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GEA Group AG

M&A Activity Feb 8, 1999

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M&A Activity

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News Details

Ad-hoc | 8 February 1999 07:58

Ad hoc-Service: Metallgesellschaft AG

Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Erwerb von 74,85% der Stammaktien der GEA Aktiengesellschaft, Bochum, durch die Metallgesellschaft Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat der Metallgesellschaft Aktiengesellschaft, Frankfurt, hat dem beabsichtigten Erwerb von 74,85% der Stammaktien der GEA Aktiengesellschaft, Bochum, von der Guyerzeller Bank AG, Zürich, einem Mitglied der HSBC-Gruppe, London, zugestimmt. Die Guyerzeller Bank bündelt dabei zum Zwecke der Durchführung der Transaktion Aktien, die von institutionellen und privaten GEA-Aktionären unter Einschluß der Gründerfamilie der GEA Aktiengesellschaft stammen. Diese Transaktion hängt noch von der kartellrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission ab. Nach Durchführung der Transaktion wird die Metallgesellschaft mit 74,85% der stimmberechtigten Stammaktien über eine Kontrollmehrheit bei GEA verfügen, deren Grundkapital in Höhe von DM 207,5 Mio. zu jeweils 50% in stimmrechtslose Vorzugsaktien und stimmberechtigte Stammaktien eingeteilt ist. Die Gegenleistung für die zu erwerbenden GEA-Aktien soll zu einem Teil in einer Sachleistung in Form von Aktien der Metallgesellschaft bestehen: Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals III der Metallgesellschaft im Nominalbetrag von DM 100 Mio, das die ordentliche Hauptversammlung der Metallgesellschaft am 2. April 1998 insbesondere im Hinblick auf mögliche Akquisitionen geschaffen hatte, sollen hierzu 20 Mio. Stammaktien der Metallgesellschaft als Gegenleistung für die Sacheinlage von GEA-Aktien ausgegeben werden. Zu einem anderen Teil soll die Gegenleistung in einem Barkaufpreis bestehen. Es ist beabsichtigt, nach Durchführung der Transaktion die GEA Aktiengesellschaft als selbständige Einheit in den Konzern der Metallgesellschaft zu integrieren, um eine optimale Nutzung der strategischen Möglichkeiten und Synergien, die durch eine Zusammenführung realisert werden können, sicherzustellen. Zum Zwecke der weiteren Zusammenführung soll innerhalb von 18 Monaten nach Durchführung der Transaktion eine Verschmelzung der beiden Gesellschaften erfolgen. GEA Aktiengesellschaft Der Vorstand Bochum, den 8. Februar 1999 Ende der Mitteilung

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