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Gerresheimer AG Management Reports 2009

Mar 18, 2010

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Management Reports

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Gerresheimer AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2008 bis zum 30.11.2009

Lagebericht

Funktionen und Struktur der Gerresheimer AG

Die Gerresheimer AG ist das Mutterunternehmen des Gerresheimer Konzerns und steuert als Managementholding die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2009 gehörten 40 Standorte in Europa, Amerika und China sowie weltweit 9.343 Mitarbeiter zum Konzern.

Der Gerresheimer Konzern ist ein international führender Anbieter von hochwertigen Verpackungs- und Systemlösungen aus Glas und Kunststoff. Der wichtigste Absatzmarkt ist die Pharma & Life Science-Industrie. Auf Basis eigener Entwicklungen und modernster Produktionstechnologien bietet Gerresheimer pharmazeutische Primärverpackungen und Drug Delivery-Systeme an, darüber hinaus Diagnostiksysteme sowie das komplette Spektrum an Glasprodukten für die Life Science Research-Industrie.

Am 11. Juni 2007 hat die Gerresheimer AG mit der Notierungsaufnahme im Amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) erfolgreich ihren Börsengang vollzogen. Die Aktien der Gerresheimer AG werden unter dem Börsenkürzel „GXI“ bzw. unter der ISIN „DE000A0LD6E6“ geführt. Seit dem 6. September 2007 ist die Gerresheimer-Aktie im SDAX und seit dem 22. Dezember 2008 im MDAX enthalten.

Portfolioveränderungen

Im Geschäftsjahr 2009 setzte Gerresheimer die Konzentration auf spezialisierte regionale Kompetenzzentren fort. Im Frühjahr 2009 eröffnete Gerresheimer ein weiteres hochmodernes Werk für pharmazeutische Glasverpackungen in China (Danyang). Aufgrund des schnell wachsenden Pharmamarkts in Asien hat dieses Werk eine große Bedeutung für die Gerresheimer Gruppe. Im Sommer 2009 eröffnete Gerresheimer ein neues Forschungs- und Entwicklungszentrum für medizinische Kunststoffsysteme in den USA sowie ein neues Produktionszentrum für pharmazeutische Kunststoffverpackungen in Spanien. Im Zuge der Fokussierung auf Pharma & Life Science veräußerte Gerresheimer den Bereich der Technischen Kunststoffsysteme zum 1. Juli 2009.

Entwicklung der Ertragslage der Gerresheimer AG

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg von EUR 26,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 29,8 Mio. im Geschäftsjahr 2009. Es ist geprägt durch das positive Finanzergebnis im Rahmen der Konzernfinanzierung in Höhe von EUR 33,5 Mio. sowie die Erträge aus der Gewinnabführung der Gerresheimer Holdings GmbH in Höhe von EUR 13,2 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit EUR 9,2 Mio. auf Vorjahresniveau. Sie enthalten hauptsächlich Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten und vertraglich vereinbarten Serviceleistungen an Tochtergesellschaften.

Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,0 Mio. auf EUR 11,5 Mio. Im Berichtsjahr wurde erstmals eine Rückstellung für Aktienwertsteigerungsrechte (Phantom Stocks) in Höhe von EUR 1,4 Mio. gebildet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um EUR 1,5 Mio. auf EUR 14,3 Mio. und beinhalten hauptsächlich wiederkehrende Aufwendungen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit der Gerresheimer AG, so z.B. die Aufwendungen für Versicherungen, für Mieten und Leasing oder für die Ausrichtung von Messen. Die Aufwendungen werden innerhalb des Konzerns weiterbelastet, soweit sie wirtschaftlich durch die Tochterunternehmen verursacht sind. Der Rückgang der Aufwendungen resultiert aus verminderten Ausgaben für Projektaktivitäten.

Das Finanzergebnis ist von EUR 31,5 Mio. auf EUR 33,5 Mio. gestiegen. Es beinhaltet vornehmlich Zinserträge von verbundenen Unternehmen. Der Anstieg im Berichtsjahr ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Zinsen auf die sonstigen Ausleihungen kapitalisiert und ebenfalls verzinst werden.

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage der Gerresheimer AG

Im Anlagevermögen sind unverändert zum Vorjahr im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 117,1 Mio. sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 396,3 Mio. ausgewiesen. Letztere hatte die Gerresheimer AG aus mit dem Börsengang erzielten Mitteln in Form eines langfristigen verzinslichen Darlehens an die Gerresheimer Holdings GmbH weitergegeben.

Im Umlaufvermögen sind im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 109,6 Mio. aus Lieferungen und Leistungen sowie aus verzinslichen kurzfristigen Darlehen enthalten (Vorjahr EUR 132,4 Mio.). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um EUR 22,8 Mio. betrifft im Wesentlichen den Ausgleich der Verpflichtung der Gerresheimer Holdings GmbH zur Zahlung der Ergebnisabführungen der Vorjahre in Höhe von EUR 67,7 Mio. Gegenläufig wirkte der Anstieg der Zinsforderungen im Geschäftsjahr für die Ausleihung sowie die aktuelle Forderung aus Gewinnabführung.

Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 7,3 Mio. von EUR 587,7 Mio. auf EUR 595,0 Mio. Die Veränderung betrifft den Saldo aus Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 12,6 Mio. und Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 19,9 Mio. Dadurch stieg die Eigenkapitalquote von 89,8 % zum 30. November 2008 auf 94,9 % zum 30. November 2009.

Im Berichtsjahr verminderten sich die Verbindlichkeiten von EUR 59,6 Mio. auf EUR 20,6 Mio. Sie bestehen wie im Vorjahr im Wesentlichen gegenüber verbundenen Unternehmen. Davon betreffen EUR 19,2 Mio. (Vorjahr EUR 51,4 Mio.) Verbindlichkeiten gegenüber der GERRESHEIMER GLAS GmbH, die insbesondere aus der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs für die Gerresheimer AG resultieren.

Die Gerresheimer AG ist mit den übrigen deutschen Konzerngesellschaften in ein Cash Pooling eingebunden, das durch die GERRESHEIMER GLAS GmbH durchgeführt wird. Die Gerresheimer AG selber hat keine nennenswerten Bankbestände.

Die externe Finanzierung der Gerresheimer AG und des Konzerns erfolgt zum Großteil über die mit Datum vom 5. Juni 2007 und Nachtrag vom 8. Oktober 2007 abgeschlossenen Rahmenkreditverträge mit einem Bankenkonsortium unter der Führung der Commerzbank AG und der Royal Bank of Scotland. Das Gesamtvolumen dieser sogenannten „Senior Facilities“ belief sich auf ursprünglich EUR 450 Mio. und hat sich zwischenzeitlich durch planmäßige Tilgungen auf EUR 376,6 Mio. reduziert. Zum Stichtag waren EUR 241,6 Mio. inklusive revolvierender Kredite in Anspruch genommen. Daneben hat die Gerresheimer Holdings GmbH eine Schuldverschreibung in Höhe von EUR 126 Mio. ausgegeben.

Beurteilung des Geschäftsverlaufs

In Anbetracht der Erhöhung des Jahresüberschusses, der Rückführung von Verbindlichkeiten und der Verbesserung der Eigenkapitalquote im Vergleich zum Vorjahr ist der Geschäftsverlauf der Gerresheimer AG als Einzelgesellschaft positiv gewesen.

Mitarbeiter

Wir tragen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und sehen diese als wichtige Säule unseres Erfolgs. Der Umgang miteinander ist von Respekt, Anerkennung und Fairness gekennzeichnet und wir sehen Vielfalt als Teil unserer globalen Unternehmenskultur. Wir erwarten von unseren Führungskräften professionelle Kompetenz und vorbildliches Führungsverhalten auf allen Ebenen. Wir wollen Mitarbeiter, die verantwortungsvoll und motiviert sind und unsere Grundsätze zur unternehmerischen Verantwortung engagiert vertreten und zum Unternehmenserfolg in jeder Hinsicht beitragen. Auf diesen Fundamenten entwickeln wir die Zukunft unseres Unternehmens.

Forschung & Entwicklung

Die Gesellschaft Gerresheimer AG betreibt selber keine Forschung & Entwicklung, wohl aber ihre operativen Tochtergesellschaften. Auf Märkten, die von starker Dynamik und Innovationsorientierung geprägt sind, sind kundenspezifische, projektorientierte Produkt- und Verfahrensentwicklungen für uns elementare Erfolgsfaktoren. Gerade die Zusammenarbeit mit der Pharma & Life Science-Industrie stellt auf diesem Gebiet sehr komplexe qualitative Anforderungen. Gemeinsame Entwicklungen mit Kunden im Bereich der Drug Delivery-Systeme bilden hier einen unserer bedeutendsten Schwerpunkte. Neben der Forschung und Entwicklung im engeren Sinne findet ein fortlaufender Prozess zu Produktinnovationen und neuen Produktionsprozessen statt. Exemplarisch sei hier die Etablierung der PharmaPlus-Produkte im Bereich Tubular Glass genannt. Im Innovationsprozess von Gerresheimer bildet die Absicherung des Qualitäts- und Innovationsvorsprungs über die Anmeldung von Patenten einen wichtigen Baustein. So wurden im Berichtsjahr unter anderem neun Patente von Gerresheimer Wilden zu neuen Produkten von Medical Plastic Systems angemeldet. Mit führenden Technologien und hoher Innovationskraft hat unser Unternehmen eine Spitzenstellung erreicht, die es zu halten und zu stärken gilt.

Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und erläuternder Bericht

Die Gerresheimer AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland und hat stimmberechtigte Aktien ausgegeben, die an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), namentlich im Amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), notiert sind.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gerresheimer AG belief sich zum 30. November 2009 auf EUR 31,4 Mio. Es ist eingeteilt in 31,4 Millionen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital der Gesellschaft ist vollständig eingezahlt.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Zum Abschlussstichtag bestehen keine satzungsmäßigen, gesetzlichen oder dem Vorstand bekannten sonstigen Stimmrechtsbeschränkungen betreffend die Aktien der Gerresheimer AG. Sämtliche zum 30. November 2009 ausgegebenen Stückaktien der Gerresheimer AG sind voll stimmberechtigt und gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Nach den veröffentlichten Mitteilungen und den uns vorliegenden Informationen gibt es an der Gesellschaft eine direkte Beteiligung der Sageview Capital Luxemburg S.à r.l., die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Diese Beteiligung wird den in der folgenden Übersicht genannten Unternehmen und Personen gesetzlich zugerechnet, ohne den Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG von 10,01 % insgesamt zu erhöhen.

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Mitteilungspflichtiger Art der Beteiligung Anteil der angezeigten Stimmrechte am gezeichneten Kapital
Sageview Capital Luxemburg S.à r.l., Luxemburg direkt 10,01 %
Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA indirekt1) 10,01 %
Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA indirekt1) 10,01 %
Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA indirekt1) 10,01 %
Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA indirekt1) 10,01 %
Scott M. Stuart, USA indirekt1) 10,01 %
Edward A. Gilhuly, USA indirekt1) 10,01 %

1) Die Stimmrechte der Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. werden den indirekten Beteiligungen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpHG zugerechnet.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Keine von der Gerresheimer AG ausgegebenen Aktien beinhalten Rechte, die deren Inhabern besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Informationen über die Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Gesellschaftskapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, liegen nicht vor.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Gesetzliches Leitungs- und Vertretungsorgan der Gerresheimer AG ist der Vorstand. Er besteht gemäß Gesellschaftssatzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird im Übrigen vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Zudem ernennt der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands oder zu dessen Sprecher.

Die Mitglieder des Vorstands werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von maximal fünf Jahren bestellt. Wiederholte Bestellungen oder Verlängerungen der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei grober Pflichtverletzung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht.

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 AktG grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Ausgenommen hiervon sind Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen; zu solchen Änderungen ist der Aufsichtsrat ermächtigt.

Hauptversammlungsbeschlüsse werden, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.

Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15,7 Mio. zu erhöhen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde
um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, sowie Aktien, auf die ein Wandlungs- oder Optionsrecht oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht aufgrund von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen besteht, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere vorgenannten Ausführungen zu den „Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen“.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 6.280.000 durch Ausgabe von bis zu 6.280.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die auszugebenden Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2008 bis zum 22. Mai 2013 von der Gesellschaft oder einem Konzernunternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die Darlehen unter dem Vertrag über Kreditfazilitäten im Gesamtbetrag von ursprünglich EUR 450 Mio., die zum Stichtag mit insgesamt EUR 241,6 Mio. in Anspruch genommen sind, werden durch die Kreditgeber kündbar und sind als Folge von den Kreditnehmern in voller Höhe vorzeitig zurückzuführen, wenn ein Dritter oder mehrere gemeinschaftlich handelnde Dritte 50,01 % oder mehr Stimmrechte der Gerresheimer AG oder bestimmter wesentlicher Tochtergesellschaften erwerben und es nicht gelingt, kurzfristig Einigung über die Fortsetzung des Kreditengagements zu erzielen.

Im Falle eines Kontrollwechsels ist die Gerresheimer Holdings GmbH verpflichtet, den Inhabern der Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 126 Mio. ein Rückkaufangebot für sämtliche Schuldverschreibungen zu einem Rückkaufpreis von 101 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu unterbreiten. Als Kontrollwechsel gilt u.a. der Erwerb von mindestens 50 % aller Anteile oder Stimmrechte der Gerresheimer Holdings GmbH oder ihrer Muttergesellschaft durch einen Dritten oder mehrere gemeinsam handelnde Dritte.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Die Gerresheimer AG hat keine Vereinbarungen geschlossen, die Entschädigungen von Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern im Fall eines Übernahmeangebots vorsehen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dabei handelt es sich um ein Festgehalt, eine erfolgsabhängige Tantieme, eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung, übliche Nebenleistungen und in drei Fällen um Pensionszusagen.

Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem Fixum und Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Letztere setzen sich im Wesentlichen aus Versicherungsprämien sowie Dienstwagennutzung zusammen. Der Gesamtaufwand für Fixum und Nebenleistungen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei EUR 2,2 Mio. Für die Mitglieder des Vorstands besteht zudem eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die in Abweichung von Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex bis zum 30. November 2009 keinen Selbstbehalt vorsah. Ab dem 1. Dezember 2009 enthält diese Versicherung einen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.

Die erfolgsabhängige Tantieme ist an den Grad des Erreichens von anstellungsvertraglich definierten Jahreszielen geknüpft, deren Höhe sich jeweils aus dem Budget ableitet. Diese beziehen sich auf die Kennzahlen EBITDA, Umsatzerlöse, Net Working Capital und Investitionsvolumen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Gesamtaufwand für die erfolgsabhängige Komponente bei EUR 0,9 Mio.

Zusätzlich hat die Gesellschaft mit sämtlichen Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen über eine langfristige aktienkursorientierte variable Vergütung geschlossen. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass der Gesamtvorstand in jedem der Jahre der Vorstandstätigkeit insgesamt 400.000 so genannte Aktienwertsteigerungsrechte (Phantom Stocks) erhält. Als Voraussetzung für die Teilnahme an dem Phantom Stock Programm haben die Mitglieder des Vorstands vor der Begebung der jeweils ersten Tranche insgesamt 33.500 Aktien der Gesellschaft mit eigenen Mitteln erworben und sind verpflichtet, diese während der gesamten Dauer der Vereinbarung gesperrt zu halten (Eigeninvestment). Jedes Aktienwertsteigerungsrecht berechtigt das Vorstandsmitglied zum Erhalt einer Zahlung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses. Dabei legt die so genannte Erfolgshürde fest, dass die Zahlung nur möglich ist, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung den Ausgangswert der jeweiligen Tranche um mindestens 8 % übersteigt. Für die im Jahr 2009 ausgegebenen Aktienwertsteigerungsrechte gilt der Ausgabepreis von EUR 17,48 als Ausgangswert. Die Erfolgshürde ist lediglich für die Frage der Zahlungsberechtigung, nicht aber für die Berechnung der Zahlungshöhe relevant. Die Laufzeit der Aktienwertsteigerungsrechte beträgt jeweils ca. 2,5 Jahre, die Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübbarkeit jeweils rund ein Jahr. Der Vergütungsanspruch entspricht dem Betrag, um den der Aktienkurs im jeweiligen Zeitraum zwischen der Ausgabe der Aktienwertsteigerungsrechte und der Ausübung absolut gestiegen ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs ist jedoch für jede Tranche auf den Betrag begrenzt, der 25 % des Ausgangswerts sämtlicher Aktienwertsteigerungsrechte dieser Tranche entspricht. Mit dem Ausscheiden des jeweiligen Vorstandsmitglieds verfallen alle noch nicht ausgeübten Aktienwertsteigerungsrechte, sofern das Ausscheiden nicht durch Todesfall oder dauernde Erwerbsunfähigkeit eintritt. Sämtliche Ansprüche auf weitere Aktienwertsteigerungsrechte verfallen ebenfalls mit dem Ausscheiden. Die Gesellschaft hat sich das Recht vorbehalten, die Aktienwertsteigerungsrechte gegebenenfalls in Aktien zu erfüllen. Als weitere Bezüge wurden im Geschäftsjahr 2009 einigen Mitgliedern des Vorstands in Zusammenhang mit Neubestellungen bzw. Vertragsverlängerungen insgesamt 600.000 Aktienwertsteigerungsrechte gewährt, die sich auf einen Zeitraum bis 2014 beziehen und im Geschäftsjahr 2009 nicht zahlungswirksam waren. Der beizulegende Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung betrug EUR 1,0 Mio.

Ein entsprechendes Phantom Stock Programm existiert auch für einige ausgewählte Mitarbeiter. Für diese Mitarbeiter gilt jedoch kein Eigeninvestment als Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm.

Die den Vorstandsmitgliedern erteilten Pensionszusagen werden über einen Pensionsfonds abgewickelt, soweit die Anwartschaften bis zum 1. Mai 2007 erdient wurden. Sie wurden durch eine einmalige Zahlung im Geschäftsjahr 2007 finanziert. Soweit sind keine weiteren laufenden Zahlungen mehr zu leisten. Seit dem 1. Mai 2007 entstehende Anwartschaften werden über eine Unterstützungskasse abgewickelt. Die Zuführungen zur Unterstützungskasse lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei EUR 0,2 Mio.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 14. Mai 2007 beschlossen, dass die Nennung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Anhang zum Jahresabschluss nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 5 bis 9 HGB sowie entsprechend im Konzernabschluss gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a Satz 5 bis 9 HGB für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Fassung dieses Beschlusses unterbleibt.

Die Gesamtbezüge der Organmitglieder sind im Anhang aufgeführt.

Risikobericht

RISIKOMANAGEMENT

Gerresheimer sieht in einem wirksamen Risikomanagement einen bedeutenden Faktor zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts. Aus diesem Grund ist die Steuerung von Chancen und Risiken ein integraler Bestandteil der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in der Gerresheimer Gruppe. Der zentrale Bestandteil des Risikomanagementsystems ist die Erkennung und Eingrenzung betrieblicher Risiken durch die in den Gesellschaften und in der Managementholding vorhandenen Überwachungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme.

Für die Tochtergesellschaften und wesentliche Funktionsbereiche der Konzernzentrale bestehen Richtlinien zur Risikoberichterstattung. Der Konzern hat sein Risikofrüherkennungssystem stetig weiter ausgebaut und kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Dieses erfüllt die Anforderungen des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich).

Wesentliche Elemente dieses Systems sind

eine einheitliche, periodische Risikoberichterstattung der Tochtergesellschaften an die Konzernzentrale
die regelmäßige Risikoerhebung in wesentlichen Zentralbereichen
die Segmentierung der Risiken nach Markt, Kunden, Finanzwirtschaft, Umweltschutz, Rechtsbeziehungen, externen politischen und gesetzlichen Vorgaben sowie strategischen Entscheidungen
die Quantifizierung der Risiken durch den Ansatz von potenziellen Schadensbeträgen und Eintrittswahrscheinlichkeiten
die Erfassung der Ergebnisauswirkung nach Geschäftsfeldern und
die Eingrenzung durch Schadensverhütung und Risikotransfer.

Die Wirksamkeit unseres Risikofrüherkennungssystems wird regelmäßig durch die interne Revision der Gerresheimer Gruppe überwacht. Zudem beurteilt der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das Risikofrüherkennungssystem und erstattet dem Konzernvorstand und dem Aufsichtsrat hierüber Bericht.

Für alle erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Im Folgenden wird auf bestehende Risiken der Konzerngesellschaften eingegangen, da die Gerresheimer AG als Konzernmutter den gleichen Risiken ausgesetzt ist wie ihre Tochtergesellschaften.

AUSWIRKUNGEN DER GLOBALEN FINANZ-UND WIRTSCHAFTSKRISE

Der starke Rückgang der Weltwirtschaft, zu dem es infolge der dramatischen Zuspitzung der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 gekommen war, hat Risiken zum Teil verschärft und konkretisiert. Niemand kann derzeit mit absoluter Sicherheit sagen, wie sich die Finanzkrise weiterhin auf die Realwirtschaft und auf die Kunden bzw. Lieferanten auswirken wird und wie lange diese Krise dauern wird. Damit sind Prognosen noch stärker mit Unsicherheit behaftet.

OPERATIVE RISIKEN

Energie- und Rohstoffpreise

Gerresheimer hat insbesondere für die Brenn- und Schmelzvorgänge der Hochtemperaturschmelzöfen einen permanent hohen Energiebedarf. Um Energiekostensteigerungen aufzufangen, hat sich der Konzern gegen weiter steigende Energiepreise in erheblichem Umfang abgesichert. Teilweise bestehen bei Kundenverträgen Preisanpassungsklauseln. Gleichwohl kann ein weiterer Anstieg der Energiepreise die Ertragslage der Gerresheimer Gruppe wesentlich belasten, insbesondere, weil das Unternehmen Steigerungen der Energiepreise unter Umständen gar nicht oder nur verzögert durch Produktpreisanpassungen weitergeben kann.

Ein weiterer wesentlicher Teil der Produktionskosten entfällt auf Rohstoffe für die Glas- und Kunststoffherstellung. Bei der Herstellung von Kunststoffprodukten ist Gerresheimer unter anderem auf die Vorprodukte Polyethylen, Polypropylen und Polystyrol angewiesen. Deren Preise hängen zu einem großen Teil von der Entwicklung des Ölpreises ab. Gerresheimer ist über eine Vielzahl an individuell getroffenen Maßnahmen laufend bestrebt, die negativen Auswirkungen steigender Rohstoffpreise aufzufangen.

Produkthaftungsrisiken

Trotz interner Maßnahmen zur Gewährleistung von Produktqualität und Produktsicherheit kann die Gerresheimer Gruppe nicht ausschließen, dass der Gebrauch und die Verwendung der von ihr hergestellten Verpackungsprodukte und Systeme Schäden bei ihren Kunden oder Endverbrauchern verursachen. So könnte die Lieferung mangelhafter Produkte an die Kunden bei diesen zu Beschädigungen der Produktionsanlagen oder gar zu Betriebsunterbrechungen führen. Dies könnte die Reputation der Gerresheimer Gruppe erheblich beeinträchtigen. Ferner könnten mangelhafte Produkte der Gerresheimer Gruppe in Verbindung mit den Medikamenten und Wirkstoffen ihrer Kunden aus der Pharma & Life Science-Industrie Gesundheitsschädigungen bei Verbrauchern verursachen. In diesen Fällen ist nicht auszuschließen, dass der Konzern Kunden verliert. Dies könnte nennenswerte Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gerresheimer Gruppe haben. Außerdem könnte Gerresheimer entsprechenden Haftungsansprüchen ausgesetzt sein. Dazu zählen zum Beispiel Schadensersatzansprüche von Kunden oder Ansprüche der Endverbraucher aus der Produkthaftung. Etwaige Produkthaftungsansprüche gegen Gerresheimer können insbesondere bei Sammelklagen in den USA erheblich sein. Zudem besteht das Risiko, dass der Konzern möglicherweise erhebliche Kosten für Rückrufaktionen zu tragen hat. Außerdem ist nicht gewährleistet, dass Gerresheimer auch in Zukunft einen ausreichenden Versicherungsschutz zu den gegenwärtigen Konditionen erhalten wird. Mithin könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gerresheimer Gruppe ergeben.

Produkteinführungen

Eine wesentliche Komponente unserer Wachstumsstrategie bildet die Markteinführung innovativer Produkte. Im Rahmen eines verantwortlichen Managements sind wir uns bewusst, dass damit nicht nur Chancen, sondern auch Risiken entstehen. Basierend auf umfangreichen Marketinganalysen stellen wir sicher, dass die Chancen einer erfolgreichen Produkteinführung maximiert und entsprechende Risiken minimiert werden.

Risiken aus der zukünftigen Entwicklung der staatlichen Gesundheitssysteme

Gerresheimer erzielte im Geschäftsjahr 2009 80 % der Konzernumsätze im Marktsegment Pharma & Life Science. In den letzten Jahren waren die Regierungen und Krankenkassen in Europa und den Vereinigten Staaten bestrebt, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu reduzieren. Dies hat den Preisdruck auf die Pharmaindustrie erhöht. Begrenzter Patentschutz und stetig steigende Produktentwicklungskosten verstärken die Notwendigkeit der Kostenkontrolle in der Pharmaindustrie weiter. Obwohl auf die pharmazeutische Primärverpackung in der Regel nur ein geringer Prozentsatz der Gesamtkosten eines Medikaments für den Verbraucher entfällt, kann diese Entwicklung den Preisdruck auf die Produkte der Gerresheimer Gruppe erhöhen. Wenn der Preisdruck nicht durch Kostensenkungen oder Effizienzsteigerungen kompensiert werden kann, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gerresheimer Gruppe auswirken.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist Gerresheimer finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Über ein konzernweites Finanzrisikomanagement werden die finanziellen Risiken des Konzerns zentral durch die verantwortliche Corporate Treasury-Abteilung überwacht. Identifizierte Risikopotenziale steuert der Konzern nach klar definierten Richtlinien durch geeignete Sicherungsmaßnahmen.

Neben Preisrisiken, die sich durch Schwankungen an den Geld- und Kapitalmärkten sowie an den internationalen Rohstoffmärkten ergeben, fokussiert sich das Risikomanagement auf die Kredit- und Liquiditätsrisiken.

Um Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken im operativen Geschäft zu begrenzen, tätigt Gerresheimer Devisentermin- und Zinsswapgeschäfte. Derivative Finanzinstrumente verwendet der Konzern ausschließlich zur Risikosteuerung im Zusammenhang mit kommerziellen Grundgeschäften.

Die sich aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen der Gruppe ergebenden Kredit- und Bonitätsrisiken werden durch das Kredit- und Forderungsmanagement und die Vertriebsbereiche der operativen Gesellschaften überwacht. Mit dem Ziel, Forderungsausfälle zu vermeiden, unterliegen die Kunden einer laufenden internen Bonitätskontrolle. Forderungen an Kunden, die über kein erstklassiges Rating verfügen, werden versichert. Zur Vermeidung von Kreditrisiken aus Finanzinstrumenten werden diese nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen.

Die Liquiditätssituation des Konzerns wird durch komplexe Planungsinstrumente überwacht und gesteuert. Über eine rollierende Finanz- und Liquiditätsplanung werden Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzmitteln erkannt und verfolgt.

RISIKOEINSCHÄTZUNG

Ein wesentliches Risiko besteht zurzeit darin, dass sich die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise entstandene allgemeine wirtschaftliche Situation weiter verschlechtert.

Die Bonität von Gerresheimer wird durch die führenden Ratingagenturen, Standard & Poor's und Moody's, regelmäßig bewertet. Dabei haben im Geschäftsjahr sowohl Standard & Poor's mit BB+ als auch Moody's mit Ba2, beide mit stabilem Ausblick, die Kreditwürdigkeit der Gerresheimer Gruppe bestätigt.

Die Rahmenkredite unterliegen sogenannten Financial Covenants. Dies sind Zinsdeckungskennzahlen (Verhältnis Adjusted EBITDA zu Finanzergebnis), EBITDA-Leverage (Verhältnis verzinsliche Nettoschulden zu Adjusted EBITDA), EBITDA-Kennzahlen (Verhältnis Adjusted EBITDA des Konzerns zu Adjusted EBITDA der haftenden Gesellschaften) und Vermögenswertkennzahlen (Verhältnis der bereinigten Konzernvermögenswerte zu den bereinigten Vermögenswerten der haftenden Gesellschaften). Im Geschäftsjahr 2009 wurden im Rahmen regelmäßiger Covenanttests keine Verstöße festgestellt. Unter Zugrundelegung der vorliegenden Mehrjahresplanung gehen wir davon aus, die Financial Covenants auch zukünftig einhalten zu können.

Auch wenn sich die wirtschaftlichen Risiken im Allgemeinen erhöht haben, bestehen in der Gesamtbeurteilung nach unserer Einschätzung derzeit keine Risiken, die den Fortbestand des Gerresheimer Konzerns und der Gerresheimer AG gefährden oder ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen.

Nachtragsbericht

Es sind nach dem Bilanzstichtag keine für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gerresheimer AG wesentlichen Ereignisse eingetreten.

Prognosebericht

Als Konzernobergesellschaft ist die Gerresheimer AG vor allem von der Ergebnisentwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig. Von daher folgen Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf des Gerresheimer Konzerns und zu den dafür als wesentlich beurteilten Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung von Markt und Branche, basierend auf unseren Einschätzungen, die wir nach den uns vorliegenden Informationen zurzeit als realistisch ansehen. Diese sind jedoch mit Unsicherheit behaftet und bergen ein unvermeidbares Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß nach tatsächlich eintreten.

ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

Entwicklung der Weltwirtschaft

Nach einem schwierigen Jahresbeginn verstärkten sich in der zweiten Jahreshälfte 2009 die Signale für eine baldige mögliche Erholung der Weltwirtschaft. Der IWF hob seine Juli-Prognose von einem erwarteten Wachstum des weltweiten BIP in 2010 von 2,5 % im Dezember um 60 Basispunkte auf 3,1 % an (2009: -1,1 %). Viele Experten erwarten aufgrund der Tatsache, dass die Rezession mit einer tiefen Bankenkrise einhergeht, jedoch nur eine allmähliche konjunkturelle Erholung.

Für die USA prognostizieren Volkswirte einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung im Jahr 2010 um etwa 2,6 %. Für Europa prognostizieren Experten ein Wachstum des BIP von etwa 1,1 %. Wie auch für die USA erwartet, dürfte die wirtschaftliche Erholung nur schleppend voran kommen und in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich verlaufen. Mit einem selbsttragenden Aufschwung rechnen Analysten in den meisten Ländern Europas erst ab Mitte 2010.

Nach dem schweren Einbruch der Konjunktur in 2009 liegen die Vorhersagen für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland für das Jahr 2010 bei plus 1,6 %. Der Konjunkturaufschwung wird aufgrund der Exportorientierung der deutschen Wirtschaft maßgeblich von Tempo und Umfang der Belebung der Exporttätigkeit abhängen.

Entwicklung in den Marktsegmenten

Die weltweite Nachfrage nach Pharma & Life Science-Produkten dürfte infolge der stetig steigenden Zahl chronischer Erkrankungen aufgrund zivilisatorischer und umweltbezogener Veränderungen dennoch zunehmen. Dabei verzeichnen insbesondere die Märkte für Asthma- und Diabetesprodukte hohe Zuwachsraten. Auch die demographische Entwicklung der Weltbevölkerung mit ihrem zunehmenden Anteil älterer Menschen und dem damit verbundenen erhöhten Bedarf an medizinischer Versorgung sollte weiter zu einer positiven Geschäftsentwicklung des Konzerns beitragen. Während die Wachstumsraten in den sogenannten reifen Märkten, wie den USA und Europa, eher rückläufig sind, sind in den Schwellenländern überdurchschnittliche Wachstumsraten zu erwarten, da dort mit zunehmendem Wohlstand die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ausgebaut wird. Insbesondere in den USA dürfte das Wachstum infolge geringerer Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts abnehmen, so dass die USA als größter Treiber des Weltwachstums im Bereich Pharma mittelfristig von den Emerging Markets (China, Russland, Indien, Türkei, Brasilien und Mexiko) abgelöst werden dürften.

Entwicklung an den Devisenmärkten

Der US-Dollar prägte auch in 2009 die Entwicklung an den Devisenmärkten. Nach einem kurzen Anstieg zu Jahresbeginn durchlief der Dollar ab März 2009 eine anhaltende Schwächephase. Zum Geschäftsjahresende am 30. November 2009 gab der Dollar verglichen mit seinem Höchststand Anfang März rund ein Sechstel seines Werts ab. Erholungstendenzen in den großen Industrieländern sowie der daraus resultierende Anstieg der Aktienkurse förderten diese Entwicklung. Angesichts der verbesserten Konjunkturaussichten halten Finanzanalysten weiteren Abwertungsdruck auf den Dollar für wahrscheinlich. Erst wenn die amerikanische Federal Reserve Bank (Fed) die Zinsen wieder erhöht, dürfte sich der Dollar erholen. Damit rückt die Frage des Zeitpunkts einer angenommenen Zinserhöhung ins Zentrum der Aufmerksamkeit der Akteure. Die volkswirtschaftliche Abteilung der Commerzbank erwartet einen ersten Zinsschritt der Fed erst Ende 2010.

Entwicklung an den Rohstoffmärkten

An den Rohstoffmärkten verzeichnete der Preis für die US-Referenzsorte WTI (West Texas Intermediate) seit Beginn des Geschäftsjahres 2009 eine langsame, aber stetige Steigerung. Nach Preisen um 60 US-Dollar zu Beginn des Geschäftsjahres wurden gegen Ende des Geschäftsjahres wieder Preise von über 75 US-Dollar erreicht. Der Anstieg ist mit einer ebenfalls aufwärtsgerichteten Entwicklung der Aktienmärkte in diesem Zeitraum einhergegangen. Zudem profitierte der Rohölpreis von dem unterjährig schwächer werdenden US-Dollar. Eine preissteigernde Wirkung auf den Ölpreis erwarten Experten auch infolge des hohen Ölverbrauchs in China. Expertenschätzungen zufolge wird der Ölpreis kurzfristig eher in einer Seitwärtsbewegung verharren.

Die Perspektiven des Gerresheimer Konzerns für das Geschäftsjahr 2010

Angesichts volatiler Rohstoff- und Energiepreise, einer gestiegenen Schwankungsbreite der Wechselkurse und eher verhaltenen Wachstumserwartungen für das Jahr 2010 bleibt eine Prognose für das kommende Geschäftsjahr schwierig. Gleichwohl erwarten wir für den Bereich Pharma verglichen mit dem Geschäftsjahr 2009 Umsatzzuwächse. Laut marktführenden Studien werden sich die Märkte in den sogenannten Emerging Markets besser entwickeln als in den etablierten Märkten. Wir sehen daher klare Wachstumschancen infolge des Ausbaus der medizinischen Versorgung in den aufstrebenden Märkten. Darüber hinaus messen wir Generikaprodukten zunehmende Bedeutung bei. Auf Basis der weiteren regionalen Ausweitung und Produktdiversifizierung unseres Geschäfts, der weiteren Einbeziehung des Generikageschäfts sowie unserer Positionierung als Partner für die Pharmaindustrie für spezielle Drug Delivery-Systeme sehen wir im Bereich Pharma zukünftig weiterhin Wachstumspotenziale.

Die Marktentwicklung im Bereich Kosmetik ist unter den genannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ungleich schwerer einzuschätzen. Die Entwicklung dieses – im Vergleich zu unserem Pharmageschäft – konjunkturnäheren Geschäfts ist abhängig von der Erwartungshaltung der Konsumenten bezüglich der Erholung der Weltwirtschaft sowie von der Entwicklung der Arbeitslosigkeit. So wird erst der Jahresverlauf zeigen, wie sich das Konsumentenvertrauen entwickelt. Getrieben davon werden die Kosmetikproduzenten ihre Geschäftsentwicklung steuern. Analog zu historischen Perioden konjunktureller Schwächen scheint eine eher allmähliche Erholung der Nachfrage deutlich wahrscheinlicher als eine schnelle Aufwärtsbewegung.

Im Bereich Life Science Research ist die Marktentwicklung für das Geschäftsjahr 2010 weiter schwer vorhersehbar. Hier bleibt abzuwarten, in welcher Form sich die Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Budgets und somit auf das Bestellverhalten der Kunden auswirken wird. Weitere Bestandsreduzierungen im Bereich der Distributoren und Endverbraucher sind nicht auszuschließen.

Das Geschäftsjahr 2010 wird damit aller Voraussicht nach in Summe den Umsatz des Vorjahres auf Basis vergleichbarer Wechselkurse und bereinigt um den zum 1. Juli 2009 veräußerten Bereich Technische Kunststoffsysteme übertreffen. Der Umsatz des Gerresheimer Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf insgesamt EUR 1.000,2 Mio., bereinigt um die Technischen Kunststoffsysteme EUR 970,8 Mio. Ausgehend von einer besseren Auslastung der Produktionskapazitäten erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2010 einen Anstieg der Adjusted EBITDA-Marge im Konzern, die im Geschäftsjahr 2009 18,6 % betrug.

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2010 wird sich voraussichtlich leicht unterhalb des Niveaus von EUR 86,4 Mio. des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegen.

Unternehmensausblick

Für die kommenden Geschäftsjahre sind unser Unternehmen und unsere Tochterunternehmen gut gerüstet. Durch getätigte und geplante Investitionen in ertragreiche Marktsegmente sowie durch die Akquisitionen der Vergangenheit sind wir für die Chancen und Entwicklungen im Bereich Pharma hervorragend aufgestellt. Wir verfügen über eine gute finanzielle Basis, eine langfristige Finanzierung und eine klare Unternehmensstrategie. Wir werden unser Unternehmen weiter globalisieren, Märkte konsolidieren und interessante Technologien in unser Portfolio aufnehmen. Die Zielrichtung aller Aktivitäten ist die weitere Fokussierung auf die Pharma & Life Science-Industrie. Dabei werden neben dem organischen Wachstum, das wir aus dem operativen Cash Flow finanzieren, Akquisitionen nach sorgfältiger Prüfung von Chancen und Risiken auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

Als Obergesellschaft des Konzerns vereinnahmt die Gerresheimer AG über die Ergebnisabführungsverträge die Erträge der Tochtergesellschaften. Insoweit wirkt sich die Geschäftsentwicklung der Tochterunternehmen direkt auf den Jahresabschluss der Gerresheimer AG aus. Eine entsprechende Ergebnisentwicklung im Konzern vorausgesetzt, gehen wir von einem positiven Jahresergebnis der Gerresheimer AG in den Folgejahren aus.

Aufgrund des in 2009 rückläufigen operativen Ergebnisses des Konzerns und der unsicheren Situation an den Finanzmärkten sind Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam zu der Auffassung gekommen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende vorzuschlagen. Diese Entscheidung ist auch Ausdruck einer internen Fokussierung zur Wahrnehmung der Wachstumschancen, die für das Unternehmen zukünftig bestehen. Grundsätzlich sollen in Abhängigkeit vom operativen Unternehmenserfolg unserer Tochtergesellschaften wieder attraktive Dividenden von der Gerresheimer AG ausgeschüttet werden.

Düsseldorf, den 18. Januar 2010

Gerresheimer AG

Der Vorstand

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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2009

in EUR
2008

in T EUR
Sonstige betriebliche Erträge 9.173.028,00 9.200
Personalaufwand -11.534.076,58 -9.482
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -258.716,91 -156
Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.333.250,20 -15.854
Erträge aus Gewinnabführungen 13.209.450,22 11.056
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 35.186.093,57 (Vorjahr: T EUR 32.862) 35.186.203,92 32.864
Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen: EUR 1.686.172,69 (Vorjahr: T EUR 1.394) -1.687.685,00 -1.394
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 29.754.953,45 26.234
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -9.816.538,08 -10.050
Sonstige Steuern -1.460,66 -6
Jahresüberschuss 19.936.954,71 16.178
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 17.980.278,27 14.362
Bilanzgewinn 37.917.232,98 30.540

BILANZ

AKTIVA

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30.11.2009

in EUR
30.11.2008

in T EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 908.776,00 303
Sachanlagen 284.360,00 869
Finanzanlagen 513.426.093,58 513.426
514.619.229,58 514.598
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 111.634.124,82 138.632
Flüssige Mittel 8.590,81 34
111.642.715,63 138.666
Rechnungsabgrenzungsposten 828.241,73 1.040
Summe Aktiva 627.090.186,94 654.304
PASSIVA
30.11.2009

in EUR
30.11.2008

in T EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital bedingtes Kapital EUR 6.280.000,00 (Vorjahr T EUR 6.280) 31.400.000,00 31.400
Kapitalrücklage 525.720.605,98 525.721
Bilanzgewinn 37.917.232,98 30.540
595.037.838,96 587.661
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 5.365.910,00 1.790
Sonstige Rückstellungen 5.842.500,00 4.951
11.208.410,00 6.741
Verbindlichkeiten 20.570.890,54 59.588
Rechnungsabgrenzungsposten 273.047,44 314
Summe Passiva 627.090.186,94 654.304

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.12.2008 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.11.2009
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 380 212 625 0 1.217
Geleistete Anzahlungen 45 0 -45 0 0
425 212 580 0 1.217
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 379 67 0 0 446
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 580 0 -580 0 0
959 67 -580 0 446
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 117.130 0 0 0 117.130
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 396.296 0 0 0 396.296
513.426 0 0 0 513.426
514.810 279 0 0 515.089

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Wertberichtigungen
in TEUR 01.12.2008 Zugänge Abgänge 30.11.2009
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 122 186 0 308
Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
122 186 0 308
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 90 72 0 162
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
90 72 0 162
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0
0 0 0 0
212 258 0 470

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Buchwert
in TEUR 30.11.2009 30.11.2008
--- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 909 258
Geleistete Anzahlungen 0 45
909 303
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 284 289
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 580
284 869
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 117.130 117.130
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 396.296 396.296
513.426 513.426
514.619 514.598

ANHANG

Vorbemerkung

Die Gerresheimer AG ist gemäß § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft.

Am 11. Juni 2007 hat die Gerresheimer AG mit der Notierungsaufnahme im Amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) erfolgreich ihren Börsengang vollzogen. Die Aktien der Gerresheimer AG werden unter dem Börsenkürzel „GXI“ bzw. unter der ISIN „DE000A0LD6E6“ geführt. Seit dem 6. September 2007 ist die Gerresheimer-Aktie im SDAX und seit dem 22. Dezember 2008 im MDAX enthalten.

Zwischen der Gerresheimer AG und der Gerresheimer Holdings GmbH besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag. Danach ist die Gerresheimer Holdings GmbH verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die Gerresheimer AG abzuführen. Die Gerresheimer AG muss entsprechend jeglichen Jahresfehlbetrag ausgleichen.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Im Interesse einer klareren Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Der gesonderte Ausweis erfolgt in den jeweiligen Posten des Anhangs. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und an die Besonderheiten der Gesellschaft in ihrer Funktion als Holding angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256 HGB) sowie unter Berücksichtigung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften

(§§ 264 bis 274a, 279 bis 283 HGB) aufgestellt.

Die Bewertung der einzelnen Posten wurde nach folgenden Grundsätzen vorgenommen:

AKTIVA

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, es sei denn, dass sich eine vertraglich abweichende Nutzungsdauer ergibt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach den bestehenden Grundsätzen ermittelte Wert höher ist als der am Abschlussstichtag beizulegende Wert, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel sind zum Nominalbetrag angesetzt.

PASSIVA

Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Im Geschäftsjahr 2007 wurde für Führungskräfte des Gerresheimer Konzerns ein aktienbasiertes Vergütungssystem eingeführt, gemäß dem in 2007, 2008 und 2009 virtuelle Aktien gewährt wurden. Die Bewertung erfolgte zum inneren Wert. Da der Aktienkurs der Gerresheimer AG zum 30. November 2009 über dem Zielkurs lag, war erstmalig eine Rückstellung zu bilden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2009 sind im Anlagenspiegel dargestellt.

(2) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2009 beliefen sich auf T EUR 212 und betreffen, wie die Umbuchungen aus den Anlagen im Bau und den geleisteten Anzahlungen von insgesamt T EUR 625, im Wesentlichen Software.

(3) Sachanlagen

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen im Geschäftsjahr 2009 belaufen sich auf T EUR 67 und betreffen Geschäftsausstattung.

(4) Finanzanlagevermögen/Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich auf T EUR 117.130 und betreffen die Gerresheimer Holdings GmbH.

(5) Finanzanlagevermögen/Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Mit Vertrag vom 11. Juni 2007 hat die Gerresheimer AG der Gerresheimer Holdings GmbH ein langfristiges Darlehen in Höhe von T EUR 396.296 mit einer Verzinsung von 7 % per annum zur Verfügung gestellt. Zum 30. November 2009 beläuft sich die Forderung inklusive Zinsen auf T EUR 468.629. Die Zinsen sind in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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in T EUR 30.11.2009 30.11.2008
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 109.570 132.412
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 0
Sonstige Vermögensgegenstände 2.063 6.220
111.634 138.632

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T EUR 13.209 die Verpflichtung der Gerresheimer Holdings GmbH aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2009 sowie in Höhe von T EUR 72.333 die Verzinsung der Ausleihung. Darüber hinaus hat die Gerresheimer AG der GERRESHEIMER GLAS GmbH mit Vertrag vom 11. Juni 2007 ein Darlehen in Höhe von T EUR 20.000 mit einer Verzinsung von 7 % per annum zur Verfügung gestellt. Zum 30. November 2009 beläuft sich die Forderung inklusive Zinsen auf T EUR 23.650. Die übrigen Forderungen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

(7) Flüssige Mittel

Diese Position enthält Guthaben bei Kreditinstituten.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich zum 30. November 2009 auf T EUR 828 und enthält überwiegend Zahlungen an Versicherungen im Zusammenhang mit dem Börsengang, die in den folgenden Geschäftsjahren als Aufwand zu erfassen sind.

Passiva

(9) Gezeichnetes Kapital

Zum 30. November 2009 beläuft sich das Grundkapital auf T EUR 31.400, eingeteilt in 31.400.000 Stückaktien.

(10) Kapitalrücklage

Zum 30. November 2009 beläuft sich die Kapitalrücklage auf T EUR 525.721. Die Beträge stammen aus zwei Kapitalerhöhungen im Jahre 2007.

(11) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt T EUR 15.700 zu erhöhen.

(12) Steuerrückstellungen

Es handelt sich um die Rückstellung für Gewerbesteuer 2006, 2008 und 2009 sowie für Körperschaftsteuer 2008 und 2009.

(13) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten überwiegend Rückstellungen für Personal- und Projektkosten, Aufsichtsratsvergütung, Hauptversammlung und Geschäftsbericht sowie Jahresabschlusskosten.

(14) Verbindlichkeiten

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in TEUR 30.11.2009 30.11.2008
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 878 1.071
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 19.248 51.735
Sonstige Verbindlichkeiten* 445 6.782
20.571 59.588
*davon aus Steuern 334 6.768
*davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 108 6

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr 2009 im Wesentlichen laufende verzinsliche Verrechnungen aus Lieferungen und Leistungen mit der GERRESHEIMER GLAS GmbH in Höhe von T EUR 19.248.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben T EUR 5 (Vorjahr: T EUR 0) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

(15) Haftungsverhältnisse

Die Gerresheimer AG hat zur Sicherheit der bei verbundenen Unternehmen bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Mithaftung in Form einer Höchstbetragsbürgschaft über EUR 540 Mio. übernommen. Insgesamt ergibt sich für die Gerresheimer AG hieraus eine Mithaftung für Bankkredite von verbundenen Unternehmen von EUR 251,1 Mio. zum Bilanzstichtag.

(16) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Leasing- und Mietverpflichtungen betragen T EUR 3.955 und betreffen Gebäudemiete, PKW sowie EDV-Ausstattung.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(17) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T EUR 647. Darüber hinaus enthalten sie Erträge aus vertraglich vereinbarten Serviceleistungen an Tochtergesellschaften sowie Weiterbelastungen von Kosten.

(18) Personalaufwand

Die Aufwendungen für Gehälter betrugen im Geschäftsjahr 2009 T EUR 10.843 (Vorjahr: T EUR 8.869), für soziale Abgaben T EUR 680 (Vorjahr: T EUR 612) und für Altersversorgung T EUR 11 (Vorjahr: T EUR 1).

(19) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In dieser Position sind Rechts- und Beratungskosten, EDV-Kosten, Kosten für Hauptversammlung und Geschäftsberichte, Reisekosten, Werbe- und Repräsentationskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen enthalten. Diesen Kosten stehen teilweise entsprechende Erträge aus Weiterbelastungen gegenüber. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weiterbelastete Aufwendungen für sonstige Leistungen von verbundenen Unternehmen.

(20) Erträge aus Gewinnabführungen

Die Erträge aus Gewinnabführungen für das Geschäftsjahr 2009 beinhalten die Ergebnisübernahme der Gerresheimer Holdings GmbH.

(21) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten mit T EUR 4.023 Körperschaftsteuer, mit T EUR 220 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und mit T EUR 5.574 Gewerbesteuer für den deutschen Organkreis.

Sonstige Angaben

(22) Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen

Im Geschäftsjahr 2007 wurden zur Förderung der Motivation und Verbundenheit der Führungskräfte ein aktienbasiertes Vergütungssystem eingeführt und erstmals virtuelle Aktien gewährt.

Die Teilnehmer müssen im Zeitpunkt der Zuteilung der Phantom Stocks in einem bestehenden Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit der Gerresheimer AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften stehen. Die gewährten Phantom Stocks unterliegen einer Ausübungssperrfrist vom Ausgabetag bis zum Ablauf des 30. Börsenhandelstags nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die auf den Ausgabetag folgt. Sie können anschließend bis zum Ablauf des 31. Oktobers des Jahres, in das die übernächste ordentliche Hauptversammlung nach dem Ausgabetag fällt, in Abhängigkeit von der Erreichung der Ausübungshürde in Entgelt umgewandelt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Entwicklung des Gerresheimer Aktienkurses. Der Plan sieht bei Erreichen der Ausübungshürde als Wahlrecht der Gesellschaft auch die Ausgabe von Gerresheimer Aktien vor, wobei aber die Begleichung in bar beabsichtigt ist.

Die Ausübungshürde ist dann erreicht, wenn der Ausübungskurs der zugeteilten Phantom Stocks den Ausgangswert um mindestens 8 % übersteigt. Der Kursvergleich erfolgt auf der Grundlage des ungewichteten arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 30 Börsenhandelstagen, die dem Ausübungstag unmittelbar vorausgehen. Die Höhe des maximal an den Berechtigten auszuzahlenden Betrags für sämtliche Aktienwertsteigerungsrechte ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der 25 % des Ausgangswerts, multipliziert mit der Anzahl der Aktienwertsteigerungsrechte, entspricht.

Zum Bilanzstichtag waren insgesamt drei Tranchen ausgegeben, wobei die Tranche 1 verfallen und die Tranche 2 ausübbar war. Am 1. Mai und 13. Juli 2009 wurde eine dritte Tranche ausgegeben, deren Wartezeit am 15. Juni 2010 endet.

Zusätzlich zu den beschriebenen Tranchen wurde den Mitgliedern des Vorstands die Gewährung weiterer Tranchen in den Jahren 2010 – 2014 zugesagt. Die Bedingungen für diese weiteren Tranchen stimmen grundsätzlich mit denen der oben genannten Tranchen überein, wobei für je zehn beziehungsweise 75 gewährte Aktienwertsteigerungsrechte eine Aktie als Eigeninvestment während der gesamten Dauer der Vereinbarung gehalten werden muss.

Am Bilanzstichtag war die Bildung einer Rückstellung erstmals notwendig, da der innere Wert für die Tranche 3 positiv war. Die Rückstellung beläuft sich auf T EUR 1.351.

(23) Mitarbeiter

Im Durchschnitt beschäftigte die Gerresheimer AG im Geschäftsjahr 2009 67 Angestellte (Vorjahr: 63 Angestellte). Alle Mitarbeiter waren ausschließlich in der Verwaltung beschäftigt.

(24) Angaben zu Organmitgliedern

Dem Vorstand der Gerresheimer AG gehörten an:

Herr Dr. Axel Herberg, Düsseldorf (Vorsitzender)
Herr Dr. Max Raster, Budenheim
Herr Uwe Röhrhoff, Mönchengladbach
Herr Andreas Schütte, Neuss (seit 1. Mai 2009)
Herr Hans-Jürgen Wiecha, Korschenbroich

Jeder Vorstand vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstand oder gemeinsam mit einem Prokuristen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder aus Festgehalt (inklusive Nebenleistungen) und aus erfolgsabhängiger Tantieme beliefen sich im Geschäftsjahr 2009 auf T EUR 3.079 (Vorjahr: T EUR 3.772). Als weitere Bezüge wurden im Geschäftsjahr 2009 einigen Mitgliedern des Vorstands in Zusammenhang mit Neubestellungen bzw. Vertragsverlängerungen insgesamt 600.000 Aktienwertsteigerungsrechte gewährt, die sich auf einen Zeitraum bis 2014 beziehen und im Geschäftsjahr 2009 nicht zahlungswirksam waren. Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung betrug T EUR 983.

Die Hauptversammlung hat am 14. Mai 2007 beschlossen, dass die Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds für einen Zeitraum von fünf Jahren unterbleibt.

Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 ist in diesem Anhang enthalten.

Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 betrugen T EUR 567 (Vorjahr: T EUR 538).

(25) Anteilsbesitz

Eine Übersicht über den Anteilsbesitz ist am Ende des Anhangs enthalten.

(26) Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 25 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben.

15. Dezember 2008

1. „Die Tremblant Partners Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 26. September 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97 % (933.939 Stimmrechte) betrug.
2. Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 29. September 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.557.303 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden Herrn Barakett gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

15. Dezember 2008

1. „Threadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 2,051 % (643.910 Stimmrechte) betrug und damit die Schwelle von 3 % unterschritten hat. Alle Stimmrechte werden der Threadneedle Asset Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Threadneedle Asset Management Holdings Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 2,051 % (643.910 Stimmrechte) betrug und damit die Schwelle von 3 % unterschritten hat. Alle Stimmrechte werden der Threadneedle Asset Management Holdings Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Sätzen 2 und 3 WpHG zugerechnet.
3. Ameriprise Financial Inc., Minneapolis, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 2,066 % (648.860 Stimmrechte) betrug und damit die Schwelle von 3 % unterschritten hat. Alle Stimmrechte werden der Ameriprise Financial Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Sätzen 2 und 3 WpHG zugerechnet.“

18. Dezember 2008

1. Die Eton Park Master Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,04 % (955.289 Stimmrechte) betrug.
2. Die Eton Park Overseas Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,04 % (955.289 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte werden der Eton Park Overseas Fund Ltd. von der Eton Park Master Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

18. Dezember 2008

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,21 % (1.008.839 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (387.961 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

5. Januar 2009

1. „Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 23. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,19 % (689.126 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (387.961 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
2. Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 24. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,56 % (1.119.018 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (387.961 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

6. Januar 2009

„Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 2. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,03 % (951.064 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der cominvest Asset Management GmbH 0,73 % (228.964 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

8. Januar 2009

1. „Neuberger Berman LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Dezember 2008 3,11 % (975.298 Stimmrechte) betrug und damit die Schwelle von 3 % überschritten hat. Alle Stimmrechte werden der Neuberger Berman LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Neuberger Berman Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Dezember 2008 3,11 % (975.298 Stimmrechte) betrug und damit die Schwelle von 3 % überschritten hat. Alle Stimmrechte werden der Neuberger Berman Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

9. Januar 2009

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Januar 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,81 % (880.935 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (387.961 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

13. Januar 2009

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 8. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,19 % (1.002.414 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (387.961 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

14. Januar 2009

1. „F&C Asset Management plc, Edinburgh, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,36 % (1.056.277 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der F&C Asset Management plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. F&C Asset Management plc, Edinburgh, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 24. September 2008 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,65 % (833.606 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der F&C Asset Management plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

15. Januar 2009

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 9. Januar 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,05 % (643.715 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 1,24 % (388.698 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

16. Januar 2009

1. Die Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug.
2. Die Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital Master L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG von der Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. zugerechnet.
3. Die Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar Ltd. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. und Sageview Capital Master L.P.
4. Die Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar L.P. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P. und Sageview Capital GenPar Ltd.
5. Die Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital MGP LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital MGP LLC hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd. und Sageview Capital GenPar L.P.
6. Herr Scott M. Stuart, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Stuart gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Stuart hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd. und Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.
7. Herr Edward A. Gilhuly, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,08 % (966.838 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Gilhuly gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Gilhuly hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd. und Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.“

5. Februar 2009

1. „Die Tremblant Partners Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 30. Januar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,43 % (1.076.028 Stimmrechte) betrug.
2. Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 29. Januar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 6,29 % (1.974.499 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Barakett gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

6. Februar 2009

1. „Die Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug.
2. Die Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital Master L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG von der Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. zugerechnet.
3. Die Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar Ltd. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. und Sageview Capital Master L.P.
4. Die Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar L.P. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P. und Sageview Capital GenPar Ltd.
5. Die Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital MGP LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital MGP LLC hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd. und Sageview Capital GenPar L.P.
6. Herr Scott M. Stuart, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Stuart gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Stuart hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd., Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.
7. Herr Edward A. Gilhuly, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,01 % (1.574.131 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Gilhuly gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Gilhuly hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd., Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.“

10. Februar 2009

„Die Lehman Brothers Holdings Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Dezember 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,11 % (975.298 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Lehman Brothers Holdings Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

12. Februar 2009

„Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,003 % (1.570.850 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der FMR LLC unter anderem von dem Fidelity Investment Trust, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

19. Februar 2009

„Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Februar 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,97 % (1.561.405 Stimmrechte) betrug. Alle 1.561.405 Stimmrechte wurden der Capital Research and Management Company unter anderem von der SMALLCAP World Fund Inc., Los Angeles, USA, deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 4,57 % (1.435.000 Stimmrechte) und damit 3 % oder mehr betrug, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

5. März 2009

„Die Deutsche Bank AG hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG i.V.m. § 32 Abs. 2 InvG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, an der Gerresheimer AG am 3. März 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,90 % (1.538.200 Stimmrechte) betrug.“

11. März 2009

1. „Herr Eric M. Mindich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden Herrn Mindich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
2. Die Eton Park Capital Management L.L.C., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
3. Die Eton Park Capital Management L.P., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Management L.P. sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG als auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
4. Die Eton Park Capital Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park Capital Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
5. Die Eton Park International LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.582.337 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Eton Park International LLP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Gemäß den Stimmrechtsmitteilungen erfolgte die Zurechnung wie folgt: Die Eton Park Capital Management L.L.C., deren geschäftsführender Gesellschafter Eric M. Mindich ist, ist die Komplementärin ('General Partner') der Eton Park Capital Management L.P. Die Eton Park Capital Management L.P. ist die Muttergesellschaft (100 %) der Eton Park Capital Limited, die ihrerseits die Muttergesellschaft (98,1 %) der Eton Park International LLP ist. Die Eton Park Capital Management L.P. und die Eton Park International LLP handeln als Anlageberater bzw. unterbeauftragter Anlageberater der Eton Park Master Fund Ltd. und der Eton Park Fund L.P., deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG zusammen 5 % der Stimmrechte (1.582.337 Stimmrechte) betrug.“

19. März 2009

1. „Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 17. März 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,95 % (1.554.042 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der FMR LLC unter anderem von dem Fidelity Investment Trust, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr betrug, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
2. Der Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. März 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,04 % (1.581.601 Stimmrechte) betrug.“

20. März 2009

1. „Die SMALLCAP World Fund Inc., Los Angeles, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. März 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96 % (927.963 Stimmrechte) betrug.
2. Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. März 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,87 % (902.500 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Capital Research and Management Company gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

30. März 2009

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 25. März 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,34 % (1.050.342 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 0,97 % (305.747 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

2. April 2009

„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 26. März 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,48 % (777.804 Stimmrechte) betrug. Davon wurden der UBS AG 0,97 % (305.747 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

7. April 2009

1. „Der Fidelity Investment Trust, Boston, U.S.A, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 2. April 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,73 % (856.715 Stimmrechte) betrug.
2. Die Fidelity Management & Research Company, Boston, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 3. April 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,77 % (870.918 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der Fidelity Management & Research Company gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

4. Mai 2009

1. „Die GE Asset Management Incorporated, Stamford, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 3. Juni 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,02 % (947.659 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der GE Asset Management Incorporated gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die GE Asset Management Incorporated, Stamford, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. November 2008 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 6,10 % (1.915.054 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der GE Asset Management Incorporated gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
3. Die GE Asset Management Incorporated, Stamford, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. April 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,24 % (1.331.547 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der GE Asset Management Incorporated gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
4. Die GE Asset Management Incorporated, Stamford, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 28. April 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,94 % (924.572 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der GE Asset Management Incorporated gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

19. Mai 2009

„Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 13. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,89 % (908.224 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FMR LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

19. Mai 2009

1. „Morgan Stanley, Wilmington, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 6. Mai 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,01 % (945.857 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Morgan Stanley gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
2. Morgan Stanley, Wilmington, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 12. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (939.863 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Morgan Stanley gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
3. Morgan Stanley, Wilmington, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Mai 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,07 % (964.470 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Morgan Stanley gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

25. Mai 2009

„Der Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Mai 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.558.646 Stimmrechte) betrug.“

25. Mai 2009

„Morgan Stanley, Wilmington, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (941.869 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Morgan Stanley gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

10. Juni 2009

1. „Die Eton Park Master Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Juni 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,17 % (1.622.719 Stimmrechte) betrug.
2. Die Eton Park Overseas Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Juni 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,17 % (1.622.719 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Eton Park Overseas Fund Ltd. von der Eton Park Master Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

25. Juni 2009

1. „Die FIL Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.557.607 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die Fidelity Investments International, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,94 % (1.551.798 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Fidelity Investments International gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
3. Die Fidelity Investment Management Limited, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.557.607 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Fidelity Investment Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
4. Der Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,90 % (910.482 Stimmrechte) betrug.“

3. Juli 2009

1. „Die FIL Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,82 % (885.722 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die Fidelity Investments International, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,81 % (882.513 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Fidelity Investments International gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
3. Die Fidelity Investment Management Limited, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,82 % (885.722 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Fidelity Investment Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

10. Juli 2009

1. „Die Tremblant Partners Master Fund L.P., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 3. Juli 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,70 % (1.162.877 Stimmrechte) betrug.
2. Die Tremblant Holdings LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 3. Juli 2009 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06 % (1.589.113 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte wurden der Tremblant Holdings LLC unter anderem von der Tremblant Partners Master Fund L.P., deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr betrug, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“

10. Juli 2009

„Die Deutsche Bank AG hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG i.V.m.§ 32 Abs. 2 InvG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Tochtergesellschaft DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, an der Gerresheimer AG am 7. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (938.050 Stimmrechte) betrug.“

17. Juli 2009

„Korrektur zu den Veröffentlichungen vom 25. Juni 2009 und 3. Juli 2009

1. Die FIL Investment Management Limited, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.557.607 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Investment Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
2. Die FIL Investment Management Limited, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,82 % (885.722 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Investment Management Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

22. Juli 2009

1. „Die Pennant General Partner L.L.C., Chatham, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Juli 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (961.302 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Pennant General Partner L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
2. Die Pennant Capital Management L.L.C., Chatham, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Juli 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (961.302 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Pennant Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
3. Herr Alan Fournier, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. Juli 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (961.302 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden Herrn Fournier sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Pennant General Partner L.L.C. als auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

12. August 2009

1. „Die Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug.
2. Die Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital Master L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG von der Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. zugerechnet.
3. Die Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar Ltd. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l. und Sageview Capital Master L.P.
4. Die Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital GenPar L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital GenPar L.P. hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P. und Sageview Capital GenPar Ltd.
5. Die Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Sageview Capital MGP LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Die Sageview Capital MGP LLC hielt die ihr zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd. und Sageview Capital GenPar L.P.
6. Herr Scott M. Stuart, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Stuart gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Stuart hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd., Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.
7. Herr Edward A. Gilhuly, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 10,01 % (3.144.309 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden Herrn Gilhuly gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 WpHG zugerechnet. Herr Gilhuly hielt die ihm zugerechneten Stimmrechte über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen: Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Sageview Capital Master L.P., Sageview Capital GenPar Ltd., Sageview Capital GenPar L.P. und Sageview Capital MGP LLC.“

12. August 2009

„Korrektur zu den Veröffentlichungen vom 25. Juni 2009 und 3. Juli 2009

1. Die FIL Investments International, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Juni 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,94 % (1.551.798 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Investments International gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die FIL Investments International, Hildenborough, Kent, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Juli 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,81 % (882.513 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der FIL Investments International gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.“

8. September 2009

„Am 11. August 2009 haben uns Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA, Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA, Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA, Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA, Herr Scott M. Stuart, USA, und Herr Edward A. Gilhuly, USA, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil dieser Gesellschaften und Personen an der Gerresheimer AG, Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf, am 7. August 2009 die Schwelle von 10 % überschritten hat.

Ergänzend zu dieser Mitteilung haben uns Sageview Capital Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, Sageview Capital Master L.P., Greenwich, USA, Sageview Capital GenPar Ltd., Greenwich, USA, Sageview Capital GenPar L.P., Greenwich, USA, Sageview Capital MGP LLC, Greenwich, USA, Herr Scott M. Stuart, USA, und Herr Edward A. Gilhuly, USA, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 4. September 2009 – und zwar jede der vorstehend genannten Gesellschaften und Personen für sich – folgendes mitgeteilt:

1. Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Es ist beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Es ist keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gerresheimer AG angestrebt.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gerresheimer AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mitteln handelt es sich ausschließlich um Eigenmittel.“

8. September 2009

1. „Die Henderson Global Investors Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 25. Februar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,11 % (976.495 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Global Investors Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die Henderson Group plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 25. Februar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,11 % (976.495 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Group plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
3. Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 25. Februar 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,11 % (976.495 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Global Investors (Holdings) Plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

14. September 2009

1. „Die Henderson Global Investors Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. September 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,93 % (920.606 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Global Investors Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
2. Die Henderson Group plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. September 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,93 % (920.606 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Group plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
3. Die Henderson Global Investors (Holdings) Plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. September 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,93 % (920.606 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte wurden der Henderson Global Investors (Holdings) Plc gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

23. September 2009

1. „Die Tremblant Capital LP, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06 % (1.589.113 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr betrug, wurden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Tremblant Partners Ltd.
2. Die Tremblant Capital LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 18. Februar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,06 % (1.589.113 Stimmrechte) betrug. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr betrug, wurden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Tremblant Partners Ltd.
3. Die Tremblant Capital LP, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. September 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,86 % (1.526.521 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Tremblant Partners Master Fund L.P.
4. Die Tremblant Capital LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. September 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,86 % (1.526.521 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Tremblant Partners Master Fund L.P.
5. Die Tremblant Holdings LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 15. September 2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,86 % (1.526.521 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Holdings LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Tremblant Partners Master Fund L.P.“

7. Oktober 2009

„Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96 % (929.925 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der cominvest Asset Management GmbH 0,45 % (142.054 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.“

15. Oktober 2009

1. „Korrektur unserer Veröffentlichung vom 14. Januar 2008

Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. Januar 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,30 % (1.036.200 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Barakett nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind ihm 0,65 % (204.488 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2. Korrektur unserer Veröffentlichung vom 1. Oktober 2008

Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 19. September 2008 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,08 % (1.594.476 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Barakett nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind ihm 0,98 % (307.458 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Barakett dabei Stimmrechte zugerechnet: Tremblant Partners Ltd.
3. Korrektur unserer Veröffentlichung vom 15. Dezember 2008

Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 29. September 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,96 % (1.557.303 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Barakett nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind ihm 0,96 % (301.248 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
4. Korrektur unserer Veröffentlichung vom 5. Februar 2009

Herr Brett Barakett, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 29. Januar 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 6,29 % (1.974.499 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Barakett nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind ihm 1,31 % (410.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.“

20. Oktober 2009

„Die Tremblant Partners Master Fund LP, Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 14. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,96 % (930.740 Stimmrechte) beträgt.“

23. Oktober 2009

„Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 20. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,02 % (948.812 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der cominvest Asset Management GmbH 0,48 % (150.654 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.“

26. Oktober 2009

1. „Die Neuberger Berman Holdings LLC (vormals NB1 LLC), New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Mai 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,15 % (988.923 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Neuberger Berman Holdings LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
2. Die Neuberger Berman Group LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Mai 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,15 % (988.923 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Neuberger Berman Group LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1Satz 2 WpHG zuzurechnen.
3. Die NBSH Acquisition LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Mai 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,15 % (988.923 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der NBSH Acquisition LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
4. Die LB Hercules Holdings LLC (vormals Neuberger Berman Holdings LLC, davor Neuberger Berman Inc.), New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 4. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.“

26. Oktober 2009

1. „Herr Clifton S. Robbins, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,18 % (999.047 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Robbins gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Blue Harbour GP LLC und zudem gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
2. Die Blue Harbour GP LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,18 % (999.047 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour GP LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3. Die Blue Harbour Holdings LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,18 % (999.047 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour Holdings LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
4. Die Blue Harbour Group LP, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,18 % (999.047 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour Group LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.“

4. November 2009

1. „Die Blue Harbour Strategic Value Partners Offshore Ltd., Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 23. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,13 % (983.904 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour Strategic Value Partners Offshore Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP zuzurechnen.
2. Die Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 23. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,13 % (983.904 Stimmrechte) beträgt.
3. Herr Clifton S. Robbins, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 27. Oktober 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,02 % (1.576.197 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Robbins gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Blue Harbour GP LLC und Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP. Alle Stimmrechte sind Herrn Robbins zudem gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP.
4. Die Blue Harbour GP LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 27. Oktober 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,02 % (1.576.197 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour GP LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP.
5. Die Blue Harbour Holdings LLC, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 27. Oktober 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,02 % (1.576.197 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour Holdings LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP.
6. Die Blue Harbour Group LP, Greenwich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 27. Oktober 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,02 % (1.576.197 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Blue Harbour Group LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Blue Harbour Strategic Value Partners Master Fund LP.“

19. November 2009

1. „Die Eton Park Fund L.P., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. November 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (959.865 Stimmrechte) beträgt.
2. Die Eton Park Associates L.P., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. November 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (959.865 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Associates L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Eton Park Fund L.P.
3. Die Eton Park Associates L.L.C., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 5. November 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,06 % (959.865 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Associates L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Eton Park Fund L.P. und Eton Park Associates L.P.“

Nach dem Bilanzstichtag:

7. Dezember 2009

„Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 1. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,94 % (922.723 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der cominvest Asset Management GmbH 0,30 % (94.852 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.“

14. Dezember 2009

1. „Die Tremblant Capital LP, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. Dezember 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,60 % (1.758.793 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
2. Die Tremblant Capital LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. Dezember 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,60 % (1.758.793 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Capital LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
3. Die Tremblant Holdings LLC, New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 7. Dezember 2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,60 % (1.758.793 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Tremblant Holdings LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.“

18. Dezember 2009

1. „Die Eton Park Fund L.P., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,61 % (819.865 Stimmrechte) beträgt.
2. Die Eton Park Associates L.P., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,61 % (819.865 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Associates L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
3. Die Eton Park Associates L.L.C., Dover, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 11. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,61 % (819.865 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Associates L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.“

5. Januar 2010

1. „Die Pennant General Partner L.L.C., Chatham, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 30. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97 % (931.503 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden der Pennant General Partner L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
2. Die Pennant Capital Management L.L.C., Chatham, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 30. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97 % (931.503 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden der Pennant Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
3. Herr Alan Fournier, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 30. Dezember 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 2,97 % (931.503 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden Herrn Fournier sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.“

(27) Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das im Geschäftsjahr erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung T EUR 129 (Vorjahr: T EUR 155), für Steuerberatungsleistungen T EUR 17 (Vorjahr: T EUR 249) und für sonstige Leistungen T EUR 0 (Vorjahr: T EUR 55).

(28) Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der Gerresheimer AG haben am 9. September 2009 gemeinsam die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben. Die Erklärung kann von den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.gerresheimer.de) dauerhaft eingesehen werden.

(29) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind nach dem Bilanzstichtag keine für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gerresheimer AG wesentlichen Ereignisse eingetreten.

(30) Konzernverhältnisse

Die Gerresheimer AG ist als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die Gerresheimer AG stellt gemäß § 315a HGB einen Konzernabschluss nach IFRS auf.

Düsseldorf, 18. Januar 2010

Gerresheimer AG

Der Vorstand

Beteiligungsverzeichnis

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in Euro/Landeswährung/nach lokalem Handelsrecht Beteiligungsanteil (direkt und indirekt) Währung Eigenkapital Ergebnis
Direkte Beteiligung
Gerresheimer Holdings GmbH, Düsseldorfb) 100,00% Mio. EUR 117,1 d)
Indirekte Beteiligung
Asien
Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Glass (Danyang) Co. Ltd., Danyang, Jiangsu (China) 60,00% Mio. RMB 166,6 8,26
Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Packaging (Zhenjiang) Co. Ltd., Zhenjiang, Jiangsu (China) 60,00% Mio. RMB 31,2 5,04
Gerresheimer Wilden Asia Medical and Technical Plastic Systems Co. Ltd., Wang Niu Dun Town, Dongguan City (China) 100,00% Mio. RMB 13,8 -4,65
Kimble Bomex (Beijing) Glass Co. Ltd., Peking (China) 70,00%g) Mio. RMB 16,5 -16,40
Kimble Bomex (Beijing) Labware Co. Ltd., Peking (China) 70,00%g) Mio. RMB 3,6 -1,88
Europa
DSTR S.L., Zaragoza (Spanien) 100,00% Mio. EUR 0,8 -0,08
Gerresheimer Bauglas GmbH, Düsseldorf b), h) 100,00% Mio. EUR 0,0 d)
Gerresheimer Boleslawiec S.A., Boleslawiec (Polen) 100,00% Mio. PLN 77,2 17,33
Gerresheimer Bünde GmbH, Bünde/Westfalen b) 100,00% Mio. EUR 14,1 d)
Gerresheimer Chalon S.A., Chalon-sur-Saône (Frankreich) 100,00% Mio. EUR -0,6 -1,33
Gerresheimer Denmark A/S, Vaerloese (Dänemark) 100,00% Mio. DKK 7,9 -2,54
Gerresheimer Essen GmbH, Essen-Steele b) 100,00% Mio. EUR 4,1 d)
GERRESHEIMER GLAS GmbH, Düsseldorfb) 100,00% Mio. EUR 189,3 d)
Gerresheimer Group GmbH, Düsseldorf b) 100,00% Mio. EUR 117,1 d)
Gerresheimer Hallenverwaltungs GmbH, Düsseldorf h) 100,00% Mio. EUR 0,0 d)
Gerresheimer Hallenverwaltungs GmbH & Co., Objekt Lohr/Main KG, Düsseldorf 100,00% Mio. EUR 1,2 0,13
Gerresheimer Hallenverwaltungs GmbH & Co., Objekt Düsseldorf KG, Düsseldorf 100,00% Mio. EUR 2,2 0,15
Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr/Mainb) 100,00% Mio. EUR 5,3 d)
Gerresheimer Momignies S.A., Momignies (Belgien) 99,00% Mio. EUR 8,8 -3,52
Gerresheimer Moulded Glass GmbH, Tettau/Oberfranken b), h) 100,00% Mio. EUR 0,0 d)
Gerresheimer Pisa S.p.A., Pisa (Italien) 100,00% Mio. EUR 10,6 1,59
Gerresheimer Plastic Packaging AB, Malmö (Schweden) 100,00% Mio. SEK 0,2 0,09
Gerresheimer Plastic Packaging SAS, Besançon (Frankreich) 100,00% Mio. EUR 3,8 0,16
Gerresheimer Spain S.L.U., Madrid (Spanien) 100,00% Mio. EUR 19,3 -0,11
Gerresheimer Tettau GmbH, Tettau/Oberfranken b) 100,00% Mio. EUR 11,4 d)
Gerresheimer UK Ltd., Reading (Großbritannien) 100,00% Mio. GBP 14,3 -0,43
Gerresheimer Vaerloese A/S, Vaerloese (Dänemark) 100,00% Mio. DKK 34,1 2,60
Gerresheimer Valencia S.L.U., Valencia (Spanien) 99,82% Mio. EUR 4,4 0,01
Gerresheimer Wertheim GmbH, Wertheim b) 100,00% Mio. EUR 1,1 d)
Gerresheimer Wilden AB, Ronneby (Schweden) 100,00% Mio. SEK -37,3 -1,85
Gerresheimer Wilden AG, Küssnacht (Schweiz) 100,00% Mio. CHF 27,2 7,45
Gerresheimer Wilden Czech spol. s r.o., Horšovský Týn (Tschechien) 100,00% Mio. CZK 403,0 152,38
Gerresheimer Wilden GmbH, Regensburg b) 100,00% Mio. EUR 277,3 d)
Gerresheimer Wilden Medical Plastic Systems GmbH, Regensburg c), h) 100,00% Mio. EUR 0,0 0,00
Gerresheimer Wilden Werkzeug- und Automatisierungstechnik GmbH, Wackersdorfb 100,00% Mio. EUR 0,5 d)
Nouvelles Verreries de Momignies France S.A.R.L, Fourmies (Frankreich) h) 99,00% Mio. EUR 0,0 0,01
Gerresheimer Zaragoza S.A., Epila (Spanien) 99,82% Mio. EUR 7,1 -0,54
Scherf Präzision Europa GmbH, Meiningen-Dreissigacker 100,00%g) Mio. EUR 4,2 0,31
Société Parachèvement du Nord S.A.R.L. en liquidation judiciaire, Fourmies (Frankreich) f) 99,00% Mio. EUR
VR-Leasing SALMO GmbH & Co. KG, Eschbornc),e),i) 100,00% Mio. EUR -0,3 0,00
Amerika
Gerresheimer Buenos Aires S.A., Buenos Aires (Argentinien) 99,82% Mio. ARS 6,6 1,12
Gerresheimer Glass Inc. (Teilkonzern), Vineland, NJ (USA) 100,00% Mio. USD 90,8 3,0
Gerresheimer Mexiko Holding LLC., Wilmington, DE (USA) a),h) 100,00% Mio. USD 0,0 1,92
Gerresheimer MH Inc., Wilmington, DE (USA) a) 100,00% Mio. USD 18,7 1,95
Gerresheimer Plásticos São Paulo Ltda., São Paulo (Brasilien) 100,00% Mio. BRL 49,2 -0,68
Gerresheimer Querétaro S.A., Querétaro (Mexiko) a) 100,00% Mio. MXN 18,7 2,00
Kimble Chase Life Science and Research Products LLC., Vineland, NJ (USA)a) 51,00% Mio. USD
Kimble Kontes LLC., Vineland, NJ (USA) a) 100,00%g) Mio. USD
Kontes Mexico S. de R.L. de C.V., Querétaro (Mexiko) a) 100,00%g) Mio. MXN 52,3 3,58
Nouvelles Verreries de Momignies Inc., Larchmont, NY (USA) f) 99,00% Mio. USD
Gerresheimer Wilden Comércio de Sistemas Plásticos Medicinais Brasil Ltda., São Paulo (Brasilien) 100,00% Mio. BRL 11,2 -0,05
Gerresheimer Wilden Plastics (USA) LP, Peachtree City, Georgia (USA) 100,00% Mio. USD 3,0 -2,04
Gerresheimer Wilden Plastics Inc., Peachtree City, Georgia (USA) h) 100,00% Mio. USD 0,0 -0,02
Assoziierte Unternehmen
Beijing Gerresheimer Glass Co., Ltd., Huangcun, Peking (China) 45,70% Mio. RMB 64,1 1,94
Gerresheimer Wilden Tooling Services LLC, Peachtree City, Georgia (USA) d) 30,00% Mio. USD 0,3 0,11
Proform CNC Nastrojarna spol. s r.o., Horšovský Týn (Tschechien)c) 30,15% Mio. CZK 3,8 0,02

a) Die Gesellschaften werden konsolidiert im Teilkonzern Gerresheimer Glass Inc. ausgewiesen

b) Die Gesellschaften sind gemäß § 264 III HGB von der Aufstellung eines Lageberichtes und der Offenlegung des Jahresabschlusses befreit

c) Ergebnis unter TEUR 5

d) Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag

e) Die Gerresheimer Wilden GmbH ist Kommanditistin

f) Die Gesellschaft erstellt keinen Jahresabschluss mehr

g) Die Angaben über die Anteile stellen den direkten Beteiligungsanteil der Kimble Chase Life Science and Research Products LLC., Vineland, NJ (USA), dar

h) Eigenkapital unter 50 (Währung in '000)

i) Die Gesellschaft ist gemäß § 264b HGB von der Offenlegung des Jahresabschlusses befreit

Für die Umrechnung der in Landeswährung angegebenen Eigenkapital-Beträge in Euro kann der jeweilige Stichtagskurs herangezogen werden, der sich aus der folgenden Tabelle ergibt. Die angegebenen Ergebnisse können mit dem entsprechenden Durchschnittskurs umgerechnet werden.

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
Angaben in EUR 30.11.2009 2009
--- --- ---
1 ARS 0,1747 0,1954
1 BRL 0,3809 0,3519
1 CHF 0,6635 0,6629
1 CZK 0,0383 0,0379
1 DKK 0,1344 0,1343
1 GBP 1,0970 1,1211
1 MXN 0,0516 0,0533
1 PLN 0,2413 0,2322
1 RMB 0,0975 0,1057
1 SEK 0,0957 0,0942
1 USD 0,6656 0,7223

Organe

Aufsichtsrat

Geschäftsjahr 2009 (1.12.2008 – 30.11.2009)

Gerhard Schulze

Vorsitzender des Aufsichtsrats Diplom-Betriebswirt, Mönchengladbach

b) Wickeder Westfalenstahl GmbH (Vorsitzender)

WiBo Holding GmbH (Vorsitzender)
Gottlieb Förster

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Gewerkschaftssekretär der IG Bergbau, Chemie, Energie, Hannover

a) Aurubis AG

Chemie Pensionsfonds AG (bis 31. Mai 2009)

b) Currenta GmbH & Co. OHG (stellvertretender Vorsitzender)
Lydia Armer

Vorsitzende des Betriebsrats der Gerresheimer Wilden GmbH, Pfreimd

a) Gerresheimer Wilden GmbH
Günter Fehn

Vorsitzender des Betriebsrats der Gerresheimer Tettau GmbH, Tettau
Olaf Grädler

Leiter Personalwesen der Gerresheimer Bünde GmbH, Bünde

b) AG der Wirtschaft für berufliche Weiterbildung im Kreis Herford e.V.

Arbeitgeberverband der deutschen Glasindustrie (Sozialausschuss)
Reiner Ludwig

Vorsitzender des Betriebsrats der Gerresheimer Lohr GmbH, Lohr
Hans Peter Peters

Vice Chairman Lincoln International Group, Frankfurt am Main

b) Lincoln International AG (Vorsitzender) (bis 1. Oktober 2009)

Lincoln International S.A.S., Frankreich (Vorsitzender)

Lincoln International LLP., Großbritannien

Deutsches Aktieninstitut e.V.

German Mid-cap Fonds (GMF) (Vorsitzender)

Ondas Media S.A., Spanien
Dr. Gerhard Prante

Pensionierter Agrarwissenschaftler, Hofheim

a) Bayer CropScience AG

Allessa Chemie GmbH

b) Lincoln International AG
Doug Rogers

Managing Partner, International Healthcare Partners, New York

b) Charles River Laboratories International Inc., USA
Harald Sikorski

Stellvertretender Landesbezirksleiter des Landesbezirks Bayern der IG Bergbau, Chemie, Energie, München

a) Südsalz GmbH
Theodor Stuth

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neuss

b) Wickeder Westfalenstahl GmbH

WiBo Holding GmbH (seit 1. April 2009)
Udo J. Vetter

Pharmazeut und geschäftsführender Gesellschafter der UV-Cap GmbH & Co. KG, Ravensburg

a) EDT AG (Vorsitzender)

ITM AG (Vorsitzender)

b) Vetter Pharma Fertigungs GmbH & Co. KG (Vorsitzender)

Paschal Werk G. Maier GmbH (Vorsitzender)

Medisynthana GmbH (Vorsitzender)

Atoll GmbH (Vorsitzender)

HSM GmbH & Co. KG

SeaLionPharma Pte. Ltd., Singapur

Gland Pharma Pte. Ltd., Indien

a) Mitgliedschaft in anderen nach deutschen Gesetzen zu bildenden Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Vorstand

Geschäftsjahr 2009 (01.12.2008 – 30.11.2009)

Dr. Axel Herberg

Vorstandsvorsitzender

a) Gerresheimer Tettau GmbH (Stellvertretender Vorsitzender)

Gerresheimer Wilden GmbH (Stellvertretender Vorsitzender)

b) Gerresheimer Boleslawiec S.A., Polen (Stellvertretender Vorsitzender) (bis 18. Juni 2009)

Gerresheimer Pisa S.p.A., Italien

Gerresheimer Glass Inc., USA (Vorsitzender)

Gerresheimer Momignies S.A., Belgien

Gerresheimer Querétaro S.A., Mexico

Gerresheimer Denmark A/S, Dänemark

Gerresheimer Vaerloese A/S, Dänemark

Gerresheimer Zaragoza S.A., Spanien

Gerresheimer Plásticos São Paulo Ltda., Brasilien (bis 3. August 2009)
Dr. Max Raster

b) Gerresheimer Boleslawiec S.A., Polen (Vorsitzender)

Gerresheimer Pisa S.p.A., Italien (Vorsitzender)

Gerresheimer Chalon S.A., Frankreich

Gerresheimer Glass Inc., USA

Gerresheimer Querétaro S.A., Mexiko (Vorsitzender)

Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Glass (Danyang) Co. Ltd., China (Vorsitzender)

Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Packaging (Zhenjiang) Co. Ltd., China (Vorsitzender)
Uwe Röhrhoff

a) Gerresheimer Tettau GmbH (Vorsitzender)

b) Gerresheimer Glass Inc., USA

Gerresheimer Momignies S.A., Belgien (Vorsitzender)

Beijing Gerresheimer Glass Co. Ltd., China

Kimble Bomex (Beijing) Glass Co. Ltd., China (Vorsitzender)

Kimble Bomex (Beijing) Labware Co. Ltd., China (Vorsitzender)

Kimble Chase Life Science and Research Products LLC, USA (Vorsitzender)
Andreas Schütte

(seit 1. Mai 2009)

a) Gerresheimer Wilden GmbH (Vorsitzender) (seit 15. Mai 2009)

b) Gerresheimer Denmark A/S, Dänemark (Vorsitzender) (seit 28. Mai 2009)

Gerresheimer Vaerloese A/S, Dänemark (Vorsitzender) (seit 28. Mai 2009)

Gerresheimer Zaragoza S.A., Spanien (stellvertretender Vorsitzender) (seit 26. Mai 2009)

Gerresheimer Plásticos São Paulo Ltda., Brasilien (seit 3. August 2009)

Gerresheimer Boleslawiec S.A., Polen (seit 18. Juni 2009)
Hans-Jürgen Wiecha

a) Gerresheimer Tettau GmbH

Gerresheimer Wilden GmbH

b) Gerresheimer Boleslawiec S.A., Polen

Gerresheimer Pisa S.p.A., Italien

Gerresheimer Chalon S.A., Frankreich

Gerresheimer UK Ltd., Großbritannien

Gerresheimer Glass Inc., USA

Gerresheimer Momignies S.A., Belgien

Gerresheimer Querétaro S.A., Mexiko (seit 15. Januar 2009)

Gerresheimer Denmark A/S, Dänemark

Gerresheimer Vaerloese A/S, Dänemark

Gerresheimer Zaragoza S.A., Spanien

Gerresheimer Plásticos São Paulo Ltda., Brasilien

Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Glass (Danyang) Co. Ltd., China

Gerresheimer Shuangfeng Pharmaceutical Packaging (Zhenjiang) Co. Ltd., China

a) Mitgliedschaft in anderen nach deutschen Gesetzen zu bildenden Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Gerresheimer AG

Benrather Straße 18-20

40213 Düsseldorf

Deutschland

Tel +49 211 61 81-00

Fax +49 211 61 81-295

E-Mail [email protected]

www.gerresheimer.com

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gerresheimer AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2008 bis 30. November 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Gerresheimer AG, Düsseldorf, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Düsseldorf, den 18. Januar 2010

**Deloitte & Touche GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ulrich Harnacke, Wirtschaftsprüfer

Hans Peter Bork, Wirtschaftsprüfer

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Düsseldorf, 18. Januar 2010

Der Vorstand

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Die Gerresheimer AG hat den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 seit der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2008 mit den dort genannten Ausnahmen entsprochen.

Den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der geltenden Fassung vom 18. Juni 2009 wird die Gerresheimer AG mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

1. Ziffer 3.8 Absatz 3 Kodex (Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder bei D&O-Versicherung)

Die von der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht derzeit keinen Selbstbehalt vor. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Verlängerung der D&O-Versicherung einen Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds zu vereinbaren.

2. Ziffer 4.2.3 Abs. 4 und 5 Kodex (Caps bei Vorstandsverträgen)

Die Vereinbarung von Caps bei Vorstandsverträgen soll nach Ansicht der Gesellschaft den jeweiligen individuellen Vertragsverhandlungen vorbehalten bleiben.

3. Ziffer 4.2.5 Kodex (Individualisierter Ausweis der Vergütung des Vorstands)

Die Gesellschaft weist die Vergütung des Vorstands aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2007 nicht individualisiert aus.

4. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Kodex (Variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)

Die Gesellschaft hält eine angemessene feste Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder für besser geeignet, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.

5. Ziffer 6.6 Kodex (Angabe des Aktienbesitzes von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern)

Eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Veröffentlichung der von Organmitgliedern an der Gesellschaft gehaltenen Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente im Corporate Governance Bericht erfolgt nicht. Die Gesellschaft ist der Überzeugung, dass mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften ausreichende Transparenz gegeben ist.

Die vorangegangene Entsprechenserklärung vom 9. September 2008 ist ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gerresheimer.com zugänglich.

9. September 2009

GERRESHEIMER AG

für den Aufsichtsrat

Gerhard Schulze

für den Vorstand

Dr. Axel Herberg

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2009 intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen. Zu diesen zählen Beratungen auf der Basis regelmäßiger, zeitnaher und umfassender Informationen durch den Vorstand, die Einbindung des Aufsichtsrats in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sowie die notwendige Überwachung der Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat ließ sich eingehend über die wirtschaftliche Entwicklung und die finanzielle Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance unterrichten. Nach gründlicher Prüfung und Beratung gab er sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich war. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dessen Vorsitzenden. Dieser unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden laufend und zeitnah über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen.

Personelle Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2008 wurde Theodor Stuth zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung von Theodor Stuth erfolgte bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet. Um sich gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der ordentlichen Hauptversammlung zur Wiederwahl zu stellen, legte Theodor Stuth mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. April 2009 sein Mandat als Mitglied im Aufsichtsrat der Gerresheimer AG nieder. In dieser Hauptversammlung wurde er für die Dauer seiner vorangegangenen gerichtlichen Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied und in der anschließenden Aufsichtsratssitzung am 29. April 2009 erneut zum Mitglied und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt.

In seiner Sitzung am 29. April 2009 bestellte der Aufsichtsrat Andreas Schütte zum zusätzlichen Vorstandsmitglied. Neben ihm gehörten im Geschäftsjahr 2009 Dr. Axel Herberg (Vorsitzender), Dr. Max Raster, Uwe Röhrhoff und Hans-Jürgen Wiecha dem Vorstand der Gesellschaft an.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr 2009 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand berichtete regelmäßig über die Geschäftslage des gesamten Unternehmens.

In der Aufsichtsratssitzung am 16. Februar 2009 wurden der Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Aufsichtsrats gebilligt. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Ferner beschloss der Aufsichtsrat ein überarbeitetes Jahresbudget für das Geschäftsjahr 2009.

Der Aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung am 29. April 2009 Andreas Schütte zum weiteren Mitglied des Vorstands und änderte den Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Zusätzlich wählte der Aufsichtsrat Theodor Stuth erneut zum Mitglied und zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

In der Aufsichtsratssitzung am 9. September 2009 beschäftigte sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz, den Änderungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Beauftragung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009. In dieser Sitzung erörterte der Aufsichtsrat auch die Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzung vom 24. November 2009 bildeten die Unternehmensstrategie, die mittelfristige Planung des Konzerns und die Zustimmung zum Budget für das Geschäftsjahr 2010.

Sitzungen der Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet: den Vermittlungsausschuss nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Diese Ausschüsse bereiten Themen zur Beschlussfassung im Plenum des Aufsichtsrats vor und sind in bestimmten Fällen auch selbst entscheidungsbefugt. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses bestehen die Ausschüsse aus jeweils zwei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Nominierungsausschuss hat drei Mitglieder und ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt.

Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie – nach einer Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat infolge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung – die Entscheidungen über die Vorstandsvergütung. Anstelle des Aufsichtsrats entscheidet der Präsidialausschuss unter anderem über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder. Der Präsidialausschuss tagte in vier Sitzungen am 16. Februar 2009, 29. April 2009, 9. September 2009 und 23. November 2009. Er beschloss den Abschluss des Anstellungsvertrags mit Andreas Schütte, die Verlängerung des Anstellungsvertrags mit Dr. Max Raster und weitere Veränderungen von Anstellungsverträgen. Ferner befasste sich der Präsidialausschuss mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und beriet Maßnahmen zur Neugestaltung der Vergütungsstruktur des Vorstands.

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses zählen insbesondere die Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie die Erörterung der Quartalsfinanzberichte und des Halbjahresfinanzberichts. Ferner befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss tagte in fünf Sitzungen am 16. Februar 2009, 1. April 2009, 14. Juli 2009, 9. September 2009 und 13. Oktober 2009. Er beriet schwerpunktmäßig die Berichte über die Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2008 sowie die Quartalsfinanzberichte und den Halbjahresfinanzbericht 2009. Ferner befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Wechsel des Abschlussprüfers von der Ernst & Young AG zur Deloitte & Touche GmbH, der Unabhängigkeit des neuen Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Festlegung und Überwachung des Prüfungsablaufs und der Prüfungsschwerpunkte einschließlich der Vereinbarung des Prüfungshonorars. Zudem behandelte der Prüfungsausschuss die Ausgestaltung des Gerresheimer Compliance Programms.

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für seine Empfehlungen an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Besetzung der Aufsichtsratsmandate vor. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss haben im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht getagt.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Standards fortlaufend beobachtet. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat berichtet der Vorstand der Gesellschaft über die Corporate Governance des Gerresheimer Konzerns auf den Seiten 14 bis 19 des Geschäftsberichts. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 9. September 2009 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Jahresabschluss und Konzernabschluss 2009

Die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009 ebenso wie den Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gerresheimer AG, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns, der Konzernabschluss und der Konzern-Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Prüfungsausschuss hat die Dokumente in seiner Sitzung am 8. Februar 2010 im Detail erörtert und geprüft sowie Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat ausgesprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gerresheimer AG, den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns, den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht sowie die hierzu erstatteten Prüfungsberichte des Abschlussprüfers in der Aufsichtsratssitzung am 9. Februar 2010 geprüft. Der Abschlussprüfer war bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats anwesend und berichtete über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er stand für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erklärt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konzern- und Beteiligungsgesellschaften für ihren Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Gerresheimer Konzerns im Geschäftsjahr 2009.

Düsseldorf, den 9. Februar 2010

Gerhard Schulze, Vorsitzender des Aufsichtsrats

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der Gerresheimer AG für das Geschäftsjahr 2009 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gerresheimer AG Konzern hat im Berichtsjahr ein positives Konzernergebnis von T EUR 6.962 (Vorjahr: T EUR 4.510) erzielt. Insgesamt weist der Gerresheimer AG Konzern ein Eigenkapital in Höhe von EUR 480,2 Mio. (Vorjahr: EUR 479,1 Mio.) aus. Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Dividende von EUR 12,6 Mio. für das Geschäftsjahr 2008 ausgeschüttet. Dies entspricht einer Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie.