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GELSENWASSER AG Annual Report 2016

May 3, 2017

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Annual Report

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GELSENWASSER AG

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. In regelmäßigen Sitzungen wurden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der GELSENWASSER AG und der Konzerngesellschaften betrafen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse wurden nach der Hauptversammlung neu konstituiert. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2016 zu vier Sitzungen zusammengetreten. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch drei von ihm eingerichtete Ausschüsse, die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch anstelle des Aufsichtsrats beschließen. Das Präsidium hat insbesondere zur Vorbereitung der Plenumssitzungen dreimal getagt. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss ist im Berichtsjahr einmal zusammengetreten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und hat, soweit erforderlich, seine Zustimmung erteilt. Der Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat lag auf der Änderung allgemeiner wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen für das Geschäft der GELSENWASSER AG, laufenden Akquisitionen, Desinvestitionen und Bieterprozessen sowie der Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben für persönliche Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat darüber beraten, welche wesentlichen allgemeinen Belastungen auf die Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren zukommen:

Zum einen ergibt sich — wie bei vergleichbaren Unternehmen — eine ganz erhebliche Belastung aus den gestiegenen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung.

Zum anderen wird infolge der Marktentwicklung, insbesondere des Schrumpfens des Sommer-Winter-Spreads der Preise, eine erfolgreiche Bewirtschaftung der Gasspeicher nicht für die gesamte Laufzeit der Nutzungsverträge mit den Speicherbetreibern möglich sein. Auch hier waren Rückstellungen erforderlich.

Schließlich führen der Ausschreibungswettbewerb bei Energienetzen und der parallele Trend zur (Re-)Kommunalisierung dazu, dass vermehrt mit den Standortgemeinden gemeinsame Gasnetzgesellschaften gegründet werden. Soweit diese eine Konzession zum Netzbetrieb erhalten, die zuvor bei der GELSENWASSER AG bzw. bei der GWN gelegen hat, wird die Basis des Netzgeschäfts nach und nach geschmälert.

Über das Inkrafttreten des Landeswassergesetzes und der bundesgesetzlichen Regelungen zum Fracking bzw. ihre Auswirkungen auf Gelsenwasser sowie die geplanten Regelungen in der Düngeverordnung, die für den Schutz des Trinkwassers vor einer übermäßigen Belastung mit Nitrat essentiell sind, ist der Aufsichtsrat ausführlich informiert worden.

Über Projekte im Zusammenhang mit der Verwertung von Klärschlamm aus der Abwasserreinigung ist der Aufsichtsrat in mehreren Sitzungen informiert worden.

Im Aufsichtsrat wurde über den Fortschritt der Windenergieprojekte kontinuierlich berichtet.

Auch die Versuche, über die Förderung von und die Beteiligung an neuen Geschäftsideen, neue Felder wie den Betrieb von Messstellen oder die Herstellung von Stromzählern für Gelsenwasser zu erschließen, wurden vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat stimmte zu, dass die GELSENWASSER AG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft AWS GmbH in den Kauf und die Erweiterung einer Abwasserreinigungsanlage und einer Druckluftstation für den Standort der Unilever Deutschland in Heppenheim investiert und die dazu erforderlichen Verträge mit der Firma Unilever und der Standortgemeinde schließt.

Der Aufsichtsrat hat die Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten im Nachgang zum Verkauf der französischen Wassergesellschaft NES im Jahr 2015 zur Kenntnis genommen und ist über die Klagen bzw. drohenden Klagen von Aqualter als unterlegenem Bieter und SUEZ als Käufer der Gesellschaft informiert worden.

Der Aufsichtsrat prüfte die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), insbesondere die Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und der Aufsichtsratsmitglieder allgemein sowie die Behandlung von möglichen Interessenkonflikten.

Der Aufsichtsrat hat der erneuten Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zugestimmt. Grund hierfür waren Änderungen u.a. im Aktiengesetz und im Wertpapierhandelsgesetz, die sich insbesondere auf die Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder und der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie die Aufgaben des Prüfungsausschusses beziehen. Mit Billigung des Aufsichtsratsplenums beschloss der Prüfungsausschuss einen Katalog generell gebilligter Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers.

Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Überwachung und zur frühzeitigen Erkennung von Risiken in geeigneter Form getroffen hat. Er hat die darauf basierenden regelmäßigen Analysen einer eigenen Beurteilung unterzogen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlüsse, der Lagebericht sowie die Prüfungsberichte sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind zunächst vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat, wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer, ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.

Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten Lagebericht sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG und des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwände. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung an.

Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen bestellte mit Wirkung zum 21. Januar 2016 Herrn Thomas Eiskirch als Nachfolger von Frau Dr. Ottilie Scholz als neues Aufsichtsratsmitglied. Der Aufsichtsrat hat anschließend Herrn Eiskirch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum Mitglied des Nominierungsausschusses gewählt.

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 8. Juni 2016.

Die Mitarbeiter bestätigten am 12. Mai 2016 als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Rainer Althans, Gelsenkirchen
Thomas Kaminski, Gladbeck

und wählten

Stefan Kurpanek, Gelsenkirchen
Andreas Sticklies, Gelsenkirchen

neu in den Aufsichtsrat.

Durch die Hauptversammlung am 8. Juni 2016 wurden als Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder

Guntram Pehlke, Dortmund
Thomas Eiskirch, Bochum
Frank Baranowski, Gelsenkirchen
Klaus Franz, Bochum
Manfred Kossack, Dortmund
Jörg Stüdemann, Dortmund
Frank Thiel, Castrop-Rauxel

bestätigt und

Christiane Hölz, Düsseldorf

neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Die neue Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aufsichtsrat verfügte damit zum Ende des Geschäftsjahres über seine volle Zahl von zwölf Mitgliedern.

In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung am 8. Juni 2016 wurden Herr Thomas Eiskirch zum Vorsitzenden und Herr Guntram Pehlke und Herr Rainer Althans zu stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Sie wurden jeweils auch als Vorsitzender bzw. Mitglied des Präsidiums gewählt.

In den Prüfungsausschuss wurden als Vorsitzender Herr Guntram Pehlke und als Mitglieder Frau Christiane Hölz, Herr Stefan Kurpanek und Herr Frank Thiel gewählt.

Zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses wurde Herr Thomas Eiskirch, zu Mitgliedern wurden Herr Guntram Pehlke und Herr Frank Thiel gewählt.

Den im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern Frau Christina Leitner, Herrn Hans-Detlef Bösel und Herrn Jürgen Pellny gilt Dank für die Mitarbeit und ihren stets wertvollen Rat.

Der Beschluss des Aufsichtsrats, Herrn Deters erneut zum Vorstandsvorsitzenden der GELSENWASSER AG zu bestellen, wurde durch Abschluss eines Anstellungsvertrags für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 30. September 2021 umgesetzt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GELSEN-WASSER AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Gelsenkirchen, 29. März 2017

GELSENWASSER AG

Aufsichtsrat

Thomas Eiskirch, Vorsitzender

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

DER GELSENWASSER AG UND DES GELSENWASSER-KONZERNS 2016

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Kapitel
1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS
1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich
1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition
1.3.1 Absatzmärkte
1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt
1.4 Unternehmensziele
1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem
2 WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser
2.1.2 Rahmenbedingungen Energie
2.2 Branchenentwicklung
2.2.1 Wasser
2.2.2 Energie
2.3 Geschäftsverlauf
2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser
2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie
2.3.3 Wasser- und Energieabsatz
2.3.3.1 Wasser
2.3.3.2 Gas
2.3.3.3 Strom
2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns
2.4 Lage
2.4.1 Ertragslage
2.4.1.1 Umsatzentwicklung
2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss
2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse
2.4.2 Finanzlage
2.4.2.1 Finanzmanagement
2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung
2.4.2.3 Investitionen
2.4.3 Vermögenslage
2.4.4 Plan-Ist-Vergleich
2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren
2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.5.2.1 Kennzahlen
2.5.2.2 Mitarbeiter
2.5.2.3 Kunden
2.5.2.4 Umweltschutz
2.6 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG
2.6.1 Ertragslage
2.6.2 Finanzlage
2.6.3 Investitionen
2.6.4 Vermögenslage
2.6.5 Plan-Ist-Vergleich der finanziellen Leistungsindikatoren der GELSENWASSER AG
2.6.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG
2.6.7 Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG
2.6.8 Erklärung zur Unternehmensführung
2.6.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung
2.6.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat
2.6.8.3 Unternehmensführungspraxis
2.6.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats
3 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen
3.1.1.1 Wasser
3.1.1.2 Energie
3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern
3.1.3 Investitionen
3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen
3.2 Risiko- und Chancenbericht
3.2.1 Risikomanagementsystem
3.2.1.1 Allgemein
3.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
3.2.1.3 Gasgeschäft
3.2.1.4 Stromgeschäft
3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem
3.2.3 Finanzinstrumente
3.2.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken
3.2.5 Chancen
4 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4 UND 315 ABS. 4 HGB
4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf
4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
4.4 Change-of-Control-Klauseln
5 GRUNDZÜGE DER VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
5.1 Vergütung des Vorstands
5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig einbezogenes Unternehmen, 52 Unternehmen, die mithilfe der Equity-Methode bewertet werden, sowie 36 übrige Beteiligungen.

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden zum 31. Dezember 2016 als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen
GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden
GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg
NGW GmbH, Duisburg
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück
WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen

Darüber hinaus wird die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) mit einem Anteil von 50% in den Konzernabschluss einbezogen.

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der Gelsenwasser-Konzern) versorgen ihre Kunden — Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Industrie und benachbarte Versorgungsunternehmen — mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt über die Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW) zum 31. Dezember 2016 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93% des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Der Gelsenwasser-Konzern wird aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen auf dem Wasser- und Energiemarkt in die zwei Segmente Wasser (Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung) und Energie (Gas-, Wärme- und Stromversorgung) aufgeteilt.

Zum Segment Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser. Dieses Segment beinhaltet die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH (VGW) sowie das gesamte Geschäft der Chemiepark Bitterfeld-Wol-fen GmbH (CPG) und der Wasserwerke Westfalen GmbH. Darüber hinaus werden Beteiligungen und Dienstleistungen für Dritte mit dem Schwerpunkt im Wassergeschäft berücksichtigt.

Zum Segment Energie gehören im Wesentlichen Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Erdgas und Strom. Da es sich sowohl bei Erdgas als auch bei Strom um geschlossene Wertschöpfungsketten handelt, werden die Aktivitäten Einkauf, Netzbetrieb und Verkauf zusammen betrachtet. In diesem Segment werden die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG, der VGW und der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH, der WESTFALICA GmbH, der Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG (1. Januar 2016), der Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG (1. Januar bis 31. Mai 2016) und der NiersGasNetze GmbH & Co. KG (1. Januar bis 9. Juni 2016) sowie die nicht in der Wassersparte berücksichtigten Geschäfte erfasst.

1.2 Wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich

Die Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG (BRAUCO), an der die GELSENWASSER Service GmbH (GWS) mit 25,1 % beteiligt ist, hat im Berichtsjahr die Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH (BRAUCOR), Bochum, als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Die BRAUCOR erbringt umfassende Abwasserdienstleistungen für öffentliche und private Kunden mit regionalem Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen. An der BRAUCOR sind seit dem 27. September 2016 die BRAUCO mit 80% sowie die GWS mit 20% beteiligt.

Gemeinsam mit der Task9 GmbH, Bochum, hat die GEL-SENWASSER AG die niceTaget GmbH (NTG), Gelsenkirchen, gegründet. Beide Partner halten jeweils 50% der Anteile. Die NTG wird die zusammen mit der Task9 GmbH entwickelte Technik der „Gerätedetektion" produktreif machen und vermarkten. Über die GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH (GW5PB), Hamburg, hat sich GELSENWASSER mit 37,5% an der eBZ GmbH (EBZ), Bielefeld, beteiligt. Die EBZ produziert und vertreibt elektronische Stromzähler. Mit diesen beiden Beteiligungen erweitert Gelsenwasser die Aktivitäten im Markt für Produkte und Dienstleistungen rund um die Energiewende und baut damit das Angebot an innovativen Energiedienstleistungen aus.

Zur Bündelung der gemeinnützigen Spendenaktivitäten hat die GELSENWASSER AG die GELSENWASSER-Stiftung gGmbH (GWST), Gelsenkirchen, gegründet. Schwerpunkte sind die Fortführung des Bildungsprojekts „von klein auf", die weitere Unterstützung der Joblinge gAG Ruhr sowie kultureller Projekte.

Zusammen mit der Gemeinde Finnentrop hat die GELSEN-WASSER AG am 2. Dezember 2016 die Gemeindewerke Finnentrop GmbH (GWF), Finnentrop, gegründet. Der Gelsenwasser-Anteil beträgt 49%. Die GWF ist seit dem 1. Januar 2017 als Betriebsführer im Bereich Wasser operativ tätig. Sie soll perspektivisch als kommunaler Ver- und Entsorger ebenfalls die Sparten Abwasser, Strom, Gas, Wärme und gegebenenfalls Nahwärme bedienen. Aktuell befindet sich die GWF in Verhandlungen mit den Altkonzessionären des Stromnetzes.

Gemeinsam mit der Stadtwerke Espelkamp AöR hat die GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) die Netzgesellschaft Espelkamp GmbH & Co. KG (NGES), Espelkamp, gegründet. Der GWN-Anteil beträgt 49%. Die NGES hat sich um die Strom- und Gaskonzessionen in Espelkamp beworben und in beiden Fällen den Zuschlag erhalten.

Bereits am 22. Dezember 2015 erwarb die VGW Projektgesellschaft mbH (VGWP), eine 100 %ige Tochter der VGW, 74,9% der Anteile an der Stadtwerke Geseke Netze GmbH & Co. KG (SWGEN) und der Stadtwerke Geseke Netze Verwaltungs-GmbH (SWGENV) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016. Die SWGEN hält die Strom- und Gasnetzkonzession der Stadt Geseke und das Eigentum an den jeweiligen Netzen. Während die Westnetz GmbH Stromnetzbetreiber bleibt, liegt der Gasnetzbetrieb nun bei der GWN.

Zur Umsetzung des neuen Gaskonzessionsvertrags mit der Stadt Rehburg-Loccum hat die GWN am 19. Januar 2017 die Netzgesellschaft Rehburg-Loccum mbH & Co. KG (NGRL) gegründet und die Anteile der bereits am 30. November 2016 gegründeten Komplementärin, der Netzgesellschaft Rehburg-Loccum Verwaltungsgesellschaft mbH (NGRLV), eingebracht. Die NGRL, an der die Stadt Rehburg-Loccum 51 % und die GWN 49% der Anteile halten, hat das Eigentum des Gasnetzes der Stadt Rehburg-Loccum übernommen. Die GWN übernahm als Pächterin den Netzbetrieb und die kaufmännische Betriebsführung.

Rückwirkend zum 1. Januar 2016 erwarb die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR im Mai 2016 von der GWN einen 51 %igen Anteil an der Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG (GNO), Bad Oeynhausen. Die GNO hält die Gasnetzkonzession und das Eigentum am Gasnetz in der Stadt Bad Oeynhausen. Der Netzbetrieb durch die GWN wurde vertraglich bis Ende 2017 gesichert.

Die Stadt Löhne erwarb im Berichtsjahr 51 % der Geschäftsanteile an der Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG (GNL), Löhne. Die GNL hält die Gasnetzkonzession in der Stadt Löhne. Die GNL hat das Gasnetz an die GWN verpachtet, die den Netzbetrieb durchführt.

Die NiersGasNetze GmbH & Co. KG (NGN) hat das Gasnetz der GWN in Kevelaer erworben und fungiert als Netzbetreiberin. GWN ist Konzessionärin und bewirtschaftet das Gasnetz. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 veräußerte die GWN 51 % ihrer Anteile an der NGN an die Stadt Kevelaer.

Die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (MNG), eine 49 %ige Beteiligung der GWN, hat 74,9% der Anteile an der MNG Stromnetze GmbH & Co. KG (SNG) erworben. Die SNG hält das Eigentum an den Stromverteilnetzen in den Kommunen Lüdinghausen, Billerbeck, Havixbeck, Olfen, Nordkirchen, Ascheberg, Rosendahl und Senden.

1.3 Absatzmärkte und Wettbewerbsposition

1.3.1 Absatzmärkte

Schwerpunkte des Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und in Polen beteiligt.

1.3.2 Wettbewerb am Energiemarkt

Allgemeine Darstellung

Aus Sicht von Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) hat sich die Wettbewerbssituation auf den Endkundenmärkten für Strom und Gas im Jahr 2016 positiv weiterentwickelt. Für die beiden größten Stromeinzelhandelsmärkte (EEX Terminmarkt und EPEX Spotmarkt) geht das Bundeskartellamt davon aus, dass inzwischen kein Anbieter mehr marktbeherrschend ist und die Marktkonzentration in den beiden größten Gaseinzelhandelsmärkten (PEGAS Spot- und Terminmarkt) deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen einer marktbeherrschenden Stellung liegt.

Gleichzeitig ist die Auswahl und Vielfalt der verschiedenen Anbieter für die Verbraucher so hoch wie nie. Laut Monitoringbericht 2016 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts haben sich die Möglichkeiten für Strom- und Gaskunden, zwischen einer Vielzahl von Lieferanten wählen zu können, erneut vergrößert. In fast 83% aller Netzgebiete stehen den Haushaltskunden 50 oder mehr Stromlieferanten bzw. in 69% aller Netzgebiete 50 oder mehr Gaslieferanten zur Auswahl. Im Jahr 2015 konnten Haushaltskunden im bundesweiten Durchschnitt aus 99 Stromanbietern und 75 Gasanbietern in ihrem Netzgebiet wählen.

Auch die Wechselhäufigkeit der Haushaltskunden hat weiter zugenommen. Die Ergebnisse des Monitoringberichts 2016 verdeutlichen diesen Trend: Vier Millionen Haushaltskunden haben im Jahr 2015 ihren Stromlieferanten gewechselt. Dies entspricht einer Steigerung von rund 231.000 Wechselvorgängen gegenüber dem Vorjahr. Auch im Gasbereich ist die Anzahl der vorgenommenen Lieferantenwechsel im Jahr 2015 erneut gestiegen. Über 1,1 Mio. Haushaltskunden wechselten im Jahr 2015 ihren Gaslieferanten.

Auch im Heizstrombereich machen immer mehr Haushaltskunden von der Möglichkeit Gebrauch, ihren Lieferanten zu wechseln. Nachdem es in diesem Markt über viele Jahre kaum Wechselaktivitäten gab, ist seit 2014 eine spürbare Zunahme zu verzeichnen. Der Anteil der Heizstromkunden, die einen anderen Lieferanten als den örtlichen Grundversorger haben, betrug 2015 rund 6,6% und ist somit im Vergleich zum Vorjahr (2014: 4,3%) gestiegen. Im Jahr 2015 wurden rund 104.000 Nachtspeicherheizungen und 30.000 Wärmepumpen nicht mehr durch den örtlichen Grundversorger, sondern durch einen Wettbewerber beliefert. In den letzten Jahren hat sich die Transparenz für Endkunden erhöht und das Angebot bundesweit tätiger Heizstromanbieter hat sich verbreitert. Die dadurch ermöglichten Wechselaktivitäten führen zu einer Belebung des Wettbewerbs im Heizstrombereich.

Auswirkung auf den Gelsenwasser-Konzern

Im wettbewerblichen Umfeld konnte sich Gelsenwasser in der Sparte Strom auch im Jahr 2016 gut behaupten. Die Anzahl der belieferten Haushaltskunden im Gelsenwasser-Konzern stieg von 33.279 auf 35.953 am Ende des Jahres, was einem Kundenzuwachs von 8% entspricht.

Mit der Einführung von Heizstromprodukten im Jahr 2015 hat Gelsenwasser das Produktspektrum für Kunden mit Wärmepumpen und Nachtspeicheröfen erweitert. Im Jahr 2016 konnten 716 Kunden gewonnen werden, die Anzahl der belieferten Heizstromkunden wurde mehr als verfünffacht.

Im Haushaltskundenbereich Gas sieht die Kundenentwicklung für Gelsenwasser im Jahr 2016 durch den stark gestiegenen Wettbewerb anders aus: Von Januar bis Dezember 2016 waren Kundenverluste in Höhe von 7% im Konzern zu verzeichnen. Verluste im Stammgebiet konnten nicht durch Kundengewinne außerhalb des angestammten Versorgungsgebiets kompensiert werden. Mit einem Paket von Maßnahmen, u.a. verstärktes Online-Marketing und Ausbau weiterer Vertriebskanäle, wird Gelsenwasser diesem Trend begegnen. Dabei spielt der Ausbau des bestehenden Kundenstamms eine wesentliche Rolle, um z.B. Gaskunden auch als Stromkunden zu gewinnen und umgekehrt.

1.4 Unternehmensziele

Die Versorgung der Kunden mit Wasser, Erdgas, Strom und Wärme sowie die Entsorgung von Abwasser bilden für Gelsenwasser die wesentliche Geschäftsgrundlage. Unverändertes Ziel ist es, Branchenführer in der Wassergewinnung und -verteilung zu bleiben und so die Geschäftsbasis zu sichern. Als kommunaler Fachpartner ist es für Gelsenwasser oberstes Unternehmensziel, die bestehenden Wasser- und Energiekonzessionen zu sichern und neue hinzuzugewinnen.

Das in 2014 aufgebaute Dienstleistungsgeschäft wird kontinuierlich ausgebaut. So hat Gelsenwasser im Rahmen der Ausschreibung zur Unterstützung der Stadtwerke Aurich GmbH im Energievertrieb den Zuschlag erhalten. Außerdem ist das virtuelle Kraftwerk von Gelsenwasser im Herbst operativ an den Start gegangen. Gelsenwasser hat kommunale Energieeffizienz-Netzwerke — so am Niederrhein und im Münsterland — initiiert und erbringt rund um diese Themen Dienstleistungen für die Partner. Gelsenwasser tritt den Geschäftspartnern gegenüber als kompetente Fachpartnerin auf, die das umfassende Know-how dazu nutzt, individuelle Lösungspakete anzubieten, um deren Herausforderungen in den Bereichen Wasser, Abwasser und Energie erfolgreich zu begegnen.

Im Bereich der Abwasserdienstleistungen konnte Gelsenwasser über die Beteiligung AWS GmbH einen Betreibervertrag mit der Unilever Deutschland Produktions GmbH & Co. OHG zur Vorbehandlung des Abwassers des Langnese-Werks in Heppenheim abschließen. Dazu hat AWS die vorhandene Abwasserreinigungsanlage gekauft. Dem Kunden kann so ein Rundum-sorglos-Paket angeboten werden, das die Wertschöpfungskette vollständig abbildet.

Für Gelsenwasser ist das Geschäftsfeld der dezentralen und erneuerbaren Energien weiterhin von großer Bedeutung. Besonders im Bereich Windenergie ist Gelsenwasser mit der Entwicklung, Planung und dem Bau von Projekten aktiv. Im März 2016 konnte das erste Windrad in Betrieb genommen werden.

An die Versorgung der Kunden — sowohl mit den sogenannten Commodities als auch mit Dienstleistungen — stellt Gelsenwasser, intern und in Zusammenarbeit mit allen agierenden Marktpartnern, höchste Ansprüche. An erster Stelle steht dabei die hervorragende Qualität der Produkte. Ziel ist es, diese jederzeit zu angemessenen Preisen anzubieten und damit die Kundenzufriedenheit zu sichern.

Der Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt ist Gelsenwasser ein wesentliches Anliegen. Dafür arbeitet Gelsenwasser partnerschaftlich zusammen mit Kunden, Kommunen und allen weiteren Beteiligten. Höchste Qualität als oberste Maxime treibt Gelsenwasser nicht nur in der Versorgung der Kunden an, sondern ist genauso das Maß, an dem Gelsenwasser die gesamte interne Tätigkeit ausrichtet.

1.5 Unternehmensinternes Steuerungssystem

Zur Steuerung des Konzerns setzt Gelsenwasser ein wertorientiertes Managementsystem ein.

Durch profitables, nachhaltiges Wachstum und Konzentration auf Geschäftsfelder, die hinsichtlich der Wettbewerbsposition und Leistungsfähigkeit nachhaltige Entwicklungschancen bieten, soll der Unternehmenswert gesichert und entwickelt werden.

Zentrales Instrument ist dabei ein integriertes Controlling. Mit der Konzeption aus jährlicher Unternehmensplanung und laufenden Controllingprozessen steuert Gelsenwasser die einzelnen Unternehmensaktivitäten und -bereiche.

Hierbei werden Entscheidungen über Investitionen, Innovationen, Markterschließungen und andere Projekte in ihren Auswirkungen auf die Unternehmenswertentwicklung offen-gelegt und kritisch hinterfragt. Durch den Planungsprozess, der bei Gelsenwasser bottom-up unter Einhaltung von Rahmenbedingungen verläuft, werden die dezentralen Verantwortungsbereiche unterstützt, integriert und es wird eine konzernweite Transparenz geschaffen.

Zentrale Steuerungskennzahlen und Messgrößen des Gel-senwasser-Konzerns zur Begutachtung der Wertentwicklung sind das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und der ROCE (Return an Capital Employed, berechnet als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital) des Gelsenwasser-Konzerns. Das EBIT drückt den absoluten operativen Geschäftserfolg aus, während der ROCE den Erfolg in Relation zum eingesetzten Kapital misst. Neben den finanziellen Kennzahlen werden regelmäßig unterjährig die Kundenzahlen und Mengenentwicklungen analysiert.

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

2.1.1 Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser

Im Jahr 2016 wurden gleich mehrere Verfahren zum Schutz der Qualität des Trinkwassers und seiner Ressourcen abgeschlossen.

Fracking-Gesetze verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben 2016 umfangreiche Gesetzesänderungen zum Fracking im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Bundesberggesetz verabschiedet. Damit ist es gelungen, den Schutz der Gelsenwasser-Wasserressourcen einen großen Schritt nach vorne zu bringen. Im Paket enthalten sind ein generelles Fracking-Verbot bis 2021 sowie ein unbefristetes Verbot in Wasserschutz- und Wasser-gewinnungsgebieten. Verabschiedet wurden zudem Verordnungen, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-V Bergbau) sowie strenge Regeln für die Behandlung von Lagerstättenwasser und die Entsorgung des Rückflusses aus Bohrungen mit Fracking beinhalten. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für Bohrungen mit Fracking nach Erdgas, Erdöl und Tiefengeothermie.

Durch die UVP-Pflicht bei jedem Vorhaben müssen Behörden und Betroffene, wie z. B. Wasserversorger, angehört und beteiligt werden. Das bedeutet, dass nur gebohrt werden darf, wenn die Wasserbehörden keine Bedenken haben. Das war, wie auch der technisch optimale Umgang mit dem Fracking-Abwasser, eine der wichtigsten Forderungen der Trinkwasserversorgung. Das verabschiedete Gesetzespaket bietet nun einen wirksamen Schutz der Trinkwasserressourcen in Deutschland.

In dem Gesamtpaket werden als Ausnahme zum generellen Verbot maximal vier Probebohrungen mit Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Aussicht gestellt. Hier kann aber jedes Bundesland entscheiden, ob es solche zulassen will. Die Landesregierung und die CDU in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich während des gesamten Prozesses strikt gegen Fracking ausgesprochen. Das lässt erwarten, dass es in NRW keine Probebohrungen geben wird. Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans zeigt in die gleiche Richtung. Da das Verbot im Jahr 2021 nicht einfach stillschweigend ausläuft, sondern der Bundestag selbst aktiv erneut entscheiden muss, ist sichergestellt, dass die Politik in einer für die Menschen so wichtigen Frage wie Fracking ihre Verantwortung für das Trinkwasser weiter wahrnimmt.

EU-Klage zu Nitrat — Änderung der Düngeverordnung dringend benötigt

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission Deutschland wegen Nichteinhaltung der Anforderungen der europäischen Nitratrichtlinie verklagt. Deutschland wird in der Klageschrift vorgeworfen, zu wenig gegen die Verschmutzung des Grundwasser mit Nitrat getan zu haben. Demnach reicht die Düngeverordnung in der geltenden Fassung nicht aus, die Probleme zu lösen. Es müssen in Deutschland daher zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands unternommen werden. Zudem sind die zugehörigen Aktionsprogramme entgegen der bisherigen Praxis regelmäßig alle vier Jahre fortzuschreiben.

Konkret werden von der Europäischen Kommission eine weitere Begrenzung des Ausbringens von Düngern in der Landwirtschaft, längere Sperrfristen für die Ausbringung von Düngern, höhere Fassungsvermögen von Behältern zur Güllelagerung sowie die Verhinderung von Abschwemmungen von den Äckern in die Gewässer vorgeschlagen. Ausnahmen von der Einhaltung der Düngehöchstmengen soll es nicht mehr geben.

Aus Sicht der Wasserversorgung gehen die Forderungen in die richtige Richtung. Auch in einigen Wassereinzugsgebieten von Wasserwerken der Gelsenwasser-Gruppe können Fehlentwicklungen durch Überdüngung beobachtet werden. Entweder liegen die Werte im Grundwasser schon deutlich über dem Grenzwert von 50 mg/I für Nitrat, oder die Werte weisen einen kontinuierlichen Trend zur Verschlechterung mit der Gefahr einer baldigen Grenzwertüberschreitung auf.

Zu viel Nitrat im Trinkwasser kann zur Blausucht (Atemnot) bei Säuglingen oder zur Bildung von krebserregenden Nitrosaminen führen. Änderungen sind daher dringend erforderlich, um den Grenzwert im Trinkwasser auch zukünftig einhalten zu können. Andernfalls droht eine teure Aufbereitung in den Wasserwerken.

Erforderlich ist eine Nachbesserung der Regelungen für die Landwirtschaft. Dieses ist mit der Verabschiedung der neuen Düngeverordnung und des Düngegesetzes im Februar 2017 im Bundestag zwar zum Teil geschehen, geht aber in der Sache nicht weit genug. Er besteht noch die Chance zur Nachbesserung bei der Behandlung im Bundesrat. Die maximal zulässige Düngung sowie die nach der Ernte zulässigen Stickstoffüberschüsse im Boden wurden zu wenig verringert. Die notwendige Stoffstrombilanz, mit der die Landwirte die Nährstoffe gegenüberstellen, die den Hof erreichen und diesen wieder verlassen, wurde anstatt für alle nur für Großbetriebe verbindlich ab 2018 eingeführt. Und die Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern hätte noch größer ausfallen müssen. Deshalb ist abzusehen, dass der Streit mit der EU in Brüssel weitergehen wird. Die von der Europäischen Kommission aufgestellten Forderungen stehen auch im Detail in Übereinstimmung mit dem, was die Wasserversorgung bereits seit Jahren vorschlägt. Alle Anstrengungen in Deutschland zur Verringerung der Nitratbelastung der Gewässer müssen daher in den nächsten Jahren noch weiter intensiviert werden.

Novelle des Landeswassergesetzes NRW

Im Juli 2016 wurde das geänderte Landeswassergesetz vom Landtag in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Es enthält u. a. zahlreiche Regelungen, die den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung stärken. Für die Landesregierung besteht nunmehr die Möglichkeit, nachträglich Anforderungen in Wasserschutzgebieten gleichermaßen für mehrere Gebiete einheitlich festzusetzen, ohne dass aufwändige Verwaltungsverfahren durchgeführt werden müssen. Damit können insbesondere ältere Wasserschutzgebietsverordnungen um Regelungen ergänzt werden, die aus heutiger Sicht erforderlich sind. Außerdem werden keine neuen Abgrabungen mehr in Wasserschutzgebieten zugelassen. Im Bereich der Landwirtschaft ist neu, dass in einem fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen im Außenbereich ab dem 1. Januar 2022 die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und die Düngung verboten sind. Sofern die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung des Zustands der Gewässer nicht eingehalten werden, kann der Gewässerrandstreifen per Rechtsverordnung auch auf zehn Meter im Außenbereich verbreitert werden.

Neu ist ebenfalls, dass zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung von Kommunen ein sogenanntes Wasserversorgungskonzept aufzustellen ist. Das Konzept ist erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen, alle sechs Jahre fortzuschreiben und gleicht in seiner Funktion in etwa den seit vielen Jahren bekannten Abwasserbeseitigungskonzepten. Es enthält Angaben zur Wasserressource und deren Schutz, zur Art der Gewinnung und Aufbereitung des Wassers bis hin zur Wasserverteilung. Hinzu kommen Hinweise zu Erneuerungsstrategien, zum technischen Sicherheitsmanagement, zur Überwachung und zu möglichen Änderungen infolge Klimawandel und Demografie. Es wird durch die Gesetzesnovelle zudem klargestellt, dass vorsorgende Leistungen für den Gewässerschutz sowie Aufwendungen für die Löschwasserversorgung zur Erfüllung der Pflichten der öffentlichen Wasserversorgung dazugehören. Dadurch werden die Kosten der Wasserversorgung materiell insgesamt besser erfasst.

2.1.2 Rahmenbedingungen Energie

Europäische Ebene

Die nationalen energiepolitischen Entwicklungen werden zunehmend von der europäischen Energiestrategie beeinflusst. Die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen für das Jahr 2020 sind nunmehr für 2030 weiterentwickelt worden und die Strategie für 2050 wirft eine Langfristperspektive zur CO2-Reduktion von 80% gegenüber dem Stand von 1990 auf.

Anhaltend große Bedeutung für einen Gasversorger und Betreiber von Gasspeichern wie Gelsenwasser werden die Themen der Versorgungssicherheit und Effizienz im Wärmemarkt haben, zunehmend jedoch auch die Entwicklung der Förderung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung auf europäischer Ebene. Das Ende November 2016 veröffentlichte Winterpaket der EU-Kommission adressiert die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2030. Das Legislativpaket umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen, u. a. einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte nationale Klima- und Energiepläne (sogenannte Governance-Verordnung), eine neue Energieeffizienzrichtlinie, die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie, eine neue Erneuerbare-Energie-Richtlinie und ein neues europäisches Strommarktdesign.

Nationale Energiewende

Im Jahr 2016 wurden weitere Bausteine zur Weiterentwicklung der Energiewende gelegt. Wesentliche bereits 2015 eingeleitete Gesetzgebungsverfahren mündeten 2016 in konkrete Beschlüsse, darunter das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarkts (Strommarktgesetz), das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2017) sowie das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2016). Durch die Verabschiedung des EEG 2017 und KWKG 2016 Ende 2016 besteht nunmehr hinreichende Planungssicherheit für Projekte und Geschäftsmodelle. Offen sind lediglich einige Verordnungen wie diejenige zum Mieterstrommodell sowie die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungen für KWK-Anlagen von 2-50 MW.

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Strommarkts wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Impulspapier 2030 zur Diskussion gestellt, das Trends und Aufgaben vor allem vor dem Hintergrund des beschlossenen Atomausstiegs und dem Zubau erneuerbarer Energien ableitet. Im Wesentlichen neu bei der strategischen Ausrichtung ist der formulierte Dreiklang bestehend aus Energieeffizienz, direkter Nutzung erneuerbarer Energien und Sektorkopplung, also der Verwendung von Strom im Wärmemarkt. Dieser Dreiklang ist für 2017 die Grundlinie des energiepolitischen Handelns.

Die ambitionierten Energieeffizienzziele wurden 2014 mit verschiedenen Maßnahmen, u. a. dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, unterlegt. Um die Zielerreichung nicht weiter zu gefährden, hat das BMWi die weitergehende, mittel- bis langfristige Energieeffizienzstrategie mit einem Zeithorizont bis 2050 in einem „Grünbuch Energieeffizienz" zur Diskussion gestellt. Übergreifend — für Gelsenwasser maßgeblich jedoch den Erdgassektor betreffend — werden sich in 2017 mögliche konkrete Umsetzungsprojekte für die Beschlüsse des Klimaschutzplans 2050 (KSP 2050) auswirken.

Im Erdgassektor wurde die sogenannte Marktraumumstellung bereits 2015 eingeleitet. Das Verfahren erhielt erst 2016 mit dem Gesetz zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (H-Gas) eine gesetzliche Grundlage. Durch die Umstellung wird in der Regel eine Anpassung der Gasendgeräte, wie etwa Gasbrennwertthermen und Gaskochgeräte, erforderlich.

Konzessionen

Die Vergabe von Netzkonzessionen (Gas und Strom) unterliegt in Deutschland einem zunehmend höheren Wettbewerb. Die Anforderungen an die Bewerber werden immer anspruchsvoller und restriktiver. Immer öfter werden die Konzessionen im Zusammenhang mit einer strategischen Partnerschaft ausgeschrieben (ein- oder zweistufiges Verfahren). Die Kommunen treten somit immer häufiger als Anbieter und Bieter bei Konzessionsausschreibungen auf. Die geforderten Modelle zeichnen sich durch eine gesteigerte Flexibilität aus. Dies gilt insbesondere für die Vertragslaufzeiten, die über Sonderkündigungsrechte und Change-of-Control-Klauseln von der Laufzeit des Konzessionsvertrags bewusst abgekoppelt werden. Bei den Kooperationen wird auch das Zugeständnis eines Übergangs vom Pacht- zum Dienstleistungsmodell erwartet. Der Wunsch der Kommunen, die Versorgung ihrer Bürger selbst in die Hand zu nehmen, ist weiterhin ungebrochen.

Die Gelsenwasser-Gruppe sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung. Gewonnene Ausschreibungsverfahren bezüglich strategischer Partnerschaften im Zusammenhang mit Konzessionen zeugen von der Flexibilität und dem Know-how von Gelsenwasser und der Akzeptanz der Kommunen für die Gelsenwasser-Modelle. Gelsenwasser hat die notwendigen Erfahrungen und Möglichkeiten, den Kommunen ein starker Partner im Energienetzbetrieb zu sein.

2.2 Branchenentwicklung

2.2.1 Wasser

Die Branchenentwicklung auf dem Gebiet leitungsgebundener Leistungen folgt weitestgehend dem Trend der letzten Jahre. Auch Gelsenwasser steht vor den branchenüblichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel im Ruhrgebiet, dem Abbau der Industrie und den anhaltenden Wassersparinitiativen, durch die die spezifischen Mengen zurückgehen. Die Zunahme diffuser Einträge anthropogener Spurenstoffe und ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft beim Flächenverbrauch sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der sich abzeichnende Klimawandel mit vermehrten Starkregenereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Wasserversorgers.

2.2.2 Energie

Im Jahr 2016 wurden die europäischen Gas- und Strommärkte wesentlich von den internationalen Preisen für Öl und Kohle sowie den Wetterbedingungen beeinflusst. Am Ölmarkt stand die Produktionskürzung der OPEC im Fokus. Der seit Mitte 2014 gesunkene Ölpreis hatte einige OPEC-Staaten in wirtschaftliche Krisen gestürzt; durch eine Reduktion der Förderung sollte der Preis nach oben getrieben werden. Im November beschloss dann die OPEC tatsächlich, ihre Produktion zu kürzen und reduzierte zum ersten Mal seit 2008 das Fördervolumen. Auch Nicht-OPEC-Mitglied Russland schloss sich an. Am Kohlemarkt trieb die Beschränkung der Kohleförderung in China den Preis nach oben. China ist der weltweit größte Kohleproduzent.

Hatten die Gaspreise zu Beginn des Jahres aufgrund der hohen Gasspeicherfüllstände noch ein niedriges Preisniveau, so stiegen diese im Verlauf des Jahres an. Treiber waren der deutlich steigende Ölpreis sowie ein Kälteeinbruch in Europa Mitte April 2016. Darüber hinaus führte der signifikante Anstieg des Kohlepreises zu einer zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit von Gaskraftwerken bei der Stromproduktion, sodass die Gasnachfrage der Kraftwerke zunahm.

Infolgedessen stiegen auch die Strompreise im Jahr 2016 stark an. Zudem folgten sie dem Kohlepreis, der vom steigenden Ölpreis und der Beschränkung der Kohleproduktion in China beeinflusst wurde. Am Ende des 3. Quartals 2016 kam es dann noch zu einer erhöhten französischen Nachfrage nach deutschem Strom, da in Frankreich wegen zusätzlicher Sicherheitsprüfungen einige Atomkraftwerke nicht produzieren konnten.

2.3 Geschäftsverlauf

2.3.1 Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

Im Jahr 2016 konnten im Geschäftsbereich Wasservertrieb nach entsprechenden Verhandlungen Verträge mit vier kommunalen Vertriebspartnern verlängert oder abgeschlossen werden. Darüber hinaus haben elf Unternehmen aus den Branchen Lebensmittelindustrie, Chemie und Kraftwerksbetrieb ihre Vertragsverhältnisse mit der GELSENWASSER AG verlängert oder sind in ein Vertragsverhältnis eingetreten. Hierdurch konnte im Jahr 2016 ein Absatz von rund 63,6 Mio. m3 Wasser gesichert werden.

Es gibt unverändert 31 Wasserkonzessionen. Dennoch konnte Gelsenwasser im Geschäftsjahr rund 1.800 neue Tarifkunden gewinnen.

2.3.2 Vertragsabschlüsse im Bereich Energie

Im Jahr 2016 konnten im Gasbereich einige Konzessionsverträge der GELSENWASSER Energienetze GmbH in den drei Versorgungsgebieten Niederrhein, Münsterland und Ostwestfalen verlängert werden. Zuschläge für Konzessionsverträge wurden dabei in den Kommunen Petershagen, Saerbeck und Nottuln erteilt. Kooperative Lösungen konnten in den Kommunen Bad Oeynhausen und Rehburg-Loccum vereinbart werden. Die bestehende Partnerschaft in Hünxe wurde ebenfalls verlängert. Die Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Erwitte und der VGW hat sich um die Stromkonzession der Stadt Erwitte beworben und im Dezember den Zuschlag erhalten. Nach der Übernahme des Stromnetzes vom Alt-konzessionär soll das Stromnetz an die GWN verpachtet und von ihr operativ betreut werden.

Außerdem konnten im Jahr 2016 die Gelsenwasser-Konzernunternehmen Gas- und Stromlieferverträge mit Weiterverteilern und Industriekunden verlängern bzw. neu abschließen. Im Gasbereich liegt die erwartete Absatzmenge, die sich über die Lieferjahre 2016 bis 2020 verteilt, bei rund 1.584 GWh (davon entfallen 193 GWh auf das Kalenderjahr 2016) und im Bereich Strom bei rund 222 GWh (davon entfallen 7 GWh auf das Kalenderjahr 2016).

2.3.3 Wasser- und Energieabsatz

2.3.3.1 Wasser

Die Wasserabgabe des Gelsenwasser-Konzerns lag im Jahr 2016 mit 234,7 Mio. m3 um 6,3 Mio. m3 über dem Wert des Vorjahres (228,4 Mio. m3). Der Anstieg betraf ausschließlich die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen mit 14,3 Mio. m3, während in den Kundengruppen Industrie und Haushalte Absatzrückgänge zu verzeichnen waren.

In den Absatzzahlen des Vorjahres sind noch 10,5 Mio. m3 Wasserabgabe der zum 28. April 2015 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedenen Nantaise des Eaux Services SAS (NES) enthalten. Bereinigt um die Mengen der NES, stiegen auch bei den Haushaltskunden die Absatzmengen. Der Rückgang bei den Industriekunden betraf im Wesentlichen die Branchen Bergbau und Chemische Industrie, dagegen stieg die Abgabe an die Kraftwerke.

Die Wasserabgabe der GELSENWASSER AG übertraf mit 221,6 Mio. m3 den Vorjahresabsatz um 16,7 Mio. m3. Der Absatzzuwachs betraf mit 17,7 Mio. m3 die Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen und mit 0,3 Mio. m3 die Haushaltskunden.

2.3.3.2 Gas

Der Gasabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 45,2% auf 31,2 TWh. Der Absatzzuwachs ist in erster Linie auf die verstärkten Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG zurückzuführen. Dadurch lag der Wiederverkauf mit 27,2 TWh um insgesamt 9,5 TWh über dem Vorjahreswert. Ohne die Berücksichtigung der Mengen des Handelsgeschäfts und aus der Zentralen Gasbeschaffung ist der Gesamtabsatz um 0,2 TWh gestiegen. Im Bereich der Haushalts- und gewerblichen Kleinverbrauchskunden lag die Gasabgabe mit 3,1 TWh im Wesentlichen witterungsbedingt um 6,0% über dem Vorjahreswert. Im Industriebereich lag der Absatz mit 0,9 TWh auf Vorjahresniveau.

Die Gasabgabe der GELSENWASSER AG konnte im Vergleich zum Vorjahr um 45,1 % auf 31,1 TWh gesteigert werden. Hauptursache waren die bereits erwähnten verstärkten Handelsaktivitäten der Zentralen Gasbeschaffung (+9,7 TWh auf 29,9 TWh).

2.3.3.3 Strom

Der Stromabsatz des Konzerns stieg im Berichtsjahr um 82,4% auf 462,0 Mio. kWh. Dieser Absatzanstieg resultiert vor allem aus der im Berichtsjahr neu geschaffenen Zentralen Strombeschaffung. Bei den Haushalts- und Gewerbekunden konnte gleichfalls ein Absatzzuwachs realisiert werden.

Die GELSENWASSER AG konnte vornehmlich durch die neu geschaffene Zentrale Strombeschaffung ihren Stromabsatz um 264,2 Mio. kWh auf 346,2 Mio. kWh steigern.

2.3.4 Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands zum Geschäftsverlauf des Konzerns

Geschäftsverlauf

Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit lag mit 75,1 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 48,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung des nahezu auf Vorjahresniveau liegenden Beteiligungsergebnisses ergab sich ein EBIT von 116,5 Mio. € nach 90,3 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Sondereffekte im Vorjahr zurückzuführen. Bereinigt um Sondereffekte verbleibt eine Ergebnisverbesserung um 1,3 Mio. €.

Gelsenwasser kam im Berichtsjahr den finanziellen Verpflichtungen aufgrund des starken Cash-flows aus laufender Geschäftstätigkeit nach. Auf die Aufnahme von Fremdmitteln konnte bei den vollkonsolidierten Unternehmen verzichtet werden. Die anteilig bilanzierte Wasserwerke Westfalen GmbH hat im Berichtsjahr ein weiteres Darlehen in Höhe von 9,0 Mio. € (anteilig 4,5 Mio. €) zur Finanzierung ihrer Investitionen in die Wasserwerke aufgenommen.

Gelsenwasser verfügt bei einer Eigenmittelquote von 56% über eine starke Eigenmittelausstattung. Die Deckung des langfristigen Vermögens mit langfristigem Kapital beläuft sich auf 106%.

2.4 Lage

2.4.1 Ertragslage

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER

IN MIO. €
2016 2015 2014
Umsatzerlöse 1.040,1 996,5 902,0
Materialaufwand – 756,4 – 747,7 – 634,2
Personalaufwand – 112,8 – 114,7 – 116,3
Abschreibungen – 39,5 – 38,5 – 39,8
Übrige Aufwendungen und Erträge – 56,3 – 47,4 – 48,6
ERGEBNIS DER OPERATIVEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 75,1 48,2 63,1
Beteiligungsergebnis 41,4 42,1 37,5
EBIT 116,5 90,3 100,6
Finanzergebnis – 4,3 – 3,9 – 5,6
Ertragsteuern – 3,0 – 2,0 – 2,0
JAHRESÜBERSCHUSS 109,2 84,4 93,0
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1 0,1
ERGEBNISANTEILE DER AKTIONÄRE DER GELSENWASSER AG 109,1 84,3 92,9

2.4.1.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um insgesamt 43,6 Mio. € auf 1.040,1 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf hauptsächlich aufgrund von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG um 55,3 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 223,3 Mio. € um 1,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Brutto-Erlöse aus dem Stromverkauf nahmen um 10,8 Mio. € hauptsächlich aufgrund der im Berichtsjahr neu geschaffenen Zentralen Strombeschaffung zu und beliefen sich auf 64,7 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse sanken um 17,9 Mio. € auf 101,9 Mio. €. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahr erfolgten Abrechnung einer für die Wassergewinnung Essen GmbH (WGE) durchgeführten Investitionsmaßnahme. Die Energie-/Stromsteuer erhöhte sich um 2,8 Mio. € auf 26,7 Mio. €.

2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss

Den im Berichtsjahr gestiegenen Umsatzerlösen sowie den höheren sonstigen betrieblichen Erträgen standen Ergebnisbelastungen hauptsächlich aus höheren Materialaufwendungen und Aufwendungen aus Termingeschäften zur Absicherung von Preisänderungsrisiken bei der Gasbeschaffung gegenüber. Korrespondierend zu den Gaserlösen sind auch die Gasbezugskosten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.

Der Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich im Wesentlichen durch Sondereffekte im Vorjahr. Durch eine Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher sowie gegenläufig einer Rückstellungsauflösung für Wasserpreisrisiken war das Vorjahresergebnis im Saldo stark belastet. Aufgrund des Wegfalls dieser Effekte stieg das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit deutlich um 26,9 Mio. € auf 75,1 Mio. €.

Nach Berücksichtigung des nahezu auf Vorjahresniveau liegenden Beteiligungsergebnisses (Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und Sonstiges Beteiligungsergebnis) von 41,4 Mio. € ergibt sich ein EBIT von 116,5 Mio. €. Dieses liegt um 26,2 Mio. € über dem Vorjahreswert und übertrifft das budgetierte Ergebnis um 14,6 Mio. €.

Insbesondere durch die um 0,7 Mio. € gestiegenen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen verminderte sich das Zinsergebnis um 0,4 Mio. € auf -4,3 Mio. €.

Die Ertragsteuern erhöhten sich um 1,0 Mio. € auf 3,0 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss des Konzerns 109,2 Mio. € und liegt damit um 24,8 Mio. € über dem Vorjahreswert von 84,4 Mio. €.

Die Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG betragen im Berichtsjahr 99,9%, d.h. 109,1 Mio. € (Vorjahr 84,3 Mio. €).

2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse

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NACH SEGMENTEN SONSTIGE /
IN MIO. € JAHR WASSER ENERGIE KONSOLIDIERUNG KONZERN
--- --- --- --- --- ---
Außenumsatz 2016 265,9 774,2 1.040,1
2015 294,7 701,8 996,5
Innenumsatz 2016
2015
Gesamtumsatz 2016 265,9 774,2 1.040,1
2015 294,7 701,8 996,5
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 2016 17,9 13,1 31,0
2015 17,9 12,0 29,9
Abschreibungen 2016 27,4 12,1 39,5
2015 25,9 12,6 38,5
Wesentliche zahlungsunwirksame Erlöse und Erträge 2016 6,4 4,6 11,0
2015 14,4 9,0 23,4
Wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 2016 7,1 5,0 12,1
2015 11,5 42,1 53,6
EBIT 2016 62,7 53,8 116,5
2015 73,1 17,2 90,3

Insgesamt ist das EBIT mit 116,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 26,2 Mio. € gestiegen. Die einzelnen Segmente veränderten sich dabei gegenläufig:

Im Segment Wasser sank das EBIT im Berichtsjahr um 10,4 Mio. € auf 62,7 Mio. €. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Auflösung einer Rückstellung für Preisrisiken im Vorjahr.

Das EBIT im Segment Energie stieg im Berichtsjahr um 36,6 Mio. € auf 53,8 Mio. €. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Speichernutzungsverträgen im Vorjahr.

2.4.2 Finanzlage

2.4.2.1 Finanzmanagement

Gelsenwasser nutzt als Instrument zur langfristigen Steuerung seiner Liquidität sowie zur Optimierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns das Cash-Pooling. Daneben dient das Finanzmanagement zur Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit des Konzerns und zur Minimierung finanzieller Risiken. Zudem soll das Finanzmanagement Akquisen erleichtern.

2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung

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KAPITALSTRUKTUR

IN MIO. €
31.12.2016 % 31.12.2015 % 31.12.2014 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 6 103,1 7 103,1 7
Kapitalrücklage 32,2 2 32,2 2 32,2 2
Gewinnrücklagen 639,6 40 617,1 39 619,0 40
Kumuliertes übriges Konzernergebnis – 36,0 – 2 – 24,9 – 2 – 43,5 – 3
ANTEILE DER AKTIONÄRE DER GELSENWASSER AG 738,9 46 727,5 46 710,8 46
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 0 1,2 0 1,2 0
Zuschüsse 175,6 10 187,0 12 189,9 11
EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHE MITTEL 915,7 56 915,7 58 901,9 57
Pensionsrückstellungen 320,3 21 279,5 19 300,2 20
Steuerrückstellungen 2,1 0 1,6 0 1,8 0
Sonstige Rückstellungen 47,6 3 50,4 3 18,0 1
Finanzielle Verbindlichkeiten 69,2 4 69,1 4 69,1 4
Sonstige Verbindlichkeiten 2,5 0 2,7 0 2,9 0
Latente Steuern 0,9 0 0,9 0 1,5 0
LANGFRISTIGE SCHULDEN 442,6 28 404,2 26 393,5 25
Sonstige Rückstellungen 24,2 2 23,5 2 43,9 3
Finanzielle Verbindlichkeiten 25,7 2 30,5 2 18,5 1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 199,4 12 191,0 12 198,8 13
KURZFRISTIGE SCHULDEN 249,3 16 245,0 16 261,2 17
ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE SCHULDEN 10,0 1
BILANZSUMME 1.607,6 100 1.564,9 100 1.566,6 100

Die Gewinnrücklagen sind durch die Einstellung des - um die Gewinnabführung und Gewerbesteuerumlage an WGW geminderten - Jahresüberschusses um 22,5 Mio. € gestiegen. Dagegen verminderte sich das Kumulierte übrige Konzernergebnis um 11,1 Mio. € infolge der Belastung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen (versicherungsmathematische Verluste bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen), die nicht vollständig durch den Anstieg der Marktbewertung Finanzieller Vermögenswerte kompensiert werden konnte. Darüber hinaus minderten sich die Zuschüsse im Wesentlichen aufgrund der Ausgliederungen von Gasnetzen. Im Saldo blieb die Position Eigenkapital und ähnliche Mittel dadurch unverändert.

Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist vor allem auf den Rückgang des Rechnungslegungszinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Die Verminderung der sonstigen Rückstellungen betrifft das Risiko aus der Speicherbewirtschaftung.

Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage geben die Kapitalflussrechnung sowie der Konzernanhang.

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KAPITALFLUSSRECHNUNG DES KONZERNS

IN MIO. €
2016 2015 2014
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 141,1 108,7 129,3
Cashflow aus der Investitionstätigkeit – 39,0 – 50,3 – 61,4
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit – 89,6 – 66,3 – 78,5
ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELFONDS 12,5 – 7,9 – 10,6
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 100,7 108,6 119,2
FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE 113,2 100,7 108,6

Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass das langfristig gebundene Vermögen weiterhin vollständig durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital gedeckt wird.

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014
Anlagevermögen 980,3 969,4 946,5
Finanzielle Vermögenswerte und sonstige langfristige Forderungen 301,9 272,9 255,0
LANGFRISTIGES VERMÖGEN 1.282,2 1.242,3 1.201,5
Eigenkapital 740,1 728,7 712,0
Zuschüsse 175,6 187,0 189,9
UNTERDECKUNG MIT EIGEN KAPITAL UND ÄHNLICHEN MITTELN – 366,5 – 326,6 – 299,6
Langfristige Schulden 442,6 404,2 393,5
ÜBERDECKUNG MIT LANGFRISTIGEM KAPITAL 76,1 77,6 93,9

Rating 2016 GELSENWASSER AG und Wasser und Gas Westfalen GmbH (WGW)

Die Ratingagentur S & P Global hat Gelsenwasser und WGW im August 2016 wie schon in den letzten fünf Jahren ein Emittentenrating von A- mit stabilem Ausblick erteilt.

Im Ratingverfahren erfolgt eine gemeinsame Bewertung von Gelsenwasser und WGW. Dabei wird untersucht, ob WGW über Gelsenwasser in der Lage ist, die vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen zu erfüllen. Die Stabilität des Gelsenwasser-Cashflows hat entscheidend zu dem guten Ergebnis beigetragen.

Neben kaufmännischen und technischen Kennzahlen werden auch das Geschäftsmodell sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld berücksichtigt.

Die nächste Überprüfung steht im ersten Halbjahr 2017 an.

2.4.2.3 Investitionen

Im Berichtsjahr 2016 erhöhte sich das Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 20,2 Mio. € auf 77,4 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte und Investment Properties verringerten sich um 9,2 Mio. € auf 44,1 Mio. €. Davon entfielen u.a. 15,3 Mio. € auf das Rohrnetz, 10,5 Mio. € auf Anlagen im Bau und 6,0 Mio. € auf Maschinen. In Finanzanlagen einschließlich at Equity bilanzierte Beteiligungen wurden 33,3 Mio. € investiert.

2.4.3 Vermögenslage

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KONZERNBILANZSTRUKTUR

IN MIO. €
31.12.2016 % 31.12.2015 % 31.12.2014 %
Langfristige Vermögenswerte 1.282,2 80 1.242,3 79 1.201,5 77
Kurzfristige Vermögenswerte 325,4 20 322,6 21 329,4 21
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0 0 35,7 2
AKTIVA 1.607,6 100 1.564,9 100 1.566,6 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 915,7 56 915,7 58 901,9 57
Langfristige Schulden 442,6 28 404,2 26 393,5 25
Kurzfristige Schulden 249,3 16 245,0 16 261,2 17
Zur Veräußerung bestimmte Schulden 10,0 1
PASSIVA 1.607,6 100 1.564,9 100 1.566,6 100

Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr mit 1.607,6 € um 2,7% über dem Vorjahreswert.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 39,9 Mio. € auf 1.282,2 Mio. €. Dies betraf im Wesentlichen mit 31,9 Mio. € die Finanziellen Vermögenswerte und mit 43,6 Mio. € die at Equity bilanzierten Beteiligungen. Dagegen reduzierten sich die Sachanlagen um 31,3 Mio. €. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 80%.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9% auf 325,4 Mio. €, ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 20%. Der Anstieg setzt sich aus den Posten Flüssige Mittel (+12,5 Mio. €) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (+0,5 Mio. €) zusammen. Dagegen entwickelten sich die Finanziellen Vermögenswerte sowie die Vorräte rückläufig (-6,9 Mio. € bzw. -3,3 Mio. €). Der Rückgang der Finanziellen Vermögenswerte betrifft mit 8,3 Mio. € Warentermingeschäfte.

Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 71,4% durch Eigenkapital und ähnliche Mittel gedeckt und zu mehr als 100% durch langfristiges Kapital finanziert.

Das Eigenkapital und die Eigenkapital ähnlichen Mittel liegen unverändert bei 915,7 Mio. €, da der Anstieg der Gewinnrücklagen vollständig durch den Rückgang des Kumulierten übrigen Konzernergebnisses infolge der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen und der Zuschüsse kompensiert wird. Die ausgewiesenen Anteile eines nicht beherrschenden Gesellschafters betreffen die CPG.

2.4.4 Plan-Ist-Vergleich

Das EBIT des Konzerns übertraf mit 116,5 Mio. € das erwartete EBIT um 14,6 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus einem über dem Plan liegenden Gasergebnis.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 234,7 Mio. m3 den Planansatz um 6,2%, maßgeblich waren das Plus bei Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen und an Industriekunden (Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie).

Beim Gasabsatz wurde die Planerwartung vor allem durch den Anstieg der Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG um 56,4% übertroffen.

Die neu geschaffene Zentrale Strombeschaffung war maßgeblich für das Budgetplus von 72,5% beim Stromabsatz verantwortlich.

Aufgrund des unverändert starken Wettbewerbs im Haushaltskundenbereich Gas, lag die Anzahl der Tarifkunden um 11,5% unter dem Planansatz zum 31. Dezember 2016. Dagegen konnte im Haushaltskundenbereich Strom der zum 31. Dezember 2016 geplante Tarifkundenbestand um 4,8 % übertroffen werden.

Der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns liegt mit 11,37% über dem Planansatz von 9,51 %. Ursache ist das deutlich über dem Planwert liegende EBIT.

2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Das operative Geschäft steuert Gelsenwasser mit der Kennzahl EBIT.

Das EBIT enthält neben dem Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit das Beteiligungsergebnis, bestehend aus dem Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und dem sonstigen Beteiligungsergebnis. Daneben wird der ROCE des Gelsenwasser-Konzerns als statische Renditekennzahl zur Betrachtung der Wertentwicklung über mehrere Perioden eingesetzt.

2.5.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5.2.1 Kennzahlen

Weitere unterjährig betrachtete Kennzahlen sind die Wasserabgabe, der Gas- und Stromabsatz sowie die Tarifkundenentwicklung in den Haushaltskundenbereichen Gas und Strom.

2.5.2.2 Mitarbeiter

Belegschaft

Zum 31. Dezember 2016 waren im Gelsenwasser-Konzern 1.464 Mitarbeitende tätig — damit 20 mehr als im Vorjahr. Zum Aufbau trugen vor allem verstärkte Aktivitäten in der Entwicklung und im Vertrieb von Dienstleistungsprodukten sowie die Übernahme neuer Konzessionsgebiete bei.

Hohe Qualität der Gelsenwasser-Produkte und -Dienstleistungen einerseits und hohe Qualität der Arbeitsbedingungen andererseits bedingen einander. Seit nunmehr 130 Jahren prägen Engagement, Motivation, Können und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden die Tradition bei Gelsenwasser.

Eine intensive und kontinuierliche Personalarbeit ist dabei selbstverständlich. Gelsenwasser unterstützt das lebenslange Lernen der Belegschaft, fördert aktiv gesundes und sicheres Arbeiten und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lange Zugehörigkeiten zum Unternehmen und gute Ergebnisse in Befragungen sind Ausdruck einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit — das Fundament für Leistungsfähigkeit, effizientes Arbeiten und innovative Entwicklungen.

Aus- und Weiterbildung

700 Maßnahmen mit über 2.000 Teilnehmenden jedes Jahr sorgen bei Gelsenwasser dafür, dass sich jeder einzelne stetig weiterentwickelt. Mit im Durchschnitt 60 Auszubildenden sichert Gelsenwasser darüber hinaus den Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Die Berufsbilder in der Ausbildung werden bedarfsorientiert stetig angepasst; die Möglichkeiten des Zugangs ausgeweitet. So gelingt es auch auf diesem Weg, Vielfalt im Unternehmen zu fördern und weiterzuentwickeln. Mit diesem Potenzial im Unternehmen können leitende Positionen zum größten Teil intern besetzt werden.

Gesundheit

„Gemeinsam gesund älter werden" und dabei leistungsfähig bleiben, sind erklärte Ziele der Gelsenwasser-Gesundheitsarbeit. Ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Gesundheitschecks, Gesundheitstage, Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungstipps und attraktive Fitnessangebote tragen wesentlich zur Zielerreichung bei. Und selbst wenn Mitarbeitende Einschränkungen erfahren, erarbeitet Gelsenwasser im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements gemeinsam mit ihnen individuelle Lösungen. Häufig kann durch entsprechende Maßnahmen die Leistungsfähigkeit erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Schwerbehindertenquote

Gleiches gilt für die schwerbehinderten Mitarbeitenden bei Gelsenwasser (74 schwerbehinderte Mitarbeitende zum 31. Dezember 2016). Individuell eingerichtete Arbeitsplätze mit adäquaten Aufgaben ermöglichen den Betroffenen häufig ein Arbeitsleben ohne Leistungseinschränkungen.

Arbeitssicherheit

Auch in Sachen Arbeitssicherheit stehen gesunde, motivierte Mitarbeitende im Fokus allen Handelns. Dabei setzt Gel-senwasser sich Ziele, die deutlich über die Einhaltung der spezifischen Gesetze und Verordnungen hinausgehen. Die Arbeitsplätze und Einrichtungen werden sicher und ergonomisch gestaltet; die betrieblichen Arbeitsabläufe folgen hohen Sicherheitsstandards. Die erfolgreiche Zertifizierung des Arbeitsschutz-Managementsystems durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist einerseits Ausdruck eines hohen Niveaus in der Arbeitssicherheit, andererseits Ansporn für weitere, kontinuierliche Verbesserungen.

Vereinbarkeit Beruf und Familie

Weiterhin leistungsförderlich wirken sich bei Gelsenwasser alle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus. In über 100 individuell zugeschnittenen Teilzeitmodellen, flexiblen täglichen Arbeitszeiten und längeren Auszeiten ermöglicht Gelsenwasser Raum für die Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und andere Aktivitäten. Mitarbeiterbefragungen belegen: Die Flexibilität, Lebensarbeitszeit individuell zu planen, wird hoch geschätzt. Ihrerseits bleiben die Mitarbeitenden so langfristig motiviert und tragen entscheidend zum Unternehmenserfolg bei.

Vergütung

Gute Leistung will gut bezahlt werden. Angemessene und faire Gehälter sind daher bei Gelsenwasser selbstverständlich. Neben einem modernen und transparenten Vergütungssystem auf Basis des bestehenden Tarifvertrags schaffen vielfältige soziale Zusatzleistungen weitere Leistungsanreize.

Der positive Einfluss aller Maßnahmen auf die Leistungsförderlichkeit ist belegt: Mit reliablen und validen Messinstrumenten weist Gelsenwasser regelmäßig die Wirksamkeit nach.

2.5.2.3 Kunden

Kundenzufriedenheit

Die Zufriedenheit der Kunden ist eine wichtige Einflussgröße auf das Kundenverhalten. Daher sind viele Aktivitäten im Gel-senwasser-Konzern darauf ausgerichtet, die Erwartungen der Kunden mindestens zu erfüllen. Dies bezieht sich sowohl auf die eigentliche Versorgungsleistung als auch auf alle Services und Prozesse, die mit dieser Leistung im Zusammenhang stehen.

Leistungen, Markenwahrnehmung und Informationswege

Eine hohe Kundenzufriedenheit stellt eine fundierte Basis für die Weiterentwicklung der Markenwerte dar. Bei den Kunden steht Gelsenwasser für Regionalität, Verlässlichkeit und Versorgungssicherheit. Der Erfolg der Vertriebsaktivitäten der letzten Jahre ist hier wahrnehmbar. Die zum Teil nur befriedigende Bekanntheit der Konzernmarken bei Nichtkunden spiegelt die hohe Wettbewerbsintensität wider. Hier sind Maßnahmen eingeleitet, die eine stärkere und klarere Markenpositionierung bewirken werden.

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie spielen die Kommunikationskanäle eine zentrale Rolle, da über diese die Kunden Kontakt zu den Versorgern suchen. Der Bedeutung der Online-Kanäle trägt Gelsenwasser mit hoher Priorität Rechnung und richtet diese entsprechend an den Entscheidungsprozessen der Energiekunden aus.

Eine Chance zur wettbewerblichen Differenzierung bietet die hohe Affinität der Kunden zu „persönlichen" Informationswegen per Telefon, E-Mail oder im Kundencenter. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines direkten „Erlebens" der Markenversprechen und der immer relevanter werdenden Angebote neben der reinen Energielieferung. Entsprechend werden die Gelsenwasser-Mitarbeiter geschult, um das Gesicht der Marke entsprechend der Markenstrategie darstellen zu können.

Zufriedenheit und Weiterempfehlung

Die generell hohe Zufriedenheit und Weiterempfehlung der Kunden im Strom- und Gassegment stellen im bestehenden Wettbewerbsumfeld eine gute Basis für die Bindung bestehender und der Gewinnung neuer Kunden dar.

Weiterhin ändert Gelsenwasser kontinuierlich die Angebote und Leistungen entsprechend der Kundenbedürfnisse und kommuniziert dies über die bestehenden Kanäle. Die Mitarbeiter, als wichtige Multiplikatoren, Schlüsselfaktoren und „Kundenkontaktstellen", sind dabei intensiv eingebunden.

2.5.2.4 Umweltschutz

Als Versorgungsunternehmen trägt Gelsenwasser eine besondere Verantwortung und hat daher den Umweltschutz bereits sehr früh zu einem Unternehmensziel erklärt. In den 1990er Jahren wurde ein Umweltmanagementsystem gemäß den Anforderungen der EMAS-Verordnung eingeführt und ständig weiterentwickelt. Seit 2003 erfüllt das Umwelt-managementsystem zusätzlich die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001.

Der Einsatz für den Umweltschutz wurde auch im Jahr 2016 von unabhängigen Umweltgutachtern bestätigt. Eine besondere Herausforderung war die Umstellung auf die überarbeitete und im September 2015 neu herausgegebene DIN EN ISO 14001. Obwohl Unternehmen eine Übergangsfrist bis 2018 zusteht, gelang es Gelsenwasser bereits im Rahmen der Re-Zertifizierung im Mai 2016, die neuen Anforderungen der Norm zu erfüllen.

Mit der Teilnahme am EMAS-System verpflichtet sich Gelsenwasser freiwillig dazu, das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung systematisch zu verfolgen und die Aufgaben der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung im Einklang mit der Natur zu erfüllen. Hierbei stehen die Themen Gewässerschutz, Klimaschutz sowie der sorgsame Umgang mit Ressourcen im Fokus.

Ein großer Beitrag zum Ressourcenschutz wird vor allem bei der Erneuerung von Wasserrohrleitungen durch die Nutzung des sogenannten Rohreinzugs- oder Reliningverfahren geleistet. Der wesentliche ökologische Nutzen liegt in der Einsparung von 30 bis 90% des Tiefbauvolumens, da bei diesen Verfahren, anders als bei der konventionellen Rohrverlegung im offenen Rohrgraben, die Straßenoberfläche nur punktuell an wenigen Stellen aufgebrochen wird. Ein unverändertes Gelsenwasser-Ziel ist, durch eine nachhaltige Instandhaltung des Rohrnetzes, Rohrschäden und damit ungeplante Versorgungsunterbrechungen und Wasserverluste zu minimieren. Jeder Kubikmeter Verlustwasser bedeutet auch unnütz verbrauchte Energie und Chemikalien für die Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.

Im Klimaschutz sind die zentralen Themen die Steigerung der Energieeffizienz von Prozessen und der Fahrzeugflotte sowie der Ausbau der Eigenerzeugung von erneuerbaren Energien. Der Stromverbrauch der Wasserwerke nimmt mit 88% den größten Anteil am Gesamtverbrauch ein. Davon werden wiederum über 90% für den Betrieb von Netz- und Rohwasserpumpen benötigt. Durch die Optimierungsmaßnahmen an den Pumpen des Wasserwerks Haltern konnte der spezifische Stromverbrauch bei der Wasserförderung von 0,369 kWh/m3 im Jahr 2006 auf 0,344 kWh/m3 im Jahr 2016 gesenkt werden. In den Gebäuden trägt der Einsatz von Blockheizkraftwerken und Photovoltaikanlagen an verschiedenen Standorten bereits jetzt zum Klimaschutz bei.

2.6 Jahresabschluss der GELSENWASSER AG

BILANZ

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015
Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände 273,5 268,9
Finanzanlagen 330,4 328,1
ANLAGEVERMÖGEN 603,9 597,0
Vorräte 14,8 22,2
Forderungen 159,0 132,2
Liquide Mittel 104,9 97,9
UMLAUFVERMÖGEN 278,7 252,3
Rechnungsabgrenzungsposten 8,9 9,4
AKTIVA 891,5 858,7
Eigenkapital 357,6 353,6
Zuschüsse 40,5 40,7
Rückstellungen 261,0 252,7
Verbindlichkeiten 232,4 211,7
PASSIVA 891,5 858,7

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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IN MIO. € 2016 2015
Umsatzerlöse 908,8 820,1
Materialaufwand – 708,0 – 654,4
Personalaufwand – 91,5 – 86,2
Abschreibungen – 19,7 – 17,7
Beteiligungsergebnis 63,5 70,6
Übrige Aufwendungen und Erträge – 60,3 – 40,5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag – 0,7 – 0,4
ERGEBNIS NACH STEUER 92,1 91,5
Gewerbesteuerumlage und Sonstige Steuern – 11,0 – 9,4
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn – 77,1 – 78,1
JAHRESOBERSCHUSS 4,0 4,0
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen – 4,0 – 4,0
BILANZGEWINN

Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüfte vollständige Abschluss der GELSENWASSER AG wird beim Bundesanzeiger eingereicht. Er kann als Sonderdruck bei der GELSENWASSER AG angefordert werden.

2.6.1 Ertragslage

Umsatzerlöse erhöht

Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 88,7 Mio. € auf 908,8 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf im Wesentlichen aufgrund von Optimierungsgeschäften im Rahmen von Arbitragegeschäften der Zentralen Gasbeschaffung mit 605,4 Mio. € um 53,5 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf stiegen um 7,3 Mio. € auf 207,0 Mio. €, resultierend aus höheren Absatzmengen insbesondere an zwei benachbarte Versorgungsunternehmen. Die Stromerlöse erhöhten sich um 21,1 Mio. € auf 38,3 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 67,1 Mio. € um 7,7 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Energie-/Stromsteuer stieg um 0,9 Mio. € auf 9,0 Mio. €.

Ergebnis nach Steuern leicht über Vorjahr

Dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf standen u. a. deutlich gestiegene Bezugskosten gegenüber.

Der Anstieg des Personalaufwands um 5,3 Mio. € resultiert überwiegend aus der Entwicklung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen.

Das Beteiligungsergebnis verminderte sich um 7,1 Mio. € im Wesentlichen aufgrund geringerer Erträge aus Gewinnabführung der NGW GmbH, der GELSENWASSER Energienetze GmbH und der GELSENWASSER Magdeburg GmbH auf 63,5 Mio. €.

Der Rückgang des Saldos aus übrigen Aufwendungen und Erträgen um 19,8 Mio. € auf -60,3 Mio. € ist u.a. auf geringere Erträge aus Rückstellungsauflösungen und höhere Aufwendungen aus Termingeschäften zurückzuführen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich um 0,3 Mio. € auf 0,7 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich leicht um 0,6 Mio. € auf 92,1 Mio. €.

Die Gewerbesteuerumlage und die Sonstigen Steuern stiegen um 1,6 Mio. € auf 11,0 Mio. €.

Die Ergebnisabführung an die WGW sank um 1,0 Mio. € auf 77,1 Mio. €. Nach Ergebnisabführung verblieb ein Jahresüberschuss von 4,0 Mio. €, der in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.

2.6.2 Finanzlage

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KAPITALSTRUKTUR
IN MIO. € 31.12.2016 % 31.12.2015 % 31.12.2014 %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 103,1 12 103,1 12 103,1 12
Kapitalrücklage 32,2 4 32,2 4 32,2 4
Gewinnrücklage 222,3 25 218,3 25 214,3 26
Zuschüsse 40,5 5 40,7 5 41,6 5
EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHE MITTEL 398,1 46 394,3 46 391,2 47
Pensionsrückstellungen 183,1 21 175,5 20 169,8 20
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 45,7 5 48,7 6 22,4 3
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 0 0,2 0 0,2 0
LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL 229,0 26 224,4 26 192,4 23
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 32,2 4 28,5 3 49,3 6
Erhaltene Anzahlungen / Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 42,3 5 44,7 5 50,8 6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 170,9 19 149,8 17 135,6 16
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 0 17,0 3 18,3 2
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL 264,4 28 240,0 28 254,0 30
BILANZSUMME 891,5 100 858,7 100 837,6 100

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Deckung von langfristig gebundenem Vermögen durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital.

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014
Anlagevermögen 603,9 597,0 572,0
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 8,3 10,7 10,3
LANGFRISTIGES VERMÖGEN 612,2 607,7 582,3
Eigenkapital 357,6 353,6 349,6
Zuschüsse 40,5 40,7 41,6
UNTERDECKUNG MIT EIGEN KAPITAL UND ÄHNLICHEN MITTELN – 214,1 – 213,4 – 191,1
Langfristige Rückstellungen 228,8 224,2 192,2
Langfristige Verbindlichkeiten 0,2 0,2 0,2
OBERDECKUNG MIT LANGFRISTIGEM KAPITAL 14,9 11,0 1,3

2.6.3 Investitionen

Das Investitionsvolumen 2016 verminderte sich um 16,2 Mio. € auf 28,4 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände reduzierten sich um 1,5 Mio. € auf 25,6 Mio. €. Davon entfielen u.a. 8,0 Mio. € auf das Rohrnetz, 4,9 Mio. € auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, 3,7 Mio. € auf Bauten sowie 3,5 Mio. € auf Maschinen. Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 2,8 Mio. €. Hier sind im Wesentlichen der Erwerb der Anteile und die Einzahlung in die Kapitalrücklage der GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH und die Gründung der niceTaget GmbH zu nennen.

2.6.4 Vermögenslage

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BILANZSTRUKTUR IN MIO. € 31.12.2016 % 31.12.2015 % 31.12.2014 %
Anlagevermögen 603,9 68 597,0 70 572,0 68
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 8,3 1 10,7 1 10,3 1
LANGFRISTIG GEBUNDENES VERMÖGEN 612,2 69 607,7 71 582,3 69
Kurzfristig gebundenes Vermögen 279,3 31 251,0 29 255,3 31
AKTIVA 891,5 100 858,7 100 837,6 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 398,1 44 394,3 46 391,2 47
Langfristiges Fremdkapital 229,0 26 224,4 26 192,4 23
Kurzfristiges Fremdkapital 264,4 30 240,0 28 254,0 30
PASSIVA 891,5 100 858,7 100 837,6 100

Die Bilanzsumme der GELSENWASSER AG stieg im Geschäftsjahr um 3,8% auf 891,5 Mio. €. Das langfristig gebundene Vermögen überschreitet mit 612,2 Mio. € den Vorjahreswert um 0,7%, der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 69%.

Das kurzfristig gebundene Vermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,3% auf 279,3 Mio. €, sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 31 %. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus den höheren Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

2.6.5 Plan-Ist-Vergleich der finanziellen Leistungsindikatoren der GELSENWASSER AG

Das Ergebnis nach Steuern der GELSENWASSER AG übertraf mit 92,1 Mio. € den Planwert um 2,2 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung resultiert im Wesentlichen aus den höheren Ergebnissen aus dem Wasser- und Gasverkauf.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 221,6 Mio. m3 den Planansatz um 6,4%. Das Plus ist hauptsächlich Folge des höheren Wasserbedarfs benachbarter Versorgungsunternehmen.

Die Planerwartung wurde beim Gasabsatz maßgeblich durch die verstärkten Gashandelsaktivitäten um 56,1 % überschritten.

Der budgetierte Stromabsatz wurde zum allergrößten Teil durch die neu geschaffene Zentrale Strombeschaffung um 294,3% übertroffen.

2.6.6 Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

Für das Jahr 2017 wird für die GELSENWASSER AG ein Ergebnis nach Steuern von rund 88,3 Mio. € erwartet. Damit würde das Ergebnis des Berichtsjahres aus heutiger Sicht um rund 4,1 % unterschritten.

Die Wasserabgabe wird in 2017 voraussichtlich wegen fehlender Sondermengen eines benachbarten Versorgungsunternehmens sowie geringerer Bedarfe in den Industriebranchen Eisen- und Metallindustrie und Chemische Industrie moderat sinken.

Durch das rückläufige Handelsgeschäft und die Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt wird für die GELSENWASSER AG erwartet, dass die abgesetzten Mengen sich in 2017 gegenüber 2016 um rund 33% rückläufig entwickeln werden.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Stromabgabe der GELSENWASSER AG aufgrund der im Berichtsjahr geschaffenen Zentralen Strombeschaffung um 313 Mio. kWh, was sich auch in den Umsatzerlösen aus dem Stromverkauf widerspiegelte. Für die nächsten Jahre ist unverändert die Ausweitung des Kundenbestands geplant, um den Stromabsatz zu steigern.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant, die aber erst in 2018 zu Beteiligungserträgen bei der GELSEN-WASSER AG führen werden. Insgesamt erwartet Gelsen-wasser in 2017 merklich höhere Ergebnisbeiträge aus den Beteiligungen als im Berichtsjahr.

Ergebnisbelastend werden sich im nächsten Jahr die leicht steigenden Personalaufwendungen aufgrund höherer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und das rückläufige Gasgeschäft auswirken.

2.6.7 Risiko- und Chancenbericht

der GELSENWASSER AG

Da das Geschäft der GELSENWASSER AG maßgeblich den Konzern beeinflusst und dementsprechend die Risiken und Chancen des Gelsenwasser-Konzerns zum großen Teil identisch mit den Risiken und Chancen der GELSENWASSER AG sind, verweisen wir auf Kapitel 3.2.

2.6.8 Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand berichtet — zugleich auch für den Aufsichtsrat — gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens und gibt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB in Verbindung mit § 315 Abs. 5 HGB ab.

2.6.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Bericht zu Corporate Governance

Die GELSENWASSER AG ist den Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verpflichtet, die auch die Handlungsmaximen der Leitungs- und Kontrollgremien darstellen. Aus diesem Grund setzt die GELSENWASSER AG insbesondere die Empfehlungen und zahlreiche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Kodexanpassungen werden zeitnah aufgegriffen und umgesetzt. Themen der Corporate Governance stehen regelmäßig auf der Agenda von Vorstand und Aufsichtsrat.

Können einzelne Empfehlungen des Kodex durch die GELSENWASSER AG aufgrund struktureller Besonderheiten nicht umgesetzt werden, wird dies in der Entsprechenserklärung offengelegt und begründet. Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 23. November 2016 kann im Internet unter www.gelsenwasser.de/unter-nehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

2.6.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes verfügt die GELSENWASSER AG als börsennotierte Aktiengesellschaft über eine zweigliedrige Führungsstruktur bestehend aus Vorstand (Leitung des Unternehmens) und Aufsichtsrat (Überwachung). Durch eine strenge Trennung der operativen Entscheidungen und der Aufsicht können beide Gremien ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen.

Im Folgenden werden die grundsätzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Hinsichtlich der konkreten personellen Besetzung beider Gremien und der Pflichtangaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Anhang zum Jahres- und zum Konzernabschluss verwiesen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der GELSENWASSER AG besteht aus zwei Mitgliedern, die ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Entscheidungen des Vorstands werden in der Regel durch Beschluss im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitssitzungen getroffen. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen ihm laut Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich. Der Vorstandsvorsitzende Herr Henning R. Deters leitet das kaufmännische und Herr Dr.-Ing. Dirk Waider das technische Ressort.

Frauenanteil im Vorstand

Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Vorstands nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst („Gesetz zur Geschlechterquote") (Artikel 3 Nr. 6) i.V. m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG festgelegt, dass innerhalb des erstmaligen Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2017 keine Frau dem Vorstand der GELSEN-WASSER AG angehören muss (Zielgröße Null). Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich jeweils für fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung geachtet. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgend geschilderten Zielsetzungen.

Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat hat sich in den Sitzungen am 23. März 2011, am 21. November 2012 und am 16. September 2015 in Ergänzung zu den Regelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation auf folgende Ziele für seine Zusammensetzung verständigt:

1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung und beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.
2. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt.
3. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein weiteres Mitglied angehören, das im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK unabhängig ist, d. h. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Dabei sind nach Auffassung des Aufsichtsrats Vertreter der Großaktionäre und der Arbeitnehmer nicht per se als abhängig zu betrachten. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
4. Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt.
5. Dem Aufsichtsrat soll in der Regel nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. In jedem Fall sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden.
6. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten von Gelsenwasser in besonderem Maße qualifiziert ist (etwa durch eine ausländische Staatsbürgerschaft oder relevante Auslandserfahrung).
7. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseigner-vertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2017 anzustreben.
8. Zur Wahl in das Aufsichtsratsamt sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 Jahre sind.
9. Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen.
10. Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann (Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCG11.
11. Im Bericht des Aufsichtsrats soll vermerkt werden, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, oder weniger teilgenommen hat (Ziffer 5.4.7 DCGK).
12. Der Aufsichtsrat überprüft diese Ziele regelmäßig.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, den er bei der Führung des Unternehmens regelmäßig berät und dessen Geschäftsführung er überwacht. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der Gesellschaft betreffen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten und die Übernahme von Bürgschaften, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte überschritten sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Erforderlichkeit seiner Zustimmung wird in jedem Einzelfall geprüft. Soweit sie gegeben ist, wird sie strikt beachtet. Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Kalenderjahr ab. Im Jahr 2016 hat der Aufsichtsrat viermal getagt.

Hinsichtlich der einzelnen Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2016 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

2.6.8.3 Unternehmensführungspraxis

Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten durch eine langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung. Aus diesem Grund pflegt die GELSENWASSER AG einen verantwortungsbewussten Umgang mit geschäftlichen Risiken und hält alle Vorgaben ein, die sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ergeben und zugleich Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Unter-nehmensführungspraxis sind.

Risiko- und Wertemanagement

Die unternehmensspezifischen Berichts- und Kontrollsysteme werden kontinuierlich weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das Unternehmen hat sich eine Risikomanagement- und eine Wertemanagement-Richtlinie gegeben. Auf dieser Basis finden jährlich jeweils vier Sitzungen der beiden Gremien statt.

Weitergehende Anforderungen an die Unternehmensführungspraxis sind aufgrund der strukturellen Besonderheiten und geschäftlichen Ausrichtung der GELSENWASSER AG gegenwärtig nicht zu stellen. Sollte aufgrund zukünftiger Entwicklungen die Implementierung weiterer Unternehmens-führungsinstrumente erforderlich werden, wird die GEL-SENWASSER AG diese umgehend erarbeiten und umsetzen.

Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Das „Gesetz zur Geschlechterquote" verpflichtet den Vorstand börsennotierter Gesellschaften, für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Umsetzungsfristen für deren Erreichung festzulegen.

Der Vorstand hat bis zum 30. Juni 2017 für die Besetzung der 1. Führungsebene eine Zielgröße in Höhe von 16 bis 25% festgelegt. Für die 2. Führungsebene hat der Vorstand eine Quote von 9 bis 10% festgelegt.

Langfristiges Ziel über den 30. Juni 2017 hinaus ist die Erhöhung des Frauenanteils in der 1. und 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands in Richtung des aktuellen Frauenanteils bei den Mitarbeitern mit Führungspotenzial (23,6%).

2.6.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder ein Präsidium, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Die drei Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Aufsichtsrats, indem sie die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. — im Falle des Präsidiums — im Rahmen des nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zulässigen anstelle des Aufsichtsrats beschließen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Der jeweilige Ausschuss setzt sich nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammen.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender des Ausschusses und seine Stellvertreter an. Das Präsidium besteht gegenwärtig aus

Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister der Stadt Bochum (Vorsitzender),
Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, und
Rainer Althans, freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören vier vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nicht gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft sein. Diese Erfordernisse werden durch die Zusammensetzung des Ausschusses, gegenwärtig bestehend aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG (Vorsitzender),
Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (Düsseldorf),
Stefan Kurpanek, Kaufmännischer Angestellter der GELSENWASSER AG, und
Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH,

erfüllt.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er wird ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt.

Der Ausschuss besteht gegenwärtig aus

Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister der Stadt Bochum (Vorsitzender),
Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, und
Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.

Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ausschüsse treten grundsätzlich nach Bedarf zusammen. Im Jahr 2016 tagten das Präsidium dreimal und der Prüfungsausschuss zweimal. Der Nominierungsausschuss ist einmal zusammengetreten.

Präsidium

Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus obliegt dem Präsidium die Vorbereitung bestimmter Geschäfte und Maßnahmen zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Hierzu zählt insbesondere die Vorbereitung der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss nimmt insbesondere eine Vorprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat seine Empfehlungen. Die Vorlagen der Abschlüsse, der Lageberichte sowie die Prüfungsberichte werden vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu diesem Zweck holt der Prüfungsausschuss vom vorgesehenen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein und vereinbart mit diesem, dass der Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten ist.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist beauftragt und ermächtigt, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

3 PROGNOSE-, CHANCEN-UND RISIKOBERICHT

3.1 Prognosebericht

3.1.1 Erweiterte Rahmenbedingungen

3.1.1.1 Wasser

Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute deutlich höher als in anderen Sektoren. Viele der nationalen Rahmenbedingungen basieren auf europäischen Richtlinien, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Die Zahl der relevanten Themen aus dieser Sphäre wird daher vermutlich weiter steigen.

Freihandelsabkommen:

Struktur und Qualität der Wasserversorgung

Die Freihandelsabkommen CETA, TTIP oder TiSA betreffen tiefgreifende Fragen für die Struktur und Qualität der deutschen Wasserwirtschaft. Die Inhalte und Verhandlungsstände der Vertragswerke sind in ihren potenziellen Auswirkungen schwierig zu bewerten. Aus den Regelungen des vorbehaltlich beschlossenen Freihandelsabkommens CETA, das allgemein als Blaupause für das TTIP-Abkommen gilt, lässt sich aber erkennen, dass die Vergabepraxis der Kommunen zu Wasserkonzessionen in Rede steht.

Die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Organisation ihrer Wasserversorgung ist aber nicht verhandelbar. Gelsenwasser wird die Entwicklungen mit den Verbänden darüber hinaus auch dahingehend begleiten, dass ein sogenanntes „race to the bottom", d.h. ein Absinken der Standards auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, beispielsweise bei Zulassungen von Chemikalien oder Pestiziden und anderen Belastungen der Wasserressourcen, nicht stattfindet. Die ebenfalls diskutierte Angleichung von technischen Standards birgt daneben das Risiko, dass die hohen deutschen Standards der technischen Regelsetzer nicht mehr zum Kriterium für die Auftragsvergabe gewählt werden können. Als Folge des Wahlausgangs in den USA scheint ein Abschluss von TTIP und TiSA in absehbarer Zeit fraglich.

Klärschlammverordnung und Phosphor

Die Bundesregierung hält weiter an ihrem Ziel fest, die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen zu beenden und die Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor aus Klärschlamm in der Klärschlammverordnung festzuschreiben. Die in diesem Sinne mit Übergangszeiträumen von zwölf Jahren auf Bundesebene erarbeitete Novellierung liegt aktuell bei der EU-Kommission zur Notifizierung vor und muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Gelsenwasser entwickelt u. a. in Abstimmung mit den Standorten in Bitterfeld, Bremen und Dresden eine Klärschlammstrategie, die potenziell auch für weitere Partner interessant werden könnte.

Das zunächst geplante grundsätzliche Nutzungsverbot der Düngemittelverordnung zu synthetischen Polymeren, die als Flockungsmittel in Kläranlagen verwendet werden, findet für 2017 voraussichtlich noch keine Anwendung. Derzeit stehen weder alternative Polymere zur Verfügung, die den technischen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen, noch sind die benötigten Verbrennungskapazitäten von einem Drittel der Klärschlämme in Deutschland flächendeckend vorhanden. Hinsichtlich der Verbrennungskapazitäten ist auch ab 1. Januar 2018 noch keine Lösung zu erwarten. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Düngungsfragen hat eine Verlängerung der Frist für die Anwendung von synthetischen Polymeren bis 2025 mit einer Mengenbegrenzung empfohlen. Bis 31. Dezember 2018 sollen zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung beitragen. Die politischen Gespräche dauern an.

Gelsenwasser hält eine Verlängerung der Übergangszeiträume der Nutzung synthetischer Polymere sowie die zielgerichtete Förderung der Forschung bei der Phosphorrückgewinnung für zweckdienlich. Für einen Erkenntnisbeitrag beteiligt sich Gelsenwasser an einem Forschungsprojekt zur Phosphorrückgewinnung.

3.1.1.2 Energie

Gas- und Wärmemarkt

Der Klimaschutzplan 2050 kehrt die bisherige Marktlogik um, indem Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien künftig als Marktstandard definiert werden und die fossile Energieerzeugung restriktiv eingeordnet wird. De-karbonisierung, d. h. die weitgehende Vermeidung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen, gilt dabei als Grundlage der energiepolitischen Modernisierungsstrategie. Grundsätzlich betont der Klimaschutzplan jedoch auch die Technologieneutralität und Innovationsoffenheit in der CO2-Vermeidung, sodass intensiv dafür geworben werden muss, dass der Energieträger Erdgas auch weiterhin seine Vorteile hinsichtlich CO2-Vermeidung und Kosteneffizienz ausspielen kann.

Ausschreibungen für erneuerbare Energien

Im Geschäftsfeld Onshore Wind und bei der Photovoltaik werden die Vergütungssätze größerer Anlagen zukünftig über marktlich organisierte Ausschreibungen ermittelt. Neben administrativen Aufwendungen oder Vorlaufkosten aus Planungen bestehen die Herausforderungen insbesondere darin, jenen Preis- und Mengenkorridor zu treffen, der zum Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung führen wird. Die Erfahrungen aus den Pilot-Ausschreibungsverfahren zur Freiflächen-Photovoltaik bieten allenfalls erste Anhaltspunkte zur Bewertung der Verfahrenseffizienz, zum Bieterverhalten und zur Umsetzung.

Reform der Netzentgelte

Um regionale Unterschiede bei Netzentgelten zu verringern und eine faire Lastenverteilung zu ermöglichen, hat das BMWI Ende 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur vorgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge zur Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte sowie die schon länger diskutierte Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte.

Nutzung vorhandener Infrastruktur für den Breitbandausbau (DigiNetzG)

Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) ist am 10. November 2016 in Kraft getreten. Es ermöglicht die Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur im Sinne der Kostensenkung, ohne jedoch Haftungsfragen, technische Bedenken oder genaue Regelungen zur Kostenverteilung präzise zu klären. Eine Ausnahmeregelung für die Mitnutzung wurde nur bei der Trinkwasserversorgung erreicht. Ganz praktisch gilt es hierbei, das berechtigte Ziel der deutlichen Leistungsverbesserung digitaler Infrastrukturen nicht zu Lasten bestehender Infrastrukturen im Gas-, Fernwärme oder Abwasserbereich zu gestalten.

3.1.2 Erwartete Unternehmensentwicklung im Konzern

Für das Jahr 2017 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein EBIT deutlich unterhalb des aktuellen Ergebnisses erwartet. Das EBIT 2016 wird voraussichtlich um rund 25% unterschritten.

Der Wasserverkauf des Gelsenwasser-Konzerns wird in 2017 voraussichtlich aufgrund einer geringeren Abgabe an benachbarte Versorgungsunternehmen und an die Industriebranchen Eisen- und Metall- sowie Chemische Industrie um rund 11 % sinken. Das EBIT des Segments Wasser wird sich gegenüber dem Berichtsjahr u.a. aufgrund des erwarteten Absatzrückgangs deutlich verschlechtern.

Durch die unverändert starke Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt geht Gelsenwasser davon aus, dass die abgesetzten Mengen sich in 2017 gegenüber 2016 rückläufig entwickeln werden. Im Strombereich erzielte Gelsenwasser gegenüber dem Vorjahr einen spürbaren Anstieg hinsichtlich der Anzahl der Tarifkunden. Beim Stromabsatz konnte aufgrund der Mengenzuwächse durch die neu geschaffene Zentrale Strombeschaffung ein deutlicher Mehrabsatz erzielt werden. Dennoch verminderte sich preisbedingt das Ergebnis aus dem Stromverkauf. Gelsen-wasser wird auch in den nächsten Jahren versuchen, durch Ausweitung des Kundenbestands den Stromabsatz zu steigern. Im Segment Energie wird ein moderater Rückgang des EBIT im Vergleich zum Berichtsjahr erwartet, da im Berichtsjahr u. a. periodenfremde Effekte das Segmentergebnis verbesserten.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant. In diesem Bereich erwartet Gelsenwasser in 2017 geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr. Ursachen sind u.a. die Auswirkungen des zunehmenden Regulierungsdrucks sowie weiter zunehmender Wettbewerb im Energiesektor.

Für 2017 wird für den Gelsenwasser-Konzern ein ROCE erwartet, der voraussichtlich rund 2,9%-Punkte unterhalb des aktuellen ROCE liegen wird.

3.1.3 Investitionen

Für den Gelsenwasser-Konzern ist im Planungszeitraum bis 2021 ein Investitionsvolumen von 316 Mio. € vorgesehen, davon entfallen 212 Mio. € auf Sachinvestitionen und 104 Mio. € auf Finanzinvestitionen. Schwerpunkte sind mit rund 93 Mio. € die Erweiterung und Erneuerung des Wasser- und Gasrohrnetzes und mit rund 73 Mio. € die Ertüchtigung und der Ausbau der Wasserwerke einschließlich des Verbundsystems. Für das Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 72,0 Mio. € geplant, davon entfallen 52,0 Mio. € auf Sachanlageinvestitionen und 20,0 Mio. € auf Finanzanlagen.

3.1.4 Zukunftsbezogene Aussagen

Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die Gelsenwasser aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr für diese Angaben kann deshalb nicht übernommen werden.

3.2 Risiko- und Chancenbericht

3.2.1 Risikomanagementsystem

3.2.1.1 Allgemein

Die Geschäftsaktivitäten von Gelsenwasser sind, wie jedes unternehmerische Handeln, mit einer Vielzahl unterschiedlichster Chancen und Risiken verbunden. Neben Regulierungsrisiken, finanzwirtschaftlichen und gesetzlichen Risiken, muss sich Gelsenwasser auch Preis- und Mengenrisiken stellen und gleichzeitig die sich ergebenden Chancen z. B. im operativen Geschäft nutzen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Risiken und abgeleiteten Maßnahmen ein wichtiges Steuerungsinstrument für Vorstand und Entscheidungsträger. Hierbei liegt der Fokus nicht ausschließlich auf der Identifikation von Risiken, sondern vielmehr auch auf dem Erkennen von Chancen und den daraus abzuleitenden Entwicklungspotenzialen.

Insbesondere im Hinblick auf die komplexen und volatilen Rahmenbedingungen ist zur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Der Wandel der Energiewirtschaft führt zu steigender Komplexität und somit zu größeren unternehmerischen Risiken. Eine zunehmende Wettbewerbsintensität lässt sich auch auf den wichtigsten Vertriebsmärkten erkennen. Politische Planungsunsicherheiten, insbesondere im Rahmen regulatorischer Anforderungen, runden die Herausforderungen an ein funktionsfähiges und strategisches Risikomanagement ab. Gelsenwasser begegnet diesen Herausforderungen insbesondere mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems.

Verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Risikomanagementsystem werden durch eine konzernweit gültige Risikorichtlinie festgelegt. Die Richtlinie beinhaltet Grundsätze, Zuständigkeiten sowie Bewertungs- und Berichtsprozesse und stellt einen klar definierten Prozessablauf sicher. Sie wird kontinuierlich aktualisiert und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Gleichzeitig stellt die Konzernrichtlinie die Basis für den dezentralen Risikoregel-kreislauf in den Fachabteilungen dar.

Im Vier-Augen-Prinzip bewerten und melden Risikobeauftragte und Risikoverantwortliche die in ihrem Verantwortungsbereich identifizierten Risiken und Chancen sowie geeignete Sicherungsmaßnahmen. Die breite Streuung der Risikobeauftragten innerhalb der Organisation gewährleistet, dass alle Risiken erkannt und bewertet werden und das Risikomanagement in die Geschäftsprozesse des Gelsen-wasser-Konzerns und die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden einfließt. Die regelmäßige Schulung aller Beteiligten stellt zudem sicher, dass bei Gelsenwasser ein einheitliches Risikoverständnis etabliert ist und der Risikoregelkreislauf konzernweit gleichartig durchgeführt wird.

Gelsenwasser sieht die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema Risikomanagement als einen entscheidenden Erfolgsfaktor für eine gelebte Risikokultur und einen funktionierenden Risikoprozess.

Die Plausibilitätsprüfung und Auswertung der im Risikomanagementsystem dezentral bereitgestellten Informationen zur Risiko- und Chancenlage erfolgt durch die Funktionseinheit „Risikomanagement", die als Stabsstelle dem Vorstand unterstellt ist. Neben der fortlaufenden Analyse der aktuellen Risikolage stellt der Funktionsbereich auch die Berichterstattung zu den vier Berichtszeitpunkten im Jahr sicher.

Das interdisziplinäre Risikomanagement-Gremium tagt jeweils zu den vier Berichtsstichtagen im Jahr und setzt sich aus Bereichsleitern sowie Vertretern der internen Revision und des Risikomanagements zusammen. Das Gremium bewertet die Gesamtrisikosituation des Gelsenwasser-Konzerns, regelt den Umgang mit Interdependenzen zwischen den identifizierten Risiken und sichert den ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf das Risikomanagement. Die Ergebnisse der Sitzungen fließen in die Gesamtauswertung der Risikolage durch die Funktionseinheit Risikomanagement ein und werden dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Außerhalb der vier Berichtstermine werden wesentliche Risikoveränderungen über eine standardisierte Ad-hoc-Risikomitteilung an die Funktionseinheit Risikomanagement gemeldet. Das Risikomanagement koordiniert die Information an den Vorstand und nachgelagerte Gremien. Ebenso wird die Veröffentlichungsverpflichtung nach § 15 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) geprüft und eine diesbezügliche Empfehlung an den Vorstand ausgesprochen.

Die interne Revision der GELSENWASSER AG prüft mindestens einmal pro Jahr die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG.

Der Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis weicht vom Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ab. Er beinhaltet neben der GELSENWASSER AG die Konzerngesellschaften Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, NGW GmbH, WESTFALICA GmbH und GELSENWASSER Energienetze GmbH. Die übrigen im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, GELSENWASSER Dresden GmbH, GELSENWASSER Magdeburg GmbH und Wasserwerke Westfalen GmbH werden im Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis nicht direkt betrachtet, da sie kein operatives Geschäft beinhalten, sondern lediglich Beteiligungen halten oder ein eigenständiges Risikoberichtssystem anwenden.

Die Berichterstattung erfolgt viermal jährlich, jeweils für den Zeitraum der kommenden 24 Monate bezogen auf den Berichtsstichtag, und bezieht sich auf die aktuelle Mittelfrist-planung. Zu jedem Berichtsstichtag ändert sich der Betrachtungszeitraum rollierend. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern sie entsprechend konkret sind und anzuwendende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.

3.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch eine stabile konjunkturelle Entwicklung in Deutschland geprägt. Die anhaltende positive Entwicklung wurde hierbei insbesondere durch die privaten Konsumausgaben getragen. Für den Euroraum hingegen zeichnete sich ein uneinheitliches Bild ab. Insbesondere die hohe Verschuldung und wirtschaftliche Schwäche waren prägend für südeuropäische Staaten.

Die weiterhin expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) führte dazu, dass die Kreditvergabe für die Realwirtschaft bei weiterhin günstigen Konditionen gewährleistet wurde. Geldpolitisch wirkte sich die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank signifikant auf die Finanzmärkte aus. Dies trug zu historisch niedrigen Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich günstigerer Kreditbedingungen bei.

Für Gelsenwasser ist die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft, wie für alle Energieversorgungsunternehmen, von großer Bedeutung. Während der Absatz von Strom, Gas und Wasser an private Haushalte maßgeblich von der Witterung abhängig ist, reagieren Industrie- und Gewerbekunden sehr sensibel auf konjunkturelle Schwankungen.

Die mittelfristige konjunkturelle Entwicklung beurteilt Gelsenwasser weiterhin verhalten optimistisch. Insbesondere die ansteigenden Inflationsraten könnten in den kommenden Monaten zu steigenden Zinsen und zu einer Trendwende in der Zinsentwicklung führen. Inwieweit sich diese mögliche Entwicklung auf die konjunkturelle Lage in Deutschland auswirkt, kann aktuell nur vermutet werden. Insbesondere die ungelösten Probleme in vielen südeuropäischen Ländern können hingegen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf die deutsche Wirtschaft erhebliche negative Auswirkungen haben und wirtschaftliches Wachstum schwächen.

3.2.1.3 Gasgeschäft

Der europäische Gasmarkt sah sich in den letzten Jahren durch die Entwicklungen der Märkte bei Angebot und Nachfrage großen Veränderungen ausgesetzt, die für Gelsenwasser zu erhöhtem Wettbewerbsdruck mit den damit verbundenen unternehmerischen Risiken geführt haben. Hinzu kommen regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers, die hohe Flexibilität von allen Prozessen und handelnden Personen verlangen. Für das Risikomanagement bedeuten diese Veränderungen eine große Herausforderung. Für Gelsenwasser bedeuten sie die Notwendigkeit, die Portfolio- und Risikomanagementkompetenzen fortlaufend auszubauen.

Gelsenwasser steuert das Risikomanagement aller Energie-Risiken durch ein in sich geschlossenes System verschiedener Bausteine. Eine eigene Risikorichtlinie, in der neben den Gas-Geschäftsprozessen auch die Anforderungen an Handelspartner und die Funktionsweise der verschiedenen Handelslimits abgebildet sind, bildet das Grundgerüst. Die an dieser Stelle fixierten Limits stellen sicher, dass sich sämtliche Aktivitäten im Geschäftsfeld Gas immer nur im Rahmen eines vorgegebenen Korridors bewegen. Das Risikocontrolling überwacht die Einhaltung sämtlicher Limits tagesaktuell. Ebenso führt es vertiefende Analysen der Handelsaktivitäten durch und berichtet diese Ergebnisse an das Risikokomitee. Die fortlaufende Kontrolle der Handelspartner anhand der in der Richtlinie hinterlegten Anforderungen ist ebenfalls eine Kernaufgabe dieses Organisationsbereichs.

Das Risikokomitee, dem die Verantwortlichen der Unternehmensbereiche Finanzen und Vertrieb sowie benannte Personen aus der Gasbeschaffung, dem Gashandel, dem Risikocontrolling und dem Rechtsbereich angehören, tagt einmal im Monat. Das Gremium ist verantwortlich für die Überwachung der Handelsaktivitäten im Gasbereich und die Weiterentwicklung der Risikosysteme. Es diskutiert die aktuellen Analysen, bewertet risikorelevante Fragestellungen und erteilt die Freigaben für Handelspartner und handelnde Personen. Zudem obliegt es dem Risikokomitee, im Bedarfsfall die Limits der Risikorichtlinie entsprechend anzupassen und die Risikorichtlinie zu ändern.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Risikokomitee elf turnusmäßige Sitzungen abgehalten. Im Fall termingebundener Entscheidungen, z. B. bei der Zulassung neuer Handelspartner oder der Genehmigung neuer Bezugsverträge, wurde die Zustimmung des Gremiums zudem über protokollierte Umlaufbeschlüsse herbeigeführt. Das Risikocontrolling bringt in solchen Fällen immer eine entsprechende Risikokalkulation ein und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus.

Die Entscheidungen und Handlungsempfehlungen des Risikokomitees werden dem Vorstand der GELSENWASSER AG und der Funktionseinheit Risikomanagement zur Kenntnis gebracht.

3.2.1.4 Stromgeschäft

Durch die Aufnahme der Strombeschaffungs- und Strom-handelsaktivitäten sind weitere organisatorische Anpassungen im Unternehmen umgesetzt worden. Insbesondere der Aufbau eines eigenständigen Risiko- und Beschaffungscontrollings für den Bereich Strom steht hierbei im Fokus der Aktivitäten. Ebenso werden aktuell die bestehenden Richtlinien für den Energiehandel angepasst und um die neuen Stromaktivitäten ergänzt.

Analog zum Geschäftsbereich Gas werden in Zukunft auch die Stromaktivitäten durch ein Risikokomitee überwacht. Hierbei sollen die langjährigen Erfahrungen aus der Tätigkeit des Risikokomitees Gas in die Ausgestaltung von Limitierungen, Gremiumszusammensetzung und Gremiumsverantwortung einbezogen werden.

Im Geschäftsjahr 2016 hat Gelsenwasser die Aktivitäten der Energiebeschaffung im Bereich Strom erweitert und neu aufgestellt. Während die Beschaffungseinheit in der Vergangenheit ausschließlich über einen Vorlieferanten den Strombezug sichergestellt hat, wurde zu Beginn des Jahres ein eigener Strombeschaffungs- und Stromhandelsbereich aufgebaut. Gelsenwasser bieten sich hierdurch diverse Möglichkeiten, weitere Stufen der Wertschöpfungskette ins Geschäftsmodell zu integrieren.

Die neue Zentrale Strombeschaffung ist Teil der Handelsabteilung, die auch für die Gasbeschaffung und den Gashandel des Unternehmens verantwortlich ist.

3.2.2 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Das grundsätzliche Risiko der externen Finanzberichterstattung besteht darin, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht nicht sachgerechte Informationen enthalten, die Einfluss auf Entscheidungen ihrer Adressaten haben könnten. Zur Begrenzung solcher Risiken besteht bei Gelsenwasser ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), das darauf ausgelegt ist, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die hieraus gegebenenfalls entstehenden Fehler zu vermeiden.

Die Gesamtverantwortung für das zur Risikoabwicklung erforderliche interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand der GELSENWASSER AG. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sowie die interne Revision der GELSENWASSER AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem des Konzerns eingebunden.

Die Ausgestaltung des prozessabhängigen rechnungslegungsbezogenen IKS ergibt sich aus der Organisation des Planungs- und Rechnungslegungsprozesses.

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Planungsprozesses erstellen die GELSENWASSER AG sowie alle Konzerngesellschaften Mittelfristplanungen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzplan. Diese umfassen das Budget für das Folgejahr sowie die Vorschau für die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Die Planungen der Tochterunternehmen werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Aufsichtsratssitzungen genehmigt, wobei das Budget die verbindliche Zielvorgabe für die Geschäftsführungen darstellt. Alle genehmigten Mittelfristplanungen der konsolidierten Gesellschaften werden zusammen mit der Planung der GELSENWASSER AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Mittelfristplanung aggregiert und dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG zur Beratung und Genehmigung vorgelegt. Die genehmigten Budgets für die GELSENWASSER AG und den Gelsenwasser-Konzern gelten als verbindliche Zielvorgabe für den Vorstand.

Die organisatorischen Regelungen im Rechnungswesen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst werden. Für jeden Monat — mit Ausnahme der Monate Januar und November —werden von der GELSENWASSER AG und den konsolidierten Tochterunternehmen Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt und nach Durchführung der Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Anschließend werden sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern Abweichungsanalysen zu den Budgets erstellt. Der Vorstand erhält diese Analysen regelmäßig im Rahmen des internen Managementberichts. Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat der GELSEN-WASSER AG werden neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den planmäßigen Sitzungen vierteljährlich durch schriftliche Vorlagen zum Geschäftsverlauf informiert. Der jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erstellende Halbjahres-finanzbericht wird vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.

Die GELSENWASSER AG sowie alle zum Berichtsstichtag vollkonsolidierten Tochterunternehmen verarbeiten sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Anlagenbuchhaltung unter Verwendung der Standardsoftware SAP R/3. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt für die genannten Unternehmen mithilfe des EDV-Systems PAISY, das über eine Schnittstelle an das Finanzbuchhaltungssystem angebunden ist. Der Buchungsstoff der anteilig bilanzierten Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) wird monatlich auf Basis der Monatssalden in das SAP-System eingelesen, sodass alle für die Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung notwendigen Daten im SAP-System verfügbar sind. Für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erfolgen die laufende Buchführung sowie die Abschlusserstellung zentral durch Mitarbeiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen. Die Überwachung von Finanzinstrumenten, des Zahlungsverkehrs sowie der Geldanlagen und Geldaufnahmen im Rahmen des gruppenweiten Cash-Poolings erfolgt für diese Unternehmen ebenfalls zentral durch die GELSENWASSER AG. Gleiches gilt für den oben genannten Planungsprozess.

Für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gilt für sämtliche Konzernunternehmen eine einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig an die sich ändernden Standards angepasst wird.

Die Dokumentation der für die Rechnungslegung nach HGB und IFRS relevanten Buchungsgrundlagen wird durch das Rechnungswesen der GELSENWASSER AG sichergestellt und prozessorientiert gesteuert.

Die richtige Erfassung und Aufbereitung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in das Rechnungslegungssystem wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision überwacht. Die Prüfungen der internen Revision erfolgen konzernweit für alle konsolidierten Unternehmen. Die interne Revision ist organisatorisch und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie auf Ebene des Gelsenwasser-Konzerns und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften durch die Abschlussprüfungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer unterstützt. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der zur Abschlusserstellung eingesetzten Software wird durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen seiner jährlichen Prüfung bestätigt.

3.2.3 Finanzinstrumente

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bedient sich Gelsenwasser verschiedener Möglichkeiten, um vertragliche Verpflichtungen aus Bezugs- und Beschaffungsverträgen abzusichern und Risiken zu minimieren.

In der Vergangenheit wurden hierzu insbesondere derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Im Rahmen des Energiehandels schließt Gelsenwasser Kauf- und Verkaufsverträge über die physische Lieferung von Gas ab. Hierbei kommen insbesondere Standardhandelsgeschäfte, Fahrpläne sowie flexible Lieferverträge zum Einsatz.

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge der GELSENWASSER AG enthalten neben Festpreisen auch teilweise Gaspreisindizierungen (z.B. TTF, NCG). Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankenden Gasmarktpreisen (TTF, NCG, Gaspool) unterliegt das Portfolio einem Markt-wertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise (Marktpreisrisiken und Ortsbasisrisiken). Zusammenfassend betrachtet haben die Verträge innerhalb des Portfolios überwiegend eine risikokompensierende Wirkung, da sie entweder dem gleichen oder einem ähnlichen Gas-preisrisiko (TTF, NCG, Gaspool) unterliegen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit verbleibende offene Positionen teilweise über den Abschluss von Payer- bzw. Receiver-Gas-Swaps abgesichert. Dabei wird der Preisindex der derivativen Finanzinstrumente jeweils so gewählt, dass er mit dem Preisindex der Gasbeschaffungs- bzw. Gasabsatzverträge übereinstimmt und die derivativen Finanzinstrumente somit demselben Preisrisiko unterliegen.

Durch die Änderung der Absicherungsstrategie verwendet Gelsenwasser die derivativen Finanzinstrumente aktuell nicht mehr, um neue Risikopositionen abzusichern. Aus diesem Grund wurden im laufenden Geschäftsjahr keine neuen Gas-Swaps abgeschlossen. Die letzten noch aktiven Swaps liefen Ende 2016 aus. Die Risikopositionen werden seitdem durch physische Gegengeschäfte abgesichert.

Sowohl die derivativen Finanzinstrumente als auch die physischen Gastermingeschäfte werden nach IFRS zum Fair Value bilanziert. Somit erfolgt nach IFRS ein weitgehender Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung über alle Gasverträge und Derivate hinweg (natural hedge). Soweit offene Positionen bestehen, kann es zu Ergebniseffekten kommen.

Die Verwendung derivativer Finanzinstrumente im Rahmen der Gasbeschaffung erfolgte in der Vergangenheit ausschließlich zu Sicherungszwecken und ist über konzernweite Richtlinien in einen systematischen Risikomanagementprozess eingebunden. Das aktive Risikomanagement der GELSENWASSER AG identifiziert, analysiert und bewertet laufend verbleibende Risiken, empfiehlt risikopolitische Maßnahmen und berichtet an die Unternehmensführung. Ebenso werden die im Rahmen der aktuellen Geschäftsstrategie angewandten physischen Absicherungsgeschäfte fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft.

3.2.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Erkannte Risiken werden grundsätzlich einheitlich entsprechend der Konzernrichtlinie bewertet. Deren Kategorisierung beruht auf der Risikomatrix der GELSENWASSER AG. Darin werden Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Nettoschadenshöhe erfasst und in folgende Kategorien eingeteilt:

RISIKOMATRIX GELSENWASSER-KONZERN

Risikoklasse Mio. €

Es bestehen keine Risiken der Risikokategorien „wesentlich" oder „existenzbedrohend".

Nachfolgend werden die wesentlichen quantitativen Risiken, die allesamt der mittleren Risikokategorie zugeordnet wurden, beschrieben.

Risiken im Wasserbereich — Risiken aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen

Im rechtlichen Bereich können sich unternehmerische Risiken aus vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern, aus rechtspolitischen Entwicklungen, wie z.B. der Entscheidungspraxis der Gerichte oder den Aktivitäten des Bundeskartellamts unter geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben. Aus diesem Grund bewertet Gelsenwasser seit einigen Jahren das Risiko einer möglichen Verpflichtung zur Senkung der Wasserpreise bei Haushaltskunden vor dem Hintergrund möglicher kartellrechtlicher Überprüfungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Risikoposition fortlaufend neu bewertet und an die Gremien berichtet, da ein kartellrechtlicher Eingriff nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann.

Gelsenwasser beteiligt sich u.a. aktiv an einem betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen rund 100 Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen (Benchmarking Wasser NRW). Neben den NRW-Ministerien und den entsprechenden Fachverbänden, die als Träger des Projekts fungieren, ist auch die Landeskartellbehörde NRW in die Diskussion und inhaltliche Entwicklung des Benchmarks eingebunden. Die Ergebnisse des Projekts werden laufend veröffentlicht. Den Wasserpreisen von Gelsenwasser liegt seit einigen Jahren eine von einem Gutachter überprüfte Kostenkalkulation zugrunde, die von einer ständigen Schiedsstelle bestätigt wird.

Risiken im Energiebereich — Streitrisiken

Aus Gerichtsurteilen zum Thema Ungültigkeit von Gaspreisanpassungen bei Sondervertragskunden ergibt sich das Risiko einer möglichen Rückzahlung von Preiserhöhungen. Derartige Streitigkeiten sind grundsätzlich unvermeidlich, da auch Klauseln, die zunächst der anerkannten Rechtslage entsprechen, durch die Entwicklung der Rechtsprechung immer wieder überholt und infrage gestellt werden. Auf Basis der bereits erfolgten Risikokalkulation wurden daher entsprechende Rückstellungen gebildet und während der letzten Jahre gemäß der aktuellen juristischen Einschätzung kontinuierlich angepasst. Gelsenwasser steuert diesen Sachverhalt durch ständige Beobachtung der Rechtsprechung und Überprüfung der eigenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGBs) sowie durch eine konsequente Rechtsverteidigung im Streitfall. Das Risiko wird mit der Risikoklasse „gering" bewertet. Der Eintritt kann nicht ausgeschlossen werden.

Risiken im Netzbereich — Mengenabweichungen

Durch Veränderung des Abnahmeverhaltens der Kunden entstehen Mengenabweichungen bei der GELSENWASSER Energienetze GmbH, die über ausbleibende Netzentgelte das Ergebnis der Gesellschaft beeinflussen. In der Risikobetrachtung wird eine pauschale Mengenabweichung im Vergleich zum Normaljahr zugrunde gelegt.

Das Risiko quantifizieren wir mit einer geringen Schadenshöhe. Das Risiko wird mit der Risikoklasse „gering" bewertet. Der Eintritt kann nicht ausgeschlossen werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken — Risiken des Beteiligungsgeschäfts

Das Beteiligungsgeschäft von Gelsenwasser birgt Risiken, die im vergangenen Geschäftsjahr neu bewertet und deren Überwachung an die jeweiligen Veränderungen angepasst wurde. Es besteht das mögliche Risiko, dass Beteiligungserträge geringer oder gänzlich ausfallen und das Geschäftsergebnis belasten. Diesem Risiko wird mit einem aktiven Beteiligungsmanagement entgegengewirkt. Der zuständige Beteiligungsmanager stellt hier das Bindeglied zwischen den zwei Unternehmen dar und trägt somit insbesondere zum Informations- und Wissensaustausch bei. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Beteiligungen. Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder Fehlentwicklungen können so schnell erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Im Rahmen der Beteiligungsaktivitäten besteht zudem das Risiko, dass sich die Werthaltigkeit eines Unternehmens negativ entwickelt. Gelsenwasser müsste in einem solchen Fall entsprechende Abwertungen vornehmen. Auch an dieser Stelle wird versucht, das Risiko im Rahmen des Beteiligungsmanagements einzuschränken, und es werden bereits bei der Auswahl möglicher neuer Anteilskäufe hohe Anforderungen zugrunde gelegt. Das Risiko wird mit der Risikoklasse „gering" bewertet. Der Eintritt kann nicht ausgeschlossen werden.

Risiken im Energiebereich — Risikokapital für Gashandelsgeschäfte

Durch den Handel mit Erdgas ist Gelsenwasser erheblichen Preisrisiken ausgesetzt, die durch das Auseinanderfallen von Kauf- und Verkaufszeitraum entstehen und durch die Volatilität der Märkte entsprechend steigen oder sinken können. Zur Absicherung derartiger Risiken setzt Gelsenwasser im Rahmen der Geschäftsstrategie auf die sofortige und ausschließlich physische Absicherung von Positionen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Absicherung der Geschäfte sind innerhalb der Richtlinie für den Gashandel verankert. Hier ist festgelegt, wann und welche Absicherungsgeschäfte durchgeführt werden müssen und in welchem Korridor sich diese Geschäfte bewegen dürfen. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen wird vom Risikocontrolling tagesscharf überwacht. Alle Geschäftsvorfälle werden dem Risikokomitee monatlich in Summe dargestellt und hier diskutiert. Die mit der Abwicklung der Geschäfte betrauten Mitarbeiter sind namentlich durch das Risikokomitee berufen und entsprechend geschult. Das Risiko wird mit der Risikoklasse „gering" bewertet. Der Eintritt kann nicht ausgeschlossen werden.

Ausführliche Erläuterungen zum Einsatz derivativer Instrumente, die aktuell nicht mehr zur Geschäftsstrategie gehören und folglich nicht mehr weiter eingesetzt werden, befinden sich im Anhang zum Konzernabschluss bzw. im Anhang des Jahresabschlusses.

Risiken im Energiebereich — Konzessionsrisiken

Konzessionsrisiken sind für Gelsenwasser von Bedeutung. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH ist Risiken ausgesetzt, die sich aus dem möglichen Verlust von Konzessionen für Energienetze ergeben können. Die Konzessionsverträge sind in der Regel für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen, was die Risiken gut einschätzbar macht. Trotz aller Bemühungen, eine Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge sicherzustellen, verbleibt ein in der Risikoklasse „gering" eingestuftes Risiko, dass wegfallende Konzessionen das Ergebnis belasten können. Der Eintritt ist nicht auszuschließen.

Über die vorgenannten quantitativen Risiken hinaus bestehen die beiden nachfolgend beschriebenen qualitativen Risiken, deren Schadenshöhe im Eintrittsfall nicht verlässlich geschätzt werden kann.

Risiken im Bereich Trinkwasserversorgung — Betriebsrisiken

Sowohl das Trinkwasser als auch Gelsenwasser als Trinkwasserversorger genießen bei den Verbrauchern hohes Vertrauen. Eine jederzeit sichere, nachhaltige, wirtschaftliche und einwandfrei funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten ist nur möglich, wenn das System von der Wasserproduktion bis hin zur Übergabe an den Verbraucher tadellos funktioniert. In einem komplexen System wie der Trinkwasserversorgung ist dies keinesfalls selbstverständlich. Neben einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität durch mangelhafte oder ungeeignete Bauteile oder aufgrund einer Kontamination infolge einer fehlerhaften Kundenanlage in Haushalten oder Industriebetrieben sind unzählige weitere, z. B. wirtschaftliche und technische, Gefährdungen denkbar. Auch existieren Gefährdungen aufgrund von Naturkatastrophen, Sabotage oder höherer Gewalt, die den einwandfreien Betrieb der Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können. Derlei Risiken werden aktuell in der Risikoklasse „gering" geführt, und ihr Eintritt ist nicht auszuschließen.

Diese Risiken lassen sich gänzlich nicht vermeiden. Durch eine systematische Ermittlung und Bewertung dieser Risiken werden sie allerdings beherrschbarer. So begegnet Gelsenwasser diesen Risiken mit umfangreichen Risiko- und Notfallmanagementplänen sowie Richtlinien zur Gefahrenabwehr. Zusätzlich werden die finanziellen Konsequenzen der Betriebsrisiken durch Versicherungen begrenzt.

Risiko einer Auskunftsverpflichtung nach dem Landespressegesetz

Die GELSENWASSER AG befindet sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Journalisten, der auf Auskunft nach dem Landespressegesetz NRW über Inhalt und Vergütung von Verträgen von Gelsenwasser mit Dienstleistern klagt. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, hat mit Urteil vom 18. Dezember 2015 im Wesentlichen klagegemäß entschieden. Allerdings hat das OLG Hamm in seinem Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zur Klärung bisher obergerichtlich noch nicht entschiedener Fragen zugelassen. Gelsenwasser hat gegen das Urteil des OLG Hamm die Revision beim BGH eingelegt. Die Revision blieb in der Hauptsache ohne Erfolg. Eine Bewertung des Risikos ist nicht sinnvoll darstellbar.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage

Aus heutiger Sicht ist ausgehend von der Gesamtrisiko-situation keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Größenordnung von Risiken erkennbar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 hat sich diese Einschätzung nicht verändert. Wie in den Vorjahren hat Gelsenwasser in 2016 erneut den Fokus auf die fortlaufende Kontrolle und Bewertung aller Risiken gelegt. Hierbei hat insbesondere die Qualität der Inventurergebnisse durch systematische Weiterentwicklungen zugenommen. Die Einschätzung der Risikogesamtsituation sowie die Beurteilung der Einzelrisiken sind jederzeit möglich.

Neben der Risikogesamtsituation lässt sich auch auf Basis der Einzelrisiken kein bestandsgefährdender Sachverhalt erkennen.

3.2.5 Chancen

Allgemeines

Chancen ergeben sich für Gelsenwasser aus der Geschäftstätigkeit und der Umfeldentwicklung. Die intensive und ununterbrochene Analyse und Beobachtung der Märkte und ihrer Veränderungen ist hierbei zur Identifizierung möglicher Chancen essentiell. Die Umsetzung einer identifizierten Chance kann für Gelsenwasser erhebliche Wettbewerbsvorteile bringen. Das Unternehmen sieht ein aktives Management der sich bietenden Chancen als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ausrichtung des Geschäftsbetriebs an.

Entsprechend den Prozessen zur Risikofrüherkennung hat Gelsenwasser ein in die täglichen Arbeitsabläufe integriertes Chancenmanagement aufgebaut. Durch die enge Verknüpfung von Risiken und Chancen ist es sinnvoll, die Erfassung von Chancen im gleichen EDV-System durchzuführen. Die konzernweit gültige Risikorichtlinie standardisiert und regelt ebenfalls die Chancenerkennung, -bewertung und -erfassung. Die Bewertungsstichtage und die Berichterstattung der Chancen gehen einher mit den Stichtagen zur Risikoinventur und den entsprechenden Berichterstattungsterminen und Empfängerkreisen der Risikoberichte.

Chancen aus Wettbewerb um Konzessionen

Nach wie vor hat die Thematik der Konzessionsverträge eine erhebliche Bedeutung für Gelsenwasser. Dabei steigen die Anforderungen an die Beteiligten im Wettbewerb um Konzessionen kontinuierlich. Es werden flexiblere Modelle gefordert, deren Laufzeiten sich nicht unbedingt an der Laufzeit des Konzessionsvertrags orientieren. Die Kommunen treten dabei immer häufiger als Anbieter und Bieter bei den Konzessionsausschreibungen auf. Der Trend zur sogenannten Rekommunalisierung ist bislang nicht rückläufig. Die Gelsenwasser-Gruppe sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung von großer Bedeutung.

Chancen aus dem Beteiligungsgeschäft

Chancen von großer Bedeutung für Gelsenwasser bieten sich auch zukünftig durch den Ausbau des Beteiligungsportfolios. Das Beteiligungsportfolio stellt schon heute ein wichtiges Standbein dar. Strategisch sieht Gelsenwasser eine Investition in eine Beteiligung immer als langfristiges Engagement, bei dem nicht ausschließlich die Finanzinvestition im Vordergrund steht. Ziel ist vielmehr der Ausbau der Kooperation und der Wissenstransfers im Unternehmens verbund und die Weiterentwicklung der Beteiligung durch ein aktives operatives Management. Gelsenwasser sieht es als primäre Aufgabe, gemeinsam mit Beteiligungsunternehmen und Partnern, Synergiepotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen.

Der Fokus der Aktivitäten lag im abgelaufenen Geschäftsjahr größtenteils im Inland. Zukünftig können sich Chancen auch dadurch ergeben, dass die Beteiligungsaktivitäten im Ausland ausgebaut werden und das Know-how, das mit den Gruppengesellschaften in Tschechien und Polen gesammelt wird, mit Bedacht in diese Bestrebungen eingebracht werden kann.

Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten

Gelsenwasser strebt danach, im Bereich der Dienstleistungsaktivitäten zu wachsen. Unter der Service-Marke „GELSENWASSER+" bietet Gelsenwasser ein breites Spektrum von Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie und Services. Das Serviceangebot richtet sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke, Abwasserentsorger sowie Industrie- und Gewerbekunden. Bei den Dienstleistungen handelt es sich in der Regel um modular aufgebaute Systemlösungen, aus denen der Kunde nach Bedarf und individueller Situation auswählen kann und die individuell auf den spezifischen Bedarf zugeschnitten werden. Es handelt sich durchweg um Lösungen, die sich in der Praxis im Gelsenwasser-Netzwerk bewährt haben, aber gleichwohl modern und innovativ sind. Das multidisziplinäre Know-how in der Gelsenwasser-Gruppe garantiert, dass alle fachspezifischen Aufgaben qualifiziert aus einer Hand gelöst werden. Der Vertrieb und das Marketing für das Dienstleistungsgeschäft erfolgen zentral in einer eigenen Abteilung. Den Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebs-führungsaktivitäten wird eine hohe Bedeutung beigemessen.

Chancen vor dem Hintergrund der Energiewende

Mittelfristig eröffnen sich im Zuge der Energiewende neue Chancen. Das Produktportfolio von Gelsenwasser in den Segmenten Wasser und Energie steht für ein großes Maß an Umweltverantwortung und hohes regionales Engagement beim Thema Umweltschutz. So ist z.B. Ökostrom aus Wasserkraft bereits seit langer Zeit ein zentraler Bestandteil des Gelsenwasser-Produktportfolios.

Insbesondere das Thema Windkraft hat für Gelsenwasser an Bedeutung gewonnen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und unter Nutzung des umfangreichen Unternehmensnetzwerks konnten die ersten Projekte realisiert werden. Der Aufbau von Know-how und die Erweiterung der Energiewertschöpfungskette um regenerative Energieerzeugung unterstreichen die zukunftsorientierte und nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens.

Durch die im Rahmen der Energiewende gestiegene Sensibilisierung der privaten Haushalte für die Art und Weise der Gewinnung von Energie und Wärme kann Gelsenwasser seine Markenpositionierung weiter stärken und das Image der Marke Gelsenwasser in Bezug auf Umweltschutz und regionale Verantwortung nachhaltig festigen.

Die positive Positionierung der Marke Gelsenwasser wird auch durch einen eindeutigen Standpunkt zum Thema Fracking bestätigt. So tritt das Unternehmen unmissverständlich für den Schutz des Trinkwassers und der Umwelt in Wasserversorgungsgebieten ein und positioniert sich klar gegen wirtschaftliche Interessen der Fracking-Industrie.

Chancen durch Innovationsprojekte

Insbesondere durch die frühzeitige Identifizierung und erfolgreiche Umsetzung von Innovationen und Ideen können Wettbewerbsvorteile entstehen. Um die hohe Bedeutung solcher Projekte hervorzuheben, wurden organisatorische Voraussetzungen geschaffen. Der neue Bereich „Innovation und Forschung" bündelt die Aktivitäten rund um Innovations-projekte im Hause Gelsenwasser.

Aktuell stehen Themen wie Smart-Metering und Hausautomatisierung ebenso wie das effiziente Managen der digitalen Energiewende im Fokus der Tätigkeiten und bieten eine Vielzahl zukunftsweisender Möglichkeiten.

Gelsenwasser hat zudem die Kooperation mit Start-Ups und jungen Gründern weiter intensiviert. Neben einem Gründerwettbewerb wurden umfangreiche Aktivitäten umgesetzt, um erfolgreiche Innovationskonzepte frühzeitig erkennen und im Rahmen von Kooperationen unterstützen zu können.

Witterungsbedingte Chancen

Absatzchancen können sich insbesondere aufgrund einer kalten Wetterlage ergeben und dadurch positiv auf den Geschäftserfolg auswirken. Kalte, lange Winter können den Gasabsatz erhöhen und insbesondere auch die Bewirtschaftung der mit hohen Risiken verbundenen Gasspeicherprojekte sinnvoll und erfolgreich machen. Während derartiger Wetterlagen bietet sich Gelsenwasser ebenso die Chance, die Notwendigkeit der Gasspeicherprojekte im Rahmen der Versorgungssicherheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung in den Vordergrund zu stellen.

Chancen auf Basis der konjunkturellen Entwicklung

Eine gute konjunkturelle Lage in Deutschland kann für Gelsenwasser auch eine Chance bedeuten. Während eine Abschwächung der Binnenwirtschaft bereits als Risikoposition identifiziert wurde, kann sich eine gute konjunkturelle Dynamik auch positiv auf die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftssegmenten auswirken. Deutschland bleibt voraussichtlich auf einem stabilen Wachstumskurs. Insoweit bieten sich für Gelsenwasser Chancen, dass die Absatzmengen insbesondere an die konjunktursensiblen Industrie- und Sondervertragskunden gesteigert werden können. Eine ausbleibende konjunkturelle Abschwächung kann sich zudem auch auf das Nachfrageverhalten der privaten Haushalte auswirken.

Zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage

Die Identifizierung, Bewertung und Umsetzung sich ergebender Chancen und Potenziale sieht Gelsenwasser als zentrales Standbein des unternehmerischen Handelns. Sie sind für den Fortbestand eines Unternehmens maßgeblich und somit von elementarer Bedeutung. Demzufolge ist die erfolgreiche Umsetzung potenzieller Chancen für den Vorstand ein wichtiges und hoch priorisiertes Thema.

Gelsenwasser konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Chancen erfolgreich nutzen und mögliche weitere Potenziale in Innovationsprojekten bündeln. Durch die Fokussierung auf derartige Innovationsprojekte, wie z.B. Aktivitäten außerhalb der Kerngeschäftsfelder, bieten sich wiederum neue Chancen, die in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden sollen.

Die Chancenlage in den traditionellen Geschäftsfeldern wird unverändert geprägt durch die Möglichkeiten, die sich im Rahmen des Vertriebswettbewerbs für ein Energieversorgungsunternehmen ergeben. Hier haben insbesondere die Energiewende in Deutschland und die hiermit in Zusammenhang stehenden Veränderungen der Märkte und Verbrauchsverhalten einen großen Einfluss auf Chancen und Potenziale.

Die zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 nicht wesentlich verändert.

4 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4 UND 315 ABS. 4 HGB

4.1 Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist — vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG —zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

4.2 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

4.3 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetrags-lose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, zum 31. Dezember 2016 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93% des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

4.4 Change-of-Control-Klauseln

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

5 GRUNDZÜGE DER VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

5.1 Vergütung des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine ebenfalls einjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (Return an Capital Employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Aufsichtsratstätigkeit in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2016 betragen die gewährten Zuwendungen des Vorstands:

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HENNING R. DETERS VORSTANDSVORSITZENDER
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN 2015 2016 2016 (MIN) 2016 (MAX)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 390.000,00 393.750,00 393.750,00 393.750,00
Nebenleistungen 27.539,44 26.589,44 26.589,44 26.589,44
SUMME 417.359,44 420.339,44 420.339,44 420.339,44
Einjährige variable Vergütung 130.000,00 131.250,00 73.500,00 196.875,00
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015–2017 130.000,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016–2018 131.250,00 105.000,00 196.875,00
SUMME 677.539,44 682.839,44 598.839,44 814.089,44
Versorgungsaufwand 430.560,00 388.328,00 388.328,00 388.328,00
GESAMTVERGÜTUNG 1.108.099,44 1.071.167,44 987.167,44 1.202.417,44
DR.-ING. DIRK WAIDER VORSTANDSMITGLIED

GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN
2015 2016 2016 (MIN) 2016 (MAX)
Festvergütung 262.500,00 270.000,00 270.000,00 270.000,00
Nebenleistungen 44.178,67 43.379,26 43.379,26 43.379,26
SUMME 306.678,67 313.379,26 313.379,26 313.379,26
Einjährige variable Vergütung 87.500,00 90.000,00 135.000,00
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015–2017 87.500,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2016–2018 90.000,00 135.000,00
SUMME 481.678,67 493.379,26 313.379,26 583.379,26
Versorgungsaufwand 127.691,00 118.441,00 118.441,00 118.441,00
GESAMTVERGÜTUNG 609.369,67 611.820,26 431.820,26 701.820,26

Der Zufluss setzt sich folgendermaßen zusammen:

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HENNING R. DETERS

VORSTANDSVORSITZENDER
DR.-ING. DIRK WAIDER

VORSTANDSMITGLIED
ZUFLUSS 2015 2016 2015 2016
--- --- --- --- ---
Festvergütung 390.000,00 393.750,00 262.500,00 270.000,00
Nebenleistungen 27.539,44 26.589,44 44.178,67 43.379,26
SUMME 417.359,44 420.339,44 306.678,67 313.379,26
Einjährige variable Vergütung 130.683,52 174.905,86 99.960,06 125.335,45
Mehrjährige variable Vergütung
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2013–2015 169.650,00 110.925,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2014–2016 130.650,00 85.425,00
SUMME 717.872,96 725.895,30 517.563,73 524.139,71
Versorgungsaufwand 430.560,00 388.328,00 127.691,00 118.441,00
GESAMTVERGÜTUNG 1.148.432,96 1.114.223,30 645.254,73 642.580,71

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70% des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ab der zweiten Periode der Bestellung ein Ruhegehalt zugesagt, das 32% des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2% der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30% des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55% und bei Herrn Dr. Waider 60% des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags mit Herrn Deters sind Übergangsbezüge in Höhe von 50% des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart. Mit Herrn Dr. Waider ist ein Übergangsgeld in Höhe eines halben Monatsgrundgehalts für jeden Kalendermonat der Dauer des Anstellungsvertrags festgelegt, sofern der Anstellungsvertrag vor dem 1. Januar 2018 einvernehmlich beendet wird. Für den Fall der Vertragsbeendigung nach dem 31. Dezember 2017 sind Übergangsbezüge in Höhe von 50% des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Die Regelungen zu möglichen Abfindungszahlungen bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten sind im Abschnitt 4.4 dieses Lageberichts dargestellt.

5.2 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Gelsenkirchen, 16. März 2017

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand hat in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des Gelsenwasser-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB gemacht und erläutert diese wie folgt:

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetrags-lose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, Deutschland, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, Deutschland, zum 31. Dezember 2016 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93% des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist — vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG —zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um solche, die der Gesetzeslage entsprechen und bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.

Gelsenkirchen, 29. März 2017

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

JAHRESABSCHLUSS DER GELSENWASSER AG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2016 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Der Lagebericht der GELSENWASSER AG ist mit dem Lagebericht des Gelsenwasser-Konzerns zusammengefasst.

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016

AKTIVA

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IN MIO. € ANHANG STAND 31.12.2016 STAND 31.12.2015
A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,2 4,9
II. Sachanlagen 269,3 264,0
III. Finanzanlagen 330,4 328,1
603,9 597,0
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte (2) 14,8 22,2
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 159,0 132,2
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 104,9 97,9
278,7 252,3
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (4) 8,9 9,4
891,5 858,7
PASSIVA
IN MIO. € ANHANG STAND 31.12.2016 STAND 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital (5) 103,1 103,1
II. Kapitalrücklage (6) 32,2 32,2
III. Gewinnrücklagen (7)
Andere Gewinnrücklagen 222,3 218,3
357,6 353,6
B. BAU- UND ERTRAGSZUSCHÜSSE 40,5 40,7
C. RÜCKSTELLUNGEN (8) 261,0 252,7
D. VERBINDLICHKEITEN (9) 232,4 211,7
891,5 858,7

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2016

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IN MIO. € ANHANG 2016 2015
1. Umsatzerlöse (inkl. Energie- / Stromsteuer) (10) 917,8 828,2
Energie- / Stromsteuer (11) – 9,0 – 8,1
UMSATZERLÖSE 908,8 820,1
2. Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen 2,0 1,2
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2,9 2,8
4. Sonstige betriebliche Erträge (12) 3,6 18,3
5. Materialaufwand (13) – 708,0 – 654,4
6. Personalaufwand (14) – 91,5 – 86,2
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen – 19,7 – 17,7
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (15) – 62,3 – 55,7
9. Beteiligungsergebnis (16) 63,5 70,6
10. Zinsergebnis (17) – 6,5 – 7,1
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (18) – 0,7 – 0,4
12. ERGEBNIS NACH STEUERN 92,1 91,5
13. Sonstige Steuern – 1,5 – 1,3
14. Gewerbesteuerumlage (19) – 9,5 – 8,1
15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn – 77,1 – 78,1
16. JAHRESÜBERSCHUSS 4,0 4,0
17. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen – 4,0 – 4,0
18. BILANZGEWINN

ANHANG 2016

Allgemeine Angaben

Die GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) I. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 23. Juli 2015 und des Aktiengesetzes (AktG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die erstmalige Anwendung der durch das BilRUG geänderten handelsrechtlichen Vorschriften führt dazu, dass die in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Beträge mit den Vorjahresvergleichs-zahlen, die unter Berücksichtigung von § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht angepasst worden sind, nur eingeschränkt vergleichbar sind. Insbesondere die Neudefinition der Umsatzerlöse, nach der Erträge aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auch dann als Umsatzerlöse auszuweisen sind, wenn sie nicht für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft typisch sind, schränkt die Vergleichbarkeit ein.

In der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 hätten sich bei rückwirkender Anwendung der durch das BiIRUG geänderten Vorschriften folgende Anpassungen ergeben:

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IN MIO. € 2015 (NACHRICHTLICH INKL. BILRUG-UMSETZUNG) 2015 (BERICHTET)
Umsatzerlöse 827,3 820,1
Sonstige betriebliche Erträge 11,1 18,3

Bei einer rückwirkenden Anwendung der durch das BilRUG geänderten Vorschriften wären die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2015 um 7,2 Mio. € höher und die sonstigen betrieblichen Erträge entsprechend niedriger ausgefallen.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.

In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind im Interesse einer klaren Darstellung einzelne Posten zusammengefasst worden; die gesonderte Aufgliederung dieser Posten erfolgt in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang.

Die GELSENWASSER AG stellt neben dem Jahresabschluss einen Konzernabschluss auf und wird darüber hinaus in den Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.

Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag resultieren, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

Die entgeltlich von Dritten erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, das Sachanlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs-und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten notwendige Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz.

Die Abschreibungen auf vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte oder hergestellte Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen entweder linear oder degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode zu den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten von 150 € bis 410 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer beträgt bei Immateriellen Vermögensgegenständen drei bis 40 Jahre, bei Gebäuden 25 bis 50 Jahre, bei Wassergewinnungsanlagen 40 bis 65 Jahre, beim Rohrnetz 25 bis 40 Jahre, bei Maschinen zehn bis 20 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 23 Jahre.

Anteile an verbundenen Unternehmen und an Beteiligungsunternehmen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zinslos gegebene Wohnungsbaudarlehen werden mit dem Barwert auf der Grundlage eines Zinssatzes von 5,5%, verzinsliche Ausleihungen mit dem Nominalwert angesetzt.

Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Auf länger lagerndes Material werden ausreichende Abwertungen vorgenommen.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Noch nicht abgerechnete Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Einzelkosten und von Lohn-und Materialgemeinkosten angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmte Bau- und Ertragszuschüsse werden jährlich mit 5% ihres Ursprungswerts, die ab dem Jahr 2003 vereinnahmten Bau- und Ertragszuschüsse wie die Kapitalzuschüsse entsprechend dem Abschreibungsverlauf aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, wobei zukünftige Gehalts- und Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Bei der Abzinsung werden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet, wobei ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt und von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht wird.

Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrags werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit 2% berücksichtigt. Die Sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Für zum 31. Dezember 2009 bestehende Aufwandsrückstellungen nach altem Handelsrecht wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB ausgeübt. Für diese Rückstellungen finden die Bewertungsregeln gemäß HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung Anwendung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.

Zur Minimierung von Wertänderungsrisiken aus Gasbeschaffungs- und -absatzverträgen sowie aus Gasmengen im Speicher (Grundgeschäfte) werden Absicherungsgeschäfte abgeschlossen. Sowohl Grundgeschäfte als auch Absicherungsgeschäfte werden insgesamt in einer handelsrechtlichen Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB (Makro-Bewertungseinheit) abgebildet. Zur Abbildung der sich im Rahmen einer Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen (wirksame Teile der gebildeten Bewertungseinheiten) wird die Einfrierungsmethode angewendet. Erläuterungen zu dieser Bewertungseinheit erfolgen in einem gesonderten Abschnitt innerhalb der Ergänzenden Angaben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen (1)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der GELSENWASSER AG ist als Teil des Anhangs wiedergegeben.

Die Ausleihungen betreffen Gaskunden gewährte Finanzierungsdarlehen zur Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlagen und durch Grundpfandrechte gesicherte unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter.

Vorräte (2)

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3,2 3,3
Unfertige Leistungen 4,2 2,2
Fertige Erzeugnisse und Waren 7,4 16,7
14,8 22,2

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Rohrnetz- und Anschlussmaterial.

Fertige Erzeugnisse und Waren beinhalten hauptsächlich den Anteil der GELSENWASSER AG an dem Arbeitsgas der Gasspeicher der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen, und der KGE - Kommunale Gasspeichergesell-schaft Epe GmbH & Co. KG, Gronau.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3)

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48,4 51,6
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 82,2 61,0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 23,7 12,0
Sonstige Vermögensgegenstände 4,7 7,6
159,0 132,2

Der abgegrenzte noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ablesestichtag bis 31. Dezember 2016 beträgt 65,0 Mio. € und ist unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 42,1 Mio. € (Vorjahr: 39,9 Mio. €) auf den abgegrenzten noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden verrechnet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3,8 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Darüber hinaus bestehen sonstige Forderungen von 5,2 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) verrechnet mit sonstigen Verbindlichkeiten von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die restlichen Forderungen enthalten, wie im Vorjahr, hauptsächlich Forderungen aus Cash-Pooling und kurzfristigen Ausleihungen sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.

In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind 9,1 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die restlichen Forderungen enthalten, wie im Vorjahr, hauptsächlich Forderungen aus Cash-Pooling.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen einen Auszahlungsanspruch auf Körperschaftsteuerguthaben in Höhe des abgezinsten Betrags von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €), Forderungen aus der Abrechnung von Aufwendungen der Sparten Gas und Strom sowie Forderungen aus Stromsteuer der Jahre 2015 und 2016 von 0,4 Mio. €.

Die sonstigen Vermögensgegenstände hatten im Vorjahr mit 2,0 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Alle übrigen Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten (4)

Der Posten enthält im Wesentlichen geleistete Ausgleichszahlungen und Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit langjährigen Wasserbezugs- und -lieferverträgen. Sie werden in gleichbleibenden jährlichen Raten aufgelöst.

Gezeichnetes Kapital (5)

Das Grundkapital von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose Stückaktien. Es ist voll eingezahlt.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bochum GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hat der GELSENWASSER AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass von ihr seit dem 11. September 2003 80,51 % der Stimmrechte an der GELSENWASSER AG gehalten werden.

Mit Datum vom 23. Oktober 2003 hat die Wasser und Gas Westfalen GmbH den außenstehenden Aktionären der GELSENWASSER AG ein Pflichtangebot gemäß §§ 35 ff. WpÜG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der GELSENWASSER AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 353,14 € je Aktie unterbreitet. Dieses Angebot wurde für insgesamt 258.962 Aktien angenommen. Das entspricht einem Anteil von 7,53% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GELSENWASSER AG.

Die Stadtwerke Bochum GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG übertrugen ihre bis dahin direkt gehaltenen Gelsenwasser-Aktien (Stadtwerke Bochum GmbH: 194.907 Aktien; Dortmunder Stadtwerke AG: 41.744 Aktien) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, hielt zum 31. Dezember 2016 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93% des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Nach § 21 WpHG wurde der GELSENWASSER AG am 11. September 2016 mitgeteilt, dass die Anteile an der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, an die Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: MULTIBRID WEA Verwaltungs GmbH), eine Beteiligung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, übertragen wurden.

Kapitalrücklage (6)

In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus früheren Kapitalerhöhungen in Höhe von 32,2 Mio. € enthalten.

Gewinnrücklagen (7)

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IN MIO. € 2016 2015
Andere Gewinnrücklagen
Bestand am 1. Januar 218,3 214,3
Zuführung aus dem Jahresüberschuss 4,0 4,0
BESTAND AM 31. DEZEMBER 222,3 218,3

Rückstellungen (8)

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IN MIO. € 31.12.2016 31.12.2015
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 183,1 175,5
Steuerrückstellungen 1,9 2,0
Sonstige Rückstellungen 76,0 75,2
261,0 252,7

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hierbei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter.

Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Versorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

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IN % 31.12.2016 31.12.2015
Rechnungszins 4,01 4,31
Anwartschaftstrend 2,5 2,5
Rententrend 2,0 2,0
Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck

Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich ein um 22,4 Mio. € höherer Rückstellungsbetrag ergeben.

Die Steuerrückstellungen enthalten vorsorglich zurückgestellte Beträge für den noch nicht der steuerlichen Außenprüfung unterlegenen Zeitraum.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen energiewirtschaftliche Risiken in Form von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie Preisrisiken (45,7 Mio. €), ausstehende Eingangsrechnungen (9,7 Mio. €), Konzessionsabgaben (3,8 Mio. €), Jubiläumsverpflichtungen (2,8 Mio. €), Rekultivierungsverpflichtungen (2,3 Mio. €) und Großreparaturen (1,7 Mio. €).

Verbindlichkeiten (9)

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DAVON MIT EINER RESTLAUFZEIT
IN MIO. € GESAMT 31.12.2016 BIS EIN JAHR ÜBER EIN JAHR ÜBER FÜNF JAHRE GESAMT 31.12.2015
--- --- --- --- --- ---
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3,0 3,0 1,0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39,3 39,3 43,7
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 159,5 159,5 144,0
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11,4 11,4 5,8
5. Sonstige Verbindlichkeiten 19,2 19,0 0,2 17,2
– davon aus Steuern (3,3) (3,3) (1,9)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0,4) (0,2) (0,2) (0,4)
232,4 232,2 0,2 211,7

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 69,9 Mio. € (Vorjahr: 63,2 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH. Steuererstattungsansprüche in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr: 14,0 Mio. €) und Forderungen aus dem Cash-Pooling von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) wurden mit den Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von 77,1 Mio. € (Vorjahr: 78,1 Mio. €) saldiert.

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten verrechnete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Darüber hinaus bestehen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Im Übrigen handelt es sich ganz überwiegend um Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse (inkl. Energie-/Stromsteuer) (10)

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IN MIO. € 2016 2015
Erlöse aus dem Gasverkauf (inkl. Wärmeverkauf) 605,4 551,9
Erlöse aus dem Wasserverkauf 207,0 199,7
Erlöse aus dem Stromverkauf 38,3 17,2
Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen 3,8 4,1
Sonstige Erlöse 63,3 55,3
917,8 828,2

Die sonstigen Erlöse erhöhten sich aufgrund der nach BilRUG geänderten Erlösdefinition im Wesentlichen um Miet- und Pachterträge in Höhe von 6,8 Mio. €.

Energie-/Stromsteuer (11)

Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

Sonstige betriebliche Erträge (12)

Die hier ausgewiesenen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 1,0 Mio. € sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. €. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 0,04 Mio. €.

Materialaufwand (13)

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IN MIO. € 2016 2015
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 632,0 557,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen 76,0 97,1
708,0 654,4

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten überwiegend Aufwendungen für den Gas-, Wasser- und Strombezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Anlagenunterhaltung, Netznutzungsentgelte sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher.

Personalaufwand (14)

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IN MIO. € 2016 2015
Löhne und Gehälter 68,3 66,5
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 23,2 19,7
91,5 86,2

Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 11,3 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €).

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, getrennt nach Mitarbeitergruppen:

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2016 2015
Kaufleute/Juristen 435 412
Ingenieure/Meister/Techniker 266 261
Handwerker 415 413
GESAMTBELEGSCHAFT 1.116 1.086
Auszubildende/Praktikanten 58 58
Ruhende Arbeitsverhältnisse 10 13
1.184 1.157

Sonstige betriebliche Aufwendungen (15)

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IN MIO. € 2016 2015
Konzessionsabgaben 15,9 15,8
Wasserentnahmeentgelt 5,0 5,8
Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände 5,1 4,8
Übrige betriebliche Aufwendungen 36,3 29,3
62,3 55,7

Beteiligungsergebnis (16)

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IN MIO. € 2016 2015
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 46,7 53,4
Erträge aus Beteiligungen 16,8 17,2
(davon aus verbundenen Unternehmen) (2,8) (2,2)
63,5 70,6

Zinsergebnis (17)

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IN MIO. € 2016 2015
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,2 0,2
(davon aus verbundenen Unternehmen) (–) (–)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,0 0,6
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0,8) (0,3)
Aufwendungen aus der Abzinsung von Ausleihungen – 0,1 – 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 7,6 – 7,8
(davon an verbundene Unternehmen) (–) (–)
– 6,5 – 7,1

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) und von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (18)

Der Posten enthält die von der GELSENWASSER AG zu zahlende Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die von der Muttergesellschaft zu leistende Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre.

Gewerbesteuerumlage (19)

Ausgewiesen ist die von der Muttergesellschaft im Rahmen des bestehenden Organschaftsverhältnisses belastete Umlage.

ERGÄNZENDE ANGABEN

Angaben zu Bewertungseinheiten

Das Gesamtportfolio der GELSENWASSER AG, bestehend aus Festpreisverträgen und marktpreisbasierten Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträgen sowie aus physischen Gasmengen im Speicher (Grundgeschäfte), wird gegen das netto verbleibende Wertänderungsrisiko abgesichert. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden nach § 254 HGB in einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Das abgesicherte Risiko resultiert aus Veränderungen des Gaspreises. Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge und die Gasmengen im Speicher werden mit den folgenden Nettomengen in die Bewertungseinheit einbezogen:

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COMMODITY* SCHWEBENDE GESCHÄFTE (NETTO) GAS IM SPEICHER
Gasposition aus Festpreisgas ver- trägen und Gas im Speicher (in GWh) – 111 381
Gasposition aus marktpreisbasierten Gasverträgen (in GWh) 1.695

* Die Gas-Position ist TTF (Title Transfer Facility)-Preis basiert.

In Abhängigkeit von der Nettoposition des Gesamtportfolios setzen sich die Sicherungsgeschäfte (Derivate) aus finanziellen Payer bzw. Receiver Gasswaps zusammen. Die Sicherungsgeschäfte werden mit den folgenden Mengen in die Bewertungseinheit einbezogen:

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DERIVATE* KAUF VERKAUF NETTO- POSITION
Gas (in GWh) 0 0 0

* Die Gas-Position ist TTF (Title Transfer Facility)-Preis basiert.

Der Buchwert des abgesicherten Gases im Speicher beläuft sich auf 6,7 Mio. € und ist unter dem Bilanzposten Vorräte erfasst.

Abgesichert ist das Marktwertänderungsrisiko (Fair Value-Risiko) der Grundgeschäfte (schwebende Geschäfte sowie Gasmengen im Speicher) im Hinblick auf einen sich ändernden Warenpreis. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Marktwerte der abgesicherten Grundgeschäfte auf -2,0 Mio €.

Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Die in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen hochgradig homogene Risiken auf. Bei den Sicherungsgeschäften wird der Preisindex jeweils so gewählt, dass er mit dem Preisindex der Grundgeschäfte übereinstimmt und die Sicherungsgeschäfte somit demselben (Warenpreis-) Risiko unterliegen wie die Grundgeschäfte. Es wird eine hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung erwartet. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einen Zeitraum von i.d.R. bis zu drei Jahren gesichert. Durch die Änderung der Absicherungsstrategie setzt Gelsenwasser aktuell keine der genannten derivativen Finanzinstrumente ein, um neue Risikopositionen abzusichern. Aus diesem Grund wurden im laufenden Geschäftsjahr keine neuen Gasswaps abgeschlossen. Die letzten noch aktiven Swaps sind zum Ende des Geschäftsjahres 2016 ausgelaufen. Die Risikopositionen werden seitdem durch physikalische Gegengeschäfte abgesichert. Auch bei Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes und des Imparitätsprinzips hätte für die Sicherungsgeschäfte keine Drohverlustrückstellung gebildet werden müssen. Allerdings wäre eine Abwertung des Warenbestands in den Gasspeichern um 2,5 Mio. € notwendig geworden. Bei Anwendung der Makro-Bewertungseinheit führt hingegen ein Nettoverlust aus Grund-und Sicherungsgeschäften sowie Gas in den Speichern zunächst zu einer Abwertung des Warenbestands. Bei einer darüber hinausgehenden Verlustspitze ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Die Makro-Bewertungseinheit der GELSENWASSER AG hat zu einer Abwertung des Warenbestands in Höhe von 2,0 Mio. € geführt, eine Droh-verlustrückstellung brauchte nicht gebildet werden.

Zur Bestimmung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird auf das im Lagebericht beschriebene, dokumentierte, angemessene und funktionsfähige Risiko-managementsystem der GELSENWASSER AG verwiesen:

Die Risikogeschäftsfelder, die zu gefährdenden Entwicklungen führen können, sind festgelegt.
Es erfolgt eine systematische und fortdauernde Risikoidentifikation, -messung, -steuerung und -analyse. Angemessene interne Kontrollverfahren sind eingerichtet.
Es findet ein regelmäßiges Risikoreporting an die Geschäftsleitung statt.
Die Risikostrategie wird mit geeigneten operativen und finanziellen Maßnahmen effektiv umgesetzt.
Die Grund- und Sicherungsgeschäfte sind im Treasury Management System der GELSENWASSER AG erfasst. Die Marktwerte und Marktwertentwicklungen der Grund-und Sicherungsgeschäfte werden zuverlässig ermittelt.
Es werden regelmäßig Stresstests für die wesentlichen Risiken durchgeführt.
Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind klar zugeordnet. Miteinander unvereinbare Tätigkeiten werden durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt.
Die Risikostrategie und -methodik wird in regelmäßigen Abständen überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst.

Die getroffenen Maßnahmen und angewendeten Methoden sind in der Risikorichtlinie und dem Risikomanagementhand-buch der GELSENWASSER AG dokumentiert.

Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet.

Zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Hierbei werden die kumulierten Markt-wertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsgeschäfte ab dem Designierungszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Der Dollar-Offset-Test wird zu jedem Abschlusstermin durchgeführt. Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust ergibt. In diesem Fall ist zunächst der Warenbestand abzuwerten. Für eine darüber hinausgehende Verlustspitze ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Eine Gewinnspitze bleibt unberücksichtigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund von Gesellschafterzusagen sowie durch eine mögliche Einforderung noch ausstehender Einlagen können sich Nachschussverpflichtungen in Höhe von 13,6 Mio. € ergeben.

Das Bestellobligo aus in 2016 bereits erteilten Aufträgen beträgt 8,3 Mio. €.

Aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen bestehen bis zum Geschäftsjahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von durchschnittlich 6,6 Mio. € pro Jahr.

Zur Deckung kontrahierter und erwarteter Energielieferungen an die Kunden wurden entsprechende Bezugsverträge abgeschlossen.

Sonstige Verpflichtungen bestehen im üblichen Rahmen aus Miet- und Leasingverträgen.

Haftungsverhältnisse

Bürgschaftsverpflichtungen der GELSENWASSER AG für Verbindlichkeiten eines Beteiligungsunternehmens bestehen in Höhe von 29,4 Mio. €. Weiter hat die GELSENWASSER AG eine Rückbürgschaft für Garantieerklärungen dieses Unternehmens in Höhe von 25,6 Mio. € gestellt.

Gelsenwasser ist als Schuldner aus einem langjährigen Nutzungsvertrag gegenüber einem assoziierten Unternehmen zur Leistungsabnahme und Zahlung verpflichtet. Das assoziierte Unternehmen hat durch einen teilweisen Verkauf der künftig entstehenden Forderungen aus diesem Nutzungsvertrag seinen Finanzierungsbedarf gedeckt. Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs ist Gelsenwasser in dem Forderungsverkaufsvertrag gegenüber den finanzierenden Banken feste Zahlungsverpflichtungen eingegangen. Die festen Zahlungsverpflichtungen aus dem Forderungsverkauf können die von der tatsächlichen Leistungsabnahme abhängigen Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag überschreiten. Sie belaufen sich entsprechend dem Volumen der bis zum Stichtag verkauften Forderungen auf 28,2 Mio. €.

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) hat Gelsenwasser ihre Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio. € zuzüglich ihrer Gewinnansprüche gegenüber der TGE verpfändet. Diese Stellung von Sicherheiten erfolgte gemeinsam mit den anderen TGE-Gesellschaftern und ist neben der erfolgten Leistung von Kommanditeinlagen ein Bestandteil der Projektfinanzierung.

Darüber hinaus hat Gelsenwasser im Rahmen der Beteiligung an einem Stadtwerk in den neuen Bundesländern eine Rückbürgschaft für den von der Gemeinde verbürgten Investitionskredit in Höhe von 0,9 Mio. € übernommen und sich darüber hinaus für die Laufzeit weiterer Darlehen verpflichtet, ihr Beteiligungsverhältnis beizubehalten.

Im Rahmen der Abspaltung des Gasnetzbereichs auf die GELSENWASSER Energienetze GmbH zum 1. Januar 2009 wurden die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmenseinheit „Gasversorgungsnetze" und die Pensionsanwartschaften der übergegangenen Arbeitnehmer übertragen. Gemäß § 133 UmwG haftet die GELSENWAS-SER AG gesamtschuldnerisch für die vor der Wirksamkeit der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten und Versorgungsverpflichtungen begrenzt auf fünf bzw. zehn Jahre.

Es ist nicht zu erwarten, dass aus den Haftungsverhältnissen wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Die Gründe für diese Einschätzung liegen sowohl in den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen als auch in der erwarteten Geschäftsentwicklung.

Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Es bestanden folgende Dienstleistungsgeschäfte (kaufmännische und technische) größeren Umfangs außerhalb der Energie- und Wasserversorgung mit verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:

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IN MIO. € ERTRAG AUFWAND
GELSENWASSER Energienetze GmbH 16,5 2,1
GSW Wasser-plus GmbH 4,8
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH 3,8
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH 3,6
Wassergewinnung Essen GmbH 3,4 0,2
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG 3,1
WESTFALICA GmbH 2,4
hertenwasser GmbH 2,3 2,5
NGW GmbH 1,8
KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co. KG 1,6
AWS GmbH 1,1 0,5
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH 1,1
Wasserwerke Westfalen GmbH 1,0 0,2
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH 0,6 3,1

Honorare für den Jahresabschlussprüfer

Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, hat die GELSENWASSER AG im Berichtsjahr Aufwendungen von 190 T€ erfasst. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr für Steuerberatungsleistungen 6 T€ und für sonstige Leistungen 79 T€ ergebniswirksam berücksichtigt.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Aufsichtsrat und Vorstand der GELSENWASSER AG haben sich im Berichtsjahr erneut mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 23. November 2016 kann im Internet unter der Adresse www.gelsenwasser.de/unter-nehmen/investoren/corporate-governance/ abgerufen werden.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

(a) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Für das Geschäftsjahr 2016 betragen die Bezüge des Aufsichtsrats:

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IN € FESTE VERGÜTUNG VARIABLE VERGÜTUNG AUSLAGENERSATZ INSGESAMT
Thomas Eiskirch 6.644,81 42.526,78 400,00 49.571,59
Guntram Pehlke 6.874,32 43.995,63 600,00 51.469,95
Rainer Althans 6.000,00 38.400,00 400,00 44.800,00
Frank Baranowski 4.000,00 25.600,00 200,00 29.800,00
Hans-Detlef Bösel 1.748,63 11.191,26 1.904,93 14.844,82
Klaus Franz 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Christiane Hölz 2.251,37 14.408,74 400,00 17.060,11
Thomas Kaminski 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Manfred Kossack 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Stefan Kurpanek 2.251,37 14.408,74 400,00 17.060,11
Christina Leitner 1.748,63 11.191,26 200,00 13.139,89
Jürgen Pellny 1.748,63 11.191,26 300,00 13.239,89
Andreas Sticklies 2.251,37 14.408,74 300,00 16.960,11
Jörg Stüdemann 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Frank Thiel 4.000,00 25.600,00 600,00 30.200,00
55.519,13 355.322,41 7.304,93 418.146,47

(b) Gesamtbezüge des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des Gelsenwasser-Konzerns darstellt, eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (return an capital employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Aufsichtsratstätigkeit in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2016 betragen die Bezüge des Vorstands:

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IN € HENNING R. DETERS DR.-ING. DIRK WAIDER INSGESAMT
Erfolgsunabhängige Vergütung (Grundgehalt) 393.750,00 270.000,00 663.750,00
Erfolgsabhängige Vergütung
- auf Basis Jahresergebnis 125.905,86 86.335,45 212.241,31
- nach Ermessen 49.000,00 39.000,00 88.000,00
- mit Mehrjahresbezug 131.650,00 85.425,00 217.075,00
Sach- und sonstige Bezüge 17.569,44 36.541,84 54.111,28
Mandatseinkünfte 9.020,00 6.837,42 15.857,42
726.895,30 524.139,71 1.251.035,01

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70% des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ab der zweiten Periode der Bestellung ein Ruhegehalt zugesagt, das 32% des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2% der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt, für die eine Rückstellung gebildet wird. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30% des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55% und bei Herrn Dr. Waider 60% des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags mit Herrn Deters sind Übergangsbezüge in Höhe von 50% des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart. Mit Herrn Dr. Waider ist ein Übergangsgeld in Höhe eines halben Monatsgrundgehalts für jeden Kalendermonat der Dauer des Anstellungsvertrags festgelegt, sofern der Anstellungsvertrag vor dem 1. Januar 2018 einvernehmlich beendet wird. Für den Fall der Vertragsbeendigung nach dem 31. Dezember 2017 sind Übergangsbezüge in Höhe von 50% des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Für die erteilten Pensionszusagen beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2016 bei Herrn Deters auf 1.359.375 € (Vorjahr: 949.200 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 464.660 € (Vorjahr: 345.681 €), wobei der Ermittlung jeweils ein Rechnungszins von 4,01 % (Vorjahr: 4,31 %) zugrunde liegt.

Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen (defined benefit obligations) im Barwert von insgesamt 18.437.422 € (Vorjahr: 18.886.888 €). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszins von 4,01 % (Vorjahr: 4,31 %) zugrunde. Die Bezüge betrugen 1.503.180,98 € (Vorjahr: 1.603.879,87 €).

Anteilsbesitz

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ANTEILE AM KAPITAL EIGENKAPITAL ERGEBNIS
UNMITTELBAR

%
MITTELBAR

%
T€ T€
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1. VERBUNDENE UNTERNEHMEN
Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, Gelsenkirchen 51 24.310 3.610
AWS GmbH, Gelsenkirchen 100 4.355 925
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 1) * Bitterfeld-Wolfen 94 21.788
energiehoch3 GmbH, Hamburg 100 2.165 1.000
Entsorgungsgesellschaft mbH Neues Land, Calvörde 60 332 13
Gasversorgung Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 1.481 195
GELSENWASSER 1. Beteiligungs-GmbH, 1) Gelsenkirchen 100 26
GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100 24
GELSENWASSER 6. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER 7. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER 8. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER Dresden GmbH, * Dresden 100 75.581 5.187
GELSENWASSER Energienetze 5. Beteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER Energienetze 6. Beteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER Energienetze 7. Beteiligungsgesellschaft mbH, 2) Hamburg 100 25
GELSENWASSER Energienetze GmbH, 1) * Gelsenkirchen 100 76.694 10.600
GELSENWASSER Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH, Dresden 100 27 2
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, 1) * Magdeburg 100 63.134
GELSENWASSER Polska GmbH, Hamburg 100 24
GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg 100 5.305 86
GELSENWASSER Service GmbH, Hamburg 100 3.022 – 2
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, * Hamburg 100 53.067 3.132
GELSENWASSER-Stiftung gGmbH, Gelsenkirchen 100 25
GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen 66 33.317 627
Havelstrom Zehdenick GmbH, Zehdenick 51 2.324 306
Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH (vormals GELSENWASSER 4. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH), Emmerich am Rhein 100 24
Netzgesellschaft Rehburg-Loccum Verwaltungsgesellschaft mbH, 2) Rehburg-Loccum 100 25
NGW GmbH, 1) * Duisburg 100 3.010
Stadtwerke Geseke Netze GmbH & Co. KG, 2) Geseke 74,9 500
Stadtwerke Geseke Netze Verwaltung GmbH, 2) Geseke 74,9 25
Stadtwerke Zehdenick GmbH, Zehdenick 74,9 5.897 735
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 1) * Rheda-Wiedenbrück 100 10.743
VGW Projektgesellschaft mbH, Geseke (vormals GELSENWASSER 1. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg) 100 22 – 2
WESTFALICA GmbH, 1) * Bad Oeynhausen 100 6.000
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Gelsenkirchen 60 541 1
2. ASSOZIIERTE UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG, 3) Berlin 25,1 890 888
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH, 3) Berlin 25,1 82 3
Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH, 3) Bochum 20 109 – 66
CHEVAK Cheb a.s., Cheb, Tschechien 28,2 60.034 1.453
eBZ GmbH, 4) Bielefeld 37,5 – 947
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, Viersen 50 3.109 1.515
Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH, Viersen 50 36 1
Erwitte Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, 2) Erwitte 49 25
Espelkamp Netz-Verwaltungsgesellschaft mbH, 2) Espelkamp 49 25
Gasnetz Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen 49 – 3
Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, Löhne 49 – 3
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter 50 4.635 700
GELSENWASSER 3. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 39 23
Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe 49 4.203 356
GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH, Olfen 50 480 -27
GSW Wasser-plus GmbH, Kamen 50 2.251 341
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen 49 54.392 10.553
hertenwasser GmbH, Herten 50 267 67
Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (ISG) mbH, Bitterfeld-Wolfen 49 26
KGBE - Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH, Gronau 25 34 1
KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau 25 33.500 6.201
KMS KRASLICKÁ MĔSTSKÁ SPOLEČNOST s.r.o., Kraslice, Tschechien 50 3.009 151
MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, Lüdinghausen 49 12.657 5
Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH, Bad Oeynhausen 26 3.013 118
Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, 2) Erwitte 49 50
Netzgesellschaft Espelkamp mbH & Co. KG, 2) Espelkamp 49 50
niceTaget GmbH, 2) Gelsenkirchen 50 25
NiersGasNetze GmbH & Co. KG, Kevelaer 49 48 – 2
NiersGasNetze Verwaltungs-GmbH, Kevelaer 49 23 – 1
NSG Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH, Wesel 50 352 – 245
PD energy GmbH, Bitterfeld-Wolfen 50 10.668 – 558
Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji w Gfogowie Sp. z o.o., Gfogów, Polen 46 22.692 1.257
PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH, Perleberg 50 6.766 940
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Dresden 49 116.396 13.474
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Stendal 37,5 21.614 5.017
Stadtwerke Burg GmbH, Burg 49 8.845 1.009
Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, Castrop-Rauxel 49,9 407
Stadtwerke Delitzsch GmbH, Delitzsch 30,5 14.937 2.467
Stadtwerke Haltern am See GmbH, Haltern am See 25,1 15.486 786
Stadtwerke Holzminden GmbH, Holzminden 24,9 4.434 720
Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst 49 6.477 1.520
Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar 49 3.563 536
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar 49 36 1

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ANTEILE AM KAPITAL EIGENKAPITAL ERGEBNIS
UNMITTELBAR

%
MITTELBAR

%
T€ T€
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2. ASSOZIIERTE UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
Stadtwerke Weißenfels GmbH, Weißenfels 24,5 23.333 3.489
Stadtwerke Wesel GmbH, Wesel 20 14.675 3.143
Stadtwerke Zeitz GmbH, Zeitz 24,5 20.734 2.950
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Emmerich am Rhein 49,9 1.083 983
TEREA Cheb s.r.o., Cheb, Tschechien 50 8.763 746
Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH, Bochum 50 5.566 248
Wassergewinnung Essen GmbH, Essen 50 2.035 59
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, Herne 50 16.536 3.799
Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH, Herne 50 38 1
Wasserversorgung Voerde GmbH, Voerde 50 4.704 420
Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 50 19.813 2.124
Wasserwirtschaft Leidersbach GmbH, Leidersbach 50 312 49
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH, Duisburg 50 571 71
WVE Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH, Schriesheim 24,5 10.252
3. SONSTIGE BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg 19,3 206.231 51.392
Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH, Magdeburg 19,3 41 3
Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen 8,7 24.482 3.585

Den Angaben der mit * gekennzeichneten Unternehmen liegen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2016, allen anderen Unternehmen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2015 zugrunde.

Eigenkapital und Ergebnis der ausländischen Unternehmen wurden mit folgenden Stichtags- bzw. Durchschnittskursen umgerechnet:

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DURCHSCHNITTSKURSE STICHTAGSKURSE
1 € ENTSPRICHT 2016 2015 31.12.2016 31.12.2015
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Tschechische Krone 27,03 27,28 27,02 27,02
Polnischer Zloty 4,36 4,18 4,41 4,26
1) Gewinnabführungsvertrag
2) Gründung in 2016, Jahresabschluss liegt noch nicht vor
3) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2015 — 30. Juni 2016
4) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juni 2015 — 31. Mai 2016

Aufsichtsrat und Vorstand

Angegeben sind die Mandate, die die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2016 innehatten.

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

* Vertreter der Arbeitnehmer

Mitglieder des Aufsichtsrats

Thomas Eiskirch

Bochum

Vorsitzender seit 8. Juni 2016

Stellvertretender Vorsitzender vom 15. Februar bis 8. Juni 2016

Mitglied seit 21. Januar 2016

Oberbürgermeister

a) BOGESTRA AG (Vorsitzender)

Energie- und Wasserversorgung

Mittleres Ruhrgebiet GmbH

Holding für Versorgung und Verkehr

Bochum GmbH (Vorsitzender)

Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Vorsitzender)
b) Bochum Perspektive 2022 GmbH

(Vorsitzender des Beirats)

Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH

(Vorsitzender)

Bochum Marketing GmbH (Vorsitzender)

EGR Projekt GmbH (Vorsitzender)

Emschergenossenschaft

evu zählwerk Abrechnungsgesellschaft mbH

(Vorsitzender)

Freizeitzentrum Kemnade GmbH

Geothermiezentrum Bochum

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Ruhrverband

Sparkasse Bochum

(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Stadtwerke Bochum GmbH (Vorsitzender)

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Tierpark Bochum gGmbH (Vorsitzender)

Vereinigung kommunaler Anteilseigner der RWE

Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband

Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum mbH (Vorsitzender)

Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (Vorsitzender)

Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH (Vorsitzender)

Guntram Pehlke

Dortmund

Stellvertretender Vorsitzender seit 8. Juni 2016

Vorsitzender bis 8. Juni 2016

Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH

RWE Vertrieb AG (bis 4. Mai 2016)

STEAG GmbH (Vorsitzender)

WV Energie AG
b) KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

Rainer Althans *

Gelsenkirchen

Stellvertretender Vorsitzender

Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Frank Baranowski

Gelsenkirchen

Oberbürgermeister

a) Emscher Lippe Energie GmbH
b) Emschergenossenschaft

(Mitglied des Genossenschaftsrats)

Sparkasse Gelsenkirchen

(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Hans-Detlef Bösel

Briesen (Mark)

Mitglied bis 8. Juni 2016

Kaufmann

a) DF Deutsche Forfait AG (Vorsitzender)

Klaus Franz

Bochum

Geschäftsführer fmsc GmbH

a) Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HW)

Stadtwerke Bochum GmbH

Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Stadtwerke Bochum Netz GmbH
b) GMVK Procurement GmbH

Skamol A/S

Christiane Hölz

Düsseldorf

Mitglied seit 8. Juni 2016

Landesgeschäftsführerin NRW der Deutschen

Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

Thomas Kaminski *

Gladbeck

Freigestellter stellvertretender Vorsitzender

des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Manfred Kossack

Unna

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH
b) Wasserwerke Westfalen GmbH

Stefan Kurpanek *

Gelsenkirchen

Mitglied seit 8. Juni 2016

Kaufmännischer Angestellter

Christina Leitner

Gelsenkirchen

Mitglied bis 8. Juni 2016

Sekretärin

Jürgen Pellny *

Duisburg

Mitglied bis 8. Juni 2016

Betriebstechniker

b) Gemeindewerke Hünxe GmbH

Andreas Sticklies *

Gelsenkirchen

Mitglied seit 8. Juni 2016

Rohrnetzmeister / Betriebstechniker

Jörg Stüdemann

Dortmund

Stadtdirektor und Stadtkämmerer

a) EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EDG Holding GmbH
b) ecce GmbH (Vorsitzender des Kuratoriums)

Konzerthaus Dortmund GmbH

Technologiezentrum Dortmund GmbH

Frank Thiel

Castrop-Rauxel

Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

b) rku.it GmbH

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Vorstand

Henning R. Deters

Essen

Vorsitzender des Vorstands seit 2011

Unternehmensbereiche Finanzen, IT und Prozesse, Personal und Controlling, Recht, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Vertrieb

a) Stadtwerke Göttingen AG
b) hertenwasser GmbH (Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG

Stadtwerke — Altmärkische Gas-, Wasser-und Elektrizitätswerke GmbH Stendal (stellvertretender Vorsitzender)

Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Wasserwerke Westfalen GmbH

Dr.-Ing. Dirk Waider

Krefeld

Mitglied des Vorstands seit 2013

Unternehmensbereiche Abwasser, Energie- und Messtechnik, Verteilung Wasser, Wasserwerke

b) Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH

(Vorsitzender im Wechsel)

hansewasser Bremen GmbH

Lippeverband (Mitglied des Verbandsrats)

Ruhrverband

(stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats)

SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG

(stellvertretender Vorsitzender)

SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH

(stellvertretender Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH

Stadtwerke Haltern am See GmbH

(stellvertretender Vorsitzender)

Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG

(Vorsitzender im Wechsel)

Wasserversorgung Herne Verwaltungs-GmbH

(Vorsitzender im Wechsel)

Wasserwerke Westfalen GmbH

(Vorsitzender im Wechsel)

Gewinnverwendung

Von dem Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wird ein Betrag in Höhe von 77,1 Mio. € auf Grundlage des bestehenden Ergebnis-abführungsvertrags an die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, abgeführt. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 4,0 Mio. € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Nachtragsbericht

Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2016 haben sich bisher keine Ereignisse ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GELSENWASSER AG ausgewirkt haben.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Gelsenkirchen, 16. März 2017

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
IN MIO. € STAND 01.01.2016 ZUGÄNGE ABGÄNGE UMBUCHUNGEN STAND 31.12.2016
--- --- --- --- --- ---
ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25,0 1,6 1,0 0,2 25,8
2. Geleistete Anzahlungen 0,1 0,3 – 0,2 0,2
25,1 1,9 1,0 26,0
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke 22,3 0,3 0,4 22,2
2. Bauten 212,1 3,7 0,8 7,3 222,3
3. Rohrnetz 707,7 8,0 1,3 6,0 720,4
4. Maschinen 89,7 3,5 0,8 1,2 93,6
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 53,1 3,3 2,8 0,1 53,7
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15,2 4,9 0,5 – 14,6 5,0
1.100,1 23,7 6,6 1.117,2
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 234,2 1,4 235,6
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen 99,9 1,0 0,1 100,8
3. Sonstige Ausleihungen 3,2 0,4 0,5 3,1
337,3 2,8 0,6 339,5
1.462,5 28,4 8,2 1.482,7

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ABSCHREIBUNGEN
IN MIO. € STAND 01.01.2016 ZUGÄNGE ABGÄNGE/ZUSCHREIBUNGEN (Z) STAND 31.12.2016
--- --- --- --- ---
ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 20,2 2,6 1,0 21,8
2. Geleistete Anzahlungen
20,2 2,6 1,0 21,8
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke 1,4 1,4
2. Bauten 154,1 3,1 0,7 156,5
3. Rohrnetz 570,1 8,9 1,3 577,7
4. Maschinen 69,4 2,1 0,7 70,8
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 41,1 3,0 2,6 41,5
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
836,1 17,1 5,3 847,9
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8,2 8,2
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen
3. Sonstige Ausleihungen 1,0 0,1 0,2 Z 0,9
9,2 0,1 0,2 9,1
865,5 19,8 6,5 878,8

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BUCHWERTE BUCHWERTE
IN MIO. € STAND 31.12.2016 STAND 31.12.2015
--- --- ---
ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4,0 4,8
2. Geleistete Anzahlungen 0,2 0,1
4,2 4,9
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke 20,8 20,9
2. Bauten 65,8 58,0
3. Rohrnetz 142,7 137,6
4. Maschinen 22,8 20,3
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 12,2 12,0
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5,0 15,2
269,3 264,0
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 227,4 226,0
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen 100,8 99,9
3. Sonstige Ausleihungen 2,2 2,2
330,4 328,1
603,9 597,0

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GEL-SENWASSER AG, Gelsenkirchen, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

Essen, 17. März 2017

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ulrich Götte, Wirtschaftsprüfer

Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer