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GELSENWASSER AG Management Reports 2017

Apr 30, 2018

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Management Reports

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GELSENWASSER AG

Gelsenkirchen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

Inhalt

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich

1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition

1.3.1 Absatzmärkte

1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt

1.4 Unternehmensziele

1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser

2.1.2 Rahmenbedingungen Energie

2.2 Branchenentwicklung

2.2.1 Wasser

2.2.2 Energie

2.3 Geschäftsverlauf

2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie

2.3.3 Wasser- und Energieabsatz

2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns

2.4 Lage

2.4.1 Ertragslage

2.4.2 Finanzlage

2.4.3 Vermögenslage

2.4.4 Ist-Plan-Vergleich

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

2.6.1 Geschäftsmodell des Konzerns

2.6.2 Wesentliche Risiken

2.6.3 Umweltbelange

2.6.4 Arbeitnehmerbelange

2.6.5 Gesellschaft

2.6.6 Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette

2.6.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung

2.6.8 Kunden

2.6.9 Datenschutz

2.7 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG

2.7.1 Ertragslage

2.7.2 Finanzlage

2.7.3 Investitionen

2.7.4 Vermögenslage

2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG

2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG

2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen

3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern

3.1.3 Investitionen

3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

3.2.4 Chancen

4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

4.4 Change-of-Control-Klauseln

5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

5.1 Vergütung des Vorstands

5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig einbezogenes Unternehmen, 59 Unternehmen, die mithilfe der Equity-Methode bewertet werden, sowie 31 übrige Beteiligungen.

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden zum 31. Dezember 2017 als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen (CPG)
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden (GWDD)
GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen (GWN)
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg (GWM)
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg (GWSD)
NGW GmbH, Duisburg (NGW)
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück (VGW)
WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen (WFA)

Darüber hinaus wird die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) - wie im Vorjahr - mit einem Anteil von 50 % in den Konzernabschluss einbezogen.

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden - Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen - mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt zum 31. Dezember 2017 über die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Der Gelsenwasser-Konzern wird aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen auf dem Wasser- und Energiemarkt in die zwei Segmente Wasser (Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung) und Energie (Gas-, Wärme- und Stromversorgung) aufgeteilt.

Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser. Dieses Segment beinhaltet die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie das gesamte Geschäft der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und der Wasserwerke Westfalen GmbH. Darüber hinaus werden Beteiligungen und Dienstleistungen für Dritte mit dem Schwerpunkt im Wassergeschäft berücksichtigt.

Zum Segment Energie gehören im Wesentlichen Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Erdgas und Strom. Da es sich sowohl bei Erdgas als auch bei Strom um geschlossene Wertschöpfungsketten handelt, werden die Aktivitäten Einkauf, Netzbetrieb und Verkauf zusammen betrachtet. In diesem Segment werden die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH, der WESTFALICA GmbH und der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG (1. Januar bis 3. Februar 2017) sowie die nicht im Segment Wasser berücksichtigten Geschäfte erfasst.

1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich

Im Dezember 2016 erhielt die Arbeitsgemeinschaft Windpark Hünxer Heide GbR (Anteil der GELSENWASSER AG: 33,33 %) die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 mit einer Gesamtleistung von 12 MW. Damit konnte das von der Arbeitsgemeinschaft Windpark Hünxer Heide GbR vorentwickelte Projekt in die Bau- und Betriebsphase überführt werden. Entsprechend wurde am 3. Januar 2017 die Windpark Hünxer Heide GmbH gegründet. Mitgesellschafter sind bzw. bleiben zu je 33,33 % die RAG Montan Immobilien GmbH und die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH.

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 hat die GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, eine 100%-Tochter der GELSENWASSER AG, am 14. Juni 2017 35 % der Anteile an der Stadtwerke Eilenburg GmbH in Sachsen vom Energieversorgungsunternehmen WEMAG AG übernommen. Die Stadtwerke Eilenburg sind als kommunales Versorgungsunternehmen im Vertrieb und Netzbetrieb der Sparten Strom, Gas und Wärme tätig.

Zur Umsetzung des neuen Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Rehburg-Loccum hat die GWN am 19. Januar 2017 die Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG (NGRL) gegründet und die Anteile der bereits am 30. November 2016 gegründeten Komplementärin, der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum Verwaltungsgesellschaft mbH (NGRLV), eingebracht. Die NGRL, an der die Stadt Rehburg-Loccum 51 % und die GWN 49 % der Anteile halten, hat das Eigentum an dem Gasnetz der Stadt Rehburg-Loccum von der GWN übernommen. Die GWN übernahm als Pächterin den Netzbetrieb und die kaufmännische Betriebsführung.

Die GELSENWASSER AG hat sich am 13. Juli 2017 zu 50 % an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH beteiligt und diese Anteile von der GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH erworben, welche die übrigen 50 % der Anteile hält. Die GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH nutzt ein neuartiges Verfahren zur Aufbereitung von Bodenaushub, der an Baustellen in der Region anfällt.

Am 7. August 2017 erwarb die GELSENWASSER AG 49,9 % der Geschäftsanteile an der medl kommunal GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft wurde anschließend in die Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH (ESR) umfirmiert. Ziel der Gesellschaft ist der Bau und der Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-82 auf der Deponie Kolkerhofweg in Mülheim an der Ruhr. Perspektivisch möchte die ESR am gleichen Standort weitere Erneuerbare-Energien-Projekte durchführen. Die GELSENWASSER AG hat die technische Betriebsführung der Gesellschaft übernommen.

Zur Planung, Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Bitterfeld-Wolfen wurde am 21. September 2017 die Klärschlammrecycling Bitterfeld-Wolfen GmbH als 100%-ige Beteiligung der PD energy GmbH (PDE) gegründet. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit der Danpower GmbH, einem Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Hannover AG (enercity). An der PDE sind das Gelsenwasser-Konzernunternehmen Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und die Danpower zu jeweils 50 % beteiligt. Die Gesellschaftsgründung erfolgte durch Umfirmierung der GELSENWASSER 7. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH.

Die GELSENWASSER AG hat am 28. November 2017 mit der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH einen Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag unterzeichnet, wonach die GELSENWASSER AG 25,1 % der Geschäftsanteile an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET) mit Sitz in Gelsenkirchen mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 übernimmt. GELSEN-NET ist ein regional verankertes IT-Systemhaus und Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes in den Städten Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck und Herten. Mit dem Einstieg der GELSENWASSER AG wird die Errichtung von Glasfaserstrukturen im Kreis Recklinghausen vorangetrieben.

Die Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem Erwerb wird Ende des 1. Quartals 2018 erwartet.

Am 12. Dezember 2017 unterzeichneten die GELSENWASSER AG und die Essener Intrapore GmbH (ITP) eine Beteiligungs- und Einlagevereinbarung, mit dem Ziel, dass die GELSENWASSER AG 20 % der Geschäftsanteile an der ITP mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 übernimmt. ITP befasst sich mit der Weiterentwicklung, dem Vertrieb und der Anwendung einer Nanopartikel-basierten Technologie zur in-situ-Grundwassersanierung. Dabei hat sie mit der in-situ-Nanoremediation-Technologie ein neuartiges Verfahren zur Sanierung von kontaminiertem Grundwasser entwickelt.

1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition

1.3.1 Absatzmärkte

Schwerpunkte des Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und Polen beteiligt.

1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt

Allgemeine Darstellung

Aus Sicht der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und des Bundeskartellamts (BKartA) gestaltet sich die Entwicklung auf dem Einzelhandelsmarkt für Strom und Gas weiterhin sehr positiv. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass auf den Strom- und den Gaseinzelhandelsmärkten kein Anbieter mehr marktbeherrschend ist. Der kumulierte Marktanteil der vier absatzstärksten Stromanbieter ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken und beträgt bei leistungsgemessenen Stromkunden rund 28 % und bei nicht-leistungsgemessenen Stromkunden 34 %. Auf der Gasseite ergibt sich bei den vier absatzstärksten Unternehmen ein aggregierter Marktanteil von 28 % bei leistungsgemessenen und 25 % bei nicht-leistungsgemessenen Gaskunden. Auch im Gasbereich ist ein Rückgang der Marktkonzentration festzustellen.

Zudem hat sich die Anbietervielfalt auf beiden Märkten nochmal deutlich erhöht. In über 86 % aller Netzgebiete standen 2016 mehr als 50 Stromanbieter bzw. in 79 % aller Netzgebiete 50 oder mehr Gaslieferanten zur Auswahl. Im Jahr 2016 konnten Haushaltskunden durchschnittlich zwischen 112 verschiedenen Stromanbietern (Vorjahr: 99 Stromanbieter) und 90 verschiedenen Gasanbietern (Vorjahr: 75 Gasanbieter) wählen.

Auch die Intensität des Wettbewerbs um Haushaltskunden hat weiter zugenommen. Die Ergebnisse des Monitoringberichts 2017 der BNetzA und des BKartA veranschaulichen diesen Trend: Mehr als 4,6 Mio. Haushaltskunden haben im Jahr 2016 ihren Stromanbieter und mehr als 1,5 Mio. ihren Gasanbieter gewechselt. In beiden Bereichen ist das der höchste Wert seit Beginn der Liberalisierung. Die Lieferantenwechselquote im Strombereich hat sich bei Haushaltskunden im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozentpunkt auf insgesamt 11,4 % erhöht. Der Anstieg der Wechselquote im Gasbereich fällt noch deutlicher aus. Die Wechselquote steigt im Jahr 2016 auf 12,3 % (Vorjahr: 9,2 %).

Nachdem es im Heizstrombereich über viele Jahre kaum Lieferantenwechsel gab, ist nun eine kontinuierliche Zunahme der Wechselaktivitäten zu verzeichnen. Dies führt zu einer Belebung des Wettbewerbs im Heizstrombereich, allerdings auf niedrigem Niveau. Gleichwohl liegen die Wechselquoten im Heizstrombereich im Jahr 2016 mit rund 4 % noch weit unter den Wechselquoten beim Haushaltsstrom.

Auswirkung auf den Gelsenwasser-Konzern

Im wettbewerblichen Umfeld konnte sich Gelsenwasser in der Sparte Strom auch im Jahr 2017 gut behaupten. Die Anzahl der belieferten Haushaltskunden im Gelsenwasser-Konzern stieg von Januar bis Dezember 2017 um 10,1 %, was einem Zuwachs von 3.772 Kunden entspricht.

Die Kundenentwicklung im Haushaltskundenbereich Gas sieht für Gelsenwasser im Jahr 2017 durch den stark gestiegenen Wettbewerb anders aus. Von Januar bis Dezember verzeichnete der Konzern einen Rückgang um 1.266 Kunden (-1,5 %, im Vorjahr -7,0 %).

1.4 Unternehmensziele

Gelsenwasser hat den Anspruch, ihre Kunden auch in Zukunft effizient und mit hoher Qualität mit Wasser und Energie zu versorgen. Die Herausforderung dabei ist es, gleichzeitig Bestehendes zu bewahren und es zu verbessern sowie neue Möglichkeiten zu erkennen und zu erschließen. Effizient - dezentral - digital, das sind die Schlagworte, die das heutige und zukünftige Handeln von Gelsenwasser maßgeblich prägen.

Die Bewahrung einer lebenswerten und lebensfreundlichen Umwelt liegt Gelsenwasser am Herzen. Gelsenwasser unterstützt ausdrücklich die europäischen und deutschen Klimaziele. Ihre Rolle sieht Gelsenwasser darin, weiter ein Teil der Lösung für eine CO2-neutrale Zukunft zu sein. Deshalb investiert Gelsenwasser in Windkraftanlagen, ist in kommunalen Energieeffizienznetzwerken aktiv und überprüft kontinuierlich ihr eigenes Handeln auf Umweltverträglichkeit. Der optimale Weg in diese Zukunft findet sich nur, wenn Gelsenwasser technologieoffen nach Lösungen sucht. Eine zu einseitige Ausrichtung auf den Stromsektor lehnt Gelsenwasser daher ab: Insbesondere die in Deutschland stark ausgeprägte Gasinfrastruktur kann einen wertvollen Beitrag zu einer auch wirtschaftlich funktionierenden Energiewende leisten.

Ein ambitioniertes Ziel vor Augen zu haben, bedeutet auch, dass sich Gelsenwasser auf die Suche machen muss nach Lösungen, die nicht offensichtlich sind, und nach Pfaden, die noch keiner vor Gelsenwasser beschritten hat. Deshalb ist es Gelsenwasser wichtig, Rahmenbedingungen zu bieten, in denen neue Ideen gedeihen können. Das tut Gelsenwasser, indem sie ihren Mitarbeitern Raum und Zeit für kreative Entwicklungen gibt, indem sie finanzielle und ideelle Anreize für Innovationen schafft, entstehende Innovationen auf ihrem Weg von der Idee zur Umsetzung fördert und begleitet, und indem der Austausch mit jungen Gründern aus der Region gefördert wird.

Eine Innovation eines Gelsenwasser-Mitarbeiters hat aktuell zu einem neuen Produkt geführt: die Schirmspülung. Damit lassen sich Verunreinigungen in Trinkwasserrohren erheblich einfacher und ohne den Einsatz von Chemikalien entfernen. Außerdem sieht Gelsenwasser großes Potenzial in neuen, digitalen Geschäftsmodellen. Voraussetzung für neue Produkte in diesem Bereich sind oft schnell verfügbare und zeitlich aufgelöste Verbrauchsdaten. Daher entwickelt Gelsenwasser hier gemeinsam mit einem jungen Unternehmen, das Gelsenwasser bei ihrem Gründer-Wettbewerb kennengelernt hat, ein Produkt zur kostengünstigen und sicheren Zählerfernauslesung, das sich als Basis für datenbasierte Produkte eignet.

Eine der wichtigsten Aufgaben für Gelsenwasser ist es, bestehende Konzessionen zu sichern und neue hinzuzugewinnen. Gelsenwasser versteht sich als kommunaler Fachpartner und hat daher den Trend zur Rekommunalisierung frühzeitig erkannt und kann ihn nutzen. Zusammen mit ihren kommunalen Partnern hat Gelsenwasser erfolgreich gemeinsame Gesellschaften zur Versorgung der Menschen in der Region gegründet. Darüber hinaus konnte Gelsenwasser durch die Kooperation mit der Energiehandelsgesellschaft West mbH im Strom- und Gashandel ihre Dienstleistungen erweitern und Synergien erzielen.

Günstige Rechen- und Datenspeicherleistungen sowie neue Technologien treiben die Digitalisierung in allen Lebens- und Geschäftsbereichen voran. Dieser Wandel wird auch vor der Wasser- und Energiewirtschaft nicht Halt machen. In bisher nicht erlebter Dynamik werden in der Versorgungswirtschaft weltweit neue Lösungen und Geschäftsmodelle entstehen. Gelsenwasser steht den Veränderungen offen und konstruktiv gegenüber und arbeitet in vielfältigen Projekten mit eigenen Mitarbeitern und externen Partnern an neuen Konzepten, um diesen Wandel aktiv zu gestalten. IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Kunden hat bei Gelsenwasser allerhöchste Priorität.

Die Versorgungsbranche wird auch zukünftig mit einer hohen Komplexität und Veränderungsdynamik konfrontiert sein. In diesem Umfeld werden Kooperationen an Bedeutung gewinnen. Das Gelsenwasser-Netzwerk auszubauen und Synergien in der Gruppe zu erschließen, ist täglicher Ansporn. Bereits heute gibt es vielfältige Leistungsbeziehungen zwischen den Gruppenunternehmen, weitere zukunftsweisende Projekte sind in der Entwicklung.

1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem

Zur Steuerung des Konzerns setzt Gelsenwasser ein wertorientiertes Managementsystem ein.

Durch profitables, nachhaltiges Wachstum und Konzentration auf Geschäftsfelder, die hinsichtlich der Wettbewerbsposition und Leistungsfähigkeit nachhaltige Entwicklungschancen bieten, soll der Unternehmenswert gesichert und entwickelt werden.

Zentrales Instrument ist dabei ein integriertes Controlling. Mit der Konzeption aus jährlicher Unternehmensplanung und laufenden Controllingprozessen steuert Gelsenwasser die einzelnen Unternehmensaktivitäten und -bereiche.

Hierbei werden Entscheidungen über Investitionen, Innovationen, Markterschließungen und andere Projekte in ihren Auswirkungen auf die Unternehmenswertentwicklung offengelegt und kritisch hinterfragt. Durch den Planungsprozess, der bei Gelsenwasser bottom-up unter Einhaltung von Rahmenbedingungen verläuft, werden die dezentralen Verantwortungsbereiche unterstützt, integriert und es wird eine konzernweite Transparenz geschaffen.

Zentrale Steuerungskennzahlen und finanzielle Leistungsindikatoren des Gelsenwasser-Konzerns zur Begutachtung der Wertentwicklung sind das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und der ROCE (Return on Capital Employed, berechnet als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital) des Gelsenwasser-Konzerns. Das EBIT drückt den absoluten operativen Geschäftserfolg aus, während der ROCE den Erfolg in Relation zum eingesetzten Kapital misst. Neben den finanziellen Kennzahlen werden regelmäßig unterjährig die Kundenzahlen und Mengenentwicklungen analysiert.

Zentrale Steuerungskennzahl und finanzieller Leistungsindikator für die GELSENWASSER AG ist das Ergebnis nach Steuern.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser

Auch im Jahr 2017 wurden einige Gesetzgebungsverfahren zum Schutz der Qualität des Trinkwassers und seiner Ressourcen abgeschlossen.

Erneuerung des Düngerechts: Nitratproblem wird nicht endgültig gelöst

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen wurden die Neufassung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung im Jahr 2017 verabschiedet und eine neue Stoffstrombilanzverordnung zur Regulierung des landwirtschaftlichen Stickstoffumsatzes ins Leben gerufen. Hintergrund ist, dass die Nitratwerte des Grundwassers zu hoch sind. Damit sind auch Trinkwasserressourcen langfristig gefährdet. Laut Nitratbericht 2016 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) liegen die Messwerte an 28 % aller Messstellen in Deutschland über der zulässigen Umweltqualitätsnorm der Grundwasserverordnung von 50 mg/l für Nitrat.

Ziel der Novellierung war es vor allem, den Einsatz von Dünger nachhaltiger zu gestalten. Grundsätzlich stellen die neuen Regeln für die Landwirtschaft eine Verbesserung dar. Die maximal zulässigen Stickstoffüberschüsse nach der Ernte dürfen ab 2021 nur noch 50 anstatt 60 kg Stickstoff pro Hektar betragen. Bei der jährlichen Ermittlung des Nährstoffeinsatzes sind nunmehr auch Biogasgärreste zu berücksichtigen.

Es ist nicht zu erwarten, dass mit den neuen Regelungen die Klage der europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der zu hohen Stickstoffeinträge erledigt ist. Denn die Trinkwasserressourcen werden nicht ausreichend geschützt, weil zu viele Ausnahmen gemacht werden. So gilt die Verpflichtung zur Führung einer Stoffstrombilanz zunächst nur für 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem ist der zulässige Bilanzwert von bis zu 150 kg Stickstoff pro Hektar zu hoch. Agrarbetriebe können sich Stickstoffverluste zum Beispiel für die Ausbringung und Lagerung anrechnen lassen und so die Bilanz zu ihren Gunsten auslegen. Faktisch jedoch bleiben diese Verluste in der Umwelt vorhanden und gelangen über den Boden ins Grundwasser. Zudem ist die Höhe der zulässigen Bilanzwerte vom Viehbesatz abhängig - große Betriebe dürfen höhere Bilanzen aufweisen.

Gelsenwasser setzt sich daher für eine weitergehende Verringerung der Düngemengen in Gebieten mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers ein. Was die Natur und damit unser Wasser nicht belastet, muss anschließend nicht durch Aufbereitung in Wasserwerken repariert werden.

Im Januar 2017 wurde vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ein Gutachten1 vorgestellt, welches sich mit den Kosten der öffentlichen Wasserversorgung infolge der Nitratbelastung des Grundwassers beschäftigt. Demnach haben die deutschen Wasserversorger heute schon Aufwendungen in Höhe von durchschnittlich 137.000 € pro Jahr. Das Geld fließt in die Verlagerung oder Vertiefung von Brunnen, die Verschneidung mit unbelastetem Wasser oder in die Kooperation mit der Landwirtschaft. Dabei überwiegen die präventiven Maßnahmen noch mit 74 %. Wenn sich in der Landwirtschaft nichts ändert, verlieren die Böden in Deutschland langfristig ihre nur einmal vorhandene, natürliche Abbaukapazität für Nitrat. Langfristig müssten Wasserversorger flächendeckend aufbereiten, um den Trinkwassergrenzwert von 50 mg/l für Nitrat einzuhalten. Die biologischen oder technischen Verfahren wie Umkehrosmose und Ionenaustauschverfahren würden Mehrkosten für den Verbraucher für Trinkwasser in Höhe von 0,40 bis 1,00 €/m3 mit sich bringen.

Derzeit sind die Nitratgehalte in den meisten Brunnen bei Gelsenwasser mit Werten zwischen 10 bis 17 mg/l für Nitrat noch auf einem guten Niveau. Das ist vor allem auf die langjährige Kooperation mit den Landwirten in den Wasserschutzgebieten zurückzuführen. Die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft kann die Probleme aber nicht in Gänze lösen. Es bedarf daher hinreichender gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Kooperation mit der Landwirtschaft im Stevereinzugsgebiet verlängert - Maßnahmenkatalog wurde erweitert

Die Pflanzenschutzmittel- und Nitrateinträge der letzten Jahre in die Gewässer waren der Anlass, in der seit über 25 Jahren bestehenden Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Talsperre Haltern nach neuen Möglichkeiten zur Verbesserung zu suchen. Die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen haben die Dosierung von Aktivkohle gegen die Belastungen der Talsperre mit Pflanzenschutzmitteln zeitweise bis auf Null sinken lassen und die Nitratwerte in der Stever und dem Mühlenbach auf einem niedrigen Niveau gehalten. Allerdings führten extreme Witterungsereignisse und die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft in Teilen des Einzugsgebiets zu einer negativen Trendumkehr. Die Folgen waren erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung.

Um die Aufwendungen in der Wasserversorgung in Zukunft wieder zu verringern, wurden neue, weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Einträge an der Quelle eingesetzt. Dazu gehören die Extensivierung der Landwirtschaft durch Verminderung des Düngereinsatzes und der Ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten sowie das Anlegen von Gewässerschutzstreifen im gesamten Kooperationsgebiet. Bewährtes wird beibehalten, dazu gehören die Beratung, die leistungsabhängige Förderung gewässerverträglicher Techniken und die intensive Überwachung. Die neuen Förderbausteine werden über das Wasserentnahmeentgelt gegenfinanziert. Das setzt in allen Verhandlungsphasen eine intensive Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium voraus.

Am 12. Juli 2017 unterzeichneten die Vertragspartner der Kooperation die neue Vereinbarung für die Zeit von 2018 bis einschließlich 2022. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stadtwerke Coesfeld GmbH, Stadtwerke Dülmen GmbH, Gemeindewerke Nottuln und Gelsenwasser verständigten sich darauf, die Zusammenarbeit fortzuführen.

Die Vertragspartner hoffen, dass die Landwirte die verhandelten und finanziell attraktiv ausgestatteten Förderangebote in großem Umfang in Anspruch nehmen. So kann es gelingen, nachhaltig sinkende Nitratgehalte in den Brunnen und Messstellen zu erreichen sowie die Pflanzenschutzmitteleinträge in die Talsperre Haltern auf ein Niveau deutlich unterhalb der letzten fünf Jahre zu bringen.

Gesetzespaket 2 zum Fracking ist in 2017 in Kraft getreten

Mit großem Engagement und einem breiten Bündnis mit anderen betroffenen Gruppen wie dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. und vielen einzelnen Initiativen ist es gelungen, Parlamentarier mehrheitlich davon zu überzeugen, eine Regulierung von Fracking zu befürworten, die im Herbst 2016 verabschiedet und im Februar 2017 für den wasserhaushaltsrechtlichen Teil in Kraft getreten ist.

Demnach dürfen Fracking-Vorhaben für die Erdgas-, Erdöl- und Erdwärmegewinnung und die gegebenenfalls damit verbundene Versenkung von Lagerstättenwasser in den Einzugsgebieten von Trinkwasserversorgungsanlagen, von Mineral- und Heilquellen sowie von Brunnen für die Herstellung von Lebensmitteln nicht genehmigt werden.

Klärschlammverordnung 3 in Kraft getreten

Mehr als zehn Jahre wurde an der Novellierung der Klärschlammverordnung gearbeitet, die am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Schwerpunkt der neuen Verordnung sind schärfere Regelungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung sowie der Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung mit Phosphor-Recycling für Klärschlämme aus größeren Kläranlagen.

Gelsenwasser hat sich frühzeitig strategisch auf diese Entwicklung eingestellt. Gemeinsam mit ihren Beteiligungen entwickelt Gelsenwasser für alle Kläranlagen der Unternehmensgruppe langfristig tragfähige Lösungen, die sichere und nachhaltige Verwertung der Klärschlämme zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen ermöglichen.

In den neuen Verpflichtungen liegt auch die Chance, die Wertschöpfungsstufen bei der Entsorgung von Abwasser auszuweiten. Gelsenwasser prüft deshalb Optionen für neue Geschäftstätigkeiten in diesem Bereich.

Spurenstoffe in Gewässern

Der Schutz natürlicher Wasserressourcen hat für Gelsenwasser höchste Priorität. Nach wie vor setzt Gelsenwasser auf eine naturnahe Wassergewinnung unter dem Motto: „So viel Natur wie möglich, so wenig Technik wie nötig“. Dieses Ziel ist nur durch vorsorgendes Handeln zu erreichen.

In diesem Sinne hat sich Gelsenwasser in den von der Bundesregierung initiierten nationalen Spurenstoffdialog4 eingebracht. Gemeinsam mit Herstellern, Anwendern und Vertretern der Wasserwirtschaft wurden in einem sehr konstruktiven Prozess Empfehlungen für die neue Bundesregierung erarbeitet, um Spurenstoffeinträge in Gewässern zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diesen Empfehlungen gefolgt wird. Gelsenwasser wird auch in der nächsten Phase 2018 diesen Dialog weiter aktiv mitgestalten.

2.1.2 Rahmenbedingungen Energie

Nationale Energiewende

Im Jahr 2017 wurden weitere Bausteine zur Weiterentwicklung der Energiewende gelegt. Wesentliche Gesetzgebungsverfahren wurden durch ein strategisches Papier der Bundesregierung5 vorbereitet. Maßgeblich dabei ist der formulierte Dreiklang bestehend aus Energieeffizienz, direkter Nutzung erneuerbarer Energien und Sektorkopplung, also der Verwendung von Strom im Wärmemarkt. Dieser Dreiklang ist für 2018 die Grundlinie des energiepolitischen Handelns. Auf das Erdgasgeschäft von Gelsenwasser könnten sich in 2018 mögliche konkrete Umsetzungsprojekte des Klimaschutzplans 2050 (KSP 2050) auswirken. Die sogenannte Marktraumumstellung wird 2018 konkret eingeleitet. Hierdurch wird teilweise eine Anpassung der Gasendgeräte, wie etwa Gasbrennwertthermen und Gaskochgeräte, erforderlich.

Studie zum Wert von Gasnetzen mit Partnern

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind mit Gas- und Wärmenetzen zu deutlich geringeren Kosten als bislang geplant erreichbar. Das belegt eine Studie6, die Gelsenwasser mit der RheinEnergie AG und der Open Grid Europe GmbH in Auftrag gegeben hat. Die Studie, die von Volkswirten der EWI Energy Research & Scenarios gGmbH (ewi ER&S) durchgeführt wurde, vergleicht zwei Szenarien. Im Szenario „Revolution“ geht sie von einer Wärmewende fast ausschließlich unter Einsatz von Strom aus. Bei diesem Ansatz aus der Agora Energiewende-Studie „Wärmewende 2030“ („all-electric“), bei dem die Elektrifizierung im Endkundenbereich auf 6 Mio. Wärmepumpen in 2030 und 13 Mio. Wärmepumpen in 2050 verstärkt wird, verlieren die Gas- und Wärmenetze zwangsläufig viel von ihrer Bedeutung. Im Gegensatz dazu steht das Szenario „Evolution“. Dabei gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zu bestimmten Technologien. Der Mensch und der Markt entscheiden unter Einbeziehung von Kosten und Lebensdauer der Heizungen im Rahmen der vorgegebenen CO2-Ziele. Hier werden die Möglichkeiten der bestehenden Gas- und Wärmenetze weiter optimal genutzt. Auffällig ist auch, dass entgegen der Behauptung einiger Verfechter der Elektrifizierung ein sogenannter „Lock-In-Effekt“ nicht entsteht. Im Gegenteil: „Evolution“ ist besser in der Lage, auf unbekannte technologische Sprünge im Heizungsmarkt bis zum Jahr 2030 zu reagieren.

Technologieoffen ist flexibel und günstiger

In beiden Szenarien lässt sich sogar das hohe Klimaziel, 95 % CO2 bis 2050 einzusparen, erreichen. Aber das Szenario „Evolution“ ist flexibler, sozial verträglicher und günstiger. Denn mit Gas und Wärme entstehen bis 2050 mindestens 140 Mrd. € weniger Kosten. Hauptgrund für die Kosten sind die hohen Kapital- und Netzkosten, die bei einer Elektrifizierung des Wärmesektors durch den Zubau von Gaskraftwerken, die hohen Investitionen in Gebäudedämmung und den massiven Ausbau der Stromnetze entstehen würden. „Evolution“ bietet auch mehr Flexibilität, da die technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre nicht vorhersehbar sind. Wenn die Wärmepumpe im Jahr 2030 die günstigste Art zu heizen ist, können die Menschen die Technik bis 2050 einbauen und nutzen. Angesichts der üblichen Lebenszyklen von Heizungen ist dies sicher. Würde man sich aber bereits jetzt massiv auf diese Technik festlegen, könnte ein „Lock-In-Effekt“ entstehen. Denn die Gasheizung und ihre Infrastruktur könnten zu teuer werden, das verhältnismäßig geschlossene Gesamtsystem verliert dann an Attraktivität. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in manchen Regionen sogar Gasnetze zurückgebaut werden müssten. Hier wäre ein „Spiral-Effekt“ angelegt. Selbst wenn im Jahr 2030 die Gasheizung die beste Technik sein sollte, könnte man sie dann nicht mehr optimal nutzen. Aus diesem Gedankengang ergibt sich letztlich auch eine soziale Problematik. Denn die Infrastruktur müsste von immer weniger Verbrauchern finanziert werden, meist von denjenigen, die sich einen Umzug oder eine neue Heizung eben nicht leisten können, oder die als Mieter keinen Einfluss auf die Entscheidung haben. Am Ende tragen die Menschen vor Ort und die Kommunen die Risiken, deren Netzbetreiber und Stadtwerke als zentrale wirtschaftliche Faktoren in Probleme geraten könnten.

Ergebnisse sollen die Sektorkopplung gestalten

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. November 2017 wurde die Studie erstmalig vorgestellt. In den darauf folgenden Wochen wurde die Diskussion um die Zukunft der Energiewende mit Vertretern von Politik, Verbänden und Öffentlichkeit intensiviert. Der politische Weg zur Gestaltung der Sektorkopplung ist Ende 2017 noch nicht entschieden, es bestehen weiterhin mehrere diskutierte Pfade. Die Vorstellung der Ergebnisse wird daher 2018 fortgesetzt.

2.2 Branchenentwicklung

2.2.1 Wasser

Gelsenwasser hat sich den Herausforderungen ‎des Ruhrgebiets in den letzten Jahren, wie dem demografischen Wandel, dem Abbau der Industrie und den anhaltenden Wassersparinitiativen, durch die die Wasserabsätze zurückgehen, gestellt. Die Zunahme diffuser Einträge anthropogener Spurenstoffe und ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft beim Flächenverbrauch sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der sich abzeichnende Klimawandel mit vermehrten Starkregenereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Wasserversorgers.

In Bezug auf den demografischen Wandel wird sich laut dem aktuellen Demografie-Bericht7 der Bundesregierung die Bevölkerung insgesamt stabiler entwickeln als in den vergangenen Jahren erwartet. Aktuelle Vorausberechnungen der Bevölkerung in Deutschland skizzieren Szenarien bis 2060 unter Berücksichtigung des Migrationsgeschehens, der Fertilität und der Mortalität. Wie sich Deutschlands Einwohnerzahl in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird, ist nach der verstärkten Zuwanderung der vergangenen Jahre offen. Laut Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2015 sollte die Bevölkerung in Deutschland von heute 82 Millionen auf 67 bis 73 Millionen Menschen im Jahr 2060 zurückgehen. Aufgrund der großen Zahl an Zuwanderinnen und Zuwanderern im gleichen Jahr wurden die Zahlen im Frühjahr 2017 aktualisiert. Demnach wird die Bevölkerung in den kommenden fünf Jahren sogar steigen und anschließend bis 2035 auf den aktuellen Stand sinken. Im Jahr 2060 soll sie bei 76,5 Millionen liegen.

2.2.2 Energie

Im Jahr 2017 wurden die europäischen Gas- und Strommärkte größtenteils von den internationalen Preisen für Öl und Kohle sowie den Wetterbedingungen beeinflusst. Am Ölmarkt stand, wie schon im letzten Jahr, die Produktionskürzung der OPEC im Fokus. Die von der OPEC und Russland Ende des Jahres 2016 beschlossene Förderbremse wurde bis Dezember 2018 verlängert. Ursprünglich sollte das Abkommen Ende März 2018 auslaufen. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, die globalen Ölvorräte auf das Niveau des Durchschnitts der letzten fünf Jahre zu senken. Dieses Ziel wäre bis zum Ende des 1. Quartals 2018 nicht erreichbar gewesen. Am Kohlemarkt stieg der Preis aufgrund eines starken Rückgangs der globalen Kohleproduktion an.

Nach einem kalten Winter fielen die Gaspreise im Frühjahr aufgrund milder Temperaturen auf ein niedriges Preisniveau, auf dem sie auch während der Sommermonate blieben. Im Herbst stiegen sie dann deutlich an. Treiber waren die Preisanstiege am Öl- und Kohlemarkt. Der signifikante Anstieg des Kohlepreises führte zu einer zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit von Gaskraftwerken bei der Stromproduktion, sodass die Gasnachfrage der Kraftwerke zunahm.

Infolge des Preisanstiegs am Kohlemarkt stiegen auch die Strompreise im Jahr 2017 stark an. Zudem spielte der französische Strommarkt eine Rolle. Dort hatte die französische Atomaufsicht angeordnet, dass viele Atomkraftwerke in Frankreich einer erneuten Überprüfung unterzogen werden müssen. Damit fehlten sie bei der Stromproduktion, sodass sich die französische Nachfrage nach deutschem Strom erhöhte.

2.3 Geschäftsverlauf

2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

Im Jahr 2017 konnten im Geschäftsbereich Vertrieb Wasser Verträge mit drei kommunalen Vertriebspartnern verlängert oder abgeschlossen werden.

Darüber hinaus haben acht Unternehmen aus den Branchen Chemie, Stahlindustrie und Kraftwerksbetrieb ihre Vertragsverhältnisse mit der GELSENWASSER AG verlängert oder sind in ein neues Vertragsverhältnis eingetreten. Das Gesamtvolumen dieser acht Verträge beträgt ca. 14 Mio. m3 pro Jahr.

Die Anzahl der Wasserkonzessionen der GELSENWASSER AG liegt unverändert bei 31. Der Bereich der Tarifkundenbelieferung bleibt damit mengenseitig weitgehend unverändert. Die Zahl der Kunden in den Konzessionsgebieten hat sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um rund 1.500 erhöht. Auch bei der VGW hat sich die Anzahl der Konzessionen gegenüber 2016 nicht verändert, sie liegt weiterhin bei fünf.

2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie

Im Jahr 2017 konnten die Gaskonzessionen mit den Gemeinden Hille und Sonsbeck verlängert werden. Zudem konnte das Gasnetz in der Stadt Selm nach erfolgter Abgabe des Netzes noch für eine längere Laufzeit gepachtet werden, sodass GWN den Netzbetrieb dort zunächst unverändert fortführt. Seit dem 1. Januar 2017 hat GWN außerdem das Gasnetz in der Stadt Geseke gepachtet und dort den Netzbetrieb übernommen. Die bestehende Partnerschaft mit der Stadt Höxter konnte ebenfalls verlängert werden.

Außerdem konnten die Gelsenwasser-Konzernunternehmen im Jahr 2017 Gas- und Stromlieferverträge mit Weiterverteilern und Industriekunden verlängern bzw. neu abschließen. Im Gasbereich liegt die erwartete Absatzmenge, die sich über die Lieferjahre 2017 bis 2021 verteilt, bei rund 2.057 GWh (davon entfielen 183 GWh auf das Kalenderjahr 2017) und im Bereich Strom bei rund 265 GWh (davon entfielen 4 GWh auf das Kalenderjahr 2017).

2.3.3 Wasser- und Energieabsatz

2.3.3.1 Wasser

Die Wasserabgabe des Gelsenwasser-Konzerns lag im Jahr 2017 mit 232,8 Mio. m3 um 1,9 Mio. m3 unter dem Wert des Vorjahres (234,7 Mio. m3). Der Rückgang betraf ausschließlich die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen mit 2,8 Mio. m3, während in den Kundengruppen Industrie und Haushalte Absatzzuwächse zu verzeichnen waren.

Die Wasserabgabe der GELSENWASSER AG unterschritt mit 219,7 Mio. m3 leicht den Vorjahresabsatz um 1,9 Mio. m3. Der Absatzrückgang betraf mit 2,7 Mio. m3 die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen.

2.3.3.2 Gas

Der Gasabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 26,8 % auf 39,6 TWh. Der Absatzzuwachs ist in erster Linie auf die verstärkten Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG zurückzuführen. Hier ist insbesondere auf die Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt im Oktober 2016 hinzuweisen. Dadurch lag der Wiederverkauf mit 35,7 TWh um insgesamt 8,5 TWh über dem Vorjahreswert. Ohne die Berücksichtigung der Mengen aus der Zentralen Gasbeschaffung ist der Gesamtabsatz um 0,2 TWh gesunken. Im Bereich der Haushalts- und gewerblichen Kleinverbrauchskunden lag die Gasabgabe mit 2,9 TWh um 5,2 % unter dem Vorjahreswert. Im Industriebereich lag der Absatz mit 1,0 TWh auf Vorjahresniveau.

Die Gasabgabe der GELSENWASSER AG konnte im Vergleich zum Vorjahr um 27,1 % auf 39,6 TWh gesteigert werden. Hauptursache waren die bereits erwähnten verstärkten Handelsaktivitäten der Zentralen Gasbeschaffung (+8,4 TWh auf 38,3 TWh).

2.3.3.3 Strom

Der Stromabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 3,2 % auf 476,8 Mio. kWh. Dieser Absatzanstieg resultiert vor allem aus der Zentralen Strombeschaffung.

Die GELSENWASSER AG konnte vornehmlich durch die Zentrale Strombeschaffung ihren Stromabsatz um 29,5 Mio. kWh auf 424,8 Mio. kWh steigern.

2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns

Geschäftsverlauf

Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit lag mit 52,9 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von 75,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des leicht verbesserten Beteiligungsergebnisses ergab sich ein EBIT von 96,8 Mio. € nach 116,5 Mio. € im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen durch ein rückläufiges Ergebnis aus dem Gasverkauf, einen höheren Personalaufwand sowie höhere positive Sondereffekte im Vorjahr begründet.

Die Ertragslage des Gelsenwasser-Konzerns wird als positiv angesehen. Trotz sich verschärfender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2017 ist es Gelsenwasser gelungen, das budgetierte EBIT um rd. 11 % zu übertreffen.

Die positive Finanzlage (siehe Kapitel 2.4.1) hat sich gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert. Gelsenwasser konnte im Berichtsjahr den finanziellen Verpflichtungen aufgrund des starken Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit jederzeit nachkommen. Auf die Neuaufnahme von Fremdmitteln konnte bei den vollkonsolidierten Unternehmen verzichtet werden.

Die positiven Einschätzungen setzen sich auch in der Vermögenslage (siehe Kapitel 2.4.3) fort. Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 72,3 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.

Gelsenwasser verfügt bei einer Eigenmittelquote von 57 % über eine starke Ausstattung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln.

2.4 Lage

2.4.1 Ertragslage

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Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember

in Mio. €
2017 2016 2015
Umsatzerlöse 1.209,2 1.040,1 996,5
Materialaufwand -943,8 -756,4 -747,7
Personalaufwand -119,3 -112,8 -114,7
Abschreibungen -39,6 -39,5 -38,5
Übrige Aufwendungen und Erträge -53,6 -56,3 -47,4
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit 52,9 75,1 48,2
Beteiligungsergebnis 43,9 41,4 42,1
EBIT 96,8 116,5 90,3
Finanzergebnis -3,1 -4,3 -3,9
Ertragsteuern -1,3 -3,0 -2,0
Jahresüberschuss 92,4 109,2 84,4
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 92,3 109,1 84,3

2.4.1.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um insgesamt 169,1 Mio. € auf 1.209,2 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf hauptsächlich aufgrund der Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt und von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG um 152,0 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 223,6 Mio. € um 0,3 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Brutto-Erlöse aus dem Stromverkauf nahmen um 4,4 Mio. € hauptsächlich mengenbedingt zu und beliefen sich auf 69,1 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse stiegen um 11,4 Mio. € auf 113,3 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Dienstleistungserlösen und Erlösen aus Netzentgelten. Die Energie-/Stromsteuer verminderte sich um 1,0 Mio. € auf 25,7 Mio. €.

2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss

Den im Berichtsjahr gestiegenen Umsatzerlösen sowie den geringeren Aufwendungen aus Termingeschäften zur Absicherung von Preisänderungsrisiken bei der Gasbeschaffung standen deutlich größere Ergebnisbelastungen hauptsächlich aus höheren Materialaufwendungen gegenüber. Dabei übertrifft im Vergleich zum Vorjahr der Anstieg der Gasbezugskosten überproportional den der Gaserlöse. Deutliche Ergebnisbelastungen ergeben sich auch aus dem höheren Personalaufwand.

Der Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr erklärt sich im Wesentlichen aus einem rückläufigen Ergebnis aus dem Gasverkauf, höherem Personalaufwand sowie durch höhere positive Sondereffekte des Vorjahres. Dadurch sank das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit deutlich um 22,2 Mio. € auf 52,9 Mio. €.

Nach Berücksichtigung des um 2,5 Mio. € auf 43,9 Mio. € verbesserten Beteiligungsergebnisses (Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und Sonstiges Beteiligungsergebnis) ergibt sich ein EBIT von 96,8 Mio. €. Dieses liegt um 19,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert und übertrifft das budgetierte Ergebnis jedoch um 9,4 Mio. €.

Insbesondere durch die um 1,2 Mio. € gesunkenen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen erhöhte sich das Finanzergebnis um 1,2 Mio. € auf -3,1 Mio. €.

Die Ertragsteuern verminderten sich um 1,7 Mio. € auf 1,3 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss des Konzerns 92,4 Mio. € und liegt damit um 16,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 109,2 Mio. €.

Die Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG betragen im Berichtsjahr 99,9 %, d. h. 92,3 Mio. € (Vorjahr 109,1 Mio. €).

2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse

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nach Segmenten

in Mio. €
Jahr Wasser Energie Sonstige/ Konsolidierung Konzern
Außenumsatz 2017 270,9 938,3 1.209,2
2016 265,9 774,2 - 1.040,1
Innenumsatz 2017 - - - -
2016 - - - -
Gesamtumsatz 2017 270,9 938,3 - 1.209,2
2016 265,9 774,2 - 1.040,1
Ergebnis at Equity bilanzierter 2017 17,8 14,9 32,7
Beteiligungen 2016 17,9 13,1 - 31,0
Abschreibungen 2017 28,2 11,4 39,6
2016 27,4 12,1 - 39,5
Wesentliche zahlungsunwirksame 2017 6,5 4,2 10,7
Erlöse und Erträge 2016 6,4 4,6 - 11,0
Wesentliche zahlungsunwirksame 2017 7,7 6,0 13,7
Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 2016 7,1 5,0 - 12,1
EBIT 2017 65,2 31,6 96,8
2016 62,7 53,8 - 116,5

Insgesamt ist das EBIT mit 96,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 19,7 Mio. € gesunken. Die einzelnen Segmente veränderten sich dabei gegenläufig:

Im Segment Wasser stieg das EBIT im Berichtsjahr um 2,5 Mio. € auf 65,2 Mio. €.

Das EBIT im Segment Energie sank im Berichtsjahr um 22,2 Mio. € auf 31,6 Mio. €. Ursache hierfür sind u. a. niedrigere Rohüberschüsse als im Vorjahr.

2.4.2 Finanzlage

2.4.2.1 Finanzmanagement

Gelsenwasser nutzt als Instrument zur langfristigen Steuerung ihrer Liquidität sowie zur Optimierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns das Cash-Pooling. Daneben dient das Finanzmanagement zur Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit des Konzerns und zur Minimierung finanzieller Risiken. Zudem soll das Finanzmanagement Akquisitionen erleichtern.

2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung

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Kapitalstruktur

in Mio. €
31.12.2017 % 31.12.2016 % 31.12.2015 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 6 103,1 6 103,1 7
Kapitalrücklage 32,2 2 32,2 2 32,2 2
Gewinnrücklagen 649,7 40 639,6 40 617,1 39
Kumuliertes übriges Konzernergebnis -34,2 -2 -36,0 -2 -24,9 -2
Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 750,8 46 738,9 46 727,5 46
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 0 1,2 0 1,2 0
Zuschüsse 169,7 11 175,6 10 187,0 12
Eigenkapital und ähnliche Mittel 921,7 57 915,7 56 915,7 58
Pensionsrückstellungen 325,4 20 320,3 21 279,5 19
Steuerrückstellungen 0,5 0 2,1 0 1,6 0
Sonstige Rückstellungen 46,5 3 47,6 3 50,4 3
Finanzielle Verbindlichkeiten 62,2 4 69,2 4 69,1 4
Sonstige Verbindlichkeiten 2,3 0 2,5 0 2,7 0
Latente Steuern 1,0 0 0,9 0 0,9 0
Langfristige Schulden 437,9 27 442,6 28 404,2 26
Sonstige Rückstellungen 23,3 1 24,2 2 23,5 2
Finanzielle Verbindlichkeiten 25,1 2 25,7 2 30,5 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 211,4 13 199,4 12 191,0 12
Kurzfristige Schulden 259,8 16 249,3 16 245,0 16
Bilanzsumme 1.619,4 100 1.607,6 100 1.564,9 100

Die Gewinnrücklagen sind durch die Einstellung des - um die Gewinnabführung und Gewerbesteuerumlage an WGW geminderten - Jahresüberschusses um 10,1 Mio. € gestiegen. Zudem erhöhte sich das kumulierte übrige Konzernergebnis um 1,8 Mio. € hauptsächlich aufgrund von Unterschiedsbeträgen aus der Währungsumrechnung. Dagegen minderten sich die Zuschüsse im Wesentlichen aufgrund der Ausgliederungen von Gasnetzen. Im Saldo verzeichnete die Position Eigenkapital und ähnliche Mittel einen Anstieg um 6,0 Mio. € auf 921,7 Mio. €.

Der Rückgang der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betrifft mit 4,2 Mio. € die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 2,8 Mio. € Warentermingeschäfte.

Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage geben die Kapitalflussrechnung sowie der Konzernanhang.

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Kapitalflussrechnung des Konzerns

in Mio. €
2017 2016 2015
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 124,2 141,1 108,7
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -33,4 -39,0 -50,3
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -76,9 -89,6 -66,3
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 13,9 12,5 -7,9
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 113,2 100,7 108,6
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 127,1 113,2 100,7

Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass das langfristig gebundene Vermögen weiterhin vollständig durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital gedeckt wird.

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015
Anlagevermögen 989,0 980,3 969,4
Finanzielle Vermögenswerte und sonstige langfristige Forderungen 285,2 301,9 272,9
Langfristiges Vermögen 1.274,2 1.282,2 1.242,3
Eigenkapital 752,0 740,1 728,7
Zuschüsse 169,7 175,6 187,0
Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln -352,5 -366,5 -326,6
Langfristige Schulden 437,9 442,6 404,2
Überdeckung mit langfristigem Kapital 85,4 76,1 77,6

Rating 2017 GELSENWASSER AG und Wasser und Gas Westfalen GmbH

Die Ratingagentur S&P Global hat Gelsenwasser und WGW im September 2017 wie schon in den letzten sechs Jahren ein Emittentenrating von A- mit stabilem Ausblick erteilt.

Im Ratingverfahren erfolgt eine gemeinsame Bewertung von Gelsenwasser und WGW. Dabei wird untersucht, ob WGW über Gelsenwasser in der Lage ist, die vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen zu erfüllen. Die Stabilität des Gelsenwasser-Cashflows hat entscheidend zu dem guten Ergebnis beigetragen.

Neben kaufmännischen und technischen Kennzahlen werden auch das Geschäftsmodell sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld berücksichtigt.

Die nächste Überprüfung steht im ersten Halbjahr 2018 an.

2.4.2.3 Investitionen

Im Berichtsjahr 2017 verminderte sich das Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 20,0 Mio. € auf 57,4 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Investment Properties verringerten sich um 2,1 Mio. € auf 42,0 Mio. €. Davon entfielen u. a. 16,4 Mio. € auf das Rohrnetz, 7,3 Mio. € auf Anlagen im Bau und 6,8 Mio. € auf Maschinen. In Finanzanlagen einschließlich at Equity bilanzierte Beteiligungen wurden 15,4 Mio. € investiert.

2.4.3 Vermögenslage

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Konzernbilanzstruktur

in Mio. €
31.12.2017 % 31.12.2016 % 31.12.2015 %
Langfristige Vermögenswerte 1.274,2 79 1.282,2 80 1.242,3 79
Kurzfristige Vermögenswerte 345,2 21 325,4 20 322,6 21
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte - 0 - 0 - 0
Aktiva 1.619,4 100 1.607,6 100 1.564,9 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 921,7 57 915,7 56 915,7 58
Langfristige Schulden 437,9 27 442,6 28 404,2 26
Kurzfristige Schulden 259,8 16 249,3 16 245,0 16
Passiva 1.619,4 100 1.607,6 100 1.564,9 100

Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr mit 1.619,4 Mio. € um 0,7 % über dem Vorjahreswert.

Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 8,0 Mio. € auf 1.274,2 Mio. €. Dies betraf im Wesentlichen mit 15,2 Mio. € die finanziellen Vermögenswerte und mit 10,3 Mio. € die Sachanlagen. Dagegen stiegen die at Equity bilanzierten Beteiligungen um 18,7 Mio. €. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 79 %.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 6,1 % auf 345,2 Mio. €; ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 21 %. Der Anstieg setzt sich aus den Posten Flüssige Mittel (+13,9 Mio. €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (+4,9 Mio. €) sowie Vorräte (+3,7 Mio. €) zusammen. Dagegen entwickelten sich die Ertragsteuerforderungen und die finanziellen Vermögenswerte rückläufig (-2,1 Mio. € bzw. -0,6 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 72,3 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel finanziert und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital gedeckt.

Das Eigenkapital und die Eigenkapital ähnlichen Mittel liegen bei 921,7 Mio. € und damit um 6,0 Mio. € höher als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Der Anstieg der Gewinnrücklagen um 10,1 Mio. € und des kumulierten übrigen Konzernergebnisses (+1,8 Mio. €) wird durch abnehmende Zuschüsse (-5,9 Mio. €) teilweise kompensiert. Die ausgewiesenen Anteile eines nicht beherrschenden Gesellschafters betreffen die CPG.

2.4.4 Ist-Plan-Vergleich

Das EBIT des Konzerns übertraf mit 96,8 Mio. € das erwartete EBIT um 9,4 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus einem über dem Plan liegenden Wasserergebnis.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 232,8 Mio. m3 den Planansatz um 4,1 %, maßgeblich dafür waren höhere Abgaben an Industriekunden (Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie) und an benachbarte Versorgungsunternehmen.

Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung vor allem durch den Anstieg der Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG um 88,4 % übertroffen.

Die höheren Verkäufe der Zentralen Strombeschaffung und in der Kundengruppe Sondervertragskunden waren maßgeblich für das Budgetplus von 76,3 % beim Stromabsatz verantwortlich.

Aufgrund des unverändert starken Wettbewerbs im Haushaltskundenbereich Gas lag die Anzahl der Tarifkunden um 13,9 % unter dem Planansatz zum 31. Dezember 2017. Dagegen konnte im Haushaltskundenbereich Strom der zum 31. Dezember 2017 geplante Tarifkundenbestand um 10,7 % übertroffen werden.

Der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns liegt mit 9,59 % über dem Planansatz von 8,52 %. Hauptursache ist das deutlich unter dem Planwert liegende Capital Employed.

2.5 Finanzielle Leistungsindikatoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Das operative Geschäft steuert der Gelsenwasser-Konzern mit der Kennzahl EBIT.

Das EBIT enthält neben dem Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit das Beteiligungsergebnis, bestehend aus dem Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und dem sonstigen Beteiligungsergebnis. Daneben wird der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns als statische Renditekennzahl zur Betrachtung der Wertentwicklung über mehrere Perioden eingesetzt.

2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.2.1 Kennzahlen

Weitere unterjährig betrachtete Kennzahlen sind die Wasserabgabe, der Gas- und Stromabsatz sowie die Kundenentwicklung.

2.5.2.2 Beschäftigte

Auf die Beschäftigten wird ausführlich in Kapitel 2.6.4 eingegangen.

2.6 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns

Mit dem vorliegenden Kapitel 2.6 kommt die GELSENWASSER AG den Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 nach. Dabei hat sich die GELSENWASSER AG für die Zusammenfassung der Erklärung auf Gesellschaftsebene mit der Konzernerklärung in Form einer sogenannten „zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung“ im Folgenden vereinfachend „nichtfinanzielle Erklärung“ entschieden.

Die folgenden Kapitel beschreiben die gemäß § 289 c HGB berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darüber hinaus sind die Aspekte Kunden und Datenschutz von der nichtfinanziellen Erklärung umfasst. Dabei handelt es sich zwar um nicht berichtspflichtige Aspekte, die jedoch für Gelsenwasser von großer Bedeutung sind.

Diejenigen Kapitel der nichtfinanziellen Erklärung, die keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, auf welche Gesellschaft die dargestellten Konzepte und Maßnahmen Anwendung finden, gelten für Konzern und Muttergesellschaft gleichermaßen. Werden in den einzelnen Kapiteln keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren genannt, so wird für den behandelten Aspekt kein solcher nichtfinanzieller Leistungsindikator ermittelt.

Gelsenwasser hat sich bei der Erstellung an den Grundsätzen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert.

Verweise auf Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind keine Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung.

2.6.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Das Geschäftsmodell des Konzerns wird im Kapitel 1 „Grundlagen des Konzerns“ dargestellt.

2.6.2 Wesentliche Risiken

Der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken innerhalb des Gelsenwasser-Konzerns hat zum Ziel, durch transparente Darstellung von risikobehafteten Situationen und Schaffung von Handlungsspielräumen die Risiken im Konzern zu steuern und dadurch die Unternehmensziele zu erreichen. Die Risikoidentifikation erfolgt nicht nur für quantifizierbare Risiken; auch nichtfinanzielle Themen und Entwicklungen, die Risikopotenzial für die Geschäftstätigkeit haben können, werden regelmäßig analysiert, um wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Hierbei sind Risiken nicht allein als mögliche negative Abweichungen zu der wirtschaftlichen Planung des Konzerns zu verstehen. Berücksichtigt werden beim Risikoidentifikationsprozess die Erwartungen aller bedeutenden Stakeholder.

In den folgenden Abschnitten werden wesentliche, nichtfinanzielle Themen aufgeführt, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Lage und des Geschäftsergebnisses von Gelsenwasser bedeutsam sind. Hierbei werden die jeweiligen Konzepte erläutert, mit denen das Unternehmen diesen Themen und den damit zusammenhängenden Risiken begegnet und welche Fortschritte in 2017 gemacht wurden.

Mit den beschriebenen Konzepten werden die Erwartungen unserer wichtigsten Stakeholder an das Unternehmen bzw. den Konzern adressiert. Für die in dieser Erklärung dargestellten Themen bestehen gegenwärtig keine wesentlichen, berichtspflichtigen Risiken. Bezüglich der wesentlichen nichtfinanziellen Themen bestehen somit keine Abweichungen von Erwartungen, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung haben.

Näheres zu finanziellen Risiken und Chancen für die Gelsenwasser-Geschäftsentwicklung befindet sich im Risiko- und Chancenbericht dieses zusammengefassten Lageberichts (siehe Kapitel 3.2 Risiko- und Chancenbericht, insbesondere Kapitel 3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken).

2.6.3 Umweltbelange

Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 1 HGB ist der Aspekt der Umweltbelange Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung. Die in diesem Kapitel dargestellten Umweltbelange erstrecken sich auf den von Gelsenwasser gewählten Managementansatz des Umweltmanagementsystems. Dies umfasst Konzepte für die ökologischen Wirkungen der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen sowie für die ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit. Dargestellt werden die diesbezüglichen Umweltziele sowie die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen.

Die berichteten Umweltdaten in diesem Kapitel beziehen sich auf die GELSENWASSER AG, die GELSENWASSER Energienetze GmbH und die Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH.

Um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen und die Realisierung sich selbst gesetzter Umweltziele messen zu können, hat die GELSENWASSER AG bereits im Jahr 1999 ein Umweltmanagementsystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung aufgebaut. Dieses basiert auf der EMAS-Verordnung, der DIN EN ISO 14001 sowie Energiemanagementsystemen gemäß der DIN EN ISO 50001. Dieses Umweltmanagementsystem wurde auf die vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die im Wasser- und Energiegeschäft tätig sind, in den Folgejahren übertragen.

Verantwortlich für den betrieblichen Umweltschutz sind der technische Vorstand, die Bereichs- und Betriebsleiter für ihr jeweiliges Aufgabengebiet sowie die Geschäftsführer der Tochterunternehmen. Sie werden jährlich über die festgelegten Umwelt- und Energieziele, die Ergebnisse von internen Audits und die Einhaltung der eigenen Vorgaben sowie der gesetzlichen Vorschriften informiert. Auf Basis dieser Informationen werden die Leistungsfähigkeit des Umweltmanagementsystems und die Verbesserung des Umweltschutzes durch die Unternehmensführung bewertet und die strategische Ausrichtung des Umwelt- und Klimaschutzes vorgegeben. Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, die auf allen Unternehmensebenen eingerichtet sind, ermitteln unterjährig den Umsetzungsstand der Umweltziele und bewerten die direkten und indirekten Umweltauswirkungen. Dabei werden systematisch sowohl interne als auch externe Themen sowie sich ändernde Anforderungen interessierter Parteien und gesetzlicher Bestimmungen beleuchtet, die auf die Ausrichtung und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems Einfluss nehmen.

Das Managementsystem dient der Steuerung sowohl der ökologischen Wirkungen der Produkte und Dienstleistungen als auch der ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeiten von Gelsenwasser. Die Ziele des Umweltmanagementsystems betreffen den Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs, die Senkung des Energieverbrauchs und die daraus resultierende Verminderung von CO2-Emissionen sowie die Einsparung von Bodenaushub bei Baumaßnahmen.

Wichtiges Instrument zur innerbetrieblichen Umsetzung von Umweltzielen ist das Umweltprogramm. Darin werden jährlich Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen, die Verantwortlichkeiten, Mittel und Fristen definiert. Folgende Umweltziele wurden im Umweltprogramm 2017 formuliert:

Steigerung der Energieeffizienz

Steigerung der Energieeffizienz bei der Trinkwasserproduktion um 1 % und der Wasserverteilung um 2 % bis 2020
Erzeugung erneuerbarer Energien mindestens in Höhe des Verbrauchs von ca. 60 Mio. kWh bis 2020
Reduktion der Treibhausgasemissionen der Fahrzeugflotte um 10 % bis 2020

Verringerung „Landwirtschaftlicher Einflüsse“ (Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Veterinärpharmaka)

dauerhafte Reduzierung des Aktivkohleeinsatzes auf unter 100 t pro Jahr

Steigerung der Ressourceneffizienz

Nutzung des Rohreinzugsverfahrens zu mehr als 50 % (im Fünf-Jahresdurchschnitt) bei der Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen
Nutzung des Rohreinzugsverfahrens zu mehr als 40 % (im Fünf-Jahresdurchschnitt) bei der Rehabilitation von Versorgungsleitungen
Nutzung der Schutzrohrverfahren sowie Nutzung weiterer grabenloser Verfahren zu mehr als 25 % bei der Verlegung von Versorgungsleitungen
stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen in Höhe von 70 % bis 2020

Gelsenwasser hat das Ziel, eine reine Ökostrom-Anbieterin zu sein, erreicht. Der gelieferte Strom im Haushaltskundenbereich wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen.

Betriebsenergie wird zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -förderung in den Wasserwerken, zur Verteilung von Wasser, Gas und Strom in den Netzen sowie zur Versorgung der Gebäude und Betriebsstandorte eingesetzt. Der Gesamtstromverbrauch beläuft sich im Berichtsjahr auf rund 58 Mio. kWh. Mit über 75 % stellen die Netz- und Rohwasserpumpen in den Wasserwerken die größten Energieverbraucher dar.

Um den Verbrauch von Ressourcen, den Einsatz von Energie und den Ausstoß von Emissionen durch betriebliche Tätigkeiten zu verringern, werden die Material- und Energieströme überwacht. Die Ergebnisse sind Planungsgrundlage für weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und dienen zur Erfolgskontrolle der gesetzten Umwelt- und Energieziele. Zur Steuerung der Umweltleistung in den Wasserwerken werden der spezifische Stromverbrauch und der Einsatz von Aufbereitungschemikalien überwacht. In der Wasserverteilung zählen zu den Kennzahlen die Wasserverluste und der Einsatz von grabenlosen Verfahren.

Das Produkt Trinkwasser stammt aus der Natur und hat somit keine ökologischen Auswirkungen beim Gebrauch durch den Kunden. Im Jahr 2017 wurden die Umweltziele kontinuierlich verfolgt. Um Energie bei der Trinkwasserproduktion einzusparen, wurden die Planungen für den Bau einer Energierückgewinnungsanlage abgeschlossen.

Zur Sicherung des Gewässerschutzes verlängerte die GELSENWASSER AG zusammen mit anderen Wasserversorgern und der Landwirtschaftskammer im Berichtsjahr die Kooperationsvereinbarung für das Einzugsgebiet der Stevertalsperre bis einschließlich 2022. Im Wasserwerk Haltern wurde das Ziel, den Aktivkohleeinsatz zu reduzieren, erreicht. Im Jahr 2017 wurden 23 t Aktivkohle dosiert.

Mit Ausnahme der Rehabilitation von Haupt- und Zubringerleitungen wurden bei der Rehabilitation und Verlegung von Versorgungsleitungen die festgelegten Quoten zur Nutzung grabenloser Verfahren im Berichtsjahr mindestens erreicht. Dieses ressourcenschonende Bauverfahren führt dazu, dass im Vergleich zur Verlegung im offenen Rohrgraben 30 - 90 % des Tiefbauvolumens eingespart werden können. Um die stoffliche Verwertung von Aushubböden zu steigern, wurden im Berichtsjahr Kooperationspartnerschaften mit zwei Anlagen für die Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Aushubböden aus Versorgungsleitungsgräben eingegangen. Das führte im Jahr 2017 u. a. zu der Beteiligung an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH (siehe Kapitel 1.2).

Zur Sicherstellung der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben sowie des wasserwirtschaftlichen Grundprinzips der angemessenen Dargebotsbewirtschaftung werden die Daten von etwa 860 Grundwassermessstellen und 100 Pegelmessungen an Oberflächengewässern ausgewertet. Mithilfe dieses Überwachungsnetzes kann sichergestellt werden, dass nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als über die mittlere natürliche Grundwasserneubildung langjährig zur Verfügung steht. Dadurch kann der Ressourceneinsatz optimal gesteuert werden.

Für alle Wassergewinnungsanlagen von Gelsenwasser sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung stellt die Grundlage des betrieblichen Handelns im Wasserschutzgebiet der Wasserwerke dar. Um Störungen und Veränderungen frühzeitig zu erkennen, werden die Wasserschutzgebiete regelmäßig kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden behoben.

Seit vielen Jahren setzt sich Gelsenwasser in regionalen Kooperationen mit der Landwirtschaft in den Einzugsgebieten der Wasserwerke für den vorsorgenden Umwelt- und Gewässerschutz durch eine gewässerschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung ein. Ziel ist es, eine nachträgliche aufwendige Aufbereitung des Rohwassers durch den Einsatz von Aufbereitungschemikalien in den Wasserwerken zu vermeiden. Dazu ist es erforderlich, die Nitratgehalte im Oberflächen- und Grundwasser langfristig zu stabilisieren und den Eintrag von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu minimieren.

2.6.4 Arbeitnehmerbelange

Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 2 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Arbeitnehmerbelange zu umfassen. Dazu zählen die qualitativ hochwertigen Arbeitsbedingungen, die sich der Gelsenwasser-Konzern zum Ziel gesetzt hat, um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen. Die verschiedenen Konzepte betreffen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gesundheit der Mitarbeiter, deren Aus- und Weiterbildung, die Maxime der Vielfalt, eine angemessene und faire Vergütung sowie die Arbeitssicherheit.

Alle Angaben in diesem Kapitel beziehen sich, sofern nicht anderweitig angegeben, auf den Gelsenwasser-Konzern.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2017 waren im Gelsenwasser-Konzern 1.518 Mitarbeiter tätig, was einem Anstieg von 54 Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insbesondere den verstärkten Aktivitäten in der Entwicklung und im Vertrieb von Dienstleistungsprodukten, der Substitution von Fremdleistungen und dem Aufbau des Handels und Betriebs im Stromgeschäft trägt dies Rechnung.

Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, den Mitarbeitern eine hohe Qualität von Arbeitsbedingungen zu bieten. Die Grundwerte von Gelsenwasser umfassen neben sicheren Arbeitsbedingungen und einer guten Arbeitsplatzkultur die gesunde Führung der Mitarbeiter und das lebenslange Lernen. Diese Grundwerte sind im unternehmenseigenen Leitbild verankert, das 2017 von der Unternehmensleitung u.a. hinsichtlich der Aspekte überarbeitet wurde und im Kodex Blau-Grün, der allen Führungskräften und Mitarbeitern Orientierung für Führung und Zusammenarbeit gibt. Aufbauend auf diesem Leitbild hat Gelsenwasser eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern entwickelt. Diese tragen wesentlich dazu bei, dem Anspruch - ein attraktiver Arbeitgeber zu sein - jeden Tag ein Stück näher zu kommen. Im Rahmen von Vorstandssitzungen und Führungsgremien erfolgt regelmäßig ein richtungsweisender Austausch zur Weiterentwicklung geeigneter Instrumente.

Mit zunehmender Qualität der Arbeitsbedingungen steigt bei den Mitarbeitern die allgemeine Arbeitszufriedenheit. Daher unterstützt Gelsenwasser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebenslanges Lernen und fördert aktiv gesundes und sicheres Arbeiten. Gute Ergebnisse in Mitarbeiterbefragungen und lange Zugehörigkeiten zum Unternehmen sind Ausdruck einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit - das Fundament für Leistungsfähigkeit, effizientes Arbeiten und innovative Entwicklungen.

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist für Gelsenwasser ein hohes Gut, das regelmäßig gemessen wird. Zu deren Ermittlung beteiligt sich Gelsenwasser regelmäßig ca. alle drei Jahre am Arbeitgeberwettbewerb Great Place to Work® (GPTW®). Aus zahlreichen Fragen zu den Themen Glaubwürdigkeit, Respekt, Fairness, Stolz und Teamgeist wird die Mitarbeiterzufriedenheit, sowohl bezogen auf das Gesamtunternehmen als auch auf einzelne Organisationseinheiten, gemessen und die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber belegt. Dabei gaben 87 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG in der letzten Befragung an, alles in allem einen sehr guten Arbeitsplatz zu haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse standortspezifische Handlungsbedarfe auf, zu denen in der Folge unter Beteiligung der Mitarbeiter Maßnahmen entwickelt werden. Für 2018 ist die nächste Mitarbeiterbefragung geplant. Sie wird Auskunft geben, ob die Maßnahmen, die seit der letzten Befragung umgesetzt wurden, Wirkung zeigen und ob Gelsenwasser ihrem Anspruch „jeden Tag ein bisschen besser werden“ nähergekommen ist.

Die geringe Fluktuationsrate ist ein weiterer Indikator für zufriedene Mitarbeiter bei Gelsenwasser. Traditionell niedrig, liegt die Quote im Jahr 2017 konstant bei 4,3 %. Ohne die Berücksichtigung von altersbedingten Austritten sowie Todesfällen liegt die Fluktuationsquote bei 1,4 %.

Auch die lange Zugehörigkeit der Mitarbeiter zum Unternehmen ist ein Indiz für eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit. So arbeiten zwei Drittel der Mitarbeiter bereits mehr als zehn Jahre im Konzern.

Eine weitere Rückmeldung der hohen Mitarbeiterzufriedenheit sind die vielfältigen Ideen, die die Mitarbeiter über die Ideenplattform ins Unternehmen bringen. Neue Produktideen, mit denen das Unternehmen sich breiter aufstellen kann, eine Dienstleistung, die Gelsenwasser im Markt platzieren kann, oder ein Arbeitsablauf, der effizienter gestaltet werden kann - all das sind Beispiele für die Ideenplattform. So tragen die Mitarbeiter zur Weiterentwicklung von Gelsenwasser bei. Denn motivierte und zufriedene Mitarbeiter, die aufmerksam durch ihr Unternehmen gehen, tragen dazu bei, Prozesse und Produkte zu verbessern, nicht selten auch Innovationen hervorzubringen.

Im Folgenden werden alle Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und deren Grad der Zielerreichung - soweit messbar - detailliert dargestellt.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit einer Vielzahl von individuell zugeschnittenen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten und Telearbeit ermöglicht Gelsenwasser Raum für die Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und andere Aktivitäten. Zusätzlich wurden im Jahr 2016 bei der GELSENWASSER AG und der GWN Langzeitkonten eingeführt. Das bedeutet, Entgeltbestandteile können auf einem Langzeitkonto mit einer attraktiven Verzinsung angespart und bei Bedarf für eine Auszeit genutzt werden.

Als familienfreundlicher Arbeitgeber hat Gelsenwasser in den vergangenen Jahren verstärkt Angebote entwickelt, die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungsaufgaben zu unterstützen. Neben der Vereinbarkeit von Beruf und Kindern gewinnt in diesem Zusammenhang, bedingt durch den demografischen Wandel und das zunehmende Lebensalter, die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zunehmend an Bedeutung. Belegplätze im Kinderhaus Rasselbande, Kinderinseln vor Ort, Ferienbetreuung, Elternzeittreffen, Pflegetag sowie die Möglichkeit zur anonymen Beratung über eine externe Servicestelle tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Aktuelle Befragungen spiegeln zurück: 70 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG gaben an, ermutigt zu werden einen guten Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben zu finden.

Ein weiterer Beleg für die hohe Mitarbeiterzufriedenheit ist die Rückkehr- und Verbleibrate von Mitarbeitern nach der Elternzeit. Im Jahr 2017 nahmen 28 Mitarbeiterinnen und 20 Mitarbeiter im Gelsenwasser-Konzern Elternzeit. Sie sind allesamt, wie im Vorjahr, nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt.

Im Jahr 2015 wurde Gelsenwasser für ihre Maßnahmen mit dem Audit „berufundfamilie“ der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung ausgezeichnet. Darauf aufbauend hat das Unternehmen eine transparentere Darstellung von Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dem neu gestalteten „Social Intranet“ umgesetzt. Für das Jahr 2018 ist die Re-Zertifizierung geplant.

Gesundheit

Gelsenwasser hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Mitarbeiter gemeinsam gesund älter werden und dabei leistungsfähig bleiben. Im Arbeitskreis Gesundheit wird dieses Thema regelmäßig mit Mitgliedern des Führungsgremiums besprochen und ausgebaut. Das Angebot an die Mitarbeiter umfasst ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Gesundheitschecks, Gesundheitstage, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungstipps und attraktive Sportangebote.

Gesundheitszirkel, bewegungsergonomische Begehungen, klassische sowie psychische Gefährdungsbeurteilungen identifizieren Arbeitsbelastungen und validieren Maßnahmenerfolge.

Eine hohe Zustimmung in Mitarbeiterbefragungen belegt die Zufriedenheit mit den angebotenen Gesundheitsmaßnahmen. 94 % der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG bestätigen, dass sie hilfreiche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit erhalten. Die Krankenquote, sofern sie als Indikator der Arbeitgeberzufriedenheit herangezogen werden kann, liegt auf konstant niedrigem Niveau bei 6,1 %.

Mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. diese zu überwinden, steht Betroffenen bei Gelsenwasser ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Verfügung, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Dieses wird Arbeitnehmern angeboten, die im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Gemeinsam mit den Mitarbeitern werden individuelle Lösungen entwickelt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Mitarbeiterbefragungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement belegen, dass sich Gelsenwasser um eine Umgestaltung des Arbeitsumfelds, eine Umverteilung von Aufgaben oder die Anpassung von Arbeitszeiten kümmert, damit die Mitarbeiter länger und nach Möglichkeit gesund ihren Beruf ausüben können.

Aus- und Weiterbildung

Mitarbeiter professionell zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat bei Gelsenwasser einen hohen Stellenwert.

700 Maßnahmen mit über 2.000 Teilnehmern jedes Jahr sorgen dafür, dass sich jeder einzelne stetig weiterentwickelt. In strukturierten Mitarbeitergesprächen werden mindestens einmal jährlich Entwicklungs- und Fördermaßnahmen vorgeschlagen und deren Durchführung geplant.

Mit aktuell 70 Auszubildenden sichert sich Gelsenwasser darüber hinaus Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Die Berufsbilder in der Ausbildung werden stetig bedarfsorientiert ausgeweitet bzw. angepasst.

Mit individuellen und zielgruppenorientierten Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt Gelsenwasser interne Potenziale weiter, sodass der größte Teil der Fach- und Führungspositionen aus den eigenen Reihen besetzt werden kann.

Vielfalt

Seit Jahren verfolgt Gelsenwasser eine Strategie der Vielfalt. Mit gemischten Teams bildet Gelsenwasser die Kundenvielfalt ab, greift neue Trends schnell auf und geht auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse optimal ein. Dies ist getragen von der Überzeugung, dass Vielfalt das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und erfolgreich am Markt agieren lässt.

Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Anerkennung. Dies belegt der Zustimmungsgrad bei nahezu 100 % aus der letzten GPTW®-Befragung.

Das umfasst auch, Frauen in Führungspositionen zu entwickeln und zu fördern. So sind schon heute im Verhältnis mehr Führungspositionen und Leitungsaufgaben weiblich besetzt (26,6 %) als es dem Anteil der Mitarbeiterinnen in der Belegschaft (25 %) entspricht. Gelsenwasser bietet Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen und fördert Integration. Zum 31. Dezember 2017 waren 82 schwerbehinderte Menschen im Unternehmen beschäftigt.

Gelsenwasser legt großen Wert auf Chancengleichheit. In Kooperation mit der Initiative „Joblinge gAG Ruhr“ bietet Gelsenwasser Jugendlichen mit weniger guten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein Qualifizierungspraktikum durchzuführen, um den Berufsalltag kennenzulernen und erste Erfahrungen zu sammeln. Sofern das Praktikum erfolgreich absolviert wird, erhalten die Jugendlichen im Anschluss einen Ausbildungsplatz. 2017 haben die ersten Auszubildenden, die über die Initiative den Weg ins Unternehmen gefunden haben, erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen und einen Arbeitsvertrag bei Gelsenwasser erhalten.

Vergütung

Angemessene und faire Gehälter sind bei Gelsenwasser selbstverständlich. Ein modernes und transparentes Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags bildet den Rahmen. Eingruppierungen erfolgen unter Berücksichtigung der Tätigkeiten und Erfahrungen im Aufgabenumfeld. Der Entgelttarifvertrag des Arbeitgeberverbands für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e.V. gibt diesbezüglich mit branchenüblichen Eingruppierungen klare Leitlinien vor. Eine willkürliche Zuordnung wird so vermieden. Als Mitglied der Tarifkommission wirkt Gelsenwasser maßgeblich bei der Verhandlung der Tarifverträge mit. Zusätzlich schaffen vielfältige soziale Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgung, Ergebnisbeteiligung, Wohnbaudarlehen oder Sonderzahlungen für lange Betriebszugehörigkeit weitere Leistungsanreize.

Auch hier zeigt sich die Mitarbeiterzufriedenheit: Zwei Drittel der Mitarbeiter der GELSENWASSER AG gaben bei der Mitarbeiterbefragung an, dass sie für ihre Tätigkeit angemessen bezahlt werden. 87 % der Mitarbeiter sind davon überzeugt, besondere und einzigartige Sozialleistungen zu erhalten.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit bei Gelsenwasser ist von zentraler Bedeutung. Der Vorstand setzt sich dabei Ziele, die über die Einhaltung der spezifischen Gesetze und Verordnungen deutlich hinausgehen.

Die Prinzipien von Gelsenwasser sind:

Prävention statt Reaktion
umfassende Einbeziehung der Mitarbeiter
Motivation aller Mitarbeiter zu sicherem Verhalten
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
gleicher Stellenwert von Arbeitssicherheit und Betrieb

Die Arbeitsplätze und Einrichtungen werden sicher und ergonomisch gestaltet. Bei den Arbeitsabläufen werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ergänzt und unterstützt die Arbeitssicherheit nachhaltig. Die betriebliche Grundlage bildet das im Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz-Handbuch dokumentierte Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem.

Zur Unterstützung der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse beschließt der Vorstand Ziele und einheitliche Standards zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Gelsenwasser verfolgt das Ziel, das Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzmanagementsystem in einem kontinuierlichen Prozess weiter zu verbessern auf Basis der regelmäßigen Auswertung der rechtlichen Rahmenbedingungen, des Stands der Technik, der Anregungen und Ideen der Mitarbeiter, der aus Ereignissen und Unfällen abgeleiteten Maßnahmen und systematischer Schulungsprogramme für Mitarbeiter aus allen Hierarchieebenen.

Hierzu wurde 2014 das Projekt „Sicher geht das“ gestartet. Ziel des Projekts ist es, in allen Hierarchieebenen eine einheitliche Bewertung des Arbeitsschutzes sicherzustellen und langfristig die Anzahl der Unfälle zu verringern. Dazu durchliefen 2017 insgesamt 41 Führungskräfte die Schulung „Sicher geht das“, in der ihnen die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt und von ihnen Lösungsansätze zur Aufgabenerfüllung erarbeitet wurden. Ein weiteres Ziel ist die Einführung eines geeigneten softwaregestützten Tools für die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen hinsichtlich der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Durchführung von Unterweisungen sowie deren Dokumentationen. Hierzu wurde 2017 eine Software ausgewählt und auf die Anforderungen von Gelsenwasser angepasst. Zum Jahresende 2017 wurden 47 Führungskräfte in der Anwendung der „Datenbank Arbeitsschutz“ geschult. Weitere Schulungen sind für 2018 geplant. Die Inbetriebnahme der „Datenbank Arbeitsschutz“ ist in 2018 erfolgt.

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird unterstützt durch die regelmäßige Teilnahme an externen Audits und Zertifizierungen. Das Re-Zertifizierungsaudit durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem wurde auf der Grundlage des BS OHSAS 18001 (Mindestanforderungen für die Best Practice für das Arbeitsschutzmanagement) im September 2017 absolviert.

Der Vorstand informiert sich regelmäßig innerhalb der wiederkehrend stattfindenden Arbeitsschutzausschusssitzungen und durch die Berichterstattung zum Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage der internen Audits sowie der Begehungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) über den Stand der Zielumsetzung.

Im Jahr 2017 ereigneten sich bei der GELSENWASSER AG und der GWN 30 Betriebsunfälle, vier Wegeunfälle und kein Dienstwegunfall (in 2016: 14 Betriebsunfälle, sieben Wegeunfälle und ein Dienstwegunfall). Ein Ereignis mit Todesfolge hatte Gelsenwasser im Jahr 2017 - wie im Vorjahr - nicht zu beklagen.

Das Ziel einer langfristigen Reduzierung der Unfallzahlen wurde somit in 2017 nicht erreicht. Gelsenwasser arbeitet die Ereignisse umfassend auf und nutzt die Erkenntnisse, um geeignete Maßnahmen zur Unfallvermeidung abzuleiten.

2.6.5 Gesellschaft

2.6.5.1 Soziale Belange

Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 3 HGB ist der Aspekt der sozialen Belange Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung.

Die GELSENWASSER AG ist seit über 130 Jahren mit den Städten und Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, verwachsen. Diese Verbundenheit drückt sich auch dadurch aus, dass Gelsenwasser sich in den Regionen über die Bereiche Strom, Gas und Wasser hinaus engagiert. Davon profitieren alle Kommunen in den Bereichen Bildung und Kultur. Zur Bündelung der gemeinnützigen Aktivitäten wurde die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH gegründet.

Die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist eine 100%-ige Tochter der GELSENWASSER AG. Der Vorstand der GELSENWASSER AG wird regelmäßig über die laufenden Projekte informiert. Anregungen zur Stiftungsarbeit erhält die Stiftung unabhängig von diesen Sitzungen aus allen Teilen des Hauses.

Die Förderung geeigneter gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im Tätigkeitsgebiet der GELSENWASSER AG und ihrer Tochtergesellschaften mit Schwerpunkt in der Region Nordrhein-Westfalen ist Ausdruck dieser Zuwendung. Hauptanliegen der GELSENWASSER-Stiftung gGmbH ist die Förderung von Jugendhilfe und Bildung sowie von Kunst und Kultur in der Region. Maßgeblich für die Auswahl von Projekten ist, dass die vorgenannten satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind und die Förderung eine nachhaltige Wirkung entfaltet. Es überwiegt daher die Förderung von Einrichtungen, mit denen eine mehrjährige Partnerschaft besteht.

Die Fördersumme betrug im Berichtsjahr 2017 rd. 900.000 €. Etwa zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel fließen in den Bereich Bildung.

Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung von Kindergärten und Schulen im Tätigkeitsgebiet des Gelsenwasser-Konzerns. Im Bildungsprojekt „von klein auf“ erhalten die Bildungsinstitutionen Unterstützung für Projekte, die über die Möglichkeiten der Träger hinausgehen.

Im Berichtsjahr 2017 förderte die Stiftung als Partner der Joblinge gAG Ruhr Jugendliche, den Weg zu einem Ausbildungsplatz zurücklegen zu können. Bei „Tausche Bildung gegen Wohnen“ geht es um die Betreuung benachteiligter Kinder in prekären Stadtteilen.

Im kulturellen Bereich werden regionale Aktivitäten wie das Klavierfestival Ruhr oder das Kindertheater Consol in Gelsenkirchen unterstützt. Zudem werden das Theater Dortmund, die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e.V. und weitere gefördert.

Im Rahmen von internationalen Wasserprojekten arbeitet die Stiftung zusammen mit zwei Kooperationspartnern: SOS Kinderdörfer Weltweit und Viva con Agua. Gemeinsam mit diesen Partnern werden geeignete Projekte und Einrichtungen ausgewählt. Mit Mitteln der Stiftung wird zurzeit in sanitären Versorgungsprojekten in Botswana, Nepal, Gambia, Äthiopien, Haiti und Bolivien die Wasserversorgungssituation verbessert und es werden Hygiene-Standards erstellt.

Im Bereich der Bildung finden dreimal jährlich Jurysitzungen statt, in der über die Verwendung der Mittel für Bildungsprojekte entschieden wird. Die Jury setzt sich zusammen aus der Geschäftsführung der Stiftung, Vertretern des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Bildungsgenossenschaft, Schulleitern, Pädagogen und der Landeselternvertretung NRW. Durch die unabhängige und fachkundige Zusammensetzung der Jury ist eine professionelle und unvoreingenommene Auswahl der Projekte gewährleistet. Ausgewählt werden insbesondere Projekte, die im Sinne der Sprachförderung arbeiten und Kinder und Jugendliche beim Übergang von Kindergarten zur Grundschule, von der Grundschule zur weiterführenden Schule und schließlich beim Berufseinstieg unterstützen.

Im Internet sind alle geförderten Einrichtungen und Projekte mit Bild und Text dargestellt (https://www.gelsenwasser-stiftung.de). Da es sich um gemeinnützige Aktivitäten handelt, bestehen im Falle einer Zielabweichung keine Risiken für das Kerngeschäft von Gelsenwasser. Bei Verstößen auf Seiten der Spendenempfänger gegen die vertraglich vereinbarten Spendenzwecke enthalten die Spendenvereinbarungen eine Rückzahlungsklausel.

2.6.5.2 Politische Mitwirkung

Politische Mitwirkung ist für den Gelsenwasser-Konzern aus zweierlei Blickrichtungen relevant. Zum einen hat der politische Rahmen potenziell signifikante Auswirkungen auf die Lage, das Ergebnis und den zukünftigen Geschäftsverlauf von Gelsenwasser, zum anderen hat dies Auswirkungen auf die Kunden, die eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Versorgung erwarten.

Gelsenwasser bringt sich in politische Diskussionen dort ein, wo die Qualität des Trinkwassers, die Entsorgung von Abwasser oder die Zukunftsfähigkeit der klimaschonenden Energieträger Gas und Strom beeinträchtigt sein könnte. Gelsenwasser versteht sich dabei als Fachpartner für den Dialog mit der Politik. Im vergangenen Jahr wurde an keine politische Partei gespendet.

Im Jahr 2017 hat sich Gelsenwasser in das Gesetzgebungsverfahren zum Düngerecht und zu weiteren Themen zum Gewässerschutz auf Bundesebene eingebracht. Gelsenwasser bezog in Positionspapieren Stellung und sprach sich für mehr Transparenz und Gewässerschutz aus.

Als kommunales Energieversorgungsunternehmen befasst sich Gelsenwasser auch mit der Entwicklung der Windenergie in NRW. Gemeinsam mit 15 Stadtwerken im Bundesland äußerte Gelsenwasser in Form eines Positionspapiers an die neue Landesregierung insbesondere Bedenken an der Rechtswirksamkeit der angestrebten Abstandsregelung für Windkraftanlagen von 1.500 Metern zu Wohngebieten.

Gelsenwasser engagiert sich in den Branchenverbänden, insbesondere dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein - (DVGW).

Im Rahmen von monatlichen Abstimmungen mit den Fachbereichen werden politische Entwicklungen in den Themenfeldern Wasser, Abwasser, Energie sowie Umwelt- und Klimaschutz diskutiert und eigene Positionen entwickelt.

In Zusammenarbeit mit Branchen- und Umweltverbänden wurden parlamentarische Veranstaltungen organisiert, um u. a. ein eigens von Gelsenwasser initiiertes Nitrat-Gutachten in die politische Diskussion mit einfließen zu lassen.

Die politische Mitwirkung und Verbändearbeit wird durch die Abteilung „Verbände und Politik“ zentral gesteuert. Organisatorisch ist die Abteilung im Bereich Unternehmenskommunikation innerhalb des Ressorts des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Die Abteilung fungiert als bereichs- und spartenübergreifende Stelle für die politische Arbeit bei Gelsenwasser.

Zweimal im Jahr werden dem Führungsgremium, das sich aus Vorstand und Bereichsleitern zusammensetzt, vergangene Aktivitäten vorgestellt und mit ihm grundsätzliche Themen vereinbart. Ebenso werden Entscheidungen über Mitgliedschaften in Verbänden und Besetzungen von Fachausschüssen getroffen.

Erfolg wird daran gemessen, ob Gesetze verhindert werden können, durch die sich die Qualität des Trinkwassers verschlechtern könnte. Derartige Gesetze sind 2017 nicht in Kraft getreten.

2.6.6 Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette

Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 4 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Achtung der Menschenrechte zu umfassen.

Als Versorgungsunternehmen ist sich Gelsenwasser der besonderen Verantwortung bei der Auswahl ihrer Lieferanten und Dienstleister bewusst. Die Gelsenwasser-Ziele zum Umgang mit Menschenrechten auf Lieferantenseite umfassen insbesondere die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) und die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Als Maßnahmen dazu hat Gelsenwasser für die wesentlichen Warengruppen vorwettbewerbliche Eignungsprüfungen eingeführt (sog. Präqualifikationsverfahren). Diese Präqualifikationsverfahren legen für alle Lieferanten Mindeststandards fest, insbesondere auch die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Lieferanten, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, bekommen keine Auftragsanfragen oder Auftragserteilungen.

Des Weiteren hat Gelsenwasser mit Lieferanten Erklärungen abgestimmt, in denen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesichert wird. Die Mindestlohn-Erklärungen werden in regelmäßigen Abständen erneuert. Ergänzend dazu wird die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auftragsbezogen über den jeweiligen Bestelltext vereinbart. In begründeten Verdachtsfällen erfolgt die Überprüfung der schriftlichen Angaben durch die direkte Befragung der vom Lieferanten eingesetzten Mitarbeiter. Die unangekündigten Stichprobengespräche mit Beschäftigten einiger Lieferanten haben im Jahr 2017 keine Auffälligkeiten im Umgang mit Menschenrechten ergeben.

Die Berichterstattung zu den Maßnahmen und zum Erfüllungsgrad erfolgt regelmäßig mündlich durch die Bereichsleitung an die Unternehmensleitung.

Grundlage für die Auftragsvergaben bei Gelsenwasser ist immer die einschlägige aktuelle Gesetzgebung, d. h. Gelsenwasser fordert von ihren Auftragnehmern die Einhaltung aller für die Ausführung des jeweiligen Auftrags geltenden gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus hat Gelsenwasser für die Basis eines nachhaltigen ökologischen Handelns Umweltleitlinien verfasst, deren Einhaltung Gelsenwasser auch von ihren Auftragnehmern verlangt.

Bei der Auswahl ihrer Produkte und Dienstleistungen betrachtet Gelsenwasser grundsätzlich den gesamten Lebenszyklus unter Umwelt- und Kostenaspekten. Gelsenwasser-Ziel ist es, möglichst die umweltfreundlichsten Produkte, Bau- und Dienstleistungen zu beziehen.

2.6.7 Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Gemäß § 289 c Abs. 2 Nr. 5 HGB hat die nichtfinanzielle Erklärung den Aspekt der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu umfassen.

Gelsenwasser hat ein Wertemanagementsystem installiert, das durch eine entsprechende Richtlinie organisiert wird. Diese regelt die Organisation, die Ziele sowie die Abläufe zur Durchführung der Compliance-Aufgabe. Bei Gelsenwasser wird von Wertemanagement statt von Compliance gesprochen. Das Wertemanagement in diesem Sinne geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs des Unternehmens an sich selbst und an ihre Geschäfts- und Marktpartner dar.

Ziel des Wertemanagements ist weniger das Setzen fester Vorgaben in einem System von verbindlichen Anweisungen, als vielmehr die Stärkung der eigenen Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitarbeiter in Konfliktlagen. Ein wichtiges Mittel dazu sind Schulungen, in denen angepasst an die Risikolage des Unternehmens mögliche Wertekonflikte aufgezeigt und gemeinsam einer Lösung zugeführt werden. Hilfsmittel dazu ist unter anderem ein sogenannter Entscheidungskompass blaugrün, der insbesondere den Prozess der Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen strukturiert.

Ein Wertemanagement-Gremium ist die zentrale Instanz für die Erfüllung dieser Aufgabe. Es tagt jährlich mindestens viermal, koordiniert und steuert die relevanten Abläufe und berichtet dem Vorstand. Das Wertemanagement fällt in den Aufgabenbereich des Vorstandsvorsitzenden, berichtet wird immer an beide Vorstände. Auch das Wertemanagement-Gremium wird zur besseren Strukturierung der Abläufe durch einen Koordinator betreut. Mitarbeiter und Dritte können sich jederzeit - offen oder anonym - an den Koordinator wenden und geschützt Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen geben.

Die regelmäßige Bestandsaufnahme der Korruptionsrisiken erfolgt im Rahmen der Ermittlung der wertemanagement-relevanten Risikofelder. Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention werden aus den identifizierten Risiken abgeleitet. Hierzu haben sich zielgruppenspezifische Schulungen als wirksame Maßnahmen bewährt. Neben diesem Verfahren gibt es weitere Regelungen zur Korruptionsprävention in den Konzernrichtlinien, z. B. ist der Umgang mit Geschäftspartnern in der Einkaufsrichtlinie geregelt.

Es hat in 2017 keine Korruptions- oder Bestechungsfälle gegeben. Es gab auch keine anderen wertemanagement-relevanten Vorfälle.

2.6.8 Kunden

2.6.8.1 Kundenzufriedenheit

Die Kunden sind ein weiterer sehr wichtiger Stakeholder von Gelsenwasser. Für die Anzahl der von Gelsenwasser versorgten Kunden wird auf die Kapitel im zusammengefassten Lagebericht (z. B. Wettbewerb im Energiemarkt) verwiesen. Die Kundenzufriedenheit ist die Basis für die Bindung von Kunden, d. h. Kunden zu halten und im Energiebereich weitere zu gewinnen.

Im November 2016 wurde für die GELSENWASSER AG sowie für die Konzerngesellschaften NGW, WFA und VGW eine große Imagebefragung im Haushaltskundenbereich durchgeführt. Als konkretes Ergebnis wurde festgestellt, dass die Haushaltskunden mit Gelsenwasser als Energieversorger sehr zufrieden bzw. eher zufrieden sind. Dabei lagen die Top-2-Antworten zur Zufriedenheit bei Stromkunden bei 96 % und bei Gaskunden bei 88 %. Allerdings ist Gelsenwasser bei Nichtkunden noch nicht so bekannt, wie sie es gerne wäre. Die Ergebnisse wurden der Konzernleitung und dem Führungsgremium ausführlich vorgestellt.

Auf Grundlage der Befragungsergebnisse wurde ein Markenprojekt aufgelegt mit dem Ziel, die Konzernmarken von Gelsenwasser zu schärfen und eine stärkere und klarere Markenpositionierung zu erreichen. Im Jahr 2017 wurde die Markenarchitektur überarbeitet. Konkrete Ergebnisse des Projekts zum Marken- und Kommunikationssystem und deren Umsetzung werden im Jahr 2018 erwartet. Über den Stand des Projekts wird einmal im Monat im Rahmen der Projektrunde an die Mitglieder des Vorstands berichtet, die auch als Teilnehmer am Markenprojekt mitwirken.

Zur hohen Kundenzufriedenheit trägt der direkte Kontakt mit Mitarbeitern wesentlich bei. Das Personal von Gelsenwasser wird regelmäßig im Umgang mit Kunden bzw. der Kundenkommunikation geschult. Neue Mitarbeiter bekommen zu Beginn eine entsprechende Grundlagenschulung.

2.6.8.2 Trinkwasserqualität

Gelsenwasser versorgt Menschen und Unternehmen mit dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt: Trinkwasser. Die Qualität des Trinkwassers muss jederzeit die gesetzlichen Anforderungen - insbesondere die der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - erfüllen. Dazu überprüft Gelsenwasser ständig die Wasserqualität. Der Untersuchungsumfang beschränkt sich bei der Häufigkeit und dem Stoffumfang nicht nur auf das gemäß TrinkwV vorgeschriebene Mindestmaß. Das Wasser wird in akkreditierten Laboren z. B. der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH auf deutlich mehr Stoffe hin untersucht. Die Ergebnisse werden von den Fachleuten bei Gelsenwasser auf Einhaltung der Grenzwerte nach TrinkwV oder anderer Leit- und Richtwerte bewertet und sind im Internet auf der Homepage des Unternehmens für jeden Kunden einsehbar veröffentlicht. Gelsenwasser veröffentlicht seit 2014 alle Analysen und ist damit auch heute noch eines von wenigen Wasserversorgungsunternehmen, das seinen Kunden eine umfangreiche aktuelle Detailanalyse des Trinkwassers zur Verfügung stellt und damit deutlich über die nach TrinkwV erforderliche Veröffentlichungspflicht hinausgeht. Die dichte Beprobung des Trinkwassers sichert nicht nur dessen jederzeit einwandfreie Qualität ab, sondern stellt u. a. auch eine Kontrolle der Wirksamkeit der Trinkwasseraufbereitung in den Wasserwerken dar.

Der Vorstand der GELSENWASSER AG und insbesondere das technische Ressort ist über regelmäßige Berichte der für die Trinkwasserqualität verantwortlichen Organisations-/Geschäftsbereiche in das Monitoring der Trinkwasserqualitätsparameter und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingebunden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen der vergangenen Jahre bestätigen auch im Jahr 2017 die jederzeit gute Qualität des von Gelsenwasser verteilten Trinkwassers.

2.6.8.3 Versorgungssicherheit

Gelsenwasser verantwortet den Betrieb von Wasser-, Gas- und Stromnetzen in mehr als 50 Städten und Gemeinden. Das Managementkonzept für den Betrieb der Versorgungsnetze ist in den jeweiligen spartenbezogenen unternehmenseigenen Betriebshandbüchern festgeschrieben. Gelsenwasser verfügt über freiwillige Zertifizierungen, die die Leistungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein unterstreichen. Hier sind insbesondere die Zertifizierung des Umwelt- und Arbeitsschutzmanagements (EMAS, OHSAS 18001) sowie die Technische Sicherheitsmanagement-Auditierung (TSM) aller Sparten zu nennen. Durch ein laufendes unterjähriges, aber auch jahresübergreifendes Controlling und Benchmarking von Kennzahlen der Netzbetriebe, die auf Basis von in SAP oder im Geoinformationssystem der Gelsenwasser dokumentierten Zustands- und Betriebsdaten generiert werden, wird mindestens eine gleichbleibende Qualität garantiert, aber auch Verbesserungspotenzial erkannt und umgesetzt.

Um jederzeit auf Störungen und Gefahren sowie im Extremfall auf überregionale Großschadensereignisse reagieren zu können, hält Gelsenwasser ein umfassendes Störungsmanagement vor. Ziel ist die Minimierung von Versorgungsunterbrechungen. Über kurze Reaktionszeiten und die Vorhaltung der notwendigen Personal- und Sachausstattung werden die Auswirkungen möglicher Störungen auf ein Minimum reduziert bzw. unmittelbar behoben.

Für den Bereich Versorgungssicherheit gibt es die steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren Anzahl Rohr- und Leitungsschäden, Höhe Wasserverluste (im Wassernetz), durchschnittliche Zeit der Versorgungsunterbrechung pro Kunde und Rehabilitationsrate. Diese werden erfasst und innerhalb des oben beschriebenen Controlling- und Benchmark-Prozesses mit dem über den Berichtszeitraum hinweg gültigen Anspruch der Minimierung bzw. Erfüllung verfolgt.

Der Vorstand wird regelmäßig über den Stand und die Entwicklung der o. g. Kennzahlen unterrichtet und erforderliche Maßnahmen werden von den Fachbereichen mit ihm abgestimmt. Somit ist die Einbettung in die übergeordneten Unternehmensziele gewährleistet.

2.6.9 Datenschutz

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beginnt ein umfassender Umgestaltungsprozess sowohl in den Unternehmen als auch in den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Bei Gelsenwasser ist der Datenschutz als Stabsstelle dem Vorstandsvorsitzenden direkt zugeordnet. Als Datenschutzbeauftragte ist die Leiterin der Internen Revision bestellt. Die organisatorische Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten ist durch diese Zuordnung sichergestellt, Interessenkonflikte bestehen nicht. Sie berichtet regelmäßig an den Gesamtvorstand und an den Aufsichtsrat.

Gelsenwasser hat das Ziel, die Mitarbeiter weiterhin aktiv für den Datenschutz zu sensibilisieren und zu informieren, um bei Gelsenwasser jederzeit ein gesetzeskonformes und gleichbleibend hohes Datenschutz-Niveau gewährleisten zu können.

Die Vorbereitung auf die DSGVO stand im Jahr 2017 im Mittelpunkt des Datenschutzes. Zunächst prüfte der Datenschutz die Betriebsvereinbarungen der GELSENWASSER AG im Hinblick auf Konformität mit der DSGVO. Es wurden keine Widersprüche festgestellt. Weiterhin wurden im Rahmen der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen eine Konzernrichtlinie und ein Datenschutz-Handbuch erarbeitet. Diese enthalten die wichtigsten Aspekte in Bezug auf das nationale und internationale Datenschutzrecht und erleichtern den Mitarbeitern den Einstieg in die neuen Strukturen und Prozesse.

Um sicherzustellen, dass alle datenschutzrelevanten Risiken identifiziert und richtig bewertet sind, wurden Workshops mit den Fachabteilungen durchgeführt, die personenbezogene Daten, in der Regel Kunden- und Mitarbeiterdaten, erheben und verarbeiten. Die Risikoberichterstattung wird in 2018 entsprechend angepasst.

Auch in 2018 wird die DSGVO die Tätigkeiten des Datenschutzes maßgeblich bestimmen. Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister und den Fachabteilungen wird ein gesetzeskonformes Löschkonzept erstellt.

2.7 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG

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Bilanz 31.12.2017

Mio. €
31.12.2016

Mio. €
Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände 276,6 273,5
Finanzanlagen 338,7 330,4
Anlagevermögen 615,3 603,9
Vorräte 18,2 14,8
Forderungen 152,5 159,0
Liquide Mittel 122,8 104,9
Umlaufvermögen 293,5 278,7
Rechnungsabgrenzungsposten 8,3 8,9
AKTIVA 917,1 891,5
Eigenkapital 361,6 357,6
Zuschüsse 40,4 40,5
Rückstellungen 268,8 261,0
Verbindlichkeiten 246,3 232,4
PASSIVA 917,1 891,5

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Gewinn- und Verlustrechnung 2017

Mio. €
2016

Mio. €
Umsatzerlöse 1.075,3 908,8
Materialaufwand -885,4 -708,0
Personalaufwand -96,6 -91,5
Abschreibungen -20,2 -19,7
Beteiligungsergebnis 76,0 63,5
Übrige Aufwendungen und Erträge -59,9 -60,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,7 -0,7
Ergebnis nach Steuern 88,5 92,1
Gewerbesteuerumlage und Sonstige Steuern -8,4 -11,0
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn -76,1 -77,1
Jahresüberschuss 4,0 4,0
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen -4,0 -4,0
Bilanzgewinn - -

Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüfte vollständige Abschluss der GELSENWASSER AG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und elektronisch offengelegt. Er kann als Sonderdruck bei der GELSENWASSER AG angefordert werden.

2.7.1 Ertragslage

Umsatzerlöse erhöht

Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 166,5 Mio. € auf 1.075,3 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf im Wesentlichen aufgrund der Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt und von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung mit 761,1 Mio. € um 155,7 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 207,2 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die Stromerlöse erhöhten sich um 1,0 Mio. € auf 39,3 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 76,6 Mio. € um 9,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Energie-/Stromsteuer sank um 0,1 Mio. € auf 8,9 Mio. €.

Ergebnis nach Steuern leicht unter Vorjahr

Dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf standen u. a. deutlich stärker gestiegene Bezugskosten gegenüber.

Der Anstieg des Personalaufwands um 5,1 Mio. € resultiert überwiegend aus der Entwicklung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen.

Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 12,5 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund höherer Erträge aus Beteiligungen an der GWDD, der GWSD, der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG auf 76,0 Mio. €.

Der Saldo aus übrigen Aufwendungen und Erträgen verbesserte sich leicht um 0,4 Mio. € auf -59,9 Mio. €.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen unverändert 0,7 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern verminderte sich um 3,6 Mio. € auf 88,5 Mio. €.

Die Gewerbesteuerumlage und die Sonstigen Steuern sanken um 2,6 Mio. € auf 8,4 Mio. €.

Die Ergebnisabführung an die WGW sank um 1,0 Mio. € auf 76,1 Mio. €. Nach Ergebnisabführung verblieb ein Jahresüberschuss von 4,0 Mio. €, der in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.

2.7.2 Finanzlage

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Kapitalstruktur

in Mio. €
31.12.2017 % 31.12.2016 % 31.12.2015 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 11 103,1 12 103,1 12
Kapitalrücklage 32,2 4 32,2 4 32,2 4
Gewinnrücklagen 226,3 25 222,3 25 218,3 25
Zuschüsse 40,4 4 40,5 5 40,7 5
Eigenkapital und ähnliche Mittel 402,0 44 398,1 46 394,3 46
Pensionsrückstellungen 195,2 21 183,1 21 175,5 20
Sonstige Rückstellungen 43,6 5 45,7 5 48,7 6
Sonstige Verbindlichkeiten 0,1 0 0,2 0 0,2 0
Langfristiges Fremdkapital 238,9 26 229,0 26 224,4 26
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 30,0 3 32,2 4 28,5 3
Erhaltene Anzahlungen/Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 53,5 6 42,3 5 44,7 5
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 173,4 19 170,9 19 149,8 17
Sonstige Verbindlichkeiten 19,3 2 19,0 0 17,0 3
Kurzfristiges Fremdkapital 276,2 30 264,4 28 240,0 28
Bilanzsumme 917,1 100 891,5 100 858,7 100

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Deckung von langfristig gebundenem Vermögen durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital.

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015
Anlagevermögen 615,3 603,9 597,0
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 7,7 8,3 10,7
Langfristiges Vermögen 623,0 612,2 607,7
Eigenkapital 361,6 357,6 353,6
Zuschüsse 40,4 40,5 40,7
Unterdeckung mit Eigenkapital und ähnlichen Mitteln -221,0 -214,1 -213,4
Langfristige Rückstellungen 238,8 228,8 224,2
Langfristige Verbindlichkeiten 0,1 0,2 0,2
Überdeckung mit langfristigem Kapital 17,9 14,9 11,0

2.7.3 Investitionen

Das Investitionsvolumen 2017 erhöhte sich um 6,4 Mio. € auf 34,8 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände reduzierten sich um 1,6 Mio. € auf 24,0 Mio. €. Davon entfielen u. a. 9,5 Mio. € auf das Rohrnetz, 4,3 Mio. € auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 2,7 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 10,8 Mio. €. Hier sind im Wesentlichen die Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der GWSD, der Gemeindewerke Finnentrop GmbH und der Windpark Hünxer Heide GmbH zu nennen.

2.7.4 Vermögenslage

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Bilanzstruktur

in Mio. €
31.12.2017 % 31.12.2016 % 31.12.2015 %
Anlagevermögen 615,3 67 603,9 68 597,0 70
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 7,7 1 8,3 1 10,7 1
Langfristig gebundenes Vermögen 623,0 68 612,2 69 607,7 71
Kurzfristig gebundenes Vermögen 294,1 32 279,3 31 251,0 29
Aktiva 917,1 100 891,5 100 858,7 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 402,0 44 398,1 44 394,3 46
Langfristiges Fremdkapital 238,9 26 229,0 26 224,4 26
Kurzfristiges Fremdkapital 276,2 30 264,4 30 240,0 28
Passiva 917,1 100 891,5 100 858,7 100

Die Bilanzsumme der GELSENWASSER AG stieg im Geschäftsjahr 2017 um 2,9 % auf 917,1 Mio. €. Das langfristig gebundene Vermögen überschreitet mit 623,0 Mio. € den Vorjahreswert um 1,8 %, der Anteil an der Bilanzsumme liegt bei 68 %.

Das kurzfristig gebundene Vermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % auf 294,1 Mio. €, sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 32 %. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem höheren Bestand an liquiden Mitteln, den höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen. Rückläufig entwickelten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

2.7.5 Ist-Plan-Vergleich der GELSENWASSER AG

Das Ergebnis nach Steuern der GELSENWASSER AG lag mit 88,5 Mio. € um 0,2 Mio. € über dem Planansatz.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 219,7 Mio. m3 den Planansatz um 4,2 %. Das Plus ist hauptsächlich Folge des höheren Wasserbedarfs der Industriekunden (insbesondere in den Branchen Chemische Industrie sowie Eisen- und Metallindustrie) und benachbarter Versorgungsunternehmen.

Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung maßgeblich durch die verstärkten Gashandelsaktivitäten um 88,4 % überschritten.

Der budgetierte Stromabsatz wurde vor allem durch die Mengenzuwächse der Zentralen Strombeschaffung und die Abgabe an Sondervertragskunden des Vertriebs um 118,2 % übertroffen.

2.7.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

Für das Jahr 2018 wird für die GELSENWASSER AG ein Ergebnis nach Steuern von rund 86,8 Mio. € erwartet. Damit würde das Ergebnis des Berichtsjahres um rund 1,9 % unterschritten.

Die Wasserabgabe wird in 2018 voraussichtlich wegen rückläufiger Absätze an benachbarte Versorgungsunternehmen sowie geringerer Bedarfe in den Industriebranchen Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie moderat sinken.

Durch das rückläufige Handelsgeschäft und die Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt wird für die GELSENWASSER AG erwartet, dass sich die abgesetzten Mengen in 2018 gegenüber 2017 um rund 25 % rückläufig entwickeln werden.

Die Stromabgabe wird sich in 2018 durch eine neue Kooperation im Stromhandel im Vergleich zum Berichtsjahr voraussichtlich mehr als verfünffachen. Der Anstieg der Stromabgabe wird sich auch in den Umsatzerlösen aus dem Stromverkauf deutlich widerspiegeln. Da die Kooperation nur margenschwache Umsätze beinhaltet, wird der Ergebnisbeitrag gering ausfallen.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant, die aber erst in 2019 zu Beteiligungserträgen bei der GELSENWASSER AG führen werden. Insgesamt erwartet Gelsenwasser in 2018 leicht geringere Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen als im Berichtsjahr.

Ergebnisbelastend werden sich im nächsten Jahr die leicht steigenden Personalaufwendungen insbesondere aufgrund höherer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und das rückläufige Wassergeschäft auswirken.

2.7.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG

Da das Geschäft der GELSENWASSER AG maßgeblich den Konzern beeinflusst und dementsprechend die Risiken und Chancen des Gelsenwasser-Konzerns zum großen Teil identisch mit den Risiken und Chancen der GELSENWASSER AG sind, verweisen wir auf Kapitel 3.2.

2.7.8 Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand berichtet - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens und gibt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB ab.

2.7.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Bericht zu Corporate Governance

Die GELSENWASSER AG ist den Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verpflichtet, die auch die Handlungsmaximen der Leitungs- und Kontrollgremien darstellen. Aus diesem Grund setzt die GELSENWASSER AG insbesondere die Empfehlungen und zahlreiche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Kodexanpassungen werden zeitnah aufgegriffen und umgesetzt. Themen der Corporate Governance stehen regelmäßig auf der Agenda von Vorstand und Aufsichtsrat.

Können einzelne Empfehlungen des Kodex durch die GELSENWASSER AG aufgrund struktureller Besonderheiten nicht umgesetzt werden, wird dies in der Entsprechenserklärung offengelegt und begründet.

Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 29. November 2017 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

2.7.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes verfügt die GELSENWASSER AG als börsennotierte Aktiengesellschaft über eine zweigliedrige Führungsstruktur bestehend aus Vorstand (Leitung des Unternehmens) und Aufsichtsrat (Überwachung). Durch eine strenge Trennung der operativen Entscheidungen und der Aufsicht können beide Gremien ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen.

Im Folgenden werden die grundsätzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Hinsichtlich der konkreten personellen Besetzung beider Gremien und der Pflichtangaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Anhang zum Jahres- und zum Konzernabschluss verwiesen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands (einschließlich Diversitätskonzept)

Der Vorstand der GELSENWASSER AG besteht aus zwei Mitgliedern, die ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Entscheidungen des Vorstands werden in der Regel durch Beschluss im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitssitzungen getroffen. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen ihm laut Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich. Der Vorstandsvorsitzende Herr Henning R. Deters leitet das kaufmännische und Herr Dr.-Ing. Dirk Waider das technische Ressort.

Frauenanteil im Vorstand

Das bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Ziel für die Frauenquote im Vorstand wurde erreicht. Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Vorstands nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst („Gesetz zur Geschlechterquote“) (Artikel 3 Nr. 6) i. V. m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG erneut festgelegt, dass innerhalb des Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2022 keine Frau dem Vorstand der GELSENWASSER AG angehören muss („Zielgröße Null“). Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist (Diversitätskonzept für den Vorstand).

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich jeweils für fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung geachtet. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgend geschilderten Zielsetzungen.

Frauenanteil im Aufsichtsrat

Der bis zum 30. Juni 2017 angestrebte Anteil von zwei Frauen im Aufsichtsrat wurde nicht erreicht. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2017 aus elf männlichen und einem weiblichen Mitglied. Ursache hierfür war das Ergebnis der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die Belegschaft der GELSENWASSER AG im Jahr 2016.

Noch vor Ende des nächsten Umsetzungszeitraums (30. Juni 2022) kann durch Mandatsniederlegungen etc. die angestrebte Zielgröße von zwei weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat erreicht werden.

Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung (einschließlich Diversitätskonzept)

Der Aufsichtsrat hat die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils zuletzt am 20. September 2017 festgelegt. Der Inhalt dieser Erklärung wird nachstehend sinngemäß wiedergegeben:

Vor dem Hintergrund

seiner eigenen Größe (12 Mitglieder, davon 8 Vertreter der Anteilseigner und 4 Vertreter der Arbeitnehmer),
der Geschäftsfelder der Versorgung und Entsorgung, in denen Gelsenwasser tätig ist,
der Größe und des Zuschnitts der Gesellschaft,
der kommunalen Verankerung der Gesellschaft durch Anteilseigner, Vertragspartner und kommunale Mitgesellschafter in den Beteiligungsunternehmen,
des Umfangs der internationalen Tätigkeit von Gelsenwasser,
der Börsennotierung der Gesellschaft sowie
ihrer gegenwärtigen, kommunal geprägten Aktionärsstruktur und
des Ziels der Vielfalt (Diversity)

in Fortsetzung seiner bisherigen Ausrichtung im Einklang insbesondere mit Ziff. 5.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex, den Vorgaben des Frauenquotengesetzes und § 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beschließt der Aufsichtsrat Folgendes:

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat):

(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen, wie nachfolgend im Kompetenzprofil für das Gesamtgremium konkretisiert, in ihrer Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung und beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.
(2) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt.
(3) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein weiteres Mitglied angehören, das im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK unabhängig ist, d.h. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Dabei sind nach Auffassung des Aufsichtsrats Vertreter der Großaktionäre und der Arbeitnehmer nicht per se als abhängig zu betrachten. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. In diesem Sinne unabhängig sind Rainer Althans, Frank Baranowski, Klaus Franz, Christiane Hölz, Thomas Kaminski, Manfred Kossack, Stefan Kurpanek, Guntram Pehlke, Andreas Sticklies, Jörg Stüdemann, Frank Thiel und Michael Townsend.
(4) Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt.
(5) Dem Aufsichtsrat soll in der Regel nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. In jedem Fall sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden.
(6) Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten von Gelsenwasser in besonderem Maße qualifiziert ist.
(7) Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseignervertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2022 anzustreben.
(8) Zur Wahl in das Aufsichtsratsamt sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 Jahre sind.
(9) Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen.
(10) Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann (Ziffer 5.4.1 DCGK).
(11) Im Bericht des Aufsichtsrats soll vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr höchstens an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat (Ziffer 5.4.7 DCGK).
(12) Der Aufsichtsrat überprüft diese Ziele regelmäßig.

Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:

Der Aufsichtsrat muss in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung

seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Dementsprechend sollen der Aufsichtsrat bzw. seine Ausschüsse bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern sicherstellen, dass die in den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgeführten Anforderungen und das nachstehend beschriebene Kompetenzprofil erfüllt werden.

Dabei soll jeweils mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über die beschriebenen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen, wobei mehrere Elemente in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds vereint vorliegen können:

(1) Sachverstand im Bereich der Wasser- und der Energiewirtschaft

Vorausgesetzt wird eine berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium im Bereich der Wasser- und/oder Energiewirtschaft. Des Weiteren können diese Kenntnisse im Rahmen einer langjährigen beruflichen Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen erworben worden sein.

(2) Sachverstand im Bereich der Technik, der Naturwissenschaften oder des Umweltschutzes

Die erforderlichen Kenntnisse können durch eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium oder eine langjährige berufliche Tätigkeit mit technischem/naturwissenschaft-lichem Bezug erworben werden. Diese Qualifikationen sind aufgrund des Tätigkeitgebiets der GELSENWASSER AG besonders relevant zur Einschätzung möglicher Risiken für das Unternehmen oder seine Kunden bei der Förderung, der Aufbereitung, dem Transport und der Verteilung von (Trink-)Wasser. Im Rahmen der Energieversorgung können sie hilfreich sein, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu beurteilen, die den Umgang mit Strom und Gas bzw. den entsprechenden Erzeugungs-, Speicher- und Leitungsanlagen betreffen. Auch Erfahrungen im Bereich des Umweltschutzes und insbesondere des Schutzes natürlicher Ressourcen sind für Gelsenwasser als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung von großer Bedeutung.

(3) Sachverstand auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft

Grundlage für die erforderlichen Kenntnisse können sowohl eine berufliche Ausbildung, ein Hochschulstudium als auch eine langjährige berufliche Tätigkeit in kaufmännischen Unternehmensbereichen wie Rechnungswesen und Controlling oder entsprechende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung bilden.

(4) Sachverstand im Bereich des Finanzwesens und des Kapitalmarkts

Kenntnisse können durch eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit mit Bezug zu dem Finanzwesen und dem Kapitalmarkt erworben sein. Infrage kommen Tätigkeiten mit Bezug zur Finanzierung von Unternehmen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Banken oder vergleichbaren Akteuren am Finanz- und Kapitalmarkt sowie bei Verbänden und Vereinen, die im Finanzsektor aktiv sind.

(5) Sachverstand auf dem Gebiet der Personal- und Sozialangelegenheiten

Für diesen Bereich wird eine langjährige berufliche Tätigkeit vorausgesetzt, die die Organisation, Ausbildung, Auswahl, Einstellung und Entlassung von Personal, Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts oder die soziale Fürsorge und Absicherung von Mitarbeitern zum Gegenstand hatte.

(6) Sachverstand auf dem Gebiet Stakeholder-Kommunikation

Die vorauszusetzenden Erfahrungen können durch langjährige Tätigkeiten als Anteilseignervertreter in Hauptversammlungen und/oder Aufsichtsräten gesammelt worden sein. Dabei kommen sowohl rein privatwirtschaftlich tätige Unternehmen bzw. deren Gremien infrage als auch - aufgrund der kommunal geprägten Aktionärstruktur der GELSENWASSER AG - kommunal beherrschte Unternehmen wie Stadtwerke. Umgekehrt zählen auch solche Erfahrungen, die als Repräsentant eines Unternehmens in der Beziehung zu (privaten oder kommunalen) Anteilseignern, den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit gemacht worden sind.

(7) Sachverstand und Erfahrung im Umgang mit Behörden und Politik

Erforderlich ist eine langjährige berufliche Tätigkeit mit Bezug zur Politik bzw. zu Behörden. Infrage kommen Tätigkeiten auf Bundes- oder Landesebene sowie - vor dem Hintergrund der kommunalen Verankerung des Unternehmens - auch Tätigkeiten bei Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, den er bei der Führung des Unternehmens regelmäßig berät und dessen Geschäftsführung er überwacht. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der Gesellschaft betreffen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten und die Übernahme von Bürgschaften, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte überschritten sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Erforderlichkeit seiner Zustimmung wird in jedem Einzelfall geprüft. Soweit sie gegeben ist, wird sie strikt beachtet. Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Kalenderjahr ab. Im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat viermal getagt.

Hinsichtlich der einzelnen Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2017 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

2.7.8.3 Unternehmensführungspraxis

Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten durch eine langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung. Aus diesem Grund pflegt die GELSENWASSER AG einen verantwortungsbewussten Umgang mit geschäftlichen Risiken und hält alle Vorgaben ein, die sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ergeben und zugleich Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführungspraxis sind.

Risiko- und Wertemanagement

Die unternehmensspezifischen Berichts- und Kontrollsysteme werden kontinuierlich weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das Unternehmen hat sich eine Risikomanagement- und eine Wertemanagement-Richtlinie gegeben. Auf dieser Basis finden jährlich jeweils vier Sitzungen der beiden Gremien statt.

Weitergehende Anforderungen an die Unternehmensführungspraxis sind aufgrund der strukturellen Besonderheiten und geschäftlichen Ausrichtung der GELSENWASSER AG gegenwärtig nicht zu stellen. Sollte aufgrund zukünftiger Entwicklungen die Implementierung weiterer Unternehmensführungsinstrumente erforderlich werden, wird die GELSENWASSER AG diese umgehend erarbeiten und umsetzen.

Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Das „Gesetz zur Geschlechterquote“ verpflichtet den Vorstand börsennotierter Gesellschaften, für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Umsetzungsfristen für deren Erreichung festzulegen.

Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zum 30. Juni 2017 legte der Vorstand folgende Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 fest:

für die Besetzung der 1. Ebene eine Zielgröße in Höhe von 20 - 25 %,
für die 2. Ebene eine Quote von 13 - 15 %.

Maßgeblich für die Festlegung der Zielgrößen bis zum 30. Juni 2022 sind auf beiden Ebenen vor allem die altersbedingten Austritte in diesem Zeitraum. Angesichts der wenigen Austritte sind höhere Zielgrößen kaum umsetzbar.

Langfristiges Ziel bleibt die Erhöhung des Frauenanteils in der 1. und 2. Ebene unterhalb des Vorstands in Richtung des aktuellen Frauenanteils (25 %).

2.7.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder ein Präsidium, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Die drei Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Aufsichtsrats, indem sie die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. – im Falle des Präsidiums – im Rahmen des nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zulässigen an Stelle des Aufsichtsrats beschließen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Der jeweilige Ausschuss setzt sich nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammen.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender des Ausschusses und seine Stellvertreter an. Das Präsidium besteht gegenwärtig aus

Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, (Vorsitzender),
Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, und
Rainer Althans, freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören vier vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nicht gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft sein. Diese Erfordernisse werden durch die Zusammensetzung des Ausschusses, gegenwärtig bestehend aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, (Vorsitzender),
Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Düsseldorf),
Stefan Kurpanek, Kaufmännischer Angestellter der GELSENWASSER AG, und
Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH,

erfüllt.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss wird ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Der Ausschuss besteht gegenwärtig aus

Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, (Vorsitzender) und
Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG.

Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ausschüsse treten grundsätzlich nach Bedarf zusammen. Im Jahr 2017 tagten das Präsidium dreimal und der Prüfungsausschuss zweimal. Der Nominierungsausschuss ist nicht zusammengetreten.

Präsidium

Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus obliegt dem Präsidium die Vorbereitung bestimmter Geschäfte und Maßnahmen zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Hierzu zählt insbesondere die Vorbereitung der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss nimmt insbesondere eine Vorprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat seine Empfehlungen. Die Vorlagen der Abschlüsse, der Lageberichte sowie die Prüfungsberichte werden vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu diesem Zweck holt der Prüfungsausschuss vom vorgesehenen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein und vereinbart mit diesem, dass der Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten ist.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist beauftragt und ermächtigt, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen

3.1.1.1 Wasser

Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute deutlich höher als in anderen Sektoren. Viele der nationalen Rahmenbedingungen basieren auf europäischen Richtlinien, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Die Zahl der relevanten Themen aus dieser Sphäre wird daher vermutlich weiter steigen. Hervorzuheben ist die Trinkwasser-Richtlinie, deren Entwurf am 1. Februar 2018 veröffentlicht wurde und die Teile der Voraussetzungen für die Versorgung mit Trinkwasser neu regeln wird. Auch die Arzneimittelstrategie der Kommission oder die Fortsetzung des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der „Nitrat-Richtlinie“ werden langfristig den deutschen Rahmen verändern und damit unmittelbare Wirkung auf den Schutz des Trinkwassers von Gelsenwasser entfalten.

3.1.1.2 Energie

Gas- und Wärmemarkt

Der Klimaschutzplan 2050 kehrt die bisherige Marktlogik um, indem Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien künftig als Marktstandard definiert werden und die fossile Energieerzeugung restriktiv eingeordnet wird. Dekarbonisierung, d. h. die weitgehende Vermeidung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen, gilt dabei als Grundlage der energiepolitischen Modernisierungsstrategie. Grundsätzlich betont der Klimaschutzplan jedoch auch die Technologieneutralität und Innovationsoffenheit in der CO2-Vermeidung, sodass intensiv dafür geworben werden muss, dass der Energieträger Erdgas auch weiterhin seine Vorteile bei der CO2-Vermeidung und Kosteneffizienz ausspielen kann. Die neue Bundesregierung wird in 2018 die Aufgabe haben, aus dem Klimaschutzplan konkrete gesetzliche Vorgaben für die Energiewirtschaft und den Gebäudesektor zu entwickeln.

Ausschreibungen für erneuerbare Energien

Im Geschäftsfeld „Wind an Land“ und bei der Photovoltaik werden seit Beginn 2017 die Vergütungssätze über marktlich organisierte Ausschreibungen ermittelt. Neben administrativen Aufwendungen oder Vorlaufkosten aus Planungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, jenen Preis- und Mengenkorridor zu treffen, der zum Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung führt. Auf die ersten drei Ausschreibungen des Jahres 2017 hat sich Gelsenwasser frühzeitig eingestellt und aktiv teilgenommen.

3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern

Für das Jahr 2018 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein EBIT unterhalb des aktuellen Ergebnisses erwartet. Das EBIT des Geschäftsjahres 2017 wird voraussichtlich um rund 7 % unterschritten.

Der Wasserverkauf des Gelsenwasser-Konzerns wird in 2018 voraussichtlich aufgrund einer geringeren Abgabe an alle Kundengruppen insbesondere an benachbarte Versorgungsunternehmen und an die Industriebranchen Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie um rund 4 % leicht sinken. Das EBIT des Segments Wasser wird sich gegenüber dem Berichtsjahr u. a. trotz der erwarteten Entwicklung im Wasserverkauf leicht verbessern. Ursache ist u. a. das prognostizierte höhere Beteiligungsergebnis.

Durch die unverändert starke Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt geht Gelsenwasser davon aus, dass die abgesetzten Mengen in 2018 gegenüber 2017 um rund 25 % sinken werden. Die bereits im Kapitel 2.7.6 genannte neue Kooperation im Stromhandel wird sich analog zur Entwicklung in der GELSENWASSER AG auf den Stromabsatz, die Stromerlöse sowie das Stromergebnis im Konzern auswirken. Im Segment Energie wird insgesamt ein spürbarer Rückgang des EBIT im Vergleich zum Berichtsjahr, hauptsächlich aufgrund der bereits erwähnten starken Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt, erwartet.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant. In diesem Bereich erwartet Gelsenwasser in 2018 geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr. Ursachen sind u. a. die Auswirkungen des zunehmenden Regulierungsdrucks sowie weiter zunehmender Wettbewerb im Energiesektor.

Für 2018 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein ROCE erwartet, der voraussichtlich rund 1,4 %-Punkte unterhalb des aktuellen ROCE liegen wird.

3.1.3 Investitionen

Für den Gelsenwasser-Konzern ist im Planungszeitraum bis 2022 ein Investitionsvolumen von 373 Mio. € vorgesehen, davon entfallen 254 Mio. € auf Sachinvestitionen und 119 Mio. € auf Finanzinvestitionen. Schwerpunkte sind mit rund 129 Mio. € die Erweiterung und Erneuerung des Wasser- und Gasrohrnetzes und mit rund 73 Mio. € die Ertüchtigung und der Ausbau der Wasserwerke einschließlich des Verbundsystems. Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 91,2 Mio. € geplant, davon entfallen 55,1 Mio. € auf Sachanlagen und 36,1 Mio. € auf Finanzanlagen.

3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen

Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die Gelsenwasser aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr für diese Angaben kann deshalb nicht übernommen werden.

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

3.2.1.1 Allgemein

Die Geschäftsaktivitäten von Gelsenwasser sind, wie jedes unternehmerische Handeln, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Chancen und Risiken verbunden. Neben Regulierungsrisiken, finanzwirtschaftlichen und gesetzlichen Risiken, muss sich Gelsenwasser auch Preis- und Mengenrisiken stellen und gleichzeitig die sich ergebenden Chancen z. B. im operativen Geschäft nutzen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Risiken und abgeleiteten Maßnahmen ein wichtiges Steuerungsinstrument für Vorstand und Entscheidungsträger.

Insbesondere im Hinblick auf die komplexen und volatilen Rahmenbedingungen ist zur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Der Wandel der Energiewirtschaft führt zu steigender Komplexität und somit zu größeren unternehmerischen Risiken. Eine zunehmende Wettbewerbsintensität lässt sich auch auf den wichtigsten Vertriebsmärkten erkennen. Politische Planungsunsicherheiten, insbesondere im Rahmen regulatorischer Anforderungen, runden die Herausforderungen an ein funktionsfähiges und strategisches Risikomanagement ab. Gelsenwasser begegnet diesen Herausforderungen insbesondere mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems.

Verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Risikomanagement-System werden durch eine konzernweit gültige Richtlinie festgelegt. Diese beinhaltet Grundsätze, Zuständigkeiten sowie Bewertungs- und Berichtsprozesse und stellt einen klar definierten Prozessablauf mit standardisierten Prozessen und Werkzeugen sicher. Das Risikomanagementsystem basiert auf einem zentralen Steuerungsansatz. Dieser beinhaltet die Identifikation, die Bewertung, Gegenmaßnahmen, Überwachung und die Berichterstattung von Risiken. Der gesamte Prozess wird vom Konzernrisikomanagement gesteuert. Neben der fortlaufenden Analyse der aktuellen Risikolage stellt der Funktionsbereich auch die Berichterstattung zu den vier Berichtszeitpunkten im Jahr sicher. Für das Chancenmanagement existiert ein Rahmenkonzept, das als Grundlage für die Integration des Chancenmanagements in das konzernweite Risikomanagementsystem ab 2018 dient.

Alle Risiken werden einem Risikoverantwortlichen und einem Risikobeauftragten, der operativ für das Risiko zuständig ist, zugeordnet und in einem Bottom-up-Prozess ermittelt.

Die breite Streuung der Risikobeauftragten innerhalb der Organisation gewährleistet, dass alle Risiken erkannt und bewertet werden und das Risikomanagement in die Geschäftsprozesse des Gelsenwasser-Konzerns und die tägliche Arbeit der Mitarbeiter einfließt.

Das interdisziplinäre Risikomanagement-Gremium tagt jeweils zu den vier Berichtsstichtagen im Jahr und setzt sich aus allen Bereichsleitern sowie Vertretern der Internen Revision und des Risikomanagements zusammen. Das Gremium bewertet die Gesamtrisikosituation des Gelsenwasser-Konzerns, regelt den Umgang mit Interdependenzen zwischen den Risiken und sichert den ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf das Risikoportfolio. Die Ergebnisse der Sitzungen fließen in die Gesamtauswertung der Risikolage durch das Risikomanagement ein und werden dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Außerhalb der vier Berichtstermine werden wesentliche Risikoveränderungen über eine standardisierte Ad-hoc-Risikomitteilung an das Risikomanagement gemeldet. Das Risikomanagement koordiniert die Information an den Vorstand und nachgelagerte Gremien. Ebenso wird die Veröffentlichungsverpflichtung nach § 15 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) geprüft und eine diesbezügliche Empfehlung durch das Ad-Hoc-Gremium an den Vorstand ausgesprochen.

Die Interne Revision der GELSENWASSER AG prüft mindestens einmal pro Jahr die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG.

Der Risiko-Konsolidierungskreis weicht vom Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ab. Er beinhaltet neben der GELSENWASSER AG die Konzerngesellschaften Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, NGW GmbH, WESTFALICA GmbH und GELSENWASSER Energienetze GmbH. Die übrigen im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, GELSENWASSER Dresden GmbH, GELSENWASSER Magdeburg GmbH und Wasserwerke Westfalen GmbH werden im Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis nicht direkt betrachtet, da sie kein operatives Geschäft beinhalten, sondern lediglich Beteiligungen halten oder ein eigenständiges Risikoberichtssystem anwenden.

Die Berichterstattung erfolgt viermal jährlich, jeweils für den Zeitraum der kommenden 24 Monate bezogen auf den Berichtsstichtag, und bezieht sich auf die aktuelle Mittelfristplanung. Zu jedem Berichtsstichtag ändert sich der Betrachtungszeitraum rollierend. Im Oktober hat der Vorstand der GELSENWASSER AG beschlossen, die Berichtsstichtage für das Risiko-Reporting im Konzern auf den Bilanzstichtag des Quartals zu verschieben.

Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, sofern sie entsprechend konkret sind und anzuwendende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.

3.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch eine aufwärtsgerichtete konjunkturelle Entwicklung in Deutschland geprägt. Diese stabile Entwicklung wurde insbesondere durch die Anschaffungsneigung der Konsumenten und die Stimmung im Handel bestimmt.

Die Europäische Zentralbank veränderte ihren geldpolitischen Kurs nicht, was dazu führte, dass die Kreditvergabe für die Realwirtschaft bei weiterhin günstigen Konditionen gewährleistet wurde. Dies trug weiterhin zu niedrigen Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich günstiger Kreditbedingungen bei.

Für Gelsenwasser ist die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft, wie für alle Energieversorgungsunternehmen, von großer Bedeutung. Während der Absatz von Strom, Gas und Wasser an private Haushalte maßgeblich von der Witterung abhängig ist, reagieren Industrie- und Gewerbekunden sehr sensibel auf konjunkturelle Schwankungen.

Die mittelfristige konjunkturelle Entwicklung beurteilt Gelsenwasser weiterhin verhalten optimistisch. Die Wirtschaft im Euroraum wächst mittlerweile robust. Jedoch könnten dauerhaft niedrige oder gar sinkende Preise Unternehmen und Verbraucher dazu bringen, Investitionen aufzuschieben, was die Konjunktur abschwächen würde. Eine solche Entwicklung könnte auch auf die deutsche Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben und wirtschaftliches Wachstum abschwächen.

3.2.1.3 Gasgeschäft

Der europäische Gasmarkt sah sich in den letzten Jahren durch die Entwicklungen der Märkte bei Angebot und Nachfrage großen Veränderungen ausgesetzt, die für Gelsenwasser zu erhöhtem Wettbewerbsdruck mit den damit verbundenen unternehmerischen Risiken geführt haben. Hinzu kommen regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers, die hohe Flexibilität von allen Prozessen und handelnden Personen verlangen. Für das Risikomanagement bedeuten diese Veränderungen eine große Herausforderung. Für Gelsenwasser ergibt sich die Notwendigkeit, die Portfolio- und Risikomanagement-Kompetenzen fortlaufend auszubauen.

Das Risikomanagement bei Gelsenwasser steuert alle Energie-Risiken durch ein in sich geschlossenes System verschiedener Bausteine. Eine eigene Risikorichtlinie, in der neben den Gas-Geschäftsprozessen auch die Anforderungen an Handelspartner und die Funktionsweise der verschiedenen Handelslimits abgebildet sind, bildet das Grundgerüst. Die an dieser Stelle fixierten Limits stellen sicher, dass sich sämtliche Aktivitäten im Geschäftsfeld Gas immer nur im Rahmen eines vorgegebenen Korridors bewegen. Das Risikocontrolling überwacht die Einhaltung sämtlicher Limits tagesaktuell. Ebenso führt es vertiefende Analysen der Handelsaktivitäten durch und berichtet diese Ergebnisse an das Risikokomitee. Die fortlaufende Kontrolle der Handelspartner anhand der in der Richtlinie hinterlegten Anforderungen ist ebenfalls eine Kernaufgabe dieses Organisationsbereichs.

Das Risikokomitee, dem die Verantwortlichen der Unternehmensbereiche Finanzen und Vertrieb sowie benannte Personen aus den Bereichen Gasbeschaffung/Gashandel, Risikocontrolling und Recht angehören, tagt einmal im Monat. Das Gremium ist verantwortlich für die Überwachung der Handelsaktivitäten im Gasbereich und die Weiterentwicklung der Risikosysteme. Es diskutiert die aktuellen Analysen, bewertet risikorelevante Fragestellungen und erteilt die Freigaben für Handelspartner und handelnde Personen. Zudem obliegt es dem Risikokomitee, im Bedarfsfall die Limits der Risikorichtlinie entsprechend anzupassen und Änderungen der Risikorichtlinie vorzubereiten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Risikokomitee acht turnusmäßige Sitzungen abgehalten. Im Fall termingebundener Entscheidungen, z. B. bei der Zulassung neuer Handelspartner oder der Genehmigung neuer Bezugsverträge, wurde die Zustimmung des Gremiums zudem über protokollierte Umlaufbeschlüsse herbeigeführt. Das Risikocontrolling bringt in solchen Fällen immer eine entsprechende Risikokalkulation ein und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus.

Die Entscheidungen und Handlungsempfehlungen des Risikokomitees werden dem Vorstand der GELSENWASSER AG und der Funktionseinheit Risikomanagement zur Kenntnis gebracht.

3.2.1.4 Stromgeschäft

Durch den Ausbau der Strombeschaffungs- und Stromhandelsaktivitäten sind weitere organisatorische Anpassungen im Unternehmen umgesetzt worden. Insbesondere der Ausbau eines eigenständigen Risiko- und Beschaffungscontrollings für den Bereich Strom steht hierbei im Fokus der Aktivitäten. Ebenso werden fortlaufend die bestehenden Richtlinien für den Energiehandel angepasst und ergänzt.

Analog zum Geschäftsbereich Gas werden in Zukunft auch die Stromaktivitäten durch ein Risikokomitee überwacht. Hierbei sollen die langjährigen Erfahrungen aus der Tätigkeit des Risikokomitees Gas in die Ausgestaltung von Limitierungen, Gremiumszusammensetzung und Gremiumsverantwortung einbezogen werden.

3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Das grundsätzliche Risiko der externen Finanzberichterstattung besteht darin, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Informationen enthalten, die Einfluss auf Entscheidungen ihrer Adressaten haben könnten. Zur Begrenzung solcher Risiken besteht bei Gelsenwasser ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), das darauf ausgelegt ist, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die hieraus gegebenenfalls entstehenden Fehler zu vermeiden.

Die Gesamtverantwortung für das zur Risikoabwicklung erforderliche interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand der GELSENWASSER AG. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sowie die Interne Revision der GELSENWASSER AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem des Konzerns eingebunden.

Die Ausgestaltung des prozessabhängigen rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation des Planungs- und Rechnungslegungsprozesses.

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Planungsprozesses erstellen die GELSENWASSER AG sowie alle Konzerngesellschaften Mittelfristplanungen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzplan. Diese umfassen das Budget für das Folgejahr sowie die Vorschau für die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Die Planungen der Tochterunternehmen werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Aufsichtsratssitzungen genehmigt, wobei das Budget die verbindliche Zielvorgabe für die Geschäftsführungen darstellt. Alle genehmigten Mittelfristplanungen der konsolidierten Gesellschaften werden zusammen mit der Planung der GELSENWASSER AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Mittelfristplanung aggregiert und dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG zur Beratung vorgelegt. Die Budgets für die GELSENWASSER AG und den Gelsenwasser-Konzern gelten als verbindliche Zielvorgabe für den Vorstand.

Die organisatorischen Regelungen im Rechnungswesen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst werden. Für jeden Monat - mit Ausnahme der Monate Januar und November - wurden von der GELSENWASSER AG und den konsolidierten Tochterunternehmen im Berichtsjahr Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt und nach Durchführung der Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Anschließend werden sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern Abweichungsanalysen zu den Budgets erstellt. Der Vorstand erhält diese Analysen regelmäßig im Rahmen des internen Managementberichts. Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG werden neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den planmäßigen Sitzungen vierteljährlich durch schriftliche Vorlagen zum Geschäftsverlauf informiert. Der jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erstellende Halbjahresfinanzbericht wird vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.

Die GELSENWASSER AG sowie alle zum Berichtsstichtag vollkonsolidierten Tochterunternehmen verarbeiten sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Anlagenbuchhaltung unter Verwendung der Standardsoftware SAP R/3. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt für die genannten Unternehmen mithilfe des EDV-Systems PAISY, das über eine Schnittstelle an das Finanzbuchhaltungssystem angebunden ist. Der Buchungsstoff der anteilig bilanzierten Wasserwerke Westfalen GmbH wird monatlich auf Basis der Monatssalden in das SAP-System eingelesen, sodass alle für die Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung notwendigen Daten im SAP-System verfügbar sind. Für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erfolgen die laufende Buchführung sowie die Abschlusserstellung zentral durch Mitarbeiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen. Die Überwachung von Finanzinstrumenten, des Zahlungsverkehrs sowie der Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des gruppenweiten Cash-Poolings erfolgt für diese Unternehmen ebenfalls zentral durch die GELSENWASSER AG. Gleiches gilt für den oben genannten Planungsprozess.

Für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gilt für sämtliche Konzernunternehmen eine einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig an die sich ändernden Standards angepasst wird.

Die Dokumentation der für die Rechnungslegung nach HGB und IFRS relevanten Buchungsgrundlagen wird durch das Rechnungswesen der GELSENWASSER AG sichergestellt und prozessorientiert gesteuert.

Die richtige Erfassung und Aufbereitung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in das Rechnungslegungssystem wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision überwacht. Die Prüfungen der Internen Revision erfolgen konzernweit für alle konsolidierten Unternehmen. Die Interne Revision ist organisatorisch und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie auf Ebene des Gelsenwasser-Konzerns und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der zur Abschlusserstellung eingesetzten Software wird durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen seiner jährlichen Prüfung bestätigt.

3.2.3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Risiken werden grundsätzlich konzerneinheitlich entsprechend der Richtlinie bewertet. Deren Kategorisierung beruht auf der Risikomatrix der GELSENWASSER AG. Darin werden Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Nettoschadenshöhe erfasst und in folgende Kategorien eingeteilt:

Es bestehen zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres keine Risiken der Risikokategorien „wesentlich“ oder „existenzbedrohend“.

Nachfolgend werden quantitative Nettorisiken der mittleren Risikokategorie beschrieben, soweit sie ein Risikopotenzial größer 25,0 Mio. € aufweisen oder sie mindestens mit der Eintrittswahrscheinlichkeit „wahrscheinlich“ bewertet wurden und ihr Risikopotenzial netto größer als 2,0 Mio. € ist. Qualitative Risiken, deren Schadenshöhe im Eintrittsfall nicht exakt bewertet werden kann, werden berücksichtigt, soweit sie mindestens der mittleren Risikoklasse zugeordnet werden.

Risiken im Wasserbereich - Risiken aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen

Im rechtlichen Bereich können sich unternehmerische Risiken aus vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern, aus rechtspolitischen Entwicklungen, wie z. B. der Entscheidungspraxis der Gerichte oder den Aktivitäten des Bundeskartellamts unter geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben. Aus diesem Grund bewertet Gelsenwasser seit einigen Jahren das Risiko einer möglichen Verpflichtung zur Senkung der Wasserpreise bei Haushaltskunden vor dem Hintergrund möglicher kartellrechtlicher Überprüfungen in der Risikoklasse „mittel“. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Risikoposition fortlaufend aktualisiert und an die Gremien berichtet, da ein kartellrechtlicher Eingriff nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann.

Gelsenwasser beteiligt sich u. a. aktiv an einem betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen rund 100 Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen (Benchmarking Wasser NRW). Neben den NRW-Ministerien und den entsprechenden Fachverbänden, die als Träger des Projekts fungieren, ist auch die Landeskartellbehörde NRW in die Diskussion und inhaltliche Entwicklung des Benchmarkings eingebunden. Die Ergebnisse des Projekts werden laufend veröffentlicht. Den Wasserpreisen von Gelsenwasser liegt eine von einem Gutachter überprüfte Kostenkalkulation zugrunde, die von einer Ständigen Schiedsstelle bestätigt wird. Zudem versucht das Unternehmen, Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld des Gelsenwasser-Konzerns durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik zu begegnen.

Konzessionsrisiken

Konzessionsrisiken sind für den Gelsenwasser-Konzern von Bedeutung. Sowohl die GELSENWASSER AG als auch die GELSENWASSER Energienetze GmbH sind Risiken ausgesetzt, die sich aus dem möglichen Verlust von Konzessionen für Wasser- und Energienetze ergeben können. Die Konzessionsverträge sind in der Regel für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen, was die Risiken gut einschätzbar macht. Trotz aller Bemühungen, eine Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge sicherzustellen, verbleibt ein in der Risikoklasse „gering“ eingestuftes Risiko, dass wegfallende Konzessionen das Ergebnis belasten können. Der Eintritt ist im hier betrachteten Einzelfall als „wahrscheinlich“ einzustufen.

Über die vorgenannten quantitativen Risiken hinaus, bestehen die nachfolgend beschriebenen qualitativen Risiken.

Risiken im Bereich Trinkwasserversorgung - Betriebsrisiken

Sowohl das Trinkwasser als auch Gelsenwasser als Trinkwasserversorger genießen bei den Verbrauchern hohes Vertrauen. Eine jederzeit sichere, nachhaltige, wirtschaftliche und einwandfrei funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten ist nur möglich, wenn das System von der Wasserproduktion bis hin zur Übergabe an den Verbraucher tadellos funktioniert. In einem komplexen System wie der Trinkwasserversorgung ist dies keinesfalls selbstverständlich. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ist aufgrund von Sabotage, Naturkatastrophen oder höherer Gewalt denkbar. Das Risiko einer solchen, abstrakten Gefährdung hat Gelsenwasser erkannt und trifft deshalb am Wasserwerk Haltern, einem der größten seiner Art in Europa, das für rund eine Million Menschen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in mehr als 20 Kommunen im Ruhrgebiet und Münsterland Trinkwasser produziert, umfangreiche Vorkehrungen in Form von Risiko- und Notfallmanagementplänen sowie Richtlinien zur Gefahrenabwehr.

Derlei Gefährdungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, daher wird das Risiko aktuell in der Risikoklasse „wesentlich“ geführt, sein Eintritt ist so gut wie auszuschließen.

Risiken aufgrund von Imageschäden

Gelsenwasser steht für eine sichere Wasser- und Energieversorgung. Die Kunden vertrauen zu Recht auf die einwandfreie Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit des Wassers. Es ist das wichtigste Lebensmittel und muss höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Gelsenwasser beliefert seine Kunden mit diesem kostbaren Gut und sorgt für höchste Qualität. Vorsorglich wird das gelieferte Wasser nicht nur auf die vorgeschriebenen 52 Stoffe bzw. Stoffgruppen untersucht, sondern in weitaus größerem Umfang. Dies geschieht ausschließlich in zertifizierten Untersuchungsstellen. Verunreinigungen im Trinkwasser könnten zu Imageschäden bei Gelsenwasser führen. Dies zu verhindern ist ein vorrangiges Ziel.

Auch Unfälle in der Wasser- und Energieversorgung können Ereignisse mit überregionaler Bedeutung werden und damit das Image von Gelsenwasser schädigen. Für das Unternehmen und seine Mitarbeiter steht die Sicherheit am Arbeitsplatz im Mittelpunkt. Es geht darum, Unfälle zu verhüten, aber auch, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass keine Gefährdung für Mitarbeiter entsteht.

Risiken im Zusammenhang mit Imageschäden werden der mittleren Risikoklasse zugeordnet und als „so gut wie auszuschließen“ bewertet.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage

Aus heutiger Sicht ist ausgehend von der Gesamtrisikosituation keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Größenordnung von Risiken erkennbar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 hat sich diese Einschätzung nicht verändert. Wie in den Vorjahren hat Gelsenwasser im Geschäftsjahr 2017 erneut den Fokus auf die fortlaufende Bewertung aller Risiken und Identifikation von Gegenmaßnahmen gelegt. Hierbei hat insbesondere die Qualität der Inventurergebnisse durch systematische Weiterentwicklungen zugenommen. Die Einschätzung der Risikogesamtsituation sowie die Beurteilung der Einzelrisiken sind jederzeit möglich.

Neben der Risikogesamtsituation lässt sich auch auf Basis der Einzelrisiken kein bestandsgefährdender Sachverhalt erkennen.

3.2.4 Chancen

Allgemeines

Chancen ergeben sich für Gelsenwasser aus der Geschäftstätigkeit und der Umfeldentwicklung. Die intensive und ununterbrochene Analyse und Beobachtung der Märkte und ihrer Veränderungen ist hierbei zur Identifizierung möglicher Chancen essenziell. Die Umsetzung einer identifizierten Chance kann für Gelsenwasser erhebliche Wettbewerbsvorteile bringen. Das Unternehmen sieht ein aktives Management der sich bietenden Chancen als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ausrichtung des Geschäftsbetriebs an.

Aus diesem Grund ist eine Integration des Chancenmanagements in das konzernweite Risikomanagement vorgesehen. Die konzernweit gültige Risikorichtlinie standardisiert und regelt ebenfalls die Chancenerkennung, -bewertung und -erfassung.

Chancen aus dem Beteiligungsgeschäft

Chancen von großer Bedeutung für Gelsenwasser bieten sich auch zukünftig durch den Ausbau des Beteiligungsportfolios. Das Beteiligungsportfolio stellt schon heute ein wichtiges Standbein dar. Strategisch sieht Gelsenwasser eine Investition in eine Beteiligung immer als langfristiges Engagement, bei dem nicht ausschließlich die Finanzinvestition im Vordergrund steht. Ziel ist vielmehr der Ausbau der Kooperation und der Wissenstransfers im Unternehmensverbund und die Weiterentwicklung der Beteiligung durch ein aktives operatives Management. Gelsenwasser sieht es als primäre Aufgabe, gemeinsam mit Beteiligungsunternehmen und Partnern, Synergiepotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen.

Chancen aus Wettbewerb um Konzessionen

Nach wie vor hat die Thematik der Konzessionsverträge eine erhebliche Bedeutung für Gelsenwasser. Dabei steigen die Anforderungen an die Beteiligten im Wettbewerb um Konzessionen kontinuierlich. Es werden flexiblere Modelle gefordert, deren Laufzeiten sich nicht unbedingt an der Laufzeit des Konzessionsvertrags orientieren. Die Kommunen treten dabei immer häufiger als Anbieter und Bieter bei den Konzessionsausschreibungen auf. Der Trend zur sogenannten Rekommunalisierung ist bislang nicht rückläufig. Der Gelsenwasser-Konzern sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung von großer Bedeutung.

Der Fokus der Aktivitäten lag im abgelaufenen Geschäftsjahr größtenteils im Inland. Zukünftig können sich Chancen auch dadurch ergeben, dass die Beteiligungsaktivitäten im Ausland ausgebaut werden und das Know-how, das mit den Gruppengesellschaften in Tschechien und Polen gesammelt wird, mit Bedacht in diese Bestrebungen eingebracht werden kann.

Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten

Gelsenwasser hat zum Ziel, im Bereich der Dienstleistungsaktivitäten weiter zu wachsen. Unter der Service-Marke „GELSENWASSER+“ bietet Gelsenwasser ein breites Spektrum von Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie und Querschnittsaufgaben. Das Serviceangebot richtet sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke, Abwasserentsorger sowie Industrie- und Gewerbekunden. Bei den Dienstleistungen handelt es sich in der Regel um modular aufgebaute Systemlösungen, aus denen der Kunde nach Bedarf und individueller Situation auswählen kann und die individuell auf den spezifischen Bedarf zugeschnitten werden. Es handelt sich durchweg um Lösungen, die sich in der Praxis im Gelsenwasser-Netzwerk bewährt haben, aber gleichwohl modern und innovativ sind. Das multidisziplinäre Know-how in der Gelsenwasser-Gruppe garantiert, dass alle fachspezifischen Aufgaben qualifiziert aus einer Hand gelöst werden. Der Vertrieb und das Marketing für das Dienstleistungsgeschäft erfolgen zentral in einer eigenen Abteilung. Den Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten wird eine hohe Bedeutung beigemessen.

Chancen vor dem Hintergrund der Energiewende

Mittelfristig eröffnen sich im Zuge der Energiewende neue Chancen. Das Produktportfolio von Gelsenwasser in den Segmenten Wasser und Energie steht für ein großes Maß an Umweltverantwortung und hohes regionales Engagement beim Thema Umweltschutz. So ist z. B. Ökostrom aus Wasserkraft bereits seit langer Zeit ein zentraler Bestandteil des Gelsenwasser-Produktportfolios.

Insbesondere das Thema Windkraft hat für Gelsenwasser an Bedeutung gewonnen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und unter Nutzung des umfangreichen Unternehmensnetzwerks wurden erste Projekte realisiert, die nächsten Windkraftanlagen sind im Bau.

Durch die im Rahmen der Energiewende gestiegene Sensibilisierung der privaten Haushalte für die Art und Weise der Gewinnung von Energie und Wärme kann Gelsenwasser ihre Markenpositionierung weiter stärken und das Image der Marke Gelsenwasser in Bezug auf Umweltschutz und regionale Verantwortung nachhaltig festigen.

Die positive Positionierung der Marke Gelsenwasser wird auch durch einen eindeutigen Standpunkt zum Thema Fracking bestätigt. So tritt das Unternehmen unmissverständlich für den Schutz des Trinkwassers und der Umwelt in Wasserversorgungsgebieten ein und positioniert sich klar gegen rein wirtschaftlich getriebene Interessen der Fracking-Industrie.

Chancen durch Innovationsprojekte

Insbesondere durch die frühzeitige Identifizierung und erfolgreiche Umsetzung von Innovationen und Ideen können Wettbewerbsvorteile entstehen. Um die hohe Bedeutung solcher Projekte hervorzuheben, werden die Gelsenwasser-Aktivitäten im Bereich „Innovation und Forschung“ gebündelt.

Aktuell stehen Themen wie die Schirmspülung oder das effiziente Managen der digitalen Energiewende im Fokus der Tätigkeiten und bieten eine Vielzahl zukunftsweisender Möglichkeiten.

Gelsenwasser hat zudem die Kooperation mit Start-ups und jungen Gründern weiter intensiviert. Neben einem Gründerwettbewerb wurden umfangreiche Aktivitäten umgesetzt, um erfolgreiche Innovationskonzepte frühzeitig erkennen und im Rahmen von Kooperationen unterstützen zu können.

Witterungsbedingte Chancen

Absatzchancen können sich insbesondere aufgrund einer kalten Wetterlage ergeben und dadurch positiv auf den Geschäftserfolg auswirken. Kalte, lange Winter können den Gasabsatz erhöhen und insbesondere auch die Bewirtschaftung der mit hohen Risiken verbundenen Gasspeicherprojekte sinnvoll und erfolgreich machen. Während derartiger Wetterlagen bietet sich Gelsenwasser ebenso die Chance, die Notwendigkeit der Gasspeicherprojekte im Rahmen der Versorgungssicherheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung in den Vordergrund zu stellen.

Chancen auf Basis der konjunkturellen Entwicklung

Eine gute konjunkturelle Lage in Deutschland kann für Gelsenwasser auch eine Chance bedeuten. Während eine Abschwächung der Binnenwirtschaft bereits als Risikoposition identifiziert wurde, kann sich eine gute konjunkturelle Dynamik auch positiv auf die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftssegmenten auswirken. Deutschland bleibt voraussichtlich auf einem stabilen Wachstumskurs. Insoweit bieten sich für Gelsenwasser Chancen, dass die Absatzmengen insbesondere an die konjunktursensiblen Industrie- und Sondervertragskunden gesteigert werden können. Eine ausbleibende konjunkturelle Abschwächung kann sich zudem auch auf das Nachfrageverhalten der privaten Haushalte auswirken.

Zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage

Die Identifizierung, Bewertung und Umsetzung sich ergebender Chancen und Potenziale sieht Gelsenwasser als zentrales Standbein des unternehmerischen Handelns. Sie sind für den Fortbestand eines Unternehmens maßgeblich und somit von elementarer Bedeutung. Demzufolge ist die erfolgreiche Umsetzung potenzieller Chancen für den Vorstand ein wichtiges und hoch priorisiertes Thema.

Gelsenwasser konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Chancen erfolgreich nutzen und mögliche weitere Potenziale in Innovationsprojekten bündeln. Durch die Fokussierung auf derartige Innovationsprojekte, wie z. B. Aktivitäten außerhalb der Kerngeschäftsfelder, bieten sich wiederum neue Chancen, die in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden sollen.

Die Chancenlage in den traditionellen Geschäftsfeldern wird unverändert geprägt durch die Möglichkeiten, die sich im Rahmen des Vertriebswettbewerbs für ein Energieversorgungsunternehmen ergeben. Hier haben insbesondere die Energiewende in Deutschland und die hiermit in Zusammenhang stehenden Veränderungen der Märkte und Verbrauchsverhalten einen großen Einfluss auf Chancen und Potenziale.

Die zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 nicht wesentlich verändert.

4 Übernahmerechtliche Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG und liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, zum 31. Dezember 2017 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

4.4 Change-of-Control-Klauseln

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

5 Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

5.1 Vergütung des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE.

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder als Nebenleistungen Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die gewährten Zuwendungen des Vorstands:

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Gewährte Zuwendungen Henning R. Deters
Vorstandsvorsitzender
--- --- --- --- ---
2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 393.750,00 € 405.000,00 € 405.000,00 € 405.000,00 €
Nebenleistungen 26.589,44 € 29.971,16 € 29.971,16 € 29.971,16 €
Summe 420.339,44 € 434.971,16 € 434.971,16 € 434.971,16 €
Einjährige variable Vergütung 131.250,00 € 135.000,00 € 75.600,00 € 202.500,00 €
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016-2018 131.250,00 € - - -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2017-2019 - 135.000,00 € 108.000,00 € 202.500,00 €
Summe 682.839,44 € 704.971,16 € 618.571,16 € 839.971,16 €
Versorgungsaufwand 388.328,00 € 487.326,00 € 487.326,00 € 487.326,00 €
Gesamtvergütung 1.071.167,44 € 1.192.297,16 € 1.105.897,16 € 1.327.297,16 €
Gewährte Zuwendungen Dr.-Ing. Dirk Waider
Vorstandsmitglied
2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max)
Festvergütung 270.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 €
Nebenleistungen 43.379,26 € 38.543,54 € 38.543,54 € 38.543,54 €
Summe 313.379,26 € 308.543,54 € 308.543,54 € 308.543,54 €
Einjährige variable Vergütung 90.000,00 € 90.000,00 € - 135.000,00 €
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016-2018 90.000,00 € - - -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2017-2019 - 90.000,00 € - 135.000,00 €
Summe 493.379,26 € 488.543,54 € 308.543,54 € 578.543,54 €
Versorgungsaufwand 118.441,00 € 146.928,00 € 146.928,00 € 146.928,00 €
Gesamtvergütung 611.820,26 € 635.471,54 € 455.471,54 € 725.471,54 €

Der Zufluss setzt sich folgendermaßen zusammen:

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Zufluss Henning R. Deters Dr.-Ing. Dirk Waider
Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied
--- --- --- --- ---
2016 2017 2016 2017
--- --- --- --- ---
Festvergütung 393.750,00 € 405.000,00 € 270.000,00 € 270.000,00 €
Nebenleistungen 26.589,44 € 29.971,16 € 43.379,26 € 38.543,54 €
Summe 420.339,44 € 434.971,16 € 313.379,26 € 308.543,54 €
Einjährige variable Vergütung 174.905,86 € 175.281,25 € 125.335,45 € 123.520,83 €
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2014-2016 130.650,00 € - 85.425,00 € -
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015-2017 - 162.500,00 € - 109.375,00 €
Summe 725.895,30 € 772.752,41 € 524.139,71 € 541.439,37 €
Versorgungsaufwand 388.328,00 € 487.326,00 € 118.441,00 € 146.928,00 €
Gesamtvergütung 1.114.223,30 € 1.260.078,41 € 642.580,71 € 688.367,37 €

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Die Regelungen zu möglichen Abfindungszahlungen bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten sind im Abschnitt 4.4 dieses zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Gelsenkirchen, 15. März 2018

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

1 BDEW: Gutachten zur Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserkörpern für die Wasserwirtschaft

2 Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1962), Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (BGBl. I S. 1972)

3 Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S.3465)

4 BMUB: Ergebnisse aus dem Stakeholder-Dialog „Spurenstoffstrategie des Bundes“

5 BMUB: Klimaschutzplan 2050 - Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung

6 ewi Energy Research & Scenarios gGmbH: Energiemarkt 2030 und 2050 - Der Beitrag von Gas- und Wärmeinfrastruktur zu einer effizienten CO2-Minderung

7 BMI: Jedes Alter zählt - Eine demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung zum Ende der 18. Legislaturperiode

Konzernabschluss 2017

der GELSENWASSER AG

Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtergebnisrechnung

Bilanz

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Kapitalflussrechnung

Konzernanhang

Allgemeine Angaben

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen

Konsolidierungskreis

Konsolidierungsgrundsätze

Währungsumrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Segmentberichterstattung

Finanzinstrumente

Ergänzende Angaben

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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in Mio. € Anhang 2017 2016
Umsatzerlöse (inkl. Energie-/Stromsteuer) (1) 1.234,9 1.066,8
Energie-/Stromsteuer (2) -25,7 -26,7
Umsatzerlöse 1.209,2 1.040,1
Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen -0,9 1,9
Andere aktivierte Eigenleistungen 7,2 6,6
Sonstige betriebliche Erträge (3) 27,6 29,3
Materialaufwand (4) -943,8 -756,4
Personalaufwand (5) -119,3 -112,8
Abschreibungen (6) -39,6 -39,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -87,5 -94,1
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit 52,9 75,1
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 32,7 31,0
Sonstiges Beteiligungsergebnis 11,2 10,4
Finanzerträge (8) 3,7 3,9
Finanzaufwendungen (8) -6,8 -8,2
Ertragsteuern (9) -1,3 -3,0
Jahresüberschuss 92,4 109,2
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 92,3 109,1
Ergebnis je Aktie in € (10) 26,85 € 31,75 €
Unverwässert und verwässert

Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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in Mio. € Anhang 2017 2016
Jahresüberschuss 92,4 109,2
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -0,1 -36,6
Ertragsteuern (9) 0,1 1,0
Posten, die anschließend nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - -35,6
At Equity bilanzierte Beteiligungen
Unrealisierte Veränderung 2,0 -0,4
Ergebniswirksame Reklassifizierung - -
Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte
Unrealisierte Veränderung -0,2 24,9
Ergebniswirksame Reklassifizierung - -
Ertragsteuern - -
Posten, die anschließend in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 1,8 24,5
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen (übriges Konzernergebnis) 1,8 -11,1
Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Gesamtergebnis) 94,2 98,1
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1
Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 94,1 98,0

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

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in Mio. € Anhang Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (11) 16,0 15,9
Sachanlagen (12) 680,1 690,4
Investment Properties (13) 8,8 8,6
At Equity bilanzierte Beteiligungen (14) 284,1 265,4
Finanzielle Vermögenswerte (15) 254,4 269,6
Sonstige Forderungen (16) 26,7 28,5
Latente Steuern 4,1 3,8
1.274,2 1.282,2
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (17) 19,4 15,7
Finanzielle Vermögenswerte (15) 25,9 26,5
Ertragsteuerforderungen (18) - 2,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (16) 172,8 167,9
Flüssige Mittel 127,1 113,2
345,2 325,4
1.619,4 1.607,6
Passiva
Anhang Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
Eigenkapital (19)
Gezeichnetes Kapital 103,1 103,1
Kapitalrücklage 32,2 32,2
Gewinnrücklagen 649,7 639,6
Kumuliertes übriges Konzernergebnis -34,2 -36,0
Anteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG 750,8 738,9
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 1,2
752,0 740,1
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen (20) 325,4 320,3
Steuerrückstellungen 0,5 2,1
Sonstige Rückstellungen (21) 46,5 47,6
Finanzielle Verbindlichkeiten (22) 62,2 69,2
Zuschüsse (23) 162,6 168,4
Sonstige Verbindlichkeiten (24) 2,3 2,5
Latente Steuern 1,0 0,9
600,5 611,0
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen (21) 23,3 24,2
Finanzielle Verbindlichkeiten (22) 25,1 25,7
Zuschüsse (23) 7,1 7,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (24) 211,4 199,4
266,9 256,5
1.619,4 1.607,6

Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2017

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in Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Jahresüberschuss
Stand 01.01.2016 103,1 32,2 617,1 -
Gesamtergebnis 109,1
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -77,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -9,5
Einstellungen in Gewinnrücklagen 22,5 -22,5
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter
Stand 31.12.2016 103,1 32,2 639,6 -
Stand 01.01.2017 103,1 32,2 639,6 -
Gesamtergebnis 92,4
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -76,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -6,2
Einstellungen in Gewinnrücklagen 10,1 -10,1
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter
Stand 31.12.2017 103,1 32,2 649,7 -

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Kumuliertes übriges Konzernergebnis
in Mio. € Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Neubewer- tung von leistungsorientierten Plänen Anteile der Aktionäre der GELSEN- WASSER AG Anteile nicht beherr- schender Gesellschafter Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 01.01.2016 4,6 74,1 -103,6 727,5 1,2 728,7
Gesamtergebnis -0,4 24,9 -35,6 98,0 0,1 98,1
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -77,1 -77,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -9,5 -9,5
Einstellungen in Gewinnrücklagen - -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1 -0,1
Stand 31.12.2016 4,2 99,0 -139,2 738,9 1,2 740,1
Stand 01.01.2017 4,2 99,0 -139,2 738,9 1,2 740,1
Gesamtergebnis 2,0 -0,2 94,2 0,1 94,2
Gewinnabführung an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -76,1 -76,1
Gewerbesteuerumlage an die Wasser und Gas Westfalen GmbH -6,2 -6,2
Einstellungen in Gewinnrücklagen - -
Ausgleichszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1
Stand 31.12.2017 6,2 98,8 -139,2 750,8 1,2 752,0

Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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in Mio. € 2017 2016
Jahresüberschuss 92,4 109,2
Abschreibungen abzüglich Zuschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens 41,8 39,5
Wertveränderungen aus der Equity-Bewertung -4,0 -7,0
Veränderung der Rückstellungen 1,4 4,3
Auflösung der Kapitalzuschüsse -0,2 -0,2
Einzahlungen aus erhaltenen Bau- und Ertragszuschüssen 2,4 5,5
Auflösung der Bau- und Ertragszuschüsse -7,0 -7,2
Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens -3,9 -11,2
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -7,9 9,7
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9,2 -1,5
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 124,2 141,1
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 13,3 2,4
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -38,2 -41,7
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -3,8 -2,4
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 5,8 0,8
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -11,0 -33,3
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 0,5 35,2
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -33,4 -39,0
Auszahlungen an Unternehmenseigner -82,8 -84,1
Auszahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter -0,1 -0,1
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten - 4,5
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -2,4 -2,0
Einzahlungen aus der Tilgung / Aufnahme kurzfristiger Finanzkredite 65,8 50,5
Auszahlungen aus der Vergabe / Tilgung kurzfristiger Finanzkredite -57,4 -58,4
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -76,9 -89,6
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 13,9 12,5
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 113,2 100,7
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 127,1 113,2

Konzernanhang

Allgemeine Angaben

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden - Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen - mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Schwerpunkte des inländischen Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und Polen beteiligt.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt über die Wasser und Gas Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2017 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2017 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Der Lagebericht der GELSENWASSER AG ist mit dem Lagebericht des Gelsenwasser-Konzerns zusammengefasst.

Das Unternehmen ist an den Börsen in Frankfurt, Düsseldorf und Berlin gelistet (Amtlicher Handel / General Standard).

Der Konzernabschluss der GELSENWASSER AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und stimmt mit diesen überein. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie von der EU übernommen wurden.

Der vorliegende Konzernabschluss wird vollständig in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeiten über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert.

Neben diesem Konzernanhang besteht der Konzernabschluss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Der Konzernanhang beinhaltet zudem eine Segmentberichterstattung.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat Änderungen bei bestehenden International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) verabschiedet, die für den Gelsenwasser-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwenden sind:

Änderungen an IAS 7 (Kapitalflussrechnung) - Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten (Disclosure Initiative)

Der IASB veröffentlichte am 29. Januar 2016 Änderungen an IAS 7. Mit diesen Änderungen sind insbesondere erweiterte Angaben zur Entwicklung der Fremdkapitalposten in der Bilanz verbunden, die zu Zahlungen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit geführt haben oder führen werden.

Gelsenwasser hat diese zusätzlichen Anforderungen im Abschnitt Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung umgesetzt.

Änderungen an IAS 12 (Ertragsteuern) - Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten

Die Änderungen an diesen Standards wurden am 19. Januar 2016 vom IASB veröffentlicht.

Geklärt werden mit diesen Änderungen verschiedene Fragestellungen rund um die Aktivierung latenter Steuern auf temporäre Differenzen. Es wurde insbesondere klargestellt, dass die Existenz einer temporären Differenz alleine durch den Vergleich des IFRS-Buchwerts zum jeweiligen Bilanzstichtag mit der steuerlichen Basis zu bestimmen ist. Künftige absehbare Wertänderungen des Buchwerts sind nicht in Betracht zu ziehen.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014 - 2016)

Am 8. Dezember 2016 wurden Verbesserungen an den Standards IAS 28, IFRS 1 und IFRS 12 veröffentlicht.

Für den Konzernabschluss 2017 sind nur die Änderungen am IFRS 12 erstmalig verpflichtend anzuwenden. Die Änderungen des IFRS 12 besagen, dass die Angabepflichten des IFRS 12 grundsätzlich auch für Anteile gelten, die nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind bzw. zu einer Veräußerungsgruppe gehören.

Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG.

Die folgenden Standardänderungen werden ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen verpflichtenden Anwendung in der Europäischen Union im Gelsenwasser-Konzernabschluss berücksichtigt:

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Norm Bezeichnung Erstan- wendung
IFRS 9 Finanzinstrumente 2018
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen 2018
Klarstellungen zu IFRS 15 Umsatzerlöse aus Kundenverträgen 2018
Änderungen an IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 2018
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäfts- vorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 2018
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Anwendung von IFRS 4 (Versicherungsverträge) gemeinsam mit IFRS 9 (Finanzinstrumente) 2018
Änderungen an diversen IFRS Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014 - 2016) - mit Ausnahme der Änderungen am IFRS 12 2018
IFRS 16 Leasingverträge 2019

Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 den neuen Standard IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, vor allem im Hinblick auf die Steuerung von nichtfinanziellen Risiken. Wesentliche Auswirkungen auf die Ertragslage können sich für Gelsenwasser insbesondere dadurch ergeben, dass die Beteiligung an der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, die bisher als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasst wird, künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren ist. Dadurch sind zukünftig stärkere laufende Schwankungen des Konzernjahresüberschusses möglich. Entfallen werden dagegen Einmaleffekte auf den Konzernjahresüberschuss durch das bisher vorgeschriebene Prinzip des Recyclings erfolgsneutral im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasster Beträge, z. B. bei einer Veräußerung der Anteile. Zum 1. Januar 2018, dem Zeitpunkt der Umstellung auf diesen neuen Rechnungslegungsstandard, werden dadurch 65,5 Mio. € vom kumulierten übrigen Konzernergebnis in die Gewinnrücklagen umgebucht. Alle Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die gegenwärtig erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden auch zukünftig erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die bisherigen Beteiligungen an Eigenkapitalinstrumenten wird von der Möglichkeit zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert somit kein Gebrauch gemacht. Ein Recycling der kumulierten erfolgsneutralen Ergebnisse ist ab 2018 jedoch nicht mehr zulässig. Zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres sind insgesamt 33,2 Mio. € für diese Beteiligungen im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst. Darüber hinaus werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gelsenwasser-Konzerns erwartet.

Die durch das neue Wertminderungsmodell bereits im Entstehungszeitpunkt zu erfassenden Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bewegen sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 auf dem Niveau der bisherigen Wertberichtigungen. Für Forderungen aus Leasingverträgen und andere finanzielle Vermögenswerte mit signifikanter Finanzierungskomponente nimmt Gelsenwasser das Wahlrecht zur Anwendung des vereinfachten Ansatzes wahr und erfasst Wertminderungen für die gesamte Laufzeit bereits im Entstehungszeitpunkt der Forderung. Gelsenwasser wendet den IFRS 9 ab dem Geschäftsjahr 2018 mit den vom Standard gewährten Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung und ohne Anpassung der Vorjahresvergleichzahlen an.

Die Änderungen der Regelungen für das Hedge Accounting haben für den Gelsenwasser-Konzern voraussichtlich keine Auswirkungen, da Gelsenwasser weiterhin nicht plant, diese Bilanzierungsoption anzuwenden.

Im Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard IFRS 15, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung ist es, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgelegt, die für alle Branchen und für alle Arten von Umsatztransaktionen anwendbar sind. Die Fragen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist, sind mithilfe des Fünf-Stufen-Modells zu beantworten. Daneben enthält der Standard eine Reihe von weiteren Regelungen zu Detailfragestellungen sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Im April 2016 wurden einige Klarstellungen zum IFRS 15 veröffentlicht, die insbesondere die Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen, die Abgrenzung von Prinzipal und Agent sowie die Erfassung von Lizenzerträgen betreffen. Gelsenwasser wird von der modifiziert retrospektiven Anwendung des Standards Gebrauch machen. Durch die Anwendung des neuen Standards ab dem Geschäftsjahr 2018 werden sich im Gelsenwasser-Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die zeitliche Erfassung und Höhe der Umsatzerlöse sowie die Bilanzstruktur ergeben.

Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16, Leasingverhältnisse, veröffentlicht, der den IAS 17 als bisherigen Standard für Leasingverhältnisse ersetzen soll. Kerngedanke des neuen Standards ist, dass beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die bislang nach IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit zukünftig beim Leasingnehmer. Nach IFRS 16 weist der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten aus und aktiviert gleichzeitig ein entsprechendes Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen des bisherigen IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird. Für kurzfristige Leasingverhältnisse, Leasinggegenstände mit geringem Wert und Verpachtungen innerhalb des Konzerns gibt es Erleichterungen für die Bilanzierung, die Gelsenwasser in Anspruch nehmen möchte. Für Leasinggeber entsprechen die Regelungen des neuen Standards nahezu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Auf Basis der zum 31. Dezember 2017 bestehenden Leasingverhältnisse ergäbe sich für den Gelsenwasser-Konzern bei Erstanwendung des Standards eine Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten um rund 100 Mio. €. Dabei wird es insbesondere bei Gas- und Stromnetzen, die Gelsenwasser von Netzeigentumsgesellschaften pachtet, an denen der Gelsenwasser-Konzern mit Minderheitsanteilen beteiligt ist, zu Aktivierungen von Nutzungsrechten kommen. Darüber hinaus wird es Verschiebungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung geben: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden - wenn der Bestand an Leasingverhältnissen unverändert bleibt - um etwas mehr als 10 Mio. € sinken, Abschreibungen und Finanzaufwendungen entsprechend steigen. Die Detailuntersuchung zu den möglichen Auswirkungen dieses Standards ist gegenwärtig noch nicht vollständig abgeschlossen.

Nachstehende (teilweise überarbeitete) Standards und Interpretationen werden - das Endorsement durch die Europäische Union vorausgesetzt - im Gelsenwasser-Konzernabschluss erstmals zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet:

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Norm Bezeichnung Erstan- wendung
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 2018
Änderungen an IAS 19 Anpassungen, Kürzungen und Abgeltungen von Plänen 2019
Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile 2019
Änderungen an IFRS 9 Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung 2019
Änderungen an diversen IFRS Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015 - 2017) 2019
IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 2019
IFRS 17 Versicherungsverträge 2021

Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Derivate. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Anteilsbewertungen sowie der Bildung von Rückstellungen beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Preisnachlässe und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In den weiteren Abschnitten dieses Konzernanhangs werden die bei den jeweiligen schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätzen angewendeten Methoden und Parameter näher erläutert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen grundsätzlich rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären.

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig bilanziertes Unternehmen sowie 59 Unternehmen, die mit Hilfe der Equity-Methode bewertet werden.

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Inland Ausland Gesamt 31.12.2017 Gesamt 31.12.2016
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen 8 - 8 8
Anzahl der anteilig bilanzierten Unternehmen 1 - 1 1
Anzahl der at Equity bilanzierten Beteiligungen 55 4 59 52
Anzahl der übrigen Beteiligungen 31 - 31 36
Summe der Gesellschaften 95 4 99 97

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden zum 31. Dezember 2017 folgende Gesellschaften als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden
GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg
NGW GmbH, Duisburg
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück
WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen

Mit Vertrag vom 2. Februar 2017 wurde das Gasnetz der Stadt Rehburg-Loccum von der GELSENWASSER Energienetze GmbH an die Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG (NGRL) verkauft. Anschließend wurden mit Vertrag vom 3. Februar 2017 51 % der Anteile an dieser Netzeigentumsgesellschaft an die Stadt Rehburg-Loccum veräußert. Die Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 3. Februar 2017 per Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG einbezogen.

Der aus der Entkonsolidierung dieser Gesellschaft resultierende Gewinn beträgt 0,8 Mio. €. Er ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Auf die nicht veräußerten Anteile entfallen davon 0,4 Mio. €. Aus der Anteilsveräußerung dieser Gesellschaft sind dem Gelsenwasser-Konzern im Berichtsjahr Veräußerungserlöse in Höhe von 0,5 Mio. € zugeflossen.

Folgende Gruppen von Vermögenswerten und Schulden haben den Gelsenwasser-Konzern im Zeitpunkt der Entkonsolidierung der NGRL verlassen:

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in Mio. €
Sachanlagen 2,3
Forderungen 2,9
Aktive latente Steuern 0,1
Vermögenswerte 5,3
Zuschüsse 1,1
Finanzielle Verbindlichkeiten 3,9
Schulden 5,0

Vom Zeitpunkt der Entkonsolidierung an wird die Gesellschaft als assoziiertes Unternehmen per Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die folgenden Gesellschaften waren im Geschäftsjahr 2016 (teilweise) vollkonsolidiert und beeinflussen somit die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne: am 1. Januar 2016
Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen: 1. Januar bis 31. Mai 2016
NiersGasNetze GmbH & Co. KG, Kevelaer: 1. Januar bis 9. Juni 2016

Darüber hinaus haben sich hinsichtlich der vollkonsolidierten Gesellschaften im Vergleich zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 keine Veränderungen ergeben.

Die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) wird - wie im Vorjahr - mit einem Anteil von 50 % als gemeinschaftliche Tätigkeit anteilig in den Konzernabschluss einbezogen. Die Tätigkeit der WWW liegt in der Beschaffung, Gewinnung, Förderung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Trinkwasser im Einzugsgebiet Ruhr, dessen Lieferung an die Gesellschafter und andere Weiterverteiler und Industriekunden sowie im Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH sowie die GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH werden trotz Stimmrechtsanteilen von 51 % bzw. 66 % weiterhin nicht per Vollkonsolidierung, sondern nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, weil aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen eine beherrschende Stellung von Gelsenwasser nicht gegeben ist. 21 Tochterunternehmen werden nicht vollkonsolidiert, da deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei werden zur Überprüfung der Wesentlichkeit die für den Gelsenwasser-Konzern als relevant erachteten Größenmerkmale Bilanzsumme, Eigenkapital, Umsatz und Jahresergebnis von diesen Tochterunternehmen ins Verhältnis zu den jeweiligen Konzerngrößen gesetzt. Außerdem wird eine Analyse qualitativer Faktoren durchgeführt.

An allen zum 31. Dezember 2017 vollkonsolidierten Tochterunternehmen ist die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt, mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH (CPG). Die Mitgesellschafterin hält jeweils 6 % der Eigentums- und Stimmrechtsanteile an der CPG. Zwischen der GELSENWASSER Magdeburg GmbH (GWM) und der CPG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der die CPG verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die GWM abzuführen. Die Minderheitsgesellschafterin erhält von der GWM einen jährlichen festen Ausgleichsbetrag von 72 T€. Aufgrund des geringen Beteiligungs- und Stimmrechtsanteils sowie insbesondere der festen Ausgleichszahlung an die Minderheitsgesellschafterin wird auf die Angabe zusammengefasster Finanzinformationen verzichtet.

Konsolidierungsgrundsätze

(a) Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen Gelsenwasser die Beherrschung über das Unternehmen innehat. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, Teilhabe an schwankenden Renditen (positiv und/oder negativ) sowie die Möglichkeit, mit der Verfügungsgewalt die Renditen beeinflussen zu können, voraus. Unter Verfügungsgewalt versteht man die Möglichkeit, gegenwärtig die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Renditen haben. Verfügungsgewalt kann mittels Stimmrechten oder sonstiger vertraglicher Rechte nachgewiesen werden - auch durch eine Kombination aus beidem. Verfügungsgewalt liegt insbesondere vor, wenn ein Investor mehr als 50 % der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält und die Verfügungsgewalt durch keine sonstigen Vereinbarungen oder Umstände widerlegt wird. Erst- und Entkonsolidierung erfolgen grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs oder des Verlusts der Beherrschung.

Etwaige Minderheitsanteile am Reinvermögen der konsolidierten Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals gesondert ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens entsteht, entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Konzernanteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenserwerbs werden als Aufwand erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten bilanziert und mindestens einmal pro Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterworfen.

Differenzbeträge aus nach Übernahme der Kontrolle erworbenen Minderheitsanteilen werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet, Umsätze und Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet oder in aktivierte Eigenleistungen umgegliedert.

(b) Assoziierte Unternehmen

Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann, die jedoch weder Tochterunternehmen noch gemeinschaftliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen darstellen. Hierunter fallen regelmäßig Unternehmen, bei denen Gelsenwasser unmittelbar oder mittelbar über 20 % bis 50 % der Stimmrechte verfügt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert; ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Verbleiben bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens Anteile, die als Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen zu klassifizieren sind, entsprechen die Anschaffungskosten solcher Anteile ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung. Ein eventuell bei Anschaffung vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert (abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen) wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich als Überschuss der Anschaffungskosten eines Anteilserwerbs über den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Anteil des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen assoziierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Da der Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsbuchwert enthalten ist, wird er nicht gesondert auf eine Wertminderung hin geprüft (Impairment-Test). Ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 wird in Folgeperioden nur durchgeführt, sofern ein Hinweis auf eine mögliche Wertminderung des gesamten Beteiligungsansatzes nach IAS 39 vorliegt.

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen im kumulierten übrigen Konzernergebnis. Die Gegenbuchung erfolgt als Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts des assoziierten Unternehmens. Gewinne und Verluste aus Käufen (upstream) und Verkäufen (downstream) von und an assoziierte Unternehmen (Zwischenergebnisse), die nicht durch Veräußerung an konzernfremde Dritte realisiert wurden, werden in Höhe der Beteiligungsquote durch Korrektur des Beteiligungsbuchwerts eliminiert. Ist der Anteil des Konzerns an Verlusten des assoziierten Unternehmens oder an zu eliminierenden Zwischengewinnen größer als der Beteiligungsbuchwert sowie der Buchwert unbesicherter langfristiger Ausleihungen an das assoziierte Unternehmen und gibt es keine rechtliche oder faktische Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen, werden in Höhe des Differenzbetrags keine weiteren Verluste erfasst. In einem solchen Fall werden spätere Gewinne erst dann wieder bilanziert, wenn sie den nicht gebuchten Verlust übersteigen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlicher assoziierter Unternehmen werden, sofern die notwendigen Informationen vorliegen, an die dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Methoden angepasst.

Im Rahmen der Equity-Bewertung werden die von den assoziierten Unternehmen erwarteten Ergebnisse des Berichtsjahres phasengleich berücksichtigt.

(c) Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Als gemeinschaftliche Tätigkeiten gelten gemeinsame Vereinbarungen, bei denen die Parteien, die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese setzt die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien zu Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten voraus.

Sofern ein Konzernunternehmen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, erfasst der Konzern als gemeinschaftlich Tätiger im Zusammenhang mit seinem Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit folgende Posten:

seine Vermögenswerte, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten,
seine Schulden, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Schulden,
seine Erlöse aus dem Verkauf seines Anteils an den Erzeugnissen oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit,
seinen Anteil an den Erlösen aus dem Verkauf der Erzeugnisse oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit und
seine Aufwendungen, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Aufwendungen.

Der Konzern bilanziert die im Zusammenhang mit seinem Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit stehenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen in Übereinstimmung mit den für diese Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen maßgeblichen IFRS.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ein, bei der ein anderes Konzernunternehmen gemeinschaftlich Tätiger ist (z. B. Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten) so betrachtet der Konzern die entsprechende Transaktion als mit den anderen Parteien der gemeinschaftlichen Tätigkeit ausgeführt und erfasst daher etwaige Gewinne oder Verluste nur im Umfang des Anteils der anderen an der gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligten Parteien.

Bei Transaktionen, wie dem Kauf von Vermögenswerten durch ein Konzernunternehmen, werden Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit erst bei der Weiterveräußerung der Vermögenswerte an Dritte erfasst.

(d) Gemeinschaftsu nternehmen

Als Gemeinschaftsunternehmen gelten Unternehmen, die auf Basis einer gemeinsamen Vereinbarung unter gemeinschaftlicher Führung von mindestens zwei Gesellschaftern stehen und nicht die Voraussetzungen für gemeinschaftliche Tätigkeiten erfüllen. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden unter Verwendung der Equity-Methode bewertet. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Bilanzierung der assoziierten Unternehmen.

Währungsumrechnung

In den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen umgerechnet. Aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung monetärer Fremdwährungsposten zum Stichtagskurs resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Abschlüssen der ausländischen nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt die Umrechnung des Nettovermögens von der jeweiligen Landeswährung (als funktionaler Währung) in Euro zu Stichtagskursen am Bilanzstichtag. Erträge und Aufwendungen werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in dem Bilanzposten Kumuliertes übriges Konzernergebnis erfasst.

Wenn ein ausländisches Unternehmen veräußert wird, werden solche Währungsdifferenzen erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns oder Veräußerungsverlusts reklassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:

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Durchschnittskurse Stichtagskurse
2017 2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
1 € entspricht
Tschechische Krone 26,33 27,03 25,54 27,02
Polnischer Zloty 4,26 4,36 4,18 4,41

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden identifiziert und gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, sobald sie die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann. Die Anschaffungskosten solcher immaterieller Vermögenswerte entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Ist die Nutzung immaterieller Vermögenswerte zeitlich unbegrenzt, werden diese mindestens einmal pro Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogen.

Folgende Nutzungsdauern liegen der Bewertung zugrunde:

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Jahre
Softwarelizenzen 3-5
Lieferungsrechte und sonstige Rechte 5-40

S achanlagevermögen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Sie enthalten darüber hinaus die Barwerte der Kosten für zukünftige Rückbauverpflichtungen. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern hieraus künftige wirtschaftliche Vorteile zufließen werden und die Kosten zuverlässig bemessen werden können. Alle anderen Reparatur- und Instandhaltungsausgaben werden im Jahr ihres Anfalls erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei allen anderen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die folgenden erwarteten Nutzungsdauern der Vermögenswerte auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

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Jahre
Gebäude 10-50
Wassergewinnungsanlagen 33-67
Rohrnetze 50
Maschinen 5-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-30

Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und sofern notwendig angepasst. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards und Vertragsdauer berücksichtigt. Änderungen dieser Faktoren können eine Verkürzung oder Verlängerung der Nutzungsdauer eines Vermögenswerts zur Folge haben. In diesem Fall wird der Restbuchwert über die verbleibende, neue Nutzungsdauer abgeschrieben, was zu höheren oder niedrigeren jährlichen Abschreibungsbeträgen führt.

Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden durch einen Vergleich des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst.

Investment Properties

Investment Properties werden nach IAS 40 als Immobilien definiert, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen gehalten werden und nicht zur Nutzung in der Produktion, für Dienstleistungen sowie für Verwaltungszwecke oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Büro-, Lager- und Laborgebäude sowie Grundstücke. Sie werden zu ihren historischen Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt.

Die Abschreibungen auf die Gebäude werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von zehn bis 50 Jahren vorgenommen. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbegrenzte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf Wertminderungsbedarf geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass ihr Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Falls es nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, werden für den Wertminderungstest (Impairment-Test) Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Bei Fortfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind Geschäfts- oder Firmenwerte.

Finanzielle Vermögenswerte

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet, angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.

Die zu den Finanzinstrumenten zählenden Vermögenswerte werden nach IAS 39 in die folgenden Kategorien unterteilt: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, Ausleihungen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte (held-to-maturity) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available-for-sale). Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Klassifizierung zu jedem Stichtag. Im Gelsenwasser-Konzern bestanden sowohl im Berichtsjahr als auch im Vergleichsjahr finanzielle Vermögenswerte der folgenden Kategorien:

(a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (financial assets at fair value through profit or loss)

Unter dieser Kategorie werden bei Gelsenwasser physische Gasbeschaffungs- und -absatzverträge (beide nur, sofern die beizulegenden Zeitwerte positiv sind) erfasst. Im Rahmen des implementierten Geschäftsmodells erfolgt die Gasbeschaffung sowohl für den eigenen Gasvertrieb als auch mit der Absicht, Gewinne aus kurzfristigen Schwankungen des Preises oder der Händlermarge zu erzielen. Eine Aufteilung der Verträge in einen Vertriebs- und einen Handelsteil ist nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch die physischen Gasbeschaffungs- und -absatzverträge für Zwecke der Bilanzierung wie finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten (bei negativen Marktwerten) behandelt.

Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Etwaige Transaktionskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden immer erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden den Nominalwerten der Verträge ihre Marktwerte zum Bilanzstichtag gegenübergestellt. Der Marktwert zum Bilanzstichtag ergibt sich hierbei als kontrahierte Menge bewertet mit einem aktuellen Marktpreis. Die Differenz von Nominalwert (kontrahierte Menge bewertet mit kontrahiertem Preis) und Marktwert spiegelt den jeweiligen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag wider. Eine Adjustierung des beizulegenden Zeitwerts um Kreditausfallrisiken erfolgt anhand von etablierten Marktstandards aus der Basel-Regulierung zur Bemessung des Ausfallrisikos, welche das Kreditausfallrisiko als Produkt aus dem ausfallgefährdeten Betrag, der Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Verlust bei Ausfall definieren.

Die Höhe des ausfallgefährdeten Betrags unterliegt Marktpreisschwankungen, sodass hier auf die Kalkulation des Erwartungswerts mittels Add-On-Verfahren nach SolvV abgestellt wird.

Für die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten über verschiedene Zeiträume wird auf Ratings (sofern verfügbar), ansonsten auf weitere externe Bonitätseinstufungen zurückgegriffen. Sofern eine Bürgschaft/Bankgarantie vorliegt, wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Bürgen herangezogen. Bei den verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten handelt es sich um historisch beobachtbare Ausfallquoten bzw. daraus abgeleitete Wahrscheinlichkeiten durch Ratingagenturen.

Die Verlusthöhe zum Zeitpunkt eines Kreditausfalls wird durch den sogenannten Loss Given Default (LGD) quantifiziert und als Prozentsatz des ausfallgefährdeten Betrags angegeben. Der LGD entspricht dem erwarteten wirtschaftlichen Verlust, den ein Gläubiger bezogen auf den (erwarteten) Forderungsbetrag bei einem Ausfall des Kreditnehmers erleidet. Bei Gelsenwasser wird wie im Vorjahr ein LGD von 60 % verwendet.

Daraus ergibt sich schlussendlich ein Korrekturwert für den beizulegenden Zeitwert pro Fristigkeit (kurzfristig, langfristig).

Da nicht für den gesamten Bewertungszeitraum Börsennotierungen in der geforderten Granularität vorliegen, verwendet Gelsenwasser sogenannte Price Forward Curves (PFCs) zur Ermittlung der Marktpreise von verschiedenen Commodities und Handelsplätzen. Hierbei handelt es sich um das Commodity Gas an den virtuellen Handelspunkten NetConnect Germany (NCG), Gaspool und Title Transfer Facility (TTF). Die PFCs werden mittels geprüfter mathematischer Berechnungsverfahren von der GELSENWASSER AG automatisiert erstellt. Als Eingangswerte werden vorwiegend Kurse nach ICIS-Heren verwendet. Die Diskontierung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte erfolgt mit fristenadäquaten Zinssätzen (Zinsen für börsennotierte Bundeswertpapiere, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank). Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind - sowohl als langfristige als auch als kurzfristige Vermögenswerte - ausschließlich im Posten Warentermingeschäfte erfasst.

( b) Ausleihungen und Forderungen (loans and receivables)

Ausleihungen und Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht derivativ und nicht an einem aktiven Markt notiert sind.Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen einem Schuldner direkt bereitstellt, ohne jegliche Absicht, die Forderungen zu handeln.

Ausleihungen und Forderungen werden anfänglich mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Anschließend werden sie mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Bei Vorliegen individueller Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Eine Wertminderung bei Ausleihungen und Forderungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge im Rahmen der üblichen Bedingungen nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes ermittelten Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Spätere Wertaufholungen (Zuschreibungen) werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Darüber hinaus werden für gleichartige Kreditrisiken portfoliobasierte Wertberichtigungen durchgeführt, die auf empirischen Erfahrungswerten beruhen.

Wenn Ausleihungen und Forderungen höchstens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden, zählen sie zu den kurzfristigen Vermögenswerten. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Ausleihungen und Forderungen sind in den Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Flüssige Mittel enthalten. Zu den flüssigen Mitteln gehören Bargeld, jederzeit abrufbare Bankeinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

(c) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available-for-sale financial assets)

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die in keine der anderen Kategorien fallen oder freiwillig dieser Kategorie zugeordnet worden sind. Sie gehören zu den langfristigen Vermögenswerten, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden bei erstmaliger Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern für diese Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht und keine Börsennotierung vorliegt, werden die Zeitwerte mittels einer geeigneten Bewertungsmethode ermittelt. Im Berichtsjahr kam dafür die Discounted Cashflow Methode (DCF) zur Anwendung. Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.

Veränderungen der Zeitwerte werden erfolgsneutral in dem Bilanzposten Kumuliertes übriges Konzernergebnis innerhalb des Eigenkapitals erfasst.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten ist ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten als Hinweis auf eine Wertminderung zu sehen. Sofern eine Wertminderung für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte vorliegt, werden etwaige vorher im kumulierten übrigen Ergebnis erfasste Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden auch bei einer Wertaufholung nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht, sondern im kumulierten übrigen Ergebnis wertaufgeholt.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswertesind gegenwärtig ausschließlich im Bilanzposten Übrige Beteiligungen als langfristige Vermögenswerte erfasst.

Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Kosten werden auf Basis der Durchschnittsmethode bestimmt. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität). Das im Gasspeicher befindliche Arbeitsgas wird zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter gewöhnlicher Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten. Bestandsrisiken im Zusammenhang mit einer geminderten Verwertbarkeit wird darüber hinaus durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden

Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (Disposal Groups bzw. Veräußerungsgruppen) werden als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert, wenn sie in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und eine Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten höchstwahrscheinlich ist. Diese Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten werden in der Bilanz gesondert als „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ ausgewiesen. Direkt zurechenbare Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind auch Bestandteil einer Veräußerungsgruppe. Sie werden als „Zur Veräußerung bestimmte Schulden“ ebenfalls gesondert ausgewiesen.

Für den Fall, dass sich Gelsenwasser zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen einhergeht, sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung bestimmt zu klassifizieren, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert sind, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser Betrag den Buchwert unterschreitet.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Gelsenwasser-Konzern vertragliche Verpflichtungen, flüssige Mittel bzw. andere finanzielle Vermögenswerte an einen Kontrahenten abzugeben oder finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Kontrahenten zu potenziell nachteiligen Bedingungen auszutauschen.

Ausgehend von der Kategorisierung des IAS 39 werden die in den Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesenen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen und Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich ausschließlich um finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie.

Warentermingeschäfte mit negativem Marktwert werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (financial liabilities through profit and loss) eingestuft. Für sie gelten die unter den finanziellen Vermögenswerten dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden analog.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern Gelsenwasser nicht das unbedingte Recht hat, die Verbindlichkeit erst mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen.

Pensionsverpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Hierbei werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Abweichungen zwischen den rechnungsmäßig erwarteten und den tatsächlich eingetretenen Änderungen der Personenbestände sowie der Rechnungsannahmen ergeben können, werden vollständig in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Sie werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung unter den Finanzierungsaufwendungen. Der versicherungsmathematischen Bewertung von Pensionen liegen Annahmen über Diskontierungssätze, Gehaltssteigerungen, Rentensteigerungen und Sterbetafeln zugrunde.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt und die Begleichung der Verpflichtung wahrscheinlich (more likely than not) ist. Dabei werden Einschätzungen und Annahmen getroffen, welche die Zukunft betreffen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst.

Baukosten- und Investitionszuschüsse

Gelsenwasser ist berechtigt, Baukostenzuschüsse für den Anschluss an die zentrale Wasser-, Gas- und Stromversorgung in Rechnung zu stellen. Diese von den Kunden erhaltenen Baukostenzuschüsse werden passiviert und i.d.R. linear über die durchschnittliche Vertragsdauer von 50 Jahren aufgelöst. Die Auflösung wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden ebenfalls passivisch ausgewiesen und linear über die erwartete Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögenswerts als sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst.

Latente Steuern und tatsächliche Ertragsteuern

Tatsächliche Ertragsteuern der laufenden Periode und von früheren Perioden werden mit dem Betrag der erwarteten Zahlung bzw. Erstattung angesetzt. Eine Saldierung von tatsächlichen Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt, wenn eine Aufrechnung nach dem lokalen Recht der bilanzierenden Gesellschaft möglich ist und diese Aufrechnung entweder auch beabsichtigt ist oder eine zeitgleiche Realisierung der Schuld und der Erstattung angestrebt wird.

Latente Steuern werden unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt, es sei denn, die latente Steuer entsteht aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls wird weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst. Ausgenommen von dieser Regelung sind für die Bildung passiver latenter Steuern außerdem Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstanden sind. Zur Bestimmung der latenten Ertragsteuern wird der derzeit für den jeweiligen Zeitpunkt der Umkehr gesetzlich geltende (bzw. nahezu sicher zu verabschiedende) Steuersatz herangezogen.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichende zukünftige steuerliche Gewinne anfallen, gegen die die temporären Differenzen verrechnet werden können. Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuerforderungen mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Zur Beurteilung der Frage, ob latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen nutzbar, das heißt werthaltig sind, wird auf die Ergebnisplanungen der Gesellschaft sowie konkret umsetzbare Steuerstrategien zurückgegriffen.

Für den Unterschied zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen (outside basis differences) werden keine latenten Steuerschulden angesetzt, sofern Gelsenwasser in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Aktive latente Steuern auf solche temporären Differenzen werden nur bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie in absehbarer Zeit realisiert werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

Ertragsrealisierung

Erlöse umfassen den für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Rechnung gestellten Wert abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe sowie unter Berücksichtigung der Eliminierung von Zwischengewinnen aus konzerninternen Verkäufen. Erlöse werden folgendermaßen erfasst:

(a) Erlöse aus dem Verkauf von Gütern

Erlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn der Konzern die entsprechende Lieferung erbracht hat und die Wahrscheinlichkeit des Ausgleichs der entsprechenden Forderung als ausreichend sicher anzusehen ist. Aufgrund der Abrechnungssystematik bei Wasser-, Gas- und Stromlieferungen können die Erlöse bei Tarifkunden nach dem Ablesetag nur mithilfe geeigneter Verfahren geschätzt werden.

(b) Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bei der periodenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen werden Umsatzerlöse im Verhältnis von erbrachter zu insgesamt zu erbringender Dienstleistung vereinnahmt.

(c) Zinserträge

Zinserträge werden zeitproportional unter Anwendung der Effektivzinsmethode realisiert. Sofern eine Forderung wertgemindert ist, findet eine Abschreibung auf den auf Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelten Barwert der erwarteten Cashflows statt; nachfolgend wird die ratierliche Aufzinsung mit entsprechender Erfassung als Zinsertrag fortgesetzt.

(d) Erlöse aus Nutzungsentgelten

Erlöse aus Nutzungsentgelten werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge erfasst.

(e) Dividendenerträge

Dividendenerträge werden realisiert, sobald das Recht auf Erhalt der Zahlung entsteht.

Leasingverhältnisse

(a) Gelsenwasser-Konzern ist Leasingnehmer

Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse klassifiziert, bei denen der Gelsenwasser-Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen trägt. Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser niedriger ist, erfasst. Die in korrespondierender Höhe zum Leasingobjekt anzusetzende Leasingverbindlichkeit wird - mit Ausnahme des innerhalb von einem Jahr fälligen Teils - als langfristiger Posten ausgewiesen. Das Leasingobjekt wird in den Folgeperioden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben. Die in den Folgeperioden geleisteten Zahlungen an den Leasinggeber werden in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird in der Weise erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich eine konstante Verzinsung der jeweils noch ausstehenden Leasingverbindlichkeit ergibt. Zurzeit bestehen im Gelsenwasser-Konzern keine derartigen Leasingverhältnisse.

Leasingverhältnisse, bei denen der wesentliche Teil der mit dem Eigentum an dem Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst.

(b) Gelsenwasser-Konzern ist Leasinggeber

Werden Vermögenswerte im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses vermietet, wird der Barwert der Leasingzahlungen als Finanzforderung erfasst. Der als Differenz zwischen der Bruttoforderung und dem Barwert der Forderung ermittelte, noch nicht realisierte Finanzertrag wird in der Weise über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich eine konstante Verzinsung der noch ausstehenden Forderung ergibt. Die Zahlungen des Leasingnehmers werden aufgeteilt in einen Tilgungsanteil, der die Forderung reduziert, und einen Zinsanteil, der den noch nicht realisierten Finanzertrag mindert und erfolgswirksam erfasst wird.

Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermietete Vermögenswerte werden in der Bilanz als Sachanlagen angesetzt. Sie werden über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vereinnahmt.

Dividenden

Gelsenwasser hat einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Mehrheitsgesellschafterin Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeschlossen. Die auf Basis des Gewinnabführungsvertrags abzuführenden Gewinne sowie zu zahlenden Steuerumlagen mindern nicht den Jahresüberschuss, sondern stellen einen Bestandteil der Ergebnisverwendung dar. Sie werden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Die Minderheitsaktionäre der GELSENWASSER AG erhalten eine vertraglich festgelegte, von der Mehrheitsgesellschafterin zu zahlende Garantiedividende.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse (inkl. Energie-/Stromsteuer) (1)

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in Mio. € 2017 2016
Erlöse aus dem Gasverkauf 828,9 676,9
Erlöse aus dem Wasserverkauf 223,6 223,3
Erlöse aus dem Stromverkauf 69,1 64,7
Erlöse aus Netznutzungsentgelten 46,8 42,7
Erlöse aus der Abwasserentsorgung 7,3 7,2
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 7,0 7,2
Sonstige Erlöse 52,2 44,8
1.234,9 1.066,8

Die Umsatzerlöse liegen mit 1.234,9 Mio. € um 168,1 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Erlöse aus dem Gasverkauf. Diese stiegen hauptsächlich aufgrund der Aufnahme des Handels mit Erdgas auf dem niederländischen Markt und durch Optimierungsgeschäfte der Zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG.

Energie-/Stromsteuer (2)

Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Sonstige betriebliche Erträge (3)

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in Mio. € 2017 2016
Pacht- und Mieterträge 6,1 5,8
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 5,5 1,8
Erträge aus Termingeschäften 1,3 -
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1,3 0,5
Erträge aus der Entkonsolidierung von Gasnetzgesellschaften 0,8 10,2
Erträge aus der Auflösung von Kapitalzuschüssen 0,2 0,2
Periodenfremde Erträge 0,2 0,1
Übrige betriebliche Erträge 12,2 10,7
27,6 29,3

Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen resultieren in 2017 vor allem aus dem Verkauf des Gasnetzes in der Stadt Selm.

Die Erträge aus der Entkonsolidierung von Gasnetzgesellschaften betreffen im Berichtsjahr die Veräußerung von Anteilen an der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG.

Materialaufwand (4)

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in Mio. € 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 806,1 626,0
Aufwendungen für bezogene Leistungen 137,7 130,4
943,8 756,4

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für den Gas-, Strom- und Wasserbezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen überwiegend auf Anlagenunterhaltung, Netzentgelte für die Durchleitung von Gas und Strom sowie auf Aufwendungen für die Nutzung von Erdgasspeichern. Der deutliche Anstieg bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus gestiegenen Gasbezugskosten.

Personalaufwand (5)

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in Mio. € 2017 2016
Löhne und Gehälter 91,2 88,2
Sozialversicherungsabgaben 16,7 15,6
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 11,4 9,0
119,3 112,8

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften, getrennt nach Arbeitnehmergruppen:

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2017 2016
Kaufleute/Juristen 519 509
Ingenieure/Meister/Techniker 350 342
Handwerker 528 520
Aushilfen 19 13
Konzernbelegschaft 1.416 1.384
Auszubildende/Praktikanten 66 65
Ruhende Arbeitsverhältnisse 17 11
1.499 1.460

Die anteilig bilanzierte WWW beschäftigte in 2017 - ohne ruhende Arbeitsverhältnisse - durchschnittlich 133 Mitarbeiter (Vorjahr: 136 Mitarbeiter).

Abschreibungen (6)

In den ausgewiesenen Abschreibungen sind wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Wertminderungen enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen (7)

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in Mio. € 2017 2016
Konzessionsabgaben 24,2 24,0
Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände 12,6 12,0
Wasserentnahmeentgelt 7,9 7,6
Sonstige Steuern 2,6 2,1
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 2,4 0,8
Wertberichtigungen/Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1,9 2,3
Aufwendungen aus Termingeschäften - 13,2
Übrige betriebliche Aufwendungen 35,9 32,1
87,5 94,1

Finanzergebnis (8)

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in Mio. € 2017 2016
Zinserträge aus Ausleihungen 0,2 0,2
Zinserträge aus Finanzierungsleasing 3,1 3,2
Sonstige Zinserträge 0,4 0,5
Finanzerträge 3,7 3,9
Zinsaufwendungen aus Aufzinsung der Pensionsrückstellungen 5,4 6,6
Zinsaufwendungen aus Aufzinsung der sonstigen Rückstellungen 0,1 0,1
Sonstige Zinsaufwendungen 1,2 1,3
Abzinsung Ausleihungen/Abschreibungen Finanzanlagen 0,1 0,2
Finanzaufwendungen 6,8 8,2
Finanzergebnis -3,1 -4,3

Ertragsteuern (9)

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern einschließlich der latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2017 2016
Laufende Ertragsteuern 1,6 1,8
Latente Steuern -0,3 1,2
Ertragsteuern 1,3 3,0

Darüber hinaus werden latente Steuern von -0,1 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €) direkt im Eigenkapital erfasst.

Insgesamt sind zum 31. Dezember 2017 per Saldo 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) an aktiven latenten Steuern direkt im Eigenkapital erfasst. Sie setzen sich zusammen aus aktiven latenten Steuern von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) aufgrund der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen und wie im Vorjahr aus passiven latenten Steuern aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte von 0,2 Mio. €.

Die GELSENWASSER AG sowie die nachfolgenden vollkonsolidierten Tochterunternehmen gehören als Organgesellschaften zum steuerlichen Organkreis der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG (WGW KG) und sind insofern nicht selbstständig steuerpflichtig:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH
GELSENWASSER Energienetze GmbH
GELSENWASSER Magdeburg GmbH
NGW GmbH
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH
WESTFALICA GmbH

Die GELSENWASSER AG hat lediglich die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) auf die von der Muttergesellschaft zu leistende Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre zu zahlen.

Folgende im Berichtsjahr voll- oder anteilig konsolidierte Konzernunternehmen gehören nicht dem o. g. steuerlichen Organkreis an und sind selbstständig steuerpflichtig:

GELSENWASSER Dresden GmbH
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH
Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG (1. Januar bis 3. Februar 2017)
Wasserwerke Westfalen GmbH

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus dem Produkt des bilanziellen Konzern-Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 93,7 Mio. € (Vorjahr: 112,2 Mio. €) und dem anzuwendenden Steuersatz von 32,6 % (Vorjahr: 32,0 %). Die Erhöhung des Steuersatzes resultiert aus dem Anstieg des zugrunde gelegten gewerbesteuerlichen Hebesatzes von 455 % auf 480 %.

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in Mio. € 2017 2016
Erwarteter Steueraufwand 30,5 35,9
Körperschaftsteuer auf Ausgleichszahlung 0,7 0,7
Abweichender Steuersatz für Personengesellschaften - -0,1
Steuereffekte aus nicht zu versteuerndem und steuerfreiem Einkommen -29,8 -34,6
Steuereffekt auf konzerninterne Verkaufs-/Einbringungsvorgänge -0,1 1,1
Ausgewiesener Steueraufwand 1,3 3,0

Der hohe steuermindernde Betrag aus nicht zu versteuerndem und steuerfreiem Einkommen resultiert daraus, dass sowohl die GELSENWASSER AG als auch die weiteren oben einzeln aufgeführten Tochterunternehmen als Organgesellschaften dem steuerlichen Organkreis der WGW KG angehören und deshalb nicht selbstständig steuerpflichtig sind. Darüber hinaus resultieren die Ergebnisse vor Ertragsteuern der nicht zum steuerlichen Organkreis gehörenden Tochterunternehmen GELSENWASSER Dresden GmbH und GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH aus steuerfreien Beteiligungserträgen.

Aufgrund des Verkaufs eines Gasnetzes der GELSENWASSER Energienetze GmbH an das nicht zum Organkreis gehörende damalige Tochterunternehmen Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG waren erstmalig latente Steuern auf die Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten und den steuerlichen Buchwerten ergebniswirksam einzubuchen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Sachanlagen 0,2 0,1
Pensionsrückstellungen 4,2 4,0
Aktive latente Steuern 4,4 4,1
Sachanlagen 0,3 0,3
At Equity bilanzierte Beteiligungen 0,8 0,8
Übrige Beteiligungen 0,2 0,1
Passive latente Steuern 1,3 1,2
Saldo Aktive (+)/Passive (-) latente Steuern 3,1 2,9

Die latenten Steuern stellen sich bezüglich des Zeitraums der Umkehrung wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € langfristig kurzfristig langfristig kurzfristig
--- --- --- --- ---
Aktive latente Steuern 4,4 - 4,1 -
Passive latente Steuern 1,3 - 1,2 -
Saldo Aktive (+)/Passive (-) latente Steuern 3,1 - 2,9 -

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern liegen aufgrund verpflichtender Saldierungen um 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) unter den in den obigen Tabellen ausgewiesenen Bruttobeträgen.

Ergebnis je Aktie (10)

Das Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Jahresüberschuss, der auf Aktionäre der GELSENWASSER AG entfällt, und dem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt. Die Zahl der Aktien der GELSENWASSER AG hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres nicht verändert und beläuft sich auf 3.437.500 Aktien. Da weder zum 31. Dezember 2017 noch zum 31. Dezember 2016 potenzielle Aktien ausstanden, die das Ergebnis je Aktie verwässern könnten, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögenswerte (11)

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in Mio. € Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte Kundenbeziehungen Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2016 50,2 - 1,1 51,3
Zugänge 2,4 - - 2,4
Abgänge 1,0 - - 1,0
Umbuchungen - - - -
Stand 31.12.2016 51,6 - 1,1 52,7
Zugänge 3,8 - - 3,8
Abgänge 3,3 - - 3,3
Umbuchungen 0,2 - - 0,2
Stand 31.12.2017 52,3 - 1,1 53,4
Abschreibungen
Stand 01.01.2016 34,2 - - 34,2
Zugänge 3,6 - - 3,6
Abgänge 1,0 - - 1,0
Umbuchungen - - - -
Stand 31.12.2016 36,8 - - 36,8
Zugänge 3,9 - - 3,9
Abgänge 3,3 - - 3,3
Umbuchungen - - - -
Stand 31.12.2017 37,4 - - 37,4
Buchwerte
Stand 31.12.2016 14,8 - 1,1 15,9
Stand 31.12.2017 14,9 - 1,1 16,0

Die gewerblichen Schutzrechte, Lizenzen und ähnlichen Rechte enthalten mit 8,3 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €) Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Wasserlieferungsverträgen.

Am 8. November 2010 erwarb die GELSENWASSER 3. Beteiligungs-GmbH (nunmehr firmierend unter GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, kurz: GWSD) sämtliche Anteile an der Osmo GmbH (OSMO). Die Anschaffungskosten der Anteile betrugen 30,5 Mio. €. Bei einem erworbenen Reinvermögen der OSMO in Höhe von 29,4 Mio. € ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von 1,1 Mio. €. Dieser steuerlich nicht abziehbare Geschäfts- oder Firmenwert entfiel auf einzeln nicht zu bewertende Vermögenswerte. Er wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „OSMO“ zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die OSMO auf die GWSD verschmolzen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist seitdem der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „GWSD“ zugeordnet. Die GWSD ist an fünf Gesellschaften beteiligt und erzielt ihr Ergebnis aus den Gewinnausschüttungen dieser Beteiligungen. Sie ist selbst nicht operativ tätig. Der im Dezember 2017 durchgeführte Impairment-Test führte im Ergebnis zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen für die nächsten fünf Jahre. Den Cashflow-Prognosen liegen die jeweiligen mittelfristigen Unternehmensplanungen der Beteiligungsgesellschaften zugrunde.

Der angewandte Diskontierungssatz wurde auf der Basis von Marktdaten ermittelt und beträgt 6,27 % vor Steuern (Vorjahr: 6,44 %) bzw. 4,49 % nach Steuern (Vorjahr: 4,61 %). Dem Wachstum nach dem fünfjährigen Detailplanungszeitraum wurde - wie im Vorjahr - durch Berücksichtigung eines Abschlags von 0,5 %-Punkten beim Diskontierungssatz Rechnung getragen.

Auch eine dauerhafte Verminderung der geplanten Beteiligungserträge um 10 % würde nicht zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.

Sachanlagen (12)

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in Mio. € Grundstücke Bauten Energie- und Wassernetze Maschinen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2016 33,9 253,1 1.101,2 141,2
Zugänge 0,4 4,5 15,3 6,0
Abgänge - 0,3 2,1 0,5
Umbuchungen - 7,3 6,7 4,4
Abgänge Konsolidierungskreis - - 66,9 -
Stand 31.12.2016 34,3 264,6 1.054,2 151,1
Zugänge 0,4 2,3 16,4 6,8
Abgänge 0,1 1,5 20,9 0,6
Umbuchungen - 3,1 4,0 4,2
Abgänge Konsolidierungskreis - - 4,3 -
Stand 31.12.2017 34,6 268,5 1.049,4 161,5
Abschreibungen
Stand 01.01.2016 1,6 166,3 572,1 109,9
Zugänge - 5,1 21,7 4,1
Abgänge - - 1,9 0,5
Abgänge Konsolidierungskreis - - 31,5 -
Stand 31.12.2016 1,6 171,4 560,4 113,5
Zugänge - 5,3 21,3 4,4
Abgänge - 1,4 11,5 0,6
Abgänge Konsolidierungskreis - - 2,1 -
Stand 31.12.2017 1,6 175,3 568,1 117,3
Buchwerte
Stand 31.12.2016 32,7 93,2 493,8 37,6
Stand 31.12.2017 33,0 93,2 481,3 44,2

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in Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
--- --- --- ---
Stand 01.01.2016 76,3 23,1 1.628,8
Zugänge 4,6 10,5 41,3
Abgänge 4,1 0,6 7,6
Umbuchungen 0,2 -18,8 -0,2
Abgänge Konsolidierungskreis - - 66,9
Stand 31.12.2016 77,0 14,2 1.595,4
Zugänge 4,6 7,3 37,8
Abgänge 6,0 0,3 29,4
Umbuchungen 0,2 -11,7 -0,2
Abgänge Konsolidierungskreis - - 4,3
Stand 31.12.2017 75,8 9,5 1.599,3
Abschreibungen
Stand 01.01.2016 57,2 - 907,1
Zugänge 4,7 - 35,6
Abgänge 3,8 - 6,2
Abgänge Konsolidierungskreis - - 31,5
Stand 31.12.2016 58,1 - 905,0
Zugänge 4,4 - 35,4
Abgänge 5,6 - 19,1
Abgänge Konsolidierungskreis - - 2,1
Stand 31.12.2017 56,9 - 919,2
Buchwerte
Stand 31.12.2016 18,9 14,2 690,4
Stand 31.12.2017 18,9 9,5 680,1

Die im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen an fremde Dritte vermieteten Anlagen sind in folgenden Sachanlagekategorien bilanziert:

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in Mio. € Anschaffungskosten 31.12. Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. Kumulierte Wertminderungen 31.12 Nettobuchwert 31.12. Abschreibungen der Periode
Grundstücke
2017 3,8 - - 3,8 -
2016 3,9 - - 3,9 -
Gebäude
2017 13,7 5,4 0,8 7,5 0,3
2016 13,5 5,3 0,9 7,3 0,2

Aus diesen Leasingverträgen ergeben sich folgende künftige Mietzahlungen während der unkündbaren Vertragslaufzeit:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen 2,1 2,2
fällig innerhalb eines Jahres 2,0 1,9
fällig nach einem bis fünf Jahren 0,1 0,3
fällig nach über fünf Jahren - -

Investment Properties (13)

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in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2016 12,8
Zugänge 0,4
Abgänge 1,1
Umbuchungen 0,1
Stand 31.12.2016 12,2
Zugänge 0,4
Abgänge -
Umbuchungen -
Stand 31.12.2017 12,6
Abschreibungen
Stand 01.01.2016 4,0
Zugänge 0,3
Abgänge 0,7
Stand 31.12.2016 3,6
Zugänge 0,2
Abgänge -
Stand 31.12.2017 3,8
Buchwerte
Stand 31.12.2016 8,6
Stand 31.12.2017 8,8

Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen zum Bilanzstichtag 12,8 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €).

Die Ermittlung erfolgt durch eigene Berechnungen unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode. Die Cashflows wurden auf Basis unternehmenseigener Daten auf Grundlage der in der Vergangenheit erzielten tatsächlichen Cashflows unter Berücksichtigung von geplanten künftigen Entwicklungen geschätzt. Bei den für das Bewertungsverfahren angewandten Inputfaktoren handelt es sich um individuelle, nicht beobachtbare Bewertungsparameter der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Anhaltspunkte dafür, dass die derzeitige Verwendung der Vermögenswerte nicht der höchsten und besten Verwendung entspricht, liegen nicht vor.

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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in Mio. € 2017 2016
Mieterträge 2,2 2,2
Direkt zurechenbare Kosten von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, mit denen Mieterträge erzielt wurden 2,2 1,6
Direkt zurechenbare Kosten von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden - -

In den Mieterträgen sind keine als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen enthalten.

Aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultieren folgende künftige Mietzahlungen während der unkündbaren Vertragslaufzeit:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen 4,8 5,5
fällig innerhalb eines Jahres 1,3 1,2
fällig nach einem bis fünf Jahren 2,0 2,6
fällig nach über fünf Jahren 1,5 1,7

At Equity bilanzierte Beteiligungen (14)

Sämtliche at Equity bilanzierte Beteiligungen sind der Anteilsbesitzliste zu entnehmen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die assoziierten Unternehmen aufgeführt, die für den Gelsenwasser-Konzern wesentlich sind:

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Name des assoziierten Unternehmens Sitz Hauptgeschäft Beteiligung
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH Bremen Abwasserentsorgung 49 %
Stadtentwässerung Dresden GmbH Dresden Abwasserentsorgung 49 %

Beide Unternehmen sind Mitglieder des Beteiligungs-Netzwerks der Gelsenwasser-Gruppe und für den Abwasserbereich des Gelsenwasser-Konzerns strategisch bedeutsam. Die Unternehmen sind dem Segment Wasser zugeordnet.

Die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH ist im Abwassermarkt tätig. Sie ist seit dem 1. Januar 1999 mit 74,9 % an der hanseWasser Bremen GmbH beteiligt. Mit Vertrag vom 21. Dezember 1998 und Beleihung für einen Großteil der hoheitlichen Aufgaben ist die hanseWasser Bremen GmbH für die Abwasserentsorgung in der Freien Hansestadt Bremen bis zum 31. Dezember 2028 zuständig. Darüber hinaus übernimmt die hanseWasser Bremen GmbH im Rahmen von Verträgen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und Nachbargemeinden deren Abwasser zur Reinigung und bietet Abwasserdienstleistungen sowie verschiedene entsorgungswirtschaftliche und planerische Leistungen im Markt an.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH:

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in Mio. € 2017 2016
Langfristige Vermögenswerte 62,0 61,6
Kurzfristige Vermögenswerte 18,6 22,7
Langfristige Schulden 20,6 54,0
Kurzfristige Schulden 34,8 6,8
Umsatzerlöse 2,0 1,9
Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 9,7 9,7
Gewinn / Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 9,7 9,7
Erhaltene Gewinnausschüttung 3,9 4,0

Überleitung von den zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Beteiligung an der Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH im Gelsenwasser-Konzernabschluss:

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in Mio. € 2017 2016
Nettoreinvermögen 25,2 23,5
Beteiligungsquote des Konzerns 49 % 49 %
Anteiliges Nettoreinvermögen 12,3 11,5
Geschäfts- oder Firmenwert - -
Sonstige Anpassungen - -
Buchwert der Beteiligung 12,3 11,5

Die Stadtentwässerung Dresden GmbH ist für die Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung der Landeshauptstadt Dresden und ausgewählter Umlandgemeinden zuständig. Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit ist der mit der Landeshauptstadt Dresden geschlossene Abwasserentsorgungsvertrag. Das Unternehmen hat für diesen Zweck das Abwasservermögen vom Vertragspartner erworben und das mit der Abwasserbehandlung und -beseitigung beschäftigte Personal übernommen. Das Vertragswerk wurde im Jahr 2004 unterzeichnet und hat eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2028. Es beinhaltet neben der Behandlung und Entsorgung der kommunalen Abwässer u. a. auch kaufmännische Betriebsführungsleistungen für die Landeshauptstadt Dresden im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung und -abrechnung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Neben dem Hauptvertrag existieren mit ausgewählten Umlandgemeinden Verträge über die Einleitung von Abwässern in die unternehmenseigenen Kläranlagen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammengefassten Finanzinformationen der Stadtentwässerung Dresden GmbH:

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in Mio. € 2017 2016
Langfristige Vermögenswerte 614,7 613,2
Kurzfristige Vermögenswerte 16,9 25,4
Langfristige Schulden 489,6 488,8
Kurzfristige Schulden 29,5 32,2
Umsatzerlöse 79,3 78,7
Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11,0 12,3
Gewinn / Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis 11,0 12,3
Erhaltene Gewinnausschüttung 5,2 5,2

Überleitung von den zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert der Beteiligung an der Stadtentwässerung Dresden GmbH im Gelsenwasser-Konzernabschluss:

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in Mio. € 2017 2016
Nettoreinvermögen 112,5 115,1
Beteiligungsquote des Konzern 49 % 49 %
Anteiliges Nettoreinvermögen 55,1 56,4
Geschäfts- oder Firmenwert 6,3 6,3
Sonstige Anpassungen -7,9 -9,3
Schätzdifferenz - -0,6
Buchwert der Beteiligung 53,5 52,8

Die sonstigen Anpassungen resultieren daraus, dass die Kapitalrücklage der Stadtentwässerung Dresden GmbH dem anderen Gesellschafter zuzurechnen ist. Die Bildung der Kapitalrücklage erfolgte zum 31. Dezember 2005 durch Einlage dieses Gesellschafters im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Stadtentwässerung Dresden GmbH.

Die folgende Tabelle zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der übrigen at Equity bilanzierten Beteiligungen. Es handelt sich hierbei um die anteilig auf Gelsenwasser entfallenden Werte:

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2017 2016
in Mio. € Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen
--- --- --- --- ---
Buchwerte 104,0 114,3 102,1 99,0
Gewinn / Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 9,9 11,2 9,8 10,7
Gewinn / Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen - - - -
Sonstiges Ergebnis - - - -
Gesamtergebnis 9,9 11,2 9,8 10,7

Die Buchwerte enthalten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt 25,0 Mio. € (Vorjahr: 23,5 Mio. €).

Finanzielle Vermögenswerte (15)

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen 159,8 159,8 169,2 169,2
Ausleihungen 2,6 2,2 2,7 2,3
Forderungen aus Finanzierungsleasing 88,9 85,8 93,2 88,8
Warentermingeschäfte 29,0 6,6 31,0 9,3
280,3 254,4 296,1 269,6

(a) Übrige Beteiligungen

Bei den übrigen Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, die als finanzielle Vermögenswerte in die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar" eingestuft werden. Die übrigen Beteiligungen werden - sofern wesentlich - unter Anwendung der DCF-Methode mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dabei werden die zukünftigen Cashflows auf den Bilanzstichtag abgezinst. Wesentlicher Ausgangspunkt für die Bewertung sind die von den jeweiligen Beteiligungen aufgestellten und von deren Überwachungsorganen genehmigten Unternehmensplanungen. Der die Anschaffungskosten übersteigende Betrag wird in die Marktbewertungsrücklage eingestellt. Insgesamt betragen die Buchwerte der zum beizulegenden Zeitwert erfassten übrigen Beteiligungen 145,2 Mio. € (Vorjahr: 145,4 Mio. €). Bei dem angewandten Bewertungsverfahren handelt es sich um Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13. Die Buchwerte der übrigen zu Anschaffungskosten angesetzten Beteiligungen belaufen sich auf insgesamt 14,6 Mio. € (Vorjahr: 23,8 Mio. €).

(b) Ausleihungen

Die Ausleihungen betreffen im Wesentlichen unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter. Diese haben unterschiedliche Laufzeiten; die maximale Restlaufzeit dieser Darlehen beträgt 17 Jahre.

Gelsenwasser hat im Geschäftsjahr 2017 auf Ausleihungen entfallende Zinserträge in Höhe von 18 T€ (Vorjahr: 22 T€) vereinnahmt.

Im Berichtsjahr wurden Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und Wertaufholungen zuvor wertgeminderter Ausleihungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) erfasst.

Die beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen entsprechen weitgehend den Buchwerten.

(c) Forderungen aus Finanzierungsleasing

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Bruttoinvestitionen 130,9 138,2
fällig innerhalb eines Jahres 6,1 7,5
fällig nach einem bis fünf Jahren 23,6 23,8
fällig nach über fünf Jahren 101,2 106,9
darin enthaltener Zinsanteil 42,0 45,0
Buchwert der Forderungen aus Finanzierungsleasing 88,9 93,2
fällig innerhalb eines Jahres 3,1 4,4
fällig nach einem bis fünf Jahren 12,7 12,5
fällig nach über fünf Jahren 73,1 76,3

Die Forderungen aus Finanzierungsleasing betreffen mit 52,6 Mio. € (Vorjahr: 53,6 Mio. €) einen Pachtvertrag zwischen der GELSENWASSER AG und der GSW Wasser-plus GmbH über die Wasserversorgungsanlagen in den ehemaligen Konzessionsgemeinden Kamen, Bergkamen und Bönen. Der Barwertermittlung liegt - wie im Vorjahr - der vertraglich vereinbarte Abzinsungssatz von 3,6 % zugrunde.

Weitere 34,4 Mio. € (Vorjahr: 37,6 Mio. €) entfallen auf einen Pachtvertrag über Wassergewinnungsanlagen zwischen der GELSENWASSER AG und der Wassergewinnung Essen GmbH. Der Barwert der Forderung wurde auf Basis des vertraglich vereinbarten Abzinsungssatzes von 3 % ermittelt.

Im Rahmen von Contracting-Modellen werden Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen von Gelsenwasser errichtet, finanziert und über die Vertragslaufzeit von bis zu 21 Jahren betrieben. Die Barwerte der vereinbarten Leasingzahlungen entsprechen zu Vertragsbeginn den Anschaffungskosten. Die Abzinsungssätze liegen wie im Vorjahr zwischen 4,9 und 5,8 %.

(d) Warentermingeschäfte

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge von Gelsenwasser enthalten neben Festpreisen teilweise auch Gaspreisindizierungen. Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankenden Gasmarktpreisen unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise. Eine ausführliche Erläuterung der mit diesen Geschäften im Zusammenhang stehenden Preisrisiken befindet sich im Abschnitt Finanzinstrumente (a.III).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (1 6 )

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 102,1 - 97,3 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10,9 - 8,1 -
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen 74,5 26,4 81,8 28,2
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1,4 - - -
Übrige Forderungen 10,6 0,3 9,2 0,3
199,5 26,7 196,4 28,5

Die Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen betreffen mit 26,4 Mio. € (davon 24,7 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) einen Rückgriffsanspruch, der besteht, wenn die GELSENWASSER AG aus einem gegebenen abstrakten Schuldanerkenntnis in Anspruch genommen wird (Vorjahr: 28,2 Mio. €, davon 26,4 Mio. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr). In gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen, deren Restlaufzeit 16 Jahre beträgt. Der beizulegende Zeitwert der Forderung beläuft sich auf 32,0 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €).

Vorräte (1 7 )

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4,8 4,6
Unfertige Leistungen 3,3 4,2
Fertige Erzeugnisse und Waren 10,9 6,9
Geleistete Anzahlungen 0,4 -
19,4 15,7

Im Berichtsjahr erfolgten Wertberichtigungen von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) aufgrund gefallener Preise. Wertaufholungen waren - wie im Vorjahr - nicht zu erfassen.

Ertragsteuerforderungen (1 8 )

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das vorherige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresraten beginnend in 2008 ersetzt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die letzte Rate planmäßig vereinnahmt.

Eigenkapital (19)

Das Grundkapital der GELSENWASSER AG ist in voller Höhe eingezahlt. Es beträgt unverändert 103.125.000 € und ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage stammt ausschließlich aus Agiobeträgen im Rahmen von Kapitalerhöhungen der GELSENWASSER AG.

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung und Verbesserung der Bilanzstruktur im Jahres- und Konzernabschluss sowie die Erhöhung des Eigenkapitals. Hierzu werden - trotz des bestehenden Gewinnabführungsvertrags - jährlich 4,0 Mio. € zur Substanzerhaltung in die Gewinnrücklagen eingestellt. Darüber hinaus ist die Muttergesellschaft aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, etwaige Verluste auszugleichen, so dass auch in diesem Fall das Eigenkapital erhalten bliebe. Das gemanagte Kapital entspricht dem bilanziellen Buchwert.

Pensionsrückstellungen (20)

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hierbei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter.

Die den Pensionsrückstellungen zugrunde liegenden Pensionszusagen für Mitarbeiter unterliegen dem regulatorischen Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Sie sind ausgestaltet als Direktzusagen über Versorgungsleistungen, die in Tabellenwerten nach Betriebszugehörigkeit und Einstufung in das System abgebildet werden. Die Wartezeit beträgt zehn Jahre. Die Zusagen berücksichtigen ehemals Aktive mit Werksrenten nach Erreichen der Altersgrenze oder wegen voller Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung sowie Hinterbliebene. Für tarifliche Mitarbeiter besteht eine Anwartschafts- und Leistungstabelle, deren Anpassung in der Regel jährlich unter Beachtung von § 16 BetrAVG überprüft wird. Analog werden Anwartschaften außertariflicher Mitarbeiter überprüft, laufende Leistungen entwickeln sich Beamtenbezügen entsprechend. Die zurückgestellten Mittel werden im Rahmen der Innenfinanzierung des gesamten Geschäftsportfolios eingesetzt und unterliegen damit keinen diese Geschäfte übersteigenden Risiken. Risiken bestehen indes, wenn Versorgungsberechtigte länger leben als es die zugrunde liegenden biometrischen Rechnungsgrundlagen annehmen. Dieses Risiko wird normalerweise durch das Kollektiv der Berechtigten ausgeglichen, es sei denn, die versicherungsmathematischen Grundlagen stellen die Bewertung insgesamt unzutreffend dar oder die Lebenserwartung steigt weiter allgemein. Daneben ist das Inflationsrisiko zu nennen, da die laufenden Leistungen nach § 16 BetrAVG grundsätzlich unter Beachtung der Entwicklung des Verbraucherpreisindizes für Deutschland oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens anzupassen sind.

Die Rückstellungsbewertung der Versorgungspläne erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Methode.

Entwicklung des Verpflichtungsumfangs und des Rückstellungsbetrags:

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in Mio. € 2017 2016
Verpflichtungsumfang/Rückstellung am 01.01. 320,3 279,5
Laufender Dienstzeitaufwand 9,4 7,3
Zinsaufwand 5,4 6,6
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 0,1 36,6
(davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter) (-) (38,7)
(davon aufgrund von Änderungen demografischer Parameter) (-) (-)
(davon aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen) (0,1) (-2,1)
Nachverrechneter Dienstzeitaufwand - -
Übertragungen - -
Rentenzahlungen -9,8 -9,7
Verpflichtungsumfang/Rückstellung am 31.12. 325,4 320,3

Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Versorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden konzerneinheitlich für alle Pläne folgende Parameter zugrunde gelegt:

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in % 31.12.2017 31.12.2016
Rechnungszins 1,7 1,7
Anwartschaftstrend 2,5 2,5
Rententrend 2,0 2,0
Biometrische Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck

Bei der Festlegung des Rechnungszinses wird der Empfehlung des beauftragten Versicherungsmathematikers, der AON Hewitt GmbH, gefolgt. Die Ermittlung des Rechnungszinses nach dem Aon Hewitt Deutschland-Standardverfahren basiert auf einer Zinsstrukturkurve der Renditen hochrangiger, auf Euro lautender Unternehmensanleihen, für die Indexwerte (Kuponrenditen) der iBoxx € Corporates AA Subindizes für verschiedene Laufzeitklassen als Datenbasis herangezogen werden.

Mit dem Wechsel des Versicherungsmathematikers (die Pensionsverpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2016 von der Mercer Deutschland GmbH ermittelt) hat sich auch die Ableitung des Rechnungszinses geändert. Bei Anwendung des Mercer-Standardverfahrens hätte sich zum 31. Dezember 2017 ein Rechnungszins von 1,9 % und basierend darauf ein Verpflichtungsumfang von 313,5 Mio. € ergeben. Der Dienstzeitaufwand für das Geschäftsjahr 2018 würde um 0,6 Mio. € niedriger ausfallen.

Die Sensitivität des Verpflichtungsumfangs auf Änderungen in den gewichtigen Hauptannahmen beträgt:

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Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
31. Dezember 2017 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme
--- --- --- ---
Rechnungszins 0,5 %-Punkte Verminderung um 9,0 % Erhöhung um 10,4 %
Anwartschaftstrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 0,5 % Verminderung um 0,5 %
Rententrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 1,2 % Verminderung um 1,2 %

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Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
31. Dezember 2016 Veränderung der Annahme Erhöhung der Annahme Verminderung der Annahme
--- --- --- ---
Rechnungszins 0,5 %-Punkte Verminderung um 8,9 % Erhöhung um 10,3 %
Anwartschaftstrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 0,5 % Verminderung um 0,5 %
Rententrend 0,1 %-Punkte Erhöhung um 1,2 % Verminderung um 1,2 %

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31. Dezember 2017 Veränderung der Annahme Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
Sterbewahrscheinlichkeit Erhöhung um 10,0 % Verminderung um 3,5 %
Verminderung um 10,0 % Erhöhung um 4,0 %

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31. Dezember 2016 Veränderung der Annahme Auswirkungen auf den Verpflichtungsumfang
Sterbewahrscheinlichkeit Erhöhung um 13,5 % Verminderung um 4,5 %
Verminderung um 11,5 % Erhöhung um 4,4 %

Bei der Ermittlung der genannten Prozentsätze wurde auf eine Erhöhung bzw. Verminderung der Lebenserwartung um rund ein Jahr, bezogen auf das Alter von 65 Jahren, abgestellt.

Die obigen Sensitivitätsanalysen basieren auf der Änderung lediglich einer Annahme, während alle anderen Parameter konstant gehalten werden. Ein solches Szenario ist in der Realität unwahrscheinlich, da Veränderungen von einigen Annahmen miteinander korrelieren könnten. Bei der Berechnung der Sensitivität des Verpflichtungsumfangs wurde dieselbe Methode verwendet, mit der die Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird.

Für das Geschäftsjahr 2018 werden Rentenzahlungen in Höhe von 10,0 Mio. € erwartet. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt 19,5 Jahre.

Für beitragsorientierte Versorgungspläne wurden 8,9 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) gezahlt.

Sonstige Rückstellungen (21)

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Anfangsbestand Änderung Konsolidierungskreis Inanspruchnahme Auflösung
Energiewirtschaftliche Risiken 50,7 - 0,4 2,8
Umweltrisiken 2,9 - 1,6 -
Verpflichtungen im Personalbereich 6,8 - 2,8 0,1
Konzessionsabgaben / Abwasserabgaben 5,4 - 4,6 0,4
Übrige sonstige Rückstellungen 6,0 - 2,3 0,2
71,8 - 11,7 3,5

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in Mio. € Auf- zin- sung Zuführung End- be- stand davon lang- fristig
Energiewirtschaftliche Risiken - 0,7 48,2 39,5
Umweltrisiken - - 1,3 0,8
Verpflichtungen im Personalbereich 0,1 2,7 6,7 3,9
Konzessionsabgaben / Abwasserabgaben - 4,6 5,0 -
Übrige sonstige Rückstellungen - 5,1 8,6 2,3
0,1 13,1 69,8 46,5

Die Rückstellungen für energiewirtschaftliche Risiken betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Preisrisiken. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften betreffen Speichernutzungsverträge. Eine Bewirtschaftung der Gasspeicher ist nach heutiger Einschätzung nicht mit positiven Ergebnissen möglich. Der Rückstellungsbetrag beläuft sich auf 44,8 Mio. € (Vorjahr: 47,6 Mio. €). Die Höhe dieser Rückstellung wird wesentlich beeinflusst von den erwarteten Sommer-/Winterspreads sowie erwarteten kurzfristigen Preisvolatilitäten. Diskontiert wurde die Rückstellung mit laufzeitadäquaten Zinssätzen zwischen 0 und 1,3 % (Vorjahr: Zinssätze zwischen 0 und 1,0 %).

Die Rückstellungen für Umweltrisiken betreffen Rekultivierungsverpflichtungen in der Wassergewinnung.

Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten überwiegend Jubiläumsverpflichtungen sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.

Für die vom mittleren Ablesestichtag bis zum Bilanzstichtag abgegrenzten Erlöse werden die hierauf entfallenden Konzessionsabgaben zurückgestellt. Zudem enthält der Posten die noch zu entrichtende Abwasserabgabe der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH.

Finanzielle Verbindlichkeiten (22)

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60,0 55,8 64,2 60,0
Warentermingeschäfte 27,4 6,4 30,7 9,2
87,3 62,2 94,9 69,2

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Wesentlichen bei der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, der Wasserwerke Westfalen GmbH und der GELSENWASSER AG. Diese hat im Rahmen der Finanzierung von Investitionen eines assoziierten Unternehmens eine Einredeverzichtserklärung sowie ein abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben, was eine entsprechende Bilanzierung als Verbindlichkeit zur Folge hatte.

Ausgewiesen werden die Warentermingeschäfte mit negativen beizulegenden Zeitwerten. Für die Ermittlung der Werte gelten die Ausführungen unter dem Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte entsprechend.

Zuschüsse (23)

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Baukostenzuschüsse 166,8 160,0 172,5 165,6
Investitionszuschüsse 2,9 2,6 3,1 2,8
169,7 162,6 175,6 168,4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (24)

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31.12.2017 31.12.2016
in Mio. € Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr Gesamt davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76,4 - 61,4 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 91,9 2,1 92,8 2,2
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen 12,9 - 11,4 -
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,8 - - -
Übrige Verbindlichkeiten 29,2 0,2 31,4 0,3
Erhaltene Anzahlungen 2,5 - 4,9 -
213,7 2,3 201,9 2,5

Die Verbindlichkeiten sind, abgesehen von einer Kreditverbindlichkeit bei einem verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) und Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings, unverzinslich und in Euro zurückzuzahlen.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 76,6 Mio. € (Vorjahr: 77,1 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH. Die Verbindlichkeit resultiert hauptsächlich aus der Gewinnabführung.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind Zinseinnahmen (einschließlich Zinseinnahmen aus Ausleihungen und Finanzierungsleasing) von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €), Zinsausgaben von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €), erstattete Ertragsteuern von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €), gezahlte Ertragsteuern von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) sowie von at Equity bilanzierten und übrigen Beteiligungen erhaltene Netto-Dividenden von 36,6 Mio. € (Vorjahr: 29,8 Mio. €) enthalten. Hinzu kommen Einzahlungen von in der Vergangenheit einbehaltenen Kapitalertragsteuern in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €).

Die Auszahlungen für Investitionen des Finanzanlagevermögens betreffen im Berichtsjahr insbesondere eine Kapitalerhöhung bei der Gemeindewerke Finnentrop GmbH sowie den Erwerb der Anteile an der Stadtwerke Eilenburg GmbH. Die Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen resultieren aus den in 2017 veräußerten Anteilen an der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum GmbH & Co. KG.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds beinhaltet ausschließlich die in der Bilanz als Flüssige Mittel ausgewiesenen Kassenbestände und Bankguthaben.

Die Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stehen, haben sich im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:

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in Mio. € Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen und at Equity bilanzierten Beteiligungen aus Leihgeldern
Buchwert am 01.01. 2017 64,1 23,3
Zahlungsflüsse -2,4 2,4
Nicht-zahlungswirksame Veränderung -1,7 -
Buchwert am 31.12. 2017 60,0 25,7

Die nicht-zahlungswirksame Veränderung bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrifft die abstrakte Schuldanerkenntnis, die die GELSENWASSER AG einem Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit eines assoziierten Unternehmens gegeben hat (siehe auch den Abschnitt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (16)).

Segmentberichterstattung

Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) im Sinne des IFRS 8 ist der Gesamtvorstand. Aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen auf dem Wasser- und Energiemarkt wird der Gelsenwasser-Konzern in die zwei Geschäftssegmente Wasser (Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung) und Energie (Gas- und Stromversorgung) aufgeteilt.

Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser. Dieses Segment beinhaltet die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie das gesamte Geschäft der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH und der Wasserwerke Westfalen GmbH. Darüber hinaus werden Beteiligungen und Dienstleistungen für Dritte mit dem Schwerpunkt im Wassergeschäft berücksichtigt.

Zum Segment Energie gehören im Wesentlichen Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Erdgas und Strom. Da es sich sowohl bei Erdgas als auch bei Strom um geschlossene Wertschöpfungsketten handelt, werden die Aktivitäten Einkauf, Netzbetrieb und Verkauf zusammen betrachtet. In diesem Segment werden die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH, der WESTFALICA GmbH und der Netzgesellschaft Rehburg Loccum GmbH & Co. KG (1. Januar bis 3. Februar 2017) sowie die nicht in der Wassersparte berücksichtigten Geschäfte erfasst.

Übertragungen und Transaktionen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen wie sie mit Dritten zur Anwendung kämen.

Das bei Gelsenwasser eingerichtete Planungs- und Berichtssystem enthält eine Segmentierung ausschließlich auf Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung. Zentrale Steuerungsgröße ist hierbei das EBIT, basierend auf den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des vorliegenden Konzernabschlusses. Eine Segmentierung von Vermögenswerten und Schulden findet nicht statt.

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Nach Segmenten

in Mio. €
Jahr Wasser Energie Sonstige/ Konsolidierung Konzern
Außenumsatz 2017 270,9 938,3 - 1.209,2
2016 265,9 774,2 - 1.040,1
Innenumsatz 2017 - - - -
2016 - - - -
Gesamtumsatz 2017 270,9 938,3 - 1.209,2
2016 265,9 774,2 - 1.040,1
Ergebnis at Equity bilanzierter 2017 17,8 14,9 - 32,7
Beteiligungen 2016 17,9 13,1 - 31,0
Abschreibungen 2017 28,2 11,4 - 39,6
2016 27,4 12,1 - 39,5
Wesentliche zahlungsunwirksame 2017 6,5 4,2 - 10,7
Erlöse und Erträge 2016 6,4 4,6 - 11,0
Wesentliche zahlungsunwirksame 2017 7,7 6,0 - 13,7
Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 2016 7,1 5,0 - 12,1
EBIT 2017 65,2 31,6 - 96,8
2016 62,7 53,8 - 116,5

Überleitung vom EBIT der Segmente zum Konzernergebnis vor Ertragsteuern

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in Mio. € 2017 2016
EBIT Segment Wasser 65,2 62,7
EBIT Segment Energie 31,6 53,8
EBIT Konzern 96,8 116,5
Finanzerträge 3,7 3,9
Finanzaufwendungen 6,8 8,2
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 93,7 112,2

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Insgesamt hat sich das EBIT mit 96,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 19,7 Mio. € reduziert. Die einzelnen Segmente veränderten sich dabei gegenläufig:

Im Segment Wasser stieg das EBIT im Berichtsjahr leicht um 2,5 Mio. € auf 65,2 Mio. €.

Das EBIT im Segment Energie sank im Berichtsjahr um 22,2 Mio. € auf 31,6 Mio. €. Ursache hierfür sind u. a. niedrigere Rohüberschüsse als im Vorjahr.

Aufteilung der Umsatzerlöse auf Produktgruppen

Eine Aufteilung der Umsatzerlöse von externen Kunden nach Produktgruppen bzw. Dienstleistungen befindet sich im Abschnitt zu den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Informationen über wichtige Kunden

Von den Umsatzerlösen des Gelsenwasser-Konzerns entfallen 111,6 Mio. € (Vorjahr: 96,9 Mio. €) bzw. wie im Vorjahr rund 9 % auf einen einzigen externen Kunden. Die Umsätze sind vollständig im Segment Energie enthalten.

Finanzinstrumente

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Gelsenwasser-Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt:

Marktrisiken (Währungs-, Zins- und Preisrisiken)
Kreditrisiken
Liquiditätsrisiken

Zur frühzeitigen Information über Risiken und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen betreibt der Gelsenwasser-Konzern ein dezentrales Risikomanagementsystem, das zentral gesteuert wird. Die jeweils zuständigen Einheiten identifizieren, bewerten und melden Risiken entsprechend ihrer dezentralen Verantwortung. Hierdurch wird die kontinuierliche Früherkennung sowie standardisierte Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von konzernweiten Risiken erreicht.

(a) Marktrisiko

(i) Währungsrisiko

Der Gelsenwasser-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse ganz überwiegend in Deutschland und nahezu ausschließlich im Euroraum und ist infolgedessen in seiner operativen Tätigkeit keinem wesentlichen Fremdwährungsrisiko ausgesetzt.

Daneben hält der Gelsenwasser-Konzern Beteiligungen an ausländischen Unternehmen in osteuropäischen Ländern, deren Nettoreinvermögen dem Risiko von Wechselkursänderungen bei der Währungsumrechnung unterliegt. Gleiches gilt für die vereinnahmten Gewinnausschüttungen aus diesen ausländischen Unternehmen. Eine fortwährende Sicherung dieser Fremdwährungsposten und -transaktionen erfolgt nicht. Sie sind aus Konzernsicht insgesamt nicht von wesentlicher Bedeutung.

(ii) Zinsänderungsrisiko der erwarteten Cashflows bzw. der beizulegenden Zeitwerte

Die Erträge und betrieblichen Cashflows werden nur unwesentlich von Änderungen der Marktzinssätze beeinflusst. Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht durch die kurzfristige Anlage vorhandener flüssiger Mittel. Durch die im Regelfall variable Verzinsung entsteht für den Konzern ein geringes Zinsänderungsrisiko bezüglich der erwarteten Cashflows. Eine Veränderung des Anlagezinssatzes um einen Prozentpunkt würde beim gegenwärtigen Bestand an flüssigen Mitteln zu einem um rund 1,3 Mio. € niedrigeren bzw. höheren Zinsergebnis führen.

Der Gelsenwasser-Konzern ist einem Wertänderungsrisiko seiner Eigenkapitalbeteiligungen ausgesetzt, da die vom Konzern gehaltenen Beteiligungen in der Konzernbilanz als „zur Veräußerung verfügbar (available-for-sale)" klassifiziert werden. Gelsenwasser hält ausschließlich zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente wird durch die Anwendung von Bewertungsmodellen ermittelt. Die Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen erfolgt auf Grundlage der Discounted-Cashflow-Methode. Dafür werden Annahmen getroffen, die auf den Marktgegebenheiten am Bilanzstichtag basieren. Im Berichtsjahr wurden Diskontierungssätze von 4,49 bis 4,53 % (Vorjahr: 4,61 bis 4,64 %) zugrunde gelegt. Die beizulegenden Zeitwerte haben sich im Berichtsjahr per Saldo um 0,2 Mio. € verringert. Die Veränderung wurde im übrigen Konzernergebnis erfasst. Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt würde die beizulegenden Zeitwerte um rund 59 Mio. € erhöhen bzw. um rund 35 Mio. € vermindern.

(iii) Preisrisiko

Liefer- und Abnahmeverpflichtungen aus Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträgen werden bei der GELSENWASSER AG im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements über verschiedene Instrumente abgesichert. Hierbei kommen insbesondere Standardhandelsgeschäfte, Fahrpläne sowie flexible Lieferverträge zum Einsatz.

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge von Gelsenwasser enthalten neben Festpreisen teilweise auch Gaspreisindizierungen (z. B. TTF, NCG). Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankender Gasmarktpreise (TTF, NCG, Gaspool) unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise (Marktpreisrisiken und Ortsbasisrisiken). Zusammenfassend betrachtet haben die Verträge innerhalb des Portfolios überwiegend eine risikokompensierende Wirkung, da sie entweder dem gleichen bzw. einem ähnlichen Gaspreisrisiko (TTF, NCG, Gaspool) unterliegen.

Die physischen Gastermingeschäfte werden nach IFRS zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Somit erfolgt nach IFRS ein weitgehender Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung über alle Gasverträge hinweg. Soweit offene Positionen bestehen, kann es zu Ergebniseffekten kommen.

(b) Kreditrisiko

Kreditrisiken entstehen, wenn Vertragspartner nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen wie vereinbart zu erfüllen. Zur Vermeidung eines erheblichen Forderungsausfallrisikos wird bei Neuabschlüssen von Verträgen ab einem Volumen von 20.000 €/Jahr eine Bonitätsprüfung auf Basis der Gelsenwasser-Konzernrichtlinie „Solvenzprüfung vor Vertragsabschluss“ durchgeführt. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst neben Wasser- und Energielieferungsverträgen auch sonstige Dienstleistungsverträge. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht. Mehr als zwei Jahre überfällige Forderungen werden zu 30 % einzelwertberichtigt. Den Ausfallrisiken der restlichen Forderungen wird durch eine portfoliobasierte Wertberichtigung auf Grundlage historisch belegter Erfahrungen bei den Ausfällen Rechnung getragen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der überfälligen und nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
weniger als sechs Monate überfällig 10,9 10,5
mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr überfällig 0,2 0,7
mehr als ein Jahr und weniger als zwei Jahre überfällig 3,1 1,0
14,2 12,2

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2017 2016
Wertberichtigungen 01.01. 4,6 4,6
Zuführung 0,6 1,1
Inanspruchnahme -0,3 -0,7
Auflösungen -2,5 -0,4
Umbuchungen 0,2 -
Wertberichtigungen 31.12. 2,6 4,6

Darlehen werden im Wesentlichen an Mitarbeiter zur Finanzierung von Wohneigentum gewährt. Darüber hinaus gibt es kurzfristige Darlehen an verbundene und Beteiligungsunternehmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings. Für Ausfallrisiken bei gewährten Kundendarlehen sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) gebildet worden.

Für Ausfallrisiken für übrige Forderungen sind zum Bilanzstichtag des Berichtsjahres Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) gebildet worden.

Eine Konzentration eines wesentlichen Teils der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie der Darlehen auf einen oder wenige Kunden bzw. Darlehensnehmer liegt nicht vor. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen ergibt sich wie bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten - Warentermingeschäfte ausgenommen - durch die in der Bilanz angesetzten Buchwerte. Die Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich 0,2 % der Umsatzerlöse.

(c) Liquiditätsrisiko

Der Gelsenwasser-Konzern hat sein Liquiditätsmanagement so organisiert, dass immer eine ausreichende Reserve an flüssigen Mitteln vorhanden ist.

In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsmittelabflüsse der Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 dargestellt:

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in Mio. € Mittelabflüsse zum 31.12.2017
2018 2019 2020-2022 ab 2023
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,5 6,4 18,7 45,6
Warentermingeschäfte 21,0 5,6 0,7 -
Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 188,8 0,2 0,6 1,8
Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich IFRS 7 216,3 12,2 20,0 47,4

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in Mio. € Mittelabflüsse zum 31.12.2016
2017 2018 2019-2021 ab 2022
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,7 6,5 19,2 51,4
Warentermingeschäfte 21,5 6,5 2,8 -
Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 174,1 0,2 0,6 2,0
Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich IFRS 7 202,6 13,2 22,6 53,4

Die Finanzinstrumente wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit folgenden Nettoergebnissen gemäß IFRS 7.20 erfasst:

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in Mio. € 2017 2016
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 1,3 -4,3
davon zu Handelszwecken gehalten 1,3 -4,3
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 11,3 10,4
Kredite und Forderungen 1,4 -1,3
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -1,2 -1,2

Das Nettoergebnis umfasst im Wesentlichen Zinsen, Dividenden, Erträge und Aufwendungen aus Warentermingeschäften sowie Wertberichtigungen und Aufholungen von Wertberichtigungen.

Im Berichtsjahr wurden per Saldo Wertänderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte in Höhe von -0,2 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €) erfolgsneutral im kumulierten übrigen Konzernergebnis erfasst.

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Bewertungskategorien nach Klassen zum 31. Dezember 2017:

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Klassifikation

in Mio. €
Bewertungskategorien nach IAS 39 Buchwert 31.12.2017 Beizu- legender Zeitwert 31.12.2017
Aktiva
Finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 254,4 239,6
Übrige Beteiligungen AfS 145,2 145,2
Übrige Beteiligungen AfS 14,6 N/A
Ausleihungen LaR 2,2 2,2
Forderungen aus Finanzierungsleasing nicht IAS 39 85,8 85,6
Warentermingeschäfte FVtPL 6,6 6,6
Sonstige Forderungen (langfristig) 26,5 3 2,1
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen LaR 26,5 32,1
Übrige Forderungen LaR - -
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 2 5,9 2 5,9
Ausleihungen LaR 0,4 0,4
Forderungen aus Finanzierungsleasing nicht IAS 39 3,1 3,1
Warentermingeschäfte FVtPL 22,4 22,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig) 16 7,5 16 4,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 102,1 102,1
Forderungen gegen verbundene Unternehmen LaR 10,9 10,9
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen LaR 48,1 48,1
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht LaR 1,4 1,4
Übrige Forderungen LaR 5,0 5,0
Flüssige Mittel LaR 1 27,1 1 27,1
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 6 2 ,2 69,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 55,8 63,5
Warentermingeschäfte FVtPL 6,4 6,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (langfristig) 2, 1 2, 3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 2,1 2,3
Übrige Verbindlichkeiten AmC - -
Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 25, 1 25, 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 4,1 4,1
Warentermingeschäfte FVtPL 21,0 21,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) 208,9 208,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AmC 76,4 76,4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 89,8 89,8
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen AmC 12,9 12,9
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC 0,8 0,8
Übrige Verbindlichkeiten AmC 6,5 6,5
Aggregiert nach Bewertungskategorien nach IAS 39:
Finanzielle Vermögenswerte
AfS 159,8 159,8
LaR 323,7 329,3
FVtPL 29,0 29,0
Finanzielle Verbindlichkeiten
AmC 248,4 256,3
FVtPL 27,4 27,4

AfS: Available-for-Sale financial assets (zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte)

LaR: Loans and Receivables (Ausleihungen und Forderungen)

FVtPL: Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

AmC: Financial liabilities measured at amortized cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Bewertungskategorien nach Klassen zum 31. Dezember 2016:

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Klassifikation

in Mio. €
Bewertungskategorien nach IAS 39 Buchwert 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert 31.12.2016
Aktiva
Finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 269,6 244,2
Übrige Beteiligungen AfS 145,4 145,4
Übrige Beteiligungen AfS 23,8 N/A
Ausleihungen LaR 2,3 2,3
Forderungen aus Finanzierungsleasing nicht IAS 39 88,8 87,2
Warentermingeschäfte FVtPL 9,3 9,3
Sonstige Forderungen (langfristig) 28,2 34,3
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen LaR 28,2 34,3
Übrige Forderungen LaR - -
Finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 26,5 26,5
Ausleihungen LaR 0,4 0,4
Forderungen aus Finanzierungsleasing nicht IAS 39 4,4 4,4
Warentermingeschäfte FVtPL 21,7 21,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (kurzfristig) 163,6 163,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 97,3 97,3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen LaR 8,1 8,1
Forderungen gegen at Equity bilanzierte Beteiligungen LaR 53,6 53,6
Forderungen gegen übrige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht LaR - -
Übrige Forderungen LaR 4,6 4,6
Flüssige Mittel LaR 113,2 113,2
Passiva
Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 69,2 78,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 60,0 68,9
Warentermingeschäfte FVtPL 9,2 9,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (langfristig) 2,3 2,6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 2,2 2,5
Übrige Verbindlichkeiten AmC 0,1 0,1
Finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 25,6 25,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AmC 4,1 4,1
Warentermingeschäfte FVtPL 21,5 21,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig) 171,5 171,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AmC 61,4 61,4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen AmC 90,6 90,6
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity bilanzierten Beteiligungen AmC 11,3 11,3
Verbindlichkeiten gegenüber übrigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht AmC - -
Übrige Verbindlichkeiten AmC 8,2 8,2
Aggregiert nach Bewertungskategorien nach IAS 39:
Finanzielle Vermögenswerte
AfS 169,2 169,2
LaR 307,7 313,8
FVtPL 31,0 31,0
Finanzielle Verbindlichkeiten
AmC 237,9 247,1
FVtPL 30,7 30,7

AfS: Available-for-Sale financial assets (zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte)

LaR: Loans and Receivables (Ausleihungen und Forderungen)

FVtPL: Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

AmC: Financial liabilities measured at amortized cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)

Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten basieren auf diskontierten Cashflows, die unter Verwendung eines aktuellen Diskontierungssatzes ermittelt wurden. Das Bewertungsverfahren ist als Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dabei ihren Buchwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung unwesentlich sind. Der beizulegende Zeitwert der aus einem Rückgriffsanspruch resultierenden Forderung gegenüber einem assoziierten Unternehmen ist korrespondierend zu der entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten berechnet worden.

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Finanzierungsleasing wird ermittelt, indem die künftigen Mindestleasingzahlungen mit einem Zinssatz diskontiert werden, der auf einem vergleichbaren aktuellen Projekt basiert (Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13).

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, sowie die der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegenden Hierarchiestufen:

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Beizulegender Zeitwert ermittelt auf Basis 31.12.2017
in Mio. € öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) marktnaher, direkt ableitbarer Werte (Stufe 2) Individueller Bewertungsparameter (Stufe 3) Summe
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen - - 145,2 145,2
Warentermingeschäfte - 29,0 - 29,0
Finanzielle Vermögenswerte - 29,0 145,2 174,2
Warentermingeschäfte - 27,4 - 27,4
Finanzielle Verbindlichkeiten - 27,4 - 27,4

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Beizulegender Zeitwert ermittelt auf Basis 31.12.2016
in Mio. € öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) marktnaher, direkt ableitbarer Werte (Stufe 2) Individueller Bewertungsparameter (Stufe 3) Summe
--- --- --- --- ---
Übrige Beteiligungen - - 145,4 145,4
Warentermingeschäfte - 31,0 - 31,0
Finanzielle Vermögenswerte - 31,0 145,4 176,4
Warentermingeschäfte - 30,7 - 30,7
Finanzielle Verbindlichkeiten - 30,7 - 30,7

Während des Berichtsjahres gab es keine Umgliederungen zwischen den Stufen.

Eine Überwachung von Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte erfolgt bei den übrigen Beteiligungen regelmäßig im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung und bei den Warentermingeschäften wöchentlich im Rahmen der Risikoberichterstattung für den Gashandel. Die Bewertungstechniken bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die übrigen Beteiligungen und Warentermingeschäfte sind im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben.

Würden sich die geplanten EBIT der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Beteiligungen jeweils nachhaltig um 10 % verbessern, würden sich die Buchwerte um insgesamt 12,9 Mio. € erhöhen. Eine nachhaltige Verringerung der geplanten EBIT der übrigen Beteiligungen um 10 % würde zu einer Reduzierung der Buchwerte um 12,9 Mio. € führen.

Überleitung des Buchwerts der nach Stufe 3 bewerteten übrigen Beteiligungen:

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in Mio. € 2017 2016
Buchwert am 01.01. 145,4 120,5
Im übrigen Konzernergebnis erfasste Wertänderungen -0,2 24,9
Buchwert am 31.12. 145,2 145,4

Der Umfang der bilanziellen Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Gegenstand von bedingten Aufrechnungsvereinbarungen sind, wird in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

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Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2017

in Mio. €
Bruttobetrag Verrechneter Betrag Bilanzwert Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit Nettowert
Warentermingeschäfte (aktiv) 29,0 - 29,0 -12,8 - 16,2
Warentermingeschäfte (passiv) 27,4 - 27,4 -12,8 - 14,6

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Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zum 31.12.2016

in Mio. €
Bruttobetrag Verrechneter Betrag Bilanzwert Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) Erhaltene/ Gegebene finanzielle Sicherheit Nettowert
Warentermingeschäfte (aktiv) 31,0 - 31,0 -11,2 - 19,8
Warentermingeschäfte (passiv) 30,7 - 30,7 -11,2 - 19,5

Die oben dargestellten aktiven und passiven Warentermingeschäfte werden im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardrahmenverträgen abgeschlossen, die im Falle einer außerordentlichen Kündigung eine Aufrechnung der offenen Transaktionen (Netting) ermöglichen. Die Aufrechnungsvereinbarungen beruhen auf Nettingvereinbarungen in Rahmenverträgen wie DRV (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) und im EFET-Rahmenvertrag (European Federation of Energy Traders).

Ergänzende Angaben

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss gegenwärtig nicht als wahrscheinlich eingestuft wird. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst.

Bürgschaftsverpflichtungen der GELSENWASSER AG für Verbindlichkeiten eines assoziierten Unternehmens bestehen in Höhe von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 29,4 Mio. €).

Weiter hat die GELSENWASSER AG eine Rückbürgschaft für Garantieerklärungen dieses Unternehmens in Höhe von 25,6 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €) gestellt.

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) hat die GELSENWASSER AG ihre Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) zuzüglich ihrer Gewinnansprüche gegenüber der TGE verpfändet. Diese Stellung von Sicherheiten erfolgte gemeinsam mit den anderen TGE-Gesellschaftern und ist neben der erfolgten Leistung von Kommanditeinlagen ein Bestandteil der Projektfinanzierung.

Die GELSENWASSER AG hat im Rahmen der Beteiligung an einem Stadtwerk in den neuen Bundesländern eine Rückbürgschaft für den von der Gemeinde verbürgten Investitionskredit (zum Bilanzstichtag in Höhe von 0,7 Mio. €; Vorjahr: 0,9 Mio. €) übernommen und sich darüber hinaus für die Laufzeit weiterer Darlehen verpflichtet, ihr Beteiligungsverhältnis beizubehalten.

Es ist nicht zu erwarten, dass aus diesen Eventualverbindlichkeiten wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Die Gründe für diese Einschätzung liegen sowohl in den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen als auch in der erwarteten Geschäftsentwicklung.

Aufgrund von Gesellschafterzusagen können sich Nachschussverpflichtungen in Höhe von 15,9 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €) ergeben. Sie betreffen Zusagen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen hat der Gelsenwasser-Konzern Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die noch nicht vollzogen sind, sowie potenzielle Verpflichtungen aus der Abgabe eines verbindlichen Angebots in Höhe von insgesamt 42,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Verpflichtungen

Bestellobligo für Investitionsmaßnahmen:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Immaterielle Vermögenswerte 0,1 0,2
Sachanlagen 14,3 9,0
14,4 9,2

Aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen bestehen nach einer im Berichtsjahr erfolgten Vertragsanpassung bis zum Geschäftsjahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von durchschnittlich 4,2 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €) pro Jahr.

Zur teilweisen Deckung kontrahierter und erwarteter Energielieferungen an die Kunden für die nächsten vier Jahre wurden entsprechende Bezugsverträge abgeschlossen.

Der Konzern mietet Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büroflächen, Rohrleitungen und Wassergewinnungsanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. Die Leasingvereinbarungen weisen unterschiedliche Konditionen, Mieterhöhungsklauseln, Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen auf. Der aus den Leasingverhältnissen insgesamt resultierende Aufwand beläuft sich im Berichtsjahr auf 11,4 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €).

Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus diesen Leasingverhältnissen betragen:

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in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
fällig innerhalb eines Jahres 0,4 0,4
fällig nach einem bis fünf Jahren 1,2 1,3
fällig nach über fünf Jahren 1,9 2,2
3,5 3,9

Nicht enthalten in der Tabelle der künftigen Mindestleasingzahlungen sind Zahlungen aus Pachtverträgen für mehrere Gas- und Stromnetze, die die GELSENWASSER Energienetze GmbH abgeschlossen hat. Die Verträge haben unkündbare Restlaufzeiten zwischen zwei und 19 Jahren. Die tatsächliche Höhe der jeweiligen Zahlungen wird jährlich neu festgelegt. Sie ist u. a. abhängig von der Höhe des verleasten Anlagevermögens, welches sich jährlich durch die getätigten Investitionen und die erfolgten Abschreibungen verändert. Ohne Berücksichtigung von zukünftigen Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen werden für das Geschäftsjahr 2018 Pachtzahlungen für diese Netze in Höhe von 10,9 Mio. €, für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 in Höhe von 37,1 Mio. € und für die Geschäftsjahre ab 2023 in Höhe von 76,6 Mio. € kalkuliert.

Ein Teil dieser Netze wird an konzernfremde Dritte weitervermietet. Aus diesen Untermietverhältnissen werden - jeweils ohne Berücksichtigung von künftigen Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen - in 2018 Mieterträge in Höhe von 1,0 Mio. €, in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 Mieterträge in Höhe von 4,6 Mio. € und ab dem Geschäftsjahr 2023 Mieterträge in Höhe von 9,4 Mio. € kalkuliert.

Konzessionsverträge

Zwischen den Unternehmen des Gelsenwasser-Konzerns und den Gebietskörperschaften bestehen eine Vielzahl von Konzessionsverträgen im Energie- und Wasserbereich. Diese Konzessionsverträge sind die Rechtsgrundlage für die Versorgung von Städten und Gemeinden. Mit der Übertragung der Versorgung ist das Unternehmen für Planung, Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen zuständig. Das Unternehmen muss in der jeweiligen Kommune jederzeit die Versorgung der Verbraucher sichern. Die Konzessionsverträge laufen in der Energiewirtschaft über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, in der Wasserwirtschaft sind längere Laufzeiten möglich. Nach Ablauf eines Konzessionsvertrags besteht i. d. R. seitens der Kommune eine vertragliche Pflicht zum Kauf der Versorgungsanlagen.

Ausschüttungen an die Anteilseigner

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wird für das Geschäftsjahr 2017 ein Gewinn von 76,1 Mio. € (Vorjahr: 77,1 Mio. €) sowie eine Gewerbesteuerumlage von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 9,5 Mio. €) an die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) abgeführt. Insgesamt entspricht dies einem Betrag von 23,94 € (Vorjahr: 25,20 €) je Aktie. Am Bilanzstichtag bestand diesbezüglich noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 76,6 Mio. € (Vorjahr: 80,6 Mio. €). Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Mehrheitsgesellschafterin eine Garantiedividende von 21,16 € je Aktie (Vorjahr: 21,16 € je Aktie).

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen sind der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Prokuristen der GELSENWASSER AG, die Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sowie deren nahe Angehörige.

Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen zählen im Wesentlichen die Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen des Gelsenwasser-Konzerns sowie das Mutterunternehmen Wasser und Gas Westfalen GmbH und deren Beteiligungsunternehmen. Alleinige Gesellschafterin der Wasser und Gas Westfalen GmbH ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG (WGW KG).

Die WGW KG steht unter der gemeinsamen Führung der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG. Insofern gehören diese beiden Unternehmen sowie deren Beteiligungen zum Kreis der nahestehenden Unternehmen.

Die Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH steht mittelbar unter der Kontrolle der Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr). Daher sind die ewmr und ihre Tochterunternehmen (ewmr-Gruppe) sowie die gemeinschaftlichen Tätigkeiten, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen nahestehende Unternehmen.

Die Städte Bochum, Herne und Witten führen gemeinsam die ewmr, die Stadtwerke Dortmund AG wird von der Stadt Dortmund kontrolliert. Die vorgenannten Städte werden daher als nahestehende öffentliche Stellen nach IAS 24 (Related Party Disclosures) betrachtet. Mit diesen Städten bzw. deren übrigen Beteiligungen bestehen keine Geschäftsvorfälle, die für sich genommen und auch in ihrer Gesamtheit signifikant sind.

Das Volumen der vom Gelsenwasser-Konzern an nahestehende Personen und Unternehmen erbrachten bzw. von nahestehenden Personen und Unternehmen erhaltenen Leistungen stellt sich wie folgt dar:

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Volumen der erbrachten Leistungen an Volumen der in Anspruch genommenen Leistungen von
in Mio. € 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Wasser und Gas Westfalen GmbH - - - -
Gemeinschaftsunternehmen 62,3 60,6 26,3 26,7
Assoziierte Unternehmen 31,6 31,1 9,5 9,3
Übrige nahestehende Unternehmen 138,9 115,9 101,9 75,1
Management in Schlüsselpositionen - - - -

Bei den Liefer- und Leistungsbeziehungen handelt es sich i. d. R. um verkaufte und erworbene Energie, Güter und Dienstleistungen, Zinserträge aus Finanzierungsleasing sowie Zinserträge und -aufwendungen aus kurzfristigen Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings, jeweils zu marktüblichen Bedingungen. Die in der vorstehenden Tabelle unter Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen separat ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich diejenigen Unternehmen, an denen die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Geschäfte mit den Tochterunternehmen, den gemeinschaftlichen Tätigkeiten, den Gemeinschaftsunternehmen und den assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe und der Dortmunder Stadtwerke AG sind bei den übrigen nahestehenden Unternehmen enthalten.

Dem Key-Management (Management in Schlüsselpositionen) des Gelsenwasser-Konzerns gehörten im Berichtsjahr neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand alle Prokuristen der GELSENWASSER AG an. Die Vergütung des Key-Managements setzt sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2017 2016
Kurzfristig fällige Leistungen 2,8 3,1
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1,0 0,9
Andere langfristig fällige Leistungen 0,3 0,3
4,1 4,3

Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen ausschließlich den laufenden Dienstzeitaufwand aus den Pensionszusagen.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhalten neben ihrer Aufsichtsratsvergütung eine marktübliche Vergütung für ihren ausgeübten Hauptberuf von der GELSENWASSER AG. Die für den ausgeübten Hauptberuf erhaltene Vergütung ist in der obigen Tabelle nicht enthalten.

Am Bilanzstichtag werden gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen:

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Forderungen Verbindlichkeiten
in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Wasser und Gas Westfalen GmbH 8,6 7,2 76,6 77,1
Gemeinschaftsunternehmen 117,6 132,1 8,0 6,5
Assoziierte Unternehmen 45,7 41,8 4,9 0,7
Übrige nahestehende Unternehmen 6,0 0,7 18,7 15,7
Management in Schlüsselpositionen - - 1,7 1,7

Die offenstehenden Beträge resultieren i. d. R. aus Forderungen aus Finanzierungsleasing, aus Vergütungen für Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings sowie Gewinnabführungsverpflichtungen. Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen enthalten zudem einen Rückerstattungsanspruch der GELSENWASSER AG für den Fall, dass diese aus einem abgegebenen abstrakten Schuldanerkenntnis in Anspruch genommen wird.

Die gegenüber dem Key-Management ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen noch nicht ausgezahlte ergebnisabhängige Vergütungsbestandteile sowie noch nicht ausgezahlte Aufsichtsratsvergütungen. Des Weiteren bestehen gegenüber dem Key-Management Pensionsverpflichtungen (defined benefit obligations) im Barwert von insgesamt 11,9 Mio. € (Vorjahr: 12,2 Mio. €). Der Ermittlung liegt wie im Vorjahr ein Rechnungszins von 1,7 % zugrunde.

Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aufgrund von Gesellschafterzusagen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 15,9 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €).

Die in der obigen Tabelle unter Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen separat ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die vorgenannten Eventualverbindlichkeiten betreffen ausschließlich diejenigen Unternehmen, an denen die GELSENWASSER AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Beziehungen zu den Tochterunternehmen, den gemeinschaftlichen Tätigkeiten, den Gemeinschaftsunternehmen und den assoziierten Unternehmen der ewmr-Gruppe und der Dortmunder Stadtwerke AG sind bei den übrigen nahestehenden Unternehmen enthalten.

Honorare für Abschlussprüfer

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER Energienetze GmbH, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der anteilig in den Konzernabschluss einbezogenen Wasserwerke Westfalen GmbH werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, geprüft.

Folgende Honorare von PwC wurden im Berichtsjahr als Aufwand erfasst:

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in T€ 2017
Abschlussprüfungsleistungen 269
Andere Bestätigungsleistungen 111
Steuerberatungsleistungen -
Sonstige Leistungen 74
454

Die anderen Bestätigungsleistungen enthalten insbesondere Honorare im Zusammenhang mit der Prüfung der Richtigkeit der Konzessionsabgabe (T€ 86).

Die sonstigen Leistungen betreffen mit zusammen T€ 60 insbesondere Beratungsleistungen bei der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards nach IFRS und Honorare für die Prüfung des SAP-Berechtigungskonzepts.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Aufsichtsrat und Vorstand der GELSENWASSER AG haben sich im Berichtsjahr erneut mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 29. November 2017 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

(a) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die Bezüge des Aufsichtsrats:

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in € Feste Vergütung Variable Vergütung Auslagenersatz Insgesamt
Rainer Althans 6.000,00 38.400,00 400,00 44.800,00
Frank Baranowski 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Thomas Eiskirch 3.309,59 21.181,37 100,00 24.590,96
Klaus Franz 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Christiane Hölz 4.000,00 25.600,00 600,00 30.200,00
Thomas Kaminski 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Manfred Kossack 4.000,00 25.600,00 200,00 29.800,00
Stefan Kurpanek 4.000,00 25.600,00 600,00 30.200,00
Guntram Pehlke 6.000,00 38.400,00 600,00 45.000,00
Andreas Sticklies 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Jörg Stüdemann 4.000,00 25.600,00 200,00 29.800,00
Frank Thiel 6.345,21 40.609,32 600,00 47.554,53
Michael Townsend 2.345,21 15.009,32 300,00 17.654,53
56.000,01 358.400,01 5.100,00 419.500,02

(b) Gesamtbezüge des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Tätigkeit in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die Bezüge des Vorstands:

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in € Henning R. Deters Dr.-Ing. Dirk Waider Insgesamt
Erfolgsunabhängige Vergütung (Grundgehalt) 405.000,00 270.000,00 675.000,00
Erfolgsabhängige Vergütung
- auf Basis Jahresergebnis 125.281,25 83.520,83 208.802,08
- nach Ermessen 50.000,00 40.000,00 90.000,00
- mit Mehrjahresbezug 166.500,00 109.375,00 275.875,00
Sach- und sonst. Bezüge 18.801,16 31.847,04 50.648,20
Mandatseinkünfte 11.170,00 6.696,50 17.866,50
776.752,41 541.439,37 1.318.191,78

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung ihres Anstellungsvertrags sind mit Herrn Deters und mit Herrn Dr. Waider Übergangsbezüge in Höhe von 50 % ihres Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Für die erteilten Pensionszusagen beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 bei Herrn Deters auf 3.192.266 € (Vorjahr: 2.563.732 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 1.281.364 € (Vorjahr: 963.702 €), wobei der Ermittlung wie im Vorjahr jeweils ein Rechnungszins von 1,7 % zugrunde liegt.

Unter Zugrundelegung des handelsrechtlichen Rechnungszinses von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 bei Herrn Deters auf 1.867.580 € (Vorjahr: 1.359.375 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 692.378 € (Vorjahr: 464.660 €).

Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen im Barwert von insgesamt 18.987.330 € (Vorjahr: 18.437.422 €). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszins von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) zugrunde. Die Bezüge betrugen 1.483.167,78 € (Vorjahr: 1.503.180,98 €).

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den Gelsenwasser-Konzern eingetreten.

Der vorliegende Konzernabschluss wird vom Vorstand am 15. März 2018 zur Veröffentlichung freigegeben.

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2017

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Anteile am Kapital Eigenkapital Ergebnis
unmittelbar

%
mittelbar

%
T€ T€
--- --- --- --- ---
1. Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 1) Bitterfeld-Wolfen 94 21.788 -
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden 100 80.741 5.160
GELSENWASSER Energienetze GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 76.694 -
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, 1) Magdeburg 100 63.134 -
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs- GmbH, Hamburg 100 60.377 2.934
NGW GmbH, 1) Duisburg 100 3.010 -
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 1) Rheda-Wiedenbrück 100 10.743 -
WESTFALICA GmbH, 1) Bad Oeynhausen 100 6.000 -
2. Gemeinschaftliche Tätigkeit, die in den Konzernabschluss anteilig einbezogen ist
Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 50 20.895 1.091
3. Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind
AWS GmbH, Gelsenkirchen 100 4.192 762
energiehoch3 GmbH,Hamburg 100 1.390 -775
Entsorgungsgesellschaft mbH Neues Land, Calvörde 60 345 13
Gasversorgung Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 1.585 247
GELSENWASSER 1. Beteiligungs-GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 26 -
GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 1.314 -10
GELSENWASSER 6. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER 8. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Energienetze 5. Beteiligungs- gesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Energienetze 6. Beteiligungs- gesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Energienetze 7. Beteiligungs- gesellschaft mbH, Hamburg 100 24 -1
GELSENWASSER Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH, Dresden 100 28 3
GELSENWASSER Polska GmbH, Hamburg 100 22 -2
GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg 100 5.301 -4
GELSENWASSER Service GmbH, Hamburg 100 3.263 241
GELSENWASSER-Stiftung gGmbH, Gelsenkirchen 100 139 114
Havelstrom Zehdenick GmbH, Zehdenick 51 2.285 267
Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH, Emmerich am Rhein 100 22 -2
Stadtwerke Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 6.046 924
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Gelsenkirchen 60 1.431 890
4. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert sind
Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, * Gelsenkirchen 51 24.868 4.168
CHEVAK Cheb, a.s., Cheb, Tschechien 28,2 64.266 1.769
Energiepark Styrumer Ruhrbogen GmbH, * Mülheim an der Ruhr 49,9 25 -
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, * Viersen 50 3.109 3.654
Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs- GmbH, * Viersen 50 37 1
Erwitte Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Erwitte 49 24 -1
Espelkamp Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Espelkamp 49 25 -
Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen 49 5.966 1.275
Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne 49 4.970 790
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, * Höxter 50 4.685 750
GELSENWASSER 3. Projektbeteiligungs- gesellschaft mbH, Hamburg 39 23 -
Gemeindewerke Finnentrop GmbH, * Finnentrop 49 10.680 158
Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe 49 4.336 383
GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH, * Olfen 50 461 -19
GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, * Bitterfeld-Wolfen 66 33.410 243
GSW Wasser-plus GmbH, * Kamen 50 2.558 337
GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH, *2) Unna 50 110 -
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen 49 56.816 10.496
hertenwasser GmbH, * Herten 50 258 58
Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (ISG) mbH, Bitterfeld-Wolfen 49 26 -
KGBE - Kommunale Gasspeicher Beteiligungs- gesellschaft Epe mbH, Gronau 25 35 1
KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau 25 33.500 6.165
KMS KRASLICKÁ MĔSTSKÁ SPOLEČNOST s.r.o., * Kraslice, Tschechien 50 3.169 101
MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, * Lüdinghausen 49 52.948 4.175
Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH, Bad Oeynhausen 26 3.060 47
Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, Erwitte 49 37 -13
Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG, Espelkamp 49 31 -19
Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG, 2) Rehburg-Loccum 49 100 -
niceTaget GmbH, * Gelsenkirchen 50 154 -871
NiersGasNetze GmbH & Co. KG, * Kevelaer 49 5.532 250
NiersGasNetze Verwaltungs-GmbH, Kevelaer 49 24 1
NSG Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH, * Wesel 50 5 -347
PD energy GmbH, * Bitterfeld-Wolfen 50 12.487 1.818
Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w Głogowie sp. z o.o., * Głogów, Polen 46 23.981 1.154
PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungs- unternehmen GmbH, Perleberg 50 7.248 1.081
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Dresden 49 115.128 12.296
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Stendal 37,5 21.550 4.953
Stadtwerke Burg GmbH, Burg 49 10.532 2.696
Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, * Castrop-Rauxel 49,9 407 -
Stadtwerke Delitzsch GmbH, Delitzsch 30,5 15.595 2.884
Stadtwerke Eilenburg GmbH, Eilenburg 40,7 8.926 790
Stadtwerke Geseke GmbH (vormals VGW Projektgesellschaft mbH), Geseke 49 9.698 491
Stadtwerke Haltern am See GmbH, Haltern 25,1 16.132 1.432
Stadtwerke Holzminden GmbH, Holzminden 24,9 3.997 283
Stadtwerke Kaarst GmbH, * Kaarst 49 6.307 1.350
Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar 49 3.603 563
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar 49 37 1
Stadtwerke Weißenfels GmbH, Weißenfels 24,5 24.825 4.981
Stadtwerke Wesel GmbH, 1) Wesel 20 14.675 -
Stadtwerke Zeitz GmbH, Zeitz 24,5 21.379 3.645
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Emmerich am Rhein 49,9 1.188 1.088
TEREA Cheb s.r.o., * Cheb, Tschechien 50 9.265 828
Wassergewinnung Essen GmbH, * Essen 50 1.996 20
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, * Herne 50 16.536 4.468
Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH, * Herne 50 39 1
Wasserversorgung Voerde GmbH, * Voerde 50 4.834 430
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH, * Duisburg 50 563 63
Windpark Hünxer Heide GmbH, *2) Hünxe 33,3 30 -
WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH (vormals Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH), * Bochum 50 5.572 254
5. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert sind
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG, 3)4) Berlin 25,1 890 1.462
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH, 3)4) Berlin 25,1 86 3
Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH, 3) 4) Bochum 20 0 -665
eBZ GmbH, 3)5)Bielefeld 37,5 0 -1.074
Wasserwirtschaft Leidersbach GmbH, *3)Leidersbach 50 314 49
WVE Wasserversorgungs- und -entsorgungs- gesellschaft mbH, 3) Schriesheim 24,5 11.985 -
6. Sonstige Beteiligungsunternehmen
IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gGmbH, Mülheim an der Ruhr 5,1 901 11
Stadtwerke Göttingen AG, 1) Göttingen 1 50.523 481
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg 19,3 218.663 57.324
Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH,Magdeburg 19,3 44 3
Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen 8,7 23.906 3.009

* Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11

1) Gewinnabführungsvertrag

2) Gründung in 2017, Jahresabschluss liegt noch nicht vor

3) Assoziiertes Unternehmen von einem nicht konsolidierten Tochterunternehmen

4) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017

5) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juni 2016 bis 31. Mai 2017

Den Angaben der konsolidierten Unternehmen liegen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2017, allen anderen Unternehmen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2016 zugrunde.

Die zur Umrechnung von Eigenkapital und Ergebnis der ausländischen Unternehmen verwendeten Stichtags- bzw. Durchschnittskurse sind im Kapitel Währungsumrechnung dargestellt.

Aufsichtsrat und Vorstand

Angegeben sind die Mandate, die die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 innehatten.

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

* Vertreter der Arbeitnehmer

Mitglieder des Aufsichtsrats

Frank Thiel

Castrop-Rauxel

Vorsitzender seit 1. Juni 2017

Mitglied bis 31. Mai 2017

Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

b) rku.it GmbH

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

VBW Bauen und Wohnen GmbH (ab 13. Juli 2017; Vorsitzender seit 28. Juli 2017)

Thomas Eiskirch

Bochum

Vorsitzender bis 31. Mai 2017

Oberbürgermeister

a) BOGESTRA AG (Vorsitzender)

Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH

Holding für Versorgung und Verkehr Bochum GmbH (Vorsitzender)

Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Vorsitzender)

b) Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (Vorsitzender)

Bochum Marketing GmbH (Vorsitzender)

Bochum Perspektive 2022 GmbH (Vorsitzender des Beirats)

EGR Projekt GmbH (Vorsitzender)

Emschergenossenschaft

evu zählwerk Abrechnungsgesellschaft mbH (Vorsitzender)

Freizeitzentrum Kemnade GmbH

Geothermiezentrum Bochum

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Ruhrverband

Sparkasse Bochum (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Stadtwerke Bochum GmbH (Vorsitzender)

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Tierpark Bochum gGmbH (Vorsitzender)

Vereinigung kommunaler Anteilseigner der RWE

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband

Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum mbH (Vorsitzender)

Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (Vorsitzender)

Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH (Vorsitzender)

WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH

(vormals Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH)

Guntram Pehlke

Dortmund

Stellvertretender Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH

STEAG GmbH (Vorsitzender)

Westnetz GmbH

WV Energie AG

b) KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Rainer Althans *

Gelsenkirchen

Stellvertretender Vorsitzender

Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Frank Baranowski

Gelsenkirchen

Oberbürgermeister

a) Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG

Emscher Lippe Energie GmbH

b) Emschergenossenschaft

Sparkasse Gelsenkirchen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Klaus Franz

Bochum

Geschäftsführer fmsc GmbH

a) Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV)

Stadtwerke Bochum GmbH

Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

b) GMVK Procurement GmbH

Skamol A/S (Dänemark)

Christiane Hölz

Düsseldorf

Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

Thomas Kaminski *

Gladbeck

Freigestellter stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Manfred Kossack

Unna

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH

b) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR

Wasserwerke Westfalen GmbH

Stefan Kurpanek *

Gelsenkirchen

Kaufmännischer Angestellter

Andreas Sticklies *

Gelsenkirchen

Rohrnetzmeister / Betriebstechniker

Jörg Stüdemann

Dortmund

Stadtdirektor und Stadtkämmerer

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH

b) ecce GmbH (Vorsitzender des Kuratoriums)

Konzerthaus Dortmund GmbH

Technologiezentrum Dortmund GmbH

Michael Tow n send

Bochum

Mitglied seit 1. Juni 2017

Stadtdirektor und Dezernent für Kultur, Bildung und Sport

b) ecce GmbH

Fernwärmeversorgung Universitäts-Wohnstadt Bochum GmbH

Schauspielhaus Bochum AöR

VfL Bochum-Stadioncenter GmbH

Vorstand

Henning R. Deters

Essen

Vorsitzender des Vorstands seit 2011

Unternehmensbereiche IT und Prozesse, Personal und Kaufmännisches, Recht, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Vertrieb

a) EWE AG (ab 1. Mai 2017; 4. stellvertretender Vorsitzender)

Stadtwerke Göttingen AG

b) hertenwasser GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG

Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

(stellvertretender Vorsitzender)

Wasserwerke Westfalen GmbH

WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH (vormals

Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH) (stellvertretender Vorsitzender)

Dr.-Ing. Dirk Waider

Krefeld

Mitglied des Vorstands seit 2013

Unternehmensbereiche Abwasser, Energie- und Messtechnik, Verteilung Wasser, Wasserwerke

b) Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH (Vorsitzender im Wechsel)

hanseWasser Bremen GmbH

Lippeverband (Mitglied des Verbandsrats)

Ruhrverband (stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats)

SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (stellvertretender Vorsitzender)

SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH

Stadtwerke Haltern am See GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (Vorsitzender im Wechsel)

Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH (Vorsitzender im Wechsel)

Wasserwerke Westfalen GmbH (Vorsitzender im Wechsel)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Gelsenkirchen, 15. März 2018

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gesamtergebnisrechnung, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der GELSENWASSER AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

① Sachverhalt und Problemstellung

② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

③ Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge

① Im Konzernabschluss der GELSENWASSER AG zum 31. Dezember 2017 sind unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ Rückstellungen für Verpflichtungen aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen in Höhe von € 44,8 Mio enthalten. Diese berücksichtigen den wahrscheinlich zu begleichenden Verpflichtungsüberhang, welcher auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.

Die GELSENWASSER AG hat mit zwei Gasspeicherbetreibergesellschaften langfristige Nutzungsverträge über die Speicherung von Erdgas in Gasspeichern in Gronau-Epe abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung der Marktpreise für Gasspeicherbündel gehen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft davon aus, dass aus der Bewirtschaftung über die Vertragslaufzeit ein Verlust entstehen wird. Die gebildeten Rückstellungen beinhalten auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen, eines externen Gutachtens sowie externer und interner Kostenschätzungen den Verpflichtungsüberhang aus der Gegenüberstellung der vertraglich fixierten zukünftigen Gasspeichernutzungsentgelte und der voraussichtlich erzielbaren Marktpreise für Gasspeicherbündel.

Bei der Bewertung der Rückstellungen für abgeschlossene Gasspeichernutzungsverträge wurden sowohl die Differenz zwischen den Sommer- und Wintergaspreisen als auch ein permanentes Ein- und Ausspeisen von Gasmengen berücksichtigt. Der Verpflichtungsüberhang wird mit einem laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatz abgezinst.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen zukünftiger erzielbarer Marktpreise für Gasspeicherbündel durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die Verlässlichkeit der verwendeten Datengrundlagen sowie die Angemessenheit der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel und die Gasspeichernutzungsentgelte als Bewertungsgrundlagen für die Rückstellung für langfristige Gasspeichernutzungsverträge gewürdigt.

Wir haben die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Die geplanten Mengen haben wir auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planungsrechnung beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit der geplanten Mengen und der zukünftigen Marktpreise für Gasspeicherbündel anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem Management kritisch diskutiert und gewürdigt. Die Gasspeichernutzungsentgelte haben wir durch Einblick in die zugrunde liegenden Verträge geprüft.

Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten laufzeitadäquaten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der auf diese Weise ermittelten Rückstellung haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt.

Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Ansatz- und Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge auch durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und den Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zur Bewertung der Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.

③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für langfristige Gasspeichernutzungsverträge sind in den Erläuterungen zur Bilanz zu den Rückstellungen im Anhang enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt 2.7.8 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex
die in Abschnitt 2.6 des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hubert Ahlers.

Essen, den 16. März 2018

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer

ppa. Michael Blöbaum, Wirtschaftsprüfer

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG)

Statistische Angaben GELSENWASSER AG (2016)

Durchschnittliche Gesamtzahl weiblicher Beschäftigter: 315,75

Durchschnittliche Gesamtzahl männlicher Beschäftigter: 867,16

Durchschnittliche Anzahl weiblicher Beschäftigter in Teilzeit: 124,92

Durchschnittliche Anzahl weiblicher Beschäftigter in Vollzeit: 190,83

Durchschnittliche Anzahl männlicher Beschäftigter in Teilzeit: 25,33

Durchschnittliche Anzahl männlicher Beschäftigter in Vollzeit: 841,83

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und ihre Wirkung

Die GELSENWASSER AG bietet Mitarbeitenden eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Über 100 individuell zugeschnittene Teilzeitmodelle, die flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie die Einrichtung von Telearbeitsplätzen schaffen Flexibilität bei der individuellen Planung der Lebensarbeitszeit. Zusätzlich reserviert das Unternehmen Betreuungsplätze im Kinderhaus Rasselbande; eine Spontanbetreuung bei kurzfristigen Engpässen ist ebenfalls vor Ort eingerichtet. Blockteilzeiten und Langzeitkonten ermöglichen darüber hinaus Raum für die Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung und weitere Aktivitäten.

Die Begleitung und aktive Förderung lebenslangen Lernens ist bei Gelsenwasser ein weiterer Ausdruck intensiver und kontinuierlicher Personalarbeit. Im Rahmen von strukturierten Mitarbeiter- und Personalplanungsgesprächen werden mindestens einmal jährlich Entwicklungsperspektiven und Förderungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden besprochen. So unterstützt Gelsenwasser das lebenslange Lernen der Belegschaft und sichert gleichzeitig fachliche und überfachliche Kompetenzen im Unternehmen - getragen von der Überzeugung, nur so langfristig wettbewerbsfähig und erfolgreich am Markt agieren zu können.

Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren alle Mitarbeitenden Wertschätzung und Anerkennung. Vielfalt ist gewollt und gelebt.

Mit dem Ziel, einen vorurteilsfreien Umgang unter den Kollegen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes weiter zu fördern, wurden Vorgesetztenschulungen durchgeführt und Mitarbeitende umfassend informiert. In diesem Zusammenhang sind neben den Vorgesetzten zwei Mitarbeitende aus der Personalabteilung als Ansprechpartner bei unzulässig empfundener Benachteiligung benannt.

Mitarbeiterbefragungen belegen den positiven Einfluss aller Maßnahmen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Förderung der Gleichstellung.

Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit

Angemessene und faire Gehälter sind für Gelsenwasser selbstverständlich. Ein modernes und transparentes Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags des Arbeitgeberverbands für Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e.V. wird diesem Anspruch gerecht, indem die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe nach der ausgeübten Tätigkeit erfolgt. Zusätzlich sind in Betriebsvereinbarungen weitere soziale Zusatzvereinbarungen geregelt. Diese gelten grundsätzlich für alle Mitarbeitenden. Lediglich einzelne Kollektivvereinbarungen sind abhängig vom Eintrittsdatum der Mitarbeitenden oder ihrer Betriebszugehörigkeit.

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017

Der Vorstand hat in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 Angaben nach §§ 289a, 315a HGB gemacht und erläutert diese wie folgt:

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, Deutschland, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, Deutschland, zum 31. Dezember 2017 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist - vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG - zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um solche, die der Gesetzeslage entsprechen und bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.

Gelsenkirchen, 22. März 2018

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. In regelmäßigen Sitzungen wurden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der GELSENWASSER AG und der Konzerngesellschaften betrafen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 zu vier Sitzungen zusammengetreten. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch drei von ihm eingerichtete Ausschüsse, die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch anstelle des Aufsichtsrats beschließen. Das Präsidium hat insbesondere zur Vorbereitung der Plenumssitzungen dreimal getagt. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an einer Aufsichtsratssitzung wegen eines möglichen Interessenkonflikts zeitweilig nicht teil. Weitere (mögliche) Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und hat, soweit erforderlich, seine Zustimmung erteilt. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat lagen auf der Änderung allgemeiner wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen für das Geschäft der GELSENWASSER AG, laufenden Akquisitionen neuer Unternehmensbeteiligungen als weiterhin zentraler Bestandteil der Gelsenwasser-Strategie, Bieterprozessen sowie der Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben für persönliche Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat darüber beraten, welche wesentlichen allgemeinen Belastungen auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren zukommen:

Es ergibt sich nach wie vor - wie bei vergleichbaren Unternehmen - eine ganz erhebliche Belastung aus den gestiegenen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung.

Angesichts der schwierigen Situation auf dem Speichermarkt hat das Unternehmen Untersuchungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Speicherbetriebs mit seinen Partnern angestellt.

Der Ausschreibungswettbewerb bei Energienetzen und der parallele Trend zur (Re-)Kommunalisierung führt unverändert dazu, dass vermehrt mit den Standortgemeinden gemeinsame Netzgesellschaften gegründet werden. Ein ähnlicher Trend zeichnet sich auch bei den Ortsnetzen zur Wasserverteilung ab.

Über gesetzliche Änderungen wie die Novelle des Düngegesetzes und der Düngeverordnung bzw. ihre Auswirkungen auf Gelsenwasser, ist der Aufsichtsrat ausführlich informiert worden. Gleiches gilt für die durch diese Neuregelungen ausgelösten Projekte im Zusammenhang mit der Verwertung von Klärschlamm aus der Abwasserreinigung.

Der Aufsichtsrat hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesgerichtshof die Rahmenbedingungen für Auskunftsansprüche der Presse gegen gemischtwirtschaftliche Unternehmen präzisiert und Gelsenwasser das dem Verfahren zugrundeliegende Auskunftsersuchen entsprechend beantwortet hat.

Im Aufsichtsrat wurde über die Aktivitäten der Kartellbehörden zur Überprüfung von Endverbraucherpreisen für Wasserversorgung und die damit einhergehende Abfrage der Wasserbezugspreise seitens der Vorlieferanten gesprochen.

Im Aufsichtsrat wurde sowohl über den Fortschritt der Windenergieprojekte kontinuierlich berichtet als auch über die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag NRW aus dem Sommer 2017 bekundeten Absichten der neuen Landesregierung, größere Abstände zur Wohnbebauung vorzuschreiben.

Über den Beitritt der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) zur Beschaffungskooperation Gas sowie der Kooperation zwischen Gelsenwasser und ehw im Bereich des Stromhandels und den damit einhergehenden erheblichen Anstieg der Bilanzsumme des Unternehmens wurde der Aufsichtsrat informiert.

Der Aufsichtsrat ist über die Erweiterung des Spektrums im Beteiligungsbereich um die Geschäftsbereiche IT und Telekommunikation durch die Übernahme von 25,1 % der Geschäftsanteile an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH informiert worden.

Im Aufsichtsrat ist ausführlich über die Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Kauf einer Beteiligung im Fernwärmebereich diskutiert worden.

Der Aufsichtsrat hat der Beteiligung an der Stadtwerke Eilenburg GmbH zugestimmt.

Der Aufsichtsrat hat zugestimmt, dass die GELSENWASSER AG in zwei Schritten Geschäftsanteile in Höhe von 5,9 % an der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH erwirbt.

Der Aufsichtsrat ist über den Vergleich mit Aqualter als unterlegenem Bieter beim Verkauf der französischen Wassergesellschaft NES im Jahr 2015 unterrichtet worden. Das Klageverfahren mit SUEZ als Käufer der Gesellschaft läuft weiter.

Zur Umsetzung der erneut geänderten Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat sich ein Kompetenzprofil als Teil der „Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats“ gegeben. In diesem Zusammenhang wurden auch die Veröffentlichung der Grundzüge des Compliance Management Systems und der Corporate Social Responsibility-Bericht beraten.

Weiter hat der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Neufestlegung der Zielgrößen für die Frauenquote im Aufsichtsrat und im Vorstand der GELSENWASSER AG und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 gefasst.

Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Überwachung und zur frühzeitigen Erkennung von Risiken in geeigneter Form getroffen hat. Er hat die darauf basierenden regelmäßigen Analysen einer eigenen Beurteilung unterzogen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlüsse, der Lagebericht sowie die Prüfungsberichte sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind zunächst vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat, wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer, ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.

Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten Lagebericht sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG und des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der GELSENWASSER AG und des Konzerns eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwände. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung an.

Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.

Herr Thomas Eiskirch hat sein Amt als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der GELSENWASSER AG mit Wirkung zum 31. Mai 2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat im Umlaufverfahren Herrn Frank Thiel mit Wirkung zum 1. Juni 2017 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen bestellte mit Wirkung zum 6. Juni 2017 Herrn Michael Townsend als Nachfolger von Herrn Thomas Eiskirch als neues Aufsichtsratsmitglied.

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat verfügte damit zum Ende des Geschäftsjahres über seine volle Zahl von zwölf Mitgliedern.

Dem im Geschäftsjahr 2017 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Herrn Thomas Eiskirch gilt Dank für die Arbeit im Aufsichtsrat und als Aufsichtsratsvorsitzender und seinen stets wertvollen Rat.

Der Beschluss des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Waider erneut zum Vorstand der GELSENWASSER AG zu bestellen, wurde durch Abschluss eines Anstellungsvertrags für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2022 umgesetzt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GELSENWASSER AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Gelsenkirchen, 22. März 2018

GELSENWASSER AG

Aufsichtsrat

Frank Thiel, Vorsitzender

Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 wurde am 22.03.2018 gebilligt.