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GELSENWASSER AG Management Reports 2020

Jul 3, 2020

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Management Reports

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GELSENWASSER AG

Gelsenkirchen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

Inhalt

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich

1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition

1.3.1 Absatzmärkte

1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt

1.4 Unternehmensziele

1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/ Abwasser

2.1.2 Rahmenbedingungen Energie

2.2 Branchenentwicklung

2.2.1 Wasser

2.2.2 Energie

2.3 Geschäftsverlauf des Gelsenwasser-Konzerns und der GELSENWASSER AG

2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie

2.3.3 Wasser- und Energieabsatz

2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns

2.4 Lage des Konzerns

2.4.1 Ertragslage

2.4.2 Finanzlage

2.4.3 Vermögenslage

2.4.4 Ist-Plan-Vergleich

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

2.7 Lage der GELSENWASSER AG

2.7.1 Ertragslage

2.7.2 Finanzlage

2.7.3 Investitionen

2.7.4 Vermögenslage

2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG

2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG

2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung der GELSENWASSER AG (ungeprüft)

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen

3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern

3.1.3 Investitionen

3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

3.2.3 Risiken aus Finanzinstrumenten

3.2.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

3.2.5 Darstellung der wesentlichen Chancen

4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

4.4 Change-of-Control-Klauseln

5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

5.1 Vergütung des Vorstands

5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, ein anteilig einbezogenes Unternehmen, 64 Unternehmen, die mithilfe der Equity-Methode bewertet werden, sowie 40 übrige Beteiligungen.

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG (GWAG) werden zum 31. Dezember 2019 als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen (CPG)
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden (GWDD)
GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen (GWN)
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg (GWM)
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg (GWSD)
NGW GmbH, Duisburg (NGW)
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (VGW)
WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen (WFA)

Darüber hinaus wird die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) - wie im Vorjahr - mit einem Anteil von 50 % in den Konzernabschluss einbezogen.

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden - Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen - mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt zum 31. Dezember 2019 über die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Die GELSENWASSER AG gliedert ihr Geschäft sowohl in der internen Managementberichterstattung als auch in der externen Berichterstattung seit dem Ende des Geschäftsjahres 2019 in fünf Segmente: Wasser, Abwasser, Energienetze, Energievertrieb sowie Beteiligungen & Sonstiges.

Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Beteiligungen, die eindeutig dem Trinkwassergeschäft zuzuordnen sind. Dieses Segment beinhaltet neben den Beteiligungen (einschließlich der Wasserwerke Westfalen GmbH) somit insbesondere die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH.

Im Segment Abwasser werden die Aktivitäten der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Abwasser sowie Beteiligungen im Abwassergeschäft zusammengefasst.

Das Segment Energienetze besteht im Wesentlichen aus den Gas- und Stromnetzaktivitäten der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie Beteiligungen an Energienetzgesellschaften.

Das Segment Energievertrieb setzt sich vor allem aus dem Ein- und Verkauf von Erdgas, Strom und Wärme an Haushaltskunden, Sondervertragskunden und Weiterverteiler zusammen. In diesem Segment werden insbesondere die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH und der WESTFALICA GmbH sowie die Beteiligungen, die schwerpunktmäßig im Energievertrieb tätig sind, erfasst.

Zum Segment Beteiligungen & Sonstiges gehören alle Beteiligungen, die nicht eindeutig einem der übrigen vier Segmente zugeordnet werden können. Das betrifft hauptsächlich die Beteiligungen an Stadtwerken. Darüber hinaus werden z. B. die Vermietungsaktivitäten der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH in diesem Segment ausgewiesen.

1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich

Im Geschäftsjahr 2019 hat es im Gelsenwasser-Konzern - abgesehen von der teilweisen Veräußerung des Beteiligungsanteils an der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH - keine wesentlichen Veränderungen im Beteiligungsbereich gegeben.

1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition

1.3.1 Absatzmärkte

Schwerpunkte des Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und Polen beteiligt.

1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt

Allgemeine Darstellung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) gehen wie auch in den vergangenen Jahren davon aus, dass auf den Einzelhandelsmärkten für Strom und Gas kein Anbieter marktbeherrschend ist. 1 Hier setzt sich der Trend der abnehmenden Marktkonzentration weiter fort.

Der kumulierte Marktanteil der vier absatzstärksten Stromanbieter ist in 2018 gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken und liegt für die Belieferung von leistungsgemessenen Stromkunden bei rund 24 % und für die Belieferung von nichtleistungsgemessenen Stromkunden bei rund 31 %. Der aggregierte Marktanteil der vier absatzstärksten Gasunternehmen beträgt für das Jahr 2018 rund 31 % bei leistungsgemessenen und 23 % bei nichtleistungsgemessenen Gaskunden.

Im Jahr 2018 waren bundesweit 1.485 Unternehmen als Stromlieferanten und 1.028 Unternehmen als Gaslieferanten tätig. Dabei hat sich in 2018 im Vergleich zum Vorjahr die Auswahlmöglichkeit für Strom- und Gaskunden weiter verbessert. Im Jahr 2018 standen in 89 % aller Netzgebiete mehr als 50 Stromanbieter bzw. in 94 % aller Netzgebiete mehr als 50 Gasanbieter zur Auswahl. Im bundesweiten Durchschnitt konnten Haushaltskunden zwischen 132 verschiedenen Stromanbietern und 104 Gasanbietern wählen.

Die Anzahl der Lieferantenwechsel Strom bei Haushaltskunden lag in 2018 bei 10,2 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Im Gasbereich haben rund 1,5 Mio. Haushaltskunden im Jahr 2018 ihren Gaslieferanten gewechselt, was einer anzahlbezogenen Lieferantenwechselquote von 11,5 % entspricht (Vorjahr: 11,8 %). Dabei ist zu beobachten, dass sich Haushaltskunden bei einem Umzug oder Neueinzug immer häufiger direkt für einen anderen Gaslieferanten entscheiden, der nicht der örtliche Grundversorger ist.

Auswirkung auf den Gelsenwasser-Konzern

Die Kundenzahlen im Stromvertrieb steigen im Gelsenwasser-Konzern weiter kontinuierlich an. Die Anzahl der mit Strom belieferten Haushaltskunden stieg von Januar bis Dezember 2019 um rund 5,3 % bzw. 2.447 Kunden.

Im Gasbereich wurde der bereits im Frühjahr des Jahres 2018 einsetzende Aufwärtstrend, wenn auch reduziert, beibehalten: Von Januar bis Dezember 2019 konnten im Haushaltskundenbereich netto weitere 360 Gaskunden gewonnen werden; das entspricht einem Zuwachs von rund 0,4 %.

1.4 Unternehmensziele

Mit dem Jahr 2019 begann die Zeit der Energieversorgung ohne Steinkohlebergbau in Deutschland. Für Gelsenwasser ist damit eine bedeutsame Ära abgeschlossen: Am 28. Januar 1887 wurde die GELSENWASSER AG als das "Wasserwerk für das nördliche westfälische Kohlenrevier" ins Leben gerufen. Ohne Steinkohle würde es Gelsenwasser dementsprechend gar nicht geben. Aber die Geschichte der Steinkohle war auch Treiber für die Veränderung von Gelsenwasser.

Weiterentwicklung hat daher bei Gelsenwasser Tradition. Neben der Versorgung von Privathaushalten und Industrie mit Wasser ist heute auch die Versorgung mit Erdgas, Strom und Wärme sowie die Entsorgung von Abwasser eine wesentliche Geschäftsgrundlage von Gelsenwasser.

Als kommunaler Fachpartner ist es für Gelsenwasser oberstes Unternehmensziel, die bestehenden Wasser- und Energiekonzessionen sowie Beteiligungen zu sichern und neue hinzuzugewinnen. So hat sich Gelsenwasser beispielsweise mit 25,1 % an der GELSEN - NET Kommunikationsgesellschaft mbH, einem IT-Dienstleister in Gelsenkirchen, beteiligt und sich somit auch dem Geschäftsfeld der Breitbandversorgung angenommen. Zudem pflegt Gelsenwasser weiterhin die kommunalen Energieeffizienz-Netzwerke am Niederrhein, im Münsterland und in Ostwestfalen und erbringt rund um diese Themen Dienstleistungen für ihre Partner. Gelsenwasser tritt den Geschäftspartnern gegenüber als kompetenter Fachpartner auf, der sein umfassendes Know-how dazu nutzt, individuelle Lösungspakete anzubieten, um den Herausforderungen in den Bereichen Wasser, Abwasser und Energie erfolgreich zu begegnen. Eine übergreifende Bündelung der Kompetenzen von Gelsenwasser, um Kunden umfassende Lösungen anbieten zu können, wird weiter forciert.

Gelsenwasser sieht sich weiterhin als aktiven Bestandteil der Energiewende. Deswegen ist das Geschäftsfeld der dezentralen und erneuerbaren Energien von großer Bedeutung für Gelsenwasser. Nach wie vor ist Gelsenwasser im Bereich Windenergie sehr aktiv und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Quartiersentwicklung.

Hohe Qualität ist in vielen Belangen ein wichtiges Ziel für Gelsenwasser, sowohl in der Versorgungssicherheit von Wasser, Gas oder Strom als auch bei der umweltschonenden Entsorgung von Abwasser. Grundsätzlich hat Gelsenwasser ihr Tochterunternehmen, die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, beauftragt, sich vollumfänglich um die Kontrolle der Wasserqualität zu kümmern. Um dem hohen Stellenwert des Themas Trinkwasserqualität noch stärker Rechnung zu tragen, hat Gelsenwasser im Berichtsjahr eine neue Abteilung zur unternehmens- und bereichsübergreifenden ganzheitlichen Bearbeitung von Trinkwasserqualitätsfragen gegründet. Kernthemen sind die übergeordnete Aufarbeitung und Darstellung von Themen zur Wasserqualität - sowohl intern als auch extern. Gelsenwasser strebt eine offene, transparente und nachvollziehbare Kommunikation von Trinkwasserqualitätsfragen an und prägt damit die Branche.

Qualitativ hochwertige Produkte zu angemessenen Preisen anzubieten ist unser Weg, um Kundenzufriedenheit sicherzustellen. So hat in diesem Jahr der Energievertrieb einen eigenen Auftritt bekommen, der die blau-grüne Markenstruktur schärfen soll. Mit Erenja wurde im Berichtsjahr eine neue Energiemarke der GELSENWASSER AG erfolgreich im Markt eingeführt. Mit einem modernen Design und an den Kundenbedürfnissen orientierten Produkten und Dienstleistungen wurde Erenja im April 2019 gelauncht. Bei den beiden Vertriebsgesellschaften NGW und Westfalica ist eine Design- und Produktanpassung für das erste Halbjahr 2020 geplant.

Mit individuellen Produkten und Dienstleistungen sowie maßgeschneiderten Services stellt Gelsenwasser ihre Kunden zukünftig noch mehr in den Mittelpunkt und will ihnen ein Energieerlebnis bieten. Ein Schwerpunkt ist dabei das Thema E-Mobilität - im Frühjahr startete Erenja eine E-Roller-Initiative im Münsterland und im Ruhrgebiet, im Herbst bot Erenja ihren Stromkunden vergünstigte Elektroautos an. Im Jahr 2019 nahm Gelsenwasser zudem zehn Ladesäulen in Betrieb.

Der Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt ist Gelsenwasser ein wesentliches Anliegen. Dafür arbeitet Gelsenwasser partnerschaftlich mit Kunden, Kommunen und allen weiteren Beteiligten zusammen. Auch die eigenen Aktivitäten richtet Gelsenwasser am Umweltgedanken aus: Bei Neuanschaffungen für die Fahrzeugflotte werden beispielsweise grundsätzlich Elektroautos bevorzugt, bereits 48 Autos der Flotte fahren ausschließlich mit Strom. Außerdem hat Gelsenwasser sich an der Kueppers Solutions GmbH beteiligt, einem Unternehmen, das Pilotprojekte zur Nutzung von Wasserstoff in Produktionsprozessen durchführt. Der bisherige Energieträger für die Prozesswärme in der Metallveredelung ist Erdgas - der umweltfreundlichste fossile Energieträger. Um aber CO2 in größerem Umfang einzusparen, soll das Erdgas zukünftig schrittweise durch Wasserstoff ersetzt werden. Wasserstoff kann bei der Umwandlung von überschüssigem, regenerativ erzeugtem Strom durch Elektrolyse entstehen und gespeichert werden. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit stellen einen Ausgangspunkt für zukünftige Geschäftsmodelle der deutschen Energiewirtschaft dar und leisten mit den ermittelten CO2-Einsparpotenzialen einen Beitrag zur Energiewende.

Im Geschäftsjahr 2019 hat Gelsenwasser ihren Gründerwettbewerb zum ersten Mal nicht alleine veranstaltet, sondern in Kooperation mit der Stadtwerke Bochum GmbH, der DEW21 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH und der Stadtwerke Essen AG, um Synergieeffekte heben zu können und das gute Verhältnis zu diesen Unternehmen weiter zu stärken. Daraus haben sich weitere Kooperationen ergeben, beispielsweise mit einem jungen Unternehmen, das Sensoren zur Luftqualitätsmessung auslesen und schnell und einfach auswerten kann. Mit der PHYSEC GmbH (PHYSEC), dem Gewinner des ersten Gründer-Wettbewerbs, hat sich eine langjährige Zusammenarbeit ergeben. Inzwischen weist PHYSEC auf vielversprechende junge Unternehmen hin und berät Gelsenwasser in der möglichen Zusammenarbeit mit diesen.

Gelsenwasser sieht großes Potenzial in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Voraussetzung für neue Produkte in diesem Bereich sind häufig schnell verfügbare und zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten. Gelsenwasser erarbeitet gemeinsam mit PHYSEC ein Produkt zur kostengünstigen und sicheren Zählerfernauslesung, das sich als Basis für datenbasierte Produkte eignet, und hat im Berichtsjahr in Gelsenkirchen ein flächendeckendes LoRaWAN-Funknetz in Zusammenarbeit mit der GELSEN - NET Kommunikationsgesellschaft mbH als Basis dafür aufgebaut. Gelsenwasser hilft ihren Mitarbeitern auf der Suche nach neuen Lösungen, indem sie Unterstützungsangebote zur Ausarbeitung erster Ideen bietet, Workshops zur Ideenfindung durchführt und Zeit sowie Raum zur Verfügung stellt, in denen neue Ideen gedeihen können.

1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem

Zur Steuerung des Konzerns setzt Gelsenwasser ein wertorientiertes Managementsystem ein.

Durch profitables, nachhaltiges Wachstum und Konzentration auf Geschäftsfelder, die hinsichtlich der Wettbewerbsposition und Leistungsfähigkeit nachhaltige Entwicklungschancen bieten, soll der Unternehmenswert gesichert und entwickelt werden.

Zentrales Instrument ist dabei ein integriertes Controlling. Mit der Konzeption aus jährlicher Unternehmensplanung und laufenden Controllingprozessen steuert Gelsenwasser die einzelnen Unternehmensaktivitäten und -bereiche.

Hierbei werden Entscheidungen über Investitionen, Innovationen, Markterschließungen und andere Projekte in ihren Auswirkungen auf die Unternehmenswertentwicklung offengelegt und kritisch hinterfragt. Durch den Planungsprozess, der bei Gelsenwasser bottom-up unter Einhaltung von Rahmenbedingungen verläuft, werden die dezentralen Verantwortungsbereiche unterstützt, integriert und es wird eine konzernweite Transparenz geschaffen.

Zentrale Steuerungskennzahlen und finanzielle Leistungsindikatoren des Gelsenwasser-Konzerns zur Begutachtung der Wertentwicklung sind das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und der ROCE (Return on Capital Employed, berechnet als Quotient aus dem betriebswirtschaftlichen EBIT und dem im Jahresdurchschnitt gebundenen verzinslichen Kapital) des Gelsenwasser-Konzerns. Für die Segmente im Gelsenwasser-Konzern ist das EBIT ebenfalls der wichtigste finanzielle Leistungsindikator. Das betriebswirtschaftliche EBIT ist das um neutrale Ergebniseffekte bereinigte EBIT und drückt den absoluten operativen Geschäftserfolg aus. Als neutrale Ergebniseffekte werden insbesondere Einmalerträge aus Anlagenabgängen oder Rückstellungsauflösungen sowie außerordentliche Aufwendungen aus Anlagenabgängen oder Wertminderungen von Beteiligungen klassifiziert. Der ROCE misst den Erfolg in Relation zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Bei der Ermittlung des durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapitals, das im Wesentlichen aus Eigenkapital, Leasingverbindlichkeiten und langfristigen Rückstellungen besteht, werden verzinsliche finanzielle Vermögenswerte (z. B. Leihgelder, Warentermingeschäfte und Finanzierungsleasing) in Abzug gebracht. Neben den finanziellen Kennzahlen werden regelmäßig unterjährig die Kundenzahlen und Mengenentwicklungen analysiert.

Zentrale Steuerungskennzahl und finanzieller Leistungsindikator für die GELSENWASSER AG ist das EBIT.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/ Abwasser

Niedrigwassersituation 2019

Der ungewöhnlich heiße und trockene Sommer 2019 hat die Wasserversorgung in NRW erneut vor besondere Herausforderungen gestellt. Bereits das Jahr 2018 zeichnete sich durch Temperaturrekorde, eine über acht Monate anhaltende Trockenheit und sehr hohen Wasserbedarf aus. Die eher nassen Monate Dezember 2018 und Januar bis März 2019 brachten die erhofften, überdurchschnittlichen Niederschläge und Abflussmengen, um die Oberflächengewässer und Talsperren wieder zu füllen. Für die Böden und das Grundwasser reichten diese Niederschläge aber nicht zur gewünschten Regeneration aus. Die zu trockenen Monate von April 2019 bis September 2019 ließen die Grundwasserstände weiter sinken und erhöhten die dann extreme Bodentrockenheit. Im Jahr 2019 wurden an etwa 20 % der Messstellen der GELSENWASSER AG die tiefsten Grundwasserstände seit Beginn der Aufzeichnungen gemessen. Die große Hitze insbesondere im Juli 2019 führte sowohl bei Tarif- als auch bei Großkunden zu hohem Wasserbedarf. Dieser stieg von 127 auf 131 Liter pro Kopf und Tag an, nachdem er in den letzten Jahrzehnten stets gesunken war. Der Spitzentag für die Wasserabgabe war der 24. Juli 2019 mit einer Tagessumme von 384 Tsd. m 3 Trinkwasser allein im Wasserwerk Haltern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser war zu jeder Zeit sichergestellt.

Die hohen Tagesfördermengen bedeuteten für Mitarbeiter und Anlagen große Herausforderungen. Da bei Gelsenwasser der Anteil des Oberflächenwassers an der Gewinnung zur Trinkwasserversorgung recht hoch ist, war das "Niedrigwassermanagement" in den Talsperren Haltern und Hullern und in den Talsperren des Ruhrverbands von großer Bedeutung. Im Zulauf zur Talsperre Haltern wurden die niedrigen Abflussmengen der Stever durch Kanalwasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ergänzt. An den Ruhrtalsperren sorgte eine Reduzierung der Mindestabflussmengen für ausreichende Reserve von Talsperrenwasser für die trockenen Monate.

Klimaexperten zufolge werden weitere Jahre mit extremen Witterungsereignissen 2 folgen. Die nötigen Instrumente, wie ein angepasstes Niedrigwasser- und Talsperrenmanagement sowie Verbundlösungen bei Wasserwerken, will Gelsenwasser daher weiter verbessern.

Nationaler Wasserdialog des Bundesumweltministeriums

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat im Frühjahr 2019 den "nationalen Wasserdialog" 3 angestoßen. Im Rahmen dieses Austausches von Fachexperten möchte das Ministerium spätestens 2020 eine Strategie für eine zukunftsfähige deutsche Wasserwirtschaft bis 2050 erarbeiten. Das Themenspektrum umfasst die Felder "Vernetzte Infrastrukturen", "Risikofaktor Schadstoffe", "Landwirtschaft und Verbraucherschutz", "Renaturierung und Naturschutz" sowie "Wasserwirtschaft und Gesellschaft". Auch aktuelle Gesichtspunkte wie der Umgang mit anthropogenen Spurenstoffen und Mikroplastik, die Minimierung von Einträgen aus der Landwirtschaft in die Gewässer sowie der Klimawandel und die Zunahme von Niedrigwasser und Hitzewellen werden berücksichtigt. Aufgrund der Bedeutung der Themen für die Qualität der Gewässer ist Gelsenwasser mit eigenen Experten im Dialog vertreten.

Anforderungen an die zukünftige Grubenwasserhaltung der RAG

Nachdem im Jahr 2018 mit Prosper-Haniel die letzte Zeche in NRW geschlossen wurde, müssen die Schächte und Stollen der Bergwerke nicht mehr in der bisherigen Weise frei von Grubenwasser gehalten werden. Die entscheidenden Fragen sind, wie weit das Grubenwasser in den nächsten Jahrzehnten ansteigen darf und in welchem Umfang in dem vom Bergbau beeinflussten Ruhrrevier und in den Bergsenkungsgebieten bis in alle Ewigkeit Grubenwasser gehoben werden muss. Hierzu hat die Ruhrkohle AG im Jahr 2014 ein Konzept vorgelegt. Dieses soll nun in die Tat umgesetzt werden.

Der geplante Grubenwasseranstieg führt zu Einsparungen von Energie, weil die Pumpen abgestellt werden. Das ansteigende Grubenwasser verdrängt aber die in den Grubengebäuden vorhandenen Grubengase und lässt das darüber befindliche Deckgebirge aufgrund des Auftriebs aufsteigen. Die Folge sind mögliche Methangasaustritte an der Erdoberfläche und Geländeanhebungen bis hin zu Auswirkungen auf Gebäude und Infrastruktur. Zudem besteht die Gefahr, dass salzhaltiges Grubenwasser in wasserführende Schichten eindringen kann, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, wie die Halterner Sande.

Die zukünftige Wasserhaltung und zugehörige Überwachung der Auswirkungen werden in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren des Bergbaus geregelt. Gelsenwasser bringt sich in diesen Prozess als Betroffene ein und fordert,

dass die zukünftige Grubenwasserhaltung zu keiner Zeit die zur Trinkwasserversorgung genutzten Wasservorkommen schädigen darf,
dass deshalb zwischen dem Grubenwasser und den Halterner Sanden ein ausreichender und dauerhafter Sicherheitsabstand einzuhalten ist,
dass für den Notfall eine alternative Wasserhaltung zur Verfügung stehen muss und
dass die Umweltauswirkungen unmittelbar und in einer nachvollziehbaren und transparenten Weise überwacht und öffentlich gemacht werden.

Klärschlammverwertung und Phosphorrecycling

Die im Jahr 2017 in Kraft getretenen Novellen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung) und der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) führen weiter zu starken Einschränkungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.

Vorhandene Verbrennungskapazitäten reichen nicht aus, um die Klärschlammmengen zu verwerten, die nicht mehr landwirtschaftlich ausgebracht werden können. Das Preisniveau für die Entsorgung hat bundesweit eine nie gekannte Höhe erreicht. Mangels Entsorgungsmöglichkeit müssen einige Kommunen ihren Klärschlamm sogar auf dem Kläranlagengelände zwischenlagern.

Diesem erwartbaren Engpass hat Gelsenwasser durch Entwicklung eigener Anlagenprojekte zur thermischen Klärschlammverwertung frühzeitig entgegengewirkt. Inzwischen befindet sich eine Anlage in Bitterfeld-Wolfen im Bau, die ab 2022 in der Region Sachsen-Anhalt/ Sachsen zu einer spürbaren Entlastung der Entsorgungslage führen wird. In Niedersachsen wird die in Bremen geplante Anlage ab 2023 Entlastung bringen.

Als Umweltunternehmen der Wasserwirtschaft ist es wichtig, Abfall zu vermeiden und Wertstoffkreisläufe zu schließen. Deshalb arbeiten wir auch für die spätestens ab 2029 geltende gesetzliche Pflicht zum Phosphorrecycling aus Klärschlamm an Lösungen. In Kooperation mit einem Patentinhaber wurde 2019 im Rahmen eines BMBF-Forschungsvorhabens ein Konzept zum regionalen Phosphorrecycling in der Region Bitterfeld-Wolfen entwickelt. Im Anschluss daran werden nun die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft, um das Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche großtechnisch zu realisieren.

Nationaler Spurenstoffdialog

Der Schutz natürlicher Wasserressourcen hat höchste Priorität. Nach wie vor setzt Gelsenwasser auf eine naturnahe Wassergewinnung unter dem Motto: "So viel Natur wie möglich, so wenig Technik wie nötig". Dieses Ziel ist nur durch vorsorgendes Handeln zu erreichen. Hierfür hat sich Gelsenwasser in den von der Bundesregierung initiierten nationalen Spurenstoffdialog 4 eingebracht. Dieser wurde im Frühjahr 2019 beendet und im Herbst 2019 in eine Pilotphase überführt. Gelsenwasser ist in dieser Phase weiterhin dabei, um sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip, in Verbindung mit verursachergerechtem Handeln, umgesetzt wird. Konkret wird es darum gehen, relevante Stoffspuren zu definieren und Strategien zur Vermeidung für deren Eintrag zu entwickeln.

In der Diskussion über Finanzierungsinstrumente für Vermeidungsmaßnahmen setzt sich Gelsenwasser für eine verursachergerechte Finanzierung ein, um die richtige Lenkungswirkung zu erreichen. Eine Finanzierung durch alle Bürger, z. B. über die Abwasserabgabe, verfehlt diese Wirkung. Die Branche hat eine verursacherbezogene Finanzierung vorgeschlagen, das Konzept wird nun sorgfältig und zielorientiert auf seine Umsetzbarkeit geprüft.

2.1.2 Rahmenbedingungen Energie

Europa

Die Europäische Union hat sich für das Jahr 2030 das Ziel gesetzt, die EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Dazu sollen die europäischen Strommärkte enger zusammenwachsen und fit gemacht werden für den europaweit ansteigenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien. Das "Clean Energy Package" 5 der Europäischen Union bildet zusammen mit Legislativakten im Klimabereich sowie im Gassektor den Rahmen für die Umsetzung der Energieunion und der europäischen Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030. Das Legislativpaket umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen.

Green Deal

Die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat direkt nach ihrer Wahl einen Green Deal für Europa versprochen. Ihr Hauptziel ist es, Europa zum "ersten klimaneutralen Kontinent der Welt" zu machen. Ihren ersten Vizepräsidenten Frans Timmermanns hat sie damit beauftragt, innerhalb der ersten 100 Amtstage der neuen Kommission einen Vorschlag für das erste europäische Klimagesetz zu machen. Die Festlegungen werden bereits im Jahr 2020 die Gesetzgebung für Strom und Gas beeinflussen.

Deutschland

Im Jahr 2019 wurden viele energiepolitische Prozesse in die Wege geleitet, die einen spürbaren Effekt auf das gesamte Energieversorgungssystem haben.

Deutschland hat sich dazu entschieden, verbindliche Klimaziele zu erreichen. Das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken, wird allerdings voraussichtlich verfehlt. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 6 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ziele für das Jahr 2030 erreicht werden. Geplant ist unter anderem, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 55 % zu reduzieren und aus der Kohle als Energieträger auszusteigen.

Am 15. November 2019 hat der Bundestag das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 und das Klimaschutzgesetz verabschiedet und damit den Rahmen neu justiert.

Das Programm enthält Maßnahmen für alle Sektoren, insbesondere für Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen und Investitionen will die Bundesregierung die Klimaziele sozialverträglich erreichen. Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 von 311 Mio. t CO2 (in 2018) auf 175 bis 183 Mio. t CO2 sinken 7 .

Seit dem Sommer 2019 gibt es den Entwurf für ein "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen", das den inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen in den betroffenen Regionen schafft. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". Die Vorschläge für einen Ausstieg aus der Braunkohleförderung, die die Kommission ebenfalls gemacht hat, sollen noch in Gesetzesform gegossen werden. Hier blieb es bislang nur bei Ankündigungen.

Nationale Wasserstoffstrategie (NWS)

Für die Bundesregierung soll CO2-freier Wasserstoff als klimaschonende Technologie zu einer wichtigen Säule der deutschen Energiewende werden. Der Wasserstoff-Dialog hat den Anspruch Klima-, Energie-, Industrie- und Innovationspolitik zu verbinden. Aus der Verbindung sollen Klimaschutztechnologien mit großer Wertschöpfung und zur Wohlstandssicherung entstehen. Bis Ende des ersten Quartals 2020 will die Bundesregierung eine eigene Wasserstoffstrategie vorlegen und dann auch Fördermaßnahmen vorstellen.

Dialogprozess Gas

Der Dialogprozess "Gas 2030" 8 wurde Ende 2018 vom Bundeswirtschaftsministerium gestartet. Ziel war es, gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Gesellschaft die zukünftige Rolle gasförmiger Energieträger bis 2030 zu diskutieren. Ergebnis ist, dass Erdgas noch für viele Jahre ein wichtiger Bestandteil des Energieversorgungssystems in Deutschland bleiben wird. Gas muss aber zunehmend CO2-neutral werden. Nur als CO2-neutraler Wasserstoff wird Gas auch in Zukunft eine Schlüsselrolle in unserer Volkswirtschaft spielen, so das Wirtschaftsministerium.

Energieversorgungsstrategie NRW 9

Die Energieversorgungsstrategie setzt energiepolitische Schwerpunkte und identifiziert 16 wesentliche strategische Handlungsfelder, aus denen sich konkrete Maßnahmen und Forderungen für NRW ergeben. Das Ziel der Landesregierung ist es, eine wirtschaftliche sowie klima- und umweltverträgliche Versorgung mit Energie zu gewährleisten.

Zentrale Zielsetzung der Strategie ist es, die installierte Leistung der erneuerbaren Energieträger auf 10,5 GW Wind und 11,5 GW Photovoltaik zu verdoppeln. Bis zum Jahr 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.

Zusätzlich bedarf es weiterer Anstrengungen beim Netzausbau sowie einer Umstellung der Sektoren Mobilität und Wärme auf weitgehende Klimaneutralität. Hierfür müssen die Bedingungen für die Sektorenkopplung verbessert werden, zum Beispiel durch die Einführung einer aufwandsneutralen CO2-Bepreisung.

Wasserstoffstrategie NRW

Fast alle Energie- und Klimaschutzszenarien machen deutlich, dass CO2-frei erzeugter Wasserstoff in Zukunft eine tragende Säule sein wird. NRW ist durch seine zentrale Lage in Europa und dank seiner Potenziale in Industrie und Forschung die ideale Modellregion für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, so die Landesregierung in Düsseldorf. Aus diesem Grund unterstützt sie Vorhaben von Industrie und Wissenschaft, die Chancen und Potenziale der Wasserstoffwirtschaft zu heben. Viele Unternehmen haben schon begonnen, Wasserstoffprojekte umzusetzen. Es ist nun Aufgabe der Politik, die regulatorischen Voraussetzungen zu schaffen und positive wirtschaftliche Anreize zu erzeugen. Derzeit ist klimaneutral erzeugter Wasserstoff nicht wettbewerbsfähig - die Wasserstoffstrategie muss das ändern.

2.2 Branchenentwicklung

2.2.1 Wasser

Gelsenwasser hat sich den Herausforderungen des Ruhrgebiets, wie dem demografischen Wandel, dem Abbau der Industrie und den anhaltenden Wassersparinitiativen, durch die die Wasserabsätze zurückgehen, in den letzten Jahren gestellt. Die Zunahme diffuser Einträge anthropogener Spurenstoffe sowie ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft beim Flächenverbrauch und um die Ressource Wasser sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der Klimawandel mit vermehrten Starkregen-Ereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Wasserversorgers.

Wesentlichen Einfluss auf das Trinkwassergeschäft des Gelsenwasser-Konzerns hat die Entwicklung der Einwohnerzahl. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lebten Ende 2019 in Deutschland rund 83,2 Millionen Menschen. 10 Das bevölkerungsreichste Land war Nordrhein-Westfalen (17,9 Mio. Einwohner). 11 Damit erreichte die Einwohnerzahl in Deutschland einen neuen Höchststand. Allerdings wuchs die Bevölkerung deutlich schwächer als in den Jahren 2013 bis 2018. In den knapp drei Jahrzehnten seit der deutschen Vereinigung kam es in den meisten Jahren zu einem Bevölkerungswachstum. Dieses Bevölkerungswachstum ist ausschließlich auf die Nettozuwanderung zurückzuführen. Ohne Wanderungsgewinne würde die Bevölkerung bereits seit 1972 schrumpfen, da seither in jedem Jahr mehr Menschen gestorben sind als geboren wurden.

Die Bevölkerungszahl insgesamt weist im Unterschied zur Bevölkerung im Erwerbs- und Seniorenalter eine größere Spannbreite möglicher Entwicklungen auf. Je nach angenommener Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und Nettozuwanderung wird die Bevölkerungszahl in Deutschland mindestens bis zum Jahr 2024 zunehmen und spätestens ab dem Jahr 2040 zurückgehen. 12 Im Jahr 2060 wird sie voraussichtlich zwischen 74 und 83 Millionen liegen.

Regionale Unterschiede werden sich bis zum Jahr 2060 wahrscheinlich weiter verstärken. Bei einer moderaten Entwicklung von Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und Nettozuwanderung wird die Bevölkerungszahl nach Einschätzung der Experten des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2060 in den westdeutschen Flächenländern um 4 % und in den ostdeutschen Flächenländern um 18 % abnehmen. In den Stadtstaaten wird sie dagegen um 10 % wachsen.

2.2.2 Energie

Im Jahr 2019 wurden die europäischen Gas- und Strommärkte im Wesentlichen von den Wetterbedingungen sowie den internationalen Preisen für Emissionszertifikate und Rohöl beeinflusst. Aufgrund der spät einsetzenden Kältewelle im März 2018 wurden die Erdgaspreise für das erste Quartal des Jahres 2019 mit hohen Risikoprämien versehen. Die befürchtete Kälteperiode blieb jedoch aus. Im Sommer drückten zum einen die relativ hohen Speicherfüllstände und zum anderen die rekordhohen Importe nach Nordwesteuropa den Gaspreis auf ein historisches Tief.

Der Rohölmarkt konnte dem Erdgasmarkt keine Unterstützung bieten. Der Preis für Rohöl wurde nicht nur durch die Nachfragesorgen angesichts des anhaltenden Handelskonflikts zwischen den USA und China belastet, sondern auch durch die stetig steigende US-Ölproduktion. Die USA sind erstmals seit 70 Jahren Nettoexporteur von Rohöl. Geprägt von den zunehmenden Nachfragesorgen und einer höheren Gasverstromung infolge des Überangebots an günstigem Erdgas verlor auch der europäische Kohleindex kontinuierlich an Wert.

Der Strommarkt orientierte sich an den Notierungen am europäischen Emissionshandelsmarkt, welcher unmittelbar auf jede Nachricht im Zusammenhang mit dem Brexit reagierte. Neben den globalen Rezessionsängsten beschäftigten die Energiehandelsmärkte der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und insbesondere die negativen Auswirkungen eines möglicherweise ungeregelten Brexits auf den Emissionshandelsmarkt.

2.3 Geschäftsverlauf des Gelsenwasser-Konzerns und der GELSENWASSER AG

2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

Im Jahr 2019 konnten Verträge mit fünf kommunalen Vertriebspartnern verlängert oder abgeschlossen werden.

Darüber hinaus haben sieben Unternehmen aus den Branchen Papierindustrie, Chemie, Metallindustrie, Kraftwerksbetrieb und Lebensmittelindustrie ihre Vertragsverhältnisse mit der GELSENWASSER AG verlängert oder sind in ein neues Vertragsverhältnis eingetreten.

Das Gesamtvolumen dieser Verträge beläuft sich dabei auf ca. 22 Mio. m 3 pro Jahr.

Der Konzessionsvertrag mit der Stadt Drensteinfurt wurde nach gewonnenem Ausschreibungsverfahren neu abgeschlossen und läuft jetzt bis Ende 2059. An diese Kommune werden jährlich etwa 600.000 m 3 Trinkwasser geliefert. Die Anzahl der Wasserkonzessionen der GELSENWASSER AG liegt somit unverändert bei 31 Konzessionen. Der Bereich der Tarifkundenbelieferung bleibt damit mengenseitig weitgehend unverändert.

Bei der VGW ist zum 31. Dezember 2017 die Wasserkonzession mit der Stadt Geseke ausgelaufen. Zurzeit läuft das wettbewerbsrechtliche Vergabeverfahren für die Konzession.

2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie

Im Jahr 2019 konnte die Gaskonzession in der Gemeinde Husum gewonnen werden. Die Verhandlungen mit dem Altkonzessionär über die Netzübernahme laufen derzeit noch. Zudem wurde der GELSENWASSER Energienetze GmbH in mehreren Verfahren der Zuschlag auf eine Konzession durch die vergebende Kommune erteilt. Diese Verfahren werden derzeit noch von unterlegenen Bietern überprüft. Dies betrifft sowohl Gas- als auch Stromkonzessionen.

Außerdem konnten die Gelsenwasser-Konzernunternehmen im Jahr 2019 Gas- und Stromlieferverträge mit Weiterverteilern und Industriekunden verlängern bzw. neu abschließen. Im Gasbereich liegt die erwartete Absatzmenge, die sich über die Lieferjahre 2019 bis 2024 verteilt, bei rund 3.268 GWh (davon entfielen 301 GWh auf das Kalenderjahr 2019) und im Bereich Strom bei rund 364 GWh (davon entfielen 19 GWh auf das Kalenderjahr 2019).

2.3.3 Wasser- und Energieabsatz

2.3.3.1 Wasser

Die Wasserabgabe des Gelsenwasser-Konzerns lag im Jahr 2019 mit 237,2 Mio. m 3 um 2,5 Mio. m 3 unter dem Wert des außergewöhnlich trockenen Vorjahres. Der Rückgang betraf alle Kundengruppen. Dabei verzeichneten die Abgaben an Industriekunden und benachbarte Versorgungsunternehmen mit jeweils 1,0 Mio. m 3 die höchsten Rückgänge, während von der Kundengruppe Haushalte 0,5 Mio. m 3 weniger Wasser nachgefragt wurde.

Die Wasserabgabe der GELSENWASSER AG unterschritt mit 223,6 Mio. m 3 den Vorjahresabsatz um 2,2 Mio. m 3 . Der Absatzrückgang betraf auch hier alle Kundengruppen und entfiel mit 0,9 Mio. m 3 auf die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen, mit 0,8 Mio. m 3 auf Industriekunden sowie mit 0,5 Mio. m 3 auf Haushaltskunden.

2.3.3.2 Gas

Der Gasabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 29,9 % auf 75,4 TWh. Der Absatzzuwachs ist in erster Linie auf die verstärkten Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG zurückzuführen. Hier wirken sich zum größten Teil erhöhte Handelsaktivitäten mit Dritten zu Arbitragezwecken sowie die Gasbeschaffung für die Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) aus. Dadurch lag die Zentrale Gasbeschaffung mit 71,4 TWh um 17,8 TWh über dem Vorjahreswert. Ohne die Berücksichtigung der Mengen aus der Zentralen Gasbeschaffung ist der Gesamtabsatz um 0,5 TWh gesunken. Der Rückgang betrifft die Abgabe an Wiederverkaufskunden des Vertriebs. Diese Kunden wurden zum 1. Januar 2019 der Zentralen Gasbeschaffung zugeordnet.

Die Gasabgabe der GELSENWASSER AG konnte im Vergleich zum Vorjahr um 30,1 % auf 75,5 TWh gesteigert werden. Hauptursache waren die bereits erwähnten verstärkten Handelsaktivitäten der Zentralen Gasbeschaffung (+18,0 TWh auf 74,1 TWh).

2.3.3.3 Strom

Der Stromabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 38,9 % auf 2.525,0 Mio. kWh. Die Mehrabgabe entfällt ausschließlich auf die Zentrale Strombeschaffung der GELSENWASSER AG (+692,1 Mio. kWh). Der Anstieg resultiert zum größten Teil aus der Mitte April 2018 aufgenommenen Beschaffungskooperation mit der ehw. Der Anstieg im klassischen Vertriebsgeschäft (+15,6 Mio. kWh) betrifft die Kundengruppen Sondervertragskunden und Tarifkunden infolge von Tarifkundenzuwächsen.

Die GELSENWASSER AG konnte vornehmlich durch die Zentrale Strombeschaffung ihren Stromabsatz um 732,8 Mio. kWh auf 2.537,1 Mio. kWh steigern.

2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns

Geschäftsverlauf

Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit lag mit 79,8 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 68,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung des verbesserten Beteiligungsergebnisses ergab sich ein EBIT von 128,6 Mio. € nach 113,7 Mio. € im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere positive Sondereffekte im Geschäftsjahr 2019 zurückzuführen.

Die Ertragslage (siehe Kapitel 2.4.1) des Gelsenwasser-Konzerns wird als positiv angesehen. Trotz sich weiterhin verschärfender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2019 ist es Gelsenwasser gelungen - auch als Folge der ungeplanten positiven Sondereffekte - das budgetierte EBIT um rund 39 % zu übertreffen.

Die Finanzlage (siehe Kapitel 2.4.2) ist unverändert positiv. Gelsenwasser konnte im Berichtsjahr den finanziellen Verpflichtungen aufgrund des hohen Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit jederzeit nachkommen.

Die positiven Einschätzungen setzen sich auch in Bezug auf die Vermögenslage (siehe Kapitel 2.4.3) fort. Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 59,7 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.

Gelsenwasser verfügt bei einer Eigenmittelquote von 42 % über eine starke Ausstattung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln.

2.4 Lage des Konzerns

Das IFRS Interpretations Committee hat im Berichtsjahr in einer Agenda-Entscheidung klargestellt, dass Verträge zum Kauf oder Verkauf bestimmter nichtfinanzieller Posten (sogenannte "Failed Own Use"-Verträge) in Höhe des zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Im Gelsenwasser-Konzern wurden diese Verträge bisher - der Branchenpraxis entsprechend - mit ihrem jeweiligen Vertragswert in den Umsatzerlösen erfasst.

Die GELSENWASSER AG hat diese Änderung der Rechnungslegungsmethode ab dem Geschäftsjahr 2019 angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2018 wurde entsprechend retrospektiv angepasst.

Die Anpassung führt zu einer veränderten Höhe der Umsatzerlöse und des Materialaufwandes. Korrespondierend ergeben sich dadurch aus der Bewertung der Derivate auch Veränderungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

2.4.1 Ertragslage

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Gelsenwasser-Konzern 1. Januar - 31. Dezember
Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2018..2019
2019 2018
--- --- ---
Umsatzerlöse 1.938,8 1.900,0
Materialaufwand -1.654,7 -1.622,9
Personalaufwand -128,3 -124,2
Abschreibungen -49,9 -40,3
Übrige Aufwendungen und Erträge -26,1 -44,1
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit 79,8 68,5
Beteiligungsergebnis 48,8 45,2
EBIT 128,6 113,7
Finanzergebnis -8,1 -3,2
Ertragsteuern -2,1 -1,5
Jahresüberschuss 118,4 109,0
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 118,3 108,9

2.4.1.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um insgesamt 38,8 Mio. € auf 1.938,8 Mio. €. Dabei erhöhten sich die Brutto-Erlöse aus dem Stromverkauf aufgrund der Mitte April 2018 aufgenommenen Beschaffungskooperation mit der ehw um 227,7 Mio. € auf 396,1 Mio. €. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 231,3 Mio. € um 0,3 Mio. € über dem Vorjahreswert. Aus der Anwendung der in Kapitel 2.4 erläuterten Neuregelung der Erfassung der Umsatzerlöse findet die Bewertung der realisierten Umsatzerlöse zu Spotpreisen statt. Dieser Bewertungsansatz führt bei im Zeitablauf sinkenden Spotpreisen zu einem Umsatzrückgang. Die Verminderung der Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf um 197,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen diesem neuen Bewertungsansatz geschuldet. Die übrigen Umsatzerlöse stiegen um 8,9 Mio. € auf 126,9 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Dienstleistungserlösen und höheren Erlösen aus Netzentgelten. Die Energie-/ Stromsteuer erhöhte sich um 0,5 Mio. € auf 27,4 Mio. €.

2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss

Der Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich im Wesentlichen durch höhere positive Sondereffekte im Berichtsjahr, insbesondere aus der Marktbewertung einer Beteiligung. Daneben verbesserte sich das Ergebnis aus dem Wasserverkauf. Dadurch stieg das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit deutlich um 11,3 Mio. € auf 79,8 Mio. €.

Das Beteiligungsergebnis (Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und Sonstiges Beteiligungsergebnis) verbesserte sich um 3,6 Mio. € auf 48,8 Mio. €. Hier ist auch auf das Ergebnis aus Gewinnabführung der GELSENWASSER 7. Beteiligungsgesellschaft hinzuweisen, die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 eine Kläranlage in Schkopau erworben hat und diese mit Unterstützung der AWS GmbH betreibt.

Unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses ergibt sich ein EBIT von 128,6 Mio. €. Dieses liegt um 14,9 Mio. € über dem Vorjahreswert und übertrifft das budgetierte Ergebnis um 36,4 Mio. €.

Das Zinsergebnis sank vor allem aufgrund der Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten um 4,9 Mio. € auf -8,1 Mio. €.

Die Ertragsteuern stiegen um 0,6 Mio. € auf 2,1 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss des Konzerns 118,4 Mio. € und liegt damit um 9,4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 109,0 Mio. €.

Die Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG betragen im Berichtsjahr 118,3 Mio. € (Vorjahr: 108,9 Mio. €).

2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse

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Gelsenwasser-Konzern Wasser Abwasser
nach Segmenten

in Mio. € 2018..2019
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Außenumsatz 265,1 270,0 19,3 17,8
Innenumsatz - - 0,1 0,1
Gesamtumsatz 265,1 270,0 19,4 17,9
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 2,4 2,2 15,9 15,7
Abschreibungen 19,1 19,1 1,4 1,5
Wesentliche zahlungsunwirksame Erlöse und Erträge 3,8 4,5 0,3 0,5
Wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 22,4 26,9 2,2 3,8
EBIT 45,9 46,0 20,2 13,6

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Gelsenwasser-Konzern Energienetze Energievertrieb
nach Segmenten

in Mio. € 2018..2019
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Außenumsatz 73,6 68,6 2.044,8 1.411,0
Innenumsatz 33,1 33,4 1,3 1,0
Gesamtumsatz 106,7 102,0 2.046,1 1.412,0
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 2,7 2,9 1,0 0,8
Abschreibungen 6,9 6,8 2,5 2,4
Wesentliche zahlungsunwirksame Erlöse und Erträge 0,9 1,6 9,3 7,9
Wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 9,3 9,6 4,6 9,3
EBIT -1,4 16,2 6,5 8,6

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Gelsenwasser-Konzern Beteiligungen & Sonstiges Sonstige/ Konsolidierung Konzern
nach Segmenten

in Mio. € 2018..2019
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz 18,4 17,8 -482,4 114,8 1.938,8 1.900,0
Innenumsatz - 0,6 -34,5 -35,1 - -
Gesamtumsatz 18,4 18,4 -516,9 79,7 1.938,8 1.900,0
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 11,5 9,9 0,3 2,6 33,8 34,1
Abschreibungen 3,5 3,3 16,5 7,3 49,9 40,4
Wesentliche zahlungsunwirksame Erlöse und Erträge - - 26,2 6,5 40,5 21,0
Wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 1,9 2,0 -17,5 -21,9 22,9 29,7
EBIT 17,4 14,5 40,0 14,8 128,6 113,7

Insgesamt hat der Gelsenwasser-Konzern das EBIT im Geschäftsjahr 2019 auf 128,6 Mio. € gesteigert und damit gegenüber dem Vorjahr um 14,9 Mio. € erhöht. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus Bewertungseffekten auf Konzernebene, insbesondere der erfolgswirksamen Bewertung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert.

In dem Segment Beteiligungen & Sonstiges konnte das EBIT leicht gegenüber dem Vorjahr verbessert werden, während sich das EBIT im Segment Wasser mit 45,9 Mio. € auf Vorjahresniveau bewegt. Das EBIT im Segment Energievertrieb hat sich hauptsächlich aufgrund niedrigerer Rohüberschüsse um insgesamt 2,1 Mio. € reduziert. Die deutliche Verbesserung des EBIT im Segment Abwasser ist insbesondere auf höhere Beteiligungserträge von Unternehmen zurückzuführen, die im Konzernabschluss nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Hauptursache für den signifikanten Ergebnisrückgang im Segment Energienetze ist die Abnahme von Erträgen aus dem Abgang von Gasnetzen, die das Segmentergebnis des Vorjahres positiv beeinflusst hatten.

2.4.2 Finanzlage

2.4.2.1 Finanzmanagement

Gelsenwasser nutzt als Instrument zur langfristigen Steuerung ihrer Liquidität sowie zur Optimierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns das Cash-Pooling. Daneben dient das Finanzmanagement zur Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit des Konzerns und zur Minimierung finanzieller Risiken.

2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung

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Gelsenwasser-Konzern
Kapitalstruktur

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 % 31.12.2018 %
--- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 103,1 5 103,1 6
Kapitalrücklage 32,2 1 32,2 2
Gewinnrücklagen 776,3 34 735,9 39
Kumuliertes übriges Konzernergebnis -123,8 -5 -93,4 -5
Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 787,8 35 777,8 42
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 0 1,2 0
Zuschüsse 162,0 7 165,3 9
Eigenkapital und ähnliche Mittel 951,0 42 944,3 51
Pensionsrückstellungen 407,6 19 329,7 18
Steuerrückstellungen 1,0 0 0,2 0
Sonstige Rückstellungen 32,3 1 40,8 2
Finanzielle Verbindlichkeiten 207,8 9 112,8 6
Sonstige Verbindlichkeiten 5,0 0 5,3 0
Latente Steuern 1,2 0 1,1 0
Langfristige Schulden 654,9 29 489,9 26
Sonstige Rückstellungen 26,5 1 26,9 1
Finanzielle Verbindlichkeiten 412,0 18 173,7 9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 216,9 10 238,6 13
Kurzfristige Schulden 655,4 29 439,2 23
Bilanzsumme 2.261,3 100 1.873,4 100

Die Gewinnrücklagen sind durch die Einstellung des um die Gewinnabführung und Gewerbesteuerumlage an WGW geminderten Jahresüberschusses um 40,4 Mio. € gestiegen. Dagegen verminderte sich das kumulierte übrige Konzernergebnis um 30,4 Mio. €. Diese Verminderung ist hauptsächlich auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen zurückzuführen (-70,5 Mio. €), während die Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte zu einem gegenläufigen Effekt geführt hat (39,7 Mio. €). Die Zuschüsse minderten sich aufgrund planmäßiger Auflösungen sowie der Ausgliederung eines Gasnetzes. Im Saldo verzeichnete die Position Eigenkapital und ähnliche Mittel einen Anstieg um 6,7 Mio. € auf 951,0 Mio. €.

Der Anstieg der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betrifft mit 94,5 Mio. € als Folge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) die Leasingverbindlichkeiten und mit 4,8 Mio. € die Warentermingeschäfte, während sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 4,3 Mio. € reduziert haben.

Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage geben die Kapitalflussrechnung sowie der Konzernanhang.

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Gelsenwasser-Konzern
Kapitalflussrechnung

in Mio. € 2018..2019
2019 2018
--- --- ---
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 116,6 120,3
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -55,0 -101,1
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -89,4 -106,8
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -27,8 -87,6
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 39,5 127,1
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 11,7 39,5

Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass das langfristig gebundene Vermögen weiterhin vollständig durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital gedeckt wird.

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Gelsenwasser-Konzern langfristig gebundenes Vermögen

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 31.12.2018
Anlagevermögen 1.148,0 1.034,4
Finanzielle Vermögenswerte und sonstige
langfristige Forderungen 446,3 366,4
Langfristiges Vermögen 1.594,3 1.400,8
Eigenkapital 789,0 779,0
Zuschüsse 162,0 165,3
Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln -643,3 -456,5
Langfristige Schulden 654,9 489,9
Überdeckung mit langfristigem Kapital 11,6 33,4

Rating 2019 GELSENWASSER AG und Wasser und Gas Westfalen GmbH

Die Ratingagentur S&P Global hat Gelsenwasser und WGW im August 2019 wie schon in den letzten acht Jahren ein Emittentenrating von A- mit stabilem Ausblick erteilt.

Im Ratingverfahren erfolgt eine gemeinsame Bewertung von Gelsenwasser und WGW. Dabei wird untersucht, ob WGW über Gelsenwasser in der Lage ist, die vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen zu erfüllen. Die starke Marktposition von Gelsenwasser im Wasser- und Gasgeschäft in Nordrhein-Westfalen, die Stabilität des Cashflows und das konservative Finanzmanagement von Gelsenwasser haben entscheidend zu dem guten Ergebnis beigetragen.

Neben kaufmännischen und technischen Kennzahlen werden auch das Geschäftsmodell sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld berücksichtigt.

Die nächste Überprüfung steht im Sommer 2020 an.

2.4.2.3 Investitionen

Im Berichtsjahr 2019 erhöhte sich das Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 68,5 Mio. € auf 194,2 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Investment Properties stiegen um 138,6 Mio. € auf 186,7 Mio. €. Darin enthalten sind Effekte aus der Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) in Höhe von 129,5 Mio. €, die ebenfalls als Zugang zum Anlagevermögen auszuweisen sind und insbesondere aktivierte Nutzungsrechte für Rohrnetze betreffen. Bereinigt um diesen Effekt beträgt das Investitionsvolumen 57,2 Mio. €; davon entfielen u. a. 26,9 Mio. € auf das Rohrnetz, 6,9 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und 6,7 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte. In Finanzanlagen (einschließlich at Equity bilanzierte Beteiligungen) wurden 7,5 Mio. € investiert. Diese Investitionen betrafen im Wesentlichen die Anteilserhöhung an der GELSEN - NET Kommunikationsgesellschaft mbH sowie die Aufstockungen der Kapitalrücklagen bei der Gemeindewerke Hünxe GmbH, der Gemeindewerke Finnentrop GmbH und der GBB Windpark Madlitz GmbH & Co. KG.

2.4.3 Vermögenslage

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Gelsenwasser-Konzern
Bilanzstruktur

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 % 31.12.2018 %
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 1.594,3 71 1.400,8 75
Kurzfristige Vermögenswerte 667,0 29 472,6 25
Aktiva 2.261,3 100 1.873,4 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 951,0 42 944,3 51
Langfristige Schulden 654,9 29 489,9 26
Kurzfristige Schulden 655,4 29 439,2 23
Passiva 2.261,3 100 1.873,4 100

Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr 2019 mit 2.261,3 Mio. € um 20,7 % über dem Vorjahreswert.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 193,5 Mio. € auf 1.594,3 Mio. €. Dies betraf im Wesentlichen mit 104,2 Mio. € die Sachanlagen und mit 75,1 Mio. € die finanziellen Vermögenswerte. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 71 %.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 41,1 % auf 667,0 Mio. €; ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 29 %. Der Anstieg setzt sich aus den finanziellen Vermögenswerten (+216,0 Mio. €) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (+10,2 Mio. €) zusammen. Dagegen entwickelten sich die Vorräte (-4,0 Mio. €) und die Flüssigen Mittel (-27,8 Mio. €) rückläufig.

Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 59,7 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.

2.4.4 Ist-Plan-Vergleich

Das EBIT des Konzerns übertraf mit 128,6 Mio. € das erwartete EBIT um 36,4 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus den über dem Plan liegenden Sondereffekten.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 237,2 Mio. m 3 den Planansatz um 5,4 %, im Wesentlichen aufgrund höherer Abgaben an Industriekunden (insbesondere Eisen- und Metallindustrie sowie Chemische Industrie) und an benachbarte Versorgungsunternehmen.

Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung vor allem durch den Anstieg der Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG um 59,1 % übertroffen.

Im Vergleich zum Budgetwert für 2019 ist im Strombereich ein um 7.418 Mio. kWh geringerer Absatz zu notieren. Dieser Minderabsatz wird durch die Zentrale Strombeschaffung (-7.424 Mio. kWh) bestimmt, da die geplanten Handelsaktivitäten der Beschaffungskooperation deutlich unterschritten wurden. Die Abgabemenge des Stromvertriebs liegt hingegen, hauptsächlich aufgrund höherer Lieferungen an Sondervertragskunden, um 10,7 % über dem Budgetansatz.

Aufgrund des unverändert intensiven Wettbewerbs im Haushaltskundenbereich Gas lag die Anzahl der Tarifkunden um 3,1 % unter dem Planansatz zum 31. Dezember 2019. Im Haushaltskundenbereich Strom wurde der zum 31. Dezember 2019 geplante Tarifkundenbestand lediglich um 0,6 % unterschritten.

Der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns liegt mit 8,09 % über dem Planansatz von 7,37 %, bei einem um im Saldo positiv neutrale Ergebniseffekte in Höhe von 37,9 Mio. € bereinigten EBIT. Hauptursache ist das deutlich über dem Planwert liegende bereinigte EBIT.

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Das operative Geschäft steuert der Gelsenwasser-Konzern mit der Kennzahl EBIT.

Das EBIT enthält neben dem Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit das Beteiligungsergebnis, bestehend aus dem Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und dem sonstigen Beteiligungsergebnis. Daneben wird der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns als statische Renditekennzahl zur Betrachtung der Wertentwicklung über mehrere Perioden eingesetzt.

2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.2.1 Kennzahlen

Weitere unterjährig betrachtete Kennzahlen sind die Wasserabgabe, der Gas- und Stromabsatz sowie die Kundenentwicklung.

2.5.2.2 Beschäftigte

Auf die Beschäftigten wird ausführlich in Kapitel 2.6.4 eingegangen.

2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

Entsprechend den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (kurz: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) enthält dieses Kapitel die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (im Folgenden "nichtfinanzielle Erklärung") nach §§ 289b Abs. 1 und 315b Abs. 1 HGB. Verweise auf Angaben, die sich außerhalb des zusammengefassten Lageberichts befinden, sind weiterführende Informationen und keine Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung.

Die nachfolgende nichtfinanzielle Erklärung wurde nicht im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfung geprüft.

Die folgenden Angaben gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, für die GELSENWASSER AG und den Gelsenwasser-Konzern gleichermaßen.

Die Berichterstattung der nichtfinanziellen Erklärung orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

2.6.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Das Geschäftsmodell des Konzerns wird im Kapitel 1 des zusammengefassten Lageberichts "Grundlagen des Konzerns" dargestellt.

Zu den wesentlichen Stufen der Wertschöpfung von Gelsenwasser zählen die Gewinnung, Förderung und Verteilung von Wasser, die Aufbereitung von Abwasser, der Einkauf von und Handel mit Erdgas und Strom am internationalen Großhandelsmarkt, der Betrieb von Erdgas- und Stromnetzen sowie Erdgasspeichern, die Lieferung von Strom, Gas und Wärme an Endverbraucher, Weiterverteiler sowie Industriekunden und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Wasser, Abwasser und Energie.

2.6.2 Nachhaltigkeit bei Gelsenwasser

Gelsenwasser ist davon überzeugt, dass Verantwortung im Sinne von Corporate Social Responsibility (CSR) eine Voraussetzung für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ist. Verantwortungsvolles und nachhaltiges unternehmerisches Handeln mit hoher ökologischer Orientierung ist Teil des Selbstverständnisses bei Gelsenwasser. Dazu werden auch bei strategischen Entscheidungen die Auswirkungen auf die wesentlichen nichtfinanziellen Ziele berücksichtigt.

Die grundlegenden Werte und Regeln hat Gelsenwasser in einem eigenen Leitbild verankert.

2.6.2.1 Gelsenwasser-Leitbild

Am Ende geht es immer ums Anfangen: Wir wollen jeden Tag ein bisschen besser werden bei der Versorgung unserer Kunden. Leiten lassen wir uns dabei durch unsere Grundwerte: Unsere Wurzeln liegen in der Wasserwirtschaft, das lässt uns langfristig denken, nachhaltig handeln und transparent kommunizieren. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage und der Umwelt ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Die hohe Arbeitssicherheit ist Grundlage für ihr Gelingen.

Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt. Unsere Produkte sind nicht umtauschbar, darum versorgen wir mit Strom, Gas und natürlich Wasser beständig in hoher Qualität, bieten umfassenden Service und faire Preise. Vertrauen und Verlässlichkeit prägen unsere Arbeit mit den Partnern in den Kommunen. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam individuelle Lösungen. Wir verstehen den globalen Wandel und begegnen ihm mit unserer Innovationskraft. So finden wir vor Ort die richtigen Antworten.

Dafür ausschlaggebend sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 13 mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrer Leistungsbereitschaft. Sichere Arbeitsbedingungen, gute Arbeitsplatzkultur, gesunde Führung, engagierte Ausbildung und lebenslanges Lernen sichern auch zukünftig unseren Erfolg. Wir leben und arbeiten in der Region. Mit Wertschätzung, Vielfalt und Toleranz tragen wir gezielt zur Verbesserung der gesellschaftlichen Entwicklung bei. Für diese Grundwerte stehen die Mitarbeiter unseres Unternehmens.

2.6.2.2 Innovationsmanagement

Innovationen sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Gelsenwasser. Entwicklungen wie die Energiewende, die zunehmende Digitalisierung, Automatisierung und Informationsgewinn durch Künstliche Intelligenz, der demografische Wandel und die dezentrale Energieerzeugung stellen Versorgungsunternehmen vor neue Herausforderungen. Sie bieten aber auch Nährboden für neue, innovative Geschäftsfelder. Deshalb ist die GELSENWASSER AG seit Jahren in Innovations- und Forschungsprojekten tätig. Bereits Mitte 2014 wurde eigens dafür eine Stelle eingerichtet, die sich konzernweit mit Forschungsaktivitäten und dem Innovationsmanagement befasst. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Forschungspartnern, die Bearbeitung, Weiterleitung sowie die interne Abstimmung von Projektanfragen von außen, die Durchführung und Begleitung von Projekten zur Wasser-, Abwasser- und Energietechnik sowie das Innovationsmanagement des Konzerns.

Für ein langfristiges Denken und nachhaltiges Handeln wurde für die Bereiche Wasser, Abwasser und Energie eine Forschungs- und Entwicklungsstrategie erarbeitet. Diese enthält Forschungsschwerpunkte, zu denen in den nächsten Jahren Entwicklungsprojekte zielgerichtet durchgeführt und neue Ideen umgesetzt werden sollen. Dabei stehen technische Innovationen wie hohe Wirkungsgrade neuer Anlagen, Effizienzsteigerungen bestehender Anlagen sowie innovative Ansätze bei erneuerbaren Energien im Vordergrund. Hier baut Gelsenwasser auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und den Dialog mit den eigenen Unternehmensbeteiligungen. Zu den Themen im Wasser- und Abwasserbereich gehören z. B. Verfahrensentwicklungen und -optimierungen, Sicherung der Trinkwasserqualität, Ressourcenrückgewinnung sowie die Digitalisierung zur Erfassung und Auswertung von Betriebszuständen. Aus der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten und anderen Partnern entstehen langfristige Partnerschaften.

Neben dem Partnernetzwerk wird auch großer Wert darauf gelegt, Mitarbeitern Freiraum für die Entwicklung innovativer Ideen zu geben; die vielfältigen Ideen können über die Ideenplattform ins Unternehmen eingebracht werden. Handelt es sich um noch nicht ausgereifte Ideen, besteht die Möglichkeit, diese im sogenannten "Ideengarten" vorzustellen, um gemeinsam mit Ideengärtnern ihre Vorschläge auf Umsetzbarkeit zu prüfen und weiterzuentwickeln. So können auch noch nicht umsetzungsreife Ideen durch die Zusammenarbeit von Ideengeber und Gelsenwasser-Spezialisten im Ideengarten konkretisiert und weiterentwickelt werden, so dass Innovationspotenziale entstehen.

Darüber hinaus intensiviert Gelsenwasser seit 2016 die Zusammenarbeit mit Start-ups, woraus sich innovative Ideen und Forschungsprojekte ergeben.

2.6.2.3 Nachhaltigkeitsmanagementsystem

Die Strategien, die Ziele und das Management der als wesentlich bewerteten nichtfinanziellen Themen werden von der GELSENWASSER AG definiert und vom Vorstand des Unternehmens verantwortet. Der Vorstand ist regelmäßig in themenspezifische Maßnahmen eingebunden und über deren Umsetzung informiert. In den Konzernrichtlinien, Leitlinien und Verhaltensstandards sind konkrete Vorgaben zu den mit Blick auf das Geschäftsmodell wichtigen Nachhaltigkeitsthemen verankert, anhand derer Fachabteilungen die als wesentlich definierten nichtfinanziellen Ziele umsetzen. Für die wesentlichen Nachhaltigkeitsbereiche wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umwelt- und Klimaschutz, Gleichbehandlung, Datenschutz und Wertemanagement hat der Vorstand Ansprechpartner und Beauftragte benannt. Diese definieren Handlungsfelder, formulieren entsprechende Umsetzungsmaßnahmen und betreiben Systeme, z. B. für das Arbeitssicherheits- und das Umweltmanagement. Die Erreichung der einzelnen Ziele wird regelmäßig überprüft.

Durch den bewussten Umgang mit potenziellen Risiken und die transparente Darstellung von risikobehafteten Situationen werden Risiken im Gelsenwasser-Konzern gesteuert. Für alle wesentlichen nichtfinanziellen Themen wurde eine Risikobewertung vorgenommen. Hierbei sind Risiken auch, aber nicht nur als mögliche negative Abweichungen zu der wirtschaftlichen Planung des Konzerns zu verstehen. Berücksichtigt werden die Erwartungen aller bedeutenden Stakeholder. Dabei wird untersucht, ob sich durch die Geschäftstätigkeit, die Lieferkette oder durch Kunden wesentliche Risiken mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Aspekte im Sinne des § 289c HGB ergeben. Die Untersuchung berücksichtigt die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß der negativen Auswirkungen auf die Aspekte. Im Berichtsjahr wurden keine berichtspflichtigen nichtfinanziellen Risiken im Gelsenwasser-Konzern identifiziert.

Näheres zu finanziellen Risiken und Chancen für die Gelsenwasser-Geschäftsentwicklung befindet sich im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts (siehe Kapitel 3.2 "Risiko- und Chancenbericht").

2.6.2.4 Beteiligung von Anspruchsgruppen/ Stakeholdermanagement

Gelsenwasser pflegt als kommunal geprägtes Unternehmen einen regelmäßigen, offenen und transparenten Austausch mit einer Vielzahl von gesellschaftlichen Akteuren. Dazu zählen Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Anteilseigner, Behörden, Wissenschaft und Forschung sowie Politik und Verbände. Gelsenwasser verfolgt dabei das Ziel, die verschiedenen Anspruchsgruppen zeitnah und angemessen über die Entwicklungen und Ziele des Unternehmens zu informieren und es den Stakeholdern so zu ermöglichen, sich ein umfassendes Bild vom Unternehmen als solches und seiner Geschäftstätigkeit zu machen. Durch den Austausch erhält Gelsenwasser im Gegenzug die Möglichkeit, die Erwartungen der Stakeholder kennenzulernen und sie in den Entscheidungen des Unternehmens angemessen zu berücksichtigen. So entstehen Ideen für neue Produkte, innovative Dienstleistungen oder sogar Kooperationen und Allianzen zur gemeinsamen Verfolgung von wichtigen Themen, wie z. B. dem Schutz der Ressource Wasser.

Der Austausch mit den Stakeholdern findet dabei auf vielfältige Art und Weise statt. So stehen die Mitarbeiter von Gelsenwasser im täglichen Austausch mit Kunden und Lieferanten. In regelmäßigen Abständen werden Kunden- und Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, um ihre Rückmeldungen für kontinuierliche Verbesserungen zu nutzen. Im Berichtsjahr wurden die Kunden im Hinblick auf ihre Zufriedenheit mit dem Kundenservice befragt. Gelsenwasser möchte als attraktiver Arbeitgeber motivierte und kompetente Mitarbeiter gewinnen und dauerhaft halten. Dazu werden die Mitarbeiter u. a. regelmäßig über aktuelle Geschäftsentwicklungen informiert und in einen aktiven Dialog eingebunden. Die Mitarbeiter der GELSENWASSER AG und der GELSENWASSER Energienetze GmbH können regelmäßig (zuletzt im Jahr 2018) an der Great Place To Work (r) -Befragung teilnehmen und so ihre Zufriedenheit mit ihrer Arbeit bei Gelsenwasser zurückmelden. Auf unterschiedlichen Messen, auf denen Gelsenwasser das Produkt- und Leistungsspektrum präsentiert, wird der Dialog mit den Geschäftspartnern gesucht. Beispielhaft sei an dieser Stelle die e-world in Essen genannt, auf der Gelsenwasser alljährlich mit einem eigenen Stand vertreten ist. Als Mitglied in unterschiedlichen branchenspezifischen Organisationen und Verbänden pflegt Gelsenwasser einen aktiven Austausch zu verschiedenen für die Branche relevanten Themen. Das Gespräch mit den Kommunen sucht Gelsenwasser z. B. über jährliche Zusammenkünfte im Rahmen des kommunalen Beirats. Dort werden aktuelle kommunale Themen rund um die Aufgaben der Daseinsvorsorge diskutiert.

Die GELSENWASSER AG führt drei kommunale Energieeffizienz-Netzwerke mit insgesamt 23 Kommunen im Münsterland, in Ostwestfalen und am Niederrhein. Zielsetzung ist, die Vernetzung der Kommunen und Gemeinden untereinander und mit Gelsenwasser zu stärken und gemeinsame Maßnahmen zur Energieeinsparung, CO2-Senkung und zum Klimaschutz umzusetzen.

2.6.2.5 Wesentlichkeitsanalyse und Handlungsfelder

Nichtfinanzielle Themen in der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie innerhalb der Lieferkette und bei den Kunden, die sich auf die Aspekte im Sinne des § 289c HGB auswirken, wurden unter Berücksichtigung der Erwartungen interner und externer Stakeholder ermittelt und mit der Einschätzung der Themenverantwortlichen im Konzern abgeglichen. Die nichtfinanziellen Themen wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix im Hinblick auf ihre Relevanz für die Geschäftstätigkeit sowie ihre Auswirkungen auf die Aspekte im Sinne des § 289c HGB bewertet. Die Ergebnisse wurden mit dem Vorstand abgestimmt, um eine für den Konzern ganzheitliche Berichterstattung sicherzustellen.

Als wesentlich im Sinne des § 289c HGB gelten nichtfinanzielle Themen, wenn sie sowohl hohe Auswirkungen auf mindestens einen der Aspekte Umwelt, Arbeitnehmer, Menschenrechte, Soziales oder Anti-Korruption haben als auch relevant für die Geschäftstätigkeit des Konzerns sind. Unser Geschäftserfolg ist maßgeblich an das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette geknüpft. Vor diesem Hintergrund wurden für diese nichtfinanzielle Erklärung sieben wesentliche Themenfelder identifiziert:

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Aspekte Wesentliche Sachverhalte Ziele Maßnahmen
1. Umweltbelange Umwelt- und Klimaschutz durch Steuerung der ökologischen Wirkungen der wesentlichen Produkte und der betrieblichen Tätigkeit 1. Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs 1. Kooperation Landwirtschaft mit der Folge des reduzierten Einsatzes von Aktivkohle
2. Steigerung der Energieeffizienz bei der Trinkwasserproduktion und der Wasserverteilung 2. Energierückgewinnung im Wasserwerk Haltern
3. Erzeugung erneuerbarer Energien 3. Realisierung von Windkraftprojekten
4. Reduktion der Treibhausgasemissionen 4. Anschaffung von E-Fahrzeugen
5. Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen 5. Rohreinzugsverfahren und Schutzrohrverfahren
2. Arbeitnehmer - belange Mitarbeiter und Mitarbeiterzufriedenheit Attraktiver Arbeitgeber, dies zeigt sich durch 1. Mitarbeiterbeteiligung
• eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit 2. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• die langfristige Bindung von Mitarbeitern 3. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• eine hohe Qualität der Arbeitsbedingungen 4. Förderung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt
5. Faire Vergütung
6. Angebote zur Gesundheitsförderung
7. Sichere Ausgestaltung der Arbeitsplätze
3. Sozialbelange/ Gesellschaft Soziale Belange/ Stiftung/ Spenden 1. Regionale Verbundenheit Förderung gemeinnütziger Projekte (z. B. Bildungsprojekte und kulturelle Förderung in der Region sowie internationale Wasserprojekte)
2. Engagement im Bildungs- und Kulturbereich
3. Fachpartner für die Wasserversorgung in Entwicklungsländern
Politische Mitwirkung 1. Positionierung und Einflussnahme bei Gesetzgebungsverfahren 1. Organisation von parlamentarischen Veranstaltungen
2. Interessensvertretung Umwelt- und Trinkwasserschutz 2. Positionspapiere, branchenrelevante Stellungsnahmen
3. Engagement in Branchen- und Umweltverbänden, Hintergrundgespräche mit Entscheidungsträgern
4. Teilnahme an Podiumsdiskussionen
4. Achtung der Menschenrechte Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette Einhaltung Kernarbeitsnormen (ILO) und Mindestlohngesetz Vorwettbewerbliche Eignungsprüfungen der Lieferanten
5. Bekämpfung von Korruption und Bestechung Antikorruption und Wertemanagement 1. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten 1. Schulungen der Mitarbeiter
2. Stärkung von Mitarbeitern in Konfliktsituationen 2. Konzernrichtlinie
6. Kunden Kunden in den verschiedenen Segmenten 1. Kundenzufriedenheit stärken 1. Kundenkontakt pflegen
2. Gute Qualität des Trinkwassers gewährleisten 2. Stärkung der Marken
3. Versorgungssicherheit garantieren 3. Umfassende Überprüfung der Wasserqualität
4. Störungsmanagement
7. Datenschutz Datenschutz 1. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (DSGVO) 1. Schulungen der Mitarbeiter
2. Sensibilisierung der Mitarbeiter 2. Konzernrichtlinie
3. Datenschutzhandbuch

Entsprechend der Struktur der obenstehenden Tabelle werden die wesentlichen, nichtfinanziellen Themen nachfolgend dargestellt. Hierbei werden die jeweiligen Konzepte erläutert, mit denen das Unternehmen diesen Themen und den damit etwaigen zusammenhängenden, mit Blick auf das Geschäftsmodell wesentlichen Risiken begegnet. Außerdem wird dargelegt, welche Fortschritte im Laufe des Jahres 2019 hinsichtlich der Umsetzung der definierten Ziele gemacht wurden.

Werden keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren genannt, so sind bei Gelsenwasser für den behandelten Aspekt keine steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vorhanden.

1) Umweltbelange

Als Versorgungsunternehmen trägt Gelsenwasser eine besondere Verantwortung für die Umwelt und hat daher den Umweltschutz bereits seit Anfang der Neunziger-Jahre zu einem zentralen Unternehmensziel erklärt. Insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser verpflichtet das Unternehmen, die Umwelt aktiv zu schützen. Nur so kann die heutige hohe Qualität der Ressource Trinkwasser erhalten und für zukünftige Generationen bewahrt werden. Seit jeher erfüllt Gelsenwasser die Aufgaben der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung im Einklang mit der Natur. Für die Mitarbeiter ist der aktive Umweltschutz ein grundlegender Bestandteil der täglichen Arbeit.

Die berichteten Umweltdaten beziehen sich - sofern nicht anders kenntlich gemacht - auf die GELSENWASSER AG, die GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) und die Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH (VGW).

Umwelt - und Klima schutz sind zentrale Unternehmensziel e

Die Einhaltung aller den Umweltschutz betreffenden Gesetze und Verordnungen ist selbstverständlich. Darüber hinaus verpflichtet sich Gelsenwasser im Rahmen des Umweltmanagementsystems, die Umweltleistung fortlaufend zu verbessern. Von beauftragten Fremdfirmen wird die Beachtung von Umweltanforderungen verlangt. Beteiligungen und Kommunen werden aktiv dabei unterstützt, ihre Umweltleistung zu verbessern. So arbeiten beispielsweise die beiden großen Abwasserbeteiligungen von Gelsenwasser in Dresden und Bremen daran, auf der Basis von erneuerbaren Energien Autarkie zu erreichen.

Bei der Ver- und Entsorgung werden technische und wirtschaftliche Verfahren genutzt, um Energie sowie Betriebs- und Hilfsstoffe sorgsam einzusetzen. Bereits bei der Planung wird eine ressourcenschonende, energieeffiziente und umweltverträgliche Auslegung der Anlagen und Prozesse festgeschrieben. So können negative Umwelteinwirkungen verringert werden.

Umweltpolitische Rahmenbedingungen gestaltet Gelsenwasser aktiv mit und sucht den offenen Dialog mit Entscheidungsträgern. Über die Umweltauswirkungen der betrieblichen Tätigkeit wird regelmäßig berichtet. Umweltschutz ist Führungsaufgabe - der Vorstand und alle Führungskräfte tragen Verantwortung für die Umsetzung der Umweltziele. Umweltschutz geht alle Mitarbeiter an - Gelsenwasser setzt deshalb auf kreative, umweltorientierte Mitarbeiter, fördert ihr Verantwortungsbewusstsein und motiviert zu aktivem umweltgerechten Verhalten und Gestalten.

Umweltmanagementsystem

Um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen und die Realisierung sich selbst gesetzter Umweltziele messen zu können, hat die GELSENWASSER AG bereits im Jahr 1999 ein Umweltmanagementsystem aufgebaut. Dieses basiert auf der EMAS-Verordnung, der DIN EN ISO 14001 sowie Energiemanagementsystemen gemäß der DIN EN ISO 50001. Das Umweltmanagementhandbuch dokumentiert die Aufbau- und Ablauforganisation des Umweltmanagementsystems. Dieses Umweltmanagementsystem wurde auf die vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die im Wasser- und Energiegeschäft tätig sind, in den Folgejahren übertragen.

Verantwortlich für den betrieblichen Umweltschutz sind der technische Vorstand, die Bereichs- und Betriebsleiter für ihr jeweiliges Aufgabengebiet sowie die Geschäftsführer der Tochterunternehmen. Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, die auf allen Unternehmensebenen eingerichtet sind, ermitteln unterjährig den Umsetzungsstand der Umweltziele und bewerten die direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Dabei werden systematisch sowohl interne als auch externe Themen sowie sich ändernde Anforderungen interessierter Parteien und gesetzlicher Bestimmungen beleuchtet, die auf die Ausrichtung und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems Einfluss nehmen. Der Vorstand sowie die Bereichs- und Betriebsleiter werden jährlich über die festgelegten Umwelt- und Energieziele, die Ergebnisse von internen Audits und die Einhaltung der eigenen Vorgaben sowie der gesetzlichen Vorschriften informiert. Sie bewerten auf Basis dieser Informationen die Leistungsfähigkeit des Umweltmanagementsystems und die Verbesserung des Umweltschutzes und geben die strategische Ausrichtung des Umwelt- und Klimaschutzes vor.

Das Umweltmanagementsystem dient der Steuerung sowohl der ökologischen Wirkungen der Produkte und Dienstleistungen als auch der ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeiten von Gelsenwasser.

Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen durch die Geschäftsaktivitäten

Gelsenwasser nimmt im Rahmen der Geschäftstätigkeit natürliche Ressourcen in Anspruch. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Wasser und Betriebsenergie.

Der überwiegende Teil des entnommenen Wassers wird nach verschiedenen Aufbereitungsstufen als Trinkwasser an unterschiedliche Kundengruppen abgesetzt. Wasser für betriebliche Zwecke wird bei Gelsenwasser nur in geringen Mengen gebraucht. Die Wasserwerke nutzen zur Trinkwassergewinnung Oberflächenwasser, Grundwasser und Uferfiltrat. Dabei gilt es, sowohl wasserrechtliche Vorgaben als auch das wasserwirtschaftliche Grundprinzip der angemessenen Dargebotsbewirtschaftung einzuhalten.

Zu diesem Zweck wurden im Jahr 2019 8,2 Mio. m 3 aus Oberflächenwasser, 109,7 Mio. m 3 aus Grundwasser und 29,6 Mio. m 3 aus Uferfiltrat entnommen. Die direkten Entnahmemengen bewegen sich damit im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnisse.

Betriebsenergie wird zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -förderung in den Wasserwerken, zur Verteilung von Wasser, Gas und Strom in den Netzen sowie zur Versorgung der Gebäude und Betriebsstandorte eingesetzt. Mit rund 85 % stellt Strom neben Gas und Fernwärme den anteilig größten Energieträger dar. Der Gesamtstromverbrauch beläuft sich im Berichtsjahr auf rund 61 Mio. kWh, wovon 91 % Ökostrom sind. 14

So weit wie möglich werden energieeffiziente Lösungen oder erneuerbare Energien genutzt, um den Energiebedarf zu decken.

Ressourcenmanagement

Um den Verbrauch von Ressourcen, den Einsatz von Energie und den Ausstoß von Emissionen durch betriebliche Tätigkeiten zu verringern, werden die Material- und Energieströme überwacht. Ziele des Umweltmanagementsystems von Gelsenwasser sind der Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs, die Senkung des Energieverbrauchs und die daraus resultierende Verminderung von CO2-Emissionen sowie die Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen. Diese Ziele, die Maßnahmen zu deren Erreichung sowie die Verantwortlichkeiten, Mittel und Fristen hat Gelsenwasser im sogenannten Umweltprogramm definiert. Das Umweltprogramm ist das zentrale Instrument zur Steuerung der Umsetzung von Umweltzielen.

Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs

Ein effektiv geschützter Wasserkreislauf ist Grundvoraussetzung für die nachhaltige Gewinnung von einwandfreiem Trinkwasser. Um auch in Zukunft Trinkwasser mit möglichst naturnahen Aufbereitungsverfahren gewinnen zu können, engagiert sich Gelsenwasser für den vorbeugenden Boden- und Gewässerschutz. Die Untersuchungen des Wassers erfolgen nicht nur auf die gesetzlich vorgeschriebenen Stoffe bzw. Stoffgruppen, sondern vorsorglich in weitaus größerem Umfang.

Im Rahmen des vorbeugenden Gewässerschutzes setzt sich Gelsenwasser für eine gewässerschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung ein. Ziel ist es, eine nachträgliche aufwändige Aufbereitung des Rohwassers durch den Einsatz von Aufbereitungschemikalien wie Aktivkohle in den Wasserwerken zu vermeiden. Um den möglichst geringen Eintrag von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sicherzustellen, unterhält Gelsenwasser regionale Kooperationen mit der Landwirtschaft in den Einzugsgebieten der Wasserwerke.

Im Wasserwerk Haltern wurde das Ziel, den Aktivkohleeinsatz unter 100 t pro Jahr zu halten, erreicht. Im Jahr 2019 konnte die Dosierung von Aktivkohle sogar vollständig vermieden werden.

Steigerung der Energieeffizienz, Erzeugung erneuerbarer Energien und Reduktion der Treibhausgasemissionen

Gelsenwasser unterstützt aktiv die Energiewende durch die Erzeugung regenerativer Energien und die regelmäßige Überprüfung der Art und Menge der eingesetzten Energieträger. Ziele sind die stetige Steigerung der Energieeffizienz und die Minimierung des CO2-Ausstoßes. Dazu trägt auch bei, dass Gelsenwasser die bestehende Infrastruktur bestmöglich nutzt und die Qualität der Energienetze erhält.

Der Hauptanteil des Strombedarfs entfällt auf die Förderung und Verteilung von Wasser. Mit einem Anteil von rund 80 % am Gesamtenergieverbrauch benötigen die Netz- und Rohwasserpumpen in den Wasserwerken den überwiegenden Teil, gefolgt von den Gebäuden und Druckerhöhungsanlagen zur Wasserverteilung.

Um Energie bei der Trinkwasserproduktion einzusparen, sollen zwei Energierückgewinnungsanlagen realisiert werden. Mit dieser Maßnahme verfolgt die GELSENWASSER AG das Ziel, die Energieeffizienz bei der Trinkwasserproduktion gegenüber dem Jahr 2015 um 1 % bis zum Jahr 2020 zu steigern. Die Energierückgewinnungsanlage, die seit Ende 2018 in Betrieb ist, erzeugte im Berichtsjahr rund 0,23 Mio. kWh Strom. Das entspricht einer Steigerung der Energieeffizienz um 0,46 % gegenüber dem Basisjahr 2015. Da die zweite Anlage nicht vor dem ersten Quartal 2021 in Betrieb genommen werden soll, wird das für 2020 gesetzte Ziel voraussichtlich nicht erreicht werden können.

Die von der GELSENWASSER AG angestrebte Steigerung der Energieeffizienz bei der Wasserverteilung um 2 % bis zum Jahr 2020 konnte bereits im Jahr 2018 durch den Umbau und die energetische Optimierung zweier Druckerhöhungsanlagen erreicht werden.

Die Erzeugung erneuerbarer Energien mindestens in Höhe des Eigenverbrauchs von ca. 60 Mio. kWh bis zum Jahr 2020 wird schrittweise umgesetzt. Die derzeit realisierten Anlagen erzeugen zukünftig rund 27,5 Mio. kWh pro Jahr. Weitere Anlagen sind für das Jahr 2020 geplant. Ein Projektvorhaben kann aufgrund einer kommunalen Entscheidung im Jahr 2020 jedoch nicht realisiert werden, sodass die für das Geschäftsjahr 2020 festgelegte Zielgröße nicht zu erreichen sein wird.

Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen wird eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Fahrzeugklassen "Pkw" und "leichte Nutzfahrzeuge" um 10 % bis zum Jahr 2020 angestrebt. Im Berichtsjahr konnten durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen gegenüber dem Basisjahr 2017 die durchschnittlichen Emissionen der Klasse Pkw von 127 g CO2/km auf 98 g CO2/km gesenkt werden. 15

Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen

Wesentlicher Abfall der Betriebsstandorte sind Bodenaushub und Straßenaufbruch aus Erdarbeiten im Rahmen von Neuverlegungen und Erneuerungen von Rohrleitungen. Ziel ist die Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen, vor allem bei der Erneuerung von Wasserleitungen.

Bei der Erneuerung von Rohrleitungen im Wassernetz wendet Gelsenwasser das sogenannte Rohreinzugsverfahren an. Durch dieses Verfahren werden 30 % bis 90 % des Tiefbauvolumens gegenüber der offenen Bauweise eingespart, da hierbei die Straßenoberfläche nur punktuell an wenigen Stellen aufgebrochen wird.

Im Berichtsjahr wurden aufgrund der geplanten Erneuerungsmaßnahmen im Wassernetz die Ziele für Haupt- und Zubringerleitungen angepasst. Ziel für das Berichtsjahr und die folgenden Jahre ist es, das Rohreinzugsverfahren bei mehr als 40 % der Rehabilitation von Versorgungsleitungen und bei mehr als 35 % der Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen anzuwenden und dadurch Tiefbauvolumen einzusparen.

Zudem verfolgt Gelsenwasser das Ziel, bei 25 % der Maßnahmen zur Verlegung von Versorgungsleitungen im offenen Rohrgraben auf einen kompletten Bodenaustausch zu verzichten. Dies gelingt durch das sogenannte Schutzrohrverfahren. Durch dieses Verfahren können Abfälle vermieden werden, da kein neuer Sand eingebaut und das entnommene Bodenmaterial nicht entsorgt werden muss.

Zur Rehabilitation von Wasserleitungen wurden bei Gelsenwasser im Jahr 2019 für ca. 44 km von insgesamt 99 km Rohrnetzerneuerung und -erweiterung grabenlose Verfahren eingesetzt.

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Einsatz grabenloser Verfahren Zielwert 2019 erreicht
Rehabilitation von Versorgungsleitungen 40 % 39 %
Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen 35 % 48 %
Anwendung Schutzrohrverfahren 25 % 48 %

2) Arbeitnehmerbelange

Für den unternehmerischen Erfolg von Gelsenwasser sind motivierte, leistungsfähige und gut qualifizierte Mitarbeiter von zentraler Bedeutung. Daher bietet Gelsenwasser ein gesundheitsförderndes und sicheres Arbeitsumfeld und unterstützt die berufliche wie persönliche Weiterentwicklung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengerechtigkeit und Vielfalt, eine angemessene Vergütung, die Arbeitssicherheit sowie die Mitsprache der Mitarbeiter sind dabei wesentliche Ziele.

Der Schutz der Arbeitnehmer sowie gewerkschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte sind in Deutschland gesetzlich geregelt und münden beispielsweise in Tarifverträgen. Die Mitarbeiter sämtlicher Konzernunternehmen fallen vollständig unter das deutsche Arbeitsrecht, dessen Einhaltung für Gelsenwasser eine Selbstverständlichkeit ist. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bietet Gelsenwasser eine Vielzahl von Maßnahmen an, die das Unternehmen aus Sicht der Mitarbeiter zu einem attraktiven Arbeitgeber machen.

Mitarbeiter und Mitarbeiterzufriedenheit

Zum 31. Dezember 2019 waren im Gelsenwasser-Konzern 1.579 Mitarbeiter (davon 1.163 bei der GELSENWASSER AG) tätig, was einem Anstieg von 28 Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Veränderte regulatorische Rahmenbedingungen, verstärkte Aktivitäten im Stromumfeld sowie weiterhin die Ausprägung neuer Geschäftsfelder führten im Gelsenwasser-Konzern zu einem erhöhten Personalbedarf. Mehr Auszubildende und Insourcing von Know-how tragen - auch bei Tochterunternehmen - diesen Entwicklungen ebenfalls Rechnung.

Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu steigern bzw. auf hohem Niveau zu halten. Für Gelsenwasser ist eine Unternehmenskultur, die geprägt ist von offener Kommunikation, Wertschätzung und Vielfalt, die Grundlage für das Engagement der Mitarbeiter. Nur zufriedene Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter und bleiben dem Unternehmen viele Jahre erhalten.

Zur Messung der Mitarbeiterzufriedenheit nehmen die GELSENWASSER AG und die GELSENWASSER Energienetze GmbH ca. alle drei Jahre am Arbeitgeberwettbewerb Great Place to Work (r) (GPTW (r)) teil. Aus zahlreichen Fragen zu den Themen Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz und Teamgeist wird ein Index "Mitarbeiterzufriedenheit" sowohl für das Gesamtunternehmen als auch für einzelne Organisationseinheiten errechnet. Im Jahr 2018 wurde die Positivwirkung dieser Eckpfeiler erneut bestätigt. Konstante Ergebnisse im Vergleich zur letzten Befragung im Jahr 2014 und überdurchschnittliche Ergebnisse verglichen mit anderen Unternehmen belegten in 2018, dass die Zufriedenheit der befragten Mitarbeiter weiterhin hoch ist. 83 % der Mitarbeiter waren der Meinung, einen sehr guten Arbeitsplatz zu haben. Damit hat Gelsenwasser verglichen mit dem Benchmark sehr gut abgeschnitten. Besonders herausragende Ergebnisse wurden in Bezug auf die sozialen Leistungen, die Angebote zur Gesundheitsförderung sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt.

Für das Geschäftsjahr 2020 strebt Gelsenwasser an, insbesondere den Kommunikations- und Informationsfluss sowohl abteilungsintern als auch -übergreifend durch digitale Lösungen weiter auszubauen. Im Jahr 2019 erfolgte ergänzend die Auswertung auf Ebene der Organisationseinheiten, um zielgerichtete Maßnahmen anhand individueller Bedarfe entwickeln zu können. An den einzelnen Unternehmensstandorten fanden dazu Workshops sowie Gesprächsrunden zwischen Mitarbeitern und Vorstand statt. Gemeinsam wurden die Ergebnisse aufgearbeitet und Maßnahmen abgeleitet.

Erklärtes Ziel ist die langfristige Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen. Sowohl das Unternehmen als auch die Kunden profitieren von der langjährigen Erfahrung dieser Mitarbeiter mit den Produkten und Dienstleistungen. Die geringe Fluktuationsrate ist ein weiterer Indikator für zufriedene Mitarbeiter bei Gelsenwasser. Wie im Vorjahr liegt die Quote traditionell niedrig bei 4,2 % im Konzern. Bei der GELSENWASSER AG beträgt die Fluktuationsquote 3,7 %. Ohne die Berücksichtigung von altersbedingten Austritten sowie Todesfällen liegt die Fluktuationsquote bei 2,0 % (1,6 % bei der GELSENWASSER AG).

Mitarbeiterbeteiligung

Ihre vielfältigen Ideen können Mitarbeiter über die Ideenplattform ins Unternehmen bringen. Sie bündelt sämtliche Ideen - auch die des betrieblichen Vorschlagswesens - über das Gelsenwasser-Intranet. Auf diese Weise regt Gelsenwasser die Mitarbeiter an, neue Produktideen, mit denen sich das Unternehmen breiter aufstellen kann, neue Dienstleistungen, die Gelsenwasser am Markt platzieren kann, oder Arbeitsabläufe, die effizienter gestaltet werden können, zu entwickeln. Im Jahr 2019 wurden bei der GELSENWASSER AG und der GELSENWASSER Energienetze GmbH insgesamt 86 Vorschläge von 97 Mitarbeitern eingereicht. Prämiert wurden im Geschäftsjahr 2019 38 Vorschläge. Die gesamte Prämienauszahlung betrug 48.510 €, wobei das Prämienmaximum bei 12.000 € lag.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bereits seit vielen Jahren arbeitet Gelsenwasser an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte für das Unternehmen zu gewinnen und langfristig zu binden, bietet Gelsenwasser eine Vielzahl von individuell zugeschnittenen Arbeitszeitmodellen. Dazu zählen Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeiten, Langzeitkonten und Telearbeit. So arbeiteten im Berichtsjahr gemessen an 1.579 Mitarbeitern 14,0 % in Teilzeit. Mit diesen Angeboten fördert Gelsenwasser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über alle Lebensphasen hinweg.

Aus Sicht der Mitarbeiter handelt es sich um attraktive Arbeitszeitregelungen, was die steigende Nachfrage der angebotenen Zeitmodelle belegt:

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Geschäftsjahr Teilzeit Auszeit Langzeitkonto
2017 191 8 22
2018 206 6 54
2019 222 7 82

Als familienfreundlicher Arbeitgeber hat Gelsenwasser zudem in den vergangenen Jahren Angebote entwickelt, die Mitarbeiter bei der Betreuung sowohl von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. Belegplätze im Kinderhaus Rasselbande, Kinderinseln vor Ort, Ferienbetreuung, Pflegetage, -workshops und -treffs sowie die Möglichkeit zur anonymen Beratung über eine externe Servicestelle tragen zur Vereinbarkeit unterschiedlicher Lebensbereiche mit dem Beruf bei.

Regelmäßige Bedarfsanalysen helfen, die Angebote gezielt weiterzuentwickeln. So wurde basierend auf den Ergebnissen im Jahr 2019 zum Beispiel der Thementag "Aus kleinen Schritten werden große - Vom Schulkind zum jungen Erwachsenen" veranstaltet.

Während der Elternzeiten hält Gelsenwasser Kontakt zu den Mitarbeitern, organisiert Elternzeittreffen und fördert auf diesem Weg, dass die Mitarbeiter nach der Familienphase gerne wieder in ihren Beruf zurückkehren. Im Jahr 2019 nahmen 36 Mitarbeiterinnen und 37 Mitarbeiter im Gelsenwasser-Konzern Elternzeit. Bei der GELSENWASSER AG waren es 32 Mitarbeiterinnen und 26 Mitarbeiter. Im Berichtsjahr sind - wie im Vorjahr - alle Mitarbeiter nach Ende der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt.

Die Re-Auditierung "berufundfamilie" im Jahr 2018 bestätigt den weiterhin hohen Einsatz der GELSENWASSER AG zur Vereinbarkeit unterschiedlicher Lebensbereiche mit dem Beruf. In diesem Rahmen hat sich Gelsenwasser das Ziel gesetzt, die Kommunikation zu den Möglichkeiten der Vereinbarkeit von unterschiedlichen Lebensbereichen weiter auszubauen. Dazu ist im Jahr 2020 eine Kampagne zum Thema Zeitsouveränität geplant. Die nächste Re-Auditierung findet im Jahr 2021 statt.

Aus- und Weiterbildung

Mitarbeiter professionell zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat bei Gelsenwasser einen hohen Stellenwert. Gelsenwasser ist davon überzeugt, dass individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zur nachhaltigen Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen beitragen.

Regelmäßige Weiterbildung ist über interne und externe Schulungen möglich. Durchschnittlich wurde jeder Mitarbeiter im Jahr 2019 2,6 Tage (bei der GELSENWASSER AG im Durchschnitt 2,2 Tage) weitergebildet.

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Durchschnittliche Schulungstage je Mitarbeiter
GW AG und GWN GW AG
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2018 3,3 3,1
2019 2,6 2,2

Diese Schulungen tragen dazu bei, dass sich jeder Mitarbeiter, unter Berücksichtigung der unternehmerischen Entwicklung, nach seinem Bedarf und seinen Stärken weiterentwickeln kann. In strukturierten Mitarbeitergesprächen werden mindestens einmal jährlich Entwicklungs- und Fördermaßnahmen vorgeschlagen und deren Durchführung geplant.

Auch die Nachwuchssicherung spielt für Gelsenwasser eine zentrale Rolle. Mit aktuell 71 Auszubildenden sichert sich Gelsenwasser Nachwuchs aus den eigenen Reihen (davon 56 bei der GELSENWASSER AG).

Vakanzen bei Fach- und Führungspositionen werden nach Möglichkeit intern besetzt. Mit individuellen und zielgruppenorientierten Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt Gelsenwasser Potenziale weiter und bereitet diese so vorausschauend und frühzeitig auf künftige Positionen vor.

Chancengerechtigkeit und Vielfalt

Seit Jahren verfolgt Gelsenwasser eine Strategie der Vielfalt. Vielfalt unter den Mitarbeitern ist Treiber für Kreativität und Innovation. Sie ist nicht nur unerlässlich, um die Erwartungen und Bedürfnisse sämtlicher Stakeholder besser zu verstehen, sie trägt auch deutlich zur Attraktivität eines Arbeitgebers bei.

Die Vermeidung von Diskriminierung ist bei Gelsenwasser ein zentrales Ziel. Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität sollen alle Mitarbeiter Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Dies spiegelt auch der Zustimmungsgrad von knapp 90 % bei den entsprechenden Fragen nach Gerechtigkeit in der letzten GPTW (r) -Befragung im Jahr 2018 wider.

Ein Ziel der GELSENWASSER AG im Rahmen der Chancengerechtigkeit ist es, Frauen in Führungspositionen zu entwickeln und zu fördern. So entspricht das Verhältnis der weiblich besetzten Führungspositionen 16 (23,7 %; im Vorjahr 23,9 %) nahezu dem Anteil der Mitarbeiterinnen (26,8 %; im Vorjahr 24,8 %) in der Belegschaft. Gelsenwasser bietet Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und fördert dadurch Integration. Zum 31. Dezember 2019 waren 84 schwerbehinderte Menschen im Konzern (bei der GELSENWASSER AG: 67) beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von 5,3 % im Konzern (5,8 % bei der GELSENWASSER AG).

Gelsenwasser legt großen Wert auf Chancengleichheit. In Kooperation mit der Initiative "Joblinge gAG Ruhr" bietet Gelsenwasser Jugendlichen mit schwierigen Startbedingungen die Möglichkeit, ein Qualifizierungspraktikum durchzuführen, um den Berufsalltag kennenzulernen und erste Erfahrungen zu sammeln. Sofern das Praktikum erfolgreich absolviert wird, erhalten die Jugendlichen im Anschluss einen Ausbildungsplatz. Im Jahr 2019 absolvierten zwei Joblinge ein Qualifizierungspraktikum bei Gelsenwasser, von denen einer ab August 2019 einen Ausbildungsvertrag unterschrieb.

Vergütung

Angemessene Gehälter sind bei Gelsenwasser selbstverständlich. Den Rahmen dazu bildet ein modernes und transparentes Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags. Der vom Arbeitgeberverband von Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e. V. geschlossene Tarifvertrag gibt mit branchenüblichen Eingruppierungen klare Leitlinien vor. Die Höhe der Gehälter richtet sich nach Vergütungsgruppen, denen typische Tätigkeiten zugeordnet werden. Das Geschlecht der Mitarbeiter ist dabei irrelevant für die Entlohnung. Gehälter werden so rein nach Qualifikation, der ausgeübten Tätigkeit und der Erfahrung der Beschäftigten ausgerichtet. Zusätzlich schaffen vielfältige soziale Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgung, Ergebnisbeteiligung, Wohnbaudarlehen oder Sonderzahlungen für lange Betriebszugehörigkeit weitere Leistungsanreize.

Gesundheit

Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Mitarbeiter gemeinsam gesund älter werden und dabei leistungsfähig bleiben. Der Schutz und die Förderung der Gesundheit beschränken sich dabei nicht nur auf das Verhindern von Unfällen und das Vorbeugen vor Krankheiten. Vielmehr wird darüber hinaus angestrebt, die physische und psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten und aktiv zu fördern. Regelmäßig wird die Gesundheitsarbeit mit Mitgliedern des Führungsgremiums besprochen und ausgebaut. Das Angebot an die Mitarbeiter umfasst ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Gesundheitschecks, Gesundheitstage, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungstipps und attraktive Sportangebote. Die hohe Nachfrage nach Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen veranlasste Gelsenwasser im Jahr 2019 dazu, das jährliche Angebot auf quartalsweise Termine auszuweiten.

Der Arbeitsschutzausschuss sowie die dezentral organisierten Arbeitssicherheits-Gesundheitsschutz-Umwelt-Gruppen initiieren und koordinieren Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Regelmäßig finden bewegungsergonomische Begehungen statt und klassische sowie psychische Gefährdungsbeurteilungen identifizieren Arbeitsbelastungen der Mitarbeiter.

Eine hohe Quote in Mitarbeiterbefragungen belegt die Zufriedenheit mit den angebotenen Gesundheitsmaßnahmen. 90 % der Mitarbeiter bestätigten im Jahr 2018, dass sie hilfreiche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit erhalten. Die Krankenquote, sofern sie als Indikator der Arbeitgeberzufriedenheit herangezogen werden kann, liegt mit 6,1 % im Konzern und 6,1 % bei der GELSENWASSER AG auf konstant niedrigem Niveau.

Mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. diese zu überwinden, steht Betroffenen bei Gelsenwasser ein betriebliches Eingliederungsmanagement zur Verfügung, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Dieses wird Arbeitnehmern angeboten, die im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Gemeinsam mit den Mitarbeitern werden individuelle Lösungen mit dem Ziel entwickelt, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Darüber hinaus hat Gelsenwasser im Jahr 2019 eine Betriebsvereinbarung "Überbrückungsgeld" abgeschlossen. Das Überbrückungsgeld stellt eine Sonderleistung des Arbeitgebers zur finanziellen Absicherung der Mitarbeiter dar, um den Übergang in die gesetzliche Rente bei andauernder Arbeitsunfähigkeit zu überbrücken.

Die Re-Zertifizierung im Rahmen des Corporate Health Awards im Jahr 2019 bestätigt erneut, dass Gelsenwasser den Mitarbeitern individuelle, auf ihre Bedarfe abgestimmte Gesundheitsleistungen anbietet und sie in ihrer Leistungsfähigkeit nachhaltig bestärkt.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit bei Gelsenwasser ist von zentraler Bedeutung. Der Vorstand der GELSENWASSER AG und die Geschäftsführung der GELSENWASSER Energienetze GmbH setzen sich dabei Ziele, die über die Einhaltung der spezifischen Gesetze und Verordnungen deutlich hinausgehen. Die Arbeitssicherheit als übergeordnetes Ziel ist im Leitbild verankert. Konkret bedeutet das, dass jeder Mitarbeiter morgens gesund und sicher zur Arbeit kommen und am Abend wieder gesund und sicher zu Hause ankommen soll. Dem Grundsatz "Prävention statt Reaktion" folgend werden die Mitarbeiter umfassend einbezogen und zu sicherem Verhalten motiviert.

Zentrales Ziel ist es, gefährliche Situationen von vornherein zu vermeiden. Dabei sind diejenigen Unfälle meldepflichtig, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führen. Der Unfalltag selbst wird dabei nicht mitgezählt. Um Unfälle jedweder Art zu vermeiden, sind die Arbeitsbedingungen bei Gelsenwasser bereits so ausgestaltet, dass Gefährdungen konsequent minimiert werden.

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Geschäft sjahr Meldepflichtige Unfälle Meldepflichtige Arbeitsunfälle Meldepflichtige Wegeunfälle
2018 31 28 3
2019 32 19 13

Im Berichtsjahr ereigneten sich 19 Arbeitsunfälle und 13 Wegeunfälle bei der GELSENWASSER AG und der GELSENWASSER Energienetze GmbH. Dabei kam es zu einem Wegeunfall mit Todesfolge.

Gemessen an im Jahresdurchschnitt 1.483 Mitarbeitern bei diesen beiden Gesellschaften erlitten somit im Berichtsjahr 2,2 % einen meldepflichtigen Unfall.

Das Ziel der nachhaltigen Reduzierung von meldepflichtigen Unfällen wurde somit im Jahr 2019 nicht erreicht.

Die Anzahl der Arbeitsunfälle konnte reduziert werden, allerdings ist in diesem Jahr die Anzahl der Wegeunfälle besonders hoch. Die Wegeunfälle haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht. Vor diesem Hintergrund wurde ab Oktober 2019 die Kampagne "Sicher im Verkehr" aufgesetzt, mit dem Ziel, die Zahl der Wegeunfälle zu reduzieren. Die Kampagne behandelt im Monatsrhythmus aktuelle Themen rund um den Bereich "Fahren, Laufen, Bewegen".

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Geschäft sjahr G ELSENWASSER AG GWN Summe
2018 349 43 392
2019 430 101 531

Die Zahl der Ausfalltage ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dargestellt sind die Ausfallzeiten nach meldepflichtigen Unfällen in Nettoarbeitstagen, also bereinigt um Wochenenden und Feiertage.

In den kommenden Jahren soll achtsames und sicheres Verhalten noch stärker Teil der Unternehmenskultur werden, um nachhaltig nicht nur die Ausfallzeiten, sondern auch die Zahl der Unfälle zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2019 als Ergänzung zur Betriebsvereinbarung "Freiwillige Leistungen zur Betrieblichen Altersversorgung" eine weitere Betriebsvereinbarung "Zuschlag auf freiwillige Leistungen bei Verminderung der Anzahl von Arbeitsunfällen" abgeschlossen. In dieser ist geregelt, dass den Mitarbeitern ein Zuschlag gezahlt wird, sofern die Gesamtzahl der meldepflichtigen Unfälle bei der GELSENWASSER AG und der GELSENWASSER Energienetze GmbH im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist.

Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsplätze und Einrichtungen sicher und ergonomisch zu gestalten. Bei den Arbeitsabläufen werden daher die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ergänzt und unterstützt die Arbeitssicherheit nachhaltig. Die betriebliche Grundlage bildet das im Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Handbuch dokumentierte Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem.

Ziele und einheitliche Standards zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beschließen der Vorstand der GELSENWASSER AG und die Geschäftsführung der GELSENWASSER Energienetze GmbH. Gelsenwasser verfolgt das Ziel, das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem in einem kontinuierlichen Prozess weiter zu verbessern. Regelmäßig werden die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Stand der Technik, die Anregungen und Ideen der Mitarbeiter und die aus Unfällen abgeleiteten Maßnahmen systematisch ausgewertet und Schulungsprogramme für Mitarbeiter aus allen Hierarchieebenen dahingehend angepasst.

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird unterstützt durch die regelmäßige Teilnahme an externen Audits und Zertifizierungen. Das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem wurde durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) auf der Grundlage des BS OHSAS 18001 in diversen Audits überprüft. Die Zertifizierung ist bis zum 31. Oktober 2020 gültig.

Der Vorstand wird regelmäßig durch die Berichterstattung der zentralen und dezentralen Gremien im Arbeits- und Gesundheitsschutz über den Stand der Zielumsetzung informiert. Das Reporting wird ergänzt durch die kontinuierliche Information der unterjährigen Kennzahlen zum Arbeitsschutz durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Gelsenwasser arbeitet die Ereignisse umfassend auf und nutzt die Erkenntnisse, um geeignete Maßnahmen zur Unfallvermeidung abzuleiten.

3) Sozialbelange/ Gesellschaft

Soziale Belange

Die GELSENWASSER AG ist seit über 130 Jahren mit den Städten und Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, verwachsen. Diese Verbundenheit drückt sich auch dadurch aus, dass Gelsenwasser sich in den Regionen über die Bereiche Wasser, Gas und Strom hinaus engagiert, vor allem in Bildung und Kultur. Zur Bündelung der gemeinnützigen Aktivitäten wurde im Jahr 2016 die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH gegründet.

Die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist eine 100 %-ige Tochter der GELSENWASSER AG. In enger und regelmäßiger Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden der GELSENWASSER AG wird der Gesellschafter über die laufenden Projekte informiert. Anregungen zur Stiftungsarbeit erhält die Stiftung unabhängig von diesen Sitzungen aus allen Fachbereichen der GELSENWASSER AG.

Die Förderung geeigneter gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im Tätigkeitsgebiet der GELSENWASSER AG und ihrer Tochtergesellschaften mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen (Region) ist Ausdruck dieser Zuwendung. Hauptanliegen der GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist die Förderung von Jugendhilfe und Bildung sowie von Kunst und Kultur in der Region. Maßgeblich für die Auswahl von Projekten ist, dass die vorgenannten satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind und die Förderung eine nachhaltige Wirkung entfaltet. Es überwiegt daher die Förderung von Einrichtungen, mit denen eine mehrjährige Partnerschaft besteht.

Die Fördersumme betrug im Berichtsjahr rund 900.000 €. Etwa zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel fließen in den Bereich Bildung.

Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung von Kindergärten und Schulen im Tätigkeitsgebiet des Gelsenwasser-Konzerns. Im Bildungsprojekt "von klein auf" erhalten die Bildungsinstitutionen Unterstützung für Projekte, die über die Möglichkeiten der Träger hinausgehen. Im Geschäftsjahr 2019 haben insgesamt 298 Schulen und Kindergärten von der Förderung profitiert.

Im Berichtsjahr förderte die Stiftung als Partner auch die Initiative "Joblinge gAG Ruhr" (siehe dazu auch den Abschnitt Arbeitnehmerbelange).

Bei "Tausche Bildung gegen Wohnen" geht es um die Betreuung benachteiligter Kinder in prekären Stadtteilen. Durch den Beitrag der GELSENWASSER-Stiftung gGmbH wurde neben Duisburg-Marxloh ein zweiter Standort in Gelsenkirchen gegründet.

Im kulturellen Bereich werden regionale Aktivitäten wie das Klavierfestival Ruhr oder das Kindertheater Consol in Gelsenkirchen unterstützt. Zudem werden das Theater Dortmund, die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e. V., die Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Kulturarbeit e. V. und weitere gefördert.

Im Rahmen von internationalen Wasserprojekten arbeitet die Stiftung mit zwei Kooperationspartnern zusammen: SOS Kinderdörfer Weltweit und Viva Con Agua. Gemeinsam mit diesen Partnern werden geeignete Projekte und Einrichtungen ausgewählt. Mit Mitteln der Stiftung werden zurzeit in sanitären Versorgungsprojekten in Botswana, Nepal, Gambia, Äthiopien, Haiti, Bolivien, Uganda, Burundi und Nigeria die Wasserversorgungssituation verbessert und Hygiene-Standards erstellt.

Im Bereich der Bildung finden dreimal jährlich Jurysitzungen statt, in denen über die Verwendung der Mittel für Bildungsprojekte entschieden wird. Die Jury setzt sich zusammen aus der Geschäftsführung der Stiftung, Vertretern des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Bildungsgenossenschaft, Schulleitern, Pädagogen und der Landeselternvertretung NRW. Durch die unabhängige und fachkundige Zusammensetzung der Jury ist eine professionelle und unvoreingenommene Auswahl der Projekte gewährleistet. Ausgewählt werden insbesondere Projekte, die im Sinne der Sprachförderung arbeiten und Kinder und Jugendliche beim Übergang von Kindergarten zur Grundschule, von der Grundschule zur weiterführenden Schule und schließlich beim Berufseinstieg unterstützen.

Im Internet sind alle geförderten Einrichtungen und Projekte mit Bild und Text dargestellt (https://www.gelsenwasser-stiftung.de). Da es sich um gemeinnützige Aktivitäten handelt, bestehen im Falle einer Zielabweichung keine Risiken für das Kerngeschäft von Gelsenwasser. Für den Fall von Verstößen auf Seiten der Spendenempfänger gegen die vertraglich vereinbarten Spendenzwecke enthalten die Spendenvereinbarungen eine Rückzahlungsklausel.

Politische Mitwirkung

Politische Mitwirkung ist für den Gelsenwasser-Konzern aus zweierlei Blickrichtungen relevant. Zum einen hat der politische Rahmen potenziell signifikante Auswirkungen auf die Lage, das Ergebnis und die Entwicklung von Gelsenwasser, zum anderen ergeben sich Auswirkungen auf die Kunden, die eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Versorgung erwarten.

Gelsenwasser bringt sich in politische Diskussionen dort ein, wo die Qualität des Trinkwassers, die Entsorgung von Abwasser oder die Zukunftsfähigkeit der klimaschonenden Energieträger Gas und Ökostrom beeinträchtigt sein könnten. Gelsenwasser versteht sich dabei als Fachpartner für den Dialog mit der Politik. Im vergangenen Jahr wurde an keine politische Partei gespendet. Ein wichtiges Ziel ist, den Dialog und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Interessengruppen, Akteuren der Branche und relevanten politischen Entscheidungsträgern auszubauen.

Gelsenwasser engagiert sich in den Branchenverbänden, insbesondere dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein - (DVGW).

Mit Mitgliedschaften in Umweltverbänden will Gelsenwasser dazu beitragen, den Klimaschutz voranzubringen.

Im Rahmen von monatlichen Abstimmungen mit den Fachbereichen werden politische Entwicklungen in den Themenfeldern Wasser, Abwasser, Energie sowie Umwelt- und Klimaschutz diskutiert und eigene Positionen entwickelt.

Die politische Mitwirkung und Verbändearbeit werden bei Gelsenwasser zentral durch eine Abteilung gesteuert.

Zweimal im Jahr werden dem Führungsgremium des Unternehmens vergangene Aktivitäten vorgestellt und mit ihm grundsätzliche Themen vereinbart. Ebenso werden Entscheidungen über Mitgliedschaften in Verbänden und Besetzungen von Fachausschüssen getroffen.

Erfolg wird daran gemessen, ob die Themen des Gewässerschutzes, der Trinkwasserqualität sowie Klimaschutz und Versorgungssicherheit der Politik vermittelt werden konnten. Gesetze, die diese Aspekte negativ beeinflussen könnten, sind im Jahr 2019 nicht in Kraft getreten.

Im Berichtsjahr hat sich Gelsenwasser in das Gesetzgebungsverfahren zum Düngerecht und bei weiteren Themen zum Gewässerschutz auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eingebracht. Gelsenwasser bezog in Hintergrundgesprächen Stellung und sprach sich für mehr Transparenz und Gewässerschutz aus. Fachleute von Gelsenwasser besetzen Arbeitsgruppen des Spurenstoff- und des Nationalen Wasserdialogs des Bundesumweltministeriums, um bedeutende Zukunftsthemen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft mitzubestimmen.

In Beiträgen im Gelsenwasser-Blog sowie in Fachzeitschriften leistete Gelsenwasser Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit der richtigen Entsorgung von Medikamenten, um Medikamentenrückstände im Wasser zu vermeiden. Verbraucher sollen dafür sensibilisiert werden, dass abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente im Restmüll entsorgt werden und nicht, wie häufig der Fall, im Abfluss. Dazu hat Gelsenwasser zusammen mit dem BDEW NRW und dem NRW-Umweltministerium ein Aufklärungsvideo produziert. Unter Federführung der TU Dresden förderte und beteiligte sich Gelsenwasser an dem mehrjährigen Forschungsprojekt "MikroModell", bei dem als Ergebnis ein vielbeachtetes Spurenstoffmodell erarbeitet wurde.

Gelsenwasser hat sich in die Diskussion zur europäischen Trinkwasser-Richtlinie eingebracht und sich für Gesundheitsschutz, Zugang zu Trinkwasser für sämtliche Bürger und verbesserte Informationen zur Trinkwasserqualität für Verbraucher positioniert. Damit soll auch die hohe Qualität und günstige Preisstruktur von Leitungswasser stärker kommuniziert und Plastikmüll vermieden werden, der in Form von Mikroplastik ein Problem für die Abwasserreinigung in Deutschland sein kann.

Zur Stärkung des Images von Leitungswasser und zur Plastikvermeidung arbeitet Gelsenwasser mit dem Verein a tip: tap zusammen und unterstützt das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt "Wasserwende".

Als kommunaler Dienstleister im Bereich Abwasser hat sich Gelsenwasser im Berichtsjahr erfolgreich für eine Fortsetzung der Stromsteuerbefreiung von Kläranlagen, die ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen, u. a. mit einem Positionspapier an die Bundesregierung, eingesetzt. Gemeinsam mit Partnerunternehmen sprach man sich gegen eine Benachteiligung energieautarker Kläranlagen aus, da sie einen großen Beitrag zur Energiewende leisten und ansonsten künftig nur noch schwer realisierbar sein könnten.

Gelsenwasser befasst sich auch mit klimaschonender Technologie zur wirksamen CO2-Reduktion in allen Sektoren. Im Berichtsjahr brachte sich Gelsenwasser in die Diskussion um den europäischen Green Deal der neuen EU-Kommission und das Dekarbonisierungs-Paket ein und sprach sich in diesem Zusammenhang für Gas und seine Infrastruktur als wesentlichen Baustein des zukünftigen europäischen Energiesystems aus. Diese Position konnte das Unternehmen auf europaweit bedeutenden Veranstaltungen der Gas-Branche in Vorträgen und in Podiumsdiskussionen vertreten.

Gelsenwasser agierte auf verschiedenen Beiratssitzungen mit kommunalen Vertretern aus dem Versorgungsgebiet, um über das Klimaschutzpaket, welches auf Bundesebene beschlossen wurde, zu informieren. Ziel war es, insbesondere die hohe Bedeutung und Dringlichkeit für die Windenergie an Land in Nordrhein-Westfalen zu kommunizieren. Die Regelungen auf Bundesebene sollen als Chance für das Bundesland gesehen werden, um den Beitrag der Windenergie als CO2-arme Energieform verstärkt zu nutzen. Die für Windräder auf Bundesebene geltende Abstandsregelung kann auf Landesebene angepasst werden.

In der Energieversorgungsstrategie Nordrhein-Westfalens ist neben Windenergie an Land auch Solarenergie ein Kernelement. Gelsenwasser machte im Rahmen von Gesprächen im Landtag angesichts der Flächenknappheit und der damit einhergehenden Flächenkonkurrenz auf die Möglichkeit schwimmender Solaranlagen aufmerksam.

Fast alle Energie- und Klimaschutzszenarien machen deutlich, dass CO2-frei erzeugter Wasserstoff in Zukunft eine tragende Säule für die Energiewende und Versorgungssicherheit sein kann. Auf NRW-Landesebene wird derzeit eine Wasserstoffstrategie erarbeitet. Gelsenwasser bringt sich in Arbeitskreisen und Netzwerken dazu ein, um darauf einzuwirken, dass klimaneutral erzeugter Wasserstoff wettbewerbsfähig wird.

Über Verbände und auf eigene Initiative hin hat Gelsenwasser den Dialogprozess "Gas 2030", welcher Ende 2018 vom Bundeswirtschaftsministerium gestartet wurde, begleitet. Ziel war es, gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Gesellschaft die zukünftige Rolle gasförmiger Energieträger bis 2030 zu diskutieren. Ergebnis ist, dass Erdgas voraussichtlich noch für viele Jahre ein wichtiger Bestandteil des Energieversorgungssystems in Deutschland bleiben wird.

Insbesondere in Form von CO2-neutralem Wasserstoff kann Gas in Zukunft eine Schlüsselrolle in unserem Energiesystem spielen.

Im Dezember 2019 präsentierte Gelsenwasser auf einer renommierten Fachmesse für Erdgas, der "Zukunftswerkstatt Erdgas", das Forschungsprojekt "Power 2 Metal", um verschiedene Nutzungspotenziale von Wasserstoff aufzuzeigen, insbesondere die Möglichkeit der Dekarbonisierung energieintensiver Industriezweige in der Rhein-Ruhr-Region.

Nachdem im Jahr 2018 mit Prosper-Haniel die letzte Zeche in Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde, müssen die Schächte und Stollen der Bergwerke nicht mehr wie bisher frei von Grubenwasser gehalten werden. Es besteht die Gefahr, dass ansteigendes salzhaltiges Grubenwasser in wasserführende Schichten eindringen kann, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, wie die Halterner Sande. Gelsenwasser bringt sich als Betroffene in wasserrechtliche Genehmigungsverfahren des Bergbaus ein und fordert den Schutz der Trinkwasservorkommen.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Bis zum Jahr 2017 waren vor allem starke Regenfälle zu beobachten, 2018 folgte ein außergewöhnliches Trockenjahr. Auch der Sommer 2019 war von Hitzeperioden geprägt, sodass in manchen Regionen Deutschlands die Trinkwasserversorgung bereits an ihre Grenzen gelangt ist. Gelsenwasser führt Diskussionen über politische Weichenstellungen, um für kommende Wetterextreme gewappnet zu sein. Das geschieht auch, weil rechtliche Unklarheiten zu Verunsicherungen führen wie Nutzungskonkurrenzen bei einer möglichen Knappheit effizient zu organisieren sind.

4) Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette

Es entspricht dem Selbstverständnis von Gelsenwasser, nicht nur die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen und die Menschenrechte der eigenen Mitarbeiter zu achten, sondern auch auf die Achtung der Menschenrechte von Lieferanten hinzuwirken.

Grundlage für die Auftragsvergaben bei Gelsenwasser sind immer die einschlägigen aktuellen Gesetze, d. h. Gelsenwasser fordert von ihren Auftragnehmern die Einhaltung aller für die Ausführung des jeweiligen Auftrags geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte ist bei allen Beschaffungsvorgängen in der Gelsenwasser-Lieferkette ein grundlegendes Ziel. Als Ausgangspunkt jeder verantwortungsbewussten Beschaffung hat deshalb die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern bei Gelsenwasser von jeher einen sehr hohen Stellenwert.

Gelsenwasser verfolgt das Ziel, keine Unternehmen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, zu beauftragen. Um dies zu gewährleisten, achtet Gelsenwasser auf Lieferantenseite vor allem auf die Einhaltung der Kernarbeitsnormen Internationale Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Beachtung des gesetzlichen Mindestlohns. Zu diesem Zweck hat Gelsenwasser für die wesentlichen Warengruppen vorwettbewerbliche Eignungsprüfungen eingeführt. Diese Präqualifikationsverfahren legen für alle Lieferanten Mindeststandards fest, insbesondere auch die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Lieferanten, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, bekommen keine Auftragsanfragen oder Auftragserteilungen. Ergänzend dazu wird die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auftragsbezogen über den jeweiligen Bestelltext vereinbart.

Des Weiteren hat Gelsenwasser mit Lieferanten Erklärungen abgestimmt, in denen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesichert wird. Darüber hinaus wird die Zusicherung über die Einhaltung der Mindestlohngesetzvorgaben auftragsbezogen im jeweiligen Bestelltext vereinbart. Die Mindestlohnerklärungen werden in regelmäßigen Abständen erneuert.

In begründeten Verdachtsfällen erfolgt die Überprüfung der schriftlichen Angaben durch die direkte Befragung der vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeiter. Im Jahr 2019 waren keine Auffälligkeiten im Umgang mit Menschenrechten und/ oder der Bezahlung des Mindestlohns erkennbar, sodass keine unangekündigten Stichprobengespräche mit Beschäftigten von Lieferanten geführt worden sind.

Die Berichterstattung der genannten Maßnahmen und deren Erfüllungsgrad erfolgt regelmäßig durch die Bereichsleitung an die Unternehmensleitung.

Die Bedarfsdeckung erfolgt zum größten Teil (mehr als 95 %) im deutschsprachigen Raum. Die Bevölkerung und die Lieferanten in diesen Ländern verfügen in der Regel über hohe soziale Standards, überwiegend tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse und auch gewerkschaftliche Organisationen. Diese Ausgangssituation führt dazu, dass das Konzept von Gelsenwasser keine nichtfinanzielle Kennzahl zur Messung der ILO- und Mindestlohn-Leistung enthält.

5) Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Um gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherzustellen, hat Gelsenwasser ein Wertemanagementsystem installiert, das durch eine entsprechende Richtlinie organisiert wird. Diese regelt die Organisation, die Ziele sowie die Abläufe der Compliance-Aufgabe. Bei Gelsenwasser wird von Wertemanagement statt von Compliance gesprochen. Das Wertemanagement in diesem Sinne geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des Unternehmens an sich selbst und an seine Geschäfts- und Marktpartner dar.

Ziel des Wertemanagements ist weniger das Setzen fester Vorgaben in einem System von verbindlichen Anweisungen, als vielmehr die Stärkung der eigenen Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitarbeiter in Konfliktlagen. Ein wichtiges Mittel dazu sind Schulungen, in denen angepasst an die Risikolage des Unternehmens mögliche Wertekonflikte aufgezeigt und gemeinsam einer Lösung zugeführt werden. Hilfsmittel dazu ist u. a. ein sogenannter Entscheidungskompass blaugrün, der insbesondere den Prozess der Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen strukturiert. Er ermutigt die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln, bietet Orientierung und zeigt Wertvorstellungen auf. Damit neue Mitarbeiter zeitnah nach Eintritt ins Unternehmen sensibilisiert werden, finden Schulungen zweimal im Jahr statt.

Ein Wertemanagement-Gremium ist die zentrale Instanz für die Erfüllung dieser Aufgabe. Es tagt jährlich mindestens viermal, koordiniert und steuert die relevanten Abläufe und berichtet dem Vorstand. Zur besseren Strukturierung der Abläufe wird es durch einen Koordinator betreut. Mitarbeiter und Dritte können sich jederzeit - offen oder anonym - an den Koordinator wenden und geschützt Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen geben.

Die regelmäßige Bestandsaufnahme der Korruptionsrisiken erfolgt im Rahmen der Ermittlung der Compliance-relevanten Risikofelder. Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention werden aus den identifizierten Risiken abgeleitet. Hierzu haben sich zielgruppenspezifische Schulungen als wirksame Maßnahmen bewährt. Neben diesem Verfahren gibt es weitere Regelungen zur Korruptionsprävention in den Konzernrichtlinien, z. B. ist der Umgang mit Lieferanten in der Einkaufsrichtlinie geregelt.

Es wurden bei Gelsenwasser im Geschäftsjahr 2019 keine Korruptions-, Bestechungs- oder sonstige Compliance-Vorfälle bekannt.

6) Kunden

Die Kunden sind ein zentraler Stakeholder von Gelsenwasser. Gelsenwasser leistet mit der Versorgung mit Wasser, Gas und Strom einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Daseinsvorsorge. Dazu gehören die Sicherheit und hohe Qualität der Versorgung, die Bereitstellung einer zuverlässigen Infrastruktur genauso wie die Zufriedenheit der versorgten Kunden.

Für die Anzahl der von Gelsenwasser versorgten Kunden wird auf andere Kapitel im Lagebericht (z. B. Wettbewerb im Energiemarkt) verwiesen.

Kundenzufriedenheit Energievertrieb

Die Kundenzufriedenheit ist die Grundlage für die Gewinnung und Bindung von Kunden. Dafür ist es entscheidend, zu verstehen, was die Kunden erwarten. Dazu zählt auch, die aktuellen Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen und danach auszurichten, wie den Bedürfnissen der Kunden noch besser entsprochen werden kann.

Zu einer hohen Kundenzufriedenheit trägt der direkte Kontakt mit Mitarbeitern wesentlich bei. Das Personal von Gelsenwasser wird regelmäßig im Umgang mit Kunden bzw. der Kundenkommunikation geschult. Neue Mitarbeiter bekommen zu Beginn eine entsprechende Grundlagenschulung. Zudem werden die Kunden bezüglich ihrer Zufriedenheit in regelmäßigen Abständen befragt.

Im abgelaufenen Berichtsjahr wurde im Kundenservice eine automatisierte Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt. An dieser Befragung haben insgesamt 932 Kunden der Konzern-Gesellschaften GELSENWASSER AG, NGW GmbH und WESTFALICA GmbH teilgenommen. Insgesamt waren 65 % der Kunden mit dem Service und 67 % mit der jeweiligen Vertriebsgesellschaft zufrieden. Rund 65 % der befragten Kunden sind von den Produkten überzeugt. Ebenfalls 65 % der Kunden würden die GELSENWASSER AG bzw. die NGW GmbH oder die WESTFALICA GmbH weiterempfehlen.

Trinkwasserqualität

Gelsenwasser versorgt Menschen und Unternehmen mit dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt: Trinkwasser. Die Qualität des Trinkwassers muss jederzeit die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung bzw. TrinkwV) erfüllen. Dazu überprüft Gelsenwasser kontinuierlich die Wasserqualität. Der Untersuchungsumfang beschränkt sich bei der Häufigkeit und dem Stoffumfang nicht nur auf das gemäß TrinkwV vorgeschriebene Mindestmaß. Das Wasser wird in akkreditierten Laboren, z. B. der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH, auf deutlich mehr Stoffe hin untersucht. Die Ergebnisse werden auf Einhaltung der Grenzwerte nach TrinkwV oder anderer Leit- und Richtwerte bewertet und sind im Internet auf der Homepage des Unternehmens für jeden Kunden einsehbar veröffentlicht. Gelsenwasser veröffentlicht seit 2014 alle Analysen und ist damit auch heute noch eines von wenigen Wasserversorgungsunternehmen, das seinen Kunden eine umfangreiche aktuelle Detailanalyse des Trinkwassers zur Verfügung stellt und damit deutlich über die nach TrinkwV erforderliche Veröffentlichungspflicht hinausgeht. Die dichte Beprobung des Trinkwassers sichert nicht nur dessen jederzeit gute Qualität ab, sondern stellt u. a. auch eine Kontrolle der Wirksamkeit der Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken dar.

Der Vorstand der GELSENWASSER AG und insbesondere das technische Ressort ist über regelmäßige Berichte der für die Trinkwasserqualität verantwortlichen Organisations-/ Geschäftsbereiche in das Monitoring der Trinkwasserqualitätsparameter und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingebunden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen bestätigen - wie in den Vorjahren - auch im Jahr 2019 die jederzeit gute Qualität des von Gelsenwasser verteilten Trinkwassers.

Versorgungssicherheit

Gelsenwasser verantwortet den Betrieb von Wasser-, Gas- und Stromnetzen in mehr als 50 Städten und Gemeinden. Das Managementkonzept für den Betrieb der Versorgungsnetze ist in den jeweiligen spartenbezogenen unternehmenseigenen Betriebshandbüchern festgeschrieben. Gelsenwasser verfügt über freiwillige Zertifizierungen, die die Leistungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein unterstreichen. Hier sind insbesondere die Zertifizierung des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (EMAS, OHSAS 18001) sowie die TSM- und QM-Auditierung (ISO 9001) aller Sparten zu nennen. Durch ein laufendes unterjähriges, aber auch jahresübergreifendes Controlling und Benchmarking von Kennzahlen der Netzbetriebe, die auf Basis von Zustands- und Betriebsdaten generiert werden, wird eine mindestens gleichbleibende Qualität garantiert, werden aber auch Verbesserungspotenziale erkannt und umgesetzt.

Um jederzeit auf Störungen und Gefahren sowie im Extremfall auf überregionale Großschadensereignisse reagieren zu können, hält Gelsenwasser ein umfassendes Störungsmanagement vor. Ziel ist die Minimierung von Versorgungsunterbrechungen. Über kurze Reaktionszeiten und die Vorhaltung der notwendigen Personal- und Sachausstattung werden die Auswirkungen möglicher Störungen auf ein Minimum reduziert bzw. unmittelbar behoben.

Für den Bereich Versorgungssicherheit gibt es die steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren "Höhe Wasserverluste im Wassernetz" und "durchschnittliche Zeit der Versorgungsunterbrechung". Diese werden erfasst und innerhalb des oben beschriebenen Controlling- und Benchmark-Prozesses, mit dem über den Berichtszeitraum hinweg gültigen Anspruch der Minimierung verfolgt. Der Vorstand wird regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der o. g. Kennzahlen unterrichtet und erforderliche Maßnahmen werden von den Fachbereichen mit ihm abgestimmt. Somit ist die Einbettung in die übergeordneten Unternehmensziele gewährleistet.

7) Datenschutz

Als Versorgungsunternehmen laufen bei Gelsenwasser viele Daten von Kunden zusammen. Das sind insbesondere Abrechnungsdaten über Wasser- und Energieverbräuche. Natürlich kommt es vor, dass Kunden Fragen zu ihren Verträgen oder zu ihren Rechnungen haben. Gelsenwasser ist sich der Verantwortung im Umgang mit sensiblen Kundendaten bewusst.

Der Datenschutz ist als Stabsstelle dem Vorstandsvorsitzenden direkt zugeordnet. Als Datenschutzbeauftragte ist die Leiterin der Internen Revision bestellt. Die organisatorische Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten ist durch diese Zuordnung sichergestellt und Interessenkonflikte sind ausgeschlossen. Sie berichtet regelmäßig an den Gesamtvorstand und an den Aufsichtsrat. Der Datenschutz ist bei Gelsenwasser Teil der Risikoberichterstattung.

Im Berichtsjahr machten nur wenige Kunden von ihrem Auskunftsrecht zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten Gebrauch, die seitens Gelsenwasser umgehend beantwortet wurden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist von keinem Kunden wahrgenommen worden.

Es haben Audits zur Informationssicherheit (ISMS) und zum Datenschutz stattgefunden. Die Audits dienen der Prüfung der Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Im Berichtsjahr sind uns keine Kundenbeschwerden über die GELSENWASSER AG von der zuständigen Landesbehörde angezeigt worden. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in Form von verlorengegangenen bzw. vernichteten, veränderten oder unbefugt offengelegten Daten sind der GELSENWASSER AG ebenfalls nicht bekannt geworden.

2.7 Lage der GELSENWASSER AG

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GELSENWASSER AG Bilanz

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 31.12.2018
Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände 297,4 284,1
Finanzanlagen 411,8 402,0
Anlagevermögen 709,2 686,1
Vorräte 16,1 18,5
Forderungen 231,3 218,1
Liquide Mittel 6,7 29,3
Umlaufvermögen 254,1 265,9
Rechnungsabgrenzungsposten 7,5 8,1
AKTIVA 970,8 960,1
Eigenkapital 369,6 365,6
Zuschüsse 42,4 41,9
Rückstellungen 301,8 292,5
Verbindlichkeiten 257,0 260,1
Rechnungsabgrenzungsposten - -
PASSIVA 970,8 960,1

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GELSENWASSER AG Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. € 2018..2019
2019 2018
Umsatzerlöse 2.262,8 1.630,8
Materialaufwand -2.063,9 -1.424,5
Personalaufwand -106,4 -113,5
Abschreibungen -20,9 -20,7
Beteiligungsergebnis 73,5 76,9
Übrige Aufwendungen und Erträge -54,3 -50,8
EBIT 90,8 98,2
Finanzergebnis -6,2 -6,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,7 -0,3
Ergebnis nach Steuern 83,9 91,6
Gewerbesteuerumlage und Sonstige Steuern -6,8 -12,5
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn -73,1 -75,1
Jahresüberschuss 4,0 4,0
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen -4,0 -4,0
Bilanzgewinn - -

Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüfte vollständige Abschluss der GELSENWASSER AG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und elektronisch offengelegt. Er kann als Sonderdruck bei der GELSENWASSER AG angefordert werden.

2.7.1 Ertragslage

Umsatzerlöse deutlich erhöht

Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 632,0 Mio. € auf 2.262,8 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf im Wesentlichen aufgrund von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung, der Gasbeschaffung für die ehw und der Speicherbewirtschaftung mit 1.529,5 Mio. € um 323,9 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Die Stromerlöse erhöhten sich hauptsächlich aufgrund der Mitte April 2018 aufgenommenen Beschaffungskooperation mit der ehw um 308,5 Mio. € auf 447,5 Mio. €. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 214,1 Mio. € um 0,3 Mio. € über dem Vergleichswert des Vorjahres. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 81,5 Mio. € um 0,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Energie-/ Stromsteuer stieg um 0,2 Mio. € auf 9,8 Mio. €.

EBIT unter Vorjahr

Dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Gas- und Stromverkauf stand eine stärkere Zunahme der Bezugskosten gegenüber.

Der Rückgang des Personalaufwands um 7,1 Mio. € resultiert überwiegend aus einer organisatorischen Umgliederung innerhalb des Gelsenwasser-Konzerns.

Das Beteiligungsergebnis verminderte sich um 3,4 Mio. € auf 73,5 Mio. €. Die geringere Ergebnisabführung eines verbundenen Unternehmens konnte nicht durch Ergebnisverbesserungen bei den anderen Beteiligungsunternehmen ausgeglichen werden.

Der Saldo aus übrigen Aufwendungen und Erträgen verschlechterte sich um 3,5 Mio. € auf -54,3 Mio. €. Unter anderem sind die Fremdleistungen von verbundenen Unternehmen infolge der oben genannten organisatorischen Umstrukturierung gestiegen.

Insgesamt verminderte sich das EBIT um 7,4 Mio. € auf 90,8 Mio. €.

Das Finanzergebnis liegt mit -6,2 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 Mio. €).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich um 0,4 Mio. € auf 0,7 Mio. €.

Aufgrund der genannten Veränderungen sank das Ergebnis nach Steuern insgesamt um 7,7 Mio. € auf 83,9 Mio. €.

Die Gewerbesteuerumlage und die sonstigen Steuern verminderten sich um 5,7 Mio. € auf 6,8 Mio. €.

Die Ergebnisabführung an die WGW sank um 2,0 Mio. € auf 73,1 Mio. €.

2.7.2 Finanzlage

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GELSENWASSER AG Kapitalstruktur

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 % 31.12.2018 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 11 103,1 11
Kapitalrücklage 32,2 3 32,2 3
Gewinnrücklagen 234,3 24 230,3 24
Zuschüsse 42,4 4 41,9 4
Eigenkapital und ähnliche Mittel 412,0 42 407,5 42
Pensionsrückstellungen 233,8 24 219,5 23
Sonstige Rückstellungen 32,6 3 38,7 4
Sonstige Verbindlichkeiten - 0 0,1 0
Langfristiges Fremdkapital 266,4 27 258,3 27
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 35,4 4 34,3 4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18,4 2 - 0
Erhaltene Anzahlungen/ Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 75,2 8 76,2 8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 143,7 15 160,7 17
Sonstige Verbindlichkeiten 19,7 2 23,1 2
Kurzfristiges Fremdkapital 292,4 31 294,3 31
Bilanzsumme 970,8 100 960,1 100

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Deckung von langfristig gebundenem Vermögen durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital.

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GELSENWASSER AG
langfristig gebundenes Vermögen

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 31.12.2018
--- --- ---
Anlagevermögen 709,2 686,1
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 6,4 7,1
Langfristiges Vermögen 715,6 693,2
Eigenkapital 369,6 365,6
Zuschüsse 42,4 41,9
Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln -303,6 -285,7
Langfristige Rückstellungen 266,4 258,2
Langfristige Verbindlichkeiten - 0,1
Unter-/Überdeckung mit langfristigem Kapital -37,2 -27,4

2.7.3 Investitionen

Das Investitionsvolumen reduzierte sich im Berichtsjahr um 47,0 Mio. € auf 48,7 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände nahmen um 7,6 Mio. € zu und betrugen 36,4 Mio. €. Davon entfielen u. a. 17,9 Mio. € auf das Rohrnetz, 4,3 Mio. € auf Maschinen und 3,8 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 12,3 Mio. € und haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Wesentliche Positionen waren die Erhöhung der Anteile an der GELSEN - NET Kommunikationsgesellschaft mbH, die Kapitalaufstockung bei der Gemeindewerke Hünxe GmbH sowie ein Darlehen in Höhe von 4,5 Mio. € an ein verbundenes Unternehmen zu nennen.

2.7.4 Vermögenslage

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GELSENWASSER AG
Bilanzstruktur

in Mio. € 2018..2019
31.12.2019 % 31.12.2018 %
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen 709,2 73 686,1 71
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 6,4 1 7,1 1
Langfristig gebundenes Vermögen 715,6 74 693,2 72
Kurzfristig gebundenes Vermögen 255,2 26 266,9 28
Aktiva 970,8 100 960,1 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 412,0 43 407,5 42
Langfristiges Fremdkapital 266,4 27 258,3 27
Kurzfristiges Fremdkapital 292,4 30 294,3 31
Passiva 970,8 100 960,1 100

Die Bilanzsumme der GELSENWASSER AG stieg im Geschäftsjahr 2019 um 1,1 % auf 970,8 Mio. €. Das langfristig gebundene Vermögen überschreitet mit 715,6 Mio. € den Vorjahreswert um 3,2 %, der Anteil an der Bilanzsumme liegt bei 74 %.

Das kurzfristig gebundene Vermögen verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % auf 255,2 Mio. €, sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 26 %. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus dem geringeren Bestand an liquiden Mitteln sowie den geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eine Zunahme war dagegen bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu verzeichnen.

2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG

Das EBIT der GELSENWASSER AG bewegte sich mit 90,8 Mio. € auf dem Niveau des Planansatzes (90,6 Mio. €).

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 223,6 Mio. m 3 den Planansatz um 5,7 %. Der Mehrabsatz ist hauptsächlich Folge des höheren Wasserbedarfs der Industriekunden (insbesondere in den Branchen Eisen- und Metallindustrie sowie Chemische Industrie) und benachbarter Versorgungsunternehmen.

Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung maßgeblich durch die verstärkten Gashandelsaktivitäten um 59,2 % überschritten.

Der budgetierte Stromabsatz der GELSENWASSER AG wurde hauptsächlich aufgrund der bereits im Kapitel 2.4.4 genannten Gründe um 7,4 TWh unterschritten.

2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

Für das Geschäftsjahr 2020 wird für die GELSENWASSER AG mit 90,7 Mio. € ein EBIT auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.

Die Wasserabgabe wird im Jahr 2020 voraussichtlich wegen geringerer Bedarfe der Industriekunden in der Eisen- und Metallindustrie und rückläufiger Absätze an benachbarte Versorgungsunternehmen sowie Haushaltskunden um rund 4 % sinken.

Für die GELSENWASSER AG wird ein leichter Rückgang des Handelsgeschäfts erwartet, sodass die abgesetzten Gasmengen im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 2 % geringer ausfallen werden.

Die Stromabgabe wird sich im Jahr 2020 im Rahmen der Kooperation mit der ehw in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres bewegen.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind im Geschäftsjahr 2020 und in den nachfolgenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant, die aber erst ab 2021 zu Beteiligungserträgen bei der GELSENWASSER AG führen werden. Insgesamt erwartet Gelsenwasser im Geschäftsjahr 2020, auch als Folge der Beteiligungserwerbe im Berichtsjahr, einen Anstieg der Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen von rund 10 % gegenüber dem Berichtsjahr.

Ergebnisbelastend wird sich im nächsten Jahr hauptsächlich das rückläufige Wassergeschäft auswirken. Die Belastung wird u. a. durch höhere erwartete Beteiligungsergebnisse kompensiert, sodass ein EBIT auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet wird.

2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG

Da das Geschäft der GELSENWASSER AG maßgeblich den Konzern beeinflusst und dementsprechend die Risiken und Chancen des Gelsenwasser-Konzerns zum großen Teil identisch mit den Risiken und Chancen der GELSENWASSER AG sind, verweisen wir auf Kapitel 3.2.

2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung der GELSENWASSER AG (ungeprüft)

Der Vorstand berichtet - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Corporate Governance der Gesellschaft.

2.7.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Bericht zu Corporate Governance

Die GELSENWASSER AG ist den Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verpflichtet, die auch die Handlungsmaximen der Leitungs- und Kontrollgremien darstellen. Aus diesem Grund setzt die GELSENWASSER AG insbesondere die Empfehlungen und zahlreiche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Kodexanpassungen werden zeitnah aufgegriffen und umgesetzt. Themen der Corporate Governance stehen regelmäßig auf der Agenda von Vorstand und Aufsichtsrat.

Können einzelne Empfehlungen des Kodex durch die GELSENWASSER AG aufgrund struktureller Besonderheiten nicht umgesetzt werden, wird dies in der Entsprechenserklärung offengelegt und begründet. Der Wortlaut der aktuellen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. November 2019 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

2.7.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes verfügt die GELSENWASSER AG als börsennotierte Aktiengesellschaft über eine zweigliedrige Führungsstruktur bestehend aus Vorstand (Leitung des Unternehmens) und Aufsichtsrat (Überwachung). Durch eine strenge Trennung der operativen Entscheidungen und der Aufsicht können beide Gremien ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen.

Im Folgenden werden die grundsätzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Hinsichtlich der konkreten personellen Besetzung beider Gremien und der Pflichtangaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Anhang zum Jahres- und zum Konzernabschluss verwiesen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands (einschließlich Diversitätskonzept)

Der Vorstand der GELSENWASSER AG besteht aus zwei Mitgliedern, die ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Entscheidungen des Vorstands werden in der Regel durch Beschluss im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitssitzungen getroffen. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen ihm laut Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich. Der Vorstandsvorsitzende Herr Henning R. Deters leitet das kaufmännische und Herr Dr.-Ing. Dirk Waider das technische Ressort.

Frauenanteil im Vorstand

Das bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Ziel für die Frauenquote im Vorstand wurde erreicht. Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Vorstands nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ("Gesetz zur Geschlechterquote") (Artikel 3 Nr. 6) i. V. m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG erneut festgelegt, dass innerhalb des Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2022 keine Frau dem Vorstand der GELSENWASSER AG angehören muss ("Zielgröße Null"). Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist (Diversitätskonzept für den Vorstand).

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich jeweils für fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung geachtet. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgend geschilderten Zielsetzungen.

Frauenanteil im Aufsichtsrat

Der bis zum 30. Juni 2017 angestrebte Anteil von zwei Frauen im Aufsichtsrat wurde nicht erreicht. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2017 aus elf männlichen und einem weiblichen Mitglied. Ursache hierfür war das Ergebnis der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die Belegschaft der GELSENWASSER AG im Jahr 2016.

Noch vor Ende des nächsten Umsetzungszeitraums (30. Juni 2022) kann durch Mandatsniederlegungen etc. die angestrebte Zielgröße von zwei weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat erreicht werden.

Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung (einschließlich Diversitätskonzept)

Der Aufsichtsrat hat die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils zuletzt am 20. September 2017 festgelegt. Der Inhalt dieser Erklärung wird nachstehend sinngemäß wiedergegeben:

Vor dem Hintergrund

seiner eigenen Größe (zwölf Mitglieder, davon acht Vertreter der Anteilseigner und vier Vertreter der Arbeitnehmer),
der Geschäftsfelder der Versorgung und Entsorgung, in denen Gelsenwasser tätig ist,
der Größe und des Zuschnitts der Gesellschaft,
der kommunalen Verankerung der Gesellschaft durch Anteilseigner, Vertragspartner und kommunale Mitgesellschafter in den Beteiligungsunternehmen,
des Umfangs der internationalen Tätigkeit von Gelsenwasser,
der Börsennotierung der Gesellschaft sowie
ihrer gegenwärtigen, kommunal geprägten Aktionärsstruktur und
des Ziels der Vielfalt (Diversität)

und in Fortsetzung seiner bisherigen Ausrichtung im Einklang insbesondere mit Ziffer 5.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Vorgaben des Frauenquotengesetzes und § 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beschließt der Aufsichtsrat Folgendes:

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat):

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen, wie nachfolgend im Kompetenzprofil für das Gesamtgremium konkretisiert, in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung und beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.
(2) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt.
(3) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein weiteres Mitglied angehören, das im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK unabhängig ist, d. h. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Dabei sind nach Auffassung des Aufsichtsrats Vertreter der Großaktionäre und der Arbeitnehmer nicht per se als abhängig zu betrachten. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. In diesem Sinne unabhängig sind Rainer Althans, Frank Baranowski, Klaus Franz, Christiane Hölz, Thomas Kaminski, Manfred Kossack, Sebastian Kopietz, Stefan Kurpanek, Guntram Pehlke, Andreas Sticklies, Jörg Stüdemann und Frank Thiel.
(4) Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt.
(5) Dem Aufsichtsrat soll in der Regel nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. In jedem Fall sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden.
(6) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten von Gelsenwasser in besonderem Maße qualifiziert ist.
(7) Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseignervertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2022 anzustreben.
(8) Zur Wahl in das Aufsichtsratsamt sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 Jahre sind.
(9) Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen.
(10) Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann (Ziffer 5.4.1 DCGK).
(11) Im Bericht des Aufsichtsrats soll vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr maximal an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat (Ziffer 5.4.7 DCGK).
(12) Der Aufsichtsrat überprüft diese Ziele regelmäßig.

Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:

Der Aufsichtsrat muss in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dementsprechend sollen der Aufsichtsrat bzw. seine Ausschüsse bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern sicherstellen, dass die in den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgeführten Anforderungen und das nachstehend beschriebene Kompetenzprofil erfüllt werden.

Dabei soll jeweils mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über die beschriebenen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen, wobei mehrere Elemente in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds vereint vorliegen können:

(1) Sachverstand im Bereich der Wasser- und Energiewirtschaft

Vorausgesetzt wird eine berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium im Bereich der Wasser- und/ oder Energiewirtschaft. Des Weiteren können diese Kenntnisse im Rahmen einer langjährigen beruflichen Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen erworben worden sein.

(2) Sachverstand im Bereich der Technik, der Naturwissenschaften oder des Umweltschutzes

Die erforderlichen Kenntnisse können durch eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium oder eine langjährige berufliche Tätigkeit mit technischem/ naturwissenschaftlichem Bezug erworben werden. Diese Qualifikationen sind aufgrund des Tätigkeitgebiets der GELSENWASSER AG besonders relevant zur Einschätzung möglicher Risiken für das Unternehmen oder seine Kunden bei der Förderung, der Aufbereitung, dem Transport und der Verteilung von (Trink-)Wasser. Im Rahmen der Energieversorgung können sie hilfreich sein, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu beurteilen, die den Umgang mit Gas und Strom bzw. den entsprechenden Erzeugungs-, Speicher- und Leitungsanlagen betreffen. Auch Erfahrungen im Bereich des Umweltschutzes und insbesondere des Schutzes natürlicher Ressourcen sind für Gelsenwasser als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung von großer Bedeutung.

(3) Sachverstand auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft

Grundlage für die erforderlichen Kenntnisse können sowohl eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium als auch eine langjährige berufliche Tätigkeit in kaufmännischen Unternehmensbereichen wie Rechnungswesen und Controlling oder entsprechende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung bilden.

(4) Sachverstand im Bereich des Finanzwesens und des Kapitalmarkts

Kenntnisse können durch eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit mit Bezug zu dem Finanzwesen und dem Kapitalmarkt erworben sein. Infrage kommen Tätigkeiten mit Bezug zur Finanzierung von Unternehmen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Banken oder vergleichbaren Akteuren am Finanz- und Kapitalmarkt sowie bei Verbänden und Vereinen, die im Finanzsektor aktiv sind.

(5) Sachverstand auf dem Gebiet der Personal- und Sozialangelegenheiten

Für diesen Bereich wird eine langjährige berufliche Tätigkeit vorausgesetzt, die die Organisation, Ausbildung, Auswahl, Einstellung und Entlassung von Personal oder Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts oder die soziale Fürsorge und Absicherung von Mitarbeitern zum Gegenstand hatte.

(6) Sachverstand auf dem Gebiet Stakeholder-Kommunikation

Die vorauszusetzenden Erfahrungen können durch langjährige Tätigkeiten als Anteilseignervertreter in Hauptversammlungen und/ oder Aufsichtsräten gesammelt worden sein. Dabei kommen sowohl rein privatwirtschaftlich tätige Unternehmen bzw. deren Gremien infrage als auch - aufgrund der kommunal geprägten Aktionärsstruktur der GELSENWASSER AG - kommunal beherrschte Unternehmen wie Stadtwerke. Umgekehrt zählen auch solche Erfahrungen, die als Repräsentant eines Unternehmens in der Beziehung zu (privaten oder kommunalen) Anteilseignern, den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit gemacht worden sind.

(7) Sachverstand und Erfahrung im Umgang mit Behörden und Politik

Erforderlich ist eine langjährige berufliche Tätigkeit mit Bezug zur Politik bzw. zu Behörden. Infrage kommen Tätigkeiten auf Bundes- oder Landesebene sowie - vor dem Hintergrund der kommunalen Verankerung des Unternehmens - auch Tätigkeiten bei Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, den er bei der Führung des Unternehmens regelmäßig berät und dessen Geschäftsführung er überwacht. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der Gesellschaft betreffen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten und die Übernahme von Bürgschaften, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte überschritten sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Erforderlichkeit seiner Zustimmung wird in jedem Einzelfall geprüft. Soweit sie gegeben ist, wird sie strikt beachtet. Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Kalenderjahr ab. Im Jahr 2019 hat der Aufsichtsrat viermal getagt.

Hinsichtlich der einzelnen Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2019 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

2.7.8.3 Unternehmensführungspraxis

Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten durch eine langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung. Aus diesem Grund pflegt die GELSENWASSER AG einen verantwortungsbewussten Umgang mit geschäftlichen Risiken und hält alle Vorgaben ein, die sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ergeben und zugleich Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführungspraxis sind.

Risiko- und Wertemanagement

Die unternehmensspezifischen Berichts- und Kontrollsysteme werden kontinuierlich weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das Unternehmen hat sich eine Risikomanagement- und eine Wertemanagement-Richtlinie gegeben. Auf dieser Basis finden jährlich jeweils vier Sitzungen der beiden Gremien statt.

Weitergehende Anforderungen an die Unternehmensführungspraxis sind aufgrund der strukturellen Besonderheiten und geschäftlichen Ausrichtung der GELSENWASSER AG gegenwärtig nicht zu stellen. Sollte aufgrund zukünftiger Entwicklungen die Implementierung weiterer Unternehmensführungsinstrumente erforderlich werden, wird die GELSENWASSER AG diese umgehend erarbeiten und umsetzen.

Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Das "Gesetz zur Geschlechterquote" verpflichtet den Vorstand börsennotierter Gesellschaften, für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Umsetzungsfristen für deren Erreichung festzulegen.

Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zum 30. Juni 2017 legte der Vorstand folgende Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 fest:

für die Besetzung der 1. Ebene eine Zielgröße in Höhe von 20 bis 25 %,
für die 2. Ebene eine Quote von 13 bis 15 %.

Maßgeblich für die Festlegung der Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 sind auf beiden Ebenen vor allem die altersbedingten Austritte in diesem Zeitraum. Angesichts der wenigen Austritte sind höhere Zielgrößen kaum umsetzbar.

Langfristiges Ziel bleibt die Erhöhung des Frauenanteils in der 1. und 2. Ebene unterhalb des Vorstands in Richtung des aktuellen Frauenanteils des Unternehmens (25 %).

2.7.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder ein Präsidium, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Die drei Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Aufsichtsrats, indem sie die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. - im Falle des Präsidiums - im Rahmen des nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zulässigen an Stelle des Aufsichtsrats beschließen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Der jeweilige Ausschuss setzt sich nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammen.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender des Ausschusses und seine Stellvertreter an. Das Präsidium besteht gegenwärtig aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, (Vorsitzender),
Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, und
Rainer Althans, freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören vier vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nicht gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft sein. Diese Erfordernisse werden durch die Zusammensetzung des Ausschusses, gegenwärtig bestehend aus

Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, (Vorsitzender),
Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf,
Stefan Kurpanek, kaufmännischer Angestellter der GELSENWASSER AG, und
Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG,

erfüllt.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss wird ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Der Ausschuss bestand zum 31. Dezember 2019 aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, (Vorsitzender),
Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, und
Manfred Kossack, Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG.

Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ausschüsse treten grundsätzlich nach Bedarf zusammen. Im Jahr 2019 tagten das Präsidium dreimal und der Prüfungsausschuss zweimal. Der Nominierungsausschuss ist nicht zusammengetreten.

Präsidium

Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus obliegt dem Präsidium die Vorbereitung bestimmter Geschäfte und Maßnahmen zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Hierzu zählt insbesondere die Vorbereitung der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss nimmt insbesondere eine Vorprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat seine Empfehlungen. Die Vorlagen der Abschlüsse, der Lageberichte sowie die Prüfungsberichte werden vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu diesem Zweck holt der Prüfungsausschuss vom vorgesehenen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein und vereinbart mit diesem, dass der Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten ist.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist beauftragt und ermächtigt, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen

3.1.1.1 Wasser

Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute deutlich höher als in anderen Sektoren. Viele nationale Regelungen basieren auf europäischen Rechtsakten, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Die Anzahl der für Gelsenwasser relevanten Themen aus diesem Bereich wird vermutlich weiter steigen.

Besonders hervorzuheben ist die Trinkwasser-Richtlinie. Im Jahr 2019 stimmten das Europaparlament 17 und die Mitgliedstaaten ihrer Überarbeitung zu. In Zukunft soll Trinkwasser in der EU qualitativ hochwertiger und besser verfügbar sein. Mit den neu vereinbarten Regeln soll zudem der risikobasierte Ansatz umgesetzt werden, der weitere Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Trinkwasserquellen ermöglicht.

Auch die Arzneimittelstrategie oder die Fortsetzung des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung der "Nitrat-Richtlinie" werden langfristig den deutschen Rechtsrahmen verändern und Wirkung auf den Schutz des Trinkwassers von Gelsenwasser entfalten. Ob die EU den überarbeiteten Maßnahmenkatalog der Düngeverordnung der Bundesregierung aus dem Herbst 2019 als im Sinne des Klageverfahrens ausreichend zur Einhaltung der Vorgaben der Nitrat-Richtlinie erachtet, wird in diesem Jahr entschieden. Mit den weiteren Verschärfungen, insbesondere in stark belasteten Gebieten, sollen die Nitratbelastungen durch die Landwirtschaft im Grundwasser eingedämmt werden. Die Düngeverordnung regelt u. a. die maximalen Aufbringungsmengen von Düngemitteln und die Mindestabstände von Aufbringorten zu Gewässern.

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) wird derzeit im Rahmen der Verhandlungen für den neuen EU-Haushalt überarbeitet. Ab dem Jahr 2021 gelten die neuen Vorgaben, in denen die GAP auch nach dem Austritt Großbritanniens immer noch eine herausragende Bedeutung bei der Verteilung der Fördermittel an die Landwirtschaft haben wird. Aus Sicht der Wasserwirtschaft muss sie so ausgestaltet sein, dass die Anforderungen des Gewässerschutzes in die Vergabe der Fördermittel als relevantes Kriterium einfließen, um so langfristig die Nitratbelastung im Grundwasser durch Massentierhaltung und Überdüngung reduzieren zu können.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 18 aus dem Jahr 2000 ist für den Gewässerschutz von zentraler Bedeutung. Die EU-Staaten sind hiernach verpflichtet, bis zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen "guten ökologischen" und "guten chemischen Zustand" zu bringen. Derzeit wird die Richtlinie von der EU einem sogenannten "Fitness-Check" unterzogen. Ziel dieses Fitness-Checks ist es, die WRRL dahingehend zu überprüfen, ob sie effektiv und effizient ihren Zweck erfüllt und ob es änderungsbedürftige Regelungen und Maßnahmen gibt. Auf Bundes- und Landesebene werden gegenwärtig die Maßnahmen erarbeitet, die sich hieraus für die Wasserversorgung ableiten. Gelsenwasser ist in diesen Prozess miteinbezogen.

3.1.1.2 Energie

In den Geschäftsfeldern "Wind an Land" und Photovoltaik werden seit Anfang des Jahres 2017 die Vergütungssätze über marktlich organisierte Ausschreibungen ermittelt. Neben administrativen Aufwendungen oder Vorlaufkosten aus Planungen besteht die Herausforderung für Gelsenwasser insbesondere darin, jenen Preis- und Mengenkorridor zu treffen, der zum Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung führt.

Während die Produktion von Strom aus Windenergie so hoch war wie noch nie, ist der Ausbau der Windkraft fast zum Erliegen gekommen. An den Auktionen der Bundesnetzagentur für neue Windkraftanlagen beteiligen sich nur noch wenige Bieter. Hauptgründe sind lange Genehmigungsverfahren, überzogene Anforderungen an Flugsicherung, zu wenig ausgewiesene Flächen und Klagen gegen neue Anlagen. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Landesentwicklungsplanung und der Abstandsregelungen zur Wohnbebauung wurde die Kommunikation mit den Kommunen seit dem Jahr 2018 deutlich verstärkt. In Nordrhein-Westfalen müssen Windräder nunmehr grundsätzlich einen Mindestabstand zu Wohngebieten von 1.500 Metern einhalten, Waldgebiete sind als Standort weitgehend tabu. Dies beeinträchtigt den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen erheblich.

3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern

Für das Geschäftsjahr 2020 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein EBIT unterhalb des Ergebnisses des Berichtsjahres erwartet. Das EBIT des Geschäftsjahres 2019 wird voraussichtlich um 25 % bis 30 % unterschritten. Dabei ist zu beachten, dass das Geschäftsjahr 2019 erheblich durch nicht planbare positive Effekte begünstigt war. Die Einschätzung zur erwarteten Unternehmensentwicklung für das Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt noch nicht die möglichen Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf Gelsenwasser. Gegenwärtig lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere die konjunkturellen Auswirkungen auf die Kunden der Gelsenwasser im Industrie- und Gewerbebereich, noch nicht verlässlich einschätzen. Vorstellbar ist u. a., dass die Wasser-, Gas- und Stromabgaben an Industrie- und Gewerbekunden geringer ausfallen als in der Planung unterstellt oder dass es zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen in allen Kundensegmenten kommen kann. Darüber hinaus sind Effekte bei verschiedenen Beteiligungen der Gelsenwasser zu erwarten. Mögliche bestandsgefährdende Auswirkungen der Krise auf den Gelsenwasser-Konzern sind aktuell nicht erkennbar.

Der Wasserverkauf des Gelsenwasser-Konzerns wird im Jahr 2020 voraussichtlich aufgrund einer geringeren Abgabe an alle Kundengruppen, insbesondere an die Eisen- und Metallindustrie sowie die Chemische Industrie, an benachbarte Versorgungsunternehmen und Haushaltskunden, um rund 4 % sinken.

Gelsenwasser erwartet im Bereich Gas einen leichten Rückgang des Handelsgeschäfts, sodass die abgesetzten Mengen im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Berichtsjahr voraussichtlich um rund 2 % geringer ausfallen werden. Die bereits im Kapitel 2.7.6 genannte Kooperation im Stromhandel wird sich analog zur Entwicklung in der GELSENWASSER AG auch auf den Stromabsatz, die Stromerlöse sowie das Stromergebnis im Gelsenwasser-Konzern auswirken.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant. In diesem Bereich erwartet Gelsenwasser im Geschäftsjahr 2020 um rund 10 % geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein ROCE erwartet, der voraussichtlich rund 1,0 %-Punkte unterhalb des aktuellen ROCE liegen wird.

3.1.3 Investitionen

Für den Gelsenwasser-Konzern ist im Planungszeitraum von 2020 bis 2024 ein Investitionsvolumen von 522 Mio. € vorgesehen; davon entfallen 421 Mio. € auf Sachinvestitionen und 101 Mio. € auf Finanzinvestitionen. Im Bereich der Sachanlagen entfallen 108 Mio. € auf die Aktivierung von Nutzungsrechten aus Miet- und Pachtverträgen. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit sind mit rund 135 Mio. € die Erweiterung und Erneuerung des Wasser- und Gasrohrnetzes und mit rund 52 Mio. € die Ertüchtigung und der Ausbau der Wasserwerke. Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von ca. 117 Mio. € geplant; davon entfallen 96 Mio. € auf Sachanlagen und 21 Mio. € auf Finanzanlagen.

3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen

Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die Gelsenwasser aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr für diese Angaben kann deshalb nicht übernommen werden.

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

3.2.1.1 Allgemein

Die Geschäftsaktivitäten von Gelsenwasser sind, wie jedes unternehmerische Handeln, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Chancen und Risiken verbunden. Neben Regulierungsrisiken, finanzwirtschaftlichen und gesetzlichen Risiken, muss sich Gelsenwasser auch Preis- und Mengenrisiken stellen und gleichzeitig die sich ergebenden Chancen z. B. im operativen Geschäft nutzen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Risiken und den abgeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Vorstand und die übrigen Entscheidungsträger im Unternehmen.

Insbesondere im Hinblick auf die komplexen und volatilen Rahmenbedingungen ist zur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ein nachhaltiges Risiko- und Chancenmanagementsystem von großer Bedeutung. Der Wandel der Energiewirtschaft führt zu steigender Komplexität und somit zu größeren unternehmerischen Risiken. Eine zunehmende Wettbewerbsintensität lässt sich auch auf den wichtigsten Vertriebsmärkten erkennen. Politische Planungsunsicherheiten, insbesondere im Rahmen regulatorischer Anforderungen, runden die Herausforderungen an ein funktionsfähiges und strategisches Risikomanagement ab. Gelsenwasser begegnet diesen Herausforderungen insbesondere mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems.

Verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Risiko- und Chancenmanagementsystem werden durch eine konzernweit gültige Richtlinie festgelegt. Diese enthält Vorgaben bezüglich der Risiko- und Chancenberichterstattung für die GELSENWASSER AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften. In der Richtlinie werden die Grundsätze des gesamten Risiko- und Chancenmanagementsystems, die Zuständigkeiten sowie Bewertungs- und Berichtsprozesse festgelegt. Damit stellt sie einen klar definierten Prozessablauf mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen sicher. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz. Dieser beinhaltet die Identifikation, die Bewertung unter Einbeziehung von Gegenmaßnahmen sowie die Überwachung und Kommunikation von Risiken und Chancen. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement gesteuert. Neben der fortlaufenden Analyse der aktuellen Risikolage stellt der Funktionsbereich auch die Berichterstattung zu den vier Berichtszeitpunkten im Jahr sicher. Die Chancenberichterstattung ist auf einen Berichtszeitpunkt im Jahr beschränkt.

Alle Risiken und Chancen werden einem Risikoverantwortlichen und einem Risikobeauftragten, der operativ für das Risiko bzw. die Chance zuständig ist, zugeordnet und in einem Bottom-up-Prozess ermittelt.

Die breite Streuung der Risiko- und Chancenbeauftragten innerhalb der Organisation soll gewährleisten, dass alle Risiken und Chancen erkannt und bewertet werden und das Risiko- und Chancenmanagement in die Geschäftsprozesse des Gelsenwasser-Konzerns und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter einfließt.

Das interdisziplinäre Risikomanagementgremium tagt jeweils zu den vier Berichtsstichtagen im Jahr und setzt sich aus allen Bereichsleitern sowie Vertretern der Internen Revision und des Risikomanagements zusammen. Das Gremium bewertet die Gesamtrisikosituation des Gelsenwasser-Konzerns, regelt den Umgang mit Interdependenzen zwischen einzelnen Risiken, zwischen einzelnen Chancen sowie zwischen Risiken und Chancen. Das Gremium sichert darüber hinaus den ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf das gesamte Portfolio. Die Ergebnisse der Sitzungen fließen in die Gesamtauswertung der Risiko- und Chancenlage durch das Risikomanagement ein und werden dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Außerhalb der vier Berichtstermine werden wesentliche Risikoveränderungen über eine standardisierte Ad-hoc-Risikomitteilung an das Risikomanagement gemeldet. Das Risikomanagement koordiniert die Information an den Vorstand und nachgelagerte Gremien. Ebenso wird die Veröffentlichungsverpflichtung nach § 15 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) geprüft und eine diesbezügliche Empfehlung durch das Ad-hoc-Gremium an den Vorstand ausgesprochen.

Die Interne Revision der GELSENWASSER AG prüft mindestens einmal pro Jahr die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG.

Der Risiko- und Chancenkonsolidierungskreis weicht vom Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ab. Er beinhaltet neben der GELSENWASSER AG die Konzerngesellschaften Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, NGW GmbH, WESTFALICA GmbH und GELSENWASSER Energienetze GmbH. Die übrigen im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, GELSENWASSER Dresden GmbH, GELSENWASSER Magdeburg GmbH und Wasserwerke Westfalen GmbH werden im Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis nicht direkt betrachtet, da sie entweder über kein operatives Geschäft verfügen, sondern lediglich Beteiligungen halten, oder ein eigenständiges Risikoberichtssystem anwenden.

Die Berichterstattung für die Risiken erfolgt viermal jährlich zum Quartalsstichtag, jeweils für den Zeitraum der kommenden 24 Monate bezogen auf den Berichtsstichtag, und bezieht sich auf die aktuelle Mittelfristplanung. Die Chancen werden einmal jährlich zum Bilanzstichtag berichtet und bilden eine mögliche positive Abweichung zur aktuellen Mittelfristplanung ab. Zu jedem Berichtsstichtag ändert sich der Betrachtungszeitraum rollierend.

Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 berücksichtigt, sofern sie entsprechend konkret sind und anzuwendende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.

3.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die konjunkturelle Dynamik des abgelaufenen Geschäftsjahres war in Deutschland insgesamt weiterhin positiv, auch wenn sie sich merklich verlangsamt hat. Nachdem die deutsche Wirtschaft jahrelang deutliche Aufschwünge zu verzeichnen hatte, befand sie sich im Jahr 2019 in einer schwächeren Wachstumsphase. Grund hierfür war im Wesentlichen der Abschwung der Industriekonjunktur sowie der rückläufige Welthandel. 19 Die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland war zwar im Jahr 2019 höher als im Laufe des Berichtsjahres zwischenzeitlich befürchtet, fiel aber deutlich geringer aus als in den fünf vorangegangenen Jahren. 20

Die Europäische Zentralbank veränderte ihren geldpolitischen Kurs auch nach dem Führungswechsel im Herbst 2019 nicht, was dazu führte, dass Kredite für die Realwirtschaft zu anhaltend günstigen Konditionen vergeben wurden. Das ohnehin niedrige Zinsniveau hat sich im Berichtsjahr sogar noch reduziert.

Für Gelsenwasser ist die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft wie für alle Energieversorgungsunternehmen von großer Bedeutung. Während der Absatz von Wasser, Gas und Strom an private Haushalte maßgeblich von der Witterung abhängig ist, reagieren Industrie- und Gewerbekunden sehr sensibel auf konjunkturelle Schwankungen.

Für das Jahr 2020 wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft ihre Wachstumsschwäche überwindet. Dabei steht einer robusten Binnenwirtschaft mit steigenden Einkommen und steuerlichen Entlastungen eine bislang noch schwächelnde exportorientierte Industrie gegenüber. Aber auch die Schwächephase in der Industrieproduktion dürfte im Jahr 2020 überwunden werden. Es ist zu erwarten, dass die deutsche Konjunktur im laufenden Jahr von der Binnenwirtschaft Wachstumsimpulse erhält. 21 Bei diesen Einschätzungen sind die möglichen Auswirkungen des sich weltweit ausbreitenden Corona-Virus (2019-nCOV) noch nicht berücksichtigt. Unterbrochene Lieferketten oder verändertes Konsumverhalten könnten den Welthandel und die deutsche Industrieproduktion erheblich negativ beeinflussen. Die konjunkturellen Folgen für das Jahr 2020 hängen insbesondere von der weiteren Ausbreitung des Virus ab und lassen sich gegenwärtig noch nicht verlässlich einschätzen.

3.2.1.3 Strom- und Erdgasgeschäft

Die europäischen Energiemärkte für Strom und Erdgas sahen sich in den letzten Jahren durch die Entwicklungen bei Angebot und Nachfrage großen Veränderungen ausgesetzt, die für Gelsenwasser zu erhöhtem Wettbewerbsdruck mit den damit verbundenen unternehmerischen Risiken geführt haben. Hinzu kommen regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers, die hohe Flexibilität von allen Prozessen und handelnden Personen verlangen. Für das Risikomanagement bedeuten diese Veränderungen eine große Herausforderung. Für Gelsenwasser ergibt sich die Notwendigkeit, die Portfolio- und Risikomanagementkompetenzen fortlaufend auszubauen.

Die Organisationseinheit "Risikocontrolling Handel" bei Gelsenwasser steuert alle Energierisiken durch ein in sich geschlossenes System verschiedener Bausteine, wobei im Jahr 2019 der Bereich Strom weiter in das System integriert wurde. Eine eigene Risikorichtlinie für Energiehandel und Portfoliomanagement bildet das Grundgerüst. Die hier definierten Anforderungen an Handelspartner und die damit verbundene Funktionsweise der verschiedenen Handelslimits stellen sicher, dass sich sämtliche Aktivitäten im Geschäftsfeld Energiehandel und Portfoliomanagement immer nur im Rahmen eines vorgegebenen Korridors bewegen. Das Risikocontrolling überwacht fortlaufend die Einhaltung sämtlicher Limits. Ebenso führt es vertiefende Analysen der Handelsaktivitäten durch und berichtet diese Ergebnisse an das Risikokomitee. Die kontinuierliche Kontrolle der Handelspartner anhand der in der Richtlinie hinterlegten Anforderungen ist ebenfalls eine Kernaufgabe dieses Organisationsbereichs.

Das Risikokomitee, dem die Verantwortlichen der Unternehmensbereiche Finanzen und Vertrieb sowie benannte Personen aus den Bereichen Beschaffung Energie, Strom- und Gashandel, Portfoliomanagement, Risikocontrolling und Recht angehören, tagt einmal im Monat. Das Gremium ist verantwortlich für die Überwachung der Handelsaktivitäten im Energiebereich und die Weiterentwicklung der Risikosysteme. Es diskutiert die aktuellen Analysen, bewertet risikorelevante Fragestellungen und erteilt die Freigaben für Handelspartner. Zudem obliegt es dem Risikokomitee, im Bedarfsfall die Limits der Risikorichtlinie entsprechend anzupassen und die Änderungen für die Risikorichtlinie vorzuschlagen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Risikokomitee elf turnusmäßige Sitzungen abgehalten. Im Fall termingebundener Entscheidungen, z. B. bei der Zulassung neuer Handelspartner oder der Genehmigung neuer Produkte oder Modelle, wurde die Zustimmung des Gremiums zudem über protokollierte Umlaufbeschlüsse herbeigeführt. Das Risikocontrolling bringt in solchen Fällen immer eine entsprechende Risikokalkulation ein und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus.

Die Entscheidungen und Handlungsempfehlungen des Risikokomitees werden dem Vorstand der GELSENWASSER AG und der Funktionseinheit Risikomanagement mitgeteilt.

3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Das grundsätzliche Risiko der externen Finanzberichterstattung besteht darin, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Informationen enthalten, die Einfluss auf Entscheidungen ihrer Adressaten haben könnten. Zur Begrenzung solcher Risiken besteht bei Gelsenwasser ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), das darauf ausgelegt ist, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die hieraus gegebenenfalls entstehenden Fehler zu vermeiden.

Die Gesamtverantwortung für das zur Risikoabwicklung erforderliche interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand der GELSENWASSER AG. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sowie die Interne Revision der GELSENWASSER AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem des Konzerns eingebunden.

Die Ausgestaltung des prozessabhängigen rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation des Planungs- und Rechnungslegungsprozesses.

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Planungsprozesses erstellen die GELSENWASSER AG sowie alle Konzerngesellschaften Mittelfristplanungen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzplan. Diese umfassen das Budget für das Folgejahr sowie die Vorschau für die darauffolgenden vier Geschäftsjahre. Die Planungen der Tochterunternehmen werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Aufsichtsratssitzungen genehmigt, wobei das Budget die verbindliche Zielvorgabe für die Geschäftsführungen darstellt. Alle genehmigten Mittelfristplanungen der konsolidierten Gesellschaften werden zusammen mit der Planung der GELSENWASSER AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Mittelfristplanung aggregiert und dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG zur Beratung vorgelegt. Die Budgets für die GELSENWASSER AG und den Gelsenwasser-Konzern gelten als verbindliche Zielvorgabe für den Vorstand.

Die organisatorischen Regelungen im Rechnungswesen sollen sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst werden. Für jedes Quartal werden von der GELSENWASSER AG und den konsolidierten Tochterunternehmen Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt und nach Durchführung der Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Anschließend werden sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern Abweichungsanalysen zu den Budgets erstellt. Der Vorstand erhält diese Analysen regelmäßig im Rahmen des internen Managementberichts. Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG werden neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den planmäßigen Sitzungen vierteljährlich durch schriftliche Vorlagen zum Geschäftsverlauf informiert. Der jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erstellende Halbjahresfinanzbericht wird vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.

Die GELSENWASSER AG sowie alle zum Berichtsstichtag vollkonsolidierten Tochterunternehmen verarbeiten sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Anlagenbuchhaltung unter Verwendung der Standardsoftware SAP R/3. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt für die genannten Unternehmen mithilfe des EDV-Systems PAISY, das über eine Schnittstelle an das Finanzbuchhaltungssystem angebunden ist. Der Buchungsstoff der anteilig bilanzierten Wasserwerke Westfalen GmbH wird zu jedem Quartalsabschluss auf Basis der Quartalssalden in das SAP-System eingelesen, sodass alle für die Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung notwendigen Daten im SAP-System verfügbar sind. Für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erfolgen die laufende Buchführung sowie die Abschlusserstellung zentral durch Mitarbeiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen. Die Überwachung von Finanzinstrumenten, des Zahlungsverkehrs sowie der Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des Cash-Poolings erfolgt für diese Unternehmen ebenfalls zentral durch die GELSENWASSER AG. Gleiches gilt für den oben genannten Planungsprozess.

Für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gilt für sämtliche Konzernunternehmen eine einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig an die sich ändernden Standards angepasst wird.

Die Dokumentation der für die Rechnungslegung nach HGB und IFRS relevanten Buchungsgrundlagen wird durch das Rechnungswesen der GELSENWASSER AG sichergestellt und prozessorientiert gesteuert.

Die richtige Erfassung und Aufbereitung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in das Rechnungslegungssystem wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision überwacht. Die Prüfungen der Internen Revision erfolgen konzernweit für alle konsolidierten Unternehmen. Die Interne Revision ist organisatorisch und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie auf Ebene des Gelsenwasser-Konzerns und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfungen durch die jeweiligen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der zur Abschlusserstellung eingesetzten Software wird durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen seiner jährlichen Prüfung bestätigt.

3.2.3 Risiken aus Finanzinstrumenten

Im Gelsenwasser-Konzern entstehen Risiken aus der Anwendung von Finanzinstrumenten, die sich folgendermaßen klassifizieren lassen:

Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Preisrisiken)
Kreditrisiken
Liquiditätsrisiken

3.2.3.1 Marktrisiken

Währungsrisiken

Der Gelsenwasser-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse ganz überwiegend in Deutschland und nahezu ausschließlich im Euroraum und ist infolgedessen in seiner operativen Tätigkeit keinem wesentlichen Fremdwährungsrisiko ausgesetzt.

Daneben hält der Gelsenwasser-Konzern Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in osteuropäischen Ländern, deren Nettoreinvermögen dem Risiko von Wechselkursänderungen bei der Währungsumrechnung unterliegt. Gleiches gilt für die vereinnahmten Gewinnausschüttungen aus diesen ausländischen Unternehmen. Eine fortwährende Sicherung dieser Fremdwährungsposten und -transaktionen erfolgt nicht. Sie sind aus Konzernsicht insgesamt nicht von wesentlicher Bedeutung.

Zinsänderungsrisiken

Die Erträge und betrieblichen Cashflows werden nur unwesentlich von Änderungen der Marktzinssätze beeinflusst. Ein Zinsrisiko kann - durch die im Regelfall variable Verzinsung - für den Konzern vor allem durch die kurzfristige Anlage vorhandener flüssiger Mittel entstehen.

Die Verbindlichkeiten des Gelsenwasser-Konzerns gegenüber Kreditinstituten basieren ausschließlich auf festverzinslichen Darlehensverträgen. Daher würden sich Änderungen des Marktzinssatzes nicht auf die zukünftigen Cashflows aus diesen Verträgen auswirken.

Ein bilanzielles Zinsänderungsrisiko besteht darüber hinaus auch bei bestimmten langfristigen Rückstellungen, insbesondere bei den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.

Der Gelsenwasser-Konzern ist einem Wertänderungsrisiko seiner Eigenkapitalbeteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften ausgesetzt, soweit sie in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Beteiligungen wird durch die Anwendung von Bewertungsmodellen auf der Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dafür werden Annahmen getroffen, die auf den Marktgegebenheiten am Bilanzstichtag basieren.

Preisrisiken

Liefer- und Abnahmeverpflichtungen aus Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen werden bei der GELSENWASSER AG im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements, getrennt für die Commodities, über verschiedene Instrumente abgesichert. Hierbei kommen insbesondere Standardhandelsgeschäfte, Fahrpläne sowie flexible Lieferverträge zum Einsatz.

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge von Gelsenwasser enthalten neben Festpreisen teilweise auch Gaspreisindizierungen (z. B. TTF, NCG). Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankender Gasmarktpreise unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise. Zusammenfassend betrachtet haben die Verträge innerhalb des Portfolios überwiegend eine risikokompensierende Wirkung, da sie entweder dem gleichen bzw. einem ähnlichen Gaspreisrisiko unterliegen.

Das Strom-Portfolio der GELSENWASSER AG besteht aus Festpreisverträgen und marktpreisbasierten Strombeschaffungs- und Stromabsatzverträgen für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2023. Die Absicherungsstrategie für die Strom-Commodity schreibt eine Absicherung aller Risikopositionen durch physische Gegengeschäfte vor. Abgesichert ist das Marktwertänderungsrisiko der Grundgeschäfte (schwebende Geschäfte) im Hinblick auf einen sich ändernden Warenpreis. Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Es wird eine hohe Wirksamkeit der physischen Sicherungsbeziehung erwartet.

Die physischen Strom- und Gastermingeschäfte werden nach IFRS zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Da es sich dabei sowohl um Einkaufs- als auch Verkaufsverträge handelt, erfolgt nach IFRS ein weitgehender Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung über alle Strom- und Gasverträge hinweg. Soweit offene Positionen bestehen, kann es zu Ergebniseffekten kommen.

3.2.3.2 Kreditrisiken

Kreditrisiken entstehen, wenn Vertragspartner nicht in der Lage oder willens sind, ihre Verpflichtungen wie vereinbart zu erfüllen. Zur Vermeidung eines erheblichen Forderungsausfallrisikos wird bei Neuabschlüssen von Verträgen ab einem Volumen von 20.000 €/Jahr eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden im Konzernabschluss der GELSENWASSER AG bereits im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen. Bei finanziellen Vermögenswerten mit wesentlichen Finanzierungskomponenten und kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungsgeschäften basieren die Wertminderungen grundsätzlich auf den erwarteten Zahlungsausfällen der nächsten zwölf Monate. Lediglich für den Fall, dass sich das Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte im Zeitablauf signifikant erhöht, werden bei diesen finanziellen Vermögenswerten die erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten vertraglichen Restlaufzeit kalkuliert. Für alle übrigen finanziellen Vermögenswerte (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) werden die erwarteten Zahlungsausfälle während der gesamten Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die erwarteten Ausfälle werden grundsätzlich für jeden finanziellen Vermögenswert unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, insbesondere der Bonität des Schuldners, individuell - teilweise unter Nutzung von Erfahrungswerten homogener Gruppen von Forderungen - geschätzt. Für die erwarteten Zahlungsausfälle von Forderungen gegen Tarifkunden aus Wasser- und Energielieferungen wird hingegen ein Portfolioansatz gewählt, der vor allem historische Ausfallraten berücksichtigt

3.2.3.3 Liquiditätsrisiken

Der Gelsenwasser-Konzern hat sein Liquiditätsmanagement so organisiert, dass immer eine ausreichende Reserve an flüssigen Mitteln verfügbar ist. Dazu gehört auch die Möglichkeit, auf Kreditlinien von Finanzinstituten flexibel und in angemessener Höhe zurückgreifen zu können.

3.2.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Risiken werden grundsätzlich konzerneinheitlich entsprechend der Richtlinie bewertet. Die Be-deutung von Risiken wird auf Basis der möglichen Nettoschadenshöhe im Vergleich zur Ergebnisplanung und der Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos definiert. Risiken werden gemäß dieser beiden Faktoren in ihrer Tragweite kategorisiert.

Diese Kategorisierung beruht auf der Risk Map der GELSENWASSER AG. Die zugrunde liegenden Skalen zur Messung dieser Faktoren sind nachfolgend aufgeführt.

Eintrittswahrscheinlichkeit

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Bezeichnung Beschreibung Bandbreite
so gut wie auszuschließen wird nach praktischer Vernunft nicht eintreten bis 1 %
nicht auszuschließen der Eintritt ist eher unwahrscheinlich > 1 % bis 20 %
möglich wird maximal in der Hälfte der Fälle eintreten > 20 % bis 50 %
wahrscheinlich wird in mehr als der Hälfte der Fälle eintreten > 50 % bis 80 %
sehr wahrscheinlich wird sehr wahrscheinlich eintreten > 80 %

Risikoklasse

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Bezeichnung Erläuterung % vom 5-Jahresmittel EBT
kritisch Bestandsgefährdende negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ≥ 200
hoch Schwerwiegende negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage > 100 < 200
erheblich Bedeutende negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage > 15 < 100
gering Moderate negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage > 5 < 15
unbedeutend Unwesentliche negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ≤ 5

Die Kombination beider Faktoren führt zu der im Folgenden dargestellten Risk Map, in der die Einzelrisiken entsprechend ihrer Auswirkung für den Konzern dargestellt werden. Als Ergebnis der Kombination ergeben sich die Risikokategorien "schwerwiegend/ bestandsgefährdend", "bedeutend", "mittel" und "unerheblich", die die Tragweite der einzelnen Risiken zum Ausdruck bringen.

Entsprechend des Offenlegungskonzepts des Gelsenwasser-Konzerns erfolgt die externe Risiko- und Chancenberichterstattung im Konzernlagebericht auf Basis von Schwellenwerten, die auch für die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG maßgeblich sind. Als Schwellenwert für die interne Berichterstattung wurden Risiken definiert, deren Tragweite mindestens der Kategorie "mittel" zugeordnet wird.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine Risiken, die in die Risikokategorien "bedeutend" oder "schwerwiegend/ bestandsgefährdend" eingestuft worden sind.

Nachfolgend werden alle quantitativen und qualitativen Risiken der "mittleren" Risikokategorie beschrieben, die zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2019 berichtet wurden.

Risiken aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen

Im rechtlichen Bereich können sich unternehmerische Risiken aus vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern, aus rechtspolitischen Entwicklungen, wie z. B. der Entscheidungspraxis der Gerichte oder den Aktivitäten des Bundeskartellamts unter geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben. Aus diesem Grund bewertet Gelsenwasser das Risiko einer möglichen Verpflichtung zur Senkung der Wasserpreise bei Haushaltskunden vor dem Hintergrund möglicher kartellrechtlicher Überprüfungen nach Berücksichtigung der Sicherungsmaßnahmen in der Risikoklasse "erheblich". Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Risikoposition fortlaufend aktualisiert und an die Gremien berichtet. Ein kartellrechtlicher Eingriff ist nach wie vor "möglich".

Gelsenwasser beteiligt sich u. a. aktiv an einem betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen rund 100 Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen (Benchmarking Wasser NRW). Neben den NRW-Ministerien und den entsprechenden Fachverbänden, die als Träger des Projekts fungieren, ist auch die Landeskartellbehörde NRW in die Diskussion und inhaltliche Entwicklung des Benchmarkings eingebunden. Die Ergebnisse des Projekts werden laufend veröffentlicht. Den Wasserpreisen von Gelsenwasser liegt eine von einem Gutachter überprüfte Kostenkalkulation zugrunde, die von einer ständigen Schiedsstelle bestätigt wird. Zudem versucht das Unternehmen, Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld des Gelsenwasser-Konzerns durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik zu begegnen und dadurch aktiv zu steuern.

Konzessionsrisiken

Der Gelsenwasser-Konzern ist Risiken ausgesetzt, die sich aus dem möglichen Verlust von Konzessionen für Wassernetze ergeben können. Wasserkonzessionsverträge sind in der Regel für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen, was die Risiken gut einschätzbar macht. Trotz aller Bemühungen, eine Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge sicherzustellen, verbleibt ein in der Risikoklasse "gering" geführtes Risiko, dass wegfallende Wasserkonzessionen das Ergebnis belasten können. Der Eintritt wird als "möglich" eingestuft.

In einem konkreten Ausschreibungsverfahren für die Wasserkonzession in einer Kommune wird der Verlust der Wasserkonzession als "sehr wahrscheinlich" eingeschätzt. Dieses separat gemeldete Risiko befindet sich in der Risikoklasse "gering".

Risiken in der IT-Infrastruktur

Die Mitarbeiter von Gelsenwasser nehmen regelmäßig an IT-Sicherheitsschulungen teil. Gelsenwasser ist sich des Risikos der Übernahme eines Benutzer-Accounts durch Passwortmissbrauch oder -diebstahl bewusst. Fahrlässiger Umgang der Anwender mit ihren Kennwörtern, das Hacking von Passwörtern, vorsätzlicher Missbrauch durch Administratoren oder auch Softwarefehler können zu einer Übernahme eines Benutzer-Accounts führen. Die möglichen Folgen sind vielfältig. Neben einem finanziellen Schaden für Gelsenwasser kann es auch zur Diskreditierung von Mitarbeitern oder zum Missbrauch oder der Verfälschung von Daten kommen.

Gelsenwasser arbeitet daran, diesem Risiko beispielsweise durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung entgegenzuwirken. Dennoch stuft Gelsenwasser dieses Risiko in die Risikoklasse "erheblich" mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von "nicht auszuschließen" ein.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage

Aus heutiger Sicht ist ausgehend von der Gesamtrisikosituation keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Größenordnung von Risiken erkennbar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 hat sich diese Einschätzung nicht verändert. Wie in den Vorjahren hat Gelsenwasser im Jahr 2019 erneut den Fokus auf die fortlaufende Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken gelegt. Hierbei hat insbesondere die Qualität der Risikoinventurergebnisse durch inhaltliche Weiterentwicklungen zugenommen. Die Einschätzung der Risikogesamtsituation sowie die Beurteilung der Einzelrisiken sind jederzeit möglich.

Neben der Risikogesamtsituation lässt sich auch auf Basis der Einzelrisiken kein bestandsgefährdender Sachverhalt erkennen.

3.2.5 Darstellung der wesentlichen Chancen

Der Chancenmanagementprozess ist in die internen Prozesse von Gelsenwasser integriert und wird auf Grundlage der Unternehmensstrategie in den operativen Fachbereichen durchgeführt. Im Rahmen der Strategie- und Planungsprozesse analysieren und bewerten die Fachbereichsverantwortlichen potenzielle Marktchancen und identifizieren konkrete Chancen. Sofern das Eintreten der identifizierten Chancen als wahrscheinlich eingeschätzt wird, werden sie in der Mittelfristplanung berücksichtigt und im Planungsprozess dokumentiert. Zudem gibt es einen systematischen Chancenerhebungsprozess außerhalb des Planungsprozesses.

Grundsätzlich werden Chancen in ihrer Tragweite und Eintrittswahrscheinlichkeit - analog zu den Risiken - entsprechend der Größenordnung bei den Risikoklassen sowie den Bandbreiten bei den Eintrittswahrscheinlichkeiten in der Risk Map bewertet.

Chancen in der Mittelfristplanung

Chancen, die bereits in der Mittelfristplanung berücksichtigt worden sind, bestehen für Gelsenwasser insbesondere im Ausbau des Beteiligungsportfolios und der Generierung von Beteiligungserträgen. Das Beteiligungsportfolio stellt schon heute eine wichtige Ertragsquelle für den Gelsenwasser-Konzern dar. Strategisch sieht Gelsenwasser eine Investition in eine Beteiligung immer als langfristiges Engagement, bei dem nicht ausschließlich die Finanzinvestition im Vordergrund steht. Ziel ist vielmehr der Ausbau der Kooperation und des Wissenstransfers im Unternehmensverbund sowie die Weiterentwicklung der Beteiligung durch ein aktives operatives Management. Gelsenwasser sieht es als primäre Aufgabe, gemeinsam mit Beteiligungsunternehmen und Partnern, Synergiepotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen.

Ebenso werden Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten als so wahrscheinlich bewertet, dass sie in die aktuelle Mittelfristplanung eingeflossen sind. Das weitere Wachstum im Bereich der Dienstleistungsaktivitäten ist für Gelsenwasser wichtig. Gelsenwasser bietet ein breites Spektrum von Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie und Querschnittsaufgaben. Das Serviceangebot richtet sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke, Abwasserentsorger sowie Industrie- und Gewerbekunden. Bei den Dienstleistungen handelt es sich in der Regel um modular aufgebaute Systemlösungen, aus denen der Kunde nach Bedarf und individueller Situation auswählen kann und die individuell auf den spezifischen Bedarf zugeschnitten werden. Es handelt sich durchweg um Lösungen, die sich in der Praxis im Gelsenwasser-Netzwerk bewährt haben, aber gleichwohl modern und innovativ sind. Das multidisziplinäre Know-how in der Gelsenwasser-Gruppe garantiert, dass alle fachspezifischen Aufgaben qualifiziert aus einer Hand gelöst werden.

Chancen außerhalb der Mittelfristplanung

Chancen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Mittelfristplanung nicht hinreichend wahrscheinlich, jedoch möglich sind, werden in Analogie zu den Risiken systematisch erfasst. Grundlage hierzu bildet die konzernweit gültige Richtlinie. Diese regelt den Prozess der Chancenidentifikation, -bewertung und -erfassung außerhalb des Planungsprozesses. Dies erfolgt einmal jährlich zum Bilanzstichtag. Die Dokumentation dieser Chancen findet im Risiko- und Chancenmanagementsystem statt.

In Analogie zu den Risiken werden nachfolgend quantitative und qualitative Chancen dargestellt, die mit ihrer Tragweite mindestens der "mittleren" Kategorie zugeordnet werden. Im Rahmen der internen Chancenberichterstattung zum 31. Dezember 2019 erfüllte nur die Chance aus möglichen Erfolgen in Konzessionswettbewerben diese Bedingung.

Chancen aus dem Wettbewerb um Wasser- und Energiekonzessionen

Nach wie vor hat das Thema Konzessionsverträge eine wesentliche Bedeutung für Gelsenwasser. Dabei steigen die Anforderungen an die Beteiligten im Wettbewerb um Konzessionen kontinuierlich. Es werden flexiblere Modelle gefordert, deren Laufzeiten sich nicht unbedingt an der Laufzeit des Konzessionsvertrags orientieren. Die Kommunen treten dabei immer häufiger als Anbieter und Bieter bei den Konzessionsausschreibungen auf. Der Trend zur sogenannten Rekommunalisierung ist auch im Geschäftsjahr 2019 nicht rückläufig. Der Gelsenwasser-Konzern sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung von erheblicher Bedeutung. Insbesondere im Bereich der Wasserkonzessionen sieht Gelsenwasser es als "möglich" an, neue Wasserkonzessionen zu gewinnen. Die Steuerung dieser Chancen erfolgt insbesondere durch Beteiligung an Verfahren zur Neuvergabe von Wasserkonzessionen außerhalb des Versorgungsgebiets.

Globale Chancen

Das Chancenmanagementsystem des Gelsenwasser-Konzerns konzentriert sich auf Chancen, die ein aktives unternehmerisches Handeln erfordern. Chancen allgemeiner Art werden hingegen weder systematisch erfasst, bewertet noch dokumentiert, da sie nicht gesteuert werden können. Allgemeine, witterungs- und konjunkturbedingte Chancen können sich dennoch positiv auf die mittelfristigen Perspektiven von Gelsenwasser auswirken.

Witterungsbedingte Chancen können sich ergeben, indem kalte, lange Winter den Energieabsatz erhöhen und insbesondere auch die Bewirtschaftung der mit hohen Risiken verbundenen Gasspeicherprojekte sinnvoll und erfolgreich machen. Während derartiger Wetterlagen bietet sich Gelsenwasser ebenso die Chance, die Notwendigkeit der Gasspeicherprojekte im Rahmen der Versorgungssicherheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung in den Vordergrund zu stellen. Bei anhaltender Trockenheit während der Sommerzeit steigt wiederum der Wasserabsatz.

Auch eine gute konjunkturelle Dynamik, insbesondere in Deutschland, kann sich positiv auf die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftssegmenten von Gelsenwasser auswirken. Trotz einiger globaler Konjunkturrisiken und gedämpfter Erwartungen in einigen Industriesektoren bleibt Deutschland voraussichtlich auf einem - wenn auch niedrigen - Wachstumskurs. Insoweit bieten sich für Gelsenwasser Chancen, die Absatzmengen insbesondere an die konjunktursensiblen Industrie- und Sondervertragskunden steigern zu können. Eine ausbleibende konjunkturelle Abschwächung kann sich zudem auch auf das Nachfrageverhalten der privaten Haushalte auswirken.

Zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage

Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung sich ergebender Chancen und Potenziale sieht Gelsenwasser als zentrales Standbein des unternehmerischen Handelns. Sie sind für den Fortbestand eines Unternehmens maßgeblich und somit von elementarer Bedeutung. Demzufolge ist die erfolgreiche Umsetzung potenzieller Chancen für den Vorstand ein wichtiges und hoch priorisiertes Thema.

Die zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 nicht wesentlich verändert.

4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG und liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, ist über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, zum 31. Dezember 2019 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, an der GELSENWASSER AG beteiligt.

4.4 Changle-of-Control-Klauseln

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

5.1 Vergütung des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE.

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder als Nebenleistungen Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Die Regelungen zu möglichen Abfindungszahlungen bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten sind im Abschnitt 4.4 dieses zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

Für das Geschäftsjahr 2019 betragen die den Vorstandsmitgliedern der GELSENWASSER AG gewährten Zuwendungen:

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Vorstand Gewährte Zuwendungen in € 2018..2019
Henning R. Deters Vorstandsvorsitzender 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 405.000,00 405.000,00 405.000,00
405.000,00
Nebenleistungen 32.000,96 33.524,42 33.524,42 33.524,42
Summe 437.000,96 438.524,42 438.524,42 438.524,42
Einjährige variable Vergütung 135.000,00 135.000,00 75.600,00 202.500,00
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2018-2020 135.000,00 - - -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2019-2021 - 135.000,00 108.000,00 202.500,00
Summe 707.000,96 708.524,42 622.124,42 843.524,42
Versorgungsaufwand 508.477,00 475.581,00 475.581,00 475.581,00
Gesamtvergütung 1.215.477,96 1.184.105,42 1.097.705,42 1.319.105,42
Dr.-Ing. Dirk Waider Vorstandsmitglied 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 279.000,00 279.000,00 279.000,00
279.000,00
Nebenleistungen 38.734,22 41.007,46 41.007,46 41.007,46
Summe 317.734,22 320.007,46 320.007,46 320.007,46
Einjährige variable Vergütung 93.000,00 93.000,00 0,00 139.500,00
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2018-2020 93.000,00 - - -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2019-2021 - 93.000,00 - 139.500,00
Summe 503.734,22 506.007,46 320.007,46 599.007,46
Versorgungsaufwand 152.278,00 143.020,00 143.020,00 143.020,00
Gesamtvergütung 656.012,22 649.027,46 463.027,46 742.027,46

Der Zufluss setzt sich folgendermaßen zusammen:

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Vorstand Henning R. Deters Vorstandsvorsitzender Dr.-Ing. Dirk Waider Vorstandsmitglied
Zufluss in € 2018..2019 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Festvergütung 405.000,00 405.000,00 279.000,00 279.000,00
Nebenleistungen 33.524,42 32.000,96 41.007,46 38.734,22
Summe 438.524,42 437.000,96 320.007,46 317.734,22
Einjährige variable Vergütung 183.600,00 182.250,00 139.500,00 138.150,00
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016-2018 - 150.281,25 - 103.050,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2017-2019 151.425,00 - 100.950,00 -
Summe 773.549,42 769.532,21 560.457,46 558.934,22
Versorgungsaufwand 475.581,00 508.477,00 143.020,00 152.278,00
Gesamtvergütung 1.249.130,42 1.278.009,21 703.477,46 711.212,22

5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Gelsenkirchen, 20. März 2020

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

1 BNetzA und BKartA: Monitoringbericht 2019, Stand: 27. November 2019

2 Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft - Bestandsaufnahme, Handlungsoptionen und strategische Handlungsfelder 2017 (LAWA Klimawandel-Bericht 2017)

3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Nationaler Wasserdialog, https://www.bmu.de/wasserdialog/

4 BMU: https://www.dialog-spurenstoffstrategie.de

5 https://ec.europa.eu/info/news/clean-energy-all-europeans-package-completed-good-consumers-good-growth-and-jobs-and-good-planet-2019-may-22_en

6 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf?download=1

7 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzprogramm_2030_umsetzung_klimaschutzplan.pdf

8 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/03/Meldung/topthema.html

9 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW): https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/evs_nrw_version_veroeffentlichung_final.pdf

10 Destatis: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_022_12411.html

11 Landesbetrieb IT.NRW: https://www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/gebiet-und-bevoelkerung:

12 Destatis: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/06/PD19_242_12411.html

13 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf dieses Berichts auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

14 Bei dieser Betrachtung sind neben der GELSENWASSER AG, der GELSENWASSER Energienetze GmbH und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH auch die NGW GmbH und die WESTFALICA GmbH einbezogen.

15 Die durchschnittlichen Emissionen der PKWs wird auf Basis der Herstellerangaben berechnet.

16 Führungspositionen bei Gelsenwasser sind: Bereichsleitung, Prokuristen, Betriebsdirektionsleitung, Wasserwerksleitung, Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Teamleitung, stellvertretende Abteilungsleitung und Sachgebietsleitung.

17 https://ec.europa.eu/germany/news/20191219-trinkwasser_de

18 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

19 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=10

20 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2020/2020115-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2020.html

21 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Konzernabschluss 2019

der GELSENWASSER AG

Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtergebnisrechnung

Bilanz

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Kapitalflussrechnung

Konzernanhang

Allgemeine Angaben

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen

Konsolidierungskreis

Konsolidierungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Segmentberichterstattung

Finanzinstrumente

Ergänzende Angaben

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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in Mio. € Anhang 2019 2018*
Umsatzerlöse (inkl. Energie-/ Stromsteuer) (1) 1.966,2 1.926,9
Energie-/ Stromsteuer (2) -27,4 -26,9
Umsatzerlöse 1.938,8 1.900,0
Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen 0,1 0,2
Andere aktivierte Eigenleistungen 9,5 9,1
Sonstige betriebliche Erträge (3) 1.031,9 372,7
Materialaufwand (4) -1.654,7 -1.622,9
Personalaufwand (5) -128,3 -124,2
Abschreibungen (6) -49,9 -40,3
Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten (7) -0,9 -1,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen (8) -1.066,7 -425,1
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit 79,8 68,5
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 33,8 34,1
Sonstiges Beteiligungsergebnis 15,0 11,1
Finanzerträge (9) 4,4 3,6
Finanzaufwendungen (9) -12,5 -6,8
Ertragsteuern (10) -2,1 -1,5
Jahresüberschuss 118,4 109,0
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 118,3 108,9
Ergebnis je Aktie in € - unverwässert und verwässert (11) 34,42 31,70

* Vorjahreszahlen angepasst

Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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in Mio. € 2019 2018
Jahresüberschuss 118,4 109,0
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -72,3 1,1
Ertragsteuern 1,8 -0,1
Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte
Unrealisierte Veränderung 39,7 5,6
Ertragsteuern - -
Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -30,8 6,6
At Equity bilanzierte Beteiligungen
Unrealisierte Veränderung 0,4 -0,1
Ergebniswirksame Reklassifizierung - -
Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0,4 -0,1
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen (übriges Konzernergebnis) -30,4 6,5
Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Gesamtergebnis) 88,0 115,5
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 87,9 115,4

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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in Mio. € Anhang Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018* Stand 01.01.2018*
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (12) 18,8 15,3 16,0
Sachanlagen (13) 776,3 672,1 680,1
Investment Properties (14) 7,9 7,9 8,8
At Equity bilanzierte Beteiligungen (15) 345,0 339,1 284,1
Finanzielle Vermögenswerte (16) 414,4 339,3 266,1
Sonstige Forderungen (17) 26,0 23,2 26,7
Latente Steuern 5,9 3,9 4,1
1.594,3 1.400,8 1.285,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (18) 17,8 21,8 19,4
Finanzielle Vermögenswerte (16) 390,5 174,5 62,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17)
und sonstige Forderungen 247,0 236,8 171,1
Flüssige Mittel 11,7 39,5 127,1
667,0 472,6 380,2
2.261,3 1.873,4 1.666,1
Passiva
Anhang Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018 * Stand 01.01.2018 *
Eigenkapital (19)
Gezeichnetes Kapital 103,1 103,1 103,1
Kapitalrücklage 32,2 32,2 32,2
Gewinnrücklagen 776,3 735,9 713,5
Kumuliertes übriges Konzernergebnis -123,8 -93,4 -99,7
Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 787,8 777,8 749,1
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 1,2 1,2
789,0 779,0 750,3
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen (20) 407,6 329,7 325,4
Steuerrückstellungen 1,0 0,2 0,5
Sonstige Rückstellungen (21) 32,3 40,8 46,5
Finanzielle Verbindlichkeiten (22) 207,8 112,8 73,3
Zuschüsse (23) 155,1 158,3 162,6
Sonstige Verbindlichkeiten (24) 5,0 5,3 2,9
Latente Steuern 1,2 1,1 1,0
810,0 648,2 612,2
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen (21) 26,5 26,9 23,3
Finanzielle Verbindlichkeiten (22) 412,0 173,7 61,1
Zuschüsse (23) 6,9 7,0 7,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten (24) 216,9 238,6 212,1
662,3 446,2 303,6
2.261,3 1.873,4 1.666,1

* Vorjahreszahlen angepasst

Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2019

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in Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Jahresüberschuss
Stand 01.01.2018 103,1 32,2 713,5 -
Gesamtergebnis 108,9
Umbuchung wegen Anteilserwerb an der Stadtwerke Göttingen AG 0,2
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -75,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -11,6
Einstellungen in Gewinnrücklagen 22,2 -22,2
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter
Stand 31.12.2018 103,1 32,2 735,9 -
Stand 01.01.2019 103,1 32,2 735,9 -
Gesamtergebnis 118,3
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -73,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -4,8
Einstellungen in Gewinnrücklagen 40,4 -40,4
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter
Stand 31.12.2019 103,1 32,2 776,3 -

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Kumuliertes übriges Konzernergebnis
in Mio. € Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Neubewertung von leistungsorientierten Plänen Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG
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Stand 01.01.2018 6,2 33,3 -139,2 749,1
Gesamtergebnis -0,1 5,6 1,0 115,4
Umbuchung wegen Anteilserwerb an der Stadtwerke Göttingen AG -0,2 -
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -75,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -11,6
Einstellungen in Gewinnrücklagen -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -
Stand 31.12.2018 6,1 38,7 -138,2 777,8
Stand 01.01.2019 6,1 38,7 -138,2 777,8
Gesamtergebnis 0,4 39,7 -70,5 87,9
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -73,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -4,8
Einstellungen in Gewinnrücklagen -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -
Stand 31.12.2019 6,5 78,4 -208,7 787,8

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in Mio. € Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt
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Stand 01.01.2018 1,2 750,3
Gesamtergebnis 0,1 115,5
Umbuchung wegen Anteilserwerb an der Stadtwerke Göttingen AG -
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -75,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -11,6
Einstellungen in Gewinnrücklagen -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1 -0,1
Stand 31.12.2018 1,2 779,0
Stand 01.01.2019 1,2 779,0
Gesamtergebnis 0,1 88,0
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -73,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -4,8
Einstellungen in Gewinnrücklagen -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1 -0,1
Stand 31.12.2019 1,2 789,0

Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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in Mio. € 2019 2018*
Jahresüberschuss 118,4 109,0
Abschreibungen abzüglich Zuschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens 27,0 36,5
Wertveränderungen aus der Equity-Bewertung -0,8 -2,6
Veränderung der Rückstellungen -2,0 2,8
Auflösung der Kapitalzuschüsse -0,2 -0,2
Einzahlungen aus erhaltenen Bau- und Ertragszuschüssen 3,9 6,6
Auflösung der Bau- und Ertragszuschüsse -6,9 -7,0
Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens -4,1 -7,1
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -224,7 -201,5
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 206,0 183,8
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 116,6 120,3
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 4,7 7,1
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -51,4 -45,3
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -6,7 -2,8
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 6,4 3,5
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8,0 -63,6
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -55,0 -101,1
Auszahlungen an Unternehmenseigner -81,5 -85,2
Auszahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1 -0,1
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten - 2,0
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -2,7 -2,5
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -9,8 -
Einzahlungen aus der Tilgung/ Aufnahme kurzfristiger Finanzkredite 85,9 58,9
Auszahlungen aus der Vergabe/ Tilgung kurzfristiger Finanzkredite -81,2 -79,9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -89,4 -106,8
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -27,8 -87,6
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 39,5 127,1
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 11,7 39,5

* Vorjahreszahlen angepasst

Konzernanhang

Allgemeine Angaben

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden - Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen - mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Schwerpunkte des inländischen Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und Polen beteiligt.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt über die Wasser und Gas Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2019 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Die GELSENWASSER AG wird in den Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Der Lagebericht der GELSENWASSER AG ist mit dem Lagebericht des Gelsenwasser-Konzerns zusammengefasst.

Das Unternehmen ist an den Börsen in Frankfurt, Düsseldorf und Berlin gelistet (Amtlicher Handel/ General Standard).

Der Konzernabschluss der GELSENWASSER AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und stimmt mit diesen überein. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie von der EU übernommen wurden.

Der vorliegende Konzernabschluss wird vollständig in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeiten über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.

Neben diesem Konzernanhang besteht der Konzernabschluss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Der Konzernanhang beinhaltet zudem eine Segmentberichterstattung.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat Änderungen bei bestehenden International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie neue IFRS verabschiedet, die für den Gelsenwasser-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden sind:

IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

Am 13. Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16, Leasingverhältnisse, veröffentlicht, der den IAS 17 als bisherigen Standard für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ersetzt. Nach IFRS 16 weist der Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten aus und aktiviert gleichzeitig ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen des bisherigen IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände mit geringem Wert gelten Befreiungsmöglichkeiten von dieser Grundregel, die Gelsenwasser in Anspruch genommen hat. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen unmittelbar im Aufwand erfasst und es wird weder ein Nutzungsrecht noch eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Auch im Falle von geleasten immateriellen Vermögenswerten macht Gelsenwasser von der Möglichkeit Gebrauch, auf die Aktivierung eines Nutzungsrechts zu verzichten. Vermietet oder verpachtet der Gelsenwasser-Konzern geleaste Vermögenswerte an konzernfremde Dritte weiter, so wird eine Forderung aus Leasingverträgen unter den finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen, wenn der Untermietvertrag als Finanzierungs-Leasingverhältnis einzustufen ist.

Der IFRS 16 wurde auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode im Geschäftsjahr 2019 erstmalig angewendet. Im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung gewährt der IFRS 16 verschiedene Anwendungserleichterungen. Der Gelsenwasser-Konzern hat von der Möglichkeit, bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen rückwirkend zu berücksichtigen, Gebrauch gemacht.

In der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 wurden folgende Anpassungen erfasst:

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Bilanz (Auszug)

in Mio. €
31.12.2018 Anpassung IFRS 16 01.01.2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 672,1 117,7 789,8
Finanzielle Vermögenswerte 339,3 12,8 352,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 174,5 0,6 175,1
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 112,8 121,9 234,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 173,7 9,2 182,9

Die Anpassungen des Gelsenwasser-Konzerns in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 betreffen insbesondere Strom- und Gasnetze, die Gelsenwasser von Gesellschaften gepachtet hat, an denen der Gelsenwasser-Konzern i. d. R. mit Minderheitsanteilen beteiligt ist.

Auf die Gewinnrücklagen des Konzerns haben sich zum 1. Januar 2019 keine Auswirkungen ergeben.

Ausgehend von den operativen Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

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in Mio. €
Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31.12.2018 171,3
Anwendungserleichterungen
für immaterielle Vermögenswerte -0,2
für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -0,6
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 170,5
Abzinsung -39,4
Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 131,1

Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. Januar 2019 erstmals angesetzten Leasingverbindlichkeiten betrug 3,9 %.

Durch die Anwendung des IFRS 16 sind im Geschäftsjahr 2019 die Pachtaufwendungen (Materialaufwand) um 14,9 Mio. €, die Pachterträge (Umsatzerlöse) um 1,2 Mio. € und die sonstigen betrieblichen Erträge um 0,9 Mio. € geringer ausgefallen. Im Vergleich zur fortgesetzten Anwendung des IAS 17 sind die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019 um 9,4 Mio. €, die Finanzaufwendungen um 5,1 Mio. € und die Finanzerträge um 0,5 Mio. € gestiegen.

Änderungen an IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung

Die Änderungen an diesem Standard wurden am 7. Februar 2018 vom IASB veröffentlicht und betreffen die Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen. Die Änderungen legen fest, auf welcher Basis der laufende Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand für den Zeitraum zwischen dem Eingriff in den Plan und dem Ende der Berichtsperiode zu ermitteln sind. Für den Fall einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung sind dafür die versicherungsmathematischen Annahmen und die Nettoschuld zum Zeitpunkt des Eingriffs heranzuziehen und nicht mehr die versicherungsmathematischen Annahmen und die Nettoschuld zum Beginn der Berichtsperiode.

Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG.

Änderungen an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) - Langfristige Anteile

Die Änderungen an diesem Standard wurden am 12. Oktober 2017 vom IASB veröffentlicht. Mit diesen Änderungen wird klargestellt, dass für langfristige Anteile, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der Nettoinvestition in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, die Wertminderungsregelungen des IFRS 9 anzuwenden sind. Die Ausnahmevorschrift vom Anwendungsbereich des IFRS 9 ist lediglich auf nach der Equity-Methode bilanzierte Anteile anzuwenden.

Aus der Erstanwendung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG.

Änderungen an IFRS 9 (Finanzinstrumente) - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Das IASB veröffentlichte die Änderungen an diesem Standard am 12. Oktober 2017. Mit diesen Änderungen ist eine Klassifizierung in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption möglich, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt. Nach den vorher gültigen Grundsätzen wäre das Zahlungsstromkriterium des IFRS 9 nicht erfüllt gewesen.

Aus der Erstanwendung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015 bis 2017)

Am 12. Dezember 2017 wurden Verbesserungen an den Standards IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht.

Die Änderung des IAS 12 stellt - der allgemeinen Grundregel folgend - klar, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktionen zu behandeln sind.

Mit den Änderungen an IAS 23 wurde klargestellt, dass noch nicht zurückgezahlte Fremdmittel, die ursprünglich zur Beschaffung eines konkreten qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser qualifizierte Vermögenswert im Wesentlichen für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf hergerichtet ist, mit in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Fremdmittel aufgenommen wurden, einzubeziehen sind.

Mit den Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 wurde die Frage geklärt, wie mit dem Erwerb weiterer Anteile an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb darstellen, umzugehen ist. Sofern ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung über die vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erwirbt, sind die Regelungen des IFRS 3 zu einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden. Falls mit dem Erwerb weiterer Anteile keine Beherrschung, sondern lediglich gemeinschaftliche Führung über die gemeinschaftliche Tätigkeit erreicht wird, sind diese Regelungen nicht anzuwenden und ist keine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils vorzunehmen.

Aus der Erstanwendung dieser Standardänderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG.

IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Diese Interpretation wurde vom IFRS IC am 7. Juni 2017 veröffentlicht und schließt Regelungslücken des IAS 12 in Bezug auf Steuerrisikopositionen. Mit dieser Interpretation wird insbesondere klargestellt, dass für die Bewertung von Steuerrisikopositionen entweder der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert anzuwenden ist, abhängig davon, welche Methode die Erwartung des Unternehmens über die Klärung des jeweiligen risikobehafteten Steuersachverhalts am besten darstellt. Voraussetzung für den Ansatz einer Steuerrisikoposition als Vermögenswert oder Schuld ist, dass eine Zahlung oder Erstattung als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Steuerrisikopositionen im Sinne des IFRIC 23 umfassen sämtliche risikobehafteten Steuersachverhalte, deren Akzeptanz durch die Steuerbehörde unsicher ist. Ein vollumfänglicher Informationsstand der Steuerbehörden ist bei der Beurteilung und der Bewertung zu unterstellen.

Aus der Erstanwendung dieser Interpretation haben sich für den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG keine wesentlichen Auswirkungen ergeben.

Weitere Anpassungen der Rechnungslegungsmethoden

Das IFRS IC hat im März 2019 in einer Agenda-Entscheidung klargestellt, dass Verträge zum Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Posten, die nach IFRS 9 nicht als Eigenverbrauchsverträge eingestuft werden können und als Derivat zu bilanzieren sind (sogenannte "Failed Own Use"-Verträge), in Höhe des zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Im Gelsenwasser-Konzern wurden diese Verträge bisher - der Branchenpraxis entsprechend - mit ihrem jeweiligen Vertragswert in den Umsatzerlösen erfasst.

Die GELSENWASSER AG hat diese Änderung der Rechnungslegungsmethode ab dem Geschäftsjahr 2019 angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechung des Geschäftsjahres 2018 wurde entsprechend retrospektiv angepasst.

Die Anpassung führt zu einer veränderten Höhe der Umsatzerlöse und des Materialaufwands. Korrespondierend ergeben sich dadurch aus der Bewertung der Derivate auch Veränderungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich aus der Differenz zwischen Vertragswerten und Marktpreisen eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 462,2 Mio. € und des Materialaufwands um 461,4 Mio. €. Gegenüber der bisherigen Bilanzierungspraxis erhöhen sich die sonstigen betrieblichen Erträge um 977,3 Mio. € sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 976,5 Mio. €. Aus der Anpassung ergibt sich somit für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt kein Ergebniseffekt.

Die rückwirkende Anpassung des Geschäftsjahres 2018 führt zu einer Erhöhung des Umsatzes um 136,2 Mio. € und des Materialaufwands um 137,7 Mio. €. Bei einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge um 341,0 Mio. € und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 339,5 Mio. € resultiert auch für das Geschäftsjahr 2018 aus der Anpassung kein Ergebniseffekt.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Bilanzierungspraxis für die "Failed Own Use"-Verträge hat der Gelsenwasser-Konzern eine weitere Anpassung der Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Die GELSENWASSER AG weist die positiven und negativen Marktwerte aus offenen Warentermingeschäften für Gas im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung seit dem Berichtsjahr in voller Höhe in der Bilanz aus, da sie gegenüber den Lieferanten und Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auftritt. Bisher wurden die Marktwerte lediglich mit dem wirtschaftlichen Anteil an der Kooperation bilanziert. Die neue Bilanzierungsmethodik wird retrospektiv angewandt und hat keine Auswirkung auf das Konzernergebnis.

Folgende Auswirkungen ergeben sich für die Konzernbilanzen zum 1. Januar 2018 und zum 31. Dezember 2018:

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Bilanz (Auszug)

in Mio. €
01.01.2018 Anpassung 01.01.2018
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 254,4 11,7 266,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 25,9 36,7 62,6
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 62,2 11,1 73,3
Sonstige Verbindlichkeiten 2,3 0,6 2,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 25,1 36,0 61,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 211,4 0,7 212,1

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Bilanz (Auszug)

in Mio. €
31.12.2018 Anpassung 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 311,2 28,1 339,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 92,5 82,0 174,5
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 85,9 26,9 112,8
Sonstige Verbindlichkeiten 4,2 1,1 5,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 91,8 81,9 173,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 238,4 0,2 238,6

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 werden die langfristigen finanziellen Vermögenswerte durch die geänderte Bilanzierungsmethodik um 39,4 Mio. € und die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um 225,4 Mio. € höher ausgewiesen. Bei den Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zur bisherigen Bilanzierungspraxis die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 38,8 Mio. € und die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten um 0,6 Mio. € erhöht. Im Kurzfristbereich sind die finanziellen Verbindlichkeiten um 224,7 Mio. € und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten um 0,7 Mio. € gestiegen.

Die folgenden Standardänderungen werden ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen verpflichtenden Anwendung in der Europäischen Union im Gelsenwasser-Konzernabschluss berücksichtigt:

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Norm Bezeichnung Erstanwendung
Rahmenkonzept Anpassungen der Querverweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards 2020
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform der Zinssatz-Benchmarks ("IBOR-Reform") 2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition der Wesentlichkeit 2020

Das IASB hat im März 2018 das überarbeitete Rahmenkonzept veröffentlicht. Das Rahmenkonzept dient zum einen dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zum anderen unterstützt es Unternehmen bei der Klärung von Bilanzierungssachverhalten, die nicht direkt in den IFRS geregelt sind. Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt "Status and purpose of the conceptual framework" sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Außerdem wurden Inhalte geändert. So wurde z. B. bei den Erträgen die Unterscheidung zwischen "income" und "gains" aufgegeben.

Im September 2019 veröffentlichte das IASB die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7. Diese Änderungen regeln die Auswirkungen der Reform der IBOR-Zinssätze auf das Hedge Accounting. Da der Gelsenwasser-Konzern auf die Anwendung des Hedge Accountings verzichtet, werden sich keine Auswirkungen auf die zukünftigen Konzernabschlüsse der GELSENWASSER AG ergeben.

Ende Oktober 2018 hat das IASB die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht und damit den Wesentlichkeitsbegriff in allen IFRS sowie dem Rahmenkonzept vereinheitlicht. Die Frage, ob eine Information wesentlich ist, hängt von der Art der Information bzw. dem Umfang der Auswirkungen des zugrunde liegenden Sachverhalts ab. Die Wesentlichkeit einer Information ist demzufolge immer nur im Kontext des Abschlusses insgesamt zu bewerten.

Nachstehende (teilweise überarbeitete) Standards und Interpretationen werden - das Endorsement durch die Europäische Union vorausgesetzt - im Gelsenwasser-Konzernabschluss erstmals zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet:

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Norm Bezeichnung Erstanwendung
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 2020
IFRS 17 Versicherungsverträge 2021
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 2022

Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie Beteiligungen und Derivate. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem gewissen Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten sowie der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Anteilsbewertungen bzw. der Bewertung von Leasingverbindlichkeiten. Wesentliche Ermessensspielräume gibt es darüber hinaus auch bei der Bildung und Bewertung von Rückstellungen, beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Preisnachlässe oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In den weiteren Abschnitten dieses Konzernanhangs werden die bei den jeweiligen schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätzen angewendeten Methoden und Parameter näher erläutert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen grundsätzlich rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Ohne abweichende Regelung im Einzelfall werden die Gewinn- und Verlustrechnung des dem Berichtsjahr vorangehenden Jahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären.

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig bilanziertes Unternehmen sowie 63 Unternehmen, die mit Hilfe der Equity-Methode bewertet werden.

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Inland Ausland Gesamt 31.12.2019 Gesamt 31.12.2018
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen 8 - 8 8
Anzahl der anteilig bilanzierten Unternehmen 1 - 1 1
Anzahl der at Equity bilanzierten Beteiligungen 59 4 63 63
Anzahl der übrigen Beteiligungen 40 - 40 36
Summe der Gesellschaften 108 4 112 108

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden zum 31. Dezember 2019 folgende Gesellschaften als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden
GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg
NGW GmbH, Duisburg
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück
WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen

Im Hinblick auf die vollkonsolidierten Gesellschaften hat sich im Vergleich zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 keine Veränderung ergeben.

Die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) wird - wie im Vorjahr - mit einem Anteil von 50 % als gemeinschaftliche Tätigkeit anteilig in den Konzernabschluss einbezogen. Die Tätigkeit der WWW liegt in der Beschaffung, Gewinnung, Förderung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Trinkwasser im Einzugsgebiet Ruhr, dessen Lieferung an die Gesellschafter und andere Weiterverteiler und Industriekunden sowie im Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH sowie die GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH werden trotz Stimmrechtsanteilen von 51 % bzw. 66 % weiterhin nicht per Vollkonsolidierung, sondern nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, weil aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen eine beherrschende Stellung von Gelsenwasser nicht gegeben ist. 24 Tochterunternehmen werden nicht vollkonsolidiert, da deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei werden zur Überprüfung der Wesentlichkeit die für den Gelsenwasser-Konzern als relevant erachteten Größenmerkmale Bilanzsumme, Eigenkapital, Umsatz und Jahresergebnis von diesen Tochterunternehmen ins Verhältnis zu den jeweiligen Konzerngrößen gesetzt. Außerdem wird eine Analyse qualitativer Faktoren durchgeführt.

An allen zum 31. Dezember 2019 vollkonsolidierten Tochterunternehmen ist die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt, mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH (CPG). Die Mitgesellschafterin hält jeweils 6 % der Eigentums- und Stimmrechtsanteile an der CPG. Zwischen der GELSENWASSER Magdeburg GmbH (GWM) und der CPG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der die CPG verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die GWM abzuführen. Die Minderheitsgesellschafterin erhält von der GWM einen jährlichen festen Ausgleichsbetrag von 72 T€. Aufgrund des geringen Beteiligungs- und Stimmrechtsanteils sowie insbesondere der festen Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin wird auf die Angabe zusammengefasster Finanzinformationen verzichtet.

Konsolidierungsgrundsätze

(a) Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen Gelsenwasser die Beherrschung über das Unternehmen innehat. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, Teilhabe an schwankenden Renditen (positiv und/ oder negativ) sowie die Möglichkeit, mit der Verfügungsgewalt die Renditen beeinflussen zu können, voraus. Unter Verfügungsgewalt versteht man die Möglichkeit, gegenwärtig die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Renditen haben. Verfügungsgewalt kann mittels Stimmrechten oder sonstiger vertraglicher Rechte nachgewiesen werden - auch durch eine Kombination aus beidem. Verfügungsgewalt liegt insbesondere vor, wenn ein Investor mehr als 50 % der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält und die Verfügungsgewalt durch keine sonstigen Vereinbarungen oder Umstände widerlegt wird. Erst- und Entkonsolidierung erfolgen grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs oder des Verlusts der Beherrschung.

Etwaige Minderheitsanteile am Reinvermögen der konsolidierten Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens entsteht, entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Konzernanteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenserwerbs werden als Aufwand erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten bilanziert und mindestens einmal pro Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterworfen.

Differenzbeträge aus nach Übernahme der Kontrolle erworbenen Minderheitsanteilen werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet, Umsätze und Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet oder in aktivierte Eigenleistungen umgegliedert.

(b) Assoziierte Unternehmen

Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann, die jedoch weder Tochterunternehmen noch gemeinschaftliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen darstellen. Hierunter fallen regelmäßig Unternehmen, bei denen Gelsenwasser unmittelbar oder mittelbar über 20 % bis 50 % der Stimmrechte verfügt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert; ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Verbleiben bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens Anteile, die als Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu klassifizieren sind, entsprechen die Anschaffungskosten solcher Anteile ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung. Ein eventuell bei Anschaffung vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert (abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen) wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Überschuss der Anschaffungskosten eines Anteilserwerbs über den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anteil des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen assoziierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Da der Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsbuchwert enthalten ist, wird er nicht gesondert auf eine Wertminderung hin geprüft (Impairment-Test). Ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 wird in Folgeperioden nur durchgeführt, sofern ein Hinweis auf eine mögliche Wertminderung des gesamten Beteiligungsansatzes nach IFRS 9 vorliegt.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen im kumulierten übrigen Konzernergebnis. Die Gegenbuchung erfolgt als Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts des assoziierten Unternehmens. Gewinne und Verluste aus Käufen (upstream) und Verkäufen (downstream) von und an assoziierte Unternehmen (Zwischenergebnisse), die nicht durch Veräußerung an konzernfremde Dritte realisiert wurden, werden in Höhe der Beteiligungsquote durch Korrektur des Beteiligungsbuchwerts eliminiert. Ist der Anteil des Konzerns an Verlusten des assoziierten Unternehmens oder an zu eliminierenden Zwischengewinnen größer als der Beteiligungsbuchwert sowie der Buchwert unbesicherter langfristiger Ausleihungen an das assoziierte Unternehmen und gibt es keine rechtliche oder faktische Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen, werden in Höhe des Differenzbetrags keine weiteren Verluste erfasst. In einem solchen Fall werden spätere Gewinne erst dann wieder bilanziert, wenn sie den nicht gebuchten Verlust übersteigen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlicher assoziierter Unternehmen werden, sofern die notwendigen Informationen vorliegen, an die dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Methoden angepasst.

Im Rahmen der Equity-Bewertung werden die von den assoziierten Unternehmen erwarteten Ergebnisse des Berichtsjahres phasengleich berücksichtigt.

(c) Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Als gemeinschaftliche Tätigkeiten gelten gemeinsame Vereinbarungen, bei denen die Parteien, die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese setzt die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien zu Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten voraus.

Sofern ein Konzernunternehmen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, erfasst der Konzern als gemeinschaftlich Tätiger im Zusammenhang mit seinem Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit folgende Posten:

seine Vermögenswerte, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten,
seine Schulden, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Schulden,
seine Erlöse aus dem Verkauf seines Anteils an den Erzeugnissen oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit,
seinen Anteil an den Erlösen aus dem Verkauf der Erzeugnisse oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit und
seine Aufwendungen, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Aufwendungen.

Der Konzern bilanziert die im Zusammenhang mit seinem Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit stehenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den für diese Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen maßgeblichen IFRS.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ein, bei der ein anderes Konzernunternehmen gemeinschaftlich Tätiger ist (z. B. Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten), so betrachtet der Konzern die entsprechende Transaktion als mit den anderen Parteien der gemeinschaftlichen Tätigkeit ausgeführt und erfasst daher etwaige Gewinne oder Verluste nur im Umfang des Anteils der anderen an der gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligten Parteien.

Bei Transaktionen, wie dem Kauf von Vermögenswerten durch ein Konzernunternehmen, werden Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit erst bei der Weiterveräußerung der Vermögenswerte an Dritte erfasst.

(d) Gemeinschaftsunternehmen

Als Gemeinschaftsunternehmen gelten Unternehmen, die auf Basis einer gemeinsamen Vereinbarung unter gemeinschaftlicher Führung von mindestens zwei Gesellschaftern stehen und nicht die Voraussetzungen für gemeinschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden unter Verwendung der Equity-Methode bewertet. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Bilanzierung der assoziierten Unternehmen.

Währungsumrechnung

In den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen umgerechnet. Aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung monetärer Fremdwährungsposten zum Stichtagskurs resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Abschlüssen der ausländischen nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt die Umrechnung des Nettovermögens von der jeweiligen Landeswährung (als funktionaler Währung) in Euro zu Stichtagskursen am Bilanzstichtag. Erträge und Aufwendungen werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in dem Bilanzposten Kumuliertes übriges Konzernergebnis erfasst.

Wenn ein ausländisches Unternehmen veräußert wird, werden solche Währungsdifferenzen erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns oder Veräußerungsverlusts reklassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:

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Durchschnittskurse Stichtagskurse
2019 2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
1 € entspricht
Tschechische Krone 25,67 25,65 25,41 25,72
Polnischer Zloty 4,30 4,26 4,26 4,30

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden identifiziert und gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, sobald sie die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann. Die Anschaffungskosten solcher immaterieller Vermögenswerte entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben und mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Ist die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zeitlich unbegrenzt, werden diese mindestens einmal pro Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogen.

Folgende Nutzungsdauern liegen der Bewertung zugrunde:

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Jahre
Softwarelizenzen 3-5
Lieferungsrechte und sonstige Rechte 5-40

S achanlagevermögen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Sie enthalten darüber hinaus die Barwerte der Kosten für zukünftige Rückbauverpflichtungen. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern hieraus künftige wirtschaftliche Vorteile zufließen werden und die Kosten zuverlässig bemessen werden können.

Innerhalb dieses Bilanzpostens werden seit dem 1. Januar 2019 auch aktivierte Nutzungsrechte auf Sachanlagevermögenswerte ausgewiesen. Der Gelsenwasser-Konzern aktiviert ein Nutzungsrecht in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Etwaige vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts berücksichtigt.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Aktivierte Nutzungsrechte auf Sachanlagen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswerts linear abgeschrieben. Die Nutzungsrechte im Gelsenwasser-Konzern haben gegenwärtig folgende Nutzungsdauern:

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Jahre
Grundstücke 9-64
Gebäude 15
Rohrnetze 1-20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1-3

Bei allen anderen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die folgenden erwarteten Nutzungsdauern der Vermögenswerte auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

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Jahre
Gebäude 10-50
Wassergewinnungsanlagen 33-67
Rohrnetze 40-50
Maschinen 5-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-30

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und sofern notwendig angepasst. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards und Vertragsdauer berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts zur Folge haben. In diesem Fall wird der Restbuchwert über die verbleibende, neue Nutzungsdauer abgeschrieben, was zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führt.

Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden durch einen Vergleich des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Investment Properties

Investment Properties werden nach IAS 40 als Immobilien definiert, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/ oder Wertsteigerungen gehalten werden und nicht zur Nutzung in der Produktion, für Dienstleistungen sowie für Verwaltungszwecke oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Büro-, Lager- und Laborgebäude sowie Grundstücke. Sie werden zu ihren historischen Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt.

Die Abschreibungen auf die Gebäude werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von zehn bis 50 Jahren vorgenommen. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf Wertminderungsbedarf geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass ihr Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden für den Wertminderungstest (Impairment-Test) Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Bei Fortfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind Geschäfts- oder Firmenwerte.

Finanzielle Vermögenswerte

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet, angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

Die zu den Finanzinstrumenten zählenden Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien unterteilt: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (sowohl mit als auch ohne Recycling) und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung hängt von den vertraglichen Zahlungsstrombedingungen der finanziellen Vermögenswerte und dem jeweiligen Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden, ab. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Klassifizierung zu jedem Stichtag. Im Gelsenwasser-Konzern bestanden im Berichtsjahr finanzielle Vermögenswerte der folgenden Kategorien:

(a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets measured at fair value through profit or loss)

Unter dieser Kategorie werden bei Gelsenwasser physische Strom- und Gasbeschaffungsverträge sowie Strom- und Gasabsatzverträge (jeweils nur, sofern die beizulegenden Zeitwerte positiv sind) erfasst. Im Rahmen des implementierten Geschäftsmodells erfolgt die Energiebeschaffung sowohl für den eigenen Strom- bzw. Gasvertrieb als auch mit der Absicht, Gewinne aus kurzfristigen Schwankungen des Preises oder der Händlermarge zu erzielen. Eine Aufteilung der Verträge in einen Vertriebs- und einen Handelsteil ist nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch die physischen Strom- und Gasbeschaffungs- bzw. -absatzverträge für Zwecke der Bilanzierung wie finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten (bei negativen Marktwerten) behandelt.

Darüber hinaus werden in dieser Kategorie Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, bei denen der Gelsenwasser-Konzern weder eine beherrschende Stellung noch eine gemeinschaftliche Führung oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Etwaige Transaktionskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden immer erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Energiebeschaffungs- und -absatzverträge werden den Nominalwerten der Verträge ihre Marktwerte zum Bilanzstichtag gegenübergestellt. Der Marktwert zum Bilanzstichtag ergibt sich hierbei als kontrahierte Menge bewertet mit einem aktuellen Marktpreis. Die Differenz von Nominalwert (kontrahierte Menge bewertet mit kontrahiertem Preis) und Marktwert spiegelt den jeweiligen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag wider. Eine Adjustierung des beizulegenden Zeitwerts um Kreditausfallrisiken erfolgt anhand von etablierten Marktstandards aus der Basel-Regulierung zur Bemessung des Ausfallrisikos, welche das Kreditausfallrisiko als Produkt aus dem ausfallgefährdeten Betrag, der Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Verlust bei Ausfall definieren.

Die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags unterliegt Marktpreisschwankungen, sodass hier auf die Kalkulation des Erwartungswerts mittels Add-on-Verfahren nach SolvV abgestellt wird.

Für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten über verschiedene Zeiträume wird auf Ratings (sofern verfügbar), ansonsten auf weitere externe Bonitätseinstufungen zurückgegriffen. Sofern eine Bürgschaft/ Bankgarantie vorliegt, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Bürgen herangezogen. Bei den verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten handelt es sich um historisch beobachtbare Ausfallquoten bzw. daraus abgeleitete Wahrscheinlichkeiten durch Ratingagenturen.

Die Verlusthöhe zum Zeitpunkt eines Kreditausfalls wird durch den sogenannten Loss Given Default (LGD) quantifiziert und als Prozentsatz des ausfallgefährdeten Betrags angegeben. Der LGD entspricht dem erwarteten wirtschaftlichen Verlust, den ein Gläubiger bezogen auf den (erwarteten) Forderungsbetrag bei einem Ausfall des Kreditnehmers erleidet. Bei Gelsenwasser wird wie im Vorjahr ein LGD von 60 % verwendet.

Daraus ergibt sich schlussendlich ein Korrekturwert für den beizulegenden Zeitwert pro Fristigkeit (kurzfristig, langfristig).

Da nicht für den gesamten Bewertungszeitraum Börsennotierungen in der geforderten Granularität vorliegen, verwendet Gelsenwasser sogenannte Price Forward Curves (PFCs) zur Ermittlung der Marktpreise von verschiedenen Commodities und Handelsplätzen. Für das Commodity Gas handelt es sich um die virtuellen Handelspunkte NetConnect Germany (NCG), Gaspool und Title Transfer Facility (TTF). Die Gas-PFCs werden mittels geprüfter mathematischer Berechnungsverfahren von der GELSENWASSER AG automatisiert erstellt. Als Eingangswerte werden vorwiegend Kurse nach ICIS-Heren verwendet.

Für die Commodity Strom wird die PFC bei einem externen Dienstleister eingekauft.

Die Diskontierung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte erfolgt mit fristenadäquaten Zinssätzen (Zinsen für börsennotierte Bundeswertpapiere, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank). Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Energiebeschaffungs- und -absatzverträge sind - sowohl als langfristige als auch als kurzfristige Vermögenswerte - ausschließlich im Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte (Warentermingeschäfte) erfasst.

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften werden, sofern für diese Beteiligungen kein aktiver Markt besteht und keine Börsennotierung vorliegt, die Zeitwerte mittels einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Im Berichtsjahr kam dafür die Discounted Cashflow Methode (DCF) zur Anwendung. Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Beteiligungen an Personengesellschaften, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind gegenwärtig im Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte (Übrige Beteiligungen) als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

(b) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets measured at fair value through other comprehensive income) - ohne Recycling

In dieser Kategorie werden im Berichtsjahr ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften ausgewiesen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen der Gelsenwasser-Konzern weder eine gemeinschaftliche Führung noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Bestandteil dieser Kategorie sind auch Anteile an Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden. Im Berichtsjahr macht der Gelsenwasser-Konzern bei allen Kapitalgesellschaften, die die zuvor genannten Bedingungen erfüllen, von der Möglichkeit Gebrauch, sie in dieser Kategorie zu klassifizieren und nicht erfolgswirksam zu bewerten.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswertewerden bei erstmaliger Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern für diese Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht und keine Börsennotierung vorliegt, werden die Zeitwerte mittels einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Im Berichtsjahr kam dafür die Discounted Cashflow Methode (DCF) zur Anwendung. Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Veränderungen der Zeitwerte werden erfolgsneutral in dem Bilanzposten Kumuliertes übriges Konzernergebnis innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Bei Ausbuchung oder Veräußerung der Anteile erfolgt keine Reklassifizierung der im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfassten Ergebnisbestandteile in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung eines erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Im Falle von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist ein wesentlicher oder andauernder Rückgang unter die Anschaffungskosten als Hinweis auf eine Wertminderung zu sehen. Auch wenn eine Wertminderung vorliegt, werden etwaige vorher im kumulierten übrigen Ergebnis erfasste Verluste nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswertesind gegenwärtig ausschließlich im Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte (Übrige Beteiligungen) als langfristige Vermögenswerte erfasst.

(c) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets measured at amortised costs)

In dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht derivativ sind und nicht vorzeitig veräußert werden sollen, ausgewiesen.Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen einem Schuldner direkt bereitstellt.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Anschließend werden sie mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Bereits bei der Einbuchung von finanziellen Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird der Buchwert um Zahlungsausfälle korrigiert, die während der nächsten zwölf Monate (bei langfristigen Forderungen mit Finanzierungskomponente sowie kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungsgeschäften für nahestehende Unternehmen) bzw. der gesamten Laufzeit (bei den übrigen finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie) erwartet werden. Die Ermittlung der erwarteten Zahlungsausfälle während der nächsten zwölf Monate bzw. der Laufzeit basiert auf Erfahrungswerten, zukünftigen Erwartungen und der individuellen Bonität des Schuldners. Bestimmte Gruppen von Forderungen, z. B. Forderungen gegen Tarifkunden im Wasser-, Gas- oder Strombereich, werden dabei jeweils als Portfolio betrachtet. Die erwarteten Zahlungsausfälle werden dann nicht für jede einzelne individuelle Forderung, sondern auf Portfoliobasis ermittelt. Die Einschätzung bezüglich der erwarteten Zahlungsausfälle wird an den Bilanzstichtagen jeweils überprüft und angepasst. Bei konkreten individuellen Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten Cashflows und den Cashflows, die Gelsenwasser aus dem finanziellen Vermögenswert erwartet, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Spätere Wertaufholungen (Zuschreibungen) werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Wenn zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte höchstens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden, zählen sie zu den kurzfristigen Vermögenswerten. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sind in den Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Flüssige Mittel enthalten. Zu den flüssigen Mitteln gehören Bargeld, jederzeit abrufbare Bankeinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Kosten werden auf Basis der Durchschnittsmethode bestimmt. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität). Das im Gasspeicher befindliche Arbeitsgas wird zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter gewöhnlicher Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten. Bestandsrisiken im Zusammenhang mit einer geminderten Verwertbarkeit wird darüber hinaus durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden

Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (Disposal Groups bzw. Veräußerungsgruppen) werden als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert, wenn sie in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und eine Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten höchstwahrscheinlich ist. Diese Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten werden in der Bilanz gesondert als "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" ausgewiesen. Direkt zurechenbare Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind auch Bestandteil einer Veräußerungsgruppe. Sie werden als "Zur Veräußerung bestimmte Schulden" ebenfalls gesondert ausgewiesen.

Für den Fall, dass sich Gelsenwasser zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen einhergeht, sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung bestimmt zu klassifizieren, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert sind, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser Betrag den Buchwert unterschreitet.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Gelsenwasser-Konzern vertragliche Verpflichtungen, flüssige Mittel bzw. andere finanzielle Vermögenswerte an einen Kontrahenten abzugeben oder finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Kontrahenten zu potenziell nachteiligen Bedingungen auszutauschen.

Ausgehend von der Kategorisierung des IFRS 9 werden die in den Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesenen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen und Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich ausschließlich um finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie.

Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit negativem Marktwert werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (financial liabilities measured at fair value through profit and loss) eingestuft. Für sie gelten die unter den finanziellen Vermögenswerten dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden analog. Sie werden im Bilanzposten Finanzielle Verbindlichkeiten (Warentermingeschäfte) ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern Gelsenwasser nicht das unbedingte Recht hat, die Verbindlichkeit erst mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen.

Pensionsverpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Hierbei werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Abweichungen zwischen den rechnungsmäßig erwarteten und den tatsächlich eingetretenen Änderungen der Personenbestände sowie der Rechnungsannahmen ergeben können, werden vollständig in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Sie werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung unter den Finanzierungsaufwendungen. Der versicherungsmathematischen Bewertung von Pensionen liegen Annahmen über Diskontierungssätze, Gehaltssteigerungen, Rentensteigerungen und Sterbetafeln zugrunde.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und die Begleichung der Verpflichtung wahrscheinlich (more likely than not) ist. Dabei werden Einschätzungen und Annahmen getroffen, welche die Zukunft betreffen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst.

Baukosten- und Investitionszuschüsse

Gelsenwasser ist berechtigt, Baukostenzuschüsse für den Anschluss an die zentrale Wasser-, Gas- und Stromversorgung in Rechnung zu stellen. Diese von den Kunden erhaltenen Baukostenzuschüsse werden passiviert und i. d. R. linear über die durchschnittliche Vertragsdauer von 50 Jahren aufgelöst. Erträge aus der Auflösung dieser Vertragsverbindlichkeiten werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden ebenfalls passivisch ausgewiesen und linear über die erwartete Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögenswerts als sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst.

Latente Steuern und tatsächliche Ertragsteuern

Tatsächliche Ertragsteuern der laufenden Periode und aus früheren Perioden werden mit dem Betrag der erwarteten Zahlung bzw. Erstattung angesetzt. Eine Saldierung von tatsächlichen Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt, wenn eine Aufrechnung nach dem lokalen Recht der bilanzierenden Gesellschaft möglich ist und diese Aufrechnung entweder auch beabsichtigt ist oder eine zeitgleiche Realisierung der Schuld und der Erstattung angestrebt wird.

Latente Steuern werden unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt, es sei denn, die latente Steuer entsteht aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls wird weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst. Ausgenommen von dieser Regelung sind für die Bildung passiver latenter Steuern außerdem Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstanden sind. Zur Bestimmung der latenten Ertragsteuern wird der derzeit für den jeweiligen Zeitpunkt der Umkehr gesetzlich geltende (bzw. nahezu sicher zu verabschiedende) Steuersatz herangezogen.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichende zukünftige steuerliche Gewinne anfallen, gegen die die temporären Differenzen verrechnet werden können. Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuerforderungen mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Zur Beurteilung der Frage, ob latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen nutzbar, das heißt werthaltig sind, wird auf die Ergebnisplanungen der Gesellschaft sowie konkret umsetzbare Steuerstrategien zurückgegriffen.

Für den Unterschied zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen (outside basis differences) werden keine latenten Steuerschulden angesetzt, sofern Gelsenwasser in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Aktive latente Steuern auf solche temporären Differenzen werden nur bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie in absehbarer Zeit realisiert werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

Ertragsrealisierung

Erlöse umfassen den für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellten Wert abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe sowie unter Berücksichtigung der Eliminierung von Zwischengewinnen aus konzerninternen Verkäufen. Abweichend von dieser Grundregel sind Verträge zum Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten, die nach IFRS 9 nicht als Eigenverbrauchsverträge eingestuft werden können und als Derivat zu bilanzieren sind (sogenannte "Failed Own Use"-Verträge) in Höhe des zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren.

Die Erlöse des Gelsenwasser-Konzerns resultieren ganz überwiegend aus der Lieferung von Wasser und Energie.

Mehrere Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit demselben Kunden werden zusammengefasst, wenn sie als Paket mit einem wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt wurden, wenn Preisabhängigkeiten bestehen oder es sich um eine einzige Leistungsverpflichtung handelt. Sollte - bei Gelsenwasser der Ausnahmefall - ein Kundenvertrag aus mehreren voneinander unabhängigen Leistungsverpflichtungen bestehen, ist der gesamte Transaktionspreis sachgerecht auf die verschiedenen Komponenten zu verteilen und für jede Komponente eine separate Erlöserfassung vorzunehmen. Der Transaktionspreis ist dabei die Gegenleistung, die der Gelsenwasser-Konzern im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird, wobei sowohl feste als auch variable Vergütungsbestandteile in den Transaktionspreis einfließen.

Bei den für den Gelsenwasser-Konzern wesentlichen Erlösarten erfolgt die Erlöserfassung grundsätzlich folgendermaßen:

(a) Erlöse aus dem Verkauf von Gütern

Erlöse aus dem Verkauf von Gütern werden unter Beachtung des 5-Stufen-Modells des IFRS 15 erfasst. Die Erfassung erfolgt grundsätzlich, wenn der Konzern die entsprechende Lieferung erbracht hat. Aufgrund der Abrechnungssystematik bei Wasser-, Gas- und Stromlieferungen können die Erlöse bei Tarifkunden nach dem Ablesetag nur mithilfe geeigneter Verfahren geschätzt werden. Die Tarifkunden leisten bereits vor der jährlichen Ablesung Abschlagszahlungen für ihren Wasser- und Energieverbrauch in individueller Höhe. Die von den Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, zum Bilanzstichtag noch nicht abgelesenen Verbrauch werden im Gelsenwasser-Konzern mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Bei gewerblichen Kunden erfolgt i. d. R. eine monatliche Ablesung und Rechnungsstellung. Abschlagszahlungen sind daher nicht zu leisten.

(b) Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden unter Beachtung des 5-Stufen-Modells des IFRS 15 in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen werden Umsatzerlöse im Verhältnis von erbrachter zu insgesamt zu erbringender Dienstleistung vereinnahmt.

(c) Erlöse aus Nutzungsentgelten

Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Beachtung der Regelungen des IFRS 15 periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge erfasst.

(d) Zinserträge

Zinserträge werden gemäß IFRS 9 zeitproportional unter Anwendung der Effektivzinsmethode realisiert. Sofern eine Forderung einzelwertberichtigt ist, findet eine Abschreibung auf den auf Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelten Barwert der erwarteten Cashflows statt; nachfolgend wird die ratierliche Aufzinsung mit entsprechender Erfassung als Zinsertrag fortgesetzt.

(e) Dividendenerträge

Dividendenerträge werden realisiert, sobald das Recht auf Erhalt der Zahlung entsteht.

Rücknahmeverpflichtungen oder ähnliche Verpflichtungen sind im Geschäftsmodell des Gelsenwasser-Konzerns von untergeordneter Bedeutung.

Leasingverhältnisse

(a) Gelsenwasser-Konzern ist Leasingnehmer

Für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate umfasst oder die sich auf geringwertige Wirtschaftsgüter beziehen, nimmt Gelsenwasser als Leasingnehmer die optionalen Anwendungsausnahmen in Anspruch. Auch bei geleasten immateriellen Vermögenswerten verzichtet Gelsenwasser auf die Aktivierung eines Nutzungsrechts. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Bei allen anderen Leasingverhältnissen, bei denen Gelsenwasser als Leasingnehmer agiert, wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Zins- und Tilgungsanteile aufgeteilt.

Korrespondierend dazu wird zu Beginn des Leasingverhältnisses im Sachanlagevermögen das Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert, das grundsätzlich dem Barwert der Verbindlichkeit zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswerts linear abgeschrieben. Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte.

Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts.

(b) Gelsenwasser-Konzern ist Leasinggeber

Werden Vermögenswerte im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses vermietet, wird der Barwert der Leasingzahlungen als Finanzforderung erfasst. Der als Differenz zwischen der Bruttoforderung und dem Barwert der Forderung ermittelte, noch nicht realisierte Finanzertrag wird in der Weise über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich eine konstante Verzinsung der noch ausstehenden Forderung ergibt. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden aufgeteilt in einen Tilgungsanteil, der die Forderung reduziert, und einen Zinsanteil, der den noch nicht realisierten Finanzertrag mindert und erfolgswirksam erfasst wird.

Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietete Vermögenswerte werden in der Bilanz als Sachanlagen angesetzt. Sie werden über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vereinnahmt.

Dividenden

Die GELSENWASSER AG hat einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Mehrheitsgesellschafterin Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeschlossen. Die auf Basis des Gewinnabführungsvertrags abzuführenden Gewinne sowie zu zahlenden Steuerumlagen mindern nicht den Jahresüberschuss, sondern stellen einen Bestandteil der Ergebnisverwendung dar. Sie werden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Die Minderheitsaktionäre der GELSENWASSER AG erhalten eine vertraglich festgelegte, von der Mehrheitsgesellschafterin zu zahlende Garantiedividende.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse (inkl. Energie-/ Stromsteuer) (1)

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in Mio. € 2019 2018
Erlöse aus dem Gasverkauf 1.211,9 1.409,5
Erlöse aus dem Wasserverkauf 231,3 231,0
Erlöse aus dem Stromverkauf 396,1 168,4
Erlöse aus Netznutzungsentgelten 45,5 42,6
Erlöse aus der Abwasserentsorgung 7,6 7,5
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 6,9 7,0
Sonstige Erlöse 66,9 60,9
1.966,2 1.926,9

Die Umsatzerlöse liegen mit 1.966,2 Mio. € um 39,3 Mio. € über dem Vorjahresniveau.

Ursächlich für den Anstieg sind insbesondere die Erlöse aus dem Stromverkauf. Der Umsatzzuwachs ist in erster Linie auf die im Berichtsjahr deutlich ausgeweiteten Stromhandelsaktivitäten im Zusammenhang mit der Mitte April 2018 aufgenommenen Beschaffungskooperation mit der Energiehandelsgesellschaft West mbH zurückzuführen.

Der Rückgang der Erlöse aus dem Gasverkauf resultiert vor allem aus einem gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Preisniveau an den Spotmärkten.

Energie-/ Stromsteuer (2)

Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Überleitung der Umsatzerlöse nach Tätigkeiten auf die externen Umsatzerlöse nach Segmenten für das Geschäftsjahr 2019:

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in Mio. € Segment Wasser Segment Abwasser Segment Energienetze Segment Energievertrieb
Erlöse aus dem Gasverkauf - - 3,4 1.596,7
Erlöse aus dem Wasserverkauf 231,0 - - -
Erlöse aus dem Stromverkauf - - 5,3 470,8
Erlöse aus Netznutzungsentgelten - - 45,5 -
Erlöse aus der Abwasserentsorgung - 7,6 - -
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 3,6 0,1 0,8
Sonstige Erlöse 30,5 11,7 17,3 6,0
265,1 19,4 72,3 2.073,5
Energie- und Stromsteuer - - - -27,4
265,1 19,4 72,3 2.046,1

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in Mio. € Segment Beteiligungen & Sonstiges Überleitung Gesamt
Erlöse aus dem Gasverkauf - -388,2 1.211,9
Erlöse aus dem Wasserverkauf - 0,3 231,3
Erlöse aus dem Stromverkauf - -80,0 396,1
Erlöse aus Netznutzungsentgelten - - 45,5
Erlöse aus der Abwasserentsorgung - - 7,6
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen - 2,4 6,9
Sonstige Erlöse 18,4 -17,0 66,9
18,4 -482,5 1.966,2
Energie- und Stromsteuer - - -27,4
18,4 -482,5 1.938,8

Überleitung der Umsatzerlöse nach Tätigkeiten auf die externen Umsatzerlöse nach Segmenten für das Geschäftsjahr 2018:

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in Mio. € Segment Wasser Segment Abwasser Segment Energienetze Segment Energievertrieb
Erlöse aus dem Gasverkauf - - 3,6 1.274,9
Erlöse aus dem Wasserverkauf 230,7 - - -
Erlöse aus dem Stromverkauf - - 5,2 160,5
Erlöse aus Netznutzungsentgelten - - 45,1 -
Erlöse aus der Abwasserentsorgung - 7,5 - -
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 3,9 0,1 1,1
Sonstige Erlöse 35,4 10,2 13,6 2,5
270,0 17,8 68,6 1.437,9
Energie- und Stromsteuer - - - -26,9
270,0 17,8 68,6 1.411,0

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in Mio. € Segment Beteiligungen & Sonstiges Überleitung Gesamt
Erlöse aus dem Gasverkauf - 131,0 1.409,5
Erlöse aus dem Wasserverkauf - 0,3 231,0
Erlöse aus dem Stromverkauf - 2,7 168,4
Erlöse aus Netznutzungsentgelten - -2,5 42,6
Erlöse aus der Abwasserentsorgung - - 7,5
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen - 1,9 7,0
Sonstige Erlöse 17,8 -18,6 60,9
17,8 114,8 1.926,9
Energie- und Stromsteuer - - -26,9
17,8 114,8 1.900,0

Aus zum Bilanzstichtag noch laufenden Verträgen mit Kunden mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr, die nicht ausschließlich leistungsabhängig vergütet werden, hat der Gelsenwasser-Konzern in den nachfolgenden Geschäftsjahren folgende Leistungsverpflichtungen zu erfüllen:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Summe der Transaktionspreise aus offenen Leistungsverpflichtungen 540,5 512,0
fällig innerhalb eines Jahres 207,4 191,9
fällig nach einem bis fünf Jahren 221,2 214,7
fällig nach über fünf Jahren 111,9 105,4

Es handelt sich dabei um Verträge mit Sondervertragskunden und Weiterverteilern im Wasser- und Energiebereich, um Tarifkundenverträge im Energiebereich sowie um Dienstleistungsverträge.

Sonstige betriebliche Erträge (3)

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in Mio. € 2019 2018
Erträge aus Warentermingeschäften 983,9 342,0
Erträge aus Marktbewertung 23,6 3,8
Pacht- und Mieterträge 6,7 6,9
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 4,8 7,5
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1,2 1,8
Periodenfremde Erträge 0,6 0,6
Erträge aus der Auflösung von Kapitalzuschüssen 0,2 0,2
Übrige betriebliche Erträge 10,9 10,0
1.031,9 372,8

Die Erträge aus Warentermingeschäften resultieren aus der Bewertung der offenen Warentermingeschäfte zum beizulegenden Zeitwert. Im Berichtsjahr wurde die Bilanzierung der "Failed Own Use"-Verträge geändert, die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst (siehe Kapitel "Neue Rechnungslegungsvorschriften").

Die Erträge aus Marktbewertung betreffen - wie im Vorjahr - die Bewertung der Kommanditanteile an der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert.

Die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen resultieren im Berichtsjahr vor allem aus der Teilveräußerung von Anteilen an der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH. Im Geschäftsjahr 2018 betrafen die Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen im Wesentlichen die Einbringung der Gasnetze in Uedem und Rheinberg in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH.

Materialaufwand (4)

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in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.524,0 1.487,4
Aufwendungen für bezogene Leistungen 130,7 135,5
1.654,7 1.622,9

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für den Wasser-, Gas- und Strombezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen überwiegend auf Anlagenunterhaltung, Netzentgelte für die Durchleitung von Gas und Strom sowie auf Aufwendungen für die Nutzung von Erdgasspeichern. Der Anstieg bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gegenüber dem Vorjahr resultiert ganz überwiegend aus gestiegenen Strombezugskosten, während die Gasbezugskosten preisbedingt gesunken sind.

Personalaufwand (5)

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in Mio. € 2019 2018
Löhne und Gehälter 98,0 94,9
Sozialversicherungsabgaben 18,1 17,2
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12,2 12,1
128,3 124,2

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften, getrennt nach Arbeitnehmergruppen:

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2019 2018
Kaufleute/ Juristen 549 538
Ingenieure/ Meister/ Techniker 376 361
Handwerker 533 536
Aushilfen 28 25
Konzernbelegschaft 1.486 1.460
Auszubildende/ Praktikanten 65 63
Ruhende Arbeitsverhältnisse 21 19
1.572 1.542

Die anteilig bilanzierte WWW beschäftigte in 2019 - ohne ruhende Arbeitsverhältnisse -durchschnittlich 135 Mitarbeiter (Vorjahr: 136 Mitarbeiter).

Abschreibungen (6)

In den ausgewiesenen Abschreibungen sind wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Wertminderungen enthalten.

Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten (7)

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in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen aus Ausbuchungen von Forderungen 1,5 0,9
Aufwendungen aus der Bildung von Wertberichtigungen 0,6 0,7
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen -1,1 -0,5
Erträge aus Einzahlungen für bereits ausgebuchte Forderungen -0,1 -0,1
0,9 1,0

Sonstige betriebliche Aufwendungen (8)

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in Mio. € 2019 2018
Aufwendungen aus Warentermingeschäften 976,5 339,5
Konzessionsabgaben 26,2 25,2
Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände 13,0 12,6
Wasserentnahmeentgelt 8,0 8,2
Sonstige Steuern 2,6 1,3
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 0,7 0,5
Übrige betriebliche Aufwendungen 39,7 37,8
1.066,7 425,1

Die Aufwendungen aus Warentermingeschäften resultieren aus der Bewertung der offenen Warentermingeschäfte zum beizulegenden Zeitwert. Im Berichtsjahr wurde die Bilanzierung der "Failed Own Use"-Verträge geändert, die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst (siehe Kapitel "Neue Rechnungslegungsvorschriften").

Finanzergebnis (9)

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in Mio. € 2019 2018
Zinserträge aus Ausleihungen 0,2 0,2
Zinserträge aus Finanzierungsleasing 3,4 3,0
Sonstige Zinserträge 0,8 0,4
Finanzerträge 4,4 3,6
Zinsaufwendungen aus Aufzinsung der Pensionsrückstellungen 6,2 5,4
Zinsaufwendungen aus Aufzinsung der sonstigen Rückstellungen 0,1 0,1
Zinsaufwendungen aus Finanzierungsleasing 5,1 -
Sonstige Zinsaufwendungen 1,1 1,3
Finanzaufwendungen 12,5 6,8
Finanzergebnis -8,1 -3,2

Ertragsteuern (10)

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern einschließlich der latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2019 2018
Laufende Ertragsteuern 2,2 1,5
Latente Steuern -0,1 -
Ertragsteuern 2,1 1,5

Darüber hinaus werden latente Steuererträge von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. € Steueraufwendungen) direkt im Eigenkapital erfasst.

Insgesamt sind zum 31. Dezember 2019 per Saldo 5,2 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €) an aktiven latenten Steuern direkt im Eigenkapital erfasst. Sie setzen sich zusammen aus aktiven latenten Steuern von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) aufgrund der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen und wie im Vorjahr aus passiven latenten Steuern aus der Bewertung von Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert von 0,2 Mio. €.

Die GELSENWASSER AG sowie die nachfolgenden vollkonsolidierten Tochterunternehmen gehören als Organgesellschaften zum steuerlichen Organkreis der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG (WGW KG) und sind insofern nicht selbstständig steuerpflichtig:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH
GELSENWASSER Energienetze GmbH
GELSENWASSER Magdeburg GmbH
NGW GmbH
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH
WESTFALICA GmbH

Die GELSENWASSER AG hat lediglich die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die von der Muttergesellschaft zu leistende Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre zu zahlen.

Folgende im Berichtsjahr voll- oder anteilig konsolidierte Konzernunternehmen gehören nicht dem o. g. steuerlichen Organkreis an und sind selbstständig steuerpflichtig:

GELSENWASSER Dresden GmbH
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH
Wasserwerke Westfalen GmbH

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus dem Produkt des bilanziellen Konzernergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 120,5 Mio. € (Vorjahr: 110,5 Mio. €) und dem anzuwendenden Steuersatz von 32,6 % (Vorjahr: 32,6 %). Der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes liegt der gewerbesteuerliche Hebesatz der Stadt Gelsenkirchen - Sitz des Mutterunternehmens - von 480 % zugrunde.

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in Mio. € 2019 2018
Erwarteter Steueraufwand 39,3 36,0
Körperschaftsteuer auf Ausgleichszahlungen 0,7 0,7
Steuereffekte aus nicht zu versteuerndem und steuerfreiem Einkommen -37,7 -34,8
Auflösung von Rückstellungen für Steuerrisiken - -0,4
Steuererstattungen für Vorjahre -0,2 -
Ausgewiesener Steueraufwand 2,1 1,5

Der hohe steuermindernde Betrag aus nicht zu versteuerndem und steuerfreiem Einkommen resultiert daraus, dass sowohl die GELSENWASSER AG als auch die weiteren oben einzeln aufgeführten Tochterunternehmen als Organgesellschaften dem steuerlichen Organkreis der WGW KG angehören und deshalb nicht selbstständig steuerpflichtig sind. Darüber hinaus resultieren die Ergebnisse vor Ertragsteuern der nicht zum steuerlichen Organkreis gehörenden Tochterunternehmen GELSENWASSER Dresden GmbH und GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH aus steuerfreien Beteiligungserträgen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Sachanlagen 0,4 0,2
Pensionsrückstellungen 5,7 4,0
Aktive latente Steuern 6,1 4,2
Sachanlagen 0,2 0,2
At Equity bilanzierte Beteiligungen 0,9 0,9
Übrige Beteiligungen 0,3 0,2
Passive latente Steuern 1,4 1,3
Saldo Aktive (+)/ Passive (-) latente Steuern 4,7 2,9

Die latenten Steuern stellen sich bezüglich des Zeitraums der Umkehrung wie folgt dar:

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € langfristig kurzfristig langfristig kurzfristig
--- --- --- --- ---
Aktive latente Steuern 6,1 - 4,2 -
Passive latente Steuern 1,4 - 1,3 -
Saldo Aktive (+)/ Passive (-) latente Steuern 4,7 - 2,9 -

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern liegen aufgrund verpflichtender Saldierungen um 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) unter den in den obigen Tabellen ausgewiesenen Bruttobeträgen.

Ergebnis je Aktie (11)

Das Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Jahresüberschuss, der auf Aktionäre der GELSENWASSER AG entfällt, und dem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. Die Zahl der Aktien der GELSENWASSER AG hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres nicht verändert und beläuft sich auf 3.437.500 Aktien. Da weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 potenzielle Aktien ausstanden, die das Ergebnis je Aktie verwässern könnten, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögenswerte (12)

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in Mio. € Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 52,3 1,1 53,4
Zugänge 2,8 - 2,8
Abgänge 1,4 - 1,4
Stand 31.12.2018 53,7 1,1 54,8
Zugänge 6,7 - 6,7
Abgänge 0,9 - 0,9
Stand 31.12.2019 59,5 1,1 60,6
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 37,4 - 37,4
Zugänge 3,5 - 3,5
Abgänge 1,4 - 1,4
Stand 31.12.2018 39,5 - 39,5
Zugänge 3,2 - 3,2
Abgänge 0,9 - 0,9
Stand 31.12.2019 41,8 - 41,8
Buchwerte
Stand 31.12.2018 14,2 1,1 15,3
Stand 31.12.2019 17,7 1,1 18,8

Die gewerblichen Schutzrechte, Lizenzen und ähnlichen Rechte enthalten mit 7,1 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €) Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Wasserlieferungsverträgen.

Am 8. November 2010 erwarb die GELSENWASSER 3. Beteiligungs-GmbH (nunmehr firmierend unter GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, kurz: GWSD) sämtliche Anteile an der Osmo GmbH (OSMO). Die Anschaffungskosten der Anteile betrugen 30,5 Mio. €. Bei einem erworbenen Reinvermögen der OSMO in Höhe von 29,4 Mio. € ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von 1,1 Mio. €. Dieser steuerlich nicht abziehbare Geschäfts- oder Firmenwert entfiel auf einzeln nicht zu bewertende Vermögenswerte. Er wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "OSMO" zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die OSMO auf die GWSD verschmolzen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist seitdem der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "GWSD" zugeordnet. Die GWSD ist an fünf Gesellschaften beteiligt und erzielt ihr Ergebnis aus den Gewinnausschüttungen dieser Beteiligungen. Sie ist selbst nicht operativ tätig. Der im Dezember 2019 durchgeführte Impairment-Test führte im Ergebnis zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen für die nächsten fünf Jahre. Den Cashflow-Prognosen liegen die jeweiligen mittelfristigen Unternehmensplanungen der Beteiligungsgesellschaften zugrunde.

Der angewandte Diskontierungssatz wurde auf der Basis von Marktdaten ermittelt und beträgt 4,37 % vor Steuern (Vorjahr: 5,49 %) bzw. 3,43 % nach Steuern (Vorjahr: 3,93 %). Dem Wachstum nach dem fünfjährigen Detailplanungszeitraum wurde - wie im Vorjahr - durch Berücksichtigung eines Abschlags von 0,5 %-Punkten beim Diskontierungssatz Rechnung getragen.

Auch eine dauerhafte Verminderung der geplanten Beteiligungserträge um 10 % würde nicht zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.

Sachanlagen (13)

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in Mio. € Grundstücke Gebäude Rohrnetze
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 34,6 268,5 1.049,4
Zugänge 2,0 0,6 21,7
Abgänge 0,6 0,8 35,6
Umbuchungen - 0,6 3,3
Abgänge Konsolidierungskreis - -
Stand 31.12.2018 36,0 268,9 1.038,8
Zugänge 1,3 4,7 154,9
Abgänge 0,0 0,2 35,1
Umbuchungen 0,0 4,4 5,5
Stand 31.12.2019 37,3 277,8 1.164,1
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 1,6 175,3 568,1
Zugänge - 5,3 21,6
Abgänge - 0,6 20,2
Abgänge Konsolidierungskreis - -
Stand 31.12.2018 1,6 180,0 569,5
Zugänge - 5,3 31,0
Abgänge 0,1 0,2 7,0
Stand 31.12.2019 1,5 185,1 593,5
Buchwerte
Stand 31.12.2018 34,4 88,9 469,3
Stand 31.12.2019 35,8 92,7 570,6

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in Mio. € Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 161,5 75,8 9,5 1.599,3
Zugänge 4,9 5,4 10,5 45,1
Abgänge 3,2 4,0 44,2
Umbuchungen 1,5 0,1 -5,5 -
Abgänge Konsolidierungskreis - - - -
Stand 31.12.2018 164,7 77,3 14,5 1.600,2
Zugänge 5,9 7,0 6,0 179,8
Abgänge 1,3 4,1 0,5 41,2
Umbuchungen 0,8 0,7 -11,5 -0,1
Stand 31.12.2019 170,1 80,9 8,5 1.738,7
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 117,3 56,9 - 919,2
Zugänge 4,8 4,8 - 36,5
Abgänge 3,0 3,8 - 27,6
Abgänge Konsolidierungskreis - - - -
Stand 31.12.2018 119,1 57,9 - 928,1
Zugänge 5,1 5,0 - 46,4
Abgänge 1,0 3,8 - 12,1
Stand 31.12.2019 123,2 59,1 - 962,4
Buchwerte
Stand 31.12.2018 45,6 19,4 14,5 672,1
Stand 31.12.2019 46,9 21,8 8,5 776,3

Die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen an fremde Dritte vermieteten Anlagen sind in folgenden Sachanlagekategorien bilanziert:

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in Mio. € Anschaffungskosten 31.12. Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Kumulierte Wertminerungen 31.12 Nettobuchwert 31.12. Abschreibungen der Periode
Grundstücke
2019 3,8 - - 3,8 -
2018 3,8 - - 3,8 -
Gebäude
2019 17,1 8,2 0,8 8,1 0,3
2018 17,1 8,1 0,8 8,2 0,3
Rohrnetz
2019 0,9 0,7 - 0,2 -
2018 0,9 0,7 - 0,2 -
Maschinen
2019 26,8 11,0 - 15,8 1,8
2018 23,0 9,4 - 13,6 1,6

Aus diesen Leasingverträgen ergeben sich folgende künftige Mietzahlungen während der unkündbaren Vertragslaufzeit:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen 8,4 6,7
fällig innerhalb eines Jahres 4,9 4,3
fällig nach einem bis zwei Jahren 1,5 1,2
fällig nach zwei bis drei Jahren 0,9 0,7
fällig nach drei bis vier Jahren 0,7 0,4
fällig nach vier bis fünf Jahren 0,4 0,1
fällig nach über fünf Jahren - -

Der Konzern mietet Teile der Gas- und Stromnetze, der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroflächen, Rohrleitungen und Wassergewinnungsanlagen im Rahmen von Leasingverhältnissen. Bedeutend für den Gelsenwasser-Konzern sind insbesondere Pachtverträge für Gas- und Stromnetze, welche die GELSENWASSER Energienetze GmbH abgeschlossen hat. Diese Verträge sind i. d. R. mit Gesellschaften geschlossen, an denen der Gelsenwasser-Konzern beteiligt ist, und haben zum 31. Dezember 2019 unkündbare Restlaufzeiten zwischen einem und 19 Jahren. Die tatsächliche Höhe der jeweiligen Pachtzahlung wird - u. a. in Abhängigkeit von Investitionen in und Abschreibungen auf das Netz - jährlich neu festgelegt.

Nach IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte sind seit dem 1. Januar 2019 in folgenden Sachanlagekategorien bilanziert:

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in Mio. € Grundstücke Gebäude Rohrnetze Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2019 - 0,1 117,6 - 117,7
Zugänge 1,3 - 9,5 0,1 10,9
Abgänge - - 24,7 - 24,7
Stand 31.12.2019 1,3 0,1 102,4 0,1 103,9
Abschreibungen
Stand 01.01.2019 - - - - -
Zugänge - - 9,4 - 9,4
Abgänge - - - - -
Stand 31.12.2019 - - 9,4 - 9,4
Buchwerte
Stand 31.12.2019 1,3 0,1 93,0 0,1 94,5

Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen, in denen der Gelsenwasser-Konzern Leasingnehmer ist:

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in Mio. € 2019
Erträge aus der Untervermietung 1,0
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, die nicht aktivert worden sind -
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen für geringwertige Vermögenswerte, die nicht aktiviert worden sind 0,2
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen -
Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen 14,7
Gewinne/ Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen 0,6

Investment Properties (14)

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in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2018 12,6
Zugänge -
Abgänge 0,7
Stand 31.12.2018 11,9
Zugänge 0,3
Abgänge -
Stand 31.12.2019 12,2
Abschreibungen
Stand 01.01.2018 3,8
Zugänge 0,3
Abgänge 0,1
Stand 31.12.2018 4,0
Zugänge 0,3
Abgänge -
Stand 31.12.2019 4,3
Buchwerte
Stand 31.12.2018 7,9
Stand 31.12.2019 7,9

Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen zum Bilanzstichtag 14,1 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €).

Die Ermittlung erfolgt durch eigene Berechnungen unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Die Cashflows wurden auf Basis unternehmenseigener Daten auf Grundlage der in der Vergangenheit erzielten tatsächlichen Cashflows unter Berücksichtigung von geplanten künftigen Entwicklungen geschätzt. Bei den für das Bewertungsverfahren angewandten Inputfaktoren handelt es sich um individuelle, nicht beobachtbare Bewertungsparameter der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Anhaltspunkte dafür, dass die derzeitige Verwendung der Vermögenswerte nicht der höchsten und besten Verwendung entspricht, liegen nicht vor.

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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in Mio. € 2019 2018
Mieterträge 2,4 2,2
Direkt zurechenbare Kosten von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, mit denen Mieterträge erzielt wurden 2,2 2,2
Direkt zurechenbare Kosten von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden - -

In den Mieterträgen sind keine als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen enthalten.

Aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultieren folgende künftige Mietzahlungen während der unkündbaren Vertragslaufzeit:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen 3,8 6,3
fällig innerhalb eines Jahres 1,5 1,5
fällig nach ein bis zwei Jahren 0,7 1,0
fällig nach zwei bis drei Jahren 0,2 0,9
fällig nach drei bis vier Jahren 0,1 0,5
fällig nach vier bis fünf Jahren 0,1 0,5
fällig nach über fünf Jahren 1,2 1,9

At Equity bilanzierte Beteiligungen (15)

Sämtliche at Equity bilanzierte Beteiligungen sind der Anteilsbesitzliste zu entnehmen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die assoziierten Unternehmen aufgeführt, die für den Gelsenwasser-Konzern wesentlich sind:

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Name des assoziierten Unternehmens Sitz Hauptgeschäft Beteiligung
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH Bremen Abwasserentsorgung 49,0 %
Stadtentwässerung Dresden GmbH Dresden Abwasserentsorgung 49,0 %
Stadtwerke Göttingen AG Göttingen Energieversorgung 24,8 %

Die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH und die Stadtentwässerung Dresden GmbH sind Mitglieder des Beteiligungsnetzwerks der Gelsenwasser-Gruppe und für den Abwasserbereich des Gelsenwasser-Konzerns strategisch bedeutsam. Die Unternehmen sind dem Segment Abwasser zugeordnet. Die Stadtwerke Göttingen AG versorgt ihre Kunden mit Wasser, Strom, Gas und Wärme und ist dem Segment Beteiligungen & Sonstiges zugeordnet.

Die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH ist im Abwassermarkt tätig. Sie ist seit dem 1. Januar 1999 mit 74,9 % an der hanseWasser Bremen GmbH beteiligt. Mit Vertrag vom 21. Dezember 1998 und Beleihung für einen Großteil der hoheitlichen Aufgaben ist die hanseWasser Bremen GmbH für die Abwasserentsorgung in der Freien Hansestadt Bremen bis zum 31. Dezember 2028 zuständig. Darüber hinaus übernimmt die hanseWasser Bremen GmbH im Rahmen von Verträgen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und Nachbargemeinden deren Abwasser zur Reinigung und bietet Abwasserdienstleistungen sowie verschiedene entsorgungswirtschaftliche und planerische Leistungen im Markt an.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH:

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in Mio. € 2019 2018
Langfristige Vermögenswerte 63,8 61,4
Kurzfristige Vermögenswerte 19,8 19,5
Langfristige Schulden 44,5 48,3
Kurzfristige Schulden 10,4 5,8
Umsatzerlöse 2,8 2,3
Gewinn/ Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 9,9 9,7
Gewinn/ Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 9,9 9,7
Erhaltene Gewinnausschüttung 3,9 3,9

Überleitung von den zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Beteiligung an der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH im Gelsenwasser-Konzernabschluss:

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in Mio. € 2019 2018
Nettoreinvermögen 28,7 26,8
Beteiligungsquote des Konzerns 49 % 49 %
Anteiliges Nettoreinvermögen 14,0 13,1
Geschäfts- oder Firmenwert - -
Sonstige Anpassungen - -
Schätzdifferenz - -
Buchwert der Beteiligung 14,0 13,1

Die Stadtentwässerung Dresden GmbH ist für die Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung der sächsischen Landeshauptstadt Dresden und ausgewählter Umlandgemeinden zuständig. Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit ist der mit der Stadt Dresden geschlossene Abwasserentsorgungsvertrag. Das Unternehmen hat für diesen Zweck das Abwasservermögen vom Vertragspartner erworben und das mit der Abwasserbehandlung und -beseitigung beschäftigte Personal übernommen. Das Vertragswerk wurde im Jahr 2004 unterzeichnet und hat eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2028. Es beinhaltet neben der Behandlung und Entsorgung der kommunalen Abwässer u. a. auch kaufmännische Betriebsführungsleistungen für die Stadt Dresden im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung und -abrechnung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Neben dem Hauptvertrag existieren mit ausgewählten Umlandgemeinden Verträge über die Einleitung von Abwässern in die unternehmenseigenen Kläranlagen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Stadtentwässerung Dresden GmbH:

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in Mio. € 2019 2018
Langfristige Vermögenswerte 603,8 604,7
Kurzfristige Vermögenswerte 5,4 14,6
Langfristige Schulden 474,9 468,8
Kurzfristige Schulden 28,6 40,8
Umsatzerlöse 85,0 82,3
Gewinn/ Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11,0 11,1
Gewinn/ Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 11,0 11,1
Erhaltene Gewinnausschüttung 5,9 5,9

Überleitung von den zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Beteiligung an der Stadtentwässerung Dresden GmbH im Gelsenwasser-Konzernabschluss:

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in Mio. € 2019 2018
Nettoreinvermögen 105,7 109,7
Beteiligungsquote des Konzerns 49 % 49 %
Anteiliges Nettoreinvermögen 51,8 53,8
Geschäfts- oder Firmenwert 6,3 6,3
Sonstige Anpassungen -5,2 -6,6
Schätzdifferenz - -0,3
Buchwert der Beteiligung 52,9 53,2

Die sonstigen Anpassungen resultieren daraus, dass die Kapitalrücklage der Stadtentwässerung Dresden GmbH dem Mitgesellschafter zuzurechnen ist. Die Bildung der Kapitalrücklage erfolgte zum 31. Dezember 2005 durch Einlage dieses Gesellschafters im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Stadtentwässerung Dresden GmbH.

Die Stadtwerke Göttingen AG versorgen die Einwohner der Stadt Göttingen mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. Das Vertriebsgebiet der Stadtwerke Göttingen umfasst auch den kompletten Landkreis Göttingen sowie Nörten-Hardenberg, Nörten und Teile von Uslar.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Stadtwerke Göttingen AG:

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in Mio. € 2019 2018
Langfristige Vermögenswerte 92,7 81,8
Kurzfristige Vermögenswerte 22,7 23,6
Langfristige Schulden 11,0 11,6
Kurzfristige Schulden 45,2 34,2
Umsatzerlöse 112,7 109,4
Gewinn/ Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 8,2 8,6
Gewinn/ Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 8,2 8,6
Erhaltene Gewinnausschüttung 1,5 0,1

Die dargestellten Finanzinformationen spiegeln die Situation vor dem Ausweis der Gewinnabführung an die Gesellschafter wider.

Überleitung von den zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Beteiligung an der Stadtwerke Göttingen AG im Gelsenwasser-Konzernabschluss:

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in Mio. € 2019 2018
Nettoreinvermögen 59,2 59,6
Beteiligungsquote des Konzerns 24,8 % 24,8 %
Anteiliges Nettoreinvermögen 14,7 14,8
Geschäfts- oder Firmenwert 26,8 26,8
Sonstige Anpassungen -0,6 -
Schätzdifferenz - -0,6
Buchwert der Beteiligung 40,9 41,0

Die folgende Tabelle zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der übrigen at Equity bilanzierten Beteiligungen. Es handelt sich hierbei um die anteilig auf Gelsenwasser entfallenden Werte:

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2019 2018
in Mio. € Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen
--- --- --- --- ---
Buchwerte 129,0 108,1 124,5 106,9
Gewinn/ Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 8,9 12,9 10,2 11,4
Gewinn/ Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - - - -
Sonstiges Ergebnis - - - -
Gesamtergebnis 8,9 12,9 10,2 11,4

Die Buchwerte enthalten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt 21,8 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €).

Finanzielle Vermögenswerte (16)

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen 252,4 252,4 189,9 189,9
Ausleihungen 4,0 3,7 3,4 3,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing 93,9 89,9 85,8 82,7
Warentermingeschäfte 454,6 68,4 234,7 63,7
804,9 414,4 513,8 339,3

(a) Übrige Beteiligungen

Bei den übrigen Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die als finanzielle Vermögenswerte in die Kategorien "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (Personengesellschaften) bzw. "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Recycling)" (Kapitalgesellschaften) eingestuft werden. Die übrigen Beteiligungen werden unter Anwendung der DCF-Methode mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dabei werden die erwarteten zukünftigen Cashflows auf den Bilanzstichtag abgezinst. Wesentlicher Ausgangspunkt für die Bewertung sind die von den jeweiligen Beteiligungen aufgestellten und von deren Überwachungsorganen genehmigten Unternehmensplanungen. Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Insgesamt betragen die Buchwerte der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfassten übrigen Beteiligungen 139,0 Mio. € (Vorjahr: 115,4 Mio. €).

Die Buchwerte der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Beteiligungen belaufen sich auf 113,4 Mio. € (Vorjahr: 74,5 Mio. €). Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in die Marktbewertungsrücklage eingestellt. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Marktbewertungsrücklage 78,6 Mio. € (Vorjahr: 38,9 Mio. €).

Der Gelsenwasser-Konzern hat sich für eine erfolgsneutrale Bewertung dieser Beteiligungen entschieden, um Schwankungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu vermeiden. Es handelt sich um strategische Beteiligungen, die grundsätzlich dauerhaft fortgeführt werden sollen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beteiligungen mit den angegebenen Marktwerten:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
AWS GmbH 56,3 27,2
ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH 20,3 13,9
Stadtwerke Zehdenick GmbH 17,6 13,4
Sonstige 19,2 20,0
113,4 74,5

Im Berichtsjahr wurden Dividenden in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) aus diesen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Ergebnisbeiträgen der AWS GmbH, da aufgrund des im Berichtsjahr abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags sowohl die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 als auch der für das Geschäftsjahr 2019 abgeführte Gewinn erfasst worden sind.

Der Rückgang der beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Beteiligungen ist im Wesentlichen auf eine Kapitalrückführung bei der Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH zurückzuführen.

(b) Ausleihungen

Die Ausleihungen betreffen im Wesentlichen unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter. Diese haben unterschiedliche Laufzeiten; die maximale Restlaufzeit dieser Darlehen beträgt rund 18 Jahre.

Gelsenwasser hat im Geschäftsjahr 2019 auf Ausleihungen entfallende Zinserträge in Höhe von 34 T€ (Vorjahr: 29 T€) vereinnahmt.

Im Berichtsjahr wurden Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und Wertaufholungen zuvor wertgeminderter Ausleihungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) erfasst.

(c) Forderungen aus Finanzierungsleasing

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Bruttoinvestitionen 133,0 124,8
fällig innerhalb eines Jahres 7,3 6,0
fällig nach einem bis zwei Jahren 7,2 5,9
fällig nach zwei bis drei Jahren 7,1 5,9
fällig nach drei bis vier Jahren 6,9 5,8
fällig nach vier bis fünf Jahren 6,7 5,7
fällig nach über fünf Jahren 97,8 95,5
darin enthaltener Zinsanteil 39,1 39,0
Buchwert der Forderungen aus Finanzierungsleasing 93,9 85,8

Die Forderungen aus Finanzierungsleasing betreffen mit 50,7 Mio. € (Vorjahr: 51,7 Mio. €) einen Pachtvertrag zwischen der GELSENWASSER AG und der GSW Wasser-plus GmbH über die Wasserversorgungsanlagen in den ehemaligen Konzessionsgemeinden Kamen, Bergkamen und Bönen. Der Barwertermittlung liegt - wie im Vorjahr - der vertraglich vereinbarte Abzinsungssatz von 3,6 % zugrunde.

Weitere 31,7 Mio. € (Vorjahr: 32,6 Mio. €) entfallen auf einen Pachtvertrag über Wassergewinnungsanlagen zwischen der GELSENWASSER AG und der Wassergewinnung Essen GmbH. Der Barwert der Forderung wurde auf Basis des vertraglich vereinbarten Abzinsungssatzes von 3,0 % ermittelt.

In den Forderungen aus Finanzierungsleasing sind Forderungen in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) enthalten, die Nutzungsrechte betreffen, die vom Gelsenwasser-Konzern untervermietet werden.

Darüber hinaus entfallen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) auf Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, die im Rahmen von Contracting-Modellen von Gelsenwasser errichtet, finanziert und über die Vertragslaufzeit von bis zu 21 Jahren betrieben werden. Die Barwerte der vereinbarten Leasingzahlungen entsprechen zu Vertragsbeginn den Anschaffungskosten. Die Abzinsungssätze liegen bei 4,8 % (Vorjahr: 4,9 bis 5,8 %).

Auf die Forderungen aus Finanzierungsleasing wurden zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres wie im Vorjahr Wertminderungen in Höhe von 0,0 Mio. € erfasst.

(d) Warentermingeschäfte

Die Energiebeschaffungs- und -absatzverträge von Gelsenwasser enthalten neben Festpreisen teilweise auch Strom- und Gaspreisindizierungen. Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankenden Strom- und Gasmarktpreisen unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gas- bzw. Strompreise. Eine ausführliche Erläuterung der mit diesen Geschäften im Zusammenhang stehenden Preisrisiken befindet sich im Abschnitt Finanzinstrumente (a.III).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (17)

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 135,0 - 139,5 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 32,3 - 20,5 -
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen 93,9 25,8 81,7 23,0
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - 5,2 -
Übrige Forderungen 11,8 0,2 13,1 0,2
273,0 26,0 260,0 23,2

Die Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen betreffen mit 23,0 Mio. € (davon 21,2 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) einen Rückgriffsanspruch, der besteht, wenn die GELSENWASSER AG aus einem gegebenen abstrakten Schuldanerkenntnis in Anspruch genommen wird (Vorjahr: 24,7 Mio. €, davon 23,0 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr). In gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen, deren Restlaufzeit 14 Jahre beträgt. Der beizulegende Zeitwert der Forderung beläuft sich auf 28,6 Mio. € (Vorjahr: 29,7 Mio. €).

Vorräte (18)

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4,8 4,7
Unfertige Leistungen 3,5 3,5
Fertige Erzeugnisse und Waren 8,7 12,5
Geleistete Anzahlungen 0,8 1,1
17,8 21,8

Im Berichtsjahr erfolgten Wertberichtigungen von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) aufgrund gefallener Preise. Wertaufholungen waren - wie im Vorjahr - nicht zu erfassen.

Eigenkapital (19)

Das Grundkapital der GELSENWASSER AG ist in voller Höhe eingezahlt. Es beträgt unverändert 103.125.000 € und ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage stammt ausschließlich aus Agiobeträgen im Rahmen von Kapitalerhöhungen der GELSENWASSER AG.

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung und Verbesserung der Bilanzstruktur im Jahres- und Konzernabschluss sowie die Erhöhung des Eigenkapitals. Hierzu werden - trotz des bestehenden Gewinnabführungsvertrags - jährlich 4,0 Mio. € zur Substanzerhaltung in die Gewinnrücklagen eingestellt. Darüber hinaus ist die Muttergesellschaft aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, etwaige Verluste auszugleichen, sodass auch in diesem Fall das Eigenkapital erhalten bliebe. Das gemanagte Kapital entspricht dem bilanziellen Buchwert.

Pensionsrückstellungen (20)

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hierbei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter.

Die den Pensionsrückstellungen zugrunde liegenden Pensionszusagen für Mitarbeiter unterliegen dem regulatorischen Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Sie sind ausgestaltet als Direktzusagen über Versorgungsleistungen, die in Tabellenwerten nach Betriebszugehörigkeit und Einstufung in das System abgebildet werden. Die Wartezeit beträgt zehn Jahre. Die Zusagen berücksichtigen ehemals Aktive mit Werksrenten nach Erreichen der Altersgrenze oder wegen voller Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung sowie Hinterbliebene. Für tarifliche Mitarbeiter besteht eine Anwartschafts- und Leistungstabelle, deren Anpassung in der Regel jährlich unter Beachtung von § 16 BetrAVG überprüft wird. Analog werden Anwartschaften außertariflicher Mitarbeiter überprüft, laufende Leistungen entwickeln sich Beamtenbezügen entsprechend. Die zurückgestellten Mittel werden im Rahmen der Innenfinanzierung des gesamten Geschäftsportfolios eingesetzt und unterliegen damit keinen diese Geschäfte übersteigenden Risiken. Risiken bestehen indes, wenn Versorgungsberechtigte länger leben als es die zugrunde liegenden biometrischen Rechnungsgrundlagen annehmen. Dieses Risiko wird normalerweise durch das Kollektiv der Berechtigten ausgeglichen, es sei denn, die versicherungsmathematischen Grundlagen stellen die Bewertung insgesamt unzutreffend dar oder die Lebenserwartung steigt weiter allgemein. Daneben ist das Inflationsrisiko zu nennen, da die laufenden Leistungen nach § 16 BetrAVG grundsätzlich unter Beachtung der Entwicklung des Verbraucherpreisindizes für Deutschland oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens anzupassen sind.

Die Rückstellungsbewertung der Versorgungspläne erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode.

Entwicklung des Verpflichtungsumfangs und des Rückstellungsbetrags:

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in Mio. € 2019 2018
Verpflichtungsumfang/ Rückstellung am 01.01. 329,7 325,4
Laufender Dienstzeitaufwand 9,8 9,8
Zinsaufwand 6,2 5,4
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) 72,3 -1,1
(davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter) (72,0) (-12,9)
(davon aufgrund von Änderungen demografischer Parameter) (-) (5,5)
(davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen) (0,3) (6,3)
Nachverrechneter Dienstzeitaufwand - -
Übertragungen - 0,2
Rentenzahlungen -10,4 -10,0
Verpflichtungsumfang/ Rückstellung am 31.12. 407,6 329,7

Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Versorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden konzerneinheitlich für alle Pläne folgende Parameter zugrunde gelegt:

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in % 31.12.2019 31.12.2018
Rechnungszins 0,9 1,9
Anwartschaftstrend 2,5 2,5
Rententrend 2,0 2,0
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck

Bei der Festlegung des Rechnungszinses wird der Empfehlung des beauftragten Versicherungsmathematikers, der Aon Hewitt GmbH, gefolgt. Die Ermittlung des Rechnungszinses nach dem Aon Hewitt Deutschland-Standardverfahren basiert auf einer Zinsstrukturkurve der Renditen hochrangiger, auf Euro lautender Unternehmensanleihen, für die Indexwerte (Kuponrenditen) der iBoxx € Corporates AA Subindizes für verschiedene Laufzeitklassen als Datenbasis herangezogen werden.

Die Sensitivität des Verpflichtungsumfangs auf Änderungen in den gewichtigen Hauptannahmen beträgt:

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Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
31. Dezember 2019 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme
--- --- --- ---
Rechnungszins 0,5 %-Punkte Verminderung um 9,8 % Erhöhung um 11,5 %
Anwartschaftstrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 0,5 % Verminderung um 0,5 %
Rententrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 1,3 % Verminderung um 1,3 %

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Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
31. Dezember 2018 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme
--- --- --- ---
Rechnungszins 0,5 %-Punkte Verminderung um 8,7 % Erhöhung um 10,5 %
Anwartschaftstrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 0,4 % Verminderung um 0,6 %
Rententrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 1,1 % Verminderung um 1,3 %

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31. Dezember 2019 Veränderung der Annahme Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
Sterbewahrscheinlichkeit Erhöhung um 10,0 % Verminderung um 3,8 %
Verminderung um 10,0 % Erhöhung um 4,3 %

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31. Dezember 2018 Veränderung der Annahme Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
Sterbewahrscheinlichkeit Erhöhung um 10,0 % Verminderung um 3,3 %
Verminderung um 10,0 % Erhöhung um 4,1 %

Bei der Ermittlung der genannten Prozentsätze wurde auf eine Erhöhung bzw. Verminderung der Lebenserwartung um rund ein Jahr, bezogen auf das Alter von 65 Jahren, abgestellt.

Die obigen Sensitivitätsanalysen basieren auf der Änderung lediglich einer Annahme, während alle anderen Parameter konstant gehalten werden. Ein solches Szenario ist in der Realität unwahrscheinlich, da Veränderungen von einigen Annahmen miteinander korrelieren könnten. Bei der Berechnung der Sensitivität des Verpflichtungsumfangs wurde dieselbe Methode verwendet, mit der die Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird.

Für das Geschäftsjahr 2020 werden Rentenzahlungen in Höhe von 10,8 Mio. € erwartet. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt 21,4 Jahre.

Für beitragsorientierte Versorgungspläne wurden 9,6 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €) gezahlt.

Sonstige Rückstellungen (21)

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Anfangsbestand Inanspruchnahme Auflösung
Energiewirtschaftliche Risiken 43,4 - 9,2
Umweltrisiken 0,4 0,3 -
Verpflichtungen im Personalbereich 7,6 3,1 0,1
Konzessionsabgaben / Abwasserabgaben 5,4 4,6 -
Übrige sonstige Rückstellungen 10,9 3,2 0,5
67,7 11,2 9,8

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in Mio. € Aufzinsung Zuführung Endbestand davon langfristig
Energiewirtschaftliche Risiken - 0,1 34,3 26,2
Umweltrisiken - - 0,1 -
Verpflichtungen im Personalbereich 0,1 4,2 8,7 4,2
Konzessionsabgaben / Abwasserabgaben - 5,0 5,8 -
Übrige sonstige Rückstellungen - 2,7 9,9 1,9
0,1 12,0 58,8 32,3

Die Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Preisrisiken. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften betreffen Speichernutzungsverträge. Eine Bewirtschaftung der Gasspeicher ist nach heutiger Einschätzung nicht mit positiven Ergebnissen möglich. Der Rückstellungsbetrag beläuft sich auf 31,4 Mio. € (Vorjahr: 40,0 Mio. €). Die Höhe dieser Rückstellung wird wesentlich beeinflusst von den erwarteten Sommer-/ Winterspreads sowie erwarteten kurzfristigen Preisvolatilitäten. Diskontiert wurde die Rückstellung mit laufzeitadäquaten Zinssätzen zwischen 0 und 0,29 % (Vorjahr: Zinssätze zwischen 0 und 0,9 %).

Die Rückstellungen für Umweltrisiken betreffen Rekultivierungsverpflichtungen in der Wassergewinnung.

Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten überwiegend Jubiläumsverpflichtungen sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.

Für die vom mittleren Ablesestichtag bis zum Bilanzstichtag abgegrenzten Erlöse werden die hierauf entfallenden Konzessionsabgaben zurückgestellt. Zudem enthält der Posten die noch zu entrichtende Abwasserabgabe der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH.

Finanzielle Verbindlichkeiten (22)

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 70,0 47,4 55,9 51,7
Warentermingeschäfte 444,1 65,9 230,6 61,1
Leasingverbindlichkeiten 105,7 94,5 - -
619,8 207,8 286,5 112,8

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Wesentlichen bei der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, der Wasserwerke Westfalen GmbH und der GELSENWASSER AG. Diese hat im Rahmen der Finanzierung von Investitionen eines assoziierten Unternehmens eine Einredeverzichtserklärung sowie ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben, was eine entsprechende Bilanzierung als Verbindlichkeit zur Folge hatte.

Ausgewiesen werden die Warentermingeschäfte mit negativen beizulegenden Zeitwerten. Für die Ermittlung der Werte gelten die Ausführungen unter dem Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte entsprechend.

Zuschüsse (23)

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Baukostenzuschüsse 159,6 152,9 162,7 155,9
Investitionszuschüsse 2,4 2,2 2,6 2,4
162,0 155,1 165,3 158,3

Bei den Baukostenzuschüssen handelt es sich um vertragliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Sie haben sich im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:

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in Mio. € 2019
Saldo 01.01. 162,7
Zugänge 4,8
Erfasste Erlöse -6,8
Abgänge -1,1
Saldo 31.12. 159,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (24)

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31.12.2019 31.12.2018
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99,6 - 100,3 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 85,9 1,8 87,1 1,9
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen 3,0 2,0 15,4 2,0
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,9 - 1,1 -
Übrige Verbindlichkeiten 30,5 1,2 37,5 1,4
Erhaltene Anzahlungen 2,0 - 2,5 -
221,9 5,0 243,9 5,3

Die Verbindlichkeiten sind in Euro zurückzuzahlen und - abgesehen von einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €), einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber einem at Equity bilanzierten Unternehmen in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) sowie Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings - unverzinslich.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 70,7 Mio. € (Vorjahr: 74,5 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH. Die Verbindlichkeit resultiert hauptsächlich aus der Gewinnabführung.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind Zinseinnahmen (einschließlich Zinseinnahmen aus Ausleihungen und Leasingforderungen) von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €), Zinsausgaben (einschließlich Zinsausgaben für Leasingverbindlichkeiten) von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), erstattete Ertragsteuern von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €), gezahlte Ertragsteuern von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) sowie von at Equity bilanzierten und übrigen Beteiligungen erhaltene Nettodividenden von 40,9 Mio. € (Vorjahr: 38,2 Mio. €) enthalten. Hinzu kommen Einzahlungen von in der Vergangenheit einbehaltenen Kapitalertragsteuern in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €).

Die deutlichen Veränderungen bei den Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, resultieren - sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr - hauptsächlich aus der Bewertung der Warentermingeschäfte zum Bilanzstichtag. Entsprechendes gilt für die Veränderungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds beinhaltet ausschließlich die in der Bilanz als Flüssige Mittel ausgewiesenen Kassenbestände und Bankguthaben.

Die Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stehen, haben sich im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:

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in Mio. € Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Leasingverbindlichkeiten Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden Unternehmen aus Darlehen Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden Unternehmen aus Leihgeldern
Buchwert am 01.01.2019 55,9 - 4,1 23,4
Erstmalige Anwendung des IFRS 16 - 131,1 - -
Zahlungsflüsse 15,9 -9,8 -0,2 -10,2
Nicht-zahlungswirksame Veränderung -1,8 -15,6 - -
Buchwert am 31.12.2019 70,0 105,7 3,9 13,2

Im Vorjahr hatten sie sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden Unternehmen aus Darlehen Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden Unternehmen aus Leihgeldern
Buchwert am 01.01.2018 60,0 2,2 25,7
Zahlungsflüsse -2,5 1,9 -2,3
Nicht-zahlungswirksame Veränderung -1,6 - -
Buchwert am 31.12.2018 55,9 4,1 23,4

Die nicht-zahlungswirksame Veränderung bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft die abstrakte Schuldanerkenntnis, die die GELSENWASSER AG einem Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit eines assoziierten Unternehmens gegeben hat (siehe auch den Abschnitt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (17)).

Segmentberichterstattung

Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) im Sinne des IFRS 8 ist der Gesamtvorstand.

Die GELSENWASSER AG gliedert ihr Geschäft sowohl in der internen Managementberichterstattung als auch in der externen Berichterstattung seit dem Ende des Geschäftsjahres 2019 in fünf Segmente: Wasser, Abwasser, Energienetze, Energievertrieb sowie Beteiligungen & Sonstiges.

Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Beteiligungen, die eindeutig dem Trinkwassergeschäft zuzuordnen sind. Dieses Segment beinhaltet neben den Beteiligungen (einschließlich der Wasserwerke Westfalen GmbH) somit insbesondere die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH.

Im Segment Abwasser werden die Aktivitäten der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Abwasser sowie Beteiligungen im Abwassergeschäft zusammengefasst.

Das Segment Energienetze besteht im Wesentlichen aus den Gas- und Stromnetzaktivitäten der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie Beteiligungen an Energienetzgesellschaften.

Das Segment Energievertrieb setzt sich vor allem aus dem Ein- und Verkauf von Erdgas, Strom und Wärme an Haushaltskunden, Sondervertragskunden und Weiterverteiler zusammen. In diesem Segment werden insbesondere die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH und der WESTFALICA GmbH sowie die Beteiligungen, die schwerpunktmäßig im Energievertrieb tätig sind, erfasst.

Zum Segment Beteiligungen & Sonstiges gehören alle Beteiligungen, die nicht eindeutig einem der übrigen vier Segmente zugeordnet werden können. Das betrifft hauptsächlich die Beteiligungen an Stadtwerken. Darüber hinaus werden z. B. die Vermietungsaktivitäten der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH in diesem Segment ausgewiesen.

Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen wie sie mit Dritten zur Anwendung kämen.

Das bei Gelsenwasser eingerichtete Planungs- und Berichtssystem enthält eine Segmentierung ausschließlich auf Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung. Zentrale Steuerungsgröße ist hierbei das EBIT, basierend auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach deutschem Handelsrecht. Eine Segmentierung von Vermögenswerten und Schulden findet nicht statt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Vorjahreszahlen an die neue Berichtssystematik angepasst worden.

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nach Segmenten

in Mio. €
Jahr Wasser Abwasser Energienetze
Außenumsatz 2019 265,1 19,3 73,6
2018 270,0 17,8 68,6
Innenumsatz 2019 - 0,1 33,1
2018 - 0,1 33,4
Gesamtumsatz 2019 265,1 19,4 106,7
2018 270,0 17,9 102,0
Ergebnis aus Beteiligungen, die im 2019 2,4 15,9 2,7
Konzern at Equity bilanziert werden 2018 2,2 15,7 2,9
Abschreibungen 2019 19,1 1,4 6,9
2018 19,1 1,5 6,8
Wesentliche zahlungsunwirksame 2019 3,8 0,3 0,9
Erlöse und Erträge 2018 4,5 0,5 1,6
Wesentliche zahlungsunwirksame 2019 22,4 2,2 9,3
Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 2018 26,9 3,8 9,6
EBIT 2019 45,9 20,2 -1,4
2018 46,0 13,6 16,2

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nach Segmenten

in Mio. €
Energievertrieb Beteiligungen & Sonstiges Sonstige/ Konsolidierung* Konzern
Außenumsatz 2.044,8 18,4 -482,4 1.938,8
1.411,0 17,8 114,8 1.900,0
Innenumsatz 1,3 - -34,5 -
1,0 0,6 -35,1 -
Gesamtumsatz 2.046,1 18,4 -516,9 1.938,8
1.412,0 18,4 79,7 1.900,0
Ergebnis at Equity bilanzierter 1,0 11,5 0,3 33,8
Beteiligungen 0,8 9,9 2,6 34,1
Abschreibungen 2,5 3,5 16,5 49,9
2,4 3,3 7,3 40,4
Wesentliche zahlungsunwirksame 9,3 - 26,2 40,5
Erlöse und Erträge 7,9 - 6,5 21,0
Wesentliche zahlungsunwirksame 4,6 1,9 -17,5 22,9
Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 9,3 2,0 -21,9 29,7
EBIT 6,5 17,4 40,0 128,6
8,6 14,5 14,8 113,7

* In der Spalte "Sonstige/ Konsolidierung" sind sowohl die Anpassungen an IFRS als auch die Konsolidierungseffekte zwischen den Segmenten erfasst.

Überleitung vom EBIT der Segmente zum Konzernergebnis vor Ertragsteuern

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in Mio. € 2019 2018
EBIT Segment Wasser 45,9 46,0
EBIT Segment Abwasser 20,2 13,6
EBIT Segment Energienetze -1,4 16,2
EBIT Segment Energievertrieb 6,5 8,6
EBIT Segment Beteiligungen & Sonstiges 17,4 14,5
Anpassungen IFRS 40,0 14,8
EBIT Konzern 128,6 113,7
Finanzerträge 4,4 3,6
Finanzaufwendungen 12,5 6,8
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 120,5 110,5

Die Anpassungen nach IFRS betreffen im Berichtsjahr mit 23,6 Mio. € insbesondere die Effekte aus der Bewertung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert. Darüber hinaus werden die Segmentergebnisse durch die Effekte aus dem nach deutschen Handelsrecht deutlich gesunkenen Diskontierungzinssatz (2,71 % zum 31. Dezember 2019, nach 3,21 % zum 31. Dezember 2018) für die Pensionsverpflichtungen belastet, während die zinsänderungsbedingten Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen im Konzernabschluss der GELSENWASSER AG erfolgsneutral erfasst werden und das Konzern-EBIT somit nicht beeinflussen.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Insgesamt hat der Gelsenwasser-Konzern das EBIT im Geschäftsjahr 2019 auf 128,6 Mio. € gesteigert und damit gegenüber dem Vorjahr um 14,9 Mio. € erhöht. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus Bewertungseffekten auf Konzernebene, insbesondere der erfolgswirksamen Bewertung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG zum beizulegenden Zeitwert.

In dem Segment Beteiligungen & Sonstiges konnte das EBIT leicht gegenüber dem Vorjahr verbessert werden, während sich das EBIT im Segment Wasser mit 45,9 Mio. € auf Vorjahresniveau bewegt. Das EBIT im Segment Energievertrieb hat sich hauptsächlich aufgrund niedrigerer Rohüberschüsse um insgesamt 2,1 Mio. € reduziert. Die deutliche Verbesserung des EBIT im Segment Abwasser ist insbesondere auf höhere Beteiligungserträge von Unternehmen zurückzuführen, die im Konzernabschluss nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Hauptursache für den signifikanten Ergebnisrückgang im Segment Energienetze ist die Abnahme von Erträgen aus dem Abgang von Gasnetzen, die das Segmentergebnis des Vorjahres positiv beeinflusst hatten.

Aufteilung der Umsatzerlöse auf Produktgruppen

Eine Aufteilung der Umsatzerlöse von externen Kunden nach Produktgruppen bzw. Dienstleistungen befindet sich im Abschnitt zu den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Informationen über wichtige Kunden

Von den Umsatzerlösen des Gelsenwasser-Konzerns entfallen 235,3 Mio. € (Vorjahr: 175,9 Mio. €) bzw. rund 12 % (im Vorjahr ca. 9 %) auf den größten externen Kunden. Die Umsätze sind vollständig im Segment Energievertrieb enthalten.

Finanzinstrumente

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Gelsenwasser-Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt:

Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Preisrisiken)
Kreditrisiken
Liquiditätsrisiken

Zur frühzeitigen Information über Risiken und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen betreibt der Gelsenwasser-Konzern ein dezentrales Risikomanagementsystem, das zentral gesteuert wird. Die jeweils zuständigen Einheiten identifizieren, bewerten und melden Risiken entsprechend ihrer dezentralen Verantwortung. Hierdurch wird die kontinuierliche Früherkennung sowie standardisierte Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von konzernweiten Risiken erreicht.

(a) Marktrisiko

(i) Währungsrisiko

Der Gelsenwasser-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse ganz überwiegend in Deutschland und nahezu ausschließlich im Euroraum und ist infolgedessen in seiner operativen Tätigkeit keinem wesentlichen Fremdwährungsrisiko ausgesetzt.

Daneben hält der Gelsenwasser-Konzern Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in osteuropäischen Ländern, deren Nettoreinvermögen dem Risiko von Wechselkursänderungen bei der Währungsumrechnung unterliegt. Gleiches gilt für die vereinnahmten Gewinnausschüttungen aus diesen ausländischen Unternehmen. Eine fortwährende Sicherung dieser Fremdwährungsposten und -transaktionen erfolgt nicht. Sie sind aus Konzernsicht insgesamt nicht von wesentlicher Bedeutung.

(ii) Zinsänderungsrisiko der erwarteten Cashflows bzw. der beizulegenden Zeitwerte

Die Erträge und betrieblichen Cashflows werden nur unwesentlich von Änderungen der Marktzinssätze beeinflusst. Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht durch die kurzfristige Anlage vorhandener flüssiger Mittel. Durch die im Regelfall variable Verzinsung entsteht für den Konzern ein geringes Zinsänderungsrisiko bezüglich der erwarteten Cashflows. Eine dauerhafte Veränderung des Anlagezinssatzes um einen Prozentpunkt würde beim gegenwärtigen Bestand an flüssigen Mitteln zu einem um rund 0,1 Mio. € niedrigeren bzw. höheren jährlichen Zinsergebnis führen.

Die Verbindlichkeiten des Gelsenwasser-Konzerns gegenüber Kreditinstituten basieren ausschließlich auf festverzinslichen Darlehensverträgen. Daher würden sich Änderungen des Marktzinssatzes nicht auf die zukünftigen Cashflows aus diesen Verträgen auswirken.

Der Gelsenwasser-Konzern ist einem Wertänderungsrisiko seiner Eigenkapitalbeteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften ausgesetzt, da die vom Konzern gehaltenen nicht vollkonsolidierten Beteiligungen - sofern Gelsenwasser weder gemeinschaftliche Führung noch maßgeblichen Einfluss ausüben kann - in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Bei den Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Beteiligungen wird durch die Anwendung von Bewertungsmodellen auf der Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dafür werden Annahmen getroffen, die auf den Marktgegebenheiten am Bilanzstichtag basieren. Im Berichtsjahr wurden Diskontierungssätze von 3,43 bis 3,44 % nach Steuern (Vorjahr: 3,94 bis 3,98 %) zugrunde gelegt. Die beizulegenden Zeitwerte haben sich im Berichtsjahr aufgrund von Bewertungseffekten per Saldo um 63,3 Mio. € erhöht. Die Veränderung wurde in Höhe von 23,6 Mio. € erfolgswirksam und in Höhe von 39,7 Mio. € erfolgsneutral im übrigen Konzernergebnis erfasst. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt würde die beizulegenden Zeitwerte bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen um rund 114,5 Mio. € (davon 68,5 Mio. € erfolgswirksam) erhöhen bzw. um rund 62,0 Mio. € (davon 37,6 Mio. € erfolgswirksam) vermindern.

(iii) Preisrisiko

Liefer- und Abnahmeverpflichtungen aus Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträgen werden bei der GELSENWASSER AG im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements, getrennt für die Commodities, über verschiedene Instrumente abgesichert. Hierbei kommen insbesondere Standardhandelsgeschäfte, Fahrpläne sowie flexible Lieferverträge zum Einsatz.

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge von Gelsenwasser enthalten neben Festpreisen teilweise auch Gaspreisindizierungen (z. B. TTF, NCG). Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankender Gasmarktpreise (TTF, NCG, Gaspool) unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise (Marktpreisrisiken und Ortsbasisrisiken). Zusammenfassend betrachtet haben die Verträge innerhalb des Portfolios überwiegend eine risikokompensierende Wirkung, da sie entweder dem gleichen bzw. einem ähnlichen Gaspreisrisiko (TTF, NCG, Gaspool) unterliegen.

Das Strom-Portfolio der GELSENWASSER AG besteht aus Festpreisverträgen und marktpreisbasierten Strombeschaffungs- und Stromabsatzverträgen für Lieferungen bis zum 31. Dezember 2023. Die Absicherungsstrategie für die Strom-Commodity schreibt eine Absicherung aller Risikopositionen durch physische Gegengeschäfte vor. Abgesichert ist das Marktwertänderungsrisiko der Grundgeschäfte (schwebende Geschäfte) im Hinblick auf einen sich ändernden Warenpreis. Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Es wird eine hohe Wirksamkeit der physischen Sicherungsbeziehung erwartet.

Die physischen Strom- und Gastermingeschäfte werden nach IFRS zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Da es sich dabei sowohl um Einkaufs- als auch Verkaufsverträge handelt, erfolgt nach IFRS ein weitgehender Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung über alle Gas- und Stromverträge hinweg. Soweit offene Positionen bestehen, kann es zu Ergebniseffekten kommen.

(b) Kreditrisiko

Kreditrisiken entstehen, wenn Vertragspartner nicht in der Lage oder willens sind, ihre Verpflichtungen wie vereinbart zu erfüllen. Zur Vermeidung eines erheblichen Forderungsausfallrisikos wird bei Neuabschlüssen von Verträgen ab einem Volumen von 20.000 €/Jahr eine Bonitätsprüfung auf Basis der Gelsenwasser-Konzernrichtlinie "Solvenzprüfung vor Vertragsabschluss" durchgeführt. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst neben Wasser- und Energielieferungsverträgen auch sonstige Dienstleistungsverträge. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden bereits im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen. Bei finanziellen Vermögenswerten mit wesentlichen Finanzierungskomponenten und kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungsgeschäften basieren die Wertminderungen grundsätzlich auf den erwarteten Zahlungsausfällen der nächsten zwölf Monate. Lediglich für den Fall, dass sich das Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte im Zeitablauf signifkant erhöht, werden bei diesen finanziellen Vermögenswerten die erwarteten Zahlungsausfälle der gesamten vertraglichen Restlaufzeit kalkuliert. Für alle übrigen finanziellen Vermögenswerte (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) werden die erwarteten Zahlungsausfälle während der gesamten Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Die erwarteten Ausfälle werden grundsätzlich für jeden finanziellen Vermögenswert unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, insbesondere der Bonität des Schuldners, individuell - teilweise unter Nutzung von Erfahrungswerten homogener Gruppen von Forderungen - geschätzt. Für die erwarteten Zahlungsausfälle von Forderungen gegen Tarifkunden aus Wasser- und Energielieferungen wird hingegen ein Portfolioansatz gewählt, der vor allem historische Ausfallraten berücksichtigt.

Wertminderungsmatrix für Forderungen gegen Tarifkunden Energie:

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in % 31.12.2019 31.12.2018
nicht fällig 5 6
weniger als 30 Tage überfällig 11 13
mehr als 30 Tage und weniger als drei Monate überfällig 35 37
mehr als drei Monate und weniger als sechs Monate überfällig 52 54
mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr überfällig 69 70
mehr als ein Jahr überfällig 88 89

Wertminderungsmatrix für Forderungen gegen Tarifkunden Wasser:

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in % 31.12.2019 31.12.2018
nicht fällig 1 2
weniger als 30 Tage überfällig 4 5
mehr als 30 Tage und weniger als drei Monate überfällig 20 21
mehr als drei Monate und weniger als sechs Monate überfällig 38 41
mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr überfällig 58 61
mehr als ein Jahr überfällig 85 86

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Altersstruktur der überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insgesamt zum jeweiligen Bilanzstichtag:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
weniger als 30 Tage überfällig 8,4 7,4
mehr als 30 Tage und weniger als drei Monate überfällig 2,9 4,6
mehr als drei Monate und weniger als sechs Monate überfällig 0,1 1,6
mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr überfällig 0,5 0,6
mehr als ein Jahr überfällig 3,0 3,0
14,9 17,2

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2019 2018
Wertberichtigungen 01.01. 4,4 4,3
Zuführung 1,8 1,5
Inanspruchnahme 1,2 0,9
Auflösungen 1,1 0,5
Wertberichtigungen 31.12. 3,9 4,4

Darlehen werden im Wesentlichen an Mitarbeiter zur Finanzierung von Wohneigentum gewährt. Darüber hinaus gibt es kurzfristige Darlehen an verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings. Für die Mitarbeiterdarlehen und übrigen Ausleihungen betragen die Wertminderungen für Ausfallrisiken zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres insgesamt 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Für die kurzfristigen Darlehen im Rahmen des Cash-Poolings sind Wertminderungen für Ausfallrisiken in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) gebildet worden.

Für die Ausfallrisiken der übrigen Forderungen sind zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres Wertberichtigungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) gebildet worden.

Eine Konzentration eines wesentlichen Teils der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie der Darlehen auf einen oder wenige Kunden bzw. Darlehensnehmer liegt nicht vor. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen ergibt sich wie bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten - Warentermingeschäfte ausgenommen - durch die in der Bilanz angesetzten Buchwerte. Die Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich 0,1 % (Vorjahr: 0,2 %) der Umsatzerlöse.

(c) Liquiditätsrisiko

Der Gelsenwasser-Konzern hat sein Liquiditätsmanagement so organisiert, dass immer eine ausreichende Reserve an flüssigen Mitteln verfügbar ist. Dazu gehört auch die Möglichkeit, auf Kreditlinien von Finanzinstituten flexibel und in angemessener Höhe zurückgreifen zu können.

In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsmittelabflüsse der Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 bzw. der Leasingverbindlichkeiten dargestellt:

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in Mio. € Mittelabflüsse zum 31.12.2019
2020 2021 2022-2024 ab 2025
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24,9 6,8 23,9 27,0
Warentermingeschäfte 378,4 56,9 9,0 -
Leasingverbindlichkeiten 15,0 14,6 40,5 76,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 191,3 0,2 2,6 1,5
Mittelabflüsse 609,6 78,5 76,0 104,7

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in Mio. € Mittelabflüsse zum 31.12.2018
2019 2020 2021-2023 ab 2024
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,4 6,3 27,0 31,0
Warentermingeschäfte 169,5 50,4 10,7 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 208,1 0,2 2,6 1,6
Mittelabflüsse 384,0 56,9 40,3 32,6

Weitere Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Finanzinstrumente wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit folgenden Nettoergebnissen gemäß IFRS 7.20 erfasst:

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in Mio. € 2019
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 40,5
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 5,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -1,1

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in Mio. € 2018
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 15,8
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 1,6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -0,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -1,2

Das Nettoergebnis umfasst im Berichtsjahr im Wesentlichen Wertänderungen aus der Bewertung von Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert, Zinsen, Dividenden, Erträge und Aufwendungen aus Warentermingeschäften sowie Wertberichtigungen und Aufholungen von Wertberichtigungen.

Bei den Finanzinstrumenten der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" sind im Geschäftsjahr 2019 im Nettoergebnis Zinserträge in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) enthalten. Bei den Finanzinstrumenten der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" sind im Geschäftsjahr 2019 im Nettoergebnis Zinsaufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) enthalten.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden per Saldo Wertänderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 39,7 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €) im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst.

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Bewertungskategorien nach Klassen zum 31. Dezember 2019:

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Klassifikation

in Mio. €
Bewertungskategorien nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert 31.12.2019
Aktiva
Finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 324,5 3 2 4, 5
Übrige Beteiligungen FVtPL 139,0 139,0
Übrige Beteiligungen FVOCI 113,4 113,4
Ausleihungen AmC 3,7 3,7
Warentermingeschäfte FVtPL 68,4 68,4
Sonstige Forderungen (langfristig) 25,7 26,9
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen AmC 25,7 26,9
Übrige Forderungen AmC - -
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 386, 5 386, 5
Ausleihungen AmC 0,3 0,3
Warentermingeschäfte FVtPL 386,2 386,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig) 241,8 N/A
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AmC 135,0 N/A
Forderungen gegen verbundene Unternehmen AmC 32,3 N/A
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen AmC 68,2 N/A
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC - -
Übrige Forderungen AmC 6,3 N/A
Flüssige Mittel AmC 11,7 N/A
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 113,3 121,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 47,4 55,2
Warentermingeschäfte FVtPL 65,9 65,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (langfristig) 3,8 4,1
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 1,8 2,1
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Unternehmen AmC 2,0 2,0
Übrige Verbindlichkeiten AmC - -
Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 400,8 400,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 22,6 22,6
Warentermingeschäfte FVtPL 378,2 378,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) 191,2 N/A
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AmC 99,6 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 84,1 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen AmC 1,0 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC 0,9 N/A
Übrige Verbindlichkeiten AmC 5,6 N/A
Aggregiert nach Bewertungskategorien nach IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte
FVtPL 593,6 593,6
FVOCI 113,4 113,4
AmC 271,5 N/A
Finanzielle Verbindlichkeiten
AmC 265,0 N/A
FVtPL 444,1 444,1

FVtPL: Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

FVOCI: Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente)

AmC: Financial assets and liabilities measured at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten)

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Bewertungskategorien nach Klassen zum 31. Dezember 2018:

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Klassifikation

in Mio. €
Bewertungskategorien nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2018 Beizulegender Zeitwert 31.12.2018
Aktiva
Finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 256,6 256,65
Übrige Beteiligungen FVtPL 115,4 115,4
Übrige Beteiligungen FVOCI 74,5 74,5
Ausleihungen AmC 3,0 3,0
Warentermingeschäfte FVtPL 63,7 63,7
Sonstige Forderungen (langfristig) 23,0 29,7
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen AmC 23,0 29,7
Übrige Forderungen AmC - -
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 171, 4 171, 4
Ausleihungen AmC 0,4 0,4
Warentermingeschäfte FVtPL 171,0 171,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig) 227,2 N/A
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AmC 139,5 N/A
Forderungen gegen verbundene Unternehmen AmC 20,5 N/A
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen AmC 58,7 N/A
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC 5,2 N/A
Übrige Forderungen AmC 3,3 N/A
Flüssige Mittel AmC 39,5 N/A
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 112,8 119,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 51,7 58,7
Warentermingeschäfte FVtPL 61,1 61,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (langfristig) 3,9 4,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 1,9 2,2
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Unternehmen AmC 2,0 2,0
Übrige Verbindlichkeiten AmC - -
Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 173,7 173,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 4,2 4,2
Warentermingeschäfte FVtPL 169,5 169,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) 208,0 N/A
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AmC 100,3 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 85,2 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen AmC 13,4 N/A
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC 1,1 N/A
Übrige Verbindlichkeiten AmC 8,0 N/A
Aggregiert nach Bewertungskategorien nach IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte
FVtPL 350,1 350,1
FVOCI 74,5 74,5
AmC 292,5 N/A
Finanzielle Verbindlichkeiten
AmC 267,8 N/A
FVtPL 230,6 230,6

FVtPL: Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

FVOCI: Fair Value through Other Comprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente)

AmC: Financial assets and liabilities measured at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten)

Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten basieren auf diskontierten Cashflows, die unter Verwendung eines aktuellen Diskontierungssatzes ermittelt wurden. Das Bewertungsverfahren ist als Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dabei ihren Buchwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung unwesentlich sind. Der beizulegende Zeitwert der aus einem Rückgriffsanspruch resultierenden Forderung gegenüber einem assoziierten Unternehmen ist korrespondierend zu der entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten berechnet worden.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, sowie die der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegenden Hierarchiestufen:

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Beizulegender Zeitwert ermittelt auf Basis 31.12.2019
in Mio. € öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) marktnaher, direkt ableitbarer Werte (Stufe 2) individueller Bewertungsparameter (Stufe 3) Summe
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen - - 252,4 252,4
Warentermingeschäfte - 454,6 - 454,6
Finanzielle Vermögenswerte - 454, 6 25 2,4 70 7 , 0
Warentermingeschäfte - 444,1 - 444,1
Finanzielle Verbindlichkeiten - 444,1 - 444,1

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Beizulegender Zeitwert ermittelt auf Basis 31.12.2018
in Mio. € öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) marktnaher, direkt ableitbarer Werte (Stufe 2) individueller Bewertungsparameter (Stufe 3) Summe
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen - - 189,9 189,9
Warentermingeschäfte - 234,7 - 234,7
Finanzielle Vermögenswerte - 234,7 189,9 424,6
Warentermingeschäfte - 230,6 - 230,6
Finanzielle Verbindlichkeiten - 230,6 - 230,6

Während des Berichtsjahres gab es keine Umgliederungen zwischen den Stufen.

Eine Überwachung von Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte erfolgt bei den übrigen Beteiligungen regelmäßig im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung und bei den Warentermingeschäften wöchentlich im Rahmen der Risikoberichterstattung für den Gas- und Stromhandel. Die Bewertungstechniken bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die übrigen Beteiligungen und Warentermingeschäfte sind im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Würden sich die geplanten EBIT der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Beteiligungen jeweils nachhaltig um 10 % verbessern, würden sich die Buchwerte um insgesamt 23,8 Mio. € (davon 14,0 Mio. € erfolgswirksam) erhöhen. Eine nachhaltige Verringerung der geplanten EBIT der übrigen Beteiligungen um 10 % würde zu einer Reduzierung der Buchwerte um 23,8 Mio. € (davon 14,0 Mio. € erfolgswirksam) führen.

Überleitung des Buchwerts der nach Stufe 3 bewerteten übrigen Beteiligungen:

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in Mio. € 2019 2018
Buchwert am 01.01. 189,9 159,8
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechung erfasste Wertänderungen 23,6 3,8
Im übrigen Konzernergebnis erfasste Wertänderungen 39,7 5,6
Zugänge 0,6 17,1
Abgänge 1,4 1,7
Kapitalveränderungen - 5,3
Buchwert am 31.12. 252,4 189,9

Der Umfang der bilanziellen Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Gegenstand von bedingten Aufrechnungsvereinbarungen sind, wird in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

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Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2019

in Mio. €
Bruttobetrag Verrechneter Betrag Bilanzwert Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit Nettowert
Warentermingeschäfte (aktiv) 454,5 - 454,5 -310,0 -20,4 124,1
Warentermingeschäfte (passiv) 444,1 - 444,1 -310,0 - 134,1

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Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2018

in Mio. €
Bruttobetrag Verrechneter Betrag Bilanzwert Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit Nettowert
Warentermingeschäfte (aktiv) 234,7 - 234,7 -159,1 - 75,6
Warentermingeschäfte (passiv) 230,6 - 230,6 -159,1 - 71,5

Die oben dargestellten aktiven und passiven Warentermingeschäfte werden im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardrahmenverträgen abgeschlossen, die im Falle einer außerordentlichen Kündigung eine Aufrechnung der offenen Transaktionen (Netting) ermöglichen. Die Aufrechnungsvereinbarungen beruhen auf Nettingvereinbarungen in Rahmenverträgen wie im EFET-Rahmenvertrag (European Federation of Energy Traders).

Die im Berichtsjahr verrechneten erhaltenen Sicherheiten betreffen harte Patronatserklärungen der Gesellschafter eines Energiehandelspartners.

Ergänzende Angaben

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss gegenwärtig nicht als wahrscheinlich eingestuft wird. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst.

Bürgschaftsverpflichtungen der GELSENWASSER AG für Verbindlichkeiten eines assoziierten Unternehmens bestehen in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 14,7 Mio. €).

Weiter hat die GELSENWASSER AG eine Rückbürgschaft für Garantieerklärungen dieses Unternehmens in Höhe von 25,6 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €) gestellt.

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) hat die GELSENWASSER AG ihre Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) zuzüglich ihrer Gewinnansprüche gegenüber der TGE verpfändet. Diese Stellung von Sicherheiten erfolgte gemeinsam mit den anderen TGE-Gesellschaftern und ist neben der erfolgten Leistung von Kommanditeinlagen ein Bestandteil der Projektfinanzierung.

Es ist nicht zu erwarten, dass aus diesen Eventualverbindlichkeiten wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Die Gründe für diese Einschätzung liegen sowohl in den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen als auch in der erwarteten Geschäftsentwicklung.

Aufgrund von Gesellschafterzusagen können sich Nachschussverpflichtungen in Höhe von 22,8 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) ergeben. Sie betreffen Zusagen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen hat der Gelsenwasser-Konzern zum 31. Dezember 2019 keine Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die noch nicht vollzogen sind, sowie keine potenziellen Verpflichtungen aus der Abgabe von verbindlichen Angeboten (Vorjahr: 3,7 Mio. €).

Die GELSENWASSER Energienetze GmbH hat einen Pachtvertrag über ein Gasnetz mit einem assoziierten Unternehmen abgeschlossen, der zum 31. Dezember 2019 noch nicht begonnen hat. Die künftigen Pachtzahlungen aus diesem Vertrag belaufen sich auf 0,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2020, 2,9 Mio. € für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 und 4,1 Mio. € auf den Zeitraum danach.

Verpflichtungen

Bestellobligo für Investitionsmaßnahmen:

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in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte - 0,1
Sachanlagen 24,5 17,6
24,5 17,7

Aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen bestehen bis zum Geschäftsjahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von durchschnittlich 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) pro Jahr.

Zur teilweisen Deckung kontrahierter und erwarteter Energielieferungen an die Kunden für die nächsten vier Jahre wurden entsprechende Bezugsverträge abgeschlossen.

Konzessionsverträge

Zwischen den Unternehmen des Gelsenwasser-Konzerns und den Gebietskörperschaften bestehen eine Vielzahl von Konzessionsverträgen im Wasser- und Energiebereich. Diese Konzessionsverträge sind die Rechtsgrundlage für die Versorgung von Städten und Gemeinden. Mit der Übertragung der Versorgung ist das Unternehmen für Planung, Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen zuständig. Das Unternehmen muss in der jeweiligen Kommune jederzeit die Versorgung der Verbraucher sichern. Die Konzessionsverträge laufen in der Energiewirtschaft über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, in der Wasserwirtschaft sind längere Laufzeiten möglich. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags besteht i. d. R. seitens der Kommune eine vertragliche Pflicht zum Kauf der Versorgungsanlagen.

Ausschüttungen an die Anteilseigner

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wird für das Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn von 73,1 Mio. € (Vorjahr: 75,1 Mio. €) sowie eine Gewerbesteuerumlage von 4,7 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €) an die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) abgeführt. Die Gewerbesteuerumlage betrifft vollständig das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus wurde mit 0,2 Mio. € die Aufzinsung einer Rückstellung für drohende Nachzahlungen von Gewerbesteuerumlagen gewinnrücklagenmindernd berücksichtigt. Insgesamt entspricht dies einem Betrag von 22,68 € (Vorjahr: 25,23 €) je Aktie. Am Bilanzstichtag bestand diesbezüglich neben der Rückstellung noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 70,7 Mio. € (Vorjahr: 74,5 Mio. €). Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Mehrheitsgesellschafterin wie im Vorjahr eine Garantiedividende von 21,16 € je Aktie.

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen sind der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sowie deren nahe Angehörige.

Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen zählen im Wesentlichen die Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen des Gelsenwasser-Konzerns sowie das Mutterunternehmen Wasser und Gas Westfalen GmbH und deren Beteiligungsunternehmen. Alleinige Gesellschafterin der Wasser und Gas Westfalen GmbH ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG (WGW KG).

Die WGW KG steht unter der gemeinsamen Führung der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG. Insofern gehören diese beiden Unternehmen sowie deren Beteiligungen zum Kreis der nahestehenden Unternehmen.

Die Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH steht mittelbar unter der Kontrolle der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr). Daher sind die ewmr und ihre Tochterunternehmen (ewmr-Gruppe) sowie die Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen nahestehende Unternehmen.

Die Städte Bochum, Herne und Witten führen gemeinsam die ewmr, die Stadtwerke Dortmund AG wird von der Stadt Dortmund kontrolliert. Die vorgenannten Städte werden daher als nahestehende öffentliche Stellen nach IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) betrachtet. Mit diesen Städten bzw. deren übrigen Beteiligungen bestehen keine Geschäftsvorfälle, die für sich genommen und auch in ihrer Gesamtheit signifikant sind.

Das Volumen der vom Gelsenwasser-Konzern an nahestehende Personen und Unternehmen erbrachten bzw. von nahestehenden Personen und Unternehmen erhaltenen Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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Volumen der erbrachten Leistungen an Volumen der in Anspruch genommenen Leistungen von
in Mio. € 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Wasser und Gas Westfalen GmbH - - - -
Gemeinschaftsunternehmen 59,5 64,2 20,5 26,7
Assoziierte Unternehmen 50,2 42,6 9,7 11,5
Übrige nahestehende Unternehmen 163,5 195,7 122,0 145,1
Management in Schlüsselpositionen - - - -

Bei den Liefer- und Leistungsbeziehungen handelt es sich i. d. R. um verkaufte und erworbene Energie, Güter und Dienstleistungen, Zinserträge und -aufwendungen aus Leasingverträgen sowie Zinserträge und -aufwendungen aus kurzfristigen Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings, jeweils zu marktüblichen Bedingungen. Die in der vorstehenden Tabelle unter Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen separat ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich diejenigen Unternehmen, an denen die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Geschäfte mit den Tochterunternehmen, den Gemeinschaftsunternehmen und den assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe und der Dortmunder Stadtwerke AG sind bei den übrigen nahestehenden Unternehmen enthalten.

Das Key-Management (Management in Schlüsselpositionen) des Gelsenwasser-Konzerns setzt sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats und den Vorständen der GELSENWASSER AG zusammen. Die Vergütung des Key-Managements setzt sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2019 2018
Kurzfristig fällige Leistungen 1,5 1,5
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,6 0,7
Andere langfristig fällige Leistungen 0,2 0,2
2,3 2,4

Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen ausschließlich den laufenden Dienstzeitaufwand aus den Pensionszusagen.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhalten neben ihrer Aufsichtsratsvergütung eine marktübliche Vergütung für ihren ausgeübten Hauptberuf von der GELSENWASSER AG. Die für den ausgeübten Hauptberuf erhaltene Vergütung ist in der obigen Tabelle nicht enthalten.

Am Bilanzstichtag werden gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen:

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Forderungen Verbindlichkeiten
in Mio. € 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
Wasser und Gas Westfalen GmbH 15,3 12,7 70,7 74,5
Gemeinschaftsunternehmen 117,5 116,9 41,0 10,4
Assoziierte Unternehmen 60,4 50,5 42,5 5,0
Übrige nahestehende Unternehmen 32,5 30,6 21,5 17,0
Management in Schlüsselpositionen - - 1,4 1,5

Die offenstehenden Beträge resultieren i. d. R. aus Forderungen aus Finanzierungsleasing und Verbindlichkeiten aus Pachtverträgen, aus Vergütungen für Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings sowie Gewinnabführungsverpflichtungen. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen enthalten zudem einen Rückerstattungsanspruch der GELSENWASSER AG für den Fall, dass diese aus einem abgegebenen abstrakten Schuldanerkenntnis in Anspruch genommen wird.

Die gegenüber dem Key-Management ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen noch nicht ausgezahlte ergebnisabhängige Vergütungsbestandteile sowie noch nicht ausgezahlte Aufsichtsratsvergütungen. Des Weiteren bestehen gegenüber dem Key-Management Pensionsverpflichtungen (defined benefit obligations) im Barwert von insgesamt 7,1 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszins von 0,9 % (Vorjahr: 1,9 %) zugrunde.

Die in der obigen Tabelle unter Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen separat ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten betreffen ausschließlich diejenigen Unternehmen, an denen die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Beziehungen zu den Tochterunternehmen, den Gemeinschaftsunternehmen und den assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe und der Dortmunder Stadtwerke AG sind bei den übrigen nahestehenden Unternehmen enthalten.

Honorare für Abschlussprüfer

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER Energienetze GmbH, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH, der WESTFALICA GmbH, der NGW GmbH und der anteilig in den Konzernabschluss einbezogenen Wasserwerke Westfalen GmbH werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, geprüft.

Folgende Honorare von PwC wurden im Berichtsjahr als Aufwand erfasst:

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in T€ 2019
Abschlussprüfungsleistungen 378
Andere Bestätigungsleistungen 124
Steuerberatungsleistungen -
Sonstige Leistungen 166
668

Die anderen Bestätigungsleistungen enthalten insbesondere Honorare im Zusammenhang mit der Prüfung der Prozesse zur digitalisierten Meldung der Daten für die Strom- und Energiesteuer (53 T€), der Richtigkeit der Konzessionsabgabe (34 T€) und der nichtfinanziellen Erklärung (21 T€).

Die sonstigen Leistungen betreffen mit 116 T€ insbesondere die prüferische Begleitung im Zusammenhang mit der Erweiterung und Verbesserung der Methoden zur bilanziellen Abgrenzung.

Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Das folgende Tochterunternehmen nimmt für das Geschäftsjahr 2019 die Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB im Hinblick auf die Offenlegungspflicht nach §§ 325 ff. HGB in Anspruch:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen

Deutscher Corporate Governance Kodex

Aufsichtsrat und Vorstand der GELSENWASSER AG haben sich im Berichtsjahr erneut mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Wortlaut der aktuellen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom 21. November 2019 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

(a) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Für das Geschäftsjahr 2019 betragen die Bezüge des Aufsichtsrats:

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in € Feste Vergütung Variable Vergütung Auslagenersatz Insgesamt
Rainer Althans 6.000,00 38.400,00 300,00 44.700,00
Frank Baranowski 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Klaus Franz 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Christiane Hölz 4.000,00 25.600,00 600,00 30.200,00
Thomas Kaminski 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Sebastian Kopietz 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Manfred Kossack 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Stefan Kurpanek 4.000,00 25.600,00 500,00 30.100,00
Guntram Pehlke 8.000,00 51.200,00 500,00 59.700,00
Andreas Sticklies 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Jörg Stüdemann 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Frank Thiel 6.000,00 38.400,00 600,00 45.000,00
56.000,00 358.400,00 4.900,00 419.300,00

(b) Gesamtbezüge des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2019 betragen die Bezüge des Vorstands:

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in € Henning R. Deters Dr.-Ing. Dirk Waider Insgesamt
Erfolgsunabhängige Vergütung (Grundgehalt) 405.000,00 279.000,00 684.000,00
Erfolgsabhängige Vergütung
- auf Basis Jahresergebnis 141.750,00 97.650,00 239.400,00
- nach Ermessen 41.850,00 41.850,00 83.700,00
- mit Mehrjahresbezug 151.425,00 100.950,00 252.375,00
Sach- und sonstige Bezüge 20.594,88 32.760,96 53.355,84
Mandatseinkünfte 12.929,54 8.246,50 21.176,04
773.549,42 560.457,46 1.334.006,88

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Für die erteilten Pensionszusagen beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 bei Herrn Deters auf 5.033.426 € (Vorjahr: 3.444.696 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 2.106.263 € (Vorjahr: 1.391.858 €), wobei der Ermittlung ein Rechnungszins von 0,9 % (Vorjahr: 1,9 %) zugrunde liegt.

Unter Zugrundelegung des handelsrechtlichen Rechnungszinses von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 bei Herrn Deters auf 3.105.219 € (Vorjahr: 2.430.730 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 1.209.328 € (Vorjahr: 931.651 €).

Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2019 Pensionsverpflichtungen im Barwert von insgesamt 23.883.050 € (Vorjahr: 22.963.317 €), wobei der Ermittlung ein Rechnungszins von 0,9 % (Vorjahr: 1,9 %) zugrunde liegt. Unter Zugrundelegung des handelsrechtlichen Rechnungszinses von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 auf 20.152.477 € (Vorjahr: 20.323.313 €). Die Bezüge betrugen 1.557.606,05 € (Vorjahr: 1.526.647,27 €).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der sich weltweit ausbreitende Corona-Virus (2019-nCOV) kann durch unterbrochene Lieferketten oder verändertes Konsumverhalten erhebliche negative Auswirkungen auf den Welthandel und die deutsche Industrieproduktion haben. Gegenwärtig lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere die konjunkturellen Auswirkungen auf die Kunden der Gelsenwasser im Industrie- und Gewerbebereich, noch nicht verlässlich einschätzen. Vorstellbar ist u. a., dass die Wasser-, Gas- und Stromabgaben an Industrie- und Gewerbekunden geringer ausfallen als in der Planung unterstellt oder dass es zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen in allen Kundensegmenten kommen kann. Darüber hinaus sind Effekte bei verschiedenen Beteiligungen der Gelsenwasser zu erwarten.

Der vorliegende Konzernabschluss wird vom Vorstand am 20. März 2020 zur Veröffentlichung freigegeben.

Anteilsbesit z zum 31. Dezember 2019

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Anteile am Kapital Eigenkapital Ergebnis
unmittelbar

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mittelbar

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1. Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 1) Bitterfeld-Wolfen 94 21.788 -
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden 100 81.421 5.840
GELSENWASSER Energienetze GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 76.694 -
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, 1) Magdeburg 100 63.134 -
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg 100 60.072 3.334
NGW GmbH, 1) Duisburg 100 3.010 -
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 1) Rheda-Wiedenbrück 100 10.743 -
WESTFALICA GmbH, 1) Bad Oeynhausen 100 6.000 -
2. Gemeinschaftliche Tätigkeit, die in den Konzernabschluss anteilig einbezogen ist
Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 50 23.119 2.290
3. Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind
AWS GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 3.430 -
energiehoch3 GmbH, Hamburg 100 2.400 420
Entsorgungsgesellschaft mbH Neues Land, Calvörde 60 371 13
Gasversorgung Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 1.493 156
GELSENWASSER 1. Beteiligungs-GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 26 -
GELSENWASSER 3. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 23 -
GELSENWASSER 5. Beteiligungs-GmbH, 1) Hamburg 100 24 -
GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 1.741 14
GELSENWASSER 6. Beteiligungs-GmbH, 1) Hamburg 100 3.694 -
GELSENWASSER 7. Beteiligungs-GmbH, 1) Hamburg 100 4.225 -
GELSENWASSER 8. Beteiligungs-GmbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER 9. Beteiligungs-GmbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Energienetze 7. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -
GELSENWASSER Energienetze 8. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Energienetze 9. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH, Dresden 100 26 1
GELSENWASSER Polska GmbH, Hamburg 100 31 5
GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg 100 2.297 -1
GELSENWASSER Service GmbH, Hamburg 100 3.888 277
GELSENWASSER-Stiftung gGmbH, Gelsenkirchen 100 32 157
Havelstrom Zehdenick GmbH, Zehdenick 51 2.238 220
Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH, Emmerich am Rhein 100 2.084 51
Stadtwerke Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 6.177 854
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Gelsenkirchen 60 1.774 -242
4. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert sind
Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, * Gelsenkirchen 51 25.935 5.235
Bodenmanagement Rhein-Herne GmbH, * Herne 50 92 -168
CHEVAK Cheb, a.s., Cheb, Tschechien 28,2 66.288 1.944
Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH, * Mülheim an der Ruhr 49,9 883 -41
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, * Viersen 50 3.109 1.870
Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH, * Viersen 50 39 1
Erwitte Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Erwitte 49 27 1
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter 25 7.787 3.392
Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen 49 5.749 1.055
Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne 49 4.933 750
GBB Windpark Madlitz GmbH & Co. KG, * Briesen (Mark) 50 -11 -11
GBB Windpark Madlitz Verwaltungs-GmbH, * Briesen (Mark) 50 22 -3
GELSEN - NET Kommunikationsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen 25,1 366 340
Gemeindewerke Finnentrop GmbH, * Finnentrop 49 7.174 237
Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe 49 4.662 413
GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH, * Olfen 50 1.162 -12
GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, * Bitterfeld-Wolfen 66 34.777 793
GSW Wasser-plus GmbH, * Kamen 50 3.325 501
GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH, * Kamen 50 146 33
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen 49 61.774 10.491
hertenwasser GmbH, * Herten 50 254 54
Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (ISG) mbH, Bitterfeld-Wolfen 49 26 -
Intrapore GmbH, Essen 20 222 -338
KGBE - Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH, Gronau 25 37 1
KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau 25 33.500 2.427
KMS KRASLICKÁ MĔSTSKÁ SPOLEČNOST s.r.o., * Kraslice, Tschechien 50 3.340 100
MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, * Lüdinghausen 49 52.818 3.780
Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH, Bad Oeynhausen 26 2.934 65
Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, Erwitte 49 6.773 -41
Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG, Espelkamp 49 4.565 -15
Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG, Rehburg-Loccum 49 1.103 67
niceTaget GmbH, * Gelsenkirchen 50 517 -2
NiersGasNetze GmbH & Co. KG, * Kevelaer 49 5.534 250
NiersGasNetze Verwaltungs-GmbH, Kevelaer 49 26 1
NSG Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH, * Wesel 50 236 142
PD energy GmbH, * Bitterfeld-Wolfen 50 16.157 3.447
Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w Głogowie sp. z o.o., * Głogów, Polen 46 23.847 1.157
PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH, Perleberg 50 7.670 841
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Dresden 49 109.502 11.064
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Stendal 37,5 21.880 4.303
Stadtwerke Burg GmbH, Burg 49 9.339 502
Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, * Castrop-Rauxel 49,9 407 -
Stadtwerke Delitzsch GmbH, Delitzsch 30,5 15.920 2.828
Stadtwerke Eilenburg GmbH, Eilenburg 40,7 8.314 1.113
Stadtwerke Geseke GmbH, Geseke 49 7.203 331
Stadtwerke Göttingen AG, 1) Göttingen 24,8 51.006 -
Stadtwerke Haltern am See GmbH, Haltern 25,1 23.416 2.043
Stadtwerke Holzminden GmbH, Holzminden 24,9 4.352 638
Stadtwerke Kaarst GmbH, * Kaarst 49 6.954 1.472
Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar 49 4.547 864
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar 49 40 2
Stadtwerke Voerde GmbH, * Voerde 50 4.855 246
Stadtwerke Weißenfels GmbH, Weißenfels 24,5 25.224 3.470
Stadtwerke Wesel GmbH, 1) Wesel 20 14.675 -
Stadtwerke Zeitz GmbH, Zeitz 24,8 21.779 3.400
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Emmerich am Rhein 49,9 1.239 1.139
TEREA Cheb s.r.o., * Cheb, Tschechien 50 9.232 780
Wassergewinnung Essen GmbH, * Essen 50 2.069 93
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, * Herne 50 16.536 4.531
Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH, * Herne 50 41
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH, * Duisburg 50 559 59
Windpark Hünxer Heide GmbH, * Hünxe 33,3 3.303 -331
WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH, * Bochum 50 5.415 206
5. Assoziierte Unternehmen von nicht konsolidierten Tochterunternehmen
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG, 2) Berlin 25,1 890 1.414
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH, 2) Berlin 25,1 92 3
Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH, 2) Bochum 20 -1.135 79
eBZ GmbH, 3) Bielefeld 49 158 519
H & W TeamPower Verwaltungs-GmbH, 4) Marl 25 39 2
H & W Tiefbau GmbH & Co. KG, 5) Stadtlohn 25 778 1.079
H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, 5) Stadtlohn 25 52 1
Klärschlammverwertung Herne Julia GmbH, Essen 50 25 -
WVE Wasserversorgungs- und -entsorgungs-gesellschaft mbH, Schriesheim 24,5 13.837 -
6. Sonstige Beteiligungsunternehmen
ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, 1) Moers 5,9 51.836 1.000
H & W TeamPower GmbH & Co. KG, 4) Marl 12,5 343 81
Kueppers Solutions GmbH, Gelsenkirchen 12,5 154 64
NexWafe GmbH, Freiburg im Breisgau 4,4 12.328 -1.996
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg 19,3 219.771 48.432
Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH, Magdeburg 19,3 49 2
Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen 8,7 25.399 3.691

* Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11

1) Gewinnabführungsvertrag

2) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

3) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juni 2018 bis 31. Mai 2019

4) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Februar 2018 bis 31. Januar 2019

5) Abweichendes Geschäftsjahr 1. April 2018 bis 31. März 2019

Den Angaben der konsolidierten Unternehmen und der Tochterunternehmen mit Gewinnabführungsvertrag liegen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2019, allen anderen Unternehmen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2018 zugrunde.

Die zur Umrechnung von Eigenkapital und Ergebnis der ausländischen Unternehmen verwendeten Stichtags- bzw. Durchschnittskurse sind im Kapitel Währungsumrechnung dargestellt.

Aufsichtsrat und Vorstand

Angegeben sind die Mandate, die die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2019 innehatten.

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

* Vertreter der Arbeitnehmer

Mitglieder des Aufsichtsrats

Guntram Pehlke

Dortmund

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
STEAG GmbH (Vorsitzender)
Westnetz GmbH
WV Energie AG
b) KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Frank Thiel

Castrop-Rauxel

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

b) rku.it GmbH
VBW Bauen und Wohnen GmbH (Vorsitzender)

Rainer Althans *

Gelsenkirchen

Stellvertretender Vorsitzender

Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Frank Baranowski

Gelsenkirchen

Oberbürgermeister

a) Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Emscher Lippe Energie GmbH
b) Emschergenossenschaft
Sparkasse Gelsenkirchen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Klaus Franz

Bochum

Geschäftsführer fmsc GmbH (bis 31. Juli 2019)

a) Holding für Versorgung und Verkehr GmbH
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
b) GMVK Procurement GmbH (bis 1. April 2019)
Skamol A/S

Christiane Hölz

Düsseldorf

Landesgeschäftsführerin NRW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

Jörg Jacoby

Dortmund

Mitglied seit 14. Januar 2020

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

Thomas Kaminski *

Gladbeck

Freigestellter stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Sebastian Kopietz

Dortmund

Stadtdirektor und Dezernent der Stadt Bochum

b) rku.it GmbH

Manfred Kossack

Unna

Mitglied bis 31. Dezember 2019

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG bis 31. Dezember 2019

Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH bis 31. Dezember 2019

Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH bis 31. Dezember 2019

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
b) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Wasserwerke Westfalen GmbH
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Stefan Kurpanek *

Gelsenkirchen

Kaufmännischer Angestellter

b) PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH
Gemeindewerke Hünxe GmbH

Andreas Sticklies *

Gelsenkirchen

Rohrnetzmeister/ Betriebstechniker

Jörg Stüdemann

Dortmund

Stadtdirektor und Stadtkämmerer der Stadt Dortmund

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH
EDG Holding GmbH
b) ecce GmbH (Vorsitzender des Kuratoriums)
Konzerthaus Dortmund GmbH
Technologiezentrum Dortmund GmbH

Vorstand

Henning R. Deters

Essen

Vorsitzender des Vorstands seit 2011

Unternehmensbereiche IT und Prozesse, Personal und Kaufmännisches, Recht, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Vertrieb

a) EWE AG (4. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtwerke Göttingen AG
b) Contilia GmbH
GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (stellvertretender Vorsitzender) (seit dem 19. März 2019)
hertenwasser GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Stadtentwässerung Dresden GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal
(stellvertretender Vorsitzender)
Wasserwerke Westfalen GmbH
WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Dr.-Ing. Dirk Waider

Krefeld

Mitglied des Vorstands seit 2013

Unternehmensbereiche Abwasser, Energie- und Messtechnik, Steuerung Betrieb, Wasserwerke

b) ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
hanseWasser Bremen GmbH
Lippeverband (Mitglied des Verbandsrats)
Ruhrverband (stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats)
SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (stellvertretender Vorsitzender)
SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Stadtentwässerung Dresden GmbH
Stadtwerke Haltern am See GmbH (stellvertretender Vorsitzender)
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (Vorsitzender im Wechsel)
Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (Vorsitzender im Wechsel)
Wasserwerke Westfalen GmbH (Vorsitzender im Wechsel)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Gelsenkirchen, 20. März 2020

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gesamtergebnisrechnung, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoen - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der GELSENWASSER AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge

(1) Im Konzernabschluss der GELSENWASSER AG zum 31. Dezember 2019 sind unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Verpflichtungen aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen in Höhe von € 29,5 Mio enthalten. Diese berücksichtigen den wahrscheinlich zu begleichenden Verpflichtungsüberhang, welcher auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.

Die GELSENWASSER AG hat mit zwei Gasspeicherbetreibergesellschaften langfristige Nutzungsverträge über die Speicherung von Erdgas in Gasspeichern in Gronau-Epe abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung der Marktpreise für Gasspeicherbündel gehen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft davon aus, dass aus der Bewirtschaftung über die Vertragslaufzeit ein Verlust entstehen wird. Die gebildeten Rückstellungen beinhalten auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen, eines externen Gutachtens sowie externer und interner Kostenschätzungen den Verpflichtungsüberhang aus der Gegenüberstellung der vertraglich fixierten zukünftigen Gasspeichernutzungsentgelte und der voraussichtlich erzielbaren Marktpreise für Gasspeicherbündel.

Bei der Bewertung der Rückstellungen für abgeschlossene Gasspeichernutzungsverträge wurden sowohl die Differenz zwischen den Sommer- und Wintergaspreisen als auch ein permanentes Ein- und Ausspeisen von Gasmengen berücksichtigt. Der Verpflichtungsüberhang wird mit einem laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatz abgezinst.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen zukünftiger erzielbarer Marktpreise für Gasspeicherbündel durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die Verlässlichkeit der verwendeten Datengrundlagen sowie die Angemessenheit der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel und die Gasspeichernutzungsentgelte als Bewertungsgrundlagen für die Rückstellung für langfristige Gasspeichernutzungsverträge gewürdigt.

Wir haben die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Die geplanten Mengen haben wir auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit der geplanten Mengen und der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem Management kritisch diskutiert und gewürdigt. Die Gasspeichernutzungsentgelte haben wir durch Einblick in die zugrunde liegenden Verträge geprüft.

Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der auf diese Weise ermittelten Rückstellung haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt.

Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Ansatz- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge auch durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und den Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zur Bewertung der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge sind in den Erläuterungen zur Bilanzposition Rückstellungen im Anhang enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt 2.7.8 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
die in Abschnitt 2.6 des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hubert Ahlers.

Essen, den 23. März 2020

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer

ppa. Detmar Lentz, Wirtschaftsprüfer

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung

An die GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen

Wir haben die in Abschnitt "Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b Abs. 1 und 315b Abs. 1 HGB der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung abzugeben.

Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die in der nichtfinanziellen Erklärung verwiesen wird.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation
Befragung der relevanten Mitarbeiter, die in die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung
Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung
Analytische Beurteilung von Angaben der nichtfinanziellen Erklärung
Beurteilung der Darstellung der Angaben

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.

Verwendungszweck des Vermerks

Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

München, den 23. März 2020

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hendrik Fink, Wirtschaftsprüfer

ppa. Robert Prengel

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB in dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

Der Vorstand hat in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 Angaben nach §§ 289a, 315a HGB gemacht und erläutert diese wie folgt:

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, Deutschland, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, Deutschland, zum 31. Dezember 2019 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um solche, die der Gesetzeslage entsprechen und bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.

Gelsenkirchen, 26. März 2020

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. In regelmäßigen Sitzungen wurden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der GELSENWASSER AG und der Konzerngesellschaften betrafen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 zu vier Sitzungen zusammengetreten. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch drei von ihm eingerichtete Ausschüsse, die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch anstelle des Aufsichtsrats beschließen. Das Präsidium hat insbesondere zur Vorbereitung der Plenumssitzungen dreimal getagt. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. (Mögliche) Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und hat, soweit erforderlich, seine Zustimmung erteilt. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat lagen auf der Änderung allgemeiner wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen für das Geschäft der GELSENWASSER AG, der Teilnahme an wettbewerblichen Verfahren für Konzessionsverträge zur Energie- und Wasserversorgung sowie auf Bieterprozessen und laufenden Akquisitionen neuer Unternehmensbeteiligungen als weiterhin zentraler Bestandteil der Gelsenwasser-Strategie.

Der Aufsichtsrat hat darüber beraten, welche wesentlichen allgemeinen Belastungen auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren zukommen:

Es ergibt sich nach wie vor - wie bei vergleichbaren Unternehmen - eine ganz erhebliche Belastung aus den gestiegenen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung.

Die Rückstellungen für drohende Verluste aus Gasspeicherverträgen wurden teilweise aufgelöst.

Der Aufsichtsrat ist über die Kundenentwicklung im Energiebereich und die geplanten Investitionen ausführlich informiert worden.

Dem Aufsichtsrat wurde die Überarbeitung der Marke Gelsenwasser und der neue Markenauftritt von Erenja vorgestellt.

Im Aufsichtsrat ist über die Auswirkungen der nach 2018 auch im Jahr 2019 wiederum außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse auf das Jahresergebnis als auch über die trockenheitsbedingt notwendig gewordenen Maßnahmen zur Verhinderung des Absinkens von Füllständen in den Talsperren gesprochen worden.

Im Aufsichtsrat ist über die Verstärkung der Aktivitäten von Gelsenwasser in Projekten zur Klärschlamm-Monoverbrennung und Klärschlammrecycling ausführlich diskutiert worden. Insbesondere über den Bau der Verbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen wurde der Aufsichtsrat informiert.

Im Aufsichtsrat wurde wiederum über die Aktivitäten der Kartellbehörden zur Überprüfung von Endverbraucherpreisen für Wasserversorgung und die damit einhergehende Abfrage der Wasserbezugspreise seitens der Vorlieferanten gesprochen. Dabei stand im Mittelpunkt, wie das Unternehmen auf diese sich ändernden Rahmenbedingungen und den begonnenen Wettbewerb antwortet.

Im Aufsichtsrat wurde über den Fortschritt der Windenergieprojekte kontinuierlich berichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Ergebnissen der erneuten Effizienzprüfung des Aufsichtsrats befasst.

Der Aufsichtsrat wurde über die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung informiert und hat diese erörtert. Behandelt wurden dort insbesondere die Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Datenschutz und Kundenbelange.

Die Umsetzung der Digitalisierung bei Gelsenwasser und insbesondere die Konsequenzen für den Umbau des Energiehandelssystems wurde im Aufsichtsrat ausführlich besprochen.

Dem Aufsichtsrat wurde das Engagement von Gelsenwasser im Rahmen der Stärkung internationaler Partnerschaften kommunaler Unternehmen erläutert.

Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Überwachung und zur frühzeitigen Erkennung von Risiken in geeigneter Form getroffen hat. Er hat die darauf basierenden regelmäßigen Analysen einer eigenen Beurteilung unterzogen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlüsse, der Lagebericht sowie die Prüfungsberichte sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind zunächst vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat, wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer, ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.

Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten Lagebericht sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG und des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der GELSENWASSER AG und des Konzerns eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwände. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung an.

Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat verfügte damit zum Ende des Geschäftsjahres über seine volle Zahl von zwölf Mitgliedern.

Herr Manfred Kossack hat sein Amt mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 niedergelegt. Ihm gilt Dank für seine langjährige Mitarbeit und seinen stets wertvollen Rat.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GELSENWASSER AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Gelsenkirchen, 26. März 2020

GELSENWASSER AG - Aufsichtsrat

Guntram Pehlke, Vorsitzender

Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 wurde am 26.03.2020 gebilligt.