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GEA Group AG Audit Report / Information 2019

Apr 22, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Konzernabschluss und Jahresabschluss zum 31.12.2019

Konzernabschluss

An unsere Aktionäre

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten.

Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse jeweils in der nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flössen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei.

Darüber hinaus standen die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowie die Vorsitzende des Technologieausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands - insbesondere mit dem Finanzvorstand - im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Geschäftsbereiche unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr 2019 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage sowie die Aktienkursentwicklung. Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt:

In der Aufsichtsratssitzung am 11. Februar 2019 waren neben der Vorstellung der vorläufigen Kennzahlen 2018, das Budget 2019, die Zielerreichung im Rahmen der Vorstandsvergütung 2018, die Bestellung des Arbeitsdirektors sowie die zukünftige Ausschussstruktur des Aufsichtsrats die zentralen Tagesordnungspunkte.

Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 13. März 2019 waren die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich der Ergebnisverwendung und die Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019, den Kernbotschaften zur Bilanzpressekonferenz am 14. März 2019 sowie der Festlegung der Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019. Des Weiteren berichtete der Chief Compliance Officer ausführlich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2018. Darüber hinaus haben sich der Aufsichtsrat und Niels Erik Olsen einvernehmlich auf die Beendigung des Vorstandsmandats und das Ausscheiden von Niels Erik Olsen zum 13. März 2019 verständigt.

Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2019 waren das vorzeitige einvernehmliche Ausscheiden von Dr. Helmut Schmale sowie die Vorbereitung der am selben Tag stattfindenden Hauptversammlung.

In der Aufsichtsratssitzung am 18. Juni 2019 wurde zum Stand der Nachfolgeplanung im Vorstand und einem Rechtsstreit in den USA berichtet. Außerdem fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse zur Anpassung der betrieblichen Altersversorgung ehemaliger Mitglieder des Vorstands, zur Festlegung der persönlichen Ziele 2019 für Marcus A. Ketter und zur Änderung der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Rahmen eines thematischen Schwerpunkts seiner Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr mit verschiedenen übernahmerelevanten Fragen, weshalb er in dieser Sitzung einen Sonderausschuss gründete, der sich vertieft mit diesen Themen auseinandersetzte. Schwerpunkte eines ganztägigen Fortbildungsworkshops des Aufsichtsrats, der am 2. August 2019 stattfand, waren Corporate Governance und die Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Ablauf und der regulatorische Rahmen öffentlicher Übernahmen nach deutschem Recht.

Am 19. Juni 2019 fand eine Strategiesitzung statt, in der sich der Aufsichtsrat ausschließlich mit der neuen Organisation befasste. In diesem Zusammenhang wurde der Aufsichtsrat über die neue Führungsstruktur sowie die zukünftigen Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der neuen Organisation informiert. Der Zeitplan zur Umsetzung der künftigen Organisation sowie das Transformationsprogramm CREATE wurden ebenfalls vorgestellt.

Am 24. September 2019 wurde dem Aufsichtsrat zum Fortschritt des Transformationsprogramms CREATE berichtet. Weiterhin hat der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Inhalte des Kapitalmarkttags informiert, der am 26. September 2019 in London stattfand. Zudem bestellte der Aufsichtsrat Johannes Giloth zum neuen Mitglied des Vorstands bzw. Chief Operating Officer und beriet über das einvernehmliche vorzeitige Ausscheiden von Martine Snels aus dem Vorstand.

In der Sitzung am 19. Dezember 2019 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Mittelfristplanung 2020-2022 und das Budget 2020 vor, dem der Aufsichtsrat zustimmte. Des Weiteren wurde dem Aufsichtsrat erneut zum Transformationsprojekt CREATE berichtet und dabei v. a. die neue Organisationstruktur im Detail erläutert. Eine umfassende Portfolioanalyse wurde ebenfalls präsentiert und diskutiert. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Zielerreichung 2019 der Vorstandsmitglieder und beriet Vorschläge zu den Vorstandzielen für das Geschäftsjahr 2020.

Arbeit der Ausschüsse

Das Präsidium trat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu sechs Sitzungen zusammen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bildeten die Nachfolgeprozesse für die Positionen des Finanzvorstands und des neu zu schaffenden Ressorts Beschaffung, Produktion und Logistik sowie die Vergütung des Vorstands. Daneben war das Präsidium insbesondere mit Themen der Corporate Governance und zustimmungspflichtigen Geschäften befasst. In die Zuständigkeit des Präsidiums fällt außerdem die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand.

Der Prüfungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands im Wesentlichen mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2018 und den Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresfinanzbericht 2019. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung von Prüfungsablauf und Prüfungsschwerpunkten einschließlich des Honorars, mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sowie der von diesem erbrachten zulässigen Nichtprüfungsleistungen.

Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr dreimal und befasste sich mit der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem 1. Mai 2019 einen Technologieausschuss gebildet, dem Dr. Molly P. Zhang als Vorsitzende, Michaela Hubert, Brigitte Krönchen und Jean E. Spence angehören. Der Technologieausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 zweimal getagt.

Darüber hinaus bildete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 einen Sonderausschuss, dem Dr. Helmut Perlet, Hartmut Eberlein, Rainer Gräbel und Kurt-Jürgen Low angehörten. Der Ausschuss kam bis zu seiner Auflösung im Dezember 2019 sechs Mal zusammen und beschäftigte sich mit verschiedenen übernahmerechtlichen Fragestellungen.

Der Vermittlungsausschuss wurde im Berichtsjahr nicht einberufen.

Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen Teilnahme Anwesenheit
Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender) 27 27 100 %
Kurt-Jürgen Low (stellv. Vorsitzender) 18 18 100 %
Ahmad Bastaki 16 15 94 %
Hartmut Eberlein 18 18 100 %
Rainer Gräbel 16 16 100 %
Colin Hall 13 12 92 %
Michaela Hubert 15 15 100 %
Eva-Maria Kerkemeier 7 6 86 %
Michael Kämpfert 12 12 100 %
Brigitte Krönchen 14 14 100 %
Jean Spence 12 11 92 %
Dr. Molly Zhang 9 9 100 %

Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen konnten, waren diese entschuldigt und haben ihre Stimme in der Regel schriftlich abgegeben.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. In einem Fortbildungs-Workshop Anfang August 2019 und in der Sitzung am 19. Dezember 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit der bereits im Mai 2019 vorgestellten Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Ebenfalls am 19. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate-Governance-Bericht (↗ vgl. Seite 76 ff.) aufgeführt.

Jahresabschluss und Konzernabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2019 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, ist seit dem Geschäftsjahr 2011 Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft und des Konzerns. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Michael Jessen.

Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 5. März 2020 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 12. März 2020 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 12. März 2020 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2019, den Jahresabschluss 2019 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.

Die Prüfung des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 1 AktG der nichtfinanziellen Konzernerklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ("Limited Assurance Engagement") der KPMG unterstützt. Dazu hat KPMG die seitens GEA vorgenommene Risikoeinschätzung zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung geprüft sowie eine Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechten, Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten vorgenommen. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus unter Zuhilfenahme der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers durch eigene Prüfungshandlungen von der Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den gesetzlichen Anforderungen überzeugt; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat darüber im Aufsichtsrat berichtet.

Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Jürg Oleas, Vorsitzender des Vorstands, ist am 17. Februar 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Stefan Klebert übernahm am 18. Februar 2019 das Amt des Vorstandsvorsitzenden von Jürg Oleas.

Niels Erik Olsen ist am 13. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Dr. Helmut Schmale, Finanzvorstand, ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Marcus A. Ketter hat das Amt des Finanzvorstands am 20. Mai 2019 übernommen. Er wurde für drei Jahre bestellt.

Martine Snels, Mitglied des Vorstands, ist zum 31. Dezember 2019 ausgeschieden.

Johannes Giloth ist seit dem 20. Januar 2020 Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer. Er verantwortet das neue geschaffene Ressort Beschaffung, Produktion und Logistik. Johannes Giloth wurde für drei Jahre bestellt.

Steffen Bersch ist am 29. Februar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.

Düsseldorf, 12. März 2020

Dr. Helmut Perlet

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung

Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung.

Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019).

Innerhalb dieses Geschäftsberichts 2019 berichtet GEA auch über nichtfinanzielle Erfolgsfaktoren. Der Nachhaltigkeitsbericht folgt den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (↗ vgl. Seite 289 ff.). GEA berichtet seit dem Bericht zum Geschäftsjahr 2016 jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über Nachhaltigkeit. Darüber hinaus enthält der Lagebericht auch die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung.

Organisation und Struktur

Der Konzern

Das international tätige Technologieunternehmen konzentriert sich auf Maschinen und Anlagen sowie auf Prozesstechnik und Komponenten. Hier bietet GEA Lösungen für anspruchsvolle Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten und hält ein umfassendes Serviceportfolio bereit, die den Kunden dabei helfen sollen, ihre Produktionsprozesse immer nachhaltiger und effizienter zu gestalten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien, wie zum Beispiel die Pharma- oder auch Chemieindustrie.

Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und strebt danach, so immer wieder seinen Technologievorsprung zu sichern (↗ vgl. Seite 44 ff.).

Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:

1. kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung

2. zunehmende Mittelschicht

3. wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken

4. steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren

Konzernstruktur (bis 31. Dezember 2019)

Im Geschäftsjahr 2019 bündelte GEA die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei Business Areas (BA) Equipment und Solutions, die als Geschäftssegmente fungierten. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Steffen Bersch geführt, die Business Area Solutions bis zum 13. März von Niels Erik Olsen und ab diesem Zeitpunkt von Stefan Klebert. Die Regionen- und Länderorganisationen des Unternehmens unterstanden dem Vorstandsmitglied Martine Snels.

Geschäftssegmente

Business Area Equipment

In der Business Area Equipment vereinte GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt waren. Die Produkte wurden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruhte. Typische Produkte der Business Area waren Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehörten außerdem Technologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung wie beispielsweise Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasste das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik sowie das gesamte Serviceportfolio.

Business Area Solutions

Die Business Area Solutions deckte alle Konzernaktivitäten ab, die vorwiegend aus kundenspezifischen Produkten und Projekten, After-Sales-Angeboten sowie weiteren Serviceleistungen bestanden. Diese reichten von kleinen Projekten bis hin zu kompletten Anlagen, die auf spezielle Anwendungen und Kundenanforderungen zugeschnitten waren. Teil des Angebotes waren das verfahrenstechnische Design, die Konstruktion und Lieferung kundenspezifischer Prozesslösungen für den Milch-, Nahrungsmittel- und Getränkebereich sowie für die Pharma- und Chemieindustrie. Die Business Area Solutions hielt darüber hinaus Lösungen zur industriellen Kühlung und nachhaltigeren Energieversorgung für alle Bereiche von GEA bereit.

Sonstige Gesellschaften

Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" bestand neben der GEA Group Aktiengesellschaft aus Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehörten. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen.

Organisatorische Einheiten

Länderorganisationen

Der kundennahe Vertrieb sowie die lokalen Serviceaktivitäten waren im Berichtsjahr jeweils unter dem Dach einer Landesorganisation vereint. Die Länder gehörten zu entsprechend zugeschnittenen Regionen. Für die Kunden in einem Land stand diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abgedeckt und lokal angeboten hat.

Verwaltungsorganisation

Ein Global Corporate Center führte zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen und nahm die Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies war die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, die zentrale Finanzorganisation, die interne Revision, Marketing und Kommunikation sowie IT. Seit dem 1. November 2018 wurden sämtliche Funktionen, die zuvor unter dem eigenständigen Shared Service Center (SSC) zusammengefasst waren, ebenfalls in das Global Corporate Center integriert. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center wurden - soweit zuzuordnen - auf die Business Areas allokiert.

Neue Konzernstruktur (seit 1. Januar 2020)

Wie GEA im Juni des Berichtsjahres mitgeteilt hat, wird der Konzern seit dem 1. Januar 2020 in fünf Divisionen mit jeweils bis zu sechs Geschäftseinheiten organisiert, die entlang ähnlicher Technologien aufgebaut sind und jeweils über führende Marktpositionen verfügen. Jede Division wird von einer dreiköpfigen Geschäftsführung geleitet, der ein Divisions-CEO, ein Divisions-CSO (Chief Service Officer) und ein Divisions-CFO angehören. Die Einführung der CSO-Funktion für jede Division unterstreicht die Bedeutung des attraktiven und stabilen Servicegeschäfts für GEA.

Fünf Divisionen

Separation & Flow Technologies

Separation & Flow Technologies umfasst sämtliche Aktivitäten, die mit der Herstellung von verfahrenstechnischen Komponenten (insbesondere Separatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen und Homogenisatoren) verbunden sind.

Liquid & Powder Technologies

Liquid & Powder Technologies ist führend in der Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie die chemische Industrie. Der Technologiefokus liegt in der Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie dem Emissionsschutz.

Food & Healthcare Technologies

Das Angebotsspektrum der Division Food & Healthcare Technologies umfasst verschiedene Kompetenzen im Bereich Nahrungsmittel und Pharma. Hierzu zählen Kundenlösungen zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung, Lösungen in den Bereichen Bäckereiwirtschaft, Extrusions- und Müllereitechnologie sowie Prozesstechnologie für die pharmazeutische Industrie.

Farm Technologies

Farm Technologies vereint alle Aktivitäten, die mit integrierten Kundenlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung einhergehen. Für Milchviehbetriebe hält GEA umfassende Lösungspakete bereit - von automatischen Melk- und Fütterungssystemen über Gülletechnik und Stalleinrichtungen bis hin zu digitalem Herdenmanagement.

Refrigeration Technologies

Refrigeration Technologies ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Die Division entwickelt, fertigt und installiert technische Kundenlösungen und innovative Schlüsselkomponenten wie Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile.

Länderorganisationen

Der kundennahe Vertrieb sowie die lokalen Serviceaktivitäten sind weiterhin jeweils unter dem Dach einer Landesorganisation vereint. Die Länder arbeiten in einer Matrix mit den Divisionen zusammen und gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der ein umfangreiches Portfolio sowie alle Serviceleistungen abdeckt und lokal anbietet.

Steuerungs- und Verwaltungsorganisation

Zentrale Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen sowie standardisierte Verwaltungsvorgänge sind ebenfalls unverändert in einem Global Corporate Center (GCC) gebündelt. Das Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Übergreifende Konzernfunktionen werden auf die Bereiche mit dem größten Synergiepotenzial fokussiert, insbesondere Einkauf und Produktion. GEA nutzt darüber hinaus in den Bereichen IT, Finanzen und Personal teilweise die Dienstleistungen eines Shared Service Centers (SSC).

Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten, zum Beispiel aus der 2014 veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers), einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtsstreitigkeiten.

Investitionstätigkeit

GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sollen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung sorgen.

Das Investitionsvolumen (zahlungswirksame Zugänge) lag im Berichtsjahr mit 137,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (135,9 Mio. EUR). Die Investitionen der Business Area Equipment lagen mit 73,3 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert (94,1 Mio. EUR), was auf den Bereich neue Produkte zurückzuführen ist. Dem standen deutlich höhere Investitionen in ERP-Systeme gegenüber, welche außerhalb der Business Areas aktiviert wurden. Das Investitionsvolumen der Business Area Solutions lag mit 33,7 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr 31,7 Mio. EUR).

Der größte Teil der Investitionsausgaben floss in Ersatzinvestitionen (rund 34 Prozent) und in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie in neue Produkte (zusammen knapp 33 Prozent). Der Anteil der auf ERP-Systeme entfallenden Investitionen betrug etwa 18 Prozent.

Investitionstätigkeit nach Arten

(in %)

Investitionstätigkeit nach Regionen

(in %)

Steuerungssystem

Informationsgrundlagen

Die Konzernberichterstattung stützt sich auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung umfasst neben dem Budget für das jeweils kommende Geschäftsjahr noch zwei weitere Planjahre.

Die regelmäßige Berichterstattung wurde im Geschäftsjahr 2019 durch Gremiensitzungen der Konzernführung ergänzt, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleistet haben. Dazu fanden jeden Monat zwei Sitzungen des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt. Im jeweils ersten Monat des Quartals tagte das erweiterte Führungsgremium (Global Leadership Team - GLT), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Management der beiden Business Areas, die Leiter der Vertriebsregionen und Vertreter der Bereiche Finance und Human Resources des Global Corporate Center (GCC) angehörten. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrierten sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während wesentliche Themen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berührten, im Rahmen der Sitzungen des GLT erörtert wurden. Außerdem fanden regelmäßige Sitzungen der einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie Business Partner des GCC Finance teilnahmen. Bei diesen Sitzungen wurden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre wurden je Business Area bzw. für die Zukunft je Division in Sondersitzungen behandelt. Im Rahmen der Schaffung der neuen Konzernstruktur wurde die Führungsstruktur des Konzerns Anfang 2020 angepasst (↗ vgl. Seite 263).

Wesentliche Kennzahlen

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem 2019

GEA verfolgt das vorrangige Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber ist dabei ein bestimmender Faktor für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Für das Geschäftsjahr 2019 hat GEA das Steuerungssystem überarbeitet, um unternehmenswertorientierte Steuerungsgrößen zu vereinfachen und marktübliche Leistungsindikatoren zu verwenden. Damit stellt GEA die Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit sicher. Die für GEA im Geschäftsjahr 2019 bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die folgenden:

Umsatz
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand
Return on Capital Employed (ROCE)

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand

Als Ergebniskennzahl nutzt GEA das absolute Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Das EBITDA wird dabei adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsaufwendungen. Die hierunter fallenden Restrukturierungsmaßnahmen werden nach Inhalt, Umfang und Definition beschrieben, vom Vorstandsvorsitzenden dem Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt sowie, falls von der Geschäftsordnung des Vorstandes vorgesehen, auch vom Aufsichtsrat entsprechend genehmigt und insoweit festgelegt. Es sollen nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die 2 Mio. EUR überschreiten. Diese Kennzahl wird entsprechend als EBITDA vor Restrukturierungsaufwand bezeichnet.

Return on Capital Employed (ROCE)

Die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA vor Restrukturierungsaufwand werden durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed) ROCE ergänzt. Der ROCE berechnet sich als Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Restrukturierungsaufwendungen (EBIT vor Restrukturierungsaufwand) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed).

Das Capital Employed umfasst (jeweils zum Durchschnitt der letzten vier Quartale) das Anlagevermögen ohne zinstragende Anlagen und das Working Capital zuzüglich sonstiger nicht zinstragender Vermögenswerte, Schulden und Rückstellungen ohne Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit Ertragsteuern. In der Berechnung des Capital Employed werden die Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 sowie weitere Effekte aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen nicht berücksichtigt.

Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, wird das EBIT vor Restrukturierungsaufwand als ROCE-treibende Größe laufend ausgewertet. Gleiches gilt für das Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz, das ein wesentlicher Treiber des Capital Employed ist.

Als strategischer Indikator misst der ROCE die Kapitalrentabilität, welche mit den Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC) verglichen werden kann. Übersteigt der ROCE die Kapitalkosten, ist dies ein Indikator für einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung, da die Erwartungen des Kapitalmarkts übertroffen wurden.

Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie den Fremdkapitalkostensatz verwendet.

Die Kennzahlen EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und ROCE sind darüber hinaus Bestandteil des Vorstandsvergütungsmodells (↗ vgl. Seite 84 ff.).

Weitere Kennzahlen im Steuerungssystem 2019

Darüber hinaus erhebt GEA regelmäßig verschiedene andere Kennzahlen, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten.

Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen, Produktgruppen und Applikationen analysiert, um Markttrends möglichst schnell aufzuspüren. Als Frühindikatoren wertet das Unternehmen auch die "GEA Business-Climate-Analyse" (GBC - ↗ vgl. Seite 153) sowie den Auftragseingang aus.

Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, gaben die Business Areas zudem regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr ab, die die bedeutsamsten Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA vor Restrukturierungsaufwand umfassten. Darüber hinaus ermittelt GEA in solchen Meldungen auch Einschätzungen für weitere Kennzahlen wie zum Beispiel für den Auftragseingang.

Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)

Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet.

Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt.

Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen.

Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung

Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen hat GEA zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das technische, kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis.

Supply-Chain-Management

Der Materialaufwand der fortgeführten Geschäftsbereiche von GEA betrug im Jahr 2019 knapp 2,4 Mrd. EUR (Vorjahr 2,4 Mrd. EUR). Es ist der größte Einzelposten unter den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung lag auf Edelstahl. Der direkte Zukauf war im Verhältnis zum Gesamtbedarf allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil in Form von verarbeiteten Produkten am Markt oder im Rahmen von Montageleistungen beschafft. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Durchschnittspreise der wichtigsten Rohstoffe sowohl in positiver als auch in negativer Richtung verändert. Bei Aluminium, Zink und Kunststoffen sind die Preise gesunken, bei Kupfer und insbesondere bei Nickel, Öl und Gummi sind die Preise jedoch deutlich gestiegen. Die Stahlpreise entwickelten sich unterschiedlich. GEA sah sich weltweit nur mit geringfügigen Preisänderungen bei Edelstahl (Coils) konfrontiert. In den USA sind jedoch die Preise für einige Edelstahlprodukte deutlich gestiegen, beispielsweise bei gezogenen Stäben. Andererseits sind die Stahlpreise im Vorjahresvergleich deutlich gesunken.

Für Informationen über das gesamte Einkaufsvolumen nutzt GEA eine eigene Materialgruppenklassifizierung. Das System gibt einen detaillierten Überblick über Lieferanten und die regionale Verteilung des Einkaufvolumens. Es dient als Basis für die Festlegung der Einkaufsstrategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem GEA Einkäufer zur Verfügung.

Bis zum 31. Dezember 2019 war das GEA Procurement Council für die Beschaffungsorganisation des Unternehmens verantwortlich. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde vom Vorstand eine neue globale Beschaffungs- und Lieferkettenorganisation ("Global Procurement & Supply Chain") aufgesetzt, die sicherstellen soll, dass ein klares Bild der Verantwortlichkeiten und Schnittstellen entsteht. Sie ersetzt die drei bisher unabhängigen Einkaufsorganisationen durch eine zentrale Einheit. Darauf aufbauend werden dann jeweils die Lieferketten der fünf Divisionen ausgestaltet, einhergehend mit konsequenter Kontrolle und vollständiger Rechenschaftspflicht. Seit dem 1. Januar 2020 gilt außerdem, dass die Bereiche Beschaffung, Produktion und Logistik separat an den Vorstand berichten.

Im Jahr 2019 führte GEA das "Supply Chain Excellence Project" weiter, ein über mehrere Phasen bis 2020 angelegtes Projekt, das als kontinuierlicher Verbesserungsprozess aufgesetzt wurde und strukturiert Optimierungs- und Einsparungspotenziale heben soll. Darüber hinaus wurden fortgesetzt Kostenoptimierungsprojekte im Rahmen des Tagesgeschäfts durchgeführt.

Die GEA Organisation fördert die Standardisierung von Materialspezifikationen und setzt gleichzeitig stärker auf strategische Lieferanten, was letztlich zu einer Verringerung der Lieferantenbasis führen wird. Durch Volumenkonzentration und verbesserte Kooperation mit Lieferanten sollen Handling-, Verwaltungs- und unvorhergesehene Kosten verringert und eine durchgängige Plattform für andere Initiativen, Compliance und Innovation etabliert werden. In Anknüpfung an das vergangene Jahr hat das Unternehmen weiterhin bevorzugte Lieferanten für häufig benötigte Standardkomponenten identifiziert, um Bündelungsvorteile im Beschaffungsbereich zu nutzen.

Die Lieferkette von GEA sieht in der Regel wie folgt aus:

Die Produkte der Business Area Equipment wurden 2019 weltweit an 36 Fertigungsstandorten hergestellt. Hier kauft GEA Rohstoffe, Halbzeuge sowie Vorprodukte und insbesondere Komponenten, die nicht auf eigenen Kerntechnologien beruhen, von Lieferanten zu.

Die Business Area Solutions mit 25 Produktionsstandorten entwickelt, konstruiert und liefert Prozesslösungen für unterschiedlichste Applikationen. Im Rahmen der Projekte werden auch Anlagenteile zugekauft sowie insbesondere Baustellen- und Montageleistungen an Subunternehmer vergeben. Sofern es sich um Stahlbau handelt, ist Stahl regelmäßig in den Subunternehmerleistungen enthalten.

Derzeit gibt es zehn Produktionsstandorte in China, Deutschland, Indien, Italien und in den USA, die mehrere Produktlinien herstellen können (Multi-Purpose-Sites), mit entsprechenden Anforderungen an die Lieferkette und Chancen für die jeweils lokalen Zulieferer. Außerdem wird die dynamische Geschäftsentwicklung in den wachstumsstarken Volkswirtschaften und Schwellenländern eine zunehmend lokale Beschaffung erforderlich machen.

Das Potenzial der Beschaffung bei Lieferanten und Subunternehmern in "Best-Cost-Countries" wird derzeit weiter ausgebaut, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf den Gesamtbetriebskosten liegt, die - unter anderem - sowohl die Qualität als auch den Preis widerspiegeln. Der Anteil solcher Lieferanten wird in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen. Zu diesem Zweck werden die Beschaffungsprozesse standardisiert und verbessert.

Es gilt der Grundsatz "local for local", soweit dies möglich ist. Neben kurzen Reaktionszeiten sollten insbesondere die angestrebten Einsparungen bei ökonomischen und ökologischen Belastungen durch eingesparte Transporte sowie die mögliche Förderung der lokalen Wirtschaft an den Produktions- und Projektstandorten von Vorteil sein. Generell nutzt GEA die jeweiligen lokalen Einkaufsorganisationen (ab 2020 in den Divisionen). Die Region, der ein Lieferant zugeordnet wird, wird anhand seines Vertriebsstandorts ermittelt. Eine Aussage zur Produktherkunft kann deshalb nicht immer eindeutig getroffen werden, zumal einige Produkte zwar nur in einer Region hergestellt, aber weltweit vertrieben werden.

Region 2019 Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen

(in %)*
2018 Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen

(in %)*
Europa/Naher Osten/Afrika 82 89
Asien Pazifik 71 72
Nord- und Südamerika 82 86

*) Ohne konzerninterne Beschaffung.

Für Transport und Logistik wird entsprechend dem "local for local"-Prinzip nur ein geringer Teil des Beschaffungsvolumens aufgewendet. GEA hat im Berichtsjahr das Ziel weiterverfolgt, eine zentral gesteuerte Logistik aufzubauen, um Effizienz- und ökologische Vorteile zu realisieren. Rund die Hälfte der von GEA beauftragten Transportleistungen wird bereits über globale Rahmenverträge abgewickelt. Im Jahr 2019 gab es dazu weitere Projekte sowohl für Luft- als auch für Seefracht. Insbesondere bei der Luftfracht lag der Schwerpunkt auf der Stabilisierung und Neuverhandlung der Luftfrachtraten aufgrund von Kapazitätsengpässen im Markt. Darüber hinaus arbeitet GEA mit Spediteuren zusammen, die das Unternehmen bei der Reduktion der Transportemmissionen unterstützen. Dies wurde ergänzt durch:

fortgesetzte Konsolidierung des Transportbedarfs von GEA im Luft- und Seetransport,
Vorbereitungen für die Konsolidierung von Expresspaketen und straßengebundener Logistik im Jahr 2020,
besonderen Fokus auf die Minimierung der Anzahl der Sendungen,
Erfassung und Standardisierung von Logistikprozessen.

Für die Zeit nach dem Brexit hat GEA in Großbritannien Vorkehrungen getroffen; zur Vermeidung von Lieferverzögerungen werden Lagerbestände engmaschig überwacht, und es wurden entsprechende Prozesse implementiert, um den Geschäftsbetrieb so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Aufgrund der Vielzahl von Lieferanten gibt es bei GEA keine wesentlichen Abhängigkeiten. Die größten hundert Zulieferer stehen für rund ein Viertel des Beschaffungsvolumens (27,4 Prozent), etwa 37 Prozent des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf circa 200 Lieferanten (37,0 Prozent).

Zum Thema Verantwortung in der Lieferkette vgl. die Ausführungen im Nachhaltigkeitsbericht; zu Umweltaspekten ↗ Seite 129, zu Menschenrechten ↗ Seite 145 f.

Forschung und Entwicklung

Für den Technologiekonzern GEA ist es vorrangiges Ziel, spezifische Kundenlösungen mit herausragender Produkt- und Prozesseffizienz anzubieten, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Effizienz bezieht sich auf einen möglichst geringen Energieeinsatz, einen schonenden Umgang mit Rohstoffen und eine hohe Wiederverwertbarkeit, die jeweils in Relation zu einer optimierten Leistung stehen. Daher ist die eigene Innovationskraft in hohem Maße Schlüssel für den künftigen Geschäftserfolg und weiteres Wachstum.

GEA fasst seine Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) unter dem zentralen Leistungsversprechen "engineering for a better world" zusammen, wie es im Unternehmensclaim heißt. Durch immer effizientere Produkte und Prozesslösungen trägt GEA seinen Anteil daran, Wertschöpfungsprozesse verantwortungsbewusst auszugestalten, nachhaltig zu wirtschaften und natürliche Lebensgrundlagen zu schützen.

Eine Reihe von F&E-Kernthemen befasst sich deshalb mit dem Beitrag effizienter Verfahrenstechnik an Wertschöpfungsprozessen. GEA setzt sich auf diese Weise mit makroökonomischen Trends, wie etwa der wachsenden Weltbevölkerung und der zunehmenden Urbanisierung, auseinander. Denn die Konsequenzen sind in der von GEA bedienten Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie besonders deutlich: Konsumenten stellen höchste Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Haltbarkeit ihrer Produkte, was insbesondere mit industrieller Verfahrenstechnik erfüllbar ist.

Neben eigener Forschung und Entwicklung vernetzt sich das Unternehmen in Projekten mit Kunden und Zulieferern ebenso wie mit Forschungspartnern, der öffentlichen Hand und mit ausgewählten Start-ups. Durch den Blick über den eigenen Tellerrand fördert GEA seine Innovationskultur und stellt sicher, dass das Unternehmen mit den dynamischen Veränderungen in Industrie und Gesellschaft Schritt hält. So stärkt GEA nachhaltig seinen Technologievorsprung.

Daher lädt GEA regelmäßig Kunden, Forschungspartner und ausgewählte Start-ups zu einem "GEA Innovation Forum" ein. Im Berichtsjahr zielte die Veranstaltung unter dem Motto "Open Innovation" auf den Erfahrungsaustausch zu Themen wie agile Produktentwicklung oder die Rolle externer Netzwerke und Partnerschaften. Um neue Wege im Innovationsmanagement zu beschreiten, veranstaltete GEA 2019 außerdem erstmals einen Corporate Makeathon mit rund 60 internationalen Studierenden. Gemeinsam mit dem Kooperationspartner, dem Frauenhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik (IEM), förderte GEA so die Auseinandersetzung mit Trendthemen wie Künstliche Intelligenz, Data Analytics, Gamification und umweltfreundlicher Energiegewinnung.

Um den strategischen Technologiefokus weiter zu stärken, hat GEA 2019 im Zuge der Neustrukturierung eine eigene Organisation aufgebaut, die direkt dem GEA Vorstand untersteht: "Global Technology" hat das Ziel, GEAs technologische Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die neue, weltweite Organisation, die im Januar 2020 in Kraft getreten ist, soll außerdem die Ausrichtung der GEA Technologien an relevanten Megatrends und sich verändernden Kundenbedürfnissen sicherstellen.

Hierbei nimmt die Digitalisierung von Geschäftsmodellen eine wichtige Rolle ein, die das Prozessdesign und die Arbeitswelt der Zukunft prägt. Als Technologieunternehmen möchte GEA langfristig die Chancen aus der digitalen Transformation nutzen: Sie ist deshalb fester Bestandteil des Innovationsprozesses von GEA und hat auch in der neuen, weltweiten Global Technology-Organisation eine besondere Stellung inne. Ziel ist es, Anlagen, Produkte und Prozesse zu entwickeln, die sich mittels Digitalisierung flexibel an veränderte Marktbedingungen anpassen lassen. Integrierte Geschäftsprozesse, vernetzte Produktionsdaten und intelligente Datenanalyse-Tools sollen Anlagensicherheit, -leistung und -lebensdauer erhöhen, während gleichzeitig Ausfallzeiten und Kapazitätsengpässe minimiert werden. So erweckt GEA beispielsweise mithilfe der virtuellen Realität geplante Komponenten und Anlagen zum Leben, bevor sie tatsächlich gebaut werden. Dadurch können verschiedene Optionen bei der Auslegung der Anlage verdeutlicht und vorab erörtert werden. So will GEA seine Kunden dazu befähigen, eine optimale Produktqualität zu erreichen. Zusätzlich sollen Folgekosten für Veränderungen vermindert werden, die sonst während oder nach der Bauphase anfallen können.

Zudem treibt das Unternehmen den Ausbau digitaler Anwenderschulungen durch gezielte Trainingssimulationen voran. Hierfür modelliert GEA Produktionsprozesse digital, sodass sich die zukünftigen Anwender virtuell mit den Systemen vertraut machen können. Dies ist notwendig, um angesichts eines kontinuierlich steigenden Automatisierungsgrades der Anlagen das Bedienpersonal entsprechend zu trainieren. Umfangreiche Anwenderschulungen an den physischen Anlagen haben jedoch Stillstand und Produktionsausfall zur Folge. Fehlendes Know-how macht Anwender unsicher, insbesondere während der Anlaufphase oder außerhalb der Spitzenzeiten. Indem die originalgetreue Bedieneroberfläche "Human Machine Interface" (HMI) mit den digitalen Modellen der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) und des Produktionsprozesses gekoppelt wird, kann der Anwender den Produktionsprozess am digitalen Modell trainieren und steuern. Ein entsprechendes Patent hat GEA im Geschäftsjahr 2019 für Trainings zur Steuerung komplexer Sprühtrockungsanlagen angemeldet. Außerdem unterstützte GEA einen globalen Malzlieferanten erfolgreich bei der Einführung einer neuen, hochautomatisierten Verdampferlinie von GEA mit einer umfassenden virtuellen Inbetriebnahme und Bedienerschulung.

Darüber hinaus arbeitet GEA kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Softwarelösungen, so auch beim Serviceprodukt GEA OptiPartner, das seinen Einsatz in Fertigungslinien findet. Es dient der Optimierung komplexer Produktionsprozesse, die äußeren Störungen und Schwankungen unterliegen, zum Beispiel hinsichtlich der Rohstoffqualität oder der Umgebungsbedingungen. Herkömmliche Maßnahmen zur Prozessteuerung stoßen bei solchen Prozessstörungen oft an ihre Grenzen und können Produktionseinbußen nach sich ziehen. Die Autopilot-Steuerung OptiPartner dient dazu, operative Schwankungen unverzüglich zu bewältigen und gleichzeitig die Prozessleistung zu steigern. Dabei deckt das digitale Serviceprodukt den gesamten Lebenszyklus der Prozessoptimierung ab - von Remote-Services in puncto Tuning über Software-Updates bis hin zur Leistungsüberwachung für eine kontinuierliche Verbesserung.

Ein weiterer Schwerpunkt von GEAs digitalem Produktportfolio liegt auf cloudbasierten Servicelösungen: Auf der Internationalen Leitmesse der Fleischwirtschaft IFFA in Frankfurt am Main stellte das Unternehmen im Frühjahr 2019 erstmals seine innovative Kooperation mit dem jungen Unternehmen MachlQ vor. MachlQ ist ein ehemaliges Start-up und ging aus dem Innovationstreiber-Netzwerk "MassChallenge Switzerland" (↗ vgl. Seite 46) hervor. Das lieferantenunabhängige, cloudbasierte Asset-Management-System von MachlQ bildet die Basis für die Ausgestaltung des zukünftigen digitalen Serviceportfolios von GEA. Das Portal bietet Kunden moderne Lösungen wie Fernwartung, Datenanalyse oder E-Purchasing-Funktionen, die schrittweise in die GEA Landschaft integriert werden. Kunden erhalten so die Möglichkeit, alle Interaktionen mit verschiedensten Lieferanten über eine gemeinsame Plattform nahtlos zu integrieren.

Um sich die stetig wachsenden Datenmengen zunutze zu machen, hat GEA im Geschäftsjahr 2019 außerdem den Grundstein für eine digitale Analytics-Plattform gelegt, die nach und nach auf interne und externe Nutzergruppen ausgeweitet werden soll. Mit Hilfe modernster, cloudbasierter Technologien können so Daten erfasst, gespeichert, bearbeitet und letztendlich analysiert werden. Ziel ist es, zukünftig die digitalen Services von GEA - sowohl für externe Kunden als auch für interne Nutzer - über eine Cloud-Plattform bereitzustellen. Cloudbasierte Services haben den Vorteil, skalierbar, kosteneffizient und innovativ zu sein. Denn sie eröffnen ihren Anwendern die Möglichkeit, agil zu forschen und ohne großen Aufwand neue digitale Dienste zu entwickeln. Gleichzeitig ebnen sie den Weg zum Wissenstransfer.

Im Geschäftsjahr 2019 hat GEA eine Initiative ins Leben gerufen, um die Kundenanforderungen in punkto Nachhaltigkeit zu erfüllen. "SEnS" steht für "Sustainable Energy Solutions", also nachhaltige Lösungen für einen geringeren Energieverbrauch, minimierte Betriebskosten und eine verbesserte CO2,-Bilanz, die bis hin zu klimaneutralen Emissionswerten reichen. Vor allem in der verarbeitenden Prozessindustrie nimmt Energieeffizienz eine Schlüsselrolle für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ein. Die Wärmeerzeugung und die anschließende Kühlung machen einen großen Teil der Kosten der Lebensmittelverarbeitung aus. Denn Lebensmittel-, Getränke- und Molkereiverarbeiter benötigen präzise Temperaturen für eine optimale Produktqualität. Durch den Einsatz energieeffizienter Kühl- und Heizlösungen sowie natürlicher Kältemittel wie Ammoniak und CO2, können Anlagenbetreiber bis zu 90 Prozent des Wärmebedarfs aus Abwärme der Kühlung erzeugen. Dadurch werden die Energiekosten um bis zu 30 Prozent gesenkt. Die SEnS-Experten von GEA bieten einen ganzheitlichen Ansatz entlang der gesamten Prozesskette, um den Kühl- und Wärmebedarf sowie deren Nutzung zu optimieren und so erhebliche Energieeinsparungen zu realisieren. Dabei richtet sich SEnS sowohl an Betreiber geplanter als auch bestehender Anlagen. Für diese entwickelt ein GEA Team aus Prozess-, Nachhaltigkeits-, Kälte- und Wärmetechnologieexperten im Rahmen der Initiative einen ganzheitlichen Vorschlag für die nachhaltigere und integrierte Prozesslösung.

Um Entwicklungen in der frühen Innovationsphase zu beschleunigen, vernetzt sich GEA mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie, wie zum Beispiel im Business-Accelerator-Programm "MassChallenge" in der Schweiz, zu dessen Gründungssponsoren GEA zählt. Seit 2016 ist GEA aktiver Teil dieser Start-up-Community, die sich vor allem mit den Themen Ernährung, Gesundheit und Energie beschäftigt. Im Berichtsjahr 2019 wurden 89 Start-up's aus 18 Ländern durch das Programm unterstützt. Aus ursprünglich über 1.000 Bewerbungen für das Mass-Challenge-Programm wurden unter Mitwirkung von GEA Experten in zwei Auswahlrunden die Finalrundenteilnehmer ausgewählt. Besonderer Schwerpunkt des Programmes lag im Berichtsjahr auf dem Thema Nachhaltigkeit. 12 Topfinalisten wurden mit Preisgeldern von insgesamt 0,5 Mio. Schweizer Franken ausgezeichnet. Ein Höhepunkt stellte die "Sustainability Challenge in Food and Packaging" dar - ein Workshop-Format, in dem sich Start-up's, Sponsoren und Experten auf Augenhöhe begegnen und neue Ansätze in der Verpackungstechnik sowie der Alternativen Proteingewinnung diskutierten. GEA war hierbei mit Repräsentanten aus zwei Geschäftseinheiten sowie dem Bereich Innovation vertreten.

Ebenfalls auf der IFFA, der Internationalen Leitmesse der Fleischwirtschaft, präsentierte GEA mit FoodTray im Mai 2019 eine neue Systemlösung für nachhaltigere Lebensmittelverpackungen. FoodTray entstand in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern. Gemeinsam entwickelten sie eine ökologisch nachhaltige Verpackung, die aus Karton und Folie besteht. Fossile Rohstoffe werden hier gegen Faserstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ausgetauscht, wodurch eine Folienreduktion von bis zu 80 Prozent erreicht werden kann. Alle Komponenten sind vollständig recycelbar. Beide Materialkomponenten werden auf dem GEA Power-Pak PLUS zusammengefügt. Dabei wird die Folie tiefgezogen und direkt an den Karton angesiegelt, sodass sie nach Benutzung einfach getrennt, entsorgt oder der Reststoffverwertung zugeführt werden kann. Die so hergestellten nachhaltigen Lebensmittelverpackungen sind ab Mitte 2020 in norddeutschen Supermärkten erhältlich.

Im Geschäftsjahr 2019 hat GEA außerdem eine neue Versuchsanlage zum Gefrieren von Bakterien mit flüssigem Stickstoff entwickelt, die das Unternehmen erstmals im Dezember 2019 auf der Messe "Fi Europe" (Food ingredients Europe) in Paris/Frankreich vorstellte. Viele milch- und lebensmittelverarbeitenden Betriebe sowie Hersteller probiotischer Produkte setzen in ihren Produktionsprozessen lebende Bakterien ein - etwa bei Joghurt oder Käse. Traditionell verwenden sie dafür ihre eigenen Bakterienstämme und übertragen diese von einer Charge zur nächsten. Mit dem Aufkommen zunehmend spezialisierter Bakterienstämme nahm jedoch auch die Notwendigkeit zu, diese auf breiterer Ebene verfügbar zu machen. Dazu werden die Bakterien üblicherweise auf -50 °C eingefroren und dann unter temperaturgeführten Bedingungen bis zu ihrem Einsatz gelagert. Dafür ist jedoch eine lückenlose Kühlkette erforderlich, die zwar in Industrieländern problemlos realisierbar sein mag, anderswo hingegen nicht. Aus diesem Grund sind gefriergetrocknete Bakterien inzwischen eine beliebte Option, denn sie können bei Raumtemperatur transportiert und gelagert sowie nach Bedarf rehydriert werden. Das Gefriertrocknen von Bakterien ist jedoch ein aufwändiger Prozess. Mit seiner Versuchsanlage schlägt GEA einen neuen Weg ein. Die Bakterien werden in einem Bad aus flüssigem Stickstoff außerhalb des Gefriertrockners zu Pellets gefroren und anschließend nach dem üblichen Verfahren getrocknet. In Zukunft wird dies den Verarbeitern mehr Flexibilität geben und ihnen gleichzeitig eine größere Anzahl aktiver Zellen zur Verfügung stellen. Außerdem können Kunden auch Kosten einsparen, da ihre Fermentationsanlagen und Gefriertrockner besser ausgenutzt werden. Mithilfe der Pilotanlage können Nahrungsmittel- und Milchverarbeiter die neuartige Technologie vorab am eigenen Standort ausgiebig erproben.

Auch im Geschäftsjahr 2019 lag ein weiterer F&E-Schwerpunkt auf der zusätzlichen Wertschöpfung aus Nebenprodukten - etwa aus der Agrarindustrie. Ziel ist es, bisher zumeist entsorgte Nebenströme aufzubereiten und als hochwertige Wertstoffe wieder in den Nahrungs- und Futtermittelkreislauf zurückzuführen. GEA beteiligt sich dazu seit 2016 am EU-Projekt SABANA (Sustainable Algae Biorefinery for Agriculture and Aquaculture). Die Partner bauen eine Produktionsanlage (DEMO 1) für Mikroalgen-Kultivierung auf 1,4 ha Fläche auf, die im ersten Quartal 2020 in Almeria/Spanien, den Betrieb vollständig aufnehmen soll. Bisher wurde im Projekt ein Pilotmaßstab von etwa 800 m 2 kultiviert. In der Algenfarm werden aus z. B. kommunalen Abwässern, verdünnter Gülle und Meerwasser Biodünger und Biostimulanzien für die Landwirtschaft und Futtermittelkomponenten für Fisch- und andere Aquafarmen hergestellt. GEA lieferte für den Pilotmaßstab den Tellerseparator zur Ernte der Mikroalgen, den Hochdruckhomogenisator für den Zellaufschluss und den Sprühtrockner zum Trocknen der Biomasse. Das Engineering für die DEMO 1 -Produktionsanlage konnte in 2019 abgeschlossen werden. Auch hier werden Tellerseparatoren für die Ernte und ein Homogenisator für den Zellaufschluss eingesetzt.

Den gleichen Schwerpunkt hat das EU-Entwicklungsprojekt "Pro-Enrich", das GEA auch 2019 intensiv weiterverfolgte. Hier arbeitet GEA gemeinsam mit Nahrungsmittel- und Ingredienzherstellern daran, funktionale Proteine und Bioaktivstoffe für Ernährung, Kosmetik und Futtermittelanwendungen zu gewinnen. Dazu verwerten sie Nebenprodukte aus der Olivenöl-, Rapsöl-, Tomaten- sowie Zitrusindustrie. Ziel ist es, einen geschlossenen bioökonomischen Kreislauf aufzubauen. Neue Verarbeitungsprozesse für die anfallenden Nebenprodukte, in denen mechanische Trennverfahren Schlüsseltechnologie sein werden, sollen ressourcenschonender und marktreif gemacht werden. Das Projekt unter der Führung des "Danish Technological Institute" (DTI) hat eine Laufzeit bis 2021.

Ebenfalls unter DTI-Leitung - diesmal durch das dazugehörige "Danish Meat Research Institute" (DMRI) - steht das Entwicklungsprojekt "ProChick", gefördert vom dänischen Staat. Darin beschäftigen sich GEA, ein dänischer Geflügelfleischproduzent, die Universität Kopenhagen und weitere lokale Unternehmen mit Nebenprodukten aus der Geflügelfleischindustrie, die für den menschlichen Verzehr zugelassen sind. Sie wollen hochwertige, funktionelle Proteine für die Nahrungsmittelindustrie gewinnen, um die Wertschöpfung zu erhöhen. Ein produktschonendes Verfahren konnte bereits erfolgreich im Pilotmaßstab getestet werden.

Als Forschungsschwerpunkt im Bereich alternativer Proteine zur Ernährung von Mensch und Tier setzte GEA das Projekt "Protein- und Fettgewinnung aus Insekten" fort. Die Umweltauswirkungen der konventionellen Eiweißproduktion in Form von Land- und Fischwirtschaft sind bereits heute erkennbar, sie werden durch das Bevölkerungswachstum weiterhin zunehmen. Insekten und deren Larven könnten als neuer Eiweiß- und Fettlieferant eine Lösung sein, die in mehrfacher Hinsicht nachhaltig ist: Gerechnet auf den Proteingehalt sind ihre Zucht und Hege vergleichsweise ressourcenarm, sodass mehr Agrarflächen für die Versorgung von Menschen statt für Futtermittel zur Verfügung stehen. Als Fischmehlersatz mindern sie zudem die Überfischung der Meere. GEA bietet Basistechnologien an, die entlang nahezu aller Wertschöpfungsstufen auf diesen neuen Markt übertragen werden können. Ein wichtiger Schritt erfolgte bereits im November 2018, als GEA in Südafrika erstmals eine industrielle Anlage für den weltgrößten Fliegenlarvenhersteller in Betrieb nehmen konnte. Sie gewinnt Protein und Fett aus den Larven der Soldatenfliege, um Fischfutter anzureichern. GEA lieferte Dekanter, Separatoren, Pumpen, Wärmetauscher und Ventile ebenso wie die Reinigungseinheit und die Anlagenautomatisierung und wird auch weiterhin die Prozesse vor Ort optimieren. Ein Forschungsprojekt begann Ende 2018 mit dem australischen Futtermittel-Start-up Future Green Solutions. Nach erfolgreichen Versuchen im Berichtsjahr soll in 2020 eine Pilotanlage mit zentrifugaler Trenntechnik von GEA gebaut werden.

Zwar hatten GEA und weitere Partner bereits im vorherigen Berichtsjahr das EU-Projekt DRIVE4EU erfolgreich abgeschlossen, das kaukasischen Löwenzahn als Alternative zu tropischen Kautschukbäumen für die Gummiproduktion untersuchte. Doch arbeiteten GEA und seine Partner auch im Geschäftsjahr 2019 weiter an dem inzwischen zum Patent angemeldeten Verfahren. GEA half hier dabei, einen Bioraffinerieprozess zu entwickeln, bei dem sowohl Kautschuk als auch Inulin im Pilotmaßstab durch GEA Dekanter extrahiert, in Produkten getestet und analysiert werden konnten. Es gelang den Partnern, Prototypen von Fahrrad- und Autoreifen herzustellen. Die Eigenschaften überzeugten: Die Alterung verlief ähnlich wie beim konventionellen Kautschuk, die Griffigkeit war sogar besser und die Verarbeitung insgesamt wesentlich einfacher. Im Anschluss an das Projekt stellten GEA und einer der ehemaligen Projektpartner in einer temporären Pilotanlage bereits erfolgreich Gummi her. Die weitere Vermarktung der innovativen Anlage ist in Planung.

Als einer der führenden Anbieter für Prozesstechnik für die Milchproduktion entwickelt GEA kontinuierlich seine Technologien weiter, um Kunden bei den Themen Tiergesundheit, Produktqualität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. So brachte GEA bereits 2018 den Zellzahlsensor "GEA DairyMilk M6850" auf den Markt, der seither mehrfach ausgezeichnet wurde, zuletzt im Frühjahr 2019 auf der FIGAN, der internationalen Tierschau im spanischen Saragossa. Dort erhielt das System den "Technical Innovation Award" und damit bereits die dritte Auszeichnung seit Markteinführung. Der Sensor dient der Früherkennung der Euterkrankheit Mastitis, denn die Zellzahlkonzentration in der Milch ist Indikator für ein entzündetes Euter. Es ist das erste somatische Zellzählsystem der Welt, das während des gesamten Melkvorgangs kontinuierlich die Milch in jedem Euterviertel analysiert. Der neue Zellzahlsensor hilft, Behandlungszeiten zu minimieren, den Heilungsprozess zu sichern und die Produktivität der gesunden Herde zu gewährleisten. Zudem kommt GEA DairyMilk M6850 ohne Verbrauchsmaterial aus, was bis dato einmalig auf dem Markt ist.

Im Berichtsjahr erhielt GEA außerdem zahlreiche weitere Auszeichnungen, mit denen der Technologiekonzern seine Innovationsfähigkeit unter Beweis stellt:

Gleich zwei Preise bei einer Veranstaltung in Australien gingen 2019 an den Monoblockfüller GEA Visitron ALL-IN-ONE. Anlässlich der AUSPACK-Konferenz kürte die Australian Packaging and Processing Machinery Association (APPMA) im März 2019 die besten Verpackungsinnovationen und -produkte des Jahres. GEA VIPOLL wurde dabei zweimal für den Monoblockfüller ALL-IN-ONE geehrt: als "Best New Product" und als "Best Imported Equipment". Die Multifunktionsanlage gewährt Getränkeherstellern mit mittleren Kapazitäten bisher unerreichte Freiheitsgrade. Sie füllt beispielsweise in Dosen und Flaschen aus Glas oder PET und beherrscht dabei verschiedenste Formate. Die hochflexible Lösung ermöglicht es, gleichzeitig verschiedene Verschlussarten auf einem Rotor in verschiedenen Kombinationen zu handhaben und zu verschließen. Das Basismodell ALL-IN-ONE für kleinere Kapazitäten ist so konzipiert, dass es einen Deckeltyp und einen Kronenkorkentyp auf demselben Rotor verschließt. Das System ist in der Lage, kohlensäurehaltige oder stille Getränke im Heiß- und Kaltprozess abzufüllen. Damit kommt die Innovation von GEA dem Kundenwunsch nach Effizienz und Flexibilität bei gleichzeitiger Ressourcenschonung nach. Im Jahr 2018 hatte GEAs Partner Foodmach den ALL-IN-ONE in eine Linie für Lion's Malt Shovel Craft Brewery integriert, die einem der größten Lebensmittel- und Getränkeunternehmen Australiens gehört.

Preisgekrönt ist auch GEAs integrierte Gefrierprozesssteuerung CALLIFREEZE. Bei der CFIA 2019, der Fachmesse für Lebensmittelverpackung und Lebensmittelindustrie in Frankreich, gewann CALLIFREEZE in der Kategorie "Equipment and Processes" den Innovationspreis. Das bereits 2017 entwickelte Steuerungssystem für Froster misst kontinuierlich den Gefriergrad des Produktes (beispielsweise Fleisch, Geflügel und Backwaren) am Auslauf der Anlage und passt Gefrierzeit, Lufttemperatur und Lüfterdrehzahl an, um die exakte Gefrierqualität bei minimalem Energieverbrauch zu erreichen. Das neue System reduziert den Stromverbrauch und verbessert die Effizienz an der Anlage. CALLIFREEZE ist aktuell das weltweit erste Inline-System, das die Qualität von gefrorenen Produkten auf diese Weise autonom überwacht und steuert. GEA unterstützt seine Kunden auf diesem Wege, ihre lndustrie-4.0-Strategien sowie ihre Umweltziele zu erreichen. Im Geschäftsjahr 2019 belegte GEA anhand erfolgreich abgeschlossener Testmessungen in einer niederländischen Pommes-Frites-Produktion die Wirksamkeit seines Steuerungssystems.

Als zukunftsweisende Spitzentechnologie ("Top Futuristic Technology") hat der GEA Cook-Star in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, den renommierten Gulfood Manufacturing Industry Excellence Award 2019 gewonnen. Gulfood Manufacturing ist die größte Fachmesse der Lebensmittel- und Getränkeindustrie im Mittleren Osten. Hier bot GEA seinen Standbesuchern die Möglichkeit, mittels virtueller Realität in das Innere des CookStar zu blicken. Bei dem GEA CookStar handelt es sich um den weltweit einzigen Doppelspiralofen mit Dreiphasen-Garsystem. Das patentierte Design kombiniert in einer Turbo- bzw. Schnellgarzone horizontale mit vertikalen Luftströmen. Das verkürzt die Gardauer und sorgt für höhere Erträge als bei Öfen mit nur einem horizontalen Luftstrom. Mit dem neuen, dreiphasigen Garsystem können Lebensmittel je nach Kundenwunsch industriell zubereitet, also gegart, gebraten, geräuchert oder luftgetrocknet werden. Auf der gleichen Veranstaltung wurden außerdem die GEA MultiJector 2-mm-Nadeln in der Kategorie "Innovativste Verarbeitungslösung" nominiert.

Auch im Bereich der Kompressortechnologie hat GEA im Berichtsjahr eine Auszeichnung erhalten. Auf der Busworld, der weltgrößten Busmesse im belgischen Brüssel, gewann der GEA Bock StarCO2,mpressor den "Busworld Innovation Label Award 2019". Der Kompressor gehört zur neuen Generation mobiler CO2,-Verdichter für die Klimatisierung und Heizung von Elektrobussen und Bahnen. Die Marktneuheit zeichnet sich unter anderem durch ein innovatives "Stern"-Triebwerkdesign aus, das neue Möglichkeiten für eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige mobile Elektrobus- und Bahnklimatisierung eröffnet.

Als Ergebnis seiner intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 73 (Vorjahr 69) neue Patentfamilien angemeldet. Insgesamt führt GEA circa 1.000 Patentfamilien bestehend aus rund 5.200 Einzelpatenten in den Schlüsseldisziplinen Trenntechnik, Trocknungsverfahren und Pulververarbeitung, Kälte- und Gefrieranlagentechnik, Energieversorgung, Flüssigkeits- und Nahrungsmittelverarbeitung, Abfüllen und Verpacken, Homogenisieren, Landtechnik sowie Fördertechnik wie Pumpen und Ventile.

Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 127,9 Mio. EUR (Vorjahr 119,9 Mio. EUR). Hierin enthalten sind Aufwendungen für F&E im Auftrag von Dritten in Höhe von 16,8 Mio. EUR, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote lag mit 2,6 Prozent leicht über Vorjahresniveau (2,5 Prozent). Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 20,3 Mio. EUR (Vorjahr korrigiert 21,9 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 32,5 Mio. EUR nach 37,6 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summierten sich somit auf 140,0 Mio. EUR, nach 135,7 Mio. EUR im Vorjahr.

Forschung und Entwicklung (F&E)

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
Im Auftrag von Dritten 16,8 18,2 -7,5
Für eigene Zwecke der GEA 111,1 101,8 9,1
F&E-Aufwand gesamt 127,9 119,9 6,6
F&E-Quote (in % vom Umsatz) 2,6 2,5 -
F&E-Ausgaben gesamt 140,0 135,7 3,2
F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) 2,9 2,8 -

Wirtschaftsbericht

GEA im Geschäftsjahr 2019

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 stand unter der Annahme, dass es zu keiner deutlichen Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren wurden mögliche Akquisitionen und Desinvestitionen des Jahres 2019 nicht berücksichtigt.

In der Quartalsmitteilung zum dritten Quartal 2019 hatte GEA den Ausblick für den Umsatz von "moderat unter dem Wert des Vorjahres" auf "auf Vorjahresniveau" angehoben. Der aktualisierte Ausblick für 2019 lautete somit:

Umsatz auf Vorjahrsniveau (4.828 Mio. EUR),
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand zwischen 450 und 490 Mio. EUR und
ein ROCE von 8,5 bis 10,5 Prozent.

GEA hat den Ausblick sowohl beim Umsatz als auch beim ROCE leicht übertroffen. Beim EBITDA vor Restrukturierungsaufwand (479,2 Mio. EUR) wurde der obere Bereich des Zielkorridors, trotz verschiedener Sondereinflüsse in Höhe von ca. 41 Mio. EUR, erreicht. Die im dritten Quartal 2019 leicht angehobene Umsatzprognose wurde ebenfalls erreicht. Anders als ursprünglich erwartet, trat der größte Rückgang des EBITDA vor Restrukturierungsaufwand nicht bei der Business Area Solutions und nicht beim Global Corporate Center ein.

Weitere Informationen zur Geschäftsentwicklung der GEA enthält das Kapitel "Geschäftsverlauf".

Geschäftsjahr 2019 Umsatz EBITDA vor Restrukturierungsaufwand ROCE
Ausblick 2019 Moderat unter Vorjahr 450-490 Mio. EUR 8,5-10,5 %
Aktualisierung im Oktober 2019 Auf Vorjahresniveau bestätigt bestätigt
Ist 2019 Steigerung um 1,1 % 479 Mio. EUR 10,6 %

Bei der Herleitung des Ausblicks für das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand wurde im Geschäftsbericht 2018 der Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 ("Leasingverhältnisse") mit einem Proformawert in Höhe von 59 Mio. EUR unterstellt (vgl. Geschäftsbericht 2018, Seite 127). Der in 2019 ermittelte Wert beläuft sich hingegen auf 67,3 Mio. EUR.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus liefern die Prognosen der Vereinten Nationen sowie der Weltbank-Gruppe zentrale Indikatoren für diese gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Laut IWF hat sich die weltwirtschaftliche Lage im Berichtsjahr leicht stabilisiert (World Economic Outlook, Januar 2020). Seinen jüngsten Schätzungen zufolge betrug das Wachstum der Weltwirtschaft im Berichtsjahr 2,9 Prozent. Die Reduzierung der Erwartung für 2019 um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Schätzung im vergangenen Oktober resultiert dabei jedoch hauptsächlich aus negativen Überraschungen der Wirtschaftstätigkeit in einigen Schwellen- und Entwicklungsländern. Dies betraf insbesondere Indien, aber auch Mexiko sowie Südafrika. Es handelte sich dabei weitgehend um länderspezifische Themen, die die Inlandsnachfrage belastet haben. Die Entwicklung in den Industrieländern verlangsamte sich wie bereits erwartet. Hier wirkte sich speziell das schwächere Wachstum in den USA negativ aus. Dementsprechend betrug das Wirtschaftswachstum der Industrieländer im Berichtsjahr voraussichtlich 1,7 Prozent, das der Schwellen- und Entwicklungsländer 3,7 Prozent.

Die Vereinten Nationen (UN) konstatieren in ihrem jüngsten Wirtschaftsbericht "World Economic Situation and Prospects 2020" für das Jahr 2019 mit 2,3 Prozent (Vorjahr 3,0 Prozent) die geringste globale Steigerungsrate seit 10 Jahren. Nach Ansicht der Vereinten Nationen wirkten sich 2019 vor allem die langwierigen Handelsstreitigkeiten sowie weitreichende politische Unsicherheiten negativ auf den Welthandel aus. Für die Industrieländer geht die UN von einem Wachstum um 1,7 Prozent im Jahr 2019 aus. In den Schwellenländern soll die Wirtschaft nur noch um 3,4 Prozent zugelegt haben.

Die Weltbank-Gruppe hat ihre Prognosen für das globale Wirtschaftswachstum in ihrer jüngsten Veröffentlichung "Global Economic Prospects" für das vergangene Jahr auf 2,4 Prozent gesenkt, nachdem sie im Juni noch von 2,6 Prozent ausgegangen war. Das sei die schwächste Expansion seit der Finanzkrise vor einem Jahrzehnt. Als Gründe hierfür werden unter anderem die zahlreichen Handelskonflikte in der Welt, die vielen geopolitischen Spannungen und die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen genannt. Die Volkswirtschaften der Industrieländer dürften in 2019 geschätzt um 1,6 Prozent zugelegt haben. Das Wachstum der Schwellen- und Entwicklungsländer betrug voraussichtlich 3,5 Prozent.

Die Situation in der Maschinen- und Anlagenbaubranche reflektieren die Zahlen des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). Dieser hat für das Jahr 2019 einen Rückgang der Aufträge gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent festgestellt. Zu diesem Rückgang haben schwächere Inlands- und Auslandsbestellungen gleichermaßen beigetragen. Laut VDMA haben insbesondere internationale Handelsstreitigkeiten, zunehmender Protektionismus und die Brexit-Diskussionen sowie der tiefgreifende Strukturwandel in der Automobilindustrie zu Unsicherheiten und Investitionszurückhaltung geführt.

Wesentliche Veränderungen

Aufsichtsrat

Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat Colin Hall am 24. April 2019 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Der US-Amerikaner ist Head of Investments bei Groupe Bruxelles Lambert (GBL) und zugleich CEO bei Sienna Capital, einer 100%-igen Tochter von GBL. Collin Hall gehörte dem Aufsichtsrat bereits seit November 2018 an, nachdem er infolge der Mandatsniederlegung von Prof. Dr. Ing. Werner J. Bauer vom Amtsgericht Düsseldorf in das Gremium bestellt wurde.

Management

Stefan Klebert übernahm am 18. Februar 2019 den Vorsitz im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, dem er bereits seit dem 15. November 2018 angehörte. Sein Vorgänger Jürg Oleas schied am 17. Februar 2019 aus dem Unternehmen aus. Neben Human Resources unterstehen Stefan Klebert die Bereiche Communication, Marketing & Branding, Corporate Development, Internal Audit sowie Legal & Compliance. Ferner übt er die Funktion des Arbeitsdirektors aus. Im Geschäftsjahr 2019 verantwortete er außerdem seit dem Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes Niels Erik Olsen am 13. März 2019 die Business Area Solutions. Niels Erik Olsen und der Aufsichtsrat hatten sich im Frühjahr 2019 einvernehmlich auf die vorzeitige Beendigung des ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Vertrages verständigt.

Marcus A. Ketter hat am 20. Mai 2019 seine Arbeit als Finanzvorstand von GEA aufgenommen. Sein Vorgänger Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Vorstandsmitglied Martine Snels hat sich im Juni 2019 entschlossen, ihren zu Ende September 2020 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern und GEA am 31. Dezember 2019 auf eigenen Wunsch zu verlassen. Der Verantwortungsbereich von Martine Snels für die Regionen und Länder von GEA ging nach ihrem Ausscheiden auf Stefan Klebert über.

Im Oktober 2019 bestellte der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft Johannes Giloth mit Wirkung zum 20. Januar 2020 in den Vorstand der Gesellschaft. Dort wird er zukünftig das neu geschaffene Ressort Beschaffung, Produktion und Logistik verantworten. Johannes Giloth kommt vom Telekommunikationskonzern Nokia, wo er zuletzt mehrere Jahre als Chief Procurement and Chief Supply Chain Officer tätig war und unter anderem die Digitalisierung der Einkaufsorganisation sowie der Lieferketten des Unternehmens erfolgreich umgesetzt hat.

Damit wurde GEA zum Ende des Geschäftsjahres 2019 von einem vierköpfigen Vorstandsteam geführt. Diese Aufstellung wurde mit dem Ausscheiden von Steffen Bersch aus dem Vorstand der Gesellschaft zum 29. Februar 2020 nochmals angepasst (↗ vgl. Seite 24 sowie Seite 284 ff.).

Neue Organisationsstruktur (seit 1. Januar 2020)

GEA hat am 24. Juni 2019 die Grundzüge seiner neuen Organisationsstruktur vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2020 vollumfänglich eingenommen wurde. Die vorherige Organisationsstruktur von GEA umfasste die beiden Business Areas Equipment und Solutions. Die in diesen beiden Bereichen zusammengefassten Geschäfte bündelten unterschiedliche Technologien. Sie wurden daher durch eine klare divisionale Struktur ersetzt, in der die Bereiche ähnliche oder komplementäre Technologien umfassen (↗ vgl. Seite 38 f.).

Restrukturierungsmaßnahmen bis Ende 2020

GEA hat im abgelaufenen Geschäftsjahr verschiedene Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Ziel ist es, den in den vergangenen Geschäftsjahren rückläufigen Umsatz pro Mitarbeiter und damit die Effizienz des Konzerns wieder dauerhaft zu verbessern. Die genaue Ausgestaltung und teilweise Umsetzung der Restrukturierungsprogramme erfolgten deutlich schneller als ursprünglich geplant, was dazu geführt hat, dass GEA bereits Ende 2019 den für 2020 erwarteten Restrukturierungsaufwand beziffern und als Rückstellung buchen konnte. Gegenüber einem ursprünglich angenommenen Betrag von bis zu 55 Mio. EUR belief sich dieser nunmehr im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EBITDA-Ebene auf insgesamt 105 Mio. EUR. Die Differenz resultiert fast ausschließlich aus vorgezogenem Restrukturierungsaufwand von rund 47 Mio. EUR für die bis Ende 2020 geplante Reduzierung von insgesamt rund 800 eigenen Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern.

Veräußerungen

Wie beim Kapitalmarkttag im September 2019 angekündigt, plant GEA die Veräußerung ausgewählter Aktivitäten der neuen Divisionen Farm Technologies und Refrigeration Technologies. Dies ist Teil der weiteren Fokussierung des Konzerns auf die strategischen Kernmärkte Nahrungsmittel-, Chemie und Pharmaindustrie. In diesem Zuge hat GEA im Oktober 2019 bekanntgeben, dass das Unternehmen einen möglichen Verkauf von GEA Bock in 2020 prüft.

Mit Wirkung zum 6. November 2019 hat GEA das Unternehmen de Klokslag Engineering B.V., inkl. der beiden Tochterunternehmen de Klokslag Automatisering B.V. und de Klokslag Machinefabriek B.V., alle mit Sitz in Bolsward, Niederlande, an die Yellow B.V., Langelo, Niederlande, veräußert. Der Verkauf erfolgte im Rahmen der laufenden Restrukturierung und Optimierung der ehemaligen Business Area Solutions.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die zwei Business Areas von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen, sowie dem Halbjahresbericht, der einer prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlag. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben.

Auftragseingang

Im Gesamtjahr 2019 lag der Auftragseingang im Konzern mit 4.931,1 Mio. EUR geringfügig über dem Vorjahresniveau (4.917,7 Mio. EUR) und stellt erneut einen neuen Höchstwert für GEA dar (seit dem Verkauf von GEA Heat Exchangers). Der leichte Anstieg des Auftragseingangs wurde hauptsächlich von der Business Area Equipment getragen. Adjustiert um Effekte aus der Veränderung von Währungskursen (plus 0,9 Prozent) betrug die bereinigte Veränderung des Auftragseingangs minus 0,6 Prozent. Der Auftragseingang ist in allen Größenklassen, mit Ausnahme der Projekte zwischen 1 und 5 Mio. EUR Auftragsvolumen, gestiegen.

Auftragseingang

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
Bereinigtes Wachstum

in %
BA Equipment 2.690,3 2.662,4 1,0 0,4
BA Solutions 2.517,4 2.499,1 0,7 -0,4
Konsolidierung -276,5 -243,7 -13,4 -
GEA 4.931,1 4.917,7 0,3 -0,6

Rückläufig war die Entwicklung des Auftragseingangs insbesondere bei den Applikationszentren Pharma und Dairy (Business Area Solutions) sowie in der Produktgruppe Milking & Dairy Farming (Business Area Equipment). Kompensiert wurde dies durch teilweise zweistellige Wachstumsraten beim Applikationszentrum Getränke (Business Area Solutions) sowie bei den Produktgruppen Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression (Business Area Equipment).

Auftragseingang der letzten 5 Jahre

(in Mio. EUR)

GEA gewann im Berichtsjahr 17 Großaufträge (Volumen über 15 Mio. EUR) mit einem Gesamtwert von über 350 Mio. EUR. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Aufträge aus dem Molkerei- und Getränkebereich. Außerdem wurden drei Kaffeeprojekte, ein Pharmaprojekt sowie ein großer Auftrag für die fleischverarbeitende Industrie gebucht. Der regionale Schwerpunkt dieser Projekte lag in den Regionen Nordamerika, Asien Pazifik sowie Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH) & Osteuropa. Im Vorjahr schloss GEA 13 Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 330 Mio. EUR ab.

Auftragseingang1 GEA Veränderung 2019 zu 2018 Anteil2 am Auftragseingang

in %
PGs Food Processing & Packaging; Pasta, Extrusion & Milling 10
PGs Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression 25
PGs Milking & Dairy Farming 10
Business Area Equipment 50
APC Dairy 10
APC Beverage 10
APC Food 10
APC Utilities 10
APC Pharma 5
APC Chemical 5
Business Area Solutions 50
GEA gesamt 100
> 5 Prozentpunkte
1 bis 5 Prozentpunkte
1 bis -1 Prozentpunkte
-1 bis -5 Prozentpunkte
< -5 Prozentpunkte

1) Nur externes Geschäft; PGs = Produktgruppen, APC = Applikationszentrum

2) Anteil auf 5 %-Werte gerundet.

Rückläufig war die Entwicklung des Auftragseingangs insbesondere in der Region Nordamerika. Erfreulich entwickelte sich hingegen der Auftragseingang in Lateinamerika mit einem bereinigten Wachstum von über 11 Prozent.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand hatte, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2019, eine rechnerische Reichweite von 5,9 Monaten (Vorjahr ebenfalls 5,9 Monate). Entsprechend den unterschiedlichen Geschäftsarten betrug die rechnerische Reichweite in der Business Area Equipment drei bis vier Monate und in der Business Area Solutions etwa acht Monate.

Auftragsbestand

(in Mio. EUR)
31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

in %
Veränderung absolut
BA Equipment 769,6 793,5 -3,0 -23,9
BA Solutions 1.716,2 1.687,2 1,7 29,1
Konsolidierung -73,5 -64,4 -14,1 -9,1
GEA 2.412,4 2.416,3 -0,2 -3,9

Umsatz

Auch der Umsatz stellt einen neuen Höchstwert für GEA in der derzeitigen Struktur dar. Er stieg ebenfalls leicht um 1,1 Prozent auf 4.879,7 Mio. EUR an, nach 4.828,2 Mio. EUR im Vorjahr. Bereinigt um Wechselkursänderungen (plus 1,0 Prozent) ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2019 geringfügig um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das Servicegeschäft ist bereinigt um 4,7 Prozent und damit überproportional gewachsen. Sein Umsatzanteil stieg somit von 30,9 Prozent im Vorjahr auf nunmehr 32,3 Prozent an.

Die Book-to-BiIl-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2019 mit 1,01 weiterhin über eins, wenn auch leicht unter dem Vorjahreswert (1,02).

Umsatz

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
Bereinigtes Wachstum

in %
BA Equipment 2.682,2 2.627,6 2,1 1,3
BA Solutions 2.462,5 2.441,1 0,9 -0,2
Konsolidierung -265,0 -240,4 -10,2 -
GEA 4.879,7 4.828,2 1,1 0,1

Umsatz der letzten 5 Jahre

(in Mio. EUR)

Der Umsatz war insbesondere in den Applikationszentren Food und Chemicals (Business Area Solutions) sowie in der Produktgruppe Milking & Dairy Farming (Business Area Equipment) rückläufig. Diese konnte mehr als kompensiert werden durch das teilweise zweistellige Umsatzwachstum beim Applikationszentrum Getränke (Business Area Solutions) sowie bei den Produktgruppen Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression (Business Area Equipment).

Umsatz1 GEA Veränderung 2019 zu 2018 Anteil2am Umsatz

in %
PGs Food Processing & Packaging; Pasta, Extrusion & Milling 10
PGs Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression 25
PGs Milking & Dairy Farming 15
Business Area Equipment 50
APC Dairy 15
APC Beverage 10
APC Food 5
APC Utilities 10
APC Pharma 5
APC Chemical 5
Business Area Solutions 50
GEA gesamt 100
> 5 Prozentpunkte
1 bis 5 Prozentpunkte
1 bis -1 Prozentpunkte
-1 bis -5 Prozentpunkte
< -5 Prozentpunkte

1) Nur externes Geschäft; PGs = Produktgruppen, APC = Applikationszentrum

2) Anteil auf 5 %-Werte gerundet.

Lediglich in den Regionen DACH & Osteuropa sowie Westeuropa, Naher Osten & Afrika war der Umsatz rückläufig. Alle übrigen Regionen verzeichneten ein Umsatzwachstum, mit dem höchsten bereinigten Zuwachs in Lateinamerika sowie Nord- und Mitteleuropa.

Umsatz nach Regionen GEA Veränderung 2019 zu 2018 Anteil am Umsatz

in %
Asien Pazifik 23
DACH & Osteuropa 20
Nordamerika 18
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 17
Nord- und Mitteleuropa 14
Lateinamerika 7
GEA 100
> 5 Prozentpunkte
1 bis 5 Prozentpunkte
1 bis -1 Prozentpunkte
-1 bis -5 Prozentpunkte
< -5 Prozentpunkte

Business Area Equipment

Der Umsatz der Business Area Equipment erreichte mit 2.682,2 Mio. EUR einen weiteren Rekordwert und wuchs um 2,1 Prozent (Vorjahr 2.627,6 Mio. EUR). Auf Basis unveränderter Wechselkurse betrug das Umsatzwachstum 1,3 Prozent. Der berichtete Umsatzanstieg resultierte vor allem aus den Produktgruppen Separation und Flow Components.

Die Business Area Equipment steigerte ihren Umsatz primär in der Region Asien Pazifik mit einem bereinigten Wachstum von nahezu 15 Prozent. Die bedeutsamsten Absatzregionen sind nunmehr DACH & Osteuropa, Nordamerika sowie Asien Pazifik mit Umsatzanteilen von jeweils über 20 Prozent.

Der Servicebereich wuchs im Berichtsjahr währungsbereinigt deutlich überproportional um 5,9 Prozent. Sein Anteil am Gesamtumsatz der Business Area stieg auf 38,7 Prozent, nach 37,0 Prozent im Vorjahr.

Umsatz nach Regionen Business Area Equipment Veränderung 2019 zu 2018 Anteil am Umsatz

in %
Asien Pazifik 21
DACH & Osteuropa 23
Nordamerika 20
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 17
Nord- und Mitteleuropa 13
Lateinamerika 7
Business Area Equipment 100xxx
> 5 Prozentpunkte
1 bis 5 Prozentpunkte
1 bis -1 Prozentpunkte
-1 bis -5 Prozentpunkte
< -5 Prozentpunkte

Business Area Solutions

Der Umsatz der Business Area Solutions lag mit realisierten 2.462,5 Mio. EUR um 0,9 Prozent leicht über dem Vorjahreswert (2.441,1 Mio. EUR). Bereinigt um Wechselkurseffekte betrug die Veränderung minus 0,2 Prozent. Das berichtete Umsatzwachstum konnte insbesondere in den Applikationszentren Beverage und Utilities realisiert werden.

Das Umsatzwachstum der Business Area wurde hauptsächlich von den Regionen Nord- und Mitteleuropa sowie Nordamerika getragen. In der erstgenannten Region betrug das bereinigte Wachstum erfreuliche 14 Prozent. Die umsatzstärkste Region der Business Area Solutions ist weiterhin Asien Pazifik mit einem Umsatzanteil von über 26 Prozent.

Das Volumen des Servicegeschäfts lag währungsbereinigt um 3,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area belief sich auf 24,2 Prozent (Vorjahr 23,3 Prozent).

Umsatz nach Regionen Business Area Solutions Veränderung 2019 zu 2018 Anteil am Umsatz

in %
Asien Pazifik 26
DACH & Osteuropa 18
Nordamerika 15
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 17
Nord- und Mitteleuropa 17
Lateinamerika 8
Business Area Solutions 100
> 5 Prozentpunkte
1 bis 5 Prozentpunkte
1 bis -1 Prozentpunkte
-1 bis -5 Prozentpunkte
< -5 Prozentpunkte

Lage

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 lag das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand mit 479,2 Mio. EUR erwartungsgemäß um etwa 11 Prozent unter dem Vorjahresniveau (bereinigt um Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" in Höhe von 67,3 Mio. EUR aus 2019). Die entsprechende Marge bewegte sich mit 9,8 Prozent um gut 130 Basispunkte unter Vorjahresniveau. Im Berichtsjahr wurden Sondereffekte in Summe von ca. 41 Mio. EUR verkraftet, wohingegen in 2018 ein nicht wiederkehrender Ergebnisbeitrag in Höhe von ca. 23 Mio. EUR enthalten war. Des Weiteren haben Währungseffekte das Ergebnis im Berichtjahr um 14,4 Mio. EUR verbessert (Vorjahr minus 0,3 Mio. EUR).

In der Berichtsperiode ist im EBITDA ein Restrukturierungaufwand in Höhe von 104,9 Mio. EUR angefallen. Wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen betrafen die Business Area Solutions sowie die neue Organisationsstruktur, welche bereits ab dem 1. Oktober 2019 schrittweise eingeführt und ab dem 1. Januar 2020 vollumfänglich eingenommen wurde. Primär bedingt durch die Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der im November 2017 erworbenen italienischen Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. in Höhe von 247,6 Mio. EUR, belief sich der Restrukturierungaufwand im EBIT auf 380,5 Mio. EUR (↗ vgl. Seite 258).

Die Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2019 um 56,8 Mio. EUR auf 3.478,5 Mio. EUR gestiegen. Dies entspricht im Vergleich mit dem Umsatzwachstum einem leicht überproportionalen Anstieg. Die Gross Marge sank geringfügig um etwa 40 Basispunkte auf 28,7 Prozent. Auch die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2019 überproportional zum Umsatz um 58,7 Mio. EUR angestiegen auf 615,3 Mio. EUR. Bezogen auf dem Umsatz entspricht das 12,6 Prozent, nach 11,5 Prozent im Vorjahr. Zur Kostensteigerung sowohl bei den Herstellungskosten als auch bei den Vertriebskosten trugen beide Business Areas bei. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 137,6 Mio. EUR auf 1.517,5 Mio. EUR angestiegen.

Business Area Equipment

Die Business Area Equipment verfehlte im Geschäftsjahr 2019 das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand des Vorjahres (416,9 Mio. EUR) mit realisierten 387,2 Mio. EUR um 7,1 Prozent. Die Risikovorsorge für Rechtstreitigkeiten sowie die Beilegung eines Verfahrens haben das Ergebnis der Business Area Equipment im Geschäftsjahr mit 22,6 Mio. EUR belastet. Der Umsatzrückgang sowie eine schwächere Marge, insbesondere in den USA, belasteten das Ergebnis der Produktgruppe Milking & Dairy Farming. Auch in der Produktgruppe Compression war die Marge rückläufig. Infolgedessen sank das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand bezogen auf den Umsatz der Business Area Equipment um ca. 140 Basispunkte auf 14,4 Prozent.

Business Area Solutions

Das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand der Business Area Solutions ging um 19,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr auf 132,7 Mio. EUR zurück. Hintergrund hierfür war insbesondere eine erhöhte Risikovorsorge vor allem bei Milchverarbeitungsprojekten in Höhe von 21,3 Mio. EUR. Ergebnisverbessernd wirkte sich hingegen der höhere Anteil des Servicegeschäfts am Gesamtumsatz aus. Die entsprechende Marge sank daher um ca. 85 Basispunkte auf 5,4 Prozent.

Sonstiges

Bei dem in der Zeile Sonstige ausgewiesenem Ergebnis ist zu beachten, dass im Vorjahr ein nicht wiederkehrender Ergebnisbeitrag in Höhe von 24,0 Mio. EUR enthalten war. Neuere Erkenntnisse, die sich auf Erwartungen geringerer künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau bezogen, waren der Grund für diesen Ergebnisbeitrag.

Die untenstehende Tabelle zeigt das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und die entsprechende Marge pro Business Area:

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand/EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand

(in Mio. EUR)
2019 2018* Veränderung

in %
BA Equipment 387,2 416,9 -7,1
in % vom Umsatz 14,4 15,9 -
BA Solutions 132,7 152,4 -12,9
in % vom Umsatz 5,4 6,2 -
Sonstige -43,6 -22,5 -93,5
Konsolidierung 2,9 -7,8 -
GEA 479,2 539,1 -11,1
in % vom Umsatz 9,8 11,2 -

*) Proformazahlen für 2018 inkl. IFRS-16-Effekt aus 2019.

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA vor Restrukturierungsaufwand über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Restrukturierungsaufwand dar:

Überleitung vom EBITDA vor Restrukturierungsaufwand über EBIT zum EBIT vor Restrukturierungsaufwand

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 1 479,2 539,1 -11,1
Restrukturierungsaufwand -104,9 -40,6 -
IFRS-16-Effekt - -67,3 -
EBITDA (IFRS) 374,4 431,2 -13,2
Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterieller Vermögenswerte und Goodwill laut Anlagenspiegel -483,3 -170,6
Übrige Wertaufholungen und -minderungen -0,1 -0,8 -
EBIT (IFRS) -109,1 259,8 -
Restrukturierungsaufwand 2 380,5 47,0 -
IFRS-16-Effekt - 2,3 -
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 1 271,4 309,1 -

1) Proformazahlen für 2018 inkl. IFRS-16-Effekt aus 2019.

2) In 2019 einschließlich der Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes von Pavan in Höhe von 247,6 Mio. EUR.

Das EBIT vor Restrukturierungsaufwand sowie die entsprechende Marge pro Business Area sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

EBIT vor Restrukturierungsaufwand/EBIT-Marge vor Restrukturierungsaufwand

(in Mio. EUR)
2019 2018* Veränderung

in %
BA Equipment 271,0 275,4 -1,6
in % vom Umsatz 10,1 10,5 -
BA Solutions 62,0 78,4 -20,9
in % vom Umsatz 2,5 3,2 -
Sonstige -64,6 -37,1 -74,0
Konsolidierung 3,0 -7,6 -
GEA 271,4 309,1 -12,2
in % vom Umsatz 5,6 6,4 -

*) Proformazahlen für 2018 inkl. IFRS-16-Effekt aus 2019.

Die untenstehende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA:

Kennzahlen zur Ertragslage

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
Umsatz 4.879,7 4.828,2 1,1
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand * 479,2 539,1 -11,1
EBITDA (IFRS) 374,4 431,2 -13,2
EBIT vor Restrukturierungsaufwand * 271,4 309,1 -12,2
EBIT(IFRS) -109,1 259,8 -
Zinsergebnis -16,4 -29,1 43,5
EBT(IFRS) -125,5 230,7 -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 61,0 115,5 -47,2
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -186,6 115,2 -
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 15,9 -1,6 -
Konzernergebnis -170,7 113,5 -

*) Proformazahlen für 2018 inkl. IFRS-16-Effekt aus 2019.

Im Gesamtjahr 2019 weist GEA ein negatives EBIT in Höhe von minus 109,1 Mio. EUR aus, was im Wesentlichen auf die Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. (247,6 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Des Weiteren trugen neben dem operativen Ergebnisrückgang auch weitere Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen zum Ergebnisrückgang bei. Die EBIT-Marge sank auf minus 2,2 Prozent, nach plus 5,4 Prozent im Vorjahr. Die um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte EBIT-Marge betrug im Berichtsjahr 5,6 Prozent und lag um ca. 80 Basispunkte unter dem Wert des Vorjahres.

Das Zinsergebnis betrug im Berichtsjahr minus 16,4 Mio. EUR gegenüber minus 29,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018. Hintergrund für die Verbesserung des Zinsergebnisses in Höhe von 12,7 Mio. EUR war insbesondere die Anpassung der Zinsermittlungsmethode bei der Bemessung von Rückstellungen aus Umweltschutz und Bergbau. Der Effekt dieser Anpassung belief sich auf 11,5 Mio. EUR belief (↗ vgl. Seite 224 f.).

Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 61,0 Mio. EUR (Vorjahr 115,5 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 82,3 Mio. EUR (Vorjahr 64,2 Mio. EUR) und einem Steuerertrag aus latenten Steuern in Höhe von 21,3 Mio. EUR (Vorjahr 51,3 Mio. EUR latenter Steueraufwand) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr -48,6 Prozent (Vorjahr 50,1 Prozent). Bereinigt um den nicht steuermindernden Effekt im Zusammenhang mit der Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes von Pavan, welcher im Berichtsjahr das Ergebnis der GEA erheblich belastet hat, errechnet sich eine Steuerquote von 50,0 Prozent. Die Abweichung von einer erwarteten Steuerquote von 30,0 Prozent resultiert im Wesentlichen aus steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen, periodenfremden Steuern sowie Quellen- und sonstigen ausländischen Steuern.

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wiesen im Berichtsjahr mit plus 15,9 Mio. EUR ein deutlich positives Ergebnis aus. Davon resultierten 21,2 Mio. EUR (vor Ertragsteuern) aus der oben genannten Anpassung der Zinsermittlungsmethode. Dem steht ein Steuereffekt in Höhe von 4,7 Mio. EUR entgegen. Weitere Ergebnisbeiträge stammen aus der Auflösung einer Steuerrückstellung, welche im Zusammenhang mit dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers gebildet wurde sowie aus einer Rückerstattung aus dem Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG (↗ vgl. Seite 155). Im Vorjahr wiesen die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit minus 1,6 Mio. EUR ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis aus.

Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf minus 170,7 Mio. EUR (Vorjahr 113,5 Mio. EUR), welches auch im Jahr 2019 nahezu vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl von Aktien (180.528.462 Stück), entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von minus 0,95 EUR (Vorjahr plus 0,63 EUR).

Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen zur Ertragslage werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (↗ vgl. Seite 67 ff.) dargestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine mit 0,85 EUR je Aktie im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende zu zahlen. Der seit 2014 gültige Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses bleibt unverändert bestehen.

Finanzlage

Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Die Steuerung von Liquidität und zentraler Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung.

Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche

(in Mio. EUR)
Fälligkeit 31.12.2019 zugesagt 31.12.2019 beansprucht
Schuldscheindarlehen (2023) Februar 2023 128 128
Schuldscheindarlehen (2025) Februar 2025 122 122
Europäische Investitionsbank Dezember 2025 150 50
Bilaterale Barkreditlinien bis auf Weiteres 84 24
Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2022 650 -
Summe 1.134 324

Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen.

Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA weiterhin in 17 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden.

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:

Veränderung der Nettofinanzposition

(in Mio. EUR)

Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31. Dezember 2019 bei 28,4 Mio. EUR, nach 72,2 Mio. EUR Nettoverschuldung zum Ende des Vorjahres. Dieser Aufbau der Liquidität resultierte neben dem realisierten EBITDA aus dem Abbau des Working Capital. Die größten Liquiditätsabflüsse sind auf die gezahlte Dividende sowie auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände mit 153,4 Mio. EUR bzw. 137,0 Mio. EUR zurückzuführen.

Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche

(in Mio. EUR)
31.12.2019 31.12.2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354,6 247,9
Kreditverbindlichkeiten 326,1 320,1
Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 28,4 -72,2
Gearing in % -1,4 2,9

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 354,6 Mio. EUR und lagen damit um 106,7 Mio. EUR über dem Wert zum Ende des Vorjahrs. Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken betrugen zum Jahresultimo 326,1 Mio. EUR, was annähernd dem Wert zum Ende des Vorjahres entspricht (320,1 Mio. EUR).

Weitere Angaben zur Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Risikobericht (↗ vgl. Seite 160 ff.).

GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.316,4 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 1.321,0 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 425,7 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 536,1 Mio. EUR) genutzt waren.

Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme.

Das Bestellobligo beläuft sich zum Jahresende auf 159,5 Mio. EUR und entfällt im Wesentlichen auf Vorräte (Vorjahr 154,4 Mio. EUR).

Entwicklung Net Working Capital (fortgeführte Geschäftsbereiche)

(in Mio. EUR)

Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche konnte gegenüber dem Vorjahreswert um 64,9 Mio. EUR gesenkt werden, was primär auf geringere Vertragsvermögenswerte zurückzuführen war.

Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen nicht enthalten.

(in Mio. EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Buchwert vor Wertminderungen 968,8 962,2
Wertminderungen 70,0 64,8
Buchwert 898,8 897,4
davon zum Abschlussstichtag nicht überfällig 616,8 619,2
davon zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig 282,0 278,2
weniger als 30 Tage 133,7 126,2
zwischen 31 und 60 Tagen 49,6 53,3
zwischen 61 und 90 Tagen 26,8 27,2
zwischen 91 und 180 Tagen 32,0 27,0
zwischen 181 und 360 Tagen 21,0 20,4
mehr als 360 Tage 18,9 24,0

Die GEA Group Aktiengesellschaft schüttete im Geschäftsjahr 2019 eine im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende pro Aktie in Höhe von 0,85 EUR aus. Das Volumen der Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) bleibt ebenfalls unverändert.

Dividendenzahlungen 1 der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag

(in Mio. EUR)

1) Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr

2) auf Basis Dividendenvorschlag

Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden:

Übersicht Kapitalflussrechnung

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung absolut
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 483,2 268,0 215,2
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -141,0 -146,4 5,3
Free Cash-Flow 342,2 121,6 220,6
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -226,0 -112,9 -113,2
Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche -11,9 -6,0 -5,9
Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel 106,7 -2,0 108,7

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 483,2 Mio. EUR und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 268,0 Mio. EUR. Hierzu trugen der Abbau des Working Capital sowie höhere Rückstellungen wesentlich bei. Rückläufig war hingegen die Entwicklung des EBITDA.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche lag im Berichtsjahr mit minus 141,0 Mio. EUR annähernd auf Vorjahresniveau (minus 146,4 Mio. EUR). In 2019 sind in dieser Position Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 137,0 Mio. EUR (Vorjahr 132,1 Mio. EUR) sowie 12,6 Mio. EUR Auszahlungen für Unternehmensverkäufe enthalten (Vorjahr 17,4 Mio. EUR Auszahlungen für Unternehmenserwerbe bzw. 15,2 Mio. EUR für Unternehmensverkäufe).

Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelten sich neben der Dividendenzahlung von erneut 153,4 Mio. EUR hauptsächlich die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten (63,5 Mio. EUR) wider. Die Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten saldieren sich auf einen Liquiditätszufluss von 5,9 Mio. EUR. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung. Hinzu kamen in 2018 die Aufnahme neuer Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. EUR sowie eines Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 50 Mio. EUR.

Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr minus 11,9 Mio. EUR, nach minus 6,0 Mio. EUR im Vorjahr.

Free Cash-Flow

(in Mio. EUR)

Vermögenslage

Kurzfassung Bilanz

(in Mio. EUR)
31.12.2019 in % der Bilanzsumme 31.12.2018 in % der Bilanzsumme Veränderung

in %
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 3.066,6 53,7 3.115,3 54,5 -1,6
davon Goodwill 1.512,2 26,5 1.755,3 30,7 -13,9
davon latente Steuern 351,6 6,2 306,1 5,4 14,9
Kurzfristige Vermögenswerte 2.643,9 46,3 2.603,8 45,5 1,5
davon flüssige Mittel 354,6 6,2 247,9 4,3 43,0
davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,2 0,0 3,7 0,1 -95,7
Summe Aktiva 5.710,6 100,0 5.719,1 100,0 -0,1
Passiva
Eigenkapital 2.090,1 36,6 2.449,4 42,8 -14,7
Langfristige Schulden 1.540,8 27,0 1.380,9 24,1 11,6
davon Finanzverbindlichkeiten 424,0 7,4 305,2 5,3 38,9
davon latente Steuern 104,3 1,8 103,0 1,8 1,2
Kurzfristige Schulden 2.079,7 36,4 1.888,8 33,0 10,1
davon Finanzverbindlichkeiten 90,0 1,6 28,5 0,5 >100
Summe Passiva 5.710,6 100,0 5.719,1 100,0 -0,1

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem 31. Dezember 2018 nahezu unverändert. Das Anlagevermögen stieg insbesondere durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" deutlich an. Angestiegen sind ebenfalls die liquiden Mittel sowie die latenten Steueransprüche. Bilanzverkürzend wirkten sich hingegen die Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. (247,6 Mio. EUR) sowie der Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus.

Das Eigenkapital wurde deutlich um 359,3 Mio. EUR verringert, was primär auf das negative Konzernergebnis in Höhe von minus 170,6 Mio. EUR sowie auf die Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) zurückzuführen ist. Ebenfalls belastend wirkten sich geringere Zinssätze bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen (58,5 Mio. EUR) auf das Eigenkapitel aus. Verbessert wurde diese Bilanzposition hingegen durch Effekte aus der Währungsumrechnung (23,6 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote sank zum Ende des Geschäftsjahres entsprechend auf 36,6 Prozent, nach 42,8 Prozent zum 31. Dezember 2018.

Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erhöhten sich sowohl die langfristigen als auch die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten um 119,1 Mio. EUR bzw. 56,7 Mio. EUR gegenüber dem 31. Dezember 2018. Darüber hinaus sind die Pensionsrückstellungen, bedingt durch die Reduzierung des Bewertungszinssatzes, sowie die Rückstellungen für Restrukturierungen angestiegen.

Vergleich Vermögenslage 2019 zu 2018

(in Mio. EUR)

Return on Capital Employed (ROCE)

ROCE (Durchschnitt der letzten 4 Quartale) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.20181
EBIT vor Restrukturierungsaufwand (in Mio. EUR) 271,4 306,8 309,1
Eingesetztes Kapital (in Mio. EUR) 2 2.566,4 2.484,3 2.657,2
Return on Capital Employed (in %) 10,6 12,3 11,6

1) Proformazahlen für 2018 inkl. IFRS-16-Effekt aus 2019.

2) Eingesetztes Kapital ohne Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 (Durchschnitt der letzten 4 Quartale).

Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche

Übrige Gesellschaften

Die übrigen Gesellschaften der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2019 keine nennenswerte Auswirkung auf das Konzernergebnis.

Mitarbeiter

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 sank die Zahl der Beschäftigten in den fortgeführten Geschäftsbereichen zum Stichtag um 152 auf 18.490 Mitarbeiter. Einschließlich der Leiharbeitnehmer und der selbstständigen Vertragspartner betrug der Rückgang 540 Vollzeitäquivalente. Durch den Verkauf von de Klokslag sowie eines Händlers der Farm Technologies in den USA sank die Anzahl der Beschäftigten um 76 bzw. 45 Vollzeitäquivalente.

Mitarbeiter* nach Regionen 31.12.19 in % 31.12.18 in %
DACH & Osteuropa 6.861 37,1 6.765 36,3
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.278 17,7 3.434 18,4
Nord- & Mitteleuropa 3.072 16,6 3.056 16,4
Asien Pazifik 3.092 16,7 3.049 16,4
Nordamerika 1.675 9,1 1.821 9,8
Lateinamerika 512 2,8 518 2,8
Gesamt 18.490 100,0 18.642 100,0

*) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse

31.12.2019
Mitarbeiter* Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet
--- --- --- --- --- --- ---
nach Vertragsart und Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- --- --- ---
Männlich 15.416 83,4 14.753 95,7 664 4,3
Weiblich 3.073 16,6 2.873 93,5 200 6,5
Gesamt 18.490 100,0 17.626 95,3 864 4,7

*) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse

Weitere Angaben zur Verteilung der Mitarbeiter nach Geschlecht auf den unterschiedlichen Führungsebenen werden im Kapitel "Nachhaltigkeit bei GEA" dargestellt (↗ vgl. Seite 141 f.).

31.12.2019
Mitarbeiter* Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet
--- --- --- --- --- --- ---
nach Vertragsart und Region Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- --- --- ---
DACH & Osteuropa 6.861 37,1 6.701 97,7 160 2,3
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.278 17,7 3.252 99,2 25 0,8
Nord- und Mitteleuropa 3.072 16,6 3.006 97,9 66 2,1
Asien Pazifik 3.092 16,7 2.479 80,2 613 19,8
Nordamerika 1.675 9,1 1.675 100,0 0 0,0
Lateinamerika 512 2,8 512 100,0 0 0,0
Gesamt 18.490 100,0 17.626 95,3 864 4,7

*) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse

31.12.2019
Mitarbeiter* Mitarbeiter gesamt davon Männer davon Frauen
--- --- --- --- --- --- ---
nach Beschäftigungsarten und Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- --- --- ---
Vollzeit 17.634 95,4 15.151 85,9 2.483 14,1
Teilzeit 856 4,6 265 31,0 591 69,0
Gesamt 18.490 100,0 15.416 83,4 3.073 16,6

*) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse

Gesamtbelegschaft* 31.12.2019 in % 31.12.2018 in % Veränderung absolut
GEA Mitarbeiter 18.490 92,1 18.642 90,4 -152
Externe Mitarbeiter 1.585 7,9 1.972 9,6 -387
davon AÜG-Kräfte/Leiharbeitnehmer 1.425 89,9 1.824 92,5 -399
davon selbstständige Vertragsnehmer 161 10,1 149 7,5 12
Gesamt 20.075 100,0 20.615 100,0 -540

*) Angaben basierend auf Vollzeitäquivalenten

Detaillierte Informationen zu Mitarbeiterthemen, wie z. B. Ausbildung, Führungskräfteentwicklung, Diversity sowie Lernen und Weiterbildung, werden im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt (↗ vgl. Seite 136 ff.).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft

Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Dieser wird hier in Kurzfassung dargestellt.

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die zentrale Leitungsfunktion des Konzerns inne. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Mit wesentlichen inländischen Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Dementsprechend ist die wirtschaftliche Lage der GEA Group Aktiengesellschaft von der Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig und entspricht damit grundsätzlich der des GEA Konzerns, die im Abschnitt "Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung" auf ↗ Seite 75 erläutert wird.

Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB)

(in Mio. EUR)
31.12.2019 in % der Bilanzsumme 31.12.2018 in % der Bilanzsumme
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 24,1 0,6 12,8 0,3
Sachanlagen 1,5 0,1 1,7 0,1
Finanzanlagen 2.337,4 63,4 2.354,7 59,0
Anlagevermögen 2.363,0 64,1 2.369,2 59,4
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.160,0 31,4 1.561,2 39,2
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.135,7 30,8 1.527,6 38,3
davon sonstige Vermögensgegenstände 24,3 0,6 33,6 0,9
Flüssige Mittel 154,1 4,2 48,5 1,2
Umlaufvermögen 1.314,1 35,6 1.609,7 40,4
Rechnungsabgrenzungsposten 10,6 0,3 9,4 0,2
Summe 3.687,7 100,0 3.988,3 100,0
Passiva
Gezeichnetes Kapital 520,4 14,1 520,4 13,0
Kapitalrücklage 250,8 6,8 250,8 6,3
Gewinnrücklagen 479,7 13,0 348,7 8,7
Bilanzgewinn 154,2 4,2 154,2 3,9
Eigenkapital 1.405,1 38,1 1.274,0 31,9
Rückstellungen 290,0 7,9 254,9 6,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300,0 8,1 300,0 7,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29,0 0,8 5,8 0,2
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.653,8 44,8 2.148,1 53,9
Sonstige Verbindlichkeiten 9,8 0,3 5,5 0,1
Verbindlichkeiten 1.992,6 54,0 2.459,4 61,7
Summe 3.687,7 100,0 3.988,3 100,0

Die Bilanzsumme der GEA Group Aktiengesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 300,6 Mio. EUR verringert. Hintergrund hierfür war vor allem eine Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 391,9 Mio. EUR sowie ein Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 494,3 Mio. EUR. Ursächlich für den Rückgang der Verbindlichkeiten waren Mittelabflüsse an eine indirekte Beteiligung, die diese für eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 246,6 Mio. EUR an eine direkte Tochtergesellschaft eingesetzt hat. Letztere wurde spiegelbildlich für eine Rückzahlung von Verbindlichkeiten gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft genutzt und hat so zu einer Reduktion der Forderungen der GEA Group Aktiengesellschaft geführt. Des Weiteren wurden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 67,9 Mio. EUR wertberichtigt.

Darüber hinaus führten dem Vorjahr gegenüber höhere Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen zu einem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Der Rückgang der Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus Rückzahlungen langfristiger Ausleihungen in Höhe von 14,5 Mio. EUR sowie aus Abschreibungen auf Finanzanlagen von 7,0 Mio. EUR, die teilweise von neuen Ausleihungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR kompensiert wurden.

Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten um 105,6 Mio. EUR aus.

Das Eigenkapital erhöhte sich insgesamt um 131,1 Mio. EUR. Verbessert wurde dieser Bilanzposten aufgrund des Jahresüberschusses in Höhe von 284,5 Mio. EUR. Demgegenüber steht die gezahlte Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um etwa 6 Prozentpunkte auf 38,1 Prozent gestiegen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten stiegen im Wesentlichen aufgrund des Erwerbs von Lizenzen zum Ende des Geschäftsjahres.

Der Anstieg der Rückstellungen von 254,9 Mio. EUR auf 290,0 Mio. EUR resultiert aus der Veränderung der sonstigen Rückstellungen. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die Zuführung zur Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus in Höhe von 23,8 Mio. EUR. Diese resultiert aus der Anpassung des Kostensteigerungssatzes von 0,7 Prozent auf 1,0 Prozent und dem geänderten Zinssatz für die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen.

Die übrigen Bilanzposten haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert.

Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB)

(in Mio. EUR)
2019 2018
Umsatzerlöse 167,9 151,4
Sonstige betriebliche Erträge 157,4 162,7
Aufwendungen für bezogene Leistungen -91,1 -88,2
Personalaufwand -62,4 -55,5
Abschreibungen -75,6 -9,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -223,5 -243,4
Beteiligungsergebnis 443,7 138,7
Zinsergebnis -21,1 -6,4
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -7,0 -10,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3,4 -7,8
Ergebnis nach Steuern 284,9 32,5
Sonstige Steuern -0,4 -0,5
Jahresüberschuss 284,5 32,0
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,7 1,1
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen - 121,0
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -131,0 -
Bilanzgewinn 154,2 154,2

Die Umsatzerlöse der GEA Group Aktiengesellschaft beinhalteten im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2019 an Tochterunternehmen berechneten Umlagen in Höhe von 145,2 Mio. EUR (Vorjahr 130,0 Mio. EUR) sowie Erlöse aus der Trademark-Fee in Höhe von 22,5 Mio. EUR (Vorjahr 21,2 Mio. EUR). Hierfür wurden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet.

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen wurden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den Währungskursgewinnen in Höhe von 117,1 Mio. EUR (Vorjahr 145,0 Mio. EUR) und Währungskursverlusten in Höhe von 100,4 Mio. EUR (Vorjahr 135,2 Mio. EUR) ergab einen Nettoertrag aus Währungskursgewinnen von 16,7 Mio. EUR (Vorjahr 9,8 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten neben den Währungskursgewinnen vor allem Erträge aus Weiterbelastungen an Konzerngesellschaften für verauslagte Projektkosten aus den Jahren 2017 und 2018 in Höhe von 22,2 Mio. EUR (Vorjahr 0 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 11,8 Mio. EUR (Vorjahr 12,5 Mio. EUR).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassten insbesondere Aufwendungen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 53,4 Mio. EUR (Vorjahr 53,1 Mio. EUR), die für die Ausübung der Funktionen des Global Corporate Centers notwendig waren. Hinzu kamen Aufwendungen von externen Dienstleistern in Höhe von 37,3 Mio. EUR (Vorjahr 35,1 Mio. EUR).

Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Mio. EUR. Dies beruhte im Wesentlichen auf der gegenüber dem Vorjahr um 9,7 Mio. EUR gestiegenen Zuführung zu der Rückstellung für Gratifikationen und Tantiemen. Gegenläufig wirkte sich der gegenüber dem Vorjahr niedrigere Personalaufwand aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aus. Der Aufwand aus der Zinssatzänderung wurde entgegen dem Vorjahr im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Abschreibungen beinhalteten neben den planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 7,7 Mio. EUR (Vorjahr 7,8 Mio. EUR) auch Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 67,9 Mio. EUR (Vorjahr 1,0 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachter- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für EDV und Lizenzen, Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus sowie sonstige Fremdleistungen.

Das stark verbesserte Beteiligungsergebnis resultierte aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 479,7 Mio. EUR (Vorjahr 190,3 Mio. EUR), Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 40,5 Mio. EUR (Vorjahr 64,7 Mio. EUR) und Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 13,1 Mio. EUR).

Der Anstieg der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen resultiert aus der Einbringung von Anteilen an verbundenen Unternehmen zum Zeitwert bei einem Tochterunternehmen. Einen gegenläufigen Effekt hatte eine Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen bei Tochterunternehmen. Daraus resultiert insgesamt ein Anstieg der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 331,3 Mio. EUR.

In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen waren insbesondere die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Bischoff GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen umfassten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der GEA Diessel GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH sowie der mg Altersversorgung GmbH.

Das Zinsergebnis sank um 14,7 Mio. EUR auf minus 21,1 Mio. EUR (Vorjahr minus 6,4 Mio. EUR). Dies resultierte im Wesentlichen aus höheren Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von langfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Pensionsrückstellungen. Letztere wurden in Vorjahren als Personalaufwand und nun erstmalig als Zinsaufwand ausgewiesen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthielten außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von insgesamt 7,0 Mio. EUR (Vorjahr 6,9 Mio. EUR). Im Vorjahr waren darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3,1 Mio. EUR in den Abschreibungen enthalten.

Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB)

(in Mio. EUR)
2019 2018
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 283,5 149,7
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -24,5 -47,5
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -153,4 -100,9
Flüssige Mittel 154,1 48,5

Im Berichtsjahr betrug der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 283,5 Mio. EUR und war damit um 133,7 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Verbesserung des Jahresüberschusses um 252,5 Mio. EUR zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus, der den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 102,3 Mio. EUR überkompensiert hat. Ein weiterer Effekt kommt aus dem Anstieg der Rückstellungen um 35,1 Mio. EUR.

Für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen wurden im Berichtsjahr im Saldo 18,7 Mio. EUR aufgewendet. Im Vorjahr war der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit geprägt durch den konzerninternen Kauf von Beteiligungen zum Zeitwert in Höhe von 45,7 Mio. EUR.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres enthielt im Vergleich zum Vorjahr nur die für das Vorjahr gezahlte Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR (Vorjahr 153,4 Mio. EUR). Im Vorjahr waren darüber hinaus Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 22,5 Mio. EUR sowie Einzahlungen aus der Veränderung der Fremdfinanzierung um 75,0 Mio. EUR enthalten.

Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft ist den gleichen Risiken und Chancen wie denen des GEA Konzerns ausgesetzt. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht (↗ vgl. Seite 152 ff.) dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren.

Das Ergebnis der GEA Group Aktiengesellschaft ist maßgeblich von der Entwicklung der Beteiligungsergebnisse ihrer Tochtergesellschaften beeinflusst und bildet die Grundlage für den Bilanzgewinn sowie die damit verbundene Dividendenausschüttung. Aufgrund dessen wird der handelsrechtliche Bilanzgewinn für die GEA Group Aktiengesellschaft als bedeutsamster Leistungsindikator gesehen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn, unter Berücksichtigung von bestehenden Gewinnrücklagen, auf dem Niveau des Vorjahres prognostiziert. Mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 154,2 Mio. EUR wurde die Prognose erreicht. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die GEA Group Aktiengesellschaft einen Bilanzgewinn, unter Berücksichtigung von bestehenden Gewinnrücklagen, auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 284,5 Mio. EUR aus. Hieraus wurde ein Betrag in Höhe von 131,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 1 54,2 Mio. EUR eine Dividende von 0,85 EUR je dividendenberechtigter Aktie (180.492.172 Aktien; Vorjahr ebenfalls 180.492.172 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 0,8 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.

Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 289a Abs. 1, § 315 Abs. 4 und § 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 180.492.172 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Daraus können auch Beschränkungen des Stimmrechts resultieren. Zum Beispiel steht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu.

Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Vertragliche Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, ergeben sich aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm (Share Ownership Guidelines) des neuen Vergütungssystems, das außer für Dr. Helmut Schmale und Martine Snels seit dem 1. Januar 2019 für alle Vorstandsmitglieder gilt. Die Vorstandsmitglieder, für die dieses Vergütungssystem gilt, haben sich insoweit verpflichtet, einen gewissen Bestand von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu erwerben und diese bis zur Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit weder zu verpfänden noch zu veräußern. Die Teilnahme am GEA Performance Share Program (Incentivierungsprogramm für Führungskräfte) erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung.

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Massachusetts Financial Services Company, Boston, Massachusetts, USA, gemäß §§ 33, 34 WpHG eine Beteiligung an der GEA Group Aktiengesellschaft gemeldet, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet.

Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen

Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.

Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebende n Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 18. April 2023. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 12. März 2018, nachzulesen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden.

Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 250 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, mit Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen.

Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 150 Mio. EUR, derzeit in Anspruch genommen mit 50 Mio. EUR, ist die Bank im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag zu streichen und das ausgezahlte Darlehen zu kündigen. Weiterhin ist die Darlehensgeberin berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 20 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf.

Bei einer Cash-Management-Kreditlinie und einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Aval Verpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Aval Verpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen.

Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Program (Incentivierungsprogramm für Führungskräfte). Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist.

Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern

Im Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Das neue Vergütungssystem, das außer für Dr. Helmut Schmale und Martine Snels seit dem 1. Januar 2019 für alle Vorstandsmitglieder gilt, sieht keine Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelungen) vor. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab ↗ Seite 84 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem Incentivierungsprogramm für Führungskräfte, dem GEA Performance Share Program.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Siehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den ↗ Seiten 152 ff.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Aufgrund der im abgelaufenen Geschäftsjahr eingeleiteten Maßnahmen entwickelten sich Auftragseingang und Umsatz in Anbetracht der Rahmenbedingungen sowie der ursprünglichen Erwartungen auf Jahressicht gut. Beim Ergebnis war GEA in der Lage, unerwartete Ergebnisbelastungen zu verkraften und dennoch ein EBITDA vor Restrukturierungsaufwand am oberen Rand der Prognose zu erzielen. Beim Working Capital konnte GEA aufgrund der Initiierung eines speziellen Programms zur Reduzierung dieser wichtigen Kennzahl wesentliche Fortschritte machen und den Vorjahreswert um rund 65 Mio. EUR senken.

Der Auftragseingang erreichte mit über 4,9 Mrd. EUR erneut einen neuen Höchstwert seit dem Verkauf der ehemaligen Wärmetauschersparte. Der Anstieg wurde hauptsächlich von der Business Area Equipment getragen. Während sich das zweite Quartal aufgrund von kundenseitig verschobenen Aufträgen mit größeren und mittleren Volumina relativ schwach zeigte, konnte GEA speziell im ersten und im vierten Quartal bei Neuaufträgen deutlich zulegen.

Beim Umsatz verzeichnete GEA mit knapp 4,9 Mrd. EUR ebenfalls einen neuen Rekordwert für den Konzern in seiner heutigen Aufstellung. Nachdem für das abgelaufene Geschäftsjahr zunächst eigentlich ein moderater Rückgang des Umsatzes erwartet wurde, konnte dieser zum Jahresende sogar leicht gesteigert werden. Das Servicegeschäft ist dabei überproportional gewachsen.

Das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand lag bei ca. 479 Mio. EUR. Beim Vergleich dieses Wertes mit dem Vorjahresergebnis ist auch zu berücksichtigen, dass das Ergebnis im Saldo durch verschiedene Sondereinflüsse einschließlich der Währungseffekte im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich belastet wurde. Das erzielte EBITDA vor Restrukturierungsaufwand zeigt, dass die im Laufe des Jahres eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Konzerns gegriffen haben. Dies gilt insbesondere für die Business Area Solutions.

Im Gesamtjahr 2019 weist GEA dennoch ein negatives EBIT in Höhe von rund minus 109 Mio. EUR aus. Hier haben sich neben dem operativen Ergebnisrückgang einerseits die Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. sowie höhere Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen deutlich ausgewirkt.

Aufgrund der operativen Stärke des Unternehmens schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung trotz eines negativen Konzernergebnisses vor, eine im Vergleich zum Vorjahr erneut unveränderte Dividende in Höhe von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Der grundsätzlich angestrebte Zielkorridor für die Dividendenzahlung - eine Ausschüttung zwischen 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre - bleibt unverändert bestehen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erwartungen aus dem Geschäftsbericht 2018 für die Geschäftsentwicklung 2019 für Umsatz sowie ROCE übertroffen wurden, während das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand trotz belastender Sondereinflüsse im oberen Bereich des Zielkorridors lag. Aufgrund von nicht zahlungswirksamen Wertminderungen sowie vorgezogenen Restrukturierungsaufwendungen ist das Konzernergebnis zwar negativ, was jedoch keinen Einfluss auf die vorgeschlagene Dividendenzahlung hat.

Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung

Der Inhalt des Corporate-Governance-Berichts ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung und gem. § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist auch die Prüfung der im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu machenden Angaben nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB darauf zu beschränken, ob sie gemacht wurden.

Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle haben bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) weitestgehend um.

Entsprechenserklärung

Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK") mit Ausnahme der nachfolgenden, sämtlich auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder bezogenen Abweichungen und wird ihnen auch bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin mit diesen Ausnahmen entsprechen. Ab dem 1. Januar 2020 wird die GEA Group Aktiengesellschaft den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich entsprechen.

Seit dem 1. Januar 2019 kommt bei GEA ein neues System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Anwendung ("Neues Vergütungssystem"). Drei der momentan vier Vorstandsmitgliederwerden nach dem Neuen Vergütungssystem vergütet. Dem Vorstandsvertrag von Martine Snels, die das Unternehmen zum Ende des Geschäftsjahres verlassen wird, liegt dagegen noch das in der Hauptversammlung vom April 2012 gebilligte System der Vorstandsvergütung ("Altes Vergütungssystem") zugrunde.

Hinsichtlich des Alten Vergütungssystems werden bis einschließlich 31. Dezember 2019 die folgenden Abweichungen vom DCGK erklärt:

Der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll, wird nicht entsprochen.

Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder nach dem Alten Vergütungssystem besteht aus zwei Komponenten, die im Rahmen der gesamten variablen Vergütung mit 20 bzw. 40 Prozent gewichtet werden. Die Bemessungsgrundlage der mit 40 Prozent gewichteten mehrjährigen variablen Vergütungskomponente umfasst das aktuelle sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre ("Mehrjahreskomponente") und ist damit nicht zukunftsbezogen. Die Bemessungsgrundlagen der mehrjährigen variablen Vergütung sind daher insgesamt betrachtet nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen.
Der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, wird nicht entsprochen.

Im ersten Quartal 2019 hat der Aufsichtsrat die im Rahmen des Neuen Vergütungssystems für 2019 geltenden finanziellen Erfolgsziele auf Basis des Budgets für dieses Geschäftsjahr festgelegt. Die ebenfalls erforderliche Anpassung der finanziellen Leistungskennzahlen der für Martine Snels weiterhin geltenden Mehrjahreskomponente an die Planung für das Geschäftsjahr 2019 ist dabei versehentlich unterblieben; sie wurde vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 nachgeholt.

In der Zeit vom 15. November 2018 bis zum 18. Dezember 2019 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den Empfehlungen des DCGK mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf die Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3. Für das Geschäftsjahr 2019 ist die GEA Group Aktiengesellschaft, wie ebenfalls vorstehend erläutert, auch von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK abgewichen.

Darüber hinaus wich die GEA Group Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 15. November 2018 bis einschließlich 31. Dezember 2018 auch von der Empfehlung der in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 DCGK ab, wonach monetäre Vergütungsteile fixe und variable Bestandteile umfassen sollen.

Stefan Klebert wurde mit Wirkung ab dem 15. November 2018 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Das in seinem Vorstandsvertrag verankerte Neue Vergütungssystem galt erst ab dem Geschäftsjahr 2019. Für den Übergangszeitraum vom 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wurde für die variable Vergütung von Stefan Klebert daher eine Zielerreichung von 100 Prozent unterstellt, was für den entsprechenden Zeitraum einer ausschließlich fixen Vergütung gleichkam. Eine Zielvereinbarung für diesen kurzen Zeitraum nach Erstbestellung erachtete der Aufsichtsrat als nicht sinnvoll.

Düsseldorf, 19. Dezember 2019

Für den Aufsichtsrat

Dr. Helmut Perlet

Für den, Vorstand

Stefan Klebert

Marcus A. Ketter

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft ("Code of Conduct") schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere zu den Themen Bekämpfung von Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Interessenkonflikte. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch einen Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer ("Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"), der diese Gruppen zur Einhaltung wesentlicher Grundsätze hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, verpflichtet. Schließlich gibt es gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat vereinbarte Grundsätze unternehmerischer Verantwortung ("Code of Corporate Responsibility"), die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der Grundsätze unternehmerischer Verantwortung existiert für die Bereiche Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Quality, Health, Safety & Environment - "QHSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die Grundsätze unternehmerischer Verantwortung und die QHSE-Politik sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite von GEA unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der ↗ Seite 147 f. dieses Geschäftsberichts.

Compliance

Compliance als Gesamtheit der Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Kartellrecht und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Zudem ist die Compliance-Organisation bei der Bearbeitung von sämtlichen Compliance-Vorfällen mit straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken involviert. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance-Organisation und die interne Revision unterstützt. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören, die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Für jede operative Gesellschaft ist ein lokaler Compliance Manager benannt. Zudem werden bei Bedarf weitere Funktionen eingebunden, welche den Chief Compliance Officer beraten und unterstützen. Das Compliance Management System von GEA wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Hinblick auf Angemessenheit und Implementierung der Teilbereiche Anti-Korruption und Kartellrecht nach dem Standard IDW PS 980 geprüft. Die Prüfung wurde im Januar 2019 ohne Beanstandungen abgeschlossen.

Neben der vorstehend beschriebenen Compliance-Organisation besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Wesentliche Exportkontrollaktivitäten sind dabei in dem Bereich Tax, Customs & Foreign Trade gebündelt. Daneben ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Control Manager benannt. Schließlich besteht eine Organisation im Bereich Quality, Health, Safety & Environmental (QHSE) mit dem Ziel, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen.

Die Mitglieder der Compliance-Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Soweit im Einzelfall rechtlich zulässig, können die Meldenden bei Abgabe der Meldung anonym bleiben. Die Anonymität ist durch die technische Implementierung des Integrity Systems sichergestellt. Die Compliance-Organisation geht allen Verdachtsfällen konsequent nach, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Konzernrevision. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen für die Compliance-relevanten Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance-Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das Compliance-Programm von GEA ab.

Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken

Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den ↗ Seiten 152 ff. dieses Geschäftsberichts.

Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung) und der Compliance. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.

Ausführliche Berichterstattung

Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Die Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar.

Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2019 (neu ab 01. Januar 2020: 20.000 EUR) erreichen oder überschreiten. Die zwei der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der Gesellschaft

Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt, das im Geschäftsjahr 2019 ausgelaufen ist. Einzelheiten hierzu sind unter Ziffer 6.3.3 (↗ vgl. Seite 232 ff.) des Anhangs zum Konzernabschluss näher erläutert. Ein Nachfolgeprogramm gibt es derzeit nicht.

Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat

Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.

Vorstand

Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 24 sowie 284 dieses Geschäftsberichts.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Darüber hinaus wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2019 der Technologieausschuss sowie in der Sitzung am 19. Juni 2019 der Sonderausschuss des Aufsichtsrats gebildet. Da der Sonderausschuss nicht als dauerhafter Ausschuss konzipiert war, wurde er in der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. Dezember 2019 wieder aufgelöst.

Der Prüfungsausschuss, der Vermittlungsausschuss, der Technologieausschuss und der Sonderausschuss bestehen bzw. bestanden aus jeweils 4 Mitgliedern, dem Präsidium gehören 6 Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind bzw. waren jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind.

Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs-, der Vermittlungs- und der Sonderausschuss treten bzw. traten nur bei Bedarf zusammen.

Der Technologieausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr.

Das Präsidium legt einen Schwerpunkt auf Vorstandsangelegenheiten inklusive Nachfolge- und Vergütungsthemen, Corporate Governance und bestimmte zustimmungspflichtige Geschäfte. Auch fallen in die Zuständigkeit des Präsidiums die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten.

Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung.

Die Arbeit des Technologieausschusses fokussiert sich auf die Beurteilung der mittel- bis langfristigen Technologiestrategie des Konzerns vor dem Hintergrund der Bestrebungen von GEA, neue und innovative Produkte, Prozesse, Märkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln bzw. zu erschließen. Dies umfasst auch die Digitalisierung auf Grundlage der Unternehmensstrategie sowie die Beratung des Vorstands und des Managements hinsichtlich der vorstehend genannten Themen.

Der Sonderausschuss befasste sich im Rahmen eines thematischen Schwerpunkts der Aufsichtsratsarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr, zu dem es beispielsweise auch einen entsprechenden ganztägigen Fortbildungs-Workshop für den Gesamtaufsichtsrat im Sommer 2019 gab, vertieft mit verschiedenen übernahmerelevanten Fragen.

Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com sowie auf den Seiten 285 und 286 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats ab Seite 27 dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2019. Er enthält zudem eine individualisierte Übersicht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben im abgelaufenen Geschäftsjahr an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen.

Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes

GEA treibt bereits seit vielen Jahren die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im Kapitel Nachhaltigkeit bei GEA (↗ vgl. Seite 141 f.) dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen.

Für GEA besteht die gesetzliche Pflicht, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung freiwerdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Seit den 2016 durchgeführten Aufsichtsratswahlen gehören dem Aufsichtsrat 5 weibliche Mitglieder an (davor 4). Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft liegt somit aktuell bei 42 Prozent.

In seiner Sitzung am 22. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft die bis zum 31. Dezember 2021 geltende neue Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 20 Prozent festgesetzt.

Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandsebene wurde vom Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Juni 2017 ein Anteil von 25 Prozent Frauen in der ersten und von 30 Prozent Frauen in der zweiten Führungsebene als bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße vom Vorstand beschlossen.

Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden.

GEA trifft entsprechende Maßnahmen (↗ vgl. Seite 139 ff.), um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Zusammen mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Vorstandsposition folgt einem strukturierten Prozess. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation grundsätzlich auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Da GEA ein internationaler Technologiekonzern und Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie und verschiedene andere Branchen ist, sollten bei der Besetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Kriterien beachtet werden: Internationale Besetzung, Mitglieder, die mindestens zwei verschiedenen Nationalitäten angehören und in ihrer Gesamtheit multilingual sind, ein Frauenanteil von mindestens 20 Prozent sowie eine insgesamt ausgeglichene Altersstruktur. Außerdem sollte mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder langjährige Erfahrung in der Nahrungsmittelindustrie aufweisen können und mindestens zwei Vorstandsmitglieder sollten aus technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen kommen. Die Mitglieder des Vorstands sollen im Regelfall nicht länger amtieren als bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahres. Da bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern letztlich aber vor allem Kriterien wie die fachliche und persönliche Eignung, aber auch Aspekte wie die Verfügbarkeit von Kandidaten eine wesentliche Rolle spielen, kam dieses Diversitätskonzept im Rahmen der 2018 begonnenen und im Geschäftsjahr 2019 fortgesetzten Neubesetzung des Vorstands nicht voll zum Tragen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neu gefasst und um ein Kompetenzprofil erweitert. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat achtet neben der Integrität und Leistungsbereitschaft seiner Mitglieder, die über ausreichende zeitliche Kapazitäten für die Wahrnehmung ihres Mandats verfügen müssen, deshalb auf ein ausgewogenes Kompetenzprofil seiner Mitglieder, insbesondere ausreichend für die GEA Group Aktiengesellschaft relevante vorhandene Branchen- und Sektorkenntnis, sowie auf eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, internationale Erfahrung und Vielfalt (Diversität). Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung stets die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin unter Berücksichtigung der Kompetenzen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sein.

Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt: Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein. Mindestens ein Viertel der Mitglieder des Aufsichtsrats soll über einen internationalen Hintergrund, idealerweise aus verschiedenen Regionen oder Kulturräumen verfügen. Jedes Geschlecht soll im Aufsichtsrat mit mindestens einem Drittel der Mitglieder vertreten sein. Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat ist - auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - deshalb bestrebt, dass mindestens zwei Drittel der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Aktuell sind sämtliche Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, dass 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, bei denen absehbar ist, dass sie im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat dauerhaft oder wiederholt einem Interessenkonflikt unterliegen würden, kommen als Kandidaten für den Aufsichtsrat nicht in Betracht. Zum Umgang mit nach einer Bestellung auftretenden Interessenkonflikten sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Übrigen detaillierte Regelungen vor. Danach ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Das vom Aufsichtsrat angestrebte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Darüber hinaus soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren haben. Im Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit kaufmännischem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund, aus Ingenieursberufen sowie mit Erfahrung in einer oder mehreren Kundenindustrien der Gesellschaft vertreten sein. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen über Managementerfahrung im operativen Geschäft verfügen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Lage sein, die Besonderheiten des Geschäfts der Gesellschaft und die daraus resultierenden Chancen und Risiken zu verstehen und zu beurteilen. Sie sollen mit den Grundzügen der Bilanzierung und des Risikomanagements vertraut sein.

In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die Kriterien zur Zielzusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (↗ vgl. Seite 114) beschrieben.

Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches sowie der anwendbaren deutschen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 17. Februar 2017 folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (↗ vgl. Seite 109 ff.).

Allgemeines zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Im Geschäftsjahr 2019 bestanden bei GEA zwei Vorstandsvergütungssysteme nebeneinander:

Einerseits das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene, bereits im Geschäftsbericht 2018 ausführlich beschriebene, neue Vergütungssystem, das im Berichtszeitraum für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Steffen Bersch sowie - bis zu seinem Ausscheiden - auch für Niels Erik Olsen galt und das seit seinem Eintritt am 20. Januar 2020 auch für Johannes Giloth gilt (Vergütungssystem 2019 bzw. Neues Vergütungssystem, ↗ vgl. Seite 85 ff.).

Andererseits das bisherige, bereits seit dem Geschäftsjahr 2012 geltende Vergütungssystem (Bisheriges Vergütungssystem, ↗ vgl. Seite 94 ff.), das für Jürg Oleas, Dr. Helmut Schmale und Martine Snels bis zu ihrem jeweiligen Ausscheiden im Laufe bzw. zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weitergalt.

Im Geschäftsjahr 2020 basiert die Vergütung aller Vorstandsmitglieder auf dem Vergütungssystem 2019.

Vergütungssystem 2019

Um das Bisherige Vergütungssystem an die geänderten regulatorischen Anforderungen anzupassen, und um Investorenerwartungen noch stärker als bisher zu berücksichtigen, hatte der Aufsichtsrat das Bisherige Vergütungssystem mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten im Geschäftsjahr 2018 überprüft und umfassend überarbeitet, wobei auch Anregungen und Hinweise institutioneller Investoren aufgegriffen wurden. Das seit dem 1. Januar 2019 geltende Neue Vergütungssystem ist im Vergleich zum Bisherigen Vergütungssystem deutlich stärker an der Aktienkursperformance ausgerichtet und durch die Reduzierung auf zwei variable Vergütungskomponenten auch einfacher strukturiert. Zudem stärkt es durch Einführung von Malus- und Clawback-Regelungen die Position des Aufsichtsrats im Falle grober Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder.

Das Vergütungssystem 2019 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019 mit einer Mehrheit von 93,85 Prozent gebilligt. Es ist geprägt von folgenden Grundsätzen:

Vereinfachung und bessere Verständlichkeit durch Reduzierung der Anzahl der Vergütungskomponenten und Erfolgsziele.
Klare Aktienorientierung durch noch stärkere Ausrichtung der Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung an der langfristigen (Aktien-)Performance von GEA sowie durch Einführung zusätzlicher Aktienkauf- und -halteverpflichtungen (sog. Share Ownership Guidelines).
Performance-Fokus durch Erfolgsziele, die noch stärker an finanzieller und nachhaltiger Performance ausgerichtet sind.
Transparenz durch Vorab-Veröffentlichung der für das laufende Geschäftsjahr geltenden Zielkorridore und Kalibrierungen der Erfolgsziele im Vergütungsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr (↗ vgl. Seiten 89 ff. für die im Geschäftsjahr 2020 geltenden Erfolgsziele).
Regulatorische Konformität in Bezug auf die bei Inkrafttreten des Neuen Vergütungssystems geltende Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017. Es ist allerdings beabsichtigt, das Neue Vergütungssystem im laufenden Geschäftsjahr auf Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Anforderungen der Neufassung des DCGK, die voraussichtlich noch im Frühjahr 2020 in Kraft treten wird, zu analysieren und ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Sanktionierung wissentlicher und grober Pflichtverstöße von Vorstandsmitgliedern durch Malus- und Clawback-Regelungen, indem dem Aufsichtsrat erstmals die Möglichkeit eingeräumt wird, variable Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr, in dem der jeweilige Verstoß stattgefunden hat, ggf. bis auf null zu reduzieren.
Verzicht auf vertragliche Regelungen für Change-of-Control-Fälle und zur Gewährung von Sondertantiemen.

Vergütungssystem 2019 - Struktur und Bestandteile

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht im Vergütungssystem 2019 aus einer Fixvergütung und zwei variablen Bestandteilen (sog. Direktvergütung) sowie Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt.

Vergütungsbestandteile und Gewichtung im Vergleich

(in %)

Fixvergütung und Nebenleistungen

Die Fixvergütung bildet den wesentlichen Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung der Vorstandsmitglieder und besteht in einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich ausgezahlt wird.

Im Berichtszeitraum betrug das feste Jahresgehalt für Stefan Klebert 1.200 T EUR, für Marcus A. Ketter 680 T EUR und für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 600 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter sein festes Jahresgehalt zeitanteilig gewährt. Aufgrund seines Ausscheidens mit Ablauf des 31. März 2019 wurde Niels Erik Olsen sein festes Jahresgehalt 2019 zeitanteilig gewährt.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.

Altersversorgung

Als weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponente sieht das Neue Vergütungssystem eine betriebliche Altersversorgung in Form beitragsorientierter Leistungszusagen vor. Eine ausführliche Erläuterung dieser Versorgungszusagen findet sich im Abschnitt "Versorgungszusagen" (↗ vgl. Seite 98 ff.).

Tantieme (jährliche variable Vergütung)

Erfolgsziele

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand

ROCE

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Modifier

Multiplikativ verknüpft

Spanne von 0,8 bis 1,2

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine jährliche erfolgsabhängige variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung zweier finanzieller Erfolgsziele sowie nach einem vom Aufsichtsrat festzulegenden Modifier richtet. Die Tantieme ist mit einem Anteil von 40 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 24 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber dem Performance Share Plan schwächer gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Maßgeblich und mit je 50 Prozent gewichtet sind dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen (EBITDA) und der Return on Capital Employed (ROCE), jeweils bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen. Die vergütungsrelevanten kurzfristigen Erfolgsziele sind zugleich bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und daher Bestandteil des aktuellen Steuerungssystems. Es wird auf die entsprechenden Erläuterungen zur Definition der einzelnen Bestandteile im Abschnitt "Wesentliche Kennzahlen" im Kapitel zum Steuerungssystem (↗ vgl. Seite 40 ff.) verwiesen. Abweichend von der Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden die Kennzahlen für Vergütungszwecke jeweils zusätzlich um Effekte aus Transaktionen adjustiert, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Diese Adjustierung erfolgt einmalig im Jahr einer Transaktion, sofern diese bereits im Budget des folgenden Geschäftsjahres enthalten ist. Anderenfalls sind die Effekte aus der entsprechenden Transaktion auch in den Kennzahlen des nächsten Geschäftsjahres zu adjustieren.

Beide Kernsteuerungsgrößen unterstützen als Kombination aus Ergebnis- und Renditekennzahl die Unternehmensstrategie eines profitablen und strategischen Wachstums. Die Zielsetzungen werden vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs festgelegt. Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.

Ein zusätzlicher Modifier erlaubt es dem Aufsichtsrat, neben der finanziellen Zielerreichung auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder sowie die kollektive Leistung des Gesamtgremiums zu berücksichtigen. Die Beurteilung basiert dabei auf vorab definierten Kriterien, die insbesondere folgende Aspekte umfassen können:

Persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds (z. B. wichtige strategische Leistungen im Verantwortungsbereich, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten, relevante finanzielle Leistungen im Verantwortungsbereich, Realisierung von Schlüsselprojekten)
Kollektive Leistung des Vorstands (z. B. Erreichung wichtiger strategischer Unternehmensziele einschließlich Mergers & Acquisitions, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, nachhaltige strategische, technische oder strukturelle Unternehmensentwicklung) und
Stakeholder-Belange und Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance, Produktionsbedingungen, Energie und Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterbelange, Unternehmenskultur)

Der Modifier bewegt sich in einer Spanne von 0,8 bis 1,2 und kann damit die Tantieme der Vorstandsmitglieder sowohl nach oben als auch nach unten anpassen (Bonus-/Malus-System).

Die Gesamtzielerreichung der Tantieme errechnet sich als gewichtete Summe der Zielerreichungen des EBITDA und des ROCE multipliziert mit dem Modifier. Der so ermittelte Betrag kann 0 Prozent bis maximal 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) betragen.

Die Zieltantieme beträgt für Stefan Klebert 720 T EUR, für Marcus A. Ketter 408 T EUR sowie für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 360 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter die Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gewährt.

Funktionsweise Tantieme

Die diskretionären Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsrats in die Tantieme sind durch die begrenzte Spannbreite des Modifiers stark eingeschränkt. Der Kriterienkatalog für den Modifier gewährleistet einen stringenten Performance-Bezug und ermöglicht die transparente Nachvollziehbarkeit einer möglichen Anpassung. Die im Bisherigen Vergütungssystem vertraglich vorgesehene Möglichkeit des Aufsichtsrats in Ausnahmesituationen ggf. eine Sondertantieme zu gewähren, besteht im Neuen Vergütungssystem nicht mehr.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB entfällt die Tantieme. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Planlaufzeit besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdiente Tantieme.

Zielerreichung und Modifier-Multiplikator Tantieme 2019

Das um Akquisitionseffekte bereinigte EBITDA vor Restrukturierungsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2019 479,8 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 114,0 Prozent entspricht. Der (ebenfalls um Restrukturierungsaufwendungen und Akquisitionseffekte bereinigte) ROCE betrug im Geschäftsjahr 2019 10,6 Prozent, was einer Zielerreichung von 153,2 Prozent entspricht. Für die Tantieme 2019 ergibt sich daraus insgesamt eine Zielerreichung von 133,6 Prozent.

Der Aufsichtsrat hat den Modifier für die Tantieme 2019 für Stefan Klebert auf einen Multiplikator von 1,18, für Marcus A. Ketter auf einen Multiplikator von 1,18 und für Steffen Bersch auf einen Multiplikator von 1,13 festgesetzt. Diese Multiplikatoren entsprechen jeweils dem Durchschnitt der Einzelbewertungen der für die Vorstandsmitglieder vorab festgelegten Modifier-Kriterien durch den Aufsichtsrat. Dem Modifier für die Tantieme 2019 lagen folgende Ziele und Beurteilungskriterien zugrunde:

Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien Tantieme 2019 (Spanne: 0,8-1,2) S. Klebert M. Ketter S. Bersch
Individuelle Leistung Strategische Leistung im individuellen Verantwortungsbereich: Pavan Beurteilung anhand der Leistungskennzahlen Umsatz und operatives EBITDA
Strategische Leistung im individuellen Verantwortungsbereich: Finanzielle Transparenz Beurteilung anhand des Verfügbarkeitsdatums der entsprechenden Finanzdaten
Kollektive Leistung des Vorstands Strategische Unternehmensziele (inkl. M&A): Stabilisierung von OneGEA Beurteilung anhand der Ergebnisse einer zielgerichteten Mitarbeiterbefragung
Gesundheit, Sicherheit & Umwelt (HSE): Unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility/CR) Beurteilung anhand des Implementierungsgrades der CR-Strategie und bestimmter Leistungskennzahlen aus dem Bereich Nachhaltigkeit
Stakeholder und Nachhaltigkeitsaspekte Kundenzufriedenheit: Kundenumfrage Beurteilung anhand eines Vergleichs der Befragungsergebnisse mit den Ergebnissen der vorangegangenen Kundenbefragung
Mitarbeiterbelange: Mitarbeiterbefragung & Engagement Management Diskretionäre Beurteilung unter Einbeziehung eines Vergleichs der Befragungsergebnisse mit den Ergebnissen der vorangegangenen Mitarbeiterbefragung

Mit Niels Erik Olsen wurden im Hinblick auf sein Ausscheiden am 31. März 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. dazu "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", ↗ Seite 102 ff.).

Kalibrierung finanzielle Erfolgsziele und Modifier-Kriterien im Rahmen der Tantieme 2020 *

Für die Tantieme 2020 hat der Aufsichtsrat die finanziellen Erfolgsziele wie folgt kalibriert:

Für die Kennzahl EBITDA vor Restrukturierungsaufwand ist eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand im Geschäftsjahr 2020 470 Mio. EUR beträgt. Der Zielerreichungskorridor reicht insgesamt von 370 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 0 Prozent entspräche, bis zu 570 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 200 Prozent entspräche. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

Eine Zielerreichung von 100 Prozent soll bei der Kennzahl ROCE im Geschäftsjahr 2020 gegeben sein, wenn der ROCE 10 Prozent beträgt. Hier umfasst der Zielerreichungskorridor einen Bereich von 8 Prozent (die Zielerreichung entspräche 0 Prozent) bis 12 Prozent (die Zielerreichung entspräche 200 Prozent). Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

*) Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Abschlussprüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Folgende Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien hat der Aufsichtsrat für die Tantieme 2020 definiert:

Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien Tantieme 2020 (Spanne: 0,8-1,2) S. Klebert M. Ketter J. Giloth
Individuelle Leistung Nachfolgeplanung Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat u.a. unter Berücksichtigung von Kriterien zur Förderung der Diversität in Führungspositionen
Globale Produktionsstrategie Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Risikomanagement-System Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat u.a. unter Berücksichtigung des Stands der Implementierung und der Leistungsfähigkeit gegenüber aktuellem System und aktuellen Prozessen
Kollektive Leistung des Vorstands Stabilisierung der CREATE-Organisation Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Stakeholder und Nachhaltigkeitsaspekt Kundenzufriedenheit Weitestgehend diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Mitarbeiterzufriedenheit Beurteilung durch den Grad der Verbesserung, ggfs. Verschlechterung

Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung)

Erfolgsziele

Wachstum Earnings per Share (EPS):

Relativer Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering:

25. Perzentil = 0 Prozent

50. Perzentil = 100 Prozent

75. Perzentil = 200 Prozent

Ex-post Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Performanceperiode

3 Jahre

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die zweite Komponente der variablen Vergütung ist ein Performance Share Plan, der einen dreijährigen zukunftsorientierten Zeitraum abbildet. Die Performanceperiode der im Geschäftsjahr 2019 gewährten ersten Tranche des Performance Share Plan umfasst die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021. Der Performance Share Plan rückt die Entwicklung der Aktienrendite stark in den Fokus. Somit wird die Vergütung klar auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensperformance und an den Interessen der Aktionäre von GEA ausgerichtet. Der Performance Share Plan ist mit einem Anteil von 60 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 36 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber der Tantieme stärker gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt. Die Anzahl ermittelt sich, indem der vertragliche Zielwert der langfristigen variablen Vergütung durch den beizulegenden Zeitwert der Performance Shares (Fair Value) zum Gewährungszeitpunkt dividiert wird, wobei auf die nächste ganze Zahl gerundet wird. Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird am Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt und hängt von der Zielerreichung der gleichgewichteten Erfolgsziele EPS-Wachstum und Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering ab.

Der vertraglich definierte Zielwert für den Performance Share Plan beträgt für Stefan Klebert 1.080 T EUR, für Marcus A. Ketter 612 T EUR und für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 540 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter der Zielwert für den Performance Share Plan für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gewährt.

Funktionsweise Performance Share Plan

Das EPS-Wachstum wird als annualisierte Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate) über die dreijährige Performanceperiode bestimmt. Das EPS wird wie EBITDA und ROCE sowohl um den im maßgeblichen Geschäftsjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand als auch um Effekte aus Transaktionen bereinigt, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen (vgl. "Tantieme (jährliche variable Vergütung)", ↗ Seite 87 f.). Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.

Der Total Shareholder Return (TSR) bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während der Performanceperiode. Der TSR drückt somit aus, welche Rendite für die Aktionäre von GEA innerhalb des definierten Zeitraums erwirtschaftet wurde. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Performance der GEA Aktie der TSR-Performance der Unternehmen des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering jeweils gemessen auf Basis von 3-Monats-Durchschnitten gegenübergestellt. Durch die Durchschnittsbildung werden stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses geglättet. Die ermittelte TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung von GEA anhand der erreichten Platzierung in dieser Rangreihe bestimmt. Ist GEA am Median (50. Perzentil) positioniert, entspricht dies einer 100 Prozent-Zielerreichung. Liegt die Positionierung von GEA am 25. Perzentil oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Ist GEA am 75. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

Zielerreichungskurve relativer Total Shareholder Return

Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird bestimmt, indem die Gesamtzielerreichung aus EPS-Wachstum unter Berücksichtigung von in der Performanceperiode erfolgten Kapitalmaßnahmen und relativem TSR mit der vorläufig gewährten Anzahl an virtuellen Performance Shares multipliziert wird. Der finale Auszahlungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem Durchschnitt der Aktienkurse der letzten drei Monate vor Ende der Performanceperiode unter Berücksichtigung der Dividenden multipliziert wird. Dieser Auszahlungsbetrag ist auf 200 Prozent des Zielwerts begrenzt.

Zur weiteren Erhöhung der Transparenz werden die finalen Zielerreichungen für das EPS-Wachstum und den relativen TSR sowie der Zielkorridor für das EPS-Wachstum nach Ende der jeweiligen Performanceperiode im Vergütungsbericht veröffentlicht. Für die im Geschäftsjahr 2019 gewährte Tranche des Performance Share Plan werden die entsprechenden Angaben demnach im Geschäftsbericht 2021 erfolgen.

Bei der für das Berichtsjahr gewährten Tranche 2019 des Performance Share Plans erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2022. Basierend auf dem Kenntnisstand zum 31. Dezember 2019 wird für die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Tranche des Performance Share Plans (Tranche 2019) mit einer Übererfüllung bezüglich der Zielerreichung gerechnet.

Mit Niels Erik Olsen wurden im Hinblick auf sein Ausscheiden am 31. März 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. dazu "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", ↗ Seite 102 ff.).

Gewährungen und Kalibrierung des EPS-Wachstums im Rahmen der Tranche 2020 *

Im Rahmen der für das laufende Geschäftsjahr gewährten zweiten Tranche des Performance Share Plan (Tranche 2020) wurden den Mitgliedern des Vorstands auf Basis eines Fair Value pro Performance Share zum Gewährungszeitpunkt 1. Januar 2020 von 25,10 EUR jeweils die folgende Anzahl Performance Shares gewährt:

*) Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Abschlussprüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Teilnehmer Tranche 2020 Vertraglicher Zielwert (in EUR) Stückzahl gewährter Performance Shares
Stefan Klebert 1.080.000 43.028
Marcus A. Ketter 612.000 24.383
Johannes Giloth 540.000 21.514
Steffen Bersch * 540.000 21.514
Summe 2.772.000 110.439

*) Steffen Bersch erhält die volle Anzahl an Performance Shares. Aufgrund seines Ausscheidens mit Ablauf des 29. Februar 2020 wird ihm die Tranche 2020 des Performance Share Plan im März 2023 aber zeitanteilig gekürzt ausgezahlt werden.

Der Tranche 2020 des Performance Share Plan liegt folgende vom Aufsichtsrat beschlossene Kalibrierung des finanziellen Erfolgsziels EPS-Wachstum zugrunde: Eine Zielerreichung von 100 Prozent ist gegeben, wenn die annualisierte Wachstumsrate des EPS in der Performance Periode, die die Geschäftsjahre 2020 - 2022 umfasst, bei 11 Prozent liegt. Der Zielerreichungskorridor für das EPS reicht von einem CAGR von 6 Prozent während der Performanceperiode, was einer Zielerreichung von 0 Prozent entspräche, bis hin zu einem CAGR von 16 Prozent für den Zeitraum 2020 - 2022, was einer Zielerreichung von 200 Prozent entspräche. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

Malus & Clawback

Im Neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung aufgrund eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche interne Richtlinien nach billigem Ermessen zu reduzieren. Zum einen können die Zieltantieme und/oder die Performance Shares für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, vor Ende der Performanceperiode ggf. bis auf null reduziert werden (Malus-Regelung). Zum anderen kann der zum Zeitpunkt einer Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlte Betrag aus der Tantieme und/oder dem Performance Share Plan des betreffenden Geschäftsjahres zurückgefordert werden, wobei sich die Rückzahlungspflicht des Vorstandsmitglieds auf den ausgezahlten Nettobetrag beschränkt (Clawback-Regelung). Kriterien für eine Reduzierung der variablen Vergütung sind beispielsweise die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft und der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds.

Share Ownership Guidelines

Die Vorstandsmitglieder sind im Rahmen des Neuen Vergütungssystems dazu verpflichtet, GEA Aktien zu erwerben und diese bis zum Ende ihrer Dienstzeit zu halten. Durch diese sogenannten Share Ownership Guidelines (SOG) soll sichergestellt werden, dass sowohl die Aktienkultur von GEA weiter gestärkt wird als auch die Mitglieder des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre incentiviert werden. Hierdurch wird eine direkte Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Wertentwicklung erreicht. Darüber hinaus wird das Vertrauen unseres Vorstands in die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg von GEA gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Aktionären sowie unseren weiteren Stakeholdern betont.

Für den Vorstandsvorsitzenden Stefan Klebert beträgt die Höhe der Aktienhalteverpflichtung 150 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts, für Marcus A. Ketter, Steffen Bersch und Johannes Giloth beträgt sie 100 Prozent des jeweiligen festen Brutto-Jahresgehalts. Bis zur vollständigen Erfüllung des SOG-Ziels sind, beginnend mit der Auszahlung der Tantieme 2019 im März 2020, jährlich 25 Prozent der Netto-Auszahlung aus der variablen Vergütung (Tantieme und Performance Share Plan) in Aktien zu investieren, sofern die jeweilige Halteverpflichtung noch nicht erreicht ist.

Neue Vergütungsstruktur und -höhen

Mit Einführung des Neuen Vergütungssystems zum Geschäftsjahr 2019 wurden die Zieldirektvergütungen, d. h. die Summe aus Grundvergütung, Zieltantieme und Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, auf folgende Beträge angehoben: Vorstandsvorsitzender 3 Mio. EUR p. a., Finanzvorstand 1,7 Mio. EUR p. a. und ordentliche Vorstandsmitglieder 1,5 Mio. EUR p. a. Mit dieser Anhebung der Zieldirektvergütungen wurden die zuvor zum Teil unterhalb des Marktüblichen liegenden Vergütungen der Vorstandsmitglieder an die entsprechenden Vergütungshöhen in für GEA relevanten Vergleichsmärkten herangeführt. Für den Marktvergleich wurden sowohl die Unternehmen des MDAX als auch eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen berücksichtigt. Neben dem horizontalen Vergleich hat der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK folgend auch einen vertikalen Vergleich der Vergütung des Vorstands mit der Entwicklung der Vergütung des Oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt.

Aus der folgenden Grafik können die Zieldirektvergütungen sowie die maximalen Direktvergütungen für die Vorstandsmitglieder entnommen werden:

Ziel- und maximale Direktvergütungen

(in T EUR)

Bisheriges Vergütungssystem

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht im Bisherigen Vergütungssystem aus einer Fixvergütung und drei variablen Bestandteilen (sog. Direktvergütung) sowie Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt.

Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen

Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht auch im Bisherigen Vergütungssystem vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird.

Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR und bei Martine Snels 600 T EUR. Die festen Jahresgehälter von Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale wurden aufgrund ihres Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 bzw. des 17. Mai 2019 jeweils zeitanteilig gewährt.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.

Variable Bestandteile der Vergütung

Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung (ggf. bis auf null).

Die Tantieme besteht aus drei Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der drei Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die drei Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)

Die Höhe der individuellen Komponente wird auf der Basis von drei bis fünf persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden, ermittelt. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben.

Mit Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale wurden aufgrund ihres Ausscheidens am 17. Februar 2019 bzw. am 17. Mai 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", ↗ Seite 102 ff.).

Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente sind auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat für Frau Snels einen Zielerreichungsgrad von 115,8 Prozent (Vorjahr 118,3 Prozent) festgestellt.

Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)

Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückblickend für die letzten drei Geschäftsjahre. Der Bemessungszeitraum umfasst demnach das abgelaufene Geschäftsjahr, für das die Mehrjahreskomponente gewährt wird sowie die beiden davorliegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und "Return on Capital Employed" (ROCE) an.

Bei der Zielgröße CFTM handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung des Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 5,07 Prozent beträgt (2018 und 2017 jeweils 8 Prozent). Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 1,57 Prozent (2018 und 2017 jeweils 4,5 Prozent) eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 10,32 Prozent (2018 und 2017 jeweils 13,25 Prozent) eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.

Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 9,8 Prozent beträgt (2018 und 2017 jeweils 19 Prozent). Der für das Geschäftsjahr 2019 maßgebliche Zielerreichungskorridor umfasst eine Spannbreite +/- 1,5 Prozentpunkten (2018 und 2017 jeweils +/- 5 Prozentpunkte). Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert über oder unter der Marke für die 100-prozentige Zielerreichung von 9,8 Prozent, aber innerhalb des Korridors von +/- 1,5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 100 Prozentpunkte (2018 und 2017 jeweils um bis zu 50 Prozentpunkte) erhöht bzw. vermindert.

Die Neufestsetzung des Zielwerts und des Zielerreichungskorridors für den ROCE erfolgte, um die Kalibrierung der Mehrjahreskomponente für das Geschäftsjahr 2019 an die entsprechenden Festlegungen anzupassen, die für den ROCE im Rahmen der Tantieme 2019 des Neuen Vergütungssystems vom Aufsichtsrat auf Basis der Planung für das Geschäftsjahr 2019 vorgenommen wurden. Der Neufestsetzung des Zielwerts und des Zielerreichungskorridors für die Kennzahl CFTM im Rahmen der Mehrjahreskomponente liegt die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 zugrunde; diese Neukalibrierung erfolgte ebenfalls nur für das Geschäftsjahr 2019. Da diese Anpassungen der für die Mehrjahreskomponente maßgeblichen Kennzahlen an die Planung 2019 im ersten Quartal 2019 versehentlich unterblieb, wurde sie vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 nachgeholt, was in der Entsprechenserklärung für 2019 offengelegt wurde (vgl. Corporate-Governance-Bericht, ↗ Seite 76 ff.).

Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgten, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen.

Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Bei der Kennzahl CFTM ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Zielerreichungsgrad von 22,8 Prozent (Vorjahr 47,2 Prozent), der dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 (21,2 Prozent) und der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 (25,9 Prozent) entspricht. Die CFTM selbst betrug im Geschäftsjahr 2017 6,4 Prozent, im Geschäftsjahr 2018 4,1 Prozent und im Geschäftsjahr 2019 2,5 Prozent.

Bei der Kennzahl ROCE ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Zielerreichungsgrad von 84,4 Prozent (Vorjahr 64,7 Prozent), der dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 (50,0 Prozent) und der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 (153,2 Prozent) entspricht. Der ROCE selbst betrug im Geschäftsjahr 2017 16,6 Prozent, im Geschäftsjahr 2018 11,2 Prozent und im Geschäftsjahr 2019 10,6 Prozent.

Für die im Geschäftsjahr 2019 gewährte Mehrjahreskomponente ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad von 19,2 Prozent (Vorjahr 30,6 Prozent).

Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)

Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärtsgerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performanceperiode, zu der das Geschäftsjahr für das die langfristige Aktienkurskomponente gewährt wird sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen.

Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Die Leistungsbemessung erfolgt durch den Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performanceperiode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performanceperiode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performanceperiode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI lE-Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Im zuletzt genannten Fall stehen die Entscheidungen über das Ob und die Höhe einer Auszahlung im Ermessen des Aufsichtsrats.

Bei der für das Berichtsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente 2019 erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2022. Stattdessen wird im März 2020 die Tranche 2017 der langfristigen Aktienkurskomponente zusammen mit der individuellen Komponente und der Mehrjahreskomponente für das Jahr 2019 ausgezahlt. Die Zielerreichung der Tranche 2017 beträgt 2,3 Prozent. Im Berichtsjahr selbst erfolgte die Auszahlung der Tranche 2016 in Höhe von 142 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 22,9 Prozent.

Am 31. Dezember 2019 betrugen die Zielerreichungsgrade der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente 88,2 Prozent für die Tranche 2019 (Performanceperiode 2019 bis 2021), 3,1 Prozent (Vorjahr 34,5 Prozent) für die Tranche 2018 (Performanceperiode 2018 bis 2020) und 2,3 Prozent (Vorjahr 30,2 Prozent) für die Tranche 2017 (Performanceperiode 2017 bis 2019).

Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten

Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten des Bisherigen Vergütungssystems zeigt nachfolgende Tabelle:

Bemessungszeitraum
Vergütungskomponente Zielgröße Gewichtung Cap1 Gesamtcap1 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 %
Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre)
Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMIIE 20 % 300 %
Bemessungszeitraum
Vergütungskomponente 2019 2020 2021
--- --- --- ---
Individuelle Komponente Einjährig
Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre)
Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre)

1) In Prozent des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils ("Cap") bzw. der Zieltantieme ("Gesamtcap")

In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat im Bisherigen Vergütungssystem außerdem die Möglichkeit, allen Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche und bisher noch nie gewährte Sondertantieme ist in sämtlichen Vorstandsverträgen, die auf dem Bisherigen Vergütungssystem basieren, durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.

Versorgungszusagen

Stefan Klebert, Marcus. A. Ketter und Johannes Giloth

Als übliche Form der betrieblichen Altersversorgung sieht das Neue Vergütungssystem eine beitragsorientierte Leistungszusage vor. Die Versorgungszusage ist sofort unverfallbar und umfasst als Versorgungsleistungen Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistung. Im Rahmen der Altersleistung steht den Vorstandsmitgliedern das Versorgungskapital ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung. Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Invalidität aus den Diensten der Gesellschaft aus, besteht Anspruch auf Invalidenleistung. Verstirbt ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 62. Lebensjahres, haben seine Hinterbliebenen, d. h. der hinterlassene Ehegatte oder Lebenspartner oder die hinterlassenen Kinder, Anspruch auf Hinterbliebenenleistung. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung belaufen sich auf die Höhe des vorhandenen Versorgungskapitals. Verstirbt ein Vorstandsmitglied nach Eintritt eines Versorgungsfalls, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf das verbleibende Restkapital.

Zur Umsetzung der Versorgungszusage richtet die Gesellschaft für jedes Vorstandsmitglied ein Versorgungskonto ein, auf das monatlich die vertraglich festgelegten Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Die monatlichen Versorgungsbeiträge werden für jeden Monat der Laufzeit des Vorstandsvertrags gewährt. Der monatliche Versorgungsbeitrag beträgt 33.333 EUR brutto für Stefan Klebert, 25.000 EUR brutto für Marcus A. Ketter und 16.666,67 für Johannes Giloth. Daneben besteht für die Vorstandsmitglieder zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bis zu einem Höchstbetrag von 100 T EUR pro Jahr.

Das im Versorgungsfall zur Verfügung stehende Versorgungskapital und damit die Höhe der Versorgungsleistung ergibt sich aus den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles auf das Versorgungskonto eingezahlten Versorgungsbeiträgen einschließlich der in der Anlagephase erzielten Wertentwicklung des Versorgungskontos. Die Gesellschaft gewährt eine nominale Beitragsgarantie, d. h. dass mindestens die Summe aus den von der Gesellschaft finanzierten Versorgungsbeiträgen und den erfolgten Entgeltumwandlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versorgungskapitals zur Verfügung steht. Das Versorgungskapital kann entweder als Einmalkapital oder in bis zu 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden.

Versorgungszusagen nach diesem Modell bestehen für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth. Die Steffen Bersch im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems gewährte Versorgungszusage sowie die mit Niels Erik Olsen anstelle einer Versorgungszusage getroffene Vereinbarung bestehen trotz der zum 1. Januar 2019 erfolgten Umstellung der Vergütung von Steffen Bersch und Niels Erik Olsen auf das Neue Vergütungssystem unverändert fort.

Martine Snels

Die Versorgungszusage für Martine Snels entspricht im Wesentlichen dem Versorgungsmodell des neuen Vergütungssystems. Der monatliche Versorgungsbeitrag für Martine Snels beträgt 27.754 EUR brutto. Er orientiert sich in seiner Höhe allerdings an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Der monatliche Versorgungsbeitrag für Martine Snels wird daher maximal für 120 Monate gewährt. Bzgl. der übrigen Bedingungen der Versorgungszusage kann auf die Ausführungen zu den Versorgungszusagen für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth verwiesen werden.

Bezüglich ihrer Versorgungszusage wurde Martine Snels im Zuge ihres vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens so gestellt, als hätte sie ihren Dienstvertrag erfüllt. Daher wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von insgesamt 249.786,00 EUR im Dezember 2019 auf das Versorgungskonto von Martine Snels eingezahlt.

Steffen Bersch

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Da der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch mit seinem Ausscheiden zum 29. Februar 2020 und damit vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle endete, hat Steffen Bersch einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 90.791,06 EUR, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus einem Betrag von EUR 12.784,68 derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt ein Betrag von EUR 78.006,38 (bzw. von EUR 74.886,11 zum 31. Dezember 2019), der den während der 4 Jahre und 2 Monate seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied erworbenen Ruhegeldanwartschaften von Steffen Bersch entspricht. Um den Höchstbetrag des anteiligen jährlichen Ruhegeldes von 200 T EUR p. a. zu erdienen, hätte sich die Dienstzeit von Steffen Bersch als Vorstandsmitglied auf 10 Jahre belaufen müssen. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a.

Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwen- und Kindergeld vor. Die vorgesehene Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds von Steffen Bersch. Das Kindergeld beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Voll- oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Kindergelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.

Jürg Oleas

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a. Die Pensionszusage wäre nach 18 Dienstjahren im April 2019 voll erdient gewesen. Jürg Oleas vollendete im Dezember 2019 das 62. Lebensjahr und sein Dienstvertrag wäre ursprünglich ebenfalls bis Ende Dezember 2019 gelaufen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Jürg Oleas im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 360 T EUR p. a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas", (c)Seite 102 f.). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Jürg Oleas entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Steffen Bersch beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Jürg Oleas 20 Prozent seines Ruhegelds beträgt.

Dr. Helmut Schmale

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Der Ruhegeldanspruch wurde vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Vor diesem Hintergrund wurde mit Dr. Helmut Schmale im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Mai 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 200 T EUR p. a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Dr. Helmut Schmale", ↗ Seite 104). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Steffen Bersch beschrieben sind.

Niels Erik Olsen

Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR brutto. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Der monatliche Ausgleichsbetrag für Niels Erik Olsen wird daher maximal für 120 Monate gewährt. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei.

Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht

Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewandten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Jede Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung.

Jürg Oleas hat im Berichtszeitraum von seinem Kapitalisierungswahlrecht bezüglich des gesamten ihm ab 1. Januar 2020 zustehenden Ruhegeldanspruchs Gebrauch gemacht. Der Kapitalisierungsbetrag von 8.575.416,00 EUR wurde im Januar 2020 ausgezahlt.

Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt das Kapitalisierungswahlrecht bei ihm. Bei Niels Erik Olsen, Martine Snels sowie den gemäß dem Neuen Vergütungssystem vergüteten Vorstandsmitgliedern Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth besteht auch keine Rückdeckungsversicherung.

Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen

Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen.

(in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2019; Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2019 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2019 Barwert der Pensionszusagen 31.12.2019
Stefan Klebert 1 172.500 22.500 400.863 2.624.131
Marcus A. Ketter 1 164.234 9.234 184.677 2.398.954
Jürg Oleas 2 360.000 360.000 224.042 9.458.434
Dr. Helmut Schmale 3 200.000 200.000 103.046 6.493.025
Steffen Bersch 4 223.428 111.099 512.735 3.335.662 5
Martine Snels 1 49.957 49.957 589.386 1.081.830
Summe 1.170.119 752.790 2.014.749 25.392.036

1) Die Ansprüche ergeben sich aus der Summe der Beiträge zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeteilt auf maximal 20 Jahresraten, exkl. Anlagerendite.

2) Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

3) Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

4) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR per annum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).

5) Angabe der Defined Benefit Obligation (DBO) anstelle des Barwertes aufgrund des Ausscheidens von Steffen Bersch im Februar 2020.

Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung

Die im Neuen Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für Fälle der vorzeitigen Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied und die daran anknüpfenden Auswirkungen auf die Vergütung lehnen sich eng an die entsprechenden Regelungen an, die bereits im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems galten. In einigen Punkten weicht das Neue Vergütungssystem allerdings von den Regelungen des Bisherigen Vergütungssystems ab:

Sowohl im Neuen Vergütungssystem als auch im Bisherigen Vergütungssystem gilt für den Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds wegen eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG, dass der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB endet. Bei Widerruf der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG beträgt die Kündigungsfrist in den Dienstverträgen zum Neuen Vergütungssystem allerdings acht Monate zum Monatsende.

In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied in beiden Vergütungssystemen zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente variable Vergütung. Ebenso erhält das ausscheidende Vorstandsmitglied als Ausgleich für sein vorzeitiges Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung, höchstens jedoch zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap). Beide Vergütungssysteme sehen vor, dass diese Leistungen entfallen, wenn der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied ein zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB berechtigender wichtiger Grund zugrunde liegt. Im Bisherigen Vergütungssystem verfallen im Falle einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge einer Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund allerdings nur sämtliche noch ausstehenden und noch nicht ausgezahlten Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Bereits erdiente Vergütungen aus der Mehrjahreskomponente bleiben unberührt.

Für die Berechnung des Abfindungsanspruchs wird im Neuen Vergütungssystem ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente variable Vergütungen des laufenden und gegebenenfalls weiterer Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Im Bisherigen Vergütungssystem wird die Berechnung der Abfindung dagegen basierend auf einer Zielerreichung von 85 Prozent vorgenommen, wozu auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre zurückgegriffen wird.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, für die das Neue Vergütungssystem gilt, sehen keine Kündigungs- oder sonstigen Rechte für den Change-of-Control-Fall und daran anknüpfende Leistungen vor.

Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses haben die Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, oder wenn eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu.

Der Vertrag von Jürg Oleas sah ein Eigenkündigungsrecht durch ihn für den Fall vor, dass der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen hätte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand hätte ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zugestanden. Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Einzelheiten zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen finden sich im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder

Jürg Oleas

Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Jürg Oleas weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Februar 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 und die langfristige Aktienkurskomponente 2016 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2019 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2017 und 2018 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige variable Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Februar 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Februar 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Jürg Oleas eine Abfindung von insgesamt 2.030.842,88 EUR gewährt, die ebenfalls im Februar 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Jürg Oleas am 31. Dezember 2019 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 101 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Jürg Oleas aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Bezüglich seiner Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurde Jürg Oleas so gestellt, als hätte er seinen Dienstvertrag erfüllt. Seine dienstvertragliche Pensionszusage wäre Ende April 2019 voll erdient gewesen. Somit erhält Jürg Oleas, da er im Dezember 2019 sein 62. Lebensjahr vollendet hat, ab dem 1. Januar 2020 ein jährliches Ruhegeld von 360 T EUR brutto.

Niels Erik Olsen

Niels Erik Olsen ist mit Ablauf des 31. März 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Niels Erik Olsen weiterhin sein monatliches Festgehalt sowie die monatliche Pensionsersatzzahlung von 20.751,15 EUR. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 und die langfristige Aktienkurskomponente 2016 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2019 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2017 und 2018 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige variable Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 100 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im März 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Niels Erik Olsen eine Abfindung von insgesamt 2,95 Mio. EUR gewährt, die ebenfalls im März 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung einschließlich der Pensionsersatzzahlungen sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 1. April 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Niels Erik Olsen am 31. Dezember 2021 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 101 f.) für das Neue Vergütungssystem beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Anspruch auf variable Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 100 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Niels Erik Olsen aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Mit Niels Erik Olsen wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, für das er eine Karenzentschädigung erhielt, die allerdings vollständig auf die Abfindungszahlung von 2,95 Mio. EUR angerechnet wurde.

Dr. Helmut Schmale

Dr. Helmut Schmale ist mit Ablauf des 17. Mai 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Finanzvorstand der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Dr. Helmut Schmale weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Mai 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Die langfristigen Aktienkurskomponenten 2017 und 2018 werden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige Tantieme für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Mai 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Mai 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Dr. Helmut Schmale eine Abfindung von insgesamt 832.948,20 EUR gewährt, die ebenfalls im Mai 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zusammen, wobei die ursprüngliche Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Helmut Schmale bis 31. März 2021 dauerte. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 101 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Dr. Helmut Schmale aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Seine dienstvertragliche Pensionszusage war zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Ab dem 1. Januar 2020 erhält Dr. Helmut Schmale ein jährliches Ruhegeld von 200 T EUR brutto.

Martine Snels

Martine Snels ist mit Ablauf des 31. Dezember 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl ihre Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch ihr Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erhielt Martine Snels weiterhin ihr monatliches Festgehalt sowie die monatlichen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von 27.754,00 EUR. Ihre Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 und die langfristige Aktienkurskomponente 2017 werden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2020 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2018 und 2019 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden.

Als Ausgleich für ihr einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Martine Snels eine Abfindung von insgesamt 854.849,70 EUR gewährt, die im Dezember 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Martine Snels am 30. September 2020 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 101 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Martine Snels für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von insgesamt 249.786,00 EUR wurden ebenfalls im Dezember 2019 auf das Versorgungskonto von Martine Snels eingezahlt. Weitere Zahlungen wurden an Martine Snels aus Anlass ihres vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens nicht geleistet.

Steffen Bersch

Steffen Bersch ist mit Ablauf des 29. Februar 2020 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurde sowohl seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Steffen Bersch weiterhin sein monatliches Festgehalt sowie den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 und die noch im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems gewährte langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2017 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und kommen im März 2020 zur Auszahlung. Die langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2018 wird im März 2021 ausbezahlt werden. Die Steffen Bersch gewährte Tranche 2019 des Performance Share Plans wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und im März 2022 ausgezahlt werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 erhielt Steffen Bersch eine anteilige, einheitlich auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent berechnete Tantieme i. H. v. 60 T EUR für die Monate Januar und Februar. Die anteilige Tantieme wurde mit Ausscheiden zum 29. Februar 2020 fällig und ausbezahlt. Die Tranche 2020 des Performance Share Plan wurde Steffen Bersch gewährt und wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und zeitanteilig gekürzt im März 2023 ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit seinem einvernehmlichen vorzeitigen Ausscheiden wurden Steffen Bersch keinerlei Abfindungen gezahlt oder sonstige Leistungen mit abgeltendem Charakter gewährt.

Das anteilige jährliche Ruhegeld bei Eintritt eines Pensionsfalls beträgt für Steffen Bersch 90.791,06 EUR. Daneben hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Führungskräfteversorgung von GEA vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR (vgl. "Versorgungszusagen", ↗ Seite 99). Steffen Bersch hat erklärt, dass die zur teilweisen Absicherung seiner Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Ruhegeldzahlungen abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nicht mehr fortgeführt werden muss, sofern Übersicherung vorliegt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Gesamtbezüge 2019 und 2018

Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 8.851.636 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 3.463.589 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 5.101.557 EUR auf die variable Vergütung. Die auf den Performance Share Plan des Neuen Vergütungssystems und die langfristige Aktienkurskomponente des Bisherigen Vergütungssystems entfallenden Beträge basieren auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019) und betrugen im Berichtsjahr bei Stefan Klebert 1.080.000 EUR, bei Marcus A. Ketter 378.937 EUR, bei Steffen Bersch 540.000 EUR und bei Martine Snels 111.972 EUR, insgesamt also 2.110.909 EUR. Jürg Oleas, Niels Erik Olsen und Dr. Helmut Schmale, die jeweils im ersten bzw. zweiten Quartal 2019 ausgeschieden sind, wurden jeweils keine Performance Shares bzw. langfristige Aktienkurkomponenten gewährt.

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 7.234.079 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.149.014 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.846.200 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018) und betrug im Geschäftsjahr 2018 bei Jürg Oleas 201.500 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 112.840 EUR, bei Steffen Bersch 96.720 EUR, bei Niels Erik Olsen 96.720 EUR und bei Martine Snels 96.720 EUR, insgesamt also 604.500 EUR.

Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Fixum Variable Komponenten
Tantieme (Neues Vergütungssystem) Performance Share Plan1 (Neues Vergütungssystem) Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem)
--- --- --- --- ---
Stefan Klebert 1.200.000 1.132.661 1.080.000 -
Vorjahr 150.000 - - 225.000 4
Marcus A. Ketter 418.602 398.933 378.937 -
Vorjahr - - - -
Steffen Bersch 600.000 542.234 540.000 -
Vorjahr 600.000 - - 279.600
Martine Snels 600.000 - - 277.920
Vorjahr 600.000 - - 283.920
Niels Erik Olsen 4 212.253 225.000 2 - -
Vorjahr 849.014 3 - - 249.600
Jürg Oleas 5 167.411 - - 142.299 2
Vorjahr 1.250.000 - - 475.500
Dr. Helmut Schmale 6 265.323 - - 225.521 2
Vorjahr 700.000 - - 269.080
Summe 3.463.589 2.298.828 1.998.937 645.740
Vorjahr 4.149.014 - - 1.782.700
(in EUR) Variable Komponenten
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) Langfristige Aktienkurskomponente1 (Bisheriges Vergütungssystem)
--- --- ---
Stefan Klebert - -
Vorjahr - -
Marcus A. Ketter - -
Vorjahr - -
Steffen Bersch - -
Vorjahr 73.440 96.720
Martine Snels 46.080 111.972
Vorjahr 73.440 96.720
Niels Erik Olsen 4 - -
Vorjahr 73.440 96.720
Jürg Oleas 5 - -
Vorjahr 153.000 201.500
Dr. Helmut Schmale 6 - -
Vorjahr 85.680 112.840
Summe 46.080 111.972
Vorjahr 459.000 604.500
(in EUR) Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Summe
Stefan Klebert 18.328 - 3.430.989
Vorjahr 36.304 - 411.304
Marcus A. Ketter 41.454 - 1.237.926
Vorjahr - - -
Steffen Bersch 109.098 7.477 1.798.809
Vorjahr 17.547 7.254 1.074.561
Martine Snels 34.725 - 1.070.697
Vorjahr 42.355 - 1.096.435
Niels Erik Olsen 4 50.278 - 487.531
Vorjahr 54.834 - 1.323.608
Jürg Oleas 5 5.779 - 315.489
Vorjahr 33.541 - 2.113.541
Dr. Helmut Schmale 6 16.517 2.834 510.195
Vorjahr 39.776 7.254 1.214.630
Summe 276.179 10.311 8.851.636
Vorjahr 224.357 14.508 7.234.079

1) Bei der für 2019 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente sowie dem für 2019 gewährten Performance Share Plan erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 gemessen werden. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente bzw. den Performance Share Plan entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019).

2) Die Beträge repräsentieren jeweils den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale bzw. 100 Prozent für Niels Erik Olsen berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens; näheres hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

3) Der Betrag von 849.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrag von jährlich 249.014 EUR.

4) Niels Erik Olsen ist am 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

5) Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

6) Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2017 bis 2019

In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurde im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Langfristige Aktienkurskomponente

(in EUR)
Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2018
Jürg Oleas 1 8.225 65.475
Dr. Helmut Schmale 2 4.606 36.666
Steffen Bersch 3.754 30.049
Niels Erik Olsen 3 3.754 30.049
Martine Snels 121.245 3.883
Summe 141.584 166.122

1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2019.

2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

Der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Aktienkurskomponente zum 31. Dezember 2019 ist auf die im Vergleich zur Entwicklung des Benchmark-Index STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering schlechtere Entwicklung des GEA Aktienkurses für die Tranchen 2017 und 2018 zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Rahmen des Neuen Vergütungssystems außerdem erstmalig eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form einer Tranche des Performance Share Plans gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Performance Shares Zum Erdienungsbeginn gewährte Performance Shares

(in Stück)
Beizulegender Zeitwert

(in EUR) zum Stichtag 31.12.2019
Beizulegender Zeitwert

(in EUR) zum Stichtag 31.12.2018
Stefan Klebert Tranche 2019 50.358 2.116.496 -
Marcus A. Ketter Tranche 2019 17.669 742.610 -
Steffen Bersch Tranche 2019 25.179 1.058.248 -
Summe 93.206 3.917.354 -

Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung aus beiden Vergütungssystemen insgesamt (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2019 für Stefan Klebert 2.116 T EUR (keine Gewährung im Vorjahr); für Marcus A. Ketter 743 T EUR (keine Gewährung im Vorjahr), für Steffen Bersch 1.058 T EUR (Erste Tranche des Performance Share Plan und ausstehende langfristige Aktienkomponenten; Vorjahr -72 T EUR), für Martine Snels 117 T EUR (Vorjahr -55 T EUR), für Jürg Oleas 0 T EUR (Vorjahr -158 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 0 T EUR (Vorjahr -88 T EUR) und für Niels Erik Olsen 0 T EUR (Vorjahr -72 T EUR). Weitergehende Angaben zum Performance Share Plan und zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter 6.3.3 (↗ vgl. Seite 232 ff.) enthalten.

Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 17.344.569 EUR (Vorjahr 10.937.985 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen), im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung sowie Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2019 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 13.169.762 EUR (Vorjahr 7.156.267 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs, im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten sowie Auszahlungen für Abfindungsleistungen.

(in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen
Stefan Klebert 4.868.348 1.218.328
Vorjahr 461.304 411.304
Marcus A. Ketter 1.786.276 460.056
Vorjahr - -
Steffen Bersch 2.829.569 1.095.721
Vorjahr 1.402.850 957.909
Niels Erik Olsen 1 3.437.399 3.786.677
Vorjahr 1.155.301 1.182.692
Martine Snels 2.520.322 1.846.935
Vorjahr 1.361.392 717.980
Johannes Giloth 750.000 -
Vorjahr - -
Jürg Oleas 2 539.456 3.032.082
Vorjahr 4.430.484 2.106.791
Dr. Helmut Schmale 3 613.199 1.729.963
Vorjahr 2.126.654 1.198.014
Markus Hüllmann 4 - -
Vorjahr - 70.070
Dr. Stephan Petri 5 - -
Vorjahr - 511.507
Summe 17.344.569 13.169.762
Vorjahr 10.937.985 7.156.267

1) Beendigung des Vorstandsvertrags im März 2019.

2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2019.

3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

4) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015.

5) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016.

Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGK

Mustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr"

Stefan Klebert Marcus A. Ketter
Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand
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Gewährte Zuwendungen Ab 20.05.2019
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2018 2019 Min 2019 Max 2019 2018 2019
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Festvergütung 150.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 0 418.602
Nebenleistungen 36.304 18.328 18.328 18.328 0 41.454
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 186.304 1.218.328 1.218.328 1.218.328 0 460.056
Einjährige variable Vergütung 225.000 720.000 0 1.440.000 0 252.625
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 720.000 0 1.440.000 0 252.625
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 225.000 2 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 1.080.000 0 2.160.000 0 378.937
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 1.080.000 0 2.160.000 0 378.937
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem 0 0 0 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 0 0 0 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 225.000 1.800.000 0 3.600.000 0 631.562
Versorgungsaufwand 50.000 400.000 400.000 400.000 0 184.677
Gesamtvergütung (DCGK) 461.304 3.418.328 1.618.328 5.218.328 0 1.276.295
Marcus A. Ketter
Finanzvorstand
--- --- ---
Gewährte Zuwendungen Ab 20.05.2019
--- --- ---
Min 2019 Max 2019
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Festvergütung 418.602 418.602
Nebenleistungen 41.454 41.454
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 460.056 460.056
Einjährige variable Vergütung 0 505.250
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 505.250
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 757.874
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 757.874
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 1.263.124
Versorgungsaufwand 184.677 184.677
Gesamtvergütung (DCGK) 644.733 1.907.857

1) Die auf den Performance Share Plan bzw. die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2018 war der 01.01.2018 und für die Tranche 2019 der 01.01.2019.

2) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewährt wurde und die die zeitanteilige variable Zielvergütung (225.000 EUR) für den genannten Zeitraum repräsentiert.

Steffen Bersch Niels Erik Olsen
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
--- --- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen Bis 31.03.2019
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2018 2019 Min. (2019) Max. (2019) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 600.000 600.000 600.000 600.000 849.014 2 212.253
Nebenleistungen 17.547 109.098 109.098 109.098 54.834 50.278
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 7.254 7.477 7.477 7.477 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 624.801 716.575 716.575 716.575 903.848 262.531
Einjährige variable Vergütung 240.000 360.000 0 720.000 240.000 225.000
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 360.000 0 720.000 0 225.000 3
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 240.000 0 0 0 240.000 0
Mehrjährige variable Vergütung 336.720 540.000 0 1.080.000 336.720 0
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 540.000 0 1.080.000 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 240.000 0 0 0 240.000 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 96.720 0 0 0 96.720 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 576.720 900.000 0 1.800.000 576.720 225.000
Versorgungsaufwand 465.326 472.709 472.709 472.709 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.666.847 2.089.284 1.189.284 2.989.284 1.480.568 487.531
Niels Erik Olsen
Mitglied des Vorstands
--- --- ---
Gewährte Zuwendungen Bis 31.03.2019
--- --- ---
Min. (2019) Max. (2019)
--- --- ---
Festvergütung 212.253 212.253
Nebenleistungen 50.278 50.278
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 262.531 262.531
Einjährige variable Vergütung 225.000 225.000
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 225.000 3 225.000 3
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 225.000 225.000
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 487.531 487.531

1) Die auf den Performance Share Plan bzw. die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2018 war der 01.01.2018 und für die Tranche 2019 der 01.01.2019.

2) Der Betrag von 849.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.

3) Der Betrag von 225.000 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent für Niels Erik Olsen berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 31. März 2019.

Martine Snels Jürg Oleas
Mitglied des Vorstands Vorsitzender des Vorstands
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Gewährte Zuwendungen Bis 31.12.2019 Bis 17.02.2019
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2018 2019 Min. 2019 Max. (2019)2 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 600.000 600.000 600.000 600.000 1.250.000 167.411
Nebenleistungen 42.355 34.725 34.725 34.725 33.541 5.779
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 642.355 634.725 634.725 634.725 1.283.541 173.190
Einjährige variable Vergütung 240.000 240.000 0 480.000 500.000 142.299
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 0 0 0 0 0
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 240.000 240.000 0 480.000 500.000 142.299 3
Mehrjährige variable Vergütung 336.720 351.972 0 960.000 701.500 0
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0 0 0 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 240.000 240.000 0 600.000 500.000 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 96.720 0 0 0 201.500 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 111.972 0 360.000 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 576.720 591.972 0 1.440.000 1.201.500 142.299
Versorgungsaufwand 333.048 582.834 4 582.834 4 582.834 4 500.468 76.200
Gesamtvergütung (DCGK) 1.552.123 1.809.531 1.217.559 2.657.559 2.985.509 391.689
Jürg Oleas
Vorsitzender des Vorstands
--- --- ---
Gewährte Zuwendungen Bis 17.02.2019
--- --- ---
Min. 2019 Max. (2019)2
--- --- ---
Festvergütung 167.411 167.411
Nebenleistungen 5.779 5.779
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 173.190 173.190
Einjährige variable Vergütung 142.299 142.299
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 0
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 142.299 3 142.299 3
Mehrjährige variable Vergütung 0 0
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 142.299 142.299
Versorgungsaufwand 76.200 76.200
Gesamtvergütung (DCGK) 391.689 391.689

1) Die auf den Performance Share Plan bzw. die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2018 war der 01.01.2018 und für die Tranche 2019 der 01.01.2019.

2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.

3) Der Betrag von 142.299 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Jürg Oleas berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 17. Februar 2019.

4) Der Betrag von 582.834 EUR beinhaltet neben den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung für das Geschäftsjahr 2019 (333.048 EUR) auch die Beiträge für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von 249.786 EUR, die Martine Snels aus Anlass ihres vorzeitigen Ausscheidens gewährt wurden; näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

Dr. Helmut Schmale
Finanzvorstand
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Gewährte Zuwendungen Bis 17.05.2019
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2018 2019 Min. (2019) Max. (2019)2
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Festvergütung 700.000 265.323 265.323 265.323
Nebenleistungen 39.776 16.517 16.517 16.517
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 7.254 2.834 2.834 2.834
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 747.030 284.674 284.674 284.674
Einjährige variable Vergütung 280.000 225.521 225.521 225.521
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 0 0 0
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 280.000 225.521 3 225.521 3 225.521 3
Mehrjährige variable Vergütung 392.840 0 0 0
Performance Share Plan (Neues Vergütungssystem) (Tranche 2019) 1 0 0 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 280.000 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2018) 1 112.840 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem (Tranche 2019) 1 0 0 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 672.840 225.521 225.521 225.521
Versorgungsaufwand 184.331 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.604.201 510.195 510.195 510.195

1) Die auf den Performance Share Plan bzw. die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2018 war der 01.01.2018 und für die Tranche 2019 der 01.01.2019.

2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.

3) Der Betrag von 225.521 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Dr. Helmut Schmale berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 17. Mai 2019.

Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr"

Stefan Klebert Marcus A. Ketter
Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand
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Ab 20.05.2019
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2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Festvergütung 150.000 1.200.000 0 418.602
Nebenleistungen 36.304 18.328 0 41.454
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 186.304 1.218.328 0 460.056
Einjährige variable Vergütung 225.000 1.132.661 0 398.933
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 1.132.661 0 398.933
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 225.000 * 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2016) 0 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2015) 0 0 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 225.000 1.132.661 0 398.933
Versorgungsaufwand 50.000 400.000 0 184.677
Gesamtvergütung (DCGK) 461.304 2.750.989 0 1.043.667

*) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewährt wurde und die die zeitanteilige variable Zielvergütung (225.000 EUR) für den genannten Zeitraum repräsentiert.

Steffen Bersch Niels Erik Olsen
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
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Bis 31.03.2019
--- --- --- --- ---
2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Festvergütung 600.000 600.000 849.014 212.253
Nebenleistungen 17.547 109.098 54.834 50.278
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 7.254 7.477 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 624.801 716.575 903.848 262.531
Einjährige variable Vergütung 279.600 542.234 249.600 225.000
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 542.234 0 225.000 *
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 279.600 0 249.600 0
Mehrjährige variable Vergütung 73.440 26.106 73.440 26.106
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 73.440 0 73.440 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2016) 0 26.106 0 26.106
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2015) 0 0 0 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 353.040 568.340 323.040 251.106
Versorgungsaufwand 465.326 472.709 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.443.167 1.757.624 1.226.888 513.637

*) Der Betrag von 225.000 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent für Niels Erik Olsen berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 31. März 2019.

Martine Snels Jürg Oleas
Mitglied des Vorstands Vorsitzender des Vorstands
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Bis 31.12.2019 Bis 17.02.2019
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2018 2019 2018 2019
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Festvergütung 600.000 600.000 1.250.000 167.411
Nebenleistungen 42.355 34.725 33.541 5.779
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 642.355 634.725 1.283.541 173.190
Einjährige variable Vergütung 283.920 277.920 475.500 142.299
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 0 0 0
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 283.920 277.920 475.500 142.299 2
Mehrjährige variable Vergütung 73.440 46.080 312.250 57.250
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 73.440 46.080 153.000 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2016) 0 0 0 57.250
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2015) 0 0 159.250 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 357.360 324.000 787.750 199.549
Versorgungsaufwand 333.048 582.834 1 500.468 76.200
Gesamtvergütung (DCGK) 1.332.763 1.541.559 2.571.759 448.939

1) Der Betrag von 582.834 EUR beinhaltet neben den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung für das Geschäftsjahr 2019 (333.048 EUR) auch die Beiträge für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von 249.786 EUR, die Martine Snels aus Anlass ihres vorzeitigen Ausscheidens gewährt wurden; näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

2) Der Betrag von 142.299 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Jürg Oleas berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 17. Februar 2019.

Dr. Helmut Schmale Dr. Stephan Petri
Finanzvorstand Mitglied des Vorstands
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Bis 17.05.2019 Bis 30.06.2016
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2018 2019 2018 2019
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Festvergütung 700.000 265.323 0 0
Nebenleistungen 39.776 16.517 0 0
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 7.254 2.834 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 747.030 284.674 0 0
Einjährige variable Vergütung 269.080 225.521 0 0
Tantieme (Neues Vergütungssystem) 0 0 0 0
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 269.080 225.521 1 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 174.064 32.060 315.833 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 85.680 0 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2016) 0 32.060 57.000 2 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2015) 88.384 0 112.333 2 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2014) 0 0 146.550 2
Summe erfolgsbezogene Komponenten 443.144 257.581 315.883 0
Versorgungsaufwand 184.331 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 1.374.505 542.255 315.883 0

1) Der Betrag von 225.521 EUR repräsentiert den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Dr. Helmut Schmale berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zu seinem Ausscheiden am 17. Mai 2019.

2) Wie vereinbart wurden die bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten einheitlich zum 31. März 2018 an das zum 30.06.2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri ausbezahlt. Hinsichtlich der Langfristigen Aktienkurskomponente betrifft dies die Tranchen 2014, 2015 sowie 2016. Während die Tranche 2014 bereits im Geschäftsjahr 2017 regulär zur Auszahlung gekommen wäre, würde die Tranche 2016 regulär erst im Geschäftsjahr 2019 zur Auszahlung kommen.

Markus Hüllmann
Mitglied des Vorstands
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Bis 31.12.2015
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2018 2019
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Festvergütung 0 0
Nebenleistungen 0 0
Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0
Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 0
Einjährige variable Vergütung 0 0
Tantieme (Neues Vergütungssystem)
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 70.070 0
Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2016) 0 0
Langfristige Aktienkurskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) (Tranche 2015) 70.070 0
Summe erfolgsbezogene Komponenten 70.070 0
Versorgungsaufwand 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 70.070 0

Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von 11.377 T EUR, davon sind 4.708 T EUR Rentenzahlungen (Vorjahr 4.623 T EUR) und 6.669 T EUR Abfindungszahlungen für im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedene Vorstände, die in dem Vergütungsbericht näher erläutert werden. Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind im GEA Konzern zum 31. Dezember 2019 Pensionsrückstellungen (Bruttowert) von 100.697 T EUR (Vorjahr 82.945 T EUR) gebildet worden, inkl. der im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedenen Vorstände.

Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.389 T EUR (Vorjahr 1.276 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Gemäß § 15 Abs. 2 erhalten die Mitglieder des Technologieausschusses zusätzlich jeweils 25 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Gemäß § 15 Abs. 5 steht den Mitgliedern des Technologieausschusses die Vergütung in der sich aus der neuen Fassung von Abs. 2 ergebenden Höhe ab dem Geschäftsjahr 2019 zu. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial-, Prüfungs- oder Technologieausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2019 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses, fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses und zwei Sitzungen des Technologieausschusses statt.

Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial-, Prüfungs- und Technologieausschuss für 2019 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss- Vergütung Technologieausschuss Sitzungsgeld Summen
Dr. Perlet 125.000 70.000 35.000 - 18.000 248.000
Vorjahr 125.000 70.000 35.000 - 21.000 251.000
Low * 75.000 35.000 - - 13.000 123.000
Vorjahr 75.000 35.000 - - 16.000 126.000
Bastaki 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Prof. Dr. Bauer (bis 12. November 2018) - - - - - -
Vorjahr 43.288 30.301 - - 13.000 86.589
Eberlein 50.000 - 70.000 - 12.000 132.000
Vorjahr 50.000 - 70.000 - 14.000 134.000
Gräbel * 50.000 35.000 - - 13.000 98.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 16.000 101.000
Hall 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 6.712 1.247 - - 3.000 10.959
Hubert * 50.000 35.000 - 25.000 15.000 125.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 16.000 101.000
Kämpfert 50.000 - 35.000 - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 - 13.000 98.000
Kerkemeier * 50.000 - - - 6.000 56.000
Vorjahr 50.000 - - - 7.000 57.000
Krönchen * 50.000 - 35.000 25.000 14.000 124.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 - 13.000 98.000
Spence 50.000 - - 25.000 8.000 83.000
Vorjahr 50.000 - - - 8.000 58.000
Dr. Zhang 50.000 - - 50.000 9.000 109.000
Vorjahr 50.000 - - - 7.000 57.000
Summe 700.000 245.000 175.000 125.000 144.000 1.389.000
Vorjahr 700.000 241.548 175.000 - 159.000 1.275.548

*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.

Nachhaltigkeit bei GEA

Über die nichtfinanzielle Berichterstattung

Die im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung gemachten Angaben, die nicht als Teil der Nichtfinanziellen Erklärung gekennzeichnet sind, sind nicht Gegenstand der inhaltlichen Abschlussprüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Für den Nachhaltigkeitsansatz von GEA und eine entsprechende Berichterstattung analysiert das Unternehmen seit dem Geschäftsjahr 2016 regelmäßig das hierfür relevante Themenspektrum. Daraus leiten sich die Themen ab, die von den internen und externen Interessengruppen als wesentlich erachtet werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GEA folgt auch für das Geschäftsjahr 2019 wieder den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards "Option Core" erstellt.

Im Jahr 2019 hat GEA die Abgrenzung der Themen untereinander sowie die Berichtsgrenzen wieder sorgfältig geprüft und definiert. Die Wesentlichkeitsanalyse des Vorjahres hat in ihrer Gesamtheit Bestand, im Sinne der Berichtsklarheit wurden jedoch einige Schwerpunkte anders gesetzt und einige Themen zusammengeführt. Die zusammengefasste "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" ist gemäß § 315b (3) Satz 1 HGB Teil dieses Nachhaltigkeitsberichts. Ihre Inhalte sind durch eine Linie am Rand als "NFE" (Nichtfinanzielle Erklärung) gekennzeichnet. Um die in der Nichtfinanziellen Erklärung zu berichtenden Themen zu ermitteln, hat GEA gemäß §§ 315c i. V. m. 289c (3) HGB zusätzlich berücksichtigt, ob ein Thema zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von GEA (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) erforderlich ist. Außerdem müssen Angaben zum Thema für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens gemacht werden. Folgende Themen erfüllen diese Anforderungen:

Treibhausgas-Emissionen
Nachhaltiges Engineering
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Schutz personenbezogener Daten
Compliance, insbesondere Korruptionsbekämpfung

Die Achtung der Menschenrechte ist für GEA Grundlage der Geschäftstätigkeit und unverzichtbarer Teil des Selbstverständnisses. Da das Thema im Sinne der HGB-Kriterien nicht wesentlich ist, wird über die Einhaltung der Menschenrechte ausführlich nach den GRI-Standards berichtet. Die Details sind in der Wesentlichkeitsanalyse auf ↗ Seite 116 sowie im Berichtsprofil auf den ↗ Seiten 149 ff. dargestellt.

Das Geschäftsmodell von GEA wird gemäß §§ 315c (1) i. V. m. 289c (1) HGB im gleichnamigen Abschnitt des Konzernlageberichts, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", auf den ↗ Seiten 36 ff. beschrieben. Dies ist ebenfalls Teil der Nichtfinanziellen Erklärung von GEA.

Nach §§ 315c i. V. m. 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB ist GEA verpflichtet, über alle bekannten wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen zu berichten, wenn diese sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben oder haben werden. Es wurden keine derartigen Risiken festgestellt.

Die nichtfinanzielle Berichterstattung umfasst alle Themen, die GEA im Sinne der GRI-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich erachtet; ohne besondere NFE-Markierung sind diese Berichtsteile nicht Bestandteil der Nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 315c i. V. m. 289c HGB.

Für die Inhalte der nichtfinanziellen Berichterstattung wurden die Managementsysteme ausgewertet und die Daten von den operativen Einheiten und zuständigen Abteilungen im Global Corporate Center bereitgestellt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (↗ vgl. Seite 289 ff.). Der Beitrag von GEA zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDG) ist in einer Überleitung auf die GRI-Standards ab ↗ Seite 295, gleich im Anschluss an den GRI-Inhaltsindex, dargestellt.

Die nichtfinanzielle Berichterstattung umfasst folgende Kapitel:

Management von Nachhaltigkeit bei GEA
Verantwortung für Qualität, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umwelt
Nachhaltiges Engineering
Soziale Verantwortung für die Arbeitnehmer
Menschenrechte
Verantwortliche Wertschöpfung
Berichtsprofil

Wesentlichkeitsanalyse 2019

*) Umfasst neben Diversität der Unternehmensleitung auch Vielfalt in der Gesamtbelegschaft; zum Diversitätskonzept vgl. auch Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung.

Management von Nachhaltigkeit bei GEA

Mit dem Statement "Nachhaltige Wertschöpfung bei GEA" hat der Vorstand Anspruch und Ziele des Konzerns in Sachen Nachhaltigkeit formuliert und in die GEA Werte eingeordnet. Damit existiert ein strategisches Leitbild, das weltweit gültig ist. Das Dokument ist auf der Internetseite gea.com veröffentlicht.

Grundsätze

Der GEA Verhaltenskodex (Code of Conduct, ↗ vgl. Seite 147) beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Verhalten der GEA lenken. Der Verhaltenskodex spiegelt das Ziel wider, unternehmensweit die Einhaltung von Normen sicherzustellen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Verhalten auszeichnet. Er gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA.

Die Grundsätze unternehmerischer Verantwortung (Code of Corporate Responsibility, ↗ vgl. Seite 143 f.) enthalten sowohl ethische als auch rechtliche Standards, die für alle Mitarbeiter im gesamten Konzern bindend sind. GEA bekennt sich als weltweit erfolgreicher Technologiekonzern mit mehr als 18.000 Mitarbeitern und operativen Gesellschaften in mehr als 50 Ländern zu einem fairen Welthandel als entscheidende Voraussetzung für globales Wirtschaftswachstum. GEA erkennt den "Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung" (ISO 26000) vollumfänglich an und richtet das gesamte Handeln an den in dem Leitfaden zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen gesellschaftlicher Verantwortung sowie an den Kernthemen aus.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer (Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors, ↗ vgl. Seite 145 f.) definiert die Grundsätze und Anforderungen von GEA für alle Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, für ihre Unterlieferanten sowie für die Konzernunternehmen der Zulieferer und Unterauftragnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind.

Im Jahr 2019 wurde die Verantwortung für Nachhaltigkeit in der Organisation eindeutig zugeordnet. In die Zuständigkeit der Leitung QHSE (Quality, Health, Safety & Environment) fällt nun auch die neugeschaffene Abteilung "Corporate Responsibility" (neue Bezeichnung: CR&QHSE). Es besteht eine direkte Berichtslinie zum Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft. Nachhaltigkeitsziele sind fester Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft.

CSR-Rating

Für höchstmögliche Transparenz in den Märkten nimmt GEA - unter anderem - am jährlichen EcoVadis-CSR-PerformanceMonitoring teil. EcoVadis ist die technische Plattform für das Auditprogramm der TfS-lnitiative ("Together for Sustainability"), die im Jahr 2011 von sechs multinationalen Chemieunternehmen ins Leben gerufen wurde. Das Ziel ist es, den Audit-Prozess für internationale Firmen zu vereinfachen und über einen standardisierten Fragebogen dokumentierte Antworten einzusammeln. Diese werden anschließend von neutralen Auditoren geprüft und bewertet. Nach eigenen Angaben von EcoVadis verlassen sich heute die Beschaffungs- und CSR-Experten von mehr als 450 weltweit führenden multinationalen Unternehmen auf die CSR-Ratings dieser Plattform. GEA nimmt jährlich am EcoVadis-Audit teil und dokumentiert so den Fortschritt. GEA verbesserte das EcoVadis-CSR-Rating 2019 erneut und liegt mit 60 Punkten weiterhin auf Silber-Niveau (2018: "Silber" mit 59 Punkten).

Verantwortung für Qualität, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umwelt

Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, nachhaltige Wertschöpfung sowie die Anerkennung des Leitfadens zur gesellschaftlichen Verantwortung (ISO 26000) sind Eckpunkte der GEA Grundsätze unternehmerischer Verantwortung, die Vorstand, Konzernbetriebsrat und Europäischer Betriebsrat im März 2019 gemeinsam erneuert hatten. Im August 2019 hat der GEA Vorstand - nach Konsultation mit den Arbeitnehmervertretungen - die "Quality, Health, Safety & Environment (QHSE) Policy" erneut angepasst und sich auf die Fortsetzung einer klaren Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltpolitik festgelegt. Sie gilt konzernweit und umfasst:

Identifizierung, Analyse und wirksame Beherrschung aller Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltchancen und -risiken im Rahmen der Geschäftsaktivitäten
Einhaltung aller gesetzlichen sowie branchenspezifischen Anforderungen, geltenden Vorschriften und nationalen Normen
Integration von Qualität und HSE in die Geschäftsstrategie sowie in die täglichen Prozesse im Dialog mit Geschäftspartnern und weiteren Anspruchsgruppen
Aktive Einbeziehung der Beschäftigten in die Entscheidungsfindung durch Zusammenarbeit und auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Kommunikation
Ständige Kontrolle und Verbesserung der QHSE-Systeme, Leistungen und Auswirkungen durch die Bewertung der GEA Ziele zur Implementierung angemessener, nachhaltiger Korrektur- und Präventionsmaßnahmen
Weiterentwicklung von sicheren, qualitativ hochwertigen und umweltverträglichen Produkten und Dienstleistungen, um die Marktpräsenz und Kundenzufriedenheit zu sichern und kontinuierlich zu verbessern
Weiterentwicklung von sicheren, effizienten und umweltverträglichen Technologien, Werkzeugen und Verfahren
Schaffung und kontinuierliche Weiterentwicklung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dritte zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen
Definition und aktive Verfolgung von Maßnahmen, um Störfälle zu verhindern und Notfälle, Vorfälle und Auswirkungen angemessen zu handhaben
Weiterentwicklung und Ausbau des Gesundheitsmanagements GEA Care
Einführung von neuen Programmen zur Vorbeugung von Berufskrankheiten
Vermeidung von Umweltunfällen und Umweltverschmutzung
Reduktion von CO2-Emissionen und Abfall
Weiterentwicklung von ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen
Verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen unter Einbeziehung der Geschäftspartner und weiterer Anspruchsgruppen
Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung einschließlich der Vermeidung des Bezugs von Konfliktmaterialien aus Konfliktregionen

GEA teilt diese Unternehmensstandards allen Personen mit, die für oder im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, und bezieht sie aktiv in die Anwendung dieser Politik ein. Sie wird an allen Standorten bekannt gegeben und steht der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite gea.com zur Verfügung. Die Leitung CR&QHSE berichtet regelmäßig zu allen Themen im Konzernbetriebsrat sowie im Europäischen Betriebsrat und stimmt sich dort mit den Arbeitnehmervertretern ab.

Abgeleitet aus der QHSE-Policy wurden im und für das Geschäftsjahr 2019 wieder konkrete Ziele definiert und die Zielerreichung im Vergleich zum Vorjahr eingeschätzt (vgl. gea.com), unter anderem:

Re-Zertifizierung des GEA Dachzertifikats für vier Managementsysteme
Überführung BS OHSAS 18001 in ISO 45001
Null Unfälle
Lost Day Frequency Rate < 6,0
Lost Day Severity Rate < 120
Pro-Active Injury Rate (PAIR) > 65
Kontinuierliche Senkung der CO2-Emissionen um 1,5 Prozent p. a.

Zur Zielerreichung vgl. im Bericht Seiten 119 f., 121 f., 125 f.

Organisatorisch ist CR&QHSE in allen Bereichen im Unternehmen verankert und besteht aus drei Verantwortungsebenen:

Die zentrale Governance-Funktion berichtet direkt an den Vorstand von GEA. Das CR&QHSE-Governance-Team erarbeitet die globale Strategie sowie Ziele und stellt allgemeine Richtlinien und Berichte zur Verfügung. Es definiert das Managementsystem, etabliert und unterstützt die Implementierung sowie die Erfüllung der gesetzlichen und individuellen Anforderungen von Investoren, Kunden, internen und externen Stakeholdern.
Die "Excellence-Ebene" teilt sich funktional auf in Produktion, Projektausführung und Service. Diese Teams unterstützen die Organisation fachlich sowie in Form von funktionalen Richtlinien und Schulungen.
Die Regionen und Länder auf der dritten Verantwortungsebene setzen Richtlinien und Programme vor Ort um. Aufgrund beispielsweise rechtlicher oder kultureller Unterschiede zwischen den Standorten ist es wichtig, in jeder Region einen zentralen QHSE-Ansprechpartner zu haben, um Know-how auszutauschen, Feedback zu geben und rechtzeitig auf lokale Anforderungen reagieren zu können.

Zertifizierung der Managementsysteme

Bereits 2016 hatte GEA damit begonnen, seine Standorte mit integrierten Managementsystemen unter dem Dach eines GEA einheitlichen Zertifikates zusammenzufassen. Die GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf ist nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, ISO 45001:2018 sowie ISO 50001:2011 zertifiziert und steht damit an der Spitze des Verbunds.

Im Berichtsjahr stand die alle drei Jahre fällige Re-Zertifizierung des Dachzertifikats an. Dabei wurden insgesamt 14 Gesellschaften auditiert; das Dachzertifikat wurde erfolgreich erneuert. Außerdem wurden gemäß Zielvorgabe die Zertifizierungen nach BS OHSAS 18001 vollständig auf die neue ISO 45001 umgestellt.

Weitere GEA Unternehmen werden schrittweise in das Dachzertifikat integriert; Ziel ist die vollständige Abdeckung der Produktions- und Servicestandorte bis 2025 mit den drei Managementsystemen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001. Die Priorität für die Integration wird durch das Ablaufdatum der vorhandenen Zertifikate festgelegt. Im Berichtsjahr wurden zwei Gesellschaften in das Dachzertifikat integriert. Die Anzahl der Zertifikate geht momentan noch zurück, beispielsweise weil Standorte zusammengelegt wurden und nicht alle Standorte alle Zertifikate wie zuvor weiterführen. Andererseits wurden weitere Standorte mit Managementsystemen für Arbeitssicherheit und Umwelt zertifiziert.

Der Status-quo der Zertifizierungen im Konzern stellte sich 2019 wie folgt dar:

Managementsystem Anzahl der Zertifikate 2019 ✓ Anzahl der Zertifikate 2018 ✓ Anzahl der Zertifikate unter Dachzertifikat 2019 ✓ Anzahl der Zertifikate unter Dachzertifikat 2018 ✓ Abdeckung durch Dachzertifikat 2019 (in %)
DIN EN ISO 9001:2015 89 105 67 86 75
DIN EN ISO 14001:2015 38 30 18 17 47
BS OHSAS 18001:2007 - 25 - 12 -
DIN EN ISO 45001:2018 30 - 14 - 47
DIN EN ISO 50001:2011 16 17 4 5 25
Geprüft von KPMG

ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.

Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 definiert die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und ist Teil der Normenfamilie im Umweltmanagement.

Die ISO 45001 ist eine durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) im März 2018 veröffentlichte Norm und beschreibt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) sowie eine Anleitung zur Umsetzung. ISO 45001 ersetzt die Occupational Health and Safety Assessment Series (OHSAS 18001). BS OHSAS 18001 war bislang die international anerkannte Grundlage für Managementsysteme zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

ISO 50001 regelt den Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz.

Qualität und Prozesse

Die "Process Description and Procedure Platform", kurz PPP, fasst zentral Geschäftsprozesse und Verfahrensanweisungen zur Arbeitsweise von GEA zusammen. Ziel ist es, zentral und lokal geltende Prozesse zusammenhängend und für alle Mitarbeiter zugänglich darzustellen. Dabei wird über einen automatischen Freigabe-Workflow sichergestellt, dass die erstellten Prozesse gemäß den Rollen und Verantwortlichkeiten freigegeben werden und auch über eine automatisierte Erinnerungsfunktion regelmäßig inhaltlich auf Aktualität geprüft werden. Die Online-Plattform mit ihren Dokumenten steht allen GEA Mitarbeitern zur Verfügung und wird konzernweit von den zuständigen Organisationseinheiten mit Prozessen und zugehörigen Vorlagen gefüllt. Rollen und Verantwortlichkeiten, wie z. B. interne Freigabeprozesse, werden dort klar definiert und in automatisierte Verfahren überführt. 2019 stieg die Anzahl der verfügbaren Dokumente; die Zugriffszahlen sind auf hohem Niveau stabil.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind ein anerkanntes Menschenrecht und unter anderem eine Vorgabe der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für GEA höchste Priorität. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sieht sich GEA in der Pflicht, die eigenen Mitarbeiter, Menschen, deren Arbeitsplatz von GEA kontrolliert wird oder die im Auftrag von GEA arbeiten, sowie im Rahmen der Einflussmöglichkeiten die Mitarbeiter der Kunden und Lieferanten zu schützen. In der QHSE-Organisation von GEA sorgt die Excellence-Ebene dafür, dass Verträge mit Kunden und Lieferanten/Unterauftragnehmern im Einklang mit den GEA Standards stehen und entsprechende Passagen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zugehörige Verfahrensweisen enthalten; die Governance-Funktion stellt das mit Standardprozessen sicher.

GEA hält Unfälle und Gesundheitsgefahren für die Belegschaft sowie infolgedessen Fehlzeiten, Imageschäden und mögliche Strafen oder Schadenersatzzahlungen für nicht tolerabel. Deshalb gibt es eine klare Null-Unfälle-Strategie. Das Konzept zur Handhabung der Risiken gilt für alle GEA Standorte weltweit und beinhaltet die regelmäßige systematische Identifizierung und Bewertung der Gefahren anhand festgelegter Verfahren; so ist beispielsweise jedes GEA Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der jeweilige Arbeitssicherheitsexperte in den Gesellschaften berät die Geschäftsführungen zum Status des Arbeitsschutzes, zu Aktivitäten zur Verbesserung, zur Arbeitsschutzorganisation, zur Unfallstatistik sowie zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung. Das Management der Risiken erfolgt auch über die Zertifizierung der Standorte nach ISO 45001 (vgl. Übersicht und Anzahl der Zertifizierungen, ↗ Seite 119 f.), klare Vorgaben in der QHSE-Policy sowie kontinuierliche Verbesserung in den regionalen QHSE-Organisationen. Arbeitsmedizinische Dienste sind an den GEA Standorten für Mitarbeiter sowie dort tätige Externe verfügbar; die Vertraulichkeit der medizinischen Daten ist gewährleistet. Eine Überprüfung erfolgt in internen HSE-Audits, durch Gefährdungsbeurteilungen sowie durch die psychologischen Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Die QHSE-Ziele 2019 sehen als Maßnahmen u. a. die Reduktion der Unfälle und den konzernweiten Ausbau des Gesundheitsmanagements bis 2025 vor (vgl. gea.com).

Im Zuge des Ausbaus der weltweiten QHSE-Organisation hat GEA im Berichtsjahr Verantwortlichkeiten weiter geschärft. Auf diesem Weg wurden das Kennzahlensystem ausdifferenziert und die Datenqualität verbessert. Bereits seit dem vergangenen Jahr lassen sich die Arbeitsunfälle und die Ausfallzeiten auch nach dem Unfallort unterscheiden: in der Produktion bei GEA, bei Servicetätigkeiten oder Projekten beim Kunden oder im Büro. Im Berichtsjahr wurden alle Zahlen erstmals nach Standorten konsolidiert, nicht mehr nach Gesellschaften.

Um gezielter an Ursachen arbeiten zu können, werden seit 2019 auch die bei Unfällen betroffenen Körperteile erfasst. Diese neue Analyse liefert detailliertere Informationen und unterstützt das globale HSE-Team dabei, Unfälle weiter zu reduzieren.

Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgen beispielsweise in Deutschland in erster Linie in den gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen UVV-Schulungen. UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und regelt die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Weltweit gelten die "GEA Safety Core Rules", die in 14 Sprachen verfügbar sind, als Mindeststandard für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind in Form von Online-Trainings und -Videos im GEA Learning Center verfügbar. Darüber hinaus existieren Briefings und Checklisten für bestimmte gefahrengeneigte Tätigkeiten oder Hilfsmittel, beispielsweise die Nutzung von Gabelstaplern. Länderspezifische Schulungen nach den jeweiligen Vor- ; Schriften liegen lokal in der Verantwortung der Geschäftsführer und Standortleiter.

Im Vergleich zum Vorjahr ging die Anzahl der Unfälle spürbar zurück (-4,5 Prozent). Bei etwa gleicher Zahl eingebrachter Arbeitsstunden verzeichnete GEA eine geringere Lost Day Frequency Rate 2019 mit 5,68 (Vorjahr: 5,97) Unfällen pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden. Im Berichtsjahr wurden 232 Unfälle (Vorjahr: 243) gemeldet, wobei 264 Standorte - 76 Prozent der 346 erfassten GEA Standorte - unfallfrei blieben (Vorjahr: 60 Prozent). Tödliche Arbeitsunfälle gab es auch 2019 nicht. Die Unfallschwere (Lost Day Severity Rate) nahm allerdings zu und lag bei 127,44 Ausfalltagen nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden (Vorjahr: 117,58). Das heißt, die Unfälle zogen in der Gesamtbetrachtung höhere Ausfallzeiten nach sich. Dies gilt allerdings nicht für die Produktionsbereiche: Dort setzte sich der positive Trend fort, und die Lost Day Severity Rate ging erfreulich um knapp 24 Prozent zurück. Die Arbeitssicherheitsziele für 2019 (Lost Day Frequency Rate < 6,0, Lost Day Severity Rate < 120) wurden wie dargestellt nur teilweise erreicht. Im Service-Bereich sind daher im Jahr 2020 konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Schwere der Unfälle geplant.

Der Vorsorgeansatz im Arbeitsschutz wird weiter konsequent umgesetzt: So erfasst und analysiert GEA seit 2017 weltweit die Beinahe-Unfälle, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Wie die faktischen Unfälle unterzieht GEA auch die Beinahe-Unfälle einer Analyse und einem gezielten Folgeprozess mit festen Zuständigkeiten und einem definierten Maßnahmenpaket. Dieses Vorgehen zahlt auf das Null-Unfälle-Ziel ein.

Kennzahlen Arbeitssicherheit 2019 ✓ 2018 ✓ 2017 ✓
Anzahl Arbeitsunfälle 232 243 242
Anzahl Ausfalltage 5.202 4.786 6.716
Lost Day Frequency Rate 1 5,68 5,97 6,18
Lost Day Severity Rate 2 127,44 117,58 172,18
Beinahe-Unfälle (Proactive Injury Rate, PAIR) 3 128,71 145,76 97,06
Gesamt-Verletzungsrate (Total Injury Rate, TIR) 3 33,46 37,88 45,18
Unfallfreie Standorte, in Prozent aller Standorte 76 60 53
Geprüft von KPMG

1) Unfallhäufigkeit: Unfälle mit Ausfallzeit je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt seit 2018 Ausfallzeiten bis zu 182 Tage gemäß Europäischer Statistik für Arbeitsunfälle (ESAW), zuvor galten 365 Tage

2) Unfallschwere: Ausfalltage nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt seit 2018 Ausfallzeiten bis zu 182 Tage gemäß ESAW, zuvor galten 365 Tage

3) je eine Million geleisteter Arbeitsstunden

Arbeitsunfälle nach Tätigkeitsort

(in %)

Ausfalltage nach Tätigkeitsort

(in %)

Interne HSE Legal Compliance Audits

Die Einhaltung der lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften für Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz wird regelmäßig durch Audits eines vom Vorstand beauftragten externen Dienstleisters überprüft. Die Berichte werden einheitlich nach 25 Kriterien dokumentiert und alle Hinweise und Empfehlungen werden in eine konzernweit verfügbare Software übertragen. Auf diese Weise werden notwendige Verbesserungspotenziale aufgedeckt und die lokalen Verantwortlichen können ihre Korrekturmaßnahmen direkt im System dokumentieren. Die betreffende Organisation verpflichtet sich, diese Korrekturmaßnahmen nachhaltig umzusetzen. Der gesamte Prozess wird durch die QHSE-Verantwortlichen der Länder- und der Excellence-Funktion überwacht und validiert. Der Verbesserungsprozess gilt erst als abgeschlossen, sobald die QHSE-Governance-Funktion dies final genehmigt hat.

Gesundheitsmanagement

GEA beabsichtigt, das Gesundheitsmanagementsystem GEA Care weiter auszubauen. Im Rahmen eines konzernweiten Programms plant GEA zum Beispiel Angebote zur Stressbewältigung und Achtsamkeit für Mitarbeiter, die unter einer besonderen Belastung stehen.

An den Standorten weltweit wird aktuell systematisch abgefragt, welche Maßnahmen nach jeweils (national) geltendem Recht verpflichtend und welche aus lokaler Sicht wünschenswert sind. Die lokalen Angebote in lokaler Verantwortung werden in die endgültige Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements einfließen, da die lokale Selbstständigkeit und insbesondere etablierte Angebote gefördert werden sollen.

GEA Care soll schließlich mit lokalen und globalen Angeboten, die im Intranet abrufbar sein werden, bis 2025 voll ausgebaut sein, um jedem Mitarbeiter einerseits Onlineangebote direkt zur Verfügung zu stellen und andererseits lokale Angebote transparenter zu machen. So können die Standorte von den Erfahrungen anderer wechselseitig profitieren.

Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen, Lernprozess

Mit Hilfe des "Serious Events Reporting System" werden schwerwiegende Ereignisse wie tödliche und schwere Unfälle, Feuer und Explosionen sowie Umwelt- und Sicherheitsvorfälle an die entsprechenden Mitarbeiter in der Organisation gemeldet. Hier werden auch Unfälle solcher Mitarbeiter erfasst, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz aber von GEA kontrolliert werden. Dadurch kann GEA schnellstmöglich auf solche Ereignisse reagieren, die Auswirkungen minimieren und die Untersuchung dieser Vorfälle zeitnah initiieren. Anschließend wird ein verbindlich definierter Lernprozess gestartet, dessen Untersuchungsergebnisse auch proaktiv genutzt werden, um Risiken vorzubeugen, Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und in die Organisation zu kommunizieren. In diesem Reportingsystem sind auch alle Vorfälle enthalten, die im Zusammenhang mit GEA Produkten und Anlagen stehen. Solche Vorfälle werden erfasst und untersucht, unabhängig davon, ob ein GEA Produkt oder eine GEA Anlage ursächlich für den Vorfall war (zu Nachhaltigem Engineering vgl. ↗ Seite 129 ff.). Hierzu steht konzernweit eine Meldeplattform zur Verfügung, die sicherstellt, dass die definierten Meldewege eingehalten werden.

Sicherheitsmanagement

GEA kommt der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter auch durch ein umfassendes Sicherheitsmanagement nach. Beispielsweise beschreibt das "Major Incident Management Manual", wie bei risikobehafteten Vorfällen vorzugehen ist, die sich potenziell auf die Sicherheit, den Betrieb oder den Ruf von GEA oder die Sicherheit, Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern oder anderen Interessengruppen auswirken können.

Das GEA Security Management bietet schon im Vorfeld einen umfangreichen Service, auf den sich Mitarbeiter, die für GEA auf Dienstreisen weltweit unterwegs sind, verlassen können. Für alle Regionen der Erde stehen ihnen detaillierte Gefährdungsbeurteilungen sowie Reise- und Sicherheitsinformationen zur Verfügung. GEA ist seit 2019 Mitglied in der ASW West (Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V.), die eine branchenübergreifende Plattform für einen Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen bietet, sowie in der Global-Player-lnitiative des Bundeskriminalamts (BKA), die nicht nur einen direkten Kontaktpunkt beim BKA bereitstellt, sondern auch den Austausch großer deutscher Unternehmen bis hin zur tatsächlichen Zusammenarbeit im Krisenfall fördert.

Im Zuge der Reisevorbereitung können bereits präventive Maßnahmen erörtert und geplant werden. Für besonders betroffene Gruppen (Service, Vertrieb, Mitarbeiter für geplante Großprojekte und -bausteilen in Risikoländern) werden Trainings angeboten.

Mit regelmäßigen Updates im Intranet stellt das GEA Security Management sicher, dass alle Mitarbeiter Informationen und Zugang zu allen angebotenen Dienstleistungen erhalten.

Gerät ein Mitarbeiter auf Reisen dennoch in eine Notsituation, kann er die "GEA Security and Support Hotline" rund um die Uhr erreichen: Bei medizinischen Fragen hilft die Medical Support Service Hotline und sorgt im Krankheitsfall für eine angemessene medizinische Versorgung oder sogar für den Transport nach Hause. Mit einer freiwilligen Security App können GEA Mitarbeiter auch jederzeit und mobil aktuelle medizinische und sicherheitsrelevante Informationen über einen Standort abrufen oder sich direkt mit der 24-Stunden-Hotline des GEA Security Centers verbinden lassen. Sofern der Mitarbeiter eine Dienstreise über das "GEA Travel Center" gebucht hat, kann er mit seiner Zustimmung über den sogenannten "Travel Tracker" weltweit lokalisiert werden. So kann das GEA Sicherheitsmanagement in Krisenfällen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen schnell eingreifen und Kontakt zu den betroffenen Reisenden aufnehmen. 2019 erfasste GEA auf diese Weise 13.749 Reisende (einzeln pro Quartal gezählt) bei 66.469 Reisen. Bei 44 Zwischenfällen ist das Security Management aktiv geworden, in weiteren 20 Fällen waren Auskunft und Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragen ausreichend.

2019 wurde außerdem das interne Krisenmanagement erweitert und verbessert; eine ganztägige Vortragsreihe mit Top-Führungskräften von GEA, Bundeskriminalamt und Beratern (darunter auch ein ehemaliges Entführungsopfer) fand im Herbst 2019 als Training für das im Major Incident Management Manual vorgesehene Krisenbewältigungsteam statt. Eine Übung dieses "Incident Management Teams" ist für das Jahr 2020 geplant.

Umweltmanagement

GEA unterstützt mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Kunden dabei, ihre Geschäftsprozesse effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus achtet GEA auch bei den eigenen Geschäftsaktivitäten darauf, negative Umweltauswirkungen zu reduzieren (vgl. "Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt", ↗ Seite 118 f.). Ausgerichtet an der übergreifenden QHSE-Policy und an den globalen QHSE-Zielvorgaben werden Ziele und Programme individuell von den GEA Standorten definiert. GEA gibt dafür außerdem fünf einfach Umwelt-Kernregeln ("Core Rules") vor, die praxisgerecht erläutert und mit Umsetzungshilfen versehen sind:

Unnötigen Energieverbrauch vermeiden
Unnötigen Wasserverbrauch vermeiden
Abfallerzeugung minimieren
Emissionen vermeiden oder reduzieren
Angemessen und schnell auf Umweltbeeinträchtigungen reagieren.

Zu nachhaltigem Engineering ↗ vgl. Seite 129 ff., zu Chancen und Risiken des Klimawandels ↗ vgl. Seite 130, zu Produktlebenszyklusbetrachtungen ↗ vgl. Seite 134, zu Wasser und Abfall ↗ vgl. Seite 126 ff.

Treibhausgas-Emissionen

Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich GEA auch 2019 an der Umfrage des "Carbon Disclosure Project" (CDP) beteiligt - und das bislang beste Ergebnis erzielt. Das CDP ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, in der zurzeit mehr als 500 institutionelle Investoren : organisiert sind. Sie erhebt jedes Jahr Informationen über die Strategien der großen börsennotierten Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels sowie deren unternehmensspezifische Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse werden anschließend aktuellen und potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt. In der Umfrage gibt GEA regelmäßig über die Organisation, die globalen Ziele, Vorgaben und Programme sowie über Risiken und Chancen des Klimawandels und über Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes Auskunft; diese Informationen sind auch GEA Kunden vollumfänglich zugänglich. Im Berichtsjahr steigerte GEA das Ergebnis der CDP-Abfrage signifikant auf A- (Leadership) von B- (Management-Level) im Vorjahr. Mit der neuen Gesamtnote A- gehört GEA zur Spitzengruppe im Sektor- und Regionalvergleich. Das Level "Leadership" kennzeichnet Unternehmen, die sich durch Faktoren wie die Vollständigkeit und Transparenz ihrer Berichterstattung hervorheben.

Seit 2017 zeigt GEA die durch KPMG nach ISAE 3000 geprüften Daten des jeweiligen Berichtsjahres. Ab dem Jahr 2018 hat GEA zudem die Darstellung der CO2-Äquivalente über alle drei Scopes auf Regionen umgestellt, wie es auch CDP verlangt. Die Datenreihe umfasst die Jahre 2017 bis 2019. GEA maß 2019 den CO2-Ausstoß der 78 größten Standorte, die Produktion, Service und Verwaltung einschließen.

Mit dem Berichtsjahr 2019 beginnend berichtet GEA für solche Länder, in denen die Energieversorgungsunternehmen zuverlässige Angaben über den Energieträgermix liefern können, die auf dieser Grundlage ermittelten marktbasierten CO2-Äquivalente (im Rahmen von Scope 2). Die marktbasierte Berechnung konnte im Berichtsjahr für Deutschland und Neuseeland erfolgen.

Weltweit werden die Kennzahlen des Energieverbrauchs über ein einheitliches System gesammelt und wie folgt berichtet:

Scope 1 - Direkte Treibhausemissionen: Hierunter fasst GEA die Verbräuche der Treibstoffe wie Öle, verschiedene Gase, Diesel und Benzin zusammen.
Scope 2 - Indirekte Treibhausemissionen: GEA berichtet über Strom, Wärme, Dampf und Kühlung (standortbezogen nach lEA-Umrechnungsfaktoren bzw. marktbasiert).
Scope 3 - Erweiterte Treibhausemissionen: Diese Kennzahl beinhaltet aktuell nur die Berichterstattung der Geschäftsreisen.
Intensität - Ratio Treibhausgasemissionen/GEA Umsatz

Weitere Informationen zur Berechnungsmethode der CO2-Emissionen 2019 finden sich auf der Website gea.com als "Begleitende Erläuterungen zur Umweltberichterstattung". Der Darstellung liegen, sofern nicht marktbasiert ermittelt, die Umrechnungsfaktoren des GHG Protocol/lEA (11/2019) - IEA 2019 zugrunde.

Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2019 ✓ 20181 ✓ 2017 ✓
Asien Pazifik (ohne China) 548 562 529
China 492 472 373
DACH & Osteuropa 19.166 18.737 23.772
Lateinamerika 7 5 9
Nordamerika 6.397 8150 7.199
Nord- und Mitteleuropa 1.611 1.402 1.356
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 8.490 7.799 8.595
GEA gesamt 36.711 37.127 41.833
Geprüft von KPMG

*) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2018 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2019 ✓ 20181 ✓ 2017 ✓
Standort bezogen markt basiert2
--- --- --- --- ---
Asien Pazifik (ohne China) 1.569 1.466 1.463 1.340
China 5.702 5.702 4.779 4.614
DACH & Osteuropa 17.925 13.701 18.661 19.628
Lateinamerika 101 101 97 109
Nordamerika 5.946 5.946 6.107 5.513
Nord- und Mitteleuropa 2.659 2.659 2.459 3.472
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 2.865 2.865 1.995 2.248
GEA gesamt 36.768 32.441 35.561 36.925
Geprüft von KPMG

1) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2018 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

2) marktbasiert 22 Standorte in Deutschland und Neuseeland

Erweiterte Treibhausgasemissionen (Scope 3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2019 ✓ 20181 ✓ 2017 ✓
GEA gesamt 18.412 21.021 15.958
Gesamt-Treibhausgasemissionen (Scope 1,2,3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2019 ✓ 20181✓ 2017 ✓
Standort bezogen marktbasiert2
--- --- --- --- ---
GEA gesamt 91.890 87.564 93.709 94.716
Ratio Tonnen von CO2-Aquivalantan zum GEA Umsatz 18,83 17,94 19,40 20,59
Geprüft von KPMG

1) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2018 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

2) marktbasiert 22 Standorte in Deutschland und Neuseeland

Im Vergleich zu 2018 emittierte GEA durch seine Geschäftstätigkeiten bei knapp über dem Vorjahreswert liegendem Umsatz weniger Treibhausgase (Scope 1). GEAs Initiativen zur Optimierung der Energieeffizienz an den Standorten wirkten sich günstig aus und minderten den Ausstoß an CO2-Äquivalenten im Scope 1. In Summe konnte GEA 2019 seine Treibhausgasemissionen sowohl in absoluten Werten als auch in Relation zum Umsatz senken. Damit erreichte GEA im Berichtsjahr die mit dem Vorstand abgestimmte Zielvorgabe einer Reduktion der CO2-Emissionen um 1,5 Prozent (auf vergleichbarer Basis, also vor Veränderungen durch marktbasierte Berechnung): Unter Zugrundelegung der lEA-Umrechnungsfaktoren betrug der (vergleichbare) Rückgang -2,95 Prozent, bei marktbasierter Berechnung -8,04 Prozent.

GEA arbeitete auch 2019 an Erweiterungen der Klimaberichterstattung und führt aktuell mehrere interne Projekte zu diesem Thema durch. Dabei wird beispielsweise geprüft, wie Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Upstream/Downstream) erfasst, gesteuert und berichtet werden können; allerdings unterliegen solche Emissionen häufig nicht bzw. nicht vollständig der direkten Kontrolle durch GEA, etwa beim Gütertransport oder beim Bezug von Edelstahl.

Energieaudits

Seit 2015 müssen Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen nach Definition der EU-Kommission zählen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Es beruht auf den europarechtlichen Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012). Im Berichtsjahr 2019 waren die Energieaudits fällig und wurden erfolgreich durchgeführt. Die aufgezeichneten Energieeinsparpotenziale an den Standorten wurden systematisch erfasst; sie werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, die anschließende Realisierung wird nachverfolgt.

GEA war in Deutschland mit allen Gesellschaften von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits betroffen, es musste jedoch nicht mehr jeder Standort in Deutschland auditiert werden, da das "Multi-Site-Verfahren" gemäß Definition des Merkblattes für Energieaudits des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - angewendet wurde. Die Energieaudits wurden durch zugelassene Energieauditoren durchgeführt und bewertet, die Abschlussdokumentation sowie die sogenannte "Nachweisführung für Unternehmen" wurden elektronisch dem BAFA übermittelt.

Alle betroffenen Standorte von GEA in der Europäischen Union halten die jeweiligen nationalen Gesetze nach der Richtlinie 2012/27/EU ein.

Wasser und Abfall

GEA geht sparsam mit Ressourcen um. Zum Umweltmanagement gehören der betriebliche Umweltschutz sowie das Energiemanagement, wodurch kontinuierlich an der Reduktion von Verbräuchen und Umweltauswirkungen an den Standorten gearbeitet wird. Durch die Erfassung und Visualisierung der Kennzahlen, die den lokalen Verantwortlichen in Dashboards tagesaktuell zur Verfügung stehen, konnten das Bewusstsein und das Verständnis an den Standorten maßgeblich gesteigert werden. Diese Datenbasis ist auch Grundlage für die Definition von lokalen Umweltprogrammen und Aktionen. Darüber dienen die Environmental Core Rules bei GEA international als Leitlinien für ein umweltfreundliches und ressourcenschonendes Verhalten der Mitarbeiter.

GEA erfasste 2019 den Wasserverbrauch der 77 größten Standorte, die Produktion, Service und Verwaltung einschließen. GEA wies einen geringfügig geringeren Bedarf von 284.700 Kubikmeter Wasser in 2019 auf. Es gibt es derzeit noch keine weltweit einheitlichen Mindeststandards für die Qualität der Abwassereinleitung, die über regulatorische Anforderungen zur Kontrolle der Qualität von Abwassereinleitungen hinausgehen. Die Auswertungen zeigen, dass der größte Teil der Abwässer aus den Bereichen Sanitär und Bewässerung stammt.

Wasser 2019 2018*
Bedarf (in Tsd. Kubikmeter) 284,7 294,5
Kommunal- und Leitungswasser (in Tsd. Kubikmeter) 257,0 265,4
Brunnen- und Grundwasser (in Tsd. Kubikmeter) 27,7 29,1
Verbrauch
davon Industrie- und Prozesswasser (in Tsd. Kubikmeter) 97,8 103,8
Abwasser (in Tsd. Kubikmeter) 251,8 272,4
Anteil Prozesswasser an Wasserverbrauch gesamt (in %) 34,3 35,4
Anteil Abwasser an Wasserverbrauch gesamt (in %) 88,4 92,5
Wasserverbrauch meldende Standorte 77 76

*) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2018 die Basis der meldenden Standorte berichtigt

Management von Wasserrisiken

Im Global Risks Report 2019 des Weltwirtschaftsforums wurde die Wasserversorgungskrise als das viertgrößte Risiko für die Gesellschaft im nächsten Jahrzehnt in Bezug auf mögliche Auswirkungen identifiziert. Eine Wasserkrise ist definiert als ein signifikanter Rückgang der verfügbaren Qualität und Quantität von Süßwasser, der zu schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Wirtschaftstätigkeit führt. Beispiele dafür sind Dürren sowie der begrenzte Zugang zu sauberem Trinkwasser, die zu einem wirtschaftlichen Wettbewerb um Wassermenge oder -qualität, Streitigkeiten zwischen den Nutzern, irreversiblen Grundwasserentnahmen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt führen können. Mehr als eine Milliarde Menschen lebt derzeit in wasserarmen Regionen, und bis zu 3,5 Milliarden könnten bis 2025 Wasserknappheit erleiden. In vielen Regionen kann sich ein Unternehmen nicht mehr auf eine stabile Versorgung mit qualitativ hochwertigem Wasser verlassen, um sein Geschäft auszubauen.

Im Zuge der wiederkehrenden Betrachtung der Umweltchancen und -risiken wurde im Berichtsjahr der Fokus auf das Thema Wasserknappheit gerichtet. GEA hat ein Verfahren entwickelt, um Regionen zu identifizieren, die für Wasserknappheitsrisiken anfällig sind, und die Auswirkungen auf die GEA Produktion zu bestimmen. GEA Standorte in Regionen mit Wasserstress wurden im Berichtsjahr kartiert. Die Klassifizierung erfolgt mit dem "Aqueduct Water Risk Atlas" der Non-Profit-Organisation World Resources Institute, einem Tool, das aktuelle Daten zur Erstellung einer globalen Wasserrisikokarte verwendet. Es gibt fünf Wasserrisikoklassen: niedrig (low), mittel/niedrig (medium low), mittel/hoch (medium high), hoch (high) und extrem hoch (extremely high). Im Berichtsjahr 2019 konzentrierte sich GEA auf Standorte in Gebieten mit einem extrem hohen, hohen oder mittelhohen Wasserrisiko. Dort wurden detaillierte Abfragen - einschließlich der Vorgabe, Antworten ausführlich zu begründen - durchgeführt. Unter anderem wurde erhoben, ob Wasserrisiken bekannt und für die Tätigkeit relevant sind, welche gesetzlichen Anforderungen bestehen und welche Maßnahmen zur Wassereinsparung ergriffen werden.

Im Ergebnis befinden sich von 76 Produktionsstätten fünf Standorte in Bereichen mit extrem hohem Wasserrisiko, neun in Bereichen mit hohem Wasserrisiko und zwei in der mittelhohen Kategorie. Insgesamt standen die 16 Standorte für 21,97 Prozent des gesamten Wasserverbrauchs von GEA im Jahr 2018. Die 14 Standorte in den Kategorien "hoch" und "extrem hoch" machten 19,48 Prozent aus. Alle Standorte entsprechen den lokalen Gesetzen und gesetzlichen Anforderungen, und es gab an keinem dieser Standorte 2018 oder 2019 einen Wassermangel.

GEA betreibt fünf Produktionsstätten in Indien und China, die extrem hohem Wasserstress ausgesetzt sind. Diese Standorte verbrauchen rund 8,2 Prozent des gesamten Wasserbedarfs von GEA. In Indien haben die Produktionsstätten in Vadodara und Bangalore Wasserschutzprojekte initiiert, die auf die Wiederverwendung/Reduktion des Wasserverbrauchs abzielen. Dazu gehört auch die Installation von Kläranlagen zur Wasserrückgewinnung an beiden Standorten. Vadodara, einer der größten Fertigungsstandorte von GEA, hat den Wasserverbrauch im Jahr 2018 um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zum Bezugsjahr 2012 um mehr als die Hälfte verringert. Die Standorte planen derzeit zusätzliche Wassersparmaßnahmen, um weitere Reduzierungen zu erzielen. In China hat der Produktionsstandort Shijiazhuang einen Wassersparplan initiiert, um Testwasser für Gartenarbeit und Bodenreinigung wiederzuverwenden.

Abfall

Von den 13.586 Tonnen Abfall im Jahr 2019 waren 57 Prozent Metalle, die dem Recycling zugeführt werden. Gefährliche wässrige Substanzen machten 6,2 Prozent (846 Tonnen) der Abfälle aus. Die Erhöhung ist durch die Verlagerung der Produktion von Flow Components nach Suzhou entstanden. Der Plastikabfall liegt mit 143 Tonnen weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Einzelnen:

Abfall in Tonnen 2019 2018*
Wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Substanzen enthalten 846 193
Bearbeitungsemulsionen und -lösungen, die keine Halogene enthalten 42 433
Verpackungsmaterial: Papier, Karton 634 568
Verpackungsmaterial: Plastik 143 120
Verpackungsmaterial: Holz 2.184 1.863
Papier und Karton 188 286
Hausmüll 1.413 1.285
Metalle Recycling 7.758 9.721
Gesamt 13.586 14.470
Abfall meldende Standorte 70 62

*) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2018 die Basis der meldenden Standorte berichtigt

GEA verarbeitet größtenteils Metalle und legt daher das Hauptaugenmerk auf die Wiederverwertung der Metallabfälle; die Recyclingquote liegt bei 57 Prozent. Durch effizientere Fertigung ging die Menge der Metallabfälle insgesamt zurück.

Darüber hinaus arbeitet GEA eng mit Lieferanten und Kunden zusammen, um umweltfreundliche Verpackungen und die Entsorgung beziehungsweise das Recycling der Maschinen zum Ende des Anlagenlebenszyklus zu realisieren. Dazu zählt auch die Herstellung von Biokunststoff aus Abfällen: Die Mehrzahl der heutigen Kunststoffe wird aus fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Kohle hergestellt. Dank wissenschaftlicher Fortschritte in den letzten Jahren können Kunststoffe jetzt auch aus nachhaltigen Quellen, nämlich Rohstoffen auf pflanzlicher Basis wie Zuckerrohr, Kartoffelstärke, Zellulose (Holz), Mais, Soja, Altspeiseölen sowie landwirtschaftlichen und Lebensmittelabfällen hergestellt werden. Die Spezialisten von GEA verfügen über detailliertes Know-how über die entscheidenden Produktionsstufen, einschließlich der Verwendung von biobasierten Zwischenprodukten wie Bernsteinsäure, die alternative Wege für die Herstellung von Biokunststoffen bieten. Ein weiteres Beispiel ist die Milchsäureproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen. Milchsäure ist ein Grundstoff für die Herstellung von Polymilchsäure (PLA), einer biologisch abbaubaren, nachhaltigen Alternative zu PET und einem der weltweit am häufigsten hergestellten Biokunststoffe. Die Ingenieure von GEA sind in der Lage, maßgeschneiderte Systeme für vor- und nachgeschaltete Prozessschritte bei der Herstellung von Zwischenprodukten und Biopolymeren zu erarbeiten.

Elementarrisiken an GEA Standorten

GEA überprüft im Rahmen des Sicherheitsmanagements auch die Risiken durch Naturgefahren für die Standorte. Gemeinsam mit dem Versicherer klassifiziert GEA die eigenen Standorte nach Gefährdungen durch Windgeschwindigkeit, Überschwemmungen und Erdbeben. Überprüft werden die 84 größten Standorte nach Gesamtversicherungswert (Total Insurance Value).

Ende 2019 gab es acht Empfehlungen des Versicherers zu Naturgefahren, die von der jeweiligen GEA Einheit umgesetzt werden. Auf diese Weise stellt GEA sicher, dass Mitarbeiter und Vermögenswerte für den Fall einer Naturgefahr gut vorbereitet sind. Die Implementierung der Empfehlungen wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen durch den Versicherer verfolgt. Im Allgemeinen werden alle Standorte vom Versicherer dabei beraten, Reaktionspläne zu entwickeln, wann immer die Risikobewertung es für notwendig hält. Risikobewertungen und -instrumente sind auf Betriebsebene verfügbar.

Umweltverantwortung in der Lieferkette

Verantwortung für die Umwelt ist nicht nur im Hinblick auf GEA Produkte und Dienstleistungen, sondern entlang der gesamten Lieferkette wesentlich. Nur die Einhaltung grundlegender Standards zum Umweltschutz entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette stellt das notwendige Vertrauen für eine langfristige Geschäftsbeziehung sicher und genießt daher höchste Aufmerksamkeit. Als Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz bezieht GEA weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen lediglich bei qualifizierten Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg der Kunden zu sichern.

Der Registrierungsprozess für Lieferanten beinhaltet die Verpflichtung auf den eigenen "Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" ("Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"). Dieser beinhaltet die Verpflichtung zu umweltgerechtem Wirtschaften und zum Verzicht auf Konfliktrohstoffe. Zum Verhaltenskodex und zum Umgang mit Verstößen ↗ vgl. auch Seite 145 f.

Wesentliche Lieferanten werden jährlich besucht und regelmäßig auch einer Umweltbewertung unterzogen. Im Berichtsjahr fanden insgesamt 426 Überprüfungen (Vorjahr 492) bei Lieferanten statt. GEA evaluiert durch Besuche beim Zulieferer, Audits und Selbstauskünfte, die die Länderorganisationen ebenso wie bislang beide Business Areas (ab 2020: die Divisionen) realisieren.

Nachhaltiges Engineering

"engineering for a better world": Der GEA Claim steht für das zentrale Leistungsversprechen des Konzerns. Neben der verantwortlichen Ausgestaltung der eigenen Wertschöpfungsprozesse trägt das Unternehmen insbesondere bei seinen Kunden mit effizienten Produkten und Prozesslösungen zum nachhaltigen Wirtschaften und zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen bei. Die dort eingesetzten Technologien und Verfahren sind in der Regel energie- und wasserintensiv, sodass die Energie- und Wassereinsparung sowie die Verringerung von Emissionen oder auch Abfallmengen bei Investitionsentscheidungen der Kunden immer wichtiger werden. GEAs Anspruch ist es, deshalb immer bessere technische Lösungen zu entwickeln.

Geringerer Ressourcen- und Platzverbrauch, umfassende Energierückgewinnung, leichtere Bedienbarkeit - das sind die zeitgemäßen Kriterien für die Kaufentscheidung von Kunden, die dann wiederum direkten und positiven Einfluss auf klimarelevante Emissionen und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen hat. Ökonomische und ökologische Kriterien sind bei Investitionsentscheidungen in GEA Kundenindustrien typischerweise deckungsgleich, weil geringere Emissionen durch höhere Effizienz auch geringere Kosten mit sich bringen. Der Geschäftserfolg von GEA beruht unter anderem auf Produkten und Lösungen, die im Vergleich zu den Vorgängergenerationen leistungsfähiger sind und dadurch die ökologischen Auswirkungen verringern.

Differenzierung und höheren Kundennutzen erreicht ein Investitionsgüterhersteller nur über Technologieführerschaft. Technologisch führt, wer innovativ ist. Insofern besteht ein Zusammenhang zwischen der Innovationskraft von GEA und positiven Auswirkungen der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.

Aus dem Klimawandel und der Endlichkeit von Ressourcen ergeben sich beträchtliche Chancen für den Absatz effizienter verfahrenstechnischer Komponenten und Anlagen. Ein globaler Nachweis über das gesamte Produkt- und Leistungsportfolio ist wegen der Vielzahl der Komponenten und Verfahren und vor allem wegen der Notwendigkeit, dafür außerhalb des eigenen Einflussbereichs flächendeckend Betriebsdaten zu erheben, noch nicht möglich. GEA plant für 2020 ein Projekt, um in Zukunft einen Emissionsbeitrag durch nachhaltiges Engineering/nachhaltige Produkte nachweisbar zu machen. Die Auswirkungen auf Kundenseite lassen sich nur abschätzen, wenn die von GEA direkt beeinflussbaren Bereiche Innovation, Produktdesign und Entwicklungsprozess, Qualität und Sicherheit, Lebenszyklus und Serviceleistungen gemeinsam betrachtet werden mit dem Nutzungsverhalten der GEA Technologien im Einsatz.

Managementansatz für nachhaltiges Engineering

Die Auswirkungen möglicher Bruttorisiken im Bereich Produktqualität und -leistung wären schwerwiegend (zum Verständnis vgl. Chancen- und Risikobericht, ↗ Seite 152 ff.). Qualitäts- und Sicherheitsprobleme können zu Unfällen und Produktionsausfällen beim Kunden führen, mit Konsequenzen für Gesundheitsschutz, Reputation und Ertrag. GEA begegnet solchen Risiken, die die Grundlagen des Geschäftsberühren, auf allen Ebenen. Für den gesamten Konzern gilt ein einheitlicher und detaillierter Produktentwicklungsprozess, der sich an den Innovationsprozess anschließt. Darin sind beispielsweise Ressourceneffizienz oder die Berücksichtigung von Gesundheit und Sicherheit im gesamten Lebenszyklus feste Designkriterien. Auch die Berücksichtigung von regionalen oder industriespezifischen Richtlinien und Normen, notwendigen Zulassungen und Prüfsiegeln sind Bestandteile des Produktentwicklungsprozesses. Auslegung und Konstruktion von Prototypen werden vor der Markteinführung engmaschig validiert. Im Innovationsprozess wird der Produktentwicklungsprozess zu Beginn um ein sogenanntes Front-End ergänzt. Der gesamte Prozess sieht wie folgt aus:

So werden beispielsweise bereits zu Beginn bei den Ideengebern Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt: Emissionen, Wasserverbrauch oder der Einsatz von Chemikalien und Filtermedien müssen dokumentiert werden.

Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Energiemanagement werden mittels Zertifizierungen überprüft und in ihrer Leistungsfähigkeit abgesichert. Für die Sicherheit der Produkte ist ein GEA internes Product Safety Committee eingerichtet. Der GEA Service-Bereich stellt die Verfügbarkeit der Produkte und Prozessanlagen während des gesamten Lebenszyklus sicher und kann auf Wunsch der Kunden auch die Lebensdauer durch (Teil-)Modernisierungen verlängern. Eignung und Erfolg der Managementkonzepte werden regelmäßig durch Kennzahlen gemessen, beispielsweise in Form von Qualitätskosten, Reklamationen, Kundenzufriedenheit oder Abdeckung der zertifizierten Standorte.

Produktqualität und -Sicherheit sowie nachhaltiges Produktdesign in der Lieferkette werden im Rahmen des "Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" sichergestellt (↗ vgl. Seiten 129, 145 f.).

Qualität, Innovation und Service in Kundenbefragungen

Die höchsten Werte bei der Kundenzufriedenheit erreicht GEA für Qualität und Leistung seiner Maschinen sowie für technologische Innovationen. Dies war eines der wichtigen Ergebnisse der zweiten globalen Kundenbefragung, die GEA Ende 2016 initiiert hatte. Insgesamt nahmen circa 3.500 Kunden aus 41 Staaten teil. Erstmals wurden auch Nicht-Kunden in ausgewählten Ländern und Kundenindustrien in die Studie einbezogen. Die Ergebnisse beider Erhebungen sind seither Grundlage für Verbesserungsprozesse.

2017 wurde in elf Ländern, in denen die Kunden mit dem Service und dem Beschwerdemanagement weniger zufrieden waren, eine auf diese Themen fokussierte Nachbefragung mit knapp 600 Online-Interviews durchgeführt. Insgesamt zeigte sich bereits eine leichte Verbesserung, außerdem konnten hilfreiche Erkenntnisse für weitere Maßnahmen gewonnen werden.

Im Berichtsjahr 2019 wurde erneut eine weltweit angelegte Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt, die mit dem Schwerpunkt Service auf der Erhebung des Jahres 2017 aufsetzte. Die Befragung wurde ereignisbasiert, d. h., im Anschluss an Geschäftskontakte mit GEA, durchgeführt. Inhaltlich lag der Fokus der Befragung auf den Bereichen Kundendienst und Ersatzteile. Die Kundenzufriedenheit im Service konnte insgesamt und beim Thema Ersatzteile von einem durchschnittlichen Niveau auf Werte, die einer hohen Zufriedenheit entsprechen, gesteigert werden. Im Kundendienst vor Ort gibt es bei durchschnittlicher Zufriedenheit noch Verbesserungspotenzial, das jedoch exakt eingrenzbar ist und nun durch entsprechende Maßnahmen adressiert werden kann.

GEA Innovationsprozess

GEA bietet eine Vielzahl von Komponenten, Systemen und Prozessanlagen an und verbessert diese kontinuierlich hinsichtlich Ressourceneffizienz, Flexibilität, Qualität und Kosten. GEA hat etwa 200 Kerntechnologien definiert, die in Kombination auch mit weiteren Technologien unzählige Optimierungsmöglichkeiten ergeben.

Das Front-End des Innovationsmanagements, also die systematische Ideengenerierung und Machbarkeitsprüfung, umfasst beispielsweise Werkzeuge zur Problemlösung sowie zur Verbesserung von Anzahl und Qualität der eingereichten Ideen, die systematische Analyse markt- und technologiegetriebener Trends und Kundenbedürfnisse sowie eine zeitgemäße Ideenplattform.

Im Jahr 2018 hatte GEA das Innovationsmanagement weiter ausgerollt, das aus dem Innovationsprozess, dem modernen IT-System "InnoVate" zur Ideengenerierung und -reifung sowie definierten Rollen und Verantwortlichkeiten für die Weiterentwicklung der Innovationsideen besteht.

Im Rahmen der neuen Organisationsstruktur wird GEA beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 über die Einheit "Global Technology" verfügen, die sich der weiteren Stärkung der strategischen Ausrichtung auf Technologie verschrieben hat. Global Technology wird vom neuen Chief Technology Officer (CTO) geleitet, der direkt dem Vorstand berichtet. Die Einheit soll sicherstellen, dass das Technologieportfolio von GEA auch künftig Markttrends und Kundenanforderungen entspricht. Global Technology wird in vier Schwerpunktbereiche unterteilt: Innovation, Engineering Excellence, Digitalisierung und Rechte an geistigem Eigentum.

Ideen-Kampagnen

Das Konzept der kampagnenbasierten Ideen als Front-End-Teil der nachhaltigen Produktentwicklung wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt. Ausgehend von der Bewertung der strategischen Bedürfnisse einer Geschäftseinheit (oder einer Reihe von Geschäftseinheiten) werden erwartete Inhalte und Ziele skizziert. Ein inhaltlicher Impuls, warum diese Kampagne gestartet wurde, die Benennung des spezifischen Bedarfs und der angesprochenen Fähigkeiten und Kompetenzen in der Gemeinschaft sowie die zugrunde liegende Frage "Wie kann man helfen" fokussieren die Adressaten darauf, zur Ideenkampagne beizutragen, indem sie eigene Ideen, Kommentare oder sogar Vorlieben eingeben.

Die Kampagnen können in fünf Typen unterteilt werden, die sich entweder mit "Innovation" oder "Effizienz" befassen:

Quelle: GEA Innovation Management

Die Ziele der Kampagne definieren die Art der Kampagne, dies wiederum hilft, die Gruppe der Adressaten und die Art der erwarteten Eingaben zu identifizieren:

Kreativ: neue Angebote oder Eintritt in neue Märkte; Schaffung langfristiger Visionen; Reaktion auf Trends
Problemlösung: Beheben technischer Herausforderungen; Verbesserung des Qualitätsniveaus; Risikominderung; Kosteneinsparungen
Entdeckung: Trenderkennung und -bewertung; Identifikation von Fähigkeiten, um etwas Bestimmtes zu entwickeln; Best-Practice erkennen; Root-Cause-Analyse
Test: Optimierung des Angebots vor der Markteinführung; Bewertung neuer Bereiche mit Vertrieb und Marketing; Prüfung von Qualitätsstandards
Rückmeldung: Input vom Kunden; Feedback von Servicemitarbeitern; Voice of Sales; Feedback zu neuen Fähigkeiten

Im Jahr 2019 wurden sieben Ideenkampagnen durchgeführt. Wesentliche allgemeine Inhalte wurden durch Kundenerfahrungen vermittelt und behandelten folgende Themen:

Optimierung des Kundengeschäfts: Verringerung der Stillstandszeiten von Maschinen und Anlagen bei Reinigung, Werkzeugwechsel, Wartung und Instandhaltung
Nachhaltigkeit: Reduktion oder Vermeidung des Einsatzes von Energie, Wasser und Chemikalien zur Reinigung und Sterilisation; Verringerung von Abfallstoffen (z. B. Verpackung); Recycling-Möglichkeiten
Produktsicherheit: Einsatzmöglichkeiten von Sensoren für Produktqualität; Identifizierung neuer Technologien zur chemikalienfreien Reinigung.

Aus den 2019 durchgeführten Kampagnen gingen zehn Ideen für Gate 1 (Front-End-Phase) hervor.

Kennzahlen aus dem Innovationsprozess

Um den Erfolg der eingesetzten Mittel im Innovationsbereich unternehmensübergreifend zu messen, verwendet GEA Kennzahlen entlang des Innovationsprozesses. Ende 2019 gab es 324 (2018: 400) aktive Ideen oder Projekte in der Front-End- und Grundlagenphase und 159 (2017: 230) künftige Produktinnovationen in Entwicklung und Markteintritt. Im Jahr 2019 verzeichnete das InnoVate-Portal 165 neue Ideeneinreichungen, davon stammten 78 aus den themenbezogenen Ideenkampagnen. Während 73 Ideen und Projekte zurückgestellt oder gestoppt wurden, konnte GEA 50 konkrete Vorhaben starten. Diese verließen den Innovationsprozess zumeist als neue, marktfähige Produkte. Hier wird erkennbar, dass GEA die Ideen im Front-End deutlich stärker selektiert. Neu ist, dass Ideen, die nicht gleich weiterverfolgt werden, als "inaktiv" gespeichert und nicht mehr mitgezählt werden. So will GEA sicherstellen, dass vielversprechende Ideen zügiger und zielgerichteter verfolgt und weiterentwickelt werden. Die Kennzahlen werden regelmäßig an die Entwicklungsleiter und Führungsgremien berichtet.

Über seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten informiert GEA detailliert unter Forschung und Entwicklung (↗ vgl. Seite 44 ff.).

Agile Produktentwicklung

Um einen zielorientierten und schnelleren Übergang von der Idee zur Produktentwicklung zu ermöglichen, wurde eine Reihe von Methoden etabliert und in der Praxis umgesetzt. Agile Produktentwicklung definiert GEA nicht ausschließlich als Beschleunigung der Entwicklung. GEA geht es vielmehr darum, das Kundenfeedback bereits in der Ideen- und Vorentwicklungsphase so früh wie möglich zu integrieren, um die Anwendbarkeit zu bewerten und die richtigen Spezifikationen für das spätere Produkt zu finden. Mit diesem Vorgehen begegnet GEA zwei wesentlichen Herausforderungen: Kundenakzeptanz sowie mögliche Hürden im Vertriebsprozess, insbesondere bei erklärungsbedürftigen, komplexen Anwendungen.

Im Jahr 2019 wurden sechs Trainings und Workshops zur Ausbildung sowie Implementierung von agilen Methoden in der Produktentwicklung mit knapp 100 Teilnehmern durchgeführt. In diesen Trainings werden die Grundlagen agiler Methoden vorgestellt und in den Alltag umgesetzt.

Im Berichtsjahr wurde eine Reihe von Open-Innovation-Aktivitäten durchgeführt:

ZentriTec: Das interne Startup-Team "ZentriTec" hat im Rahmen des Business-Accelerator-Programms "garage33" in Paderborn vier Lösungen entwickelt. In Zusammenarbeit mit Studenten der Universität Paderborn entwickelten Mitarbeiter von GEA neue Sensorlösungen für spezifische Separatorenanwendungen im Schiffbau. Zwei davon wurden innerhalb von nur sechs Monaten nach der Entwicklung in der Praxis zur Markteinführung vorbereitet. Ein Kernelement war die Einbeziehung der Kunden.
GEA Advance: Basierend auf einer Softwarelösung des Schweizer Startups MachlQ hat GEA Equipment Service eine cloudbasierte, offene Serviceplattform für digitale Dienstleistungen entwickelt. Das anbieterunabhängige Portal bietet moderne Dienstleistungen wie Fernwartung, Datenanalyse und E-Commerce. MachlQ war das erfolgreichste Startup des Business-Accelerator-Programms MassChallenge Switzerland im Jahr 2016.
MassChallenge Schweiz: Seit 2016 ist GEA einer der Gründungssponsoren und aktiver Teil der Start-up-Community, die sich vor allem mit den Themen Ernährung, Gesundheit und Life Science beschäftigt. Das Programm bietet einen eigenkapitalfreien Zugang zum Start-up-Netzwerk. Im Jahr 2019 hat GEA 28 von insgesamt 89 Start-ups mit einer potenziell für GEA geeigneten Technologie oder Marktfähigkeit identifiziert. Bis Ende des Jahres wurden zwei neue Kooperationen mit diesen Startups vereinbart.

Integraler Bestandteil des Innovationsprozesses von GEA ist die Digitalisierung, die durch das Innovationsmanagement aktiv gesteuert wird. Digitale Werkzeuge verändern die Art der Ideenfindung und -qualifizierung und beschleunigen die Produktentwicklung an sich. Dadurch erreicht GEA eine Agilität, die hilft, schneller zu funktionsfähigen Produkten zu gelangen. Zudem führen diese Tools zu disruptiven Geschäftsideen, die Anwendungswissen von GEA in ein bisher unerschlossenes Marktsegment übertragen und eine neue Art von Nachfrage generieren können.

Digitalisierung kann den Weg zur Innovation ebnen und gleichzeitig die Lösung charakterisieren. Um die digitale Herausforderung zu meistern, vernetzt sich GEA mit starken Partnern: Lieferanten und Kunden genauso wie Marktteilnehmern und Wissenschaft. Der sogenannte kooperative Wettbewerb zielt darauf ab, einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen

Besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegende Produkte

Im GEA Portfolio existieren zwei relevante Produktgruppen bzw. für den Betrieb der Produkte benötigte Substanzen, die besonders reguliert sind: Chemieprodukte für die Landwirtschaft und Kältemittel für kältetechnische Anlagen. Weltweit verarbeiten elf GEA Betriebe unverdünnte Chemikalien für Agraranwendungen, beispielsweise Dippmittel für die Melkhygiene. Bei den Kältemitteln für kältetechnische Anlagen von GEA hat sich in weiten Teilen das natürliche und klimaneutrale Kältemittel Ammoniak durchgesetzt.

Alle GEA Produkte entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen der Märkte, verfügen über notwendige Zulassungen bzw. erfüllen die fachspezifischen Richtlinien und weitergehenden Ansprüche der Kunden.

Produktlebenszyklus

Um sowohl günstige als auch nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen bei der Entwicklung und Projektierung, bei Einkauf und Transport, Produktion, Lieferung, Betrieb und Entsorgung von Produkten (und ggf. auch von Verfahrenslösungen) zu erfassen und zu berücksichtigen, dokumentiert GEA jede Phase des Produktlebenszyklus. Im Verlauf eines Lebenszyklus werden jegliche Informationen über ein Produkt gesammelt. Dabei steht nicht nur der technische Aspekt im Vordergrund, sondern es werden auch der betriebswirtschaftliche und der ökologische Aspekt behandelt. GEA verfolgt damit das Ziel, mögliche Umweltauswirkungen in jedem Abschnitt des Lebenszyklus eines Produkts transparent und verfolgbar zu machen. Die Lebenszyklusperspektive wurde bereits an vielen internationalen Standorten detailliert erfasst, darunter Drummondville/Kanada (Gülletechnik), Parma/Italien (Homogenisatoren), Plainfeld/Österreich (Hygiene- und Dippmittel), Oelde (Separatoren), Büchen (Ventile), Bönen (Melktechnik) in Deutschland sowie an weiteren Standorten in Großbritannien.

Informationssicherheit und Schutz geistigen Eigentums

Informationssicherheit umfasst die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen, welche die Organisation speichert und verarbeitet - unabhängig davon, ob dies in technischen oder nicht-technischen Systemen geschieht. Informationssicherheit schließt den Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, die Vermeidung von Schäden und die Minimierung von Risiken ein. GEA schützt eigene und anvertraute Informationen organisatorisch und technisch gegen unbefugten Zugriff. Neben dem gesamten Instrumentarium der Fachabteilungen für Informationstechnologie und IT-Sicherheit werden auch alle geeigneten rechtlichen Instrumente im Rahmen der Corporate Governance und bei Verträgen ausgeschöpft. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist außerdem in einer GEA Richtlinie zur Informationssicherheit (Information Security Policy) geregelt.

Im Zuge der Digitalisierung wird die Übertragung von Produktions- und Prozessdaten des Kunden an GEA bedeutsamer, um beispielsweise vorausschauende Wartung und Instandhaltung zu realisieren oder Fernwartung durchzuführen. Der Schutz der Daten und Übertragungswege wird in der Regel in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und GEA sichergestellt und vertraglich fixiert. Im Berichtsjahr gingen keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten bei GEA ein.

Geistiges Eigentum umfasst im Wesentlichen Know-how, Ideen, Erfindungen, Entwicklungen, Zeichnungen, Pläne, Ergebnisse und Daten. Diese vertraulichen Informationen, das Know-how, Patente und andere geistige Eigentumsrechte sind ein Eckpfeiler der GEA Technologieführerschaft bei Systemen und Verfahren. Patent-, Marken- und Urheberrechte werden daher konsequent gesichert und verteidigt. GEA Know-how wird erst nach Absicherung durch schriftliche Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen offengelegt. Über Patente berichtet GEA unter Forschung und Entwicklung, ↗ vgl. Seite 50.

GEA Service

Der betriebswirtschaftliche Erfolg der Kunden hängt neben der Leistungsfähigkeit in der Produktion insbesondere von der Verfügbarkeit der Technologien ab. Moderne Produktionsanlagen sind hochautomatisiert, schon geringe Ausfallzeiten können sich spürbar auf die Produktivität der Kunden auswirken.

Mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund fünf Prozent und der erfolgreichen Einführung mehrerer neuer Service-Produkte und -Initiativen hat sich das globale Servicegeschäft von GEA im letzten Jahr sehr gut entwickelt. GEA hat sich zum Ziel gesetzt, weltweit führender industrieller Anbieter von Life-Cycle-Service-Konzepten zu sein. Aufgabe ist es, die Anlagenleistung beim Kunden über den gesamten Lebenszyklus der Anlage oder des Betriebs hinweg aufzubauen, zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Life-Cycle-Ansatz begleitet GEA die Kunden als Wertschöpfungspartner über den gesamten Lebenszyklus: Dimensionierung der Anlage, Inbetriebnahme, Ersatzteilversorgung mit kurzen Reaktionszeiten, Service Level Agreements, Reparatur nach Ausfall sowie präventive und vorausschauende Wartung. Dabei spielen auch digitale Dienste wie Zustandsüberwachung in Echtzeit eine zunehmende Rolle.

Um den Kundenerwartungen noch besser zu entsprechen, konzentrierten sich die strategischen Initiativen und Maßnahmen im Geschäftsjahr auf Leistungsverbesserungen: Dafür wurden Schlüsselprozesse für den Service mit klaren Verantwortlichkeiten definiert und mit standardisierten Kennzahlen für eine bessere Steuerung der globalen und lokalen Dienste hinterlegt. Das Customer-Relationship-Management-System wird schrittweise durch eine Umfragefunktion im Anschluss an Kontakte zur Messung der Kundenzufriedenheit erweitert. Darüber hinaus stellt ein neues Training für Service-Manager sicher, dass gemeinsame und weltweit gültige Standards für lokale Service-Aktivitäten verwendet werden.

Darüber hinaus hat GEA Leistung und Reaktionszeiten der zentralen technischen Supportfunktionen verbessert, die Effizienz bei Planung und Durchführung von Außendienstaktivitäten erhöht und in das globale Reparaturwerkstattnetzwerk investiert. Dies geht Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der mehrgliedrigen Ersatzteillogistik, die es GEA weltweit ermöglicht, Ersatzteile noch schneller und bedarfsgerecht zustellen zu können.

Zudem baut GEA digitale Lösungen im Service weiter aus. Die Auswertung kontinuierlich gemessener Prozessparameter erlaubt es, Anlagen und Prozesse noch stabiler zu steuern. Ein Beispiel ist eine Cloud-basierte Plattform für digitale Serviceleistungen. Das lieferantenunabhängige Portal bietet Kunden moderne Dienstleistungen wie Fernwartung, Datenanalyse und übergreifenden E-Commerce und ermöglicht die nahtlose Integration von allen Interaktionen mit Lieferanten in einer gemeinsamen Plattform. Den digitalen Kooperationskanal für das Servicegeschäft erarbeitete GEA mit MachlQ, einem Start-up-Unternehmen, das 2016 bei Mass Challenge in der Schweiz gewann; ein Programm, das GEA als Sponsor unterstützt.

Der Anteil des Servicegeschäfts am GEA Umsatz lag im Berichtsjahr entsprechend der Zielvorgabe bei über 30 Prozent.

Soziale Verantwortung für die Arbeitnehmer

Der Erfolg des Konzerns ist das Ergebnis der Leistung von mehr als 18.000 Mitarbeitern. Der Beitrag eines jeden Einzelnen ist für das Gesamtergebnis wichtig. Die Mitarbeiter sind die Basis für die zukünftige Wertsteigerung des Unternehmens.

Detaillierte Mitarbeiterzahlen befinden sich im Wirtschaftsbericht (↗ vgl. Seite 66).

Beschäftigung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Wettbewerbs um Talente ist GEA darauf angewiesen, regelmäßig und erfolgreich vielfältige, qualifizierte Angestellte anzuwerben. Sie zu halten, ist eine weitere wesentliche Aufgabe des Personalmanagements. Beides ist Voraussetzung für zufriedene Mitarbeiter und für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. GEA berichtet daher im Berichtsjahr erstmals über neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.409 Neueinstellungen vorgenommen, gegenüber 2.072 Neueinstellungen im Jahr 2018. Die Gesamtzahl der Einstellungen in Prozent der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im vergangenen Jahr ist von 11,5 Prozent auf 7,7 Prozent zum 31. Dezember 2019 gesunken. Dieser deutliche Rückgang ist im Wesentlichen auf ein Restrukturierungsprogramm zurückzuführen, das im Mai 2019 gestartet und im September nochmals erweitert wurde. Bis Ende 2020 ist im Rahmen des Programms eine Reduzierung um insgesamt rund 800 eigene Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer geplant.

Insgesamt verließen 1.539 Mitarbeiter den Konzern gegenüber 1.618 im Jahr 2018. Die Fluktuationsrate ist im Vergleich zum Vorjahr von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent zum 31. Dezember 2019 gesunken.

Gesamtzahl und Rate neuer Angestellter Alter < 30 Alter 30 - 50
nach Region, Altersgruppe und Geschlecht 31.12.2019 Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
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DACH & Osteuropa
Gesamtzahl Neueinstellungen 73 26 98 184 44 229
Rate Neueinstellungen (%) 12,6 15,8 13,3 6,5 6,0 6,4
Westeuropa, Naher Osten & Afrika
Gesamtzahl Neueinstellungen 44 14 58 108 40 148
Rate Neueinstellungen (%) 25,5 47,3 28,7 7,4 12,2 8,3
Nord- und Mitteleuropa
Gesamtzahl Neueinstellungen 43 20 63 172 28 200
Rate Neueinstellungen (%) 29,3 41,5 32,3 14,1 9,2 13,1
Asien Pazifik
Gesamtzahl Neueinstellungen 54 9 63 156 36 192
Rate Neueinstellungen (%) 21,7 21,5 21,7 8,0 9,0 8,2
Nordamerika
Gesamtzahl Neueinstellungen 44 6 50 50 23 73
Rate Neueinstellungen (%) 33,1 19,5 30,6 7,4 18,3 9,1
Lateinamerika
Gesamtzahl Neueinstellungen 4 4 7 39 10 49
Rate Neueinstellungen (%) 15,2 15,2 15,2 12,4 11,3 12,2
Gesamt
Gesamtzahl Neueinstellungen 262 78 340 709 182 891
Rate Neueinstellungen (%) 20,0 22,8 20,6 8,6 9,2 8,7
Gesamtzahl und Rate neuer Angestellter Alter >50 GEA Gesamt
nach Region, Altersgruppe und Geschlecht 31.12.2019 Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
DACH & Osteuropa
Gesamtzahl Neueinstellungen 40 4 44 297 74 371
Rate Neueinstellungen (%) 1,7 0,8 1,5 5,1 5,3 5,2
Westeuropa, Naher Osten & Afrika
Gesamtzahl Neueinstellungen 18 1 19 170 55 225
Rate Neueinstellungen (%) 2,8 1,3 2,6 7,5 11,9 8,3
Nord- und Mitteleuropa
Gesamtzahl Neueinstellungen 61 7 68 276 55 331
Rate Neueinstellungen (%) 5,2 3,8 5,0 10,9 10,4 10,8
Asien Pazifik
Gesamtzahl Neueinstellungen 11 2 14 221 48 269
Rate Neueinstellungen (%) 3,4 4,6 3,5 8,7 9,7 8,9
Nordamerika
Gesamtzahl Neueinstellungen 23 6 29 117 35 152
Rate Neueinstellungen (%) 3,3 5,6 3,6 7,8 13,4 8,7
Lateinamerika
Gesamtzahl Neueinstellungen 4 1 5 46 15 61
Rate Neueinstellungen (%) 4,3 13,5 5,2 11,0 12,2 11,2
Gesamt
Gesamtzahl Neueinstellungen 158 21 179 1.128 281 1.409
Rate Neueinstellungen (%) 2,7 2,1 2,6 7,5 8,6 7,7

Die Eintrittsraten beziehen sich auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Gruppe

Gesamtzahl und Rate von Mitarbeiteraustritten Alter < 30 Alter 30 - 50
nach Region, Altersgruppe und Geschlecht 31.12.2019 Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
DACH & Osteuropa
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 23 6 29 114 35 149
Austrittsrate (%) 4,0 3,4 3,9 4,0 4,8 4,2
Westeuropa, Naher Osten & Afrika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 25 2 28 100 26 127
Austrittsrate (%) 14,6 7,5 13,6 6,9 8,0 7,1
Nord- und Mitteleuropa
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 30 7 37 140 34 173
Austrittsrate (%) 20,6 14,6 19,1 11,5 11,0 11,4
Asien Pazifik
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 45 9 54 194 37 230
Austrittsrate (%) 18,0 21,1 18,5 9,9 9,0 9,8
Nordamerika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 36 10 46 124 27 151
Austrittsrate (%) 26,8 33,0 27,9 18,4 21,5 18,9
Lateinamerika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 8 2 10 27 7 34
Austrittsrate (%) 33,8 8,5 21,1 8,4 8,3 8,4
Gesamt
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 169 36 205 702 167 869
Austrittsrate (%) 13,0 10,7 12,5 8,3 8,3 8,3
Gesamtzahl und Rate von Mitarbeiteraustritten Alter >50 GEA Gesamt
nach Region, Altersgruppe und Geschlecht 31.12.2019 Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
DACH & Osteuropa
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 107 26 133 244 67 311
Austrittsrate (%) 4,4 5,4 4,6 4,2 4,8 4,3
Westeuropa, Naher Osten & Afrika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 50 6 55 175 34 209
Austrittsrate (%) 7,8 5,2 7,4 7,8 7,4 7,7
Nord- und Mitteleuropa
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 111 20 130 280 61 341
Austrittsrate (%) 9,4 11,5 9,6 11,0 11,5 11,1
Asien Pazifik
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 35 5 40 273 51 324
Austrittsrate (%) 10,2 11,2 10,3 10,8 10,3 10,7
Nordamerika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 92 14 106 252 51 303
Austrittsrate (%) 13,4 13,7 13,4 16,8 19,7 17,2
Lateinamerika
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 7 0 7 42 9 51
Austrittsrate (%) 8,5 0,0 7,6 9,9 7,7 9,4
Gesamt
Gesamtzahl Mitarbeiteraustritte 396 70 465 1.267 272 1.539
Austrittsrate (%) 7,5 7,5 7,5 8,4 8,3 8,4

Die Austrittsraten beziehen sich auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Gruppe

Mitarbeiterbefragung

2018 hatte GEA in einem Pilotprojekt einen neuen Ansatz zur Ermittlung der Mitarbeiterzufriedenheit implementiert, zu dem auch zwei Mitarbeiterbefragungen gehörten. Eine repräsentative Gruppe von ca. 30 Prozent der GEA Gesamtbelegschaft wurde zu ihrer Zufriedenheit mit der direkten Führungskraft, zu persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, dem Vertrauen in die Unternehmensführung, einem positiven Arbeitsumfeld und zu strukturellen Themen im Konzern befragt. Zwischen der ersten und zweiten Befragung wurden Maßnahmen eingeleitet, um identifizierten Handlungsbedarf zu verbessern. Die zweite Befragung im November zeigte bereits eine leichte Verbesserung der Zufriedenheit im Vergleich zu den Ergebnissen von Juni 2018. Als Folge beider Befragungen wurden globale Maßnahmen vereinbart, die vor allem Verbesserungen im IT-Support, in der Kommunikation der GEA Strategie und in der Zuordnung von Verantwortlichkeiten ergeben sollten.

Im Berichtsjahr 2019 stand die Einleitung und Umsetzung dieser Verbesserungsmaßnahmen im Vordergrund. Eine neue Mitarbeiterbefragung wurde im November 2019 durchgeführt und hat alle GEA Mitarbeiter weltweit einbezogen. Im Fokus der Befragung stand die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeiter, die Bewertung von GEA als attraktiver Arbeitgeber und die Evaluation der im Berichtsjahr 2019 eingeleiteten Maßnahmen. Für die folgenden Jahre wurde darüber hinaus ein Konzept entwickelt, durch das GEA kontinuierlich auf Feedback der Mitarbeiter reagieren und ihre aktive Beteiligung an der Entwicklung des Unternehmens sicherstellen kann. So soll in den folgenden Jahren einmal jährlich das Feedback der GEA Mitarbeiter eingeholt und weiter an den Arbeitsbedingungen und der Attraktivität von GEA als Arbeitgeber gearbeitet werden.

Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis und Mitbestimmung

Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis bei GEA ist geprägt durch einen langjährigen, wertschätzenden Dialog und Umgang mit Arbeitnehmervertretern sowie durch die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat des Unternehmens. Der Aufsichtsrat besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Kapitaleigner und der Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von der gesamten deutschen Belegschaft gewählt werden, werden die Interessen aller deutschen Beschäftigten - Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte - in Form der Mitbestimmung auf Unternehmensebene vertreten. Neben den zahlreichen lokalen Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten existiert bei GEA auch ein Konzernbetriebsrat (KBR) nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz. Auf betrieblicher Ebene werden lokale Fragen in Form von Betriebsvereinbarungen geregelt.

Der Europäische Betriebsrat (EBR) von GEA hat das verbindliche Recht auf Information und Anhörung durch die Unternehmensleitung. Er steht im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und dem Personalbereich. Seine Arbeit fokussiert der Europäische Betriebsrat auf grenzüberschreitende Auswirkungen von Entscheidungen und Entwicklungen auf die Arbeitnehmer in den EU-Mitgliedsstaaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz. Die Grundlagen der EBR-Arbeit wurden Ende 2018 gemeinschaftlich vom EBR und dem GEA Vorstand unter Beteiligung der globalen Gewerkschaftsföderation IndustriALL in einem neuen EBR-Vertrag weiterentwickelt und angepasst.

Angabe 102-41

Für ca. 49 Prozent (Vorjahr ca. 48 Prozent) der Mitarbeiter weltweit gelten Tarifvereinbarungen. Diese Angaben basieren auf Daten aus dem globalen Personalmanagementsystem "Workday".

Talentmanagement und Führungskräfteentwicklung

Um den aktuellen und künftigen Bedarf an Führungskräften zu sichern, identifiziert GEA Leistungs- und Potenzialtragende in einem globalen, funktionsübergreifenden und vernetzten Talentprozess. Ziel dieses Prozesses ist es, Talente gezielt zu entwickeln, an das Unternehmen zu binden und bestmöglich im Unternehmen zu platzieren.

Zur Entwicklung von Nachwuchs- und Führungskräften führte GEA auch 2019 verschiedene Talentprogramme durch. Zur Zielgruppe des "First Professional Program" gehören Nachwuchskräfte mit Führungspotenzial, während sich "Professionals on Stage" an Führungskräfte mit mehrjähriger Erfahrung richtet. Außerdem nimmt GEA zusammen mit weiteren fünf renommierten internationalen Unternehmen am "Global Business Consortium" der London Business School teil. Das Programm richtet sich an Top-Führungskräfte, um deren strategische Kompetenzen auszubauen. Insgesamt haben 2019 etwa 90 Potenzialträger unterschiedlicher Nationalitäten, Funktionen und Geschäftsbereiche an den Programmen teilgenommen. Darüber hinaus bietet GEA Trainings für Führungskräfte an. Dazu gehören "Leading Others", "Leading Leaders", "Engaging Employees" und "Leading Virtual Teams", die sich mit der Erweiterung von Führungskompetenzen beschäftigen. Allen Nachwuchs- und Führungskräften steht zudem die "GEA Leadership Toolbox", eine ständig wachsende Sammlung von Best-Practice und bewährten Management- und Führungsinstrumenten, zur Verfügung. Ein breites Spektrum an E-Learnings rundet das Lernangebot ab.

Im Jahr 2019 wurde außerdem ein 360-Grad-Feedback-Tool implementiert. Durch dieses Tool können sich sowohl Führungskräfte als auch Projektmanager individuelles Feedback von unterschiedlichen Personengruppen (Vorgesetzte(r), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen, Kunden) einholen. Die Führungskräfte erhalten eine anonymisierte Auswertung und haben die Möglichkeit, mit Unterstützung von geschulten HR-Verantwortlichen ihre Auswertung zu analysieren und geeignete Entwicklungsmaßnahmen für sich abzuleiten.

Lernen und Weiterbildung

Das GEA Learning Center ist seit 2015 der zentrale Lern- und Weiterbildungsanbieter für alle Mitarbeiter weltweit. Dies umfasst Führungs-, Vertriebs- und Projektmanagementtrainings sowie GEA Produkt- und Anwendungstrainings. Zusätzlich zu dem umfangreichen E-Learning-Angebot zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen sowie produktbezogenen Inhalten wurde das Portfolio in 2019 insbesondere durch weitere E-Learnings zum Thema "Digitalisierung" ergänzt. Ziel ist es, die Mitarbeiter individuell und beruflich weiterzuentwickeln. Im Berichtsjahr haben 4.957 Mitarbeiter, entsprechend 27 Prozent der Belegschaft, das Lern- und Trainingsangebot genutzt. GEA zählte 1.627 Teilnehmer an Präsenzschulungen, 1.169 an integrierten Schulungsinitiativen und 3.872 Teilnehmer an trainergeführten Webinaren. Insgesamt wurden 3.364 E-Learning-Seminare absolviert. Für Präsenzschulungen investierten die Teilnehmer durchschnittlich je 3,3 Lerntage.

Ausbildung in Deutschland

GEA 31.12.2019 GEA 31.12.2018
Auszubildende 368 358
Ausbildungsquote (in %) 5,9 5,8

Im Berichtsjahr hat GEA in Deutschland an 14 Standorten 368 junge Menschen in elf kaufmännischen und gewerblich/technischen Berufen ausgebildet, die sich je nach Produktportfolio der GEA Standorte noch in unterschiedliche Fachrichtungen unterteilen. Der Standort Oelde ist dabei das Zentrum der technischen Ausbildung und koordiniert diese in Deutschland. Des Weiteren wurden 14 duale Studiengänge in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten realisiert. Diese Ausbildungen führen in sechs Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. Für dual Studierende hat GEA die Praxisphasen mit Projekten in ausländischen GEA Gesellschaften internationaler ausgerichtet.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

GEA unterstützt ausdrücklich eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Maßnahmen. So gibt es beispielsweise an verschiedenen Standorten erfahrene Ansprechpartner für werdende Mütter und Väter, oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Im Berichtsjahr 2019 haben 3,4 Prozent der Mitarbeiter in Deutschland Elternzeit in Anspruch genommen (Vorjahr: 3,2 Prozent), darunter 67,8 Prozent Väter und 32,2 Prozent Mütter. Die durchschnittliche Dauer der Elternzeit in 2019 betrug bei den Frauen 20,4 Monate und bei den Männern 2,6 Monate. Darüber hinaus kooperiert GEA mit einem internationalen externen Dienstleister, um Mitarbeiter bei der Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Das Angebot umfasst zudem eine kostenlose Sozialberatung.

Mobilität der Mitarbeiter

Das Know-how und die Erfahrung der GEA Mitarbeiter müssen zunehmend weltweit verfügbar sein, um die Anforderungen des Marktes zu erfüllen und um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Daher hat GEA bereits 2014 ein zentrales Kompetenzzentrum für internationale Mitarbeitermobilität eingerichtet. So wird nicht nur Professionalität in der rechtlich einwandfreien Implementierung von globalen Vertragsstandards sichergestellt, sondern es wird auch die Effizienz der operativen Umsetzung von internationalen Arbeitseinsätzen erhöht. Die Arbeit des Kompetenzzentrums ermöglicht die Gleichbehandlung aller international mobilen Mitarbeiter.

Alterssicherung

GEA gewährt seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen im Rahmen von beitrags- oder leistungsorientierten Pensionssystemen. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Alterssicherung gemeinsam mit GEA aktiv zu gestalten. Für GEA bietet die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, auf den demografischen Wandel zu reagieren und qualifizierte Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. GEA ist bestrebt, die bestehenden Administrationsprozesse sowie die weltweiten Dienstleistungsstrukturen der Altersvorsorge ständig zu optimieren, um auf diesem Weg sowohl die Transparenz als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgungssysteme zu erhöhen. Dabei wird stets gewährleistet, dass die Pensionssysteme den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen in vollem Umfang genügen.

GEA Aid Commission

GEA unterstützt Mitarbeiter, die Hilfe benötigen, auf vielfältige Weise. Beispielsweise hat sich das Unternehmen durch eine Konzernbetriebsvereinbarung verpflichtet, in individuellen Notsituationen wie Unfällen oder plötzlichen, schweren Krankheiten, schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe zu gewähren. Betroffene Mitarbeiter, aber auch deren Familien, können sich in solchen Fällen an die "GEA Aid Commission" wenden.

Vielfalt und Chancengleichheit

GEA agiert in einem anspruchsvollen internationalen Marktumfeld mit einer Vielzahl von Akteuren, die auf verschiedenste Weise auf das Unternehmen einwirken - von den Kunden und Wettbewerbern über die Mitarbeiter bis hin zu Staat und Gesellschaft. Den vielfältigen Herausforderungen dieses kulturell sehr unterschiedlich geprägten Umfelds begegnet GEA mit dem Prinzip der Vielfalt (Diversity). GEA betrachtet Vielfalt als strategischen Erfolgsfaktor. Diversity bedeutet dabei die Zusammensetzung der Belegschaft in Hinblick auf die Kriterien Herkunft, Geschlecht, Alter und Qualifikation. Insgesamt beschäftigt GEA Menschen aus etwa 80 Nationen. Die Altersstruktur der GEA Mitarbeiter gliedert sich wie folgt: 9,0 Prozent sind jünger als 30 Jahre, 57,0 Prozent sind 30 bis 50 Jahre alt und 34,0 Prozent sind älter als 50 Jahre.

Um Vielfalt möglichst auf allen Ebenen zu fördern und dadurch eine attraktive Arbeitswelt zu schaffen, berücksichtigt GEA auch Aspekte moderner Arbeitsflexibilisierung und fördert die Mobilität innerhalb des Konzerns.

Zur Verankerung und zum Management von Vielfalt im Unternehmen existiert die "Diversity Management Policy", zusammen mit einer entsprechenden Richtlinie für Führungskräfte: Die Policy beschreibt die übergeordnete Absicht und den implementierten Zustand von Diversity-Management bei GEA. Die Richtlinie stellt das Führungsinstrument für die Umsetzung von Diversity-Management auf allen Ebenen des Konzerns dar. Sie definiert Vielfalt anhand von vier personenbezogenen Kriterien - Herkunft, Geschlecht, Alter und Qualifikation - und zwei organisatorischen Kriterien - Mobilität und flexibles Arbeiten. Letzteres bezieht sich sowohl auf die Arbeitszeit als auch auf den Arbeitsort. GEA hat einen Mix von Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt implementiert. Beispielsweise liegt bei Personalbesetzungen ein Augenmerk darauf, Diversity-Kriterien standardmäßig einzubeziehen. Eines der Ziele ist es, trotz der branchenspezifisch schwierigen Ausgangslage mehr Frauen für GEA zu gewinnen.

Organmitglieder und Mitarbeiter nach Geschlecht 31.12.2019
(in %) davon Männer davon Frauen
--- --- ---
Aufsichtsrat 58,3 41,7
Vorstand 75,0 25,0
Führungskräfte * 89,6 10,4
Mitarbeiter insgesamt 83,4 16,6

*) Anzahl der Mitarbeiter in Führungspositionen, ohne ruhende Arbeitsverhältnisse; GEA definiert die ersten drei Führungsebenen unterhalb des Vorstands als Führungskräfte

Die Berücksichtigung von Vielfalt und Chancengleichheit wird seit einigen Jahren besonders in die Personalprozesse integriert. Darüber hinaus werden Führungskräfte dazu angehalten, bei der Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für Talentprogramme einen Anteil Frauen zu berücksichtigen, der über dem durchschnittlichen Gesamtanteil der Frauen bei GEA liegt. So wird sichergestellt, dass beide Geschlechter hinsichtlich der Führungskräfteentwicklung ausgewogen vertreten sind.

Angaben zum Diversity-Konzept von GEA finden sich außerdem im Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung auf ↗ Seite 82 f.

Schutz personenbezogener Daten

Für ein innovatives und weltweit tätiges Unternehmen wie GEA sind Informationen und ihre Nutzung zur Verwirklichung der Unternehmensziele von herausragender Bedeutung. GEA schützt die Persönlichkeitsrechte eines jeden, dessen personenbezogene Daten es verarbeitet. Dies schließt Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, sonstige Vertragspartner sowie Bewerber ein und gilt für alle GEA Unternehmen und Fachbereiche, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Datenschutzverstöße können zu erheblichen Bußgeldern und in einigen Ländern sogar zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. So sieht die seit dem 25. Mai 2018 einzuhaltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor, dass Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes geahndet werden können. Überdies können sie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben. Schließlich können Datenschutzverstöße die Reputation von GEA nachhaltig beschädigen. GEA besteht deshalb auf der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben und behält sich Maßnahmen gegenüber jedem vor, der das Datenschutzrecht missachtet. Hierunter fallen beispielsweise disziplinarische Maßnahmen aber auch die Geltendmachung von Schadenersatz.

Mit einer neu gefassten Richtlinie zum Datenschutz, die im Jahr 2019 eingeführt wurde, werden allen Mitarbeitern Leitlinien und Verhaltensempfehlungen an die Hand gegeben, um Datenschutzvorfälle oder Datenschutzverstöße zu vermeiden. Sie ist Teil der weltweiten Compliance-Grundsätze von GEA und wird durch Präsenztrainings für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie E-Learning-Maßnahmen für alle Mitarbeiter mit einem Benutzerkonto ergänzt. Ebenfalls 2019 eingeführt wurde das zugehörige Datenschutz-Management-System. Es deckt alle organisatorischen Aspekte, d. h. die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, ab. Dies ist unabhängig von der Art der betroffenen Personen (einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Aktionäre usw.) oder den technischen Mitteln der Verarbeitung. Es sieht außerdem zusätzliche Meldewege für Gefährdungen und Verstöße vor; die gesetzlich geforderten kurzen Reaktionszeiten sind bei GEA bereits sichergestellt.

Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmäßig überprüft. Die Durchführung obliegt den jeweiligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weiteren mit Auditrechten ausgestatteten Unternehmensbereichen oder beauftragten externen Prüfern. Die Prüfung von Drittanbietern erfolgt über Lieferanten-Selbsterklärungen, Audits sowie Zertifikate.

Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

Verstoßen Mitarbeiter gegen Compliance-Regeln, wird der Verstoß nach dem Grad der Vorwerfbarkeit und der Schwere sanktioniert. Die Sanktionen reichen von Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung. In besonders schweren Fällen behält sich GEA vor, den Betroffenen auf Schadensersatz zu verklagen bzw. den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

GEA erwartet von allen Mitarbeitern die Meldung von Anzeichen für Compliance-Verstöße. Die Führungskräfte haben sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten, insbesondere im Bereich Korruption, Wettbewerbsrecht und Datenschutz, dem Global Corporate Center Legal & Compliance gemeldet wird.

Gegen GEA sind im Berichtsjahr 2019 keine erheblichen Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt worden.

Gesellschaftliches Engagement

Seit 2019 ist GEA Mitglied im Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, kurz WEF). Das WEF wurde 1971 als gemeinnützige Stiftung gegründet und hat seit 2015 offiziell den Status einer internationalen Organisation. Es ist an keinerlei politische oder nationale Interessen gebunden. GEA engagiert sich in der WEF-Initiative "Advanced Manufacturing and Production".

Als weltweit tätiges Unternehmen beteiligt sich GEA an einer Vielzahl regionaler und lokaler Initiativen und Projekte und tauscht sich in mehr als 200 Fach- und Branchenverbänden zu Fach- und Marktthemen aus. So ist GEA Mitglied im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), in dessen 2017 gegründetem Arbeitskreis "Corporate Responsibility" GEA auch aktiv mitwirkt. Eine Aufstellung der wesentlichen Mitgliedschaften von GEA findet sich auf gea.com. Sie werden in der Regel dezentral an den Standorten eigenverantwortlich gesteuert.

In Deutschland existiert darüber hinaus eine Vielzahl von GEA Kooperationen mit Schulen und Hochschulen. Die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Unternehmen fördert den Übergang in die Arbeitswelt und die Berufs- und Studienorientierung von Schülern, um künftig genügend Nachwuchs insbesondere in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen zu finden. Über einige Initiativen informiert GEA auf der Webseite gea.com.

Menschenrechte

Grundsätze sozialer Verantwortung wurden erstmals im Jahr 2007 vom Vorstand und dem europäischen Betriebsrat der GEA Group Aktiengesellschaft sowie vom Europäischen und vom Internationalen Metallgewerkschaftsbund entwickelt und gelten seither weltweit für jeden Beschäftigten des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2019 wurde dieser Kodex modernisiert und signifikant erweitert und vom Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, dem Konzernbetriebsrat und dem Europäischen Betriebsrat am 15. März 2019 unterzeichnet. In den "Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung" ("Code of Corporate Responsibility") erkennt GEA den "Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung" (ISO 26000) vollumfänglich an. GEA verpflichtet sich kompromisslos zur Achtung der Menschenrechte, zu fairen Betriebs- und Geschäftspraktiken, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung und einem umweltbewussten, nachhaltigen Handeln. Des Weiteren bekennt sich GEA zu einem fairen Welthandel, begrüßt die Prinzipien des UN Global Compact und verweist auf die ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen.

GEA achtet die allgemeinen Menschenrechte und unterstützt ihre Einhaltung im Rahmen seiner regionalen Einwirkungsmöglichkeiten sowie gegenüber seinen Geschäftspartnern. GEA lehnt jede Art von Zwangsarbeit ab und untersagt Kinderarbeit. Zu Kinderarbeit werden regelmäßig Abfragen im Personalmanagementsystem "Workday" zu Beschäftigten unter 18 Jahren durchgeführt. Zum Jahresende waren 55 Mitarbeiter jünger als 18 Jahre, dies sind in aller Regel Auszubildende in Deutschland. Kein Mitarbeiter bei GEA ist jünger als 16 Jahre. Ferner wird in den Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung das Recht auf eine faire, existenzsichernde Entlohnung/Vergütung anerkannt. Zudem bekämpft GEA jede Form von Gewalt.

Der neue Code of Corporate Responsibility ist uneingeschränkt weltweit für alle Beschäftigten bindend. Er verpflichtet Führungskräfte und Mitarbeiter auf allen Ebenen zur Einhaltung, Akzeptanz und Förderung der vereinbarten Ziele. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Geschäftsführungen der Ländergesellschaften in Absprache und Koordination mit dem Vorstand. Der Code of Corporate Responsibility wird allen Mitarbeitern konzernweit ausgehändigt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt. Alle Mitarbeiter haben das Recht, Themen und Probleme sowie Verstöße im Zusammenhang mit den vereinbarten Grundsätzen anzusprechen und zu beanstanden, ohne Nachteile oder Sanktionen befürchten zu müssen. Mitarbeiter, aber auch Außenstehende, können das Hinweisgebersystem (siehe Abschnitt weiter unten) oder nach ihrer Wahl Meldewege über die Unterzeichner - Vorstand, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat - nutzen.

Online-Trainings zu Geschäftsethik sowie zu verantwortlichem und diskriminierungsfreiem Verhalten sind für alle Mitarbeiter weltweit im GEA Learning Center (↗ vgl. Seite 140) verfügbar.

Integrity System (Hinweisgebersystem)

Ein effektives Instrument zur Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze unternehmerischer Verantwortung und der Compliance-Regeln ist ein professionelles Integrity System. Seit 2014 bietet GEA mit dem zertifizierten "Business Keeper Monitoring System" (BKMS) seinen Mitarbeitern - und auch Außenstehenden - ein gesichertes Portal an, das für die Meldung von derartigen Verstößen verwendet werden kann.

Das Integrity System ist keine allgemeine Beschwerdeplattform. Es enthält ausgewählte Meldekategorien, die ein besonderes Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Interessensgruppen darstellen. Hierzu zählen Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen Exportkontrollvorschriften, sowie gegen Datenschutz und Bilanzierungsvorschriften. Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung bilden eine eigene Meldekategorie, die dabei auch Meldungen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen umfasst.

Das Integrity System steht weltweit rund um die Uhr in neun Sprachen zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die eingesetzte Informationstechnologie des externen Anbieters garantiert Sicherheit und Vertraulichkeit für die Hinweisgeber. Zugriff auf die Meldungen hat - entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit - nur ein sehr eingeschränkter Kreis von GEA Mitarbeitern aus den Bereichen Compliance, Konzernrevision und Personalwesen. Eingegangene Meldungen werden zum Schutz von Hinweisgebern und Beschuldigten vertraulich behandelt. Wenn der Hinweisgeber dies wünscht, besteht auch die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist.

Alle Schritte bei der Bearbeitung und Lösung der gemeldeten Fälle werden im System nachvollziehbar dokumentiert. Erfolgt im Integrity System eine Meldung, wird diese dem passenden Fachbereich zugeordnet (z. B. Personal) und der zugehörige Sachverhalt ermittelt, um eine Entscheidung herbeizuführen. Ist eine finale Klärung des Sachverhalts ohne Informationen nicht möglich, die eventuell die gewünschte Anonymität des Hinweisgebers gefährden, wird der Hinweisgeber von einem der oben genannten Fachbereiche kontaktiert, ob eine weitere Untersuchung gewünscht ist. Die zuständigen Fachabteilungen klären konkrete Einzelfälle und prüfen, ob beispielsweise Verbesserungen in der Kommunikation oder in der Mitarbeiterführung, Prozessänderungen oder etwa eine Nutzung von Software beitragen können, künftige Fälle zu vermeiden.

Im Berichtsjahr gingen zwei Meldungen im BKMS ein, die in die Zuständigkeit des Personalbereichs fielen. Diese betreffen drei Mitarbeiter. Adressiert wurden Themen wie Führungsverhalten, Kommunikationsstil, Mitarbeiterverhalten untereinander.

Menschenrechte in der Lieferkette - soziale Bewertung der Lieferanten

GEA fordert von Geschäftspartnern ausdrücklich, die in dem Code of Corporate Responsibility konkretisierten Wertvorstellungen und enthaltenen Regelungen im Wesentlichen anzuwenden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Wertvorstellungen und Regeln zur sozialen Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette hat GEA einen eigenen Verhaltenskodex für Zulieferer und Nachunternehmer. GEA praktiziert eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf unethisches Verhalten im Geschäftsleben, insbesondere bei Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Kinder- und Zwangsarbeit. Der Registrierungsprozess für Lieferanten beinhaltet die Verpflichtung auf den eigenen "Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" ("Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"), den GEA 2018 veröffentlicht und in Kraft gesetzt hat. Der GEA Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen für alle Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, für ihre Unterlieferanten sowie für die Konzernunternehmen der Zulieferer und Unterauftragnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind. Die Pflichten umfassen die Anerkennung der Grundsätze sozialer Verantwortung aus ISO 26000, die Beachtung internationaler Standards, Achtung der Menschenrechte einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierung, faire Löhne und Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Des Weiteren schreibt der Verhaltenskodex die Verpflichtung zu umweltgerechtem Wirtschaften, zum Verzicht auf Konfliktrohstoffe, zu fairem Wettbewerb, Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums ebenso fest wie die Einhaltung der Außenhandelsgesetze und das Verbot von Korruption, Bestechung und Geldwäsche. Wenn GEA Fälle von Verstößen gegen den Verhaltenskodex feststellt oder vermutet und GEA den Lieferanten hierüber informiert, erwartet GEA, dass der Lieferant die Probleme der Nichteinhaltung so bald wie möglich und innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens untersucht und korrigiert. Wenn der Lieferant nicht bereit ist, diese Probleme zu beheben, behält sich GEA das Recht vor, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, darunter Maßnahmen zur vollständigen Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zur Förderung, Verfolgung und Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen.

Wesentliche Lieferanten werden jährlich besucht und regelmäßig auch im Hinblick auf negative soziale Auswirkungen überprüft. Im Berichtsjahr fanden insgesamt 426 Überprüfungen (Vorjahr 492) bei Lieferanten statt. GEA evaluiert durch Besuche beim Zulieferer, Audits und Selbstauskünfte, die die Länderorganisationen ebenso wie bislang beide Business Areas - künftig: die Divisionen - realisieren.

Sämtliche Einkäufe (direkte und indirekte Ausgaben) sind vom Verhaltenskodex abgedeckt. Er muss vom Lieferanten zwingend akzeptiert werden, um den Kauf abzuschließen, wenn folgende Wertgrenzen der Drittparteienrichtlinie überschritten werden: 2.500 Euro für Einzelaufträge, 10.000 Euro bei länger laufenden Verträgen. Die Annahme des Lieferanten wird von GEA genehmigt, wenn der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer integraler Bestandteil einer Lieferantenvereinbarung (lokal, regional oder global), z. B. als Anhang, oder eines Kaufangebots - als angehängtes Dokument und/oder als Link - ist und der Lieferant die Order durch eine zurückgegebene Auftragsbestätigung akzeptiert. Es liegt in der ständigen Verantwortung des Global Procurement Council, alle GEA Unternehmen und alle Einkaufs-Manager in allen Regionen und Divisionen über ihre Verantwortung bei der Umsetzung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer im Rahmen des festgelegten Verfahrens zu informieren. Jede Annahme des Verhaltenskodex durch einen Lieferanten oder Subunternehmer ist dokumentationspflichtig. Verweigert der Lieferant die Annahme des Verhaltenskodex, so hat der Lieferant unverzüglich eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er seine Grundsätze/Verpflichtung im Einzelnen darlegt. Diese muss vom lokalen GEA Legal/Compliance Officer akzeptiert werden. Wird sie nicht akzeptiert, wird der Prozess nach einem vorgegebenen Verfahren weiter eskaliert. Die Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer ist Teil der regelmäßigen Lieferantenaudits.

Lieferanten in Ländern mit Menschenrechtsrisiken

Während GEA im Allgemeinen bestrebt ist, die Abdeckung durch den Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer vollständig umzusetzen, erfordert die Menschenrechtssituation in manchen Ländern besondere Aufmerksamkeit. GEA hat derzeit 21 Länder mit einem Multi-Index-Ansatz als kritisch bewertet. Dafür werden die Einschätzungen vier bekannter Indizes kombiniert:

"Freedom in the World", herausgegeben von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House
"Index of Economic Freedom", herausgegeben von der Heritage Foundation und dem Wall Street Journal
"Press Freedom Index", herausgegeben von Reporter ohne Grenzen
"Democracy Index", herausgegeben von der Economist Intelligence Unit (EIU), einem britischen Privatunternehmen mit Sitz in Großbritannien.

GEA hat bei der Bewertung zusätzlich die OECD-Mitgliedschaft solcher Länder mit in Erwägung gezogen, die in mindestens einem der vier Indizes die schlechteste Bewertung aufweisen. Aus den Ländern mit Menschenrechtsrisiken bezieht GEA wertmäßig rund fünf Prozent seines gesamten Einkaufsvolumens. Darin haben Lieferanten und Subunternehmer, die einen Gegenwert von 97 Prozent dieses kritischen Volumens repräsentieren, den Verhaltenskodex akzeptiert. GEA arbeitet mit Hochdruck daran, das gesamten Volumen in den kritischen Ländern durch den Kodex abzudecken. Anschließend sind regelmäßige Audits mit besonderem Fokus auf Einhaltung der Menschenrechte in diesen Ländern geplant.

Nationaler Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte

Um die Anforderungen des NAP Wirtschaft und Menschenrechte noch besser erfüllen und Konzepte sowie Due-Diligence-Prozesse optimieren zu können, hat GEA im Berichtsjahr ein Sonderprojekt Menschenrechte mit externen Beratern aufgesetzt. Die Ergebnisse werden im Geschäftsjahr 2020 umgesetzt.

SMETA-Audits

GEA wird zusätzlich zu den bereits vorliegenden fünf SMETA-Audits weitere Audits durchführen, der erste erfolgte bereits im Berichtsjahr am deutschen Standort Oelde. SMETA, das Sedex Members' Ethical Trade Audit, beschreibt ein Auditverfahren nach dem Best-Practice-Prinzip auf dem Gebiet der Corporate Social Responsibility. Es umfasst Beachtung der Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheitsschutz, ökologische Nachhaltigkeit sowie geschäftliche Integrität. Zugleich gibt SMETA ein einheitliches Berichtsformat vor, um die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Informationen sicherzustellen. Der Prüfbericht wird in die Datenbank Sedex (Supplier Ethical Data Exchange) eingestellt. Diese internationale Plattform hat nach eigenen Angaben über 60.000 Mitglieder aus 180 Ländern und 35 Branchen, die beim Lieferantenmanagement und dem Reduzieren von Risiken unterstützt werden sollen.

Verantwortliche Wertschöpfung

Alle Interessensgruppen erwarten von GEA wirtschaftliche Stärke. Sie gewährleistet sichere Arbeitsplätze, effiziente und innovative Produkte, einen angemessenen Unternehmenswert ("Shareholder Value") und sichere Investitionen, Wertschöpfung auch außerhalb des Unternehmens sowie gesellschaftliches Engagement.

Untrennbar damit verbunden ist korrektes Verhalten. Beim Streben nach nachhaltiger Wertschöpfung ist Corporate Governance ein wesentliches Element der Unternehmensführung, das jeden Bereich des täglichen Handelns im Konzern durchdringt.

Über Menschenrechte und weitere Sozialbelange in der Lieferkette informiert GEA unter Menschenrechte (↗ vgl. Seite 145 f.), über Umweltaspekte in der Lieferkette unter Umweltverantwortung (↗ vgl. Seite 129).

Compliance-Management

Compliance gilt als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien. Alle Mitarbeiter von GEA sind gehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Die ausführliche Darstellung des GEA Compliance-Management-Systems findet sich im Corporate-Governance-Bericht (↗ vgl. Seite 76 ff.) sowie auf gea.com.

Um die schwerwiegenden Auswirkungen möglicher Compliance-Verstöße zu vermeiden, begegnet GEA diesen Risiken mit einem im Berichtsjahr aktualisierten Compliance-Management-System zur Analyse, Information und Aufklärung, Kontrolle, Prozessdefinition und Überwachung. Das neue System wurde zum Stichtag 31. Dezember 2018 nach IDW PS 980 geprüft, der Abschluss der Prüfung wurde am 29. Januar 2019 testiert. Außerdem gibt es ein zertifiziertes Meldesystem ("Business Keeper Monitoring System", BKMS). Überprüft wird der Managementansatz durch interne und externe Audits der Konzernrevision bzw. der Wirtschaftsprüfer.

Neuer Verhaltenskodex

Im Juli 2018 hat der GEA Vorstand den neuen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") sowie darauf basierende Compliance-Richtlinien - bestehend aus Integritätsrichtlinie, Drittparteienrichtlinie und Wettbewerbsrichtlinie - beschlossen. Der Verhaltenskodex löst die bisherige "Business Conduct Policy" ab. Die Regelungen sind konzernweit am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die genannten Richtlinien regeln die Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Kartell- und Wettbewerbsrecht bei GEA. Sie sind für alle Mitarbeiter weltweit in 18 Sprachen verfügbar. Weitere Details finden sich im Corporate-Governance-Bericht, ↗ vgl. Seite 77.

Meldesystem und alternative Meldewege

Das BKMS-Meldesystem von GEA ist ein Instrument, das die Einhaltung des Code of Conduct sicherstellen soll. Es steht Mitarbeitern und Externen in neun Sprachen zur Verfügung, um mögliche Verstöße gegen Gesetze und Regeln zur Verhinderung von Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen IT-basiert zu melden. In den Ländern, in denen es erlaubt ist, können Hinweise anonym bleiben. Zugriff auf die Meldungen zu Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen haben ausschließlich zwei ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung "Compliance and Principle Legal Matters" sowie ein Mitarbeiter der Konzernrevision. Über das GEA Integrity System können auch potenzielle Menschenrechtsverletzungen (Kategorie: Verletzung der Prinzipien sozialer Verantwortung in den Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung) eingereicht werden (↗ vgl. Seite 144 f.).

Mitarbeiter und Externe können auch auf anderen Wegen vermeintliche Verstöße angeben. So gehen Meldungen zum Beispiel über E-Mails oder Briefe an den Vorstand, an Mitglieder der Compliance-Organisation oder den Leiter der Konzernrevision bei GEA ein. Es ist üblich und in einer Richtlinie festgelegt, dass der Empfänger solche Meldungen unverzüglich an ausgewählte Mitglieder der Compliance-Organisation weiterleitet.

Präventive Prozesse

Im Compliance-Management von GEA spielen Prozesse zur Prävention von Compliance-Verstößen eine wesentliche Rolle. So müssen beispielsweise kundennah tätige Personen wie Vertriebsagenten und Handelsvertreter sich zum Zwecke der Korruptionsprävention schon vor Vertragsabschluss einer strengen Prüfung auf risikobehaftete Sachverhalte unterziehen. Jeder Vertrag mit einem solchen Vertriebsberater bedarf der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsabteilung. Für zahlreiche weitere Sachverhalte, z. B. Verträge mit Kartellrechtsrisiken, Einladungen und Geschenke, Interessenskonflikte und Sponsoring und Spenden gelten strenge interne Genehmigungs- und Mitteilungsvorschriften.

Schulungen und Beratung

GEA hat mehr als 4.000 Mitarbeiter identifiziert, die besonderen Compliance-Risiken ausgesetzt sind. Im Kontext der Themen Anti-Korruption und Kartellrecht sind darunter alle Führungskräfte, alle Mitarbeiter mit Vertriebs- oder Einkaufsaufgaben sowie sonstige Mitarbeiter mit Entscheidungskompetenz und mit direktem Kontakt zu Kunden oder Zulieferern zu verstehen. Diese Mitarbeiter sollen mindestens alle zwei Jahre zu den Themen Anti-Korruption und Kartellrecht im Rahmen eines Präsenztrainings geschult werden.

Auch im Berichtsjahr wurden wieder kontinuierlich Schulungen zu Compliance-Themen durchgeführt:

Compliance-Trainings sind umfassende Gruppenschulungen unter anderem zu den Themen Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Kartellrecht und Interessenskonflikte; in den Jahren 2018/2019 wurde eine weltweite Schulungsrunde zu den letztgenannten Themen für rund 4.000 Mitarbeiter initiiert, von denen mehr als 2.800 bereits bis zum Jahresende geschult wurden.
2019 wurden zudem weitere Compliance-E-Learnings durchgeführt. Themenschwerpunkte waren Anti-Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche sowie Datenschutz. Hier wurden alle Mitarbeiter aus den Risikozielgruppen einbezogen. Der Teilnehmerkreis bestand aus 6.699 eingeladenen Teilnehmern für das Thema Anti-Korruption, 6.207 für das Thema Kartellrecht, 6.010 für das Thema Geldwäsche und 14.773 für das Thema Datenschutz.

Local Compliance Manager werden für alle Legal Entities (juristischen Personen) bestellt, deren Einheiten eigenes Geschäft betreiben, also Umsatz generieren und/oder Mitarbeiter haben. Sie werden regelmäßig unter anderem in der Korruptions-, Geldwäsche- und Kartellprävention geschult. Sie dienen als Ansprechpartner für Compliance-Fragen vor Ort und unterstützen die Compliance-Fachabteilung bei ihren Aufgaben.

Prüfung

Die Konzernrevision prüft im Rahmen ihrer Standard- und Sonderprüfungen auch Compliance-Aspekte. Im Berichtsjahr wurden 25 Prüfungen an GEA Standorten weltweit durchgeführt. Die Aufgaben der Konzernrevision umfassen Vermögenssicherung, Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozesse sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. Hierzu zählen auch Compliance-Prüfungen hinsichtlich Antikorruption und Exportkontrolle. Im Berichtjahr realisierte die Revision zusätzlich Reisekostenprüfungen des Vorstands und Prüfungen zum Risikomanagementsystem beider Business Areas sowie des Global Corporate Centers.

Berichtsprofil

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GEA folgt auch für das Geschäftsjahr 2019 wieder den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards "Option Core" erstellt.

Die für GEA zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2019 wurde im Auftrag des Aufsichtsrats von GEA durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezüglich der gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) geprüft. Beachtet wurde hierbei der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", vgl. Angabe 102-56.

Angabe 102-45

Soweit nicht anders kenntlich gemacht, umfassen die Angaben grundsätzlich die weltweiten Aktivitäten des Gesamtkonzerns, also der GEA Group Aktiengesellschaft mit allen Gesellschaften, an denen GEA einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Die Auflistung der Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie der Gemeinschaftsunternehmen, die dieser Definition entsprechen, findet sich in der Beteiligungsliste im Konzernanhang unter Ziffer 12.4.

Angabe 102-48

Neudarstellungen erfolgten nicht; allerdings wurden die wesentlichen Themen überarbeitet und neu abgegrenzt, vgl. Angabe 102-49.

Angabe 102-46

Nach der umfassenden Wesentlichkeitsanalyse und Risikobetrachtung des Jahres 2018 fand im Berichtsjahr ein ganztägiger Workshop der GEA Bereiche Corporate Responsibility und Communication, Marketing & Branding mit externen Beratern mit der Zielsetzung statt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der GEA auf die definierten Themen für das Jahr 2019 zu hinterfragen. Dabei ging es im Wesentlichen darum, die Abgrenzung der Themen untereinander sowie die Berichtsgrenzen noch einmal sorgfältig zu diskutieren und zu definieren. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Wesentlichkeitsanalyse in ihrer Gesamtheit Bestand hat, dass aber im Sinne der Berichtsklarheit einige Schwerpunkte anders gesetzt und einige Themen zusammengefasst wurden. Das Ergebnis wurde abschließend mit dem gesamten GEA Vorstand abgestimmt und verabschiedet.

Um die im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung zu berichtenden Themen zu identifizieren, wurde gemäß §§ 315c i. V. m. 289c (3) HGB als zusätzliche Voraussetzung geprüft, ob ein Thema zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von GEA (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) erforderlich ist. Für diese Themen wurden potenzielle Risiken bestimmt, verortet und bewertet.

Angabe 102-42

Die internen Experten waren die wichtigste Quelle zur Bestimmung und Einbindung der externen Anspruchsgruppen.

Angabe 102-40

Als börsennotiertes Unternehmen mit einer von institutionellen Investoren geprägten Aktionärsstruktur - ohne dominanten Großaktionär - hat GEA die klassische Anspruchsgruppe "Eigentümer" als "Investoren" definiert. Sie umfasst neben (potenziellen) Investoren auch Aktionäre, Analysten und Wertpapierhäuser sowie Ratingagenturen. Insgesamt bindet GEA die folgenden, im Vorjahr neu geordneten Anspruchsgruppen ein:

Investoren
Mitarbeiter
Kunden
Industrie/Peer Group (einschließlich Lieferanten)
NGOs/Zivilgesellschaft
Nachhaltigkeitsexperten (Wissenschaft, Beratung)
Behörden/Politik

Angabe 102-43

Zur Absicherung der aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse wurden wieder zahlreiche Quellen ausgewertet, darunter die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sowie der Kundenzufriedenheitsbefragung 2019. Das Feedback des Kapitalmarkts (insbesondere Ratings und ESG-Analysten) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde auch 2019 wieder gemeinsam mit den CR&QHSE-Experten eingehend analysiert. Aus deren Anforderungen folgte beispielsweise die Entscheidung, weiter und sogar noch ausführlicher über Wasser und Abfall zu berichten, obwohl diese Themen in der Gesamtbetrachtung nicht wesentlich sind. GEA nimmt jährlich am Climate Change Information Request des Carbon Disclosure Project (CDP) teil. Auch diese Unterlagen wurden berücksichtigt. Gegenstand vergleichender Analyse waren auch die Nachhaltigkeitsberichte wichtiger Kunden und Wettbewerber.

Angabe 102-47

Die Berichterstattung behandelt 2019 diese wesentlichen Themen:

Beschaffung
Compliance, insbesondere Korruptionsbekämpfung
Treibhausgasemissionen
Umweltbewertung der Lieferanten - Verantwortung in der Lieferkette
Beschäftigung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vielfalt und Chancengleichheit
Menschenrechte (soziale Bewertung der Lieferanten)
Sozio-ökonomische Compliance einschließlich Schutz persönlicher Daten
Nachhaltiges Engineering

Angabe 102-49

Folgende Themen haben sich geändert bzw. wurden neu abgegrenzt:

Thema 2018 Thema 2019 Erklärung zur Änderung
Verantwortung in der Lieferkette Umweltbewertung der Lieferanten Zuordnung zu Umweltbelangen.
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis; Arbeitsbedingungen, einschließlich Aus- und Weiterbildung Beschäftigung Das Thema Beschäftigung ist für die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich. Es ist in seiner Bedeutung und in seinen Auswirkungen auf die Organisation den (ohnehin berichteten) Themen Mitbestimmung und Aus- und Weiterbildung übergeordnet, schließt sie als Teilaspekte aber auch ein.
Soziale Bewertung der Lieferanten; Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte Menschenrechte (soziale Bewertung der Lieferanten) Die Wesentlichkeitsanalyse 2019 hat deutlich gemacht, dass Menschenrechtsgefährdungen insbesondere in der Lieferkette relevant sind; daher wird die Berichterstattung über die Lieferkette konkretisiert. Das Management des Themas Menschenrechte in der Organisation wird unverändert berichtet bzw. im Sinne des NAP ausgebaut.
Datenschutz Sozio-ökonomische Compliance, einschließlich Schutz personenbezogener Daten Redaktionelle Klarstellung des Zusammenhangs.
Produktqualität und -sicherheit; Nachhaltiges Produktdesign und Innovation; Produktlebenszyklus/ Kreislaufwirtschaft; Kundeninformation und -support; Informationssicherheit; Schutz geistigen Eigentums Nachhaltiges Engineering Die 2018 identifizierten Themen sind weiterhin richtig, werden aber für eine bessere Berichtsklarheit zusammengefasst. Für GEA ist entscheidend, die Auswirkungen der Produkte und Lösungen (außerhalb der Organisation) unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten unter Betrachtung der Chancen und Risiken zu optimieren. Sicherheit und Schutz von Informationen und geistigem Eigentum werden hier zugeordnet. Das versteht GEA unter "nachhaltigem Engineering".
Wertschöpfung entfällt Gegenstand des Wirtschaftsberichts.

Angabe 102-44

Diese Übersicht stellt dar, welche Anspruchsgruppen welche Themen besonders hoch gewichtet haben:

Bewertung der Wesentlichkeit von Themen durch Anspruchsgruppen Investoren Kunden Industrie/ Peer Group NGOs/ Zivilgesellschaft Nachhaltigkeitsexperten (Wissenschaft, Beratung) Behörden/ Politik
Beschaffung
Compliance, insbesondere Korruptionsbekämpfung
Treibhausgasemissionen
Umweltbewertung der Lieferanten
Beschäftigung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vielfalt und Chancengleichheit
Menschenrechte (soziale Bewertung der Lieferanten)
Sozioökonomische Compliance einschließlich Schutz persönlicher Daten
Nachhaltiges Engineering
Bewertung der Wesentlichkeit von Themen durch Anspruchsgruppen Mitarbeiter
Beschaffung
Compliance, insbesondere Korruptionsbekämpfung
Treibhausgasemissionen
Umweltbewertung der Lieferanten
Beschäftigung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vielfalt und Chancengleichheit
Menschenrechte (soziale Bewertung der Lieferanten)
Sozioökonomische Compliance einschließlich Schutz persönlicher Daten
Nachhaltiges Engineering

Risiko- und Chancenbericht

Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements

Die Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, wie GEA die sich bietenden Chancen nutzt. Dies ist grundsätzlich auch mit unternehmerischen Risiken verbunden. Kalkulierte Risiken einzugehen, gehört daher zur Konzernstrategie von GEA. Um den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, sollten nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das insbesondere bestandsgefährdende Risiken frühzeitig aufzeigt und vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden.

Die Mittelfristplanung von GEA ist wesentlicher Bestandteil der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieses Prozesses werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig sollen Entwicklungen, die den Fortbestand von GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden.

Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. durch die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen und in allen funktionalen Einheiten in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Funktionsbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und aktiv gesteuert.

Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich

Die identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verstärkt. Den Risiken stehen jedoch Chancen aus den von GEA in 2019 initiierten Maßnahmen gegenüber.

Die Struktur von GEA mit ihrer regionalen Diversifizierung und der Vielfalt der Abnehmerbranchen bietet nach wie vor einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Risiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine wesentliche Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor.

Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen innerhalb der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber.

Insgesamt wurden keine Risiken für GEA und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

In das Risikomanagementsystem von GEA sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken für die künftigen Entwicklungen informiert werden.

Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit geltenden Risikorichtlinie dokumentiert. In dieser Richtlinie sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die Interne Revision überprüft.

Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)" werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Leadership Teams (bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und den Hauptverantwortlichen aus den Business Areas, aus den Regionen und dem Global Corporate Center) ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren.

Risikomanagementorganisation

Das Risikomanagement von GEA orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet.

Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk Boards" auf Business Area- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen- bzw. Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen- bzw. Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt.

Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.

Zur Beurteilung, ob Risiken mit bestandsgefährdendem Charakter vorliegen, zieht GEA alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit heran. Dabei erfolgt eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Festigkeit (unter und über einem Jahr) einzeln betrachtet. Für die Beurteilung sowohl für die Risiken als auch für die Chancen wurde ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Dieser Zeitraum entspricht auch dem Prognosezeitraum.

Mit Hilfe des "GEA Business Climate" (kurz: GBC) werden die Einschätzungen von Marktexperten aus dem GEA Konzern zur aktuellen und kurzfristigen Marktentwicklung erhoben. Die Befragung ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Tendenzen im Marktumfeld in den für GEA relevanten Industrien und Regionen.

Im Berichtjahr wurde das Konzept des bestehenden Risiko- und Chancenmanagementsystems von GEA einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die Risikostrategie wurde überarbeitet und durch ein Konzept für die Bemessung der Risikotragfähigkeit ergänzt. Die bestehenden Risiko- und Chancenkategorien wurden erweitert und aktualisiert. Die Risiko- und Chancenmatrix wurde durch die Umstellung von der 3-stufigen Einteilung für Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzielle Auswirkungen auf eine 4-stufige Einteilung verfeinert. Im Zuge dieser Anpassung wurden auch die internen Meldegrenzen überprüft und teilweise angepasst. Für die Eckwerte der Risiko- und Chancenmatrix sowie für die Meldegrenzen erfolgt künftig eine jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung.

Für die neue Risiko- und Chancenmatrix gelten folgende Eckwerte, die erstmalig für die Berichterstattung im Geschäftsbericht 2019 genutzt wurde. Dargestellt werden Nettorisiken unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen.

Risiko- und Chancenmatrix

Bei der Überarbeitung des Risiko- und Chancenmanagementsystems wurde bereits die ab 2020 geltende divisionale Struktur der GEA berücksichtigt. Im Zuge der Implementierung dieses Systems im Lauf des Geschäftsjahres 2020 wird auch eine neue Software für das Risiko- und Chancenmanagement eingeführt werden.

Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Die Bewertung erfolgt dabei bereits auf Basis der neuen Risiko- und Chancenmatrix. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem (IKS) von GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die Interne Revision.

Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden.

Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe.

In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen, sind die folgenden wichtigen Grundsätze des IKS von GEA in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen.

Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Konzernübergreifend agiert der IT Security Officer, um geeignete IT-Richtlinien im Rahmen regulatorischer und sachlicher Vorgaben zu implementieren.

Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern.

Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und auf Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können.

Risiken

Rechtliche Risiken

Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken in Einzelfällen zumeist abgesehen.

Dörries Scharmann AG

Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung hatte der Konkursverwalter seit 1996 sukzessive diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend gemacht, die sich in erster Instanz auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen beliefen. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die GEA Group Aktiengesellschaft mit rechtskräftigem Urteil schließlich zur Zahlung von 3,4 Mio. EUR nebst Zinsen (4,6 Mio. EUR) verurteilt. Die Zahlung dieser Beträge an den Konkursverwalter löste im Gegenzug die Auszahlung eines Treuhandguthabens in Höhe von rund 1,9 Mio. EUR an GEA aus. Der Anspruch auf dieses Treuhandguthaben ergab sich aus dem Schiedsspruch (Datum 22. November 2001) in einem früheren Schiedsverfahren zwischen dem Konkursverwalter und der Metallgesellschaft AG.

Siliconform Rechteverwertungs GmbH

Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Patentverletzungsklage der Siliconform Rechteverwertungs GmbH gegen die GEA Farm Technologies GmbH anhängig. Die Siliconform Rechteverwertungs GmbH macht eine angebliche Verletzung ihres Patents EP 1 950 022 geltend, welches ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Vorform eines Zitzengummis betrifft. Die GEA Farm Technologies hält die Klage und die darin geltend gemachten Ansprüche - u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz - für unbegründet und wird sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen verteidigen.

Steuben Foods Inc.

Vor dem U.S. District Court of the Western District of New York ist eine Patentverletzungsklage der Steuben Foods Inc. ("Steuben") gegen die GEA Process Engineering, Inc. ("GPNA") und GEA Procomac SpA ("Procomac") anhängig. Steuben macht mit seiner Klage eine angebliche Verletzung seiner Patente durch GPNA und Procomac durch den Verkauf von acht Abfüllanlagen an Kunden in den USA geltend und beansprucht Schadensersatz in unbestimmter Höhe. GPNA und Procomac werden sich mit allen Mitteln gegen die Klage verteidigen. Sie sind der Auffassung, dass die geltend gemachten Patente nicht rechtsbeständig und nicht verletzt sind.

Farm Technologies Händler für Südkorea

Die GEA Farm Technologies GmbH wurde von ihrem ehemaligen Händler für Südkorea (Sesame W.S. Trading Corporation) und deren Inhaber Do Ki Yang vor dem Seoul District Court wegen angeblicher unberechtigter Kündigung des Händlervertrages auf Zahlung von zunächst umgerechnet ca. 2,3 Mio. EUR, zuletzt auf umgerechnet ca. 28 Mio. EUR Schadenersatz nebst Zinsen in Anspruch genommen. Der Seoul High Court (Berufungsgericht) hatte dazu entschieden, dass der dem Händler entstandene Schaden jedoch nur umgerechnet ca. 670 T EUR nebst Zinsen betrage. Der Rechtsstreit befindet sich derzeit vor dem Seoul Supreme Court (Revisionsgericht). GEA Farm Technologies GmbH geht davon aus, dass das Revisionsgericht das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen wird. Parallel zu diesem ersten Verfahren hat der Händler wegen desselben Sachverhalts, aber für einen anderen Zeitraum, eine weitere Schadensersatzklage erhoben, die er sukzessive auf zuletzt ca. 24 Mio. EUR nebst Zinsen erhöht hat. Dieses zweite Verfahren ist derzeit ruhend gestellt.

Allgemeines

Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden bzw. könnten eingeleitet werden.

Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird.

Übersicht über alle wesentlichen Risiken der GEA (ohne rechtliche Risiken)

Wesentliche Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzielle Auswirkungen (netto)
Risiken aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wahrscheinlich moderat
Coronavirus (Covid-19) möglich moderat
Handelsstreit zwischen China, den USA und der EU wahrscheinlich gering
Brexit möglich gering
Schwankungen bei Materialpreisen unwahrscheinlich gering
Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden für Projekte unwahrscheinlich gering
Margenrisiko bei langfristigen Aufträgen möglich moderat
Innovationskraft möglich moderat
Digitalisierung unwahrscheinlich moderat
Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter finden und halten möglich moderat
IT-Infrastruktur unwahrscheinlich moderat
Informationstechnologie möglich signifikant
Akquisitionen und Desinvestments wahrscheinlich gering
Reorganisation wahrscheinlich moderat
Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers in 2014 möglich moderat
Altlasten- und Bergschadenrisiken möglich moderat
Währungsrisiken, Zinsrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken unwahrscheinlich gering
Nutzbarkeit von Verlustvorträgen unwahrscheinlich erheblich

Leistungswirtschaftliche Risiken

Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich sollen mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie einer ausgewogenen Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert werden.

Es werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs sowie der Verkaufspreise unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur sowie durch die Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtentwicklung der GEA aus. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Produkten für die Nahrungsmittelindustrie - insbesondere für die Milchproduktion und -verarbeitung. Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko als wahrscheinlich eingeschätzt, die finanziellen Auswirkungen jedoch als moderat eingestuft.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung - insbesondere in der Region Asien Pazifik und nach neuestem Kenntnisstand auch in Europa - kann auch durch die Folgen des sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus (Covid-19) beeinträchtigt werden. Daraus könnte sich für GEA neben Auswirkungen durch Produktionsausfälle infolge von behördlich angeordneten zeitweisen Standortschließungen auch ein Rückgang des Auftragseingangs und Umsatzes aus heutiger Sicht im Wesentlichen in China, Südkorea und Italien ergeben. Wenngleich das Ausmaß der Gesamtauswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizierbar ist, werden negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GEA über die bereits im Ausblick 2020 berücksichtigten Effekte hinaus aktuell als möglich eingeschätzt. Zusätzliche Ergebnisbelastungen wären die Konsequenz. Die daraus entstehenden finanziellen Auswirkungen werden als moderat bewertet.

Die anhaltenden Handelsdiskussionen zwischen China, den USA und der Europäischen Union betreffen die wichtigsten Märkte für europäische Lieferanten. GEA ist mit nur wenigen Warengruppen von den jeweiligen Zusatzzöllen betroffen, daher haben Strafzölle den gegenseitigen Handel bislang wenig beeinträchtigt. Auch im Falle einer weiteren Ausweitung der Zölle, was als wahrscheinlich eingeschätzt wird, wären mögliche finanzielle Auswirkungen eher gering. Bei einer globalen Eskalation der Handelskonflikte, bei der GEA die Vorteile seiner weltweiten Produktionsstandorte nur noch in geringerem Umfang nutzen kann, um höhere Zölle zu vermeiden, wären die finanziellen Auswirkungen deutlich höher. Dies ist derzeit - auch in Hinblick auf die Fortschritte der Verhandlungen zwischen China und den USA zu Jahresbeginn 2020 - jedoch nicht absehbar.

Am 29. März 2017 berief sich die britische Regierung auf Artikel 50 des Vertrags von Lissabon und teilte dem Europäischen Rat mit, dass sie beabsichtigt, die Europäische Union (EU) zu verlassen (Brexit). Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf einen Austritt zum 31. Januar 2020 geeinigt. In dem ausgehandelten Austrittsabkommen ist unter anderem eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen, um eine Einigung über die Konditionen des Austritts und die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu erzielen. Während der Dauer der Übergangsphase soll das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich fortgelten. Zudem soll das Vereinigte Königreich in dieser Zeit Mitglied des EU-Binnenmarktes und der Zollunion bleiben. Die Übergangsphase ist einmalig um maximal zwei Jahre durch gemeinsame Entscheidung der EU und des Vereinigten Königreiches verlängerbar. Auch weiterhin besteht eine erhebliche Unsicherheit über den Austrittsprozess und das Ergebnis der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Infolgedessen gibt es ebenfalls erhebliche Unsicherheit darüber, für welchen Zeitraum die bestehenden EU-Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten weiterhin für das Vereinigte Königreich gelten und welche Gesetze für das Vereinigte Königreich nach einem Ausstieg gelten werden. Nach den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU kann sich der Steuerstatus des Vereinigten Königreichs ändern, was sich auf GEA auswirken kann. Derzeit ist es jedoch nicht möglich, festzustellen, ob, wie und wann sich dieser Steuerstatus ändern wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht GEA keine spezifische wesentliche Erhöhung der Steuern durch den Austrittsprozess, da bilaterale Steuerabkommen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) bestehen bleiben sollten und keine Änderungen in der Steuerpraxis des Vereinigten Königreichs erfolgt sind. Der Austritt könnte jedoch zu wesentlichen Änderungen in den Formalitäten führen. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Brexits können sich entsprechende Risiken auch für GEA ergeben. GEA hat bereits notwendige Maßnahmen definiert und vorbereitet. So werden etwa zur Vermeidung von Lieferverzögerungen aufgrund von Zollprozessen Lagerbestände überwacht und, die IT-Systeme können kurzfristig an die neuen Anforderungen angepasst werden. Aus operativer Sicht ist das Verhalten der britischen Kunden ungewiss, insbesondere, wie hoch ein Rückgang des Umsatzvolumens in Großbritannien ausfallen könnte und in welcher Höhe zusätzliche Kosten für Exporte an britische Kunden anfallen. Derzeit ist die vom Brexit betroffene Geschäftstätigkeit des Konzerns zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU von untergeordneter Bedeutung. Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt negativer Auswirkungen für GEA aufgrund des zum 31. Januar 2020 erfolgten Brexits nach dem endgültigen Ende der vereinbarten Übergangsphase ist mit möglich einzuschätzen. Potenzielle finanzielle Auswirkungen schätzt GEA als gering ein.

GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Aluminium, Kupfer, Nickel, Zink oder Edelstahl; Edelstahl insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Materialien können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das Risiko von höheren Materialpreisen wird als unwahrscheinlich erachtet. Die finanziellen Auswirkungen können durch langfristige Lieferverträge sowie durch die Anpassung von Verkaufspreisen als gering eingestuft werden.

Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als unwahrscheinlich eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der diversifizierten Aufstellung von GEA werden die finanziellen Auswirkungen dieses Risikos als gering eingestuft.

Langfristige Aufträge für kundenspezifische Projekte bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Business Area Solutions, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbaren Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Risiken wird als möglich eingeschätzt. Insbesondere aufgrund des mehrstufigen Genehmigungsprozesses vor der Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die finanziellen Auswirkungen dieses Risiko als moderat eingestuft.

Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der GEA als Technologiekonzern hängt stark davon ab, dass den Kunden spezifische Lösungen für herausragende Produkt- und Prozesseffizienz angeboten werden können. Daher ist es notwendig, die Innovationskraft zu erhalten und kontinuierlich auszubauen. Trotz intensiver Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie bei der Weiterentwicklung von vorhandenen Technologien besteht dennoch das Risiko, dass in manchen Bereichen von bekannten wie von neuen Wettbewerbern Produkte mit verbesserten Leistungsparametern schneller zur Marktreife gebracht werden können. Dieses Risiko wird als möglich mit moderaten finanziellen Auswirkungen für GEA eingeschätzt.

Digitalisierung ist bei GEA fester Bestandteil des Innovationsprozesses zur Entwicklung von Anlagen und Prozessen, die flexibel an sich ändernde Marktbedingen angepasst werden können. Daneben ist auch die weitere Digitalisierung von internen Prozessen bei GEA erforderlich, um schnell und zuverlässig Informationen für die Steuerung sowohl von Produktions- als auch Verwaltungsabläufen zu erhalten. GEA sieht in diesem Bereich sowohl Risiken als auch Chancen für die Optimierung interner Prozesse. Sollten die internen Prozesse nicht schnell genug bzw. umfassend genug digitalisiert werden, kann daraus (zeitweilig) ein Wettbewerbsnachteil für GEA erwachsen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird mit unwahrscheinlich und die möglichen finanziellen Auswirkungen als moderat eingeschätzt.

Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (↗ vgl. Seite 139 ff.). Die Wahrscheinlichkeit, dass offene Positionen nicht adäquat und dauerhaft besetzt werden können, wird als möglich mit moderaten finanziellen Auswirkungen eingestuft.

Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der IT-Infrastruktur ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen, verursacht von externer wie von interner Seite, können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen, und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. Zur Minimierung von operativen Betriebsrisiken wurden umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt, so dass die Möglichkeit des Eintritts als unwahrscheinlich anzusehen ist. Mögliche finanzielle Auswirkungen hätten ein moderates Ausmaß.

GEA schützt die Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll sowie technisch möglich, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme und Prozesse werden ständig aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten. Trotz dieser Maßnahmen wird die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten solcher Risiken aufgrund der sich kontinuierlich verändernden potenziellen Bedrohungslage als möglich eingeschätzt. Potentielle finanzielle Auswirkungen werden als signifikant eingestuft.

Akquisitions-, Desinvestitions- und Integrationsrisiken

Akquisitionen, Desinvestitionen und die konzerninterne Reorganisation bringen Risiken aus der Integration/Auslagerung von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht vollumfänglich oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und damit den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Risiken aus Akquisitionen und Desinvestments werden als wahrscheinlich eingeschätzt und mit geringen finanziellen Auswirkungen bewertet, wohingegen das Risiko aus einer Reorganisation als wahrscheinlich mit moderat finanziellen Auswirkungen angesehen wird.

Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren im Wesentlichen aus einer Risikoteilung für ein noch laufendes Großprojekt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als Risiko mit moderaten finanziellen Auswirkungen sowie einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Umweltschutzrisiken

In Bezug auf einige Grundstücke von GEA bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschadenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit von einem möglichen und in Bezug auf finanzielle Auswirkungen von einem moderaten Risiko ausgegangen wird.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fortlaufend finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Um diese finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien implementiert. Darin sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken, die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Hierbei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation Folge geleistet.

Zu den wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken zählen Währungsrisiken, Zinsrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren.

Währungsrisiken

Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.

Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen.

Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatz abgesichert werden. Darüber hinaus werden konzerninterne Finanzierungen in Fremdwährung, welche über den Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgewickelt werden, überwiegend in direkter Zuordnung abgesichert.

Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen, die in Ländern ansässig sind, in denen Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen, erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance.

Die Gesellschaften der GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus.

Zinsrisiken

Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzrisikomanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden.

Warenpreisrisiken

GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit (einschließlich Bankeinlagen, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten) Ausfallrisiken ausgesetzt.

Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Finanzinstrumente sowie der Vertragsvermögenswerte beschränkt.

Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk-Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben.

Ziel des bei GEA im Finanzrisikomanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen wird eine Konzentration von Risiken verhindert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die zum Stichtag mit Ratings von BB- bis AA- bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) bewertet werden.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA. Die Mittel werden den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA zu optimieren, sind in 17 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüberhinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt.

Kapitalmanagement

Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet.

Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert.

Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund.

Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing).

Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind durch geeignete Gegenmaßnahmen weitgehend begrenzt oder abgesichert, sodass diese für GEA in der Nettobetrachtung grundsätzlich in ihren möglichen finanziellen Auswirkungen als gering und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich einzustufen sind.

Steuerliche Risiken

Die zentrale Steuerabteilung der GEA hat entsprechende Richtlinien erlassen, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Überprüfung und Bewertung der Risiken erfolgt regelmäßig und systematisch.

Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der See. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet.

Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund des vorhandenen Reformdrucks sowie einer erkennbar erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung.

Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt weiterer wesentlicher Belastungen wird als unwahrscheinlich erachtet.

Chancen

Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich

Die Endmärkte von GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (↗ vgl. Seite 152 ff.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Davon ausgehend erarbeitet GEA konkrete Maßnahmen, die eine Umwandlung der Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge ermöglichen sollen.

Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr auch durch die ab 2020 geltende neue Konzernstruktur (↗ vgl. Seite 38 f.) bzw. die in diesem Zusammenhang initiierten Maßnahmen nicht wesentlich verbessert.

Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben.

Chancen durch in 2019 initiierten Maßnahmen

Das Management von GEA hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen beschlossen und eingeleitet, um den Konzern nach mehreren herausfordernden Jahren wieder zu stärken. Hierzu zählen unter anderem die neue Organisationsstruktur, die mit der Einführung der Funktion des Chief Service Officers (CSO) für jede Division die Bedeutung des attraktiven und stabilen Servicegeschäfts für GEA unterstreicht. Ferner sollen das weltweite Produktionsnetzwerk sowie der Einkauf optimiert, ausgewählte Aktivitäten der Divisionen Farm Technologies und Refrigeration Technologies veräußert sowie die ERP-Systeme weltweit vereinheitlicht werden. Im Rahmen eines Restrukturierungsprogramms soll die Anzahl der Mitarbeiter bis Ende 2020 um insgesamt rund 800 Vollzeitstellen reduziert werden. Die Auswirkungen dieser Restrukturierungsmaßnahmen hat GEA bereits in der Prognose für das Geschäftsjahr 2020 bzw. in den am 26. September 2019 veröffentlichten neuen Mittelfristzielen bis 2022 für den Konzern berücksichtigt. Dennoch ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen, wie zum Beispiel aus einer schnelleren und effizienteren Realisierung der Projekte, Chancen, die zusätzliche Synergiepotenziale für den Konzern generieren können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten Chancen aus den in 2019 eingeleiteten Maßnahmen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Leistungswirtschaftliche Chancen

GEA geht mit einem unverändert guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2020. Das Unternehmen erwartet ein steigendes Wachstum in den Schwellenmärkten, insbesondere in Indien. Um entsprechend an dem Marktpotenzial zu partizipieren, wird das Unternehmen seine Präsenz in diesen Ländern weiter festigen.

Im Bereich der Prozesstechnik für Nahrungsmittel und Getränke ist weiterhin von einem Trend zu qualitativ hochwertigen Endprodukten auszugehen, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist. Außerdem ist eine Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards absehbar, die zusammen mit innovativen Prozessverbesserungen und Neuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern sollte.

Zudem erwartet GEA, dass durch den Trend zu weniger, aber größeren Milchviehbetrieben der Automatisierungsgrad der Betriebe steigen wird. Dies sollte zu einer höheren Nachfrage nach automatisierten Melksystemen führen. In der Getränkeindustrie wird zusätzliches Wachstumspotenzial bei nicht-alkoholischen und gesundheitsorientierten Getränken erwartet. Dies gilt hauptsächlich für die Regionen Asien Pazifik sowie Nord- und Mitteleuropa. Im Pharmabereich rechnet GEA mit einem Marktwachstum vor allem in den USA und in China.

Im Servicebereich erwartet GEA ein überproportionales Wachstum im Vergleich zum Neumaschinengeschäft und verbindet damit die Aussicht, eine noch bessere Marktabdeckung in entwickelten Märkten zu erzielen. Die Bedeutung des Servicegeschäfts wird auch in der neuen divisionalen Struktur deutlich, mit einem CSO im Managementteam jeder Division.

Mit der Erweiterung des harmonisierten "Customer Relationship Management" (CRM) um den Bereich Service ("Service Enabler") wird eine noch bessere Betreuung der Kunden und eine optimierte konzernweite Transparenz im Vertriebsprozess ermöglicht. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sollte ein größeres Wachstum und die Kundenbindung fördern. So will GEA seine Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken und ausbauen.

Die fortschreitende Digitalisierung ist ein Megatrend in allen Industriezweigen und ermöglicht die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Daraus resultierende neue Produktideen sollten zu Wettbewerbsvorteilen und Wachstumspotenzialen für GEA führen: Mit cloudbasiertem "Machine Learning" will GEA beispielsweise die technischen Anforderungen der Kunden erfüllen, um eine höhere Effizienz und Wettbewerbsvorteile im Servicegeschäft zu realisieren.

Als wesentliche Grundlage des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher bringen höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen mit sich. Ein weiter steigendes Umweltbewusstsein erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2-Ausstoß und Nachhaltigkeit. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen: Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bezüglich umweltschonender Technologien und Produktionsprozesse können entsprechende spezifische Lösungen angeboten werden. Aus diesem Grund legt GEA verstärkt den Fokus darauf, ganzheitliche, energieeffiziente Prozesslösungen zu konzipieren. So trägt GEA dem effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien Rechnung.

Die weitere Harmonisierung von GEAs Engineering-Plattform, beispielsweise im Bereich des digitalen Designs, wird eine noch effizientere interne Zusammenarbeit zwischen einzelnen GEA Bereichen ermöglichen. Auch die fortschreitende Standardisierung bei GEA, zum Beispiel mit neuen Lösungen für Standardkomponenten, hält ebenfalls für die Zukunft ein erhebliches Potenzial bereit, um technische Projekte noch effizienter zu realisieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Prognosebericht

Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2020

Wie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (↗ vgl. Seite 52), sieht GEA als global agierender Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF sowie der Weltbank-Gruppe und der Vereinten Nationen als Indikatoren für die eigene Entwicklung an.

World Economic Outlook Prognose (prozentuale Änderung)
IWF (Januar 2020) 2020 2019
--- --- ---
Weltweit 3,3 % 2,9 %
Industrieländer 1,6 % 1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 4,4 % 3,7 %

Der IWF rechnet in seinem Januar-Update des "World Economic Outlook" mit einer leichten Verbesserung des Weltwirtschaftswachstums auf etwa 3,3 Prozent im Jahr 2020, nachdem das Wachstum in 2019 voraussichtlich bei 2,9 Prozent lag. Die Reduzierung der Erwartung für 2020 um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Schätzung im vergangenen Oktober resultiert dabei hauptsächlich aus negativen Überraschungen der Wirtschaftstätigkeit in einigen Schwellen- und Entwicklungsländern, insbesondere in Indien. Im Gegensatz dazu haben sich eine Reihe von Risiken für die globale Entwicklung im Vergleich zur letzten Schätzung abgeschwächt. Hierzu zählen zum Beispiel die jüngsten Fortschritte bei den Handelsvereinbarungen zwischen den USA und China sowie die verringerte Furcht vor einem "No-Deal Brexit". In den globalen makroökonomischen Daten sind laut IWF allerdings noch wenige Anzeichen für eine Trendwende sichtbar. Ferner sind wesentliche Abwärtsrisiken weiterhin deutlich spürbar, darunter die zunehmenden geopolitischen Spannungen, insbesondere zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran sowie die weitere Verschlechterung der Beziehungen zwischen den USA und deren Handelspartnern. Eine Konkretisierung dieser Risiken könnte zu einer rapiden Verschlechterung der Stimmung führen, wodurch das weltweite Wachstum unter die prognostizierte Basislinie fallen könnte. Im Februar 2020 hat der IWF wegen der Auswirkungen der Lungenkrankheit Covid-19 die Wachstumsprognose für China gesenkt. Der Fonds erwarte nun für 2020 ein Wirtschaftswachstum von 5,6 Prozent statt der noch im Januar vorhergesagten 6,0 Prozent. Das Wachstum der Weltwirtschaft werde wegen des Coronavirus voraussichtlich 0,1 Prozent geringer ausfallen, als die im Januar prognostizierten 3,3 Prozent.

Nach Einschätzung der Vereinten Nationen soll das globale Wirtschaftswachstum nach dem niedrigsten Wert der letzten 10 Jahre in 2020 wieder minimal zulegen (World Economic Situation and Prospects, Januar 2020). Die Weltwirtschaft werde demnach im Jahr 2020 um rund 2,5 Prozent (Vorjahr 2,3 Prozent) wachsen. Getragen wird diese Entwicklung durch das wieder etwas stärkere Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern. In den Industrienationen erwarten die UN-Wirtschaftsexperten jedoch einen erneuten Rückgang des Wachstums auf nur noch 1,5 Prozent. Die Experten warnen davor, dass die wirtschaftlichen Risiken die Entwicklung weiterhin stark belasten, was durch die sich vertiefende politische Polarisierung und die zunehmende Skepsis gegenüber den Vorteilen des Multilateralismus noch verschärft wird. Diese Risiken könnten den Entwicklungsaussichten einen schweren und lang anhaltenden Schaden zufügen. Sie drohen auch einen weiteren Anstieg der nach innen gerichteten Politik zu fördern, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die globale Zusammenarbeit von größter Bedeutung sei. In Bezug auf die globalen wirtschaftlichen Auswirkungen des Energiewandels konstatieren die Vereinten Nationen, dass der Übergang zu einem saubereren Energiemix nicht nur Vorteile für Umwelt und Gesundheit, sondern auch wirtschaftliche Chancen für Viele mit sich bringen kann. Ohne geeignete politische Strategien werden jedoch Kosten und Nutzen innerhalb und zwischen den Ländern ungleichmäßig verteilt sein.

Die Weltbank-Gruppe hat ihre Prognosen für das globale Wirtschaftswachstum in ihrer jüngsten Veröffentlichung "Global Economic Prospects" für das Jahr 2020 gesenkt. Für das laufende Jahr rechnet die Weltbank nur noch mit einem Zuwachs um 2,5 Prozent statt wie bisher 2,7 Prozent. Damit läge das Wachstum nur minimal über dem des bereits schwachen Jahres 2019 (2,4 Prozent). Grund sei die schwächer als erwartete Erholung von Handel und Investitionen. Das Jahr 2020 dürfte ferner weiterhin anfällig für Unsicherheiten und internationale Spannungen beim Handel bleiben. Im Einzelnen dürften die Volkswirtschaften der Industrieländer 2020 erneut leicht an Schwung verlieren und nur noch um 1,4 Prozent (Vorjahr 1,6 Prozent) zulegen. Das Wachstum der Schwellen- und Entwicklungsländer dagegen dürfte in diesem Jahr von 3,5 Prozent in 2019 auf 4,1 Prozent steigen.

Rahmenbedingungen für GEA

Für das laufende Geschäftsjahr 2020 geht GEA trotz der unverändert positiven weltweiten Megatrends davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten aufgrund eines weiterhin angespannten konjunkturellen Umfelds stagnieren oder sich sogar leicht abschwächen wird. Das Unternehmen bezieht bei dieser Einschätzung neben den dargestellten Prognosen zur Entwicklung der Weltwirtschaft, die im Januar 2020 veröffentlicht wurden, auch neuere Erkenntnisse, wie etwa die angepasste Lageeinschätzung des IWF von Ende Februar, mit ein. Diese schätzen die Wirtschaftsentwicklung aufgrund der aktuell noch unvorhersehbaren Folgen des sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus zunehmend skeptischer ein. Hierbei spielt vor allem der Zeitraum, der benötigt wird, um die Lage zu stabilisieren bzw. zu entschärfen, eine wesentliche Rolle für Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. So hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mitte Februar 2020 in seiner monatlichen Umfrage bei Analysten und institutionellen Anlegern einen überraschend markanten Rückgang der Konjunkturerwartungen für Deutschland aufgrund der Epidemie festgestellt. Besonders stark seien dabei die exportlastigen Sektoren betroffen. Zuvor waren die Erwartungen noch drei Monate in Folge gestiegen.

Mittel- bis langfristig gesehen rechnen die Vereinten Nationen damit, dass die Anzahl der Weltbevölkerung von derzeit (Stand 2019) rund 7,7 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren - wenn auch weniger schnell - weiter ansteigen wird (vgl. World Population Prospects: The 2019 Revision). Seit 2007 hat sich damit die Weltbevölkerung um rund 1 Mrd. Menschen erhöht, im Vergleich zu 1994 um etwa 2 Mrd. Für die weitere Entwicklung wird erwartet, dass die Weltbevölkerung im Jahr 2030 wahrscheinlich auf zwischen 8,5 und 8,6 Mrd., 2050 auf zwischen 9,4 und 10,1 Mrd. und bis 2100 auf zwischen 9,4 und 12,7 Mrd. anwachsen wird. Mit einem prognostizierten Zuwachs von 1,1 Mrd. Menschen könnten die Länder Afrikas südlich der Sahara dabei mehr als die Hälfte des Wachstums der Weltbevölkerung zwischen 2019 und 2050 ausmachen. Das bedeutet insgesamt betrachtet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. GEA geht daher davon aus, dass die heutigen Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden müssen, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist.

Hinzu kommt, dass laut der gleichen Studie eine stagnierende Geburtenrate in Verbindung mit einer höheren Lebenserwartung dafür sorgt, dass im Laufe der Zeit praktisch alle Bevölkerungsgruppen älter werden. Zwischen 2019 und 2050 wird sich die Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr weltweit mehr als verdoppeln, während die Zahl der unter 25-Jährigen einen Höhepunkt erreichen und dann leicht zurückgehen wird. Hieraus ergeben sich nicht nur ernährungswissenschaftliche Herausforderungen, sondern auch im Bereich der Versorgung der Menschen mit Pharmazeutika.

Zugleich schreitet auch die Urbanisierung stetig fort. Während 1950 nur 30 Prozent der Weltbevölkerung in Urbanen Gebieten lebte, waren es im Jahr 2018 bereits 55 Prozent (vgl. 2018 Revision of World Urbanization Prospects und The World's Cities in 2018). Bis 2030 soll dieser Anteil auf 60 Prozent weiter ansteigen, wobei dann bereits ein Drittel aller Menschen in Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern leben soll. So gab es im Jahr 2000 rund 370 Städte mit mehr als einer Million Einwohner, während diese Anzahl in 2018 auf 548 angestiegen ist und bis 2030 mehr als 700 betragen wird. Die Anzahl der "Megacities", die mehr als zehn Millionen Einwohner haben, soll sich von 33 im Jahr 2018 auf 43 in 2030 erhöhen. Die Städte der Welt wachsen also sowohl in ihrer Anzahl, als auch in ihrer Größe. Die am schnellsten wachsenden Städte finden sich dabei in Asien oder Afrika. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

Zudem wird mit einer wachsenden Anzahl an Menschen gerechnet, die mindestens der Mittelschicht angehören. So geht die Credit Suisse in ihrem "Global Wealth Report 2018" davon aus, dass das weltweite Vermögen weiter ansteigen wird, und dies primär durch das Wachstum im mittleren Segment. Der "Bericht zur weltweiten Ungleichheit 2018" der WID. world Datenbank beschreibt unterdessen, dass die Einkommensungleichheit sehr wahrscheinlich weiter zunehmen wird und dabei der prozentuale Anteil der Menschen der unteren Hälfte des weltweiten Einkommens in etwa gleichbleiben wird. Die absolute Anzahl dieser Menschen wird jedoch - getrieben durch das globale Bevölkerungswachstum - dennoch zunehmen. Damit steigt auch die Anzahl der Menschen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken.

GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten mittel- bis langfristigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an verarbeiteten Nahrungsmitteln und verbunden damit eine stabile Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, wozu der Konzern mit seinen Technologien beitragen kann. Kurzfristig hingegen erwartet GEA eine stagnierende Investitionsbereitschaft seiner Kunden im Jahr 2020, da das globale Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr nur minimal über dem des Vorjahres liegen soll.

In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Oktober 2019), dass die Energiepreise im Jahr 2020 weiter leicht nachgeben, nachdem diese 2019 voraussichtlich um durchschnittlich rund 15 Prozent zurückgegangen sind. Die Preise für die restlichen Güter, die 2019 um knapp 5 Prozent gefallen sind, sollen das aktuelle Niveau in etwa halten. Das sich derzeit verschlechternde makroökonomische Umfeld, einschließlich einer starken Verlangsamung der Produktion und des Warenhandels, hat laut Weltbank die Rohstoffnachfrage zuletzt stark belastet.

Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:

1. kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung

2. zunehmende Mittelschicht

3. wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken

4. steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren

Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird im Jahr 2020 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass sich die Umsatzverteilung 2020 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird.

Entwicklung der Kundenindustrien

Auf Basis externer Berichte und Analysen von Institutionen und Industrieverbänden sowie eigener aktueller Einschätzungen sind für die wichtigsten Kundenindustrien von GEA folgende Entwicklungen zu erwarten:

Milchproduktion

Nach einem leichten Rückgang der globalen Milchpreise Ende 2018 haben sich diese in der ersten Jahreshälfte 2019 infolge eines starken Wachstumsrückgangs in der Milchproduktion erholt. Auch wenn das globale Produktionswachstum anschließend wieder leicht zugenommen hat, so blieb es im Gesamtjahr 2019 dennoch unter dem langjährigen Durchschnitt. Die globalen Milchpreise gaben Mitte des Jahres wieder etwas nach und liegen seit einigen Monaten stabil auf dem Niveau der letzten drei Jahre. In 2019 bewegte sich das Wachstumsniveau der Milchproduktion unterhalb des Konsumwachstums und auch Anfang 2020 wird sich diese Entwicklung voraussichtlich nicht wesentlich ändern, weshalb von einer weiteren leichten Erholung der Milchpreise in der ersten Jahreshälfte 2020 ausgegangen werden kann. Trotzdem werden die Landwirte insbesondere aufgrund von regulatorischen, klimatischen und wirtschaftlichen Einschränkungen davon abgehalten, die Milchproduktion rasch auszuweiten. Dies sollte sich wiederum positiv auf den Milchpreis auswirken, jedoch kann es eine Herausforderung sein, die Preisentwicklung an die Konsumenten weiterzugeben.

Mittel- bis langfristig rechnet GEA unverändert mit einer stabilen Situation auf dem globalen Milchmarkt. Dennoch können regionale Einflüsse (beispielsweise durch wetterbedingt schlechte Ernten) weltweit immer wieder zu starken Volatilitäten führen, insbesondere hinsichtlich der Milchpreise und damit auch bezüglich der kurzfristigen Investitionsbereitschaft der Betriebe.

Milchverarbeitung

Die weltweite Nachfrage nach Milchprodukten wird in den nächsten Jahren weiter steigen, getrieben vor allem durch die Märkte in Asien, Südamerika sowie im Nahen Osten und Afrika. Dies wird sich in einem entsprechenden Anstieg der Exporte vor allem nach Asien niederschlagen. Der Konsum von Milchprodukten in Nordamerika und Westeuropa wird insgesamt dagegen stabil bleiben, auch wenn hochwertige, natürliche und funktionelle Milchprodukte die Nachfrage in den entwickelten Märkten weiter antreiben. Neue Produkte enthalten Molkederivate als wertvollen Bestandteil, und die weltweite Nachfrage nach Laktose und anderen hochwertigen Milchbestandteilen wird voraussichtlich weiter zunehmen.

Molkereien konzentrieren sich entsprechend vermehrt auf werthaltigere Milchprodukte wie beispielsweise Joghurt und Butter, Käse, Babynahrung sowie entsprechende Produktinnovationen, um die volatilen Milchpreise besser ausgleichen zu können. Es ist daher mit einem weiterhin stärkeren Fokus auf kleinere und mittlere Investitionen, insbesondere für innovative Produktionstechnologien, zu rechnen.

Nahrungsmittel

Der globale Konsum verpackter Lebensmittel wird weiter zunehmen. Hintergrund hierfür ist insbesondere eine wachsende Nachfrage aus den Schwellenländern, die wiederum durch den Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauches und der Bevölkerung bedingt ist. Überproportional zulegen soll dabei der weltweite Verbrauch vor allem von Backwaren, Saucen und Dressings sowie Speiseölen. Zusätzliche Wachstumstreiber - insbesondere in den entwickelten Märkten - sind veränderte Verbraucherpräferenzen. Speziell das Bewusstsein der Verbraucher für gesündere Lebensmittel und der entsprechende Trend zu immer neuen und innovativen Lebensmitteln sowie die steigende Nachfrage nach alternativen Proteinen wird zu entsprechend höheren Ausgaben der Lebensmittelhersteller insbesondere für Produktinnovationen führen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Getränke

Das Wachstum des weltweiten Getränkekonsums wird in den nächsten Jahren voraussichtlich stärker als in den letzten Jahren zulegen. Die Nachfragesteigerung wird hier vor allem durch einen erhöhten Konsum von nicht-alkoholischen Getränken dominiert; der Verbrauch von alkoholischen Getränken wird hingegen vergleichsweise mit etwas geringerem Tempo wachsen. Regional betrachtet, steigt die Getränkenachfrage in Schwellenländern stärker, während sich der Konsum in entwickelten Märkten insgesamt moderat entwickelt. Wesentliche Wachstumstreiber sind die wachsende globale Mittelschicht, eine steigende Nachfrage nach Getränken auf pflanzlicher Basis (z. B. aus Soja, Hafer, Mandel oder Reis) sowie Produktinnovationen, die einen stärkeren Fokus auf gesundheitsfördernde und funktionale Getränke legen (z. B. Sportgetränke, alkoholfreies Bier sowie trinkfertige Kaffee- und Teeprodukte).

Pharma

Das Wachstum der weltweiten Mittelschicht sowie die Alterung der Bevölkerung vornehmlich in den entwickelten Ländern werden zu einem weiteren Nachfrageanstieg bei Medikamenten führen. Der kontinuierliche Anstieg der Anzahl von Medikamenten in den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsphasen wird entsprechend neue patentierte Produkte nach sich ziehen. Dabei werden insbesondere der Bereich sogenannter biologischer Arzneimittel sowie der Arzneimittelbereich für seltene Krankheiten überdurchschnittlich wachsen. Außerdem ist in Zukunft mit einer erhöhten Produktion von Generika durch den endenden Arzneimittel-Patentschutz zu rechnen. Alles in allem ist mittelfristig ein weiterhin stabiles Wachstum der Investitionsausgaben im Pharmabereich absehbar, getrieben vor allem durch entsprechende Zunahme in den sogenannten "Pharmerging Markets" wie beispielsweise China, Indien, Indonesien, Südkorea und Türkei.

Chemie

Durch das weltweite Bevölkerungswachstum, den unveränderten Anstieg der Urbanisierung sowie die Abnahme von Agrarflächen wird die Nachfrage insbesondere nach Petrochemikalien und Spezial-Chemikalien, wie zum Beispiel Düngemitteln, weiter ansteigen. Zusätzliches Wachstum ist durch die zunehmende Nachfrage nach Lithiumprodukten sowie nach erneuerbaren Produkten wie z. B. biologisch abbaubaren Polymeren zu erwarten. Es ist daher mit einem weiteren Anstieg der Investitionen auszugehen.

Das Wachstum wird dabei weniger von den global agierenden Konzernen, sondern insbesondere von neu aufkommenden regionalen mittelgroßen Chemieunternehmen getrieben. Der Nahe Osten sowie insbesondere Asien, das mittlerweile für rund die Hälfte der globalen Chemieumsätze steht, wird dabei weiterhin das stärkste Wachstum ausweisen.

Ausblick auf die Geschäftsentwicklung

Dieser Ausblick basiert zu konstanten Wechselkursen auf den vorgenannten Annahmen und dabei insbesondere auf der Einschätzung, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten von GEA aufgrund eines weiterhin angespannten konjunkturellen Umfelds stagnieren oder sich sogar leicht abschwächen wird. Im Ausblick werden mögliche Akquisitionen und Desinvestitionen des Jahres 2020 nicht berücksichtigt.

Die wesentliche Unsicherheit dieses Ausblicks auf das Jahr 2020 ergibt sich aus der Abschätzung der möglichen Auswirkungen des sich aktuell schnell verbreitenden Coronoavirus auf die Wirtschaftsentwicklung und die Aktivitäten von GEA. Diese sind durch die sich sehr schnell entwickelnde Lage zum Aufstellungsdatum des Geschäftsberichts nur schwer abschätzbar, insbesondere außerhalb von China. So sieht GEA in China aufgrund einer stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten für Servicetechniker einen spürbaren Rückgang des Servicegeschäfts, der sich voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals auswirken wird. Darüber hinaus ist aufgrund der ersten Krankheitsfälle in Europa bereits absehbar, dass es auch hier zu weiteren Auswirkungen auf das Geschäft von GEA kommen wird. Vor dem Hintergrund dieser externen Faktoren hat sich GEA dazu entschieden, einen vorsichtigeren Ausblick zu geben, der die zum Aufstellungszeitpunkt wahrscheinlichsten Auswirkungen berücksichtigt. Die Umsatzentwicklung ist infolge möglicher Verzögerungen in der Fertigung, aber auch auf Basis eines möglichen Nachfragerückgangs, leicht rückläufig. Aufgrund dieser nachteiligen Umsatzentwicklung geht der Konzern davon aus, dass - trotz eingeleiteter Restrukturierungsmaßnahmen - zum jetzigen Zeitpunkt von einem leichten Ergebnisrückgang auszugehen ist.

Die Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ist dem Kapitel "Steuerungssystem" zu entnehmen (↗ vgl. Seite 40 ff.).

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet GEA für den Gesamtkonzern:

Ausblick* Geschäftsjahr 2020 Erwartung für 2020 2019
Umsatzentwicklung leicht rückläufig 4.880 Mio. EUR
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 430-480 Mio. EUR 479 Mio. EUR
ROCE 9,0-11,0% 10,6 %

*) Beim Umsatz entspricht "leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 5 %, während Veränderungen ab +/- 5 % als "deutlich" bezeichnet werden. Bei Ergebnisgrößen entspricht "leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 10 %, ab +/- 10 % werden Veränderungen als "deutlich" angesehen. Veränderungen beim ROCE definiert GEA als "leicht" bis +/- 3%p. und als "deutlich" ab +/- 3 %p.

Für die einzelnen Divisionen erwartet GEA im Vergleich zum Gesamtkonzern die folgenden Entwicklungen:

Umsatzentwicklung*

(in Mio. EUR)
Erwartung für 2020 (Pro-Forma) 2019
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig 1.238
Liquid & Powder Technologies leicht rückläufig 1.729
Food & Healthcare Technologies leicht rückläufig 963
Refrigeration Technologies leicht rückläufig 705
Farm Technologies leicht rückläufig 656
Konsolidierung - -411

*) Beim Umsatz entspricht "leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 5 %, während Veränderungen ab +/- 5 % als "deutlich" bezeichnet werden.

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand*

(in Mio. EUR)
Erwartung für 2020 (Pro-Forma)2019
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig 247,1
Liquid & Powder Technologies deutlich steigend 87,2
Food & Healthcare Technologies leicht rückläufig 66,8
Refrigeration Technologies leicht rückläufig 58,3
Farm Technologies leicht rückläufig 60,3
Sonstige deutlich rückläufig -39,0
Konsolidierung - -1,5

*) Bei Ergebnisgrößen entspricht "leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 10 %, ab +/- 10 % werden Veränderungen als "deutlich" angesehen.

ROCE* (in %) Erwartung für 2020 (Pro-Forma) 2019
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig 20,5
Liquid & Powder Technologies deutlich steigend 14,4
Food & Healthcare Technologies leicht steigend 2,1
Refrigeration Technologies leicht rückläufig 13,4
Farm Technologies leicht rückläufig 10,2

*) Veränderungen beim ROCE definiert GEA als "leicht" bis +/- 3%p. und als "deutlich" ab +/- 3 %p. Die Pro-Forma-Zahlen 2019 berücksichtigen im Capital Employed die gleiche Zuteilung eines anteiligen Goodwills der sich auf Basis der Re-Allokation für das GJ 2020 gemäß IAS 36.87 ergeben hat. Für das Segment "Sonstige" wird kein ROCE ermittelt.

Weitergehende Erwartungen

Portfolio

Im Jahr 2020 strebt GEA vor allem die Umsetzung verschiedener Desinvestitionen an. Hierzu zählen insbesondere Transaktionen, die bereits im vergangenen Jahr entweder im Rahmen von Portfoliomaßnahmen zur Margenverbesserung oder von Restrukturierungsprogrammen initiiert wurden. Die Strategie, Unternehmen zu erwerben, mit denen GEA den Fokus auf die Bereiche Nahrungsmittel, Getränke sowie Pharma weiter verstärken könnte, gilt grundsätzlich weiter.

Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2019 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der am 12. März 2020 dividendenberechtigten Aktien wieder 153,4 Mio. EUR betragen.

Mittelfristige Finanzziele bis 2022

Im Herbst 2019 hat GEA neue mittelfristige Finanzziele vorgestellt, die bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2022 angestrebt werden. Demnach soll der Konzernumsatz bis dahin jährlich um durchschnittlich 2,0 bis 3,0 Prozent wachsen. Die EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand, die im abgelaufenen Geschäftsjahr 9,8 Prozent betrug, soll auf einen Zielkorridor von 11,5 bis 13,5 Prozent steigen. Darüber hinaus plant GEA zwischen 2020 und 2022 Investitionsausgaben (Capex) in einem Korridor von 2,5 bis 3,5 Prozent des Umsatzes. Die erhöhten Investitionen sollen insbesondere in die Optimierung des Produktionsnetzwerks und in die Implementierung eines einheitlichen ERP-Systems fließen. Die Net Working Capital Intensität soll bis 2022 zwischen 12,0 und 14,0 Prozent betragen.

Zusammenfassung

Insgesamt erwartet GEA vor dem Hintergrund einer stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Investitionsbereitschaft seiner Kunden einen leichten Rückgang des Konzernumsatzes im Jahr 2020. Aufgrund dieser nachteiligen Umsatzentwicklung geht der Konzern davon aus, dass - trotz eingeleiteter Restrukturierungsmaßnahmen - zum jetzigen Zeitpunkt von einem leichten Rückgang im EBITDA vor Restrukturierungsaufwand auszugehen ist. Entsprechend sollte auch die Kapitalrendite zwischen 9,0 und 11,0 Prozent liegen. Trotz der derzeit aufgrund des Coronavirus bestehenden Herausforderungen ist das Unternehmen im Hinblick auf die künftigen Wachstumsaussichten auf Basis der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen und den weiterhin attraktiven Endmärkten nach wie vor sehr zuversichtlich. Bei der Ausschüttungsquote ist es weiterhin das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.

Düsseldorf, 12. März 2020

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Konzernabschluss zum 31.12.2019

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Sachanlagen 5.1 718.524 518.706
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5.2 2.201 2.354
Goodwill 5.3 1.512.181 1.755.290
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.4 429.322 482.672
Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen 5.5 5.672 11.883
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 47.185 38.283
Latente Steuern 7.7 351.555 306.082
Langfristige Vermögenswerte 3.066.640 3.115.270
Vorräte 5.7 741.200 741.344
Vertragsvermögenswerte 5.8 413.038 462.787
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.9 915.078 923.884
Ertragsteuerforderungen 5.10 32.779 40.214
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 187.123 183.968
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.11 354.559 247.900
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.12 158 3.700
Kurzfristige Vermögenswerte 2.643.935 2.603.797
Summe Aktiva 5.710.575 5.719.067
Passiva
(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Gezeichnetes Kapital 520.376 520.376
Kapitalrücklage 1.217.861 1.217.861
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 265.176 647.950
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis 86.260 62.681
Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 2.089.673 2.448.868
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 421 568
Eigenkapital 6.1 2.090.094 2.449.436
Langfristige Rückstellungen 6.2 124.656 157.235
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 866.200 791.262
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 423.975 305.246
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 6.6 272 364
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 6.8 21.438 23.744
Latente Steuern 7.7 104.282 103.008
Langfristige Schulden 1.540.823 1.380.859
Kurzfristige Rückstellungen 6.2 177.884 160.770
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 235.214 164.245
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 90.040 28.472
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.5 741.956 723.334
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 6.6 639.435 622.948
Ertragsteuerverbindlichkeiten 6.7 34.005 31.152
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.8 161.124 157.851
Kurzfristige Schulden 2.079.658 1.888.772
Summe Passiva 5.710.575 5.719.067

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember 2019

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Umsatzerlöse 7.1 4.879.702 4.828.210
Herstellungskosten vom Umsatz 3.478.497 3.421.713
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.401.205 1.406.497
Vertriebskosten 615.324 556.636
Forschungs- und Entwicklungskosten 90.733 79.914
Allgemeine Verwaltungskosten 516.036 497.641
Sonstige Erträge 7.2 338.829 336.395
Sonstige Aufwendungen 7.3 608.747 332.742
Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten -17.813 -17.235
Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen 695 1.744
Sonstige Finanzerträge 7.5 1.950 1.860
Sonstige Finanzaufwendungen 7.6 3.111 2.547
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -109.085 259.781
Zinserträge 7.5 15.333 4.658
Zinsaufwendungen 7.6 31.770 33.747
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -125.522 230.692
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.7 61.032 115.541
davon laufende Steuern 82.332 64.203
davon latente Steuern -21.300 51.338
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -186.554 115.151
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7.8 15.883 -1.618
Konzernergebnis -170.671 113.533
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft -170.575 113.435
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter -96 98
(in EUR) Anhang Nr. 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen -1,03 0,64
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0,09 -0,01
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie 7.9 -0,95 0,63
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von, für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen, Stammaktien (in Mio. Stück) 180,5 180,5

Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember 2019

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Konzernergebnis -170.671 113.533
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.3.1 -58.523 -13.045
davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste -83.547 -17.001
davon Steuereffekt 25.024 3.956
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 23.579 23.932
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 23.305 23.932
davon realisierte Gewinne und Verluste 274 -
Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten 687 -977
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 6.9 982 -1.396
davon Steuereffekt -295 419
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten -687 977
davon Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von finanziellen Vermögenswerten -982 1.396
davon Steuereffekt 295 -419
Sonstiges Konzernergebnis -34.944 10.887
Konzerngesamtergebnis -205.615 124.420
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft -205.519 124.322
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter -96 98

Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember 2019

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Konzernergebnis -170.671 113.533
zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 61.032 115.541
ab-/zuzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -15.883 1.618
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen -125.522 230.692
Zinsergebnis 16.437 29.089
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -109.085 259.781
Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 483.458 171.416
Weitere, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 30.070 28.277
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen -40.740 -41.472
Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern 119.163 1.320
Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens -3.542 -4.010
Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge * 30.787 -79.463
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.537 -9.148
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.730 65
Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva 14.222 12.866
Gezahlte Steuern -69.371 -71.643
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche 483.229 267.989
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -5.230 -5.333
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 477.999 262.656
Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte 8.163 9.575
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -136.962 -132.067
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -4.471 -271
Zinseinzahlungen 1.967 2.958
Dividendeneinzahlungen 2.931 6.020
Auszahlungen aus Unternehmenserwerben - -17.401
Auszahlungen aus Unternehmensverkäufen 4.2 -12.630 -15.165
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -141.002 -146.351
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -6.600 -536
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -147.602 -146.887
Dividendenzahlungen -153.418 -153.418
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien - -24.022
Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr: Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing) -63.483 -4.277
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 258.978 319.126
Einzahlungen aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens - 249.500
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -253.100 -492.015
Zinszahlungen -15.015 -7.775
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -226.038 -112.881
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -66 -109
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -226.104 -112.990
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes 2.411 -4.797
Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel 106.704 -2.018
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang 247.475 249.493
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag 5.11 354.179 247.475
Nicht frei verfügbare flüssige Mittel 5.11 380 425
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt 354.559 247.900

*) Einschließlich erhaltener Anzahlungen.

Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2019

(in T EUR) Gezeichnetes Kapital1 Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis
--- --- --- ---
Stand am 01.01.2018 (Aktien in Stück 181.026.744) 489.372 1.217.861 752.615
Konzernergebnis - - 113.435
Sonstiges Konzernergebnis - - -13.045
Konzerngesamtergebnis - - 100.390
Erwerb eigener Aktien -1.445 - -19.508
Einziehung eigener Aktien 32.449 - -32.449
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.418
Anpassung Hochinflation 2 - - 320
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2018 (Aktien in Stück 180.492.172) 520.376 1.217.861 647.950
Konzernergebnis - - -170.575
Sonstiges Konzernergebnis - - -58.523
Konzerngesamtergebnis - - -229.098
Erwerb eigener Aktien - - -
Einziehung eigener Aktien - - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.418
Anpassung Hochinflation 2 - - 1.890
Konsolidierungskreisänderungen - - -2.148
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 520.376 1.217.861 265.176
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis
(in T EUR) Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges
--- --- --- ---
Stand am 01.01.2018 (Aktien in Stück 181.026.744) 38.749 - -
Konzernergebnis - - -
Sonstiges Konzernergebnis 23.932 - -
Konzerngesamtergebnis 23.932 - -
Erwerb eigener Aktien - - -
Einziehung eigener Aktien - - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -
Anpassung Hochinflation 2 - - -
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2018 (Aktien in Stück 180.492.172) 62.681 - -
Konzernergebnis - - -
Sonstiges Konzernergebnis 23.579 - -
Konzerngesamtergebnis 23.579 - -
Erwerb eigener Aktien - - -
Einziehung eigener Aktien - - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -
Anpassung Hochinflation 2 - - -
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 86.260 - -
(in T EUR) Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft Anteil nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt
Stand am 01.01.2018 (Aktien in Stück 181.026.744) 2.498.597 1.191 2.499.788
Konzernergebnis 113.435 98 113.533
Sonstiges Konzernergebnis 10.887 - 10.887
Konzerngesamtergebnis 124.322 98 124.420
Erwerb eigener Aktien -20.953 - -20.953
Einziehung eigener Aktien - - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.418 - -153.418
Anpassung Hochinflation 2 320 - 320
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - -721 -721
Stand am 31.12.2018 (Aktien in Stück 180.492.172) 2.448.868 568 2.449.436
Konzernergebnis -170.575 -96 -170.671
Sonstiges Konzernergebnis -34.944 - -34.944
Konzerngesamtergebnis -205.519 -96 -205.615
Erwerb eigener Aktien - - -
Einziehung eigener Aktien - - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.418 - -153.418
Anpassung Hochinflation 2 1.890 - 1.890
Konsolidierungskreisänderungen -2.148 - -2.148
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - -51 -51
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 2.089.673 421 2.090.094

1) zum 01.01.2018 ausgegebenes Kapital

2) Anwendung Hochinflationsbilanzierung in Argentinien gemäß IAS 29

Konzernanhang

1. Grundlagen der Berichterstattung

1.1 Grundlagen der Darstellung

Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Straße 12, 40468 Düsseldorf/Deutschland (Amtsgericht Düsseldorf, Handelsregister-Nummer HRB 65691), und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz "GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Die Angaben gemäß § 315e HGB sind im Konzernanhang enthalten.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen werden, sofern nicht anders vermerkt, in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben.

Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt.

Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 12. März 2020 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016

GEA hat den neuen IFRS 16 zur Leasingbilanzierung erstmalig zum 1. Januar 2019 angewendet. Mit dem neuen Standard wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches die meisten Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer.

Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Bestimmungen von IAS 17 "Leasingverhältnisse" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC 15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC 27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen".

Übergangsmethodik, Erleichterungsvorschriften und Ausübung von Wahlrechten

GEA wendet den neuen IFRS 16 unter der modifiziert retrospektiven Methode erstmals an, sodass auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet wird. GEA hat keine Neubeurteilung bestehender Leasingverhältnisse durchgeführt, sondern wendet IFRS 16 zum Umstellungszeitpunkt nur auf Verträge an, die bereits zuvor unter IAS 17 bzw. IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. GEA hat als Leasingnehmer von bisher als Operating-Leasing eingestuften Leasingverhältnissen zum Erstanwendungszeitpunkt die entsprechenden Nutzungsrechte in Höhe der Leasingverbindlichkeiten - und somit ohne Auswirkungen auf das Eigenkapital - bewertet. Dabei liegen wesentliche Leasingverhältnisse insbesondere in den Bereichen Immobilien und Fahrzeuge vor. Die Anwendungserleichterung, Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum Erstanwendungszeitpunkt als kurzfristige Leasingverhältnisse einzustufen, findet keine Anwendung. Für die bisher als Finanzierungsleasing behandelten Leasingverhältnisse hat GEA als Leasingnehmer zum Umstellungszeitpunkt die Buchwerte fortgeführt. GEA weist Nutzungsrechte innerhalb des Sachanlagevermögens in derselben Bilanzposition aus wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte, wenn diese sich im Eigentum der GEA befänden. Nutzungsrechte, die der Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie entsprechen, werden dort ausgewiesen. Leasingverbindlichkeiten zeigt GEA als Teil der Finanzverbindlichkeiten.

Für jede Leasingvereinbarung ist von GEA als Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen sowie ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. GEA wendet als Leasingnehmer bei der Diskontierung der künftigen Leasingzahlungen grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an, wobei der gewichtete durchschnittliche Zinssatz zum 1. Januar 2019 2,8% betrug. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit nicht länger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, so dass für diese Leasingverträge weiterhin Leasingaufwendungen erfasst werden. GEA verzichtet darauf, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu trennen, sondern bilanziert jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente.

Auswirkung der Erstanwendung

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen (in gleicher Höhe Leasingverbindlichkeiten) in Höhe von 177.215 T EUR erfasst. Ausgehend von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden operativen Leasingverpflichtungen ergibt sich folgende Überleitung auf die zum 1. Januar 2019 erstmals erfassten Leasingverbindlichkeiten:

(in T EUR) 01.01.2019
Verpflichtung aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen am 31.12.2018 188.251
Verpflichtung aus Finanzierungsleasing am 31.12.2018 6.934
Verpflichtung aus ausgeübten Verlängerungsoptionen 14.090
Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse -3.953
Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -1.464
Leasingverpflichtung aus zum 01.01.2019 noch nicht bereitgestellten Vermögenswerten -8.044
Sonstiges 460
Brutto-Leasingverpflichtungen am 01.01.2019 196.274
Abzinsung -12.664
Leasingverbindlichkeiten am 01.01.2019 183.610
Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing am 31.12.2018 -6.395
Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung des IFRS 16 am 01.01.2019 177.215

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2017

Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 "Ertragsteuern" hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen.

Es haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 23 ergeben.

Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017

Das IASB hat die Änderungen an IFRS 9 herausgegeben, um Bedenken in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 zu adressieren.

Durch die Neuregelung werden die bestehenden Vorschriften in IFRS 9 zu Kündigungsrechten dahingehend geändert, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (bzw. in Abhängigkeit des Geschäftsmodells erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) zu ermöglichen.

Darüber hinaus stellt die Änderung einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar: Demnach soll im Falle der Restrukturierung einer finanziellen Verbindlichkeit, die nicht zu deren Ausbuchung führt bzw. geführt hat, deren Buchwert unmittelbar erfolgswirksam angepasst werden. Somit kann eine rückwirkende Änderung der Bilanzierung notwendig werden, wenn im Falle einer Modifikation bisher nicht die fortgeführten Anschaffungskosten, sondern der Effektivzinssatz angepasst wurde.

Aus der erstmaligen Anwendung haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017

Die Änderung an IAS 28 enthält eine Klarstellung, wonach IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Anwendung findet, die einen Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Die erstmalige Anwendung der Änderungen an IAS 28 führte zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Sammelstandard 2015 bis 2017 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2017

Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23).

Die erstmalige Anwendung der neuen Regelungen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen - veröffentlicht vom IASB im Februar 2018

Die Änderungen betreffen die Regelungen zu Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen. Nach IAS 19 ist in solchen Fällen eine Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf Basis aktueller versicherungsmathematischer Annahmen vorzunehmen. Die vorliegenden Änderungen stellen klar, dass nach einem solchen Ereignis auch der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen für den Rest der Periode unter Verwendung der aktualisierten Annahmen zu ermitteln sind.

Aus der erstmaligen Anwendung haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften

Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden.

Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Neue Standards und Interpretationen wendet GEA nicht vorzeitig an.

GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - veröffentlicht vom IASB im September 2014

Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.

GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28.

Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein.

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards - veröffentlicht vom IASB im März 2018

Das IASB hat das überarbeitete Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung sowie entsprechendes Begleitmaterial veröffentlicht. Das Rahmenkonzept soll das IASB bei der Entwicklung von Standards, die Abschlussersteller bei der Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden und andere Parteien beim Verständnis und bei der Interpretation der Standards unterstützen.

Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält mehrere neue Abschnitte, so dass es nun aus acht vollständigen Abschnitten besteht. Ergänzt wurden jeweils ein Abschnitt zur Bewertung, zu Darstellung und Angaben sowie zum Abgang von Vermögenswerten oder Schulden. Zudem wurde der Abschnitt zur Definition der Begriffe "Vermögenswert" und "Schuld" sowie der Abschnitt zur Erfassung von Vermögenswerten und Schulden in Abschlüssen überarbeitet. Darüber hinaus wurden klarstellende Änderungen hinsichtlich der Begriffe "Vorsicht", "Verantwortlichkeit des Managements", "Bewertungsunsicherheit" sowie "Wirtschaftliche Betrachtungsweise" vorgenommen.

GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung des überarbeiteten Rahmenkonzepts.

Das überarbeitete Rahmenkonzept tritt für Abschlussersteller ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. Sofern sämtliche aktualisierte Querverweise gleichzeitig angewendet werden, ist eine frühere Anwendung zulässig.

Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018

Die Änderungen an IFRS 3 betreffen die Definition eines Geschäftsbetriebs und adressieren Unklarheiten bei der Abgrenzung, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist.

Mit den Änderungen wird im Wesentlichen klargestellt, dass für das Vorliegen eines Unternehmens mindestens eine Eingabe (Inputfaktor) und ein substanzieller Prozess vorhanden sein müssen, die gemeinsam maßgeblich zur Fähigkeit zur Generierung von Ergebnissen (Output) beitragen. Die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und von Ergebnissen werden geschärft, indem sie sich auf Waren und Dienstleistungen konzentrieren, die für Kunden erbracht werden, und indem der Bezug auf die Fähigkeit, Kosten zu senken, gestrichen wird. Die Bedingung zu prüfen, ob fehlende Inputs und Prozesse durch Marktteilnehmer ersetzt werden können und in der Lage sind, weiterhin Ergebnisse zu produzieren, entfällt. Es wird eine optionale Konzentrierungsprüfung hinzugefügt, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist.

GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 3.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018

Die Änderungen dienen insbesondere einer schärferen Definition von "wesentlich" und sollen die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst vereinheitlichen. Den Abschlusserstellern soll die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtert werden, ohne dass die bisherigen Regelungen substanziell geändert werden.

Die aktuell gültige Definition von Wesentlichkeit stellt auf die Frage ab, unter welchen Voraussetzungen Auslassungen und fehlerhafte Darstellungen als wesentlich anzusehen sein könnten, wohingegen sich die überarbeitete Definition auf die Wesentlichkeit von Informationen bezieht. Damit erfolgt eine Verschiebung des Wesentlichkeitsbezugs weg von Auslassungen und fehlerhaften Darstellungen hin zu den Informationen. Die vorgenommenen Änderungen sollen demzufolge klarstellen, dass eine Verschleierung von wesentlichen Informationen durch unwesentliche Informationen vergleichbare Auswirkungen haben kann wie das Auslassen dieser Informationen, wobei der Aspekt der Verschleierung einen neuen Bestandteil der Wesentlichkeitsdefinition darstellt. Zudem wurde verdeutlicht, dass es sich um wesentliche Informationen handelt, wenn vernünftigerweise eine Auswirkung erwartet werden könnte. Des Weiteren wurde der Adressatenkreis auf die primären Abschlussadressaten eingegrenzt, die für benötigte Finanzinformationen mehrheitlich auf die in den Abschlüssen gegebenen Informationen zurückgreifen müssen.

GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 1 und IAS 8.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) - veröffentlicht vom IASB im September 2019

Die Änderungen sehen Erleichterungen vor, die es Unternehmen gestatten, während des von Unsicherheit geprägten Zeitraums vor der Ersetzung eines Interbankenzinssatzes (Interbank Offered Rate; IBOR) weiterhin Hedge Accounting anzuwenden. Die Erleichterungsregelungen sind für alle von der Reform des Referenzzinssatzes betroffenen Sicherungsbeziehungen verpflichtend anzuwenden. Zudem müssen Unternehmen zu diesen Sicherungsbeziehungen weitere Anhangangaben machen.

GEA erwartet keine Auswirkungen aus den Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2020

Bei den Änderungen an IAS 1 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Die Änderungen stellen klar, dass eine Schuld als langfristig zu klassifizieren ist, falls das Unternehmen zum Abschlussstichtag über substantielle Rechte verfügt, die eine Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende der Berichtsperiode gewähren. Sind für die Ausübung dieser Rechte bestimmte Bedingungen zu erfüllen, so müssen diese am Abschlussstichtag durch das Unternehmen erfüllt sein; ansonsten ist die Schuld als kurzfristig zu klassifizieren.

GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 1.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

2. Grundsätze der Rechnungslegung

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem sie die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert.

Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2019.

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert:

Anzahl Gesellschaften 2019 2018
Konsolidierungskreis 01.01. 206 215
inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 29 32
ausländische Gesellschaften 177 183
Erstkonsolidierung * 1 4
Verschmelzung -2 -10
Liquidation -3 -1
Verkauf -3 -1
Endkonsolidierung -2 -1
Konsolidierungskreis 31.12. 197 206
inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 29 29
ausländische Gesellschaften 168 177

*) Betrifft die Erstkonsolidierung der GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti.

Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 44 Tochterunternehmen (Vorjahr 50), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,1 Prozent), ihr Ergebnis -1,0 Prozent (Vorjahr 0,4 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 1,1 Prozent (Vorjahr 0,6 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt.

Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4.

Änderungen in der Beteiligungsquote

Änderungen der Beteiligungsquote der GEA an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern der GEA zuzuordnen.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält.

Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst.

Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des EBIT erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden - sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 1) an assoziierten Unternehmen und vier Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 5) at-equity bewertet.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil der GEA an denselben, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS, bilanziert. Im Konzernabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 lagen keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten vor.

Währungsumrechnung

Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf.

Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Im Falle von Hochinflationsländern erfolgt die Umrechnung stets mit dem Stichtagskurs. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt.

Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet.

Sachanlagen

Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt.

Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben.

Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Leasing

Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2019

GEA beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder nicht. Ein Leasingverhältnis liegt dann vor, wenn ein Vertrag, oder ein Teil eines Vertrags, gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt.

GEA als Leasingnehmer erfasst zum Bereitstellungszeitraum die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Das Nutzungsrecht wird planmäßig über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben und sofern notwendig um Wertminderungsaufwendungen sowie Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Sofern das Eigentum am Ende der Laufzeit z. B. infolge der Ausübung einer Kaufoption auf die GEA übergeht erfolgt die Abschreibung planmäßig über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes.

Zum Bereitstellungsdatum ist für jede Leasingvereinbarung eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. GEA verzichtet darauf, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu trennen, sondern bilanziert jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente.

GEA wendet als Leasingnehmer bei der Diskontierung der künftigen Leasingzahlungen grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird um die geleisteten Leasingzahlungen entsprechend reduziert.

Es erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten sofern sich die Einschätzung von Kauf-, Verlängerungs-, oder Kündigungsoptionen ändert oder Anpassungen an Leasingzahlungen erfolgen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit nicht länger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, so dass für diese Leasingverträge Leasingaufwendungen erfasst werden. Von einer freiwilligen Anwendung des IFRS 16 auf ausgewählte immaterielle Vermögenswerte sieht GEA ab.

GEA weist Nutzungsrechte innerhalb des Sachanlagevermögens in derselben Bilanzposition aus wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte, wenn diese sich im Eigentum der GEA befänden. Nutzungsrechte, die der Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie entsprechen, werden dort ausgewiesen. Leasingverbindlichkeiten zeigt GEA als Teil der Finanzverbindlichkeiten.

Auf Seiten des Leasinggebers werden Leasingverträge entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt. Die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich mit der Einführung von IFRS 16 im Vergleich zur Anwendung vor dem 1. Januar 2019 nicht geändert.

Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2019

Als Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen der GEA, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen GEA als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst.

Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen der GEA Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst.

Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen.

Goodwill

Der Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt.

Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Im Geschäftsjahr 2019 hatte sich der Vorstand der GEA dazu entschlossen, der Tochtergesellschaft Pavan künftig eine erhöhte Aufmerksamkeit im Rahmen seiner Steuerungs- und Überwachungsfunktion zuzuwenden. Aufgrund dieser geänderten Steuerung und der damit einhergehenden Reorganisation des internen Berichtswesens, wurde der Bewertungsstichtag für den Werthaltigkeitstest des Goodwills vom 31. Dezember auf den 31. Oktober verschoben. Die Reorganisation im Geschäftsjahr 2019 führte dazu, dass GEA seit dem 31. Oktober 2019 über die folgenden drei Gruppen von Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verfügt:

Infolge der im Geschäftsjahr 2019 geänderten Steuerung wurde der Goodwill der Pavan reallokiert. Die Reallokation des Goodwills erfolgte im Einklang mit IAS 36.87 i.V.m IAS 36.86. Als Allokationsmaßstab wurden die historischen Werte aus der ursprünglichen Pavan Akquisition verwendet. Diese Allokationsmethode führt gegenüber einer Verteilung nach relativen Wertverhältnissen aufgrund der Nähe zum Erwerbszeitpunkt der Pavan im November 2017 zu einer sachgerechteren Zuordnung.

Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihrem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Der Nutzungswert der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird jährlich nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung ist hierbei nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten grds. der Maßstab für die Werthaltigkeit.

Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte einer Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie selbsterstellte Software. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.

Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert.

Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente.

Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung.

Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten.

Sonstige Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sind der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" (FVOCI) zugeordnet. In einigen Fällen können die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts sein. Dies kann der Fall sein, wenn nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen oder wenn es eine große Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts gibt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.

Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme zu klassifizieren und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert bewertet" (FVTPL) zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst.

Latente Steuern

Für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist.

Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

Vorräte

Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Kosten der Erlangung kundenspezifischer Projektverträge, die gemäß IFRS 15 zu aktivieren sind, werden in den Vorräten ausgewiesen und über die Vertragslaufzeit planmäßig abgeschrieben. In Fällen, in denen die Abschreibungsperiode ein Jahr oder weniger betragen würde, werden diese Vertragserlangungskosten sofort als Aufwand erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertminderungen angesetzt.

Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden.

Die Klassifizierung und Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegt denselben Kriterien, welche für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte herangezogen werden. Bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) klassifiziert.

Einzelheiten zur Wertberichtigung auf Lieferungen und Leistungen werden in Abschnitt 3 des Konzernanhangs dargestellt.

Fertigungsaufträge

Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen werden nach IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst, da Kunden diese nach ihren Spezifikationen über die Auftragsdauer steuern und GEA bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge, hat. Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Für erwartete Verluste werden Rückstellungen gebildet. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne die Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten Vertragsvermögenswert. Soweit die erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne abzüglich der Teilabrechnungen am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.

Sofern während der Erfüllung der Leistungsverpflichtung die angefallenen Auftragskosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn den entstandenen Auftragskosten ein entsprechender Fortschritt in der Leistungserbringung gegenübersteht.

Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden als variable Komponente in die Auftragserlöse einbezogen. Deren Höhe wird zu Vertragsbeginn vorsichtig nach der Erwartungswertmethode oder der Methode des wahrscheinlichsten Betrags ermittelt, je nachdem, welche der Methoden zur Schätzung der Erlöse am verlässlichsten geeignet ist.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Je nach Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme werden Zahlungsmitteläquivalente, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche

Der Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung.

Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden.

Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet.

Gezeichnetes Kapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen.

Verpflichtungen aus Pensionsplänen

Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde.

Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.

Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit Erbringung der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert.

Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren.

Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt.

Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch den Teil der Gemeinkosten ein, der zur Vertragserfüllung zusätzlich notwendig ist.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten (Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2019) bzw. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (Vorjahr). Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Leasingverbindlichkeiten erfolgt in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen. In den Finanzverbindlichkeiten sind ebenfalls derivative Finanzinstrumente enthalten, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Sonstige Verbindlichkeiten

Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Anzahlungen auf Bestellungen sowie der passivische Saldo aus Fertigungsaufträgen werden unter dem Posten Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Vertragsverbindlichkeiten

In den Vertragsverbindlichkeiten werden Anzahlungen auf Bestellungen sowie der passivische Saldo aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen. Die Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag.

Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn es durch Übertragung dieser auf einen Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen kommt. Leistungsverpflichtungen gelten als erfüllt, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Güter erlangt, d. h. wenn er ihre Nutzung bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihnen ziehen kann. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Signifikante Finanzierungskomponenten werden bei der Bestimmung der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse nicht berücksichtigt, sofern bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Periode zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung und der Bezahlung dieses Gutes oder dieser Dienstleistung durch den Kunden nicht mehr als ein Jahr betragen wird.

Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads realisiert. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zusätzlich sind Schätzungsbegrenzungen zu beachten.

Entsprechend werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Vertragsvermögenswerten unter Abzug der Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen.

Sofern während der Erfüllung der Leistungsverpflichtung die angefallenen Auftragskosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust als drohender Verlust nach IAS 37 passiviert.

Aktienbasierte Vergütung

GEA verfügte im ersten Halbjahr 2019 noch über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt wurden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wurde zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wurde zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Die letzte Tranche ist zum 30. Juni 2019 ausgelaufen. Ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm stellt die im Vergütungssystem für eines der Vorstandsmitglieder verankerte langfristige Aktienkurskomponente dar. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2019 ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm für den Vorstand aufgelegt. Maßgebliche Erfolgsziele des sogenannten Performance Share Plans sind das Wachstum des Ergebnisses je Aktie, adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsmaßnahmen und Transaktionen, sowie die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden relativ zu einem Vergleichsindex. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente sowie dem Performance Share Plan wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.3).

Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.

Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert.

Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt.

Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Anpassungen von Abschlüssen werden auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wonach Posten der Bilanz, die noch nicht in einer monetären Einheit geführt werden, an einen allgemeinen Preisindex anzupassen sind. Gleiches gilt für Aufwendungen und Erträge. Monetäre Vermögenswerte und Schulden brauchen nicht angepasst zu werden, wenn sie durch vertragliche Vereinbarungen an Preisänderungen gebunden sind oder zu Tageswerten geführt werden.

2.2 Einschätzungen und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, eine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie, bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien mit einem negativen Margeneinfluss, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen.

Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.

Unternehmenserwerbe

Als Folge von Unternehmenserwerben werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung.

Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Der Goodwill der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterliegt einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung, bei der die Buchwerte inklusive Goodwill der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den erzielbaren Beträgen gegenübergestellt werden. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und unterliegt den Annahmen des Managements (siehe Abschnitt 5.3). Infolge der im Geschäftsjahr 2019 geänderten Steuerung wurde der Goodwill der Pavan reallokiert. Vergleiche hierzu die ergänzenden Erläuterungen in Kapitel 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf ↗ Seite 190.

Ferner liegen der Bilanzierung und Bewertung sonstiger immaterieller Vermögenswerte Annahmen des Managements zugrunde, da deren Bewertung ebenfalls unter Verwendung des "Discounted-Cash-Flow"-Verfahrens für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, in welcher der Vermögenswert bilanziell abgebildet ist, erfolgt.

Leasing

Der Konzern hat einige Leasingverträge insbesondere im Bereich Immobilien abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Bereich Fahrzeuge liegen in Einzelfällen Kaufoptionen vor. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche betriebliche Flexibilität. GEA zieht bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit bezüglich der Ausübung oder Nicht-Ausübung der genannten Optionen vorliegt, sämtliche Tatsachen und Umstände in Betracht, die aus wirtschaftlicher Perspektive relevant sind.

Steuern

GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken.

Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.7).

Restrukturierungsrückstellungen

Der Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen erfolgt, sobald eine faktische Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans gegenüber den Betroffenen entstanden ist. In die Beurteilung, ob die Ansatzkriterien erfüllt sind, fließen Annahmen des Managements dazu ein, ob bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung hervorgerufen wurde, dass das Unternehmen die Restrukturierung durchführen wird und ob bedeutende Änderungen des Restrukturierungsplans zu erwarten sind.

Für die Bestimmung der Höhe der Restrukturierungsrückstellungen ist insbesondere eine Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen erforderlich. Hierfür müssen vom Management Annahmen zur Gehaltsstruktur und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus getroffen werden.

Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung, des wirtschaftlichen Ressourcenabflusses sowie des anzuwendenden Zinssatzes können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Insbesondere im Bereich Umweltschutz und Bergbau hat der anzuwendende Zinssatz einen wesentlichen Einfluss auf die Rückstellungsbeträge. In einigen Fällen liegt die Dauer der erwarteten Verpflichtungen weit über dem Zeitraum, für den Zinssätze mit entsprechenden Restlaufzeiten direkt am Markt ablesbar sind. Daher leitet GEA den anzuwendenden laufzeitadäquaten Zinssatz auf der Grundlage verlässlicher und zuletzt verfügbarer historischer Marktdaten über einen erweiterten Betrachtungszeitraum ab.

Verpflichtungen aus Pensionsplänen

Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken.

Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen.

Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung einzelner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Die Einschätzung der Wertminderungsrisiken ist mit Unsicherheit behaftet. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Abschnitt 3 gemacht.

Fertigungsaufträge

Aufgrund der Regelungen des IFRS 15 besteht Ermessen hinsichtlich der Beurteilung, ob Umsätze zeitraumbezogen zu realisieren sind. GEA ist zu dem Schluss gekommen, dass Erlöse aus Fertigungsaufträgen zeitraumbezogen zu erfassen sind, da Kunden regelmäßig über die Auftragsdauer Verfügungsgewalt über die verkauften Anlagen erlangen, wenn Kunden die Leistungen nach ihren Spezifikationen über die Auftragsdauer steuern und GEA bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge, hat. GEA hat festgestellt, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Leistungsfortschritt zu bestimmen, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Fertigungsaufwand und dem Transfer der Leistung auf den Kunden besteht. GEA erfasst Erlöse auf Basis der angefallenen Auftragskosten im Verhältnis zu den gesamten erwarteten Auftragskosten für die Fertigstellung des Auftrags ("Cost-to-Cost"-Methode). Der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen liegen ferner Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an.

Rechtsstreitigkeiten

Unternehmen der GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.3).

3. Finanzrisikomanagement

Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen.

Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren.

Währungsrisiken

Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.

Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen.

Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Darüber hinaus werden konzerninterne Finanzierungen in Fremdwährung, welche über den Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgewickelt werden, überwiegend in direkter Zuordnung abgesichert.

Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen, die in Ländern ansässig sind, in denen Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen, erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance.

Zinsrisiken

Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzrisikomanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden.

Warenpreisrisiken

GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit (einschließlich Bankeinlagen, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten) Ausfallrisiken ausgesetzt.

Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Finanzinstrumente sowie der Vertragsvermögenswerte beschränkt.

Wertminderungen auf Finanzinstrumente, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, betragen zum Stichtag 7.281 T EUR (Vorjahr 8.364 T EUR).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wendet GEA den sog. "Simplified Approach" an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle im Rahmen des "Simplified Approach" gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung von historischen Ausfallraten. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für GEA die geografische Lage des Kunden sowie die Überfälligkeiten der Vermögenswerte. Um zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen wurden die historischen Ausfallraten anhand von Skalierungsfaktoren angepasst. Diese basieren auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der entsprechenden Regionen.

Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. GEA hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustraten für nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte darstellen.

Eine Wertminderung auf individueller Basis erfolgt, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u.a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden direkt ausgebucht, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u.a. der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.

Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2019 dar, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist:

(in T EUR) Buchwert vor Wertminderungen Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate Bandbreite der Verlustraten Wertminderungen
Nicht überfällig 1.011.975 0,07% 0,02% - 0,16% 694
davon Vertragsvermögenswerte 407.928 0,03% 0,02% - 0,16% 130
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 604.047 0,09% 0,02% - 0,16% 564
Überfällig (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 257.289 0,27% 0,07% - 0,46% 692

Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2018 dar, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist:

(in T EUR) Buchwert vor Wertminderungen Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate Bandbreite der Verlustraten Wertminderungen
Nicht überfällig 1.066.227 0,06% 0,02% - 0,13% 658
davon Vertragsvermögenswerte 461.278 0,03% 0,02% - 0,13% 139
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 604.949 0,09% 0,02% - 0,13% 519
Überfällig (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 247.270 0,30% 0,05% - 0,34% 751
Summe 1.313.497 1.409

Die folgende Tabelle leitet die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 1. Januar auf die Wertminderungen zum 31. Dezember über:

2019 2018
Wertminderungen zum 1. Januar nach IAS 39 - 59.654
Anpassung aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 - 709
Wertminderungen zum 1. Januar nach IFRS 9 66.424 60.363
Ausbuchung -9.593 -11.369
Erträge aus der Neubewertung der Wertminderungen (Auflösung) -12.303 -1.844
Aufwendungen aus der Neubewertung der Wertminderungen (Zuführung) 30.116 19.079
Wechselkurseffekte 361 -523
Sonstige Änderungen 241 718
Wertminderungen zum 31. Dezember 75.246 66.424

Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich um Effekte aus der Veränderung des Konsolidierungskreises.

Die Veränderung der Wertminderungen ist im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die Wertminderungen in der Region Asien Pazifik um 5.545 T EUR erhöht. In den restlichen Regionen haben sich die Wertminderungen um 3.277 T EUR erhöht. Im Vorjahr haben sich die Wertminderungen in der Region Nordamerika um 3.514 T EUR erhöht, in den restlichen Regionen haben sich die Wertminderungen um 2.547 T EUR erhöht.

Im Geschäftsjahr 2019 abgeschriebene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Vertragswert in Höhe von 274 T EUR (Vorjahr 3.734 T EUR) unterliegen noch Vollstreckungsmaßnahmen.

Etwaige Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der ermittelten Wertminderungen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Ziel des bei GEA im Finanzrisikomanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen wird eine Konzentration von Risiken verhindert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die zum Stichtag mit Ratings von BB- bis AA- bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) bewertet werden.

Die geschätzte Wertminderung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet. GEA nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings und der kurzen Restlaufzeiten ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine wesentlichen Wertminderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle für sonstige finanzielle Vermögenswerte gegliedert nach Risikogruppen unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Kreditratings und Credit Default Swaps. Die Zuordnung zu den Risikogruppen erfolgt anhand der geografischen Lage des Kontrahenten. Bei Zugang wird die geschätzte Wertminderung auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten ermittelt. Bei einer Verschlechterung des Kreditrisikos um zwei Ratingstufen innerhalb eines Geschäftsjahres geht GEA von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos aus. In einem solchen Fall werden die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die Vorgehensweisen zur Wertminderung auf individueller Basis sowie zur Ausbuchung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind vergleichbar zu den Vorgehensweisen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten.

Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Summe der Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte insgesamt 3.980 T EUR (Vorjahr 1.881 T EUR). Die Erhöhung von 2.099 T EUR ist im Wesentlichen auf die Zuführung der Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen. Im Vorjahr hat sich die Wertminderung um 1.345 T EUR verringert. Dies war im Wesentlichen auf die Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA. Die Mittel werden den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA zu optimieren, sind in 17 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüberhinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert:

Zahlungsströme
(in T EUR) Buchwert < 1 Jahr 1 -2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 740.086 1.870 - - -
Schuldscheindarlehen 251.796 2.702 2.702 2.702 130.631 1.580
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.343 23.624 71 493 282 -
Leasingverbindlichkeiten 182.154 59.988 46.858 28.701 17.744 14.419
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 209 9 200 - - -
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 5.513 474.966 11.414 428 - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 97.344 82.651 12.740 1.865 - 131
2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 723.334 722.702 632 - - -
Schuldscheindarlehen 251.712 2.700 2.700 2.700 2.700 130.629
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.391 18.730 983 301 47 47
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.395 2.413 1.346 2.166 887 122
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 426 226 200 - - -
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 6.794 560.099 7.182 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 97.139 73.675 19.648 126 128 131
Zahlungsströme
(in T EUR) >5 Jahre
--- ---
2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -
Schuldscheindarlehen 123.507
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.000
Leasingverbindlichkeiten 26.867
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen -
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.307
2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -
Schuldscheindarlehen 125.086
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.093
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen -
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.307

In der vorstehenden Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2019 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme mit einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.

Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 486.808 T EUR (Vorjahr 567.281 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 481.826 T EUR (Vorjahr 563.764 T EUR) gegenüber.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.133.689 T EUR (Vorjahr 1.123.694 T EUR), die in Höhe von 324.269 T EUR (Vorjahr 318.207 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Fälligkeit 31.12.2019 zugesagt 31.12.2019 beansprucht 31.12.2018 zugesagt 31.12.2018 beansprucht
Schuldscheindarlehen (2023) Februar 2023 128.000 128.000 128.000 128.000
Schuldscheindarlehen (2025) Februar 2025 122.000 122.000 122.000 122.000
Europäische Investitionsbank Dezember 2025 150.000 50.000 150.000 50.000
Bilaterale Barkreditlinien bis auf Weiteres 83.689 24.269 73.694 18.207
Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2022 650.000 - 650.000 -
Summe 1.133.689 324.269 1.123.694 318.207

In Abschnitt 6.4 werden weitere Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten von GEA gemacht.

Zum 31. Dezember 2019 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.316.415 T EUR (Vorjahr 1.321.007 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 425.688 T EUR (Vorjahr 536.053 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf.

Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2019 Bankavale in Höhe von 4.731 T EUR (Vorjahr 11.211 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 1.523 T EUR (Vorjahr 3.363 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt.

Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 41.215 T EUR (Vorjahr 46.235 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, erhielt die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HXzur Rückbesicherung in Höhe von 12.292 T EUR (Vorjahr 14.189 T EUR).

Zum Jahresende sind 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 96.300 T EUR (Vorjahr 94.483 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt.

Fremdwährungssensitivitätsanalyse

Die Gesellschaften der GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus.

Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:

Aus bilanziellen Fremdwährungsgeschäften:

Die Umrechnung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus.
aus Währungsderivaten:

Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus.

Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht:

(in T EUR) Nettorisiko Jahresergebnis
Basiswährung Fremdwährung 2019
--- --- --- --- ---
+ 10

%
- 10

%
--- --- --- --- ---
EUR USD -59.757 5.400 -6.600
EUR GBP 52.312 -4.763 5.822
EUR CNY 44.143 -3.998 4.887
EUR INR 16.497 -1.500 1.833
EUR CHF -16.248 1.479 -1.807
EUR HKD -14.765 1.371 -1.676
(in T EUR) Nettorisiko Jahresergebnis
Basiswährung Fremdwährung 2018
--- --- --- --- ---
+ 10% - 10

%
--- --- --- --- ---
EUR USD -67.147 6.692 -8.179
EUR DKK -72.870 6.637 -8.112
EUR CNY 49.977 -4.519 5.524
EUR GBP 39.260 -3.548 4.337
EUR HKD -24.591 2.237 -2.734
EUR INR 14.765 -1.343 1.642

Bei dem Nettorisiko handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme, zusammengefasst zu einer Nettoposition, umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Nettopositionen mit einem positiven Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmitteleingänge in Fremdwährung dar. Nettopositionen mit einem negativen Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmittelabflüsse dar.

Zinssensitivitätsanalyse

Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und Aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
Zinsderivate, die in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko.
Zinsderivate, die nicht in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten.

Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) + 100 Basispunkte -100 Basispunkte + 100 Basispunkte -100 Basispunkte
--- --- --- --- ---
Ergebniswirksame Zinsrisiken -969 22 -952 117

Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 122.647 T EUR (Vorjahr 106.999 T EUR) zugrunde.

Kapitalmanagement

Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet.

Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert.

Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund.

Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -74.343 -68.391
Schuldscheindarlehen -251.796 -251.712
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354.559 247.900
Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 28.420 -72.203
Eigenkapital 2.090.094 2.449.436
Eigenkapitalquote 36,6% 42,8%
Gearing -1,4% 2,9%

Die Nettoliquidität ist im Laufe des Geschäftsjahres um 100.623 T EUR gestiegen, sodass diese zum 31. Dezember 2019 28.420 T EUR betrug.

Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt:

2019 2018
Agentur Rating Ausblick Rating Ausblick
--- --- --- --- ---
Moody's Baa2 negativ Baa2 stabil
Fitch BBB negativ BBB negativ

Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher.

4. Unternehmensabgänge

4.1 Veräußerte Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2019 hat GEA folgende Unternehmensgruppe im Wege des Anteilsverkaufs veräußert:

Unternehmen Sitz Verkaufszeitpunkt Stimmrechtsanteil

(in %)
Erhaltene Gegenleistung

(in EUR)
GEA de Klokslag Engineering B.V. Bolsward (Niederlande) 6. November 2019 100,0 1
GEA de Klokslag Automatisering B.V. Bolsward (Niederlande) 6. November 2019 100,0 1
GEA de Klokslag Machinefabriek B.V. Bolsward (Niederlande) 6. November 2019 100,0 1

Am 6. November 2019 hat GEA den Anteilsverkauf der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft der de Klokslag-Gruppe, GEA de Klokslag Engineering B.V., veräußert.

Die de Klokslag-Gruppe hat sich auf die Herstellung von Großanlagen für Schnittkäse spezialisiert und war der Business Area Solutions zugeordnet. Die Transaktion umfasste die Veräußerung des Geschäfts zur Herstellung von Produktionssystemen, insbesondere von Press- und Salzlösungen, für halbharten Käse. Die Veräußerung der de Klokslag-Gruppe stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Optimierung des weltweiten Produktionsnetzwerks von GEA dar.

Die de Klokslag-Gruppe, bestehend aus der Muttergesellschaft GEA de Klokslag Engineering B.V., sowie der beiden Tochterunternehmen GEA de Klokslag Automatisering B.V. und GEA de Klokslag Machinefabriek B.V. wurde zu einem Verkaufspreis von insgesamt 3 EUR vollzogen, wobei auf jede der Gesellschaften 1 EUR entfällt. Durch den Verkauf ist bei der GEA ein Endkonsolidierungsverlust von 14.387 T EUR sowie zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 2.247 T EUR entstanden. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf der de Klokslag-Gruppe Aufwendungen in Höhe von 16.104 T EUR für Restrukturierungsmaßnahmen erfasst.

4.2 Veräußerte Vermögenswerte und Schulden

Zum Verkaufszeitpunkt wurden folgende Vermögenswerte und Schulden veräußert:

(in T EUR) 2019
Sachanlagen -1.789
Latente Steuern -1.737
Vorräte -387
Vertragsvermögenswerte -3.417
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -959
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -879
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -12.630
Summe Aktiva -21.799
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.514
Latente Steuern 2.987
Kurzfristige Rückstellungen 834
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.021
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.056
Summe Passiva 7.412
Netto-Vermögenswerte und -Schulden -14.387
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt 0
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -12.630
Netto-Abflüsse an Zahlungsmitteln -12.630

5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva

5.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
01.01.2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 553.908 499.138 343.215 35.858 1.432.119
Kumulierte Abschreibungen -274.571 -376.686 -272.298 -3.691 -927.246
Nettobuchwert 279.337 122.452 70.917 32.167 504.873
Veränderungen in 2018
Zugänge 5.586 21.921 28.322 35.254 91.083
Abgänge -5.273 -2.850 -1.516 -299 -9.938
Abschreibungen -15.657 -23.460 -21.845 -45 -61.007
Wertminderungen -101 -162 -34 - -297
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 1.381 408 916 1 2.706
Währungsumrechnung -499 -81 -425 -360 -1.365
Sonstige Änderungen 4.729 7.615 835 -20.528 -7.349
Nettobuchwert 31.12.2018 269.503 125.843 77.170 46.190 518.706
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 551.382 506.920 355.740 47.826 1.461.868
Kumulierte Abschreibungen -281.879 -381.077 -278.570 -1.636 -943.162
Nettobuchwert 269.503 125.843 77.170 46.190 518.706
Nutzungsrechte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 133.569 937 42.612 - 177.118
Angepasster Stand 403.072 126.780 119.782 46.190 695.824
Veränderungen in 2019
Zugänge 52.376 17.755 48.663 35.654 154.448
Abgänge -2.587 -563 -1.017 -1.508 -5.675
Abschreibungen -52.732 -26.054 -46.601 -167 -125.554
Wertminderungen -366 -781 -121 -167 -1.435
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 8 74 277 - 359
Währungsumrechnung 1.876 583 360 582 3.401
Sonstige Änderungen 9.717 12.444 2.296 -27.301 -2.844
Nettobuchwert 31.12.2019 411.364 130.238 123.639 53.283 718.524
31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 728.224 527.976 433.394 55.170 1.744.764
Kumulierte Abschreibungen -316.860 -397.738 -309.755 -1.887 -1.026.240
Nettobuchwert 411.364 130.238 123.639 53.283 718.524

Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben:

Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude und Gebäudebestandteile 2 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen 2 bis 25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 40

Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst.

Leasing

Wesentliche Leasingverhältnisse liegen insbesondere in den Bereichen Immobilien und Fahrzeuge vor. Die Restlaufzeiten der Leasingverhältnisse für Immobilien betragen durchschnittlich etwa 3 Jahre. Bei Fahrzeugen betragen die Restlaufzeiten etwa 2 Jahre.

Nachfolgend werden die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und deren Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt.

(in T EUR) Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge Computer Hardware Sonstige IT Ausstattung
01.01.2019
Nettobuchwert 140.399 937 2.743 37.249 89 6.145
Veränderungen in 2019
Zugänge 37.268 927 606 23.940 87 23
Abgänge -1.551 -2 - - - -
Abschreibungen -40.205 -707 -1.341 -21.517 -96 -1.867
Währungsumrechnung 617 1 7 157 - -
Sonstige Änderungen 52 - -145 - - -
Nettobuchwert 31.12.2019 136.580 1.156 1.870 39.829 80 4.301
(in T EUR) Nutzungsrechte in den Sachanlagen Nutzungsrechte in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Summe
01.01.2019
Nettobuchwert 187.562 97 187.659
Veränderungen in 2019
Zugänge 62.851 - 62.851
Abgänge -1.553 - -1.553
Abschreibungen -65.733 -53 -65.786
Währungsumrechnung 782 - 782
Sonstige Änderungen -93 -40 -133
Nettobuchwert 31.12.2019 183.816 4 183.820

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten 4.997
Ertrag aus Untermietverträgen 41
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 3.862
Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 4.835
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen 4.357

In der Kapitalflussrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 81.534

Als Leasinggeber vermietet GEA Immobilien. Die zugrundeliegenden Leasingverhältnisse wurden als operative Leasingverhältnisse eingestuft (vgl. Abschnitt 5.2).

5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar:

(in T EUR) Grundstücke Gebäude Summe
01.01.2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.708 6.028 11.736
Kumulierte Abschreibungen -3.688 -5.633 -9.321
Nettobuchwert 2.020 395 2.415
Veränderungen in 2018
Abgänge - - -
Abschreibungen - -54 -54
Sonstige Änderungen -7 - -7
Nettobuchwert 31.12.2018 2.013 341 2.354
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.701 6.028 11.729
Kumulierte Abschreibungen -3.688 -5.687 -9.375
Nettobuchwert 2.013 341 2.354
Nutzungsrechte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 - 97 97
Angepasster Stand 2.013 438 2.451
Veränderungen in 2019
Abgänge -134 - -134
Abschreibungen - -76 -76
Sonstige Änderungen - -40 -40
Nettobuchwert 31.12.2019 1.879 322 2.201
31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.567 6.047 11.614
Kumulierte Abschreibungen -3.688 -5.725 -9.413
Nettobuchwert 1.879 322 2.201

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 5.000 T EUR (Vorjahr 4.700 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen.

Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

(in T EUR) 01.01.2019 -31.12.2019 01.01.2018 -31.12.2018
Mieterträge 816 733
Betriebliche Aufwendungen 219 260
davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden 219 260
Summe 597 473

5.3 Goodwill

Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

(in T EUR) BA Equipment (in 2019 ohne Pavan) BA Solutions Pavan (in 2019) Summe
Buchwert zum 31.12.2017 * 1.120.088 614.318 - 1.734.406
Zugänge 2.637 15.197 - 17.834
Abgänge -534 - - -534
Wertminderungen - - - -
Währungsumrechnung 3.248 336 - 3.584
Umgliederung 1.244 -1.244 - -
Buchwert zum 31.12.2018 1.126.683 628.607 - 1.755.290
Zugänge - - - -
Abgänge - - - -
Wertminderungen - - -247.589 -247.589
Währungsumrechnung 2.733 1.747 - 4.480
Umgliederung -247.589 - 247.589 -
Buchwert zum 31.12.2019 881.827 630.354 - 1.512.181

*) Die Kaufpreisallokation für die im Geschäftsjahr 2017 erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.

Werthaltigkeitstest

Infolge der im Geschäftsjahr 2019 geänderten Steuerung wurde unmittelbar vor der Reallokation des Goodwills die Werthaltigkeit der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Business Area Equipment und Business Area Solutions überprüft. Der Werthaltigkeitstest hat dabei keinen Hinweis auf einen Wertminderungsbedarf gegeben. Im Anschluss an den Werthaltigkeitstest auf Ebene der Business Area Equipment und der Business Area Solutions wurde die Werthaltigkeit der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Business Area Equipment (ohne Pavan), Business Area Solutions und Pavan zum 31. Oktober 2019 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wurden die erzielbaren Beträge der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt.

Der erzielbare Betrag dieser Einheiten wird durch Ermittlung des Nutzungswerts und des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben den Monaten November und Dezember des Geschäftsjahres 2019 noch das Budget für das Jahr 2020 sowie zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines "Bottom-up"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,0 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen GEA tätig ist.

Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren alle drei Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der GEA.

Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Diese Entwicklungen gelten insoweit für die drei betrachteten Einheiten. Bei dem für die einzelnen Bereiche geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt.

Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt.

Insgesamt wird eine moderat steigende Ergebnisentwicklung unterstellt.

Abweichungen zwischen vergangenen Planungen und den nachträglich beobachtbaren Zahlungsströmen bei Pavan wurden durch Berücksichtigung eines angemessenen Planungsabschlags berücksichtigt.

Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 0,00 Prozent (Vorjahr 1,00 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 8,00 Prozent (Vorjahr 6,75 Prozent). Darüber hinaus werden für die Bewertungsobjekte individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden den Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechend spezifische Steuersätze, Länderrisikoprämien sowie Inflationsdifferentiale zugeordnet.

Die Zahlungsströme der einzelnen Bereiche werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert:

Diskontierungszinssatz (in %) 31.10.2019 31.12.2018
BA Equipment (ohne Pavan) 1 8,01 7,27
BA Solutions 2 7,29 6,96
Pavan 3 9,00 -

1) Der für die BA Equipment relevante Vor-Steuer-Zinssatz beträgt 10,81 Prozent (Vorjahr 9,71 Prozent).

2) Der für die BA Solutions relevante Vor-Steuer-Zinssatz beträgt 9,21 Prozent (Vorjahr 8,67 Prozent).

3) Der für Pavan relevante Vor-Steuer-Zinssatz beträgt 10,69 Prozent.

Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten die Werthaltigkeit der beiden folgenden Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:

Business Area Equipment ohne Pavan
Business Area Solutions

Auch bei einer für möglich erachteten Änderung der genannten Parameter würde es bei keiner der beiden in der vorangegangenen Passage aufgeführten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu einer Wertminderung kommen. Demnach konnte die Werthaltigkeit des Goodwills auch mit zum 31. Dezember 2019 aktualisierten Kapitalmarktparametern bestätigt werden.

Der für Pavan erstmalig in 2019 gesondert durchgeführte Werthaltigkeitstest ist auf die veränderte Steuerung der mit dieser Einheit verbundenen Geschäftsaktivitäten zurückzuführen. Vergleiche hierzu die Erläuterungen in Kapitel 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf ↗ Seite 190.

Im Rahmen des für die Pavan Einheit durchgeführten Werthaltigkeitstests wurde der dazugehörige Goodwill in Höhe von 247,6 Mio. EUR voll abgeschrieben. Die Aufwendungen aus der Abschreibung des Goodwills werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Der erzielbare Betrag in Höhe von 103,5 Mio. EUR entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und stimmt nach Erfassung des Wertminderungsaufwands mit dem Buchwert der dazugehörigen Einheit überein. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde, basierend auf den Inputfaktoren des "Discounted-Cash-Flow" Verfahrens als ein beizulegender Zeitwert der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 eingeordnet und mit den zuvor erläuterten Bewertungsannahmen durchgeführt.

Durch den erfassten Wertminderungsaufwand für Pavan entspricht der erzielbare Betrag dem Buchwert. Demzufolge kann eine etwaige ungünstige Entwicklung einer wesentlichen Annahme zu einer weiteren Wertminderung der übrigen Vermögenswerte innerhalb der Einheit Pavan führen. Der ermittelte Wertminderungsaufwand des Goodwills konnte auch mit den zum 31. Dezember 2019 aktualisierten Kapitalmarktparametern bestätigt werden.

5.4 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte
01.01.2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 126.842 296.632 123.566
Kumulierte Abschreibungen -15.363 -138.512 -89.688
Nettobuchwert 111.479 158.120 33.878
Veränderungen in 2018
Zugänge - - 5.391
Abgänge - - -13
Abschreibungen -946 -35.961 -11.017
Wertminderungen -5.674 -8.977 -4.485
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 1.701 3.750 66
Währungsumrechnung 105 -72 7
Sonstige Änderungen - - 753
Nettobuchwert 31.12.2018 106.665 116.860 24.580
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 128.691 299.897 124.500
Kumulierte Abschreibungen -22.026 -183.037 -99.920
Nettobuchwert 106.665 116.860 24.580
Veränderungen in 2019
Zugänge - - 6.086
Abgänge - - -13
Abschreibungen -944 -21.315 -10.503
Wertminderungen -8.304 -334 -20
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse - - -
Währungsumrechnung 863 204 96
Sonstige Änderungen - - 272
Nettobuchwert 31.12.2019 98.280 95.415 20.498
31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 120.729 288.080 128.857
Kumulierte Abschreibungen -22.449 -192.665 -108.359
Nettobuchwert 98.280 95.415 20.498
(in T EUR) Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Summe
01.01.2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 162.590 240.949 950.579
Kumulierte Abschreibungen -81.087 -97.777 -422.427
Nettobuchwert 81.503 143.172 528.152
Veränderungen in 2018
Zugänge 3.252 41.156 49.799
Abgänge -129 -489 -631
Abschreibungen -10.869 -25.859 -84.652
Wertminderungen -2.367 -3.058 -24.561
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 1.361 - 6.878
Währungsumrechnung 194 37 271
Sonstige Änderungen 583 6.080 7.416
Nettobuchwert 31.12.2018 73.528 161.039 482.672
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 166.760 286.902 1.006.750
Kumulierte Abschreibungen -93.232 -125.863 -524.078
Nettobuchwert 73.528 161.039 482.672
Veränderungen in 2019
Zugänge 5.567 39.294 50.947
Abgänge -34 -208 -255
Abschreibungen -10.710 -33.155 -76.627
Wertminderungen -3.744 -19.630 -32.032
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 6 - 6
Währungsumrechnung 418 75 1.656
Sonstige Änderungen 1.120 1.563 2.955
Nettobuchwert 31.12.2019 66.151 148.978 429.322
31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 168.724 321.092 1.027.482
Kumulierte Abschreibungen -102.573 -172.114 -598.160
Nettobuchwert 66.151 148.978 429.322

Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment sowie das Global Corporate Center. In der Business Area Equipment sind insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert worden. Im Global Corporate Center resultieren die Zugänge im Wesentlichen aus dem seit Mitte 2017 neu eingeführten Customer Relationship Management System (One-GEA CRM), aus dem Concur-Projekt (Reisekostenabrechnungstool) sowie aus aktivierten Kosten im Zusammenhang mit dem "One ERP"-Projekt.

Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 127.854 T EUR (Vorjahr 119.889 T EUR). In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 16.794 T EUR (Vorjahr 18.151 T EUR) enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Für weitere Informationen wird auf den Abschnitt "Forschung und Entwicklung" im Konzernlagebericht verwiesen.

Die Wertminderung der marktbezogenen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 8.304 T EUR entfällt vollständig auf Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer und wird weiter unten in diesem Kapitel erläutert.

Die Wertminderung der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte resultiert aus der Abschreibung selbsterstellter Technologien sowie selbsterstellter Software im Zusammenhang mit einer zentralen ERP-Lösung.

Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:

Nutzungsdauer in Jahren
Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte 2 bis 20
Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte 2 bis 15
Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 20
Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 25
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 10

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 76.627 T EUR (Vorjahr 84.652 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Für ausschließlich marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 87.646 T EUR (Vorjahr 95.244 T EUR) wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt, weshalb keine Hinweise hinsichtlich einer begrenzten Nutzungsdauer vorliegen.

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf:

31.12.2019 31.12.2018
Segment Buchwert

(T EUR)
Anteil am Gesamtbuchwert

(in %)
Buchwert

(T EUR)
Anteil am Gesamtbuchwert

(in %)
--- --- --- --- ---
BA Equipment 36.746 41,9 39.259 41,2
BA Solutions 50.900 58,1 55.985 58,8
Summe 87.646 100,0 95.244 100,0

Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird seit diesem Jahr zunächst der Nutzungswert auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft, zu der die Marke gehört. Hinsichtlich der Vorgehensweise und der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des Nutzungswertes wird auf die Annahmen zum Goodwill Werthaltigkeitstest (vgl. Abschnitt 5.3) verwiesen.

Sofern der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert liegt, wird die Werthaltigkeit der Marke auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung (Fair Value Hierarchie Level 3) mithilfe eines Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten werden aus verfügbaren Informationen abgeleitet. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern abgezinst.

Der Wertermittlung des Nutzungswertes sowie des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

(in %) 31.10.2019 31.10.2018
Diskontierungszinssatz 6,08 - 8,45 6,48 - 8,30
Lizenzraten 0,20 - 1,00 0,50 - 3,00

Die verwendeten markenspezifischen Diskontierungszinssätze vor Steuern lagen im aktuellen Geschäftsjahr zwischen 7,36 und 11,09 Prozent. Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 2.862 T EUR (Vorjahr 5.674 T EUR) geführt, welche auf die Business Area Equipment entfällt. Darüber hinaus wurde unterjährig schon eine Abwertung i. H. v. 5.442 T EUR auf eine Marke vorgenommen, deren zahlungsmittelgenerierende Einheit abgegangen ist. Diese Abwertung entfiel auf die Business Area Solutions.

5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen

Die Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen.

Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich.

Assoziierte Unternehmen

Zum 31. Dezember 2019 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 72 T EUR (Vorjahr 70 T EUR) ausgewiesen.

Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -32 16
Gesamtergebnis -32 16

Joint Ventures

Zum 31. Dezember 2019 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 5.600 T EUR (Vorjahr 11.813 T EUR) ausgewiesen.

Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures stellt sich wie folgt dar:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 860 1.675
Gesamtergebnis 860 1.675

5.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen 31.468 20.618
Sonstige Wertpapiere 8.963 8.146
Derivative Finanzinstrumente 156 46
Übrige finanzielle Vermögenswerte 6.598 9.473
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 47.185 38.283
Derivative Finanzinstrumente 3.700 4.456
Übrige finanzielle Vermögenswerte 183.423 179.512
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 187.123 183.968
Summe 234.308 222.251

Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen

Der Anstieg der Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultiert aus dem Erwerb aller Anteile eines vormals at-Equity bewerteten Unternehmens.

Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.9 dargestellt.

Übrige finanzielle Vermögenswerte

Zum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 190.021 T EUR (Vorjahr 188.985 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 409 700
Forderungen gegen Finanzbehörden 209 424
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.980 8.349
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.598 9.473
Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 2.921 4.838
Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 5.531 8.110
Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden 71.456 61.903
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 103.515 104.661
Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 183.423 179.512
Summe 190.021 188.985

Die sonstigen Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen.

Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 35.138 T EUR (Vorjahr 31.191 T EUR).

Angaben zu Kreditrisiken hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden in Kapitel 3 gemacht.

5.7 Vorräte

Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 148.567 172.861
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 170.242 168.631
Anlagen für Dritte im Bau 17.494 14.799
Fertige Erzeugnisse und Waren 320.865 312.022
Geleistete Anzahlungen 83.945 72.383
Vertragserlangungskosten 87 648
Summe 741.200 741.344

Der Betrag der Vorräte, der im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand erfasst wurde, beträgt 3.135 Mio. EUR (Vorjahr 3.089 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 21.696 T EUR (Vorjahr 17.822 T EUR). Vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte wurden in der laufenden Berichtsperiode nach einer Änderung von Schätzungen in Höhe von 982 T EUR (Vorjahr 3.496 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. Der Betrag der Vertragserlangungskosten, der in den Herstellungskosten enthalten ist, beträgt im Berichtsjahr 160 T EUR (Vorjahr 216 T EUR).

5.8 Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen 2.909.027 3.046.108
zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen 520.710 547.497
zuzüglich aktivierte Fremdkapitalkosten auf langfristige Aufträge - 620
abzüglich Teilabrechnungen -3.313.700 -3.417.588
abzüglich erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Fertigungsaufträge -110.342 -119.070
abzüglich Wertberichtigung -5.240 -1.648
Umbuchung passivischer Saldo 412.583 406.868
Summe Vertragsvermögenswerte 413.038 462.787

Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte in Höhe von 3.827 T EUR (Vorjahr 1.537 T EUR) erfasst. Vorgenommene Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wurden in der laufenden Berichtsperiode in Höhe von 12 T EUR (Vorjahr 13 T EUR) aufgeholt.

Eine weitergehende Beschreibung zu den Vertragsvermögenswerten enthält der Abschnitt 7.1.

5.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 898.782 897.420
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen 16.296 26.464
Summe 915.078 923.884

Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 13.790 T EUR (Vorjahr 15.579 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 70.006 T EUR (Vorjahr 64.776 T EUR).

5.10 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 32.779 T EUR (Vorjahr 40.214 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

5.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Frei verfügbare Mittel 354.179 247.475
Beschränkt verfügbare Mittel 380 425
Summe 354.559 247.900

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben.

Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum bei marktüblichen 0,0 Prozent (Vorjahr 0,0 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt, wie im Vorjahr, bei 0,0 Prozent.

5.12 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Zum 31. Dezember 2019 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 158 T EUR (Vorjahr 3.700 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelte es sich im Vorjahr um das assoziierte Unternehmen Merton Wohnprojekt GmbH sowie um eine Immobilie in Kanada, die dem Global Corporate Center zugehörig waren. Die Verkaufsabsicht der Merton wurde eingestellt und die Immobilie in Kanada konnte in 2019 veräußert werden.

6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva

6.1 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 520.376 T EUR (Vorjahr 520.376 T EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 180.492.172) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,88 EUR).

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Genehmigtes Kapital

(in T EUR) Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag in T

EUR
Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000
Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000
Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000
Summe 259.000

Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bedingtes Kapital

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 51.904 51.904
Summe 51.904 51.904

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR.

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten.

Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend.

Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA in Höhe von 421 T EUR (Vorjahr 568 T EUR). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einer Abschreibung innerhalb der Pelacci S.R.L. i.L., die zu 67% von der GEA Procomac S.p.A. gehalten wird.

6.2 Rückstellungen

Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2019 sind in der untenstehenden Tabelle abgebildet:

(in T EUR) Garantien, Gewährleistungen Finanzgarantien Prozessrisiken Nachlaufende Kosten
Bestand am 01.01.2019 59.027 2.798 13.052 27.391
davon langfristig 6.329 - 8.495 3.354
davon kurzfristig 52.698 2.798 4.557 24.037
Zuführung 38.368 - 9.943 34.776
Verbrauch -23.293 -175 -11.256 -10.853
Auflösung -6.475 - -239 -5.245
Konsolidierungskreisänderungen -75 - - -285
Aufzinsung und Zinssatzänderung 1 - - -
Währungsdifferenzen 828 - -26 84
Bestand am 31.12.2019 68.381 2.623 11.474 45.868
davon langfristig 7.519 - 5.518 2.043
davon kurzfristig 60.862 2.623 5.956 43.825
(in T EUR) Umweltschutz, Bergbau Drohverluste
Bestand am 01.01.2019 109.549 35.648
davon langfristig 109.483 398
davon kurzfristig 66 35.250
Zuführung 7.161 6.812
Verbrauch -2.012 -33.335
Auflösung -139 -54
Konsolidierungskreisänderungen - -107
Aufzinsung und Zinssatzänderung -30.740 -
Währungsdifferenzen 3 108
Bestand am 31.12.2019 83.822 9.072
davon langfristig 83.754 1.610
davon kurzfristig 68 7.462
(in T EUR) Sonstige Rückstellungen Rückstellungen
Bestand am 01.01.2019 70.540 318.005
davon langfristig 29.176 157.235
davon kurzfristig 41.364 160.770
Zuführung 60.149 157.209
Verbrauch -37.966 -118.890
Auflösung -12.980 -25.132
Konsolidierungskreisänderungen 1.363 896
Aufzinsung und Zinssatzänderung - -30.739
Währungsdifferenzen 194 1.191
Bestand am 31.12.2019 81.300 302.540
davon langfristig 24.212 124.656
davon kurzfristig 57.088 177.884

Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen

Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde.

GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen.

Rückstellungen für Finanzgarantien

Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2019 sind durch Verbrauch bedingt.

Prozessrisiken

Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden.

Nachlaufende Kosten

Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres.

Umweltschutz, Bergbau

Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2035 hinaus.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Herleitung des zur Bewertung anzuwendenden Zinssatzes angepasst. Diese Schätzungsänderung wurde insbesondere aufgrund einer Neueinschätzung des langfristigen Zinsniveaus vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2019 ist die Rückstellung im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 25,8 Mio. EUR zurückgegangen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die geänderte Herleitung des anzuwendenden Zinssatzes zurückzuführen, welche zu einem Zinsertrag in Höhe von 32,7 Mio. EUR geführt hat. Dieser betrifft in Höhe von 11,5 Mio. EUR das Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen und in Höhe von 21,2 Mio. EUR das Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. Aus der beschriebenen Schätzungsänderung ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 - im Vergleich zur Anwendung der bisherigen Zinsermittlungsmethode - eine Verbesserung des Konzernergebnis in Höhe von 148,1 Mio. EUR, die in Höhe von 37,1 Mio. EUR auf das Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen und in Höhe von 111,0 Mio. EUR auf das Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen entfällt.

Die für den Zeitraum 2020 - 2022 prognostizierten jährlichen Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den oben erläuterten Rückstellungen betragen durchschnittlich 1,1 Mio. EUR.

Rückstellungen für Drohverluste

Diese Position enthält im Wesentlichen drohende Verluste, die auf Kundenverträge zurückgehen, für welche eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 vorgenommen wird. Sobald ein drohender Verlust bekannt wird, wird dieser sofort in seiner erwarteten Höhe angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. In den sonstigen Rückstellungen sind zum 31.12.2019 Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr 0 Mio. EUR) enthalten.

6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 837.295 766.213
davon leistungsorientierte Pensionspläne 6.3.1 822.574 751.824
davon Krankenrestkostenversicherungen 6.3.1 14.578 14.320
davon beitragsorientierte Pensionspläne 6.3.2 143 69
Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen 2.380 3.056
Altersteilzeit 9.439 10.345
Jubiläumszuwendungen 10.414 9.360
Sozialplan und Abfindungen 505 607
Übrige Personalverpflichtungen 6.167 1.681
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 866.200 791.262
Sozialplan und Abfindungen 48.315 8.985
Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden 63.778 60.549
Gratifikationen und Tantiemen 105.899 77.284
Übrige Personalverpflichtungen 17.222 17.427
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 235.214 164.245
Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 1.101.414 955.507

Der Anstieg der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf die Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 zurückzuführen. Zum 31.12.2019 belaufen sich die für mit diesen Restrukturierungsmaßnahmen in Zusammenhang stehenden Abfindungsverpflichtungen gebildeten Rückstellungen auf 44.283 T EUR (Vorjahr 3.926 T EUR), von denen 44.023 T EUR unter den kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ausgewiesen werden. Die Berechnung der Rückstellung basiert auf Erkenntnissen aus vergleichbaren Restrukturierungsprogrammen der Vergangenheit.

6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen

Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert.

Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 durch Aktuare bewertet.

Leistungsorientierte Pensionspläne

GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne.

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen.

GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind.

Nach der Einschätzung der GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen.

Pensionszusagen in Deutschland

In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden-und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen.

In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst.

Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie.

Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst.

Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert.

Pensionszusagen im Ausland

Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien.

In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert.

In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt.

Krankenrestkostenversicherungen

Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko.

Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland.

Rückstellungen und Finanzierungsstatus

Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres 744.852 149.517 732.799 155.673
Laufender Dienstzeitaufwand 11.865 2.550 10.965 2.888
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen 12.380 4.191 12.064 3.978
Arbeitnehmerbeiträge - 418 - 407
Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes 77.304 14.674 20.203 -6.656
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen - -662 5.271 -1.226
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 77.531 15.071 6.728 -6.028
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Erfahrungsanpassungen -227 265 8.204 598
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - -73 - 562
Gewinne und Verluste aus Abgeltungen -28 -1.389 - -
Auszahlungen ohne Abgeltungen -30.428 -9.338 -31.179 -9.875
Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen -155 -10.663 - -
Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen - - - -970
Andere Konsolidierungskreisänderungen - 808 - 502
Währungsdifferenzen - 3.248 - 3.008
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 815.790 153.943 744.852 149.517
Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres 36.053 93.479 31.258 96.113
Zinserträge auf Planvermögen 644 2.614 416 2.506
Arbeitgeberbeiträge 5.223 4.375 5.077 4.617
Arbeitnehmerbeiträge - 418 - 407
Neubewertung: Den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen 1.495 6.938 176 -3.730
Auszahlungen ohne Abgeltungen -837 -7.787 -874 -8.403
Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen -155 -10.663 - -
Währungsdifferenzen - 2.380 - 1.969
Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 42.423 91.754 36.053 93.479
Nettobilanzbetrag (Saldo) 773.367 62.189 708.799 56.038
davon Nettovermögenswert - 1.603 - 1.314
davon Nettoschuld 773.367 63.792 708.799 57.352

Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres 708.799 56.038 701.541 59.560
Veränderungen über Gewinn oder Verlust 23.573 2.665 22.613 4.922
Laufender Dienstzeitaufwand 11.865 2.550 10.965 2.888
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - -73 - 562
Gewinne und Verluste aus Abgeltungen -28 -1.389 - -
Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag 11.736 1.577 11.648 1.472
Veränderung über OCI 75.809 7.736 20.027 -2.926
Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen -1.495 -6.938 -176 3.730
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen - -662 5.271 -1.226
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 77.531 15.071 6.728 -6.028
Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste aus Erfahrungsanpassungen -227 265 8.204 598
Zahlungswirksame Veränderungen -34.814 -5.926 -35.382 -6.089
Arbeitgeberbeiträge -5.223 -4.375 -5.077 -4.617
Auszahlungen ohne Abgeltungen -29.591 -1.551 -30.305 -1.472
Sonstige Veränderungen - 1.676 - 571
Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen - - - -970
Andere Konsolidierungskreisänderungen - 808 - 502
Währungsdifferenzen - 868 - 1.039
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 773.367 62.189 708.799 56.038

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 204.063 131.990 180.873 131.701
Planvermögen zum Zeitwert 42.423 91.754 36.053 93.479
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen 161.640 40.236 144.820 38.222
Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 611.727 21.953 563.979 17.816
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 611.727 21.953 563.979 17.816
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 773.367 62.189 708.799 56.038

Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Aktive Mitarbeiter 273.825 65.219 232.205 66.977
Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft 137.228 30.070 119.730 29.061
Leistungsempfänger 404.737 58.654 392.917 53.479
Gesamtverpflichtung 815.790 153.943 744.852 149.517

Planvermögen

Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
(in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 38,1 86,1 28,3 75,8
Eigenkapitalinstrumente - 35,0 - 27,9
Schuldinstrumente 38,1 44,9 28,3 41,6
Sonstiges - 6,2 - 6,3
Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 61,9 13,9 71,7 24,2
Eigenkapitalinstrumente - 1,1 - 0,9
Schuldinstrumente - 0,8 1,3 0,7
Immobilien - 0,1 - 0,1
Versicherungen 60,3 11,8 68,3 22,4
Sonstiges 1,6 0,1 2,1 0,1
Summe Planvermögen 100,0 100,0 100,0 100,0

GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt.

Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt.

Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2020 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 4.511 T EUR und an die ausländischen Pläne von 6.703 T EUR erwartet.

Im Berichtsjahr 2019 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 11.691 T EUR (Vorjahr -631 T EUR).

Versicherungsmathematische Parameter

Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet.

31.12.2019 31.12.2018
(in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Abzinsungsfaktor 1,00 2,11 1,70 2,93
Inflation 1,70 1,19 1,80 1,26
davon abgeleitet: Lohn- und Gehaltssteigerungsrate 2,70 1,30 2,80 1,33
davon abgeleitet: Rentensteigerungsrate 1,46 0,28 1,33 0,31
davon abgeleitet: Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen 3,45 6,92 3,55 7,12

Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen.

Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet.

Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2019 wurden als Rechengrundlage die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 20,37 Jahre / 23,85 Jahre (Vorjahr 20,22 Jahre/23,73 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet.

Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein.

(in T EUR) 31.12.2019
Anstieg (+)/Verringerung (-) der DBO Deutschland Ausland
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte -61.778 -9.268
Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte -18.213 -1.588

Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4,35 Prozent.

Künftige Zahlungsströme

Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet:

(in T EUR) 2020 2021 2022 2023 2024 2025 - 2029
Deutsche Pläne 33.434 33.137 33.018 32.645 33.145 167.165
Ausländische Pläne 9.864 8.130 8.344 7.487 7.816 42.073

Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt:

31.12.2019 31.12.2018
(in Jahren) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Duration 16,0 12,8 15,0 13,3

6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne

Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 22.984 T EUR (Vorjahr 15.450 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 74.789 T EUR (Vorjahr 59.382 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst.

Zwei landesweite, gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die Verpflichtung der Arbeitgeber aufgrund der Planbedingungen ausschließlich auf die Zahlung von Beiträgen beschränkt ist. Die Arbeitgeber haften weder für eine Unterdeckung noch partizipieren sie an einer etwaigen Überdeckung der Pläne.

Die Planbedingungen beider Pläne schreiben einen Mindestdeckungsgrad vor. Wird dieser Mindestdeckungsgrad unterschritten, muss der niederländischen Zentralbank ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrades können jedoch die Pensionsleistungen gekürzt oder die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden.

Der erste gemeinschaftliche Pensionsplan hat rund 600.000 Anspruchsberechtigte, von denen etwa 400 zur GEA gehören. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 Beiträge in Höhe von 2.025 T EUR (Vorjahr 2.329 T EUR) geleistet worden.

In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 sind an diesen Pensionsplan Beiträge in Höhe von 3.508 T EUR (Vorjahr 3.217 T EUR) geleistet worden.

6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne

Der Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2019 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 4.034 T EUR (Vorjahr Ertrag 484 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 4.059 T EUR (Vorjahr 166 T EUR).

Performance Share Program

Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Program" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Ziel des "GEA Performance Share Program" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten.

Gemäß dem Programm erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden.

Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die seit 2014 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX(r) Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent).

Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert.

Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen.

Am 30. Juni 2019 lief die letzte Tranche 2016 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 0 Prozent (Vorjahr Tranche 2015 0 Prozent), sodass sich im Berichtsjahr eine Auszahlung in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) ergab.

Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

(in Stück) 31.12.2018 Zugänge Verfallen Ausbezahlt Konsolidierungskreisänderungen 31.12.2019
Tranche 2016 89.493 - 89.493 - - -
Summe 89.493 - 89.493 - - -

Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2019 von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) für die Tranche 2016 zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt kein Aufwand für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr Ertrag 41 T EUR).

2019 2018
Tranche n/a 2016 2017
--- --- --- ---
Aktienkurs (in EUR) 23,55
Dividendenrendite (in %) 4,00
Risikoloser Zinssatz (in %) -0,800
Volatilität GEA Aktie (in %) 34,71

Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.

Langfristige Aktienkurskomponente

Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören.

Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.517 T EUR (Vorjahr 2.015 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 142 T EUR (Vorjahr 166 T EUR). Im Berichtsjahr 2019 erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 141 T EUR (Vorjahr 670 T EUR). Hierbei handelt es sich um die Auszahlungen der Tranche 2016.

Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:

2019 2018
Tranche 2019 Tranche 2018 Tranche 2018 Tranche 2017
--- --- --- --- ---
Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) 25,39 29,22 32,32 36,00
STOXX (r) TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) 485,28 489,92 494,17 489,57
Risikoloser Zinssatz (in %) -0,626 -0,686 -0,652 -0,698
Volatilität GEA Aktie (in %) 35,96 35,96 34,71 34,71
Volatilität STOXX (r) TMI IE (in %) 18,97 18,97 20,94 20,94
Korrelation GEA Aktie mit STOXX (r) TMI IE (in %) 52,55 52,55 58,94 58,94

Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.

Performance Share Plan

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde im Rahmen des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, die diesem System zugestimmt haben, erstmalig eine Tranche unter dem Namen "Performance Share Plan" aufgelegt. Es handelt sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Hierbei wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt.

Nach Ablauf eines dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt der Total Shareholder Return (TSR) der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex (STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering), sowie das EPS-Wachstum (Earnings per Share), adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsaufwendungen und Transaktionen, wie viele virtuelle "Performance Shares" final zugeteilt werden:

Die TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich bestimmt. Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 100 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des unteren Quartils oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 200 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert.

Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums.

Die Anzahl der "Performance Shares" betrug zum Gewährungsbeginn 93.206. Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2019 von 3.917 EUR für die Tranche 2019 ergibt sich insgesamt in gleicher Höhe ein Aufwand für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2019.

6.4 Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 setzen sich zusammen aus:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Schuldscheindarlehen 249.653 249.569
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.719 51.094
Leasingverbindlichkeiten 123.266 4.160
Verbindlichkeiten aus Derivaten 137 223
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 200 200
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 423.975 305.246
Schuldscheindarlehen 2.143 2.143
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.624 17.297
Leasingverbindlichkeiten 58.888 2.235
Verbindlichkeiten aus Derivaten 5.376 6.571
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 9 226
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 90.040 28.472
Summe Finanzverbindlichkeiten 514.015 333.718

Zum 31. Dezember 2019 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen:

(in T EUR) Buchwert 31.12.2019 Buchwert 31.12.2018 Nominalwert 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert 31.12.2019 Zinsbasis Fälligkeit
Schuldscheindarlehen - Tranche I 100.701 100.661 100.000 102.811 fix 26. Februar 2023
Schuldscheindarlehen - Tranche II 101.063 101.036 100.000 105.156 fix 26. Februar 2025
Schuldscheindarlehen - Tranche III 28.014 28.003 28.000 28.490 variabel 26. Februar 2023
Schuldscheindarlehen - Tranche IV 22.018 22.012 22.000 22.772 variabel 26. Februar 2025
Europäische Investitionsbank 50.000 50.000 50.000 50.816 variabel 17. Dezember 2025
Bilaterale Barkreditlinien 24.343 18.391 24.269 24.343 fix/variabel bis auf Weiteres

Schuldscheindarlehen

Im Februar 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen im Volumen über nominal 250.000 T EUR begeben. Das Schuldscheindarlehen besteht aus vier Tranchen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fixen und variabel verzinsten Teil. Platziert wurde das Schuldscheindarlehen bei institutionellen Anlegern im In- und Ausland.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
< 1 Jahr 23.624 17.297
1 - 2 Jahre - 888
2 - 3 Jahre 437 206
3 - 4 Jahre 282 -
4 - 5 Jahre - -
> 5 Jahre 50.000 50.000
Summe 74.343 68.391

Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt i. H. v. 50.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das im Dezember 2018 aufgenommen wurde. Das Darlehen soll planmäßig im Jahr 2025 zurückgeführt werden.

Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt.

In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2019 war die Kennzahl erfüllt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31. Dezember 2019 insgesamt in Höhe von 1.353 T EUR (Vorjahr 1.415 T EUR) besichert.

Barkredit- und Avalkreditlinien

Zum 31. Dezember 2019 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 1.133.689 T EUR (Vorjahr 1.123.694 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 809.420 T EUR (Vorjahr 805.487 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.316.415 T EUR (Vorjahr 1.321.007 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 890.727 T EUR (Vorjahr 784.954 T EUR) ungenutzt sind.

Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.9 dargestellt.

6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 723.334
davon gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen 689 2.064

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 740.086 T EUR (Vorjahr 722.702 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 1.870 T EUR (Vorjahr 632 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 11.808 T EUR (Vorjahr 12.134 T EUR) besichert.

6.6 Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden setzen sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen 272 364
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 272 364
Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen 226.852 216.080
Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 412.583 406.868
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 639.435 622.948
Summe Vertragsverbindlichkeiten 639.707 623.312

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 8.675 T EUR (Vorjahr 10.642 T EUR) besichert.

Eine weitergehende Beschreibung zu den Vertragsverbindlichkeiten enthält der Abschnitt 7.1.

6.7 Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 34.005 T EUR (Vorjahr 31.152 T EUR).

6.8 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 21.438 23.744
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 31.195 29.218
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 39.663 43.832
Sonstige Verbindlichkeiten 90.266 84.801
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 17.854 15.760
davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 20.397 18.471
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 161.124 157.851
Summe sonstige Verbindlichkeiten 182.562 181.595

Sonstige Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.746 T EUR (Vorjahr 3.191 T EUR) besichert.

6.9 Finanzinstrumente

Die Zusammensetzung der Finanzinstrumente nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet:

Bewertung nach IFRS 9
(in T EUR) Buchwert 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 915.078 802.612 - 112.466 - 915.078
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354.559 354.559 - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 234.308 83.218 12.819 244 138.027 234.308
Nach Bewertungskategorien des IFRS 9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.240.389 1.240.389 - - - -
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 802.612 802.612 - - - -
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354.559 354.559 - - - -
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 83.218 83.218 - - - -
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 112.710 - - 112.710 - 112.710
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 112.466 - - 112.466 - 112.466
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 244 - - 244 - 244
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 12.819 - 12.819 - - 12.819
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 8.963 - 8.963 - - 8.963
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.856 - 3.856 - - 3.856
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 741.956 - - - -
Finanzverbindlichkeiten 514.015 326.348 5.513 - 182.154 522.264
davon Leasingverbindlichkeiten 182.154 - - - 182.154 -
Sonstige Verbindlichkeiten 182.562 98.810 434 - 83.318 190.281
Nach Bewertungskategorien des IFRS 9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 1.167.114 1.167.114 - - - -
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 741.956 - - - -
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 251.796 251.796 - - - 259.229
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.343 74.343 - - - 75.159
davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 209 209 - - - -
davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.195 31.195 - - - -
davon sonstige Verbindlichkeiten 67.615 67.615 - - - 75.334
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 5.947 - 5.947 - - 5.947
Bewertung nach IFRS 9
(in T EUR) Buchwert 31.12.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 923.884 827.050 - 96.834 - 923.884
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 247.900 247.900 - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 222.251 95.000 13.115 245 113.891 222.251
Nach Bewertungskategorien des IFRS 9
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.169.950 1.169.950 - - - -
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 827.050 827.050 - - - -
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 247.900 247.900 - - - -
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 95.000 95.000 - - - -
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 97.079 - - 97.079 - 97.079
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 96.834 - - 96.834 - 96.834
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 245 - - 245 - 245
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 13.115 - 13.115 - - 13.115
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 8.613 - 8.613 - - 8.613
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 4.502 - 4.502 - - 4.502
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 723.334 723.334 - - - -
Finanzverbindlichkeiten 333.718 320.529 6.794 - 6.395 330.292
davon Leasingverbindlichkeiten 6.395 - - - 6.395 -
Sonstige Verbindlichkeiten 181.595 96.545 594 - 84.456 187.108
Nach Bewertungskategorien des IFRS 9
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 1.140.408 1.140.408 - - - -
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 723.334 723.334 - - - -
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 251.712 251.712 - - - 247.595
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.391 68.391 - - - 69.082
davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 426 426 - - - -
davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29.218 29.218 - - - -
davon sonstige Verbindlichkeiten 67.327 67.327 - - - 72.840
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 7.388 - 7.388 - - 7.388

Für Finanzinstrumente bei denen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts darstellt, wird dieser nicht gesondert angegeben.

Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um Eigenkapitalinstrumente. Diese wurden beim erstmaligen Ansatz als solche designiert.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten:

Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.

Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Die nachstehenden Tabellen zeigen die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie:

Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2019
Buchwert Fair Value
--- --- --- --- ---
(in T EUR) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- ---
Aktiva zum Zeitwert bewertet
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 112.466 - 112.466 -
Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.856 - 3.856 -
Sonstige Wertpapiere 8.963 - - 8.963
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 244 - - 244
Passiva zum Zeitwert bewertet
Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 5.513 - 5.513 -
Bedingte Kaufpreiszahlungen 434 - - 434
Passiva nicht zum Zeitwert bewertet
Schuldscheindarlehen 251.796 - 259.229 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.343 - 75.159 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26.440 - 13.571 20.588
Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2018
Buchwert Fair Value
--- --- --- --- ---
(in T EUR) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- ---
Aktiva zum Zeitwert bewertet
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 96.834 - 96.834 -
Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 4.502 - 4.502 -
Sonstige Wertpapiere 8.146 - - 8.146
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 712 - - 712
Passiva zum Zeitwert bewertet
Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 6.794 6.794
Bedingte Kaufpreiszahlungen 594 - - 594
Passiva nicht zum Zeitwert bewertet
Schuldscheindarlehen 251.712 247.595
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 68.391 - 69.082 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 28.685 - 11.331 22.867

Während des Geschäftsjahres 2019 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie.

Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist.

Für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bemessung des Zeitwertes auf Basis am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Es erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgte auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung, die als sonstiges Wertpapier klassifiziert wurde, aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Da es sich bei dem Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung der Forderung werden im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2019:

(in T EUR)
Zeitwert zum 31.12.2018 8.146
Zinsertrag 253
Währungsumrechnung 564
Zeitwert zum 31.12.2019 8.963

Die wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren der beschriebenen Forderung setzen sich zum 31. Dezember 2019 aus erwarteten jährlichen Zahlungsmittelzuflüssen in Höhe von 229 T EUR bis 2.496 T EUR und einem durchschnittlichen risikoadjustierte Abzinsungssatz in Höhe von 4,7 Prozent zusammen.

Für den beizulegenden Zeitwert der Forderung hätte eine für möglich gehaltene Änderung bei einem der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, unter Beibehaltung der anderen Inputfaktoren, die folgenden Auswirkungen:

31.12.2019
Gewinn und Verlust
--- --- ---
(in T EUR) Erhöhung Minderung
--- --- ---
Erwartete Zahlungsströme (Veränderung um 10%) 897 -897
Risikoadjustierter Abzinsungssatz (Veränderung um 100 Basispunkte) -244 255

Ebenfalls der Stufe 3 werden die sonstigen Beteiligungen von GEA, die als sonstige finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, zugeordnet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand von Eingangsdaten, welche nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen.

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält eine im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene vertragliche Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgte eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird.

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.

In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:

(in T EUR) Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden Nettobeträge
31.12.2019
Forderungen aus Derivaten 3.734 3.734 3.470 264
Verbindlichkeiten aus Derivaten 5.433 5.433 3.470 1.963
31.12.2018
Forderungen aus Derivaten 4.324 4.324 3.345 979
Verbindlichkeiten aus Derivaten 6.283 6.283 3.345 2.938

Der Ausweis der dargestellten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Originäre finanzielle Vermögenswerte

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IFRS 9 unterliegen, entspricht der Buchwert im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IFRS 9 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei langfristigen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze.

Derivative Finanzinstrumente

Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend der jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst.

Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen.

GEA setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte.

Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- ---
Aktiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 424.452 3.856 535.672 4.502
Summe 424.452 3.856 535.672 4.502
Passiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 486.577 5.513 570.005 6.794
Summe 486.577 5.513 570.005 6.794

Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung

Zum 31. Dezember 2019 sind im Gesamt-Konzern keine Derivate als "Cash-Flow-Hedges" oder "Fair-Value-Hedges" designiert. Dies gilt auch für das Vorjahr.

Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.

Aufwendungen und Erträge

Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 dar:

31.12.2019 31.12.2018
(in T EUR) Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung
--- --- --- --- --- --- ---
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 21.851 2.538 -14.954 39.906 2.524 -14.315
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 993 - 982 -1.388 - -1.396
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 17 - - 17 - -
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte/ finanzielle Verbindlichkeiten 24.452 - - 22.207 - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -43.224 -10.903 - -37.634 -7.644 -
Summe 4.089 -8.365 -13.972 23.108 -5.120 -15.711

7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

7.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Aus Fertigungsaufträgen 1.972.845 2.040.228
Aus dem Verkauf von Komponenten 1.332.880 1.297.616
Aus Serviceleistungen 1.573.977 1.490.366
Summe 4.879.702 4.828.210

Aufgliederung der Umsatzerlöse

GEA nimmt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erlösarten sowie geografischen Regionen vor. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse folgt der Darstellung innerhalb der Segmentberichterstattung (siehe Abschnitt 9.1).

Vertragssalden

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018 01.01.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 915.078 923.884 904.514
Vertragsvermögenswerte 413.038 462.787 492.145
Vertragsverbindlichkeiten 639.707 623.312 641.469

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche des Konzerns für abgeschlossene und in Rechnung gestellte Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Fertigungsaufträgen. Die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald der Konzern einen unabdingbaren Zahlungsanspruch besitzt.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau kundenspezifischer Anlagen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden.

In der Berichtsperiode waren folgende Änderungen in den Vertragsvermögenswerten wesentlich:

(in T EUR) 01.01.- 31.12.2019 01.01.- 31.12.2018
Umgliederungen von zu Beginn der Periode im Saldo erfasster Vertragsvermögenswerte in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -437.698 -394.228
Bedingt durch Änderungen des Leistungsfortschritts 3.769 -
Bedingt durch Unternehmenserwerbe - 808
Bedingt durch Entkonsolidierung von Tochterunternehmen -3.417 -
Bedingt durch Wertminderungen -3.827 -1.537

Die folgenden Änderungen hatten im Berichtsjahr eine wesentliche Auswirkung auf die Vertragsverbindlichkeiten:

(in T EUR) 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Realisierte Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten erfasst waren -561.989 -507.950
Bedingt durch Unternehmenserwerbe - 4.351

Im Geschäftsjahr 2019 betragen die Umsatzerlöse aus in früheren Perioden erfüllten oder teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen 5.575 T EUR (Vorjahr 8.493 T EUR). Dies ist im Wesentlichen auf Vertragsänderungen zurückzuführen.

Die Vertragsvermögenswerte enthalten Leistungen in Höhe von 5.712 T EUR (Vorjahr 1.318 T EUR), deren vertragsgemäße Abrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2019 verzögert ist.

An bestehende Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, die zum 31. Dezember 2019 unbearbeitet sind oder eine anteilige Verarbeitung aufweisen, sind folgende Umsatzerwartungen für die Folgeperioden geknüpft:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Umsatzrealisation < 1 Jahr 2.212.078 2.208.195
Umsatzrealisation > 1 Jahr 200.275 185.137
Summe 2.412.353 2.393.332

Leistungsverpflichtungen

Die Umsatzerlöse des Konzerns gehen auf die nachfolgend zusammenfassend beschriebenen Leistungsverpflichtungen zurück:

Fertigungsaufträge

Der Konzern fertigt für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie als auch für ein breites Spektrum weiterer Prozessindustrien nach kundenspezifischen Entwürfen und auf Kundengeländen schlüsselfertige Produktionslinien und verfahrenstechnische Komponenten für die Einbindung in anspruchsvolle Produktionsprozesse. Leistungsverpflichtungen aus Fertigungsaufträgen werden über die Auftragsdauer gemäß des Fortschrittsgrads erfüllt und die ihnen zugrunde liegenden Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert.

In der Regel wird ein Auftrag nach Erhalt einer ersten Anzahlung durch einen Kunden begonnen. Anschließende Teilabrechnungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gestellt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Erhaltene Anzahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, wenn diesen keine Leistung gegenübersteht. Nicht in Rechnung gestellte Leistungen werden als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Wenn ein Vertrag vom Kunden gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge.

Die Auftragsdauer hängt von der Anlagengröße und der Komplexität des Designs ab. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche in den Industrien beträgt die Dauer wenige Monate, regelmäßig jedoch nicht mehr als zwölf Monate. Im Projektgeschäft, das die Entwicklung und Konstruktion von Prozesslösungen umfasst, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung der Anlagen typischerweise mehr als zwölf Monate.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (siehe dazu Abschnitt 6.2).

Komponentengeschäft

Das Komponentengeschäft des Konzerns umfasst den Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten für eine Vielzahl von Prozessindustrien. Abhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen erlangen Kunden die Verfügungsgewalt über die Einzelmaschinen und Komponenten regelmäßig bei Anlieferung am Bestimmungsort und nach Abnahme durch den Kunden oder zu einem früheren Zeitpunkt, z. B. bei Übergabe an den Spediteur.

Zu diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen erstellt und Umsatzerlöse realisiert. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Im Komponentengeschäft werden Rabatte gewährt, die von der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (siehe dazu Abschnitt 6.2).

Serviceleistungen

Das Serviceportfolio des Konzerns enthält Leistungen rund um den gesamten Lebenszyklus von Kundenanlagen. Leistungsverpflichtungen, wie Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Anlagenmodernisierung werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfüllt.

Die Rechnung wird in der Regel bei Abschluss des Service und Abnahme durch den Kunden gestellt und die Zahlung nach 30 Tagen fällig. Im Servicegeschäft werden Rabatte gewährt, die von der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (siehe dazu Abschnitt 6.2).

7.2 Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Erträge aus Wechselkursveränderungen 239.516 195.236
Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten 65.127 82.027
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - 26.272
Miet- und Pachterlöse 1.144 1.114
Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 4.879 5.466
Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen 1.641 1.904
Übrige Erträge 26.522 24.376
Summe 338.829 336.395

7.3 Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Verluste aus Wechselkursveränderungen 248.463 217.912
Wertminderung Goodwill Pavan 247.589 -
Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten 41.809 59.697
Aufwendungen aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen 16.634 21.150
Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen i.S.d. IAS 37 586 1.054
Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs 1.063 1.066
Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 1.337 1.422
Übrige Aufwendungen * 51.266 30.441
Summe 608.747 332.742

*) Darin enthalten sind Aufwendungen für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

Im Berichtsjahr erfasste Aufwendungen aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen gehen auf die zum 6. November 2019 verkaufte GEA de Klokslag-Gruppe zurück. In diesem Zusammenhang sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 16.104 T EUR (Vorjahr 21.150 T EUR) entstanden. Darin enthalten ist ein Endkonsolidierungsverlust in Höhe von 14.387 T EUR (Vorjahr 16.511 T EUR).

7.4 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten

Materialaufwand

Der Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, verringerte sich im Berichtsjahr um 45.700 T EUR und belief sich auf 2.354.315 T EUR (Vorjahr 2.400.015 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 47,9 Prozent der Gesamtleistung und lag damit unter dem Vorjahrswert von 49,2 Prozent.

Personalaufwand

Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2019 um 137.565 T EUR auf 1.517.528 T EUR (Vorjahr 1.379.963 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.251.220 T EUR (Vorjahr 1.125.061 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 266.308 T EUR (Vorjahr 254.902 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 30,9 Prozent der Gesamtleistung erhöht (Vorjahr 28,3 Prozent).

Abschreibungen und Wertminderungen

Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Goodwill, in Höhe von 483.313 T EUR (Vorjahr 170.571 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten bzw. für den Goodwill in den sonstigen Aufwendungen enthalten.

Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 333 T EUR (Vorjahr 845 T EUR). Hiervon entfielen 333 T EUR (Vorjahr 845 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Wertaufholungen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte wurden im laufenden Berichtsjahr in Höhe von 171 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) erfasst. Vorräte wurden um 21.696 T EUR (Vorjahr 17.822 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst.

7.5 Finanz- und Zinserträge

Sonstige Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Erträge aus Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte 171 -
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 186 249
Erträge aus Beteiligungen 1.593 1.611
davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 1.576 1.594
Summe 1.950 1.860

Zinserträge

Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren 2.538 2.524
davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 571 155
Zinserträge aus Zinssatzänderungen von sonstigen Rückstellungen 11.533 -
Sonstige Zinserträge 1.262 2.134
Summe 15.333 4.658

Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.538 2.524
Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete finanzielle Vermögenswerte 12.795 2.134
Summe 15.333 4.658

7.6 Finanz- und Zinsaufwendungen

Sonstige Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Tochterunternehmen 188 845
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 145 -
Aufwendungen aus Verlustübernahme 1.087 1.415
Verlust aus der Nettoposition von monetären Posten (Hochinflation) 1.691 4
Übrige sonstige Finanzaufwendungen - 283
Summe 3.111 2.547

Zinsaufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten 5.850 5.007
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 4.997 300
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 12.628 12.954
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 2.803 12.209
Sonstige Zinsaufwendungen 5.492 3.277
davon gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 18 14
Summe Zinsaufwendungen 31.770 33.747

Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 10.903 7.644
Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten 20.867 26.103
Summe 31.770 33.747

Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2019 beläuft sich dieser auf 1,2 Prozent (Vorjahr 0,8 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.063 T EUR (Vorjahr 1.066 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden.

Aufgrund von Hochinflation werden die Aktivitäten in Argentinien nicht mehr auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation dargestellt. Hierfür wurde der Verbraucherpreisindex IPC (Indice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 967,8 (1. Januar 2019: 629,1). Im Vorjahr betrug der angewandte Wert des Indexes zum Abschlussstichtag 629,1 (1. Januar 2018: 426,7).

7.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Laufende Steuern 82.332 64.203
Deutschland 11.380 9.105
Ausland 70.952 55.098
Latente Steuern -21.300 51.338
davon aus temporären Differenzen -28.365 -6.059
Summe 61.032 115.541

Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent). Die nachfolgende Übersicht leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von -48,62 Prozent (Vorjahr 50,08 Prozent) über:

01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
in T EUR in % in T EUR in %
--- --- --- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern -125.522 230.692
Erwarteter Steueraufwand -37.657 30,00 69.208 30,00
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 76.920 -61,28 11.104 4,81
Steuerfreie Erträge -3.191 2,54 -1.068 -0,46
Veränderung der Wertberichtigungen -3.703 2,95 46.236 20,04
Steuersatzänderungen 2.461 -1,96 -1.161 -0,50
Besteuerungsunterschiede Ausland 9.998 -7,97 -10.520 -4,56
Periodenfremde Steuern 8.574 -6,83 -7.039 -3,05
Sonstige 7.630 -6,07 8.781 3,80
Ertragsteuern und Effektivsteuersatz 61.032 -48,62 115.541 50,08

Die steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 76.920 T EUR beinhalten unter anderem die nicht abzugsfähigen Aufwendungen aus der Abschreibung des Goodwills der Pavan S.p.A. in Höhe von 59.424 T EUR sowie einen nicht abzugsfähigen Veräußerungsverlust durch den Verkauf der GEA de Klokslag Engineering B.V. in Höhe von 4.220 T EUR.

Die Veränderung der Wertberichtigungen basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. In dem Betrag in Höhe von -3.703 T EUR (Vorjahr 46.236 T EUR) sind unter anderem Aufwendungen aus der Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in den USA (10.343 T EUR) enthalten, da hier infolge des verhaltenen vorläufigen Ausblicks der Geschäftsentwicklung mit einer geringeren Nutzbarkeit von Verlustvorträgen gerechnet wird. Gegenläufig beinhaltet die Position einen Ertrag (-15.935 T EUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Deutschland, da GEA aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung von einer künftigen Nutzung bisher wertberichtigter aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ausgeht.

Der Effekt aus der Steuersatzänderung in Höhe von 2.461 T EUR basiert im Wesentlichen auf der Herabsetzung der Steuersätze in den Niederlanden.

Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,00 Prozent (VAE) und 34,00 Prozent (Brasilien).

Die periodenfremden Steuern in Höhe von 8.574 T EUR setzen sich aus tatsächlichen Steuern für Vorjahre in Höhe von 4.488 T EUR und latenten Steuern für Vorjahre in Höhe von 4.086 T EUR zusammen.

Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten im Wesentlichen einen Aufwand aus Quellen- und sonstigen ausländischen Steuern in Höhe von 9.040 T EUR (Vorjahr 7.660 T EUR).

Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige aktive latente Steuern 102.760 69.035
Langfristige aktive latente Steuern 248.795 237.047
Summe aktive latente Steuern 351.555 306.082
Kurzfristige passive latente Steuern 34.041 37.080
Langfristige passive latente Steuern 70.241 65.928
Summe passive latente Steuern 104.282 103.008
Nettobetrag aktive latente Steuern 247.273 203.074

Die latenten Steueransprüche beinhalten einen Betrag von 3.049 T EUR, der den französischen Organkreis betrifft und insbesondere auf die Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zurückgeht, die bei einem französischen Tochterunternehmen angesetzt wurden. GEA kommt zu dem Schluss, dass die angesetzten latenten Steueransprüche unter Verwendung des geschätzten zukünftigen zu versteuernden Einkommens erzielbar sind. Die bisher aufgelaufenen Verluste können in Frankreich unbegrenzt vorgetragen werden.

Zum 31. Dezember 2019 und 2018 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
(in T EUR) 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 4.702 5.207 61.666 23.186
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - - 1 -
Goodwill 3.724 4.628 32.275 31.733
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 121 211 85.725 102.891
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 985 1.890 3.899 3.889
Langfristige Vermögenswerte 9.532 11.936 183.566 161.699
Vorräte 121.926 31.849 4.033 6.218
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 29.065 15.355 99.256 67.168
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 15.011 14.253 12.210 14.897
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 691 97 114 1
Kurzfristige Vermögenswerte 166.693 61.554 115.613 88.284
Summe Aktiva 176.225 73.490 299.179 249.983
Langfristige Rückstellungen 19.035 27.461 18 754
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 129.387 115.217 109 592
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 22.805 157 1.160 133
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und langfristige Vertragsverbindlichkeiten 439 485 1.734 1.200
Langfristige Schulden 171.666 143.320 3.021 2.679
Kurzfristige Rückstellungen 24.349 23.930 18.514 3.366
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 15.861 9.303 68 92
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10.723 1.009 678 117
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.506 15.974 16.175 7.427
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 21.201 5.494 69.968 6.576
Kurzfristige Schulden 113.640 55.710 105.403 17.578
Summe Passiva 285.306 199.030 108.424 20.257
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -2.732 -1.711 - -
Latente Steuern auf temporäre Differenzen 458.799 270.809 407.603 270.240
Steuerliche Verlustvorträge 697.918 712.435 - -
Wertberichtigungen auf steuerliche Verlustvorträge -501.841 -509.930 - -
Saldierung von latenten Steuern -303.321 -167.232 -303.321 -167.232
Angesetzte latente Steuern 351.555 306.082 104.282 103.008

Im Berichtsjahr wurden folgende Bestandsveränderungen der latenten Steuern erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019
Sachanlagen 38.985
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1
Goodwill 1.446
Sonstige immaterielle Vermögenswerte -15.825
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 760
Langfristige Vermögenswerte 25.367
Vorräte -92.262
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 22.925
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -3.471
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -481
Kurzfristige Vermögenswerte -73.289
Summe Aktiva -47.922
Langfristige Rückstellungen 3.002
Langfristige Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern 10.675
Langfristige Finanzverbindlichkeiten -21.621
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und langfristige Vertragsverbindlichkeiten 580
Langfristige Schulden -7.364
Kurzfristige Rückstellungen 14.591
Kurzfristige Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern -6.583
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten -8.660
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -16.784
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 43.139
Kurzfristige Schulden 25.703
Summe Passiva 18.339
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen 1.021
Zwischensumme -28.562
Sonstige erfolgswirksame Steuereffekte 197
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen -28.365
Erfolgswirksame Veränderung der steuerlichen Verlustvorträge 7.065
Summe über alle Bilanzposten -21.300

Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2019 passive latente Steuern in Höhe von 1.328 T EUR (Vorjahr 1.696 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden hierauf zum 31. Dezember 2019 passive latente Steuern in Höhe von 1.786 T EUR (Vorjahr 1.510 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert.

Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 321.213 T EUR (Vorjahr 497.216 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2019 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden.

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Zum 31. Dezember 2019 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 196.077 T EUR (Vorjahr 202.505 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge:
Körperschaftssteuer 67.000 54.955
Gewerbesteuer 57.000 61.248
Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge 72.077 86.302
Summe 196.077 202.505

Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf Deutschland sowie die USA.

Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.245.966 T EUR (Vorjahr 1.305.094 T EUR), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 876.558 T EUR (Vorjahr 888.821 T EUR) sowie Verlustvorträge im Zusammenhang mit den US-amerikanischen State Taxes in Höhe von 1.872.370 T EUR (Vorjahr 1.820.631 T EUR) wurden die aktiven latenten Steuern vollständig wertberichtigt, da deren Nutzbarkeit nicht hinreichend sicher ist.

Zudem werden auf körperschaftsteuerliche (86.364 T EUR; Vorjahr 85.657 T EUR) und gewerbesteuerliche (33.656 T EUR; Vorjahr 33.656 T EUR) Verlustvorträge aus vororganschaftlicher Zeit in Deutschland grundsätzlich keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Im Ausland fallen steuerliche Verlustvorträge von 20.460 T EUR (Vorjahr 12.502 T EUR) unter den Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern.

Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029.

7.8 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten.

Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 19,2 Mio. EUR (Vorjahr 13,8 Mio. EUR), die im Wesentlichen auf eine Zinssatzänderung bei einer langfristigen Rückstellung zurückzuführen sind und Aufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR (20,0 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beläuft sich damit auf 14,3 Mio. EUR (Vorjahr -6,3 Mio. EUR). Es geht im Wesentlichen auf die Entwicklung von im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten bei GEA verbliebenen Risiken zurück.

Insgesamt haben die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 15.883 T EUR (Vorjahr -1.618 T EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft. Der auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 1.548 T EUR (Vorjahr 4.642 T EUR).

7.9 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:

(in T EUR) 01.01.2019 - 31.12.2019 01.01.2018 - 31.12.2018
Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis -170.575 113.435
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen -186.458 115.053
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 15.883 -1.618
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) 180.492 180.528
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) aus Konzernergebnis -0,95 0,63
davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche -1,03 0,64
davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 0,09 -0,01

7.10 Ergebnisverwendung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 284.481 T EUR (Vorjahr 32.035 T EUR) aus. Hieraus wurde ein Betrag in Höhe von 131.000 T EUR (Vorjahr Entnahme 121.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 752 T EUR (Vorjahr 1.135 T EUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 154.233 T EUR (Vorjahr 154.170 T EUR).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Verwendung (in T EUR) 2019 2018
Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418 153.418
Gewinnvortrag 815 752
Summe 154.233 154.170

Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 0,85 Euro je Aktie bei insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.

8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten

8.1 Eventualverpflichtungen

GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist.

Bankavale Konzernavale
(in T EUR) 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Anzahlungsgarantien 3.134 5.539 - 561
Gewährleistungsgarantien 11 309 775 350
Vertragserfüllungsgarantien 7.008 11.314 136.423 139.615
Sonstige Haftungserklärungen 1.088 2.671 14.233 6.133
Summe 11.241 19.834 151.431 146.659
davon auf GEA Heat Exchangers entfallend 4.731 11.211 41.215 46.235
davon auf Lurgi entfallend - - 96.300 94.483

Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerte Geschäftsaktivität Lurgi (siehe Abschnitt 3).

Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein.

In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 6.466 T EUR (Vorjahr 7.391 T EUR) enthalten; eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners.

Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 8.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können.

8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2019 setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Bestellobligo 159.541 154.401
Summe 159.541 154.401

Von dem Bestellobligo entfallen 151.585 T EUR (Vorjahr 140.426 T EUR) auf Vorräte.

8.3 Rechtsstreitigkeiten

Zu den Rechtsstreitigkeiten verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Rechtliche Risiken" im Lagebericht.

9. Segmentberichterstattung

9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente

Die Geschäftsaktivitäten der GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas:

Business Area Equipment

In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Technologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung wie beispielsweise Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik sowie das gesamte Serviceportfolio.

Business Area Solutions

Die Business Area Solutions deckt alle Konzernaktivitäten ab, die vorwiegend aus kundenspezifischen Produkten und Projekten, After-Sales-Angeboten sowie weiteren Serviceleistungen bestehen. Diese reichen von kleinen Projekten bis hin zu kompletten Anlagen, die auf spezielle Anwendungen und Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Teil des Angebotes sind das verfahrenstechnische Design, die Konstruktion und Lieferung kundenspezifischer Prozesslösungen für den Milch-, Nahrungsmittel- und Getränkebereich sowie für die Pharma- und Chemieindustrie. Die Business Area Solutions hält darüber hinaus effiziente Lösungen zur industriellen Kühlung und nachhaltigen Energieversorgung für alle Bereiche von GEA bereit.

Sonstige

Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen und nimmt die Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, die zentrale Finanzorganisation, die interne Revision, Marketing und Kommunikation sowie IT. Seit 1. November 2018 sind sämtliche Funktionen, die zuvor unter dem eigenständigen Shared Service Center (SSC) zusammengefasst waren, in das Global Corporate Center integriert. Die im Global Corporate Center gebündelten Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert.

Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen.

(in Mio. EUR) BA-E BA-S Sonstige Konsolidierung GEA
01.01.2019 - 31.12.2019
Auftragseingang 1 2.690,3 2.517,4 - -276,5 4.931,1
Außenumsatz 2.472,1 2.407,6 - - 4.879,7
Innenumsatz 210,1 54,9 - -265,0 -
Gesamtumsatz 2.682,2 2.462,5 - -265,0 4.879,7
Bruttoergebnis vom Umsatz vor Restrukturierungsaufwand 2 - 554,3 - - -
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,0 0,1 -0,4 - 0,7
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 387,2 132,7 -43,6 2,9 479,2
in % vom Umsatz 14,4 5,4 - - 9,8
EBITDA 349,2 92,4 -70,1 2,9 374,4
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 271,0 62,0 -64,6 3,0 271,4
in % vom Umsatz 10,1 2,5 - - 5,6
EBIT -33,7 12,7 -91,1 3,0 -109,1
in % vom Umsatz -1,3 0,5 - - -2,2
ROCE in % 3 14,9 8,8 - - 10,6
Zinserträge 6,0 7,2 27,4 -25,3 15,3
Zinsaufwendungen 24,3 13,6 19,2 -25,3 31,8
Ertragsteuern 30,1 14,2 17,7 -0,9 61,0
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - 15,9 - 15,9
Segmentvermögen 3.774,5 3.000,7 3.110,1 -4.174,7 5.710,6
Segmentschulden 2.056,2 1.832,9 2.088,5 -2.357,1 3.620,5
Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 3,2 1,9 0,5 - 5,7
Working Capital (Stichtag) 4 620,6 86,0 -15,0 -9,5 682,0
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 169,2 156,5 55,0 - 380,7
Planmäßige Abschreibungen 117,1 70,6 14,7 -0,1 202,3
Wertminderungen 265,8 9,2 6,3 - 281,2
Rückstellungszuführungen 193,5 178,4 98,3 8,5 478,7
(in Mio. EUR) BA-E BA-S Sonstige Konsolidierung GEA
01.01.2018 - 31.12.2018
Auftragseingang 1 2.662,4 2.499,1 - -243,7 4.917,7
Außenumsatz 2.442,0 2.386,2 - - 4.828,2
Innenumsatz 185,6 54,8 - -240,4 -
Gesamtumsatz 2.627,6 2.441,1 - -240,4 4.828,2
Bruttoergebnis vom Umsatz vor Restrukturierungsaufwand 2 - 561,1 - - -
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,3 0,4 - - 1,7
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 386,7 121,4 -28,6 -7,8 471,8
in % vom Umsatz 14,7 5,0 - - 9,8
EBITDA 360,8 119,0 -40,9 -7,8 431,2
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 274,6 77,7 -37,9 -7,6 306,8
in % vom Umsatz 10,5 3,2 - - 6,4
EBIT 242,3 75,3 -50,2 -7,6 259,8
in % vom Umsatz 9,2 3,1 - - 5,4
ROCE in % 3 15,2 11,8 - - 12,3
Zinserträge 4,8 6,6 16,0 -22,8 4,7
Zinsaufwendungen 21,2 9,2 26,2 -22,8 33,7
Ertragsteuern 18,7 26,2 65,9 4,7 115,5
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - -1,6 - -1,6
Segmentvermögen 4.221,7 2.959,1 3.169,0 -4.630,8 5.719,1
Segmentschulden 1.954,7 1.695,5 2.394,7 -2.775,2 3.269,6
Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 9,3 2,6 - - 11,9
Working Capital (Stichtag) 4 620,7 111,1 22,8 -7,6 747,0
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 99,9 57,9 10,6 -0,0 168,3
Planmäßige Abschreibungen 101,5 35,0 9,3 -0,1 145,7
Wertminderungen 17,0 8,7 - - 25,7
Rückstellungszuführungen 113,9 167,8 57,4 -15,6 323,4

1) Ungeprüfte Zusatzinformation.

2) Ausschließlich in der internen Berichterstattung der BA-S enthalten.

3) ROCE = EBIT vor Restrukturierungsaufwand/Eingesetztes Kapital; EBIT vor Restrukturierungsaufwand und Eingesetztes Kapital jeweils zum Durchschnitt der letzten 4 Quartale und vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999; Eingesetztes Kapital = Anlagevermögen ohne zinstragende Anlagen + Working Capital + sonstige nicht zinstragende Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen ohne Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit Ertragsteuern.

4) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL + Vertragsvermögenswerte - Verbindlichkeiten LuL - Vertragsverbindlichkeiten - Rückstellungen für antizipierte Verluste (PoC)

Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterner Forderungen, Schulden, Umsätze sowie Aufwendungen bzw. Erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen.

Bei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden.

(in Mio. EUR) BA Equipment BA Solutions Konsolidierung GEA
01.01.2019 - 31.12.2019
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 300,7 1.724,5 -52,4 1.972,8
Aus dem Verkauf von Komponenten 1.344,2 142,1 -153,4 1.332,9
Aus Serviceleistungen 1.037,2 595,9 -59,1 1.574,0
Summe 2.682,2 2.462,5 -265,0 4.879,7
Umsatzerlöse nach geografischen Regionen
Deutschland 303,0 147,4 -25,9 424,6
Asien Pazifik 559,2 629,1 -62,2 1.126,1
ACH & Osteuropa 308,4 301,1 -34,3 575,2
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 443,5 414,0 -43,3 814,2
Nord- und Mitteleuropa 345,1 407,3 -68,0 684,4
Lateinamerika 187,2 194,1 -16,0 365,3
Nordamerika 535,8 369,5 -15,3 890,0
Summe 2.682,2 2.462,5 -265,0 4.879,7

Im Berichtsjahr entfielen 768,3 Mio. EUR (Vorjahr 734,7 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 439,9 Mio. EUR (Vorjahr 379,7 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist.

(in Mio. EUR) BA Equipment BA Solutions Konsolidierung GEA
01.01.2018 - 31.12.2018
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 324,8 1.767,7 -52,3 2.040,2
Aus dem Verkauf von Komponenten 1.330,5 104,1 -136,9 1.297,6
Aus Serviceleistungen 972,3 569,3 -51,2 1.490,4
Summe 2.627,6 2.441,1 -240,4 4.828,2
Umsatzerlöse nach geografischen Regionen
Deutschland 305,5 159,9 -27,9 437,6
Asien Pazifik 479,4 638,9 -37,5 1.080,8
ACH & Osteuropa 300,5 330,1 -29,4 601,2
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 468,0 427,6 -43,1 852,5
Nord- und Mitteleuropa 354,3 356,5 -67,7 643,2
Lateinamerika 173,0 187,9 -14,3 346,6
Nordamerika 546,8 340,0 -20,5 866,4
Summe 2.627,6 2.441,1 -240,4 4.828,2

Wie im Geschäftsbericht 2018 dargestellt, nutzt das Management der GEA ab 2019 entsprechend dem internen Steuerungssystem neben der Steuerungsgröße Umsatz das absolute Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) vor Restrukturierungsaufwand als Ergebniskennzahl für Steuerungszwecke. Bei der Ermittlung des EBITDA vor Restrukturierungsaufwand werden Ergebniseffekte bereinigt, die auf Restrukturierungsmaßnahmen entfallen, welche nach Inhalt, Umfang und Definition vom Vorstandsvorsitzenden beschrieben, dem Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt sowie, falls von der Geschäftsordnung des Vorstandes vorgesehen, auch vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Dabei werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die 2 Mio. EUR überschreiten.

Entsprechend der obigen Definition wurden im Geschäftsjahr 2019 380,5 Mio. EUR (Vorjahr 47,0 Mio. EUR) als Restrukturierungsaufwand bereinigt, wovon 104,9 Mio. EUR (Vorjahr 40,6 Mio. EUR) auf das EBITDA entfallen. Der Begriff des Restrukturierungsaufwands enthält in diesem Zusammenhang sowohl Aufwendungen, die unmittelbar mit den Restrukturierungsmaßnahmen in Verbindung stehen (z. B. Abfindungsleistungen) und daher auch nach IAS 37 als Restrukturierungsaufwendungen qualifizieren. Darüber hinaus umfassen die vom Vorstand definierten Restrukturierungsmaßnahmen auch Wertminderungen auf Vermögenswerte sowie weitere Aufwendungen, die mittelbar durch die Restrukturierungsmaßnahmen veranlasst sind.

Die im Geschäftsjahr 2019 angefallenen Restrukturierungsaufwendungen verteilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt:

(in Mio. EUR) BA Equipment BA Solutions Sonstige GEA
Restrukturierung i.S.d. IAS 37 24,9 21,2 9,2 55,3
Wertminderungen und -aufholungen 269,3 10,7 - 280,0
Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Abgang ausgewählter Unternehmensbereiche - 16,1 - 16,1
Sonstiges 10,5 1,4 17,3 29,2
Summe 304,6 49,4 26,5 380,5

Ab dem Geschäftsjahr 2019 gilt die Kennzahl ROCE als einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Dieser wird für die Beurteilung der Kapitalrentabilität herangezogen, welche mit den Kapitalkosten (WACC) verglichen werden kann. Übersteigt der ROCE die Kapitalkosten, ist dies ein Indikator für einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung.

Überleitung EBITDA vor Restrukturierungsaufwand über EBIT vor Restrukturierungsaufwand zum EBIT

(in Mio. EUR)
2019 2018 Veränderung

in %
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 479,2 471,8 1,6
Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte -202,3 -145,7 -
Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill -5,4 -18,4 -
Übrige Wertaufholungen und -minderungen -0,1 -0,8 -
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 271,4 306,8 -11,5
Restrukturierungsaufwand -380,5 -47,0 -
EBIT -109,1 259,8 -

Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle:

Überleitung EBITDA zum EBIT

(in Mio. EUR)
2019 2018
EBITDA 374,4 431,2
Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte (siehe Abschnitte 5.1, 5.3, 5.5) -202,3 -145,7
Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill (siehe Abschnitte 5.1, 5.3, 5.4, 5.5) -281,1 -24,9
Wertminderungen und Wertaufholungen langfristige finanzielle Vermögenswerte -0,1 -0,8
EBIT -109,1 259,8

9.2 Informationen nach geografischen Regionen

Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern.

(in Mio. EUR) Deutschland Asien Pazifik ACH & Osteuropa Westeuropa, Naher Osten & Afrika Nord- und Mitteleuropa Lateinamerika
01.01.2019-31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 1.023,0 158,0 92,5 459,6 736,7 5,9
01.01.2018-31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 960,5 134,2 69,1 693,1 720,3 4,1
(in Mio. EUR) Nordamerika Summe
01.01.2019-31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 186,5 2.662,2
01.01.2018-31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 177,7 2.759,0

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 359,7 Mio. EUR (Vorjahr 382,9 Mio. EUR) und in Italien auf 412,9 Mio. EUR (Vorjahr 665,5 Mio. EUR).

10. Sonstige Erläuterungen

10.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Für das Geschäftsjahr 2019 sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 5.230 T EUR (Vorjahr 5.333 T EUR) enthalten. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen.

Die Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Bestand 01.01.2019 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Konsolidierungskreisänderungen Währungsdifferenzen
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 249.569 - - -
Finanzkredite 51.294 -362 - -13
Leasingverbindlichkeiten 4.160 - -1.022 661
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 305.023 -362 -1.022 648
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 2.143 - - -
Finanzkredite 17.523 . -359 350
Leasingverbindlichkeiten 2.235 -63.483 -290 192
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 21.901 -57.243 -649 542
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - - -
Summe 326.924 -57.605 -1.671 1.190
(in T EUR) Veränderungen beizulegender Zeitwert Übrige Veränderungen*
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 84
Finanzkredite - -
Leasingverbindlichkeiten - 119.467
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - 119.551
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - -
Finanzkredite - -121
Leasingverbindlichkeiten - 120.234
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - 120.113
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - -
Summe - 239.664
(in T EUR) Bestand 31.12.2019
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 249.653
Finanzkredite 50.919
Leasingverbindlichkeiten 123.266
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 423.838
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 2.143
Finanzkredite 23.633
Leasingverbindlichkeiten 58.888
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 84.664
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva -
Summe 508.502

*) Enthalten 121.932 T EUR in den langfristigen und 58.390 T EUR in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16

(in T EUR) Bestand 01.01.2018 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Konsoli dierungskreisänderungen Währungsdifferenzen
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 249.500 - -
Finanzkredite 2.908 48.791 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.990 -2.912 - -
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 5.898 295.379 - -560
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - - - -
Finanzkredite 242.241 -221.680 121 -825
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.571 -1.365 - 29
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 245.812 -223.045 121 -796
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - - -
Summe 251.710 72.334 121 -1.356
(in T EUR) Veränderungen beizulegender Zeitwert Übrige Veränderungen
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 69
Finanzkredite - 200
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 4.037
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - 4.306
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 2.143
Finanzkredite -2.334
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - -191
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - -
Summe - 4.115
(in T EUR) Bestand 31.12.2018
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 249.569
Finanzkredite 51.294
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.160
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 305.023
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 2.143
Finanzkredite 17.523
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.235
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 21.901
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva -
Summe 326.924

In der dargestellten Tabelle sind als Finanzverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 5.513 T EUR (im Vorjahr 6.793 T EUR) nicht enthalten, da die hieraus resultierenden Zahlungsströme dem Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet sind.

10.2 Zuschüsse der öffentlichen Hand

Im Berichtsjahr 2019 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.168 T EUR (Vorjahr 1.370 T EUR) vereinnahmt. Es wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 243 T EUR (Vorjahr 586 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2019 sind Aufwendungen in Höhe von 290 T EUR (Vorjahr 405 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen.

10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Geschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden.

Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Umsätze Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen
01.01.2019-31.12.2019
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 33.116 1.457 11.978
Joint Ventures 11.089 - -
Summe 44.205 1.457 11.978
01.01.2018-31.12.2018
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 43.152 1.489 8.090
Joint Ventures 17.354 - -
Summe 60.506 1.489 8.090

Zum 31. Dezember 2019 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen:

(in T EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2019
Nicht konsolidierte Unternehmen 13.890 689 8.861 31.404
Joint Ventures 2.378 - - -
Summe 16.268 689 8.861 31.404
davon kurzfristig 16.268 689 8.452 31.204
31.12.2018
Nicht konsolidierte Unternehmen 20.925 2.064 13.639 29.644
Joint Ventures 5.539 - - -
Summe 26.464 2.064 13.639 29.644
davon kurzfristig 26.464 2.064 12.939 29.444

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Wertminderungen auf sonstige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen in Höhe von 2.646 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) erfasst.

Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert.

10.3.2 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2019 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 18.436 T EUR (Vorjahr 11.940 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

(in T EUR) 2019 2018
Kurzfristig fällige Leistungen 8.880 7.906
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.717 1.615
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3.805 2.864
Anteilsbasierte Vergütung 4.034 -445
Summe 18.436 11.940

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von GEA eine Vergütung in Höhe von 1 1.377 T EUR (Vorjahr 4.623 T EUR). Hiervon entfallen 4.708 T EUR (Vorjahr 4.632 T EUR) auf Rentenzahlungen und 6.669 T EUR (Vorjahr 0 TEUR) auf Abfindungszahlungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Näher hierzu im Vergütungsbericht, S. 102 ff. Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen (Bruttowert) nach IFRS von 100.697 T EUR (Vorjahr 82.945 T EUR) gebildet. Davon entfallen 17.033 T EUR (Vorjahr 0 TEUR) auf im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstände.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2019 1.389 T EUR (Vorjahr 1.276 T EUR).

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen.

Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahestehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor.

11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Juni 2019 wurde durch den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft darüber informiert, dass der Konzern zum 1. Januar 2020 in fünf Divisionen (Separation & Flow Technologies, Liquid & Powder Technologies, Food & Healthcare Technologies, Farm Technologies und Refrigeration Technologies) organisiert werden soll. Die Divisionen sind entlang ähnlicher Technologien aufgebaut. Für eine detaillierte Beschreibung der unterschiedlichen Divisionen wird auf das Kapitel "Organisation und Struktur" im Grundlagenteil des Lageberichts verwiesen.

Durch die infolge der Neuorganisation geänderte Steuerung, die die Zusammensetzung der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ändert, muss auch der Goodwill neu auf die entstandenen Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden (IAS 36.87). Die vor der Neuorganisation am 1. Januar 2020 durchgeführten Werthaltigkeitstests des Goodwills der beiden Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Business Area Equipment (ohne Pavan) und Business Area Solutions ergaben keine Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf.

Am 17. Oktober 2019 hat GEA mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft Johannes Giloth (49) mit Wirkung zum 20. Januar 2020 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt hat. Er übernimmt das neu geschaffene Ressort Beschaffung, Produktion und Logistik. Johannes Giloth kommt vom Telekommunikationskonzern Nokia, wo er zuletzt mehrere Jahre als Chief Procurement and Chief Supply Chain Officer tätig war und unter anderem die Digitalisierung der Einkaufsorganisation sowie der Lieferketten des Konzerns erfolgreich umgesetzt hat.

Am 12. Februar 2020 haben sich der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft und Steffen Bersch (50), Mitglied des GEA Vorstands, einvernehmlich auf die vorzeitige Beendigung des bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Vertrags verständigt. Damit kam das Gremium dem Wunsch von Steffen Bersch nach, der um Beendigung seines Vertrages gebeten hatte, um sich neuen Aufgaben außerhalb des GEA Konzerns zu widmen. Der GEA Vorstand wird somit auf drei Personen verkleinert. Ihm gehören seit dem 1. März 2020 neben dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Klebert, Finanzvorstand Marcus A. Ketter und Chief Operating Officer Johannes Giloth an.

Durch den sich seit Anfang 2020 schnell verbreitenden Coronavirus (Covid-19), kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung - insbesondere in der Region Asien Pazifik und nach neuestem Kenntnisstand auch in Europa - beeinträchtigt werden. Wenngleich das Ausmaß der Gesamtauswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizierbar ist, werden negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von GEA über die bereits im Ausblick 2020 berücksichtigten Effekte hinaus aktuell als möglich eingeschätzt. Zusätzliche Ergebnisbelastungen wären die Konsequenz.

12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315e HGB

12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2019 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

12.2 Anzahl der Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt* 2019 2018
DACH & Osteuropa 6.871 6.646
Nord- & Mitteleuropa 3.116 3.009
Asien Pazifik 3.068 2.987
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.404 3.442
Nordamerika 1.758 1.801
Lateinamerika 513 500
Fortgeführte Geschäftsbereiche 18.730 18.385
DACH & Osteuropa 1 1
Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1
Summe 18.731 18.386

*) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse

Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl:

Mitarbeiter zum Stichtag* 2019 2018
DACH & Osteuropa 6.861 6.765
Nord- & Mitteleuropa 3.072 3.056
Asien Pazifik 3.092 3.049
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.278 3.434
Nordamerika 1.675 1.821
Lateinamerika 512 518
Fortgeführte Geschäftsbereiche 18.490 18.642
DACH & Osteuropa 1 1
Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1
Summe 18.491 18.643

*) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse

12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare

Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2019 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf:

(in T EUR) 2019 2018
Abschlussprüfung 5.445 6.491
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.377 3.309
Andere Bestätigungsleistungen 186 78
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 186 78
Steuerberatungsleistungen 211 790
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 144
Sonstige Leistungen 94 9
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 90 9
Summe 5.936 7.368
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.653 3.540

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen u.a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG und Covenants Bescheinigungen.

Die sonstigen Leistungen betreffen i.W. die Aufnahme und Beurteilung interner Prozesse.

12.4 Beteiligungsliste

Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Sitz Anteilsbesitz

(in %)
Tochterunternehmen
Argentinien
GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00
GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00
GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00
Australien
Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00
GEA Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00
GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00
GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00
GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00
GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00
Belgien
GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00
GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00
GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00
Brasilien
GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00
Bulgarien
GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00
Chile
GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00
GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00
GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00
GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00
Tecno-Leche S.A. Osorno 100,00
China
Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Peking 90,00
BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd. Shanghai 100,00
Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00
GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00
GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00
GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hongkong 100,00
GEA Hong Kong Trading Ltd. Hongkong 100,00
GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Peking 100,00
GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00
GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00
GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00
GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00
GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hongkong 100,00
GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00
GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hongkong 100,00
GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00
Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co., Ltd. Shijiazhuang 100,00
Dänemark
GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00
GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00
GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00
GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00
GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00
GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00
GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00
GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00
Deutschland
"SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00
Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00
GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00
GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00
GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00
GEA Bischoff GmbH Essen 100,00
GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00
GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00
GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00
GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00
GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00
GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00
GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00
GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00
GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00
GEA Messo GmbH Duisburg 100,00
GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00
GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00
GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00
GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00
GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00
GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00
GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00
GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00
GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00
Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. Lennestadt 100,00
LL Plant Engineering AG Lennestadt 100,00
mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00
mg capital gmbh Düsseldorf 100,00
MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00
Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00
Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00
Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00
Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00
Twiste Copper GmbH Lennestadt 100,00
VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00
ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00
Finnland
GEA Finland Oy Helsinki 100,00
Frankreich
GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00
GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00
GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00
GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00
GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Cedex 100,00
GEA Refrigeration France SAS Les Sorinieres 100,00
GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00
GEA Westfalia Separator France Chäteau-Thierry 100,00
Griechenland
GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00
Großbritannien
Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00
Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00
GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00
GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00
GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00
GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh 100,00
GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh 100,00
GEA Process Engineering Ltd. Birchwood,Cheshire 100,00
GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00
GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00
Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00
Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00
Indien
GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. * Vadodara 100,00
GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00
GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. * Vadodara 100,00
LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00
Indonesien
GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00
PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00
Irland
GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00
GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00
GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00
GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00
GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00
Island
GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00
Italien
CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00
GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00
GEA Food Solutions Italy S.r.l. Osio Sopra 100,00
GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00
GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00
GEA Process Engineering S.p.A. Osio Sopra 100,00
GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00
GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00
Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00
Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00
Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00
Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00
Japan
GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokio 100,00
GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokio 100,00
Kanada
GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00
GEA Canada Inc. Saint John 100,00
GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00
Kolumbien
GEA Andina S.A.S. Bogotá 100,00
Kroatien
GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Zagreb 100,00
Litauen
GEA Baltics UAB Vilnius 100,00
Malaysia
GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00
GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00
Mexiko
Convenience Food Systems S.A. de C.V. * Mexiko-Stadt 100,00
GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juarez 100,00
GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00
GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00
Neuseeland
Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00
GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00
GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00
GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00
GEA New Zealand Ltd. Auckland 100,00
GEA Process Engineering Ltd. Hamilton 100,00
Niederlande
BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00
GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00
GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00
GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00
GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00
GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00
KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00
PMJ Products B.V. Raamsdonksveer 100,00
Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00
Tullp B.V. Raamsdonksveer 100,00
Nigeria
GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00
Norwegen
GEA Norway AS Oslo 100,00
Österreich
GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00
GEA CEE GmbH Wien 100,00
Panama
GEA Central America S.A. Panama 100,00
Peru
GEA Peruana SAC Lima 100,00
Philippinen
GEA Pilipinas Inc. Muntinlupa City 100,00
GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Muntinlupa City 100,00
GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Muntinlupa City 100,00
Polen
GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00
GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00
GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00
GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00
GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00
GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00
Rumänien
GEA Farm Technologies Romänia S.R.L. Alba Iulia 100,00
GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00
GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00
Russische Föderation
GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00
OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00
OOO GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00
Wilarus OOO Kolomna 100,00
Saudi-Arabien
GEA Arabia Ltd. Riad 100,00
Schweden
GEA Exergy AB Mölndal 100,00
GEA Sweden AB Mölndal 100,00
Schweiz
GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00
GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00
GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00
GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00
GEA Suisse AG Kirchberg 100,00
GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00
Serbien
GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Belgrad 100,00
Singapur
GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00
GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00
GEA Westfalia Separator (S.E.A.) PTE. LTD. Singapur 100,00
KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00
Slowakei
GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00
Slowenien
GEA Vipoll, Oprema za industrijo tekočin d.o.o. Križevci pri Ljutomeru 100,00
Spanien
GEA Farm Technologies Ibérica S.L.. Alcobendas 100,00
GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00
GEA Refrigeration Ibérica S.A. Alcobendas 100,00
GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. Alcobendas 100,00
Südafrika
GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00
Südkorea
GEA Korea Ltd. Seoul 100,00
Taiwan
GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00
Thailand
CFS Asia Ltd. i.L. Bangkok 99,9998
GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994
GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00
GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30
Tschechische Republik
GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00
GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00
GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00
GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00
Türkei
GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00
GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT
IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00
GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00
Ukraine
DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00
GEA Food Solutions Ukraine LLC i.L. Kiew 100,00
GEA Grasso TOV Kiew 100,00
TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00
Ungarn
GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00
Uruguay
Balterin S.A. Montevideo 100,00
Crismil S.A. Montevideo 100,00
USA
GEA Farm Technologies, Inc. Naperville 100,00
GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00
GEA Mechanical Equipment US, Inc. Northvale 100,00
GEA North America, Inc. Wilmington 100,00
GEA Systems North America LLC Columbia 100,00
Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00
Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00
Vereinigte Arabische Emirate
GEA Middle East FZE Dubai 100,00
PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00
Vietnam
GEA Vietnam Co., Ltd. Ho-Chi-Minh-Stadt 100,00
Assoziierte Unternehmen
Argentinien
IMAI S.A. Buenos Aires 20,00
Gemeinschaftsunternehmen
Deutschland
Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00
Japan
GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00
Vereinigte Arabische Emirate
GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00
GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00
Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Brasilien
EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50
Deutschland
Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50
Indien
Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00

*) Diese konsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2019 in den Konzernabschluss einbezogen, da diese einen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen.

12.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB

Die folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit:

GEA AWP GmbH, Prenzlau

GEA Bischoff GmbH, Essen

GEA Bock GmbH, Frickenhausen

GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen

GEA Diessel GmbH, Hildesheim

GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf

GEA Farm Technologies GmbH, Bönen

GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Walla

GEA Germany GmbH, Oelde

GEA Group Holding GmbH, Düsseldorf

GEA Lyophil GmbH, Hürth

GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde

GEA Messo GmbH, Duisburg

GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main

GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin

GEA Refrigeration Technologies GmbH, Düsseldorf

GEA TDS GmbH, Sarstedt

GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen

GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde

GEA Wiegand GmbH, Ettlingen

LL Plant Engineering AG, Lennestadt

mg Altersversorgung GmbH, Düsseldorf

mg capital gmbh, Düsseldorf

Paul Pollrich GmbH, Düsseldorf

ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main

Düsseldorf, 12. März 2020

Der Vorstand

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GEA Group Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 31 7 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Re-Allokation von Geschäfts- oder Firmenwerten auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit PAVAN und Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 2.1. Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte, zu den verwendeten Annahmen und zur Höhe der vorgenommenen Wertminderung finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 5.3.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN wurde im Geschäftsjahr 2019 im Rahmen des Wertminderungstests nach IAS 36 vollständig in Höhe von EUR 247,6 Mio wertberichtigt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PAVAN wird seit Oktober 2019 durch eine entsprechende Änderung der Berichtsstruktur gesondert durch den Vorstand überwacht. Der zuvor der Business Area Equipment zugeordnete Goodwill wurde daher zum 1. Oktober 2019 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN zugeordnet. Wertmaßstab für die Re-Allokation waren die historischen Werte aus der finalen Kaufpreisallokation der PAVAN aus 2018. Im Rahmen des jährlichen Wertminderungstests zum 31. Oktober 2019 wurde ein Wertminderungsbedarf geprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Wertminderungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Die Bewertung ist unter anderem in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN für die nächsten drei Jahre, der langfristigen Wachstumsrate und der verwendeten Kapitalkosten abhängig und daher mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet.

Im Hinblick auf die Re-Allokation eines Teils des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit PAVAN besteht das Risiko für den Abschluss, dass der zugeordnete Anteil an dem insgesamt bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert und infolgedessen der Ausgangspunkt für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht sachgerecht ist. Zudem besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN der Höhe nach nicht sachgerecht ist.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Bei der Beurteilung der Re-Allokation des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit PAVAN haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob die Zuordnung in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Vorschriften erfolgt ist. Dafür haben wir die Angemessenheit des Reallokationsverfahrens beurteilt. Ferner haben wir anhand der historischen Werte aus der Kaufpreisallokation der PAVAN Akquisition sichergestellt, dass die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts und infolgedessen der Ausgangspunkt für dessen Werthaltigkeitsprüfung sachgerecht ist.

In der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis über den Prozess der Unternehmensplanung verschafft. Die GEA hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Unternehmensplanung implementiert. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung ausgewählter Kontrollen beurteilt. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir für die Werthaltigkeitsprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PAVAN die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie die Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und validiert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Um die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells sicherzustellen, haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die neue Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes aufgrund der Reorganisation der Berichtsstruktur ist sachgerecht. Das dem Wertminderungstest zugrunde liegende Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen. Ferner liegen die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen in einer angemessenen Bandbreite und sind ausgewogen.

Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen finden sich unter Konzernanhangangabe 7.1. Angaben zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter Konzernanhangangabe 5.8 sowie 6.6.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 1.972,8 Mio erzielt. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (Vertragsvermögenswerte) betragen zum Stichtag 31. Dezember 2019 EUR 413,0 Mio und die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo (Vertragsverbindlichkeiten) EUR 639,7 Mio.

Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen, welche nach IFRS 1 5.35 zeitraumbezogen zu realisieren sind, werden nach der "Percentage-of-Completion-Methode" nach IFRS 15.B18 entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost to Cost-Methode). Sofern aus dem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, ist dieser Verlust nach den Regelungen des IAS 37 als Drohverlustrückstellung zu erfassen.

Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu schätzenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden und drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen nicht rechtzeitig erfasst werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben das Schätzverfahren der Auftragskosten, das Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Fertigstellungsgrade sowie die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung der gesamten Auftragskosten beurteilt.

Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeitern der GEA u. a. zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehender Risiken und Status der Projekte
Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen
Kritisches Hinterfragen der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten u. a. durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen
Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung des Fertigstellungsgrades sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge und etwaiger Drohverlustrückstellungen nach IAS 37.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der GEA zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen und korrespondierenden Drohverlustrückstellungen ist sachgerecht. Die der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Annahmen sind insgesamt angemessen.

Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich unter Konzernanhangangabe 5.9.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von EUR 898,8 Mio ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte, die überfällig sind, belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 282,0 Mio, wovon EUR 18,9 Mio über 360 Tage überfällig sind.

Die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zum einen auf Basis gleichartiger Debitoren kollektiv, zum anderen auf Basis einzelner Debitoren individuell eingeschätzt. Bei der kollektiven Abschätzung erwarteter Verluste für Portfolien gleichartiger Risiken werden sowohl vergangene Erfahrungen mit diesem Portfolio, als auch absehbare zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Wenn Überfälligkeiten, finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden oder eingetretene und erwartete Zahlungsausfälle bestehen, erfolgt die Einschätzung erwarteter Verluste auf Basis des einzelnen Debitors. Bei der Einschätzung von erwarteten Verlusten einzelner Debitoren werden alle kreditrisikorelevanten Informationen individuell bewertet und führen zu einer entsprechenden Wertberichtigung. Wenn mit einer Einbringlichkeit der Forderung gänzlich nicht mehr zu rechnen ist werden die Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht. Die Einschätzung zur Gleichartigkeit von Debitoren, die Interpretation der Indikatoren zur zukünftigen Entwicklung sowie die Einschätzungen zur Höhe des Ausfalls einzelner Debitoren ist ermessensbehaftet und unterliegt einer Reihe von Annahmen über die Zahlungsfähigkeit von Kunden. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA besteht darin, dass Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte zu spät oder nicht in hinreichender Höhe erfasst werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRUFUNG

Wir haben den Prozess zur Überwachung von überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Angemessenheit implementierter Kontrollen zur Sicherstellung sachgerechter Wertminderungen beurteilt. Hierzu haben wir uns beispielsweise davon überzeugt, dass Kontrollen bestehen, durch die überfällige Forderungen regelmäßig durch die Gesellschaften des Konzerns identifiziert und laufend überwacht werden.

Wir haben die Werthaltigkeit für eine risiko- und größenabhängige Auswahl überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kritisch hinterfragt. Hierzu haben wir die Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen im Jahresverlauf analysiert, Vergleiche zu historischen Erfahrungswerten mit den entsprechenden Debitoren vorgenommen, die verantwortlichen Mitarbeiter der GEA hinsichtlich der Werthaltigkeit befragt und interne sowie externe Dokumente, beispielsweise Schriftverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen und Einschätzungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die nichtfinanzielle Erklärung, deren Angaben als ungeprüft gekennzeichnet sind,
den Corporate-Governance-Bericht inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung und
die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 12. März 2020 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 31 5e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 31 5e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.

Düsseldorf, den 12. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Jessen, Wirtschaftsprüfer

gez. Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung

An den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Wir haben die für GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf (im Folgenden "GEA") und den Konzern zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung (im Folgenden "nichtfinanzielle Erklärung") sowie den durch Verweis als Bestandteil qualifizierten Abschnitt im Konzernlagebericht "Grundlagen des Konzerns" nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter von GEA sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Erklärung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von GEA zu erlangen
Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von GEA in der Berichtsperiode
Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten
Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Definitionen
Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente
Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Shanghai und Tianjin (beide China)
Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung von GEA für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel

Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (Anlage 2) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

München, den 12. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hell

ppa. Dietrich

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, 12. März 2020

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Organe der Gesellschaft und ihre Mandate

Vorstand

Stefan Klebert, Düsseldorf, CEO - Vorstandsvorsitzender (seit 18. Februar 2019)

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 30. Januar 2020) • GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 27. Februar 2020)
b) • Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Gesellschafterausschusses • Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG Röhrengroßhandel/Hoberg und Driesch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Mitglied der Beiräte • Chiron Group SE, Tuttlingen, Verwaltungsratsmitglied • Chiron-Werke GmbH & Co. KG/Chiron-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH, Tuttlingen, Mitglied der Beiräte

Jürg Oleas, Meerbusch/Deutschland, sowie Eich/Schweiz,

CEO - Vorstandsvorsitzender (bis 17. Februar 2019)

a) • LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 17. Februar 2019)
b) • RUAG Holding AG, Bern/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats • Lafarge Holcim Ltd., Jona/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats

Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands (bis 29. Februar 2020)

a) • Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats

Johannes Giloth, Neubiberg, Mitglied des Vorstands und COO (seit 20. Januar 2020)

b) • Savi Technology Inc., Alexandria/VA/USA, Mitglied des Beirats (Advisory Board)

Marcus A. Ketter, Düsseldorf, CFO - Finanzvorstand (seit 20. Mai 2019)

Niels Erik Olsen, Hilleroed/Dänemark, Mitglied des Vorstands (bis 13. März 2019)

b) • GEA Process Engineering A/S, Søborg/Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 13. März 2019) • Grundfos Holding A/S, Bjerringbro/Dänemark, Mitglied des Board of Directors

Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand (bis 17. Mai 2019)

a) • LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 17. Februar 2019)

Martine Snels, Kalmthout/Belgien, Mitglied des Vorstands (bis 31. Dezember 2019)

b) • Resilux NV, Wetteren/Belgien, Non-Executive Director (seit 17. Mai 2019) • Electrolux Professional AB, Schweden, Non-Executive Director (seit 27. November 2019)

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Aufsichtsrat

Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

Kurt-Jürgen Low, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft

a) • GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ahmad M. A. Bastaki, Safat/Kuwait, Executive Director,

Planning and Senior Management der Kuwait Investment Authority

Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft

Rainer Gräbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand

a) • Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Colin Hall, London/UK, Head of Investments der Groupe Bruxelles Lambert, Belgien, und CEO der Sienna Capital S.a.r.l

b) • Imerys S.A., Frankreich, Mitglied des Board of Directors • Parques Reunidos Centrales S.A., Spanien, Mitglied des Board of Directors (bis 26. Februar 2019) • Umicore S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors (bis 25. April 2019) • Kartesia Management S.A., Luxemburg, Mitglied des Board of Directors (bis 1. Juli 2019) • Ergon Capital Partners S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors • Ergon Capital Partners II SA., Belgien, Mitglied des Board of Directors • LafargeHoIcim, Switzerland, Mitglied des Board of Directors (seit 15. Mai 2019) • Marnix French ParentCo (Webhelp group), Frankreich, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 19. November 2019)

Michaela Hubert, Prichsenstadt, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der GEA Brewery Systems GmbH

Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE der GEA Group Aktiengesellschaft

Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne

Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Jean E. Spence, Marco Island/FL/USA, Management Consultant, President, JES Consulting LLC

b) • TreeHouse Foods, Inc., Oak Brook/IL/USA, Mitglied des Board of Directors

Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO/USA

b) • Cooper Standard Holdings Inc., Novi/MI/USA, Mitglied des Board of Directors • XG Sciences, Inc., Lansing/MI/USA, Mitglied des Board of Directors • Newmont Mining Corporation, Greenwood Village/CO/USA, Mitglied des Board of Directors (bis 31. Juni 2019) • Enerkem, Montreal/Kanada, Mitglied des Board of Directors und Beraterin (seit 27. März 2019)

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

(Stand 31.12.2019)

Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Dr. Molly P. Zhang

Eva-Maria Kerkemeier

Kurt-Jürgen Low

Präsidialausschuss (Präsidium)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Rainer Gräbel

Colin Hall

Michaela Hubert

Kurt-Jürgen Low

Prüfungsausschuss

Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)

Michael Kämpfert

Brigitte Krönchen

Dr. Helmut Perlet

Technologieausschuss (seit 1. Mai 2019)

Dr. Molly P. Zhang, Vorsitzende

Michaela Hubert

Brigitte Krönchen

Jean E. Spence

Nominierungsausschuss

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Jean E. Spence

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Der zusammengefasste Lagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht 2019 auf den Seiten 36 - 172 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Organe der Gesellschaft und ihre Mandate

Vorstand

Stefan Klebert, Düsseldorf, CEO - Vorstandsvorsitzender (seit 18. Februar 2019)

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 30. Januar 2020) • GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 27. Februar 2020)
b) • Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Gesellschafterausschusses • Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG Röhrengroßhandel/Hoberg und Driesch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Mitglied der Beiräte • Chiron Group SE, Tuttlingen, Verwaltungsratsmitglied • Chiron-Werke GmbH & Co. KG/Chiron-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH, Tuttlingen, Mitglied der Beiräte

Jürg Oleas, Meerbusch/Deutschland sowie Eich/Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender (bis 17. Februar 2019)

a) • LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 17. Februar 2019)
b) • RUAG Holding AG, Bern/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats • Lafarge Holcim Ltd., Jona/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats

Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands (bis 29. Februar 2020)

a) • Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats

Johannes Giloth, Neubiberg, Mitglied des Vorstands und COO (seit 20. Januar 2020)

b) • Savi Technology Inc., Alexandria/VA/USA, Mitglied des Beirats (Advisory Board)

Marcus A. Ketter, Düsseldorf, CFO - Finanzvorstand (seit 20. Mai 2019)

Niels Erik Olsen, Hilleroed/Dänemark, Mitglied des Vorstands (bis 13. März 2019)

b) • GEA Process Engineering A/S, Søborg/Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 13. März 2019) • Grundfos Holding A/S, Bjerringbro/Dänemark, Mitglied des Board of Directors

Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand (bis 17. Mai 2019)

a) • LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 17. Februar 2019)

Martine Snels, Kalmthout/Belgien, Mitglied des Vorstands (bis 31. Dezember 2019)

b) • Resilux NV, Wetteren/Belgien, Non-Executive Director (seit 17. Mai 2019) • Electrolux Professional AB, Schweden, Non-Executive Director (seit 27. November 2019)

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Aufsichtsrat

Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

Kurt-Jürgen Low, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft

a) • GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ahmad M. A. Bastaki, Safat/Kuwait, Executive Director,

Planning and Senior Management der Kuwait Investment Authority

Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft

Rainer Gräbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand

a) • Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Colin Hall, London/UK, Head of Investments der Groupe Bruxelles Lambert, Belgien, und CEO der Sienna Capital S.a.r.l

b) • Imerys S.A., Frankreich, Mitglied des Board of Directors • Parques Reunidos Centrales S.A., Spanien, Mitglied des Board of Directors (bis 26. Februar 2019) • Umicore S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors (bis 25. April 2019) • Kartesia Management S.A., Luxemburg, Mitglied des Board of Directors (bis 1. Juli 2019) • Ergon Capital Partners S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors • Ergon Capital Partners II SA., Belgien, Mitglied des Board of Directors • LafargeHoIcim, Switzerland, Mitglied des Board of Directors (seit 1 5. Mai 2019) • Marnix French ParentCo (Webhelp group), Frankreich, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 19. November 2019)

Michaela Hubert, Prichsenstadt, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der GEA Brewery Systems GmbH

Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE der GEA Group Aktiengesellschaft

Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne

Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Jean E. Spence, Marco Island/FL/USA, Management Consultant, President, JES Consulting LLC

b) • TreeHouse Foods, Inc., Oak Brook/IL/USA, Mitglied des Board of Directors

Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO/USA

b) • Cooper Standard Holdings Inc., Novi/MI/USA, Mitglied des Board of Directors • XG Sciences, Inc., Lansing/MI/USA, Mitglied des Board of Directors • Newmont Mining Corporation, Greenwood Village/CO/USA, Mitglied des Board of Directors (bis 31. Juni 2019) • Enerkem, Montreal/Kanada, Mitglied des Board of Directors und Beraterin (seit 27. März 2019)

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

(Stand 31.12.2019)

Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Dr. Molly P. Zhang

Eva-Maria Kerkemeier

Kurt-Jürgen Low

Präsidialausschuss (Präsidium)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Rainer Gräbel

Colin Hall

Michaela Hubert

Kurt-Jürgen Low

Prüfungsausschuss

Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)

Michael Kämpfert

Brigitte Krönchen

Dr. Helmut Perlet

Technologieausschuss (seit 1. Mai 2019)

Dr. Molly P. Zhang, Vorsitzende

Michaela Hubert

Brigitte Krönchen

Jean E. Spence

Nominierungsausschuss

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Jean E. Spence

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Vermögensgegenstände 24.159 12.774
Sachanlagen 1.470 1.720
Finanzanlagen 2.337.377 2.354.644
davon Anteile an verbundenen Unternehmen 2.194.493 2.201.676
davon Ausleihungen an verbundene Unternehmen 142.884 152.968
Anlagevermögen 1 2.363.006 2.369.138
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2 1.160.010 1.561.223
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.135.733 1.527.594
davon sonstige Vermögensgegenstände 24.277 33.629
Guthaben bei Kreditinstituten 3 154.075 48.520
Umlaufvermögen 1.314.085 1.609.743
Rechnungsabgrenzungsposten 4 10.642 9.391
Summe Aktiva 3.687.733 3.988.272
Passiva
(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018
Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr: 51.904 T EUR) 520.376 520.376
Kapitalrücklage 250.779 250.779
Gewinnrücklagen 479.699 348.699
Bilanzgewinn 154.233 154.170
Eigenkapital 5 1.405.087 1.274.024
Rückstellungen 6 290.037 254.904
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300.000 300.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.021 5.798
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.653.830 2.148.033
Sonstige Verbindlichkeiten 9.758 5.513
Verbindlichkeiten 7 1.992.609 2.459.344
Summe Passiva 3.687.733 3.988.272

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

(in T EUR) Anhang Nr. 2019 2018
Umsatzerlöse 11 167.921 151.468
Sonstige betriebliche Erträge 12 157.413 162.682
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13 -91.067 -88.169
Personalaufwand 14 -62.439 -55.517
Abschreibungen 15 -75.639 -8.975
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 -223.501 -243.471
Beteiligungsergebnis 17 443.676 138.743
Zinsergebnis 18 -21.116 -6.436
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 19 -7.009 -10.029
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 -3.398 -7.757
Ergebnis nach Steuern 284.841 32.539
Sonstige Steuern -360 -504
Jahresüberschuss 284.481 32.035
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 752 1.135
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0 121.000
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -131.000 0
Bilanzgewinn 154.233 154.170

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
(in T EUR) Stand 31.12.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018 Zugänge
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27.019 18.500 0 45.519 14.245 7.116
Summe 27.019 18.500 0 45.519 14.245 7.116
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.205 0 -53 9.152 8.844 0
Technische Anlagen und Maschinen 2.302 0 0 2.302 1.928 57
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.233 333 -90 5.476 4.248 519
Summe 16.740 333 -143 16.930 15.020 576
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.366.714 11.681 -31.199 2.347.196 165.038 7.008
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 170.519 3.480 -26.169 147.830 17.551 0
Summe 2.537.233 15.161 -57.368 2.495.026 182.589 7.008
Anlagevermögen 2.580.992 33.994 -57.511 2.557.475 211.854 14.700
Abschreibungen Restbuchwert Restbuchwert
(in T EUR) Abgänge Stand 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -1 21.360 24.159 12.774
Summe -1 21.360 24.159 12.774
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -51 8.793 359 361
Technische Anlagen und Maschinen 0 1.985 317 374
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -85 4.682 794 985
Summe -136 15.460 1.470 1.720
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen -19.343 152.703 2.194.493 2.201.676
Ausleihungen an verbundene Unternehmen -12.605 4.946 142.884 152.968
Summe -31.948 157.649 2.337.377 2.354.644
Anlagevermögen -32.085 194.469 2.363.006 2.369.138

*) Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs

Anhang

Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss

Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), hat die zentrale Leitungsfunktion des GEA Konzerns inne. Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen des Global Corporate Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Daneben verfügt die GEA Group Aktiengesellschaft über ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 31 5 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG).

Durch Veränderungen in der mittelbaren Beteiligungsstruktur im Geschäftsjahr 2019, bedingt durch die Einbringung einer Beteiligung zum Zeitwert, erhöhte sich das Beteiligungsergebnis deutlich gegenüber dem des Vorjahrs (siehe Abschnitt 17) und ist insoweit nur eingeschränkt mit dem des Vorjahrs vergleichbar.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die betriebsindividuell geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegt bei Lizenzen und ähnlichen Rechten in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 10 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatzes.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet.

Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen, Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt wie im Vorjahr unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Dezember 2019 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 2,71 Prozent (Vorjahr 3,21 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner werden eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent (Vorjahr 2,8 Prozent) sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent (Vorjahr 1,0 bis 1,8 Prozent) zugrunde gelegt. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze im Jahr 2019 je nach Restlaufzeit 0,58 bis 2,19 Prozent (Vorjahr 0,82 bis 2,51 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst.

Innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus ausgewiesen, welche im Wesentlichen auf die Rückstellung für die Grubenwasserreinigung entfallen. Bei der Bewertung der Rückstellung für Grubenwassereinigung wird, abweichend zum Vorjahr, eine Kostensteigerung von 1,0 Prozent (Vorjahr 0,7 Prozent) berücksichtigt.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.

Bildung von Bewertungseinheiten

Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode").

Fremdwährungsumrechnung

Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen:

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstages oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstages oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (↗ vgl. Seite 8) ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen.

Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Zugänge der Immateriellen Vermögensgegenstände resultieren in Höhe von 16.398 T EUR aus dem Erwerb von Lizenzen im Dezember 2019.

Die Zugänge bei den Anschaffungskosten für Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von 11.681 T EUR aus der Verschmelzung von direkten Beteiligungen der GEA Group Aktiengesellschaft zu Buchwerten, denen entsprechende Abgänge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Darüber hinaus resultieren Abgänge bei den Anschaffungskosten und Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 19.343 T EUR aus dem konzerninternen Verkauf von vollständig abgeschriebenen Anteilen an verbundenen Unternehmen. Der Kaufpreis entsprach dem Buchwert in Höhe von 1 EUR.

Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus der Herausgabe neuer Darlehen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen sowie aus dem konzerninternen Verkauf einer vollständig wertberichtigten Forderung in Höhe von 11.000 T EUR. Der Kaufpreis entsprach dem Buchwert in Höhe von 1 EUR.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.135.733 1.527.594
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 30.569 32.670
Sonstige Vermögensgegenstände 24.277 33.629
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.269 8.430
Summe 1.160.010 1.561.223
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.269 8.430

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren überwiegend aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen der Geschäftsjahre 2019 und 2018. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert überwiegend aus der Kapitalrückzahlung bei Tochtergesellschaften. Liquiditätsreserven von verbundenen Unternehmen, die im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings bei der GEA Group Aktiengesellschaft angelegt waren, wurden hierbei zur Kapitalrückzahlung genutzt und reduzierten entsprechend die Cash-Pool-Forderung der GEA Group Aktiengesellschaft gegenüber der jeweils beteiligten Gesellschaft.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen Finanzbehörden (14.558 T EUR, Vorjahr 22.571 T EUR) und Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.269 T EUR, Vorjahr 8.430 T EUR). Der Rückgang der Forderungen gegen Finanzbehörden resultiert aus der Rückzahlung von im Vorjahr für Ertragssteuern geleisteten Vorauszahlungen. Die Forderung gegen die Minengesellschaft in Kanada resultiert aus einer Darlehensforderung, die zum Barwert angesetzt wird. Die Rückzahlung des Darlehens orientiert sich an dem generierten Cash-Flow aus den Rohstoffverkäufen der Mine. Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Zahlungseingänge (Vorjahr 1.120 T EUR).

3. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 154.075 T EUR (Vorjahr 48.520 T EUR) beinhalten wie im Vorjahr Termingelder mit einer Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 9.556 T EUR (Vorjahr 7.820 T EUR) sowie Abgrenzungen für an Kreditinstitute geleistete Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung und der Bereitstellung von Barkreditlinien in Höhe von 1.086 T EUR (Vorjahr 1.559 T EUR).

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 180.492.172) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,88 EUR).

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Genehmigtes Kapital

Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag

EUR
Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000.000
Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000.000
Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000.000
Summe 259.000.000

Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, soweit es erforderlich ist, (ii) um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bei dem Genehmigten Kapital III ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bedingtes Kapital

(in EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 51.903.634 51.903.634
Summe 51.903.634 51.903.634

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR.

In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.

Gewinnrücklagen

(in TEUR) 2019 2018
Eröffnungsbilanz 01.01. 348.699 523.073
Zur Einziehung erworbene eigene Anteile 0 -22.474
Verrechnung aufgrund der Einziehung von eigenen Anteilen 0 -30.900
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0 -121.000
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 131.000 0
Schlussbilanz 31.12. 479.699 348.699
davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG 104.252 104.252

Die Gewinnrücklagen betrafen zum 31. Dezember 2019 ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht notwendig, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet.

Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 6) resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 14.287 T EUR (Vorjahr 16.064 TEUR).

Bilanzgewinn

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 154.170 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. April 2019 ein Betrag von 153.418 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 752 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

6. Rückstellungen

(in T EUR) 31.12.2019 31.12.2018
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 102.855 103.811
Steuerrückstellungen 911 1.092
Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 81.519 57.618
Rückstellungen für Personalaufwendungen 33.061 15.111
Ausstehende Lieferantenrechnungen 24.783 17.931
Gewährleistungen und Garantien 20.589 23.826
Übrige Rückstellungen 26.319 35.515
Sonstige Rückstellungen 186.271 150.001
Summe 290.037 254.904

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Dezember 2019 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 2,71 Prozent (Vorjahr 3,21 Prozent) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung beträgt 14.287 T EUR (Vorjahr 16.064 T EUR). Die Differenz resultiert aus der Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 bzw. 7 Jahre. Der Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 132.172 T EUR (Vorjahr 129.055 T EUR) wird zum 31. Dezember 2019 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 29.317 T EUR (Vorjahr 25.244 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Im Vorjahr waren unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand in Höhe 7.225 T EUR in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten. In diesem Jahr erfolgt der Ausweis unter den Rückstellungen für Personalaufwendungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten ausschließlich Ertragsteuern für Vorjahre.

Der Anstieg der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert in Höhe von 12.716 T EUR (Vorjahr 7.570 T EUR) aus der Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen von 0,82 bis 2,51 Prozent auf 0,58 bis 2,19 Prozent und in Höhe von ca. 11 Mio. EUR aus der Erhöhung der Kostensteigerungsrate von 0,7 Prozent auf 1,0 Prozent.

Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten neben den Rückstellungen für Gratifikationen und Bonus, Urlaub, Jubiläum, Altersteilzeit, Restrukturierung und Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen erstmalig auch Rückstellungen für unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) in Höhe von 6.867 T EUR (Vorjahr 7.225 T EUR). Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in den Pensionsrückstellungen. Darüber hinaus resultiert der Anstieg im Wesentlichen aus dem deutlichen Anstieg der Rückstellung für Mitarbeiterbonus sowie kurzfristiger und langfristiger Tantiemen für den Vorstand in Höhe von insgesamt 9.698 T EUR.

Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 766 T EUR (Vorjahr 1.045 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 811 T EUR (Vorjahr 1.032 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 796 T EUR (Vorjahr 1.016 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 1.562 T EUR (Vorjahr 2.061 T EUR).

Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten zum überwiegenden Teil Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen, einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte, resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr wurden diese Rückstellungen aufgrund von Inanspruchnahmen und eines verringerten Risikos, dass die GEA Group Aktiengesellschaft aus bestimmten kaufvertraglichen Risiken in Anspruch genommen wird, reduziert.

Die Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen umfasst Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten sowie Beratungsleistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen ERP Systems und der Reorganisation der Gesellschaft, für die bis zum Bilanzstichtag noch keine Rechnungen vorlagen.

7. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit Restlaufzeit
(in T EUR) 31.12.2019 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre 31.12.2018 Gesamt davon < 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 300.000 0 128.000 172.000 300.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.021 29.021 0 0 5.798 5.798
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.653.830 1.653.830 0 0 2.148.033 2.148.033
davon aus Lieferungen und Leistungen 534 534 0 0 1.278 1.278
Sonstige Verbindlichkeiten 9.758 9.758 0 0 5.513 5.513
davon aus Steuern 1.198 1.198 0 0 981 981
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 27 27 0 0 0 0
Summe 1.992.609 1.692.609 128.000 172.000 2.459.344 2.159.344
Restlaufzeit
(in T EUR) davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre
--- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 128.000 172.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
davon aus Steuern 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0
Summe 128.000 172.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 300.000 T EUR (Vorjahr 300.000 T EUR) beinhalten ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250.000 T EUR sowie einen Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 50.000 T EUR mit einer Restlaufzeit bis 2025. Die vier Tranchen des Schuldscheindarlehens mit Laufzeiten bis 2023 (128.000 T EUR) und 2025 (122.000 T EUR) sind jeweils unterteilt in einen fixen und einen variabel verzinsten Teil.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten per 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten für im Dezember 2019 erworbene Lizenzen in Höhe von 19.514 T EUR.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. Die Veränderung resultiert überwiegend aus Kapitalrückzahlungen innerhalb des Konzerns. Darüber hinaus verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (siehe Abschnitt 2).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 2.217 T EUR (Vorjahr 2.327 T EUR) enthalten.

8. Außerbilanzielle Geschäfte

Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.110,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.110,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 17,8 Mio. EUR (Vorjahr 18,3 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden.

Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen.

Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

(in T EUR) Insgesamt Inanspruchnahme ungenutzt
Schuldscheindarlehen 250.000 250.000 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 250.000 250.000 0
Syndizierte Kreditlinie 650.000 0 650.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 0 650.000
Bilaterale Kreditlinien 192.200 50.000 142.200
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 50.000 50.000 0
Summe 1.092.200 300.000 792.200
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 950.000 300.000 650.000

Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko.

Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.082,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.065,8 Mio. EUR), die in Höhe von 825,5 Mio. EUR (Vorjahr 835,8 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 367,2 Mio. EUR (Vorjahr 444,4 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 322,5 Mio. EUR (Vorjahr 440,8 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. In Folge der Zentralisierung des Avalmanagements werden Avale künftig über die GEA Group Aktiengesellschaft gesteuert, sodass die Inanspruchnahme der Avalkreditlinien durch Konzerngesellschaften sukzessive abnehmen

Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet.

Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale sowie Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.216,9 Mio. EUR (Vorjahr 1.036,3 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 322,9 Mio. EUR (Vorjahr 314,7 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 284,6 Mio. EUR (Vorjahr 147,5 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Etwaige Risiken aus der Inanspruchnahme von Konzernavalen wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet. Aufgrund der Risikoeinschätzungen wurde bei der GEA Group Aktiengesellschaft hierfür keine Rückstellung gebildet (Vorjahr 0,8 Mio. EUR), da zum 31. Dezember 2019 für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme vorlag.

Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zum 31. Dezember 2019 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor.

Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 38,4 Mio. EUR (Vorjahr 40,3 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2019 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Etwaige hieraus resultierende Risiken oder Ansprüche von Dritten wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet und entsprechende Rückstellungen gebildet. Daher besteht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Inanspruchnahme aus der Freistellung von verbundenen Unternehmen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Miet- und Leasingverträge 10.920 7.619
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 6.552 6.795
Dienstleistungsverträge und Übrige 136.062 45.149
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Summe 146.982 52.768

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss langfristiger Wartungs- und Lizenzverträge für Software und Cloud-Dienstleistungen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10. Derivative Finanzinstrumente

Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Für diese Geschäfte bildet die Gesellschaft vollständig handelsrechtliche Bewertungseinheiten. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen.

Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Risiken des eigenen operativen Geschäfts abschließt, bildet sie in der Regel handelsrechtliche Bewertungseinheiten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro-Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match-Methode").

Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2019 Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2018
(in T EUR) Nominalwerte 31.12.2019 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Nominalwerte 31.12.2018 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Währungsbezogene Geschäfte Devisen-Termingeschäfte 1.216.931 6.092 8.667 1.408.775 9.663 8.582
davon Geschäfte mit Banken 866.881 3.735 5.433 1.036.411 4.324 6.283
davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften 350.050 2.357 3.234 372.364 5.339 2.299
Gesamt 1.216.931 6.092 8.667 1.408.775 9.663 8.582

Währungsbezogene Geschäfte

Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände im Volumen von 65.373 T EUR (Vorjahr 53.306 T EUR) und Schulden im Volumen von 33.143 T EUR (Vorjahr 387.737 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte minus 820 T EUR (Vorjahr 158 T EUR). Für die Bewertungseinheiten wird keine Drohverlustrückstellung bilanziert, da sich Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften vollständig ausgeglichen haben. Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Geschäfte wurde eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 1.846 T EUR (Vorjahr 104 T EUR) gebildet.

11. Umsatzerlöse

(in T EUR) 2019 2018
Konzernumlage 145.196 129.997
Trademark-Fee 22.467 21.188
sonstige Verkaufserlöse 258 283
Summe 167.921 151.468

Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Centers. Hierbei werden eigene Leistungen, wie auch bezogene Leistungen von Konzernunternehmen, im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen berechnet. Der Anstieg der Konzernumlage resultiert im Wesentlichen aus den hierfür gestiegenen und in die Umlage einbezogenen eigenen Leistungen.

Der leichte Anstieg der Trademark-Fee resultiert im Wesentlichen aus einer Veränderung im Kreis der zu belastenden Konzerngesellschaften.

12. Sonstige betriebliche Erträge

(in T EUR) 2019 2018
Währungskursgewinne 117.100 145.026
Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften 25.689 3.758
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 11.775 12.517
Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 225 235
Übrige sonstige betriebliche Erträge 2.624 1.146
Summe 157.413 162.682

Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen (siehe Abschnitt 16). Darüber hinaus sind in den Währungskursgewinnen unter Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 350 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus der Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag enthalten.

In den Erträgen aus Weiterbelastungen sind neben Belastungen an Konzerngesellschaften in Höhe von 22.224 T EUR für Projektkosten aus den Jahren 2017 und 2018 noch verauslagte Aufwendungen an Konzernunternehmen enthalten. Aufwendungen für Projekte wurden weiterbelastet, sofern diese Projekte und die damit verbundenen Kosten sämtlichen Konzerngesellschaften zugutekommen und keine vollständig von der GEA Group Aktiengesellschaft zu tragenden Kosten darstellen.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für Gewährleistungen und Garantien.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Rückvergütungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 36.179 T EUR (Vorjahr 13.283 T EUR) enthalten. Davon resultieren 24.404 T EUR aus Kostenerstattung sowie 11.775 T EUR (Vorjahr 12.517 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen.

13. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 53.414 T EUR (Vorjahr 53.101 T EUR) sowie Fremdleistungen in Höhe von 37.339 T EUR (Vorjahr 34.886 T EUR) in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 314 T EUR (Vorjahr 182 T EUR) sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen.

14. Personalaufwand

(in T EUR) 2019 2018
Gehälter 56.045 39.967
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.394 15.550
davon für Altersversorgung 2.405 12.117
Summe 62.439 55.517

Ursache für den gestiegenen Gehaltsaufwand ist im Wesentlichen die gegenüber dem Vorjahr um 9.698 T EUR gestiegene Zuführung zu der Rückstellung für Gratifikationen und Tantiemen. Zum Anstieg beigetragen haben außerdem Zahlungen für die laufende Reorganisation der Gesellschaft sowie Zuführungen zu den Restrukturierungsrückstellungen.

Der Anteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aus der Zinssatzänderung wird gegenüber dem Vorjahr nicht mehr im Personalaufwand, sondern im Zinsaufwand ausgewiesen und begründet den starken Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung.

15. Abschreibungen

Die Abschreibungen in Höhe von 75.639 T EUR (Vorjahr 8.975 T EUR) enthalten neben den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen in Höhe von 7.692 T EUR (Vorjahr 7.801 T EUR) außerplanmäßige Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 67.947 T EUR (Vorjahr 978 T EUR). Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen 67.947 T EUR (Vorjahr 1.174 T EUR) auf das Umlaufvermögen. Die Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen werden separat ausgewiesen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(in T EUR) 2019 2018
Währungskursverluste 100.429 135.223
Gutachten- und Beratungsaufwand 52.141 53.240
EDV-Aufwendungen und Lizenzgebühren 17.842 12.013
Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 11.983 900
Fremdlieferungen und -leistungen 8.260 7.635
Aufwendungen aus konzerninternen Kostenumlagen 7.258 7.360
Versicherungsaufwand 4.834 4.831
Reisekosten, sonstiger Personalaufwand 4.341 5.066
Mieten, Pachten, Leasing 3.655 3.332
Übrige sonstige Aufwendungen 12.758 13.871
Summe 223.501 243.471

Zu den Währungskursverlusten wird auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge (siehe Abschnitt 12) verwiesen. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 1.997 T EUR (Vorjahr 3.051 T EUR) aus der Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag enthalten.

Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen beinhalten, wie im Vorjahr, überwiegend Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten sowie Beratungsleistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen ERP-Systems.

Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultieren aus der Anpassung der Kostensteigerungsrate von 0,7 Prozent auf 1,0 Prozent.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen für Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten.

17. Beteiligungsergebnis

(in TEUR) 2019 2018
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 479.712 190.283
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -40.541 -64.661
Erträge aus Beteiligungen 4.505 13.121
davon aus verbundenen Unternehmen 4.505 13.121
Summe 443.676 138.743

In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Bischoff GmbH enthalten. In Bezug auf die Gewinnabführung der GEA Mechanical Equipment GmbH führten eine Einbringung von Anteilen an verbundenen Unternehmen zum Zeitwert sowie ein gegenläufiger Effekt aus einer Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen zu einem Anstieg der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 331,3 Mio. EUR.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der GEA Diessel GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH.

Die Erträge aus Beteiligungen enthalten Ausschüttungen von Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland.

18. Zinsergebnis

(in T EUR) 2019 2018
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.624 3.901
davon aus verbundenen Unternehmen 3.624 3.901
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.576 20.007
davon aus verbundenen Unternehmen 19.057 19.165
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -44.316 -30.344
davon an verbundene Unternehmen -12.555 -11.006
davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen -10.888 -3.813
davon Zinsanteil aus der Zuführung zu langfristigen sonstigen Rückstellungen -14.487 -9.831
Summe -21.116 -6.436

Der Zinsaufwand für den Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen resultiert in Höhe von 2.553 T EUR (Vorjahr 3.813 T EUR) aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und in Höhe von 8.335 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen aufgrund der Zinssatzänderungen für Altersvorsorgeaufwendungen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in Bezug auf die Zinssatzänderung in vergleichbarer Höhe im Personalaufwand.

Bei dem Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 1.281 T EUR (Vorjahr 338 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 3.834 T EUR (Vorjahr 4.151 T EUR) verrechnet und führen zu einem Nettoaufwand von 2.553 T EUR (Vorjahr 3.813 T EUR).

Der Zinsaufwand für den Zinsanteil aus der Zuführung zu langfristigen sonstigen Rückstellungen resultiert in Höhe von 1.771 T EUR (Vorjahr 2.261 T EUR) aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen und in Höhe von 12.716 T EUR (Vorjahr 7.570 T EUR) aus gesunkenen Abzinsungssätzen von 0,82 bis 2,51 Prozent im Vorjahr auf 0,58 bis 2,19 Prozent im aktuellen Geschäftsjahr. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Aufwands aus der Zinssatzänderung für die Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus gegenüber dem Vorjahr um 5.146 T EUR.

19. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 7.009 T EUR (Vorjahr 6.870 T EUR) resultieren in voller Höhe aus den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr waren darüber hinaus 3.159 T EUR aus den Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten.

Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte von zwei Tochterunternehmen, da diese durch entsprechende Ertragswerte nicht mehr gedeckt werden.

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3.398 T EUR (Vorjahr 7.757 T EUR) betreffen den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre (Ertrag 2.755 T EUR).

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
(In T EUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 796 859 0 -1.673
Sachanlagen 852 899 0 -56
Finanzanlagen 0 6 -14.183 -3.827
Anlagevermögen 1.648 1.764 -14.183 -5.556
Vorräte 5.679 5.927 0 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30 182 -123 -90
Wertpapiere 0 0 0 0
Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks 0 0 0 0
Umlaufvermögen 5.709 6.109 -123 -90
Aktiva 7.357 7.873 -14.306 -5.646
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 73.590 70.882 0 -71
Steuerrückstellungen 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 25.511 20.947 0 0
Rückstellungen 99.101 91.829 0 -71
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 165 179 -79 -108
Verbindlichkeiten 165 179 -79 -108
Passiva 99.266 92.008 -79 -179
Gesamt 106.623 99.881 -14.385 -5.825

Bei der Bewertung der Verlustvorträge werden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 70 Mio. EUR (Vorjahr ca. 110 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert.

Sonstige Angaben

Zahl der Mitarbeiter

Jahresdurchschnitt 2019 2018
Angestellte 264 227
Stichtag 31.12.2019 31.12.2018
Angestellte 263 252

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte, soweit sie Gegenstände der Abschlussprüfung betreffen.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen u. a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG a. F. und Covenants-Bescheinigungen.

Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen die Aufnahme und Beurteilung interner Prozesse und die Prüfung der gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung der GEA Group Aktiengesellschaft.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 17. Oktober 2019 hat GEA mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft Johannes Giloth (49) mit Wirkung zum 20. Januar 2020 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt hat. Er übernimmt das neu geschaffene Ressort Einkauf, Produktion und Logistik.

Am 12. Februar 2020 haben sich der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft und Steffen Bersch (50), Mitglied des GEA Vorstands, einvernehmlich auf die vorzeitige Beendigung des bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Vertrags verständigt.

Durch den sich seit Anfang 2020 schnell verbreitenden Coronavirus (Covid-19), kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung - insbesondere in der Region Asien Pazifik und nach neuestem Kenntnisstand auch in Europa - beeinträchtigt werden. Wenngleich das Ausmaß der Gesamtauswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizierbar ist, werden negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von GEA über die bereits im Ausblick 2020 berücksichtigten Effekte hinaus aktuell als möglich eingeschätzt. Zusätzliche Ergebnisbelastungen wären die Konsequenz.

Konzernabschluss

Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, stellt als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2019 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem auf der Unternehmenswebsite gea.com unter "Investoren" zugänglich.

Aktionärsstruktur

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der GEA Group Aktiengesellschaft mitgeteilt worden sind. Die folgende Tabelle führt zum Bilanzstichtag und darüber hinaus bis zum 12. Februar 2020 die meldepflichtigen Beteiligungen an der GEA Group Aktiengesellschaft auf, die der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Angaben wurden jeweils der zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen an die GEA Group Aktiengesellschaft entnommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten zwischenzeitlich überholt sein können.

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Meldepflichtiger Datum der Mitteilung Datum der Schwellenberührung Schwelle Stimmrechtsbestand Zurechnung der Stimmrechte von 3% oder mehr
in % absolut
--- --- --- --- --- --- ---
Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA 12.07.2018 21.06.2018 10% 10,49 18.934.500 MFS International Value Fund
Gérald Frère, geboren 17.05.1951 07.12.2018 03.12.2018 5% 8,509 15.357.460 Oliver Capital S.à.r.l.
Ségolène Gallienne, geboren 07.06.1977 07.12.2018 03.12.2018 5% 8,509 15.357.460 Oliver Capital S.à.r.l.
The Desmarais Family Residuary Trust, Montreal, Kanada 28.03.2018 23.03.2018 5% 5,15 9.911.957 Oliver Capital S.à.r.l.
State of Kuwait, Kuwait, Kuwait 19.04.2016 26.11.2015 5% 8,360165 16.092.940 -
0,538418 1.036.430
(§25 Abs. 1 Nr. 1 a.F. / § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
8,898583 17.129.370 -
BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA 12.02.2020 07.02.2020 5% 4,81 8.675.747
0,11 192.498
(38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
0,10 183.142
(§38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
5,01 9.051.397
Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Paul E. Singer, geboren 22.08.1944 07.12.2018 07.12.2018 5% 0,14 250.000
4,81 8.684.274
(38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
4,95 8.934.274
Schröders, plc, London, Großbritannien 04.02.2020 29.01.2020 3% 2,97 5.352.657 -
0,01 9.740
(38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
2,97 5.362.397

Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 19. Dezember 2019 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (↗ vgl. Seite 54) beschrieben.

Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA enthalten.

Allgemeines zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Im Geschäftsjahr 2019 bestanden bei GEA zwei Vorstandsvergütungssysteme nebeneinander:

Einerseits das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene, bereits im Geschäftsbericht 2018 ausführlich beschriebene, neue Vergütungssystem, das im Berichtszeitraum für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Steffen Bersch sowie - bis zu seinem Ausscheiden - auch für Niels Erik Olsen galt und das seit seinem Eintritt am 20. Januar 2020 auch für Johannes Giloth gilt (Vergütungssystem 2019 bzw. Neues Vergütungssystem, ↗ vgl. Seite 30 ff.).

Andererseits das bisherige, bereits seit dem Geschäftsjahr 2012 geltende Vergütungssystem (Bisheriges Vergütungssystem, ↗ vgl. Seite 39 ff.), das für Jürg Oleas, Dr. Helmut Schmale und Martine Snels bis zu ihrem jeweiligen Ausscheiden im Laufe bzw. zum Ende des Geschäftsjahres 2019 weitergalt.

Im Geschäftsjahr 2020 basiert die Vergütung aller Vorstandsmitglieder auf dem Vergütungssystem 2019.

Vergütungssystem 2019

Um das Bisherige Vergütungssystem an die geänderten regulatorischen Anforderungen anzupassen, und um Investorenerwartungen noch stärker als bisher zu berücksichtigen, hatte der Aufsichtsrat das Bisherige Vergütungssystem mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten im Geschäftsjahr 2018 überprüft und umfassend überarbeitet, wobei auch Anregungen und Hinweise institutioneller Investoren aufgegriffen wurden. Das seit dem 1. Januar 2019 geltende Neue Vergütungssystem ist im Vergleich zum Bisherigen Vergütungssystem deutlich stärker an der Aktienkursperformance ausgerichtet und durch die Reduzierung auf zwei variable Vergütungskomponenten auch einfacher strukturiert. Zudem stärkt es durch Einführung von Malus- und Clawback-Regelungen die Position des Aufsichtsrats im Falle grober Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder.

Das Vergütungssystem 2019 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019 mit einer Mehrheit von 93,85 Prozent gebilligt. Es ist geprägt von folgenden Grundsätzen:

Vereinfachung und bessere Verständlichkeit durch Reduzierung der Anzahl der Vergütungskomponenten und Erfolgsziele.
Klare Aktienorientierung durch noch stärkere Ausrichtung der Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung an der langfristigen (Aktien-)Performance von GEA sowie durch Einführung zusätzlicher Aktienkauf- und -halteverpflichtungen (sog. Share Ownership Guidelines).
Performance-Fokus durch Erfolgsziele, die noch stärker an finanzieller und nachhaltiger Performance ausgerichtet sind.
Transparenz durch Vorab-Veröffentlichung der für das laufende Geschäftsjahr geltenden Zielkorridore und Kalibrierungen der Erfolgsziele im Vergütungsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr (↗ vgl. Seiten 34 ff. für die im Geschäftsjahr 2020 geltenden Erfolgsziele).
Regulatorische Konformität in Bezug auf die bei Inkrafttreten des Neuen Vergütungssystems geltende Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017. Es ist allerdings beabsichtigt, das Neue Vergütungssystem im laufenden Geschäftsjahr auf Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Anforderungen der Neufassung des DCGK, die voraussichtlich noch im Frühjahr 2020 in Kraft treten wird zu analysieren und ggf. entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Sanktionierung wissentlicher und grober Pflichtverstöße von Vorstandsmitgliedern durch Malus- und Clawback-Regelungen, indem dem Aufsichtsrat erstmals die Möglichkeit eingeräumt wird, variable Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr, in dem der jeweilige Verstoß stattgefunden hat, ggf. bis auf null zu reduzieren.
Verzicht auf vertragliche Regelungen für Change-of-Control-Fälle und zur Gewährung von Sondertantiemen.

Vergütungssystem 2019 - Struktur und Bestandteile

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht im Vergütungssystem 2019 aus einer Fixvergütung und zwei variablen Bestandteilen (sog. Direktvergütung) sowie Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt.

Vergütungsbestandteile und Gewichtung im Vergleich

(in %)

Fixvergütung und Nebenleistungen

Die Fixvergütung bildet den wesentlichen Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung der Vorstandsmitglieder und besteht in einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich ausgezahlt wird.

Im Berichtszeitraum betrug das feste Jahresgehalt für Stefan Klebert 1.200 T EUR, für Marcus A. Ketter 680 T EUR und für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 600 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter sein festes Jahresgehalt zeitanteilig gewährt. Aufgrund seines Ausscheidens mit Ablauf des 31. März 2019 wurde Niels Erik Olsen sein festes Jahresgehalt 2019 zeitanteilig gewährt.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.

Altersversorgung

Als weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponente sieht das Neue Vergütungssystem eine betriebliche Altersversorgung in Form beitragsorientierter Leistungszusagen vor. Eine ausführliche Erläuterung dieser Versorgungszusagen findet sich im Abschnitt "Versorgungszusagen" (↗ vgl. Seite 43 ff.).

Tantieme (jährliche variable Vergütung)

Erfolgsziele

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand

ROCE

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Modifier

Multiplikativ verknüpft

Spanne von 0,8 bis 1,2

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine jährliche erfolgsabhängige variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung zweier finanzieller Erfolgsziele sowie nach einem vom Aufsichtsrat festzulegenden Modifier richtet. Die Tantieme ist mit einem Anteil von 40 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 24 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber dem Performance Share Plan schwächer gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Maßgeblich und mit je 50 Prozent gewichtet sind dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen (EBITDA) und der Return on Capital Employed (ROCE), jeweils bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen. Die vergütungsrelevanten kurzfristigen Erfolgsziele sind zugleich die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und daher Bestandteil des aktuellen Steuerungssystems. Es wird auf die entsprechenden Erläuterungen zur Definition der einzelnen Bestandteile im Abschnitt "Wesentliche Kennzahlen" im Kapitel zum Steuerungssystem (↗ vgl. Seite 40 ff.) verwiesen. Abweichend von der Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden die Kennzahlen für Vergütungszwecke jeweils zusätzlich um Effekte aus Transaktionen adjustiert, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Diese Adjustierung erfolgt einmalig im Jahr einer Transaktion, sofern diese bereits im Budget des folgenden Geschäftsjahres enthalten ist. Anderenfalls sind die Effekte aus der entsprechenden Transaktion auch in den Kennzahlen des nächsten Geschäftsjahres zu adjustieren.

Beide Kernsteuerungsgrößen unterstützen als Kombination aus Ergebnis- und Renditekennzahl die GEA Unternehmensstrategie eines profitablen und strategisch en Wachstums. Die Zielsetzungen werden vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs festgelegt. Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.

Ein zusätzlicher Modifier erlaubt es dem Aufsichtsrat, neben der finanziellen Zielerreichung auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder sowie die kollektive Leistung des Gesamtgremiums zu berücksichtigen. Die Beurteilung basiert dabei auf vorab definierten Kriterien, die insbesondere folgende Aspekte umfassen können:

Persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds (z. B. wichtige strategische Leistungen im Verantwortungsbereich, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten, relevante finanzielle Leistungen im Verantwortungsbereich, Realisierung von Schlüsselprojekten)
Kollektive Leistung des Vorstands (z. B. Erreichung wichtiger strategischer Unternehmensziele einschließlich Mergers & Acquisitions, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, nachhaltige strategische, technische oder strukturelle Unternehmensentwicklung) und
Stakeholder-Belange und Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance, Produktionsbedingungen, Energie und Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterbelange, Unternehmenskultur)

Der Modifier bewegt sich in einer Spanne von 0,8 bis 1,2 und kann damit die Tantieme der Vorstandsmitglieder sowohl nach oben als auch nach unten anpassen (Bonus-/Malus-System).

Die Gesamtzielerreichung der Tantieme errechnet sich als gewichtete Summe der Zielerreichungen des EBITDA und des ROCE multipliziert mit dem Modifier. Der so ermittelte Betrag kann 0 Prozent bis maximal 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) betragen.

Die Zieltantieme beträgt für Stefan Klebert 720 T EUR, für Marcus A. Ketter 408 T EUR sowie für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 360 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter die Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gewährt.

Funktionsweise Tantieme

Die diskretionären Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsrats in die Tantieme sind durch die begrenzte Spannbreite des Modifiers stark eingeschränkt. Der Kriterienkatalog für den Modifier gewährleistet einen stringenten Performance-Bezug und ermöglicht die transparente Nachvollziehbarkeit einer möglichen Anpassung. Die im Bisherigen Vergütungssystem vertraglich vorgesehene Möglichkeit des Aufsichtsrats in Ausnahmesituationen ggf. eine Sondertantieme zu gewähren, besteht im Neuen Vergütungssystem nicht mehr.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB entfällt die Tantieme. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Planlaufzeit besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdiente Tantieme.

Zielerreichung und Modifier-Multiplikator Tantieme 2019

Das um Akquisitionseffekte bereinigte EBITDA vor Restrukturierungsaufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2019 479,8 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 114,0 Prozent entspricht. Der (ebenfalls um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte) ROCE betrug im Geschäftsjahr 2019 10,6 Prozent, was einer Zielerreichung von 153,2 Prozent entspricht. Für die Tantieme 2019 ergibt sich daraus insgesamt eine Zielerreichung von 133,6 Prozent.

Der Aufsichtsrat hat den Modifier für die Tantieme 2019 für Stefan Klebert auf einen Multiplikator von 1,18, für Marcus A. Ketter auf einen Multiplikator von 1,18 und für Steffen Bersch auf einen Multiplikator von 1,13 festgesetzt. Diese Multiplikatoren entsprechen jeweils dem Durchschnitt der Einzelbewertungen der für die Vorstandsmitglieder vorab festgelegten Modifier-Kriterien durch den Aufsichtsrat. Dem Modifier für die Tantieme 2019 lagen folgende Ziele und Beurteilungskriterien zugrunde:

Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien Tantieme 2019 (Spanne: 0,8-1,2) S. Klebert M. Ketter S. Bersch
Individuelle Leistung Strategische Leistung im individuellen Verantwortungsbereich: Pavan Beurteilung anhand der Leistungskennzahlen Umsatz und operatives EBITDA
Strategische Leistung im individuellen Verantwortungsbereich: Finanzielle Transparenz Beurteilung anhand des Verfügbarkeitsdatums der entsprechenden Finanzdaten
Kollektive Leistung des Vorstands Strategische Unternehmensziele (inkl. M&A): Stabilisierung von OneGEA Beurteilung anhand der Ergebnisse einer zielgerichteten Mitarbeiterbefragung
Gesundheit, Sicherheit & Umwelt (HSE): Unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility/CR) Beurteilung anhand des Implementierungsgrades der CR-Strategie und bestimmter Leistungskennzahlen aus dem Bereich Nachhaltigkeit
Stakeholder und Nachhaltigkeitsaspekte Kundenzufriedenheit: Kundenumfrage Beurteilung anhand eines Vergleichs der Befragungsergebnisse mit den Ergebnissen der vorangegangenen Kundenbefragung
Mitarbeiterbelange: Mitarbeiterbefragung & Engagement Management Diskretionäre Beurteilung unter Einbeziehung eines Vergleichs der Befragungsergebnisse mit den Ergebnissen der vorangegangenen Mitarbeiterbefragung

Mit Niels Erik Olsen wurden im Hinblick auf sein Ausscheiden am 31. März 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. dazu "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", ↗ Seite 47 ff.).

Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung)

Erfolgsziele

Wachstum Earnings per Share (EPS):

Relativer Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX : Europe TMI Industrial Engineering:

25. Perzentil = 0 Prozent

50. Perzentil = 100 Prozent

75. Perzentil = 200 Prozent

Ex-post Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Performanceperiode

3 Jahre

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die zweite Komponente der variablen Vergütung ist ein Performance Share Plan, der einen dreijährigen zukunftsorientierten Zeitraum abbildet. Die Performanceperiode der im Geschäftsjahr 2019 gewährten ersten Tranche des Performance Share Plan umfasst die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021. Der Performance Share Plan rückt die Entwicklung der Aktienrendite stark in den Fokus. Somit wird die Vergütung klar auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensperformance und an den Interessen der GEA Aktionäre ausgerichtet. Der Performance Share Plan ist mit einem Anteil von 60 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 36 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber der Tantieme stärker gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt. Die Anzahl ermittelt sich, indem der vertragliche Zielwert der langfristigen variablen Vergütung durch den beizulegenden Zeitwert der Performance Shares (Fair Value) zum Gewährungszeitpunkt dividiert wird, wobei auf die nächste ganze Zahl gerundet wird. Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird am Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt und hängt von der Zielerreichung der gleichgewichteten Erfolgsziele EPS-Wachstum und Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering ab.

Der vertraglich definierte Zielwert für den Performance Share Plan beträgt für Stefan Klebert 1.080 T EUR, für Marcus A. Ketter 612 T EUR und für Steffen Bersch und Niels Erik Olsen jeweils 540 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 20. Mai 2019 wurde Marcus A. Ketter der Zielwert für den Performance Share Plan für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilig gewährt.

Funktionsweise Performance Share Plan

Das EPS-Wachstum wird als annualisierte Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate) über die dreijährige Performanceperiode bestimmt. Das EPS wird wie EBITDA und ROCE sowohl um den im maßgeblichen Geschäftsjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand als auch um Effekte aus Transaktionen bereinigt, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen (vgl. "Tantieme (jährliche variable Vergütung)", ↗ Seite 32 f.). Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.

Der Total Shareholder Return (TSR) bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während der Performanceperiode. Der TSR drückt somit aus, welche Rendite für GEA Aktionäre innerhalb des definierten Zeitraums erwirtschaftet wurde. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Performance der GEA Aktie der TSR-Performance der Unternehmen des STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering jeweils gemessen auf Basis von 3-Monats-Durchschnitten gegenübergestellt. Durch die Durchschnittsbildung werden stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses geglättet. Die ermittelte TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung von GEA anhand der erreichten Platzierung in dieser Rangreihe bestimmt. Ist GEA am Median (50. Perzentil) positioniert, entspricht dies einer 100 Prozent-Zielerreichung. Liegt die Positionierung von GEA am 25. Perzentil oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Ist GEA am 75. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

Zielerreichungskurve relativer Total Shareholder Return

Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird bestimmt, indem die Gesamtzielerreichung aus EPS-Wachstum unter Berücksichtigung von in der Performanceperiode erfolgten Kapitalmaßnahmen und relativem TSR mit der vorläufig gewährten Anzahl an virtuellen Performance Shares multipliziert wird. Der finale Auszahlungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem Durchschnitt der Aktienkurse der letzten drei Monate vor Ende der Performanceperiode unter Berücksichtigung der Dividenden multipliziert wird. Dieser Auszahlungsbetrag ist auf 200 Prozent des Zielwerts begrenzt.

Zur weiteren Erhöhung der Transparenz werden die finalen Zielerreichungen für das EPS-Wachstum und den relativen TSR sowie der Zielkorridor für das EPS-Wachstum nach Ende der jeweiligen Performanceperiode im Vergütungsbericht veröffentlicht. Für die im Geschäftsjahr 2019 gewährte Tranche des Performance Share Plan werden die entsprechenden Angaben demnach im Geschäftsbericht 2021 erfolgen.

Bei der für das Berichtsjahr gewährten Tranche 2019 des Performance Share Plans erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2022. Basierend auf dem Kenntnisstand zum 31. Dezember 2019 wird für die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Tranche des Performance Share Plans (Tranche 2019) mit einer Übererfüllung bezüglich der Zielerreichung gerechnet.

Mit Niels Erik Olsen wurden im Hinblick auf sein Ausscheiden am 31. März 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. dazu "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", ↗ Seite 47 ff.).

Malus & Clawback

Im Neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung aufgrund eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche interne Richtlinien nach billigem Ermessen zu reduzieren. Zum einen können die Zieltantieme und/oder die Performance Shares für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, vor Ende der Performanceperiode ggf. bis auf null reduziert werden (Malus-Regelung). Zum anderen kann der zum Zeitpunkt einer Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlte Betrag aus der Tantieme und/oder dem Performance Share Plan des betreffenden Geschäftsjahres zurückgefordert werden, wobei sich die Rückzahlungspflicht des Vorstandsmitglieds auf den ausgezahlten Nettobetrag beschränkt (Clawback-Regelung). Kriterien für eine Reduzierung der variablen Vergütung sind beispielsweise die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft und der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds.

Share Ownership Guidelines

Die Vorstandsmitglieder sind im Rahmen des Neuen Vergütungssystems dazu verpflichtet, GEA Aktien zu erwerben und diese bis zum Ende ihrer Dienstzeit zu halten. Durch diese sogenannten Share Ownership Guidelines (SOG) soll sichergestellt werden, dass sowohl die Aktienkultur von GEA weiter gestärkt wird als auch die Mitglieder des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre incentiviert werden. Hierdurch wird eine direkte Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Wertentwicklung erreicht. Darüber hinaus wird das Vertrauen unseres Vorstands in die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg von GEA gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Aktionären sowie unseren weiteren Stakeholdern betont.

Für den Vorstandsvorsitzenden Stefan Klebert beträgt die Höhe der Aktienhalteverpflichtung 150 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts, für Marcus A. Ketter, Steffen Bersch und Johannes Giloth beträgt sie 100 Prozent des jeweiligen festen Brutto-Jahresgehalts. Bis zur vollständigen Erfüllung des SOG-Ziels sind, beginnend mit der Auszahlung der Tantieme 2019 im März 2020, jährlich 25 Prozent der Netto-Auszahlung aus der variablen Vergütung (Tantieme und Performance Share Plan) in Aktien zu investieren, sofern die jeweilige Halteverpflichtung noch nicht erreicht ist.

Neue Vergütungsstruktur und -höhen

Mit Einführung des Neuen Vergütungssystems zum Geschäftsjahr 2019 wurden die Zieldirektvergütungen, d. h. die Summe aus Grundvergütung, Zieltantieme und Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, auf folgende Beträge angehoben: Vorstandsvorsitzender 3 Mio. EUR p. a., Finanzvorstand 1,7 Mio. EUR p. a. und ordentliche Vorstandsmitglieder 1,5 Mio. EUR p. a. Mit dieser Anhebung der Zieldirektvergütungen wurden die zuvor zum Teil unterhalb des Marktüblichen liegenden Vergütungen der Vorstandsmitglieder an die entsprechenden Vergütungshöhen in für GEA relevanten Vergleichsmärkten herangeführt. Für den Marktvergleich wurden sowohl die Unternehmen des MDAX als auch eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen berücksichtigt. Neben dem horizontalen Vergleich hat der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK folgend auch einen vertikalen Vergleich der Vergütung des Vorstands mit der Entwicklung der Vergütung des Oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt.

Aus der folgenden Grafik können die Zieldirektvergütungen sowie die maximalen Direktvergütungen für die Vorstandsmitglieder entnommen werden:

Ziel- und maximale Direktvergütungen

(in T EUR)

Bisheriges Vergütungssystem

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht im Bisherigen Vergütungssystem aus einer Fixvergütung und drei variablen Bestandteilen (sog. Direktvergütung) sowie Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt.

Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen

Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht auch im Bisherigen Vergütungssystem vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird.

Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR und bei Martine Snels 600 T EUR. Die festen Jahresgehälter von Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale wurden aufgrund ihres Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 bzw. des 17. Mai 2019 jeweils zeitanteilig gewährt.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.

Variable Bestandteile der Vergütung

Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung (ggf. bis auf null).

Die Tantieme besteht aus drei Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der drei Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die drei Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)

Die Höhe der individuellen Komponente wird auf der Basis von drei bis fünf persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden, ermittelt. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben.

Mit Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale wurden aufgrund ihres Ausscheidens am 17. Februar 2019 bzw. am 17. Mai 2019 abweichende Regelungen getroffen (vgl. "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder", 47 ff.).

Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente sind auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat für Frau Snels einen Zielerreichungsgrad von 115,8 Prozent (Vorjahr 118,3 Prozent) festgestellt.

Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)

Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückblickend für die letzten drei Geschäftsjahre. Der Bemessungszeitraum umfasst demnach das abgelaufene Geschäftsjahr, für das die Mehrjahreskomponente gewährt wird sowie die beiden davorliegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und "Return on Capital Employed" (ROCE) an.

Bei der Zielgröße CFTM handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung des Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 5,07 Prozent beträgt (2018 und 2017 jeweils 8 Prozent). Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 1,57 Prozent (2018 und 2017 jeweils 4,5 Prozent) eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 10,32 Prozent (2018 und 2017 jeweils 13,25 Prozent) eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.

Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2019 ist eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 9,8 Prozent beträgt (2018 und 2017 jeweils 19 Prozent). Der für das Geschäftsjahr 2019 maßgebliche Zielerreichungskorridor umfasst eine Spannbreite +/- 1,5 Prozentpunkten (2018 und 2017 jeweils +/- 5 Prozentpunkte). Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert über oder unter der Marke für die 100-prozentige Zielerreichung von 9,8 Prozent, aber innerhalb des Korridors von +/- 1,5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 100 Prozentpunkte (2018 und 2017 jeweils um bis zu 50 Prozentpunkte) erhöht bzw. vermindert.

Die Neufestsetzung des Zielwerts und des Zielerreichungskorridors für den ROCE erfolgte, um die Kalibrierung der Mehrjahreskomponente für das Geschäftsjahr 2019 an die entsprechenden Festlegungen anzupassen, die für den ROCE im Rahmen der Tantieme 2019 des Neuen Vergütungssystems vom Aufsichtsrat auf Basis der Planung für das Geschäftsjahr 2019 vorgenommen wurden. Der Neufestsetzung des Zielwerts und des Zielerreichungskorridors für die Kennzahl CFTM im Rahmen der Mehrjahreskomponente liegt die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 zugrunde; diese Neukalibrierung erfolgte ebenfalls nur für das Geschäftsjahr 2019. Da diese Anpassungen der für die Mehrjahreskomponente maßgeblichen Kennzahlen an die Planung 2019 im ersten Quartal 2019 versehentlich unterblieb, wurde sie vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 nachgeholt, was in der Entsprechenserklärung für 2019 offengelegt wurde (vgl. Corporate-Governance-Bericht, GEA Geschäftsbericht 2019, Seite 76 ff.).

Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgten, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen.

Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Bei der Kennzahl CFTM ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Zielerreichungsgrad von 22,8 Prozent (Vorjahr 47,2 Prozent), der dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 (21,2 Prozent) und der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 (25,9 Prozent) entspricht. Die CFTM selbst betrug im Geschäftsjahr 2017 6,4 Prozent, im Geschäftsjahr 2018 4,1 Prozent und im Geschäftsjahr 2019 2,5 Prozent.

Bei der Kennzahl ROCE ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Zielerreichungsgrad von 84,4 Prozent (Vorjahr 64,7 Prozent), der dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 (50,0 Prozent) und der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 (153,2 Prozent) entspricht. Der ROCE selbst betrug im Geschäftsjahr 2017 16,6 Prozent, im Geschäftsjahr 2018 11,2 Prozent und im Geschäftsjahr 2019 10,6 Prozent.

Für die im Geschäftsjahr 2019 gewährte Mehrjahreskomponente ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad von 19,2 Prozent (Vorjahr 30,6 Prozent).

Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)

Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärtsgerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performanceperiode, zu der das Geschäftsjahr für das die langfristige Aktienkurskomponente gewährt wird sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen.

Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Die Leistungsbemessung erfolgt durch den Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX(r) Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performanceperiode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performanceperiode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performanceperiode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI lE-Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Im zuletzt genannten Fall stehen die Entscheidungen über das Ob und die Höhe einer Auszahlung im Ermessen des Aufsichtsrats.

Bei der für das Berichtsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente 2019 erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2022. Stattdessen wird im März 2020 die Tranche 2017 der langfristigen Aktienkurskomponente zusammen mit der individuellen Komponente und der Mehrjahreskomponente für das Jahr 2019 ausgezahlt. Die Zielerreichung der Tranche 2017 beträgt 2,3 Prozent. Im Berichtsjahr selbst erfolgte die Auszahlung der Tranche 2016 in Höhe von 142 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 22,9 Prozent.

Am 31. Dezember 2019 betrugen die Zielerreichungsgrade der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente 88,2 Prozent für die Tranche 2019 (Performanceperiode 2019 bis 2021), 3,1 Prozent (Vorjahr 34,5 Prozent) für die Tranche 2018 (Performanceperiode 2018 bis 2020) und 2,3 Prozent (Vorjahr 30,2 Prozent) für die Tranche 2017 (Performanceperiode 2017 bis 2019).

Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten

Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten des Bisherigen Vergütungssystems zeigt nachfolgende Tabelle:

Variable Bemessungszeitraum
Vergütungskomponente Zielgröße Gewichtung Cap1 Gesamtcap1 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 %
Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre)
Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 %
Variable Bemessungszeitraum
Vergütungskomponente 2019 2020 2021
--- --- --- ---
Individuelle Komponente Einjährig
Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre)
Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre)

1) In Prozent des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils ("Cap") bzw. der Zieltantieme ("Gesamtcap")

In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat im Bisherigen Vergütungssystem außerdem die Möglichkeit, allen Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche und bisher noch nie gewährte Sondertantieme ist in sämtlichen Vorstandsverträgen, die auf dem Bisherigen Vergütungssystem basieren, durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.

Versorgungszusagen

Stefan Klebert, Marcus. A. Ketter und Johannes Giloth

Als übliche Form der betrieblichen Altersversorgung sieht das Neue Vergütungssystem eine beitragsorientierte Leistungszusage vor. Die Versorgungszusage ist sofort unverfallbar und umfasst als Versorgungsleistungen Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistung. Im Rahmen der Altersleistung steht den Vorstandsmitgliedern das Versorgungskapital ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung. Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Invalidität aus den Diensten der Gesellschaft aus, besteht Anspruch auf Invalidenleistung. Verstirbt ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 62. Lebensjahres, haben seine Hinterbliebenen, d. h. der hinterlassene Ehegatte oder Lebenspartner oder die hinterlassenen Kinder, Anspruch auf Hinterbliebenenleistung. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung belaufen sich auf die Höhe des vorhandenen Versorgungskapitals. Verstirbt ein Vorstandsmitglied nach Eintritt eines Versorgungsfalls, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf das verbleibende Restkapital.

Zur Umsetzung der Versorgungszusage richtet die Gesellschaft für jedes Vorstandsmitglied ein Versorgungskonto ein, auf das monatlich die vertraglich festgelegten Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Die monatlichen Versorgungsbeiträge werden für jeden Monat der Laufzeit des Vorstandsvertrags gewährt. Der monatliche Versorgungsbeitrag beträgt 33.333 EUR brutto für Stefan Klebert, 25.000 EUR brutto für Marcus A. Ketter und 16.666,67 für Johannes Giloth. Daneben besteht für die Vorstandsmitglieder zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bis zu einem Höchstbetrag von 100 T EUR pro Jahr.

Das im Versorgungsfall zur Verfügung stehende Versorgungskapital und damit die Höhe der Versorgungsleistung ergibt sich aus den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles auf das Versorgungskonto eingezahlten Versorgungsbeiträgen einschließlich der in der Anlagephase erzielten Wertentwicklung des Versorgungskontos. Die Gesellschaft gewährt eine nominale Beitragsgarantie, d. h. dass mindestens die Summe aus den von der Gesellschaft finanzierten Versorgungsbeiträgen und den erfolgten Entgeltumwandlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versorgungskapitals zur Verfügung steht. Das Versorgungskapital kann entweder als Einmalkapital oder in bis zu 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden.

Versorgungszusagen nach diesem Modell bestehen für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth. Die Steffen Bersch im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems gewährte Versorgungszusage sowie die mit Niels Erik Olsen anstelle einer Versorgungszusage getroffene Vereinbarung bestehen trotz der zum 1. Januar 2019 erfolgten Umstellung der Vergütung von Steffen Bersch und Niels Erik Olsen auf das Neue Vergütungssystem unverändert fort.

Martine Snels

Die Versorgungszusage für Martine Snels entspricht im Wesentlichen dem Versorgungsmodell des neuen Vergütungssystems. Der monatliche Versorgungsbeitrag für Martine Snels beträgt 27.754 EUR brutto. Er orientiert sich in seiner Höhe allerdings an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Der monatliche Versorgungsbeitrag für Martine Snels wird daher maximal für 120 Monate gewährt. Bzgl. der übrigen Bedingungen der Versorgungszusage kann auf die Ausführungen zu den Versorgungszusagen für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth verwiesen werden.

Bezüglich ihrer Versorgungszusage wurde Martine Snels im Zuge ihres vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens so gestellt, als hätte sie ihren Dienstvertrag erfüllt. Daher wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von insgesamt 249.786,00 EUR im Dezember 2019 auf das Versorgungskonto von Martine Snels eingezahlt.

Steffen Bersch

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Da der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch mit seinem Ausscheiden zum 29. Februar 2020 und damit vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle endete, hat Steffen Bersch einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 90.791,06 EUR, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus einem Betrag von EUR 12.784,68 derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt ein Betrag von EUR 78.006,38 (bzw. von EUR 74.886,11 zum 31. Dezember 2019), der den während der 4 Jahre und 2 Monate seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied erworbenen Ruhegeldanwartschaften von Steffen Bersch entspricht. Um den Höchstbetrag des anteiligen jährlichen Ruhegeldes von 200 T EUR p. a. zu erdienen, hätte sich die Dienstzeit von Steffen Bersch als Vorstandsmitglied auf 10 Jahre belaufen müssen. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a.

Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwen- und Kindergeld vor. Die vorgesehene Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds von Steffen Bersch. Das Kindergeld beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Voll- oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Kindergelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.

Jürg Oleas

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a. Die Pensionszusage wäre nach 18 Dienstjahren im April 2019 voll erdient gewesen. Jürg Oleas vollendete im Dezember 2019 das 62. Lebensjahr und sein Dienstvertrag wäre ursprünglich ebenfalls bis Ende Dezember 2019 gelaufen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Jürg Oleas im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 360 T EUR p. a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas", ↗ Seite 47 f.). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Jürg Oleas entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Steffen Bersch beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Jürg Oleas 20 Prozent seines Ruhegelds beträgt.

Dr. Helmut Schmale

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Der Ruhegeldanspruch wurde vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Vor diesem Hintergrund wurde mit Dr. Helmut Schmale im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Mai 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 200 T EUR p. a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Dr. Helmut Schmale", ↗ Seite 49). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Steffen Bersch beschrieben sind.

Niels Erik Olsen

Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR brutto. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Der monatliche Ausgleichsbetrag für Niels Erik Olsen wird daher maximal für 120 Monate gewährt. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei.

Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht

Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewandten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Jede Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung.

Jürg Oleas hat im Berichtszeitraum von seinem Kapitalisierungswahlrecht bezüglich des gesamten ihm ab 1. Januar 2020 zustehenden Ruhegeldanspruchs Gebrauch gemacht. Der Kapitalisierungsbetrag von 8.575.416,00 EUR wurde im Januar 2020 ausgezahlt.

Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt das Kapitalisierungswahlrecht bei ihm. Bei Niels Erik Olsen, Martine Snels sowie den gemäß dem Neuen Vergütungssystem vergüteten Vorstandsmitgliedern Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth besteht auch keine Rückdeckungsversicherung.

Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen

Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Pensionsrückstellungen gemäß HGB für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahres 2019 einzeln aufgeführt.

(in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2019; Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2019 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2019 Barwert der Pensionszusagen 31.12.2019
Stefan Klebert 1 172.500 22.500 435.492 2.002.212
Marcus A. Ketter 1 164.234 9.234 191.780 1.742.038
Jürg Oleas 2 360.000 360.000 -10.677 7.526.999
Dr. Helmut Schmale 3 200.000 200.000 -181.361 4.956.504
Steffen Bersch 4 223.428 111.099 318.396 2.167.781 5
Martine Snels 1 49.957 49.957 696.390 1.081.830
Summe 1.170.119 752.790 1.450.020 19.477.364

1) Die Ansprüche ergeben sich aus der Summe der Beiträge zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeteilt auf maximal 20 Jahresraten, exkl. Anlagerendite.

2) Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

3) Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

4) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR perannum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR perannum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).

5) Angabe der Pensionsrückstellung anstelle des Batwertes aufgrund des Ausscheidens von Steffen Bersch im Februar 2020.

Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung

Die im Neuen Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für Fälle der vorzeitigen Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied und die daran anknüpfenden Auswirkungen auf die Vergütung lehnen sich eng an die entsprechenden Regelungen an, die bereits im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems galten. In einigen Punkten weicht das Neue Vergütungssystem allerdings von den Regelungen des Bisherigen Vergütungssystems ab:

Sowohl im Neuen Vergütungssystem als auch im Bisherigen Vergütungssystem gilt für den Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds wegen eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG, dass der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB endet. Bei Widerruf der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG beträgt die Kündigungsfrist in den Dienstverträgen zum Neuen Vergütungssystem allerdings acht Monate zum Monatsende.

In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied in beiden Vergütungssystemen zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente variable Vergütung. Ebenso erhält das ausscheidende Vorstandsmitglied als Ausgleich für sein vorzeitiges Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung, höchstens jedoch zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap). Beide Vergütungssysteme sehen vor, dass diese Leistungen entfallen, wenn der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied ein zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB berechtigender wichtiger Grund zugrunde liegt. Im Bisherigen Vergütungssystem verfallen im Falle einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge einer Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund allerdings nur sämtliche noch ausstehenden und noch nicht ausgezahlten Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Bereits erdiente Vergütungen aus der Mehrjahreskomponente bleiben unberührt.

Für die Berechnung des Abfindungsanspruchs wird im Neuen Vergütungssystem ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente variable Vergütungen des laufenden und gegebenenfalls weiterer Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Im Bisherigen Vergütungssystem wird die Berechnung der Abfindung dagegen basierend auf einer Zielerreichung von 85 Prozent vorgenommen, wozu auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre zurückgegriffen wird.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, für die das Neue Vergütungssystem gilt, sehen keine Kündigungs- oder sonstigen Rechte für den Change-of-Control-Fall und daran anknüpfende Leistungen vor.

Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses haben die Vorstandsmitglieder im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, oder wenn eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu.

Der Vertrag von Jürg Oleas sah ein Eigenkündigungsrecht durch ihn für den Fall vor, dass der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen hätte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand hätte ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zugestanden. Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Einzelheiten zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen finden sich im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder

Jürg Oleas

Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Jürg Oleas weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Februar 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 und die langfristige Aktienkurskomponente 2016 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2019 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2017 und 2018 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige variable Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Februar 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Februar 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Jürg Oleas eine Abfindung von insgesamt 2.030.842,88 EUR gewährt, die ebenfalls im Februar 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Jürg Oleas am 31. Dezember 2019 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 46 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Jürg Oleas aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Bezüglich seiner Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurde Jürg Oleas so gestellt, als hätte er seinen Dienstvertrag erfüllt. Seine dienstvertragliche Pensionszusage wäre Ende April 2019 voll erdient gewesen. Somit erhält Jürg Oleas, da er im Dezember 2019 sein 62. Lebensjahr vollendet hat, ab dem 1. Januar 2020 ein jährliches Ruhegeld von 360 T EUR brutto.

Niels Erik Olsen

Niels Erik Olsen ist mit Ablauf des 31. März 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Niels Erik Olsen weiterhin sein monatliches Festgehalt sowie die monatliche Pensionsersatzzahlung von 20.751,15 EUR. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 und die langfristige Aktienkurskomponente 2016 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2019 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2017 und 2018 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige variable Vergütung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 100 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im März 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Niels Erik Olsen eine Abfindung von insgesamt 2,95 Mio. EUR gewährt, die ebenfalls im März 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung einschließlich der Pensionsersatzzahlungen sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 1. April 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Niels Erik Olsen am 31. Dezember 2021 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 46 f.) für das Neue Vergütungssystem beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Anspruch auf variable Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 100 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Niels Erik Olsen aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Mit Niels Erik Olsen wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, für das er eine Karenzentschädigung erhielt, die allerdings vollständig auf die Abfindungszahlung von 2,95 Mio. EUR angerechnet wurde.

Dr. Helmut Schmale

Dr. Helmut Schmale ist mit Ablauf des 17. Mai 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Finanzvorstand der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Dr. Helmut Schmale weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Mai 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Die langfristigen Aktienkurskomponenten 2017 und 2018 werden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden. Die anteilige Tantieme für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Mai 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Mai 2019 zur Auszahlung.

Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Dr. Helmut Schmale eine Abfindung von insgesamt 832.948,20 EUR gewährt, die ebenfalls im Mai 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zusammen, wobei die ursprüngliche Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Helmut Schmale bis 31. März 2021 dauerte. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 46 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus wurden an Dr. Helmut Schmale aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet.

Seine dienstvertragliche Pensionszusage war zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Ab dem 1. Januar 2020 erhält Dr. Helmut Schmale ein jährliches Ruhegeld von 200 T EUR brutto.

Martine Snels

Martine Snels ist mit Ablauf des 31. Dezember 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl ihre Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch ihr Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erhielt Martine Snels weiterhin ihr monatliches Festgehalt sowie die monatlichen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von 27.754,00 EUR. Ihre Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 und die langfristige Aktienkurskomponente 2017 werden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und im März 2020 ausbezahlt. Auch die langfristigen Aktienkurskomponenten für 2018 und 2019 werden auf Grundlage des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt werden.

Als Ausgleich für ihr einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Martine Snels eine Abfindung von insgesamt 854.849,70 EUR gewährt, die im Dezember 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Martine Snels am 30. September 2020 zusammen. Die Abfindung orientiert sich bzgl. Zusammensetzung und Berechnung an den im Kapitel "Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (↗ vgl. Seite 46 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Martine Snels für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 in Höhe von insgesamt 249.786,00 EUR wurden ebenfalls im Dezember 2019 auf das Versorgungskonto von Martine Snels eingezahlt. Weitere Zahlungen wurden an Martine Snels aus Anlass ihres vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens nicht geleistet.

Steffen Bersch

Steffen Bersch ist mit Ablauf des 29. Februar 2020 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurde sowohl seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Steffen Bersch weiterhin sein monatliches Festgehalt sowie den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 und die noch im Rahmen des Bisherigen Vergütungssystems gewährte langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2017 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und kommen im März 2020 zur Auszahlung. Die langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2018 wird im März 2021 ausbezahlt werden. Die Steffen Bersch gewährte Tranche 2019 des Performance Share Plans wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und im März 2022 ausgezahlt werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 erhielt Steffen Bersch eine anteilige, einheitlich auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent berechnete Tantieme i. H. v. 60 T EUR für die Monate Januar und Februar. Die anteilige Tantieme wurde mit Ausscheiden zum 29. Februar 2020 fällig und ausbezahlt. Die Tranche 2020 des Performance Share Plan wurde Steffen Bersch gewährt und wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und zeitanteilig gekürzt im März 2023 ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit seinem einvernehmlichen vorzeitigen Ausscheiden wurden Steffen Bersch keinerlei Abfindungen gezahlt oder sonstige Leistungen mit abgeltendem Charakter gewährt.

Das anteilige jährliche Ruhegeld bei Eintritt eines Pensionsfalls beträgt für Steffen Bersch 90.791,06 EUR. Daneben hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR (vgl. "Versorgungszusagen", ↗ Seite 44). Steffen Bersch hat erklärt, dass die zur teilweisen Absicherung seiner Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Ruhegeldzahlungen abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nicht mehr fortgeführt werden muss, sofern Übersicherung vorliegt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Gesamtbezüge 2019 und 2018

Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 8.851.636 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 3.463.589 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 5.101.557 EUR auf die variable Vergütung. Die auf den Performance Share Plan des Neuen Vergütungssystems und die langfristige Aktienkurskomponente des Bisherigen Vergütungssystems entfallenden Beträge basieren auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019) und betrugen im Berichtsjahr bei Stefan Klebert 1.080.000 EUR, bei Marcus A. Ketter 378.937 EUR, bei Steffen Bersch 540.000 EUR und bei Martine Snels 111.972 EUR, insgesamt also 2.110.909 EUR. Jürg Oleas, Niels Erik Olsen und Dr. Helmut Schmale, die jeweils im ersten bzw. zweiten Quartal 2019 ausgeschieden sind, wurden jeweils keine Performance Shares bzw. langfristige Aktienkurkomponenten gewährt.

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 7.234.079 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.149.014 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.846.200 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018) und betrug im Geschäftsjahr 2018 bei Jürg Oleas 201.500 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 112.840 EUR, bei Steffen Bersch 96.720 EUR, bei Niels Erik Olsen 96.720 EUR und bei Martine Snels 96.720 EUR, insgesamt also 604.500 EUR.

Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Fixum Variable Komponenten
Tantieme (Neues Vergütungssystem) Performance Share Plan1 (Neues Vergütungssystem)
--- --- --- ---
Stefan Klebert 1.200.000 1.132.661 1.080.000
Vorjahr 150.000 - -
Marcus A. Ketter 418.602 398.933 378.937
Vorjahr - - -
Steffen Bersch 600.000 542.234 540.000
Vorjahr 600.000 - -
Martine Snels 600.000 - -
Vorjahr 600.000 - -
Niels Erik Olsen 4 212.253 225.000- -
Vorjahr 849.014 3 - -
Jürg Oleas 5 167.411 - -
Vorjahr 1.250.000 - -
Dr. Helmut Schmale 6 265.323 - -
Vorjahr 700.000 - -
Summe 3.463.589 2.298.828 1.998.937
Vorjahr 4.149.014 - -
(in EUR) Variable Komponenten
Individuelle Komponente (Bisheriges Vergütungssystem) Mehrjahreskomponente (Bisheriges Vergütungssystem) Langfristige Aktienkurskomponente1 (Bisheriges Vergütungssystem)
--- --- --- ---
Stefan Klebert - - -
Vorjahr 225.000 4 - -
Marcus A. Ketter - - -
Vorjahr - - -
Steffen Bersch - - -
Vorjahr 279.600 73.440 96.720
Martine Snels 277.920 46.080 111.972
Vorjahr 283.920 73.440 96.720
Niels Erik Olsen 4 - - -
Vorjahr 249.600 73.440 96.720
Jürg Oleas 5 142.299 2 - -
Vorjahr 475.500 153.000 201.500
Dr. Helmut Schmale 6 225.521 2 - -
Vorjahr 269.080 85.680 112.840
Summe 645.740 46.080 111.972
Vorjahr 1.782.700 459.000 604.500
(in EUR) Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Summe
Stefan Klebert 18.328 - 3.430.989
Vorjahr 36.304 - 411.304
Marcus A. Ketter 41.454 - 1.237.926
Vorjahr - - -
Steffen Bersch 109.098 7.477 1.798.809
Vorjahr 17.547 7.254 1.074.561
Martine Snels 34.725 - 1.070.697
Vorjahr 42.355 - 1.096.435
Niels Erik Olsen 4 50.278 - 487.531
Vorjahr 54.834 - 1.323.608
Jürg Oleas 5 5.779 - 315.489
Vorjahr 33.541 - 2.113.541
Dr. Helmut Schmale 6 16.517 2.834 510.195
Vorjahr 39.776 7.254 1.214.630
Summe 276.179 10.311 8.851.636
Vorjahr 224.357 14.508 7.234.079

1) Bei der für 2019 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente sowie dem für 2019 gewährten Performance Share Plan erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 gemessen werden. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente bzw. den Performance Share Plan entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019).

2) Die Beträge repräsentieren jeweils den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale bzw. 100 Prozent für Niels Erik Olsen berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens; näheres hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

3) Der Betrag von 849.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrag von jährlich 249.014 EUR.

4) Niels Erik Olsen ist am 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

5) Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden

6) Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2017 bis 2019

In den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 wurde im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2018
Jürg Oleas 1 8.225 65.475
Dr. Helmut Schmale 2 4.606 36.666
Steffen Bersch 3.754 30.049
Niels Erik Olsen 3 3.754 30.049
Martine Snels 121.245 3.883
Summe 141.584 166.122

1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2019

2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

3) Beendigung des Vorstandsvertrags im März 2019.

Der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Aktienkurskomponente zum 31. Dezember 2019 ist auf die im Vergleich zur Entwicklung des Benchmark-Index STOXX (r) Europe TMI Industrial Engineering schlechtere Entwicklung des GEA Aktienkurses für die Tranchen 2017 und 2018 zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Rahmen des Neuen Vergütungssystems außerdem erstmalig eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form einer Tranche des Performance Share Plans gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Performance Shares Zum Erdienungsbeginn gewährte Performance Shares (in Stück) Beizulegender Zeitwert (in EUR) zum Stichtag 31.12.2019 Beizulegender Zeitwert (in EUR) zum Stichtag 31.12.2018
Stefan Klebert Tranche 2019 50.358 2.116.496
Marcus A. Ketter Tranche 2019 17.669 742.610
Steffen Bersch Tranche 2019 25.179 1.058.248
Summe 93.206 3.917.354 -

Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung aus beiden Vergütungssystemen insgesamt (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2019 für Stefan Klebert 2.116 T EUR (keine Gewährung im Vorjahr); für Marcus A. Ketter 743 T EUR (keine Gewährung im Vorjahr), für Steffen Bersch 1.058 T EUR (Erste Tranche des Performance Share Plan und ausstehende langfristige Aktienkomponenten; Vorjahr -72 T EUR), für Martine Snels 117 T EUR (Vorjahr -55 T EUR), für Jürg Oleas 0 T EUR (Vorjahr -158 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 0 T EUR (Vorjahr -88 T EUR) und für Niels Erik Olsen 0 T EUR (Vorjahr -72 T EUR). Weitergehende Angaben zum Performance Share Plan und zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter 6.3.3 (vgl. GEA Geschäftsbericht 2019, Seite 232 ff.) enthalten.

Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 16.779.749 EUR (Vorjahr 10.576.661 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen), im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung sowie Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2019 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 13.169.762 EUR (Vorjahr 7.156.267 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs, im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten sowie Auszahlungen für Abfindungsleistungen.

(in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen
Stefan Klebert 4.902.977 1.218.328
Vorjahr 462.086 411.304
Marcus A. Ketter 1.793.379 460.056
Vorjahr - -
Steffen Bersch 2.635.230 1.095.721
Vorjahr 1.229.179 957.909
Niels Erik Olsen 1 3.437.308 3.786.677
Vorjahr 1.155.215 1.182.692
Martine Snels 2.627.326 1.846.935
Vorjahr 1.330.522 717.980
Johannes Giloth 750.000 -
Vorjahr - -
Jürg Oleas 2 304.737 3.032.082
Vorjahr 4.170.847 2.106.791
Dr. Helmut Schmale 3 328.792 1.729.963
Vorjahr 2.228.812 1.198.014
Markus Hüllmann 4 - -
Vorjahr - 70.070
Dr. Stephan Petri 5 - -
Vorjahr - 511.507
Summe 16.779.749 13.169.762
Vorjahr 10.576.661 7.156.267

1) Beendigung des Vorstandsvertrags im März 2019.

2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2019.

3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

4) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015.

5) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016.

Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von 9.314 T EUR (Vorjahr 2.591 T EUR) und im GEA Konzern in Höhe von 11.377 T EUR (Vorjahr 4.623 T EUR), davon sind 4.708 T EUR Rentenzahlungen (Vorjahr 4.623 T EUR) und 6.669 T EUR Abfindungszahlungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstände, die im Vergütungsbericht näher erläutert werden. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 65.576 T EUR (Vorjahr 53.663 T EUR) und im GEA Konzern von 82.338 T EUR (Vorjahr 70.735 T EUR) gebildet worden, inkl. der im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedenen Vorstände.

Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.389 T EUR (Vorjahr 1.276 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Gemäß § 15 Abs. 2 erhalten die Mitglieder des Technologieausschusses zusätzlich jeweils 25 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Gemäß § 15 Abs. 5 steht den Mitgliedern des Technologieausschusses die Vergütung in der sich aus der neuen Fassung von Abs. 2 ergebenden Höhe ab dem Geschäftsjahr 2019 zu. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial-, Prüfungs- oder Technologieausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2019 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses, fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses und zwei Sitzungen des Technologieausschusses statt.

Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial-, Prüfungs- und Technologieausschuss für 2019 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Vergütung Technologieausschuss Sitzungsgeld Summen
Dr. Perlet 125.000 70.000 35.000 - 18.000 248.000
Vorjahr 125.000 70.000 35.000 - 21.000 251.000
Low * 75.000 35.000 - - 13.000 123.000
Vorjahr 75.000 35.000 - - 16.000 126.000
Bastaki 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Prof. Dr. Bauer (bis 12. November 2018) - - - - - -
Vorjahr 43.288 30.301 - - 13.000 86.589
Eberlein 50.000 - 70.000 - 12.000 132.000
Vorjahr 50.000 - 70.000 - 14.000 134.000
Gräbel * 50.000 35.000 - - 13.000 98.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 16.000 101.000
Hall 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 6.712 1.247 - - 3.000 10.959
Hubert * 50.000 35.000 - 25.000 15.000 125.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 16.000 101.000
Kämpfert 50.000 - 35.000 - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 - 13.000 98.000
Kerkemeier * 50.000 - - - 6.000 56.000
Vorjahr 50.000 - - - 7.000 57.000
Krönchen * 50.000 - 35.000 25.000 14.000 124.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 - 13.000 98.000
Spence 50.000 - - 25.000 8.000 83.000
Vorjahr 50.000 - - - 8.000 58.000
Dr. Zhang 50.000 - - 50.000 9.000 109.000
Vorjahr 50.000 - - - 7.000 57.000
Summe 700.000 245.000 175.000 125.000 144.000 1.389.000
Vorjahr 700.000 241.548 175.000 - 159.000 1.275.548

*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.

Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,85 Cent je dividendenberechtigter Aktie für die insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 154.233.021,92 Euro wie folgt zu verwenden:

1. Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418.346,20 Euro
2. Gewinnvortrag 814.675,72 Euro

Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.

Düsseldorf, 12. März 2020

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Markus Ketter

Anteilsbesitzliste

Gesellschaft Sitz Kapitalanteil (%)* Währung Eigenkapital in TW Ergebnis n. St. vor EAV in TW
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf EUR 1.405.087 284.841
Tochterunternehmen
Argentinien
GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 ARS -183.744 -115.788
GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 USD 4.370 -801
GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 ARS 185.299 112.138
Australien
Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 AUD 500 80
GEA Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00 AUD 1 -
GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 AUD 10.933 1.140
GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 AUD 5.505 264
GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 AUD 24.993 191
GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 AUD 9.654 3.941
Belgien
GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 1.363 -2.818
GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 EUR 21.171 5.768
GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 4.916 515
Brasilien
GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00 BRL 62.695 24.008
Bulgarien
GEAEEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 BGN -2.330 -116
Chile
GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00 CLP 1.874.326 22.844
GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 CLP 1.376.648 294.543
GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 347.153 -563.287
GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 1.829.703 -462.376
Tecno-Leche S.A. Osorno 100,00 CLP 152.949 -222.661
China
Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i L. Peking 90,00 CNY 1 -
BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd Shanghai 100,00 CNY 3.346 3
Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 CNY 9.866 10.517
GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY 10.711 11.198
GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 CNY -6.900 -3.374
GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hongkong 100,00 CNY -72.657 -591
GEA Hong Kong Trading Ltd Hongkong 100,00 HKD 498.732 363.778
GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Peking 100,00 CNY 2.935 -338
GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 CNY 67.862 -12.408
GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 CNY 233.963 32.333
GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 CNY -2.070 20
GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 CNY 51.219 2.691
GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hongkong 100,00 HKD 7.325 1.276
GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 CNY 49.578 -42.626
GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hongkong 100,00 EUR 950 683
GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 CNY 32.243 1.867
Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co, Ltd. Shijiazhuang 100,00 CNY 18.434 -2.031
Dänemark
GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 DKK -23.071 1.526
GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 DKK -217.876 -2.172
GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 DKK -148.493 -1.729
GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 DKK 28.758 1.313
GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 DKK 867.695 66.811
GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 EUR 2.694 501
GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 DKK 22.117 5.402
GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 DKK 38.524 10.726
Deutschland
"SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 101 -
Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR -61.464 -361
GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 EUR 1.332 EAV
GEA Beteiligungsgesellschaft 1 mbH Düsseldorf 100,00 EUR 32 1
GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 EUR -4.847 -49
GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 EUR 2.557 EAV
GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 EUR 12.224 EAV
GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 EUR 6.646 EAV
GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 EUR 4.001 EAV
GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 EUR 10.102 49
GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 EUR 29.663 EAV
GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 EUR 19.155 EAV
GEA Germany GmbH Oelde 100,00 EUR 2.362 EAV
GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 390.405 EAV
GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 EUR 553 EAV
GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 EUR 835.125 EAV
GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 EUR 1.026 EAV
GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 77.034 EAV
GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 EUR 25.322 EAV
GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV
GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 492 EAV
GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 EUR 6.092 EAV
GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 EUR 16.017 EAV
GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 EUR 46 -
GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 EUR 42.739 EAV
GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 EUR 3.835 EAV
Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. Lennestadt 100,00 EUR 83 -
LL Plant Engineering AG Lennestadt 100,00 EUR 62.981 EAV
mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 180 EAV
mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 EUR 372 EAV
MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 10.252 EAV
Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 1.764 EAV
Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 42.229 -649
Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 EUR 141 EAV
Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 807 EAV
Twiste Copper GmbH Lennestadt 100,00 EUR 25 EAV
VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 27 -9
ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 38.462 EAV
Finnland
GEA Finland Oy Helsinki 100,00 EUR 1.320 -137
Frankreich
GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00 EUR 14.405 -3.395
GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00 EUR 2.149 -1.049
GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00 EUR 5.043 587
GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 EUR 45.748 -2.734
GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Cedex 100,00 EUR 15.505 1.354
GEA Refrigeration France SAS Les Sorinieres 100,00 EUR 21.385 277
GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00 EUR 397 -173
GEA Westfalia Separator France Château-Thierry 100,00 EUR 15.027 1.250
Griechenland
GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 EUR -1.098 40
Großbritannien
Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 GBP 1 -
Dixie-Union (UK)Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 1 -
GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GBP 1 -
GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00 GBP -7.643 -296
GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GBP 2.934 -793
GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP -194 912
GEAGrencoLtd. Sittingbourne 100,00 GBP 15.684 1.559
GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh 100,00 GBP 25.500 -
GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 8.540 108
GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh 100,00 GBP 1.033 288
GEA Process Engineering Ltd. Birchwood,Cheshire 100,00 GBP 12.430 -4
GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GBP 8.391 273
GEA Refrigeration UKLtd. London 100,00 GBP 1 -
Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00 GBP 8 -
Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 104 -
Indien
GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 600.766 -263.262
GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 63.239 -67.418
GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 1.177.128 32.838
LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 INR 1.000 -
Indonesien
GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 IDR 83.153.526 32.800.852
PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 IDR 30.611.598 4.171.202
Irland
GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00 EUR -2.577 -404
GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR -24 -102
GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR 21.080 3.609
GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 EUR 6.416 1.561
GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 EUR 1.524 297
Island
GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00 ISK 63.723 23.262
Italien
CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 EUR 8.019 636
GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 EUR 6.267 2.684
GEA Food Solutions Italy S.r.l. Osio Sopra 100,00 EUR 647 152
GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00 EUR 21.123 9.873
GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 EUR 362.912 69.399
GEA Process Engineering S.p.A. Osio Sopra 100,00 EUR 3.415 791
GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 EUR 26.707 7.564
GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 EUR 12.886 -2.833
Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00 EUR 15.596 1.847
Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00 EUR 120.958 -1.781
Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 EUR 1.596 -13
Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00 EUR 10.557 1.616
Japan
GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokio 100,00 JPY 911.306 362.271
GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokio 100,00 JPY 589.808 771.619
Kanada
GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 CAD 101.746 9.471
GEA Canada Inc. Saint John 100,00 CAD 7.705 571
GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 CAD -475 1.124
Kolumbien
GEAAndina S.A.S. Bogota 100,00 COP 5.492.310 -1.802.503
Kroatien
GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Zagreb 100,00 HRK -855 139
Litauen
GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 EUR 1.474 1.002
Malaysia
GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 1.285 48
GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 MYR 12.420 566
Mexiko
Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00 MXN 1 -
GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juárez 100,00 MXN 5.701 -
GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00 USD -2.619 10.908
GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 MXN 166.986 35.444
Neuseeland
Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00 NZD 17.903 2.595
GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 NZD 13.312 858
GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 NZD -11.991 581
GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 NZD -12.443 -2.887
GEA New Zealand Ltd. Auckland 100,00 NZD 69.164 6.650
GEA Process Engineering Ltd. Hamilton 100,00 NZD 1 -
Niederlande
BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 EUR 7.938 909
GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 316.559 -49.817
GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 3.974 -2.075
GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 EUR -5.954 7.430
GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 EUR 114.801 9.907
GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 EUR -110.573 -415
GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 EUR 78.118 3.130
GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 4.247 248
GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 EUR 13.488 3.429
GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 78.700 -1.694
GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 EUR 15.322 1.217
GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00 EUR -53 -
KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 EUR 23.058 4.002
PMJ Products B.V. Raamsdonksveer 100,00 EUR 31 -136
Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 4.414 -155
Tullp B.V. Raamsdonksveer 100,00 EUR 4.147 619
Nigeria
GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00 NGN -19.584 -15.297
Norwegen
GEANorwayAS Oslo 100,00 NOK 20.726 -3.423
Österreich
GEAAustria GmbH Plainfeld 100,00 EUR 6.403 3.085
GEA CEE GmbH Wien 100,00 EUR 5.061 2.364
Panama
GEA Central America S.A. Panama 100,00 USD 1.777 3
Peru
GEA Peruana SAC Lima 100,00 PEN 1.066 -1.264
Philippinen
GEA Pilipinas Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 53.798 29.803
GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 56.342 35.119
GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 28.154 4.769
Polen
GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 PLN 16.538 1.294
GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -18.188 -1.408
GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -1.400 -15.351
GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 PLN 24.978 5.281
GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00 PLN 28.857 2.022
GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 9.607 1.928
Rumänien
GEA Farm Technologies România S.R.L. Alba lulia 100,00 RON -6.839 -31
GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 8.107 5.501
GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 2.245 -987
Russische Föderation
GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00 EUR 256 -281
OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 RUB 842.859 408.022
000 GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 RUB 1.831.839 714.568
Wilarus 000 Kolomna 100,00 RUB 171.941 41.372
Saudi-Arabien
GEAArabia Ltd. Riad 100,00 SAR 2.000 -
Schweden
GEA Exergy AB Mölndal 100,00 SEK 43 248
GEA Sweden AB Mölndal 100,00 SEK 2.396 386
Schweiz
GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 CHF 9.925 3.812
GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 CHF 37.086 5.287
GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00 CHF 934 -202
GEA mtsflowtec AG Kirch berg 100,00 CHF 703 150
GEA Suisse AG Kirch berg 100,00 CHF 969 -475
GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00 CHF 13.828 -148
Serbien
GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Belgrad 100,00 RSD -13.023 -19.246
Singapur
GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 5.452 -6.450
GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 2.958 -30
GEA Westfalia Separator (S.E.A.) PTE. LTD. Singapur 100,00 SGD 22.475 6.130
KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 488 188
Slowakei
GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 EUR 10 17
Slowenien
GEA Vipoll, Oprema za industrijo tekočin d.o.o. Križevci pri Ljutomeru 100,00 EUR 3.642 -47
Spanien
GEA Farm Technologies Ibérica S.L. Alcobendas 100,00 EUR 7.196 1.910
GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 EUR 25.788 5.544
GEA Refrigeration Ibérica S.A. Alcobendas 100,00 EUR 2.310 -657
GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. Alcobendas 100,00 EUR 32.616 2.378
Südafrika
GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR 14.645 -31.928
Südkorea
GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 KRW 4.370.679 948.782
Taiwan
GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 TWD 13.249 4.640
Thailand
CFS Asia Ltd. i.L. Bangkok 99,9998 THB 50.210 -
GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994 THB 317.306 122.049
GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 THB 3.088 -834
GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30 THB 46.198 9.033
Tschechische Republik
GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 CZK 139.922 9.960
GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 CZK 107.942 19.120
GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00 EUR 52 5
GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 CZK 26.754 -1.899
Türkei
GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek. Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00 TRY -13.053 -5.751
GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 TRY 859 2.076
GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 TRY 13.730 1.562
Ukraine
DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00 UAH 48.665 13.078
GEA Food Solutions Ukraine LLC i.L. Kiew 100,00 EUR 108 -38
GEA Grasso TOV Kiew 100,00 UAH 50.791 16.073
TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 UAH 101.066 19.252
Ungarn
GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 HUF 74.819 -1.951
Uruguay
Balterin S.A. Montevideo 100,00 UYU -13.458 14.754
Crismil S.A. Montevideo 100,00 USD 6.156 1.068
USA
GEA Farm Technologies, Inc. Naperville 100,00 USD 99.125 3.476
GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 USD 12.504 1.715
GEA Mechanical Equipment US, Inc. Northvale 100,00 USD 168.810 8.101
GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 USD 398.623 -39.732
GEA Systems North America LLC Columbia 100,00 USD 138.143 9.371
Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 USD 1 -
Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00 USD 1.722 607
Vereinigte Arabische Emirate
GEA Middle East FZE Dubai 100,00 AED 42.018 10.781
PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00 AED 1.051 -
Vietnam
GEA Vietnam Co., Ltd. Ho-Chi-Minh-Stadt 100,00 VND 61.283.169 29.799.730
Assoziierte Unternehmen
Argentinien
IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 ARS 67.551 -8.655
Gemeinschaftsunternehmen
Deutschland
Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 EUR 1.040 -453
Japan
GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 JPY 815.061 224.775
Vereinigte Arabische Emirate
GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 AED 15.863 1.514
GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 AED - -
Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Brasilien
EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais SA. Sao Paulo 47,50 BRL 1.321 -18
Deutschland
Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 EUR 8.041 379
Indien
IndoTechnofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 INR - -

*) Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA Group Aktiengesellschaft bei entsprechender Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt gehaltenen Anteils in die Berechnung ein.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.

Düsseldorf, 12. März 2020

Der Vorstand

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Ausführungen zur Marktentwicklung befinden sich im Prognosebericht des zusammengefassten Konzernlageberichts.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.194,5 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 60 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mit Unterstützung eines externen Sachverständigen auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens.

Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme basieren auf der vom Aufsichtsrat genehmigten bzw. ihm zur Kenntnis gebrachten Unternehmensplanung der GEA Group Aktiengesellschaft, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Übersteigt der beizulegende Wert den Buchwert, so erfolgt - im Fall einer vorausgegangenen Abschreibung - eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, soweit die Gründe für die Abschreibung entfallen sind.

In die Ermittlung des beizulegenden Werts fließen verschiedene bewertungsrelevante Daten und Annahmen ein, die - insbesondere angesichts des mehrjährigen Planungshorizonts - mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen behaftet sind. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung, ob die Gründe für eine vorherige Abschreibung entfallen sind.

Eines der verbundenen Unternehmen der GEA Group Aktiengesellschaft ist die GEA Farm Technologies GmbH, deren Ergebnissituation wesentlich von den Preisen auf dem globalen Milchmarkt abhängig ist. Da die erwartete Verbesserung bzw. Stabilisierung der Situation auf dem globalen Milchmarkt noch nicht durch entsprechende Ist-Ergebnisse reflektiert wird, sind aus Sicht der Gesellschaft die Gründe für die in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen noch nicht entfallen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 den zum 31. Dezember 2018 ermittelten, niedrigeren beizulegenden Wert beibehalten. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, dass von den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH nicht angemessen bewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zu Beginn der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis darüber verschafft, wie der Prozess der Beteiligungsbewertung bei der GEA Group Aktiengesellschaft im Allgemeinen ausgestaltet ist. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Beteiligungsbewertung implementiert. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung ausgewählter Kontrollen beurteilt.

Anschließend haben wir uns davon überzeugt, dass die der Bewertung der Beteiligung an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde gelegte Planung im Einklang mit der Unternehmensstrategie und der externen Markterwartung steht. Erläuterungen des Unternehmens zu diesen Werten wurden auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz mit den Planungsannahmen beurteilt.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Unternehmensbewertung und zur Überprüfung der mathematischen Richtigkeit haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden. Wir haben Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der GEA Group Aktiengesellschaft zur Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Wir haben zudem anhand von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen beurteilt, ob die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Parameter und Annahmen in einer angemessenen Bandbreite liegen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehensweise der GEA Group Aktiengesellschaft ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde liegenden Parameter und Annahmen sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die nichtfinanzielle Erklärung, deren Angaben als ungeprüft gekennzeichnet sind, den Corporate-Governance-Bericht inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung, und
die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 12. März 2020 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.

Düsseldorf, den 12. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Lurweg, Wirtschaftsprüfer

gez. Jessen, Wirtschaftsprüfer