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GRAMMER AG Governance Information 2021

Dec 9, 2021

186_cgr_2021-12-09_01f408d5-2cde-46e4-82ce-fac5a2120278.pdf

Governance Information

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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der GRAMMER Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gemäß § 161 AktG

Die GRAMMER AG ("Gesellschaft") hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2020 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 ("Kodex 2020"), mit folgenden Abweichungen entsprochen:

  1. Empfehlung D.1 - Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Der Kodex 2020 empfiehlt die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Grammer AG am 08. Juli 2020 wurden turnusmäßig die neuen Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Nachdem sich vier der sechs bisherigen Anteilseignervertreter nicht erneut zur Wahl gestellt hatten, ist es zu einer weitreichenden Neubesetzung des Aufsichtsrats gekommen. Der Aufsichtsrat befasste sich mit Fragen der zukünftigen Governance der Gesellschaft gesamthaft in den Sitzungen in Q3 2020, Q4 2020 und Q1 2021. Vor diesem Hintergrund war eine Überprüfung und Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zunächst unterblieben. Der Aufsichtsrat hat sodann am 29. März 2021 eine neue Geschäftsordnung beschlossen und diese Anfang Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, so dass der Empfehlung D.1 seit diesem Zeitpunkt gefolgt wird.

  1. Abschnitt G. I - Vergütung des Vorstands

Der Kodex 2020 enthält in Abschnitt G.I. im Vergleich zur Vorversion neue Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands.

Das bis zum 31. Dezember 2020 geltende System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, welches die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2018 gebilligt hat, entsprach den Empfehlungen des Kodex 2020 nicht vollumfänglich.

Das seit dem 01. Januar 2021 geltende System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, welches die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 gebilligt hat, entspricht sämtlichen Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands in Abschnitt G.I. des Kodex 2020.

Die Gesellschaft entspricht sämtlichen Empfehlungen des Kodex 2020 und wird diesen auch in Zukunft entsprechen.

Ursensollen, den 09. Dezember 2021

GRAMMER Aktiengesellschaft

Der Vorstand Der Aufsichtsrat