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GRAMMER AG Governance Information 2014

Dec 9, 2014

186_cgr_2014-12-09_c0f99f36-644d-44f2-b6ec-d7fe0a4d4f0a.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung der GRAMMER AG vom 9. Dezember 2014

Vorstand und Aufsichtsrat erklären:

Die GRAMMER AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 30. September 2014 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 (Kodex) und wird diesen auch zukünftig entsprechen, mit zwei Ausnahmen:

$1.$ Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3

Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.

Bei der Festlegung der bestehenden Vorstandsvergütungen hat der Aufsichtsrat zwar die in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 des Kodex genannten Kriterien beachtet, u.a. auch die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Auch wurde zuletzt in 2013 die Vergütungsstruktur in der Gesellschaft von einem unabhängigen Vergütungsexperten auf Grundlage der aktuell vereinbarten Vergütungen analysiert. Dieser hat die Angemessenheit der Vorstandsvergütung auch in Relation zur Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, festgestellt. Die zeitliche Entwicklung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft wurde nicht in die Analyse einbezogen. Zudem hat der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind.

Daher erklären Vorstand und Aufsichtsrat hiermit vorsorglich eine Abweichung, auch wenn im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2013 keine Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat der Höhe nach neu festgelegt wurden. Die Einhaltung dieser weitergehenden Anforderungen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich.

$2.$ Ziffer 4.2.5 Abs. 3

Nach Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex soll im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied die Vergütung anhand von Mustertabellen dargestellt werden und bestimmte, über die bisherigen Angaben hinausgehende, definierte Informationen beinhalten.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der GRAMMER AG wird bislang im Einzelnen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen offen gelegt und weist hiernach bereits detaillierte Angaben zur Vergütung jedes Vorstandsmitglieds aus. Daher ist eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung anhand der Mustertabellen nicht beabsichtigt.

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 wurden im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2013 bis zum Inkrafttreten des Kodexes in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit Ausnahme der Abweichung von Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 entsprochen. Im Hinblick auf die Begründung der Abweichung von Ziffer 4.2.2. Abs. 2 Satz 3 wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1 verwiesen.

Amberg, den 9. Dezember 2014

Für den Aufsichtsrat der GRAMMER AG

Dr. Klaus Probst Vorsitzender

Vorstand der GRAMMER AG

Hartmut Müller

Manfred Pretscher

WWW.