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GRAMMER AG — Governance Information 2021
Mar 31, 2021
186_cgr_2021-03-31_08286d05-089b-4a65-abac-0eff4880074a.pdf
Governance Information
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Corporate Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung
Corporate Governance bei GRAMMER
GRAMMER verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance). Die Grundlagen dafür bilden die gesetzlichen Regelungen, die Satzung der GRAMMER AG, die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex), die bei allen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Die GRAMMER AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Vorstand
Der Vorstand verantwortet die Leitung und Geschäftsführung der GRAMMER AG. Als Leitungsorgan ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Hierfür entwickelt er eine geeignete Strategie, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung.
Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Lageberichts der GRAMMER AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner für ein effektives Chancen- und Risikomanagement und die Sicherstellung der Compliance (Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien) im gesamten Konzern.
Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die die Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie die Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat beinhaltet. Außerdem sind in der Geschäftsordnung die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten festgelegt. Die Geschäftsverteilung wurde aufgrund der Veränderungen im Vorstand aktualisiert und an die Zusammensetzung des Vorstands und die neue Organisationsstruktur angepasst.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. In Ergänzung zu den Aufsichtsratssitzungen, bei denen der Vorstand anwesend ist, beraten sich die Vorsitzenden der beiden Gremien regelmäßig, auch kurzfristig und anlassbezogen über alle relevanten aktuellen Themen. Dies gilt auch für den Finanzvorstand und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Bericht des Aufsichtsrats enthält zusätzliche Informationen über die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für die GRAMMER AG einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, insbesondere nicht Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb der GRAMMER Gruppe, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Die Entscheidung über die Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten obliegt dem Aufsichtsrat. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenskonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen.
Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre. Der Aufsichtsrat beurteilt allerdings jeweils im Einzelfall, welche Bestelldauer angemessen erscheint.
2020 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
- Thorsten Seehars, Vorstandsvorsitzender (CEO), Arbeitsdirektor, Mitglied des Vorstands seit 1. August 2019, bestellt bis 31. Juli 2022
- Jurate Keblyte, Finanzvorstand (CFO), Mitglied des Vorstands seit 1. August 2019, bestellt bis 31. Juli 2022
- Jens Öhlenschläger, Technikvorstand (COO), Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2019, bestellt bis 31. Dezember 2021
Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens verfügbar. Alle Informationen über das Vergütungssystem des Vorstands sind unter Grundzüge des bestehenden Vergütungssystems enthalten.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der GRAMMER AG überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er umfasst zwölf Mitglieder, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus jeweils sechs Vertretern der Arbeitnehmer und Anteilseigner zusammensetzen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wahlen zum Aufsichtsrat werden regelmäßig als Einzelwahl durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
Die Arbeit des Aufsichtsrats ist dabei durch Gesetz, Satzung, Kodex und Geschäftsordnung geregelt. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht der GRAMMER AG und des Konzerns, sowie die nichtfinanzielle Erklärung sowie den Abhängigkeitsbericht. Er stellt den Jahresabschluss der GRAMMER AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und unterbreitet der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers.
In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Der Aufsichtsrat beschließt auf Vorschlag des Personalund Vermittlungsausschusses das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und setzt die konkrete Vergütung in Übereinstimmung mit dem System fest. Er legt die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit stehen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei einer erneuten Abstimmung, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen zu.
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel fünfmal im Jahr, auch regelmäßig ohne den Vorstand. Zur Vorbereitung auf die Aufsichtsratssitzungen finden regelmäßig getrennte Vorbesprechungen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter statt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.
Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Auf Basis der Ergebnisse erörtert das Plenum Verbesserungsmöglichkeiten und beschließt hierzu geeignete Maßnahmen. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt. Im Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat eine interne Effizienzprüfung durchgeführt und sich anschließend intensiv mit deren Ergebnissen befasst.
Eine Übersicht der wahrgenommenen Mandate aller Aufsichtsratsmitglieder findet sich im Kapitel Aufsichtsrat und Vorstand.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu erhöhen, existieren jeweils ein Prüfungs-, Personal- und Vermittlungsausschuss, Nominierungs-, Strategieausschuss sowie ein Präsidium, die im Geschäftsjahr 2020 regelmäßig tagten. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) überein. Die Vorsitzenden der Ausschüsse erstatten dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse.
Der Prüfungsausschuss besteht aus vier vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern – davon jeweils zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertreter – unter denen der Ausschuss ein Mitglied zum Vorsitzenden bestellt. Der Ausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Peter Merten, ist unabhängig, nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats und verfügt als Finanzexperte über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Er gehörte dem Vorstand der GRAMMER AG während der letzten Jahre nicht an. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, vorab den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu diskutieren und zu prüfen. Darüber hinaus erörtert der Prüfungsausschuss den Halbjahresbericht und etwaige Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand. Er befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung und der Compliance, dem Risikomanagement, der Internen Revision und dem Internen Kontrollsystem einschließlich der Prüfung der Wirksamkeit der jeweils vorhandenen Systeme und Maßnahmen. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende begründete Empfehlung. Zudem prüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und holt die entsprechende Unabhängigkeitserklärung ein. Er erteilt den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und schließt die Honorarvereinbarung mit diesem, befasst sich mit der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und überwacht die Abschlussprüfung.
Dem Personal- und Vermittlungsausschuss gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzendem sein erster Stellvertreter sowie je ein auf Vorschlag der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter an. Er tagt mindestens zweimal pro Jahr. Der Personal- und Vermittlungsausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem des Vorstands einschließlich der Umsetzung des Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor. Darüber hinaus unterbreitet der Ausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern.
Dem Nominierungsausschuss gehören neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der zugleich den Vorsitz des Ausschusses führt, zwei weitere Mitglieder der Anteilseignervertreter an. Der Ausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Dabei sollen neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen (Kompetenzprofil) der vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und das beschlossene Diversitätskonzept, insbesondere auch Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity), angemessen berücksichtigt und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils angestrebt werden. Es ist auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote zu achten sowie darauf, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind.
Dem Strategieausschuss gehören jeweils drei vom Aufsichtsrat zu wählende Mitglieder der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter an. Der Ausschuss tagt mindestens zweimal pro Kalenderjahr. Er befasst sich beratend und vorbereitend mit der Unternehmensstrategie. Wesentliche Aufgaben sind die Beratung des Vorstands bei der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens und deren Prüfung, die Vorbereitung von Strategiesitzungen und Entscheidungen des Aufsichtsrats über zustimmungspflichtige Akquisitionen, Desinvestitionen, Investitionen, organisatorische Veränderungen oder Restrukturierungen sowie die Beratung des Vorstands in Fragen der Unternehmensstrategie und bei Projekten mit strategischer Relevanz.
Dem Präsidium gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sein erster Stellvertreter an. Die Aufgabe des Präsidiums ist es, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen, insbesondere bei der Sitzungsvorbereitung und Koordination der Aufsichtsratsarbeit sowie bei der Vorbereitung von Aufsichtsratsbeschlüssen.
Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen
Der Aufsichtsrat der GRAMMER AG kam im vergangenen Jahr zu fünf ordentlichen, einer konstituierenden Sitzung sowie sieben außerordentlichen Sitzungen zusammen. Im laufenden Jahr 2021 sind fünf planmäßige Sitzungen vorgesehen. Nach Bedarf sind darüber hinaus außerordentliche Sitzungen möglich. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert offenzulegen:
Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen
| Aufsichtsratsplenum | Sitzungs anwesenheit |
Anwesenheit in Prozent |
|---|---|---|
| Klaus Bauer (ab 01.09.2020) | 4/4 | 100% |
| Andrea Elsner | 13/13 | 100% |
| Wolfram Hatz (bis 08.07.2020) | 8/8 | 100% |
| Ping He (ab 08.07.2020) | 5/5 | 100% |
| Martin Heiß | 13/13 | 100% |
| Ingrid Hunger (bis 08.07.2020) | 8/8 | 100% |
| Harald Jung (bis 01.09.2020) | 8/9 | 89% |
| Peter Kern (ab 08.07.2020) | 5/5 | 100% |
| Jürgen Kostanjevec (ab 08.07.2020) |
5/5 | 100% |
| Dr. Peter Merten | 12/13 | 92% |
| Horst Ott (stellv. Vorsitzender) |
13/13 | 100% |
| Dr. Klaus Probst | ||
| (Vorsitzender bis 08.07.2020) | 8/8 | 100% |
| Lars Roder (bis 08.07.2020) | 8/8 | 100% |
| Gabriele Sons (ab 08.07.2020) | 5/5 | 100% |
| Prof. Dr. Birgit Vogel-Heuser | 11/13 | 85% |
| Antje Wagner | 13/13 | 100% |
| Dr. Bernhard Wankerl (bis 08.07.2020) |
8/8 | 100% |
| Alfred Weber (Vorsitzender ab 08.07.2020) |
5/5 | 100% |
| Strategieausschuss | ||
| Martin Heiß | 1/1 | 100% |
| Dr. Peter Merten | 1/1 | 100% |
| Horst Ott | 2/2 | 100% |
| Dr. Klaus Probst (Ausschuss Vorsitzender) |
1/1 | 100% |
| Lars Roder | 1/1 | 100% |
|---|---|---|
| Dr. Bernhard Wankerl | 1/1 | 100% |
| Alfred Weber | ||
| (Ausschuss Vorsitzender) | 1/1 | 100% |
| Personal- und Vermittlungsausschuss | ||
| Martin Heiß | 4/4 | 100% |
| Horst Ott | 5/5 | 100% |
| Dr. Klaus Probst | ||
| (Ausschuss Vorsitzender) | 1/1 | 100% |
| Lars Roder | 1/1 | 100% |
| Gabriele Sons | 4/4 | 100% |
| Dr. Bernhard Wankerl | 1/1 | 100% |
| Alfred Weber | 4/4 | 100% |
| Prüfungsausschuss | ||
| Andrea Elsner | 5/5 | 100% |
| Wolfram Hatz | ||
| (Ausschuss Vorsitzender) | 3/3 | 100% |
| Martin Heiß | 3/3 | 100% |
| Dr. Peter Merten | ||
| (Ausschuss Vorsitzender) | 2/2 | 100% |
| Dr. Klaus Probst | 3/3 | 100% |
| Antje Wagner | 2/2 | 100% |
| Alfred Weber | 2/2 | 100% |
| Präsidium | ||
| Horst Ott | ||
| (stellv. Vorsitzender) | 8/8 | 100% |
| Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) | 3/3 | 100% |
| Alfred Weber (Vorsitzender) | 5/5 | 100% |
| Nominierungsausschuss | ||
| Wolfram Hatz | 2/2 | 100% |
| Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) | 2/2 | 100% |
| Dr. Bernhard Wankerl | 2/2 | 100% |
Weitere Details zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats sowie zu Anzahl und Schwerpunkten der Ausschusssitzungen im Jahr 2020 sind im Bericht des Aufsichtsrats ausführlich dargestellt.
Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der GRAMMER AG arbeiteten im Berichtsjahr wiederum eng und vertrauensvoll zum Wohl des Unternehmens zusammen. Dabei waren die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands durch dessen Geschäftsordnung bestimmt. Bei den Aufsichtsratssitzungen diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich, offen und unter Wahrung der strengen Vertraulichkeit alle wichtigen strategischen Entscheidungen sowie zustimmungspflichtige Geschäfte. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, aktuell und umfassend über alle wichtigen Ereignisse sowie über die Planung, den Geschäftsverlauf, die Risikosituation und Compliance-Maßnahmen. In Ergänzung zu den Aufsichtsratssitzungen, bei denen der Vorstand anwesend war, berieten sich die Vorsitzenden der beiden Gremien laufend über alle relevanten aktuellen Themen. Der Bericht des Aufsichtsrats enthält zusätzliche Informationen über die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr eine Organ-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem Selbstbehalt, der pro Schadensfall mindestens 10% und maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des einzelnen Mitglieds beträgt.
Aktiengeschäfte und Aktienbesitz
Alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU 596/2014) unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, alle Aktiengeschäfte unverzüglich offenzulegen. Es ist ein Prozess etabliert, um im Falle einer solchen Mitteilung diese Geschäfte ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Alle Aktiengeschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung werden unverzüglich veröffentlicht, sobald die GRAMMER AG davon Kenntnis erhält. Für das Jahr 2020 wurden keine Transaktionen gemeldet.
Aktionäre und Hauptversammlung
In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Um nicht anwesenden Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, standen während der Hauptversammlung zwei Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung der Stimmrechte zur Verfügung. Sie konnten jederzeit bevollmächtigt und angewiesen werden und waren während der Veranstaltung durchgehend für alle in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre erreichbar. Aktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Aktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte, Unterlagen und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, sind im Internet verfügbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und gegebenenfalls zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht.
Die ordentliche Hauptversammlung am 8. Juli 2020
wurde aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt gemäß §1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570).
Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. Unter www.grammer.com wird zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten, Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen und Pressemitteilungen unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss für das Jahr 2020 sowie der Halbjahresbericht und die Quartalsmitteilungen des GRAMMER Konzerns wurden unter Beachtung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS) aufgestellt. Die Hauptversammlung wählte am 8. Juli 2020 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, ("EY") zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Berichtsjahr. Dem Wahlvorschlag ging eine Unabhängigkeitsprüfung voraus. Damit wurden geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer, dessen Organen und Prüfungsleitern einerseits sowie der GRAMMER AG und ihren Organmitgliedern andererseits ausgeschlossen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen könnten. EY gab hierzu eine entsprechend verbindliche Unabhängigkeitserklärung ab. Ferner vereinbarte der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass ihm dieser unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben. Demnach ist der Abschlussprüfer verpflichtet, den Aufsichtsrat zu informieren, beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er Tatsachen feststellt, die zu einer Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex führen.
Compliance Management System
"Integrität ist die Basis unseres Erfolgs." So lautet das Eingangsstatement des GRAMMER Verhaltenskodex, der erstmals im Mai 2006 veröffentlicht und mit dem der Grundstein des heutigen Compliance Management Systems bei GRAMMER gelegt wurde. Geschäftlicher Erfolg kann nur dann dauerhaft erreicht werden, wenn Gesetze und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Diese Unternehmenskultur trägt dazu bei, das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen zu fördern, Kompetenzen weiterzuentwickeln und insbesondere Integrität als Voraussetzung für ein vertrauensvolles Miteinander zu schätzen. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter des GRAMMER Konzerns bindend. Er fasst die wichtigsten externen und internen Grundsätze und Regeln zusammen und enthält verbindliche Vorgaben für fairen Wettbewerb, Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Bestimmungen zum Umgang mit vertraulichen Informationen sowie zur Vermeidung von Korruption und Insiderhandel vervollständigen den Verhaltenskodex.
Der Vorstand befasste sich im Berichtszeitraum regelmäßig mit der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems und stellte die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicher. Die Gesamtverantwortung für Compliance liegt ressortübergreifend in der Zuständigkeit des Gesamtvorstands. Dieser und das gesamte Management tragen die Verantwortung jedes Einzelnen für compliancegerechtes Handeln ins Unternehmen hinein. Zudem ist ein "Compliance-Commitee" eingerichtet, bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und internen Fachexperten, das sich regelmäßig mit Fragen der Compliance und der Weiterentwicklung des Compliance Management Systems befasst. Die Verantwortung, ein compliancekonformes Verhalten zu fördern und als Vorbild zu dienen, obliegt dem Management des GRAMMER Konzerns. Neben umfangreichem Informationsmaterial im Intranet des GRAMMER Konzerns stehen den Mitarbeitern spezielle webbasierte Trainingsmodule zu compliancerelevanten Themengebieten zur Verfügung, die nach bestandenem Test mit einem Zertifikat abschließen. Alle neu eintretenden Mitarbeiter werden in einer Präsenzschulung zum Verhaltenskodex geschult.
Werden Mitarbeitern bestimmte Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien bekannt, können sie sich an die definierten internen Ansprechpartner wenden. Informationen zum internen Hinweisgebersystem stehen den GRAMMER Mitarbeitern derzeit in 14 Sprachen zur Verfügung.
Konzernweit ist eine hohe Vertrautheit mit den im Verhaltenskodex verankerten GRAMMER Grundwerten festzustellen. Compliance-Audits durch die Interne Revision sowie Audits in den Fachbereichen runden das Compliance Management System bei GRAMMER ab.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315 HGB ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f und § 315 HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Am 10. Dezember 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der GRAMMER AG folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abgegeben:
Entsprechenserklärung der GRAMMER AG vom 10. Dezember 2020
Die GRAMMER AG ("Gesellschaft") hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 11. Dezember 2019 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex 2017") entsprochen, mit folgenden Ausnahmen:
1. Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4
Nach Ziffer 4.2.5 Absatz 3 und 4 des Kodex 2017 sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied bestimmte Vergütungskomponenten gesondert dargestellt werden; für diese Informationen sollen die dem Kodex 2017 beigefügten Mustertabellen verwandt werden.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der GRAMMER AG wird bislang im Einzelnen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und weist hiernach bereits detaillierte Angaben zur Vergütung jedes Vorstandsmitglieds aus. Die bisherige Darstellung erachten Vorstand und Aufsichtsrat als hinreichend transparent. Daher erfolgt keine weitere Aufschlüsselung anhand der Mustertabellen.
2. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2
Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass eine pauschale Regelgrenze individuelle Faktoren, die eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder rechtfertigen, nicht berücksichtigt. Der Aufsichtsrat möchte sich daher die Flexibilität offenhalten, Kandidaten zur Aufsichtsratswahl vorzuschlagen, die aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Aufsichtsrat der GRAMMER AG große Erfahrungen mit dem Unternehmen haben und sich in ihrer Aufsichtsratstätigkeit bewährt haben.
Die Gesellschaft entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 ("Kodex 2020"), und wird ihnen auch zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
1. Empfehlung D.1 "Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats"
Die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde erstmals mit dem Kodex 2020 empfohlen. Die bei der Gesellschaft vorhandene Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist bislang nicht auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Grammer AG am 8. Juli 2020 wurden turnusmäßig die neuen Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Nachdem sich vier der sechs bisherigen Anteilseignervertreter nicht erneut zur Wahl gestellt haben, ist es zu einer weitreichenden Neubesetzung des Aufsichtsrats gekommen. Der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat befasst sich mit Fragen der zukünftigen Governance der Gesellschaft gesamthaft in den Sitzungen in Q3 2020, Q4 2020 und Q1 2021. Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung und
Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zunächst unterblieben. Der Aufsichtsrat wird in Q1 2021 eine neue Geschäftsordnung beschließen und diese über die Website der Gesellschaft zugänglich machen, so dass der Empfehlung zukünftig entsprochen wird.
2. Abschnitt G.I. "Vergütungssystem für den Vorstand und Vorstandsvergütung"
Der Kodex 2020 enthält in Abschnitt G.I. im Vergleich zur Vorversion neue Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands. Seit Inkrafttreten des Kodex 2020 am 20. März 2020 bis zur Abgabe der vorliegenden Entsprechenserklärung wurde kein neues Vergütungssystem beschlossen und der Hauptversammlung i.S. v. § 120a AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") vom 12. Dezember 2019 zur Billigung vorgelegt. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsfrist muss die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand spätestens in der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erfolgen.
Einen solchen Beschluss hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2018 gefasst. Das bislang gültige System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist in seinen Grundzügen im Vergütungsbericht 2019 unter "Grundzüge des Vergütungssystems" im Konzernlagebericht beschrieben und entspricht demnach den neuen Empfehlungen des Kodex 2020 nicht vollumfänglich.
Inwieweit den neuen Empfehlungen unter Abschnitt G.I. zum Vergütungssystem künftig entsprochen werden soll, wird der Aufsichtsrat bei Überprüfung und etwaiger Anpassung des Vergütungssystems anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in der Fassung des ARUG II (v. a. § 87a AktG) prüfen und beschließen.
Der Aufsichtsrat wird ein überarbeitetes Vergütungssystem rechtzeitig vor der Einberufung zur Hauptversammlung 2021 beschließen und den Aktionären
nach der Übergangsvorschrift des § 26j EGAktG in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zur Billigung vorlegen.
Ursensollen, den 10. Dezember 2020
Vorstand und Aufsichtsrat der GRAMMER AG
Die GRAMMER AG erfüllt freiwillig die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex mit folgender Ausnahme: Ziffer A.2, 2. Halbsatz regt an, ein Hinweisgebersystem für Dritte in Bezug auf die Beachtung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien zu installieren. Ein derartiges Hinweisgebersystem gibt es derzeit nur für die Mitarbeiter des Unternehmens.
Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen sind auf der Homepage der GRAMMER AG abrufbar.
Ziele für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der GRAMMER AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen.
Kompetenzprofil
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, kapitalmarktorientierten Unternehmen wahrzunehmen und nach außen hin gut zu vertreten. Die Kriterien orientieren sich an den aktuellen Kodex-Regelungen bezogen auf Diversity, einer angemessenen Beteiligung von Frauen sowie an den Merkmalen Unabhängigkeit, Erfahrung, Internationalität und fachliche Kenntnis der Mitglieder. Zudem sollten die Mitglieder über die Integrität, Persönlichkeit und Leistungsbereitschaft für dieses Amt verfügen.
Die Kriterien wurden in einem Kompetenzprofil definiert und in einem entsprechenden Fragebogen zusammengefasst, der eine wesentliche Grundlage für die Prüfung der Eignung eines Kandidaten bildet.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche zur Erledigung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind – dies gilt insbesondere hinsichtlich der für GRAMMER wichtigen Kenntnisse und Erfahrungen zu
- allgemeiner Unternehmensführung
- Branchen, Märkten, Regionen und Geschäftsfeldern
- neuen Technologien
- Produktion und Vertrieb
- Einkauf, Logistik und Finanzen
- Recht (einschließlich Compliance)
- Personal
- Führung in einem international tätigen Unternehmen
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats soll über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Im Falle einer anstehenden Neubesetzung ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse im Aufsichtsrat verstärkt werden sollen.
Diversität
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Dies umfasst neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft sowie die Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für eine Nachwahl oder Neubesetzung vakant werdender Aufsichtsratspositionen soll der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) frühzeitig im Auswahlprozess angemessen berücksichtigt werden. Nach dem Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen.
Altersgrenze
Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind.
Unabhängigkeit
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der GRAMMER AG angehören. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, so dass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.
Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat; unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat. Zuletzt haben der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss die Ziele einschließlich des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts bei den Wahlvorschlägen für die von der Hauptversammlung 2020 zu wählenden Vertreter der Anteilseigner berücksichtigt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt er in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügen über die für GRAMMER wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Internationalität. Den auf der Website der GRAMMER AG veröffentlichten und jährlich aktualisierten Lebensläufen seiner Mitglieder kann zudem die
Vielfalt der Berufs- und Bildungshintergründe der einzelnen Mitglieder des Gremiums entnommen werden.
Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat vier weibliche Mitglieder an, davon zwei auf Seiten der Anteilseigner und zwei auf Seiten der Arbeitnehmer. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu jeweils mindestens 30% aus Frauen und Männern zusammensetzen. Diese Quote ist jeweils von Seiten der Aktionärsvertreter und der Arbeitnehmervertreter separat zu erfüllen, da der Gesamterfüllung widersprochen wurde (Getrennterfüllung). Das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG ist damit erfüllt.
Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Alle Anteilseignervertreter sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Kodex. Die Regelung zur Altersgrenze wird ebenfalls berücksichtigt. Eine Höchstdauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wurde nicht festgelegt.
Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im März 2017 die Zielquote für den Vorstand überprüft und eine Zielgröße von 33% festgelegt. Die Erreichung der Zielgröße wurde bis 31. Dezember 2020 angestrebt, wobei eine Überprüfung der Zielquote spätestens in der letzten ordentlichen Aufsichtsratssitzung im Jahr 2020 erfolgen soll. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand der GRAMMER AG die Zielgröße von 33% für den Anteil von Frauen bis zum 31. Dezember 2023 bestätigt, der GRAMMER im Geschäftsjahr 2020 entsprochen hat.
Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie der Internationalität an. Für die nächsten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der GRAMMER AG hat der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil von 15% für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands bzw. 20% für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Eine Überprüfung erfolgt jährlich.
Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen.
Diversitätskonzept für den Vorstand und langfristige Nachfolgeplanung
Der Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands auf deren persönliche Eignung, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, internationale Erfahrung, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die bisherigen Leistungen, Kenntnisse über das Unternehmen sowie die Fähigkeit zur Anpassung von Geschäftsmodellen und Prozessen in einer sich verändernden Welt.
Der Aspekt der Vielfalt (Diversität) ist bei der Besetzung von Vorstandspositionen ein wichtiges Auswahlkriterium, auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:
Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstandsmitglieder möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen abdecken.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Internationalität im Sinne von unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder internationalen Erfahrungen geachtet werden.
Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über Erfahrungen aus den für GRAMMER wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere im Industrie- und Automobilbereich, verfügen.
Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Technologie, Einkauf, Produktion und Vertrieb, Finanzen sowie Recht (einschließlich Compliance) und Personal verfügen.
Bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Frauenanteil von 33% als Zielgröße festgelegt.
Es wird als hilfreich angesehen, wenn im Vorstand unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze bestimmt. Danach sollten Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 63 Jahre sein zum Zeitpunkt ihrer Erst- bzw. Wiederbestellung.
Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung. Der Aufsichtsrat bzw. der Personal- und Vermittlungsausschuss beachten bei der Auswahl der Kandidaten bzw. bei den Vorschlägen zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands die im Diversitätskonzept für den Vorstand festgelegten Anforderungen.
Die Vorstandsmitglieder decken ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründen ab und verfügen über internationale Erfahrung. Im Vorstand sind insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden, die angesichts der Aktivitäten von GRAMMER als wesentlich erachtet werden. Der Vorstand verfügt in seiner Gesamtheit sowohl über Erfahrungen aus den für GRAMMER wichtigen Geschäftsfeldern. Die angemessene Berücksichtigung von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand. Kein Vorstandsmitglied ist derzeit älter als 63 Jahre.
Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Personal- und Vermittlungsausschuss und mit Unterstützung des Vorstands für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodex die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand sowie die Kriterien entsprechend dem vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien erarbeitet der Personal- und Vermittlungsausschuss ein Idealprofil, auf dessen Basis das Gremium eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten erstellt. Mit diesen Kandidaten werden strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat bzw. der Personal- und Vermittlungsausschuss bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt.