Regulatory Filings • Sep 30, 2025
Regulatory Filings
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1,00 | 5.009,45 | |
| II. Sachanlagen | |||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,00 | 1,00 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3,00 | 3,00 | |
| Summe Anlagevermögen | 5,00 | 5.013,45 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| sonstige Vermögensgegenstände | 62.785,38 | 92.544,06 | |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.118.517,98 | 1.503.800,82 | |
| Summe Umlaufvermögen | 1.181.303,36 | 1.596.344,88 | |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 36.160.573,00 | 23.794.468,68 | |
| 37.341.881,36 | 25.395.827,01 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 132.455.896,00 | 132.455.896,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 91.910.269,44 | 91.910.269,44 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklage | 93.975,44 | 93.975,44 | |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 65.768.372,90 | 65.768.372,90 | |
| 65.862.348,34 | 65.862.348,34 | ||
| IV. Verlustvortrag | 326.288.645,59 | 313.874.190,04 | |
| V. Jahresfehlbetrag | 100.441,19 | 148.792,42 | |
| nicht gedeckter Fehlbetrag | 36.160.573,00 | 23.794.468,68 | |
| Summe Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 268.138,04 | 289.611,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 162.480,50 | 162.480,50 | |
| 3. sonstige Rückstellungen | 235.000,00 | 509.953,92 | |
| 665.618,54 | 962.045,42 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 27.517,95 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 470.015,60 | 455.013,20 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.945.802,48 | 23.643.717,03 | |
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 260.444,74 | 307.533,41 | |
| 36.676.262,82 | 24.433.781,59 | ||
| 37.341.881,36 | 25.395.827,01 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 0,00 | 64.987,05 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 434.511,14 | |
| 3. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 0,00 | 143.742,44 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 0,00 | 26.552,17 | |
| 0,00 | 170.294,61 | ||
| 4. Abschreibungen | |||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 897,95 | 4.110,50 | |
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen | 106.987,31 | 478.723,88 | |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10.493,33 | 6.911,20 | |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.528,26 | 1.822,82 | |
| 8. Ergebnis nach Steuern | 98.920,19- | 148.542,42- | |
| 9. sonstige Steuern | 1.521,00 | 250,00 | |
| 10. Jahresfehlbetrag | 100.441,19 | 148.792,42 |
Die Gigaset AG (oder "Gesellschaft") war eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hatte ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB war die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gigaset AG war eine international agierende Holdinggesellschaft im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen hatte seinen Stammsitz in Bocholt. Hier befand sich auch der hochautomatisierte Fertigungsstandort.
Mit Datum vom 19. September 2023 hat die Gigaset AG beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Die operativ tätige Tochtergesellschaft, die Gigaset Communications GmbH, hat am selben Tage ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen und Eigenverwaltung gestellt. Somit ist am 19. September 2023 die einheitliche Leitung und die Beherrschung der Gigaset Communications GmbH durch die Gigaset AG weggefallen. Am 1. Januar 2024 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gigaset AG eröffnet und Herr Dr. Markus Wischemeyer, Münster, zum Insolvenzverwalter erklärt. Im laufenden Insolvenzverfahren finden derzeit Verhandlungen mit potenziellen Investoren statt, mit dem Ziel die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und eine erneute Geschäftstätigkeit zu etablieren.
Am 26. September 2023 wurde aufgrund des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Börsenhandel auf dem XETRA-Marktplatz eingestellt.
Der vorliegende Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025 wurde zur Wahrung der Veröffentlichungspflichten, auch im Insolvenzverfahren, in verkürzter Form erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der Anhang in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt.
Der Abschluss der Gesellschaft wurde insolvenzbedingt unter Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung von Liquidationswerten aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und in der Folge abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abgänge wurden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebucht.
Das Finanzanlagevermögen wurde grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurde das Finanzanlagevermögen aufgrund der Insolvenz der AG und der mittelbaren Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH in voller Höhe wertberichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte für die zugesagten leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für die beitragsorientierten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit ihrem Erfüllungsbetrag. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind im Zwischenabschluss für das Geschäftsjahr 2025 auf Basis der Berechnung des Pensionssicherungsvereins nach Saldierung mit dem zugehörigen Deckungsvermögen bilanziert worden.
Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 253 Abs. 2 HGB) werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt.
Aufgrund der Insolvenz der AG werden die Pensionsverpflichtungen vom Pensionssicherungsverein a.G. übernommen und wurden zur Aufnahme in die Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung gebildet.
Die Gesellschaft hält Anteile an Fondsvermögen zur Deckung von Deferred Compensation-Verpflichtungen. Weiterhin hält die Gesellschaft Anteile an einem Fondsvermögen zur Deckung von übrigen Pensionsansprüchen ("Contractual Trust Agreement"). Beide Anteilskategorien sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Zwischenabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist der gesonderten Aufstellung der Anlage zum Anhang zu entnehmen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich aufgrund der zum 31. Dezember 2024 insolvenzbedingt vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf TEUR 0.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. Juni 2025 EUR 132.455.896,00 (Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital. Zum 30. Juni 2025 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 91.910 und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 nicht verändert und betragen weiterhin TEUR 65.768.
Zum 30. Juni 2025 lag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 36.161 vor.
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der tariflichen und übertariflichen Mitarbeiter, der Pensionäre und der Hinterbliebenen sowie deren Ansprüche auf Übergangszuschüsse. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung Verpflichtungen aus Ansprüchen von Mitarbeitern aus der Umwandlung von Prämien- in Rentenansprüche (Deferred Compensation).
Für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen und Deferred Compensation hält die Gesellschaft Fondsvermögen, das sich als Deckungsvermögen qualifiziert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Die Bewertung der Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sowohl zum Stichtag realisierte als auch unrealisierte Veränderungen des Zeitwertes und erfolgt zum Börsenkurs.
Die Saldierung in der Bilanz stellt sich wie folgt dar:
| Deckungsvermögen | |
| - Anschaffungskosten | 533 |
| - Beizulegender Zeitwert | 627 |
| - Unterschiedsbetrag | 94 |
| Pensionen (Erfüllungsbetrag) | 895 |
| Pensionsrückstellungen nach Saldierung | 268 |
Die Bewertung zum 30. Juni 2025 erfolgte (wie auch zum 31. Dezember 2024) auf Basis der vom Pensions-Sicherungs-Verein beim Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung, welche auf der Datenbasis zum 31. Dezember 2022 geschätzt wurde.
Der Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 94 (Vj. TEUR 89) unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrags werden nur positive Differenzen aus den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen (235 TEUR, Vorjahr 229 TEUR) betreffen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses 2024 und des Zwischenabschlusses zum 30.06.2025 (40 TEUR), für die Hauptversammlung (45 TEUR) sowie für das Insolvenzverfahren (150 TEUR).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind zum 30. Juni 2025 aufgrund der am 19. September 2023 erfolgten Insolvenzantragstellung vollständig als kurzfristig anzusehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum 30. Juni 2025 aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 22.995 (Vj. TEUR 22.995), aus Darlehen in Höhe von TEUR 649 (Vj. TEUR 649) sowie aus vom Sachwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gigaset Communications GmbH geltend gemachten Haftungsinanspruchnahmen (TEUR 12.302, Vorjahr: TEUR 12.302).
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus dem vorfinanzierten Insolvenzausfallgeld (TEUR 34; Vorjahr: TEUR 34), gegenüber Sozialversicherungsträgern (50 TEUR; Vorjahr: 50 TEUR) sowie gegenüber Mitarbeitern (TEUR 138; Vorjahr: TEUR 138). Zudem beinhalten sie Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR 37).
Gegenüber Gläubigern bestanden zum 30. Juni 2025 die üblichen Eigentumsvorbehaltsrechte. Sicherheiten wurden darüber hinaus nicht gewährt.
Im Geschäftsjahr 2025 werden keine Umsatzerlöse generiert.
Sämtliche Aufwendungen resultieren im Jahr 2025 ausschließlich aus der Führung des Insolvenzverfahrens und mit den in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Gigaset AG.
Zum 30. Juni 2025 bestehen insolvenzbedingt keine Haftungsverhältnisse mehr. Sämtliche Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden.
Bis zum 20. Januar 2025 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
| ― | Herr Guoyu Du, |
| ― | Herr Sean Fang und |
| ― | Herr Ran Tao. |
Alleiniger Vorstand der Schuldnerin war ab dem 20. Januar 2025 Herr Ran Tao, London/Vereinigtes Königreich.
Dem Aufsichtsrat besteht aktuell aus den folgenden Mitgliedern:
| ― | Herr Jan Witt (Vorsitzender) |
| ― | Frau Jenny Pan (stellv. Vorsitzende) |
| ― | Herr Tom Hiss |
Seitens der Gigaset AG wurden aus der Insolvenzmasse keine Vergütungen an Vorstände oder die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.
Zum 30. Juni 2025 bestehen insolvenzbedingt keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr. Sämtliche Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden.
Die Gigaset AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 keine Mitarbeiter.
Im Jahr 2025 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden.
Mit Datum vom 11. März 2025 hat das Amtsgericht Münster dem vom Insolvenzverwalter aufgestellten und vorgelegten Insolvenzplan aufgrund der Nichterfüllung von Planbedingungen versagt.
Zum aktuellen Zeitpunkt finden Gespräche mit potenziellen Investoren mit dem Ziel der Einreichung eines weiteren Insolvenzplanes zur Sanierung der Gigaset AG statt.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30. Juni 2025 der Halbjahresabschluss ein auf den Stichtag 30. Juni 2025 den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gigaset AG vermittelt.
Bocholt, den 22. September 2025
Der Vorstand der Gigaset AG
Ran Tao
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Zugang | Abgang | 30.06.2025 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Lizenzen | 41.109 | 0 | 0 | 41.109 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | - 7.805 | 0 | 0 | 7.805 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 232.452.402 | 0 | 0 | 232.452.402 |
| 232.501.316 | 0 | 0 | 232.501.316 |
| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Zugang | außerordentliche Abschreibung |
Abgang | 30.06.2025 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Lizenzen | 40.210 | 898 | 0 | 0 | 41.108 |
| II. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.804 | 0 | 0 | 0 | 7.804 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 232.452.399 | 0 | 0 | 0 | 232.452.399 |
| 232.500.413 | 898 | 0 | 0 | 232.501.311 |
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| 30.06.2025 | 31.12.2024 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Lizenzen | 1 | 899 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | 1 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3 | 3 |
| 5 | 903 |
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