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Grenke AG

Quarterly Report Apr 8, 2022

189_rns_2022-04-08_4346b6e4-0101-4002-86a7-8c7415775392.html

Quarterly Report

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Finanzbericht: 30371589

GRENKE AG

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

2021 JAHRESABSCHLUSS

DER LAGEBERICHT UND DER KONZERNLAGEBERICHT SIND ZUSAMMENGEFASST UND IM GESCHÄFTSBERICHT 2021 VERÖFFENTLICHT.

DER JAHRESABSCHLUSS UND DER MIT DEM KONZERNLAGEBERICHT ZUSAMMENGEFASSTE LAGEBERICHT DER GRENKE AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 WERDEN IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT.

Abschluss für das Geschäftsjahr 2021

der GRENKE AG

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

der GRENKE AG

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EUR 2021 2020
1. Leasingerträge 625.595.738,82 615.959.505,57
2. Leasingaufwendungen 372.184.722,44 363.432.461,83
3. Zinserträge aus 6.853.972,88 7.300.507,08
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.853.972,88 7.300.507,08
darunter: Negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 954.884,54 1.242.709,60
4. Zinsaufwendungen 16.703.340,60 18.195.099,08
darunter: Positive Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 953.481,87 1.242.709,60
5. Laufende Erträge aus 120.604.763,23 95.912.916,02
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 120.604.763,23 95.912.916,02
6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 27.976.141,83 3.897.233,74
7. Provisionserträge 5.851.074,00 6.668.229,00
8. Provisionsaufwendungen 15.794.247,76 15.700.109,72
9. Sonstige betriebliche Erträge 56.525.321,72 54.136.375,04
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 110.885.417,01 102.651.339,13
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 26.164.458,12 21.726.914,30
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, darunter: für Altersversorgung 87.520,31 EUR (Vorjahr: 86.540,16 EUR) 3.583.122,95 3.404.088,24
b) andere Verwaltungsaufwendungen 81.137.835,94 77.520.336,59
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 188.707.258,88 202.004.931,90
a) auf Leasingvermögen 184.867.895,82 197.534.070,81
b) auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 3.839.363,06 4.470.861,09
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15.002.805,77 2.474.861,34
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.040.287,54 6.263.354,26
14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 14.736.822,40 91.995.529,81
15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 15.252.224,00 0,00
16. Aufwendungen aus Verlustübernahme 2.779.274,29 3.472.945,58
17. ERGEBNIS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 119.825.059,79 - 22.315.866,20
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 121.450,05 420.166,78
19. Sonstige Steuern 1.939.458,78 2.432.111,25
20. JAHRESÜBERSCHUSS /​ JAHRESFEHLBETRAG 117.764.150,96 - 25.168.144,23
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 95.442,80 7.352.436,01
22. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 30.000.000,00
23. BILANZGEWINN 117.859.593,76 12.184.291,78

Jahresbilanz zum 31.12.2021

der GRENKE AG

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EUR 31.12.2021 31.12.2020
1. Barreserve 58.000.342,26 203.000.785,21
a) Kassenbestand 342,26 785,21
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 58.000.000,00 EUR (Vorjahr: 203.000.000,00 EUR) 58.000.000,00 203.000.000,00
2. Forderungen an Kreditinstitute 144.403.315,01 73.418.199,19
a) täglich fällig 37.247.779,83 23.418.199,19
b) andere Forderungen 107.155.535,18 50.000.000,00
3. Forderungen an Kunden 39.409.676,03 30.685.519,34
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 488.554.703,77 483.858.099,18
a) an Kreditinstituten 271.272.355,82 256.272.355,82
b) an Finanzdienstleistungsinstituten 4.276.957,59 7.934.042,59
c) Übrige 213.005.390,36 219.651.700,77
5. Leasingvermögen 443.424.764,68 592.733.289,44
6. Immaterielle Anlagewerte 1.477.245,00 1.842.591,00
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.477.245,00 1.842.591,00
7. Sachanlagen 18.259.237,99 20.826.623,15
8. Sonstige Vermögensgegenstände 76.346.333,02 44.313.959,02
9. Rechnungsabgrenzungsposten 8.640.894,23 12.567.912,03
SUMME DER AKTIVA 1.278.516.511,99 1.463.246.977,56
EUR 31.12.2021 31.12.2020
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.506.123,60 8.717.124,85
a) täglich fällig 37.453.215,83 8.130.057,28
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 52.907,77 587.067,57
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 35.066.795,20 26.640.558,79
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 4.019.859,12 4.845.018,40
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten: EUR 31.046.936,08 (Vorjahr: EUR 21.795.540,39) 31.046.936,08 21.795.540,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten 86.445.568,18 281.472.204,90
4. Rechnungsabgrenzungsposten 373.684.068,82 512.992.505,70
5. Rückstellungen 20.079.280,91 13.365.210,02
b) Steuerrückstellungen 0,00 15.829,54
c) andere Rückstellungen 20.079.280,91 13.349.380,48
6. Nachrangige Verbindlichkeiten 200.000.000,00 200.000.000,00
7. Eigenkapital 525.734.675,28 420.059.373,30
a) Gezeichnetes Kapital 46.495.573,00 46.495.573,00
b) Kapitalrücklage 304.277.711,09 304.277.711,09
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 5.089,87 5.089,87
cc) satzungsmäßige Rücklagen 48.353,78 48.353,78
cd) andere Gewinnrücklagen 57.048.353,78 57.048.353,78
d) Bilanzgewinn 117.859.593,76 12.184.291,78
SUMME DER PASSIVA 1.278.516.511,99 1.463.246.977,56
1. Eventualverbindlichkeiten
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverpflichtungen 10.096.905.035,23 10.330.168.321,19

Entwicklung des Anlagevermögens

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EUR Software-Lizenzen Anzahlungen auf Software Nutzungsrecht auf Lizenzen Immaterielle Anlagewerte Grundstücke und Bauten
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Stand 01.01.2021 9.613.475,19 79.775,00 40.070,25 9.733.320,44 24.102.884,15
Zugänge 455.794,62 0,00 0,00 455.794,62 0,00
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Umbuchungen 79.775,00 - 79.775,00 0,00 0,00 0,00
Umbuchungen UV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2021 10.149.044,81 0,00 40.070,25 10.189.115,06 24.102.884,15
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2021 7.863.252,19 0,00 27.477,25 7.890.729,44 9.723.676,60
Zugänge 808.547,62 0,00 12.593,00 821.140,62 710.930,16
Zuschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Umbuchungen UV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2021 8.671.799,81 0,00 40.070,25 8.711.870,06 10.434.606,76
BUCHWERTE
Stand 31.12.2021 1.477.245,00 0,00 0,00 1.477.245,00 13.668.277,39
Stand 31.12.2020 1.750.223,00 79.775,00 12.593,00 1.842.591,00 14.379.207,55

Entwicklung des Anlagevermögens

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EUR Anlagen im Bau Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlagen Leasingvermögen
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Stand 01.01.2021 67.259,60 24.227.532,90 48.397.676,65 989.180.701,23
Zugänge 0,00 452.244,28 452.244,28 67.960.705,09
Abgänge 0,00 49.228,79 49.228,79 17.398.131,06
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Umbuchungen UV 0,00 0,00 0,00 147.973.162,41
Stand 31.12.2021 67.259,60 24.630.548,39 48.800.692,14 891.770.112,85
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2021 0,00 17.847.376,90 27.571.053,50 396.447.411,79
Zugänge 0,00 2.307.292,28 3.018.222,44 184.867.895,82
Zuschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Abgänge 0,00 47.821,79 47.821,79 10.635.581,61
Umbuchungen UV 0,00 0,00 0,00 122.334.377,83
Stand 31.12.2021 0,00 20.106.847,39 30.541.454,15 448.345.348,17
BUCHWERTE
Stand 31.12.2021 67.259,60 4.523.701,00 18.259.237,99 443.424.764,68
Stand 31.12.2020 67.259,60 6.380.156,00 20.826.623,15 592.733.289,44

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EUR Anteile an verbundenen Unternehmen Finanzanlagen
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Stand 01.01.2021 581.781.214,06 581.781.214,06
Zugänge 4.181.202,99 4.181.202,99
Abgänge 0,00 0,00
Umbuchungen 0,00 0,00
Umbuchungen UV 0,00 0,00
Stand 31.12.2021 585.962.417,05 585.962.417,05
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Stand 01.01.2021 97.923.114,88 97.923.114,88
Zugänge 14.736.822,40 14.736.822,40
Zuschreibungen 15.252.224,00 15.252.224,00
Abgänge 0,00 0,00
Umbuchungen UV 0,00 0,00
Stand 31.12.2021 97.407.713,28 97.407.713,28
BUCHWERTE
Stand 31.12.2021 488.554.703,77 488.554.703,77
Stand 31.12.2020 483.858.099,18 483.858.099,18

Anhang zum Abschluss für das Geschäftsjahr 2021

der GRENKE AG

1. Allgemeine Hinweise

Die GRENKE AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden, Neuer Markt 2, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 201836 eingetragen. Die GRENKE AG ist oberstes Mutterunternehmen des GRENKE AG Konzerns (im Folgenden "GRENKE Konzern" genannt). Die GRENKE AG ist ein börsennotiertes Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nimmt. Der Jahresabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2021 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Der Jahresabschluss besteht aus der Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Darüber hinaus wurde ein Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 sowie § 289 HGB und § 340a HGB aufgestellt.

Aufgrund der Anwendung der RechKredV erfolgt der Ausweis in den vorgeschriebenen Formblättern (§ 2 RechKredV).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet. Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt. Die Kundenforderungen sind zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen, die Forderungen aus Mietkaufverträgen sind mit dem Barwert angesetzt. Die Barwertberechnung der Mietkaufforderungen erfolgt mit dem internen Zinsfuß, der dem jeweiligen Mietkaufvertrag zugrunde liegt. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigung bei Leasingforderungen sowie bei Mietkaufforderungen wird jeweils anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Ermittlung der Prozentsätze erfolgt mit statistischen Verfahren. Die Sätze werden einmal jährlich auf ihre Gültigkeit geprüft und bei Bedarf angepasst. Seit März 1995 wird zum Ende jeden Monats - gleichzeitig mit den monatlichen Einzügen - zu jedem Leasingvertrag der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand abgelegt. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsstands-Klassen (BA-Klassen) zusammengefasst, die unter Risikogesichtspunkten gebildet wurden.

Diese BA-Klassen sind:

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BA-Klasse Bezeichnung
0 Laufender Vertrag ohne Rückstand
1 Laufender Vertrag mit Rückstand
2 Gekündigter Vertrag mit bedienter Teilzahlungsvereinbarung
3 Gekündigter Vertrag (gerade gekündigt oder Mahnbescheid beantragt)
4 Klageverfahren (unmittelbar oder nach Widerspruch zum Mahnbescheid)
5 Pfändungsauftrag erteilt /​ Inkassobüro beauftragt
6 Eidesstattliche Versicherung (beantragt oder abgegeben) und beantragtes, nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren
7 Ausgebucht
8 In Abwicklung (ungekündigt)
9 Erledigt (vollständig bezahlt)

GRENKE hat im Geschäftsjahr 2020 mit seinen Leasingkunden Stundungsvereinbarungen abgeschlossen, durch die die Kunden aufgrund der Covid-19-Pandemie und deren Folgen Unterstützung erfahren haben. Der Stundungszeitraum war für den wesentlichen Anteil der Verträge zum 31. Dezember 2020 bereits beendet. Die zum Jahresanfang verbleibenden Rückzahlungen der gestundeten, fälligen Beträge wurden im Wesentlichen im ersten Halbjahr 2021 geleistet.

Wie bereits im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2021 eine allgemeine Pauschalwertberichtigung in Anlehnung an IDW-Positionspapier vom 18. Dezember 2020 für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken auf Forderungen gegenüber Kunden berücksichtigt. Dafür wurden bisher nicht anderweitig pauschaliert einzelwertberichtigte Forderungen gegenüber Kunden aus laufenden Mietkauf- und Leasingverträgen betrachtet und um die erwarteten Verluste pauschal wertberichtigt. Hierfür wurde das IFRS 9 Stufenmodell zur Berechnung herangezogen.

Der Erwerb der Anteile an verbundenen Unternehmen wurde zu Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten als Finanzanlagen aktiviert. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird der Beteiligungsbuchwert auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfolgt auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basiert.

Zugänge von Leasinggegenständen im Leasingvermögen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Die Bilanzierung erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von vorgenommenen Abschreibungen. Leasinggegenstände aus Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA verkauft werden, werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Leasinggegenständen, die von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA zurückerworben werden, wird eine lineare Abschreibung über die Vertragslaufzeit auf den individuellen kalkulierten Restwert vorgenommen.

Bei den Leasinggegenständen aus Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodells an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA verkauft werden, wird bei in naher Zukunft auslaufenden Verträgen der zum Stichtag ausgewiesene handelsrechtliche Buchwert der zugrunde liegenden Leasinggegenstände mit den abgezinsten Restzahlungen (IFRS-Barwert der Forderung) aus dem jeweiligen Vertrag verglichen. Falls der IFRS-Wert geringer ist als der Buchwert, wird auf diesen eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Vermögensgegenstände, die in 2019 im Rahmen der Verschmelzung mit der Europa Leasing GmbH zugegangen sind, wurden zu den in der Schlussbilanz angesetzten Werten übernommen und weiter linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben ("Buchwertfortführung" nach § 24 UmwG).

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Grundstücke und Gebäude werden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Das Bürogebäude wird nach der linearen Methode entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Zugänge der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten der Zugänge ab dem 1. Januar 2000 werden nach der linearen Methode, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden die Leasinggegenstände ausgewiesen, bei denen die Vertragslaufzeit beendet ist. Mit Vertragsablauf werden die Objekte in "Leasinggegenstände in Verwertung" mit ihrem Restbuchwert umgegliedert. Bei Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodells an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA verkauft werden, werden die Leasinggegenstände bei Umbuchung, falls der Restbuchwert größer 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten ist, zunächst auf 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten wertberichtigt, was dem durchschnittlich zu erwartenden Erlös entspricht. Nachdem ein Leasinggegenstand außerplanmäßig abgeschrieben wurde, wird er, ausgehend vom neuen Buchwert, weiter planmäßig bis auf null abgeschrieben. Bei Leasingverträgen, die aufgrund eines Zahlungsrückstands gekündigt wurden und für die daher eine Schadensersatzforderung eingebucht wurde, wird der Leasinggegenstand vollständig abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten bzw. niedrigeren Marktwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind und einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und durch planmäßige jährliche Abschreibung getilgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die in den nachrangigen Verbindlichkeiten enthaltenen Hybridanleihen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag angesetzt. Die abgegrenzten Zinsaufwendungen werden auf Basis der erwarteten Zinszahlungen in der Position sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die erhaltenen Erlöse aus der Finanzierung der Mietraten über die GRENKE BANK AG, saldiert mit dem Kaufpreis-Abschlag für verkaufte Leasingforderungen, erfolgsneutral zugeführt. Diese werden annuitätisch über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge erfolgswirksam aufgelöst. Die im Rahmen der Verschmelzung mit der Europa Leasing GmbH im Jahr 2019 übernommenen Nutzungsüberlassungsverpflichtungen werden linear aufgelöst. Weiterhin werden in diesem Posten die von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA erhaltenen Umlagen für die Bonitätsrisiken abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Des Weiteren wurden einmalige Sonderzahlungen passivisch abgegrenzt und entsprechend der Laufzeit der Leasingverträge linear aufgelöst.

Bei der Bildung der Steuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften wurden berücksichtigt. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrags bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden mit den üblichen Marktzinsen abgezinst.

Aufgrund der unterschiedlichen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Bewertung einzelner Bilanzpositionen ergeben sich latente Steuern. Die GRENKE AG als Organträgerin weist auch eventuelle latente Steuern ihrer Organgesellschaften GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA, GRENKE Service AG, GRENKEFACTORING GmbH sowie der GRENKE BANK AG und der GRENKE digital GmbH im Rahmen der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft aus.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden gemäß § 256 a HGB i.V.m. § 340 h HGB umgerechnet.

Wie im Vorjahr wird vom Wahlrecht der Überkreuzkompensation gemäß § 340 f Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Zinserträge als Davon-Vermerk ausgewiesen.

3. Erläuterungen der Jahresbilanz

3.1 Barreserve

Die Barreserve besteht zum überwiegenden Teil aus dem Guthaben bei der Deutschen Bundesbank (58.000 TEUR; Vorjahr: 203.000 TEUR). Hintergrund ist die Einhaltung der LCR-Kennziffer (Mindestliquiditätsquote) auf Gruppenebene.

3.2 Forderungen an Kreditinstitute

Neben den laufenden Geschäftskonten in Höhe von 6.976 TEUR (Vorjahr: 19.704 TEUR) wird in dieser Position ein Verrechnungskonto gegenüber dem verbundenen Unternehmen GRENKE BANK AG, Baden-Baden (30.271 TEUR; Vorjahr: 3.714 TEUR), sowie die Forderung aus Schuldscheindarlehen an die GRENKE BANK AG in Höhe von 50.000 TEUR (Vorjahr: 50.000 TEUR) ausgewiesen. Des Weiteren sind Barunterlegungen in Höhe von 57.156 TEUR beinhaltet. Diese ergeben sich aus einer im Berichtsjahr mit dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V. geschlossenen Vereinbarung zur Leistung einer zusätzlichen Sicherheit durch die GRENKE AG für alle von der GRENKE BANK AG gewährten Darlehen an den GRENKE Konzern, einschließlich der Tochter- und Franchisegesellschaften. Diese Sicherheit wird jeweils in derselben Höhe wie die zugehörige Verbindlichkeit hinterlegt, bei Fremdwährungsdarlehen wird mit einem Faktor von 1,1-facher Höhe gerechnet.

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TEUR Gesamtbetrag Bis 3 Monate > 3 Monate bis 1 Jahr > 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Forderungen an Kreditinstitute 144.403 39.759 43.131 61.513 0
(Vorjahr) 73.418 73.418 0 0 0

3.3 Forderungen an Kunden

Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Mietkaufforderungen in Höhe von 32.369 TEUR (Vorjahr: 23.729 TEUR) sind zum Barwert der künftigen Mietkaufraten angesetzt. Die Barwertberechnung der Mietkaufforderungen erfolgte mit dem internen Zinsfuß, der dem jeweiligen Mietkaufvertrag zugrunde liegt. Unter den Mietkaufforderungen werden zum einen Forderungen aus Verträgen ausgewiesen, welche im Rahmen von Kooperationen mit Förderbanken abgeschlossen wurden. Zum anderen werden unter den Mietkaufforderungen Forderungen aus laufenden Mietkaufverträgen ausgewiesen, die ursprünglich im Rahmen des Doppelstockmodells refinanziert wurden und bei der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA bilanziert waren. Auch im Geschäftsjahr 2021 hat die GRENKE AG Mietkaufverträge von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA zurückgekauft, um diese über die GRENKE BANK AG zu refinanzieren. Der von der Gesellschaft an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA entrichtete Rückkaufpreis für die Mietkaufforderung entspricht dem Barwert der ausstehenden Raten der entsprechenden Mietkaufverträge abzüglich des Barwerts der von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA ersparten zukünftigen Verwaltungsgebühr. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Mietkaufverträge in Höhe von 175 TEUR (Vorjahr: 16.655 TEUR) von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA zurückerworben. Die an die GRENKE BANK AG verkauften Mietkaufforderungen von 29.377 TEUR (Vorjahr: 46.818 TEUR) werden einschließlich des Kaufpreis-Abschlages in den Forderungen an Kunden saldiert gezeigt.

Des Weiteren sind Forderungen gegen Leasingnehmer in Höhe von 32.794 TEUR (Vorjahr: 34.136 TEUR) enthalten, die Forderungen aus Schadensersatz, Rückstände aus Leasingraten, Bearbeitungsgebühren, Servicebeiträge, Verwertungserlöse und weiterbelastete Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Sicherstellungskosten) betreffen. Die im Vorjahr beinhalteten gestundeten Leasingraten in Höhe von 330 TEUR wurden fällig gestellt und im Wesentlichen zurückgeführt. Weiterhin sind Forderungen an Händler und Dritte in Höhe von 1.146 TEUR (Vorjahr: 754 TEUR) enthalten. Die Gesamtforderungen sind um Wertberichtigungen in Höhe von 26.900 TEUR (Vorjahr: 27.933 TEUR) gekürzt. Darin enthalten sind 26.214 TEUR (Vorjahr: 27.102 TEUR) Wertberichtigungen für gekündigte Leasing- und Mietkaufverträge, die auf einen Bruttoforderungsbestand in Höhe von 32.603 TEUR (Vorjahr: 33.570 TEUR) gebildet wurden.

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TEUR Gesamtbetrag Bis 3 Monate > 3 Monate bis 1 Jahr > 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Forderungen an Kunden 39.410 9.932 8.138 20.680 660
(Vorjahr) 30.685 9.068 6.401 14.728 488

3.4 Anteile an verbundenen Unternehmen

Die GRENKE AG ist zum Bilanzstichtag an nachfolgenden Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Die Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:

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EUR Quote

in %
Eigenkapital 31.12.2021 Jahresergebnis 2021
AN KREDITINSTITUTEN
GRENKE BANK AG, Baden-Baden * 100 285.450.111,08 0,00
AN FINANZDIENSTLEISTUNGSINSTITUTEN
Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien, Baden-Baden * 100 780.828,96 0,00
GRENKEFACTORING GmbH, Baden-Baden * 100 1.513.662,71 0,00
SONSTIGE
GRENKE Service AG, Baden-Baden * 100 1.533.701,63 0,00
GRENKE digital GmbH, Karlsruhe * 100 3.012.950,00 0,00
GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG 100 2.080.262,85 770.670,85
GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH 100 51.733,29 943,66
GRENKE LOCATION SAS, Schiltigheim/​Frankreich 100 53.644.781,99 12.305.160,25
GRENKELEASING AG, Zürich/​Schweiz 100 35.724.201,77 331.759,71
GRENKELEASING GmbH, Wien /​ Österreich 100 5.948.822,47 1.055.210,22
GRENKE ALQUILER S.L., Barcelona /​ Spanien 100 2.578.326,60 - 606.867,70
GRENKE Locazione S.r.l., Mailand /​ Italien 100 185.132.510,35 7.665.214,12
Grenkefinance N.V., Vianen /​ Niederlande 100 1.397.794,87 - 533.391,78
GRENKELEASING ApS, Herlev /​ Dänemark 100 - 981.777,30 - 2.507.441,92
GRENKE LIMITED, Dublin /​ Irland 100 27.279.157,32 1.528.347,41
GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland 100 234.290.527,77 - 59.277.338,11
GRENKELEASING AB, Stockholm /​ Schweden 100 9.566.662,41 287.175,71
GRENKE LEASE Sprl, Brüssel /​ Belgien 100 5.785.347,35 - 795.510,46
Grenke Leasing Ltd., Guildford /​ Großbritannien 100 58.761.199,63 8.122.760,41
GRENKELEASING Sp.z o.o., Posen /​ Polen 100 1.065.746,70 - 772.329,70
Grenke Renting S.R.L., Bukarest /​ Rumänien 100 1.002.574,91 - 336.841,04
GRENKE RENTING S.A., Lissabon /​ Portugal 100 2.547.183,49 966.568,97
GRENKE RENT S.L., Madrid /​ Spanien 100 3.770.314,05 2.053.634,16
GRENKELEASING Oy, Vantaa /​ Finnland 100 - 6.223.970,24 - 1.422.730,08
GRENKEFACTORING AG, Basel /​ Schweiz 100 2.739.089,25 - 334.170,67
GRENKELEASING d.o.o., Ljubljana /​ Slowenien 100 86.271,67 - 224.442,57
GRENKE Kiralama Ltd. Sti., Istanbul /​ Türkei 100 - 1.192.498,20 - 1.697.672,28
GRENKE Renting Ltd., Sliema /​ Malta 100 - 1.281.328,90 - 369.529,19
GC Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo /​ Brasilien 100 11.129.382,53 840.949,57
GRENKE Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo /​ Brasilien 100 142.883,76 0,00
GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb /​ Kroatien 100 2.517.415,49 1.608.907,17
GC Leasing Middle East FZCO, Dubai /​ VAE 100 - 2.414.152,41 - 511.138,86
GRENKELEASING s.r.o., Prag /​ Tschechien 100 2.412.569,06 85.358,96
Grenkeleasing Magyarország Kft., Budapest /​ Ungarn 100 146.187,40 - 396.762,37
GRENKELEASING s.r.o., Bratislava /​ Slowakei 100 1.419.687,72 - 111.897,51
GRENKELOCATION SARL, Munsbach /​ Luxemburg 100 - 1.168.014,03 - 42.654,19

* nach Ergebnisabführung

Die Angabe der Werte der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie der GRENKE Service AG, der GRENKE digital GmbH, der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG und der GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH erfolgte auf Basis der Einzelabschlüsse nach HGB. Bei den verbleibenden Beteiligungen beziehen sich die Angaben auf die Konzernzahlen nach IFRS vor Konsolidierung.

3.5 Leasingvermögen

Unter den Leasinggegenständen werden zum einen Objekte aus laufenden Leasingverträgen ausgewiesen, die ursprünglich im Rahmen des Doppelstockmodells refinanziert wurden und bei der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA aktiviert waren. Im Geschäftsjahr 2021 hat die GRENKE AG in mehreren Tranchen Leasingobjekte zurückgekauft. Diese wurden im Anschluss über die GRENKE BANK AG refinanziert. Der von der Gesellschaft an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA entrichtete Rückkaufpreis für die Objekte entspricht dem Barwert der ausstehenden Raten der entsprechenden Leasingverträge abzüglich des Barwerts der von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA ersparten zukünftigen Verwaltungsgebühr. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Leasinggegenstände in Höhe von 11.953 TEUR (Vorjahr: 73.904 TEUR) von GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA zurückerworben.

Zum anderen werden unter den Leasinggegenständen Objekte aus Verträgen ausgewiesen, welche nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA verkauft werden. Im Berichtsjahr hat die GRENKE AG Leasinggegenstände in Höhe von 56.008 TEUR (Vorjahr: 210.384 TEUR) erworben. Der Buchwert des Leasingvermögens wurde im Geschäftsjahr 2021 um außerplanmäßige Abschreibungen auf den IFRS Barwert in Höhe von 16.514 TEUR (Vorjahr 11.330 TEUR) vermindert.

Das Leasingvermögen dient zum Bilanzstichtag als Sicherheit für verkaufte Leasingforderungen mit einem Buchwert von 356.400 TEUR (Vorjahr: 436.585 TEUR).

3.6 Immaterielle Anlagewerte

Unter den immateriellen Anlagewerten werden entgeltlich erworbene Software-Lizenzen und entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte aus der Übernahme von Kundenverbindungen ausgewiesen.

3.7 Sachanlagen

Bezüglich der Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens wird auf den in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel verwiesen.

Der Buchwert der im Rahmen der Tätigkeit selbst genutzten Grundstücke und Gebäude beträgt 13.668 TEUR.

3.7.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Es handelt sich um die Ausstattung der Vertriebs- und Verwaltungsräume.

3.8 Sonstige Vermögensgegenstände

3.8.1 Leasingvermögen in Verwertung

Auf die Leasinggegenstände in Verwertung (193 TEUR; Vorjahr: 378 TEUR) wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 2 HGB durchgeführt. Diese beinhalten zum einen die Wertminderungen für die Dauer zwischen der Umgliederung des Leasinggegenstandes bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs in Höhe von 279 TEUR (Vorjahr: 363 TEUR) und zum anderen für Leasinggegenstände aus gekündigten Leasingverträgen in Höhe von 758 TEUR (Vorjahr: 1.197 TEUR). Bei Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA verkauft werden, wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten in Höhe von 12.419 TEUR (Vorjahr: 11.026 TEUR) vorgenommen.

3.8.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen bestehen gegen Tochterunternehmen aufgrund von Verrechnungskonten (60.387 TEUR; Vorjahr: 29.527 TEUR) sowie aus Forderungen gegen Franchiseunternehmen von Verrechnungskonten in Höhe von 114 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren teilweise aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft der Gesellschaft und sind insofern den Forderungen an Kunden mitzugehörig.

3.8.3 Weitere sonstige Vermögensgegenstände

Bei den übrigen sonstigen Vermögensgegenständen (15.652 TEUR; Vorjahr: 14.139 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Collateralzahlungen auf Verkaufsoptionen für Franchisegesellschaften in Höhe von 10,5 Mio. Euro, die bei Optionsausübung angerechnet werden. Die Absicherung erfolgt über eine Verpfändung von Anteilen an den Franchiseunternehmen an die GRENKE AG. Bei Übernahme werden die Sicherheitsleistungen gemäß Optionsvertrag mit dem Kaufpreis verrechnet. Darüber hinaus sind Steuerforderungen an Finanzbehörden (1.641 TEUR; Vorjahr: 53 TEUR), debitorische Kreditoren (343 TEUR; Vorjahr: 215 TEUR), Erstattungsansprüche gegen Versicherer (120 TEUR; Vorjahr: 90 TEUR) und übrige Forderungen (142 TEUR; Vorjahr: 281 TEUR) enthalten. Im Berichtsjahr 2021 ist erstmalig eine Barunterlegung von Mietavalen in Höhe von 1.226 TEUR enthalten. An Händler und sonstige Lieferanten geleistete Anzahlungen belaufen sich auf 1.646 TEUR (Vorjahr: 2.967 TEUR).

3.9 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Ausweis beinhaltet im Voraus verausgabte Kosten für Wartung, Dienstleistungen (2.913 TEUR; Vorjahr: 3.954 TEUR), entrichtete Beiträge für kulturelle Einrichtungen (0 TEUR; Vorjahr: 1 TEUR) sowie Kfz-Steuer (1 TEUR; Vorjahr: 1 TEUR).

Im Rahmen der Kooperation mit der NRW-Bank, der Thüringer Aufbaubank (TAB), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Förderbank Bayern (LfA), der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Leasingnehmer ausbezahlte Förderbeträge werden dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt und über die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrags aufgelöst (4.738 TEUR; Vorjahr: 7.187 TEUR).

Die für die Übernahme von Leasingbürgschaften bezahlten Gebühren in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) werden über die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrags aufwandswirksam verteilt. Die im Rahmen der Ausgabe der Hybridanleihen auszuweisenden Disagios weisen zum Bilanzstichtag einen Saldo in Höhe von 986 TEUR (Vorjahr: 1.383 TEUR) aus. Die Auflösung erfolgt bis zum Zeitpunkt der erstmöglichen Kündigung. Für die in den Jahren 2015 und 2016 begebenen Hybridanleihen erfolgte dies bis zum 31. März 2021. Für die in 2017 begebene Hybridanleihe erfolgt die Auflösung bis zum 31. März 2023 und für die in 2019 begebene Hybridanleihe bis zum 31. März 2026. Das Agio für das von der GRENKE BANK AG begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 20.000 TEUR wurde im Berichtsjahr vollständig aufgelöst (Vorjahr: 35 TEUR).

3.10 Aktive latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine Steuerabgrenzung durchgeführt. Diese latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung des Leasingvermögens in der Gesellschaft (7.188 TEUR) sowie der im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen forfaitierten Beträge (12.489 TEUR; davon 6.961 TEUR in der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA). Des Weiteren aus der unterschiedlichen Bewertung der Kaufpreis-Abschläge für verkaufte Leasing- und Mietkaufforderungen (4.303 TEUR), aus Drohverlustrückstellungen (223 TEUR in der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA) sowie aus unterschiedlicher Abzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeit (15 TEUR; davon 5 TEUR in der GRENKE digital GmbH, 3 TEUR in der GRENKE Business Solutions GmbH und Co. KG und 2 TEUR in der GRENKE Service AG). Der für die Berechnung verwendete Steuersatz beträgt 29,853 Prozent. Nach Verrechnung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich insgesamt eine Steuerentlastung. Auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern in Höhe von 8.756 TEUR wird gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB verzichtet.

3.11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

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TEUR Gesamtbetrag Bis 3 Monate > 3 Monate bis 1 Jahr > 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.506 37.466 21 19 0
(Vorjahr) 8.717 8.296 365 56 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Wesentlichen im Berichtsjahr bereits gebuchte Lastschrifteinzüge mit Wertstellung im Folgejahr.

3.12 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden handelt es sich im Wesentlichen um die Mietkaufverbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA (31.047 TEUR; Vorjahr: 21.796 TEUR). Weiterhin werden in dieser Position die Verbindlichkeiten gegenüber Händlern und Vermittlern in Höhe von 3.124 TEUR (Vorjahr: 4.189 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Leasingnehmer von 4 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR), die kreditorischen Debitoren (768 TEUR; Vorjahr: 571 TEUR) sowie die im Berichtsjahr erhaltenen Geldeingänge für Verkäufe bzw. Vertragsablösungen des Folgejahres in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) erfasst.

Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt:

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TEUR Gesamtbetrag Bis 3 Monate > 3 Monate bis 1 Jahr > 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 35.067 6.836 7.769 19.818 644
(Vorjahr) 26.641 7.140 5.955 13.149 397

3.13 Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, darunter Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten (9.703 TEUR; Vorjahr: 13.201 TEUR). Darüber hinaus besteht bei der GRENKE AG seit dem 18. Dezember 2015 eine Vereinbarung über Bereitstellung von Guthaben mit der GRENKE FINANCE PLC. Dieses Guthaben wird für die Einhaltung der LCR-Kennziffer auf Gruppenebene von der GRENKE AG als Mutterunternehmen bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt. Die Vereinbarung mit der GRENKE FINANCE PLC hat keine betragsmäßige Obergrenze. Sie hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Per 31. Dezember 2021 betrug die Ausnutzung 63.000 TEUR (Vorjahr: 243.000 TEUR). Darüber hinaus sind Forderungen aus Verrechnungskonten gegen Franchiseunternehmen in Höhe von 154 TEUR beinhaltet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren teilweise aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft der Gesellschaft und sind insofern den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mitzugehörig. Eine Trennung des Saldos ist aufgrund der fortlaufenden Verrechnung unter den verbundenen Unternehmen nicht möglich.

Weiterhin sind Verbindlichkeiten in Höhe von 2.583 TEUR (Vorjahr: 1.614 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Beitreibungen in Höhe von 504 TEUR (Vorjahr: 531 TEUR) enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind allesamt innerhalb der nächsten drei Monate fällig.

3.14 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 373.684 TEUR (Vorjahr: 512.993 TEUR) betrifft zum einen über die Laufzeit abzugrenzende Beträge in Höhe von 28.346 TEUR (Vorjahr: 23.489 TEUR), die von der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA sowie von der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​Irland, für die Übernahme des Ausfalls von Endleasingnehmern an die GRENKE AG bezahlt wurden. Die abgegrenzten Beträge aus dieser Umlage für Bonitätsrisiko werden linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit aufgelöst. Der Anteil der abgegrenzten Gebühren von vorzeitig beendeten Verträgen wird unmittelbar im Jahr des tatsächlichen Vertragsendes aufgelöst. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten aus abgegrenzten Beträgen aus der Forfaitierung von Raten aus Leasingverträgen beträgt 341.907 TEUR (Vorjahr: 484.687 TEUR). Dieser wurde mit den Kaufpreis-Abschlägen für verkaufte Leasingforderungen aus der Refinanzierung mit der GRENKE BANK AG in Höhe von 5.597 TEUR (Vorjahr: 10.601 TEUR) saldiert.

Das im Rahmen der Aufstockung der Hybridanleihe auszuweisende Agio wurde im Berichtsjahr vollständig aufgelöst (Vorjahr: 35 TEUR) aus. Die Auflösung erfolgte bis zum Zeitpunkt der erstmöglichen Kündigung zum 31. März 2021.

3.15 Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern betragen 1 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR). Die Differenz resultiert aus der unterschiedlichen Bewertung des Leasingvermögens in Verwertung. Der für die Berechnung verwendete Steuersatz beträgt 29,853 Prozent. Es erfolgt eine Verrechnung mit der aktiven latenten Steuer.

3.16 Rückstellungen

3.16.1 Steuerrückstellungen

Die Gewerbesteuerrückstellung aus dem Vorjahr wurde im Berichtsjahr aufgelöst.

3.16.2 Andere Rückstellungen

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TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Übernahme Verbindlichkeiten 14.800 0
Ausstehende Rechnungen 2.433 4.453
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten 1.239 4.253
Personalaufwendungen 668 490
Sonstige Rückstellungen 939 697
Drohverlustrückstellung 0 3.456
SUMME 20.079 13.349

Im Berichtsjahr wurde eine Rückstellung für die wahrscheinliche Übernahme von Verbindlichkeiten für ein Franchiseunternehmen gebildet. Die im Vorjahr gebildete Drohverlustrückstellung für Beteiligungen, deren Barwert geringer als ein möglicher Liquidationserlös zum Bilanzstichtag ist, sowie die Rückstellung für drohende Verluste aus Verträgen mit Stundungsvereinbarungen, wurden aufgelöst. Der Betrag der Sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für Händlerboni in Höhe von 373, Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von 178 TEUR, sowie aus Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Höhe von 89 TEUR.

3.17 Nachrangige Verbindlichkeiten

Am 22. Juli 2015 hat die GRENKE AG eine unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe (nichtkumulative, unbefristete Additional Tier 1, sogenannte AT1-Anleihe bzw. Hybridkapital) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 30.000 TEUR und einem Zinskupon von 8,25 Prozent begeben. Die Zinszahlungen für diese Anleihe bemessen sich an deren Nominalbetrag und sind für den Zeitraum vom Ausgabetag bis zum ersten möglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Danach wird der Zinssatz für jeweils fünf Jahre neu festgelegt. Zinszahlungen können ganz oder teilweise entfallen und sind nicht kumulativ. Zinszahlungen in Folgejahren werden nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Das erstmögliche vorzeitige Kündigungsdatum seitens GRENKE AG war der 31. März 2021, danach ist eine Kündigung alle fünf Jahre möglich. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihen unterliegen den im jeweiligen Prospekt ausgeführten Bedingungen, die unter anderem beinhalten, dass die GRENKE AG die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier1-Kernkapitalquote des GRENKE Konzerns unter 5,125 Prozent fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Am 20. Dezember 2016 wurde die Anleihe bei gleichbleibendem Zinskupon von 8,25 Prozent um weitere 20.000 TEUR nominal aufgestockt. Durch den geänderten Marktzinssatz gegenüber der Erstemission ergab sich ein zusätzliches Aufgeld von 600 TEUR. Die gesamte Hybridanleihe in Höhe von 50.000 TEUR wurde nicht zum ersten möglichen Termin am 31. März 2021 gekündigt. Somit hat sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert, der neue Zinskupon beträgt 7,33 Prozent.

Zum 27. September 2017 hat die Gesellschaft eine weitere Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 7,00 Prozent emittiert.

Zum 05. Dezember 2019 hat die Gesellschaft eine weitere Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 5,375 Prozent emittiert.

3.18 Eigenkapital

3.18.1 Gezeichnetes Kapital

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TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Gezeichnetes Kapital 46.496 46.496

Aufgrund der von der Hauptversammlung am 03.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) wurde im Zuge der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende das Grundkapital um 142 TEUR von 46.354 TEUR auf 46.496 TEUR erhöht.

3.18.2 Rücklagen

Die Rücklagen setzen sich im Geschäftsjahr 2021 folgendermaßen zusammen:

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TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Kapitalrücklage 304.278 304.278

Die Kapitalrücklage resultiert in Höhe von 60.084 TEUR aus dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2000 sowie aus der Ausübung von Aktienoptionen in den Jahren 2004 bis 2007, wobei jeweils die Differenz zwischen Ausübungskurs und rechnerischem Nennbetrag in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2013 aus einer Kapitalerhöhung 53.052 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Mit der am 7. Mai 2014 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende wurden weitere 3.986 TEUR eingestellt. Aufgrund der erfolgten Kapitalerhöhung am 2. Juni 2016 aus der Aktiendividende ist ebenso die Kapitalrücklage um weitere 2.768 TEUR erhöht worden. Aus der am 14. Juni 2018 vorgenommenen Kapitalerhöhung wurden weitere 197.959 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Mit der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende wurden weitere 8.942 TEUR eingestellt.

Der Rückgang der Kapitalrücklage in 2017 resultierte aus der am 10. Juli 2017 vorgenommenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Hierbei erfolgte eine Umbuchung aus den Kapitalrücklagen in das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.432 TEUR.

Im Vorjahr wurde ein Betrag in Höhe von 30.000 TEUR aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen, um sie dem Bilanzgewinn 2020 zuzuführen.

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TEUR 31.12.2021 31.12.2020
GEWINNRÜCKLAGEN
Gesetzliche Rücklage 5 5
Satzungsmäßige Rücklagen 48 48
Andere Gewinnrücklagen 57.048 57.048
SUMME 57.101 57.101

3.19 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 10.096.905 TEUR (Vorjahr: 10.330.168 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus den nachfolgend abgegebenen Garantien und Bürgschaften. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Besitzgesellschaft (GRENKE Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien) gegen die Betriebsgesellschaft (GRENKE AG) tritt die Betriebsgesellschaft aus Leasingverträgen mit Endleasingnehmern (Unterleasingvertrag) über Leasingobjekte, die Gegenstand eines Kaufvertrages zwischen Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft sind, folgendes an die Besitzgesellschaft ab: sämtliche Forderungen, Ansprüche und Rechte aus diesen Unterleasingverträgen einschließlich etwaiger Ansprüche aus Verlängerungsmieten nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit, etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und auf Restwerte sowie Zahlung eines Kaufpreises aus dem Verkauf des betreffenden Leasinggegenstands. Mitabgetreten sind die Ansprüche aus Kredit- und Sachabsicherungen aus dem jeweiligen Unterleasingvertrag, ferner eventuelle Ansprüche aus Rückkaufverpflichtungen von Lieferanten der Leasinggegenstände oder von Dritten.

Die Betriebsgesellschaft (GRENKE AG) übernimmt die Haftung für den rechtlichen und einredefreien Bestand der Unterleasingverträge.

Zur Sicherung der Anleihen, Schuldverschreibungen und Privatplatzierungen ihrer Tochtergesellschaften GRENKE FINANCE Plc., Dublin /​ Irland, GRENKEleasing ApS, Kopenhagen /​ Dänemark, sowie GRENKELEASING AG, Zürich /​ Schweiz, hat die Gesellschaft die unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsmäßige und pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen und sonstiger auf die Schuldverschreibung zahlbaren Beträge übernommen. Des Weiteren garantiert die GRENKE AG die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen und vertraglicher Verpflichtungen.

Im Rahmen der konzernweiten Refinanzierungsprogramme wurden folgende Garantien gegenüber verbundenen Unternehmen abgegeben:

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TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Anleihen PLC 5.000.000 5.000.000
Commercial Paper 750.000 750.000
Schuldscheindarlehen 130.767 395.453
ABCP 382.567 552.513
Revolving Credit Facilities 282.631 340.446
Geldhandelslinie 35.000 35.000
SUMME 6.580.965 7.073.412

Die GRENKE AG garantiert für eine Kreditfaziliät für die GRENKELEASING Sp. z o.o., Posen /​ Polen, in Höhe von 150.000 TPLN (Vorjahr: 100.000 TPLN). Des Weiteren garantiert die GRENKE AG im Berichtsjahr erstmalig für eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einem Volumen in Höhe von 250.000 TEUR für die GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland, die GRENKELeasing Ltd., Guildford/​ Großbritannien, und die GRENKELEASING AG, Zürich/​ Schweiz.

Darüber hinaus hat die GRENKE AG gegenüber der SEB AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft bzw. Garantie bis zum Höchstbetrag von insgesamt 20.000 TEUR für bestehende und zukünftig abgeschlossene Devisengeschäfte und Zinssicherungsgeschäfte gemäß Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland, übernommen. Die Garantie für Finanztermingeschäfte zwischen der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland, und der Bayerischen Landesbank entspricht zu jedem Zeitpunkt der tatsächlichen Auslastung der Garantie durch die Marktwertschwankung der bestehenden Devisengeschäfte.

Der vom Tochterunternehmen GRENKE Leasing Ltd., Großbritannien, mit der Norddeutschen Landesbank abgeschlossene Forderungskaufvertrag ermöglicht Ankäufe bis zu einem Betrag von 90.000 TGBP. Für die daraus resultierenden Verpflichtungen der GRENKE Leasing Ltd., Großbritannien, haftet die GRENKEAG gesamtschuldnerisch.

Für die Finanzierung des polnischen Leasing-Portfolios der GRENKELEASING Sp. z o.o., Posen /​ Polen, hat die GRENKE AG gegenüber der Commerzbank-Tochter mBank S.A., Warschau /​ Polen, eine selbstständige Garantie in Höhe von 80.000 TPLN übernommen.

Mit der Bayerischen Landesbank besteht eine nicht garantierte Geldhandelslinie in Höhe von 35.000 TEUR. Zum 31. Dezember 2021 wurde diese Kreditlinie nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 6.000 TCHF).

Seit dem Jahr 2010 bestehen Kooperationen zwischen der GRENKE AG, der GRENKE BANK AG und diversen Förderbanken. Diese eröffnen einen neuen Weg der Einbindung öffentlicher Fördermittel in die Leasingfinanzierung. Die Förderungen der Kooperationsbanken stehen jeweils ausschließlich in deren Bundesland für Investitionsvorhaben von Gewerbeunternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung. Für die gewährten Globaldarlehen über gesamt 270.000 TEUR (Vorjahr: 307.500 TEUR) an die GRENKE BANK AG hat die GRENKE AG die Garantie übernommen.

Aus der Geschäftsbeziehung der brasilianischen Tochtergesellschaft, GC Locacao de Equipamentos Ltda., Sao Paulo, Brasilien, hat die Gesellschaft der Deutschen Bank S.A., Sao Paulo /​ Brasilien, Darlehensfinanzierungen bis zu einem Betrag in Höhe von 290.000 TBRL (Vorjahr: 225.000 TBRL) garantiert.

Aus der Geschäftsbeziehung der kroatischen Tochtergesellschaft, GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb /​ Kroatien, hat die Gesellschaft der Raiffeisenbank Austria d.d. Zagreb, Zagreb /​ Kroatien eine Darlehensfinanzierung bis zu einem Betrag in Höhe von 150.000 THRK (Vorjahr: 150.000 THRK) garantiert.

Für das Tochterunternehmen GRENKE BANK AG besteht eine Garantie für eine Kontokorrentlinie in Höhe von 10.000 TEUR. Für die GRENKELEASING s.r.o., Bratislava, Slowakei, garantiert die GRENKE AG für ein Lastschriftobligo in Höhe von 100 TEUR.

Für die Finanzierung folgender Franchise-Gesellschaften, wie GC Rent Chile SpA., Santiago de Chile /​ Chile, GF Faktor Zrt., Budapest /​ Ungarn, GC Factoring Polska SP. z.o.o, Posen /​ Polen und GC Factoring Limited, London /​ Großbritannien hat die GRENKE AG unbedingte und unwiderrufliche Garantien in Höhe von gesamt 45.584 TEUR (Vorjahr: 58.090 TEUR) übernommen.

Für Darlehen, die die GRENKE Finance PLC, Dublin /​Irland an Tochtergesellschaften und Franchise-Gesellschaften vergibt, hat die GRENKE AG Garantien in Höhe von 2.073.242 TEUR (Vorjahr: 1.856.048 TEUR) für Tochtergesellschaften und für Franchise-Gesellschaften in Höhe von 202.464 TEUR (Vorjahr: 232.417 TEUR) abgegeben.

Mit Kreditsicherungsvertrag vom 3. Dezember 2012 verpflichtet sich die Gesellschaft, für Leasingverträge, die gemäß Receivable Purchase Agreement (RPA) vom 1. Dezember 2012 von der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​Irland, an die GRENKE BANK AG, Baden-Baden, verkauft wurden, das Ausfallrisiko zu tragen. Zum Stichtag wurden Forderungen in Höhe von 3.793 TEUR (Vorjahr: 18.039 TEUR) verkauft.

Hintergrund der Patronatserklärungen der GRENKE AG für die GRENKE Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien und die GRENKEFACTORING GmbH ist die Nutzung der Waiver-Regelung nach § 2a Abs. 1 KWG i. V. m. Art. 7 CRR sowie i. V. m. § 2a Abs. 5 KWG durch die jeweilige Tochtergesellschaft.

Die GRENKE AG trägt für die konsolidierten Gesellschaften GRENKELEASING Magyarország Kft., Budapest /​ Ungarn, und GRENKELEASING Sp.z.o.o., Posen /​ Polen, dafür Sorge, dass diese Gesellschaften ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können. Patronatserklärungen wurden ebenso für die GRENKELEASING ApS, Kopenhagen, Dänemark, die GRENKELEASING Oy, Vantaa /​ Finnland, die GRENKELEASING s.r.o, Tschechien, die GRENKE Renting Ltd, Malta, die GC Leasing Middle East FZCO, VAE, die GRENKEFACTORING GmbH, Deutschland, die GRENKEFACTORING AG, Basel /​ Schweiz, sowie die die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA, Deutschland, abgegeben.

Für das Tochterunternehmen GRENKELEASING Oy, Vantaa /​ Finnland, wurde gegenüber der Arval Oy, Vantaa /​ Finnland, eine Garantieerklärung abgegeben.

Garantien gegenüber der GRENKEBANK bestehen aus Darlehen für die Tochtergesellschaften GRENKE Kiralama Ltd. Sti., Istanbul /​ Türkei in Höhe von 146.199 TTRY (Vorjahr: 96.700 TTRY) und GRENKE Hrvatska d.o.o, Zagreb /​ Kroatien in Höhe von 165.000 THRK (Vorjahr: 165.000 THRK) sowie für die Franchise-Gesellschaft SIA GC Leasing, Riga, Lettland in Höhe von 3.790 TEUR.

Für die Bonitätsrisiken aus dem im Rahmen des Doppelstocks durch die GRENKE AG weitergeleiteten Leasingvermögen besteht eine Garantieerklärung in Höhe des Barwerts der ausstehenden Forderungen zum Stichtag in Höhe von 663.432 TEUR (Vorjahr: 546.532 TEUR).

Die Gesellschaft sieht keine Anzeichen dafür, dass das Risiko einer Inanspruchnahme der Eventualverbindlichkeiten droht.

Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 hat die GRENKE AG gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken e. V. eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds abgegeben. Damit einhergehend werden Verluste freigestellt, die dem Bundesverband zugunsten der GRENKE BANK AG entstehen würden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB, die für die Beurteilung der Vermögenslage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von 1.015.722 TEUR (Vorjahr: 1.066.734 TEUR), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.005.841 TEUR (Vorjahr: 1.055.246 TEUR) aus der künftigen Weiterleitung verkaufter Leasingraten.

Die voraussichtlichen Mietverpflichtungen resultieren aus Mietverträgen für Büroräume in Höhe von 3.809 TEUR (Vorjahr: 5.147 TEUR).

Die voraussichtlichen Leasingverpflichtungen resultieren überwiegend aus Kfz-Leasingverträgen in Höhe von 1.575 TEUR (Vorjahr: 2.055 TEUR).

Verpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen bestehen in Höhe von 4.497 TEUR (Vorjahr: 4.286 TEUR).

Im Juli 2018 wurden eine Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 01/​2012 bis 12/​2017 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 1/​2018 bis 12/​2020 erlassen. Die Außenprüfungen erstrecken sich auf Versicherungssteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden (01.07.2021 und 19.10.2021) vor. Da die Feststellungen nach unserer Auffassung und der Auffassung unserer steuerlichen Berater unbegründet sind, wurden gegen die Bescheide im Juli 2021 und November 2021 form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor.

Im September 2020 wurden die Prüfungsanordnungen für die GRENKE AG sowie deren Organgesellschaften für die Jahre 2015 bis 2018 erlassen. Diese wurden im Frühjahr 2021 um das Jahr 2019 erweitert. Der Beginn der Betriebsprüfung wurde im Oktober 2020 auf Mitte Februar 2021 verlegt. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 ist zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht abgeschlossen. Zum Stichtag liegen noch keine finalen Prüfungsfeststellungen vor. Mit dem Abschluss der Betriebsprüfung wird im Laufe des Jahres 2022 gerechnet.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Ergebnis aus Leasinggeschäften

4.1.1 Erlöse aus Leasingverträgen

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TEUR 2021 2020
Vereinnahmte Mieten aus Leasingverträgen 448.609 437.986
Erlöse nach Beendigung der Leasingverträge 54.009 51.355
Mietkauferlöse 41.062 45.857
Erlöse aus der Abwicklung des Servicegeschäfts 22.779 21.570
Erlöse aus Wartung 25.179 20.390
Erlöse Nachgeschäft GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA 14.129 14.157
Erlöse aus Garantieübernahme 11.104 14.094
Erträge aus Vormieten 4.560 5.739
Erlöse aus Schadensfällen 4.165 4.812
SUMME 625.596 615.960

Die Mietkauferlöse beinhalten die Einbuchung der Barwerte für im Geschäftsjahr neu abgeschlossene Mietkaufverträge sowie den Weiterverkauf der Mietkaufgegenstände an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA.

4.1.2 Aufwendungen aus Leasingverträgen

Unter den Aufwendungen aus Leasingverträgen werden abgeführte Leasingraten, Aufwendungen aus Schadensersatz von gekündigten Verträgen und Verwertungserlöse an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA sowie Aufwendungen aus Mietkaufverträgen ausgewiesen. Auch die Wertanpassungen sowie die Abgänge der Leasinggegenstände in Verwertung und bezogene Waren sind hier erfasst. In dieser Position sind auch die Aufwendungen aus der Auflösung der Kaufpreis-Abschläge für verkaufte Leasing- und Mietkaufforderungen aus der Refinanzierung mit der GRENKE Bank AG beinhaltet.

4.2 Zinsergebnis

4.2.1 Zinserträge

Die Zinserträge resultieren aus der Darlehensvergabe, der Verzinsung der konzerninternen Verrechnungskonten sowie den in den Mietkaufverträgen enthaltenen und im Geschäftsjahr realisierten Zinsanteilen.

Des Weiteren sind in den Zinserträgen die Erträge aus dem von der GRENKE BANK AG begebenen Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Sie belaufen sich auf 3.777 TEUR (Vorjahr: 4.125 TEUR).

Ferner werden in dem Posten negative Zinsen in Höhe von 955 TEUR (Vorjahr: 1.243 TEUR), insbesondere im Zusammenhang mit einer Bundesbankanlage, ausgewiesen.

4.2.2 Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den abgegrenzten Zinsen für die begebenen unbesicherten und nachrangigen Hybridanleihen (13.058 TEUR; Vorjahr: 13.414 TEUR).

Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus den in den Mietkaufverträgen enthaltenen Zinsanteilen der Verträge enthalten, die im Rahmen des Doppelstockverfahrens an die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA weitergeleitet werden müssen.

4.2.3 Laufende Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen

Die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren insbesondere aus einer Dividendenzahlung der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​Irland, in Höhe von 120.000 TEUR (Vorjahr: 90.000 TEUR).

4.3 Provisionserträge

In den Provisionserträgen werden konzerninterne Umlagen für Garantiegebühren ausgewiesen, welche an ausländische Tochtergesellschaften fakturiert wurden sowie an Franchiseunternehmen fakturierte Garantiegebühren. Die Berechnung erfolgt auf Basis von abgegebenen Garantie- bzw. Patronatserklärungen.

4.4 Provisionsaufwand

Die an Händler und Vermittler geleisteten Provisions- und Bonizahlungen sowie Nachmietenbeteiligungen belaufen sich auf 15.794 TEUR (Vorjahr: 15.700 TEUR).

4.5 Sonstige betriebliche Erträge

Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 56.525 TEUR (Vorjahr: 54.136 TEUR) beinhalten im Wesentlichen 9.807 TEUR (Vorjahr: 10.891 TEUR) konzerninterne Umlagen für Lizenzgebühren, welche an ausländische Tochtergesellschaften fakturiert wurden. Im Rahmen der Lizenzgebühren erfolgt eine Inrechnungstellung des Geschäftsmodells der GRENKE AG und beinhaltet die Geschäftsidee, das Verfahren zur Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Nutzung konzerneinheitlicher standardisierter Prozesse im Rahmen des operativen Geschäftes. Die hierin enthaltenen periodenfremden Beträge belaufen sich auf -47 TEUR (Vorjahr: 52 TEUR).

Weiterhin beinhaltet der Posten diverse andere konzerninterne Umlagen in Höhe von 40.469 TEUR (Vorjahr: 38.826 TEUR) sowie 2.812 TEUR (Vorjahr: 179 TEUR) aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren, Gebühren von Franchiseunternehmen (898 TEUR; Vorjahr: 1.055 TEUR) sowie 539 TEUR (Vorjahr: 693 TEUR) Bearbeitungsgebühren, die im Rahmen des Vertragsabschlusses von den Leasingnehmern zu entrichten sind. Die an die Leasingnehmer weiterbelasteten Sicherstellungskosten sowie weiterbelastete Rechtsverfolgungskosten belaufen sich auf 765 TEUR (Vorjahr: 908 TEUR).

Die Sonstigen betrieblichen Erträge lassen sich in folgende geografische Regionen aufgliedern:

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TEUR 2021 2020
Deutschland 28.481 24.808
Nord-/​Osteuropa 14.110 15.029
Westeuropa 6.004 6.145
Südeuropa 6.271 6.489
Übrige Regionen 1.659 1.665
SUMME 56.525 54.136

Regionen:

Westeuropa (ohne Deutschland): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz

Südeuropa: Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien

Nord- /​ Osteuropa: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Lettland

Übrige Regionen: Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Singapur, Türkei, USA, VAE

4.6 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

4.6.1 Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich aus Löhnen und Gehältern (26.164 TEUR; Vorjahr: 21.727 TEUR) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen (3.583 TEUR; Vorjahr: 3.404 TEUR) zusammen.

4.6.2 Andere Verwaltungsaufwendungen

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TEUR 2021 2020
Umlagen - konzernintern 40.166 41.641
Beratungs- und Prüfungsaufwendungen inkl. IT-Projektkosten 21.433 15.090
Übrige Aufwendungen 4.026 3.439
Werbe-/​Repräsentationskosten 3.382 4.878
Raumkosten 2.822 3.099
Wartung, Instandhaltung 2.219 2.844
Kfz-Kosten 2.062 2.087
Aufwendungen für Porti, Telefon, Internet 1.363 1.301
Sonstige Personalkosten 1.291 701
Informationsaufwendungen 1.083 1.212
Beiträge, Gebühren, Abgaben, Versicherungen 608 401
Aufsichtsratvergütung 408 290
Kosten des Geldverkehrs 135 126
Reisekosten 91 356
Bürobedarf 49 55
SUMME 81.138 77.520

Der Anstieg der Beratungs- und Prüfungsaufwendungen ergibt sich aus zusätzlich entstandenen Rechts- und Beratungskosten im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 44 (1) Satz 2 Kreditwesengesetz.

4.7 Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sowie Leasingvermögen

Die Abschreibungen in Höhe von 188.707 TEUR (Vorjahr: 202.005 TEUR) betreffen im Wesentlichen die Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von 184.868 TEUR (Vorjahr: 197.534 TEUR).

4.8 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 4.223 TEUR auf 2.040 TEUR gesunken. Sowohl die Einzelwertberichtigungen, als auch die Pauschalwertberichtigung für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken auf Forderungen gegenüber Kunden sind zurückgegangen.

Die GRENKE AG macht wie im Vorjahr vom Wahlrecht der Überkreuzkompensation gemäß § 340 f Abs. 3 HGB Gebrauch. Dabei wurden Aufwendungen in Höhe von 4.854 TEUR (Vorjahr: 6.988 TEUR) mit Erträgen in Höhe von 2.814 TEUR (Vorjahr: 724 TEUR) verrechnet.

4.9 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes an der GC Leasing Middle East FZCO, Dubai /​ VAE (4.690 TEUR), der GRENKEFACTORING GmbH, Baden-Baden/​ Deutschland (3.657 TEUR), der GRENKEFACTORING AG, Basel /​ Schweiz (3.119 TEUR) und der GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb /​ Kroatien (1.451 TEUR). Ursache hierfür waren sich eintrübende Wachstumserwartungen hinsichtlich der geplanten Neugeschäftsvolumina (Beteiligungen im Leasingsegement) und der Ankaufsvolumina von Factoringforderungen (Beteiligungen im Factoringsegment) sowie damit einhergehende negative Auswirkungen auf die Renditeaussichten der jeweiligen Beteiligungen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligungen der GRENKELEASING AB, Stockholm /​ Schweden (1.248 TEUR), der GRENKE Kiralama Ltd. Sti., Istanbul /​ Türkei (408 TEUR) und der GRENKELEASING s.r.o, Bratislava /​ Slowakei (164 TEUR) resultieren aus der Veränderung des als Wertuntergrenze angesetzten und ausschließlich zu Bewertungszwecken ermittelten Liquidationswerts dieser Beteiligungen.

4.10 Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten die im Geschäftsjahr vorgenommenen Wertaufholungen des Beteiligungsbuchwertes an der der GRENKE BANK AG (15.000 TEUR). Ursächlich hierfür waren eine Verringerung des Diskontierungszinssatzes sowie eine Veränderung weiterer Planungsparameter. Eine Änderung des ausschließlich zu Bewertungszwecken ermittelten Liquidationswerts führte darüber hinaus zu einer Zuschreibung der Beteiligung an der GRENKELEASING s.r.o., Prag /​ Tschechien (252 TEUR).

4.11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Berichtsjahr nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 137 TEUR und die Auflösung einer Gewerbesteuerrückstellung aus dem Vorjahr in Höhe von 16 TEUR enthalten.

4.12 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern entfallen im Wesentlichen auf die Versicherungssteuer in Höhe von 1.852 TEUR (Vorjahr: 2.342 TEUR). Des Weiteren sind die Kfz-Steuer, die Grundsteuer sowie periodenfremde Umsatzsteueraufwendungen in Höhe von 0 TEUR enthalten.

5. Sonstige Angaben

5.1 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Folgenden werden sämtliche wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen aufgeführt.

Hierbei wird auch über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen berichtet, die im Geschäftsjahr erstmalig als nahestehend identifiziert wurden.

Für Geschäfte mit unmittelbar oder mittelbar zu 100 Prozent im Anteilsbesitz der GRENKE AG stehenden Unternehmen, die in den Konzernabschluss der GRENKE AG einbezogen werden, werden gemäß § 285 Nr. 21 HGB keine Angaben gemacht.

Im Berichtsjahr haben die nachfolgend aufgeführten Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen stattgefunden.

In der Rubrik Tochterunternehmen (Franchise) sind die im Vorjahr erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (Franchise-Gesellschaften), für die kein Anteilsbesitz vorliegt, aufgeführt.

Unter die sonstigen nahestehenden Unternehmen fallen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Personen in Schlüsselpositionen bzw. deren nahen Familienangehörigen.

Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG.

Unter den nahestehenden Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB i.V.m. IAS 24.10 befinden sich Personen, die wegen dem wirtschaftlichen Gehalt der Beziehung als nahestehende Person deklariert wurden.

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in TEUR Art des Geschäfts Erbringung von Garantieleistungen Franchise-Gebühren vorzeitig ausgezahlte Beträge für Verkaufsoptionen
Art der Beziehung Volumen Erträge
--- --- --- --- ---
Tochterunternehmen (Franchise) 206.254 233 897
Sonstige nahestehende Unternehmen 6.077
Nahestehende Personen gemäß §285 Nr.21 HGB i.V.m. IAS 24.10 4.457

Neben den in der Tabelle aufgeführten Geschäften bestehen zudem Optionsverträge mit den Gesellschaftern der Franchise-Gesellschaften, die es der GRENKE AG ermöglichen, die Franchise-Gesellschaft zu erwerben. Im Berichtsjahr wurde keine dieser Kaufoptionen ausgeübt.

Für die von den Franchise-Gesellschaften aufgenommenen Finanzverbindlichkeiten (Darlehen, Kontokorrentkredite) gibt die GRENKE AG Garantien. Grundlage dieser erbrachten Garantieleistung ist eine zwischen den jeweiligen Parteien geschlossene Sicherheiten-Rahmenvereinbarung.

Die GRENKE AG agiert gegenüber den Franchise-Gesellschaften als Franchisegeber und vereinnahmt hierfür eine Franchise-Gebühr. Grundlage hierfür ist eine zwischen den Parteien geschlossene Franchise-Vereinbarung aus der sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben.

Zwischen der GRENKE AG und den Finanzinvestoren der Franchisegesellschaften, die sonstige nahestehende Unternehmen sind, wurde im Dezember 2020 eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, mit dem Ziel die Anteile aller Franchisegesellschaften bis zum 31. Dezember 2021 zu erwerben. Die Vertragsverhandlungen stehen für zwei Franchisegesellschaften kurz vor dem Abschluss. Für die verbleibenden Franchisegesellschaften wird der Vertragsabschluss im Jahr 2022 erwartet.

5.2 Mitarbeiter

Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 317 Arbeitnehmer (Vorjahr: 312) beschäftigt. Davon waren 69 Personen in Teilzeit und 248 Personen in Vollzeit beschäftigt.

5.3 Vorstand und dessen Bezüge

Vorstände der GRENKE AG waren im Berichtsjahr:

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Herr Michael Bücker, Diplom-Kaufmann, Berg, Vorstandsvorsitzender (ab 01.08.2021)
Herr Gilles Christ, MBA, Wissembourg /​ Frankreich /​/​ Herr Dr. Sebastian Hirsch, Sinzheim, stellvertretender Vorsitzender
Frau Isabel Rösler, Diplom-Betriebswirtin (BA), Stuttgart (ab 01.01.2021)
Frau Antje Leminsky, Diplom-Kauffrau, Baden-Baden, Vorstandsvorsitzende (bis 30.06.2021)
Herr Mark Kindermann, Diplom-Kaufmann, Bühl (bis 08.02.2021)

Die Vorstände vertreten die GRENKE AG gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem Prokuristen.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr TEUR 2.254 (Vorjahr: TEUR 1.730). An frühere Vorstandsmitglieder der GRENKE AG wurden im Jahr 2021 TEUR 2.539 (Vorjahr: TEUR 886) bezahlt. Für eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Herr Michael Bücker ist seit dem 22.12.2021 Mitglied im Aufsichtsrat der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Herr Gilles Christ ist im Aufsichtsrat der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Herr Dr. Sebastian Hirsch war bis zum 07.08.2021 im Aufsichtsrat der GRENKE BANK AG, Baden-Baden. Er begleitet das Amt des Chief Financial Officer (CFO) und wurde mit Wirkung zum 01.11.2021 zusätzlich zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Darüber hinaus ist Herr Dr. Hirsch ab dem 22.12.2021 Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Seit diesem Geschäftsjahr begleitet Isabel Rösler im Vorstand das neue Ressort des Chief Risk Officer (CRO). Sie verantwortet wesentliche interne Kontrollfunktionen wie Risikocontrolling, Compliance, Geldwäscheprävention und Datenschutz. Frau Isabel Rösler ist im Aufsichtsrat der GRENKE BANK AG, Baden-Baden (ab 27.02.2021) und der GRENKE Service AG, Baden-Baden (ab 16.04.2021).

Im Berichtszeitraum bis zum 30.06.2021 war Frau Antje Leminsky ist im Aufsichtsrat der GRENKE BANK AG, Baden-Baden, der Testo SE & Co. KGaA, Lenzkirch, und der Testo Management SE, Lenzkirch.

Herr Mark Kindermann war im Aufsichtsrat der GRENKE-finance N.V., Vianen/​Niederlande (bis 08.02.2021), sowie der GRENKE BANK AG, Baden-Baden (bis 08.02.2021).

5.4 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

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Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Baden-Baden, Vorsitzender, Professor für internationale Finanzwirtschaft und Geschäftsführer der ODEWALD & COMPAGNIE Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Berlin
Herr Jens Rönnberg, Mainz, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer /​ Steuerberater, Geschäftsleiter der Roennberg UG, Mainz
Herr Norbert Freisleben, Unterschleißheim, Diplom-Ökonom und Certified Public Accountant (CPA), Geschäftsführer der NUFA GmbH, Böblingen und der Karl Häge Verwaltungs GmbH, Langenau (seit 29.07.2021)
Herr Nils Kröber, Neuss, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der SKS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln sowie der DeaDia Ventures GmbH, Köln (seit 29.07.2021)
Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer, Königstein, Rechtsanwalt und Steuerberater, Executive Chairman of the Boards of Directors der PMB Capital Limited, London, Vereinigtes Königreich (seit 29.07.2021)
Frau Dr. Ljiljana Mitic, München, selbstständige Unternehmensberaterin, Geschäftsführerin Venture Value Partners GmbH
Herr Wolfgang Grenke, Sinzheim, stellvertretender Vorsitzender (ruhend seit dem 21.09.2020), Kaufmann und Geschäftsführer der WGW Investment GmbH, Wien (bis 29.07.2021)
Frau Claudia Krcmar, Baden-Baden, Geschäftsführerin der AMPIT GmbH, Sinzheim (bis 29.07.2021)
Herr Florian Schulte, Baden-Baden, Geschäftsführer der S.K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden (bis 29.07.2021)

Die Aufsichtsratsvergütung (inkl. Bezüge für Nebenleistungen) des Aufsichtsrats der GRENKE AG belief sich auf insgesamt TEUR 408 (Vorjahr: TEUR 290). Für eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

5.5 Angaben zu weiteren Aufsichtsratsmandate und Beteiligungen

Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp war bis zum 15. September 2021 Vorsitzender und bis zum 30. September 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG, Baden-Baden.

Herr Jens Rönnberg wurde am 13. September 2021 in den Aufsichtsrat und am 15. September 2021 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG bestellt.

Norbert Freisleben ist Mitglied im Aufsichtsrat der GANÉ AG, Aschaffenburg und der GANÉ Investment AG, Frankfurt am Main.

Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer ist Aufsichtsratsmitglied der HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, HQ Direct GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, und der TTTech Computertechnik AG, Wien, sowie Vorsitzender des Verwaltungsrats der Brunneria Foundation, Liechtenstein, der Blues Seas Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands, und der Eastwest Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands.

Frau Dr. Ljiljana Mitic ist Non-Executive Director der Computacenter plc, London /​ Vereinigtes Königreich, und wurde im September 2021 mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in den Aufsichtsrat und zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG gewählt.

Herr Wolfgang Grenke war im Berichtszeitraum bis zum 25. November 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KSC GmbH & Co. KGaA, Karlsruhe, und Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG, Baden-Baden. Außerdem war er Präsident des Verwaltungsrates der GRENKELEASING AG, Zürich /​ Schweiz, sowie der GRENKE Factoring AG, Basel /​ Schweiz.

Herr Florian Schulte ist stellvertretener Aufsichtsratsvorsitzender der Softline AG, Leipzig, sowie Aufsichtsratsmitglied der Upside Beteiligungs AG, Grünwald (Berichtszeitraum bis 29. Juli 2021).

Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet.

Die Amtszeit von Herrn Jens Rönnberg und Herrn Norbert Freisleben endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Nils Kröber endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Dr. Konstatin Nikolaus Maria Mettenheimer und Frau Dr. Ljiljana Mitic endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet.

Zudem sind die Mitarbeiter Frau Tanja Giner, Herr Michael Kimmig und Frau Brigitte Schnur Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA, Baden-Baden.

5.6 Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der GRENKEAG aufgeführt.

5.7 Zahl und Nennbetrag der Aktien je Gattung

Das Gezeichnete Kapital lautet auf Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

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Nennbetrag je Stück

EUR
Anzahl STÜCK Rechnerischer Nennbetrag

EUR
Stückaktien 1,00 46.495.573 46.495.573

5.8 Genehmigtes Kapital

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 03. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 02. Mai 2023 um bis zu 4.400 TEUR gegen Bar- und /​ oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das genehmigte Kapital beträgt nach der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung zum Stichtag 2.218 TEUR.

5.9 Bedingtes Kapital

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und /​ oder Sacheinlagen um insgesamt 4.500 TEUR zu erhöhen (Bedingtes Kapital). An die Schaffung des Bedingen Kapitals ist das Recht des Vorstands gekoppelt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und /​ oder Namen lautende Options- und /​ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von bis zu 500.000 TEUR auszugeben. Aus dem Bedingten Kapital wurden bislang keine Options- und /​ oder Wandelschuldverschreibungen begeben.

5.10 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals endete am 11. Mai 2020. Sie wurde nicht - auch nicht teilweise - ausgenutzt.

Durch die Hauptversammlung am 06. August 2020 wurde eine neue, bis zum 5. August 2025 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG geschaffen, die wiederum auf bis zu 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft begrenzt ist.

Ein Erwerb hat bislang nicht stattgefunden.

5.11 Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 33 ABS. 1, 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. GRENKE nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter www.GRENKE.de/​ unternehmen/​investor-relations/​GRENKE-aktie/​ stimmrechte werden die Stimmrechtsmitteilungen, die mitgeteilt worden sind, gemäß §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz publiziert.

5.11.1 Mitteilungen im Geschäftsjahr 2021

Am 21. April 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 14. April 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,11 Prozent (das entspricht 2.373.936 Stimmrechten) betragen hat. Am 02. Juni 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 26. Mai 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,73 Prozent (das entspricht 2.198.343 Stimmrechten) betragen hat. Mit Mitteilung vom 28. Juli 2021 wurde gem. § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 16. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,00 Prozent (das entspricht 2.325.516 Stimmrechten) betragen hat. Des Weiteren wurde am 27. Juli 2021 von Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 19. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,98 Prozent (das entspricht 2.314.194 Stimmrechten) betragen hat. Am 29. Juli 2021 wurde mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 22. Juli 2021 auf 5,00 Prozent (das entspricht 2.326.440 Stimmrechten) gestiegen ist. Mit Mitteilung vom 04. August 2021 wurde gem. § 33 Abs. 1 WpHG die Unterschreitung der Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte am 28. Juli 2021 bekanntgegeben. Der Stimmrechtsanteil betrug an diesem Tag 4,08 Prozent (das entspricht 1.895.190 Stimmrechten). Am 09. August 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Ba den, Deutschland, am 30. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,08 Prozent (das entspricht 2.360.533 Stimmrechten) betragen hat. Am 02. September 2021 wurde mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 27. August 2021 auf 4,16 Prozent gesunken ist (das entspricht 1.935.031 Stimmrechten). Mit Mitteilung vom 14. Oktober 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 07. Oktober 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,76 Prozent (das entspricht 2.676.243 Stimmrechten) betragen hat.

5.12 Mutterunternehmen, Konzernabschluss

Die Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 315a HGB auf Basis der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wird zum elektronischen Handelsregister eingereicht.

5.13 Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRENKE AG haben für 2021 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

5.14 Verwendung des Ergebnisses

Der Vorstand wird der Hauptversammlung der GRENKE AG am 25. Mai 2022 für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende in Höhe von 0,51 EUR je Aktie vorschlagen. Der Bilanzgewinn in Höhe von 117.859.593,76 EUR soll wie folgt verwendet werden:

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EUR
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,51 EUR je Stückaktie auf insgesamt 46.495.573 Stückaktien 23.712.742,23 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 94.146.851,53 EUR

5.15 Nachtragsbericht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre institutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung abgeschlossen.

Die GRENKE AG und GRENKE Finance PLC beauftragten die DZ Bank zur Umsetzung eines weiteren ABCP-Programms für die GRENKE LOCATION SAS. Das Mandat zur Gründung befindet sich seit Januar 2022 in der Umsetzung.

Es wurde ein Letter of Intent über den Kauf der GC Leasing AZ LLC und GC Leasing Singapore Pte Ltd. unterzeichnet. Der Erwerb der Gesellschaften ist im ersten Quartal 2022 geplant.

Bezüglich des russischen Kriegs gegen die Ukraine wird auf die Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns verwiesen.

Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- Finanz und Ertragslage traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht ein.

Baden-Baden, den 11. März 2022

Michael Bücker, Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer

Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand, Chief Financial Officer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Gilles Christ, Vertriebsvorstand, Chief Sales Officer

Isabel Rösler, Risikovorständin, Chief Risk Officer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GRENKE AG, Baden-Baden

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GRENKE AG, Baden-Baden - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der GRENKE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1. Ermittlung der Wertberichtigungen auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen

2. Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

Ermittlung der Wertberichtigungen auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der GRENKE AG werden Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 37,2 Mio (2,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Hierin sind in Höhe von EUR 32,6 Mio gekündigte Forderungen aus Leasingverträgen und Forderungen aus Mietkaufverträgen enthalten, von denen Wertberichtigungen in Höhe von EUR 26,2 Mio abgesetzt wurden.

Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Ermittlung der Verlustquoten der gekündigten Forderungen, die weiteren in dem Modell verwendeten Schätzparameter, die hierfür getroffenen Annahmen und mögliche Modellanpassungen aufgrund der Erkenntnisse aus Modell-Validierungen. Diese Ermessensentscheidungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die Covid-19-Pandemie noch verstärkt werden. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von einer hohen Sach- und Fachkenntnis einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern.

Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Zu den auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Kapitel 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Kapitel 3.3 "Forderungen an Kunden".

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die gekündigten Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen vorgenommen.

Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Risikovorsorge verschafft. Hierzu haben wir auf Basis einer Durchsicht von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf solche Forderungen Methoden, Verfahren und Kontrollen beurteilt und deren Umsetzung nachvollzogen. Zudem haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt.

Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Bei der Bestimmung von Art und Umfang der erforderlichen Prüfungshandlungen und - nachweise haben wir auch unsere Feststellungen hinsichtlich der Wirksamkeit der übergeordneten IT-Kontrollen berücksichtigt. Unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten haben wir insbesondere die nachfolgenden aussagebezogenen Prüfungshandlungen durchgeführt.

Wir haben die grundsätzliche Eignung des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigung sowie die Eignung der in die Bewertung einfließenden Schätzparameter analysiert.

Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigung methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Modell zur Ermittlung der Wertberichtigung auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen einbezogen werden. Zudem haben wir die jährliche Validierung wesentlicher Schätzparameter nachvollzogen.

Wir haben in Stichproben die Ermittlung der wesentlichen Schätzparameter auf Portfolioebene eingesehen und nachvollzogen, wie sich diese für die Ermittlung relevanten Daten aus den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsströmen und Salden ergeben. Es erfolgte ein Abgleich mit den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsstrom- und Bestandsgrößen zu den zugrundeliegenden Vertragsgrundlagen. In einer Stichprobe wurde die Ermittlung der Bearbeitungsklassen (Bezahlstatus der Leasing- und Mietkaufverträge) und die Zuordnung der Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen zu den Bearbeitungsklassen auf Richtigkeit geprüft.

Abschließend umfasste unsere Prüfung die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells hinsichtlich der ermittelten Wertberichtigungen auf Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen.

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2021 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 488,6 Mio. ausgewiesen, die sich auf insgesamt 38,2 % der Bilanzsumme belaufen und somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft haben. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 bei verbundenen Unternehmen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 14,7 Mio. vorgenommen. Gegenläufig wurden Wertaufholungen i. H. v. EUR 15,3 Mio. erfasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert zu bilanzieren. Der beizulegende Wert wird auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen unter Anwendung des Discounted Cashflow-Verfahrens (Equity-Methode) ermittelt.

Die Berechnung des beizulegenden Werts ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Die Covid-19-Pandemie beeinflusst weiterhin die Marktbedingungen erheblich und erhöht die Unsicherheit in Bezug auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund sowie der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen war deren Bewertung im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Zu den auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angabe im Anhang in Kapitel 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des angewendeten Bewertungsverfahrens und der wesentlichen Bewertungsannahmen zur Ableitung der jeweiligen beizulegenden Werte sowie die richtige und stetige Anwendung des Bewertungsverfahrens unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt.

Dafür haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft. Dabei haben wir uns insbesondere mit dem von der Gesellschaft zur Bewertung herangezogenen Modell, den darin verwendeten Parametern und den diesbezüglich getroffenen Annahmen befasst und die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Erstellung der Unternehmensplanungen beurteilt.

Wir haben unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme, die Planungsannahmen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und eine Abstimmung zu der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Konzernplanung vorgenommen. Ferner haben wir die Konsistenz der Planung auf Basis von Zeitreihenanalysen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen sowie weiteren externen Datenquellen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir für eine Auswahl an Werttreibern der Planungen mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen wesentlicher Bewertungsparameter auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben.

Ergänzend haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an verbundenen Unternehmen bereits ein Abschreibungsbedarf identifiziert wurde und wo Anhaltspunkte für einen weiteren Abschreibungsbedarf bestehen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

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die in Kapitel 8 "Erklärung zur Unternehmensführung /​ Corporate-Governance-Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung,
die in Kapitel 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung,
die Informationen auf die sich der Querverweis in der Einleitung sowie Kapitel 7 des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/​unternehmen/​ investor-relations/​berichte-und-praesentationen,
die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 2.7.5 "Liquidität" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: https:/​/​www.grenke.de/​ unternehmen/​investor-relations/​fremdkapital/​emittierte-anleihen,
die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 8.5 "Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/​unternehmen/​ investor-relations/​corporate-governance/​meldepflichtige-wertpapiere,
die in Kapitel 1.3 "Steuerungssystem" enthaltende Leistungsindikatoren",
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "GRENKE_​AG_​JA_​2021.zip" (SHA256-Hashwert: f17da51fbf7dab3ed1971895758ed8780af 643b99aa7b7c7b11d56f1f0263692) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäss Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden 15. September 2021 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der GRENKE AG, Baden-Baden, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

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Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach International Standard on Related Services 4400.
Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870).
Steuerberatungsleistungen im Ausland.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Kauselmann.

Frankfurt am Main, 11. März 2022

BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Grunwald, Wirtschaftsprüfer

gez. Kauselmann, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.

Baden-Baden, den 11. März 2022

Michael Bücker, Vorstandsvorsitzender, CEO

Gilles Christ, Vertriebsvorstand, CSO

Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand, CFO, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Isabel Rösler, Risikovorständin, CRO

www.grenke.de

GRENKE AG

Stammhaus

Neuer Markt 2

76532 Baden-Baden

Tel. +49 7221 5007-204

Fax +49 7221 5007-4218

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