Annual Report • Apr 6, 2022
Annual Report
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Finanzbericht: 30349166

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| EINHEIT | 01.01.2021 BIS 31.12.2021 | 01.01.2020 BIS 31.12.2020 | VERÄNDERUNG (%) |
|
|---|---|---|---|---|
| NEUGESCHÄFT LEASING | TEUR | 1.657.840 | 2.027.927 | - 18,3 |
| DACH * | TEUR | 455.146 | 561.475 | - 18,9 |
| Westeuropa (ohne DACH) * | TEUR | 450.171 | 491.138 | - 8,3 |
| Südeuropa * | TEUR | 390.650 | 550.405 | - 29,0 |
| Nord-/Osteuropa * | TEUR | 270.179 | 328.387 | - 17,7 |
| Übrige Regionen * | TEUR | 91.693 | 96.523 | - 5,0 |
| NEUGESCHÄFT FACTORING * | TEUR | 700.904 | 647.775 | 8,2 |
| davon Deutschland | TEUR | 209.168 | 186.281 | 12,3 |
| davon International | TEUR | 491.736 | 461.494 | 6,6 |
| GRENKE BANK | ||||
| Einlagevolumen zum Periodenende | TEUR | 1.412.000 | 1.537.284 | - 8,2 |
| Neugeschäft KMU-Kreditgeschäft inkl. Mikrokreditgeschäft | TEUR | 33.223 | 119.274 | - 72,2 |
| DECKUNGSBEITRAG 2 (DB2) DES NEUGESCHÄFTS | ||||
| LEASING | TEUR | 292.303 | 372.885 | - 21,6 |
| DACH * | TEUR | 59.348 | 82.204 | - 27,8 |
| Westeuropa (ohne DACH) * | TEUR | 85.047 | 97.152 | - 12,5 |
| Südeuropa * | TEUR | 75.224 | 107.067 | - 29,7 |
| Nord-/Osteuropa * | TEUR | 52.280 | 64.226 | - 18,6 |
| Übrige Regionen * | TEUR | 20.403 | 22.237 | - 8,3 |
| SONSTIGE ANGABEN LEASING | ||||
| Anzahl der Neuverträge | Stück | 214.079 | 246.510 | - 13,2 |
| Mittlerer Anschaffungswert | TEUR | 7,7 | 8,2 | - 5,9 |
| Mittlere Vertragslaufzeit zum Periodenende | Monate | 48 | 48 | - 0,7 |
| Vermietvolumen zum Periodenende | Mio. EUR | 8.769 | 9.015 | - 2,7 |
| Anzahl der laufenden Verträge zum Periodenende | Stück | 992.378 | 997.927 | - 0,6 |
* Regionen: Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH)
Westeuropa (ohne DACH): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande
Südeuropa: Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien
Nord-/Osteuropa: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden/Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn
Übrige Regionen: Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Singapur, Türkei, VAE, USA
Konsolidierte Franchisegesellschaften:
Leasing: Australien (2x), Chile, Kanada (3x), Lettland, Norwegen, Singapur, USA
Factoring: Großbritannien, Irland, Italien, Polen, Portugal, Ungarn
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| EINHEIT | 01.01.2021 BIS 31.12.2021 | 01.01.2020 BIS 31.12.2020 | VERÄNDERUNG (%) |
|
|---|---|---|---|---|
| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | ||||
| Zinsergebnis | TEUR | 366.785 | 407.102 | - 9,9 |
| Schadensabwicklung und Risikovorsorge | TEUR | 142.785 | 202.434 | - 29,5 |
| Gesamtkosten/-aufwand | TEUR | 256.170 | 230.280 | 11,2 |
| Operatives Ergebnis | TEUR | 132.510 | 125.117 | 5,9 |
| EBT (Gewinn vor Steuern) | TEUR | 123.500 | 115.172 | 7,2 |
| GEWINN | TEUR | 95.185 | 88.440 | 7,6 |
| ERGEBNIS STAMMAKTIONÄRE | TEUR | 90.134 | 86.185 | 4,6 |
| Ergebnis Hybridkapitalgeber | TEUR | 9.404 | 7.481 | 25,7 |
| Ergebnis nicht beherrschende Anteile | TEUR | - 4.353 | - 5.226 | 16,7 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) | EUR | 1,94 | 1,86 | 4,3 |
| Cost-Income-Ratio | Prozent | 50,5 | 43,1 | 17,2 |
| Personalaufwand | TEUR | 127.530 | 119.780 | 6,5 |
| davon Gesamtvergütung | TEUR | 105.454 | 98.622 | 6,9 |
| davon fixe Vergütung | TEUR | 84.396 | 77.029 | 9,6 |
| davon variable Vergütung | TEUR | 21.058 | 21.593 | - 2,5 |
| Durchschnittliche Anzahl Mitarbeitende nach Vollzeitäquivalent (VZÄ) | Personen | 1.794 | 1.823 | - 1,6 |
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| EINHEIT | 31.12.2021 | 31.12.2020 | VERÄNDERUNG (%) |
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|---|---|---|---|---|
| BILANZ | ||||
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 6.661 | 7.332 | -9,2 |
| Leasingforderungen | Mio. EUR | 5.119 | 5.636 | -9,2 |
| Bilanzielles Eigenkapital 1 | Mio. EUR | 1.269 | 1.193 | 6,4 |
| Eigenmittel nach CRR | Mio. EUR | 1.122 | 1.031 | 8,8 |
| Eigenkapitalquote | Prozent | 19,1 | 16,3 | 17,2 |
| Embedded Value, Leasingportfolio (exkl. Eigenkapital vor Steuern) | Mio. EUR | 485 | 664 | - 27,0 |
| Embedded Value, Leasingportfolio (inkl. Eigenkapital nach Steuern) | Mio. EUR | 1.597 | 1.657 | -3,6 |
1 Beinhaltet AT1-Anleihen (Hybridkapital), die unter IFRS als Eigenkapital ausgewiesen werden.
Unser globales Händlernetz, Standorte in 33 Ländern und über 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten ein hohes Maß an Branchen-, Kunden-, Partner- und Objekt-Know-how.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,
nach zwei außergewöhnlichen Jahren haben wir es uns zum Auftrag gemacht, die GRENKE AG dauerhaft wieder auf zweistelligen Wachstumskurs zu bringen. Den Wendepunkt peilen wir bereits in diesem Geschäftsjahr an: mit 2,0 bis 2,2 Mrd. Euro Leasingneugeschäft und einem Gewinn zwischen 75 und 85 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2024 wollen wir, so unsere Ambition, unser Neugeschäft und unseren Gewinn (ohne Sondereffekte) gegenüber dem Jahr 2021 verdoppeln.
Wir haben uns diese ehrgeizigen Ziele gesetzt, obwohl die gesamtwirtschaftliche Situation aufgrund der andauernden Pandemie und der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine unverändert anspruchsvoll bleibt. Begründet ist dieser Optimismus in unserer Fähigkeit, kleinen und mittleren Unternehmen Kleininvestitionen einfach und effizient sowie schonend für Liquidität und Kreditlinien über Leasing zu finanzieren, verbunden mit der Robustheit und Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells. Unser globales Händlernetz, unsere Standorte in 33 Ländern und unsere über 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten ein hohes Maß an Branchen-, Kunden-, Partner- und Objekt-Know-how. Diese Kombination verschafft uns eine weltweit einzigartige Marktposition als einer der führenden Leasinganbieter. Auf dieser starken Basis werden wir die Chancen in all unseren Märkten nutzen.
Dazu zählt auch, dass wir gezielt mit Blick auf die langfristigen Megatrends neue Lösungen für unsere Kunden und Partner kreieren. Digitalisierung, Big Data und künstliche Intelligenz setzen wir für effizientere Prozesse und neue Kundenerlebnisse ein. Wir entwickeln ESG-konforme Leasingangebote und bieten Finanzierungslösungen für die grüne Transformation. Unsere Antwort auf den sich wandelnden Investitionsbedarf des Mittelstands sind flexible, attraktive und zukunftsorientierte Lösungsangebote, die nachhaltig am Markt Bestand haben. Mit dieser Strategie erweitern wir bestehende und erschließen uns neue Wachstumsfelder. In unseren Kernmärkten, in ganz Europa und darüber hinaus.
Auch im vergangenen Geschäftsjahr ist es uns gelungen, unsere Substanz und unsere hohe Profitabilität zu sichern, womit wir eine gute Ausgangsbasis geschaffen haben, die wir im laufenden Geschäftsjahr weiter ausbauen wollen. Unser Neugeschäft erreichte ein Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro, wobei das vierte Quartal bereits wieder deutlich über dem Vorjahreszeitraum lag. Durch den Verkauf unserer Minderheitsbeteiligung an der viafintech GmbH konnten wir den Konzerngewinn von 72 Mio. Euro um außerordentliche 23 Mio. Euro auf 95 Mio. Euro nach Steuern erhöhen - ein sehr gutes Ergebnis in Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände des vergangenen Jahres. Schließlich hat im Februar 2022 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre institutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung bei der GRENKE AG und der GRENKE BANK AG abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2024 wollen wir unser Leasingneugeschäft und unseren Gewinn (ohne Sondereffekte) gegenüber dem Jahr 2021 verdoppeln.
Die zurückliegenden zwei Jahre haben gezeigt, dass wir uns auch und gerade in so außerordentlichen Zeiten auf unser starkes Team verlassen können. Ohne den Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre es nicht möglich gewesen, diese Aufgaben so erfolgreich zu meistern. Ihnen gilt deshalb insbesondere an dieser Stelle unser herzlicher Dank. Besonders gefreut hat uns, dass GRENKE seine Top-Platzierung unter Deutschlands besten Ausbildern im Ranking des Wirtschaftsmagazins "Capital" wieder mit fünf von fünf möglichen Sternen beibehalten hat.
Wir danken dem Aufsichtsrat für sein Vertrauen und die Unterstützung, die wir im Vorstand auch im vergangenen Geschäftsjahr erfahren haben. Nicht weniger herzlich danken wollen wir Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären. Mit dem Dividendenvorschlag in Höhe von 0,51 Euro je Aktie belegen wir Verlässlichkeit und Normalität, denn mit einer Ausschüttungsquote von 25 Prozent des Konzerngewinns sind wir auf unserem langfristig anvisierten Niveau für die Teilhabe unserer Aktionärinnen und Aktionäre am Unternehmensergebnis. Wir danken ebenfalls all unseren zuverlässigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und unseren Kundinnen und Kunden, die uns die Treue halten.
Auf unserem bevorstehenden ersten Capital Markets Update planen wir einen Einblick zu geben, wie wir unsere Wachstumsziele im Einzelnen realisieren wollen. Faktisch haben wir mit der Umsetzung längst begonnen - was gleichzeitig ein Beleg ist für einen wichtigen Teil unserer Strategie: ein angemessenes, aber gleichwohl hohes Tempo.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bücker Vorstandsvorsitzender (CEO)
Gilles Christ Vertriebsvorstand (CSO)
Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand (CFO), stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Isabel Rösler Risikovorständin (CRO)
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2021 stand im Licht anhaltender Herausforderungen für die GRENKE AG: Zum einen beschäftigten die aus dem Bericht eines Leerverkäufers vom September 2020 resultierenden Prüfungshandlungen bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2020 im Mai 2021 das Unternehmen. Die Werthaltigkeit unseres Geschäftsmodells wurde durch die unabhängigen Prüfer der KPMG AG und der Warth & Klein Grant Thornton AG ebenso bestätigt wie durch das von der BaFin beauftragte Beratungsunternehmen Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Zum anderen war das Neugeschäft wie im Vorjahr von der Covid-19-Pandemie geprägt. Unter diesen besonderen Rahmenbedingungen konnte die GRENKE AG unter Beweis stellen, dass sie trotz adverser Markteffekte hochprofitabel wirtschaften kann. Daher sehen wir zuversichtlich in die Zukunft und sind davon überzeugt, dass wir mit Abflauen der Pandemie unseren Wachstumskurs wieder fortsetzen können.
Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich mich beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GRENKE Konzerns für ihren überwältigenden Einsatz im Unternehmen bedanken. Besonders angesichts der Prüfungshandlungen im Unternehmen wurde hier Großes geleistet - dafür gebührt unserer Belegschaft vonseiten des Aufsichtsrats absolute Anerkennung. Zudem gilt mein Dank insbesondere Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für das entgegengebrachte Vertrauen in unser Unternehmen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unseren Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2021 fortlaufend intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst und seine nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung definierten Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben hierbei die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht, ihn insbesondere bei Fragen zur strategischen Entwicklung des Unternehmens beraten und uns gemeinsam mit allen wesentlichen Geschäftsvorfällen befasst.
Die Zusammenarbeit war dabei stets vertrauensvoll und umfänglich. Wir wurden regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl mündlich als auch schriftlich durch den Vorstand über relevante Entwicklungen im gesamten Konzern unterrichtet. Dabei wurden alle Berichte des Vorstands durch den Aufsichtsrat einer kritischen Prüfung unterzogen. Sowohl Umfang als auch Gegenstand der Vorstandsberichte wurden stets all unseren Anforderungen gerecht. Soweit dies vonseiten des Gesetzes, der Satzung oder der Geschäftsordnung erforderlich war, haben wir zu Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands nach gründlicher Prüfung ein Votum abgegeben. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten wurden dabei immer rechtzeitig durch den Vorstand vorgelegt.
Außerhalb der regelmäßigen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse in ständigem Dialog mit dem Vorstand sowie den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Hierdurch wurde ein konstanter Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sichergestellt und gewährleistet, dass der Aufsichtsrat jederzeit über alle relevanten Entwicklungen und Ereignisse im Konzern informiert war. Thematisch konzentrierte sich der Austausch zwischen dem Aufsichtsrat und den jeweiligen Vorstandsmitgliedern auf die Gebiete Übernahmen und Beteiligungen, Refinanzierung, Compliance-Angelegenheiten, Risikolage und Risikomanagement sowie Controlling und Personal. Des Weiteren waren auch die Prüfungen der KPMG AG, der Warth & Klein Grant Thornton AG und der von der BaFin beauftragten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sowie im Anschluss an die Prüfungen der Umgang mit den Ergebnissen dieser Prüfungen ein wichtige thematische Bestandteil der regelmäßigen Video- und Telefonkonferenzen.
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern wurden dem Aufsichtsratsvorsitzenden im Berichtszeitraum unverzüglich und vollumfänglich offengelegt und am 15. September 2021 im Gremium des Aufsichtsrats behandelt. Dabei wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Nils Kröber über einen Interessenkonflikt aufgrund einer laufenden Beratungstätigkeit für Herrn Wolfgang Grenke aufgeklärt. Herr Nils Kröber nahm an Tagespunkten von Aufsichtsratssitzungen, welche im Bereich möglicher Interessenkonflikte liegen, nicht teil. Zudem wurde festgelegt, dass bei Themen im Zusammenhang mit der Familiengesellschaft der Familie Grenke Interessenkonflikte von Herrn Nils Kröber individuell anzuzeigen sind. Es wurde angemerkt, dass Herr Nils Kröber sowohl durch das Aktiengesetz als auch die anwaltliche Schweigepflicht zu Verschwiegenheit verpflichtet ist. Er darf Informationen aus dem Aufsichtsrat der GRENKE AG nur dann an Herrn Wolfgang Grenke weitergeben, wenn dies explizit vom Aufsichtsrat beschlossen wurde. Diese Informationen sind zuvor im Detail zu benennen.
Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 8. Februar 2021 setzte sich der Vorstand - nachdem wir Frau Isabel Rösler zum 1. Januar 2021 auf drei Jahre als neues Mitglied des Vorstands bestellt hatten - aus den folgenden fünf Mitgliedern zusammen: Antje Leminsky (CEO), Gilles Christ (CSO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Mark Kindermann (COO) und Isabel Rösler (CRO).
Am 8. Februar 2021 entsprachen wir dem Wunsch von Herrn Mark Kindermann, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden und sein Vorstandsmandat niederzulegen. Aufgrund der Amtsniederlegung von Herrn Mark Kindermann setzte sich der Vorstand im Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 aus den folgenden vier Mitgliedern zusammen: Antje Leminsky (CEO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Antje Leminsky aus persönlichen Gründen zum 30. Juni 2021 bestand der Vorstand im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021 aus den folgenden drei Mitgliedern: Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Mit dem Eintritt von Herrn Michael Bücker besteht der Vorstand seit dem 1. August 2021 aus den folgenden vier Mitgliedern: Michael Bücker (CEO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Mit Wirkung zum 1. November 2021 ernannten wir Herrn Dr. Sebastian Hirsch zusätzlich zu seiner Rolle als Finanzvorstand zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Er bildet gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Michael Bücker ein perfektes Tandem und verkörpert den Generationenwechsel bei der GRENKE AG.
Weitergehende Informationen zur Vita der einzelnen Vorstandsmitglieder der GRENKE AG werden auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke. de/unternehmen/grenke-gruppe/management-der-grenke-ag/vorstand/ bereitgestellt.
Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat der GRENKE AG aus sechs Mitgliedern.
Aufgrund des Ruhens des Mandats von Herrn Wolfgang Grenke vom 21. September 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 agierten wir in diesem Zeitraum übergangsweise mit nur fünf aktiven Mitgliedern.
Infolge der jeweils zum Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 erklärten Amtsniederlegungen von Herrn Wolfgang Grenke, Frau Claudia Krcmar und Herrn Florian Schulte waren in der Hauptversammlung der GRENKE AG am 29. Juli 2021 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Die Hauptversammlung wählte Herrn Norbert Freisleben (auf Vorschlag des Aufsichtsrats für Frau Claudia Krcmar) und Herrn Dr. Konstantin Mettenheimer (auf Vorschlag des Aufsichtsrats für Herrn Florian Schulte) sowie Herrn Nils Kröber (aufgrund eines Tagesordnungsergänzungsverlangens der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG, Baden-Baden, für Herrn Wolfgang Grenke) als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Ergänzungswahl von Herrn Nils Kröber als Nachfolger von Herrn Wolfgang Grenke erfolgte ohne Wahlvorschlag des Aufsichtsrats, da Herr Wolfgang Grenke seine Amtsniederlegung erst nach der Einberufung der Hauptversammlung erklärt hatte.
Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 agierte der Aufsichtsrat wieder mit sechs aktiven Mitgliedern.
Damit gehören folgende Mitglieder seit Beendigung der Hauptversammlung 2021 dem Aufsichtsrat an:
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| Name | Position | Aufsichtsratsmitglied seit | Aktuelle Mandatslaufzeit | Alter |
|---|---|---|---|---|
| Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp | Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2005) | Mai 2003 | Bis Hauptversammlung 2023 | 70 Jahre |
| Herr Jens Rönnberg | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit Oktober 2020) | November 2019 | Bis Hauptversammlung 2022 | 64 Jahre |
| Frau Dr. Ljiljana Mitic | Mitglied des Aufsichtsrats | Mai 2015 | Bis Hauptversammlung 2024 | 52 Jahre |
| Herr Dr. Konstantin Mettenheimer | Mitglied des Aufsichtsrats | Juli 2021 | Bis Hauptversammlung 2024 | 66 Jahre |
| Herr Norbert Freisleben | Mitglied des Aufsichtsrats | Juli 2021 | Bis Hauptversammlung 2022 | 51 Jahre |
| Herr Nils Kröber | Mitglied des Aufsichtsrats | Juli 2021 | Bis Hauptversammlung 2023 | 45 Jahre |
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| Name | Hauptberuf | Weitere Aufsichtsrats- und Vorstandsmandate |
|---|---|---|
| Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp | Geschäftsführender Gesellschafter | Keine |
| Herr Jens Rönnberg | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | GRENKE BANK AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| Frau Dr. Ljiljana Mitic | Managing Director | Computacenter plc, London, UK (NonExecutive Director) GRENKE BANK AG (stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats) |
| Herr Dr. Konstantin Mettenheimer | Rechtsanwalt und Steuerberater | HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, (Mitglied des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses) sowie eine Gruppengesellschaft; TTTech Computertechnik AG, Wien, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats); Brunneria Foundation, Liechtenstein (Mitglied des Verwaltungsrats) und Gruppengesellschaften |
| Herr Norbert Freisleben | Geschäftsführer | GANÉ AG, Aschaffenburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) GANÉ Investment AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| Herr Nils Kröber | Rechtsanwalt | Keine |
Weitergehende Informationen zur Vita der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG sowie zu deren weiteren wesentlichen Tätigkeiten und bestehenden Mandaten werden auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/unternehmen/
grenke-gruppe/management-der-grenke-ag/aufsichtsrat/ bereitgestellt und mindestens jährlich aktualisiert.
Der Aufsichtsrat der GRENKE AG tagte 21-mal im Geschäftsjahr 2021. Eine ordentliche Sitzung sowie sechs außerordentliche Sitzungen wurden ohne Beteiligung des Vorstands abgehalten. An allen weiteren Sitzungen, mit Ausnahme der Sitzung am 8. Februar 2021, nahmen alle Vorstandsmitglieder teil. Zwischen den Sitzungen traf der Aufsichtsrat im Rahmen von Umlaufbeschlüssen weitere Entscheidungen. Für einen verantwortungsvollen Gesundheitsschutz wurden entsprechend der pandemischen Lage 17 Sitzungen virtuell als Video- und Telefonkonferenzen abgehalten. Die Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats lag ohne Berücksichtigung des ruhenden Mandats von Herrn Wolfgang Grenke bei 98 Prozent. Mit Ausnahme von Herrn Wolfgang Grenke, dessen Mandat im gesamten Berichtszeitraum ruhte, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Teilnehmer der Sitzungen des Aufsichtsrats kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
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| Datum | Ort/Art | Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (Vorsitzender) | Wolfgang Grenke 1 | Jens Rönnberg | Norbert Freisleben 2 | Nils Kröber 2 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13.01.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 25.01.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 02.02.2021 | Videokonferenz, interne AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 08.02.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 10.02.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 08.03.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 23.03.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 18.05.2021 | Videokonferenz, AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 26.05.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 31.05.2021 | Videokonferenz, AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 03.06.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 04.06.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 14.06.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 30.06.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 28.07.2021 | Baden-Baden, AR-Sitzung | ✓ | 1 | ✓ | -- | -- |
| 29.07.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | entschuldigt | |
| 15.09.2021 | Baden-Baden, AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 15.09.2021 | Baden-Baden, interne AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 01.10.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 16.11.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | -- | |
| 13.12.2021 | Videokonferenz, a. o. AR-Sitzung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
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| Datum | Dr. Konstantin Mettenheimer 2 | Dr. Ljiljana Mitic | Claudia Krcmar 3 | Florian Schulte 3 | Antje Leminsky, CEO 4 | Michael Bücker, CEO 5 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13.01.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 25.01.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 02.02.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | -- |
| 08.02.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 10.02.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 08.03.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 23.03.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 18.05.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 26.05.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 31.05.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | -- |
| 03.06.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | -- |
| 04.06.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | -- |
| 14.06.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | -- |
| 30.06.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | -- |
| 28.07.2021 | -- | ✓ | ✓ | ✓ | -- | |
| 29.07.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | -- | |
| 15.09.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | ✓ | |
| 15.09.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | -- | |
| 01.10.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | -- | |
| 16.11.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | -- | |
| 13.12.2021 | ✓ | ✓ | -- | -- | ✓ |
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| Datum | Dr. Sebastian Hirsch, CFO | Mark Kindermann, Vorstand 6 | Gilles Christ, CSO | Isabel Rösler, CRO |
|---|---|---|---|---|
| 13.01.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| 25.01.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| 02.02.2021 | -- | -- | -- | -- |
| 08.02.2021 | -- | -- | -- | |
| 10.02.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 08.03.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 23.03.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 18.05.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 26.05.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 31.05.2021 | -- | -- | -- | |
| 03.06.2021 | -- | -- | -- | |
| 04.06.2021 | -- | -- | -- | |
| 14.06.2021 | -- | -- | -- | |
| 30.06.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 28.07.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 29.07.2021 | -- | -- | -- | |
| 15.09.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 15.09.2021 | -- | -- | -- | |
| 01.10.2021 | -- | -- | -- | |
| 16.11.2021 | -- | -- | -- | |
| 13.12.2021 | ✓ | -- | -- |
✓ Teilnahme -- Keine Teilnahme
1 Mandat ruhte bis 29. Juli 2021
2 ab 29. Juli 2021
3 bis 29. Juli 2021
4 bis 30. Juni 2021
5 ab 1. August 2021
6 bis 8. Februar 2021
Regelmäßiger Bestandteil der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen war die Erörterung der Berichte des Vorstands zu Fragen der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Stand der Prüfungshandlungen, die Überwachung der internationalen Einheiten, die Diskussion von Vertriebsentwicklung und Verwaltungsthemen, der Stand der Unternehmensplanung sowie Fragen der Personalentwicklung. Des Weiteren waren die Prüfungen der KPMG AG, der Warth & Klein Grant Thornton AG und der von der BaFin beauftragten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sowie im Anschluss an die Prüfungen der Umgang mit den Ergebnissen dieser Prüfungen wichtige thematische Bestandteile der Sitzungen. Auch das für die GRENKE AG strategisch wichtige Thema der Digitalisierung in Bezug auf die Entwicklung bei der GRENKE digital GmbH war regelmäßig Tagesordnungspunkt.
Am 13. Januar kam der Aufsichtsrat erstmals im Berichtszeitraum für eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung gemeinsam mit dem Gesamtvorstand per Videokonferenz zusammen. Schwerpunkt der Unterredung war der aktuelle Stand der Prüfungshandlungen sowie daraus abzuleitende Schlüsse in Abhängigkeit von ihrem möglichen Ergebnis. Darüber hinaus wurden die Unternehmens-, Risiko- und IT-Strategie des Gesamtkonzerns besprochen und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die jährliche Unterrichtung gem. § 3 der Institutsvergütungsverordnung erfolgte im Anschluss.
In der außerordentlichen Sitzung am 25. Januar thematisierte der Aufsichtsrat, gemeinsam mit dem Gesamtvorstand, in einer Videokonferenz den aktuellen Stand der Prüfungshandlungen und setzte sich intensiv mit den gegen das Unternehmen vorgebrachten Anschuldigungen auseinander. Darüber hinaus wurde eine entsprechend dem neuesten Stand des DCGK angepasste Entsprechenserklärung zur Unternehmensführung erörtert. Anschließend wurden unternehmens- und versicherungsrechtliche Fragestellungen eruiert und zur Abstimmung gestellt.
Am 2. Februar hielten wir eine interne Sitzung als Videokonferenz ab. Dabei wurden Personalthemen besprochen.
Die außerordentliche Sitzung am 8. Februar befasste sich mit dem Rücktrittsgesuch des Vorstandsmitglieds Herrn Mark Kindermann. An der Sitzung nahm vonseiten des Vorstands die Vorsitzende Frau Antje Leminsky teil. Der Aufsichtsrat beschloss, dem Gesuch von Herrn Mark Kindermann zu entsprechen.
Am 10. Februar kam der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand zu einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen. Schwerpunkt der Sitzung waren der Stand der laufenden Prüfungshandlungen durch KPMG und WKGT, deren Zwischenstände und daraus resultierende Handlungsbedarfe in Aufsichtsrat und Vorstand sowie deren erwarteter Abschluss. Zudem wurde der neue Geschäftsverteilungsplan nach Ausscheiden von Herrn Mark Kindermann durch den Vorstand vorgestellt, intensiv mit dem Aufsichtsrat diskutiert und beschlossen. Zum Abschluss der Sitzung fanden die jährliche Selbstbewertung und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ohne Beteiligung des Vorstands statt. Die Selbstbewertung und Effizienzprüfung wurden anhand eines quantitativen und qualitativen Fragebogens zu den Teilbereichen Informationsfluss zum Aufsichtsrat, Verlauf der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen, Struktur/Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse, Arbeitslast der Aufsichtsratsmitglieder, Interessenkonflikte und Sonstiges durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden im Anschluss kumuliert im Plenum den Aufsichtsratsmitgliedern vorgestellt und Schlussfolgerungen entwickelt.
In der außerordentlichen Sitzung am 8. März wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats durch den Vorstand über die aktuelle Refinanzierungssituation unterrichtet. Hierbei wurden verschiedene Szenarien und ein möglicher zukünftiger Refinanzierungsmix ausgiebig erörtert. Anschließend stellte der Vorstand den Ma-Risk-Bericht, die Frühwarnindikatoren sowie die Ergebnisse der Stressbetrachtung des Konzerns vor, welche vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen wurden. Auch unterrichtete der Vorstand die Mitglieder des Aufsichtsrats über den aktuellen Stand der aus den Prüfungshandlungen abgeleiteten Maßnahmen und deren Umsetzung. Abschließend wurden Personalfragen im Plenum besprochen.
Die außerordentliche Sitzung am 23. März befasste sich mit dem Verlauf der Prüfungshandlungen und dem daraus resultierenden Fahrplan der Kommunikation. Darüber hinaus wurden Überlegungen zur Dividende diskutiert und der Stand der Übernahmen der Franchiseunternehmen intensiv erörtert.
Am 18. Mai fand die ordentliche Aufsichtsratssitzung unter Beteiligung des gesamten Vorstands statt. Als Gast der Sitzung stellte der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung, der Nichtfinanziellen Erklärung, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts vor. Im Anschluss stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2020 der GRENKE AG fest und billigte den Konzernabschluss 2020 der GRENKE AG sowie den zusammengefassten Lagebericht für die GRENKE AG und den Konzern einstimmig. Weitere Teile des Geschäftsberichts wurden durch den Aufsichtsrat angenommen. Der Aufsichtsrat fasste einen Beschluss über den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns in Form einer Dividende von 0,26 EUR je Aktie. Darüber hinaus stimmten Aufsichtsrat und Vorstand geschlossen der vorgelegten Erklärung zur Unternehmensführung zu und erteilten ihre Zustimmung zu der unterjährigen Aktualisierung der Entsprechenserklärung. Anschließend wurde die Ausschreibung des Jahresabschlussprüfers im Plenum diskutiert und ein entsprechender Beschluss gefasst. Auch stimmte der Aufsichtsrat der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigten am 29. Juli 2021 gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 GesRuaCOVBekG zu. Der Aufsichtsrat nahm den vorliegenden Beschluss des Prüfungsausschusses zur Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2021 zustimmend zur Kenntnis. Zuletzt tauschte sich der Aufsichtsrat ohne Beteiligung des Vorstands über die Kandidatensuche für die Erweiterung des Vorstands aus.
In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 26. Mai wurde die mittelfristige Geschäfts- und Kapitalplanung durch den Vorstand vorgestellt und ausführlich mit dem Aufsichtsrat besprochen. Anschließend erörterten Vorstand und Aufsichtsrat den Stand der Übernahmen der Franchiseunternehmen des Konzerns und diskutierten diesen intensiv. Abschließend wurden ohne die Vorstandsmitglieder Personalangelegenheiten im Aufsichtsrat erörtert.
Die Aufsichtsratssitzung am 31. Mai befasste sich mit dem Bericht von Mazars, welcher im Auftrag der BaFin erstellt wurde und den daraus resultierenden Konsequenzen. Auch wurden Personalangelegenheiten im Plenum diskutiert. Außerordentliche Aufsichtsratssitzungen zur weiteren Erörterung der Sachverhalte wurden für den 3. und 4. Juni vereinbart und durchgeführt.
Am 14. Juni befasste sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Gesuch der Vorstandsvorsitzenden Frau Antje Leminsky, ihre Mandate zum 30. Juni 2021 aus persönlichen Gründen niederzulegen. Nach intensiver Prüfung und Diskussion wurde dem Gesuch stattgegeben. Ebenfalls wurde beschlossen, Herrn Michael Bücker als Mitglied des Vorstands und neuen Vorstandsvorsitzenden zu bestellen.
An der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 30. Juni nahmen neben allen Aufsichtsratsmitgliedern auch die gesamten Vorstände teil. Hier wurde ein Beschluss über die Tagesordnung der Hauptversammlung am 29. Juli gefasst. Im Anschluss unterrichtete der Vorstand die Mitglieder des Aufsichtsrats über die Entwicklungen in den internationalen Märkten und bei den Franchiseunternehmen.
Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 28. Juli fand erstmals im Berichtszeitraum in Präsenz im Stammhaus in Baden-Baden statt. Zugegen waren neben allen Aufsichtsratsmitgliedern auch die zu dieser Zeit amtierenden Vorstände Herr Dr. Sebastian Hirsch, Frau Isabel Rösler und Herr Gilles Christ. Zu Anfang informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, den Vertrieb und die Refinanzierungssituation. Diese Themen wurden ausführlich im Plenum erörtert und alle Fragen hierzu beantwortet. Anschließend folgte der Bericht zur IT und GRENKE digital GmbH, in dessen Rahmen Themen der digitalen Infrastruktur, Datensicherheit und Cybersecurity eingehend thematisiert wurden. Auch wurde der aktuelle Fortschrittsbericht des Vorstands zur Umsetzung der aus den Prüfungshandlungen resultierenden Maßnahmen vorgestellt und intensiv mit dem Aufsichtsrat besprochen. Abschließend wurden die letzten Schritte in Vorbereitung der Hauptversammlung am 29. Juli erörtert.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 29. Juli wählte der Aufsichtsrat die Mitglieder des Prüfungs- und Personalausschusses. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wurde Herr Jens Rönnberg gewählt, Herr Dr. Konstantin Mettenheimer und Herr Norbert Freisleben wurden als Mitglieder des Ausschusses gewählt. Im Personalausschuss wurden Frau Dr. Ljiljana Mitic zur Vorsitzenden sowie Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Herr Jens Rönnberg als Ausschussmitglieder gewählt. Unverändert blieben die Positionen von Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp als Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Jens Rönnberg als dessen Stellvertreter. Im Folgenden wurden die zukünftige Agenda sowie anstehende Termine der Ausschüsse und des Aufsichtsrats besprochen. Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" wurden das Onboarding der neuen Aufsichtsratsmitglieder und verfahrenstechnische Elemente thematisiert.
Im Vorfeld der ordentlichen Aufsichtsratssitzung tagte der Aufsichtsrat am 15. September in interner Sitzung. Hierbei wurde offengelegt, dass für Herrn Nils Kröber aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit als Berater für Herrn Wolfgang Grenke bei Themen, die Herrn Wolfgang Grenke und Herrn Wolfgang Grenke nahestehende Organisationen betreffen, Interessenkonflikte bestehen könnten. Es wird angemerkt, dass Herr Nils Kröber sowohl durch das Aktiengesetz als auch durch die anwaltliche Schweigepflicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. An Tagesordnungspunkten und Beschlussfassungen, die in diesen Zusammenhang fallen, nimmt Herr Nils Kröber nicht teil. Im Anschluss tauschte sich der Aufsichtsrat über aktuelle Entwicklungen im Unternehmen aus.
Die im Anschluss abgehaltene ordentliche Aufsichtsratssitzung unter Beteiligung des Gesamtvorstands befasste sich mit der aktuellen Geschäfts- und Neugeschäftsentwicklung, der Profitabilität, der Refinanzierung und dem Jahresplan. Auch wurde der Umsetzungsstatus des Maßnahmenplans genauer eruiert. Ferner berichtete der Vorstand über die Kostenentwicklung im Konzern. Die Digitalisierung, IT und GRENKE digital GmbH sowie deren zukünftige Rolle für den Konzern wurden ausgiebig thematisiert und potenzielle Modelle besprochen. Anschließend stellte der Vorstand das Projekt "Vorstandsagenda" vor, das die Schärfung und Präzisierung der Unternehmensstrategie des GRENKE Konzerns zum Ziel hat. Dies wurde intensiv zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert. In den folgenden Tagesordnungspunkten informierte der Vorstand über den Status des Maßnahmenplans, die quantitative und qualitative Ausstattung der IKS-Funktionen sowie die Übernahme von und den Umgang mit den Franchiseunternehmen. Auch wurden Personal- und Vergütungsfragen im Plenum besprochen. Nach der Vorstellung des Prüfungsvorgehens durch Vertreter der beauftragten Wirtschaftsprüfer der BDO AG berichteten der Prüfungsausschussvorsitzende und die Personalausschussvorsitzende über die Ergebnisse ihrer Sitzungen.
Am 1. Oktober befasste sich der Aufsichtsrat in einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung intensiv mit der Übernahme von Franchiseunternehmen und damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen.
In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 16. November behandelte der Aufsichtsrat die Prüfung der internationalen Tochtergesellschaften. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Übernahme von Franchisegesellschaften und abermals mit damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen.
Die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember befasste sich mit dem aktuellen Stand der Prüfungen durch die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Erstellung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2021 des GRENKE Konzerns. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat in Anlehnung an die Vorgaben des § 25d Abs. 7 Satz 2 KWG, den Personalausschuss sowie den Strategieausschuss mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aufzulösen und ab diesem Zeitpunkt neben dem Prüfungsausschuss einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss einzurichten.
Zuletzt fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse zur Vorstandsvergütung und dem unternehmensweiten Vergütungssystem.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und um seinen Aufgaben effizient nachzukommen Ausschüsse gebildet und diesen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend gewisse Befugnisse übertragen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 hatte der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Strategieausschuss eingerichtet.
Am 13. Dezember 2021 haben wir in Anlehnung an die Vorgaben des § 25d Abs. 7 Satz 2 KWG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beschlossen, den bisherigen Personalausschuss sowie den Strategieausschuss aufzulösen und neben dem Prüfungsausschuss einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss einzurichten.
Die Ausschussvorsitzenden haben dem Plenum des Aufsichtsrats in dessen Sitzungen über die Arbeit der Ausschüsse jeweils Bericht erstattet.
Übersicht der Ausschüsse und deren Mitglieder ab 29. Juli 2021
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| AR-Mitglied | Prüfungsausschuss | Personalausschuss | Strategieausschuss * |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp | Mitglied | ||
| Jens Rönnberg | Vorsitz | Mitglied | |
| Norbert Freisleben | Mitglied | ||
| Nils Kröber | |||
| Dr. Konstantin Mettenheimer | Mitglied | ||
| Dr. Ljiljana Mitic | Vorsitz |
* Ausschuss ruhte
Der Prüfungsausschuss befasst sich in erster Linie mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Hierzu werden auch die KWG-Compliance und das Hinweisgebersystem gezählt. Die Ausschussmitglieder verfügen über besondere und ausgeprägte Kenntnisse auf diesen Gebieten. Der Prüfungsausschuss definiert die Prüfungsschwerpunkte und prüft die Unabhängigkeit sowie die Honorarvereinbarung des Abschlussprüfers. Der Prüfungssauschuss hat im Geschäftsjahr 2021 keine Erkenntnisse erlangt, die die Unabhängigkeit des Prüfers oder die Qualität der Abschlussprüfung infrage stellten. Mit dem Abschlussprüfer vereinbarte der Prüfungsausschuss, dass dieser den Ausschuss unverzüglich über alle relevanten wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse informiert, die bei der Abschlussprüfung zu dessen Kenntnis gelangen. Darüber hinaus wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Prüfungsausschuss darüber informiert und dies im Prüfungsbericht vermerkt, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Der Prüfungsausschuss hat die Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses 2021 am 15. März 2022 vorbereitet. Der Prüfungsausschuss hat sich dabei intensiv und im Beisein der Wirtschaftsprüfer mit dem Jahresabschluss befasst. Darüber hinaus wurden die zu veröffentlichenden Quartalsmitteilungen im Berichtsjahr durch den Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand diskutiert und geprüft.
Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind und waren Mitglied im Prüfungsausschuss:
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| ― | Herr Jens Rönnberg (Mitglied seit dem 3. Februar 2020 und Vorsitzender seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Florian Schulte (Vorsitzender, bis zum 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Dr. Konstantin Mettenheimer (Mitglied seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Norbert Freisleben (Mitglied seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (Mitglied bis zum 29. Juli 2021) |
Der bis zum 29. Juli 2021 amtierende Ausschussvorsitzende, Herr Florian Schulte, verfügte aus seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer, CEO und Verwaltungsratsmitglied renommierter Unternehmen und Organisationen sowie als Berater für Corporate Finance und Strategie über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung hinreichend vertraut. Herr Florian Schulte ist vom GRENKE Konzern unabhängig.
Das seit dem 29. Juli 2021 mit Herrn Jens Rönnberg als Vorsitzendem sowie den Herren Dr. Konstantin Mettenheimer und Norbert Freisleben als Mitglieder neu besetzte Gremium erfüllt alle nach § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG und § 100 Abs. 5 AktG sowie § 25d Abs. 9 KWG geltenden Anforderungen an den Prüfungsausschuss. Zum einen ist der Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit mit dem Geschäft der GRENKE AG und dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Zum anderen verfügt Herr Jens Rönnberg als Ausschussvorsitzender aus seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für führende Kanzleien und renommierte internationale Organisationen nachweislich über ausgeprägten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies wird durch die langjährige Erfahrung bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Herrn Norbert Freisleben ergänzt. Herr Dr. Konstantin Mettenheimer verfügt als Steuerberater und Rechtsanwalt sowie aus seiner Erfahrung in anderen Prüfungsausschüssen ebenfalls über die notwendige Kenntnis und Fähigkeit. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind gemäß DCGK von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2021 tagte der Prüfungsausschuss acht Mal, an zwei der Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil. Der Vorstand nahm regelmäßig gesamtheitlich bzw. in individueller Zusammensetzung an den Sitzungen teil. Außerhalb der Sitzungen stand der Ausschussvorsitzende ebenfalls in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer.
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| Datum | Ort | Florian Schulte (Vorsitzender) 1 | Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp | Jens Rönnberg (Vorsitzender) 2 | Dr. Konstantin Mettenheimer 3 | Norbert Freisleben 3 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 03.03.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 17.05.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 29.05.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 25.06.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 27.07.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 24.08.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 14.09.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 28.10.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 19.11.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
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| Datum | Antje Leminsky, CEO 4 | Michael Bücker, CEO 5 | Dr. Sebastian Hirsch, CFO | Isabel Rösler, CRO | Gilles Christ, CSO |
|---|---|---|---|---|---|
| 03.03.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 17.05.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 29.05.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 25.06.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 27.07.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ||
| 24.08.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 14.09.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| 28.10.2021 | ✓ | ✓ | entschuldigt | entschuldigt | |
| 19.11.2021 | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
1 Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis 29. Juli 2021
2 Vorsitzender des Prüfungsausschusses ab 29. Juli 2021
3 ab 29. Juli 2021
4 bis 30. Juni 2021
5 ab 1. August 2021
Der zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2021 aufgelöste Personalausschuss (Präsidialausschuss) verantwortete bis zu diesem Zeitpunkt den Abschluss, die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Er befasste sich mit den strategischen Aspekten der Personalplanung und genehmigte die Vorschläge für die variable Vergütung der Führungskräfte des Konzerns.
Der Personalausschuss bestand aus drei Mitgliedern:
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| ― | Frau Dr. Ljiljana Mitic (Vorsitzende seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (Mitglied des Personalausschusses) |
| ― | Herrn Jens Rönnberg (Mitglied des Personalausschusses) |
Der Personalausschuss kam im Geschäftsjahr 2021 neun Mal zusammen. Die Sitzungen hatten verschiedene den Vorstand betreffende Personal- und Vergütungsthemen, u. a. das Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und die IVV-Regelungen, zum Gegenstand. Die Mitglieder nahmen geschlossen an allen Ausschusssitzungen teil. Seit dem 29. Juli sitzt Frau Dr. Ljiljana Mitic dem Ausschuss vor. Im davorliegenden Berichtszeitraum agierte der Personalausschuss ohne eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
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| Datum | Ort | Dr. Ljiljana Mitic (Vorsitzende) 1 | Jens Rönnberg | Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp |
|---|---|---|---|---|
| 01.02.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 22.02.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 17.03.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 12.04.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 29.05.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 31.05.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 09.06.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 07.09.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 28.09.2021 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
| 10.12.2021 2 | Videokonferenz | ✓ | ✓ | ✓ |
1 Vorsitzende des Personalausschusses seit 29. Juli 2021
2 Außerordentliche Sitzung
Dem zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2021 aufgelösten Strategieausschuss waren bis zu seiner Auflösung grundlegende Fragen der Unternehmensausrichtung und -strategie zugewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir die Aufgaben des Strategieausschusses an das Gesamtplenum übertragen, da das Aufsichtsratsmandat von Herrn Wolfgang Grenke, eines der beiden Ausschussmitglieder, ruhte. Von einer Nachbesetzung des Ausschusses und einer Wiederbelebung der Ausschusstätigkeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Ausschusses abgesehen. Dementsprechend tagte der Strategieausschuss im Geschäftsjahr 2021 nicht.
Der Nominierungsausschuss, der Risikoausschuss und der Vergütungskontrollausschuss, die erst mit Wirkung zum 1. Januar 2022 eingerichtet wurden, tagten im Geschäftsjahr 2021 nicht.
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| AR-Mitglied | Prüfungsausschuss | Nominierungsausschuss | Risikoausschuss | Vergütungskontrollausschuss |
|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp | Mitglied | Mitglied | ||
| Jens Rönnberg | Vorsitz | Mitglied | ||
| Norbert Freisleben | Mitglied | Vorsitz | Mitglied | |
| Nils Kröber | Vorsitz | |||
| Dr. Konstantin Mettenheimer | Mitglied | Mitglied | ||
| Dr. Ljiljana Mitic | Vorsitz | Mitglied |
Die den Ausschüssen im Einzelnen zugewiesenen Aufgaben können der auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/corporate-governance/entnommen werden.
In regelmäßigen Abständen führt der Aufsichtsrat eine Bewertung der Effizienz seiner Tätigkeit sowie der Tätigkeit der Ausschüsse durch. Grundlage der Bewertung ist ein unternehmensspezifischer, umfassender Fragenkatalog, der in Kooperation mit Beratungsgesellschaften entwickelt und jährlich an die individuellen Gegebenheiten angepasst wird. Der Fragebogen behandelt unterschiedliche relevante Themengebiete der Tätigkeiten des Aufsichtsrats weitläufig, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die Eingabe durch die Aufsichtsratsmitglieder erfolgt dabei anonym, die Präsentation und Auswertung der kumulierten Ergebnisse erfolgt im Anschluss im Plenum. Hier werden die Ergebnisse besprochen sowie gemeinsam entsprechende Verbesserungsvorschläge formuliert und protokolliert, die dann in die Arbeit der Gremien einfließen. Die Effizienzprüfung wurde im Geschäftsjahr 2021 am 10. Februar 2021 unter Leitung des damaligen Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Florian Schulte durchgeführt.
Der Aufsichtsrat verfolgt regelmäßig die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Regelungen und überprüft deren Anwendung. Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG am 30. Januar 2021 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex - unter Berücksichtigung der in der Erklärung genannten Ausnahmen - entsprochen wurde und wird. Im Mai und August 2021 wurden jeweils anlassbezogen unterjährige Aktualisierungen zur Entsprechenserklärung abgegeben. Die von Aufsichtsrat und Vorstand am 31. Januar 2022 beschlossene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB wiedergegeben. Die Entsprechenserklärungen und deren Aktualisierungen sind mindestens fünf Jahre lang auf der Internetseite des Unternehmens im Bereich Investor Relations/ Corporate Governance zugänglich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2021 jeweils individuell an relevanten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die im Geschäftsjahr 2021 neu in den Aufsichtsrat gewählten Mitglieder wurden bei ihrer Amtseinführung durch entsprechende Onboarding-Maßnahmen unterstützt. Darüber hinaus nahm der Gesamtaufsichtsrat am 16. Dezember 2021 an einer Fortbildungsmaßnahme der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zur aktuellen Entwicklung im Aufsichtsrecht und der Rechnungslegung teil. Die Kosten der Fortbildungsmaßnahme trug die Gesellschaft.
Am 17. Mai 2021 genehmigte der Prüfungsausschuss eine Entscheidungsvorlage, wonach der Aufsichtsrat eine Ausschreibung für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 durchführen soll.
Nach intensiver Diskussion kamen die Teilnehmer zu der Erkenntnis, dass aufgrund des starken zeitlichen Verzugs bei der Prüfung 2021 und der massiv gestiegenen Prüfungsaufwände die Einholung alternativer Angebote in jedem Fall geboten sei, wobei KPMG von der Ausschreibung nicht ausgeschlossen wurde.
Nach sorgfältiger Prüfung der Angebote schlug der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, der ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu empfehlen.
Der Abschlussprüfer nimmt auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022 vor, soweit diese jeweils erfolgen sollen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß dem Verfahren nach Art. 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-Verordnung Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/ 909/EG der Kommission) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, empfohlen und eine begründete Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt. An dieser Empfehlung hält er unverändert fest. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hätte.
Die ordentliche Hauptversammlung der GRENKE AG stimmte dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft am 29. Juli 2021 zu.
Der vom Vorstand jeweils zum 31. Dezember 2021 aufgestellte Jahresabschluss der GRENKE AG bzw. der Konzernabschluss, der gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB in geschlossener Darstellung zusammengefasste Lagebericht der GRENKE AG und des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.
Die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 wurden von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Der verkürzte Abschluss und Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2021 wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, prüferisch durchgesehen. Die Rechnungslegung im Jahresabschluss der GRENKE AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschrift für Kreditinstitute. Die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 erfolgte gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20. Die Prüfung des Konzernabschlusses wurde nach den Vorschriften des § 317 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Jahresabschluss der GRENKE AG und der Konzernabschluss des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sind jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die vom Abschlussprüfer vorgelegten Prüfungsberichte wie auch die zu erstellende Nichtfinanzielle Erklärung eingehend erörtert und geprüft. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil, hat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet sowie die fristgerechte Vorlage der Nichtfinanziellen Erklärung - wie vom Gesetzgeber gefordert - bestätigt. Auch hat sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß §§ 289a und 315a HGB sowie dem diesbezüglichen Bericht befasst. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht im zusammengefassten Lagebericht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu eigen. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung keine Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer erhoben und am 15. März 2022 den Jahresabschluss der GRENKE AG festgestellt sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der GRENKE AG gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Das Geschäftsjahr 2021 war ereignisreich für die GRENKE AG und geprägt von einer durch die Covid-19-Pandemie weiterbestehenden Wirtschaftskrise, laufenden Prüfungshandlungen und einem Wandel im Vorstands- und Aufsichtsratsteam. Die GRENKE AG ist mit der veränderten Führungsmannschaft und ihrer starken Wettbewerbsfähigkeit gut für die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie gerüstet. Wir wollen und werden wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad einschwenken.
Wir danken Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, Sie weiter als Wegbegleiter an unserer Seite zu wissen.
Baden-Baden, 15. März 2022
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Vorsitzender
Im Jahr 2021 setzten die Finanzmärkte die kontinuierliche Erholung von den massiven Kurseinbrüchen nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 fort, die bereits Mitte des vergangenen Jahres eingesetzt hatte.
Der deutsche Leitindex DAX eröffnete am 4. Januar 2021 bei einem Kurs von 13.890 Punkten und verzeichnete nach einem verhaltenen Start am 28. Januar 2021 sein Jahrestief bei 13.310 Punkten. Mit Beginn des zweiten Quartals setzte ein deutlicher Aufwärtstrend im deutschen Leitindex ein, in dessen Verlauf regelmäßig neue Rekordstände verzeichnet wurden. Am 18. November 2021 lag der DAX mit 16.290 Punkten auf Jahres- und Allzeithoch und schloss angesichts der sich weltweit ausbreitenden Omikron-Variante zum Jahresende am 30. Dezember 2021 etwas schwächer bei 15.884 Punkten. Damit verzeichnete der DAX auf Jahresbasis ein Plus von rund 14 Prozent.
Der deutsche Aktienindex für kleinere Unternehmen, SDAX, in dem auch die GRENKE AG gelistet ist, eröffnete das Jahr 2021 am 4. Januar bei 14.884 Punkten. Der SDAX begann im Jahr 2021 in einer Seitwärtsbewegung mit leichten Kursausschlägen und notierte am 5. März 2021 mit 14.683 Punkten leicht unter Jahreseröffnungskurs auf Jahrestiefststand. Da raufhin legte der SDAX kontinuierlich über das Jahr zu und erreichte am 3. September 2021 ein erstes Zwischenhoch bei einem Schlusskurs von 17.285 Punkten. Der SDAX gab im Lauf des Septembers einige seiner Gewinne ab und ging bis zum 6. Oktober 2021 auf 15.882 Punkte zurück. Am 26. Oktober überschritt der SDAX wieder die Schwelle von 17.000 Punkten, gab aber angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante bis zum Jahresende nach. Der SDAX erreichte am 9. November 2021 seinen Jahreshöchststand bei 17.450 Punkten und schloss am 30. Dezember 2021 bei einem Stand von 16.414 Punkten, was einem Zuwachs von rund 10 Prozent im Vergleich zum Jahreseröffnungswert entspricht.
Die Aktie der GRENKE AG verzeichnete im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt betrachtet eine Seitwärtsbewegung mit vereinzelten, teils deutlichen Kursausschlägen und einer damit einhergehenden hohen Volatilität. Dabei wurde der Aktienkurs durch die im Jahr 2021 fortgeführten und erfolgreich abgeschlossenen Prüfungshandlungen beeinflusst sowie im späteren Jahresverlauf durch die aus der Covid-19-Pandemie resultierenden globalen Lieferengpässe für Halbleiterprodukte.
Die Aktie eröffnete im Handel am 4. Januar 2021 bei 39,10 EUR und erreichte am 27. Januar 2021 mit 43,10 EUR ihren Jahreshöchstwert. In Folge des Rücktritts von Herrn Mark Kindermann aus dem Vorstand am 8. Februar 2021 kam es zu einem deutlichen Überverkauf von GRENKE Aktien, wodurch der Preis auf das Jahrestief von 24,20 EUR sank. Im Nachgang der Meldung und mit Einordnung der Handlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der GRENKE AG am Folgetag erholte sich der Aktienkurs und notierte bis Mitte Mai mit leichten Schwankungen um die Marke von 32,00 EUR. Mit Bekanntgabe des uneingeschränkten Testats für den Jahresfinanzbericht 2020 durch KPMG am 17. Mai 2021 ging ein deutlicher Kaufimpuls einher, wodurch der Kurs der GRENKE Aktie am 18. Mai in Tagesspitze auf bis zu 40,00 EUR anstieg und bei 38,96 EUR schloss. Im folgenden Zeitraum bis zum 4. Oktober 2021 kam es zu einer weitgehenden Verstetigung des Aktienkurses bei einem Durchschnittsschlusskurs von 37,07 EUR, bei der sich der Kurs der GRENKE Aktie in einem Band von 39,72 EUR (20. Mai 2021) und 32,96 EUR (19. Juli 2021) bewegte. Im Nachgang der aufgrund von Lieferengpässen für Computer- und Bürotechnik im Händlernetzwerk am 4. Oktober veröffentlichten Prognoseanpassung auf das Jahresneugeschäft im Leasing kam es abermals zu Kursanpassungen. Der Aktienkurs sank folglich vom 4. Oktober bis zum 7. Oktober von 37,00 EUR auf 30,91 EUR, erreichte aber bereits am 18. Oktober wieder die Marke von 32,00 EUR und stieg bis zum 19. November auf rund 34,00 EUR. Mit Veröffentlichung weiterer Gerüchte durch einen Shortseller am 22. November gab der Kurs der GRENKE Aktie nach und sank infolgedessen bis zum 15. Dezember auf 29,90 EUR. Ab Mitte Dezember erfolgte eine leichte Erholung des Aktienkurses, welcher zum Jahresende am 30. Dezember 2021 mit 30,65 EUR schloss. Mit einer Gesamtzahl von 46.495.573 Namensaktien lag die Marktkapitalisierung der GRENKE AG zum 30. Dezember 2021 bei 1,4 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Aktienkurs der GRENKE AG ein Minus von 21 Prozent.
Im Geschäftsjahr 2021 war die Aktie der GRENKE AG, mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung vom 10. Mai bis 21. Juni, durchgängig Mitglied des Börsenindex SDAX. Da die GRENKE AG angesichts noch laufender Prüfungshandlungen im Konzern den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nicht fristgerecht zum 30. April 2021 hatte veröffentlichen können, entnahm die Deutsche Börse im Einklang mit ihren aktuellen Regularien die Aktie der GRENKE AG zum 10. Mai 2021 kurzzeitig dem Index. Nach Veröffentlichung des uneingeschränkt testierten Geschäftsberichts 2020 am 21. Mai 2021 gab die Deutsche Börse am 3. Juni bekannt, dass die GRENKE Aktie zum 21. Juni nach Erfüllung aller Basiskriterien wieder in den SDAX zurückkehrt.
Das Gesamthandelsvolumen der GRENKE Aktie auf dem Xetra-Marktplatz betrug in den 255 Handelstagen des Geschäftsjahres 2021 durchschnittlich 104.000 Stück pro Tag. Der größte Tagesumsatz wurde am 8. Februar mit 2.299.128 Stück erzielt. Weitere Spitzenumsatztage waren der 9. Februar 2021 mit 930.082 Stück sowie der 18. Mai 2021 mit 930.060 Stück. Der niedrigste Tagesumsatz von 12.888 Stück wurde am 30. Dezember erzielt. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2021 rund 26.600.000 Aktien der GRENKE AG über Xetra gehandelt.
Die nicht nachrangige Verschuldung der GRENKE AG wurde im Berichtszeitraum durch die beiden Ratingagenturen Standard & Poor's und GBB Rating in regelmäßigen Abständen bewertet. Standard & Poor's bestätigte am 21. Juli 2021 das Rating BBB+/A-2 bei negativem Ausblick. Am 1. Juli 2021 hat GBB Rating die Einschätzung des Konzerns von A auf A- angepasst. Damit verfügt die GRENKE AG wie seit vielen Jahren über ein solides Investment-Grade-Rating.
Am 29. Juli 2021 hielt die GRENKE AG ihre jährliche ordentliche Hauptversammlung ab. Die Veranstaltung wurde wegen der weiterhin grassierenden Covid-19-Pandemie wie bereits im Vorjahr als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und live auf der Website des Unternehmens übertragen. Mit 34.158.001 Stimmen, inklusive Briefwahl, waren 73,47 Prozent des Grundkapitals auf der Veranstaltung zugegen. Die Eigentümer stimmten dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zur Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR zu. Dies entspricht einer Gewinnausschüttung von 12,1 Mio. EUR bei einer Ausschüttungsquote von 13,7 Prozent des Konzerngewinns.
Als mittelständisch geprägtes Familienunternehmen verfügt die GRENKE AG mit der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG über eine Großaktionärin, bestehend aus Familienmitgliedern des Unternehmensgründers Wolfgang Grenke. Zum Stichtag 30. Dezember 2021 hielt die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG 40,84 Prozent der Unternehmensanteile. Entsprechend betrug der Streubesitz 59,16 Prozent. Weitere Aktionäre, die zum in der jeweiligen Stimmrechtsmitteilung genannten Veröffentlichungsdatum einen Anteil von über 3 Prozent hielten und laut Definition der Deutschen Börse dem Streubesitz zuzuordnen sind, lauten: Acatis Gané Value Event Fonds (9,35 Prozent), die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV (3,37 Prozent) sowie die Axxion S.A. (3,25 Prozent).
Die Aktie der GRENKE AG wurde im Geschäftsjahr 2021 von insgesamt sechs Analysten regelmäßig bewertet. Drei Analysten sprachen hierbei eine Kaufempfehlung (Buy) aus, zwei Analysten gaben die Empfehlung, die Aktie zu halten (Hold). Ein Analyst gab keine Bewertung der Aktie ab.
Die GRENKE AG steht im fortlaufenden Dialog mit den Akteuren des Kapitalmarkts. Entsprechend nahmen der Vorstand und das Investor-Relations-Team der GRENKE AG im Berichtsjahr 2021 an einer Vielzahl virtueller Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows teil. Zudem standen Vorstand und Investor-Relations-Team in diesem Zeitraum in 139 Telefonkonferenzen und Einzelgesprächen mit 226 Investoren, Analysten und Pressevertretern in direktem, persönlichem Kontakt (Vorjahr: 283 Gespräche mit 553 Investoren, Analysten und Pressevertretern). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem zu aufsichtsratsrelevanten Themen mit interessierten Investoren im Austausch.
Das Investor-Relations-Team der GRENKE AG steht für Anfragen und Hinweise sowohl schriftlich per E-Mail unter [email protected] als auch telefonisch unter 07221 5007 204 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Unternehmen und zur Aktie der GRENKE AG werden zudem im Bereich "Investor Relations" auf der Internetseite des Unternehmens (www.grenke.de) bereitgestellt.

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| Kürzel/Bloomberg/Reuters | GLJ/GLJ_GR/GLJn.DE |
| ISIN | DE000A161N30 |
| Marktsegment | Regulierter Markt (Prime Standard) |
| Index | SDAX |
| Designated Sponsors | ODDO BHF AG; HSBC Trinkaus und Burkhardt AG |
| Gesamtzahl ausstehender und eingetragener Aktien | 46.495.573 |
| Gattung | Stückaktien (Namensaktien) |
| Rechnerischer Nennwert je Stück | 1,00 EUR |
| Aktionärsstruktur: Freefloat (Streubesitz) nach Ziffer 1.9 des aktuellen "Leitfadens zu den | 59,2 % |
| Aktienindizes der Deutschen Börse", Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG * | 40,8 % |
* Komplementärin: Grenke Vermögensverwaltung GmbH
Kommanditisten: Familie Grenke (Wolfgang, Anneliese, Moritz, Roland und Oliver Grenke)
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| Einheit | 2021 | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| BÖRSENKURS ZUM GESCHÄFTSJAHRESENDE | EUR | 30,65 | 38,82 | 92,25 |
| Höchster Börsenkurs | EUR | 43,10 | 79,68 | 96,70 |
| Tiefster Börsenkurs | EUR | 24,20 | 26,70 | 68,95 |
| BÖRSENKAPITALISIERUNG | MIO. EUR | 1.425 | 1.805 | 4.276 |
| Ergebnis je Aktie | EUR | 1,94 | 1,86 | 2,89 |
| Dividende je Aktie | EUR | 0,51 * | 0,26 | 0,80 |
| KURS-GEWINN-VERHÄLTNIS | 14,97 | 20,87 | 31,92 |
Börsenkurse jeweils auf Basis des XETRA-Tagesschlusskurses.
* 2021: Vorschlag an die Hauptversammlung 2022.
Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (1. Januar bis 31. Dezember) bezieht sich sowohl auf den GRENKE Konzern (im Folgenden auch "Konzern" genannt) als auch auf die Konzernmuttergesellschaft GRENKE AG (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt). Er beinhaltet zudem die Nichtfinanzielle Erklärung des GRENKE Konzerns. Der Konzern bilanziert nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und die Gesellschaft nach dem deutschen Handelsrecht (HGB). Der Konzernabschluss sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Bericht über das Geschäftsjahr 2021 auch im Internet unter www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/berichte-und-praesentationen als PDF-Dokument zum Download angeboten.
Der GRENKE Konzern agiert als globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt. 1978 in Baden-Baden gegründet, ist das Unternehmen zum Jahresende 2021 mit über 1.900 Mitarbeitenden in 33 Ländern weltweit aktiv.
Die GRENKE AG ist die Muttergesellschaft des GRENKE Konzerns mit 55 Tochtergesellschaften (im Sinne des § 290 HGB /IFRS10). Die Leitung der GRENKE AG obliegt dem am Stammsitz in Baden-Baden angesiedelten Vorstand, der sich zum 31. Dezember 2021 aus vier Personen zusammensetzt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern.
Das Leasinggeschäft ist das Kerngeschäft des GRENKE Konzerns. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete das Leasinggeschäft 96,7 Prozent (Vorjahr: 97,1 Prozent) der Zinserträge des Konzerns. Dabei konzentriert sich GRENKE überwiegend auf das sogenannte Small-Ticket-Leasing, d. h. Leasingverträge mit einem Anschaffungswert von unter 25 TEUR, auf die im Berichtsjahr - wie in den Vorjahren - ein Anteil von über 94 Prozent aller Leasingverträge entfiel.
Der Schwerpunkt des Leasingportfolios liegt im Bereich der IT- und Bürokommunikationsprodukte sowie Software. Der Anteil der IT-Produkte am Leasingportfolio betrug im vergangenen Geschäftsjahr 63,8 Prozent (Vorjahr: 64,0 Prozent). Darüber hinaus hat der Konzern sein Geschäftsmodell in den vergangenen Jahren auf weitere Produktgruppen, wie kleine Maschinen und Anlagen, medizintechnische Geräte oder Sicherheitsgeräte ausgedehnt. Bezogen auf das Neugeschäftsvolumen summierte sich der Anteil dieser Produktgruppen im Jahr 2021 auf 36,2 Prozent nach 36,0 Prozent im Vorjahr.
In Phasen konjunktureller Schwankungen steuert der Konzern das Geschäft durch eine Anpassung der Annahmepraxis bei Leasinganfragen. Durch die strikte Fokussierung auf risikoärmeres Neugeschäft - das heißt die Aussparung risikoreicher Branchen und Kunden - kann das Neugeschäft gezielt gesteuert werden. Zudem ist GRENKE in der Lage, seine Konditionsgestaltung den jeweiligen Markt- und makroökonomischen Bedingungen anzupassen. Entsprechend erwies sich das Geschäftsmodell des GRENKE Konzerns in der Vergangenheit als relativ widerstandsfähig gegenüber konjunkturellen Schwankungen. So ist es dem Konzern gelungen, auch in wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten wie der Finanzmarktkrise 2009 oder der Corona-Pandemie 2020 und 2021 risikoadäquate Margen durchzusetzen und nachhaltig profitabel zu wirtschaften.
Abgerundet wird das Geschäftsmodell durch das Angebot von Factoringlösungen und Bankdienstleistungen.
Das für den GRENKE Konzern relevante Marktsegment des Small-Ticket-Leasings stellt nur einen relativ kleinen Teil des Gesamtmarkts dar und unterscheidet sich erheblich von dem allgemeinen Leasingmarkt -sowohl im Hinblick auf die Ticketgrößen als auch die Objektgruppen. So wird zum Beispiel der deutsche Leasingmarkt nach Angaben des Bunds Deutscher Leasingunternehmen (BDL) traditionell vom Segment "Pkw und Kombi, Lkw, Anhänger und Busse" bestimmt, auf das rund drei Viertel des Neugeschäftsvolumens entfallen und in dem GRENKE nicht aktiv ist.
Die für GRENKE relevanten Leasingmärkte in Europa werden überwiegend von lokalen Anbietern bedient, insbesondere Leasingtochtergesellschaften von Banken und Herstellern von Ausrüstungsgütern. Viele dieser Wettbewerber sind aber nicht nur auf das Small-Ticket-Leasing fokussiert, sondern bieten auch Leasingfinanzierungen für zum Beispiel Autos oder Flugzeuge an. Dementsprechend sind aussagekräftige Angaben zu Marktanteilen kaum verfügbar.
Der deutsche Leasingmarkt ist überwiegend mittelständisch geprägt. Von den rund 150 im Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) organisierten Anbietern sind knapp drei Viertel kleine bzw. sehr kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Nur 3 Prozent der Leasinganbieter - darunter der GRENKE Konzern - zählen mehr als 500 Mitarbeitende. Die für GRENKE relevanten Bereiche Büromaschinen einschließlich EDV sowie Nachrichten- und Signaltechnik und sonstige Ausrüstungen (u. a. Medizintechnik) haben nur einen Anteil von jeweils rund 11 Prozent des Gesamtmarktvolumens. Innerhalb dieses fokussierten Teils des Gesamtmarkts besitzt der GRENKE Konzern nach eigener Einschätzung eine bedeutende Stellung. In Deutschland zählt GRENKE unter anderem abcfinance, CHG-Meridian, Deutsche Leasing, MMV Leasing sowie die VR Smart Finanz zu den relevanten Wettbewerbern.
Der französische Leasingmarkt wird überwiegend von den Leasingtochtergesellschaften der großen französischen Banken dominiert. Im Bereich der bank- und herstellerunabhängigen Unternehmen ist der GRENKE Konzern ein bedeutender Small-Ticket-Leasinganbieter in Frankreich. In Frankreich zählt GRENKE unter anderem BNP Paribas, CCLS (Crédit Mutuel/CIC) sowie LOCAM zu den relevanten Wettbewerbern. In Italien zählt GRENKE im Bereich des Leasings von Investitionsgütern zu den fünf größten Anbietern. Insbesondere in den Marktsegmenten von Leasingfinanzierungen mit einem Anschaffungsvolumen von unter 25 TEUR und zwischen 25 und 50 TEUR hat sich der GRENKE Konzern in den vergangenen Jahren eine bedeutende Marktstellung erarbeitet. In Italien zählt GRENKE unter anderem Banca Ifis, BNP Paribas, BCC Lease sowie DLL zu den relevanten Wettbewerbern.
Der GRENKE Konzern ist entlang seiner organisatorischen Struktur in die drei Segmente Leasing, Bank und Factoring gegliedert. Zur Geschäftsentwicklung der Segmente im Berichtsjahr wird auf die Ausführungen im Kapitel 2.7.1.1 "Geschäftssegmente" des zusammengefassten Lageberichts und im Kapitel 8. "Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs verwiesen.
Das Segment Leasing umfasst alle Aktivitäten, die mit der Leasingtätigkeit des Konzerns zusammenhängen. Das Dienstleistungsangebot beinhaltet dabei die Übernahme der Finanzierung für gewerbliche Leasingnehmer, Vermietung, Service-, Protect- und Wartungsangebote sowie die Verwertung von Gebrauchtgeräten. Der GRENKE Konzern hat sich dabei im Wesentlichen auf das Small-Ticket-Leasing von IT-Produkten wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Server, Bildschirme und andere Peripheriegeräte, Software, Telekommunikations- und Kopiertechnik, Medizintechnik sowie sonstige IT-Produkte spezialisiert. Nahezu alle abgeschlossenen Leasingverträge sind Verträge mit Vollamortisationsanspruch.
Im Segment Factoring werden klassische Factoringdienstleistungen mit dem Fokus auf das Small-Ticket-Factoring angeboten. Das durchschnittliche Volumen pro Kunde lag im Berichtsjahr bei 9,4 TEUR (Vorjahr: 7,3 TEUR). Dabei wird im Rahmen des echten Factorings sowohl das offene Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird, als auch das stille Factoring, bei dem der Debitor keine entsprechende Information erhält, angeboten. Daneben bietet das Segment auch Forderungsmanagement ohne Finanzierungsfunktion (unechtes Factoring) an; hier verbleibt das Delkredererisiko beim Kunden. Bezogen auf das Neugeschäft - die Summe der angekauften Forderungen - repräsentierte das Factoringgeschäft im Berichtsjahr einen Anteil von 29,3 Prozent (Vorjahr: 23,2 Prozent) des Gesamtneugeschäftsvolumens des Konzerns. Der Anteil an den Zinserträgen ist dagegen mit 2,0 Prozent (Vorjahr: 1,7 Prozent) ebenso wie für die Segmenterträge mit 1,6 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) deutlich geringer.
Als Finanzierungspartner vor allem für KMU umfasst das Segment Bank die Aktivitäten der GRENKE BANK AG (nachfolgend auch "GRENKE Bank"). Im Rahmen von Kooperationen mit verschiedenen Förderbanken des Bundes und einzelner Bundesländer vergibt die GRENKE Bank Fördermittel für KMU und Freiberufler, die betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Das Geschäft der Bank erfolgt schwerpunktmäßig mit deutschen Kunden. Im Berichtsjahr hat die GRENKE Bank das Kreditneugeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen stark reduziert und konzentriert sich seitdem im Wesentlichen auf im Rahmen des "Mikrokreditfonds Deutschland" betriebenes Mikrokreditgeschäft. Über ihren Internetauftritt sowie über Vermittlungsplattformen wie bspw. Deposit Solution oder Weltsparen bietet die GRENKE Bank darüber hinaus Geldanlageprodukte wie beispielsweise Festgeldprodukte für private und gewerbliche Kunden an. Durch das Einwerben von Kundeneinlagen kommt der GRENKE Bank eine wichtige Rolle bei der internen Refinanzierung des Konzerns mittels des Ankaufs von Forderungen und der Ausgabe von Darlehen zu. Das Einlagengeschäft leistet mit 27,8 Prozent (Vorjahr: 26,5 Prozent) der Finanzschulden des Konzerns einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung. Die Attraktivität für GRENKE zeigt sich auch dadurch, dass dieses Einlagengeschäft nur einen Anteil von 18,2 Prozent (Vorjahr: 14,4 Prozent) der Zinsaufwendungen für die gesamte Refinanzierung ausmacht.
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2021 war der GRENKE Konzern in 33 Ländern auf fünf Kontinenten mit insgesamt 154 Standorten vertreten. Aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie geprägten Rahmenbedingungen wurden im Jahresverlauf 2021 keine neuen Standorte eröffnet.
Der Schwerpunkt der Präsenz des Konzerns liegt in Europa, wo GRENKE in nahezu allen Ländern aktiv ist. In den Kernmärkten Deutschland, Frankreich und Italien hatte GRENKE zum Jahresende 2021 32 bzw. 19 und 18 Standorte. Seit dem Jahr 2011 baut der Konzern sukzessiv seine Präsenz außerhalb Europas aus und hat den Markteintritt in verschiedenen Ländern Asiens, in Australien sowie Nord- und Südamerika realisiert. Gemessen am Neugeschäft Leasing erwirtschaftete GRENKE im abgelaufenen Geschäftsjahr 94,5 Prozent (Vorjahr: 95,2 Prozent) des Geschäfts in Europa und 5,5 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) außerhalb Europas.
Zur Erschließung neuer regionaler Märkte nutzte der Konzern zwischen 2003 und 2020 vor allem ein Franchisemodell. An den rechtlich selbstständigen Gesellschaften der Franchisenehmer ist die GRENKE AG nicht beteiligt; die Anteile werden von Finanzinvestoren sowie von den Geschäftsführern der Franchisegesellschaften gehalten. Unabhängig von der Eigentümerstruktur wurden die Franchisegesellschaften von der GRENKE AG aufgrund einer faktischen Kon trolle nach IFRS 10 erstmalig für das Geschäftsjahr 2020 sowie rückwirkend auch für das Geschäftsjahr 2019 vollkonsolidiert. Nach typischerweise vier bis sechs Jahren hatte GRENKE in der Vergangenheit die Möglichkeit, die Franchisegesellschaften erwerben zu können. Die Kaufpreisermittlung war grundsätzlich an einer bereits bei Abschluss des Franchisevertrags festgelegten Formel angelehnt, die Marktparameter sowie die individuelle Geschäftsentwicklung der Franchisegesellschaft berücksichtigt. Im Rahmen ihres Franchisemodells stellt die GRENKE AG ihren Partnern Know-how, betriebliche Infrastruktur, eine Reihe von Dienstleistungen sowie die Erlaubnis zur Nutzung der Namensrechte zur Verfügung. Die Refinanzierung des operativen Geschäfts aus den Miet- bzw. Leasingverträgen oder Factoringvereinbarungen, die ein Franchisenehmer mit seinen Kunden abschließt, stellt in der Regel die GRENKE AG sicher.
Zum Jahresende 2021 waren insgesamt 16 Unternehmen im Rahmen des GRENKE Franchisemodells tätig. Im Bereich Leasing bestanden Franchisegesellschaften in Australien, Chile, Kanada, Lettland, Singapur sowie den Vereinigten Staaten und im Bereich Factoring in Großbritannien, Irland, Italien, Polen, Portugal und Ungarn. Für 13 Franchisegesellschaften sowie für die Vertriebsagentur in Norwegen bestehen Optionsverträge, die es dem GRENKE Konzern er möglichen, diese zu erwerben. Im Berichtsjahr wurde keine dieser Kaufoptionen ausgeübt. Ende 2020 wurde zwischen der GRENKE AG und den Finanzinvestoren der Franchisegesellschaften eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, gemäß der die GRENKE AG die Anteile aller Franchisegesellschaften bis zum 31. Dezember 2021 erwerben könnte. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Geschäftsberichts stand der Vorstand der GRENKE AG in fortwährenden Verhandlungen über die Modalitäten der Übernahmen mit den Finanzinvestoren. Im Gegenzug erhielt die GRENKE AG eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung der Anteile für das Geschäftsjahr 2021.
In Ergänzung zu seinen eigenen operativen Geschäftsaktivitäten ging der GRENKE Konzern in den vergangenen Jahren vereinzelt strategische Beteiligungen ein.
So erwarb die GRENKE Bank im Jahr 2016 eine Beteiligung von 15 Prozent an der Finanzchef24 GmbH mit Sitz in München. Das Unternehmen ist der erste digitale Versicherungsmakler für Gewerbekunden in Deutschland und betreibt ein Onlinefinanzportal, mit dem Unternehmer und Selbstständige Versicherungen vergleichen und online abschließen können. Da die Zielkunden von Finanzchef24 und der GRENKE Bank in hohem Maß vergleichbar sind, werden über das Onlineportal seit 2017 auch Geschäftsgirokonten und Gewerbekundenkredite der GRENKE Bank sowie Finanzierungslösungen des GRENKE Konzerns angeboten.
2018 gründete die GRENKE digital GmbH gemeinsam mit dem in Kassel ansässigen FinTech-Unternehmen fino digital GmbH das assoziierte Unternehmen finux GmbH. Die GRENKE digital GmbH hält 30 Prozent der Kapitalanteile und Stimmrechte. Das Ziel der Kooperation ist die Entwicklung eines eigens für KMU konzipierten Finanzcockpits, mit dem die Entscheidungsträger eines KMU ein Produkt an die Hand bekommen, das sie bei allen finanziellen Fragestellungen unterstützt.
Im Berichtsjahr veräußerte GRENKE seine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25,01 Prozent am FinTech-Unternehmen viafintech GmbH an paysafecard.com Wertkarten GmbH, Wien (Österreich). Die GRENKE BANK AG hatte sich im Jahr 2015 an der viafintech GmbH (damals noch firmierend unter "Cash Payment Solutions GmbH") beteiligt. Mit dem Bezahlservice des Unternehmens haben Kunden die Möglichkeit, Ein- und Auszahlungen von Bargeld vorzunehmen sowie Rechnungen verschiedenster Branchen zu begleichen. Die GRENKE BANK AG wird das Unternehmen im Rahmen einer langfristigen Kooperationsvereinbarung als Hauptzahlungsabwickler weiter begleiten. Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der Transaktion finden sich im Kapitel 2.7.1 "Ertragslage" des zusammengefassten Lageberichts und im Kapitel 6.1 des Konzernanhangs.
Im Leasinggeschäft nutzt GRENKE eine Vielzahl von Vertriebskanälen. Unterstützt von GRENKE Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in lokalen Vertriebsbüros vermitteln Fachhandelspartner Finanzierungsverträge an Endkunden. Hersteller werden durch ein Key-Account-Management betreut. Abgerundet wird das Angebot durch das Direktgeschäft, bei dem der Vertrieb des Konzerns - unabhängig von Herstellern und Fachhandel - Leasinglösungen für ausgewählte Firmenkunden bereitstellt.
Seit einigen Jahren baut GRENKE seine digitalen Angebote kontinuierlich aus. Das "eSignature-Verfahren", mit dem sich Leasingverträge vollständig digital und damit schnell und einfach abwickeln lassen, ist inzwischen in 27 Märkten implementiert. Im Berichtsjahr wurden 38,8 Prozent (Vorjahr: 30,1 Prozent) aller Leasingverträge per eSignature abgeschlossen. Mit der Signing-App können zudem Leasingverträge auf einem Tablet und Smartphone digital unterzeichnet werden. Dieser Service steht derzeit in insgesamt 23 Ländern zur Verfügung. Ein weiterer digitaler Service im Kundenportal ist der elektronische Versand von Rechnungen per E-Mail.
Ein Schwerpunkt im Bereich Kreditgeschäft für KMU ist die Mitwirkung der GRENKE Bank am "Mikrokreditfonds Deutschland" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Rahmen dieser Initiative sichert die Bundesregierung Mikrokredite in Höhe von bis zu 25 TEUR an kleine Unternehmen mit wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ab, die selbst keine Bankfinanzierungen erhalten. Im Berichtsjahr erhielt die GRENKE BANK AG erneut den alleinigen Zuschlag als Partnerbank. Nach dem Start im Jahr 2015 und der Verlängerung drei Jahre später übernimmt GRENKE damit zum dritten Mal die Rolle des Kreditgebers. Seit dem Erstzuschlag hat GRENKE Kredite im Volumen von mehr als 132,9 Mio. EUR ausgereicht.
Darüber hinaus arbeitet GRENKE mit einer Reihe von deutschen Förderbanken zusammen, durch die KMU sowie Freiberufler und Gründer bei betrieblichen Neuanschaffungen Zugang zu GRENKEs Leasingangeboten erhalten. Insgesamt konnten im Rahmen solcher Kooperationen bisher über 85.000 Leasingverträge geschlossen werden. Im Rahmen der Corona-Pandemie hatte die KfW die Höhe der Haftungsbefreiung für die Förderdarlehen ausgeweitet, sodass der GRENKE Konzern bei bestimmten Produkten gänzlich vom Ausfallrisiko befreit wurde. Für einen Überblick über die im Rahmen verschiedener Kooperationen mit nationalen und europäischen Förderbanken bestehenden Förderdarlehen wird auf den Konzernanhang unter Tz. 5.11.4 "Zweckgebundene Förderdarlehen" verwiesen.
Aus Sicht des Vorstands zählen vor allem branchenbezogene Trends wie zum Beispiel die Geschäftspolitik von Banken und Finanzdienstleistern im Leasing-, Factoring- und Einlagengeschäft oder die kontinuierlich steigenden regulatorischen Anforderungen in diesem Sektor zu den wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft. Ein weiterer externer Faktor ist die generelle Verfügbarkeit von Leasinggegenständen. So wirkten sich im Berichtsjahr die globalen Lieferengpässe bei Herstellern von Computer- und Bürotechnik im Zuge der Corona-Krise belastend auf das Leasingneugeschäft des Konzerns aus.
Weitere externe Einflussfaktoren, wie die Veränderungen von Kapitalmarkt- und Notenbankzinsen auf die Refinanzierungskosten, werden im Risikobericht dargestellt (vgl. Kapitel 6.1 Risikobericht).
GRENKE ist ein Anbieter von Finanzdienstleistungen für KMU mit Schwerpunkt auf Small-Ticket-Finanzierungen. In Italien und Frankreich gehört GRENKE mit seinem Leasingangebot zu den führenden Anbietern. Mittelfristig strebt der Konzern an, GRENKE als umfassenden Small-Ticket-Finanzdienstleister nicht nur für den europäischen, sondern auch den internationalen Mittelstand zu positionieren.
Dabei verfolgt der GRENKE Konzern das Ziel, für das Geschäftsjahr 2022 des Leasingneugeschäftsvolumens - das ist die Summe der Anschaffungskosten neu erworbener Leasinggegenstände - von 2,0 und 2,2 Mrd. EUR zu realisieren. Dies entspricht verglichen mit dem Geschäftsjahr 2021 einem erwarteten Zuwachs zwischen 20 und 33 Prozent. Ausgehend vom Geschäftsjahr 2021 soll sich das Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2024 verdoppeln.
Ein weiteres Ziel des Konzerns ist eine kontinuierlich hohe Profitabilität des Geschäfts, insbesondere auch in konjunkturell schwierigen Zeiten. Entscheidend dafür ist das Risikomanagement, vor allem die Fähigkeit, Risiken möglichst präzise einzuschätzen und risikoadäquate Deckungsbeiträge durchzusetzen. Für weitere Details zum Risikomanagementsystem des GRENKE Konzerns wird auf die Ausführungen im "Chancen-, Risiko- und Prognosebericht" verwiesen.
Darüber hinaus strebt GRENKE für das Geschäftsjahr 2022 eine Cost-Income-Ratio von unter 52 Prozent an. Dabei setzt der Konzern maßgeblich auf die Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen zur Skalierung des Geschäfts und langfristigen Effizienzsteigerung. Im Geschäftsjahr 2021 lag die Cost-Income-Ratio mit 50,5 Prozent (Vorjahr: 43,1 Prozent) über dem zuvor angestrebten Zielwert von 46 Prozent. Zur Berechnung der Cost-Income-Ratio und ihrer Entwicklung im Berichtsjahr wird auf die Kapitel 1.3 "Steuerungssystem" bzw. 2.7.1 "Ertragslage" verwiesen.
Zur Refinanzierung stehen dem Konzern umfangreiche Instrumente zur Verfügung, die je nach Marktbedingungen im Rahmen der Gesamtstrategie eingesetzt werden. Im Wesentlichen basiert die Finanzierung auf drei Säulen: den Einlagen der GRENKE Bank, der assetbasierten Finanzierung, unter anderem ABCP-Programme, sowie den Senior-Unsecured-Instrumenten wie Anleihen, Schuldverschreibungen und Commercial Paper. Dabei vermeidet der Konzern Fristentransformation und eliminiert so potenzielle Zinsänderungs- und Anschlussfinanzierungsrisiken auf Portfolioebene. Je nach Bedarf sowie Marktgegebenheiten strebt GRENKE an, zwischen 15 und 30 Prozent der Finanzschulden des Konzerns über die GRENKE Bank zu finanzieren. Am 30. Juni 2021 hat der GRENKE Konzern mit sieben Kernbanken eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. EUR unterzeichnet. Die Fazilität läuft zwei Jahre und enthält Möglichkeiten zur Verlängerung für bis zu zwei weitere Jahre.
Darüber hinaus legt GRENKE großen Wert auf eine solide Eigenkapitalausstattung, mit der das Unternehmen auch sein Investmentgrade-Rating aufrechterhalten kann. Der interne Richtwert für die Eigenkapitalquote liegt seit vielen Jahren bei 16,0 Prozent. In ihrer letzten Analyse vom Dezember 2021 bestätigte die Ratingagentur Standard & Poor's das lang- und kurzfristige Emittentenrating BBB+/A-2 der GRENKE AG. Der Ausblick auf das langfristige Rating blieb negativ. Das Emissionsrating für die Hybridanleihen wurde von Standard & Poor's auf Basis einer neuen Bewertungsmethodik von "BB-" auf "BB" angehoben. Die Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung ("GBB") senkte im Juli 2021 das Rating für den GRENKE Konzern von "A" auf die Stufe "A-" und beließ den Ausblick auf "negativ".
Zur Bewertung der aktuellen Geschäftsentwicklung und Steuerung des GRENKE Konzerns stützt sich der Vorstand auf die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren, deren Zusammensetzung und Berechnungsmethodik sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat:
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| ― | Wachstum des Leasingneugeschäfts |
| ― | Konzerngewinn |
| ― | Eigenkapitalquote: Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme |
| ― | Cost-Income-Ratio (Aufwand-Ertrag-Verhältnis): Quotient aus der Summe der Aufwandspositionen (Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungen, Vertriebs- und Verwaltungsaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen) sowie der Summe der Ertragspositionen (sonstige betriebliche Erträge, sonstiges Zinsergebnis zuzüglich der um die Schadensabwicklung und Risikovorsorge erhöhten Summe der operativen Erträge) |
Die wesentlichen Steuerungsgrößen des Leasinggeschäfts sind:
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| ― | Deckungsbeitrag 1 und 2 |
| ― | Embedded Value |
| ― | Expected Loss |
Im Leasinggeschäft wird zwischen dem Deckungsbeitrag 1 (DB1) bzw. der DB1-Marge (Deckungsbeitrag 1 im Verhältnis zum Neugeschäft) und dem Deckungsbeitrag 2 (DB2) bzw. der DB2-Marge unterschieden. Der DB1 entspricht dem Barwert des Zinsüberschusses eines Leasingvertrags abzüglich der an Dritte bezahlten Provision, während der DB2 den Barwert der operativen Erträge eines Leasingvertrags inklusive Risikokosten, Service- und Verwertungsertrag darstellt. Der Fokus der Steuerung liegt insbesondere auf dem DB2, der in seiner Berechnung mit dem operativen Ergebnis des Konzerns korrespondiert. Deutlich wird dies anhand der Grafik auf Seite 36, die auf der einen Seite die Herleitung des operativen Ergebnisses bzw. des periodischen Erfolgs und auf der anderen Seite die Herleitung der DB2-Kalkulation für das Leasingneugeschäft, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Verträge (Totalperiode), zeigt.
Siehe Grafik "Herleitung Deckungsbeitrag 2 (DB2) und operatives Ergebnis".

* Innerhalb der GuV spiegelt sich der erwartete Restwert im periodischen Zinsergebnis wider.
** Korrespondierende Positionen für die DB2-Kalkulation nicht relevant, da Totalperiode.
Die wertorientierte Steuerung erfolgt über den DB2, der die periodischen operativen Erträge auf Totalperiodenbetrachtung kumuliert und das Verhältnis zwischen dem generierten Deckungsbeitrag bzw. den operativen Erträgen und den anfallenden Kosten (Cost-Income-Ratio) darstellt. Während der Deckungsbeitrag wesentlich vom Neugeschäft der abgelaufenen Berichtsperiode determiniert wird, sind die operativen Erträge sowie der Konzerngewinn zusätzlich von dem in vorangegangenen Geschäftsjahren akquirierten Neugeschäft bestimmt.
Da Aufwendungen, die bei der Expansion in neue Märkte und bei Zellteilungen bzw. der Eröffnung neuer Niederlassungen in bestehenden Märkten entstehen, nicht unmittelbar, sondern meist erst nach Beendigung der Anlaufphase durch Erträge gedeckt werden, verwendet der Konzern zusätzlich den Embedded Value. Der Embedded Value stellt den Barwert sämtlicher noch ausstehender Raten und Verwertungserlöse nach Kosten und Risikovorsorge auf die verbleibende Restlaufzeit des gesamten Bestandsportfolios dar. Die Differenz zwischen dem Embedded Value am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahrs repräsentiert die Veränderung des Substanzwerts. Der DB2 gibt den gesamten Embedded Values des Neugeschäfts einer Periode vor Kosten und Steuern an. Mit der Steuerung auf Basis des Embedded Values verbindet der Konzern somit das Ziel des Wachstums des Neugeschäfts mit der Steigerung des Substanzwerts.
Der Expected Loss entspricht der über die Gesamtlaufzeit eines Leasingvertrags und / oder eines Portfolios anfänglich kalkulierten Schadenshöhe. Dabei strebt der GRENKE Konzern eine möglichst geringe Abweichung der erwarteten Schäden von den realisierten Schäden an. Als periodische Größe dient die Schadenquote (Quotient aus den Aufwendungen für Schadensabwicklung, Risikovorsorge und dem Vermietvolumen).
Eine der wesentlichen Steuerungsgrößen der GRENKE Bank ist das Einlagevolumen, da die GRENKE Bank über den Ankauf von Leasingforderungen einen wichtigen Bestandteil der Refinanzierungsstrategie des GRENKE Konzerns darstellt. Darüber hinaus wird die GRENKE Bank auf Basis ihrer Eigenkapitalausstattung gesteuert, wobei auf die Eigenkapitalquote, die Gesamtkapitalquote gemäß CRR, die Leverage Ratio und die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) abgestellt wird.
Die wichtigsten Steuerungsgrößen für das Factoringgeschäft sind die Bruttomarge - definiert als die Erträge aus dem Forderungsankauf, der Kreditierung und dem Forderungsmanagement im Verhältnis zu den jeweiligen Nettoanschaffungswerten - und die Anzahl der Tage, über die sich das jeweilige Factoringgeschäft erstreckt. Langfristig orientiert sich die Leitung des Segments darüber hinaus am Factoringvolumen, mit dessen Anstieg auch die Gewinnung zusätzlicher Kunden einhergeht. Die Zusagen von Finanzierungsanfragen werden dabei gestaffelt nach Risikoklassen gesteuert.
Die jeweiligen mittelfristigen Ziele für die relevanten finanziellen Steuerungskennzahlen des Konzerns finden sich im Kapitel 1.2 "Ziele und Strategien" und die Ziele für das laufende Geschäftsjahr 2022 im Kapitel 6.4 "Prognosebericht".
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| 2019 Prognose | 2019 Ergebnis | 2020 Prognose * | 2020 Ergebnis | 2021 Prognose | 2021 Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neugeschäft Leasing | +18 - 21 % | +18,2 % | +14 - 18% | -28,8% | 1,5 - 1,7 Mrd. EUR | 1,7 Mrd. EUR |
| Neugeschäft Factoring | +25 % | +25,9 % | ||||
| Eigenkapitalquote | 16 % | 17,5 %/16,1 % | 16 % | 16,3 % | >16 % | 19,1 % |
| Gewinn | 138-148 Mio. EUR | 133,3 Mio. EUR ** | 153 - 165 Mio. EUR | 88,4 Mio. EUR | 90 - 100 Mio. EUR | 95,2 Mio. EUR |
| Cost-Income-Ratio | <60 % | 44,4 % | <46 % | 43,1 % | <50 % | 50,5 % |
* 2020 Prognose aufgrund der Unsicherheiten durch die Covid-19 Pandemie nicht konkretisiert.
** Gewinn 2019 nachträglich gemäß IAS8 angepasst. Ursprünglich 2019 berichteter Wert: 142,1 Mio. EUR.
Neben diesen finanziellen Leistungsindikatoren wird der Unternehmenswert des GRENKE Konzerns auch durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sind:
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| ― | Anzahl der Mitarbeitenden des GRENKE Konzerns |
| ― | Geschlechterspezifische Quote der GRENKE AG in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands |
| ― | Anzahl der Auszubildenden / DH-Studierenden (Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht für den GRENKE Konzern) |
| ― | Schulungsquote: die prozentuale Anzahl der Mitarbeitenden des GRENKE Konzerns, die im Berichtsjahr an freiwilligen sowie Pflichtschulungen teilgenommen haben |
Weitere Informationen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren können dem Kapitel 4 "Nichtfinanzielle Erklärung" entnommen werden.
Zu den Kernkompetenzen des GRENKE Konzerns zählen standardisierte und - insbesondere im Bereich Leasing - in hohem Maß digitalisierte Prozesse sowie eine effiziente Antragsprüfung. Zu diesem Zweck optimiert der Konzern fortlaufend die eingesetzten Softwareprodukte und Anwendungen. Der Fokus der Aktivitäten liegt neben dem Ausbau der technischen Infrastruktur auf der Weiterentwicklung der Portale und Abwicklungssysteme für den Vertrieb und die Verwaltung. Von zentraler Bedeutung ist dabei das 2015 gegründete GRENKE Technology Center, das als konzerneigenes Zentrum für Software- und Geschäftsprozessentwicklung Systemlösungen für den GRENKE Konzern und seine Partner entwickelt. Das GRENKE Technology Center wurde 2017 in die GRENKE digital GmbH überführt, in der sämtliche Digitalkompetenzen des Konzerns gebündelt sind. In 2021 waren 146 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der GRENKE digital GmbH beschäftigt (Vorjahr: 143).
Im Berichtsjahr wurden vom Konzern Entwicklungskosten in Höhe von 3,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR) aktiviert. Die Abschreibungen auf selbst erstellte Software beliefen sich auf 6,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultierte aus Sondereffekten aufgrund der technologischen Neuausrichtung einer Softwarelösung. Darüber hinaus nimmt der GRENKE Konzern auch Leistungen Dritter für Forschungs- und Entwicklungszwecke in Anspruch. Diese fielen im Berichtsjahr 2021 im Wesentlichen im Zusammenhang mit IT-Projekten an und betrugen 8,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR). Davon wurden 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) aktiviert.
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| ― | Leasingneugeschäft mit 1,7 Mrd. EUR (- 18,2 Prozent) im Gesamtjahr 2021 am oberen Rand der unterjährig angepassten Prognosespanne von 1,5 -1,7 Mrd. EUR |
| ― | Verstärkte Vertriebsanstrengungen führen in Q4 2021 zu Anstieg des Leasing-Neugeschäfts um 22,1 Prozent |
| ― | Im Geschäftsjahr 2021 beträgt die Deckungsbeitragsmarge 2 17,6 Prozent nach 18,4 Prozent in 2020 |
| ― | Gewinn nach Steuern in Höhe von 95,2 Mio. EUR liegt in der Mitte der Prognose von 90 -100 Mio. EUR und inkludiert den angekündigten außerordentlichen Ertrag nach Steuern von 23,0 Mio. EUR aus dem Verkauf der Beteiligung an der viafintech GmbH |
| ― | Cost-Income-Ratio mit 50,5 Prozent leicht gestiegen (Vorjahr: 43,1 Prozent) |
| ― | Eigenkapitalquote steigt auf 19,1 Prozent und übertrifft deutlich das Ziel von mindestens 16,0 Prozent |
| ― | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit bei - 72,0 Mio. EUR - Liquidität mit 853,0 Mio. EUR weiterhin auf hohem Niveau |
Am 26. Februar 2021 informierte die GRENKE AG über den Zwischenstand der Sonderprüfungen durch die von der BaFin mandatierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. Laut Mazars gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasinggeschäfts, und auch der Vorwurf der Geldwäsche hat sich insgesamt nicht bestätigt. Neben weiteren entlastenden Aussagen enthält der Bericht auch wesentliche Kritikpunkte, insbesondere im Hinblick auf die Bilanzierung der Franchiseunternehmen, die mangelnde Offenlegung von Related Parties sowie Mängel in der Geldwäscheprävention sowie in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE Bank. Im Zuge dieser Einschätzung hat der Vorstand nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer KPMG die Bilanzierung des Franchisegeschäfts neu gewürdigt. Danach sah die Gesellschaft mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Franchiseunternehmen unabhängig von den Eigentümerstrukturen aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10 bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Neueinschätzung wurden im Konzernabschluss für 2020 auch die Vergleichszahlen für 2019 angepasst.
Am 17. Mai 2021 teilte die GRENKE AG mit, dass die Prüfungsgesellschaft KPMG an diesem Tag den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 uneingeschränkt testiert hat. Der Geschäftsbericht 2020 wurde am 21. Mai 2021 veröffentlicht.
Am 3. Juni 2021 gab die Deutsche Börse Group bekannt, dass die Aktien der GRENKE AG mit Wirkung zum 21. Juni 2021 wieder in den SDAX aufgenommen werden. Zum 10. Mai 2021 hatte die Deutsche Börse Group die Aktien der GRENKE AG aufgrund der Verletzung von Basiskriterien (Veröffentlichung des testierten Geschäftsberichts) aus dem SDAX genommen.
Am 30. Juni 2021 unterzeichnete der GRENKE Konzern mit sieben Kernbanken eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. EUR. Die Fazilität hat eine Laufzeit von zwei Jahren und enthält Möglichkeiten zur Verlängerung für bis zu zwei weitere Jahre.
Die Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH (GBB) senkte das Rating für den GRENKE Konzern am 1. Juli 2021 von A auf die Stufe A-. Der Ausblick blieb negativ. GBB nannte in ihrer Begründung im Wesentlichen die durch die Covid-19-Pandemie belastete Ertragslage der Gesellschaft und die zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens noch nötigen Fortschritte des Governance- und Risk-&-Compliance-Managements. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells wurde unverändert als hoch eingestuft. Dem GRENKE Konzern wurde damit weiterhin eine hohe Bonität bescheinigt.
S&P Global Ratings bestätigte am 21. Juli 2021 das "BBB+/A-2" lang- und kurzfristige Emittentenrating der GRENKE AG. Den Ausblick für das Langfrist-Rating beließ S&P auf "negativ". In ihrer Begründung würdigte S&P die Ertragskraft und stabile Liquidität der GRENKE AG trotz der gegenwärtig angespannten Marktsituation. Die Agentur formulierte ihre Erwartung, dass GRENKE auch weiterhin eine solide Performance und Resilienz zeigen werde.
Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der im sogenannten Enforcement-Verfahren zur Prüfung des Konzernabschlusses 2019 festgestellten Fehler durch die GRENKE AG an. Die formelle Bekanntgabe erfolgte am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP (www.dgap.de). Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wurde dieses Verfahren abgeschlossen. Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom 16. Juli 2021 gegenüber GRENKE betrafen die Themenfelder bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im Konzernabschluss 2019. Aus dem Feststellungsbescheid ergab sich kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder früherer Abschlüsse.
Am 28. Juli 2021 informierte der GRENKE Konzern über die Erhöhung der Gewinnprognose für das Jahr 2021. Gemäß der angepassten Prognose wurde ein Konzerngewinn zwischen 60 und 80 Mio. EUR erwartet. Die zuvor im Geschäftsbericht 2020 veröffentlichte Prognose lag bei 50 bis 70 Mio. EUR.
Neben den Wahlen zum Aufsichtsrat (für weitere Details siehe Kapitel 5 "Veränderung in den Organen der Gesellschaft") beschloss die Hauptversammlung der GRENKE AG am 29. Juli 2021 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,26 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2020. Zudem billigten die Aktionärinnen und Aktionäre das vorgeschlagene Vergütungssystem für den Vorstand, zugleich stimmten sie für die Herabsetzung der Maximalvergütung des Vorstands. Das vorgeschlagene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat fand keine Zustimmung. Hingegen stimmte die Hauptversammlung dem Ergänzungsantrag betreffend des angepassten Vergütungssystems zu.
Am 22. August 2021 gab der GRENKE Konzern den Verkauf der Minderheitsbeteiligung der GRENKE BANK AG am FinTech-Unternehmen viafintech GmbH in Höhe von 25,01 Prozent zu einem Preis im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich an paysafecard.com Wertkarten GmbH, Wien (Österreich), bekannt. Die GRENKE BANK AG hatte sich im Jahr 2015 an der viafintech GmbH (damals noch firmierend unter "Cash Payment Solutions GmbH") beteiligt und wird das Unternehmen im Rahmen einer langfristigen Kooperationsvereinbarung als Hauptzahlungsabwickler weiter begleiten. Am 2. November 2021 informierte GRENKE über den Vollzug des Verkaufs, nachdem sämtliche erforderlichen Bedingungen, insbesondere die formelle behördliche Genehmigung nach der Außenwirtschaftsverordnung, erfüllt worden waren. Aus dem Verkauf realisierte GRENKE im vierten Quartal 2021 einen außerordentlichen Gewinn nach Steuern in Höhe von 23,0 Mio. EUR. Für weitere Details zum Verkauf der viafintech GmbH wird auf Textziffer 6 "Änderungen im Konsolidierungskreis" des Konzernanhangs verwiesen.
Die GRENKE BANK AG erhielt erneut den alleinigen Zuschlag für den "Mikrokreditfonds Deutschland" der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und bietet das Produkt seit September 2021 wieder am Markt an. Nach dem Start im Jahr 2015 und der Verlängerung drei Jahre später übernimmt GRENKE damit zum dritten Mal die Rolle des Kreditgebers der staatlichen Mikrokredite in Höhe von bis zu 25.000 EUR für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Am 9. September 2021 stockte der GRENKE Konzern eine bestehende Anleihe (ISIN: XS2155486942) um weitere 125,0 Mio. EUR auf. Damit konnte die Liquiditätsbasis für die weitere Neugeschäftsentwicklung gestärkt werden. Die hohe Orderbuch-Nachfrage mit über 230,0 Mio. EUR kann als erster Indikator für wiedererstarkendes Vertrauen des Kapitalmarkts in GRENKE gelten. Die Emissionsrendite lag bei ca. 2,5 Prozent. Bis zum 25. Oktober 2021 liefen die 125,0 Mio. EUR unter der ISIN XS2386650191. Danach wurden sie mit der bestehenden ISIN XS2155486942 verschmolzen.
Am 16. Dezember 2021 hat die Ratingagentur S&P Global Ratings das "BBB+/A-2" lang- und kurzfristige Emittentenrating der GRENKE AG bestätigt. Den Ausblick für das Langfristrating beließ S&P auf "negativ". Das Emissionsrating für die Hybridanleihen wurde von "BB-" auf "BB" angehoben. Hintergrund der Maßnahme ist eine von Standard & Poor's am 9. Dezember 2021 veröffentlichte neue Bewertungsmethodik für Banken und Finanzinstitutionen, die unter anderem den Einbezug weiterer Kreditfaktoren bei der Bestimmung des Stand-Alone Credit Profiles (SACP) ermöglicht. Auf dieser Basis hat S&P Global Ratings auch das Stand-Alone-Rating der GRENKE AG um eine Stufe erhöht. S&P begründete die Anpassung damit, dass sie bei GRENKE im Vergleich zu Finanzinstituten mit einer ähnlichen Kreditwürdigkeit weiterhin ein höheres Rentabilitätsniveau und bessere risikobereinigte Margen erwartet und dies bislang nicht im SACP berücksichtigt worden sei.
Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds 1 (IWF) verzeichnete die Weltwirtschaft 2021 ein Wachstum von 5,9 Prozent. Auf globaler Ebene konnte damit der durch die Covid-19-Pandemie bedingte Rückgang des Vorjahrs von 3,1 Prozent mehr als wettgemacht werden. In der Eurozone fiel die wirtschaftliche Erholung mit einem BIP-Anstieg von 5,2 Prozent etwas geringer aus. Dabei konnte keine der großen europäischen Volkswirtschaften den Einbruch des Vorjahrs vollständig ausgleichen. So schätzt der IWF das Wachstum der Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in Frankreich auf 6,7 Prozent (Vorjahr: - 8,0 Prozent), in Großbritannien auf 7,2 Prozent (Vorjahr: - 9,4 Prozent) und in Italien auf 6,2 Prozent (Vorjahr: - 8,9 Prozent). Nach Ansicht des IWF wurde eine stärkere Erholung in Europa vor allem durch einen wiederholten Anstieg der Infektionszahlen, eine steigende Inflation und durch Engpässe in den globalen Lieferketten verhindert.
Die zunehmenden Engpässe in den Lieferketten beeinträchtigten insbesondere die Entwicklung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft der Eurozone. Nach Schätzungen des IWF wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 nur um 2,7 Prozent (Vorjahr: - 4,6 Prozent). Die Verlangsamung der wirtschaftlichen Erholung in Deutschland betraf insbesondere das verarbeitende Gewerbe, wo die Knappheit an Rohstoffen und Vorprodukten zu teilweise erheblichen Produktionsausfällen führte.
Aufgrund der geopolitisch erhöhten Spannungen infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von außergewöhnlicher Unsicherheit geprägt.
Die nachfolgenden Erläuterungen zur Entwicklung des Branchenumfelds beziehen sich auf die drei größten Leasingmärkte des Konzerns Deutschland, Frankreich und Italien.
1 Quelle: World Economic Outlook, Januar 2021. https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/01/25/world-economic-outlook-update-january-2022
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts hat der BDL noch keine Zahlen für die Entwicklung des Leasingmarkts in Deutschland im Gesamtjahr 2021 veröffentlicht. Nach einer Erhebung des BDL 2 vom November 2021 stieg das Neugeschäftsvolumen in den ersten neun Monaten des Jahres allerdings um 7 Prozent. Die positive Entwicklung begründete sich insbesondere auf dem Basiseffekt des schwachen Vorjahresvergleichswerts; 2020 war das Neugeschäftsvolumen pandemiebedingt um über 9 Prozent 3 zurückgegangen. Allerdings war die Neugeschäftsentwicklung in den einzelnen Marktsegmenten sehr heterogen.
Der ifo-Geschäftsklimaindex für die Leasingbranche 4 ist im Jahresverlauf 2021 per Saldo angestiegen und lag zum Jahresende 2021 bei 22,2 Punkten (Dezember 2020: 3,6 Punkte). Gemessen am Indexhoch von 39,4 Punkten im August 2021 haben sich die Geschäftserwartungen insbesondere im vierten Quartal 2021 wieder reduziert. Neben den weiter belastenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führt der BDL 5 die getrübte Stimmung vor allem auf einen Stau an unterschriebenen Verträgen, aber noch nicht ausgelieferten Leasingobjekten infolge der Knappheit an Vorprodukten zurück. Dies betrifft laut BDL nicht nur den Pkw-Bereich, sondern praktisch alle Sektoren.
Aufgrund der Tatsache, dass der GRENKE Konzern über 85 Prozent seiner Erträge im Segment Leasing erwirtschaftet, ist die Branchenentwicklung in den Segmenten Bank und Factoring von untergeordneter Bedeutung. Hinzu kommt, dass das Einlagengeschäft der GRENKE Bank ausschließlich bedarfsgerecht im Rahmen der Refinanzierung des Konzerns gesteuert wird.
Wie bereits im Vorjahr war das wirtschaftliche Umfeld im Geschäftsjahr 2021 stark von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bestimmt. Trotz Fortschritten bei den Impfkampagnen führte das Auftreten neuer Virusmutationen zu einem wiederholten Anstieg der Infektionszahlen. In der Folge waren im Berichtsjahr in den meisten für GRENKE relevanten Volkswirtschaften zumindest zeitweise staatlich verordnete Restriktionen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in Kraft. Die Auswirkungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds auf die Neugeschäftsentwicklung und den Geschäftsverlauf des GRENKE Konzerns sind in den Abschnitten 2.5 "Neugeschäft" und 2.7.1 "Ertragslage" näher erläutert.
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben viele Staaten umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht, unter anderem Soforthilfen, Erstattung von Umsatzausfällen in besonders stark betroffenen Branchen sowie Gewährung von Krediten und Bürgschaften. Nach Angaben von Euler Hermes 6 trug dies dazu bei, dass in Westeuropa jede zweite Firmenpleite verhindert werden konnte. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen sank so die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa im Jahr 2020 um 19 Prozent. Zwar rechnete Euler Hermes für das Jahr 2021 wieder mit einem Anstieg von 9 Prozent - im Wesentlichen getrieben von der Entwicklung in Italien, Spanien und Großbritannien - allerdings wurde das absolute Niveau von Euler Hermes weiterhin als niedrig bezeichnet. Für Deutschland rechnete Euler Hermes 2021 sogar mit einem weiteren Rückgang der Unternehmensinsolvenzen von 5 Prozent.
2 Quelle: BDL. https://bdl.leasingverband.de/newsroom/aktuelles/einzelansicht/leasing-neugeschaeft-steigt-um-7-prozent
3 Quelle: BDL. https://bdl.leasingverband.de/leasing/marktzahlen/leasing-markt c527
4 Quelle: BDL. https://bdl.leasingverband.de/leasing/marktzahlen/geschaeftsklima-leasing c539
5 Quelle: BDL. https://bdl.leasingverband.de/newsroom/aktuelles/einzelansicht/leasing-geschaeftsklima-durch-auslieferungszeiten-getruebt
6 Quelle: Euler Hermes. https://www.eulerhermes.de/presse/pressemitteilungen/euler-hermes-studie-anstieg-weltweiter-insolvenzen-in-2022.html
Um seine Kunden in der Covid-19-Pandemie zu unterstützen, schloss GRENKE im Geschäftsjahr 2020 Stundungsvereinbarungen mit Leasingkunden ab. Gemäß diesen Vereinbarungen wurden einzelne Zahlungen für Leasingraten für einen festgelegten Zeitraum unverzinst gestundet und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. Zum Teil basierten die Stundungsvereinbarungen auch auf gesetzlichen Moratorien. Der Stundungszeitraum für den wesentlichen Anteil der Verträge war bereits zum 31. Dezember 2020 beendet. Bis zum 31. Dezember 2021 waren alle zuvor getroffenen Stundungsvereinbarungen fällig.
Aufgrund der allgemein erhöhten Unsicherheiten während der Pandemie entschied sich der GRENKE Konzern im Geschäftsjahr 2020 dazu, im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr Liquidität vorzuhalten. Als Folge der wieder verstärkten Vertriebsaktivitäten speziell im vierten Quartal 2021 reduzierte sich dieser Liquiditätspuffer leicht zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 beliefen sich die Zahlungsmittel des Konzerns auf 853,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 944,7 Mio. EUR). Der Liquiditätspuffer dient der Reduzierung möglicher Liquiditätsrisiken und erhöht die finanzielle Unabhängigkeit.

DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz
Westeuropa (ohne DACH): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande
Südeuropa: Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien
Nord- / Osteuropa: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland * , Norwegen, Schweden, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
Übrige Regionen: Australien * , Brasilien, Chile * , Kanada * , Singapur * , Türkei, VAE, USA *
* Konsolidierte Franchisegesellschaften.
Das Neugeschäft des GRENKE Konzerns umfasst das neu finanzierte Geschäftsvolumen der Tochtergesellschaften und der konsolidierten Franchisegesellschaften. In dem eingangs beschriebenen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ging das Neugeschäftsvolumen des Konzerns im Geschäftsjahr 2021 über die drei Geschäftssegmente Leasing, Bank und Factoring hinweg um 14,4 Prozent auf 2.392,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2.795,0 Mio. EUR) zurück. Aus Veränderungen des Konsolidierungskreises waren keine Effekte auf das Neugeschäft zu verzeichnen. Aus der Veränderung der durchschnittlichen Wechselkurse von Fremdwährungen zum Euro im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich im Gesamtjahr negative Währungseffekte in Höhe von 1,9 Mio. EUR. Diese resultierten überwiegend aus der Abwertung der türkischen Lira und dem brasilianischen Real, was durch die Aufwertung von britischen Pfund und schwedischen Kronen nicht vollständig kompensiert wurde. Das Leasingneugeschäft - das ist die Summe der Anschaffungskosten neu erworbener Leasinggegenstände - erreichte im Gesamtjahr 2021 ein Volumen von 1.657,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2.027,9 Mio. EUR) und lag damit um 18,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im ersten Quartal 2021 war das Leasingneugeschäft maßgeblich von der schwächeren Konjunktur aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie bestimmt und sank gegenüber dem Vorjahr um 46,3 Prozent. Bei dem Rückgang ist auch zu berücksichtigen, dass das Vorjahresquartal nur in geringem Umfang von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen war und dementsprechend eine hohe Vergleichsbasis darstellte. Im zweiten Quartal war dann eine Stabilisierung zu beobachten, und das Neugeschäft erreichte annähernd das Vorjahresvolumen (- 0,9 Prozent). Zunehmende globale Lieferengpässe bei Herstellern von Computer- und Bürotechnik im Zuge der Corona-Krise wirkten sich im dritten Quartal belastend aus. So sank das Leasingneugeschäft des Konzerns in diesem Zeitraum um 28,1 Prozent. Dank verstärkter Vertriebsanstrengungen und erster Anzeichen einer Erholung der Investitionsbereitschaft in den Märkten konnte das Leasingneugeschäft im vierten Quartal dann um 22,1 Prozent gesteigert werden.
per 31. Dezember 2021, in Mio. EUR

Alle Regionen innerhalb des Leasingsegments verzeichneten im Geschäftsjahr 2021 ein rückläufiges Neugeschäft. In der DACH-Region, in der die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz zusammengefasst sind, sank das Leasingneugeschäft gegenüber dem Vorjahr um 18,9 Prozent auf 455,1 Mio. EUR (Vorjahr: 561,5 Mio. EUR). Gemessen an ihrem Anteil am Leasingneugeschäft des Konzerns blieb die DACH-Region damit im Berichtsjahr die größte Region. In Deutschland als dem größten Einzelmarkt der Region betrug der Rückgang des Neugeschäfts 18,5 Prozent. In Westeuropa ohne DACH sank das Neugeschäft im Berichtsjahr um 8,3 Prozent auf 450,2 Mio. EUR (Vorjahr: 491,1 Mio. EUR). Der vergleichsweise geringe Rückgang war auf eine starke Erholung im vierten Quartal 2021 zurückzuführen, in dem das Neugeschäft um 44,5 Prozent zunahm. In Frankreich, dem wichtigsten Einzelmarkt in dieser Region, lag das Minus im Gesamtjahr bei 6,3 Prozent. Der prozentual stärkste Rückgang aller Regionen war im Berichtsjahr in Südeuropa zu verzeichnen, wo das Neugeschäft um 29,0 Prozent auf 390,7 Mio. EUR (Vorjahr: 550,4 Mio. EUR) fiel. Dieser Rückgang war vor allem auf die Entwicklung in Italien als bedeutendstem Markt der Region zurückzuführen, wo das Neugeschäftsvolumen 2021 um 43,4 Prozent sank. In Spanien, dem zweitwichtigsten Markt in Südeuropa, konnte das Neugeschäft dagegen um 3,1 Prozent gesteigert werden. In der Region Nord- / Osteuropa war das Neugeschäft um 17,7 Prozent rückläufig und erreichte ein Volumen von 270,2 Mio. EUR (Vorjahr: 328,4 Mio. EUR). Im wichtigsten Einzelmarkt in dieser Region, Großbritannien, sank das Geschäftsvolumen um 27,7 Prozent. Ausgehend von einer noch relativ niedrigen Basis ergab sich in den übrigen Regionen ein Rückgang des Neugeschäftsvolumens von 5,0 Prozent auf 91,7 Mio. EUR (Vorjahr: 96,5 Mio. EUR).
Siehe Grafik "Leasingneugeschäft nach Regionen".
per 31. Dezember 2021, in Mio. EUR

* Erläuterung Regionen siehe Grafik Aufteilung Leasingneugeschäft nach Regionen
Im Geschäftsjahr 2021 registrierte der GRENKE Konzern insgesamt 454.442 Leasinganfragen (Vorjahr: 513.434). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Leasingverträge lag bei 214.079 (Vorjahr: 246.510), was einer leicht rückläufigen Umwandlungsquote (Anfragen in Verträge) von 47,1 Prozent (Vorjahr: 48,0 Prozent) entsprach. Zu Jahresbeginn 2021 verfolgte der GRENKE Konzern noch eine sehr restriktive Annahmepraxis und entsprechend lag die Umwandlungsquote im ersten Quartal bei nur 42,1 Prozent. Im Zuge des sich schrittweise verbessernden Umfelds und der verstärkten Vertriebsanstrengungen lag die Umwandlungsquote im vierten Quartal dagegen bei 50,1 Prozent. Auf die internationalen Märkte entfielen 366.071 Anfragen (Vorjahr: 415.220), die zu 159.825 (Vorjahr: 184.472) neuen Verträgen führten. Entsprechend sank die Umwandlungsquote dort im Gesamtjahr 2021 auf 43,7 Prozent (Vorjahr: 44,4 Prozent). In der DACH-Region fiel die Umwandlungsquote auf 61,4 Prozent (Vorjahr: 63,2 Prozent).
Der mittlere Wert pro Leasingvertragsabschluss fiel 2021 um 5,9 Prozent auf 7.744 EUR (Vorjahr: 8.227 EUR). Der geringere Durchschnittswert spiegelt den Fokus des Neugeschäfts auf Small-Ticket-Finanzierungslösungen für Unternehmen mit guter bis sehr guter Bonitäts- und Branchenbewertung während der Pandemie wider. Ähnlich wie bei der Umwandlungsquote zeigte sich auch beim mittleren Wert pro Leasingvertragsabschluss im Jahresverlauf 2021 wieder ein Anstieg. Infolge des stärkeren Fokus auf den Abschluss von Neugeschäft mit höheren Vertragswerten lag der Durchschnittswert im vierten Quartal bei 8.677 EUR, während er im ersten Quartal noch bei 7.434 EUR gelegen hatte.
Die Struktur des Leasingportfolios hat sich im Geschäftsjahr 2021 nur geringfügig verändert. Da die erwähnten Lieferengpässe nicht nur IT-Produkte, sondern auch die sonstigen Produktgruppen betrafen, ergaben sich im Berichtsjahr nur relativ geringe Anteilsverschiebungen zwischen den Produktgruppen. Auf IT-Produkte entfiel insgesamt ein Anteil von 63,8 Prozent (Vorjahr: 64,0 Prozent). Der Anteil der größten Objektgruppe, IT-Geräte, sank auf 32,8 Prozent (Vorjahr: 33,9 Prozent). Leicht rückläufig war auch der Anteil der allgemeinen Bürotechnik (3,2 Prozent nach 3,3 Prozent). Demgegenüber konnten die Kopiertechnik (19,8 Prozent nach 18,8 Prozent) und Telekommunikationsgeräte (8,0 Prozent nach 7,9 Prozent) leichte Zuwächse verzeichnen. Der Anteil des Neugeschäfts der nicht IT-Objektgruppen, d. h. medizintechnische Produkte, kleine Maschinen und Anlagen, Sicherheitsgeräte sowie sonstige Objekte, lag im Berichtsjahr insgesamt bei 36,2 Prozent (Vorjahr: 36,0 Prozent).
Die Akzeptanz des eSignature-Verfahrens, mit dem Leasingverträge vollständig digital abgewickelt werden können, stieg 2021 weiter an. So erhöhte sich der Anteil der per eSignature abgeschlossenen Verträge im Berichtsjahr auf 38,7 Prozent (Vorjahr: 30,0 Prozent). Zum Berichtsjahresende war das Verfahren in 27 Märkten etabliert.
Der Deckungsbeitrag 2 (DB2) des Leasingneugeschäfts lag im Geschäftsjahr 2021 absolut betrachtet bei 292,3 Mio. EUR (Vorjahr: 372,9 Mio. EUR). Die DB2-Marge sank entsprechend auf 17,6 Prozent (Vorjahr: 18,4 Prozent). Die im Vergleich zum Vorjahr rückläufige DB2-Marge resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Refinanzierungskosten. Darüber hinaus hatte die restriktive Annahmepraxis im Vorjahr zu einer außerordentlich hohen DB2-Marge geführt. Im Vergleich zu 2019 (17,0 Prozent), dem Jahr unmittelbar vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie, lag die DB2-Marge im Berichtsjahr rund 60 Basispunkte höher. Positiv auf die Marge im Jahr 2021 wirkte vor allem der relativ hohe Anteil des überdurchschnittlich profitablen Small-Ticket-Geschäfts.
Geografisch betrachtet resultierte der Rückgang der DB2-Marge vor allem aus den Regionen DACH (13,0 Prozent nach 14,6 Prozent im Vorjahr) und Westeuropa (19,0 Prozent nach 19,9 Prozent im Vorjahr). In den Regionen Südeuropa (19,3 Prozent nach 19,5 Prozent im Vorjahr) und Nord / Osteuropa (19,4 Prozent nach 19,6 Prozent im Vorjahr) konnten dagegen nahezu stabile DB2-Margen erzielt werden. In den übrigen Regionen sank die DB2-Marge auf 22,3 Prozent (Vorjahr: 23,0 Prozent).
Die DB1-Marge des Leasinggeschäfts (Deckungsbeitrag 1 zu Anschaffungskosten) lag im Geschäftsjahr 2021 bei 11,4 Prozent und erreichte einen Wert von 189,6 Mio. EUR (Vorjahr: 12,8 Prozent bzw. 258,6 Mio. EUR). Für den Rückgang der DB1-Marge waren ebenfalls hauptsächlich die gestiegenen Refinanzierungskosten verantwortlich.
Das in den Zahlen des Leasingsegments enthaltene Neugeschäft der konsolidierten Franchisegesellschaften in Australien, Chile, Kanada, Lettland, Norwegen, Singapur und den USA lag im Geschäftsjahr 2021 bei insgesamt 57,2 Mio. EUR (Vorjahr: 65,1 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 12,1 Prozent. Die konsolidierten Franchisegesellschaften erwirtschafteten in Summe einen DB2 in Höhe von 11,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,2 Mio. EUR). Die DB2-Marge lag entsprechend bei 19,6 Prozent (Vorjahr: 21,8 Prozent).
Im Factoring entspricht das Neugeschäft der Summe der angekauften Forderungen. Aufgrund der Natur des Factoringgeschäfts resultieren aus dem Neugeschäft nur vergleichsweise geringe Erträge, die sich aus der Bruttomarge im Verhältnis zu den Nettoanschaffungswerten ergeben. Der Anteil des Factoringgeschäfts an der Bilanzsumme lag zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 1,3 Prozent.
Das Neugeschäft Factoring nahm im Geschäftsjahr 2021 über alle Regionen hinweg um 8,2 Prozent auf 700,9 Mio. EUR (Vorjahr: 647,8 Mio. EUR) zu. In Deutschland stieg das Factoringneugeschäft um 12,3 Prozent auf 209,2 Mio. EUR (Vorjahr: 186,3 Mio. EUR). Bei einem erhöhten Anteil des Forderungsmanagements (ohne Finanzierungsfunktion) von 28,5 Prozent (Vorjahr: 25,5 Prozent), bei dem keine Ausfallrisiken übernommen werden, sank die Bruttomarge in Deutschland im Berichtsjahr auf 1,2 Prozent (Vorjahr: 1,4 Prozent). In den internationalen Märkten legte das Factoringneugeschäft 2021 um 6,6 Prozent auf 491,7 Mio. EUR (Vorjahr: 461,5 Mio. EUR) zu. Der Anteil des Forderungsmanagements (ohne Finanzierungsfunktion) sank hier auf 23,3 Prozent (Vorjahr: 27,9 Prozent). Die Bruttomarge in den internationalen Märkten sank leicht auf 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,4 Prozent). Die Bruttomarge bezieht sich auf den durchschnittlichen Zeitraum eines Factoringgeschäfts von ca. 24 Tagen in Deutschland (Vorjahr: ca. 26 Tage) und ca. 42 Tagen auf internationaler Ebene (Vorjahr: ca. 47 Tage).
Das in den Zahlen des Factoringsegments enthaltene Neugeschäft der konsolidierten Franchisegesellschaften stieg im Geschäftsjahr 2021 um 24,3 Prozent auf insgesamt 406,4 Mio. EUR (Vorjahr: 327,1 Mio. EUR). Das prozentual stärkste Wachstum war dabei in Portugal, Polen und Italien zu verzeichnen.
Das Neugeschäft der GRENKE Bank war maßgeblich von der weitgehenden Einstellung des Kreditgeschäfts mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) beeinflusst. Demzufolge umfasste das Neugeschäft der Bank im Berichtsjahr ausschließlich im Rahmen des "Mikrokreditfonds Deutschland" betriebenes Mikrokreditgeschäft und sank damit um 72,2 Prozent auf 33,2 Mio. EUR (Vorjahr: 119,3 Mio. EUR). Bei dem Rückgang ist zudem zu berücksichtigen, dass im Vorjahr im Zuge der Covid-19-Pandemie ein hohes Neugeschäft mit KfW-Förderkrediten angefallen war. Das Einlagevolumen der GRENKE Bank lag zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 1.412,0 Mio. EUR. Es lag damit 8,2 Prozent unter dem hohen Wert zum Ende des Geschäftsjahres 2020 (1.537,3 Mio. EUR).
Anlässlich der Veröffentlichung vorläufiger Zahlen für 2020 gab der GRENKE Konzern am 30. April 2021 auch einen ersten Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021. Danach erwartete der Vorstand für das Berichtsjahr ein Leasingneugeschäft in einer Bandbreite von 1,7 bis 2,0 Mrd. EUR nach 2,0 Mrd. EUR im Jahr 2020. Diese Prognose basierte auf der Annahme einer Belebung der Märkte im Jahresverlauf und einem im Vergleich zum ersten Halbjahr stärkeren Geschäft im zweiten Halbjahr 2021.
Gleichzeitig prognostizierte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 einen Gewinn von 50 bis 70 Mio. EUR (2020: 88,4 Mio. EUR). Dieser Prognose lag die Erwartung zugrunde, dass das geringere Neugeschäft im Geschäftsjahr 2020 und in den ersten Monaten 2021 einen negativen Effekt auf die operativen Erträge des Gesamtjahres 2021 haben werde. Zudem ging der Vorstand trotz des geringeren Geschäftsvolumens von leicht steigenden Kosten aus. Das bestehende Vertragsportfolio sollte weiterhin eine hohe Profitabilität aufweisen.
Mit der Vorlage des Geschäftsberichts 2020 am 21. Mai 2021 wurde die Prognose konkretisiert. Der Vorstand gab bekannt, dass die DB2-Marge im weiteren Jahresverlauf infolge der Refinanzierungskonditionen rückläufig sein werde (2020: 18,4 Prozent). Im Hinblick auf die Gewinnentwicklung ging der Vorstand von einer Schadenquote zwischen 1,9 und 2,2 Prozent aus. Zudem prognostizierte der Vorstand eine bilanzielle Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahrs 2021 von über 16 Prozent (2020: 16,3 Prozent).
Am 28. Juli 2021 hob der GRENKE Konzern in einer Ad-hoc-Mitteilung seine Gewinnprognose für 2021 auf eine Spanne von 60 und 80 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Prognose von 50 bis 70 Mio. EUR an. Die Anhebung wurde möglich infolge gesunkener Schäden im ersten Halbjahr 2021 und einem entsprechend niedriger als ursprünglich erwarteten Risikovorsorgebedarf für das Gesamtjahr 2021. Weiterer wesentlicher Grund für die veränderte Einschätzung war das anhaltend stabile Zahlungsverhalten der Kunden. Die Erwartungen für das Leasingneugeschäft (1,7 und 2,0 Mrd. EUR) und die bilanzielle Eigenkapitalquote (mehr als 16 Prozent) bestätigte der Vorstand. Im Halbjahresbericht, der am 4. August 2021 veröffentlicht wurde, kommunizierte der Vorstand zusätzlich die Erwartung, dass die Schadenquote im Gesamtjahr 2021 nicht über 2,0 Prozent liegen werde (zuvor: 1,9 bis 2,2 Prozent). Die Cost-Income-Ratio sollte 2021 weiterhin unter 50 Prozent (2020: 43,1 Prozent) liegen.
Am 22. August 2021 gab GRENKE den Verkauf seiner Minderheitsbeteiligung an der viafintech GmbH in Höhe von 25,01 Prozent zu einem Preis im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich bekannt. In diesem Zusammenhang kommunizierte GRENKE zudem seine Erwartung, dass die Transaktion zu einem außerordentlichen Gewinn führen wird. Da für den Vollzug der Transaktion eine Reihe behördlicher Genehmigungen erforderlich waren, ließ sich der genaue Zeitpunkt der Realisierung dieses Gewinns noch nicht abschätzen.
Nachdem die vom Vorstand erwartete Belebung der Märkte im dritten Quartal 2021 aufgrund globaler Lieferengpässe, vor allem bei Herstellern von Computer- und Bürotechnik, ausblieb, passte der Vorstand die Prognose für das Leasingneugeschäft am 4. Oktober 2021 auf 1,5 bis 1,7 Mrd. EUR (zuvor: 1,7 bis 2,0 Mrd. EUR) an. Die Prognose für den Gewinn nach Steuern blieb unverändert bei 60 bis 80 Mio. EUR.
Am 2. November 2021 gab GRENKE den Vollzug des Verkaufs der Minderheitsbeteiligung an der via-fintech GmbH bekannt. Den aus dem Verkauf resultierenden außerordentlichen Gewinn nach Steuern bezifferte GRENKE auf ca. 20 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde im vierten Quartal 2021 verbucht und war nicht in der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gewinnprognose von 60 Mio. bis 80 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2021 enthalten.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für das dritte Quartal am 10. November 2021 hob der Vorstand die Gewinnprognose für 2021 zum zweiten Mal im Jahresverlauf 2021 an. Der neue Korridor wurde auf 90 Mio. bis 100 Mio. EUR (zuvor: 60 bis 80 Mio. EUR) beziffert. Neben dem Einmalertrag aus der Veräußerung der viafintech-Beteiligung in Höhe von 23 Mio. EUR nach Steuern resultierte die erhöhte Prognose auch aus der unverändert hohen Profitabilität des Geschäfts, insbesondere den starken Deckungsbeiträgen und den sich normalisierenden Risikokosten. Für das Leasingneugeschäft erwartete der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 weiterhin ein Volumen zwischen 1,5 Mrd. und 1,7 Mrd. EUR. Die Ziele für die Cost-Income-Ratio (unter 50 Prozent), die Schadenquote (nicht über 2,0 Prozent) und die Eigenkapitalquote (über 16 Prozent) wurden ebenfalls bestätigt.
Insgesamt erzielte der GRENKE Konzern im Jahr 2021 ein Leasingneugeschäft von 1.657,8 Mio. EUR. Dies lag im oberen Bereich der angepassten Prognosebandbreite und entsprach einem Rückgang von 18,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die DB2-Marge lag mit 17,6 Prozent wie erwartet etwas unter dem Vorjahreswert (18,4 Prozent).
Mit 1,6 Prozent lag die Schadenquote im Geschäftsjahr 2021 unter 2 Prozent und damit im Rahmen der angepassten Prognose. Im Wesentlichen aufgrund gestiegener Personal- sowie Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen entwickelte sich die Cost-Income-Ratio (50,5 Prozent) dagegen etwas ungünstiger als prognostiziert (unter 50,0 Prozent). In Summe erreichte der Konzerngewinn 2021 95,2 Mio. EUR und damit die Mitte der im November erneut angehobenen Prognosespanne.
Die Eigenkapitalquote erreichte zum Jahresende einen Wert von 19,1 Prozent. Insbesondere aufgrund der rückläufigen Bilanzsumme infolge des niedrigeren Neugeschäftsvolumens konnte das Ziel von 16 Prozent damit deutlich übertroffen werden.
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| Geschäftsjahr 2020 | Prognose 30. April 2021 | Geschäftsbericht 21. Mai 2021 | Prognoseanpassung 4. August 2021 | Mitteilung 22. August 2021 | Prognoseanpassung 4. Oktober 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leasingneugeschäft | 2,0 Mrd. EUR | 1,7 bis 2,0 Mrd. EUR | 1,7 bis 2,0 Mrd. EUR | 1,7 bis 2,0 Mrd. EUR | -- | 1,5 bis 1,7 Mrd. EUR |
| DB2-Marge des Leasingneugeschäfts | 18,4 % | -- | etwas unterhalb des Vorjahres | etwas unterhalb des Vorjahres | -- | -- |
| Schadenquote | 2,3 % | -- | 1,9 bis 2,2 % | nicht über 2 % | -- | -- |
| Cost-Income-Ratio | 43,1 % | -- | -- | unter 50 % | -- | -- |
| Gewinn | 88,4 Mio. EUR | 50 bis 70 Mio. EUR | 50 bis 70 Mio. EUR | 60 bis 80 Mio. EUR | zusätzlicher a. o. Gewinn, Zeitpunkt offen | 60 bis 80 Mio. EUR |
| Eigenkapitalquote | 16,3 % | -- | über 16 % | über 16 % | -- | -- |
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| Mitteilung 2. November 2021 | Prognoseanpassung 10. November 2021 | Geschäftsjahr 2021 | |
|---|---|---|---|
| Leasingneugeschäft | -- | 1,5 bis 1,7 Mrd. EUR | 1,7 Mrd. EUR |
| DB2-Marge des Leasingneugeschäfts | -- | -- | 17,6 % |
| Schadenquote | -- | nicht über 2 % | 1,6 % |
| Cost-Income-Ratio | -- | unter 50 % | 50,5 % |
| Gewinn | zusätzlicher a.o. Gewinn ca. 20 Mio. EUR in Q4 | 90 bis 100 Mio. EUR | 95,2 Mio. EUR |
| Eigenkapitalquote | -- | über 16 % | 19,1 % |
Die Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft sanken im Geschäftsjahr 2021 um 9,7 Prozent auf 424,8 Mio. EUR (Vorjahr: 470,5 Mio. EUR). Der Rückgang war im Wesentlichen die Folge des rückläufigen Neugeschäfts in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie der rückläufigen Anzahl laufender Verträge gegenüber dem Geschäftsjahr 2020. Aufgrund des mit dem geringeren Neugeschäftsvolumen einhergehenden niedrigeren Refinanzierungsbedarfs nahmen die Aufwendungen aus der Verzinsung um 8,5 Prozent auf 58,0 Mio. EUR (Vorjahr: 63,4 Mio. EUR) ab. Per Saldo lag das Zinsergebnis im Berichtsjahr bei 366,8 Mio. EUR und damit um 9,9 Prozent unter dem Vorjahreswert von 407,1 Mio. EUR. Analog zum Anteil der Segmente am Neugeschäft entfiel der Großteil des Zinsergebnisses im Geschäftsjahr 2021 auf das Leasingsegment. Für weitere Informationen hierzu wird auf die Angaben unter Textziffer 4.1 "Zinsergebnis" im Konzernanhang verwiesen.
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| TEUR | 01.01.2021 bis 31.12.2021 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 |
|---|---|---|
| ZINSERGEBNIS | 366.785 | 407.102 |
| Schadensabwicklung und Risikovorsorge | 142.785 | 202.434 |
| ZINSERGEBNIS NACH SCHADENSABWICKLUNG UND RISIKOVORSORGE | 224.000 | 204.668 |
| Ergebnis aus dem Servicegeschäft | 119.165 | 118.049 |
| Ergebnis aus dem Neugeschäft | 36.585 | 43.053 |
| Verwertungsmehr-(+)-/-minder(-)ergebnis | - 5.719 | - 5.432 |
| OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMT | 374.031 | 360.338 |
| Personalaufwand | 127.530 | 119.780 |
| davon Gesamtvergütung | 105.454 | 98.622 |
| davon fixe Vergütung | 84.396 | 77.029 |
| davon variable Vergütung | 21.058 | 21.593 |
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwand (ohne Personalaufwand) | 97.156 | 81.629 |
| davon IT-Projektkosten | 6.170 | 3.223 |
| GEWINN VOR STEUERN | 123.500 | 115.172 |
| GEWINN | 95.185 | 88.440 |
| ERGEBNIS JE AKTIE (EUR, VERWÄSSERT/UNVERWÄSSERT, NACH AKTIENSPLIT) | 1,94 | 1,86 |
Die Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge nahmen im Geschäftsjahr 2021 um 29,5 Prozent auf 142,8 Mio. EUR (Vorjahr: 202,4 Mio. EUR) ab. Diese Position setzt sich zusammen aus Ausbuchungen für uneinbringliche Forderungen und Wertberichtigungen für erwartete Ausfälle im Sinne einer Risikovorsorge. Der Rückgang im Berichtsjahr war auf die rückläufigen Aufwendungen für Risikovorsorge zurückzuführen, die 36,8 Mio. EUR (Vorjahr: 131,3 Mio. EUR) erreichten und damit gegenüber dem Vorjahr um 72,0 Prozent sanken. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle basiert gemäß IFRS 9 auf einem dreistufigen Ansatz. Tritt eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos (Stufe 2) oder eine Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) ein, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit erwarteten Verluste zu bilden. Für weitergehende Informationen zur Methode für die Ermittlung der Wertminderungen von Leasingforderungen wird auf die Angaben unter Textziffer 5.2 "Leasingforderungen" im Konzernanhang verwiesen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden im Vorjahr deutlich mehr Leasingverträge identifiziert, die in Stufe 2 und Stufe 3 einzuordnen waren. Aus der Änderung der Stufenzuordnung ergab sich im Geschäftsjahr 2020 eine Erhöhung der Risikovorsorge um 86,1 Mio. EUR. Dies hatte insbesondere die Märkte in Italien und Frankreich betroffen. Im Geschäftsjahr 2021 führte die Änderung der Stufenzuordnung dagegen zu einer Anpassung der Risikovorsorge von 40,4 Mio. EUR. Hintergrund für den im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesunkenen Aufwand aus Risikovorsorge im Bereich des Leasinggeschäfts war zum einen das vergleichsweise niedrige Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2021 sowie das insgesamt gesunkene Vermietvolumen im Bereich Leasing. Hintergrund ist, dass nach IFRS 9 die erwarteten Kreditausfälle für Leasingforderungen der nächsten 12 Monate bereits bei Zugang der Leasingforderung zu bilden sind. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2020 eine zusätzliche Risikovorsorge für gestundete Leasingverträge in Höhe von 41,5 Mio. EUR gebildet. Mit Auslaufen aller Stundungsvereinbarungen im Geschäftsjahr 2021 wurden die ehemals gestundeten Verträge einer neuen Risikobewertung unterzogen. Hieraus resultiert die Auflösung der im Geschäftsjahr 2020 gebildeten zusätzlichen Risikovorsorge von 41,5 Mio. EUR, der die Neubildung einer zusätzlichen Risikovorsorge für ehemals gestundete Verträge von 17,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 entgegenstand. Die Aufwendungen für tatsächlich eingetretene Schäden stiegen im Berichtsjahr 2021 dagegen auf 106,0 Mio. EUR (Vorjahr: 71,2 Mio. EUR). Die tatsächlichen Schäden enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbuchung von Forderungen, die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen aus gekündigten Leasingverträgen. Die Zunahme der Aufwendungen aus tatsächlichen Schäden resultierte im Wesentlichen aus der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage, welche sich auch auf unsere Kunden und deren Zahlungsverhalten auswirkte.
Von den gesamten Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge entfielen 136,9 Mio. EUR (Vorjahr: 189,2 Mio. EUR) bzw. 95,9 Prozent auf das Leasinggeschäft, 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 11,2 Mio. EUR) auf das Kreditgeschäft der Bank und 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR) auf das Factoringgeschäft. Für weitere Informationen zur Zusammensetzung der Aufwendungen wird auf die Angaben unter Textziffer 4.2 "Schadensabwicklung und Risikovorsorge" im Konzernanhang verwiesen.
Entwicklung der Schadenquote

Dementsprechend verbesserte sich die Schadenquote (Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge im Verhältnis zum Vermietvolumen am jeweiligen Berichtsstichtag) im Geschäftsjahr 2021 auf 1,6 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent). Damit lag die Schadenquote im Rahmen der für das Gesamtjahr erwarteten Größenordnung nicht über 2,0 Prozent. Das Vermietvolumen (Summe der Nettoanschaffungswerte aller laufenden Leasingverträge) sank zum Stichtag 31. Dezember 2021 infolge des niedrigeren Neugeschäftsvolumens um 2,7 Prozent auf 8.769 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 9.015 Mio. EUR).
Aufgrund der im Vorjahresvergleich rückläufigen Risikovorsorge stieg das Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge im Berichts jahr um 9,4 Prozent auf 224,0 Mio. EUR (Vorjahr: 204,7 Mio. EUR).
Das Ergebnis aus dem Servicegeschäft lag im Berichtsjahr nahezu auf Vorjahreshöhe (+0,9 Prozent) und erreichte 119,2 Mio. EUR (Vorjahr: 118,0 Mio. EUR). Die stabile Entwicklung resultierte aus dem hohen Neugeschäftsvolumen der Jahre 2018 und 2019, aus denen aufgrund der durchschnittlichen Vertragslaufzeit von rund 4 Jahren weiterhin Serviceerträge zufließen. Infolge des rückläufigen Neugeschäftsvolumens sank dagegen das Ergebnis aus dem Neugeschäft im Geschäftsjahr 2021 um 15,0 Prozent auf 36,6 Mio. EUR (Vorjahr: 43,1 Mio. EUR). Das Verwertungsminderergebnis lag bei -5,7 Mio. EUR (Vorjahr: - 5,4 Mio. EUR).
Im Wesentlichen aufgrund der niedrigeren Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge stiegen die operativen Erträge im Geschäftsjahr 2021 insgesamt um 3,8 Prozent auf 374,0 Mio. EUR (Vorjahr: 360,3 Mio. EUR).
Die absolut betrachtet größte Aufwandsposition des Konzerns, der Personalaufwand, nahm im Berichtsjahr um 6,5 Prozent auf 127,5 Mio. EUR (Vorjahr: 119,8 Mio. EUR) zu. Der Anstieg des Personalaufwands resultierte aus einer höheren Fixvergütung, die im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 Prozent zulegte. Diese beinhaltet Abfindungszahlungen in Höhe von 3,3 Mio. EUR, welche im Wesentlichen an ehemalige Vorstandsmitglieder des GRENKE Konzerns geleistet wurden. Die variable Vergütung sank dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent, was auf den Rückgang wesentlicher Vertriebskennzahlen, welche die Basis für die variable Vergütung bilden, zurückzuführen ist. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten lag im Geschäftsjahr 2021 bei 1.794 (auf Basis Vollzeitbeschäftigter) und damit um 1,6 Prozent unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 1.823).
Die Abschreibungen und Wertminderungen stiegen um 9,1 Prozent auf 31,5 Mio. EUR (Vorjahr: 28,9 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2021 erfasste der Konzern eine Wertminderung von 2,7 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Factoring Deutschland, die das deutsche Factoringgeschäft abbildet. Der Grund für die Wertminderung waren sich eintrübende Wachstumserwartungen sowie damit einhergehende negative Auswirkungen auf die Renditeaussichten der Einheit. Darüber hinaus enthielten die Abschreibungen im Berichtsjahr eine Wertberichtigung auf eine selbst erstellte Softwareanwendung in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte die Position Wertminderungen für Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR enthalten. Davon betrafen 1,6 Mio. EUR die GRENKE BANK AG und 0,6 Mio. EUR die Leasinggesellschaft in der Slowakei. Die Wertminderungen basierten auf verschlechterten Neugeschäftserwartungen infolge der Covid-19-Pandemie.
Der Vertriebs- und Verwaltungsaufwand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 19,0 Prozent auf 97,2 Mio. EUR (Vorjahr: 81,6 Mio. EUR). Wesentlicher Grund für den Anstieg waren zusätzliche Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach §44 (1) Satz 2 Kreditwesengesetz in Höhe von 10,7 Mio. EUR (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR). Zudem war bei den IT-Projektkosten eine Zunahme von 91,5 Prozent auf 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR) zu verzeichnen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultierte aus Sondereffekten aufgrund der technologischen Neuausrichtung einer Softwarelösung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen im Berichtsjahr 2021 um 24,4 Prozent auf 14,1 Mio. EUR (Vorjahr: 11,3 Mio. EUR) zu. Der Anstieg dieser Position ist im Wesentlichen auf periodenfremde Aufwendungen und Erlösschmälerungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) zurückzuführen. Dies wurde zum Teil durch den Rückgang des Aufwands aus Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen auf 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR) kompensiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Berichtsjahr auf 28,8 Mio. EUR (Vorjahr: 6,4 Mio. EUR). Sie enthalten den Ertrag in Höhe von 23,7 Mio. EUR aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH.
Die Cost-Income-Ratio lag im Geschäftsjahr 2021 bei 50,5 Prozent (Vorjahr: 43,1 Prozent) und damit leicht über dem für das Gesamtjahr angestrebten Wert von unter 50 Prozent. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte zum einen aus dem höheren Personal- sowie Vertriebs- und Verwaltungsaufwand und zum anderen aus den geringeren operativen Erträgen (bereinigt um die Aufwendungen für die Schadensabwicklung und Risikovorsorge). Da GRENKE die Cost-Income-Ratio entsprechend der Standardberechnungsmethode ohne die Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge berechnet, sind die zugrunde liegenden operativen Erträge - abweichend von der Darstellung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung - im abgelaufenen Geschäftsjahr um 4,5 Prozent auf 516,8 Mio. EUR (Vorjahr: 562,8 Mio. EUR) gesunken. Ohne den Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH und die zusätzlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten läge die Cost-Income-Ratio im Berichtsjahr bei 50,74 Prozent (Vorjahr ohne zusätzliche Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten: 41,87 Prozent).
Das operative Ergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2021 um 5,9 Prozent auf 132,5 Mio. EUR (Vorjahr: 125,1 Mio. EUR).
Der Saldo aus den sonstigen Zinserträgen und Zinsaufwendungen erhöhte sich auf -10,4 Mio. EUR (Vorjahr: -8,8 Mio. EUR). Diese resultieren unter anderem aus Negativzinsen auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, die im Berichtsjahr 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR) betrugen.
Der Gewinn vor Steuern stieg 2021 um 7,2 Prozent auf 123,5 Mio. EUR (Vorjahr: 115,2 Mio. EUR). Die Steuerquote sank leicht auf 22,9 Prozent nach 23,2 Prozent im Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH positiv auf die Steuerquote auswirkte.
Dementsprechend erreichte der Gewinn nach Steuern 95,2 Mio. EUR (Vorjahr: 88,4 Mio. EUR) und stieg somit um 7,6 Prozent. Der den Stammaktionären und Hybridkapitalgebern der GRENKE AG zuzurechnende Gewinn lag bei 99,5 Mio. EUR (Vorjahr: 93,7 Mio. EUR). Die durch die Konsolidierung der Franchisegesellschaften auszuweisenden Ergebnisanteile der nicht beherrschenden Anteilseigner lagen bei -4,4 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR). Entsprechend erreichte das Ergebnis je Aktie 2021 1,94 EUR (Vorjahr: 1,86 EUR). Ohne den Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH (23,0 Mio. EUR nach Steuern) lag der Gewinn bei 72,2 Mio. EUR.
Die Berichterstattung über die Entwicklung der Segmente folgt der organisatorischen Struktur des Konzerns. Deshalb sind die operativen Segmente in Anlehnung an die Steuerung der Unternehmensbereiche in Leasing, Bank und Factoring unterteilt. Weitergehende Informationen zu den Geschäftssegmenten sind in der Konzernsegmentberichterstattung unter Ziffer 8 dargestellt, die Teil des Konzernanhangs ist.
Da im Geschäftsjahr 2021 85,8 Prozent der Erträge des GRENKE Konzerns auf das Leasingsegment entfielen (Vorjahr: 87,1 Prozent), beziehen sich die Ausführungen im Kapitel 2.7.1 "Ertragslage" im Wesentlichen auf die Entwicklung im Leasingsegment.
Trotz des in den Abschnitten gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen beschriebenen Umfelds stiegen die operativen Erträge des Leasingsegments im Berichtsjahr um 2,2 Prozent auf 320,9 Mio. EUR (Vorjahr: 314,0 Mio. EUR). Der Anstieg ergab sich aus den rückläufigen Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge. Aufgrund höherer Personal- sowie Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sank das Segmentergebnis im Berichtsjahr um 11,9 Prozent auf 98,6 Mio. EUR (Vorjahr: 112,0 Mio. EUR). Die operativen Erträge des Segments Bank verzeichneten 2021 einen Anstieg von 15,6 Prozent auf 47,4 Mio. EUR (Vorjahr: 41 Mio. EUR). Der Ertrag aus dem Verkauf der Beteiligung an der viafintech GmbH durch die GRENKE BANK verbesserte im Wesentlichen das Segmentergebnis auf 39,7 Mio. EUR (Vorjahr: 17,6 Mio. EUR). Die operativen Erträge im Segment Factoring nahmen im Geschäftsjahr 2021 um 7,1 Prozent auf 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) zu. Der Verlust des Segments belief sich auf 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: -4,5 Mio. EUR). Das Segmentergebnis beinhaltet eine Wertminderung von 2,7 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Factoring Deutschland.
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| Segmente | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leasing | Bank | Factoring | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| GRUPPENEBENE | ||||||
| Neugeschäft (Leasing)/Forderungsvolumen inkl. Forderungsmanagement (Factoring)/(BANK) | 1.657.840 | 2.027.927 | 33.223 | 119.274 | 700.904 | 647.775 |
| Deckungsbeitrag 2 (DB2) | 292.303 | 372.885 | ||||
| DB2-Marge (in Prozent) | 17,6 | 18,4 | ||||
| Einlagevolumen | 1.412.000 | 1.537.284 | ||||
| Bruttomarge Factoring (in Prozent) | 1,3 | 1,4 | ||||
| KONZERNEBENE | ||||||
| Operative Segmenterträge | 320.866 | 313.950 | 47.367 | 40.976 | 5.798 | 5.412 |
| PERSONALAUFWAND | 116.662 | 110.285 | 5.738 | 4.249 | 5.451 | 5.871 |
| Segmentergebnis | 98.635 | 111.999 | 39.744 | 17.581 | - 5.763 | - 4.496 |
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| Konsolidierung und Sonstiges | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- |
| GRUPPENEBENE | ||
| Neugeschäft (Leasing)/Forderungsvolumen inkl. Forderungsmanagement (Factoring)/(BANK) | ||
| Deckungsbeitrag 2 (DB2) | ||
| DB2-Marge (in Prozent) | ||
| Einlagevolumen | ||
| Bruttomarge Factoring (in Prozent) | ||
| KONZERNEBENE | ||
| Operative Segmenterträge | 0 | 0 |
| PERSONALAUFWAND | - 321 | - 625 |
| Segmentergebnis | - 106 | 33 |
Die Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Umstrukturierung des Segmentberichts angepasst, siehe Konzernanhang Tz. 8 "Segmentberichterstattung".
Ausgewählte Angaben aus der Konzern-Kapitalflussrechnung
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| - Investition für neue Leasingforderungen | - 1.705.340 | - 2.082.344 |
| + Zugang neue Refinanzierungen (ohne Einlagengeschäft) | 656.354 | 1.123.549 |
| + Netto-Zugang Einlagengeschäft | - 129.340 | 650.916 |
| (I) CASHFLOW INVESTITION NEUGESCHÄFT | - 1.178.326 | - 307.879 |
| + Zahlungen Leasingnehmer | 2.329.150 | 2.318.717 |
| - Zahlungen/Rückzahlungen Refinanzierungen (ohne Einlagengeschäft) | - 1.328.446 | - 1.658.230 |
| (II) CASHFLOW BESTANDSGESCHÄFT | 1.000.704 | 660.487 |
| (III) ÜBRIGE CASHFLOWS LAUFENDE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 105.581 | 214.579 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (I) + (II) + (III) | - 72.041 | 567.187 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 20.643 | - 16.522 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 39.010 | - 53.285 |
| SUMME DES CASHFLOWS | - 90.408 | 497.380 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtsjahr 2021 auf - 72,0 Mio. EUR (Vorjahr: 567,2 Mio. EUR). In der Darstellung oben umfasst der Nettocashflow aus Investitionen in das Neugeschäft die Investitionen für neue Leasingforderungen. Darin enthalten sind die Nettoanschaffungswerte für die Leasingobjekte und die direkt mit dem Vertragsabschluss entstehenden Kosten. Aufgrund des niedrigeren Neugeschäftsvolumens lagen die Investitionen für neue Leasingforderungen im Berichtsjahr bei 1.705,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2.082,3 Mio. EUR). Die Einzahlungen aus der Zunahme der Refinanzierung betrugen 656,4 Mio. EUR nach 1.123,5 Mio. EUR im Vorjahr. Das Einlagengeschäft der GRENKE Bank war mit - 129,3 Mio. EUR nach 650,9 Mio. EUR im Vorjahr rückläufig. In Summe ging der Nettocashflow aus Investitionen in das Neugeschäft auf - 1.178,3 Mio. EUR zurück (Vorjahr: -307,9 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2021 wurden 1.328,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1.658,2 Mio. EUR) an Refinanzierer getilgt bzw. zurückgezahlt. Der Cashflow aus dem Bestandsgeschäft stieg auf 1.000,7 Mio EUR (Vorjahr: 660,5 Mio. EUR) und ermöglichte die Refinanzierung des Neugeschäfts.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2021 bei 20,6 Mio. EUR (Vorjahr: -16,5 Mio. EUR). Dies resultiert vor allem aus dem Verkauf der Anteile an der viafintech GmbH durch die GRENKE BANK AG.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr -39,0 Mio. EUR (Vorjahr: -53,3 Mio. EUR). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus drei Faktoren. Die von der Hauptversammlung beschlossene Dividendenzahlung führte nur zu einem Mittelabfluss von 12,1 Mio. EUR (Vorjahr: 28,2 Mio. EUR). Die Zinszahlung auf das Hybridkapital lag bei 13,4 Mio. EUR (Vorjahr: 10,7 Mio. EUR) und die Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten bei 13,5 Mio. EUR (Vorjahr: 12,2 Mio. EUR).
Somit lag die Summe der Cashflows 2021 bei -90,4 Mio. EUR (Vorjahr: 497,4 Mio. EUR). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sank zum Stichtag 31. Dezember 2021 entsprechend auf 853,0 Mio. EUR nach 944,7 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende 2020.
Ausgewählte Angaben aus der Konzernbilanz
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.195.670 | 3.407.121 |
| davon Zahlungsmittel | 853.071 | 944.733 |
| davon Leasingforderungen | 1.963.532 | 2.066.352 |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.465.270 | 3.924.660 |
| davon Leasingforderungen | 3.155.440 | 3.569.940 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 6.660.940 | 7.331.781 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | 2.287.620 | 2.073.208 |
| davon Finanzschulden | 2.073.493 | 1.868.140 |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | 3.104.324 | 4.065.470 |
| davon Finanzschulden | 3.003.670 | 3.941.970 |
| Eigenkapital | 1.268.996 | 1.193.103 |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) | 19,1 | 16,3 |
| BILANZSUMME | 6.660.940 | 7.331.781 |
| Embedded Value nach Steuern | 1.596.740 | 1.657.227 |
Im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nahm die Bilanzsumme des GRENKE Konzerns zum 31. Dezember 2021 um 9,1 Prozent auf 6,7 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 7,3 Mrd. EUR) ab. Aus Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr (Verkauf der Beteiligung an der viafintech GmbH) resultierte ein Rückgang der Position "nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen". Der Effekt auf die Bilanzsumme beträgt weniger als 0,1 Prozent und ist entsprechend unwesentlich.
Auf der Aktivseite ergab sich die rückläufige Bilanzsumme insbesondere aus der Abnahme der lang- und kurzfristigen Leasingforderungen von in Summe 9,2 Prozent auf 5,1 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 5,6 Mrd. EUR). Damit entfiel auf die Leasingforderungen zum Stichtag 31. Dezember 2021 ein Anteil von 76,9 Prozent an den Gesamtaktiva. Der Rückgang der Leasingforderungen gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen die Folge der Neugeschäftsentwicklung im Berichtsjahr. Dabei sanken die kurzfristigen Leasingforderungen um 5 Prozent auf 2 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 2,1 Mrd. EUR) und die langfristigen Leasingforderungen um 11,6 Prozent auf 3,2 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 3,6 Mrd. EUR). Für weitere Details zur Entwicklung der Leasingforderungen im Geschäftsjahr 2021 wird auf die Angaben unter Textziffer 5.2 "Leasingforderungen" im Konzernanhang verwiesen.
Der Bestand an Zahlungsmitteln sank im Berichtsjahr um 9,7 Prozent auf 853,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 944,7 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der GRENKE Konzern im Vorjahr aufgrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation einen besonderen Fokus auf eine ausreichende Liquiditätsvorhaltung gelegt hatte, um flexibel auf Marktgegebenheiten reagieren zu können. Der Rückgang der Zahlungsmittel im Geschäftsjahr 2021 war im Wesentlichen die Folge der wieder verstärkten Vertriebsanstrengungen des Konzerns, speziell im vierten Quartal 2021, im Zuge des sich allmählich verbessernden Marktumfelds. Im Vergleich zum vorausgegangen Jahr (31. Dezember 2020: 944,7 Mio. EUR) verfügt GRENKE damit aber weiterhin über eine sehr umfangreiche Liquiditätsausstattung. Darüber hinaus ist der Konzern aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, einen Liquiditätspuffer vorzuhalten. So befanden sich zum Jahresende 2021 639,3 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 711,2 Mio. EUR) auf Konten der Deutschen Bundesbank, was aufgrund des negativen Guthabenzinses entsprechende Zinsaufwendungen verursachte.
Innerhalb der langfristigen Vermögenswerte verzeichneten die Sachanlagen einen Rückgang von 5,3 Prozent auf 82,1 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 86,6 Mio. EUR) und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte von 19,1 Prozent auf 19,3 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 23,8 Mio. EUR). Dies war die Folge der geringen Investitionen im Berichtsjahr (7,1 Mio. EUR), denen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 15,7 Mio. EUR gegenüberstanden. In den Abschreibungen und Wertminderungen ist eine Wertberichtigung auf eine selbst erstellte Softwareanwendung in Höhe von 1,5 Mio. EUR enthalten. Der Geschäfts- oder Firmenwert sank im Wesentlichen aufgrund der Wertminderung auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Factoring Deutschland in Höhe von 2,7 Mio. EUR auf 41,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 43,6 Mio. EUR).
Aufgrund des Verkaufs der Beteiligung an der via-fintech GmbH reduzierte sich der Wert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen auf 0,2 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 4,5 Mio. EUR).
Auf der Passivseite spiegelt sich die rückläufige Bilanzsumme insbesondere in der Abnahme der kurz- und langfristigen Finanzschulden um insgesamt 12,6 Prozent auf 5,1 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 5,8 Mrd. EUR) wider. Dabei stiegen die kurzfristigen Finanzschulden um 11,0 Prozent auf 2,1 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 1,9 Mrd. EUR), während die langfristigen Finanzschulden um 23,8 Prozent auf 3 Mrd. EUR (31. Dezember 2020: 3,9 Mrd. EUR) sanken. Die größte Position innerhalb der Finanzschulden, die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung, gingen gegenüber dem Jahresende 2020 (4,3 Mrd. EUR) um 14,1 Prozent auf 3,7 Mrd. EUR zurück bedingt durch den Rückgang des Neugeschäftsvolumens im Geschäftsjahr. Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft der GRENKE Bank lagen in Summe bei 1,4 Mrd. EUR und damit um 8,4 Prozent unter dem Wert zum Jahresende 2020 (1,5 Mrd. EUR).
Das Eigenkapital des Konzerns nahm zum 31. Dezember 2021 um 6,4 Prozent auf 1.269,0 Mio. EUR (31. Dezember 2020: 1.193,1 Mio. EUR) zu. Dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Konzerngewinn in Höhe von 95,2 Mio. EUR standen die Dividendenzahlung (12,1 Mio. EUR) und die Zinszahlung für das Hybridkapital (9,4 Mio. EUR) gegenüber. Darüber hinaus ergaben sich im sonstigen Ergebnis positive Effekte aus der Währungsumrechnung (5,9 Mio. EUR), der Marktbewertung von Hedging-Instrumenten (1,7 Mio. EUR) und der Veränderung der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (1,0 Mio. EUR), die durch die Erfassung von Wertänderungen von nach IFRS 9 optional erfolgsneutral behandelten Eigenkapitalinstrumenten (-5,3 Mio. EUR) weitgehend kompensiert wurden. Aufgrund des gestiegenen Eigenkapitals bei gleichzeitig rückläufiger Bilanzsumme stieg die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 auf 19,1 Prozent (31. Dezember 2020: 16,3 Prozent). Die Eigenkapitalquote übertraf damit das selbst gesteckte Ziel des Konzerns von mindestens 16,0 Prozent.
Dank des hohen Bestands an Zahlungsmitteln und der breit diversifizierten Refinanzierungsstruktur war der GRENKE Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Weitere Informationen zur Liquiditätssteuerung des Konzerns sind im Abschnitt 6.1.8.2 "Liquiditätssteuerung" innerhalb des Risikoberichts zu finden.
Über die Tochtergesellschaft GRENKE Finance Plc. wurde im Berichtsjahr 2021 eine bereits bestehende Anleihe um 125 Mio. EUR aufgestockt. Weitere Informationen zu den begebenen Schuldverschreibungen sind in den Angaben zum verkürzten Konzernzwischenabschluss dargestellt und zudem auf der Website www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/ fremdkapital/emittierte-anleihen abrufbar. Planmäßig getilgt wurden im Berichtszeitraum Anleihen über 315,0 Mio. EUR und 250,0 Mio. SEK. Insgesamt standen zum Jahresende 2021 Anleihen mit einem Nominalvolumen von 2.306,0 Mio. EUR, 8.000,0 Mio. JPY und 800,0 Mio. HKD aus (Vorjahr: 2.496,0 Mio. EUR, 8.000,0 Mio. JPY, 800,0 Mio. HKD und 250,0 Mio. SEK).
Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr planmäßig Schuldscheindarlehen über 95,0 Mio. EUR, 40,0 Mio. PLN, 66,0 Mio. DKK und 66,0 Mio. SEK getilgt. Vorzeitig getilgt wurden Schuldscheindarlehen über 148,0 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen der zum 31. Dezember 2021 ausstehenden Schuldscheindarlehen lag bei 70,0 Mio. EUR (Vorjahr 313,0 Mio. EUR), 60,0 Mio. CHF (Vorjahr: 60,0 Mio. CHF), 10,0 Mio. BRL (Vorjahr: 0 Mio. BRL), 20,0 Mio. DKK (Vorjahr: 86,0 Mio. DKK), 0 Mio. SEK (Vorjahr: 66,0 Mio. SEK) und 0 Mio. PLN (Vorjahr: 40,0 Mio. PLN).
Die Ausnutzung der ABCP-Programme erreichte zum 31. Dezember 2021 554,4 Mio. EUR und 115,8 Mio. GBP (31. Dezember 2020: 680,2 Mio. EUR und 122,4 Mio. GBP). Das Gesamtvolumen dieser Programme betrug 947,8 Mio. EUR und 150,0 Mio. GBP (31. Dezember 2020: 947,8 Mio. EUR und 150,0 Mio. GBP).
Die offenen Kreditlinien des Konzerns (d. h. Banklinien plus verfügbares Volumen aus Anleihen) betrugen zum Stichtag 31. Dezember 2021 2.702,4 Mio. EUR, 2,5 Mio. PLN und 75,0 Mio. HRK (31. Dezember 2020: 3.367,9 Mio. EUR, 24,0 Mio. PLN, 40,0 Mio. HRK und 10,0 Mio. CHF). Am 30. Juni 2021 hat der GRENKE Konzern mit sieben Kernbanken eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. EUR unterzeichnet. Die Fazilität läuft zwei Jahre und enthält Möglichkeiten zur Verlängerung für bis zu zwei weitere Jahre.
Die Refinanzierung über Kundeneinlagen der GRENKE Bank lag zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 1.065,1 Mio. EUR nach 1.373,1 Mio. EUR zum Jahresende 2020. Dies entspricht einem Rückgang von 22,4 Prozent.
Zur Finanzierung von KMUs arbeitet der Konzern mit einer Reihe von Förderbanken des Bundes und einzelner Bundesländer sowie der Europäischen Investitionsbank zusammen. Das Gesamtvolumen der Globaldarlehen, über die die vermittelten Förderdarlehen refinanziert werden, belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 705,0 Mio. EUR (Vorjahr: 705,0 Mio. EUR). Hiervon wurden 117,9 Mio. EUR in Anspruch genommen (Vorjahr: 216,3 Mio. EUR). Weiterführende Informationen zu den bestehenden Kooperationen mit Förderbanken sind im Konzernanhang unter Tz. 5.11.4 "Zweckgebundene Förderdarlehen" dargestellt.
Für seine Refinanzierung nutzt der GRENKE Konzern verschiedene Instrumente und staffelt deren Fälligkeiten über mehrere Perioden. Damit kann der Konzern flexibel auf Veränderungen der Refinanzierungsmärkte reagieren. Die nachstehende Tabelle zeigt die erwarteten Mittelabflüsse, die aus den zum 31. Dezember 2021 bestehenden vertraglichen Verpflichtungen resultieren. Von den insgesamt 1,2 Mrd. EUR Finanzschulden, die 2022 fällig werden, entfallen 332,4 Mio. EUR auf Verbindlichkeiten aus ABCP-Programmen und 751,1 Mio. EUR auf Anleihen, Schuldverschreibungen und Privatplatzierungen. Details zu den Fälligkeiten der einzelnen Instrumente sind im Konzernanhang im Kapitel 5.11 "Kurz- und langfristige Finanzschulden" dargestellt.
Die außerbilanziellen Verpflichtungen des GRENKE Konzerns beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 in Summe auf 692,1 Mio. EUR (Vorjahr: 435,9 Mio. EUR). Neben den üblichen Einkaufsverpflichtungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit umfassen diese unwiderrufliche Kreditzusagen und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften. Leasing- und Mietvereinbarungen sind nur insoweit außerbilanziell, als dass keine Erfassung einer Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 zu erfolgen hat. Weitere Details zu den außerbilanziellen Verpflichtungen sind im Konzernanhang im Kapitel 9.2 "Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten) und sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellt.
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| Zahlungen, die fällig werden | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | 31.12.2020 Gesamt | 31.12.2021 Gesamt | 1 bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Nach 5 Jahren |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 4.633.653 | 3.927.464 | 581.620 | 635.268 | 2.489.496 | 221.080 |
| Verbindlichkeiten aus ABCP | 891.931 | 762.168 | 92.103 | 240.317 | 427.540 | 2.208 |
| Anleihen, Schuldverschreibungen, Privatplatzierungen (in EUR lautend) | 3.149.673 | 2.550.714 | 386.990 | 239.699 | 1.866.584 | 57.441 |
| Anleihen, Schuldverschreibungen, Privatplatzierungen (nicht in EUR lautend) | 241.296 | 360.728 | 57.142 | 67.270 | 75.952 | 160.364 |
| Forderungsverkaufsverträge (in EUR lautend) | 7.564 | 3.600 | 300 | 900 | 2.400 | 0 |
| Forderungsverkaufsverträge (nicht in EUR lautend) | 92.466 | 108.086 | 16.314 | 38.394 | 53.378 | 0 |
| Zahlungen in Verbindung mit Bankschulden | 250.723 | 142.168 | 28.771 | 48.688 | 63.642 | 1.067 |
| Hybridanleihe | 262.387 | 248.981 | 12.946 | 0 | 236.035 | 0 |
| Leasing- und Mietvereinbarungen | 51.637 | 50.388 | 5.396 | 13.741 | 28.015 | 3.236 |
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 4.708 | 6.892 | 6.892 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einkaufsverpflichtungen * | 410.663 | 662.102 | 508.657 | 153.445 | 0 | 0 |
| Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften | 8.477 | 9.899 | 2.256 | 6.183 | 1.460 | 0 |
| VERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN INSGESAMT | 5.371.525 | 4.905.726 | 1.117.767 | 808.637 | 2.755.006 | 224.316 |
* Die Verpflichtungen beinhalten jene Zahlungsverpflichtungen, denen sich der Konzern auch bei Ausübung vertraglicher Kündigungsoptionen nicht entziehen kann.
Rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Abnahme von Waren und Dienstleistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Das Geschäftsjahr 2021 war für den GRENKE Konzern erneut herausfordernd. Neben den belastenden Effekten durch die Covid-19-Pandemie wurde die wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr durch die globalen Lieferengpässe beeinträchtigt. Nach Einschätzung des Vorstands hat der GRENKE Konzern in diesem Umfeld ein gutes Ergebnis erzielt.
Zu Jahresbeginn agierte GRENKE beim Kontrahieren von Neugeschäft mit restriktiven Vorgaben und starkem Fokus auf Small-Ticket-Finanzierungen für Unternehmen mit guter bis sehr guter Bonitätsbewertung. Im Zuge des sich schrittweise verbessernden Umfelds wurden die Restriktionen der Kontrahierung für das Neugeschäft gelockert. Dank der intensivierten Vertriebsanstrengungen konnte der Konzern im vierten Quartal das Leasingneugeschäft wieder deutlich steigern.
Infolge des Fokus auf risikoärmeres Neugeschäft während der Pandemie verzeichnete der Konzern ein weitgehend stabiles Zahlungsverhalten seiner Kunden, und die Aufwendungen für die Schadensabwicklung und Risikovorsorge gingen im Berichtsjahr 2021 spürbar zurück. Die Schadenquote lag mit 1,6 Prozent nicht nur - wie erwartet - unter 2 Prozent, sondern annähernd auf dem Niveau von 2019 (1,5 Prozent), dem Jahr vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Aufgrund der besser als erwarteten operativen Entwicklung konnte der GRENKE Konzern seine Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2021 zweimal erhöhen. Dazu beigetragen hat der außerordentliche Gewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an der viafintech GmbH.
Auch jenseits der Geschäftsergebnisse wurden wichtige Meilensteine erreicht. Im Juli 2021 konnte das Enforcement-Verfahren zur Prüfung des Konzernabschlusses 2019 durch die BaFin abgeschlossen werden. Die Kritikpunkte der BaFin wurden bereits im Konzernabschlusses 2020 berücksichtigt, sodass sich kein weiterer Anpassungsbedarf ergab. Die Prüfungen hatten nicht nur die personellen Ressourcen des Konzerns erheblich in Anspruch genommen, sondern auch die Reputation des Konzerns belastet. Nach Abschluss des Verfahrens nahm GRENKE im September 2021 erstmals wieder den Kapitalmarkt für die Refinanzierung in Anspruch und stockte eine bereits bestehende Anleihe um 125 Mio. EUR auf. Die hohe Orderbuchnachfrage kann als Beleg für das Vertrauen der Investoren in GRENKE gewertet werden. Im Dezember 2021 bestätigte S&P Global Ratings zudem das "BBB+/A-2" lang- und kurzfristige Emittentenrating der GRENKE AG und erhöhte das Stand-Alone-Rating der GRENKE AG um eine Stufe. Auf Basis der sehr hohen Eigenkapitalquote von 19,1 Prozent zum Jahresende 2021 ist der Vorstand daher zuversichtlich, das geplante Wachstum des Leasingneugeschäfts im Geschäftsjahr 2022 zu attraktiven Konditionen refinanzieren zu können.
Die zur Steuerung des GRENKE Konzerns eingesetzten finanziellen Leistungsindikatoren sind im Kapitel 1.3 "Steuerungssystem" dargestellt und erläutert. Daneben wird der Unternehmenswert des GRENKE Konzerns auch durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt. Im Folgenden ist die Entwicklung der für den Konzern wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021 beschrieben:
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| ― | Entwicklung der Belegschaft: GRENKE beschäftigte im zurückliegenden Jahr durchschnittlich 1.865 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 1.891). In Vollzeitäquivalenten gemessen, entspricht dies 1.794 Beschäftigten (im Vorjahr 1.823 7 ). Weitere 62 Personen waren im Berichtszeitraum bei GRENKE in Ausbildung (Vorjahr: 75 Auszubildende). |
| ― | Auf unsere deutschen Standorte entfielen dabei 760 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 727), an den internationalen Standorten waren 1.104 Personen (Vorjahr: 1.164) beschäftigt. Der Vorstand aus gegenwärtiger Sicht damit, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2022 (gemessen in Vollzeitäquivalenten) leicht über dem Niveau von 2021 liegen wird (Jahresdurchschnitt 2020: 1.863 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemessen in Vollzeitäquivalenten). |
| ― | Die Fluktuationsquote lag im Konzerndurchschnitt bei KPI 12,9 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent). In Deutschland lag sie bei 12,1 Prozent nach 8,4 Prozent im Vorjahr. Die Fluktuationsquoten wurden anhand der Beschäftigtenangaben gemessen in Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Wie im Vorjahr gab es keine betriebsbedingten Kündigungen. Ziel von GRENKE ist es die Fluktuationsquoten gering zu halten. |
| ― | Geschlechterspezifische Quote der GRENKE AG: Hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen konnten wir unsere Zielvorgabe von jeweils 30 Prozent in der zweiten und dritten Führungsebene im zurückliegenden Geschäftsjahr erreichen. 2021 betrug der Anteil der Frauen in der zweiten Führungsebene der GRENKE AG 45 Prozent. In der dritten Führungsebene lag der Anteil von Frauen bei 56 Prozent. Auch künftig möchten wir eine geschlechterspezifische Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31. Dezember 2022 beibehalten. |
| ― | Anzahl der Auszubildenden / DH-Studierenden: Im Geschäftsjahr 2021 absolvierten in Deutschland insgesamt 47 Personen (Vorjahr: 62) eine duale Ausbildung bzw. ein duales Studium. Im Geschäftsjahr 2022 dürfte die Anzahl der Auszubildenden und DH-Studierenden in Deutschland voraussichtlich bei 60 Personen liegen. |
| ― | Schulungsquote: Die prozentuale Anzahl der Mitarbeitenden des GRENKE Konzerns, die im Berichtsjahr an Freiwilligen- sowie Pflichtschulungen teilgenommen haben, belief sich auf 98 Prozent (Vorjahr: 85 Prozent). Die prozentuale Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GRENKE Konzerns, die an Freiwilligen sowie Pflichtschulungen teilnehmen (Schulungsquote), wird im Geschäftsjahr 2022 in der Bandbreite von 95 bis 98 Prozent erwartet. |
Weitere Informationen können der nachfolgenden Nichtfinanziellen Erklärung entnommen werden.
7 exklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit
Seit seiner Gründung 1978 fokussiert sich der GRENKE Konzern darauf, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Investitions- und Finanzierungsvorhaben zu unterstützen und fördert somit das Wirtschaftswachstum. Heute agiert der GRENKE Konzern als weltweiter Finanzierungspartner für KMU mit der GRENKE AG als Mutterunternehmen an der Konzernspitze und 55 Tochtergesellschaften (im Sinne des § 290 HGB /IFRS 10) in 33 Ländern (zu Einzelheiten verweisen wir auf Kapitel 1 "Grundlagen des Konzerns"). Unser nichtfinanzielles Engagement verstehen wir als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit des GRENKE Konzerns sowie für eine starke Positionierung im Markt. Im Rahmen des größten Geschäftsfelds Leasing begünstigt GRENKE mithilfe nutzungsorientierter Leasingverträge die Innovationstätigkeit der KMUs in Europa, da Anschaffungen liquiditätsschonend und durch Raten planbar und kalkulierbar sind. Hinzu kommt, dass die Covid-19-Pandemie für einen Digitalisierungsschub in der Arbeit vieler Beschäftigten sorgte. Die daraus folgende Notwendigkeit zu Investitionen der KMUs wird nach unserer Einschätzung auch über die Pandemie hinaus bestehen, und genau dort stehen wir als starker Finanzierungspartner des Mittelstands zur Verfügung.
Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft verleasen wir Neuwaren, die gängige Markt- und Technikstandards erfüllen. Davon versprechen wir uns eine längere Nutzungsdauer der Leasingobjekte. So können diese Geräte über die normale Leasinglaufzeit hinaus von unseren Kunden genutzt werden. Zudem achten wir auf eine Zweitverwertung der gebrauchten Leasingobjekte, indem wir diese vor allem über unsere Asset-Broker - nach Prüfung der Funktionstüchtigkeit und eventueller Instandsetzung - in den Sekundärmarkt verkaufen.
Nichtfinanzielle Informationen (im Sinne von ESG) werden bei GRENKE systematisch erfasst und als steuerbare Indikatoren in das Controlling und Risikomanagement integriert. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen unserer Konzerntätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft ist dabei Teil des zukunftsweisenden Managementansatzes.
Im Rahmen unseres systematischen Stakeholder-Relations-Managements gehen wir auf die Belange unserer relevanten Anspruchsgruppen ein - allen voran die der Kapitalmarktakteure, der Mitarbeitenden und der Kundschaft - und lassen diese in unsere strategischen Entscheidungen einfließen. Die für unser Geschäftsmodell als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen sind fester Bestandteile des GRENKE-Risikomanagements (vgl. "Risikomanagementprozess").
Im Zuge der im Geschäftsjahr initiierten Evaluierung und Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung des GRENKE Konzerns durch den Vorstand werden wesentliche Prozesse entlang der Wertschöpfungskette auch im Hinblick auf ESG-Kriterien analysiert und daraus entstehende Handlungsfelder definiert. Dabei waren für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 erstmals auch die Anforderungen der neuen Europäischen Taxonomieverordnung (EU-Verordnung) Nr. 2020/852) sowohl in strategischer Hinsicht als auch operativ zu berücksichtigen (vgl. dazu Abschnitt 4.8 Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie). Unsere ESG-Strategie wollen wir konsequent in den nächsten Jahren in enger Anlehnung an die erwartete Dynamik der gesetzlichen Vorgaben fortschreiben.
Der vorliegende Bericht stellt die Nichtfinanzielle Erklärung des GRENKE Konzerns gemäß dem seit Berichtsjahr 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) dar. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Angaben ausschließlich auf den GRENKE Konzern. Im Jahr 2020 wurden Franchisegesellschaften rückwirkend in den Konzernabschluss einbezogen (vollkonsolidiert). Daher werden in dieser Nichtfinanziellen Erklärung auch die Vergleichszahlen entsprechend dargestellt.
Anregungen, Wünsche und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern werden bei GRENKE bereits seit 1996 erfasst und ausgewertet. Mittlerweile haben wir unser Stakeholder-Relations-Management systematisch ausgeweitet. Neben Brief, Telefon und E-Mail nutzen wir verschiedene zielgruppenspezifische Formate und Kanäle, um unsere relevanten Stakeholder zu adressieren. Dabei gewinnt der Dialog über nachhaltigkeitsrelevante Themen kontinuierlich an Bedeutung.
Für 2022 planen wir für ausgewählte Stakeholder-Gruppen in unseren Top 5 (Regionen/Märkten) die Vertiefung des Stakeholder-Dialogs unter besonderer Berücksichtigung der für unser Geschäftsmodell als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance parallel zur Fortschreibung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
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| Stakeholder | Formate und Kanäle |
|---|---|
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter // Management // Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Konzernweites Managementforum, regelmäßige Informationen für die Belegschaft, Befragung der Belegschaft, Aktionen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Social Media (XING, LinkedIn, Facebook) |
| Geschäftspartnerinnen und -partner // Kundschaft / Händlerinnen und Händler der drei Geschäftssegmente Leasing, Bank und Factoring | Besuche und Workshops bei der Kundschaft, Welcome-Calls, Kunden- und Partnermagazin, Zufriedenheitsbefragungen |
| Kapitalmarkt // Investoren (Fremd- und Eigenkapital) // Analysten // Ratingagenturen | Geschäftsberichte, Hauptversammlung, Analysten- und Investorenkonferenzen, Roadshows und Kapitalmarktkonferenzen, Ratings (S&P, GBB) |
| Staat // Aufsichtsbehörden // Regulatoren // Wirtschaftsprüfungsgesellschaften // Nationale / internationale Gesetzgeber | Aufsichtsgespräch, Meldewesen und Reporting, Geschäftsberichte / Reporting, Dialog mit Förderbanken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Förderprogrammen sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich Mikrokrediten |
| Zivilgesellschaft // Potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter // Medienvertreter // Lokale Anspruchsgruppen // Gemeinnützige Institutionen | Social-Media-Präsenz auf XING, LinkedIn, Facebook und kununu, Unternehmensberichterstattung, Austausch mit Medienvertretern, Kunden- und Partnermagazin, Austausch in gemeinnützigen Projekten |
Zu unserem internen Stakeholder-Relations-Management gehören beispielsweise die regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen, die 2018 (70,8 Prozent Teilnehmende), 2020 (75,5 Prozent Teilnehmende) und 2021 (75,7 Prozent Teilnehmende) durchgeführt wurden und zukünftig mindestens einmal jährlich stattfinden werden.
Externe Anregungen kommen zum Beispiel von unseren Finanzierungsnehmern und Fachhandelspartnern. Diese werden als sogenannte "externe Empfängerzufriedenheit" erfasst und ebenfalls laufend ausgewertet. Die Erfassung und Auswertung der Rückmeldungen berücksichtigen wir bei der Weiterentwicklung unseres Produktangebots und unserer Dienstleistungen.
Bei der Erstellung dieser Nichtfinanziellen Erklärung und der Auswahl der dargestellten Kennzahlen in Kapitel 3 "Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" wurde bisher kein Rahmenwerk angewandt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Implementierung eines internationalen Reportingstandards weiter evaluiert. Angesichts der für Ende 2022 erwarteten Vorgaben durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 2.0 und konkretisierende Standards der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) werden diese in der EU zukünftig verbindlichen Regelungen abgewartet. Diese europäischen Standards sollen künftig als Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden und die heutige nichtfinanzielle Berichterstattung des GRENKE Konzerns in den einzelnen Bereichen ergänzen bzw. bei Bedarf ablösen.
Die Nichtfinanzielle Erklärung beinhaltete bisher eine Wesentlichkeitsanalyse mit Nachhaltigkeitsthemen, die aus Unternehmenssicht und im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg von GRENKE von strategischer Relevanz sind und zugleich die Interessen und Erwartungen der relevanten Anspruchsgruppen spiegeln. Im Jahr 2020 kamen durch den Bericht eines Leerverkäufers weitere bedeutende Themen sowohl aus externer als auch aus interner Sicht hinzu. Die Wesentlichkeitsmatrix wird daher im Geschäftsjahr 2022 weiter vorangetrieben.
Unsere Aktivitäten in den Handlungsfeldern "verantwortungsvolle Unternehmensführung", "nachhaltiges Personalmanagement", "Ressourcenmanagement", "soziale Aspekte" und "regionales Engagement" sowie im Qualitätsmanagement sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Die fünf Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß § 289c Absatz 2 HGB werden in dieser Berichtsstruktur ebenfalls abgebildet. Dabei geben wir Auskunft zum Entwicklungsstatus unserer Nachhaltigkeitsstrategie und berichten über einzelne KPIs, die innerhalb der Handlungsfelder entwickelt wurden (nachfolgend gekennzeichnet durch KPI). Ebenfalls beschreiben wir unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern. Diese sind ferner in der Tabelle "Unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen" samt Status dargestellt. Eine Überprüfung des aktuellen Stands sowie die Abwägung von neuen Maßnahmen erfolgen jährlich.
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| Handlungsfelder | Themen | Aspekt gemäß § 289c HGB |
|---|---|---|
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Compliance | Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
| Ethische und rechtliche Normen bestimmen unser Handeln. Unsere Entscheidungen treffen wir verantwortungsvoll und werteorientiert. Wir halten uns dabei an geltende Vorschriften, geltendes Recht sowie interne Regelungen und identifizieren uns mit den Grundsätzen der transparenten Unternehmensführung. 2020/2021 durchgeführte Untersuchungen betrafen u. a. die Bereiche Compliance und Geldwäscheprävention. Wir sehen die z. T. kritischen Ergebnisse als Chance, uns stetig zu verbessern. | Geldwäscheprävention | Achtung der Menschenrechte |
| Corporate Governance | ||
| Datenschutz | ||
| Informationssicherheit | ||
| Nachhaltiges Personalmanagement | Attraktiver Arbeitgeber | Arbeitnehmerbelange |
| Qualifizierte und eigenverantwortlich handelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, ist eine der wichtigsten Säulen unseres Unternehmenserfolgs. GRENKE steht loyal zu seiner Belegschaft und wird seiner Fürsorgepflicht gerecht - mehr denn je in einer pandemiebedingt außergewöhnlichen Zeit der Veränderung. | Diversität | |
| Ausbildung und Studium | ||
| Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | ||
| Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz | ||
| Ressourcenmanagement | Ressourcenmanagement | Umweltbelange |
| Wir achten auf den verantwortungsvollen Umgang mit allen vorhandenen, uns überlassenen Ressourcen. | Digitale Prozesse | |
| Regionales Engagement | Kooperationen | Sozialbelange |
| Wir stellen uns unserer sozialen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. So unterstützen wir Projekte und Organisationen, die in den Bereichen Soziales, Jugend, Sport und Kultur aktiv sind. | ||
| Handlungsfeldübergreifend | Qualitätsmanagement | |
| Stakeholder-Relations-Management |
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| Handlungsfelder | Maßnahmen | Geltungsbereiche | Termine | Status |
|---|---|---|---|---|
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung, Nachhaltiges Personalmanagement, Ressourcenmanagement, regionales Engagement, handlungsübergreifend | Reportingstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung evaluieren | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Chief Risk Officer auf Vorstandsebene infolge weiterhin steigender aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die internen Kontrollsysteme installieren | GRENKE Konzern | 2021 | Bestellung per 01.01.2021 von Isabel Rösler als CRO in den Vorstand der GRENKE AG |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Überprüfung des internen Prozesses zur Geldwäscheprävention | GRENKE Konzern | 2021 | Umgesetzt |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Schulungen von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Themen Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Anti-Korruption und Bestechung | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Prüfungen zur Compliance und Geldwäscheprävention durchführen | Tochtergesellschaften der GRENKE AG | Fortlaufend - jede Tochtergesellschaft wird alle 3 Jahre geprüft | Aktiv |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Einführung eines Compliance E-Learningtools | GRENKE Konzern | 2021 | Umgesetzt |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | E-Learnings zu Datenschutz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung | Schulungen zu Informationssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Ressourcenmanagement | Reduktion von Postversand durch Prozesse wie digitale Personalakte, digitales Kundenportal sowie elektronische Signaturlösung | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Ressourcenmanagement | Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 | In Baden-Baden und ausgewählten deutschen Niederlassungen | 2021 | Umgesetzt |
| Ressourcenmanagement | Durchführung einer CO 2 -Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol; Absicht Klimaneutralität in Deutschland für die Jahre 2020 - 2021 (in Prüfung) | GRENKE Konzern | Projekt 2021 initiiert Fortlaufend | Aktiv |
| Ressourcenmanagement | Einführung eines ESG-Score für unsere Leasingverträge unter Berücksichtigung der Aspekte Kunde, Objekte und unser Service | GRENKE Konzern | 2022 | Aktiv |
| Ressourcenmanagement | Aktualisierung der Car-Policy, die es ermöglicht, auch Elektro- und Hybridfahrzeuge als Dienstwagen zu beschaffen | GRENKE Konzern | 2021 | Umgesetzt |
| Regionales Engagement | Förderung sozialer und gesellschaftsbezogener Projekte | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Nachhaltiges Personalmanagement | Maßnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf, wie flexible Arbeitsmodelle und eine digitale Infrastruktur, die ortsunabhängiges Arbeiten ermöglicht | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Nachhaltiges Personalmanagement | Einführung von Führungsleitlinien (Leadership-Principles) | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Nachhaltiges Personalmanagement | Weiterbildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Nachhaltiges Personalmanagement | Besetzung von Führungspersonen in der zweiten und dritten Führungsebene mit jeweils mindestens 30 Prozent Männern und Frauen | GRENKE Konzern | 2021 | Umgesetzt |
| Nachhaltiges Personalmanagement | Förderung der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums zur Nachwuchssicherung | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |
| Handlungsfeldübergreifend - Qualitätsmanagement | Überwachungsaudit des Qualitätsmanagementsystems durch die TÜV SÜD Management Service GmbH | GRENKE Konzern | Jährlich | Aktiv |
| Handlungsfeldübergreifend - Qualitätsmanagement | Stichprobenzertifizierung von GRENKE-Standorten durch die TÜV SÜD Management Service GmbH sowie interne Audits im Bereich Qualitätsmanagement | GRENKE Konzern | Fortlaufend | Aktiv |

Infolge eines im September 2020 veröffentlichten Berichts eines Shortsellers hat das Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 eine gesonderte Prüfung bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) beauftragt. Außerdem mandatierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars nach § 44 KWG sowie eine Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE AG zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf das Kapitel 2.1 "wesentliche Ereignisse und Geschäfte im Geschäftsjahr 2021" im Wirtschaftsbericht.
Die daraus hervorgegangenen Kritikpunkte hat GRENKE als Chance gesehen, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Governance zu ergreifen und diese konsequent umzusetzen. Unser Anspruch ist es, jederzeit integer zu handeln und unsere Entscheidungen in Einklang mit dem regulatorischen und rechtlichen Rahmen sowie unseren Werten zu treffen.
Die GRENKE AG erfüllt die im Deutschen Coporate Governance Kodex (DCGK) dargestellten wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie weitestgehend die vom DCGK empfohlenen international und national anerkannten Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung (vgl. Kapitel 8 "Erklärung zur Unternehmensführung").
Für Ausführungen betreffend der personellen Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf das Kapitel 5 "Veränderung in den Organen der Gesellschaft".
Compliance erstreckt sich bei GRENKE auf alle geschäftlichen Tätigkeiten und Prozesse. Das an Gesetzen sowie aufsichtsrechtlichen und internen Regelungen orientierte Handeln ist für uns ebenso elementar wie der respektvolle Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und externen Stakeholdern, Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und die Achtung der Menschenrechte. Schriftlich verankert sind die Regeln des gegenseitigen respektvollen und ethischen Verhaltens auch in unserem Verhaltenskodex, der allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Arbeitsverträge überreicht wird. Darüber hinaus werden alle Organe und die Belegschaft über das Intranet, per E-Mail und in Schulungen über Gesetze, interne Regelungen und etwaige Neuerungen oder Änderungen hierzu informiert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die bestehenden Regelungen zur Prävention von Interessenkonflikten und dem Umgang mit Zuwendungen für den gesamten Konzern mit Gültigkeit für Organe und Mitarbeiter weiterentwickelt und im Intranet veröffentlicht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Veröffentlichung im Intranet im Januar 2022 informiert. Diese Thematik ist auch Gegenstand der Compliance-Schulung, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lauf des Jahres 2022 absolvieren müssen. Weitere Regelungen wurden im Lauf des Jahres 2021 aktualisiert und konkretisiert.
Vor dem Hintergrund des internationalen Geschäftsbetriebs stellen die unterschiedlichen Rechtssysteme und Gesetze in den 33 Ländern, in denen GRENKE tätig ist, eine zentrale Herausforderung dar. Unser Ziel ist es, mit dem gruppenweiten Compliance-Management-System (CMS) den vielfältigen internationalen Anforderungen gerecht zu werden und somit operationellen Risiken und Verunsicherungen souverän entgegenwirken zu können.
Das Risikopotenzial für Non-Compliance-Fälle (einschließlich Korruptions- und Geldwäscherisiken) wird von den Länderorganisationen jährlich analysiert. Vor der Übernahme von Gesellschaften werden Due-Diligence-Prozesse durchgeführt. Lokale Compliance-Officer in den jeweiligen Ländern stellen sicher, dass unsere Standards national wie international eingehalten werden. Die Tochtergesellschaften werden regelmäßig im Zuge von Compliance- und Geldwäsche-Audits überprüft.
Die lokalen Compliance-Officer berichten direkt an den Compliance-Beauftragten der GRENKE Gruppe, der alle wesentlichen Informationen an das zuständige Vorstandsmitglied (CRO) übermittelt. Er unterstützt den Gesamtvorstand ferner bei der Vermeidung von Gesetzesverstößen, Korruption und dolosen Handlungen sowie bei der Aufklärung zweifelhafter Fälle. Der zuständige Vorstand erhält einen Compliance-Jahresbericht. Ferner informiert das Compliance Office der Gruppe den Vorstand und Aufsichtsrat über alle wesentlichen Informationen mittels eines Compliance-Jahresberichts.
Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Wege zur Verfügung, um mögliche Regelverstöße zu melden. Mit unserer Hinweisgeberplattform "GRENKE Integrity Line", eröffnen wir ferner unserer Belegschaft, der Kundschaft, Händlern sowie Dritten die Möglichkeit, uns stets unter Wahrung der Vertraulichkeit, auf mögliche Regelverstöße aufmerksam zu machen (vgl. www.grenke.de/unternehmen/ grenke-gruppe/grenke-integrity-line/). Mit den gemeldeten Informationen gehen wir verantwortungsbewusst um. Verstößen gegen geltendes Recht begegnet GRENKE mit adäquaten Maßnahmen.
Wir treten potenzieller Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen durch qualifizierte Mitarbeitende, Arbeitsanweisungen, Richtlinien und adäquate Kontrollen entgegen. Das im Rahmen der gesonderten Prüfung identifizierte Verbesserungspotenzial im Bereich Geldwäscheprävention wurde konsequent aufgegriffen und bis Ende 2021 weitgehend umgesetzt. Für das Jahr 2022 werden im Rahmen eines Projekts weitere geldwäscherechtliche Sicherungsmaßnahmen eingeführt, unter anderem durch ein IT-systemgestütztes Monitoring von Transaktionen. Auf der Ebene der gruppenweiten Betrachtung bildete die Ernennung nationaler Geldwäschebeauftragter die Grundlage für die Überwachung des gruppenweiten rechtskonformen Handelns. Um das geldwäscherechtliche Risikomanagement weiter auszubauen, ist vorgesehen, mit der geplanten Einführung des IT-gestützten KYC- und Transaktionsmonitoring-Tools bis zum 31. Dezember 2022 auch die Überwachung politisch exponierter Personen (PEP) und von Sanktionen erfasster Personen und Entitäten in dieses IT-gestützte Monitoring zu integrieren. Hierdurch soll der bislang in weiten Teilen manuell durchgeführte Prozess automatisiert und digitalisiert werden, auch um Fehleranfälligkeiten zu verringern.
Das Risiko im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen wird jährlich von allen Tochtergesellschaften sowie auf Gruppenebene ermittelt. In diesem Zuge erfolgt auch die Bewertung der vorhandenen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen, die weiter ausgebaut werden, wenn es die Risikoanalysen ergeben. Die lokalen Geldwäschebeauftragten berichten dabei sowohl an das lokale Management als auch an den Geldwäschebeauftragten der GRENKE Gruppe, der alle wesentlichen Informationen an das zuständige Vorstandsmitglied (CRO) übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten jährlich einen ausführlichen Jahresbericht zur Geldwäscheprävention.
Sowohl unsere Kundschaft als auch unsere Fachhandelspartner (zuverlässige Dritte gem. § 17 Abs. 5 GwG) werden im gesetzlichen Rahmen anhand eines Know-your-Customer-Prozesses (KYC) geprüft, welcher sowohl die Identifizierung als auch die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, deren PEP-Status und Vorhandensein auf nationalen und internationalen Sanktions- und Embargolisten beinhaltet. Fachhandelspartner werden darüber hinaus regelmäßig über geldwäscherechtliche Vorgaben und Entwicklungen geschult und informiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GRENKE Gruppe werden ebenfalls regelmäßig sowie anlassbezogen geschult, wobei die Teilnahme an den Schulungen von der Personalabteilung nachgehalten und ein Eskalationsprozess bei Nichtteilnahme eingeleitet wird.
Im Fall von Anhaltspunkten für Verdachtsfälle auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene interne Wege zur Meldung zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch eine Hinweisgeberplattform (siehe 4.2.1 "GRENKE Integrity Line"), die im Intranet zur Verfügung steht. Die jeweiligen Geldwäschebeauftragten in der Gruppe leiten die Verdachtsfälle unverzüglich den nationalen Vorgaben entsprechend an die zuständigen Behörden weiter.
Das Compliance-Verständnis unserer Belegschaft ist der Schlüssel zur Erreichung unseres Ziels, Verstöße wirksam zu unterbinden. Deshalb erhalten alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzernweit eine umfassende Einführung in relevante Compliance-Themen wie beispielsweise Geldwäsche- und Betrugsprävention, Anti-Korruption und Bestechung. Zu den wesentlichen Schulungsinhalten gehören auch Instruktionen und Regeln zum korrekten und gesetzeskonformen Umgang mit Einladungen und Geschenken.
Mit Onlineschulungen im Rahmen des Einarbeitungsprozesses sowie Schulungen durch die nationalen Compliance- oder Geldwäschebeauftragten gewährleisten wir, dass die Themen Compliance und Geldwäscheprävention bei GRENKE kontinuierlich kommuniziert werden. Der 2020 eingeführte Compliance-Newsletter schärft zusätzlich das Bewusstsein für Compliance-relevante Themen.
Durch die Einführung eines Compliance e-Learning-tools bewegt sich die Schulungsquote im Rahmen eines verbesserten Überwachungs- und Eskalationsprozesses nahe der angestrebten Zielgröße. Weitere Ausführungen zur Schulungsquote befinden sich im Kapitel 4.4.2 "Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern".
Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben wir zudem KPI-10-Prüfungen zur Compliance und Geldwäscheprävention remote in unseren Tochtergesellschaften durchgeführt (Vorjahr: 11 Prüfungen). Ein Audit wurde auf das Jahr 2022 verschoben. Im Rahmen dieser dreijährlich stattfindenden Audits werden jeweils das Vorhandensein, die Angemessenheit sowie die Wirksamkeit des CMS und der Geldwäsche-Organisation geprüft.
Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen im GRENKE Konzern. Wir entwickeln unser Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter, um die Datenverarbeitung im Konzern rechtskonform auszuführen, potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, hat für eine datenschutzrechtliche Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union gesorgt. Aufgrund der internationalen Geschäftsaktivitäten stellen die unterschiedlichen Rechtssysteme mit ihren nationalen gesetzlichen Anforderungen für GRENKE allerdings auch künftig eine datenschutzrechtliche Herausforderung dar.
Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt daher auch die Anpassungen nationaler Gesetzgebungen, die dazu führen, dass neben den Bestimmungen der DSGVO in einzelnen Mitgliedsstaaten weiterhin unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz greifen. Sobald ein Mitgliedsstaat die Anforderungen über eine Öffnungsklausel um nationale Datenschutzregelungen ergänzt oder erweitert hat, werden die betroffenen Prozesse entsprechend angepasst.
Um den großen Herausforderungen im Datenschutz gerecht zu werden, haben sowohl die Konzernmutter GRENKE AG als auch ihre Tochterunternehmen jeweils Datenschutzbeauftragte nach den gesetzlichen Vorgaben bestellt. Weiterhin hat die Konzernmutter eine zentrale Stelle für den operativen Datenschutz geschaffen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten kontinuierliche E-Learnings im Bereich Datenschutz. Die Datenschutzbeauftragten und der operative Datenschutz stehen darüber hinaus unserer Kundschaft, Geschäftspartnern und der Belegschaft als fachkompetente Kontaktpersonen zur Seite.
Informationssicherheit ist ein wesentlicher Aspekt im GRENKE Konzern. Wir entwickeln unser Informationssicherheitsmanagement-System regelmäßig und anlassbezogen weiter, um den uns anvertrauten und von uns verarbeiteten Informationen mit einem angemessenen Schutzniveau zu begegnen.
Die Vorgaben der einschlägigen Verordnungen und Gesetze, insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und deren Fortschreibung, bilden hierbei die Grundlage unseres Handelns.
Die Maßnahmen, Prozesse und Kontrollen orientieren sich an dem Standard ISO 27001 sowie dem IT-Security-Reifegradmodell nach COBIT (international anerkanntes Rahmenwerk zur IT-Governance) und werden sukzessive ausgebaut. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über den aktuellen Status des Informationssicherheitsmanagements informiert. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit wichtigen Schnittstellen wie den Bereichen Compliance, Datenschutz und Risikomanagement.
Im Jahr 2021 wurde die fortgeschriebene Business-Impact-Analyse, die auf potenzielle Risiken für die Organisation abstellt, sowie die Schutzbedarfsanalyse weiter ausgebaut für zielgerichtete Planung und Investition in weitere adäquate Sicherheitsmaßnahmen. Der Ausbau fokussiert sich hierbei auf die Definition und Bewertung aller für unsere Finanzdienstleistungen und Services relevanten Geschäftsprozesse. Die stetig steigende Transparenz bildet die Grundlage für weitere planvolle Maßnahmen wie den Ausbau risikoreduzierender Maßnahmen, die Umstellung der IT-Plattformen, die Forcierung strategischer Sicherheitskonzepte sowie den Umbau derselben zu Zero Trust, um den Schutz stetig auszuweiten.
In verschiedenen zielgruppenorientierten und modular aufgebauten Schulungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den Themenschwerpunkten der Informationssicherheit sensibilisiert. Der Aufbau der Schulungen bietet den Vorteil, zeitnah und zielgerichtet auf sich verändernde Zustände wie z. B. die erhöhte Anzahl von Phishing-Versuchen zu reagieren.

Der GRENKE Konzern verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit allen vorhandenen und ihm überlassenen Ressourcen. Im Ressourcenmanagement bündeln wir daher sämtliche Maßnahmen, mit denen wir unsere Leistung in Bezug auf Umweltaspekte steigern wollen. Im Zentrum stehen die Digitalisierung unserer Prozesse, die Aspekte Energieeffizienz an den Unternehmensstandorten und zertifizierte Energieaudits sowie unsere Reisekosten-policy.
Im vorangegangenen Geschäftsjahr haben darüber hinaus zeitweise mehr als 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobil von verschiedenen Standorten gearbeitet, was einen positiven Einfluss auf die Umwelt hatte, da dadurch Arbeitswege eingespart wurden. Auch über die Corona-Pandemie hinaus bietet GRENKE die Möglichkeit, remote zu arbeiten und schafft damit auch zukünftig Einsparpotenziale.
GRENKE hat einen klaren Fokus auf Finanzierungslösungen, die auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten sind. Dabei sind wir kontinuierlich bestrebt, unsere eigenen Finanzierungsprodukte nachhaltiger zu gestalten und so für unsere Kunden attraktiver zu machen, um ihnen so ihr eigenes nachhaltiges Wirtschaften zu erleichtern und zu fördern.
Zu diesem Zweck entwickelt GRENKE aktuell einen Nachhaltigkeits-Score, in den die verschiedenen Komponenten, die für einen Leasing-Vertragslebenszyklus relevant sind, einfließen. Dazu gehören Parameter im Zusammenhang mit dem Leasingobjekt (z. B. Objektkategorisierung), dem Vertragsmanagement (z. B. Grad der Digitalisierung) und der wirtschaftlichen Aktivität unserer Kunden (z. B. Branchenschlüssel).
Details zu Digitalisierungsmaßnahmen bei GRENKE und deren positiven Effekt auf unsere Kunden sind in Kapitel 4.3.2 "Digitale Prozesse" beschrieben.
An der Produktion von Waren und Gütern sind wir als Finanzierungspartner für KMUs zwar nicht direkt beteiligt, dennoch sind wir bestrebt, auch in vor- und nachgelagerten Prozessen unseren Einfluss auf Nachhaltigkeitskriterien geltend zu machen.
GRENKE bietet eine große Vielfalt von Leasingobjekten an, mit dem Ziel jedem Bedürfnis unserer Kunden entsprechen zu können und so eine Diversität des Portfolios zu gewährleisten.
Vor allem auch in der gegenwärtigen Pandemie hat unser diversifiziertes Leasingobjektportfolio Stärke bewiesen, da es den kundenbezogenen Investitionsvorhaben maximalen Freiraum gewährt.
Siehe Grafik "Anteil Leasingobjekt-Portfolio".

Das Objektportfolio entwickeln wir laufend entsprechend unserer strategischen Ausrichtung fort. Im Bereich Sonstige haben wir - entsprechend unserer Zielsetzung nachhaltige Objektkategorien auszubauen - das Leasinggeschäft mit E-Bikes weiter vorangetrieben. Dies machte in Deutschland 13,3 Prozent des Leasingneugeschäfts aus (2020: 9,2 Prozent).
Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten wir einen Beitrag zur Reduktion von Abfall und zur Erhöhung von Recyclinganteilen, indem wir über eigene Asset-Broker in den Hauptmärkten Deutschland, Frankreich und Italien die Leasingobjekte am Ende ihrer Laufzeit übernehmen und nach Funktionsprüfung an Drittkunden weiterverkaufen.
Durch diesen Prozess oder alternativ mit einer bei Vertragsabschluss vereinbarten Rückkaufvereinbarung mit dem Fachhandelspartner kann die Mehrzahl der Objekte am Ende ihrer Laufzeit verwertet werden.
Der größte Teil der Objekte wird am Ende der Laufzeit an den Fachhandelspartner weiterverkauft. Die restlichen Objekte werden von den entsprechenden Asset-Brokern verwertet oder verschrottet. In Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2021 13.230 Objekte weiterverkauft, in Frankreich 7.895, in Italien 1.713.
Nur ein sehr geringer Anteil an Gegenständen wurde 2021 verschrottet und konnte nicht an den Fachhandelspartner, den Kunden oder Dritte verkauft werden. Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Anzahl der verschrotteten Geräte in Deutschland und Österreich 775 Gegenstände, in Italien 12 und in Frankreich 2.
Als international aufgestellter Anbieter von Leasingfinanzierungen bringt unser Geschäftsmodell traditionell ein hohes Aufkommen von Unterlagen und Dokumenten mit sich. Auch hier erkennen wir eine Herausforderung und einen geeigneten Hebel, um unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Konkret verfolgt GRENKE das Ziel, den Papierverbrauch kontinuierlich zu reduzieren. Drei sich ergänzende Digitalisierungsmaßnahmen werden nachfolgend beschrieben.
Die digitale Personalakte. Mit der digitalen Personalakte ermöglichen wir es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wichtige Formalitäten wie Urlaubsanträge oder Gehaltsabrechnungen papierlos abzuwickeln und zu verwalten.
Das digitale Kundenportal. Hier kann unsere Kundschaft ihre Verträge, Rechnungen und Daten jederzeit online verwalten. Das Portal ist für unsere Kundschaft in 21 * (Vorjahr: 21) Ländern verfügbar, die Einführung in weiteren Ländern ist geplant. Der Versand von Rechnungen erfolgt weitestgehend papierlos. In 25 ** Ländern (2020: 18 Länder) werden Rechnungen digital versendet. Auch bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen wird die elektronische Rechnungsstellung zur papierlosen Standardlösung. Laut EU-Richtlinie (2014/55/EU) müssen alle EU-Länder zumindest im Business-to-Government-Bereich sukzessive E-Invoicing einführen - ein Gesetz, dem wir gern folgen, zumal wir hier bereits Vorreiter sind: Nachdem das E-Invoicing in den vergangenen Jahren in unseren Tochtergesellschaften in Frankreich, Italien, Schweden, in der Türkei sowie in Deutschland und Finnland als auch in der Franchisegesellschaft in Chile eingeführt wurde, folgte 2021 die Tochtergesellschaft in Portugal.
Insgesamt wurde der Postversand durch die oben genannten Maßnahmen bei GRENKE weiter reduziert. In Frankreich konnten wir so die im Papierformat erstellten und per Post versendeten Rechnungen von 7 Prozent im Vorjahr auf 5 Prozent reduzieren. In Deutschland waren es 7 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent) und in Italien, aufgrund des eingeführten E-Invoicings, 0 Prozent (Vorjahr: 0 Prozent).
Siehe Grafik "Anteil gedruckter Rechnungnen in den Kernmärkten".
per 31. Dezember, in Prozent

Neben den Rechnungen digitalisieren wir weitere Schreiben: hier lag der Fokus im Jahr 2021 auf den Vertragsannahmeschreiben *** .
* Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Schweiz, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
** Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Lettland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika.
*** Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien.
Die elektronische Signaturlösung - Bereits 2015 hat GRENKE die E-Signature eingeführt, die seitdem steigende Nutzerzahlen verzeichnet. Der kostenlose Service für Fachhandelspartner und die Kundschaft vereinfacht den Abschluss von Finanzierungsverträgen. Die Dokumente werden elektronisch versandt und rechtsgültig signiert. Auch mit dieser Lösung sparen wir Papier für Ausdrucke und den Briefversand ein. Die E-Signature wurde 2015 zunächst in Deutschland und Frankreich eingeführt und ist in insgesamt 27 Märkten implementiert. Im Berichtsjahr lag der Anteil der über E-Signature abgeschlossenen Leasingverträge bei 39 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent). In unseren Kernmärkten sticht Italien, mit 66 Prozent elektronisch unterzeichneten Verträgen, besonders positiv hervor. Frankreich liegt mit 47 Prozent ebenfalls über dem Konzerndurchschnitt, Deutschland mit 15 Prozent darunter. Auch innerhalb des Konzerns gewinnt die elektronische Signatur zunehmend an Bedeutung, beispielsweise bei der Unterzeichnung von Protokollen oder Verträgen zwischen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus soll die qualifizierte elektronische Signatur - und damit auch das Videoidentverfahren - noch im Lauf des ersten Quartals 2022 in Deutschland eingeführt werden.
Siehe Grafik "Mit elektronischer Signatur abgeschlossene Leasingverträge".

Die Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung werden in Kapitel 4.8 der nichtfinanziellen Erklärung dargestellt.
Die vom GRENKE Konzern angemieteten Firmengebäude verfügen in Deutschland grundsätzlich über einen Energieausweis, der den jeweiligen energetischen Zustand dokumentiert. Doch der jeweilige Ist-Zustand ist für uns immer nur eine Zwischenbilanz, denn wir wollen den Energieverbrauch an unseren Standorten kontinuierlich senken. Hierfür lassen wir die technischen Anlagen in unseren Gebäuden fortwährend modernisieren. Eine moderne digitale Gebäudeleittechnik ermöglicht es uns, diese Anlagen energetisch effizient zu betreiben.
Über die regelmäßig in Deutschland durchgeführten Energieaudits erhalten wir Daten zur Energieeffizienz im Unternehmen. Auf dieser Grundlage ermitteln wir gegebenenfalls Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ein neuerliches Energieaudit nach DIN EN 16247 wurde 2021 durchgeführt und erfolgte am Stammsitz in Baden-Baden sowie in weiteren ausgewählten Niederlassungen in Deutschland. Mit der regelmäßigen Rezertifizierung ist der TÜV SÜD beauftragt; die nächste Durchführung ist 2026 geplant.
Es wurde die Installation einer Photovoltaikanlage für unser Headquarter in Baden-Baden beauftragt. Der dadurch erzeugte Strom wird zur Eigennutzung verwendet werden. Nach der kalkulatorischen Schätzung ergibt sich daraus ein CO 2 -Einsparpotenzial von 1,4 Mio. kg in den nächsten 21 Jahren.
GRENKE reagiert auf die Veränderungen der Arbeitswelt (New Work) durch die Digitalisierung, um die Attraktivität von GRENKE für alle Stakeholder zu erhöhen. Die daraus resultierenden Flächen- und Arbeitsplatzkonzepte, die nicht nur auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehen, sondern auch auf die veränderten Umwelt- und Klimabedingungen, werden derzeit eruiert. So wird beispielsweise das GRENKE Mailand Headquarter in ein neues modernes Gebäude umziehen und hat in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein neues Flächenkonzept ausgearbeitet. Dieses wird als Pilotprojekt umgesetzt und als Vorlage für weitere Flächenumgestaltungen bei GRENKE dienen.
GRENKE startete Ende 2021 mit der Analyse des CO 2 -Fußabdrucks im Sinne des Greenhouse Gas Protocols. Es wird zunächst der Unternehmensfußabdruck rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021 bilanziert. Dabei arbeitet der GRENKE Konzern mit der DEKRA Assurance Services GmbH zusammen. Gemäß Scope 1, 2 und 3 des Greenhouse Gas Protocols werden Daten in allen Niederlassungen weltweit evaluiert. Diese Daten betreffen beispielsweise den Energie- und Wasserverbrauch, die Firmenflotte sowie weitere Emissionswerte. GRENKE wird zukünftig weitere Daten mit einfließen lassen, wie z. B. die Emissionen von Dienstreisen. Ziel ist es, durch die Evaluierung der Daten entsprechende Emissionswerte zu identifizieren und darauf aufbauend erforderliche Reduktionsmaßnahmen abzuleiten. Gegebenenfalls werden Projekte initiiert, die Emissionskompensierungen ermöglichen. Um den Erfolg der Reduktionsmaßnahmen sicherstellen zu können, wird die Evaluierung des CO 2 -Fußabdrucks jährlich durchgeführt.
Der GRENKE Konzern will die Anzahl der Geschäftsreisen möglichst gering halten und bevorzugt umweltverträgliche Kommunikationsformen wie Video- und Telefonkonferenzen. Im Jahr 2021 fanden innerhalb unserer Organisation 1.862.440 Audiokonferenzen sowie 1.126.194 Videokonferenzen statt. Dies ist maßgeblich auf die Covid-19-Pandemie und das damit verbundene ortsunabhängige Arbeiten zurückzuführen. Durch die fortschreitende Digitalisierung bietet GRENKE über die Pandemie hinausgehend die Möglichkeit remote zu arbeiten, sodass davon auszuge hen ist, dass Video- und Telefonkonferenzen weiterhin viel genutzt werden.
Dienstreisen werden gemäß unserer internen Reisekostenpolicy geplant und durchgeführt. Darin werden unter anderem öffentliche Verkehrsmittel und insbesondere Bahnreisen empfohlen. Mit der Einführung eines neuen Reisebuchungs- und -abrechnungstools in Deutschland ab 01/2022 wird der Reiseabwicklungsprozess bei GRENKE digitalisiert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch von der Wahl der Verkehrsmittel bis hin zur papierlosen Abrechnung unterstützt. Die Einführung des Reisebuchungs- und -abrechnungstools ist für weitere Länder geplant. Das Tool ermöglicht es dem Reisenden unter Berücksichtigung des CO 2 -Ausstoßes digitale Meetings als Alternative zur Dienstreise durchzuführen sowie alternative Beförderungsmittel bei geringeren Distanzen zu wählen, um CO 2 einzusparen.
Da Mobilität eine wichtige Rolle bei der Nachhaltigkeit spielt, spiegelt sich dieses Thema auch in unserer Car-Policy wider. GRENKE macht deshalb einen Schritt nach vorne, indem den Mitarbeitenden mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge angeboten werden. An den deutschen Standorten wurden im Jahr 2021 mehr als 38 Prozent der von GRENKE bestellten Autos mit alternativen Energien betrieben. Von den 107 neu angeschafften Fahrzeugen in der GRENKE Gruppe werden insgesamt 33 Autos mit grünen Kraftstoffen betrieben. Für die Zukunft streben wir eine komplett emissionsfreie Fahrzeugflotte an. In diesem Zusammenhang werden wir den Aufbau und Betrieb einer zusätzlichen intelligenten Ladeinfrastruktur mit 30 Ladepunkten im Headquarter für unsere künftige E-Flotte beauftragen. Außerdem entwickeln wir derzeit ein Smart-Mobility-Konzept.

Der Erfolg des GRENKE Konzerns beruht auf den Fähigkeiten und der Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese zu gewinnen, zu binden und entsprechend weiterzuentwickeln, steht im Kern unserer Personalstrategie. Das Prinzip des Forderns und Förderns greift dabei im alltäglichen Miteinander, denn GRENKE steht als Familienunternehmen loyal zu seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nimmt seine Fürsorgepflicht ernst.
Über die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen hinaus haben Arbeitnehmerbelange bei GRENKE höchste Priorität. Die Art und Weise, wie wir intern miteinander arbeiten und umgehen, ist in unserem Unternehmenskodex festgehalten. Darin sind sowohl die Verpflichtungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen als auch die des Konzerns gegenüber der Belegschaft klar definiert. Insbesondere setzen wir auf gegenseitige Wertschätzung, Fairness und Respekt. Wir unterstützen Eigenverantwortung und Chancengleichheit, fördern die individuellen Stärken und berücksichtigen die Wünsche unserer Belegschaft im Hinblick auf die Verbesserung des Arbeitsumfelds.
Die Personalabteilung koordiniert und überwacht alle wesentlichen Personalangelegenheiten und nutzt dazu auch die konzernweit eingeführte Plattform "SAP Success-Factors". Entsprechend ihrem hohen Stellenwert werden Personalthemen mithilfe von Reports zu wesentlichen Kennzahlen erfasst und regelmäßig in den Vorstandssitzungen evaluiert und besprochen.
Das Jahr 2021 war für GRENKE herausfordernd. Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie tangierte nicht nur unser Neugeschäft sondern auch unser Arbeitsleben. Seit Mitte März 2020 arbeiteten zeitweise mehr als 80 Prozent der Belegschaft von zu Hause, und die durchgeführten Befragungen der Belegschaft zeigten, dass diese die Möglichkeit, remote zu arbeiten, sehr schätzen. Der Vorstand wandte sich mit Videobotschaften, internen Mitteilungen und persönlich in mehreren Videokonferenzen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit. Die transparente Kommunikation spiegelte sich in großem Einsatz und stärkte das GRENKE-Team.
Gerade das Jahr 2021 zeigt, dass es für GRENKE einen hohen Stellenwert hat, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dazu bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein ansprechendes und sicheres Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine angemessene Entlohnung. Diversität wird bei GRENKE als entscheidender Erfolgsfaktor verstanden und Chancengleichheit gilt als oberstes Prinzip.
Auch die Gewinnung neuer Teammitglieder und ihre Bindung an das Unternehmen haben für GRENKE sehr hohe Bedeutung. Ziel der Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, weiterhin eine angemessene Personalstärke sicherzustellen; gleichzeitig soll die Fluktuationsquote gering gehalten werden. Hierfür arbeiten wir kontinuierlich daran, GRENKE als Arbeitgebermarke regional und überregional bekannt zu machen. GRENKE nutzt ausgewählte soziale Medien, um neue Zielgruppen adäquat anzusprechen und die Reichweite von Stellenanzeigen und Recruiting-Initiativen zu erhöhen. So sind wir mit einem einheitlichen Auftritt auf XING, kununu, LinkedIn und Facebook vertreten. Weiterhin nutzen wir inzwischen auch die Möglichkeiten von Blogs oder Podcasts, um Einblicke in unsere Kultur und Arbeitswelt bei GRENKE zu ermöglichen. Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber erhalten hier viele Einblicke ins Unternehmen und können mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch kommen. Die Ansprache über diese Kanäle und Formate mit entsprechenden Inhalten erfolgt zunehmend mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die GRENKE mit ihren Erfahrungen repräsentieren.
Auch international setzt GRENKE auf den Einsatz sozialer Medien, um die Aufmerksamkeit potenzieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erlangen. In Italien und Frankreich werden verstärkt LinkedIn und lokale Jobbörsen genutzt. Weiterhin sind wir auf Messen präsent, die aufgrund der Covid-19-Pandemie überwiegend virtuell stattfanden.
Ergänzend zur Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg organisiert der GRENKE Konzern weitere Aktivitäten in Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen und Initiativen, die ebenfalls einen Beitrag zur Stärkung unserer Arbeitgebermarke und damit zur Talentgewinnung leisten. Darüber hinaus identifiziert das GRENKE Centre for Entrepreneurial Studies an der SRH Berlin University of Applied Sciences bedeutende Chancen und Herausforderungen für Unternehmen, erforscht die im 21. Jahrhundert benötigten Fähigkeiten (z. B. Innovation und Führung) und überträgt dieses Wissen in das Entrepreneurship-Programm.
Für die GRENKE-Mitarbeitenden bestehen zahlreiche Optionen für individuelle, lebensphasenorientierte Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle. Unsere digitale Infrastruktur bietet unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten des flexiblen, beispielsweise mobilen Arbeitens. Insbesondere junge Eltern nutzen spezielle Arbeitszeitmodelle, durch die sich Familie und Beruf bestmöglich vereinbaren lassen. Die Vergütung setzt sich aus einem fixen Arbeitsentgelt sowie erfolgsorientierten Vergütungskomponenten zusammen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir dieses Modell auf Marktkonformität und reflektieren die Stimmen unserer Mitarbeitenden, beispielsweise durch die Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage.
GRENKE fördert die Diversität und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Der Aufsichtsrat ist seit dem Ausscheiden von Frau Claudia Krcmar (Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juli 2021) mit 17 Prozent Frauen (Zielgröße mindestens 33 Prozent) besetzt. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2021 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung ist eine Entscheidung für Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungsprofils. Der Vorstand war nach dem Ausscheiden von Mark Kindermann am 8. Februar 2021 und bis zum Ausscheiden von Antje Leminsky am 30. Juni 2021 zu 50 Prozent mit Frauen besetzt. Seit Eintritt von Michael Bücker am 1. August 2021 ist der Vorstand zu 25 Prozent mit Frauen besetzt, was der vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 festgesetzten Zielgröße für den Anteil weiblicher Führungskräfte im Vorstand von mindestens 25 Prozent entspricht.
Hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen konnten wir unsere Zielvorgabe von jeweils 30 Prozent in der zweiten und dritten Führungsebene im zurückliegenden Geschäftsjahr erreichen. 2021 betrug der Anteil der Frauen in der zweiten Führungsebene der GRENKE AG 45 Prozent. In der dritten Führungsebene lag der Anteil von Frauen bei 56 Prozent. Auch künftig möchten wir eine geschlechterspezifische Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31. Dezember 2022 beibehalten.
Siehe Kapitel 8 "Erklärung zur Unternehmensführung".
Grundsätzlich gilt bei GRENKE das Prinzip der Chancengleichheit und Vielfalt. Werden beispielsweise bei der Auswahl neuer Talente externe Personaldienstleister eingebunden, sind auch diese aufgefordert, alle Geschlechter gleichermaßen in ihre Auswahl einzubeziehen, um die ausgeschriebene Position mit dem geeignetsten Kandidaten zu besetzen.
Auch beim Thema Weiterbildung wird GRENKE zukünftig einen besonders starken Fokus auf die Förderung und Qualifizierung der weiblichen Belegschaft setzen.
GRENKE beschäftigte im zurückliegenden Jahr durchschnittlich 1.865 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 1.891). In Vollzeitäquivalenten gemessen entspricht dies 1.794 Beschäftigten (im Vorjahr 1.823 8 ). Weitere 62 Personen waren im Berichtszeitraum bei GRENKE in Ausbildung (Vorjahr: 75 Auszubildende).
Auf unsere deutschen Standorte entfielen dabei 760 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 727), an den internationalen Standorten waren 1.104 Personen (Vorjahr: 1.164) beschäftigt.
Die Fluktuationsquote lag im Konzerndurchschnitt bei KPI 12,9 Prozent (Vorjahr: 10 Prozent). In Deutschland lag sie bei 12,1 Prozent nach 8,4 Prozent im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus arbeitnehmerseitigen Kündigungen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie der Veröffentlichung des Shortseller-Berichts und der in diesem Zusammenhang entstandenen Unsicherheiten. Die Fluktuationsquoten wurden anhand der Beschäftigtenangaben gemessen in Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Wie im Vorjahr gab es keine betriebsbedingten Kündigungen.
8 Exklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit.
Geschäfts- und Arbeitsprozesse verändern sich ebenso wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wissen, Motivation und die kontinuierliche Weiterbildung der Belegschaft sind längst zu wichtigen strategischen Unternehmensressourcen geworden, die in einem sich stetig wandelnden Marktumfeld weiter an Bedeutung gewinnen. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Unterschied machen. Weiterbildung bringt Know-how ins Unternehmen, fördert die Innovationskraft, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie die Arbeitszufriedenheit der Belegschaft. Diese Zielsetzung ist fest in unserem Personalentwicklungskonzept verankert. Eine Grundvorausetzung hierfür ist es, interne und externe Veränderungsprozesse aktiv zu begleiten und nach Möglichkeit gemeinsam zu gestalten. Dies ist jederzeit online möglich auf Basis der zur Verfügung stehenden internen und externen digitalen HR-Platfformen.
Unser Ziel ist es, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen optimalen Einstieg in unser Unternehmen zu ermöglichen. Potenzielle neue Teammitglieder werden deshalb schon während des Bewerbungsprozesses von einer festen Ansprechperson des Bereichs Human Resources (HR) betreut und über jeden Schritt im Auswahlverfahren informiert. Auch erhalten sie die Gelegenheit, das Team vorab kennenzulernen. Der komplette Bewerbungsprozess kann dabei bis hin zur Einstellung bei Bedarf komplett digital abgebildet werden. So sind wir als Unternehmen auch in der Lage, auf externe Bedingungen jederzeit optimal zu reagieren.
Neue Teammitglieder werden im Anschluss durch einen spezifischen Einarbeitungsprozess begleitet. Das Programm "Join GRENKE" dient dazu, neuen Mitarbeitenden bei der Integration im Unternehmen zu helfen. In digitalen Formaten wie Webkonferenzen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einblicke in die einzelnen Fachbereiche, die Historie, die Arbeitswelt und die Marke gegeben. Dabei begrüßt der Vorstand die neuen Mitarbeitenden regelmäßig in einem ersten Welcome-Call. Auf diese Weise werden das jeweilige Aufgabengebiet sowie das Zusammenspiel der Bereiche während der Einarbeitungsphase vorgestellt. Diese Kennenlerntermine werden in regelmäßigen Abständen angeboten, von HR koordiniert und individuell mit der jeweils zuständigen Führungskraft abgestimmt. Neben der systematischen Einführung in den GRENKE Konzern durchlaufen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch eine gründliche fachliche Einarbeitung innerhalb ihrer Teams.
Um in der aktuellen Pandemiezeit auch die sozialen Kontakte und das Knüpfen von Netzwerken innerhalb GRENKE weiterhin aufrechtzuerhalten, werden sogenannte "Explore Breaks" angeboten. Die "Explore Breaks" verstehen sich als virtuelle Phasen, in denen sich Mitarbeitende über Teams und Länder hinweg mit Kolleginnen und Kollegen der weltweiten GRENKE-Standorte treffen und vernetzen können.
Um die relevanten Prozesse für die Mitarbeitenden noch effizienter zu gestalten und zu steuern, nutzen wir eine HR-Management-Software (SAP Success-Factors). Sie unterstützt das HR-Team und alle Führungskräfte in der Personalarbeit und bietet Funktionen, die die Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern.
Das GRENKE Talent Lab steht für sämtliche Weiterbildungsangebote und -formate innerhalb des GRENKE Konzerns. Zielsetzung ist es, die kontinuierliche Qualifizierung und Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein vielfältiges und auf die jeweiligen Bedarfe zugeschnittenes Weiterbildungsangebot zu gewährleisten.
Das GRENKE Talent Lab bietet standortübergreifende, praxisorientierte sowie didaktisch und methodisch strukturierte Weiterbildungsmaßnahmen. Durch den Einsatz verschiedener Lernformate und -medien, u. a. moderner E-Learning-Programme und kontinuierlicher Evaluationsprozesse, stellen wir die Qualität des Weiterbildungsangebots sowie den Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens sicher. Wir streben an, dass möglichst jeder unserer Mitarbeitenden neben den Pflichtschulungen mindestens eine der Weiterbildungsmaßnahmen aus dem GRENKE Talent Lab pro Jahr besucht.
Das GRENKE Talent Lab ist in die zwei Bereiche Personalqualifizierung und Personalentwicklung unterteilt und bietet Weiterbildungsangebote, die auf die verschiedenen Abteilungen sowie Funktionen in der Organisation zugeschnitten sind. Diese beiden Säulen ergänzen sich gegenseitig und wurden als gemeinsamer Weg konzipiert, der auf jedes Teammitglied individuell zugeschnitten werden kann.
Siehe Grafik "Aufbau GRENKE Talent Lab".
Personalqualifizierung bedeutet bei GRENKE konkret, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch qualitativ hochwertige und praxisorientierte Weiterbildungsangebote in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und kontinuierlich für ihren Aufgabenbereich qualifiziert werden. Wir legen bei der Zusammenstellung des jährlichen Schulungsangebots besonders viel Wert auf eine Mischung aus internen und externen Trainings sowie auf ergänzende Individualschulungen zu Spezialthemen.
Interne Schulungsmaßnahmen werden durch GRENKE-Fachkundige durchgeführt und von der Abteilung HR begleitet sowie unterstützt. Mit externen Schulungsmaßnahmen beauftragen wir ausgebildete und erfahrene Referenten für das jeweilige Fachthema. Für die Auswahl und Bewertung externer Referenten und Coaches greift der HR-Bereich auf ein eigens entwickeltes Evaluationsmodell zurück.
Darüber hinaus wurde das Angebot des GRENKE Talent Labs im August 2020 um die führende digitale Lernplattform LinkedIn Learning erweitert. Hier kann das GRENKE-Team auf über 17.000 E-Learnings in den Kategorien Business (z.B. Projektmanagement), IT (z. B. Umgang mit Hard- und Software) und Kreativität (z. B. Ideenfindung und Innovation) zugreifen und sich flexibel, zeit- sowie ortsungebunden weiterbilden.
Mindestens einmal jährlich findet ein Review-Gespräch zwischen der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter und der verantwortlichen Führungskraft statt. Dabei werden unter anderem die Aufgabenerfüllung besprochen sowie Leistung und individuelle Kompetenzen beurteilt. Außerdem leiten wir hieraus gegebenenfalls einen Weiterbildungsbedarf ab, der bei der jährlichen Schulungsplanung berücksichtigt wird.
Um einen objektiven und von jeglichen Vorerfahrungen befreiten Blick auf das Potenzial der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands zu erhalten, durchliefen im Herbst des Jahres 2021 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein in Zusammenarbeit mit einem externen Consultant aufgesetztes Management-Appraisal. Die Evaluierung umfasste dabei die Themen Leadership-Kultur, Werte und Umgang mit Anforderungen an die international besetzte Managementebene. Das hier gewählte Format kombinierte nach gleichen Maßstäben die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Teilnehmenden und bildete die Grundlage für den persönlichen Austausch mit dem jeweils zuständigen Vorstand. Das Management-Appraisal bildete gleichsam den Auftakt dafür, um zukünftig auch die international besetzte Managementebene in unseren konzernweit etablierten "Annual Review"-Regelprozess einzubeziehen.
Im Rahmen der Personalentwicklung, die sich der individuellen Förderung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden von GRENKE im Einklang mit den Unternehmenszielen widmet, kommt ein weiteres Instrument zum Einsatz:
Antrag auf eine individuelle, außerplanmäßige Weiterbildung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ein Weiterbildungsvorhaben oder einen konkreten Förderungswunsch außerhalb des jährlichen Schulungsportfolios beantragen. Nach der Genehmigung des Antrags wird eine individuelle Fördervereinbarung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und GRENKE geschlossen.
Das im Jahr 2018 etablierte Programm "Leadership Personality" wird unternehmensweit für Führungskräfte des mittleren Managements durchgeführt. Im Jahr 2020 beendete eine französische Gruppe bestehend aus acht Personen das Trainingsprogramm erfolgreich. Darüber hinaus starteten in Summe 21 Führungskräfte der deutschen GRENKE-Gesellschaften verteilt auf drei Gruppen sowie eine internationale Gruppe von insgesamt zehn Personen im selben Geschäftsjahr.
Im vergangenen Geschäftsjahr begann eine weitere Gruppe mit neun Führungskräften der deutschen GRENKE-Gesellschaften das Training.
Das Schulungsprogramm besteht aus insgesamt fünf Modulen mit zehn Trainingstagen, die bedingt durch die Covid-19-Pandemie digital stattfanden. Ergänzt wird das Programm durch ein individuelles Coaching für die einzelnen Teilnehmenden. Die Schulungsmodule befassen sich mit relevanten Inhalten zur Theorie und Praxis des Führens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verknüpft mit GRENKE-spezifischen Themen. Aus aktuellem Anlass wurden beispielsweise die Themen Arbeiten und Führung auf Distanz ergänzt. Im Mittelpunkt stehen der offene Austausch sowie die praktische Anwendung und das Erleben der Lerninhalte. Unterstützung bei der Durchführung erhält das GRENKE-Team von einem externen Partner. Das Thema Führen auf Distanz wurde zusätzlich allen Führungskräften als Onlinekurs angeboten. Die Führungskräfteentwicklung bei GRENKE soll auch im laufenden Jahr großgeschrieben und sukzessive ausgebaut werden, dazu wurden Führungsleitlinien erarbeitet, die unseren Führunsgkräften Orientierung für ihre Führungsrolle geben. In einem nächsten Schritt wird die Implementierung geprüft und vorbereitet. Des Weiteren beabsichtigen wir, neben dem Programm für Führungskräfte weitere Karrierepfade (Talent Journeys) zu implementieren.
Das Weiterbildungsangebot des GRENKE Talent Labs stieß auch im Berichtszeitraum wieder auf große Nachfrage. So nahmen 2021 KPI 98 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GRENKE Konzerns an Schulungen teil (Vorjahr: 85 Prozent).

Unser Personalmanagement entwickelt und verbessert kontinuierlich die Themenfelder Ausbildung und Studium, Qualifizierung und Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - nicht zuletzt, um die Positionierung von GRENKE als attraktiven Arbeitgeber zu stärken und neue qualifizierte Talente für das Unternehmen zu gewinnen.
Im gleichen Zug sorgt das Personalmanagement für die positive Bindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. Denn eine qualifizierte, eigenverantwortlich handelnde Belegschaft ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eine unserer wichtigsten Ressourcen. Unsere Zielsetzung im Bereich Ausbildung und Studium ist es, einen möglichst hohen Anteil an geeignetem Nachwuchs und potenziellen Führungskräften frühzeitig an uns zu binden. Hierfür setzen wir auf mehrere sich ergänzende Maßnahmen: Zu diesen zählen insbesondere unser Ausbildungsmanagement, Kooperationen mit Schulen im Rahmen des Projekts "Wirtschaft macht Schule", unsere Praktikumswochen und unsere vielfältigen Initiativen im Bereich der Berufsorientierung.
Wir geben unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle Kompetenzen für ihre berufliche Karriere bei GRENKE an die Hand. Das beginnt bereits bei der Ausbildung in unserem Unternehmen. Unseren Auszubildenden ermöglichen wir eine individuelle und bedarfsorientierte Entwicklung, die ihre Stärken und den Bedarf in den speziellen Tätigkeitsfeldern gleichermaßen berücksichtigt.
Neben einem intensiven digitalen Einführungstag gehören zum Ausbildungsprogramm ein definierter Feedbackprozess und eine halbjährliche Einsatzplanung, in welche die Entwicklungswünsche unserer Auszubildenden und Studierenden einfließen.
In jeder Fachabteilung sind feste Ansprechpersonen sowie deren Stellvertretende für Auszubildende und Studierende definiert, welche die Ausbilder-Eignungsprüfung vor der IHK abgelegt haben. Sie sind dafür verantwortlich, die Auszubildenden und Studierenden zu betreuen, zu begleiten und in die spezifischen Fachthemen einzuarbeiten. Durch den Einsatz der Auszubildenden und Studierenden in verschiedenen Abteilungen entwickeln diese ein umfassendes Verständnis für die Abläufe in unserem Unternehmen. Zudem stellen wir anhand von standardisierten Einarbeitungsplänen sicher, dass allen Auszubildenden und Studierenden neben individuellen Fachkompetenzen auch ein einheitliches und übergreifendes Grundwissen vermittelt wird.
Durch eine umfassende Einarbeitung entwickeln die Auszubildenden und Studierenden erste Kompetenzen im jeweils angestrebten Ausbildungsberuf / Studienbild und darüber hinaus ein Verständnis für spezifische Herausforderungen im Arbeitsalltag bei GRENKE. Mit fortschreitender Entwicklung wirken die Auszubildenden und Studierenden aktiv an Projekten mit und lassen dabei auch eigene Ideen einfließen.
In Deutschland bieten wir Auszubildenden in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern in Karlsruhe, Kiel und Mannheim die folgenden Fachrichtungen an:
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| ― | Kauffrau / -mann für Büromanagement |
| ― | Fachinformatiker / -in Anwendungsentwicklung und Systemintegration |
Weiterhin bilden wir in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) seit 2004 junge Talente in verschiedenen Studienrichtungen aus. Unser Ausbildungsangebot umfasst dabei aktuell folgende Studiengänge:
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| ― | International Business (B. A.) |
| ― | International Business Management Trinational (B. A.) |
| ― | BWL - Deutsch-Französisches Management (B. A.) |
| ― | BWL - Finanzdienstleistungen (B. A.) |
| ― | BWL - Digital Business Management (B. A.) |
| ― | Accounting & Controlling (B. A.) |
| ― | Wirtschaftsinformatik (B. Sc.) |
| ― | Informationstechnik (B. Sc.) |
| ― | Cyber Security (B.Sc.) |
Durch die sich stetig wandelnde Marktsituation bedarf es einer kontinuierlichen Prüfung des Ausbildungsangebots. Im Zug der laufenden Marktsondierung haben wir neue Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge identifiziert und streben eine Erweiterung unseres Portfolios an, um den internen Bedarf an Nachwuchskräften noch besser abzudecken.
Im Geschäftsjahr 2021 absolvierten in Deutschland insgesamt 47 Personen (Vorjahr: 62 Personen) eine duale Ausbildung bzw. ein duales Studium. Auch wurden 14 der 16 Auszubildenden und Studierenden übernommen; dies entspricht einer Übernahmequote von KPI 87,5 Prozent (Vorjahr: 72,2 Prozent). International stellte sich die Entwicklung wie folgt dar: Unsere französische Tochtergesellschaft GRENKE Location SAS verzeichnete 20 Auszubildende im Jahr 2021 (Vorjahr: 25 Auszubildende). In Italien und in Dänemark werden derzeit jeweils 3 Personen ausgebildet. Großbritannien verzeichnet 6 Auszubildende. Die Tochtergesellschaften in der Schweiz, Spanien, Portugal und Finnland bilden jeweils eine Person aus. In Irland wurde 2021 der Ausbildungsbetrieb mit einer Nachwuchskraft aufgenommen. International beendeten 16 (Vorjahr: 10) Personen ihre Berufsausbildung, wovon 8 (Vorjahr: 3) Personen übernommen wurden. Die Anzahl der Auszubildenden sinkt leicht, die Ausbildungsquote der ausbildenden Gesellschaften des GRENKE Konzerns beträgt KPI 3,2 Prozent nach 3,6 Prozent im Vorjahr.
Für unser Engagement im Ausbildungsmanagement wurden wir 2021 zum vierten Jahr in Folge in die Kategorie "Beste Ausbilder Deutschlands" im Rahmen der gleichnamigen Studie des Wirtschaftsmagazins Capital eingestuft. Die Erreichung der höchstmöglichen Punktzahl bei dieser Auszeichnung bestärkt uns in unserem Vorhaben, an der hervorragenden Ausbildungsqualität in unserem Unternehmen festzuhalten.
Im Rahmen des Projekts "Wirtschaft macht Schule" der IHK Karlsruhe hat GRENKE Kooperationsverträge mit dem Markgraf-Ludwig-Gymnasium und dem Richard-Wagner-Gymnasium in Baden-Baden sowie mit der Lothar-von-Kübel-Realschule in Sinzheim geschlossen. Ziel ist es, der Schülerschaft ein besseres Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen zu vermitteln, ihnen die Berufsfindung und den Bewerbungsprozess zu erleichtern sowie die Beratungskompetenz der Lehrer zu stärken. Darüber hinaus engagieren wir uns durch Workshops, Sponsorings und Messeteilnahmen. Im Jahr 2021 waren wir beispielsweise auf der virtuellen Karlsruher Ausbildungsmesse "Einstieg Beruf" sowie in digitaler Form jeweils am "Tag der offenen Tür" der DHBW Karlsruhe und dem "Studieninfotag" der DHBW in Mannheim aktiv.
Darüber hinaus wurden vier Praktika durchgeführt, die es den Praktikanten ermöglichten, die Fachabteilungen nach individuellen Wünschen zu durchlaufen. Weiterhin wurde 2021 durch die Partnerschaft "KSC GRENKE aKAdemie" zwei KSC-Jugendspielern ermöglicht, ein Jahrespraktikum bei GRENKE zu absolvieren.
Unseren Auszubildenden bieten wir die Option, sich bei der IHK als "Ausbildungsbotschafter" schulen zu lassen. In dieser Funktion unterstützen sie die IHK unter anderem bei Berufsorientierungsveranstaltungen und stellen dort ihr Berufsbild und unser Unternehmen vor.
Durch die starke Präsenz im vorberuflichen Bildungsbereich wollen wir die Schülerschaft in ihrer Berufsorientierung unterstützen und die Wahrnehmung von GRENKE als engagierten und attraktiven Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber langfristig weiter stärken.
Wir fördern das Wohlbefinden unserer Belegschaft nachhaltig und sorgen für gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsplätze. In Deutschland ermitteln wir beispielsweise für jeden Arbeitsplatz mögliche gesundheitliche und sicherheitstechnische Risiken und legen geeignete Maßnahmen fest. Im Fokus stehen dabei die ergonomische Gestaltung sowie allgemeine Unterweisungen über potenzielle Gefahren im individuellen Arbeitsumfeld. Darüber hinaus bietet GRENKE seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen.
Mit unseren Architekten, dem Betriebsarzt und den Fachkräften für Arbeitssicherheit des Klinikums Mittelbaden gGmbH konnten wir ein umfassendes Abstands-, Schutz- und Hygienekonzept für das Stammhaus in Deutschland entwickeln und umsetzen.
Das Konzept beinhaltet die Gewährleistung von Mindestabständen in den Gebäuden und am Arbeitsplatz. Zum anderen stellt GRENKE kostenlose Antigenschnelltests und Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von FFP2-Masken ausreichend zur Verfügung. Kritische Bereiche mit Kundenkontakt wurden mit lichtdurchlässigen Kunststoffbarrieren ausgestattet. Auf die Handhygiene wurde hoher Wert gelegt und in allen Durchgangsbereichen sowie Nassbereichen ausreichend Desinfektionsmittel/-spender aufgestellt.
Alle Maßnahmen stehen im Einklang mit den regionalen Gesetzen, betrieblichen Vorgaben und werden regelmäßig überprüft und angepasst. Wir folgen dabei den behördlichen Empfehlungen und Richtlinien. Unser Hygienekonzept in Deutschland und unsere Maßnahmen wurden vom Klinikum Mittelbaden gGmbH als vorbildlich anerkannt.
Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung schützen zu können, haben wir im Juli 2020 in Kooperation mit dem Klinikum Mittelbaden Angebote für die Covid-19-Schutzimpfung organisiert. Im Dezember 2021 starteten wir mit einem weiteren Angebot der Covid-19-Schutzimpfung (Erst-, Zweit-, Booster-Impfung) in unseren eigenen Geschäftsräumen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige.
Die in Deutschland im Jahr 2017 eingeführte Gesundheitsplattform GRENKEmachtfit unterstützt mit Fitnessangeboten und Ernährungsberatung unser betriebliches Gesundheitsmanagement. Im Berichtszeitraum waren 81 Prozent der Belegschaft in Deutschland registriert (Vorjahr: 83 Prozent). Auch 2021 wurden aufgrund der Covid-19-Pandemie viele Kurse digital angeboten. Ferner wird die Plattform eingesetzt, um die arbeitssicherheitsrechtlich relevante Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze G37 effizient zu organisieren und um interne, gesundheitsfördernde und teamstärkende Sportgruppen zu unterstützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ländergesellschaften können vergleichbare Gesundheitsangebote entwerfen und nach ähnlichen Angeboten realisieren. So wurden beispielsweise in Großbritannien Gesundheitsseminare und "Cycle to Work"-Programme angeboten. Ferner wurden in Polen und in Portugal bereits Kooperationen mit Fitnessstudios geschlossen. In Frankreich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit ihr "Gesundheitsalter" zu berechnen. Zudem werden neben organisierten Sporteinheiten auch regelmäßig Früchtekörbe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Niederlassungen angeboten.
In Deutschland wurden folgende Angebote für den betrieblichen Teamsport entwickelt, woran sich auch die Vorstandsmitglieder beteiligen:
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| ― | Seit 2006 trifft sich am Standort Baden-Baden die Betriebsfußballmannschaft wöchentlich zum Training und nimmt darüber hinaus an Freizeitwettbewerben teil. |
| ― | Seit 2014 starten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Firmenlauf B2RUN. Zur Stärkung des Laufsports wurde ab 2019 ein wöchentliches Lauf- und Kräftigungstraining für das GRENKE-Team in Baden-Baden angeboten. |
Durch die Covid-19-Pandemie konnten die vorgenannten betrieblichen Sportangebote ab März 2020 sowie der Firmenlauf B2RUN nicht stattfinden.
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| ― | Im Rahmen des 2021 neu eingeführten Programms "Support in Special Life Situations" können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in besonders herausfordernden Lebenssituationen unterstützt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Gelegenheit, durch das Programm ihre Arbeitsleistung auf 80 Prozent zu reduzieren und trotzdem eine volle Bezahlung durch GRENKE zu erhalten. Das Programm "Support in Special Life Situations" kann von jedem Mitarbeitenden nach Zustimmung durch die Personalabteilung für 2 Monate einmal in drei Jahren in Anspruch genommen werden. |
| ― | Vom 11. bis 15. Oktober 2021 hat bei GRENKE zum ersten Mal eine Wellbeing-Week stattgefunden. Diese Woche wurde gezielt dem Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewidmet. In informativen und interaktiven Veranstaltungen hatten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Chance, über die Woche verteilt, spezielle Einblicke zu erhalten und neue Erfahrungen für die Verbesserung des Wohlbefindens im alltäglichen Leben zu sammlen. |
| ― | Am 4. Juli 2021 endete die B2Mission, eine sportliche Teamchallenge, an der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GRENKE AG gemeinsam teilnehmen konnten. Ziel war es, gemeinsam über über einen Zeitraum von vier Wochen möglichst viele Punkte zu sammeln und sich dabei mit Unternehmen aus ganz Deutschland zu messen. Ob Spazieren, Laufen, Walken, Wandern oder Radfahren - jeder zurückgelegte Kilometer zählte. Mit 131 Teilnehmern des Teams GRENKE belegte man am Ende den sechsten Platz in der Kategorie "Teamgröße <200". |
Durch die Bereitstellung und Verwaltung von Mikrokrediten eröffnet die GRENKE BANK AG Unternehmensgründern den Zugang zu Krediten, stärkt kleinste-, kleine sowie mittlere Unterehmen nicht nur in der Covid-19-Pandemie, sondern trägt auch zur Sicherung der mit diesen Betrieben verbundenen Arbeitsplätze bei.
2021 erhielt die GRENKE BANK AG erneut den alleinigen Zuschlag für den Mikrokreditfonds Deutschland der Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und bietet das Produkt seit September wieder am Markt an. Der verwaltete Bestand der staatlichen Mikrokredite in Höhe von bis zu 25.000 EUR für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beläuft sich auf 75.774,4 TEUR (Vorjahr: 63.952,0 TEUR). Der Anteil der Antragssteller und Antragsstellerinnen mit Migrationshintergrund beläuft sich auf rund 25 Prozent. Der Anteil der Antragsstellerinnen beläuft sich auf rund 29 Prozent, der Anteil der Antragssteller lag bei rund 71 Prozent.
Das Nachhaltigkeitsmanagement wird bei GRENKE vornehmlich im direkten Zusammenhang mit dem Kerngeschäft betrachtet. Unternehmerische Verantwortung bedeutet für uns aber auch, dass wir einen Teil der erwirtschafteten Gewinne an die Gesellschaft zurückgeben und dabei Organisationen oder Projekte fördern, die nicht unmittelbar mit unserer Wertschöpfung in Zusammenhang stehen müssen. Immer mit Blick auf unsere Markenwerte: einfach, schnell, persönlich und unternehmerisch als verbindliche Kriterien für alle Aktivitäten. Die verbindlichen Kriterien wurden von uns in den GRENKE Corporate Sponsorship & Donation Guidelines festgehalten. Einige Beispiele des regionalen gesellschaftlichen Engagements von GRENKE sind nachfolgend beschrieben.
Einen besonderen Fokus legt GRENKE traditionell auf die Förderung der Denksportdisziplin Schach. Seit 1997 fördert das Unternehmen das Schachzentrum und die Ooser Schachgesellschaft (OSG) in Baden-Baden, die mit über 390 Mitgliedern einer der größten Schachvereine Deutschlands ist. Die OSG ist sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern deutscher Rekordmannschaftsmeister. Auch im Lernenden- und Jugendbereich sowie im Seniorenbereich konnten etliche Erfolge und Meisterschaften errungen werden.
2013 übernahmen wir erstmals das Hauptsponsoring der "GRENKE Chess Classic" in Baden-Baden, an der regelmäßig hochrangige Spieler, wie der norwegische Schachweltmeister Magnus Carlsen, teilnehmen. Auch sponsern wir das "GRENKE Chess Open", welches seit 2016 in Karlsruhe stattfindet und zu einem der weltweit größten offenen Schachturniere zählt. 2019 nahmen knapp 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus aller Welt teil. Beide Schachturniere fanden aufgrund der Covid-19-Pandemie 2020 und 2021 nicht statt.
Auch in anderen sportlichen Disziplinen ist GRENKE als Unterstützer präsent. Der vierte GRENKE-Cup unter der Schirmherrschaft der GRENKE AG war gemeinsam mit dem Förderverein des SV Sinzheim für November 2020 geplant, konnte aber aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden. Das Fußball-Hallenturnier steht im Dienste der Jugendarbeit und verfolgt die Idee, eine stärkere Verbindung zwischen Sport und Schule, Ausbildung oder Studium voranzutreiben.
Beim Fußball setzt GRENKE ebenfalls konsequent auf Jugendförderung und unterstützt gemeinsam mit dem Karlsruher SC junge Talente auf dem Weg zur Profikarriere und beim Start in eine erfolgreiche Berufslaufbahn. Die "KSC GRENKE aKAdemie" steht für eine ganzheitliche Ausbildung, die über das reine Fußballtrainingsprogramm weit hinausgeht und langfristig auf die sportliche, schulische und persönliche Förderung der KSC Nachwuchstalente ausgerichtet ist (vgl. www.ksc.de/akademie).
Im Bereich Musik und Bildung unterstützen wir das Schulprojekt "Kolumbus - Klassik entdecken!". Mit einem Zuschuss eröffnen wir Schulkindern den vergünstigten Zugang zu Veranstaltungen des Festspielhauses Baden-Baden. Die Mädchen und Jungen besprechen im begleitenden Unterricht den Inhalt der besuchten Vorstellung und können an Opern-, Ballett- und Orchesterproben teilnehmen (vgl. www.fest-spielhaus.de/bildung/schulprojekt-kolumbus).
Außerdem fördert die GRENKE AG seit 2016 die SRH Berlin University of Applied Sciences im Rahmen einer Stiftungsprofessur für Entrepreneurship einschließlich zweier halber Doktorandenstellen bis 2022 sowie den Aufbau des Forschungsinstituts GRENKE Centre for Entrepreneurial Studies, welches im Januar 2018 eröffnet wurde. Das Institut beschäftigt sich mit der Analyse von Unternehmensgründungen und ermittelt mit wissenschaftlichen Methoden die Erfolgsfaktoren für die Praxis.
Ergänzend zum Sponsoring der oben genannten Einrichtungen unterstützen wir regionale und überregionale gemeinnützige Organisationen. Beispiele hierfür sind:
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| ― | Hilfswerk SOS-Kinderdörfer - Die SOS-Kinderdörfer sind ein unabhängiges, nichtstaatliches und überkonfessionelles Hilfswerk für Kinder, das weltweit aktiv ist. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, verlassene und notleidende Kinder in eine bessere Zukunft zu begleiten. |
| ― | Stiftung Ordnungspolitik - Einrichtung zur Pflege und wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Ordnungsökonomik |
| ― | KIT Science Week - Die KIT Science Week setzt durch den intensiven wissenschaftlichen Austausch einer mehrtägigen High-Level-Konferenz wichtige Impulse für die Forschung im Bereich der KI mit unterschiedlichen Programmformaten. |
In Italien werden gleichzeitig gemeinnützige Projekte unterstützt und das Sponsoring von Sportteams großgeschrieben. Beispiele hierfür sind:
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| ― | Sponsoring eines Frauenfußballteams - GRENKE setzt sich seit langem für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau ein. Aus diesem Grund unterstützen wir eine Sportart, die traditionell eher als männlich wahrgenommen wird. |
| ― | Unterstützung eines nationalen Fonds (FAI - Fondo Amiente Italiano) zur Erhaltung und Förderung der Umwelt. Ziel der Stiftung ist Schutz und Aufwertung des historischen, künstlerischen und landschaftlichen Erbes Italiens. |
GRENKE nutzt ein Qualitätsmanagementsystem, das den Rahmen für diverse Handlungen im Geschäftsalltag des GRENKE Konzerns vorgibt und somit auch zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie beiträgt. Alle konzernweit etablierten Geschäfts- und Arbeitsprozesse sind skalierbar und kundenorientiert an unserem Qualitätsmanagement ausgerichtet. So gewährleisten wir, dass unsere nationale und internationale Kundschaft einfache, flexible und kosteneffiziente Finanzierungslösungen vor Ort von uns erhält. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Zugriff auf unser Qualitätsmanagementsystem. Diese Maßnahmen ermöglichen es uns, auf Anforderungen jederzeit angemessen zu reagieren. Das internationale Qualitätsmanagementteam im Headquarter in Baden-Baden greift auf ein breites internes Netzwerk zurück, um relevante Informationen und Änderungen schnell und zielgerichtet kommunizieren zu können. In jedem Land gibt es eine QM-Kontaktperson, in einigen Ländern sogar eigene QM-Teams. Regelmäßige Network-Calls und monatliche Newsletter stellen einen beidseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicher, um somit das Qualitätsmanagement bei GRENKE bestmöglich voranzutreiben und weiterzuentwickeln.
Das Qualitätsmanagementsystem legt einen starken Fokus auf die Arbeitsprozesse und unterstützt so das GRENKE-Team bei der täglichen Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen die Prozesse auf diese Weise einfacher kennen und verstehen.
Seit 1998 wird bei GRENKE das Qualitätsmanagement von unabhängigen Prüfungsgesellschaften zertifiziert. Auf dieser Historie ruhen wir uns aber nicht aus; vielmehr verstehen wir das Qualitätsmanagement auch zukünftig als tragende Säule unseres Geschäftserfolgs und werden dieses weiterhin regelmäßig zertifizieren lassen, um die Qualtität unserer Produkte und Dienstleistungen zu sichern und stetig zu verbessern. Nach ihrem Überwachungsaudit im Jahr 2021 bestätigte uns die TÜV SÜD Management Service GmbH erneut, dass wir über ein gut funktionierendes und wirksames Qualitätsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der Norm ISO 9001:2015 vollumfänglich erfüllt. Das aktuelle Zertifikat ist bis Oktober 2022 gültig. Unsere zertifizierten Standorte und Unternehmen sind auf unserer Website zu finden (vgl. www.GRENKE.de/unternehmen/ GRENKE-deutschland/auszeichnungen-zertifizierungen).
Das Qualitätsmanagement ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, des Risikomanagements und unserer Due-Diligence-Prozesse. In einem sogenannten Qualitätsmanagement-Regelkreis, der die Bausteine "Qualitätspolitik", "Qualitätsziele", "Programme und Projekte", "Qualitäts-Audits" und "Qualitäts-Review" umfasst, prüfen und optimieren wir die organisatorische Struktur, die Prozesse und die Ergebnisse im Konzern systematisch, um damit zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Im Rahmen des Qualitätsmanagement-Regelkreises führen wir - ergänzend zu den genannten TÜV-Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits - interne Audits durch und erfassen kontinuierlich qualitätsrelevante Dokumente, die regelmäßig aktualisiert werden. Somit stellen wir sicher, dass sich sowohl Gesetzesänderungen als auch laufende Produkt- und Prozessanpassungen in unserem Qualitätsmanagement widerspiegeln. Dadurch können wir rechtzeitig Prozessabweichungen feststellen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Im zurückliegenden Geschäftsjahr sind KPI 28 Standorte durch den TÜV SÜD im Rahmen der Stichprobenzertifizierung auditiert worden (Vorjahr: 24 Standorte). Darüber hinaus haben 112 interne Audits stattgefunden (Vorjahr: 104 interne Audits).
Das Vorschlagswesen war schon immer Bestandteil der Unternehmenskultur bei GRENKE. Entscheidend ist jedoch die Kenntnis dieses Programms sowie eine entsprechende Motivation entlang der gesamten Belegschaft. Ende 2018 wurde ein neuer Prozess des Vorschlagswesens etabliert und die Umbenennung in Ideenmanagement vorgenommen. Auf einer digitalen Plattform haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Ideenkampagne jedes Quartal die Möglichkeit, ihre Ideen zu beschreiben. In diesem Jahr fanden erstmals Themenkampagnen zu den beiden Themen "Krise" (Q1) und "Nachhaltigkeit" (Q3) statt. Inzwischen wurden 32 Ideen umgesetzt, weitere 22 befinden sich derzeit in Umsetzung.
Für das Geschäftsjahr 2021 hat sich der europäische Gesetzgeber auf die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel fokussiert und schreibt europaweit einheitlich die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Leistungskennzahlen (KPI) auf Basis der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/852) im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung vor. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen KPI tragen sektoralen Spezifika durch eine Unterscheidung zwischen Nichtfinanzunternehmen (NFC) und Finanzunternehmen (FC) Rechnung.
Als Finanzholdinggesellschaft unter Aufsicht der BaFin nach KWG und im Anwendungsbereich der CRR II mit einem Kreditinstitut und anderen Finanzdienstleistungsinstituten als Tochtergesellschaften, haben wir die klimaschutzbezogenen Angaben nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen der §§ 340 ff. HGB i. V. m. der EU-Taxonomie sowie den zur EU-Taxonomie erlassenen delegierten Rechtsakten, das sind
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| ― | die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 (Disclosures Delegated Act, EU DDA) und, |
| ― | die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (Climate Delegated Act, EU CDA), entsprechend den Anforderungen für Kreditinstitute vorgenommen. |
Für das Geschäftsjahr 2021 als Jahr der Erstanwendung ist in einem ersten Schritt die Beurteilung der Taxonomiefähigkeit (taxonomy-eligibility) bestimmter Risikopositionen zu ermitteln. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird in einem zweiten Schritt die vollumfängliche Einhaltung der Merkmale des Art. 3 EU-Taxonomie Grundlage der Beurteilung sein, die sogenannte Taxonomiekonformität (taxonomy-alignment). Der wesentliche KPI für Kreditinstitute zur Messung der Taxonomiekonformität wird die sogenannte Green-Asset-Ratio sein.
Der für die Berechnung maßgebliche Konsolidierungskreis ist der aufsichtsrechtliche, welcher für den GRENKE Konzern dem Konsolidierungskreis nach IFRS entspricht.
Die Bilanzsumme des GRENKE Konzerns beläuft sich zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 auf 6,7 Mrd. EUR. Unter Berücksichtigung der gebildeten Risikovorsorge ergeben sich eine Gesamtaktiva (Konzernbilanzsumme zu Bruttobuchwerten) in Höhe von 7,2 Mrd. EUR. Die für das Geschäftsjahr 2021 als Jahr der Erstanwendung nach Art. 10 (3) EU DDA verpflichtend anzugebenden Informationen stellen sich für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
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| Risikoposition | %-Anteil an den Gesamtaktiva |
|---|---|
| Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten | - |
| Risikopositionen bei nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten | 15,42 |
| Handelsportfolio und kurzfristige Interbankenkredite | 3,08 |
| Risikopositionen ggü. Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten | 8,85 |
| Derivate | 0,02 |
| Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind | 67,00 |
Die Methode der Berechnung der nach den gesetzlichen Anforderungen durch den GRENKE Konzern zu veröffentlichenden Informationen lässt sich wie folgt skizzieren:
Der Gesetzgeber hat in Art. 10 (3) EU DDA nicht eindeutig geregelt, wie die Gesamtaktiva abzugrenzen sind. Der GRENKE Konzern legt hier dem Wortlaut des Art. 10 (3) DDA ("gesamte Aktiva") entsprechend die Konzernbilanzsumme zu Bruttobuchwerten zugrunde.
Für die Abgrenzung der Risikopositionen haben wir die für den GRENKE Konzern relevanten Bilanzpositionen herangezogen, die künftig auch in die Ermittlung der Green-Asset-Ratio gemäß der EU-Taxonomie (Annex V, 1.1.2 EU DDA) einfließen werden.
Gemäß den am 20. Dezember 2021 von der EU-Kommission veröffentlichten FAQ hinsichtlich der Umsetzung der EU DDA, dürfen Kreditinstitute für Zwecke der Pflichtangaben zu Risikopositionen bei (nicht) taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Schätzungen (estimate) zurückgreifen, sofern die finanzierten Unternehmen ihre Taxonomiefähigkeit noch nicht offengelegt haben. Dementsprechend nehmen wir diesbezüglich keine quantitativen Pflichtangaben vor. Wir sehen zudem von einer von der EU-Kommission konstatierten Veröffentlichung dieser Angaben als freiwillige Angaben unter Rückgriff auf Schätzungen und ergänzenden Erläuterungen ab.
Dementsprechend weisen wir unter den Risikopositionen bei nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ausschließlich unsere Bruttoforderungen gegenüber Haushalten im Sinne der Abgrenzung der Fin-Rep-Regelungen aus. Forderungen gegenüber Haushalten sind gemäß den Regelungen in der EU-Taxonomie immer dann als nicht-taxonomiefähig einzustufen, wenn es sich nicht um Forderungen aus Immobiliendarlehen, aus Krediten für die Renovierung von Immobilien oder Automobilkredite handelt.
In der Position "Handelsportfolio und kurzfristige Interbankenkredite" haben wir die nicht in bilanziellen Sicherungsbeziehungen designierten Derivate mit positivem Fair Value (9 Mio. EUR) sowie die kurzfristigen Interbankenkredite (214 Mio. EUR) zusammengefasst.
Die Position "Derivate" enthält dementsprechend unsere aktivischen Derivatepositionen in bilanziellen Sicherungsbeziehungen zum jeweiligen Fair Value.
Zur Ermittlung der "Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind" haben wir die Kriterien des Sitzlandes und der Anzahl der Mitarbeitenden auf Einzelgesellschaftsebene zugrunde gelegt. Das Kriterium der Börsennotierung unserer Kunden ist noch nicht konzernweit in unserem Datenhaushalt hinterlegt.
Der aktuelle Fokus der EU-Taxonomie-VO liegt auf den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Reduzierung von CO 2 -Emissionen ist auch eine strategische Ambition des GRENKE Konzerns. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Taxonomie und den gesetzlichen Anforderungen des Art. 7 (3) DDA ist ein großer Anteil unserer Risikopositionen an unseren Gesamtaktiva für die Berechnung der KPI der Taxonomiefähigkeit nicht relevant. Unser Hauptaugenmerk in Bezug auf die Taxonomie liegt daher auf der Erfassung der relevanten Kennzahlen für die zukünftigen KPI.
Zum 1. Januar 2021 trat Frau Isabel Rösler ihr Vorstandsamt als Chief Risk Officer (CRO) des GRENKE Konzerns an. Sie verantwortet wesentliche interne Kontrollfunktionen wie Risikocontrolling, Compliance, Geldwäscheprävention und Datenschutz sowie die administrativen Funktionen der Marktfolge. Der Aufsichtsrat der GRENKE AG hatte Frau Rösler Ende Dezember 2020 für das neu geschaffene Ressort auf Vorstandsebene bestellt.
Am 8. Februar 2021 entsprach der Aufsichtsrat dem Wunsch von Herrn Mark Kindermann, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden und sein Vorstandsmandat sowie alle weiteren Konzernmandate niederzulegen. Die Anzahl der Vorstände sank dadurch auf vier. Dem Rücktritt von Mark Kindermann war ein Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorhergegangen, in welchem Kritik an Abläufen der Internen Revision und prozessuale Schwächen im Bereich Compliance geäußert wurden.
Am 14. Juni 2021 teilte die GRENKE AG mit, dass die Vorstandsvorsitzende Antje Leminsky sich aus persönlichen Gründen entschieden hat, das Unternehmen zum 30. Juni 2021 zu verlassen. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. August 2021 Michael Bücker zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Michael Bücker, Jahrgang 1962, zeichnete zuletzt als Mitglied des Vorstandes der Bayerische Landesbank verantwortlich für das Ressort Corporates & Markets.
Am 29. Oktober 2021 gab die GRENKE AG bekannt, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch mit Wirkung zum 1. November 2021 zusätzlich zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt hat. Dabei würdigte das Gremium die Leistung von Dr. Hirsch in der Bewältigung der Herausforderungen, denen GRENKE insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ausgesetzt war. Dr. Sebastian Hirsch ist seit 2017 Vorstand der GRENKE AG und verantwortlich für Controlling, M&A, Treasury, Recht, Steuern und Investor Relations. Im Oktober 2020 war er zum CFO der GRENKE AG ernannt worden.
Die Hauptversammlung der GRENKE AG am 29. Juli 2021 wählte Norbert Freisleben, Diplom-Ökonom, Nils Kröber, Rechtsanwalt, und Dr. Konstantin Mettenheimer, Rechtsanwalt und Steuerberater, als Nachfolger von Herrn Wolfang Grenke, Frau Claudia Karolina Krcmar und Herrn Florian Schulte, die mit Ablauf der Hauptversammlung auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden waren.
Gemäß den regulatorischen Vorgaben hat der GRENKE Konzern Strategien und Prozesse eingerichtet, die gewährleisten, dass die Risikotragfähigkeit permanent sichergestellt ist. Die internen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung (ICAAP /ILAAP) stellen dabei ein integraler Bestandteil der Steuerung dar, welcher in das Risikomanagement-Rahmenwerk integriert und fortlaufend weiterentwickelt werden. Hierbei ist das Risikomanagement des GRENKE Konzerns darauf ausgerichtet, potenzielle, neu eingetretene sowie bestehende Risiken zu erfassen und zu bewerten. Dabei werden sowohl Einzelrisiken als auch mögliche Risikokonzentrationen und Interdependenzen zwischen unterschiedlichen Risikofeldern betrachtet. Das Risikomanagement des GRENKE Konzerns folgt einem intern definierten Prozess, der alle relevanten Ebenen der Konzernorganisation erfasst und eng auf die Tätigkeiten der einzelnen Bereiche abgestimmt ist. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung des Risikomanagementsystems und seine konzernweite Einhaltung.
Basierend auf der Geschäftsstrategie legt die Risikostrategie des Konzerns den langfristigen, risikopolitischen Rahmen für das Risikomanagement fest. Dieser Rahmen definiert die übergreifenden Risikoziele sowie den Einsatz konsistenter Standards, Methoden, Verfahren und Instrumente zum Erreichen dieser Ziele. Für die operative Umsetzung wurden entsprechende Anforderungen definiert. Die jederzeitige Einhaltung der regulatorisch geforderten Kapital- und Liquiditätsquoten ist ebenfalls operativ und strategisch implementiert. Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist darüber hinaus ein konzernweites Risikocontrolling implementiert, das Risiken unabhängig beurteilt, bewertet, überwacht, kommuniziert und steuert. Die interne Revision prüft jährlich die sachgerechte Implementierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. Im Berichtsjahr 2021 ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Risikomanagements durch die interne Revision eine wesentliche und keine schwerwiegenden Beanstandungen. Die wesentliche Feststellung betraf die Ausgestaltung der risikoartenspezifischen Stresstests.
Der Risikomanagementprozess leitet sich von der Risikostrategie ab und umfasst den Regelkreislauf Risikodefinition, Risikomessung, Analyse der Risiken, Verbesserung der Risikosteuerungsmaßnahmen und Risikokontrollmaßnahmen. Mit diesem Prozess werden interne und externe Risiken sowie Chancen im Konzern systematisch und strukturiert erfasst, offengelegt, bewertet und dokumentiert.
Im Mittelpunkt der Risikodefinition steht die Risikoinventur. Im Rahmen dieser werden die für uns relevanten Risikoarten identifiziert und hinsichtlich der Wesentlichkeit beurteilt. Hierzu werden jährlich und falls erforderlich anlassbezogen die wesentlichen Risiken ermittelt, ein Gesamtrisikoprofil erstellt und die im Risikomanagementsystem angewandten Methoden überprüft. Die Risikoinventur umfasst finanzielle sowie nichtfinanzielle Risiken. Die Bewertung unterteilt sich in eine quantitative sowie eine qualitative Analyse, die jeweils auf einer Skala von 1 (unwesentlich) bis 5 (signifikant wesentlich) basiert. Die Bewertungen werden nach Risikoarten aggregiert und anschließend im Rahmen von Workshops anlassbezogen erörtert, sodass für einzelne Risiken unter anderem deren Wesentlichkeit bestimmt werden kann. Abschließend wird das Gesamtrisikoprofil erstellt, durch den Vorstand final beschlossen und den Teilnehmern des zentralen Risikogremiums (AK Risk) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Risikoinventur zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden die folgenden Risiken als wesentlich eingestuft:
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| ― | Kreditrisiko: Kreditausfallrisiko, Migrationsrisiko |
| ― | Marktrisiko: Fremdwährungsrisiko, Zinsanpassungsrisiko, Zinsstrukturkurvenrisiko |
| ― | Operationelles Risiko: Operationelles Risikos gemäß CRR, Modellrisiko, Veritätsrisiko, Compliance-Risiko, IKT-Kostenrisiko, IKT-Sicherheitsrisiko, IKT-Datenintegritätsrisiko IKT-Organisationsrisiko, Rechtsrisiko |
| ― | Liquiditätsrisiko: Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinne, Refinanzierungsrisiko |
| ― | Sonstige Risiken: Geschäfts- und strategisches Risiko, Reputationsrisiko |
In 2021 wurden innerhalb des GRENKE Konzerns die Maßnahmen verstärkt, die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements aufzusetzen. Im Zuge der schrittweisen Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement wurde unter anderem damit begonnen Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Risikoinventur zu betrachten. Insbesondere sind Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate neue Risikoart zu sehen, sondern als Treiber, die sich in den bekannten Risikoarten materialisieren werden. Wir haben Nachhaltigkeitsrisiken qualitativ im Rahmen der Risikoinventur berücksichtigt, indem wir die physischen (bspw. extreme Wetterereignisse) und transitorischen Risiken (bspw. Änderung der Kundenpräferenz als Reaktion auf den Klimawandel oder Umweltverschmutzung) analysiert haben, inwieweit diese auf die bestehenden Risikoarten Einfluss nehmen. Während Transitionsrisiken insbesondere auf das Geschäfts- und strategische Risiko sowie auf das Reputationsrisiko einwirken, so wirken die physischen Risiken insbesondere auf das Länderrisiko sowie auf das operationelle Risiko.
Der Arbeitskreis Risiko (AK Risk) stellt das zentrale Gremium zur Koordination des konzernweiten Risikomanagements dar Im Rahmen des AK Risk werden unter anderem die Ergebnisse der Risikoinventur, die Ad-hoc-Risikomeldungen und weitere aufsichtsrechtliche und gesetzliche Herausforderungen sowie Neuerungen in Bezug auf das Risikomanagement thematisiert. Im Berichtsjahr wurden drei Ad-hoc-Risikomeldungen abgegeben.
Das Risikocontrolling nutzt ein periodenorientiertes Risikotragfähigkeitsmodell, das alle als wesentlich identifizierten Risiken beurteilt und der konzernweiten Steuerung und Überwachung des Gesamtrisikoprofils und des Kapitals dient. Die festgelegten Risikobereiche bzw. Risikoarten - mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos im eigentlichen Sinne (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) - sind im Zuge der Risikotragfähigkeitsbetrachtungen mit Risikodeckungsmasse zu unterlegen und zu limitieren. Teil der Risikotragfähigkeitsbetrachtungen ist auch die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Stresstestbetrachtungen für die wesentlichen Risiken. Das Risikocontrolling erstellt vierteljährlich einen Risikobericht, in dem die aktuelle Risikosituation dargestellt und erläutert wird.
Gemäß MaRisk sind auf Konzernebene neben der Risikocontrollingfunktion zudem die unabhängigen Funktionen der Compliance-Stelle, des Geldwäschebeauftragten, des Datenschutzbeauftragten und des Chief Information Security Officers eingerichtet. Die Compliance-Stelle überwacht den Umgang und das Einhalten der im GRENKE Verhaltenskodex festgelegten Wohlverhaltensregeln. Zudem identifiziert und steuert sie im gesamten GRENKE Konzern Interessenkonflikte, mit denen potenzielle Risiken verbunden sind. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung und Umsetzung der Datenschutzgesetze. Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß Geldwäschegesetz. Auf Basis seiner Richtlinie entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, einer aktuellen Gefährdungsanalyse des Konzerns sowie mit dem Einsatz von Monitoring- und Analyseinstrumenten ergreift er risikobasierte Maßnahmen gegen Rechts- und Reputationsrisiken. Der Chief Information Security Officer macht Vorgaben, überwacht die IT-Sicherheit und verantwortet insbesondere den Schutz der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte des Konzerns. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen hat der Konzern interne Kontrollverfahren zur Steuerung und Überwachung der genannten Risiken implementiert, die auf dem Aufbau und Ablauf der entsprechenden Prozesse basieren. Diese Risiken werden wiederum durch das Risikocontrolling beurteilt und bewertet sowie unabhängig überwacht, gesteuert und kommuniziert.
Aufgrund der Tatsache, dass die GRENKE AG übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe im Sinne der §§ 10 a und 25 a KWG ist, ist der GRENKE AG Konzern nach § 1 Abs. 35 KWG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR zugleich auch nach KWG eine Finanzholdinggesellschaft. Dieser hat zudem mit der GRENKE BANK AG ein Kreditinstitut als Tochtergesellschaft. Sowohl der GRENKE Konzern als auch die GRENKE BANK AG unterliegen unter anderem den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Capital Requirement Regulation (CRR) bzw. der Capital Requirements Directive (CRD IV) und des KWG. Im Berichtsjahr 2021 erfolgte die Inkrafttretung der Überarbeitung der Capital Requirement Regulation (CRR II) und der Capital Requirements Directive (CRD V). Der GRENKE Konzern und die GRENKE BANK AG haben daher die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) einzuhalten. Diese beinhalten unter anderem qualitative sowie quantitative Anforderungen an das Risikomanagement, die von den Instituten unter Berücksichtigung ihrer Größe sowie der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Geschäfte umzusetzen sind.
Zusätzlich unterliegen auch die Finanzdienstleistungsinstitute GRENKEFACTORING GmbH und Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA auf Einzelinstitutsebene dem KWG und der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Für diese Konzerngesellschaften hat die GRENKE AG die sogenannten Waiver-Regelungen gemäß § 2 a Abs. 1 oder 2 KWG in Verbindung mit § 2 a Abs. 5 KWG in Anspruch genommen. Die nachgeordneten Institute haben BaFin und Bundesbank angezeigt, dass bestimmte aufsichtsrechtliche Bestimmungen auf Konzern- statt auf Einzelinstitutsebene angewendet werden, da die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen vom übergeordneten Institut vollständig erfüllt werden. Dem Antrag der GRENKE AG bei der BaFin, den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis dem buchhalterischen der Konzernrechnungslegung gleichzusetzen, wurde bereits 2009 stattgegeben. Damit werden alle dem GRENKE Konzern zuzurechnenden Konzerngesellschaften durch den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis erfasst. Im Zuge der damaligen Abstimmung mit der BaFin hinsichtlich des Konsolidierungskreises erfolgte die Vereinbarung, dass Änderungen des Konsolidierungskreises, wie beispielweise die erstmalige Konsolidierung der Franchiseunternehmen im Geschäftsjahr 2020, unverzüglich der BaFin mitzuteilen sind.
Gemäß § 12 (1) Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sind Kredit- und Wertpapierinstitute dazu verpflichtet, einen Sanierungsplan zu erstellen. Unter den Voraussetzungen des § 12 (2) SAG trifft diese Pflicht das übergeordnete Unternehmen. Die zur Erstellung eines Sanierungsplans verpflichteten Unternehmen müssen den Sanierungsplan nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde vorlegen. Bei weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions - LSIs) wie der GRENKE AG ist dies gemäß § 3 Absatz 2 SAG in Verbindung mit § 1 Absatz 5 KWG die BaFin. Nach entsprechender Aufforderung der BaFin hat die GRENKE AG im Berichtsjahr 2021 erstmals einen Gruppensanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen eingereicht. Die Sanierungsplanung ist eine präventive Vorbereitung von operationellen Umsetzungsplänen für die strategische Planung mit dem Ziel, sich auf einen möglichen Krisenfall vorzubereiten. Es sind insbesondere Maßnahmen aufzuzeigen, um eigenverantwortlich die eigene finanzielle Stabilität sicher- bzw. wiederherzustellen.
Die Sanierungsindikatoren wurden so gewählt, dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie, das Risikoprofil, die Größe und die Komplexität des GRENKE Konzerns abgebildet werden. Gemäß § 14 (1) Satz 2 der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung hat der GRENKE Konzern mindestens einen Indikator je Betrachtungsdimension (Kapital, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögensgegenstände) in die Überwachung zu implementieren und mit einem Frühwarn- und Sanierungsschwellenwert zu versehen.
Das Zusammenspiel von Risikolimitierung, quantifiziertem Risikokapitalbedarf (Risiko) und Risikodeckungsmasse (für die Risikoabdeckung zur Verfügung gestelltes Kapital) wird als Risikotragfähigkeitssystem bezeichnet. Die Risikotragfähigkeit prüft unter Maßgabe des Going-Concern-Ansatzes (Prinzip der Unternehmensfortführung), ob die wesentlichen Risiken ausreichend mit Risikodeckungsmasse abgedeckt sind. Dabei wird ein Teil der Risikodeckungsmasse zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen, der aufsichtsrechtlichen Abzugspositionen sowie weiterer aufsichtsrechtlicher Kapitalaufschläge (aktuell SREP-Kapitalaufschlag für sonstige Risiken) reserviert und steht nicht zur Risikoabdeckung zur Verfügung. Der GRENKE Konzern wendet zur Überwachung seiner Risikotragfähigkeit ein internes Risikotragfähigkeitsmodell an, das alle als wesentlich identifizierten Risikoarten beinhaltet. Das Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinne (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) bildet hierbei eine Ausnahme, da dieses gemäß Tz. 4 des Kapitels AT 4.1 der MaRisk nicht zwingend in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung eingebunden werden muss. Die festgelegten Risikobereiche bzw. Risikoarten sind im Zuge der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikodeckungsmasse zu unterlegen und zu limitieren. Grundlegendes Ziel des Risikotragfähigkeitsmodells ist es, vorhandene Risiken zu quantifizieren, um daraus frühzeitig potenzielle Belastungen für das Eigenkapital zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Siehe Grafik "Risikotragfähigkeitskonzept"

Als Risikodeckungsmasse werden die maximal zur Risikoabdeckung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bezeichnet. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den bilanziellen Eigenmitteln (Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn und zusätzliches Kernkapital) und dem Jahresplanergebnis auf Basis einer rollierenden Zwölfmonatsbetrachtung zusammen. Gemäß der Logik des Going-Concern-Ansatzes wird ein Teil der Risikodeckungsmasse zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen sowie weiterer Abzugspositionen (insbesondere immaterielle Vermögenswerte, nicht beherrschende Anteile des Eigenkapitals und Firmenwerte) reserviert und steht nicht der Risikoabdeckung zur Verfügung. Die danach verbleibende verfügbare bzw. freie Risikodeckungsmasse wird den quantifizierten Risikobereichen zugewiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 belief sich die freie Risikodeckungsmasse auf 752,4 Mio. EUR (Vorjahr: 597,0 Mio. EUR). Refinanzierungs-, Modell-, Veritäts- und sonstige Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung durch Risikopuffer berücksichtigt. Gemäß der Risikostrategie strebt der GRENKE Konzern eine Gesamtrisikoauslastung von dauerhaft unter 95 Prozent an.
Teil des Risikotragfähigkeitssystems ist die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Stresstestbetrachtungen aus außergewöhnlichen, jedoch möglichen Ereignissen. Das Risikocontrolling entwickelt klassische Szenarien (historische und hypothetische), die vom Vorstand verabschiedet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Ursachen für ein etwaiges hohes Risiko im jeweiligen Stressszenario.
Im Zuge der quartalsweisen Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden folgende Stresstestszenarien berechnet:
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| ― | Schwerer konjunktureller Abschwung: Dieses Szenario unterstellt einen schweren konjunkturellen Einbruch und eine Stagnation in den Folgejahren, ausgelöst beispielsweise durch die finanzielle Schieflage eines bedeutenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts. Dabei wird unterstellt, dass die steigende Unsicherheit auf den Finanzmärkten mit einer Ausweitung der Risikoprämien auf den Geld- und Kapitalmärkten, Ratingherabstufungen, einem Einbruch von Exporten und Investitionen in Deutschland und Europa einhergeht. Die EZB reagiert mit erhöhter Liquiditätszufuhr und einer Absenkung der Leitzinsen. Die Arbeitslosigkeit steigt aufgrund des schweren konjunkturellen Abschwungs deutlich an. Die schlechten Aussichten und die zunehmende Unsicherheit führen zu einem starken Rückgang des Neugeschäfts. Es kommt verstärkt zu Betrugsfällen infolge von Wut- und Verzweiflungstaten. Schließlich führen die extrem schlechten Aussichten und die zunehmende ext reme Unsicherheit zu einem Rückgang des Neugeschäfts. |
| ― | Schwere EU-Währungskrise nach Italexit: Das Szenario unterstellt einen drohenden Staatsbankrott in Italien, welcher zu einem Austritt Italiens aus dem Europaraum führt. Dabei wird unter anderem unterstellt, dass Forderungen an dieses Land in großem Umfang abgeschrieben werden müssen, eine Ausweitung der Risikoprämien auf den Geld- und Kapitalmärkten erfolgt, Ratingherabstufungen für italienische Unternehmen, Banken und den Staat durchgeführt werden und sich als Folge des damit einhergehenden Vertrauensverlusts eine massive Abwertung des Euro ergibt. Die neue italienische Währung wertet gegenüber dem Euro erheblich ab. Die zunehmende Verunsicherung führt zu einem Rückgang des Neugeschäfts. Die EZB und ggf. lokale Zentralbanken reagieren mit erhöhter Liquiditätszufuhr und einer Absenkung der Leitzinsen. |
| ― | Abschwung im IT-Bereich: Aufgrund branchenindividueller Faktoren kommt es zu einem weltweiten Strukturwandel in der IT-Branche. Dies führt zu einem globalen Nachfragerückgang nach IT-Produkten, wodurch es zu einer nationalen Preissenkung bei IT-Produkten und infolgedessen zu einer Erhöhung der sonstigen Risiken kommt. Infolge der sinkenden Marktwerte und des Rückgangs des Neugeschäftsvolumens werden geringere Erlöse aus der Verwertung und der Nachmiete der Leasingobjekte erzielt. Eine geringere DB-Marge ist die Folge. |
| ― | Reputationsschaden: Dieses Szenario wurde im Berichtsjahr überarbeitet und verschärft (zuvor: Szenario "Verlust des Investmentgrade-Status"). Das Szenario unterstellt einen im Nachgang zu einem Short Seller Angriff entstandenen Reputationsschaden, welcher dazu führt, dass die Refinanzierung über den Kapitalmarkt (Anleihen, CP) nur noch über überdurchschnittlich hohe Credit Spreads möglich ist. Darüber hinaus werden auslaufende Kreditlinien (Revolving Credit Facilities) von Seiten der Refinanzierungspartner zu deutlich erhöhten Konditionen verlängert. Dabei wird von einem gleichbleibenden Neugeschäft ausgegangen. Zudem führen die Auswirkungen, die sich nachgelagert aus den Sonderprüfungen der BaFin ergeben, zu einer temporären Neueinstufung im Rahmen des SREP. Hierdurch verschlechtert sich die quantitative Einstufung, was zu einer Erhöhung des zusätzlichen Kapitalpuffers (SREP) in Höhe von drei Prozentpunkten führt. Darüber hinaus ergeben sich für ansteigende Verwaltungsaufwände in Folge auferlegter Maßnahmen von Seiten der Aufsicht sowie Kosten für Sonderprüfungen. |
| ― | Inflation: Das Szenario unterstellt einen Anstieg der Inflation im Euroraum infolge drastischer geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen. Der Anstieg der Aktienkurse signalisiert, dass zunehmend in Sachwerte investiert wird. Zudem erfolgt ein deutlicher Rück gang der Sparquote aufgrund der vorherrschenden Inflationsangst. Damit einhergehend steigt die Konsumquote durch eine gestiegene Nachfrage langlebiger Konsumgüter und vorgezogener Investitionen. Ein Wachstum des BIP ist die Folge. Zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditvergabe erhöhen sämtliche europäische Zentralbanken die länderspezifischen Quoten für die Festsetzung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers schlagartig um 1 Prozent. Aufgrund steigender Investitionen im Euro-Währungsraum kommt es zu einer Aufwertung des Euro. Die EZB reagiert mit einer Erhöhung der Leitzinsen, um die überschüssige Liquidität im Markt abzuschöpfen. Die inflationsbedingt höhere Nachfrage wird durch das gestiegene Zinsniveau sowie den Wegfall von potentiellen Neukunden, die statt Leasing einen Kauf realisieren, teilweise ausgeglichen. Es kommt zu einem Neugeschäftswachstum. |
| ― | Covid-19-Pandemie: In diesem Szenario führen staatlich verordnete Einschränkungen des öffentlichen Lebens weltweit zu einem drastischen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Eine große Anzahl von Branchen ist von direkten Einschränkungen bzw. Schließungen betroffen, darunter fallen u.a. Tourismus, Gastronomie, Personenbeförderung, Kultur, Unterhaltung, Einzelhandel sowie persönliche Dienstleistungen. Nachgelagert sind produzierendes Gewerbe und internationale Wert schöpfungsketten (z.B. im Maschinenbau, Fahrzeugbau) durch einen Rückgang auf Angebots- und Nachfrageseite beeinträchtigt. |
In sämtlichen oben beschriebenen Stresstestszenarien lag die Limitauslastung im Berichtsjahr unter 100 Prozent der freien Risikodeckungsmasse. In dem für den GRENKE Konzern ungünstigsten Szenario (Reputationsschaden) erhöht sich die Limitauslastung auf 84 Prozent des relevanten Risikolimits.
Infolge der 6. MaRisk Novelle 2021 waren für das Berichtsjahr erstmals auch Sensitivitätsanalysen der Stresstestbetrachtung durchzuführen. Die Sensitivitätsanalysen stellen Modellrechnungen dar, mit denen die Auswirkungen einzelner Risikofaktoren abgeschätzt werden sollen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden Sensitivitätsanalysen auf Basis von zwei Risikofaktoren durchgeführt:
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| ― | Historische Risikofaktoren: Analyse der Auswirkung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Neugeschäftsannahmen gemäß historischer Shifts aus dem Szenario schwerer konjunktureller Abschwung |
| ― | Hypothetische Risikofaktoren: Analyse der Auswirkung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Neugeschäftsannahmen gemäß hypothetischer Shifts aus dem Szenario Covid-19-Pandemie (hypothetischer branchenspezifischer Stress) |
Im ersten Szenario vermindert sich die Limitauslastung um 3,7 Prozentpunkte, während es im zweiten Szenario zu einem Anstieg der Limitauslastung um 4,2 Prozentpunkte kommt.
Zudem erfolgt jährlich eine inverse Stresstestbetrachtung. Diese setzt auf der Annahme der Nichtfortführbarkeit der Geschäftstätigkeit (Gegensatz zum Going Concern) auf. Ausgehend von dieser Annahme wird ermittelt, bei welchem Stressszenariolevel die Schwelle zur Nichtfortführbarkeit des Unternehmens gerade erreicht wäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ertragsstärke in erster Linie im Rahmen der Neugeschäftsentwicklung maßgeblich abnimmt. Nach Abflauen der Pandemie wird jedoch erwartet, dass der GRENKE Konzern wieder auf sein Vorkrisenniveau und anschließend auf einen anhaltenden Wachstumskurs zurückkehren wird. Es besteht aktuell eine Unsicherheit wegen der gesamten europäischen Wirtschaftslage in Bezug auf die kritische Situation in der Ukraine. Ein direktes Exposure in der Ukraine oder in Russland besteht derzeit nicht.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung sank das Gesamtrisiko des GRENKE Konzerns auf Basis einer Bruttobetrachtung zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf rund 366 Mio. EUR (Vorjahr: 459 Mio. EUR). Das niedrigere Gesamtrisiko resultiert im Wesentlichen aus dem rückläufigen Neugeschäft im Berichtsjahr, in dessen Folge das Forderungsvolumen des Konzerns zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 Prozent sank. Die Kreditrisiken fielen dementsprechend um 15 Prozent. Der Anteil der Kreditrisiken an den Gesamtrisiken lag bei 71 Prozent (Vorjahr: 74 Prozent), womit sie weiterhin das bei Weitem wichtigste Risikofeld des Konzerns darstellten. Mit einem Anteil von rund 17 Prozent (Vorjahr: 17 Prozent) waren die operationellen Risiken weiterhin das zweitwichtigste Risikofeld des Konzerns. Der Anteil der Marktrisiken (Zinsänderungs- und Währungsrisiken) lag unverändert bei ca. 1 Prozent (Vorjahr: 1 Prozent).
Es bestehen Puffer für wesentliche sonstige und operationelle Risiken sowie für Refinanzierungsrisiken. Im Kontext der operationellen Risiken wurden Puffer für Modellrisiken i.H.v. 34 Mio. EUR und für Veritätsrisiken i.H.v. 1 Mio. EUR veranschlagt. In Bezug auf die sonstigen Risiken wurden Risikopuffer für Reputationsrisiken i.H.v. 30 Mio. EUR und für Geschäfts- und strategische Risiken i.H.v. 22 Mio. EUR zu Grunde gelegt. Der Puffer für Refinanzierungsrisiken beträgt wie im Vorjahr 11 Mio. EUR.
Die Gesamtlimitauslastung in der Risikotragfähigkeitsberechnung im aufsichtsrechtlichen Normalszenario betrug zum Jahresende 2021 72 Prozent (Vorjahr: 84 Prozent). Die gegenüber dem Vorjahr gesunkene Risikoauslastung resultierte in erster Linie aus dem niedrigeren Gesamtrisiko infolge des rückläufigen Neugeschäfts im Berichtsjahr. Darüber hinaus verzeichnete die freie Risikodeckungsmasse aufgrund der höheren Eigenmittel und geringerer Abzugspositionen für Mindestkapitalanforderungen einen Anstieg. Die in der zum Bilanzstichtag gültigen Risikostrategie des Konzerns vorgegebene Gesamtrisikoauslastung von dauerhaft unter 95 Prozent wurde somit eingehalten.
Wie im Vorjahr bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2021 keine Risiken, deren Eintritt den Bestand des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens gefährden würde.
Im Folgenden sind die einzelnen Risikofelder des GRENKE Konzerns beschrieben:
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| Kreditrisiken | Potenzielle Verluste, die sich in erster Linie aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Leasingnehmern oder Schuldnern ergeben können. |
| Marktrisiken | Potenzielle Verluste, die sich aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung (Höhe und Volatilität) von Marktpreisen (hauptsächlich Zinsen und Devisenkurse) ergeben können. |
| Liquiditätsrisiken | Potenzielle Verluste, die dadurch entstehen können, dass liquide Geldmittel fehlen oder teurer als erwartet zu beschaffen sind, um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. |
| Operationelle Risiken | Potenzielle Verluste, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge extern getriebener Ereignisse ergeben können. |
| Sonstige wesentliche Risiken | |
| Geschäfts- und strategische Risiken | Potenzielle Verluste aufgrund unerwarteter Ergebnisentwicklung, die nicht durch andere Risikoarten abgedeckt ist. Insbesondere umfasst dies das Risiko, dass aufgrund von Veränderungen wesentlicher Rahmenbedingungen (z. B. Wirtschafts- und Produktumfeld, Kundenverhalten, Wettbewerbssituation) und / oder aufgrund einer nicht angemessenen strategischen Positionierung Verlusten nicht begegnet werden kann. |
| Reputationsrisiken | Potenzielle Verluste in Bezug auf Erträge, Eigenmittel und Liquidität eines Instituts infolge einer Schädigung des Rufs des Instituts. |
Unter Kreditrisiken im weiteren Sinn sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich in erster Linie aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern oder Schuldnern ergeben können. Der GRENKE Konzern ist insbesondere Kreditausfallrisiken im bilanziellen und außerbilanziellen Kunden- und Eigengeschäft ausgesetzt, wobei das bilanzielle Leasinggeschäft dominiert. Neben Kreditausfallrisiken werden im GRENKE Konzern auch Migrationsrisiken als wesentlich angesehen.
Bei der Steuerung seines Geschäfts stellt der GRENKE Konzern auf die Messung und Erwartungsschätzung von Verlusten aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung seiner Kunden ab. Das Kreditausfallrisiko im engeren Sinn versteht der Konzern als die mögliche negative Abweichung von Verlusterwartung und tatsächlich eingetretenen Schäden. Daher ist es ein strategisches Ziel, die Abweichung zwischen den prognostizierten Erwartungswerten und den tatsächlich realisierten Verlusten aus Kreditausfallrisiken so gering wie möglich zu halten. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Konzern eine dem Risiko adäquate Risikoprämie erwirtschaften kann.
Darüber hinaus begegnet der Konzern möglichen Kreditkonzentrationsrisiken durch die Diversifikation des Geschäfts über Länder, Branchen, Produkte und Kunden hinweg sowie durch die Fokussierung auf kleinvolumige Einzelengagements. Kreditkonzentrationsrisiken treten insbesondere in Verbindung mit dem Eigengeschäftsportfolio auf und werden im Rahmen des Kreditportfolios methodisch berücksichtigt.
Das als wesentlich eingestufte Migrationsrisiko wird neben der Abbildung von Bonitätsverschlechterungen über die IFRS-9-Stufen im Rahmen der Risikovorsorge sowie im Rahmen der Stressszenarien im Sinne einer historischen Erhöhung der Risikoparameter gewürdigt. Die weitere Betrachtung des Migrationsrisikos erfolgt im Zuge der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das ökonomische Risikotragfähigkeitsmodell in 2022.
Kreditrisiken werden im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeitsbetrachtung über einen auf einem internen Rating basierenden Ansatz (IRB-Formeln) nach Artikel 153 bzw. 154 der EU-Verordnung 575/2013 (CRR) bewertet. Wesentliche Risikoparameter des Ansatzes stellen die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) sowie die Verlustquoten bei Ausfall (LGD) dar. Diese Parameter werden anhand statisitischer Modelle geschätzt, wobei Konservativitätsaufschläge vorgenommen werden, um dem aufsichtsrechtlichen Sachverhalt ökonomischer Abschwungsphasen ausreichend Rechnung zu tragen. Das geschätzte Kreditausfallrisiko inklusive Wachstumsannahme betrug zum 31. Dezember 2021 319,7 Mio. EUR (Vorjahr: 368,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Kreditausfallrisiken ist, wie in Kapitel 6.1.5 beschrieben, in erster Linie auf das rückläufige Neugeschäftsvolumen im Berichtsjahr sowie im Vorjahr zurückzuführen.
Das Forderungsvolumen des GRENKE Konzerns betrug zum 31. Dezember 2021 insgesamt 6,3 Mrd. EUR (Vorjahr: 6,9 Mrd. EUR). Mit ca. 5,1 Mrd. EUR (Vorjahr: 5,6 Mrd. EUR) entfiel der überwiegende Teil des Forderungsvolumens auf die kurz- und langfristigen Leasingforderungen.
Siehe Tabelle "Kreditvolumen - GRENKE Konzernbilanz".
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| KURZFRISTIGE FORDERUNGEN | ||
| Zahlungsmittel | 853.071 | 944.733 |
| Leasingforderungen | 1.963.532 | 2.066.352 |
| Finanzinstrumente mit positivem Marktwert | 5.331 | 5.074 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 169.119 | 161.757 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.050 | 6.384 |
| SUMME KURZFRISTIGE FORDERUNGEN | 2.997.103 | 3.184.300 |
| LANGFRISTIGE FORDERUNGEN | ||
| Leasingforderungen | 3.155.440 | 3.569.940 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 97.059 | 120.767 |
| Finanzinstrumente mit positivem Marktwert | 4.878 | 2.442 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 162 | 4.523 |
| SUMME LANGFRISTIGE FORDERUNGEN | 3.257.539 | 3.697.672 |
| SUMME FORDERUNGSVOLUMEN | 6.254.642 | 6.881.972 |
Die Zahlungsmittel enthielten zum Stichtag 31. Dezember 2021 ein Bundesbankguthaben in Höhe von 639,3 Mio. EUR (Vorjahr: 711,2 Mio. EUR), dessen Höhe sich unter anderem aus den Liquiditätsdeckungsanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016 / 322 ergibt. Die übrigen Zahlungsmittel umfassten - bis auf 14 TEUR Kassenbestand (Vorjahr: 18 TEUR) - Guthaben bei inländischen und ausländischen Banken. Die Finanzinstrumente mit positivem Marktwert stellten die zum Zeitwert bilanzierten Derivate des Konzerns zum Stichtag dar.
Der GRENKE Konzern bewertet die Bonität seiner Kunden durch die Bildung von Erwartungswerten für Zahlungsausfälle. Dabei werden den Leasingnehmern und den Kunden im Kreditgeschäft hinsichtlich ihrer Bonität Scoreklassen von 1 bis 6 zugewiesen. Dabei entspricht die Scoreklasse 1 der bestmöglichen und die Scoreklasse 6 der schlechtesten Einstufung. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 lag der durchschnittliche Entscheidungswert für das Neugeschäft bei 2,18 (Vorjahr: 2,13). Die leichte Verschlechterung des Werts gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr der Konzern seine Vertriebsaktivitäten schrittweise wieder verstärkt und bewusst auch risikoreicheres Neugeschäft akquiriert hat. Der durchschnittliche Entscheidungswert für das Bestandsgeschäft lag zum Stichtag 31. Dezember 2021 unverändert bei 2,17 (Vorjahr: 2,17).
per 31. Dezember 2021

* Exkl. Factoringgeschäft.
Die Verteilung des Neugeschäfts des GRENKE Konzerns nach Größenklassen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
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| Prozent | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| < 2,5 TEUR | 6,30 | 5,64 |
| 2,5 - 5 TEUR | 13,34 | 12,46 |
| 5 - 12,5 TEUR | 22,41 | 22,75 |
| 12,5 - 25 TEUR | 19,55 | 19,84 |
| 25 - 50 TEUR | 15,31 | 16,30 |
| 50 - 100 TEUR | 10,40 | 10,66 |
| 100 - 250 TEUR | 7,15 | 7,28 |
| > 250 TEUR | 5,55 | 5,08 |
Da die Forderungen aus dem Factoringgeschäft durchgängig kurzfristiger Natur sind, erfolgt die Aufschlüsselung der Nettoanschaffungswerte nach den Laufzeitklassen ausschließlich für die Geschäftsbereiche Leasing und Bank. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit des im Berichtsjahr kontrahierten Neugeschäfts betrug 48 Monate (Vorjahr: 48 Monate).
per 31. Dezember 2021

Ein Anteil von 82 Prozent des gesamten Forderungsvolumens des GRENKE Konzerns zum 31. Dezember 2021 entfiel auf Leasingforderungen (Vorjahr: 82 Prozent). Entsprechend betrachtet der Konzern das Kreditausfallrisiko seiner Leasingnehmer als das wesentlichste Geschäftsrisiko. Dieses Risiko wird auf Basis statistischer Modelle bewertet und gesteuert. Dabei werden überwiegend landesspezifische logistische Regressionsmodelle eingesetzt, die sowohl auf internen als auch auf externen Daten basieren. Landesspezifische Modelle können eingesetzt werden, sofern ein Vertragsportfolio mit einer hinreichend großen Vertragsstückzahl vorliegt, das gleichzeitig einen hinreichend hohen Reifegrad für die statistische Bewertung aufweist. Im Gesamtergebnis führen die vom Konzern eingesetzten Modelle zu einem Erwartungswert künftiger Ausfallschäden, die als Risikokosten in der Deckungsbeitragskalkulation berücksichtigt werden. Entscheidungskompetenzen bei Vertragsabschlüssen sind in Form von Handlungsvollmachten stufenweise von Vertriebsmitarbeitenden bis zum Vorstand aufgebaut und begrenzen als weiteres Instrument das Risiko.
Die Überprüfung der Kreditausfallrisiken erfolgt regelmäßig und mindestens quartalsweise aufgrund des tatsächlichen Schadensverlaufs. Das Verfahren wird von GRENKE kontinuierlich weiterentwickelt.
Für alle Portfolios werden laufend Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt. Hierbei werden die anfänglich erwarteten Ausfallschäden mit einer aktualisierten Schadenserwartung verglichen. Erkenntnisse aus diesem Vergleich gehen in die Struktur der statistischen Modelle ein und bilden somit ein Regelkreissystem. Die Planung sieht vor, dass die laufenden Kosten des Betriebs auch dann noch erwirtschaftet werden können, wenn die tatsächlichen Schäden deutlich höher ausfallen als die erwarteten Schäden.
Konzernweit wird beim Kontrahieren von Leasingverträgen eine möglichst breite Portfoliodiversifikation angestrebt:
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| ― | Leasingnehmer: diversifiziertes Portfolio an Leasingnehmern aus Geschäfts- bzw. Firmenkunden (B2B) |
| ― | Händler/Hersteller: keine individuellen Abhängigkeiten |
| ― | Leasinggegenstände: keine signifikanten offenen Restwerte (Vollamortisationsanspruch); Wartungs-/ Gewährleistungsrisiken werden stets von Lieferanten/Herstellern getragen; Objekt ist Teil der Wertschöpfungskette der Kunden |
| ― | Objektkategorien: IT-Produkte, kleine Maschinen und Anlagen sowie medizintechnische Geräte |
| ― | Leasingverträge: hohe Stückzahl laufender Verträge mit einer mittleren Vertragslaufzeit von rund vier Jahren und Fokussierung auf Small Tickets jeweils unter 25 TEUR (über 90 Prozent aller Leasingverträge) |
| ― | Vertriebskanäle: vielfältige Absatzkanälen mit breitem Händlernetzwerk, Direktgeschäft und Vermittlern |
| ― | Geografisch: Präsenz des GRENKE Konzerns in allen großen europäischen Volkswirtschaften mit Standorten in 33 Ländern weltweit |
Durch die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf das Small-Ticket-Leasing wird eine Risikokonzentration weitgehend vermieden. Dies spiegelt sich im vergleichsweise niedrigen mittleren Anschaffungswert pro Leasingvertragsabschluss des GRENKE-Konzerns wider. Im Geschäftsjahr 2021 lag dieser bei 7.744 EUR (Vorjahr: 8.227 EUR). Innerhalb des GRENKE Konzerns überstieg das Gesamtobligo keines einzelnen Leasingnehmers die Ein-Prozent-Marke des bilanziellen Konzerneigenkapitals. Am Ende des Geschäftsjahres 2021 gab es 33 Kreditnehmereinheiten im Bereich Leasing, deren Obligo die Grenze von 1,5 Mio. EUR überschritt. In Summe vereinten sie einen Anteil von weniger als 2,2 Prozent des Gesamtobligos an Leasingverträgen. Engagements oberhalb einer Größe von 750 TEUR werden besonders intensiv beaufsichtigt. Auch bei den Vertriebspartnern überwacht der Konzern seine Abhängigkeit von einzelnen Händlern und Vermittlern im Hinblick auf mögliche Risikokonzentrationen. Auf den für den GRENKE Konzern bedeutendsten Händler entfiel am Ende des Geschäftsjahres 2021 ein Anteil von lediglich 0,76 Prozent am Gesamtneugeschäftsvolumen. Die 20 größten Händler vereinten 2021 in Summe einen Anteil von 5,78 Prozent am Leasingneugeschäft (Vorjahr: 4,65 Prozent).
Der Großteil der abgeschlossenen Finanzierungsleasingverträge sind Verträge mit ökonomischem Vollamortisationsanspruch. Hier übersteigen die vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit zu entrichtenden Zahlungen einschließlich garantierter Restwerte die Anschaffungs- und die Vertragskosten. Entsprechend bestehen im Leasinggeschäftsmodell des GRENKE Konzerns keine wesentlichen Restwertrisiken. Für den Ansatz der Leasingforderungen auf Portfoliobasis werden gemäß IFRS 16 Restwerte kalkuliert. Auf das Gesamtergebnis über mehrere Perioden betrachtet liefert das Verwertungsmehrergebnis daher keinen wesentlichen Ergebnisbeitrag.
Die erwarteten Ausfallschäden lagen für das Neugeschäftsportfolio 2021 des GRENKE Konzerns bei durchschnittlich 4,5 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) bezogen auf die Anschaffungskosten der Leasinggegenstände und für die gesamte Vertragslaufzeit von durchschnittlich 48 Monaten (Vorjahr: 48 Monate). Der Anstieg der erwarteten Ausfallschäden ist vor allem mit den vom Konzern im Vorjahr ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung im Rahmen der Covid-19-Pandemie zu begründen. Demgegenüber hat der Konzern im Berichtsjahr bewusst wieder risikoreicheres Neugeschäft akquiriert. Im Verlauf des Jahres wurden die vom Konzern im Vorjahr ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung im Rahmen der Covid-19-Pandemie schrittweise gelockert, um sich beim Risiko wieder dem Niveau vor der Krise zu nähern. Der Jahresdurchschnitt ist deshalb nur begrenzt aussagefähig. Im Q4 liegt der Wert bereits bei 5,1 Prozent (zum Vergleich der Durchschnitt des Vorkrisen-Jahres 2019: 5,7 Prozent).
Zur Bestimmung der Risikovorsorge für Leasingforderungen gemäß IFRS 9 werden diese abhängig von ih rem jeweiligen Kreditrisiko in drei Stufen eingeteilt. Die Wertberichtigungen für Leasingverträge der Stufe 1 entsprechen dem erwarteten Verlust für einen Zwölfmonatszeitraum. Für Leasingforderungen in Stufe 2 wird eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts für die gesamte restliche Vertragslaufzeit gebildet. Für Leasingforderungen der Stufe 3 werden die erwarteten Schäden als Risikovorsorge angesetzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden 91,6 Prozent des Nettoforderungsvolumens des Segments Leasing der Stufe 1 zugeordnet (Vorjahr: 90,2 Prozent). Auf die Stufen 2 und 3 entfielen 6,9 Prozent (7,2 Prozent) bzw. 1,5 Prozent (2,6 Prozent). Nach dem starken Anstieg im Vorjahr im Zuge der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie ging der Aufwand der Risikovorsorge für das Leasinggeschäft im Berichtsjahr wieder auf 33,1 Mio. EUR (Vorjahr: 121,2 Mio. EUR) zurück. Dazu trug auch das rückläufige Neugeschäftsvolumen im Berichtsjahr bei. Der Bestand an Wertberichtigungen lag zum Geschäftsjahresende 2021 bei 538,7 Mio. EUR (Vorjahr: 504,1 Mio. EUR).
Im Hinblick auf Länderrisiken bestand zum Ende des Geschäftsjahres 2021 eine Konzentration auf die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz und Großbritannien, auf die insgesamt 72 Prozent des gesamten Forderungsvolumens des Leasinggeschäfts entfielen. Obwohl insbesondere Frankreich, Italien und Großbritannien stark von der Covid-19-Pandemie be troffen waren und starke Rückgänge der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen hatten, liegt das "Euler Hermes Country Risk"-Rating der Länder Deutschland und Frankreich weiterhin bei Note "1" und das für Großbritannien und Italien unverändert bei Note "2" (die Skala reicht dabei von der bestmöglichen Note 1 bis zur schlechtmöglichen Note 4). Von den Ländern, in denen der GRENKE Konzern tätig ist, erhalten aktuell Brasilien, Ungarn und Rumänien die Note "3" und die Türkei die Note "4". Der GRENKE Konzern führte im Geschäftsjahr 2020 eine Unterteilung in A- und B-Länder ein. Anlassbezogen wurde diese Zuordnung regelmäßig angepasst. Niederlassungen in B-Ländern durften nur bis zu bestimmten Limits bzw. Scoreklassen über Leasinganfragen selbst entscheiden. Darüber hinaus gehende Anfragen mussten vom Credit-Center freigegeben werden. Im vierten Quartal 2021 wurde diese Regelung im Zuge einer grundsätzlichen Anpassung der Kompetenzordnung aufgehoben.
Über den Ankauf von konzerninternen Leasingforderungen stellt die GRENKE BANK AG ein wichtiges strategisches Standbein der Refinanzierungsstrategie des GRENKE Konzerns dar. Darüber hinaus setzten sich die aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG resultierenden Forderungen im Wesentlichen aus Mikrokredit- und Existenzgründungsfinanzierungen sowie KMU-Krediten zusammen. Entsprechend stellen Kreditausfallrisiken das wesentliche Finanzrisiko der GRENKE BANK AG dar.
In Zusammenarbeit mit dem Mikrokreditfonds Deutschland und ausgewählten Mikrofinanzinstituten vergibt die GRENKE BANK AG seit 2015 Kleinstkredite bis maximal 25 TEUR an KMU. Die Bearbeitung und Refinanzierung erfolgt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Das Kreditausfallrisiko wird vollständig durch den Mikrokreditfonds Deutschland getragen. Das Forderungsvolumen der GRENKE BANK AG aus dem Mikrokreditgeschäft lag zum Jahresende 2021 bei 76,1 Mio. EUR (Vorjahr: 64,0 Mio. EUR). Als Finanzierungspartner für KMU bot die GRENKE BANK AG bis 2020 zudem Darlehen in eigenem Obligo für KMU an. Zum Jahresende 2020 traf die GRENKE BANK AG die strategische Entscheidung, das KMU-Kreditgeschäft weitgehend einzustellen und die Aktivitäten im Darlehensgeschäft im Wesentlichen auf das Mikrokreditgeschäft zu konzentrieren. Das verbliebene Forderungsvolumen der GRENKE BANK AG aus dem KMU-Kreditgeschäft betrug zum Jahresende 2021 32,9 Mio. EUR (Vorjahr: 50,5 Mio. EUR). Das Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG hat ebenfalls einen Fokus auf den Small-Ticket-Bereich und das durchschnittliche Forderungsvolumen auf Kundenebene lag zum 31. Dezember 2021 bei 7 TEUR (Vorjahr 9 TEUR).
Die Ermittlung der Risikovorsorge bei den Forderungen aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG basiert auf einem Modell der erwarteten Kreditausfälle. Der Aufwand der Risikovorsorge der GRENKE BANK AG für das klassische Kreditgeschäft lag im Berichtsjahr 2021 bei 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,4 Mio. EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem rückläufigen Neugeschäft. Der Gesamtbestand an Wertberichtigungen betrug zum Stichtag 14,0 Mio. EUR (Vorjahr: 11,9 Mio. EUR).
Auch das Factoringgeschäft des GRENKE Konzerns konzentriert sich auf den Small-Ticket-Bereich. Neben eigenen Tochtergesellschaften in Deutschland und der Schweiz erbringen Niederlassungen der GRENKE Bank in Italien und Portugal Factoringdienstleistungen. Darüber hinaus wird Factoring von Franchisegesellschaften des GRENKE Konzerns in Großbritannien, Irland, Polen, und Ungarn angeboten. Die Factoringeinheiten des Konzerns wickeln zum größten Teil Factoringverträge mit jeweils inländischen Debitoren ab. Dabei wird im Wesentlichen das sogenannte "offene Factoring" angeboten, bei dem die Rechnungsempfänger (Debitoren) über die Abtretung bestehender Forderungen informiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Verträge in Form des stillen Factorings angeboten, bei dem der Debitor nicht über die Abtretung der bestehen den Forderung an die Factoringgesellschaft informiert wird. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot auch das unechte Factoring, bei dem das Delkredererisiko beim Kunden verbleibt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 belief sich der Bestand an Factoringforderungen aller Gesellschaften auf 78,6 Mio. EUR (Vorjahr: 65,5 Mio. EUR).
Zu den wesentlichen Kriterien bei der Kundenselektion im Bereich Factoring zählen die Bonität, der durchschnittliche Jahresumsatz, die Branchenzugehörigkeit sowie der Debitorenstamm des potenziellen Factoringkunden. Dessen laufendes Monitoring ermöglicht eine risikoadjustierte Konditionengestaltung. Im Rahmen der Kreditentscheidung erfolgt eine Bonitätsprüfung der Debitoren des Factoringkunden anhand der Daten externer Wirtschaftsauskunfteien und frei zugänglicher Informationen, die ab gewissen Betragsgrenzen mit Unterstützung des Credit-Centers des Konzerns beewertet werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt zudem eine laufende Prüfung sowie Bewertung der Debitoren und Kunden auf Basis des Zahlungsverhaltens und weiterer Indikatoren.
Zum 31. Dezember 2021 gab es im Factoringgeschäft des Konzerns (inkl. Franchise) 9 Kunden mit einem Forderungsbestand von mehr als 1,0 Mio. EUR, auf die 7,1 Prozent der gesamten Factoringforderungen entfielen.
Für die erwarteten Ausfälle aus Factoringforderungen werden Wertberichtigungen anhand des 12-Month Expected Credit Loss gebildet. Da es sich bei Factoringforderungen um kurzlaufende Forderungen handelt, entspricht der 12-Month Expected Credit Loss dem Lifetime Expected Credit Loss. Der Bestand an Wertberichtigungen im Factoringgeschäft lag zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 4,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) und der Aufwand für Risikovorsorge im Berichtsjahr bei - 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR).
Der GRENKE Konzern hielt zum Jahresende 2021 einen Anteil von 30,03 Prozent an dem assoziierten Unternehmen finux GmbH, das nach der Equity-Methode bilanziert wird. Die Beteiligung wird über die Tochtergesellschaft GRENKE digital GmbH gehalten. Darüber hinaus ist der GRENKE Konzern über die GRENKE BANK AG mit 13,71 Prozent an der in München ansässigen Finanzchef24 GmbH beteiligt, die in den Konzernabschluss einbezogen wird. Im Berichtsjahr veräußerte der GRENKE Konzern seine Minderheitsbeteiligung am FinTech-Unternehmen viafintech GmbH in Höhe von 25,01 Prozent an paysafecard. com Wertkarten GmbH, Wien (Österreich). Der Konzern realisierte dabei einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 23,0 Mio. EUR.
Unter Marktrisiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung (Höhe und Volatilität) von Marktpreisen ergeben können. Preisschwankungen an den Finanzmärkten können sich signifikant auf Cashflow und Konzerngewinn auswirken. Von besonderer Bedeutung sind Veränderungen auf den Zinsmärkten und bei bestimmten Währungen. Risiken aus der Veränderung von Aktienkursen bzw. Rohstoffpreisen ist der Konzern nicht ausgesetzt.
Die strategische Ausrichtung des GRENKE Konzerns sieht vor, Marktrisiken ausschließlich in Verbindung mit dem operativen Geschäft einzugehen und auf ein entsprechendes Höchstmaß zu reduzieren. Im Rahmen des Risikomanagements und der laufenden Überwachung von Zins- und Währungspositionen betreibt der Konzern eine aktive Positions- und Risikosteuerung (bspw. Hedging offener Währungspositionen) im Rahmen des gewöhnlichen Geschäfts.
Ziel des GRENKE Konzerns ist es, dass der Konzerngewinn eine möglichst geringe Sensitivität im Hinblick auf die Volatilität von Marktpreisen aufweist. So soll der Gewinn - unter Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Kosten und Nutzen der Sicherungsbeziehungen - möglichst unbeeinflusst von der Entwicklung an den Zins- und Währungsmärkten sein.
Die wesentlichen Marktrisiken bzw. die offenen Positionen aus dem Zins- und Währungsrisiko werden mindestens einmal monatlich mit dem zuständigen Vorstand und den Abteilungen Finance & Treasury sowie Corporate Risk Management erörtert.
Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente insbesondere dann, wenn die gewöhnliche Geschäftstätigkeit Risiken mit sich bringt, die durch den Einsatz geeigneter Derivate reduziert oder eliminiert werden können. Eingesetzt werden ausschließlich Zins- und Währungsswaps sowie Devisentermingeschäfte. Jedem Derivatekontrakt unterliegt ein wirtschaftliches Grundgeschäft mit einer entsprechend gegenläufigen Risikoposition. Vertragspartner sind Kreditinstitute mit überwiegend guter bzw. sehr guter Bonität mit einem S&P-Rating ab BBB+. Weitere Einzelheiten zu Marktrisiken sowie insbesondere zum Zins- und Währungsrisikomanagement werden im Konzernanhang im Kapitel 7.3 "Derivative Finanzinstrumente" dargestellt.
Die Zinsänderungsrisiken des GRENKE Konzerns resultieren aus den Effekten von Änderungen des Marktzinsniveaus auf die Positionen des Zinsbuchs (zinstragende aktivische und passivische Bilanzpositionen) und die entsprechenden Auswirkungen auf das Zinsergebnis. Der GRENKE Konzern betreibt keine Fristentransformation, um einen Zinsüberschuss zu erwirtschaften, sondern strebt vielmehr eine fristenkongruente Finanzierung an. Daher betreffen die Auswirkungen zukünftiger Zinsentwicklungen nur das zukünftig zu kontrahierende Portfolio.
Für eine Risikoabschätzung wird eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich einer Parallelverschiebung der Zinskurven um 100 Basispunkte (1 Prozentpunkt) erstellt. Die Analyse basiert auf Ceteris-paribus-Annahmen, bei der die Betrachtung der Verschiebung der Zinskurve losgelöst von etwaigen Verbundeffekten auf andere zinsinduzierte Marktentwicklungen erfolgt. Bei der Betrachtung wird zudem unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem Wechselkurse, konstant bleiben. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung können aufgrund der tatsächlich eingetretenen Entwicklung hiervon deutlich abweichen. Eine Veränderung von 100 Basispunkten (Bp) der Zinssätze im Berichtsjahr hätte das Eigenkapital und Jahresergebnis, jeweils vor Ertragsteuer, mit jeweils weniger als 3 Mio. EUR erhöht bzw. vermindert. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren keine Zinsswaps außerhalb der ABCP-Programme ausstehend.
Siehe Tabelle "Zinsänderungsrisiken und deren Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie Eigenkapital vor Ertragsteuer"
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| Jahresergebnis vor Ertragssteuer | Eigenkapital vor Ertragssteuer | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | +100 BP | -100 BP | +100 BP | -100 BP |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 31. DEZEMBER 2021 | ||||
| Variabel verzinsliche Instrumente | - 2.933 | 2.933 | ||
| Marktbewertung Zinsswaps 387 -389 | 0 | 0 | ||
| 31. Dezember 2020 | ||||
| Variabel verzinsliche Instrumente | - 4.317 | 4.317 | ||
| Marktbewertung Zinsswaps 387 -389 | 0 | 0 |
Die Emission von Anleihen und das Kontrahieren von Zinsswaps stellen Bestandteile der Umsetzung der Risikostrategie des Konzerns dar, bei der die Liquiditätsbeschaffung und die Zinssicherung getrennt vorgenommen werden. Hierdurch gewinnt der GRENKE Konzern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Optimierung der Refinanzierung. Die daraus gegebenenfalls resultierenden Risiken (variable Zinszahlungsströme) werden durch geeignete Zinsderivate abgesichert. Da für alle designierten Sicherungsgeschäfte eine nahezu 100-prozentige Effektivität nachgewiesen werden konnte, wurden die Marktwertänderungen der Zinsderivate als Sicherungsgeschäfte, bezogen auf den Clean Value (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen), im Eigenkapital erfasst.
Im Rahmen der ABCP-Programme mit der Helaba (Opusalpha Purchaser II), der Hypo-Vereinsbank / UniCredit Bank AG (Elektra) und mit der HSBC France (Regency) obliegt die Zinssicherung und damit die Zinsrisikosteuerung dem GRENKE Konzern. Die ABCP-Transaktion dient hier ebenfalls als variabel verzinstes Grundgeschäft, und das Absichern der Zahlungsströme erfolgt durch den Einsatz von Zinsswaps. Im Rahmen der beiden ABCP-Programme mit der SEB AB (Kebnekaise Funding Limited) und der DZ Bank (CORAL Purchasing (Ireland) 2 DAC) werden Zinsswaps für das Begrenzen des Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Die GRENKE AG ist hier kein Counterpart im Swap.
Beim Kontrahieren der Zinsswaps stehen stets die Parameter des Grundgeschäfts, das durch die Finanzierung (Passiva) gegeben ist, im Mittelpunkt. Deshalb entspricht die Zinsterminologie der Swaps auf der variablen Seite weitgehend exakt derjenigen des Grundgeschäfts. Zudem übersteigt das in den Swaps kontrahierte Volumen zu keinem Zeitpunkt das der gesicherten Finanzierung. Die bestehenden wie auch die geplanten Refinanzierungstransaktionen werden aktiv in das Risikomanagement eingebunden und die diesbezüglichen Hedgebeziehungen im Rahmen einer stetigen Analyse quartalsweisen Effektivitätstests mittels einer nach IFRS zulässigen Methode unterzogen.
Die offenen Zinspositionen gemäß der internen Definition werden monatlich bewertet und darauf aufbauend eventueller Handlungsbedarf abgeleitet. Durch den Vorstand beschlossene Sicherungsgeschäfte werden daraufhin vom Team Finance & Treasury getätigt.
Das Zinsänderungsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung quartalsweise auf Basis eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) quantifiziert. Hierbei wird die Veränderung des jeweiligen Risikoparameters (jeweiliger Referenzzins) durch eine historische Simulation zum Konfidenzniveau 99,0 Prozent bei einer vorgegebenen Haltedauer von 240 Tagen ermittelt und als absolute Basispunkteverschiebung dargestellt. Da die historisch abgeleiteten Risikoshifts als zu gering angesehen werden, wurde die Vorgehensweise dahingehend angepasst, dass fallende Zinssätze gespiegelt und als steigende Zinssätze angenommen werden. Darüber hinaus werden sämtliche Standardzinsschockszenarien der EBA-Leitlinie 2018/02 berechnet. Diese beinhalten neben dem parallelen Zinsshift um 200 Basispunkte auch verschiedene Drehungen der Zinsstrukturkurve. Bei einem Risikohorizont von einem Jahr lag die geschätzte maximale Verlusthöhe des Konzerns zum Konfidenzniveau von 99,0 Prozent zum Jahresende 2021 bei 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR).
Aufgrund der internationalen Ausrichtung seines Geschäfts hat der GRENKE Konzern offene Fremdwährungspositionen und ist entsprechend Währungsrisiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu begrenzen bzw. zu eliminieren, kommen intern definierte Hedgingstrategien zur Anwendung. Die eingesetzten Derivate werden zum Stichtag bilanziell mit ihren Marktwerten unter den finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. In den großen Märkten, wie zum Beispiel Großbritannien, refinanziert der Konzern das dort akquirierte Neugeschäft in der lokalen Landeswährung. Darüber hinaus schließen die Tochtergesellschaften ihr operatives Geschäft im Allgemeinen auf den jeweiligen lokalen Märkten und nicht über Landesgrenzen (cross border) hinweg ab, wodurch Währungsrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.
Währungsrisiken bestehen hauptsächlich im Bereich der Finanzierung für Konzerngesellschaften, die außerhalb der Eurozone agieren. Das Hedging offener Fremdwährungscashflows erfolgt auf Basis intern definierter Absicherungsgrenzen, die ab einem Bestand zum Tageskurs in Höhe von umgerechnet 500 TEUR pro Währung greifen. Der Wechselkurs für den Großteil der internen Finanzierung in Australien, Chile, Kanada, der Schweiz, Dänemark, Großbritannien, Schweden, Singapur, Polen, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Tschechien und Ungarn ist fest kontrahiert. Zusätzlich bestehen in Brasilien, Chile, Polen, Kroatien, der Schweiz und Großbritannien externe Vereinbarungen zur Leasingrefinanzierung in Landeswährung die zu keinem unmittelbaren Währungsrisiko aus Konzernsicht führen. Hier bestehen lediglich Risiken für die jeweils offenen Tranchen, und die Absicherungsgrenze von 500 TEUR findet Anwendung. Brasilien, Chile, Polen und Kroatien sind in der unmittelbaren Leasingrefinanzierung nur in sehr begrenztem Umfang von Währungsrisiken betroffen, da dort Vereinbarungen zur Leasingrefinanzierung in Landeswährung bestehen. Die GRENKE BANK AG gewährt den Konzerngesellschaften in der Türkei und in Kroatien Darlehen in Landeswährung. Hier werden alle Zahlungsströme zu festen Wechselkursen über Devisentermingeschäfte abgesichert. Die in norwegischen Kronen abgeschlossenen Leasingverträge werden ebenfalls auf Basis der intern definierten Absicherungsgrenzen gehedgt.
Währungsrisiken, die aus den Zahlungsströmen der emittierten Fremdwährungsanleihen resultieren, werden durch den gleichzeitigen Abschluss von laufzeitkongruenten Cross-Currency-Swaps vollständig abgesichert.
Insgesamt ergeben sich Risiken durch Währungsschwankungen aus den finanziellen Vermögenswerten bzw. Forderungen und schwebenden Geschäften in Fremdwährung sowie der Fremdwährungsumrechnung des Jahresabschlusses von Konzerngesellschaften. Der Einsatz von Derivaten - im Fremdwährungsbereich kommen Devisentermingeschäfte und Währungsswaps zum Einsatz - wirkt der Marktsensitivität der Grundgeschäfte, das heißt den Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten bzw. Forderungen, entgegen. Im Idealfall stellt sich eine nahezu perfekte Kompensation ein.
Das Währungsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung quartalsweise auf Basis eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) quantifiziert. Zur Identifizierung offener Positionen, die einem Fremdwährungsrisiko unterliegen, werden Cashflows in Fremdwährung den abgeschlossenen Devisentermingeschäften gegenübergestellt. Für jede Währungsposition wird das entsprechende Konfidenzniveau anhand historischer Wechselkursänderungen errechnet. Darüber hinaus werden verschiedene Stressszenarien wie eine Ad-hoc-Kursverschiebung von 25 Prozent simuliert. Die VaR-Berechnung ergab zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei einem Konfidenzniveau von 99,0 Prozent und einem Risikohorizont von einem Jahr ein geschätztes Währungsrisiko über die verschiedenen für den Konzern relevanten Devisen von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR).
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| 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Aufwertung | Abwertung | Aufwertung | Abwertung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| GBP | - 1.128 | 1.128 | - 715 | 718 |
| HUF | - 595 | 603 | - 844 | 851 |
| CHF | - 94 | 94 | - 196 | 215 |
| SEK | - 97 | 150 | 39 | 47 |
| TRY | - 1.074 | 942 | - 596 | 417 |
| DKK | 374 | - 313 | 192 | - 53 |
Nach Einschätzung des Managements ist der Konzern unter materiellen Gesichtspunkten hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des britischen Pfund (GBP), ungarischen Forint (HUF), Schweizer Franken (CHF), der schwedischen Krone (SEK), der türkischen Lira (TRY) und der dänischen Krone (DKK) ausgesetzt. Die Auswahl der Währungen wurde zum einen aufgrund der möglichen Auswirkungen, basierend auf der Analyse, und zum anderen aufgrund der Größe des Leasingforderungsvolumens in dem entsprechenden Land getroffen.
Die Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität einer zehnprozentigen Aufwertung oder Abwertung des Euro gegenüber den jeweiligen anderen Währungen zum 31. Dezember 2021 bzw. während der Berichtsperiode und deren Auswirkung auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuer.
Siehe Tabelle "Fremdwährungssensitivitäten und deren Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuer"
Die dargestellten Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuern ergeben sich aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden einschließlich nicht als Sicherungsgeschäfte designierter Fremdwährungsderivate sowie aus tatsächlichen Zahlungsströmen, die im Berichtszeitraum ganz oder teilweise ergebniswirksam erfasst wurden und im Rahmen der Konsolidierung in Euro umzurechnen waren. Dabei wurden alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant gehalten. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen. Die Wertveränderungen von Cross-Currency-Swaps haben keine materielle Auswirkung auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuern, da diese als Sicherungsgeschäft bilanziert werden. Die Wertänderungen der Swaps wirken sich insbesondere direkt im Konzerneigenkapital aus.
Unter Liquiditätsrisiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die dadurch entstehen können, dass liquide Geldmittel fehlen oder nur teurer als erwartet zu beschaffen sind, um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Somit werden im GRENKE Konzern Liquiditätsrisiken zum einen als Zahlungsunfähigkeitsrisiken (Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn) sowie als Refinanzierungsrisiken definiert.
Die Liquiditätssteuerung des Konzerns basiert auf den drei Säulen Geld- und Kapitalmarktprogramme, Forderungsverkauf und Finanzierungen über die GRENKE BANK AG. Dank dieser diversifizierten Refinanzierungsstruktur war der Konzern im Berichtsjahr 2021 jederzeit in der Lage, ausreichend Liquidität für das weltweite Geschäft zu beschaffen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Bei den vom GRENKE Konzern bzw. seinen Tochtergesellschaften begebenen Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und Schuldscheindarlehen ist GRENKE nicht zur Einhaltung bestimmter finanzieller oder aufsichtsrechtlicher Kennzahlen (zum Beispiel in Bezug auf Eigenkapital, Verschuldung oder Profitabilität) - sogenannte Financial Covenants - verpflichtet. Insofern bestehen derzeit keine Risiken aus einer möglichen Nichteinhaltung solcher Verpflichtungen. Wie auch bei den Marktrisiken werden Liquiditätsrisiken durch den Grundsatz gemindert, keine nennenswerte Fristentransformation zu betreiben. Liquiditätsrisiken werden operativ von der Abteilung Finance & Treasury und strategisch durch die Geschäftsleitung gesteuert. Das Team Corporate Risk Management & Regulatory überwacht die Liquiditätsrisiken im Rahmen der monatlichen Liquiditätsrisikoberichterstattung.
Das Management des Liquiditätsrisikos umfasst die tägliche Steuerung der Zahlungsein- und -ausgänge. Für das kurzfristige Reporting wird jeweils am ersten Arbeitstag einer Kalenderwoche eine Liquiditätsübersicht erstellt und auf Vorstandsebene behandelt. Hierin sind alle relevanten Informationen zu den kurzfristigen Cashentwicklungen der nächsten Wochen enthalten. Die wöchentliche Liquiditätsübersicht zeigt den aktuellen Liquiditätsstatus des Konzerns. Hierbei liegt der Fokus auf den Zahlungsströmen aus dem Leasinggeschäft. Ferner werden auch Lohn- und Steuerzahlungen berücksichtigt.
Das Reporting unterscheidet drei Liquiditätsstufen.
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| ― | Liquidität 1 (Barliquidität): Auf allen Konten befindliches Geld zuzüglich der Überziehungsrahmen bei Banken sowie aller "unmittelbar" (Zeithorizont etwa eine Woche) fließenden Gelder |
| ― | Liquidität 2: Liquidität 1 zuzüglich der bis auf Einmonatssicht fälligen bzw. eingehenden Gelder sowie derjenigen gebundenen Vermögenswerte, die sich auf Einmonatssicht ohne signifikante Wertverluste monetarisieren lassen |
| ― | Liquidität 3: Liquidität 2 zuzüglich der nicht bis auf Einmonatssicht fälligen bzw. eingehenden Gelder und zuzüglich derjenigen gebundenen Vermögenswerte, die mehr als einen Monat benötigen, um sich ohne signifikante Wertverluste monetarisieren zu lassen |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Liquidität 1 (Barliquidität) | 443.421 | 733.103 |
| Liquidität 2 (bis 4 Wochen) | 655.920 | 869.952 |
| Liquidität 3 (größer 4 Wochen) | 827.542 | 843.647 |
Zudem erfolgt die Steuerung der kurzfristigen Liquidität im Rahmen der Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die LCR verfolgt das Ziel, jederzeit die kurzfristige Zahlungsfähigkeit in einem Stressszenario von 30 Kalendertagen sicherzustellen. Rechnerisch ergibt sich die LCR durch die Division der Liquiditätspuffer durch die Nettozahlungsausgänge (Liquiditätslücken). Die LCR-Mindestquote liegt bei 100 Prozent, d. h. die Liquiditätspuffer aus unbelasteten, erstklassigen und hochliquiden Aktiva (Bundesbankgelder) müssen die Nettozahlungsausgänge (Liquiditätslücken) voll abdecken. Die LCR dient insoweit als Limit für die kumulierte Liquiditätsunterdeckung. Der Liquiditätspuffer des GRENKE Konzerns betrug zum Stichtag 31. Dezember 2021 628,9 Mio. EUR (Vorjahr: 702,5 Mio. EUR) und bestand ausschließlich aus Aktiva der Stufe 1, d.h. Bundesbankguthaben und Kassenbestand. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 betrug die LCR 521,73 Prozent (Vorjahr: 852,39 Prozent). Die LCR-Mindestquote von 100 Prozent wurde im Jahr 2021 zu jeder Zeit eingehalten.
Die wesentlichen Refinanzierungsquellen zur Sicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit stellen vorgehaltene Liquidität, die syndizierte Revolving Credit Facilitiy in EUR, CHF und GBP, Revoling Credit Facilities in CHF, GBP, CLP, DKK und SEK sowie Kontokorrentkreditlinien in EUR, GBP, HRK, HUF und BRL dar. Diese kurzfristigen Refinanzierungslinien sind teilweise fest zugesagt und unterliegen in Bezug auf die Referenzzinssätze €STR, SONIA, SA-RON, BU-BOR, EURIBOR oder CDI lediglich geringen Marktschwankungen. Zusätzlich sehen die genutzten Re finanzierungsverträge keine ordentlichen vorzeitigen Kündigungsrechte vor. Die Laufzeit für Kontokorrentkreditlinien ist unbefristet, während die Laufzeit für die syndizierte Revolving Credit Facilitiy zwei Jahre beträgt und Möglichkeiten zur Verlängerung für bis zu zwei weitere Jahre enthält. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen stehen zum Stichtag 31. Dezember 2021 vertraglich zugesagte Revolving-Credit-Facility-Verträge mit verschiedenen Banken in Höhe von 280 Mio. EUR, 125 Mio. HRK,150 Mio. PLN und CLP 20.250 Mio. zur Verfügung.
Über das kurzfristige Steuern der Liquidität und das wöchentliche Reporting hinaus wird monatlich eine statische Liquiditätsplanung erstellt. Die Grundannahme dieser Planung ist die Liquidation des bestehenden Leasing-, Kredit- und Factoringportfolios gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, sodass die Mittel aus den Vermögenswerten fristgerecht zufließen. Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls fristgerecht auf Basis kontrahierter Vereinbarungen zurückgeführt. Da die Duration der Passivseite (Verbindlichkeiten) ungefähr der des Portfolios entspricht, ist eine weitgehend fristenkongruente Finanzierung sichergestellt. Diesbezüglich wird zusätzlich auf die Übersicht der erwarteten Mittelabflüsse aus vertraglichen Verpflichtungen im Kapitel 2.7.4 Liquidität verwiesen.
Siehe Grafik "Liquiditätsverlauf"
31. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2026, in Mrd. EUR

Zudem erfolgt monatlich eine dynamische Liquiditätsplanung, die darauf abzielt, den Liquiditätsstatus unter Stressbedingungen und damit das Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn für die nächsten Perioden abzubilden, und der Steuerung des Gesamtkonzerns im Hinblick auf seine Liquidität dient. Das Refinanzierungsrisiko wird quartalsweise im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung bewertet. Dabei wird überprüft, ob und inwieweit ein Anstieg der Credit-Spreads auf die Refinanzierungskosten das Refinanzierungsrisiko erhöht.
Im Geschäftsjahr 2022 werden Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von 540,0 Mio. EUR, 1.000,0 Mio. JPY, 20,0 Mio. DKK und 10,0 Mio. CHF fällig. Die Refinanzierung dieser Schuldverschreibungen kann zum Fälligkeitszeitpunkt einem Refinanzierungsrisiko unterliegen. Als relevante Messgröße zur Steuerung der Fristigkeiten neuer Refinanzierungen und der Liquiditätsstruktur wird auf Monatsbasis die Duration für die Aktiv- und Passivseite berechnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 ergab sich eine Duration für die Aktivseite von 19 Monaten (Vorjahr: 20 Monate) und für die Passivseite von 26 Monaten (Vorjahr: 32 Monate). Auf Basis dieser Daten kann durch geeignete Maßnahmen das Risiko von Fristentransformationen reduziert werden.
Prinzipiell refinanziert sich der GRENKE Konzern unabhängig von einzelnen Bankinstituten und verfügt zudem über einen direkten Zugang zu verschiedenen Refinanzierungsalternativen auf den Fremdkapitalmärkten. Das Spektrum an Refinanzierungsinstrumenten ist breit gefasst. Es beinhaltet neben klassischen Bankfinanzierungen revolvierende Darlehensfazilitäten und ABCP-Programme. Die Finanzierungen sind jeweils für einen definierten Zeitraum fest zugesagt, sodass hier im Rahmen der jeweiligen Konditionen und Laufzeiten keine Risiken bezüglich ihrer Verfügbarkeit bestehen.
Bei ABCP-Programmen handelt es sich um Finanzierungen, die auf definierten zugrundeliegenden Aktiva, also Leasingforderungen, basieren. Diese Programme kann der Konzern derzeit zur Refinanzierung des Geschäfts in Deutschland, Frankreich und Großbritannien nutzen. Darüber hinaus verfügt der Konzern für Brasilien, Deutschland, Großbritannien und Polen über Forfaitierungsrahmen.
Daneben nutzt der GRENKE Konzern Refinanzierungsinstrumente, die nicht assetbasiert sind und daher nach dem Ermessen und gemäß der Geschäftsentwicklung des Konzerns eingesetzt werden. So hat GRENKE mit dem Debt-Issuance-Programm (DIP) einen direkten Kapitalmarktzugang. Zusätzlich besteht seit 2011 eine Plattform zur Emission von Commercial Paper (CP). Sie ist mit einem Höchstvolumen von 750 Mio. EUR ausgestattet und kann mit Laufzeiten zwischen einem Tag und 364 Tagen begeben werden. Die CP-Plattform eröffnet unterjährige Refinanzierungsalternativen, während die Anleihen des DIP Laufzeiten ab einem Jahr aufweisen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Finanzierung über das Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG genutzt. Mit diesem breit gefächerten Instrumentarium kann der Konzern aus den zur Verfügung stehenden Alternativen diverse Finanzierungskanäle nutzen.
Aufgrund der im Zuge der Covid-19-Pandemie zeitweise angespannten Situation an den Kapitalmärkten hat der GRENKE Konzern in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 die Schwerpunkte bei der Refinanzierung anders gesetzt als in früheren Jahren. So hat der Konzern im Geschäftsjahr 2021 über die Tochtergesellschaft GRENKE Finance PLC lediglich eine bereits bestehende Anleihe im Rahmen des Debt-Issuance-Programms (DIP) um 125,0 Mio. EUR aufgestockt. Schuldscheindarlehen sowie Commercial Paper wurden nicht emittiert. Zudem wurde im Berichtsjahr eine neue syndizierte revolvierende Kreditfazilität über ein Volumen von 250 Mio. EUR abgeschlossen. Hiervon können 75 Mio. EUR in GBP und CHF gezogen werden. Im Gegenzug führte eine Anpassung der Konditionen für Festgeldeinlagen zu einem deutlichen Anstieg der Einlagen bei der GRENKE BANK AG. Im Dezember 2021 bestätigte S&P Global Ratings das "BBB+ / A-2" lang- und kurzfristige Emittentenrating der GRENKE AG. Den Ausblick für das Langfrist-Rating beließ S&P auf "negativ". Das Emissionsrating für die Hybridanleihen wurden von "BB-" auf "BB" angehoben.
Unter operationellen Risiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge extern getriebener Ereignisse (z. B. elementare Gefährdungen, höhere Gewalt, vorsätzliche Handlungen) ergeben können. Gemäß der internen Definition fallen Reputationsrisiken nicht unter die operationellen, sondern unter die sonstigen Risiken.
Im Rahmen der Risikoinventur 2021 wurden die Risikounterarten Operationelles Risiko (gemäß CRR), Rechtsrisiko, Modellrisiko, Veritätsrisiko und Compliancerisiko sowie einzelne Ausprägungen des IKT-Risikos (Informations- und Technologie) als wesentlich klassifiziert. Für die konzernübergreifende Überwachung der operationellen Risiken hat der GRENKE Konzern Indikatoren (bspw. Kosten- und Organisationsindikatoren) implementiert, die unter anderem im Rahmen des Frühwarnindikatorensets quartalsweise an das Leitungsorgan (Vorstand und Aufsichtsrat) berichtet werden.
Des Weiteren werden sämtliche Betrugsfälle und sonstige operationelle Schäden ab einem Wert von 10 TEUR in einer Schadensfalldatenbank gesammelt. Diese dient sowohl Reporting- als auch Präventionszwecken. Der Gesamtvorstand erhält jährlich einen Bericht über bedeutende Schadensfälle innerhalb des Konzerns, deren Ausmaß und Ursachen sowie bestehende Gegenmaßnahmen. Es finden regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Newsletter) statt. Sofern einzelne Schadenshöhen nicht exakt zu bestimmen sind, beruhen die Werte auf Schätzungen.
Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie tagt in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen ein Covid-Response-Team, das unter anderem die Prozesse zur Stundung von Forderungen, die IT-Verfügbarkeit im Homeoffice, Compliance-Themen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und die Situation rund um Rückkehr zur neuen Normalität für die Organisationen diskutiert. Zudem bereitet das Covid-Response-Team Entscheidungsvorlagen für den Vorstand vor.
Operationelle Risiken werden seit 30.06.2021 auf Grundlage des Standardansatzes nach CRR im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifiziert und über die Einzelerfassung in der Risikoinventur überwacht und gesteuert. Zuvor erfolgte die Quantifzierung auf Grundlage des Basisindikatoransatzes gemäß CRR. Durch die Umstellung vom Basisindikatoransatz hin zum Standardansatz erfolgte eine Reduktion des Risikos und damit eine Reduktion der Kapitalunterlegung. Das geschätzte Risiko inklusive Wachstumsannahme betrug demnach per 31. Dezember 2021 42,9 Mio. EUR (Vorjahr: 87,1 Mio. EUR). Operationelle Risiken werden zudem im Rahmen der risikoartenübergreifenden Stresstestszenarien betrachtet.
Sämtliche Kerngeschäfts-, Management- und Supportprozesse des GRENKE Konzerns sind entlang der Geschäftsstrategie ausgerichtet, standardisiert sowie digitalisiert. Im Zuge der Erneuerung von Legacy-Systemen werden diese kundenorientiert mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung weiterentwickelt. Voraussetzung dafür ist eine technologisch moderne und in hohem Maß flexible Systemarchitektur, deren Veränderung (Changemanagement) inhaltlich und methodisch systematisch dokumentiert und regelmäßig überprüft wird. Eine hohe betriebliche Stabilität wird durch die fortgesetzte Modernisierung der Infrastruktur, basierend auf einer vollständig redundanten Rechenzentrumsarchitektur und der Virtualisierung von Servern, Speicher und Netzwerk, erreicht. Das IT-Risikomanagement umfasst eine vollständige Risikotransparenz über alle Funktionsbereiche der IT hinweg, das heißt Organisation, Prozesse, Anwendungen, Infrastrukturbetrieb inklusive IT-Sicherheit, Projekte und Compliance.
Die Messung und Steuerung der Risiken aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) erfolgt auf Grundlage von Informationsverbünden, deren Basis die für GRENKE spezifischen Geschäftsprozesscluster sind. Diese werden mit weiteren IT-spezifischen Informationen wie z. B. genutzten Applikationen oder Hardwarekomponenten angereichert. Das gemessene IKT-Risiko bezieht sich damit auf die wesentlichen Geschäftsprozesse und liefert somit eine belastbare Aussage zur Qualität der Leistungsunterstützung durch die IKT-Systeme des Konzerns. In der im Berichtsjahr durchgeführten Risikoinventur für das IKT-Risiko wurden die folgenden Risikounterarten neu aufgenommen: Verfügbarkeit und Kontinuität, Leistung, Organisation sowie Kosten. Darüber hinaus wurden unverändert die folgenden Risiken beurteilt: Weiterentwicklung, Sicherheit, Daten- / Informationsqualität, Anpassbarkeit, Compliance, Wartbarkeit und Auslagerungen. Die Risikoinventur 2021 kam zu dem Ergebnis, dass trotz einiger bestehender latenter Risiken die Leistungserbringung der IKT-Systeme des Konzerns insgesamt auf angemessenem Niveau ist. Die wesentlichen Feststellungen werden in bereits laufenden Projekten adressiert.
Der Konzern hat ein betriebliches Kontinuitätsmanagement etabliert. Die Maßnahmen bei Eintritt eines Notfalls und alle dazu erforderlichen Informationen sind schriftlich dokumentiert. Sie umfassen auch Geschäftsfortführungs- und Wiederanlaufszenarien. Ziel ist es, das Ausmaß möglicher Schäden zu reduzieren. Ein Krisenstab fungiert im Notfall als zentrales anlassbezogenes Instrument. Die Aufgaben des Krisenstabs sind in die Bereiche Lagebeurteilung, Koordination von Maßnahmen, Kommunikation mit Beteiligten, Aktivieren von Maßnahmen zum Wiederanlauf der Prozesse und Wiederherstellen der betrieblichen Kontinuität unterteilt. Um Angemessenheit, Effizienz und Aktualität der Notfallvorsorgeplanung und der Notfall- und Krisenbewältigung sicherzustellen, werden die Vorsorgemaßnahmen, die organisatorischen Strukturen und Prozesse für den technischen Betrieb der Systeme jährlich einmal in Form eines Notfalltests überprüft.
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat der GRENKE Konzern das betriebliche Kontinuitätsmanagement weiter ausgebaut. Ein dem Vorstand direkt unterstelltes und crossfunktional besetztes Covid-Response-Team (CRT) wurde frühzeitig gebildet und tagte regelmäßig. Aufgabe des CRT ist die unternehmensweite Steuerung der pandemiebedingten Maßnahmen und die diesbezügliche Berichterstattung an den Vorstand.
Durch endgeräteunabhängige Arbeitsplatzvirtualisierung und etablierte Plattformen für digitale Zusammenarbeit ist die IT-Architektur weltweit auf sicheres mobiles Arbeiten ausgelegt. Die operative Fähigkeit für mobiles Arbeiten war durch die Hardwareausstattung unserer Mitarbeitenden bereits vor Pandemiebeginn gegeben. Bei rund 75 Prozent aller Arbeitsplätze waren standardmäßig mobile Endgeräte eingesetzt. Während der unterschiedlichen Lockdown-Phasen konnte schnell und reibungslos im Homeoffice weitergearbeitet werden. Der überwiegende Teil der Mitarbeitenden - teilweise bis zu 90 Prozent - konnte aus dem Homeoffice heraus die Erbringung aller Prozesse und Services sicherstellen.
Wie bereits im Vorjahr wurden die Werkzeuge der Videokommunikation und der mobilen dezentralen Zusammenarbeit weiter intensiv genutzt, um über digitale Kanäle eine direkte Kommunikation mit Mitarbeitenden, Partnern und Kunden sicherzustellen. Die Betriebsfortführung in allen Kerngeschäftsprozessen war dadurch jederzeit gewährleistet.
Sonstige Risiken beinhalten bzw. betrachten neben den Gefahren aus der Veränderung des rechtlichen, politischen oder gesellschaftlichen Umfelds auch Pensions-, Versicherungs-, Immobilien-, Beteiligungs-, Steuer- und Staatsrisiken. Bei den sonstigen Risiken werden Geschäfts- und strategische Risiken und Reputationsrisiken als wesentlich angesehen. Sonstige Risiken finden im Rahmen der Risikoinventur Berücksichtigung. Im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeitsrechnung werden die sonstigen Risiken über pauschale Puffer mit Risikodeckungsmasse berücksichtigt. Für die Überwachung der sonstigen Risiken werden Indikatoren im Rahmen des Frühwarnindikatorsets quartalsweise an das Leitungsorgan berichtet. Darüber hinaus hat der Konzern ein PR- und Social-Monitoring-Tool implementiert.
Bei GRENKE sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Konzernrechnungslegung - miteinander verknüpft.
Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt die Gesamtheit der vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen dar, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:
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| ― | Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit inklusive des Schutzes des Vermögens sowie der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung |
| ― | Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften |
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns. Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Jahres- und den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften in den Prozess eingebunden. Dabei sind Konzernrechnungslegung und Konsolidierung zentral organisiert. Buchungsvorgänge der einzelnen Landesgesellschaften werden entsprechend verbindlichen Ablaufplänen von zuständigen Sachbearbeitern zentral erfasst und bearbeitet, um qualitative und quantitative Angaben zu generieren. Es gilt grundsätzlich das Vieraugenprinzip.
Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind schriftlich niedergelegt und werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Die für den Konzernrechnungslegungsprozess verwendeten Systeme und die erforderliche IT-Infrastruktur werden regelmäßig hinsichtlich der gebotenen Sicherheitsanforderungen von der internen Revision überprüft. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung des Konzernrechnungslegungsprozesses, insbesondere hinsichtlich neuer Produkte, Sachverhalte und veränderter rechtlicher Regelungen. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen. Zur Sicherstellung der Qualität der Rechnungslegung im Konzern werden die damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig bedarfsorientiert geschult. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht das konzernweite Risikomanagementsystem und die internen Kontrollsysteme in den Bereichen Revision, Rechnungslegung und Compliance. Zudem überprüft er die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Prüfungsausschuss unterstützt, der insbesondere die interne und externe Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess überwacht.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns werden die Merkmale des IKS als wesentlich erachtet, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
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| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess |
| ― | Kontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und dessen Ergebnisse auf Vorstandsebene sowie auf Ebene der in den Abschluss einbezogenen Gesellschaften |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsgemäße, IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen |
| ― | Etablierung eines internen Revisionssystems zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen IKS |
Zur Reduktion der identifizierten Risiken sind im Rahmen des Konzernrechnungslegungsprozesses Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen und die Eingliederung in den Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die wichtigen Determinanten der Risikominimierung. Das IKS für den Konzernrechnungslegungsprozess wird dabei regelmäßig in Teilbereichen und rotierend durch die interne Revision einer Untersuchung unterzogen und somit gestärkt.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Eingezahlte Kapitalinstrumente | 46.496 | 46.354 |
| Agio | 298.019 | 289.314 |
| Einbehaltene Gewinne | 653.707 | 581.535 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.735 | - 1.507 |
| Abzugsposten vom Kernkapital | - 78.190 | - 84.292 |
| Übergangsbestimmungen nach Artikel 478 CRR | - | - |
| Summe des harten Kernkapitals nach Artikel 26 CRR | 921.768 | 831.403 |
| Summe des zusätzlichen Kernkapitals nach Artikel 51 CRR | 200.000 | 200.000 |
| Summe des Ergänzungskapitals nach Artikel 62 CRR | - | - |
| SUMME DER EIGENMITTEL NACH ARTIKEL 25 FF. CRR | 1.121.768 | 1.031.403 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken | - | - |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber regionalen/lokalen Gebietskörperschaften | 5.015 | 5.279 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Instituten/Unternehmen mit kurzfristigem Rating | 13.021 | 14.301 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Unternehmen | 213.312 | 230.837 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus dem Mengengeschäft | 106.926 | 116.579 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus sonstigen Positionen | 11.381 | 13.268 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus Beteiligungen | 13 | 846 |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus mit besonders hohen Risiken verbundenen Risikopositionen | - | - |
| Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus ausgefallenen Positionen | 17.188 | 25.249 |
| SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN KREDITRISIKO | 366.855 | 406.359 |
| SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN MARKTRISIKO | - | - |
| SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN OPERATIONELLE RISIKEN | 84.557 | 77.927 |
| SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN ANPASSUNGEN DER KREDITBEWERTUNG | 1.560 | 5.170 |
| EIGENMITTELANFORDERUNGEN INGESAMT | 452.972 | 489.457 |
Da die GRENKE AG im Sinne des § 10 a KWG übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe ist, muss der GRENKE Konzern regelmäßig die Vorgaben nach der Capital Requirements Regulation (CRR) einhalten. Nach den Vorgaben des Artikels 92 Abs. 1 CRR in Verbindung mit § 10 a KWG ermittelt die GRENKE AG unter anderem die Gesamtkapitalquote des Konzerns auf den Grundlagen des IFRS-Abschlusses.
Nach den Vorgaben der EU-Verordnung 575 / 2013 (CRR) verfügte der GRENKE Konzern zum Stichtag 31. Dezember 2021 über anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 1.121,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1.031,4 Mio. EUR). Die Eigenmittel des Konzerns (regulatorisches Eigenkapital) setzen sich aus dem eingezahlten Kapital, dem Agio, den einbehaltenen Gewinnen der vergangenen Geschäftsjahre, dem sonstigen kumulierten Ergebnis sowie anrechenbaren Positionen des zusätzlichen Kernkapitals zusammen. Zudem werden Abzugspositionen, die vornehmlich aus den immateriellen Vermögens- und Firmenwerten bestehen, berücksichtigt. Wie im Vorjahr bestand kein Ergänzungskapital.
Der zu unterlegende Risikobetrag ergibt sich aus dem Kreditrisiko, dem operationellen Risiko und dem Marktrisiko. Beim Kreditrisiko, welches auf Basis des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) ermittelt wird, ergibt sich der Risikobetrag anhand der Risikogewichte für die einzelnen Forderungsklassen. Der Risikobetrag für operationelle Risiken wird nach dem Basisindikatoransatz anhand der Bruttoerträge der vergangenen drei Geschäftsjahre berechnet. Das Marktrisiko resultiert aus den offenen Fremdwährungspositionen.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 (2) b CRR betrug zum Stichtag 31. Dezember 2021 19,81 Prozent (Vorjahr: 16,86 Prozent). Die Anforderungen an die Gesamtkapitalquote von 11,50 Prozent (Vorjahr: 11,50 Prozent), die neben den 8 Prozent nach Artikel 92 CRR auch den Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 Prozent, den antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,00 Prozent sowie den SREP-Kapitalzuschlag von 1,0 Prozent beinhaltet, wurden im Berichtsjahr 2021 folglich eingehalten.
Zusätzlich zur risikoadjustierten Eigenkapitalanforderung fordert die CRR durch die Leverage Ratio auch die Beachtung einer größtenteils auf bilanzielle Verhältnisse abstellenden und somit risikoinsensitiven Kapitalquote. Zum Stichtag ergab sich hier eine Quote gemäß Artikel 429 CRR von 17,16 Prozent (Vorjahr: 14,30 Prozent). Die von den Aufsichtsbehörden zum Stichtag geforderte Mindestquote in Höhe von 3,0 Prozent wurde somit erfüllt.
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bestimmten im Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr maßgeblich das gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Geschäftsentwicklung des GRENKE Konzerns. Der Vorstand der GRENKE AG geht davon aus, dass diese Auswirkungen auch noch bis ins Jahr 2022 spürbar sein werden. Nach Abflauen der Pandemie erwartet der Vorstand aber, dass der GRENKE Konzern wieder auf sein Vorkrisenniveau und anschließend auf einen anhaltenden Wachstumskurs zurückkehren wird. Das Potenzial soll vor allem durch folgende strategische Ansätze erschlossen werden:
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| ― | Märkte: Verdichtung des Netzwerks in bestehenden Märkten und Eintritt in neue Märkte |
| ― | Konzernstruktur: Integration des Franchisemodells in den Konzern um so die internationale Expansion zu beschleunigen |
| ― | Kanäle: Vielfältige Gestaltung der Kundenakquise über bestehende und neue Vertriebswege |
| ― | Kunden/ Partner: Intensivierung bestehender Beziehungen |
| ― | Produkte/ Objekte: Ausweitung des Produkt- und Serviceangebots und weitere Diversifizierung des Objektportfolios |
| ― | Nischenfokus: konsequente Bedienung der Small-Ticket Finanzierungslösungen für KMU |
Als ein nach eigener Einschätzung führender Anbieter im Bereich des Small-Ticket-Leasings in Europa wächst GRENKE in seinem Kernmarkt im Wesentlichen durch den Gewinn von Marktanteilen. Chancen eröffnen sich vor allem dort, wo sich kleinere Wettbewerber - beispielsweise aufgrund des erhöhten Regulierungsaufwands - ganz oder teilweise aus Märkten zurückziehen. Zudem wird das Netzwerk an bestehenden Niederlassungen durch Zellteilungen - das heißt durch die Aufteilung bestehender Vertriebsgebiete - kontinuierlich verdichtet und so eine möglichst große Nähe zu den Kunden sichergestellt. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie eröffnete der GRENKE Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 keine neuen Standorte; im Vorjahr waren insgesamt fünf neue Standorte hinzugekommen.
Zum Jahresende 2021 war der GRENKE Konzern in insgesamt 33 Ländern vertreten. Seit 2011 ist GRENKE schrittweise in weitere Märkte außerhalb des europäischen Kernmarkts eingetreten und ist derzeit auf dem amerikanischen Kontinent (Brasilien, Chile, Kanada und Vereinigte Staaten), in Asien (Singapur, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate) sowie in Australien präsent. Im Berichtsjahr 2021 entfiel auf diese Länder ein Anteil am Leasingneugeschäftsvolumen des GRENKE Konzerns von ca. 5,5 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent).
Im Berichtsjahr entschied GRENKE, das bestehende Franchisemodell bis 2022 schrittweise in den Konzern zu integrieren. Seit dem Jahr 2003 erfolgte die Expansion des Konzerns in neue Märkte unter anderem über Franchiseunternehmen, an denen die geschäftsführenden Gesellschafter dieser Firmen substanzielle Minderheitsbeteiligungen halten. Nach typischerweise vier bis sechs Jahren hat GRENKE in der Vergangenheit die Franchiseunternehmen erwerben können. Der Konzern verspricht sich von der Integration der Franchisegesellschaften und dem künftigen Eintritt in neue Märkte mit eigenen Tochtergesellschaften eine Beschleunigung seines internationalen Wachstums und eine erhöhte Flexibilität in der Nutzung sich bietender Marktchancen. Es ist geplant, die Übernahme der Franchisegesellschaften bis Ende 2022 abzuschließen.
Zusätzliches Wachstumspotenzial ergibt sich vor allem durch den Ausbau des Direkt- und Onlinevertriebskanals. Bereits 2015 hat GRENKE die eSignatu-re eingeführt, ein Verfahren zur vollständig digitalen Abwicklung von Leasingverträgen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 38,8 Prozent aller Verträge auf Basis der eSignature abgeschlossen. Das Ziel der 2018 gegründeten Tochtergesellschaft GRENKE digital GmbH ist es darüber hinaus, die Digitalisierung aller Prozesse und Produkte des Konzerns konsequent voranzutreiben und so Kosten- und Effizienzvorteile gegenüber dem Wettbewerb zu schaffen.
Mit zahlreichen Kunden und Händlern bestehen intensive Beziehungen, die über einen einzelnen Abschluss hinausgehen. Viele Kunden sind wiederholt Vertragspartner, oft in der Betreuung einer Niederlassung oder eines Landes, immer häufiger aber auch gleichzeitig in mehreren Ländern. In anderen Fällen kann die Kundenbindung beispielsweise neben einem Leasingrahmen, der dem bedarfsgerechten Abruf der Finanzierung verschiedener Objekte dient, durch ein paralleles Geschäftsgirokonto der GRENKE BANK AG oder ein Einzelrechnungsfactoring über die GRENKEFACTORING GmbH verstärkt werden. Dies illustriert beispielhaft die Möglichkeiten des Konzerns, innerhalb der Segmente, aber auch übergreifend, Geschäfte mit bestehenden Kunden zu generieren.
In den vergangenen Jahren hat GRENKE seine Angebotspalette im Leasinggeschäft über den IT-Bereich hinaus verstärkt erweitert. Das Ziel ist es, die im IT-Bereich erworbene Expertise sukzessive auf weitere Objektkategorien auszudehnen und GRENKE stärker zum generellen Small-Ticket-Leasinganbieter für KMU weiterzuentwickeln. Die Geschäftsbereiche Factoring und Bank runden das Lösungsangebot für die Kunden ab.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt der Konzern das strategische Ziel, die Marke GRENKE und sein Geschäftsmodell global zu etablieren. Die sich bietenden Chancen nutzend, plant der GRENKE Konzern, auch in den kommenden Jahren seine Marktposition und sein Neugeschäft weiter auszubauen.
Das kontrollierte Eingehen von Risiken stellt für den GRENKE Konzern einen maßgeblichen Teil des Geschäftsmodells dar. Zur Steuerung der Risiken wurde ein umfassendes System zur Risikoidentifikation, -quantifizierung, -kontrolle und -steuerung implementiert, welches fortlaufend weiterentwickelt wird.
Für identifizierte Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle und sonstige Risiken aus dem Leasing-, Bank-, Factoring- und Beteiligungsgeschäft wurden Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen unter Anwendung objektiver Hinweise gebildet. Nach Auffassung des Vorstands wurde für alle erkennbaren Risiken angemessene Vorsorge getroffen. Basierend auf der Gesamtbeurteilung der Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die Risikotragfähigkeit des Konzerns im Berichtsjahr durchweg gegeben war. Die Gesamtlimitauslastung in der Risikotragfähigkeitsberechnung im aufsichtsrechtlichen Normalszenario betrug zum Jahresende 2021 72 Prozent (Vorjahr: 84 Prozent). Innerhalb des GRENKE Konzerns übersteigt das Gesamtobligo bei keinem einzelnen Leasingnehmer die Einprozentmarke des Konzerneigenkapitals. Gemessen an der Höhe des Geschäftsvolumens und der wirtschaftlichen Lage des Konzerns erachtet der Vorstand die Gesamtrisikosituation als beherrschbar.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 (2) b CRR betrug zum Stichtag 31. Dezember 2021 19,81 Prozent (Vorjahr: 16,86 Prozent). Die maximal möglichen Anforderungen an die Gesamtkapitalquote von 11,50 Prozent (Vorjahr: 11,50 Prozent), die neben den 8 Prozent nach Artikel 92 CRR auch den Kapitalerhaltungspuffer und den antizyklischen Kapitalpuffer sowie den SREP-Kapitalzuschlag beinhaltet, wurden im Berichtsjahr 2021 folglich eingehalten. Die Eigenmittel des Konzerns (regulatorisches Eigenkapital) lagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2021 bei 1.121,8 Mio. EUR und bestanden ausschließlich aus Kernkapital.
Hinsichtlich der künftigen Entwicklung von Konzern und Gesellschaft sowie ihrer Tochtergesellschaften sind besondere, über das normale Maß hinausgehende und mit dem Geschäft verbundene Risiken nicht zu erkennen. Die Risikodeckungsmasse reicht mindestens ein Jahr aus, um zukünftig geplante Geschäftsaktivitäten abzubilden.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Jahresbeginn 2022 sind weiterhin herausfordernd und geprägt durch das Pandemiegeschehen, die anhaltenden Lieferengpässe sowie eine sich zuspitzende geopolitische Situation in der Ukrainekrise.
Erfolge in den Impfkampagnen haben nicht ausgereicht, um neue Höchstwerte bei den Infektionszahlen - aufgrund der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante - in vielen Ländern zu verhindern. Zwar haben zwischenzeitlich viele Staaten ihre Corona-Maßnahmen weitgehend gelockert und teilweise sogar komplett aufgehoben, bzw. diese für das Frühjahr in Aussicht gestellt, dennoch bleibt die pandemische Situation mit Blick auf das Gesamtjahr noch schwierig berechenbar. Nicht zuletzt aufgrund der von Experten erwarteten nächsten Welle im Herbst dieses Jahres. Der Vorstand erwartet jedoch insgesamt, dass die COVID-19-Pandemie mit den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen im Geschäftsjahr 2022 an Bedeutung verliert und dass sich das Marktumfeld und Investitionsgeschehen für KMUs dadurch bessern.
Auch die Engpässe in den globalen Lieferketten, der zweite wesentliche Faktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr, haben sich noch nicht aufgelöst. Dies betrifft insbesondere das verarbeitende Gewerbe, für das erwartet wird, dass die Knappheit an Rohstoffen und Vorprodukten auch in den kommenden Monaten zu Produktionsausfällen führen wird. Die Auflösung dieser Engpässe wird maßgeblich die Dynamik der erwarteten Erholung mit einem endgültigen Abflauen der pandemiebedingten Einflüsse auf die Gesamtwirtschaft bestimmen. Denn die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Zulieferungsprodukten und nicht zuletzt IT- und Chip-basierten Bauteilen bleibt elementar für die Geschwindigkeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und somit des gesamtwirtschaftlichen Wachstums.
Aufgrund der sich zuspitzenden geopolitischen Spannungen und des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von zusätzlicher außergewöhnlicher Unsicherheit geprägt. Durch einen dauerhaften militärischen Konflikt zwischen der Ukraine und Russland könnte auch an den Kapitalmärkten die Volatilität nach Einschätzung des Vorstands steigen, so dass kurzfristig die Verfügbarkeit an liquiden Mitteln eingeschränkt sein könnte. Die aus Sicht des Vorstands komfortable Ausstattung mit Liquidität bedeutet jedoch, dass das Unternehmen kurzfristig nicht auf eine Mittelaufnahme über die Kapitalmärkte angewiesen sein wird. GRENKE ist überdies weder in Russland noch in der Ukraine mit eigenen Niederlassungen vertreten und dort finanziell auch nicht engagiert.
Welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten im weiteren Jahresverlauf 2022 haben werden, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht verlässlich abschätzbar. Vor diesem Hintergrund sind die Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 von einer erheblichen Unsicherheit geprägt.
Im Januar 2022 senkte der Internationale Währungsfonds 9 (IWF) seine Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft im laufenden Jahr auf 4,4 Prozent nach zuvor 4,9 Prozent (Oktober-Prognose). Als Gründe für seine vorsichtigere Einschätzung führte der IWF die steigenden COVID-19-Infektionszahlen infolge der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante und die höhere Inflationsrate aufgrund steigender Energiepreise und Lieferkettenprobleme an. Dies sind gleichzeitig auch die Gründe, warum der IWF seine Schätzungen für die großen Volkswirtschaften in der Eurozone für 2022 gesenkt hat. So erwartet der IWF nun für Deutschland nur noch ein Wachstum von 3,8 Prozent (Oktober-Prognose: 4,6 Prozent), für Frankreich von 3,5 Prozent (Oktober-Prognose: 3,9 Prozent) und für Italien von 3,8 Prozent (Oktober-Prognose: 4,2 Prozent).
Der Bundesverband deutscher Leasingunternehmen gibt sich in einem Pressestatement vom 27. Januar 2022 10 verhalten optimistisch. Ob es in diesem Jahr zu großen Nachholeffekten kommen werde, bleibe nach Aussage des BDL zu Jahresbeginn abermals fraglich. Dennoch blicke die Leasing-Wirtschaft optimistisch in das neue Jahr.
Die Kapitalmarktzinsen in der Eurozone haben im Jahresverlauf im Wesentlichen getrieben durch eine stark steigende Inflation leicht angezogen. Dennoch liegt die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihen zum Jahresende weiterhin im negativen Bereich. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Dezember 2021 angekündigt, die Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemie Emergency Purchase Programme - PEPP) im ersten Quartal 2022 deutlich zu reduzieren und Ende März 2022 einzustellen. Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere sollen aber bei Fälligkeit mindestens bis Ende 2024 wieder angelegt werden. Gleichzeitig signalisierte die EZB ihre Bereitschaft, die Wirtschaft in der Eurozone weiterhin mit umfangreicher Liquidität zu versorgen und ihren Kurs der geldpolitische Akkommodierung fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand der GRENKE AG zwar mittelfristig wieder steigende Zinsen, aber zumindest für 2022 keine wesentliche Veränderung des derzeitigen allgemeinen Niedrigzinsumfelds.
Die nachfolgenden Aussagen zur künftigen Geschäftsentwicklung des GRENKE Konzerns und zu den dafür als wesentlich beurteilten Annahmen über die Entwicklung von Markt und Branche basieren auf unseren Einschätzungen, die der Vorstand nach den uns vorliegenden Informationen gegenwärtig als realistisch beurteilt. Diese sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet und bergen das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß nach tatsächlich eintreten.
Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet der Vorstand ein Leasingneugeschäft zwischen 2,0 und 2,2 Mrd. EUR. Dies entspricht verglichen mit dem vorigen Geschäftsjahr einem erwarteten Zuwachs zwischen 20 und 33 Prozent.
9 Quelle: World Economic Outlook, Januar 2021. https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2022/01/25/world-economic-outlook-update-january-2022
10 Quelle: Bundesverband deutscher Leasingunternehmen, Pressemitteilung vom 27. Januar 2022. BDL: Leasing-Geschäftsklima durch Auslieferungszeiten getrübt (leasingverband.de)
Ausgehend vom Geschäftsjahr 2021 soll sich das Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2024 verdoppeln.
Die DB2-Marge des Neugeschäfts wird im Geschäftsjahr 2022 etwas unterhalb des Vorjahres erwartet. Hierfür sind insbesondere Refinanzierungskonditionen ausschlaggebend, aber auch eine wieder ansteigende durchschnittliche Ticketgröße. Der Durchschnittswert pro Leasingvertrag wird für das Geschäftsjahr 2022 wie bereits in früheren Geschäftsjahren auf einem Niveau von über 8.000 EUR aber unterhalb von 10.000 EUR erwartet.
Das geringere Neugeschäftsvolumen der durch die COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahre 2020 und 2021 wird erwartungsgemäß zu verminderten operativen Zinserträgen des Leasingportfolios im laufenden Geschäftsjahr 2022 führen. Gleichzeitig werden die Personalkosten infolge der institutsbezogenen regulatorischen Maßnahmen wie auch auf Basis des neuen Gehaltsmodells im Geschäftsjahr 2022 die des Vorjahres übersteigen. Mit einem gegenläufigen Effekt rechnet der Vorstand aus den der Erwartung nach sinkenden Aufwendungen für die Risikovorsorge, resultierend aus dem auch in 2022 der Erwartung nach unverändert guten Zahlungsverhalten der Kunden. Zusammengefasst erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn zwischen 75 und 85 Mio. EUR. Bezogen auf das Vorjahr entspricht dies einem konstanten bis leicht steigenden Gewinn nach Steuern, weil zu berücksichtigen ist, dass in dem Gewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 95,2 Mio. EUR ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 23 Mio. EUR aus dem Verkauf der viafintech-Anteile enthalten ist. Demnach ergeben sich für das Geschäftsjahr 2021 nach Abzug des außerordentlichen Gewinns 72,2 Mio. EUR als Vergleichsbasis zum laufenden Geschäftsjahr 2022.
Bezogen auf diese Vergleichsbasis 2021 soll sich auch der Gewinn nach Steuern - aufgrund der Skalierbarkeit des Geschäfts - bereits im Geschäftsjahr 2024 verdoppeln.
Die Erwartung für den Gewinnkorridor im Geschäftsjahr 2022 basiert auf der Annahme, dass die Schadensquote zwischen 1,4 und 1,7 Prozent und damit in einem nahezu normalen Korridor liegen wird. Hierfür sind das solide Leasingvertragsportfolio, die stabilen Zahlungseingänge der jüngsten Quartale und die bereits gebildete, angemessen konservative Risikovorsorge vor dem Hintergrund der Pandemie bedeutend.
Der Vorstand strebt für das Geschäftsjahr 2022 zudem eine Fortsetzung der langfristigen Dividendenpolitik und eine angemessene Beteiligung der Aktionärinnen und Aktionäre am Unternehmenserfolg an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende von 51 Cent je Aktie auszuschütten.
Auf Basis der erwarteten Entwicklung des Konzerngewinns rechnet GRENKE mit einer bilanziellen Eigenkapitalquote größer 16 Prozent (2021: 19,1 Prozent).
Der Vorstand erwartet einen stabilen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, mit dem die geplanten Investitionen vollständig innenfinanziert werden können. Die vorhandene starke Liquidität im Konzern soll anteilig verwendet werden, um neue Leasingobjekte zu finanzieren.
Zudem geht der Vorstand davon aus, dass der Konzern aufgrund seiner Eigenkapitalbasis und Cashflow-Entwicklung in der Lage sein wird, das erwartete Neugeschäftsvolumen im Jahr 2022 über unterschiedliche Geld- und Kapitalmarktzugänge sowie dem Einlagengeschäft zu risikoadäquaten Konditionen refinanzieren zu können.
Der Vorstand rechnet aus gegenwärtiger Sicht damit, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2022 (gemessen in Vollzeitäquivalenten) leicht über dem Niveau von 2021 liegen wird (Jahresdurchschnitt 2020: 1.863 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemessen in Vollzeitäquivalenten).
Hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bleibt die Zielvorgabe für die zweite und dritte Führungsebene für das Geschäftsjahr 2022 bei jeweils mindestens 30 Prozent (2021: jeweils mindestens 30 Prozent).
Im Geschäftsjahr 2022 dürfte die Anzahl der Auszubildenden und DH-Studierenden in Deutschland voraussichtlich bei 60 Personen liegen. (2021: 47 Personen).
Die prozentuale Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GRENKE Konzerns, die an Freiwilligen- sowie Pflichtschulungen teilnehmen (Schulungsquote), wird im Geschäftsjahr 2022 in der Bandbreite von 95 bis 98 Prozent erwartet (2021: 98 Prozent).
Aktuell ist nicht absehbar, wie lange die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie weltweit spürbar sein werden und welche Konsequenzen der russische Krieg gegen die Ukraine haben wird. Allerdings ist der Vorstand davon überzeugt, dass der GRENKE Konzern gut aufgestellt ist, um einen neuen Wachstumskurs nach dem Übergangsjahr 2021 einzuschlagen. Über die Verdichtung des Netzwerks in bestehenden Märkten, die Ergänzung des Produkt- und Serviceangebots und den Ausbau des Direkt- und Online-Vertriebs will der Konzern seine Position als einer der europaweit führenden Anbieter von Finanzdienstleistungen für KMU mit Schwerpunkt auf Small-Ticket-Finanzierungen weiter ausbauen. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für 2022 ein Leasingneugeschäft zwischen 2,0 und 2,2 Mrd. EUR. Auch wenn durch das geringere Neugeschäft in den Vorjahren die operativen Erträge, allen voran die Zinserträge, vor allem im ersten Halbjahr unter dem Vorjahr liegen werden und weitere Investitionen erforderlich sind, strebt der Vorstand eine Cost-Income-Ratio von unter 52 Prozent an. Mit der stabilen Eigenkapitalausstattung verfügt der Konzern gleichzeitig über die notwendige Finanzierungsgrundlage zum Abschluss des angestrebten Neugeschäfts.
Die GRENKE AG verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2021 über ein voll eingezahltes gezeichnetes Kapital in Höhe von 46.495.573 EUR, das in 46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien ("Aktien") mit einem rechnerischen Nominalwert von je 1,00 EUR eingeteilt ist. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53 a ff., 118 ff. und 186 AktG. Die Aktien der GRENKE AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit den weiteren Zulassungsfolgepflichten - wie sie von der Deutschen Börse AG für den Prime Standard definiert sind -zugelassen.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionärinnen und Aktionäre am Gewinn nach Steuern der GRENKEAG.
Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die zwischen Gesellschaftern vereinbart wurden und die Stimmrechte oder das Übertragen von Aktien betreffen, außer den im Vergütungsbericht genannten Sperrfristen für Aktien, die im Rahmen der aktienbasierten Vergütung von Mitgliedern des Vorstands erworben wurden. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Vergütungsbericht (Download, www.grenke. de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/) verwiesen.
Ferner bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der GRENKE AG gewisse Handelsverbote im (zeitlichen) Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Zwischenberichts oder eines Jahresabschlussberichts.
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 besaß die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland) 18.989.984 Stück Aktien der Gesellschaft, entsprechend rund 40,84 Prozent des Grundkapitals. Komplementärin der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG ist die Grenke Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland), ihre Kommanditisten sind die folgenden Mitglieder der Familie Grenke: Anneliese Grenke, Moritz Grenke, Oliver Grenke, Roland Grenke und Wolfgang Grenke. Die Grenke Vermögensverwaltung GmbH ist an Vermögen und Ertrag der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG nicht beteiligt. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Frau Anneliese Grenke und Herr Wolfgang Grenke.
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.
Die Arbeitnehmer, die Aktien der GRENKE AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die Satzung der GRENKE AG sieht keine gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen zur Bestellung von Mitgliedern des Vorstands durch den Aufsichtsrat vor. Danach werden die Mitglieder des Vorstands für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine Wiederholung der Bestellung ist zulässig.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG, §§ 24 Abs. 1 und 25 c Abs. 1 KWG sowie § 5 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Der Vorstand der GRENKE AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Er entscheidet über ihre Bestellung, den Widerruf ihrer Bestellung sowie Abschluss, Änderung und Kündigung der mit ihnen abzuschließenden Anstellungsverträge. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.
Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses durch die Hauptversammlung. Deren Beschlüsse werden - soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen der Satzung entgegenstehen -mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmen- eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst (§ 133 AktG, § 15 Abs. 1 der Satzung). Der Aufsichtsrat ist gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung, in dem unter anderem Höhe und Einteilung des Grundkapitals festgelegt sind, entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 2.217.529 Stück neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal 2.217.529 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder im Rahmen von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, auszugeben. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe neuer Aktien zur Durchführung einer sog. Aktiendividende ("Scrip Dividend") auszuschließen, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch ganz oder teilweise als Sacheinlage zum Bezug neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen.
Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die Aktien können von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bei Kapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
a) um etwaige Aktienspitzen vom Bezugsrecht auszunehmen,
b) soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten, die von der Gesellschaft oder von ihren Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde, oder
c) bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der gemäß oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 Prozent des Grundkapitals sind anzurechnen:
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| ― | eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, und |
| ― | Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Von der Ermächtigung, eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 durchzuführen, wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.
Durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf den Inhaber und / oder auf den Namen lautende Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (nachfolgend auch "Inhaber") der Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der GRENKE AG (nachfolgend auch "GRENKE Aktien") mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch ein Konzernunternehmen der GRENKE AG im Sinne des § 18 AktG ausgegeben werden, an der die GRENKE AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 Prozent beteiligt ist (nachfolgend "Tochtergesellschaft"). Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die GRENKE AG die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der GRENKE AG zu gewähren oder aufzuerlegen.
Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen. Das Bezugsrecht kann unter diesen definierten Rahmenbedingungen unter anderem ausgeschlossen werden bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerben, und bei Ausgabe gegen Barleistung zu einem Ausgabepreis, der den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet.
Zur Bedienung der unter vorstehender Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung am 14. Mai 2019 ferner beschlossen, das Grundkapital der GRENKE AG um bis zu nominal 4.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019).
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 5. August 2025 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerben verwendet oder gegen Barzahlung an Dritte zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Summe der veräußerten Aktien insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung der 10-Prozent-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10-Prozent-Grenze anzurechnen. Die erworbenen Aktien können auch zur Bedienung von ausgegebenen Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen oder zur Durchführung einer sog. Aktiendividende ("Scrip Dividend") verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden.
Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.
Für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Weitere Angaben gemäß DRS 20 K211 (Bedingungen eines Kontrollwechsels im Fall eines Übernahmeangebots) unterbleiben, da die entsprechenden Angaben geeignet wären, der Gesellschaft erheblichen Nachteil zuzufügen.
Die gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebenden Erklärungen zur Unternehmensführung sind für die GRENKE AG und den GRENKE Konzern zusammengefasst. Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG berichten in der Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auch über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRENKE AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Hierfür analysieren und bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat die Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und die daraus resultierende gesellschaftliche Verantwortung genauso wie Sozial- und Umweltfaktoren und beziehen diese sowie deren potenzielle Auswirkungen als relevante Parameter für die Unternehmensstrategie und das operative Geschäft ein und adressieren diese entsprechend.
Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") in Kraft getreten. Seit der Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Januar 2021 hat die GRENKE AG den für sie geltenden Empfehlungen mit Ausnahme der nachfolgenden begründeten Abweichungen entsprochen und wird diesen auch in Zukunft entsprechen:
Nach der Empfehlung D.1 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen. Zwar war diese nicht über den gesamten Erklärungszeitraum, wohl aber den überwiegenden Teil auf der Internetseite der GRENKE AG veröffentlicht. Der Empfehlung wird auch in Zukunft entsprochen werden.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung D.5 dem Aufsichtsrat die Bildung eines Nominierungsausschusses, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. Obschon die Gesellschaft die von der Kommission mit der Empfehlung D.5 DCGK 2020 gewünschte Transparenz des Auswahlverfahrens und sachgerechte Auswahl auch ohne einen entsprechenden Ausschuss als gewährleistet ansah, hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 einen Nominierungsausschuss gebildet. Der Empfehlung D.5 DCGK 2020 wird daher nunmehr und künftig gefolgt.
Nach der Empfehlung F.2 DCGK sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. In Bezug auf den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen für das erste Quartal 2021 hat die Gesellschaft der Empfehlung F.2 DCGK nicht entsprechen können. Aufgrund der Prüfungen durch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars sowie der parallelen Jahresabschlussprüfung durch KPMG konnten die Abschlussprüfung und die unterjährige Finanzinformation für das erste Quartal nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Künftig wird die Gesellschaft der Empfehlung F.2 DCGK, von welcher im Jahr 2021 nur aufgrund der besonderen Umstände abgewichen wurde, wieder folgen.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.3 zur Beurteilung der Üblichkeit der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, die Heranziehung einer geeigneten Vergleichsgruppe anderer Unternehmen und deren Zusammensetzung offenzulegen. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat zwar einen sog. Peer-Group-Vergleich durchgeführt, diesen jedoch erst im Rahmen der Umstellung auf das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte Vergütungssystem veröffentlicht. Der Empfehlung G.3 wird auch künftig gefolgt werden.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.4 einen unternehmensinternen Vergleich zur Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung durch Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung. Diese Kriterien wurden bei der Bemessung der Vorstandsvergütung zunächst zwar in Bezug auf den oberen Führungskreis berücksichtigt, nicht jedoch im Verhältnis zur Belegschaft. Bei der Beurteilung der Üblichkeit der Vorstandsvergütung wird seit der Einführung des neuen Vergütungssystems auch das Verhältnis zur Belegschaft insgesamt berücksichtigt, sodass der Empfehlung G.4 derzeit und auch in Zukunft gefolgt wird.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.10 Satz 2, das Vorstandsmitglied soll über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können. Die variablen aktienbasierten Vergütungsbestandteile wurden schon unter dem vorherigen Vergütungssystem unter mehrjährigen, wenn auch nicht vierjährigen Auszahlungssperrfristen gewährt. In Bezug auf unter Bestandsschutz stehende Vorstandsverträge, welche noch nicht auf das neue Vergütungssystem umgestellt wurden, bleibt es bei dieser Abweichung. Nach dem neuen Vergütungssystem erfüllen allein die langfristig variablen Gewährungsbeträge ohne Aktienbezug die vierjährige Auszahlungssperrfrist nicht, was der Aufsichtsrat mit Blick auf deren Anteil an der variablen Vergütung und dem gleichwohl grundsätzlich mehrjährigen Bemessungszeitraum als angemessen erachtet.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.10 Satz 1, dass die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm überwiegend in Aktien oder aktienbasiert angelegt werden sollen. Die Gewährung einer aktienbasierten Vergütung bildete schon nach dem vorherigen Vergütungssystem einen Schwerpunkt der variablen Vergütung des Vorstands der GRENKE AG, wobei diese nicht zwangsweise immer überwog. Diesbezüglich verbleibt es für die unter Bestandsschutz stehenden Verträge entsprechend bei der Abweichung. Im Übrigen wird dieser Empfehlung nunmehr und auch künftig gefolgt.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.11 Satz 2, in begründeten Fällen eine variable Vergütung zurückfordern zu können (sog. Clawback-Klausel). Solche Rückforderungsmöglichkeiten bei der variablen Vergütung bestehen nunmehr und künftig, wenngleich die Clawback-Klauseln in den unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsverträgen noch keine Umsetzung finden.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.12 unter anderem im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags, an den vereinbarten Haltedauern festzuhalten. In Bezug auf die aktienbasierte Vergütung war dies nicht vollumfänglich der Fall. Eine Abweichung von den vereinbarten Haltefristen ist im neuen Vergütungssystem nicht vorgesehen. Der Empfehlung wird nunmehr und künftig entsprochen. Allein in Bezug auf die aktienbasierte Vergütung in den unter Bestandsschutz stehenden Vereinbarungen ist dies nicht vollumfänglich der Fall.
Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.13 Satz 1, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten sollen (Abfindungs-Cap). Dieser Empfehlung wird seit Umsetzung des neuen Vergütungssystems und künftig gefolgt. Abweichend hiervon sehen die unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsverträge keine Abfindungs-Caps vor.
Baden-Baden, den 31. Januar 2022
GRENKE AG
Für den, Vorstand
Michael Bücker
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp
Im Mai 2021 und August 2021 wurden jeweils anlassbezogen unterjährige Entsprechenserklärungen abgegeben: Die erste unterjährige Entsprechenserklärung im Mai erfolgte, da seitens der Gesellschaft der Empfehlung F.2 DCGK in Bezug auf den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen für das erste Quartal 2021 nicht entsprochen werden konnte. Anlass der zweiten unterjährigen Entsprechenserklärung im August war einerseits die mit der Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder in der Hauptversammlung vom 29. Juli 2021 einhergehende Befolgung der Empfehlungen G.3, G.4, G.11 Satz 2, G.12 und G.13 Satz 1 sowie andererseits die aus der Zugänglichmachung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft folgende Befolgung von D.1.
Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website im Bereich Investor Relations unter www.grenke.de/ unternehmen/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich.
Die GRENKE AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Entsprechend verfügt die Gesellschaft über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät. Jeweilige Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesetz sowie der Satzung der Gesellschaft und den jeweiligen Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat.
Zum Wohle des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft eng zusammen. Dabei informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die GRENKE AG und den GRENKE Konzern relevanten Fragen der Umsetzung der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, die Geschäftsordnung des Vorstands weist einen entsprechenden Katalog solcher zustimmungspflichtigen Geschäfte auf.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der GRENKE AG aus mindestens zwei Personen. Die genaue Anzahl der Personen bestimmt der Aufsichtsrat.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse. Ihm obliegen dabei die operative Leitung und die Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie die Einhaltung der Unternehmenspolitik. Ferner stellt der Vorstand den Jahresabschluss der GRENKE AG sowie die Quartalsmitteilungen und den Halbjahres- und Jahresabschluss des Konzerns auf und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in Vorstandsberichten sowie Sitzungsvorlagen über das Gesamtunternehmen.
Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie der GRENKE AG, welche im fortlaufenden Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat umgesetzt wird.
Strategische Fragen sowie Fragen zur Umsetzung, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikosituation, Compliance, zur Finanz- und Ertragslage sowie zu strategischen und operativen Geschäftsrisiken und deren Management sind regelmäßige Bestandteile von Aufsichtsratssitzungen und Einzelgesprächen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden, welcher über diesen Austausch direkt an den Aufsichtsrat berichtet.
Eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat erlassen, welche u. a. einen Zustimmungsvorbehalt mit Blick auf die Aufteilung in Geschäftsbereiche sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand enthält. Die einzelnen Geschäftsbereiche werden den Vorstandsmitgliedern entsprechend den jeweiligen individuellen Kompetenzprofilen zugeteilt. Der Grundsatz der Gesamtverantwortung der Vorstände wird davon nicht tangiert.
Im Berichtszeitraum setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 8. Februar 2021 setzte sich der Vorstand - nachdem Frau Isabel Rösler zum 1. Januar 2021 als neues Mitglied des Vorstands bestellt worden war - aus den folgenden fünf Mitgliedern zusammen: Antje Leminsky, Gilles Christ, Dr. Sebastian Hirsch, Mark Kindermann und Isabel Rösler.
Mit Bestellung von Frau Isabel Rösler zum Chief Risk Officer zum 1. Januar 2021 wurde der Geschäftsverteilungsplan zum 1. Januar 2021 wie folgt angepasst.
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| Antje Leminsky Vorstandsvorsitzende | Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand | Gilles Christ Vertriebsvorstand | Mark Kindermann Vorstand Verwaltung | Isabel Rösler Risikovorständin |
|---|---|---|---|---|
| Konzernstrategie | Controlling | Markensteuerung | Verwaltung | Qualitätssicherung |
| IT | M + A | Vertrieb | Personal | Datenschutz |
| Credit Center Leasing und Factoring | Treasury / Corporate Finance | Franchisesystem | Accounting | Compliance |
| Interne Revision | Recht | Qualitätsmanagement | Geldwäscheprävention | |
| Investor Relations | Internal Services | Risikocontrolling | ||
| Steuern | Verwertung | Meldewesen | ||
| Property- und Facility-Management |
Am 8. Februar 2021 entsprach der Aufsichtsrat dem Wunsch von Herrn Mark Kindermann, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden und sein Vorstandsmandat und alle weiteren Konzernmandate niederzulegen. Aufgrund der Amtsniederlegung von Herrn Mark Kindermann setzte sich der Vorstand im Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 aus den folgenden vier Mitgliedern zusammen: Antje Leminsky (CEO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Veranlasst durch die Amtsniederlegung von Herrn Mark Kindermann am 8. Februar 2021 wurden die Verantwortungsbereiche der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat am 10. Februar 2021 wie unten stehend neu geregelt.
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| Antje Leminsky Vorstandsvorsitzende | Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand | Gilles Christ Vertriebsvorstand | Isabel Rösler Risikovorständin |
|---|---|---|---|
| Konzernstrategie | Controlling | Markensteuerung | Risikosteuerung |
| Interne Revision | M + A | Vertrieb | Compliance |
| IT | Treasury / Corporate Finance | Services | Corporate Credit |
| Prozessmanagement | Recht | Administration | |
| Personal | Rechnungswesen/ Steuern | Datenschutz | |
| Investor Relations | |||
| Property- und Facility-Management |
Aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Antje Leminsky zum 30. Juni 2021 bestand der Vorstand im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021 aus den folgenden drei Mitgliedern: Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Während dieses Zeitraums griff die nachfolgende Vertretungsregelung im Vorstand:
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| Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand (CFO) | Gilles Christ Vertriebsvorstand (CSO) | Isabel Rösler Risikovorständin (CRO) |
|---|---|---|
| Controlling | Marke | Compliance |
| M + A | Vertrieb | Risikosteuerung |
| Treasury / Corporate Finance | Vertriebssteuerung | Corporate Credit |
| Recht | Services | Administration |
| Rechnungswesen / Steuern | Prozessmanagement * | Interne Revision * |
| Corporate Communications | ||
| Daten | ||
| Property- und Facility-Management | ||
| Strategie * | ||
| IT * | ||
| Personal * |
* In Vertretung der ausgeschiedenen CEO Antje Leminsky
Mit Wirkung zum 1. August 2021 wurde Herr Michael Bücker zum Vorstand und neuen Vorstandsvorsitzenden ernannt. Seitdem besteht der Vorstand aus den folgenden vier Mitgliedern: Michael Bücker (CEO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).
Der Geschäftsverteilungsplan wurde am 5. August 2021 - wie nachfolgend dargestellt - angepasst.
Hierbei wurde der Ressortzuschnitt beibehalten und die vorherigen Ressorts von Frau Antje Leminsky wurden durch Herrn Michael Bücker übernommen.
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| Michael Bücker Vorstandsvorsitzender (CEO) | Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand (CFO) | Gilles Christ Vertriebsvorstand (CSO) | Isabel Rösler Risikovorständin (CRO) |
|---|---|---|---|
| Konzernstrategie | Controlling | Markensteuerung | Risikosteuerung |
| Interne Revision | M + A | Vertrieb | Compliance |
| IT | Treasury / Corporate Finance | Services | Corporate Credit |
| Prozessmanagement | Recht | Administration | |
| Personal | Rechnungswesen/ Steuern | Datenschutz | |
| Investor Relations | |||
| Property- und Facility-Management |
Weitergehende Informationen zur Vita der einzelnen Vorstandsmitglieder der GRENKE AG werden auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/ unternehmen/grenke-gruppe/management-der-grenke-ag/vorstand/ bereitgestellt.
Mit Wirkung zum 1. November 2021 wurde Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch vom Aufsichtsrat zu sätzlich zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt.
Die jeweiligen Vorstandsmitglieder führen die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche grundsätzlich in Eigenverantwortung. Bei Maßnahmen und Geschäften eines Geschäftsbereichs, welche für das Unternehmen von besonderer Relevanz und Tragweite sind, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Selbiges gilt für Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorstandsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied die vorherige Beschlussfassung des Gesamtvorstands verlangt.
Der Vorstandsvorsitzende (CEO) Michael Bücker koordiniert die Arbeit des Vorstands neben den ihm zugewiesenen Verantwortungsbereichen.
Am 25. Januar 2021 wurde durch den Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Vorstände beschlossen, die vorsieht, dass Vorstände bei der Bestellung maximal 60 Jahre alt sein dürfen.
Bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft sind die Vorstandsmitglieder zu Schadensersatz verpflichtet.
Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie die individuellen Bezüge der Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht (Download, www. grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/) informiert.
Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/ unternehmen/investor-relations/berichte-und-prae-sentationen/ öffentlich zugänglich.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GRENKE AG aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die Hauptversammlung gewählt.
Da Herr Wolfgang Grenke sein Aufsichtsratsmandat vom 21. September 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 ruhen ließ, agierte der Aufsichtsrat in diesem Zeitraum übergangsweise mit nur fünf aktiven Mitgliedern.
Da aufgrund der Amtsniederlegungen von Herrn Wolfgang Grenke, Frau Claudia Krcmar und Herrn Florian Schulte Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat erforderlich waren, wählte die Hauptversammlung der GRENKE AG am 29. Juli 2021 Herrn Norbert Freisleben (auf Vorschlag des Aufsichtsrats für Frau Claudia Krcmar) und Herrn Dr. Konstantin Mettenheimer (auf Vorschlag des Aufsichtsrats für Herrn Florian Schulte) sowie Herrn Nils Kröber (aufgrund eines Tagesordnungsergänzungsverlangens der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG, Baden-Baden, für Herrn Wolfgang Grenke) als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 agierte der Aufsichtsrat wieder mit sechs aktiven Mitgliedern.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme von Herrn Nils Kröber, werden durch den Aufsichtsrat als unabhängig eingestuft. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde von Herrn Nils Kröber über eine laufende Beratungstätigkeit für Herrn Wolfgang Grenke aufgeklärt und dass daraus teilweise ein Interessenkonflikt resultieren könnte. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp wird durch den Aufsichtsrat als unabhängig angesehen, da er trotz seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der GRENKE AG seit Mai 2003 unabhängig von seiner Mandatslaufzeit alle weiteren Definitionsparameter erfüllt und darüber hinaus aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Vita sowie seiner finanziellen Unabhängigkeit als unabhängig einzustufen ist. Eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilsvertreter ist aus Sicht des Aufsichtsrats mit fünf unabhängigen Vertretern der Anteilseigner, namentlich Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Frau Dr. Ljiljana Mitic, Herrn Jens Rönnberg, Herrn Norbert Freisleben und Herrn Dr. Konstantin Mettenheimer, gegeben.
Weiterführende Informationen zur Vita der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats der GRENKE AG können der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke. de/unternehmen/grenke-gruppe/management-der-grenke-ag/aufsichtsrat/ entnommen werden.
Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die individuellen Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht (Download, www. grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/) informiert. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/öffentlich zugänglich.
Zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Geschäftsführung, insbesondere auch in Bezug auf die Unternehmensstrategie und elementare Unternehmensentscheidungen. Der Vorstand bindet den Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ein. Der Aufsichtsrat legt für solche Geschäfte Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands fest, sofern diese nicht bereits in der Satzung abgebildet sind. Der Aufsichtsrat stimmt ebenfalls über in § 111a ff AktG geregelte Geschäfte mit nahestehenden Personen ab, soweit diese zustimmungsbedürftig sind. Der Aufsichtsrat verantwortet zudem die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der GRENKE AG und des GRENKE Konzerns sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns. Auch stellt er den Jahresabschluss der GRENKE AG fest und billigt den Konzernabschluss.
Im Berichtsjahr 2021 wurde der Aufsichtsrat regelmäßig durch den Vorstand in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen detailliert und umfassend über die wirtschaftliche Situation des Konzerns, die strategischen Planungen sowie relevante aktuelle Ereignisse unterrichtet. Darüber hinaus unterhielt der Aufsichtsratsvorsitzende einen engen Austausch mit dem Vorstand über das Tagesgeschäft und berichtete über diesen Austausch direkt an das Aufsichtsratsplenum. Wesentliche Bestandteile der Unterrichtungen durch den Vorstand waren die regelmäßigen Berichte über das Neugeschäft, den Vertrieb, die Digitalisierung, die Kostenentwicklung, die Refinanzierung sowie die laufenden Prüfungshandlungen durch die Abschlussprüfer KPMG (Jahresabschluss 2020) und BDO (Jahresabschluss 2021). Ferner unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die durch die BaFin initiierte Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE AG zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus informierte der Vorstand regelmäßig über die durch die BaFin erfolgte Sonderprüfung nach § 44 Kreditwesengesetz. Mit Bezug auf die laufende Covid-19-Pandemie waren Maßnahmen des Vorstands zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beständiger Inhaltspunkt des Austauschs zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand stimmte sich eng mit dem Aufsichtsrat zur strategischen Entwicklung des Konzerns ab und befasste sich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance, der Risikovorsorge, dem internen Kontrollsystem sowie der internen Revision.
Der Aufsichtsrat der GRENKE AG kommt vierteljährlich in ordentlichen Sitzungen zusammen. Darüber hinaus werden bei Bedarf außerordentliche Sitzungen sowie Video- und Telefonkonferenzen abgehalten bzw. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen gefasst. Unabhängig von diesen Sitzungen erhält der Aufsichtsrat regelmäßig Berichte der Internen Revision, der Compliance und des Risikocontrollings.
Den Aufsichtsratsvorsitz hält Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp; er war im Berichtszeitraum zu keinem Zeitpunkt Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats steht im regelmäßigen und anlassbezogenen Kontakt zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern. In seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender koordiniert Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp die Arbeit des Aufsichtsrats und nimmt dessen Belange in der Öffentlichkeit wahr. Hierzu führte der Aufsichtsratsvorsitzende auch Gespräche mit Großinvestoren zu aufsichtsratsrelevanten Fragestellungen.
Eine ausführliche Darstellung der Tätigkeit des Aufsichtsrats, inklusive einer Übersicht der Mitglieder des Aufsichtsrats und einer Auflistung der jeweiligen individuellen Teilnahmen an Sitzungen ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.
Für das Gesamtgremium des Aufsichtsrats wurde ein Kompetenzprofil durch den Aufsichtsrat entwickelt. Hierin wurden Ziele bezüglich der individuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats festgelegt. Integraler Bestandteil des Konzepts ist auch die Diversität. Vorschläge für Neubesetzungen im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung werden stets entlang der nachfolgend unter Ziffer 3 genannten Ziele und Kompetenzanforderungen evaluiert und ausgewählt.
Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss führen regelmäßig eine Bewertung ihrer Tätigkeit durch. Diese Selbstbewertung basiert auf einem umfassenden, unternehmensspezifischen Fragebogen, welcher in Zusammenarbeit mit Beratungsgesellschaften entwickelt wurde und jährlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Hierin werden unterschiedliche, relevante Themenbereiche aus der Aufsichtsratstätigkeit behandelt. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Informationsaustausch, die Ausschussarbeit, die Qualität der Zusammenarbeit, der Arbeitseinsatz und die Unabhängigkeit. Die Eingabe der Bewertungen der jeweiligen Themenbereiche erfolgt anonym und jeweils quantitativ, qualitativ sowie nach Zeitaufwand. Nach dem Aggregieren der Eingaben werden die Ergebnisse anschließend im Plenum ausführlich besprochen und Verbesserungsvorschläge protokolliert. Die Verbesserungsvorschläge fließen dann im Nachgang in die Gremienarbeit des Aufsichtsrats ein. Im Berichtszeitraum wurde die Selbstbewertung in der Aufsichtsratssitzung vom 10. Februar 2021 durch den damaligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Florian Schulte, durchgeführt.
In seiner Zusammensetzung aus erwiesenen Experten auf den Gebieten Finanzwesen, Rechnungslegung, Unternehmensplanung, Unternehmensführung, Controlling, Accounting, Risikomanagement, Wirtschaftsprüfung, Compliance, IT, Recht und Personal erfüllt der Aufsichtsrat der GRENKE AG vollumfänglich das zugrunde liegende Kompetenzprofil und verfügt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Vereinbarungsgemäß ist der Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer unverzüglich über alle relevanten wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse zu informieren, zu deren Kenntnis dieser im Rahmen der Abschlussprüfung gelangt. Auch hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat darüber zu informieren und dies im Prüfungsbericht festzuhalten, sollten bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.
Am 25. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze erlassen, welche besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl maximal 70 Jahre alt sein dürfen.
Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig.
Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, der wesentliche Informationen zum Aufsichtsrat sowie zu den Aufsichtsratsausschüssen entnommen werden können, ist auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/corporate-governance/.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat am 13. Dezember 2021 in Anlehnung an die Vorgaben des § 25d Abs. 7 Satz 2 KWG - mit Wirkung zum 1. Januar 2022 - beschlossen, den Personalausschuss sowie den Strategieausschuss aufzulösen und neben dem Prüfungsausschuss einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss einzurichten.
Der Aufsichtsrat agierte entsprechend im Geschäftsjahr 2021 mit einem Prüfungsausschuss, einem Personalausschuss sowie einem Strategieausschuss, wobei dieser im gesamten Geschäftsjahr ruhte, und wird ab dem 1. Januar 2022 mit einem Prüfungsausschuss, einem Nominierungsausschuss, einem Risikoausschuss und einem Vergütungskontrollausschuss arbeiten.
Die an diese Ausschüsse übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind bzw. waren in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats aufgeführt. Über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse berichten die Ausschussvorsitzenden im Plenum des Gesamtaufsichtsrats.
Eine Übersicht der Ausschüsse, deren Mitglieder und Vorsitzende sowie eine Aufstellung der jeweiligen Teilnahmen an Sitzungen der Ausschüsse sowie Details zur Arbeit der im Geschäftsjahr 2021 gebildeten Ausschüsse können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden.
Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems und der Internen Revision; die Überwachung der Durchführung der Jahresabschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Qualität des Abschlussprüfers; die Empfehlung an den Aufsichtsrat über die festzulegenden Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers; die Entgegennahme und Bewertung der Feststellungen des Abschlussprüfers über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und die Effizienz der internen Revision und etwaiger sonstiger Feststellungen des Abschlussprüfers; die Vorbereitung der dem Aufsichtsrat nach §§ 170, 171 AktG obliegenden Prüfungen und Berichterstattungen; die Überwachung der Abarbeitung der festgestellten Mängel; und die Erörterung der Zwischenberichte (viertel- und halbjährlich) und -mitteilungen.
Das aktuell mit Herrn Jens Rönnberg als Vorsitzendem sowie Herrn Dr. Konstantin Mettenheimer und Herrn Norbert Freisleben als Mitglieder besetzte Gremium erfüllt alle nach § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG und § 100 Abs. 5 AktG sowie § 25d Abs. 9 KWG geltenden Anforderungen an den Prüfungsausschuss. Zum einen ist der Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit mit dem Geschäft der GRENKE AG vertraut. Zum anderen verfügt Herr Rönnberg als Ausschussvorsitzender aus seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für führende Kanzleien und renommierte internationale Organisationen nachweislich über ausgeprägten Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Dies wird durch die langjährige Erfahrung bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Herrn Norbert Freisleben ergänzt. Herr Dr. Konstantin Mettenheimer verfügt als Steuerberater, Betriebswirt und Rechtsanwalt sowie aus seiner Erfahrung in anderen Prüfungsausschüssen über die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind vom GRENKE Konzern unabhängig.
Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Prüfungsausschuss von Jahresbeginn bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 aus Herrn Florian Schulte (Vorsitzender bis zum 29. Juli 2021), Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (interimistisch bis 29. Juli 2021) und Herrn Jens Rönnberg zusammen. Herr Florian Schulte war unabhängig vom GRENKE Konzern.
Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Nominierungsausschusses sind gemäß §8 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die strategischen Aspekte der Personalplanung; die Überprüfung der Personalplanung; der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und den Generalbevollmächtigten; die Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung einer Stelle im Vorstand und bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats; die Erarbeitung einer Zielsetzung zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat sowie einer Strategie zu deren Erreichung; die regelmäßig, mindestens einmal jährlich, durchzuführende Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats; die regelmäßig, mindestens einmal jährlich, durchzuführende Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als auch des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit; die Überprüfung der Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene; das Diversitätskonzept; und das Führungskräfte- und Talentmanagement sowie die Nachfolgeplanung.
Das aktuell mit Frau Dr. Ljiljana Mitic als der Vorsitzenden sowie Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Herrn Jens Rönnberg als Mitglieder besetzte Gremium verfügt individuell und in seiner Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend die Geschäftsaktivität der Gesellschaft bzw. des Konzerns, um die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beurteilen zu können, einschließlich der Empfehlung von Kandidaten.
Dem Risikoausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Risikoausschusses sind gemäß § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die Beratung des Aufsichtsrats zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und Gesamtrisikostrategie des Unternehmens sowie Unterstützung des Vorstands bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene; die Überwachung, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur des Unternehmens im Einklang stehen. Soweit dies nicht der Fall ist, verlangt der Risikoausschuss vom Vorstand Vorschläge, wie die Konditionen im Kundengeschäft in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur ausgestaltet werden können, und überwacht deren Umsetzung; und die Prüfung, ob die durch das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur des Unternehmens berücksichtigen.
Das aktuell mit Herrn Norbert Freisleben als dem Vorsitzenden sowie Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Herrn Dr. Konstantin Mettenheimer als Mitglieder besetzte Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend Risikomanagement und Kontrollverfahren. Der Vorsitzende ist weder Vorsitzender des Gesamtaufsichtsrats noch eines anderen Ausschusses.
Dem Vergütungskontrollausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses sind gemäß § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder und Mitarbeitenden und insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungen für die Leiter der Risikocontrolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie solcher Mitarbeitenden, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts haben und Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeitenden des Unternehmens. Die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sind zu bewerten; die Vorbereitung der Aufsichtsratsbeschlüsse über die Vergütung der Vorstandsmitglieder; dabei berücksichtigt der Vergütungskontrollausschuss besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens; den langfristigen Interessen von Anteilseignern, Anlegern, sonstiger Beteiligter und dem öffentlichen Interesse ist Rechnung zu tragen; die Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme; die Zielvorgaben und -erreichung für die variable Vergütung der Vorstände; die Beratung bei der Gestaltung der Vergütungspolitik; die Festlegung einer angemessenen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütung der Vorstände.
Das aktuell mit Herrn Nils Kröber als dem Vorsitzenden sowie Frau Dr. Ljiljana Mitic und Herrn Norbert Freisleben als Mitglieder besetzte Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausreichende Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling (insbesondere im Hinblick auf Vergütungssysteme). Der Vorsitzende verfügt darüber hinaus über Sachverstand und Berufserfahrung sowie Frau Dr. Ljiljana Mitic über Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungssysteme an der Gesamtrisikobereitschaft und -strategie sowie an der Eigenmittelausstattung des Unternehmens.
Der Personalausschuss bestand im Berichtszeitraum bis zu seiner Auflösung am 31. Dezember 2021 aus drei Mitgliedern: Frau Dr. Ljiljana Mitic, Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Herrn Jens Rönnberg. Den Ausschussvorsitz hatte ab dem 29. Juli 2021 Frau Dr. Ljiljana Mitic inne. Im davorliegenden Berichtszeitraum agierte der Personalausschuss ohne eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
Der Personalausschuss befasste sich mit der strategischen Personalplanung, dem Vergütungssystem sowie dem Abschluss, der Anpassung und der Beendigung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern und den Generalbevollmächtigten.
Des Weiteren befasste sich der Personalausschuss gemeinsam mit dem Vorstand mit der langfristigen Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands der GRENKE AG sowie der Suche nach geeigneten Kandidaten für die Bestellung. Der Ausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Hierbei wurden sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt. Die langfristige Nachfolgeplanung fußt dabei auf der Unternehmensstrategie und dem bestehenden Diversitätskonzept, welches unter Ziffer 3 der Erklärung zur Unternehmensführung weitergehend ausgeführt ist. Darüber hinaus bereitete der Personalausschuss die Genehmigung der Verträge mit den Vorstandsmitgliedern, insbesondere bezüglich deren Vergütung, für den Aufsichtsrat vor. Auch wurde dem Ausschuss die variable Vergütung für Führungskräfte im GRENKE Konzern zur Genehmigung vorgelegt.
Nach der bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der GRENKE AG waren dem Strategieausschuss grundlegende Fragen der Unternehmensausrichtung und -strategie wie die Entwicklung von Vorschlägen für die Strategie und strategische Steuerung des Konzerns sowie die kritische Würdigung der Empfehlungen des Vorstands zur Geschäfts-, Risiko- und IT-Strategie und die Vorbereitung der Strategiesitzungen des Aufsichtsrats bzw. die Aufsichtsratssitzungen mit Tagesordnungspunkten von strategischer Relevanz zugewiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Aufgaben des Strategieausschusses - der sich zu diesem Zeitpunkt aus Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Herrn Wolfgang Grenke zusammensetzte - vorerst an das Gesamtplenum übertragen, da das Aufsichtsratsmandat von Herrn Wolfgang Grenke, einem der beiden Mitglieder im Ausschuss, ruhte. Von einer Nachbesetzung des Ausschusses und einer Wiederbelebung der Ausschusstätigkeit wurde auch im Geschäftsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Ausschusses abgesehen.
Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz sowie in der Satzung bestimmten Fällen. Hierzu zählen unter anderem die Wahl der Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, die Änderung der Satzung, die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie über Kapitalmaßnahmen. Auf Verlangen des Vorstands kann die Hauptversammlung auch über Fragen der Geschäftsführung entscheiden.
Chancengerechtigkeit und Diversität sind integrale Bestandteile des Auswahlprozesses für Führungskräfte und Belegschaft der GRENKE AG.
Der Zielanteil weiblicher Führungskräfte für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurde durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 auf mindestens 30 Prozent festgelegt. Dieser Zielwert wurde im Berichtszeitraum erreicht.
Des Weiteren hat der Vorstand beschlossen, für das Geschäftsjahr 2022 für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine geschlechter-spezifische Zielgröße von jeweils 30 Prozent beizubehalten.
In der Gesamtbelegschaft der GRENKE AG ist das Geschlechterverhältnis mit einem Frauenanteil von rund 50 Prozent weitgehend ausgeglichen.
Einmal im Geschäftsjahr berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat über die Entwicklung familienfreundlicher Maßnahmen (wie z. B. finanzielle Unterstützung, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, ortsunabhängige Arbeitsplatzmodelle) sowie die Berücksichtigung von Geschlechterdiversität bei der Besetzung von Führungspositionen.
Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Anteil weiblicher Führungskräfte im Vorstand von 25 Prozent und im Aufsichtsrat von mindestens 33 Prozent festgelegt. Die entsprechenden Zielgrößen bilden dabei eine Untergrenze. Diese Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2021 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung ist eine Entscheidung für Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungssprofils.
Die GRENKE AG berücksichtigt für die Zusammensetzung des Vorstands folgende Diversitätsaspekte:
Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Aus Sicht des Aufsichtsrats sind insbesondere die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation wesentliche Kriterien bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands.
Dabei achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf folgende Grundsätze bei der Abwägung, welche Persönlichkeiten das Vorstandsgremium am besten ergänzen würden:
Die Zusammensetzung des Vorstands soll hinsichtlich der Altersstruktur so ausgewogen sein, dass die Handlungsfähigkeit des Organs jederzeit gewährleistet ist.
Der Vorstand soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des "Gesetzes für die gleichwertige Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" genügen.
Die Mitglieder des Vorstands müssen im Hinblick auf ihre Bildungs- und Berufshintergründe die Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung der GRENKE AG erfüllen können. Darüber hinaus sollen sie im Wesentlichen über folgende Hintergründe verfügen:
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| ― | nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext |
| ― | umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung) |
| ― | umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts |
| ― | fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements und des Risikomanagements |
| ― | profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IFRS und HGB |
Die hiermit verfolgten Ziele sind:
eine ausgewogene Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf dessen Altersstruktur ermöglicht zum einen ein möglichst langjähriges Einbringen der Berufs- und Lebenserfahrung der berufenen Mitglieder des Vorstands und zum anderen eine auf Vielfalt ausgerichtete Zusammensetzung. Dies entspricht unserem Verständnis von Beständigkeit und Nachhaltigkeit sowie von Innovation und Dynamik für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat erfüllt mit der Berücksichtigung der Geschlechterdiversität bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zum einen die rechtlichen Erfordernisse und setzt zum anderen beispielhaft das damit verbundene Ansinnen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, um.
Der Aufsichtsrat erfüllt zudem alle Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung mit Bezug auf die Berücksichtigung verschiedener Berufs- und Bildungshintergründe, um sicherzustellen, dass die auf dieses Gremium zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden können. Darüber hinaus kann hierdurch gewährleistet werden, dass alle Änderungen des geschäftlichen Umfelds, welche grundsätzlich in einem internationalen Kontext stehen, sowie alle die Gesellschaft im unternehmerischen Alltag betreffenden Auswirkungen des kulturellen, demografischen und gesellschaftlichen Wandels aus verschiedensten Perspektiven analysiert und bewertet werden.
Durch einen engen, permanenten Austausch zu allen wichtigen, die Geschicke und die Entwicklung des Unternehmens betreffenden Themen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand gelingt die Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands.
Im Rahmen dieses Austauschs prüft der Aufsichtsrat regelmäßig, ob die Kompetenzen der jeweiligen Vorstandsmitglieder den Anforderungen ihres Ressorts genügen. Auch wird hierbei regelmäßig geprüft, ob die Anzahl der Vorstandsmitglieder und deren Zuständigkeiten dem Wachstum und der Komplexität des Unternehmens genügen. Die Entscheidung über die Besetzung des Vorstands und den Geschäftsverteilungsplan sowie die Sicherung der personellen Nachfolgeplanung obliegt dem Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der GRENKE AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands jederzeit sichergestellt sind. Für die Besetzung des Aufsichtsrats finden folgende Diversitätsaspekte entsprechende Berücksichtigung:
Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" genügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen hinsichtlich ihrer Bildungs- und Berufshintergründe in der Lage sein, die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dieser Aufgabe einhergehen, zu erfüllen und zugleich die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Zeit aufbringen können. Neben den hohen charakterlichen Anforderungen im Sinne der Persönlichkeitskompetenz sind vor allem fachliche Kompetenzen und wirtschaftliche Erfahrung sowie eine entsprechende objektive Urteilsfähigkeit der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder entscheidend. Das Kompetenzprofil der Mitglieder des Aufsichtsrats der GRENKE AG stellt in Ergänzung hierzu im Wesentlichen auf folgende Hintergründe ab:
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| ― | nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext |
| ― | umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts |
| ― | fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements (Finanzierung und Controlling) |
| ― | profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IRFS und HGB |
| ― | umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung und Transformation) |
| ― | Erfahrung im Strategie- und Vertriebsmanagement Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. |
Die mit dem Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgten Ziele lauten entsprechend wie folgt:
Um seiner Rolle als Aufsichts- und Kontrollgremium gerecht zu werden, soll der Aufsichtsrat in der Lage sein, eine zutreffende Einschätzung der aktuellen Entwicklung und Zukunftsausrichtung der Gesellschaft abzugeben. Entsprechend ist das Ziel, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende qualifizierte Kontrolle und Beratung jederzeit sichergestellt sind.
Im Geschäftsjahr 2021 war der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats umfassend abgebildet waren. Somit war es für das Gremium möglich, sich zum einen inhaltlich qualifiziert mit den entscheidungsrelevanten Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese zu bewerten. Zum anderen war er in der Lage, seine Entscheidungen für eine wirksame Überwachung und Kontrolle unter objektiven Gesichtspunkten zu treffen.
Das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat werden grundsätzlich im Rahmen der Wahlvorschläge an die Hauptversammlung und das Diversitätskonzept für den Vorstand durch Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat umgesetzt. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2021 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung ist eine Entscheidung für Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungsprofils.
Lebensläufe aller Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder wurden durch die Gesellschaft auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht und geben Auskunft über die individuellen relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Lebensläufe werden jährlich aktualisiert.
Die jeweilige Vergütung sowie das zugrunde liegende Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht (Download, www.gren-ke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/) beschrieben.
Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/ öffentlich zugänglich.
Per Gesetz sind Personen, die Führungsaufgaben bei der GRENKE AG wahrnehmen, sowie Personen in enger Beziehung zu diesen, verpflichtet, jeglichen Handel mit Anteilen der GRENKE AG oder mit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, sofern der Wert der Transaktion im Kalenderjahr die Schwelle von 20.000 Euro erreicht oder überschreitet. Die GRENKE AG stellt nach Art. 19 Abs. 2 und 3 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) die erforderlichen Mitteilungen und Veröffentlichungen sicher und publiziert diese gleichermaßen auf der Internetseite des Unternehmens unter: www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/corporate-governance/directors-dealings/.
Zum 31. Dezember 2021 betrug der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der GRENKE AG 148.538 Aktien. Dies entspricht 0,32 Prozent der ausgegebenen Aktien.
Kapitalmarktrelevante Bekanntmachungen der GRENKE AG erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Darüber hinaus nutzt das Unternehmen eine Vielzahl von Kanälen, um Finanzmarktteilnehmer und Öffentlichkeit umfassend über den Geschäftsverlauf und relevante Ereignisse zu informieren. Gemäß Art. 18 (MAR) führt die GRENKE AG Insiderlisten. Die betroffenen Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen bei eventuellen Verstößen aufgeklärt. Maßnahmen der GRENKE AG zur Information des Kapitalmarkts sind ausführlich im Kapitel "Aktie und Investor Relations" dieses Geschäftsberichts beschrieben.
Das Segment verantwortungsvolle Unternehmensführung umfasst die Bereiche Compliance, Geldwäscheprävention, Corporate Governance, Datenschutz und Informationssicherheit. Aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Themen, sowohl für das Kundenvertrauen als auch für das Vertrauen im Kapitalmarkt, welche zugleich weitreichende Relevanz für den Unternehmenserfolg haben, widmet sich ein eigenes Kapitel in der Nichtfinanziellen Erklärung des Geschäftsberichts diesem Thema, zu finden in Kapitel 4.
Das Risikomanagement bei der GRENKE AG soll den Vorstand und alle involvierten Beschäftigten befähigen, Risiken bewusst zu steuern und Chancen zu nutzen. Dabei gelten für die GRENKE AG als Finanzdienstleister die von der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT). Das Thema Risikomanagement und die jeweiligen Verantwortlichkeiten werden ausführlich im Lagebericht behandelt.
Gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB werden der Lagebericht des GRENKE Konzerns sowie der Lagebericht der GRENKE AG in einer geschlossenen Darstellung zusammengefasst. Auftretende Abweichungen werden jeweils detailliert im Lagebericht der GRENKE AG erläutert.
Die Konzernrechnungslegung des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erfolgte im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie für die Gesellschaft nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die GRENKE AG hat darüber hinaus die handelsrechtlichen Vorschriften des § 315 a HGB zu beachten und angewendet.
Nach Prüfung durch den Aufsichtsrat werden der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Für den Jahresabschluss 2020 und den Konzernabschluss 2020 war die Einhaltung dieser Veröffentlichungsfrist ausnahmsweise aufgrund der laufenden Sonderprüfungen und dadurch verursachten Verzögerungen bei der Jahresabschlussprüfung nicht möglich. Für das Geschäftsjahr 2021 wählte die Hauptversammlung am 29. Juli 2021 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten vor, soweit diese erfolgt.
Weiterführende Informationen zu Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB sowie zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses können dem Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts entnommen werden.
Im Folgenden wird - ergänzend zur Berichterstattung über den GRENKE Konzern - die Entwicklung der GRENKE AG (die "Gesellschaft") im Geschäftsjahr 2021 erläutert. Der Abschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Konzernabschluss werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 auch im Internet unter www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/berichte-und-praesentationen als PDF-Dokument zum Download angeboten. Bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Branchenentwicklung waren keine wesentlich abweichenden Entwicklungen zu verzeichnen, die ausschließlich die Gesellschaft betrafen.
Die GRENKE AG wurde 1997 unter der damaligen Firmierung GRENKELEASING AG gegründet. Im selben Jahr wurde auch die GRENKE Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien (die "KGaA") gegründet. Die beiden Gesellschaften stellen eine strukturelle Betriebsaufspaltung dar, mit der GRENKE AG als Betriebs- und der KGaA als Besitzgesellschaft. Im Rahmen eines Doppelstockmodells mietet die Betriebsgesellschaft Leasinggegenstände von der Besitzgesellschaft an und vermietet sie weiter an Unterleasingnehmer. Die GRENKE AG hält indirekt 100 Prozent der KGaA, es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Als Muttergesellschaft des GRENKE Konzerns hielt die GRENKE AG zum Jahresende 2021 direkte Beteiligungen an 36 Tochtergesellschaften und strukturierten Einheiten.
Neben ihrer Funktion als Muttergesellschaft des Konzerns betreibt die GRENKE AG das Leasinggeschäft in Deutschland. Neben dem Stammhaus in Baden-Baden befinden sich in den folgenden Städten in Deutschland Standorte der GRENKE AG:
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| Gesellschaft | Sitz |
|---|---|
| Berlin * / ** | Kieselbronn * / ** |
| Bielefeld ** | Köln * / ** |
| Bremen * / ** | Leipzig ** |
| Dortmund ** | Magdeburg ** |
| Dresden ** | Mannheim * / ** |
| Düsseldorf * / ** | Mönchengladbach * / ** |
| Erfurt ** | München ** |
| Frankfurt am Main * / ** | Neu-Ulm ** |
| Freiburg * / ** | Nürnberg * / ** |
| Hamburg ** | Potsdam * / ** |
| Hannover * / ** | Regensburg ** |
| Heilbronn ** | Rostock * / ** |
| Karlsruhe * | Saarbrücken ** |
| Kassel ** | Stuttgart * / ** |
| Kiel ** |
* angemeldete Niederlassungen der GRENKE AG.
** angemeldete Niederlassungen der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG.
Über die Anteile an der KGaA hinaus hielt die GRENKE AG zum 31. Dezember 2021 jeweils 100 Prozent der Geschäftsanteile an der GRENKE Service AG, Baden-Baden, der GRENKEFACTORING GmbH, Baden-Baden, der GRENKE BANK AG, Baden-Baden, und der GRENKE digital GmbH, Karlsruhe. Die 2019 gegründete GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG ist die Vertriebsgesellschaft der GRENKE AG. Komplementärin der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG ist die GRENKE Management Services GmbH, Baden-Baden, an der die GRENKE AG ebenfalls 100 Prozent hält.
Außerhalb Deutschlands hält die GRENKE AG zum Bilanzstichtag Beteiligungen von jeweils 100 Prozent an:
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| Gesellschaft | Sitz |
|---|---|
| GRENKELEASING GmbH | Wien/Österreich |
| GRENKELEASING AG | Zürich/Schweiz |
| GRENKEFACTORING AG | Basel/Schweiz |
| GRENKELEASING s.r.o. | Prag/Tschechien |
| GRENKE ALQUILER S.L. | Barcelona/Spanien |
| GRENKELEASING ApS | Herlev/Dänemark |
| Grenkefinance N.V. | Vianen/Niederlande |
| GRENKE LIMITED | Dublin/Irland |
| GRENKE FINANCE PLC | Dublin/Irland |
| GRENKE LOCATION SAS | Schiltigheim/Frankreich |
| GRENKE Locazione S.r.l. | Mailand/Italien |
| GRENKELEASING AB | Stockholm/Schweden |
| Grenke Leasing Ltd. | Guildford/Großbritannien |
| GRENKELEASING Sp. z o.o. | Posen/Polen |
| GRENKELEASING Magyarors-zág Kft. | Budapest/Ungarn |
| GRENKE LEASE Sprl | Brüssel/Belgien |
| Grenke Renting S.R.L. | Bukarest/Rumänien |
| GRENKE RENTING S.A. | Lissabon/Portugal |
| GRENKELEASING Oy | Vantaa/Finnland |
| GRENKELEASING s.r.o. | Bratislava/Slowakei |
| GRENKELOCATION SARL | Munsbach/Luxemburg |
| GRENKELEASING d.o.o. | Ljubljana/Slowenien |
| GRENKE RENT S.L. | Madrid/Spanien |
| GRENKE Kiralama Ltd. Sti. | Istanbul/Türkei |
| GRENKE Renting Ltd. | Sliema/Malta |
| GC Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo/Brasilien |
| GRENKE Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo/Brasilien |
| GC Leasing Middle East FZCO | Dubai/VAE |
| GRENKE Hrvatska d.o.o. | Zagreb/Kroatien |
Der Jahresabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2021 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Leasingerträge | 625.596 | 615.959 |
| Leasingaufwendungen | 372.185 | 363.432 |
| ERGEBNIS AUS LEASINGGESCHÄFTEN | 253.411 | 252.527 |
| Zinsergebnis | - 9.849 | - 10.895 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 56.525 | 54.136 |
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 110.885 | 102.651 |
| Personalaufwand | 29.748 | 25.131 |
| Abschreibungen und Wertminderung | 188.707 | 202.005 |
| JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG | 117.764 | - 25.168 |
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Barreserve | 58.000 | 203.001 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 488.555 | 483.858 |
| Leasingvermögen | 443.425 | 592.733 |
| Sachanlagen | 18.259 | 20.827 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 144.403 | 73.418 |
| Forderungen an Kunden | 39.410 | 30.685 |
| Eigenkapital | 525.735 | 420.059 |
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 200.000 | 200.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 37.506 | 8.717 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 35.067 | 26.641 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 373.684 | 512.993 |
| Bilanzsumme | 1.278.517 | 1.463.247 |
Die Erträge der GRENKE AG sind geprägt von den beiden Funktionsbereichen Leasinggeschäft in Deutschland sowie Holdingfunktion des Konzerns.
Das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft vor Abschreibungen und Wertberichtigungen ist im Berichtsjahr mit 253,4 Mio. EUR (Vorjahr: 252,5 Mio. EUR) nahezu gleich geblieben. Das Zinsergebnis betrug -9,8 Mio. EUR nach -10,9 Mio. EUR im Vorjahr. Neben den in den Mietkaufverträgen enthaltenen Zinsanteilen der Verträge, die im Rahmen des Doppelstockverfahrens an die KGaA weitergeleitet werden, enthielten die Zinsaufwendungen auch Aufwendungen aus der Verzinsung des Cashpool-Kontos mit dem Tochterunternehmen GRENKE FINANCE PLC, Dublin, sowie abgegrenzte Zinsen aus den begebenen AT1-Anleihen. Die Zinsaufwendungen insgesamt stehen vor allem in Zusammenhang mit der Finanzierung des Leasingvermögens, aus denen die Leasingerträge erwirtschaftet werden.
Die laufenden Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen stiegen im Berichtsjahr auf 120,6 Mio. EUR nach 95,9 Mio. EUR im Vorjahr. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen stiegen auf 28,0 Mio. EUR nach 3,9 Mio. EUR im Vorjahr insbesondere durch den im Vorjahr nicht abgeführten Gewinn der GRENKE BANK AG. Dem stehen Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochterunternehmen in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,5 Mio. EUR) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen durch die Auflösung der Drohverlustrückstellung für Beteiligungen, deren Barwert geringer als ein möglicher Liquidationserlös zum Bilanzstichtag ist um 2,4 Mio. EUR auf 56,5 Mio. EUR (Vorjahr: 54,1 Mio. EUR).
Die Provisionserträge sanken auf 5,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,7 Mio. EUR) während die Provisionsaufwendungen im Berichtsjahr mit 15,8 Mio. EUR (Vorjahr: 15,7 Mio. EUR) nahezu gleich blieben.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen um 8,2 Mio. EUR auf 110,9 Mio. EUR an. Dies ist im Wesentlichen auf zusätzlich entstandene Beratungs- und Prüfungskosten im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 44 (1) Satz 2 Kreditwesengesetz zurückzuführen. Der Personalaufwand insgesamt liegt insbesondere durch die Zahlung von Abfindungen mit 29,7 Mio. EUR über dem Wert im Vorjahr von 25,1 Mio. EUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sanken im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs des Leasingvermögens von 202,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 188,7 Mio. EUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft sanken insbesondere durch die Auflösung von Wertberichtigungen von 6,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 2,0 Mio. EUR.
Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert von Anteilen an verbundenen Unternehmen von insgesamt 14,7 Mio. EUR (Vorjahr: 92,0 Mio. EUR) vorgenommen. Demgegenüber stehen Zuschreibungen in Höhe von 15,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR).
Insgesamt betrug das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 119,8 Mio. EUR nach - 22,3 Mio. EUR im Vorjahr. Nach einem Steueraufwand in Höhe von 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR) ergab sich ein Jahresüberschuss von 117.764 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.168 TEUR).
Die Bilanzsumme der Gesellschaft sank zum Stichtag 31. Dezember 2021 um 12,6 Prozent auf 1.278,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1.463,2 Mio. EUR). Der Rückgang ergab sich aus mehreren Positionen: Die Barreserve als Guthaben bei Zentralbanken sank von 203 Mio. EUR im Vorjahr auf 58 Mio. EUR. Mit dieser Liquidität stellt die GRENKE AG die aufsichtsrechtliche Anforderung für die Liquidität auf Konzernebene sicher.
Das Leasingvermögen ging nach 592,7 Mio. EUR im Vorjahr um 25 Prozent auf 443,4 Mio. EUR zurück. Dies resultiert zum einen aus weniger Neugeschäft durch die ruhende Zusammenarbeit mit den Förderbanken bedingt durch den Bericht eines Shortsellers und die in 2021 noch anhaltende § 44 KWG-Sonderprüfung. Zum anderem resultiert dies daraus, dass die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr weniger Leasinggegenstände von der KGaA zurückerworben hat (12,0 Mio. EUR; Vorjahr: 73,9 Mio. EUR), die als Sicherheit für verkaufte Leasingforderungen dienen. Während die Sachanlagen gegenüber dem Ende des vorangegangenen Geschäftsjahrs von 20,8 Mio. EUR auf 18,3 Mio. EUR zurückgingen, stiegen die Forderungen an Kunden auf 39,4 Mio. EUR (Vorjahr: 30,7 Mio. EUR). Grund hierfür ist der Rückgang der an die GRENKE BANK AG verkauften Mietkaufforderungen von 46,8 Mio. EUR auf 29,4 Mio. EUR, die in den Forderungen an Kunden saldiert gezeigt werden. Anteile an verbundenen Unternehmen stiegen leicht von 483,9 Mio. EUR auf 488,6 Mio. EUR.
Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen zum 31. Dezember 2021 von 73,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 144,4 Mio. EUR. Dies resultiert überwiegend aus der erstmalig getätigten Barunterlegungen in Höhe von 57,1 Mio. EUR für alle von der GRENKE BANK AG gewährten Darlehen an den GRENKE Konzern, einschließlich Tochter- und Franchisegesellschaften.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten sank um 27 Prozent auf 373,7 Mio. EUR (Vorjahr: 513,0 Mio. EUR). Der größte Teil dieser Position betraf die Abgrenzung aus der Forfaitierung von Raten aus Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr von 484,7 Mio. EUR auf 341,9 Mio. EUR zurückgingen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen stichtagsbedingt auf 37,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,7 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 32 Prozent auf 35,1 Mio. EUR nach 26,6 Mio. EUR zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Dies resultiert überwiegend aus einem Anstieg der im Doppelstock mit der KGaA ausgewiesenen Mietkaufverbindlichkeiten von 21,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 31,0 Mio. EUR im Berichtsjahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gingen im Berichtsjahr deutlich auf 86,4 Mio. EUR zurück (Vorjahr: 281,5 Mio. EUR). Unter diese Position fielen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der geringeren Beanspruchung der Bereiststellung von Guthaben von der GRENKE FI-NANCE PLC zur Anlage bei der Deutschen Bundesbank. Die nachrangigen Verbindlichkeiten waren mit 200,0 Mio. EUR unverändert zum Vorjahr und umfassen ausschließlich die emittierten AT1-Anleihen der GRENKE AG, die aufsichtsrechtlich und nach IFRS als Eigenkapital angerechnet werden. Von der Möglichkeit, die erste emittierte AT1-Anleihe zum 31. März 2021 in Höhe von 50 Mio. EUR zurückzuführen, machte die GRENKE AG keinen Gebrauch. Somit hat sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert, der neue Zinskupon beträgt 7,33 Prozent.
Das Eigenkapital der Gesellschaft stieg auf 525,7 Mio. EUR (Vorjahr: 420,1 Mio. EUR). Somit lag die Eigenkapitalquote zum Stichtag 31. Dezember 2021 bei 41,1 Prozent (Vorjahr: 28,7 Prozent).
Dank des hohen Bestands an Zahlungsmitteln und der breit diversifizierten Refinanzierungsstruktur war die GRENKE AG im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Insgesamt weist die GRENKE AG zum Stichtag mit den Guthaben auf Zentralbankkonten (58,0 Mio. EUR) sowie den täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten (37,2 Mio. EUR) eine Liquidität in Höhe von 95,2 Mio. EUR aus. Somit sind 7,4 Prozent (Vorjahr: 15,5 Prozent) der Bilanzsumme als Liquidität verfügbar.
Unmittelbarer Refinanzierungspartner der Gesellschaft ist die GRENKE BANK AG. Die GRENKE AG veräußert zu ihrer Refinanzierung regelmäßig Leasingforderungen an die GRENKE BANK AG. Weitere Finanzierungsmittel werden im Rahmen des Cashpool-Verfahrens über das konzerninterne Verrechnungskonto zur Verfügung gestellt. Der Saldo zum Bilanzstichtag weist eine Forderung in Höhe von 20,2 Mio. EUR aus (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR Verbindlichkeit).
Zusätzlich können Privatplatzierungen entweder direkt oder indirekt über die 100-prozentige Tochter GRENKE FINANCE PLC mit Sitz in Dublin/Irland vorgenommen werden. Im Berichtsjahr wurde eine bereits bestehende Anleihe um 125,0 Mio. EUR aufgestockt. Im Gegenzug wurden Anleihen mit einem Volumen von 315,0 Mio. EUR und 250,0 Mio. SEK getilgt. Darüber hinaus besteht ebenfalls über die Tochtergesellschaft in Irland die Möglichkeit der Nutzung einer syndizierten revolvierenden Kreditfazilität im Volumen von 250 Mio. EUR sowie einer revolvierenden Darlehensfazilität von 30 Mio. EUR. Diese beiden Fazilitäten können alternativ auch von anderen Tochtergesellschaften genutzt werden.
Ferner bestehen konzernweit sieben ABCP-Programme mit einem möglichen Gesamtvolumen von 947,8 Mio. EUR und 150,0 Mio. GBP. Diese gewähren der GRENKE FINANCE PLC, der KGaA sowie der GRENKELEASING Ltd., UK, das Recht, Forderungen über einen gewissen Zeitraum an die jeweiligen Programme zu verkaufen bzw. über diese zu refinanzieren. Des Weiteren haben die GRENKE AG und die GRENKE FINANCE PLC die Möglichkeit, Commercial Paper mit einem Gesamtvolumen von bis zu 750,0 Mio. EUR und einer Laufzeit zwischen einem Tag und 364 Tagen zu begeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 lag die Ausnutzung des Commercial-Paper-Programms bei 0 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR).
Das Geschäftsjahr 2021 war für den GRENKE Konzern erneut herausfordernd. Neben den belastenden Effekten durch die Covid-19-Pandemie wurde die wirtschaftliche Entwicklung im dritten Quartal durch die globalen Lieferengpässe beeinträchtigt. Nach Einschätzung des Vorstands hat der GRENKE Konzern in diesem Umfeld - ein gutes Ergebnis erzielt.
Auf Basis der sehr guten Eigenkapitalbasis zum Jahresende 2021 ist der Vorstand zuversichtlich, das geplante Wachstum des Leasingneugeschäfts im Geschäftsjahr 2022 zu attraktiven Konditionen refinanzieren zu können.
Im Rahmen der konzernweiten Refinanzierungsprogramme hat die Gesellschaft Garantien gegen über verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.096,9 Mio. EUR (Vorjahr: 10.330,2 Mio. EUR) abgegeben.
Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über die Konzerngesellschaften GRENKE BANK AG, GRENKE FINANCE Plc. und die KGaA. Die Leasingobjekte des Neugeschäfts werden teilweise im Rahmen eines Doppelstockverfahrens bei der KGaA angemietet. Die Mietforderungen der KGaA werden an Finanzinstitute über strukturierte Unternehmen im Rahmen von drei ABCP-Programmen oder lokal an zwei Sparkassen verkauft (forfaitiert). Die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen sichern eine Finanzierung des Neugeschäfts auch bei steigendem Volumen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft unbesicherte und nachrangige Hybridanleihen begeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai 2022 die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,51 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2021 vor. Im Vorjahr wurden 0,26 EUR je Aktie ausgeschüttet.
Die durchschnittliche Anzahl der auf Vollzeitbasis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Vorstand, inklusive Auszubildende) ist mit 328 (Vorjahr: 342) im Berichtsjahr leicht gesunken. Die Fluktuationsquote stieg auf 9,2 Prozent (Vorjahr: 7,3 Prozent).
Die für den Konzern dargestellten Chancen und Risiken gelten im Wesentlichen auch für die Gesellschaft. Dabei hat der Heimatmarkt Deutschland für die Gesellschaft jedoch weiterhin eine besondere und deutlich stärkere Bedeutung als für den Konzern insgesamt. Wesentlichen Währungsrisiken im Rahmen des operativen Geschäfts ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt, da sie keine Cross-Border-Geschäfte in Nicht-Euro-Ländern betreibt.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Jahresbeginn 2022 sind weiterhin schwierig. Trotz Erfolgen in den Impfkampagnen haben die Infektionszahlen - aufgrund der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante - in vielen Ländern neue Höchstwerte erreicht. Welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die wirtschaftliche Aktivität im weiteren Jahresverlauf 2022 haben wird, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht verlässlich abschätzbar. Auch die Engpässe in den globalen Lieferketten, der zweite wesentliche Belastungsfaktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr, haben sich noch nicht aufgelöst. Dies betrifft insbesondere das verarbeitende Gewerbe, für das erwartet wird, dass die Knappheit an Rohstoffen und Vorprodukten auch in den kommenden Monaten zu Produktionsausfällen führen wird. Aufgrund der sich zuspitzenden geopolitischen Spannungen und des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen von zusätzlicher außergewöhnlicher Unsicherheit geprägt. Diese Unsicherheiten betreffen auch die für das Geschäftsjahr 2022 getroffenen Prognosen. Für das Leasingneugeschäft erwartet der Vorstand der GRENKE AG daher ein Volumen deutlich über dem des Geschäftsjahrs 2021. Mittelfristig geht der Vorstand davon aus, dass das Neugeschäftsvolumen im Bereich Leasing des Jahres 2019 wieder erreicht werden kann. Darüber hinaus strebt der Vorstand bis Ende des Geschäftsjahrs 2022 den Erwerb der verbliebenen Franchiseunternehmen an.
Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2022 in der GRENKE AG - abhängig von den Beteiligungserträgen und Gewinnabführungen der Tochtergesellschaften - einen Jahresüberschuss ausweisen zu können.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Konzerns sind im Abschnitt "Prognosebericht" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Baden-Baden, den 11. März 2022
Der Vorstand
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| TEUR | Erläuterung im Konzernanhang | 01.01.2021 bis 31.12.2021 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft 1 | 4.1 | 424.814 | 470.520 |
| Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung und des Einlagengeschäfts | 4.1 | 58.029 | 63.418 |
| ZINSERGEBNIS | 366.785 | 407.102 | |
| Schadensabwicklung und Risikovorsorge | 4.2 | 142.785 | 202.434 |
| davon Wertminderungsaufwand | 136.336 | 192.457 | |
| ZINSERGEBNIS NACH SCHADENSABWICKLUNG UND RISIKOVORSORGE | 224.000 | 204.668 | |
| Ergebnis aus dem Servicegeschäft | 4.3 | 119.165 | 118.049 |
| Ergebnis aus dem Neugeschäft | 4.4 | 36.585 | 43.053 |
| Verwertungsmehr-(+)/minder(-)ergebnis | 4.5 | - 5.719 | - 5.432 |
| OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMT | 374.031 | 360.338 | |
| Personalaufwand | 4.6 | 127.530 | 119.780 |
| Abschreibungen und Wertminderung | 4.7 | 31.484 | 28.871 |
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwand (ohne Personalaufwand) | 4.8 | 97.156 | 81.629 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.9 | 14.106 | 11.337 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4.10 | 28.755 | 6.396 |
| OPERATIVES ERGEBNIS | 132.510 | 125.117 | |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - 419 | - 400 | |
| Aufwendungen/Erträge aus der Marktbewertung | 1.777 | - 723 | |
| Sonstige Zinserträge | 2.699 | 2.188 | |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 13.067 | 11.010 | |
| GEWINN VOR STEUERN | 123.500 | 115.172 | |
| Ertragsteuern | 4.13 | 28.315 | 26.732 |
| GEWINN | 95.185 | 88.440 | |
| davon auf Stammaktionäre und Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallendes Ergebnis | 99.538 | 93.666 | |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis | - 4.353 | - 5.226 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert in EUR) | 4.14 | 1,94 | 1,86 |
| Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien | 4.14 | 46.495.573 | 46.398.814 |
1 Zinsen und ähnliche Erträge nach der Effektivzinsmethode berechnet 7.118 TEUR (Vorjahr: 6.775 TEUR).
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| TEUR | Erläuterung im Konzernanhang | 01.01.2021 bis 31.12.2021 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| GEWINN | 95.185 | 88.440 | |
| BETRÄGE, DIE GGF. IN KÜNFTIGEN PERIODEN IN DIE GUV UMGEGLIEDERT WERDEN | |||
| Zu-/Rückführung Hedging-Rücklage | 7.3 | 1.653 | 501 |
| darin: Ertragsteuereffekte | - 236 | - 72 | |
| Veränderung der Währungsumrechnungsdifferenzen | 4.876 | - 3.151 | |
| darin: Ertragsteuereffekte | 0 | 0 | |
| BETRÄGE, DIE IN KÜNFTIGEN PERIODEN NICHT IN DIE GUV UMGEGLIEDERT WERDEN | |||
| Wertänderung von optional erfolgsneutral behandelten Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9) | - 5.339 | - 241 | |
| darin: Ertragsteuereffekte | 0 | 0 | |
| Zu-/Rückführung Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 5.15 | 1.011 | - 195 |
| darin: Ertragsteuereffekte | - 201 | 36 | |
| SONSTIGES ERGEBNIS | 2.201 | - 3.086 | |
| GESAMTERGEBNIS | 97.386 | 85.354 | |
| davon auf Stammaktionäre und Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallendes Gesamtergebnis | 102.780 | 89.609 | |
| davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis | - 5.394 | - 4.255 |
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| TEUR | Erläuterung im Konzernanhang | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Zahlungsmittel | 5.1 | 853.071 | 944.733 |
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert | 7.3 | 5.331 | 5.074 |
| Leasingforderungen | 5.2 | 1.963.532 | 2.066.352 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.3 | 169.119 | 161.757 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.4 | 6.050 | 6.384 |
| Zur Verwertung bestimmte Leasinggegenstände | 12.431 | 24.095 | |
| Steuererstattungsansprüche | 16.815 | 22.214 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 5.5 | 169.321 | 176.512 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.195.670 | 3.407.121 | |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Leasingforderungen | 5.2 | 3.155.440 | 3.569.940 |
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert | 7.3 | 4.878 | 2.442 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.3 | 97.059 | 120.767 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 162 | 4.523 | |
| Sachanlagen | 5.6 | 82.082 | 86.646 |
| Nutzungsrechte | 5.10 | 41.979 | 47.680 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.7 | 41.031 | 43.629 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.8 | 19.278 | 23.829 |
| Latente Steueransprüche | 5.9 | 20.032 | 23.110 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3.329 | 2.094 | |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.465.270 | 3.924.660 | |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 6.660.940 | 7.331.781 | |
| SCHULDEN UND EIGENKAPITAL | |||
| Erläuterung im Konzernanhang | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
| SCHULDEN | |||
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Finanzschulden | 5.11 | 2.073.493 | 1.868.140 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.10 | 11.405 | 11.647 |
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert | 7.3 | 11.123 | 4.534 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 43.725 | 38.638 | |
| Steuerschulden | 4.678 | 6.660 | |
| Abgegrenzte Schulden | 5.14 | 28.734 | 32.313 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | 5.12 | 55.601 | 82.476 |
| Abgegrenzte Mietraten | 5.13 | 58.861 | 28.800 |
| SUMME KURZFRISTIGE SCHULDEN | 2.287.620 | 2.073.208 | |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Finanzschulden | 5.11 | 3.003.670 | 3.941.970 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.10 | 31.542 | 36.754 |
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert | 7.3 | 9.661 | 20.765 |
| Latente Steuerschulden | 5.9 | 54.582 | 60.219 |
| Pensionen | 5.15 | 4.867 | 5.736 |
| Sonstige langfristige Schulden | 2 | 26 | |
| SUMME LANGFRISTIGE SCHULDEN | 3.104.324 | 4.065.470 | |
| EIGENKAPITAL | 5.16 | ||
| Grundkapital | 46.496 | 46.496 | |
| Kapitalrücklage | 298.019 | 298.019 | |
| Gewinnrücklagen | 753.245 | 675.200 | |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | 1.735 | - 1.507 | |
| SUMME EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER GRENKE AG | 1.099.495 | 1.018.208 | |
| Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 1 | 200.000 | 200.000 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - 30.499 | - 25.105 | |
| SUMME EIGENKAPITAL | 1.268.996 | 1.193.103 | |
| SUMME SCHULDEN UND EIGENKAPITAL | 6.660.940 | 7.331.781 |
1 Beinhaltet AT1-Anleihen (Hybridkapital), die unter IFRS als Eigenkapital ausgewiesen werden.
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| TEUR | Erläuterung im Konzernanhang | 01.01.2021 bis 31.12.2021 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| GEWINN NACH STEUERN | 95.185 | 88.440 | |
| IM GEWINN ENTHALTENE ZAHLUNGSUNWIRKSAME POSTEN UND ÜBERLEITUNG AUF DEN CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | |||
| + Abschreibungen und Wertminderung | 31.484 | 28.871 | |
| -/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen| und immateriellen Vermögenswerten | - 23.459 | - 50 | |
| -/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | 43.789 | 35.644 | |
| +/- Zunahme/Abnahme abgegrenzter Schulden, Rückstellungen und Pensionen | - 4.448 | 2.341 | |
| \= ZWISCHENSUMME | 142.551 | 155.246 | |
| VERÄNDERUNG DES VERMÖGENS UND DER VERBINDLICHKEITEN AUS OPERATIVER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT NACH KORREKTUR UM ZAHLUNGSUNWIRKSAME POSTEN | |||
| +/- Leasingforderungen | 5.2 | 517.320 | 139.357 |
| +/- Kreditforderungen | - 14.295 | 26.277 | |
| +/- Factoringforderungen | 13.490 | - 14.146 | |
| +/- Sonstige Vermögenswerte | 32.935 | 95.781 | |
| +/- Verbindlichkeiten aus Finanzschulden | 5.11.5 | - 732.989 | 132.331 |
| +/- Sonstige Schulden | 3.734 | 51.778 | |
| + Erhaltene Zinsen | 2.699 | 2.188 | |
| - Gezahlte Zinsen | - 13.067 | - 11.010 | |
| - Ertragsteuerzahlungen | - 24.419 | - 10.615 | |
| \= CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | - 72.041 | 567.187 | |
| - Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | - 7.127 | - 17.280 | |
| -/+ Auszahlungen/Einzahlungen für den Erwerb/Verkauf von assoziierten Unternehmen | 27.657 | 0 | |
| - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen | - 75 | 0 | |
| + Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 188 | 758 | |
| \= CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | 20.643 | - 16.522 | |
| +/- Aufnahme/Rückzahlung von Bankschulden | 0 | - 2.193 | |
| - Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten | - 13.515 | - 12.192 | |
| - Kuponzahlungen auf Hybridkapital | - 13.406 | - 10.664 | |
| - Dividendenzahlungen an GRENKE Aktionäre | - 12.089 | - 28.236 | |
| \= CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | - 39.010 | - 53.285 | |
| ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE ZU BEGINN DER PERIODE | 5.1 | 944.664 | 445.905 |
| + Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | - 72.041 | 567.187 | |
| + Cashflow aus Investitionstätigkeit | 20.643 | - 16.522 | |
| + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 39.010 | - 53.285 | |
| +/- Veränderung aufgrund Währungsumrechnung | - 1.296 | 1.379 | |
| \= ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE ZUM ENDE DER PERIODE | 5.1 | 852.960 | 944.664 |
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| TEUR | Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen/ Konzernergebnis | Hedging-Rücklage |
|---|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 | 46.496 | 298.019 | 675.200 | - 1.692 |
| Gewinn | 99.538 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 1.653 | |||
| GESAMTERGEBNIS | 99.538 | 1.653 | ||
| Dividenden in 2021 für 2020 | - 12.089 | |||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | ||||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | - 9.404 | |||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 | 46.496 | 298.019 | 753.245 | - 39 |
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2020 | 46.354 | 289.314 | 626.098 | - 2.193 |
| Gewinn | 93.666 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 501 | |||
| GESAMTERGEBNIS | 93.666 | 501 | ||
| Dividenden in 2020 für 2019 | - 37.083 | |||
| Kapitalerhöhung (Ausgabe von Aktien aus Aktiendividende) | 142 | 8.705 | ||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | ||||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | - 7.481 | |||
| Konsolidierungskreisbedingte Veränderung | ||||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2020 | 46.496 | 298.019 | 675.200 | - 1.692 |
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| TEUR | Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | Währungsumrechnung |
|---|---|---|
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 | - 1.588 | - 341 |
| Gewinn | ||
| Sonstiges Ergebnis | 1.011 | 5.917 |
| GESAMTERGEBNIS | 1.011 | 5.917 |
| Dividenden in 2021 für 2020 | ||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | ||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | ||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 | - 577 | 5.576 |
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2020 | - 1.393 | 3.781 |
| Gewinn | ||
| Sonstiges Ergebnis | - 195 | - 4.122 |
| GESAMTERGEBNIS | - 195 | - 4.122 |
| Dividenden in 2020 für 2019 | ||
| Kapitalerhöhung (Ausgabe von Aktien aus Aktiendividende) | ||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | ||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | ||
| Konsolidierungskreisbedingte Veränderung | ||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2020 | - 1.588 | - 341 |
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| TEUR | Neubewertungsrücklage aus Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9) | Summe Eigenkapital Aktionäre der GRENKE AG | Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 | 2.114 | 1.018.208 | 200.000 | - 25.105 | 1.193.103 |
| Gewinn | 99.538 | - 4.353 | 95.185 | ||
| Sonstiges Ergebnis | - 5.339 | 3.242 | - 1.041 | 2.201 | |
| GESAMTERGEBNIS | - 5.339 | 102.780 | - 5.394 | 97.386 | |
| Dividenden in 2021 für 2020 | - 12.089 | - 12.089 | |||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | - 9.404 | - 9.404 | |||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | - 9.404 | 9.404 | |||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 | - 3.225 | 1.099.495 | 200.000 | - 30.499 | 1.268.996 |
| EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2020 | 2.355 | 964.316 | 200.000 | - 21.102 | 1.143.214 |
| Gewinn | 93.666 | - 5.226 | 88.440 | ||
| Sonstiges Ergebnis | - 241 | - 4.057 | 971 | - 3.086 | |
| GESAMTERGEBNIS | - 241 | 89.609 | - 4.255 | 85.354 | |
| Dividenden in 2020 für 2019 | - 37.083 | - 37.083 | |||
| Kapitalerhöhung (Ausgabe von Aktien aus Aktiendividende) | 8.847 | 8.847 | |||
| Kuponzahlung für Hybridkapital (netto) | - 7.481 | - 7.481 | |||
| Kupon für Hybridkapital (netto) | - 7.481 | 7.481 | |||
| Konsolidierungskreisbedingte Veränderung | 252 | 252 | |||
| EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2020 | 2.114 | 1.018.208 | 200.000 | - 25.105 | 1.193.103 |
Die GRENKE AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden, Neuer Markt 2, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 201836 eingetragen. Die GRENKE AG ist oberstes Mutterunternehmen des GRENKE AG Konzerns (im Folgenden "GRENKE Konzern" genannt). Die GRENKE AG ist ein börsennotiertes Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt i. S. d. §2 (11) WpHG in Anspruch nimmt.
Der GRENKE Konzern betreibt das Finanzierungsgeschäft als Partner für schwerpunktmäßig kleine und mittlere Unternehmen, in seiner Bandbreite vom Leasing bis zum Factoring, sowie diverse Zahlungsverkehrsdienstleistungen und das Einlagengeschäft mit Privatkunden.
Der Konzernabschluss der GRENKE AG (im Folgenden als "Konzernabschluss" bezeichnet) zum 31. Dezember 2021 umfasst den Abschluss der GRENKE AG sowie ihrer Tochterunternehmen und konsolidierten strukturierten Unternehmen. Er wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e (1) HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Konzernabschluss der GRENKE AG wurden alle für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards und Interpretationen berücksichtigt.
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anderweitig angegeben, erfolgen sämtliche Angaben gerundet in TEUR. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr herangezogenen Methoden. Ausnahmen sind im Folgenden unter Tz. 2.1-2 dargestellt und betreffen Änderungen, die sich durch die verpflichtende Anwendung neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsstandards ergeben haben.
Angaben nach IFRS 7 "Financial Instruments: Disclosures" zu Art und Umfang von Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Abschnitt "Chancen-, Risiko- und Prognosebericht" im Lagebericht enthalten und wesentlicher Bestandteil des Konzernabschlusses.
Die Weltwirtschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 durch die Covid-19-Pandemie erheblich beeinflusst. Dies hat sich auch auf den Konzernabschluss des GRENKE Konzerns ausgewirkt. GRENKE reagierte, indem Arbeitsgruppen gebildet wurden, welche sich mit möglichen Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftsbereiche auseinandersetzten und entsprechende Maßnahmen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Stundungsvereinbarungen mit Kunden abgeschlossen, die überwiegend zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen sind. Zu weiteren Ausführungen infolge der aktuellen Auswirkungen der Pandemie verweisen wir auf die Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie auf ergänzende Angaben im Abschnitt "Leasingforderungen".
Der Konzernabschluss wurde am 11. März 2022 durch den Vorstand aufgestellt, dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und ist zur Veröffentlichung freigegeben.
Folgende Änderungen an Standards, die ab dem Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden waren, hatten keine oder nur eine unwesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der GRENKE AG:
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| ― | Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 |
| ― | Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" im Zusammenhang mit coronabedingten Mietzugeständnissen |
| ― | Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" -Verlängerung der befristeten Freistellung von der Anwendung von IFRS 9 |
Die Änderungen der zweiten Phase des Projekts Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse") ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich beim Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an.
Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen:
Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln.
Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge-Accountings designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die Reform der Referenzzinssätze ausgelöst werden, zu beenden.
Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen.
Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16.
Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GRENKE AG.
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u. a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.
Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses.
Die Änderungen haben auf den Konzernabschluss der GRENKE AG keinen wesentlichen Einfluss, da GRENKE insbesondere als Leasinggeber auftritt und die Änderungen keine Anwendung auf die Bilanzierung als Leasinggeber findet.
Das IASB veröffentlichte am 25. Juni 2020 eine Änderung an IFRS 4 mit Wirkung für Geschäftsjahre, die an oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, mit der die bestehende Option zur verzögerten Erstanwendung von IFRS 9 auf den neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 verlängert wurde. Die Änderungen des IFRS 17 sind erstmals ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Die Änderung hat auf den Konzernabschluss der GRENKE AG keinen Einfluss.
Vom IASB wurden weitere geänderte Standards oder Interpretationen veröffentlicht, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Verschiedene Standards davon haben die Anerkennung in europäisches Recht ("Endorsement") der EU bereits durchlaufen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wird von diesen Standards ausdrücklich zugelassen. Die GRENKE AG macht von diesem Wahlrecht grundsätzlich keinen Gebrauch. Diese Standards werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umgesetzt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GRENKE AG werden geprüft. Voraussichtlich werden diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung im Konzernabschluss der GRENKE AG haben.
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| Rechnungslegungsstandard bzw. Interpretation | Veröffentlichung IASB | Anwendungsbeginn IASB | Übernahme durch EU | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Änderung an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" im Zusammenhang mit coronabedingten Mietzugeständnissen -Verlängerung | 31.03.2021 | 01.04.2021 | ja (30.08.2021) |
| IFRS 3, IAS 16, IAS 37 | Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" und jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 | 14.05.2020 | 01.01.2022 | ja (28.06.2021 |
| IFRS 17 | IFRS 17 "Versicherungsverträge" | 25.06.2020 | 01.01.2023 | ja (19.11.2021) |
| IFRS 10, IAS 28 | Änderungen an IFRS 10 "Konzernabschlüsse" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" | am 17.12.2015 auf unbestimmte Zeit verschoben | nein | |
| IAS 1 | Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten | 23.01.2020 und 15.07.2020 | 01.01.2023 | nein |
| IAS 1 | Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und dem IFRS Practice Statement 2 "Making Materiality Judgements" | 12.02.2021 | 01.01.2023 | nein |
| IAS 8 | Änderung an IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern" | 12.02.2021 | 01.01.2023 | nein |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern": zum Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion | 07.05.2021 | 01.01.2023 | nein |
| IFRS 17 | Änderungen an IFRS 17 "Versicherungsverträge: Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformation | 09.12.2021 | 01.01.2023 | nein |
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u. a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen.
Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS-16-Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von Covid-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.
Die Änderungen sind auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. GRENKE tritt insbesondere als Leasinggeber auf und die Änderungen finden keine Anwendung auf die Bilanzierung als Leasinggeber.
Vom IASB wurden am 14. Mai 2020 mehrere begrenzte IFRS-Änderungen inklusive des Sammeländerungsstandards der jährlichen Verbesserung, Zyklus 2018-2020, der Anpassungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 41 "Landwirtschaft" sowie eines Beispiels zu IFRS 16 "Leasingverhältnisse", veröffentlicht, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Mit den Änderungen an IFRS 3 wird der Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS aktualisiert. Ebenso wird IFRS 3 um die Vorschrift ergänzt, dass ein Erwerber bei der Identifizierung übernommener Verpflichtungen im Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert.
Nach der Änderung an IAS 16 wird es Unternehmen künftig nicht mehr gestattet sein, Erlöse aus dem Ver kauf von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage zu dem Standort und in den beabsichtigten Zustand gebracht wird, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Herstellungskosten der Sachanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Die Änderung an IAS 37 konkretisiert, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, zu berücksichtigen hat, und stellt auf Kosten ab, die sich direkt auf den Vertrag beziehen (directly related cost approach). Die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen umfassen sowohl die direkt zurechenbaren (inkrementellen) Kosten der Vertragserfüllung als auch Gemeinkosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen.
Die jährlichen Verbesserungen zum Sammeländerungsstandard (Zyklus 2018-2020) betreffen geringfüge Änderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", der Erstanwendung durch ein Tochter unternehmen, einem begleitenden Beispiel zu IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und der Bedeutung von Steuereffekten bei der Fair-Value-Ermittlung im IAS 41 "Landwirtschaft". Daneben wurde noch IFRS 9 "Finanzinstrumente" angepasst, wonach beim 10-Prozent-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden nur Kosten und Gebühren zu berücksichtigen sind, die vom Unternehmen an den Gläubiger und umgekehrt gezahlt werden. An andere Dritte gezahlte Kosten oder Gebühren dürfen nicht einbezogen werden. Die Übernahme durch die EU erfolgte am 28. Juni 2021.
IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.
Als "Versicherungsumsatz" werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält, sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und -aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) ausgewiesen werden.
Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen.
IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäfts mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrunde liegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden.
Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswerts der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden.
Die Änderungen aus Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, sodass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können.
Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:
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| ― | Bilanzierung bestimmter Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarten) (Ausnahme vom Anwendungsbereich bzw. Zerlegung) und Darlehen (Option zur Anwendung von entweder IFRS 17 oder IFRS 9), soweit sie Versicherungsrisiken beinhalten |
| ― | Vereinnahmung von Gewinnen nicht nur entsprechend dem erbrachten Versicherungsschutz, sondern auch entsprechend erbrachter Investmentmanagement-Dienstleistungen |
| ― | Verteilung der Abschlusskosten auch auf erwartete Vertragsverlängerungen außerhalb der Vertragsgrenzen des ursprünglichen Vertrags |
| ― | Berücksichtigung von Risikomanagement-Maßnahmen nicht nur bei Risikominderung über Derivate, sondern auch bei Risikominderung über Rückversicherung oder mittels klassischer Finanzinstrumente |
| ― | Ausweis von Aktiva und Passiva aus Versicherungsverträgen auf Portfolioebene statt auf Gruppenebene von Versicherungsverträgen |
| ― | Rückversicherung verlustträchtiger Verträge soll als Gewinn berücksichtigt werden dürfen, soweit sie die verlustträchtigen Verträge deckt |
| ― | Bilanzierung übernommener Schadenverpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs vor Übergang auf den IFRS 17 |
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen.
Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell an zuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist.
Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als Share- oder Asset-Deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.
Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Im Januar 2020 wurde IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" veröffentlicht. Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist um die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Liegen solche Rechte vor, wird die Schuld als langfristig klassifiziert, anderenfalls erfolgt die Klassifizierung als kurzfristig. Die Klassifizierung ist unabhängig von den Erwartungen des Managements und von möglichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Die Klassifizierung hängt somit nicht von den Erwartungen ab, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Am 15. Juli 2020 wurde die Erstanwendung der Änderung durch das IASB um ein Jahr für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben. Die Änderungen sind somit - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die Änderungen an IAS 1 sehen vor, dass Unternehmen lediglich ihre "wesentlichen" (material) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang darstellen müssen (anstelle bisher: die "bedeutenden / significant" Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und anlassbezogen sein (zum Beispiel Änderung der Methode). Die Änderungen sollen so dazu beitragen, die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verbessern. Flankierend dazu wurde die Leitlinie des IFRS Practice Statements 2 entsprechend angepasst. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Gegenstand der Änderungen an IAS 8 sind Klarstellungen zur Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse ab dem Zeitpunkt der Änderung der Schätzung angewendet werden, während Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Regel auch rückwirkend auf vergangene Geschäftsvorfälle und sonstige vergangene Ereignisse angewendet werden. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.
Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sog. "initial recognition exemption" (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Es wurde nun eine eng begrenzte Änderung zu IAS 12 vorgenommen, um eine einheitliche Anwendung des Standards zu gewährleisten.
Aufgrund dieser Änderung gilt die "initial recognition exemption" nicht mehr für solche Transaktionen, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, auch wenn die sonstigen bisher schon gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich somit um eine Rückausnahme von der "initial recognition exemption" für eng umrissene Fälle. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z. B. auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Die Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d. h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht. Der "classification overlay approach" kann angewendet werden, wenn bei der gleichzeitigen Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 im Hinblick auf die Vergleichsinformationen des IFRS 9 im Jahr 2022 kein "restatement" eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt. Bei Anwendung des "classification overlay approaches" wird für die Klassifizierung in die Kategorien des IFRS 9 der jeweils zum Übergangszeitpunkt aktuelle Informationsstand genutzt, also wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der Erstanwendung des IFRS 9 zu klassifizieren plant. Die Offenlegung der Vergleichsinformationen erfolgt grundsätzlich so, als wären die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 bereits in der Vergleichsperiode angewendet worden, mit Ausnahme der Impairmentregeln, bei denen man durch den "classification overlay approach" nicht zur Offenlegung nach IFRS 9 gezwungen wird. Unterschiedsbeträge zwischen dem vorherigen Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts und dem sich aufgrund des "classification overlay approaches" ergebenden Betrags sind im Eigenkapital zu erfassen.
Es ist zudem der Umfang offenzulegen, in dem ein Unternehmen von dem Ansatz Gebrauch macht (z. B. ob er auf alle in 2022 abgehenden finanziellen Vermögenswerte angewendet wurde) und ob und in welchem Umfang nach den Impairmentregeln des IFRS 9 offengelegt wurde.
Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2023 sind die nach IFRS 9 geltenden Übergangsvorschriften anzuwenden, unabhängig davon, ob der "classification overlay approach" angewendet wurde oder nicht.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Der Konzern besteht neben der GRENKE AG aus 56 (Vorjahr: 56) konsolidierten Unternehmen, davon sind sechs (Vorjahr: sechs) konsolidierte strukturierte Unternehmen und 13 konsolidierte Franchisegesellschaften ohne Kapitalbeteiligung (Vorjahr: 13). An 38 (Vorjahr: 38) der vom Konzern beherrschten Unternehmen hält der Konzern direkt oder indirekt eine 100-prozentige Kapitalbeteiligung. Vier (Vorjahr: vier) der konsolidierten strukturierten Unternehmen werden von Dritten gehalten, dabei handelt es sich bei drei strukturierten Unternehmen um Beteiligungsunternehmensteile (Silos). Weiterhin ist ein (Vorjahr: drei) für den GRENKE Konzern nicht wesentliches assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Der Konzernabschluss beinhaltet alle Vermögenswerte und Schulden sowie alle Aufwendungen und Erträge der GRENKE AG und ihrer beherrschten Konzerngesellschaften (im Folgenden auch "GRENKE Konzern" genannt) nach Eliminierung aller wesentlichen konzerninternen Transaktionen. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Sämtliche konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, eliminieren wir im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im Konzern angefallene Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert.
Beteiligungsunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem der GRENKE Konzern Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt.
Wir verweisen hierzu auch auf die Anteilsbesitzliste in Tz. 10.
Tochterunternehmen sind Unternehmen, die aufgrund der Anteile direkt oder indirekt vom Konzern gehalten werden und über die die GRENKE AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn die GRENKE AG aufgrund bestehender Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Aktivitäten des untergeordneten Unternehmens im Rahmen der Verfügungsgewalt zu bestimmen, dabei variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und eine Verbindung zwischen Verfügungsgewalt und der Höhe der variablen Rückflüsse besteht. Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Diese beinhalten eine Untersuchung
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| ― | des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens, |
| ― | der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden, |
| ― | ob der Konzern durch seine Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, |
| ― | ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und |
| ― | ob der Konzern die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird. |
Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden.
Bei den konsolidierten Franchiseunternehmen sind nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung. Diese Unternehmen werden insbesondere aufgrund der Fähigkeit, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, beherrscht.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann; dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 Prozent. Dabei liegen weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.
Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Der Anteil am Ergebnis der assoziierten Unternehmen nach Erwerb bzw. Gründung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzerneigenkapital. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei der Akquisition eines assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens entsteht, ist im Buchwert der Beteiligung (abzüglich aufgelaufener Verluste aus Wertminderungen) enthalten. Daher erfolgt keine separate Überprüfung dieses Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung.
Die Einzelabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung sämtlicher ausländischer Geschäftsbetriebe ist die jeweilige Landeswährung. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen dieser Tochterunternehmen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral als separate Bestandteile des Eigenkapitals erfasst. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der im Eigenkapital für diesen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag erfolgswirksam aufgelöst.
Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung eines Tochterunternehmens abweichende Währung lauten, werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter der Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt.
Der Währungsumrechnung lagen die folgenden wesentlichen Wechselkurse zugrunde:
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| Stichtagskurs 31.12.2021 | Durchschnittskurs 2021 | Stichtagskurs 31.12.2020 | Durchschnittskurs 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| GBP | 0,8403 | 0,8596 | 0,8990 | 0,8897 |
| HUF | 369,19 | 358,52 | 363,89 | 351,25 |
| CHF | 1,0331 | 1,0811 | 1,0802 | 1,0705 |
| SEK | 10,2503 | 10,1465 | 10,0343 | 10,4848 |
| TRY | 15,2335 | 10,5124 | 9,1131 | 8,0547 |
| DKK | 7,4364 | 7,4370 | 7,4409 | 7,4542 |
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts überträgt.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, erfolgt auf Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu Vertragsbeginn. Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber als Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing zu klassifizieren.
Bei einem Finanzierungsleasingverhältnis werden alle wesentlichen mit dem rechtlichen Eigentum verbundenen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen.
Finanzierungsleasingverhältnisse werden bei erstmaligem Ansatz zum Bereitstellungsdatum (Ausstellung Mietannahmeschreiben) in der Bilanz als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Das heißt in Höhe der Summe der ausstehenden Leasingraten und nicht garantierten Restwerte der bestehenden Leasingverträge, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Die Leasingzahlungen werden ab dem Bereitstellungsdatum in Zinszahlungen und Tilgung aufgeteilt, sodass eine periodische Verzinsung der Forderung erzielt wird. Anfängliche direkte Kosten, wie zum Beispiel Händlerprovisionen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden bei der Berechnung des Nettoinvestitionswerts berücksichtigt. Die Aktivierung der anfänglichen direkten Kosten wird im Ergebnis aus dem Neugeschäft dargestellt. Zudem werden hier Erlösanteile aus Vormieten, das heißt die Vergütung für die Nutzung des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer für den Zeitraum zwischen Übergabe des Objekts bis zur Ausstellung des Mietannahmeschreibens, ausgewiesen. Ein weiterer Bestandteil des Ergebnisses aus dem Neugeschäft sind die Servicegebühren für die Bereitstellung der Leasinggegenstände.
Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom GRENKE Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und beim Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und zusammen mit diesem über die Laufzeit des Leasingvertrags auf den Restwert abgeschrieben. Bei der Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses werden neben der unkündbaren Grundlaufzeit auch Verlängerungszeiträume berücksichtigt, soweit die Ausübung der zugrunde liegenden Verlängerungsoptionen als hinreichend sicher gilt. Beim GRENKE Konzern bestimmt sich die Laufzeit eines Leasingverhältnisses daher grundsätzlich durch die unkündbare Grundlaufzeit.
Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden. Die Gegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen sind in der Bilanz entsprechend der Art dieser Vermögenswerte in der Regel als Sachanlagen ausgewiesen (siehe Tz. 5.6). Die Erlöse aus Mietraten und der wesentliche Teil der Abschreibungen auf die Leasinggegenstände werden linear im Serviceergebnis erfasst.
GRENKE hatte mit seinen Leasingkunden Stundungsvereinbarungen abgeschlossen, durch die die Kunden aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und deren Folgen Unterstützung erfahren haben. Zudem sollte das Ausfallrisiko des Konzerns minimiert werden. Bei den Stundungsvereinbarungen wurden einzelne Zahlungen für Leasingraten für einen festgelegten Zeitraum unverzinst gestundet und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig, jedoch vor Beendigung des Leasingverhältnisses. Die gestundeten Leasingforderungen wurden durch die eingesetzte Arbeitsgruppe regelmäßig überprüft.
Zudem wurden mit Kunden im Kreditgeschäft ebenfalls Stundungsvereinbarungen getroffen. Hier wurden dem Schuldner Kreditraten für einen gewissen Zeitraum, jedoch verzinslich, gestundet.
Die Stundungsvereinbarungen sind überwiegend zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden in diesem Zusammenhang keine neuen Verträge mehr gestundet.
Bei Vorliegen eines Leasingvertrags nach IFRS 16 ist der Leasingnehmer grundsätzlich zur Aktivierung eines Nutzungsrechts und zur Passivierung einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit verpflichtet.
Ein Vertrag stellt ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 dar, soweit er gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt. Das Vorliegen eines Leasingverhältnisses setzt somit nicht nur einen identifizierten Vermögenswert voraus, sondern auch das Recht des Kunden, den wirtschaftlichen Nutzen aus dessen Verwendung zu ziehen und über dessen Nutzung zu entscheiden.
Eine Ausnahme vom bilanziellen Ansatz bilden lediglich die sogenannten "Short Term"- und "Low Value"-Leases, die der GRENKE Konzern trotz des Vorliegens eines Leasingverhältnisses wahlrechtlich nicht in der Bilanz als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Leasingzahlungen für diese Verträge werden stattdessen als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Bei "Short Term"-Leases handelt es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate beträgt und die darüber hinaus keine Kaufoption beinhalten. "Low Value"-Leases sind Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert gering ist. Im GRENKE Konzern wird ein Neuwert von höchstens 4.500 EUR zur Bestimmung von Leasingverhältnissen mit geringem Vermögenswert vorausgesetzt.
Soweit Verträge sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten, werden einzig die Leasingkomponenten als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 bilanziert. Die erstmalige Bewertung der nach IFRS 16 angesetzten Leasingverbindlichkeiten erfolgt in Höhe des Barwerts der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen.
Bei der Ermittlung der Leasingzahlungen werden neben der unkündbaren Grundlaufzeit auch Verlängerungszeiträume berücksichtigt, soweit die Ausübung der zugrunde liegenden Verlängerungsoptionen als hinreichend sicher gilt. Zur Diskontierung der Zahlungsströme verwendet der GRENKE Konzern den jeweiligen Grenzfremdkapitalzins des Leasingnehmers. Im Zuge der anschließenden Folgebewertung werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die im Geschäftsjahr anfallenden Zinsen werden als Aufwand in der Position "Sonstige Zinsaufwendungen" erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten werden durch die in den Leasingzahlungen enthaltenen Tilgungsanteile sukzessive reduziert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit (und eine korrespondierende Anpassung des zugehörigen Nutzungsrechts) ist durchzuführen, sofern sich die aus dem zugrunde liegenden Vertrag resultierenden künftigen Leasingzahlungen ändern. Ursächlich hierfür können Vertragsanpassungen oder Neuverhandlungen von Verträgen sowie Änderungen der Einschätzungen im Hinblick auf die voraussichtliche Ausübung von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen sein.
Der Erstansatz der zugehörigen Nutzungsrechte orientiert sich der Höhe nach an der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten. Ausgehend von der Höhe der Leasingverbindlichkeit ergibt sich die Höhe des Nutzungsrechts durch die zusätzliche Aktivierung von allen bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen sowie von anfänglichen direkten Kosten und geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen. Erhaltene Leasinganreize sind zu subtrahieren. Im Rahmen der Folgebewertung wird das angesetzte Nutzungsrecht planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben und bei Bedarf nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" wertgemindert. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte sind in der Position "Abschreibungen und Wertminderung" enthalten.
Der GRENKE Konzern bewertet derivative Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten. Zudem sind die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, in Tz. 7.4 dargestellt.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalls beim Verkauf des Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Übertragung der Schuld stattfindet oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt zeitpunktbezogen unter der Anwendung der Annahmen, die die repräsentativen Marktteilnehmer bei ihrer Preisbildung berücksichtigen würden. Bei der Preisbildung wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung der beizulegenden Zeitwerte von nichtfinanziellen Vermögenswerten wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der GRENKE Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Bemessungshierarchie ("Fair-Value-Hierarchie") eingeordnet:
Stufe 1: notierte (unbereinigte) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen sämtliche Inputfaktoren, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3: Bewertungsverfahren, die Inputfaktoren verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Bemessungshierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungshierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Der GRENKE Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Bemessungshierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Umgruppierungen zwischen den drei Stufen der Bemessungshierarchie fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht statt.
Der GRENKE Konzern unterteilt die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend den Vorschriften des IFRS 9 in die folgenden Kategorien:
Finanzielle Vermögenswerte
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| ― | Amortised Cost (AC) |
| ― | Fair Value OCI ohne Recycling (FVOCIoR) |
| ― | Fair Value P & L (FVPL) |
Finanzielle Verbindlichkeiten
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| ― | Amortised Cost (AC) |
| ― | Fair Value P & L (FVPL) |
Der GRENKE Konzern unterteilt die IFRS-9-Kategorien entsprechend den Vorschriften des IFRS 7 in folgende Klassen:
Finanzielle Vermögenswerte
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| ― | Zahlungsmittel |
| ― | Leasingforderungen |
| ― | Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Forderungen aus dem Factoringgeschäft, Forderungen aus dem Kreditgeschäft, sonstige finanzielle Vermögenswerte) |
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| ― | Sonstige Beteiligungen |
| ― | Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung |
| ― | Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung |
Finanzielle Verbindlichkeiten
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| ― | Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft, Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderung und Bankschulden) |
| ― | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen // Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung |
| ― | Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung |
| ― | Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen |
IFRS 9 unterscheidet bei finanziellen Vermögenswerten nach Schuldinstrumenten, Derivaten oder Eigenkapitalinstrumenten. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in Bewertungsklassen erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des finanziellen Vermögenswerts (sogenanntes "SPPI"; Solely Payment of Principal and Interest).
Das Geschäftsmodell, das für die Verwaltung und Steuerung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, legt fest, wie die künftigen Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten realisiert werden sollen und stellt eine strategische Entscheidung der Personen in Schlüsselpositionen dar. Die Beurteilung des Geschäftsmodells hängt nicht von der Verwendungsabsicht des Managements für einen einzelnen Vermögenswert ab, vielmehr erfolgt die Entscheidung über die Klassifizierung auf Portfolioebene. Maßgeblich für die Einschätzung des Geschäftsmodells nach IFRS 9 ist die Art, wie die Erzielung von Zahlungsströmen innerhalb des jeweiligen Geschäftsmodells erreicht wird. Neben den strategischen Zielen des Managements beachtet der Konzern zudem verschiedene weitere Faktoren für die Bestimmung des Geschäftsmodells. Dazu gehören die Art und Weise, wie die Performance innerhalb des jeweiligen Portfolios gemessen und an Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns berichtet wird. Zusätzlich zur Betrachtung der Risiken, die sich auf die Performance des Portfolios und der in diesem Portfolio gehaltenen finanziellen Vermögenswerte auswirken, wird insbesondere die Art und Weise, in der diese Markt- und Kreditrisiken gesteuert werden und die Art und Weise, wie die Führungskräfte des Bereichs vergütet werden, betrachtet. Daraus folgt, dass nicht die Bezeichnung des Geschäftsmodells, sondern die tatsächliche Steuerung für die Beurteilung entscheidend ist. Die Bestimmung des Geschäftsmodells ist demnach kein Wahlrecht, sondern basiert auf beobachtbaren Tatsachen und tatsächlichen Gegebenheiten.
IFRS 9 sieht drei Geschäftsmodelle vor:
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| ― | Erzielung von Zahlungsströmen durch Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten") |
| ― | Erzielung von Zahlungsströmen durch Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und Verkauf von finanziellen Vermögenswerten (Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen") |
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die weder das Geschäftsmodell "Halten" noch das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" erfüllen (Geschäftsmodell "Verkaufen") |
Neben der Geschäftsmodellbedingung ist die Überprüfung der Eigenschaft der vertraglichen Zahlungsströme ("SPPI") vorzunehmen, welche erfordert, dass die Vertragsbedingungen des betreffenden Finanzinstruments zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen eines klassischen Kreditverhältnisses bestehen. Im Gegensatz zur Beurteilung des Geschäftsmodells ist hierbei auf die individuelle Vertragsgestaltung jedes einzelnen Finanzinstruments abzustellen. Die Zuordnung zum Geschäftsmodell erfolgt dadurch auf Portfoliobasis, während das SPPI-Kriterium grundsätzlich für jedes einzelne Finanzinstrument zu prüfen ist, das dem Geschäftsmodell "Halten" oder "Halten und Verkaufen" zugeordnet wurde.
IFRS 9 sieht vier Arten der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte vor:
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| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost / AC) |
| ― | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling (Fair Value through OCI with Recycling / FVOCImR) |
| ― | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling (Fair Value through OCI without Recycling / FVOCIoR) |
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through P & L / FVPL) |
Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Wir verweisen auf Tz. 3.3. Allerdings unterliegen Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen den Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.
Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Reklassifizierungen sind nur bei einer Änderung des Geschäftsmodells, die mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Geschäftsprozesse einhergeht, zulässig. Sofern dies erforderlich erscheint, erfolgt die Reklassifizierung prospektiv zum ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der entsprechenden Änderung. Reklassifizierungen sind im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr nicht erfolgt.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden Schuldinstrumente bilanziert, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungseigenschaften ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen ("SPPI-Kriterium") auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen und im Rahmen eines Geschäftsmodells erfasst werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um den vertraglichen Zahlungsstrom des finanziellen Vermögenswerts zu vereinnahmen.
Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponenten, die zum Transaktionspreis bewertet werden, erfolgt die Zugangsbewertung in dieser Kategorie zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich anfallender und einzeln zuordenbarer Transaktionskosten, die bei finanziellen Vermögenswerten den beizulegenden Zeitwert erhöhen. Nach der erstmaligen Erfassung werden die in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte" zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagien und Agien beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes einschließlich der Transaktionskosten sind. Die Überprüfung der Wertminderung erfolgt mittels des IFRS-9-Modells der erwarteten Kreditverluste. Das Modell sieht die ergebniswirksame Erfassung von Wertminderungen auf Basis zukünftiger, erwarteter Kreditverluste vor. Wir verweisen auf Tz. 3.5.5. Die Erfassung der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt zum Erfüllungstag.
Im GRENKE Konzern werden unter den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige finanzielle Vermögenswerte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Zentralbanken mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden kurzfristige Kontokorrentschulden von den Zahlungsmitteln abgezogen.
Eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling (FVOCImR) findet auf finanzielle Vermögenswerte Anwendung, deren Zahlungsströme ebenfalls dem SPPI-Kriterium entsprechen und dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet wurden. GRENKE verfügt über keine Instrumente, die dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet werden und verwendet deshalb die Klassifizierung nicht.
Gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die der Eigenkapitaldefinition des IAS 32 entsprechen, erfüllen mangels vertraglicher Zahlungsansprüche im Sinne von Zins und Kredittilgungen nicht die Zahlungsstrombedingung und sind somit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es besteht das Wahlrecht (OCI-Option), Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" zu designieren. GRENKE wendet diese Option an und klassifiziert die 13,71-prozentige Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH als FVOCI ohne Recycling (FVO-CIoR). Aufgrund dessen werden alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis dargestellt, keine Wertminderungsaufwendungen im Gewinn oder Verlust erfasst und beim Abgang keine Gewinne oder Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Diese alternative Darstellung wird gewählt, um keine Volatilität aus der beizulegenden Zeitwertbewertung des Start-up-Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Zugangsbewertung von finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertschwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) ist zwingend vorzunehmen, sofern entweder das Finanzinstrument nicht einem Portfolio der anderen oben genannten Geschäftsmodelle (AC, FVOCImR, FVOCIoR) zugeordnet wurde oder aber deren Zahlungsströme nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen.
Da Derivate das SPPI-Kriterium regelmäßig nicht erfüllen, scheidet die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten aus. Sie sind immer zum Fair Value mit Buchung der Wertschwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, sofern sie nicht in einem Sicherungszusammenhang (Hedge-Accounting) stehen. Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag bis auf die Derivate keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Die im GRENKE Konzern gehaltenen derivativen Finanzinstrumente, die nicht in Zusammenhang mit einer Sicherungsbeziehung stehen, werden ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate werden unter "Aufwendungen/Erträge aus der Marktbewertung" oder im Fall der Derivate zur Absicherung der Währungsrisiken in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Erträgen" ausgewiesen.
Zur Vermeidung von Inkongruenzen (sogenannter "Accounting Mismatch"), die aus der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen resultieren würden, kann ein finanzieller Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden. Die Nutzung des Wahlrechts ist unter IFRS 9 begrenzt. Der GRENKE Konzern wendet die Fair-Value-Option momentan nicht an.
Bei Modifizierungen, welche die vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten betreffen, hat der Konzern zu prüfen, ob es sich um eine substanzielle oder eine nichtsubstanzielle Modifikation der vertraglichen Zahlungen handelt. Dies erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung der qualitativen und quantitativen Umstände. Ein Beispiel eines qualitativen Indikators ist ein Schuldnerwechsel. Ein quantitatives Kriterium, welches zu einer substanziellen Vertragsänderung führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Zahlungsströme der neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 Prozent vom abgezinsten Barwert der verbleibenden Zahlungsströme des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht. Eine substanzielle Modifikation führt zu einer Ausbuchung der ursprünglichen Vereinbarung und Erfassung eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Das Datum der erstmaligen Erfassung des neuen finanziellen Vermögenswerts entspricht dabei dem Datum der Modifikation. Im Fall einer nichtsubstanziellen Modifikation wird der Vermögenswert nicht ausgebucht, und die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten ist erfolgswirksam zu erfassen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die in Abzug gebrachten Transaktionskosten sowie eventuell angefallene Disagien werden dabei über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Gewinn- und Verlustrechnung amortisiert.
Bei Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung, die aus dem Verkauf von Leasingforderungen an den jeweiligen Refinanzierer resultieren, erfolgt der Ansatz in Höhe des Barwerts der noch an die Refinanzierer zu leistenden Zahlungen. Als Diskontierungszins wird bei fest verzinslichen Darlehen der ursprünglich vereinbarte Zinssatz verwendet. Bei der Rückzahlung sind die regelmäßigen Zahlungen in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Die Zinsanteile werden unter den Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung ausgewiesen.
Eine finanzielle Garantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen des Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel dem Barwert der für die Übernahme der Finanzgarantie erhaltenen Gegenleistung. Bei marktgerechten Verträgen entspricht der Zeitwert einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss regelmäßig dem Wert der Garantieverpflichtung und demzufolge null (Nettomethode). Anschließend erfolgt die Bewertung zum höheren Betrag aus fortgeführten Anschaffungskosten oder dem Rückstellungsbetrag, der im Fall einer drohenden Inanspruchnahme zu bilden ist.
Mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten unter IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag bis auf die Derivate keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Die im GRENKE Konzern gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden unter "Aufwendungen / Erträge aus der Marktbewertung" oder im Fall der Derivate zur Absicherung der Währungsrisiken in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Erträgen" ausgewiesen.
Zur Vermeidung von Inkongruenzen (sogenannter "Accounting Mismatch"), die aus der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit resultieren, die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden, kann beim erstmaligen Ansatz ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden. Der GRENKE Konzern wendet die Fair-Value-Option momentan nicht an.
Eingebettete Derivate sind Derivate, die in originäre Finanzinstrumente eingebunden sind. Gemäß IFRS 9 werden nur noch solche Derivate getrennt, die in finanzielle Verbindlichkeiten und nichtfinanzielle Basisverträge eingebettet sind. Nach IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte im Ganzen beurteilt, womit keine getrennte Bilanzierung mehr zwischen Trägerinstrument und eingebettetem Derivat stattfindet. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert.
Eine bilanzielle Trennungspflicht ist nur dann gegeben, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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| ― | Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats sind nicht eng mit denen des Basisvertrags verbunden, |
| ― | ein eigenständiges Derivat mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat erfüllt die Definition eines Derivats und |
| ― | die originäre finanzielle Verbindlichkeit wird nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. |
In diesem Fall wird das zu trennende eingebettete Derivat zum Fair Value bilanziert. Bewertungsänderungen sind erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erfassen. Die Bilanzierung und Bewertung des Basisvertrags folgt hingegen den Vorschriften der zugewiesenen Kategorie des Finanzinstruments.
Zur Absicherung und Steuerung von Zins- und Fremdwährungsrisiken setzt der GRENKE Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Es handelt sich hierbei um Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Fremdwährungsterminkontrakte. IFRS 9 unterscheidet drei Arten von Sicherungsbeziehungen: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Im GRENKE Konzern findet nur die Absicherung von Zahlungsströmen Anwendung. Diese dienen der Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate, die eine Absicherung des Risikos der Veränderung künftiger Zahlungsströme bezwecken. Im GRENKE Konzern werden neben Zinsderivaten zur Absicherung von variablen Zahlungsströmen auch derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) bilanziert. Die Zinsswapkontrakte werden den variablen Zahlungsströmen der Grundgeschäfte aus Anleihen und Privatplatzierungen sowie den variablen Zahlungsströmen aus den Grundgeschäften der ABCP- und ABS-Refinanzierung gegenübergestellt. Die Währungsswaps (Cross-Currency-Swaps) werden den variablen Zahlungsströmen der Grundgeschäfte aus Anleihen in Fremdwährung gegenübergestellt. Die Devisentermingeschäfte werden den variablen Zahlungsströmen aus Vergabe von Fremdwährungsdarlehen und dem Ankauf von Forderungen in Fremdwährung gegenübergestellt. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Zinsbzw. Währungsswaps und Devisentermingeschäfte, die auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehung entfällt, weist der Konzern nach Berücksichtigung von latenten Steuern im Posten "Sonstiges Ergebnis" (Hedging-Rücklage) aus. Ineffektivitäten werden ergebniswirksam erfasst. Weitere Ausführungen sind unter Tz. 7.3 erläutert.
Die derivativen Finanzinstrumente werden zum Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich aus den diskontierten zukünftigen Zahlungsströmen, die um das Kontrahentenrisiko bereinigt werden. Zukünftig variabel verzinsliche Cashflows werden auf Grundlage zukünftiger Zinssätze geschätzt (Basis sind beobachtbare Zinsstrukturkurven am Ende des Berichtszeitpunkts). Feste und variabel verzinsliche Zahlungsströme werden zu zukünftigen Zinssätzen abgezinst und mit den Wechselkursen zum Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung des Kassakursrisikos eingesetzt. Die Terminpreiselemente dieser Kontrakte sind unwesentlich und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfordert eine Dokumentation zu Beginn der Sicherungsbeziehung. Diese Dokumentation hat die Identifizierung des Sicherungsgeschäfts und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Art des gesicherten Risikos und die Art, in der das Unternehmen beurteilt, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt, zu beinhalten. Außerdem sind die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien zu erläutern. Der GRENKE Konzern nimmt die Einschätzung zur Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch fortlaufend vor. Sobald die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsinstrument nicht mehr gegeben sind, wird das Derivat zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.
Das Hedge-Accounting wird eingestellt, wenn das Sicherungsinstrument abläuft oder verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für das Hedge-Accounting qualifiziert. Der zuvor in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste kumulierte Nettogewinn oder -verlust wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Der GRENKE Konzern ermittelt zu jedem Bilanzstichtag die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten basierend auf einem Modell der erwarteten Kreditausfälle entsprechend den Vorschriften des IFRS 9. Die Gruppierung und Ermittlung erfolgen für die nicht performenden Leasingforderungen und bei rückständigen Factoringforderungen auf der Grundlage von Bearbeitungsklassen (siehe Tz. 3.18.2 und Tz 3.18.3).
Die Regelungen zur Wertminderung unter IFRS 9 werden auf zu fortgeführten Anschaffungskosten oder auf zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen (FVOCI) bewertete Schuldtitel, auf Leasingforderungen gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und auf außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien angewandt. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.
Der Standard sieht eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Basis eines dreistufigen Ansatzes vor. Nach dem allgemeinen Ansatz wird der Verlust aus erwarteten Ausfallereignissen des nächsten Jahres (12M-ECL) bereits bei Zugang als Risikovorsorge gebildet (Stufe 1). Tritt eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ein, liegt jedoch noch keine Bonitätsbeeinträchtigung vor, so wird die Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit (Lifetime Expected Loss, LT ECL) erwarteten Kreditverluste gebildet (Stufe 2). Liegt eine Bonitätsbeeinträchtigung vor, ist die Risikovorsor ge ebenfalls in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit erwarteten Verluste auf Basis der geschätzten, noch zu erwartenden Zahlungsströme des Vermögenswerts (LT ECL) zu ermitteln (Stufe 3). Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben in Stufe 2 oder 3, solange die Bedingungen für diese Stufen erfüllt sind, anderenfalls werden sie wieder einer zutreffenden niedrigeren Stufe zugeordnet.
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich in Stufe 1 erfasst. Eine Ausnahme hierbei bilden Finanzinstrumente, die bereits zum Zugangszeitpunkt des Geschäfts als bonitätsbeeinträchtigt gelten ("Purchased or Originated Credit Impaired Financial Assets - POCI"). Diese werden keiner der drei Stufen zugeordnet, sondern gesondert behandelt und ausgewiesen. Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag keine als POCI zu klassifizierenden Finanzinstrumente. Darüber hinaus enthält die Stufe 1 alle Geschäfte, die ein geringes Kreditausfallrisiko aufweisen. Ein geringes Kreditausfallrisiko ist in Fällen gegeben, deren externes Bonitätsrating im Bereich des Investmentgrades liegt. Der GRENKE Konzern wendet diese Low-Credit-Risk-Exemption auf die unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Darlehen ABCP an.
Für als POCI klassifizierte Finanzinstrumente wird zum Zeitpunkt des Zugangs keine Wertberichtigung beziehungsweise Rückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In der Folgebewertung entspricht die Risikovorsorge der kumulierten Veränderung des LT ECL seit Zugangszeitpunkt. Ein als POCI klassifiziertes Finanzinstrument verbleibt bis zu seiner Ausbuchung in diesem Ansatz, das heißt, es findet kein Stufentransfer statt. Der GRENKE Konzern hat keine POCI-klassifizierten Finanzinstrumente.
IFRS 9 sieht neben dem allgemeinen Ansatz (3-Stufen-Modell) ein vereinfachtes Verfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für aktive Vertragsposten und Leasingforderungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, vor. Nach dem vereinfachten Verfahren muss die Änderung des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Stattdessen hat es sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Gesamtlaufzeit zu erfassen (LT ECL). Der Transfer in Stufe 3 erfolgt, sobald eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegt. Für diejenigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktive Vertragsposten, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, sowie für Leasingforderungen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung dieses vereinfachten Verfahrens. Der GRENKE Konzern wendet dieses vereinfachte Ver fahren auf Factoringforderungen und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Zur Bestimmung der Risikovorsorge für Leasingforderungen wurde auf die Ausübung des Wahlrechts verzichtet. Es finden daher der allgemeine Ansatz und die Einteilung der Leasingforderungen in drei Stufen Anwendung. Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben in Stufe 3, solange die Bedingungen für diese Stufe erfüllt sind, anderenfalls werden sie wieder der zutreffenden niedrigeren Stufe zugeordnet.
Für finanzielle Vermögenswerte der Stufen 1 und 2 kalkuliert der GRENKE Konzern den Zinsertrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den Bruttobuchwert (d. h. ohne Abzug der erwarteten Kreditausfälle). Der Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf die fortgeführten Anschaffungskosten (d. h. den Bruttobuchwert abzüglich der Kreditrisikovorsorge) ermittelt.
Die Bestimmung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos ist notwendig für die Festlegung des Zeitpunkts des Wechsels zwischen den oben definierten Stufen 1 und 2. Die Definition einer Bonitätsbeeinträchtigung ist für den Zeitpunkt des Übergangs in Stufe 3 maßgeblich. Der GRENKE Konzern nimmt die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz und die Definition einer Bonitätsbeeinträchtigung anhand angemessener und nachvollziehbarer Informationen vor. Die herangezogenen Informationen sind dabei auf die Gegebenheiten des jeweiligen Portfolios angepasst und werden im Folgenden erläutert:
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| ― | Leasingforderungen: Der GRENKE Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität für Leasingforderungen aus, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind oder wenn sich die geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit in vergleichbarer Weise verschlechtert hat, wie es bei Fällen mit 30 Tagen Überfälligkeit in der Vergangenheit zu beobachten war. Dies ist der Fall, wenn sich die geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit im Vergleich zu einer auf Basis der Informationen zu Vertragsbeginn geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit für den gleichen Zeitraum um den Faktor 1,98 erhöht, sprich sich nahezu verdoppelt hat. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind, der Vertrag durch den GRENKE Konzern gekündigt wurde oder zumindest eine der beiden Bedingungen zwar nicht zum Bewertungsstichtag, jedoch innerhalb der drei vorangegangenen Monate erfüllt war. Im GRENKE Konzern wird ein Leasingvertrag üblicherweise gekündigt, sobald die zweite Leasingrate ausbleibt. Für gekündigte Forderungen wird der Erwartungswert des geltend gemachten Schadensersatzes erfasst. |
| ― | Factoringforderungen: Der GRENKE Konzern wendet für Factoringforderungen das vereinfachte Verfahren an. Aus diesem Grund werden offene Forderungen in Stufe 2 berücksichtigt, solange sie nicht als bonitätsbeeinträchtigt einzustufen sind. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn die Forderung mehr als 90 Tage überfällig ist und sich nicht in einer internen Schadensklasse befindet. Einer internen Schadensklasse sind Factoringforderungen den Bearbeitungsklassen 2 bis 7 zugeordnet (siehe Tz. 3.18.3). Anderenfalls gelten sie als bonitätsbeeinträchtigt und werden in Stufe 3 berücksichtigt. |
| ― | Forderungen aus dem Kreditgeschäft: Der GRENKE Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität bei Kreditforderungen aus, wenn ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen erreicht ist, die Forderung in die interne Intensivbetreuung kommt oder eine aktuelle Stundungsmaßnahme vorliegt. Kriterien für die Intensivbetreuung sind beispielsweise Leistungsstörungen, negative Schufa-Nachmeldungen, wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Auffälligkeiten bei der Kontoführung. Forderungen, die unter anderem einen Verzug von mehr als 90 Tagen aufweisen, sich in Sanierung oder der Kreditabwicklung befinden oder ein VR-Rating haben, das einen Ausfall kennzeichnet, gelten als bonitätsbeeinträchtigt (Stufe 3). |
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Der GRENKE Konzern wendet für diese Forderungen das vereinfachte Verfahren an. Aus diesem Grund werden offene Forderungen in Stufe 2 berücksichtigt, solange sie nicht als bonitätsbeeinträchtigt einzustufen sind. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn Forderungen mehr als 90 Tage überfällig sind oder ein objektiver Hinweis auf eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegt. Ein objektiver Hinweis liegt beispielsweise bei Ausfall oder Verzug eines Schuldners, Anzeichen für eine Insolvenz sowie bei sonstigen Merkmalen, die auf eine Verminderung der erwarteten Zahlungen der Schuldner hinweisen vor. |
| ― | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus ABCP-Darlehen: Bei diesen Forderungen erfolgt die Beurteilung einer signifikanten Verschlechterung des Kreditrisikos sowie die Bestimmung einer Bonitätsbeeinträchtigung anhand von Bonitätsstufen, die durch Beobachtung von veröffentlichten externen Kreditratings bestimmt werden. |
Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird einschließlich den damit verbundenen Wertberichtigungen ausgebucht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der GRENKE Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn seine vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme erloschen sind oder die Risiken und Chancen in Verbindung mit den vertraglichen Rechten auf einen Käufer übertragen werden. Wenn der GRENKE Konzern seine vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus einem Vermögenswert auf den Käufer überträgt, aber nicht die Risiken und Chancen, wird die Forderung nicht ausgebucht, sondern in gleicher Höhe eine finanzielle Verbindlichkeit angesetzt.
Eine Abschreibung stellt ebenfalls einen Ausbuchungsvorgang dar. Dies ist im GRENKE Konzern üblicherweise der Fall, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ganz oder teilweise realisiert werden können. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Gerichtsverfahren beendet oder im Fall des Leasinggeschäfts der Gegenstand verwertet wird.
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt oder endgültig erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Ein Kriterium, welches zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Zahlungsströme der neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 Prozent vom abgezinsten Barwert der verbleibenden Zahlungsströme des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Zur Verwertung bestimmte Leasinggegenstände werden mit ihren erzielbaren Erlösen angesetzt. Die Wertermittlung erfolgt hierbei auf Basis von Vergangenheitswerten. Eine adäquate Bewertung ist durch die Verwendung von Laufzeitbändern, die das Alter der Objekte widerspiegeln, gewährleistet. Die so ermittelten Verkaufserlöse werden um die noch anfallende Aufwendungen bis zum Verkauf reduziert, um dem Nettoveräußerungswert zu entsprechen.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Finanzierungskosten werden aktiviert, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Sonstiger betrieblicher Ertrag/Aufwand" ausgewiesen.
Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
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| Bürogebäude | 25-33 Jahre |
| BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG: | |
| EDV-Hardware | 3 Jahre |
| Mietereinbauten | 10 Jahre |
| Sonstige (Büroeinrichtung) | 3-20 Jahre |
Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen.
Die aus Unternehmenskäufen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten bemessen sich als positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden sowie Eventualschulden des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung und werden nach dem erstmaligen Ansatz mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (sogenannter "Impairment-Test") unterzogen, in dessen Rahmen die Werthaltigkeit des Ansatzes nachgewiesen werden muss ("Impairment-only-Approach"). Sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind unabhängig von dem verpflichtend einmal jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstest Überprüfungen vorzunehmen. In der Folgezeit werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt.
Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Im Leasing- und Factoringsegment ist diese gleichbedeutend mit dem Geschäftsumfang, der in den jeweiligen Verkaufsregionen (Ländern) repräsentiert wird, und entspricht in der Regel den rechtlichen Einheiten. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte intern überwacht werden.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Übersteigt einer dieser Beträge den Buch wert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflows der fünfjährigen Detailplanungsphase basieren im Grundsatz auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten und um zwei weitere Jahre ergänzten Finanzplänen. Bei den Bewertungen im Leasingsegment wird die fünfjährige Detailplanungsphase geschäftsmodellbedingt um eine vierjährige Einschwungphase unter Anwendung der nachhaltigen Wachstumsrate ergänzt, um einen eingeschwungenen Zustand zu erreichen. Für weitere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte im aktuellen Geschäftsjahr verweisen wir auf Tz. 5.7.
Erworbene Lizenzen und Software werden zu fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert. In die Anschaffungskosten wird der Erwerbspreis zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf die beabsichtigte Nutzung einbezogen. Diese werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die nach individueller Beurteilung in aller Regel drei bzw. fünf Jahre beträgt.
Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung im Rahmen eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann bilanziert, wenn der GRENKE Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts zur internen Nutzung oder zum Verkauf sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner müssen die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zu ermitteln, gegeben sein.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswerts erforderlich sind, damit er für den beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist. Die aktivierten Beträge werden über den Zeitraum linear abgeschrieben, über den die Umsätze aus dem jeweiligen Projekt erwartet werden bzw. über den die Software wahrscheinlich abgeschrieben werden kann. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird hierbei aufgrund der zu erwartenden technischen Entwicklungen in den kommenden Jahren je nach Entwicklungsprojekt mit fünf bis sechs Jahren unterstellt.
Ein / -e im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene / -r Kundenbeziehung / Händlerstamm wird beim erstmaligen Ansatz entsprechend ihres / seines beizulegenden Zeitwerts bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der / des Kundenbeziehung / Händlerstamms erfolgt mittels eines kapitalwertorientierten Verfahrens über die Residualwertmethode. Die Kundenbeziehungen bzw. Händlerstämme werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von sieben Jahren abgeschrieben.
Nichtfinanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag abzüglich der Veräußerungskosten.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden während des Zeitraums, in dem sie noch nicht genutzt werden, einmal jährlich auf Werthaltigkeit hin überprüft.
Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt.
Die Bilanzansätze von Geschäfts- oder Firmenwerten werden gemäß den unter Tz. 3.8 dargelegten Regelungen im Hinblick auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen geprüft. Eine ergebniswirksame Wertminderung wird erfasst, sofern der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Eine Zuschreibung auf einmal wertgeminderte Vermögenswerte ist zwingend, wenn der Grund für die Wertminderung entfallen ist. Ausgenommen hiervon sind lediglich Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, bei denen eine Zuschreibung ausdrücklich untersagt ist.
Die unter den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilen ausgewiesenen, von der GRENKE AG begebenen Hybridanleihen sind nach IAS 32 vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Zudem sind sie gemäß CRR / CRD 4 dem Kernkapital zuzurechnen. Der Ausweis erfolgt mit dem Nominalbetrag. Gewinnanteile der Hybridkapitalgeber werden ihnen erst zugerechnet, nachdem die Beträge rechtlich auch zur Ausschüttung gelangen. Disagien sowie Kapitalbeschaffungskosten der Hybridanleihen reduzieren bzw. Agien erhöhen unter Berücksichtigung von latenter Steuern das Eigenkapital und werden unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.
Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den GRENKE Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.
Zudem sind Rückstellungen für außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien gemäß den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zu bilden (siehe hierzu Tz. 3.5).
Leistungsorientierte Pläne betreffen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsaufwand aus leistungsorientierten Verpflichtungen sowie die Erträge aus der Verzinsung des Planvermögens werden als Nettozinsaufwand in den sonstigen Zinserträgen erfasst. Nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen werden unmittelbar mit der Plananpassung als Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. Dabei werden neben biometrischen Annahmen insbesondere ein aktueller Marktzins sowie künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungsraten in die Berechnung einbezogen.
Der Konzern hat aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Schweiz einen leistungsorientierten Pensionsplan aufgelegt. Für diesen Plan sind Beiträge an gesondert verwaltete Fonds zu leisten. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird mithilfe der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Zudem besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan für Mitarbeitende der GRENKE BANK AG, die im Rahmen des Erwerbs der Hesse Newman & Co. AG übernommen wurden. Eine Fondsfinanzierung liegt hier nicht vor.
Die zugrunde liegenden Pensionspläne betreffen sowohl Endgehaltspläne als auch Festbetragspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, zum Beispiel aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden erfolgsneutral im "Sonstigen Ergebnis" im Eigenkapital erfasst.
Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag enthält den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens.
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben. Hierunter fallen neben den Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen insbesondere auch Beiträge zu Direktversicherungen. Im GRENKE Konzern kommen überwiegend beitragsorientierte Versorgungspläne zur Anwendung.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuerschulden werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Latente Ertragsteuern spiegeln den Nettosteuereffekt temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz wider.
Vermögenswerte für latente Steuern für bislang nicht genutzte Verlustvorträge werden in dem Umfang gebildet, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis vorhanden sein wird, um diese Vorträge zu nutzen. Der Ansatz latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der Steuersätze, die für die Periode erwartet werden, in denen sich die temporären Differenzen umkehren werden. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Die Bewertung latenter Steuerschulden und latenter Steueransprüche hat die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, die daraus resultieren, in welcher Art ein Unternehmen am Stichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seine Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle:
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| ― | Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
| ― | Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. |
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter "Sonstigen Forderungen" bzw. "Schulden" erfasst.
Bei der Berechnung der Gewerbeerträge für die deutschen Konzerngesellschaften GRENKE AG, GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA sowie für die GRENKEFACTORING GmbH wurde § 19 GewStDV seit dem Erhebungszeitraum 2008 angewendet, und Entgelte sowie die ihnen gleichgestellten Beträge, die unmittelbar auf Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG entfallen, wurden nicht hinzugerechnet. Bei der GRENKE BANK AG wird § 19 GewStDV in der für Banken relevanten Art angewendet.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Gewinns nach Steuern, der jeweils den Stammaktionären der GRENKE AG, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktien zu gerechnet werden kann. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt bzw. ausgeübt werden.
Der GRENKE Konzern agiert als Prinzipal und realisiert Erträge, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Übertragung erfolgt, indem der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die nachfolgenden Kriterien bei der Identifizierung des Vertrags mit den Kunden erfüllt sind: die Vertragsparteien haben dem Vertrag zugestimmt, die entsprechenden Rechte der zu übertragenden Güter bzw. zu erbringenden Dienstleistungen kann festgestellt werden, die Zahlungsbedingungen können identifiziert werden, der Vertrag hat wirtschaftliche Substanz, und der Erhalt der Gegenleistung ist wahrscheinlich.
Der GRENKE Konzern hat für jeden Vertrag die Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Bei der Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen muss zunächst jede Zusage zur Lieferung eines Gutes oder zur Erbringung einer Dienstleistung im Rahmen des Vertrags mit einem Kunden festgesetzt werden. Wurden Güter und Dienstleistungen eines Vertrags identifiziert, wird anschließend überprüft, ob diese Güter und Dienstleistungen in separate Leistungsverpflichtungen oder Pakete aus diesen abzugrenzen sind.
Bei der Bestimmung des Transaktionspreises schätzt der GRENKE Konzern das Entgelt auf Grundlage des identifizierten Kundenvertrags, das im Austausch für gelieferte Güter oder Dienstleistungen beansprucht werden kann. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises werden variable Kaufpreisbestandteile, Entgelt an einen Kunden, nicht zahlungswirksame Gegenleistungen sowie wesentliche Finanzierungskomponenten berücksichtigt.
Der Transaktionspreis ist auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen des Vertrags zu allokieren. Der GRENKE Konzern allokiert den Transaktionspreis grundsätzlich auf Basis der Einzelveräußerungspreise. Einzelveräußerungspreise sind die Preise, zu welchen ein Gut oder eine Dienstleistung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Vertragsabschluss separat verkauft werden würde. Verträge, die mehrere Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden als Mehrkomponentenverträge bezeichnet. Sind tatsächliche Einzelveräußerungsprei se nicht unmittelbar ersichtlich, werden diese vom GRENKE Konzern geschätzt. Bei der Schätzung der Einzelveräußerungspreise werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt und möglichst viele der beobachtbaren Parameter verwendet. Schätzungen werden aufgrund des Marktpreises im Rahmen des Adjusted-Market-Assessment-Ansatzes ermittelt.
Der GRENKE Konzern berücksichtigt bei der Ertragsrealisierung alle zuvor identifizierten separat zu bilanzierenden Leistungsverpflichtungen der relevanten Kundenverträge im Rahmen der allokierten Transaktionspreise. Erlöse werden entweder zu einem Zeitpunkt oder über den Zeitraum der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung erfasst.
Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde die Zahlung leistet oder diese fällig wird (je nachdem, welches der beiden Ergebnisse früher eintritt), bevor der Konzern die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt und der Konzern vor Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden einen unbedingten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt bzw. sobald er die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt.
Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft werden im Ergebnis aus dem Servicegeschäft ausgewiesen. Die Leasinggegenstände müssen in die Gruppenversicherung des GRENKE Konzerns eingebunden werden, sofern die Leasingnehmer die Versicherung des Leasinggegenstands nicht selbst vornehmen. Für diese Dienstleistung werden dem Leasingnehmer Gebühren auf Jahresbasis in Rechnung gestellt, die als Erlöse erfasst werden. Die Zahlung des Leasingnehmers erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr vorschüssig zum Jahresanfang bzw. zu Vertragsbeginn bei neuen unterjährig abgeschlossenen Verträgen. Abgegrenzte Erlöse aus Verträgen mit Kunden aus dem Service-and-Protection-Geschäft werden als vertragliche Verbindlichkeiten innerhalb der Position "Abgegrenzte Mietraten" dargestellt. Bei der Erfassung der Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft kann festgestellt werden, dass die Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird und somit auch der Umsatz über diesen Zeitraum zu realisieren ist. Hierbei kommen outputbasierte Methoden zum Einsatz, bei denen der Erlös linear nach Zeitablauf ermittelt wird.
Beim Verkauf von Leasingobjekten werden Leasinggegenstände aus Verträgen, die die Grundmietzeit erreicht haben, aus schadhaften Verträgen oder aus vorzeitig einvernehmlichen Vertragsauflösungen veräußert. Erlöse aus dem Verkauf von Leasingobjekten werden erfasst, wenn GRENKE durch Übertragung des zugesagten Gutes auf einen Kunden die Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Übertragung erfolgt, indem der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Der Konzern erfasst die Erlöse somit zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Erlöse aus Verkäufen nach Grundmietzeitende bzw. aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung werden im Verwertungsergebnis, die Verkaufserlöse aufgrund schadhafter Leasingverträge in der Position "Schadensabwicklung und Risikovorsorge" ausgewiesen.
Servicegebühren im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Leasinggegenstands werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Leistungsverpflichtung erfüllt wird.
Provisionseinnahmen aus dem Bankgeschäft betreffen im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und werden im Regelfall quartalsweise in Rechnung gestellt bzw. eingezogen. Diese Leistungsverpflichtungen werden über einen Zeitraum erfüllt. Hierbei kommen outputbasierte Methoden zum Einsatz, bei denen der Erlös linear nach Zeitablauf ermittelt wird.
Erlöse aus Mahngebühren werden realisiert, wenn die Zahlung auf fällige Zahlungsansprüche erfolgt. Zum Zahlungszeitpunkt wird die Leistungsverpflichtung durch den GRENKE Konzern erfüllt und erfolgt somit zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sonstige Erlöse an Leasingnehmer, wie beispielsweise für einen zusätzlichen Rechnungsdruck, werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Abrechnung erfolgt bzw. die Leistungsverpflichtung zu diesem Zeitpunkt erfüllt wird.
Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Eine Ausnahme bilden zinsähnliche Gebühren wie beispielsweise Factoringgebühren, die zum Zeitpunkt der Abrechnung realisiert werden.
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, welche die Ansätze und Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten.
Bei der Prüfung, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, werden unter anderem folgende Kontrollfaktoren untersucht: der Zweck und die Gestaltung des Unternehmens, die relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden, ob der Konzern durch seine Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und ob der Konzern die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird.
Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen dafür, dass ein anderer Investor über die praktische Fähigkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen.
Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.
Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Fähigkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Diese Fähigkeit kann in Fällen entstehen, in denen der Konzern über die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner verfügt.
Zudem wird bei der Konsolidierungsprüfung eines Unternehmens auch die Möglichkeit der Beherrschung eines Teils des Beteiligungsunternehmens als fiktives separates Unternehmen, als sogenanntes Silo, berücksichtigt.
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich ein oder mehrere Kontrollfaktoren der in IFRS 10 geführten Beherrschungselemente verändert haben, überprüft der Konzern die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Zudem werden die getroffenen Entscheidungen jährlich überprüft. Dazu gehören Änderungen der Entscheidungsrechte, Änderungen vertraglicher Vereinbarungen, Änderungen der Finanzierungs-, Eigentums- oder Kapitalstrukturen sowie Änderungen nach einem auslösenden Ereignis, das in den ursprünglichen Vertragsvereinbarungen vorweggenommen wurde.
Der Konzern nutzt im Zuge der Refinanzierung verschiedene strukturierte Unternehmen in Form von Asset-Backed-Commercial-Paper-Programmen ("ABCP-Programme").
Bei den strukturierten Unternehmen bzw. ABCP-Programmen CORAL Purchasing (Irland) 2 DAC, Kebnekaise Funding Limited sowie Opusalpha Purchaser II Limited wurde eine Beherrschung eines Beteiligungsunternehmensteils als fiktives separates Unternehmen festgestellt (sogenannte Silostruktur). Zwar handelt es sich hierbei um sogenannte Multiseller, bei denen Kreditinstitute Verbriefungsvehikel gründen, um Kunden den Zugang zu spezifischen Portfolios von Vermögenswerten zu bieten und durch die Verbriefung finanzieller Vermögenswerte Marktliquidität bereitzustellen, jedoch eröffnet diese Gestaltung der Finanzierung dem Konzern den Zutritt zu einer weiteren Refinanzierungsform und generiert damit entsprechenden Nutzen. Eine Einflussmöglichkeit des GRENKE Konzerns auf den Trust bzw. auf die Geschäftsführung der strukturierten Unternehmen besteht nicht.
Eine maßgebliche Tätigkeit während der Laufzeit dieser Programme stellt die Forderungsauswahl der zu übertragenden Forderungen dar. Weiterhin wird die initiale Auswahl der Forderungen für jedes Silo nach spezifischen Auswahlkriterien festgelegt. Bei einem Ausfall der Forderungen wird die Abwicklung vom GRENKE Konzern übernommen. Die Chancen und Risiken aus den Forderungen des Silos verbleiben im GRENKE Konzern. Mit dem revolvierenden Forderungsankauf bzw. -verkauf können die variablen Rückflüsse beeinflusst werden, sodass der Beteiligungsunternehmensteil als fiktives separates Unternehmen beherrscht wird.
Bei der FCT GK 2 und der FCT GK 4 werden die Anteile des Sondervermögens von zwei Tochterunternehmen gehalten und konsolidiert. Die Anteile, die direkt und indirekt vom Konzern gehalten werden, sind ein Indiz für eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis, aber nicht das entscheidende Kriterium, da für eine Konsolidierung alle Prämissen gemäß IFRS 10 erfüllt sein müssen. Die Konsolidierung erfolgt, da alle Kontrollfaktoren erfüllt sind und der Konzern die Wirtschaftseinheit beherrscht, indem er die Fähigkeit besitzt, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, Anrechte auf variable Rückflüsse hat und zudem über die Fähigkeit verfügt, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass er dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflussen kann. Bei der FCT GK 3 besteht im Gegensatz zur FCT GK 2 und zur FCT GK 4 keine Beteiligung bei sonst gleicher Gestaltung. Die Konsolidierung erfolgt ebenso wie beim FCT GK 2 und beim FCT GK 4 nicht aufgrund des Beteiligungsverhältnisses, da hierbei die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kein dominanter Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, sondern aufgrund der Kontrollfaktoren. Diese sind sowohl beim FCT GK 2, FCT GK 3 als auch beim FCT GK 4 zu bejahen, was eine Konsolidierungspflicht dieser Unternehmen nach sich zieht.
Zum 31. Dezember 2021 und 2020 wie auch jeweils unterjährig bestanden für den GRENKE Konzern keine Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen aufgrund von Schutzrechten zugunsten dieser Anteilseigner.
Der GRENKE Konzern nutzte ein Franchisemodell, um seine Expansionsstrategie in den Segmenten Leasing und Factoring in anderen Märkten umzusetzen. Dafür wurden in den dortigen Märkten von Finanzinvestoren Franchisegesellschaften gegründet, dabei hatte der jeweilige Geschäftsführer ebenfalls Geschäftsanteile des Franchiseunternehmens. Der GRENKE Konzern konnte nach circa vier bis sechs Jahren das Unternehmen mithilfe eines Vorkaufsrechts er werben. Durch diese Strategie konnten in den vergangenen Jahren vermehrt ehemalige GRENKE Mitarbeitende für die Aufgabe des Geschäftsführers und als Anteilseigner gewonnen werden. Durch die abgeschlossenen Franchisevereinbarungen räumt GRENKE Rechte ein, die dem Schutz der Franchisemarke dienen sollen. In einem typischen Franchisevertrag werden dem Franchisegeber bestimmte Entscheidungsrechte im Hinblick auf die geschäftlichen Tätigkeiten des Franchisenehmers eingeräumt. Allgemein schränken die Rechte des Franchisegebers nicht die Fähigkeit Dritter ein, Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Rendite des Franchisenehmers zu treffen. Genauso wenig erhält der Franchisegeber durch seine Rechte aus Franchisevereinbarungen notwendigerweise die Fähigkeit, gegenwärtig die Tätigkeiten zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Rendite des Franchisenehmers haben. Es ist zwischen der gegenwärtigen Fähigkeit zu Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Rendite des Franchisenehmers und der Fähigkeit zu Entscheidungen zum Schutz der Franchisemarke zu unterscheiden. Der Franchisegeber hat keine Verfügungsgewalt über den Franchisenehmer, wenn Dritte über bestehende Rechte verfügen, die ihnen die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Franchisenehmers verleihen. Mit dem Abschluss der Franchisevereinbarung hat der Franchisenehmer die einseitige Entscheidung getroffen, sein Geschäft gemäß den Bestimmungen der Franchisevereinbarung, aber auf eigene Rechnung zu führen. Grundlegende Entscheidungen, wie beispielsweise die Wahl von Rechtsform und Finanzstruktur des Franchisenehmers, können von anderen Parteien als dem Franchisegeber dominiert werden und die Rendite des Franchisenehmers erheblich beeinflussen. Je geringer der Umfang der vom Franchisegeber bereitgestellten finanziellen Unterstützung und je geringer die Risikobelastung des Franchisegebers durch die Renditeschwankungen beim Franchisenehmer ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Franchisegeber nur Schutzrechte besitzt. Bei der Beurteilung, ob Franchisevereinbarungen und die damit einhergehende objektive Steuerung der relevanten Tätigkeiten der Franchisegesellschaften einem konsolidierungspflichtigen Verhältnis entgegenstehen oder nicht, bedarf es einer gewissen Ermessensentscheidung des Managements.
Der Konzern als Leasinggeber hat bei der Analyse der Vertragsbedingungen nahezu aller Leasingverträge in der Grundmietzeit festgestellt, dass alle mit dem Eigentum der betroffenen Leasinggegenstände verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen. Entsprechend werden diese Leasingverträge vollständig als Finanzierungsleasingverhältnisse abgebildet. Bei einzelnen Konzerngesellschaften sind die Leasingverträge in der Grundmietzeit derart festgelegt, dass die mit dem Eigentum der betroffenen Leasinggegenstände verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken nicht auf den Leasingnehmer übergehen. Entsprechend werden diese Verträge als Operating-Leasingverhältnisse abgebildet.
Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses ist mit Ermessen verbunden. Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses umfasst die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein Leasingnehmer zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt ist. Ferner sind Verlängerungszeiträume einzubeziehen, sofern die Ausübung der zugrunde liegenden Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer als hinreichend sicher erachtet werden kann. Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, finden ebenfalls nur im Fall des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit Berücksichtigung.
In der Vertragsgestaltung des GRENKE Konzerns bestehen für den Leasingnehmer bis zum vereinbarten Grundlaufzeitende keine vorzeitigen Kündigungsoptionen, die er ohne die Zustimmung von GRENKE einseitig ausüben kann. Eine vorzeitige Kündigung kann nur einvernehmlich bei entsprechender Schadensfreistellung an GRENKE erfolgen. Zum festgelegten Grundlaufzeitende steht sowohl dem Leasingnehmer als auch GRENKE ein Kündigungsrecht zu.
Jedoch ist es möglich, dass der Leasingnehmer nach Beendigung der festgelegten Grundlaufzeit durch Nichtkündigen zum Grundlaufzeitende eine Verlängerung der Nutzungszeit des Leasinggegenstands erwirkt, falls GRENKE nicht selbst eine Kündigung zur Grundlaufzeit ausspricht, z. B. im Fall einer günstigen Verwertungsmöglichkeit. Bei Vertragsbeginn kann jedoch aus der Erfahrung heraus nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, dass Leasingverhältnisse über die Grundlaufzeit hinaus weiterbestehen werden. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht somit grundsätzlich der Grundlaufzeit des Vertrags. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit trägt der GRENKE Konzern sämtlichen Fakten und Umständen Rechnung, die dem Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungsmöglichkeit geben.
In seiner Rolle als Leasingnehmer trifft der GRENKE Konzern Einschätzungen, die sich auf die Höhe der nach IFRS 16 in der Bilanz angesetzten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte auswirken. Derartige Einschätzungen betreffen beispielsweise die Ermittlung angemessener Grenzfremdkapitalzinssätze zur Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme sowie die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses.
Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist mit Ermessen verbunden, da die abgeschlossenen Immobilienverträge aus Flexibilitätsgründen regelmäßig Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten, die bei hinreichender Sicherheit über deren Ausübung bei der Ermittlung der Laufzeit des Leasingverhältnisses einzubeziehen sind. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit trägt der GRENKE Konzern sämtlichen Fakten und Umständen Rechnung, die ihm in seiner Rolle als Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption geben.
Für die Ermessensentscheidungen hinsichtlich Stufentransfers, Bonitätsbeeinträchtigung und weitere Ermessensentscheidungen im Rahmen der Ermittlung der Wertminderungen der finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Tz. 3.5.5.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirkten.
Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Wertberichtigung von Forderungen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten, die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Wesentliche Schätzunsicherheiten und die damit verbundenen Angabepflichten bestehen in den nachfolgend dargestellten Bereichen.
Die der Discounted-Cashflow-Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Ertrags- und Aufwandsentwicklungen getroffen. Dabei wurden künftige Wachstumsraten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis bisheriger Erfahrungswerte angenommen und bisher erzielte Ertrags- und Aufwandsverläufe in die Zukunft projiziert. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die ermittelten Werte haben. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen führen. Für weitere Informationen zu den vorgenommenen Schätzungen verweisen wir auf Tz. 5.7.
Laufende Leasingforderungen (sogenannte "performende Leasingforderungen") sind grundsätzlich gemäß den Vorschriften des IFRS 16 zu bewerten. Es ist zudem eine angemessene Risikovorsorge im Sinne des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit der Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL). Dabei ergibt sich der ECL als Multiplikation der drei Parameter: Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default - PD), Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default - EaD). Durch diese Standardformel zur Ermittlung des erwarteten Schadens wird berücksichtigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls ist (PD), welcher maximal mögliche Schaden bei Ausfall zu erwarten ist (EaD) und wie hoch letztlich der tatsächliche Schaden ausfällt (LGD). Je nachdem, ob der Zwölfmonatszeitraum oder die gesamte Restlaufzeit betrachtet wird, kommen unterschiedliche Modelle zur Schätzung der Parameter zum Einsatz, die dem betrachteten Zeitraum Rechnung tragen.
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.
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| ― | PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe eines anerkannten, mathematischstatistischen Verfahrens bestimmt. Das Modell gewichtet Eingangsvariablen und ermittelt basierend darauf eine Schätzung für die Ausfallwahrscheinlichkeit. In unsere PD-Modelle fließen Variablen aus drei Bereichen ein. Diese sind kundenspezifische Variablen, vertragsspezifische Variablen und Variablen, die etwas über das beobachtete Zahlungsverhalten des Leasingnehmers aussagen. Makroökonomische Größen fließen in Form von landesspezifischen Parametern, die auf das jeweilige Länderrisiko abstellen, in unsere Modelle ein. Länder, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung einer eigenen PD vorliegt, werden zusammengefasst. Zudem werden verschiedene Szenarien für die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Abgezielt wird hierbei auf zukunftsgerichtete Informationen bzgl. der Größen Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquote in den einzelnen Ländern. Die Wahrscheinlichkeiten der möglichen Entwicklungen makroökonomischer Größen werden einer von der EZB veröffentlichten Befragung von professionellen Prognostikern entnommen. Der letztendliche Einfluss auf die PD und somit die Risikovorsorge innerhalb der einzelnen Szenarien wird mittels interner Daten bestimmt. Durch die abschließende Gewichtung der aus dem internen Datenbestand abgeleiteten PD innerhalb der einzelnen makroökonomischen Szenarien mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß der EZB-Experten-Umfrage ergibt sich die letztendliche und für die Risikovorsorge maßgebliche PD. |
| ― | EaD: Das EaD ermitteln wir für Leasingforderungen als Summe der ausstehenden Raten und des IFRS-Restwerts zum Schadenszeitpunkt. Da der Zeitpunkt, zu dem das Schadensereignis eintritt, zum Stichtag unbekannt ist, wird basierend auf Erfahrungen der Vergangenheit eine Annahme über die Verteilung der Schadensereignisse im Beobachtungszeitraum getroffen und im EaD-Modell berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt mit dem internen Zins des betreffenden Leasingvertrags. |
| ― | LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD liegen wird. Bei Ländern, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung der LGDs vorliegt, werden Durchschnittswerte des GRENKE Konzerns herangezogen. |
Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.
Gekündigte bzw. rückständige Leasingverträge (sogenannte "nicht performende Leasingforderungen") sind ebenfalls gemäß den Vorschriften des IFRS 16 zu bewerten. Dabei werden angemessene Wertberichtigungen nach IFRS 9 berücksichtigt. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen wird anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Ermittlung der Prozentsätze erfolgt mithilfe statistischer Verfahren, welche sowohl Zahlungen als auch Zahlungserwartungen inkludieren. Die Sätze werden einmal jährlich auf ihre Gültigkeit mittels Backtesting hin überprüft. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsklassen (BA-Klassen) zusammengefasst, die unter Risikogesichtspunkten gebildet wurden.
Folgende Tabelle veranschaulicht die Bearbeitungsklassen im Leasinggeschäft:
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| BA-Klasse | Bezeichnung |
|---|---|
| 0 | Laufender Vertrag ohne Rückstand |
| 1 | Laufender Vertrag mit Rückstand |
| 2 | Gekündigter Vertrag mit bedienter Teilzahlungsvereinbarung |
| 3 | Gekündigter Vertrag (gerade gekündigt oder Mahnbescheid beantragt) |
| 4 | Klageverfahren (unmittelbar oder nach Widerspruch zum Mahnbescheid) |
| 5 | Pfändungsauftrag erteilt /Inkassobüro beauftragt |
| 6 | Eidesstattliche Versicherung (beantragt oder abgegeben) und beantragtes, nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren |
| 7 | Ausgebucht |
| 8 | In Abwicklung (ungekündigt) |
| 9 | Erledigt (vollständig bezahlt) |
Die Bearbeitungsklassen 2 bis 7 werden der Stufe 3 zugeordnet, da die Verträge aufgrund von Zahlungsstörungen gekündigt worden und somit bonitätsbeeinträchtigt sind. Der Wertberichtigungssatz bewegt sich zwischen 30 und 100 Prozent. Die Bearbeitungsklassen 0 und 1 werden im Rahmen der laufenden Leasingforderungen einer Wertminderung unterzogen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde für gestundete Forderungen eine zusätzliche Risikovorsorge mittels eines zweistufigen Verfahrens mit länderspezifischen Faktoren ermittelt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Verträge gestundet, sodass keine zusätzliche Risikovorsorge nach diesem Verfahren ermittelt wurde.
Um das erhöhte Risiko von Verträgen, die in der Vergangenheit gestundet wurden, abzubilden, wurde auf diese Verträge eine höhere Risikovorsorge gebildet. Diese entspricht der zu bildenden Risikovorsorge bei Transfer in die nächsthöhere IFRS-9-Stufe. Konkret wurde für Verträge, die in der Vergangenheit gestundet waren und welche der IFRS-9-Stufe 1 zugeordnet sind, eine Risikovorsorge entsprechend der Höhe für die IFRS-9-Stufe 2 gebildet. Für Verträge der IFRS-9-Stufe 2 wurde eine Risikovorsorge entsprechend der Höhe für IFRS-9-Stufe 3 gebildet. Ehemals gestundete Verträge, für welche eine Teilzahlungsvereinbarung besteht und welche sich in der BA-Klasse 2 befinden, werden, um das erhöhte Risiko darzustellen, mit einem höheren Wertberichtigungssatz korrigiert.
Laufende Factoringforderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinne des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit zur Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL).
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.
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| ― | PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe eines anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens bestimmt. Das Modell gewichtet Eingangsvariablen und ermittelt basierend darauf eine Schätzung für die Ausfallwahrscheinlichkeit. In unsere PD-Modelle fließen Variablen ein, die Aussagen über den Kunden, den Debitor und die Forderung sowie den aktuellen Überfälligkeitsstatus geben. |
| ― | EaD: Das EaD wird für Factoringforderungen als offener Betrag zum Ausfallzeitpunkt definiert. Da Factoringforderungen eine festgelegte Fälligkeit aufweisen, bestehen faktisch keine bzw. nur in einem sehr geringen Maß Schätzunsicherheiten über die Höhe und den Zeitpunkt der zum etwaigen Ausfall ausstehenden Forderung. |
| ― | LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Die Ermittlung des LGDs erfolgt auf Länderebene. Bei Ländern, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung der LGDs vorliegt, wird die für Deutschland ermittelte LGD angesetzt. |
Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.
Rückständige Factoringforderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, dabei werden angemessene Wertberichtigungen erfasst. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen wird anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Ermittlung der Prozentsätze erfolgt mithilfe statistischer Verfahren. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsklassen (BA-Klassen) zusammengefasst.
Folgende Tabelle veranschaulicht die Bearbeitungsklassen im Factoringgeschäft:
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| BA-Klasse | Bezeichnung |
|---|---|
| 0 | Forderung in Warteposition |
| 1 | Nicht fällige und fällige Forderungen vor Inkassomaßnahmen |
| 2 | Fällige Forderungen in der eigenen Inkassobearbeitung |
| 3 | Fällige Forderungen in Bearbeitung durch Fremdinkasso und / oder mit bedienter Ratenzahlungsvereinbarung |
| 4 | Fällige Forderung unmittelbar vor oder nach Mahnbescheidbeantragung |
| 5 | Fällige Forderung unmittelbar vor oder nach Klageerhebung |
| 6 | Fällige Forderung bei insolventem Debitor |
| 7 | Ausgebuchte Forderung |
| 8 | Vollständig bezahlte Forderung |
Bei den Bearbeitungsklassen 2 bis 7 ist aufgrund von Zahlungsstörungen von einer Wertminderung auszugehen. Dabei wird eine der BA-Klasse entsprechende Werthaltigkeit zugrunde gelegt, deren Wertberichtigungssatz zwischen 2 und 100 Prozent beträgt. Die Bearbeitungsklassen 0 und 1 werden im Rahmen der laufenden Factoringforderungen einer Wertminderung unterzogen. Die Wertberichtigungssätze werden mithilfe von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und statistischer Verfahren berechnet und auf die Zukunft projiziert.
Forderungen aus dem Kreditgeschäft sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinne des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit zur Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL). Folgende Teilportfolien sind für das Kreditgeschäft zu unterscheiden: Existenzgründerdarlehen, Mikrokredite und sonstige Darlehen. Für die Forderungen aus Mikrokrediten besteht in vollem Umfang eine Bürgschaft durch den Mikrokreditfonds Deutschland, sodass für dieses Portfolio eine LGD von null und somit keine Risikovorsorge gebildet wurde.
Für die verbleibenden zwei Portfolien sind die einzelnen Parameter des ECL-Modells wie folgt definiert:
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| ― | PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe historischer Erfahrungswerte zu Ausfällen bestimmt. Zudem werden Informationen mit Frühwarncharakter mittels des Einsatzes eines monatlich aktualisierten VR-Rating-Verfahrens, welches neben Kundeninformationen insbesondere das Zahlungsverhalten analysiert, einbezogen. Außerdem werden verschiedene Szenarien für die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Abgezielt wird hierbei auf zukunftsgerichtete Informationen bzgl. der Größen Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquote in den einzelnen Ländern. Die Wahrscheinlichkeiten der möglichen Entwicklungen makroökonomischer Größen werden einer von der EZB veröffentlichten Befragung professioneller Prognostiker entnommen. Der letztendliche Einfluss auf die PD und somit die Risikovorsorge innerhalb der einzelnen Szenarien wird mittels interner Daten bestimmt. Durch die abschließende Gewichtung der aus dem internen Datenbestand abgeleiteten PD innerhalb der einzelnen makroökonomischen Szenarien mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß der EZB-Experten-Umfrage ergibt sich die letztendliche und für die Risikovorsorge maßgebliche PD. |
| ― | EaD: Das EaD ermitteln wir für Forderungen aus dem Kreditgeschäft als offenen Kapitalsaldo. Da der Zeitpunkt, zu dem das Schadensereignis eintritt, zum Stichtag unbekannt ist, wird basierend auf Erfahrungen der Vergangenheit eine Annahme über die zukünftige Verteilung der Schadensereignisse im Beobachtungszeitraum getroffen und im EaD-Modell berücksichtigt. |
| ― | LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Die Bestimmung erfolgt pro Portfolio. |
Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinne des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit der Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL).
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.
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| ― | PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe von Expertenschätzungen basierend auf internen Informationen ermittelt. |
| ― | EaD: Das EaD für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird als offener Betrag zum Ausfallzeitpunkt definiert. Da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine festgelegte Fälligkeit aufweisen, bestehen faktisch keine bzw. nur in einem sehr geringem Maß Schätzunsicherheiten über die Höhe und den Zeitpunkt der zum etwaigen Ausfall ausstehenden Forderung. |
| ― | LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Als LGD wurde für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Expertenschätzung, die auch aufsichtsrechtliche Vorschriften einbezieht, vorgenommen. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bonitätsbeeinträchtigt sind, sind der Stufe 3 des IFRS 9 Wertminderungsmodells zugewiesen. Die Höhe des Wertminderungsaufwands orientiert sich analog an den BA-Klassen im Leasinggeschäft und wird einzelfallbasiert bestimmt. In einzelnen Ländern erfolgt beruhend auf Erfahrungen aus der Vergangenheit bereits eine 100-prozentige Wertberichtigung für alle Forderungen, die mehr als sechs Monate überfällig sind.
Das ECL-Modell wird anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.
Nicht garantierte (kalkulierte) Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen gemäß der Definition des IFRS 16 berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte am Ende der Vertragslaufzeit ermitteln sich in Abhängigkeit von den Laufzeitgruppen des jeweiligen Leasingvertrags und beinhalten das erwartete Nachgeschäft und die erwarteten Verwertungserlöse am Ende der Laufzeit, basierend auf historischen Erfahrungswerten. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2021 betragen sie zwischen 1 und 25,5 Prozent der Anschaffungskosten (Vorjahr: seit dem 1. Januar 2020 zwischen 5,5 und 15,5 Prozent).
Die kalkulierten Restwerte werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Fall eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft (bestehend aus Verwertung und sogenannter Nachmiete) erzielbaren Erlöse wird eine Abwertung der bestehenden Leasingforderungen berücksichtigt, wohingegen ein Anstieg unberücksichtigt bleibt.
Die Bewertung der Leasinggegenstände in Verwertung erfolgt auf Basis der Verwertungserlöse, die über das vergangene Geschäftsjahr im Durchschnitt je Altersklasse in Bezug auf die ursprünglichen Anschaffungskosten erzielt werden konnten. Leasinggegenstände in der Verwertung werden in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Verwertbarkeit mit den aus der Vergangenheit ermittelten Restwerten bewertet. Die angesetzten Restwerte betragen zum Stichtag zwischen 2,2 und 15,3 Prozent (Vorjahr: zwischen 2,5 und 16,1 Prozent) der ursprünglichen Anschaffungskosten. Sofern eine Verwertung aufgrund des Zustands des entsprechenden Gegenstands unrealistisch erscheint, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben.
Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht mithilfe von Daten aus aktiven Märkten abgeleitet werden können, werden unter der Verwendung von Bewertungsverfahren bestimmt. Die Inputparameter dieser Modelle stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maß eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Input-Parameter wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Inputparameter können sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Sind beobachtbare Preise und Parameter verfügbar, werden sie für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts genutzt, ohne dass Einschätzungen im großen Umfang erforderlich wären.
Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung ergeben sich möglicherweise unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen von Steuergesetzen durch den Steuerpflichtigen und die lokale Finanzbehörde. Dadurch kann es zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Geschäftsjahre kommen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der besten Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich und damit hinreichend gesichert ist, dass sie realisiert werden können. Die Annahmen basieren auf der Einschätzung der Unternehmensleitung, in welcher Höhe unsichere Steuerpositionen angesetzt werden.
Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Als kurzfristig definieren wir die Restlaufzeit beziehungsweise den Zeitpunkt der voraussichtlichen Realisierung oder Erfüllung, wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Fälligkeitstermin weniger als ein Jahr liegt. Finanzinstrumente ohne vertragliche Fälligkeiten, den Posten "Kassenbestand und Sichtguthaben" sowie tatsächliche Ertragsteuern stufen wir grundsätzlich als kurzfristig ein. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus dem Leasinggeschäft | 410.932 | 457.101 |
| Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Factoringgeschäft | 8.373 | 8.215 |
| Zinserträge aus dem Kreditgeschäft der Bank | 5.509 | 5.204 |
| SUMME | 424.814 | 470.520 |
Die Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung inklusive Einlagengeschäft setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung (ohne Einlagengeschäft) | 47.461 | 54.309 |
| Zinsaufwendungen aus dem Einlagengeschäft | 10.568 | 9.109 |
| SUMME | 58.029 | 63.418 |
Die Aufwendungen aus Schadensabwicklung und Risikovorsorge setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG LEASINGGESCHÄFT | 136.882 | 189.225 |
| Wertminderung Leasing | 131.893 | 181.305 |
| Nicht substanzieller Modifikationsverlust (Zins) | 0 | 3.828 |
| Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Leasing | 4.511 | 3.654 |
| Abschreibung aus gekündigten Operating-Leasingverhältnissen | 309 | 373 |
| Aufwand aus Abgang Restbuchwerte Operating-Leasingverhältnisse | 169 | 65 |
| RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG KREDITGESCHÄFT BANK | 5.176 | 11.183 |
| Wertminderung Kreditgeschäft Bank | 4.357 | 9.358 |
| Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Kreditgeschäft | 819 | 1.825 |
| RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG FACTORINGGESCHÄFT | 292 | 1.002 |
| Wertminderung Factoringgeschäft | - 349 | 770 |
| Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Factoring | 641 | 232 |
| RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN | 435 | 1.024 |
| Wertminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 435 | 1.024 |
| SUMME | 142.785 | 202.434 |
| davon Wertminderung | 136.336 | 192.457 |
In der Position sind zum einen Erträge und Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft (Abwicklung von Sachversicherungen im Rahmen des Leasinggeschäfts) enthalten. Zum anderen sind in dieser Position die Erlöse und Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen inbegriffen. Die Erlöse und Aufwendungen aus dem Servicegeschäft setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft | 128.424 | 126.571 |
| Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft | 9.054 | 8.600 |
| ERGEBNIS AUS DEM SERVICE-AND-PRO-TECTION-GESCHÄFT | 119.370 | 117.971 |
| Erlöse aus Operating-Leasingverhältnissen | 20.956 | 19.759 |
| Abschreibung Leasinggegenstände Operating-Leasingverhältnisse | 21.161 | 19.681 |
| ERGEBNIS AUS OPERA-TING-LEASINGVERHÄLTNISSEN | - 205 | 78 |
| SUMME | 119.165 | 118.049 |
Der leichte Rückgang des Ergebnisses aus Operating-Leasingverhältnissen im laufenden Geschäftsjahr resultiert aus einer Verringerung des Verhältnisses zwischen den Erlösen und Abschreibungen insbesondere in der Türkei.
Das Ergebnis aus dem Neugeschäft setzt sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Aktivierte anfängliche direkte Kosten | 24.333 | 26.714 |
| Erlöse aus Vormieten | 7.674 | 10.974 |
| Servicegebühren der Bereitstellung | 4.104 | 5.037 |
| Provisionsergebnisse aus dem Kreditgeschäft/ Factoringgeschäft | 455 | 324 |
| Sonstiges | 19 | 4 |
| ERGEBNIS AUS DEM NEUGESCHÄFT | 36.585 | 43.053 |
Bezogen auf die leasingvertragsspezifische Kalkulation werden im Ergebnis aus dem Neugeschäft insbesondere die anfänglichen direkten Kosten, Erlöse aus Vormieten und Servicegebühren der Bereitstellung ausgewiesen. Die anfänglichen direkten Kosten beinhalten überwiegend Händlerprovisionen, Boni, variable Vergütungsbestandteile und andere anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung eines Leasingverhältnisses entstanden sind. Die Darstellung der Aktivierung der anfänglichen direkten Kosten erfolgt nach dem Bruttoansatz, d. h., der Ausweis der angefallenen Kosten bleibt in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Buchverluste aus dem Abgang nach Grundmietzeitende | - 5.408 | - 8.003 |
| Buchgewinne/-verluste aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung | - 311 | 2.571 |
| ERGEBNIS | - 5.719 | - 5.432 |
Das Verwertungsminderergebnis besteht aus den Buchverlusten aus Leasingvertragsabgängen nach der vereinbarten Grundmietzeit und Buchgewinnen/ -verlusten aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung. Die Erlösbestandteile des sogenannten Nachgeschäfts werden im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen als Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft ausgewiesen.
Der Personalbestand (ohne Vorstand) auf Basis einer Kopfzählung des GRENKE Konzerns betrug im Geschäftsjahr durchschnittlich 1.865 (Vorjahr: 1.891). Weitere 62 (Vorjahr: 75) Beschäftigte befinden sich in der Ausbildung.
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| Anzahl Mitarbeitende | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Europa | 1.762 | 1.784 |
| davon Deutschland | 760 | 727 |
| davon Frankreich | 164 | 187 |
| davon Italien | 204 | 206 |
| Übrige Länder | 103 | 107 |
| GRENKE KONZERN | 1.865 | 1.891 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (ohne Vorstand) nach Vollzeitäquivalent beläuft sich auf 1.794 (Vorjahr: 1.823). Ab 2021 werden Mitarbeitende in Elternzeit nicht mehr in den Personalbestand mit einbezogen.
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Gehälter | 105.454 | 98.622 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 22.076 | 21.158 |
| SUMME | 127.530 | 119.780 |
In den Gehältern werden Abfindungen i. H. v. 3.314 TEUR (Vorjahr: 447 TEUR) dargestellt, welche im Wesentlichen an ehemalige Vorstandsmitglieder des GRENKE Konzerns geleistet wurden.
Im Personalaufwand saldiert sind Zuwendungen der öffentlichen Hand aufgrund der Covid-19-Pandemie in Höhe von 348 TEUR (Vorjahr: 979 TEUR). Die Zuschüsse sind auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Reduktion der Sozialabgaben sowie sonstige Zuschüsse in verschiedenen Ländern zurückzuführen.
Für die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurde ein Nettopensionsaufwand in den Personalkosten für das Geschäftsjahr 2021 von insgesamt 602 TEUR (Vorjahr: 733 TEUR) erfasst. Des Weiteren sind im Personalaufwand 1.323 TEUR (Vorjahr: 1.346 TEUR) für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des französischen Tochterunternehmens inkludiert.
Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 127.530 | 119.780 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 1.757 | 2.506 |
| SUMME PERSONALAUFWAND | 129.287 | 122.286 |
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 9.139 | 7.577 |
| Geschäftsausstattung | 5.523 | 5.861 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 2.698 | 2.169 |
| Bürogebäude | 1.061 | 836 |
| Nutzungsrechte | 13.063 | 12.428 |
| SUMME | 31.484 | 28.871 |
In Bezug auf Aufwendungen aus Wertminderung für Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte verweisen wir auf Tz. 5.6 bis Tz. 5.8. Hinsichtlich der Abschreibung der nach IFRS 16 als Leasingnehmer aktivierten Nutzungsrechte wird auf Tz. 5.10 verwiesen.
Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Abschreibungen und Wertminderungen | 31.484 | 28.871 |
| Abschreibungen Operating-Leasingverhältnisse, die im Ergebnis aus dem Servicegeschäft ausgewiesen werden | 21.161 | 19.681 |
| Abschreibungen Operating-Leasingverhältnisse, die in der Risikovorsorge des Leasinggeschäfts ausgewiesen werden | 309 | 373 |
| SUMME ABSCHREIBUNGEN | 52.954 | 48.925 |
Die Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen gliedern sich in folgende Kategorien:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Betriebskosten | 20.439 | 19.578 |
| Beratungs- und Prüfungskosten | 38.297 | 27.151 |
| Vertriebskosten (ohne Provisionen und Boni) | 11.730 | 13.207 |
| Verwaltungskosten | 16.971 | 14.758 |
| Sonstige Steuern | 3.115 | 3.397 |
| IT-Projektkosten | 6.170 | 3.223 |
| Vergütung der Kontrollgremien | 434 | 315 |
| SUMME | 97.156 | 81.629 |
Der Anstieg der Beratungs- und Prüfungskosten ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlich entstandenen Rechts- und Beratungskosten im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 44 (1) Satz 2 KWG.
Informations-(IT-)Projektkosten, die keine Aktivierung als Entwicklungskosten begründen, entstehen insbesondere durch Projekte zur Prozessoptimierung der zentralen und standardisierten IT-Prozesse durch Hinzuziehung externer Expertise.
Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwand | 97.156 | 81.629 |
| Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft | 9.054 | 8.600 |
| An Händler bezahlte Provisionen und Boni, die im Ergebnis aus dem Neugeschäft ausgewiesen werden | 37.095 | 43.837 |
| SUMME VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSAUFWAND | 143.305 | 134.066 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 3.491 | 6.966 |
| Erlösschmälerungen | 3.389 | 2.193 |
| Buchverluste aus dem Verkauf von Büro- und Geschäftsausstattung | 2 | 4 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 3.334 | 0 |
| Übrige Posten | 3.890 | 2.174 |
| SUMME | 14.106 | 11.337 |
Die periodenfremden Aufwendungen resultieren aus Vertragsanpassungen im Leasinggeschäft des Vorjahres.
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Erlöse aus Mahngebühren | 920 | 1.605 |
| Wartungserlöse | 45 | 0 |
| Sonstige Erlöse mit Leasingnehmern | 1.046 | 949 |
| Erlöse aus dem Verkauf von Waren | 76 | 76 |
| Bestandsveränderung | - 71 | - 107 |
| Periodenfremde Erträge | 173 | 843 |
| Versicherungsentschädigungen | 0 | 5 |
| Mieterträge | 118 | 104 |
| Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 23.720 | 54 |
| Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 235 | 132 |
| Rückerstattung Vorsteuer aus Vorjahren | 0 | 401 |
| Übrige Posten | 2.493 | 2.334 |
| SUMME | 28.755 | 6.396 |
In den Buchgewinnen aus dem Verkauf von Anlagevermögen ist der Verkaufserlös der Beteiligung an der viafintech GmbH i. H. v. 23.715 TEUR enthalten.
Nachfolgend sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) dargestellt:
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| TEUR | Segment | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|
| ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN (IFRS 15) | |||
| Bruttoerlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft (Servicegeschäft) | Leasing | 128.424 | 126.571 |
| Servicegebühr für Bereitstellung | Leasing | 4.104 | 5.037 |
| Erlöse aus Mahngebühren | Leasing | 904 | 1.587 |
| Erlöse aus Mahngebühren | Factoring | 16 | 18 |
| Sonstige Erlöse mit Leasingnehmern | Leasing | 1.046 | 949 |
| Verkauf von Leasingobjekten | Leasing | 170.460 | 156.791 |
| Provisionseinnahmen aus dem Bankgeschäft | Bank | 455 | 324 |
| SUMME | 305.409 | 291.277 |
Nachfolgend sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) und sonstige Umsatzerlöse (IFRS 9, IFRS 16) dargestellt:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN (IFRS 15) | 305.409 | 291.277 |
| SONSTIGE UMSATZERLÖSE (IFRS 9, IFRS 16) | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft | 424.814 | 470.520 |
| Erlöse aus Operating-Leasingverhältnissen | 20.956 | 19.759 |
| Erlösanteile aus Vormieten | 7.674 | 10.974 |
| SUMME | 758.853 | 792.530 |
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 27.836 | 19.427 |
| Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Deutschland) | 121 | 420 |
| Ausländische Ertragsteuern | 27.715 | 19.007 |
| Latente Steuern | 479 | 7.305 |
| Deutschland | 5.326 | 3.054 |
| Ausland | - 4.847 | 4.251 |
| SUMME | 28.315 | 26.732 |
Unter den laufenden Steuern sind Aufwendungen in Höhe von 704 TEUR (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 523 TEUR) aus Vorjahren enthalten.
Die Überleitung des erwarteten anzuwendenden Steuersatzes der GRENKE AG auf den effektiven Steuersatz, bezogen auf den Vorsteuergewinn (100 Prozent), ergibt sich wie folgt:
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| Anzuwendender Steuersatz | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 14,02 % | 14,02 % |
| Körperschaftsteuer | 15,00 % | 15,00 % |
| Solidaritätszuschlag | 0,83 % | 0,83 % |
| DURCHSCHNITTLICHER ERWARTETER STEUERSATZ GRENKE AG | 29,85 % | 29,85 % |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 5,03 % | 3,59 % |
| Veränderungen aufgrund ausländischer Steuern | - 14,89 % | - 6,02 % |
| Effekte Steuersatzänderungen | - 1,08 % | - 0,89 % |
| Verzicht auf den Ansatz latenter Steuern auf Verluste | 3,60 % | 1,14 % |
| Steuerlich nicht wirksame Firmenwertabschreibung | 0,65 % | 0,56 % |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge | - 2,39 % | - 1,54 % |
| Steuernachzahlungen und -erstattungen aus Vorjahren | 0,57 % | 0,45 % |
| Steuervergünstigungen | 0,00 % | - 3,20 % |
| Sonstiges | 1,59 % | - 0,73 % |
| DURCHSCHNITTLICHER EFFEKTIVER STEUER SATZ KONZERN | 22,93 % | 23,21 % |
Der auf die Aktionäre der GRENKE AG entfallende Gewinn in Höhe von 90.134 TEUR (Vorjahr: 86.185 TEUR) liegt der Berechnung sowohl des verwässerten als auch des unverwässerten Ergebnisses zugrunde. Ein Verwässerungseffekt ergab sich weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie beträgt für das Berichtsjahr 1,94 EUR (Vorjahr: 1,86 EUR).
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| Stück | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Ausgegebene Aktien zu Beginn der Periode | 46.495.573 | 46.353.918 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien zum Ende der Periode | 46.495.573 | 46.398.814 |
| Ausgegebene Aktien zum Ende der Periode | 46.495.573 | 46.495.573 |
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Auf Stammaktionäre der GRENKE AG entfallender Gewinn | 90.134 | 86.185 |
| Auf Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallender Gewinn | 9.404 | 7.481 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis | - 4.353 | - 5.226 |
| GEWINN | 95.185 | 88.440 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Kontoguthaben bei Kreditinstituten | 213.805 | 233.467 |
| Guthaben auf Zentralbankkonten | 639.252 | 711.248 |
| Kassenbestand | 14 | 18 |
| SUMME | 853.071 | 944.733 |
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wie folgt zusammen:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel laut Bilanz | 853.071 | 944.733 |
| Abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten | 111 | 69 |
| ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE LT. KAPITALFLUSSRECHNUNG | 852.960 | 944.664 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der nicht diskontierten Leasingzahlungen aus Leasingverhältnissen, die bei Beginn des Leasingverhältnisses als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Zum Stichtag ausstehende Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen | ||
| Bis zu 1 Jahr | 2.013.249 | 2.122.920 |
| 1 bis 2 Jahre | 1.442.795 | 1.600.895 |
| 2 bis 3 Jahre | 909.100 | 1.065.734 |
| 3 bis 4 Jahre | 449.537 | 576.385 |
| 4 bis 5 Jahre | 175.006 | 197.380 |
| Mehr als 5 Jahre | 31.255 | 36.468 |
| GESAMT | 5.020.942 | 5.599.782 |
| + nicht garantierte Restwerte | 702.047 | 741.047 |
| BRUTTOINVESTITION | 5.722.989 | 6.340.829 |
| - nicht realisierter (ausstehender) Finanzertrag | 629.104 | 726.320 |
| NETTOINVESTITION | 5.093.885 | 5.614.509 |
Die Überleitung der Bruttoinvestition beinhaltet lediglich am Bilanzstichtag noch laufende Verträge. Um von der Nettoinvestition zum ausgewiesenen Buchwert der Leasingforderungen in der Bilanz zu gelangen, sind folgende Anpassungen durchzuführen:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| ENTWICKLUNG DER LEASINGFORDERUNGEN AUS LAUFENDEN VERTRÄGEN (PERFORMENDE LEASINGFORDERUNGEN) | ||
| FORDERUNGEN ZU PERIODENBEGINN | 5.614.509 | 5.725.472 |
| + Veränderung in der Periode | - 520.624 | - 110.963 |
| LEASINGFORDERUNGEN (KURZ- UND LANGFRISTIG) AUS LAUFENDEN VERTRÄGEN ZUM PERIODENENDE | 5.093.885 | 5.614.509 |
| ENTWICKLUNG DER LEASINGFORDERUNGEN AUS GEKÜNDIGTEN/RÜCKSTÄNDIGEN VERTRÄGEN (NICHT PERFORMENDE LEASINGFORDERUNGEN) | ||
| BRUTTOFORDERUNG ZU PERIODENBEGINN | 525.869 | 434.939 |
| + Zugänge Bruttoforderungen in der Periode | 118.108 | 148.498 |
| - Abgänge Bruttoforderungen in der Periode | 80.214 | 57.568 |
| BRUTTOFORDERUNG ZUM PERIODENENDE | 563.763 | 525.869 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNG GEKÜNDIGT UND LAUFEND | 5.657.648 | 6.140.378 |
| WERTMINDERUNGEN ZU PERIODENBEGINN | 504.086 | 384.762 |
| + Veränderung kumulierte Wertminderungen in der Periode | 34.590 | 119.324 |
| WERTMINDERUNGEN ZU PERIODENENDE | 538.676 | 504.086 |
| Leasingforderungen (Bilanzansatz kurz- und langfristig) zu Periodenbeginn | 5.636.292 | 5.775.649 |
| LEASINGFORDERUNGEN (BILANZANSATZ KURZ- UND LANGFRISTIG) ZUM PERIODENENDE | 5.118.972 | 5.636.292 |
Die Forderungen aus gekündigten bzw. rückständigen Verträgen sind in den kurzfristigen Leasingforderungen enthalten. Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Kreditrisikominderungen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt.
Durch das Risikomanagement und ein granulares Vertrags- und Leasingnehmerportfolio weisen die Leasingforderungen eine diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf. Der GRENKE Konzern bleibt in den überwiegenden Fällen (98 Prozent) rechtlicher Eigentümer der Leasinggegenstände, durch welche die Leasingforderungen besichert sind. Zusätzlich bestehen im geringen Umfang Bankbürgschaften (5,6 Mio. EUR) sowie Bürgschaften und Garantien von Dritten für 2 Prozent der Leasingforderungen, bezogen auf den Buchwert. Die Risikokonzentration der Leasingforderungen ergibt sich aus den zugrunde liegenden Forderungen. Die Risikokonzentration auf Leasingforderungen wird auf Basis der wesentlichen geografischen Gebiete, in denen mit externen Kunden Umsätze generiert werden, ermittelt. Auf die drei Länder Deutschland, Frankreich und Italien entfallen insgesamt 62 Prozent (Vorjahr: 64 Prozent) des Brutto-Leasingforderungsvolumens. Der Gesamtbetrag der Risikoposition pro Risikokonzentrationsland ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die folgende Übersicht zeigt zudem die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierten Ausfallrisiko-Ratingklassen der Leasingforderungen und die Wertberichtigung auf die Leasingforderungen pro IFRS-9-Wertberichtigungsstufe. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklasse richtet sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| DEUTSCHLAND | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.118.183 | 36.683 | 0 | 1.154.866 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 4.614 | 7.269 | 11.883 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 35.684 | 35.684 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN DEUTSCHLAND | 1.118.183 | 41.297 | 42.953 | 1.202.433 |
| FRANKREICH | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.018.104 | 73.655 | 0 | 1.091.759 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 10.402 | 23.551 | 33.953 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 92.862 | 92.862 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN FRANKREICH | 1.018.104 | 84.057 | 116.413 | 1.218.574 |
| ITALIEN | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 778.875 | 112.015 | 0 | 890.890 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 3.400 | 23.651 | 27.051 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 177.463 | 177.463 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN ITALIEN | 778.875 | 115.415 | 201.114 | 1.095.404 |
| SONSTIGE LÄNDER | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.743.636 | 115.523 | 0 | 1.859.159 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 23.172 | 48.860 | 72.032 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 210.046 | 210.046 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN SONSTIGE LÄNDER | 1.743.636 | 138.695 | 258.906 | 2.141.237 |
| ZUSAMMENFASSUNG KONZERN | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 4.658.798 | 337.876 | 0 | 4.996.674 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 41.588 | 103.331 | 144.919 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 516.055 | 516.055 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN KONZERN | 4.658.798 | 379.464 | 619.386 | 5.657.648 |
| Wertberichtigung | 45.416 | 51.070 | 442.190 | 538.676 |
| BUCHWERT | 4.613.382 | 328.394 | 177.196 | 5.118.972 |
Die Bruttoleasingforderungen waren im Geschäftsjahr 2021 rückläufig. Der Rückgang betrug 482.730 TEUR bzw. 8 Prozent. Dieser Rückgang zeigt sich in allen drei IFRS-9-Stufen. Die Bruttoleasingforderungen reduzierten sich in den verschiedenen IFRS-9-Stufen wie folgt: Stufe 1 Rückgang um 338.998 TEUR (7 Prozent), Stufe 2 Rückgang um 91.790 TEUR (20 Prozent) und Stufe 3 Rückgang um 51.942 TEUR (8 Prozent). Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf die anhaltende Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden Rückgang der weltweiten Wirtschaftsleistung zurückzuführen. Dies wirkte sich in 2021 wie auch schon in 2020 auf das Neugeschäft des GRENKE Konzerns sowie auf das Zahlungsverhalten der Kunden aus. Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat GRENKE im März 2020 erstmalig ein weltweites Stundungsprogramm aufgesetzt. Ziel war es, den Kunden eine Liquiditätsüberbrückung anzubieten. Die Stundungszeiträume dieser Verträge waren im Wesentlichen am Ende des Geschäftsjahres 2020 beendet. Im Geschäftsjahr 2021 führte dies dazu, dass die Forderungen bei Nichtbegleichung der offenen Posten gekündigt und evtl. ausgebucht wurden, eine Teilzahlungsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte oder der Kunde fristgerecht zahlte. Bei der Betrachtung der Einzelländer zeigt sich, dass ein wesentlicher Teil des Rückgangs der Bruttoleasingforderungen auf das von der Pandemie stark betroffene Land Italien zurückzuführen ist. Hier sind die Bruttoleasingforderungen im Vergleich zum Vorjahr um 248.888 TEUR (19 Prozent) gesunken. Auch in den anderen Kernmärkten des GRENKE Konzerns Deutschland und Frankreich waren die Bruttoleasingforderungen im aktuellen Geschäftsjahr rückläufig.
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| DEUTSCHLAND | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.173.324 | 36.646 | 0 | 1.209.970 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 4.624 | 8.300 | 12.924 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 40.966 | 40.966 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN DEUTSCHLAND | 1.173.324 | 41.270 | 49.266 | 1.263.860 |
| FRANKREICH | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.071.814 | 92.838 | 0 | 1.164.652 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 10.332 | 40.768 | 51.100 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 94.312 | 94.312 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN FRANKREICH | 1.071.814 | 103.170 | 135.080 | 1.310.064 |
| ITALIEN | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 967.007 | 144.194 | 0 | 1.111.201 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 12.991 | 89.145 | 102.136 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 130.955 | 130.955 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN ITALIEN | 967.007 | 157.185 | 220.100 | 1.344.292 |
| SONSTIGE LÄNDER | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 1.785.651 | 137.850 | 0 | 1.923.501 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 31.779 | 76.670 | 108.449 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 190.212 | 190.212 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN SONSTIGE LÄNDER | 1.785.651 | 169.629 | 266.882 | 2.222.162 |
| ZUSAMMENFASSUNG KONZERN | ||||
| BA-Klasse 0,8: geringes Risiko | 4.997.796 | 411.528 | 0 | 5.409.324 |
| BA-Klasse 1,8: höheres Risiko | 0 | 59.726 | 214.883 | 274.609 |
| BA-Klasse 2-7: zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 456.445 | 456.445 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN KONZERN | 4.997.796 | 471.254 | 671.328 | 6.140.378 |
| Wertberichtigung | 65.728 | 53.835 | 384.523 | 504.086 |
| BUCHWERT | 4.932.068 | 417.419 | 286.805 | 5.636.292 |
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand an kurzfristigen und langfristigen Forderungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2020:
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2021 | 65.728 | 53.835 | 384.523 | 504.086 |
| Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * | 16.203 | 5.291 | 10.285 | 31.779 |
| Umbuchungen | ||||
| zu Stufe 1 | 6.284 | - 3.677 | - 2.607 | 0 |
| zu Stufe 2 | - 2.340 | 18.136 | - 15.796 | 0 |
| zu Stufe 3 | - 2.226 | - 10.128 | 12.354 | 0 |
| Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung | - 5.336 | - 7.893 | 53.590 | 40.361 |
| Einvernehmliche Vertragsauflösung oder Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) | - 23.020 | - 16.385 | - 28.776 | - 68.181 |
| Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme infolge von Modifikation (keine Ausbuchung) | - 19.303 | - 12.533 | - 9.670 | - 41.506 |
| Änderung durch Veränderung Bearbeitungsklasse bei Schadensfällen | 0 | 0 | 43.552 | 43.552 |
| Änderungen der Modelle/Risikoparameter für ECL-Berechnung | 5.297 | 21.098 | 57.094 | 83.489 |
| Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten | - 37 | - 235 | - 67.821 | - 68.093 |
| Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen | 338 | 196 | 1.121 | 1.655 |
| Aufzinsung | 3.828 | 3.365 | 4.341 | 11.534 |
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2021 | 45.416 | 51.070 | 442.190 | 538.676 |
| davon Wertberichtigung nicht performende Leasingforderung | 0 | 0 | 421.704 | 421.704 |
| davon Wertberichtigung performende Leasingforderung | 45.416 | 51.070 | 20.486 | 116.972 |
* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.
Die Risikovorsorge für Leasingforderungen stieg im Geschäftsjahr 2021 um 34.590 TEUR bzw. 7 Prozent an. Der Anstieg resultiert aus der IFRS-9-Stufe 3. Die Risikovorsorge auf die Leasingforderungen der IFRS-9-Stufen 1 und 2 sanken im Geschäftsjahr. Der Rückgang der Stufe 1 und Stufe 2 ist im Wesentlichen auf das aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Neugeschäft des GRENKE Konzerns zurückzuführen. Der Anstieg der Risikovorsorge in der IFRS-9-Stufe 3 trotz Rückgangs der Bruttoleasingforderungen in dieser Stufe ist im Wesentlichen auf die Anpassung von Erholungseffekten, die infolge der Corona-Pandemie derzeit und auch schon in 2020 für die Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9 berücksichtigt werden, zurückzuführen. Nach Veröffentlichung von Konjunkturberichten und statistischen Erhebungen hat sich gezeigt, dass diese Erholungseffekte zu optimistisch geplant waren, sodass eine Anpassung zum Stichtag 31. Dezember 2021 erfolgte.
Um die Kunden in der Corona-Pandemie zu unterstützen, schloss der GRENKE Konzern im Geschäftsjahr 2020 Stundungsvereinbarungen ab. Um das höhere Risiko eines Ausfalls dieser Verträge zu berücksichtigen, wurde im Geschäftsjahr 2020 eine zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 41.506 TEUR auf diese Verträge gebildet. Der Ausweis erfolgte im Wertberichtigungsspiegel unter "Änderung der vertraglichen Zahlungsströme infolge von Modifikation (ohne Ausbuchung)". Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Verträge mehr gestundet, sodass diese zusätzliche Risikovorsorge aufgelöst wurde. Die zusätzliche Risikovorsorge auf Verträge, die in der Vergangenheit gestundet waren (siehe 3.18), werden zusammen mit anderen Effekten in der Zeile "Änderung der Modelle/ Risikoparameter für ECL-Berechnung" gezeigt.
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2020 | 47.437 | 44.576 | 292.749 | 384.762 |
| Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * | 19.090 | 10.274 | 19.947 | 49.311 |
| Umbuchungen | ||||
| zu Stufe 1 | 5.444 | - 4.404 | - 1.040 | 0 |
| zu Stufe 2 | - 4.596 | 10.490 | - 5.894 | 0 |
| zu Stufe 3 | - 3.927 | - 17.140 | 21.067 | 0 |
| Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung | - 4.201 | 8.964 | 81.331 | 86.094 |
| Einvernehmliche Vertragsauflösung oder Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) | - 19.444 | - 13.428 | - 24.176 | - 57.048 |
| Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme infolge von Modifikation (keine Ausbuchung) | 19.303 | 12.533 | 9.670 | 41.506 |
| Änderung durch Veränderung Bearbeitungsklasse bei Schadensfällen | 17.936 | 17.936 | ||
| Änderungen der Modelle/Risikoparameter für ECL-Berechnung | 3.122 | - 920 | 15.537 | 17.739 |
| Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten | - 43 | - 478 | - 40.210 | - 40.731 |
| Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen | - 502 | - 430 | - 4.673 | - 5.605 |
| Aufzinsung | 4.045 | 3.798 | 2.279 | 10.122 |
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2020 | 65.728 | 53.835 | 384.523 | 504.086 |
| davon Wertberichtigung nicht-performende Leasingforderung | 0 | 0 | 323.043 | 323.043 |
| davon Wertberichtigung performende Leasingforderung | 65.728 | 53.835 | 61.480 | 181.043 |
* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.
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| TEUR | Veränderung | Veränderung der Risikovorsorge |
|---|---|---|
| Veränderung des Diskontierungszinses | Erhöhung um 1 %-Punkt | 943 |
| Veränderung des Diskontierungszinses | Verringerung um 1 %-Punkt | - 956 |
| Veränderung des Anteils der Kunden, die überfällig sind | 50 % mehr Fälle mit 30-90 Tagen Überfälligkeit | 1.496 |
| Veränderung des Anteils der Kunden, die überfällig sind | 50 % weniger Fälle mit 30-90 Tagen Überfälligkeit | - 2.152 |
| Veränderung des Anteils der Kunden, die überfällig sind | 20 % mehr Fälle mit >=90 Tagen Überfälligkeit | 3.240 |
| Veränderung des Anteils der Kunden, die überfällig sind | 20 % weniger Fälle mit >=90 Tagen Überfälligkeit | - 121 |
Bei einer Zinserhöhung von 1 Prozentpunkt des Diskontierungszinssatzes der Werterhaltungssätze für Leasingforderungen würde sich der Wertminderungsaufwand um 943 TEUR erhöhen. Bei einer Verringerung des Zinses um 1 Prozentpunkt würde sich der Wertminderungsaufwand um 956 TEUR verringern.
Würde sich das erwartete Zahlungsverhalten unserer Kunden derart verschlechtern, dass wir 50 Prozent mehr Fälle mit 30 bis 90 Tagen Überfälligkeit am Stichtag beobachten würden, müssten wir unsere Risikovorsorge basierend auf dem Forderungsbestand vom 31. Dezember 2021 um rund 1.496 TEUR erhöhen. Die Risikovorsorge würde sich basierend auf dem Forderungsstand zum Stichtag hingegen um 2.152 TEUR vermindern, sollte sich das erwartete Zahlungsverhalten unserer Kunden derart verbessern, dass wir 50 Prozent weniger Fälle mit 30 bis 90 Tagen Überfälligkeit am Stichtag beobachten würden.
Wäre alternativ das Zahlungsverhalten der Leasingnehmer derart verschlechtert, dass wir 20 Prozent mehr ungekündigte Fälle mit einer Überfälligkeit von 90 Tagen oder mehr beobachten würden, dann müssten wir wiederum basierend auf dem Forderungsbestand vom 31. Dezember 2021 die Risikovorsorge um rund 3.240 TEUR erhöhen. Eine Reduktion der ungekündigten Leasingforderungen mit Überfälligkeit von 90 Tagen oder mehr um 20 Prozent würde basierend auf dem Forderungsbestand zum Stichtag zu einer Reduktion der Risikovorsorge um 121 TEUR führen.
Im Falle, dass das Länderrisiko in den drei großen Märkten Deutschland, Frankreich und Italien zunimmt und sich dadurch die mittlere Ausfallwahrscheinlichkeit in diesen Ländern um 10 Prozent steigert, würde dies unter Berücksichtigung des Leasingforderungsbestands zum 31. Dezember 2021 zu einer Erhöhung der Risikovorsorge um 4.222 TEUR führen. Eine Reduktion der Länderrisiken in den drei Märkten und eine damit verbundene im Mittel 10 Prozent geringere Ausfallwahrscheinlichkeit würde unter Berücksichtigung des Leasingforderungsbestands zum 31. Dezember 2021 zu einer Reduktion der Risikovorsorge um 3.839 TEUR führen.
Ein erneuter Rückgang des BIP in Italien würde unter Berücksichtigung des Leasingforderungsbestands zum 31. Dezember 2021 zu einer Erhöhung der Risikovorsorge um 7.274 TEUR führen. Eine globale Erholung des BIP und ein damit verbundenes Wachstum des BIP von mehr als 1 Prozent in allen Ländern würde unter Berücksichtigung des Leasingforderungsbestands zum 31. Dezember 2021 zu einer Reduktion der Risikovorsorge um 13.832 TEUR führen.
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Leasingforderungen wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Zahlungen Leasingnehmer | 2.329.150 | 2.318.717 |
| Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Leasinggeschäft | - 410.932 | - 457.101 |
| Zugänge Leasingforderungen / Nettoinvestitionen | - 1.705.340 | - 2.082.344 |
| ZWISCHENSUMME | 212.878 | - 220.728 |
| Abgänge / Umgliederungen Leasingforderungen zu Restbuchwerten | 340.243 | 296.888 |
| Abnahme / Zunahme andere Forderungen gegen Leasingnehmer | - 3.303 | 28.393 |
| Währungsdifferenzen | - 32.498 | 34.804 |
| VERÄNDERUNG LEASINGFORDERUNGEN | 517.320 | 139.357 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Rateneinzüge vor Monatsende | 300 | 796 |
| Darlehen im Zusammenhang mit ABCP | 7.668 | 13.957 |
| Forderungen aus dem Factoringgeschäft | 67.072 | 53.582 |
| Forderungen gegen Refinanzierer | 48.954 | 43.781 |
| Forderungen aus dem Kreditgeschäft | 45.125 | 48.849 |
| Sonstiges | 0 | 792 |
| SUMME SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 169.119 | 161.757 |
| SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Darlehen im Zusammenhang mit ABCP | 4.661 | 12.594 |
| Forderungen aus dem Kreditgeschäft | 92.338 | 102.909 |
| Forderungen gegen Refinanzierer | 0 | 0 |
| Sonstige Beteiligungen | 0 | 5.264 |
| Sonstiges | 60 | 0 |
| SUMME SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 97.059 | 120.767 |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 266.178 | 282.524 |
Die Darlehen im Zusammenhang mit ABCP beinhalten insbesondere Liquiditätsreserven, die aufgrund der jeweiligen Verträge als Sicherheit für das Refinanzierungsvolumen dem Sponsor des Programms gewährt werden müssen. Diese sind zum einen abhängig vom Volumen der Refinanzierung und zum anderen von der Herkunft der über die strukturierten Unternehmen refinanzierten Forderungen.
Die Forderungen aus dem Factoringgeschäft beinhalten klassische Factoringdienstleistungen mit der Fokussierung auf das Small-Ticket-Factoring. Als Sicherheit bestehen Selbstbehalte in Höhe von 689 TEUR (Vorjahr: 739 TEUR), die jeweils zum Jahresanfang mit den verschiedenen Factoringkunden vereinbart wurden. Hiervon sind zum 31. Dezember 2021 40 TEUR (Vorjahr: 41 TEUR) ausgeschöpft.
Die Forderungen aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG weisen zum Stichtag Forderungen aus der Gewährung von Existenzgründungsdarlehen in Höhe von 24.146 TEUR (Vorjahr: 33.894 TEUR) auf. Zudem sind Forderungen aus der Vergabe von Mikrokrediten in Höhe von 76.109 TEUR (Vorjahr: 63.952 TEUR) sowie Aktionskrediten in Höhe von 17.746 TEUR (Vorjahr: 26.693 TEUR) und sonstigen gewerblichen Darlehen von 15.147 TEUR (Vorjahr: 23.777 TEUR) in den gesamten Forderungen aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 137.463 TEUR (Vorjahr: 151.758 TEUR) enthalten. Erträge aus der Verzinsung sind als Zinserträge im Rahmen des Zinsergebnisses erfasst.
Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist in den sonstigen Beteiligungen die Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH mit einem Fair Value in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 5.264 TEUR) ausgewiesen. Die Finanzchef24 GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 keine Dividende ausgezahlt.
Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Kreditminderungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte begrenzt.
Die folgende Übersicht zeigt die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierten Ausfallrisiko-Ratingklassen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und die Wertberichtigung auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte pro IFRS-9-Wertberichtigungsstufe. Die sonstige Beteiligung in Höhe von 0 TEUR wird in den folgenden Tabellen nicht ausgewiesen. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklasse richtet sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Vereinfachtes Verfahren | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 174.831 | 13.877 | 0 | 64.338 | 253.046 |
| Zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 31.170 | 0 | 31.170 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN | 174.831 | 13.877 | 31.170 | 64.338 | 284.216 |
| Wertberichtigung | 575 | 3.586 | 13.662 | 215 | 18.038 |
| BUCHWERT | 174.256 | 10.291 | 17.508 | 64.123 | 266.178 |
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Vereinfachtes Verfahren | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 216.105 | 5.577 | 0 | 49.763 | 271.445 |
| Zweifelhafte Forderungen | 0 | 0 | 21.684 | 0 | 21.684 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN | 216.105 | 5.577 | 21.684 | 49.763 | 293.129 |
| Wertberichtigung | 4.421 | 973 | 10.216 | 259 | 15.869 |
| BUCHWERT | 211.684 | 4.604 | 11.468 | 49.504 | 277.260 |
Die folgende Übersicht zeigt Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand der sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Vereinfachtes Verfahren | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2021 | 4.421 | 973 | 10.216 | 259 | 15.869 |
| Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * | 3 | 104 | 769 | 60 | 936 |
| Umbuchungen | |||||
| zu Stufe 1 | 112 | - 102 | - 10 | 0 | 0 |
| zu Stufe 2 | - 979 | 989 | - 10 | 0 | 0 |
| zu Stufe 3 | - 103 | - 303 | 406 | 0 | 0 |
| Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung | 15 | 2.327 | 1.826 | 0 | 4.168 |
| Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) | - 358 | - 138 | - 1.656 | - 122 | - 2.274 |
| Änderung durch Veränderung Status Rechtsverfolgung | 0 | 0 | 202 | 0 | 202 |
| Änderungen der Modelle/Risikoparameter für ECL-Berechnung | - 2.536 | - 264 | 2.357 | 17 | - 426 |
| Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten | 0 | 0 | - 406 | 0 | - 406 |
| Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen | 0 | 0 | - 32 | 1 | - 31 |
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2021 | 575 | 3.586 | 13.662 | 215 | 18.038 |
* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.
Die Risikovorsorge für sonstige finanzielle Vermögenswerte stieg im Geschäftsjahr 2021 um 2.169 TEUR (14 Prozent). Der Anstieg resultiert aus einer im Vergleich zum Vorjahr angestiegenen Risikovorsorge für Forderungen aus dem Kreditgeschäft um 2.098 TEUR (18 Prozent). Die Risikovorsorge für die Forderungen aus dem Factoringgeschäft hat sich um 71 TEUR (2 Prozent) erhöht.
Dabei ist die Risikovorsorge für Forderungen aus dem Kreditgeschäft in der IFRS-9-Stufe 1 um 3.846 TEUR (87 Prozent) gesunken. Die Risikovorsorge der Stufen 2 ist um 2.613 TEUR (268 Prozent) und in Stufe 3 um 3.331 TEUR (51 Prozent) gestiegen. Die Reduktion der Risikovorsorge in Stufe 1 korrespondiert mit geringeren Forderungen in dieser Stufe. Dies ist auf ein geringeres Neugeschäft zurückzuführen. Die Erhöhung der Stufen 2 und 3 resultiert aus einem höheren Forderungsbestand in diesen Stufen sowie aus veränderten Risikoparametern. Die in 2020 erstmalig gebildete Risikovorsorge für Verträge, die nicht in Zahlungsverzug sind, die aber hinsichtlich ihres Ratings oder aus anderen Gründen auffällig sind, wurde auch in diesem Jahr gebildet. Im Vorjahr wirkte sich diese zusätzliche Wertberichtigung auf alle IFRS-9-Stufen aus. In diesem Jahr sind alle Verträge, auf die diese Wertberichtigung gebildet wurde, der IFRS-9-Stufe 2 zugeordnet.
Der Anstieg der Risikovorsorge für Forderungen aus dem Factoringgeschäft resultiert aus der IFRS-9-Stufe 3. Die Risikovorsorge aus dem vereinfachten Verfahren hat sich um 44 TEUR (17 Prozent) reduziert.
Der Rückgang ist auf geringere Factoringforderungen in dieser Stufe zurückzuführen. Die Risikovorsorge in Stufe 3 stieg um 115 TEUR. Auch diese Entwicklung korrespondiert mit den gestiegenen Factoringforderungen in dieser Stufe. Zusätzlich erfolgte eine Anpassung von Erholungseffekten, die infolge der Corona-Pandemie derzeit und auch schon in 2020 für die Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9 berücksichtigt werden. Nach Veröffentlichung von Konjunkturberichten und statistischen Erhebungen hat sich gezeigt, dass diese Erholungseffekte zu optimistisch geplant waren, sodass eine Anpassung zum Stichtag 31. Dezember 2021 erfolgte. Dies wirkte sich sowohl auf die IFRS-9-Stufe 3 sowie auf die nach dem vereinfachten Verfahren ermittelte Risikovorsorge erhöhend aus.
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| TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Vereinfachtes Verfahren | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2020 | 1.388 | 409 | 6.605 | 159 | 8.561 |
| Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * | 244 | 23 | 2.154 | 259 | 2.680 |
| Umbuchungen | |||||
| zu Stufe 1 | 268 | - 175 | - 93 | 0 | 0 |
| zu Stufe 2 | - 75 | 249 | - 174 | 0 | 0 |
| zu Stufe 3 | - 59 | - 160 | 223 | - 4 | 0 |
| Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung | - 152 | 193 | 2.257 | 0 | 2.298 |
| Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) | - 363 | - 70 | - 835 | - 153 | - 1.421 |
| Änderung durch Veränderung Status Rechtsverfolgung | 0 | 0 | 171 | 0 | 171 |
| Änderungen der Modelle/Risikoparameter für ECL-Berechnung | 3.170 | 504 | 794 | 0 | 4.468 |
| Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten | 0 | 0 | - 832 | - 1 | - 833 |
| Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen | 0 | 0 | - 54 | - 1 | - 55 |
| WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2020 | 4.421 | 973 | 10.216 | 259 | 15.869 |
* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.050 TEUR (Vorjahr: 6.384 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen Händler und Dritte, die Forderungen aus der Verwertung betreffen. Davon sind 633 TEUR (Vorjahr: 4.723 TEUR) mehr als drei Monate überfällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 3.698 TEUR (Vorjahr: 4.359 TEUR) wertgemindert.
Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begrenzt.
Die folgende Übersicht zeigt die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierte Ausfallrisiko-Ratingklasse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Wertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklasse richten sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.
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| TEUR | Vereinfachtes Verfahren | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 5.528 | -- | 5.528 |
| Zweifelhafte Forderungen | -- | 4.220 | 4.220 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN | 5.528 | 4.220 | 9.748 |
| Wertberichtigung | 111 | 3.587 | 3.698 |
| BUCHWERT | 5.417 | 633 | 6.050 |
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| TEUR | Vereinfachtes Verfahren | Stufe 3 | Summe |
|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | 1.779 | -- | 1.779 |
| Zweifelhafte Forderungen | -- | 8.964 | 8.964 |
| SUMME BRUTTOFORDERUNGEN | 1.779 | 8.964 | 10.743 |
| Wertberichtigung | 118 | 4.241 | 4.359 |
| BUCHWERT | 1.661 | 4.723 | 6.384 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuererstattungsanspruch | 138.615 | 144.577 |
| In Arbeit befindliche Aufträge | 2.506 | 4.790 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 6.439 | 7.033 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.892 | 3.106 |
| Verrechnungskonten im Zahlungsverkehr | 5.263 | 3.098 |
| Unterwegs befindliche Beträge | 1.032 | 589 |
| Versicherungsansprüche | 763 | 804 |
| Debitorische Kreditoren | 778 | 727 |
| Waren | 441 | 379 |
| Kurzfristige Vorschüsse | 0 | 6 |
| Übrige Posten | 11.592 | 11.403 |
| SUMME | 169.321 | 176.512 |
Die übrigen Posten beinhalten im Wesentlichen geleistete Kaufpreisanzahlungen gegenüber Franchisegesellschaften in Höhe von 10.534 TEUR (Vorjahr: 10.534 TEUR).
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| TEUR | Grundstücke und Bauten | Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2021 | 30.560 | 5.649 | 53.643 | 77.645 | 167.497 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 274 | - 8.461 | - 8.187 |
| Zugänge | 185 | 317 | 2.040 | 27.254 | 29.796 |
| Abgänge | 0 | 0 | 439 | 16.210 | 16.649 |
| Umbuchungen | 5.966 | - 5.966 | 0 | 0 | 0 |
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 31.12.2021 | 36.711 | 0 | 55.518 | 80.228 | 172.457 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2021 | 10.194 | 0 | 35.990 | 34.667 | 80.851 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 163 | - 3.631 | - 3.468 |
| Zugänge | 1.061 | 0 | 5.523 | 21.470 | 28.054 |
| Abgänge | 0 | 0 | 255 | 15.473 | 15.728 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 666 | 666 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 31.12.2021 | 11.255 | 0 | 41.421 | 37.699 | 90.375 |
| NETTOBUCHWERTE 31.12.2021 | 25.456 | 0 | 14.097 | 42.529 | 82.082 |
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| TEUR | Grundstücke und Bauten | Anlagen im Bau | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2020 | 24.365 | 5.689 | 50.022 | 71.212 | 151.288 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | - 480 | - 5.717 | - 6.197 |
| Zugänge | 266 | 5.889 | 4.493 | 22.353 | 33.001 |
| Abgänge | 0 | 0 | 392 | 10.203 | 10.595 |
| Umbuchungen | 5.929 | - 5.929 | 0 | 0 | 0 |
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 31.12.2020 | 30.560 | 5.649 | 53.643 | 77.645 | 167.497 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2020 | 9.301 | 0 | 30.789 | 25.667 | 65.757 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | - 221 | - 2.398 | - 2.619 |
| Zugänge | 836 | 0 | 5.861 | 20.054 | 26.751 |
| Abgänge | - 57 | 0 | 439 | 9.594 | 9.976 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 938 | 938 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 31.12.2020 | 10.194 | 0 | 35.990 | 34.667 | 80.851 |
| NETTOBUCHWERTE 31.12.2020 | 20.366 | 5.649 | 17.653 | 42.978 | 86.646 |
Die Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen beinhalten, dem Geschäftsmodell des GRENKE Konzerns entsprechend, überwiegend Betriebs- und Büroausstattung.
Abschreibungen auf Leasinggegenstände werden im Ergebnis aus dem Servicegeschäft (siehe Tz. 4.3) sowie in der Position Schadensabwicklung und Risikovorsorge aufgeführt (siehe Tz. 4.2).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der nicht diskontierten Leasingzahlungen aus Leasingverhältnissen, die als Operating-Leasing klassifiziert wurden:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| ZUM STICHTAG AUSSTEHENDE LEASINGZAHLUNGEN AUS OPERATINGLEASINGVERHÄLTNISSEN | ||
| Bis zu 1 Jahr | 23.194 | 21.733 |
| 1 bis 2 Jahre | 16.287 | 14.972 |
| 2 bis 3 Jahre | 7.670 | 9.187 |
| 3 bis 4 Jahre | 3.323 | 4.013 |
| 4 bis 5 Jahre | 1.190 | 1.044 |
| Mehr als 5 Jahre | 143 | 90 |
| GESAMT | 51.807 | 51.039 |
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||
| Stand zum 01.01. | 51.114 | 51.324 |
| Fremdwährungsumrechnung | 100 | - 210 |
| Akquisitionen und Anpassungen der Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Stand zum 31.12. | 51.214 | 51.114 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN AUS WERTMINDERUNGEN | ||
| Stand zum 01.01. | 7.485 | 5.316 |
| Wertminderungsaufwand des Geschäftsjahres | 2.698 | 2.169 |
| Stand zum 31.12. | 10.183 | 7.485 |
| BUCHWERT | ||
| Stand zum 01.01. | 43.629 | 46.008 |
| STAND ZUM 31.12. | 41.031 | 43.629 |
Im Geschäftsjahr 2021 kam es bei den Geschäfts- oder Firmenwerten zu keinen Zugängen durch Akquisitionen. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Portugal | 26.472 | 26.472 |
| Spanien | 5.015 | 5.015 |
| Finnland | 3.410 | 3.410 |
| Vereinigtes Königreich (UK) | 2.017 | 1.885 |
| Medizintechnik | 1.229 | 1.229 |
| Rumänien | 1.220 | 1.240 |
| Ungarn | 785 | 797 |
| Italien | 504 | 504 |
| GRENKE Service | 379 | 379 |
| Factoring Deutschland | 0 | 2.698 |
GRENKE überprüft jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Wesentliche Parameter für die Bestimmung des erzielbaren Betrags auf Grundlage des Nutzungswerts sind dabei die künftigen Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung von Neugeschäft und Rentabilität. Der planmäßige Wertminderungstest wurde zum 1. Oktober 2021 durchgeführt.
Die grundlegenden Annahmen im Leasingsegment, die zur Ermittlung der erzielbaren Cashflows in den jeweiligen Einheiten in der fünfjährigen Detailplanungsphase herangezogen wurden, basierten auf Wachstumsraten im Neugeschäft in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zwischen -6,9 Prozent und 112,6 Prozent (Vorjahr: zwischen -38,6 Prozent und 47,5 Prozent). Die am Markt zugänglichen Prognoseparameter bieten aufgrund der speziellen Geschäftsausrichtung im Konzern keine geeignete Prognosequalität, da diese nur auf den gesamten Leasingmarkt abstellen und der Gesamtleasingmarkt massiv durch Immobilien-, Investitionsgüter- und Kfz-Leasing beeinflusst ist. Deshalb basieren die Prognosen für die Neugeschäftsentwicklung in der Detailplanungsphase auf konzerninternen Erfahrungen der Vergangenheit. Für Cashflows nach der Detailplanungsphase wurde als Wachstumsrate der deutsche Basiszins zuzüglich des länderspezifischen Inflationsdifferenzials angesetzt, mindestens jedoch 50 Prozent der landesspezifischen Inflationserwartung. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten im Euro-Währungsgebiet wurde eine Wachstumsrate von mindestens 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) herangezogen.
Die Diskontierungsfaktoren der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten betrugen zwischen 9,0 und 12,3 Prozent (Vorjahr: zwischen 8,5 und 12,5 Prozent). Der dargestellte Abzinsungssatz reflektiert einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern. Die Berechnung der Diskontierungsfaktoren basiert auf dem CAPM (Capital-Asset-Pricing-Modell), wobei ein risikofreier Zins von 0,2 Prozent (Vorjahr: 0,0 und -0,1 Prozent), eine Marktrisikoprämie von 7,0 Prozent (Vorjahr: 7,5 Prozent) und ein Betafaktor von 1,25 (Vorjahr: 1,24) für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Leasingsegment berücksichtigt wurden. Im Factoringsegment betrug der Betafaktor 1,36 (Vorjahr: 1,14).
Im Zuge des Wertminderungstests zum 1. Oktober 2021 stellte der GRENKE Konzern eine Wertminderung von 2.698 TEUR fest. Die Wertminderung wurde auf Basis des Nutzungswerts bestimmt und führte zu einer vollständigen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Factoring Deutschland. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit Factoring Deutschland bildet das deutsche Factoringgeschäft ab. Der erzielbare Betrag in Höhe von -2.638 TEUR wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,7 Prozent (Vorjahr: 8,5 Prozent) bestimmt. Ursächlich für die Wertminderung waren sich eintrübende Wachstumserwartungen hinsichtlich der geplanten Ankaufsvolumina von Factoringforderungen sowie damit einhergehende negative Auswirkungen auf die Renditeaussichten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Wertminderungsaufwand wurde dem Geschäftssegment Factoring zugeordnet. Weitere Wertminderungen erfolgten im Geschäftsjahr 2021 nicht.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Portugal (26.472 TEUR) und Spanien (5.015 TEUR) sind signifikant im Ver gleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte. Der erzielbare Betrag der beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen jeweils keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugeordnet sind, wurde auf Grundlage des Nutzungswerts ermittelt. Die wesentlichen Annahmen der verwendeten Parameter und deren Ermittlungsansatz entsprechen dem unter Tz. 5.7.2 erläuterten Vorgehen, das für alle im Leasingsegment operierenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gültigkeit besitzt. Die Planung der Cashflows erfolgt gemäß dem unter Tz. 3.8 genannten Vorgehen.
Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal zum 1. Oktober 2021 lagen ein Abzinsungssatz von 10,8 Prozent (Vorjahr: 10,3 Prozent), Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen 10,0 und 46,7 Prozent (Vorjahr: zwischen -21,3 und 26,2 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde.
Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Spanien zum 1. Oktober 2021 lagen ein Abzinsungssatz von 10,3 Prozent (Vorjahr: 10,4 Prozent), Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen -6,9 und 112,6 Prozent (Vorjahr: zwischen -11,0 und 15,0 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 2,4 Prozent) zugrunde.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dessen wesentliche Werttreiber der erzielbare Cashflow und der Diskontierungszins sind, reagiert sensibel auf Veränderungen des Diskontierungssatzes. Im Wesentlichen wird der Diskontierungssatz durch einen risikofreien Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und einen Betafaktor für das systematische Risiko determiniert. Dabei wurden landes-, kapitalstruktur- und währungsspezifische Besonderheiten beachtet. Diese Werte wurden über externe Informationsquellen herangezogen. Schwankungen der genannten Komponenten können sich somit auf den Diskontierungssatz auswirken.
Im Rahmen der Validierung der für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten erzielbaren Beträge werden die wesentlichen Werttreiber jeder Einheit jährlich überprüft. In diesem Zusammenhang wurden die für die Discounted-Cashflow-Modellierung herangezogenen maßgeblichen Determinanten Diskontierungszins, Neugeschäftswachstum und Ausfallrisiko einer Sensitivitätsprüfung unterzogen. Die sich zwischen den Werthaltigkeitstests ergebenden Veränderungen der Parameter hatten Einfluss auf die Werthaltigkeit einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten (siehe hierzu Tz. 5.7.2).
Das Management ist der Auffassung, dass realistische Änderungen der wesentlichen Annahmen für die Durchführung der Werthaltigkeitstests im Konzern grundsätzlich nicht zu einer weiteren signifikanten Wertminderung führen, wenngleich das ökonomische Gesamtumfeld und damit die Schätzungen hinsichtlich der weiteren Neugeschäfts- und Renditeentwicklungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgrund der Covid-19-Pandemie und deren Folgewirkungen mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden sind.
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| TEUR | Entwicklungskosten | erworbene Software-Lizenzen | Kundenbeziehungen/ Wettbewerbsverbote | Summe |
|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2021 | 30.575 | 14.348 | 23.544 | 68.467 |
| Währungsdifferenzen | 0 | - 10 | 0 | - 10 |
| Zugänge | 3.720 | 865 | 0 | 4.585 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN 31.12.2021 | 34.295 | 15.203 | 23.544 | 73.042 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2021 | 14.091 | 11.511 | 19.036 | 44.638 |
| Währungsdifferenzen | 0 | - 13 | 0 | - 13 |
| Zugänge | 6.276 | 1.360 | 1.503 | 9.139 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN 31.12.2021 | 20.367 | 12.858 | 20.539 | 53.764 |
| NETTOBUCHWERTE 31.12.2021 | 13.928 | 2.345 | 3.005 | 19.278 |
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| TEUR | Entwicklungskosten | erworbene Software-Lizenzen | Kundenbeziehungen/ Wettbewerbsverbote | Summe |
|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2020 | 25.749 | 12.636 | 23.544 | 61.929 |
| Währungsdifferenzen | 0 | - 50 | 0 | - 50 |
| Zugänge | 4.826 | 1.807 | 0 | 6.633 |
| Abgänge | 0 | 45 | 0 | 45 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN 31.12.2020 | 30.575 | 14.348 | 23.544 | 68.467 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2020 | 9.745 | 10.027 | 17.301 | 37.073 |
| Währungsdifferenzen | 0 | - 54 | 0 | - 54 |
| Zugänge | 4.346 | 1.496 | 1.735 | 7.577 |
| Abgänge | 0 | - 42 | 0 | - 42 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN 31.12.2020 | 14.091 | 11.511 | 19.036 | 44.638 |
| NETTOBUCHWERTE 31.12.2020 | 16.484 | 2.837 | 4.508 | 23.829 |
Zugänge im Bereich "Kundenbeziehungen / Wettbewerbsverbote" sind ausschließlich auf die im Geschäftsjahr sowie in Vorjahren abgeschlossenen Akquisitionen zurückzuführen.
In den Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 6.276 TEUR (Vorjahr: 4.346 TEUR) ist im Berichtsjahr eine Wertminderung in Höhe von 1.488 TEUR enthalten. Die Wertminderung resultiert aus der Neuausrichtung der Technologie für eine Softwarelösung zur Vertragsverwaltung im Segment Leasing. Der auf Grundlage des Nutzungswerts ermittelte erzielbare Betrag in Höhe von 0 TEUR wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,0 Prozent bestimmt.
Die latenten Steueransprüche und -schulden verteilen sich auf folgende Positionen:
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| Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| LATENTE STEUERANSPRÜCHE | ||||
| Steuerliche Verlustvorträge | 14.768 | 17.075 | 2.110 | 3.593 |
| Leasingforderungen | 7.208 | 6.843 | 233 | - 3.817 |
| Schulden | 27.278 | 19.393 | - 7.885 | - 3.993 |
| Pensionen | 782 | 976 | - 7 | - 11 |
| Sonstiges | 25.316 | 23.034 | 1.073 | 5.191 |
| SUMME | 75.352 | 67.321 | - 4.476 | 963 |
| LATENTE STEUERSCHULDEN | ||||
| Leasingforderungen | 48.613 | 49.745 | 5.722 | - 9.002 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.057 | 6.267 | - 1.210 | - 459 |
| Schulden | 15.418 | 5.732 | 4.875 | 10.799 |
| Sonstiges | 40.814 | 42.686 | - 4.432 | 5.004 |
| SUMME | 109.902 | 104.430 | 4.955 | 6.342 |
| LATENTER STEUERAUFWAND/-ERTRAG | 479 | 7.305 | ||
| LATENTE STEUERSCHULDEN, NETTO | 34.550 | 37.109 | ||
| IN DER BILANZ NACH SALDIERUNG WIE FOLGT AUSGEWIESEN: | ||||
| LATENTE STEUERANSPRÜCHE | 20.032 | 23.110 | ||
| LATENTE STEUERSCHULDEN | 54.582 | 60.219 |
Erfolgsneutral wurden im Geschäftsjahr 437 TEUR passive latente Steuern aufgelöst (Vorjahr: Auflösung passiver latenter Steuern 35 TEUR). Diese resultieren aus der gebildeten Cashflow-Hedge-Rücklage und der Erfassung von versicherungsmathematischen Verlusten bzw. Gewinnen. Zudem wurden 0 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) passive latente Steuern im Rahmen der Kapitalerhöhung erfolgsneutral reduziert.
Die Steuerquote hat sich insbesondere durch die Steuersatzdifferenzen auf ausländische Ergebnisse von 23,21 auf 22,93 Prozent reduziert.
Für 91.694 TEUR (Vorjahr: 52.811 TEUR) steuerliche Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen verfallen 15.243 TEUR im Zeitraum bis 2041. Um 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) verringerte sich der Aufwand aufgrund des Ansatzes von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten, 1.331 TEUR (Vorjahr: 1.026 TEUR) beruhen auf Änderungen des Steuersatzes und 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf der Ausbuchung von bisher erfassten temporären Differenzen bzw. aktivierten Verlustvorträgen. Das Unternehmen hat für aufgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen im Geschäfts- und Vorjahr keine passiven latenten Steuern gebildet. Aus der Ausschüttung von Dividenden durch den Konzern an die Anteilseigner ergeben sich weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr ertragsteuerliche Konsequenzen.
In der Rolle als Leasingnehmer bilanziert der GRENKE Konzern zahlreiche Leasingverhältnisse.
In der Konzernbilanz hat der GRENKE Konzern die ihm gewährten Nutzungsrechte aus den zugrunde liegenden Leasingverhältnissen aktiviert. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufgliederung und Entwicklung der Nutzungsrechte.
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| TEUR | Immobilien | Fuhrpark | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten per 31.12.2021 | 79.321 | 9.994 | 758 | 90.073 |
| davon Zugänge 2021 | 432 | 2.007 | 0 | 2.439 |
| Kumulierte Abschreibungen per 31.12.2021 | 41.730 | 5.840 | 524 | 48.094 |
| davon Zugänge 2021 | 9.652 | 3.314 | 97 | 13.063 |
| NETTOBUCHWERTE PER 31.12.2021 | 37.591 | 4.154 | 234 | 41.979 |
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| TEUR | Immobilien | Fuhrpark | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten per 31.12.2020 | 80.922 | 9.226 | 714 | 90.862 |
| davon Zugänge 2020 | 4.195 | 2.787 | 24 | 7.006 |
| Kumulierte Abschreibungen per 31.12.2020 | 38.049 | 4.703 | 430 | 43.182 |
| davon Zugänge 2020 | 9.515 | 2.814 | 99 | 12.428 |
| NETTOBUCHWERTE PER 31.12.2020 | 42.873 | 4.523 | 284 | 47.680 |
Die Leasingverträge der Klasse "Immobilien" umfassen Büro- und Parkplatzmietverträge der Vertriebs- und Verwaltungsniederlassungen, der Bereich "Fuhrpark" beinhaltet KFZ-Leasingverträge für Mitarbeitende des GRENKE Konzerns. Die Nutzungsrechte im Bereich "Sonstige" entfallen auf Verträge für Werbeflächen und ein IT-Rechenzentrum sowie Frankiermaschinen.
Die KFZ-Leasingverträge werden überwiegend mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren (Vorjahr: drei Jahre) abgeschlossen, die Büromietverträge haben vertraglich fixierte Laufzeiten zwischen drei und zwölf Jahren (Vorjahr: zwischen zwei und zwölf Jahren). Für die Büromietverträge bestehen ferner Verlängerungsoptionen zwischen einem Jahr und sechs Jahren (Vorjahr: zwischen einem Jahr und sechs Jahren). Im Hinblick auf die Ermessensausübung des GRENKE Konzerns unter Einbezug dieser Verlängerungsoptionen bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses nach IFRS 16 verweisen wir auf Tz. 3.17.5. Die Ausgestaltungen und Konditionen der Büromietverträge richten sich nach den jeweils ausgehandelten individualvertraglichen Vereinbarungen, besondere Beschränkungen oder Zusagen bestehen mit Ausnahme der genannten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen im Regelfall nicht.
Zum 31. Dezember 2021 bestehen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 42.947 TEUR (Vorjahr: 48.401 TEUR).
Die Zinsaufwendungen für die angesetzten Leasingverbindlichkeiten für den GRENKE Konzern als Leasingnehmer betrugen 595 TEUR im laufenden Geschäftsjahr (Vorjahr: 624 TEUR). Das Tilgungsvolumen der Leasingverbindlichkeiten im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf insgesamt 13.515 TEUR (Vorjahr: 12.192 TEUR). Für eine Fälligkeitsanalyse der zu erwartenden Zahlungsmittelabflüsse aus passivierten Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Tz. 7.2 "Fälligkeit finanzieller Verpflichtungen".
Die weiteren Auswirkungen von IFRS 16 für den GRENKE Konzern als Leasingnehmer sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 34 | 2 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | 1 | 0 |
| Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen | 0 | 0 |
| Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten | 118 | 115 |
| Gewinne oder Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen | 0 | 0 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im aktuellen Geschäftsjahr betrugen 14.110 TEUR (Vorjahr: 12.816 TEUR).
Leasingverhältnisse, die der GRENKE Konzern bereits als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, könnten zu künftigen Zahlungsmittelabflüssen von 3.039 TEUR (Vorjahr: 235 TEUR) führen. Aus nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen könnten sich die künftigen Zahlungsmittelabflüsse um 5.419 TEUR erhöhen (Vorjahr: um 3.755 TEUR verringern) gegenüber den derzeitigen Annahmen bei der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten.
Die Finanzschulden des GRENKE Konzerns setzen sich aus den kurzfristigen Finanzschulden und langfristigen Finanzschulden zusammen.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN | ||
| Asset Backed | 355.795 | 377.174 |
| Senior Unsecured | 764.470 | 565.099 |
| Zweckgebundene Förderdarlehen | 74.753 | 106.442 |
| Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | 878.364 | 819.356 |
| davon gegenüber Kreditinstituten | 0 | 4.200 |
| Sonstige Bankschulden | 111 | 69 |
| davon Kontokorrent | 111 | 69 |
| SUMME KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN | 2.073.493 | 1.868.140 |
| LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN | ||
| Asset Backed | 353.664 | 429.334 |
| Senior Unsecured | 2.044.017 | 2.648.647 |
| Zweckgebundene Förderdarlehen | 72.384 | 142.036 |
| Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | 533.605 | 721.953 |
| SUMME LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN | 3.003.670 | 3.941.970 |
| SUMME FINANZSCHULDEN | 5.077.163 | 5.810.110 |
Der GRENKE Konzern strukturiert die Aufteilung der Finanzschulden in gleicher Form, wie an die Anleihe- und Kapitalmarktteilnehmer berichtet wird, mit dem Ziel, einen einheitlichen Auftritt zu vermitteln. Unter die Asset-Backed-Finanzschulden fallen Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit ABCP-Programmen sowie Forderungsverkäufe mit externen Kreditinstituten. Unter den Senior-Unsecured-Finanzschulden sind erstrangige unbesicherte Schuldtitel inkludiert.
Die Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft umfassen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden der GRENKE BANK AG, die bei der Bank Einlagen unterhalten. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten über insgesamt 878.364 TEUR (Vorjahr: 819.356 TEUR) entfallen zum Stichtag 342.915 TEUR (Vorjahr: 158.494 TEUR) auf täglich fällige Einlagen. Für die übrigen Einlagen sind entsprechende Laufzeiten für die Fest- und Termingelder vereinbart.
Unter den Bankschulden werden die Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme von Betriebsmittellinien (Kontokorrentschulden) abgebildet. Zum Stichtag wurden diese Linien mit 111 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR) ausgeschöpft.
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind kurz- und langfristige Leasingforderungen in Höhe von insgesamt 846.750 TEUR (Vorjahr: 1.045.211 TEUR) an die refinanzierenden Institute abgetreten worden. Die Sicherheitsabtretung gilt für jede einzelne Sicherheit so lange, bis die ausstehende Forderung aus dem Leasingvertrag beglichen wurde. Danach wird die Sicherheit wieder zurückübertragen. Die Sicherheiten für abgetretene Forderungen werden so gekennzeichnet, dass sie von den nicht abgetretenen Forderungen unterschieden werden können.
Das Volumen der langfristigen Finanzschulden mit Restlaufzeiten von einem Jahr bis fünf Jahren und mehr stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
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| TEUR | Jahr | Gesamtbetrag | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Besicherter Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| ART DER VERBINDLICHKEIT | |||||
| ASSET BACKED | 2021 | 353.664 | 351.943 | 1.721 | 353.664 |
| Vorjahr | 429.334 | 428.501 | 833 | 429.334 | |
| SENIOR UNSECURED | 2021 | 2.044.017 | 1.845.264 | 198.753 | 0 |
| Vorjahr | 2.648.647 | 2.254.728 | 393.919 | 0 | |
| ZWECKGEBUNDENE FÖRDERDARLEHEN | 2021 | 72.384 | 71.352 | 1.032 | 72.384 |
| Vorjahr | 142.036 | 140.795 | 1.241 | 142.036 | |
| VERBINDLICHKEITEN AUS DEM EINLAGENGESCHÄFT | 2021 | 533.605 | 526.572 | 7.033 | 0 |
| Vorjahr | 721.953 | 714.744 | 7.209 | 0 |
Im Folgenden werden die Refinanzierungsquellen und damit die wesentlichen Kategorien der Finanzschulden näher erläutert.
Folgende konsolidierte strukturierte Unternehmen bestanden zum Stichtag: Opusalpha Purchaser II Limited (HeLaBa), Kebnekaise Funding Limited (SEB AB), CORAL Purchasing (Ireland) 2 DAC (DZ-Bank), FCT "GK"-COMPARTMENT "G 2" (UniCredit), FCT "GK"-COMPARTMENT "G 3" (HSBC), FCT "GK"-COM-PARTMENT "G 4" (HeLaBa). Nachfolgend werden die konsolidierten strukturierten Unternehmen, die als Asset-Backed-Commercial-Paper-Programme (ABCP) aufgelegt sind, weiter erläutert.
Der GRENKE Konzern unterhält zum Stichtag mehrere Asset-Backed-Commercial-Paper-Programme (ABCP), die insgesamt ein Volumen in Höhe von 947.802 TEUR (Vorjahr: 947.802 TEUR) sowie 150.000 TGBP (Vorjahr: 150.000 TGBP) haben.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Programmvolumen in Landeswährung | ||
| TEUR | 947.802 | 947.802 |
| TGBP | 150.000 | 150.000 |
| Programmvolumen in TEUR | 1.126.314 | 1.114.648 |
| Inanspruchnahme in TEUR | 692.243 | 804.519 |
| Buchwert in TEUR | 602.451 | 709.626 |
| davon kurzfristig | 296.539 | 321.680 |
| davon langfristig | 305.912 | 387.946 |
Die ABCP-Programme gewähren der GRENKE FI-NANCE Plc., Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA sowie der GRENKE Leasing Ltd. UK das Recht, für eine gewisse Periode Forderungen an die jeweiligen Programme zu verkaufen bzw. sich über diese zu refinanzieren. Die Obergrenze des Ankaufsvolumens wird durch das Programmvolumen, welches im Normalfall mit einer Liquiditätszusage der organisierenden Bank in entsprechender Höhe unterlegt ist, festgelegt. Der Buchwert wird nach der Effektivzinsmethode ermittelt, wobei anfallende Transaktionskosten über die Laufzeit der zugrunde liegenden Refinanzierungspakete amortisiert werden.
Die strukturierten Unternehmen refinanzieren sich durch die revolvierende Ausgabe von Commercial Papers, die in der Regel eine Laufzeit von einem Monat aufweisen. Die Verzinsung der Commercial Papers orientiert sich am 1-Monats-Euribor. Es handelt sich daher um eine variable Verzinsung. Das Zinsänderungsrisiko (festverzinsliche Leasingforderungen auf der Aktivseite versus variabel verzinsliche Refinanzierung auf der Passivseite) managen die strukturierten Unternehmen durch den Abschluss von Zinssicherungsinstrumenten (Zinsswaps).
Ein Währungsrisiko besteht im Rahmen der ABCP-Refinanzierung nicht, da ausschließlich Euro-Transaktionen und Euro-basierte Leasingverträge bzw. für Großbritannien GBP-Transaktionen und GBP-basierte Leasingverträge Vertragsgegenstand sind.
Die Laufzeiten der einzelnen ABCP-Programme sind folgender Tabelle zu entnehmen:
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| ABCP-Programm | Sponsor | Laufzeit bis |
|---|---|---|
| Opusalpha Purchaser II Limited | HeLaBa | April 2022 |
| Kebnekaise Funding Limited (D) | SEB AB | Oktober 2023 |
| Kebnekaise Funding Limited (UK) | SEB AB | Juni 2022 |
| CORAL Purchasing (Irland) 2 DAC | DZ-Bank | Dezember 2023 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G 2" | UniCredit | April 2023 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G 3" | HSBC | März 2025 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G 4" | HeLaBa | Dezember 2024 |
Solche Verträge bestehen derzeit mit der Stadtsparkasse Baden-Baden Gaggenau, der Sparkasse Karlsruhe, der Commerzbanktochter mBank S. A., mit der Deutschen Bank Brasilien sowie mit der Norddeutschen Landesbank für Forderungen in Großbritannien.
In allen Fällen handelt es sich um sogenannte fristenkongruente Refinanzierungen abgeschlossener Leasingverträge. Hier wird durch paketweise Zusammenfassung einzelner Leasingverträge mit ähnlicher Laufzeit der Verkauf von Leasingforderungen im gleichen Laufzeitraster dargestellt.
Eine Ausbuchung der Forderung findet nicht statt, da der Forderungsverkauf nicht regresslos erfolgt. Der Barwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag 106.955 TEUR (Vorjahr: 96.295 TEUR) und stimmt mit den veräußerten Forderungen grundsätzlich überein.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Programmvolumen in LW | ||
| TEUR | 16.500 | 20.000 |
| TGBP | 90.000 | 100.000 |
| TBRL | 210.000 | 185.000 |
| Programmvolumen in TEUR | 156.887 | 160.257 |
| Inanspruchnahme in TEUR | 106.955 | 96.295 |
| Buchwert in TEUR | 106.955 | 96.295 |
| davon kurzfristig | 59.222 | 54.963 |
| davon langfristig | 47.733 | 41.332 |
Seit dem Erwerb der Europa Leasing GmbH besitzt der Konzern Restwertdarlehen. Die Restwertdarlehen dienen teilweise zur Finanzierung von Restwerten von Leasingverträgen, bei denen die Raten im Rahmen des Forderungsverkaufs veräußert wurden.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Buchwert | 53 | 587 |
| davon kurzfristig | 34 | 531 |
| davon langfristig | 19 | 56 |
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Buchwerte der einzelnen Refinanzierungsinstrumente:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Anleihen | 2.459.008 | 2.662.498 |
| davon kurzfristig | 527.645 | 338.819 |
| davon langfristig | 1.931.363 | 2.323.679 |
| Schuldscheindarlehen | 131.944 | 394.844 |
| davon kurzfristig | 32.738 | 119.046 |
| davon langfristig | 99.206 | 275.798 |
| Revolving Credit Facility | 175.110 | 101.235 |
| davon kurzfristig | 161.662 | 52.065 |
| davon langfristig | 13.448 | 49.170 |
| Geldhandel | 0 | 16.063 |
| Kontokorrent | 20.205 | 13.438 |
| Zinsabgrenzung | 22.220 | 25.668 |
Folgende Tabelle zeigt den Refinanzierungsrahmen der einzelnen Instrumente:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Anleihen TEUR | 5.000.000 | 5.000.000 |
| Commercial Paper TEUR | 750.000 | 750.000 |
| Syndizierte revolvierende Kreditfazilität TEUR | 250.000 | 0 |
| Revolving Credit Facility TEUR | 30.000 | 300.000 |
| Revolving Credit Facility TPLN | 150.000 | 100.000 |
| Revolving Credit Facility TCHF | 0 | 20.000 |
| Revolving Credit Facility TCLP | 20.250.000 | 20.250.000 |
| Revolving Credit Facility THRK | 125.000 | 125.000 |
| Geldhandel TEUR | 0 | 35.000 |
Der Referenzzins für die variabel verzinsten Anleihen, Schuldverschreibungen und Privatplatzierungen ist jeweils der 3-Monats-Euribor, wenn nichts anderes erwähnt wird. Die jeweils genannten Disagien werden ebenso wie die mit der jeweiligen Transaktion direkt korrespondierenden Anfangsaufwendungen mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit aufgelöst.
Grundsätzlich sind alle Schuldverschreibungen endfällig und unterliegen der Voraussetzung eines konstanten Ratings. Im Fall einer Herabstufung des Ratings durch Standard & Poor's ist eine vertragliche Anpassung (Erhöhung) des vereinbarten Zinssatzes vorgesehen. Da mit einer entsprechenden Herabstufung nicht gerechnet wird, wird derzeit auch auf eine Absicherung verzichtet.
Die Rahmendaten der über das Debt-Issuance Programm gezogenen Anleihen können der folgen den Aufstellung entnommen werden:
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| Laufzeit | Zinskupon | Buchwert | Buchwert | Nennbetrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | von | bis | Prozent p. a. | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR-Anleihe | 21.01.2016 | 21.01.2026 | 2,616 | 25.948 | 25.935 | 26.000 |
| EUR-Anleihe | 09.03.2016 | 09.04.2021 | 1,5 | 0 | 174.967 | 0 |
| EUR-Anleihe | 15.06.2016 | 15.06.2021 | 0,875 | 0 | 20.000 | 0 |
| EUR-Anleihe | 29.11.2016 | 02.02.2022 | 1,125 | 280.000 | 280.000 | 280.000 |
| EUR-Anleihe | 03.03.2017 | 03.03.2022 | 1,041 | 19.999 | 19.991 | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 06.07.2017 | 06.07.2021 | 0,738 | 0 | 24.992 | 0 |
| EUR-Anleihe | 06.07.2017 | 06.07.2021 | 0,695 | 0 | 34.989 | 0 |
| EUR-Anleihe | 07.09.2017 | 07.10.2022 | 0,875 | 199.752 | 199.492 | 200.000 |
| EUR-Anleihe | 05.12.2017 | 05.12.2024 | 0,97 | 14.987 | 14.983 | 15.000 |
| EUR-Anleihe | 28.03.2018 | 05.04.2023 | 1 | 266.742 | 266.538 | 267.000 |
| EUR-Anleihe | 11.05.2018 | 19.03.2021 | 0,02 | 0 | 19.988 | 0 |
| EUR-Anleihe | 15.05.2018 | 15.05.2025 | 1,423 | 54.936 | 54.916 | 55.000 |
| EUR-Anleihe | 22.05.2018 | 20.01.2021 | 0,02 | 0 | 20.000 | 0 |
| EUR-Anleihe | 28.08.2018 | 28.08.2024 | 1,048 | 29.968 | 29.955 | 30.000 |
| EUR-Anleihe | 16.11.2018 | 05.10.2023 | 1,5 | 299.380 | 299.082 | 300.000 |
| EUR-Anleihe | 28.01.2019 | 28.01.2022 | 0,957 | 10.000 | 9.994 | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 29.01.2019 | 29.01.2029 | 2,237 | 11.476 | 11.472 | 11.500 |
| EUR-Anleihe | 26.02.2019 | 05.04.2024 | 1,625 | 299.410 | 299.260 | 300.000 |
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| Bezeichnung | Nennbetrag 31.12.2020 TEUR |
|---|---|
| EUR-Anleihe | 26.000 |
| EUR-Anleihe | 175.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 280.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 25.000 |
| EUR-Anleihe | 35.000 |
| EUR-Anleihe | 200.000 |
| EUR-Anleihe | 15.000 |
| EUR-Anleihe | 267.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 55.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 30.000 |
| EUR-Anleihe | 300.000 |
| EUR-Anleihe | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 11.500 |
| EUR-Anleihe | 300.000 |
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| Laufzeit | Zinskupon | Buchwert 31.12.2021 | Buchwert 31.12.2020 | Nennbetrag 31.12.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR-Anleihe | 16.04.2019 | 16.04.2029 | 2,04 | 19.964 | 19.959 | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 25.04.2019 | 25.04.2024 | 1,131 | 19.982 | 19.974 | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 15.05.2019 | 15.05.2026 | 1,287 | 29.944 | 29.931 | 30.000 |
| EUR-Anleihe | 27.05.2019 | 27.11.2024 | 1,015 | 49.936 | 49.913 | 50.000 |
| EUR-Anleihe | 12.07.2019 | 12.07.2021 | Euribor 3M + 0,65 % | 0 | 19.989 | 0 |
| EUR-Anleihe | 09.10.2019 | 09.10.2026 | 0,681 | 26.460 | 26.451 | 26.500 |
| EUR-Anleihe | 10.10.2019 | 10.10.2022 | 0,244 | 9.997 | 9.993 | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 12.11.2019 | 09.01.2025 | 0,625 | 299.197 | 299.087 | 300.000 |
| EUR-Anleihe | 04.03.2020 | 15.02.2030 | 0,819 | 9.967 | 9.963 | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 09.04.2020 | 09.07.2025 | 3,95 | 329.474 | 198.932 | 325.000 |
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| Nennbetrag 31.12.2020 | |
|---|---|
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 30.000 |
| EUR-Anleihe | 50.000 |
| EUR-Anleihe | 20.000 |
| EUR-Anleihe | 26.500 |
| EUR-Anleihe | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 300.000 |
| EUR-Anleihe | 10.000 |
| EUR-Anleihe | 200.000 |
In 2021 wurden keine neuen EUR-Anleihen begeben, eine bestehende Anleihe wurde um 125.000 TEUR erhöht. Die Konditionen der in Euro erhöhten Anleihe ergeben sich aus der obigen Tabelle.
Sieben Anleihen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 315.000 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig zurückgezahlt.
Zudem bestehende Anleihen in Fremdwährung werden nachfolgend tabellarisch dargestellt. Die SEK-Anleihe mit einem Nennbetrag von 250.000 TSEK wurde im aktuellen Geschäftsjahr planmäßig zurückgezahlt.
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| Laufzeit | Zinskupon | Buchwert | Buchwert | Nennbetrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | von | bis | Prozent p. a. | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
31.12.2021 in Fremdwährung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| JPY-Anleihe | 02.07.2019 | 02.07.2029 | 0,95 | 53.528 | 55.152 | 7.000.000.000 |
| HKD-Anleihe | 13.09.2019 | 13.09.2029 | 2,844 | 56.430 | 52.371 | 500.000.000 |
| JPY-Anleihe | 20.09.2019 | 20.09.2022 | 0,5 | 7.666 | 7.896 | 1.000.000.000 |
| SEK-Anleihe | 11.10.2019 | 10.10.2021 | 0,65 | 0 | 24.902 | 0 |
| HKD-Anleihe | 11.03.2020 | 11.03.2030 | 2,5 | 33.865 | 31.431 | 300.000.000 |
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| Bezeichnung | Nennbetrag 31.12.2020 in Fremdwährung |
|---|---|
| JPY-Anleihe | 7.000.000.000 |
| HKD-Anleihe | 500.000.000 |
| JPY-Anleihe | 1.000.000.000 |
| SEK-Anleihe | 250.000.000 |
| HKD-Anleihe | 300.000.000 |
Die Rahmendaten der Schuldscheindarlehen in Euro können der folgenden Aufstellung entnommen werden:
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| Laufzeit | Zinskupon | Buchwert | Buchwert | Nennbetrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | von | bis | Prozent p. a. | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
31.12.2021 TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR-SSD | 29.04.2016 | 29.04.2026 | 2,35 | 0 | 10.980 | 0 |
| EUR-SSD | 20.10.2016 | 20.10.2026 | 1,702 | 0 | 19.954 | 0 |
| EUR-SSD | 24.01.2017 | 24.01.2022 | 1,058 | 10.000 | 9.995 | 10.000 |
| EUR-SSD | 23.02.2017 | 23.02.2027 | 2,083 | 0 | 19.952 | 0 |
| EUR-SSD | 01.09.2017 | 01.09.2021 | 0,654 | 0 | 10.000 | 0 |
| EUR-SSD | 05.02.2018 | 05.02.2021 | 0,62 | 0 | 25.000 | 0 |
| EUR-SSD | 05.02.2018 | 05.02.2021 | 0,626 | 0 | 10.000 | 0 |
| EUR-SSD | 14.02.2018 | 14.02.2028 | 2,13 | 0 | 5.000 | 0 |
| EUR-SSD | 14.02.2018 | 14.02.2028 | 2 | 4.992 | 4.990 | 5.000 |
| EUR-SSD | 14.02.2018 | 14.02.2028 | 1,979 | 998 | 9.969 | 1.000 |
| EUR-SSD | 26.02.2018 | 26.02.2021 | 0,65 | 0 | 10.000 | 0 |
| EUR-SSD | 24.04.2018 | 24.04.2028 | 1,865 | 0 | 4.967 | 0 |
| EUR-SSD | 24.04.2018 | 24.04.2028 | 1,865 | 0 | 39.719 | 0 |
| EUR-SSD | 06.07.2018 | 06.07.2023 | 0,82 | 9.991 | 9.986 | 10.000 |
| EUR-SSD | 06.07.2018 | 15.12.2027 | 1,773 | 1.995 | 4.986 | 2.000 |
| EUR-SSD | 25.07.2018 | 25.07.2022 | 0,68 | 0 | 10.000 | 0 |
| EUR-SSD | 15.08.2018 | 15.08.2023 | 0,92 | 8.000 | 8.000 | 8.000 |
| EUR-SSD | 03.09.2018 | 03.09.2021 | 0,47 | 0 | 10.000 | 0 |
| EUR-SSD | 04.09.2018 | 04.09.2022 | 0,69 | 0 | 20.000 | 0 |
| EUR-SSD | 15.11.2018 | 15.11.2021 | 0,95 | 0 | 30.000 | 0 |
| EUR-SSD | 25.01.2019 | 25.01.2029 | 2,282 | 4.986 | 9.968 | 5.000 |
| EUR-SSD | 29.03.2019 | 29.03.2022 | 0,78 | 10.000 | 10.000 | 10.000 |
| EUR-SSD | 19.03.2020 | 05.01.2023 | 0,96 | 19.000 | 19.000 | 19.000 |
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| Bezeichnung | Nennbetrag 31.12.2020 TEUR |
|---|---|
| EUR-SSD | 11.000 |
| EUR-SSD | 20.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 20.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 25.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 5.000 |
| EUR-SSD | 5.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 5.000 |
| EUR-SSD | 40.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 5.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 8.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 20.000 |
| EUR-SSD | 30.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 10.000 |
| EUR-SSD | 19.000 |
In 2021 wurden keine neuen Schuldscheindarlehen in Euro begeben. Planmäßige Rückzahlung erfolgten für sechs Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 95.000 TEUR. Vorzeitig getilgt wurden 148.000 TEUR.
Die Rahmendaten der Schuldscheindarlehen in Fremdwährung können der folgenden Aufstellung entnommen werden:
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| Laufzeit | Zinskupon | Buchwert | Buchwert | Nennbetrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | von | bis | Prozent p. a. | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
31.12.2021 in Fremdwährung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| CHF-SSD | 07.03.2017 | 07.03.2022 | 0,81 | 9.679 | 9.252 | 10.000.000 |
| DKK-SSD | 06.07.2018 | 06.07.2021 | 0,37 | 0 | 3.494 | 0 |
| SEK-SSD | 06.07.2018 | 06.07.2021 | 0,64 | 0 | 2.990 | 0 |
| SEK-SSD | 08.10.2018 | 08.10.2021 | 0,84 | 0 | 3.588 | 0 |
| PLN-SSD | 16.10.2018 | 16.10.2021 | 3,18 | 0 | 8.773 | 0 |
| DKK-SSD | 08.04.2019 | 08.04.2022 | 0,88 | 2.689 | 8.064 | 20.000.000 |
| CHF-SSD | 17.09.2019 | 17.09.2024 | 0,275 | 9.674 | 9.251 | 10.000.000 |
| CHF-SSD | 07.09.2020 | 07.09.2023 | 0,8975 | 29.003 | 27.717 | 30.000.000 |
| CHF-SSD | 09.09.2020 | 09.09.2025 | 0,97 | 9.673 | 9.249 | 10.000.000 |
| BRL-SSD | 17.03.2021 | 10.03.2025 | 2,74 | 1.264 | 0 | 7.977.449 |
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| Bezeichnung | Nennbetrag 31.12.2020 in Fremdwährung |
|---|---|
| CHF-SSD | 10.000.000 |
| DKK-SSD | 26.000.000 |
| SEK-SSD | 30.000.000 |
| SEK-SSD | 36.000.000 |
| PLN-SSD | 40.000.000 |
| DKK-SSD | 60.000.000 |
| CHF-SSD | 10.000.000 |
| CHF-SSD | 30.000.000 |
| CHF-SSD | 10.000.000 |
| BRL-SSD | 0 |
In 2021 wurde ein neues BRL-Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 10.000 TBRL begeben.
Alle Rückzahlungen der Schuldscheindarlehen in Fremdwährung erfolgten im Geschäftsjahr planmäßig.
Der GRENKE Konzern hat die Möglichkeit, Commercial Papers mit einem Gesamtvolumen von bis zu 750.000 TEUR und einer Laufzeit zwischen einem Tag und 364 Tagen zu begeben. Zum 31. Dezem ber 2021 ist das Commercial-Paper-Programm mit 0 TEUR ausgenutzt (Vorjahr: 0 TEUR).
Der GRENKE Konzern verfügt über die Möglichkeit, bei der Landesbank Hessen-Thüringen im Rahmen einer revolvierenden Darlehensfazilität mit einem Gesamtvolumen von 30.000 TEUR (die Inanspruchnahme kann auch teilweise in Schweizer Franken, Dänischen Kronen, Schwedischen Kronen sowie Britischer Pfund erfolgen), welche der GRENKE Finance Plc., Dublin / Irland, sowie teilweise der GRENKELEASING AG, Zürich / Schweiz, GRENKELEASING AB Stockholm / Schweden, GRENKELEASING ApS, Herlev / Dänemark und der Grenke-Leasing Ltd., Guildford / Großbritannien, zur Verfügung steht, jederzeit kurzfristig Gelder über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren aufzunehmen.
Zudem wurde im Geschäftsjahr eine neue syndizierte revolvierende Kreditfazilität über ein Volumen von 250.000 TEUR (die Inanspruchnahme kann auch teilweise in Schweizer Franken und Britischen Pfund erfolgen) abgeschlossen, welche der GRENKE Finance Plc., Dublin /Irland, sowie der GRENKELEASING AG, Zürich / Schweiz, und der Grenke-Leasing Ltd., Guildford / Großbritannien, die Möglichkeit bietet, jederzeit kurzfristig Gelder über eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten aufzunehmen. Darlehensgeber sind Deutsche Bank AG, DZ BANK AG, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Landesbank Hessen-Thüringen, Le Crédit Lyonnais, Norddeutsche Landesbank und SEB AB Frankfurt Branch.
Darüber hinaus bestehen weitere Fazilitäten mit der SEB AB und der Norddeutschen Landesbank, welche der GRENKELEASING Sp.z.o.o. die Möglichkeiten bieten, jederzeit kurzfristig Gelder bis zu einem Volumen von 150.000 TPLN und einer festen Laufzeit von jeweils drei Jahren bzw. von bis zu sechs Monaten aufzunehmen.
Der GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb / Kroatien, steht eine Fazilität mit der Raiffeisenbank Austria bis zu einem Volumen von 125.000 THRK und einer festen Laufzeit von zweieinhalb oder drei Jahren zur Verfügung.
Zudem besteht ein Rahmen i. H. v. 20.250.000 TCLP für die GC Rent Chile SpA für revolvierende Darlehensfazilitäten mit der HSBC Bank (Chile).
Zum 31. Dezember 2021 betrug das in Anspruch genommene Volumen der revolvierenden Darlehensfazilitäten 50.000 TEUR, 147.500 TPLN, 33.000 TGBP, 7.000 TDKK, 50.000 THRK, 16.567.200 TCLP sowie 31.000 TCHF (Vorjahr: 0 TEUR, 76.000 TPLN, 30.000 TGBP, 7.000 TDKK, 85.000 THRK, 18.480.000 TCLP sowie 10.000 TCHF).
Die mit der Bayerischen Landesbank bestehende nicht zugesagte Geldhandelslinie mit einer Garantie der GRENKE AG in Höhe von insgesamt 35.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2021 aufgelöst.
Zum 31. Dezember 2021 betrug das in Anspruch genommene Volumen der Kreditlinien 0 TCHF, 0 TGBP sowie 0 TPLN (Vorjahr: 6.000 TCHF, 3.500 TGBP sowie 30.000 TPLN).
Es bestehen verschiedene Kooperationen in Form von Globaldarlehen zwischen der GRENKE BANK AG und den Förderbanken Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), NRW.Bank, Thüringer Aufbaubank, Landeskreditbank Baden-Württemberg sowie der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg. Zudem besteht ein Förderdarlehen zwischen der GRENKE Finance Plc. und der Europäischen Investitionsbank. Diese ermöglichen die Einbindung öffentlicher Fördermittel in die Leasingfinanzierung der GRENKE AG. Die Förderung steht für regionale Investitionsvorhaben von Gewerbeunternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung.
Folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der in Anspruch genommenen Förderdarlehen bei den einzelnen Förderbanken:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Europäische Investitionsbank | 9.846 | 9.775 |
| NRW.Bank | 29.029 | 55.896 |
| Thüringer Aufbaubank | 2.112 | 3.552 |
| Investitionsbank des Landes Brandenburg | 417 | 1.467 |
| KfW | 104.842 | 176.443 |
| Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank | 891 | 1.345 |
| Zinsabgrenzung | 0 | 0 |
| SUMME DER FÖRDERDARLEHEN | 147.137 | 248.478 |
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Verbindlichkeiten aus Finanzschulden wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZSCHULDEN | ||
| Zugang Verbindlichkeiten/ Neuaufnahme aus der Refinanzierung | 656.354 | 1.123.549 |
| Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung | 47.461 | 54.390 |
| Zahlung/Rückzahlung von Verbindlichkeiten an Refinanzierer | - 1.328.446 | - 1.658.230 |
| Währungsdifferenzen | 20.982 | - 38.294 |
| VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DER REFINANZIERUNG | - 603.649 | - 518.585 |
| Zugang/Rückzahlung Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | - 139.908 | 641.888 |
| Aufwendungen aus der Verzinsung des Einlagengeschäfts | 10.568 | 9.028 |
| VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DEM EINLAGENGESCHÄFT | - 129.340 | 650.916 |
| VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DEN FINANZSCHULDEN | - 732.989 | 132.331 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 13.723 | 30.714 |
| Kreditorische Debitoren | 18.884 | 20.334 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 7.054 | 5.063 |
| Gehaltsverbindlichkeiten | 1.364 | 1.529 |
| Ausstehende Belastungen von Refinanzierern | 83 | 1.741 |
| Sozialabgaben | 1.574 | 1.285 |
| Lohn-/Kirchensteuer | 738 | 861 |
| Kundenzahlungen in Abwicklung | 925 | 1.143 |
| Verbindlichkeiten Kfz-Leasing | 203 | 283 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 196 | 154 |
| Kautionsverbindlichkeiten | 165 | 131 |
| Unterwegs befindliche Beträge | 3.824 | 1.292 |
| Verbindlichkeiten sonstige Steuern | 438 | 387 |
| Übriges | 6.430 | 17.559 |
| SUMME | 55.601 | 82.476 |
Der Rückgang der übrigen Posten ergibt sich im Wesentlichen aus der Veränderung der Verbindlichkeiten aus einem SEPA-Verrechnungskonto gegenüber Dritten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 14.369 TEUR).
Die Position abgegrenzte Mietraten enthält vertragliche Verbindlichkeiten in Höhe von 6.431 TEUR (Vorjahr: 6.078 TEUR). Diese resultieren aus erhaltenen Zahlungen für Dienstleistungen im Rahmen des Service-and-Protection-Geschäfts für das entsprechende Folgejahr. Die zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen vertraglichen Verbindlichkeiten werden im Folgejahr als Umsatz realisiert.
Unter der Position abgegrenzte Schulden sind folgende Sachverhalte abgebildet:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Beratungsleistungen | 3.664 | 6.266 |
| Personalleistungen | 7.633 | 7.485 |
| Übrige Kosten | 17.437 | 18.562 |
| SUMME | 28.734 | 32.313 |
Bei den übrigen Kosten handelt es sich insbesondere um abgegrenzte Schulden für ausstehende Rechnungen und Händlerboni. Sämtliche abgegrenzte Schulden haben kurzfristigen Charakter.
Die Rückstellungen für Pensionen betreffen verpflichtend durchzuführende fondsgedeckte Altersversorgungspläne (Spar- / Risikoversicherung), für die eine Nachschusspflicht für Unternehmen besteht - in der Schweiz für die GRENKELEASING AG, Zürich, und die GRENKEFACTORING AG, Basel - sowie die Pensionsverpflichtungen aus Endgehaltsplänen und Festbetragsplänen in Deutschland für die GRENKE BANK AG, Baden-Baden. Für die bestehenden Pensionspläne wurde ein Nettopensionsaufwand für das Geschäftsjahr 2021 von insgesamt 602 TEUR (Vorjahr: 733 TEUR) erfasst.
Die gewichtete durchschnittliche Duration des überwiegenden Anteils der Pensionsverpflichtungen beträgt 19,2 Jahre (Vorjahr: 18,6 Jahre).
Die Pensionsverpflichtungen der GRENKE BANK AG betreffen in der Vergangenheit abgeschlossene unmittelbare und unverfallbare Versorgungszusagen überwiegend an ausgeschiedene Mitarbeitende.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis folgender Parameter:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 1,00 % | 0,50 % |
| Erwartete künftige Rentenanpassungen | 1,70 % | 1,50 % |
| Angewendete Sterbetafel * | "Heubeck-Richttafeln 2018 G" | "Heubeck-Richttafeln 2018 G" |
* Von Prof. Klaus Heubeck.
Die Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSORIENTIERTEN VERPFLICHTUNGEN | ||
| LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS | 1.858 | 1.861 |
| Zinsaufwand | 9 | 15 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Ausbezahlte Leistungen | - 85 | - 82 |
| Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | - 79 | 64 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aus Planänderungen | 0 | 0 |
| LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS | 1.703 | 1.858 |
Nach dem schweizerischen beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) muss jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeitende gewähren. Der GRENKE Konzern unterhält in der Schweiz leistungsorientierte (kapitalbasierte) Pläne, welche von Stiftungen verwaltet werden, die rechtlich unabhängig vom Unternehmen sind.
Dem externen Gutachten liegen folgende versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 0,40 % | 0,20 % |
| Erwartete künftige Gehaltssteigerungen | 1,50 % | 1,50 % |
| Erwartete künftige Rentenanpassungen * | 0,00 % | 0,00 % |
| Angewendete Sterbetafel | BVG 2020 | BVG 2015 |
* Es wird eine Rentenanpassung von 0 Prozent unterstellt, da derzeit keine Renten an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens wurden folgende Aufwendungen und Erträge erfasst:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 602 | 733 |
| Zinsaufwand | 15 | 21 |
| Ertrag aus Verzinsung des Planvermögens | 8 | 12 |
Das Vermögen ist über einen Anschlussvertrag mit der Sammelstiftung BVG einer Lebensversicherungsgesellschaft in einem Kollektiv-Versicherungsvertrag investiert. Bei dieser Form einer Vollversicherung übernimmt der Lebensversicherer das Risiko, es kann somit nicht zu einer Unterdeckung kommen.
Zum 31. Dezember 2021 beträgt die unter den langfristigen Schulden ausgewiesene Rückstellung für Pensionen 3.163 TEUR (Vorjahr: 3.878 TEUR). Diese setzt sich aus einem ermittelten Barwert der Verpflichtungen (DBO) von 7.252 TEUR (Vorjahr: 7.762 TEUR), einem Zeitwert des Planvermögens von 4.088 TEUR (Vorjahr: 3.884 TEUR) und einem versicherungsmathematischen Gewinn von 1.160 TEUR (Vorjahr: -182 TEUR) zusammen.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSORIENTIERTEN VERPFLICHTUNGEN | ||
| LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS | 7.762 | 7.197 |
| Zinsaufwand | 15 | 21 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 602 | 733 |
| Gezahlte Leistungen | 205 | 223 |
| Beiträge der Teilnehmer des Plans | - 420 | - 526 |
| Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | - 1.228 | 84 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Umrechnungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 316 | 30 |
| LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS | 7.252 | 7.762 |
| ENTWICKLUNG DES VERMÖGENS | 0 | 0 |
| BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS | 3.884 | 3.930 |
| Erwartete Rendite | 8 | 12 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 301 | 324 |
| Beiträge der Teilnehmer des Plans | 205 | 223 |
| Gezahlte Leistungen | - 420 | - 526 |
| Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | - 68 | - 98 |
| Umrechnungsdifferenzen aus ausländischen Plänen | 178 | 19 |
| BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS | 4.088 | 3.884 |
Die in der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste resultieren aus:
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Veränderungen von demografischen Annahmen | - 510 | 0 |
| Veränderungen von finanziellen Annahmen | - 334 | 42 |
| Erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste | - 384 | 42 |
| SUMME | - 1.228 | 84 |
Die erfahrungsbedingten Anpassungen an das Vermögen betragen -68 TEUR (Vorjahr: -98 TEUR). Die Arbeitgeberbeiträge werden in der folgenden Periode auf 306 TEUR geschätzt.
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2020 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
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| Veränderung der Prämisse in % -Punkten | Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO in TEUR |
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO in TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 31.12.2021 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 0,25 | - 415 | 447 |
| Künftige Gehaltssteigerung | 0,25 | 65 | - 63 |
| Künftige Rentenanpassungen | 0,25 | 54 | - 52 |
| 31.12.2020 | |||
| Abzinsungssatz | 0,25 | - 468 | 505 |
| Künftige Gehaltssteigerung | 0,25 | 78 | - 75 |
| Künftige Rentenanpassungen | 0,25 | 61 | - 58 |
Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Berechnung der bilanzierten Verpflichtung.
Ein weiterer Teil der betrieblichen Altersversorgung besteht im Konzern aus beitragsorientierten Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.
Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Sie beliefen sich in 2021 auf insgesamt 5.536 TEUR (Vorjahr: 5.386 TEUR) und betrafen überwiegend die in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge. Die künftige Höhe dieser Aufwendungen hängt wesentlich von der Entwicklung der zugrunde liegenden Rentenversicherungssysteme ab.
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.
Das Grundkapital der GRENKE AG ist im Vergleich zum 31. Dezember 2020 unverändert. Es beträgt 46.495.573 EUR bei 46.495.573 Stückaktien ohne Nennwert. Auf jede Stammaktie entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 1 EUR. Alle Aktien besitzen die gleichen Rechte und Pflichten und sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Gewinn nach Steuern der Gesellschaft.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt 4.400 TEUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2021 2.218 TEUR.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt 4.500 TEUR zu erhöhen (bedingtes Kapital). An die Schaffung des bedingten Kapitals ist das Recht des Vorstands gekoppelt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von bis zu 500.000 TEUR auszugeben. Aus dem bedingten Kapital wurden bislang keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen begeben.
Durch die Hauptversammlung vom 6. August 2020 wurde die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 5. August 2025 ermächtigt. Ein Erwerb hat bislang nicht stattgefunden.
Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 12.184.291,78 EUR des Geschäftsjahres 2020 der GRENKE AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 29. Juli 2021. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt und die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt beschlossen:
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| EUR | |
|---|---|
| Bilanzgewinn 2020 | 12.184.291,78 |
| Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je Aktie auf insgesamt 46.495.573 Aktien | 12.088.848,98 |
| Gewinnvortrag (auf neue Rechnung) | 95.442,80 |
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wird der Vorstand der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,51 EUR je Aktie vorschlagen. Diese Ausschüttung ist zum 31. Dezember 2021 nicht als Verbindlichkeit erfasst.
Die Kapitalrücklage in Höhe von 298.019 TEUR (Vorjahr: 298.019 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus dem Börsengang der GRENKE AG im April 2000 und den Kapitalerhöhungen von Februar 2013, Mai 2014, Mai 2016, Juni 2018 und September 2020. Die Gewinnrücklagen umfassen neben den Gewinnrücklagen der GRENKE AG die Gewinnrücklagen und Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und konsolidierten strukturierten Unternehmen.
Am 22. Juli 2015 hat die GRENKE AG eine unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe (nicht kumulative, unbefristete Additional Tier 1, sogenannte AT1-Anleihe bzw. Hybridkapital) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 30.000 TEUR und einem Zinskupon von 8,25 Prozent begeben. Die Zinszahlungen für diese Anleihe bemessen sich an deren Nominalbetrag und sind für den Zeitraum vom Ausgabetag bis zum ersten möglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Danach wird der Zinssatz für jeweils fünf Jahre neu festgelegt. Zinszahlungen können ganz oder teilweise entfallen, sind nicht kumulativ und liegen im Ermessen des Emittenten. Zinszahlungen in Folgejahren werden nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum und unterliegen somit keiner Laufzeitbeschränkung. Sie können von der GRENKE AG zum ersten möglichen vorzeitigen Fälligkeitsdatum gekündigt werden und danach alle fünf Jahre. Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag war der 31. März 2021. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht der Investoren der Anleihe ist ausgeschlossen. Die Anleihen unterliegen den im jeweiligen Prospekt ausgeführten Bedingungen, die unter anderem beinhalten, dass die GRENKE AG die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier-1-Kernkapitalquote des GRENKE Konzerns unter 5,125 Prozent fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Am 20. Dezember 2016 wurde die Anleihe bei gleich bleibendem Zinskupon von 8,25 Prozent um weitere 20.000 TEUR nominal aufgestockt. Durch den geänderten Marktzinssatz gegenüber der Erstemission ergab sich ein zusätzliches Aufgeld von 600 TEUR. Die gesamte Hybridanleihe in Höhe von 50.000 TEUR wurde nicht zum ersten möglichen Termin am 31. März 2021 gekündigt. Somit verlängert sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026, der neue Zinskupon beträgt 7,33 Prozent.
Am 27. September 2018 hat die GRENKE AG eine weitere unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 7,0 Prozent begeben. Die Kriterien sind sonst identisch mit der begebenen AT1-Anleihe vom 22. Juli 2015.
Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag ist der 31. März 2023. Transaktionskosten wurden in Höhe von 1.425 TEUR direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
Am 5. Dezember 2019 hat die GRENKE AG eine weitere unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 5,375 Prozent begeben. Die Kriterien sind sonst identisch mit den zuvor begebenen AT1-Anleihen vom 22. Juli 2015 und 27. September 2018. Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag ist der 31. März 2026. Transaktionskosten wurden in Höhe von 1.286 TEUR direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.
Am 31. März 2021 hat die GRENKE AG planmäßig eine Zahlung in Höhe von 13.406.250 EUR an die Hybridkapitalgeber geleistet (Vorjahr: 10.663.680 EUR).
In den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals enthalten ist die Hedging-Rücklage, in der die ergebnisneutrale Erfassung der als Sicherungsgeschäft designierten Derivate dargestellt ist, die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne / Verluste, in der die erfolgsneutrale Wertentwicklung der leistungsorientierten Versorgungspläne abgebildet wird, die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse von Einheiten in Fremdwährung sowie die Neubewertungsrücklage aus Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9), in der die erfolgsneutrale Wertänderung der zum Zeitwert bilanzierten sonstigen Beteiligungen abgebildet wird (FVOCImR).
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den GRENKE Aktionären zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Konzernergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen in der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern behandelt und erfolgsneutral in der Gewinnrücklage erfasst.
Im vierten Quartal 2021 wurde durch den Verkauf der Minderheitsbeteiligung der GRENKE BANK AG (hundertprozentigen Tochter der GRENKE AG) am FinTech-Unternehmen viafintech GmbH in Höhe von 25,01 Prozent ein Betrag von 27,6 Mio. EUR an pay-safecard.com Wertkarten GmbH, Wien (Österreich), vereinnahmt. Die GRENKE BANK AG hatte sich im Jahr 2015 an der viafintech GmbH (damals noch firmierend unter "Cash Payment Solutions GmbH") beteiligt und wird das Unternehmen im Rahmen einer langfristigen Kooperationsvereinbarung als Hauptzahlungsabwickler weiter begleiten. Aus dem Verkauf hat GRENKE im vierten Quartal 2021 einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 23,0 Mio. EUR realisiert.
Bei der CTP Handels- und Beteiligungs GmbH lag zum 31. Dezember 2021 aufgrund von geänderten rechtlichen Umständen kein maßgeblicher Einfluss mehr vor. Damit wird die Gesellschaft zum Stichtag nicht mehr als assoziiertes Unternehmen klassifiziert.
Es ergaben sich keine weiteren Änderungen im Geschäftsjahr.
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| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Bewertungskategorie | Buchwert 31.12.2021 | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Zahlungsmittel | AC | 853.071 | ||
| Derivate Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ohne Sicherungsbeziehungen | FVPL | 8.890 | 8.890 | |
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert mit Sicherungsbeziehung | n. a. | 1.319 | 1.319 | |
| Leasingforderungen | n. a. | 5.118.972 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 6.050 | ||
| Sonstige Beteiligungen | FVOCIoR | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| davon Forderungen aus dem Factoringgeschäft | AC | 67.072 | ||
| davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft | AC | 137.463 | ||
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 61.643 | ||
| AGGREGIERTE KATEGORIEN | ||||
| AC | ||||
| FVPL | 8.890 | |||
| FVOCIoR | ||||
| n. a. | 1.319 |
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| Wertansatz nach IFRS 9 | ||
|---|---|---|
| TEUR | Fortgeführte Anschaffungskosten | Wertansatz nach IFRS 16 |
| --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Zahlungsmittel | 853.071 | |
| Derivate Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ohne Sicherungsbeziehungen | ||
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert mit Sicherungsbeziehung | ||
| Leasingforderungen | 5.118.972 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.050 | |
| Sonstige Beteiligungen | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| davon Forderungen aus dem Factoringgeschäft | 67.072 | |
| davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft | 137.463 | |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 61.643 | |
| AGGREGIERTE KATEGORIEN | ||
| 1.125.299 | ||
| 5.118.972 |
Bedeutung der Abkürzungen
FVPL: at Fair Value through Profit and Loss/erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten.
FVOCIoR: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling (Fair Value through OCI ohne Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte.
AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten (measured at amortised cost) bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
n. a.: nicht anwendbar/keine Kategorie nach IFRS 7.8.
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| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Bewertungskategorie | Buchwert 31.12.2021 | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Wertansatz nach IFRS 16 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||||||
| Finanzschulden | ||||||
| davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderung | AC | 3.665.083 | 3.665.083 | |||
| davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | AC | 1.411.969 | 1.411.969 | |||
| davon Bankschulden | AC | 111 | 111 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen | AC | 43.725 | 43.725 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung | FVPL | 4.403 | 4.403 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert mit Sicherungsbeziehung | n. a. | 16.381 | 16.381 | |||
| AGGREGIERTE KATEGORIEN | ||||||
| AC | 5.120.888 | |||||
| FVPL | 4.403 | |||||
| n. a. | 16.381 |
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| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Bewertungskategorie | Buchwert 31.12.2020 | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Wertansatz nach IFRS 16 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||||
| Zahlungsmittel | AC | 944.733 | 944.733 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung | FVPL | 4.212 | 4.212 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert mit Sicherungsbeziehung | n. a. | 3.304 | 3.304 | |||
| Leasingforderungen | n. a. | 5.636.292 | 5.636.292 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 6.384 | 6.384 | |||
| Sonstige Beteiligungen | FVOCIoR | 5.264 | 5.264 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| davon Forderungen aus dem Factoringgeschäft | AC | 53.582 | 53.582 | |||
| davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft | AC | 151.758 | 151.758 | |||
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 71.920 | 71.920 | |||
| AGGREGIERTE KATEGORIEN | ||||||
| AC | 1.228.377 | |||||
| FVPL | 4.212 | |||||
| FVOCIoR | 5.264 | |||||
| n. a. | 3.304 | 5.636.292 |
Bedeutung der Abkürzungen
FVPL: at Fair Value through Profit and Loss/erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten.
FVOCIoR: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling (Fair Value through OCI ohne Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte.
AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten (measured at amortised cost) bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
n. a.: nicht anwendbar/keine Kategorie nach IFRS 7.8.
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| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Bewertungskategorie | Buchwert 31.12.2020 | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Wertansatz nach IFRS 16 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||||||
| Finanzschulden | ||||||
| davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderung | AC | 4.268.732 | 4.268.732 | |||
| davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | AC | 1.541.309 | 1.541.309 | |||
| davon Bankschulden | AC | 69 | 69 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen | AC | 38.638 | 38.638 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung | FVPL | 11.676 | 11.676 | |||
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert mit Sicherungsbeziehung | n. a. | 13.623 | 13.623 | |||
| AGGREGIERTE KATEGORIEN | ||||||
| AC | 5.848.748 | |||||
| FVPL | 11.676 | |||||
| n. a. | 13.623 |
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| TEUR | Währungsumrechnung | Zins | Wertberichtigung | Aus Abgang | Nettoergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | - 16 | 0 | - 36.781 | - 81.168 | - 117.965 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | - 3.861 | 1.777 | 0 | - 9.315 | - 11.399 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | 2.816 | 0 | 0 | 0 | 2.816 |
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| TEUR | Währungsumrechnung | Zins | Wertberichtigung | Aus Abgang | Nettoergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | - 6.467 | 0 | - 131.260 | - 58.711 | - 196.438 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 12.995 | - 723 | 0 | - 622 | 11.650 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) | - 9.690 | 0 | 0 | 0 | - 9.690 |
Der nach der Effektivzinsmethode berechnete Gesamtzinsertrag betrug 7.118 TEUR (Vorjahr: 6.775 TEUR), der Gesamtzinsaufwand 13.067 TEUR (Vorjahr: 11.010 TEUR) für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für Eigenkapitalinstrumente, die unter der Klassifizierung FVOCIoR designiert sind, beträgt der im sonstigen Ergebnis erfasste Verlust 5.339 TEUR (Vorjahr: Verlust 241 TEUR).
Die Nettogewinne aus Leasingforderungen setzen sich aus Zinsertrag, Ergebnis aus Neugeschäft und Ergebnis aus der Verwertung zusammen. Sie betragen 441.797 TEUR (Vorjahr: 494.722 TEUR). Die Nettogewinne und -verluste bezogen auf Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, beinhalten neben den Marktwertänderungen (für Devisentermingeschäfte, dargestellt als Effekt aus der Währungsumrechnung und bei Zinssicherungsgeschäften als Effekt aus den Zinsen) die Ergebnisse aus den Zinsabgrenzungen sowie aus dem vorzeitigen Abgang im Rahmen einer frühzeitigen Veräußerung.
Bezogen auf die qualitativen und quantitativen Angaben bezüglich Ausfall-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten der frühestmöglichen nicht diskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen zum Stichtag des abgelaufenen sowie des vorangegangenen Geschäftsjahres analysiert. Die Beträge stimmen teilweise nicht mit den Beträgen aus der Bilanz überein, da es sich um undiskontierte Cashflows handelt.
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| TEUR | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| ART DER VERBINDLICHKEIT | |||||
| Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung | 0 | 552.848 | 586.580 | 2.425.854 | 220.013 |
| Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | 342.915 | 147.584 | 387.865 | 526.572 | 7.033 |
| Bankschulden | 111 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 3.352 | 9.228 | 25.840 | 6.660 |
| Sonstige Schulden | 0 | 55.570 | 31 | 2 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 43.725 | 0 | 0 | 0 |
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 6.892 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 3.269 | 7.854 | 2.207 | 7.454 |
| SUMME | 349.918 | 806.348 | 991.558 | 2.980.475 | 241.160 |
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| TEUR | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| ART DER VERBINDLICHKEIT | |||||
| Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung | 0 | 239.884 | 753.398 | 2.945.746 | 424.654 |
| Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft | 158.494 | 138.324 | 522.538 | 714.744 | 7.209 |
| Bankschulden | 69 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 3.458 | 9.594 | 28.610 | 9.809 |
| Sonstige Schulden | 0 | 82.457 | 19 | 26 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 38.638 | 0 | 0 | 0 |
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 4.708 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 1.142 | 3.392 | 7.401 | 13.364 |
| SUMME | 163.271 | 503.903 | 1.288.941 | 3.696.527 | 455.036 |
Bezüglich der Angaben zur Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf die Angaben im zusammengefassten Lagebericht.
Die Nominalvolumina und beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Gemäß den internen Richtlinien entsprechen die Nominalvolumina der derivativen Finanzinstrumente dem Volumen der mit den derivativen Finanzinstrumenten abgesicherten Grundgeschäfte.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Cross Currency Swaps | 62.239 | 851 | 23.208 | 1.764 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 57.058 | 468 | 166.513 | 2.069 |
| SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | 119.297 | 1.319 | 189.721 | 3.833 |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Zinsderivate | 244.770 | 1.130 | 389.794 | 351 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 10.121 | 7.760 | 55.343 | 3.332 |
| SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | 254.891 | 8.890 | 445.137 | 3.683 |
| GESAMT | 374.188 | 10.209 | 634.858 | 7.516 |
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Cross Currency Swaps | 111.968 | 7.987 | 176.106 | 13.623 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 283.353 | 8.394 | 248.498 | 8.458 |
| SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | 395.321 | 16.381 | 424.604 | 22.081 |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Zinsderivate | 464.414 | 387 | 198.033 | 1.356 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 97.234 | 4.016 | 63.593 | 1.862 |
| SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | 561.648 | 4.403 | 261.626 | 3.218 |
| GESAMT | 956.969 | 20.784 | 686.230 | 25.299 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sicherungsgewinne bzw. Sicherungsverluste, welche in der Hedging-Rücklage innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in der Berichtsperiode erfasst wurden. Außerdem werden die Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| GEWINNE/VERLUSTE IM GESCHÄFTSJAHR | ||
| Cross Currency Swap | 4.723 | - 9.167 |
| Devisentermingeschäfte | 309 | - 7.763 |
| Zinsderivate | 0 | - 27 |
| UMGLIEDERUNGSBETRÄGE IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | ||
| Cross Currency Swap | - 2.816 | 9.690 |
| Devisentermingeschäfte | - 327 | 7.840 |
| Zinsderivate | 0 | 0 |
| SUMME ZU-/RÜCK-FÜHRUNG-HEDGING RÜCKLAGE | 1.889 | 573 |
Der Ausweis der Umgliederungsbeträge erfolgt innerhalb der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "sonstigen betrieblichen Erträge" in der Position "Währungsumrechnungsdifferenzen". Bei den Umgliederungen handelt es sich zum einen um die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts. Diese Änderung würde sich ohne die Umgliederung auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Zum anderen werden die Kosten der Sicherung zeitanteilig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Anleihen in Fremdwährung (Cross Currency Swap) betrug 7.027 TEUR. Die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Fremdwährungsdarlehen (Devisentermingeschäfte) betrug -1.309 TEUR.
Als Small-Ticket-IT-Leasinggesellschaft bietet der GRENKE Konzern B2B-Kunden am Markt Leasingverträge unter anderem für mobile Gegenstände der Informationstechnologie an. Das Leasingportfolio, das heißt die Gesamtheit aller Leasingverträge, ist über die Laufzeit jedes einzelnen Vertrags fest kontrahiert. Damit sind sowohl die periodischen Raten als auch der der Ratenberechnung zugrunde liegende Zinssatz bei Vertragsabschluss fixiert. Eine nachträgliche Anpassung ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Vorzeitige Vertragsauflösungen (Rückkauf, Austauschoption, Kündigung etc.) werden vom GRENKE Konzern nur dann vorgenommen bzw. akzeptiert, wenn der mögliche Schaden (zum Beispiel aus entgangenen Zinsen) vom Leasingnehmer getragen wird. Jedem derivativen Kontrakt unterliegt ein wirtschaftliches Grundgeschäft mit einer entsprechend gegenläufigen Risikoposition. Vertragspartner sind nur Kreditinstitute mit einwandfreier Bonität. Deshalb und aufgrund der Diversifikation unserer Kontraktpartner spielt das maximale Ausfallrisiko eine untergeordnete Rolle und wird durch den Buchwert begrenzt. Bezogen auf die qualitativen und quantitativen Angaben hinsichtlich Ausfall-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken, wird auf den zusammengefassten Lagebericht, insbesondere auf den Risikobericht und auf den Bericht zur Finanz- und Vermögenslage verwiesen. Zudem verweisen wir auf die entsprechenden Angaben bei den einzelnen Bilanzposten.
Der Einsatz von Derivaten erfolgt ausschließlich und immer nur dann, wenn Grundgeschäfte eine Absicherung erforderlich machen. Grundgeschäfte sind dabei die für die Erreichung der Ziele des GRENKE Konzerns notwendigen, auf vertraglicher Grundlage eingegangenen Verpflichtungen. Der Bereich Treasury ist kein eigenständiges Profitcenter. Der Einsatz von Derivaten dient ausschließlich der notwendigen Sicherung des Erfolgs des Konzerns im satzungsmäßig festgelegten Geschäftsumfang.
Die abzusichernden Positionen werden hinsichtlich des Umfangs oder der Höhe weitgehend gesichert, wobei unterschiedliche Instrumente zum Einsatz kommen. Die Auswahl der einzelnen Instrumente ist immer eine Entscheidung der Geschäftsleitung unter Beachtung des Risikoprofils, das heißt der mit dem jeweiligen Risiko verbundenen Ertragschance.
Da es sich bei den eingesetzten Derivaten nicht um börsennotierte, standardisierte Finanzinstrumente handelt, sondern um sogenannte OTC-Derivate, werden anerkannte Bewertungsmethoden und -modelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Die für die Bewertung notwendigen Parameter wie Zinssätze, Zinsstrukturkurven sowie Devisenkassageschäfte und -terminkurse sind jederzeit am Markt beobachtbar und können über externe Informationsquellen abgerufen werden.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Geschäfts und der wachsenden Bedeutung ausländischer Märkte ist der GRENKE Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu begrenzen oder auszuschalten, kommen Derivate zum Einsatz. Zur Absicherung der Zahlungsströme aus der Refinanzierung der im Ausland gelegenen Tochterunternehmen werden bzw. wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Der GRENKE Konzern finanziert die durch die Tochterunternehmen generierten Leasingforderungen in Fremdwährung und erhält dann über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge Zahlungen in den entsprechenden Landeswährungen. Über die GRENKE Bank und die GRENKE Finance Plc. wurden zudem Darlehen an Tochterunternehmen in Fremdwährung ausgegeben. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte finden sich unter den Bilanzpositionen Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert bzw. Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert. Zum Stichtag gab es sowohl Devisentermingeschäfte mit einem positiven als auch solche mit einem negativen beizulegenden Zeitwert, sodass ein Ausweis auf der Aktivseite und auf der Passivseite erfolgt (siehe Tz. 7.3.1). Die Devisentermingeschäfte sind zum Teil als Sicherungsinstrumente im Sinne des IFRS 9 designiert.
Für die Devisentermingeschäfte mit Sicherungsbeziehung im Sinne des IFRS 9 gibt die folgende Tabelle Auskunft über die Fälligkeit der Nominalvolumina sowie über den gesicherten Durchschnittskurs.
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| TEUR | Fälligkeit der Nominalvolumina per 31.12.2021 | Gesicherter Durchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR Kauf | Bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AED | 4.652 | 0 | -- | 4,13 |
| AUD | 55.159 | 0 | -- | 1,65 |
| CAD | 55.951 | 0 | -- | 1,48 |
| CHF | 6.338 | 0 | -- | 1,04 |
| CLP | 4.681 | 0 | -- | 961,27 |
| DKK | 26.027 | 47.908 | -- | 7,44 |
| GBP | 17.079 | 0 | -- | 0,85 |
| PLN | 8.629 | 0 | -- | 4,64 |
| SEK | 42.081 | 50.761 | -- | 10,52 |
| SGD | 20.562 | 0 | -- | 1,62 |
| USD | 171 | 412 | -- | 1,20 |
Cross Currency Swaps wurden zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos von drei im Geschäftsjahr 2019 begebenen Fremdwährungsanleihen und einer im Ge schäftsjahr 2020 begebenen Fremdwährungsanleihe (HKY, JPY) sowie sich hieraus ergebenden Zinszahlungen eingesetzt. Der Ausweis des gesicherten Grundgeschäfts erfolgt unter den kurz- und langfristigen Finanzschulden (siehe Tz. 5.11.3.2). Die Cross Currency Swaps sind als Sicherungsbeziehung im Sinne des IFRS 9 designiert. Die vier bestehenden Cross Currency Swaps haben sich als wirksam erwiesen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden im sonstigen Ergebnis erfasst. Wechselkursgewinne und -verluste aus der Umrechnung der Fremdwährungsanleihen zum Kassakurs per 31. Dezember 2021 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Der entsprechende Betrag dieser Gewinne und Verluste wurde aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst, um die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Fremdwährungsanleihen zum Kassakurs per 31. Dezember 2021 auszugleichen (siehe Tz. 7.3.2).
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Fälligkeit der Nominalvolumina, den gesicherten Durchschnittskurs und die gesicherten Durchschnittszinssätze (arithmetisches Mittel).
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| Fälligkeit der Nominalvolumina per 31.12.2021 | |||
|---|---|---|---|
| TEUR Kauf | Bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | Mehr als 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- |
| CROSS CURRENCY SWAPS (EUR : HKD) | |||
| Nominalvolumen | 900 | 3.601 | 96.021 |
| Gesicherter Durchschnittskurs | 8,6 | 8,6 | 8,6 |
| Durchschnitts Zinssatz | 0,97 % | 0,97 % | 0,97 % |
| CROSS CURRENCY SWAPS (EUR : JPY) | |||
| Nominalvolumen | 9.412 | 3.838 | 60.435 |
| Gesicherter Durchschnittskurs | 121,27 | 121,62 | 121,62 |
| Durchschnitts Zinssatz | 1,53 % | 1,67 % | 1,67 % |
Bezüglich der Sensitivitäten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Marktpreisrisiken, welche im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts ausführlich erläutert werden.
Das Zinsrisiko resultiert für das Geschäft des GRENKE Konzerns in erster Linie aus der Sensitivität von Finanzschulden in Bezug auf die Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der GRENKE Konzern ist bestrebt, insbesondere die Auswirkungen solcher Risiken auf den Zinsaufwand bzw. das Zinsergebnis durch den Einsatz geeigneter Derivate zu begrenzen.
Die Emission von Anleihen und das Kontrahieren von Zinsswaps stellen Bestandteile der Umsetzung einer Finanzierungsstrategie dar, bei der der GRENKE Konzern die Liquiditätsbeschaffung und Zinssicherung getrennt vornimmt, um so möglichst viel Flexibilität zur Optimierung der Refinanzierung zu schaffen. Die hieraus gegebenenfalls resultierenden Risiken (variable Zahlungsströme) werden dann durch geeignete Zinsderivate abgesichert.
Die variable Refinanzierung der ABCP-Transaktion wird durch den Einsatz von Zinsswaps ökonomisch gesichert. Dabei handelt es sich aus Sicht des GRENKE Konzerns um Receiver Swaps. Es wird hierbei ein Festzins im Gegenzug in einen variablen Zins getauscht.
Bezüglich der Sensitivitäten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Marktpreisrisiken, welche im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts ausführlich erläutert werden.
Die Bilanzierung nach IFRS erfordert eine Dokumentation und Risikobetrachtung beim Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Besonders die Zweckbindung sowie die Übereinstimmung der wesentlichen vertraglichen Bedingungen zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft (Critical Term Match) bildet die entscheidende Basis einer im Sinne der Effektivität erfolgreichen Sicherungsbeziehung. Mit dem Einsatz von Derivaten zur Absicherung von Fremdwährungsanleihen und -darlehen an Konzernunternehmen in Fremdwährung bildet der GRENKE Konzern ein Hedge Accounting nach IFRS 9 ab. Die nach IFRS geforderte Effizienz der Sicherungsbeziehungen entspricht der vom GRENKE Konzern verfolgten Absicht, dass nur Risiken aus designierten Grundgeschäften derivativ besichert und Derivate zu keinem Zeitpunkt aus Gründen der Spekulation abgeschlossen werden.
Die Effektivitätstests für die einzelnen Finanzderivate, sofern eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 bilanziert wird, werden bei erstmaliger Designation des Sicherungsgeschäfts sowie am Ende eines jeden Quartals prospektiv auf Basis der "Critical Term Match"-Methode durchgeführt. Die Einzeldokumentation jeder Sicherungsbeziehung beschreibt das Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko, die Absicherungsbeziehung, die Strategie, das Sicherungsinstrument sowie die Effektivitätseinschätzung und nennt den Kontraktpartner.
Fremdwährungs-Cashflows stellen die Basis für die Devisentermingeschäfte und die Cross Currency Swaps dar. Diese Fremdwährungs-Cashflows werden bestimmt durch vertraglich festgelegte Zahlungszeit punkte in fremder Währung. Die auf Fremdwährung lautenden Zahlungsströme bilden die Grundlage für die Terminkontrakte und die Cross Currency Swaps. Die Absicherung kann als hochwirksam eingestuft werden, da nur die tatsächlichen Zahlungsströme abgesichert werden und niemals ein höherer Betrag. Die Termine der Finanzierung und der Währungsabsicherung fallen zusammen, um die bestmögliche wirtschaftliche Absicherung des Cashflow-Risikos zu gewährleisten.
Die Absicherungsbeziehungen zwischen den Cross Currency Swaps und den Fremdwährungsanleihen haben sich als äußerst effektiv erwiesen. Die wesentlichen vertraglichen Bedingungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts stimmen überein. Die Absicherungsbeziehungen zwischen den Fremdwährungsdarlehen an Konzernunternehmen und den Devisentermingeschäften mit Sicherungsbeziehung haben sich als äußerst effektiv erwiesen.
Für alle Derivate, für die das Hedge Accounting angewendet wurde, stimmen die wesentlichen vertraglichen Bedingungen zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft überein. Das Kreditrisiko der Gegenpartei des Sicherungsinstruments ist nicht dominierend, sodass die Absicherung prospektiv als hochwirksam angesehen wird.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten je Klasse von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
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| TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 | Buchwert 31.12.2021 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 | Buchwert 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| Leasingforderungen | 5.714.078 | 5.118.972 | 6.341.277 | 5.636.292 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 277.904 | 266.178 | 288.512 | 277.260 |
| davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft | 149.189 | 137.463 | 163.010 | 151.758 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| Finanzschulden | 5.067.695 | 5.077.163 | 5.672.117 | 5.810.110 |
| davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung | 3.635.882 | 3.665.083 | 4.095.744 | 4.268.732 |
| davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagegeschäft | 1.431.702 | 1.411.969 | 1.576.304 | 1.541.309 |
Darunter fallen die Bilanzpositionen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche originären Finanzinstrumente sind der Stufe 2 der Bemessungshierarchie zugeordnet, mit Ausnahme der börsennotierten Anleihen, die in den Verbindlichkeiten aus Refinanzierung enthalten und in der Stufe 1 der Bemessungshierarchie klassifiziert sind, sowie der sonstigen Beteiligung, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet ist. Der Buchwert der börsennotierten Anleihen zum Bilanzstichtag beträgt 2.459.008 TEUR (Vorjahr: 2.662.498 TEUR) und der beizulegende Zeitwert 2.427.015 TEUR (Vorjahr: 2.498.603 TEUR). Die originären finanziellen Vermögenswerte sind bis auf Leasingforderungen, welche gemäß IFRS 16 bewertet werden, und die sonstigen Beteiligungen, welche der Bewertungskategorie FVO-CIoR zugeordnet sind und somit zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, vollständig zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ebenfalls zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.
Zum Stichtag sind im GRENKE Konzern alle derivativen Finanzinstrumente, welche sich aus Zinsderivaten (Zinsswaps), Devisentermingeschäften und Cross Currency Swaps zusammensetzen, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sämtliche derivativen Finanzinstrumente sind der Stufe 2 der Bemessungshierarchie zugeordnet.
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| TEUR | Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 | Buchwert 31.12.2021 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 | Buchwert 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||||
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Cross Currency Swap | 851 | 851 | 1.764 | 1.764 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 468 | 468 | 2.069 | 2.069 |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Zinsderivate | 1.130 | 1.130 | 351 | 351 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 7.760 | 7.760 | 3.332 | 3.332 |
| GESAMT | 10.209 | 10.209 | 7.516 | 7.516 |
| FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||||
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Cross Currency Swap | 7.987 | 7.987 | 13.623 | 13.623 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 8.394 | 8.394 | 8.458 | 8.458 |
| DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG | ||||
| Zinsderivate | 387 | 387 | 1.356 | 1.356 |
| Fremdwährungsterminkontrakte | 4.016 | 4.016 | 1.862 | 1.862 |
| GESAMT | 20.784 | 20.784 | 25.299 | 25.299 |
Bei den im GRENKE Konzern verwendeten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um sogenannte OTC-Derivate (Over-the-Counter). Diese werden direkt mit einer Gegenpartei, die mindestens dem Investmentgrade entspricht, abgeschlossen. Es existieren somit keine notierten Börsenpreise.
Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand von Bewertungsmodellen unter Rückgriff auf beobachtbare Inputfaktoren. Bei Fremdwährungsterminkontrakten wird die Bewertung anhand eines Mark-to-Market-Bewertungsmodells vorgenommen. Bei Zinsderivaten wird der beizulegende Zeitwert über eine Barwertmethode ermittelt. Die verwendeten In putparameter für die Bewertungsverfahren werden Marktnotierungen entnommen. Dabei werden laufzeitkongruente Zinssätze in den gehandelten Währungen für Devisentermingeschäfte bzw. Zinssätze für Zinsderivate verwendet. Die ermittelten Werte werden mit einem sogenannten Add-on-Verfahren mit den Kupons der am Markt beobachtbaren laufzeitadäquaten Credit Default Swaps (CDS) der Gegenpartei bzw. des eigenen Ausfallrisikos multipliziert, um den beizulegenden Zeitwert dieser OTC-Derivate zu erhalten.
In nachfolgender Tabelle werden die angewandten Bewertungsmethoden sowie die verwendeten Inputfaktoren und Annahmen zur Bemessung der beizulegenden Zeitwerte dargestellt.
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| Art und Stufe | Bewertungsmethode | Inputfaktoren |
|---|---|---|
| BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 1 | ||
| Börsennotierte Anleihen | n. a. | Notierter Börsenpreis am Bewertungstag |
| BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 2 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows | Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei |
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts, Schuldscheindarlehen, Bankschulden) | Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows | Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Ausfallrisikos DVA (Debt Value Adjustment) |
| Devisentermingeschäfte/Cross Currency Swaps | Mark-to-Market | Verfügbare Zinssätze in den gehandelten Währungen zu Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Kontrahentenrisikos DVA (Debt Value Adjustment) bzw. des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei CVA (Credit Value Adjustment), die aus verfügbaren Credit-Default-Swap-(CDS-)Notierungen verwendet werden |
| Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows | ||
| Zinsderivate | Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows | Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Kontrahentenrisikos DVA (Debt Value Adjustment) bzw. des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei CVA (Credit Value Adjustment), die aus verfügbaren Credit-Default-Swap-(CDS-)Notierungen verwendet werden |
| BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 3 | ||
| Sonstige Beteiligungen (Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH) | Discounted-Cashflow-Modell | Businessplan der Finanzchef24 GmbH zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows; nachhaltige Wachstumsrate der zukünftigen Cashflows; Parameter zur Ermittlung des Diskontierungszinses (insbesondere risikoloser Zinssatz, Marktrisikoprämie, Betafaktor, Adjustierungsprämien) |
| Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows |
Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts der in der Bemessungshierarchie-Stufe 3 eingeordneten Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der planmäßige Bewertungsprozess der Beteiligung, die der Kategorie FVOCI ohne Recycling (FVOCIoR) zugewiesen ist, erfolgt jährlich auf Basis des vorgelegten aktualisierten Businessplans der Finanzchef24 GmbH.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert zu Beginn der Periode (01.01.) | 5.264 | 5.505 |
| Im Gewinn oder Verlust der Periode angesetzte Gewinne und Verluste | 0 | 0 |
| Im sonstigen Ergebnis der Periode angesetzte Gewinne und Verluste | - 5.264 | - 241 |
| Beizulegender Zeitwert zum Ende der Periode (31.12.) | 0 | 5.264 |
Als bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH wurden ein Diskontierungszins (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten, WACC) zwischen 16,4 und 19,6 Prozent (Vorjahr: zwischen 12,8 und 14,6 Prozent) und eine nachhaltige Wachstumsrate der zukünftigen Cashflows von 1 Prozent (Vorjahr: 2,6 Prozent) herangezogen. Eine Veränderung der bedeutenden nicht beobachtbaren Inputfaktoren innerhalb realistischer Bandbreiten würde zu keiner wesentlichen Änderung der Einschätzungen führen, die der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH zugrunde liegen.
Die folgende Tabelle zeigt übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte und die dazugehörige Verbindlichkeit mit den entsprechenden Buchwerten sowie beizulegenden Zeitwerten, bei denen das vertragliche Anrecht auf die Cashflows aus diesen finanziellen Vermögenswerten übertragen wurde.
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| TEUR | Buchwert | Buchwert dazugehörige Verbindlichkeit | Beizulegender Zeitwert | Zeitwert dazugehörige Verbindlichkeit | Nettoposition |
|---|---|---|---|---|---|
| ÜBERTRAGENE LEASINGFORDERUNGEN 31.12.2021 | 118.768 | 106.954 | 129.520 | 107.286 | 11.814 |
| Aus Forderungsverkaufsverträgen | 118.768 | 106.954 | 129.520 | 107.286 | 11.814 |
| ÜBERTRAGENE LEASINGFORDERUNGEN 31.12.2020 | 113.628 | 96.295 | 123.943 | 96.285 | 17.333 |
| Aus Forderungsverkaufsverträgen | 113.628 | 96.295 | 123.943 | 96.285 | 17.333 |
Für ergänzende Hinweise verweisen wir auf die weiteren Ausführungen unter Tz. 5.11.2.3 zu "Forderungsverkaufsverträgen".
Die Berichterstattung des GRENKE Konzerns über die Entwicklung seiner Segmente folgt der dominierenden Organisationsstruktur innerhalb des GRENKE Konzerns, die dem sogenannten Managementansatz folgt. Daher sind die operativen Segmente in Anlehnung an die Steuerung der Unternehmensbereiche in die Segmente Leasing, Bank und Factoring unterteilt, was dem Entscheidungsträger, dem Vorstand der GRENKE AG, dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Für die drei operativen Segmente liegen separate Finanzinformationen vor.
Innerkonzernlichen Transaktionen werden in der Spalte "Konsolidierung und Sonstiges" innerhalb der Segmentberichterstattung ausgewiesen.
Das Segment Leasing beinhaltet sämtliche Aktivitäten, die mit der Tätigkeit des Konzerns als Leasinggeber zusammenhängen. Das Dienstleistungsangebot umfasst dabei die Übernahme der Finanzierung für gewerbliche Leasingnehmer, die Vermietung, Service-, Protect- und Wartungsangebote sowie die Verwertung von Gebrauchtgeräten.
Der GRENKE Konzern hat sich dabei im Wesentlichen auf das sogenannte Small-Ticket-Leasing von IT-Produkten wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Servern, Bildschirmen und anderen Peripheriegeräten, Software, Telekommunikations- und Kopiertechnik, Medizintechnik sowie sonstigen IT-Produkten spezialisiert. Nahezu alle abgeschlossenen Leasingverträge sind Verträge mit Vollamortisationsanspruch.
Als Finanzierungspartner vor allem für KMU umfasst das Segment Bank die Aktivitäten der GRENKE BANK AG (nachfolgend auch "GRENKE Bank"). Im Rahmen von Kooperationen mit verschiedenen Förderbanken des Bundes und einzelner Bundesländer finanziert die GRENKE Bank Existenzgründungen. Zudem vergibt die GRENKE Bank Fördermittel für KMU und Freiberufler, die betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Über ihren Internetauftritt bietet die GRENKE Bank darüber hinaus Geldanlageprodukte wie beispielsweise Festgeldprodukte für private und gewerbliche Kunden an. Das Geschäft der Bank erfolgt schwerpunktmäßig mit deutschen Kunden. Neben dem Geschäft mit externen Kunden umfassen die Aktivitäten der GRENKE BANK AG auch die interne Refinanzierung des Leasingsegments des GRENKE Konzerns mittels des Ankaufs von Forderungen und der Ausgabe von Darlehen.
Im Segment Factoring bietet GRENKE klassische Factoringdienstleistungen mit der Fokussierung auf das Small-Ticket-Factoring. Dabei werden im Rahmen des echten Factorings sowohl das offene Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird, als auch das stille Factoring, bei dem der Debitor keine entsprechende Information erhält, angeboten. Daneben bietet das Segment auch Forderungsmanagement ohne Finanzierungsfunktion (unechtes Factoring) an; hier verbleibt das Delkredererisiko beim Kunden. Interne operative Erträge ergeben sich insbesondere aus der internen Refinanzierung.
Die Bilanzierungsgrundsätze, die zur Gewinnung der Segmentinformationen herangezogen werden, entsprechen den angewandten Bilanzierungsregeln des Konzernabschlusses (siehe Tz. 3). Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu marktüblichen Preisen.
Für die Beurteilung des Erfolgs des GRENKE Konzerns ist die zuständige Unternehmensinstanz, der Vorstand der GRENKE AG, verantwortlich. Dieser hat als wesentliche Erfolgsgrößen neben dem Wachstum des Neugeschäfts des Leasingsegments (Summe der Anschaffungskosten neu erworbener Leasinggegenstände) für die GRENKE Bank das Einlagevolumen und für das Factoringsegment die Bruttomarge bestimmt. Die Erfolgskomponenten der Segmente sind im zusammengefassten Lagebericht aufgeführt. Die weiteren Messgrößen umfassen insbesondere die operativen Segmenterträge, die zinsunabhängigen Aufwendungen, das Segmentergebnis vor dem sonstigen Finanzergebnis sowie die Personalaufwendungen, Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie die Abschreibungen. Das sonstige Finanzergebnis und die Steueraufwendungen/-erträge sind die wesentlichen Bestandteile der Konzernergebnisrechnung, die nicht in die einzelnen Segmentinformationen einfließen.
Die Segmenterträge der einzelnen Segmente setzen sich wie folgt zusammen:
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| ― | Leasing - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge, Ergebnis aus dem Servicegeschäft, Ergebnis aus dem Neugeschäft und Verwertungsergebnis |
| ― | Bank - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge |
| ― | Factoring - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge |
| ― | Bei den nicht zahlungswirksamen Posten handelt es sich um Wertminderungen |
Das Segmentvermögen beinhaltet die betriebsnotwendigen Vermögenswerte. Die Segmentschulden entsprechen dem jeweiligen Segment zuzurechnenden Verbindlichkeiten.
Segmentvermögen und -schulden berücksichtigen keine Steuerpositionen.
Die Spalte "Konsolidierung und Sonstiges" beinhaltet Transaktionen zwischen den Segmenten.
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| TEUR | Segment Leasing | Segment Bank | Segment Factoring | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Januar bis Dezember | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| OPERATIVE ERTRÄGE | ||||||
| Externe operative Erträge | 376.671 | 367.638 | - 9.650 | - 13.527 | 7.010 | 6.227 |
| Interne operative Erträge | - 55.805 | - 53.688 | 57.017 | 54.503 | - 1.212 | - 815 |
| SUMME OPERATIVE ERTRÄGE | 320.866 | 313.950 | 47.367 | 40.976 | 5.798 | 5.412 |
| davon zahlungsunwirksame Posten | 132.312 | 181.615 | 4.357 | 9.358 | - 333 | 1.484 |
| ZINSUNABHÄNGIGE AUFWENDUNGEN | ||||||
| Personalaufwand | 116.662 | 110.285 | 5.738 | 4.249 | 5.451 | 5.871 |
| Abschreibungen und Wertminderung | 27.877 | 26.394 | 921 | 2.436 | 3.639 | 924 |
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwand | 86.840 | 75.825 | 10.283 | 4.971 | 2.287 | 3.189 |
| SEGMENTERGEBNIS | 98.635 | 111.999 | 39.744 | 17.581 | - 5.763 | - 4.496 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | - 160 | - 98 | - 259 | - 302 | 0 | 0 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||||||
| GEWINN VOR STEUERN LT. KONZERNGEWINN- U. VERLUSTRECHNUNG | 98.475 | 111.901 | 39.485 | 17.279 | - 5.763 | - 4.496 |
| zum 31. Dezember (Vorjahr: zum 31. Dezember) | ||||||
| SEGMENTVERMÖGEN | 6.009.505 | 6.732.015 | 2.031.998 | 2.252.866 | 84.235 | 77.248 |
| davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 162 | 322 | 0 | 4.201 | 0 | 0 |
| SEGMENTSCHULDEN | 4.924.312 | 5.735.910 | 1.747.474 | 1.968.804 | 86.990 | 75.135 |
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| TEUR | Konsolidierung und Sonstiges | Konzern | ||
|---|---|---|---|---|
| Januar bis Dezember | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| OPERATIVE ERTRÄGE | ||||
| Externe operative Erträge | 0 | 0 | 374.031 | 360.338 |
| Interne operative Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SUMME OPERATIVE ERTRÄGE | 0 | 0 | 374.031 | 360.338 |
| davon zahlungsunwirksame Posten | 0 | 0 | 136.336 | 192.457 |
| ZINSUNABHÄNGIGE AUFWENDUNGEN | ||||
| Personalaufwand | - 321 | - 625 | 127.530 | 119.780 |
| Abschreibungen und Wertminderung | - 953 | - 883 | 31.484 | 28.871 |
| Vertriebs- und Verwaltungsaufwand | - 2.254 | - 2.356 | 97.156 | 81.629 |
| SEGMENTERGEBNIS | - 106 | 33 | 132.510 | 125.117 |
| Ergebnis aus at Equity bilanzierten Unternehmen | 0 | 0 | - 419 | - 400 |
| Sonstiges Finanzergebnis | - 8.591 | - 9.545 | - 8.591 | - 9.545 |
| GEWINN VOR STEUERN LT. KONZERNGEWINN- U. VERLUSTRECHNUNG | - 8.697 | - 9.512 | 123.500 | 115.172 |
| zum 31. Dezember (Vorjahr: zum 31. Dezember) | ||||
| SEGMENTVERMÖGEN | - 1.501.645 | - 1.775.672 | 6.624.093 | 7.286.457 |
| davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 0 | 0 | 162 | 4.523 |
| SEGMENTSCHULDEN | - 1.426.092 | - 1.708.050 | 5.332.684 | 6.071.799 |
Ein wesentlicher Effekt beim Gewinn vor Steuern lt. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Segment Bank ist auf den Verkauf der viafintech GmbH zurückzuführen.
Die wesentlichen geografischen Gebiete auf Länderebene, in denen mit externen Kunden operative Erträge generiert werden, sind Deutschland, Frankreich und Italien. Alle anderen Länder sind in "Sonstige Länder" zusammengefasst. Für die ausgewiesenen Länder werden die operativen Erträge und die langfristigen Vermögenswerte dargestellt. Die operativen Erträge enthalten den Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge, deren geografische Aufteilung anhand der Kundenverträge im Standort der Tochtergesellschaft erfolgt. Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte und sonstige Vermögenswerte auf Basis des Standorts der Tochtergesellschaft.
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| TEUR | Deutschland | Frankreich | Italien | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EXTERNE OPERATIVE ERTRÄGE (JANUAR BIS DEZEMBER) | 81.983 | 78.890 | 107.153 | 84.302 | 51.581 | 55.996 |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (ZUM 31. DEZEMBER) | 48.561 | 56.603 | 16.986 | 17.503 | 11.035 | 12.673 |
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| TEUR | Sonstige Länder | Konzern | ||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EXTERNE OPERATIVE ERTRÄGE (JANUAR BIS DEZEMBER) | 133.314 | 141.150 | 374.031 | 360.338 |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (ZUM 31. DEZEMBER) | 70.086 | 73.470 | 146.668 | 160.249 |
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des GRENKE Konzerns ist es, sicherzustellen, dass das zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Sicherung der Liquidität bestehende Bonitätsrating aufrechterhalten werden kann und dass eine lückenlose Wahrung der Risikotragfähigkeit im Rahmen der Anforderungen an den GRENKE Konzern durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement gegeben ist.
Der GRENKE Konzern überwacht sein Kapital unter anderem mithilfe der Eigenkapitalquote, dem Verhältnis zwischen bilanziellem Eigenkapital und Bilanzsumme. Gemäß den konzerninternen Richtlinien streben wir (wie im Vorjahr) eine Eigenkapitalquote von mindestens 16 Prozent an. Zudem wird über die Risikotragfähigkeitsrechnung des Konzerns und das Risikobegrenzungssystem bzw. die Limitierung von Risikopositionen die Überwachung und Sicherstellung des ökonomischen Eigenkapitals gewährleistet.
Die operativen Erträge beinhalten dieselben Positionen, wie sie bereits oben für die operativen Segmenterträge erläutert wurden. Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus den langfristigen Leasingforderungen, dem Sachanlagevermögen, den Nutzungsrechten, den Geschäfts- oder Firmenwerten, den sonstigen immateriellen Vermögenswerten und den sonstigen langfristigen Vermögenswerten zusammen.
Die GRENKE AG hat als Finanzdienstleistungsinstitut und übergeordnetes Unternehmen der Institutsgruppe die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen gemäß § 10a KWG i. V. m. Artikel 25 ff. der EU-Verordnung Nr. 575 / 2013 (Capital Requirement Regulation, kurz: CRR) zu erfüllen.
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis der GRENKE AG bestimmt sich nach dem Konsolidierungskreis des Konzerns. Für die Solvabilität der Institutsgruppe wird ebenfalls auf die Konzernzugehörigkeit abgestellt. Die Eigenmittel gemäß Artikel 72 ff. CRR werden im Rahmen der Erstellung der COREP-Meldung (Common Solvency Ratio Reporting) ermittelt.
Für die Darstellung der Eigenmittel verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht. Die Kapitalrendite nach § 26a KWG Abs. 1 Satz 4 beträgt 1,4 Prozent.
Unwiderrufliche Kreditzusagen betrugen 6.892 TEUR (Vorjahr: 4.708 TEUR) und resultieren aus dem Kreditgeschäft; sie beinhalten nicht in Anspruch genommene befristete Kontokorrentlinien und noch nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen und betreffen das Risikokonzentrationsland Deutschland. Der Betrag stellt auch das maximale Ausfallrisiko dar.
Für die Errichtung von Bürogebäuden bestehen zum 31. Dezember 2021 Verpflichtungen in Höhe von 123 TEUR (Vorjahr: 615 TEUR).
Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet-, Gebäudeinstandhaltungs- und Leasingverträgen. Mietverträge für gemietete Büros der Niederlassungen sowie geleaste Firmenfahrzeuge sind grundsätzlich in der Bilanz als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst.
Die nachfolgende Darstellung umfasst diejenigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, für die kein bilanzieller Ansatz einer Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 erfolgte, da die zugrundeliegenden Verträge entweder kein Leasingverhältnis im Sinne von IFRS 16 beinhalten oder von den Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte Gebrauch gemacht wurde. Die Darstellung beinhaltet außerdem Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die der GRENKE Konzern zum Bilanzstichtag bereits als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben.
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| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| NICHT IN DER BILANZ ALS LEASINGVERBINDLICHKEIT ERFASSTE MIET-, INSTAND-HALTUNGS- UND LEASINGVERPFLICHTUNGEN | ||
| Fällig im Folgejahr | 6.765 | 4.584 |
| Fällig in 1 bis 5 Jahren | 6.426 | 7.445 |
| Fällig nach 5 Jahren | 0 | 0 |
| SUMME | 13.191 | 12.029 |
Im Rahmen von drei Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen der Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Besitzgesellschaft (Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien) gegen die Betriebsgesellschaft tritt die Betriebsgesellschaft (GRENKE AG) aus Leasingverträgen mit Endleasingnehmern (Unterleasingvertrag) über Leasingobjekte, die Gegenstand eines Kaufvertrags zwischen Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft sind, Folgendes an die Besitzgesellschaft ab:
Sämtliche Forderungen, Ansprüche und Rechte aus diesen Unterleasingverträgen einschließlich etwaiger Ansprüche aus Verlängerungsmieten nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit, etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und auf Restwerte sowie Zahlung eines Kaufpreises aus dem Verkauf des betreffenden Leasinggegenstands. Mitabgetreten sind die Ansprüche aus Kredit- und Sachversicherungen aus dem jeweiligen Unterleasingvertrag, ferner eventuelle Ansprüche aus Rückkaufverpflichtungen von Lieferanten der Leasinggegenstände oder von Dritten. Der Käufer der Forderungen erwirbt das Sicherungseigentum an den Leasinggegenständen, die dem jeweiligen Forderungskaufvertrag zugrunde liegen.
Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 hat die GRENKE AG gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken e. V. eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds abgegeben. Damit einhergehend werden Verluste freigestellt, die dem Bundesverband zugunsten der GRENKE BANK AG entstehen würden.
Die GRENKE AG hat zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 für die folgenden Gesellschaften eine Patronatserklärung abgegeben:
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| ― | GRENKELEASING Magyarország Kft., Ungarn |
| ― | GRENKELEASING Sp.z.o.o., Polen |
| ― | GRENKELEASING ApS, Dänemark |
| ― | GRENKELEASING Oy, Finnland |
| ― | GRENKELEASING s.r.o., Tschechien |
| ― | GRENKE Renting Ltd., Malta |
| ― | GC Leasing Middle East FZCO, Vereinigte Arabische Emirate (VAE) |
| ― | GRENKEFACTORING AG, Schweiz |
| ― | Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien, Deutschland |
| ― | GRENKEFACTORING GmbH, Deutschland |
Hintergrund der Patronatserklärungen der GRENKE AG für die Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien und die GRENKEFACTORING GmbH ist die Nutzung der Waiver-Regelung nach § 2a Abs. 1 KWG i. V. m. Art. 7 CRR sowie i. V. m. § 2a Abs. 5 KWG durch die jeweilige Tochtergesellschaft.
Für die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA wurde die steuerliche Außenprüfung für die Geschäftsjahre 2005 bis 2009 im Jahr 2018 abgeschlossen. Zum Stichtag ist weiterhin ein Sachverhalt strittig, bei dem GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt. Für die Bewertung der unsicheren Steuerpositionen aus dem strittigen Sachverhalt wurde der wahrscheinlichste Wert als eine Steuerforderung angesetzt.
Im April 2018 wurde eine Prüfungsanordnung für die GRENKE BANK AG für den Zeitraum 01/2011 bis 12/2014 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die GRENKE BANK AG für den Zeitraum 1/2015 bis 12/2020 erlassen. Die Außenprüfungen erstrecken sich auf Versicherungsteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden vor. Da der Sachverhalt strittig ist und GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt, wurden form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor. Für die Bewertung der unsicheren Steuerpositionen aus dem strittigen Sachverhalt wurde der wahrscheinlichste Wert als eine Steuerrückstellung angesetzt.
Im Juli 2018 wurde eine Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 01/2012 bis 12/2017 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 1/2018 bis 12/2020 erlassen. Die Außenprüfungen erstrecken sich auf Versicherungsteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden vor. Da der Sachverhalt strittig ist und GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt, wurden form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor. Für die Bewertung der unsicheren Steuerpositionen aus dem strittigen Sachverhalt wurde der wahrscheinlichste Wert als eine Steuerrückstellung angesetzt.
Im September 2020 wurden die Prüfungsanordnungen für die GRENKE AG sowie deren Organgesellschaften für die Jahre 2015 bis 2018 erlassen. Diese wurden im Frühjahr 2021 um das Jahr 2019 erweitert. Der Beginn der Betriebsprüfung wurde im Oktober 2020 auf Mitte Februar 2021 verlegt. Die Betriebsprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 ist zum Stichtag noch nicht abgeschlossen. Es liegen auch noch keine finalen Prüfungsfeststellungen vor.
Darüber hinaus wurden die in Vorjahren begonnenen Betriebsprüfungen u. a. in Österreich, der Schweiz, Italien und Belgien teilweise beendet. Teilweise sind Sachverhalte strittig, bei denen GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt und entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt hat. In Frankreich wurde eine Betriebsprüfung in 2021 begonnen. Zum Stichtag liegen keine finalen Feststellungen vor. Soweit finale Feststellungen vorliegen bzw. unsichere Steuerpositionen aus strittigen Sachverhalten zu bewerten sind, wurden diese mit den wahrscheinlichsten Werten im Konzernabschluss abgebildet.
Die Aufwendungen für das Honorar des Abschlussprüfers setzen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 1.236 | 5.343 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 190 | 116 |
| SUMME | 1.426 | 5.459 |
Es ergeben sich im Geschäftsjahr 2021 periodenfremde Aufwendungen i. H. v. 1.980 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR) im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung 2020.
Dritte Parteien gelten als nahestehend, sofern eine Partei die GRENKE AG beherrscht oder an deren gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren geschäftliche oder operative Entscheidungen ausüben kann. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des GRENKE Konzerns gehören Personen in Schlüsselpositionen sowie Personen die diesem Personenkreis nahestehen sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen der GRENKE AG und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Bei unterjährigem Eintritt bzw. Ausscheiden werden die Transaktionen ab bzw. bis zu diesem Zeitpunkt gezeigt.
Transaktionen der GRENKE AG mit deren Tochtergesellschaften sind Geschäfte mit nahestehenden Dritten. Im Fall, dass die Transaktion im Rahmen der Konsolidierung eliminiert wird, entfällt eine Offenlegung. Geschäfte des GRENKE Konzerns mit assoziierten Unternehmen sind als Geschäfte mit nahestehenden Dritten offenzulegen.
Gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten der GRENKE BANK AG. Die GRENKE BANK AG hat zum Stichtag 31. Dezember 2021 Einlagen sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten in Höhe von 5.178 TEUR (Vorjahr: 574 TEUR) von assoziierten Unternehmen erhalten. Zudem bestehen Forderungen aus Darlehen in Höhe von 1.807 TEUR (Vorjahr: 600 TEUR). Es entstand ein Zinsaufwand von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie ein Zinsertrag von 45 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR). Des Weiteren besteht im GRENKE Konzern ein weiteres Darlehen gegenüber einem assoziierten Unternehmen in Höhe von 60 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
Offenzulegende Transaktionen mit Tochterunternehmen entstanden weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Geschäftsjahr 2020. Unter den konsolidierten Konzerngesellschaften und somit Tochterunternehmen im Sinne des Konzernabschlusses nach IFRS befinden sich dreizehn Franchisegesellschaften. Für diese Gesellschaften sowie für die Vertriebsagentur in Norwegen bestehen Optionsverträge, die es dem GRENKE Konzern ermöglichen, diese zu erwerben. Im Berichtsjahr wurde keine dieser Kaufoptionen ausgeübt. Zwischen der GRENKE AG und den Finanzinvestoren der Franchisegesellschaften wurde im Dezember 2020 zudem eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, mit dem Ziel, die Anteile der Franchisegesellschaften bis zum 31. Dezember 2021 zu erwerben. Die Vertragsverhandlungen stehen für zwei Franchisegesellschaften kurz vor dem Abschluss. Für die verbleibenden Franchisegesellschaften wird ein Vertragsabschluss im Jahr 2022 erwartet.
Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des GRENKE Konzerns direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG sowie diesem Personenkreis nahestehende Personen wie zum Beispiel Familienangehörige.
Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bietet die GRENKE BANK AG nahestehenden Personen in Schlüsselpositionen und diesem Personenkreis nahestehenden Personen Dienstleistungen an. Die GRENKE BANK AG hat zum Stichtag Einlagen sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten in Höhe von 16.918 TEUR (Vorjahr: 10.726 TEUR) von Personen in Schlüsselpositionen und diesem Personenkreis nahestehenden Personen erhalten. Der Zinsaufwand hierfür betrug 16 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR). Noch nicht ausgeglichene Kreditkartenkonten wiesen zum Stichtag einen Stand von 39 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) bei einem Kreditkartenlimit von 316 TEUR (Vorjahr: 316 TEUR) gegenüber nahestehenden Personen in Schlüsselpositionen aus. Eine weitere Kreditvergabe an diesen Personenkreis ist während der Berichtsperiode nicht erfolgt. Es entstanden mit Personen in Schlüsselpositionen Erträge in Höhe von 6 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) aus der Weiterverrechnung von Datenleitungskosten, Kfz-Kosten und weiteren Kosten. Zum Stichtag bestehen Forderungen in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) aus diesen Transaktionen. Dem GRENKE Konzern sind Aufwendungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) aus Transaktionen mit Personen in Schlüsselpositionen entstanden.
Die folgende Tabelle stellt die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 und IAS 24.17 dar. Eine detaillierte Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und eine individualisierte Darstellung der Vergütung nach den Vorschriften des DRS 17 wird im Vergütungsbericht (Download, www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-praesentationen/) wiedergegeben. Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten unter anderem auch die im üblichen Rahmen gewährten Sachbezüge.
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| TEUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 2.247 | 1.721 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 9 | 9 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0 | 0 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2.193 | 0 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 0 | 0 |
| SUMME | 4.449 | 1.730 |
Die Aufsichtsratsvergütung (inkl. Bezüge für Nebenleistungen) des Aufsichtsrats der GRENKE AG im Konzern belief sich auf insgesamt 408 TEUR (Vorjahr: 290 TEUR). Die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit ist in der Satzung der GRENKE AG festgelegt. Die Vergütung wird gemäß IAS 24.17 als kurzfristig fällige Leistung kategorisiert.
Unter den sonstigen nahestehenden Unternehmen fallen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Personen in Schlüsselpositionen bzw. diesem Personenkreis nahestehenden Personen. Unter den sonstigen nahestehenden Personen, sind Personen gemäß IAS 24.10 ausgewiesen, die wegen dem wirtschaftlichen Gehalt der Beziehung als nahestehende Person deklariert wurden.
Gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen resultieren Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG sowie aus Guthaben der Kontokorrentkonten. Die GRENKE BANK AG hat zum Stichtag 31. Dezember 2021 Einlagen sowie Guthaben der Kontokorrentkonten in Höhe von 3.477 TEUR (Vorjahr: 2.888 TEUR) von sonstigen nahestehenden Unternehmen erhalten. Kreditrahmen für Kontokorrentkonten wurden in Höhe von 793 TEUR (Vorjahr: 807 TEUR) bei einem Kontokorrentkreditlimit in Höhe von 840 TEUR (Vorjahr: 840 TEUR) in Anspruch genommen. Es entstand ein Zinsaufwand von 17 TEUR (Vorjahr: 170 TEUR) sowie ein Zinsertrag in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). Die Erträge mit sonstigen nahestehenden Unternehmen in Höhe von 433 TEUR (Vorjahr: 203 TEUR) resultieren im Wesentlichen aus Mieterträgen und Weiterberechnung von Standleitungskosten, Lizenzkosten und sonstigen Kosten. Des Weiteren entstanden im GRENKE Konzern Aufwendungen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen in Höhe von 421 TEUR (Vorjahr: 1.582 TEUR). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus Darlehen und Provisionen. Diesbezügliche Verbindlichkeiten, die hauptsächlich aus Darlehen resultieren, belaufen sich zum Stichtag auf 6.153 TEUR (Vorjahr: 5.128 TEUR). Forderungen gegenüber sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen, die überwiegend aus Collateral-Zahlungen an sonstige nahestehende Unternehmen und Personen bestehen, belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf 11.007 TEUR (Vorjahr: 10.664 TEUR).
Der Vorstand der GRENKE AG setzt sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
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| ― | Herr Michael Bücker, Diplom-Kaufmann, Berg, Vorstandsvorsitzender (ab 1. August 2021) |
| ― | Herr Dr. Sebastian Hirsch, Sinzheim, stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
| ― | Herr Gilles Christ, MBA, Wissembourg / Frankreich |
| ― | Frau Isabel Rösler, Diplom-Betriebswirtin (BA), Stuttgart (ab 1. Januar 2021) |
| ― | Frau Antje Leminsky, Diplom-Kauffrau, Baden-Baden, Vorstandsvorsitzende (bis 30. Juni 2021) |
| ― | Herr Mark Kindermann, Diplom-Kaufmann, Bühl (bis 8. Februar 2021) |
Die Vorstände vertreten die GRENKE AG gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem Prokuristen.
Nachfolgend werden die Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie die Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aufgeführt.
Herr Michael Bücker ist seit dem 22. Dezember 2021 Mitglied im Aufsichtsrat der GRENKE Service AG, Baden-Baden.
Herr Dr. Sebastian Hirsch war bis zum 7. August 2021 im Aufsichtsrat der GRENKE Bank AG, Baden-Baden. Er begleitet das Amt des Chief Financial Officers (CFO) und wurde mit Wirkung zum 1. November 2021 zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Darüber hinaus ist Herr Dr. Hirsch ab dem 22. Dezember 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden.
Herr Gilles Christ ist im Aufsichtsrat der GRENKE Service AG, Baden-Baden.
Seit diesem Geschäftsjahr begleitet Frau Isabel Rösler im Vorstand das neue Ressort des Chief Risk Officers (CRO). Sie verantwortet wesentliche interne Kontrollfunktionen wie Risikocontrolling, Compliance, Geldwäscheprävention und Datenschutz. Frau Isabel Rösler ist im Aufsichtsrat der GRENKE BANK AG, Baden-Baden (ab 27. Februar 2021) und der GRENKE Service AG, Baden-Baden (ab 16. April 2021).
Im Berichtszeitraum bis zum 30. Juni 2021 war Frau Antje Leminsky im Aufsichtsrat der GRENKE BANK AG, Baden-Baden, der Testo SE & Co. KGaA, Lenzkirch, und der Testo Management SE, Lenzkirch.
Herr Mark Kindermann war im Aufsichtsrat der Grenkefinance N.V., Vianen / Niederlande (bis 8. Februar 2021), sowie der GRENKE BANK AG, Baden-Baden (bis 8. Februar 2021).
Der Aufsichtsrat der GRENKE AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
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| ― | Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Baden-Baden, Vorsitzender, Professor für internationale Finanzwirtschaft und Geschäftsführer der ODEWALD & COMPAGNIE Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Berlin |
| ― | Herr Jens Rönnberg, Mainz, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Geschäftsleiter der Roennberg UG (haftungsbeschränkt), Mainz |
| ― | Herr Norbert Freisleben, Unterschleißheim, Diplom-Ökonom und Certified Public Accountant (CPA), Geschäftsführer NUFA GmbH, Böblingen und Karl Häge Verwaltungs GmbH, Langenau (seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Nils Kröber, Neuss, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der SKS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln sowie der DeaDia Ventures GmbH, Köln (seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer, Königstein, Rechtsanwalt und Steuerberater, Executive Chairman of the Boards of Directors der PMB Capital Limited, London, Vereinigtes Königreich (seit dem 29. Juli 2021) |
| ― | Frau Dr. Ljiljana Mitic, München, selbstständige Unternehmensberaterin , Geschäftsführerin Venture Value Partners GmbH |
| ― | Herr Wolfgang Grenke, Sinzheim, stellvertretender Vorsitzender (ruhend seit dem 21. September 2020), Kaufmann und Geschäftsführer der WGW Investment GmbH, Wien (bis 29. Juli 2021) |
| ― | Frau Claudia Krcmar, Baden-Baden, Geschäftsführerin der AMPIT GmbH, Sinzheim (bis 29. Juli 2021) |
| ― | Herr Florian Schulte, Baden-Baden, Geschäftsführer der S.K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden (bis 29. Juli 2021) |
Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Die Amtszeiten von Herrn Jens Rönnberg und Herrn Norbert Freisleben enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Nils Kröber endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Dr. Konstatin Nikolaus Maria Mettenheimer und Frau Dr. Ljiljana Mitic endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet.
Nachfolgend werden die Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie die Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aufgeführt
Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp war bis zum 15. September 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG, Baden-Baden.
Herr Jens Rönnberg wurde am 13. September 2021 in den Aufsichtsrat und am 15. September zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG bestellt.
Herr Norbert Freisleben ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der GANÉ AG, Aschaffenburg und der GANÉ Investment AG, Frankfurt am Main.
Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer ist Aufsichtsratsmitglied der HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, HQ Direct GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe und der TTTech Computertechnik AG, Wien sowie Vorsitzender des Verwaltungsrats der Brunneria Foundation, Liechtenstein, der Blues Seas Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands und der Eastwest Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands.
Frau Dr. Ljiljana Mitic ist Non-Executive Director der Computacenter plc, London / Großbritannien und wurde im September 2021 mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 in den Aufsichtsrat und zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der GRENKE Bank AG gewählt.
Herr Wolfgang Grenke war im Berichtszeitraum bis zum 25. November 2021 Vorsitzender des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KSC GmbH & Co. KGaA, Karlsruhe und Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG, Baden-Baden. Außerdem war er Präsident des Verwaltungsrates der GRENKELEASING AG, Zürich / Schweiz, sowie der GRENKE Factoring AG, Basel / Schweiz.
Herr Florian Schulte ist stellvertretener Aufsichtsratsvorsitzender der Softline AG, Leipzig, sowie Aufsichtsratsmitglied der Upside Beteiligungs AG, Grünwald (Berichtszeitraum bis 29. Juli 2021).
Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. GRENKE nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter www.grenke.de/ unternehmen/investor-relations/grenke-aktie/stimmrechte werden die Stimmrechtsmitteilungen, die mitgeteilt wurden, gemäß § 40 Wertpapierhandelsgesetz publiziert.
Mitgeteilte meldepflichtige Beteiligungen im Geschäftsjahr 2021:
Am 21. April 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 14. April 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,11 Prozent (das entspricht 2.373.936 Stimmrechten) betragen hat. Am 2. Juni 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 26. Mai 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,73 Prozent (das entspricht 2.198.343 Stimmrechten) betragen hat. Mit Mitteilung vom 28. Juli 2021 wurde gem. § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 16. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,00 Prozent (das entspricht 2.325.516 Stimmrechten) betragen hat. Des Weiteren wurde am 27. Juli 2021 von Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 19. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,98 Prozent (das entspricht 2.314.194 Stimmrechten) betragen hat. Am 29. Juli 2021 wurde mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 22. Juli 2021 auf 5,00 Prozent (das entspricht 2.326.440 Stimmrechten) gestiegen ist. Mit Mitteilung vom 4. August 2021 wurde gem. § 33 Abs. 1 WpHG die Unterschreitung der Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte am 28. Juli 2021 bekanntgegeben. Der Stimmrechtsanteil betrug an diesem Tag 4,08 Prozent (das entspricht 1.895.190 Stimmrechten). Am 09. August 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 30. Juli 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,08 Prozent (das entspricht 2.360.533 Stimmrechten) betragen hat. Am 2. September 2021 wurde mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 27. August 2021 auf 4,16 Prozent gesunken ist (das entspricht 1.935.031 Stimmrechten). Mit Mitteilung vom 14. Oktober 2021 hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GRENKE AG, Baden-Baden, Deutschland, am 7. Oktober 2021 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,76 Prozent (das entspricht 2.676.243 Stimmrechten) betragen hat.
Die GRENKE AG und GRENKE Finance Plc. beauftragten die DZ Bank mit der Umsetzung eines weiteren ABCP-Programms für die GRENKE LOCATION SAS. Das Mandat zur Gründung befindet sich seit Januar 2022 in der Umsetzung.
Es wurde ein "Letter of Intent" über den Kauf der GC Leasing AZ LLC und GC Leasing Singapore Pte Ltd unterzeichnet. Der Erwerb der Gesellschaften ist im ersten Quartal 2022 geplant.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat Ihre insitutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung bei der GRENKE AG und der GRENKE Bank AG abgeschlossen. Im Rahmen des turnusmäßigen "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) wurde die Höhe der erforderlichen Eigenmittel angepasst, die GRENKE mindestens zusätzlich vorzuhalten hat. Außerdem hat die BaFin die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsordnung angeordnet.
GRENKE hat ein umfangreiches organisatorisches Weiterentwicklungsprojekt aufgesetzt und einen Gutteil der Feststellungen bereits abgearbeitet. Der zusätzliche SREP-Kapitalzuschlag wird wieder aufgehoben, sobald sich die BaFin im Rahmen der üblichen Nachschauprüfungen von dieser Weiterentwicklung überzeugt hat. Das geplante Portfoliowachstum des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022 wird durch den zusätzlichen Kapitalzuschlag nicht beeinträchtigt.
Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag waren nicht zu verzeichnen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRENKE AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf den Internetseiten des Unternehmens (www.grenke.de/de/ investor-relations/corporate-governance/) dauerhaft zugänglich gemacht.
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| Sitz | Kapitalanteil 31.12.2021 in % 1 | |
|---|---|---|
| INLAND | ||
| GRENKE Service AG | Baden-Baden | 100 |
| Grenke Investitionen Verwaltungs | Baden-Baden | 100 |
| Kommanditgesellschaft auf Aktien | ||
| GRENKE BANK AG | Baden-Baden | 100 |
| GRENKEFACTORING GmbH | Baden-Baden | 100 |
| GRENKE Business Solutions GmbH & Co. KG | Baden-Baden | 100 |
| GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH | Baden-Baden | 100 |
| GRENKE digital GmbH | Karlsruhe | 100 |
| AUSLAND | ||
| GRENKELEASING s.r.o. | Prag/Tschechien | 100 |
| GRENKE ALQUILER S.L. | Barcelona/Spanien | 100 |
| Grenkefinance N.V. | Vianen/Niederlande | 100 |
| GRENKE RENT S.L. | Madrid/Spanien | 100 |
| GRENKELEASING AG | Zürich/Schweiz | 100 |
| GRENKELEASING GmbH | Wien/Österreich | 100 |
| GRENKELEASING ApS | Herlev/Dänemark | 100 |
| GRENKE LIMITED | Dublin/Irland | 100 |
| GRENKE FINANCE PLC | Dublin/Irland | 100 |
| GRENKE LOCATION SAS | Schiltigheim/Frankreich | 100 |
| GRENKE Locazione S.r.l. | Mailand/Italien | 100 |
| GRENKELEASING AB | Stockholm/Schweden | 100 |
| GRENKE LEASE Sprl | Brüssel/Belgien | 100 |
| Grenke Leasing Ltd. | Guildford/ Großbritannien | 100 |
| GRENKELEASING Sp. z o.o. | Posen/Polen | 100 |
| GRENKELEASING Magyarország Kft. | Budapest/Ungarn | 100 |
| Grenke Renting S.R.L | Bukarest/Rumänien | 100 |
| GRENKE RENTING S.A. | Lissabon/Portugal | 100 |
| GRENKELEASING s.r.o. | Bratislava/Slowakei | 100 |
| GRENKELEASING Oy | Vantaa/Finnland | 100 |
| GRENKELOCATION SARL | Munsbach/Luxemburg | 100 |
| GRENKEFACTORING AG | Basel/Schweiz | 100 |
| GRENKELEASING d.o.o. | Ljubljana/Slowenien | 100 |
| GRENKE Kiralama Ltd. Sti. | Istanbul/Türkei | 100 |
| GRENKE RENTING LTD. | Sliema/Malta | 100 |
| GC Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo/Brasilien | 100 |
| GRENKE Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo/Brasilien | 100 |
| GC Leasing Middle East FZCO | Dubai/VAE | 100 |
| GRENKE Hrvatska d.o.o. | Zagreb/Kroatien | 100 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G2" | Pantin/Frankreich | 100 2 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G3" | Pantin/Frankreich | 0 2 |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G4" | Pantin/Frankreich | 100 2 |
| Opusalpha Purchaser II Limited | Dublin/Irland | 0 2 |
| Kebnekaise Funding Limited | St. Helier/Jersey | 0 2 |
| CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC | Dublin/Irland | 0 2 |
| GF Faktor Zrt. | Budapest/Ungarn | 0 2 |
| GC Factoring Limited | London/Großbritannien | 0 2 |
| GC Crédit-Bail Québec Inc. | Montréal/Kanada | 0 2 |
| GC Leasing Ontario Inc. | Toronto/Kanada | 0 2 |
| GL Leasing British Columbia Inc. | Vancouver/Kanada | 0 2 |
| GC Rent Chile SpA | Santiago de Chile/ Chile | 0 2 |
| GC Lease Singapore Pte Ltd | Singapur/Singapur | 0 2 |
| GC Factoring Ireland Limited | Dublin/Irland | 0 2 |
| GC LEASING MELBOURNE PTY LTD | Melbourne/Australien | 0 2 |
| GC LEASING SYDNEY PTY LTD | Sydney/Australien | 0 2 |
| GC Faktoring Polska Sp.z.o.o. | Posen/Polen | 0 2 |
| SIA GC Leasing Baltic | Riga/Lettland | 0 2 |
| GC Leasing AZ LLC | Phoenix/USA | 0 2 |
| ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN | ||
| finux GmbH | Kassel | 33,03 3 |
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| Sitz | Kapitalanteil 31.12.2021 in % |
Ergebnis nach Steuern in TEUR |
Eigenkapital in TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| SONSTIGE BETEILIGUNGEN | ||||
| Finanzchef24 GmbH | München | 13,71 | - 1,3774 | - 1.620 4 |
1 Soweit nicht anders angegeben, beruht der beherrschende Einfluss auf einer Stimmrechtsmehrheit.
2 Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.
3 Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen beziehungsweise rechtlicher Umstände.
4 Werte gemäß letztem verfügbaren Jahresabschluss (nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften).
Gemäß Artikel 89 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV), die durch § 26a KWG in Verbindung mit § 64r Abs. 15 Satz 1 KWG in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist der GRENKE AG Konzern (im Folgenden GRENKE Konzern) verpflichtet, Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeit, der geografischen Lage, dem Umsatz, der Anzahl an Lohn- und Gehaltsempfängern in Vollzeitäquivalenten, dem Gewinn oder Verlust vor Steuern, den Steuern auf Gewinn oder Verlust sowie den erhaltenen öffentlichen Beihilfen aufgeschlüsselt nach Ländern offenzulegen.
Der GRENKE Konzern legt in diesem Bericht die geforderten Angaben zum 31. Dezember 2021 offen. Er umfasst dabei die erforderlichen Angaben für alle zu diesem Stichtag im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den handelsrechtlichen Konsolidierungskreis, der mit dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis identisch ist, einbezogenen Gesellschaften. Die geographische Zuordnung erfolgt auf Basis des juristischen Sitzes der Gesellschaften.
Führung und Handeln des GRENKE Konzerns basieren auf den Normen des deutschen Corporate Governance Kodex. Die weiteren Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Konzerns sind ausführlich im Jahresfinanzbericht dargelegt. Inner halb des Konzerns wird in diesem Bericht zwischen den Bereichen Leasing, Factoring und Bank/ Refinancing unterschieden. Das Segment Leasing bildet dabei das für den GRENKE Konzern bedeutsamste Segment und umfasst sämtliche Vorgänge, die mit der Leasingtätigkeit des Konzerns zusammenhängen. Dies umfasst je nach lokalen Gegebenheiten auch die Vermietung beweglicher Güter. Dabei werden gewerblichen Kunden vor allem IT-Produkte wie Drucker, Kopierer und nachrichtentechnische Produkte sowie Software ab einem Netto-Anschaffungswert von 500 EUR zur entgeltlichen Nutzung überlassen. Der Bereich Factoring beinhaltet klassische Factoringdienstleistungen, also den Ankauf von Forderungen gegen sofortige Zahlung. Der Fokus liegt auf betragsmäßig kleinen Forderungen. Das Segment Bank umfasst die Aktivitäten der GRENKE BANK AG, die vornehmlich über das Einlagengeschäft und den Forderungsankauf zur Refinanzierung des Konzerngeschäfts beiträgt, sowie vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Zusammenarbeit mit Förderbanken Darlehen zur Existenzgründung und Mikrokredite vergibt bzw. abwickelt. Die GRENKE BANK AG betreibt zum anderen über die Niederlassung in Norwegen eigenes Leasinggeschäft sowie in Italien und Portugal Factoringgeschäft. Im Bereich Refinancing steht zudem durch Tochterunternehmen sowie ebenfalls aufsichts- und handelsrechtlich konsolidierte Verbriefungsgesellschaften ohne Kapitalbeteiligung eine breite Palette mit Refinanzierungsinstrumenten zur Verfügung.
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| ― | Zinsergebnis ohne Schadensergebnis |
| ― | Serviceergebnis |
| ― | Neugeschäftsergebnis |
| ― | Verwertungsmehr-(+)/-minder(-)ergebnis |
| ― | sonstige betriebliche Erträge inkl. konzerninterne Erträge |
| ― | sonstiges Zinsergebnis inkl. konzerninternes Zinsergebnis |
In der folgenden Übersicht sind gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 Punkt 1 KWG alle in- und ausländischen Gesellschaften mit Firmenbezeichnung, Sitz und Art der Tätigkeit aufgeführt.
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| Land | Gesellschaft | Unternehmenssitz | Art der Tätigkeit/ Bereich |
|---|---|---|---|
| EU-STAATEN | |||
| Belgien | GRENKE LEASE Sprl | Brüssel | Leasing |
| Dänemark | GRENKELEASING ApS | Herlev | Leasing |
| Deutschland | GRENKE BANK AG | Baden-Baden | Bank/Refinancing |
| GRENKEFACTORING GmbH | Baden-Baden | Factoring | |
| GRENKE Investitionen Verwaltungs | Baden-Baden | Leasing/Refinancing | |
| Kommanditgesellschaft auf Aktien | |||
| GRENKE AG | Baden-Baden | Leasing | |
| GRENKE Service AG | Baden-Baden | Sonstiges | |
| GRENKE digital GmbH | Karlsruhe | Sonstiges | |
| GRENKE Business Solutions GmbH & Co. KG | Baden-Baden | Leasing | |
| GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH | Baden-Baden | Leasing | |
| Finnland | GRENKELEASING Oy | Vantaa | Leasing |
| Frankreich | GRENKE LOCATION SAS | Schiltigheim | Leasing |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G2" | Pantin | Refinancing | |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G3" | Pantin | Refinancing | |
| FCT "GK"-COMPARTMENT "G4" | Pantin | Refinancing | |
| Irland | GRENKE LIMITED | Dublin | Leasing |
| GRENKE FINANCE PLC | Dublin | Leasing/Refinancing | |
| GC Factoring Ireland Limited | Dublin | Factoring | |
| Opusalpha Purchaser II Limited | Dublin | Refinancing | |
| CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC | Dublin | Refinancing | |
| Italien | GRENKE Locazione S.r.l. | Mailand | Leasing |
| GRENKE BANK AG Branch Italy | Mailand | Factoring | |
| Kroatien | GRENKE Hrvatska d.o.o. | Zagreb | Leasing |
| Lettland | SIA GC Leasing Baltic | Riga | Leasing |
| Luxemburg | GRENKELOCATION SARL | Munsbach | Leasing |
| Malta | GRENKE RENTING LTD. | Sliema | Leasing |
| Niederlande | Grenkefinance N.V. | Vianen | Leasing |
| Österreich | GRENKELEASING GmbH | Wien | Leasing |
| Polen | GRENKELEASING Sp.z.o.o. | Posen | Leasing |
| GC Faktoring Polska Sp.z.o.o. | Posen | Factoring | |
| Portugal | GRENKE RENTING S. A. | Lissabon | Leasing |
| GRENKE BANK AG - Sucursal em Portugal | Lissabon | Factoring | |
| Rumänien | Grenke Renting S.R.L. | Bukarest | Leasing |
| Schweden | GRENKELEASING AB | Stockholm | Leasing |
| Slowakei | GRENKELEASING s.r.o. | Bratislava | Leasing |
| Slowenien | GRENKELEASING d.o.o. | Ljubljana | Leasing |
| Spanien | GRENKE ALQUILER S.L. | Barcelona | Leasing |
| GRENKE RENT S.L. | Madrid | Leasing | |
| Tschechische Republik | GRENKELEASING s.r.o. | Prag | Leasing |
| Ungarn | GRENKELEASING Magyarország Kft. | Budapest | Leasing |
| GF Faktor Zrt. | Budapest | Factoring | |
| DRITTSTAATEN | |||
| Australien | GC LEASING MELBOURNE PTY LTD | Melbourne | Leasing |
| GC LEASING SYDNEY PTY LTD | Sydney | Leasing | |
| Brasilien | GC Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo | Leasing |
| GRENKE Locação de Equipamentos LTDA | São Paulo | Sonstiges | |
| Chile | GC Rent Chile SpA | Santiago de Chile | Leasing |
| Jersey | Kebnekaise Funding Limited | St. Helier | Refinancing |
| Kanada | GL Leasing British Columbia Inc. | Vancouver | Leasing |
| GC Leasing Ontario Inc. | Toronto | Leasing | |
| GC Crédit-Bail Québec Inc. | Montréal | Leasing | |
| Norwegen | GRENKE BANK AG BRANCH NORWAY | Lysaker | Leasing |
| Schweiz | GRENKELEASING AG | Zürich | Leasing |
| GRENKEFACTORING AG | Basel | Factoring | |
| Singapur | GC Lease Singapore Pte Ltd | Singapur | Leasing |
| Türkei | GRENKE Kiralama Ltd. Sti. | Istanbul | Leasing |
| Vereinigte Arabische Emirate | GC Leasing Middle East FZCO | Dubai | Leasing |
| Vereinigtes Königreich | Grenke Leasing Ltd | Guildford | Leasing |
| GC Factoring Limited | London | Factoring | |
| Vereinigte Staaten von Amerika | GC Leasing AZ LLC | Phoenix | Leasing |
Im Weiteren folgen die länderspezifischen Angaben gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 Punkte 2 bis 6 KWG. Die Angaben erfolgen auf Länderbasis nach IFRS-Umstellung und vor konzerninternen Verrechnungen.
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| Land | Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 1 in Vollzeitäquivalenten | Umsatz (in Mio. Euro) |
Gewinn oder Verlust vor Steuern (in Mio. Euro) |
Steuern auf Gewinn oder Verlust (in Mio. Euro) 2 |
Erhaltene öffentliche Beihilfen (in Mio. Euro) |
|---|---|---|---|---|---|
| EU-STAATEN | |||||
| Belgien | 24 | 8,9 | 0,2 | 1,0 | 0 |
| Dänemark | 31 | 5,1 | -2,7 | - 0,2 | 0 |
| Deutschland | 736 | 222,5 | 20,5 | 5,6 | 0 |
| Finnland | 36 | 3,7 | - 1,4 | 0,0 | 0 |
| Frankreich | 174 | 42,7 | 16,6 | 4,3 | 0 |
| Irland | 54 | 224,4 | 70,5 | 8,6 | 0 |
| Italien | 206 | 97,4 | 11,7 | 4,1 | 0 |
| Kroatien | 15 | 2,7 | 2,0 | 0,4 | 0 |
| Lettland | 5 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0 |
| Luxemburg | 4 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0 |
| Malta | 4 | 0,2 | - 0,4 | 0,0 | 0 |
| Niederlande | 35 | 4,0 | -0,7 | - 0,1 | 0 |
| Österreich | 19 | 6,5 | 1,2 | 0,1 | 0 |
| Polen | 44 | 3,7 | - 0,4 | 0,6 | 0 |
| Portugal | 56 | 6,6 | 1,1 | 0,2 | 0 |
| Rumänien | 25 | 1,5 | - 0,4 | - 0,1 | 0 |
| Schweden | 22 | 4,9 | 0,4 | 0,1 | 0 |
| Slowakei | 8 | 0,9 | 0,0 | 0,1 | 0 |
| Slowenien | 10 | 0,8 | - 0,2 | 0,0 | 0 |
| Spanien | 73 | 15,1 | 2,0 | 0,5 | 0 |
| Tschechische Republik | 7 | 0,7 | - 0,2 | - 0,3 | 0 |
| Ungarn | 21 | 1,2 | - 0,2 | 0,1 | 0 |
| DRITTSTAATEN | |||||
| Australien | 18 | 5,1 | 1,2 | 1,2 | 0 |
| Brasilien | 33 | 6,7 | 0,1 | - 0,8 | 0 |
| Chile | 13 | 2,3 | 0,6 | 0,0 | 0 |
| Jersey | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0 | |
| Kanada | 14 | 3,9 | 0,4 | 1,0 | 0 |
| Norwegen | 3 | 2,7 | 1,6 | 0,0 | 0 |
| Schweiz | 38 | 11,0 | - 0,1 | - 0,1 | 0 |
| Singapur | 7 | 0,0 | -3,2 | 0,0 | 0 |
| Türkei | 12 | 0,2 | - 1,7 | 0,0 | 0 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 12 | 2,2 | - 0,5 | 0,0 | 0 |
| Vereinigtes Königreich | 75 | 28,3 | 9,9 | 2,1 | 0 |
| Vereinigte Staaten von Amerika | 3 | 0,1 | - 0,4 | 0,0 | 0 |
1 Ohne Mitarbeiter in Elternzeit oder Mutterschutz und einschließlich Geschäftsleitung und Auszubildende.
2 Angaben inkl. latenter Steuern.
Die Kapitalrendite nach § 26a KWG Abs. 1 Satz 4 beträgt 1,4 Prozent.
An die GRENKE AG, Baden-Baden
Wir haben den Konzernabschluss der GRENKE AG, Baden-Baden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der GRENKE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Ermittlung der Wertberichtigungen auf nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen
2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Im Konzernabschluss der GRENKE AG werden nicht performende Forderungen aus gekündigten Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von EUR 563,8 (8,5 % der Bilanzsumme) sowie Wertberichtigungen auf diese Forderungen von EUR 421,7 Mio ausgewiesen.
Die GRENKE AG wendet die Regelungen des IFRS 9 unter Berücksichtigung des Lifetime Expected Loss zur Bewertung von nicht performenden Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen an.
Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen für nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Ermittlung der Verlustquoten der nicht performenden Forderungen, die weiteren in dem Modell verwendeten Schätzparameter, die hierfür getroffenen Annahmen und mögliche Modellanpassungen aufgrund der Erkenntnisse aus Modell-Validierungen. Diese Ermessensentscheidungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die COVID-19-Pandemie noch verstärkt werden. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von einer hohen Sach- und Fachkenntnis einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern.
Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Zu den auf nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Kapitel 3.18.2 "Ermittlung der Wertberichtigungen auf Leasingforderungen" und Kapitel 5.2 "Leasingforderungen".
Im Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen vorgenommen.
Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf solche Forderungen verschafft. Hierzu haben wir auf Basis einer Durchsicht von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf solche Forderungen Methoden, Verfahren und Kontrollen beurteilt und deren Umsetzung nachvollzogen. Zudem haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt.
Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Bei der Bestimmung von Art und Umfang der erforderlichen Prüfungshandlungen und -nachweise haben wir auch unsere Feststellungen hinsichtlich der Wirksamkeit der übergeordneten IT-Kontrollen berücksichtigt. Unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten haben wir insbesondere die nachfolgenden aussagebezogenen Prüfungshandlungen durchgeführt.
Wir haben die grundsätzliche Eignung des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigungen sowie die Eignung der in die Verfahren einfließenden Schätzparameter analysiert.
Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigung methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Modell zur Ermittlung der Wertberichtigung auf nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen einbezogen wurden. Zudem haben wir die jährliche Validierung wesentlicher Schätzparameter nachvollzogen.
Wir haben in Stichproben die Ermittlung der wesentlichen Schätzparameter auf Portfolioebene eingesehen und nachvollzogen, wie sich diese für die Ermittlung relevanten Daten aus den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsströmen und Salden ergeben. Es erfolgte ein Abgleich mit den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsstrom- und Bestandsgrößen zu den zugrundeliegenden Vertragsgrundlagen. In einer Stichprobe wurde die Ermittlung der Bearbeitungsklassen (Bezahlstatus der Leasing- und Mietkaufverträge) und die Zuordnung der Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen zu den Bearbeitungsklassen auf Richtigkeit geprüft.
Abschließend umfasste unsere Prüfung die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells hinsichtlich der ermittelten Wertberichtigungen auf nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 41,0 Mio (0,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft.
Die Berechnung des beizulegenden Werts ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Die COVID-19-Pandemie beeinflusst weiterhin die Marktbedingungen erheblich und erhöht die Unsicherheit in Bezug auf die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und der damit verbundenen Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte.
Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Kapitel 3.8 "Geschäfts- oder Firmenwerte", zu den damit im Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzunsicherheiten auf die Angabe im Konzernanhang in Kapitel 3.18 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen" sowie zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert auf die Angabe im Konzernanhang in Kapitel 5.7 "Geschäfts- oder Firmenwerte".
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des angewendeten Bewertungsverfahrens und der wesentlichen Bewertungsannahmen zur Ableitung der jeweiligen beizulegenden Werte sowie die richtige und stetige Anwendung des Bewertungsverfahrens unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt.
Dafür haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft. Dabei haben wir uns insbesondere mit dem von der Gesellschaft zur Bewertung herangezogenen Modell, den darin verwendeten Parametern und den diesbezüglich getroffenen Annahmen befasst und die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Erstellung der Unternehmensplanungen beurteilt.
Wir haben unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme, die Planungsannahmen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und eine Abstimmung zu der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Konzernplanung vorgenommen. Ferner haben wir die Konsistenz der Planung auf Basis von Zeitreihenanalysen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen sowie weiteren externen Datenquellen beurteilt.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir für eine Auswahl an Werttreibern der Planungen mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen wesentlicher Bewertungsparameter auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben.
Ergänzend haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bereits ein Abschreibungsbedarf identifiziert wurde und wo Anhaltspunkte für einen weiteren Abschreibungsbedarf bestehen.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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| ― | die in Kapitel 8 "Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die in Kapitel 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung, |
| ― | die Informationen auf die sich der Querverweis in der Einleitung sowie Kapitel 7 des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/berichte-und-praesentationen, |
| ― | die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 2.7.5 "Liquidität" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: https://www.grenke.de/ unternehmen/investor-relations/fremdkapital/emittierte-anleihen, |
| ― | die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 8.5 "Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/unternehmen/ investor-relations/corporate-governance/melde-pflichtige-wertpapiere, |
| ― | die in Kapitel 1.3 "Steuerungssystem" enthaltende Leistungsindikatoren", |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "GRENKE_AG_ KA_2021.zip" (SHA256-Hashwert: 12e01fca95ab 22644a164219eecadfb886440bb745a487 a72b651138bc3d317f) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. September 2021 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der GRENKE AG, Baden-Baden, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
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| ― | Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach International Standard on Related Services 4400. |
| ― | Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870). |
| ― | Steuerberatungsleistungen im Ausland. |
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Kauselmann.
Frankfurt am Main, 11. März 2022
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Grunwald, Wirtschaftsprüfer
gez. Kauselmann, Wirtschaftsprüfer
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Baden-Baden, den 11. März 2022
Michael Bücker Vorstandsvorsitzender (CEO
Gilles Christ Vertriebsvorstand (CSO
Dr. Sebastian Hirsch Finanzvorstand (CFO), stellvertretender, Vorstandsvorsitzender
Isabel Rösler Risikovorständin (CRO
Der vollständige Jahresabschluss der GRENKE AG (HBG) ist unter www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/berichte-und-downloads verfügbar.
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| EUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| 1. Leasingerträge | 625.595.738,82 | 615.959.505,57 |
| 2. Leasingaufwendungen | 372.184.722,44 | 363.432.461,83 |
| 3. Zinserträge aus | 6.853.972,88 | 7.300.507,08 |
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 6.853.972,88 | 7.300.507,08 |
| darunter: negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 954.884,54 | 1.242.709,60 |
| 4. Zinsaufwendungen | 16.703.340,60 | 18.195.099,08 |
| darunter: positive Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 953.481,87 | 1.242.709,60 |
| 5. Laufende Erträge aus | 120.604.763,23 | 95.912.916,02 |
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 120.604.763,23 | 95.912.916,02 |
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 27.976.141,83 | 3.897.233,74 |
| 7. Provisionserträge | 5.851.074,00 | 6.668.229,00 |
| 8. Provisionsaufwendungen | 15.794.247,76 | 15.700.109,72 |
| 9. Sonstige betriebliche Erträge | 56.525.321,72 | 54.136.375,04 |
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 110.885.417,01 | 102.651.339,13 |
| a) Personalaufwand | ||
| aa) Löhne und Gehälter | 26.164.458,12 | 21.726.914,30 |
| ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, | 3.583.122,95 | 3.404.088,24 |
| darunter: für Altersversorgung 87.520,31 EUR (Vorjahr: 86.540,16 EUR) | ||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 81.137.835,94 | 77.520.336,59 |
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 188.707.258,88 | 202.004.931,90 |
| a) auf Leasingvermögen | 184.867.895,82 | 197.534.070,81 |
| b) auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen | 3.839.363,06 | 4.470.861,09 |
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 15.002.805,77 | 2.474.861,34 |
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 2.040.287,54 | 6.263.354,26 |
| 14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an | 14.736.822,40 | 91.995.529,81 |
| verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | ||
| 15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 15.252.224,00 | 0,00 |
| 16. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 2.779.274,29 | 3.472.945,58 |
| 17. ERGEBNIS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 119.825.059,79 | - 22.315.866,20 |
| 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 121.450,05 | 420.166,78 |
| 19. Sonstige Steuern | 1.939.458,78 | 2.432.111,25 |
| 20. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG | 117.764.150,96 | - 25.168.144,23 |
| 21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 95.442,80 | 7.352.436,01 |
| 22. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 30.000.000,00 |
| 23. BILANZGEWINN | 117.859.593,76 | 12.184.291,78 |
Aktiva
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| EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| 1. Barreserve | 58.000.342,26 | 203.000.785,21 |
| a) Kassenbestand | 342,26 | 785,21 |
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | ||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank 58.000.000,00 EUR (Vorjahr: 203.000.000,00 EUR) | 58.000.000,00 | 203.000.000,00 |
| 2. Forderungen an Kreditinstitute | 144.403.315,01 | 73.418.199,19 |
| a) täglich fällig | 37.247.779,83 | 23.418.199,19 |
| b) andere Forderungen | 107.155.535,18 | 50.000.000,00 |
| 3. Forderungen an Kunden | 39.409.676,03 | 30.685.519,34 |
| 4. Anteile an verbundenen Unternehmen | 488.554.703,77 | 483.858.099,18 |
| a) an Kreditinstituten | 271.272.355,82 | 256.272.355,82 |
| b) an Finanzdienstleistungsinstituten | 4.276.957,59 | 7.934.042,59 |
| c) Übrige | 213.005.390,36 | 219.651.700,77 |
| 5. Leasingvermögen | 443.424.764,68 | 592.733.289,44 |
| 6. Immaterielle Anlagewerte | 1.477.245,00 | 1.842.591,00 |
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.477.245,00 | 1.842.591,00 |
| 7. Sachanlagen | 18.259.237,99 | 20.826.623,15 |
| 8. Sonstige Vermögensgegenstände | 76.346.333,02 | 44.313.959,02 |
| 9. Rechnungsabgrenzungsposten | 8.640.894,23 | 12.567.912,03 |
| SUMME DER AKTIVA | 1.278.516.511,99 | 1.463.246.977,56 |
| Passiva | ||
| EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 37.506.123,60 | 8.717.124,85 |
| a) täglich fällig | 37.453.215,83 | 8.130.057,28 |
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 52.907,77 | 587.067,57 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 35.066.795,20 | 26.640.558,79 |
| b) andere Verbindlichkeiten | ||
| ba) täglich fällig | 4.019.859,12 | 4.845.018,40 |
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten: EUR 31.046.936,08 (Vorjahr: EUR 21.795.540,39) | 31.046.936,08 | 21.795.540,39 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 86.445.568,18 | 281.472.204,90 |
| 4. Rechnungsabgrenzungsposten | 373.684.068,82 | 512.992.505,70 |
| 5. Rückstellungen | 20.079.280,91 | 13.365.210,02 |
| b) Steuerrückstellungen | 0,00 | 15.829,54 |
| c) andere Rückstellungen | 20.079.280,91 | 13.349.380,48 |
| 6. Nachrangige Verbindlichkeiten | 200.000.000,00 | 200.000.000,00 |
| 7. Eigenkapital | 525.734.675,28 | 420.059.373,30 |
| a) gezeichnetes Kapital | 46.495.573,00 | 46.495.573,00 |
| b) Kapitalrücklage | 304.277.711,09 | 304.277.711,09 |
| c) Gewinnrücklagen | ||
| ca) gesetzliche Rücklage | 5.089,87 | 5.089,87 |
| cc) satzungsmäßige Rücklagen | 48.353,78 | 48.353,78 |
| cd) andere Gewinnrücklagen | 57.048.353,78 | 57.048.353,78 |
| d) Bilanzgewinn | 117.859.593,76 | 12.184.291,78 |
| SUMME DER PASSIVA | 1.278.516.511,99 | 1.463.246.977,56 |
| 1. Eventualverbindlichkeiten | ||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverpflichtungen | 10.096.905.035,23 | 10.330.168.321,19 |
17. März 2022 // Veröffentlichung Geschäftsbericht 2021
Bilanzpressekonferenz und Analystenveranstaltung
5. April 2022 // Neugeschäftsmeldung Q1 2022
12. Mai 2022 // Quartalsmitteilung Q1 2022
25. Mai 2022 // Ordentliche Hauptversammlung
5. Juli 2022 // Neugeschäftsmeldung Q2 2022
11. August 2022 // Finanzbericht Q2 und Q1-Q2 2022
5. Oktober 2022 // Neugeschäftsmeldung Q3 2022
10. November 2022 // Quartalsmitteilung Q3 und Q1-Q3 2022
GRENKE AG
Team Investor Relations Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden Telefon: +49 7221 5007-204
Telefax: +49 7221 5007-4218
E-Mail: [email protected]
Herausgeber: Der Vorstand der GRENKE AG
Redaktion: GRENKE AG, Investor Relations Gestaltung, Layout und Satz: SPARKS CONSULTING GmbH, München Stand: 17. März 2022
© GRENKE AG, Baden-Baden
Die vorliegende Publikation enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf zum Zeitpunkt der Berichterstellung vorgenommenen Schätzungen und Prognosen basieren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen angesichts abweichender Informationen in der Zukunft anzupassen. Auch stellt der Bericht keine Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren der GRENKE AG dar.
In diesem Geschäftsbericht erfolgt die Darstellung von Zahlen in der Regel in TEUR und in Mio. EUR. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen einzelner Werte gegenüber der tatsächlich in EUR erzielten Zahl ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben können. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der Regel auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Der Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung.
www.grenke.de GRENKE AG
Stammhaus Neuer Markt 2
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