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GRAMMER AG — Governance Information 2015
Dec 3, 2015
186_cgr_2015-12-03_1d42aacf-d791-4ceb-8f65-4c76dac94e73.pdf
Governance Information
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Entsprechenserklärung der GRAMMER AG vom 03. Dezember 2015
Vorstand und Aufsichtsrat erklären:
Die GRAMMER AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05. Mai 2015 (Kodex) und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit drei Ausnahmen:
$1$ 7iffer 4.2.2 Abs 2 Satz 3
Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
Bei der Festlegung der bestehenden Vorstandsvergütungen hat der Aufsichtsrat die in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 des Kodex genannten Kriterien beachtet, u.a. auch die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Auch wurde zuletzt in 2013 die Vergütungsstruktur in der Gesellschaft von einem unabhängigen Vergütungsexperten auf Grundlage der aktuell vereinbarten Vergütungen analysiert. Dieser hat die Angemessenheit der Vorstandsvergütung auch in Relation zur Vergütungstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, festgestellt. Die zeitliche Entwicklung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft wurde nicht in die Analyse einbezogen. Zudem hat der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Daher erklären Vorstand und Aufsichtsrat hiermit vorsorglich eine Abweichung.
$21$ Ziffer 4.2.5 Abs. 3
Nach Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex soll im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied die Vergütung anhand von Mustertabellen dargestellt werden und über die bestimmte. bisherigen Angaben hinausgehende, definierte Informationen beinhalten
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der GRAMMER AG wird bislang im Einzelnen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen offen gelegt und weist hiernach bereits detaillierte Angaben zur Vergütung jedes Vorstandsmitglieds aus. Daher ist eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung anhand der Mustertabellen nicht beabsichtigt.
- Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1
Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat möchte sich die Flexibilität offenhalten, Kandidaten zur Aufsichtsratswahl vorzuschlagen, die aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Aufsichtsrat der GRAMMER AG große Erfahrungen mit dem Unternehmen haben und sich in ihrer Aufsichtsratstätigkeit bewährt haben.
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wurden im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 09. Dezember 2014 bis zum Inkrafttreten des Kodexes in der Fassung vom 05. Mai 2015 mit Ausnahme der Abweichung von Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 und 4.2.5 Abs. 3 entsprochen. Im Hinblick auf die Begründung der Abweichung von Ziffer 4.2.2. Abs. 2 Satz 3 wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 verwiesen.
Amberg, den 03. Dezember 2015
Für den Aufsichtsrat der GRAMMER AG
Vorstand der GRAMMER AG
Manfred Pretscher
Hartmut Müller
Gérard Cordonnier
Dr. Klaus Probst Vorsitzender