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Greiffenberger AG

Annual Report Dec 3, 2020

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Annual Report

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Finanzbericht: 27037247

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Augsburg

Konzernjahresfinanzbericht 2019

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

VORBEMERKUNGEN

Der Konzernabschluss der Greiffenberger AG (die "Gesellschaft"), Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31776, für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung aller am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und aller für das abgelaufene Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden waren, erstellt.

Dieser Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.

1. | GRUNDLAGEN DES GREIFFENBERGER-KONZERNS

1.1 | KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSMODELL

Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns ist die börsennotierte Industrieholding Greiffenberger AG. Sie investiert mit langfristigem strategischem Horizont in Beteiligungen an Unternehmen, die sich in den von ihnen bedienten Branchen auf attraktive, technologisch anspruchsvolle Teilmärkte und Anwendungsbereiche fokussieren.

Die Greiffenberger AG verfügt heute mit der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Obergesellschaft des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl (Teilkonzern Eberle), über ein einziges unmittelbares Tochterunternehmen. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht und an der die Greiffenberger AG 100 % der Anteile hält, hat ihren Sitz in Augsburg und unterhält hier den einzigen Produktionsstandort. Die Produkte werden weltweit direkt vertrieben. In Italien, in Frankreich und in den USA bestehen zusätzlich Vertriebsgesellschaften, die sich im mehrheitlichen Besitz der J.N. Eberle & Cie. GmbH befinden.

Gemäß den letzten verfügbaren Informationen sind an der Greiffenberger AG die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, mit einem Anteil von 46,09 %, die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, mit einem Anteil von (nach eigenen Berechnungen auf Grundlage der letzten verfügbaren Informationen) 6,62 %, die Blue Cap AG, München, Deutschland, mit einem Anteil von 4,59 % und die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, mit einem Anteil von 3,15 % jeweils direkt beteiligt. Die restlichen Aktien befinden sich nach Kenntnis der Gesellschaft im Streubesitz. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz werden im Konzernanhang in Anhangsziffer J 1 gemacht.

GESCHÄFTSSEGMENTE NACH IFRS 8

Die dem Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr bzw. dem Vergleichszeitraum zugrunde liegenden Geschäftssegmente nach IFRS 8 umfassen den Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl und das Segment der Holding (Greiffenberger AG). Den segmentbezogenen Informationen im Konzernlagebericht liegt dieselbe Segmentabgrenzung wie im Konzernabschluss zugrunde.

PRODUKTE UND ABSATZMÄRKTE

Das Produktionsprogramm des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl umfasst die Herstellung von Hochleistungsbandsägeblättern und Präzisionsbandstahl für industrielle Einsatzgebiete. Eberle hat sich zu einem weltweit geschätzten Partner für das Sägen von Metall und in der Herstellung erstklassiger Bandstahlprodukte entwickelt. Die wichtigsten Zielmärkte sind der Maschinenbau sowie die stahl- und metallverarbeitende Industrie, im Produktbereich Präzisionsbandstahl u.a. Zulieferbetriebe der Automobilindustrie.

EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN FÜR DAS GESCHÄFT

Der Greiffenberger-Konzern in seiner Gesamtheit und die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sind aufgrund ihrer operativen und strategischen Ausrichtung einer Vielzahl unterschiedlicher externer Faktoren ausgesetzt. Aufgrund der Breite und Vielzahl hat jeder einzelne Faktor isoliert betrachtet einen eingeschränkten Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns insgesamt. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Greiffenberger-Konzerns sind neben dem Zugang zu Finanzmitteln in ausreichendem Umfang Einflussfaktoren für den Vertrieb der angebotenen Produkte und diese ergänzenden Leistungen sowie für die Marktbearbeitung insgesamt. Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sind in einer Vielzahl regionaler Märkte tätig und bedienen hierbei verschiedene Industriebereiche und Branchen. Für den Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl, der eine sehr hohe Wertschöpfungstiefe aufweist, ist insbesondere die Entwicklung im Bereich der Stahlpreise und Legierungszuschläge relevant, daneben jene der Energiepreise. Auch allgemeine Tariferhöhungen sind durch ihren wesentlichen Einfluss auf den Personalaufwand für den Greiffenberger-Konzern von Bedeutung. Zusätzliche externe Einflüsse können aus Währungskursschwankungen und -verschiebungen sowie aus Veränderungen der Marktzinssätze ebenso resultieren wie aus der Änderung zentraler handelspolitischer Rahmenbedingungen.

1.2 | STEUERUNGSSYSTEM

Die Greiffenberger AG steuert ihre Konzernunternehmen nach einem einheitlichen Kennzahlensystem über ein Beteiligungs-Controlling und Konzernrechnungswesen. Das Kennzahlen- und Steuerungsgrößensystem orientiert sich an den Standards großer Investitionsgüterhersteller. Zentrale Steuerungsgrößen sind der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Investitionsvolumen. Weiterhin werden Verhältniszahlen, die aus diesen Größen abgeleitet werden, betrachtet. Die zentralen Steuerungsgrößen erlauben in ihrer Zusammenschau auch eine Beurteilung des Kapitalbedarfs und der Rentabilität des eingesetzten Kapitals. Auf Ebene der Greiffenberger AG als Holdinggesellschaft erfolgt die Steuerung anhand der Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu keinen Änderungen im Steuerungssystem.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG werden operativ weitgehend selbständig durch eigene Geschäftsleitungsorgane geführt. Die Geschäftsführer der Konzernunternehmen tragen die volle operative Ergebnisverantwortung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, wobei Personenidentität zwischen dem Vorstand der Greiffenberger AG und der Geschäftsführung der J.N. Eberle & Cie. GmbH besteht. Unterstützung durch die Greiffenberger AG erfahren die Geschäftsführer der Konzernunternehmen u.a. in den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen, Recht und Steuern. Die Unternehmensstrategie, die Finanz- und Investitionsplanung und sämtliche weiteren Entscheidungen von grundlegender Bedeutung werden gemeinsam von den Geschäftsführern der Konzernunternehmen und dem Vorstand der Greiffenberger AG entwickelt und umgesetzt. Der Vorstand der Greiffenberger AG legt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Gesamtstrategie für den Greiffenberger-Konzern und jene der Konzernunternehmen fest und steuert die konzernübergreifenden Aktivitäten wie Controlling, Recht, Steuern, Finanzierungsfragen und Kapitalmarkt-Listing. Er sorgt auch für ein nach seiner Einschätzung angemessenes Risikomanagement und Risiko-Controlling sowie Compliance-Management im Unternehmen. Der Aufsichtsrat und sein Vorsitzender arbeiten intensiv mit dem Vorstand zusammen, sodass die gesetzliche Vertretungsregelung gemäß § 78 Abs. 1 AktG Anwendung findet.

1.3 | VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtsjahr wird im Gliederungspunkt "Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" des Anhangs näher erläutert und individualisiert ausgewiesen.

In Summe betrug die Vergütung der amtierenden Vorstände im Berichtsjahr 561 T€ (Vj. 582 T€), die Vergütung der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich in Summe auf 86 T€ (Vj. 88 T€).

Gemäß dem für die Vorstände im Berichtszeitraum anwendbaren System der Vergütung der Vorstandsmitglieder erhalten diese neben festen Vergütungsbestandteilen, insbesondere einem fixen Bruttogehalt, eine erfolgsabhängige, variable Vergütung. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist für einen Teil der Vorstandsmitglieder zum einen das jährliche EBITDA und zum anderen das durchschnittliche jährliche EBITDA dreier Geschäftsjahre, und zwar des betreffenden Geschäftsjahres sowie des vorausgegangenen und des nachfolgenden Geschäftsjahres. Maßgebend ist dabei das konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und der Gesellschaften des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Die Auszahlung jenes Anteils der variablen Vergütung, der auf der mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruht, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen. Für ein Vorstandsmitglied ist Bemessungsgrundlage eines Teils der variablen Vergütung die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses der Greiffenberger AG. Für dieses Vorstandsmitglied ist neben der genannten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 eine vom Erreichungsgrad des jährlichen Ziel-EBITs abhängige variable Vergütung vereinbart. Maßgeblich ist hierfür das EBIT, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Für die variablen Vergütungen und somit für die Vergütung insgesamt sind betragsmäßige Höchstgrenzen vereinbart. Hinsichtlich der variablen Vergütung vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenzen betreffen sowohl die sich aus dem Jahres-EBITDA bzw. dem Erreichungsgrad des Ziel-EBITs berechnende Vergütung als auch die sich aus dem durchschnittlichen Dreijahres-EBITDA bzw. der nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses berechnende variable Vergütung ebenso wie die Summe der variablen Vergütungen insgesamt. Die variable Vergütung für die Vorstände beträgt im Geschäftsjahr 2019 in jedem Fall weniger als die Hälfte der jährlichen Bruttofestvergütung ohne Nebenleistungen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die variable Vergütung nach seinem Ermessen zu begrenzen, wenn außerordentliche Entwicklungen zu einer nicht angemessenen variablen Vergütung führen würden. Andererseits ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach seinem Ermessen eine Sondertantieme zu gewähren, wenn außerordentliche Leistungen oder Erfolge des Vorstands in der variablen Vergütung nicht ausreichend zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der festen Vergütungsbestandteile gewährt die Gesellschaft den Vorständen Nebenleistungen in Form von den gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer entsprechenden Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Gehaltsfortzahlung im Krankheits- und Versterbensfall, Unfallversicherung, Beiträgen zur Altersvorsorge und Dienstwagennutzung. Sofern der Vorstand für Tätigkeiten für verbundene Unternehmen der Gesellschaft Vergütungsleistungen, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Zahlungen erhält, sind diese auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Die Vorstände können zu den gleichen Bedingungen wie alle Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der J.N. Eberle & Cie. GmbH die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung im Wege der Erteilung von Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht nutzen. Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit sind den Vorstandsmitgliedern nicht zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall - je nachdem, was geringer ist - den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Gegenüber den amtierenden Vorständen Andre Bertram und Martin Döring bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

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Thorsten Braun, Martin Döring,
Gewährte Zuwendungen Vorstand (01.03.2018 bis 31.12.2018) Alleinvorstand (01.01.2018 bis 28.02.2018) Vorstand (seit 01.03.2018)
--- --- --- --- --- --- ---
Ist Theoretische Bandbreite Ist
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2019

T€
2018

T€
2019 (Min)

T€
2019 (Max)

T€
2019

T€
2018

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 0 167 0 0 239 235
Nebenleistungen 0 5 0 0 13 13
Summe (fix) 0 172 0 0 252 248
Einjährige variable Vergütung 0 20 0 0 34 45
Mehrjährige variable Vergütung 0 20 0 0 75 45
Summe variable Vergütungen 0 40 0 0 109 90
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 0 212 0 0 361 338
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 0 212 0 0 361 338

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Martin Döring,
Gewährte Zuwendungen Alleinvorstand (01.01.2018 bis 28.02.2018) Vorstand (seit 01.03.2018)
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Theoretische Bandbreite
--- --- ---
2019 (Min)

T€
2019 (Max)

T€
--- --- ---
Festvergütung 239 239
Nebenleistungen 13 13
Summe (fix) 252 252
Einjährige variable Vergütung 0 50
Mehrjährige variable Vergütung 0 75
Summe variable Vergütungen 0 110
Sonstiges 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 252 362
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0
Gesamtvergütung 252 362

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Thorsten Braun, Martin Döring
Zufluss Vorstand (01.03.2018 bis 31.12.2018) Alleinvorstand (01.01.2018 bis 28.02.2018) Vorstand (seit 01.03.2018)
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2019

T€
2018

T€
2019

T€
2018

T€
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Festvergütung 0 167 239 235
Nebenleistungen 0 5 13 13
Summe (fix) 0 172 252 248
Einjährige variable Vergütung 20 18 45 41
Mehrjährige variable Vergütung 12 0 34 0
Sonstiges 0 0 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 32 190 331 289
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0
Gesamtvergütung 32 190 331 289

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Gewährte Zuwendungen Andre Bertram, Vorstand (seit 01.11.2018) Andre Bertram, Vorstand (seit 01.11.2018) Zufluss
Ist Theoretische Bandbreite Ist
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2019

T€
2018

T€
2019 (Min)

T€
2019 (Max)

T€
2019

T€
2018

T€
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Festvergütung 180 30 180 180 180 30
Nebenleistungen 19 3 19 19 19 3
Summe (fix) 199 33 199 199 199 33
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 42 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 100 0 0
Summe variable Vergütungen 0 0 0 142 0 0
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 199 33 199 341 199 33
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 199 33 199 341 199 33

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2017 neu gefasst. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 12.000 € sowie für jede persönliche Anwesenheit bei Präsenzsitzungen ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der sich für ein Aufsichtsratsmitglied jeweils ergebenden Vergütungen bzw. Entgelte, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat während eines Geschäftsjahres nicht durchgängig angehört haben, die Vergütung jeweils zeitanteilig erhalten.

Die Greiffenberger AG hat für sich und ihre in- und ausländischen Konzernunternehmen eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Über diese sind u.a. die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat versichert.

1.4 | FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Kontinuierliche und zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind ein wesentlicher Schlüssel für die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG. Neue Produkte und ergänzende Leistungen werden im Greiffenberger-Konzern basierend auf einer sorgfältigen strategischen Produktplanung stets mit dem Ziel entwickelt, gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards zu setzen und so einen Mehrwert für den Kunden zu generieren. Auch zu diesem Zweck werden kontinuierlich Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellt und ein möglichst enger Kontakt zu gegenwärtigen wie potenziellen Kunden und Zielgruppen unterhalten. Ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Greiffenberger-Konzern ist die Schonung von Umwelt und Ressourcen, weshalb energie- und ressourcenbedarfsoptimierte Produktionsprozesse eine zentrale Rolle in Forschung und Entwicklung spielen. Der Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl setzt dementsprechend auf die Entwicklung innovativer, hochqualitativer und bestmöglich auf individuelle Kundenanforderungen ausgerichteter Produkte und ergänzenden Leistungen. In der Produktion werden wo immer möglich neueste Verfahren verwendet, um mit neuen Technologien effizient fertigen zu können.

Im Geschäftsjahr 2019 fielen im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl für Forschung und Entwicklung im Wesentlichen nur Personalkosten an. Als Aufwendungen wurden hierfür 0,7 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €), entsprechend 1,4 % (Vj. 1,3 %) des ausgewiesenen Konzernumsatzes, erfasst. Aufgaben im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung nehmen die Mitarbeiter des Greiffenberger-Konzerns häufig in Verbindung mit weiteren Aufgaben wahr. So waren umgerechnet in Vollzeitäquivalente im Berichtsjahr rund 12 (Vj. 14) Mitarbeiter des Teilkonzerns Eberle mit Entwicklungsaufgaben beschäftigt. Eine Inanspruchnahme der Leistungen Dritter für Forschungs- und Entwicklungszwecke erfolgt einzelfallbezogen und nur in unwesentlichem Umfang. Zum 31. Dezember 2019 sind auf Ebene des Greiffenberger-Konzerns keine Entwicklungskosten aktiviert.

2. | WIRTSCHAFTSBERICHT UND GESCHÄFTSVERLAUF

2.1 | GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Der hohe Internationalisierungsgrad der Geschäftsbeziehungen des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl bedingt eine entsprechende Abhängigkeit von den weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen länder- und branchenspezifischen Entwicklungen. Die stahl- und metallverarbeitende Industrie hat dabei einen ebenso bedeutenden Einfluss wie der Sektor der Automobilindustrie und ihrer Zulieferbetriebe. Insbesondere letzterer ist ein wichtiger Zielmarkt im Produktbereich Bandstahl.

Laut des Berichts "World Economic Situation and Prospects" der Vereinten Nationen verzeichnete die Weltwirtschaft 2019 mit einem Anstieg von 2,3 % das niedrigste Wachstum des Jahrzehnts. 1 Dies war insbesondere zurückzuführen auf langwierige Handelsstreitigkeiten und einen Rückgang der Investitionen. Demnach verzeichnete das Jahr 2019 die langsamste globale Wirtschaftsexpansion seit der Weltfinanzkrise 2008-2009, wobei das Wachstum in praktisch allen großen Volkswirtschaften tendenziell abgenommen hat und sich in allen geografischen Gebieten, mit Ausnahme Afrikas, abschwächte.

Dem Bericht zufolge verlangsamte sich in den Vereinigten Staaten, der größten Volkswirtschaft der Welt, das BIP-Wachstum von 2,9 % im Jahr 2018 auf 2,2 % im Jahr 2019. Trotz erheblichen Gegenwinds blieb Ostasien die am schnellsten wachsende Region der Welt und trug am meisten zum globalen Wachstum bei. Dabei lag das BIP-Wachstum in der Region bei 5,2 % im Jahr 2019. In China, der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt und dem Kraftzentrum der Region, verlangsamte sich die Wirtschaft auf einen Anstieg von 6,1 % im Jahr 2019 nach einem Wachstum von 6,6 % im Jahr 2018.

Dem Bericht zufolge wurde die Produktion in der Europäischen Union weiterhin durch die globale Unsicherheit gebremst, was jedoch teilweise durch das stetige Wachstum des privaten Verbrauchs ausgeglichen wurde. Insgesamt stieg das BIP in der EU 1,4 % im Jahr 2019.

1 UN, World Economic Situation Prospects, Januar 2020

Auch in Deutschland ist die Wirtschaft verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 % im Jahr 2019 schwächer gewachsen. 2 Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 % höher als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 % und 2018 um 1,5 %.

Insbesondere Veränderungen in der Autoindustrie haben dem Ifo-Institut zufolge die deutsche Konjunktur im Jahr 2019 viel Wachstum gekostet und den Anstieg der Wirtschaftsleistung um etwa 0,75 Prozentpunkte gedämpft. 3 Dabei fiel die inländische Produktion 2019 um 8,9 %, wohingegen die Produktion deutscher Automobilhersteller in anderen europäischen Ländern im Jahr 2019 schätzungsweise um 2,0 % zulegte. Laut des ifo-Instituts ist eine mögliche Ursache für die Produktionsverlagerungen der deutschen Automobilhersteller ein vermehrtes Umrüsten deutscher Standorte auf die Herstellung von Elektroautos.

2.2 | GESCHÄFTSVERLAUF & GESAMTAUSSAGE

Die Geschäftsentwicklung des Greiffenberger-Konzerns ist im Berichtsjahr vor dem Hintergrund der ungeplanten Steigerungen bei den Vormaterialpreisen und Erschwernisse durch US-Strafzölle auf Stahlimporte für Lieferungen in die USA insgesamt noch zufriedenstellend verlaufen. Die ab dem Jahr 2016 deutlichen Steigerungen der Stahlpreise und Legierungszuschläge haben ihren Gipfel im Jahr 2018 erreicht. Sie waren im Laufe des Jahres 2019 leicht rückläufig, lagen jedoch noch immer über dem geplanten Niveau. Durch die Systematik der Bewertung des Materialeinsatzes mit dem gewichteten Durchschnitt wirken sich diese Preisreduzierungen aber erst mit Zeitverzögerung in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Daneben bestehen mit einigen Kunden Preisgleitklauseln, sodass Minderungen der Legierungszuschläge verzögert an diese weitergegeben werden. Die Unsicherheiten auf den Weltmärkten und insbesondere der sehr deutliche Rückgang im Automobilsektor und den daran angrenzenden Industriebereichen hatten einen maßgeblichen Einfluss auf die Umsatzentwicklung. In diesem schwierigen Umfeld konnte sich der Greiffenberger-Konzern zwar vergleichsweise gut behaupten, der ursprünglich geplante Umsatz und das EBIT konnten vor diesem Hintergrund aber wie im Folgenden ausgeführt nicht erreicht werden.

Auf Grund der oben genannten Effekte passte der Vorstand im Oktober 2019 die Gesamtjahresprognose an. Der Vorstand erwartete demnach für das Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzniveau, das die Höhe des Umsatzes im Geschäftsjahr 2018 nicht überschreiten würde (zuvor: ein mit 2018 vergleichbares Umsatzniveau), und ein EBIT vor Sondereffekten innerhalb des Intervalls von rund 0,7 Mio. € und 1,3 Mio. € (zuvor: innerhalb des Intervalls von rund 1,6 Mio. € und 2,2 Mio. €). Sowohl die angepasste Umsatz- wie auch die angepasste EBIT-Prognose sind eingetreten. Die Sondereffekte im EBIT hätten die beabsichtigte Veräußerung der Augsburger Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH umfasst, welche im Jahr 2019 nicht mehr umgesetzt werden konnte.

Der Gesamtbruttoumsatz des Berichtsjahres betrug 49.491 T€ (Vj. 52.843 T€), wobei das erste Halbjahr im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2019 stärker ausfiel. So lag der

2 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 018 vom 15. Januar 2020

3 Ifo-Institut, Pressemitteilung vom 13.01.2020

Gesamtbruttoumsatz der ersten sechs Monate 2019 (26.060 T€) um 11,2 % über jenem des zweiten Halbjahres (23.431 T€). Der Umsatz des ersten Halbjahres 2019 lag 5,9 % unter dem Vorjahreszeitraum, der Umsatz des zweiten Halbjahres 2019 war um 6,8 % schwächer als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Zur Bruttoumsatzentwicklung der Bereiche Sägen und Bandstahl verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 3.3 - Ertragslage.

Der deutliche Einbruch auf dem Automobilsektor und in den daran angrenzenden Industriebereichen hat sich vor allem auf die Umsätze mit Stoßdämpferstahl in einem Rückgang von 24,6 % im Vergleich zum Vorjahr ausgewirkt. Ohne diesen Rückgang hätte der Greiffenberger-Konzern die operativen Planumsätze für das Jahr 2019 realisiert. Die Verfehlung im EBIT begründet sich neben dem zu geringen Umsatz auch in einer noch über dem ursprünglichen Plan liegenden Materialquote. Der sich Ende des Jahres 2018 abzeichnende Rückgang in den Vormaterialpreisen hat sich im Geschäftsjahr 2019 weniger stark in der Gewinn- und Verlustrechnung durchgeschlagen, als dies angenommen worden war.

Im Geschäftsjahr 2019 lag ein wesentlicher Fokus auf dem Verkauf der Augsburger Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH mit Vereinbarung einer unmittelbaren Rückvermietung (sog. Sale and Lease-Back). Ursprünglich war beabsichtigt worden, das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentlichem Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bestehende Konsortialdarlehen aus dem Erlös aus dem Immobilienverkauf im Jahresverlauf 2019 vollständig zurückzuführen; die beabsichtigte Veräußerung konnte im Berichtsjahr jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Gleichwohl wurden während des Berichtszeitraums Verlängerungen des ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfälligen Konsortialdarlehen bis insgesamt zum 30. Juni 2020 erreicht. Die Lage des Greiffenberger-Konzerns konnte nach Einschätzung des Vorstands insofern zum Jahresende 2019 zumindest stabilisiert werden.

Nach dem Ende des Berichtszeitraums konnte die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH schließlich erfolgreich abgeschlossen werden. Nachdem der Verkauf der Betriebsimmobilie von Eberle am 25. Juni 2020 notariell beurkundet wurde, haben die Banken einer weiteren Verlängerung des Konsortialdarlehens bis zum 30. September 2020 zugestimmt. Mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten wurde der Vertrag zum 15. September 2020 vollzogen. Aus dem Veräußerungserlös wurde das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "4 | Nachtragsbericht"). Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose, Chancen- und Risikobericht").

3. | LAGE DES GREIFFENBERGER-KONZERNS

3.1 | VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme des Greiffenberger-Konzerns verringerte sich um 3,4 % auf 49,0 Mio. € (Vj. 50,7 Mio. €). Hier wirkten sich gegenläufige Entwicklungen aus. Die langfristigen Vermögenswerte gingen um 41,5 % von 19,3 Mio. € auf 11,3 Mio. € zurück. Dies ist insbesondere auf einen Rückgang der Sachanlagen zurückzuführen, die sich um 47,4 % von 16,7 Mio. € auf 8,8 Mio. € verringerten. Der Rückgang der Sachanlagen ist insbesondere auf die Umgliederung der Betriebsimmobilie auf Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte zurückzuführen. Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich um 22,0 % von 0,5 Mio. € auf 0,4 Mio. € aufgrund der planmäßigen Abschreibungen auf das ERP-System. Die immateriellen Vermögenswerte haben mit 0,8 % (Vj. 1,1 %) nur einen unwesentlichen Anteil an der Bilanzsumme und beinhalten keine Firmenwerte. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte, 2018 noch bestehend aus dem der ehemaligen Tochtergesellschaft BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, gewährten Darlehen, verringerten sich von 0,9 Mio. € auf nunmehr 0 Mio. €. Im Februar 2019 wurde eine Vereinbarung zur Veräußerung des der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG gewährten Darlehens getroffen. Einen Anstieg in den Positionen der langfristigen Vermögenswerte verzeichneten hingegen die latenten Steuern, die sich von 1,1 Mio. € im Vorjahr auf 2,1 Mio. € annähernd verdoppelten. Die Erhöhung der latenten Steuern resultiert aus der erwarteten hohen Nutzung von Verlustvorträgen bei der geplanten Veräußerung der Augsburger Betriebsimmobilie.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Jahr 2019 um 20,0 % auf 37,7 Mio. € (Vj. 31,4 Mio. €). Die Vorräte blieben mit 18,1 Mio. € stabil auf Vorjahresniveau. Einem insgesamt weiter optimierten Vorratsbestand stand eine deutlich höhere Bewertung der Vorräte in Folge der gestiegenen Vormaterialpreise gegenüber.

Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerte sich um 18,4 % von 10,9 Mio. € im Vorjahr auf 8,9 Mio. €, was im Wesentlichen auf Stichtagseffekte, d.h. auf Zahlungseingänge von Kunden vor dem 31. Dezember 2019, zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Frist von Rechnungsstellung bis Zahlungseingang ("DSO") im Greiffenberger-Konzern lag angesichts der internationalen Kundenstruktur, die der hohen Exportquote von 93 % zugrunde liegt, mit durchschnittlich im Berichtsjahr 64 (Vj. 60) Tagen im üblichen Rahmen. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 1,8 Mio. € auf 1,7 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Die liquiden Mittel des Greiffenberger-Konzerns erhöhten sich zum Bilanzstichtag auf 1,7 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €), was unter anderem auf die Veräußerung des gegenüber der ehemaligen Tochtergesellschaft BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, bis dahin bestehenden Darlehens im Februar 2019 zurückzuführen ist.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Abschnitt 3.2 - Finanzlage.

Die Positionen der Aktiv-Seite der Konzernbilanz stellen sich, jeweils in Relation zur Bilanzsumme, wie folgt dar:

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31.12.2019

%
31.12.2018

%
Sachanlagen 18,0 33,0
Immaterielle Vermögenswerte 0,8 1,1
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 1,8
Latente Steuern 4,2 2,1
Summe der langfristigen Vermögenswerte 23,0 38,0
Vorräte 36,9 35,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18,2 21,6
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3,5 3,6
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 14,9 -
Zahlungsmittel und -äquivalente 3,5 1,2
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 77,0 62,0

3.2 | FINANZLAGE

FINANZMANAGEMENT

Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität und der gleichzeitigen Risikobegrenzung sowie die Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand der Greiffenberger AG verantwortet das finanzielle Risikomanagementsystem im Greiffenberger-Konzern und nimmt die Interaktion mit den Finanzmarktpartnern, insbesondere mit den Fremdfinanzierungspartnern, und die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Transaktionen vor.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sichern die Liquidität für ihre operativen Belange im Wesentlichen durch die selbst erwirtschafteten Cashflows und durch Bankkredite. Den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildete im Berichtszeitraum das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende, ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und seither wiederholt verlängerte Konsortialdarlehen, für das die Greiffenberger AG als Bürge haftete. Der am 25. Juni 2020 notariell beurkundete Vertrag über die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 15. September 2020 vollzogen. Aus dem Veräußerungserlös wurde das Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "4 | Nachtragsbericht"). Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht").

Die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG erfolgt, den Verhältnissen zum Ende des Vorjahres gegenüber unverändert, neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH. Die Möglichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der Greiffenberger AG verfügbare freie Mittel als Darlehen zur Verfügung zu stellen, werden auch von ihrem eigenen Kapitalbedarf determiniert.

Für die Wiederaufnahme von Dividendenzahlungen hat sich die Greiffenberger AG einen Zielkorridor für die Eigenkapitalquote auf Konzernebene von 30 bis 33 % vorgegeben. Bis zum Erreichen dieses Korridors sollen Gewinne vollständig thesauriert werden.

KAPITALSTRUKTUR

Die Positionen der Passiv-Seite der Konzernbilanz stellen sich, jeweils in Relation zur Bilanzsumme, wie folgt dar:

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31.12.2019

%
31.12.2018

%
Eigenkapital 14,8 15,9
Langfristige Genussrechte 2,0 2,9
Langfristige Rückstellungen 28,9 25,3
Sonstige langfristige Schulden 4,9 5,5
Summe der langfristigen Schulden 35,8 33,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5,3 6,4
Kurzfristige Genussrechte 1,0 -
Kurzfristige Darlehen 34,8 37,0
Tatsächliche Ertragssteuerschuld 0,3 -
Kurzfristige Rückstellungen 1,6 2,3
Sonstige kurzfristige Schulden 6,5 4,9
Summe der kurzfristigen Schulden 49,4 50,5

Das Eigenkapital im Greiffenberger-Konzern (Konzerneigenkapital) verringerte sich von 8,0 Mio. € zum Ende des Vorjahres um 10,0 % auf 7,2 Mio. € zum 31. Dezember 2019. Die Verringerung liegt im Wesentlichen an der direkten Verrechnung der Verluste aus den versicherungsmathematischen Veränderungen der Pensionen mit dem Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote auf Konzernebene betrug somit 14,8 % (Vj. 15,9 %). Das gezeichnete Kapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf unverändert 7,0 Mio. €.

Die Konzern-Nettofinanzverschuldung (Bankverbindlichkeiten inklusive des Genussrechts abzüglich liquider Mittel) reduzierte sich zum 31. Dezember 2019 um 2,8 Mio. € auf 16,8 Mio. € nach 19,6 Mio. € zum Ende des Vorjahres. Während das Genussrecht gegenüber dem Vorjahresstichtag unverändert mit 1,5 Mio. € valutierte, reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2019 insgesamt um 1,7 Mio. € auf 17,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 18,8 Mio. €). Diese Reduzierung ist im Wesentlichen auf vereinbarungsgemäß geleistete Tilgungszahlungen zurückzuführen. Die Spannbreite der Zinssätze, die Höhe der eingeräumten Kreditlinien und die Fristigkeiten sind dem Konzernanhang in Anhangsziffer F 11 zu entnehmen.

Das Verhältnis zwischen Konzerneigenkapital und Konzern-Nettofinanzverschuldung verbesserte sich zum 31. Dezember 2019 auf 1 zu 2,3 (Vj. 1 zu 2,4).

Die langfristigen Rückstellungen entsprechen den Anwartschaftsbarwerten der im Greiffenberger-Konzern bestehenden Pensionsverpflichtungen und betrugen zum Berichtsjahresende 14,1 Mio. € nach 12,8 Mio. € im Vorjahr. Die Veränderung ist hauptsächlich auf die Reduzierung des Rechnungszinssatzes im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die sonstigen langfristigen Schulden reduzierten sich um 13,3 % auf 2,4 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €) und enthalten zum Berichtsjahresende im Wesentlichen Leasing-Verbindlichkeiten.

Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2019 24,2 Mio. € (Vj. 25,6 Mio. €). Der Anteil der kurzfristigen Darlehen in Höhe von 17,0 Mio. € (Vj. 18,8 Mio. €) betrug dabei 70,3 % (Vj. 73,3 %). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich zum 31. Dezember 2019 stichtagsbedingt um 19,9 % auf 2,6 Mio. € (Vj. 3,2 Mio. €). Die sonstigen kurzfristigen Schulden stiegen von 2,5 Mio. € um 0,7 Mio. € auf 3,2 Mio. €. Wesentlichen Anteil an der Erhöhung zum Vorjahr haben die gestundeten Ruhegeldzahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € eines ehemaligen Vorstandsmitglieds aus den Jahren 2017-2019, die als kurzfristige Schulden ausgewiesen werden müssen, weil sie 2020 zur Zahlung anstehen.

Außerbilanzielle Verpflichtungen ergeben sich im Greiffenberger-Konzern aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus dem Bestellobligo. Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Eventualverpflichtungen sind dem Konzernanhang in Anhangsziffer F 20 zu entnehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich das Bestellobligo des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl sehr deutlich verringert. Das Vorjahr war dabei geprägt von hohen Vormaterialdispositionen aufgrund langer Lieferzeiten sowie aus dem Anlaufen eines Neugeschäfts. Bezogen auf die Greiffenberger AG sind keine wesentlichen Veränderungen der außerbilanziellen Verpflichtungen eingetreten.

LIQUIDITÄT

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erhöhte sich von 2,1 Mio. € im Vorjahr auf 3,5 Mio. €. Hier wirkten sich insbesondere die reduzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen positiv aus.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug +0,8 Mio. € im Berichtsjahr nach -1,0 Mio. € im Vorjahr. Neben der Veräußerung des Darlehens für die BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, führte ein strenges Liquiditätsmanagement nur zu einer Umsetzung betriebswirtschaftlich notwendiger Investitionen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei -3,1 Mio. € nach -2,0 Mio. € im Vorjahr. Die Differenz zum Vorjahr erklärt sich aus vertragsgemäßen Tilgungszahlungen sowie geringeren Inanspruchnahmen kurzfristiger Kreditlinien.

Der Greiffenberger-Konzern nahm seine Kreditlinien einschließlich des Genussrechtskapitals in Höhe von 1,5 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) zum 31. Dezember 2019 mit einem Betrag von insgesamt 18,5 Mio. € in Anspruch, die freien Kreditlinien betrugen 2,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 20,2 Mio. € bzw. 1,4 Mio. €). Die liquiden Mittel lagen zum Stichtag bei 1,7 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €). Die freien Mittel (liquide Mittel und freie Kreditlinien) betrugen zum 31. Dezember 2019 somit insgesamt 4,1 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,0 Mio. €).

INVESTITIONEN

Das im Geschäftsjahr 2019 realisierte Investitionsvolumen des Greiffenberger-Konzerns entfiel ausschließlich auf den Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl und führte zu einem Mittelabfluss von 0,5 Mio. €. Damit lag die Investitionstätigkeit unterhalb der ursprünglichen Investitionsplanung.

3.3 | ERTRAGSLAGE

AUFTRAGSENTWICKLUNG

Der Greiffenberger-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019 einen addierten Auftragseingang in Höhe von 48,5 Mio. € aus. Gegenüber dem Vorjahreswert von 52,6 Mio. € bedeutet dies ein Minus von 7,9 %. Die Werte sind aber stark beeinflusst durch im Konzern kurzfristig realisierte Auftragseingänge und damit einhergehende, entsprechende Umsatzerlöse aus Beständen, die wir bei unseren Kunden vor Ort für Abrufe vorhalten. Im Vorjahr ergab sich hieraus infolge der erstmaligen Umsetzung des Bilanzierungsstandards IFRS 15 ein positiver Effekt auf unsere Auftragseingänge und Umsatzerlöse. Ohne diesen Effekt wäre der Rückgang im Geschäftsjahr 2019 3,6 % gewesen. Die Book-to-Bill-Ratio, also das Verhältnis des kumulierten Auftragseingangs zu den erzielten Umsatzerlösen, lag im Berichtsjahr bei 0,99 (Vj. 1,00). Der Auftragsbestand zum Jahresende 2019 lag bei 7,6 Mio. € (Vj. 8,7 Mio. €).

UMSATZENTWICKLUNG

Der Greiffenberger-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 49,1 Mio. € aus. Gegenüber dem Vorjahreswert von 52,4 Mio. € bedeutet dies einen Umsatzrückgang um 6,4 %. Die Auslandsumsätze verminderten sich von 48,5 Mio. € um 6,2 % auf 45,5 Mio. €, der Inlandsumsatz fiel um 7,7 % von 3,9 Mio. € auf 3,6 Mio. €. Die Exportquote blieb unverändert auf dem Niveau von 93 %.

Der deutliche Einbruch auf dem Automobilsektor und in den daran angrenzenden Industriebereichen hat sich vor allem auf die Umsätze mit Stoßdämpferstahl in einem Rückgang von 24,6 % im Vergleich zum Vorjahr ausgewirkt. Zudem ist - wie bereits im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2018 dargestellt - der Umsatzrückgang auf Bilanzierungseffekte aus der Erstanwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 zurückzuführen, der die Umsatzbasis im Vorjahr um 1,8 Mio. € erhöht hatte. Der im Berichtsjahr aus IFRS 15 zu berücksichtigende Gesamteffekt auf den Umsatz betrug dementgegen -0,5 Mio. €.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Die Gesamtleistung des Greiffenberger-Konzerns (errechnet aus den Umsatzerlösen zuzüglich der Bestandsveränderung und Eigenleistungen) lag im Geschäftsjahr 2019 mit 49,4 Mio. € um 4,8 % unter dem Vorjahreszeitraum (51,9 Mio. €).

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2019 betrug 20,1 Mio. € und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres von 21,6 Mio. €. Die Materialaufwandsquote auf Basis der Gesamtleistung sank auf 40,7 % (Vj. 41,5 %). Weiterhin wirken sich hier die hohen Preise am Beschaffungsmarkt aus. Maßnahmen wie das Weiterreichen der Preissteigerungen an die Kunden konnten den negativen Effekt der Preissteigerungen teilweise abfangen.

Der Personalaufwand erhöhte sich geringfügig gegenüber dem Vorjahresniveau (19,8 Mio. €) um 1,6 % auf 20,1 Mio. €. Entsprechend lag die Personalaufwandsquote mit 40,6 % auf Basis der rückläufigen Gesamtleistung über dem Vorjahr (38,0 %). Die Greiffenberger AG hat mit Wirkung zum 01.07.2019 einen Ergänzungstarifvertrag abgeschlossen, der bereits in der zweiten Jahreshälfte 2019 die steigenden Personalkosten etwas abfangen konnte. Dieser Ergänzungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 und sieht u.a. eine Beschäftigungssicherung vor. Der Personalbestand der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer erhöhte sich von 302 auf 303. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des in den anderen Aufwendungen enthaltenen Aufwands für Zeitarbeitnehmer in Höhe von 30 T€ (Vj. 0,4 Mio. €) ergibt sich eine Personalaufwandsquote im Berichtsjahr von 40,7 % (Vj. 38,9 %). Die J.N. Eberle & Cie. GmbH ist Mitglied im Verband der Bayerischen Metall und Elektro-Industrie e.V. und insofern an den Tarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie gebunden.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Ansprüche von 96 Pensionären auf Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. € ergebniswirksam berücksichtigt, insgesamt bestehen zum 31. Dezember 2019 zurückgestellte Anwartschaften für 364 Personen. Die Aufwendungen für Altersversorgung lagen mit insgesamt 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf dem erwarteten Niveau.

Der Greiffenberger-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019 Aufwand für planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 1,9 Mio. € nach 2,0 Mio. € im Vorjahr aus, der praktisch ausschließlich auf den Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl und nur in äußerst geringem Umfang auf die Greiffenberger AG entfällt. In dieser stabilen Entwicklung spiegeln sich das strenge Liquiditätsmanagement und die damit in den zurückliegenden Geschäftsjahren verbundene Beschränkung im Wesentlichen auf notwendige Ersatzinvestitionen wider, wodurch das Investitionsvolumen jeweils deutlich unter dem mehrjährigen Durchschnitt gelegen hatte. Daneben wirkte sich aus, dass durch die Klassifizierung der Betriebsimmobilie als zur Veräußerung gehalten seit April 2019 keine Abschreibung mehr auf diese Vermögenswerte gebucht wurde. Die Abschreibung in diesem Zeitraum hätte 0,1 Mio. € betragen.

Im Greiffenberger-Konzern sind im Geschäftsjahr 2019 andere Aufwendungen in Höhe von 7,3 Mio. € nach 7,2 Mio. € im Vorjahr angefallen. Insbesondere durch im Vorfeld der Veräußerung der Betriebsimmobilie angefallene Aufwendungen für Recht und Beratung kam es zu Belastungen im sonstigen betrieblichen Aufwand im Vergleich zum Vorjahr. Gegenläufig ist es zu deutlich geringeren Aufwendungen für Zeitarbeitnehmer gekommen.

Der sich für den Greiffenberger-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 ergebende Saldo aus sonstigen Erträgen und anderen Aufwendungen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,1 Mio. € von -6,5 Mio. € auf -6,4 Mio. €. Auf Basis der geringeren Gesamtleistung kam es zu einer Verschlechterung von 12,5 % auf 13,0 %.

Der Greiffenberger-Konzern weist für das Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 2,8 Mio. € (Vj. 4,0 Mio. €) und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 0,8 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) aus.

Der Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl schloss das Geschäftsjahr 2019 mit (jeweils vor Konsolidierung) einem EBITDA in Höhe von 3,8 Mio. € (Vj. 4,9 Mio. €) und einem EBIT in Höhe von 1,9 Mio. € (Vj. 2,9 Mio. €) ab, die EBIT-Marge lag im Berichtsjahr bei 3,8 % (Vj. 5,5 %). Spürbar negativ wirkten sich die erheblichen Umsatzrückgänge im Bereich des Stoßdämpferstahls aus. Der sich Ende des Jahres 2018 abzeichnende Rückgang in den Vormaterialpreisen hat sich weniger stark in der Gewinn- und Verlustrechnung durchgeschlagen, als dies angenommen worden war. In Summe konnten die für das Berichtsjahr angenommenen umsatz- wie auch ergebnisseitig prognostizierten Verbesserungen nicht erreicht werden.

Das Finanzergebnis des Greiffenberger-Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2019 mit -1,1 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (-1,2 Mio. €). Aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten resultierte im Geschäftsjahr 2019 ein nicht-liquiditätswirksamer Ertrag in Höhe von 8 T€ (Vj. 13 T€). Das Finanzergebnis 2019 beinhaltet 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) rechnerischen Zinsaufwand für Personalrückstellungen.

Insgesamt betrug das für den Greiffenberger-Konzern ausgewiesene Ergebnis vor Steuern (EBT) -0,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 nach 0,8 Mio. € im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2019 fiel ein Ertragssteuerertrag, der aus der Aktivierung latenter Steuern resultiert, von 0,8 Mio. € an.

Das Konzernergebnis verminderte sich um 0,06 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 auf 0,5 Mio. € und lag gerundet auf Vorjahresniveau. Das annähernd gleiche Ergebnis wurde hierbei durch die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 0,8 Mio. € erzielt. Auf der Basis von ganzjährig 5.855.629 im Umlauf befindlichen Aktien errechnet sich aus dem Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis je Aktie von 0,08 € nach 0,09 € im Vorjahr. Ausführungen zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie finden sich u.a. im Konzernanhang in Anhangsabschnitt G.

3.4 | NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

MITARBEITER

Der Greiffenberger-Konzern beschäftigte (ohne Vorstände und Geschäftsführer) zum Jahresende 2019 weltweit 310 Mitarbeiter (Vj. 308). Die Belegschaft des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl erhöhte sich im Durchschnitt des Berichtsjahres auf 303 (Vj. 302) Beschäftigte. Bei der Greiffenberger AG waren 2019 wie im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

Die im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl beschäftigten Mitarbeiter verteilen sich wie folgt auf das In- und Ausland:

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31.12.2019 31.12.2018
Deutschland
J.N. Eberle & Cie. GmbH 284 283
284 283
Europa (ohne Deutschland)
Eberle Italia S.r.l., San Giuliano Milanese/​Italien 14 13
Eberle France S.A.R.L., Corbas/​Frankreich 12 12
26 25
Gesamt 310 308

Um ein unverändert hohes Qualifikations- und Motivationsniveau ihrer Mitarbeiter sicherzustellen, bietet die J.N. Eberle & Cie. GmbH externe und interne Weiterbildungsmaßnahmen an und unterstützt ihre Wahrnehmung im Unternehmen aktiv. Der Schwerpunkt liegt hierbei in den Bereichen Vertrieb und Qualitätswesen. Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement wird permanent weiterentwickelt. Die Ausbildungsquote lag bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH im Berichtsjahr auf einem unverändert hohen Niveau. 4

KUNDENBEZIEHUNGEN

Nachhaltige, gute Kundenbeziehungen sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen. Sie halten daher durch engen Kontakt zu ihren weltweiten Vertriebspartnern auch Kontakt zu ihren Kunden, wo sie nicht selbst vor Ort durch Niederlassungen oder Tochterunternehmen präsent sind. Beispielsweise im Bereich der Automobilzulieferer werden gemeinsam mit den Kunden Lösungen zum beiderseitigen Nutzen entwickelt. Derartige Projekte sind teilweise mit langlaufenden Lieferverträgen unterlegt, wobei die auf die Zukunft gerichteten Volumina dieser Verträge nicht im Auftragseingang ausgewiesen werden.

4. | NACHTRAGSBERICHT

Das nach dem Bilanzstichtag aufgetretene Coronavirus stellt für den Greiffenberger-Konzern ein erhebliches Risiko dar. Eine Pandemie wie Corona kann zu einem (teilweisen) Ausfall der Produktion führen. Darüber hinaus können Lieferketten unterbrochen werden. Kundenseitig besteht das Risiko eines Umsatzeinbruchs und eines Forderungsausfalls aufgrund von Liquiditätsengpässen. In der Folge besteht das Risiko von Wertberichtigungsbedarfen. Dies betrifft zum einen die Ebene des HGB-Einzelabschlusses der Greiffenberger AG in Bezug auf Anteile an verbundenen Unternehmen, zum anderen den Greiffenberger-Konzern in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht").

Konzern- und Jahresabschluss der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr nebst der zugehörigen Lageberichte wurden vom Vorstand der Gesellschaft am 31. März 2020 aufgestellt und in den am 27. April 2020 geänderten Fassungen fristgerecht offengelegt. Aufgrund der gesetzlichen Offenlegungspflichten als börsennotiertes Unternehmen erfolgte die damalige Offenlegung jeweils vor Abschluss der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer und somit vor ihrer Billigung bzw. Feststellung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft sah sich seinerzeit außer Stande zu beurteilen, ob die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, von der der Vorstand der Gesellschaft ausging, gerechtfertigt war. Für die Beurteilung dieser Frage hielt es der Abschlussprüfer für erforderlich, dass ihm vor der Testatserteilung weitere Unterlagen und Nachweise vorgelegt würden.

4 Durch den Abschlussprüfer ungeprüfte Angaben

Der am 25. Juni 2020 notariell beurkundete Vertrag über die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 15. September 2020 vollzogen. Durch diesen Vollzug wird es im Geschäftsjahr 2020 auf Konzernebene (IFRS) zu einem positiven einmaligen Sondereffekt vor Steuern in Höhe eines unteren zweistelligen Millionenbetrages kommen. Mit dem Erwerber der Betriebsimmobilie, der PHI Immobilien GmbH, Hockenheim, wurden eine unmittelbare Rückvermietung (sog. Sale and Lease-Back) für einen festen Zeitraum von fünf Jahren (die "Festlaufzeit") und zwei anschließende einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten der Eberle von jeweils einem weiteren Jahr vereinbart. Mittelfristig ist geplant, den Betrieb der Eberle in eine andere Immobilie innerhalb des Stadtgebiets von Augsburg zu verlagern; in diesem Zusammenhang werden Gespräche geführt. Der Kaufvertrag über die Betriebsimmobilie sieht vor, dass sich der Kaufpreis in Höhe von 31,0 Mio. € um einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € erhöht, sofern Eberle innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Festlaufzeit auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen verzichtet. Seitens der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehen Verkäufergarantien sowie weitere Verpflichtungen, für die die Greiffenberger AG als Mithaftende haftet. Aus dem Kaufpreis in Höhe von 31,0 Mio. € wurde durch den Käufer vereinbarungsgemäß ein Sicherungseinbehalt in Höhe von 5,0 Mio. € zur Sicherung konkreter und möglicher zukünftiger Ansprüche, die jedoch nicht auf diesen Betrag beschränkt sind, einbehalten (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht").

Aus dem Erlös aus der Veräußerung der Betriebsimmobilie wurde das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende, ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und zuletzt bis zum 30. September 2020 verlängerte Konsortialdarlehen, das bis dahin den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns ausgemacht hatte, vollständig zurückgeführt. Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht").

Mit dem Gläubiger des bei der Greiffenberger AG bestehenden Genussrechts, der senata GmbH, Freising, wurde am 27. Juli 2020 eine Verschiebung des Rückzahlungsbeginns sowie eine zeitliche Streckung der Rückzahlungsraten vereinbart.

Weitere Ereignisse, die für den Greiffenberger-Konzern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind und zu einer veränderten Beurteilung der Lage führen könnten, sind nach dem Bilanzstichtag bis zum 6. November 2020 nicht eingetreten.

Dieser Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde durch den Vorstand am 6. November 2020 geändert und gemäß IAS 10.17 zur Veröffentlichung in der geänderten Fassung freigegeben. Der Konzernabschluss steht unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Aufsichtsrat (§ 171 Abs. 2 AktG) oder durch die Hauptversammlung (§ 173 Abs. 1 AktG).

5. | PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

5.1 | PROGNOSEBERICHT

Das Jahr 2020 stellt den Greiffenberger-Konzern vor große Herausforderungen. Neben dem ohnehin bereits spürbar schwieriger gewordenen Marktumfeld führt insbesondere die weltweite Ausbreitung des Coronavirus zu erheblichen Belastungen, deren Ausmaß und Folgen für die Weltwirtschaft derzeit ebenso wenig verlässlich abschätzbar sind, wie die Dauer der Pandemie selbst. Im Geschäftsjahr 2020 könnte es als Folge der Corona-Pandemie zu einem Umsatzrückgang von bis zu gut 20 % gegenüber 2019 kommen. Vor diesem Hintergrund soll das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) - vor jeglichen Sonder- und Einmaleffekten - innerhalb des Intervalls von rund -4,7 Mio. € bis +0,3 Mio. € liegen. Durch den zum 15. September 2020 erfolgten Vollzug der Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wird es im Geschäftsjahr 2020 zu einem positiven einmaligen Sondereffekt vor Steuern in Höhe eines unteren zweistelligen Millionenbetrages kommen. Das Investitionsvolumen wird sich gegenüber dem Berichtsjahr etwas erhöhen.

Zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungen für das Geschäftsjahr 2020 sind einerseits die weitere Realisierung der positiven Effekte, die aus dem Abschluss beziehungsweise der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erwartet werden, und andererseits in besonderem Maße das Ausbleiben relevanter Verschlechterungen der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen über den bereits eingeplanten Corona-Effekt hinaus. Insbesondere durch gravierende Gesamtmarktschwankungen, Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, negativere Auswirkungen der Covid-19 Pandemie als bisher angenommen oder sonstige externe und interne Ereignisse kann die tatsächliche Entwicklung von diesen Erwartungen abweichen.

Laut dem im September 2020 veröffentlichten Zwischenbericht zum OECD-Wirtschaftsausblick konnte die Wirtschaftsleistung nach dem historischen Wirtschaftseinbruch der ersten Jahreshälfte mit den ersten Lockerungen und der Wiedereröffnung vieler Unternehmen zügig an Fahrt aufnehmen.5 In jüngster Zeit aber hat das Tempo der Erholung wieder etwas nachgelassen. Die Beschränkungen, die einige Länder ihrer Wirtschaft derzeit im Kampf gegen neue Infektionswellen auferlegen, dürften das Wachstum erneut bremsen.

So gehen die Wirtschaftsforscher der OECD davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung dieses Jahr um 4,5 % schrumpft, bevor sie 2021 wieder um fünf Prozent wachsen wird. Diese Prognose ist optimistischer als der OECD-Wirtschaftsausblick vom Juni, was in erster Linie an den Zahlen für China und die Vereinigten Staaten liegt, die in der ersten Jahreshälfte besser ausfielen als erwartet. Für Deutschland wird für dieses Jahr mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 5,4 % und 2021 mit einem Wachstum von 4,6 % gerechnet. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Produktion in vielen Ländern der Welt auch noch Ende nächsten

5 OECD Economic Outlook, Interim Report September 2020

Jahres unter dem Niveau von Ende 2019 liegen wird und deutlich unter dem Niveau, das vor Beginn der Pandemie erwartet worden war. 6

Der auf Ebene der Greiffenberger AG vor Berücksichtigung der Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen und Finanzierungskosten gewöhnlich per Saldo entstehende Aufwand soll im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Berichtsjahr weiter reduziert werden. Neben der anteiligen Umlage der Vorstandsgehälter an diese Organgesellschaft, mit denen auch die Tätigkeit der beiden Vorstände der Gesellschaft als Geschäftsführer der J.N. Eberle & Cie. GmbH abgegolten ist, soll hierzu auch die weitestmögliche Reduzierung des Aufwands, der im Zusammenhang mit den Aufgaben und Funktionen der Greiffenberger AG als börsennotierte Industrieholding und Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns anfällt, beitragen.

Die Greiffenberger AG wird die nachhaltige Entwicklung ihrer Konzernunternehmen weiterhin strategisch gestalten und unternehmerisch eng begleiten. Diese sind in ihren jeweiligen Märkten grundsätzlich gut positioniert. 7 Insbesondere über die Merkmale der angebotenen Produkte und diese ergänzenden Leistungen sowie die beständige Verbesserung des Produkt- und Leistungsportfolios sollen die positive Abgrenzung vom Wettbewerb und die eigene Marktposition weiter gefestigt werden. Kundenbasis und Marktdurchdringung sollen sowohl in den bereits bedienten als auch in weiteren Märkten weltweit ausgebaut werden. Der Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl verfolgt seine bereits sehr hohe Internationalisierung konsequent weiter, strebt gleichzeitig aber auch eine Verbreiterung der Umsatzbasis im Inland an. Hierbei stehen insbesondere Produkte für anspruchsvolle Anwendungen sowie kundenspezifische Lösungen im Fokus. So soll die Marktdurchdringung im Bereich der Hartmetallbandsägeblätter besonders in Anwendungsbereichen mit hohem technischem Anspruch weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird etwa im High-End-Bereich der Metallbandsägeblätter stetig an Produktinnovationen gearbeitet. Im Produktbereich Präzisionsbandstahl sollen neben der beständigen Erhöhung der Qualität bestehender Produkte vor allem der Ausbau der Produkte für kundenspezifische Anwendungen sowie des Produktportfolios im hochqualitativen Bereich weiter vorangetrieben werden. Zusätzliche Wachstumsimpulse sollen auch künftig vor allem durch Ausweitung der Produktpalette in margenattraktiven Marktnischen, das Erschließen neuer Markt- und Anwendungsbereiche über Produktinnovationen und eine fortgesetzte positive Abgrenzung vom Wettbewerb über Produktqualität und erhöhten Kundennutzen generiert werden. Hierzu werden den Kunden auch spezielle Dienstleistungen angeboten oder strategische Partnerschaften in Service und Vertrieb gebildet.

Unverändert strebt die Greiffenberger AG eine Eigenkapitalzielquote auf Konzernebene von 33 % an. Die Greiffenberger AG verfügt weiterhin über steuerliche Verlustvorträge, die bei positiven Jahresergebnissen jeweils nutzbar gemacht werden können. Dadurch und durch die bei den Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erwirtschafteten Cashflows soll die Verschuldung des Greiffenberger-Konzerns sukzessive weiter abgebaut werden. Der Verkauf der Betriebsimmobilie trägt zusätzlich zur Reduzierung der Verschuldung und zur Erhöhung der Eigenkapitalquote bei.

6 OECD Economic Outlook, Interim Report September 2020

7 Durch den Abschlussprüfer ungeprüfte Angaben

5.2 | Chancen- und Risikobericht

Der wirtschaftliche Erfolg des Greiffenberger-Konzerns hängt u.a. auch davon ab, in welchem Ausmaß die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen sich ihnen bietende Chancen identifizieren und diese realisieren können und zu welchem Grad sich potenzielle Risiken materialisieren. Chancen und/​oder Risiken können sich in ihren möglichen Auswirkungen auf den Greiffenberger-Konzern teilweise oder vollständig gegeneinander aufheben, sich aber auch kumulieren oder potenzieren.

CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

Der Greiffenberger-Konzern definiert Chancen als Opportunitäten, die es der Greiffenberger AG und ihren Konzernunternehmen aufgrund externer oder interner Ereignisse oder Entscheidungen und Handlungen erlauben könnten, definierte Ziele früher als geplant zu erreichen oder den erwarteten Zielerreichungsgrad zu übertreffen. Die Erwartungen des Greiffenberger-Konzerns an seine weitere Entwicklung könnten in Abhängigkeit vom Grad der Identifikation und Realisierung von Chancen insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen übertroffen werden:

Produkt- und Leistungsportfolio: Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erwarten sich vor allem Chancen aus der Ausrichtung ihres Produkt- und Leistungsportfolios. Hierbei steht die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte mit einträglichen Margen, die vor allem abseits der Volumenprodukte durch Konzentration auf Produkte für anspruchsvolle Anwendungen und einen zunehmenden Anteil kundenspezifischer Lösungen generiert werden sollen, im Vordergrund. Auch in einem international herausfordernden Wettbewerbsumfeld ergeben sich Marktchancen für Produkte, die gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards setzen. 8 Die Entwicklung innovativer, hochqualitativer und bestmöglich auf individuelle Kundenanforderungen ausgerichteter Produkte und ergänzenden Leistungen hat aus diesem Grund höchste Priorität.

Kundenbasis und Marktdurchdringung: Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG fokussieren sich auf ein organisches Wachstum in den angestammten Produktbereichen Metallbandsägeblätter und Präzisionsbandstahl. Aus dem Ausbau von Kundenbasis und Marktdurchdringung sowohl in den bereits bedienten als auch in weiteren Märkten weltweit können sich zusätzliche Chancen ergeben. Die Internationalisierung wird daher konsequent weiterverfolgt, während gleichzeitig eine Verbreiterung der Umsatzbasis auch im Inland angestrebt wird.

Strukturen und Prozesse: Die Abläufe der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sind prozessorientiert auf die angestammten Produktbereiche Metallbandsägeblätter und Präzisionsbandstahl ausgerichtet. Sie werden ebenso beständig verbessert wie die zu ihrer Unterstützung eingesetzten Systeme. In der Produktion werden wo immer möglich neueste Verfahren verwendet, um mit neuen Technologien effizient fertigen zu können. Hieraus können sich Chancen z.B. durch weitere Verbesserungen von Produktqualität und Lieferflexibilität oder von Kapitalbedarf und Kapitalrentabilität ergeben.

8 Durch den Abschlussprüfer ungeprüfte Angaben

CHANCENMANAGEMENT

Die methodische Identifikation und Kommunikation von Chancen sowie ihre konsequente Verfolgung sind integrale Bestandteile des Planungs-, Steuerungs- und Controllingsystems des Greiffenberger-Konzerns. Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erstellen zu diesem Zweck regelmäßig Markt- und Wettbewerbsanalysen und halten einen möglichst engen Kontakt zu gegenwärtigen wie potenziellen Kunden und Zielgruppen. Zudem befassen sie sich beständig mit ihren kritischen Erfolgsfaktoren, relevanten Kostentreibern und relativen Stärken und Schwächen. Die hieraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Effizienzsteigerungspotenziale werden im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planungen jeweils detailliert ausgearbeitet und anschließend eng nachgehalten. Bei diesem Prozess werden insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze verfolgt.

RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

Der Greiffenberger-Konzern definiert Risiken als Gefahren, die die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen in Form von externen oder internen Ereignissen oder Entscheidungen und Handlungen daran hindern könnten, ihre definierten Ziele zu erreichen. Nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Greiffenberger-Konzerns könnten aus einer unter den Erwartungen liegenden Realisierung des Restrukturierungskonzepts resultieren.

Hinsichtlich des Eintritts von Risiken wird nach "niedrigen", "mittleren" und "hohen" Eintrittswahrscheinlichkeiten unterschieden, wobei diese drei Abstufungen in Teilintervallen gleicher Länge über das Intervall [0 %; 100 %] verteilt sind. Die möglichen Auswirkungen eintretender Risiken auf die Zielerreichung bzw. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden (neben zunächst als insgesamt "unwesentlich" bewerteten Auswirkungen) in "gering" (bis 400 T€), "spürbar" (400 bis 800 T€) und "erheblich" (größer 800 T€) differenziert.

Vertrieb und Markt: Nach wie vor stellen die in den letzten Jahren eingetretenen geopolitischen Veränderungen erhebliche Risiken für die Weltkonjunktur dar. Die weltweit in allen Märkten und Regionen vorherrschende Volatilität führt zu weiteren Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Entscheidende Risikoelemente im Prognosezeitraum sind vor allem die ungewissen weiteren Entwicklungen in wichtigen Absatzmärkten wie den USA, China, Russland und Türkei. Ein erheblicher Risikofaktor ist zudem die Lungenkrankheit Covid-19, deren Ausmaß und Folgen für die Weltwirtschaft derzeit ebenso wenig verlässlich abschätzbar sind, wie die Dauer der Pandemie selbst. Auf Grundlage der derzeitigen Informationen und Einschätzungen geht der Greiffenberger-Konzern davon aus, entsprechende Risiken im Prognosebericht in Abschnitt 5.1 adäquat berücksichtigt zu haben.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sind in ihren jeweiligen Märkten grundsätzlich gut positioniert, um von einer über den Erwartungen liegenden positiven konjunkturellen Entwicklung entsprechend stark profitieren zu können. Sie sind in einer Vielzahl regionaler Märkte tätig und bedienen hierbei verschiedene Industriebereiche und Branchen. Für unter den Erwartungen liegende gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Märkten kann sich hieraus ein das Risiko reduzierender Portfolio-Effekt ergeben. Für den Fall eines unerwartet deutlichen Abkühlens der Konjunktur insgesamt oder eines unerwartet schwierigen konjunkturellen Umfelds insbesondere in mehreren der bedienten Märkte gleichzeitig ergibt sich für den Greiffenberger-Konzern das Risiko einer anhaltend gedämpften oder rückläufigen Nachfrage. Derartige Schwankungen in der Nachfrage können spürbare Margenrisiken beinhalten, ebenso Preissteigerungen im Vormaterialbezug, sollten diese Verteuerungen nicht in ausreichendem Maße an die Kunden des Greiffenberger-Konzerns weitergegeben werden können.

Teile des von der J.N. Eberle & Cie. GmbH in die USA exportierten Produktportfolios mit einem Umsatzvolumen im mittleren bis höheren einstelligen Millionen Euro Bereich fallen unter den Anwendungsbereich der Strafzölle auf Stahlimporte. Bisher wurden die Strafzölle im Einvernehmen mit den betroffenen Kunden auf diese übergewälzt. Daneben konnten für einige der gelieferten Artikel Ausnahmegenehmigungen von der Belegung mit Strafzöllen bei den amerikanischen Behörden erreicht werden. Der Greiffenberger Konzern geht aktuell davon aus, dass es somit keine Belastungen aus Strafzöllen geben wird. Jedoch gab es vereinzelt auch Kunden, die zur Vermeidung der umfangreichen formellen Abwicklung der Strafzölle mit den amerikanischen Behörden keine Waren mehr bestellt haben. Da oftmals ein längerer Zeitraum zwischen Zollauslage und Zollerstattung besteht, kommt es durch die Anwendung der Strafzölle zu einem Liquiditätsrisiko, das sich aber in einem niedrigen dreistelligen Tausend Euro Bereich bewegt.

Vertriebsseitig existiert außerdem das Risiko einer zeitlichen Verzögerung bei der Umsatzrealisierung im Neukunden- und Neuproduktgeschäft. Die Produkte der J.N. Eberle & Cie. GmbH unterliegen oftmals einem länger dauernden Homologationsprozess auf Seiten der Abnehmer. Verzögerungen im geplanten Zeitablauf bei unseren Kunden können somit zu Umsatzverschiebungen führen.

Angesichts des hohen Internationalisierungsgrads seiner Geschäftsbeziehungen bedient sich der Greiffenberger-Konzern länderspezifischer Risikoanalysen, wobei die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in allen wesentlichen Absatzmärkten fortlaufend sorgfältig beobachtet und bewertet werden. Auch erfolgen zur Risikobegrenzung laufende Soll-Ist-Vergleiche der Vertriebsaktivitäten, um bei Abweichungen umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Insgesamt wird im Bereich Vertrieb und Markt mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt von Risiken gerechnet, die spürbare oder erhebliche Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad haben sollten.

Finanzwirtschaftliche Risiken: Sowohl die Greiffenberger AG selbst als auch ihre Konzernunternehmen verfügen über eine detaillierte Finanz- und Liquiditätsplanung, die regelmäßig einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen wird. In der Greiffenberger AG als Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns ist diese neben dem Genussrechtskapital maßgeblich durch die Finanzierung über Erträge aus Konzernunternehmen und über Umlagen sowie zu einem wesentlichen Teil über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH bestimmt. Die Möglichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der Greiffenberger AG verfügbare freie Mittel als Darlehen zur Verfügung zu stellen, werden auch von ihrem eigenen Kapitalbedarf determiniert.

Während des Berichtszeitraums bestand bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH ein Konsortialdarlehen, das den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildete. Durch die zur Erhöhung der Liquiditätsspielräume zum Ende des Jahres 2018 eingeleitete Reduzierung der Produktionsleistung der J.N. Eberle & Cie. GmbH konnten die im Konsortialdarlehensvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen ("Covenants") seit dem 4. Quartal 2018 jeweils nicht eingehalten werden, wobei die Konsortialdarlehensgeber seitdem jeweils auf die Einhaltung der Covenants und ein infolge der Nichteinhaltung für sie bestehendes Kündigungsrecht verzichtet hatten. Dieses ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und seither wiederholt verlängerte Konsortialdarlehen wurde vor dem Hintergrund der am 25. Juni 2020 erfolgten notariellen Beurkundung des Verkaufs der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH zuletzt über den 30. Juni 2020 hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert. Angesichts des Zahlungseingangs am 14. September 2020 wurde der Immobilienverkauf zum 15. September 2020 vollzogen und das Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt.

Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll. Diese Anschlussfinanzierung wird derzeit mit den Darlehensgebern des im September 2020 vollständig zurückgeführten Konsortialdarlehens verhandelt. Hierbei übernimmt die LfA Förderbank Bayern 90 % des potenziellen Ausfallrisikos und hat gegenüber den beteiligten Banken bereits diesbezüglich ihre Zusage erklärt. Mit den bisherigen Konsortialbanken sollen nun individuelle Kreditverträge mit der Gesamthöhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages abgeschlossen werden. Die Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten als Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussfinanzierung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand rechnet damit, dass die entsprechenden Kreditverträge mit den Banken noch im laufenden Jahr unterzeichnet und die Auszahlungsvoraussetzungen gemäß den Kreditverträgen und des Liquiditätsbedarfes gemäß Planung, und damit rechtzeitig, geschaffen werden können. Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der Anschlussfinanzierung oder ihrer Auszahlung kommen kann. Sollte dieses Risiko eintreten, ist die weitere Finanzierung und somit der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, gefährdet. Sollte darüber hinaus der zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der von der Covid-19 Pandemie beeinflussten Marktentwicklung signifikant höher sein als derzeit aufgrund der Planungen angenommen, wird das derzeit verhandelte Anschlussfinanzierungsvolumen nicht ausreichen. Sollte dieses Risiko eintreten, ist der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, ebenfalls gefährdet.

Negative Effekte für den Greiffenberger-Konzern können aus sich ändernden Zinssätzen entstehen. Zur Verringerung des Zinsänderungsrisikos werden fallweise Zinssicherungen abgeschlossen. Für Teile des Konsortialdarlehens wurde durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH im März 2017 ein Zinsbegrenzungsgeschäft mit einer Laufzeit bis September 2019 abgeschlossen. Detaillierte Angaben zu den derivativen Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang in Anhangsziffer F 18 gemacht.

Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH und ihre Veräußerung: Der Kaufvertrag über die Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde zum 15. September 2020 vollzogen. Mit dem Erwerber der Betriebsimmobilie, der PHI Immobilien GmbH, Hockenheim, besteht seitdem ein Mietvertrag über eine Rückvermietung (sog. Sale and Lease-Back) für einen festen Zeitraum von fünf Jahren (die "Festlaufzeit") mit zwei anschließenden einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten der Eberle von jeweils einem weiteren Jahr. Mittelfristig ist geplant, den Betrieb der Eberle in eine andere Immobilie innerhalb des Stadtgebiets von Augsburg zu verlagern; in diesem Zusammenhang werden bereits Gespräche geführt.

Seitens der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehen Verkäufergarantien sowie weitere Verpflichtungen, für die die Greiffenberger AG als Mithaftende haftet. Aus dem vereinbarten Kaufpreis wurde durch den Käufer vereinbarungsgemäß ein Sicherungseinbehalt in Höhe von 5 Mio. € zur Sicherung konkreter und möglicher zukünftiger Ansprüche, die jedoch nicht auf diesen Betrag beschränkt sind, einbehalten. Bis zu einem Betrag in Höhe von 3,0 Mio. € ist die J.N. Eberle & Cie. GmbH berechtigt, die monatlichen Nettomieten aus der Rückvermietung ab Mietbeginn vollumfänglich aus dem Sicherungseinbehalt zu begleichen.

Der Kaufvertrag sieht weiter vor, dass der Käufer die nach dem Ende der Rückvermietung der Immobilie an Eberle anfallenden Kosten der erforderlichen Altlastenbeseitigung /​ Beseitigung von Umweltschäden, die vor dem Kauf entstanden sind, bis zu einer festgelegten Höhe zu tragen hat, während ihm diesen Betrag ggf. übersteigende Kosten von der J.N. Eberle & Cie. GmbH zu erstatten sind. Kosten für Altlastenbeseitigung /​ Beseitigung von Umweltschäden, die sich während der Rückvermietung an Eberle ergeben, muss die J.N. Eberle & Cie. GmbH dementgegen in voller Höhe tragen. Für die Zeit der Rückvermietung trägt die J.N. Eberle & Cie. GmbH auch die Kosten des Monitorings (Überwachung) bestehender Umweltschäden.

Im Rahmen der seitens des Käufers beabsichtigten wohnbaulichen Entwicklung des durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH veräußerten Grundstücks könnte die Stadt Augsburg mittelfristig entscheiden, von den Möglichkeiten des sogenannten "Veräußerungsmodells" Gebrauch zu machen. In diesem Fall müsste der Käufer bis zu 1/​3 der von Eberle erworbenen Flächen zum sogenannten "Anfangswert", d.h. einem Bodenwert vor Berücksichtigung von mit einer Wohnbebauungsmöglichkeit verbundenen Wertsteigerungen, an die Stadt Augsburg oder einen von der Stadt benannten Dritten veräußern. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH wäre in diesem Fall verpflichtet, dem Käufer bezogen auf die hiervon konkret betroffenen Flächen den Differenzbetrag zwischen dem sich aus dem Kaufvertrag über die Betriebsimmobilie ergebenden Kaufpreis und dem nach dem Anfangswert ermittelten Quadratmeterpreis zzgl. anteiliger Erwerbsnebenkosten zu erstatten.

Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH und ihrer Veräußerung, insbesondere solcher mit mittelfristig in Summe spürbaren bis erheblichen Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad, als gering eingeschätzt.

Beschaffungsrisiken: In der Beschaffung bestehen Risiken vor allem in Form von Lieferengpässen und Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Aufgrund von Covid-19 haben Lieferanten Kurzarbeit eingeführt. Durch die somit reduzierten Produktionskapazitäten, aber auch durch Verzögerungen im Wiederhochlaufen der Produktionen bei den Lieferanten, besteht das Risiko des Entstehens von Lieferengpässen. Wesentliche Risiken können vor allem aus nachteiligen Belieferungskonditionen, ungenügender Qualität und Stillstandzeiten resultieren. Das Beschaffungsrisiko wird durch eine geeignete Lieferantenauswahl und Verteilung wichtiger Zukaufprodukte auf mehrere tatsächliche oder potenzielle Lieferanten begrenzt. Der Greiffenberger-Konzern beobachtet hierzu die Entwicklung seiner Lieferanten aufmerksam und erarbeitet sich teilweise gezielt zusätzliche Alternativen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Beschaffungsrisiken mit jeweils unwesentlichen bis geringen Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad wird insgesamt im mittleren Bereich eingeschätzt, ebenso die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Beschaffungsrisiken mit spürbaren oder erheblichen Auswirkungen.

Betriebsrisiken: Betriebsrisiken werden durch Qualitätssicherungssysteme, regelmäßige Wartungen und eine Modernisierung der Produktionsanlagen, der EDV-Ausstattung und anderer betrieblicher Hilfsmittel begrenzt. Für Stillstandzeiten infolge von Elementarschäden besteht eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die jedoch nicht für den Fall einer Schließung in Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise greifen würde. Zur Vermeidung von Covid-19 Risiken wurden umfassende Maßnahmen getroffen. Beispielsweise erfolgt der Schichtwechsel nicht mehr nahtlos, sondern mit einem Zeitintervall, damit sich die Mitarbeiter der einzelnen Schichten nicht begegnen. Sollte es zu einer Quarantäne aufgrund von Covid-19 Infektionen kommen, wäre diese voraussichtlich auf einzelne Schichten in einem bestimmten Gebäude begrenzt. Die Mitarbeiter werden darüber hinaus angehalten, Abstandsregeln einzuhalten. Sollten Abstandsregeln in einzelnen Büros nicht eingehalten werden können, greifen Homeoffice Regelungen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Betriebsrisiken mit jeweils unwesentlichen bis geringen Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad wird insgesamt im mittleren Bereich eingeschätzt, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Betriebsrisiken mit spürbaren oder erheblichen Auswirkungen als gering.

Produkt- und Leistungsportfolio: Die Marktposition der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG definiert sich über den technologischen Anspruch und die Qualität der angebotenen Produkte und diese ergänzenden Leistungen. Allerdings sind mit der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte und Leistungen konzeptionelle und durch den Markt bedingte Risiken verbunden, denen der Greiffenberger-Konzern u.a. durch eine sorgfältige strategische Produktplanung als Basis seiner Entwicklungsprojekte begegnet. Hierzu werden Markt- und Kundenerfordernisse fortwährend intensiv analysiert, weshalb die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG kontinuierlich Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellen und einen möglichst engen Kontakt zu gegenwärtigen wie potenziellen Kunden und Zielgruppen unterhalten. Risiken können sich auch aus einer möglicherweise unzureichenden Innovationsfähigkeit, einem eventuellen Qualitätsverlust der angebotenen Produkte und diese ergänzenden Leistungen oder gegebenenfalls nicht markt- und wettbewerbskonformen Lieferkonditionen ergeben. Zur Begrenzung dieser Risiken werden die Strukturen und Prozesse ebenso wie die zu ihrer Unterstützung eingesetzten Systeme im Greiffenberger-Konzern beständig verbessert. In der Produktion werden wo immer möglich neueste Verfahren verwendet, um mit neuen Technologien effizient fertigen zu können.

Weitere Produktrisiken, die aufgrund möglicher Qualitätsmängel zu Garantie- und Gewährleistungskosten führen könnten, sind durch Produkthaftpflicht- und Kfz-Rückrufkosten-Versicherungen begrenzt.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken im Bereich des Produkt- und Leistungsportfolios, insbesondere mit jeweils mehr als nur unwesentlichen bis geringen Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad, wird als gering eingeschätzt.

Ausfall- und Abwertungs- bzw. Wertberichtigungsrisiken: Das Ausfallrisiko wird durch eine regelmäßige Überprüfung der internen Kreditlimits/​Kreditversicherungen, regelmäßige Kundenauskünfte und ein mehrstufiges Mahnwesen begrenzt. Die Wertberichtigungen entsprechend dem expected credit loss Ansatz und die Forderungsausfälle im Geschäftsjahr 2019 ergaben im Verhältnis zum Bruttoumsatz eine Ausfallquote von 0,01 % (Vj. 0,03 %). Die Vorgaben an das Forderungsmanagement und ihre Umsetzung werden regelmäßig überprüft. Die Frist von Rechnungsstellung bis Zahlungseingang ("DSO") lag angesichts der internationalen Kundenstruktur, die der hohen Exportquote von 93 % zugrunde liegt, mit im Berichtsjahr auf durchschnittlichen Monatswerten berechneten 64 (Vj. 60) Tagen im üblichen Rahmen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfallrisiken, insbesondere mit jeweils mehr als nur geringen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Greiffenberger-Konzerns, wird grundsätzlich als gering eingeschätzt. Aufgrund der Corona-Krise werden die Ausfallrisiken jedoch als temporär spürbar eingeschätzt.

Hinsichtlich der Werthaltigkeit des in der Bilanz der Greiffenberger AG (HGB) unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungsansatzes ihrer Organgesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH kann sich insbesondere bei von den Erwartungen an deren künftige Entwicklung nachteiligen Abweichungen ein Abwertungsrisiko mit nachteiligen Auswirkungen auf die Eigenkapitalbasis der Greiffenberger AG ergeben. Auf Ebene des Greiffenberger-Konzerns könnte sich insbesondere bei von den Erwartungen an die künftige Entwicklung der J.N. Eberle & Cie. GmbH nachteiligen Abweichungen das Risiko eines Wertberichtigungsbedarfs bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl ergeben. Aufgrund der Corona-Krise kann es zu einem vorübergehenden Ergebniseinbruch bei Eberle kommen, der einen Wertberichtigungsbedarf nach sich ziehen könnte. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken, im Besonderen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Greiffenberger AG oder des Greiffenberger-Konzerns, wird aufgrund der Corona-Krise als hoch eingeschätzt.

Währungsrisiken: Aufgrund des hohen Internationalisierungsgrads seiner Geschäftsbeziehungen unterliegt der Greiffenberger-Konzern einem Fremdwährungsrisiko, wobei die zunehmende Internationalisierung der Absatzmärkte auch eine zunehmende Abhängigkeit von Währungsrelationen bedingt. Das Produkt- und Leistungsportfolio des Greiffenberger-Konzerns könnte so beispielsweise in Auslandsmärkten im Vergleich zu nationalen Anbietern an Wettbewerbsstärke einbüßen. Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG begrenzen diese Risiken durch die beständige Verbesserung ihres Produkt- und Leistungsportfolios und ihrer Produktivität. Die sehr hohe Internationalisierung wird konsequent weiterverfolgt, während gleichzeitig eine Verbreiterung der Umsatzbasis auch im Inland angestrebt wird.

Geschäfte in Fremdwährungen wurden im Berichtsjahr lediglich als Warengeschäfte getätigt, sodass diesbezüglich keine Risiken aus Geschäften mit Finanzderivaten bestehen. Die den Forderungen und Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Währungskurse werden regelmäßig mit den aktuellen Kursen verglichen, um frühzeitig Wechselkursrisiken erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können. Wesentliche Geschäfte in Fremdwährungen betreffen Warenverkäufe in US-Dollar, die im Geschäftsjahr 2019 im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl in Höhe von 11.802 T€ (Vj. 10.558 T€) getätigt wurden und damit 23,8 % (Vj. 20,1 %) der Bruttoumsätze ausmachten. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 24,2 % (Vj. 20,6 %) des Bruttoumsatzes in Fremdwährungen fakturiert. Die Auswirkungen möglicher Schwankungen des US-Dollar-Wechselkurses werden teilweise durch Kundenabsprachen, Preisgleitklauseln und Gegengeschäfte gemindert oder begrenzt. Gleichzeitig finden regelmäßige Überprüfungen der bestehenden US-Dollar-Geschäfte statt, um bedarfsweise auch Währungsabsicherungen abschließen zu können. Trotz dieser Maßnahmen verbleiben Risiken, insbesondere falls Umsätze und Zahlungseingänge in Höhe und Zeitpunkt von den erwarteten und geplanten Werten abweichen.

Im Bereich der Währungsrisiken insgesamt wird mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt von Risiken gerechnet, die jeweils nur geringe Auswirkungen auf den Zielerreichungsgrad haben sollten.

Rechts- und Steuerrisiken: Rechtsrisiken wird durch die Einbindung externer Rechtsanwälte im Vorfeld begegnet. Mögliche Risiken aus offenen Veranlagungszeiträumen und Betriebsprüfungsrisiken werden von der Greiffenberger AG und ihren Konzernunternehmen laufend beobachtet. Bei Bedarf werden zur Beurteilung steuerliche Berater hinzugezogen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Rechts- und Steuerrisiken, insbesondere mit jeweils mehr als nur unwesentlichen bis geringen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, wird als gering eingeschätzt.

Umweltrisiken: Umweltrisiken sind Risiken für die Gesundheit von Personen, den Lebensraum oder die Arbeitsumgebung, andere Lebewesen und die Natur. Für die Greiffenberger AG ist hierbei das Risiko einer Pandemie wesentlich. Eine Pandemie wie Corona kann zu einem (teilweisen) Ausfall der Produktion führen. Darüber hinaus können Lieferketten unterbrochen werden. Kundenseitig besteht das Risiko eines Umsatzeinbruchs und eines Forderungsausfalls aufgrund von Liquiditätsengpässen. Die Greiffenberger AG begegnet einem (teilweisen) Ausfall der Produktion bedarfsweise mit einer Nutzung von Instrumenten wie flexiblen Arbeitszeitkonten und der bedarfsgerechten Nutzung von Kurzarbeit.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Der Greiffenberger-Konzern steuert und überwacht Währungsrisiken, Ausfallrisiken und Zinsänderungsrisiken, denen er im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist, vorrangig über die operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten. Derivative Finanzinstrumente, ohne deren Verwendung der Konzern höheren finanziellen Risiken ausgesetzt wäre, werden hierbei ausschließlich für Zwecke des Risikomanagements verwendet. Der Greiffenberger-Konzern beurteilt seine Finanzrisiken regelmäßig und berücksichtigt dabei auch Änderungen ökonomischer Schlüsselindikatoren sowie aktuelle Marktinformationen. Hedge-Accounting im Sinne des IAS 39 kommt jedoch nicht zur Anwendung.

Das Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen für ausgesuchte Länder vermindert. Dem Währungsrisiko begegnet der Greiffenberger-Konzern bei Bedarf durch Abschluss von z.B. Währungsswaps. Zur Verringerung des Zinsänderungsrisikos werden im Greiffenberger-Konzern fallweise Zinstausch- und/​oder Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Detaillierte Angaben zu Finanzinstrumenten und mit diesen verbundenen Risiken sind dem Konzernanhang in Anhangsziffer F 18 zu entnehmen. Insgesamt resultieren aus der Verwendung von Finanzinstrumenten keine für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Greiffenberger-Konzerns wesentlichen Risiken.

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Das konzernweite Risikomanagementsystem der Greiffenberger AG hat zum Ziel, frühzeitig Entwicklungen, die den Fortbestand der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen gefährden könnten, zu erkennen und ihnen entgegenzusteuern. Das Risikomanagement als die Fähigkeit, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beurteilen sowie diese zu steuern und zu kontrollieren, stellt eine zentrale und fortwährende Aufgabe der Unternehmensführung dar.

In der Identifikation und Analyse von Risiken kommt hierbei im Greiffenberger-Konzern ein mehrstufiges Verfahren zur Anwendung, bei dem auf Ebene einzelner Funktionseinheiten identifizierte Risiken sukzessive zu Risikobetrachtungen auf Einzelunternehmens- und Teilkonzernebene und schließlich zu einer Gesamtrisikobetrachtung auf Konzernebene verdichtet werden. Auch erfolgt in diesem Prozess eine kontinuierliche Beurteilung sowohl der Eintrittswahrscheinlichkeiten identifizierter Risiken als auch ihrer Auswirkungen auf die Erreichung definierter Ziele. Eng verbunden sind hiermit die Ableitung von effektiven Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung identifizierter Risiken sowie die laufende Überwachung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit. Insbesondere wesentliche Produkt- und Betriebsrisiken finden im Rahmen des konzernweiten Versicherungsprogramms entsprechende Berücksichtigung.

Das Risikomanagement der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen ist eng mit der Unternehmensstrategie verzahnt und fließt in die Unternehmenssteuerung mit ein. Die Kernelemente des Risikomanagements sind das interne Berichtswesen, das interne Kontrollsystem und die strategische Unternehmensplanung. Des Weiteren wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Lage der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen berichtet. Das Risikofrüherkennungssystem der Greiffenberger AG wird durch den Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB beurteilt.

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB berichtet die Greiffenberger AG über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess:

Durch konzernweit gültige und laufend aktualisierte Richtlinien wird im Greiffenberger-Konzern eine einheitliche Rechnungslegung gewährleistet. Das vorhandene Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem umfassen auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und die damit in Zusammenhang stehenden möglichen Risiken und notwendigen Kontrollen.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess. Ziel der vorhandenen Kontrollen ist ein möglichst umfassender Fehlerausschluss. Soweit Fehler nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss das System mindestens gewährleisten, dass sie entdeckt und somit korrigiert werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Greiffenberger-Konzern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Ferner wird durch Kontroll- und Überprüfungsmechanismen erreicht, dass Geschäftsvorfälle einheitlich und zutreffend erfasst, ausgewiesen und bewertet werden und somit verlässliche und relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Identifizierte Risiken und entsprechend ergriffene Maßnahmen oder Empfehlungen werden an den Vorstand berichtet.

Mit diesen Maßnahmen sowie mit der laufenden Fortentwicklung soll das IKS in Bezug auf die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses mit hinreichender Sicherheit verhindern, dass wesentliche Falschaussagen auftreten und die Qualität im Rahmen der Erstellung, Aufstellung und Offenlegung sichergestellt wird.

Ungeachtet der Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bestehen inhärente Restriktionen bezüglich der Wirksamkeit von Internen Kontrollsystemen. Kein Kontrollsystem, unabhängig von dessen wirksamer Beurteilung, ist geeignet, sämtliche unzutreffende Darstellungen zu verhindern oder aufzudecken.

Neben internen Überprüfungen nimmt auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung der für seine Prüfung wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozesse vor. Er ist im Rahmen seiner Abschlussprüfung verpflichtet, dem Aufsichtsrat über erkannte wesentliche Schwächen des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems zu berichten.

Wesentliche Elemente der Risikoprävention, -steuerung und -kontrolle in der Rechnungslegung sind:

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die organisatorische Trennung der Funktionen der am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling in Bezug auf die Abschlusserstellung;
die eindeutige Zuordnung der Verantwortungsbereiche;
eine klare Struktur im Hinblick auf Verantwortungsbereiche und Führung der bei der Greiffenberger AG und den in den Abschluss einbezogenen Konzernunternehmen eingerichteten Rechnungslegungsprozesse;
die Buchführung für die Konzernunternehmen, die nach einheitlichen Grundsätzen in den jeweiligen Gesellschaften im In- und Ausland vor Ort umgesetzt wird. Buchhaltung und Rechnungslegung auf Ebene des Unternehmensbereichs erfolgen am Sitz seiner Obergesellschaft. Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Fehlaussagen in der Finanzberichterstattung;
die im Bereich Rechnungswesen eingesetzten Finanzsysteme, die soweit möglich auf Standardsoftware basieren. Durch entsprechende Sicherheits- bzw. Berechtigungskonzepte, die regelmäßig überprüft werden, werden diese Systeme gegen unbefugte Zugriffe geschützt;
eine den Anforderungen entsprechende EDV-technische und personelle Ausstattung mit entsprechenden Qualifikationen;
fortlaufende Plausibilitätsprüfungen, sowohl im Rahmen der tagesaktuellen Buchungen als auch beim monatlichen und quartalsweisen Reporting;
die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen.

Die rechnungslegungsrelevanten Prozesse des Greiffenberger-Konzerns werden regelmäßig intern im Rahmen der Abschlüsse auf Konzernunternehmens- sowie Unternehmensbereichsebene kontrolliert. Daneben wird turnusmäßig eine Überprüfung der implementierten Prozesse durchgeführt.

ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER CHANCEN- UND RISIKOLAGE

Der Greiffenberger-Konzern legt in seiner langfristigen strategischen Entwicklung ein besonderes Augenmerk auf ein effektives Chancenmanagement, um einen möglichst hohen Grad der Identifikation und Realisierung von Chancen zu gewährleisten. Besondere Chancen zeigen sich in der zielgerichteten Ausweitung der Produktpalette und der Besetzung margenattraktiver Nischen. Zentrales Differenzierungsmerkmal im internationalen Wettbewerb ist die Fähigkeit, über die Kombination von Produkten, die gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards setzen, und diese ergänzenden Leistungen einen Mehrwert für den Kunden zu generieren.

Die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen verfügen insgesamt über ein Steuerungssystem, das die frühzeitige Identifikation von Risiken erlaubt, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Das Risikomanagementsystem erlaubt es der Geschäftsführung, Risiken zeitnah zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Gesellschaft geht auf Grundlage der weit fortgeschrittenen, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll, davon aus, dass die erforderliche mittelfristige Liquidität der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist (vgl. die Ausführungen hierzu im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht"). Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der noch ausstehenden Kreditverträge oder bei der Auszahlung der in Rede stehenden Anschlussfinanzierung kommen kann. Sollte dieses Risiko eintreten, ist die weitere Finanzierung und somit der Fortbestand des Greiffenberger-Konzerns gefährdet. Sollte darüber hinaus der zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der von der Covid-19 Pandemie beeinflussten Marktentwicklung signifikant höher sein als derzeit aufgrund der Planungen angenommen, wird das in Rede stehende Anschlussfinanzierungsvolumen nicht ausreichen. Sollte dieses Risiko eintreten, ist der Fortbestand des Greiffenberger-Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, ebenfalls gefährdet.

Besondere Beachtung durch den Vorstand findet die weitere Realisierung der positiven Effekte, die aus dem Abschluss beziehungsweise aus der Umsetzung des für die Greiffenberger AG und die J.N. Eberle & Cie. GmbH verfolgten Restrukturierungskonzepts sowie aus weiteren, diese ergänzenden bzw. Abweichungen von diesen weitestmöglich kompensierenden Maßnahmen erwartet werden. Die Werthaltigkeit des in der Bilanz der Greiffenberger AG (HGB) unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungsansatzes ihrer Organgesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH ist ebenso wie auf Ebene des Greiffenberger-Konzerns die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl u.a. maßgeblich vom Realisierungsgrad der Erwartungen an die künftige Entwicklung dieses Tochterunternehmens bzw. Teilkonzerns abhängig. Angesichts des weiterhin herausfordernden Marktumfelds richtet der Vorstand zudem unverändert ein besonderes Augenmerk auf die fortlaufende und effektive Überwachung und Begrenzung möglicher Markt- und Vertriebsrisiken der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG. Der vorrangige Fokus für das Geschäftsjahr 2020 liegt in diesem Zusammenhang auf dem Management der Auswirkungen der Corona-Krise. Daneben besteht ein wesentlicher Fokus auf dem erfolgreichen Abschluss der Maßnahmen zur Sicherstellung einer Anschlussfinanzierung, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll.

6. | Übernahmerelevante Angaben

1. Das gezeichnete Kapital setzte sich zum 31. Dezember 2019 zusammen aus 5.855.629 nennwertlosen und voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am ausgewiesenen Grundkapital von rund 1,20 € je Aktie. Die Aktien der Greiffenberger AG sind Inhaberaktien.

2. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Das Stimmrecht aus ggf. von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands gehaltenen Stückaktien ist teilweise gemäß § 136 Abs. 1 AktG beschränkt. Im Übrigen unterliegen die Aktien der Gesellschaft weder gesetzlichen noch satzungsmäßigen Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine Regelungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Diesbezügliche Vereinbarungen zwischen den Aktionären sind dem Vorstand nicht bekannt.

3. Zum 31. Dezember 2019 war der Gesellschaft eine direkte Beteiligung bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, nämlich die der Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, deren Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG sich gemäß den letzten verfügbaren Informationen zum Stichtag 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz werden im Konzernanhang in Anhangsziffer J 1 gemacht.

4. Alle Aktien gewähren identische Rechte. Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufgelegt. Soweit Arbeitnehmer der Greiffenberger AG oder ihrer Konzernunternehmen sich auf andere Weise am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt haben, ist dem Vorstand nicht bekannt, dass diese die ihnen zustehenden Kontrollrechte nicht wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben könnten.

6. Die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 84, 85 AktG über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands finden Anwendung. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen. Für die Änderung der Satzung der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 130, 133, 179 Abs. 1 und 2, 181 AktG. Abweichend von den genannten gesetzlichen Vorschriften dürfen gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft - soweit diesem keine zwingenden Vorschriften des Aktienrechts entgegenstehen - satzungsändernde Hauptversammlungsbeschlüsse mit der einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Ferner ist gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft der Aufsichtsrat zu Änderungen der Satzung, welche ihre Fassung betreffen, ohne Beschluss der Hauptversammlung befugt.

7. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 28. August 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 701.002,38 € durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019/​I). Die Anzahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und/​oder (ii) im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck von Unternehmenszusammenschlüssen oder des auch mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegenüber der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften und/​oder (iii), wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2019/​I festzulegen. § 4 Abs. 5 und Abs. 6 der Satzung gelten auch für das genehmigte Kapital 2019/​I.

Zudem wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 die Aufhebung des bedingten Kapitals beschlossen. Die Satzung der Gesellschaft enthielt bislang in § 4 Abs. 7 das bedingte Kapital 2014/​I, das den Vorstand ermächtigt hatte, bis zum 25. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 4.000.000,00 € durch die Ausgabe von bis zu insgesamt 1.562.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Gesellschaft hatte von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Ein neues bedingtes Kapital wurde nicht geschaffen. § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft wurde daher ersatzlos gestrichen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum Ablauf des 26. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einem Gesamtgenussrechtskapital in Höhe von 10 Mio. € auszugeben (genehmigtes Genussrechtskapital 2018). Aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebene Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Genussrechte zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Genussrechte (insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am Verlust sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses) und die Durchführung der Genussrechtsbegebung festzulegen.

Die jeweiligen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29. August 2019 und vom 27. Juni 2018 sind in ihrem Wortlaut beim Handelsregister der Gesellschaft, Amtsgericht Augsburg (HRB 31776), hinterlegt.

Die Greiffenberger AG verfügt über keinen Ermächtigungsbeschluss zum Rückkauf eigener Aktien und besaß zum 31. Dezember 2019 keine eigenen Aktien.

8. Den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildete im Berichtszeitraum das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende, ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und seither wiederholt verlängerte Konsortialdarlehen. Aus dem Erlös aus der Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde dieses Konsortialdarlehen im September 2020 vollständig zurückgeführt. Für den Fall eines Kontrollwechsels hatten sich die Konsortialdarlehensgeber verschiedene marktübliche Rechte vorbehalten. Die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG selbst erfolgt neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH.

9. Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

10. Die letzten Satzungsänderungen, nämlich die Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung sowie die Streichung der §§ 4 Abs. 4 und 4 Abs. 7, erfolgten während der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2019 sowie durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. September 2019. Der Vorstand hat im Berichtsjahr von den bestehenden bzw. erteilten Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.

10. Die letzten Satzungsänderungen, nämlich die Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung sowie die Streichung der §§ 4 Abs. 4 und 4 Abs. 7, erfolgten während der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2019 sowie durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. September 2019. Der Vorstand hat im Berichtsjahr von den bestehenden bzw. erteilten Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.

7. | Erklärung zur Unternehmensführung

Die Prinzipien verantwortungsbewusster Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Führungs- und Kontrollgremien der Greiffenberger AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1, 315d HGB über die Unternehmensleitung, -führung und Corporate Governance. Die Erklärung ist auf der Unternehmenswebsite http:/​/​www.greiffenberger.de in der Rubrik Investoren/​Corporate Governance veröffentlicht und nicht Bestandteil des Konzernlageberichts.

Augsburg, den 31. März 2020, geändert am 27. April 2020, nochmals geändert am 6. November 2020

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Andre Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Anhang 31.12.2019

31.12.2018

A. Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen F 1 8.797.758,92 16.725.974,67
2. Immaterielle Vermögenswerte F 2 415.571,25 532.669,80
3. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte F 3 0,00 927.195,71
4. Latente Steuern F 4 2.053.000,00 1.081.000,00
11.266.330,17 19.266.840,18
B. Kurzfristige Vermögenswerte
1. Vorräte F 5 18.059.501,15 18.062.699,75
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen F 6 8.922.970,39 10.932.015,22
3. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte F 7 317.084,22 566.913,54
4. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte F 7 1.402.274,96 1.238.658,86
5. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte F 8 7.299.588,86 0,00
6. Zahlungsmittel und -äquivalente F 9 1.706.536,07 611.974,37
37.707.955,65 31.412.261,74
Summe Vermögenswerte 48.974.285,82 50.679.101,92
PASSIVA
Anhang 31.12.2019

31.12.2018

A. Eigenkapital F 10
1. Gezeichnetes Kapital 7.010.023,80 7.010.023,80
2. Sonstige Rücklagen 1.240.327,77 1.240.327,77
3. Gewinnrücklagen -1.022.263,14 -216.979,39
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 7.228.088,43 8.033.372,18
4. Minderheitsanteile 2.025,80 2.025,80
7.230.114,23 8.035.397,98
B. Langfristige Schulden
1. Langfristige Darlehen F 11 0,00 0,00
2. Langfristige Genussrechte F 11 975.000,00 1.450.000,00
3. Pensionsrückstellungen F 12 14.142.030,00 12.813.050,00
4. Sonstige langfristige finanzielle Schulden F 13 36.800,00 310.796,60
5. Sonstige langfristige finanzielle Schulden - Leasing F 19 2.363.074,86 2.456.656,27
17.516.904,86 17.030.502,87
C. Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen F 14 2.586.073,42 3.229.304,15
2. Kurzfristige Darlehen F 11 17.040.340,17 18.767.517,42
3. Kurzfristige Genussrechte F 11 475.000,00 0,00
4. Tatsächliche Ertragssteuerschuld F 15 131.000,00 15.000,00
5. Kurzfristige Rückstellungen F 16 815.255,01 1.141.398,18
6. Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden F 17 868.197,92 380.182,26
7. Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden - Leasing F 19 674.345,07 494.628,75
8. Sonstige kurzfristige Schulden F 17 1.637.055,14 1.585.170,31
24.227.266,73 25.613.201,07
Summe Eigenkapital und Schulden 48.974.285,82 50.679.101,92

Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Anhang 2019 2018
--- --- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse F 21 49.078.137,18 52.427.554,39
2. Sonstige Erträge F 22 899.556,02 696.267,15
3. Bestandsveränderung F 23 336.748,55 -530.183,82
4. Andere aktivierte Eigenleistungen F 23 33.290,48 47.661,74
50.347.732,23 52.641.299,46
5. Materialaufwand F 24 20.118.168,13 21.572.003,95
6. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer F 25 20.078.862,58 19.762.367,78
7. Aufwand für planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen B 8 1.940.007,54 2.024.989,91
8. Aufwendungen für Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte F 26 86.715,37 167.708,84
9. Andere Aufwendungen F 26 7.313.087,58 7.183.200,16
10. Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit 810.891,03 1.931.028,82
11. Finanzergebnis F 27
Finanzerträge 21.308,49 51.612,40
Finanzaufwendungen 1.128.053,42 -1.106.744,93 1.210.178,50 -1.158.566,10
12. Ergebnis vor Steuern -295.853,90 772.462,72
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag F 28 779.344,77 -225.381,00
14. Ergebnis fortgeführter Geschäftsbereiche 483.490,87 547.081,72
15. Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche B 20 0,00 0,00
16. Konzernergebnis 483.490,87 547.081,72
Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
17. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen F 9 -1.404.330,00 -116.335,00
18. Steuern auf Sachverhalte, die direkt im Eigenkapital berücksichtigt wurden F 9 129.300,00 15.056,00
19. Vortrag aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 -13.944,52 0,00
20. Steuern aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 200,00 -1.288.774,52 0,00 -101.279,00
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können
21. Differenzen aus der Währungsumrechnung F 9 0,00 0,00
22. Sonstiges Ergebnis -1.288.774,52 -101.279,00
23. Gesamtergebnis -805.283,65 445.802,72
Anteil der Aktionäre der Greiffenberger AG -805.283,65 445.802,72
Minderheitsanteile 0,00 0,00
-805.283,65 445.802,72
Konzernergebnis verteilbar auf: 483.490,87 547.081,72
Anteil der Aktionäre der Greiffenberger AG 483.490,87 547.081,72
Minderheitsanteile 0,00 0,00
Durchschnittliche gewichtete Anzahl Aktien 5.855.629 5.855.629
Ergebnis je Aktie (verwässert/​unverwässert) in € G 0,08 0,09

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Anhang 2019

T€
2018

T€
Konzernergebnis vor Steuern -296 772
Abschreibungen /​ Wertminderungen 1.940 2.025
Veränderungen der Rückstellungen -649 -235
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen /​ Erträge 142 0
Zinserträge -21 -52
Zinsaufwendungen 1.128 1.210
Buchgewinne /​ Buchverluste Anlagevermögen 0 -22
Veränderungen der kurzfristigen Vermögenswerte und Schulden 1.548 -2.220
Veränderungen der sonstigen langfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -245 700
Gezahlte Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -63 -44
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit H 3.484 2.134
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 0 24
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -533 -2.030
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 0 -30
Einzahlung aus anderen Finanzanlagen 1.285 0
Einzahlung aus der Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs abzüglich veräußerter liquider Mittel) 0 1.000
Cashflow aus der Investitionstätigkeit H 752 -1.039
Ein- /​ Auszahlungen für kurzfristige Darlehen, sonstige Schulden und Genussrechte -2.304 -1.064
Ein- /​ Auszahlungen für langfristige Darlehen, sonstige Schulden und Genussrechte 0 0
Einzahlungen aus Zinserträgen 13 39
Auszahlungen für Zinsaufwendungen -850 -1.001
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 0 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit H -3.141 -2.026
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 1.095 -931
Zahlungsmittel und -äquivalente am Anfang der Periode 612 1.543
Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Periode H 1.707 612

Die Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Periode setzen sich wie folgt zusammen:

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Anhang 2019

T€
2018

T€
Kasse, Schecks 2 34
Guthaben bei Kreditinstituten 1.705 578
Summe H 1.707 612

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019

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Gezeichnetes Kapital

T€
Sonstige Rücklagen

T€
Gewinnrücklagen

T€
Anteil der Aktionäre der GAG

T€
Minderheitsanteile

T€
Gesamt

T€
Stand am 01.01.2018 7.010 1.240 -663 7.587 2 7.589
Ergebnis fortgeführter Geschäftsbereiche 0 0 547 547 0 547
Konzernergebnis 0 0 547 547 0 547
Versicherungsmathematische Veränderungen aus Pensionen 0 0 -116 -116 0 -116
Steuern auf Versicherungsmathematische Veränderungen aus Pensionen 0 0 15 15 0 15
Sonstiges Ergebnis 0 0 -101 -101 0 -101
Gesamtergebnis 0 0 446 446 0 446
Sonstige Veränderungen (siehe Anhang F 9) 0 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2018 7.010 1.240 -217 8.033 2 8.035
Anpassung aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 nach Steuern 0 0 -14 -14 0 -14
Angepasster Stand am 01.01.2019 7.010 1.240 -231 8.019 2 8.021
Ergebnis fortgeführter Geschäftsbereiche 0 0 483 483 0 483
Konzernergebnis 0 0 483 483 0 483
Versicherungsmathematische Veränderungen aus Pensionen 0 0 -1.404 -1.404 0 -1.404
Steuern auf Versicherungsmathematische Veränderungen aus Pensionen 0 0 129 129 0 129
Sonstiges Ergebnis 0 0 -1.275 -1.275 0 -1.275
Gesamtergebnis 0 0 -792 -792 0 -792
Sonstige Veränderungen (siehe Anhang F 9) 0 0 0 0 0 0
Stand am 31.12.2019 7.010 1.240 -1.023 7.228 2 7.230

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Dieser Konzernabschluss der Greiffenberger AG (die "Gesellschaft"), Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31776, für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung aller am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und aller für das abgelaufene Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden waren, erstellt.

Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden verschiedene Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Konzernwährung ist der Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Bezüglich der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird auf die Angaben in der Segmentberichterstattung (Anhangsabschnitt I) verwiesen.

Während des Berichtszeitraums bestand bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH ein Konsortialdarlehen, das den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildete. Durch die zur Erhöhung der Liquiditätsspielräume zum Ende des Jahres 2018 eingeleitete Reduzierung der Produktionsleistung der J.N. Eberle & Cie. GmbH konnten die im Konsortialdarlehensvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen ("Covenants") seit dem 4. Quartal 2018 jeweils nicht eingehalten werden, wobei die Konsortialdarlehensgeber seitdem jeweils auf die Einhaltung der Covenants und ein infolge der Nichteinhaltung für sie bestehendes Kündigungsrecht verzichtet hatten. Dieses ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und seither wiederholt verlängerte Konsortialdarlehen wurde vor dem Hintergrund der am 25. Juni 2020 erfolgten notariellen Beurkundung des Verkaufs der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH zuletzt über den 30. Juni 2020 hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert. Angesichts des Zahlungseingangs am 14. September 2020 wurde der Immobilienverkauf zum 15. September 2020 vollzogen und das Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt.

Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll. Diese Anschlussfinanzierung wird derzeit mit den Darlehensgebern des im September 2020 vollständig zurückgeführten Konsortialdarlehens verhandelt. Hierbei übernimmt die LfA Förderbank Bayern 90 % des potenziellen Ausfallrisikos und hat gegenüber den beteiligten Banken bereits diesbezüglich ihre Zusage erklärt. Mit den bisherigen Konsortialbanken sollen nun individuelle Kreditverträge mit der Gesamthöhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages abgeschlossen werden. Die Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten als Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussfinanzierung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand rechnet damit, dass die entsprechenden Kreditverträge mit den Banken noch im laufenden Jahr unterzeichnet und die Auszahlungsvoraussetzungen gemäß den Kreditverträgen und des Liquiditätsbedarfes gemäß Planung, und damit rechtzeitig, geschaffen werden können. Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der Anschlussfinanzierung oder ihrer Auszahlung kommen kann. Sollte dieses Risiko eintreten, ist die weitere Finanzierung und somit der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, gefährdet. Sollte darüber hinaus der zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der von der Covid-19 Pandemie beeinflussten Marktentwicklung signifikant höher sein als derzeit aufgrund der Planungen angenommen, wird das derzeit verhandelte Anschlussfinanzierungsvolumen nicht ausreichen. Sollte dieses Risiko eintreten, ist der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, ebenfalls gefährdet.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Der Konzernabschluss der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr berücksichtigt alle von der Europäischen Union übernommenen und zum 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen.

Folgende Standards und Interpretationen waren erstmalig anzuwenden:

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Standard /​ Interpretation Zeitpunkt der Anwendung Inhalt Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 16 01.01.2019 Leases /​ Leasingverhältnisse Vgl. Darstellung unter IFRS 16
Amendments to IFRS 9 01.01.2019 Prepayment Features with Negative Compensation /​ Vorfälligkeitsregelungen mit negative Ausgleichsleistung Keine wesentlichen Auswirkungen
IFRIC 23 01.01.2019 Uncertainty over Income Tax Treatment /​ Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Keine wesentlichen Auswirkungen
Amendments to IAS 19 01.01.2019 Plan Amendment, Curtailment or Settlement /​ Planänderung, - kürzung oder abgeltung Keine wesentlichen Auswirkungen

Zum 01. Januar 2019 sind weitere neue Standards in Kraft getreten; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss.

IFRS 16 "Leasing": Der neue Standard IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC 25 und SIC 27) und führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es bestehen Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem aktuellen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

Die Greiffenberger AG wendet den neuen Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 modifiziert an. Die Erleichterungsvorschriften bei der Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt, wurden in Anspruch genommen. Der Umstellungseffekt betrifft größtenteils Leasingverhältnisse, die bisher als operative Leasingverträge erfasst wurden. Hierbei handelt es sich um geleaste Firmenfahrzeuge sowie um geleaste Büro- und Geschäftsausstattung. Durch die Umstellung kommt es zu einer Erfassung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten in der Bilanz. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen ändert sich, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Im Greiffenberger Konzern bestehen zusätzlich Leasingverhältnisse von geringem Wert, deren Leasingraten linear über die Dauer der Verträge aufwandswirksam erfasst werden

Die erstmalige Anwendung des Standards führt im Greiffenberger Konzern zum 1. Januar 2019 zu einem zusätzlichen Ansatz von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 489 T€ und von Nutzungsrechten in Höhe von 475 T€, sowie zu einer Verminderung der Gewinnrücklagen um 15 T€ unter Berücksichtigung gegenläufiger latenter Steuereffekte. Die Leasingverbindlichkeiten sind in den sonstigen langfristigen Schulden in Höhe von 395 T€, sowie in den sonstigen kurzfristigen Schulden in Höhe von 94 T€ enthalten, die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden unter den Sachanlagen ausgewiesen. In 2019 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und solche von geringem Wert in Höhe von 140 T€ enthalten.

Die Greiffenberger AG wendet den neuen Standard modifiziert rückwirkend an, in dem zum 1. Januar 2019 die kumulierten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung erfasst werden. Zum 31. Dezember 2018 bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leases in Höhe von 564 T€. Darin sind finanzielle Verpflichtungen für Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögenswerten in Höhe von 75 T€ enthalten, für die die Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Anspruch genommen werden. Somit betragen die Leasingverbindlichkeiten aus ehemaligen Operating Leases im Zeitpunkt der Erstanwendung 489 T€.

Im Zusammenhang mit IFRS 16 werden die Leasingverbindlichkeiten in der Konzernbilanz als separate Posten (kurzfristig sowie langfristig) angegeben. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Änderungen zu IFRS 9 "Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung": Die Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG.

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung": Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG.

Amendments to IAS 19 "Planänderung, -kürzung oder -abgeltung": Die Änderung des Standards verlangt, bei Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld verwendet wurden. Darüber hinaus enthalten die Änderungen Ergänzungen zur Klarstellung, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG.

Die folgenden, von der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2019 übernommenen Standards und Interpretationen wurden in diesem Abschluss noch nicht berücksichtigt:

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Standard /​ Interpretation Zeitpunkt der Anwendung Endorsement
Amendments to IAS 1 and 8 Definition of Material /​ Definition von wesentlich 01.01.2020 Ja
Framework Amendments to Reference to the Conceptual Framework in IFRS Standards /​ Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards 01.01.2020 Ja

Bis zum 31.12.2019 wurden von der Europäischen Union weitere Standards und Interpretationen übernommen, die in diesem Abschluss nicht berücksichtigt wurden und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG haben werden.

Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Änderung des IAS 1 und IAS 8 statt. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG.

Framework: Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zur Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Greiffenberger AG.

Die folgenden, von der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht übernommenen Standards und Interpretationen wurden in diesem Abschluss noch nicht berücksichtigt:

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Standard /​ Interpretation Zeitpunkt der Anwendung Endorsement
Amendments to IFRS 3 Definition of a Business /​ Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Nein

Für die oben dargestellten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant die Greiffenberger AG keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft. Insgesamt werden hieraus keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Abschlüsse der Greiffenberger AG sowie der in diesen Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

1. Erfassung von Erträgen

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder beanspruchten Gegenleistung bemessen.

2. Umsatzerlöse

Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt. Dies ist dann der Fall, wenn er den Nutzen aus dem Vermögenswert ziehen und über dessen weiteren Gebrauch bestimmen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden erhalten wird. In Fällen, in denen ein Vertrag variable Gegenleistungen (z. B. Nachlässe wie Boni, Skonti oder preisliche Zugeständnisse u.a.) enthält, werden diese anhand von Schätzungen in dem Transaktionspreis berücksichtigt.

Bei Kunden, mit denen Vereinbarungen über ein Konsignationslager bestehen, erfolgt die Umsatzrealisierung teilweise - in Abhängigkeit der vertraglichen Grundlagen - im Zeitpunkt der Einlieferung in das entsprechende Lager.

Die Umsatzerlöse des Konzerns basieren nahezu ausschließlich aus Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Da die Verträge mit Kunden regelmäßig nicht verschiedene Leistungsverpflichtungen bzw. -komponenten beinhalten, bedarf es keiner Aufteilung des Transaktionspreises. Verträge mit Kunden beinhalten grundsätzlich keine wesentlichen Finanzierungskomponenten.

3. Zinserträge

Zinserträge aus Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden erst als Erträge erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

4. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Greiffenberger-Konzern ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem immateriellen Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungskosten zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer planmäßig linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsperiode und -methode werden geschäftsjährlich zum Stichtag überprüft. Bei Vorliegen von Sachverhalten, die weitere Werteinschränkungen zur Folge haben, werden Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 durchgeführt, sobald Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, und gegebenenfalls zusätzliche Wertminderungsaufwendungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird dabei als der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts definiert. Eine Wertberichtigung wird dann vorgenommen, wenn der Buchwert des einzelnen Vermögenswerts bzw. einer Cash Generating Unit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der entstehende Wertminderungsaufwand wird in der Gesamtergebnisrechnung unter den Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, liegen nicht vor.

5. Entwicklungskosten

Entwicklungskosten für neue oder erheblich verbesserte Produkte werden bei erstmaliger Erfassung zu Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Fähigkeit und Absicht der Vermarktung sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit dem Unternehmen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erbringen. Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden ab dem Zeitpunkt des Produktionsbeginns über eine Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben, die dem geplanten Produktlebenszyklus entspricht. Noch nicht abgeschlossene und aktivierte Entwicklungsprojekte werden jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 analog der bei den immateriellen Vermögenswerten beschriebenen Vorgehensweise unterzogen. Hierbei werden Einflüsse aus der erwarteten künftigen Marktentwicklung angemessen berücksichtigt. Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden bei ihrer Entstehung ergebniswirksam behandelt. Zum 31. Dezember 2019 sind auf Ebene des Greiffenberger-Konzerns keine Entwicklungskosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2019 fielen im Greiffenberger-Konzern im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl für Forschung und Entwicklung im Wesentlichen Personalkosten an. Als Aufwendungen wurden hierfür 668 T€ (Vj. 667 T€) erfasst.

6. Sachanlagen

Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In den Folgeperioden werden Sachanlagen unter Berücksichtigung von kumulierten planmäßigen, nutzungsbedingten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen fortgeführt. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungsperiode und -methode werden geschäftsjährlich zum Stichtag überprüft.

Wertminderungsaufwendungen werden gemäß IAS 36 ermittelt, sobald Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Die Vorgehensweise beim Werthaltigkeitstest und der Berücksichtigung eines ggf. entstehenden Wertminderungsaufwands entspricht der bei den immateriellen Vermögenswerten.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen den Kaufpreis zuzüglich anfallender, nicht abzugsfähiger Zölle und Steuern und abzüglich vorzunehmender Kaufpreisminderungen. Es werden weiterhin anfallende, direkt zurechenbare Kosten als Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen, die notwendig sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

7. Leasing

Die bestehenden Leasingverhältnisse betreffen Leasingverträge für Technische Anlagen, Pkw sowie IT-Umgebung. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten oder Leasingverträge mit einem geringen Wert (Neuwert von weniger als ca. 5 T€) werden nicht in der Bilanz erfasst. Für alle anderen Leasingverhältnisse, bei denen die Greiffenberger Gruppe als Leasingnehmer auftritt, wird am Bereitstellungstag ein Nutzungsrecht erfasst (Ausweis unter den Sachanlagen, vgl. F 1) und eine Leasingverbindlichkeit (Ausweis erfolgt unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, vgl. F 13 und F 19. Die Nutzungsrechte werden hierbei in Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller anfänglich entstandenen direkten Kosten und bei oder vor Bereitstellung der geleisteten Leasingzahlungen, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize erfasst und über die Vertragslaufzeit planmäßig abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwertes aller festen Leasingzahlungen sowie etwaiger Zahlungen, die im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich geleistet werden müssen, erfasst.

8. Abschreibungen

Den planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen liegen im Wesentlichen die folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern zugrunde:

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Nutzungsdauer

in Jahren
Immaterielle Vermögenswerte 3 bis 8
Gebäude bis zu 50
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 16
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 13

Nutzungsrechte werden linear über die Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags (i.d.R. drei bis 4 Jahre) abgeschrieben.

Darüber hinaus werden unter den Abschreibungen auch Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ausgewiesen, die sich aufgrund eines zum Bilanzstichtag durchgeführten Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 ergeben haben. Erforderliche Wertminderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen. Entfällt der Grund für in der Vergangenheit vorgenommene Wertminderungen, so erfolgen Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

9. Finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert wird immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn der Greiffenberger-Konzern Vertragspartei der Regelungen des finanziellen Vermögenswerts ist. Die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt, sobald entweder die Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder die Rechte an einen Dritten übertragen werden.

Finanzielle Vermögenswerte bestehen im Greiffenberger-Konzern im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstehen, erstmalig angesetzt. Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert abhängig vom Geschäftsmodell, von der Halteabsicht und der Art des Geschäftsmodells wie folgt eingestuft und bewertet:

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zu fortgeführten Anschaffungskosten
zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Werteänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)
zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Werteänderungen im Gewinn und Verlust (FVTPL)

Der Greiffenberger-Konzern verwendet zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste die Ausfallquoten der Vergangenheit sowie zukunftsorientierte Informationen. Die Annahmen bei der Ermittlung der Verlustquote basieren auf den Einschätzungen des Greiffenberger-Konzerns.

10. Finanzinvestitionen und sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Finanzinvestitionen werden bei Zugang mit den beizulegenden Zeitwerten erfasst. Anteile an verbundenen Unternehmen, die nicht konsolidiert werden, und Beteiligungen werden nach dem erstmaligen Ansatz erfolgswirksam mit ihrem Marktwert bewertet.

Finanzinvestitionen, die zu Handelszwecken gehalten werden, liegen nicht vor.

11. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden mit ihren Anschaffungskosten, unfertige und fertige Erzeugnisse mit den Herstellungskosten angesetzt. Ist eine einzelne Bewertung der Vorräte nicht möglich, so erfolgt die Bewertung mittels der Methode des gewogenen Durchschnitts. Die Herstellungskosten umfassen die direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Liegt der am Abschlussstichtag erwartete Nettoveräußerungswert unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten, z.B. aufgrund von Lagerdauer, Beschädigungen oder verminderter Marktgängigkeit, so wird eine Abwertung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

12. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für verkaufte Güter und Dienstleistungen. Der Greiffenberger-Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten erfasst. Ausnahme hiervon bilden die unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Diese werden mit dem Transaktionspreis gem. IFRS 5 bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

13. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren entsprechend IAS 12 bis auf wenige im Standard festgelegte Ausnahmen aus allen temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanzen der Konzerngesellschaften und den IFRS-Bilanzen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen (bilanzorientiertes Vorgehen). Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Verlustvorträge werden in die Steuerabgrenzung nur einbezogen, soweit sie realisierbar sind.

Die Berechnung der latenten Steuern wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen bzw. der Nutzung der Verlustvorträge gültigen Steuersatzes vorgenommen.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Geschäftsjahresende für Veranlagungszeiträume ab 2019 gültigen Steuersatz im Inland bzw. auf Grundlage nationaler Steuersätze von durchschnittlich 32,28 % (Vj. 32,28 %).

14. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Bei Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, handelt es sich primär um langfristige Vermögenswerte, von denen erwartet wird, dass sie überwiegend durch eine Veräußerung und nicht durch fortgesetzten Nutzen realisiert werden. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

15. Rückstellungen für Pensionen

Rückstellungen für Pensionen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Geschäftsjahresende bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen. Der Greiffenberger-Konzern verrechnet dabei zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ergebnisneutral. Der Aufwand aus der Dotierung und der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wird den Personalaufwendungen bzw. den Zinsaufwendungen zugeordnet.

16. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Greiffenberger-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen, bei denen sich ein wesentlicher Zinseffekt zeigt, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Dabei wird ein laufzeit- und risikoadäquater Abzinsungsfaktor verwendet.

17. Finanzielle Verbindlichkeiten und Genussrechte

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn der Greiffenberger-Konzern Vertragspartei der Regelungen der finanziellen Verbindlichkeit ist. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt, sobald diese getilgt ist, d.h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden, mit Ausnahme der Leasingverbindlichkeiten, die mit ihrem Barwert bilanziert werden, erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und dann mit Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden nach dem erstmaligen Ansatz zu jedem Stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden.

Die finanziellen Verbindlichkeiten enthalten "Darlehen", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" sowie "sonstige Schulden", die auch die Leasingverbindlichkeiten sowie die derivativen Finanzinstrumente mit negativem Marktwert enthalten.

18. Schätzungen und Beurteilungen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Vorschriften des IASB erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Prämissen für Werthaltigkeitstests, die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern im Sachanlagevermögen, die Festlegung der wahrscheinlichen Laufzeit von Leasingverträgen, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (beispielsweise Rückstellungen für Pensionen und Rückstellungen für Garantien), die Verwertbarkeit von Vorräten (beispielsweise Abschläge aufgrund von Lagerdauer, Beschädigungen oder verminderter Marktgängigkeit), die Realisierbarkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Beurteilung von Steuerrisikopositionen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

19. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben im Konzernabschluss verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Der Greiffenberger-Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehören die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sowie die direkte Berichterstattung an den Vorstand. Hierbei findet eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen statt. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, wird geprüft, ob die von diesen Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, ausreichend sind. Dabei wird auch gewürdigt, in welche Stufe der Fair Value-Hierarchie diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Aufsichtsrat berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Greiffenberger-Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der Greiffenberger-Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in der Anhangsziffer F 18 enthalten.

C. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr werden alle Tochterunternehmen im In- und Ausland, an denen die Greiffenberger AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält bzw. bei denen sie aufgrund einer beherrschenden Stellung die Finanz- und Geschäftspolitik mittelbar oder unmittelbar bestimmt, einbezogen. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung auf den Greiffenberger-Konzern übergegangen ist. Tochterunternehmen werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Beherrschung wird nach IFRS 10 angenommen, wenn ein Investor die Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger hat, Chancen und Risiken aus schwankenden Renditen aus diesem Unternehmen trägt und seine Bestimmungsmacht nutzen kann, um die Höhe der Renditen zu beeinflussen. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wird die Eberle America Inc., Miami/​USA, aufgrund ihrer Unwesentlichkeit für den Konzern.

In den Konzernabschluss der Greiffenberger AG sind einbezogen (Eigenkapital und Ergebnis sind jeweils nach lokaler handelsrechtlicher Rechnungslegung dargestellt):

Inland

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31.12.2019 (31.12.2018) Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg 100,00 12.929 0 *
(100,00) (12.929) (0 *)

* Nach Ergebnisabführung

Ausland

scrollen

31.12.2019 (31.12.2018) Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Eberle Italia S.r.l., San Giuliano Milanese/​Italien 98,95 516 43
(98,95) (473) (58)
A.C.C. Advanced Cutting Company S.r.l., San Giuliano Milanese/​Italien 100,00 371 57
(100,00) (313) (44)
Eberle France S.A.R.L., Corbas/​Frankreich 100,00 609 10
(100,00) (599) (9)

Nicht in den Konzernabschluss der Greiffenberger AG einbezogen ist:

Ausland

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31.12.2019 (31.12.2018) Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Eberle America Inc., Miami/​USA 100,00 -153 1
TUSD -171 TUSD 2
(100,00) (-151) (-8)
(TUSD -173) (TUSD -10)

D. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Alle in den Konzernabschluss der Greiffenberger AG einbezogenen Gesellschaften haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

Gemäß IFRS 1.18 werden die Regelungen des IFRS 3 für Unternehmenszusammenschlüsse im Zeitpunkt der Erstanwendung angewendet. Die Kapitalkonsolidierung der vor dem 1. Januar 2004 einbezogenen Unternehmen erfolgt deshalb nach der Buchwertmethode des deutschen HGB. Danach wird bei der Kapitalkonsolidierung das Eigenkapital der Tochtergesellschaften nach der Buchwertmethode ermittelt. Die Verrechnung des Eigenkapitals mit dem Beteiligungsansatz des Mutterunternehmens geschieht auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Die sich bei der Erstkonsolidierung unter Umständen ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden den Vermögenswerten der Tochtergesellschaften insoweit zugerechnet, als deren Zeitwert den Buchwert übersteigt. Der verbleibende Rest wird mit den Rücklagen verrechnet. Eine Darstellung im Anlagenspiegel ist daher nach Umstellung auf IFRS nicht notwendig.

Forderungen, Schulden, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse aus konzerninternen Transaktionen (Zwischengewinne) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die nicht konsolidierte Tochtergesellschaft Eberle America Inc. ist ohne Wertansatz bilanziert.

E. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Umrechnung von in fremder Währung aufgestellten Abschlüssen einbezogener Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach IAS 21 nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht damit der jeweiligen Landeswährung, weil sie dort die wesentlichen Zahlungsmittel erwirtschaften und aufwenden. Im Konzernabschluss werden deshalb die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Periodendurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals und des Periodenergebnisses ergebende Währungsunterschied wird im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus der Umrechnung anderer Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden unter den Sonstigen Erträgen oder Anderen Aufwendungen ausgewiesen.

In den Abschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse haben sich im Verhältnis zu einem Euro wie folgt verändert:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Japanischer Yen 121,86 125,94 122,06 130,37
Amerikanischer Dollar 1,1215 1,1444 1,1194 1,1809

F. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gesamtergebnisrechnung

Konzernanlagevermögen

Die Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2019 (01.01.2018)

T€
Währungsdifferenzen

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
Umbuchungen

T€
Abgänge bzw. Umgliederungen wg. aufgegebener Geschäftsbereiche

T€
--- --- --- --- --- --- ---
A. Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen
I. Grundstücke und Bauten 11.796 0 408 * -11.887 ** 165 0
(11.784) (0) (10) (0) (2) (0)
II. Technische Anlagen und Maschinen 50.581 0 16 0 217 0
(50.289) (0) (878) (-672) (86) (0)
III. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.145 0 379 * -17 119 0
(5.152) (0) (179) (-279) (93) (0)
IV. In Herstellung befindliche Sachanlagen 1.396 0 473 0 -551 0
(625) (0) (966) (-3) (-192) (0)
Summe 68.918 0 1.276 -11.904 -50 0
(67.850) (0) (2.033) (-954) (-11) (0)
2. Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.884 0 0 0 50 0
(1.885) (0) (30) (-42) (11) (0)
II. Andere immaterielle Vermögenswerte 9 0 0 0 0 0
(9) (0) (0) (0) (0) (0)
Summe 1.893 0 0 0 50 0
(1.894) (0) (30) (-42) (11) (0)
Summe 70.811 0 1.276 -11.904 0 0
(69.744) (0) (2.063) (-996) (0) (0)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 31.12.2019 (31.12.2018)

T€
--- ---
A. Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen
I. Grundstücke und Bauten 482
(11.796)
II. Technische Anlagen und Maschinen 50.814
(50.581)
III. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.626
(5.145)
IV. In Herstellung befindliche Sachanlagen 1.318
(1.396)
Summe 58.240
(68.918)
2. Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.934
(1.884)
II. Andere immaterielle Vermögenswerte 9
(9)
Summe 1.943
(1.893)
Summe 60.183
(70.811)

* Die Zugänge der Position Grundstücke und Bauten betreffen vollumfänglich Zugänge aus Nutzungsrechten durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 per 1. Januar.2019.

In den Zugängen der Position Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind Zugänge von Nutzungsrechten in Höhe von 66 T€ aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 enthalten.

* Die Abgänge in der Position Grundstücke und Bauten resultieren aus der Umgliederung in das Umlaufvermögen unter der Position zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.

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Abschreibungen und Wertminderungen
Stand am 01.01.2019 (01.01.2018)

T€
Währungsdifferenzen

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
Abgänge bzw. Umgliederungen wg. aufgegebener Geschäftsbereiche

T€
Stand am 31.12.2019 (31.12.2018)

T€
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A. Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen
I. Grundstücke und Bauten 4.609 0 45 -4.506 2 150
(4.433) (0) (174) (0) (2) (4.609)
II. Technische Anlagen und 42.901 0 1.459 0 0 44.360
Maschinen (42.090) (0) (1.484) (-673) (0) (42.901)
III. Andere Anlagen, Betriebs- und 4.682 0 268 -16 -1 4.933
Geschäftsausstattung (4.763) (0) (199) (-279) (-1) (4.763)
IV. In Herstellung befindliche 0 0 0 0 0 0
Sachanlagen (0) (0) (0) (0) (0) (0)
Summe 52.192 0 1.772 -4.522 1 49.443
(51.286) (0) (1.857) (-952) (1) (52.192)
2. Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, 1.360 0 168 0 -1 1.527
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte (1.235) (0) (168) (-42) (-1) (1.360)
II. Andere immaterielle 0 0 0 0 0 0
Vermögenswerte (0) (0) (0) (0) (0) (0)
Summe 1.360 0 168 0 -1 1.527
(1.235) (0) (168) (-42) (-1) (1.360)
Summe 53.552 0 1.940 -4.522 0 55.970
(52.521) (0) (2.025) (-994) (0) (53.552)

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Buchwerte
Stand am 31.12.2019 (31.12.2018)

T€
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A. Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen
I. Grundstücke und Bauten 332
(7.187)
II. Technische Anlagen und 6.454
Maschinen (7.680)
III. Andere Anlagen, Betriebs- und 693
Geschäftsausstattung (463)
IV. In Herstellung befindliche 1.318
Sachanlagen (1.396)
Summe 8.797
(16.726)
2. Immaterielle Vermögenswerte
I. Konzessionen, 407
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte (524)
II. Andere immaterielle 9
Vermögenswerte (9)
Summe 416
(533)
Summe 9.213
(17.259)

1. Sachanlagen

Im Sachanlagevermögen sind geleaste Vermögenswerte aktiviert.

2. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten Lizenzen, Patente und Software.

3. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen sonstigen langfristigen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 1.427 T€ bestanden aus dem der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, im Veräußerungsjahr 2017 gewährten langfristigen Darlehen. Mit diesem Darlehen wurden dem ehemaligen Tochterunternehmen die bis dahin bestehende Gesellschafterforderungen der Greiffenberger AG nach Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags vom 10. Oktober 2016 zum 21. Juni 2017 weiter zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen wurde im Februar 2019 mit einem marktüblichen Abschlag veräußert.

4. Latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden bei gleicher Steuerart und Fälligkeit verrechnet. Wertberichtigungen auf aktivierte latente Steuern werden jeweils vorgenommen, wenn hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit Unsicherheiten bestehen. Zur Bestimmung dieser Abwertungen werden alle positiven und negativen Einflussfaktoren für ein ausreichend hohes Einkommen in der Zukunft berücksichtigt, wobei die zugrunde liegenden Einschätzungen im Zeitablauf Veränderungen unterliegen können. Soweit die latenten Steuern nicht durch zeitliche Differenzen (Konsolidierungen, Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz) entstanden sind, entfallen sie auf steuerliche Verlustvorträge, die in Vorjahren überwiegend durch Verschmelzung von Tochtergesellschaften auf die Greiffenberger AG entstanden sind oder auf erwirtschaftete Verluste zurückzuführen sind. Die Werthaltigkeit ist durch eine zeitlich unbefristete Vortragsfähigkeit der Verluste und die künftige durch die Unternehmensplanung plausibilisierte Gewinnerzielung begründet.

Der Bestand an latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 ist folgenden Posten zuzuordnen:

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Immaterielle Vermögenswerte -30 -52
Sachanlagen 403 -367
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 -120
Vorräte 179 293
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /​ -155 -293
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte -665 135
Rückstellungen 427 473
Verbindlichkeiten und sonstige Schulden 426 578
Steuerliche Verlustvorträge 1.468 434
Gesamt 2.053 1.081

Von den Verlustvorträgen in Höhe von 34 Mio. € (Vj. 34 Mio. €) werden Beträge in Höhe von 17 Mio. € (Vj. 30 Mio. €) nicht für die Bilanzierung von latenten Steuern herangezogen. Der Betrag der latenten Steuern, der im Berichtsjahr über das Eigenkapital erfasst wurde, beläuft sich auf 129 T€ (Vj. 25 T€).

5. Vorräte

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.843 3.183
Unfertige Erzeugnisse 6.560 6.297
Fertige Erzeugnisse 8.657 8.584
Gesamt 18.060 18.063

Insgesamt wurden Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von 552 T€ (Vj. 471 T€) auf das Vorratsvermögen vorgenommen, sodass der Bestand der Vorräte vor Abwertungen 18.612 T€ (Vj. 18.534 T€) beträgt. Der Nettoveräußerungswert der abgewerteten Vorräte beträgt im Geschäftsjahr 1.479 T€ (Vj. 1.304 T€).

Als Aufwand wurden Vorräte in der Berichtsperiode wie folgt verbucht:

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Materialaufwand 20.118 21.572
Veränderung der Erzeugnisbestände -337 530
Gesamt 19.781 22.102

Erfolgswirksame Wertaufholungen wurden wie auch im Vorjahr nicht vorgenommen.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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2019

T€
2018

T€
Stand am 01.01. 317 225
Effekt aus der Neubewertung - 27
nach IFRS 9 per 01.01.
Zuführung 87 82
Inanspruchnahme 4 7
Auflösung 108 10
Stand am 31.12. 292 317

Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Von den Konzernunternehmen der Greiffenberger AG wird dem Risiko von Forderungsausfällen außerdem teilweise durch Warenkreditversicherungen für ausgesuchte Länder begegnet. Der Wertberichtigungssaldo hat sich vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 von 317 T€ auf 292 T€ verringert.

Neben den individuell ermittelten Wertberichtigungen verwendet der Greiffenberger-Konzern eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu messen. Die hierbei verwendeten Verlustquoten werden nach der Methode der "Rollrate" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die Ermittlung der Wertberichtigungen basiert auf Vergangenheitswerten, erfolgt aber auch unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019.

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Verlustrate

%
Bruttobuchwert

T€
Wertberichtigung

T€
Nicht einzelwertberichtigte Forderungen
Nicht überfällig 0,45 7.920 -36
Überfällig bis 30 Tage 6,42 794 -51
Überfällig 31 bis 90 Tage 16,24 197 -32
Überfällig 91 bis 180 Tage 30,43 69 -21
Überfällig 181 bis 360 Tage 44,44 9 -4
8.989 -144
Einzelwertberichtigte Forderungen: 226 -148
Gesamt 9.215 -292

7. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen an Lieferanten 259 29
Sonstige Ausleihungen 0 500
Kautionen 26 26
Übrige finanzielle Vermögenswerte 32 12
317 567
Sonstige Vermögenswerte
Steuererstattungsansprüche 1.073 965
Mitarbeiterforderungen 62 54
Aktive Rechnungsabgrenzung 133 173
Übrige Vermögenswerte 133 47
1.402 1.239
Gesamt 1.719 1.806

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entsprechen die im normalen Geschäftsverlauf erzielbaren Beträge den Buchwerten.

Die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen sind Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Diese werden in der Anhangsziffer F 18 erläutert.

8. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Bei dem zum 31. Dezember 2019 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswert i.H.v. 7.300 T€ (Vj. 0 T€) ausgewiesenen Vermögenswert handelt es sich um die Betriebsimmobilie inklusive des Grundstücks der J. N. Eberle & Cie. GmbH in Augsburg. Der am 25. Juni 2020 notariell beurkundete Vertrag über die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 15. September 2020 vollzogen (vgl. die Ausführungen hierzu in Anhangsabschnitt N).

9. Zahlungsmittel und -äquivalente

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Schecks, Kassenbestand 2 34
Guthaben bei Kreditinstituten 1.704 577
Gesamt 1.706 612

Die Zahlungsmittel und -äquivalente sind mit einer Laufzeit von unter drei Monaten ausschließlich kurzfristig.

10. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 7.010.023,80 € (31. Dezember 2018: 7.010.023,80 €). Es setzt sich zum Stichtag zusammen aus 5.855.629 (Vj. 5.855.629) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund 1,20 € (Vj. rund 1,20 €) je Aktie.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 28. August 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 701.002,38 € durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019/​I). Die Anzahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig (i) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und/​oder (ii) im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck von Unternehmenszusammenschlüssen oder des auch mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegenüber der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften und/​oder (iii), wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2019/​I festzulegen. § 4 Abs. 5 und Abs. 6 der Satzung gelten auch für das genehmigte Kapital 2019/​I.

Zudem wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 die Aufhebung des bedingten Kapitals beschlossen. Die Satzung der Gesellschaft enthielt bislang in § 4 Abs. 7 das bedingte Kapital 2014/​I, das den Vorstand ermächtigt hatte, bis zum 25. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 4.000.000,00 € durch die Ausgabe von bis zu insgesamt 1.562.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Gesellschaft hatte von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Ein neues bedingtes Kapital wurde nicht geschaffen. § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft wurde daher ersatzlos gestrichen.

Die jeweiligen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 29. August 2019 sind in ihrem Wortlaut beim Handelsregister der Gesellschaft, Amtsgericht Augsburg (HRB 31776), hinterlegt.

Sonstige Rücklagen

Ausgewiesen werden hier Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen an der Greiffenberger AG über deren anteiligen Betrag am Grundkapital hinaus erzielt wurden, soweit sie nicht bereits entnommen oder verrechnet wurden. Im Geschäftsjahr 2019 haben sich keine Veränderungen ergeben, sodass die Sonstigen Rücklagen zum 31. Dezember 2019 unverändert zum Vorjahresstichtag 1.240 T€ betragen.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht bereits entnommen oder verrechnet wurden. Bestandteil der Gewinnrücklagen sind auch die erfolgsneutralen Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen werden ebenso mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Weiterhin werden Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen mit einbezogen.

Die Gewinnrücklagen des Greiffenberger-Konzerns verminderten sich von -217 T€ zum Vorjahresstichtag auf -1.022 T€ zum 31. Dezember 2019.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Minderheitsanteil in Höhe von 2 T€ betrifft die Eberle Italia S.r.l., San Giuliano Milanese/​Italien.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des Greiffenberger-Konzerns ist darauf ausgerichtet, aus einer stabilen Eigenkapitalausstattung heraus erforderliche Finanzmittel für das operative organische Wachstum sowie für erforderliche Investitionen aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Die Ziele können weiterhin durch Ausschöpfung des genehmigten und/​oder bedingten Kapitals und eine angemessene Dividendenpolitik erreicht werden. Methodisch und prozessorientiert werden dazu insbesondere Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote, der Verschuldungsgrad, das Working Capital und die Working Capital Ratio sowie der Return on Capital Employed (ROCE) kontinuierlich überwacht. Die Überwachung dieser Kennzahlen beinhaltete auch die Überprüfung und Verprobung der den Konsortialdarlehensgebern unter dem im September 2020 abgelösten Konsortialdarlehen (vgl. die Ausführungen hierzu in Anhangsabschnitt N) zugesicherten Kennzahlen ("Covenants") und ihrer Einhaltung; durch die zur Erhöhung der Liquiditätsspielräume zum Ende des Jahres 2018 eingeleitete Reduzierung der Produktionsleistung der J.N. Eberle & Cie. GmbH konnten die im Konsortialdarlehensvertrag vereinbarten Finanzkennzahlen ("Covenants") seit dem 4. Quartal 2018 jeweils nicht eingehalten werden, wobei die Konsortialdarlehensgeber seitdem jeweils auf die Einhaltung der Covenants und ein infolge der Nichteinhaltung für sie bestehendes Kündigungsrecht verzichtet hatten. Die angestrebte Kapitalstruktur soll dem Greiffenberger-Konzern die Stabilität geben, die als Basis für das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsmodell dient und damit langfristigen Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Ansprüchen der Mitarbeiter und Aktionäre gerecht wird.

11. Darlehen und Genussrechte

Insgesamt waren den Gesellschaften des Greiffenberger-Konzerns im Berichtszeitraum bei Kreditinstituten Kreditlinien in Höhe von 19.455 T€ (Vj. 20.155 T€) eingeräumt worden. Die nachfolgende Tabelle stellt die Inanspruchnahmen dieser Kreditlinien des Greiffenberger-Konzerns sowie des Genussrechtskapitals und ihre jeweiligen Fristigkeiten zum Berichts- bzw. Vorjahresende dar:

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Restlaufzeit

in Jahren
31.12.2019 Buchwert 31.12.2018 Buchwert
T€ T€
--- --- --- ---
Genussrechtskapital < 1 475 0
1-5 975 1.450
> 5 0 0
Gesamt 1.450 1.450
Darlehensverpflichtungen < 1 8.445 9.145
1-5 0 0
> 5 0 0
Gesamt 8.445 9.145
Kontokorrentkredite < 1 8.595 9.623
Gesamt 8.595 9.623
< 1 17.515 18.768
1-5 975 1.450
Gesamt > 5
Gesamt 18.490 20.218

Die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG erfolgte während des Berichtsjahres, den Verhältnissen zum Ende des Vorjahres gegenüber unverändert, neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH. Die Möglichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der Greiffenberger AG verfügbare freie Mittel als Darlehen zur Verfügung zu stellen, werden auch von ihrem eigenen Kapitalbedarf determiniert.

Den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildete im Berichtszeitraum das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende, ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und seither wiederholt verlängerte Konsortialdarlehen, für das die Greiffenberger AG als Bürge haftete. Die Greiffenberger AG hatte in diesem Zusammenhang ihre Geschäftsanteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH zur Sicherung der Ansprüche der Konsortialdarlehensgeber verpfändet. Der am 25. Juni 2020 notariell beurkundete Vertrag über die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 15. September 2020 vollzogen. Aus dem Veräußerungserlös wurde das Konsortialdarlehen vollständig zurückgeführt (vgl. die Ausführungen hierzu in Anhangsabschnitt N). Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose, Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts).

Zum 31. Dezember 2019 bestanden unter dem Konsortialdarlehensvertrag Verbindlichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH in Höhe von 16.642 T€. Diese Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren seitens der J.N. Eberle & Cie. GmbH durch Grundpfandrechte besichert.

Daneben existierten Sicherungsübereignungen von Maschinen des Anlagevermögens und von Gegenständen des Vorratsvermögens sowie eine Forderungszession. Weiterhin waren Rechte aus Bild- und Wortmarken verpfändet. Der Buchwert der belasteten Vermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 31,8 Mio. € (Vj. 34,4 Mio. €), davon betrafen 11,3 Mio. € das Sachanlagevermögen inklusive Rechte aus Bild- und Wortmarken (Vj. 11,9 Mio. €), 15,4 Mio. € das Vorratsvermögen (Vj. 15,7 Mio. €) und 5,1 Mio. € die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vj. 6,8 Mio. €).

Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, die während des Berichtsjahres nach Kenntnis der Gesellschaft durchgängig mit 2.699.020 Aktien (zum 31. Dezember 2019 entsprechend einem Gesamtstimmrechtsanteil von 46,09 %) an der Greiffenberger AG beteiligt war, hatte zur Absicherung der Verpflichtungen der Greiffenberger AG und der J.N. Eberle & Cie. GmbH aus dem Konsortialdarlehensvertrag ihre sämtlichen Aktien an der Greiffenberger AG an die Konsortialdarlehensgeber verpfändet. Eine Vergütung hierfür erhielt die Greiffenberger Holding GmbH nicht; insbesondere auch nicht von der Greiffenberger AG und/​oder der J.N. Eberle & Cie. GmbH.

Die Greiffenberger AG hatte im Geschäftsjahr 2007 ein Genussrechtskapital in Höhe von 10,0 Mio. € mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 15. Dezember 2014 ausgegeben. Das Genussrecht war ursprünglich mit einem Rangrücktritt versehen. Im Zuge der im März 2012 erfolgten Neugestaltung der Konzernfinanzierung wurde die Laufzeit des Genussrechts bis zum 15. März 2017 verlängert, wobei ein Betrag von 2,5 Mio. € des Genussrechtskapitals am 15. März 2012 zurückgezahlt wurde und in 2014 eine Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten weiterer Teilbeträge während der seinerzeit noch verbleibenden Laufzeit des Genussrechts erfolgte. Nach weiteren Änderungen der Tilgungsbestimmungen ab Ende 2015 und zusätzlich einer Änderung der Vergütungsbestimmungen im März 2016 ging das Genussrecht zum 1. Oktober 2016 vom bisherigen Genussrechtsgläubiger auf die senata GmbH, Freising, über. Mit dem damals neuen Gläubiger wurde anschließend eine weitere Änderungsvereinbarung zur Genussrechtsvereinbarung geschlossen, wobei neben verbesserten Vergütungs- und Rückzahlungsmodalitäten Verzichte auf Vergütungszahlungen sowie auf Teile des Genussrechtskapitals vereinbart wurden. Das Genussrecht valutiert seither mit 1,5 Mio. €, wobei für das Genussrechtskapital und die Vergütungszahlungen der Nachrang aufgehoben wurde. Mit dem Gläubiger des Genussrechts wurde am 27. Juli 2020 eine Verschiebung des Rückzahlungsbeginns sowie eine zeitliche Streckung der Rückzahlungsraten vereinbart.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum Ablauf des 26. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einem Gesamtgenussrechtskapital in Höhe von 10.000.000,00 € auszugeben (genehmigtes Genussrechtskapital 2018). Aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebene Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Genussrechte zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Genussrechte (insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am Verlust sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses) und die Durchführung der Genussrechtsbegebung festzulegen.

Die Zinssätze der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und dem Genussrechtsgläubiger bewegten sich im Berichtsjahr zwischen 2,0 % und 4,0 %. Der Zinssatz von 2,0 % betrifft hierbei das bei der Greiffenberger AG bestehende Genussrechtskapital, für welches seit dem 1. Oktober 2016 ausschließlich eine fixe Vergütung anfällt. Ab dem 1. Januar 2021 fällt auf einen erstrangigen Teilnennbetrag des Genussrechts in Höhe von 500 T€ keine Vergütung mehr an; ab dem 30. Juni 2021 (exklusive) fällt seit der am 27. Juli 2020 vereinbarten Änderung der Genussrechtsbedingungen auf das Genussrechtskapital insgesamt keine Vergütung mehr an. Die sich für das Berichtsjahr errechnende Vergütung für das Genussrecht in Höhe von insgesamt 29 T€ ist in den Finanzaufwendungen enthalten. Die erste Fälligkeit der Vergütung war zum 30. September 2020 vereinbart und geleistet worden.

Die Gesellschaft geht auf Grundlage der weit fortgeschrittenen, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll, davon aus, dass die erforderliche mittelfristige Liquidität der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesichert ist (vgl. die Ausführungen hierzu im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken" in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts). Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der noch ausstehenden Kreditverträge oder bei der Auszahlung der in Rede stehenden Anschlussfinanzierung kommen kann. Sollte dieses Risiko eintreten, ist die weitere Finanzierung und somit der Fortbestand des Greiffenberger-Konzerns gefährdet. Sollte darüber hinaus der zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der von der Covid-19 Pandemie beeinflussten Marktentwicklung signifikant höher sein als derzeit aufgrund der Planungen angenommen, wird das in Rede stehende Anschlussfinanzierungsvolumen nicht ausreichen. Sollte dieses Risiko eintreten, ist der Fortbestand des Greiffenberger-Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, ebenfalls gefährdet.

12. Pensionsrückstellungen

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2019

T€
2018

T€
Pensionsrückstellungen
Rückstellung zum 01.01. 12.813 12.765
+ Dienstzeitaufwendungen 312 343
+ Zinsaufwendungen 240 226
- tatsächliche Rentenzahlungen -627 -637
Fortgeschriebener Wert zum 31.12. 12.738 12.697
Unterschiedsbetrag (= versicherungsmathematische Verluste bzw. Gewinne) 1.404 116
Verpflichtungsbarwert zum 31.12. 14.142 12.813

Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter des Greiffenberger-Konzerns sowie deren Hinterbliebene gebildet. Zusagen wurden bis dato nur von inländischen Gesellschaften erteilt. Die betriebliche Altersversorgung ist durch einen leistungsorientierten Versorgungsplan geregelt, wobei die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter durch das Unternehmen erfüllt werden und somit Cashflow wirksam werden. Im kommenden Geschäftsjahr werden Rentenzahlungen in Höhe von 774 T€ erwartet. Den Verpflichtungen steht kein Planvermögen gegenüber, sodass die Befriedigung der laufenden Pensionszahlungen aus dem operativen Ergebnis der Gesellschaften erfolgt. Von den Verpflichtungen entfallen rund drei Viertel auf Renten- und rund ein Viertel auf Kapitalzusagen. Während die Mehrheit der Begünstigten von Rentenzusagen nicht mehr aktive Mitarbeiter sind, betreffen die Kapitalzusagen überwiegend aktive Mitarbeiter. Die Rentenzusagen sehen Anwartschaften auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten vor. Bei den Kapitalzusagen werden Anwartschaften auf Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen erworben. Die Verpflichtungen aus Kapitalzusagen werden ab Eintritt des Versorgungsfalles in maximal zehn Jahresraten ausgezahlt. Die durchschnittliche Duration aller Zusagen beträgt zum 31. Dezember 2019 12,4 Jahre (Vj. 12,0 Jahre). Die Kapitalzusagen sind nicht und die Rentenzusagen nur eingeschränkt von der (End-) Gehaltsentwicklung abhängig.

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2019

T€
2018

T€
2017

T€
2016

T€
2015

T€
Anwartschaftsbarwerte 14.142 12.813 12.765 12.741 19.302

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung, für die die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet werden, die folgenden Prämissen eine Rolle:

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2019

%
2018

%
Abzinsungsfaktor 1,15 1,93
Rententrend 1,0 - 2,0 1,0 - 2,0
Fluktuationsrate 3,0 3,0

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ergeben sich die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2019 verwendeten wesentlichen Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

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Anstieg

T€
Rückgang

T€
Abzinsungsfaktor -897 1.000
Rententrend 149 -135

Eine Veränderung der Fluktuationsrate würde sich aufgrund der oben beschriebenen Struktur der Rentenzusagen nur unwesentlich auf die Höhe der DBO auswirken. Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Berechnung der Verbindlichkeiten, die in der Konzernbilanz erfasst sind. Erhöhungen und Senkungen des Abzinsungsfaktors bzw. des Gehalts- und Rententrends wirken bei der Ermittlung der DBO - vor allem aufgrund des Zinseszinseffekts bei der Berechnung des Barwerts der künftigen Leistung - nicht mit dem gleichen Absolutbetrag. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (beispielsweise 0,5 Prozentpunkte) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf die DBO.

13. Sonstige langfristige finanzielle Schulden

In den sonstigen langfristigen Schulden werden im Wesentlichen die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von unter einem Jahr.

15. Tatsächliche Ertragssteuerschuld

Die tatsächliche Ertragssteuerschuld enthält Verpflichtungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für vorangegangene Geschäftsjahre.

16. Kurzfristige Rückstellungen

In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind im Wesentlichen Verpflichtungen für Erfolgsbeteiligungen, Altersteilzeit und Jubiläen enthalten. Für die Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb enthalten Vorsorgen für Garantieverpflichtungen.

Die Rückstellung für Verpflichtungen aus anderen Bereichen deckt eine Vielzahl von verschiedenen, erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen Verpflichtungen ab.

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt entwickelt.

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Stand 01.01.2019 (01.01.2018)

T€
Verbrauch

T€
Auflösung

T€
Zuführung

T€
Stand 31.12.2019 (31.12.2018)

T€
Personal- und Sozialbereich 949 -450 0 124 623
(826) (-141) (-22) (286) (949)
Laufender Geschäftsbetrieb 192 -2 0 2 192
(249) (-56) (0) (0) (192)
Andere Verpflichtungen 0 0 0 0 0
(0) (0) (0) (0) (0)
Gesamt 1.141 -452 0 126 815
(1.075) (-197) (-22) (286) (1.141)

Die Rückstellungen werden zum überwiegenden Teil innerhalb eines Jahres abfließen. In den Zuführungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in unwesentlichem Umfang enthalten.

17. Sonstige kurzfristige Schulden

Die sonstigen kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2019

T€
31.12.2018

T€
Sonstige finanzielle Schulden
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 0 8
Übrige sonstige finanzielle Schulden 868 372
Sonstige finanzielle Schulden - Leasing 674 495
Sonstige Schulden im Rahmen der sozialen Sicherheit 80 77
Verbindlichkeiten aus Steuern 274 342
Abgrenzungen im Personalbereich 1.050 1.033
Übrige Schulden 233 133
Sonstige kurzfristige Schulden 1.637 1.585
Gesamt 3.180 2.460

Die Buchwerte der Schulden entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.

Wesentlichen Anteil an der Erhöhung der übrigen sonstigen finanziellen Schulden zum Vorjahr haben die gestundeten Ruhegeldzahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € eines ehemaligen Vorstandsmitglieds aus den Jahren 2017 bis 2019, die als kurzfristige Schulden ausgewiesen werden müssen, weil sie 2020 zur Zahlung anstehen.

Die in den übrigen Verbindlichkeiten enthaltenen Posten aus derivativen Finanzinstrumenten sind in der Anhangsziffer F 18 näher erläutert.

18. Finanzinstrumente

Als international operierendes Unternehmen ist der Greiffenberger-Konzern im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.

Bei diesen Risiken handelt es sich um Währungsrisiken, die aus Tätigkeiten in verschiedenen Währungsräumen resultieren, um Ausfallrisiken, die durch die mögliche Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Vertragspartner begründet sind, und um Zinsänderungsrisiken, die sich aus variabel verzinslichen Geldanlagen und -aufnahmen ergeben.

Zur Beurteilung und Berücksichtigung solcher Risiken hat der Greiffenberger-Konzern durch ein zentralisiertes Risikomanagementsystem Grundsätze definiert, die einer einheitlichen und systematischen Erfassung und Bewertung von derartigen Risiken dienen. Zur Überprüfung der Einhaltung aller Grundsätze erfolgt innerhalb des Greiffenberger-Konzerns eine kontinuierliche Berichterstattung. Dadurch können auftretende Risiken zeitnah identifiziert und analysiert werden.

Die Greiffenberger AG steuert und überwacht diese Risiken. Der Greiffenberger-Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente ausschließlich für Zwecke des Risikomanagements. Ohne deren Verwendung wäre der Konzern höheren finanziellen Risiken ausgesetzt.

Finanzrisiken werden regelmäßig beurteilt, wobei auch Änderungen ökonomischer Schlüsselindikatoren sowie aktuelle Marktinformationen berücksichtigt werden. Hedge-Accounting kommt jedoch nicht zur Anwendung.

Währungsrisiken: Zur Absicherung von auf fremde Währung lautenden Vermögenswerten, Schulden, sonstigen Verpflichtungen und erwarteten zukünftigen Zahlungsströmen aus dem operativen Geschäft werden im Greiffenberger-Konzern bei Bedarf z.B. Währungsswaps als marktgängige Instrumente eingesetzt.

Ausfallrisiken: Der Greiffenberger-Konzern ist Ausfallrisiken ausgesetzt, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Es lagen an den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 keine Anzeichen für den Eintritt wesentlicher Ausfallrisiken vor, sodass nach Auffassung des Vorstands das Risiko der Nichterfüllung durch die Vertragspartner gering ist. Das Ausfallrisiko wird durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen für ausgesuchte Länder vermindert. Soweit bei einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar.

Zinsänderungsrisiken: Der Greiffenberger-Konzern ist Zinsschwankungen ausgesetzt. Die zinssensiblen Aktiva und Passiva beziehen sich ausschließlich auf Schulden. Zur Absicherung einzelner Risiken bestand im Vorjahr ein Zinscap. Nach Einschätzung des Vorstands bestehen aus Zinsschwankungen zurzeit nur geringe Risiken. Zur Darstellung der Zinsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen zu "Finanzielle Vermögenswerte" und zu "Finanzielle Verbindlichkeiten".

Die den Zinsswaps und Zinscaps zugrunde liegenden Nominalvolumina sowie deren Marktdaten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

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31.12.2019 31.12.2018
Laufzeit von bis Nominalvolumen

T€
Marktwert

T€
Nominalvolumen

T€
Marktwert

T€
--- --- --- --- --- ---
März 2017 September 2019 - - 6.000 -8

Das Nominalvolumen von derivativen Finanzinstrumenten bezeichnet die rechnerische Bezugsgröße, aus der sich die Zahlungen ableiten. Das Risiko ergibt sich daher nicht aus dem Nominalvolumen, sondern aus den darauf bezogenen Wechselkurs- und Zinsänderungen.

Der Marktwert jeder Position wird dabei mit Close of Business Parametern zum Ultimo ermittelt.

Die Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und Schulden), gegliedert nach den Bewertungskategorien von IFRS 9, stellen sich wie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt dar.

In den Finanzverbindlichkeiten sind Genussrechte in Höhe von 1.450 T€ (Vj. 1.450 T€) enthalten.

Nicht enthalten sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.363 T€ (Vj. 2.457 T€) langfristig und 674 T€ (Vj. 495 T€) kurzfristig, da diese keiner Bewertungskategorie von IFRS 9 zugeordnet sind.

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31.12.2019

T€
31.12.2018
Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet werden (FVTPL)
Marktwerte Zinsswaps und Zinscaps F 18 0 0
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC)
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte F 3 0 927
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen F 6 8.923 10.932
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte F 7 317 567
Zahlungsmittel und - äquivalente F 9 1.707 612
Gesamt 10.947 13.038
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet werden (FVTPL)
Marktwerte Zinsswaps und Zinscaps F 18 0 8
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC)
Finanzverbindlichkeiten F 11 18.490 20.218
Sonstige langfristige finanzielle Schulden F 13 37 311
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen F 14 2.586 3.229
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden F 17 868 372
Gesamt 21.981 24.138

Die beizulegenden Zeitwerte der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt. Nachfolgend werden die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 für Zinsswaps und Zinscaps verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren beschrieben:

Bewertungstechnik

Marktvergleichsverfahren: Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf Preisnotierungen von Brokern. Ähnliche Verträge werden auf einem aktiven Markt gehandelt und die Preisnotierungen spiegeln die tatsächlichen Transaktionen für ähnliche Instrumente wider.

Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerten finanziellen Vermögenswerten entsprechen die Buchwerte den Marktwerten.

Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, stellt sich wie folgt dar: Der überwiegende Teil der Finanzverbindlichkeiten ist langfristig. Der langfristige Anteil der Finanzverbindlichkeiten wird marktgerecht variabel verzinst und entspricht deshalb zum Stichtag dem Barwert der zukünftigen Cashflows. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird aufgrund der kurzen Laufzeit angenommen, dass der Buchwert dem Marktwert entspricht.

Nettogewinne oder -verluste

Die folgende Tabelle stellt die in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar:

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2019

T€
2018

T€
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 8 13
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -68 -167
Gesamt 60u -154

Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass eine Partei eines Finanzinstruments der anderen Partei einen Schaden verursacht, indem sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Marktrisiko besteht darin, dass der beizulegende Zeitwert oder zukünftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko konkretisiert sich in Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken. Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, Schwierigkeiten bei der Erfüllung finanzieller Verbindlichkeiten zu gegenwärtigen, wie z.B. das Risiko, Darlehen nicht prolongieren zu können oder keine neuen Darlehen zur Tilgung fälliger Darlehen zu erhalten.

Marktrisiken

Im Greiffenberger-Konzern sind vom Zinsänderungsrisiko grundsätzlich nur die beizulegenden Zeitwerte der abgeschlossenen Zinstausch- und/​oder Zinsbegrenzungsgeschäfte sowie die festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten betroffen. Teile langlaufender variabel verzinslicher Darlehen waren im Berichtsjahr durch den Einsatz von Zinscaps abgesichert. Ein Zinscap wurde über ein Nominalvolumen von 6,0 Mio. € abgeschlossen; Laufzeitende war der 30. September 2019. Aktuell bestehen keine abgeschlossenen Zinstausch- und/​oder Zinsbegrenzungsgeschäfte. Der Greiffenberger-Konzern verfolgt das Ziel, Zinsänderungsrisiken nur in begrenztem Ausmaß ausgesetzt zu sein.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Zahlungsmittel sind Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen in Euro. Nennenswerte Teilbeträge bestehen in USD (2.205 TUSD, entsprechend 1.966 T€). Zum 31. Dezember 2018 bestanden Fremdwährungsforderungen in Höhe von 3.082 TUSD (2.691 T€).

Die Bankguthaben in Höhe von insgesamt 1.707 T€ (Vj. 612 T€) werden in Euro (1.346 T€) und US-Dollar (405 TUSD) gehalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten bestehen bis auf unwesentliche Beträge in Euro.

Fremdwährungsrisiken sind im Greiffenberger-Konzern durch die Tatsache beschränkt, dass die Fertigung zum Bilanzstichtag ausschließlich im Euro-Raum erfolgt und überwiegend in Euro fakturiert wird.

Sensitivitätsanalyse

Ein Erstarken bzw. eine Abschwächung des Euro um 10 % gegenüber den tatsächlich gegebenen Fremdwährungsstichtagskursen hätte im Greiffenberger-Konzern zum Bilanzstichtag folgende Auswirkungen auf das Ergebnis gehabt, unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze, unverändert sind:

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Forderungen in Fremdwährungen 2019

T€
2018

T€
Chance USD 218 299
Chance JPY 2 4
Gesamt 220 304
Risiko USD -179 -245
Risiko JPY -6 -4
Gesamt -185 -248

Zur Berechnung einer Zinssensitivität wird eine parallele Verschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte unterstellt. Hieraus würden sich folgende Chancen (positive Werte) bzw. Risiken (negative Werte) ergeben:

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Kreditverbindlichkeiten 2019

T€
2018

T€
Chance 187 204
Risiko -188 -204

Hierbei wird ebenso davon ausgegangen, dass alle anderen Variablen konstant bleiben.

Kreditrisiken

Das maximale Kreditrisiko hinsichtlich der im Konzernabschluss der Greiffenberger AG dargestellten Kategorien beschränkt sich auf die ausgewiesenen Buchwerte. Ihre Veränderung im Berichtszeitraum ist eine Folge der Zinsänderungen an den Kapital-, Geld- und Kreditmärkten. Zur Beurteilung dieser Aussage ist das Rating der Transaktionspartner herangezogen worden, das sich im Berichtszeitraum nicht oder nur unwesentlich verändert hat.

Für den Greiffenberger-Konzern entfallen wesentliche Kreditrisiken auf das Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und theoretisch auch auf das Insolvenzrisiko der Kreditinstitute, bei denen der Greiffenberger-Konzern Guthaben hält. Um Ausfallrisiken entgegenzuwirken, werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in bestimmten Regionen durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Gemäß den entsprechenden Verträgen deckt die Warenkreditversicherung neben dem Insolvenzrisiko der Kunden auch den sogenannten Protracted Default (Nichtzahlungstatbestand als Versicherungsfall) ab. Im Versicherungsfall werden mindestens 75 % der ausgefallenen Forderung von der Warenkreditversicherung ersetzt. Alternativ werden nach individueller Risikoeinschätzung Bankakkreditive oder Vorauszahlungen verlangt. Der Greiffenberger-Konzern arbeitet mit diesen Kunden seit Jahren vertrauensvoll zusammen, und in den vergangenen Jahren sind keine wesentlichen Forderungsverluste bei diesen Kundenforderungen eingetreten.

Hinsichtlich neuer Kunden begrenzt der Greiffenberger-Konzern durch Einholung von Kreditauskünften und IT-gestützte Beachtung von Kreditlimits das Forderungsausfallrisiko. Auch hier besteht ein gewisses Kreditrisiko, das sich aber aufgrund der verschiedenen Kundensegmente und Regionen, in denen der Greiffenberger-Konzern tätig ist, verteilt. Ebenso existiert für ausgewählte Kunden und Länder eine Warenkreditversicherung.

Neben der Beachtung von Kreditlimits vereinbart der Greiffenberger-Konzern regelmäßig Eigentumsvorbehalte bis zur endgültigen Bezahlung der Lieferung oder Leistung. Die Stellung von Sicherheiten seitens der Kunden wird in der Regel nicht verlangt.

Die finanziellen Vermögenswerte (brutto vor Wertminderungen) zeigen folgende Altersstruktur:

31.12.2019

(31.12.2018)

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Wertberichtigung Bruttowert einzelwertberichtigter finanzieller Vermögenswerte Nicht einzelwertberichtigte und nicht überfällige finanzielle Vermögenswerte Bruttowert überfälliger finanzieller Vermögenswerte nicht einzelwertberichtigt
T€ T€ T€ ≤bis 30 Tage

T€
31-90 Tage

T€
91-180 Tage

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -292 226 7.975 794 148 69
(-317) (231) (9.593) (856) (357) (194)
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0 317 0 0 0
(0) (0) (567) (0) (0) (0)

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Bruttowert überfälliger finanzieller Vermögenswerte nicht einzelwertberichtigt
181-360 Tage

T€
>1 Jahr

T€
Gesamt

T€
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 0 8.923
(18) (0) (10.932)
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0 317
(0) (0) (567)

Liquiditätsrisiken

Der Greiffenberger-Konzern steuert die vorhandene Liquidität mit dem Ziel, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Ein Liquiditätsplan besteht für den gesamten Konzern. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 2,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €).

In den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich etwaiger Zinszahlungen aufgeführt.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Anzahlungen in Höhe von 23 T€ (Vj. 74 T€) enthalten.

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Buchwert 31.12.2019

T€
vertragliche /​ erwartete Zahlungen

T€
2020

T€
2021

T€
2022

T€
Finanzverbindlichkeiten F 10 18.490 18.805 17.820 485 0
Sonstige langfristige finanzielle Schulden F 14 37 37 0 37 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen F 15 2.586 2.586 2.586 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden F 18 868 868 868 0 0

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2023

T€
2024

T€
>2025

T€
Finanzverbindlichkeiten 0 0 500
Sonstige langfristige finanzielle Schulden 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 0 0 0

31.12.2019

(31.12.2018)

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Bruttowert Finanzinstrumente
≤bis 30 Tage

T€
31-90 Tage

T€
91-360 Tage

T€
1-5 Jahre

T€
>5 Jahre

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.416 170 0 0 0 2.586
(2.899) (204) (126) (0) (0) (3.229)
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristige Genussrechte 0 0 475 0 0 475
(0) (0) (0) (0) (0) (0)
Kurzfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute 0 7.750 9.290 0 0 17.040
(0) (8.100) (10.668) (0) (0) (18.768)
Marktwerte derivativer Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
(8) (0) (0) (0) (0) (8)
Übrige kurzfristige finanzielle Schulden 868 0 0 0 0 868
(ohne Leasing) (304) (12) (56) (0) (0) (372)
Summe 868 7.750 9.765 0 0 18.383
(312) (8.112) (10.724) (0) (0) (19.148)
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Genussrechte 0 0 0 475 500 975
(0) (0) (0) (1.450) (0) (1.450)
Langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
(0) (0) (0) (0) (0) (0)
Sonstige langfristige finanzielle Schulden 0 0 37 0 0 37
(ohne Leasing) (0) (0) (0) (311) (0) (311)
Summe 0 0 37 475 500 1.012
(0) (0) (0) (1.761) (0) (1.761)
Gesamt 3.284 7.920 9.802 475 500 21.981
(3.211) (8.316) (10.850) (1.761) (0) (24.138)

19. Leasing - Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Die mit den Leasingverhältnissen in Verbindung stehenden Nutzungsrechte werden unter den Sachanlagen ausgewiesen.

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Sachanlagevermögen

(in T€)
Nutzungsrecht zum 1.1.2019 3.312
Zugänge 269
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 766
Nutzungsrecht zum 31.12.2019 2.815
Leasingverbindlichkeit zum 31.12.2019 3.037
Kurzfristige Finanzverbindlichkeit 674
Langfristige Finanzverbindlichkeit 2.363
Gesamt 3.037

Bezüglich der mit den Leasingzahlungen verbundenen Zinsaufwendungen siehe Anhangsziffer F 27. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte sind in den Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen. enthalten. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und solche von geringem Wert sind in den anderen Aufwendungen enthalten.

Die Leasingverbindlichkeiten sind in der folgenden Übersicht getrennt nach ihren Restlaufzeiten dargestellt:

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Fälligkeit Jahre Stand 31.12.2019

T€
Stand 31.12.2018

T€
Leasingverbindlichkeit < 1 674 495
1-5 2.300 1.869
> 5 63 588
Gesamt 3.037 2.952

20. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverpflichtungen

Es bestehen kurzfristige Leasing-Verträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Geschäftsjahr wurden hierfür Leasingraten in Höhe von 140 T€ (Vj. 123 T€) erfolgswirksam erfasst.

Zum 31.Dezember 2019 besteht ein Bestellobligo in Höhe von 10.173 T€ (Vj. 9.019 T€) mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

21. Umsatzerlöse

Die in der Gesamtergebnisrechnung der Greiffenberger AG berücksichtigten Umsätze resultieren in voller Höhe von 49.078 T€ (Vj. 52.428 T€) aus dem Segment Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl. Für weitere Erläuterungen zu den Umsatzerlösen wird auf die Segmentberichterstattung (Anhangsabschnitt I) verwiesen.

22. Sonstige Erträge

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2019

T€
2018

T€
Erträge aus der Währungsumrechnung 118 221
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 22
Buchgewinne aus Sachanlagen 0 22
Erträge aus dem Eingang ausgebuchter Forderungen und der Auflösung von Wertberichtigungen 18 10
Übrige sonstige betriebliche Erträge 764 421
Gesamt 900 696

In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind unter anderem der Energiesteuererstattungsanspruch für das Jahr 2019 in Höhe von 177 T€ sowie Zuschüsse aus einem Förderprojekt für Bildung und Forschung (35 T€) und eine Kompensationszahlung eines ehemaligen Kunden (75 T€) enthalten.

23. Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen

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2019

T€
2018

T€
Bestandsveränderung 337 -530
Andere aktivierte Eigenleistungen 33 48
Gesamt 370 -483

24. Materialaufwand

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2019

T€
2018

T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 20.118 21.572
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0 0
Gesamt 20.118 21.572

25. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

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2019

T€
2018

T€
Löhne und Gehälter 16.613 16.490
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 3.396 3.219
Aufwendungen für Altersversorgung 70 53
Gesamt 20.079 19.762

In den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind Aufwendungen für gesetzliche Rentenversicherungen in Höhe von 1.368 T€ (Vj. 1.328 T€) enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (12-Monats-Durchschnitt) gliedert sich nach Beschäftigungsgruppen wie folgt:

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2019 2018
Gewerbliche Arbeitnehmer 193 196
Angestellte 91 87
Auszubildende 19 19
Aushilfen 0 0
Gesamt 303 302

26. Aufwendungen für Wertminderungen finanzieller Vermögensgegenstände und andere Aufwendungen

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2019

T€
2018

T€
Aufwendungen für Wertminderungen finanzieller Vermögengegenstände * 87 168
Andere Aufwendungen
Vertriebsaufwendungen 3.246 3.108
Verwaltungsaufwendungen 2.235 1.856
Verluste aus der Währungsumrechnung 115 150
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0 0
Instandhaltungen 1.109 1.019
Garantieleistungen 0 0
Mieten und Pachten 106 170
Zeitarbeitnehmer 30 426
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 471 453
Gesamt 7.312 7.183

Die Verwaltungsaufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 803 T€ (Vj. 608 T€). Darin sind unter anderem Aufwendungen für Umweltgutachten im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf in Höhe von 83 T€ enthalten

Für den Abschlussprüfer KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG wurden folgende Honorare als Aufwand erfasst:

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2019

T€
2018

T€
Steuerberatung 27 24
Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses 130 114
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Gesamt 158 138

27. Finanzergebnis

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2019

T€
2018

T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21 52
davon aus verbundenen Unternehmen 0 T€, Vj. 0 T€)
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.128 -1.210
(davon an verbundene Unternehmen 0 T€, Vj. 0 T€
(davon Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten 89 T€)
Gesamt -1.107 -1.159

Das Finanzergebnis beinhaltet 248 T€ (Vj. 234 T€) rechnerischen Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Personalrückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen.

28. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen:

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2019

T€
2018

T€
Tatsächlicher Steueraufwand -64 -44
Latenter Steuerertrag/​-aufwand auf steuerliche Verlustvorträge 1.034 -139
Latenter Steuerertrag/​-aufwand aus temporären Differenzen -191 -42
Gesamt 779 -225

Der im Jahr 2019 gebuchte latente Steuerertrag resultiert aus der Anpassungsbuchung der aktivierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge, die in den kommenden Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden können. Haupttreiber ist die geplante Veräußerung der Betriebsimmobilie, die zu außerordentlichen Erträgen führen wird.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit dem spezifischen Steuersatz, der im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 32,28 % (Vj 32,28 %) betrug. Bereits am Bilanzstichtag beschlossene Steuersatzänderungen wurden bei der Ermittlung der latenten Steuern mitberücksichtigt.

Bei der folgenden Überleitungsrechnung für den Konzern werden die einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit dem jeweiligen länderspezifischen Steuersatz erstellten Überleitungsrechnungen unter Berücksichtigung von Konsolidierungsmaßnahmen zusammengefasst. Dabei wird der erwartete Steueraufwand bzw. -ertrag in den effektiv ausgewiesenen Steueraufwand bzw. -ertrag übergeleitet.

Der in der Überleitungsrechnung angewendete Steuersatz entspricht dem inländischen Steuersatz und beträgt 32,28 %.

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2019

T€
2018

T€
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -296 772
Konzernsteuersatz in Prozent 32,28% 32,28%
Erwartete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 96 -249
Steuereffekt aufgrund abweichender lokaler Steuersätze 5 -6
Wertberichtigung auf latente Steuern 0 0
Steuern für Vorjahre -18 0
Steuerliche Zu- und Abrechnungen -46 -43
Effekte aus Steuersatzänderung 0 792
Veränderung der Bewertung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge 742 -719
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 779 -225
Steuerquote in Prozent -263,18% 29,20%

Die Steuerquote beläuft sich auf -263,18 %. Ursächlich hierfür ist die Anpassung latenter Steuern aufgrund der aktuellen Mehrjahresplanung.

Die Greiffenberger AG verfügt weiterhin über steuerliche Verlustvorträge, die bei positiven Jahresergebnissen jeweils nutzbar gemacht werden können, wodurch ein künftiger Steueraufwand nur teilweise liquiditätswirksam werden sollte.

G. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 als Quotient aus dem auf die Aktionäre der Greiffenberger AG entfallenden Anteil am Konzernergebnis ("Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen") und der durchschnittlichen gewichteten Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Greiffenberger AG setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres (Vorjahres) aus 5.855.629 (5.855.629) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Die Greiffenberger AG besaß während des Geschäftsjahres (Vorjahres) keine eigenen Aktien. Die zu berücksichtigende durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres (Vorjahres) im Umlauf befindlichen Aktien ("durchschnittliche gewichtete Anzahl Aktien") beträgt daher 5.855.629 (5.855.629).

Weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 waren Optionen auf Aktien ausstehend, die das Ergebnis je Aktie verwässern, sodass das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie entspricht. Im Falle der Ausübung des bedingten Kapitals der Greiffenberger AG würden in Zukunft Verwässerungen eintreten.

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich dementsprechend wie folgt:

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2019

2018

Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen 483.490,87 547.081,72
aus fortgeführten Geschäftsbereichen 483.490,87 547.081,72
Durchschnittliche gewichtete Anzahl Aktien 5.855.629 5.855.629
Ergebnis je Aktie (verwässert /​ unverwässert) aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,08 0,09

H. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der in der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Finanzmittelbestand in Höhe von 1.707 T€ (Vj. 612 T€) umfasst alle in der Bilanz enthaltenen Zahlungsmittel und -äquivalente, d.h. Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind.

Die Mittelveränderung aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird zahlungsbezogen ermittelt. Die Mittelveränderung aus der betrieblichen Tätigkeit hingegen wird ausgehend vom Periodenergebnis indirekt abgeleitet, wobei sich das Konzernergebnis vor Steuern hierbei aus dem Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche errechnet.

Überleitungsrechnung Finanzverbindlichkeiten

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Nicht-zahlungswirksame Veränderungen
Anfangsbestand Bilanz am 01.01.2019

T€
Zahlungswirksame Veränderungen

T€
Erwerb oder Veräußerung Von Tochterunternehmen

T€
Währungseffekte

T€
Fair-Value-Änderungen

T€
Übrige

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige Darlehen 0 0 0 0 0 0
(10.145) (-10.145) (0) (0) (0) (0)
Langfristige Genussrechte 1.450 0 0 0 0 -475
(1.450) (0) (0) (0) (0) (0)
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 2.852 * -489 0 0 0 0
(2.475) (-18) (0) (0) (0) (0)
Kurzfristige Genussrechte 0 0 0 0 0 475
(0) (0) (0) (0) (0) (0)
Kurzfristige Darlehen 18.768 -1.728 0 0 0 0
(9.785) (8.983) (0) (0) (0) (0)
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 588 * -87 0 0 0 173
(378) (116) (0) (0) (0) (0)
Gesamt 23.658 -2.304 0 0 0 173
(24.233) (-1.064) (0) (0) (0) (0)

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Endbestand Bilanz am 31.12.2019

T€
Langfristige Darlehen 0
(0)
Langfristige Genussrechte 975
(1.450)
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 2.363
(2.457)
Kurzfristige Genussrechte 475
(0)
Kurzfristige Darlehen 17.040
(18.768)
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 674
(494)
Gesamt 21.527
(23.169)

* Im Anfangsbestand der langfristigen Leasing-Verbindlichkeiten sind 395 T€ Verbindlichkeiten aus der Erstanwendung des IFRS 16 enthalten, im Anfangsbestand der kurzfristigen Leasing-Verbindlichkeiten sind 94 T€ aus der Erstanwendung des IFRS 16 enthalten.

I. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Segmentberichterstattung wurde unter Anwendung des IFRS 8 erstellt. Danach werden die Aktivitäten in den Geschäftsfeldern und nach Regionen dargestellt. Diese Segmentierung richtet sich nach der internen Steuerung und Berichterstattung des Greiffenberger-Konzerns und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder. Die Aktivitäten nach Geschäftsfeldern werden in die nachfolgenden Segmente unterteilt:

Im Segment der Holding (Greiffenberger AG, kurz GAG) werden die Konzernleitungsfunktionen sowie ein Teil der Finanzierung des Konzerns vorgenommen. Im Segment Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl, das den verbliebenen Teilkonzern Eberle umfasst, werden Hochleistungsbandsägeblätter und Präzisionsbandstahl für industrielle Einsatzgebiete produziert und vertrieben.

Segmente 2019 (Vorjahreswerte in Klammern)

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GAG

T€
Eberle

T€
Gesamt

T€
Konsolidierung /​ Überleitung

T€
Konzern

T€
Umsatzerlöse mit externen Dritten 0 49.078 49.078 0 49.078
(0) (52.428) (52.428) (0) (52.428)
Segmentergebnis -1.059 1.870 811 0 811
(-951) (2.882) (1.931) (0) (1.931)
darin enthaltene Abschreibungen 0 1.940 1.940 0 1.940
(0) (2.025) (2.025) (0) (2.025)
Vermögen
Segmentaktiva 15.624 46.179 61.803 -12.829 48.974
(17.010) (48.390) (65.400) (-14.721) (50.679)
davon langfristig 14.904 9.213 24.117 -12.851 11.266
(15.832) (15.532) (31.364) (-12.097) (19.267)
davon kurzfristig 720 36.966 37.686 22 37.708
(1.178) (32.858) (34.036) (-2.624) (31.412)
Sachinvestitionen 0 533 533 0 533
(0) (2.063) (2.063) (0) (2.063)
Segmentschulden 7.422 17.534 24.956 16.788 41.744
(7.771) (17.278) (25.049) (17.595) (42.644)

Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss der Greiffenberger AG zugrunde. Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden im Konzern eliminiert. Intersegmentäre Umsätze haben bis auf vernachlässigbare Umsätze nicht stattgefunden.

Die im Segmentergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) enthaltenen konzerninternen Verrechnungen erfolgen zu Preisen wie zwischen unabhängigen Geschäftspartnern.

An beiden Bilanzstichtagen lagen, ausgenommen die Abschreibungen sowie im Jahr 2019 der marktübliche Abschlag auf die vorzeitige Veräußerung des der BKP Berolina Playester GmbH & Co. KG ursprünglich langfristig gewährten Darlehens, keine wesentlichen nichtzahlungswirksamen sonstigen Aufwendungen vor.

Das Segmentvermögen und die Segmentschulden beinhalten alle Aktiva und Passiva, die zur Erzielung des Segmentergebnisses des jeweiligen Geschäftsfelds beigetragen haben. Dabei setzt sich das Segmentvermögen vor allem aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögenswerten zusammen. Die Segmentschulden beinhalten im Wesentlichen sonstige Rückstellungen, Verbindlichkeiten und sonstige Schulden. Unter der Überleitung werden Vermögenswerte und Schulden finanzieller Art sowie Konsolidierung zwischen den Segmenten ausgewiesen.

Im Berichtsjahr besteht im Segment Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl ein Großkunde, auf den 10,0 % (Vj. 12,1 %) der Umsätze entfielen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 32,0 % (Vj. 31,4 %) der Umsätze dieses Segments in den USA und China generiert, wobei der Umsatz in den USA sich im Vergleich zum Vorjahr erhöhte und der Umsatz in China sich absolut betrachtet in ähnlicher Höhe rückläufig zeigte. Bei den Segmentinformationen nach Regionen richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden.

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GAG

T€
Eberle

T€
Gesamt

T€
Konsolidierung /​ Überleitung

T€
Konzern

T€
Inland
Umsatzerlöse 0 3.569 3.569 0 3.569
(0) (3.929) (3.929) (0) (3.929)
Segmentaktiva 15.624 41.430 57.054 -12.829 44.225
(17.010) (44.507) (61.517) (-14.721) (46.796)
davon langfristig 14.904 8.670 23.574 -12.851 10.723
(15.832) (15.306) (31.138) (-12.097) (19.041)
davon kurzfristig 720 32.760 33.480 22 33.502
(1.178) (29.201) (30.379) (-2.624) (27.755)
Sachinvestitionen 0 487 487 0 487
(0) (2.004) (2.004) (0) (2.004)
Ausland
Umsatzerlöse 0 45.509 45.509 0 45.509
(0) (48.499) (48.499) (0) (48.499)
davon Europäische Union 0 14.369 14.369 0 14.369
(0) (14.949) (14.949) (0) (14.949)
Segmentaktiva 0 4.749 4.749 0 4.479
(0) (3.883) (3.883) (-0) (3.883)
davon langfristig 0 543 543 0 543
(0) (226) (226) (0) (226)
davon kurzfristig 0 4.206 4.206 0 4.206
(0) (3.657) (3.657) (0) (3.657)
Sachinvestitionen 0 46 46 0 46
(0) (59) (59) (0) (59)

J. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN

Gemäß IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die den Greiffenberger-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Darüber hinaus besteht eine Angabepflicht für Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und für Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Greiffenberger-Konzerns haben. Ein maßgeblicher Einfluss kann hierbei auf einem Anteilsbesitz von 20 % oder mehr an der Greiffenberger AG oder einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der Gesellschaft oder einer anderen Schlüsselposition im Management des Greiffenberger-Konzerns beruhen. Der Greiffenberger-Konzern wird im Geschäftsjahr 2019 von den Angabepflichten des IAS 24 in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zur Großaktionärin der Greiffenberger AG, der Greiffenberger Holding GmbH, berührt.

Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, die während des Berichtsjahres nach Kenntnis der Gesellschaft durchgängig mit 2.699.020 Aktien (zum 31. Dezember 2019 entsprechend einem Gesamtstimmrechtsanteil von 46,09 %) an der Greiffenberger AG beteiligt war, hatte zur Absicherung der Verpflichtungen der Greiffenberger AG als Bürge und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als Darlehensnehmer aus dem bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bis zu dessen Ablösung im September 2020 (vgl. die Ausführungen hierzu in Anhangsabschnitt N) bestehenden Konsortialdarlehensvertrag ihre sämtlichen Aktien an der Greiffenberger AG an die Konsortialdarlehensgeber verpfändet. Eine Vergütung hierfür erhielt die Greiffenberger Holding GmbH nicht; insbesondere auch nicht von der Greiffenberger AG und/​oder der J.N. Eberle & Cie. GmbH.

Zu den nichtkonsolidierten Unternehmen oder anderen nahestehenden Personen bestanden im Geschäftsjahr 2019 nur unwesentliche Geschäftsvorfälle. Die Bedingungen von Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen entsprechen denen mit unabhängigen Geschäftspartnern.

Über die vorgenannten Angaben hinausgehende angabepflichtige Beziehungen lagen im Berichtsjahr nicht vor.

1. Angaben zum Anteilsbesitz

Zum 31. Dezember 2019 war der Gesellschaft eine direkte Beteiligung bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, nämlich die der Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, deren Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG sich gemäß den letzten verfügbaren Informationen zum 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben. An der Greiffenberger Holding GmbH ist nach Kenntnis der Gesellschaft Herr Stefan Greiffenberger, bis einschließlich dem 21. April 2016 Alleinvorstand und seit dem 25. August 2016 Mitglied bzw. seit dem 8. Mai 2017 mit einer kurzen Unterbrechung stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG, beteiligt.

Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, hat der Gesellschaft im Mai 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Greiffenberger AG am 30. April 2014 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) beträgt. Herr Claus Greiffenberger hat der Gesellschaft im August 2016 aufgrund von Erwerb /​ Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten mitgeteilt, dass seine Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG zum 18. August 2016 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) betragen haben, wovon ihm ein Stimmrechtsanteil von 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) von der Greiffenberger Holding GmbH nach § 22 WpHG zugerechnet wird.

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat der Gesellschaft im Oktober 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Greiffenberger AG am 1. Oktober 2010 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,166 % (250.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,166 % (250.000 Stimmrechte) von der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, hat der Gesellschaft im Juli 2016 aufgrund Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4g WpHG mitgeteilt, dass sich ihre Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG nach zuvor mitgeteilten 0,00 % zum 2. Juli 2016 auf einen ihr nach § 21 WpHG direkt gehörenden Stimmrechtsanteil von 7,28 % (387.500 Stimmrechte) belaufen haben.

Die aufgrund der mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 6. Oktober 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung neue Gesamtzahl der Stimmrechte (5.855.629; zuvor 5.323.300) hat die Greiffenberger AG am 9. Oktober 2017 nach § 26a WpHG veröffentlicht.

Herr Claus Greiffenberger, geboren am 16. September 1971, hat der Gesellschaft im Oktober 2017 aufgrund Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte mitgeteilt, dass sich seine Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG nach zuvor mitgeteilten 50,70 % zum 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben, wovon ihm ein Stimmrechtsanteil von 46,09 % (2.699.020 Stimmrechte) nach zuvor mitgeteilten 50,70 % von der Greiffenberger Holding GmbH nach § 22 WpHG zugerechnet wird.

Die Blue Cap AG, München, Deutschland, hat der Gesellschaft im Oktober 2017 aufgrund Erwerb/​Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten mitgeteilt, dass sich ihre Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG zum 6. Oktober 2017 auf einen ihr nach § 21 WpHG direkt gehörenden Stimmrechtsanteil von 9,09 % (532.329 Stimmrechte) belaufen haben.

2. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

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Erfolgsunabhängig

T€
Erfolgsbezogen

T€
Vergütungen für Dienstleistungen

T€
Vorstandsbezüge 2019
Andre Bertram, Mitglied (seit 01.11.2018) 199 0 0
(davon Mehrjahreskomponente)
Martin Döring, Mitglied 252 109 0
(davon Mehrjahreskomponente) (75)
451 109 0
Aufsichtsratsbezüge 2018
Marco Freiherr von Maltzan, Vorsitzender (seit 09.05.2017) 39 0 0
Stefan Greiffenberger, Stellvertretender Vorsitzender (seit 09.05.2017) 29 0 0
Rudi Ludwig, Mitglied (seit 08.05.2017) 18 0 0
86 0 0
Gesamt 537 109 0

Gemäß dem für die Vorstände im Berichtszeitraum anwendbaren System der Vergütung der Vorstandsmitglieder erhalten diese neben festen Vergütungsbestandteilen, insbesondere einem fixen Bruttogehalt, eine erfolgsabhängige, variable Vergütung. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist für einen Teil der Vorstandsmitglieder zum einen das jährliche EBITDA und zum anderen das durchschnittliche jährliche EBITDA dreier Geschäftsjahre, und zwar des betreffenden Geschäftsjahres sowie des vorausgegangenen und des nachfolgenden Geschäftsjahres. Maßgebend ist dabei das konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und der Gesellschaften des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Die Auszahlung jenes Anteils der variablen Vergütung, der auf der mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruht, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen. Für ein Vorstandsmitglied ist Bemessungsgrundlage eines Teils der variablen Vergütung die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses der Greiffenberger AG. Für dieses Vorstandsmitglied ist neben der genannten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 eine vom Erreichungsgrad des jährlichen Ziel-EBITs abhängige variable Vergütung vereinbart. Maßgeblich ist hierfür das EBIT, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Für die variablen Vergütungen und somit für die Vergütung insgesamt sind betragsmäßige Höchstgrenzen vereinbart. Hinsichtlich der variablen Vergütung vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenzen betreffen sowohl die sich aus dem Jahres-EBITDA bzw. dem Erreichungsgrad des Ziel-EBITs berechnende Vergütung als auch die sich aus dem durchschnittlichen Dreijahres-EBITDA bzw. der nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses berechnende variable Vergütung ebenso wie die Summe der variablen Vergütungen insgesamt. Die variable Vergütung für die Vorstände beträgt im Geschäftsjahr 2019 in jedem Fall weniger als die Hälfte der jährlichen Bruttofestvergütung ohne Nebenleistungen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die variable Vergütung nach seinem Ermessen zu begrenzen, wenn außerordentliche Entwicklungen zu einer nicht angemessenen variablen Vergütung führen würden. Andererseits ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach seinem Ermessen eine Sondertantieme zu gewähren, wenn außerordentliche Leistungen oder Erfolge des Vorstands in der variablen Vergütung nicht ausreichend zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der festen Vergütungsbestandteile gewährt die Gesellschaft den Vorständen Nebenleistungen in Form von den gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer entsprechenden Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Gehaltsfortzahlung im Krankheits- und Versterbensfall, Unfallversicherung, Beiträgen zur Altersvorsorge und Dienstwagennutzung. Sofern der Vorstand für Tätigkeiten für verbundene Unternehmen der Gesellschaft Vergütungsleistungen, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Zahlungen erhält, sind diese auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Die Vorstände können zu den gleichen Bedingungen wie alle Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der J.N. Eberle & Cie. GmbH die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung im Wege der Erteilung von Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht nutzen. Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit sind den Vorstandsmitgliedern nicht zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall - je nachdem, was geringer ist - den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Gegenüber den amtierenden Vorständen Andre Bertram und Martin Döring bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

In Summe betrug die Vergütung der jeweils amtierenden Vorstände im Berichtsjahr 561 T€ (Vj. 582 T€), die Vergütung der jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich in Summe auf 86 T€ (Vj. 88 T€).

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 2.366 T€ (Vj. 2.156 T€) zurückgestellt. Daneben bestehen gegenüber Herrn Stefan Greiffenberger sowie Herrn Thorsten Braun zum Berichtsjahresende Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen gegen Pensionszusagen, die nach IFRS mit 916 T€ (Vj. 799 T€) zurückgestellt sind. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen haben im Berichtsjahr 31 T€ nach 0 T€ im Vorjahr betragen, da Herr Heinz Greiffenberger die ihm für das Berichtsjahr zustehenden Ruhegeldzahlungen bis zum 30. September 2019 gestundet hat, weshalb im Jahresverlauf 2019 eine unter den Sonstigen kurzfristigen Schulden ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von insgesamt 337 T€ aufgebaut wurde.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im nachfolgenden Anhangsabschnitt K gemacht.

K. ANGABEN ZU DEN ORGANEN

Die Ämter der von der Hauptversammlung am 25. August 2016 gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie die Ämter der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer endeten gemäß § 97 Abs. 2 Satz3 AktG infolge des durchgeführten Statusverfahrens am 7. Mai 2017. Ab dem 8. Mai 2017 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 amtierten die Herren Marco Freiherr von Maltzan, Stefan Greiffenberger und Rudi Ludwig aufgrund gerichtlicher Bestellung gemäß § 104 Abs. 1 AktG als Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2017 wurden die vorgenannten Herren schließlich mit Wirkung auf das Ende der Hauptversammlung 2017 bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat der Greiffenberger AG gewählt.

Mit Beschlüssen des Aufsichtsrats vom 5. Dezember 2017 wurde die Bestellung von Herrn Martin Döring als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft über den 31. Dezember 2017 hinaus für die Dauer bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 verlängert. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.10.2018 wurde Andre Bertram mit Wirkung ab 01.11.2018 für die Dauer bis Ablauf des 31.12.2021 als Mitglied des Vorstands bestellt.

Angaben zu den Organen der Greiffenberger AG sind in den nachfolgenden Übersichten gemacht.

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AUFSICHTSRAT Ausgeübte Tätigkeit /​ Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Marco Freiherr von Maltzan, Berlin Vertreter der Anteilseigner Vorsitzender (seit 9. Mai 2017) Unternehmer, Consigliere /​ Dipl.Ingenieur, MBA (INSEAD Fontainebleau) - Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln, erster stellvertretender Vorsitzender des Gesellschafterausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses
- Resources Connection, Inc., Irvine /​ Kalifornien, USA (NASDAQ Global Select Market notiert), Mitglied Board of Directors und Mitglied des Audit Committees
- IFA Holding GmbH, Haldensleben, Mitglied des Beirates
Stefan Greiffenberger, Augsburg Vertreter der Anteilseigner Stellvertretender Vorsitzender (seit 9. Mai 2017) Unternehmer /​ Dipl.-Ökonom Keine
Rudi Ludwig, Sindelfingen Vertreter der Anteilseigner Mitglied (seit 8. Mai 2017) Unternehmensberater /​ Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Dipl.-Kaufmann - Dieter Braun GmbH, Bayreuth Beiratsvorsitzender
- SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach Beiratsvorsitzender

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VORSTAND Ausgeübte Tätigkeit /​ Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Andre Bertram, Starnberg Mitglied (seit 01. November 2018) Vorstand /​ Dipl.-Kaufmann Univ. Keine
Martin Döring, Augsburg Alleinvorstand (1. Januar 2018 bis 28. Februar 2018) /​ Mitglied (seit 1. März 2018) Vorstand /​ Dipl.-Ingenieur Keine

L. ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die von Vorstand und Aufsichtsrat der Greiffenberger AG abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG steht auf der Unternehmenswebsite http:/​/​www.greiffenberger.de in der Rubrik Investoren/​Corporate Governance dauerhaft zur Verfügung.

M. JAHRESABSCHLUSS DER GREIFFENBERGER AG

Die Erstellung des Jahresabschlusses der Greiffenberger AG, Augsburg, für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr erfolgte nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes. Aus diesem Jahresabschluss, der auch über den Bundesanzeiger offengelegt wird, ergeben sich die nachfolgend wiedergegebene Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz.

Der Vorstand schlägt vor, den zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzverlust der Gesellschaft in Höhe von 1.230.867,62 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Gewinn- und Verlustrechnung der Greiffenberger AG

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2019 2018
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1. Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 792.660,36 1.253.660,96
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 29.523,91
- davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 € (Vj. 0,00 €) -
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -386.885,11 -624.014,78
- davon an verbundene Unternehmen -234.912,88 € (Vj. -457.775,78 €) -
4. Sonstige betriebliche Erträge 315.282,62 229.894,85
5. Personalaufwand
a) Gehälter -541.860,04 -560.126,06
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -322.860,35 -864.720,39 -294.382,57 -854.508,63
- davon für Altersversorgung -315.120,67 € (Vj. -285.179,61 €) -
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -54,00 -306,06
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -757.757,70 -604.137,74
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18.332,95 0,00
9. Ergebnis nach Steuern -919.807,17 -569.887,49
10. Sonstige Steuern -116.000,00 0,00
11. Jahresfehlbetrag -1.035.807,17 -569.887,49
12. Verlust - /​ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -195.060,45 374.827,04
13. Bilanzverlust -1.230.867,62 -195.060,45

Bilanz der Greiffenberger AG

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AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018
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A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 53,00 107,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.904.264,18 14.904.264,18
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 14.904.264,18 1.476.195,71 16.380.459,89
14.904.317,18 16.380.566,89
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 631.922,17 599.975,63
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 60.779,67 46.134,58
692.701,84 646.110,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.354,01 32.248,68
Summe 15.624.373,03 17.058.925,78

Bilanz der Greiffenberger AG

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PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018
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A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.010.023,80 7.010.023,80
II. Kapitalrücklage 1.240.327,77 1.240.327,77
III. Bilanzverlust -1.230.867,62 -195.060,45
7.019.483,95 8.055.291,12
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.822.300,00 3.686.400,00
2. Steuerrückstellungen 131.000,00 15.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 303.900,00 280.800,00
4.257.200,00 3.982.200,00
C. Verbindlichkeiten
1. Genussrechte 1.450.000,00 1.450.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.216,45 15.925,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.322.920,53 3.120.456,29
4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern 17.923,03 € (Vj. 19.955,63 €) - 553.552,10 435.052,69
4.347.689,08 5.021.434,66
Summe 15.624.373,03 17.058.925,78

N. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Das nach dem Bilanzstichtag aufgetretene Coronavirus stellt für den Greiffenberger-Konzern ein erhebliches Risiko dar. Eine Pandemie wie Corona kann zu einem (teilweisen) Ausfall der Produktion führen. Darüber hinaus können Lieferketten unterbrochen werden. Kundenseitig besteht das Risiko eines Umsatzeinbruchs und eines Forderungsausfalls aufgrund von Liquiditätsengpässen. In der Folge besteht das Risiko von Wertberichtigungsbedarfen. Dies betrifft zum einen die Ebene des HGB-Einzelabschlusses der Greiffenberger AG in Bezug auf Anteile an verbundenen Unternehmen, zum anderen den Greiffenberger-Konzern in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts).

Konzern- und Jahresabschluss der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr nebst der zugehörigen Lageberichte wurden vom Vorstand der Gesellschaft am 31. März 2020 aufgestellt und in den am 27. April 2020 geänderten Fassungen fristgerecht offengelegt. Aufgrund der gesetzlichen Offenlegungspflichten als börsennotiertes Unternehmen erfolgte die damalige Offenlegung jeweils vor Abschluss der Prüfung beider Abschlüsse durch den Abschlussprüfer und somit vor ihrer Billigung bzw. Feststellung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft sah sich seinerzeit außer Stande zu beurteilen, ob die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, von der der Vorstand der Gesellschaft ausging, gerechtfertigt war. Für die Beurteilung dieser Frage hielt es der Abschlussprüfer für erforderlich, dass ihm vor der Testatserteilung weitere Unterlagen und Nachweise vorgelegt würden.

Der am 25. Juni 2020 notariell beurkundete Vertrag über die Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH wurde mit Zahlungseingang am 14. September 2020 und anschließendem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 15. September 2020 vollzogen. Durch diesen Vollzug wird es im Geschäftsjahr 2020 auf Konzernebene (IFRS) zu einem positiven einmaligen Sondereffekt vor Steuern in Höhe eines unteren zweistelligen Millionenbetrages kommen. Mit dem Erwerber der Betriebsimmobilie, der PHI Immobilien GmbH, Hockenheim, wurden eine unmittelbare Rückvermietung (sog. Sale and Lease-Back) für einen festen Zeitraum von fünf Jahren (die "Festlaufzeit") und zwei anschließende einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten der Eberle von jeweils einem weiteren Jahr vereinbart. Mittelfristig ist geplant, den Betrieb der Eberle in eine andere Immobilie innerhalb des Stadtgebiets von Augsburg zu verlagern; in diesem Zusammenhang werden Gespräche geführt. Der Kaufvertrag über die Betriebsimmobilie sieht vor, dass sich der Kaufpreis in Höhe von 31,0 Mio. € um einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € erhöht, sofern Eberle innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Festlaufzeit auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen verzichtet. Seitens der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehen Verkäufergarantien sowie weitere Verpflichtungen, für die die Greiffenberger AG als Mithaftende haftet. Aus dem Kaufpreis in Höhe von 31,0 Mio. € wurde durch den Käufer vereinbarungsgemäß ein Sicherungseinbehalt in Höhe von 5,0 Mio. € zur Sicherung konkreter und möglicher zukünftiger Ansprüche, die jedoch nicht auf diesen Betrag beschränkt sind, einbehalten (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts).

Aus dem Erlös aus der Veräußerung der Betriebsimmobilie wurde das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende, ursprünglich bereits zum 30. September 2019 endfällige und zuletzt bis zum 30. September 2020 verlängerte Konsortialdarlehen, das bis dahin den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns ausgemacht hatte, vollständig zurückgeführt. Weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll (vgl. die Ausführungen hierzu in Gliederungspunkt "5 | Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Konzernlageberichts).

Mit dem Gläubiger des bei der Greiffenberger AG bestehenden Genussrechts, der senata GmbH, Freising, wurde am 27. Juli 2020 eine Verschiebung des Rückzahlungsbeginns sowie eine zeitliche Streckung der Rückzahlungsraten vereinbart.

Weitere Ereignisse, die für den Greiffenberger-Konzern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind und zu einer veränderten Beurteilung der Lage führen könnten, sind nach dem Bilanzstichtag bis zum 6. November 2020 nicht eingetreten.

Dieser Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der Greiffenberger AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr wurde durch den Vorstand am 6. November 2020 geändert und gemäß IAS 10.17 zur Veröffentlichung in der geänderten Fassung freigegeben. Der Konzernabschluss steht unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Aufsichtsrat (§ 171 Abs. 2 AktG) oder durch die Hauptversammlung (§ 173 Abs. 1 AktG).

O. OFFENLEGUNGSERLEICHTERUNGEN

Die J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, Deutschland, nimmt die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung in Anspruch.

P. GESELLSCHAFTSANGABEN

Während des Berichtsjahres hatte die Greiffenberger AG ihren Satzungssitz in Augsburg, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31776. Der Verwaltungssitz besteht ebenfalls in Augsburg, Deutschland, wo alle unternehmerischen Funktionen der Gesellschaft angesiedelt sind.

Augsburg, den 31. März 2020, geändert am 27. April 2020, nochmals geändert am 6. November 2020

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Andre Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Augsburg, den 31. März 2020, geändert am 27. April 2020, nochmals geändert am 6. November 2020

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Andre Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Greiffenberger Aktiengesellschaft, Augsburg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Greiffenberger Aktiengesellschaft, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Greiffenberger Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben "A. Allgemeine Erläuterungen" sowie "F. Erläuterungen zur Bilanz und Gesamtergebnisrechnung" im Unterabschnitt "11. Darlehen und Genussrechte" im Konzernanhang und auf die Angaben im Abschnitt "5.2 Chancen- und Risikobericht" in den Unterabschnitten "Finanzwirtschaftliche Risiken" sowie "Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage" des Konzernlageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter, dass Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags, die den als Folge der COVID-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll, weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, dass diese Anschlussfinanzierung derzeit mit den Darlehensgebern des im September 2020 vollständig zurückgeführten Konsortialdarlehens verhandelt wird. Laut den gesetzlichen Vertretern übernimmt die LfA Förderbank Bayern hierbei 90 % des potenziellen Ausfallrisikos und hat gegenüber den beteiligten Banken bereits diesbezüglich ihre Zusage erklärt. Mit den bisherigen Konsortialbanken sollen individuelle Kreditverträge mit der Gesamthöhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages abgeschlossen werden. Die Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten als Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussfinanzierung ist gemäß den Darstellungen der gesetzlichen Vertreter derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die gesetzlichen Vertreter rechnen damit, dass die entsprechenden Kreditverträge mit den Banken noch im laufenden Jahr unterzeichnet und die Auszahlungsvoraussetzungen gemäß den Kreditverträgen und des Liquiditätsbedarfes gemäß Planung, und damit rechtzeitig, geschaffen werden können. Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der Anschlussfinanzierung oder ihrer Auszahlung kommen kann.

Sollte dieses Risiko eintreten, ist die weitere Finanzierung und somit der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, gemäß den Darstellungen der gesetzlichen Vertreter gefährdet. Sollte darüber hinaus der zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der von der COVID-19 Pandemie beeinflussten Marktentwicklung signifikant höher sein als derzeit aufgrund der Planungen angenommen, wird das derzeit verhandelte Anschlussfinanzierungsvolumen nicht ausreichen. Sollte dieses Risiko eintreten, ist laut den gesetzlichen Vertretern der Fortbestand des Konzerns, und damit der Greiffenberger AG als Konzernmutter und der J.N. Eberle & Cie. GmbH als wesentliche operative Konzerngesellschaft, ebenfalls gefährdet.

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie die angemessene Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Konzernabschluss daher als bedeutsamstes Risiko identifiziert und unter anderem folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

In einem ersten Schritt haben wir die aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft analysiert. Darauf aufbauend haben wir uns in einem zweiten Schritt mit der Liquiditätsplanung bis zum 31. Dezember 2021 befasst. Basis dieser Liquiditätsplanung ist die auf Basis der COVID-19 Entwicklungen angepasste Planung der Gesellschaft, die von einem unabhängigen Sachverständigen plausibilisiert wurde. Im dritten Schritt haben wir uns mit dem Status der Verhandlungen über eine längerfristige Anschlussfinanzierung sowie der Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten auseinandergesetzt.

Wir haben zunächst ein Verständnis vom Planungsprozess gewonnen und die bedeutsamen Annahmen der Planung mit den Verantwortlichen erörtert. Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Aufgrund von Planverfehlungen haben wir insbesondere die bedeutsamsten Annahmen, wie z. B. die Umsatzentwicklung, die Entwicklung der bedeutsamsten Kostenarten und den sich daraus ergebenden Finanzierungsbedarf gewürdigt. Dabei haben wir nachvollzogen, ob der Liquiditätszufluss aus der Immobilienveräußerung und die Rückführung des Konsortialdarlehens sachgerecht in der Liquiditätsplanung berücksichtigt wurden.

Wir haben dabei auch die derzeitige Entwicklung des Konzerns bis zum 30. Oktober 2020 für unsere Beurteilung herangezogen. Im Rahmen der Planungsplausibilisierung haben wir uns auch auf die Ergebnisse eines unabhängigen Sachverständigen gestützt. Dieser hat den Konzern bei der Erstellung einer Fortführungsprognose unterstützt. In diesem Zusammenhang hat er sich eingehend mit der Planung der Gesellschaft auseinandergesetzt und diese gewürdigt. Wir haben uns von der sachgerechten Vorgehensweise des unabhängigen Sachverständigen überzeugt und die Ergebnisse seines Gutachtens eingehend besprochen.

Wir haben auf Basis der Zusage der LfA Förderbank Bayern sowie einer Dokumentation über den Status der Verhandlungen mit den Banken die Situation der sogenannten Anschlussfinanzierung mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft erörtert. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit der treuhänderischen Einräumung eines Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten haben wir uns auch auf die Einschätzung eines Rechtsbeistands der Greiffenberger AG sowie einer Stellungnahme von gesetzlichen Vertretern des Hauptaktionärs gestützt.

Die gesetzlichen Vertreter, der unabhängige Sachverständige sowie der Rechtsbeistand der Greiffenberger AG haben die notwendigen Voraussetzungen aufgeführt, die zukünftig kumulativ erfüllt werden müssen, um die Liquidität der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 zu gewährleisten. Die wesentliche Bedingung ist die Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten als Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussfinanzierung, die noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Planung auf Basis der jetzigen Kenntnis der Auswirkung von COVID-19 erstellt worden. Eine weitere signifikante negative Entwicklung des Marktes könnte einen weiteren Finanzierungsbedarf auslösen, der nicht durch die Anschlussfinanzierung abgedeckt ist.

Aufgrund der Zusage der LfA Förderbank Bayern gegenüber den beteiligten Banken, 90 % des potenziellen Ausfallrisikos zu übernehmen, den Verhandlungen mit den Darlehensgebern über die sogenannte Anschlussfinanzierung und der Annahme, die Einräumung eines treuhänderischen Verwertungsrechts durch den Hauptaktionär der Greiffenberger AG gegenüber einem Dritten als Voraussetzung für die Auszahlung der Anschlussfinanzierung im Jahr 2020 abschließen zu können, haben die gesetzlichen Vertreter in ihrer schriftlichen Fortführungsprognose dargelegt, dass sie davon ausgehen, dass die entsprechenden Kreditverträge mit den Banken noch im laufenden Jahr unterzeichnet und die Auszahlungsvoraussetzungen gemäß den Kreditverträgen und des Liquiditätsbedarfes gemäß Planung, und damit rechtzeitig, geschaffen werden können, um den entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf abzudecken.

Wir haben uns auf Basis dieser schriftlichen Fortführungsprognose eingehend mit den zugrundeliegenden Annahmen auseinandergesetzt.

Wir geben zu diesen Sachverhalten kein gesondertes Prüfungsurteil ab.

Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie die Darstellung im Anhang und Lagebericht sind nachvollziehbar.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die Fortführung der Gesellschaft vom Abschluss der Anschlussfinanzierung und der entsprechenden Auszahlung abhängig ist, die unter dem Vorbehalt der oben genannten Bedingungen steht. Darüber hinaus darf es aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten, die durch COVID-19 ausgelöst sind, nicht zu einer signifikant schlechteren Marktentwicklung kommen. Insofern ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Wie in den Angaben "A. Allgemeine Erläuterungen" sowie "F. Erläuterungen zur Bilanz und Gesamtergebnisrechnung" im Unterabschnitt "11. Darlehen und Genussrechte" im Konzernanhang und in den Angaben im Abschnitt "5.2 Chancen- und Risikobericht" in den Unterabschnitten "Finanzwirtschaftliche Risiken" sowie "Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage" des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffern B 4. Immaterielle Vermögenswerte und B 6. Sachanlagen.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl ist der einzige operative Unternehmensbereich des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2019 hatte der Greiffenberger-Konzern ein EBIT i. H. v. EUR 0,8 Mio erzielt. Es war erwartet worden, dass das EBIT des Geschäftsjahres 2019 insgesamt innerhalb des Intervalls von rund EUR 1,6 Mio bis EUR 2,2 Mio liegen sollte. Im Oktober 2019 reduzierte der Vorstand die EBIT-Erwartung für den Konzern im Geschäftsjahr auf ein Intervall von EUR 0,7 Mio bis EUR 1,3 Mio.

Die Entwicklung des Konzerns ist maßgeblich von der operativen Entwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl abhängig. Das Netto-Vermögen für Zwecke der Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit beläuft sich auf EUR 31,5 Mio.

Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gesellschaft hat zum Abschlussstichtag einen Wertminderungstest durchgeführt, indem der erzielbare Betrag für den Unternehmensbereich ermittelt und mit dem Buchwert verglichen wurde. Der erzielbare Betrag wird anhand des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Ebene des Unternehmensbereichs als zahlungsmittelgenerierende Einheit. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich eine Wertminderung.

Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf der bereichsindividuellen Detail-Planung für die nächsten drei Jahre, die mit Annahmen über mittel- und langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet.

Die Berechnung des erzielbaren Betrages nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen des Unternehmensbereichs abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und die langfristige Wachstumsrate sowie die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat der Greiffenberger Konzern keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Die voraussichtlich negativen Entwicklungen durch die COVID-19 Pandemie stellen ein wertbegründendes Ereignis nach dem Bilanzstichtag dar. Insofern waren die Einschätzungen zu diesen Entwicklungen nicht Bestandteil der Unternehmensplanung des Wertminderungstests. Gleichwohl weist der Vorstand in den Angaben "N. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang und in den Angaben im Abschnitt "4. Nachtragsbericht" des Konzernlageberichts darauf hin, dass aufgrund des erwarteten Umsatzeinbruchs das Risiko von Wertberichtigungsbedarfen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl besteht. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob bei den immateriellen Vermögenswerten und den Sachanlagen des Unternehmensbereichs Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells des Unternehmensbereichs beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten mittel- und langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Aufgrund von Planverfehlungen haben wir insbesondere die bedeutsamsten Annahmen, wie z. B. die Umsatzentwicklung, gewürdigt. Zudem haben wir uns bei Planabweichungen davon überzeugt, ob diese als wiederkehrend oder einmalig einzustufen sind. Des Weiteren haben wir die prognostizierten Investitionen und EBITDA-Margen auf Basis eines Vergleichs mit einer Peer Group analysiert. Darüber hinaus haben wir den erzielbaren Betrag für den Unternehmensbereich mittels EBITDA-Marktmultiplikatoren-Analyse plausibilisiert.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen des Konzerns auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt 7 des Konzernlageberichts enthalten ist, und
die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. August 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Januar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsvorschrift des Artikels 41 Abs. 1 EU-APrVO ununterbrochen seit mehr als 30 Jahren als Konzernabschlussprüfer der Greiffenberger Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Neben der Konzernabschlussprüfung haben wir auch die Prüfung des Jahresabschlusses der Greiffenberger Aktiengesellschaft sowie die Jahresabschlussprüfung der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen, wie z. B. Prüfung des Abhängigkeitsberichts durchgeführt.

Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2019 Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Ertragsteuererklärungen erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Hanshen.

München, den 13. November 2020

KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. Hanshen, Wirtschaftsprüfer

gez. Sailer, Wirtschaftsprüfer

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 im Zeitraum seit unserer letzten Erklärung vom 10. März 2020 entsprochen wurde, wobei von folgenden Empfehlungen abgewichen wurde:

1. I Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG ist gemäß Satzung aus drei Mitgliedern zu bilden. Aufgrund der damit vorgesehenen Größe des (Gesamt-)Aufsichtsrats sieht dieser keine Veranlassung, Ausschüsse zu bilden, weil die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch den (Gesamt-)Aufsichtsrat nicht nach der Verlagerung von Kompetenzen in Ausschüsse verlangt.

2. I Eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats ist nicht festgelegt, da die Limitierung dieser Ämter durch eine Altersgrenze weder der Individualität der Mitglieder dieser Organe noch dem Wert langjähriger Erfahrungen Rechnung trägt. Eine entsprechende Angabe in der Erklärung zur Unternehmensführung unterbleibt daher.

3. I Eine über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehende Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt ebenso wenig wie die Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Vielmehr soll unter Berücksichtigung von Qualifikationen und fachlicher Eignung, der Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity) und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie der jeweils aktuellen Unternehmenssituation bei einer jeden Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die größtmögliche Flexibilität zum Wohle der Gesellschaft gewährleistet bleiben.

4. I Derzeit ist aufgrund der langjährigen Mitgliedschaft des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand. Die Erfahrung und die vertieften Kenntnisse über die Greiffenberger AG und die weiteren Konzernunternehmen der betreffenden Mitglieder des Aufsichtsrats sind insbesondere in der aktuellen Unternehmenssituation von hohem Wert für die Gesellschaft.

5. I Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats betrifft die innere Organisation der Greiffenberger AG und wird daher nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

6. I Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Vorstände der Greiffenberger AG wurde im Jahr 2018 durch die Hauptversammlung der Gesellschaft gebilligt. Bis zu einer künftigen Anpassung an die Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie weicht das Vergütungssystem damit verschiedentlich von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Es sind weder Vorgaben für die Ermittlung von Ziel- und Maximal-Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder enthalten noch ist ein Verhältnis von Festvergütung zu variablen Vergütungsbestandteilen festgelegt. Angaben zu Form und Zeitpunkt der Verfügung über die gewährten Beträge sind nicht enthalten. Die variablen Vergütungsbestandteile bemessen sich angesichts der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft allein an finanziellen Leistungskriterien. Der genaue Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung ist ebenso nicht festgeschrieben, weil sich der Aufsichtsrat die größtmögliche Flexibilität im Gesellschaftsinteresse bewahren wollte. Eine Festlegung des Verhältnisses von Zielen für einzelne Vorstandsmitglieder zu Zielen für alle Vorstandsmitglieder erfolgt nicht, weil diese Trennung angesichts der Größe des Vorstands nicht für sinnvoll erachtet wird. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden nicht überwiegend in Aktien der Greiffenberger AG gewährt; ebenso wenig ist vorgesehen, dass gewährte variable Vergütungsbeträge von den Vorstandsmitgliedern unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt werden oder dass diese hierüber erst nach vier Jahren verfügen können.

7. I Bei einem Teil der Vorstandsmitglieder übersteigt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung nicht den Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung. Da dieses Mitglied des Vorstands vor Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bestellt worden war, hätte eine entsprechende Umstellung zu einem Bruch in der Vergütungskontinuität geführt.

8. I Anstelle einer variablen Vergütung mit langfristiger Bemessungsgrundlage ist mit einem Teil der Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung vereinbart, die sich an einer nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses der Gesellschaft bemisst. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann hiermit die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft durch den Vorstand ebenso angemessen incentiviert werden.

9. I Der Greiffenberger AG ist in den Vorstandsdienstverträgen kein gesondertes Recht eingeräumt, die variable Vergütung der Vorstände nachträglich zurückzufordern. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind durch die gesetzliche Möglichkeit und die vertraglichen Regelungen zur Reduzierung des Auszahlungsbetrags sowohl ein hinreichender Handlungsspielraum als auch Schutz der Gesellschaft vor unvorhergesehenen Entwicklungen gegeben. Ferner enthalten die Vorstandsdienstverträge für den Fall der Beendigung im Einklang mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 allein einen Abfindungs-Cap, jedoch keine Bestimmung, dass die Auszahlung noch offener variabler Vergütungsbestandteile, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfallen, nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und zu den festgelegten Fälligkeitszeitpunkten erfolgen soll.

10. I Die Greiffenberger AG macht relevante Informationen so zeitnah wie mit angemessenem Aufwand für die Gesellschaft möglich öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss sowie der zugehörigen Lageberichte der Greiffenberger AG erfolgt daher ebenso wie die des Halbjahresfinanzberichts jeweils im Einklang mit den Veröffentlichungsfristen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, da eine frühere Veröffentlichung den Aufwand der Gesellschaft erhöhen würde, ohne dass damit nach ihrer Einschätzung ein mindestens adäquater Vorteil für die Gesellschaft oder ihre Stakeholder verbunden wäre. Aus denselben Gründen informiert die Gesellschaft die Aktionäre neben diesen Berichten unterjährig über die Geschäftsentwicklung nicht bezogen auf feste Stichtage, sondern jeweils anlassbezogen insbesondere bei wesentlichen Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation.

11. I Die Greiffenberger AG wird nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung, beginnend mit der derzeit gültigen vom 10. März 2020, fortan jeweils mindestens fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich halten.

12. I Die derzeit gültige Erklärung zur Unternehmensführung der Greiffenberger AG wurde vor Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 verabschiedet. Sie enthält daher noch keine Beschreibung der Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand und keinen Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft darüber, wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde. Ausführungen dazu werden in die nächste Erklärung zur Unternehmensführung aufgenommen.

Wir erklären ferner, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 zukünftig mit den vorstehend unter 1 bis 12 genannten Ausnahmen entsprochen wird.

Augsburg, den 14. Oktober 2020

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2019 war für die Greiffenberger AG geprägt von einer trotz der schwierigen Marktgegebenheiten positiven Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr, die dann im zweiten Halbjahr marktbedingt von einer deutlich rückläufigen Entwicklung in dem Geschäftsbereich Präzisionsbandstahl abgelöst wurde. Das in der Umsetzung befindliche Restrukturierungskonzept wurde intensiv weiterverfolgt und um weitere Ansätze ergänzt. Darüber hinaus wurde im Jahr 2019 die Entwicklung von neuen Produkten und ihre Einführung in die Märkte forciert. Ein wesentlicher Schritt im Zusammenhang mit der Restrukturierung war die im Jahr 2020 erfolgreiche Veräußerung der Augsburger Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH und die Sicherstellung der bestehenden Finanzierung.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben intensiv wahrgenommen und sich vom Vorstand regelmäßig ausführlich über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen unterrichten lassen. Wir haben die Geschäftsführung überwacht und die im Zuge der Umsetzung des weiterhin verfolgten Restrukturierungskonzepts ergriffenen Maßnahmen sowie ihren Fortschritt beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat wesentliche Geschehnisse sowie Fragen zur weiteren Sicherstellung der Finanzierung, der Strategie einschließlich der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance allein und gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Weitere Themenschwerpunkte waren u.a. Überlegungen und Diskussionen zur weiteren strategischen Ausrichtung und Entwicklung des Greiffenberger-Konzerns, Status der Finanzierungsgespräche, die geplante Standortveräußerung, mittelfristige Geschäftsplanung nebst Investitionsplanung sowie Fragen der Corporate Governance. Der Rechnungslegungsprozess in der Greiffenberger AG und im Greiffenberger-Konzern, insbesondere auch die Erstellung von Jahres- und Konzernabschluss 2019 der Gesellschaft, die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems wie auch des Compliance-Management- sowie des Risikomanagementsystems waren weitere Felder unserer Überwachungsarbeit.

Erörterungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats fanden im Geschäftsjahr 2019 in insgesamt neun Aufsichtsratssitzungen, davon fünf Präsenzsitzungen und vier Telefonkonferenzen, statt. Daneben wurden zahlreiche Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an sämtlichen Präsenzsitzungen teilgenommen, mit Ausnahme der Sitzung vom 29. August 2019, an der das Aufsichtsratsmitglied Rudi Ludwig verhindert war. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben außerdem vollzählig an allen Telefonkonferenzen und Umlaufbeschlüssen teilgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig mit dem Vorstand über die aktuelle Situation der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle ausgetauscht. Im bisherigen Jahresverlauf 2020 kam der Aufsichtsrat in weiteren 12 Aufsichtsratssitzungen zusammen. In den Sitzungen wurden insbesondere Details der Veräußerung der Augsburger Betriebsimmobilie erläutert, Finanzierungsfragen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und die Neubesetzung des Wirtschaftsprüfers für Konzern- und Jahresabschluss. Außerdem wurde die bilanzfeststellende Sitzung aufgrund der Verschiebung der Testatserteilung, welche an den Abschluss einer Anschlussfinanzierung gekoppelt war, im November 2020 abgehalten.

Der Aufsichtsrat bildet auch weiterhin keine Ausschüsse, weil er mit drei Mitgliedern die geeignete Größe hat, sämtliche Angelegenheiten im Gesamtaufsichtsrat zu erörtern und zu entscheiden. Die Greiffenberger AG verzichtet damit auch auf die Bildung eines Prüfungsausschusses. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG und sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird fortlaufend überprüft. Der Aufsichtsrat verfügt mit Herrn Rudi Ludwig aktuell über ein unabhängiges Mitglied, welches in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2019 keinen Aus- und Fortbildungsbedarf gegenüber der Gesellschaft angezeigt. Zukünftig neue Mitglieder des Aufsichtsrates der Greiffenberger AG werden bei ihrer Amtseinführung angemessen eingearbeitet. So sollen neue Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung durch Einzelgespräche mit dem Vorstand, Fachbereichsleitern, externen Experten sowie durch umfassende Unternehmensdokumentation und rechtliche Informationen und Belehrungen unterstützt werden.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr nicht geändert.

Die gemeinsamen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir durch Beschluss jeweils gebilligt. Interessenskonflikte sind 2019 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.

Die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Greiffenberger AG und den Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie die Lageberichte für die Gesellschaft und den Greiffenberger-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Die Prüfung erfolgt letztmalig durch die KPMG. Den Prüfauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2019 erteilt. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus die Prüfungsschwerpunkte festgelegt, die Honorarvereinbarung getroffen und sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst. Der Abschlussprüfer hat sowohl für den Jahresabschluss der Greiffenberger AG als auch den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2019 samt der jeweiligen Lageberichte für die Gesellschaft und den Greiffenberger Konzern uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits auf seiner Sitzung am 13. November 2020 und in der Aufsichtsratstelefonkonferenz am 17. November 2020 über den geprüften Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr 2019 jeweils samt Lageberichten beraten und die Abschlüsse geprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat im Rahmen seiner eigenen Prüfung vor. An den Beratungen des Aufsichtsrats über diese Vorlagen haben am 13. November 2020 Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und sind für Fragen zur Verfügung gestanden. Der Abschlussprüfer berichtete über die für das Geschäftsjahr 2019 festgelegten Prüfungsschwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfungen. Sowohl der Vorstand als auch die Vertreter des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat alle Fragen umfassend und zu unserer Zufriedenheit beantwortet. Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers Kenntnis genommen.

Die eigene Prüfung durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Einwendungen gegen den Jahresabschluss und gegen den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Telefonkonferenz am 17. November 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt der KPMG für die Prüfung und die gute langjährige Zusammenarbeit.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2019 am 31. März 2020 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Bericht enthält die Schlusserklärung des Vorstands, dass die Greiffenberger AG bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt, in dem sie vorgenommen wurden, bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und andere Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG weder getroffen noch unterlassen wurden. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht am 13. November 2020 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben; der Aufsichtsrat teilt daher die Auffassung des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg zum Abschlussprüfer für die Greiffenberger AG und den Greiffenberger-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat die nach Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Vereinbarungen mit der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft getroffen. Es sind dem Aufsichtsrat keine Gründe bekannt, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen könnten.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Geschäftsführung und dem Vorstand für die erbrachten Leistungen und für das hohe Engagement im Geschäftsjahr 2019, das wiederum von einem schwierigen und herausfordernden Marktumfeld geprägt war.

Augsburg, den 17.11.2020

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat:

Marco Freiherr von Maltzan, Aufsichtsratsvorsitzender

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