AI assistant
GRAMMER AG — Governance Information 2017
Mar 28, 2017
186_cgr_2017-03-28_ff5ab593-2ed0-4bd9-b2ce-276b285bd979.pdf
Governance Information
Open in viewerOpens in your device viewer
corporate governance-bericht und erklärung zur unternehmensführung
corporate governance bei grammer
grammer verfolgt das Ziel einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und - kontrolle (Corporate Governance). Die Grundlagen dafür bilden gesetzliche Regelungen, die Satzung der grammer ag, die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat und der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex), die bei allen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen für eine deutsche Aktiengesellschaft verfügt die grammer ag über ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und Geschäftsführungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Nachfolgend berichten wir gemäß Ziffer 3.10 des Kodex über unsere Corporate Governance sowie gemäß § 289a hgb über unsere wesentlichen Unternehmensführungspraktiken.
umsetzung des deutschen corporate governance kodex
Am 9. Dezember 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat der grammer ag folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (dcgk) abgegeben:
"Die grammer ag hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 (Kodex) seit der letzten Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2015 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit drei Ausnahmen:
1. Ziker 4.2.2 Abs. 2 Satz 3
Ziker 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft ins gesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
In der Vergangenheit haben sich die Vorstandszielvergütung und die Zielvergütung der Vergleichsgruppen im Wesentlichen gleich entwickelt. Da jedoch eine regelmäßige Anpassung der Vorstandsvergütung in den Anstellungsverträgen vorgesehen ist, erklären Vorstand und Aufsichtsrat vorsorglich eine Abweichung. Zudem hat der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich zwischen den Vergleichsgruppen unterschieden, da er dies angesichts des grammer Job-Grading-Systems, das eine Einteilung in verschiedene Vergütungsstufen vorsieht, als entbehrlich ansieht.
- Ziker 4.2.5 Abs. 3
Nach Ziker 4.2.5 Absatz 3 und 4 des Kodex sollen im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied bestimmte Vergütungskomponenten gesondert dargestellt werden; für diese Informationen sollen die dem Kodex beigefügten Mustertabellen verwandt werden.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der grammer ag wird bislang im Einzelnen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen okengelegt und weist hiernach bereits detaillierte Angaben zur Vergütung jedes Vorstandsmitglieds aus. Die bisherige Darstellung erachten Vorstand und Aufsichtsrat deshalb als hinreichend transparent. Somit erfolgt keine weitere Aufschlüsselung anhand der Mustertabellen.
3. Ziker 5.4.1 Abs. 2 Satz 1
Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass eine pauschale Regelgrenze individuelle Faktoren, die eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder rechtfertigen, nicht berücksichtigt. Der Aufsichtsrat möchte sich daher die Flexibilität okenhalten, Kandidaten zur Aufsichtsratswahl vorzuschlagen, die aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Aufsichtsrat der grammer ag große Erfahrungen mit dem Unternehmen haben und sich in ihrer Aufsichtsratstätigkeit bewährt haben."
Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen sind auf der Homepage der grammer ag abrusar.
Die grammer ag erfüllt freiwillig die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex mit einer Ausnahme: Ziker 2.3.3 des Kodex regt an, den Aktionären die Ver folgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien wie das Internet zu ermöglichen. Diese Möglichkeit bietet die grammer ag derzeit nicht an und plant aktuell auch nicht, eine Internet übertragung der Hauptversammlung anzubieten.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2016 intensiv mit dem Vergütungssystem des Vorstands auseinandergesetzt. Ziel des Aufsichtsrats ist es, ein neues Vergütungssystem zu implementieren, das zum einen den Anforderungen eines externen Vergütungsexperten festgestellten notwendigen Anpassungen berücksichtigt.
zusammensetzung des aufsichtsrats der grammer ag – ziele und umsetzungsstand
Der Aufsichtsrat der grammer ag strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualiuzierte Aufsicht und Beratung des Vorstands der grammer ag sicherstellt. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer Erfahrung, fachlichen Kenntnis, Unabhängigkeit, Leistungsbereitschaft, Integrität und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem inter national tätigen Industriekonzern erfolgreich wahrnehmen können. Ferner soll bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten im Interesse eines erfolgreichen Zusammenwirkens im gesamten Gremium auf eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf unterschiedliche beruwiche Hintergründe, Fachkenntnisse und Erfahrungen geachtet werden. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sein soll. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats werden nur Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl oder Wiederwahl nicht älter als 70 Jahre sind. Eine Höchstdauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat wurde nicht festgelegt. Die genannten Vorgaben erfüllen alle Aufsichtsratsmitglieder.
Zum Frauenanteil im Aufsichtsrat wird ver wiesen auf den nachfolgenden Abschnitt Umsetzung von Diversity-Zielen.
Die Suche und Evaluierung der Nachfolgekandidaten obliegt dem Nominierungsausschuss. Er berücksichtigt zusätzlich zu den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung oben benannten Ziele.
Entsprechenserklärungen: www.grammer. com/investorrelations/ fakten-zumunter nehmen/ corporategovernance. html
umsetzung von diversity-zielen
§ 111 Abs. 5 AktG sieht für börsennotierte Aktiengesellschaften vor, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand Zielgrößen festlegt. Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand außerdem für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Zudem muss sich der Aufsichtsrat von grammer gemäß § 96 Abs. 2 AktG ab 1. Januar 2016 zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen bzw. Männern zusammensetzen. Vor Wirksamwerden dieser Regelung hatte sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung zum Ziel gesetzt, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder Frauen sein sollen. Bezüglich des Anteils von Frauen bzw. Männern im Aufsichtsrat wurde im Aufsichtsrat festgehalten, dass die Quote getrennt erfüllt werden soll. Derzeit wird die gesetzliche Quote auf der Arbeitnehmervertreterseite des Aufsichtsrats bereits erfüllt, da ihr zwei Frauen angehören. Der Aktionärsvertreterseite gehört derzeit nur eine Frau an, da die Amtszeiten der vor Wirksamwerden der Geschlechterquote gewählten Aktionärsvertreter noch laufen und daher keine Gelegenheit zur Bestellung einer weiteren Frau bestand.
Die grammer ag hat bei der Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezi^sche Gegeben heiten sowie die aktuelle Frauenquote in der Belegschaft berücksichtigt. Auf Ebene der grammer ag selbst hat der Aufsichtsrat für den Vorstand eine Ziel größe bis zum 31. März 2017 von 20 Prozent festgelegt. Derzeit ist diese Zielquote nicht erreicht, da dem Vorstand drei Männer und keine Frau angehören. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine neuen Vorstandsmitglieder bestellt, so dass sich keine Gelegenheit bot, durch die Bestellung einer Frau die Zielgröße zu erreichen. Für die nächsten beiden Führungs ebenen unterhalb des Vorstands der grammer ag hat der Vorstand bis zum 31. März 2017 eine Zielgröße (international) für den Frauenanteil von 15 Prozent für die erste Führungs ebene unterhalb des Vorstands bzw. 20 Prozent für die zweite Führungs ebene (international) unterhalb des Vorstands festgelegt. Für Deutschland wurde eine Zielquote für die erste Führungs ebene von 10 Prozent bzw. 15 Prozent für die zweite Führungsebene festgelegt.
aktuelle zielerreichung stand 31.12.2016
| mittleres | ||
|---|---|---|
| topmanagement | management | |
| Zielquote international | 15 % | 20 % |
| Ist-Quote international | 15 % | 21 % |
| Zielquote Deutschland | 10 % | 15 % |
| Ist-Quote Deutschland | 10 % | 14 % |
aktionäre und hauptversammlung
Jede Aktie der grammer ag gewährt grundsätzlich eine Stimme. Während der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 konnten erneut alle Aktionäre gleichberechtigt ihr Stimmrecht ausüben und zu allen Punkten der Tagesordnung mit den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat in Dialog treten. Die Einberufung zur Hauptversammlung sowie die gesetzlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts waren für die Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft leicht erreichbar und zusammen mit der Tagesordnung in deutscher und überwiegend auch in englischer Sprache abrufar. Alle weiteren relevanten Informationen wurden auf der grammer Website verögentlicht bzw. auf Anfrage übersandt. Um nicht anwesenden Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, standen während der Hauptversammlung zwei Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung der Stimmrechte zur Verfügung. Sie konnten jederzeit bevollmächtigt und angewiesen werden und waren während der Veranstaltung durchgehend für alle in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre erreichbar.
leitung und geschäftsführung durch den vorstand
Die Leitung und Geschäftsführung der grammer ag verantwortet der Vorstand. Er handelt im Interesse der Gesellschaft mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Hierfür entwickelt er eine geeignete Strategie, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Zu seinen Aufgaben zählen außerdem ein ekektives Chancen- und Risikomanagement sowie -controlling und die Sicherstellung der Compliance (Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien) im gesamten Konzern. Die Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandsgremiums werden durch Gesetz, Kodex und die Geschäftsordnung des Vorstands geregelt, die auch die Informations- und Berichtspwichten des Vorstands bestimmt. Außerdem sind in der Geschäftsordnung die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstands mitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die erforderliche Beschlussmehrheit sowie ein Katalog von zustimmungspwichtigen Geschäften durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Geschäftsordnung des Vorstands wurde im Berichtsjahr an die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung angepasst. Alle Informationen über das seit dem 1. August 2010 geltende Vergütungssystem des Vorstands sind im Vergütungsbericht enthalten.
Im Geschäftsjahr 2016 hat sich die Zusammensetzung des Vorstands nicht verändert. Er setzt wie folgt zusammen:
- Hartmut Müller, Vorstandsvorsitzender (ceo), Arbeitsdirektor, Mitglied des Vorstands seit 2007, bestellt bis 31. Januar 2022
- Gérard Cordonnier, Finanzvorstand (cfo), Mitglied des Vorstands seit 2015, bestellt bis 31. Mai 2018
- Manfred Pretscher, Technikvorstand (coo), Mitglied des Vorstands seit 2010, bestellt bis 31. Juli 2018
arbeit des aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der grammer ag überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er setzt sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus jeweils sechs Vertretern der Arbeit nehmer und der Anteilseigner zusammen. Seine Besetzung orien tiert sich an den aktuellen Kodex-Regelungen bezogen auf Diversity und einer angemessenen Beteiligung von Frauen sowie an den Kriterien Unabhängigkeit, Erfahrung, Internationalität und Fachwissen der Mit glieder. Diese Kriterien wurden in einem Anforderungs proul deuniert und in einem entsprechenden Frage bogen zusammengefasst, der eine wesentliche Grundlage für die Prüfung der Eignung eines Kandidaten bildet. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Gesetz, Satzung, Kodex und Geschäftsordnung geregelt. Ferner existieren Prüfungs-, Personal- und Vermittlungsausschuss, Nominierungs-, und Strategieausschuss, die im Berichtsjahr regelmäßig tagten. Neu im Jahr 2016 wurde der Ad hoc-Ausschuss eingerichtet. Der Vor sitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig, nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats und verfügt als Finanzexperte über die für dieses Amt erforderlichen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er gehörte dem Vorstand der grammer ag nicht an.
Über die Zusammensetzung der Ausschüsse informiert das Kapitel Aufsichtsrat und Vorstand im Geschäftsbericht. Weitere Details zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats sowie zu Anzahl und Schwerpunkten der Ausschusssitzungen 2016 sind im Bericht des Aufsichtsrats ausführlich dargestellt. Über die Struktur und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats informiert der Vergütungsbericht. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr an die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung angepasst.
Der Aufsichtsrat überprüft die E~zienz seiner Arbeit jährlich anhand eines ausführlichen Fragebogens. Die E~zienzprüfung erfolgt unter anderem im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Gremium, auf die Verfügbarkeit von Informationen und den Ablauf von Entscheidungsprozessen. Auf Basis der Ergebnisse erörtert das Plenum Verbesserungsmöglichkeiten und beschließt hierzu geeignete Maßnahmen. Die letzte Effizienzprüfung erfolgte 2016.
Eine Übersicht der wahrgenommenen Mandate aller Aufsichtsratsmitglieder undet sich im Kapitel Aufsichtsrat und Vorstand.
Detaillierte Informationen über die Tätigkeit des Gremiums und die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand enthält der Bericht des Aufsichtsrats (Seite Seite 50).
Übersicht über die aktuellen Ausschussmitglieder unden Sie auf Seite 52 des vorliegenden Berichts.
47
teilnahme an aufsichtsratssitzungen
Der Aufsichtsrat der grammer ag kam im vergangenen Jahr zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Auch im laufenden Jahr sind vier planmäßige Sitzungen vorgesehen. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Die Ausschüsse halten ebenfalls regelmäßig Sitzungen ab. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit stehen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei einer erneuten Abstimmung, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen zu.
Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert okenzulegen:
teilnahme an aufsichtsratssitzungen
| aufsichtsrats plenum |
sitzungs anwesenheit |
anwesenheit in prozent |
|---|---|---|
| Andrea Elsner | 5/6 | 83 % |
| Tanja Fondel | 5/6 | 83 % |
| Wolfram Hatz | 4/6 | 67 % |
| Martin Heiss | 6/6 | 100 % |
| Ingrid Hunger | 5/6 | 83 % |
| Harald Jung | 5/6 | 83 % |
| Dr. Hans Liebler | 5/6 | 83 % |
| Dr. Peter Merten | 4/6 | 67 % |
| Horst Ott (stellv. Vorsitzender) |
5/6 | 83 % |
| Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) |
6/6 | 100 % |
| Lars Roder | 6/6 | 100 % |
| Dr. Bernhard Wankerl | 6/6 | 100 % |
| strategieausschuss | ||
| Horst Ott | 5/5 | 100 % |
| Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) |
5/5 | 100 % |
| Lars Roder | 5/5 | 100 % |
| Dr. Bernhard Wankerl | 5/5 | 100 % |
| personal- und vermittlungsausschuss | ||
| Horst Ott | 3/3 | 100 % |
| Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) |
3/3 | 100 % |
| Lars Roder | 3/3 | 100 % |
| Dr. Bernhard Wankerl | 3/3 | 100 % |
| prüfungsausschuss | ||
| Andrea Elsner | 4/4 | 100 % |
| Wolfram Hatz (Vorsitzender) |
4/4 | 100 % |
| Martin Heiß | 4/4 | 100 % |
| Dr. Klaus Probst | 4/4 | 100 % |
teilnahme an aufsichtsratssitzungen
| ad hoc-ausschuss (ab 11. april 2016) | ||
|---|---|---|
| Martin Heiß | 16/16 | 100 % | ||
|---|---|---|---|---|
| Dr. Hans Liebler | 16/16 | 100 % | ||
| Horst Ott | 14/16 | 88 % | ||
| Dr. Klaus Probst | ||||
| (Vorsitzender) | 14/16 | 88 % | ||
| Lars Roder | 15/16 | 94 % | ||
| Dr. Bernhard Wankerl | 16/16 | 100 % |
Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2016 nicht getagt.
zusammenarbeit zwischen vorstand und aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der grammer ag arbeiteten im Berichtsjahr wiederum eng und vertrauensvoll zum Wohl des Unternehmens zusammen. Dabei waren die Informations- und Berichtspwichten des Vorstands durch dessen Geschäftsordnung bestimmt. Bei den Aufsichtsrats sitzungen diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich, offen und unter Wahrung der strengen Vertraulichkeit alle wichtigen strategischen Entscheidungen sowie zustimmungspwichtige Geschäfte. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, aktuell und umfassend über alle wichtigen Ereignisse sowie die Planung, den Geschäftsverlauf, die Risikosituation und Compliance-Maßnahmen. In Ergänzung zu den Aufsichtsratssitzungen, bei denen der Vorstand anwesend war, berieten sich die Vorsitzenden der beiden Gremien laufend über alle relevanten aktuellen Themen. Der Bericht des Aufsichtsrats enthält zusätzliche Informationen über die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr eine D&O- Versicherung mit einem Selbstbehalt, der pro Schadensf all mindestens 10 Prozent und maximal das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des einzelnen Mitglieds beträgt.
compliance
Der Vorstand befasste sich auch im Berichtszeitraum mit der Organisation und Weiterentwicklung aller Compliance-Themen und stellte die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicher. Ferner beschäftigte sich der Prüfungsausschuss regelmäßig mit den Inhalten, der Organisation und der Weiterentwicklung der Compliance. Weitere Informationen zur Compliance enthält der Konzernlagebericht.
transparenz
Die grammer ag informierte Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten, Medien und die interessierte Ökentlichkeit im Berichtsjahr jeweils gleichberechtigt, aktuell und umfassend über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Dafür nutzte die Gesellschaft wie bereits in den Vorjahren eine Vielzahl von Medien. Alle Pwichtverökentlichungen sowie ausführliche zusätzliche ergänzende Informationen standen jeweils zeitnah auf der grammer Website zur Verfügung. Die Publikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Medienmitteilungen, Zwischenund Geschäftsberichte, wurden stets in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Angeboten wurden Telefonkonferenzen, zudem fanden die jährlichen Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen statt. Der aktuelle Finanzkalender, der über alle wesentlichen Verökentlichungs- und Veranstaltungstermine informiert, ist ebenfalls auf der Website einsehbar.
rechnungslegung und abschlussprüfung
Der Konzernabschluss für das Jahr 2016 sowie die verkürzten Konzernzwischenabschlüsse im Halbjahresfinanzbericht und in den Quartals mitteilungen der grammer ag wurden unter Beachtung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (ifrs) aufgestellt. Die Hauptversammlung wählte am 11. Mai 2016 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Berichtsjahr. Dem Wahl vorschlag ging eine Unabhängigkeitsprüfung voraus. Damit wurden geschäftliche, unanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen dem Abschluss prüfer, dessen Organen und Prüfungsleitern einerseits sowie der grammer ag und ihren Organmitgliedern andererseits ausgeschlossen, die Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen könnten. Ernst & Young gab hierzu eine entsprechend verbind liche Unabhängigkeitserklärung ab. Ferner vereinbarte der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer, dass ihm dieser unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Demnach ist der Abschlussprüfer verpwichtet, den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise im Prüfungsbericht zu ver merken, wenn er Tatsachen feststellt, die zu einer Unrichtig keit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex führen.
aktiengeschäfte und aktienbesitz
Alle Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat sowie ihnen nahestehenden Personen [ Directors' Dealings gemäß § 15a WpHG bzw. Art. 19 Marktmissbrauchs verordnung (mar)] werden unverzüglich auf der grammer Website verökentlicht, sobald die grammer ag davon Kenntnis erhielt. Für das Jahr 2016 wurden keine Transaktionen gemeldet.
Amberg, 28. März 2017
grammer ag
https:// www. grammer. com/investorrelations.html
Hartmut Müller Dr. Klaus Probst
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat