist noch nicht erfolgt. Es wird an dieser Stelle auf die Pflichtveröffentlichungen auf der Unternehmenswebsite bzw. auf die Unternehmensmeldung unter https:// www.pressetext.com/news/20170425038 verwiesen.

Darüber hinaus sind keine weiteren Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2017 bedürfen.

Wien, am 27. Juni 2017 Der Vorstand

Mag. Karin Trimmel

KONZERNABSCHLUSS GURKTALER AG

KONZERNBILANZ 22 KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 24 KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG 25 KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 26 KONZERNANHANG 27 BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS 58

KONZERNBILANZ ZUM 31. MÄRZ 2017

AKTIVA

AZ 31.3.2017
TEUR
31.3.2016
TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 13 1 1
Immaterielle Vermögenswerte 14 11.610 11.911
Anteile an assoziierten Unternehmen 15 12.791 12.372
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 17 2.914 2.914
Sonstige Forderungen 19 2 0
27.318 27.198
Kurzfristige Vermögenswerte
Lieferforderungen 19 213 209
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 19 110 140
Sonstige Forderungen 19 12 285
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20 8 11
343 645
27.661 27.843

AZ = Anhangzahl

PASSIVA
AZ 31.3.2017
TEUR
31.3.2016
TEUR
Konzerneigenkapital 21
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft
zurechenbares Eigenkapital
Grundkapital 4.500 4.500
Kapitalrücklagen 17.139 17.139
Rücklage Neubewertungseffekte Abfertigungen –31 –29
Angesammelte Ergebnisse 2.404 898
24.012 22.508
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 23 937 2.718
Passive latente Steuern 24 207 421
Rückstellungen für Abfertigungen 25 63 55
Übrige Rückstellungen 25 6 5
1.213 3.199
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 23 1.781 1.833
Lieferverbindlichkeiten 22 28 18
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 22 204 57
Sonstige Verbindlichkeiten 22 423 195
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 22 0 33
2.436 2.136
27.661 27.843

AZ = Anhangzahl

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

AZ 2016/2017
TEUR
2015/2016
TEUR
Umsatzerlöse 5 815 793
Sonstige betriebliche Erträge 6 277 266
Personalaufwand 7 –352 –350
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen 8 –302 –679
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 –382 –379
Betriebsergebnis 56 –349
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
1.781 1.322
Finanzerträge 10 11 227
Finanzaufwendungen 10 –307 –152
Gewinn vor Ertragsteuern 1.541 1.048
Ertragsteuern 11 145 187
Konzernjahresergebnis 1.686 1.235
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.686 1.235
Minderheiten 0 0
Konzernjahresergebnis 1.686 1.235
Ergebnis je Aktie,
das den Anteilsinhabern des Mutterunternehmens im
Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) – unverwässert
12 0,75 0,55

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

2016/2017 2015/2016
AZ TEUR TEUR
Konzernjahresergebnis 1.686 1.235
Posten, bei denen keine Umgliederung ins Periodenergebnis möglich ist:
Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 –3 4
Steuern betreffend Neubewertungseffekte gemäß IAS 19 1 –1
Sonstiges Ergebnis –2 3
Konzerngesamtergebnis 1.684 1.238
Davon entfallen auf:
Anteilsinhaber des Mutterunternehmens 1.684 1.238
Minderheiten 0 0
Konzerngesamtergebnis 1.684 1.238

AZ = Anhangzahl

KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
27.1
Gewinn vor Ertragsteuern
1.541
1.048
Bereinigung um nicht zahlungswirksame Posten
Aufwand für Abschreibungen und Wertminderungen
302
679
Ergebnis aus Bewertung at equity
–1.782
–1.323
Veränderung der langfristigen Forderungen
–2
0
Veränderung von langfristigen Rückstellungen
25
7
5
Eliminierung Zinsensaldo
86
128
152
537
Veränderungen im Nettoumlaufvermögen
Veränderung von Forderungen
29
–62
Veränderung von Verbindlichkeiten
101
–216
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel
282
259
Gezahlte Zinsen
–97
–152
Gezahlte/erhaltene Steuern
–42
–11
–139
–163
Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit
143
96
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
27.2
Investitionen in Sachanlagen
–1
–2
Rückzahlung/Vergabe von Darlehen
270
346
Erhaltene Dividenden
1.362
1.930
Erhaltene Zinsen
11
24
Nettozahlungsmittelzufluss aus der Investitionstätigkeit
1.642
2.298
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
27.3
Gewinnausschüttung
–180
–60
Rückzahlungen von Bankverbindlichkeiten
–1.833
–2.324
Aufnahme von Darlehen
225
0
Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus der Finanzierungstätigkeit
–1.788
–2.384
Veränderung der liquiden Mittel
–3
10
Entwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand der liquiden Mittel
11
1
Zu-/Abnahme
–3
10
Endbestand der liquiden Mittel
8
11
Zusammensetzung der liquiden Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten
20
8
11
AZ 2016/2017
TEUR
2015/2016
TEUR

AZ = Anhangzahl

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Eigenkapital

in TEUR AZ Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 1. April 2015 4.500 17.139 –32 –277 21.330
Neubewertungseffekte gemäß
IAS 19, nach Steuern
0 0 3 0 3
Sonstiges Ergebnis 0 0 3 0 3
Konzernjahresergebnis 0 0 0 1.235 1.235
Konzerngesamtergebnis 0 0 3 1.235 1.238
Dividendenzahlungen 0 0 0 –60 –60
Stand 31. März 2016 21 4.500 17.139 –29 898 22.508
in TEUR AZ Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklage
Neubewertungs-
effekte
Abfertigung
Angesammelte
Ergebnisse
Gesamt
Stand 1. April 2016 4.500 17.139 –29 898 22.508
Neubewertungseffekte gemäß
IAS 19, nach Steuern
0 0 –2 0 –2
Sonstiges Ergebnis 0 0 –2 0 –2
Konzernjahresergebnis 0 0 0 1.686 1.686
Konzerngesamtergebnis 0 0 –2 1.686 1.684
Dividendenzahlungen 0 0 0 –180 –180
Stand 31. März 2017 21 4.500 17.139 –31 2.404 24.012

AZ = Anhangzahl

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. MÄRZ 2017

1 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

1.1 EINFÜHRUNG

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, Österreich (im Folgenden kurz "die Gesellschaft" und mit ihren Tochterunternehmen kurz "der Konzern" genannt), ist ein Tochterunternehmen der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz. Der Sitz der Gesellschaft ist in Österreich, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 43.

Die Gurktaler Aktiengesellschaft notiert an der Wiener Börse.

Unternehmensgegenstand ist der Handel mit und die fabriksmäßige Erzeugung (in Form eines Industriebetriebs) von Waren aller Art, insbesondere alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, wie Spirituosen, Weinen, alkoholfreien Getränken und dergleichen, einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Hinsichtlich der derzeit bestehenden Verpachtung der Geschäftsbetriebe siehe AZ 5.

Der Konzernabschluss ist in tausend Euro (TEUR) aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem unterfertigten Datum vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Konzernabschluss sowie der Einzelabschluss des Mutterunternehmens, der nach Überleitung auf die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, werden am 28. Juni 2017 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat und, im Falle einer Vorlage an die Hauptversammlung, die Gesellschafter können dabei den Einzelabschluss des Mutterunternehmens in einer Weise ändern, die auch die Präsentation des Konzernabschlusses beeinflusst.

1.1.1 ENTWICKLUNG DER KONZERNSTRUKTUR

Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, beherrscht, die mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält.

1.1.2 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Zum Bilanzstichtag 31. März 2017 sind neben der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, als Mutterunternehmen folgende Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:

100 % VK
100 % VK
100 % VK
49,9 % Eq
25 % Eq

VK = vollkonsolidiert, Eq = at equity

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält keine direkte Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn. Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, enthalten und wird indirekt über die Muttergesellschaft nach der Equity-Methode einbezogen.

Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis.

2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Der Konzernabschluss zum 31. März 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit der Ausnahme von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, welche in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegten Schätzungen und Annahmen wirken sich auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen sowie die Höhe von Erträgen und Aufwendungen der Berichtsperiode aus. Annahmen sind insbesondere in die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Beteiligungen eingeflossen, siehe dazu auch Erläuterungen unter AZ 4.1.

Obwohl diese Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen der Unternehmensleitung auf Basis der laufenden Ereignisse und Maßnahmen erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse letztendlich von diesen Einschätzungen abweichen.

2.1.1 ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN UND ANGABEN 2.1.1.1 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE VON DER EU ÜBERNOMMEN WURDEN UND IM GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANGEWENDET WURDEN

Es gibt keine neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend anzuwenden waren, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss hatten.

2.1.1.2 STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN ZU VERÖFFENTLICHTEN STANDARDS, DIE IM GESCHÄFTSJAHR NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SIND UND DIE VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWANDT WURDEN

IFRS 9 "Finanzinstrumente" befasst sich mit der Klassifizierung, dem Ansatz und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die vollständige Fassung des IFRS 9 wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Dieser Standard ersetzt die Abschnitte des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", die sich mit der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten befassen. IFRS 9 behält das gemischte Bewertungsmodell mit Vereinfachungen bei und schafft drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Kategorisierung richtet sich nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Hier besteht lediglich zu Beginn das unwiderrufliche Wahlrecht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Weiters gibt es jetzt ein neues Wertminderungsmodell auf Basis erwarteter Verluste, das das Modell des IAS 39, das auf eingetretenen Verlusten basiert, ersetzt. Für finanzielle Verbindlichkeiten hat sich die Kategorisierung und Bewertung grundsätzlich nicht geändert. Die einzige Ausnahme betrifft die Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, für die Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. IFRS 9 erleichtert das Hedge-Accounting. Erforderlich ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument. Zudem muss das Sicherungsverhältnis dem entsprechen, das die Geschäftsführung tatsächlich für Zwecke des Risikomanagements nutzt. Eine zeitgleiche Dokumentation ist nach wie vor erforderlich, unterscheidet sich aber von der derzeit nach IAS 39 erstellten Dokumentation. Der neue Standard ist erstmals verpflichtend in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die derzeitige Evaluierung der Auswirkungen ergibt folgendes Ergebnis:

Die finanziellen Vermögenswerte beinhalten Eigenkapitalinstrumente, die derzeit als AfS-Wertpapiere bilanziert werden und bei denen nach IFRS 9 das Wahlrecht besteht, sie als FVOCI zu klassifizieren, jedoch ohne Recyclingmöglichkeit.

Das neue Wertminderungsmodell fordert den Ansatz von Wertminderungen auf Basis erwarteter Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) und nicht nach dem Incurred-Loss-Modell nach IAS 39. Es gilt für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Schuldinstrumente, die zum FVOCI bewertet werden, vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen und bestimmte Finanzgarantien. Während der Konzern noch keine eingehende Bewertung vorgenommen hat, wie seine Wertminderungsvorschriften durch das neue Modell beeinflusst werden, ist mit einer früheren Erfassung von Kreditausfällen zu rechnen.

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" regelt die Erlösrealisierung und ersetzt somit IAS 11 und IAS 18. Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu realisierenden Umsatzerlöse sieht der neue Standard ein fünfstufiges Schema vor. IFRS 15 beinhaltet auch zahlreiche Angabepflichten zu Art, Höhe, Anfall und Unsicherheiten von Umsatzerlösen sowie aus Kundenverträgen resultierenden Zahlungsströmen. Er ist erstmals in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Der Konzern wird IFRS 15 spätestens in dem Geschäftsjahr anwenden, welches am 1. Jänner 2018 beginnt. Da das Geschäftsmodell von Gurktaler nicht die Kernthemen enthält, für die IFRS 15 Änderungen vorsieht, werden kaum Auswirkungen auf den Abschluss des Konzerns erwartet.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Die Vereinfachungen stellen Wahlrechte dar. Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Das Bilanzierungsmodell von IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem in IAS 17. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Standard wird sich in erster Linie auf die Bilanzierung der Operating-Leasing-Verhältnisse des Konzerns auswirken. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über nicht kündbare Operating-Leasing-Verpflichtungen in Höhe von TEUR 204. Der Konzern hat jedoch noch nicht ermittelt, inwieweit diese Verpflichtungen zur Aktivierung eines Vermögenswerts und zum Ansatz von Verbindlichkeiten führen werden und wie sich dies auf den Konzerngewinn und die Klassifizierung der Cashflows auswirken wird.

Einige der Verpflichtungen können durch die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse bzw. für geringwertige Wirtschaftsgüter als Leasinggut abgefangen werden. Andere hingegen können sich auf Vereinbarungen beziehen, die nach IFRS 16 nicht unter Leasingverhältnisse fallen.

Es gibt keine weiteren Standards oder Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzern hätten.

2.2 KONSOLIDIERUNG

2.2.1 TOCHTERUNTERNEHMEN

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurden alle auf den einheitlichen Konzernabschlussstichtag 31. März 2017 sowie nach den Prinzipien der IFRSs, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet, und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

2.2.2 TRANSAKTIONEN MIT NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEN OHNE VERLUST DER BEHERRSCHUNG

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

2.2.3 VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

2.2.4 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 %. Beteiligungen an asso-

ziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Veränderungen der Rücklagen sind anteilig in den Konzernrücklagen zu erfassen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investition im assoziierten Unternehmen Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als "Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen" in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Veräußerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

2.3 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Über das Geschäftssegment wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu dem Geschäftssegment und für die Überprüfung von dessen Ertragskraft zuständig. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand für strategische Entscheidungen ausgemacht.

2.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG

2.4.1 FUNKTIONALE WÄHRUNG UND BERICHTSWÄHRUNG

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, darstellt.

Die Konzernunternehmen führen ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen in der Währung des jeweiligen Landes, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, in dem sie gegründet und eingetragen sind. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung.

2.4.2 TRANSAKTIONEN UND SALDEN

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie sind im Eigenkapital als qualifizierte Cashflow Hedges und qualifizierte Net Investment Hedges zu erfassen. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungserträge oder -aufwendungen" ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" ausgewiesen.

Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts monetärer Wertpapiere, die auf eine Fremdwährung lauten und als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, sind in Umrechnungsdifferenzen aus Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten, die erfolgswirksam erfasst werden, und andere Änderungen des Buchwerts, die erfolgsneutral erfasst werden, zu zerlegen.

Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z.B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z.B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Neubewertungsrücklage als Teil der sonstigen Rücklagen zu erfassen.

2.4.3 KONZERNUNTERNEHMEN

Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:

  • Vermögenswerte und Schulden werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
  • Erträge und Aufwendungen werden für jede Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall sind Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umzurechnen).
  • Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden in den Konzernabschluss keine vollkonsolidierten Jahresabschlüsse in fremder Währung einbezogen.

Goodwill und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst.

2.5 SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Erhaltene Zuschüsse von Dritten werden grundsätzlich im sonstigen operativen Ertrag ausgewiesen. Wurden diese Zuschüsse für Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögenswerten gewährt, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Vermögenswerte entsprechend gekürzt.

Bei allen Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

Abschreibung

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 33 %

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben.

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

2.6.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworbene immaterielle Vermögenswerte werden am Erwerbstag zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

2.6.2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden sofort als Aufwand erfasst. Diese sind nur dann zu aktivieren, wenn für die Entwicklungstätigkeit folgende Nachweise erbracht werden:

  • Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes ist technisch realisierbar, und dieser steht zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung.
  • Das Unternehmen hat die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Fähigkeit des Unternehmens, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
  • Die Erzielung von einem voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen durch den immateriellen Vermögenswert durch das Unternehmen
  • Das Unternehmen verfügt über die technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen, um die Entwicklung abzuschließen.
  • Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Einmal als Aufwand erfasste Entwicklungskosten werden in einer späteren Periode nicht als Vermögenswert ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden wie im Vorjahr keine Entwicklungskosten aktiviert.

2.7 WERTMINDERUNG NICHT MONETÄRER VERMÖGENSWERTE

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Goodwill oder bestimmte Markenrechte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können. Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

2.8 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns werden in die Kategorien "Ausleihungen und Forderungen" (loans and receivables) und "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" (available for sale) unterteilt. Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz.

Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

2.8.1 AUSLEIHUNGEN UND FORDERUNGEN

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, sofern ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Lieferforderungen", "Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen" und "sonstige Forderungen" sowie unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen (Erläuterungen 2.9 und 2.10).

Im Geschäftsjahr wurden keine langfristigen Forderungen ausgewiesen.

Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet.

Wertberichtigungen werden dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertberichtigung. Der Betrag der Wertberichtigungen wird erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

2.8.2 ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird.

Der Posten "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" beinhaltet ausschließlich sonstige Beteiligungen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente bei der Bestimmung, inwieweit die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind, berücksichtigt. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfasster Wertminderungsverluste – als Teil des Jahresergebnisses erfasst. Einmal in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Sämtliche Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten werden im Jahresergebnis erfasst. Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis zu erfassen.

2.9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder erbrachten Leistungen. Wenn die voraussichtliche Kollektion in einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) erwartet wird, werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert.

2.10 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

2.11 EIGENKAPITAL

Stamm- und Vorzugsaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

2.12 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

2.13 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

2.14 LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden österreichischen Steuervorschriften berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Latente Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen (bzw. Gemeinschaftsunternehmen) entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Die wichtigsten temporären Differenzen ergeben sich aus den Markenrechten.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

2.15 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses und andere langfristige Leistungen entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechtes.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Der Barwert der Anwartschaften (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Der zu erfassende Periodenaufwand beinhaltet Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand und wird erfolgswirksam im Jahresergebnis erfasst. In Übereinstimmung mit IAS 19 (2011) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital und aus Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand erfasst. Weitere Angaben sind unter AZ 25.1. enthalten.

Im Rahmen der Berechnung der Verpflichtungen werden versicherungsmathematische Annahmen getroffen, vor allem hinsichtlich des anzuwendenden Zinssatzes für die Abzinsung, der Steigerungsrate für Gehälter, des Pensionseintrittsalters und der Wahrscheinlichkeiten betreffend Fluktuation und Inanspruchnahme.

Für die Ermittlung des Barwertes der Anwartschaften kommt ein Zinssatz zur Anwendung, der in Anlehnung an die durchschnittliche Verzinsung von Industrieanleihen höchster Bonität mit entsprechender Laufzeit gewählt wird.

Die zur Anwendung kommende Steigerungsrate der Gehälter wird aus einer Durchschnittsbetrachtung der vergangenen Jahre ermittelt, die auch für die Zukunft als realistisch angesehen wird.

Die verwendeten Abschläge für Fluktuation und Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Vorperioden.

Für Abfertigungsverpflichtungen wird auf das derzeitige rechtmäßige Pensionseintrittsalter abgestellt.

Die Abfertigungen betreffen Verpflichtungen nach österreichischem Recht. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die aufgrund von arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionseintritt bezahlt werden müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge.

Anzahl Dienstjahre 3 5 10 15 20 25
Anzahl Monatsbezüge 2 3 4 6 9 12

Die Regelung gilt für jene Dienstnehmer, die bis zum Jahr 2002 in das Unternehmen eingetreten sind bzw. innerhalb des Konzerns von anderen österreichischen Gesellschaften unter Anerkennung der vorherigen Dienstzeiten innerhalb des Konzerns übernommen worden.

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen kommt für jene Dienstnehmer, die ab dem Jahr 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, ein beitragsorientiertes Modell zur Anwendung. Der Dienstgeber hat ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten.

Den Mitarbeitern der österreichischen Gesellschaften gebühren bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind.

2.16 RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden angesetzt, wenn dem Konzern aus Ereignissen der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist. Wenn der Konzern die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, z.B. aufgrund einer Versicherung, wird die Erstattung als separater Vermögenswert nur bei ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit angesetzt.

Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer ist als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

2.17 ERTRAGSREALISIERUNG

Die Umsatzerlöse bestehen derzeit aus Pachterlösen. Diese werden auf Quartalsbasis nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung realisiert.

2.18 ZINSERTRÄGE

Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d.h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.

2.19 DIVIDENDENERTRÄGE

Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

2.20 LEASINGVERHÄLTNISSE

Leasinggegenstände, die aufgrund des Leasingvertrages als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind und betragsmäßig wesentlich sind, werden als Sachanlagevermögen aktiviert und über die kürzere Dauer aus wirtschaftlicher Nutzungsdauer oder Leasingdauer abgeschrieben. Auf der Passivseite ist der Barwert der Verbindlichkeit aus den künftigen Leasingraten ausgewiesen. Angesetzt wird jeweils der niedrigere Wert aus dem Barwert der Mindestleasingzahlung und dem beizulegenden Zeitwert. Leasingverträge, bei denen der überwiegende Teil der Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Zahlungen für Operating-Leasing-Verträge werden linear auf die Laufzeit verteilt und erfolgswirksam erfasst.

2.21 GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN

Gewinnausschüttungen werden erst nach Gewinnverwendungsbeschluss ausgewiesen.

3 FINANZRISIKOMANAGEMENT

3.1 FINANZRISIKOFAKTOREN

Das Unternehmen ist im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit seinem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unsere Risikopolitik zielt darauf ab, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und Risiken nur dann einzugehen, wenn ihnen im Gegenzug die Chance auf eine entsprechende Wertsteigerung gegenübersteht.

Durch die Verpachtung der Unternehmen Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, Leibwächter Kräuter GmbH, Wien, und "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien, ist das Risiko betreffend Einkauf, Produktion und Vertrieb in die Schlumberger-Gruppe ausgelagert. Das Risikomanagement ist bei der Schlumberger-Gruppe als integrierter Bestandteil in die Unternehmensführung und die Gestaltung der Geschäftsprozesse eingebunden. Das Management der Risiken erfolgt weitgehend dezentral und im Wesentlichen gemäß den Prozessen laut den Zertifizierungen nach ISO 9001 : 2008 und nach IFS Version 6. IFS-Standards sind Lebensmittel- bzw. Produkt- und Servicestandards, die sicherstellen, dass die nach IFS-Standards zertifizierten Unternehmen einheitliche Vorgaben in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktsicherheit und Qualität anwenden. Der IFS-Food-Standard ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern.

Das Risiko der Markenrechtsverletzungen wird durch ständige interne und externe Marken- und Marktbeobachtung minimiert.

3.1.1 MARKTRISIKO

3.1.1.1 FREMDWÄHRUNGSRISIKO

Im Sinne des Risikomanagements wurden von der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, für die von der Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, zu erwartende Dividende im September 2016, Jänner und Mai 2017 HUF-Kurssicherungen abgeschlossen.

Das restliche Währungsänderungsrisiko wurde als äußerst gering eingestuft, da mit Ausnahme der Dividendenforderung gegenüber der Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, im Teilkonzern der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, keine weiteren wesentlichen Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten ausgewiesen sind.

3.1.1.2 ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Aktivseitig besteht kein Zinsänderungsrisiko, da es sich bei den Guthaben bei Kreditinstituten um stichtagsbezogene Kontokorrentguthaben handelt. Bei den passivseitigen Kreditverbindlichkeiten wurde das Zinsänderungsrisiko generell als äußerst gering eingestuft. Im Geschäftsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Im Konzern werden festverzinsliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, von der Möglichkeit, diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Eine hypothetische Änderung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag hätte für diese Finanzinstrumente weder eine Auswirkung auf die Konzerngesamtergebnisrechnung noch auf das Eigenkapital.

3.1.2 KREDITRISIKO

Auf der Aktivseite stellen die Buchwerte der finanziellen Aktiva das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar. Das Risiko ist als gering anzusehen, weil es sich bei Kreditinstituten um solche von unzweifelhafter Bonität handelt und zum Bilanzstichtag neben Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen Lieferforderungen gegenüber dem Pächter ausgewiesen sind. Die Geschäftsleitung sieht derzeit keine weiteren materiellen Forderungsrisiken, die zusätzliche, über die bereits im Konzernabschluss erfassten Wertberichtigungen hinausgehende Vorsorgen erforderlich machen würden.

3.1.3 LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, die erforderlichen Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen zu können. Die Finanzierungspolitik des Konzerns ist auf eine langfristige Finanzplanung abgestimmt. Die Gruppe sorgt durch eine konzernweite Finanz- und Liquiditätsplanung dafür, dass ausreichend flüssige Mittel vorhanden sind oder eine notwendige Finanzierung aus entsprechenden Kreditrahmen sichergestellt ist, um ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Die Restfälligkeiten finanzieller Verpflichtungen gegenüber Dritten, bestehend aus Tilgungs- und Zinszahlungen, gliedern sich in folgende Zahlungstermine:

31. März 2017
Summe bis zu
3 Monaten
bis zu
12 Monaten
zwischen
1 und 5 Jahren
über
5 Jahre
1.830 475 1.355 0 0
28 28 0 0 0
204 0 204 0 0
379 301 78 0 0
948 0 0 948 0
3.389 804 1.637 948 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Fälligkeit
31. März 2016 Fälligkeit
in TEUR Summe bis zu
3 Monaten
bis zu
12 Monaten
zwischen
1 und 5 Jahren
über
5 Jahre
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.927 486 1.441 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
18 18 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehenden Unternehmen
57 0 57 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 152 74 78 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2.778 0 0 2.778 0
Summe 4.932 578 1.576 2.778 0

Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde mit der Schlumberger Aktiengesellschaft, Wien, eine Rahmen-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Der wiederholt ausnützbare Finanzierungsrahmen beträgt bis zu EUR 3 Mio. Hierdurch sind die laufenden Finanzierungserfordernisse der Gruppe gedeckt.

3.2 KAPITALMANAGEMENT

Der Gurktaler-Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Unternehmensfortführung sicherzustellen und die Kapitalkosten des Konzerns zu minimieren. Durch die Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital werden die Kapitalkosten so gering wie möglich gehalten. Diese Maßnahmen dienen der Maximierung der Erträge der Anteilseigner.

Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis der Fremdkapitalquote, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus allen langfristigen und kurzfristigen Schulden laut Konzernbilanz abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Langfristige Schulden 1.213 3.199
Kurzfristige Schulden 2.436 2.136
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –8 –11
Nettofremdkapital 3.641 5.324
Eigenkapital 24.012 22.508
Gesamtkapital 27.653 27.832
Fremdkapitalquote 13 % 19 %

Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

4 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.

4.1 KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN BEI DER BILANZIERUNG DER MARKENRECHTE

Im Rahmen des Impairment-Tests der als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Markenrechte (siehe AZ 14) wird der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert bestimmt. Der Bestimmung des Nutzungswertes liegen Cashflow-Planungen zugrunde, die auf der vom Vorstand genehmigten und im Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen Mittelfristplanung für eine Periode von fünf Jahren basieren. Diese Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Einschätzungen zum erwarteten Wachstum der relevanten Märkte.

Die Mittelfristplanung basiert auf der erwarteten Entwicklung der aus volks- und finanzwirtschaftlichen Studien abgeleiteten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten.

Die wesentlichen Annahmen des Managements bei der Berechnung der Nutzungswerte der Markenrechte sind die geplanten Pachterlöse und Diskontierungszinssätze.

Der Diskontierungszinssatz vor Steuern wurde für alle Markenrechte (jeweils Kräuterbitter) mit 7,87 % (Vorjahr: 7,29 %) angenommen. Die vom Unternehmen für die Extrapolation zur Berücksichtigung der erwarteten Geldentwertung über den Detailplanungszeitraum hinaus verwendete konstante Wachstumsrate von 1 % (Vorjahr: 1 %) wird aus den Zukunftserwartungen abgeleitet und liegt jeweils nicht über der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für die Märkte, in denen die Unternehmen tätig sind.

Eine Anpassung bestimmter Parameter ergäbe folgende Sensitivitäten:

Der Pachterlös hängt vom realisierten Umsatz des Pächters mit den jeweiligen Marken ab. Läge der tatsächliche Umsatz 10 % unter den Schätzungen des Managements am 31. März 2017, hätte dies für die Markenrechte des Konzerns folgende Auswirkungen:

2016/2017 2015/2016
Markenrecht Leibwächter Abwertungsbedarf in
Höhe von TEUR 237
kein
Abwertungsbedarf
Markenrecht Rossbacher zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 173
zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 203
Markenrecht Gurktaler kein
Abwertungsbedarf
kein
Abwertungsbedarf

Wenn der Diskontierungszinssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswertes angewendet wurde, um einen Prozentpunkt über der Schätzung des Managements zum 31. März 2017 gelegen hätte, wären folgende Auswirkungen auf die Markenrechte des Konzerns zu verzeichnen:

2016/2017 2015/2016
Markenrecht Leibwächter Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 493
Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 62
Markenrecht Rossbacher zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 227
zusätzlicher Abwertungsbedarf
in Höhe von TEUR 287
Markenrecht Gurktaler kein Abwertungsbedarf kein Abwertungsbedarf

5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Gesellschaft agiert international in einem Geschäftssegment, welches den Handel mit alkoholischen Getränken einschließlich der Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte umfasst. Als "Chief Operating Decision Maker" wurde der Vorstand definiert, der regelmäßig auf Basis des Konzernbetriebsergebnisses Ressourcenentscheidungen trifft und die Gesamtentwicklung überwacht.

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, ist ausschließlich in einem einzigen Geschäftssegment tätig, nämlich der Verpachtung der Geschäftsbetriebe Rossbacher, Leibwächter und Gurktaler im Inland. Die Umsatzerlöse betreffen den Pachtzins von der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, siehe dazu auch unter AZ 30.

6 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Kostenerstattung von verbundenen Unternehmen 277 258
Kostenerstattung von Dritten 0 0
Andere 0 8
277 266

7 PERSONALAUFWAND

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Gehälter 286 284
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
6 6
Sozialaufwand und gehaltsabhängige Abgaben 60 60
352 350
Im Geschäftsjahr beschäftigte Angestellte:
Stichtag: 31.3.2017 31.3.2016
Angestellte 3 3
Durchschnitt: 2016/2017 2015/2016
Angestellte 3 3

8 AUFWAND FÜR ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Sachanlagen
Abschreibungen 1 2
Immaterielle Vermögenswerte
Wertminderung (siehe auch AZ 14) 301 677
302 679

9 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten 46 41
Geldverkehrsspesen und Avalgebühren 23 33
Sonstiger Verwaltungsaufwand von Dritten 109 106
Aufwendungen für Markenrechte und Warenschutz 22 21
Reise- und Kfz-Kosten 40 38
Andere 142 140
382 379

10 FINANZERGEBNIS

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Finanzerträge
Zinserträge gegenüber Dritten 11 24
Ergebnisübernahme aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 0 203
11 227
Finanzaufwendungen
Zinsen aus Bankverbindlichkeiten –96 –151
Zinsen aus Personalrückstellungen –1 –1
Ergebnisübernahme aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten –210 0
–307 –152
–296 75

11 ERTRAGSTEUERN

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Österreich 10 8
Ausland 59 28
Laufende Ertragsteuerbelastung 69 36
Latente Steuern –214 –223
–145 –187

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des in Österreich geltenden Ertragsteuersatzes in Höhe von 25 % auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Ergebnis vor Steuern 1.541 1.048
Errechneter Steueraufwand gemäß österreichischem Steuersatz 2016/2017 (2015/2016): 25 % 385 262
Korrektur aufgrund der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer 9 9
394 271
Steuerfreie Erträge –467 –417
Neu angesetzte Verlustvorträge –192 –278
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 56 3
Nicht angesetzte Verlustvorträge 0 207
Aperiodischer Ertragsteueraufwand 64 27
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand –145 –187

12 UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Periode dividiert wird.

2016/2017 2015/2016
Den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft zurechenbares Jahresergebnis (TEUR) 1.686 1.235
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (in Stück) 2.250.000 2.250.000
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 2.250.000 2.250.000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR/Stück) 0,75 0,55

13 SACHANLAGEN

in TEUR Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zum 1.4.2015
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –1
Buchwert netto 1
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwerte 1
Zugänge 2
Abschreibungen –2
Endbuchwerte per 31.3.2016 1
Zum 31.3.2016
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –1
Buchwert netto 1
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwerte 1
Zugänge 1
Abschreibungen –1
Endbuchwert per 31.3.2017 1
Anschaffungskosten 2
Kumulierte Abschreibung –1
Buchwert netto 1

14 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
Zum 1.4.2015
Anschaffungskosten 13.182
Kumulierte Wertminderung –594
Buchwert netto 12.588
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwerte 12.588
Wertminderung –677
Endbuchwerte per 31.3.2016 11.911
Zum 31.3.2016
Anschaffungskosten 13.182
Kumulierte Wertminderung –1.271
Buchwert netto 11.911
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwerte 11.911
Wertminderung –301
Endbuchwert per 31.3.2017 11.610
Anschaffungskosten 13.182
Kumulierte Wertminderung –1.572
Buchwert netto 11.610

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten die Markenrechte "Rossbacher", "Gurktaler" und "Leibwächter".

Der Buchwert des aus der Konsolidierung der Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk, resultierenden Markenrechtes "Gurktaler" beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.381 (31.3.2016: TEUR 2.381).

Die Buchwerte zum Bilanzstichtag betragen TEUR 1.729 (31.3.2016: TEUR 2.030) für das Markenrecht "Rossbacher" und TEUR 7.500 (31.3.2016: TEUR 7.500) für das Markenrecht "Leibwächter".

IMPAIRMENT-TEST AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Aufgrund der voraussichtlich unbegrenzten Nutzung der Markenrechte "Rossbacher", "Leibwächter" und "Gurktaler" werden diese keiner laufenden Abschreibung unterzogen. Die Bewertung der Markenrechte wird jährlich mittels eines Impairment-Tests gemäß IAS 36 überprüft (Erläuterung 4.1).

Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Aufwand für Abschreibungen" ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Abwertungsbedarf für das Markenrecht "Rossbacher" in Höhe von TEUR 301 (Vorjahr: TEUR 677).

15 ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Im Folgenden sind die assoziierten Unternehmen des Konzerns zum 31. März 2017 dargestellt, die der Konzern als wesentlich ansieht. Das Eigenkapital des unten angeführten assoziierten Unternehmens besteht lediglich aus Stammaktien, die direkt vom Konzern gehalten werden. Das Land, in dem das Unternehmen registriert ist, ist auch gleichzeitig sein Hauptgeschäftssitz.

Art und Umfang der Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2016/2017 und 2015/2016:

Name Sitzland Beteiligungs-
quote
Art der
Beziehung
Bewertungs
methode
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Österreich 49,998 % siehe 1) Equity

1) Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft hält in ihrer Holdingfunktion die Beteiligung an der Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (Anteil 50 % + 1 Aktie) und öffnet den Zugang zum ungarischen Getränkemarkt.

Die Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn, ist im Teilkonzernabschluss der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, enthalten.

Die Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, ist eine nicht notierte Gesellschaft, sodass kein notierter Marktpreis für diese Anteile vorliegt.

Es bestehen keine Eventualschulden in Bezug auf das assoziierte Unternehmen des Konzerns.

Im Folgenden sind die zusammengefassten Finanzinformationen für Peter Zwack & Consorten-Handels-Aktiengesellschaft, Wien, dargestellt, die nach der Equity-Methode bilanziert wird:

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Umsatzerlöse 48.362 42.547
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen vor Steuern 9.474 6.894
Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen nach Steuern 7.172 5.340
Minderheiten –3.609 –2.696
Konsolidiertes Gesamtergebnis 3.563 2.644
Kurzfristige Vermögenswerte 22.326 20.071
Langfristige Vermögenswerte 10.264 10.471
Kurzfristige Schulden –9.395 –9.599
Langfristige Schulden –1.385 –1.146
Nettovermögen 21.810 19.797
Unterschied aus Konzernbewertung 3.770 4.946
Nettovermögen nach Konzernbewertung 25.580 24.743
Anteil des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens
zum Beginn des Geschäftsjahres
12.372 12.980
Zurechenbares Gesamtergebnis 1.781 1.322
Ausschüttungen –1.362 –1.930
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 12.791 12.372

Entwicklung der Anteile an assoziierten Unternehmen:

in TEUR Anteile an assoziierten Unternehmen
Zum 1.4.20151)
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.480
Buchwert netto 12.980
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwerte 12.980
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen –608
Endbuchwert per 31.3.2016 12.372
Zum 31.3.2016
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –2.088
Buchwert netto 12.372
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwerte 12.372
Anteil am Gewinn/Verlust abzüglich Ausschüttungen 419
Endbuchwert per 31.3.2017 12.791
Anschaffungskosten 14.460
Kumulierte Anteile am Gewinn/Verlust –1.669
Buchwert netto 12.791
1) angepasst (AZ 2)
in TEUR 2016/2017 2015/2016
Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Anteile am Gewinn/Verlust 1.781 1.322
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0 0
1.781 1.322

16 WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMEN

Der Konzern hatte folgende wesentliche Tochterunternehmen zum 31. März 2017:

Name Sitzland Art der
Geschäftstätigkeit
Durch das
Mutterunternehmen
direkt gehaltener
Anteil am Kapital (%)
Durch den
Konzern
gehaltener Anteil
am Kapital (%)
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Österreich Erzeugung
Gurktaler
Kräuterlikör1)
100 100
Leibwächter Kräuter GmbH Österreich Erzeugung
Leibwächter
Kräuterbitter1)
100 100
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Österreich Erzeugung
Rossbacher
Kräuterlikör1)
100 100

1) Das operative Geschäft der Gesellschaften ist an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, verpachtet.

Alle Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.

17 ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR Beteiligungen
Zum 1.4.2015
Anschaffungskosten 4.626
Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914
Geschäftsjahr 2015/2016
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2016 2.914
Zum 31.3.2016
Anschaffungskosten 4.626
Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914
Geschäftsjahr 2016/2017
Eröffnungsbuchwerte = Endbuchwert per 31.3.2017 2.914
Anschaffungskosten 4.626
Kumulierte Wertminderung –1.712
Buchwert netto 2.914

Als "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" wurde die Beteiligung (14,572 %) an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, (TEUR 2.914; 31.3.2016: TEUR 2.914) klassifiziert.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt.

18 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

18.1 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN ZU (FORTGEFÜHRTEN) ANSCHAFFUNGSKOSTEN

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet sind:

31. März 2017
in TEUR Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 335 335
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8 8
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 2.718 2.732
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 611 611
31. März 2016
in TEUR Buchwert Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen 634 634
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11 11
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 4.552 4.587
Liefer- und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 227 227

Lieferforderungen und sonstige Forderungen und kurzfristige Verbindlichkeiten sowie liquide Mittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die angegebenen Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung der für Finanzschulden mit entsprechender Laufzeit und Risikostruktur anwendbaren Marktzinssätze ermittelt. Die Finanzverbindlichkeiten werden in "Ebene 2" eingestuft.

18.2 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE ZU ZEITWERTEN

Die folgende Tabelle zeigt Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, analysiert nach der Bewertungsmethode. Die verschiedenen Ebenen stellen sich wie folgt dar:

  • Ebene 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Ebene 2: Bewertungs-Inputs, außer den in Ebene 1 angeführten Marktpreisen, die für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. vom Preis abzuleiten) beobachtbar sind
  • Ebene 3: nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Daten (Bewertungs-Inputs) der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle zeigt die Vermögenswerte, die zu dem am 31. März 2017 beizulegenden Zeitwert bemessen werden:

31. März 2017
in TEUR
Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914
Summe 0 0 2.914 2.914
31. März 2016
in TEUR Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 2.914 2.914

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von sonstigen Beteiligungen, die nicht börsennotiert sind, erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cashflows oder durch Ableitung anhand von vergleichbaren Transaktionen.

Summe 0 0 2.914 2.914

Falls ein oder mehrere bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Ebene 3 eingeordnet.

19 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG UND LEISTUNGEN, FORDERUNGEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Forderungen aus Lieferung und Leistungen (brutto = netto) 213 209
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen (brutto = netto) 110 140
Sonstige Forderungen
Davon:
Kurzfristiges Darlehen 0 270
Andere 12 15
335 634

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Bei den Lieferforderungen, Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und sonstigen Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, und folglich keine Wertminderungen.

Es bestehen keine Sicherheiten zu den Forderungen.

20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 8 (31.3.2016: TEUR 11). Sämtliche Guthaben sind kurzfristig.

21 KONZERNEIGENKAPITAL

Zum Stichtag 31. März 2017 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft TEUR 4.500 (31.3.2016: TEUR 4.500). Es setzt sich aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien (davon 1.500.000 Stammaktien und 750.000 Vorzugsaktien) zusammen.

Die Kapitalrücklage betrifft die Konzernobergesellschaft Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und resultiert aus der 2013 erfolgten Umgründung.

22 LIEFERVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Lieferverbindlichkeiten 28 18
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 204 57
Sonstige Verbindlichkeiten 423 195
Davon:
Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern 30 29
Verbindlichkeiten Öffentlichkeitsarbeit 63 63
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 44 42
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 9 9
Andere 277 52
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 0 33
655 303

Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen unter AZ 30.

23 FINANZVERBINDLICHKEITEN

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Langfristige Finanzkredite
Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren 937 2.718
Laufzeit über 5 Jahre 0 0
937 2.718
Kurzfristiger Anteil an Finanzkrediten 1.781 1.833
Finanzverbindlichkeiten gesamt 2.718 4.551

Sämtliche Finanzverbindlichkeiten lauten auf Euro.

Bei den Zinssätzen handelt es sich um fixe Zinssätze. Die Bandbreite der Zinssätze der Finanzkredite beträgt 2,34 % bis 2,75 % p.a. (Vorjahr: 2,34 % bis 2,75 % p.a.).

Für die gesamten Finanzverbindlichkeiten liegen Garantien von nahestehenden Unternehmen vor.

Im Juli 2013 wurden Finance-Covenants-Klauseln für einen Finanzkredit in Höhe von TEUR 2.188 (Vorjahr: TEUR 3.438) vereinbart. Die Finance-Covenants-Klauseln wurden im Geschäftsjahr erfüllt und führten daher zu keiner Anpassung der Finanzverbindlichkeit, siehe dazu auch unter Liquiditätsrisiko AZ 3.1.3.

24 LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern ermitteln sich wie folgt:

in TEUR 1.4.2016 GuV-
Veränderung
Verrechnung
mit Eigenkapital
31.3.2017
Passive latente Steuern
langfristig
Markenrechte 726 38 0 764
Anlagevermögen 0 0 0 0
Geldbeschaffungskosten –5 2 0 –3
Verlustvorträge –278 –258 0 –536
Rückstellungen für Personalverpflichtungen –22 4 1 –17
421 –214 1 208

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.144 (31.3.2016: TEUR 1.110) wurden in Höhe von TEUR 536 gebildet. Die latenten Steuern auf nicht angesetzte Verlustvorträge belaufen sich auf TEUR 0 (31.3.2016: TEUR 192). Verlustvorträge sind unbeschränkt vortragsfähig. Latente Steuern werden bis auf das Markenrecht nach 12 Monaten realisiert.

25 RÜCKSTELLUNGEN

In der Konzernbilanz sind folgende Ansprüche von Dienstnehmern abgegrenzt:

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Langfristige Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen 63 55
Übrige Rückstellungen
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 6 5
69 60
in TEUR Stand
1.4.2016
Neubildung Stand
31.3.2017
Langfristige Rückstellungen
Rückstellungen für Abfertigungen 55 8 63
Übrige Rückstellungen
Rückstellungen für Jubiläumsgelder 5 1 6
60 9 69

Bis auf die versicherungsmathematischen Ergebnisse aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen werden sämtliche erfolgswirksame Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand und in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.

25.1 RÜCKSTELLUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die grundsätzlichen versicherungsmathematischen Annahmen für Abfertigungsrückstellungen stellen sich wie folgt dar:

2016/2017 2015/2016
1,7 % 2,0 %
2,0 % p.a. 2,0 % p.a.
unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
unterschiedlich, in Abhängigkeit
von Dienstjahren
gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
gesetzliches Pensionsalter
laut Pensionsreform Herbst 2004
AVÖ 2008-P, Angestellte AVÖ 2008-P, Angestellte

Für ab dem 1. Jänner 2003 eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2016/2017 betrugen TEUR 3 (2015/2016: TEUR 2).

Der Barwert der Rückstellungen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:

2016/2017 2015/2016
55 54
4 4
1 1
3 –4
63 55

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand, Zinsaufwand und sonstigen Ergebnis gebuchte Aufwand/ Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Laufender Dienstzeitaufwand 4 4
Zinsaufwand 1 1
Ansatz von versicherungsmathematischen Verlusten 3 –4
8 1

Zum 31. März 2017 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsansprüche 19 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurde die Auswirkung, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19 (2011). Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse
der Rückstellung für Abfertigungen
Veränderung
der
Annahme
Erhöhung des
Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des
Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 –5 5
Bezugserhöhung +/–0,25 2 –3

25.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR JUBILÄUMSGELDER

Die Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung erfolgt analog dem Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben Parameter bis auf geringfügige Abweichungen bei den Fluktuationssätzen.

Der Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder entwickelte sich wie folgt:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
1. April 5 5
Laufender Dienstzeitaufwand 1 0
31. März 6 5

Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung im Personalaufwand und Zinsaufwand gebuchte Aufwand/Ertrag setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Laufender Dienstzeitaufwand 1 0

Zum 31. März 2017 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgeldern 22 Jahre.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:

Sensitivitätsanalyse
der Rückstellung für Jubiläumsgelder
Veränderung
der
Annahme
Erhöhung des
Parameters/
Veränderung DBO
Reduktion des
Parameters/
Veränderung DBO
in % in TEUR in TEUR
Zinssatz +/–0,5 0 0
Bezugserhöhung +/–0,25 0 0

26 DIVIDENDE JE AKTIE

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde eine Dividende in Höhe von EUR 180.000 (Vorjahr: EUR 60.000), das entspricht EUR 0,08/Aktie (2015/2016: EUR 0,08/Vorzugsaktie), ausgezahlt.

Für das Geschäftsjahr 2016/2017 wird der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 4 % des Grundkapitals vorgeschlagen, das entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 180.000 oder EUR 0,08/Aktie. Daraus ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft.

In diesem Konzernabschluss wird diese Dividendenverbindlichkeit nicht berücksichtigt.

27 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGELDFLUSSRECHNUNG

Die Konzerngeldflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Aus ihr ist die Veränderung der liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse ersichtlich.

Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

27.1 CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Bei der Berechnung des Nettomittelzuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen und dieses um unbare Aufwendungen und Erträge korrigiert.

Dieses Ergebnis und die bilanziellen Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (ohne liquide Mittel) liefern nach Berücksichtigung von gezahlten Zinsen und Steuern den Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

27.2 CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt alle Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit dem Zu- und Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.

27.3 CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

In diesem Bereich werden sämtliche Zu- und Abflüsse im Rahmen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung erfasst.

28 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Es wurden Garantien für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 14.126 (Vorjahr: TEUR 9.712) für Dritte abgegeben.

29 LEASINGVERHÄLTNISSE

Zahlungsverpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasing:

in TEUR 31.3.2017 31.3.2016
Bis zu einem Jahr 31 31
Nach mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 94 109
Nach mehr als fünf Jahren 79 79
204 219
Laufzeit 31.3.2017 31.3.2016
Davon betreffend:
Gebäudemieten > 5 Jahre 157 157
Kfz-Leasing 1–5 Jahre 47 62
204 219

30 NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN

Der Konzern wird von der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, beherrscht, die mehr als 75 % der Stammaktien (mehr als 50 % der Gesamtaktien) des Konzerns hält. Sämtliche Unternehmen des Underberg-Konzerns ("übergeordneter Konzern") sind nahestehende Unternehmen.

Die folgenden Geschäfte wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt:

Mit der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Diversa Spezialitäten GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.

Mit der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland, wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Personalgestellungsvertrag über die Überlassung von Beschäftigten zum Einsatz im Betrieb der Semper Idem Underberg GmbH, Rheinberg, Deutschland, abgeschlossen.

Mit der Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, wurde ein Dienstleistungsvertrag über Leistungen im Bereich Facility Management, Finanz- und Rechnungswesen und IT-Support sowie ein Mietvertrag abgeschlossen. Weiters wurden Pachtverträge über die Nutzung der Marken "Gurktaler", "Leibwächter" und "Rossbacher" abgeschlossen. Seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 ist die Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, Wien, kein nahestehendes Unternehmen der Gurktaler-Gruppe.

Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigten Geschäfte stellen sich wie folgt dar:

2016/2017
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern
Assoziierte
Unternehmen
Umsatzerlöse 0 10
Sonstige Erträge 271 5
Sonstige Aufwendungen 13 0
Ergebnisübernahmen –210 1.362
Forderungen 90 20
Verbindlichkeiten 204 0
2015/2016
in TEUR
Verbundene Unternehmen
übergeordneter Konzern
Assoziierte
Unternehmen
Umsatzerlöse 0 10
Sonstige Erträge 253 5
Sonstige Aufwendungen 14 0
Ergebnisübernahmen 203 1.930
Forderungen 140 0
Verbindlichkeiten 0 57

Die Angaben über die Ergebnisübernahmen bei assoziierten Unternehmen betreffen ausschließlich die Ausschüttung und nicht die Bewertung der Anteile.

Im Geschäftsjahr wurden für Beratungsleistungen Vergütungen in Höhe von TEUR 3 (2015/2016: TEUR 0) an Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.

Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit.

31 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 21. April wurde der Vorstand der Gurktaler Aktiengesellschaft von der Underberg Aktiengesellschaft gemäß § 91a BörseG informiert, dass die Underberg Aktiengesellschaft, Underberg GmbH & Co KG und H. Underberg Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG mit Wirkung am 19. April 2017 einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach zunächst die Underberg Aktiengesellschaft 1.126.093 Stück Stammaktien der Gurktaler Aktiengesellschaft (die "Übertragungsaktien") an die Underberg GmbH & Co KG und danach die Underberg GmbH & Co KG die Übertragungsaktien an die H. Underberg Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG überträgt. Die sachenrechtliche Übertragung der Übertragungsaktien ist noch nicht erfolgt. Es wird an dieser Stelle auf die Pflichtveröffentlichungen auf der Unternehmenswebsite bzw. auf die Unternehmensmeldung unter https://www.pressetext.com/news/20170425038 verwiesen.

Darüber hinaus sind keine weiteren Umstände eingetreten, die einer gesonderten nachträglichen Erläuterung nach der Aufstellung des Konzernabschlusses per 31. März 2017 bedürfen.

32 SONSTIGE ANGABEN

32.1 AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf TEUR 36 (2015/2016: TEUR 33) und gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Prüfung des Konzernabschlusses 18 18
Andere Bestätigungsleistungen 13 10
Sonstige Leistungen 5 5
36 33

32.2 ANGABEN ÜBER NAHESTEHENDE PERSONEN UND ARBEITNEHMERINNEN

32.2.1 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN

Die Aufwendungen für Abfertigungen für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte betrugen im Geschäftsjahr 2016/2017 TEUR 0 (2015/2016: TEUR 0).

32.2.2 GLIEDERUNG DER AUFWENDUNGEN FÜR ALTERSVERSORGUNG

Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte fielen nicht an.

32.2.3 VORSTÄNDE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Mag. Karin Trimmel (Wien), Vorstandsvorsitzende, vertritt seit 1. Jänner 2015 selbstständig.

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Gurktaler Aktiengesellschaft betragen:

in TEUR 2016/2017 2015/2016
Fixe Bezüge 115 112

32.2.4 AUFSICHTSRÄTE DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende) KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates) Dipl.-Bw. Gerd Peskes (Ersatzmitglied des Aufsichtsrates)

Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15) gezahlt.

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Kredite gewährt, und es wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungen übernommen.

Wien, am 27. Juni 2017

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Konzernabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2017, der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. März 2017 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

• Wertminderungstest für Markenrechte

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt und Problemstellung
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

WERTMINDERUNGSTEST FÜR MARKENRECHTE

• Sachverhalt und Problemstellung

Zum 31. März 2017 weist der Konzern Markenrechte in Höhe von TEUR 11.610 (Vorjahr: TEUR 11.911) aus, welche gemäß den Bestimmungen des IAS 36 zumindest einmal jährlich auf Wertminderung geprüft werden müssen. Der Wertminderungstest hat im zum 31. März 2017 endenden Geschäftsjahr einen Wertminderungsbedarf von TEUR 301 (Vorjahr: TEUR 677) ergeben. Aus unserer Sicht ist der Wertminderungstest von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss, da die Bewertung erheblich von Einschätzungen des Managements zur künftigen Umsatz- und Kostenentwicklung (Plandaten) der unter diesen Marken vertriebenen Produkte im Planungszeitraum abhängt. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsraten für die ewige Rente.

• Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit dem jährlichen Prozess und der Vorgangsweise für die Budgetierung und dem Wertminderungstest für die Markenrechte auseinandergesetzt. Hierbei haben wir insbesondere die

Planannahmen der drei Detailplanungsjahre sowie des letzten Planungsjahrs als Aufsatzpunkt für die ewige Rente im Detail mit dem Management besprochen und uns jährliche Schwankungen im Umsatz und den Kosten erläutern lassen. Wir haben die im Bewertungsmodell hinterlegten Business-Pläne zu der vom Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mehrjahresplanung übergeleitet. Unsere internen Spezialisten haben die wesentlichen Bewertungsparameter wie die Inputfaktoren für den Diskontierungszinssatz sowie die Wachstumsrate für die ewige Rente mit externen Markt- und Branchendaten gegengeprüft. Weiters haben wir die für die Sensitivitätsanalysen herangezogenen Annahmen auf ihre Relevanz hin überprüft.

• Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben des Konzerns zu den Markenrechten sind in Erläuterung 4.1. (kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung der Markenrechte) und in Erläuterung 14 (Immaterielle Vermögenswerte) zum Konzernabschluss enthalten.

VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 27. Juni 2017

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.:

Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung und Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

JAHRESABSCHLUSS (EINZELABSCHLUSS) GURKTALER AG

BILANZ 62 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 64 ANHANG 65 BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS 74

BILANZ ZUM 31. MÄRZ 2017

AKTIVA
31.3.2017
EUR
31.3.2016
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 525,60 1
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 19.944.576,01 19.945
19.945.101,61 19.946
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.237.817,52 7.323
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 2.311,26 272
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.311,26 2
9.240.128,78 7.595
II.Guthaben bei Kreditinstituten 6.861,53 10
9.246.990,31 7.605
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.495,60 13
D. Aktive latente Steuern 17.806,59 0

29.222.394,11 27.564

PASSIVA
---------
31.3.2017
EUR
31.3.2016
TEUR
A. Eigenkapital
I.
Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital
4.500.000,00 4.500
Gezeichnetes Grundkapital 4.500.000,00 4.500
II. Kapitalrücklagen
Gebundene 17.138.974,05 17.139
III. Gewinnrücklagen
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 6.177.000,00 5.076
IV. Bilanzgewinn 182.164,83 182
Davon Gewinnvortrag 1.819,39 0
27.998.138,88 26.897
B. Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Abfertigungen
62.563,00 45
2.
Steuerrückstellungen
0,00 33
3.
Sonstige Rückstellungen
143.796,01 140
206.359,01 218
C. Verbindlichkeiten
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.017.896,22 449
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
27.722,40 18
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 27.722,40 18
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
742.428,34 413
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 742.428,34 413
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
247.745,48 18
Davon aus Steuern 12.982,25 9
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 8.863,02 9
Davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 247.745,48 18
Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
1.017.896,22 449
29.222.394,11 27.564

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/2017

2016/2017
EUR
2015/2016
TEUR
1. Umsatzerlöse 414.025,21 414
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 5.830,54 6
b) Übrige 262,57 8
6.093,11 14
3. Personalaufwand
a) Gehälter –286.274,72 –278
b) Soziale Aufwendungen –80.154,72 –69
Davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
–20.179,41 –9
Davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
–59.876,63 –59
–366.429,44 –347
4. Abschreibungen auf Sachanlagen –1.123,51 –1
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen –338.343,81 –328
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 –285.778,44 –248
7. Erträge aus Beteiligungen 1.659.933,60 1.566
Davon aus verbundenen Unternehmen 1.659.933,60 1.566
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 138.920,32 113
Davon aus verbundenen Unternehmen 127.980,55 90
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen –209.883,88 0
Davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen –209.883,88 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –9.777,23 –7
Davon betreffend verbundene Unternehmen –9.777,23 –7
11.Zwischensumme aus Z 7 bis 10 1.579.192,81 1.672
12.Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 11) 1.293.414,37 1.424
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –12.068,93 –22
Davon latente Steuern 17.806,59 0
Davon Körperschaftsteuer aus Gruppenbesteuerung 29.267,04 6
Davon weiterbelastet an Gruppenmitglieder 39.454,04 15
14.Ergebnis nach Steuern 1.281.345,44 1.402
15.Jahresüberschuss 1.281.345,44 1.402
16. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –1.101.000,00 –1.220
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.819,39 0
18.Bilanzgewinn 182.164,83 182

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. APRIL 2016 BIS 31. MÄRZ 2017

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2017 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungsund Bewertungsvorschriften für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Aufgrund des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) wurde gemäß den Übergangsbestimmungen des § 906 Abs. 36 UGB die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an die neuen Bestimmungen angepasst und, wenn gesetzlich vorgeschrieben, die Vorjahreszahlen angepasst.

Dies betrifft insbesondere Umgliederungen von sonstigen Erlösen zu den Umsatzerlösen und die geänderte Darstellung des Anlagenspiegels.

2. ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu je EUR 400 werden gemäß § 13 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt. Da diese Abschreibungen betragsmäßig nicht von wesentlichem Umfang sind, wurde gemäß § 205 Abs. 1 in Verbindung mit § 226 Abs. 3 UGB von der Einstellung dieser Beträge in eine unversteuerte Rücklage abgesehen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag wurden vorgenommen, sofern eine Wertminderung von Dauer vorliegt.

3. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten bilanziert.

Forderungen in Fremdwährungen wurden mit dem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

4. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden im Geschäftsjahr erstmalig auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Vom Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" (Juni 2016) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß internationalen Rechnungslegungssätzen nach IAS 19 (projected unit credit method) (Vorjahr: nach dem Teilwertverfahren) unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler

B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ

1. AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN

Entwicklung des Anlagevermögens

Stand
1.4.2016
Zugänge Abgänge Stand
31.3.2017
EUR EUR EUR EUR
1.538,33 655,73 655,73 1.538,33
21.656.474,05 0,00 0,00 21.656.474,05
21.658.012,38 655,73 655,73 21.658.012,38
1) Davon geringwertige Vermögensgegenstände 655,73 655,73
Anschaffungs-/Herstellungskosten

und einem Pensionseintrittsalter von 65 Jahren ermittelt. Der Berechnung wurden ein Gehaltstrend von 2 % (Vorjahr: 2 %) sowie eine Fluktuation abhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit zugrunde gelegt.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorgen für Jubiläumszuwendungen wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,7 % (Vorjahr: 2,25 %) ermittelt. Bei den verwendeten Rechnungszinssätzen handelt es sich um Stichtagszinssätze. Die Stichtagszinssätze sind jene Zinssätze, zu denen sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag für die durchschnittlichen Restlaufzeiten der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann.

Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst.

Die Bewertungsmethode für die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen wurde gegenüber dem Vorjahr geändert. Der Grund für die Änderung der Bewertungsmethode ist die Anwendung der Vorschriften des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) und Vereinfachung durch Umstellung auf IAS 19.

Die Ergebnisauswirkung dieser Änderung der Bewertungsmethode wurde im Geschäftsjahr zur Gänze in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet.

6. VERBINDLICHKEITEN

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem für die Bilanzierung maßgeblichen höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Stand
Stand
Stand
Stand
1.4.2016
Zugänge
Abgänge
31.3.2017
31.3.2017
31.3.2016
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
544,95
1.123,51
655,73
1.012,73
525,60
993,38
1.711.898,04
0,00
0,00
1.711.898,04
19.944.576,01
19.944.576,01
1.712.442,99
1.123,51
655,73
1.712.910,77
19.945.101,61
19.945.569,39

SACHANLAGEN

Den linear vorgenommenen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Betriebs- und Geschäftsausstattung 3

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 31.245,16 (Vorjahr: TEUR 31). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 125.223,48 (Vorjahr: TEUR 141).

Jahre

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus laufender Verrechnung in Höhe von EUR 7.577.883,92 (Vorjahr: TEUR 5.896) sowie Gewinnausschüttungs- und Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1.659.933,60 (Vorjahr: TEUR 1.362) von der Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft, Wien, sowie in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 64) von der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland.

In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen des Vorjahres sind im Wesentlichen kurzfristige Barvorlagen (TEUR 270) enthalten.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Anlagevermögen (EUR –22,30; 1.4.2016: EUR 185,61) bzw. der Rückstellungen (EUR 17.828,89; 1.4.2016: EUR 15.987,41).

2. PASSIVA

EIGENKAPITAL

Stand
1.4.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand
31.3.2017
EUR
FN
Grundkapital 4.500.000,00 0,00 0,00 4.500.000,00
Kapitalrücklagen
Gebundene 17.138.974,05 0,00 0,00 17.138.974,05
Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen 5.076.000,00 1.101.000,00 0,00 6.177.000,00
Bilanzgewinn 181.819,39 180.345,44 –180.000,00 182.164,83 1
26.896.793,44 1.281.345,44 –180.000,00 27.998.138,88

ad 1 Der Abgang betrifft zur Gänze die Dividende.

VORSCHLAG ERGEBNISVERWENDUNG

Die Gesellschaft beabsichtigt, EUR 180.000,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Es liegt eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 17.806,59 aufgrund der Aktivierung latenter Steuern vor, welche durch jederzeit auflösbare Rücklagen gedeckt ist.

RÜCKSTELLUNGEN

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten enthalten:

31.3.2017
EUR
31.3.2016
TEUR
Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 63.000,00 63
Prämien 11.000,00 11
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 30.820,00 29
Andere 38.976,01 37
143.796,01 140

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit EUR 538.798,78 (Vorjahr: TEUR 413) laufende Verrechnungen und mit EUR 203.629,56 (Vorjahr: TEUR 0) die Gesellschafterverrechnung der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Aufwendungen von EUR 24.395,32 (Vorjahr: TEUR 23), die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten liegen in folgendem Umfang vor:

Garantien 16.843.777,10 14.263.610,41
31.3.2017
EUR
31.3.2016
EUR

Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 2.717.981,89 (Vorjahr: TEUR 4.551) wurden für Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns eingegangen.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren aus der geschäftsleitenden Verwaltung von verbundenen Unternehmen, aus weiterverrechneten Kosten und überrechneten Avalprovisionen an verbundene Unternehmen. Diese Leistungen wurden ausschließlich im Inland erbracht.

Aufgrund der Erstanwendung des RÄG 2014 wurden für das Vorjahr Beträge in Höhe von EUR 307.639,60 von den sonstigen betrieblichen Erträgen, übrige, zu den Umsatzerlösen umgegliedert.

PERSONALAUFWAND

Im Posten "Gehälter" sind Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 1.111,00 (Vorjahr: Erträge in Höhe von TEUR 5) enthalten.

In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von EUR 17.602,00 (Vorjahr: TEUR 7) enthalten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich insbesondere um überrechnete Verwaltungsaufwendungen und Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 33.420,00 (Vorjahr: TEUR 31) und gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2016/2017
EUR
2015/2016
TEUR
Prüfung des Jahresabschlusses 12.300,00 10
Andere Bestätigungsleistungen 18.120,00 21
Sonstige Leistungen 3.000,00 0
33.420,00 31

AUFWENDUNGEN AUS FINANZANLAGEN

In den Aufwendungen aus Finanzanlagen sind Verluste aus Gewinngemeinschaften in Höhe von EUR 209.883,88 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beläuft sich auf EUR 12.068,93 (Vorjahr: TEUR 22) und gliedert sich in folgende Bereiche:

2016/2017
EUR
2015/2016
TEUR
Steuern aus Gruppenbesteuerung 10.187,00 9
Steuerumlagen –39.454,04 –15
Latente Steuern –17.806,59 0
Ausländische Steuern 59.142,56 28
12.068,93 22

D. SONSTIGE ANGABEN

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital des Unternehmens besteht aus 2.250.000 nennbetragslosen Stückaktien und setzt sich aus folgenden Aktiengattungen zusammen:

4.500.000,00
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gemäß § 12a AktG (750.000 Stück) 1.500.000,00
Stammaktien (1.500.000 Stück) 3.000.000,00
EUR

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN, DIE NICHT IN DER BILANZ AUSGEWIESEN SIND

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Dienstleistungsverträgen des folgenden Geschäftsjahres betragen EUR 102.506,12 (Vorjahr: TEUR 101). Der Gesamtbetrag der folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 512.530,60 (Vorjahr: TEUR 505).

BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE

Die Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, hält zum 31. März 2017 Anteile an folgenden Gesellschaften:

Name Sitz Abschluss Kapital-
anteil
%
Eigen-
kapital
TEUR
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
TEUR
Peter Zwack & Consorten
Handels-Aktiengesellschaft
Wien 31.3.2017 49,998 23.872 3.324
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 31.3.2017 100,00 563 117
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Wien 31.3.2017 100,00 –1.590 –297
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 31.3.2017 100,00 146 103

Weiters werden noch Anteile von 14,572 % an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, gehalten.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Underberg GmbH & Co. KG, Rheinberg, Deutschland, wird durch eine Put-Option gegenüber der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, sichergestellt.

Verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z8 UGB sind alle Unternehmen, die zur Firmengruppe der Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.

BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Haupttätigkeit der Gesellschaft liegt in der Verwaltung von Beteiligungen sowie in der Erbringung von Dienstleistungen für Tochtergesellschaften vor allem im Bereich der Geschäftsführung.

Die Gesellschaft ist gemäß Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung vom 13. März 2013 und 6. Februar 2015 körperschaftsteuerlicher Gruppenträger folgender Konzerngesellschaften:

  • "Rossbacher" Vertriebs GmbH, Wien
  • Gurktaler Alpenkräuter GmbH, Gurk
  • Leibwächter Kräuter GmbH, Wien

Für alle Gruppenmitglieder wird die Steuerumlage im Wege einer fiktiven Veranlagung ermittelt.

Wenn die Summe der fiktiven Körperschaftsteuer der Vertragsparteien, die ohne Gruppenbildung zu entrichten wäre, die tatsächlich bezahlte Körperschaftsteuer der Unternehmensgruppe übersteigt, kommt es bei Gruppenmitgliedern mit positiver Umlage zu einem Abgeltungsbetrag in Höhe von 10 % des Liquiditätsvorteils, ebenso bei Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer für die Unternehmensgruppe.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

Die Underberg AG, Dietlikon, Schweiz, ist jenes Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente.

E. PFLICHTANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT

Zum Bilanzstichtag waren drei (Vorjahr: drei) Angestellte beschäftigt.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2016/2017 drei Angestellte (2015/2016: drei Angestellte).

An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse, Haftungen oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Abfertigungen an Vorstandsmitglieder wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Aufwendungen für die Altersversorgung für Vorstandsmitglieder im Sinne des § 80 AktG fielen nicht an.

GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 15.000,00 (Vorjahr: TEUR 15).

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2016/2017 aus folgenden Personen zusammen:

Dr. Hubertine Underberg-Ruder (Vorsitzende) KR Eduard Kranebitter (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Tobias Bürgers (Mitglied des Aufsichtsrates) Dipl.-Bw. Gerd Peskes (Ersatzmitglied des Aufsichtsrates)

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDES

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2016/2017 aus folgenden Personen zusammen:

Mag. Karin Trimmel (Vorsitzende)

F. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten.

Wien, am 27. Juni 2017

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN DER GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT UND DER KONSOLIDIERTEN GESELLSCHAFTEN

Verbundene Unternehmen, die in die Vollkonsolidierung einbezogen sind

Name Sitz Kapitalanteil
(direkt und
indirekt)
%
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
TEUR
Gurktaler Alpenkräuter GmbH Gurk 100 563
Leibwächter Kräuter GmbH Wien 100 146
"Rossbacher" Vertriebs GmbH Wien 100 –1.590
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden Sitz Kapitalanteil
(direkt und
indirekt)
%
Eigenkapital
des letzten
Jahresabschlusses
TEUR
Name
Peter Zwack & Consorten Handels-Aktiengesellschaft Wien 49,998 23.872

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der Gurktaler Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • Sachverhalt und Problemstellung
  • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  • Verweis auf weitergehende Informationen

BETEILIGUNGSBEWERTUNG

Sachverhalt und Problemstellung

  • Zum 31. März 2017 weist die Gurktaler Aktiengesellschaft Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 19.945 (Vorjahr: TEUR 19.945) aus.
  • Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Beteiligungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Der gesetzliche Vertreter ist der Auffassung, dass dauerhafte Wertminderungen bei den oben stehenden Anteilen an verbundenen Unternehmen zum 31. März 2017 nicht gegeben sind und daher keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben im Zusammenhang mit der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Beteiligungen die entsprechenden Bewertungsmodelle geprüft. Dabei haben wir die vom gesetzlichen Vertreter verwendete Bewertungsmethode überprüft sowie die verwendeten Parameter (geplanten Zahlungsströme und Diskontierungszinsätze) beurteilt. Wir haben untersucht, ob die verwendeten Modelle den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entsprechen und die verwendeten Annahmen plausibel und angemessen sind.

Verweis auf weitergehende Informationen

Der gesetzliche Vertreter hat die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Anhang unter Punkt "A.2" und unter Punkt "D" erläutert.

VERANTWORTUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestäti-

gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Peter Pessenlehner, Wirtschaftsprüfer.

Wien, den 27. Juni 2017

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.: Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER § 82 ABS. 4 BÖRSEG

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 27. Juni 2017

Der Vorstand:

Mag. Karin Trimmel

GEWINNVERTEILUNGSVORSCHLAG GURKTALER AKTIENGESELLSCHAFT

Das Geschäftsjahr 2016/2017 schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 1.281.345,44.

Nach Zuweisung zu Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.101.000,00 und zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von EUR 1.819,39 errechnet sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 182.164,83.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

  • Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je Vorzugsaktie und EUR 0,08 je Stammaktie, das ist insgesamt ein Ausschüttungsbetrag von EUR 180.000 und entspricht 4 % des Grundkapitals von EUR 4.500.000.
  • Weiters wird vorgeschlagen, den verbleibenden Restbetrag in Höhe von EUR 2.164,83 auf neue Rechnung vorzutragen.

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Gurktaler Aktiengesellschaft Heiligenstädter Straße 43, 1190 Wien Tel.: +43/1/367 08 49-0 Fax: +43/1/367 08 49-340 E-Mail: [email protected] http://gruppe.gurktaler.at

Geschäftssitz: Wien Reg. beim HG Wien unter FN 389840 w UID: ATU67694202

KONZEPT, BERATUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

Mensalia Unternehmensberatungs GmbH www.mensalia.at

FOTO Philipp Horak (Vorstandsporträt)

DISCLAIMER

Dieser Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Wörter "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich.

GESCHLECHTSNEUTRALE FORMULIERUNG

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen Begriffen wie "Kunden" oder "Aktionäre" auf die geschlechtsspezifische Differenzierung sowie auf die durchgängige Verwendung von akademischen Titeln verzichtet.

KRÄUTERSPIRITUOSEN

KRÄUTERSPIRITUOSE

Eine Kräuterspirituose, die mindestens 100 Gramm Zucker pro Liter enthält, wird als Likör gekennzeichnet. Sind weniger als 100 Gramm enthalten, wird die Spirituose als Bitter deklariert. Allerdings muss der bittere Geschmack der Spirituose vorherrschend sein. Underberg ist die einzige Spirituose ohne Zucker. Der Mindestalkoholgehalt für Kräuterspirituosen beträgt 15 Vol.%, liegt aber in der Regel deutlich darüber.

HERSTELLUNGSVERFAHREN

Durch alkoholische Auszüge aus Kräutern, Samen, Blättern, Wurzeln, Rinden, Gewürzen und Früchten (Mazeration, Extraktion). Dabei werden die Kräuter in hochwertigen Alkohol eingelegt, und die wert- und wirkungsvollen Extrakte gehen in die Flüssigkeit über. Manchmal wird dieser Extrakt (Mazerat) auch noch einmal destilliert.

In einem anderen Verfahren (Perkolation) werden den zerkleinerten Pflanzenteilen die gewünschten Geschmacks- und Wirkstoffe durch einen im Kreislauf kontinuierlich fließenden Alkohol entzogen. Außerdem können die gewünschten ätherischen Gehalte und Wirkstoffe auch durch die direkte Einbindung in den Destillationsvorgang gewonnen werden.

Der jeweils gewonnene Extrakt reift dann meist noch einige Monate in Fässern.

KATEGORIEN DER KRÄUTERSPIRITUOSEN

VOLLBITTER

(Auch als Magenbitter bezeichnet) sind Spirituosen mit vorwiegend bitterem Geschmack, die meist durch Einlegen und Auslaugen von Kräutern, Gewürzen und anderen Zutaten in Alkohol hergestellt werden. Der weltweit bekannteste Vertreter der Kategorie Vollbitter ist Underberg, der seit mehr als 165 Jahren ausschließlich in der Portionsflasche von 2 cl verkauft und komplett ohne Zucker hergestellt wird.

Aromatische Kräuter aus 43 Ländern sind Basis für diese vornehmlich zum Essen als Appetitanreger oder als angenehmer Abschluss gereichte Kräuterspirituose.

HALBBITTER

Halbbitter sind Liköre, die aus einem Basisalkohol mit Aromen, Zucker oder natürlichen Süßstoffen hergestellt werden und einen etwas süßlicheren Geschmack haben. Zu dieser Kategorie gehören der milde österreichische Alpenkräuter Gurktaler sowie auch Rossbacher.

APERITIF

Als Aperitif bezeichnet man alkoholische Getränke, die zur Anregung des Appetits dienen. Aperitifs sind sozusagen die Ouvertüre eines guten Essens und sollen dem Gaumen wohltun, aber auf keinen Fall betrunken machen. Das Wort kommt vom französischen Adjektiv "aperitif" (appetitanregend) und hat seine Wurzeln im lateinischen Wort "aperire", was schlicht "öffnen" bedeutet und sich schon damals auf den Magen bezog.

DIGESTIF

(von frz. digestif, -ve = verdauungsfördernd) Der Digestif übt nach dem Essen eine wohltuende Wirkung auf den Magen-Darm-Trakt für die Verdauung aus. Auch hier stammt das Wort aus dem Lateinischen, nämlich von "digerire", das im Allgemeinen "schließen" heißt. Der Digestif ist ein alkoholisches Getränk, das – im Gegensatz zum Aperitif – nach der Mahlzeit getrunken wird. Durch das Wissen der Destillation sind heute Digestifs vor allem wohltuende Mischungen aus Kräutern, Wurzeln, Rinden, Blättern, Gewürzen und anderen für diese Kräuterspirituosen wichtigen Gewächsen, die man schon in der Antike als medizinische Heilpflanzen kannte.

MIT FRISCHEN KRÄUTERN AUS DEM GURKTAL